Fehlerfrei sind die Berichte nicht, die sich wie folgendes Beispiel auf die DPA berufen: LBBW verklagt Deutsche Bank in USA: Der Supreme Court von New York ist nämlich nicht das oberste Gericht, obwohl der Artikel sagt: Dies geht aus einer am Donnerstag beim obersten Gericht des Staates New York eingereichten Klage hervor.
Der Supreme Court in New York ist dort das Gericht erster Instanz. Das oberste Gericht ist in diesem Staat hingegen der Court of Appeals. Eine Klage kann in der Regel nicht beim obersten Gericht eingereicht werden. Das gilt fast immer und überall. Auch Amerikaner sind verwirrt, denn als Supreme Court wird meist das oberste Gericht eines Staates bezeichnet, wie auch auf Bundesebene der Supreme Court of the United States in Washington, DC.
Ein Bierhaus mit dem Nachnamen Ale House wollte der Kläger durch Eintragungen der Bezeichnung im Bundesmarkenregister sowie der architektonischen Gestaltung im Urheberamt schützen. Die Klage gegen einen Nachahmer beruht auf der Bezeichnung, die das Gericht nach dem Lanham Act jedoch schutzlos als generisch für eine Kneipe mit Bier der Sorte Ale ansieht, sowie der markenrechtlich geschützten Aufmachung, Trade Dress, die das Gericht nicht als eindeutig ihrem Anbieter zuzuordnen erachtet.
Den ebenfalls behaupteten Copyright-Anspruch bezeichnet das Gericht als besonders dünn, und hier fehlt es schon an einer erkennbaren Kopie. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erläutert die behaupteten Ansprüche und Rechtsgrundlagen besonders ausführlich und lesenswert in seiner 31-seitigen Begründungsschrift am 20. Dezember 2012 im Fall Miller's Ale House, Inc. v. Boynton Carolina Ale House, Inc..
Das Urteil des Bundesgerichts für den Bezirk Massachusetts im Fall Angiodynamics v. Biolitec stellt in seiner ausführlichen Begründung vom 20. Dezember 2012 ein Lehrstück für das falsche Vorgehen dar, das über die Durchgriffshaftung die Konzernmutter und deren Mehrheitsinhaber Neuberger persönlich ins amerikanische Gericht befördert.
Im amerikanischen Recht denkt man bei Know-How nicht an das dort angesprochene Urheberrecht, Patentrecht oder Markenrecht, sondern die dort besonders erwähnten Geschäftsgeheimnisse, die sich in das IP-Recht über den Trade Secret-Schutz nach einzelstaatlichem Gesetz oder Common Law einreihen. Darin unterscheiden sich deutsches und amerikanisches IP-Recht erheblich.
Eine andere wichtige Abweichung findet sich beim Urheberrecht. Während es in Deutschland keine Eintragung beim Urheberrechtsamt findet, ist diese in den USA eine unverzichtbare Voraussetzung für die gerichtliche Durchsetzung von Copyrights. Anders als beim Markenschutz gibt es in den USA nur ein bundesweit zuständiges Copyright Office - in Washington, DC. Marken können beim Bund oder in den Einzelstaaten eingetragen sein oder nach Common Law einen spätere Eintragungen zugunsten Dritter schwächenden Schutz genießen.
Allerdings unterzeichnete der Sender aus dem Nahen Osten den Vertrag nicht. Daraufhin klagte die US-Firma, unter anderem aus ungerechtfertigter Bereicherung, unjust Enrichment, sowie aus der Anfangskorrespondenz, die einen Vertrag mit vorteilhafterer Dauerbeteiligung belege. Die Entscheidung im Fall Dandana LLC v. MBC FZ-LLC fiel am 21. Dezember 2012 in Philadelphia.
Nach dem anwendbaren Recht von New Jersey entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA, dass laut der Vorkorrespondenz noch wesentliche Punkte ausstanden. Der schriftliche Vertrag hingegen trat in Kraft, zumal der Vermittler die erste Vertragszahlung annahm. Die fehlende Unterschrift macht den Vertrag nicht unwirksam. Da er existiert, kann folglich kein Bereicherungsanspruch aus demselben Sachverhalt bestehen.
Es erklärt am 21. Dezember 2012, wieso der Verwalter der Madoff-Pyramideninsolvenz Transaktionen in dieser Höhe unerwähnt lassen durfte. Insolvenzgläubiger behaupten, das Verfahren sei neu aufzunehmen, wenn der Trustee die Transaktionen rechtswidrig unterschlug.
Das Gericht belegt hingegen, dass diese Vorgänge wegen Aufrechnungen und aus anderen Rechtsgründen den Ausgang nicht beeinflusst hätten. Weitere $2 Milliarden sind ebenso irrelevant für die Insolvenz, da sie fiktiv waren, und die Gläubiger verlieren erneut.
Ein amerikanisches Gericht muss daher die Wirkung eines deutschen Erbvertrags und insbesondere die Frage klären, ob ein schwedischer Erbe nicht als notwendige Partei mit demselben Anspruch wie der amerikanische Kläger in den amerikanischen Prozess einbezogen werden musste.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington prüfte mit ausführlicher Begründung am 20. Dezember 2012 im Fall Wach v. Byrne, Goldenberg & Hamilton PLLC, wie sich dieser Mangel auswirkt, und entscheidet zugunsten der Kanzlei.
Der souveränitätsachtende Foreign Sovereign Immunities Act kennt jedoch Ausnahmen. Die sachliche Zuständigkeit des Gerichts ist ausnahmsweise bei Klagen wegen Schiedssachen gegeben. Zustellung der Klage plus sachliche Zuständigkeit, erklärt das Gericht, begründen auch die örtliche Zuständigkeit im Sinne der personal Jurisdiction nach 28 USC §1608: More simply put, "under the FSIA, subject matter jurisdiction plus service of process equals personal jurisdiction." … Practical Concepts, Inc. v. Republic of Bolivia, 811 F.2d 1543, 1548 n.11 (D.C. Cir. 1987), aaO 6.
Der Streit entfachte sich, als ein privater Straßenbetreiber einen Vertragsbruch der Dominikanischen Republik beklagte und im ICC-Schiedsgericht $42 Mio. - einschließlich $2 Mio. Anwaltshonorar und Schiedskosten - gewann, die die Republik nicht zahlte. Sie verlor am 20. Dezember 2012 im Bundesgericht der US-Hauptstadt.
Lesenswert ist in der Urteilsbegründung von Richter Posner auch die Frage der Anwendung mexikanischen oder amerikanischen Rechts auf die Auslegung der mexikanischen Gerichtsstandsklausel. Keine Partei hatte dem Gericht dargelegt, nach welchem Recht der mexikanische Vertrag auszulegen ist.
Ohne Stellungnahme der Parteien, erklärt Posner am 20. Dezember 2012 im Fall Adams v. Raintree Vacation, wendet das Gericht amerikanisches Recht an.
Sie gewannen, weil sie das Gericht nach drei teuren Prozessjahren zum Einfrieren der Radiogebühren für fünf Monate veranlassen konnten. Ihr Rechtsanwalt gewann ein Honorar von 13 Millionen Dollar.
In der Begründung seiner bestätigenden Entscheidung vom 20. Dezember 2012 im Fall Blessing v. Sirius XM Radio Inc. erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City, wieso diese Ergebnisse rechtmäßig sind.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erklärt am 19. Dezember 2012 im Fall Lidle v. Cirrus Design Corp. die Rechtslage zur Frage der nichtzugelassenen Beweisangebote. Ein zum Vergleich angebotener Unfall ist beweisungeeignet, wenn er keine vergleichbaren Merkmale aufweist.
Eine vom Luftfahrtaufsichtsamt FAA veranlasste Designänderung stellt keine reine Herstellermaßnahme dar und darf als Nachbesserung ohnehin nicht als Beweis eingeführt werden, weil dann kein Hersteller mehr Produkte verbessern würde. Ein Ausnahme greift nicht.
Im Fall Washington Shoe Co. v. A-Z Sporting Goods, Inc. prüfte das Gericht, ob die vom staatsfremden Urheberrechtsverletzer in den Staat des Urhebers gerichtete Geschäftstätigkeit auch ohne persönliche Anwesenheit, Vertreter, Geschäfte, Niederlassungen, Werbung, Konten, Interneteinstrahlung oder die sonst zuständigkeitsbegründenen Faktoren für die Bejahung einer örtlichen Zuständigkeit ausreicht. Trendwidrig folgte aus seiner Prüfung eine Ausdehnung der Grundsätze zur personal Jurisdiction.
Die Klägerin aus Washington stellt Schuhe her und fand chinesische Imitate beim Beklagten in Arkansas. Dieser betreibt keine Webseite, doch verkaufen mit ihm verbundene Personen über ein anderes Unternehmen Schuhe auf eBay. Nach einer Abmahnung versprach der Beklagte Besserung und verkaufte seine Restposten an ein Hilfsprojekt für Arme.
Ausschlaggebend war für das Gericht, dass der Beklagte Kataloge von der Klägerin bezog, vom Urheberschutz wusste, in Kenntnis desselben absichtlich die Restposten verkaufte, den daraus entstehenden Schaden der Klägerin in ihrem Heimatstaat vorhersah, und die Schadenszufügung damit vorhersehbar einen Schaden im Forumstaat auslöste. Daraus leitet das Gericht ab, dass er zweckgerichtet Handlungen gegen die Klägerin im Forumstaat vornahm, die die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Heimatstaat der Klägerin über den Beklagten rechtfertigen.
Zwei Fragen stellen sich dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA: Unterliegen die Beihelfer der Gerichtsbarkeit des US-Gerichts? Sind sie vom Wortlaut der Verbotsverfügung erfasst, die sich nicht nur an das Unternehmen, sondern auch seine Anwälte, Berater und andere richtet?
Zur zweiten Frage klärt das Gericht, dass diese Dritten keine Verbotsadressaten sind und das Verbot nicht als Beihelfer verletzten. Die Frage der Zuständigkeit wird kompliziert, weil die Anwälte der Dritten bei ihrer Vertretungsanzeige die örtliche Zuständigkeit nicht rügten.
Das Gericht sieht dies als rügelose Einlassung und Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit an. Der Einzeiler einer Vertretungsanzeige, erklärt hingegen die Mindermeinung, könne keinen Rügeverzicht implizieren. Allerdings gelangt sie zum selben Ergebnis, weil auch später keine Rüge erhoben wurde.
Am 11. Dezember 2012 setzte sich das Bundesgericht von Ostpennsylvania mit dem Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, bei einer Sammelklage auseinander und setzte den Vernehmungen, Depositions, Grenzen:
Die Bäckerei darf die benannten Kläger vernehmen; die hinzutretenden opt-in-Kläger werden in 15 repräsentative Depositions einbezogen. Ein Ausufern des für beide Seiten extrem teuren Vernehmungsverfahrens vermeidet das Gericht mit lesenswerter Begründung und angefügtem Beschluss. Zudem reduziert es Kosten, indem es von vornherein die Vernehmung durch audiovisuelle Übertragung zulässt.
Bei der Abwehr von Prozessen in den USA ist es selten angezeigt, die Kläger prozessual zu erschlagen. Das gilt auch, wenn sich die finanziell bessergestellte Partei besonders aufwendige Beweisverfahren leisten kann und will. Obwohl Waffengleichheit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, stellen sich die Gerichte bei einer Ausnutzung der Finanzstärke schnell auf die Seite des Schwächeren.
Der Kläger behauptete einen Franchisevertrag, weil er elektronische Spielkonsolen und -kodes des Beklagten in Hawaii unter dessen Marken und Namen vertrieb und die Konsolen nur nach dem Erwerb von Spielkodes funktionieren. Die Kodes laufen nach einer bestimmten Spielzahl aus; ihre Nachlieferung bringt dem Beklagten bei minimalen Kosten erheblichen Gewinn.
Das Gericht bestimmte, dass kein Franchise vorliegt. Der Kläger hatte nicht das Recht der Markennutzung erworben. Er zahlte auch keine wiederkehrende Gebühr ohne direkte materielle Gegenleistung. Die Spielkodes sind wohl teuer, doch kommen sie nicht einer Franchisegebühr gleich.
Das Gericht legte seiner Feststellung die Präzedenzfälle des landesweit für Patent- und bestimmte andere Streitigkeiten zuständigen Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Washington, DC, zugrunde. Der Fall betrifft die Klage eines amerikanischen Bootsherstellers gegen einen Konkurrenten aus Taiwan, der außerhalb des Gerichtsstaats sein Produkt ausgestellt hatte und im Gerichtsstaat lediglich seine Anmeldung für die Ausstellung vorgenommen hatte, jedoch ohne persönliche Anwesenheit.
Als die ausländische Beklagte im Gerichtsstaat lediglich eine Fristverlängerung für die Klagerwiderung beantragte, dann jedoch dem Prozess fernblieb, beantragte die Klägerin ein Versäumnisurteil. Dieses erließ das Gericht mangels von Amts wegen ermittelter personal Jurisdiction mit obiger Begründung nicht. Anfechtbar wäre das Urteil wegen dieses Mangels auch nach seiner Verkündung. Daher ist sein Erlass sinnlos und der Antrag abzuweisen.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati entscheidet am 13. Dezember 2012 im Fall Georgia-Pacific v. Four-U-Packaging, Inc. gegen den Markeninhaber. Erstens hatte ein anderes Gericht bereits im Prozess des Herstellers gegen einen anderen Nachfüllanbieter keine Markenverletzung festgestellt. Zweitens erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auf diesen Prozess.
Das Gericht erklärt zudem detailliert die Voraussetzungen der Markenverletzung bei fremden Nachfüllpackungen, insbesondere das Merkmal der Verwechslungsgefahr aus Verbrauchersicht sowie die Markenverwässerung. Schließlich erörtert es Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach dem Recht über die rechtswidrige Einwirkung auf Vertrags- und Geschäftsbeziehungen Dritter, tortious Interference with contractual Relationships, und tortious Interference with Business Relationships.
Am 12. Dezember 2012 erklärt in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Anspruchsgrundlagen, die es verwirft. Ungerechtfertigte Bereicherung: Die Blogger wussten stets, dass ihnen keine Vergütung zustand. Täuschende Geschäftspraktiken: Erstens waren die Handlungen nicht täuschend. Zweitens richteten sie sich nicht gegen Verbraucher.
Wenig später trat bundesweit der Truth in Caller ID Act of 2009, 47 USC §227, in Kraft, das das Verbergen oder Vorspiegeln von Telefonnummern mit Ausnahmen verbietet und straf- und zivilrechtliche Sanktionen einführte. Das einzelstaatliche Gesetz ist restriktiver als das Bundesgesetz und könnte die Bundesverfassung verletzen, die die Einheitlichkeit des Handels schützt.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans entschied am 11. Dezember 2012 im Fall Teltech Systems, Inc. v. Bryant, dass das einzelstaatliche Gesetz mit dem Bundesgesetz unvereinbar ist und letzteres ausnahmsweise Vorrang genießt, auch wenn der Kongress dies nicht eindeutig festlegte. Die Kläger, Hersteller von Produkten, die Kunden mit unechten Rufnummern wirken und damit Angerufene täuschen lassen, gewannen gegen den Staat Mississippi, der sein Gesetz verteidigte. Das Gericht musste die anderen Verfassungsfragen nicht prüfen, da die Geräte der Kläger bundesrechtlich zulässig sind.
Der Beklagte macht Einreden nach Common Law gegen den Vertragsanspruch und nach Equity-Recht gegen den Copyright Act-Anspruch geltend. Das Gericht entscheidet vertragsrechtlich, dass der Vertrag wirkt sowie behauptete Änderungen nicht nachgewiesen sind und nicht dem Schriftformerfordernis des Statute of Frauds entsprechen. Daraus folgt ein Schadensersatz von $18.105,48.
Urheberrechtlich spricht es $480.000 zu. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärt im Fall Tattoo Art Incorporated v. TAT International LLC am 10. Dezember 2012, dass die Berechnung stimmt. Nicht für jede Schablone fällt der gesetzliche Pauschalschadensersatzbetrag an, sondern für jedes eingetragene Sammelwerk. 24 Sammelwerke mit zahlreichen Werken waren eingetragen. Für jedes verletzte Sammelwerk gibt es eine Pauschale von $20.000, die der Richter innerhalb des gesetzlichen Rahmens festlegt.
Die Beklagten beantragen die Klagabweisung wegen unschlüssigen Vortrages, doch der Kunde gewinnt. Der Beschluss des Bundesgerichts in Kansas vom 4. Dezember 2012 im Fall Nieberding v. Barrette Outdoor Living, Inc. enthält auch für deutsche Exporteure lesenswerte Darlegungen der Haftung aus ungererechtfertigter Bereicherung, einzelstaatlichem Verbraucherschutzrecht - hier dem Kansas Consumer Protection Act - und Gewährleistung im Rahmen einer Sammelklage.
Das Bundesgericht des US-Bezirks der nördlichen Marianen entscheidet am 4. Dezember 2012 im Fall USA v. Wei Lin gegen den Staat. Zwar stimmt dessen Feststellung, doch ist sie unbelegt.
Der schon als Mädchenhändler Verurteilte hatte seinen Antrag hingegen zutreffend begründet. Vor der Strafzumessung erhielt das Gericht eine Hintergrund- und Charakterauswertung, die den Angeklagten als Bandenchef ausweist, was das Strafpotenzial erheblich steigert. Dieser Würdigung darf der Verurteilte auch mit Zeuginnenbeweisen entgegentreten.
Das eloquente Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verkündete am 7. Dezember 2012 seine Entscheidung im Fall Muscarello v. Winnebago County Board und ging darin lesenwert auf die Rechtmäßigkeit einer Windmill Farm-Verordnung nach dem Recht des Bundes, des Staates und des Kreises ein.
Alle von der Klägerin behaupteten Ansprüche verfehlten, jedoch bestätigte das Gericht ihr Recht bei einer Beeinträchtigung durch eine später genehmigte oder errichtete Windmühle, nach Common Law wegen einer Nuisance Abhilfe zu verlangen.
Ein Kunde aus Hawaii verklagte sie am Heimatort, nachdem er der Werbung folgend ins Las Vegas-Kasino zog und dort von einem Obdachlosen angegriffen und schwer verletzt wurde. Im Fall Kawamura et al v. Boyd Gaming Corporation stellt das Bundesgericht für den Inselbezirk seine Zuständigkeit fest, weil die erfolgreiche Kundenwerbung in der hawaiianischen Zielgruppe einen ausreichenden Nexus der Beklagten zum Inselstaat herbeiführt.
Da jedoch auch eine Zuständigkeit in Nevada besteht und dort die wichtigsten Zeugen und Beweise zu finden sind, verweist es am 5. Dezember 2012 den Fall auf Antrag der Beklagten dorthin. Dennoch ist die detaillierte Begründung lesenswert für Unternehmen, die im anderen Staat - oder von Europa aus in den USA - Kunden werben und das Risiko vermeiden wollen, vor dem fremden Gericht verklagt zu werden.
Als der Kreditgeber ihn in Florida verklagt, antwortet Byers mit einer Widerklage wegen Betrugs bei der Landschätzung und bezieht weitere Parteien in den US-Prozess ein. Der Kaufvertrag bestimmt die Anwendung des Rechts der Bahamas und den dortigen Gerichtsstand, der Darlehnsvertrag hingegen den Gerichtsstand in Florida.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta erläutert am 4. Dezember 2012 ausführlich die Wirksamkeit und Reichweite solcher Klauseln auch für nichtvertragliche Parteien sowie den Grundsatz des collateral Estoppel, der Beteiligte an vorherige Handlungen oder Erklärungen bindet. Hier gilt der Grundsatz nicht für behauptete Betrüger, die weder am Kauf noch am Kredit vertraglich beteiligt sind.
Das Bundesgericht erlaubte diese Vertretung, doch am 3. Dezember 2012 hebt das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond den Beschluss im Fall Soutter v. Equifax Information Services auf.
Die Klägerin ist keine typische Vertreterin der von ihr definierten Klasse gleichermaßen Geschädigter. Aufgrund der diversen Methoden, Informationen von den Gerichten in Virginia, die ihrerseits nur einen bestimmten Stand mitteilen und den Internetabruf erschweren, einzuholen, sind die Unterschiede zwischen ihrem Fall und denen anderer Opfer zu groß. Sie verbieten die Sammelklagebehandlung.
Der Versicherer versagt den Schutz: Erstens deckt die Police Schäden bei Dritten aus Verleumdung und Herabsetzung; zweitens greift ein Ausschluss bei fehlenden, aber beworbenen Produkteigenschaften.
Auf die Deckungsschutzklage antworten die Gerichte mit ihrer Abweisung, zuletzt in der Revisionsentscheidung Westfield Insurance Company v. Robinson Outdoors, Inc. vom 30. November 2012. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA erklärt ausführlich die Beweislastverteilung für Anspruch und Einrede sowie die grundsätzlich gegen den Versicherer wirkenden Auslegungsregeln. Hier ist jedoch keine Auslegung notwendig, weil der Ausschluss eindeutig formuliert ist.
Der Prozess geht nun vor den Untergerichten weiter. Als dem Arbeitgeber bescheinigte wurde, dass die Kündigung nicht als unzulässige Maßnahme nach dem Fair Labor Standards Act gilt, zog der Arbeiter in die für ihn am 30. November 2012 erfolgreiche Revision.
In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nun im Fall Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corporation, dass die Kündigung doch als Verstoß gewürdigt werden kann. Der Arbeiter hatte dafür hinreichende Fakten vorgetragen, die das Gericht in seiner Begründung aufführt und subsumiert. Das reicht aus, um den Disput im Untergericht weiterzuführen.
Keine Partei klärt das Gericht über die vermutete Körperschaft auf: Steht der Begriff als nichteingetragener Handelsname für eine natürliche Person? Oder für eine juristische Person mit einem d/b/a-Namen? Oder steckt dahinter eine juristische Person, die ihre Firma abkürzte?
Ohne Zustellung kann das Gericht die Gerichtsbarkeit nicht ausüben, sagt es. Am 15. November 2012 folgt seiner vorherigen Aufklärung über die Rechtslage die Abweisung. Der Richter spielt nicht Detektiv. Das gehört zur Rolle der Parteianwälte. Die sagen nichts.
For the convenience of parties and witnesses, in the interest of justice, a district court may transfer any civil action to any other district or division where it might have been brought or to any district or division to which all parties have consented.Der Bundesberufungsgericht für Delaware setzte sich im Fall Smart Audio Technologies LLC v. Apple, Inc. ausführlich mit den Kriterien auseinander, die bei der Abwägung des Verweisungsantrags gelten. Die 23-seitige Begründung vom 16. November 2012 stellt eine lesenswerte Einführung in die Verweisungsregeln dar.
Das Gericht erlegte der Gemeinde die Kostenerstattung von etwa $55.000 auf, weil sie dem ISP und den ISP-Kunden überzogene Bürden mit ihren Subpoena-Verlangen auferlegte. Diese Themen erörtert das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Mount Hope Church v. Bash Back! am 26. November 2012.
Der Revisionsentscheid begründet, wieso die sanktionierende Kostenauferlegung bei einer einfachen Auskunftsabfrage, die mit geringem Aufwand hätte erledigt werden können, selbst wenn die Subpoena letztlich aufzuheben war, zivilprozessrechtlich unzulässig ist. Die Sanktion ist nach Federal Rule of Civil Procedure 45(c)(1) nur zulässig, wenn die Abfrage jeder Rechtsgrundlage entbehrt und eine ungebührlich strapaziöse Abwehr auslöst.
Nachdem die Berufungsbeklagten zunächst für Nitro-Lift gearbeitet hatten, wechselten sie später zu einem Wettbewerber. Während das Erstgericht im darauf folgenden Rechtsstreit die Schiedsklausel als vorrangig angesehen hatte, entschied der Oberste Gerichtshof von Oklahoma, dass eine vertragliche Schiedsklausel eine gerichtliche Prüfung des zugrunde liegenden Vertrages nicht ausschließe.
In seiner Entscheidung lässt der U.S. Supreme Court sprachlich keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Oklahoma Supreme Court nicht nur den FAA, sondern auch die Präzedenzfälle des Bundesgerichts ignorierte, auf die sich auch die Gegenseite gestützt hatte. Der FAA ist mithin eindeutig sowohl auf Bundes- als auch auf Einzelstaatsebene anwendbar.
Der Richter setzt den Juryspruch, Verdict, in ein Urteil, Judgment, um. Das Schlachthaus beantragt erfolglos die Aufhebung von Verdikt und Urteil, weil die Geschworenen gar nicht beurteilen konnten, ob das zu Hackfleisch verarbeitete Fleischprodukt vom Schlachthaus stammte. Im Fall Fairbank Reconstruction Corp. v. Greater Omaha Packing Co., Inc. prüft das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston die Beweiskette vom Kunden zum Schlachthaus.
In seiner leicht nachvollziehbaren Begründung vom 21. November 2012 erklärt es die Maßstäbe, nach denen die Kette aus Indizien- und Sachverständigenbeweisen ein hinreichendes Fundament für die Subsumtion der Jury bildete.
Sieht er seine Aussichten im zweiten Prozess erneut schwinden, kann er sich jedoch nicht wieder so leicht aus dem Staub machen. Er muss - meist zu hohen Kosten - weitermachen oder eine sachlich bindende Abweisung hinnehmen.
Im Fall Gammino v. American Telephone & Telegraph Co. empfiehlt der Magistrate Judge dem Bundesgericht für Delaware am 15. November 2012 die endgültige Abweisung, Dismissal with Prejudice, mit kurzer Begründung nach der Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(B) auf Antrag der Beklagten, weil der Kläger unwillens war, den zweiten Prozess bis zum Ende auszutragen und lediglich die Abweisung ohne Präjudiz beantragte.
Vielmehr setzt das Piercing einen Korb von Kriterien voraus. Im Fall Joe Hand Promotions v. Maryland Food & Entertainment, LLC wandte sich der Inhaber von Kabelprogrammrechten wegen unerlaubter Programmausstrahlungen gegen die Inhaber einer Restaurantgesellschaft mit dem Argument, sie persönlich hielten die Ausschankgenehmigung.
Das Bundesgericht für Maryland erklärte am 20. November 2012 die Addressierung einer solchen Genehmigung an die natürlichen Personen als unzureichend, um den Korb der Anforderungen der Durchgriffshaftung zu ersetzen.
Der Anbieter verlangte hingegen von der Bank das vertraglich geschuldete Entgelt für die Programmanpassung an ihre Softwareumgebung. Dass die Bank ihm ihre Spezifikationen verspätet lieferte und den Zugang zur Bankschnittstelle vertragswidrig behinderte, sollte den Anbieter von der vertraglichen Rückzahlungspflicht entlasten, argumentiert er.
Aus dem Leben gegriffen schildert das Bundesgericht in Boston am 21. November 2012 diese typischen Entwicklungen und subsumiert sie leicht verständlich und nachvollziehbar nach dem Vertragsrecht von Massachusetts im Fall Liberty Bay v. Open Solutions in seiner 23-seitigen Begründung.
Fallrecht geht vor. Im Fall Grynberg et al. v. ENI S.p.A. erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Streit zwischen einer italienischen Gesellschaft und texanischen Klägern hilfreich die Anspruchsmerkmale. Der Ausländer gewinnt. Die Texaner gehen in die Revision und verlieren am 20. November 2012 wieder.
Zudem weist das Obergericht die hilfsweise behaupteten Ansprüche auf Schadensersatz wegen Unterschlagung eines Geschäftsgeheimnisses, Trade Secret, ab. Den Italienern wurde nämlich nie offenbart, dass etwas geheim sein sollte, und die Klage enthielt diesen Anspruch nicht.
Für Anwälte empfiehlt sich die von Petraeus eingesetzte Methode, die auch Terroristen verwenden hatten, nicht: Statt EMails zu versenden, wird ein Konto mit dem Empfänger geteilt. Alle Beteiligten erhalten Zugang zu dem Konto, bei dem Post nicht versandt, sondern als Entwurf gespeichert wird.
Vergleichsweise sicherer für Anwälte, doch nicht Terroristen und fremdgehenden Geheimdienstchefs empfohlen, ist der Einsatz von Hushmail als verschlüsseltem EMaildienst oder Spideroak für die Hinterlegung von Dokumenten mit guter Verschlüsselung bei der Übermittlung und der Speicherung, wobei der zweite Dienst nicht einmal das Passwort erhält.
Der Foreign Corrupt Practices Act bleibt ein komplexes Gesetz. Was in der Zielrichtung auf nationaler und internationaler Ebene zur Reduzierung der Korruption im Ausland vorbildlich war, wurde später in anderen Staaten oder multilateral eleganter angegangen.
Vor einigen Tagen hat der Attorney General seinen A Resource Guide to the U.S. Foreign Corrupt Practices Act als praktischen Wegweiser vorgestellt, der auf der Webseite des Justice Department bereitgehalten wird.
Als die Kundin beim nachfolgenden Unfall querschnittsgelähmt wird, klagt sie in Washington. Ihr Verzicht ist nach dem Vertragsrecht einer Rechtsordnung legal, nach dem der anderen nicht. Zunächst muss das Gericht jedoch prüfen, ob auf Antrag des Beklagten der Prozess nicht wegen der Gerichtsstandsklausel auf dem Formular nach Virginia verlegt werden muss. Die Klägerin entgegnet, das Kleingedruckte auf der Bestellung gelte nicht, denn der Vertrag sei bereits geschlossen worden, als anfangs das Design vereinbart und unterzeichnet wurde.
Das Bundesgericht in der Bundeshauptstadt erörtert diese komplizierten Fragen, die sich in Deutschland gar nicht mit solcher Rechtsunsicherheit und der Folge der Anwendbarkeit unterschiedlichen Rechts stellen würden, am 13. November 2012 im Fall Hara v. Hardcore Choppers LLC.
In einer komplexen Serie bi- und multilateraler Staatsverträge stellte die Bundesrepublik an die Inhaber die Schranke einer Validierung alter Bonds. Vor amerikanischen Gerichten drängen die Inhaber nun die Bundesrepublik und Finanzinstitute auf Zahlung, unter anderem mit der Begründung, das Validierungserfordernis träfe auf sie nicht zu.
Mehrere dieser Prozesse entschied am 15. November 2012 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta im Fall World Holdings, LLC v. Federal Republic of Germany. Die Klagen gegen die Bundesrepublik lehnte es mit einer ausführlichen Begründung aus Immunitätsgründen mehrheitlich ab. Klagen gegen Finanzinstitute leiden unter Fristversäumnissen, und die untergerichtliche Ablehnung von Anträgen im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, bleibt erhalten.
Beide Gerichte sind zuständig, doch das Bundesgericht verzichtet auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit. Diesen Verzicht rügt der Lieferant erfolgreich im Fall MidAtlantic International Inc. v. AGC Flat Glass North America, denn das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond entscheidet am 14. November 2012 anhand folgender Merkmale der Abstention Doctrine, dass der Doppelprozess fortgeführt werden muss:
…we have identified six factors to guide the analysis: (1) whether the subject matter of the litigation involves property where the first court may assume in rem jurisdiction to the exclusion of others; (2) whether the federal forum is an inconvenient one; (3) the desirability of avoiding piecemeal litigation; (4) the relevant order in which the courts obtained jurisdiction and the progress achieved in each action; (5) whether state law or federal law provides the rule of decision on the merits; and (6) the adequacy of the state proceeding to protect the parties' rights. Chase Brexton, 411 F.3d at 463-64.
Der Vermieter bestreitet den Eintritt der Kündigungsbedingung: DaimlerChrysler gebe es nicht mehr. Die neue Firma Chrysler im Miteigentum von Fiat sei keine verbundene Gesellschaft. Der Prozess führt zum Thema der Vertragsauslegung, die bei eindeutigen und uneindeutigen Klauseln und bei offensichtlichen und nichtoffensichtlichen - latent and patent - Unklarheiten zulässig ist.
In manchen Situationen ist zur Auslegung die Berücksichtigung vertagsexterner Tatsachen - extrinsic Evidence -, zulässig. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärte die Grundsätze am 9. November 2012 ausführlich im Fall Omnicom Group, Inc. v. 880 West Long Lake Associates. Das Urteil erging zugunsten der Mieterin.
Amüsant und amüsiert erörtert in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 9. November 2012 im Fall Matamoros v. Starbucks Corp. den Tips Act, die gesetzliche Unterscheidung von Bedienungs- und Aufsichtspersonal, die Rechtsgrundlagen für eine Sammelklage sowie die Verdreifachung des Verlustes als Schadensersatz, treble Damages im Vergleich mit dem Strafschadensersatz, punitive Damages.
Das amerikanische Gericht besitzt für den Streit um die Villa in Schwerin keine sachliche Zuständigkeit. Zugunsten der Bundesrepublik Deutschland wirkt der Foreign Sovereign Immunities Act, der die internationalen Grundsätze zur Staatenimmunität in den USA umsetzt.
Das Gericht beschied auch gegen die Anwendbarkeit von Ausnahmen nach diesem Gesetz wegen gewerblicher Handlungen oder Enteignung. Zudem wies es das Argument zurück, die Klage sei nach dem uralten Gesetz gegen Piraten, dem Alien Tort Statute, zulässig, denn der FSIA biete die absolut einzige Grundlage für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über ausländische Staaten.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entscheidet am 8. November 2012 im Fall Alco Plastic Products Ltd. v. The Accessory Corp., dass erstens diese Kostensonderregel nur in der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit des Staates New York gelte, nicht im Bundesgericht, und zweitens nicht mutwillig eine unbegründete Klage eingereicht wurde.
Es berücksichtigt die Klagerücknahme, nachdem der Klägeranwalt entdeckte, dass er die fehlerfreie Zustellung nicht beweisen konnte. Das Gericht weist nicht nur den Kostenantrag ab, sondern gibt dem Beklagtenverteidiger auf, zu beweisen, dass er selbst nicht wegen des unzulässigen Kostenantrages für die Kosten der Klägerin haften solle.
Als der Bote kam, gab ihm die Mitarbeiterin, die sich unbedroht fühlte, den mittlerweile um $20.000 höheren Betrag in bar. Ehefrau, Zweigstellenkollegin, Finanzbeamter und Bote erweisen sich als Fiktion einer raffinierten Bande. Das Geld ist weg.
Die Firma verklagte den Versicherer auf Ersatz und berief sich auf den Deckungsschutz für Raub. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied am 7. November 2012 im Fall VAM Check Cashing Corp. v. Federal Insurance Co. gegen den Versicherer. Die Police sei uneindeutig und auslegungsbedürftig, und die Auslegung des Versicherungsnehmers sei mit dem Wording der Police vereinbar.
Das Gericht prüft auch seinen Honorarvertrag, der Expertenwissen reklamierte, mit der EMailantwort That's fine. angenommen worden sein sollte und zwei Vergütungen vorsah: Ein Stundensatz galt für den Geschäftsfreund, ein viel höherer für den Fall des Obsiegens, den er der Firma Oracle abknöpfen wollte.
Im Fall Weitzman v. Druglogic, Inc. nimmt dem Anwalt das Bundesgericht in Maryland nicht ab, dass er als Rechtsexperte den Verzicht auf alle alten Ansprüche nicht begriffen habe. Die Behauptung, seine Unterschrift unter den Vertrag sei durch Nichtzahlung eines Vorschusses rechtswidrig erzwungen worden, kauft es ihm auch nicht ab.
Ebenso wenig helfen dem Anwalt Hinweise auf eine manische Depression und seine Bedüftigkeit, die der Geschäftsfreund ausgenutzt haben soll. Dem Leser hilft hingegen die ausführliche, tragikomische Sachverhaltsdarstellung vom 25. Oktober 2012 sowie die sorgfältige und lehrreiche richterliche Würdigung der Merkmale einer Vertragsanfechtung und der Anforderungen an einen Mandatsvertrag.
Im Fall Denenberg v. LED Technologies, LLC entschied das Bundesgericht in Colorado am 28. September 2012, dass die Bilder eine minimale Schöpfungshöhe nach 17 USC §102 besitzen, ihre Eintragung beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, die Vermutung für ihren Schutz stützt, und der Umstand, dass einige Fotos vom Arztpersonal aufgenommen wurden, seine Rechte nicht verändert.
Dann untersucht das Gericht die Frage, ob der Schadensersatzanspruch im Rahmen von $750 bis $30.000 bei einfacher Verletzung des Copyright Act liegt, oder bei Vorsatz bis zu $150.000, oder ob eine schuldlose Verletzung eine Minderung auf $200 erlaubt. Der Arzt trägt die Beweislast für Vorsatz, die Beklagte muss das innocent Infringement beweisen. Beiden Parteien gelingt der Beweis nicht.
Der Beschluss des untersten Bundesgerichts in der Hauptstadt der USA vom 31. Oktober 2012 im Fall Rios v. ABC Imaging of Washington, Inc. illustriert die Verwirrung einer nichtanwaltlich vertretenen Klägerin. Sie zog vor das Gericht des District of Columbia. Die Beklagte ließ den Prozess an das Bundesgericht verweisen, weil die Klägerin neben einzelstaatlichen gesetzlichen und Common Law-Ansprüchen auch bundesrechtliche Ansprüche stellte. Die Klägerin bezeichnete die nichtbundesrechtlichen Ansprüche auf Überstundenvergütung als dominierend und beantragte die Rückverweisung.
Das Bundesgericht erklärt in seiner Beschlussbegründung die Zuständigkeiten des Bundesgerichts, das ohnehin dann angerufen werden darf, wenn die Parteien in verschiedenen Staaten ansässig sind. Zudem besitzt es die Zuständigkeit für Ansprüche aus Bundesrecht, wie hier wegen Ungleichbehandlung. Wenn ein solcher Anspruch mit einzelstaatlichen Ansprüchen, beispielsweise aus Vertrags- oder Arbeitsrecht, verbunden wird, darf es alle Fragen im Rahmen der supplementary Jurisdiction beantworten.
Das Urteil im Fall Roberts v. H-40 Drilling, Inc. erklärt in seiner Begründung vom Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 2. November 2012 die Grundlagen einer Arbeitgeberhaftung für vom Arbeitnehmer verursachte Schäden. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber nicht nach respondeat superior-Recht, und die Ausnahmen von der Regel greifen hier nicht.
Im Verfahren hatte ein Experte über sechs Crash-Tests berichtet, die er mit einem identischen Fahrzeug, Kindersitz und einem in Größe und Gewicht vergleichbaren Dummy durchgeführt hatte. Die hierbei aufgezeichneten Videos wurden unterstützend vorgeführt. Die Kläger legten Berufung gegen die Zulassung des Expertenbeweises und gegen die Vorführung eines der Videos ein, welches als einziges unter erheblicher Abweichung von der korrekten Sitzposition in der Lage war, eine Fehlfunktion des Sitzes zu reproduzieren. Das Gericht macht keine Hehl aus der Widersprüchlichkeit des Klägervortrags. Die Kläger selbst nutzten das Video im Verlauf des Prozesses mehrfach zur Unterstützung ihrer eigenen Argumente und begründeten ihre Berufung äußerst spärlich.
Am 31. Oktober 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans in der Sache McCune v. Graco Children's Products Inc. die Zulassung der Beweismittel. Der herangezogene Expertenbeweis fuße auf einer soliden Basis und besitze Fallrelevanz. Ebenso habe die Zulassung der Videovorführung die weiten Grenzen des richtlichen Ermessens nicht überschritten, da es sich nicht um eine exakte Nachstellung des Unfalls, an den hohe Anforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu stellen sind, sondern lediglich um Veranschaulichungen von Unfall-Theorien gehandelt habe. Sowohl für den Experten- als auch den Videobeweis legt die Entscheidung deren Grundsätze übersichtlich dar.
Später verlangte die Anteilsinhaberin wegen Vertragsbruches durch die Nichtvornahme aller Optionsschritte, nämlich der Einschaltung eines Schätzers und der Auszahlung des Rückkaufspreises, Schadensersatz. Die Beklagte meinte, die Optionsausübung sei ohne Einigung über den Preis noch nicht wirksam geworden.
In New Orleans entschied am 31. Oktober 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA den Fall, JNV Aviation, L.L.C. v. Flight Options, L.L.C. Die Optionsnutzung erfolgt laut Vertrag einseitig. Die Beklagte musste nach ihrer Ausübung alle weiteren Schritte unternehmen. Der Kaufvertrag mit der Optionsklausel war beidseitig abgeschlossen. Beide Parteien waren gleichermaßen an die Optionsklausel gebunden. Daher stellte der Abbruch des Optionsverfahrens eine schadensersatzpflichtige Vertragsverletzung dar.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 24. Oktober 2012, dass in seinem Bezirk seine Auslegung gilt, nicht die abweichende vom fünften Bezirk. Die Auslegungsdiskrepanz kann die Klägerin aus dem neunten Bezirk nur dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem United States Supreme Court in Washington, DC, vorlegen.
Am 30. Oktober 2012 bleiben die Bundesregierung und die Kanzlei dennoch geschlossen, ebenso wie Nah- und Fernverkehr und die Gerichte. Kein Bundesberufungsgericht an der amerikanischen Ostküste erließ am 29. Oktober 2012 Entscheidungen.
Frankensteins Sturm bringt auch die Gerichtsabläufe durcheinander, da die Courts ebenfalls am 29. Oktober 2012 nicht öffnen werden. Auch Kanzleien setzen nicht auf sturmfrei und folgen dem Beispiel des Bundes.
Als er erfährt, dass diese Freunde die Wohnung kurz zuvor für die Hälfte gekauft haben, während ihm trotz seiner Zahlung kein Eigentum übertragen wurde, verklagt er sie wegen Betrug, Veruntreuung und ungerechtfertigter Bereicherung.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 24. Oktober 2012 im Beschluss zum Fall Cordoba Initiative Corporation v. Deak, welche Tatbestandsmerkmale und Behauptungen eine Klage auf Schadensersatz nach diesen Rechtsgrundlagen schlüssig machen.
Der Fall Serin v. Northern Leasing Systems, Inc. behandelt die Berechnung der Kosten. Die Klägeranwälte verlangten Millionen, und das Gericht sprach hunderttausende zu.
Die Revision blieb erfolglos, denn am 26. Oktober 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City wie folgt:
1. Das Gericht besitzt Ermessen; buchhalterische Perfektion ist nicht erforderlich.
2. Ein grober Maßstab gilt im Hinblick auf die Gerechtigkeit der Berechnung.
3. Die Kostenüberbürdung als Ausnahme darf nicht zu einem weiteren vollständigen Prozess ausarten.
Die Rechtslage ist klar: Selbst wenn ein US-Gericht seine Gerichtsbarkeit ausüben dürfte, muss es das nicht. Es kann den Fall nach dem Forum non conveniens-Grundsatz ins Ausland verweisen. Auch ein Missbrauch gilt als Faktor.
So entschied auch das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 24. Oktober 21012 gegen den klagenden Holländer, der Beklagte aus den Niederlanden vor das Gericht in New York zerren wollte, mit einer lesenswerten Begründung.
Am 23. Oktober 2012 prüft in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Laurie Tsao v. Desert Palace, Inc. diese Praxis, die eine verbannte und strafrechtlich verfolgte Profispielerin rügte, als sie zivilrechtlich Schadensersatz vom Kasino einklagte.
Das Gericht folgert, dass die Vorschriften Nevadas den Hausverweis und die Festnahme nach seiner Verletzung gestatten, auch wenn die Spielerin nach dem Hausverweis eine Werbeschrift mit einer Einladung zum Besuch des Kasinos erhielt. Es weist das Untergericht an, weitere Ansprüche erneut zu untersuchen.
Ein numismatischer Verband wendet sich gegen die Handelsschranken nach der Einfuhr cypriotischer und chinesischer Münzen. Im Fall Ancient Coin Collectors Guild v. U.S. Customs and Border Protection schildert das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond die geltenden internationalen und amerikanischen Normen sowie die Verfahrensbestimmungen.
Im Ergebnis entscheidet es, dass die Judikative nach dem Gewaltenteilungsgrundsatz und der verfassungsmäßigen Zuordnung der Außenpolitik zur Exekutive deren außenpolitische Vereinbarungen mit anderen Staaten zum gegenseitigen Schutz von Kulturgütern nicht hinterfragen darf. Es bestätigte am 22. Oktober 2012 die untergerichtliche Abweisung des Testfalls.
Das Copyright Office erkennt an, dass Rechtsunsicherheit verwaiste Werke und alle, die sie berühren, plagt, selbst wenn manche Prinzipien wie der Fair Use-Grundsatz ihre Nutzung für bestimmte Zwecke und in gewissem Umfang erlauben kann. In seiner Verkündung schildert es die anwendbaren Rechtsgrundlagen ebenso wie Gesetzesentwürfe und das vielfältige Interesse an der Verbreitung dieser Werke, auch durch die Massendigitalisierung.
Als Untersuchungshäftling sieht er sich in seinen Rechten nach Meinungsfreiheits- und Rechtsstaatsgrundsätzen verletzt. Das Bundesgericht in Philadelphia weist die Klage am 16. Oktober 2012 mit einer ausführlichen Schilderung und einer kurzen, leicht verständlichen Begründung ab. Unter anderem fehlt der Klage eine Rechtsgrundlage.
Das Bostoner Bundesgericht erörtert im Fall Orsi v. H.H. Sheik Falah bin Zayed bin Sultan Al-Nahyan ausführlich den Anspruch wegen des Peitschens mit dem Gürtel und die Zustellungsfrage. Es prüft auch, ob ein Gericht in Massachusetts überhaupt seine Gerichtsbarkeit über die königliche Hoheit ausüben darf, und findet keinen Nexus.
Der Kläger hatte auf verschiedenen Wegen erfolgreich versucht, die Klage Bekannten und Vertrauten des Scheichs zuzustellen. Allerdings verzichtete er auf Zustellungswege, die ihm aussichtslos erschienen, beispielsweise nach dem UAE-Recht oder durch Kurier an die Anschrift des Scheichs. Wegen beider Mängel weist das Gericht die Klage am 17. Oktober 2012 ab.
Der Entwurf Changes to Representation of Others Before the United States Patent and Trademark Office; Proposed Rule, Federal Register, Bd. 77, Heft 202, S. 64190, enthält auch die neuen Regeln sowie die Abweichungen vom Standard, dem Model Code of Professional Responsibility of the American Bar Association.
This agreement shall be binding upon and inure to the benefit of the parties hereto and their respective heirs, successors, and permitted assigns. No person or entity that is not a party to this agreement may claim any right or benefit hereunder.Das Urteil in Retro Television Network, Inc. v. Luken Communications LLC betrifft diese Klausel. Im Rahmen der Übertragung von Fernsehrechten im Intellectual Property Agreement wandelten sich die Beteiligten in andere Gesellschaften, und später verklagte eine Seite die Muttergesellschaft der anderen Seite. Der Erfolg blieb nach obiger Klausel versagt. Zudem haften Gesellschafter nicht für die Schulden einer Gesellschaft, klärte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 17. Oktober 2012.
Der Minister, der als Attorney General auch als Bundesstaatsanwalt waltet, nimmt empört den viel kürzeren Weg nach San Francisco und ruft das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks an: Es soll dem Richter den Schnabel verbieten.
Die Revisionsentscheidung vom 16. Oktober 2012 im Fall United States of America v. United States District Court for the District of the Northern Mariana Islands ist allerdings nicht in seinem Sinne: Ein Richter muss sich an Regeln über vorgeschaltete Vergleichsversuche halten und darf auch dem Staat als Partei die Teilnahme vorschreiben.
Diese Grundsätze erörtert das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in einer kurzen Revisionsprüfung lesenswert im Fall Jovani Fashion, Ltd. v. Fiesta Fashions am 15. Oktober 2012.
Die Konformitätskriterien sind unter anderem im Bundesgesetz Voting Rights Act normiert, der eine Überprüfung von einzelstaatlichen Änderungen durch den Bundesjustizminister oder ein erstinstanzliches, doch ausnahmsweise mit drei Richter besetztes Bundesgericht geregelt, 42 USC §1973c(a).
Ein Staat, der der Nachprüfung unterliegt, ist South Carolina. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete seine Entscheidung im Fall South Carolina v. United States am 10. Oktober 2012. Die neuen einzelstaatlichen Regeln genehmigt es grundsätzlich. Da jedoch die Vorlaufzeit für ihre Umsetzung zu kurz für die im November bevorstehende Wahl ist, wird die Freigabe ausgesetzt.
Im Fall Mahaffey v. Mariott International Inc. gingen die Beweise der Beklagten unter einer Feuerlöschbrause zugrunde, und das Gericht soll laut Kägerantrag Beweisvermutungen zuungunsten der Beklagten verhängen. Die Vernichtung von Hotelvideos und eines Forderungsschreibens sollen nämlich den behaupteten Hotelunfall unbeweisbar machen. Das Hotel weiß nicht einmal, dass ein Unfall geschah, sein Personal zu Hilfe eilte oder eine anwaltliche Forderung einging.
Das unterste Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, erörtert in seiner Begründung vom 11. Oktober 2012 auf 12 Seiten lesenswert die Implikationen des Verlusts für das in Deutschland oft als Pretrial Discovery bezeichnete Verfahren und beschließt, dass mangels eines besonderen Verschuldens der Beklagten Sanktionen nicht angezeigt sind.
Interessant ist zudem die Konstellation der klägerischen Marke Mission, die 1982 im Bundesmarkenregister eingetragen wurde, auf die 1995 die Eintragung der Beklagtenmarke Mission Burrito im einzelstaatlichen Register von Texas folgte, der die Beklagte 1997 eine Registrierung im Bundesverzeichnis folgen ließ.
Lesenswert ist deshalb die Revisionsbegründung des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA vom 10. Oktober 2012, das den Fall zurücksendet. Die Entlassung erfolgte nicht unbedingt wegen Produktionsproblemen, die der Leiter zu vertreten hatte, sondern die Probleme können auch ein Vorwand gewesen sein, ihn zu entlassen.
Die Revision sieht nämlich die Probleme unter dem Blickwinkel durchweg hervorragender Leistungsbeurteilungen und den Umständen, die die Probleme auslösten, beispielsweise einer Maus, die bei Bauarbeiten in die Fabrik eindrang, oder Pestiziden, die eine Drittfirma einsetzte und die Produktion vernichtete. Da diese Tatsachenfragen vom Untergericht fälschlich nur dem Kläger zugeordnet wurden, muss es nun erneut prüfen.
Darum kämpfen Kläger mit harten Bandagen, wenn sie den deliktischen Anspruch des fraudulent Inducement irgendwie bei einem behaupteten Vertragsbruch geltend machen können - zumal derselbe Sachverhalt normalerweise Ansprüche aus Torts nicht neben Damages aus Contracts gestattet.
Im Fall Ipcon Collections LLC v. Costco Wholesale Corp. kämpft der Kläger bis in die Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City um das Recht, diesen Anspruch nicht im Schiedsverfahren, sondern vor sympathischen Geschworenen im Prozess vor dem ordentlichen Gericht vortragen zu dürfen, und verliert am 9. Oktober 2012.
Ein Blick auf Facebook hätte ihn belehrt, dass sie zu einem aktiven Sozialleben in- und außerhalb des Bettes fähig blieb. Eric Goldman klärt am 6. September 2012 über die Hintergründe detaillierter auf.
Oberrichter Lamberth ist empört, dass der Nichtstaat Washington erst auf die Beweissammlung im Ausforschungsbeweisverfahren ,Discovery, verzichtet, doch nach gemeinsamer Erarbeitung der Prozessgeschäftsordnung ein Recht auf die Vorlage eines Fragenkatalogs an die Kläger, Interrogatories, behauptet und sich bei der Begründung in Widersprüche verwickelt.
Am 4. Oktober 2012 wies er den Antrag ab und legte dem District of Columbia die Kosten im Zusammenhang mit dem Antrag auf. Vorher gab er den Kollegen im Nachbargebäude, zu denen man nach seiner Auffassung freundliche Beziehungen pflegt, laut hörbar eins auf die Finger:
[T]he District’s position and arguments are as untenable as they are ridiculous. Defendant asks this Court to enter an Orwellian world where all arguments are devoid of context, and all Court orders magically mean whatever the District wishes them to mean. The Court rejects this invitation.
The District’s Opposition is riddled with needlessly caustic remarks, contradictory statements and peripheral law, which together serve only to highlight its own disingenuous arguments. It first asserts that the Court did not impose any limits on discovery for the District. […] The District, however, quickly backs away from this stunning assertion. Almost immediately, defendant then “respectfully suggests,” in a footnote, that the language of the final Order “leads to the reasonable conclusion” that the Court did not intend to prohibit the District from taking discovery. […] Backing still further away from its opening statement, in yet another footnote, the District “avers that its interpretation of the Scheduling Order, and the discovery it propounded thereunder, was substantially justified.” […]
Highlighting its own hypocrisy, in a section entitled “Argument,” the District asserts—without any real “argument,” just a conclusory sentence—that plaintiff failed to meet its burden for a protective order because plaintiff “relie[d] entirely on conclusory statements, with no specific facts or admissible evidence.” […] This, in fact, is the definition of irony.
Obwohl einige Ämter erklärten, die Existenz entsprechender Unterlagen weder bestätigen noch verneinen zu können, räumten sie der Klägerin eine Widerrufsfrist ein, die diese verstreichen ließ und sie zur Klageerhebung veranlasste.
Das Bundesgericht hielt jedoch das Widerrufsverfahren für unverzichtbar, weil die Klägerin nicht seine Fruchtlosigkeit belegte. Außerdem waren die Anfragen zu unspezifisch, als die Klägerin durchgesickerte, leaked, Informationen verlangte und so den ministeriellen Suchauftrag ungenau definierte.
Bundesgerichte bilden keine Revisionsinstanz für Prozesse vor einzelstaatlichen Gerichten. Staaten und Bund bieten parallel - meist - drei Rechtszüge: Die einen für Ansprüche nach staatlichem Recht, beispielsweise Vertragsrecht. Die anderen für bundesrechtliche Ansprüche, beispielsweise im Bundesbeschaffungswesen.
Dann gibt es ein Überlappen der Gerichtsbarkeiten für Ansprüche aus einzelstaatlichem Recht mit Parteien aus verschiedenen Staaten, die auch das Bundesgericht erster Instanz anrufen dürfen. Nicht nur Amerikaner verstehen das nicht so genau.
Nach Art. 17 des Montrealer Abkommens muss eine Fluggesellschaft den Schadensersatz leisten, wenn ein Reisender durch einen Unfall an Bord getötet wird. Ein Unfall wird von den amerikanischen Gerichten in diesem Zusammenhang als unerwartetes Geschehen definiert, welches nicht im Zusammenhang mit dem Passagier steht.
Der Kläger forderte die Besatzung, die den Zusammenbruch seine Mutter entdeckte, auf, sie manuell oder mit Hilfe eines Defibrillators zu reanimieren. Die Crew befolgte diese Anweisung nicht, da laut einer Checkliste eine Reanimation nur bei Atemstillstand erfolgen soll. Dieses Versäumnis stellt laut Klägervortrag einen Unfall im Sinne des Art. 17 dar.
Das Gericht teilt diese Auffassung nicht. Der Verstorbenen wurde keine Hilfe gewährt, weil sie noch atmete. Die Maschine befand sich bereits im Landeanflug, als der Zusammenbruch entdeckt wurde; der Mutter wurde Sauerstoff verabreicht, und ein Notarzt wurde verständigt. Zu einer Nutzung des Defibrillators seitens des Notarztes musste es zu keiner Zeit kommen.
Verschiedene Gerichte teilen unterschiedliche Auffassungen, doch die Mehrheit vertritt die Ansicht, ein prozessualer Joinder sei unzulässig. Zuviel unterscheidet die Teilnahme am P2P-Schwarm von einer zu gemeinsamen illegalen Zielen verbundenen Personengruppe.
Der Klick auf Download allein macht nicht erkennbar, dass der Torrent-Nutzer mit anderen verschwörerisch in Verbindung treten will. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington erklärt die Rechtslage am 28. September 2012 im Fall Malibu Media, LLC v. Does 1-11 gegen IP-Anschriften, die Filmausschnitte von Pretty Back Door Baby zirkulierten.
Das Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA legt am 2. Oktober 2012 den Vertrag im Fall C. A. Acquisition Newco, LLC v. DHL Express (USA), Inc. nach dem Vertragsrecht von Florida aus und erkennt, dass er uneindeutig ist. Deshalb muss das Untergericht externe Beweise, beispielsweise aus den vorvertraglichen Verhandlungen, zu seiner Auslegung heranziehen.
Der Kunde, dessen Haus mitabbrannte, gewann jedoch in der Revision im Fall Reese V. Ford Motor Co. Nach dem anwendbaren Produkthaftungsrecht des Staates Pennsylvania gilt der Anspruch gegen Hersteller oder Verkäufer, entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 28. September 2012, ohne Verschuldensnachweis.
Das Untergericht hatte fehlerhaft einen Präzedenzfall herangezogen, bei dem unklar war, welcher Beklagte der Verkäufer war, und die Klage abgewiesen. Wo die beim Erwerb angeschlossenen Kabel eingebaut wurden, ist für diesen Anspruch unerheblich, erklärt die zweite Instanz:
The Pennsylvania Supreme Court has adopted §402A of the Restatement (Second) of Torts, which imposes strict liability on the purveyor of a product in a defective condition "'unreasonably dangerous to the user or consumer.'" […] To recover under §402A, a plaintiff must establish that: (1) the product was defective; (2) the defect was a proximate cause of the plaintiff’s injuries; and (3) the defect causing the injury existed at the time the product left the seller’s hands.
Erst die Revision des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA bringt Klarheit: Der schweizer Sorgerechtsbeschluss zugunsten der Mutter war unklar formuliert. Das erstinstanzliche Untergericht in den USA missverstand ihn.
Es wies den Antrag auf Rückführung nach dem International Child Abduction Remedies Act, 42 USC §11601 ab, obwohl ein gesundheitlicher Notfall vorlag. Der United States Court of Appeals for the First Circuit revidiert die Ablehnung am 28. September 2012. Das Bundesgericht muss neu prüfen.
In der Revision rechnet das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA neu nach. Der Klageanlass begann mit einem Schreiben an den Kläger, die Frist mit dessen Eingang. Der Kläger hatte einen Tag mit seinem Vortrag verschenkt, doch darf das Gericht statt des Vortrags den Poststempel als Beweis verwerten.
Ein Tag ist gewonnen! Dann addiert das Gericht eine Postlaufzeit von drei Tagen. Ergebnis: Der Kläger hielt mit 89 Tagen die Frist ein, erklärt das Gericht im Fall Alton Eskridge v. Hickory Springs Manufacturing am 28. September 2012.
Schon der United States District Court machte kurzen Prozess. Die Abweisung bestätigt in der Revision noch kürzer das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond im Fall Marlow Bates, Sr. v. Samsung Electronics America, Inc. am 27. September 2012.
Kurz, prägnant und lesenswert für alle, die in der Boulevardpresse von schnell gewonnenem Reichtum im amerikanischen Prozess gelesen haben.
Jedenfalls nicht unendlich, entschied am 26. September 2012 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall LSSI Data Corp. v. Comcast Phone, LLC nach dem Telecommunications Act of 1934 mit den Änderungen des Telecommunications Act of 1996.
Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, die einem Netzinhaber das Teilen der Kundendaten an einen Dritten auferlegte, lagen im Revisionprozess jedoch noch nicht genug Fakten vor, um eine abschließende Würdigung vorzunehmen. Vorerst beschränkte sich die Revision auf die Aufhebung der e.V.
Die Klausel, die die auschließliche Zuständigkeit englischer und walisischer Gerichte vorsieht, habe eine Haftungsbeschränkung zur Folge, die gegen die öffentliche Ordnung der Vereinigten Staaten nach 46 USC §30509 verstoße.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA bestätigte am 21. September 2012 die Entscheidung der Vorinstanz, die die Klage abgewiesen hatte. Es führte aus, dass 46 USC §30509 selbst dann einer in einem Beförderungsvertrag enthaltenen Gerichtsstandsklausel eines Schiffseigners nicht entgegenstehe, wenn das gewählte Gericht materielles Recht anwende, das eine Haftungsbeschränkung vorsehe.
Weder der Wortlaut noch der Zweck der Norm verbiete den Gebrauch einer solchen Klausel. Ziel des Gesetzes sei es, die einseitige Auferlegung einer Haftungsbeschränkung durch den Schiffseigner zu verhindern.
§8 und §71 des Trademark Act, 15 USC §1058, 15 USC §1141k, regeln in ihrer bisherigen Fassung, dass der Nachweis für die Verwendung der Marke im Verkehr zwischen dem fünften und sechsten Jahr nach dem Zeitpunkt der Registrierung, oder innerhalb der darauffolgenden sechsmonatigen Nachfrist, Grace Period, eingereicht werden muss. Der Entwurf verkürzt um zwei Jahre die Frist für den Nachweis, der demnach zwischen dem dritten und vierten Jahr oder innerhalb der Grace Period geführt werden müsste.
Bevor eine solche Änderung, die die Anpassung des Gesetzes durch den Kongress voraussetzt, erfolgt, erhält die Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf oder Alternativen zu äußern. Mit diesem Kommentierungsrecht ist allerdings keine Handlungspflicht des USPTO verbunden.
Himmelreich’s submissions contain the faint air of sovereign-citizen argumentation. See Mot. for Copies 1–2, ECF No. 173 (referring to the District Court as an “Article I Court”; referencing the “Incorporated United States of America”). To continue down that path would be unrewarding. See United States v. Benabe, 654 F.3d 753, 767 (7th Cir. 2011). AaO Fn. 3.Diese Fußnote vom 21. September 2012 erinnert an das wiederholte und drängende Ansinnen potentieller Mandanten aus Deutschland, von US-Gerichten die Nichtigkeit einer gewissen BRD GmbH feststellen lassen zu wollen.
Dieser hatte nämlich nicht plausibel dargelegt, warum Bangladesh der Immunität vor US-Gerichten nach dem Foreign Sovereign Immunities Act beraubt werden sollte. Außerdem muss er das Verbot einer Klageänderung hinnehmen. Die sei aussichtslos, erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 21. September 2012.
Die Gebühren sollen dann niedriger werden, wenn sowohl die Markenanmeldung elektronisch eingereicht werden als auch der Korrespondenz sowie einem elektronischen Einreichen aller weiterer Dokumente per Email zugestimmt wird. Das USPTO erwägt dabei außerdem, die Gebühren für in Papier eingereichte Anmeldungen anzuheben, um dem höheren Bearbeitungsaufwand gerecht zu werden.
Diesen Verordnungsentwurf veröffentlichte das USPTO unter Notice of Inquiry Regarding Adjustment of Fees for Trademark Applications, Federal Register Bd.77, Heft 159, S. 49426 vom 19. August 2012, um der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act Gelegenheit zu geben, ihn zu kommentieren.
Sie erstritten einen Vergleich, von dem weniger als ein Drittel an ihre Anwälte ging, während der Großteil der Facebook-Zahlung in eine neue Stiftung floss, die eine kleine Sammelkläger-Minderheit dann im Fall Ginger Mccall v. Facebook, Inc. angriff, weil die Stiftung auch von einem Facebook-Ratsmitglied verwaltet wird.
In San Francisco bestimmte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 20. September 2012, das diese Besetzung einem Vergleich ebenso wenig entgegensteht wie der Umstand, dass die Zahlung nicht an die geschädigte Freundesrunde ausgeschüttet wurde, sondern nach dem Cy-Pres-Grundsatz an den Nächstbesten, nämlich die neue Stiftung, die sich gegen derartige Skandaltechniken wenden soll.
Das Berufungsgericht des elften Bezirks schließt sich am 17. September 2012 dem Vorgericht an. Demnach fällt das Amt als einzelstaatliche Behörde unter den Schutz des 11. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten.
Dieser besagt, dass einzelstaatliche Behörden nicht vor dem Bundesgericht verklagt werden können. Wann es sich um eine einzelstaatliche Behörde handelt, richtet sich nach vier Merkmalen: Beispielsweise wie stark der jeweilige Staat die Behörde überwachen darf und wie sie sich finanziert.
Die Gesundheitsbehörde des Staates Alabama überwacht und finanziert die Kreisämter. Zudem schließt einheitlich amerikanisches Recht die Kreise bei jeglichen Ansprüchen gegen die einzelnen Ämter als Beklagte aus. Der richtige Klagegegner ist somit nicht das Amt, sondern der einzelne Beamte.
Als die Investitionsabwicklung daher Reibungsverluste erlitt und er das Haus verklagte, wurde seine Klage abgewiesen und dessen Widerklage auf die Erstattung von 378260 Dollar Anwalts- und Prozesskosten stattgegeben.
Für die haftet er auch nach der Revision, wie das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Larry Rader v. ING Groep NV am 18. September 2012 überzeugend und umfassend darlegt.
Schadensersatz folgt aus Common Law, die Injunction aus dem Equity-Recht. Wenn eine Common Law-Rechtsfolge anwendbar ist, kommt Equity nicht zum Einsatz.
Nach diesen Grundsätzen verlor der Vertreter den Verfügungsanspruch: Der Kundenverlust ist in Geld messbar und kann so entschädigt werden. Das außerordentliche Rechtsmittel der Verfügung ist daher nach dem Urteil des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in World Wide Polymers, Inc. v. Shinkong Synthetic Fibers Corp. vom 14. September 2012 unanwendbar.
In der entscheidenden Frage der vertraglichen Grundlage geht der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit in Cincinatti richtigerweise vom Vorliegen eines mündlichen Vertrags aus. Die Vorinstanz fokussierte auf dem Wie des Vertrages und wies die Klage mangels Beweises des Klägers über den Inhalt des Vertrages ab.
Das Berufungsgericht bejaht die Einigkeit der Parteien über die essentialia negotii und nimmt daher einen Vertragsschluss an. Trotz der verwirrenden Firmenstrukturen bestand vor allem ein gegenseitiges Einvernehmen über die Parteien und den Gegenstand des Vertrages. Für die Klage komme es lediglich darauf an, ob ein Vertrag vorliege, der genaue Inhalt kann der Auslegung durch die Jury verbleiben.
In den kommenden Wochen wird über die zugrundeliegenden Rechtsfragen ausgiebig diskutiert werden. Klar ist jedoch, dass das Verfassungsrecht auf Rede-, Meinungs-, politische und auch Religionsfreiheit im First Amendment Schranken unterliegt. In der Wikipedia sind die Free Speech-Schranken der USA auch für Laien nachvollziehbar zusammengefasst.
Die Grenzen der amerikanischen Redefreiheit wirken - das wird oft übersehen - im Verhältnis Staat und Bürger, nicht Google und YouTube-Uploader:
IncitementGoogle, YouTube-Videolieferant und YouTube-Besucher stehen vertraglich zueinander in Beziehung, während Dritte möglicherweise aus deliktischer Haftung Ansprüche behaupten können. Für Google ist es dabei wichtig, nicht als Verfasser oder Redakteur mit inhaltlicher Einflussnahme aufzutreten, weil dann die gesetzliche Haftungsbefreiung für Anbieter von Kommunikationssystemen, die auch für die Anbieter der Netzinfrastruktur gilt, entfällt.
False statements of fact
Obscenity
Child pornography
Fighting words and offensive speech
Threats
Speech owned by others
Commercial speech
Auch in der Revision verliert er. In Cincinatti bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen Robert Beverly v. MEVA Formwork Systems, Inc. am 13. September 2012, dass die Klagänderung mit Einbeziehung des deutschen Unternehmens nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage zurückwirkt.
Die Beklagte weist mit einer Diagnose des klägerischen PCs nach, dass das Schreiben erst 1,5 Jahre nach dem Vorfall verfasst wurde. Im Fall Amfosakyi v. Frito Lay, Inc. entscheiden das Bundesgericht und das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA gegen die behauptete Diskriminierungsklage. Am 12. September 2012 wird in der Revision auch der Abweisungsgrund des Prozessbetrugs bestätigt.
Sowohl die Begründung der Sanktion für einen Prozessbetrug, dessen forensischen Nachweis das Gericht detailliert erörtert, als auch die Verteidigung gegen einen an den Haaren herbeigezogenen Diskriminierungsvorwurf nach einer Kündigung wegen fortgesetzter Verletzung des Arbeitsvertrags sind lehrreich und lesenswert.
Zunächst bestätigte das Gericht seine ständige Rechtssprechung, derzufolge die Parteien durch einen zivilrechtlichen Vertrag keinen Verzicht auf die Berufungsmöglichkeit eines Schiedsspruches vereinbaren können.
Nach dem eng auszulegenden Article V (2) (b) der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Arbitral Awards von 1958 kann die Durchsetzung des Schiedsspruchs aber nur dann abgelehnt werden, wenn dies einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt. Dafür reichte es nicht aus, dass die Schiedsrichter der Klage stattgaben, obwohl die Klägerin ihr Zeugnis verweigert hatte und die Beklagte aufgrunddessen von einer Klageabweisung ausging.
Der Federal Arbitration Act steht der Durchsetzbarkeit des Schiedsspruchs außerdem nicht entgegen, weil es selbst bei einem unterstellten Verstoß gegen das Recht aus New York an der subjektiven Kenntnis der Schiedsrichter von der Existenz und Anwendbarkeit einer entgegenstehenden Norm mangelte.
Der Verstoß liege darin, dass die Online-Unternehmen zwar pro vermittelter Hotelübernachtung Gewinn erzielten, indem sie im Vergleich zu dem von ihnen an die Hotels bezahlten Preis einen höheren Betrag von ihren Kunden verlangten, jedoch hiefür keine Hotelsteuer bezahlt hätten.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA bestätigte in seinem Urteil vom 10. September 2012 die Vorinstanz, die entschieden hatte, dass den Beklagten nach den örtlichen Steuergesetzen nicht die Pflicht obliege, von Hotelgästen Steuern einzuziehen und diese an die Steuerbehörden abzuführen. Als Begründung hierfür wurde angeführt, dass die Reiseanbieter weder Verkäufer, Betreiber noch Hotels sind, so dass die örtlichen Steuergesetze nicht greifen.
Diesen Weg ging das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Sammelklageprozess Schnabel v. Trilegiant am 7. September 2012. Die Beklagte wandte gegen die Sammelklage der Kläger, sie sei wegen einer per EMail nach Vertragsschluss versandten Schiedsklausel, die auch bei Vertragsschluss über ein besonderes URL für AGBs abrufbar war, ihre Unzulässigkeit ein, da ein Schiedsverfahren nach der Schiedsklausel verbindlich sei.
Die Beklagte bietet billige Einkäufe an und verbindet mit ihrem Kaufvertrag eine aus Klägersicht undurchsichtige Klubmitgliedschaft bei Drittanbietern aus dem Konzernumfeld der Beklagten zu monatlichen Beiträgen. Grundsätzlich muss ein Vertrag nicht in einem Dokument bestehen; verstreute Teile sind zulässig; auch nach Vertragsschluss offengelegte AGB gelten als wirksam.
Hier, fand der United States Court of Appeals for the Second Circuit, waren die Grenzen der zumutbaren Kenntnis von den AGB und für ihre Annahme überschritten. Seine Begründung von 43 Seiten Länge bedeutet ebenso wie die ersten Shrinkwrap-Urteile eine vertragsrechtliche Revolution. Ob sie Bestand haben wird, muss möglicherweise noch der Oberste Bundesgerichtshof der USA, Supreme Court, in Washington, DC, beurteilen. Zunächst schreitet der untergerichtliche Prozess über die Trickmitgliedschaft fort.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, hält die Begriffe für beschreibend. Markengeeignet sind sie lediglich mit einer Zuordnung ihrer Bedeutung aus Verbrauchersicht zu bestimmten Waren oder Leistungen.
Da kein Gedankensprung, beispielsweise für die von der Botschaft erwähnte Legalisierung von Urkunden, notwendig ist, fehlt es an der Markeneignung. Damit entfällt auch der Anspruch nach dem AntiCybersquatting Conusumer Protection Act, bestimmt es am 6. September 2012.
Der Taiwanese gewinnt in der Revision vor dem Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA nur wenig: Seine Eigenentwicklung wird von der Verbotsverfügung, Injunction, ausgenommen, entscheidet dieses am 4. September 2012 im Fall Contour Design, Inc. v. Chance Mold Steel Co., Ltd.
Das Urteil zeigt in seiner lesenswerten Begründung den Wert eines guten Non-disclosure Agreement auf, mit dem Geschäftsgeheimnisse, wie die Maus-Designs, umfassend, unbefristet und anders als im Patentrecht ohne Eintragung geschützt werden. Das NDA, auch Confidentiality Agreement genannt, muss nicht selbständig bestehen, sondern kann auch in einen Vertrag integriert werden.
Nach dem
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver entschied im Fall Colorado Department of Public Health v. United States am 5. September 2012, dass dieser Verzicht auf souveräne Immunität nicht einem Vorrang der bundesstaatlichen vor einer staatlichen Regelung entgegensteht. Aufgrund des Konflikts der Normen genießt die bundesstaatliche vielmehr Vorrang.
Das Bundesrecht bricht allerdings nicht immer einzelstaatliches Recht. Deshalb war der Weg bis in die Revision unvermeidbar. Nachdem die Beseitigung der chemischen Waffen erstmals 1985 angeordnet wurde, ist die Unzufriedenheit des Klägers mit der Lagerung verständlich. Es bleibt abzuwarten, ob die bis Ende 2017 gewährte Frist das letzte Wort in dieser Sache ist.
Der Geschworenenspruch der Jury ist jedoch kein Urteil. Nach dem Spruch kann der Richter auf Antrag der Parteien im US-Prozess den Schadensersatz reduzieren und höher bemessen, das Urteil aus rechtlichen Gründen korrigieren oder ein neues Juryverfahren ansetzen, wenn die Jury spinnt. So geschah es.
Das landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, gab dem Untergericht am 4. September 2012 recht. Das Patent sieht den Einsatz eines Mausanzeigers als Cursor oder Pointer vor. Apple hingegen setzt auf eine Schubleiste oder Fingerbewegungen zur Darstellung der Dateien im Dateisystem mehrerer Anwendungen - rechtlich anders als im Patent.
Die Grundsätze von Work made for Hire und derivative Works spielen in der Revision in San Francisco vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA die Hauptrollen. Die Tatsachen lagen ihm nicht vollständig vor; daher beschränkte es sich am 31. August 2012 auf die Erläuterung der Prinzipien des Copyright Act der USA.
Im Fall U.S. Auto Parts Network, Inc. v. Parts Geek, LLC beschied es dem Untergericht zur weiteren Prüfung:
1. Der Programmierer besaß das Urheberrecht und konnte es beiden Unternehmen zur nichtausschließlichen Nutzung wirksam eingeräumt haben.
2. Als Angestellter konnte er Weiterentwicklungen für den ersten Arbeitgeber geschaffen haben, die diesem rechtlich zustehen.
3. Wenn diese Weiterentwicklungen nicht trivial, sondern wesentlich sind, könnten sie selbständig schutzfähig sein.
4. Wenn die Weiterentwicklungen schutzfähig sind, darf der erste Arbeitgeber ihre Nachahmung für den zweiten Arbeitgeber untersagen.
5. Der erste Arbeitgeber des Entwicklers darf dann seinem späteren Arbeitgeber die Verwendung der Neufassung verbieten.
Das Untergericht verurteilte den Beklagten nach 18 U.S.C. §35(b) und 18 U.S.C. §844(e), weil er sowohl falsche Informationen über ein Bombenattentat auf ein Flugzeug sowie über die Vernichtung von Leben und Eigentum durch Sprengstoff im innerstaatlichen Handel verbreitet hatte.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte am 30. August 2012 das Urteil der Vorinstanz. Es wies den Vorwurf zurück, die Normen seien verfassungswidrig, weil sie gegen das Recht auf Redefreiheit des First Amendment verstießen. Auch die Verteidigung des Beklagten, ein true Threat liege nur dann vor, wenn dieser subjektiv vom Täter gewollt sei, hatte keinen Erfolg. Eine solche ernsthafte Gefährdung muss vielmehr objektiv bestimmt werden. Ob der Plan je ausgeführt werden sollte, bleibt irrelevant.
Im Fall Anthony W. Zinni v. ER Solutions, Inc. hatte die Vorinstanz die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Der Beklagte habe dem Kläger einen seinem Anspruch entsprechenden Vergleichsvorschlag gemacht auf den dieser nicht reagierte. Hierdurch sei Erledigung eingetreten, da der Anlass für eine Prozessführung weggefallen sei.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA hob am 27. August 2012 die Entscheidung der Vorinstanz mit der Begründung auf, dass diese fälschlicherweise von dem Eintritt der Erledigung ausgegangen sei. In der lesenswerten Entscheidung führt das Gericht hierfür an, dass der Vergleichsvorschlag nicht vorgesehen habe, dass ein Urteil ergehe, obwohl nur ein solches gerichtlich durchgesetzt werden könne. Daher habe der Vergleichsvorschlag keine umfassende Abhilfe vorgesehen.
Der Hersteller sitzt in Frankreich, der Unfall und Hubschrauberbetreiber waren in Hawaii, der Teilevertrieb des Herstellers sitzt in Texas, eine Gerichtsstandsklausel verweist die nichtklägerischen Vertragsparteien nach Texas.
Die Anknüpfungsmerkmale des Restatement (Second) of Conflict of Laws weisen in verschiedene Richtungen innerhalb und außerhalb der USA, die das Gericht am 28. August 2012 mit sorgfältiger Begründung abwägt.
Die Dame mit Knopf im Ohr erhielt einen Dämpfer, als ihr Chef 16 Arbeitsstunden vom Lohn abzog. Sie klagte deshalb vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Diskriminierung. Den Vorwurf wies das Gericht in Moran v. United States Capitol Police am 20. August 2012 ab.
Die lange Begründung führt nahezu amüsant in die Empfindlichkeiten der Volksvertreterschützer ein und behandelt dann die Anforderungen an Klagen wegen Ungleichbehandlung.
Das Bundesverbraucherschutzamt FTC in Washington, DC, ging gegen den Anbieter vor. Da er bereits einmal verfolgt worden war und im Verwaltungsvergleich versprochen hatte, solche Dummenfängerei zu unterlassen, brachte die FTC die neuen Geschäftsmethoden vor das Bundesgericht und gewann Schadensersatz von $3.778.315,04.
Am 28. Juni 2012 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Federal Trade Commission v. EDebitPay, LLC die Revision zurück und erklärte mit lesenswerter Begründung die Rechtsgrundlage für die Sanktion gegen die Klubvermarkter.
Kabelsysteme können sich bei der Ausstrahlung auf ein Zwangslizenzsystem berufen und Sendeanstalten bezahlen. Die Internetverbreitung fällt jedoch weder direkt noch analog unter die Kabelregelung nach §111 Copyright Act, 17 USC §111.
In der Revision verlor die Klägerin erneut. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit gestattete die Prüfung der Klausel im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach der New Yorker Übereinkunft von 1958.
Wenn schon die Vollstreckung nur in Bulgarien vereinbart war, muss das erst recht für die Bestätigung des Schiedsspruchs gelten, bestimmte das Gericht am 24. August 2012 im Fall Zeevi Holdings Ltd. v. Republic of Bulgaria.
Der Arbeitnehmer verklagte ihn wegen Diskriminierung durch Zulassen eines vergifteten Arbeitsklimas. Das Urteil im Fall Otto May, Jr. v. Chrysler Group LLC ist lesenswert, weil das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago die Zumessung nicht nur von Schadensersatz, sondern auch Strafschadensersatz ausführlich begründet.
Punitive Damages setzen eine hochgradige Leichtfertigkeit voraus, die an ein strafbar absichtliches Ignorieren oder Hinnehmen rechtswidriger Taten grenzt, wenn nicht gar absichtliches Handeln vorliegt. Der Court of Appeals bestätigte am 23. August 2012 die Feststellung der Geschworenen, dass das Autowerk reckless war, als es nicht stets unverzüglich zum Schutz des Arbeitnehmers eingriff.
Die Beziehung zu einer Korrespondenzbank in den USA ist kein Indiz für US-Kontakte im Sinne der Rechtsstaatlichkeitsbestimmungen zur Zuständigkeit, sondern gerade eine Bestätigung des Umstandes, dass die Bank zu wenig US-Kontakte besitzt, um selber in den USA geschäftlich aufzutreten. Werbung, die die USA erreicht, reicht für eine Zuständigkeitsfeststellung ebenso wenig wie der Umstand, dass 1,7% der Bankeinlagen Amerikanern gehören.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago erörterte am 22. August 2012 die Grundlagen des amerikanischen Zuständigkeitsrechts insbesondere auf Verfassungsebene ausgiebig, nachdem es seine Zuständigkeit aufgrund der auf Nationalbanken anwendbaren Immunitätsgrundsätze des Foreign Sovereign Immunities Act prüfte. Es wies die Klage ab.
Das Urlaubsprojekt zum Eigenbedarf ist im August vier Jahre alt. Es zeigt die Revisionsurteile der dreizehn Circuit Courts und des Supreme Court of the United States auf.
Technisch und optisch ist Decisions Today als Volkswagen der Entscheidungssammlungen nicht optimiert, und die Revisionsgerichte der 55 sonstigen Rechtskreise außerhalb der Bundesgerichtsbarkeit der USA bleiben unerfasst.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte diese Ausnahme im Prozess um eine Verjährungsfrist, die entweder vom Kennenmüssen von Vertragsverletzungen oder vom Eintritt der Verstöße eines Exklusivbezugsvertrages abhängt. Die Beklagte hatte keine Beweise für frühe Kenntnis, doch verwies sie auf einen in die Vergleichsrunde eingebrachten Klagentwurf der Klägerin, der den frühen Eintritt der Verletzungen belegte.
Der United States Court of Appeals in Chicago erklärte diesen Beweis trotz Rule 408 FRE für zulässig: Here, the draft complaint was admitted for the purpose of establishing when the statute of limitations began to run, which is separate from establishing the elements of the underlying breach of contract claim.
GlobeRanger sued the defendants in Texas state court. Its petition alleged five counts: (1) misappropriation of trade secrets; (2) conversion; (3) unfair competition; (4) conspiracy; and (5) tortious interference. The defendants removed to the United States District Court for the Northern District of Texas. They alleged the District court had jurisdiction because GlobeRanger’s claims were preempted by the Copyright Act. See 28 USC §1338.In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA nach der Abweisung der Klage durch das Untergericht, dass diese Ansprüche in der Tat großenteils Verletzungen von Urheberrecht mit anderen Vorzeichen darstellen. Doch die Unterschlagung physischer Rechte deckt der Preemption-Grundsatz des Urheberrechts nicht ab, sodass der Fall im Untergericht wegen der Ansprüche nach dem Recht von Texas weitergehen muss.
Dieses Geschäftsmodell hob der United States Postal Service mit einer neuen Verordnung auf, und seit 1997 streiten sich die Anbieter mit der Post um die Zinsen, die mit dem Wegfall des Treuhandmodells der Post zufallen. Die Anbieter machen vertragsrechtliche und weitere Ansprüche, so aus ungerechtfertigter Bereicherung, geltend.
Am 14. August 2012 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt in Washington, DC mit einer 76-seitigen Begründung gegen die Anbieter. Die Begründung im Fall Neopost, Inc. v. United States Postal Service führt mustergültig in die Anspruchsgrundlagen sowie die beweisrechtlichen Themen ein.
Die Klägerin im Fall Hecht v. United Collection Bureau, Inc. verklagte ein Inkasso-Unternehmen, gegen das bereits ein rechtskräftiges Urteil im Rahmen eines Sammelklageverfahrens erlassen war, von dem die Klägerin nicht wusste. An sie war jedoch wie an alle anderen potentiellen Sammelkläger eine Anzeige in einer landesweit erscheinenden Zeitung gerichtet worden.
Das Gericht verlangt mehr als eine solche einmalige Verkündigung, um die normale Wirkung der Sammelklage, die Erstreckung der Rechtskraft auf alle, die sich der Sammelklage angeschlossen haben oder hätten anschließen können, zu bejahen.
Bei der Deposition im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens Discovery gibt es nicht nur ein paar Fragen und ein Protokoll, sondern Fragen, möglicherweise Fragen im Kreuzverhör und ein Wortprotokoll sowie eventuell ein Videoprotokoll.
Fragen können mit Einsprüchen versehen werden, die sich - wenn beispielsweise Bundesprozessrecht anwendbar sein sollte - nach den Federal Rules of Evidence richten. Hat der deutsche Anwalt diese im Griff? Wenn er die Regel vom Verbot von Hörensagenbeweisen liest und keine Fragen in diese Richtung stellt, weil er die 999 Ausnahmen nicht kennt, begeht er einen Fehler, der irgendwann in einen Haftungsprozess einmünden kann. Den Beweis dafür hat der Kläger dann im Wort- und Videoprotokoll.
Die Deposition kann faszinierend sein, sollte jedoch von jemandem durchgeführt werden, der nicht nur eine Zulassung in den USA hat, sondern auch als Litigator im amerikanischen Prozess jahrzehntelange Erfahrung hat. Auch amerikanische Anwälte, die jahrzehntelange Erfahrung als Nicht-Litigator besitzen, setzen vorsichtshalber Spezialisten ein.
Sicherer ist es für den deutschen Anwalt, den Kollegen aus Iowa oder Florida anreisen zu lassen, um ihn zu begleiten, damit er auf deutschem Boden kein deutsches Recht verletzt. Oder man rät, die Vernehmung auf dem Rechtshilfeweg vorzunehmen, der schließlich dafür eingerichtet ist und die Souveränitäts- und Gerechtigkeitsinteressen beider beteiligten Nationen berücksichtigt.
Die im Untergericht wegen Urheberschutzunfähigkeit der Zeichnungen abgewiesene Klage belebt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Scholz Design, Inc. v. Sard Custom Homes LLC am 15. August 2012 wieder. Das Untergericht nahm fälschlich einen mangelnden Schutz an, weil die Zeichnungen keine Bauausführung ermöglichten, vgl. Architectural Works Copyright Protection Act.
Lediglich eine minimale Schöpfungshöhe verlange der Copyright Act. Sie sei für grafische Darstellungen gegeben, selbst wenn das später in Kraft getretene Sondergesetz für Baupläne mehr verlange. Bilder von Häusern sind wie Bilder von Eseln als Bilder schutzfähig. Auf Details und Bauausführbarkeit komme es nicht an, erklärte der United States Court of Appeals for the Second Circuit. Die Abweisung der Klageansprüche muss das Untergericht nun wegen seines elementaren Fehlers erneut prüfen - nur den Markenanspruch nicht, weil der Kläger ihn nicht in der Revision vortrug.
Die Saga Hickory Securities v. Argentina gewinnt das Land am 14. August 2012 erneut. Wieder stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City fest, dass eine Pauschalisierung grundsätzlich zulässig ist, jedoch alle ermittelbaren Faktoren berücksichtigen muss, um ein gerechtes Schadensmaß zu belegen.
Das untergerichtliche Ignorieren von nicht von den Sammelklägern gehaltenen Schuldverschreibungen führt zu einer Überschätzung des erstattungsfähigen Schadens und damit zu einem rechtswidrigen Ergebnis. Erneut kehrt der Fall an die Ausgangsinstanz zurück.
Bei der Aufrechnung von Ansprüchen legte das Tribunal Verträge so aus, dass eine Aufrechnung ausgeschlossen war. Dieses Ergebnis drängt sich dem Gericht nicht auf, doch ist es vertretbar und daher nicht nach 9 USC §10(a)(4) irrational, entscheidet es am 13. August 2012.
In der Revision gewinnt hingegen der Franchisegeber, weil die Klage die vertraglich vereinbarte Klageausschlussfrist von zwei Jahren ignorierte. Das Bundesrevisionsgericht des sechsten Bezirks in Cincinnati erklärt am 10. August 2012, warum das Bundesgericht die sechsfache judicial Admission nicht ignorieren durfte.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 9. August 2012. Nach 47 USC §230 des Bundesrechts hafte Google nicht für Suchergebnisse, deren Inhalte durch Dritte geschaffen wurden:
c) Protection for "Good Samaritan" blocking and screening of offensive materialHier ging der Kläger unter anderem gegen eine Verlinkung seines Namens auf eine freie Doktorandenstelle im Bereich der Biologie vor, jedoch greift der Haftungsausschluss des Bundesrechts auch in den Fällen, in denen sich Kläger gegen Rufmord wenden.
(1) Treatment of publisher or speaker
No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.
In der Strafsache Kenneth R. Phillips sammeln Referendarin und Praktikantin neue Erfahrungen. Die Unterschiede zum deutschen Strafprozess macht bereits die Verlesung der Anklage deutlich. Tateinheit und lex specialis sind in diesem Land anscheinend unbeliebt; Phillips ist zweimal wegen des Angriffs mit einem gefährlichen Werkzeug und einmal wegen des Angriffs mit erheblicher Körperverletzung angeklagt.
Weitere Unterschiede machen sich rasch bemerkbar. Während der Verhandlung wechselt das Publikum kontinuierlich, was anscheinend niemanden stört. Wenn die Anwälte beider Seiten zum Richter gebeten werden, ertönt ein lautes Rauschen im Saal - eine Maßnahme des Richters, damit niemand der Anwesenden hört, was vorne geheim besprochen wird. Junge Häftlinge erscheinen kurz in Handschellen, Fußketten und orangenem Overall, nur um mit ihren Anwälten einen neuen Termin für den Prozess zu vereinbaren.
(d) WAIVER; WITHDRAWAL. A party waives a jury trial unless its demand is properly served and filed. A proper demand may be withdrawn only if the parties consent.Im Fall Branham v. Thomas M. Cooley Law School beruft sich eine ehemalige Juraprofessorin auf das Recht auf einen Geschworenenprozess, welches ihr die Vorinstanz zu Unrecht verweigert habe. Sie habe eine Verzichtserklärung abgegeben, die ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht erfasst habe.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA urteilte am 6. August 2012, dass die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt sei. Sie habe einem Prozess ohne Jury zugestimmt. In diesem habe das Gericht zwar einen Vertragsbruch von Seiten der Beklagten festgestellt, jedoch wurde er im Rahmen eines Rechtsbehelfs in gesetzmäßiger Weise endgültig und verbindlich behoben, so dass ein Anspruch auf Schadensersatz ausscheide. Aus diesem Grund sei kein Jury Trial geboten.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis erörtert am 6. August 2012 im Fall Razorback Concrete Company v. Dement Construction Company die Grundlagen der Schadensbemessung nach dem Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Ausgestaltung. Ebenfalls erklärt es die Merkmale des Betrugsanspruchs und der Forderung von Schadensersatz für eine falsche Zusage des Kunden über den versprochenen Nichteinbehalt von Zahlungen vor dem Auftreten neuer Betonmängel.
Es verkündete am selben Tag die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung und wandte dann nach dem Anruf eines Parteivertreters diese Grundsätze wegen der Vertraulichkeitsvereinbarung der Parteien für ihre Geschäftsgeheimnisse auf den Beschluss an.
Fünf Tage bleibt der Beschluss unter Verschluss, und wenn die Parteien keine rechtfertigende Ausnahme darlegen, wird er wieder der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Öffentlich für Konkurrenten, Presse und einfach Neugierige.
Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche Definitionen, die technische Entwicklungen seit dem Gesetzeserlass des Children's Online Privacy Protection Act berücksichtigen. Besonders die Betreiberrolle, der Schutzpflichten bei der Datensammlung und -verwertung zukommen, ist heute oft anders als vor 12 Jahren.
Ob der Operator beispielsweise Facebook ist oder die eingeflochtenen Dienste Dritter, ist von entscheidender Bedeutung bei der Pflichtenverteilung.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erörtert am 3. August 2012 in seiner lesenswerten Begründung, die auch die zulässigen Beweise bei Anwendbarkeit des Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Fassung prüft, den Vertragsbruch sowie die weiteren Ansprüche aus der Marktverdrängung durch Preisunterbietung.
Am 2. August 2012 entschied hingegen das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gegen AGCI und weist den Prozess an das Insolvenzgericht zurück. Entscheidend für die insolvenzrechtliche Behandlung nach dem bundesrechtlichen Bankruptcy Code ist in New York die Vollstreckung des Räumungsbeschlusses, mit der der Mieter den Besitz verliert. Vorher muss das Insolvenzgericht entscheiden, ob der Verwalter den Besitz aufgab und das Mietverhältnis kündigen durfte.
Das Urteil im Fall In re: Association of Graphic Communications, Inc. ist von weitreichender Bedeutung für die gewerbliche Immobilienverwaltung in den USA, wenn auch das Recht anderer Einzelstaaten eine vergleichbare Analyse der Vollstreckungswirkung erlaubt.
Boston bietet sich den Zeugen in Deutschland und Kanada an; auch Direktflüge spielen eine Rolle. Die Zeugen in Florida werden die etwa gleiche Entfernung schon bewältigen, entscheidet das Gericht. Die Verlegung ins ungünstig gelegene Florida mit Parteivorteil für die Beklagte gibt schließlich den Ausschlag.
Wo die beweiserheblichen Dokumente liegen, ist angesicht ihres elektronischen Versands heute nicht mehr ausschlaggebend, erklärt das Gericht in einer wichtigen Fußnote.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stimmt dem Ergebnis im Fall Somerlott v. Cherokee Nation Distributors am 27. Juli 2012 zu. Die Souveränität der Stämme greift auch bei Bürgerrechtsgesetzen des US-Bundes, so dass die Bundesgerichte ihre Gerichtsbarkeit nicht über sie ausüben dürfen, selbst wenn der Streit nicht direkt die Belange der Stämme berührt:
It is well-established that “Indian tribes are distinct, independent political communities, retaining their original natural rights in matters of local self-government. Although no longer possessed of the full attributes of sovereignty, they remain a separate people, with the power of regulating their internal and social relations.” […] As sovereign powers, Indian tribes are immune from suit absent congressional abrogation or clear waiver by the tribe.
Der Fall Centennial Archaeology, Inc. v. AECOM, Inc. betrifft einen Prozess um Windräder und archäologische Umgebungsuntersuchungen sowie die Zahlungsverweigerung für deren Kosten, den die Archäologen gewannen. Wegen der verweigerten Herausgabe von Beweisen und letztlich unnötigen Anwaltskosten gewährt ihnen das Gericht zudem die Erstattung von $58.361,51.
In der Revision argumentiert der säumige Schuldner und Beweisverweigerer, der Betrag sei wegen einer Pauschalhonorarvereinbarung mit den gegnerischen Anwälten unzulässig, denn zusätzliche Gebühren hätte die Gegenseite auch bei einem Mehraufwand in der Discovery nicht zu zahlen. Mit einer lehrreichen Begründung bestätigt das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Denver am 27. Juli 2012 das Urteil.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston wies jedoch am 27. Juli 2012 im Fall Volkswagen Group of America v. McNulty Law Firm diese Festsetzung für 23.000 Stunden anwaltlicher Arbeit an das Untergericht zur Neuberechnung nach anwendbarem einzelstaatlichem Recht, nicht nach Bundesrecht, und weiteren Entscheidung zurück.
Das Gericht sah die Klage wegen Diskriminierung als unbegründet an, da der Kläger nur aufgezeigt habe, dass er nicht den von ihm gewünschten Arbeitsplatz innehabe. Hiergegen wandte sich seine Berufung. Er und der Leser erhalten am 20. Juli 2012 eine detaillierte Aufklärung über die Voraussetzungen einer Diskriminierungsklage.
Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia verwies im Fall Bassem Youssef v. Federal Bureau of Investigation die Sache mit Urteil zurück, da die Vorinstanz nicht berücksichtigte, aus welchen Gründen das FBI den Kläger versetzt hatte.
Die Vorinstanz hatte dem Rechtsanwalt nach 28 USC §1927 die Prozesskosten seiner Mandantin als Sanktion auferlegt, weil er mehrere Klagen eingereicht, Verhandlungen geführt und Beweisverfahren angestrengt hat, obwohl diese von vorneherein offensichtlich unbegründet waren. Dagegen trägt der Kläger vor, dass er bei einem Nettoeinkommen von $20.000 außerstande ist, diesen Betrag zu zahlen. Das Gericht entschied hingegen, dass es sich um einen deliktischen Anspruch handelt, bei dem sich der Schadensersatz allein nach dem Schaden des Opfers richtet und nicht nach den finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks verweist den Fall an die Vorinstanz zurück, weil diese verkannt hat, dass die Sanktion schon nach dem Wortlaut des 28 USC §1927 im Ermessen des Gerichts liegt. Indem die Vorinstanz von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen ist, hat sie das anzuwendende Recht verkannt und muss in einer erneuten Entscheidung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers zumindest berücksichtigen.
Doch das Untergericht in Kalifornien weist ihre Klage ab, da die Aufgaben unter die Seelsorgeausnahmen von Arbeitsschutzgesetzen und Religionsfreiheit fällt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco beschreibt im Fall Claire Headley v. Church of Scientology ausführlich die Gestaltung des Alltags von Mitgliedern des Ordens Sea Org und der Einschränkung freier Entscheidungen seiner Mitglieder. Es erklärt am 24. Juli 2012:
[T]he text of the Trafficking Victims Protection Act resolves this case. The Act bars an employer from obtaining another’s labor “by means of” force, physical restraint, serious harm, threats, or an improper scheme. 18 U.S.C. § 1589(a)(1), (a)(2), (a)(4). That text is a problem for the Headleys because the record contains little evidence that the defendants obtained the Headleys’ labor “by means of” serious harm, threats, or other improper methods.[…]Ausstoßen und and Disziplinarmaßnahmen gelten als legitime Methoden der Religionsausübung, bestätigt das Gericht. Beide Kläger nutzten jahrelang keine der zahlreichen Gelegenheiten, dem Orden zu entfliehen. Das Gericht will nicht ausschließen, dass die von ihnen vorgetragenen Tatsachen eine deliktische Haftung nach anderen Gesetzen und Präzendenzfällen rechtfertigen, doch hatten sie auf derartige Ansprüche verzichtet und alles auf die Karte Menschenhandelsverbot gesetzt. Damit punkten sie nicht.
The one adverse consequence the Headleys could have faced, had they taken any of their many opportunities before 2005 to leave the Sea Org, was to have been declared “suppressive persons” and thus potentially to have lost contact with family, friends, or each other. But that consequence is not “serious harm”—and warning of such a consequence is not a “threat”—under the Trafficking Victims Protection Act. In applying the Act, we must distinguish between “improper threats or coercion and permissible warnings of adverse but legitimate consequences.”
Die Anschuldigungen sind horrend: Abfällige Bemerkungen über Herkunft und Rasse vergifteten das Arbeitsklima; zudem folgte eine rechtswidrige Kündigung als Vergeltungsschlag, nachdem die Klägerin im Pariser Auswärtigen Amt die Situation erklärte.
Das Bundesgericht erörtert auf 17 Seiten im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) die Qualität des Klageschriftsatzes, als die Botschaft die Abweisung beantragte. Aus Fristgründen verliert die Klägerin am 20. Juli 2012 die Kündigungsschutzklage, doch den Diskriminierungsanspruch darf sie weiterverfolgen.
Dieser rügt die örtliche Zuständigkeit in der Form der Gerichtsbarkeit über seine Person, personal Jurisdiction. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA bestätigt die untergerichtliche Klageabweisung im Fall Pervasive Software, Inc. v. Lexware GmbH & Company KG am 20. Juli 2012 mit einer lesenswerten Entscheidung von 31 Seiten Länge.
Die Ausübung der texanischen Gerichtsbarkeit muss erstens die Voraussetzungen des Long-Arm Statute im Forumsstaat erfüllen, mit dem Texas staatsferne Personen greifen kann. Zweitens darf der Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz der Bundesverfassung, das Fourteenth Amendment, nicht durch die so zulässige Ausübung der Gerichtsbarkeit verletzt werden, was anhand der Kontakte zum Forumsstaat ermittelt wird.
Mit der Verkündung Application(s) for Duty-Free Entry of Scientific Instruments im Bundesanzeiger, Bd. 77, Heft 139, S. 42483, lädt die International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums in Washington, DC, am 19. Juli 2012 zur Beantwortung dieser Frage bei der folgenden beabsichtigten Einfuhr ein:
Docket Number: 12-033.
Applicant: UChicago Argonne, LLC, 9700 South Cass Ave., Lemont, IL 60439.
Instrument: Low-Temperature Scanning Tunneling Microscope System.
Manufacturer: CreaTec, Germany.
Intended Use: The instrument will be used to investigate properties of materials and novel phenomena related to nanoscale science. This instrument is specialized for creating artificial nanoscale structures on an atom-by-atom basis using nascent atom manipulation techniques. The instrument will be used to investigate the amount of force required to move one atom on a materials surface while simultaneously measuring local electronic structural changes during atom movement.
Zwar vermutete der Ausbilder einen leeren Gerichtssaal, allerdings ist nur noch im hinteren Drittel etwas frei, denn die Medien berichten am 20. Juli 2012 von einem aufsehenerregenden Präzedenzfall über Genpatente: Court to Decide Whether Genes Can Be Patented.
Von hinten wird also die Revisionsverhandlung aufmerksam verfolgt. In der Verhandlung werden gezielt strittige Punkte aus dem gesamten Verfahren angesprochen und erörtert, was das Gesamtverständnis nicht nur für Amerikaner erschwert. Die humorvollen Kommentare der Richter und Anwälte werden jedoch im ganzen Saal mit lautem Lachen aufgenommen.
Zum Schluss noch einmal erheben, und das Gemurmel beginnt. Die deutschen Juristinnen beobachten die amerikanischen Juristen und schauen sich noch vor Gericht um. Dann der Katzensprung zurück in die Kanzlei, um online nach dem nächsten Prozess zu suchen: Diesmal verständlichkeitshalber im Strafgericht erster Instanz.
Sie klagte wegen Diskriminierung. Die sie unterstützende Erklärung des Mentors will das Gericht beim Fehlen sonstiger Merkmale einer behaupteten Ungleichbehandlung nicht gegen die Uni gelten lassen.
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in Chicago im Fall Blasdel v. Northwestern University führt am 19. Juli 2012 lehrreich und leicht lesbar in die Erwägungen ein, die bei der Festanstellungsprüfung für Professoren und vergleichbare Stellen gelten, wo selbst objektive Faktoren zu subjektiver Abwägung führen und Ungleichbehandlungen unvermeidbar und nicht unbedingt verboten sind.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Fancisco findet am 18. Juli 2012 nach dieser Abweisung mit lehrbuchhafter Erklärung der Doktrin im Fall Baughman v. Walt Disney World Company, dass zwar zwei ihrer Merkmale vorliegen.
Doch hält der Ninth Circuit die Abweisung für einen Ermessensmissbrauch, da der Klägerin nach dem American with Disabilities Act jedenfalls ein Anspruch auf Zulassung des Fahrzeugs zum Parkbesuch zustehen kann, was das Untergericht erneut prüfen muss.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks bestätigte aber am 11. Juli 2012 die Vorinstanz. Es stützte die Zuständigkeit auf einen Nexus und stellte auf die folgenden Faktoren ab:
(1) the extent to which the defendant purposefully availed itself of the privilege of conducting activities in the forum stateDas Gericht führte aus, dass der der für die Anwendbarkeit des Gesetzes ausreichende Kontakt der Beklagten zu dem Bundesstaat Virginia auf Grund dieser Tatsachen bestehe:
(2) whether the plaintiff's claims arise out of those activities; and
(3) whether the exercise of personal jurisdiction is constitutionally reasonable.
Die Verschwörung des Beklagten Al Dobowi mit dem Mitarbeiter des Klägers hatte ihren Ursprung in Virginia. Der Mitarbeiter entwendete dort die technischen Zeichnungen des Klägers und eröffnete daraufhin ein Büro in Virginia, um nunmehr als Angestellter für den Beklagten tätig zu werden. Auch die weiteren Geschäftsbeziehungen erfolgten über die bestehenden Kontakte in Virginia.
Ein ausreichender Bezug des Beklagten Linglong besteht darin, dass dieser sich an Al Dobowis Geschäften, die aus Virginia geführt wurden, beteiligte.
Die Verlage hätten gern mehr als das gesetzliche Minimum nach dem Copyright Act erhalten und wünschten, dass der Schaden nicht vom Richter, sondern von den Geschworenen beurteilt würde. Der Student schlug ihnen jedoch ein Schnippchen, indem er in die Privatinsolvenz ging, wo die Verlage ihre Ansprüche weiter verfolgten.
Dort werden die Tatsachenfragen jedoch nicht von der Jury gewertet, denn der Bankruptcy Court ist ein Equity-Gericht. Auch Ansprüche aus Law, die ihm vorgelegt werden, beurteilt der Richter, entschied am 13. Juli 2012 das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks im Fall Pearson Education, Inc. v. Almgren.
Die wichtigen prozessualen und materiellen Unterschiede zwischen Common Law und Equity, die England und Wales den USA vererbten, kennen die Referendare in der Wahlstation aus dem Ausbildungsplan: USA-Recht für Referendare in den USA mit dem EBook Lehrgang im epub-Format.
Die Schutzpflicht erklärt sich nicht von selbst, bestimmt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, am 13. Juli 2012. Der Kläger muss sie durch einen Sachverständigen nachweisen.
Der Hinweis auf den Film allein verdeutlicht den Geschworenen nicht, welche Schutzpflicht gegenüber einem mit AK-47 und 9mm-Pistole ausgerüsteten Soldaten nach seiner Hubschrauberanreise greift. Der Fall Paul Burke v. Air Serv International, Inc. war daher von Untergericht zu Recht abgewiesen worden.
Im Fall Thai-Lao Lignite v. Government of the Lao People's Democratic Republic wandte sich Laos an die Revision, um die Kompetenz des Schiedsgerichts, die es selbst bestätigt hatte, und die Zuerkennung eines bestimmten Schadensersatzes, den der zugrundeliegende Vertrag ausgeschlossen hatte, anzufechten.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied, dass die Kompetenzentscheidung richtig war und der vereinbarten UNCITRAL Schiedsregel 3 entsprach. Inhaltlich kann das ordentliche Gericht nicht die Vertragsauslegung des Schiedsgerichts aufheben, die regelrecht dem Schadensersatz zugrunde lag.
Das Bundesberufungsgericht des 5. Bezirks bestätigte am 12. Juli 2012 im Fall Mick Haig Productions v. Does 1-670 Sanktionen gegen den Anwalt des klagenden Pornoproduzenten. Er hatte sich trotz des ausdrücklichen Verbots der Vorinstanz die persönlichen Daten von ermittelten IP-Adressen von den ISPs aushändigen lassen. Diese hatte er zur Kontaktaufnahme mit ermittelten ISP-Kunden genutzt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dafür wurde er von den Anwälten der EFF, den Vertretern der 670 unbekannten Beklagten, gerügt. Auch das Gericht erkannte das unmoralische Vorgehen des Anwalts und benannte es deutlich. Folgende Sanktionen muss er nun in Kauf nehmen, bei Nichterfüllung drohen zudem $ 500 Ordnungsgeld pro Tag:
1) Stone shall serve a copy of this Order on each ISP implicated and to every person or entity with whom he communicated for any purpose in these proceedings.
2) Stone shall file a copy of this Order in every currently-ongoing proceeding in which he represents a party, pending in any court in the United States, federal or state.
3) Stone shall disclose to the Court whether he received funds, either personally or on behalf of Mick Haig, and whether Mick Haig received funds for any reason from any person or entity associated with these proceedings, regardless of that person’s status as a Doe Defendant or not, (excepting any fees or expenses paid by Mick Haig to Stone).
4) Stone shall pay the Ad Litems’ attorneys’ fees and expenses reasonably incurred in bringing the motion for sanctions. The Ad Litems shall file an affidavit or other proof of such fees and expenses with the Court within thirty (30) days of the date of this Order. Stone may contest such proof within seven (7) days of its filing. Stone shall comply with these directives and supply the Court with written confirmation of his compliance no later than forty-five (45) days after the date of this Order.
[…]
Stone committed those violations as an attempt to repeat his strategy of suing anonymous internet users for allegedly downloading pornography illegally, using the powers of the court to find their identity, then shaming or intimidating them into settling for thousands of dollars--a tactic that he has employed all across the state and that has been replicated by others across the country.
Section 4.11 of the contract makes clear that ZBD is not permitted to “participate in any suit, action, case or proceeding with respect to” any claim it might have against Yellowstone for unpaid principal and interest, unless ZBD first obtains “written consent” as required by the contract.Das Gericht kann kein Ersuchen von ZBD an die andere Vertragspartei um die Genehmigung einer Klage entdecken, und ZBD hat auf keine Ausnahme vom Verbot plädiert. Vermutlich konnte auch ZBD nicht fassen, dass die Klausel wirksam ist. Beim einseitigen Kündigungsverbot sieht es ähnlich aus. Viele Präzedenzfälle betrachten sie als wirksam, wenige je nach den konkreten Umständen als nichtig.
Am 11. Juli 2012 bestätigte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Butnick v. General Motors Corp. die untergerichtliche Abweisung. Das Bundesgesetz lässt bei Normenbeachtung keine Klagen zu; diese Bestimmung dürfen Kläger nicht über das Common Law aushöhlen, bestätigt es.
Technisch nachvollziehbar ist der Anschrifteninhaber genauso wenig zwingend Täter einer Internettat wie der Mietshauseigentümer der Mörder eines in seinem Gebäude gefundenen Opfers. Das Gericht behandelt den über eine John Doe-Subpoena-Zwangsmaßnahme ermittelten IP-Inhaber daher nicht als Partei, sondern als interessierten Dritten. Über beweisrechtliche Maßnahmen wird festzustellen sein, ob er auch Partei, nämlich eine die rechtswidrige Rechteverwertung verursachende Person, sein könnte.
Der United States District Court for the District of Columbia entscheidet für die anonyme Beteiligung des Antragstellers, weil kein öffentliches Interesse an der üblichen Veröffentlichung vorliegt und ihm Schaden droht, wenn zur behaupteten Rechtswidrigkeit kein Bezug bestehen sollte.
Die kurze, doch klare Urteilsbegründung macht auch deutlich, dass die Kläger in Film-Download-Prozessen bei der örtlichen Zuständigkeit hinzugelernt haben: In diesem Fall weist die Klägerin den Bezug durch Geolocation-Daten der IP-Anschriften nach. Die Kläger in solchen Verfahren haben schon genug Prozesse im Glauben verloren, bei Internetangelegenheiten einen fliegenden Gerichtsstand anrufen zu können. Nichts Neues, nichts Überraschendes. Nur sorgfätig und lesbar dargestellt.
Das Gericht erläutert am 9. Juli 2012 im Fall Aqua Creations USA Inc. v. Hilton Worldwide, Inc. mit zahlreichen Nachweisen den urheberrechtlichen Schutz von Werken mit funktionalen Eigenschaften. In diesem Fall waren diese Eigenschaften untrennbar von der Gestaltung.
Da der Geschmacksmusterschutz in den USA oft von der Eintragung einer Marke oder eines Urheberrechts abhängig ist, ist die Trennung von Funktion und Design wichtig, während die Schöpfungshöhe nach dem Copyright Act der USA eine geringere Rolle als im deutschen Recht spielt.
Bei der Eintragung von Fotos als Datenbanken stellt das Urheberrechtsamt jedoch Probleme fest, die es mit einer am 9. Juli 2012 unter dem Titel Deposit Requirements: Registration of Automated Databases That Predominantly Consist of Photographs, verkündeten Neuregelung beheben will, Federal Register, Band 77, Heft 131, S. 40268.
Bisher mussten mit der Eintragung von Fotosammlungen als Datenbank nicht alle enthaltenen Fotos hinterlegt werden, siehe 37 CFR 202.3(b)(5); Registration of Claims to Copyright Registration and Deposit of Databases, 54 FR 13177 (March 31, 1989). Das führte zu Rechtsunsicherheiten für Fotonutzer und soll nun geändert werden. Das Amt erklärt dazu auch:
Claimants submitting applications for group registration of photographic and other databases that select and arrange works protected by copyright and who intend to include claims in those component works within the scope of the registration are advised that it is in their interest to specifically identify (1) the author of each of the component works, and (2) for each author, the title of each of his or her component works on the application. A number of district courts have ruled that a certificate of registration that does not identify the author and title of a particular work does not cover that particular work. See, e.g., Alaska Stock, LLC v. Houghton Mifflin Harcourt Pub. Co. 2010 WL 3785720, No. 3:09-CV-0061-HRH (D.Alaska,2010); Bean v. Houghton Mifflin Harcourt Publishing Co., 2010 WL 3168624, No. CV10-8034-PCT-DGC, (D.Ariz.,2010); Muench Photography, Inc. v. Houghton Mifflin Harcout Publishing Company, 712 F.Supp.2d 84 (S.D.N.Y.2010). The Copyright Office is optimistic that those decisions will be overturned on appeal, but applicants who do not specifically identify each author and title run the risk that their registrations will be considered not to extend to each work in the group. And regardless of the outcome of that litigation, specific identification of each author and title creates a more accurate and informative public record.
Das Urteil vom 5. Juli 2012 im Fall Dominic's Restaurant of Dayton, Inc. v. Mantia enthält eine lehrreiche Begründung nicht nur zu den Anspruchsgrundlagen bei Marken- und Namensverletzungen im US-Recht, sondern auch den Folgen der Missachtung gerichtlicher Verfügungen.
Da die Enkelin glaubt, sich den Verfügungen durch die Flucht in die Insolvenz entziehen zu können, behandelt die Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks auch ausführlich die Hemmungswirkung des Insolvenzantrags auf laufende Verfahren. Hier richtet sich der Prozess nicht gegen das Vermögen der Enkelin, und die Klägerin agiert nicht als Forderungsgläubigerin. Daher greift der Grundsatz des automatic Stay der Insolvenz nicht zugunsten der Enkelin.
Nach vier erfolglosen Ansätzen haben die Kläger dem Richter genug Material zum anwendbaren Recht sowie Tatsachenbeweisen gebracht, dass er auf der Grundlage richterlicher Kenntnisnahme, judicial Notice, schriftlicher Beweismitteln und eidlicher Erklärungen, Affidavit Evidence, zum Ergebnis gelangt, dass der klagende Nachlass des Terroropfers Schadensersatz erhält, dieser den Angehörigen des Opfers jedoch nicht zuerkannt werden darf.
Am 4. Juli feiern die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Unabhängigkeit von den heute dort äußerst geschätzten Briten, die vor 200 Jahren noch einmal vorbei schauten, um Washington abzubrennen, wo heute das Feuerwerk des Landes stattfindet und Kanzleien, Gerichte, Kongress und Ministerien geschlossen sind.
Deshalb findet man Zeit für den Wandel zum Klage-e. Andere nutzen den Tag, sich als Amerikaner einschwören zu lassen und ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Jeder wird nach seiner Façon glücklich.
Als der Beklagte auf eine Abmahnung hin die Werbung korrigiert, klagt die Markeninhaberin noch auf Schadensersatz und verliert. In Boston bestätigte am 3. Juli 2012 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA dieses Urteil.
Die Urteilsbegründung erklärt wegweisend, ob und wie die Absichtlichkeit, Willfullness, oder die grobe Fahrlässigkeit des markenverletzenden Handeln nachgewiesen werden muss. Wenn sie fehlt, kann ein Schadensersatzanspruch nach verschiedenen Doktrinen zugesprochen werden, die die Begründung ebenfalls erörtert.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia setzte sich am 29. Juni 2012 im Fall Larson v. AT&T Mobility LLC mit zahlreichen Facetten des Sammelklageverfahrens und des Schadensersatzes für Klassenmitglieder auseinander und vermittelt auf 62 faktengefüllten Seiten einen wertvollen Einblick in die Hürden des Prozesses.
Die Filmfirma in Kuba wendet sich an das Schatzamt mit einem Auskunftsbegehren nach dem Freedom of Information Act, über das das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 26. Juni 2012 mit einem ausführlichen Urteil von 26 Seiten Länge entscheidet.
Am 25. Juni 2012 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten nun im Fall Arizona v. United States ein uneinheitliches Urteil erlassen. Kernelement sind nicht etwa die Verfassungsverletzungen der civil Rights, sondern vielmehr die Verletzung der Bundeskompetenz im Rahmen der Immigrations-Gesetzgebung. Das Gericht nahm unter diesem Gesichtspunkt weitgehend das Gesetz auseinander: So sei die strafrechtliche Komponente des illegalen Aufenthalts weitgehend im Bundesrecht geregelt und falle auch in der Durchsetzung in die Zuständigkeit des Bundes. Kritische Punkte waren der illegale Aufenthalt an sich, die illegale Arbeit und die Verhaftung ohne Haftbefehl bei der Vermutung einer Gesetzesübertretung, die zur Abschiebung führen kann. In Arizonas Kompetenz geblieben sind umstrittene polizeirechtliche Regelungen, die die Herausgabe der Papiere bei Verdacht auf illegalen Aufenthalt erfordern.
Das Gesetz ist ein Erfolg für die Bundesregierung. Obama hat erst am 16. Juni 2012 eine deutlich einwanderungsfreundliche Politik beschlossen, die seinen Präsidentschaftswahlkampf vor allem in Hinblick auf die wahlberechtigten Lateinamerikaner, die zweitgrößte Einwanderungsgruppe, positiv flankieren dürfte. Das Gerichtsurteil stärkt nun seine Position und weckt Hoffnungen auf einen neuen Anlauf zur Verabschiedung des Dream Act in der nächsten Legislaturperiode. Auch macht es einzelstaatliche Regelungen im ganzen Bundesgebiet angreifbar.
Doch auch für die eingangs beschriebene Protestbewegung, die sich vor allem gegen die überlebende Klausel des Gesetzes richtet, ist das Urteil keine zwangsläufige Niederlage:
This opinion does not foreclose other preemption and constitutional challenges to the law as interpreted and applied after it goes into effect.
Ja, erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 25. June 2012 im Fall Application of Consorcio Ecuatoriano De Telecomunicaciones S.A., v. JAS Forwarding (USA), Inc., et al., denn das Schiedsgericht verkündet ein rechtskräftig bindendes Urteil.
Die Urteilsbegründung belegt mit zahlreichen Nachweisen die Schlüsselmerkmale dieses Beweisbeschaffungsverfahrens für ausländische Prozesse.
Im Fall TCR Sports Broadcasting v. FCC stellt das Gericht am 14. Mai 2012 darauf ab, dass das Bundesaufsichtsamt für das Kommunikationswesen in Washington, DC, ermessensfehlerfrei die Ablehnung als zulässig bestätigte.
Nach dem Kabelfernsehgesetz von 1992 muss die Prüfung eines neuen Programmangebots vom Kabelanbieter nichtdiskriminierend erfolgen. Diesem Standard entsprach die Auswertung und Entscheidung des Kabeldienstes aus der Sicht des Bundesamts ebenso wie der des Gerichts.
Der Hersteller verlangt Schadensersatz und gewinnt den beweisbaren Schaden. In Cincinnati erklärt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 21. Juni 2012 im Fall Sae Biang Optical v. Kenmark Optical, Inc., dass eine Vertragsverletzung durch die ungerechtfertigte Kündigung vorliegt.
Vertraglich war vereinbart, dass der Vertrag nach dem Unterliegen in einem Patentprozess eine Kündigung rechtfertigt. Nicht schon die einfache Klageerhebung erlaubt die Kündigung. Zudem waren sich die Vertragsparteien des Risikos von Patent-Troll-Klagen bei Vertragsschluss bewusst, und sie hatten den Vertrag entsprechend formuliert. Daher war die Repudiation durch die Vertriebsfirma eine ungerechtfertigte Vertragszurückweisung, die Haftung für Schadensersatz auslöst.
Im Fall Mid-American Distribution Inc. v. Clarification Technology Inc. verlangt die Klägerin Schadensersatz aus Nichterfüllung eines Vertrages, der sich aus einem Vertragskorrespondenz und Verhandlungsprotokollen über den Verkauf von Ölfiltern zusammensetzt. Das Urteil vom 22. Juni 2012 des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks in Cincinnati bestimmt jedoch:
But here all of the key documents—specifically, the meeting minutes and emails—leave material terms like pricing and duration to future negotiations. And negotiations did in fact continue on specification fees and payment terms well into 2007. We therefore agree with the district court that there is no contract here for us to enforce.
In dieser Sache sind die Parteien nun zu einer Einigung gekommen. Das Settlement, das am 20. Juni 2012 bei dem Bundesbezirksgericht Nordkalifornien eingereicht wurde und dort nun noch richterlich bestätigt werden muss, greift tief in Facebooks Geschäftspraxis ein. Das Unternehmen muss jetzt seine Nutzungsbedingungen ändern und allen Benutzern das Recht der Verweigerung der Teilnahme an den Sponsored Stories einräumen.
Daneben verpflichtet sich Facebook, jeweils $10 Mio. an Anwaltskosten und als Spende an Organisationen, die sich für die Stärkung von Verbraucherrechten im Internet einsetzen, zu zahlen. Zusammen mit den Änderungen des Geschäftskonzepts erreicht die Einigung damit einen Wert von über $123 Mio.
Amerika ist nun enttäuscht, dass der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, am 21. Juni 2012 im Fall FCC v. Fox II nicht die Gelegenheit ergriff, die Verfassungsfrage zu klären, ob solche Auftritte nicht von der Rede- und Pressefreiheit des ersten Verfassungszusatzes geschützt sind.
Statt dessen beschränkte sich der Supreme Court auf eine verwaltungsrechtliche Nuance mit 23-seitiger Begründung, die auf Nulla Poena Sine Lege hinausläuft. Wenn der TV-Sender nicht weiß, was konkret verboten ist, kann er sich nicht daran halten, und das Amt kann nicht ermessensfehlerfrei urteilen und eine Strafe festsetzen.
Am 28. Juni 2012 beehrt Konsul Knut Abraham, Minister-Counselor und Leiter der Konsular- und Rechtsabteilung der Botschaft die German American Law Association in der Hauptstadt der USA mit einem Vortrag auf Englisch über
The role of the Embassy in bilateral relations;Anmeldungen nehmen Ric Henschel und Clemens Kochinke entgegen. GALA dankt dem Deligierten der deutschen Wirtschaft in Washington, RGIT, für die Einladung in ihre Räumlichkeiten zum Lunch-Vortrag.
The Consulate;
German-American legal policy; sowie
Current cases.
Die Atempause dauerte nicht lange, denn das Insolvenzgericht entschied, dass die einzelstaatlichen Verwaltungsverfahren gegen den bundesrechtlich lizenzierten Funker, solange sie nicht auf ein Geldurteil hinauslaufen, fortgesetzt werden dürfen. Der automatic Stay greift nicht.
Am 18. Juni 2012 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans im Fall
Ihm geht es nach 25 Jahren um die Überführung nach Deutschland. Dem Ex-Gouverneur Kaine, der ihn überstellen wollte, geht es um die Wahl als Senator. Den Republikanern, die Kaine abwehren wollen, geht es um einen Ansatz, den beliebten Kaine als schwach darstellen zu können.
In Washington ging Maurice Cesar gegen seine Pflichtverteidiger mit einer Amtshaftungsklage vor dem Bundesgericht vor. Damit kam er im Fall Cesar v. The Public Defender Service for D.C. nicht weit.
Der United States District Court for the District of Columbia erkannte am 11. Juni 2012 auf mangelnde sachliche Zuständigkeit. Die Pflichtverteidiger sind keine Staatsorgane, wenn sie als Organe der Rechtspflege handeln. Der Amtshaftungsanspruch aus Bundesrecht fällt deshalb flach.
CK • Washington. Einen Diebstahl online der Polizei melden - praktisch. Dass dann gleich ein Hate Crime ins Spiel gebracht wird - eher eigentlich nach Bias wegen einer vorurteilsgeleiteten Straftat gefragt wird, nachdem auch Rasse, Geschlecht, ethnische Zuordnung und Alter abgeklopft werden, - verwundert auf den ersten Blick.
Das Formular des Metropolitan Police Department ist jedoch keine sensible Polizistin oder ein gut durchdachter Roboter, sondern eben ein Formular, das alle erdenklichen Umstände berücksichtigt, die den Programmierern und seinen Gestaltern eingefallen sind.
In New Orleans entschied am 13. Juni 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA im Fall Janvey v. Libyan Investment Authority gegen den Verwalter. Die Staatsimmunität schützt im Regelfall das Vermögen eines ausländischen Staats vor einer Pfändung.
Eine Kontensperre durch eine Verbotsverfügung kommt einer Pfändung gleich, bestimmte das Gericht in seiner Erörterung des Foreign Sovereign Immunities Act. Das amerikanische Gericht ist dafür sachlich unzuständig.
Im Fall Chapter 7 Trustee v. Gate Gourmet, Inc. erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta am 11. Juni 2012, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt. Die Schwangere wurde nicht nur anders als Nichtschwangere behandelt, sondern auch unter Abweichung von der Personalpolitik des Arbeitgebers.
Wenn der Fall an das Untergericht zurückkehrt, muss es auch prüfen, ob eine unzulässige Vergeltung vorliegt, bestimmt das Obergericht. Die Klägerin hatte nach der Kündigung ihr gesetzlich verankertes Recht auf Überprüfung ausgeübt, und die Arbeitgeberin hatte ihr möglicherweise die schon beschlossene Wiedereinsetzung und Gehaltsnachzahlung nur wegen dieser Rechtsausübung als Retaliation verweigert.
Im Urteil zu Steven Santanelli v. Remington Arms Company LLC, veroeffentlich am 11. Juni 2012 vom Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk der USA, wird eine Frage des statute of limitations mit einem Verweis auf die ständige Rechtsprechung behandelt. Interessant dabei aber eine Anmerkung:
…an appellate court should refrain from writing at length to no other end than to hear its own words resonate…Diese zitierte Feststellung wurde scheinbar nur halbherzig im eigenen Urteil beherzigt, wenn man sich altertümliche und fachsprachliche Wortungetüme wie integument und surcease anschaut.
1. Versand am Wochenende: Denken die Bewerber, ausgerechnet am Montagmorgen fänden Ausbilder Zeit für Bewerbungen?Die Bewerber sind besser bedient, wenn sie sich gezielt den richtigen Platz aussuchen. Eine kurze Anfrage mit dem Anliegen, ohne Anlagen, doch mit dem Angebot, auf Wunsch eine förmliche Bewerbung nachzureichen, muss erkennen lassen, dass man sich über den gewünschten Ausbilder oder zumindest die Kanzlei informiert hat. Und am besten zum Lesen am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag versenden - dann weiß der Ausbilder, dass der Kandidat mitdenkt.
2. Falsche Bezugnahme: In einer Liste hätte man von der Ausbildungsmöglichkeit gelesen. Als ob nicht jeder Ausbilder eigene Informationen bereitstellt, die ein Bewerber studiert haben sollte. Notfalls schaut man bei Facebook usw. nach.
3. Fachlich daneben: Meinen Bewerber wirklich, wertvolle Unterstützung in Praxisbereichen leisten zu können, die die Kanzlei nicht bearbeitet?
4. Bild, Abstammung, Familienstand: Wollen die Bewerber einen Diskriminierungsgrund liefern? So etwas gehört nicht in die Bewerbung für die USA.
5. Realitätsfern: Wer nicht drei Jahre Jura in den USA studiert hat und zwei Jahre Erfahrung mitbringt, sollte sich auf Engagement und Wissensdurst beschränken statt die Verstärkung des Teams zu versprechen. Der Ausbilder soll sich dann um Erfolgserlebnisse bemühen, damit der Einsatz lohnt.
The people in this area have been doing things to me that are not good standard hitting me in the face and head, taking things from me, money, clothes, [harassing] just about even night. I was unable to go in to there [sic] stores with my cart. I was told not to come back in the store. Some is in the room behind the bathroom taking picture wild [sic] using the bathroom. I was also cut my body.Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt der USA gewährt dem Opfer die Kostenfreiheit nach seinem in forma pauperis-Antrag. Doch die Sache prüft es im Fall Cosby v. People's Cancel of the Court nicht, denn die Klage ist zu vage und und erfüllt nicht die Mindestanforderungen der Rule 8(a) FRCP des Bundesprozessrechts für amerikanische Bundeszivilprozesse.
Es entwickelte sich ein handfester Streit über die Zulässigkeit der Verhaltensweise, der dem Praktikanten viel über die hiesige Kultur beibrachte. Die Autoschlüssel in Gewahrsam nehmen funktioniert hier nicht. Schnell stellt sich der ganze Freundeskreis gegen ihn, wird sogar handgreiflich - das Auto als Heiligtum. Moralapostel sind unbeliebt, und DUI wird nicht einmal mehr als Kavaliersdelikt verstanden.
Zumindest dient die gefährliche Angewohnheit, die in den USA rund 20.000 Menschen jährlich das Leben kostet und rund 300.000 zum Teil schwer verletzt, für amüsante Aufnahmen in der TV-Serie Cops und für den ein oder anderen unterhaltsamen Song. Sie ist aber auch für das strenge Alkoholverbot für junge Menschen unter 21 verantwortlich.
Den Riesensieg macht die Gegenseite mit der Revision abspenstig. Fair Use als Einrede sei nicht schon bei der Schlüssigkeit zu berücksichtigen. Dieses Argument überzeugt die nächste Instanz, doch gibt es Ausnahmen. Hier durfte das Gericht die Einrede aufgrund der offensichtlichen Parodie des Originals und des Umstands berücksichtigen, dass die Klage auf die Nachahmung Bezug nimmt.
Die Klägerin wollte nicht wie ein Copyright-Troll wirken, vermutet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago in seiner verständlichen Begründung im Fall Brownmark Films, LLC v. Comedy Partners. Daher hatte sie die Werke nicht der Klage bereits beigelegt: Der Fair Use drängt sich förmlich auf. Den Beklagten erspart die frühe Abweisung viel Geld, da der Prozess nicht einmal zum Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, gelangte.
Nach der Klagerhebung muss der Kläger zustellen, und als das zu lange dauert, weist das Gericht die Klage ab. Im Fall Elli Angellino v. Royal Family Al-Saud bricht das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt dem Unterrichter einen Zacken aus der Krone: Mehr Geduld, Herr Kollege!
Zustellungen ins Ausland sind noch schwerer als in den USA, erkennt es, und hier greifen sogar die Sonderregeln für Souveräne nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Ein anwaltlich unvertretener Kläger kann nicht alles wissen. Manchmal muss das Gericht nachhelfen und dem Kläger auf die Sprünge helfen, fordert es in seiner lesenswerten Begründung vom 5. Juni 2012. Siehe auch Horlick, Kochinke, Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht, RIW 1982, 162.
In der Berufung reklamiert er, der Hersteller habe seine EMails nach seiner Pensionierung gelöscht. Daher fehlen ihm nun seine klarstellenden Belege. Die Beweislastverteilung zwinge zur Aufhebung des Urteils.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied jedoch gegen ihn, obwohl sonst schon die Beweisgefährdung drastische Folgen auslöst: Bei seinem Ausscheiden ahnte niemand von den Bereicherungs- und Untreueansprüchen und ein Prozess war nicht absehbar. Die Löschung erfolgte im Rahmen normaler Geschäftspraktiken und nicht zur Vereitelung des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery.
Der Kläger im Fall Downing v. Global Direct, LLC hielt den Datenschutz nach dem Bundesgesetz Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721-25 durch diese Sparmaßnahme von Massachusetts für verletzt. Der Autofahrer strengte eine Sammelklage gegen das Unternehmen auf Schadensersatz und Unterlassung an.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 4. Juni 2012 gegen ihn. Erstens hätte der Staat als Vertragspartei dem Prozess als notwendige Partei hinzugefügt werden müssen. Zweitens liege keine Verletzung des DPPA vor. Die Werbefirma sei zur Vertraulichkeit verpflichtet und helfe dem Staat bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben im Sinne zulässiger gesetzlicher Ausnahmen.
Das Berufungsgericht, der State Court of Appeal for the State of California, First Appellate District, entschied am 21. Mai 2012 gegen das Opfer, weil die E Lazy S Ranch in Petaluma keine Schutzpflicht verletzt hatte. Es berücksichtigte sowohl den Charakter einiger Kuharten als auch Nachbarrechte und -praktiken am Privatweg und die Rechtsgrundlagen:
To succeed in a negligence action, the plaintiff must show that (1) the defendant owed the plaintiff a legal duty, (2) the defendant breached the duty, and (3) the breach proximately or legally caused (4) the plaintiff‟s damages or injuries. (Ann M. v. Pacific Plaza Shopping Center (1993) 6 Cal.4th 666, 673 … Reid v. Google, Inc. (2010) 50 Cal.4th 512, 527, fn. 5 …) Regarding duty, “Under general negligence principles, … a person ordinarily is obligated to exercise due care in his or her own actions so as not to create an unreasonable risk of injury to others, and this legal duty generally is owed to the class of persons who it is reasonably foreseeable may be injured as the result of the actor's conduct.” (Lugtu v. California Highway Patrol (2001) 26 Cal.4th 703, 716 …)
Gegen eine restriktive Kreisverordnung gingen Waffenhändler vor, die das Kreishaus für Waffenfeste mieten wollen, wo sie Waffen und Munition verkaufen. Der Kreis wollte das nicht.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco beschloss am 1. Juni 2012 mit einer lehrreichen Begründung im Fall Nordyke v. King, dass die Händler ihr Grundrecht ausüben dürfen, doch die Kommune bestimmen darf, dass die Waffen angekettet bleiben.
Das Gericht winkt im Fall Hexcel Corp. v. Ineos Polymers, Inc. am 1. Juni 2012 ab: Als vermutliche Teilnehmerin des Kartells darf die Mitwisserin eine Verschleierung nicht behaupten. Außerdem hatte sie ihr eigenes Wissen bereits in aufsichtsamtlichen Mitteilungen so früh bekannt gegeben, dass eine Hemmung nicht in Frage kommt und der Zeitablauf bis zur Klageinreichung gegen sie wirkt.
Der Fall Landmark Financial Corp. v. Fresenius Medical Care Holdings, Inc. beleuchtet ausführlich dieses Recht sowie die Zulässigkeit des Verzichts und schließlich die Rücknahme des Antrags auf Jury Trial kurz vor seinem Beginn.
Das Bundesgericht in Massachusetts entschied am 11. Mai 2012, dass die Rücknahme grundsätzlich zulässig ist, jedoch wegen ihrer Unlauterkeit nicht wenige Wochen vor dem Termin, nachdem beide Parteien erheblich in die Vorbereitungen investiert haben.
Ebendieser Freund wandte sich nach Ausschöpfung des staatlichen Verfahrensweges an die bundesstaatliche Gerichtsbarkeit. Er sah in der Beweiswürdigung der Zeugenaussagen durch die Geschworenen seine Rechte, die aus der
Am 29. Mai 2012 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Coleman vs. Johnson, dass diese Entscheidung aufzuheben und der Fall unter Beachtung der Erkenntnisse, die im Urteil formuliert sind, fortzuführen sei. Die Zeugenaussagen seien nicht so lückenhaft gewesen, dass eine vernünftige Jury nicht zu dem Ergebnis der Verurteilung hätte kommen können.
Im Namen des 1., 2. und 3. Reichs sei hiermit erneut versichert, dass die Reichsbefehle, die Republik als Fantasiegeschöpf zu verklagen oder die USA zu zwingen, ihr die Anerkennung zu entreißen, als ungültig ignoriert werden, Bombenandrohung hin oder her.
Die Doktorandin argumentierte, mit der Exmatrikulation habe die Uni den Vertrag verletzt, der eine Wiedereinsetzung vorsehe.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington konnte am 23. Mai 2012 im Fall Mosby-Nickens v. Howard University keinen Vertrag feststellen. Das Studentenhandbuch erkläre das Angebot der Uni und ihre Erwartungen an Studenten, aber nach der Beweislage keinen Vertrag. Daher war die Klage abzuweisen.
In New York wird die Anti-Suit Injunction erlassen. Ausnahmsweise wird zudem der erfolgreichen Antragstellerin die Kostenerstattung zugesprochen. Das rügt nun die indische Partei, die in Bombay vorpreschte, in New York.
Am 25. Mai 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Amaprop Ltd. v. Indiabulls Financial Services Ltd., dass die Kostenerstattung bei bösgläubiger Verweigerung der Mitwirkung am Schiedsverfahren keinen Ermessensmissbrauch darstellt und zulässig ist.
Ausschlaggebende Merkmale wie Lügen vor dem Schiedsgericht, Falschdarstellung der Schiedsklausel, Unterdrückung von Informationen und böswillige Schiedsverweigerung begründen die Entscheidung, die von der American Rule über die Nichterstattung von Prozesskosten abweicht.
Weil die Botschaft die Bauvorschriften durch das unterlassene Abstützen verletzte, gilt die Ausnahme für unerlaubte Handlungen vom FSIA, und das Bundesgericht darf seine Gerichtsbarkeit über die Botschaft ausüben, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall USAA Casualty Insurance Co. v. Permanent Mission of the Republic of Namibia am 25. Mai 2012 mit diesen Folgerungen:
(1) The Mission owed a nondelegable duty to [the neighbor] pursuant to Section 3309.8 of the New York City Building Code, to ensure the structural integrity of the common party wall during the course of construction at the future site of the chancery.
(2) Because the Mission allegedly breached its nondelegable duty, it may not invoke the shield of sovereign immunity in the Foreign Sovereign Immunities Act to avoid a lawsuit seeking to hold it liable for damage to Adelman’s property.
(3) The Mission may not avail itself of the discretionary function exception to the tortious activity exception to the FSIA―the “exception to the exception”―in order to avoid tort liability, because its failure to ensure the structural integrity of the party wall was not discretionary.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston untersucht diese Frage unter Erörterung der Präzedenzfälle des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, mit einer lesenswerten Begründung. Primär betrifft die Entscheidung die Gateway-Rolle des angerufenen Gerichts, das Fälle mit einer wirksamen Schiedsklausel an das Schiedsgericht abgeben muss.
Am 25. Mai 2012 stellt das Gericht fest, dass die Wirksamkeit der Schiedsklausel in Frage stehen mag, die eine Unwirksamkeit möglicherweise begründende Beschneidung der Verjährung jedoch zum Ergebnis führt, dass das Schiedsgericht, nicht das ordentliche Gericht die Wirksamkeit der Klausel beurteilen muss. Das gilt ausnahmsweise auch, wenn der Supreme Court die Gateway-Rolle dem Gericht zuspricht, wie der United States Court of Appeals for the First Circuit ausführlich begründet. Das Schiedsgericht muss dann die Frage klären, ob die vertragsverkürzte Verjährung zulässig ist.
In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 23. Mai 2012 im Fall Latimore v. NBC Universal Inc., welche Rechtsgrundsätze gelten.
Entweder weist die Klägerin nach, dass die Gegenseite ihr Konzept kannte und es kopierte. Oder das Gericht prüft, ob die beiden Konzepte wie behauptet vergleichbar sind. Beides traf hier nicht zu. Das Gericht erörtert den zweiten Grundsatz wie folgt:
In the absence of direct evidence of copying, a plaintiff can circumstantially prove that a defendant copied her work by showing both the defendant’s “access to the copyrighted work” and the “substantial similarity of protectible material in the two works.” Williams v. Chrichton, … “The standard test for substantial similarity between two items is whether an ordinary observer, unless he set out to detect the disparities, would be disposed to overlook them, and regard the aesthetic appeal as the same.” … In a case such as this, where the copyrighted work necessarily has both protected and unprotected elements, a court applies a more discerning analysis, in which it “must attempt to extract the unprotectible elements from [] consideration and ask whether the protectible elements, standing alone, are substantially similar.” … After undertaking “a detailed examination of the works themselves,” …, the district court properly found that The Biggest Loser is not substantially similar to Latimore’s idea. Although both ideas take advantage of staples of reality television such as team-based competition, elimination, and communal living, the way in which The Biggest Loser combines and supplements these common elements results in a concept and overall feel that is entirely different than Latimore’s proposal.
Der Fall ASCAP v. MobiTV, Inc. betrifft die Gebühren für die Übertragung der Werke von 50% aller Komponisten und Musikverlage, die sich in einem Verbund zusammenschlossen. Bei den Werken geht es um Musik, Videos und TV-Ausstrahlungen, die MobiTV sammelt und an Telefonkonzerne weiterreicht, die die Werke an ihre mobilen Kunden ausstrahlen.
Als Monopolkontrolle unterliegen die ASCAP-Gebührenforderungen der gerichtlichen Nachprüfung. Zwar stellt das Urheberrecht immer ein Monopol dar, bis es erlöscht, doch die gemeinsame, vielleicht gar verschwörerische Rechteverwertung geht selbst im toleranten Amerika, wo derartige Schutzmonopole laufend ausgedehnt werden, zu weit.
Die lesenswerte Urteilsbegründung betrifft den Fall einer behaupteten mangelhaften Flugzeugausbesserung. Die Police schließt die Deckung der meisten Ansprüche wegen Mängelrügen aus, doch bleibt selbst bei Greifen der Ausschlüsse die Pflicht des Versicherers zur Übernahme der Verteidigung bestehen, folgerte das Gericht.
Die deutsche Bank solle doch gegen diese Bank vorgehen. Bevor es zur Klärung kommt, melden sich dritte Gläubiger, die befürchten, dass die deutsche Bank die Masse der bankrotten Bank aushöhlt.
Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entscheidet am 18. Mai 2012 jedoch, dass den Drittgläubigern die Aktivlegitimation fehlt. Es erklärt, welche konkreten Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Das können sie vielleicht später, und dann dürfen sie erneut die Intervention verfolgen.
Im Fall E-Shops Corp. v. U.S. Bank National Association behauptete dies die Klägerin, die die kartenausstellende Bank wegen Beihilfe zum Betrug zur Haftung heranziehen wollte. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA vom 18. Mai 2012 erklärt ausführlich die haftungsbegründenden Umstände, doch ebenso lesenswert das Nichtvorliegen aller Tatbestandsmerkmale:
A plaintiff who makes allegations based on fraud must state with particularity the circumstances constituting the fraud; although malice, intent, knowledge, and other conditions of a person’s mind may be alleged generally. Fed. R. Civ. P. 9(b); Summerhill v. Terminix, Inc., 637 F.3d 877, 880 (8th Cir. 2011). Rule 9(b)’s particularity requirement for fraud applies equally to a claim for aiding and abetting. Am. United Life Ins. Co. v. Martinez, 480 F.3d 1043, 1064-65 (11th Cir. 2007). The level of particularity required depends on the nature of a case. BJC Health Sys. v. Columbia Cas. Co., 478 F.3d 908, 917 (8th Cir. 2007). However, “[c]onclusory allegations that a defendant’s conduct was fraudulent and deceptive are not sufficient to satisfy the rule.” Id. … Instead, the complaint must set forth the “who, what, when, where, and how” surrounding the alleged fraud.
In New York City entschied am 18. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in einem Haftungsprozess des Anlegers gegen ein international aktives Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
Selbst wenn die Prüfung nicht perfekt und möglicherweise fehlerhaft war, stellen enorme Gewinne kein Indiz für einen Betrug dar, entschied es im Fall Stephenson v. PricewaterhouseCoopers LLP mit einer lesenswerten Begründung zu Wirtschaftsprüferhaftung und Anlegerschutz.
In seinem Urteil vom 16. Mai 2012 befand das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA im Fall Mark A. Beyer vs. Camex Equipment Sales and Rentals, Inc., dass diese Auffassung richtig sei.
Die Voraussetzungen für eine spezifische Zuständigkeit sind entweder die Leitung des Unternehmens in Colorado oder zumindest eine gewissen Anzahl an Geschäften. Auch eine generelle Zuständigkeit des Gerichts sei nicht gegeben, dafür hätte der Kläger eine dauerhafte und systematische Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens im Bundesstaat belegen müssen.
Der Fokus der Veranstaltung lag aber vor allem auf der europäischen Ebene. Dr. Gerhardt erklärte, wie sich ihm die Euro-Krise darstellt und welche Rolle Deutschland darin einnahm. Besonders für Juristen interessant waren die Anklänge der Folgen, die Griechenland erwarten würden, wenn es den Bedingungen der Hilfszahlungen nicht zustimmen wird.
Es wurden drei Szenarien eröffnet, die zum Teil kaum durch das EU-Recht geregelt werden: Griechenland könnte die Bedingungen der Gläubiger und der EU akzeptieren; Griechenland könnte freiwillig aus der Union austreten; Griechenland könnte aus der Union austreten und nach einer Erholungsphase wieder eintreten.
Dr. Gerhardt sprach sich für ein Verbleiben von Griechenland in Währungsunion aus und stellte akzentuiert dar, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen sich zum europäischen Gedanken bekennen würde.
Auf einfache Nenner bringt das Notice Pleading das Bundesgericht der Bundeshauptstadt am 11. Mai 2012 im Fall eines sich selbst vertretenden Klägers, dessen Klageschrift so unverständlich ist, dass weder die Richterin noch die Beklagte erkennen kann, worum es geht. Das Gericht erklärt im Urteil Davis Smith v. The NBC New Univision den Zweck der Klageschrift nach amerikanischem Bundesrecht und weist die Klage ab:
Rule 8(a) of the Federal Rules of Civil Procedure requires that a complaint contain a short and plain statement of the grounds upon which the court's jurisdiction depends, a short and plain statement of the claim showing that the pleader is entitled to relief, and a demand for judgment for the relief the pleader seeks. Fed. R. Civ. P. 8(a). The purpose of the minimum standard of Rule 8 is to give fair notice to the defendants of the claim being asserted, sufficient to prepare a responsive answer, to prepare an adequate defense and to determine whether the doctrine of res judicata applies.
Das Bundesverbraucherschutzamt in der Hauptstadt Washington, DC, hat MySpace deswegen untersucht und einen Vergleich wegen unlauterer Verletzung des Bundesverbraucherschutzrechts der USA erarbeitet. Der Vergleich steht nach dem Administrative Procedure Act noch unter dem Vorbehalt der Kommentierung durch die Öffentlichkeit.
Damit die Öffentlichkeit den Vergleich versteht, hat die Federal Trade Commission am 14. Mai 2012 eine Analyse unter dem Titel Myspace, LLC; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment; FTC File No. 102 3058 im Bundesanzeiger der USA veröffentlicht, Band 77, Heft 93, S. 28288. Verbunden hat sie damit detaillierte Anweisungen für das Online-Einreichen der Anmerkungen bis zum 8. Juni 2012.
Den Streit mit dem Bundesamt National Labor Relations Board gewinnen vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 10. Mai 2012 beide Seiten.
Im Urteil NLRB v. Starbucks Corporation erklärt das Gericht ausführlich, dass die Knopfpolitik im uniformierten Unternehmen gerechtfertigt ist, während die Entlassungen von Gewerkschaftbefürwortern fragwürdig sind.
Remedy of Last Resort: Non GrataDarf man das? Muss man das?
Am Ort des Berichterstatters ist es morgen, hier heute. Das dürfte also in Ordnung sein. Verwirrt es die Leser? Soll man auf sie Rücksicht nehmen?
Wann darf man es sicherlich nicht? Wenn eine Nachricht mit eineŕ Sperre eintrifft, die man vertraglich oder als feste Übung respektieren muss. Das war beispielsweise so, als Obama das Osama-Ende verkündete.
Man wusste mehr als eine Stunde vor der Presseerklärung Obamas Bescheid. Aber man ging mit dem Wissen nicht hausieren, sondern wartete, bis ein Kongressarbeiter mit der Nachricht vorzeitig an die Öffentlichkeit ging.
Entsprechende Vereinbarungen mit Google könne die NSA weder bestätigen noch leugnen. Die Klage des Electronic Privacy Information Center gewann die NSA, und das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt bestätigte die Entscheidung mit ausführlicher Begründung am 11. Mai 2012 im Fall EPIC v. NSA.
Im detaillierten Urteil vom 10. Mai 2012 geht es dabei um die Frage, ob vom Anwalt an den Staat im Rahmen einer Strafuntersuchung herausgegebene Dokumente vom Anwaltsgeheimnis umfasst bleiben oder im Verhältnis zu Dritten nicht mehr vom Attorney-Client Privilege
Auf die Doppelrolle des Anwalts braucht das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco nicht einzugehen. Es stellt zwar fest, dass die Rolle schwere Bedenken hervorruft. Jedoch sollen diese Bedenken nicht bedeuten, dass sie im Superman-Fall Zweifel am standesrechtlichen Verhalten des Anwalts rechtfertigen.
Abmahnungen sind in den USA weniger üblich als anderenorts, weil sie dem Abmahnenden keinen Kostenvorteil bieten. Deshalb setzen sich Gerichte auch seltener damit auseinander. Ein Hersteller mahnte nach Trade Dress und Design Patent-Recht einen ehemaligen Kunden ab, der sich von einem Wettbewerber seine Ware herstellen ließ.
Am 8. Mai 2012 erklärte der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit mit einem am 9. Mai korrigierten Urteil detailliert, dass und warum der Juryspruch ebenso wie das den von der Jury zugemessenen Schadensersatzbetrag verdreifachenden Urteil des Untergerichts rechtmäßig sind. Als Schadensmaß hält das Gericht den Gewinn des Schädigers für einen vertretbaren Ansatz.
Ein Mitarbeiter eines Haunted House tappte, um die Atmosphäre nicht zu stören, im Dunkeln und fiel dabei in einen Fahrstuhlschacht. Sein Arbeitgeber war gegen solche Ereignisse doppelt bei den Prozessparteien versichert. Doch Markel sträubte sich, ihren Teil an der Schadenssumme zu übernehmen - sie hätte schließlich eine Klausel im Vertrag, die einen Versicherungsschutz als verwirkt ansah, sobald eine andere Versicherung den gleichen Schadensfall abdecken würde.
In dem lesenswerten Urteil, das sicherlich nicht unerheblich von der Serie The Walking Dead beeinflusst war, wurde jedoch auf eine andere Klausel verwiesen, die bei Eintritt eines Schadensfalls, der von zwei Policen abgedeckt wird, eine Kostenteilung vorsieht. Die Reasonable Expectation Doctrine würde in diesem Fall dazu führen, dass der Kunde wohl keine Versicherung abgeschlossen hätte, die durch einen anderen Versicherungsschutz entfällt. Mit dieser verbindlichen Vertragsauslegung ging der Fall an das Untergericht zurück.
Im Fall Carter Hargrave v. Chief Asian, LLC hatte der Kläger sich das Ergebnis seinen eigenen Beweisen zuzuschreiben. Er hatte sie seiner Klage beigefügt. Da die Beklagten sich nicht verteidigten, hatte er mit einem Versäumnisurteil gerechnet.
Wenn dem Gericht Beweise vorliegen, darf es sie auch zusammen mit der Klageschrift verwerten, erklärte der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit am 7. Mai 2012. Hier waren die Beweise nur dazu geeignet, die Klage wegen Markenverletzung nach 15 USC §1125(d) oder Cybersquatting nach 15 USC §1125(d) bereits als unschlüssig zu werten.
Solche Löschungen erfahren die Gesellschafter nicht unbedingt. Deshalb kann es auch zu Anteilsverkäufen einer gelöschten Gesellschaft kommen. Die Übertragung erfolgt privatgeschäftlich. Weder die Mitwirkung einer notarsgleichen Person noch die Einbeziehung des Handelsregisters ist erforderlich.
Welche Wirkung hat die Übertragung dann? Kaum eine rechtliche. Möglicherweise kann sie als Übertragung des Gesellschaftsvermögens gedeutet werden. Das hängt jedoch von einzelstaatlichen Regelungen ab, von denen es in den USA über 50 gibt.
Sonst ist Musikanten und Zelluloiddarstellern diese Ehre vorbehalten. Die dürfen dann auch mal Gesetz und Gerichte ignorieren, um die Medien zu füttern.
KSM kann das auch. Er ignoriert schon am ersten Prozesstag den Richter, und die Journalisten reden sich deshalb den Mund fusselig. Richter sind Könige. Sie zu ignorieren, ist schlicht unamerikanisch.
Nach den Hexenprozessen der Kolonialzeit hatten die Verfassungsväter, wohl nach Rücksprache mit den Müttern, den Weg für Parteien geöffnet, alternativ vors weniger xenophobe Bundesgericht zu ziehen, wenn die Diversity Jurisdiction gegeben ist: Zwei Staaten, $75000 Streitwert.
Im Fall Virginia Hunt v. Da Vita, Inc. entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chikago am 4. Mai 2012 gegen die Klägerin. Ihr Antrag laute auf Schadensersatz und Strafschadensersatz, der das Mehrfache des Ersteren ausmachen könne und damit die Streitwertgrenze übersteige. Ihr Einwand, auf alles über $75000 verzichten zu wollen, helfe nicht.
Ihre Kernthese dabei: das Land hat zwar die Vorreiterrolle auf dem südlichen Teil des Kontinents eingenommen, aber it could do better. Im rechtlichen Bereich seien vor allem die Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu eng geschnürt, der starke Einfluss der Gewerkschaften auf den Arbeitsschutz würde eine flexible Einstellungspolitik verhindern. Auch von einer Einführung einer gesetzlichen Frauenquote hält sie nichts. Die Arbeitslosigkeit bei schwarzen Frauen zwischen 18 und 30 liegt bei ca. 90%.
Vielmehr sollen sich die Menschen in Südafrika durch Bildung befreien und ökonomische Entwicklung erfahren. Sie warf der Regierungspartei ANC in dem Bereich große Versäumnisse vor. Dabei hob sie die Privatschulen lobend hervor. Als Fazit: klassische liberale Prinzipien wie Deregulation und bessere Bildung sollen Südafrikas Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.
Im Fall Close-Up International, Inc. v. Image Entertainment, Inc. entschied am 2. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit einer kurzen, doch gut lesbaren Begründung über diese Streitfragen sowie die Ausübung des Ermessens bei der Kostenerstattung, die im amerikanischen Prozess eine Ausnahme darstellt.
Weniger vertraut sind viele Deutsche mit den extrem Rechten in der USA. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 27. April 2012 gab es eine kurze Einführung zu den Hate Crimes im 21. Jahrhundert. Dabei wurde weniger auf die eigentlichen Fälle eingegangen, als vielmehr ein grober Überblick über die Organisationsstruktur und Ideologie der regionalen Szene gegeben.
Für die USA dabei relevant: wenige Verbrechen werden im Zusammenhang mit Organisationen begangen - und wenn, dann oft im Zusammenhang mit Gefängnisgangs wie der Aryan Brotherhood, - vielmehr sehen sich die meisten Täter als Avantgarde und als heroischer Einzelkämpfer, der sich dem Problem annimmt, worüber die Generation seiner Eltern nur redet.
Auch ideologisch gibt es bedeutende Unterschiede. Neben den tatsächlichen Neonazis, die sich vor allem auf rassistische Lehren berufen, stellt den Hauptteil der Extremen Rechten eine Bewegung, die sich als Patriots verstehen und vor allem ihr Weltbild auf Verschwörungstheorien gestützt sehen, die oft antisemitisch und ausländerfeindlich sind, sich vor allem aber im Kampf gegen die Bundesregierung beruft. Mit diesen Anknüpfungspunkten können sich nicht wenige Amerikaner identifizieren, so dass dieser Teil der Bewegung längst den politischen Mainstream ergriffen hat und vor dem Kongress oder in der republikanischen Partei landet. Rechtlich gedeckt ist alles, von Holocaustleugnung bis zur New World Order, durch das First Amendment: Meinungsfreiheit.
Oft fehlt das Corporate Book, das Siegel, das Protokoll der Gründungsversammlung, der Nachweis einer Kapitaleinlage und die Ausgabe von Aktien. Öfters stellt der Attorney fest, dass die Corporation schon längst wieder zwangsgelöscht ist, weil das Corporate Register beim Secretary of State keinen Annual Report erhielt.
Administratively dissolved bedeutet nicht das Ende der Welt. Je nach Staat gelten Fristen, binnen derer die Corporation wiederbelebt werden darf. Wenn das Reinstatement gelingt, sollte als nächstes das Corporate Book auf Vordermann gebracht werden, damit die Corporation auch tatsächlich die angestrebte Haftungsbegrenzung erbringt.
Darin unterscheidet sich der Prozess in den USA wohl wenig von Verfahren im Ausland. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA setzte sich im Streit zwischen Farmer und Silagebehälteranbieter Farrar & Farrar Farms v. Miller-St. Nazians, Inc. mit diesen Fragen auseinander und entschied am 27. April 2012 zugunsten des Herstellers.
Die Umstände waren merkwürdig. Daraus leitet sich jedoch kein Anspruch ab. Der Anbieter hatte seinen Hersteller gewechselt und kannte dessen Geheimformel nicht. Daher hatte er dessen Produkte dem neuen Hersteller gegeben, um sie durch Reverse Engineering nachahmen zu lassen. Die neuen Produkte platzten im Einsatz beim Bauern.
Die Revisionsentscheidung des Gerichts in Boston vom 27. April 2012 führt in diese Verfassungsfragen des Bundes, das Steuerprivileg der Einzelstaaten und Nichtstaaten der USA sowie die Zuständigkeit der Bundesgerichte ein, die den staatlichen Gerichtsbarkeiten nicht aufgepropft sind, sondern parallel dazu - teilweise konkurrierend - arbeiten.
Die Schadensersatzforderungen des Bundesamts wollte es im Fall EEOC v. Service Temps Incorporated abwehren, als dieses den Fall einer Tauben aufgriff, der das Unternehmen eine Stelle im Lager mit dem Hinweis auf Gefahren verweigerte. Die Arbeitsstelle war im Internet ausgeschrieben und sollte auch Staatsfremde für Texas anwerben.
Am 26. April 2012 bejahte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans deshalb die Anwendbarkeit des Gesetzes auf das Unternehmen, s.a. Taubert, Americans with Disabilities Act, GALJ 1999. Es erörterte zudem seine materielle Wirkung auf den Schadensersatz und den Erlass einer Verbotsverfügung.
Der Erwerbern gestattet die vom Gericht detailliert erörterte Klausel die klageweise Geltendmachung ihrer Rechte nur unter zwei Bedingungen. Den gewöhnlichen Zahlungsanspruch dürfen sie einklagen. Ansonsten müssen sie dem Trustverwalter 60 Tage Zeit geben, selbst eine Klage einzureichen, und weitere Bedingungen erfüllen.
Um beide Ausnahmen ging es den Inhabern nicht, sondern sie wandten sich gegen eine betrügerische Vorzugsdividendenausschüttung bei drohender Insolvenz, die zudem binnen weniger als 60 Tagen fällig wurde. Die im Fall Akanthos Capital Management, LLC v. CompuCredit Holdings Corporation klagenden Hedge Funds verlieren, weil die Verbotsklausel auch einen nichtvertraglichen Betrugsanspruch erfasst.
Da kann es vorkommen, dass mehr eingeklagt und ausgeurteilt als verteilt wird, wenn die Opfer nie vom Urteil hören oder nichts verlangen. Der Rest kommt in den Cy Pres-Topf.
Den Cy Pres-Grundsatz erklärt das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston am 24. April 2012 im Fall Rohn v. Farber/Harvard Cancer Center. Die Mühe der Verteilung des Überschusses nahm das Bundesgericht auf sich. Eine Untergruppe der Kläger will jedoch mehr Geld und verwendet sich gegen den Überschussabfluss an ein Forschungsinstitut, das wiederum gegen diese Kläger vorgeht.
Der United States Court of Appeals of the First Circuit erklärt die Kriterien für die Cy Pres-Topfausschüttung und bestätigt den United States District Court in seiner Entscheidung. Doch drückt er auch seine Kritik an der Notwendigkeit aus, dass Gerichte sich um solche Überschüsse ohne klare Vorgaben kümmern müssen.
Der klagt wegen der unterlassenen Mitteilung und der verlorenen Patente nicht nur aus Anwaltshaftungsgrundsätzen und Vertragsrecht, sondern auch wegen Betrugs. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks ist für Patentfragen landesweit zustädig und erklärt im Urteil Landmark Screens, LLC. v. Morgan Lewis, & Bockius, LLP. vom 23. April 2012, wieso der Betrugsanspruch schlüssig ist.
Executive Order -- Blocking the Property and Suspending Entry into the United States of Certain Persons with Respect to Grave Human Rights Abuses by the Governments of Iran and Syria via Information Technology.Gegen missbrauchsstimulierende Kennzeichnungspflichten wie einer Impressumspflicht unter dem Mäntelchen des Verbraucherschutzes wendet sich dieses Dekret nicht, doch sind sie ohnehin nicht mit dem ersten Verfassungszusatz zur amerikanischen Bundesverfassung vereinbar.
Die Freude über die zügige Bearbeitung schlägt jedoch ins Gegenteil um, wenn das USPTO die Veröffentlichung eines Markenantrages wegen eines eindeutigen Fehlers, clear Error, der USPTO-Sachbearbeiterin zurückzieht. Die Publication erfolgt nämlich erst nach zwei vollständigen Prüfungen der Eintragungseigung und Nichtgefährdung der Rechte Dritter.
Dann besitzt der Antragsteller bereits die Sicherheit, dass das Trademark eingetragen wird, wenn keine erfolgreichen Dritteinsprüche folgen. Ist der Fehler schwerwiegend, beispielsweise wegen der Nichtberücksichtigung klar überlappender älterer Rechte Dritter an einem Warenzeichen, darf das Amt die eigene Entscheidung revidieren.
Der Supreme Court lieferte im Fall Mohamad v. Palestinian Authority die Definition des gesetzlichen Täterbegriffs Individual. Das Merkmal erfasst die natürliche Person.
Das Schutzgesetz für Folteropfer erlaubt deshalb nicht die Verfolgung ausländischer Personenmehrheiten und juristischer Personen und öffentlich-rechtlicher Körperschaften vor amerikanischen Gerichten.
Die süddeutsche Bank verlangt aus Verlusten mit von Goldman Sachs vermarkteten Wertpapieren Schadensersatz wegen Betrugs und falscher Angaben. Auf Gier, nicht Betrug erkennt das Gericht am 19. April 2012.
Das behauptete Vertrauen in Bonitätserklärungen des Händlers bestand grundlos. Die Landesbank war vertraglich verpflichtet, sich selbst über Risiken zu informieren, und über diese Pflicht aufgeklärt worden. Der Klage fehlen so viele belegte oder schlüssig vorgetragene Anspruchsmerkmale, dass das Gericht die Klagabweisung bestätigt, bevor der Fall vor die Geschworenen geht.
Die Kläger monieren den staatlichen Eingriff in die Rede- und Meinungsfreiheit, die auch Sexualdarstellungen und die Nichterfassung von Darstellern umfasst, sowie Strafverfolgungseingriffe des Staates schon durch die Pflicht zur Datenerfassung und -speicherung. Der Justizminister hält die Strafbestimmungen für mit dem ersten und vierten Verfassungszusatz vereinbar. Das Kinderschutzmotiv rechtfertige Eingriffe, die die Ziele und Wege klar abstecken und darüber hinaus nicht in Verfassungsrechte eingreifen.
Das Bundesgericht war von der Verfassungsvereinbarkeit überzeugt. Das Bundesrevisionsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia sieht hingegen die Einhaltung dieser Grenzen nicht als gesichert an und fordert am 16. April 2012 das Untergericht mit einer lesenswerten Erörterung von 59 Seiten zur weiteren Faktenprüfung und Subsumtion auf.
Ein Feuerwehrmann blieb angeblich aus Gesundheitsgründen dem Dienst der Stadt fern, und diese schaltete einen Rechtsanwalt ein. Er sollte aufgrund konkreter Anhaltspunkte untersuchen, ob der Mann nicht einen Vorwand nutzte, um eine Hausrenovierung durchzuführen.
Den Anwalt und die Stadt verklagte der Feuerwehrmann wegen Eingriffs in seine Privatsphäre. Die Stadt gewann wegen Amtsimmunität. Dem Rechtsanwalt stand der Supreme Court dieselbe Haftungsfreiheit zu. Einerseits gilt diese Befreiung für die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, andererseits für Aufgaben, bei denen der Staat objektiven, unabhängigen Beistand benötigt.
Der Fall Republic Bank, Inc. v. West Penn Allegheny Health System, Inc. handelt vom Verkauf medizinischem Geräts, das die Beklagte für etwa $700.000 abnehmen wollte, wie sie per E-Mail mitteilte. Der Handel kam nicht zustande, und die Klägerin musste für ca. $400.000 die Geräte versteigern. Sie forderte als Schadensersatz die Differenzsumme, da sie nach ihrer Meinung das von der Beklagten offerierte Angebot angenommen hätte. So sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen - auch wenn die Kommunikation per E-Mail stattgefunden hatte.
Zurecht, urteilte das Gericht und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Sobald die grundlegenden Bestandteile des Vertrages in schriftlicher Form kommuniziert worden sind, ist das Schriftformerfordernis im Vertragsrecht, Statute of Frauds, erfüllt, auch wenn vereinbart wird, dass zusätzliche Vertragsbestandteile in einem formalen Dokument niederzuschreiben sind.
Der Streit ist typisch, die Lösung zwar kostenintensiv, doch vertragsrechtlich einfach. Der Hersteller hatte seine Leistung spezifikationsgerecht erbracht. Der Kunde war unzufrieden, weil die Anbindung an die von einem Dritthersteller verwaltete Datenbank nicht funktionierte.
Das Urteil geht lesenswert auf die Klage und die umfassende Widerklage des Kunden im Fall Amicas, Inc. v. GMG Health Systems, Ltd. ein. Da die Software wie im Aufgabenheft beschrieben funktionierte und die Anbindung zudem auf Seiten des Dritten haperte, hatte der Hersteller seinen Vertrag erfüllt. Dass der Kunde auf einem funktionierenden Interface zur Datenbank bestand, geht über den Vertrag hinaus. Dieses Ergebnis war nicht zugesichert und kann nicht eingeklagt werden.
This case requires us to determine whether foreign funds' purchases and sales of securities issued by U.S. companies brokered through a U.S. broker-dealer constitute "domestic transactions" pursuant to Morrison v. National Australia Bank Ltd., 130 S. Ct. 2869 (2010) …, which held that § 10(b) of the Securities Exchange Act of 1934 … only applies to "transactions in securities listed on domestic exchanges[] and domestic transactions in other securities." Id. at 2884 (emphasis added).Das Untergericht hatte die Klage von Anlegern aus den Cayman Islands wegen mangelnder sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Im Fall Absolute Activist Value Master Fund Limited v. Ficeto hätten die klagenden Hedge Funds das erforderliche Anknüpfungsmerkmal für die Zuständigkeit nicht hinreichend behauptet.
Nach ausführlicher Erörterung der Merkmale einer Wertschriftenübertragung in den USA als sachlicher Voraussetzung sendet der United States Court of Appeals for the Second Circuit den Prozess in die erste Instanz zurück. Das Gericht gibt den Klägern Gelegenheit, den Klagevortrag abzuändern und die Übertragungstatsachen zu belegen.
1. Die EBook-Kartellklageschrift
2. Die Stellungnahme des US-Justizministers
3. Die Stellungnahme des Justizministers von Connecticut
4. Das Pressezitat der Stellungnahme von Apple
5. Der Kommentar aus berufener Autorenperspektive
Nach dem 1. April 2012 scheinbar mehrfach, denn es hagelt von Klägern in spe Anfragen nach
Bitte, Klage-Spezis: Der 1. April war wie jeder 1. April, und Probleme im Ausland gehören vors ausländische Gericht.
Nichtjuristen dürfen die Betrachtung komplexer Themen des amerikanischen Rechts nicht als Rechtsrat betrachten! Und das Journal ist keine Mandatsvermittlungsstelle.
Der Drucker verklagte den Kataloganbieter Aeropostale, Inc. aus New York und den Bekleidungshersteller Ms. Bubbles, Inc. aus Kalifornien und verlor den Urheberrechtsverletzungsanspruch in der ersten Instanz, bevor er den Geschworenen zur Subsumtion vorgelegt wurde.
Das Untergericht hatte selbständig Fakten gewürdigt, für die die Jury zuständig ist, und nicht nur eine rechtliche Würdigung unstrittiger Fakten vorgenommen, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.
Daher geht der Fall ans Bundesgericht zurück, nachdem die Revision am 9. April 2012 auf 19 Seiten erklärt, wie der Beweis der Urheberrechtsverletzung erbracht wird und die urheberrechtlich erhebliche Ähnlichkeit zu würdigen ist.
Dies musste auch ein Asylsuchender aus Äthopien feststellen. Sein Antrag auf Asyl und Schutz unter der Convention Against Torture wurde abgelehnt, sein Revisionsantrag vor dem United States Court of Appeals for the Forth Circuit am 9. April 2012 negativ beschieden.
Ihm wurde zur Last gelegt, Mitglied in der Oromo Liberation Front gewesen zu sein, die vom Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, als terroristische Vereinigung vor, während und nach seiner Aktivität in dieser Gruppierung eingeschätzt wurde. Seine Einrede, dass es während seiner aktiven Zeit eine Allianz mit der Übergangsregierung gab und in dieser Zeit terroristische Aktivitäten unterblieben, blieb erfolglos.
Gleichzeitig wird nur wenige hundert Meilen entfernt ein Büro der OLF in Washington, DC, geführt.
Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, erörtert am 9. April 2012 die gesamte Palette der Ansprüche aus Markenverletzung, -verwechslung, -verwässerung und aus der Beteiligung oder Beeinflussung Dritter an solchen Handlungen sowie aus Warenfälschung und aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Alle Fakten: Das sind bei der Mandantschaft ebensowie die bei der Gegenseite. Alle technischen Einrichtungen: Da geht oft der Überblick verloren. Für den Anwalt sind daher Fachleute wichtig, die nicht nur nur nach Festplatten, Datenbändern, Kassetten, CDs, DVDs, Wolken und Disketten suchen und den RAM-Speicher in laufenden Server nicht vergessen.
E-Discovery-Fachleute wie CyberControls müssen jede Datenquelle, einschließlich denen in Social Media, identifizieren und sichern können. Sie müssen aber vor allem mit der Chain of Custody-Sicherung für den lückenlosen Gewahrsamsnachweis vertraut sein.
Dass sie auch mit Metadaten umgehen können, versteht sich von selbst. Wenn alles gesammelt ist und ins Ausland vor ein Gericht oder Schiedsgericht muss, sind diese Fachleute allerdings überfragt. Die Exportkontrolle für technische Informationen ist allein Aufgabe der Anwälte und Ministerien.
Als Vertreter gelten nicht nur Botschaften, sondern auch Parlamentsabgeordnete, lautet das Urteil in All Party Paliamentary Group on Extraordinary Rendition v. United States Department of Defense vom 2. April 2012, nachdem verschiedene Geheimdienste, definiert im National Security Act of 1947, die Auskunftspflicht nach Anträgen englischer Abgeordneter verneinten.
Das ausführliche Urteil des Bundesgerichts der Hauptstadt Washington, DC, beschreibt wegweisend die Subsumtion ausländischer Interessenten an amerikanischen Geheimdienstakten unter die FOIA-Ausnahme. Die englischen Antragsteller und Kläger wollten Licht in die Entführungsverfahren bringen, die als gesetzlose Alternative zur Auslieferung die Verschleppung von Personen - anfangs im Terrorkontext - zur Strafverfolgung oder Informationsbeschaffung bezweckten.
Die Definitionen von Staat und Vertreter beurteilen sich nicht nach ausländischem Recht, erklärt Richter Urbina. Als wenig elegant bezeichnet er das Ergebnis: Ein amerikanischer Anwalt darf die Geheimakten im eigenen Namen bestellen und weitergeben. Der fremde Staat oder sein Vertreter darf hingegen den FOIA-Antrag nicht stellen.
Die Frage aus Nevada ist von grundsätzlicher, doch ungeklärter Bedeutung, entschied in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Century Surety Company v. Casino West, Inc. mit lesenswerter Sachverhaltsdarstellung und Begründung.
Da kein Präzedenzfall die Antwort bereithält und das Recht Nevadas gilt, legte es am 6. April 2012 die Rechtsfrage dem Obersten Staatsgerichtshof von Nevada vor.
YouTube ist nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Das Bundesgericht in New York City hatte der Google-Tochter zwar bescheinigt, im Rahmen des DMCA gehandelt zu haben und daher keiner Haftung gegenüber klagenden Urheberrechtsinhabern ausgesetzt zu sein. Tatsachenfragen waren aus seiner Sicht nicht zu prüfen, sodass das Urteil bereits vor der Vorlage an die Geschworenen fiel.
Einige Softwarelemente stellt jedoch - ebenso wie die Kenntnis von Verletzungen - das Berufungsgericht im Fall Viacom International, Inc., Football Association Premier League Ltd. v. YouTube, Inc. in ein anderes Licht. Es sandte den Fall mit einer ausführlichen Begründung zurück. Weil Tatsachenfragen zu klären sind, kann der Fall vor der Jury landen. Doch erst muss seine lesenswerte Erörterung gründlich ausgewertet werden.
Ein Kläger, der in New Jersey aufgrund eines Haftbefehls zur Vollstreckung einer Strafzahlung wegen Nichterscheinens vor Gericht ins Gefängnis gesteckt wurde, wollte die Unzulässigkeit einer verdachtsunabhängigen körperlichen Inspektion bei minderschweren Vergehen festgestellt wissen und sah in dem Vorgehen seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt.
Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington D.C. urteilte nun in Florence vs. Board of Chosen Freeholders of County of Burlington am 2. April 2012, dass das Vorgehen der Vollzugsbehörde rechtmäßig war. Die Schwere eines Vergehens sei ein ungeeignetes Kriterium, um Ausnahmen von dem invasiven Vorgang der Aufnahme eines Gefangenen zu bestimmen, der primär zu seinem eigenen Schutz und dem Schutz der Belegschaft vor Gewaltätigkeiten und Drogenhandel dient. Vielmehr würde ein solches Differenzierungskriterium zwar für einige Gefangene zur Wahrung der Privatsphäre beitragen, für den Rest der Insassen jedoch eine unnötige Gefährdung bedeuten.
Den Hintergründen des Falles hat sich auch die Daily Show angenommen. In einem launischen, kurzen Beitrag berichtet erst Jon Stuart über den Fall und befragt dann den federführenden Anwalt des Klägers in einem Interview: Teil 1 und Teil 2.
Wenn eine Klausel jedoch mehrdeutig verstanden werden kann, darf es solche Tatsachen zur Auslegung beiziehen. Als Prüfer der Tatsachen und in der anschließenden Subsumtion wirken dabei die Geschworenen.
Im Fall Bison Capital Corporation v. ATP Oil & Gas Corporation hatten die Parteien jedoch auf eine Jury verzichtet, und der Richter traf die Entscheidung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bestätigte die Auslegung mit sorgfältiger Begründung am 3. April 2012.
Abgewichen wird damit, abgesehen vom ebenfalls bundesrechtlich geregeltem Gewerkschaftsrecht, vom Grundsatz der einzelstaatlichen Regelung im Arbeitsrechts. In seiner Entscheidung vom 27. März 2012 setzt sich das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk intensiv mit der Entstehungsgeschichte des FLSA auseinander.
Title 29 U.S.C. § 216 (b) gibt Arbeitnehmern sogar ein Sammelklagerecht. Beitrittsvoraussetzung ist lediglich die schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers beim Prozessgericht. Mangels Widerspruch zu Gesetzeswortlaut und dem Willen des Kongresses spricht auch nichts gegen eine prozessual kombinierte bundes- und einzelstaatliche Geltendmachung, solange die Wertungen des FLSA nicht unterlaufen werden.
Auch einzelstaatliches materielles Arbeitsrecht wird durch die Supremacy Clause der US Verfassung dann nicht blockiert. Bundesrecht bricht damit nicht generell einzelstaatliches Recht, und die Gefahren des Sammelklagerechts drohen nach beiderlei Recht.
Einmal gesund, einmal krank - das musste irgendwann auffliegen, und der Pilot wurde angeklagt, nachdem die Ämter seine Akten ausgetauscht hatten. Dagegen ging er wegen eines Verstoßes gegen den Privacy Act vor und gewann dem Grunde nach:
He then filed suit, alleging that the FAA, DOT, and SSA violated the Privacy Act of 1974, which contains a detailed set of requirements for the management of records held by Executive Branch agencies. The Act allows an aggrieved individual to sue for "actual damages," 5 USC §552a(g)(4)(A), if the Government intentionally or willfully violates the Act's requirements in such a way as to adversely affect the individual.Beim Schadensersatz blieb er hingegen vor dem Obersten Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC erfolglos. Der Gesetzgeber verlangt einen tatsächlichen, finanziellen und belegten Schaden, bevor auch Schmerzensgeld in der Form von general Damages denkbar ist. Der von Kongress gewählte Begriff actual Damages umfasst nicht den Ersatz emotionalen Schadens, erklärte der Supreme Court am 28. März 2012 im Fall Federal Aviation Administration v. Cooper.
Aufmerksame Beobachter wissen aus der gut bebilderten Presse: In den USA zahlt der Anwalt, nicht der Mandant. Geschworene sprechen dem Opfer Millionen, selbst Milliarden, zu. Amerika verwirklicht das Happy End auch im Gerichtssaal.
Mit Rule 4.1(2012) reagiert der Supreme Court auf die Defizite im Rest der Welt. Der amerikanische Prozess in seinen schillernden Variationen vor Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten in über 55 Rechtskreisen steht heute auch Geschädigten aus dem Ausland offen. Die neue Prozessregel übernimmt aus dem deutschen Recht das Konzept der Prozesskostensicherheit.
Ausländische Kläger, die gegen den Nachbarn im Westerwald, den Bürgermeister an der Saale, die Punkter in Flensburg oder die Bundeskanzlerin in Berlin unterlegen sind, hinterlegen eine sechsstellige Sicherheit, Alien Cash Bond, und erhalten gegen Nachweis eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses im Ausland Einlass in die amerikanischen Tempel des Rechts.
Welches Trade Secret-Recht ein Geschäftsgeheimnis am sichersten schützt, ist nicht immer leicht zu ermitteln. Doch können Gerichte kleine Fehler kleiner Unternehmen vergeben. Gar nichts zum Schutz zu tun, verzeihen sie nicht.
Scharf auf eine Zusammenarbeit mit AO gab Fair-Safe in Gesprächen und bei Produktplanungen sein ganzes Wissen preis. AO verlangte ein Non-Disclosure Agreement fürs das eigene KnowHow, das FS unterzeichnete. FS kündigte ein eigenes Confidentiality Agreement an und lieferte es nie. Die Geschäftsverbindung kam nicht zustande. AO produzierte Ware mit FS-Technik, FS klagte wegen Trade Secret-Verletzung.
AO gewinnt am 29. März 2012 im siebten US-Bundesbezirk. Ohne NDA, ohne mündliche oder schriftliche Dokumentierung der Schutzabsicht und ohne Markierung von Plänen als Proprietary Information konnte FS schlichtweg keinen Trade Secret-Schutz beanspruchen, auch wenn FS NDAs mit allen anderen Dritten unterhielt. Eine einzige Lücke - alles futsch.
Der Satellitenzulieferer kann hingegen auf seinen Schutz pochen. Den nimmt selbst die European Space Agency so ernst, dass sie einen Preis auf eine von Dritten gelieferte Nachahmung, eine europäische Konkurrenzlösung, aussetzt. Wer solche Sicherheit anstrebt, sollte auch diese Entscheidung lesen.
In New York City verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 29. März 2012 zwei leicht nachvollziehbare Beschlüsse, die beide Entscheidungen bestätigen:
Kostenerstattung als Ermessensfrage.
Verletzung und Schadensersatz.
In New York City prüft das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks den Anspruch nach der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, vom 10. Juni 1958, 21 U.S.T. 2517, 330 U.N.T.S. 38, und winkt ab.
Zunächst ist die Schiedsklausel so verfasst, dass die Parteien allein sich der Schiedsklausel dergestalt unterwerfen, dass ihre Wirksamkeit vom Gericht, nicht dem Schiedsgericht beurteilt werden darf. Das betrifft auch ihre Anwendbarkeit auf Dritte.
Zudem erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 28. März 2012, dass die Arbitration Clause nur die Parteien zum Schiedsverfahren berechtigt. Im Umkehrschluss folgert das Gericht aus der Einbeziehung Dritter in andere Klauseln, dass die Schiedsklausel Dritte gerade nicht begünstigen soll.
Die Vorinstanzen weisen den Anspruch ab. Die Political Question Doctrine verwehre Gerichten die Überprüfung außenpolitischer Entscheidungen, nonjusticiable political Questions, die zur Wahrung der Gewaltenteilung im Machtgefüge der Verfassung unantastbar bleiben. Die vorliegende Entscheidung sei mehr als die bloße Regulierung des Passwesens zur Identifikation, wofür seit 1856 der Kongress zuständig sei.
Die vorgelegte Frage ist aber keine politische, sondern vielmehr eine gerichtlich überprüfbare Verfassungsauslegung, entschied am 26. März 2012 die Mehrheit der Richter am US-Supreme Court in der amerikanischen Hauptstadt.
Der Oberste Bundesgerichtshof der USA verwies den Fall an das Ausgangsgericht zurück, das nun nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte den §214(d) samt der Kompetenz hierzu in das Spannungsverhältnis fügen muss. Es stellt klar: Ours is a court of final review and not first view […] We do not decide in the first instance issues not decided below.
Ist diese Entscheidung ein revisibles Endurteil? Nein, erklärte in San Francisco das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks im Fall Bagdasarian Productions, LLC v. Twentieth Century Fox Film Corp.. Diese Erkenntnis beruht auf dem Vergleich mit dem Juryspruch des Zivilprozesses: Er stellt kein Urteil dar.
Die Parteien können gegen den Juryspruch noch in der selben Instanz vorgehen, bevor ein Urteil ergeht. Genauso verhält es sich beim Spruch vom Referee, erklärt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit am 26. März 2012 für das Verfahren nach California Code of Civil Procedure §638.
The Court may exercise personal jurisdiction over a non-resident defendant either by (1) finding general jurisdiction over the party, allowing the court to entertain a suit against a defendant "without regard to the claim's relationship vel non to the defendant's forum-linked activity," or (2) finding specific jurisdiction based on "acts of a defendant that touch and concern the forum." Steinberg v. Int'l Criminal Police Org., 672 F.2d 927, 928 (D.C. Cir. 1981)Im Markenstreit Sweetgreen Inc. v. Sweet Leaf Inc. folgte das Bundesgericht der Hauptstadt am 23. März 2012 diesem Grundsatz, als die Klägerin außer einer Webseite der Beklagten, die auch in Washington abrufbar ist, keine dortigen Aktivitäten belegt fand. Das Gericht verwies daher den Prozess an das Bundesgericht, in dessen Bezirk die Beklagte aktiv ist.
Die Antwort darauf geht aus dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 hervor. Um unter bestimmten Bediungungen nur für tatsächliche Schäden und nicht zusätzlich für die Verletzung des Kartellrechts haften zu müssen, müssen gemeinsame Forschungsprojekte dem Justizministerium und dem Kartellamt, Federal Trade Commission, gemeldet werden. Dann werden die Mitglieder und Mitgliederveränderungen des Joint Venture bekannt gegeben.
Am 15. März 2012 veröffentlichte die Antitrust Division des Kartellamts eine solche Mitgliederveränderung der Open Mobile Alliance nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 im Bundesanzeiger, Federal Register, Bd. 77, Heft 51, S. 15395-15396.
Einigkeit enwickelt sich auch beim Schmerzensgeld und Strafschadensersatz. Die Quoten und ihre Begründung erläutert anschaulich das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA am 20. März 2012 im Fall Anderson v. Iran, der einen Terroranschlag im Libanon im Jahre 1983 betrifft.
Auf die Gesetzesvorlage vom 22. Januar 2009, im DC-Stadtrat, City Council, verabschiedet am 2. April 2009, ausgefertigt am 20. Mai 2009, wird dem Franchisenehmer ein gesetzliches Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung eingeräumt. Das Gesetz tritt nach seinem Wortlaut am 18. Juli 2009 in Kraft. Bereits Mitte Juni 2009 wurde die streitgegenständliche Tankstelle verkauft - ohne Vorkaufsangebot an die jetzige Klägerin.
Rechtmäßiger Weise, bestätigt das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Metroil Inc. v. ExxonMobil Oil Corp. am 20. März 2012. Das Gesetz trat erst am 18. Juli 2009 in Kraft. Auch in den U.S.A. existiert ein echtes verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot, Presumption against Retroactivity. Neue Rechtsfolgen an vergangene Tatsachen zu knüpfen sei nur durch einen rechtfertigenden, hier nicht ausreichend dargelegten, gesetzgeberischen Willen möglich. Das Gesetzgebungsverfahren alleine reiche nicht.
Auch der Federal Petroleum Marketing Practices Act des Bundes, 15 USC §2801, wonach nach dem Verkauf einer Tankstelle an einen Dritten die Franchise-Beziehung - nicht hingegen der Vertrag - nur ausnahmsweise geändert werden darf, wurde nicht umgangen. Die Kernelemente des Franchising, Marken- und Benzingebrauch sowie der Tankstellenbetrieb, blieben bestehen. Zuletzt wurde auch ein Verstoß gegen DC Code §28:2-210(2), wonach zu Lasten Dritter keine Verträge geschlossen werden dürfen, in einer lesenwerten Entscheidung verneint.
Ausführlich erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City am 21. März 2012 die Voraussetzungen des Prozessbetrugs, der hier nicht vorliegt. Außerdem kommt die Aufhebungsklage nach Rule 60(c)(1) der Federal Rules of Civil Procedure viel zu spät.
Erbrechtler, Nachlassplaner und Cloudunternehmer sind gleichermaßen von diesen Fragen berührt wie die Inhaber der oft unübersichtlichen Online-Konten. Früher sorgte man sich vielleicht um den PC-Zugang, den ein Fachmann ohnehin leicht vermitteln konnte. Heute wird auf digitalen Geräten mehr verschlüsselt, und Erbfälle lösen Zugriffsfragen für zahlreiche Geräte sowie Online-Konten aus.
Aus der amerikanischen Warte, die rechtlich wenig Lösungsansätze bietet und immer - auch inneramerikanisch - komplexe Fragen nach dem anwendbaren Recht auslöst, beschreibt die Nachlassspezialistin Tina Annis mit Jeffrey Zellers unter dem Titel Elder, Estate Planning and Probate Law: Estate Planning for Digital Assets am 16. März 2012 die sich stellenden Aufgaben für alle, die einen digitalen Nachlass anhäufen, und die ihnen planend beistehenden Juristen.
Durch Title X des Dodd-Frank Act wurde das Amt im Bundesfinanzministerium, United States Department of the Treasury, beauftragt, Finanzinstitute und Institute ohne Einlagengeschäft zu überwachen. Um dieser Pflicht nachzukommen, darf das Bureau in Informationen und Dokumente Einsicht nehmen, welche beispielsweise durch das Anwaltsgeheimnis besonders geschützt sind. Problematisch ist dabei, ob durch die Offenlegung solcher priviligierten Informationen an das Bureau ein allgemeiner Verzicht auf den Datenschutz auch gegenüber Dritten entsteht. Das Amt und der Kongress verneinten dies im National Credit Union Act und dem Federal Deposit Insurance Act.
Rechtsklarheit und -sicherheit für Unternehmen soll jetzt durch die Abänderung des Title 12 CFR Part 1070, subpart D, für vertrauliche Informationen in Banken und Bankgeschäften geschaffen werden. Eine Änderung des Title 12 CFR 1070.47(c) soll zusätzlich festlegen, dass auch die Weitergabe geschützter Daten an andere Bundes- oder bundesstaatliche Behörden durch das Amt keinen Verzicht auf Datenschutz darstellt.
Diese Klarstellung sei für die Effizienz der Arbeit des Amts erforderlich und soll Rechtsstreitigkeiten mit dritten Parteien vorbeugen. Gleichzeitig will man verhindern, dass Unternehmen versuchen, sich vor der Beaufsichtigung durch das Amt zu drücken, aus Angst vor Verzicht auf besonderen Datenschutz. Im Land der Freiheit will man also lieber doch nicht, dass die anderen ganz frei sind.
Da gilt auch nicht die Ausrede des Werbenden, die SMS sei von einem Werbeunternehmen versandt worden. Das Technology & Marketing Law Blog rät Anbietern angesichts der drakonischen Rechtsfolgen - statutory damages, stringent consent provision, no free pass for the initial message, and liability for any unsolicited message that is sent with certain equipment -, ganz die Finger von SMS zu lassen.
Der Beschluss vom 9. März 2012 in In re Jiffy Lube International, Inc., Text Spam Litigation, belegt die Auffassung. Dennoch wird es wohl bei viel irritierendem SMS-Spam in den USA bleiben.
Neben Potenza, registriert seit 1981, und Turanza, registriert seit 1991, will der Wettbewerber Milanza stellen. Die alten Marken sah das Markenamt als nicht stark und damit nicht mit besonderer Ausstrahlungswirkung behaftet an und entschied gegen eine Verwechslungsgefahr.
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit hält hingegen die Auffassung des United States Patent and Trademark Office für falsch, da die Marken selbst ohne Beistellung der Bridgestone-Marke des Herstellers bekannt sind und sich im Markt aus Verbrauchersicht als Verbindungsglied zwischen Hersteller und Produkt durchgesetzt haben. Auf die exakte Übereinstimmung kommt es bei der Verwechslungsgefahr nicht an. Neuen Wettbewerbern rät das Gericht zur Vorsicht.
Für seinen Bezirk gibt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 16. März 2012 im Fall Race Tires America Inc. v. Hoosier Racing Tire Corp. verbindliche Regeln über die Erstattbarkeit der Kosten, unterschieden nach der Art der Daten und ihrer Bearbeitung, vor. Seine Vorgaben sind bedeutsam.
In diesem Fall betreffen sie $365000 für die Datenmassage einer Partei - ohne ESI, electronically stored Information, hätte der Verlierer mit ein paar hundert Dollar Gerichtskosten kalkulieren müssen.
Da heute 95% aller Daten elektronisch gespeichert sind und damit potentiell ins Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses fallen, verändern sich Dimensionen.
Tatsächlich räumte der Kongress der NASA im National Aeronautics and Space Act ungewöhnlich viele Rechte ein, die von der Befugnis zur Verhaftung bis hin zur erheblichen Modifizierung des Patentrechts nach 14 CFR Part 1245 reichen.
Einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Federal Register, am 26. Juli 2011 folgt eine weitere am 13. März 2012 unter dem Titel Claims for Patent and Copyright Infringement, nach denen der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Möglichkeit gegeben werden sollte, zum neuen Regelungsentwurf über Patent- und Urheberrechtsverletzungen durch die NASA Stellung zu nehmen. Da jegliche Reaktion der Öffentlichkeit ausblieb, traten diese neuen Regelungen am 13. März 2012 in Kraft.
Somit muss ein Antragsteller nun bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Patent- oder Urheberrechtsverletzung durch die NASA viele Vorgaben befolgen, ohne die der Antrag gar nicht erst berücksichtigt wird. Darunter fallen spezifische inhaltliche Vorgaben sowie eine lange Liste von Dokumenten, die vorzulegen sind.
Diese neue Regelung erschwert Inhabern geistiger Eigentumsrechte die Geltendmachung eines Anspruchs gegen die NASA durch erheblichen bürokratischen Aufwand. Dies verdeutlicht, wie viel Wert die USA darauf legen, dass die Regierung bei Weltraumangelegenheiten im Vergleich zur privaten Entwicklung Vorrang hat. Dies erinnert auch wieder an das Bild einer nahezu weisungsunabhängigen Behörde, die Helden für ihr Land hervorbringt.
Die Arbeitnehmerin, deren Leistungsbeurteilung, Performance Checks, in der Radiologie unterdurchschnittlich waren, durchlief erfolglos den Performance Improvement Plan des Arbeitgebers. Ihr wurde gekündigt. Dagegen klagt sie, weil drei Kollegen anderer Rassezugehörigkeit bei gleichem Sachverhalt lediglich eine Herabstufung ihrer Arbeitsstelle widerfuhren. Dies verstoße gegen Titel VII des Civil Rights Act 1964, 42 USC §2000e ff und 42 USC §1981.
Um vor die Jury zu gelangen, muss im US-Prozess zunächst via direkter oder indirekter method of proof die Diskriminierung dargelegt werden. Erstere bedarf der Darlegung eines überzeugenden Gesamtbildes, convincing Mosaic, zweitere den Beweis des ersten Anscheins, prima facie, dass eine Ungleichbehandlung im Raume steht, die das Gericht als fishy Circumstances umschreibt. Durch die zweite Methode kehrt sich die Darlegungslast um. Der Klägerin gelang allerdings nicht mehr als bloße Spekulationen zu schüren. Spekulieren darf der Richter aber auch alleine, enschied das Gericht am 12. März 2012.
Mehr als bloße Spekulationen ergaben sich im Fall Keiper v. Intier Automotive Inc. Hier hob das Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk am 14. März 2012 das erstinstanzliche Summary Judgment auf. Die Ursächlichkeit des Sachmangels war nicht eindeutig, Beweise mussten gewürdigt und unter die vertraglichen Gewährleistungsregeln subsumiert werden. Dafür ist sind die Geschworenen zuständig, also geht der Prozess in die nächste Phase.
Im Fall Skydive v. Skyride legte der Richter auf den von den Geschworenen zugemessenen Ausgleich für die tatsächlichen, gutachterlich belegten Schäden etwas drauf: Das Doppelte.
Er begründete dies mit einer Gesamtschau der Umstände, die das Bundesrevisionsgericht in San Fransisco am 12. März 2012 hingegen als straforientiert erachtete, und damit als unzulässig. Die Revision bestätigt lesenswert die sonstigen Ergebnisse aus Marken- und Domainrecht sowie wegen Wettbewerbsmissbrauchs.
Am 9. März 2012 wies das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Berufung im Urteil United States of America v. Denise Ann Southerland ab.
Der United States District Court habe korrekt die durch die Beklagte ausgelösten Schäden in die Schadensersatzsumme einbezogen, wenn sie zwar nicht unmittelbar zum Bankbetrug gehören, jedoch in seiner Folge entstanden sind. Zudem habe das Untergericht richtigerweise die Höhe und Art und Weise der Schadensersatzzahlung in Anbetracht der Mittel und der körperlichen Verfassung der Beklagten festgelegt. Das Bezirksgericht habe außerdem ausreichend seine Urteilsfindung begründet.
Im Fall einer Fahrstuhlmechanikerin gegen ihren Arbeitgeber, den Architekten des Kapitols in Washington, Hollabaugh v. Office of the Architect of the Capitol, zitiert das Bundesgericht der Hauptstadt am 9. März 2012 den Umfang der Gesetze gegen Ungleichbehandlung, den der Congressional Accountability Act of 1995 auf den Kongress erstreckte:
Title VII of the Civil Rights Act of 1964, 42 U.S.C. §2000e-2, and Title I of the Americans with Disabilities Act of 1990 ("ADA"), 42 U.S.C. §§12112-12114. See 2 U.S.C. §1311(a). The CAA also incorporates the rights and protections under the Family and Medical Leave Act of 1993 ("FMLA"), 29 U.S.C. §§101-105. 2 U.S.C. §1312(a). In addition, the CAA contains an anti-retaliation provision prohibiting intimidation, reprisal, or discrimination against a covered employee because that employee has initiated proceedings or participated in any manner in a proceeding under the CAA. 2 U.S.C. §1317(a). The CAA applies to, inter alia, any employee of the OAC. 2 U.S.C. §1301(3).
Der LKW-Fahrer saß auf dem frischgeputzten Klo. Als seine Haut juckt und sich später ablöst, verklagt er den Truck Stop-Inhaber auf Schadensersatz wegen des bleichenden Putzmittels, das ihn verletzte. Der Betreiber kontert mit einem Gutachten, das den Schaden in einer Geschlechtskrankheit begründet sieht.
Ob die Sache für sich selbst spricht, entscheidet das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks im Fall Duvall Savage v. Pilot Travel Centers, LLLC am 9. März 2012. Sie tut es nicht. Der Fahrer muss ein Gegengutachten bringen:
For the doctrine of res ipsa loquitur to apply, Savage must prove: (1) the causation basis is within the common knowledge of laymen; (2) the instrumentality causing the damage (here, allegedly bleach) was under the exclusive control of Pilot; (3) the occurrence, in the ordinary course of things, would not have happened if Pilot had used proper care; and (4) the occurrence was not due to any voluntary act on the part of Savage. E.g., Brown v. Baptist Mem'l Hosp.-DeSoto, Inc., 806 So. 2d 1131, 1135 (Miss. 2002)..
Die beim Bundesgericht in New York City eingereichte Klage im Fall White v. West Publishing Corp. behauptet, diese Verleger würden die Schriftsatzwerke ihrer eigenen Kunden ausschlachten.
Westlaw und Lexis schuldeten den Verfassern der urheberrechtlich geschützten und teilweise beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, eingetragenen Werke Schadensersatz, Gewinnherausgabe, die Feststellung der Verletzungen und die Unterwerfung unter eine Verpflichtung zur zukünftigen Unterlassung der Verletzungen des Copyright Act.
Im Fall Ray Communications Inc. v. Clear Channel Communications, Inc. entschied am 8. März 2012 hingegen das Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks der USA, dass auf die Marktnähe und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung mit konkreten Fakten abzustellen ist. Pauschal kann der Laches-Grundsatz nicht gelten, den er so zitiert:
In determining whether laches operates as a defense to a trademark infringement claim, we consider at least the following factors: (1) whether the owner of the mark knew of the infringing use; (2) whether the owner's delay in challenging the infringement of the mark was inexcusable or unreasonable; and (3) whether the infringing user has been unduly prejudiced by the owner's delay.
Ausgehend von der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts drohte es Zinsforderungen und dreifachen Schadensersatz an. Die Betrügerin aus Kalifornien verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz, weil das Recht Nevadas gelte und solche Forderungen verbiete.
Sie gewann, und das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Fransisco bestätigte am 8. März 2012 im Fall Cruz v. International Collection Corp. auch noch Sanktionen gegen die Inkassofirma. Für den Schaden haftet nicht nur die Firma, sondern auch ihr Inhaber, wie die interessante Begründung erklärt.
Dass sich Amerikaner gerne in die Schlange stellen, konnte beim Eintreffen um 7.45 Uhr bestätigt werden. Alle 250 Besucherkarten für die um 10.00 Uhr beginnende Verhandlung, dem Oral Argument, waren vergriffen. Die Schlange für Einzelrestkarten reichte noch über den gesamten Vorplatz des imposanten Tempelgebäudes. Soldaten auf der einen, Menschenrechtler auf der anderen Seite und ein Dutzend Kamera-Teams machten den Rummel perfekt.
In United States v. Xavier Alvarez streitet man um die Reichweite des ersten Verfassungszusatzes: Schafft das Recht der freien Meinungsäußerung auch ein Recht zur Lüge? Dies hätte die Nichtigkeit des von G. W. Bush eingeführten Stolen Valor Act 2005 zur Folge, nachdem die wahrheitswidrige Behauptung einer Medal-of-Honor-Verleihung unter Strafe steht.
Dem Langschläfer bleibt die Quick-Line-Schlange zum fünfminütigen, visuell abgeschirmten Kurzeinlass in den Sitzungssaal. Einzelne Durchblicksmöglichkeiten sowie das Mithören von Anwaltsvortrag und Fragen der Richterschaft schaffen dennoch schnell einen Eindruck von Größe und Imposanz des Spektakels. Gespannt darf man zur Urteilsverkündung erneut durch die Zeitungen oder die Star List - Decisions Today blättern.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellt am 5. März 2012 in Licci v. American Express Bank Ltd. fest, dass weder nach New Yorker noch nach israelischem Recht die New Yorker Bank eine Treuestellung gegenüber Nichtkunden innehat. Die Kunden waren die behauptete Terrorgruppe, die den Angriff vornahm. Wenn nach IPR eine genaue Festlegung des anwendbaren Rechts erforderlich wäre, würde das Recht von New York mit derselben Rechtsfolge greifen.
Im Fall der libanesischen Bank, die Gelder der Terroristen verwaltet und sie zum Kontenausgleich über New York geleitet haben soll, muss das Gericht zuerst die Zuständigkeit klären. Das Bundesgericht wies die Klage wegen ihres Mangels nach New York Civil Practice Law and Rules § 302(a)(1), dem Long Arm Statute, ab. Das Revisionsgericht entschied in Licci v. Lebanese Canadian Bank, SAL am 5. März 2012 hingegen, dass kein Präzedenzfall vorliegt und diese Frage dem Obergericht des Staates New York zur Klärung vorzulegen ist.
Dort klagte er erfolglos auf Schadensersatz gegen seine bewährungsbedingte Freilassung, seine Auslieferung nach Kansas und seine Verhaftung in Kansas nach Ablauf seiner dortigen Haftzeit.
In der Berufung wies das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk der USA die Klage im Urteil Frischenmeyer v. Werholtz am 2. März 2012 ab. Die vom Kläger beklagte fehlende Anhörung sei kein zwingendes Prozesserfordernis. Zudem hatten die staatlichen Beklagten alle vom Kläger bemängelten Fristen eingehalten. Nur bei seinem Antrag auf Prozessgebührenerlass gewann der Kläger.
(1) Either:
(a) Each of the individual(s) who, directly or indirectly, through any contract, arrangement, understanding, relationship, intermediary, tiered entity, or otherwise, owns more than 25 percent of the equity interests in the entity; or
(b) If there is no individual who satisfies (a), then the individual who, directly or indirectly, through any contract, arrangement, understanding, relationship, intermediary, tiered entity, or otherwise, has at least as great an equity interest in the entity as any other individual, and
(2) The individual with greater responsibility than any other individual for managing or directing the regular affairs of the entity.
Sammelklagabweisung aus Firmenkauf, Shaver v. Siemens Corp., 3rd Cir 29 Feb 2012 PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Rechtswahl bei Kanzleiinsolvenz, In re Coudert Bros. LLP, 2nd Cir 28 Feb 2012 PDF
Haftung: schlechte Mitarbeiterauskunft nach Kündigung, Raedle v. Credit Agricole Indosuez, 2nd Cir 28 Feb 2012 PDF
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Wo findet der Handel statt? Der Supreme Court in Washington, DC, hat den US-Gerichten keine einfachen Regeln vermittelt, als er die Gerichtsbarkeit in Wertschriftensachen restrikiv auslegte, erklärt die Urteilsbegründung im Fall Absolute Activist Master Fund Ltd. v. Ficeto.
Der Handelsort kann durch den Rechte- und Gefahrenübergang feststellbar sein, ebenso durch Kauf-, Hol-, Liefer- und Zahlpflichten, führt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New City am 1. März 2012 aus.
Der Präsident von Sri Lanka wurde vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Menschenrechtsverletzungen verklagt und verteidigte sich nicht. Das amerikanische Außenministerium wurde an seiner Stelle mit einer Suggestion of Immunity vorstellig.
In seiner Urteilsbegründung vom 29. Februar 2012 setzt sich das Gericht im Fall Kasippillai Manoharan v. Percy Mahendra Rajapaksa mit dem Hinweis auseinander. Es stellt fest, dass die Suggestion das Gericht bindet, die Staatsimmunität zu beachten ist und die Gerichtsbarkeit daher nicht auszuüben ist. Außerdem erörtert es die Frage der Behandlung ausländischer Menschenrechtsverletzungen vor US-Gerichten, die es ablehnt.
Appellant also claimed that respondent frightened appellant with threatening behavior that included "a hostile tirade against Petitioner online, posting childhood images of Petitioner accompanied by obscene language." Appellant further stated in the petition that respondent "has acquired private childhood pictures of Petitioner and has posted the pictures online together with vulgar and coercive statements." Finally, appellant stated that respondent's harassment of him had restricted his movement "and caused reasonable alarm." Appellant requested a two-year order requiring respondent to not harass appellant or his minor child, to stay away from his home, and to remain 100 yards away from him and his children.Im Urteil Olsen v. LaBrie bestätigte das Berufungsgericht des Staates Minnesota am 13. Februar 2012 die Abweisung. Eine Belästigung mit feindlicher Einstellung, wenngleich sie nicht feinfühlig war, durch die Preisgabe harmloser Kinderbilder lag nicht vor, während die Anmerkungen frech und respektlos, doch nicht rechtswidrig wirkten.
[A] federal statute's failure to reference a limitations period does not compel the conclusion that no limitations period applies. Where Congress creates a cause of action without specifying a limitations period, federal courts generally borrow a limitations period or other timeliness rule from the most analogous source--ordinarily state law.
Amerikanische Richter sind nicht unbedingt davon angetan, dass sie nicht den ganzen Fall abschließend beurteilen dürfen. Prozessuale Ineffizienz soll nicht sein, andererseits ist das amerikanische Recht von der prozessualen Gerechtigkeit, nicht der materiellen, geprägt.
In der Revisionsbegründung des Falles Mayda Nazario-Lugo v. Caribevisiòn Holdings, Inc. erklärte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston anhand eines Arbeitsrechtsstreits, wann die judicial Economy nach der Abstention Doctrine des Präzedenzfalls Colorado River zurücktreten muss. Ausnahmen sind selten, bestätigte es am 24. Februar 2012:
To begin, there is nothing unusual about parallel litigation resolving similar controversies in both state and federal court. Admittedly, twin litigation may result in some measure of inefficiency and wasted resources, and there is some risk of inconsistent decisions from different courts on the same or similar issues. … Nevertheless, federal courts must abide by their virtually unflagging obligation to exercise their lawful jurisdiction and resolve the matters properly before them.
Allein die Vergleichsparteien, also Google und die FTC, sind nach der Consent Order vom Oktober 2011 klageberechtigt, entschied es im Fall EPIC v. FTC mit 12-seitiger Begründung.
Das EPIC begehrte einstweiligen und dauerhaften Rechtsschutz, um die neuen Privacy-Regeln von Google vor ihrem Inkrafttreten im März 2012 anzuhalten und einer gründlichen Prüfung unterziehen zu lassen.
Because California Code of Civil Procedure section 354.4 does not concern an area of traditional state responsibility and intrudes on the field of foreign affairs entrusted exclusively to the federal government, we hold that section 354.4 is preempted. We remand the case to the district court with instructions to dismiss all claims revived by that statute.
Das Bundesgesetz, Copyright Act, erfordert eine Verlängerung mit der Einräumung eines Rücknahmerechts für den Schöpfer. Dieses Recht dürfen auch Erben und andere Rechtsnachfolger ausüben.
Die Begründung im Fall Roger Miller Music, Inc. v. Sony/ATV Publishing, LLC des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA vom 22. Februar 2012 illustriert lesenswert diese komplexe Materie.
In this case, Murray does not appear to challenge the district court's findings that: she was required to provide a damages analysis by June 15, 2009 and to disclose expert reports by August 15, 2009; she did not comply with either deadline or seek an extension of time; that she represented to the district court during a September 15, 2009 telephone conference that her experts would be within four weeks, but nonetheless failed make her promised disclosure; she continued to ignore the court's orders despite the court's warning on February 10, 2010 that further noncompliance could result in dismissal of the action; and she remained noncompliant for an entire year, when the district court finally granted the defendants. motions to dismiss.Bevor das Gericht die Klage wegen der verweigerten Mitwirkung endgültig abwies, hatte es die Klage provisorisch abgewiesen: Es gestattete der Klägerin fruchtlos die Neueinreichung unter der Bedingung der Erfüllung der Beweisverfügungen oder einer Klageänderung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hieß dieses Vorgehen am 17. Februar 2012 gut.
Irakentsendung mit Unfall: Beweis, Anwendbarkeit ausländischen Rechts, McGee v. Arkel Intern'l, 5th Cir 16 Feb 2012 PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Kein Strafschadensersatz gegen Iran, Shahintaj Bakhtiar v. Iran, DC Cir 17 Feb 2012 PDF
Schiedsprozesse wegen Erfolgshonorarvertrags, Grynberg Production v. Susman, 10th Cir 16 Feb 2012 PDF
Anfechtung Schiedsspruchs wg Zulassg weiteren Anspruchs, Controlotron v. Siemens Indus., Inc., 2nd Cir 9 Feb 2012 PDF
Entzug des Heiratsrechts verfassungswidrig, Kristin Perry v. Edmund G. Brown, Jr., 9th Cir 7 Feb 2012, PDF
Nach Urheberrecht unwirksamer Reparaturvertrag, BC Technical, Inc. v. Ensil International, 10th Cir 7 Feb 2012, PDF
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Heute moniert der gegnerische Anwalt, die definierten Wörter each, any, and und or seien zur Verwendung zu ungenau, zu unbestimmt, zu vage und mehrdeutig und dienten allein der Umgehung des Regelungszwecks von Prozess- und Markenrecht. Gleichermaßen verhalte es sich mit identify, identifying, relating to, opposer, you sowie applicant und date.
Dem deutschen Referendar werden hier schon die Muttersprach-Alternativen knapp; und ob sich ein solches Vorgehen wirklich empfiehlt, muss der prozessökonomisch Denkende bezweifelnd offen lassen. Will man aber nicht zur Kommunikation via Rauchzeichen zurückkehren, empfiehlt sich bei solch einem Vorbringen wohl nur, es schweigend zur Kenntnis zu nehmen.
Ein Verordnungsentwurf im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 16. Februar 2012 belegt die Komplexität der Umstellung. Das zuständige Bundeskommunikationsamt, Federal Communications Commission, ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, Administrative Procedures Act, gehalten, die Belange der Öffentlickeit zu berücksichtigen und diese zur Kommentierung einzuladen.
Daher legt die Federal Communications Commission unter dem Titel Carriage of Digital Television Broadcast Signals: Amendment to the Commission's Rules auch einen Fragenkatalog vor und klärt über geltende und geplante Lösungen und Fristen nach 47 CFR Part 76 auf.
Zwei betroffene Studenten verklagten die Universität deshalb wegen der Verletzung ihrer bundesrechtlich geschützten Bürgerrechte mit Schadensersatzansprüchen sowie nach kalifornischem Recht. Das Bundesgericht in San Francisco wies die Ansprüche aus Bundesrecht im Fall Felber v. Yupof am 22. Dezember 2011 mit einer verfassungsrechtlich wichtigen Begründung ab.
Seine Begründung der Klageabweisung führt in die Zuständigkeitsoptionen der Warschauer Übereinkunft ein. Sie gilt für Auslandsflüge. Ein Forum in den USA sieht sie für den iranischen Kläger nicht vor, der in die USA flog, nach Genuss von Hühnerfleisch an Bord krank wurde, und im Ausland schon den Rückflug nach Teheran gebucht hatte.
Den geforderten Schadensersatz von $100.000 kann der Fluggast nicht in den USA einklagen. Für das von ihm angerufene Bundesgericht im Staat Maryland greift keins der vier anwendbaren Bezugsmerkmale der Konvention.
Grundsätzlich müssen sich Staaten für hoheitliches Handeln nicht vor Gerichten anderer Staaten verantworten, da sie Immunität genießen. Der IGH kam zu dem Ergebnis, dass sich auch für die speziellen Fälle von im Dritten Reich verübten Verbrechen keine Ausnahme aus dem Völkergewohnheitsrecht ableiten lässt.
Weder die Schwere der Rechtsverletzungen auf denen die Forderungen fußen, noch die Möglichkeit, dass durch die Verbrechen zwingendes Recht (jus cogens) verletzt wurde, rechtfertigen die Versagung der Immunität Deutschlands. Auch die fehlende Möglichkeit der effektiven Rechtsdurchsetzung der Reparationszahlungen können keinen Grund hierfür darstellen.
Das Gericht erkannte zudem, dass sich die Regeln der Staatenimmunität auf die zuständige Gerichtsbarkeit beziehen, somit prozessrechtlich sind und daher grundsätzlich nicht davon abhängig zu machen sind, ob materielles Recht verletzt wurde. Offen ließ der IGH allerdings, wie dies sich bei einem strafrechtlichen Prozess gegen einen Staatsbeamten darstellt.
Zu dem Beitritt Griechenlands in das Verfahren untersuchte der IGH, ob Italien bei den Anträge der griechischen Gerichte auf Exequatur der Urteile zu Reparationszahlungen für das Distomo-Massaker die staatliche Immunität Deutschlands hätte durchsetzen und die Anträge somit ablehnen müssen. Auch hier kam der IGH zu dem Ergebnis, dass Italien Völkerrecht verletzte, als es die griechischen Urteile für in Italien vollstreckbar erklärte.
Das Urteil wurde zwar mit Spannung erwartet, hätte allerdings aus rechtspraktischer Sicht nicht anders lauten können, da dies sonst erhebliche Änderungen und Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regeln der Immunität mit sich gebracht hätte.
Auch in den USA ist die Entscheidung mit Spannung erwartet worden. In Washington, DC, hatte ein Richter im Fall Princz v. Federal Republic of Germany wegen Naziverbrechen eine Barbareiausnahme einführen wollen, die die Obergerichte bis zum Supreme Court jedoch ablehnten. Die später eingeführte gesetzliche Terrorausnahme haben die Gerichte hingegen gut geheißen.
Der Öffentlichkeits- und Meinungsfreiheitszusatz der Bundesverfassung der USA gebiete die Offenlegung der Gerichtsakten im Strafrecht insbesondere im Fall des mittlerweile verstorbenen Senators, dessen Wiederwahl durch die gravierende Missachtung des Strafprozessrechts einer ganzen Abteilung des Justizministeriums verhindert wurde.
Nach dem Konkurs verklagte die Schuldnerin alle Finanzierungsbeteiligten wegen Betrugs und Verletzung von Finanzgesetzen und verlangte Schadensersatz von einer Million Dollar und Erlass der Hypothekenschuld von mehr als $500.000.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington weist die Klage ab, weil sich die Klägerin zu spät an diesen Strohhalm klammerte. Dabei erklärt es am 5. Februar 2012 lesenswert die je nach Anspruch und Tatsachenerkenntnis unterschiedlichen Verjährungsfristen.
Das Abkommen stieß in Deutschland auf scharfe Kritik. Eingriffsbefugnisse zur Sperrung von Internet-Zugängen, ein Frühwarnsystem für Urheberrechtsverletzungen, eine Strafbarkeit der bloßen Beihilfe hierzu, ohne Richtervorbehalt normierte Pflichten der Provider zur IP-Adressen-Herausgabe - in den Eingriffsbefugnissen mit teils fehlenden, teils sehr schwammig formulierten Voraussetzungen sehen viele eine Gefahr der staatlichen Zensur, die mit den bürgerlichen Freiheiten einer modernen demokratischen Gesellschaft und daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Der Beitritt Deutschlands war von der Bundesregierung am 30. November 2011 bereits beschlossen, die Unterschrift galt nur aus formellen Gründen aufgeschoben. Doch nach der Weigerung Polens, Tschechiens und anderer wurde nun der deutsche Botschafter in Japan heute auf dem Weg zur Unterzeichnung im letzten Moment vom Auswärtigen Amt zurückgerufen. Der gesellschaftliche Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen - die Zustimmung werde vorerst verweigert.
Inhaltlich waren die Fälle vor dem U. S. Court of Appeals for the Federal District unbekannt, sodass sich jeder aus dem mündlichen Vortrag der Anwälte seine eigene Geschichte schaffen musste. Zuerst ein Streit um die Patentierung einer Software, die Webseiten spiegelverkehrt programmiert und darstellt. Eine Verhandlung gegen Yahoo wegen der Eintragung einer Software, die Werbeflächen von Yahoo in technisch umstrittener Weise speist. Schließlich die Frage der Haftpflicht der Vereinigten Staaten für Schäden Dritter nach Arbeitsunfällen ihrer Angestellten. Ist der Fall, dass zwei betrunkene Soldaten einen Autounfall verursachten, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, noch vom hier maßgeblichen und auszulegenden Präzedenzfall aus dem Jahre 1887 erfasst?
Auch wenn inhaltlich vieles offenbleibt - der Courtroom in wunderschönem dunkel-glänzendem Holz, den der Europäer nur aus Filmkulissen kennt. Erstaunlich wohl gelaunte Richter brachten die Zuschauer mehrfach zum Lachen. Auf die Frage eines Richters antwortet der Anwalt, "that this is a interesting question", worauf der Vorsitzende sofort klarstellt, "that questions from the court should always be interesting". Später ein Richter: "I've printed this document from the internet. So it must be authentic". Der unkomplizierte Besuch lohnt in jedem Fall.
Die Wiedereinsetzung im amerikanischen Zivilprozess nach einem Versäumnis gehört zu den schwereren Begriffen. Im Verfahren Wilson v. Superclub Ibiza LLC nennt der Richter den Antrag nach Bundesprozessrecht am 3. Februar 2012 eine Motion to set aside the Entry of Default und erklärt, wann ein Entry of Default can be vacated, was nicht zur Annahme führen darf, der Begriff Vacation passe zur Wiedereinsetzung:
Rule 55(c) of the Federal Rules of Civil Procedure provides that an entry of default can be vacated for good cause. This and several other circuits have applied a three-part balancing test to assess whether good cause has been met. Though the decision lies within the discretion of the trial court, exercise of that discretion entails consideration of whether (1) the default was willful, (2) a set-aside would prejudice the plaintiff, and (3) the alleged defense was meritorious. Keegel v. Key West & Caribbean Trading Co., Inc., 627 F.2d 372, 373 (D.C. Cir. 1980).
Proposition 8 had one effect only. It stripped same-sex couples of the ability they previously possessed to obtain from the State, or any other authorized party, an important right -- the right to obtain and use the designation 'marriage' to describe their relationships. Nothing more, nothing less. A.a.O. 5.
Das Bundesgericht wies die Klage ab. Auch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA erkannte im Vorbringen des Insassen einer Strafanstalt im Fall Credico v. CEO Idaho National Laboratory keinen justiziablen Vortrag und bestätigte die Abweisung nach 28 USC §1915(e)(2)(B).
Eine Klageänderung zuzulassen war dem Untergericht ebenfalls nicht geboten. Sie wäre fruchtlos, entscheidet der United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia am 6. Februar 2012. Die Klage war gegen mehrere Parteien gerichtet, auch CEO Siemens (Nuclear Power Systems and Software).
Im Fall Wadena Pyatt and Bang Hitz Publishing v. Usher Raymond, IV, aka Usher, erklärt am 6. Februar 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit Sitz in New York die Voraussetzungen für eine Klage wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung und die erforderliche Beweiswürdigung samt Beweisangebot.
RT @EmbassyLaw: Jurisdictional immunity of nations, Germany v. Italy/Greece, International Court of Justice, 3 Feb 2012 PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Beweise an Kläger: 10K, 154K, 9K; 2319 Blatt unproportional, EPOS Tech. v. Pegasus Tech., DCDC 31. Jan 2012 PDF
Technologietransfervertragsbruch, Auflösung, Schadensersatz, CMP v. KataLeuna GmbH, 4th Cir 1 Feb 2012 PDF
Datenzugang beim FBI: MLKing-Bilder des Spitzelfotografen, Memphis Publishing Co. v. FBI, DCDC 31 Jan 2012 PDF
Deutsches Patent verwehrt nicht amerikanisches, In Re Rehrig Pacific Co., CAFC 31 Jan 2012 PDF
Keine weltweite Blockade der Urteilsanerkennung, Chevron v. Naranjo, 2nd Cir 26 Jan 2012, PDF
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Das Gericht gab dem Antrag statt. Am 26. Januar 2012 jedoch hob das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Injunction im Fall Chevron v. Naranjo auf. Im Anerkennungsverfahren gelten Einreden.
Einer Verbotsverfügung fehlt jedoch jede Rechtsgrundlage. Einreden können zudem erst geltend gemacht werden, wenn ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Auch das traf hier nicht zu.
Im Ermittlungsverfahren wird dieser Grundsatz durch 5 USC §552 (c) (2) eingeschränkt. Zum Schutz der Informationsquelle und der Ermittlungen im Einzelfall wie dieser Art der Ermittlungen generell ist eine Behörde von der Offenlegung von Informanten befreit, […] unless the informant's status as an informant has been officially confirmed.
Im Fall Memphis Publishing Company v. Federal Bureau of Investigation überschritt das FBI nach Ansicht des Bundesgerichts für den District of Columbia diese Grenze. Im Mittelpunkt steht der 2007 verstorbene Fotograf Ernest Wither, der in der Bürgerrechtsbewegung der Sechziger Jahre zur Führungsriege um Martin Luther King Jr. eine sehr enge Verbindung hatte und dessen Status nun öffentlich untersucht wird. Sein Tod alleine versage noch keine Ausnahme. Doch belegen vom FBI veröffentlichte Dokumente seinen Informanten-Status.
Mehr als den Status, dass der Fotograf bereits als Informant bestätigt sei, stellt das Gericht am 31. Januar 2012 nicht fest. Das Untergericht muss nun weiterführende Tatsachen würdigen, bevor eine Entscheidung über weitere Enthüllungen erfolgt.
Zur Teilnahme vergibt der DAJV an Jungjuristen, also Studenten, Referendare und Doktoranden, Teilstipendien. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. März 2012. Weitere Informationen samt Bewerbungsformular finden sich auf www.dajv.de.
The Clerk of Court is respectfully directed to amend the official caption in this case to conform to the listing of the parties above. Chevron Corporation v. Hugo Gerardo Camacho Naranja, 2nd Cir., 26. Jan. 2012, Fußnote *.Der Begriff Clerk kann verwirren. Jedenfalls ist der Clerk of the Court nicht in den unteren Etagen der Gerichtsverwaltung als Zuhelfer eines Richters oder der Aufrufer der Parteien tätig. Letztere Funktion erfüllt der Marshal oder Bailiff. Der hohe Clerk ist auch kein Law Clerk. Im Supreme Court in Washington ist er gesetzlich durch 28 USC §671 bestimmt und fungiert seit 1789.
Als ranghöchster nichtrichterlicher Jurist der amerikanischen Bundesgerichtsbarkeit sowie bei einzelstaatlichen Gerichten wirkt der Clerk of the Court als Gerichtssprecher, garantiert den verfassungsgerechten Gerichtsverwaltungsablauf und stellt den Zugang der Öffentlichkeit zu Prozessen und Gerichtsakten sicher:
The Clerk of the Court performs a myriad of detailed responsibilities in support of the Court's constitutional appellate litigation functions, rule making authority and attorney discipline authority. The Clerk maintains the Court's case files and disseminates the Court's opinions, decisions and orders. Arizona Supreme Court, Clerk of the Court.
Die richterliche Mindermeinung hält diese Auslegung für veraltet und vom Wortlaut nicht gedeckt. Vielmehr entfalte das Eindringen in eine zu schützende Erwartungshaltung hinsichtlich der eigenen Privatsphäre das Schutzbedürfnis des Vierten Zusatzartikels. Diese Auslegung ist seit seiner Einführung durch Katz v. United States 1967 hinlänglich gefestigt. Die Richterschaft kann das Erwartungsniveau der Gesellschaft ohne Rücksicht auf physisch starre Grenzen und unabhängig von ihrer individuellen technischen Ausgestaltung definieren.
Gerade das steigende technische Niveau elektronischer Endgeräte wie Smartphones oder GPS-gesteuerter KFZ-Diebstahltechnik schürt Angst vor Missbrauch durch eine innovative und kostengünstige, weil wenig arbeits- und personenintensive Überwachungsmethode. In welche Richtung sich dabei eine angemessene Erwartungshaltung bewegen werde, wagt niemand zu prognostizieren.
Uraltmietverträge sind mancherorts eine Bürde für Vermieter. Anderenorts genießen Mieter, die bei der Craigslist-Suche immer öfter Anzahlungsbetrügern zum Opfer fallen, weniger Rechte als Legehennen.
Ein restriktiver Mietvertrag, der dem Mieter weder Tiere, Besucher, Zigarretten noch Musik gestattet, ist meist rechtmäßig. Wird wegen Rasse, Religion, oder Herkunft diskriminiert, greift die Verfassung. Amerikanische Mustermietverträge sind im Internet zu finden. Sie gelten nicht überall, genauso wie das Recht über Kauf und Miete.
Anforderungen an direkten & statistischen Beweis der Diskriminierung, Ficken v. Clinton, DCDC 24 Jan 2012 PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Kein grenzenloser IP-Aufdeckungsprozess wg Filmkopien gg Unbekannt, Axel Braun Productions v. Does, DCDC 23 Jan 2012 PDF
Ruf- u. Folterklage von US-Bürger-Feindkämpfer Padilla abgewiesen, Lebron v. Rumsfeld, 4th Cir 23 Jan 2012 PDF
Pearl of Allah-Prozess nach 26 Jahren zu Ende? Trans-Exchange Corp. v. World's Largest Pearl Co., 10th Cir 23 Jan 2012 PDF
Supreme Court USA, 4 Urteile, Ryburn v. Huff, Nat'l Meat Assn. v. Harris, Reynolds v. US, US v. Jones, Decisions Today PDF
Supreme Court: Durchsuchungsrecht anwendbar auf GPS-Anbringung an KFZ, U.S. v. Jones 23 Jan 2012 Web
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Das Gericht im westlichen Pennsylvanien an der Ostküste der USA liefert eine ausführliche Begründung im Fall United States v. Adrian Peter Stock am 23. Januar 2012. Die Anklage beruht auf 18 USC §875(c):
Whoever transmits in interstate or foreign commerce any communication containing any threat to kidnap any person or any threat to injure the person of another, shall be fined under this title or imprisoned not more than five years, or both.Interstate Commerce steht für den Handel, hier das Kommunikationswesen, über die Grenzen der US-Einzelstaaten hinaus. Craigslist sitzt am anderen Ende der USA, in Kalifornien. Die übermittelte Nachricht ist nach Auffassung des Angeklagten, im Gegensatz zur Wertung der Anklage, aus objektiver Warte nur unüberlegtes Wunschdenken, keine ernstzunehmende Drohung und keine wahre Bedrohung, true Threat. Sie lautet:
I went home loaded in my truck and spend the past 3 hours looking for this douche with the expressed intent of crushing him in that little piece of shit under cover gray impala hooking up my towchains and dragging his stupid ass down to creek hills and just drowning him in the falls. but alas I can't fine that bastard anywhere … I really wish he would die, just like the rest of these stupid fucking asshole cops. so J.K.P if you read this I hope you burn in hell. I only wish I could have been the one to send you there.Die Begründung des Gerichts ist sorgfältig und lesenswert, doch nicht unbedingt haltbar vgl. Goldman, Federal Prosecution Over "Threats" on Craigslist - US v. Stock. So wurde kürzlich die Anklage wegen strafbarer Belästigung und Stalking auf Twitter unter rechtlicher Würdigung von Blog- und Social Media-Techniken als meinungsfreiheitsverletzend abgewiesen. Die Rechtsprechung ist im Fluss.
In einem Land, in dem die Kreditkarte das Bargeld fast vollständig verdrängt hat: ein gefundenes Fressen zur unverzüglichen Refinanzierung.
Am 24. Januar 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks im Fall Randy Long v. Tommy Hilfiger USA, Inc. die Frage der Anspruchsverwirklichung durch bloßes Unterdrücken der Jahreszahl des Ablaufdatums und der Anforderungen an das Verschulden.
Die teilweise Offenlegung verletzt FACTA. Dass andere Verkäufer genau den anderen Teil des Datums veröffentlichen, sei eine nicht hinnehmbare Gefahr zu einfacher Rekonstruierbarkeit. Da die Auslegung des FACTA durch die Beklagte allerdings nicht ganz abwegig sei, die von ihr gefundene Auslegung zumindest möglich erschien und sogar die erste Instanz ihrer Argumentation folgte, verneinte das Gericht den Schadensersatz mit einer lesenswerten, leicht verständlich verfassten Begründung.
Im Fall John Carey v. 24 Hour Fitness USA, Inc. pflichtet ihm das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 25. Januar 2012 bei. Klauseln mit einseitiger Änderungsmöglichkeit sind zulässig. Doch muss die andere Vertragspartei erstens rechtzeitig unterrichtet werden und zweitens die bis dahin geltenden Rechte und Pflichten durchsetzen können.
Mit dieser Begründung gelingt dem Gericht in New Orleans ein Spagat. Einerseits bestätigt es das vom Supreme Court in Washington, DC, betonte Primat des Schiedsrechts. Andererseits wendet es die vertragsrechtlichen Grundsätze für illusorische Regeln an.
Das Amt erkundigt sich bei der Öffentlichkeit nicht nur, welche Gebühren wie verändert werden sollen, sondern auch, für welche sonstigen Leistungen die verehrte Kundschaft aus Urhebern und sonstigem Volk zu zahlen bereit wäre.
Schnellere Eintragungen von Urheberrechten gibt es bereits. Interessiert sich jemand für die superschnelle Bearbeitung von Anträgen und Auskunftsbegehren. Wenn ja, was darf's denn kosten?
Am 23. Januar 2012 prüfte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington diese Frage im Fall United States v. Jones. Er verweist auf die Grundsätze des Vierten Verfassungszusatzes:
The Fourth Amendment provides in relevant part that "[t]he right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated." It is beyond dispute that a vehicle is an "effect" as that term is used in the Amendment. United States v. Chadwick, 433 U. S. 1, 12 (1977).Der Supreme Court wertete die Installation als Durchsuchung. Dafür muss ein Gericht einen gültigen Durchsuchungsbefehl erlassen haben. Ohne Search Warrant darf kein Gericht die Daten verwerten. Strittig ist zwischen Mehrheits- und Mindermeinungen, welche Rollen der Eingriff in die Privatsphäre, Invasion of Privacy, oder die Schutzerwartung des Bürgers, reasonable Expectation of Privacy, spielen. Doch alle Richter stimmen dem Ergebnis zu.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.Ein weiteres Beispiel ist das Impressum. Niemand versteht es in den USA. Da hilft auch nicht der falsche Begriff Imprint. Den Ausdruck kennt zwar das Verlagswesen, doch steht er nicht für die verfassungswidrige Anbieterkennzeichnung, die der US-Gesetzgeber nicht einführen dürfte.
Unsitte: Diese Aussage ist inhaltlich in den USA selbstverständlich und überflüssig. Beruht sie nicht auch in Deutschland auf einem Missverständnis? Vor dem Übersetzen nachprüfen!
Ansonsten haftungsvermeidend dokumentieren, dass die sorgfältige inhaltliche Kontrolle tatsächlich stattgefunden hat und welches Ergebnis sie herbeiführte.
Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.Ebenfalls sollte man US-Leser nicht mit einer Widerrufsbelehrung verwirren oder unnötig Datenschutz zusichern, wenn man nicht gerade als Finanz- und Gesundheitskonzern auftritt.
Unsitte: Marken- und Warenzeichen? Warum das Hendiadyoin? Trägt der Webmaster juristische Federn? Inhaltlich ist der Hinweis genauso selbstverständlich wie das erste Beispiel. Warum den Leser damit belasten? Der Hinweis ist allerdings auch in den USA nicht ungewöhnlich.
Außerdem ist unklar - und damit ein Haftungsrisiko -, wie die fremden Grafiken urheberrechtlich behandelt sind, und ob das Wort ausschließlich nachprüfbar zutrifft.
Den Fall von Werken ins Public Domain darf der Kongress nach der Bundesverfassung wie in §514 Uruguay Trade Agreements Act erfolgt revidieren. Das neue Monopol verstößt weder gegen die Urheberrechtsklausel noch den Meinungsfreiheitszusatz der Constitution. Dies folge nach Auffassung des Gerichts leicht aus seit Beginn der Republik geltenden Präzedenzfällen und aus der Geschichte des amerikanischen Urheberrechts.
Konkret betrifft der Prozess die Verwertung ausländischer Notenblätter, die mit dem Gesetz erneut oder erstmals dem Schutz des Copyright Act unterstellt wurden. Der Supreme Court spricht die Gefahr an, dass der Kongress den Urheberrechtsschutz unbegrenzt verlängern könnte, und hofft, dass er dieser verfassungswidrigen Versuchung nicht erliegt.
Verbraucherschiedsverfahren, unverfügbarer Schiedsrichter, Raheel Khan v. Dell Inc., 3rd Cir 21 Jan 2012 PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Supreme Court USA, Perry v. Perez, 20 Jan 2012 Wahlrecht in Texas, PDF
Schriftformerfordernis Schiedsgericht zu kurz erklärt, Westminster Securities v. Petrocom Energy, 2nd Cir 19 Jan 2012 PDF
Suspendierte Vollstreckung von Schiedsspruch gegen Staat nach Übereinkommen, DRC v. Honduras, DCDC 17 Jan 2012 PDF
Schriftformerfordernis, Vertragsdritteingriff, Valley Lane Ind. v. Victoria's Secret, 2nd Cir 19 Jan 2012, PDF
Handelshemmnis Weintransportverbot verfassungsvereinbar, Lebamoff Enterprises v. Mark Massa, 7th Cir 17 Jan 2012, PDF
Vollstreckungsaufschub durch Anfechtung von Urteil als Fälschung, Silver v. Glass, 10th Cir 18 Jan 2012 PDF
3 Urteile, Supreme Court USA, 18 Jan 2012: Mims v. Arrow Financial Services, LLC, Golan v. Holder, Maples v. Thomas, Web
Tribunal ohne BIT-Schiedszuständigkeit: Spruch aufgehoben, Republic of Argentina v. BG Group, DC Cir 17 Jan 2012 PDF
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Man muss jedoch wissen, dass im US-Zivilprozess Rechtsfragen vom Richter entschieden werden und nicht an die Geschworenen gehen, wenn keine Tatsachenfragen zu würdigen sind. Ansonsten ist die Jury für die gesamte Subsumtion zuständig.
Der Prozess betrifft die Frage, ob ein Kommissionsvertrag auszulegen ist. Ist er es nicht, dann bleiben nur Rechtsfragen zu klären. Das trifft hier zu, und Richter Wilkins vom Bundesgericht der Hauptstadt Washington darf mit einem Summary Judgment entscheiden, bevor der Streit die nächste Etappe erreicht.
In der Discovery beschafft jede Seite auf Anordnung der Gegenpartei alles, was abgefragt wird. Dann sieben die eigenen Anwälte die Unterlagen, klären Fragen mit Mandantschaft und Zeugen, numerieren die Dateien mit dem Bates Stamp, erheben und begründen Widersprüche und liefern die restlichen Unterlagen an die Gegenseite. So sollen Überraschungen im Trial vor der Jury vermieden und die Vergleichsbereitschaft gefördert werden.
Die Kosten sind enorm. Wieviel Personal kann eine Partei abstellen, das sich auf den amerikanischen Prozess konzentriert? Was kostet der IT-Dienstleister, der die Dokumente sicher speichert und für die elektronische Bearbeitung und Ablieferung verarbeitet?
Wieviele Anwälte sind nötig, um auch nur ein paar Gigabyte an Dokumenten Blatt um Blatt und Zeile für Zeile für die Document Production und die Interrogatories zu prüfen? Vier Wochen mal Anwaltszahl mal Stundensatz: Das ist einfach teuer.
Leichtfertig sollte sich niemand auf einen Prozess in den USA einlassen.
Selbst wenn die USA seit Jahrzehnten multilaterale Abkommen zur Handelsfreiheit forcieren - an diesen Gesetzen halten sie fest. Lehrbuchhaft untersucht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 17. Januar 2012 im Fall Antilles Cement Corporation v. Luis Fortuño diese Fragen. Neben dem Bundesrecht erörtert es die puertorikanischen Gesetze 109 und 132.
Puerto Rico ist kein Staat der USA, sondern wie die Hauptstadt Washington, DC, einer der über 55 amerikanischen Rechtskreise der USA mit eigener Gesetzgebung neben dem Bundesrecht.
Fotos haben ihren Preis, in Deutschland wie den USA. Modelle und Agenturen ebenfalls, beweist beispielsweise der Verband lizenzierter Modellagenturen mit seinen AGB und Preislisten für Deutschland und die Welt. Fotografen und Hersteller teuer fotografierter Waren lassen auch nicht mit sich spaßen, wenn ihre Werke unerlaubt auftauchen.
Selbst wenn Pinterest ein amerikanisches Angebot ist, werden deutsche Nutzer genauso schnell mit Abmahnungen rechnen müssen wie bei der rechtlich bereits geklärten eBay-Nutzung fremder Aufnahmen. Amerikanische Nutzer haben sich wohl ebenso wie die Pinterest-Gründer vor Freude über eine neue Technik und enormen Ansturm auf Einladungen wenig Gedanken über die in der amerikanischen Rechtsprechung aufgezeigten Grenzen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke gemacht.
Thumbnails sind in den USA und Deutschland erlaubt; darüber hinaus empfehlen sich eigene Aufnahmen, wenn man keine Nutzungsberechtigung einholt. Nur weil ein Bild im Internet steht, darf es noch längst nicht kopiert werden. Soweit der Digital Millennium Copyright Act greifen würde, schützt er Pinterest, nicht die Social Media-Kunden.
Schriftform: Unterzeichner an Vertrag auch bei Nichtlesen gebunden, Uhar & Co, Inc. v. Jacob, DCDC 12 Jan 2012 PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Kalif. Recht nicht für alle Amis, ProdHftg-Sammelklage abgewiesen, Mazza v. American Honda Mtr Co., 9th Cir 12 Jan 2012 PDF
IBM-Bonusplan ohne Vertragswirkung, Kavitz v. International Business Machines Corporation, 2nd Cir 11 Jan 2012 PDF
Supreme Court: Perry v. NH, Pacific Oprtrs Offsh. v. Valladolid, Hosanna-Tabor Ev. Luth. Ch. & School v. EEOC, 11 Jan Web
Sharia-Verbot nach Volksabstimmung einstweilig unwirksam, Awad v. Ziriax, 10th Cir 10 Jan 2012, PDF
Streitwert bei Studiengebührenklage, sachliche Zuständigkeit, Thomas v. Northeastern University, 3rd Cir 10 Jan 2012, PDF
Gerichtsbarkeitsfaktoren, Long Arm Statute, Thompson Hine LLP v. Smoking Everywhere, Inc., DCDC 6 Jan 2012, PDF
Supreme Court: Gonzales v. Thaler, Minneci v. Pollard, CompuCredit Corp. v. Greenwood, Smith v. Cain. Decisions Today: Web
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Gerichte sind geschlossen. In Kanzleien wird aus Gewohnheit gearbeitet, obwohl sie dem Personal den Feiertag nach Wahl freigeben. Dies geschieht oft im Tausch für einen anderen Feiertag, denn nur wenige Feiertage in den USA, beispielsweise der 4. Juli, gelten absolut.
Vor dem Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk in San Francisco am 11. Januar 2012 im Fall Bonneu v. Centennial School District verlangt der Kläger die Anwendung von 42 USC §1983, dem bundesrechtlichen Amtshaftungstatbestand, in Verbindung mit einer spezielleren Verjährungsregel, die für Kindesmisshandlung opfergünstigere Fristen vorsieht.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit wendet diese jedoch nur auf Ansprüche an, die in fünf Jahren ab Entdeckung der Kausalität zwischen Misshandlung und Rechtsgutsverletzung eingeklagt werden. Doch hatte der Kläger schon zu Schulzeiten Lehrern und Eltern die Verletzungen beschrieben.
Zudem gilt nach einem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, dass nur die Generalklauseln der Einzelstaaten und nicht ihre speziellen Regelungen in Verbindung mit 41 USC §1983 anwendbar sind. Die Anwendbarkeit spezieller Klauseln würde zu unnötigen Prozessen führen und die Wirkung von §1983 aushöhlen.
Jeder Staat hat sein eigenes Produkthaftungsrecht. Sammelklagen sollen gleiche Situationen prozesseffizient erledigen. Vergleichbar sind Situationen jedoch nicht, wenn ganz unterschiedliches Recht auf unterschiedliche Kunden zutrifft, die ihre Produkte unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als denen erworben haben, die der Hauptsammelkläger angewandt wissen möchte.
Einen weiteren Grund für die Aufhebung der Sammelklageberechtigung gegen einen Kraftfahrzeughersteller sah das Gericht im Umstand, dass die Erfahrungen der Kunden mit dem der Prüfung unterworfenen Sicherheitssystem weit voneinander abweichen. Ohne Gemeinsamkeiten keine Sammelklage, lautet das Fazit.
Bylsma entered the drive-thru and ordered a Whopper with cheese. He recognized McDonald, but not Herb, from previous visits. After receiving his food, Byslma had an uneasy feeling and pulled into another parking lot down the street. Before consuming the hamburger, he lifted the top bun and observed a slimy, clear and white phlegm glob on the meat patty. He inserted his finger into the glob and then called for back-up.Für das kalte Grauen verlangt der Kunde Schmerzensgeld. Der Richter winkt ab: Ohne Schaden am Leib keine Vergeltung seelischer Schäden, selbst wenn die Attacke dem Opfer lebenslang den Schlaf raubt!
Later DNA testing revealed that the glob on the meat patty was Herb's saliva. Herb pled guilty to felony assault and was sentenced to 90 days in jail.
In San Francisco gibt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA dem Kunden am 11. Januar 2012 im Fall Edward Bylsma v. Burger King Corporation ein wenig Hoffnung. Ohne einer Partei Recht zu geben, verweist es die Rechtsfrage an das staatliche Höchstgericht. Dieses soll ihm das einzelstaatliche Schmerzensgeldrecht erklären.
Seine Mitwirkung verweigerte er trotz eindeutiger Gerichtsbeschlüsse. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia bestätigte in Pik v. University of Pennsylvania am 10. Januar 2012 die resultierende Klagabweisung nach Abwägung der herrschenden Fallrechtsfaktoren. Sie drohen jedem bei der Verweigerung im Beweisausforschungsverfahren, Discovery:
(1) [T]he extent of the party's personal responsibility;
(2) the prejudice to the adversary caused by the failure to meet scheduling orders and respond to discovery;
(3) a history of dilatoriness;
(4) whether the conduct of the party … was willful or in bad faith;
(5) the effectiveness of sanctions other than dismissal, which entails an analysis of alternative sanctions; and
(6) the meritoriousness of the claim or defense.
Die Klägerin teilte, wie vom FMLA gefordert, dem Beklagten die Schwangerschaft mit und beantragte frühzeitig den Familienurlaub. Laut Klägerin änderte sich der Umgang des Arbeitgebers mit ihr, und bald erfolgte die Kündigung. Die Klägerin klagte und verlor.
Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk in Atlanta sah am 10. Januar 2012 im Fall Pereda v. Brookdale Senior Living Communities hingegen eine Verletzung ihrer Rechte. Selbst wenn sie bei Anspruchstellung aufgrund der kurzen Anstellungszeit noch nicht zum Familienurlaub berechtigt war, hat sie eine Anwartschaft erworben.
Bei der Geburt würde sie die Bedingungen des FMLA erfüllen. Die Mitteilung darf sie nicht benachteiligen. Dies würde zu einer ungewollten Lücke im Gesetz führen und schwangere, noch nicht berechtigte Arbeitnehmerinnen benachteiligen.
1. Nur Trauung führt zur Ehe.Die Common Law-Ehefrau des Verurteilten hatte der Polizei von seinem Gewehr im Auto erzählt. Er sei auch wegen Waffenvergehen vorbestraft.
2. Kriminelle kriegen Kanonen.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond bestätigte am 9. Januar 2012 seine Verurteilung wegen strafbaren Waffenbesitzes. Die verwertbare Aussage der Ehefrau ersetze den fehlenden Durchsuchungsbefehl.
Die Common Law-Ehe sprach das Gericht nicht an. Sie folgt aus der Übung der Beteiligten und ist Dritten bekannt, gilt in vielen Staaten der USA.
Zivilisiertes Verhalten, klar, das ist so. Doch wieso meinen Sie duzen? Sie reden sich doch mit Vornamen an, meint sei. Nein, das ist kein Duzen.
Vielschichtig und komplexer als in Deutschland ist in den USA die Kunst der richtigen Anrede. Der Vorname bedeutet kein Duzen, keine Vertraulichkeit. Dazu müsste man befreundet oder Familie sein.
In allen anderen Fällen wird die Distanz gewahrt und mit für Nichtamerikaner nicht immer offensichtlichen Formulierungen ausgedrückt. Man kann sich mit Vornamen anreden und in der Sache beinhart sein. Das gilt nicht nur für amerikanische Rechtsanwälte, sondern auch in Politik, Wirtschaft oder Diplomatie.
Stammeszugehörigkeit von Indianern, Ute Indian Tribe of the Uintah v. Ute Distribution Corp., 10th Cir 5 Jan 2012 PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Zulässige Konventionalstrafe im Großbauprojekt oder Penalty? The Weitz Company v. MacKenzie House, 7th Cir 5 Jan 2012 PDF
Kerze im Ohr: Warnung vor Heilwirkung rechtmäßig, Holistic Candlers & Consumers v. FDA, DC Cir 3 Jan 2012 PDF
Marke nach Domainanmeldung: Bösgläubiger Squatter? Carnivale v. Staub Design 3rd Cir 4 Jan 2012 PDF
Örtlich zuständig für Internet-Diffamierung? Penachio v. Benedict, 2nd Cir 4 Jan 2012, PDF
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Das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk in New Orleans gab der Berufung statt, hob am 5. Januar 2012 im Fall United States of America v. Fernando Vasquez-Parrales das Urteil in Teilen auf und verwies den Fall zur Abänderung an die Vorinstanz zurück. Ein mündlich verkündetes Urteil ist bindend. Dem Verurteilten wird ansonsten die Möglichkeit der Anfechtung genommen. Eine Meldepflicht sei bei Fällen der vorliegenden Art nicht üblich und daher für den Kläger nicht zu erwarten gewesen.
In order to evaluate whether personal jurisdiction exists pursuant to C.P.L.R. §302(a)(1), we must determine: (1) whether Benedict or Van Pelt transacted any business in New York, and, if so, (2) whether there was an articulable nexus, or substantial relationship, between the defamatory conduct and the actions that occurred in New York. Best Van Lines, Inc. v. Walker, 490 F.3d 239, 246 (2d Cir. 2007).Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York entschied am 4. Januar 2012 für die beklagten Damen, die im Internet angeblich die Kläger verleumdet hatten. Nichts Besonderes verbindet sie mit dem Gerichtsstaat New York.
New York courts construe the "transacting business" test more narrowly in defamation cases than in other contexts.
Das Ausstrahlen einer Meldung im Internet, Anrufe nach New York, Spenden an Organisationen in New York, ein dortiges früheres Studium, ein You Tube-Video mit Inhalten über New York oder behauptete angestrebte Einkünfte aus New York sind unzureichende Anknüpfungsmerkmale. Andere Staaten der USA haben anderes Recht. Also kann dort das Ergebnis anders ausfallen.
Die Parteien betreiben Webseiten mit fast identischer Domain. Die Beklagten verwenden ein The und erwarben ihre Domain, bevor der Kläger mit einer Domain ohne The eine Marke mit The anmeldete und dann die Domain der Beklagten einklagte. Er gewann, doch monieren diese in der Revision, dass das Gericht zwei Faktoren der ACPA Bad Faith-Abwägung aus dem Ärmel schüttelte und Recht und Fakten ignorierte.
Die Beklagten gewinnen, und der Fall kehrt zur erneuten Beurteilung an den United States District Court in Delware zurück. Das Gefühl für eine angestrebte Kundenabwerbung gründete sich nicht auf Tatsachen.
Bei der Schädigung einer starken oder berühmten Marke hatte das Untergericht die rechtliche Qualität der Marke sowie ihre Stellung im Markt rechtlich und faktisch überschätzt, erklärte das Revisionsgericht in Philadelphia mit lesenswerter Begründung.
Yale liegt in Connecticut; die Klage reichte sie in New York ein. Das Gericht wandte das Recht des Erfolgsortes an und wies die Klage wegen Verjährung ab. Die Revision wies die Prüfung nach dem Recht von New York an. Nun wies das Gericht die Klage mangels örtlicher Zuständigkeit ab: Dem Beklagten und der Tat fehle der Bezug zu New York.
Am 3. Januar 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City im Fall Gerena v. Korb dieses Urteil mit kurzer, doch lehrreicher Schilderung der prozessualen Voraussetzungen einer Klage wegen deliktischer Handlung, Tort.
Das Vertragsdatum lautet 4. Dezember 2003. Die Klägerin behauptete, der Vertrag wurde erst im Februar 2004 unterzeichnet, die Bürgschaftsbedingung trat nach dem Dezember 2004, doch rechtzeitig ein, das wolle sie beweisen, und sie dürfe daher von der Bürgin $5 Mio. fordern.
Das Gericht stellte auf das Vertragsdatum ab, verbot die Hinzuziehung externer Beweise, weil der Vertrag aus sich heraus eindeutig ist, und fand die Zustimmung des Bundesberufungsgerichts im dritten Bezirk der USA.
Die Moral: Entweder auf das Unterschriftsdatum als Effective Date abstellen, das Vertragsdatum mit der Unterschrift eintragen, kein Datum im Vertrag erwähnen, oder das Unterschriftsdatum mit dem Vertragsdatum ohne ihre Benennung so verknüpfen, dass später der Beweis des Wirksamkeitsdatums zulässig bleibt. Jeder Weg hat seine Vor- und Nachteile.
Der Mord an einer Düsseldorferin, die Amerikanerin wurde, durch ihren ehemals deutschen zweiten Ehemann, der sich als Spion bezeichnet und wirr scheint, beschäftigt Washington heute als Freitzeitlektüre in der Washington Post, die der Leser online nachvollziehen kann: A Woman Less Ordinary. Der Angeklagte besteht darauf, sich selbst zu verteidigen.
Dass der Bund einen freien Tag verordnete, bedeutet nicht, dass jeder frei hat. Lehrer in einigen Kreisen um Washington erteilen Unterricht, und Schüler sind in den Schulen erwartet. Nicht jeder Arbeitgeber und erst recht nicht jeder Staat der USA lässt sich vom Bund vorschreiben, wer wann frei erhält.
Anrufgebührensatzübererhebung geahndet, Farmers & Merchants Mutual v. FCC, DC Cir 30 DEZ 2011, PDF Telekom aus Prozess entlassen, Technology Patents LLC. v. T-Mobile (UK) Ltd., CAFC 29 DEZ 2011, PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Kostenerstattungskriterien im US-Prozess, QATAR NATIONAL BANK v. WINMAR, INC., DCDC 28 DEZ 2011, PDF
Single or double res judicata, the effect is identical. Chicago Title Land Trust v. Potash Corp. 7th Cir 27 DEC 2011, PDF
Delusional scenarios = baseless claim: Abweisung, Gregory v. Nestar-1, DCDC 23 DEZ 2011, PDF
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Zunächst erlegte es jedoch dem Restaurant eine Prozessstrafe auf, weil es einen Beweisbeschluss missachtete. Als nächstes verpflichtet es das Personal zur Aussage, auch wenn das Trinkgeld unversteuert war. Dann darf es nämlich nach der verneinten Frage
Did you receive tip income and did you report it to the Internal Revenue Service?die vertiefte Aussage verweigern. Die Gegenseite darf daraus Schlüsse über die Glaubwürdigkeit des Personals ziehen.
Schließlich wendet sich die Beweisbeschlussbegründung der Beweisverwertbarkeit der elektronischen Liste ohne zugrundeliegende Gehaltsbelege zu. Die ausgedruckte Liste ist verwertbar, entscheidet es unter Verweis auf die Bundesbeweisregeln:
The requirement of an original, the so-called "best evidence" rule, applies when a party is attempting "[t]o prove the content of a writing." Fed. R. Evid. 1002. Plaintiff Thompson seeks to prove the content of the spreadsheet, not the content of the documents upon which it was based. Hence, Rule 1002 is inapplicable. Furthermore, the printout of the spreadsheet is made an original that satisfies Rule 1002 by Rule 1001, which provides that "[i]f data are stored in a computer … any printout … shown to reflect the data accurately, is an 'original'." Fed. R. Evid. 1001(3). Thus, the printout is unquestionably admissible.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.