• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 31. Dez. 2012

2012 ohne Drama im Recht der USA  

.   Das Jahr 2012 verlief im amerikanischen Recht fade. Dominierend war das Nichtstun der Bundesgesetzgeber. Ihr scharfer Wahlkampf nahm den Abgeordneten im House of Representatives und im Senate den Mut, kritikexponierte Werke zu verabschieden. Sie konnten sich nicht einmal auf einen Haushalt einigen, der normalerweise mit zahlreichen Gefälligkeitsänderungen mit Wirkung außerhalb des Budgets vollgestopft wird. Die Bundesgerichte waren fleißig, doch zeichneten sich ihre Urteile und Beschlüsse weder im internationalen noch im inneramerikanischen Recht durch wesentlichen Fortschritt aus.


Sonntag, den 30. Dez. 2012

Auch Profis machen Fehler  

Supreme Court nicht immer das oberste Gericht
.   Die DPA verkündet: Informationen und Nachrichten sind unsere Profession. Wenn es darum geht, sie fehlerfrei zu schöpfen und zu erfassen, … stehen Ihnen … Dienste und Dienstleistungen aus der dpa-Unternehmensgruppe zur Verfügung.

Fehlerfrei sind die Berichte nicht, die sich wie folgendes Beispiel auf die DPA berufen: LBBW verklagt Deutsche Bank in USA: Der Supreme Court von New York ist nämlich nicht das oberste Gericht, obwohl der Artikel sagt: Dies geht aus einer am Donnerstag beim obersten Gericht des Staates New York eingereichten Klage hervor.

Der Supreme Court in New York ist dort das Gericht erster Instanz. Das oberste Gericht ist in diesem Staat hingegen der Court of Appeals. Eine Klage kann in der Regel nicht beim obersten Gericht eingereicht werden. Das gilt fast immer und überall. Auch Amerikaner sind verwirrt, denn als Supreme Court wird meist das oberste Gericht eines Staates bezeichnet, wie auch auf Bundesebene der Supreme Court of the United States in Washington, DC.


Samstag, den 29. Dez. 2012

Unverwechselbare Kneipe  

Schänkenschutz durch Marken- und Urheberrecht
.   Einen Apple Store erkennt man, aber lässt sich auch eine Kneipe so unverkennbar gestalten, dass durch Urheber- und Markenrecht jede Nachahmung untersagt werden kann?

Ein Bierhaus mit dem Nachnamen Ale House wollte der Kläger durch Eintragungen der Bezeichnung im Bundesmarkenregister sowie der architektonischen Gestaltung im Urheberamt schützen. Die Klage gegen einen Nachahmer beruht auf der Bezeichnung, die das Gericht nach dem Lanham Act jedoch schutzlos als generisch für eine Kneipe mit Bier der Sorte Ale ansieht, sowie der markenrechtlich geschützten Aufmachung, Trade Dress, die das Gericht nicht als eindeutig ihrem Anbieter zuzuordnen erachtet.

Den ebenfalls behaupteten Copyright-Anspruch bezeichnet das Gericht als besonders dünn, und hier fehlt es schon an einer erkennbaren Kopie. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erläutert die behaupteten Ansprüche und Rechtsgrundlagen besonders ausführlich und lesenswert in seiner 31-seitigen Begründungsschrift am 20. Dezember 2012 im Fall Miller's Ale House, Inc. v. Boynton Carolina Ale House, Inc..


Freitag, den 28. Dez. 2012

US-Tochter wertlos gestellt  

Folgenschwerer Verstoß gegen Veräußerungsverbot
.   Die Werte der US-Firma verlagerte die Konzernmutter nach Deutschland und Österreich, um der Haftungsfreistellung, die die Tochter in einer Patentzusicherungsklausel einem US-Unternehmen gewährt hatte, auszuweichen, als das Unternehmen verklagt wurde und Regress bei der Tochter von mehr als 20 Millionen Dollar suchte.

Das Urteil des Bundesgerichts für den Bezirk Massachusetts im Fall Angiodynamics v. Biolitec stellt in seiner ausführlichen Begründung vom 20. Dezember 2012 ein Lehrstück für das falsche Vorgehen dar, das über die Durchgriffshaftung die Konzernmutter und deren Mehrheitsinhaber Neuberger persönlich ins amerikanische Gericht befördert.


Donnerstag, den 27. Dez. 2012

IP-Recht in Deutschland und USA  

.   Eine praktische Übersicht für Compliance- und Due Diligence-Zwecke - die Begriffe sind ja jedem Juristen, dem §184 GVG geläufig ist, vertraut - findet sich für den deutschen Rechtskreis in Know-How Schutz – Umsetzung im Unternehmen mit dem Untertitel Aufstellung eines Konzeptes für optimalen Know-How Schutz.

Im amerikanischen Recht denkt man bei Know-How nicht an das dort angesprochene Urheberrecht, Patentrecht oder Markenrecht, sondern die dort besonders erwähnten Geschäftsgeheimnisse, die sich in das IP-Recht über den Trade Secret-Schutz nach einzelstaatlichem Gesetz oder Common Law einreihen. Darin unterscheiden sich deutsches und amerikanisches IP-Recht erheblich.

Eine andere wichtige Abweichung findet sich beim Urheberrecht. Während es in Deutschland keine Eintragung beim Urheberrechtsamt findet, ist diese in den USA eine unverzichtbare Voraussetzung für die gerichtliche Durchsetzung von Copyrights. Anders als beim Markenschutz gibt es in den USA nur ein bundesweit zuständiges Copyright Office - in Washington, DC. Marken können beim Bund oder in den Einzelstaaten eingetragen sein oder nach Common Law einen spätere Eintragungen zugunsten Dritter schwächenden Schutz genießen.


Mittwoch, den 26. Dez. 2012

Vermittlung von TV-Programmen  

Vertrag auf pauschale Provision oder Dauerbeteiligung?
.   Die Vermittlung von Fernsehprogrammen aus dem Nahen Osten für den amerikanischen Markt bot eine US-Firma an, die in Verhandlungen eingebunden war, ohne vorher einen Vergütungsvertrag vereinbart zu haben. Nach erfolgter Einräumung von Ausstrahlungsrechten bestand sie auf einer Provision, die ihr schließlich als Pauschale schriftlich eingeräumt und mit einer ersten Zahlung besiegelt wurde.

Allerdings unterzeichnete der Sender aus dem Nahen Osten den Vertrag nicht. Daraufhin klagte die US-Firma, unter anderem aus ungerechtfertigter Bereicherung, unjust Enrichment, sowie aus der Anfangskorrespondenz, die einen Vertrag mit vorteilhafterer Dauerbeteiligung belege. Die Entscheidung im Fall Dandana LLC v. MBC FZ-LLC fiel am 21. Dezember 2012 in Philadelphia.

Nach dem anwendbaren Recht von New Jersey entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA, dass laut der Vorkorrespondenz noch wesentliche Punkte ausstanden. Der schriftliche Vertrag hingegen trat in Kraft, zumal der Vermittler die erste Vertragszahlung annahm. Die fehlende Unterschrift macht den Vertrag nicht unwirksam. Da er existiert, kann folglich kein Bereicherungsanspruch aus demselben Sachverhalt bestehen.


Dienstag, den 25. Dez. 2012

$100 Milliarden rechtlich irrelevant  

Insolvenzverwalter ignoriert Finanztransaktionen
.   Wer bei Ochs und Esel oder unter dem Weihnachtsbaum sein Glück gefunden hat, regt sich genauso wenig wie in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall In re: Bernard L. Madoff Investment Securities, LLC über 100 Milliarden Dollar mehr oder weniger auf.

Es erklärt am 21. Dezember 2012, wieso der Verwalter der Madoff-Pyramideninsolvenz Transaktionen in dieser Höhe unerwähnt lassen durfte. Insolvenzgläubiger behaupten, das Verfahren sei neu aufzunehmen, wenn der Trustee die Transaktionen rechtswidrig unterschlug.

Das Gericht belegt hingegen, dass diese Vorgänge wegen Aufrechnungen und aus anderen Rechtsgründen den Ausgang nicht beeinflusst hätten. Weitere $2 Milliarden sind ebenso irrelevant für die Insolvenz, da sie fiktiv waren, und die Gläubiger verlieren erneut.


Montag, den 24. Dez. 2012

Erben- und Gerichtskonflikte wegen Nazis  

.   Um die Entschädigung für von den Nazis abgenötigtes Kunstgut streiten sich Parteien aus den USA und Schweden vor deutschen und amerikanischen Gerichten. Zum Schluss werden die Anwälte, die den Parteien eine Entschädigung im Fall Schoeps v. Museum of Modern Art erstritten, von übergangenen Erben des Kunstliebhabers Paul von Mendelssohn-Bartholdy aus Berlin verklagt.

Ein amerikanisches Gericht muss daher die Wirkung eines deutschen Erbvertrags und insbesondere die Frage klären, ob ein schwedischer Erbe nicht als notwendige Partei mit demselben Anspruch wie der amerikanische Kläger in den amerikanischen Prozess einbezogen werden musste.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington prüfte mit ausführlicher Begründung am 20. Dezember 2012 im Fall Wach v. Byrne, Goldenberg & Hamilton PLLC, wie sich dieser Mangel auswirkt, und entscheidet zugunsten der Kanzlei.


Sonntag, den 23. Dez. 2012

Staat ignoriert Schiedsspruch, Klage  

Gerichtsbarkeit über fremden Souverän nach dem FSIA
.   Das amerikanische Gericht darf auch gegen Staaten einen Schiedsspruch bestätigen, selbst wenn der ausländische Staat die Klage ignoriert. Normalerweise ist die Ausübung der Gerichtsbarkeit über fremde Staaten stark eingeschränkt.

Der souveränitätsachtende Foreign Sovereign Immunities Act kennt jedoch Ausnahmen. Die sachliche Zuständigkeit des Gerichts ist ausnahmsweise bei Klagen wegen Schiedssachen gegeben. Zustellung der Klage plus sachliche Zuständigkeit, erklärt das Gericht, begründen auch die örtliche Zuständigkeit im Sinne der personal Jurisdiction nach 28 USC §1608: More simply put, "under the FSIA, subject matter jurisdiction plus service of process equals personal jurisdiction." … Practical Concepts, Inc. v. Republic of Bolivia, 811 F.2d 1543, 1548 n.11 (D.C. Cir. 1987), aaO 6.

Der Streit entfachte sich, als ein privater Straßenbetreiber einen Vertragsbruch der Dominikanischen Republik beklagte und im ICC-Schiedsgericht $42 Mio. - einschließlich $2 Mio. Anwaltshonorar und Schiedskosten - gewann, die die Republik nicht zahlte. Sie verlor am 20. Dezember 2012 im Bundesgericht der US-Hauptstadt.


Samstag, den 22. Dez. 2012

Gerichtsstand zulasten Dritter  

US-Gericht wendet auf Auslandsvertrag amerikanisches Recht an
.   Ist eine Gerichtsstandsklausel auch zulasten einer am Vertrag unbeteiligten Prozesspartei wirksam? Die Grundsätze erörtert das geachtete Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago in einem Streit um Timeshare-Rechte in einem mexikanischen Küstenort.

Lesenswert ist in der Urteilsbegründung von Richter Posner auch die Frage der Anwendung mexikanischen oder amerikanischen Rechts auf die Auslegung der mexikanischen Gerichtsstandsklausel. Keine Partei hatte dem Gericht dargelegt, nach welchem Recht der mexikanische Vertrag auszulegen ist.

Ohne Stellungnahme der Parteien, erklärt Posner am 20. Dezember 2012 im Fall Adams v. Raintree Vacation, wendet das Gericht amerikanisches Recht an.


Freitag, den 21. Dez. 2012

Sammelklage erhält Status Quo  

Nichts für Kläger - $13 Mio. für Rechtsanwalt
.   Oft melden sich Europäer und verlangen aus wahnwitzigen Gründen vom amerikanischen Anwalt die Erhebung einer Sammelklage. Falsche Vorstellungen hatten auch die amerikanischen Sammelkläger, die gegen einen Radiokonzern vorgingen.

Sie gewannen, weil sie das Gericht nach drei teuren Prozessjahren zum Einfrieren der Radiogebühren für fünf Monate veranlassen konnten. Ihr Rechtsanwalt gewann ein Honorar von 13 Millionen Dollar.

In der Begründung seiner bestätigenden Entscheidung vom 20. Dezember 2012 im Fall Blessing v. Sirius XM Radio Inc. erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City, wieso diese Ergebnisse rechtmäßig sind.


Donnerstag, den 20. Dez. 2012

In Haus geflogen: Produkthaftung?  

.   Vertikal macht's mehr Spaß als horizontal, weiß der Flieger, wenn es um Kurven geht. In New York City lässt sich das Gericht nicht über die Wendung um 180 Grad aus, die der Flugschüler versuchte, als er in ein Haus flog. Das Resultat ist eine Produkthaftungsklage gegen den Hersteller des Flugzeugs, die dieser gewinnt.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erklärt am 19. Dezember 2012 im Fall Lidle v. Cirrus Design Corp. die Rechtslage zur Frage der nichtzugelassenen Beweisangebote. Ein zum Vergleich angebotener Unfall ist beweisungeeignet, wenn er keine vergleichbaren Merkmale aufweist.

Eine vom Luftfahrtaufsichtsamt FAA veranlasste Designänderung stellt keine reine Herstellermaßnahme dar und darf als Nachbesserung ohnehin nicht als Beweis eingeführt werden, weil dann kein Hersteller mehr Produkte verbessern würde. Ein Ausnahme greift nicht.


Mittwoch, den 19. Dez. 2012

Zweckgerichtetes Gericht: San Francisco  

Trendwidrige Ausdehnung der Zuständigkeit
.   Urheber können die Zuständigkeit ihrer Ortsgerichte behaupten, wenn die neue Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco vom 18. Dezember 2012 Bestand behält. Die Urheberrechtsverletzung muss nur zweckgerichtet den Staat anpeilen, in dem der Urheber ansässig ist und Schaden erleidet.

Im Fall Washington Shoe Co. v. A-Z Sporting Goods, Inc. prüfte das Gericht, ob die vom staatsfremden Urheberrechtsverletzer in den Staat des Urhebers gerichtete Geschäftstätigkeit auch ohne persönliche Anwesenheit, Vertreter, Geschäfte, Niederlassungen, Werbung, Konten, Interneteinstrahlung oder die sonst zuständigkeitsbegründenen Faktoren für die Bejahung einer örtlichen Zuständigkeit ausreicht. Trendwidrig folgte aus seiner Prüfung eine Ausdehnung der Grundsätze zur personal Jurisdiction.

Die Klägerin aus Washington stellt Schuhe her und fand chinesische Imitate beim Beklagten in Arkansas. Dieser betreibt keine Webseite, doch verkaufen mit ihm verbundene Personen über ein anderes Unternehmen Schuhe auf eBay. Nach einer Abmahnung versprach der Beklagte Besserung und verkaufte seine Restposten an ein Hilfsprojekt für Arme.

Ausschlaggebend war für das Gericht, dass der Beklagte Kataloge von der Klägerin bezog, vom Urheberschutz wusste, in Kenntnis desselben absichtlich die Restposten verkaufte, den daraus entstehenden Schaden der Klägerin in ihrem Heimatstaat vorhersah, und die Schadenszufügung damit vorhersehbar einen Schaden im Forumstaat auslöste. Daraus leitet das Gericht ab, dass er zweckgerichtet Handlungen gegen die Klägerin im Forumstaat vornahm, die die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Heimatstaat der Klägerin über den Beklagten rechtfertigen.


Dienstag, den 18. Dez. 2012

Gerichtliche Verfügung unterlaufen  

.   In M & C Corp. v. Erwin Behr GmbH & Co. KG fällt erneut ein Urteil, weil die deutsche Beklagte eine Verfügung eines US-Gerichts durch die Wertlosstellung ihrer US-Tochter unterlief. Am 14. Dezember 2012 ging es um die Deutsche Bank und zwei Personen, die an dem Verstoß mitgewirkt haben sollen.

Zwei Fragen stellen sich dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA: Unterliegen die Beihelfer der Gerichtsbarkeit des US-Gerichts? Sind sie vom Wortlaut der Verbotsverfügung erfasst, die sich nicht nur an das Unternehmen, sondern auch seine Anwälte, Berater und andere richtet?

Zur zweiten Frage klärt das Gericht, dass diese Dritten keine Verbotsadressaten sind und das Verbot nicht als Beihelfer verletzten. Die Frage der Zuständigkeit wird kompliziert, weil die Anwälte der Dritten bei ihrer Vertretungsanzeige die örtliche Zuständigkeit nicht rügten.

Das Gericht sieht dies als rügelose Einlassung und Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit an. Der Einzeiler einer Vertretungsanzeige, erklärt hingegen die Mindermeinung, könne keinen Rügeverzicht implizieren. Allerdings gelangt sie zum selben Ergebnis, weil auch später keine Rüge erhoben wurde.


Montag, den 17. Dez. 2012

1300 Stunden Prozessvernehmung  

.   In Scott v. Bimbo Bakeries USA, Inc. wollte die Bäckerei ihre Lieferwagenfahrer 1300 Stunden Prozessvernehmung ausliefern, als die Fahrer sie wegen der Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch die Einstufung als freie Mitarbeiter verklagte.

Am 11. Dezember 2012 setzte sich das Bundesgericht von Ostpennsylvania mit dem Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, bei einer Sammelklage auseinander und setzte den Vernehmungen, Depositions, Grenzen:

Die Bäckerei darf die benannten Kläger vernehmen; die hinzutretenden opt-in-Kläger werden in 15 repräsentative Depositions einbezogen. Ein Ausufern des für beide Seiten extrem teuren Vernehmungsverfahrens vermeidet das Gericht mit lesenswerter Begründung und angefügtem Beschluss. Zudem reduziert es Kosten, indem es von vornherein die Vernehmung durch audiovisuelle Übertragung zulässt.

Bei der Abwehr von Prozessen in den USA ist es selten angezeigt, die Kläger prozessual zu erschlagen. Das gilt auch, wenn sich die finanziell bessergestellte Partei besonders aufwendige Beweisverfahren leisten kann und will. Obwohl Waffengleichheit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, stellen sich die Gerichte bei einer Ausnutzung der Finanzstärke schnell auf die Seite des Schwächeren.


Sonntag, den 16. Dez. 2012

Vertriebs- oder Franchisevertrag?  

Spielkonsolen und -rechte in Hawaii: Marken und Gewinn
.   Das Bundesgericht des Bezirks Hawaii erörterte am 14. Dezember 2012 im Fall PRIM LLC v. Pace-O-Matic, Inc. lesenswert den Unterschied zwischen einem exklusiven Vertriebsvertrag und einem Franchisevertrag.

Der Kläger behauptete einen Franchisevertrag, weil er elektronische Spielkonsolen und -kodes des Beklagten in Hawaii unter dessen Marken und Namen vertrieb und die Konsolen nur nach dem Erwerb von Spielkodes funktionieren. Die Kodes laufen nach einer bestimmten Spielzahl aus; ihre Nachlieferung bringt dem Beklagten bei minimalen Kosten erheblichen Gewinn.

Das Gericht bestimmte, dass kein Franchise vorliegt. Der Kläger hatte nicht das Recht der Markennutzung erworben. Er zahlte auch keine wiederkehrende Gebühr ohne direkte materielle Gegenleistung. Die Spielkodes sind wohl teuer, doch kommen sie nicht einer Franchisegebühr gleich.


Samstag, den 15. Dez. 2012

Versäumnis der ausländischen Firma  

Amerikanisches Gericht prüft erst eigene Zuständigkeit
.   Sinnlose, anfechtbare Versäumnisurteile sollten nicht erlassen werden, und ein Gericht sollte sich nicht allein auf Behauptungen des Klägers über die örtliche Zuständigkeit verlassen, bestimmte das Bundesgericht für das westliche Virginia im Fall Freedom Hawk Kayak, LLC v. Ya Tai Electric Appliances Co., Ltd. am 14. Dezember 2012.

Das Gericht legte seiner Feststellung die Präzedenzfälle des landesweit für Patent- und bestimmte andere Streitigkeiten zuständigen Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Washington, DC, zugrunde. Der Fall betrifft die Klage eines amerikanischen Bootsherstellers gegen einen Konkurrenten aus Taiwan, der außerhalb des Gerichtsstaats sein Produkt ausgestellt hatte und im Gerichtsstaat lediglich seine Anmeldung für die Ausstellung vorgenommen hatte, jedoch ohne persönliche Anwesenheit.

Als die ausländische Beklagte im Gerichtsstaat lediglich eine Fristverlängerung für die Klagerwiderung beantragte, dann jedoch dem Prozess fernblieb, beantragte die Klägerin ein Versäumnisurteil. Dieses erließ das Gericht mangels von Amts wegen ermittelter personal Jurisdiction mit obiger Begründung nicht. Anfechtbar wäre das Urteil wegen dieses Mangels auch nach seiner Verkündung. Daher ist sein Erlass sinnlos und der Antrag abzuweisen.


Freitag, den 14. Dez. 2012

Markengerät mit Fremdware  

.   Die Nachfüllrollen stammen aus anderer Hand, stellt der Hersteller von Handtüchern und Handtuchautomaten für den gewerblichen Einsatz fest. Er verklagt den Anbieter der fremden Rollen, weil ihre Verwendung seine eingetragenen Marken für die Geräte und die Nachfüllpackungen verletze.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati entscheidet am 13. Dezember 2012 im Fall Georgia-Pacific v. Four-U-Packaging, Inc. gegen den Markeninhaber. Erstens hatte ein anderes Gericht bereits im Prozess des Herstellers gegen einen anderen Nachfüllanbieter keine Markenverletzung festgestellt. Zweitens erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auf diesen Prozess.

Das Gericht erklärt zudem detailliert die Voraussetzungen der Markenverletzung bei fremden Nachfüllpackungen, insbesondere das Merkmal der Verwechslungsgefahr aus Verbrauchersicht sowie die Markenverwässerung. Schließlich erörtert es Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach dem Recht über die rechtswidrige Einwirkung auf Vertrags- und Geschäftsbeziehungen Dritter, tortious Interference with contractual Relationships, und tortious Interference with Business Relationships.


Donnerstag, den 13. Dez. 2012

Kein Geld für Blogger  

.   Die Huffington Post verkauft sich an AOL, kassiert $315 Mio. und teilt nichts mit den Bloggern, die unbezahlt die Inhalte lieferten. Die Blogger klagen und verlieren im Fall Tasini v. AOL Inc. bereits bei der Schlüssigkeitsprüfung.

Am 12. Dezember 2012 erklärt in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Anspruchsgrundlagen, die es verwirft. Ungerechtfertigte Bereicherung: Die Blogger wussten stets, dass ihnen keine Vergütung zustand. Täuschende Geschäftspraktiken: Erstens waren die Handlungen nicht täuschend. Zweitens richteten sie sich nicht gegen Verbraucher.


Mittwoch, den 12. Dez. 2012

Verschleierte Rufnummer im US-Recht  

.   Schützt die Verfassung das Recht auf eine verschleierte Rufnummer? Oder verletzen Gesetze gegen das Spoofing die Meinungs- und die Handelsfreiheit in den USA? Mississippi verbietet es mit dem Caller ID Anti-Spoofing Act seit 2010.

Wenig später trat bundesweit der Truth in Caller ID Act of 2009, 47 USC §227, in Kraft, das das Verbergen oder Vorspiegeln von Telefonnummern mit Ausnahmen verbietet und straf- und zivilrechtliche Sanktionen einführte. Das einzelstaatliche Gesetz ist restriktiver als das Bundesgesetz und könnte die Bundesverfassung verletzen, die die Einheitlichkeit des Handels schützt.

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans entschied am 11. Dezember 2012 im Fall Teltech Systems, Inc. v. Bryant, dass das einzelstaatliche Gesetz mit dem Bundesgesetz unvereinbar ist und letzteres ausnahmsweise Vorrang genießt, auch wenn der Kongress dies nicht eindeutig festlegte. Die Kläger, Hersteller von Produkten, die Kunden mit unechten Rufnummern wirken und damit Angerufene täuschen lassen, gewannen gegen den Staat Mississippi, der sein Gesetz verteidigte. Das Gericht musste die anderen Verfassungsfragen nicht prüfen, da die Geräte der Kläger bundesrechtlich zulässig sind.


Dienstag, den 11. Dez. 2012

Verletzte Tattoolizenz: $498.105 Schaden  

.   Der Tätowierungsgrafiker erteilte Dritten Lizenzen für 711 Tattoo-Schablonen und trägt viele Werke beim Copyright Office in Washington, DC als Sammelwerke mit zahlreichen Büchern ein. Als ein Lizenznehmer seine Werke anders färbt und nicht zahlt, klagt er auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzung und Urheberrechtsverletzung.

Der Beklagte macht Einreden nach Common Law gegen den Vertragsanspruch und nach Equity-Recht gegen den Copyright Act-Anspruch geltend. Das Gericht entscheidet vertragsrechtlich, dass der Vertrag wirkt sowie behauptete Änderungen nicht nachgewiesen sind und nicht dem Schriftformerfordernis des Statute of Frauds entsprechen. Daraus folgt ein Schadensersatz von $18.105,48.

Urheberrechtlich spricht es $480.000 zu. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärt im Fall Tattoo Art Incorporated v. TAT International LLC am 10. Dezember 2012, dass die Berechnung stimmt. Nicht für jede Schablone fällt der gesetzliche Pauschalschadensersatzbetrag an, sondern für jedes eingetragene Sammelwerk. 24 Sammelwerke mit zahlreichen Werken waren eingetragen. Für jedes verletzte Sammelwerk gibt es eine Pauschale von $20.000, die der Richter innerhalb des gesetzlichen Rahmens festlegt.


Montag, den 10. Dez. 2012

Geländer fällt, Klage hält  

.   Hersteller und Vertrieb werben, dass ihr Vinylgeländer sicher Kunden und ihre Gäste schützt. Als ein Kunde das Geländer kauft und ein Jahr später mit ihm vom Balkon stürzt, klagt er auf Schadensersatz, auch wegen Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes durch Täuschung über zugesicherte Eigenschaften.

Die Beklagten beantragen die Klagabweisung wegen unschlüssigen Vortrages, doch der Kunde gewinnt. Der Beschluss des Bundesgerichts in Kansas vom 4. Dezember 2012 im Fall Nieberding v. Barrette Outdoor Living, Inc. enthält auch für deutsche Exporteure lesenswerte Darlegungen der Haftung aus ungererechtfertigter Bereicherung, einzelstaatlichem Verbraucherschutzrecht - hier dem Kansas Consumer Protection Act - und Gewährleistung im Rahmen einer Sammelklage.


Sonntag, den 09. Dez. 2012

Zeuginnen des Mädchenhändlers  

.   Auf der vormals deutschen Insel im Ostpazifik steht der Mädchenhändler vor dem jetzt amerikanischen Gericht. In der Strafzumessungsphase verlangt er die Vorladung von drei Zeuginnen. Doch der Staatsanwalt entgegnet, dass der Angeklagte nun kein Zeugenkonfrontationsrecht mehr genießt.

Das Bundesgericht des US-Bezirks der nördlichen Marianen entscheidet am 4. Dezember 2012 im Fall USA v. Wei Lin gegen den Staat. Zwar stimmt dessen Feststellung, doch ist sie unbelegt.

Der schon als Mädchenhändler Verurteilte hatte seinen Antrag hingegen zutreffend begründet. Vor der Strafzumessung erhielt das Gericht eine Hintergrund- und Charakterauswertung, die den Angeklagten als Bandenchef ausweist, was das Strafpotenzial erheblich steigert. Dieser Würdigung darf der Verurteilte auch mit Zeuginnenbeweisen entgegentreten.


Samstag, den 08. Dez. 2012

Angriff auf Windmühlendekret  

.   Der Kreis erließ eine Verordnung, die Windmühlen zu bestimmten Bedingungen zulässt. Die Klägerin besitzt Land im Kreis und focht die Verordnung im Bundeszivilgericht, da es keine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt, als Enteignung an.

Das eloquente Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verkündete am 7. Dezember 2012 seine Entscheidung im Fall Muscarello v. Winnebago County Board und ging darin lesenwert auf die Rechtmäßigkeit einer Windmill Farm-Verordnung nach dem Recht des Bundes, des Staates und des Kreises ein.

Alle von der Klägerin behaupteten Ansprüche verfehlten, jedoch bestätigte das Gericht ihr Recht bei einer Beeinträchtigung durch eine später genehmigte oder errichtete Windmühle, nach Common Law wegen einer Nuisance Abhilfe zu verlangen.


Freitag, den 07. Dez. 2012

Marketing begründet Zuständigkeit  

.   An Inselbewohner vermarktete die Gesellschaft aus Nevada, die nicht in Hawaii vertreten ist, Kasinobesuche in Las Vegas. Sie bezeichnete sich als im hawaiianischen Nischenmarkt aktiv und als darin sehr erfolgreich.

Ein Kunde aus Hawaii verklagte sie am Heimatort, nachdem er der Werbung folgend ins Las Vegas-Kasino zog und dort von einem Obdachlosen angegriffen und schwer verletzt wurde. Im Fall Kawamura et al v. Boyd Gaming Corporation stellt das Bundesgericht für den Inselbezirk seine Zuständigkeit fest, weil die erfolgreiche Kundenwerbung in der hawaiianischen Zielgruppe einen ausreichenden Nexus der Beklagten zum Inselstaat herbeiführt.

Da jedoch auch eine Zuständigkeit in Nevada besteht und dort die wichtigsten Zeugen und Beweise zu finden sind, verweist es am 5. Dezember 2012 den Fall auf Antrag der Beklagten dorthin. Dennoch ist die detaillierte Begründung lesenswert für Unternehmen, die im anderen Staat - oder von Europa aus in den USA - Kunden werben und das Risiko vermeiden wollen, vor dem fremden Gericht verklagt zu werden.


Donnerstag, den 06. Dez. 2012

Verordnetes Datenroaming  

.   Das Bundesnetzamt der USA darf Mobilfunkgesellschaften das Roaming für Telefonate fremder Kunden vorschreiben. Deckt das Gesetz auch das Datenroaming? Die Federal Trade Commission in Washington, DC, versuchte es mit einer Vorordnung. Dagegen ging der Großanbieter Verizon vor. Vor dem Bundesberufungsgericht der Hauptstadt unterlag am 4. Dezember 2012 die Telefongesellschaft. Das Gesetz schafft die notwendige Ermächtigung, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit im Fall Cellco Partnership v. FCC.


Mittwoch, den 05. Dez. 2012

Prozess in Florida oder Bahamas  

.   Nach Florida zieht es Betrüger; auch die Bahamas sind dafür bekannt. Der Fall Bahamas Sales Associate, LLC v. Byers passt dazu. Byers erwarb Land auf den Inseln; seine Finanzierung kam aus Florida.

Als der Kreditgeber ihn in Florida verklagt, antwortet Byers mit einer Widerklage wegen Betrugs bei der Landschätzung und bezieht weitere Parteien in den US-Prozess ein. Der Kaufvertrag bestimmt die Anwendung des Rechts der Bahamas und den dortigen Gerichtsstand, der Darlehnsvertrag hingegen den Gerichtsstand in Florida.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta erläutert am 4. Dezember 2012 ausführlich die Wirksamkeit und Reichweite solcher Klauseln auch für nichtvertragliche Parteien sowie den Grundsatz des collateral Estoppel, der Beteiligte an vorherige Handlungen oder Erklärungen bindet. Hier gilt der Grundsatz nicht für behauptete Betrüger, die weder am Kauf noch am Kredit vertraglich beteiligt sind.


Dienstag, den 04. Dez. 2012

Auskunftei verzeichnet falsche Urteile  

.   In einem Sammelklageprozess gegen eine Auskunftei wegen falsch berichteter Schulden aus Urteilen entgegnet die Beklagte, die Sammlung von Urteilen durch den Datenlieferanten Lexis-Nexis sei aufgrund gerichtlicher Verkündigungspraktiken unzuverlässig. Die Klägerin möchte alle Schuldner vertreten, die sich gegen sie erhobene Klagen vor den 250 Gerichten des Staates Virginia erfolgreich verteidigten. Trotz abgewiesener Klage führte die Auskunftei sie als Schuldnerin.

Das Bundesgericht erlaubte diese Vertretung, doch am 3. Dezember 2012 hebt das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond den Beschluss im Fall Soutter v. Equifax Information Services auf.

Die Klägerin ist keine typische Vertreterin der von ihr definierten Klasse gleichermaßen Geschädigter. Aufgrund der diversen Methoden, Informationen von den Gerichten in Virginia, die ihrerseits nur einen bestimmten Stand mitteilen und den Internetabruf erschweren, einzuholen, sind die Unterschiede zwischen ihrem Fall und denen anderer Opfer zu groß. Sie verbieten die Sammelklagebehandlung.


Montag, den 03. Dez. 2012

Körpergeruch bei Sammelklage versichert?  

.   Jagdbekleidung sollte Körpergeruch unterdrücken, versagte dabei aber. Sammelkläger verklagten den Hersteller, welcher seine Versicherung um eine Deckungszusage aus einer Police für Werberisiken ersuchte.

Der Versicherer versagt den Schutz: Erstens deckt die Police Schäden bei Dritten aus Verleumdung und Herabsetzung; zweitens greift ein Ausschluss bei fehlenden, aber beworbenen Produkteigenschaften.

Auf die Deckungsschutzklage antworten die Gerichte mit ihrer Abweisung, zuletzt in der Revisionsentscheidung Westfield Insurance Company v. Robinson Outdoors, Inc. vom 30. November 2012. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA erklärt ausführlich die Beweislastverteilung für Anspruch und Einrede sowie die grundsätzlich gegen den Versicherer wirkenden Auslegungsregeln. Hier ist jedoch keine Auslegung notwendig, weil der Ausschluss eindeutig formuliert ist.


Sonntag, den 02. Dez. 2012

Wahlrecht USA: Grüne Partei  

.   Auch eine grüne Partei kann in den USA wählbar sein. Die älteren Parteien machen es den Grünen und anderen neuen Parteien nicht einfach. Jeder Staat setzt eigene Regeln. Die gesetzlichen Regeln unterliegen dem Vorbehalt der richterlichen Nachprüfung, und zwar nicht nur in einzelstaatlichen Gerichten, sondern auch den Gerichten des Bundes. In der Begründung der Entscheidung im Fall Green Party of Tennessee v. Tre Hargett vom 30. November 2012 findet der Leser die bundesgerichtliche Auffassung aus dem sechsten Bezirk der USA über die Zulassung der grünen Partei im Staat Tennessee nach dem Recht des Staates und des Bundes.


Samstag, den 01. Dez. 2012

Wegen Stechuhr zum Supreme Court  

.   Der vergessliche Arbeiter verlor oft seinen Stundenlohn, weil die Stechuhren weit vom Umkleideraum standen. Er beklagte das mehrfach, bis der Arbeitgeber dem Meckerer kündigte, der daraufhin bis zum Obersten Bundesgerichtshof in Washington, DC, zog, um sich bestätigen zu lassen, dass die mündliche Beschwerde zulässig ist und keine Vergeltungsmaßnahme des Arbeitgebers auslösen darf.

Der Prozess geht nun vor den Untergerichten weiter. Als dem Arbeitgeber bescheinigte wurde, dass die Kündigung nicht als unzulässige Maßnahme nach dem Fair Labor Standards Act gilt, zog der Arbeiter in die für ihn am 30. November 2012 erfolgreiche Revision.

In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nun im Fall Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corporation, dass die Kündigung doch als Verstoß gewürdigt werden kann. Der Arbeiter hatte dafür hinreichende Fakten vorgetragen, die das Gericht in seiner Begründung aufführt und subsumiert. Das reicht aus, um den Disput im Untergericht weiterzuführen.


Freitag, den 30. Nov. 2012

Richter in Hawaii spielt nicht Detektiv  

.   In Hawaii hat das Bundesgericht im Fall Brigham Young University-Hawaii v. Hamberger Industriewerke GmbH mit der Zustellung einer Klage Probleme. Der Rückschein weist keinen Empfänger auf. Die Zustellung war an c/o Franz Fasold für Haro Sports USA gerichtet.

Keine Partei klärt das Gericht über die vermutete Körperschaft auf: Steht der Begriff als nichteingetragener Handelsname für eine natürliche Person? Oder für eine juristische Person mit einem d/b/a-Namen? Oder steckt dahinter eine juristische Person, die ihre Firma abkürzte?

Ohne Zustellung kann das Gericht die Gerichtsbarkeit nicht ausüben, sagt es. Am 15. November 2012 folgt seiner vorherigen Aufklärung über die Rechtslage die Abweisung. Der Richter spielt nicht Detektiv. Das gehört zur Rolle der Parteianwälte. Die sagen nichts.


Donnerstag, den 29. Nov. 2012

Prozess an Ost- oder Westküste?  

Apple beantragt Verweisung an Heimatgericht
.   Wenn mehrere Gericht zuständig sind, kann der Beklagte in den USA die Verweisung an ein anderes Gericht beantragen. Auch Apple wollte einen Prozess in Delaware lieber im ebenfalls zuständigen Gericht an der Westküste abwehren. Die Prozessregeln stehen in 28 USC §1404(a):
For the convenience of parties and witnesses, in the interest of justice, a district court may transfer any civil action to any other district or division where it might have been brought or to any district or division to which all parties have consented.
Der Bundesberufungsgericht für Delaware setzte sich im Fall Smart Audio Technologies LLC v. Apple, Inc. ausführlich mit den Kriterien auseinander, die bei der Abwägung des Verweisungsantrags gelten. Die 23-seitige Begründung vom 16. November 2012 stellt eine lesenswerte Einführung in die Verweisungsregeln dar.


Mittwoch, den 28. Nov. 2012

Abwehr des EMailauskunftsverlangens  

Anonyme Konten und Meinungsfreiheit im Gottesdienst
.   Eine Kirchengemeinde verlangte von einem ISP Auskunft über Inhaber anonymer EMailkonten und verlor, weil ihre anonymen Inhaber von ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit durch die provokante Störung eines Gottesdienstes Gebrauch machten.

Das Gericht erlegte der Gemeinde die Kostenerstattung von etwa $55.000 auf, weil sie dem ISP und den ISP-Kunden überzogene Bürden mit ihren Subpoena-Verlangen auferlegte. Diese Themen erörtert das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Mount Hope Church v. Bash Back! am 26. November 2012.

Der Revisionsentscheid begründet, wieso die sanktionierende Kostenauferlegung bei einer einfachen Auskunftsabfrage, die mit geringem Aufwand hätte erledigt werden können, selbst wenn die Subpoena letztlich aufzuheben war, zivilprozessrechtlich unzulässig ist. Die Sanktion ist nach Federal Rule of Civil Procedure 45(c)(1) nur zulässig, wenn die Abfrage jeder Rechtsgrundlage entbehrt und eine ungebührlich strapaziöse Abwehr auslöst.


Dienstag, den 27. Nov. 2012

Schiedsklauseln haben Vorrang  

Bundesschiedsgesetz gilt auch in einzelstaatlichen Gerichten
BSS - Washington.   Mit einer weiteren Entscheidung hat der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC am 26. November 2012 die Bedeutung des Federal Arbitration Act, 9 USC §1, unterstrichen. In der Sache Nitro-Lift Technologies, LLC v. Howard hatten die Parteien ein Wettbewerbsverbot vereinbart, welches auch eine Schiedsklausel umfasste.

Nachdem die Berufungsbeklagten zunächst für Nitro-Lift gearbeitet hatten, wechselten sie später zu einem Wettbewerber. Während das Erstgericht im darauf folgenden Rechtsstreit die Schiedsklausel als vorrangig angesehen hatte, entschied der Oberste Gerichtshof von Oklahoma, dass eine vertragliche Schiedsklausel eine gerichtliche Prüfung des zugrunde liegenden Vertrages nicht ausschließe.

In seiner Entscheidung lässt der U.S. Supreme Court sprachlich keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Oklahoma Supreme Court nicht nur den FAA, sondern auch die Präzedenzfälle des Bundesgerichts ignorierte, auf die sich auch die Gegenseite gestützt hatte. Der FAA ist mithin eindeutig sowohl auf Bundes- als auch auf Einzelstaatsebene anwendbar.


Montag, den 26. Nov. 2012

Regress beim Schlachthaus  

Jury beurteilt Beweiskette bei Hackfleischvergiftung
.   Hackfleischkunden verklagen einen Fleischverarbeiter nach einer Bakterienvergiftung. Dieser nimmt Regress beim Schlachthaus und gewinnt vor der Jury.

Der Richter setzt den Juryspruch, Verdict, in ein Urteil, Judgment, um. Das Schlachthaus beantragt erfolglos die Aufhebung von Verdikt und Urteil, weil die Geschworenen gar nicht beurteilen konnten, ob das zu Hackfleisch verarbeitete Fleischprodukt vom Schlachthaus stammte. Im Fall Fairbank Reconstruction Corp. v. Greater Omaha Packing Co., Inc. prüft das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston die Beweiskette vom Kunden zum Schlachthaus.

In seiner leicht nachvollziehbaren Begründung vom 21. November 2012 erklärt es die Maßstäbe, nach denen die Kette aus Indizien- und Sachverständigenbeweisen ein hinreichendes Fundament für die Subsumtion der Jury bildete.


Sonntag, den 25. Nov. 2012

Mehrfache Klagabweisung in Delaware  

Bedeutender Unterschied: Dismissal with or without Prejudice
.   Die Klage einmal abweisen zu lassen, reichte dem Kläger nicht. Daher reichte er sie erneut ein. Das darf er auch, wenn die Abweisung nicht mit sachlicher Rechtskraft erfolgte, sondern als Dismissal without Prejudice.

Sieht er seine Aussichten im zweiten Prozess erneut schwinden, kann er sich jedoch nicht wieder so leicht aus dem Staub machen. Er muss - meist zu hohen Kosten - weitermachen oder eine sachlich bindende Abweisung hinnehmen.

Im Fall Gammino v. American Telephone & Telegraph Co. empfiehlt der Magistrate Judge dem Bundesgericht für Delaware am 15. November 2012 die endgültige Abweisung, Dismissal with Prejudice, mit kurzer Begründung nach der Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(B) auf Antrag der Beklagten, weil der Kläger unwillens war, den zweiten Prozess bis zum Ende auszutragen und lediglich die Abweisung ohne Präjudiz beantragte.


Samstag, den 24. Nov. 2012

Durchgriffshaftung wegen Kabelprogramm  

Piercing the Corporate Veil gegen Genehmigungsinhaber
.   Die Durchgriffshaftung richtet den Haftungsanspruch des Gläubigers einer Gesellschaft gegen den Gesellschafter. Das Piercing of the Corporate Veil-Prinzip im amerikanischen Recht kennt keine festen Merkmale, die für sich allein die Haftung über die Kapitalgesellschaft hinaus zulassen.

Vielmehr setzt das Piercing einen Korb von Kriterien voraus. Im Fall Joe Hand Promotions v. Maryland Food & Entertainment, LLC wandte sich der Inhaber von Kabelprogrammrechten wegen unerlaubter Programmausstrahlungen gegen die Inhaber einer Restaurantgesellschaft mit dem Argument, sie persönlich hielten die Ausschankgenehmigung.

Das Bundesgericht für Maryland erklärte am 20. November 2012 die Addressierung einer solchen Genehmigung an die natürlichen Personen als unzureichend, um den Korb der Anforderungen der Durchgriffshaftung zu ersetzen.


Freitag, den 23. Nov. 2012

Programmierer verliert nach Servercrash  

Typische Softwareprojektprobleme - kniffliges Vertragsrecht
.   Die Bank forderte ihre Anzahlung zurück, nachdem der Softwareanbieter die letzte Fassung seiner modifizierten Darlehensanwendung im Servercrash des Kunden verlor, der Projektabschluss um Jahre verzögert ist, und der Anbieter keine eigene Quellkodesicherung vornahm.

Der Anbieter verlangte hingegen von der Bank das vertraglich geschuldete Entgelt für die Programmanpassung an ihre Softwareumgebung. Dass die Bank ihm ihre Spezifikationen verspätet lieferte und den Zugang zur Bankschnittstelle vertragswidrig behinderte, sollte den Anbieter von der vertraglichen Rückzahlungspflicht entlasten, argumentiert er.

Aus dem Leben gegriffen schildert das Bundesgericht in Boston am 21. November 2012 diese typischen Entwicklungen und subsumiert sie leicht verständlich und nachvollziehbar nach dem Vertragsrecht von Massachusetts im Fall Liberty Bay v. Open Solutions in seiner 23-seitigen Begründung.


Donnerstag, den 22. Nov. 2012

Thanksgiving für Juristen  

.   $6.000 pro Tag: Ein Grund für Dankbarkeit des engagierten Richters, der Mediator wird. Nicht alle Juristen in den USA danken für große Gaben von Mandanten, Vorständen oder Kundschaft; manche haben sie nicht erhalten oder verdient. Immerhin können sie wie der Rest der USA einen Tag verschnaufen: Ministerien, Gerichte, Kanzleien sind geschlossen, und die Öffentlichkeit erhält vielfach auch am Freitag keinen Zutritt.


Mittwoch, den 21. Nov. 2012

New York kennt §812  

.   Auch in den USA gibt es den Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, unjust Enrichment, aber man kann nicht unbedingt im Gesetz danach suchen. Und wenn es ein Gesetz gäbe, in welchem Staat würde man die Suche beginnen?

Fallrecht geht vor. Im Fall Grynberg et al. v. ENI S.p.A. erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Streit zwischen einer italienischen Gesellschaft und texanischen Klägern hilfreich die Anspruchsmerkmale. Der Ausländer gewinnt. Die Texaner gehen in die Revision und verlieren am 20. November 2012 wieder.

Zudem weist das Obergericht die hilfsweise behaupteten Ansprüche auf Schadensersatz wegen Unterschlagung eines Geschäftsgeheimnisses, Trade Secret, ab. Den Italienern wurde nämlich nie offenbart, dass etwas geheim sein sollte, und die Klage enthielt diesen Anspruch nicht.


Dienstag, den 20. Nov. 2012

CIA-Chef mit Terrortricks  

.   In die Welt der Auskunftsverfügungen zur Aufdeckung von EMailkonten führt die Verwendung von GMail durch den CIA-Chef und seine Freundin. In How did the FBI trace CIA Director David Petreus’ emails? erklärt Eric Robi das Vorgehen von Behörden. Vergleichsweise einfach wird es ihnen gemacht, Google zur Aufdeckung des Kontos von David Petraeus und selbst des Inhalts seiner Nachrichten zu zwingen. Private Ermittler würden im ersten Schritt nur die IP-Anschrift eines Google-Kunden erhalten. Im zweiten Schritt müssten sie den Inhaber ausfindig machen. Im dritten würde eine Subpoena als Beweiserzwingungsmittel zum Inhalt führen.

Für Anwälte empfiehlt sich die von Petraeus eingesetzte Methode, die auch Terroristen verwenden hatten, nicht: Statt EMails zu versenden, wird ein Konto mit dem Empfänger geteilt. Alle Beteiligten erhalten Zugang zu dem Konto, bei dem Post nicht versandt, sondern als Entwurf gespeichert wird.

Vergleichsweise sicherer für Anwälte, doch nicht Terroristen und fremdgehenden Geheimdienstchefs empfohlen, ist der Einsatz von Hushmail als verschlüsseltem EMaildienst oder Spideroak für die Hinterlegung von Dokumenten mit guter Verschlüsselung bei der Übermittlung und der Speicherung, wobei der zweite Dienst nicht einmal das Passwort erhält.


Montag, den 19. Nov. 2012

Ideenklau für TV-Serie  

.   Der Kläger meinte, Rupert Murdoch habe seine Idee für eine Fernsehserie gestohlen, die als Modern Family ein Hit wird, und klagte. In New York City erklärte das Bundesberufungsberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Alexander v. Murdoch am 16. November 2012 mit kurzer, leicht nachvollziehbarer Begründung die Merkmale einer Urheberrechtsverletzung aus der Sicht des normalen und des geschulten Betrachters sowie die Ausnahmen, die auch bei thematischen Überschneidungen theatrialischer Werke keinen Verstoß bedeuten.


Sonntag, den 18. Nov. 2012

Der neue FCPA Wegweiser  

.   Bei Vorträgen zum Thema Compliance kommt in den USA wie im Ausland immer das Thema konkrete Beispiele für verbotene Bestechungshandlungen auf. In Aufsätzen kann man sich winden; für praktische Bespiele sorgt nun nach Jahrzehnten endlich das Bundesjustizministerium in Washington.

Der Foreign Corrupt Practices Act bleibt ein komplexes Gesetz. Was in der Zielrichtung auf nationaler und internationaler Ebene zur Reduzierung der Korruption im Ausland vorbildlich war, wurde später in anderen Staaten oder multilateral eleganter angegangen.

Vor einigen Tagen hat der Attorney General seinen A Resource Guide to the U.S. Foreign Corrupt Practices Act als praktischen Wegweiser vorgestellt, der auf der Webseite des Justice Department bereitgehalten wird.


Sonntag, den 18. Nov. 2012

Chopperumbau mit Todesfolge  

Haftungsausschluss am anderen Ufer - Jeder Staat mit eigenem Recht
.   Deutsche träumen oft von der großen amerikanischen Freiheit - Motorradumbau inklusive. Die Vorteile deutschen Rechts vergessen sie beim Träumen. Die Klägerin unterzeichnete das Bestellformular für einen Chopperumbau - Haftungsausschluss inklusive. Der Mechaniker sollte weder für Tod noch Verkehrseignung nach dem Umbau haften. Der Mechaniker arbeitet auf der Westseite des Potomac, die Kundin wohnt an dessen anderem Ufer in Washington, DC.

Als die Kundin beim nachfolgenden Unfall querschnittsgelähmt wird, klagt sie in Washington. Ihr Verzicht ist nach dem Vertragsrecht einer Rechtsordnung legal, nach dem der anderen nicht. Zunächst muss das Gericht jedoch prüfen, ob auf Antrag des Beklagten der Prozess nicht wegen der Gerichtsstandsklausel auf dem Formular nach Virginia verlegt werden muss. Die Klägerin entgegnet, das Kleingedruckte auf der Bestellung gelte nicht, denn der Vertrag sei bereits geschlossen worden, als anfangs das Design vereinbart und unterzeichnet wurde.

Das Bundesgericht in der Bundeshauptstadt erörtert diese komplizierten Fragen, die sich in Deutschland gar nicht mit solcher Rechtsunsicherheit und der Folge der Anwendbarkeit unterschiedlichen Rechts stellen würden, am 13. November 2012 im Fall Hara v. Hardcore Choppers LLC.


Freitag, den 16. Nov. 2012

German Bonds. In Russenhand  

.   James Bond hätte seinen Spaß mit dem Fall deutscher Schuldverschreibungen aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, die das Dritte Reich bezahlte, doch nicht vernichtete, und die nach dem zweiten Weltkrieg über russische Eroberer in die Hände von Inhabern gelangten, die dann erneut Zahlungsforderungen gegen Deutschland erhoben.

In einer komplexen Serie bi- und multilateraler Staatsverträge stellte die Bundesrepublik an die Inhaber die Schranke einer Validierung alter Bonds. Vor amerikanischen Gerichten drängen die Inhaber nun die Bundesrepublik und Finanzinstitute auf Zahlung, unter anderem mit der Begründung, das Validierungserfordernis träfe auf sie nicht zu.

Mehrere dieser Prozesse entschied am 15. November 2012 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta im Fall World Holdings, LLC v. Federal Republic of Germany. Die Klagen gegen die Bundesrepublik lehnte es mit einer ausführlichen Begründung aus Immunitätsgründen mehrheitlich ab. Klagen gegen Finanzinstitute leiden unter Fristversäumnissen, und die untergerichtliche Ablehnung von Anträgen im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, bleibt erhalten.


Donnerstag, den 15. Nov. 2012

Doppelprozess im dualen System  

.   Wegen Dolomitlieferungen klagt der Kunde in Tennessee auf Feststellung einer Zahlungsbefreiung, der Lieferant aus Barbados hingegen in Virginia auf Zahlung. Der erste Prozess läuft im einzelstaatlichen Gericht, der zweite vor dem Bundesgericht.

Beide Gerichte sind zuständig, doch das Bundesgericht verzichtet auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit. Diesen Verzicht rügt der Lieferant erfolgreich im Fall MidAtlantic International Inc. v. AGC Flat Glass North America, denn das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond entscheidet am 14. November 2012 anhand folgender Merkmale der Abstention Doctrine, dass der Doppelprozess fortgeführt werden muss:
…we have identified six factors to guide the analysis: (1) whether the subject matter of the litigation involves property where the first court may assume in rem jurisdiction to the exclusion of others; (2) whether the federal forum is an inconvenient one; (3) the desirability of avoiding piecemeal litigation; (4) the relevant order in which the courts obtained jurisdiction and the progress achieved in each action; (5) whether state law or federal law provides the rule of decision on the merits; and (6) the adequacy of the state proceeding to protect the parties' rights. Chase Brexton, 411 F.3d at 463-64.


Mittwoch, den 14. Nov. 2012

Musikmarke Village People  

Markenanfechtung nach Eintragung in den USA
.   Wird die Musik im Konzert gespielt oder abgespielt? Ist ein ausgeschlossenes Mitglied einer Musikgruppe die wahre Quelle ihres Namens, den ein anderer als Marke registriert hat? Hat dieser die Markenverwendung rechtswirksam aufgegeben, nachdem er das Trademark durch einen angeblichen Verfahrensbetrug bei der Eintragung erworben hatte? Diese Fragen prüft das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, USA-weit für Revisionen in Markenanfechtungsverfahren zuständig, im Fall Willis v. Can't Stop Productions, Inc.. Die lehrreiche Begründung vom 13. November 2012 erklärt, wieso die Marke beim eingetragenen Inhaber bleibt.


Dienstag, den 13. Nov. 2012

Bunkerbauklage fehlgeschlagen  

Merkmale der örtlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte
.   Aus Furcht vor Terror bestellt der Kunde aus Virginia einen Bunker bei einem Hersteller in Texas, dessen Installateur in Pennsylvania sitzt. Als es zum Streit um das $2 Mio. teure gute Stück und die Deckung des Versicherers aus Arizona kommt, weist das Bundesgericht in Pennsylvania die Klage mangels Zuständigkeit ab. Die Frage der personal Jurisdiction ist auch im internationalen Verkehr stets von kritischer Bedeutung und wird im Urteil in Sachen Nautilus Insurance Co. v. Green Eye Technology LLC vom 8. November 2012 ausführlich erörtert.


Montag, den 12. Nov. 2012

Werber dem Autobauer verpflichtet  

Regeln der Vertragsauslegung nach Umfirmierungen
.   Erst kauft Daimler, dann Fiat die Herstellerin Chrysler, und die Werbefirma verliert den seit Chryslerzeiten bestehenden Vertrag für Autowerbung. Sie befreit sich von den Kosten der Büromiete in Detroit durch die Ausübung des Kündigungsrechts, das für einen Auftragsverlust von DaimlerChrysler und den damit verbundenen Unternehmen vertraglich gilt.

Der Vermieter bestreitet den Eintritt der Kündigungsbedingung: DaimlerChrysler gebe es nicht mehr. Die neue Firma Chrysler im Miteigentum von Fiat sei keine verbundene Gesellschaft. Der Prozess führt zum Thema der Vertragsauslegung, die bei eindeutigen und uneindeutigen Klauseln und bei offensichtlichen und nichtoffensichtlichen - latent and patent - Unklarheiten zulässig ist.

In manchen Situationen ist zur Auslegung die Berücksichtigung vertagsexterner Tatsachen - extrinsic Evidence -, zulässig. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärte die Grundsätze am 9. November 2012 ausführlich im Fall Omnicom Group, Inc. v. 880 West Long Lake Associates. Das Urteil erging zugunsten der Mieterin.


Sonntag, den 11. Nov. 2012

Statt Trinkgeld 14 Mio. Dollar  

.   Starbucks verteilt Trinkgelder an Schank- und Aufsichtspersonal außer Managern. Die Baristas klagen wegen Verstoßes gegen den Tips Act, das Schutzgesetz für Bedienungen, und gewinnen $14 Mio. Der Kaffeekonzern argumentiert, 90% der Arbeit der Shift Supervisors bestehe aus dem Bedienen von Kunden.

Amüsant und amüsiert erörtert in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 9. November 2012 im Fall Matamoros v. Starbucks Corp. den Tips Act, die gesetzliche Unterscheidung von Bedienungs- und Aufsichtspersonal, die Rechtsgrundlagen für eine Sammelklage sowie die Verdreifachung des Verlustes als Schadensersatz, treble Damages im Vergleich mit dem Strafschadensersatz, punitive Damages.


Samstag, den 10. Nov. 2012

Nazis, Commies, Schrott von BRD  

.   Die Gestapo nahm die Villa, die Kommunisten nutzten sie, die BRD gab sie verrottet zurück und muss nun zahlen, argumentierte die Klägerin im Fall Hammerstein v. Germany, den in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 9. November 2012 abwies.

Das amerikanische Gericht besitzt für den Streit um die Villa in Schwerin keine sachliche Zuständigkeit. Zugunsten der Bundesrepublik Deutschland wirkt der Foreign Sovereign Immunities Act, der die internationalen Grundsätze zur Staatenimmunität in den USA umsetzt.

Das Gericht beschied auch gegen die Anwendbarkeit von Ausnahmen nach diesem Gesetz wegen gewerblicher Handlungen oder Enteignung. Zudem wies es das Argument zurück, die Klage sei nach dem uralten Gesetz gegen Piraten, dem Alien Tort Statute, zulässig, denn der FSIA biete die absolut einzige Grundlage für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über ausländische Staaten.


Freitag, den 09. Nov. 2012

Vollstreckung des Urteils in den USA  

.   Ein Gericht in Hongkong erließ ein Versäumnisurteil gegen eine New Yorker Firma, nachdem die Klage an deren auf der Webseite angegebenen Anschrift zugestellt worden war. Im Anerkennungsverfahren vor dem Bundesgericht in New York behauptet der Verteidiger der Beklagten, die Firma sei umgezogen und das Urteil wegen Zustellungsmangels nicht anzuerkennen. Zudem müsse die Klägerin ausnahmsweise seine Kosten tragen, da die Anerkennungsklage wider besseren Wissens erhoben worden sei.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entscheidet am 8. November 2012 im Fall Alco Plastic Products Ltd. v. The Accessory Corp., dass erstens diese Kostensonderregel nur in der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit des Staates New York gelte, nicht im Bundesgericht, und zweitens nicht mutwillig eine unbegründete Klage eingereicht wurde.

Es berücksichtigt die Klagerücknahme, nachdem der Klägeranwalt entdeckte, dass er die fehlerfreie Zustellung nicht beweisen konnte. Das Gericht weist nicht nur den Kostenantrag ab, sondern gibt dem Beklagtenverteidiger auf, zu beweisen, dass er selbst nicht wegen des unzulässigen Kostenantrages für die Kosten der Klägerin haften solle.


Donnerstag, den 08. Nov. 2012

Raffinierter Betrug ist Raub  

.   Die Mitarbeiterin einer Scheckeinlösestelle erhielt den Anruf einer Frau, die sich als Gattin des Inhabers ausgab, der ein Filialnetz betreibt. Während des Telefonats traf ein Anruf aus einer anderen Zweigstelle ein: Dort stehe ein Finanzbeamte und verlange $100.000. Die Ehefrau wies die Mitarbeiterin an, einem Boten, der sich besonders ausweisen würde, gleich das Geld bereitzustellen, damit er es in die zweite Filiale brächte.

Als der Bote kam, gab ihm die Mitarbeiterin, die sich unbedroht fühlte, den mittlerweile um $20.000 höheren Betrag in bar. Ehefrau, Zweigstellenkollegin, Finanzbeamter und Bote erweisen sich als Fiktion einer raffinierten Bande. Das Geld ist weg.

Die Firma verklagte den Versicherer auf Ersatz und berief sich auf den Deckungsschutz für Raub. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied am 7. November 2012 im Fall VAM Check Cashing Corp. v. Federal Insurance Co. gegen den Versicherer. Die Police sei uneindeutig und auslegungsbedürftig, und die Auslegung des Versicherungsnehmers sei mit dem Wording der Police vereinbar.


Mittwoch, den 07. Nov. 2012

Honorar von Botschaft einklagen  

.   Ein von einem Staat mandatierter Rechtsanwalt braucht nicht die Immunitätseinrede gegen seine Honorarklage zu fürchten, entschied am 5. November 2012 das Bundesgericht der Hauptstadt Washington im Fall Nigeria v. Ugwuonye. Eine Botschaft hatte den Anwalt beauftragt und antwortete auf seine Klage mit der Immunitätseinrede nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Das Bundesgericht legte das Mandat als gewerbliche Tätigkeit des fremden Staates aus, die die Immunitätsausnahme nach 28 USC §1603(d) erfasst.


Dienstag, den 06. Nov. 2012

Abgenötigter Vertrag wirksam  

.   Alle Ansprüche gegen seinen Geschäftsfreund gab der Anwalt mit schriftlichem Vertrag auf, um eine neue Geschäftsbeziehung mit ihm einzugehen. Später klagte er, weil er nicht an den Verlust seiner vorher erworbenen Honoraransprüche aus anwaltlicher Tätigkeit glauben wollte. Den Vertrag bezeichnet er als unter Nötigung, Duress, vereinbart.

Das Gericht prüft auch seinen Honorarvertrag, der Expertenwissen reklamierte, mit der EMailantwort That's fine. angenommen worden sein sollte und zwei Vergütungen vorsah: Ein Stundensatz galt für den Geschäftsfreund, ein viel höherer für den Fall des Obsiegens, den er der Firma Oracle abknöpfen wollte.

Im Fall Weitzman v. Druglogic, Inc. nimmt dem Anwalt das Bundesgericht in Maryland nicht ab, dass er als Rechtsexperte den Verzicht auf alle alten Ansprüche nicht begriffen habe. Die Behauptung, seine Unterschrift unter den Vertrag sei durch Nichtzahlung eines Vorschusses rechtswidrig erzwungen worden, kauft es ihm auch nicht ab.

Ebenso wenig helfen dem Anwalt Hinweise auf eine manische Depression und seine Bedüftigkeit, die der Geschäftsfreund ausgenutzt haben soll. Dem Leser hilft hingegen die ausführliche, tragikomische Sachverhaltsdarstellung vom 25. Oktober 2012 sowie die sorgfältige und lehrreiche richterliche Würdigung der Merkmale einer Vertragsanfechtung und der Anforderungen an einen Mandatsvertrag.


Montag, den 05. Nov. 2012

Eigentum an Patientenfotos  

.   Auf seiner Webseite veröffentlicht ein Arzt Patientenfotos und klärt über Operationen auf. Eine Lichtanbieterin bestellt eine Webseite; ihr Grafiker verwendet Patientenfotos des Arztes. Dieser klagt. Die Beklagte behauptet, die Fotos verdienten keinen Urheberrechtsschutz.

Im Fall Denenberg v. LED Technologies, LLC entschied das Bundesgericht in Colorado am 28. September 2012, dass die Bilder eine minimale Schöpfungshöhe nach 17 USC §102 besitzen, ihre Eintragung beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, die Vermutung für ihren Schutz stützt, und der Umstand, dass einige Fotos vom Arztpersonal aufgenommen wurden, seine Rechte nicht verändert.

Dann untersucht das Gericht die Frage, ob der Schadensersatzanspruch im Rahmen von $750 bis $30.000 bei einfacher Verletzung des Copyright Act liegt, oder bei Vorsatz bis zu $150.000, oder ob eine schuldlose Verletzung eine Minderung auf $200 erlaubt. Der Arzt trägt die Beweislast für Vorsatz, die Beklagte muss das innocent Infringement beweisen. Beiden Parteien gelingt der Beweis nicht.


Sonntag, den 04. Nov. 2012

Bei Gerichtswahl in den USA verwirrt  

.   Auch Amerikaner verstehen ihre Gerichts­barkeiten nicht: Drei Rechtszüge in den Staaten, dazu die drei Ebenen des Bundes. Manche Staaten bieten nur zwei Stufen; in anderen heißt das erstinstanz­liche Gericht Supreme Court. Wann klagt man vor dem Bundesgericht? Wann wählt man das einzel­staatliche?

Der Beschluss des untersten Bundesgerichts in der Hauptstadt der USA vom 31. Oktober 2012 im Fall Rios v. ABC Imaging of Washington, Inc. illustriert die Verwirrung einer nicht­anwaltlich vertretenen Klägerin. Sie zog vor das Gericht des District of Columbia. Die Beklagte ließ den Prozess an das Bundesgericht verweisen, weil die Klägerin neben einzel­staatlichen gesetzlichen und Common Law-Ansprüchen auch bundes­rechtliche Ansprüche stellte. Die Klägerin bezeichnete die nichtbundes­rechtlichen Ansprüche auf Überstunden­vergütung als dominierend und beantragte die Rückverweisung.

Das Bundesgericht erklärt in seiner Beschluss­begründung die Zuständig­keiten des Bundesgerichts, das ohnehin dann angerufen werden darf, wenn die Parteien in verschiedenen Staaten ansässig sind. Zudem besitzt es die Zuständig­keit für Ansprüche aus Bundesrecht, wie hier wegen Ungleich­behandlung. Wenn ein solcher Anspruch mit einzel­staatlichen Ansprüchen, beispiels­weise aus Vertrags- oder Arbeitsrecht, verbunden wird, darf es alle Fragen im Rahmen der supplementary Jurisdiction beantworten.


Samstag, den 03. Nov. 2012

Arbeitgeberhaftung bei Unfall  

.   Der Arbeitnehmer verließ die Arbeit, um einen Spinnenbiss untersuchen zu lassen und dann heimzufahren. Auf dem Weg verursachte er einen Autounfall. Nicht nur er, sondern auch der Arbeitgeber werden auf Schadensersatz verklagt.

Das Urteil im Fall Roberts v. H-40 Drilling, Inc. erklärt in seiner Begründung vom Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 2. November 2012 die Grundlagen einer Arbeitgeberhaftung für vom Arbeitnehmer verursachte Schäden. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber nicht nach respondeat superior-Recht, und die Ausnahmen von der Regel greifen hier nicht.


Freitag, den 02. Nov. 2012

Experten- und Videobeweis in den USA  

BSS - Washington.   Die Parteien streiten um zwei Fragen des Beweisrechts. In erster Instanz hatten die Eltern eines bei einem Autounfall schwer verletzen Kindes den Hersteller des verwendeten Kinder-Autositzes verklagt. Bei dem von der Mutter verursachten Unfall löste sich eine Armlehne und das Kind wurde aus dem Sitz geschleudert. Streit bestand hinsichtlich der Frage, ob sich der Schultergurt zum Zeitpunkt des Aufpralls tatsächlich vor der Brust des Kindes oder vielmehr hinter dessen Rücken befunden habe.

Im Verfahren hatte ein Experte über sechs Crash-Tests berichtet, die er mit einem identischen Fahrzeug, Kindersitz und einem in Größe und Gewicht vergleichbaren Dummy durchgeführt hatte. Die hierbei aufgezeichneten Videos wurden unterstützend vorgeführt. Die Kläger legten Berufung gegen die Zulassung des Expertenbeweises und gegen die Vorführung eines der Videos ein, welches als einziges unter erheblicher Abweichung von der korrekten Sitzposition in der Lage war, eine Fehlfunktion des Sitzes zu reproduzieren. Das Gericht macht keine Hehl aus der Widersprüchlichkeit des Klägervortrags. Die Kläger selbst nutzten das Video im Verlauf des Prozesses mehrfach zur Unterstützung ihrer eigenen Argumente und begründeten ihre Berufung äußerst spärlich.

Am 31. Oktober 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans in der Sache McCune v. Graco Children's Products Inc. die Zulassung der Beweismittel. Der herangezogene Expertenbeweis fuße auf einer soliden Basis und besitze Fallrelevanz. Ebenso habe die Zulassung der Videovorführung die weiten Grenzen des richtlichen Ermessens nicht überschritten, da es sich nicht um eine exakte Nachstellung des Unfalls, an den hohe Anforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu stellen sind, sondern lediglich um Veranschaulichungen von Unfall-Theorien gehandelt habe. Sowohl für den Experten- als auch den Videobeweis legt die Entscheidung deren Grundsätze übersichtlich dar.


Donnerstag, den 01. Nov. 2012

Guter Wille unbelohnt  

.   Die Parteien streiten sich um den Rückkauf eines Anteils an einem Flugzeug. Der Kaufvertrag sah eine Rückkaufsoption vor, die mit einer Bewertung durch die Parteien oder Schätzer verbunden war. Nach der Optionsausübung einigten sich die Parteien nicht auf einen Preis, und die Flugrechte wurden zugunsten der Anteilsinhaberin vorübergehend verlängert, während die Option latent wirksam blieb.

Später verlangte die Anteilsinhaberin wegen Vertragsbruches durch die Nichtvornahme aller Optionsschritte, nämlich der Einschaltung eines Schätzers und der Auszahlung des Rückkaufspreises, Schadensersatz. Die Beklagte meinte, die Optionsausübung sei ohne Einigung über den Preis noch nicht wirksam geworden.

In New Orleans entschied am 31. Oktober 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA den Fall, JNV Aviation, L.L.C. v. Flight Options, L.L.C. Die Optionsnutzung erfolgt laut Vertrag einseitig. Die Beklagte musste nach ihrer Ausübung alle weiteren Schritte unternehmen. Der Kaufvertrag mit der Optionsklausel war beidseitig abgeschlossen. Beide Parteien waren gleichermaßen an die Optionsklausel gebunden. Daher stellte der Abbruch des Optionsverfahrens eine schadensersatzpflichtige Vertragsverletzung dar.


Mittwoch, den 31. Okt. 2012

Opferrecht: Auslegung bindet  

.   13 Bundesberufungsbezirke, Circuits, hat die amerikanische Bundesgerichtsbarkeit. Vertreten sie unterschiedliche Auffassungen, wie im Fall Amy & Vicky v. United States District Court for the Western District of Washington über das Kausalitätserfordernis im bundesrechtlichen Opferschutzgesetz, Crime Victims Rights Act, 18 USC §3771, fragt sich, welchen Präzedenzfall die Bundesgerichte anwenden müssen: Den des Revisonsgerichts im eigenen Bezirk, oder den späteren aus einem anderen Bezirk?

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 24. Oktober 2012, dass in seinem Bezirk seine Auslegung gilt, nicht die abweichende vom fünften Bezirk. Die Auslegungsdiskrepanz kann die Klägerin aus dem neunten Bezirk nur dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem United States Supreme Court in Washington, DC, vorlegen.


Dienstag, den 30. Okt. 2012

Bundesregierung, Kanzlei geschlossen  

.   Die Bäume biegen sich im seit Samstag aufgeweichten Erdreich, doch Washington überlebt das Schlimmste. Die Überflutungen folgen erst am Donnerstag, wenn die Sonne längst wieder scheint.

Am 30. Oktober 2012 bleiben die Bundesregierung und die Kanzlei dennoch geschlossen, ebenso wie Nah- und Fernverkehr und die Gerichte. Kein Bundesberufungsgericht an der amerikanischen Ostküste erließ am 29. Oktober 2012 Entscheidungen.


Montag, den 29. Okt. 2012

Sonntag, den 28. Okt. 2012

Der betrogene Wohltäter  

.   Der malaysische Wohltäter gründet eine Stiftung, der sich Freunde in Washington anschließen. Diese raten dem Stifter, eine Wohnung in der Hauptstadt der USA zu erwerben, wofür er über die Stiftung $1,5 Mio. an seine Freunde überweisen lässt.

Als er erfährt, dass diese Freunde die Wohnung kurz zuvor für die Hälfte gekauft haben, während ihm trotz seiner Zahlung kein Eigentum übertragen wurde, verklagt er sie wegen Betrug, Veruntreuung und ungerechtfertigter Bereicherung.

Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 24. Oktober 2012 im Beschluss zum Fall Cordoba Initiative Corporation v. Deak, welche Tatbestandsmerkmale und Behauptungen eine Klage auf Schadensersatz nach diesen Rechtsgrundlagen schlüssig machen.


Samstag, den 27. Okt. 2012

Ausnahmsweise Kostenerstattung  

.   Die American Rule sieht im US-Prozess keine Kostenerstattung für die obsiegende Partei vor. Doch kann ein Gesetz oder Präzedenzfall von der Regel abweichen.

Der Fall Serin v. Northern Leasing Systems, Inc. behandelt die Berechnung der Kosten. Die Klägeranwälte verlangten Millionen, und das Gericht sprach hunderttausende zu.

Die Revision blieb erfolglos, denn am 26. Oktober 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City wie folgt:
1. Das Gericht besitzt Ermessen; buchhalterische Perfektion ist nicht erforderlich.
2. Ein grober Maßstab gilt im Hinblick auf die Gerechtigkeit der Berechnung.
3. Die Kostenüberbürdung als Ausnahme darf nicht zu einem weiteren vollständigen Prozess ausarten.


Freitag, den 26. Okt. 2012

Durchgriffshaftung gegen Staat  

.   Kann eine Bank als Alter Ego des Staats einen Durchgriffs­haftungsanspruch ermöglichen? Die Konstellation der Parteien im Prozess in New York City, Seijas v. Republic of Argentina, führt zu dieser Frage. Der Kläger als Gläubiger des Staats kann die Bank als Agency oder Instrumentality des Staats nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verfolgen, doch greift er den Staat aus Durchgriffshaftung über die Bank an. Die Revisionsbegründung vom 25. Oktober 2012 erörtert lesenswert die Grundsätze dieser Haftung, die auch für Unternehmen gelten.


Donnerstag, den 25. Okt. 2012

Missbrauch: Ab nach Holland  

.   Warum in Holland klagen, wenn's auch in Amerika geht, dachte der Kläger in Lust v. Nederlandse Programma Stichting , genau wie auch Deutsche, die sich bei Anwälten in den USA mit Klagen gegen deutsche privat- und öffentlichrechtliche Körperschaften melden.

Die Rechtslage ist klar: Selbst wenn ein US-Gericht seine Gerichtsbarkeit ausüben dürfte, muss es das nicht. Es kann den Fall nach dem Forum non conveniens-Grundsatz ins Ausland verweisen. Auch ein Missbrauch gilt als Faktor.

So entschied auch das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 24. Oktober 21012 gegen den klagenden Holländer, der Beklagte aus den Niederlanden vor das Gericht in New York zerren wollte, mit einer lesenswerten Begründung.


Mittwoch, den 24. Okt. 2012

Privatpolizei im Kasino  

.   Systemspieler können Kasinos in die Armut treiben. Deshalb erlaubt das Recht von Nevada der Privatpolizei, verbannte Spieler festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen. Dabei erfüllt sie die Rolle von Polizist und Staatsanwalt.

Am 23. Oktober 2012 prüft in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Laurie Tsao v. Desert Palace, Inc. diese Praxis, die eine verbannte und strafrechtlich verfolgte Profispielerin rügte, als sie zivilrechtlich Schadensersatz vom Kasino einklagte.

Das Gericht folgert, dass die Vorschriften Nevadas den Hausverweis und die Festnahme nach seiner Verletzung gestatten, auch wenn die Spielerin nach dem Hausverweis eine Werbeschrift mit einer Einladung zum Besuch des Kasinos erhielt. Es weist das Untergericht an, weitere Ansprüche erneut zu untersuchen.


Dienstag, den 23. Okt. 2012

Numismatisches Kulturgut in USA  

.   Der internationale Handel mit Kulturgut unterliegt seit 1970 einem Schutz von Antiquitäten. In den USA ist drei Ministerien die Umsetzung und Vollstreckung der Schutzbestimmungen anvertraut. Der Zoll kann Beschlagnahmen durchführen.

Ein numismatischer Verband wendet sich gegen die Handelsschranken nach der Einfuhr cypriotischer und chinesischer Münzen. Im Fall Ancient Coin Collectors Guild v. U.S. Customs and Border Protection schildert das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond die geltenden internationalen und amerikanischen Normen sowie die Verfahrensbestimmungen.

Im Ergebnis entscheidet es, dass die Judikative nach dem Gewaltenteilungsgrundsatz und der verfassungsmäßigen Zuordnung der Außenpolitik zur Exekutive deren außenpolitische Vereinbarungen mit anderen Staaten zum gegenseitigen Schutz von Kulturgütern nicht hinterfragen darf. Es bestätigte am 22. Oktober 2012 die untergerichtliche Abweisung des Testfalls.


Montag, den 22. Okt. 2012

Verwaiste Werke unter der Lupe  

.   Das Urheberrechtsamt der USA nimmt verwaiste Werke unter die Lupe und fordert die Öffentlichkeit auf, ihm bis zum 4. Januar 2013 sachkundige Hinweise und Anregungen mitzuteilen. Das Amt in Washington verkündet seine Auffassungen und Ausblicke im Bundesanzeiger vom 22. Oktober 2012 unter dem Titel Orphan Works and Mass Digitization, Federal Register, Bd. 77, Heft 204, S. 64555-64561.

Das Copyright Office erkennt an, dass Rechtsunsicherheit verwaiste Werke und alle, die sie berühren, plagt, selbst wenn manche Prinzipien wie der Fair Use-Grundsatz ihre Nutzung für bestimmte Zwecke und in gewissem Umfang erlauben kann. In seiner Verkündung schildert es die anwendbaren Rechtsgrundlagen ebenso wie Gesetzesentwürfe und das vielfältige Interesse an der Verbreitung dieser Werke, auch durch die Massendigitalisierung.


Sonntag, den 21. Okt. 2012

Porto vom Staat?  

.   Im Fall Woodson v. Colajezzi rügt der Kläger den Gefängnis­leiter, weil er ihm weder Briefmarken noch Papier zum Verfassen von Schriftsätzen zur Verfügung stellt und zudem seine Gerichtspost liest.

Als Untersuchungs­häftling sieht er sich in seinen Rechten nach Meinungs­freiheits- und Rechtsstaats­grundsätzen verletzt. Das Bundes­gericht in Philadelphia weist die Klage am 16. Oktober 2012 mit einer ausführ­lichen Schilderung und einer kurzen, leicht verständ­lichen Begründung ab. Unter anderem fehlt der Klage eine Rechtsgrundlage.


Samstag, den 20. Okt. 2012

Klagezustellung an Scheich  

.   Hindernisse bei der Kommunikation mit Scheichs und bestimmten Königshäusern sind normal, doch der in Genf vom UAE-Scheich gekränkte Italiener glaubte, eine Klage in den USA könnte ihm zum Recht verhelfen. Allein, er scheitert wiederholt an der Zustellung an den beklagten Bruder des Präsidenten von Abu Dhabi.

Das Bostoner Bundesgericht erörtert im Fall Orsi v. H.H. Sheik Falah bin Zayed bin Sultan Al-Nahyan ausführlich den Anspruch wegen des Peitschens mit dem Gürtel und die Zustellungsfrage. Es prüft auch, ob ein Gericht in Massachusetts überhaupt seine Gerichtsbarkeit über die königliche Hoheit ausüben darf, und findet keinen Nexus.

Der Kläger hatte auf verschiedenen Wegen erfolgreich versucht, die Klage Bekannten und Vertrauten des Scheichs zuzustellen. Allerdings verzichtete er auf Zustellungswege, die ihm aussichtslos erschienen, beispielsweise nach dem UAE-Recht oder durch Kurier an die Anschrift des Scheichs. Wegen beider Mängel weist das Gericht die Klage am 17. Oktober 2012 ab.


Freitag, den 19. Okt. 2012

USA: Standes- im Markenrecht  

.   Das anwaltliche Standesrecht soll auch im Markenrecht gelten, beabsichtigt das Patent- und Markenamt der USA. Auch ausländische Rechtsanwälte, die in den USA Marken anmelden, werden erfasst. Dazu verkündete es am 18. Oktober 2012 nach dem Administrative Procedures Act einen Verordnungsentwurf zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit.

Der Entwurf Changes to Representation of Others Before the United States Patent and Trademark Office; Proposed Rule, Federal Register, Bd. 77, Heft 202, S. 64190, enthält auch die neuen Regeln sowie die Abweichungen vom Standard, dem Model Code of Professional Responsibility of the American Bar Association.


Donnerstag, den 18. Okt. 2012

Vorsicht bei Rechtsnachfolge  

.   Die Rechte und Pflichten der Rechtsnachfolger von Vertragsparteien werden meist vertraglich geregelt. Gelegentlich wird zudem ausdrücklich bestimmt, dass Drittbegünstigte nicht vorgesehen sind, wie hier:
This agreement shall be binding upon and inure to the benefit of the parties hereto and their respective heirs, successors, and permitted assigns. No person or entity that is not a party to this agreement may claim any right or benefit hereunder.
Das Urteil in Retro Television Network, Inc. v. Luken Communications LLC betrifft diese Klausel. Im Rahmen der Übertragung von Fernsehrechten im Intellectual Property Agreement wandelten sich die Beteiligten in andere Gesellschaften, und später verklagte eine Seite die Muttergesellschaft der anderen Seite. Der Erfolg blieb nach obiger Klausel versagt. Zudem haften Gesellschafter nicht für die Schulden einer Gesellschaft, klärte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 17. Oktober 2012.


Mittwoch, den 17. Okt. 2012

Vergleich im Pazifik  

Die Regierung sitzt in Washington, DC. Am anderen Ende der USA und der Welt, im östlichen Pazifik nahe Manila, macht ein kleiner Richter dem Bundesjustizminister Dampf: Er solle gefälligst jemanden zu Vergleichsverhandlungen vorbeisenden.

Der Minister, der als Attorney General auch als Bundesstaatsanwalt waltet, nimmt empört den viel kürzeren Weg nach San Francisco und ruft das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks an: Es soll dem Richter den Schnabel verbieten.

Die Revisionsentscheidung vom 16. Oktober 2012 im Fall United States of America v. United States District Court for the District of the Northern Mariana Islands ist allerdings nicht in seinem Sinne: Ein Richter muss sich an Regeln über vorgeschaltete Vergleichsversuche halten und darf auch dem Staat als Partei die Teilnahme vorschreiben.


Dienstag, den 16. Okt. 2012

Kleidung im Urheberrecht der USA  

.   Der Schutz von Bekleidung durch Urheberrecht stößt, wie der für Möbel, schnell an die Grenze der Funktionalität, die diesen Schutz verbietet. Ästhetische Elemente müssen auch abgetrennt Produkte darstellen können, oder das Gesamtbild muss wie ein eigenes Kunstwerk wirken.

Diese Grundsätze erörtert das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in einer kurzen Revisionsprüfung lesenswert im Fall Jovani Fashion, Ltd. v. Fiesta Fashions am 15. Oktober 2012.


Montag, den 15. Okt. 2012

Bundeswahl nach Staatenrecht  

.   Die einzelnen Staaten der USA regeln das Recht der Wahlbeteiligung auch für Bundeswahlen. 2012 stellt sich wiederholt die Frage, ob neue einzelstaatliche Gesetze bundesverfassungskonform sind.

Die Konformitätskriterien sind unter anderem im Bundesgesetz Voting Rights Act normiert, der eine Überprüfung von einzelstaatlichen Änderungen durch den Bundesjustizminister oder ein erstinstanzliches, doch ausnahmsweise mit drei Richter besetztes Bundesgericht geregelt, 42 USC §1973c(a).

Ein Staat, der der Nachprüfung unterliegt, ist South Carolina. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete seine Entscheidung im Fall South Carolina v. United States am 10. Oktober 2012. Die neuen einzelstaatlichen Regeln genehmigt es grundsätzlich. Da jedoch die Vorlaufzeit für ihre Umsetzung zu kurz für die im November bevorstehende Wahl ist, wird die Freigabe ausgesetzt.


Sonntag, den 14. Okt. 2012

Geheimnisvoller Unfall ohne Beweise  

.   Im amerikanischen Prozess legt jede Seite ihre Unterlagen der Gegenseite vor. Die Pflicht, Beweise für das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, zu schützen, beginnt mit der Kenntnis vom Ersatzanspruch. Meist verfügt der Anwalt jeder Seite einen Litigation Hold zu diesem Schutz.

Im Fall Mahaffey v. Mariott International Inc. gingen die Beweise der Beklagten unter einer Feuerlöschbrause zugrunde, und das Gericht soll laut Kägerantrag Beweisvermutungen zuungunsten der Beklagten verhängen. Die Vernichtung von Hotelvideos und eines Forderungsschreibens sollen nämlich den behaupteten Hotelunfall unbeweisbar machen. Das Hotel weiß nicht einmal, dass ein Unfall geschah, sein Personal zu Hilfe eilte oder eine anwaltliche Forderung einging.

Das unterste Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, erörtert in seiner Begründung vom 11. Oktober 2012 auf 12 Seiten lesenswert die Implikationen des Verlusts für das in Deutschland oft als Pretrial Discovery bezeichnete Verfahren und beschließt, dass mangels eines besonderen Verschuldens der Beklagten Sanktionen nicht angezeigt sind.


Samstag, den 13. Okt. 2012

Bundesmarke gegen Texas-Marke  

.   Die acht Merkmale der Verwechslungsgefahr, Likelihood of Confusion, bilden das zentrale Thema der Entscheidung im Fall Gruma Corporation v. Mexican Restaurants, Inc., den das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans am 12. Oktober 2012 lesenswert löste.

Interessant ist zudem die Konstellation der klägerischen Marke Mission, die 1982 im Bundesmarkenregister eingetragen wurde, auf die 1995 die Eintragung der Beklagtenmarke Mission Burrito im einzelstaatlichen Register von Texas folgte, der die Beklagte 1997 eine Registrierung im Bundesverzeichnis folgen ließ.


Freitag, den 12. Okt. 2012

Donnerstag, den 11. Okt. 2012

Abfuhr in Abführmittelfabrik  

.   Der entlassene Abführmittelproduktionsleiter klagt gegen seine Kündigung aus Altersgründen. Das Gericht geht im Fall Acevedo-Parrilla v. Novartis Ex Lax Inc. davon aus, dass die Entlassung fair war: Sein Alter spielte keine Rolle. Die Einstellung der viel jüngeren Nachfolgerin besagt nichts.

Lesenswert ist deshalb die Revisionsbegründung des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA vom 10. Oktober 2012, das den Fall zurücksendet. Die Entlassung erfolgte nicht unbedingt wegen Produktionsproblemen, die der Leiter zu vertreten hatte, sondern die Probleme können auch ein Vorwand gewesen sein, ihn zu entlassen.

Die Revision sieht nämlich die Probleme unter dem Blickwinkel durchweg hervorragender Leistungsbeurteilungen und den Umständen, die die Probleme auslösten, beispielsweise einer Maus, die bei Bauarbeiten in die Fabrik eindrang, oder Pestiziden, die eine Drittfirma einsetzte und die Produktion vernichtete. Da diese Tatsachenfragen vom Untergericht fälschlich nur dem Kläger zugeordnet wurden, muss es nun erneut prüfen.


Mittwoch, den 10. Okt. 2012

Zum Vertrag verführt  

.   Betrügerisches Verführen zum Vertragsschluss stellt eine unerlaubte Handlung dar, die anders als eine Vertragsverletzung zum Strafschadensersatz, punitive Damages, führen kann.

Darum kämpfen Kläger mit harten Bandagen, wenn sie den deliktischen Anspruch des fraudulent Inducement irgendwie bei einem behaupteten Vertragsbruch geltend machen können - zumal derselbe Sachverhalt normalerweise Ansprüche aus Torts nicht neben Damages aus Contracts gestattet.

Im Fall Ipcon Collections LLC v. Costco Wholesale Corp. kämpft der Kläger bis in die Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City um das Recht, diesen Anspruch nicht im Schiedsverfahren, sondern vor sympathischen Geschworenen im Prozess vor dem ordentlichen Gericht vortragen zu dürfen, und verliert am 9. Oktober 2012.


Dienstag, den 09. Okt. 2012

Anwalt muss Facebook prüfen  

.   Darf sich ein Anwalt auf die Behauptungen von Mandanten verlassen, wenn er eine Schadensersatzklage entwirft? Im Fall Cajamarca v. Regal Entertainment Group handelte sich der Rechtsanwalt einer bis zur Bettlägrigkeit geschädigten Klägerin eine richterliche Rüge ein.

Ein Blick auf Facebook hätte ihn belehrt, dass sie zu einem aktiven Sozialleben in- und außerhalb des Bettes fähig blieb. Eric Goldman klärt am 6. September 2012 über die Hintergründe detaillierter auf.


Montag, den 08. Okt. 2012

Exekutive und Judikative zanken  

.   Der Staat bringt das Gericht in die Welt George Orwells, schimpft der Oberrichter des Hauptstadtgerichts im Fall Act Now to Stop War and End Racism Coalition v. District of Columbia, der die Verfassungsvereinbarkeit des Verbots politischer Aufkleber an Lampenmasten betrifft.

Oberrichter Lamberth ist empört, dass der Nichtstaat Washington erst auf die Beweissammlung im Ausforschungsbeweisverfahren ,Discovery, verzichtet, doch nach gemeinsamer Erarbeitung der Prozessgeschäftsordnung ein Recht auf die Vorlage eines Fragenkatalogs an die Kläger, Interrogatories, behauptet und sich bei der Begründung in Widersprüche verwickelt.

Am 4. Oktober 2012 wies er den Antrag ab und legte dem District of Columbia die Kosten im Zusammenhang mit dem Antrag auf. Vorher gab er den Kollegen im Nachbargebäude, zu denen man nach seiner Auffassung freundliche Beziehungen pflegt, laut hörbar eins auf die Finger:
[T]he District’s position and arguments are as untenable as they are ridiculous. Defendant asks this Court to enter an Orwellian world where all arguments are devoid of context, and all Court orders magically mean whatever the District wishes them to mean. The Court rejects this invitation.
The District’s Opposition is riddled with needlessly caustic remarks, contradictory statements and peripheral law, which together serve only to highlight its own disingenuous arguments. It first asserts that the Court did not impose any limits on discovery for the District. […] The District, however, quickly backs away from this stunning assertion. Almost immediately, defendant then “respectfully suggests,” in a footnote, that the language of the final Order “leads to the reasonable conclusion” that the Court did not intend to prohibit the District from taking discovery. […] Backing still further away from its opening statement, in yet another footnote, the District “avers that its interpretation of the Scheduling Order, and the discovery it propounded thereunder, was substantially justified.” […]
Highlighting its own hypocrisy, in a section entitled “Argument,” the District asserts—without any real “argument,” just a conclusory sentence—that plaintiff failed to meet its burden for a protective order because plaintiff “relie[d] entirely on conclusory statements, with no specific facts or admissible evidence.” […] This, in fact, is the definition of irony.


Sonntag, den 07. Okt. 2012

Fruchtlose CIA-Abfrage?  

.   Eine Auskunftsanfrage beim CIA ist nicht unbedingt fruchtlos, bestimmte das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, in Freedom Watch, Inc. v. Central Intelligence Agency am 5. September 2012. Die Klägerin forderte nach dem Freedom of Information Act von CIA, Pentagon, NSA und Außenministerium Unterlagen über durchgesickerte Staatsgeheimnisse über Israel, Iran, Irak und andere Staaten, die in die US-Presse gelangt waren.

Obwohl einige Ämter erklärten, die Existenz entsprechender Unterlagen weder bestätigen noch verneinen zu können, räumten sie der Klägerin eine Widerrufsfrist ein, die diese verstreichen ließ und sie zur Klageerhebung veranlasste.

Das Bundesgericht hielt jedoch das Widerrufsverfahren für unverzichtbar, weil die Klägerin nicht seine Fruchtlosigkeit belegte. Außerdem waren die Anfragen zu unspezifisch, als die Klägerin durchgesickerte, leaked, Informationen verlangte und so den ministeriellen Suchauftrag ungenau definierte.


Samstag, den 06. Okt. 2012

Bundesgerichte keine Superrevision  

.   Als maurischer Ureinwohner sah sich der Kläger jeder Gerichtsbarkeit enthoben. Als das einzelstaatliche Gericht gegen ihn entschied, wandte er sich an das Bundesgericht der Hauptstadt. Das erkennt schnell, dass es unzuständig ist, und weist ihn im Fall McCoy El v. Maryland am 5. Oktober 2012 zurück.

Bundesgerichte bilden keine Revisionsinstanz für Prozesse vor einzelstaatlichen Gerichten. Staaten und Bund bieten parallel - meist - drei Rechtszüge: Die einen für Ansprüche nach staatlichem Recht, beispielsweise Vertragsrecht. Die anderen für bundesrechtliche Ansprüche, beispielsweise im Bundesbeschaffungswesen.

Dann gibt es ein Überlappen der Gerichtsbarkeiten für Ansprüche aus einzelstaatlichem Recht mit Parteien aus verschiedenen Staaten, die auch das Bundesgericht erster Instanz anrufen dürfen. Nicht nur Amerikaner verstehen das nicht so genau.


Freitag, den 05. Okt. 2012

Herzinfakt im Flugzeug  

FS - Washington.   Im Fall Carriker vs. Emirates Airlines vom 1. Oktober 2012 entschied das Berufungsgericht des fünften Bezirks, dass der Kläger, dessen Mutter aufgrund eines Herzinfaktes während eines Fluges zwei Tage nach der Landung verstarb, keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Fluggesellschaft hat.

Nach Art. 17 des Montrealer Abkommens muss eine Fluggesellschaft den Schadensersatz leisten, wenn ein Reisender durch einen Unfall an Bord getötet wird. Ein Unfall wird von den amerikanischen Gerichten in diesem Zusammenhang als unerwartetes Geschehen definiert, welches nicht im Zusammenhang mit dem Passagier steht.

Der Kläger forderte die Besatzung, die den Zusammenbruch seine Mutter entdeckte, auf, sie manuell oder mit Hilfe eines Defibrillators zu reanimieren. Die Crew befolgte diese Anweisung nicht, da laut einer Checkliste eine Reanimation nur bei Atemstillstand erfolgen soll. Dieses Versäumnis stellt laut Klägervortrag einen Unfall im Sinne des Art. 17 dar.

Das Gericht teilt diese Auffassung nicht. Der Verstorbenen wurde keine Hilfe gewährt, weil sie noch atmete. Die Maschine befand sich bereits im Landeanflug, als der Zusammenbruch entdeckt wurde; der Mutter wurde Sauerstoff verabreicht, und ein Notarzt wurde verständigt. Zu einer Nutzung des Defibrillators seitens des Notarztes musste es zu keiner Zeit kommen.


Donnerstag, den 04. Okt. 2012

Film <- Schwarm <- Klage  

.   Ist ein P2P-Schwarm eine Verschwörung, die eine gemeinsame Klage gegen alle Schwarmteilnehmer an einem Internetkopiervorgang für ein urheberrechtlich geschütztes Werk rechtfertigt? Die Frage ist ungeklärt.

Verschiedene Gerichte teilen unterschiedliche Auffassungen, doch die Mehrheit vertritt die Ansicht, ein prozessualer Joinder sei unzulässig. Zuviel unterscheidet die Teilnahme am P2P-Schwarm von einer zu gemeinsamen illegalen Zielen verbundenen Personengruppe.

Der Klick auf Download allein macht nicht erkennbar, dass der Torrent-Nutzer mit anderen verschwörerisch in Verbindung treten will. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington erklärt die Rechtslage am 28. September 2012 im Fall Malibu Media, LLC v. Does 1-11 gegen IP-Anschriften, die Filmausschnitte von Pretty Back Door Baby zirkulierten.


Mittwoch, den 03. Okt. 2012

Kündigung oder Beendigung?  

.   DHL versprach einem Softwareentwickler das Kündigungsrecht, wenn DHL das geplante Kiosk-Projekt beenden würde, aber auch Schadensersatz, wenn DHL den Vertrag kündigen würde. Als DHL das Projekt einstellte, jedoch nicht den Vertrag kündigte, klagte der Entwickler auf Schadensersatz und gewann.

Das Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA legt am 2. Oktober 2012 den Vertrag im Fall C. A. Acquisition Newco, LLC v. DHL Express (USA), Inc. nach dem Vertragsrecht von Florida aus und erkennt, dass er uneindeutig ist. Deshalb muss das Untergericht externe Beweise, beispielsweise aus den vorvertraglichen Verhandlungen, zu seiner Auslegung heranziehen.


Dienstag, den 02. Okt. 2012

Neue Saison im Supreme Court  

.   Am 1. Oktober beginnt im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, immer das neue Jahr. Von der Webseite des Supreme Court werden dann bald die alten Urteile und Beschlüsse verbannt, die in die Entscheidungssammlung der U.S.-Serie wechseln, nachdem sie vorher nur als Slip Opinions existierten. Die URLs zu den Supreme Court Slip Opinions bleiben jedoch länger gültig, beispielsweise in den Listen von Decisions Today.


Montag, den 01. Okt. 2012

Produkthaftung: Wer haftet?  

.   Der Käufer eines später verbrannten Neuwagens verlor seinen Produkthaftungsanspruch, weil er nicht belegen konnte, ob der Autoladen, ein anderer Händler oder ein Dritter die schadensverursachenden Stromkabel eingebaut hatte.

Der Kunde, dessen Haus mitabbrannte, gewann jedoch in der Revision im Fall Reese V. Ford Motor Co. Nach dem anwendbaren Produkthaftungsrecht des Staates Pennsylvania gilt der Anspruch gegen Hersteller oder Verkäufer, entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 28. September 2012, ohne Verschuldensnachweis.

Das Untergericht hatte fehlerhaft einen Präzedenzfall herangezogen, bei dem unklar war, welcher Beklagte der Verkäufer war, und die Klage abgewiesen. Wo die beim Erwerb angeschlossenen Kabel eingebaut wurden, ist für diesen Anspruch unerheblich, erklärt die zweite Instanz:
The Pennsylvania Supreme Court has adopted §402A of the Restatement (Second) of Torts, which imposes strict liability on the purveyor of a product in a defective condition "'unreasonably dangerous to the user or consumer.'" […] To recover under §402A, a plaintiff must establish that: (1) the product was defective; (2) the defect was a proximate cause of the plaintiff’s injuries; and (3) the defect causing the injury existed at the time the product left the seller’s hands.


Sonntag, den 30. Sept. 2012

Kind in USA: Darf es heim?  

.   Gerichte, Eltern und Behörden können vom Kindesrückführungsurteil im Fall Felder v. Wetzel lernen. Mutter in der Schweiz und Patentante in den USA streiten sich um die Rückführung des schweizer Kindes aus den USA vor dem US-Gericht.

Erst die Revision des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA bringt Klarheit: Der schweizer Sorgerechtsbeschluss zugunsten der Mutter war unklar formuliert. Das erstinstanzliche Untergericht in den USA missverstand ihn.

Es wies den Antrag auf Rückführung nach dem International Child Abduction Remedies Act, 42 USC §11601 ab, obwohl ein gesundheitlicher Notfall vorlag. Der United States Court of Appeals for the First Circuit revidiert die Ablehnung am 28. September 2012. Das Bundesgericht muss neu prüfen.


Samstag, den 29. Sept. 2012

Frist: Rettungsrechner in der Revision  

.   Binnen 90 Tagen musste der Kläger klagen oder aufgeben. Der Beklagte behauptet, nach dem Klagevortrag sei die Klage wenige Tage zu spät erhoben worden. Das Gericht weist sie ab.

In der Revision rechnet das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA neu nach. Der Klageanlass begann mit einem Schreiben an den Kläger, die Frist mit dessen Eingang. Der Kläger hatte einen Tag mit seinem Vortrag verschenkt, doch darf das Gericht statt des Vortrags den Poststempel als Beweis verwerten.

Ein Tag ist gewonnen! Dann addiert das Gericht eine Postlaufzeit von drei Tagen. Ergebnis: Der Kläger hielt mit 89 Tagen die Frist ein, erklärt das Gericht im Fall Alton Eskridge v. Hickory Springs Manufacturing am 28. September 2012.


Freitag, den 28. Sept. 2012

$1 Mrd. Dollar von Samsung  

.   Wo Geld ist, da finden sich auch Kläger. Erfinderisch geht es in Bates v. Samsung um eine Milliarde Dollar wegen des Urheberrechts an Fernsehern, die Samsung und andere Firmen verletzt haben sollen. Der klagende Insasse erhielt lebenslang und meint, die Beklagten hätten seine beim Urheberrechtsamt in Washington hinterlegten Ideen gestohlen.

Schon der United States District Court machte kurzen Prozess. Die Abweisung bestätigt in der Revision noch kürzer das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond im Fall Marlow Bates, Sr. v. Samsung Electronics America, Inc. am 27. September 2012.

Kurz, prägnant und lesenswert für alle, die in der Boulevardpresse von schnell gewonnenem Reichtum im amerikanischen Prozess gelesen haben.


Donnerstag, den 27. Sept. 2012

Kundendaten: Teilungspflicht?  

.   Wer Kundendaten sammelt und einem Dritter gibt, muss sie zu nicht ungünstigeren Bedingungen mit weiteren Interessierten teilen. Dieser Grundsatz gilt nach dem Telefonaufsichtsgesetz des US-Bundes. Ob er sich auf andere Konstellationen erstrecken lässt?

Jedenfalls nicht unendlich, entschied am 26. September 2012 in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall LSSI Data Corp. v. Comcast Phone, LLC nach dem Telecommunications Act of 1934 mit den Änderungen des Telecommunications Act of 1996.

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, die einem Netzinhaber das Teilen der Kundendaten an einen Dritten auferlegte, lagen im Revisionprozess jedoch noch nicht genug Fakten vor, um eine abschließende Würdigung vorzunehmen. Vorerst beschränkte sich die Revision auf die Aufhebung der e.V.


Mittwoch, den 26. Sept. 2012

Gerichtsstandsklausel zulässig  

AM - Washington.   In der Entscheidung The Estate of Tore Myhra v. Royal Caribbean Cruises, LTD. wendet sich der Kläger gegen die Gerichtsstandsklausel der Beklagten mit dem Ziel, ihre Ungültigkeit feststellen zu lassen.

Die Klausel, die die auschließliche Zuständigkeit englischer und walisischer Gerichte vorsieht, habe eine Haftungsbeschränkung zur Folge, die gegen die öffentliche Ordnung der Vereinigten Staaten nach 46 USC §30509 verstoße.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA bestätigte am 21. September 2012 die Entscheidung der Vorinstanz, die die Klage abgewiesen hatte. Es führte aus, dass 46 USC §30509 selbst dann einer in einem Beförderungsvertrag enthaltenen Gerichtsstandsklausel eines Schiffseigners nicht entgegenstehe, wenn das gewählte Gericht materielles Recht anwende, das eine Haftungsbeschränkung vorsehe.

Weder der Wortlaut noch der Zweck der Norm verbiete den Gebrauch einer solchen Klausel. Ziel des Gesetzes sei es, die einseitige Auferlegung einer Haftungsbeschränkung durch den Schiffseigner zu verhindern.


Dienstag, den 25. Sept. 2012

Kürzere Fristen im Markenamt?  

AM - Washington.   Mit dem Ziel, die Aktualität des Markenregisters sicherzustellen, brachte das United States Patent and Trademark Office einen Verordnungsentwurf auf den Weg, den es im Federal Register, Bd. 77, Heft 159, S. 49425 am 16. August unter Request for Comments Regarding Amending the First Filing Deadline for Affidavits or Declarations of Use or Excusable Nonuse veröffentlichte.

§8 und §71 des Trademark Act, 15 USC §1058, 15 USC §1141k, regeln in ihrer bisherigen Fassung, dass der Nachweis für die Verwendung der Marke im Verkehr zwischen dem fünften und sechsten Jahr nach dem Zeitpunkt der Registrierung, oder innerhalb der darauffolgenden sechsmonatigen Nachfrist, Grace Period, eingereicht werden muss. Der Entwurf verkürzt um zwei Jahre die Frist für den Nachweis, der demnach zwischen dem dritten und vierten Jahr oder innerhalb der Grace Period geführt werden müsste.

Bevor eine solche Änderung, die die Anpassung des Gesetzes durch den Kongress voraussetzt, erfolgt, erhält die Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf oder Alternativen zu äußern. Mit diesem Kommentierungsrecht ist allerdings keine Handlungspflicht des USPTO verbunden.


Montag, den 24. Sept. 2012

Die USA GmbH  

.   Kurzen Prozess macht in Philadelphia im Fall Himmelreich v. USA das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA mit dem Argument, das Verhältnis Staat und Bürger sei von der Souveränität des Bürgers geprägt und der Staat existiere womöglich nur als gesellschaftsrechtliches Phänomen:
Himmelreich’s submissions contain the faint air of sovereign-citizen argumentation. See Mot. for Copies 1–2, ECF No. 173 (referring to the District Court as an “Article I Court”; referencing the “Incorporated United States of America”). To continue down that path would be unrewarding. See United States v. Benabe, 654 F.3d 753, 767 (7th Cir. 2011). AaO Fn. 3.
Diese Fußnote vom 21. September 2012 erinnert an das wiederholte und drängende Ansinnen potentieller Mandanten aus Deutschland, von US-Gerichten die Nichtigkeit einer gewissen BRD GmbH feststellen lassen zu wollen.


Sonntag, den 23. Sept. 2012

Im Geiste dabei: Sieg!  

.   Der Beklagte verzichtete auf sein Erscheinen vor Gericht und gewann den Fall Rahim v. Government of People's Republic of Bangladesh ganz leicht. In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gegen den klagenden unbeförderten Steuerbeamten des Staats.

Dieser hatte nämlich nicht plausibel dargelegt, warum Bangladesh der Immunität vor US-Gerichten nach dem Foreign Sovereign Immunities Act beraubt werden sollte. Außerdem muss er das Verbot einer Klageänderung hinnehmen. Die sei aussichtslos, erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 21. September 2012.


Samstag, den 22. Sept. 2012

Marken digital billiger  

AH - Washington.   Durch eine neue Verordnungsinitiative versucht das United States Patent and Trademark Office, seine Nutzer zu einer Verwendung der neuen Medien anzuhalten, um eine einfachere und schnellere Abwicklung der Markenanträge zu ermöglichen.

Die Gebühren sollen dann niedriger werden, wenn sowohl die Markenanmeldung elektronisch eingereicht werden als auch der Korrespondenz sowie einem elektronischen Einreichen aller weiterer Dokumente per Email zugestimmt wird. Das USPTO erwägt dabei außerdem, die Gebühren für in Papier eingereichte Anmeldungen anzuheben, um dem höheren Bearbeitungsaufwand gerecht zu werden.

Diesen Verordnungsentwurf veröffentlichte das USPTO unter Notice of Inquiry Regarding Adjustment of Fees for Trademark Applications, Federal Register Bd.77, Heft 159, S. 49426 vom 19. August 2012, um der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act Gelegenheit zu geben, ihn zu kommentieren.


Freitag, den 21. Sept. 2012

Facebook-Vergleich unanfechtbar  

.   Daten der Facebook-Mitglieder über Einkäufe veschleuderte die Plattform an deren sogenannte Freunde mit der bald wieder eingestellten Beacon-Technik, doch rief der Skandal Sammelkläger auf den Plan.

Sie erstritten einen Vergleich, von dem weniger als ein Drittel an ihre Anwälte ging, während der Großteil der Facebook-Zahlung in eine neue Stiftung floss, die eine kleine Sammelkläger-Minderheit dann im Fall Ginger Mccall v. Facebook, Inc. angriff, weil die Stiftung auch von einem Facebook-Ratsmitglied verwaltet wird.

In San Francisco bestimmte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 20. September 2012, das diese Besetzung einem Vergleich ebenso wenig entgegensteht wie der Umstand, dass die Zahlung nicht an die geschädigte Freundesrunde ausgeschüttet wurde, sondern nach dem Cy-Pres-Grundsatz an den Nächstbesten, nämlich die neue Stiftung, die sich gegen derartige Skandaltechniken wenden soll.


Donnerstag, den 20. Sept. 2012

Die Auswahl des Beklagten  

FS - Washington.   In dem Fall Sherry Ross v. Jefferson County Department of Health versucht die Klägerin ihren ehemaligen Arbeitgeber, das Gesundheitsamt des Kreises, aufgrund einer angeblich auf Diskriminierung beruhenden Kündigung zu verklagen.

Das Berufungsgericht des elften Bezirks schließt sich am 17. September 2012 dem Vorgericht an. Demnach fällt das Amt als einzelstaatliche Behörde unter den Schutz des 11. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Dieser besagt, dass einzelstaatliche Behörden nicht vor dem Bundesgericht verklagt werden können. Wann es sich um eine einzelstaatliche Behörde handelt, richtet sich nach vier Merkmalen: Beispielsweise wie stark der jeweilige Staat die Behörde überwachen darf und wie sie sich finanziert.

Die Gesundheitsbehörde des Staates Alabama überwacht und finanziert die Kreisämter. Zudem schließt einheitlich amerikanisches Recht die Kreise bei jeglichen Ansprüchen gegen die einzelnen Ämter als Beklagte aus. Der richtige Klagegegner ist somit nicht das Amt, sondern der einzelne Beamte.


Mittwoch, den 19. Sept. 2012

Vertrag online: $378260 Verlust  

.   Vielleicht wäre dem Kläger beim Lesen eines Vertrags auf Papier aufgefallen, dass er für die Kostenerstattung haftet, aber er erledigte seine Investitionen online, unterzeichnete den Vertrag mit dem Anlagehaus elektronisch und gab elektronisch eine falsche Kontonummer an.

Als die Investitionsabwicklung daher Reibungsverluste erlitt und er das Haus verklagte, wurde seine Klage abgewiesen und dessen Widerklage auf die Erstattung von 378260 Dollar Anwalts- und Prozesskosten stattgegeben.

Für die haftet er auch nach der Revision, wie das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Larry Rader v. ING Groep NV am 18. September 2012 überzeugend und umfassend darlegt.


Dienstag, den 18. Sept. 2012

Waffen oder Dual Use?  

.   Unruhe lösen Schreiben des Außenministeriums in Washington, DC, an Hersteller von Dual Use-Gütern aus, denen implizit vorgeworfen wird, ihre Produkte könnten als ITAR-kontrollierte Waffenwaren zu klassifizieren sein. Produkte, Dienstleistungen, Wissen - da wird zwar rechtlich unterschieden, doch ist bei dieser anfangs diskret angelegten Anfrage noch unklar, ob so differenziert wird. Die Kampagne des State Department wirkt wie ein Versuch, mehr Dual Use-Güter in die Zuständigkeit des Directorate of Defense Trade Controls dieses Ministeriums und unter die Anwendbarkeit der International Traffic in Arms Regulations zu bringen. Obwohl die Schreiben von der Vollstreckungsabteilung des Ministeriums ausgehen, ist kein laufendes Untersuchungsverfahren erkennbar. Fachkreise vermuten jedoch, dass eine Verbindung zu Verfahren über europäische Wiederausfuhren amerikanischer Technik besteht; vgl. Kochinke, US-(Re-)Exportkontrollen und Informationstechnologie: Entwicklungen im Sanktionenbereich, in: Goebel (Hrsg.), Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der deutschen EDV-Branche, Köln 1990, 216 ff.


Montag, den 17. Sept. 2012

Geld bei Kundenklau?  

.   Kundenklau betrieb der taiwanesische Hersteller, der seinem Vertreter in den USA die Kundennamen vertraglich abforderte. Erhält der Vertreter Schadensersatz oder eine Unterlassungsverfügung?

Schadensersatz folgt aus Common Law, die Injunction aus dem Equity-Recht. Wenn eine Common Law-Rechtsfolge anwendbar ist, kommt Equity nicht zum Einsatz.

Nach diesen Grundsätzen verlor der Vertreter den Verfügungs­anspruch: Der Kundenverlust ist in Geld messbar und kann so entschädigt werden. Das außer­ordentliche Rechtsmittel der Verfügung ist daher nach dem Urteil des Bundesberu­fungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in World Wide Polymers, Inc. v. Shinkong Synthetic Fibers Corp. vom 14. September 2012 unanwendbar.


Sonntag, den 16. Sept. 2012

Vertragsgestaltung im US-Recht  

AH - Washington. In Innotext Inc. v. Petra'Lex USA Inc. prüft das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks schulmäßig, ob ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. In der Entscheidung vom 11. September 2012 hebt das Gericht das Urteil der Vorinstanz in drei der vier Klagepunkte auf und verweist es zur erneuten Entscheidung an das Untergericht zurück.

In der entscheidenden Frage der vertraglichen Grundlage geht der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit in Cincinatti richtigerweise vom Vorliegen eines mündlichen Vertrags aus. Die Vorinstanz fokussierte auf dem Wie des Vertrages und wies die Klage mangels Beweises des Klägers über den Inhalt des Vertrages ab.

Das Berufungsgericht bejaht die Einigkeit der Parteien über die essentialia negotii und nimmt daher einen Vertragsschluss an. Trotz der verwirrenden Firmenstrukturen bestand vor allem ein gegenseitiges Einvernehmen über die Parteien und den Gegenstand des Vertrages. Für die Klage komme es lediglich darauf an, ob ein Vertrag vorliege, der genaue Inhalt kann der Auslegung durch die Jury verbleiben.


Samstag, den 15. Sept. 2012

Googles Hassvideo-Dilemma  

.   Meinungsfreiheit ist eins der höchsten Rechtsgüter in den USA. Google steht vor dem Dilemma, das neue Hassvideo von YouTube aus Anstands- und politischen Gründen zu entfernen, und sich deshalb einerseits einer Haftung für den Inhalt von YouTube-Veröffentlichungen auszusetzen, während andererseits Politiker wie Romney den Ruf nach Löschung als Verrat amerikanischer Grundwerte darstellen.

In den kommenden Wochen wird über die zugrundeliegenden Rechtsfragen ausgiebig diskutiert werden. Klar ist jedoch, dass das Verfassungsrecht auf Rede-, Meinungs-, politische und auch Religionsfreiheit im First Amendment Schranken unterliegt. In der Wikipedia sind die Free Speech-Schranken der USA auch für Laien nachvollziehbar zusammengefasst.

Die Grenzen der amerikanischen Redefreiheit wirken - das wird oft übersehen - im Verhältnis Staat und Bürger, nicht Google und YouTube-Uploader:
Incitement
False statements of fact
Obscenity
Child pornography
Fighting words and offensive speech
Threats
Speech owned by others
Commercial speech
Google, YouTube-Videolieferant und YouTube-Besucher stehen vertraglich zueinander in Beziehung, während Dritte möglicherweise aus deliktischer Haftung Ansprüche behaupten können. Für Google ist es dabei wichtig, nicht als Verfasser oder Redakteur mit inhaltlicher Einflussnahme aufzutreten, weil dann die gesetzliche Haftungsbefreiung für Anbieter von Kommunikationssystemen, die auch für die Anbieter der Netzinfrastruktur gilt, entfällt.


Freitag, den 14. Sept. 2012

Deutsche Mutter im Glück  

.   Der Kläger verklagt ein US-Unternehmen auf Schadensersatz und stellt im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, fest, dass er auch dessen deutsche Mutter verklagen kann. Er ändert die Klage ab, doch das Gericht weist seine neuen Ansprüche, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist von einem Jahr in den Prozess eingebracht wurden, ab.

Auch in der Revision verliert er. In Cincinatti bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen Robert Beverly v. MEVA Formwork Systems, Inc. am 13. September 2012, dass die Klagänderung mit Einbeziehung des deutschen Unternehmens nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage zurückwirkt.


Donnerstag, den 13. Sept. 2012

Im Prozess gelogen: Abweisung  

.   Der Kläger beklagt seine Entlassung, angeblich wegen seiner ghanaischen Herkunft. Die Firma beklagt seine Frechheit: Er habe während der Arbeitszeit den Betrieb nachweislich stundenlang verlassen, und sein nie eingegangenes, angebliches Entschuldigungsschreiben sei an eine Frau Fritts gerichtet, die Shultz hieß und erst später Herrn Fritts heirate. Beide Parteien beantragen gegenseitig ein Abweisungsurteil schon vor der Vorlage an die Jury.

Die Beklagte weist mit einer Diagnose des klägerischen PCs nach, dass das Schreiben erst 1,5 Jahre nach dem Vorfall verfasst wurde. Im Fall Amfosakyi v. Frito Lay, Inc. entscheiden das Bundesgericht und das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA gegen die behauptete Diskriminierungsklage. Am 12. September 2012 wird in der Revision auch der Abweisungsgrund des Prozessbetrugs bestätigt.

Sowohl die Begründung der Sanktion für einen Prozessbetrug, dessen forensischen Nachweis das Gericht detailliert erörtert, als auch die Verteidigung gegen einen an den Haaren herbeigezogenen Diskriminierungsvorwurf nach einer Kündigung wegen fortgesetzter Verletzung des Arbeitsvertrags sind lehrreich und lesenswert.


Mittwoch, den 12. Sept. 2012

Schiedsverfahren – effizient, schnell  

AH - Washington.   In der Entscheidung Agility Public Warehouseing Co. v. Supreme Foodservice GmbH vom 6. September 2012 behält das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City stets die Grundidee eines Schiedsverfahrens im Auge: die schnelle Beilegung des Rechtsstreits und die Vermeidung langer Prozesse.

Zunächst bestätigte das Gericht seine ständige Rechtssprechung, derzufolge die Parteien durch einen zivilrechtlichen Vertrag keinen Verzicht auf die Berufungsmöglichkeit eines Schiedsspruches vereinbaren können.

Nach dem eng auszulegenden Article V (2) (b) der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Arbitral Awards von 1958 kann die Durchsetzung des Schiedsspruchs aber nur dann abgelehnt werden, wenn dies einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt. Dafür reichte es nicht aus, dass die Schiedsrichter der Klage stattgaben, obwohl die Klägerin ihr Zeugnis verweigert hatte und die Beklagte aufgrunddessen von einer Klageabweisung ausging.

Der Federal Arbitration Act steht der Durchsetzbarkeit des Schiedsspruchs außerdem nicht entgegen, weil es selbst bei einem unterstellten Verstoß gegen das Recht aus New York an der subjektiven Kenntnis der Schiedsrichter von der Existenz und Anwendbarkeit einer entgegenstehenden Norm mangelte.


Dienstag, den 11. Sept. 2012

Besteuerung des Online-Reiseanbieters  

AM - Washington.   Im Fall City of Columbus v. Hotels.com, L.P. wenden sich die öffentlichrechtlichen Kläger gegen verschiedene Reiseanbieter im Internet, welche gegen die Steuergesetze von Ohio verstoßen haben sollen.

Der Verstoß liege darin, dass die Online-Unternehmen zwar pro vermittelter Hotelübernachtung Gewinn erzielten, indem sie im Vergleich zu dem von ihnen an die Hotels bezahlten Preis einen höheren Betrag von ihren Kunden verlangten, jedoch hiefür keine Hotelsteuer bezahlt hätten.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA bestätigte in seinem Urteil vom 10. September 2012 die Vorinstanz, die entschieden hatte, dass den Beklagten nach den örtlichen Steuergesetzen nicht die Pflicht obliege, von Hotelgästen Steuern einzuziehen und diese an die Steuerbehörden abzuführen. Als Begründung hierfür wurde angeführt, dass die Reiseanbieter weder Verkäufer, Betreiber noch Hotels sind, so dass die örtlichen Steuergesetze nicht greifen.


Montag, den 10. Sept. 2012

Online-Vertrag mit EMail-AGB  

.   Online-Klickverträge können sich wie andere Verträge aus verschiedenen Mitteilungen zusammensetzen, doch eine AGB-Infusion per nachfolgender EMail reicht nicht aus. Sie passt auch nicht zu den Grundsätzen von seit Langem rechtswirksamen Shrinkwrap-Verträgen, die ein Kunde erst nach dem Öffnen einer Verpackung entdeckt.

Diesen Weg ging das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Sammelklageprozess Schnabel v. Trilegiant am 7. September 2012. Die Beklagte wandte gegen die Sammelklage der Kläger, sie sei wegen einer per EMail nach Vertragsschluss versandten Schiedsklausel, die auch bei Vertragsschluss über ein besonderes URL für AGBs abrufbar war, ihre Unzulässigkeit ein, da ein Schiedsverfahren nach der Schiedsklausel verbindlich sei.

Die Beklagte bietet billige Einkäufe an und verbindet mit ihrem Kaufvertrag eine aus Klägersicht undurchsichtige Klubmitgliedschaft bei Drittanbietern aus dem Konzernumfeld der Beklagten zu monatlichen Beiträgen. Grundsätzlich muss ein Vertrag nicht in einem Dokument bestehen; verstreute Teile sind zulässig; auch nach Vertragsschluss offengelegte AGB gelten als wirksam.

Hier, fand der United States Court of Appeals for the Second Circuit, waren die Grenzen der zumutbaren Kenntnis von den AGB und für ihre Annahme überschritten. Seine Begründung von 43 Seiten Länge bedeutet ebenso wie die ersten Shrinkwrap-Urteile eine vertragsrechtliche Revolution. Ob sie Bestand haben wird, muss möglicherweise noch der Oberste Bundesgerichtshof der USA, Supreme Court, in Washington, DC, beurteilen. Zunächst schreitet der untergerichtliche Prozess über die Trickmitgliedschaft fort.


Sonntag, den 09. Sept. 2012

"Botschaft" als Domain und Marke  

.   Die libysche Botschaft verklagte den Inhaber von Domainnamen, die den Begriff dieser Botschaft enthalten - erfolglos. Die Begründung im Fall Great Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya v. Miski erörtert detailliert die Frage der Markeneignung des Begriffs Botschaft von Libyen und ihren Varianten nach dem Markengesetz des US-Bundes, Lanham Act.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, hält die Begriffe für beschreibend. Markengeeignet sind sie lediglich mit einer Zuordnung ihrer Bedeutung aus Verbrauchersicht zu bestimmten Waren oder Leistungen.

Da kein Gedankensprung, beispielsweise für die von der Botschaft erwähnte Legalisierung von Urkunden, notwendig ist, fehlt es an der Markeneignung. Damit entfällt auch der Anspruch nach dem AntiCybersquatting Conusumer Protection Act, bestimmt es am 6. September 2012.


Samstag, den 08. Sept. 2012

Ausnahmen von Staatenimmunität  

.   Die Begründung im Fall Heiser v. Islamic Republic of Iran erörtert ausführlich die vielfältige Durchbrechung des Immunitätsschutzes für in den USA verklagte Staaten. Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks gewährt am 31. August 2012 die Anträge von Banken, Nebenintervenienten zuzulassen, nachdem es zunächst die Grundlagen der Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und die neuen insbesonders gegen Staaten mit Verbindung zu Terroristen geltenden Ausnahmen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Haupt- sowie Vollstreckungsverfahren darlegt.


Freitag, den 07. Sept. 2012

7 Mio. Mäuse nach Mausklau  

.   $7,7 Mio. und Strafschadensersatz erhält der Mausentwickler vom Mausbauer in Taiwan, weil der Hersteller auf Formosa den Exklusiv-Vertrag zwischen beiden verletzte und das Design weiter in Mäuse umsetzte, als der amerikanische Designer keine weiteren Bestellungen erteilte. Außerdem muss der Hersteller wegen Design-Unterschlagung verkaufte Produkte zurückrufen und darf seine eigenentwickelte Maus nicht mehr vertreiben.

Der Taiwanese gewinnt in der Revision vor dem Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA nur wenig: Seine Eigenentwicklung wird von der Verbotsverfügung, Injunction, ausgenommen, entscheidet dieses am 4. September 2012 im Fall Contour Design, Inc. v. Chance Mold Steel Co., Ltd.

Das Urteil zeigt in seiner lesenswerten Begründung den Wert eines guten Non-disclosure Agreement auf, mit dem Geschäftsgeheimnisse, wie die Maus-Designs, umfassend, unbefristet und anders als im Patentrecht ohne Eintragung geschützt werden. Das NDA, auch Confidentiality Agreement genannt, muss nicht selbständig bestehen, sondern kann auch in einen Vertrag integriert werden.


Donnerstag, den 06. Sept. 2012

Chemische Waffen bleiben - oder nicht?  

AH - Washington.   Schon seit über 60 Jahren lagern chemische Waffen in einem Depot der Army in Pueblo, Colorado. Das Mandat des Kongresses wurde bereits mehrfach verlängert und sieht nun eine Frist für die Beseitigung des Gefahrenmülls durch die Army bis Ende des Jahres 2017 vor.

Nach dem Federal Facilities Compliance Act müssen die Bundesregierung und ihre Behörden aber die einzelstaatlichen Regeln einhalten, die eine strengere Handhabung von Gefahrenmüll vorsehen dürfen. Das Recht von Colorado verbietet in 6 Colo. Code. Regs. §268.50 diese chemischen Waffen auf dem Depot zu lagern. Der Beklagten ist es danach unmöglich, sowohl die einzelstaatliche Regelung als auch das Mandat des Kongresses zu befolgen.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver entschied im Fall Colorado Department of Public Health v. United States am 5. September 2012, dass dieser Verzicht auf souveräne Immunität nicht einem Vorrang der bundesstaatlichen vor einer staatlichen Regelung entgegensteht. Aufgrund des Konflikts der Normen genießt die bundesstaatliche vielmehr Vorrang.

Das Bundesrecht bricht allerdings nicht immer einzelstaatliches Recht. Deshalb war der Weg bis in die Revision unvermeidbar. Nachdem die Beseitigung der chemischen Waffen erstmals 1985 angeordnet wurde, ist die Unzufriedenheit des Klägers mit der Lagerung verständlich. Es bleibt abzuwarten, ob die bis Ende 2017 gewährte Frist das letzte Wort in dieser Sache ist.


Mittwoch, den 05. Sept. 2012

Apple ohne Mauszeiger: $208 Mio. gespart  

.   Der Richter, nicht die Geschworenen, haben das letzte Wort. Im Fall Mirror Worlds, LLC. v. Apple Inc. sprachen diese $208 Mio. Schadensersatz zu, weil Apple das Patent des klagenden Patentinhabers auf ein Dateisystem nach ihrer Auffassung verletzt hatte.

Der Geschworenenspruch der Jury ist jedoch kein Urteil. Nach dem Spruch kann der Richter auf Antrag der Parteien im US-Prozess den Schadensersatz reduzieren und höher bemessen, das Urteil aus rechtlichen Gründen korrigieren oder ein neues Juryverfahren ansetzen, wenn die Jury spinnt. So geschah es.

Das landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, gab dem Untergericht am 4. September 2012 recht. Das Patent sieht den Einsatz eines Mausanzeigers als Cursor oder Pointer vor. Apple hingegen setzt auf eine Schubleiste oder Fingerbewegungen zur Darstellung der Dateien im Dateisystem mehrerer Anwendungen - rechtlich anders als im Patent.


Dienstag, den 04. Sept. 2012

Explosion: Haftet Arbeitsvermittler?  

.   Wenn der Arbeitsvermittler ungelernte Arbeiter anbietet, haftet er nicht für die Verletzungen, die solche Arbeiter bei der Erbringung ihrer Leistungen aufgrund einer selbst verursachten Explosion erleiden. Der Arbeitsvermittler ist nicht zum Anlernen verpflichtet, wenn die vom Kunden angewiesenen Arbeiten die Fachkenntnisse des Leiharbeiters übersteigen, erklärte am 4. September 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall Bram Ates v. B&D Contracting, Inc.


Montag, den 03. Sept. 2012

Zwei Webshops, ein Entwickler  

.   Zwei Webshops benutzen vergleichbare Software und streiten sich um die Rechte daran. Ihr Entwickler schuf den Kern unabhängig, entwickelte sie beim Kläger als Angestellter weiter und fertigte eine Neufassung an, als er zum Beklagten wechselte.

Die Grundsätze von Work made for Hire und derivative Works spielen in der Revision in San Francisco vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA die Hauptrollen. Die Tatsachen lagen ihm nicht vollständig vor; daher beschränkte es sich am 31. August 2012 auf die Erläuterung der Prinzipien des Copyright Act der USA.

Im Fall U.S. Auto Parts Network, Inc. v. Parts Geek, LLC beschied es dem Untergericht zur weiteren Prüfung:
1. Der Programmierer besaß das Urheberrecht und konnte es beiden Unternehmen zur nichtausschließlichen Nutzung wirksam eingeräumt haben.
2. Als Angestellter konnte er Weiterentwicklungen für den ersten Arbeitgeber geschaffen haben, die diesem rechtlich zustehen.
3. Wenn diese Weiterentwicklungen nicht trivial, sondern wesentlich sind, könnten sie selbständig schutzfähig sein.
4. Wenn die Weiterentwicklungen schutzfähig sind, darf der erste Arbeitgeber ihre Nachahmung für den zweiten Arbeitgeber untersagen.
5. Der erste Arbeitgeber des Entwicklers darf dann seinem späteren Arbeitgeber die Verwendung der Neufassung verbieten.


Sonntag, den 02. Sept. 2012

Falsche Bombendrohung kein Kavaliersdelikt  

AH - Washington.   Der Beklagte im Fall USA v. Dorian Williams rief anonym beim Flughafen in St. Louis an und warnte den Sachbearbeiter vor einem Mann namens Dorian, der den Flug 5938 nach Washington, DC, mit Sprengstoff betreten würde. Nach dem Ergreifen intensiver Sicherungsmaßnahmen kam es schließlich zur Festnahme.

Das Untergericht verurteilte den Beklagten nach 18 U.S.C. §35(b) und 18 U.S.C. §844(e), weil er sowohl falsche Informationen über ein Bombenattentat auf ein Flugzeug sowie über die Vernichtung von Leben und Eigentum durch Sprengstoff im innerstaatlichen Handel verbreitet hatte.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte am 30. August 2012 das Urteil der Vorinstanz. Es wies den Vorwurf zurück, die Normen seien verfassungswidrig, weil sie gegen das Recht auf Redefreiheit des First Amendment verstießen. Auch die Verteidigung des Beklagten, ein true Threat liege nur dann vor, wenn dieser subjektiv vom Täter gewollt sei, hatte keinen Erfolg. Eine solche ernsthafte Gefährdung muss vielmehr objektiv bestimmt werden. Ob der Plan je ausgeführt werden sollte, bleibt irrelevant.


Samstag, den 01. Sept. 2012

Erledigung des Rechtsstreits  

AM - Washington.   Nach Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten sind Bundesgerichte nur für streitige Fälle zuständig, nicht dagegen in Fällen der Erledigung. Eine Erledigung ist dann gegeben, wenn die Angelegenheit keine Streitigkeit mehr aufweist, der gerichtlich abgeholfen werden kann.

Im Fall Anthony W. Zinni v. ER Solutions, Inc. hatte die Vorinstanz die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Der Beklagte habe dem Kläger einen seinem Anspruch entsprechenden Vergleichsvorschlag gemacht auf den dieser nicht reagierte. Hierdurch sei Erledigung eingetreten, da der Anlass für eine Prozessführung weggefallen sei.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA hob am 27. August 2012 die Entscheidung der Vorinstanz mit der Begründung auf, dass diese fälschlicherweise von dem Eintritt der Erledigung ausgegangen sei. In der lesenswerten Entscheidung führt das Gericht hierfür an, dass der Vergleichsvorschlag nicht vorgesehen habe, dass ein Urteil ergehe, obwohl nur ein solches gerichtlich durchgesetzt werden könne. Daher habe der Vergleichsvorschlag keine umfassende Abhilfe vorgesehen.


Freitag, den 31. Aug. 2012

Faktoren bei Wahl anwendbaren Rechts  

.   Im Fall National Union Fire Ins Co. v. American Eurocopter wegen Schadensersatz nach einem Hubschrauberunfall erläutert das in New Orleans ansässige Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA die Merkmale für die Anwendung texanischen Rechts.

Der Hersteller sitzt in Frankreich, der Unfall und Hubschrauberbetreiber waren in Hawaii, der Teilevertrieb des Herstellers sitzt in Texas, eine Gerichtsstandsklausel verweist die nichtklägerischen Vertragsparteien nach Texas.

Die Anknüpfungsmerkmale des Restatement (Second) of Conflict of Laws weisen in verschiedene Richtungen innerhalb und außerhalb der USA, die das Gericht am 28. August 2012 mit sorgfältiger Begründung abwägt.


Donnerstag, den 30. Aug. 2012

Peinliche Agentin im Kongress  

.   Beim Schutz der Fraktionsvorsitzenden Nancy Pelosi setzte die Agentin der Kongresspolizei ihre Kollegen auf Reisen peinlicher Kritik aus, führte ihren Schützling durch einen ungesicherten Eingang und stritt sich mit der Ortspolizei.

Die Dame mit Knopf im Ohr erhielt einen Dämpfer, als ihr Chef 16 Arbeitsstunden vom Lohn abzog. Sie klagte deshalb vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Diskriminierung. Den Vorwurf wies das Gericht in Moran v. United States Capitol Police am 20. August 2012 ab.

Die lange Begründung führt nahezu amüsant in die Empfindlichkeiten der Volksvertreterschützer ein und behandelt dann die Anforderungen an Klagen wegen Ungleichbehandlung.


Mittwoch, den 29. Aug. 2012

Ungewollt Klubmitglied: $3 Mio. Schadensersatz  

.   Durch täuschende Internetwerbung wurden naive Kunden Klubmitglieder. Sie glaubten fälschlich, Kreditkarten mit einer allgemein nutzbaren Kreditlinie zu erhalten.

Das Bundesverbraucherschutzamt FTC in Washington, DC, ging gegen den Anbieter vor. Da er bereits einmal verfolgt worden war und im Verwaltungsvergleich versprochen hatte, solche Dummenfängerei zu unterlassen, brachte die FTC die neuen Geschäftsmethoden vor das Bundesgericht und gewann Schadensersatz von $3.778.315,04.

Am 28. Juni 2012 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Federal Trade Commission v. EDebitPay, LLC die Revision zurück und erklärte mit lesenswerter Begründung die Rechtsgrundlage für die Sanktion gegen die Klubvermarkter.


Dienstag, den 28. Aug. 2012

Rechtswidriges TV-Streaming im Internet  

.   TV-Sendungen einfangen und im Internet ausstrahlen - geht das ohne Lizenz des Senders? Nein, entschied in New York City am 27. August 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall WPIX v. ivi.

Kabelsysteme können sich bei der Ausstrahlung auf ein Zwangslizenzsystem berufen und Sendeanstalten bezahlen. Die Internetverbreitung fällt jedoch weder direkt noch analog unter die Kabelregelung nach §111 Copyright Act, 17 USC §111.


Montag, den 27. Aug. 2012

Minimale Rechtsfolgen vertraglich ausgeschlossen  

.   Schließt ein Abnahmezwangsvertrag in einer Haftungsausschlussklausel jeglichen Schadensersatz für entgangenen Gewinn bei vertragswidriger Nichtabnahme sowie jede andere Rechtsfolge für Vertragsverletzungen aus, darf das Gericht diese Klausel durch gesetzliche Rechtsfolgen ersetzen, erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 24. August 2012 im Fall Whitesell Corporation v. Whirlpool Corporation. Die gesetzliche Folge kann im Schadensersatz für entgangenen Gewinn bestehen. Wirksam vertraglich alle Rechtsfolgen für Vertragsverletzungen ausschließen, können die Parteien nicht, lautet das Ergebnis.


Sonntag, den 26. Aug. 2012

Fremder Staat im US-Gericht  

.   Zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs gegen Bulgarien rief die Klägerin das Bundesgericht in New York City an und verlor. Es prüfte nämlich die Schiedsklausel und stellte fest, dass sie zwar nicht von einer Vollstreckbarerklärung spricht, jedoch die Vollstreckung nur vor Gerichten in Bulgarien gestattet.

In der Revision verlor die Klägerin erneut. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit gestattete die Prüfung der Klausel im Rahmen des Anerkennungs­verfahrens nach der New Yorker Übereinkunft von 1958.

Wenn schon die Vollstreckung nur in Bulgarien vereinbart war, muss das erst recht für die Bestätigung des Schiedsspruchs gelten, bestimmte das Gericht am 24. August 2012 im Fall Zeevi Holdings Ltd. v. Republic of Bulgaria.


Samstag, den 25. Aug. 2012

Vergiftetes Arbeitsklima: Strafschadensersatz  

.   Als Juden, verbunden mit schlimmsten Adjektiven und Zeichen, bezeichneten Unbekannte den Autowerker wiederholt am Arbeitsplatz; Sabotage und Morddrohungen folgten. Der Arbeitgeber reagierte nach jeder neuen Tat, doch nicht immer sofort.

Der Arbeitnehmer verklagte ihn wegen Diskriminierung durch Zulassen eines vergifteten Arbeitsklimas. Das Urteil im Fall Otto May, Jr. v. Chrysler Group LLC ist lesenswert, weil das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago die Zumessung nicht nur von Schadensersatz, sondern auch Strafschadensersatz ausführlich begründet.

Punitive Damages setzen eine hochgradige Leichtfertigkeit voraus, die an ein strafbar absichtliches Ignorieren oder Hinnehmen rechtswidriger Taten grenzt, wenn nicht gar absichtliches Handeln vorliegt. Der Court of Appeals bestätigte am 23. August 2012 die Feststellung der Geschworenen, dass das Autowerk reckless war, als es nicht stets unverzüglich zum Schutz des Arbeitnehmers eingriff.


Freitag, den 24. Aug. 2012

Bank im Ausland: Kein US-Prozess  

.   Das Revisionsurteil in Holocaust Victims of Bank Theft v. OTP Bank bestätigt, dass auch eine Bank nicht in einen US-Prozess ohne minimale Kontakte hineingezogen werden darf. Dass ein weltweit aktiver Konzern gewisse Kontakte mit den USA unterhält, ist normal, doch müssen sie Mindest­anforderungen entsprechen.

Die Beziehung zu einer Korrespondenz­bank in den USA ist kein Indiz für US-Kontakte im Sinne der Rechtsstaat­lichkeits­bestimmungen zur Zustän­digkeit, sondern gerade eine Bestätigung des Umstandes, dass die Bank zu wenig US-Kontakte besitzt, um selber in den USA geschäftlich aufzutreten. Werbung, die die USA erreicht, reicht für eine Zuständig­keitsfest­stellung ebenso wenig wie der Umstand, dass 1,7% der Bankeinlagen Amerikanern gehören.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago erörterte am 22. August 2012 die Grundlagen des amerikanischen Zuständig­keitsrechts insbesondere auf Verfassungs­ebene ausgiebig, nachdem es seine Zustän­digkeit aufgrund der auf National­banken anwendbaren Immunitäts­grundsätze des Foreign Sovereign Immunities Act prüfte. Es wies die Klage ab.
Disclaimer: Partner des Verfassers vertraten die Beklagte.


Donnerstag, den 23. Aug. 2012

Urteile der USA: gratis, sofort  

.   Am deutschen Spätnachmittag beginnen die amerikanischen Revisionsgerichte mit ihren Urteilsverkündungen. Meist binnen Minuten erscheinen Urteile und Beschlüsse im Überblick zum vollständigen Nachlesen im Originaltext bei Decisions Today.

Das Urlaubsprojekt zum Eigenbedarf ist im August vier Jahre alt. Es zeigt die Revisionsurteile der dreizehn Circuit Courts und des Supreme Court of the United States auf.

Technisch und optisch ist Decisions Today als Volkswagen der Entscheidungssammlungen nicht optimiert, und die Revisionsgerichte der 55 sonstigen Rechtskreise außerhalb der Bundesgerichtsbarkeit der USA bleiben unerfasst.


Mittwoch, den 22. Aug. 2012

Gefahr im Kompromiss  

.   Was in Vergleichsverhandlungen gesagt wird, gilt nicht im späteren Prozess gegen eine Partei als Beweis. Im Fall B&B Hardware, Inc. v. Fastenal Co. greift jedoch eine Ausnahme zur Bundesbeweisregel 408 FRE: Die Erklärung darf nicht für den Nachweis von Tatbestandsmerkmalen verwendet werden, doch zum Beleg sonstiger Umstände wohl.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA bestätigte diese Ausnahme im Prozess um eine Verjährungsfrist, die entweder vom Kennenmüssen von Vertragsverletzungen oder vom Eintritt der Verstöße eines Exklusivbezugsvertrages abhängt. Die Beklagte hatte keine Beweise für frühe Kenntnis, doch verwies sie auf einen in die Vergleichsrunde eingebrachten Klagentwurf der Klägerin, der den frühen Eintritt der Verletzungen belegte.

Der United States Court of Appeals in Chicago erklärte diesen Beweis trotz Rule 408 FRE für zulässig: Here, the draft complaint was admitted for the purpose of establishing when the statute of limitations began to run, which is separate from establishing the elements of the underlying breach of contract claim.


Mittwoch, den 22. Aug. 2012

Dienstag, den 21. Aug. 2012

Softwareklau in New Orleans  

.   Der Fall GlobeRanger Corp. v. Software AG spricht am 20. August 2012 die wichtige Frage an, inwieweit das Urheberrecht des Bundes Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht verdrängt. Einzelstaatliches Urheberrecht darf es nicht geben, und das einzelstaatliche Recht darf Urheberrecht nicht durch eine andere Nomenklatur unterlaufen:
GlobeRanger sued the defendants in Texas state court. Its petition alleged five counts: (1) misappropriation of trade secrets; (2) conversion; (3) unfair competition; (4) conspiracy; and (5) tortious interference. The defendants removed to the United States District Court for the Northern District of Texas. They alleged the District court had jurisdiction because GlobeRanger’s claims were preempted by the Copyright Act. See 28 USC §1338.
In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA nach der Abweisung der Klage durch das Untergericht, dass diese Ansprüche in der Tat großenteils Verletzungen von Urheberrecht mit anderen Vorzeichen darstellen. Doch die Unterschlagung physischer Rechte deckt der Preemption-Grundsatz des Urheberrechts nicht ab, sodass der Fall im Untergericht wegen der Ansprüche nach dem Recht von Texas weitergehen muss.


Montag, den 20. Aug. 2012

Wer bekommt die Zinsen auf Porto?  

.   Zinsen werden mit der Zeit wertvoll; der Prozess von 15 Jahren Dauer machte sie hingegen für die Kläger wertlos. Die amerikanische Post hatte Portogeräte zugelassen. Wenn der Kunde Portovorschüsse erwarb, lagen die Zahlungen bis zur Frankierung auf einem Treuhandkonto und wurden dann der Post ausgeschüttet. Die Geräteanbieter strichen die Zinsen ein.

Dieses Geschäftsmodell hob der United States Postal Service mit einer neuen Verordnung auf, und seit 1997 streiten sich die Anbieter mit der Post um die Zinsen, die mit dem Wegfall des Treuhandmodells der Post zufallen. Die Anbieter machen vertragsrechtliche und weitere Ansprüche, so aus ungerechtfertigter Bereicherung, geltend.

Am 14. August 2012 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt in Washington, DC mit einer 76-seitigen Begründung gegen die Anbieter. Die Begründung im Fall Neopost, Inc. v. United States Postal Service führt mustergültig in die Anspruchsgrundlagen sowie die beweisrechtlichen Themen ein.


Sonntag, den 19. Aug. 2012

Finanzembargo: Syrischer Premier  

.   Das Einfrieren von Geldern durch OFAC erregt oft Gemüter. Der syrische Premier darf das Auftauen seines Vermögens in den USA erleben, wie der Bundesanzeiger am kommenden Montag anzeigt: Unblocking of One (1) Individual Designated Pursuant to Executive Order 13573, A Notice by the Foreign Assets Control Office on 08/20/2012. Die Verkündung vom 20. August 2012 enthält auch die rechtlichen und faktischen Hintergründe, 77 FR 50210 (2012).


Samstag, den 18. Aug. 2012

Zustellung durch Zeitungsanzeige  

.   Die einmalige Benachrichtigung der von einer Sammelklage erfassten Personen durch eine Zeitungsanzeige erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Rechtsstaatlichkeit, stellte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 17. August 2012 klar.

Die Klägerin im Fall Hecht v. United Collection Bureau, Inc. verklagte ein Inkasso-Unternehmen, gegen das bereits ein rechtskräftiges Urteil im Rahmen eines Sammelklageverfahrens erlassen war, von dem die Klägerin nicht wusste. An sie war jedoch wie an alle anderen potentiellen Sammelkläger eine Anzeige in einer landesweit erscheinenden Zeitung gerichtet worden.

Das Gericht verlangt mehr als eine solche einmalige Verkündigung, um die normale Wirkung der Sammelklage, die Erstreckung der Rechtskraft auf alle, die sich der Sammelklage angeschlossen haben oder hätten anschließen können, zu bejahen.


Freitag, den 17. Aug. 2012

Amerikanische Vernehmung im deutschen Hotel  

.   Kann der deutsche Anwalt die amerikanische Vernehmung von Zeugen, Deposition, auf Wunsch seiner US-Kollegen im deutschen Hotel vornehmen? Finger weg, sollte die Regel lauten.

Bei der Deposition im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens Discovery gibt es nicht nur ein paar Fragen und ein Protokoll, sondern Fragen, möglicherweise Fragen im Kreuzverhör und ein Wortprotokoll sowie eventuell ein Videoprotokoll.

Fragen können mit Einsprüchen versehen werden, die sich - wenn beispielsweise Bundesprozessrecht anwendbar sein sollte - nach den Federal Rules of Evidence richten. Hat der deutsche Anwalt diese im Griff? Wenn er die Regel vom Verbot von Hörensagenbeweisen liest und keine Fragen in diese Richtung stellt, weil er die 999 Ausnahmen nicht kennt, begeht er einen Fehler, der irgendwann in einen Haftungsprozess einmünden kann. Den Beweis dafür hat der Kläger dann im Wort- und Videoprotokoll.

Die Deposition kann faszinierend sein, sollte jedoch von jemandem durchgeführt werden, der nicht nur eine Zulassung in den USA hat, sondern auch als Litigator im amerikanischen Prozess jahrzehntelange Erfahrung hat. Auch amerikanische Anwälte, die jahrzehntelange Erfahrung als Nicht-Litigator besitzen, setzen vorsichtshalber Spezialisten ein.

Sicherer ist es für den deutschen Anwalt, den Kollegen aus Iowa oder Florida anreisen zu lassen, um ihn zu begleiten, damit er auf deutschem Boden kein deutsches Recht verletzt. Oder man rät, die Vernehmung auf dem Rechtshilfeweg vorzunehmen, der schließlich dafür eingerichtet ist und die Souveränitäts- und Gerechtigkeitsinteressen beider beteiligten Nationen berücksichtigt.


Donnerstag, den 16. Aug. 2012

Bilder von Eseln und Bauten geschützt  

.   Die Beklagte setzte drei Architektenzeichnungen von Häusern auf Webseiten, die der Architekt, der sie in Vorinternetzeiten schuf und 1988 und 1989 beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, anmeldete, mit einer Urheberrechtsverletzungsklage anfocht. Außerdem verlangt er aufgrund des der Beklagten einge­räumten, später gekündigten Nutzungs­rechts Schadensersatz wegen Vertrags­verletzung sowie nach Markenrecht und dem Digital Millennium Copyright Act.

Die im Untergericht wegen Urheberschutzunfähigkeit der Zeichnungen abgewiesene Klage belebt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Scholz Design, Inc. v. Sard Custom Homes LLC am 15. August 2012 wieder. Das Untergericht nahm fälschlich einen mangelnden Schutz an, weil die Zeichnungen keine Bauausführung ermöglichten, vgl. Architectural Works Copyright Protection Act.

Lediglich eine minimale Schöpfungshöhe verlange der Copyright Act. Sie sei für grafische Darstellungen gegeben, selbst wenn das später in Kraft getretene Sondergesetz für Baupläne mehr verlange. Bilder von Häusern sind wie Bilder von Eseln als Bilder schutzfähig. Auf Details und Bauausführbarkeit komme es nicht an, erklärte der United States Court of Appeals for the Second Circuit. Die Abweisung der Klageansprüche muss das Untergericht nun wegen seines elementaren Fehlers erneut prüfen - nur den Markenanspruch nicht, weil der Kläger ihn nicht in der Revision vortrug.


Mittwoch, den 15. Aug. 2012

Sammelklage gegen den Staat  

.   Ob Argentinien beim Auflegen von Schuldverschreibungen je damit rechnete, nach einer Wirtschaftskrise in amerikanischen Sammelklageprozessen auf Schadensersatz verklagt zu werden? Jedenfalls wehrte sich das Land gegen Sammelprozesse und verlor. Bei der Zumessung von pauschalisiertem Schadensersatz gewinnt es jedoch wiederholt.

Die Saga Hickory Securities v. Argentina gewinnt das Land am 14. August 2012 erneut. Wieder stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City fest, dass eine Pauschalisierung grundsätzlich zulässig ist, jedoch alle ermittelbaren Faktoren berücksichtigen muss, um ein gerechtes Schadensmaß zu belegen.

Das untergerichtliche Ignorieren von nicht von den Sammelklägern gehaltenen Schuldverschreibungen führt zu einer Überschätzung des erstattungsfähigen Schadens und damit zu einem rechtswidrigen Ergebnis. Erneut kehrt der Fall an die Ausgangsinstanz zurück.


Dienstag, den 14. Aug. 2012

Unzureichend irrationaler Schiedsspruch  

.   Einen irrationalen Schiedsspruch, entstanden durch eine irrationale Rechtsauslegung oder eine irrationale Rechtsfolge, kann das ordentliche Gericht aufheben. Im Fall Merrill Lynch v. Schwarzwaelder erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia, wie irrational ein Schiedsspruch sein muss, um den Anforderungen für seine Aufhebung nach §10 des Federal Arbitration Act zu genügen.

Bei der Aufrechnung von Ansprüchen legte das Tribunal Verträge so aus, dass eine Aufrechnung ausgeschlossen war. Dieses Ergebnis drängt sich dem Gericht nicht auf, doch ist es vertretbar und daher nicht nach 9 USC §10(a)(4) irrational, entscheidet es am 13. August 2012.


Montag, den 13. Aug. 2012

Sonntag, den 12. Aug. 2012

Donuthändler schießt sich in den Fuß  

.   Dunkin' Donuts Inc. handelte beim Ausbau seines Franchise vertragswidrig, und der geschädigte Kläger verlangt Schadensersatz. Schließlich hatte er schon über zwei Jahre lang die Verletzung gerügt, wie er sechs Mal in den Schriftsätzen erklärt. Er gewinnt den Fall Progressive Foods, LLC v. Dunkin' Donuts, Inc. im Bundesgericht.

In der Revision gewinnt hingegen der Franchisegeber, weil die Klage die vertraglich vereinbarte Klageausschlussfrist von zwei Jahren ignorierte. Das Bundesrevisionsgericht des sechsten Bezirks in Cincinnati erklärt am 10. August 2012, warum das Bundesgericht die sechsfache judicial Admission nicht ignorieren durfte.


Samstag, den 11. Aug. 2012

Freitag, den 10. Aug. 2012

Haftungsbefreite Suchmaschine: Google  

AM - Washington.   Im Fall Getachew v. Google macht der Kläger geltend, durch die Ergebnisse der Google-Suchmaschine in seinen Rechten verletzt zu sein, da diese negative Ergebnisse anzeige, wenn sein Name ganz oder teilweise eingetippt würde. Die Vorinstanz wies die Klage wegen unerlaubter Handlung nach einzelstaatlichem Recht mit der Begründung ab, Google sei gegen einen solchen Anspruch durch das Bundesrecht geschützt.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 9. August 2012. Nach 47 USC §230 des Bundesrechts hafte Google nicht für Suchergebnisse, deren Inhalte durch Dritte geschaffen wurden:
c) Protection for "Good Samaritan" blocking and screening of offensive material
(1) Treatment of publisher or speaker
No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.
Hier ging der Kläger unter anderem gegen eine Verlinkung seines Namens auf eine freie Doktorandenstelle im Bereich der Biologie vor, jedoch greift der Haftungsausschluss des Bundesrechts auch in den Fällen, in denen sich Kläger gegen Rufmord wenden.


Donnerstag, den 09. Aug. 2012

Amerikanischen Strafprozess erlebt  

HE - Washington.   Der nächste Punkt auf dem Ausbildungsplan lautet: Besuch District of Columbia Superior Court. Der Unterschied zum vorherigen Besuch im United States Court of Appeals for the Federal Circuit am Weißen Haus wird noch vor dem Gebäude deutlich. In der Schlange stehen keine Geschäftsleute im Anzug, sondern viele junge tätowierte Amerikaner. Erst im Gang vor den Gerichtssälen scheint die Atmosphäre angespannter und ernster zu sein.

In der Strafsache Kenneth R. Phillips sammeln Referendarin und Praktikantin neue Erfahrungen. Die Unterschiede zum deutschen Strafprozess macht bereits die Verlesung der Anklage deutlich. Tateinheit und lex specialis sind in diesem Land anscheinend unbeliebt; Phillips ist zweimal wegen des Angriffs mit einem gefährlichen Werkzeug und einmal wegen des Angriffs mit erheblicher Körperverletzung angeklagt.

Weitere Unterschiede machen sich rasch bemerkbar. Während der Verhandlung wechselt das Publikum kontinuierlich, was anscheinend niemanden stört. Wenn die Anwälte beider Seiten zum Richter gebeten werden, ertönt ein lautes Rauschen im Saal - eine Maßnahme des Richters, damit niemand der Anwesenden hört, was vorne geheim besprochen wird. Junge Häftlinge erscheinen kurz in Handschellen, Fußketten und orangenem Overall, nur um mit ihren Anwälten einen neuen Termin für den Prozess zu vereinbaren.


Mittwoch, den 08. Aug. 2012

Recht auf einen Geschworenenprozess  

AM - Washington.   Nach dem Siebten Verfassungszusatz der Bundesverfassung hat jeder das Recht auf einen Geschworenenprozess. Jedoch kann hierauf gemäß 38(d) Fed. R. Civ. P., der amerikanischen Bundes-ZPO, verzichtet werden:
(d) WAIVER; WITHDRAWAL. A party waives a jury trial unless its demand is properly served and filed. A proper demand may be withdrawn only if the parties consent.
Im Fall Branham v. Thomas M. Cooley Law School beruft sich eine ehemalige Juraprofessorin auf das Recht auf einen Geschworenenprozess, welches ihr die Vorinstanz zu Unrecht verweigert habe. Sie habe eine Verzichtserklärung abgegeben, die ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht erfasst habe.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA urteilte am 6. August 2012, dass die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt sei. Sie habe einem Prozess ohne Jury zugestimmt. In diesem habe das Gericht zwar einen Vertragsbruch von Seiten der Beklagten festgestellt, jedoch wurde er im Rahmen eines Rechtsbehelfs in gesetzmäßiger Weise endgültig und verbindlich behoben, so dass ein Anspruch auf Schadensersatz ausscheide. Aus diesem Grund sei kein Jury Trial geboten.


Dienstag, den 07. Aug. 2012

Schwacher Brückenbeton: Schadensmaß  

.   Als der Brückenbauer die Betonqualität des Lieferanten moniert und der staatliche Auftraggeber Ersatz fordert, hält der Brückenbauer Zahlungen zurück. Daraufhin klagt der Betonhersteller wegen Vertragsverletzung und Betrugs und verlangt Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis erörtert am 6. August 2012 im Fall Razorback Concrete Company v. Dement Construction Company die Grundlagen der Schadensbemessung nach dem Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Ausgestaltung. Ebenfalls erklärt es die Merkmale des Betrugsanspruchs und der Forderung von Schadensersatz für eine falsche Zusage des Kunden über den versprochenen Nichteinbehalt von Zahlungen vor dem Auftreten neuer Betonmängel.


Montag, den 06. Aug. 2012

Das allgemeine Gerichtsakteneinsichtsrecht  

.   Jeder darf jede Gerichtsakte einsehen - das ist Prinzip in den USA. Doch auch das amerikanische Recht kennt Ausnahmen. Zunächst entwickelten sie sich im Strafrecht. Später kamen Ausnahmen in Zivilprozessen hinzu, erklärt das Bundesgericht erster Instanz in Indiana am 3. August 2012 im Fall Tama Plastic Industry v. Pritchett Twine & Net Wrap, LLC.

Es verkündete am selben Tag die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung und wandte dann nach dem Anruf eines Parteivertreters diese Grundsätze wegen der Vertraulichkeitsvereinbarung der Parteien für ihre Geschäftsgeheimnisse auf den Beschluss an.

Fünf Tage bleibt der Beschluss unter Verschluss, und wenn die Parteien keine rechtfertigende Ausnahme darlegen, wird er wieder der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Öffentlich für Konkurrenten, Presse und einfach Neugierige.


Sonntag, den 05. Aug. 2012

Neuer Kinderschutz trifft Internetbetreiber  

.   Das Verbraucherschutzamt in Washington verkündet den Entwurf neuer Kinderschutzregeln für Internetbetreiber als Children's Online Privacy Protection Rule in 16 CFR 312, Federal Register, Bd. 77, Heft 151, S. 46643, vom 6. August 2012.

Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche Definitionen, die technische Entwicklungen seit dem Gesetzeserlass des Children's Online Privacy Protection Act berücksichtigen. Besonders die Betreiberrolle, der Schutzpflichten bei der Datensammlung und -verwertung zukommen, ist heute oft anders als vor 12 Jahren.

Ob der Operator beispielsweise Facebook ist oder die eingeflochtenen Dienste Dritter, ist von entscheidender Bedeutung bei der Pflichtenverteilung.


Samstag, den 04. Aug. 2012

Markenvertrag für Wasser und Wasserkonzentrat  

.   Ein Quellwasserfranchise ersetzten die Parteien in Eureka Water Co. v. Nestle Water North America, Inc. durch eine Markenlizenz für Trinkwasserkonzentrat und -getränke. In das Vertriebsgebiet des Lizenznehmers drang der Lizenzgeber ein und zahlte einige Jahre eine Verdrängungsgebühr. Als diese Quelle austrocknete, klagte der Lizenznehmer wegen Vertragsverletzung.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erörtert am 3. August 2012 in seiner lesenswerten Begründung, die auch die zulässigen Beweise bei Anwendbarkeit des Uniform Commercial Code in seiner einzelstaatlichen Fassung prüft, den Vertragsbruch sowie die weiteren Ansprüche aus der Marktverdrängung durch Preisunterbietung.


Freitag, den 03. Aug. 2012

Mietfrei durch Insolvenz?  

.   Dem gewerblichen Vermieter Super Nova 330 LLC zahlte der Mieter Association of Graphic Communications, Inc. den Mietzins nicht, und als Super Nova die Räumung nach New Yorker Recht einklagte, konterte AGCI mit dem Weg in die bundesrechtliche Insolvenz, die andere Verfahren stoppt. Später erfolgte die Räumungsvollstreckung. Die Parteien stritten sich dann um die für die Zeit nach dem Insolvenzprozess fällige Miete. Das Insolvenzgericht und das Bundesgericht erster Instanz gaben Super Nova nichts.

Am 2. August 2012 entschied hingegen das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gegen AGCI und weist den Prozess an das Insolvenzgericht zurück. Entscheidend für die insolvenzrechtliche Behandlung nach dem bundesrechtlichen Bankruptcy Code ist in New York die Vollstreckung des Räumungsbeschlusses, mit der der Mieter den Besitz verliert. Vorher muss das Insolvenzgericht entscheiden, ob der Verwalter den Besitz aufgab und das Mietverhältnis kündigen durfte.

Das Urteil im Fall In re: Association of Graphic Communications, Inc. ist von weitreichender Bedeutung für die gewerbliche Immobilienverwaltung in den USA, wenn auch das Recht anderer Einzelstaaten eine vergleichbare Analyse der Vollstreckungswirkung erlaubt.


Donnerstag, den 02. Aug. 2012

Unbequemer Gerichtsstand für Deutsche  

.   Wegen Markenverletzung verklagt der deutsche Kofferhersteller in Boston im Fall Rimowa Gmbh v. Heys (USA), Inc. den amerikanischen Nachahmer, der den Fall nach Florida verlegen will, weil dort seine Zeugen sind. Das Bundesgericht des Bezirks Massachusetts weist den Antrag am 27. Juli 2012 ab.

Boston bietet sich den Zeugen in Deutschland und Kanada an; auch Direktflüge spielen eine Rolle. Die Zeugen in Florida werden die etwa gleiche Entfernung schon bewältigen, entscheidet das Gericht. Die Verlegung ins ungünstig gelegene Florida mit Parteivorteil für die Beklagte gibt schließlich den Ausschlag.

Wo die beweiserheblichen Dokumente liegen, ist angesicht ihres elektronischen Versands heute nicht mehr ausschlaggebend, erklärt das Gericht in einer wichtigen Fußnote.


Mittwoch, den 01. Aug. 2012

Von Software ersetzt: Diskriminierung?  

.   Im Alter von 58 Jahren wird die Angestellte durch eine effizientere Software ersetzt; ihre restlichen Aufgaben werden einem jüngeren Mann zugeteilt. Auf 28 Seiten erklärt das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Denver am 31. Juli 2012, dass im Prozess Eke v. CaridianBCT, Inc. bei einer weitgreifenden Schrumpfmaßnahme des Unternehmens auch in diesem besonderen Fall keine rechtswidrige Ungleichbehandlungen nach dem Title VII des Civil Rights Act of 1964, 42 USC §2000e-2(a)(1) und 2000e-3(a) oder dem Age Discrimination in Employment Act, 29 USC §623 vorliegt.


Dienstag, den 31. Juli 2012

Mechaniker in fremdem Schuppen verletzt  

.   Haftet der Eigentümer eines defekten Reifenschuppens dem Mechaniker, der sich dort verletzt, oder sein Arbeitgeber, der ihn mietet und allein die Schlüssel hat? Die Schadensersatzklage gegen den Vermieter verlor der Mechaniker, der sich wohl nicht traute, gegen den Arbeitgeber vorzugehen, und beim Vermieter vielleicht mit Strafschadensersatz aus deliktischer Handlung rechnete. Warum die Rechnung nicht aufgehen kann, erklärte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston am 30. Juli 2012 im Fall Fernandes v. Agar Supply Company, Inc..


Montag, den 30. Juli 2012

Indianerstamm darf diskriminieren  

.   Bei der US-Armee erbringt die Chiropraktikerin ihre Leistungen als Leiharbeiterin eines Unternehmens, das dem Stamm der Cherokee gehört. Als sie entlassen wird, verklagt sie ihren Arbeitgeber wegen Bürgerrechtsverletzungen, doch das Bundesgericht weist die Diskriminierungsklage wegen mangelnder Zuständigkeit ab.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stimmt dem Ergebnis im Fall Somerlott v. Cherokee Nation Distributors am 27. Juli 2012 zu. Die Souveränität der Stämme greift auch bei Bürgerrechtsgesetzen des US-Bundes, so dass die Bundesgerichte ihre Gerichtsbarkeit nicht über sie ausüben dürfen, selbst wenn der Streit nicht direkt die Belange der Stämme berührt:
It is well-established that “Indian tribes are distinct, independent political communities, retaining their original natural rights in matters of local self-government. Although no longer possessed of the full attributes of sovereignty, they remain a separate people, with the power of regulating their internal and social relations.” […] As sovereign powers, Indian tribes are immune from suit absent congressional abrogation or clear waiver by the tribe.


Sonntag, den 29. Juli 2012

Beweis verweigert: $58.361,51 Strafe  

.   Jede Partei muss im amerikanischen Prozess der Gegenseite die Beweise liefern, die diese benötigt. Bei einer Weigerung kann das US-Gericht Schadensersatz für unnötige Anwaltskosten, Einredeverbote und selbst ein Versäumnisurteil nach Rule 37 der Federal Rules of Civil Procedure zusprechen, wenn die Weigerung nicht mit einer der wenigen Ausnahmen begründet wird.

Der Fall Centennial Archaeology, Inc. v. AECOM, Inc. betrifft einen Prozess um Windräder und archäologische Umgebungsuntersuchungen sowie die Zahlungsverweigerung für deren Kosten, den die Archäologen gewannen. Wegen der verweigerten Herausgabe von Beweisen und letztlich unnötigen Anwaltskosten gewährt ihnen das Gericht zudem die Erstattung von $58.361,51.

In der Revision argumentiert der säumige Schuldner und Beweisverweigerer, der Betrag sei wegen einer Pauschalhonorarvereinbarung mit den gegnerischen Anwälten unzulässig, denn zusätzliche Gebühren hätte die Gegenseite auch bei einem Mehraufwand in der Discovery nicht zu zahlen. Mit einer lehrreichen Begründung bestätigt das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Denver am 27. Juli 2012 das Urteil.


Samstag, den 28. Juli 2012

$30 Mio. von VW für 23000 Anwaltsstunden  

.   Etwas gedulden müssen sich die Klägeranwälte, die im Sammelklagevergleich VW und Audi verpflichteten, bestimmten Kunden einén $25-Gutschein für einen Ölwechsel oder andere Leistungen zu gewähren. Sie erstritten für sich ein Honorar von über $30 Mio.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston wies jedoch am 27. Juli 2012 im Fall Volkswagen Group of America v. McNulty Law Firm diese Festsetzung für 23.000 Stunden anwaltlicher Arbeit an das Untergericht zur Neuberechnung nach anwendbarem einzelstaatlichem Recht, nicht nach Bundesrecht, und weiteren Entscheidung zurück.


Freitag, den 27. Juli 2012

Diskriminierung eines Bundesagenten?  

AM - Washington.   Das FBI soll einen in seinen Diensten stehenden in Ägypten geborenen amerikanischen Staatsbürger nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 auf Grund seiner Herkunft diskriminiert haben, indem es ihn statt an einem seinen Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz im Bereich der Terrorismusbekämpfung einzusetzen, an einen Arbeitsplatz versetzte, für den er deutlich überqualifiziert war.

Das Gericht sah die Klage wegen Diskriminierung als unbegründet an, da der Kläger nur aufgezeigt habe, dass er nicht den von ihm gewünschten Arbeitsplatz innehabe. Hiergegen wandte sich seine Berufung. Er und der Leser erhalten am 20. Juli 2012 eine detaillierte Aufklärung über die Voraussetzungen einer Diskriminierungsklage.

Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia verwies im Fall Bassem Youssef v. Federal Bureau of Investigation die Sache mit Urteil zurück, da die Vorinstanz nicht berücksichtigte, aus welchen Gründen das FBI den Kläger versetzt hatte.


Donnerstag, den 26. Juli 2012

Schadensersatz vom armen Anwalt  

AH - Washington.   In Haynes v. City and County of San Fransisco klagt ein Rechtsanwalt gegen seine Verurteilung zu einem Ordnungsgeld von rund $360.000, die darauf beruht, dass er seine Mandantin so schlecht vertreten hat, dass dieser unberechtigte Prozesskosten in dieser Höhe entstanden sind.

Die Vorinstanz hatte dem Rechtsanwalt nach 28 USC §1927 die Prozesskosten seiner Mandantin als Sanktion auferlegt, weil er mehrere Klagen eingereicht, Verhandlungen geführt und Beweisverfahren angestrengt hat, obwohl diese von vorneherein offensichtlich unbegründet waren. Dagegen trägt der Kläger vor, dass er bei einem Nettoeinkommen von $20.000 außerstande ist, diesen Betrag zu zahlen. Das Gericht entschied hingegen, dass es sich um einen deliktischen Anspruch handelt, bei dem sich der Schadensersatz allein nach dem Schaden des Opfers richtet und nicht nach den finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks verweist den Fall an die Vorinstanz zurück, weil diese verkannt hat, dass die Sanktion schon nach dem Wortlaut des 28 USC §1927 im Ermessen des Gerichts liegt. Indem die Vorinstanz von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen ist, hat sie das anzuwendende Recht verkannt und muss in einer erneuten Entscheidung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers zumindest berücksichtigen.


Mittwoch, den 25. Juli 2012

Zwangsarbeit bei Scientology: Haftung?  

.   Menschenhandel zur Zwangsarbeit unter Verletzung des Trafficking Victims Protection Act werfen die Kläger den Scientologen vor, bei denen sie aufwuchsen, als Kinder zum Milliarden-Jahre-Ordensdienst verpflichtet wurden und für ein Taschengeld von $50 arbeiteten. Die Furcht vor drastischen Folgen beim Weglaufen bezeichnen sie als das Druckmittel, das die Tatstandsmerkmale des Menschenhandelsverbots erfüllt.

Doch das Untergericht in Kalifornien weist ihre Klage ab, da die Aufgaben unter die Seelsorgeausnahmen von Arbeitsschutzgesetzen und Religionsfreiheit fällt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco beschreibt im Fall Claire Headley v. Church of Scientology ausführlich die Gestaltung des Alltags von Mitgliedern des Ordens Sea Org und der Einschränkung freier Entscheidungen seiner Mitglieder. Es erklärt am 24. Juli 2012:
[T]he text of the Trafficking Victims Protection Act resolves this case. The Act bars an employer from obtaining another’s labor “by means of” force, physical restraint, serious harm, threats, or an improper scheme. 18 U.S.C. § 1589(a)(1), (a)(2), (a)(4). That text is a problem for the Headleys because the record contains little evidence that the defendants obtained the Headleys’ labor “by means of” serious harm, threats, or other improper methods.[…]

The one adverse consequence the Headleys could have faced, had they taken any of their many opportunities before 2005 to leave the Sea Org, was to have been declared “suppressive persons” and thus potentially to have lost contact with family, friends, or each other. But that consequence is not “serious harm”—and warning of such a consequence is not a “threat”—under the Trafficking Victims Protection Act. In applying the Act, we must distinguish between “improper threats or coercion and permissible warnings of adverse but legitimate consequences.”
Ausstoßen und and Disziplinarmaßnahmen gelten als legitime Methoden der Religionsausübung, bestätigt das Gericht. Beide Kläger nutzten jahrelang keine der zahlreichen Gelegenheiten, dem Orden zu entfliehen. Das Gericht will nicht ausschließen, dass die von ihnen vorgetragenen Tatsachen eine deliktische Haftung nach anderen Gesetzen und Präzendenzfällen rechtfertigen, doch hatten sie auf derartige Ansprüche verzichtet und alles auf die Karte Menschenhandelsverbot gesetzt. Damit punkten sie nicht.


Dienstag, den 24. Juli 2012

Misshandlung in Botschaft: Klage  

.   Die Botschaft Frankreichs soll die ange­stellte Französin pakista­nischer Herkunft miss­handelt haben, klagt sie im Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, im Fall Ashraf-Hassan v. Embassy of France. Die Botschaft konzediert die Zustän­digkeit des amerikanischen Gerichts für Bürgerrechts­ansprüche nach Title VII.

Die Anschuldigungen sind horrend: Abfällige Bemerkungen über Herkunft und Rasse vergifteten das Arbeitsklima; zudem folgte eine rechts­widrige Kündigung als Vergeltungsschlag, nachdem die Klägerin im Pariser Auswärtigen Amt die Situation erklärte.

Das Bundesgericht erörtert auf 17 Seiten im Rahmen der Schlüssig­keitsprüfung nach Rule 12(b)(6) die Qualität des Klageschrift­satzes, als die Botschaft die Abweisung beantragte. Aus Fristgründen verliert die Klägerin am 20. Juli 2012 die Kündigungs­schutzklage, doch den Diskriminie­rungsanspruch darf sie weiterverfolgen.


Montag, den 23. Juli 2012

Softwaremodul mit Gerichtsstand Texas  

.   1994 erwarb die deutsche Beklagte ein Softwaremodul von einem texanischen Hersteller unter einer Lizenz mit texanischem Gerichtsstand und nutzte das Modul in seinem deutschen Steuerprogramm, von dem auch ein paar Exemplare nach Texas lizensiert wurden. Als sich die Parteien uneins sind, verklagt der Modullieferant den deutschen Hersteller in Texas.

Dieser rügt die örtliche Zuständigkeit in der Form der Gerichtsbarkeit über seine Person, personal Jurisdiction. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA bestätigt die untergerichtliche Klageabweisung im Fall Pervasive Software, Inc. v. Lexware GmbH & Company KG am 20. Juli 2012 mit einer lesenswerten Entscheidung von 31 Seiten Länge.

Die Ausübung der texanischen Gerichtsbarkeit muss erstens die Voraussetzungen des Long-Arm Statute im Forumsstaat erfüllen, mit dem Texas staatsferne Personen greifen kann. Zweitens darf der Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz der Bundesverfassung, das Fourteenth Amendment, nicht durch die so zulässige Ausübung der Gerichtsbarkeit verletzt werden, was anhand der Kontakte zum Forumsstaat ermittelt wird.


Sonntag, den 22. Juli 2012

Konkurrenzlose deutsche Technik zollfrei  

.   Nach §6(c) des Educational, Scientific and Cultural Materials Importation Act of 1966, Pub. L. 89-651, as amended by Pub. L. 106-36; 80 Stat. 897; 15 CFR part 301, muss der Bund vor der Gewährung der Zollfreiheit bei der Einfuhr ausländischer Waren die Öffentlichkeit fragen, ob vergleichbare amerikanische Produkte vorhanden sind.

Mit der Verkündung Application(s) for Duty-Free Entry of Scientific Instruments im Bundesanzeiger, Bd. 77, Heft 139, S. 42483, lädt die International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums in Washington, DC, am 19. Juli 2012 zur Beantwortung dieser Frage bei der folgenden beabsichtigten Einfuhr ein:
Docket Number: 12-033.
Applicant: UChicago Argonne, LLC, 9700 South Cass Ave., Lemont, IL 60439.
Instrument: Low-Temperature Scanning Tunneling Microscope System.
Manufacturer: CreaTec, Germany.
Intended Use: The instrument will be used to investigate properties of materials and novel phenomena related to nanoscale science. This instrument is specialized for creating artificial nanoscale structures on an atom-by-atom basis using nascent atom manipulation techniques. The instrument will be used to investigate the amount of force required to move one atom on a materials surface while simultaneously measuring local electronic structural changes during atom movement.


Samstag, den 21. Juli 2012

Eindrücke im Gentechnikprozess  

HE - Washington.   Drei Juristinnen machen sich auf den Weg zum United States Court of Appeals for the Federal Circuit am Weißen Haus, um im Fall Association for Molecular Pathology v. Myriad Genetics einen Eindruck von amerikanischen Gerichtsverhandlungen zu erhalten. Frühzeitig im Gericht angekommen, wird die Sicherheitskontrolle passiert und noch kurz der Verkehr wegen der nicht-amerikanischen Ausweise aufgehalten. Endlich geht es in Richtung Gerichtssaal.

Zwar vermutete der Ausbilder einen leeren Gerichtssaal, allerdings ist nur noch im hinteren Drittel etwas frei, denn die Medien berichten am 20. Juli 2012 von einem aufsehenerregenden Präzedenzfall über Genpatente: Court to Decide Whether Genes Can Be Patented.

Von hinten wird also die Revisionsverhandlung aufmerksam verfolgt. In der Verhandlung werden gezielt strittige Punkte aus dem gesamten Verfahren angesprochen und erörtert, was das Gesamtverständnis nicht nur für Amerikaner erschwert. Die humorvollen Kommentare der Richter und Anwälte werden jedoch im ganzen Saal mit lautem Lachen aufgenommen.

Zum Schluss noch einmal erheben, und das Gemurmel beginnt. Die deutschen Juristinnen beobachten die amerikanischen Juristen und schauen sich noch vor Gericht um. Dann der Katzensprung zurück in die Kanzlei, um online nach dem nächsten Prozess zu suchen: Diesmal verständlichkeitshalber im Strafgericht erster Instanz.


Samstag, den 21. Juli 2012

Prof. und Mutter: Ungleichbehandlung  

.   Die Doppelbelastung der reproduzierenden Professorin sollte die Uni veranlassen, ihr mehr Zeit zu gewähren, um sich zu beweisen, schrieb ihr Mentor. Das vergleichbar schwere Los reproduzierender Väter beklagte der Wissenschaftler nicht. Die Uni gab ihr nicht mehr Zeit und entließ die Professorin, deren Leistungen weit hinter denen von Vergleichspersonen zurückblieb.

Sie klagte wegen Diskriminierung. Die sie unterstützende Erklärung des Mentors will das Gericht beim Fehlen sonstiger Merkmale einer behaupteten Ungleichbehandlung nicht gegen die Uni gelten lassen.

Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in Chicago im Fall Blasdel v. Northwestern University führt am 19. Juli 2012 lehrreich und leicht lesbar in die Erwägungen ein, die bei der Festanstellungsprüfung für Professoren und vergleichbare Stellen gelten, wo selbst objektive Faktoren zu subjektiver Abwägung führen und Ungleichbehandlungen unvermeidbar und nicht unbedingt verboten sind.


Donnerstag, den 19. Juli 2012

Richter veräppelt: Judicial Estoppel  

.   Ein Richter muss sich nicht für dumm verkaufen lassen. Wenn die behinderte Klägerin in mehreren Prozessen ihr Recht zur Benutzung eines Rollstuhls einklagt, und ihm im nächsten Prozess gegen Disneyworld vorträgt, ihr müsse im Vergnügungspark die Segway-Fahrt gewährt werden, denn sie benutze nie einen Rollstuhl, kann das Gericht die Klage wegen widersprüchlichen Vortrags nach dem Grundsatz des Judicial Estoppel abweisen.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Fancisco findet am 18. Juli 2012 nach dieser Abweisung mit lehrbuchhafter Erklärung der Doktrin im Fall Baughman v. Walt Disney World Company, dass zwar zwei ihrer Merkmale vorliegen.

Doch hält der Ninth Circuit die Abweisung für einen Ermessensmissbrauch, da der Klägerin nach dem American with Disabilities Act jedenfalls ein Anspruch auf Zulassung des Fahrzeugs zum Parkbesuch zustehen kann, was das Untergericht erneut prüfen muss.


Mittwoch, den 18. Juli 2012

Zuständigkeit für ausländische Beklagte  

AH/AM - Washington.   Im Fall Tire Engineering v. Shandong Linglong rügten die Beklagten die örtliche Zuständigkeit, da die Voraussetzungen des Long-Arm Statutes des Staates Virginia nicht erfüllt seien und sie unter dem Schutz der Rechtsstaatsgarantie, der Due Process Clause des 14. Verfassungszusatzes zur Bundesverfassung, stünden.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks bestätigte aber am 11. Juli 2012 die Vorinstanz. Es stützte die Zuständigkeit auf einen Nexus und stellte auf die folgenden Faktoren ab:
(1) the extent to which the defendant purposefully availed itself of the privilege of conducting activities in the forum state
(2) whether the plaintiff's claims arise out of those activities; and
(3) whether the exercise of personal jurisdiction is constitutionally reasonable.
Das Gericht führte aus, dass der der für die Anwendbarkeit des Gesetzes ausreichende Kontakt der Beklagten zu dem Bundesstaat Virginia auf Grund dieser Tatsachen bestehe:

Die Verschwörung des Beklagten Al Dobowi mit dem Mitarbeiter des Klägers hatte ihren Ursprung in Virginia. Der Mitarbeiter entwendete dort die technischen Zeichnungen des Klägers und eröffnete daraufhin ein Büro in Virginia, um nunmehr als Angestellter für den Beklagten tätig zu werden. Auch die weiteren Geschäftsbeziehungen erfolgten über die bestehenden Kontakte in Virginia.

Ein ausreichender Bezug des Beklagten Linglong besteht darin, dass dieser sich an Al Dobowis Geschäften, die aus Virginia geführt wurden, beteiligte.


Dienstag, den 17. Juli 2012

Student gewinnt im Equity-Gericht  

.   Der Student von der Augsburg Uni in Minnesota gab sich als Professor aus und erschlich so von Lehrbuchverlagen Lösungshilfen, die er im Internet verkaufte, bis ihm die Verlage auf die Schliche kamen und ihn erfolgreich auf knapp $15000 Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung verklagten.

Die Verlage hätten gern mehr als das gesetzliche Minimum nach dem Copyright Act erhalten und wünschten, dass der Schaden nicht vom Richter, sondern von den Geschworenen beurteilt würde. Der Student schlug ihnen jedoch ein Schnippchen, indem er in die Privatinsolvenz ging, wo die Verlage ihre Ansprüche weiter verfolgten.

Dort werden die Tatsachenfragen jedoch nicht von der Jury gewertet, denn der Bankruptcy Court ist ein Equity-Gericht. Auch Ansprüche aus Law, die ihm vorgelegt werden, beurteilt der Richter, entschied am 13. Juli 2012 das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks im Fall Pearson Education, Inc. v. Almgren.

Die wichtigen prozessualen und materiellen Unterschiede zwischen Common Law und Equity, die England und Wales den USA vererbten, kennen die Referendare in der Wahlstation aus dem Ausbildungsplan: USA-Recht für Referendare in den USA mit dem EBook Lehrgang im epub-Format.


Montag, den 16. Juli 2012

Schüsse aus dem Hinterhalt: Schutzpflicht?  

.   Schadensersatz will der britische Soldat im amerikanischen Gericht unter Verweis auf den Film High Noon von Unternehmen, deren Irakeinsätze er nach seiner Pensionierung als privater Sicherheitsmann beschützte. Sie sollen ihre Schutzpflichten vernachlässigt haben und daher aus deliktischer Haftung für seine Verletzungen nach Schüssen aus dem Hinterhalt zahlen.

Die Schutzpflicht erklärt sich nicht von selbst, bestimmt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, am 13. Juli 2012. Der Kläger muss sie durch einen Sachverständigen nachweisen.

Der Hinweis auf den Film allein verdeutlicht den Geschworenen nicht, welche Schutzpflicht gegenüber einem mit AK-47 und 9mm-Pistole ausgerüsteten Soldaten nach seiner Hubschrauberanreise greift. Der Fall Paul Burke v. Air Serv International, Inc. war daher von Untergericht zu Recht abgewiesen worden.


Sonntag, den 15. Juli 2012

Schiedsklausel bindet: Keine Korrektur  

.   Auch ein Staat ist an eine Schiedsklausel gebunden, und auch er kann keine inhaltliche Nachprüfung eines Schiedsspruchs im amerikanischen Gericht erzwingen, bestimmte dieses in New York City am 13. Juli 2012.

Im Fall Thai-Lao Lignite v. Government of the Lao People's Democratic Republic wandte sich Laos an die Revision, um die Kompetenz des Schiedsgerichts, die es selbst bestätigt hatte, und die Zuerkennung eines bestimmten Schadensersatzes, den der zugrundeliegende Vertrag ausgeschlossen hatte, anzufechten.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA entschied, dass die Kompetenzentscheidung richtig war und der vereinbarten UNCITRAL Schiedsregel 3 entsprach. Inhaltlich kann das ordentliche Gericht nicht die Vertragsauslegung des Schiedsgerichts aufheben, die regelrecht dem Schadensersatz zugrunde lag.


Samstag, den 14. Juli 2012

Verstoß bei Personendatenermittlung über IP  

Schwere Folgen für Anwalt der ermittelnden Partei
HJa - Washington. Neben der Musikindustrie tritt immer mehr auch die Pornoindustrie in rechtliche Streitigkeiten, um den illegalen Bezug ihrer Werke, und verlangt Kompensation für angeblich entstandenen Schaden. Dabei wird von den vertretenden Anwälten oft mit unsauberen Methoden vorgegangen. Aufgrund der Heikelkeit des Themas Pornografie wird oft mit Drohungen auf persönlicher Ebene gearbeitet.

Das Bundesberufungsgericht des 5. Bezirks bestätigte am 12. Juli 2012 im Fall Mick Haig Productions v. Does 1-670 Sanktionen gegen den Anwalt des klagenden Pornoproduzenten. Er hatte sich trotz des ausdrücklichen Verbots der Vorinstanz die persönlichen Daten von ermittelten IP-Adressen von den ISPs aushändigen lassen. Diese hatte er zur Kontaktaufnahme mit ermittelten ISP-Kunden genutzt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dafür wurde er von den Anwälten der EFF, den Vertretern der 670 unbekannten Beklagten, gerügt. Auch das Gericht erkannte das unmoralische Vorgehen des Anwalts und benannte es deutlich. Folgende Sanktionen muss er nun in Kauf nehmen, bei Nichterfüllung drohen zudem $ 500 Ordnungsgeld pro Tag:
1) Stone shall serve a copy of this Order on each ISP implicated and to every person or entity with whom he communicated for any purpose in these proceedings.
2) Stone shall file a copy of this Order in every currently-ongoing proceeding in which he represents a party, pending in any court in the United States, federal or state.
3) Stone shall disclose to the Court whether he received funds, either personally or on behalf of Mick Haig, and whether Mick Haig received funds for any reason from any person or entity associated with these proceedings, regardless of that person’s status as a Doe Defendant or not, (excepting any fees or expenses paid by Mick Haig to Stone).
4) Stone shall pay the Ad Litems’ attorneys’ fees and expenses reasonably incurred in bringing the motion for sanctions. The Ad Litems shall file an affidavit or other proof of such fees and expenses with the Court within thirty (30) days of the date of this Order. Stone may contest such proof within seven (7) days of its filing. Stone shall comply with these directives and supply the Court with written confirmation of his compliance no later than forty-five (45) days after the date of this Order.
[…]
Stone committed those violations as an attempt to repeat his strategy of suing anonymous internet users for allegedly downloading pornography illegally, using the powers of the court to find their identity, then shaming or intimidating them into settling for thousands of dollars--a tactic that he has employed all across the state and that has been replicated by others across the country.


Freitag, den 13. Juli 2012

Vertragliches Klageverbot im US-Vertrag  

.   Schwer zu fassen, doch es gibt sie: Verträge, die einer Partei die Kündigung verbieten. Genauso gibt es Verträge, die einer Partei die Klage verbieten, beispielsweise so, wie es in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall ZBD Constructors, Inc. v. Billings Generation, Inc. am 12. Juli 2012 festhält:
Section 4.11 of the contract makes clear that ZBD is not permitted to “participate in any suit, action, case or proceeding with respect to” any claim it might have against Yellowstone for unpaid principal and interest, unless ZBD first obtains “written consent” as required by the contract.
Das Gericht kann kein Ersuchen von ZBD an die andere Vertragspartei um die Genehmigung einer Klage entdecken, und ZBD hat auf keine Ausnahme vom Verbot plädiert. Vermutlich konnte auch ZBD nicht fassen, dass die Klausel wirksam ist. Beim einseitigen Kündigungsverbot sieht es ähnlich aus. Viele Präzedenzfälle betrachten sie als wirksam, wenige je nach den konkreten Umständen als nichtig.


Donnerstag, den 12. Juli 2012

Dieselabgasschaden nicht einklagbar  

.   Dieselabgasen ausgesetztes Verkehrsbetriebs­personal verklagt in- und ausländische Fahrzeug­hersteller und Financiers auf Ersatz des Gesundheits­schadens vom Einatmen der Abgase. Da das Bundesgesetz Clean Air Act keine Klagen bei der Normen­einhaltung zulässt, beruft es sich auf Common Law-Regeln.

Am 11. Juli 2012 bestätigte in New York City das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Butnick v. General Motors Corp. die unterge­richtliche Abweisung. Das Bundesgesetz lässt bei Normen­beachtung keine Klagen zu; diese Bestimmung dürfen Kläger nicht über das Common Law aushöhlen, bestätigt es.


Mittwoch, den 11. Juli 2012

IP-Anschriftsinhaber kein Störer  

Kein fliegender Gerichtsstand - Verdächtigter bleibt anonym
.   Anders als über die deutsche sachenrechtliche Fiktion des Störers wird der der rechtswidrigen Torrentschwarmteilnahme beschuldigte Inhaber einer IP-Anschrift vom Bundesgericht im Fall Malibu Media LLC v. John Does 1-11 als beteiligter Dritter betrachtet. Es gewährt ihm auch die anonyme Behandlung im Prozess.

Technisch nachvollziehbar ist der Anschrifteninhaber genauso wenig zwingend Täter einer Internettat wie der Mietshauseigentümer der Mörder eines in seinem Gebäude gefundenen Opfers. Das Gericht behandelt den über eine John Doe-Subpoena-Zwangsmaßnahme ermittelten IP-Inhaber daher nicht als Partei, sondern als interessierten Dritten. Über beweisrechtliche Maßnahmen wird festzustellen sein, ob er auch Partei, nämlich eine die rechtswidrige Rechteverwertung verursachende Person, sein könnte.

Der United States District Court for the District of Columbia entscheidet für die anonyme Beteiligung des Antragstellers, weil kein öffentliches Interesse an der üblichen Veröffentlichung vorliegt und ihm Schaden droht, wenn zur behaupteten Rechtswidrigkeit kein Bezug bestehen sollte.

Die kurze, doch klare Urteilsbegründung macht auch deutlich, dass die Kläger in Film-Download-Prozessen bei der örtlichen Zuständigkeit hinzugelernt haben: In diesem Fall weist die Klägerin den Bezug durch Geolocation-Daten der IP-Anschriften nach. Die Kläger in solchen Verfahren haben schon genug Prozesse im Glauben verloren, bei Internetangelegenheiten einen fliegenden Gerichtsstand anrufen zu können. Nichts Neues, nichts Überraschendes. Nur sorgfätig und lesbar dargestellt.


Dienstag, den 10. Juli 2012

Ein Werk, doch kein Copyright-Schutz  

Trennung von Funktion und Gestaltung entscheidend
.   Die Urheberrechtseintragung versagte das Copyright Office in Washington, DC, dem Hersteller von Beleuchtungsanlagen. Er verklagte, wie zulässig, den vermuteten Urheberrechtsverletzer, und verlor. Dabei stieß er das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City jedoch zu einem lesenswerten Urteil über die Frage des Urheberschutzes funktionaler Werke an.

Das Gericht erläutert am 9. Juli 2012 im Fall Aqua Creations USA Inc. v. Hilton Worldwide, Inc. mit zahlreichen Nachweisen den urheberrechtlichen Schutz von Werken mit funktionalen Eigenschaften. In diesem Fall waren diese Eigenschaften untrennbar von der Gestaltung.

Da der Geschmacksmusterschutz in den USA oft von der Eintragung einer Marke oder eines Urheberrechts abhängig ist, ist die Trennung von Funktion und Design wichtig, während die Schöpfungshöhe nach dem Copyright Act der USA eine geringere Rolle als im deutschen Recht spielt.


Montag, den 09. Juli 2012

Aktien bei Entlassung  

.   Mit einem Aktienversprechen wollte die Arbeit­geberin das leitende Personal binden. Als die Firma in Nebraska übernommen und ein Umzug ins entfernte Oklahoma nötig wurde, wurden die nicht­umzugs­bereiten Mit­arbeiter entlassen. Das Bundes­berufungs­gericht des achten Bezirks der USA in St. Louis überprüfte am 5. Juli 2012 im Urteil Schaffart v. ONEOK die untergerichtliche Zuerkennung des Aktienwertes an die entlassenen Mitarbeiter. Das Urteil führt lesenswert in die Fragen der Aktien­entlohnung bei einer Entlassung ohne wichtigen Grund ein.


Sonntag, den 08. Juli 2012

Mehr Sicherheit bei Fotorechten  

.   Die Eintragung von Urheberrechten beim Copyright Office der Library of Congress in Washington, DC, verleiht Rechteinhabern und -verwertern zusätzliche Rechte und den Anspruch auf Pauschalschadensersatz, der höher liegen kann als der nachweisbare Schaden. Fotografen dürfen ihre Werke einzeln oder als Sammlung eintragen.

Bei der Eintragung von Fotos als Datenbanken stellt das Urheberrechtsamt jedoch Probleme fest, die es mit einer am 9. Juli 2012 unter dem Titel Deposit Requirements: Registration of Automated Databases That Predominantly Consist of Photographs, verkündeten Neuregelung beheben will, Federal Register, Band 77, Heft 131, S. 40268.

Bisher mussten mit der Eintragung von Fotosammlungen als Datenbank nicht alle enthaltenen Fotos hinterlegt werden, siehe 37 CFR 202.3(b)(5); Registration of Claims to Copyright Registration and Deposit of Databases, 54 FR 13177 (March 31, 1989). Das führte zu Rechtsunsicherheiten für Fotonutzer und soll nun geändert werden. Das Amt erklärt dazu auch:
Claimants submitting applications for group registration of photographic and other databases that select and arrange works protected by copyright and who intend to include claims in those component works within the scope of the registration are advised that it is in their interest to specifically identify (1) the author of each of the component works, and (2) for each author, the title of each of his or her component works on the application. A number of district courts have ruled that a certificate of registration that does not identify the author and title of a particular work does not cover that particular work. See, e.g., Alaska Stock, LLC v. Houghton Mifflin Harcourt Pub. Co. 2010 WL 3785720, No. 3:09-CV-0061-HRH (D.Alaska,2010); Bean v. Houghton Mifflin Harcourt Publishing Co., 2010 WL 3168624, No. CV10-8034-PCT-DGC, (D.Ariz.,2010); Muench Photography, Inc. v. Houghton Mifflin Harcout Publishing Company, 712 F.Supp.2d 84 (S.D.N.Y.2010). The Copyright Office is optimistic that those decisions will be overturned on appeal, but applicants who do not specifically identify each author and title run the risk that their registrations will be considered not to extend to each work in the group. And regardless of the outcome of that litigation, specific identification of each author and title creates a more accurate and informative public record.


Samstag, den 07. Juli 2012

Gifterkennung exklusiv dank Air Force  

.   Vom Bund entwickelte Erfindungen sollen allen dienen. Daher sieht 37 USC §404 die Nutzung resultierender Patente durch Private vor. Ein Beispiel für den Ablauf verkündet die Air Force am 9. July 2012 im Bundesanzeiger unter dem Titel Intent To Grant Exclusive Patent Licenses, Federal Register, Band 77, Heft 131, S. 40345. Es betrifft Gifterkennungspatente. Die Luftwaffe fasst den Hinweis auf die beabsichtigte Lizenzerteilung an SpiderTek, LLC, kürzer als der Leser nach dem Administrative Procedures Act erwartet, doch gilt auch hier, dass Dritte kommentieren oder Einspruch erheben dürfen, § 404.7(a)(1)(i).


Freitag, den 06. Juli 2012

Erst Gericht missachten, dann Insolvenz  

.   Die Enkelin eröffnet ein Restaurant mit dem Namen der seit Jahren geschlossenen Gaststätte ihres Vaters. Eine Verwandte betreibt seit langem ein Saucengeschäft mit demselben Namen und klagt - erst auf Unterlassung, dann auf Änderung der Speisekarte, schließlich auf Schließung und gewinnt immer wieder, weil die Enkelin die ersten Anweisungen des Gerichts missachtet.

Das Urteil vom 5. Juli 2012 im Fall Dominic's Restaurant of Dayton, Inc. v. Mantia enthält eine lehrreiche Begründung nicht nur zu den Anspruchsgrundlagen bei Marken- und Namensverletzungen im US-Recht, sondern auch den Folgen der Missachtung gerichtlicher Verfügungen.

Da die Enkelin glaubt, sich den Verfügungen durch die Flucht in die Insolvenz entziehen zu können, behandelt die Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks auch ausführlich die Hemmungswirkung des Insolvenzantrags auf laufende Verfahren. Hier richtet sich der Prozess nicht gegen das Vermögen der Enkelin, und die Klägerin agiert nicht als Forderungsgläubigerin. Daher greift der Grundsatz des automatic Stay der Insolvenz nicht zugunsten der Enkelin.


Donnerstag, den 05. Juli 2012

Urteil nach fremdem Recht  

.   Ein Terroranschlag in Israel führt zur Klage in den USA, gegen den sich der verklagte Staat nicht wehrt. Im Versäumnisurteil im Fall Estate of Yeal Botvin v. Islamic Republic of Iran vom 3. Juli 2012 erklärt das Bundesgericht der Hauptstadt Washington die Erfordernisse für den Erlass eines Versäumnisurteils, das materiell nach dem Recht Israels gefällt wird.

Nach vier erfolglosen Ansätzen haben die Kläger dem Richter genug Material zum anwendbaren Recht sowie Tatsachenbeweisen gebracht, dass er auf der Grundlage richterlicher Kenntnisnahme, judicial Notice, schriftlicher Beweismitteln und eidlicher Erklärungen, Affidavit Evidence, zum Ergebnis gelangt, dass der klagende Nachlass des Terroropfers Schadensersatz erhält, dieser den Angehörigen des Opfers jedoch nicht zuerkannt werden darf.


Mittwoch, den 04. Juli 2012

Klagabweisung oder Klageabweisung?  

.   Google weiß alles und kann auch belegen, dass Klagabweisung der ältere Begriff ist. Klageabweisung wurde später populär. Wer als Jurist auch ältere Urteile liest, hat das vielleicht schon gemerkt. Google NGrams belegt es.

Am 4. Juli feiern die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Unabhängigkeit von den heute dort äußerst geschätzten Briten, die vor 200 Jahren noch einmal vorbei schauten, um Washington abzubrennen, wo heute das Feuerwerk des Landes stattfindet und Kanzleien, Gerichte, Kongress und Ministerien geschlossen sind.

Deshalb findet man Zeit für den Wandel zum Klage-e. Andere nutzen den Tag, sich als Amerikaner einschwören zu lassen und ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Jeder wird nach seiner Façon glücklich.


Dienstag, den 03. Juli 2012

Haftet Vertriebsfirma bei Markenverletzung?  

.   Im Fall Fishman v. Paul behauptet die Klägerin als Herstellerin eines bekannten Gitarrentontechniksystems die Verletzung ihrer Marke durch ihre Verwendung bei der Vermarktung einer Gitarre, in die dieses System eingebaut sein soll, was jedoch nicht der Fall ist. Der chinesische Gitarrenhersteller des Beklagten hatte einem Zulieferer geglaubt, das eingebaute Teil sei das Original, und entsprechend die Vertriebsfirma unterrichtet.

Als der Beklagte auf eine Abmahnung hin die Werbung korrigiert, klagt die Markeninhaberin noch auf Schadensersatz und verliert. In Boston bestätigte am 3. Juli 2012 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA dieses Urteil.

Die Urteilsbegründung erklärt wegweisend, ob und wie die Absichtlichkeit, Willfullness, oder die grobe Fahrlässigkeit des markenverletzenden Handeln nachgewiesen werden muss. Wenn sie fehlt, kann ein Schadensersatzanspruch nach verschiedenen Doktrinen zugesprochen werden, die die Begründung ebenfalls erörtert.


Dienstag, den 03. Juli 2012

Billigere Therapie durch Personalabwerbung  

.   Ein Altersheim kontrahiert mit einem Leiharbeiterunternehmen, kündigt und gibt die Personaldaten dem Nachfolgearbeitsvermittler, der billigere Therapieleistungen durch von der Vorgängerin abgeworbenes Personal erbringt. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks der USA in Richmond im Fall Proteherapy Associates LLC v. AFS of Bastian, Inc. vom 2. Juli 2012 erklärt mustergültig die Grundsätze des Abwerbeverbots und der Schadensersatzfolge in Höhe von $640.000 bei seiner Verletzung.


Sonntag, den 01. Juli 2012

Strafe am Ende des Mobilvertrags  

.   Vertragsstrafen sind im amerikanischen Recht nichtig. Mobiltelefonverträge sehen bei vorfristiger Kündigung eine Sonderzahlung des Kundens vor. Dagegen wandten sich erfolgreich Sammelkläger als Kunden diverser Funkanbieter.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia setzte sich am 29. Juni 2012 im Fall Larson v. AT&T Mobility LLC mit zahlreichen Facetten des Sammelklageverfahrens und des Schadensersatzes für Klassenmitglieder auseinander und vermittelt auf 62 faktengefüllten Seiten einen wertvollen Einblick in die Hürden des Prozesses.


Samstag, den 30. Juni 2012

Freitag, den 29. Juni 2012

OFAC, Kuba und eingefrorene Dollars  

.   Geld nach Kuba aus Australien senden sollte nicht die OFAC-Restriktionen berühren, doch wenn Dollarbeträge eine Idealsekunde im US-Bankensystem landen, kann das Office of Foreign Asset Control im Washingtoner Schatzamt eingreifen. Der Fall Island Film v. United States Treasury Department betrifft diesen Eingriff.

Die Filmfirma in Kuba wendet sich an das Schatzamt mit einem Auskunftsbegehren nach dem Freedom of Information Act, über das das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 26. Juni 2012 mit einem ausführlichen Urteil von 26 Seiten Länge entscheidet.


Donnerstag, den 28. Juni 2012

Schikanegesetz gegen Ausländer  

HJa - Washington. Arizona erließ ein Gesetz, das in harter Gangart illegale Immigration bekämpfen sollte. Im Bundesstaat selber formierte sich schon nach kurzer Zeit eine Protestbewegung, die das racial Profiling, die Ausweitung der Polizeirechte und die weitreichenden Beschneidungen der Bürger- und Menschenrechte bemängelte. Auch vor dem Supreme Court in der Hauptstadt Washington landete der Fall, betrieben durch die Bundesregierung.

Am 25. Juni 2012 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten nun im Fall Arizona v. United States ein uneinheitliches Urteil erlassen. Kernelement sind nicht etwa die Verfassungsverletzungen der civil Rights, sondern vielmehr die Verletzung der Bundeskompetenz im Rahmen der Immigrations-Gesetzgebung. Das Gericht nahm unter diesem Gesichtspunkt weitgehend das Gesetz auseinander: So sei die strafrechtliche Komponente des illegalen Aufenthalts weitgehend im Bundesrecht geregelt und falle auch in der Durchsetzung in die Zuständigkeit des Bundes. Kritische Punkte waren der illegale Aufenthalt an sich, die illegale Arbeit und die Verhaftung ohne Haftbefehl bei der Vermutung einer Gesetzesübertretung, die zur Abschiebung führen kann. In Arizonas Kompetenz geblieben sind umstrittene polizeirechtliche Regelungen, die die Herausgabe der Papiere bei Verdacht auf illegalen Aufenthalt erfordern.

Das Gesetz ist ein Erfolg für die Bundesregierung. Obama hat erst am 16. Juni 2012 eine deutlich einwanderungsfreundliche Politik beschlossen, die seinen Präsidentschaftswahlkampf vor allem in Hinblick auf die wahlberechtigten Lateinamerikaner, die zweitgrößte Einwanderungsgruppe, positiv flankieren dürfte. Das Gerichtsurteil stärkt nun seine Position und weckt Hoffnungen auf einen neuen Anlauf zur Verabschiedung des Dream Act in der nächsten Legislaturperiode. Auch macht es einzelstaatliche Regelungen im ganzen Bundesgebiet angreifbar.

Doch auch für die eingangs beschriebene Protestbewegung, die sich vor allem gegen die überlebende Klausel des Gesetzes richtet, ist das Urteil keine zwangsläufige Niederlage:
This opinion does not foreclose other preemption and constitutional challenges to the law as interpreted and applied after it goes into effect.


Mittwoch, den 27. Juni 2012

Beweise aus den USA beschaffen  

.   Ein Prozess im Ausland ist von amerikanischen Beweisen abhängig. Die Klägerin kann Beweise aus den USA beschaffen, indem sie beim US-Gericht eine Subpoena beantragt. Gilt das auch für ein Schiedsverfahren im Ausland?

Ja, erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 25. June 2012 im Fall Application of Consorcio Ecuatoriano De Telecomunicaciones S.A., v. JAS Forwarding (USA), Inc., et al., denn das Schiedsgericht verkündet ein rechtskräftig bindendes Urteil.

Die Urteilsbegründung belegt mit zahlreichen Nachweisen die Schlüsselmerkmale dieses Beweisbeschaffungsverfahrens für ausländische Prozesse.


Dienstag, den 26. Juni 2012

Aufnahme ins Kabelfernsehen  

.   Muss ein Kabelfernsehanbieter ein neues Programm anbieten oder darf er die Aufnahme verweigern? Diese Frage beurteilte das Bundesberufungs­gericht des vierten Bezirks, als einer der großen Kabelanbieter einen neuen Sportkanal ablehnte.

Im Fall TCR Sports Broadcasting v. FCC stellt das Gericht am 14. Mai 2012 darauf ab, dass das Bundesauf­sichtsamt für das Kommuni­kationswesen in Washington, DC, ermessens­fehlerfrei die Ablehnung als zulässig bestätigte.

Nach dem Kabelfernseh­gesetz von 1992 muss die Prüfung eines neuen Programmangebots vom Kabelanbieter nicht­diskriminierend erfolgen. Diesem Standard entsprach die Auswertung und Entscheidung des Kabeldienstes aus der Sicht des Bundesamts ebenso wie der des Gerichts.


Montag, den 25. Juni 2012

Patentverletzende Ware: Liefervertrag nichtig?  

.   Den Exklusivvertrieb erteilte der koreanische Hersteller dem amerikanischen Unternehmen für seine patentierte Ware. Schon auf die erste Ausstellung in den USA folgte eine Patentverletzungsklage eines anderen Herstellers, und die Vertriebsfirma kündigt den langfristigen Exklusivvertrag wegen Nichtigkeit.

Der Hersteller verlangt Schadensersatz und gewinnt den beweisbaren Schaden. In Cincinnati erklärt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 21. Juni 2012 im Fall Sae Biang Optical v. Kenmark Optical, Inc., dass eine Vertragsverletzung durch die ungerechtfertigte Kündigung vorliegt.

Vertraglich war vereinbart, dass der Vertrag nach dem Unterliegen in einem Patentprozess eine Kündigung rechtfertigt. Nicht schon die einfache Klageerhebung erlaubt die Kündigung. Zudem waren sich die Vertragsparteien des Risikos von Patent-Troll-Klagen bei Vertragsschluss bewusst, und sie hatten den Vertrag entsprechend formuliert. Daher war die Repudiation durch die Vertriebsfirma eine ungerechtfertigte Vertragszurückweisung, die Haftung für Schadensersatz auslöst.


Sonntag, den 24. Juni 2012

Vertrag aus Notizen behauptet  

.   Ein Vertrag kann mündlich abgeschlossen werden, doch das Statute of Frauds verlangt oft die Schriftform. Wenn sie erforderlich ist, reichen verschiedene Schriftstücke, aus denen ein Vertrag erkennbar ist. Sie müssen die wesentlichen Vertragsmerkmale enthalten.

Im Fall Mid-American Distribution Inc. v. Clarification Technology Inc. verlangt die Klägerin Schadensersatz aus Nichterfüllung eines Vertrages, der sich aus einem Vertragskorrespondenz und Verhandlungsprotokollen über den Verkauf von Ölfiltern zusammensetzt. Das Urteil vom 22. Juni 2012 des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks in Cincinnati bestimmt jedoch:
But here all of the key documents—specifically, the meeting minutes and emails—leave material terms like pricing and duration to future negotiations. And negotiations did in fact continue on specification fees and payment terms well into 2007. We therefore agree with the district court that there is no contract here for us to enforce.


Samstag, den 23. Juni 2012

Vergleich im Facebook-Streit  

Sponsored Stories kosten Facebook $123 Mio.
HJa - Washington. Sponsored Stories ist ein Konzept, das Facebook mit den Statusmeldungen seiner User direkt Geld verdienen lässt. Unternehmen zahlen dafür, dass eine Statusmeldung mit Bezug zu dem Unternehmen eine hervorgehobene Position erhält. Diese enthält Daten des damit verbundenen Nutzers. Einige Nutzer der Plattform wollten ihre erstellten Inhalte und Daten aber nicht ungefragt für diese Zwecke zur Verfügung stellen und strengten deshalb eine Sammelklage gegen Facebook an.

In dieser Sache sind die Parteien nun zu einer Einigung gekommen. Das Settlement, das am 20. Juni 2012 bei dem Bundesbezirksgericht Nordkalifornien eingereicht wurde und dort nun noch richterlich bestätigt werden muss, greift tief in Facebooks Geschäftspraxis ein. Das Unternehmen muss jetzt seine Nutzungsbedingungen ändern und allen Benutzern das Recht der Verweigerung der Teilnahme an den Sponsored Stories einräumen.

Daneben verpflichtet sich Facebook, jeweils $10 Mio. an Anwaltskosten und als Spende an Organisationen, die sich für die Stärkung von Verbraucherrechten im Internet einsetzen, zu zahlen. Zusammen mit den Änderungen des Geschäftskonzepts erreicht die Einigung damit einen Wert von über $123 Mio.


Freitag, den 22. Juni 2012

Unanständig im Fernsehen  

7 Sekunden Hintern, Fluchen, Brust seitlich: Strafen?
.   Amerika erinnert sich an nahezu jede Brust, jedes Fluchwort und jeden nackten Hintern, den es im TV gab. Jedesmal folgt nämlich Streit mit dem Netzamt in Washington, DC, der Federal Communications Commission, die auf Anstand achtet. Die FCC setzt das Gesetz 18 USC §1464 und den Präzedenzfall FCC v. Pacifica Foundation, 438 US 726 (1978), um.

Amerika ist nun enttäuscht, dass der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, am 21. Juni 2012 im Fall FCC v. Fox II nicht die Gelegenheit ergriff, die Verfassungsfrage zu klären, ob solche Auftritte nicht von der Rede- und Pressefreiheit des ersten Verfassungszusatzes geschützt sind.

Statt dessen beschränkte sich der Supreme Court auf eine verwaltungsrechtliche Nuance mit 23-seitiger Begründung, die auf Nulla Poena Sine Lege hinausläuft. Wenn der TV-Sender nicht weiß, was konkret verboten ist, kann er sich nicht daran halten, und das Amt kann nicht ermessensfehlerfrei urteilen und eine Strafe festsetzen.


Donnerstag, den 21. Juni 2012

Genese des Versäumnisurteils  

.   Im Fall Buckley v. Paperboy Ventures LLC beschreibt das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 19. Mai 2012 die Prüfschritte des Versäumnisurteils. Früh hatte es festgestellt, dass die Haftung dem Grunde nach besteht, dann den Urteilserlass abgelehnt, weil die Höhe der verlangten Summe unsubstantiert war. Der Kläger legte nach, und das Gericht erließ das Urteil. Er stellte seine Zuständigkeit fest, nahm den fehlerhaften Versuch der Beklagten, ohne anwaltlichen Beistand mit dem Gericht zu korrespondieren, zur Kenntnis und fand den Zahlungsanspruch auch der Höhe nach begründet. Das Urteil führt lesenswert in die Genese des Default Judgment ein.


Mittwoch, den 20. Juni 2012

Der Generalkonsul im Rechtsumfeld der USA  

.   Der Generalkonsul der deutschen Botschaft Washington betreut nicht nur Bürger, Besucher und andernorts in den USA tätige Konsuln. Er fungiert auch als der oberste juristische Vertreter Deutschlands in den USA.

Am 28. Juni 2012 beehrt Konsul Knut Abraham, Minister-Counselor und Leiter der Konsular- und Rechtsabteilung der Botschaft die German American Law Association in der Hauptstadt der USA mit einem Vortrag auf Englisch über
The role of the Embassy in bilateral relations;
The Consulate;
German-American legal policy; sowie
Current cases.
Anmeldungen nehmen Ric Henschel und Clemens Kochinke entgegen. GALA dankt dem Deligierten der deutschen Wirtschaft in Washington, RGIT, für die Einladung in ihre Räumlichkeiten zum Lunch-Vortrag.


Dienstag, den 19. Juni 2012

Atempause der Insolvenz: Polizeigewalt unberührt  

.   20 Telefongesellschaften fielen mit Zivilklagen und Verfahren vor staatlichen Netzämtern über einen kleinen Drahtloskonkurrenten her, der nach ihrer Auffassung nicht die richtigen Verbindungsgebühren zahlte. Der Mobilfunker ging in die Insolvenz, um sich eine Verschnaufpause zu gönnen: Andere Verfahren werden nach dem Bankruptcy Code angehalten.

Die Atempause dauerte nicht lange, denn das Insolvenzgericht entschied, dass die einzelstaatlichen Verwaltungsverfahren gegen den bundesrechtlich lizenzierten Funker, solange sie nicht auf ein Geldurteil hinauslaufen, fortgesetzt werden dürfen. Der automatic Stay greift nicht.

Am 18. Juni 2012 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans im Fall In the matter of: Halo Wireless, Inc. lesenswert den Grund: Die automatische Verschnaufpause des 11 USC §362(a) soll den Schuldner vorübergehend schützen, doch niemanden animieren, in die Insolvenz zu gehen, um der Polizeigewalt und Staatsaufsicht zu entrinnen.


Montag, den 18. Juni 2012

Deutscher Spielball amerikanischer Politik  

.   Jens Soering, ein deutscher Häftling in Virginia, stellt sich meisterhaft als Spielball der amerikanischen Wahlpolitik in der Washington Post dar: They're about to turn me into the 'Willie Horton of 2012'.

Ihm geht es nach 25 Jahren um die Überführung nach Deutschland. Dem Ex-Gouverneur Kaine, der ihn überstellen wollte, geht es um die Wahl als Senator. Den Republikanern, die Kaine abwehren wollen, geht es um einen Ansatz, den beliebten Kaine als schwach darstellen zu können.


Sonntag, den 17. Juni 2012

Amtshaftungsklage gegen Strafverteidiger  

.   Auch in den USA gibt es einen Pflichtverteidiger. Aus öffentlicher Hand vergütet, gehört der Public Defender oft wie ein Beamter einer Körperschaft an, doch nicht überall.

In Washington ging Maurice Cesar gegen seine Pflichtverteidiger mit einer Amtshaftungsklage vor dem Bundesgericht vor. Damit kam er im Fall Cesar v. The Public Defender Service for D.C. nicht weit.

Der United States District Court for the District of Columbia erkannte am 11. Juni 2012 auf mangelnde sachliche Zuständigkeit. Die Pflichtverteidiger sind keine Staatsorgane, wenn sie als Organe der Rechtspflege handeln. Der Amtshaftungsanspruch aus Bundesrecht fällt deshalb flach.


Freitag, den 15. Juni 2012

Raddiebstahl, Rasse, Hasskriminalität  


.   Einen Diebstahl online der Polizei melden - praktisch. Dass dann gleich ein Hate Crime ins Spiel gebracht wird - eher eigentlich nach Bias wegen einer vorurteilsgeleiteten Straftat gefragt wird, nachdem auch Rasse, Geschlecht, ethnische Zuordnung und Alter abgeklopft werden, - verwundert auf den ersten Blick.

Das Formular des Metropolitan Police Department ist jedoch keine sensible Polizistin oder ein gut durchdachter Roboter, sondern eben ein Formular, das alle erdenklichen Umstände berücksichtigt, die den Programmierern und seinen Gestaltern eingefallen sind.


Donnerstag, den 14. Juni 2012

Verfügung mit Pfändungswirkung gegen Libyen  

.   Der lybische Staatsfonds sitzt einem amerikanischen Schneeballsystem auf. Nach dessen Aufdeckung beantragt der Abwicklungsverwalter der amerikanischen Gruppe eine einstweilige Verfügung gegen den lybischen Fonds zur Sperre der an diesen kurz vor der Aufdeckung ausgeschütteten Mittel.

In New Orleans entschied am 13. Juni 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA im Fall Janvey v. Libyan Investment Authority gegen den Verwalter. Die Staatsimmunität schützt im Regelfall das Vermögen eines ausländischen Staats vor einer Pfändung.

Eine Kontensperre durch eine Verbotsverfügung kommt einer Pfändung gleich, bestimmte das Gericht in seiner Erörterung des Foreign Sovereign Immunities Act. Das amerikanische Gericht ist dafür sachlich unzuständig.


Mittwoch, den 13. Juni 2012

Schwanger an der Flugzeugluke  

.   Die schwangere Beladerin verlor ihre Anstellung, weil die Ladearbeit an der Flugzeugluke zu gefährlich war. Ihr Lademeister bot ihr keine Arbeit in Büro oder Lager an und ignorierte, dass sie an der Luke weiterarbeiten wollte. Darf sie wegen Diskriminierung klagen?

Im Fall Chapter 7 Trustee v. Gate Gourmet, Inc. erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta am 11. Juni 2012, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt. Die Schwangere wurde nicht nur anders als Nichtschwangere behandelt, sondern auch unter Abweichung von der Personalpolitik des Arbeitgebers.

Wenn der Fall an das Untergericht zurückkehrt, muss es auch prüfen, ob eine unzulässige Vergeltung vorliegt, bestimmt das Obergericht. Die Klägerin hatte nach der Kündigung ihr gesetzlich verankertes Recht auf Überprüfung ausgeübt, und die Arbeitgeberin hatte ihr möglicherweise die schon beschlossene Wiedereinsetzung und Gehaltsnachzahlung nur wegen dieser Rechtsausübung als Retaliation verweigert.


Dienstag, den 12. Juni 2012

Nachhall der Fachsprache: Surcease  

HJa - Washington. Manche Urteile sind kurz und knackig, und es gibt nicht viel zu sagen. Trotzdem verstecken sich Perlen in ihnen, sodass sich ein kurzer Blick darauf lohnt.

Im Urteil zu Steven Santanelli v. Remington Arms Company LLC, veroeffentlich am 11. Juni 2012 vom Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk der USA, wird eine Frage des statute of limitations mit einem Verweis auf die ständige Rechtsprechung behandelt. Interessant dabei aber eine Anmerkung:
…an appellate court should refrain from writing at length to no other end than to hear its own words resonate…
Diese zitierte Feststellung wurde scheinbar nur halbherzig im eigenen Urteil beherzigt, wenn man sich altertümliche und fachsprachliche Wortungetüme wie integument und surcease anschaut.


Montag, den 11. Juni 2012

Immer wieder dieselben Bewerbungsfehler  

.   Wer Bewerbungen von Referendaren und Jurastudenten erhält, merkt, dass heute mehr Vorlagen benutzt werden als vor 15 Jahren, und mehr Bewerber sich scheinbar auch beraten lassen. Dennoch gibt es immer wieder elementare Fehler.
1. Versand am Wochenende: Denken die Bewerber, ausgerechnet am Montagmorgen fänden Ausbilder Zeit für Bewerbungen?

2. Falsche Bezugnahme: In einer Liste hätte man von der Ausbildungsmöglichkeit gelesen. Als ob nicht jeder Ausbilder eigene Informationen bereitstellt, die ein Bewerber studiert haben sollte. Notfalls schaut man bei Facebook usw. nach.

3. Fachlich daneben: Meinen Bewerber wirklich, wertvolle Unterstützung in Praxisbereichen leisten zu können, die die Kanzlei nicht bearbeitet?

4. Bild, Abstammung, Familienstand: Wollen die Bewerber einen Diskriminierungsgrund liefern? So etwas gehört nicht in die Bewerbung für die USA.

5. Realitätsfern: Wer nicht drei Jahre Jura in den USA studiert hat und zwei Jahre Erfahrung mitbringt, sollte sich auf Engagement und Wissensdurst beschränken statt die Verstärkung des Teams zu versprechen. Der Ausbilder soll sich dann um Erfolgserlebnisse bemühen, damit der Einsatz lohnt.
Die Bewerber sind besser bedient, wenn sie sich gezielt den richtigen Platz aussuchen. Eine kurze Anfrage mit dem Anliegen, ohne Anlagen, doch mit dem Angebot, auf Wunsch eine förmliche Bewerbung nachzureichen, muss erkennen lassen, dass man sich über den gewünschten Ausbilder oder zumindest die Kanzlei informiert hat. Und am besten zum Lesen am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag versenden - dann weiß der Ausbilder, dass der Kandidat mitdenkt.


Sonntag, den 10. Juni 2012

Klage auf 1 Trillionen Dollar  

.   Allein aus Verfahrensgründen versackt die $1 Trillionen-Dollar-Klage des bedauernswerten Opfers am 7. Juni 2012:
The people in this area have been doing things to me that are not good standard hitting me in the face and head, taking things from me, money, clothes, [harassing] just about even night. I was unable to go in to there [sic] stores with my cart. I was told not to come back in the store. Some is in the room behind the bathroom taking picture wild [sic] using the bathroom. I was also cut my body.
Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt der USA gewährt dem Opfer die Kostenfreiheit nach seinem in forma pauperis-Antrag. Doch die Sache prüft es im Fall Cosby v. People's Cancel of the Court nicht, denn die Klage ist zu vage und und erfüllt nicht die Mindestanforderungen der Rule 8(a) FRCP des Bundesprozessrechts für amerikanische Bundeszivilprozesse.


Samstag, den 09. Juni 2012

Trunkenheit am Steuer in den USA  

HJa - Washington.   Der Praktikant ist in seiner Freizeit mit Freunden in einer Bar. Während in Berlin nach dem letzten Glas Bier jeder seiner Wege zur nächsten U-Bahn geht oder glückselig nach Hause wankt, wollten hier alle, deutlich betrunken, in das Auto steigen und teilweise weite Strecken nach Hause fahren.

Es entwickelte sich ein handfester Streit über die Zulässigkeit der Verhaltensweise, der dem Praktikanten viel über die hiesige Kultur beibrachte. Die Autoschlüssel in Gewahrsam nehmen funktioniert hier nicht. Schnell stellt sich der ganze Freundeskreis gegen ihn, wird sogar handgreiflich - das Auto als Heiligtum. Moralapostel sind unbeliebt, und DUI wird nicht einmal mehr als Kavaliersdelikt verstanden.

Zumindest dient die gefährliche Angewohnheit, die in den USA rund 20.000 Menschen jährlich das Leben kostet und rund 300.000 zum Teil schwer verletzt, für amüsante Aufnahmen in der TV-Serie Cops und für den ein oder anderen unterhaltsamen Song. Sie ist aber auch für das strenge Alkoholverbot für junge Menschen unter 21 verantwortlich.


Freitag, den 08. Juni 2012

Karikatur verletzt Urheberrecht - nicht!  

South Park gewinnt früh und billig mit Fair Use
.   Eine South Park-Episode ahmt erkennbar ein erfolgreiches YouTube-Video nach, dessen Hersteller den Nachahmer verklagt. Dieser reklamiert Fair Use für die Karikatur als Urheberrechtseinrede, die die Verletzung vermeidet, und gewinnt schon in der Schlüssigkeitsprüfung des US-Prozesses.

Den Riesensieg macht die Gegenseite mit der Revision abspenstig. Fair Use als Einrede sei nicht schon bei der Schlüssigkeit zu berücksichtigen. Dieses Argument überzeugt die nächste Instanz, doch gibt es Ausnahmen. Hier durfte das Gericht die Einrede aufgrund der offensichtlichen Parodie des Originals und des Umstands berücksichtigen, dass die Klage auf die Nachahmung Bezug nimmt.

Die Klägerin wollte nicht wie ein Copyright-Troll wirken, vermutet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago in seiner verständlichen Begründung im Fall Brownmark Films, LLC v. Comedy Partners. Daher hatte sie die Werke nicht der Klage bereits beigelegt: Der Fair Use drängt sich förmlich auf. Den Beklagten erspart die frühe Abweisung viel Geld, da der Prozess nicht einmal zum Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, gelangte.


Donnerstag, den 07. Juni 2012

Unbezahlte Statuen im Königshaus: Klage  

Künstlerprobleme mit der Zustellung ins Ausland
.   Im Haus der Sauds stehen 29 unbezahlte Statuen, und der Künstler aus Brooklyn will die verdienten $12,5 Millionen. Rechnungen und Mahnungen nützen nichts, - das ist beim Königshaus nun mal so - da wählt er den amerikanischen Weg, den Prozess.

Nach der Klagerhebung muss der Kläger zustellen, und als das zu lange dauert, weist das Gericht die Klage ab. Im Fall Elli Angellino v. Royal Family Al-Saud bricht das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt dem Unterrichter einen Zacken aus der Krone: Mehr Geduld, Herr Kollege!

Zustellungen ins Ausland sind noch schwerer als in den USA, erkennt es, und hier greifen sogar die Sonderregeln für Souveräne nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Ein anwaltlich unvertretener Kläger kann nicht alles wissen. Manchmal muss das Gericht nachhelfen und dem Kläger auf die Sprünge helfen, fordert es in seiner lesenswerten Begründung vom 5. Juni 2012. Siehe auch Horlick, Kochinke, Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht, RIW 1982, 162.


Mittwoch, den 06. Juni 2012

Vertreter an Rücklaufware bereichert  

EMaillöschung als Beweisproblem
.   Als Vertreter verkaufte der Beklagte Rücklaufware auf eigene Rechnung und beging Untreue, als er $674.070 Händlerhilfen ohne Prüfung, ob der Händler die richtige Ware bezog, auszahlte. In Colgate Palmolive Co v. Tandem Industries verlor er am 5. Juni 2012 die Schadensersatzklage.

In der Berufung reklamiert er, der Hersteller habe seine EMails nach seiner Pensionierung gelöscht. Daher fehlen ihm nun seine klarstellenden Belege. Die Beweislastverteilung zwinge zur Aufhebung des Urteils.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied jedoch gegen ihn, obwohl sonst schon die Beweisgefährdung drastische Folgen auslöst: Bei seinem Ausscheiden ahnte niemand von den Bereicherungs- und Untreueansprüchen und ein Prozess war nicht absehbar. Die Löschung erfolgte im Rahmen normaler Geschäftspraktiken und nicht zur Vereitelung des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery.


Dienstag, den 05. Juni 2012

Führerscheindatenbank an Werbefirma verliehen  

.   Staatliche Stellen versenden Erinnerungen an die Automelde- und Führerschein­verlängerungs­pflicht und greifen dazu auf ihre Datenbank zu, die von Datenschutz­gesetzen geschützt wird. Darf der Staat die Erinner­ungen durch ein Unter­nehmen versenden lassen, das die Kosten trägt und dafür Werbung beifügt?

Der Kläger im Fall Downing v. Global Direct, LLC hielt den Datenschutz nach dem Bundes­gesetz Driver's Privacy Protection Act, 18 USC §2721-25 durch diese Sparmaß­nahme von Massa­chusetts für verletzt. Der Autofahrer strengte eine Sammel­klage gegen das Unternehmen auf Schadensersatz und Unter­lassung an.

Das Bundesberufungs­gericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 4. Juni 2012 gegen ihn. Erstens hätte der Staat als Vertrags­partei dem Prozess als not­wendige Partei hinzugefügt werden müssen. Zweitens liege keine Verletzung des DPPA vor. Die Werbefirma sei zur Vertrau­lichkeit verpflichtet und helfe dem Staat bei der Erfüllung staat­licher Aufgaben im Sinne zulässiger gesetzlicher Ausnahmen.


Montag, den 04. Juni 2012

Kuh fällt Kraftrad an: Haftung?  

.   Auf dem Feldweg der kalifornischen Ranch greift die Kuh den Kradausflügler an. Am asphaltierten Weg fehlt ein Hinweis auf gefährliche freilaufende Tiere, behauptet der verletzte Fahrer in Thomas v. Stenberg, daher soll der Bauer haften.

Das Berufungsgericht, der State Court of Appeal for the State of California, First Appellate District, entschied am 21. Mai 2012 gegen das Opfer, weil die E Lazy S Ranch in Petaluma keine Schutzpflicht verletzt hatte. Es berücksichtigte sowohl den Charakter einiger Kuharten als auch Nachbarrechte und -praktiken am Privatweg und die Rechtsgrundlagen:
To succeed in a negligence action, the plaintiff must show that (1) the defendant owed the plaintiff a legal duty, (2) the defendant breached the duty, and (3) the breach proximately or legally caused (4) the plaintiff‟s damages or injuries. (Ann M. v. Pacific Plaza Shopping Center (1993) 6 Cal.4th 666, 673 … Reid v. Google, Inc. (2010) 50 Cal.4th 512, 527, fn. 5 …) Regarding duty, “Under general negligence principles, … a person ordinarily is obligated to exercise due care in his or her own actions so as not to create an unreasonable risk of injury to others, and this legal duty generally is owed to the class of persons who it is reasonably foreseeable may be injured as the result of the actor's conduct.” (Lugtu v. California Highway Patrol (2001) 26 Cal.4th 703, 716 …)


Sonntag, den 03. Juni 2012

Waffenfest mit Verkauf legal  

Im Kreisheim feiern Waffenhändler
.   Waffenbesitz als privates Grundrecht: Das war für viele Kommunen eine Kröte, die sie nicht schlucken wollten. Wenn sie den Besitz nicht einschränken konnten, dann sollte wenigstens der Handel begrenzt sein. Wenn das unmöglich war, sollte der Handel nicht auf kommunalem Grund und Boden ungeregelt sein.

Gegen eine restriktive Kreisverordnung gingen Waffenhändler vor, die das Kreishaus für Waffenfeste mieten wollen, wo sie Waffen und Munition verkaufen. Der Kreis wollte das nicht.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco beschloss am 1. Juni 2012 mit einer lehrreichen Begründung im Fall Nordyke v. King, dass die Händler ihr Grundrecht ausüben dürfen, doch die Kommune bestimmen darf, dass die Waffen angekettet bleiben.


Samstag, den 02. Juni 2012

Vom Kartell gewusst: Betrugsklage  

.   In San Francisco verlor ein an einem Kartell vermutlich beteiligtes Unternehmen die Schadensersatzklage gegen ein anderes Kartellmitglied nach einer interessanten Behauptung vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA. Das andere Mitglied habe seine Beteiligung betrügerisch verschleiert. Damit sei die Verjährung ihres Anspruchs gehemmt gewesen.

Das Gericht winkt im Fall Hexcel Corp. v. Ineos Polymers, Inc. am 1. Juni 2012 ab: Als vermutliche Teilnehmerin des Kartells darf die Mitwisserin eine Verschleierung nicht behaupten. Außerdem hatte sie ihr eigenes Wissen bereits in aufsichtsamtlichen Mitteilungen so früh bekannt gegeben, dass eine Hemmung nicht in Frage kommt und der Zeitablauf bis zur Klageinreichung gegen sie wirkt.


Freitag, den 01. Juni 2012

Geschworene im US-Zivilprozess  

.   Ausländer sind oft verwundert, wenn sie erfahren, dass die Geschworenen auch im amerikanischen Zivilprozess die Subsumtion vornehmen. Jede Partei darf den Jury Trial beantragen. Die Verfassung schützt dieses Grundrecht.

Der Fall Landmark Financial Corp. v. Fresenius Medical Care Holdings, Inc. beleuchtet ausführlich dieses Recht sowie die Zulässigkeit des Verzichts und schließlich die Rücknahme des Antrags auf Jury Trial kurz vor seinem Beginn.

Das Bundesgericht in Massachusetts entschied am 11. Mai 2012, dass die Rücknahme grundsätzlich zulässig ist, jedoch wegen ihrer Unlauterkeit nicht wenige Wochen vor dem Termin, nachdem beide Parteien erheblich in die Vorbereitungen investiert haben.


Donnerstag, den 31. Mai 2012

Beweiswürdigung im US-Strafprozess  

HJa - Washington.   Das Opfer wollte seine Schulden nicht zahlen und entwürdigte seinen späteren Mörder dabei in aller Öffentlichkeit, indem es ihn mit einem Besenstiel niederschlug. Später bugsierte es der so Gedemütigte zusammen mit einem Freund in eine dunkle Gasse und erschoss es mit einer Schrottflinte. Der Täter wurde wegen First Degree Murder für schuldig befunden, sein Freund als ein Accomplice und Co-conspirator befunden.

Ebendieser Freund wandte sich nach Ausschöpfung des staatlichen Verfahrensweges an die bundesstaatliche Gerichtsbarkeit. Er sah in der Beweiswürdigung der Zeugenaussagen durch die Geschworenen seine Rechte, die aus der Due Process Clause resultieren, verletzt. Ihm wurde durch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA Recht gegeben.

Am 29. Mai 2012 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Coleman vs. Johnson, dass diese Entscheidung aufzuheben und der Fall unter Beachtung der Erkenntnisse, die im Urteil formuliert sind, fortzuführen sei. Die Zeugenaussagen seien nicht so lückenhaft gewesen, dass eine vernünftige Jury nicht zu dem Ergebnis der Verurteilung hätte kommen können.


Mittwoch, den 30. Mai 2012

1. 2. 3. Reich: Mandatsbefehl verweigert  

Interessenskonflikt offensichtlich
.   Mal schwer vermögend, mal mittellos, doch stets fantasievoll: Die Mandatsbefehle des 1., 2. oder 3. Reichs treffen regelmäßig in Washington ein. Als ob Anwälte in den USA fantasielos wären!

Im Namen des 1., 2. und 3. Reichs sei hiermit erneut versichert, dass die Reichsbefehle, die Republik als Fantasiegeschöpf zu verklagen oder die USA zu zwingen, ihr die Anerkennung zu entreißen, als ungültig ignoriert werden, Bombenandrohung hin oder her.


Dienstag, den 29. Mai 2012

Student - Uni: Vertragsbeziehung  

10 Jahre alte Punkte verfallen: Zwangsexmatrikuliert
.   Die Studentin wollte ihre Dissertation abschließen und Doktor der Psychologie werden, doch die Uni schloss sie aus. Ihr 12 Jahre altes Punktguthaben war teilweise verfallen, und die Abschlussvoraussetzungen waren damit nicht mehr gegeben.

Die Doktorandin argumentierte, mit der Exmatrikulation habe die Uni den Vertrag verletzt, der eine Wiedereinsetzung vorsehe.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington konnte am 23. Mai 2012 im Fall Mosby-Nickens v. Howard University keinen Vertrag feststellen. Das Studentenhandbuch erkläre das Angebot der Uni und ihre Erwartungen an Studenten, aber nach der Beweislage keinen Vertrag. Daher war die Klage abzuweisen.


Montag, den 28. Mai 2012

Auf den Ort zugeschnittene Angebote  

Location-Based Services aus Verbraucherschutzperspektive
.   Einen umfassenden Überblick vermittelt das amerikanische Bundesverbraucherschutzamt Federal Trade Commission am 25. Mai 2012 mit einem Untersuchungsbericht über die auf den Aufenhaltsort eines mobilen Kunden zugeschnittenen Leistungen. Die sogenannten location-based Services werfen Rechtsfragen unter dem Blickwinkel diverser Gesetze auf, die die FTC ausführlich erörtert: Location-Based Services: An Overview of Opportunities and Other Considerations.


Sonntag, den 27. Mai 2012

Bösgläubige Umgehung der Schiedsklausel  

Kostenerstattung ausnahmsweise begründet
.   In New York beginnt eine kaimanische Vertragspartei ein Schiedsverfahren, die andere beginnt einen Zivilprozess in Bombay mit dem Ziel des Verbots des Schiedsverfahrens. Dagegen geht die kaimanische Seite mit einem Zivilprozess in New York City mit Ziel eines Verbots, das Verfahren in Bombay weiterzuführen, vor.

In New York wird die Anti-Suit Injunction erlassen. Ausnahmsweise wird zudem der erfolgreichen Antragstellerin die Kostenerstattung zugesprochen. Das rügt nun die indische Partei, die in Bombay vorpreschte, in New York.

Am 25. Mai 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Amaprop Ltd. v. Indiabulls Financial Services Ltd., dass die Kostenerstattung bei bösgläubiger Verweigerung der Mitwirkung am Schiedsverfahren keinen Ermessensmissbrauch darstellt und zulässig ist.

Ausschlaggebende Merkmale wie Lügen vor dem Schiedsgericht, Falschdarstellung der Schiedsklausel, Unterdrückung von Informationen und böswillige Schiedsverweigerung begründen die Entscheidung, die von der American Rule über die Nichterstattung von Prozesskosten abweicht.


Samstag, den 26. Mai 2012

Klage gegen Botschaft zulässig  

Missachtung von Bauvorschriften als unerlaubte Handlung
.   Die gemeinsame Hauswand war ungestützt, als die Botschaft ihre Seite in New York City umbaute, und der Nachbar erlitt Schäden. Haftet die Botschaft, oder fehlt aufgrund der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act die gerichtliche Zuständigkeit?

Weil die Botschaft die Bauvorschriften durch das unterlassene Abstützen verletzte, gilt die Ausnahme für unerlaubte Handlungen vom FSIA, und das Bundesgericht darf seine Gerichtsbarkeit über die Botschaft ausüben, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall USAA Casualty Insurance Co. v. Permanent Mission of the Republic of Namibia am 25. Mai 2012 mit diesen Folgerungen:
(1) The Mission owed a nondelegable duty to [the neighbor] pursuant to Section 3309.8 of the New York City Building Code, to ensure the structural integrity of the common party wall during the course of construction at the future site of the chancery.

(2) Because the Mission allegedly breached its nondelegable duty, it may not invoke the shield of sovereign immunity in the Foreign Sovereign Immunities Act to avoid a lawsuit seeking to hold it liable for damage to Adelman’s property.

(3) The Mission may not avail itself of the discretionary function exception to the tortious activity exception to the FSIA―the “exception to the exception”―in order to avoid tort liability, because its failure to ensure the structural integrity of the party wall was not discretionary.


Freitag, den 25. Mai 2012

Kurze Verjährung: Kein Schiedsverfahren?  

Vertragsklausel knüpft ungesetzliche Verjährung an Verfahren
.   Im Fall Escobar-Noble v. Luxury Hotels International of Puerto Rico, Inc. hofft der Kläger, sich der vertraglichen Schiedsver­pflichtung im Streit um Diskrimi­nierung und vergeltender Kündigung aus einem Arbeits­verhältnis entziehen zu können, indem er auf die Verknüpfung der Schieds­klausel mit einer einjährigen Klagein­reichungsfrist verweist, die die gesetzliche Verjährungs­frist von drei Jahren unterminiert.

Das Bundesberufungs­gericht des ersten Bezirks der USA in Boston untersucht diese Frage unter Erörterung der Präzedenz­fälle des Obersten Bundes­gerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, mit einer lesenswerten Begründung. Primär betrifft die Entscheidung die Gateway-Rolle des angerufenen Gerichts, das Fälle mit einer wirksamen Schiedsklausel an das Schiedsgericht abgeben muss.

Am 25. Mai 2012 stellt das Gericht fest, dass die Wirksamkeit der Schiedsklausel in Frage stehen mag, die eine Unwirksamkeit möglicherweise begründende Beschneidung der Verjährung jedoch zum Ergebnis führt, dass das Schiedsgericht, nicht das ordentliche Gericht die Wirksamkeit der Klausel beurteilen muss. Das gilt ausnahmsweise auch, wenn der Supreme Court die Gateway-Rolle dem Gericht zuspricht, wie der United States Court of Appeals for the First Circuit ausführlich begründet. Das Schiedsgericht muss dann die Frage klären, ob die vertrags­verkürzte Verjährung zulässig ist.


Donnerstag, den 24. Mai 2012

Eine Show wie die andere  

Wie unterscheiden sie sich urheberrechtlich?
.   Die Klägerin entwickelte ein Konzept für einen Gewichtsabnahmewettbewerb als TV-Programm, doch der Sender kam mit einem anderen Konzept für denselben Wettbewerb heraus. Die Klägerin sah das Programm als Kopie an, klagte und verlor.

In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 23. Mai 2012 im Fall Latimore v. NBC Universal Inc., welche Rechtsgrundsätze gelten.

Entweder weist die Klägerin nach, dass die Gegenseite ihr Konzept kannte und es kopierte. Oder das Gericht prüft, ob die beiden Konzepte wie behauptet vergleichbar sind. Beides traf hier nicht zu. Das Gericht erörtert den zweiten Grundsatz wie folgt:
In the absence of direct evidence of copying, a plaintiff can circumstantially prove that a defendant copied her work by showing both the defendant’s “access to the copyrighted work” and the “substantial similarity of protectible material in the two works.” Williams v. Chrichton, … “The standard test for substantial similarity between two items is whether an ordinary observer, unless he set out to detect the disparities, would be disposed to overlook them, and regard the aesthetic appeal as the same.” … In a case such as this, where the copyrighted work necessarily has both protected and unprotected elements, a court applies a more discerning analysis, in which it “must attempt to extract the unprotectible elements from [] consideration and ask whether the protectible elements, standing alone, are substantially similar.” … After undertaking “a detailed examination of the works themselves,” …, the district court properly found that The Biggest Loser is not substantially similar to Latimore’s idea. Although both ideas take advantage of staples of reality television such as team-based competition, elimination, and communal living, the way in which The Biggest Loser combines and supplements these common elements results in a concept and overall feel that is entirely different than Latimore’s proposal.


Mittwoch, den 23. Mai 2012

Kosten von Musik/Video im Telefon  

Komplizierte Gebührensetzung für Vertriebsfirmen
.   Bis Musik und Video im Telefon ankommen, wird erheb­licher recht­licher Aufwand betrieben, den in New York City das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA am 22. Mai 2012 ausführ­lich erklärt.

Der Fall ASCAP v. MobiTV, Inc. betrifft die Gebühren für die Übertragung der Werke von 50% aller Komponisten und Musik­verlage, die sich in einem Verbund zusammen­schlossen. Bei den Werken geht es um Musik, Videos und TV-Ausstrah­lungen, die MobiTV sammelt und an Telefon­konzerne weiterreicht, die die Werke an ihre mobilen Kunden ausstrahlen.

Als Monopolkontrolle unterliegen die ASCAP-Gebühren­forderungen der gerichtlichen Nachprüfung. Zwar stellt das Urheberrecht immer ein Monopol dar, bis es erlöscht, doch die gemeinsame, vielleicht gar verschwörerische Rechte­verwertung geht selbst im toleranten Amerika, wo derartige Schutzmonopole laufend ausgedehnt werden, zu weit.


Dienstag, den 22. Mai 2012

Verteidigungspflicht und Deckungsschutz  

.   Den Unterschied zwischen Deckungsschutz des Versicherers und seiner Verteidigungspflicht erörtert am 21. Mai 2012 ausführlich das Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA im Fall Oxford Aviation, Inc. v. Global Aerospace, Inc.

Die lesenswerte Urteilsbegründung betrifft den Fall einer behaupteten mangelhaften Flugzeugausbesserung. Die Police schließt die Deckung der meisten Ansprüche wegen Mängelrügen aus, doch bleibt selbst bei Greifen der Ausschlüsse die Pflicht des Versicherers zur Übernahme der Verteidigung bestehen, folgerte das Gericht.


Montag, den 21. Mai 2012

Rettung des Bankvermögens  

.   Im Fall Deutsche Bank National Trust Co. v. Federal Deposit Insurance Corp. geht die Bank gegen das Bundesbankenauffangsamt vor, um den Wert von Wertschriften einer untergegangenen Bank zu retten. Das Amt lehnt die Haftung ab, weil die Werte und Verbindlichkeiten an J.P. Morgan weitergereicht wurden.

Die deutsche Bank solle doch gegen diese Bank vorgehen. Bevor es zur Klärung kommt, melden sich dritte Gläubiger, die befürchten, dass die deutsche Bank die Masse der bankrotten Bank aushöhlt.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entscheidet am 18. Mai 2012 jedoch, dass den Drittgläubigern die Aktivlegitimation fehlt. Es erklärt, welche konkreten Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Das können sie vielleicht später, und dann dürfen sie erneut die Intervention verfolgen.


Sonntag, den 20. Mai 2012

Banken-Beihilfe zum Online-Betrug  

.   Tragen Banken zum Online-Betrug mit Kreditkarten bei, indem sie ihre Sicherheitsprobleme vertuschen? Haften sie Händlern deshalb wegen zu ihren Lasten stornierten Aufträgen?

Im Fall E-Shops Corp. v. U.S. Bank National Association behauptete dies die Klägerin, die die kartenausstellende Bank wegen Beihilfe zum Betrug zur Haftung heranziehen wollte. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA vom 18. Mai 2012 erklärt ausführlich die haftungsbegründenden Umstände, doch ebenso lesenswert das Nichtvorliegen aller Tatbestandsmerkmale:
A plaintiff who makes allegations based on fraud must state with particularity the circumstances constituting the fraud; although malice, intent, knowledge, and other conditions of a person’s mind may be alleged generally. Fed. R. Civ. P. 9(b); Summerhill v. Terminix, Inc., 637 F.3d 877, 880 (8th Cir. 2011). Rule 9(b)’s particularity requirement for fraud applies equally to a claim for aiding and abetting. Am. United Life Ins. Co. v. Martinez, 480 F.3d 1043, 1064-65 (11th Cir. 2007). The level of particularity required depends on the nature of a case. BJC Health Sys. v. Columbia Cas. Co., 478 F.3d 908, 917 (8th Cir. 2007). However, “[c]onclusory allegations that a defendant’s conduct was fraudulent and deceptive are not sufficient to satisfy the rule.” Id. … Instead, the complaint must set forth the “who, what, when, where, and how” surrounding the alleged fraud.


Samstag, den 19. Mai 2012

Enorme Gewinne kein Indiz für Betrug  

.   Haftet ein Wirtschaftsprüfer einem Anleger, der sein Vermögen im Ponzi-Betrug verloren hat, schon deswegen, weil er außergewöhnliche Gewinne nicht als Indiz für eine vertiefte Prüfung ansieht?

In New York City entschied am 18. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in einem Haftungsprozess des Anlegers gegen ein international aktives Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

Selbst wenn die Prüfung nicht perfekt und möglicherweise fehlerhaft war, stellen enorme Gewinne kein Indiz für einen Betrug dar, entschied es im Fall Stephenson v. PricewaterhouseCoopers LLP mit einer lesenswerten Begründung zu Wirtschaftsprüferhaftung und Anlegerschutz.


Freitag, den 18. Mai 2012

Zuständigkeit in Colorado  

HJa - Washington.   Der Kläger fiel bei Arbeiten auf einem Ölfeld von einem großen Arbeitslaster und geriet unter die Räder. Deshalb er die Herstellerfirma des LKWs verklagen. Die Vorinstanz lehnte das mangels örtlicher Zuständigkeit ab.

In seinem Urteil vom 16. Mai 2012 befand das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA im Fall Mark A. Beyer vs. Camex Equipment Sales and Rentals, Inc., dass diese Auffassung richtig sei.

Die Voraussetzungen für eine spezifische Zuständigkeit sind entweder die Leitung des Unternehmens in Colorado oder zumindest eine gewissen Anzahl an Geschäften. Auch eine generelle Zuständigkeit des Gerichts sei nicht gegeben, dafür hätte der Kläger eine dauerhafte und systematische Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens im Bundesstaat belegen müssen.


Donnerstag, den 17. Mai 2012

Austrittszenarien für Griechenland  

HJa - Washington.   Das Regionalbüro Nordamerika der Friedrich-Naumann-Stiftung unter Leitung von Claus Gramckow lud am 15. Mai 2012 zu einem Luncheon mit Dr. Wolfgang Gerhardt, MdB für die FDP und Vorsitzender der Naumann-Stiftung. Thema des interessanten Nachmittags war The United States and Europe - Indispensable Partners? aus der Reihe des Transatlantischen Dialogs.

Der Fokus der Veranstaltung lag aber vor allem auf der europäischen Ebene. Dr. Gerhardt erklärte, wie sich ihm die Euro-Krise darstellt und welche Rolle Deutschland darin einnahm. Besonders für Juristen interessant waren die Anklänge der Folgen, die Griechenland erwarten würden, wenn es den Bedingungen der Hilfszahlungen nicht zustimmen wird.

Es wurden drei Szenarien eröffnet, die zum Teil kaum durch das EU-Recht geregelt werden: Griechenland könnte die Bedingungen der Gläubiger und der EU akzeptieren; Griechenland könnte freiwillig aus der Union austreten; Griechenland könnte aus der Union austreten und nach einer Erholungsphase wieder eintreten.

Dr. Gerhardt sprach sich für ein Verbleiben von Griechenland in Währungsunion aus und stellte akzentuiert dar, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen sich zum europäischen Gedanken bekennen würde.


Mittwoch, den 16. Mai 2012

Zweck der Klage in den USA  

.   Im Fach Civil Procedure lernt der amerikanische Jurastudent das Zivilprozessrecht, meist im ersten Jahr des Fachstudiums. Der Begriff Notice Pleading schwirrt ihm um die Ohren, doch auch viel mehr, und das Notice Pleading wird ihm erst zum verständlichen Begriff, wenn er einmal als Anwalt, und dann zufällig forensisch, praktiziert.

Auf einfache Nenner bringt das Notice Pleading das Bundesgericht der Bundeshauptstadt am 11. Mai 2012 im Fall eines sich selbst vertretenden Klägers, dessen Klageschrift so unverständlich ist, dass weder die Richterin noch die Beklagte erkennen kann, worum es geht. Das Gericht erklärt im Urteil Davis Smith v. The NBC New Univision den Zweck der Klageschrift nach amerikanischem Bundesrecht und weist die Klage ab:
Rule 8(a) of the Federal Rules of Civil Procedure requires that a complaint contain a short and plain statement of the grounds upon which the court's jurisdiction depends, a short and plain statement of the claim showing that the pleader is entitled to relief, and a demand for judgment for the relief the pleader seeks. Fed. R. Civ. P. 8(a). The purpose of the minimum standard of Rule 8 is to give fair notice to the defendants of the claim being asserted, sufficient to prepare a responsive answer, to prepare an adequate defense and to determine whether the doctrine of res judicata applies.


Dienstag, den 15. Mai 2012

Kundendatenmissbrauch MySpace: Vergleich  

Kundenverfolgung und Identifizierung zu einfach
.   Tracking ist ein Thema in Deutschland und berührt den Datenschutz. In den USA sorgt man sich um die persönliche Identifizierbarkeit konkreter Kunden unter Aspekten der unlauteren Werbung. MySpace macht dies den Werbenden zu einfach.

Das Bundesverbraucherschutzamt in der Hauptstadt Washington, DC, hat MySpace deswegen untersucht und einen Vergleich wegen unlauterer Verletzung des Bundesverbraucherschutzrechts der USA erarbeitet. Der Vergleich steht nach dem Administrative Procedure Act noch unter dem Vorbehalt der Kommentierung durch die Öffentlichkeit.

Damit die Öffentlichkeit den Vergleich versteht, hat die Federal Trade Commission am 14. Mai 2012 eine Analyse unter dem Titel Myspace, LLC; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment; FTC File No. 102 3058 im Bundesanzeiger der USA veröffentlicht, Band 77, Heft 93, S. 28288. Verbunden hat sie damit detaillierte Anweisungen für das Online-Einreichen der Anmerkungen bis zum 8. Juni 2012.


Montag, den 14. Mai 2012

Café-Knopfpolitik: Keine Gewerkschafter  

.   Gewerkschaften will Starbucks nicht. Deshalb trifft das Café vor Gericht auf die Bundesgewerkschaftsaufsicht. Das Personal darf nur einen Pro-Union-Knopf an der Uniform tragen. Wer nicht mitmacht, wird entlassen.

Den Streit mit dem Bundesamt National Labor Relations Board gewinnen vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 10. Mai 2012 beide Seiten.

Im Urteil NLRB v. Starbucks Corporation erklärt das Gericht ausführlich, dass die Knopfpolitik im uniformierten Unternehmen gerechtfertigt ist, während die Entlassungen von Gewerkschaftbefürwortern fragwürdig sind.


Sonntag, den 13. Mai 2012

Heute der Bericht von morgen  

.   Heute einen Bericht von morgen zitiert:
Remedy of Last Resort: Non Grata
Darf man das? Muss man das?

Am Ort des Berichterstatters ist es morgen, hier heute. Das dürfte also in Ordnung sein. Verwirrt es die Leser? Soll man auf sie Rücksicht nehmen?

Wann darf man es sicherlich nicht? Wenn eine Nachricht mit eineŕ Sperre eintrifft, die man vertraglich oder als feste Übung respektieren muss. Das war beispielsweise so, als Obama das Osama-Ende verkündete.

Man wusste mehr als eine Stunde vor der Presseerklärung Obamas Bescheid. Aber man ging mit dem Wissen nicht hausieren, sondern wartete, bis ein Kongressarbeiter mit der Nachricht vorzeitig an die Öffentlichkeit ging.


Samstag, den 12. Mai 2012

NSA-Akten zum Google-Mail-Zugriff  

Verschlüsselung durchbrochen? Muss NSA Verträge preisgeben?
.   Der Zugang der Sicherheitsämter zu verschlüsselten Systemen, Daten und Datenverkehr ist kein Geheimnis. Der Forderung nach Offenlegung etwaiger Vereinbarungen mit Google über den Zugriff auf Google-Datenspeicher erteilte die National Security Agency der USA eine Absage.

Entsprechende Vereinbarungen mit Google könne die NSA weder bestätigen noch leugnen. Die Klage des Electronic Privacy Information Center gewann die NSA, und das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt bestätigte die Entscheidung mit ausführlicher Begründung am 11. Mai 2012 im Fall EPIC v. NSA.


Freitag, den 11. Mai 2012

Anwalt als Superman-Manager  

.   Handelt ein Rechtsanwalt gleichzeitig als Geschäftsherr und Anwalt, handelt er sich Ärger ein, auch wenn er Superman retten will. Im Fall In re: Pacific Pictures Corporation geht es um geheime Dokumente zum Vorwurf, dass der Anwalt die geistigen Eigentumsrechte an Superman rechtswidrig aus den Klauen ihrer Rechteverwerter DC Comics befreien wollte.

Im detaillierten Urteil vom 10. Mai 2012 geht es dabei um die Frage, ob vom Anwalt an den Staat im Rahmen einer Strafuntersuchung herausgegebene Dokumente vom Anwaltsgeheimnis umfasst bleiben oder im Verhältnis zu Dritten nicht mehr vom Attorney-Client Privilege gedeckt sind.

Auf die Doppelrolle des Anwalts braucht das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco nicht einzugehen. Es stellt zwar fest, dass die Rolle schwere Bedenken hervorruft. Jedoch sollen diese Bedenken nicht bedeuten, dass sie im Superman-Fall Zweifel am standesrechtlichen Verhalten des Anwalts rechtfertigen.


Donnerstag, den 10. Mai 2012

Geschmacksmuster, Aufmachung verletzt  

Töpfe, Pfannen und die sogenannte Abmahnung
.   Die so-genannte Abmahnung, a so-called Cease-and-Desist Letter, greift wegen nachgeahmtem Topf- und Pfannendesign das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA im Fall Belk, Inc. v. Meyer Corp. auf. Die führte zur Klage, dann zum Schadensersatzurteil von über einer Million Dollar.

Abmahnungen sind in den USA weniger üblich als anderenorts, weil sie dem Abmahnenden keinen Kostenvorteil bieten. Deshalb setzen sich Gerichte auch seltener damit auseinander. Ein Hersteller mahnte nach Trade Dress und Design Patent-Recht einen ehemaligen Kunden ab, der sich von einem Wettbewerber seine Ware herstellen ließ.

Am 8. Mai 2012 erklärte der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit mit einem am 9. Mai korrigierten Urteil detailliert, dass und warum der Juryspruch ebenso wie das den von der Jury zugemessenen Schadensersatzbetrag verdreifachenden Urteil des Untergerichts rechtmäßig sind. Als Schadensmaß hält das Gericht den Gewinn des Schädigers für einen vertretbaren Ansatz.


Mittwoch, den 09. Mai 2012

Untote Vertragsklauseln  

HJa - Washington. - Manche amerikanischen Richter lockern sich - ähnlich ihren deutschen Kollegen - ihren Alltag durch blumig formulierte Urteile auf, mit allerlei Analogien und Referenzen auf den Sachverhalt. Da werden Vertragsklauseln schon mal aus dem Grab geholt, wie das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk im Fall Western World Insurance Co. v. Markel American Insurance Co. in seinem Urteil vom 8. Mai 2012 bewies.

Ein Mitarbeiter eines Haunted House tappte, um die Atmosphäre nicht zu stören, im Dunkeln und fiel dabei in einen Fahrstuhlschacht. Sein Arbeitgeber war gegen solche Ereignisse doppelt bei den Prozessparteien versichert. Doch Markel sträubte sich, ihren Teil an der Schadenssumme zu übernehmen - sie hätte schließlich eine Klausel im Vertrag, die einen Versicherungsschutz als verwirkt ansah, sobald eine andere Versicherung den gleichen Schadensfall abdecken würde.

In dem lesenswerten Urteil, das sicherlich nicht unerheblich von der Serie The Walking Dead beeinflusst war, wurde jedoch auf eine andere Klausel verwiesen, die bei Eintritt eines Schadensfalls, der von zwei Policen abgedeckt wird, eine Kostenteilung vorsieht. Die Reasonable Expectation Doctrine würde in diesem Fall dazu führen, dass der Kunde wohl keine Versicherung abgeschlossen hätte, die durch einen anderen Versicherungsschutz entfällt. Mit dieser verbindlichen Vertragsauslegung ging der Fall an das Untergericht zurück.


Dienstag, den 08. Mai 2012

Kampfsportler auf Domain-Matte  

Kein Domainanspruch ohne eigene Marke
.   Die Verwendung des Domainnamens jeetkunedo.com aus Worten, die er als eigene Marke bezeichnete, griff ein Kampfsportlehrer mit einem Cybersquatting-Anspruch an. Im Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA landete er zweimal auf der Matte: Die eingetragene Marke gehört ihm nicht; die nichteingetragene Marke, die das Common Law schützen könnte, steht im Widerspruch zur eingetragenen Marke, die in diesem Fall stärker als die Common Law-Marke ist.

Im Fall Carter Hargrave v. Chief Asian, LLC hatte der Kläger sich das Ergebnis seinen eigenen Beweisen zuzuschreiben. Er hatte sie seiner Klage beigefügt. Da die Beklagten sich nicht verteidigten, hatte er mit einem Versäumnisurteil gerechnet.

Wenn dem Gericht Beweise vorliegen, darf es sie auch zusammen mit der Klageschrift verwerten, erklärte der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit am 7. Mai 2012. Hier waren die Beweise nur dazu geeignet, die Klage wegen Markenverletzung nach 15 USC §1125(d) oder Cybersquatting nach 15 USC §1125(d) bereits als unschlüssig zu werten.


Montag, den 07. Mai 2012

LLC tot, Anteile verkauft  

.   Wie verkauft man Anteile an einer toten Gesellschaft? Solche Situationen sind Realität. Eine Corporation oder auch eine LLC kann vom Handelsregister, dem Secretary of State, administrativ gelöscht werden, wenn die Gebühren nicht entrichtet werden oder der Annual Report nicht eingereicht wird.

Solche Löschungen erfahren die Gesellschafter nicht unbedingt. Deshalb kann es auch zu Anteilsverkäufen einer gelöschten Gesellschaft kommen. Die Übertragung erfolgt privatgeschäftlich. Weder die Mitwirkung einer notarsgleichen Person noch die Einbeziehung des Handelsregisters ist erforderlich.

Welche Wirkung hat die Übertragung dann? Kaum eine rechtliche. Möglicherweise kann sie als Übertragung des Gesellschafts­vermögens gedeutet werden. Das hängt jedoch von einzelstaatlichen Regelungen ab, von denen es in den USA über 50 gibt.


Sonntag, den 06. Mai 2012

Terrorist als Sternchen  

.   In Guantanamo beginnt der Kriegsprozess gegen angeklagte 9/11-Verschwörer. Die Presse behandelt den Scheich mit der behaupteten zentralen Rolle wie ein Sternchen: KSM nennt sie ihn.

Sonst ist Musikanten und Zelluloiddarstellern diese Ehre vorbehalten. Die dürfen dann auch mal Gesetz und Gerichte ignorieren, um die Medien zu füttern.

KSM kann das auch. Er ignoriert schon am ersten Prozesstag den Richter, und die Journalisten reden sich deshalb den Mund fusselig. Richter sind Könige. Sie zu ignorieren, ist schlicht unamerikanisch.


Samstag, den 05. Mai 2012

Schlacht an der Streitwertgrenze  

.   Ins sympathische Staatsgericht, nicht das Bundesgericht will die gekündigte Klägerin. Die beklagte Arbeitgeberin meint hingegen, der Streitfall sei mehr als $75000 wert und dürfe damit bei vorliegender Angehörigkeit der Parteien zu unterschiedlichen Staaten vor das Bundesgericht.

Nach den Hexenprozessen der Kolonialzeit hatten die Verfassungsväter, wohl nach Rücksprache mit den Müttern, den Weg für Parteien geöffnet, alternativ vors weniger xenophobe Bundesgericht zu ziehen, wenn die Diversity Jurisdiction gegeben ist: Zwei Staaten, $75000 Streitwert.

Im Fall Virginia Hunt v. Da Vita, Inc. entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chikago am 4. Mai 2012 gegen die Klägerin. Ihr Antrag laute auf Schadensersatz und Strafschadensersatz, der das Mehrfache des Ersteren ausmachen könne und damit die Streitwertgrenze übersteige. Ihr Einwand, auf alles über $75000 verzichten zu wollen, helfe nicht.


Freitag, den 04. Mai 2012

South Africa: Deregulation und Bildung  

HJa - Washington.   Durch Claus Gramckow, ihren Leiter, lud die Regionalvertretung USA-Kanada in Washington, DC, der Friedrich-Naumann-Stiftung am 2. Mai 2012 zum Lunchvortrag von Ann Bernstein ein. Die Referentin führt einen Think Tank in Südafrika und berichtete über die ökonomische Entwicklung, die politischen Aussichten und die Probleme in ihrem Land.

Ihre Kernthese dabei: das Land hat zwar die Vorreiterrolle auf dem südlichen Teil des Kontinents eingenommen, aber it could do better. Im rechtlichen Bereich seien vor allem die Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu eng geschnürt, der starke Einfluss der Gewerkschaften auf den Arbeitsschutz würde eine flexible Einstellungspolitik verhindern. Auch von einer Einführung einer gesetzlichen Frauenquote hält sie nichts. Die Arbeitslosigkeit bei schwarzen Frauen zwischen 18 und 30 liegt bei ca. 90%.

Vielmehr sollen sich die Menschen in Südafrika durch Bildung befreien und ökonomische Entwicklung erfahren. Sie warf der Regierungspartei ANC in dem Bereich große Versäumnisse vor. Dabei hob sie die Privatschulen lobend hervor. Als Fazit: klassische liberale Prinzipien wie Deregulation und bessere Bildung sollen Südafrikas Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.


Donnerstag, den 03. Mai 2012

Verstreute Rechte aus der UdSSR  

.   Urheberrechte an russischen Filmen verstreute nach dem Ende der UdSSR ihre Verwalterin an zahlreiche Vertriebsunternehmen, die sich nun ohne Berufung auf russisches Recht nach amerikanischem Urheberrecht in New York City über bei Vertragsschluss bekannte und unbekannte Nutzungsarten und behauptete Verletzungen streiten.

Im Fall Close-Up International, Inc. v. Image Entertainment, Inc. entschied am 2. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit einer kurzen, doch gut lesbaren Begründung über diese Streitfragen sowie die Ausübung des Ermessens bei der Kostenerstattung, die im amerikanischen Prozess eine Ausnahme darstellt.


Mittwoch, den 02. Mai 2012

Sicherheit geleistet und verloren  

.   Nokia leistete eine Sicherheit im einstweiligen Verfügungsverfahren und verlor davon $500000, die das Gericht dem Antragsgegner zusprach. Das Revisionsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City prüfte im Fall Nokia Corporation v. InterDigital, Inc. dieses Ergebnis. Am 30. April 2012 stellte es lesenswert fest, dass allein die Prozesskosten der Gegenseite bereits den Betrag erklären, während der Antrag von Nokia die Verwertung der Sicherheit rechtfertigt.


Dienstag, den 01. Mai 2012

Rechte Ideologie in den USA  

HJa - Washington.   Extreme Rechte sind in Deutschland wohlbekannt und haben mit dem National-Sozialistischen Untergrund, NSU, einen traurigen Höhepunkt rechter Gewalt im letzten Jahrzehnt verursacht. Die Hintergründe sind noch nicht ausrecherchiert, aber es zeichnen sich Verbindungen zur NPD, zu den Kameradschaften und zur Blood & Honour Bewegung ab.

Weniger vertraut sind viele Deutsche mit den extrem Rechten in der USA. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 27. April 2012 gab es eine kurze Einführung zu den Hate Crimes im 21. Jahrhundert. Dabei wurde weniger auf die eigentlichen Fälle eingegangen, als vielmehr ein grober Überblick über die Organisationsstruktur und Ideologie der regionalen Szene gegeben.

Für die USA dabei relevant: wenige Verbrechen werden im Zusammenhang mit Organisationen begangen - und wenn, dann oft im Zusammenhang mit Gefängnisgangs wie der Aryan Brotherhood, - vielmehr sehen sich die meisten Täter als Avantgarde und als heroischer Einzelkämpfer, der sich dem Problem annimmt, worüber die Generation seiner Eltern nur redet.

Auch ideologisch gibt es bedeutende Unterschiede. Neben den tatsächlichen Neonazis, die sich vor allem auf rassistische Lehren berufen, stellt den Hauptteil der Extremen Rechten eine Bewegung, die sich als Patriots verstehen und vor allem ihr Weltbild auf Verschwörungstheorien gestützt sehen, die oft antisemitisch und ausländerfeindlich sind, sich vor allem aber im Kampf gegen die Bundesregierung beruft. Mit diesen Anknüpfungspunkten können sich nicht wenige Amerikaner identifizieren, so dass dieser Teil der Bewegung längst den politischen Mainstream ergriffen hat und vor dem Kongress oder in der republikanischen Partei landet. Rechtlich gedeckt ist alles, von Holocaustleugnung bis zur New World Order, durch das First Amendment: Meinungsfreiheit.


Montag, den 30. April 2012

Defekte Corporation: Rettbar?  

Eintragungsurkunde ist Schmuckstück, Corporation bedarf Pflege
.   Im Flugzeug bestellt, 75 Dollar, Kleinanzeige im Flugmagazin: Schon hat man die amerikanische Corporation! In Wirklichkeit haben die Mandanten nicht viel, merkt der Anwalt, wenn sie sich mit Problemen melden.

Oft fehlt das Corporate Book, das Siegel, das Protokoll der Gründungsversammlung, der Nachweis einer Kapitaleinlage und die Ausgabe von Aktien. Öfters stellt der Attorney fest, dass die Corporation schon längst wieder zwangsgelöscht ist, weil das Corporate Register beim Secretary of State keinen Annual Report erhielt.

Administratively dissolved bedeutet nicht das Ende der Welt. Je nach Staat gelten Fristen, binnen derer die Corporation wiederbelebt werden darf. Wenn das Reinstatement gelingt, sollte als nächstes das Corporate Book auf Vordermann gebracht werden, damit die Corporation auch tatsächlich die angestrebte Haftungsbegrenzung erbringt.


Sonntag, den 29. April 2012

Beweis des Produktfehlers  

.   Gier statt Fakten motivieren viele Produkthaftungsklagen. Statt Beweisen bieten die Kläger Vermutungen an, statt Kausalität Schlussfolgerungen aus den Umständen des Falles.

Darin unterscheidet sich der Prozess in den USA wohl wenig von Verfahren im Ausland. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA setzte sich im Streit zwischen Farmer und Silagebehälteranbieter Farrar & Farrar Farms v. Miller-St. Nazians, Inc. mit diesen Fragen auseinander und entschied am 27. April 2012 zugunsten des Herstellers.

Die Umstände waren merkwürdig. Daraus leitet sich jedoch kein Anspruch ab. Der Anbieter hatte seinen Hersteller gewechselt und kannte dessen Geheimformel nicht. Daher hatte er dessen Produkte dem neuen Hersteller gegeben, um sie durch Reverse Engineering nachahmen zu lassen. Die neuen Produkte platzten im Einsatz beim Bauern.


Samstag, den 28. April 2012

Kleiner Brauer, kleine Steuer  

.   Kleines Bier, kleiner Brauer, kleine Steuer. Die Großen mögen das nicht und gehen aus Verfassungsgründen seit Jahrzehnten gegen solche Steuergesetze vor. Im Fall Coors Brewing Co. v. Méndez-Torres geht es um die Steuer von Puerto Rico, dem Nichtstaat ganz im Süden der USA, auf den die US-Verfassung anwendbar ist.

Die Revisionsentscheidung des Gerichts in Boston vom 27. April 2012 führt in diese Verfassungsfragen des Bundes, das Steuerprivileg der Einzelstaaten und Nichtstaaten der USA sowie die Zuständigkeit der Bundesgerichte ein, die den staatlichen Gerichtsbarkeiten nicht aufgepropft sind, sondern parallel dazu - teilweise konkurrierend - arbeiten.


Freitag, den 27. April 2012

Taube unter Schutz des Bundes  

Texasfirma unterliegt Bundesgesetz auch ohne außerstaatlichen Handel
.   Das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes zum Behindertenschutz hielt ein Unternehmen in Texas für unanwendbar, weil es nur im Staat und nicht im bundesweiten Handel tätig ist.

Die Schadensersatzforderungen des Bundesamts wollte es im Fall EEOC v. Service Temps Incorporated abwehren, als dieses den Fall einer Tauben aufgriff, der das Unternehmen eine Stelle im Lager mit dem Hinweis auf Gefahren verweigerte. Die Arbeitsstelle war im Internet ausgeschrieben und sollte auch Staatsfremde für Texas anwerben.

Am 26. April 2012 bejahte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans deshalb die Anwendbarkeit des Gesetzes auf das Unternehmen, s.a. Taubert, Americans with Disabilities Act, GALJ 1999. Es erörterte zudem seine materielle Wirkung auf den Schadensersatz und den Erlass einer Verbotsverfügung.


Donnerstag, den 26. April 2012

Wertlose Wertschrift mit Klageverbot  

Inhaber dürfen auch bei Betrug nicht klagen
.   Ein Klageverbot in einer No Action-Klausel von Wertschriften dient auch der Abwehr einer Klage der Inhabermehrheit an diesen Wertschriften, stellte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta unter Anwendung des Rechts des Staates New York am 25. April 2012 fest.

Der Erwerbern gestattet die vom Gericht detailliert erörterte Klausel die klageweise Geltendmachung ihrer Rechte nur unter zwei Bedingungen. Den gewöhnlichen Zahlungsanspruch dürfen sie einklagen. Ansonsten müssen sie dem Trustverwalter 60 Tage Zeit geben, selbst eine Klage einzureichen, und weitere Bedingungen erfüllen.

Um beide Ausnahmen ging es den Inhabern nicht, sondern sie wandten sich gegen eine betrügerische Vorzugs­dividenden­ausschüttung bei drohender Insolvenz, die zudem binnen weniger als 60 Tagen fällig wurde. Die im Fall Akanthos Capital Management, LLC v. CompuCredit Holdings Corporation klagenden Hedge Funds verlieren, weil die Verbotsklausel auch einen nichtvertraglichen Betrugsanspruch erfasst.


Mittwoch, den 25. April 2012

Zuviel Geld? Normannisches Recht!  

Was geschieht mit Überschüssen nach Sammelklagen?
.   Aus dem Trust- und Erbrecht findet bei Sammelklagen in den USA der normannisch-französische Cy Pres-Grundsatz Anwendung, wenn mehr Geld übrig bleibt als die unbenannten Kläger anfordern. Die Sammelklage wird von bekannten Klägern getragen. Die unbekannten Begünstigten sind die behaupteten Opfer der gerügten Klägerverstöße.

Da kann es vorkommen, dass mehr eingeklagt und ausgeurteilt als verteilt wird, wenn die Opfer nie vom Urteil hören oder nichts verlangen. Der Rest kommt in den Cy Pres-Topf.

Den Cy Pres-Grundsatz erklärt das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston am 24. April 2012 im Fall Rohn v. Farber/Harvard Cancer Center. Die Mühe der Verteilung des Überschusses nahm das Bundesgericht auf sich. Eine Untergruppe der Kläger will jedoch mehr Geld und verwendet sich gegen den Überschussabfluss an ein Forschungsinstitut, das wiederum gegen diese Kläger vorgeht.

Der United States Court of Appeals of the First Circuit erklärt die Kriterien für die Cy Pres-Topfausschüttung und bestätigt den United States District Court in seiner Entscheidung. Doch drückt er auch seine Kritik an der Notwendigkeit aus, dass Gerichte sich um solche Überschüsse ohne klare Vorgaben kümmern müssen.


Dienstag, den 24. April 2012

Postkarte fehlt - Anwalt haftet  

.   Vom Patentrecht sollte man die Finger lassen: schon eine fehlende Postkarte kann haftungs­auslösend wirken. Als eine IP-Boutique von einer Groß­kanzlei gekauft wurde, unter­richteten die Anwälte, denen der Fehler der vergessenen Beifügung einer Antwort­postkarte an einen Patentantrag bewusst wurde, nicht den Mandanten.

Der klagt wegen der unterlassenen Mitteilung und der verlorenen Patente nicht nur aus Anwaltshaftungs­grundsätzen und Vertrags­recht, sondern auch wegen Betrugs. Das Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks ist für Patent­fragen landesweit zustädig und erklärt im Urteil Landmark Screens, LLC. v. Morgan Lewis, & Bockius, LLP. vom 23. April 2012, wieso der Betrugs­anspruch schlüssig ist.


Montag, den 23. April 2012

Social Media, Tracking in Diktaturen  

Obama verbietet Verwendung amerikanischer Technik
.   Gegen den Einsatz von Social Media- und Tracking-Techniken in Diktaturen wendet sich Präsident Obama mit dem am 23. April 2012 im Holocaust-Museum in Washington, DC, verkündeten Dekret
Executive Order -- Blocking the Property and Suspending Entry into the United States of Certain Persons with Respect to Grave Human Rights Abuses by the Governments of Iran and Syria via Information Technology.
Gegen missbrauchsstimulierende Kenn­zeichnungs­pflichten wie einer Impressums­pflicht unter dem Mäntel­chen des Verbraucher­schutzes wendet sich dieses Dekret nicht, doch sind sie ohnehin nicht mit dem ersten Verfassungs­zusatz zur amerika­nischen Bundes­verfassung vereinbar.


Sonntag, den 22. April 2012

Rund um die Uhr: US-Markenamt  

Schlechte Nachricht um Viertel vor Sonntag
.   Dass Anwälte auch Samstagnachts arbeiten, ist nicht ungewöhnlich. Vom Markenamt in den USA erwartet das der Laie nicht.

Die Freude über die zügige Bearbeitung schlägt jedoch ins Gegenteil um, wenn das USPTO die Veröffentlichung eines Markenantrages wegen eines eindeutigen Fehlers, clear Error, der USPTO-Sachbearbeiterin zurückzieht. Die Publication erfolgt nämlich erst nach zwei vollständigen Prüfungen der Eintragungseigung und Nichtgefährdung der Rechte Dritter.

Dann besitzt der Antragsteller bereits die Sicherheit, dass das Trademark eingetragen wird, wenn keine erfolgreichen Dritteinsprüche folgen. Ist der Fehler schwerwiegend, beispielsweise wegen der Nichtberücksichtigung klar überlappender älterer Rechte Dritter an einem Warenzeichen, darf das Amt die eigene Entscheidung revidieren.


Samstag, den 21. April 2012

Folteropfergesetz und juristische Personen  

.   Staaten, Botschaften und Unternehmen im Ausland fürchteten ein Gesetz in den USA wie wenige andere: Der Torture Victim Protection Act. Diese Gefahr bannte der Oberste Gerichtshof der USA am 18. April 2012.

Der Supreme Court lieferte im Fall Mohamad v. Palestinian Authority die Definition des gesetzlichen Täterbegriffs Individual. Das Merkmal erfasst die natürliche Person.

Das Schutzgesetz für Folteropfer erlaubt deshalb nicht die Verfolgung ausländischer Personenmehrheiten und juristischer Personen und öffentlich-rechtlicher Körperschaften vor amerikanischen Gerichten.


Freitag, den 20. April 2012

Investorenschaden: Gier ist kein Betrug  

Deutsche Bank will amerikanischen Schadensersatz
.   Gewagtes Spiel mit ameri­kanischen Wert­papieren und hohem Verlust: Danach sieht das Urteil in Landes­bank Baden-Wurttemberg v. Goldman, Sachs & Co. vom Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City aus.

Die süddeutsche Bank verlangt aus Verlusten mit von Goldman Sachs vermark­teten Wert­papieren Schadens­ersatz wegen Betrugs und falscher Angaben. Auf Gier, nicht Betrug erkennt das Gericht am 19. April 2012.

Das behauptete Vertrauen in Bonitäts­erklärungen des Händlers bestand grundlos. Die Landesbank war vertraglich verpflichtet, sich selbst über Risiken zu informieren, und über diese Pflicht aufgeklärt worden. Der Klage fehlen so viele belegte oder schlüssig vorgetragene Anspruchsmerkmale, dass das Gericht die Klag­abweisung bestätigt, bevor der Fall vor die Geschworenen geht.


Donnerstag, den 19. April 2012

Sexdatenerfassung als Kinderschutz  

.   Zwei Bundesgesetze gängeln Hersteller erkennbar sexueller Aufnahmen. Das Weichbild ihrer Industrie wendet sich gegen die Daten- und Kinderschutzbestimmungen sowie die Speicher- und Kennzeichnungspflichten von 18 USC §2257 und 2257A im Fall Free Speech Coalition, Inc. v. Attorney General of the United States.

Die Kläger monieren den staatlichen Eingriff in die Rede- und Meinungsfreiheit, die auch Sexualdarstellungen und die Nichterfassung von Darstellern umfasst, sowie Strafverfolgungseingriffe des Staates schon durch die Pflicht zur Datenerfassung und -speicherung. Der Justizminister hält die Strafbestimmungen für mit dem ersten und vierten Verfassungszusatz vereinbar. Das Kinderschutzmotiv rechtfertige Eingriffe, die die Ziele und Wege klar abstecken und darüber hinaus nicht in Verfassungsrechte eingreifen.

Das Bundesgericht war von der Verfassungsvereinbarkeit überzeugt. Das Bundesrevisionsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia sieht hingegen die Einhaltung dieser Grenzen nicht als gesichert an und fordert am 16. April 2012 das Untergericht mit einer lesenswerten Erörterung von 59 Seiten zur weiteren Faktenprüfung und Subsumtion auf.


Mittwoch, den 18. April 2012

Amtshaftungsbefreiter Rechtsanwalt  

.   Genießen nur Staatsbedienstete eine Haftungsimmunität? Oder begünstigt sie auch den von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt in den USA? Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, entschied am 17. April 2012 diese Frage im Fall Filarsky v. Delia.

Ein Feuerwehrmann blieb angeblich aus Gesundheitsgründen dem Dienst der Stadt fern, und diese schaltete einen Rechtsanwalt ein. Er sollte aufgrund konkreter Anhaltspunkte untersuchen, ob der Mann nicht einen Vorwand nutzte, um eine Hausrenovierung durchzuführen.

Den Anwalt und die Stadt verklagte der Feuerwehrmann wegen Eingriffs in seine Privatsphäre. Die Stadt gewann wegen Amtsimmunität. Dem Rechtsanwalt stand der Supreme Court dieselbe Haftungsfreiheit zu. Einerseits gilt diese Befreiung für die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, andererseits für Aufgaben, bei denen der Staat objektiven, unabhängigen Beistand benötigt.


Dienstag, den 17. April 2012

Angebot und Annahme im US-Vertrag  

HJa — Washington.   Ein kleines Lehrstück zu den Voraussetzungen von Angebot und Annahme im amerikanischen Vertrag hat am 12. April 2012 das Bundesberufungsgericht des 10. Bezirks veröffentlicht.

Der Fall Republic Bank, Inc. v. West Penn Allegheny Health System, Inc. handelt vom Verkauf medizinischem Geräts, das die Beklagte für etwa $700.000 abnehmen wollte, wie sie per E-Mail mitteilte. Der Handel kam nicht zustande, und die Klägerin musste für ca. $400.000 die Geräte versteigern. Sie forderte als Schadensersatz die Differenzsumme, da sie nach ihrer Meinung das von der Beklagten offerierte Angebot angenommen hätte. So sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen - auch wenn die Kommunikation per E-Mail stattgefunden hatte.

Zurecht, urteilte das Gericht und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Sobald die grundlegenden Bestandteile des Vertrages in schriftlicher Form kommuniziert worden sind, ist das Schriftformerfordernis im Vertragsrecht, Statute of Frauds, erfüllt, auch wenn vereinbart wird, dass zusätzliche Vertragsbestandteile in einem formalen Dokument niederzuschreiben sind.


Montag, den 16. April 2012

Vertragsgenau programmiert: Zahlung  

Softwarekunde darf nur verlangen, was er kauft
.   Ein Vertrag für zwei Software-Werke, Bildspeicherung und Radiologiedatenverwaltung, löst einen Prozess aus. Der Hersteller klagt auf Zahlung, der Kunde wendet mangelnde Erfüllung ein. In Boston verliert der Kunde vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 10. April 2012.

Der Streit ist typisch, die Lösung zwar kostenintensiv, doch vertragsrechtlich einfach. Der Hersteller hatte seine Leistung spezifikationsgerecht erbracht. Der Kunde war unzufrieden, weil die Anbindung an die von einem Dritthersteller verwaltete Datenbank nicht funktionierte.

Das Urteil geht lesenswert auf die Klage und die umfassende Widerklage des Kunden im Fall Amicas, Inc. v. GMG Health Systems, Ltd. ein. Da die Software wie im Aufgabenheft beschrieben funktionierte und die Anbindung zudem auf Seiten des Dritten haperte, hatte der Hersteller seinen Vertrag erfüllt. Dass der Kunde auf einem funktionierenden Interface zur Datenbank bestand, geht über den Vertrag hinaus. Dieses Ergebnis war nicht zugesichert und kann nicht eingeklagt werden.


Sonntag, den 15. April 2012

Anlegerschutzklage in USA?  

.   Anleger im Ausland verlieren Geld mit amerikanischen Wertpapieren. Sind US-Gerichte für Schadensersatzklagen zuständig? Am 13. April 2012 prüfte das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA diese Frage im Lichte des Präzedenzfalls vom Supreme Court in Washington:
This case requires us to determine whether foreign funds' purchases and sales of securities issued by U.S. companies brokered through a U.S. broker-dealer constitute "domestic transactions" pursuant to Morrison v. National Australia Bank Ltd., 130 S. Ct. 2869 (2010) …, which held that § 10(b) of the Securities Exchange Act of 1934 … only applies to "transactions in securities listed on domestic exchanges[] and domestic transactions in other securities." Id. at 2884 (emphasis added).
Das Untergericht hatte die Klage von Anlegern aus den Cayman Islands wegen mangelnder sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Im Fall Absolute Activist Value Master Fund Limited v. Ficeto hätten die klagenden Hedge Funds das erfor­derliche Anknüpfungs­merkmal für die Zustän­digkeit nicht hinreichend behauptet.

Nach ausführlicher Erörterung der Merkmale einer Wertschriften­übertragung in den USA als sachlicher Voraus­setzung sendet der United States Court of Appeals for the Second Circuit den Prozess in die erste Instanz zurück. Das Gericht gibt den Klägern Gelegenheit, den Klagevortrag abzuändern und die Übertragungs­tatsachen zu belegen.


Samstag, den 14. April 2012

EBook-Kartellklage: Quellen  

.   100 Mio. Dollar soll der Schaden des Kartells betragen, mit dem sich Apple und Verleger gegen die Übermacht von Amazon wehrten. Die am 11. April 2012 eingereichte Klage stellt die bedeutendste Rechtsentwicklung der Woche in den USA dar. Wichtige Quellen sind:
1. Die EBook-Kartellklageschrift
2. Die Stellungnahme des US-Justizministers
3. Die Stellungnahme des Justizministers von Connecticut
4. Das Pressezitat der Stellungnahme von Apple
5. Der Kommentar aus berufener Autorenperspektive


Freitag, den 13. April 2012

Es hagelt Mandate  

US-Recht auf Deutsch für Fachleute
.   Ab und zu verirrt sich ein Nichtjurist, noch dazu von außerhalb der USA, auf das German American Law Journal.

Nach dem 1. April 2012 scheinbar mehrfach, denn es hagelt von Klägern in spe Anfragen nach Prozessen in den USA. Unter Parteien, die sich im Ausland aufhalten und sich dort uneins sind.

Bitte, Klage-Spezis: Der 1. April war wie jeder 1. April, und Probleme im Ausland gehören vors ausländische Gericht.

Nichtjuristen dürfen die Betrachtung komplexer Themen des amerikanischen Rechts nicht als Rechtsrat betrachten! Und das Journal ist keine Mandatsvermittlungsstelle.


Donnerstag, den 12. April 2012

Stoffdrucker gewinnt als Urheber  

.   Der Stoffdrucker entwarf einen Blumenstoff und trug ihn im Urheberrechts­verzeichnis beim Urheber­rechtsamt in Washington, DC, ein. Dann entdeckte er Nachahmungen, die er rechtlich verfolgte. Das resultierende Urteil des Bundesberu­fungsgerichts des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall L.A. Printex Industries, Inc. v. Aeropostale, Inc. ist von weitrei­chender Bedeutung.

Der Drucker verklagte den Katalog­anbieter Aeropostale, Inc. aus New York und den Bekleidungs­hersteller Ms. Bubbles, Inc. aus Kalifornien und verlor den Urheber­rechtsver­letzungsanspruch in der ersten Instanz, bevor er den Geschworenen zur Subsumtion vorgelegt wurde.

Das Untergericht hatte selbständig Fakten gewürdigt, für die die Jury zuständig ist, und nicht nur eine rechtliche Würdigung unstrittiger Fakten vorgenommen, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.

Daher geht der Fall ans Bundesgericht zurück, nachdem die Revision am 9. April 2012 auf 19 Seiten erklärt, wie der Beweis der Urheber­rechtsver­letzung erbracht wird und die urheber­rechtlich erhebliche Ähnlichkeit zu würdigen ist.


Mittwoch, den 11. April 2012

Die Terroristen aus der Nachbarschaft  

HJa - Washington D.C.   Terrorismus ist immer wieder ein Kampfbegriff, dem eine wissenschaftliche Orientierung fehlt. Es wird willkürlich entschieden, welche Akteure in welcher Region als Terroristen, Freiheitskämpfer oder gar Regierung gelten.

Dies musste auch ein Asylsuchender aus Äthopien feststellen. Sein Antrag auf Asyl und Schutz unter der Convention Against Torture wurde abgelehnt, sein Revisionsantrag vor dem United States Court of Appeals for the Forth Circuit am 9. April 2012 negativ beschieden.

Ihm wurde zur Last gelegt, Mitglied in der Oromo Liberation Front gewesen zu sein, die vom Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, als terroristische Vereinigung vor, während und nach seiner Aktivität in dieser Gruppierung eingeschätzt wurde. Seine Einrede, dass es während seiner aktiven Zeit eine Allianz mit der Übergangsregierung gab und in dieser Zeit terroristische Aktivitäten unterblieben, blieb erfolglos.

Gleichzeitig wird nur wenige hundert Meilen entfernt ein Büro der OLF in Washington, DC, geführt.


Dienstag, den 10. April 2012

Adwords: Rosetta Stone v. Google  

.   47 Seiten braucht die Revision, um die Fehler des Bundesgerichts im Adwords-Fall Rosetta Stone Ltd. v. Google, Incorporated aufzuzeigen. Das Urteil ist lehrreich, doch für die Parteien und wirtschaftlich Interessierte ergebnislos. Der Fall kehrt zur weiteren Prüfung und Würdigung an das Untergericht zurück.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, erörtert am 9. April 2012 die gesamte Palette der Ansprüche aus Markenverletzung, -verwechslung, -verwässerung und aus der Beteiligung oder Beeinflussung Dritter an solchen Handlungen sowie aus Warenfälschung und aus ungerechtfertigter Bereicherung.


Montag, den 09. April 2012

E-Discovery: SM, Metadaten, Gewahrsam, Ausfuhr  

.   Das Ausforschungsbeweisverfahren konzentriert sich seit zwei Jahrzehnten auf elektronische Daten und läuft dann meist unter der Bezeichnung E-Discovery. Der Aufwand steigt, die Rechtsfragen bieten ständig neue Herausforderungen, und der technische Fortschritt macht die vollständige Erkundung aller Fakten nicht leichter.

Alle Fakten: Das sind bei der Mandantschaft ebensowie die bei der Gegenseite. Alle technischen Einrichtungen: Da geht oft der Überblick verloren. Für den Anwalt sind daher Fachleute wichtig, die nicht nur nur nach Festplatten, Datenbändern, Kassetten, CDs, DVDs, Wolken und Disketten suchen und den RAM-Speicher in laufenden Server nicht vergessen.

E-Discovery-Fachleute wie CyberControls müssen jede Datenquelle, einschließlich denen in Social Media, identifizieren und sichern können. Sie müssen aber vor allem mit der Chain of Custody-Sicherung für den lückenlosen Gewahrsamsnachweis vertraut sein.

Dass sie auch mit Metadaten umgehen können, versteht sich von selbst. Wenn alles gesammelt ist und ins Ausland vor ein Gericht oder Schiedsgericht muss, sind diese Fachleute allerdings überfragt. Die Exportkontrolle für technische Informationen ist allein Aufgabe der Anwälte und Ministerien.


Sonntag, den 08. April 2012

Transparenzgebot: Staatsgeheimnis Verschleppung  

Ausländische Parlamentarier ohne Auskunftsanspruch
.   Nach dem Freedom of Information Act müssen auch Geheimdienste Aktenauskunft erteilen. Nach 5 USC §552(a)(3)(E) ist der Anspruch seit 2002 eingeschränkt: Vertretern fremder Staaten müssen die Geheimdienste nichts offenlegen.

Als Vertreter gelten nicht nur Botschaften, sondern auch Parlamentsabgeordnete, lautet das Urteil in All Party Paliamentary Group on Extraordinary Rendition v. United States Department of Defense vom 2. April 2012, nachdem verschiedene Geheimdienste, definiert im National Security Act of 1947, die Auskunftspflicht nach Anträgen englischer Abgeordneter verneinten.

Das ausführliche Urteil des Bundesgerichts der Hauptstadt Washington, DC, beschreibt wegweisend die Subsumtion ausländischer Interessenten an amerikanischen Geheimdienstakten unter die FOIA-Ausnahme. Die englischen Antragsteller und Kläger wollten Licht in die Entführungsverfahren bringen, die als gesetzlose Alternative zur Auslieferung die Verschleppung von Personen - anfangs im Terrorkontext - zur Strafverfolgung oder Informationsbeschaffung bezweckten.

Die Definitionen von Staat und Vertreter beurteilen sich nicht nach ausländischem Recht, erklärt Richter Urbina. Als wenig elegant bezeichnet er das Ergebnis: Ein amerikanischer Anwalt darf die Geheimakten im eigenen Namen bestellen und weitergeben. Der fremde Staat oder sein Vertreter darf hingegen den FOIA-Antrag nicht stellen.


Samstag, den 07. April 2012

Unversichert im Motel vergast  

Unklarer Haftungsausschluss bei Pollution?
.   Ist der Gastod von vier Motelgästen unversichert, weil die Police des Motels die Haftung für Umweltschäden ausschloss und die Todesursache in ihre Zimmer eingedrungenes Kohlenmonoxid vom Schwimmbadofen war?

Die Frage aus Nevada ist von grundsätzlicher, doch ungeklärter Bedeutung, entschied in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Century Surety Company v. Casino West, Inc. mit lesenswerter Sachverhaltsdarstellung und Begründung.

Da kein Präzedenzfall die Antwort bereithält und das Recht Nevadas gilt, legte es am 6. April 2012 die Rechtsfrage dem Obersten Staatsgerichtshof von Nevada vor.


Freitag, den 06. April 2012

Videoangebot doch in Gefahr  

YouTube nicht ganz auf der sicheren Seite des DMCA
.   Der Digital Millennium Copyright Act sichert Internet-Unternehmen, die Daten weiterleiten und speichern oder Verbindungen ähnlich Telefondiensten erstellen, eine begrenzte Haftungsfreiheit für Urheberrechtsverletzungen zu. Begrenzt ist sie, wenn die Unternehmen nicht bei ihnen bekannten Verletzungen eingreifen und Abhilfe schaffen.

YouTube ist nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Das Bundesgericht in New York City hatte der Google-Tochter zwar bescheinigt, im Rahmen des DMCA gehandelt zu haben und daher keiner Haftung gegenüber klagenden Urheberrechtsinhabern ausgesetzt zu sein. Tatsachenfragen waren aus seiner Sicht nicht zu prüfen, sodass das Urteil bereits vor der Vorlage an die Geschworenen fiel.

Einige Softwarelemente stellt jedoch - ebenso wie die Kenntnis von Verletzungen - das Berufungsgericht im Fall Viacom International, Inc., Football Association Premier League Ltd. v. YouTube, Inc. in ein anderes Licht. Es sandte den Fall mit einer ausführlichen Begründung zurück. Weil Tatsachenfragen zu klären sind, kann der Fall vor der Jury landen. Doch erst muss seine lesenswerte Erörterung gründlich ausgewertet werden.


Donnerstag, den 05. April 2012

Auf Tuchfühlung beim Haftantritt  

HJa - Washington.   In amerikanischen Gefängnissen geht es in der Regel sehr rabiat zu. Deswegen ist es für die Anstaltsleitung unumgänglich, Neuzugänge gründlich auf versteckte Drogen und Waffen als auch auf Krankheiten zu überprüfen. Um den Hygienestandards zu entsprechen, folgt eine abschließende Dusche.

Ein Kläger, der in New Jersey aufgrund eines Haftbefehls zur Vollstreckung einer Strafzahlung wegen Nichterscheinens vor Gericht ins Gefängnis gesteckt wurde, wollte die Unzulässigkeit einer verdachtsunabhängigen körperlichen Inspektion bei minderschweren Vergehen festgestellt wissen und sah in dem Vorgehen seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt.

Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington D.C. urteilte nun in Florence vs. Board of Chosen Freeholders of County of Burlington am 2. April 2012, dass das Vorgehen der Vollzugsbehörde rechtmäßig war. Die Schwere eines Vergehens sei ein ungeeignetes Kriterium, um Ausnahmen von dem invasiven Vorgang der Aufnahme eines Gefangenen zu bestimmen, der primär zu seinem eigenen Schutz und dem Schutz der Belegschaft vor Gewaltätigkeiten und Drogenhandel dient. Vielmehr würde ein solches Differenzierungskriterium zwar für einige Gefangene zur Wahrung der Privatsphäre beitragen, für den Rest der Insassen jedoch eine unnötige Gefährdung bedeuten.

Den Hintergründen des Falles hat sich auch die Daily Show angenommen. In einem launischen, kurzen Beitrag berichtet erst Jon Stuart über den Fall und befragt dann den federführenden Anwalt des Klägers in einem Interview: Teil 1 und Teil 2.


Mittwoch, den 04. April 2012

Vertragsauslegung: Externe Fakten  

.   In New York City erörtete das Gericht wegen einer Kommission von $1,6 Mio. wichtige Grundsätze der Vertragsauslegung. Ist eine Klausel uneindeutig, darf das Gericht externe Fakten nicht berücksichtigen.

Wenn eine Klausel jedoch mehrdeutig verstanden werden kann, darf es solche Tatsachen zur Auslegung beiziehen. Als Prüfer der Tatsachen und in der anschließenden Subsumtion wirken dabei die Geschworenen.

Im Fall Bison Capital Corporation v. ATP Oil & Gas Corporation hatten die Parteien jedoch auf eine Jury verzichtet, und der Richter traf die Entscheidung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bestätigte die Auslegung mit sorgfältiger Begründung am 3. April 2012.


Dienstag, den 03. April 2012

Bricht Bundesrecht Staatsrecht: Mindestlohn  

FSp - Washington.   Die in Deutschland derzeit so intensiv geführte Diskussion ist in den USA längst Geschichte. Mit dem Fair Labor Standards Act, FLSA, wurde in den USA bereits 1938 Mindestlohn, Höchstarbeitszeit und eine Regelung der Überstunden geschaffen, um den am kürzeren Hebel sitzenden Arbeitnehmer besser zu schützen.

Abgewichen wird damit, abgesehen vom ebenfalls bundesrechtlich geregeltem Gewerkschaftsrecht, vom Grundsatz der einzelstaatlichen Regelung im Arbeitsrechts. In seiner Entscheidung vom 27. März 2012 setzt sich das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk intensiv mit der Entstehungsgeschichte des FLSA auseinander.

Title 29 U.S.C. § 216 (b) gibt Arbeitnehmern sogar ein Sammelklagerecht. Beitrittsvoraussetzung ist lediglich die schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers beim Prozessgericht. Mangels Widerspruch zu Gesetzeswortlaut und dem Willen des Kongresses spricht auch nichts gegen eine prozessual kombinierte bundes- und einzelstaatliche Geltendmachung, solange die Wertungen des FLSA nicht unterlaufen werden.

Auch einzelstaatliches materielles Arbeitsrecht wird durch die Supremacy Clause der US Verfassung dann nicht blockiert. Bundesrecht bricht damit nicht generell einzelstaatliches Recht, und die Gefahren des Sammelklagerechts drohen nach beiderlei Recht.


Montag, den 02. April 2012

Datenschutz und -tausch im Bund  

Strafverfahren darf Privacy Act nicht verletzen
.   Seit 1974 schützt der Bund die Privatsphäre der Bürger. Bestimmte Daten dürfen nicht unter Ämtern getauscht werden. Der Schutz gilt auch Piloten, die ihren HIV-Status der Sozialhilfe mitteilen, jedoch vor der Flugaufsicht verschweigen.

Einmal gesund, einmal krank - das musste irgendwann auffliegen, und der Pilot wurde angeklagt, nachdem die Ämter seine Akten ausgetauscht hatten. Dagegen ging er wegen eines Verstoßes gegen den Privacy Act vor und gewann dem Grunde nach:
He then filed suit, alleging that the FAA, DOT, and SSA violated the Privacy Act of 1974, which contains a detailed set of requirements for the management of records held by Executive Branch agencies. The Act allows an aggrieved individual to sue for "actual damages," 5 USC §552a(g)(4)(A), if the Government intentionally or willfully violates the Act's requirements in such a way as to adversely affect the individual.
Beim Schadensersatz blieb er hingegen vor dem Obersten Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC erfolglos. Der Gesetzgeber verlangt einen tatsächlichen, finanziellen und belegten Schaden, bevor auch Schmerzensgeld in der Form von general Damages denkbar ist. Der von Kongress gewählte Begriff actual Damages umfasst nicht den Ersatz emotionalen Schadens, erklärte der Supreme Court am 28. März 2012 im Fall Federal Aviation Administration v. Cooper.


Sonntag, den 01. April 2012

Globalisierte Superrevision in den USA  

Supreme Court öffnet Ausländern den Gerichtssaal
.   Deutsches Recht mag materiell besonders fair, einschätzbar und kostengünstig sein, doch hapert es mit der prozessualen Gerechtigkeit - weshalb sonst suchen deutsche Verlierer nach Prozessen am Amts-, Land-, Bundesverfassungs- und Menschenrechtsgerichtshof verzweifelt in den USA Rechtsrat für die nächste Instanz?

Aufmerksame Beobachter wissen aus der gut bebilderten Presse: In den USA zahlt der Anwalt, nicht der Mandant. Geschworene sprechen dem Opfer Millionen, selbst Milliarden, zu. Amerika verwirklicht das Happy End auch im Gerichtssaal.

Mit Rule 4.1(2012) reagiert der Supreme Court auf die Defizite im Rest der Welt. Der amerikanische Prozess in seinen schillernden Variationen vor Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten in über 55 Rechtskreisen steht heute auch Geschädigten aus dem Ausland offen. Die neue Prozessregel übernimmt aus dem deutschen Recht das Konzept der Prozesskostensicherheit.

Ausländische Kläger, die gegen den Nachbarn im Westerwald, den Bürgermeister an der Saale, die Punkter in Flensburg oder die Bundeskanzlerin in Berlin unterlegen sind, hinterlegen eine sechsstellige Sicherheit, Alien Cash Bond, und erhalten gegen Nachweis eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses im Ausland Einlass in die amerikanischen Tempel des Rechts.


Samstag, den 31. März 2012

KnowHow: Totalverlust  

Einfach geschützt, schnell verloren
.   Das KnowHow fliegt im Weltraum und ist durch keine Eintragung geschützt. Der Unternehmer investiert in gescheite NDAs. Die halten ewig. Der Kläger in Fail-Safe LLC v. A.O. Smith Corporation hingegen verlor alles, weil er sein Trade Secret einmal ungeschützt ließ.

Welches Trade Secret-Recht ein Geschäftsgeheimnis am sichersten schützt, ist nicht immer leicht zu ermitteln. Doch können Gerichte kleine Fehler kleiner Unternehmen vergeben. Gar nichts zum Schutz zu tun, verzeihen sie nicht.

Scharf auf eine Zusammenarbeit mit AO gab Fair-Safe in Gesprächen und bei Produktplanungen sein ganzes Wissen preis. AO verlangte ein Non-Disclosure Agreement fürs das eigene KnowHow, das FS unterzeichnete. FS kündigte ein eigenes Confidentiality Agreement an und lieferte es nie. Die Geschäftsverbindung kam nicht zustande. AO produzierte Ware mit FS-Technik, FS klagte wegen Trade Secret-Verletzung.

AO gewinnt am 29. März 2012 im siebten US-Bundesbezirk. Ohne NDA, ohne mündliche oder schriftliche Dokumentierung der Schutzabsicht und ohne Markierung von Plänen als Proprietary Information konnte FS schlichtweg keinen Trade Secret-Schutz beanspruchen, auch wenn FS NDAs mit allen anderen Dritten unterhielt. Eine einzige Lücke - alles futsch.

Der Satellitenzulieferer kann hingegen auf seinen Schutz pochen. Den nimmt selbst die European Space Agency so ernst, dass sie einen Preis auf eine von Dritten gelieferte Nachahmung, eine europäische Konkurrenzlösung, aussetzt. Wer solche Sicherheit anstrebt, sollte auch diese Entscheidung lesen.


Freitag, den 30. März 2012

$3 Mio. Schadensersatz, $500K Kosten  

American Rule zur Kostenerstattung durch Ermessen ausgehebelt
.   In der Regel werden dem Sieger keine Kosten erstattet. Gilt eine Ausnahme, kann der Betrag erheblich sein. Dagegen wandte sich in Louis Vuitton Malletier S.A. v. LY USA, Inc. der unterlegene Markenverletzer. $500000 Anwaltskosten wollte er nicht erstatten. Auch den Schadensersatz von $3Mio. focht er an.

In New York City verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 29. März 2012 zwei leicht nachvollziehbare Beschlüsse, die beide Entscheidungen bestätigen:
Kostenerstattung als Ermessensfrage.
Verletzung und Schadensersatz.


Donnerstag, den 29. März 2012

Schiedsklausel zugunsten Dritter  

Umkehrschluss schließt Dritte aus: New York Convention
.   Der Irak beruft sich als Drittbegünstigter einer Schiedsklausel zwischen der UNO und einer Bank im Fall Republic of Iraq v. BNP Paribas USA auf das Recht, einen Streit im Schiedsverfahren lösen zu lassen.

In New York City prüft das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks den Anspruch nach der New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, vom 10. Juni 1958, 21 U.S.T. 2517, 330 U.N.T.S. 38, und winkt ab.

Zunächst ist die Schiedsklausel so verfasst, dass die Parteien allein sich der Schiedsklausel dergestalt unterwerfen, dass ihre Wirksamkeit vom Gericht, nicht dem Schiedsgericht beurteilt werden darf. Das betrifft auch ihre Anwendbarkeit auf Dritte.

Zudem erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 28. März 2012, dass die Arbitration Clause nur die Parteien zum Schiedsverfahren berechtigt. Im Umkehrschluss folgert das Gericht aus der Einbeziehung Dritter in andere Klauseln, dass die Schiedsklausel Dritte gerade nicht begünstigen soll.


Mittwoch, den 28. März 2012

Die Macht des Passwesens  

FSp - Washington.   Die Angabe seines Geburtsortes Jerusalem, Israel oder Israel in amtlichen Dokumenten versuchte der amerikanische Staatsbürger in Zivotofsky v. Clinton zu erreichen. §214(d) des Foreign Relations Authorization Act verleiht ihm die gesetzliche Grundlage. Doch das US-Außenministerium, State Department, in Washington, DC verweigert die Eintragung: §214(d), ein Akt der Legislative, treffe eine außenpolitische Entscheidung über die Anerkennung der Souveränität anderer Staaten, hier der Hoheitsgewalt von Israel über Jerusalem. Auch definiere er so die Haltung der USA in internationalen Beziehungen. Dies falle jedoch verfassungsrechtlich in die alleinige Kompetenz des Präsidenten, also der Exekutive.

Die Vorinstanzen weisen den Anspruch ab. Die Political Question Doctrine verwehre Gerichten die Überprüfung außenpolitischer Entscheidungen, nonjusticiable political Questions, die zur Wahrung der Gewaltenteilung im Machtgefüge der Verfassung unantastbar bleiben. Die vorliegende Entscheidung sei mehr als die bloße Regulierung des Passwesens zur Identifikation, wofür seit 1856 der Kongress zuständig sei.

Die vorgelegte Frage ist aber keine politische, sondern vielmehr eine gerichtlich überprüfbare Verfassungsauslegung, entschied am 26. März 2012 die Mehrheit der Richter am US-Supreme Court in der amerikanischen Hauptstadt.

Der Oberste Bundesgerichtshof der USA verwies den Fall an das Ausgangsgericht zurück, das nun nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte den §214(d) samt der Kompetenz hierzu in das Spannungsverhältnis fügen muss. Es stellt klar: Ours is a court of final review and not first view […] We do not decide in the first instance issues not decided below.


Dienstag, den 27. März 2012

Wie der Juryspruch: Kein Urteil  

Streitschlichtung unter Filmfritzen in Kalifornien
.   Zwischen Schiedsverfahren und Schlichtung steht in Kalifornien das Referee-Verfahren. Es endet mit einem Spruch. Wenn im Vertrag steht, dass die Parteien im Filmgeschäft etwaige Dispute dem Referee vorlegen, vertagt das angerufene Gericht deshalb den Prozess, bis die Parteien den Spruch des Referees erhalten.

Ist diese Entscheidung ein revisibles Endurteil? Nein, erklärte in San Francisco das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks im Fall Bagdasarian Productions, LLC v. Twentieth Century Fox Film Corp.. Diese Erkenntnis beruht auf dem Vergleich mit dem Juryspruch des Zivilprozesses: Er stellt kein Urteil dar.

Die Parteien können gegen den Juryspruch noch in der selben Instanz vorgehen, bevor ein Urteil ergeht. Genauso verhält es sich beim Spruch vom Referee, erklärt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit am 26. März 2012 für das Verfahren nach California Code of Civil Procedure §638.


Montag, den 26. März 2012

Webseite schafft keine Gerichtsbarkeit  

Webseite verknüpft Beklagten nicht mit Gerichtsbezirk
.   Die Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte wirkt in der Praxis kaum so drastisch, wie sie in der ausländischen Fachpresse oft kritisch dargestellt wird. Neben der sachlichen Zuständigkeit muss das Gericht auch die örtliche prüfen, und dafür muss der Kläger überzeugende Fakten beischaffen:
The Court may exercise personal jurisdiction over a non-resident defendant either by (1) finding general jurisdiction over the party, allowing the court to entertain a suit against a defendant "without regard to the claim's relationship vel non to the defendant's forum-linked activity," or (2) finding specific jurisdiction based on "acts of a defendant that touch and concern the forum." Steinberg v. Int'l Criminal Police Org., 672 F.2d 927, 928 (D.C. Cir. 1981)
Im Markenstreit Sweetgreen Inc. v. Sweet Leaf Inc. folgte das Bundesgericht der Hauptstadt am 23. März 2012 diesem Grundsatz, als die Klägerin außer einer Webseite der Beklagten, die auch in Washington abrufbar ist, keine dortigen Aktivitäten belegt fand. Das Gericht verwies daher den Prozess an das Bundesgericht, in dessen Bezirk die Beklagte aktiv ist.


Sonntag, den 25. März 2012

Open Mobile Alliance: Rechtmäßiges Kartell  

MeM - Washington.   Wie können Unternehmen in den USA Gruppenforschung betreiben und technische Standards vereinbaren, ohne das geltende Kartellrecht zu verletzen?

Die Antwort darauf geht aus dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 hervor. Um unter bestimmten Bediungungen nur für tatsächliche Schäden und nicht zusätzlich für die Verletzung des Kartellrechts haften zu müssen, müssen gemeinsame Forschungsprojekte dem Justizministerium und dem Kartellamt, Federal Trade Commission, gemeldet werden. Dann werden die Mitglieder und Mitgliederveränderungen des Joint Venture bekannt gegeben.

Am 15. März 2012 veröffentlichte die Antitrust Division des Kartellamts eine solche Mitgliederveränderung der Open Mobile Alliance nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 im Bundesanzeiger, Federal Register, Bd. 77, Heft 51, S. 15395-15396.


Samstag, den 24. März 2012

Schmerzensgeld und Strafschadensersatz  

Mehr Schmerzensgeld bei Tod als verkrüppeltem Überleben
.   Terror wird bestraft, auch im Zivilrecht. Wenn ein immuner Staat den Terroranschlag verübt, entfällt die Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Da sind sich die US-Gerichte einig.

Einigkeit enwickelt sich auch beim Schmerzensgeld und Strafschadensersatz. Die Quoten und ihre Begründung erläutert anschaulich das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA am 20. März 2012 im Fall Anderson v. Iran, der einen Terroranschlag im Libanon im Jahre 1983 betrifft.


Freitag, den 23. März 2012

Kauf bricht nicht Franchising  

FSp - Washington.  Blitzschnell wird der DC-Gesetzgeber tätig, nachdem durch die Entscheidung des Öllieferanten Exxon aus dem Jahr 2008, seine US-Tankstellen zu verkaufen, die Befürchtung aufkommt, dass lokale Exxon-Franchisenehmer durch erhöhten Zins und Ölpreis aus dem Wettbewerb verdrängt werden.

Auf die Gesetzesvorlage vom 22. Januar 2009, im DC-Stadtrat, City Council, verabschiedet am 2. April 2009, ausgefertigt am 20. Mai 2009, wird dem Franchisenehmer ein gesetzliches Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung eingeräumt. Das Gesetz tritt nach seinem Wortlaut am 18. Juli 2009 in Kraft. Bereits Mitte Juni 2009 wurde die streitgegenständliche Tankstelle verkauft - ohne Vorkaufsangebot an die jetzige Klägerin.

Rechtmäßiger Weise, bestätigt das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Metroil Inc. v. ExxonMobil Oil Corp. am 20. März 2012. Das Gesetz trat erst am 18. Juli 2009 in Kraft. Auch in den U.S.A. existiert ein echtes verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot, Presumption against Retroactivity. Neue Rechtsfolgen an vergangene Tatsachen zu knüpfen sei nur durch einen rechtfertigenden, hier nicht ausreichend dargelegten, gesetzgeberischen Willen möglich. Das Gesetzgebungsverfahren alleine reiche nicht.

Auch der Federal Petroleum Marketing Practices Act des Bundes, 15 USC §2801, wonach nach dem Verkauf einer Tankstelle an einen Dritten die Franchise-Beziehung - nicht hingegen der Vertrag - nur ausnahmsweise geändert werden darf, wurde nicht umgangen. Die Kernelemente des Franchising, Marken- und Benzingebrauch sowie der Tankstellenbetrieb, blieben bestehen. Zuletzt wurde auch ein Verstoß gegen DC Code §28:2-210(2), wonach zu Lasten Dritter keine Verträge geschlossen werden dürfen, in einer lesenwerten Entscheidung verneint.


Donnerstag, den 22. März 2012

Prozessbetrug: Urteil aufheben?  

.   In Lee v. Marvel Enterprises wollte der Kläger SMLI das zwischen den Hauptparteien wirkende Urteil nach fünf Jahren wegen Prozessbetrugs aufheben lassen. Die beiden Parteien hätten nämlich nicht sein Recht auf seine vertragliche Beteiligung von 10% berücksichtigt.

Ausführlich erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City am 21. März 2012 die Voraussetzungen des Prozessbetrugs, der hier nicht vorliegt. Außerdem kommt die Aufhebungsklage nach Rule 60(c)(1) der Federal Rules of Civil Procedure viel zu spät.


Mittwoch, den 21. März 2012

Wer erbt die Online-Konten?  

Was geschieht mit dem digitalen Nachlass?
.   Der digitale Nachlass: Wem gehört er? Wer erhält Zugang? Wie kommen Erben an ihn heran? Kann die teure Film- und Musiksammlung in der Cloud als Vermächtnis gelten?

Erbrechtler, Nachlassplaner und Cloudunternehmer sind gleichermaßen von diesen Fragen berührt wie die Inhaber der oft unübersichtlichen Online-Konten. Früher sorgte man sich vielleicht um den PC-Zugang, den ein Fachmann ohnehin leicht vermitteln konnte. Heute wird auf digitalen Geräten mehr verschlüsselt, und Erbfälle lösen Zugriffsfragen für zahlreiche Geräte sowie Online-Konten aus.

Aus der amerikanischen Warte, die rechtlich wenig Lösungsansätze bietet und immer - auch inneramerikanisch - komplexe Fragen nach dem anwendbaren Recht auslöst, beschreibt die Nachlassspezialistin Tina Annis mit Jeffrey Zellers unter dem Titel Elder, Estate Planning and Probate Law: Estate Planning for Digital Assets am 16. März 2012 die sich stellenden Aufgaben für alle, die einen digitalen Nachlass anhäufen, und die ihnen planend beistehenden Juristen.


Dienstag, den 20. März 2012

Dodd-Frank: Datenschutz im Land of the Free  

Mem - Washington.   Als Europäer hat man oft den Eindruck, dass im Land of the Free sogar die Daten frei sind und Datenschutz in den USA so gut wie gar nicht existiert. Das dem nicht so ist, beweist folgende Regelungsänderung, die das Bureau of Consumer Financial Protection am 15. März 2012 unter dem Titel Confidential Treatment of Privileged Information im Bundesanzeiger, Federal Register Band 77, Heft 51, Seite 15286, veröffentlichte. Der Zweck einer solchen Veröffentlichung nach dem Administrative Procedures Act ist es, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, zur Regelungsänderung Stellung zu nehmen.

Durch Title X des Dodd-Frank Act wurde das Amt im Bundesfinanzministerium, United States Department of the Treasury, beauftragt, Finanzinstitute und Institute ohne Einlagengeschäft zu überwachen. Um dieser Pflicht nachzukommen, darf das Bureau in Informationen und Dokumente Einsicht nehmen, welche beispielsweise durch das Anwaltsgeheimnis besonders geschützt sind. Problematisch ist dabei, ob durch die Offenlegung solcher priviligierten Informationen an das Bureau ein allgemeiner Verzicht auf den Datenschutz auch gegenüber Dritten entsteht. Das Amt und der Kongress verneinten dies im National Credit Union Act und dem Federal Deposit Insurance Act.

Rechtsklarheit und -sicherheit für Unternehmen soll jetzt durch die Abänderung des Title 12 CFR Part 1070, subpart D, für vertrauliche Informationen in Banken und Bankgeschäften geschaffen werden. Eine Änderung des Title 12 CFR 1070.47(c) soll zusätzlich festlegen, dass auch die Weitergabe geschützter Daten an andere Bundes- oder bundesstaatliche Behörden durch das Amt keinen Verzicht auf Datenschutz darstellt.

Diese Klarstellung sei für die Effizienz der Arbeit des Amts erforderlich und soll Rechtsstreitigkeiten mit dritten Parteien vorbeugen. Gleichzeitig will man verhindern, dass Unternehmen versuchen, sich vor der Beaufsichtigung durch das Amt zu drücken, aus Angst vor Verzicht auf besonderen Datenschutz. Im Land der Freiheit will man also lieber doch nicht, dass die anderen ganz frei sind.


Montag, den 19. März 2012

Werbe-SMS: Kein Freischuss  

.   Die erste Werbe-SMS ohne Zustimmung des Empfängers führt in den USA zur zivilrechtlichen Haftung nach einem Bundesverbraucherschutzgesetz von 1991, dem Telephone Consumer Protection Act.

Da gilt auch nicht die Ausrede des Werbenden, die SMS sei von einem Werbeunternehmen versandt worden. Das Technology & Marketing Law Blog rät Anbietern angesichts der drakonischen Rechtsfolgen - statutory damages, stringent consent provision, no free pass for the initial message, and liability for any unsolicited message that is sent with certain equipment -, ganz die Finger von SMS zu lassen.

Der Beschluss vom 9. März 2012 in In re Jiffy Lube International, Inc., Text Spam Litigation, belegt die Auffassung. Dennoch wird es wohl bei viel irritierendem SMS-Spam in den USA bleiben.


Sonntag, den 18. März 2012

Starke Marke mit …NZA  

Verwechslungsgefahr bei starker und schwacher Marke
.   Die Verwechslungsgefahr starker und schwacher Marken im Automobilsektor untersucht wegweisend das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 16. März 2012 im Fall Bridgestone Americas Tire Operations, LLC v. Federal Corporation. Die Parteien streiten sich um Marken für Reifen mit der Endung …NZA.

Neben Potenza, registriert seit 1981, und Turanza, registriert seit 1991, will der Wettbewerber Milanza stellen. Die alten Marken sah das Markenamt als nicht stark und damit nicht mit besonderer Ausstrahlungswirkung behaftet an und entschied gegen eine Verwechslungsgefahr.

Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit hält hingegen die Auffassung des United States Patent and Trademark Office für falsch, da die Marken selbst ohne Beistellung der Bridgestone-Marke des Herstellers bekannt sind und sich im Markt aus Verbrauchersicht als Verbindungsglied zwischen Hersteller und Produkt durchgesetzt haben. Auf die exakte Übereinstimmung kommt es bei der Verwechslungsgefahr nicht an. Neuen Wettbewerbern rät das Gericht zur Vorsicht.


Samstag, den 17. März 2012

Prozesskostenerstattung: EDV-Beweise  

Elektronisch gespeicherte Daten im Beweisverfahren
.   Der Verlierer zahlt in der Regel dem obsiegenden Kläger keine Anwalts­kosten, aber Prozess­kosten kommen doch in Frage. Riesenbeträge summieren sich heute aus der EDV-Do­kumenten­bearbeitung im Rahmen der electronic Discovery.

Für seinen Bezirk gibt das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 16. März 2012 im Fall Race Tires America Inc. v. Hoosier Racing Tire Corp. verbindliche Regeln über die Erstatt­barkeit der Kosten, unterschieden nach der Art der Daten und ihrer Bearbeitung, vor. Seine Vorgaben sind bedeutsam.

In diesem Fall betreffen sie $365000 für die Daten­massage einer Partei - ohne ESI, electronically stored Information, hätte der Verlierer mit ein paar hundert Dollar Gerichts­kosten kalkulieren müssen.

Da heute 95% aller Daten elektronisch gespeichert sind und damit potentiell ins Ausforschungs­beweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses fallen, verändern sich Dimensionen.


Freitag, den 16. März 2012

NASA: Amt der Helden  

Willkürliche Verordnung zum Urheberrecht und Patentrecht
MeM - Washington.   Zu NASA fällt jedem sofort etwas ein. Die weltberühmten Bilder der ersten Schritte von Neil Armstrong 1969 auf dem Mond, oder einer der vielen Hollywood-Filme, die die NASA als mächtige Behörde mit nahezu unbegrenzten Mitteln und Möglichkeiten darstellt. Die Realität sieht weniger mystisch, doch auch für Juristen nicht weniger interessant aus.

Tatsächlich räumte der Kongress der NASA im National Aeronautics and Space Act ungewöhnlich viele Rechte ein, die von der Befugnis zur Verhaftung bis hin zur erheblichen Modifizierung des Patentrechts nach 14 CFR Part 1245 reichen.

Einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Federal Register, am 26. Juli 2011 folgt eine weitere am 13. März 2012 unter dem Titel Claims for Patent and Copyright Infringement, nach denen der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act die Möglichkeit gegeben werden sollte, zum neuen Regelungsentwurf über Patent- und Urheberrechtsverletzungen durch die NASA Stellung zu nehmen. Da jegliche Reaktion der Öffentlichkeit ausblieb, traten diese neuen Regelungen am 13. März 2012 in Kraft.

Somit muss ein Antragsteller nun bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Patent- oder Urheberrechtsverletzung durch die NASA viele Vorgaben befolgen, ohne die der Antrag gar nicht erst berücksichtigt wird. Darunter fallen spezifische inhaltliche Vorgaben sowie eine lange Liste von Dokumenten, die vorzulegen sind.

Diese neue Regelung erschwert Inhabern geistiger Eigentumsrechte die Geltendmachung eines Anspruchs gegen die NASA durch erheblichen bürokratischen Aufwand. Dies verdeutlicht, wie viel Wert die USA darauf legen, dass die Regierung bei Weltraumangelegenheiten im Vergleich zur privaten Entwicklung Vorrang hat. Dies erinnert auch wieder an das Bild einer nahezu weisungsunabhängigen Behörde, die Helden für ihr Land hervorbringt.


Donnerstag, den 15. März 2012

Spekulationen vor den Richter  

FSp - Washington.   Der so unberechenbare Weg über die Geschworenen samt deren Verdict im Zivilprozess kann vermieden werden, wenn der Richter ein Summary Judgment erlassen darf. Voraussetzung hierfür ist die Unstrittigkeit aller materiellen Tatsachen. Vor dem US-Bundesberufungsgericht für den siebten Bezirk wendet sich in Good v. University of Chicago Medical Center die Klägerin allerdings gegen dessen ihre Klage abweisenden Erlass durch die erste Instanz.

Die Arbeitnehmerin, deren Leistungsbeurteilung, Performance Checks, in der Radiologie unterdurchschnittlich waren, durchlief erfolglos den Performance Improvement Plan des Arbeitgebers. Ihr wurde gekündigt. Dagegen klagt sie, weil drei Kollegen anderer Rassezugehörigkeit bei gleichem Sachverhalt lediglich eine Herabstufung ihrer Arbeitsstelle widerfuhren. Dies verstoße gegen Titel VII des Civil Rights Act 1964, 42 USC §2000e ff und 42 USC §1981.

Um vor die Jury zu gelangen, muss im US-Prozess zunächst via direkter oder indirekter method of proof die Diskriminierung dargelegt werden. Erstere bedarf der Darlegung eines überzeugenden Gesamtbildes, convincing Mosaic, zweitere den Beweis des ersten Anscheins, prima facie, dass eine Ungleichbehandlung im Raume steht, die das Gericht als fishy Circumstances umschreibt. Durch die zweite Methode kehrt sich die Darlegungslast um. Der Klägerin gelang allerdings nicht mehr als bloße Spekulationen zu schüren. Spekulieren darf der Richter aber auch alleine, enschied das Gericht am 12. März 2012.

Mehr als bloße Spekulationen ergaben sich im Fall Keiper v. Intier Automotive Inc. Hier hob das Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk am 14. März 2012 das erstinstanzliche Summary Judgment auf. Die Ursächlichkeit des Sachmangels war nicht eindeutig, Beweise mussten gewürdigt und unter die vertraglichen Gewährleistungsregeln subsumiert werden. Dafür ist sind die Geschworenen zuständig, also geht der Prozess in die nächste Phase.


Mittwoch, den 14. März 2012

Mehr Ersatz als Schaden: Markenrecht  

Dreifacher Schadensersatz soll nicht bestrafen
.   Strafschadensersatz, punitive Damages, soll verwerfliche unerlaubte Handlungen bestrafen. Treble Damages wie im Markenrecht nach dem Lanham Act sollen hingegen nicht strafen, sondern den erlittenen Schaden aus Goodwill und Verlusten in lockerer Ermessensbetrachtung ausgleichen.

Im Fall Skydive v. Skyride legte der Richter auf den von den Geschworenen zugemessenen Ausgleich für die tatsächlichen, gutachterlich belegten Schäden etwas drauf: Das Doppelte.

Er begründete dies mit einer Gesamtschau der Umstände, die das Bundesrevisionsgericht in San Fransisco am 12. März 2012 hingegen als straforientiert erachtete, und damit als unzulässig. Die Revision bestätigt lesenswert die sonstigen Ergebnisse aus Marken- und Domainrecht sowie wegen Wettbewerbsmissbrauchs.


Dienstag, den 13. März 2012

Bankbetrug: 57 Monate Strafe korrekt  

MeM - Washington.   Die wegen Bankbetrugs Verurteilte ficht das Strafmaß von 57 Monaten und die Höhe der angeordneten Schadensersatzsumme an. Sie behauptet, das Bundesgericht habe die Strafzumessungsrichtlinien des Bundes-Guidelines falsch berechnet, die Vorgabe der Findung eines ausreichenden, aber nicht unnötig harten Urteils missachtet, das Urteil aufgrund fehlerhafter Tatsachenfeststellung gefunden und das Urteil mangelhaft begründet.

Am 9. März 2012 wies das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Berufung im Urteil United States of America v. Denise Ann Southerland ab.

Der United States District Court habe korrekt die durch die Beklagte ausgelösten Schäden in die Schadensersatzsumme einbezogen, wenn sie zwar nicht unmittelbar zum Bankbetrug gehören, jedoch in seiner Folge entstanden sind. Zudem habe das Untergericht richtigerweise die Höhe und Art und Weise der Schadensersatzzahlung in Anbetracht der Mittel und der körperlichen Verfassung der Beklagten festgelegt. Das Bezirksgericht habe außerdem ausreichend seine Urteilsfindung begründet.


Montag, den 12. März 2012

Gleichbehandlung selbst im Kongress  

.   Die Legislative des Bundes darf ungestraft Insider Trading-Transaktionen vornehmen, und von vielen anderen Gesetzen nimmt sie sich ebenfalls aus. Im Jahre 1995 erstreckte sie immerhin den Schutz der Bürgerrechte auf zahlreiche Mitarbeiter des Kongresses.

Im Fall einer Fahrstuhlmechanikerin gegen ihren Arbeitgeber, den Architekten des Kapitols in Washington, Hollabaugh v. Office of the Architect of the Capitol, zitiert das Bundesgericht der Hauptstadt am 9. März 2012 den Umfang der Gesetze gegen Ungleichbehandlung, den der Congressional Accountability Act of 1995 auf den Kongress erstreckte:
Title VII of the Civil Rights Act of 1964, 42 U.S.C. §2000e-2, and Title I of the Americans with Disabilities Act of 1990 ("ADA"), 42 U.S.C. §§12112-12114. See 2 U.S.C. §1311(a). The CAA also incorporates the rights and protections under the Family and Medical Leave Act of 1993 ("FMLA"), 29 U.S.C. §§101-105. 2 U.S.C. §1312(a). In addition, the CAA contains an anti-retaliation provision prohibiting intimidation, reprisal, or discrimination against a covered employee because that employee has initiated proceedings or participated in any manner in a proceeding under the CAA. 2 U.S.C. §1317(a). The CAA applies to, inter alia, any employee of the OAC. 2 U.S.C. §1301(3).


Sonntag, den 11. März 2012

Fremde Toilette: Res Ipsa Loquitur  

Schaden durch Bleichmittel oder Geschlechtskrankheit
.   Der amerikanische Jurastudent lernt sie im ersten Semester, die Beweisregel res ipsa loquitur: Die Sache spricht für sich selbst, ein weiterer Beweis ist nur beim Vorbringen eines Gegenbeweises notwendig.

Der LKW-Fahrer saß auf dem frischgeputzten Klo. Als seine Haut juckt und sich später ablöst, verklagt er den Truck Stop-Inhaber auf Schadensersatz wegen des bleichenden Putzmittels, das ihn verletzte. Der Betreiber kontert mit einem Gutachten, das den Schaden in einer Geschlechtskrankheit begründet sieht.

Ob die Sache für sich selbst spricht, entscheidet das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks im Fall Duvall Savage v. Pilot Travel Centers, LLLC am 9. März 2012. Sie tut es nicht. Der Fahrer muss ein Gegengutachten bringen:
For the doctrine of res ipsa loquitur to apply, Savage must prove: (1) the causation basis is within the common knowledge of laymen; (2) the instrumentality causing the damage (here, allegedly bleach) was under the exclusive control of Pilot; (3) the occurrence, in the ordinary course of things, would not have happened if Pilot had used proper care; and (4) the occurrence was not due to any voluntary act on the part of Savage. E.g., Brown v. Baptist Mem'l Hosp.-DeSoto, Inc., 806 So. 2d 1131, 1135 (Miss. 2002).
.


Samstag, den 10. März 2012

Schriftsatz zum Schriftsatzschutz  

Sammelklage schützt Anwaltsurheberrecht
.   Eine Sammelklageschrift vom 22. Februar 2012 soll Rechtsanwälte vor der gewerblichen unerlaubten Verwertung ihrer Schriftsätze durch die Onlinedatenbanken von Westlaw und Lexis schützen.

Die beim Bundesgericht in New York City eingereichte Klage im Fall White v. West Publishing Corp. behauptet, diese Verleger würden die Schriftsatzwerke ihrer eigenen Kunden ausschlachten.

Westlaw und Lexis schuldeten den Verfassern der urheberrechtlich geschützten und teilweise beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, eingetragenen Werke Schadensersatz, Gewinnherausgabe, die Feststellung der Verletzungen und die Unterwerfung unter eine Verpflichtung zur zukünftigen Unterlassung der Verletzungen des Copyright Act.


Freitag, den 09. März 2012

Nach 30 Jahren Verwirkung?  

Duldung der Markenverwechslungsgefahr riskant
.   Wie rasch muss der Markeninhaber einschreiten, wenn eine verwirrende Marke seiner folgt? Sind seine Rechte gegen den zweiten Verwender nach dem Laches-Grundsatz verwirkt, wenn er 30 Jahre wartet? Zwangsläufig ja, meinte das Untergericht.

Im Fall Ray Communications Inc. v. Clear Channel Communications, Inc. entschied am 8. März 2012 hingegen das Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks der USA, dass auf die Marktnähe und die Wahrscheinlichkeit der Verletzung mit konkreten Fakten abzustellen ist. Pauschal kann der Laches-Grundsatz nicht gelten, den er so zitiert:
In determining whether laches operates as a defense to a trademark infringement claim, we consider at least the following factors: (1) whether the owner of the mark knew of the infringing use; (2) whether the owner's delay in challenging the infringement of the mark was inexcusable or unreasonable; and (3) whether the infringing user has been unduly prejudiced by the owner's delay.


Donnerstag, den 08. März 2012

Scheckbetrug belohnt  

.   Das unterschiedliche Recht Kaliforniens und Nevadas wurde dem Inkassounternehmen zum Verhängnis, als es gegen eine Scheckbetrügerin vorging, die einem Kasino in Nevada einen ungedeckten Scheck ausgestellt hatte.

Ausgehend von der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts drohte es Zinsforderungen und dreifachen Schadensersatz an. Die Betrügerin aus Kalifornien verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz, weil das Recht Nevadas gelte und solche Forderungen verbiete.

Sie gewann, und das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Fransisco bestätigte am 8. März 2012 im Fall Cruz v. International Collection Corp. auch noch Sanktionen gegen die Inkassofirma. Für den Schaden haftet nicht nur die Firma, sondern auch ihr Inhaber, wie die interessante Begründung erklärt.


Mittwoch, den 07. März 2012

Wahlstation am Supreme Court  

FSp - Washington.   Erneute Einladung des Ausbilders an den Referendar und dessen Kollegen von Botschaft und Weltbank - diesmal an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, den U.S. Supreme Court, zuständig für Verfassungs- und bundesrechtliche Streitigkeiten. Man wurde vorgewarnt: je höher das öffentliche Interesse, desto begehrter sind die Plätze. Der Artikel in der Washington Post hätte stutzig machen müssen.

Dass sich Amerikaner gerne in die Schlange stellen, konnte beim Eintreffen um 7.45 Uhr bestätigt werden. Alle 250 Besucherkarten für die um 10.00 Uhr beginnende Verhandlung, dem Oral Argument, waren vergriffen. Die Schlange für Einzelrestkarten reichte noch über den gesamten Vorplatz des imposanten Tempelgebäudes. Soldaten auf der einen, Menschenrechtler auf der anderen Seite und ein Dutzend Kamera-Teams machten den Rummel perfekt.

In United States v. Xavier Alvarez streitet man um die Reichweite des ersten Verfassungszusatzes: Schafft das Recht der freien Meinungsäußerung auch ein Recht zur Lüge? Dies hätte die Nichtigkeit des von G. W. Bush eingeführten Stolen Valor Act 2005 zur Folge, nachdem die wahrheitswidrige Behauptung einer Medal-of-Honor-Verleihung unter Strafe steht.

Dem Langschläfer bleibt die Quick-Line-Schlange zum fünfminütigen, visuell abgeschirmten Kurzeinlass in den Sitzungssaal. Einzelne Durchblicksmöglichkeiten sowie das Mithören von Anwaltsvortrag und Fragen der Richterschaft schaffen dennoch schnell einen Eindruck von Größe und Imposanz des Spektakels. Gespannt darf man zur Urteilsverkündung erneut durch die Zeitungen oder die Star List - Decisions Today blättern.


Dienstag, den 06. März 2012

Terror in Israel, Bank in NY: Haftung?  

Bank haftet nicht für Terror durch Kunden
.   Eine New Yorker und eine libanesische Bank verklagten im New Yorker Gericht israelische Opfer eines Terrorangriffs auf Israel. Im ersten Fall prüft das Gericht das internationale Privatrecht zur Ermittlung anwendbaren Rechts, im zweiten die örtliche Zuständigkeit, personal Jurisdiction.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellt am 5. März 2012 in Licci v. American Express Bank Ltd. fest, dass weder nach New Yorker noch nach israelischem Recht die New Yorker Bank eine Treuestellung gegenüber Nichtkunden innehat. Die Kunden waren die behauptete Terrorgruppe, die den Angriff vornahm. Wenn nach IPR eine genaue Festlegung des anwendbaren Rechts erforderlich wäre, würde das Recht von New York mit derselben Rechtsfolge greifen.

Im Fall der libanesischen Bank, die Gelder der Terroristen verwaltet und sie zum Kontenausgleich über New York geleitet haben soll, muss das Gericht zuerst die Zuständigkeit klären. Das Bundesgericht wies die Klage wegen ihres Mangels nach New York Civil Practice Law and Rules § 302(a)(1), dem Long Arm Statute, ab. Das Revisionsgericht entschied in Licci v. Lebanese Canadian Bank, SAL am 5. März 2012 hingegen, dass kein Präzedenzfall vorliegt und diese Frage dem Obergericht des Staates New York zur Klärung vorzulegen ist.


Dienstag, den 06. März 2012

Mal hier, mal da in den Knast: Nase voll  

Strafen verbüßen schwerer als Täter denkt
MeM - Washington.   Der Kläger beging Straftaten in mehreren Bundesstaaten, wurde nach seiner Strafverbüßung in Texas auf Bewährung entlassen und wurde gleich nach Kansas ausgeliefert, wo er noch Haftzeit abzusitzen hatte. Nach seiner dortigen Freilassung wurde er wegen der Verletzung texanischer Bewährungsauflagen erneut verhaftet und nach Texas ausgeliefert.

Dort klagte er erfolglos auf Schadensersatz gegen seine bewährungsbedingte Freilassung, seine Auslieferung nach Kansas und seine Verhaftung in Kansas nach Ablauf seiner dortigen Haftzeit.

In der Berufung wies das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk der USA die Klage im Urteil Frischenmeyer v. Werholtz am 2. März 2012 ab. Die vom Kläger beklagte fehlende Anhörung sei kein zwingendes Prozesserfordernis. Zudem hatten die staatlichen Beklagten alle vom Kläger bemängelten Fristen eingehalten. Nur bei seinem Antrag auf Prozessgebührenerlass gewann der Kläger.


Sonntag, den 04. März 2012

Wer ist der wahre Finanzkunde?  

Vor Verordnungsentwurf: FinCEN fragt Betroffene
.   Der wahre Kunde, der ultimate Beneficiary, soll Finanzinstituten bekannt werden, regt die amerikanische Bundesfinanzaufsicht Financial Crimes Enforcement Network an. Nach der Erläuterung der FATF-Entwicklungen der G20, die jüngst zu neuen Anforderungen in den USA geführt haben, und weiterer, auch europäischer Faktoren, die das Amt am Montag, dem 5. März 2012, im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 77, Heft 43, S. 13046-13055, unter dem Titel Customer Due Diligence Requirements for Financial Institutions verkündet, schlägt es diese Definition für eine neue Customer Due Diligence vor:
(1) Either:
(a) Each of the individual(s) who, directly or indirectly, through any contract, arrangement, understanding, relationship, intermediary, tiered entity, or otherwise, owns more than 25 percent of the equity interests in the entity; or
(b) If there is no individual who satisfies (a), then the individual who, directly or indirectly, through any contract, arrangement, understanding, relationship, intermediary, tiered entity, or otherwise, has at least as great an equity interest in the entity as any other individual, and
(2) The individual with greater responsibility than any other individual for managing or directing the regular affairs of the entity.


Samstag, den 03. März 2012

Freitag, den 02. März 2012

US-Aktienbetrug nicht vor US-Gericht  

.   Ausländische Investoren können ihren Schaden aus Betrug mit amerikanischen Aktien nicht unbedingt im amerikanischen Gericht einklagen. Dieses muss nämlich nach dem Securities Exchange Act of 1934 zuständig sein. Dafür bedarf es eines amerikanischen Handelsvorgangs.

Wo findet der Handel statt? Der Supreme Court in Washington, DC, hat den US-Gerichten keine einfachen Regeln vermittelt, als er die Gerichtsbarkeit in Wertschriftensachen restrikiv auslegte, erklärt die Urteilsbegründung im Fall Absolute Activist Master Fund Ltd. v. Ficeto.

Der Handelsort kann durch den Rechte- und Gefahrenübergang feststellbar sein, ebenso durch Kauf-, Hol-, Liefer- und Zahlpflichten, führt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New City am 1. März 2012 aus.


Donnerstag, den 01. März 2012

Hinweis bindet Gericht  

Staatsimmunität auch für nichterscheinenden Staat
.   Der Foreign Sovereign Immunities Act beraubt die US-Gerichte ihrer sachlichen Zustän­digkeit, subject-matter Jurisdiction, bei Vorliegen bestimmter Voraus­setzungen. Beispiels­weise darf die beklagte Handlung nicht hoheit­licher Natur sein. Was geschieht, wenn der beklagte Staat nicht vor Gericht erscheint?

Der Präsident von Sri Lanka wurde vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Menschen­rechtsverlet­zungen verklagt und verteidigte sich nicht. Das ameri­kanische Außenmi­nisterium wurde an seiner Stelle mit einer Suggestion of Immunity vorstellig.

In seiner Urteils­begründung vom 29. Februar 2012 setzt sich das Gericht im Fall Kasippillai Manoharan v. Percy Mahendra Rajapaksa mit dem Hinweis auseinander. Es stellt fest, dass die Suggestion das Gericht bindet, die Staatsimmu­nität zu beachten ist und die Gerichts­barkeit daher nicht auszuüben ist. Außerdem erörtert es die Frage der Behandlung ausländischer Menschen­rechtsver­letzungen vor US-Gerichten, die es ablehnt.


Mittwoch, den 29. Febr. 2012

Familienfotos wider Willen bei Facebook  

.   Der Onkel stellte Familienfotos mit dem Kläger bei Facebook ein, der ihn auf eine Verbotsverfügung wegen Bedrohung und Belästigung verklagte:
Appellant also claimed that respondent frightened appellant with threatening behavior that included "a hostile tirade against Petitioner online, posting childhood images of Petitioner accompanied by obscene language." Appellant further stated in the petition that respondent "has acquired private childhood pictures of Petitioner and has posted the pictures online together with vulgar and coercive statements." Finally, appellant stated that respondent's harassment of him had restricted his movement "and caused reasonable alarm." Appellant requested a two-year order requiring respondent to not harass appellant or his minor child, to stay away from his home, and to remain 100 yards away from him and his children.
Im Urteil Olsen v. LaBrie bestätigte das Berufungsgericht des Staates Minnesota am 13. Februar 2012 die Abweisung. Eine Belästigung mit feindlicher Einstellung, wenngleich sie nicht feinfühlig war, durch die Preisgabe harmloser Kinderbilder lag nicht vor, während die Anmerkungen frech und respektlos, doch nicht rechtswidrig wirkten.


Dienstag, den 28. Febr. 2012

Gesetz greift auch ohne Vorschrift  

Verjährung auch ohne ausdrückliche Frist
.   In New York City klärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 28. Februar 2012 die Frage, ob eine Verjährung greifen kann, wenn das Gesetz keine Verjährungsvorschrift enthält. Im Fall Spira v. J.P. Morgan Chase & Co. erklärte es den Unterschied zwischen einem Statute of Limitations und einem Statute of Repose und bestimmte, dass bei Fehlen einer Verjährungsbestimmung eine vergleichbare Regel als Statute of Limitations analog anwendbar ist:
[A] federal statute's failure to reference a limitations period does not compel the conclusion that no limitations period applies. Where Congress creates a cause of action without specifying a limitations period, federal courts generally borrow a limitations period or other timeliness rule from the most analogous source--ordinarily state law.


Sonntag, den 26. Febr. 2012

Ein Rechtsstreit, zwei Klagen  

Bundes- und einzelstaatliche Gerichte parallel zuständig
.   Auf Nichtamerikaner wirkt verwunderlich, dass in jedem Staat eine vollständige einzelstaatliche Gerichtsbarkeit neben der ebenfalls dreiinstanzlichen Bundesgerichtsbarkeit besteht. Dass ein Sachverhalt zu parallelen Prozessen auf beiden Ebenen führt, erscheint noch verwirrender.

Amerikanische Richter sind nicht unbedingt davon angetan, dass sie nicht den ganzen Fall abschließend beurteilen dürfen. Prozessuale Ineffizienz soll nicht sein, andererseits ist das amerikanische Recht von der prozessualen Gerechtigkeit, nicht der materiellen, geprägt.

In der Revisionsbegründung des Falles Mayda Nazario-Lugo v. Caribevisiòn Holdings, Inc. erklärte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston anhand eines Arbeitsrechtsstreits, wann die judicial Economy nach der Abstention Doctrine des Präzedenzfalls Colorado River zurücktreten muss. Ausnahmen sind selten, bestätigte es am 24. Februar 2012:
To begin, there is nothing unusual about parallel litigation resolving similar controversies in both state and federal court. Admittedly, twin litigation may result in some measure of inefficiency and wasted resources, and there is some risk of inconsistent decisions from different courts on the same or similar issues. … Nevertheless, federal courts must abide by their virtually unflagging obligation to exercise their lawful jurisdiction and resolve the matters properly before them.


Freitag, den 24. Febr. 2012

Google-Vergleich: Nicht Sache Dritter  

Nur Amt und Google können Verbraucherschutz einklagen
.   Den am 19. Februar 2012 gestellten Antrag des Electronic Privacy Information Center gegen das Verbraucher­schutzamt Federal Trade Commission zur Durchsetzung der vereinbarten Kundenrechte auf Datenschutz und Privatsphäre wies das Bundesgericht der amerikanischen Hauptstadt in der ersten Instanz bereits am 24. Februar ab.

Allein die Vergleichsparteien, also Google und die FTC, sind nach der Consent Order vom Oktober 2011 klageberechtigt, entschied es im Fall EPIC v. FTC mit 12-seitiger Begründung.

Das EPIC begehrte einstweiligen und dauerhaften Rechtsschutz, um die neuen Privacy-Regeln von Google vor ihrem Inkrafttreten im März 2012 anzuhalten und einer gründlichen Prüfung unterziehen zu lassen.


Donnerstag, den 23. Febr. 2012

Genozid-Anspruch Bundessache  

Kalifornien darf deutschen Versicherer nicht ahnden
.   Einzelstaatliche Regelungen zur Eröffnung von Völker­mordansprüchen gegen Versicherer verstoßen gegen die Bundes­verfassung, entschied in Kalifornien das Bundesberufungs­gericht des neunten Bezirks am 23. Februar 2012 im Fall Movsesian v. Victoria Versichung AG:
Because California Code of Civil Procedure section 354.4 does not concern an area of traditional state responsibility and intrudes on the field of foreign affairs entrusted exclusively to the federal government, we hold that section 354.4 is preempted. We remand the case to the district court with instructions to dismiss all claims revived by that statute.


Mittwoch, den 22. Febr. 2012

Abgetretene eingetragene Musikrechte  

.   Die Eintragung von Urheberrechten beim Copyright Office in Washington, DC, ist eine wichtige Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Rechte. Die Eintragung gilt nicht für die gesamte Laufzeit des amerikanischen Urheberrechts.

Das Bundesgesetz, Copyright Act, erfordert eine Verlängerung mit der Einräumung eines Rücknahmerechts für den Schöpfer. Dieses Recht dürfen auch Erben und andere Rechtsnachfolger ausüben.

Die Begründung im Fall Roger Miller Music, Inc. v. Sony/ATV Publishing, LLC des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA vom 22. Februar 2012 illustriert lesenswert diese komplexe Materie.


Montag, den 20. Febr. 2012

Klage mangels Mitwirkung abgewiesen  

Ausforschungsbeweispflicht trifft auch Klägerin
.   Mangelnde Mitwirkung beim Ausforschungs­beweisverfahren, Discovery, trifft nicht allein die Beklagten. Auch Kläger verlieren, wenn sie nicht bereit sind, ihre Akten und Kenntnisse der Gegenseite vorzulegen. Im Fall Murray v. Mitsubishi Motors hatte die Klägerin nicht ihr Teil beigetragen:
In this case, Murray does not appear to challenge the district court's findings that: she was required to provide a damages analysis by June 15, 2009 and to disclose expert reports by August 15, 2009; she did not comply with either deadline or seek an extension of time; that she represented to the district court during a September 15, 2009 telephone conference that her experts would be within four weeks, but nonetheless failed make her promised disclosure; she continued to ignore the court's orders despite the court's warning on February 10, 2010 that further noncompliance could result in dismissal of the action; and she remained noncompliant for an entire year, when the district court finally granted the defendants. motions to dismiss.
Bevor das Gericht die Klage wegen der verweigerten Mitwirkung endgültig abwies, hatte es die Klage provisorisch abgewiesen: Es gestattete der Klägerin fruchtlos die Neueinreichung unter der Bedingung der Erfüllung der Beweisverfügungen oder einer Klageänderung. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hieß dieses Vorgehen am 17. Februar 2012 gut.


Sonntag, den 19. Febr. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

19. Februar 2012 .   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Irakentsendung mit Unfall: Beweis, Anwendbarkeit ausländischen Rechts, McGee v. Arkel Intern'l, 5th Cir 16 Feb 2012 PDF

Kein Strafschadensersatz gegen Iran, Shahintaj Bakhtiar v. Iran, DC Cir 17 Feb 2012 PDF

Schiedsprozesse wegen Erfolgshonorarvertrags, Grynberg Production v. Susman, 10th Cir 16 Feb 2012 PDF

Anfechtung Schiedsspruchs wg Zulassg weiteren Anspruchs, Controlotron v. Siemens Indus., Inc., 2nd Cir 9 Feb 2012 PDF

Entzug des Heiratsrechts verfassungswidrig, Kristin Perry v. Edmund G. Brown, Jr., 9th Cir 7 Feb 2012, PDF

Nach Urheberrecht unwirksamer Reparaturvertrag, BC Technical, Inc. v. Ensil International, 10th Cir 7 Feb 2012, PDF
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Samstag, den 18. Febr. 2012

Definitionenstreit: and, or, each, any  

FSp - Washington.   Dem Referendar fehlen die Worte: Im Rahmen des Discovery-Ausforschungs­beweis­verfahrens können die Parteien ihre zukünftig zu verwen­dende Termino­logie zur Beschreibung und Erklärung von Dokumenten selbst mit Instructions & Definitions-Absprachen definieren. So bilden die Parteien ihren eigenen Verfahrens­wortschatz, an dem man sich im Rahmen einer Auslegung des gegne­rischen Vorbringens orientiert. Hält der Gegner eine Defi­nition für unsachgemäß oder irreführend, so widerspricht er.

Heute moniert der gegnerische Anwalt, die definierten Wörter each, any, and und or seien zur Verwendung zu ungenau, zu unbestimmt, zu vage und mehrdeutig und dienten allein der Umgehung des Regelungszwecks von Prozess- und Markenrecht. Gleichermaßen verhalte es sich mit identify, identifying, relating to, opposer, you sowie applicant und date.

Dem deutschen Referendar werden hier schon die Muttersprach-Alternativen knapp; und ob sich ein solches Vorgehen wirklich empfiehlt, muss der prozessökonomisch Denkende bezweifelnd offen lassen. Will man aber nicht zur Kommunikation via Rauchzeichen zurückkehren, empfiehlt sich bei solch einem Vorbringen wohl nur, es schweigend zur Kenntnis zu nehmen.


Freitag, den 17. Febr. 2012

Digital-TV verschoben  

.   Auf deutschen Fernsehgeräten erscheinen Warnungen über die Umstellung von Analog auf Digital. Das war vor einigen Jahren in den USA genauso, und es kann wieder kommen. Noch gilt nämlich eine Übergangsfrist für bestimmte Anbieter in bestimmten Märkten.

Ein Verordnungsentwurf im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 16. Februar 2012 belegt die Komplexität der Umstellung. Das zuständige Bundeskommunikationsamt, Federal Communications Commission, ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, Administrative Procedures Act, gehalten, die Belange der Öffentlickeit zu berücksichtigen und diese zur Kommentierung einzuladen.

Daher legt die Federal Communications Commission unter dem Titel Carriage of Digital Television Broadcast Signals: Amendment to the Commission's Rules auch einen Fragenkatalog vor und klärt über geltende und geplante Lösungen und Fristen nach 47 CFR Part 76 auf.


Donnerstag, den 16. Febr. 2012

Apartheid-Demo - haftet Uni?  

Juden und Muslime im Streit um Demo
.   Seit 1964 wird auf dem Campus der University of California in Berkeley heftig demonstriert. Israelische Zustände wollte eine Apartheid-Demonstration palestinaphiler Studenten aufzeigen und verlangte unter anderem an einer Sperre, dass Passanten sich als jüdisch oder nicht bezeichnen.

Zwei betroffene Studenten verklagten die Universität deshalb wegen der Verletzung ihrer bundesrechtlich geschützten Bürgerrechte mit Schadensersatzansprüchen sowie nach kalifornischem Recht. Das Bundesgericht in San Francisco wies die Ansprüche aus Bundesrecht im Fall Felber v. Yupof am 22. Dezember 2011 mit einer verfassungsrechtlich wichtigen Begründung ab.


Mittwoch, den 15. Febr. 2012

Huhn macht krank: Klage abgewiesen  

$100.000 Schadensersatz im falschen Forum gefordert
.   Amerikanische Urteile sehen so unterschiedlich aus. Im Fall Alemi v. Qatar Airways richtet es der Richter am 7. Februar 2012 an die Anwälte und zeichnet mit Very truly yours.

Seine Begründung der Klageabweisung führt in die Zuständigkeitsoptionen der Warschauer Übereinkunft ein. Sie gilt für Auslandsflüge. Ein Forum in den USA sieht sie für den iranischen Kläger nicht vor, der in die USA flog, nach Genuss von Hühnerfleisch an Bord krank wurde, und im Ausland schon den Rückflug nach Teheran gebucht hatte.

Den geforderten Schadensersatz von $100.000 kann der Fluggast nicht in den USA einklagen. Für das von ihm angerufene Bundesgericht im Staat Maryland greift keins der vier anwendbaren Bezugsmerkmale der Konvention.


Dienstag, den 14. Febr. 2012

Staatenimmunität ohne deutsche Ausnahme  

CT - Heidelberg.   Nach Streitigkeiten vor staatlichen und europäischen Gerichten hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag am 3. Februar 2012 die Frage der staatlichen Immunität beim Verfahren zu Reparationszahlungen für Verbrechen des Dritten Reiches in dem Rechtsstreit Deutschland gegen Italien: Griechenland intervenierend beantwortet.

Grundsätzlich müssen sich Staaten für hoheitliches Handeln nicht vor Gerichten anderer Staaten verantworten, da sie Immunität genießen. Der IGH kam zu dem Ergebnis, dass sich auch für die speziellen Fälle von im Dritten Reich verübten Verbrechen keine Ausnahme aus dem Völkergewohnheitsrecht ableiten lässt.

Weder die Schwere der Rechtsverletzungen auf denen die Forderungen fußen, noch die Möglichkeit, dass durch die Verbrechen zwingendes Recht (jus cogens) verletzt wurde, rechtfertigen die Versagung der Immunität Deutschlands. Auch die fehlende Möglichkeit der effektiven Rechtsdurchsetzung der Reparationszahlungen können keinen Grund hierfür darstellen.

Das Gericht erkannte zudem, dass sich die Regeln der Staatenimmunität auf die zuständige Gerichtsbarkeit beziehen, somit prozessrechtlich sind und daher grundsätzlich nicht davon abhängig zu machen sind, ob materielles Recht verletzt wurde. Offen ließ der IGH allerdings, wie dies sich bei einem strafrechtlichen Prozess gegen einen Staatsbeamten darstellt.

Zu dem Beitritt Griechenlands in das Verfahren untersuchte der IGH, ob Italien bei den Anträge der griechischen Gerichte auf Exequatur der Urteile zu Reparationszahlungen für das Distomo-Massaker die staatliche Immunität Deutschlands hätte durchsetzen und die Anträge somit ablehnen müssen. Auch hier kam der IGH zu dem Ergebnis, dass Italien Völkerrecht verletzte, als es die griechischen Urteile für in Italien vollstreckbar erklärte.

Das Urteil wurde zwar mit Spannung erwartet, hätte allerdings aus rechtspraktischer Sicht nicht anders lauten können, da dies sonst erhebliche Änderungen und Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regeln der Immunität mit sich gebracht hätte.

Auch in den USA ist die Entscheidung mit Spannung erwartet worden. In Washington, DC, hatte ein Richter im Fall Princz v. Federal Republic of Germany wegen Naziverbrechen eine Barbareiausnahme einführen wollen, die die Obergerichte bis zum Supreme Court jedoch ablehnten. Die später eingeführte gesetzliche Terrorausnahme haben die Gerichte hingegen gut geheißen.


Montag, den 13. Febr. 2012

Senator tot - Akte offen  

Staatsanwaltschaft unterdrückte Entlastungsmaterial
.   Die Verfassung würde verletzt, wenn ein Untersuchungsbericht über staatsanwaltschaftlichen Missbrauch in der Strafverfolgung eines Senators geheim bliebe, entschied mit 55-seitiger Begründung das Bundesgericht der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC, im Fall Special Proceedings am 8. Februar 2012.

Der Öffentlichkeits- und Meinungsfreiheitszusatz der Bundesverfassung der USA gebiete die Offenlegung der Gerichtsakten im Strafrecht insbesondere im Fall des mittlerweile verstorbenen Senators, dessen Wiederwahl durch die gravierende Missachtung des Strafprozessrechts einer ganzen Abteilung des Justizministeriums verhindert wurde.


Sonntag, den 12. Febr. 2012

Mit Verzug am Strohhalm  

.   An Strohhälme klammern sich Hypo­theken­schuldner in den USA, selbst nach dem Privat­konkurs. Der Fall Phyllis Pricer v. Deutsche Bank illustriert die Verzweiflung.

Nach dem Konkurs verklagte die Schuldnerin alle Finanzierungs­beteiligten wegen Betrugs und Verletzung von Finanz­gesetzen und verlangte Schaden­sersatz von einer Million Dollar und Erlass der Hypotheken­schuld von mehr als $500.000.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington weist die Klage ab, weil sich die Klägerin zu spät an diesen Strohhalm klammerte. Dabei erklärt es am 5. Februar 2012 lesenswert die je nach Anspruch und Tatsachen­erkenntnis unter­schiedlichen Verjährungs­fristen.


Samstag, den 11. Febr. 2012

Kein ACTA für Deutschland?  

FSp - Washington.   Zur Erleichterung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der schwer kontrollierbaren digitalen Parallelwelt wurde auf Initiative der USA und Japans das sogenannte Anti-Counterfeiting Trade Agreement geschaffen. Die ersten Staaten, darunter die USA, unterzeichneten das Abkommen bereits Ende letzten Jahres. Am 26. Januar 2012 traten die EU sowie 22 seiner 27 Mitgliedsstaaten bei.

Das Abkommen stieß in Deutschland auf scharfe Kritik. Eingriffsbefugnisse zur Sperrung von Internet-Zugängen, ein Frühwarnsystem für Urheberrechtsverletzungen, eine Strafbarkeit der bloßen Beihilfe hierzu, ohne Richtervorbehalt normierte Pflichten der Provider zur IP-Adressen-Herausgabe - in den Eingriffsbefugnissen mit teils fehlenden, teils sehr schwammig formulierten Voraussetzungen sehen viele eine Gefahr der staatlichen Zensur, die mit den bürgerlichen Freiheiten einer modernen demokratischen Gesellschaft und daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.

Der Beitritt Deutschlands war von der Bundesregierung am 30. November 2011 bereits beschlossen, die Unterschrift galt nur aus formellen Gründen aufgeschoben. Doch nach der Weigerung Polens, Tschechiens und anderer wurde nun der deutsche Botschafter in Japan heute auf dem Weg zur Unterzeichnung im letzten Moment vom Auswärtigen Amt zurückgerufen. Der gesellschaftliche Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen - die Zustimmung werde vorerst verweigert.


Freitag, den 10. Febr. 2012

Wahlstation vor Obergericht  

FSp - Washington.   Der Ausbilder ließ den Referendar seine Kollegen aus Botschaft und Weltbank zum Gerichtserlebnis USA einladen. Dem Mythos des königlichen Richters im Prunksaal sollte so am Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk, direkt am Weißen Haus, auf den Grund gegangen werden. Bestätigt und beeindruckt verließ man das Gebäude.

Inhaltlich waren die Fälle vor dem U. S. Court of Appeals for the Federal District unbekannt, sodass sich jeder aus dem mündlichen Vortrag der Anwälte seine eigene Geschichte schaffen musste. Zuerst ein Streit um die Patentierung einer Software, die Webseiten spiegelverkehrt programmiert und darstellt. Eine Verhandlung gegen Yahoo wegen der Eintragung einer Software, die Werbeflächen von Yahoo in technisch umstrittener Weise speist. Schließlich die Frage der Haftpflicht der Vereinigten Staaten für Schäden Dritter nach Arbeitsunfällen ihrer Angestellten. Ist der Fall, dass zwei betrunkene Soldaten einen Autounfall verursachten, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, noch vom hier maßgeblichen und auszulegenden Präzedenzfall aus dem Jahre 1887 erfasst?

Auch wenn inhaltlich vieles offenbleibt - der Courtroom in wunderschönem dunkel-glänzendem Holz, den der Europäer nur aus Filmkulissen kennt. Erstaunlich wohl gelaunte Richter brachten die Zuschauer mehrfach zum Lachen. Auf die Frage eines Richters antwortet der Anwalt, "that this is a interesting question", worauf der Vorsitzende sofort klarstellt, "that questions from the court should always be interesting". Später ein Richter: "I've printed this document from the internet. So it must be authentic". Der unkomplizierte Besuch lohnt in jedem Fall.


Donnerstag, den 09. Febr. 2012

Wiedereinsetzung im US-Prozess  

.   Im amerikanischen Recht finden sich nicht unbedingt Begriffe, die man im Rechtswörterbuch auf Papier oder online als Übersetzung entdeckt. Hinzu kommt die Vielfalt des Prozessrechts: Bundesgerichte haben ihrs und jeder Staat seins. Jeder Revisions- und Landbezirk in Staat und Bund kann seine eigene Regeln einführen. Auch die Richter setzen Prozessrecht - jeder für seinen Saal. Die Einheitlichkeit der Begriffe ist dabei nicht gewährleistet.

Die Wiedereinsetzung im amerikanischen Zivilprozess nach einem Versäumnis gehört zu den schwereren Begriffen. Im Verfahren Wilson v. Superclub Ibiza LLC nennt der Richter den Antrag nach Bundesprozessrecht am 3. Februar 2012 eine Motion to set aside the Entry of Default und erklärt, wann ein Entry of Default can be vacated, was nicht zur Annahme führen darf, der Begriff Vacation passe zur Wiedereinsetzung:
Rule 55(c) of the Federal Rules of Civil Procedure provides that an entry of default can be vacated for good cause. This and several other circuits have applied a three-part balancing test to assess whether good cause has been met. Though the decision lies within the discretion of the trial court, exercise of that discretion entails consideration of whether (1) the default was willful, (2) a set-aside would prejudice the plaintiff, and (3) the alleged defense was meritorious. Keegel v. Key West & Caribbean Trading Co., Inc., 627 F.2d 372, 373 (D.C. Cir. 1980).


Mittwoch, den 08. Febr. 2012

Verfassung schützt Heiratsrecht  

.   Bis 2008 durfte in Kalifornien jeder jeden heiraten, nach einer Volksabstimmung nicht mehr. Die Bundesverfassung erlaubt diesen Eingriff nicht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 7. Februar 2012 im Fall Kristin Perry v. Edmund G. Brown, Jr.:
Proposition 8 had one effect only. It stripped same-sex couples of the ability they previously possessed to obtain from the State, or any other authorized party, an important right -- the right to obtain and use the designation 'marriage' to describe their relationships. Nothing more, nothing less. A.a.O. 5.


Dienstag, den 07. Febr. 2012

Stuxnet-Klage abgewiesen  

Beweise erst nach Zahlung angeboten
.   Die Rechtswidrigkeit des Stuxnet-Virus in Staatshand wollte der Kläger feststellen und sich eine Million Dollar Schadensersatz, Windows Vista und einen Fernseher zusprechen lassen. Den Beweis bot er für den Fall einer Schadensersatzzahlung von $60.000 für die Gefahr des nuklearen Winters, dem ihn der Staat aussetze, an.

Das Bundesgericht wies die Klage ab. Auch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA erkannte im Vorbringen des Insassen einer Strafanstalt im Fall Credico v. CEO Idaho National Laboratory keinen justiziablen Vortrag und bestätigte die Abweisung nach 28 USC §1915(e)(2)(B).

Eine Klageänderung zuzulassen war dem Untergericht ebenfalls nicht geboten. Sie wäre fruchtlos, entscheidet der United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia am 6. Februar 2012. Die Klage war gegen mehrere Parteien gerichtet, auch CEO Siemens (Nuclear Power Systems and Software).


Dienstag, den 07. Febr. 2012

Urheberverletzung: Caught Up  

Die Warte des durchschnittlichen Beobachters
.   Bei der Beurteilung eines behaupteten Ur­heber­rechtsver­stoßes durch ein später geschaffenes Musikwerk darf das Gericht auf den durch­schnittlichen Beobachter abstellen. Aus dieser Warte stellte das Gericht eine Über­einstimmung in den beiden Worten caught up bei den strittigen Musikwerken fest. Diese Über­einstimmung allein reicht für eine rechts­widrige Kopie des Originals nicht aus.

Im Fall Wadena Pyatt and Bang Hitz Publishing v. Usher Raymond, IV, aka Usher, erklärt am 6. Februar 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit Sitz in New York die Voraussetzungen für eine Klage wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung und die erforderliche Beweiswürdigung samt Beweisangebot.


Sonntag, den 05. Febr. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige neue Urteile aus amerikanischen Gerichten:
RT @EmbassyLaw: Jurisdictional immunity of nations, Germany v. Italy/Greece, International Court of Justice, 3 Feb 2012 PDF

Beweise an Kläger: 10K, 154K, 9K; 2319 Blatt unproportional, EPOS Tech. v. Pegasus Tech., DCDC 31. Jan 2012 PDF

Technologietransfervertragsbruch, Auflösung, Schadensersatz, CMP v. KataLeuna GmbH, 4th Cir 1 Feb 2012 PDF

Datenzugang beim FBI: MLKing-Bilder des Spitzelfotografen, Memphis Publishing Co. v. FBI, DCDC 31 Jan 2012 PDF

Deutsches Patent verwehrt nicht amerikanisches, In Re Rehrig Pacific Co., CAFC 31 Jan 2012 PDF

Keine weltweite Blockade der Urteilsanerkennung, Chevron v. Naranjo, 2nd Cir 26 Jan 2012, PDF
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Samstag, den 04. Febr. 2012

Weltweite Vollstreckungsblockade  

Doch nicht nach New Yorker Recht
.   Gegen ein angeblich durch Prozessbetrug erstrittenes Urteil aus Ecuador ging die Ölfirma mit einem Antrag auf eine Verbotsverfügung in New York vor. Der fremde Titel sollte weltweit für unvollstreckbar erklärt werden - mit Ausnahme von Ecuador.

Das Gericht gab dem Antrag statt. Am 26. Januar 2012 jedoch hob das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Injunction im Fall Chevron v. Naranjo auf. Im Anerkennungsverfahren gelten Einreden.

Einer Verbotsverfügung fehlt jedoch jede Rechtsgrundlage. Einreden können zudem erst geltend gemacht werden, wenn ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Auch das traf hier nicht zu.


Freitag, den 03. Febr. 2012

Akteneinsichtsanspruch FOIA  

FSp - Washington.   Der Freedom of Information Act 1966 vermittelt jedem US-Bürger Zugang zu Dokumenten und Aufzeichnungen von US-Behörden. Die Offenlegungspflicht soll eine demokratische Gesellschaft gewährleisten, die Exekutive kontrollieren und Korruption verhindern.

Im Ermittlungsverfahren wird dieser Grundsatz durch 5 USC §552 (c) (2) eingeschränkt. Zum Schutz der Informationsquelle und der Ermittlungen im Einzelfall wie dieser Art der Ermittlungen generell ist eine Behörde von der Offenlegung von Informanten befreit, […] unless the informant's status as an informant has been officially confirmed.

Im Fall Memphis Publishing Company v. Federal Bureau of Investigation überschritt das FBI nach Ansicht des Bundesgerichts für den District of Columbia diese Grenze. Im Mittelpunkt steht der 2007 verstorbene Fotograf Ernest Wither, der in der Bürgerrechtsbewegung der Sechziger Jahre zur Führungsriege um Martin Luther King Jr. eine sehr enge Verbindung hatte und dessen Status nun öffentlich untersucht wird. Sein Tod alleine versage noch keine Ausnahme. Doch belegen vom FBI veröffentlichte Dokumente seinen Informanten-Status.

Mehr als den Status, dass der Fotograf bereits als Informant bestätigt sei, stellt das Gericht am 31. Januar 2012 nicht fest. Das Untergericht muss nun weiterführende Tatsachen würdigen, bevor eine Entscheidung über weitere Enthüllungen erfolgt.


Freitag, den 03. Febr. 2012

DAJV-Jahreskonferenz New York City  

FSp - Washington.   Vom 4. bis zum 6. Oktober 2012 findet auf dem Campus der Columbia University School of Law in New York City die diesjährige Konferenz der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung zum deutschen und amerikanischen Recht statt.

Zur Teilnahme vergibt der DAJV an Jungjuristen, also Studenten, Referendare und Doktoranden, Teilstipendien. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. März 2012. Weitere Informationen samt Bewerbungsformular finden sich auf www.dajv.de.


Mittwoch, den 01. Febr. 2012

Hochrangige Juristen: Die Clerks  

.   Richter genießen in den USA Hochachtung. Sie thronen königlich über den Parteien. Sie wurden Richter, weil sie als Rechtsanwälte besondere Kompetenz bewiesen. Warum zollen sie dann dem Clerk diese Hochachtung:
The Clerk of Court is respectfully directed to amend the official caption in this case to conform to the listing of the parties above. Chevron Corporation v. Hugo Gerardo Camacho Naranja, 2nd Cir., 26. Jan. 2012, Fußnote *.
Der Begriff Clerk kann verwirren. Jedenfalls ist der Clerk of the Court nicht in den unteren Etagen der Gerichtsverwaltung als Zuhelfer eines Richters oder der Aufrufer der Parteien tätig. Letztere Funktion erfüllt der Marshal oder Bailiff. Der hohe Clerk ist auch kein Law Clerk. Im Supreme Court in Washington ist er gesetzlich durch 28 USC §671 bestimmt und fungiert seit 1789.

Als ranghöchster nichtrichterlicher Jurist der amerikanischen Bundesgerichtsbarkeit sowie bei einzelstaatlichen Gerichten wirkt der Clerk of the Court als Gerichtssprecher, garantiert den verfassungsgerechten Gerichtsverwaltungsablauf und stellt den Zugang der Öffentlichkeit zu Prozessen und Gerichtsakten sicher:
The Clerk of the Court performs a myriad of detailed responsibilities in support of the Court's constitutional appellate litigation functions, rule making authority and attorney discipline authority. The Clerk maintains the Court's case files and disseminates the Court's opinions, decisions and orders. Arizona Supreme Court, Clerk of the Court.


Dienstag, den 31. Jan. 2012

Mindermeinung - GPS-Tracker am KFZ  

FSp - Washington.   Die Mindermeinung im GPS-Tracker-Fall weist in die Zukunft der höchstrichterlichen Rechtsprechung der USA zum Schutz der Privatssphäre. Die Unverwertbarkeit der GPS-Überwachung mangels Durchsuchungsbefehl im Fall United States v. Jones vom 23. Januar 2012 folgt aus der Bejahung des Tatbestandes der Durchsuchung im Vierten Verfassungszusatz. Dabei stellt das Urteil primär auf das Anbringen des Senders ab, der als physisch-technischer Eingriff eine Durchsuchung beim Kläger darstellt, Trespass Rule.

Die richterliche Mindermeinung hält diese Auslegung für veraltet und vom Wortlaut nicht gedeckt. Vielmehr entfalte das Eindringen in eine zu schützende Erwartungshaltung hinsichtlich der eigenen Privatsphäre das Schutzbedürfnis des Vierten Zusatzartikels. Diese Auslegung ist seit seiner Einführung durch Katz v. United States 1967 hinlänglich gefestigt. Die Richterschaft kann das Erwartungsniveau der Gesellschaft ohne Rücksicht auf physisch starre Grenzen und unabhängig von ihrer individuellen technischen Ausgestaltung definieren.

Gerade das steigende technische Niveau elektronischer Endgeräte wie Smartphones oder GPS-gesteuerter KFZ-Diebstahltechnik schürt Angst vor Missbrauch durch eine innovative und kostengünstige, weil wenig arbeits- und personenintensive Überwachungsmethode. In welche Richtung sich dabei eine angemessene Erwartungshaltung bewegen werde, wagt niemand zu prognostizieren.


Montag, den 30. Jan. 2012

Miete in den USA: Ein Wagnis  

Vertragsrecht liberal, Verfassung schützt wenig
.   Gesetze schützen Mieter in den USA kaum, doch greift die Verfassung. Der generelle Vorbehalt, dass das Recht in den USA von Ort zu Ort, Kreis zu Kreis und Staat zu Staat anders ist, gilt auch hier.

Uraltmietverträge sind mancherorts eine Bürde für Vermieter. Anderenorts genießen Mieter, die bei der Craigslist-Suche immer öfter Anzahlungsbetrügern zum Opfer fallen, weniger Rechte als Legehennen.

Ein restriktiver Mietvertrag, der dem Mieter weder Tiere, Besucher, Zigarretten noch Musik gestattet, ist meist rechtmäßig. Wird wegen Rasse, Religion, oder Herkunft diskriminiert, greift die Verfassung. Amerikanische Mustermietverträge sind im Internet zu finden. Sie gelten nicht überall, genauso wie das Recht über Kauf und Miete.


Sonntag, den 29. Jan. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Gerichten der USA:
Anforderungen an direkten & statistischen Beweis der Diskriminierung, Ficken v. Clinton, DCDC 24 Jan 2012 PDF

Kein grenzenloser IP-Aufdeckungsprozess wg Filmkopien gg Unbekannt, Axel Braun Productions v. Does, DCDC 23 Jan 2012 PDF

Ruf- u. Folterklage von US-Bürger-Feindkämpfer Padilla abgewiesen, Lebron v. Rumsfeld, 4th Cir 23 Jan 2012 PDF

Pearl of Allah-Prozess nach 26 Jahren zu Ende? Trans-Exchange Corp. v. World's Largest Pearl Co., 10th Cir 23 Jan 2012 PDF

Supreme Court USA, 4 Urteile, Ryburn v. Huff, Nat'l Meat Assn. v. Harris, Reynolds v. US, US v. Jones, Decisions Today PDF

Supreme Court: Durchsuchungsrecht anwendbar auf GPS-Anbringung an KFZ, U.S. v. Jones 23 Jan 2012 Web
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Samstag, den 28. Jan. 2012

Mord im Internet angedroht  

Meinungsfreiheit oder strafbare Drohung?
.   Einen Polizisten hatte der Angeklagte auf dem Kieker. Ihm kündigte er auf der Webhandels- und -dienstleistungsplattform Craigslist den Tod an. Das Bundesgericht verwirft seinen Antrag auf Nichtzulassung der Anklage. Der erste Zusatz zur amerikanischen Bundesverfassung schützt zwar die freie Meinung. Doch eine ernsthafte Morddrohung fällt aus dem Schutzrahmen des First Amendment: Congress shall make no law … abridging the freedom of speech.

Das Gericht im westlichen Pennsylvanien an der Ostküste der USA liefert eine ausführliche Begründung im Fall United States v. Adrian Peter Stock am 23. Januar 2012. Die Anklage beruht auf 18 USC §875(c):
Whoever transmits in interstate or foreign commerce any communication containing any threat to kidnap any person or any threat to injure the person of another, shall be fined under this title or imprisoned not more than five years, or both.
Interstate Commerce steht für den Handel, hier das Kommunikationswesen, über die Grenzen der US-Einzelstaaten hinaus. Craigslist sitzt am anderen Ende der USA, in Kalifornien. Die übermittelte Nachricht ist nach Auffassung des Angeklagten, im Gegensatz zur Wertung der Anklage, aus objektiver Warte nur unüberlegtes Wunschdenken, keine ernstzunehmende Drohung und keine wahre Bedrohung, true Threat. Sie lautet:
I went home loaded in my truck and spend the past 3 hours looking for this douche with the expressed intent of crushing him in that little piece of shit under cover gray impala hooking up my towchains and dragging his stupid ass down to creek hills and just drowning him in the falls. but alas I can't fine that bastard anywhere … I really wish he would die, just like the rest of these stupid fucking asshole cops. so J.K.P if you read this I hope you burn in hell. I only wish I could have been the one to send you there.
Die Begründung des Gerichts ist sorgfältig und lesenswert, doch nicht unbedingt haltbar vgl. Goldman, Federal Prosecution Over "Threats" on Craigslist - US v. Stock. So wurde kürzlich die Anklage wegen strafbarer Belästigung und Stalking auf Twitter unter rechtlicher Würdigung von Blog- und Social Media-Techniken als meinungs­freiheits­verletzend abgewiesen. Die Rechtsprechung ist im Fluss.


Freitag, den 27. Jan. 2012

FACTA: Vertretbarer Gesetzesbruch  

FSp - Washington.   Zur Bekämpfung von Daten-Klau und Phishing verpflichtet der Fair and Accurate Credit Transactions Act 2003, FACTA, Händler und Verkäufer, bei Kreditkartenzahlungen auf dem Beleg gewisse persönliche Kreditkartendaten wie Kartennummer und Ablaufdatum nicht preiszugeben - zivilrechtlicher Schadensersatz bei absichtlicher Missachtung inklusive.

In einem Land, in dem die Kreditkarte das Bargeld fast vollständig verdrängt hat: ein gefundenes Fressen zur unverzüglichen Refinanzierung.

Am 24. Januar 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks im Fall Randy Long v. Tommy Hilfiger USA, Inc. die Frage der Anspruchsverwirklichung durch bloßes Unterdrücken der Jahreszahl des Ablaufdatums und der Anforderungen an das Verschulden.

Die teilweise Offenlegung verletzt FACTA. Dass andere Verkäufer genau den anderen Teil des Datums veröffentlichen, sei eine nicht hinnehmbare Gefahr zu einfacher Rekonstruierbarkeit. Da die Auslegung des FACTA durch die Beklagte allerdings nicht ganz abwegig sei, die von ihr gefundene Auslegung zumindest möglich erschien und sogar die erste Instanz ihrer Argumentation folgte, verneinte das Gericht den Schadensersatz mit einer lesenswerten, leicht verständlich verfassten Begründung.


Donnerstag, den 26. Jan. 2012

Deal for One: Spagat  

Einseitige Klauseln illusorisch und nichtig
.   Die Schiedsklausel im Arbeits­vertrag soll das Personal zum bindenden Schieds­prozess verpflichten. Der Arbeitgeber behielt sich vor, sie jederzeit zu ändern oder abzuschaffen. Das Bundes­gericht sieht sie als nichtig, weil illusorisch, an.

Im Fall John Carey v. 24 Hour Fitness USA, Inc. pflichtet ihm das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks der USA am 25. Januar 2012 bei. Klauseln mit einseitiger Änderungs­möglichkeit sind zulässig. Doch muss die andere Vertrags­partei erstens rechtzeitig unter­richtet werden und zweitens die bis dahin geltenden Rechte und Pflichten durchsetzen können.

Mit dieser Begründung gelingt dem Gericht in New Orleans ein Spagat. Einerseits bestätigt es das vom Supreme Court in Washington, DC, betonte Primat des Schiedsrechts. Andererseits wendet es die vertrags­rechtlichen Grundsätze für illusorische Regeln an.


Mittwoch, den 25. Jan. 2012

Darf's auch etwas mehr sein?  

Das Copyright Office erwartet Gebührenideen
.   Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit darf kein Ministerium eine Verordnung oder Richtlinie erlassen. Auf die Spitze treibt es das Urheberrechtsamt in Washington, DC, mit der Verkündung im Bundesanzeiger Notice of Inquiry; Fees am 24. Januar 2012.

Das Amt erkundigt sich bei der Öffentlichkeit nicht nur, welche Gebühren wie verändert werden sollen, sondern auch, für welche sonstigen Leistungen die verehrte Kundschaft aus Urhebern und sonstigem Volk zu zahlen bereit wäre.

Schnellere Eintragungen von Urheberrechten gibt es bereits. Interessiert sich jemand für die superschnelle Bearbeitung von Anträgen und Auskunftsbegehren. Wenn ja, was darf's denn kosten?


Dienstag, den 24. Jan. 2012

GPS am KFZ ohne Durchsuchungsbefehl  

Neue Beobachtungstechniken ungeklärt
.   Ermittler bringen ein GPS-Gerät unter dem KFZ des Verdächtigten an: In einem Monat entstehen 2000 Seiten Ortungsdaten. Ein Durchsuchungsbefehl war vor der Installation abgelaufen. Die Daten dürfen deshalb im Strafprozess nicht verwertet werden.

Am 23. Januar 2012 prüfte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington diese Frage im Fall United States v. Jones. Er verweist auf die Grundsätze des Vierten Verfassungszusatzes:
The Fourth Amendment provides in relevant part that "[t]he right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated." It is beyond dispute that a vehicle is an "effect" as that term is used in the Amendment. United States v. Chadwick, 433 U. S. 1, 12 (1977).
Der Supreme Court wertete die Installation als Durchsuchung. Dafür muss ein Gericht einen gültigen Durchsuchungsbefehl erlassen haben. Ohne Search Warrant darf kein Gericht die Daten verwerten. Strittig ist zwischen Mehrheits- und Mindermeinungen, welche Rollen der Eingriff in die Privatsphäre, Invasion of Privacy, oder die Schutzerwartung des Bürgers, reasonable Expectation of Privacy, spielen. Doch alle Richter stimmen dem Ergebnis zu.


Montag, den 23. Jan. 2012

Webseiten in die USA exportieren  

Was nicht auf amerikanische Seiten gehört
.   Deutsche Sitten für deutsche Webseiten amerikanisiert in den USA anwenden - Vorsicht! Was im deutschen Recht unsinnig oder erforderlich ist, wirkt in Amerika oft schlecht. Beispiele:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Unsitte: Diese Aussage ist inhaltlich in den USA selbstverständlich und überflüssig. Beruht sie nicht auch in Deutschland auf einem Missverständnis? Vor dem Übersetzen nachprüfen!
Ansonsten haftungsvermeidend dokumentieren, dass die sorgfältige inhaltliche Kontrolle tatsächlich stattgefunden hat und welches Ergebnis sie herbeiführte.
Ein weiteres Beispiel ist das Impressum. Niemand versteht es in den USA. Da hilft auch nicht der falsche Begriff Imprint. Den Ausdruck kennt zwar das Verlagswesen, doch steht er nicht für die verfassungswidrige Anbieterkennzeichnung, die der US-Gesetzgeber nicht einführen dürfte.
Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.
Unsitte: Marken- und Warenzeichen? Warum das Hendiadyoin? Trägt der Webmaster juristische Federn? Inhaltlich ist der Hinweis genauso selbstverständlich wie das erste Beispiel. Warum den Leser damit belasten? Der Hinweis ist allerdings auch in den USA nicht ungewöhnlich.
Außerdem ist unklar - und damit ein Haftungsrisiko -, wie die fremden Grafiken urheberrechtlich behandelt sind, und ob das Wort ausschließlich nachprüfbar zutrifft.
Ebenfalls sollte man US-Leser nicht mit einer Widerrufsbelehrung verwirren oder unnötig Datenschutz zusichern, wenn man nicht gerade als Finanz- und Gesundheitskonzern auftritt.


Sonntag, den 22. Jan. 2012

Verfassungsvereinbares Monopol: Bern gilt  

Urteil: Alte Werke erneut geschützt
.   Das Berner Übereinkommen in der vom Kongress verabschiedeten Fassung gilt verfassungsvereinbar auch in seiner Erstreckung von Urheberrechtschutz für in den USA bereits Gemeingut gewordene Werke, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, am 18. Januar 2012 im Fall Golan v. Holder.

Den Fall von Werken ins Public Domain darf der Kongress nach der Bundesverfassung wie in §514 Uruguay Trade Agreements Act erfolgt revidieren. Das neue Monopol verstößt weder gegen die Urheberrechtsklausel noch den Meinungsfreiheitszusatz der Constitution. Dies folge nach Auffassung des Gerichts leicht aus seit Beginn der Republik geltenden Präzedenzfällen und aus der Geschichte des amerikanischen Urheberrechts.

Konkret betrifft der Prozess die Verwertung ausländischer Notenblätter, die mit dem Gesetz erneut oder erstmals dem Schutz des Copyright Act unterstellt wurden. Der Supreme Court spricht die Gefahr an, dass der Kongress den Urheberrechtsschutz unbegrenzt verlängern könnte, und hofft, dass er dieser verfassungswidrigen Versuchung nicht erliegt.


Samstag, den 21. Jan. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Verbraucherschiedsverfahren, unverfügbarer Schiedsrichter, Raheel Khan v. Dell Inc., 3rd Cir 21 Jan 2012 PDF

Supreme Court USA, Perry v. Perez, 20 Jan 2012 Wahlrecht in Texas, PDF

Schriftformerfordernis Schiedsgericht zu kurz erklärt, Westminster Securities v. Petrocom Energy, 2nd Cir 19 Jan 2012 PDF

Suspendierte Vollstreckung von Schiedsspruch gegen Staat nach Übereinkommen, DRC v. Honduras, DCDC 17 Jan 2012 PDF

Schriftformerfordernis, Vertragsdritteingriff, Valley Lane Ind. v. Victoria's Secret, 2nd Cir 19 Jan 2012, PDF

Handelshemmnis Weintransportverbot verfassungsvereinbar, Lebamoff Enterprises v. Mark Massa, 7th Cir 17 Jan 2012, PDF

Vollstreckungsaufschub durch Anfechtung von Urteil als Fälschung, Silver v. Glass, 10th Cir 18 Jan 2012 PDF

3 Urteile, Supreme Court USA, 18 Jan 2012: Mims v. Arrow Financial Services, LLC, Golan v. Holder, Maples v. Thomas, Web

Tribunal ohne BIT-Schiedszuständigkeit: Spruch aufgehoben, Republic of Argentina v. BG Group, DC Cir 17 Jan 2012 PDF

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Freitag, den 20. Jan. 2012

Neue Klienten und Mandate: Kommission?  

Vertrags- und Prozessrecht klar dargestellt
.   Leicht lesbar ist das amerikanische Urteil im Fall Bush v. NNPA vom 18. Januar 2012. Verständlich ist seine vertragsrechtliche Begründung ebenfalls.

Man muss jedoch wissen, dass im US-Zivilprozess Rechtsfragen vom Richter entschieden werden und nicht an die Geschworenen gehen, wenn keine Tatsachenfragen zu würdigen sind. Ansonsten ist die Jury für die gesamte Subsumtion zuständig.

Der Prozess betrifft die Frage, ob ein Kommissionsvertrag auszulegen ist. Ist er es nicht, dann bleiben nur Rechtsfragen zu klären. Das trifft hier zu, und Richter Wilkins vom Bundesgericht der Hauptstadt Washington darf mit einem Summary Judgment entscheiden, bevor der Streit die nächste Etappe erreicht.


Donnerstag, den 19. Jan. 2012

Einige Gigabyte, Blatt um Blatt  

Discovery im US-Prozess
.   Deutsche Beklagte können sich kaum vorstellen, welche Bürden im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses auf jede Partei zukommen. Das Verfahren kennen sie nicht, und der Begriff wird in Deutschland meist anders benutzt: Pre Trial Discovery heißt es dort illustrativ, weil es um die Beweisoffenlegung vor dem Hauptverfahren des amerikanischen Zivilprozesses vor den Geschworenen geht.

In der Discovery beschafft jede Seite auf Anordnung der Gegenpartei alles, was abgefragt wird. Dann sieben die eigenen Anwälte die Unterlagen, klären Fragen mit Mandantschaft und Zeugen, numerieren die Dateien mit dem Bates Stamp, erheben und begründen Widersprüche und liefern die restlichen Unterlagen an die Gegenseite. So sollen Überraschungen im Trial vor der Jury vermieden und die Vergleichsbereitschaft gefördert werden.

Die Kosten sind enorm. Wieviel Personal kann eine Partei abstellen, das sich auf den amerikanischen Prozess konzentriert? Was kostet der IT-Dienstleister, der die Dokumente sicher speichert und für die elektronische Bearbeitung und Ablieferung verarbeitet?

Wieviele Anwälte sind nötig, um auch nur ein paar Gigabyte an Dokumenten Blatt um Blatt und Zeile für Zeile für die Document Production und die Interrogatories zu prüfen? Vier Wochen mal Anwaltszahl mal Stundensatz: Das ist einfach teuer.

Leichtfertig sollte sich niemand auf einen Prozess in den USA einlassen.


Mittwoch, den 18. Jan. 2012

Keine Importe aus der Karibik!  

Buy American Act und lokale Verbote
.   Hat ein Importeur Chancen, für öffentliche Bauprojekte ausländische Waren anzubieten? Diese Frage stellt sich in den USA oft. Sowohl das Bundesrecht mit dem Buy American Act als auch einzelstaatliche Gesetze fordern die Verwendung amerikanischer oder regionaler Produkte.

Selbst wenn die USA seit Jahrzehnten multilaterale Abkommen zur Handelsfreiheit forcieren - an diesen Gesetzen halten sie fest. Lehrbuchhaft untersucht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 17. Januar 2012 im Fall Antilles Cement Corporation v. Luis Fortuño diese Fragen. Neben dem Bundesrecht erörtert es die puertorikanischen Gesetze 109 und 132.

Puerto Rico ist kein Staat der USA, sondern wie die Hauptstadt Washington, DC, einer der über 55 amerikanischen Rechtskreise der USA mit eigener Gesetzgebung neben dem Bundesrecht.


Dienstag, den 17. Jan. 2012

Pinterest: Social Media am rechtlichen Abgrund  

Fotoklau als Geschäftsmodell
.   Wem die Einladung zu Pinterest angetragen wird, denkt nicht zuerst an die Rechtsfolgen der Nutzung. Schöne Aufnahmen von Modellen, Waren, Gebäuden und Orten locken die noch vornehmlich weiblichen Nutzer in den USA. Texte sind unerwünscht und technisch lediglich als Anmerkungen vorgesehen. Keine eigenen Fotos einstellen, lautet der Hinweis der einladenden Pinterest-Mitglieder. Das sei langweilig und erinnere an Twitter, Tumblr oder Facebook.

Fotos haben ihren Preis, in Deutschland wie den USA. Modelle und Agenturen ebenfalls, beweist beispielsweise der Verband lizenzierter Modellagenturen mit seinen AGB und Preislisten für Deutschland und die Welt. Fotografen und Hersteller teuer fotografierter Waren lassen auch nicht mit sich spaßen, wenn ihre Werke unerlaubt auftauchen.

Selbst wenn Pinterest ein amerikanisches Angebot ist, werden deutsche Nutzer genauso schnell mit Abmahnungen rechnen müssen wie bei der rechtlich bereits geklärten eBay-Nutzung fremder Aufnahmen. Amerikanische Nutzer haben sich wohl ebenso wie die Pinterest-Gründer vor Freude über eine neue Technik und enormen Ansturm auf Einladungen wenig Gedanken über die in der amerikanischen Rechtsprechung aufgezeigten Grenzen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke gemacht.

Thumbnails sind in den USA und Deutschland erlaubt; darüber hinaus empfehlen sich eigene Aufnahmen, wenn man keine Nutzungsberechtigung einholt. Nur weil ein Bild im Internet steht, darf es noch längst nicht kopiert werden. Soweit der Digital Millennium Copyright Act greifen würde, schützt er Pinterest, nicht die Social Media-Kunden.


Montag, den 16. Jan. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Schriftform: Unterzeichner an Vertrag auch bei Nichtlesen gebunden, Uhar & Co, Inc. v. Jacob, DCDC 12 Jan 2012 PDF

Kalif. Recht nicht für alle Amis, ProdHftg-Sammelklage abgewiesen, Mazza v. American Honda Mtr Co., 9th Cir 12 Jan 2012 PDF

IBM-Bonusplan ohne Vertragswirkung, Kavitz v. International Business Machines Corporation, 2nd Cir 11 Jan 2012 PDF

Supreme Court: Perry v. NH, Pacific Oprtrs Offsh. v. Valladolid, Hosanna-Tabor Ev. Luth. Ch. & School v. EEOC, 11 Jan Web

Sharia-Verbot nach Volksabstimmung einstweilig unwirksam, Awad v. Ziriax, 10th Cir 10 Jan 2012, PDF

Streitwert bei Studiengebührenklage, sachliche Zuständigkeit, Thomas v. Northeastern University, 3rd Cir 10 Jan 2012, PDF

Gerichtsbarkeitsfaktoren, Long Arm Statute, Thompson Hine LLP v. Smoking Everywhere, Inc., DCDC 6 Jan 2012, PDF

Supreme Court: Gonzales v. Thaler, Minneci v. Pollard, CompuCredit Corp. v. Greenwood, Smith v. Cain. Decisions Today: Web
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Montag, den 16. Jan. 2012

Kings Geburtstag: Alles geschlossen  

.   Bis der Martin Luther King-Feiertag USA-weit Anerkennung fand, dauerte es Jahrzehnte. Jetzt wird er jedoch nicht nur in Washington, sondern landesweit wahrgenommen. In der Hauptstadt wurde im Herbst auch ein Monument für King eingeweiht.

Gerichte sind geschlossen. In Kanzleien wird aus Gewohnheit gearbeitet, obwohl sie dem Personal den Feiertag nach Wahl freigeben. Dies geschieht oft im Tausch für einen anderen Feiertag, denn nur wenige Feiertage in den USA, beispielsweise der 4. Juli, gelten absolut.


Sonntag, den 15. Jan. 2012

Fristen im Staats- und Bundesrecht  

Verjährung bei Schulprügel in Oregon
ML - Washington.   Lehrer prügelten den Schüler und jetzigen Kläger zwischen 1986 und 1988. Aufgrund der Regelverjährung nach dem Recht von Oregon weist das Bundesgericht seine Klage auf Schadensersatz ab.

Vor dem Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk in San Francisco am 11. Januar 2012 im Fall Bonneu v. Centennial School District verlangt der Kläger die Anwendung von 42 USC §1983, dem bundesrechtlichen Amtshaftungstatbestand, in Verbindung mit einer spezielleren Verjährungsregel, die für Kindesmisshandlung opfergünstigere Fristen vorsieht.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit wendet diese jedoch nur auf Ansprüche an, die in fünf Jahren ab Entdeckung der Kausalität zwischen Misshandlung und Rechtsgutsverletzung eingeklagt werden. Doch hatte der Kläger schon zu Schulzeiten Lehrern und Eltern die Verletzungen beschrieben.

Zudem gilt nach einem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, dass nur die Generalklauseln der Einzelstaaten und nicht ihre speziellen Regelungen in Verbindung mit 41 USC §1983 anwendbar sind. Die Anwendbarkeit spezieller Klauseln würde zu unnötigen Prozessen führen und die Wirkung von §1983 aushöhlen.


Samstag, den 14. Jan. 2012

Produkthaftung mit Sammelklage  

Kein gleiches Recht für alle!
.   Alle Kunden über einen Kamm scheren, und den Hersteller für alle in den USA verkauften Produkte dem Produkt­haftungsrecht Kali­forniens unterwerfen: Das darf nicht sein, entschied in San Francisco am 12. Januar 2012 im Fall Michael Mazza v. American Honda Motor Company das Bundesberu­fungsgericht des neunten Bezirks der USA.

Jeder Staat hat sein eigenes Produkthaftungs­recht. Sammelklagen sollen gleiche Situationen prozess­effizient erledigen. Vergleichbar sind Situationen jedoch nicht, wenn ganz unterschied­liches Recht auf unter­schiedliche Kunden zutrifft, die ihre Produkte unter anderen rechtlichen Rahmen­bedingungen als denen erworben haben, die der Hauptsammel­kläger angewandt wissen möchte.

Einen weiteren Grund für die Aufhebung der Sammel­klage­berechtigung gegen einen Kraftfahr­zeug­her­steller sah das Gericht im Umstand, dass die Erfah­rungen der Kunden mit dem der Prüfung unterwor­fenen Sicherheits­system weit voneinander abweichen. Ohne Gemeinsam­keiten keine Sammelklage, lautet das Fazit.


Freitag, den 13. Jan. 2012

Spucke im Burger: Schmerzensgeld?  

.   Beim Frikadellenmacher arbeiten Vorbestrafte. Einer spuckt fett in den Hamburger, den der Hilfs-Sheriff bestellt. Dem graust's. Der Vorbestrafte geht 90 Tage in den Bau.
Bylsma entered the drive-thru and ordered a Whopper with cheese. He recognized McDonald, but not Herb, from previous visits. After receiving his food, Byslma had an uneasy feeling and pulled into another parking lot down the street. Before consuming the hamburger, he lifted the top bun and observed a slimy, clear and white phlegm glob on the meat patty. He inserted his finger into the glob and then called for back-up.
Later DNA testing revealed that the glob on the meat patty was Herb's saliva. Herb pled guilty to felony assault and was sentenced to 90 days in jail.
Für das kalte Grauen verlangt der Kunde Schmerzensgeld. Der Richter winkt ab: Ohne Schaden am Leib keine Vergeltung seelischer Schäden, selbst wenn die Attacke dem Opfer lebenslang den Schlaf raubt!

In San Francisco gibt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA dem Kunden am 11. Januar 2012 im Fall Edward Bylsma v. Burger King Corporation ein wenig Hoffnung. Ohne einer Partei Recht zu geben, verweist es die Rechtsfrage an das staatliche Höchstgericht. Dieses soll ihm das einzelstaatliche Schmerzensgeldrecht erklären.


Donnerstag, den 12. Jan. 2012

Doktorant flippt aus, verliert vor Gericht  

.   Der Doktorant verklagte die Uni, weil sie ihn verbannte, und zog nach London, später in die Schweiz. Am Prozess beteiligte er sich per EMail mit wüsten Behaup­tungen über Professoren sowie Forderungen nach Vernehmungen im Beweis­verfahren, ohne sich jedoch denen der Uni zu stellen.

Seine Mitwirkung verweigerte er trotz eindeutiger Gerichtsbe­schlüsse. Das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia bestätigte in Pik v. University of Pennsylvania am 10. Januar 2012 die resultierende Klagab­weisung nach Abwägung der herr­schenden Fallrechts­faktoren. Sie drohen jedem bei der Verwei­gerung im Beweis­ausforschungs­verfahren, Discovery:
(1) [T]he extent of the party's personal responsibility;
(2) the prejudice to the adversary caused by the failure to meet scheduling orders and respond to discovery;
(3) a history of dilatoriness;
(4) whether the conduct of the party … was willful or in bad faith;
(5) the effectiveness of sanctions other than dismissal, which entails an analysis of alternative sanctions; and
(6) the meritoriousness of the claim or defense.


Mittwoch, den 11. Jan. 2012

Kündigungsschutz durch Anwartschaft  

ML - Washington.   Der Family and Medical Leave Act gewährt einem werdenden Elternteil ab der Geburt des Kindes einen Anspruch auf unbezahlten Familienurlaub. Der Arbeitnehmer muss dafür mindestens ein Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt sein und mindestens 1250 Stunden gearbeitet haben.

Die Klägerin teilte, wie vom FMLA gefordert, dem Beklagten die Schwangerschaft mit und beantragte frühzeitig den Familienurlaub. Laut Klägerin änderte sich der Umgang des Arbeitgebers mit ihr, und bald erfolgte die Kündigung. Die Klägerin klagte und verlor.

Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk in Atlanta sah am 10. Januar 2012 im Fall Pereda v. Brookdale Senior Living Communities hingegen eine Verletzung ihrer Rechte. Selbst wenn sie bei Anspruchstellung aufgrund der kurzen Anstellungszeit noch nicht zum Familienurlaub berechtigt war, hat sie eine Anwartschaft erworben.

Bei der Geburt würde sie die Bedingungen des FMLA erfüllen. Die Mitteilung darf sie nicht benachteiligen. Dies würde zu einer ungewollten Lücke im Gesetz führen und schwangere, noch nicht berechtigte Arbeitnehmerinnen benachteiligen.


Dienstag, den 10. Jan. 2012

Waffe, Usus, Ehe, Knast  

.   In U.S. v. German räumt die Urteilsbegründung gleich mit zwei Fehlvorstellungen vom amerikanischen Recht auf:
1. Nur Trauung führt zur Ehe.
2. Kriminelle kriegen Kanonen.
Die Common Law-Ehefrau des Verurteilten hatte der Polizei von seinem Gewehr im Auto erzählt. Er sei auch wegen Waffenvergehen vorbestraft.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond bestätigte am 9. Januar 2012 seine Verurteilung wegen strafbaren Waffenbesitzes. Die verwertbare Aussage der Ehefrau ersetze den fehlenden Durchsuchungsbefehl.

Die Common Law-Ehe sprach das Gericht nicht an. Sie folgt aus der Übung der Beteiligten und ist Dritten bekannt, gilt in vielen Staaten der USA.


Montag, den 09. Jan. 2012

Umgang per Du zwischen US-Juristen  

.   Der Referendarin fällt der freundliche Umgang zwischen Anwälten auf. Litigation is War: Wie können sich die Anwälte der zerstrittenen Parteien denn duzen, fragt sie. In Deutschland sei das unvorstellbar.

Zivilisiertes Verhalten, klar, das ist so. Doch wieso meinen Sie duzen? Sie reden sich doch mit Vornamen an, meint sei. Nein, das ist kein Duzen.

Vielschichtig und komplexer als in Deutschland ist in den USA die Kunst der richtigen Anrede. Der Vorname bedeutet kein Duzen, keine Vertraulichkeit. Dazu müsste man befreundet oder Familie sein.

In allen anderen Fällen wird die Distanz gewahrt und mit für Nichtamerikaner nicht immer offensichtlichen Formulierungen ausgedrückt. Man kann sich mit Vornamen anreden und in der Sache beinhart sein. Das gilt nicht nur für amerikanische Rechtsanwälte, sondern auch in Politik, Wirtschaft oder Diplomatie.


Sonntag, den 08. Jan. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Stammeszugehörigkeit von Indianern, Ute Indian Tribe of the Uintah v. Ute Distribution Corp., 10th Cir 5 Jan 2012 PDF

Zulässige Konventionalstrafe im Großbauprojekt oder Penalty? The Weitz Company v. MacKenzie House, 7th Cir 5 Jan 2012 PDF

Kerze im Ohr: Warnung vor Heilwirkung rechtmäßig, Holistic Candlers & Consumers v. FDA, DC Cir 3 Jan 2012 PDF

Marke nach Domainanmeldung: Bösgläubiger Squatter? Carnivale v. Staub Design 3rd Cir 4 Jan 2012 PDF

Örtlich zuständig für Internet-Diffamierung? Penachio v. Benedict, 2nd Cir 4 Jan 2012, PDF
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Samstag, den 07. Jan. 2012

Mündliches Urteil bindet  

ML - Washington.   Der Kläger bekannte sich der illegalen Wiedereinreise schuldig. Daraufhin wurde er in der mündlichen Verhandlung zu 24-monatiger Haft und 12-monatiger Bewährung verurteilt. Das schriftliche Urteil enthielt die zusätzliche Bedingung einer Meldepflicht. Der Kläger verlangte daraufhin ohne Erfolg vom Strafgericht die Abänderung des schriftlichen Urteiles.

Das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk in New Orleans gab der Berufung statt, hob am 5. Januar 2012 im Fall United States of America v. Fernando Vasquez-Parrales das Urteil in Teilen auf und verwies den Fall zur Abänderung an die Vorinstanz zurück. Ein mündlich verkündetes Urteil ist bindend. Dem Verurteilten wird ansonsten die Möglichkeit der Anfechtung genommen. Eine Meldepflicht sei bei Fällen der vorliegenden Art nicht üblich und daher für den Kläger nicht zu erwarten gewesen.


Samstag, den 07. Jan. 2012

US-Gerichtsbarkeit bei Diffamierung  

.   Die örtliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte folgt aus einem Bezug der Beklagten zum Gerichtsstaat und -ort. Bei Verleumdungen entscheiden dies bestimmte Kontakte. Die Abrufbarkeit im Internet reicht nicht aus. Im Fall Anne Penachio v. Diane Benedict galt für die Beklagten:
In order to evaluate whether personal jurisdiction exists pursuant to C.P.L.R. §302(a)(1), we must determine: (1) whether Benedict or Van Pelt transacted any business in New York, and, if so, (2) whether there was an articulable nexus, or substantial relationship, between the defamatory conduct and the actions that occurred in New York. Best Van Lines, Inc. v. Walker, 490 F.3d 239, 246 (2d Cir. 2007).
New York courts construe the "transacting business" test more narrowly in defamation cases than in other contexts.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York entschied am 4. Januar 2012 für die beklagten Damen, die im Internet angeblich die Kläger verleumdet hatten. Nichts Besonderes verbindet sie mit dem Gerichtsstaat New York.

Das Ausstrahlen einer Meldung im Internet, Anrufe nach New York, Spenden an Organisationen in New York, ein dortiges früheres Studium, ein You Tube-Video mit Inhalten über New York oder behauptete angestrebte Einkünfte aus New York sind unzureichende Anknüpfungsmerkmale. Andere Staaten der USA haben anderes Recht. Also kann dort das Ergebnis anders ausfallen.


Donnerstag, den 05. Jan. 2012

Bad Faith: Fakten, nicht Ahnung  

.   Die Ermittlung der Bösgläubigkeit im amerikanischen Domainrecht muss Fakten berücksichtigen. Eine bösgläubig angemeldete Domain beruht nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act nicht auf Vermutungen des Gerichts, sondern den neun gesetzlichen Merkmalen, bestimmte im Fall Carnivale v. Staub LLC das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 4. Januar 2012.

Die Parteien betreiben Webseiten mit fast identischer Domain. Die Beklagten verwenden ein The und erwarben ihre Domain, bevor der Kläger mit einer Domain ohne The eine Marke mit The anmeldete und dann die Domain der Beklagten einklagte. Er gewann, doch monieren diese in der Revision, dass das Gericht zwei Faktoren der ACPA Bad Faith-Abwägung aus dem Ärmel schüttelte und Recht und Fakten ignorierte.

Die Beklagten gewinnen, und der Fall kehrt zur erneuten Beurteilung an den United States District Court in Delware zurück. Das Gefühl für eine angestrebte Kundenabwerbung gründete sich nicht auf Tatsachen.

Bei der Schädigung einer starken oder berühmten Marke hatte das Untergericht die rechtliche Qualität der Marke sowie ihre Stellung im Markt rechtlich und faktisch überschätzt, erklärte das Revisionsgericht in Philadelphia mit lesenswerter Begründung.


Mittwoch, den 04. Jan. 2012

Partybisse: Falsche Liebe, falsches Gericht  

.   Die Erstsemester an der Yale Universität feierten, zogen sich ins Zimmer der Studentin zurück - und dann biss der Student sie so, dass sie später auf Schadensersatz klagte.

Yale liegt in Connecticut; die Klage reichte sie in New York ein. Das Gericht wandte das Recht des Erfolgsortes an und wies die Klage wegen Verjährung ab. Die Revision wies die Prüfung nach dem Recht von New York an. Nun wies das Gericht die Klage mangels örtlicher Zuständigkeit ab: Dem Beklagten und der Tat fehle der Bezug zu New York.

Am 3. Januar 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City im Fall Gerena v. Korb dieses Urteil mit kurzer, doch lehrreicher Schilderung der prozessualen Voraussetzungen einer Klage wegen deliktischer Handlung, Tort.


Dienstag, den 03. Jan. 2012

Falsches Vertragsdatum: $5 Mio. verloren  

.   The Effective Date wird im amerikanischen Vertrag aufwendig dokumentiert - und dann kümmert sich oft niemand mehr darum. Fatale Folgen drohen, belegt das Urteil im Fall Daewoo Electronics America v. T.C.L. Ind (H.K.) Holdings Ltd vom 28. Dezember 2011. Eine Bürgschaft sollte ein Jahr lang wirken.

Das Vertragsdatum lautet 4. Dezember 2003. Die Klägerin behauptete, der Vertrag wurde erst im Februar 2004 unterzeichnet, die Bürgschaftsbedingung trat nach dem Dezember 2004, doch rechtzeitig ein, das wolle sie beweisen, und sie dürfe daher von der Bürgin $5 Mio. fordern.

Das Gericht stellte auf das Vertragsdatum ab, verbot die Hinzuziehung externer Beweise, weil der Vertrag aus sich heraus eindeutig ist, und fand die Zustimmung des Bundesberufungsgerichts im dritten Bezirk der USA.

Die Moral: Entweder auf das Unterschriftsdatum als Effective Date abstellen, das Vertragsdatum mit der Unterschrift eintragen, kein Datum im Vertrag erwähnen, oder das Unterschriftsdatum mit dem Vertragsdatum ohne ihre Benennung so verknüpfen, dass später der Beweis des Wirksamkeitsdatums zulässig bleibt. Jeder Weg hat seine Vor- und Nachteile.


Montag, den 02. Jan. 2012

Neujahr am 2.1.2012 mit Mord auf Seite 1  

.   Gerichte und Kanzleien sind am 1. Januar 2012 geschlossen. Neujahr fiel auf einen Sonntag. Daher wird der freie Tag am Montag gewährt.

Der Mord an einer Düsseldorferin, die Amerikanerin wurde, durch ihren ehemals deutschen zweiten Ehemann, der sich als Spion bezeichnet und wirr scheint, beschäftigt Washington heute als Freitzeitlektüre in der Washington Post, die der Leser online nachvollziehen kann: A Woman Less Ordinary. Der Angeklagte besteht darauf, sich selbst zu verteidigen.

Dass der Bund einen freien Tag verordnete, bedeutet nicht, dass jeder frei hat. Lehrer in einigen Kreisen um Washington erteilen Unterricht, und Schüler sind in den Schulen erwartet. Nicht jeder Arbeitgeber und erst recht nicht jeder Staat der USA lässt sich vom Bund vorschreiben, wer wann frei erhält.


Montag, den 02. Jan. 2012

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Vorwoche aus Bundesgerichten der USA:
Anrufgebührensatzübererhebung geahndet, Farmers & Merchants Mutual v. FCC, DC Cir 30 DEZ 2011, PDF Telekom aus Prozess entlassen, Technology Patents LLC. v. T-Mobile (UK) Ltd., CAFC 29 DEZ 2011, PDF

Kostenerstattungskriterien im US-Prozess, QATAR NATIONAL BANK v. WINMAR, INC., DCDC 28 DEZ 2011, PDF

Single or double res judicata, the effect is identical. Chicago Title Land Trust v. Potash Corp. 7th Cir 27 DEC 2011, PDF

Delusional scenarios = baseless claim: Abweisung, Gregory v. Nestar-1, DCDC 23 DEZ 2011, PDF
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Sonntag, den 01. Jan. 2012

Beweiseignung einer Tabelle im US-Recht  

.   Im Restaurant verdiente das Personal Trinkgeld. Im Prozess wegen Unterbezahlung wollen die Bedienungen nicht die Beträge nennen. Der Arbeitgeber wendet sich gegen ihre Verwendung einer Liste von Gehaltszahlungen, die er erstellt hatte. Er bezweifelt die Beweiseignung der Liste, weil das Personal nicht die zugrundeliegenden Lohnzettel besitzt. Beide Fragen klärt das Gericht im Fall Quansa Tomson v. House, Inc., am 28. Dezember 2011.

Zunächst erlegte es jedoch dem Restaurant eine Prozessstrafe auf, weil es einen Beweisbeschluss missachtete. Als nächstes verpflichtet es das Personal zur Aussage, auch wenn das Trinkgeld unversteuert war. Dann darf es nämlich nach der verneinten Frage
Did you receive tip income and did you report it to the Internal Revenue Service?
die vertiefte Aussage verweigern. Die Gegenseite darf daraus Schlüsse über die Glaubwürdigkeit des Personals ziehen.

Schließlich wendet sich die Beweisbeschluss­begründung der Beweis­verwertbarkeit der elektro­nischen Liste ohne zugrunde­liegende Gehaltsbelege zu. Die ausgedruckte Liste ist verwertbar, entscheidet es unter Verweis auf die Bundes­beweisregeln:
The requirement of an original, the so-called "best evidence" rule, applies when a party is attempting "[t]o prove the content of a writing." Fed. R. Evid. 1002. Plaintiff Thompson seeks to prove the content of the spreadsheet, not the content of the documents upon which it was based. Hence, Rule 1002 is inapplicable. Furthermore, the printout of the spreadsheet is made an original that satisfies Rule 1002 by Rule 1001, which provides that "[i]f data are stored in a computer … any printout … shown to reflect the data accurately, is an 'original'." Fed. R. Evid. 1001(3). Thus, the printout is unquestionably admissible.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.