Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung
CK • Washington. Wie Vertragsrecht ist in den USA das Gesellschaftsrecht einzelstaatliches Recht. In jedem Staat ist es etwas anders. Aber der Bund führt am 1. Januar 2024 eine einheitliche Meldepflicht unter der Bezeichung Beneficial Owner Information ein. Die Gesetzesgrundlage ist der Corporate Transparency Act in 31 United States Code 5336. Die Durchführungsbestimmungen finden sich in 31 Code of Federal Regulations 1010.380.
Bereits jetzt warnt das zuständige FinCEN-Amt vor Phishing-Angriffen gegen meldewillige Unternehmen und deren Inhaber und Management, aber dennoch müssen die meisten Eigentümer und Leiter amerikanischer Gesellschaften aller Art das strafbewehrte Gesetz strikt befolgen. Bestehende Unternehmen müssen ihre Meldung bis zum 31. Dezember 2024 einreichen, neue binnen 30 Tagen - 90 Tage im Jahr 2024 - nach der Eintragung im einzelstaatlichen Handelsregister.
Obwohl die Entrüstung enorm ist, weil sich der Staat zum ersten Mal um die Identifizierung von mit Gesellschaften verbundenen Personen interessiert und gar Anschriften und Passmerkmale fordert, und obwohl die Verordnungsgebung noch nicht abgeschlossen ist, sollte man angesichts der zu erwartenden Strafen die Compliance schnellstens und gründlichst angehen.
Im ersten Schritt sollte man die notwendigen Informationen über Gesellschafter, Inhaber, Directors, Officers, Gründer und die Personen sammeln, die die Eintragung beim Handelsregister vorgenommen haben. Dann sollte man sich mit der online vorzunehmenden Meldung im Einzelfall vertraut machen.
Bereits jetzt warnt das zuständige FinCEN-Amt vor Phishing-Angriffen gegen meldewillige Unternehmen und deren Inhaber und Management, aber dennoch müssen die meisten Eigentümer und Leiter amerikanischer Gesellschaften aller Art das strafbewehrte Gesetz strikt befolgen. Bestehende Unternehmen müssen ihre Meldung bis zum 31. Dezember 2024 einreichen, neue binnen 30 Tagen - 90 Tage im Jahr 2024 - nach der Eintragung im einzelstaatlichen Handelsregister.
Obwohl die Entrüstung enorm ist, weil sich der Staat zum ersten Mal um die Identifizierung von mit Gesellschaften verbundenen Personen interessiert und gar Anschriften und Passmerkmale fordert, und obwohl die Verordnungsgebung noch nicht abgeschlossen ist, sollte man angesichts der zu erwartenden Strafen die Compliance schnellstens und gründlichst angehen.
Im ersten Schritt sollte man die notwendigen Informationen über Gesellschafter, Inhaber, Directors, Officers, Gründer und die Personen sammeln, die die Eintragung beim Handelsregister vorgenommen haben. Dann sollte man sich mit der online vorzunehmenden Meldung im Einzelfall vertraut machen.