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Samstag, den 18. Nov. 2017

Flexible Bezahlung und Mindestlohn

 
FBe - Washington   Das Arbeitsrecht in den USA ist geprägt von einer hohen Fle­xi­bi­lität und kennt, trotz hoher Haftungsrisiken, nur wenige verpflichtende Min­dest­standards. Spannend wird es dann, wenn Arbeitgeber ihre Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten einsetzen und kreativ mit gesetzlichen Vorgaben umge­hen.

Gegenstand des Verfahrens in Douglas v. Xerox Business Services, LLC war ein hochkomplexes Vergütungssystem, wonach Arbeitnehmer je nach Aufgabe unterschiedliche Stundensätze erhalten, in den Worten des Gerichts: mind-num­bingly complex payment plan. Manche Tätigkeiten wie die Teilnahme an Be­spre­chungen werden mit einem festen Satz, andere Aufgaben wie die Be­ar­bei­tung eingehender Anrufe dagegen variabel vergütet, abhängig von einer Rei­he von Faktoren, zum Beispiel der Kundenzufriedenheit und von objektiven Kenn­zah­len wie der Länge der Telefonate. Am Ende der Arbeitswoche kalkuliert die Be­klagte die Gesamtsumme je Arbeitsstunde. Überschreitet diese den Min­dest­lohn, wird nur dieser ausgezahlt. Bei einer Unterschreitung stockt der Ar­beit­geber bis zu diesem auf.

In seiner Entscheidung vom 15. November 2017 erkannte das Bundes­be­ru­fungs­gericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco nach sorgfältiger Aus­le­gung des Gesetzeswortlauts sowie der Gesetzgebungsgeschichte keine Ver­let­zung des Mindestlohnes nach dem Fair Labor Standards Act. Der maß­geb­li­che Be­mes­sungs­zeitraum für diesen ist die Arbeitswoche und nicht die einzelne geleistete Arbeitsstunde.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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