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Freitag, den 14. Febr. 2025

Absurde Regeln vom First Felon

 
.   Der Bundesanzeiger, Federal Register, ist normalerweise prall gefüllt mit neuen Verordnungen, Entwürfen, Einladungen der Öffentlichkeit zu Kommentierung und gelegentlichen Stellungnahmen aus dem Weißen Haus.

Diese Zeiten sind vorbei. Heute füllt sie der First Felon mit Schwachsinn, der die ihm durch die Verfassung gebotene ordentliche Verwaltung des Landes nur stören kann. Findet sich etwa richtiger Mehrwert im Verbot bestimmter Strohhalme? Was soll das idiotische Verbot der Verfolgung der Korruption?

Auszug aus dem Federal Register vom 14. Februar 2025

Vor Jahrzehnten war der Verfasser als Sachverständiger von einem Bundesamt beauftragt, dem Ausland die amerikanischen Korruptionsverbote zu erklären. Die USA drängten das Ausland zum Erlass ähnlicher Regeln. trump stellt alles auf den Kopf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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