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Die Anwälte und Juristen, die hier auf Deutsch über das Recht der USA berichten, weisen darauf hin, dass der Inhalt des German American Law Journal nicht als Rechtsrat missverstanden werden darf. Hier wird nicht das US-Recht für den konkreten Fall erklärt. Jede Frage über amerikanisches Recht sollte einem Rechtsanwalt i.R. im Rahmen eines Mandates vorgelegt werden. Das amerikanische Recht ist anders als deutsches Recht. Leser sollten aus der Beschreibung vom US-Recht keine Rückschlüsse auf deutsches Recht ziehen.