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Donnerstag, den 16. Nov. 2017

Verleumdung durch Bericht über Regionalchef-Absetzung

 
.   In Ames v. American Radio Relay League Inc. ent­schied die Revision in Philadelphia am 13. November 2017 über den Ver­leum­dungs­vorwurf eines abgesetzten Regionalchefs der amerikanischen Ama­teur­ra­dio­liga. Die Ligazentrale hatte ihn aufgefordert, nicht mit der US-Regierung über den Beistand der Liga in Notfällen zu verhandeln, da die Ligazentrale dafür zu­stän­dig sei. Er tat es doch und unterrichtete die Liga stets abschriftlich. Dafür dank­te sie ihm. Doch setzte sie ihn ab, als er mit der Umsetzung von Plänen mit dem staatlichen Notstandsamt beginnen wollte, und sie veröffentlichte an die weltweite Mitgliederschaft eine Mitteilung über seine Absetzung, gegen die er sich erfolglos vor dem Bundesgericht wehrte. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA prüfte mit einer lesenswerten Begründung den Sach­ver­halt im Lichte des Verleumdungsrechts: Truth is an affirmative defense to a de­fa­mation claim … AaO 6. Der Bericht, stellte es fest, entspricht in allen Aus­sa­gen der Wahrheit. Das Argument des Klägers, die Danksagungen der Zen­tra­le für die Kopien aller Korrespondenz genehmigten sein Vorgehen, sei nicht gegen die berichteten Tatsachen über die Verletzung interner Regeln abzuwägen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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