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Samstag, den 01. Jan. 2005

Respekt für Gericht im Ausland  

.   Den Fall des Jahres 2004 im German American Law Journal bildet die Entscheidung von Richter Easterbrook in Sachen Kestrel Coal Pty. Ltd. v. Joy Global Inc. Easterbrook erklärt, dass amerikanische Gerichte die abschließenden Entscheidungen ausländischer Gerichte respektieren müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch immer wieder versuchen Parteien des In- und Auslands Entscheidungen ausländischer Gerichte in den USA einer neuen Instanz zuzuführen. Der Bericht betrifft das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, und befindet sich in der Berichtssammlung.


Freitag, den 31. Dez. 2004

Standortschwächen durch verunglücktes Recht  

CK - Washington.   Was am deutschen Recht aus US-Sicht so auffällt:

Aushöhlung von Meinungsfreiheit und Datenschutz: Impressumspflicht.

Abmahnwesen: auf Fiktion basierendere Kostenverlagerung als Standortschreck. Ein vielerorts unbekanntes Phänomen wird in Deutschland fleißig ausgefeilt.

AGB: rechtsunsicherheitsauslösendes Handelshemmnis aufgrund der Fiktionen des ausgestorbenen ehrlichen Kaufmanns und des unmündigen Verbrauchers.

Beratungshaftung: Verunsicherung von Dienstleistern - Anwälten, Banken, Ärzten - im Bereich nicht objektiv messbarer Prognose-Leistungen.

Standortschwächen von A bis B. Vorteile von A bis Z werden allerorten bekannt gegeben.


Mittwoch, den 29. Dez. 2004

Rechner im Nachlass  

CK - Washington.   Was geschieht mit dem Rechner, EMailkonten und Online-Daten, wenn der Eigentümer stirbt? Erhalten die Erben Zugang zu ihnen? Zu Bankkontendaten wohl, zur EMail nicht? Dieser Frage geht AP-Schreiber Anick Jesdanun im Bericht Groups Debate Use of Digital Information nach.

Ob im Testament oder schon bei der Einrichtung von EMail- und Online-Datenkonten Vorkehrungen für den Zugriff Dritter getroffen werden sollten, richtet sich nach den unterschiedlichen Praktiken der Anbieter und löst rechtliche Erörterungen aus der Sicht des Erb-, Datenschutz-, Banken-, Militär- oder auch Familienrechts aus. Ist die EMail von Soldaten anders zu beurteilen als die von Priestern oder Rechtsanwälten?


Dienstag, den 28. Dez. 2004

Biermann als Marke  

CK - Washington.   Ein Bierverkäufer im Stadium wurde als Beerman und Bob the Beerman bekannt. Nachdem eine Brauerei eine Werbegestalt thematisch als Beerman entwickelte, verklagte er sie. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks in Sachen Robert Donchez v. Coors Brewing Co. et al., Az. 03-1462, vom 23. Dezember 2004 ist wegen der gründlichen Darlegung der verschiedenen Anspruchsgrundlagen, die sich von der Verletzung einer nicht eingetragenen Common-Law-Marke bis zur ungerechtfertigten Bereicherung erstrecken, sowie der Beweislastverteilung lesenswert.


Freitag, den 24. Dez. 2004

Geschenkte Begnadigung  

CK - Washington.   Das Begnadigungsermessen schenkt manchem zum Feiertag die Freiheit. Das Ermessen wird von Präsidenten und Gouverneuren kaum zur fehlerfreien Korrektur systemimmanter Fehler, Versehentlichkeiten oder Ungerechtigkeiten eingesetzt, sondern seine Ausübung tendiert zur Erfüllung politischer Wünsche. CrimLaw hat eine Linksammlung zu verschiedenen Auffassungen über die Begnadigungspolitik des heutigen Präsidenten erstellt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.