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Samstag, den 11. Nov. 2023

Überraschende Nebenkosten: Verordnung

 
.   Die Federal Trade Commission in Washington, die als Kartell-, Verbraucherschutz- und Datenschutzamt wirkt, stellte am 9. November 2023 eine neue Verordnung vor, die überraschende Nebenkosten vor allem bei Online-Transaktionen vermeiden soll. Sie stellte im Federal Register, dem Bundesanzeiger, den Verordnungsentwurf unter dem Titel Trade Regulation Rule on Unfair or Deceptive Fees vor.

Der auf der Verordungssetzungsmacht der FTC in 16 CFR Part 464 beruhende Entwurf basiert auf Untersuchungen des Amts und Kommentaren aus der Öffentlichkeit, die erheblichen Missbrauch von landesweit geltenden Bestimmungen über Klarheit und Deutlichkeit von Preisangaben belegen. Besonders in der Kritik stehen über mehrere Seiten verteilte und erklärte Angaben über Gebühren und Nebenkosten, die den anfangs dem potentiellen Kunden angezeigten Preis weit übersteigen oder ihn überraschen. Außerdem stellte das Amt fest, dass manche Nebenkosten und Gebühren zwar erklärt werden, aber betrügerisch oder täuschend verlangt werden.

Das Amt und die Öffentlichkeit sind der Ansicht, dass eine Verordnung notwendig ist. Auch Onlineanbieter unterstützen das Vorhaben, weil ehrliche Anbieter mit klaren Preisangaben im Wettbewerb teurer wirken als die Konkurrenten, die ihre Nebenkosten verstecken oder falsch erklären. Soweit Einzelstaaten der USA bereits weitergehende Regelungen zum Schutz von Verbrauchern einsetzen, gehen diese der neuen bundesrechtlichen Verordnung vor.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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