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• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 19. Febr. 2025

FinCen Inhabermeldepflicht BOiR: Frist

 
.   Die BOiR-Meldepflicht für Gesellschaften in den USA lebt am 18. Februar 2025 wieder auf. Am nächsten Tag schrieb die Finanzmeldebehörde Inhaber der Gesellschaften an und verwies auf seine Verkündung unter dem Titel FinCEN Extends Beneficial Ownership Information Reporting Deadline by 30 Days; Announces Intention to Revise Reporting Rule.

Die neue Meldefrist für noch ungemeldete Gesellschaften läuft bis zum 21. März 2025. Nur die Kläger im noch laufenden Prozess unter dem Titel National Small Business United v. Yellen brauchen die Frist nicht zu beachten.

In der Regel ist die Meldung einfach. Bei FinCen sind auch andere Meldepflichten zu beachten, die komplizierter sind und bei Nichtbeachtung regelmäßig zu Strafen und eingezogenen Guthaben führen, beispielsweise die Meldung ausländischer Bankkonten oder ausländischer Nachlassausschüttungen.


Sonntag, den 16. Febr. 2025

Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA

 
.   Was der First Felon am Wochenende verkündet, entspricht einer deutlichen Absage an die Rechtstaatlichkeit und Verfassung:
He who saves his Country does not violate any Law.
Das ist ein Terroranschlag auf die moderne Demokratie. Wer kann die USA noch retten? Die Medien fürchten um ihre Druck- und Sendelizenzen. Das Volk kann sich vors Weiße Haus und den Kongress stellen. Aber die letzte Wahl hat das Ende der Gewaltenteilung gebracht.

trump setzt sich ungeschoren über Recht und Gesetz hinweg. Die Verfassung schreibt ihm hingegen in Article II, Section 3, vor:
…; he shall take Care that the Laws be faithfully executed,


Freitag, den 14. Febr. 2025

Absurde Regeln vom First Felon

 
.   Der Bundesanzeiger, Federal Register, ist normalerweise prall gefüllt mit neuen Verordnungen, Entwürfen, Einladungen der Öffentlichkeit zu Kommentierung und gelegentlichen Stellungnahmen aus dem Weißen Haus.

Diese Zeiten sind vorbei. Heute füllt sie der First Felon mit Schwachsinn, der die ihm durch die Verfassung gebotene ordentliche Verwaltung des Landes nur stören kann. Findet sich etwa richtiger Mehrwert im Verbot bestimmter Strohhalme? Was soll das idiotische Verbot der Verfolgung der Korruption?

Auszug aus dem Federal Register vom 14. Februar 2025

Vor Jahrzehnten war der Verfasser als Sachverständiger von einem Bundesamt beauftragt, dem Ausland die amerikanischen Korruptionsverbote zu erklären. Die USA drängten das Ausland zum Erlass ähnlicher Regeln. trump stellt alles auf den Kopf.


Mittwoch, den 29. Jan. 2025

Die ersten Dekrete des First Felon amtlich

 
.   Unter dem Titel Presidential Documents verkündet das Federal Register als Bundesanzeiger am 29. Januar 2025 die hier verlinkte Latte der gleich nach der Amtseinführung von ihm vollmundig gepriesenen Dekrete des neuen US-Präsidenten, die teilweise bereits wegen ihrer Verfassungs- oder Rechtswidrigkeit unwirksam sind:
PROCLAMATIONS
Guaranteeing the States Protection Against Invasion (Proc. 10888),
January 6, 2021, Events at or Near U.S. Capitol on; Granting Pardons and Commutation of Sentences for Certain Offenses (Proc. 10887),
U.S. Southern Border; Declaration of National Emergency (Proc. 10886),

EXECUTIVE ORDERS
Alaska Resource Potential; Efforts To Unleash (EO 14153),
American Citizenship; Efforts To Protect Meaning and Value (EO 14160),
American Energy; Efforts To Unleash (EO 14154),
Cartels and Other Organizations; Designation as Foreign Terrorist Organizations and Specially Designated Global Terrorists (EO 14157),
Election Interference and Improper Disclosure of Sensitive Governmental Information; Efforts To Hold Former Government Officials Accountable (EO 14152),
Energy; Declaring a National Emergency (EO 14156),
Government Agencies and Employees: DEI Programs and Preferencing; Efforts To End (EO 14151),
President's Department of Government Efficiency; Establishment and Implementation (EO 14158),
Protecting the American People Against Invasion (EO 14159),
Secretary of State; America First Policy Directive (EO 14150),
World Health Organization; U.S. Withdrawal (EO 14155),

ADMINISTRATIVE ORDERS
Temporary Withdrawal of All Outer Continental Shelf Areas From Offshore Wind Leasing and Review of Federal Government Leasing and Permitting Practices for Wind Projects (Memorandum of January 20, 2025),


Samstag, den 11. Jan. 2025

First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein

 
.   Was eine unconditional Discharge bedeutet, ist vielen unklar. Der First Felon Donald trump erhielt sie am 10. Januar 2025. Der Abschluss des Strafverfahrens gegen ihn richtete sich nach dem einzelstaatlichen Recht des Staates New York.

Wie die Leser wissen, hat jeder Staat und der Bund ein anderes Recht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass - ähnlich dem Zivilprozess in den USA - zuerst die Geschworenen mit einem Verdikt die Straftat feststellen und anschließend der Richter das Strafmaß bestimmt und damit ein Urteil erlassen kann.

So ist es in New York, und in manchen Staaten gibt es Mischformen der Zuständigkeit, aber das letzte Wort hat immer der Richter. Die Jury stellte fest, dass trump 34 Mal das Strafrecht des Staates verletzte. Er ist damit convicted, aber noch nicht verurteilt. Das Urteil folgte am 10. Januar 2025.

Wegen ungewöhnlicher Umstände verurteilte der Richter den Expräsidenten auf - nichts. Er beschränkte sich auf die Bestätigung des Verdikts und die Feststellung der Straftat ohne eine Strafzumessung, sodass der Fall damit beendet ist.

trump kann in die Berufung und Revision gehen, und das ist zu erwarten, da er immer den gesamten Rechtsweg ausschöpft. Reiche können sich das in den USA leisten. Ein Normalbürger hätte sich schon nicht die teuren, doch fruchtlosen Schritte leisten können, die trump zwischen dem Verdikt und dem Urteil ergriffen hatte.


Freitag, den 10. Jan. 2025

Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung

 
.   Mit einem Täuschungsverbot erließ das Verbraucherschutz- und Kartellamt der USA in Washington, DC, die Federal Trade Commission, am 9. Januar 2025 eine umfassende Verordnung unter der Bezeichnung Trade Regulation Rule on Unfair or Deceptive Fees; Final Rule. Die Verordnung trifft Angebote, die dem Verbraucher nicht den vollständigen Preis offenlegen.

Die Verordnungsbegründung enthält zahlreiche Beispiele aus dem Eintrittskarten-, Beherbergungs- und Reisewesen, in denen der Kunde mit illusorischen Lockvögelangeboten animiert wird, Angebote zu buchen, wobei sich der Preis mit sogenannten und echten Gebühren und Aufschlägen im Ergebnis erhöht. Der Kunde kann keine Preisvergleiche mit anderen Anbietern vornehmen, wenn der Endpreis unvergleichbar ist und oft erst nach mehreren Bestellschritten offengelegt wird.

Aufgrund dieser Verordnung werden Webseitenbedingungen ebenso wie Angebotseiten umfassend umformuliert werden müssen. Die Verordung tritt am 12. Mai 2025 in Kraft, und illusorische Preisangebote werden mit Sanktionen belegt.


Mittwoch, den 01. Jan. 2025

Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf

 
Zähmung der politischen Beeinflussung durch das Ausland
.   Unter dem Titel Amending and Clarifying Foreign Agents Registration Act Regulations verkündet das Bundesjustizministerium am 2. Januar 2025 einen Entwurf neuer Definitionen und Richtlinien für die Meldung von politischen Aktivitäten ausländischer Staaten und politischer Organisationen.

Das FARA-Gesetz sollte ursprünglich Amerikanern Transparenz bei der Beeinflussung politischer Gremien durch den deutschen Nazistaat verschaffen. Lange blieb es unbeachtet. Doch China, Russland und andere Staaten mischen sich so stark in die politische Landschaft in den USA ein, dass das Gesetz vor allem im vergangenen Jahrzehnt mehr Bedeutung gewann.

Die Änderungen richten sich nicht gegen bestimmte Staaten, sodass betreffen alle ausländischen Organisationen, die die Politik in den USA beeinflussen oder beeinflussen können, meldepflichtig sind.

Die neuen Klarstellungen bezwecken vor allem eine Befreiung von FARA-Meldungen für nichtpolitische Aktivitäten. Darunter fällt auch die anwaltliche Vertretung von Botschaften, internationalen Organisationen und Parteivertretungen beispielsweise vor Gerichten und Ämtern, also beispielsweise die Verteidigung in Prozessen und die Einholung von Baugenehmigungen. Die beabsichtigte Ausnahme für die anwaltliche Vertretung lautet:
Sec. 5.306 Exemption under section 3(g) of the Act.
(a) Any person qualified to practice law who engages or agrees to engage in the legal representation of a disclosed foreign principal before any court of law or any agency of the Government of the United States may be entitled to the section 3(g) exemption provided such representation does not extend beyond the bounds of normal legal representation as described in paragraph (b) of this section.
(b) "Legal representation" includes:
(1) Activities by retained and disclosed counsel intended to influence or persuade agency personnel or officials in the course of judicial proceedings; criminal law or civil enforcement inquiries, investigations, or proceedings; or agency proceedings conducted on the record, concerning the disclosed foreign principal; and
(2) Activities other than political activities, by the same counsel, that fall within the bounds of normal legal representation and involve providing information about the aforementioned proceeding, inquiry, or investigation, during the pendency of that proceeding, inquiry, or investigation to persons other than the agency or official decision-makers.
(c) Regardless of whether court or agency procedures require it, the attorney engaged in legal representation on behalf of a foreign principal before a court of law or an agency of the Government of the United States must disclose the attorney's foreign principal to the court or agency personnel or officials before whom the attorney appears.
Im gegenwärtigen Entwurfsstadium bittet das Ministerium bis zum 3. März 2025 um Anmerkungen aus der interessierten Öffentlichkeit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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