• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 02. Sept. 2016

25 Jahre German American Law Journal  

.  
Zeitschrift GALJ 25 Jahre
Heute gibt es das German American Law Jour­nal nur noch in einer Digital­fas­sung, die zuerst 1992 erschien. 1991 erschien die Zeit­schrift zum ersten Mal gedruckt und wurde bald vom Fach­ver­lag Hein ver­trie­ben.

Die ersten Di­gital­fas­sun­gen wa­ren auf Dis­ket­te er­hält­lich - zuerst als Text­datei­en, dann schon mit XText-Hy­per­links, lan­ge be­vor das Inter­net der Öf­fent­lich­keit frei­ge­geben wurde.

Vor diesem Schritt war schon eine On­line-Aus­gabe über einen Gopher-Server an der Uni­ver­sity of Mary­land ab­ruf­bar. Doch im ge­schlos­senen Inter­net tum­mel­ten sich kaum Ju­ris­ten.

Als das WWW und Mosaic er­fun­den waren, folgte ein Web­ange­bot. 2003 kam die Spal­tung in zwei Inter­netan­gebo­te, für die die Blog-Technik ge­eig­net schien: Die American Edition sowie US-Recht auf Deutsch.

Die Rechte für die Druckfassung liegen bei der German American Law Asso­cia­ti­on in Washington, und vertrag­lich waren die digi­talen Rechte dem Verfasser zu­ge­ord­net, der jedoch auch Beiträge der GALA-Mit­glieder aufnimmt. Heute stam­men die tages­aktuellen Berichte meist von ihm und seinen Refe­ren­daren und Interns. Die Technik blieb - wie auch beim primär­quellen­bei­steuernden Such­werk­zeug Star List Decisions Today unverändert handgestrickt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.