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Samstag, den 11. Febr. 2023

Stadthallenkonzert platzt - haftet die Stadt?

 
.   Ein Konzertveranstalter mietete eine Stadthalle für ein Konzert, das platzte, weil er die Künstler nicht bezahlen konnte. Er verklagte die Stadt, die die Eintrittskarten verkaufte, wegen Betrugs, Unterschlagung und rechtswidrigen Eingriffs in seinen Geschäftsbetrieb.

Im Revisionsentscheid Laborfest LLC v. City of San Antonio vom 1. Februar 2023 entschied das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans gegen ihn. Die Stadt kann, wie ein Staat, in Texas eine Haftungsimmunität wie nach dem ius acta imperii-Grundsatz genießen, wenn sie öffentlichrechtlich handelt. Wenn sie am Geschäftsleben teilnimmt, verliert sie die Immunität in der Regel.

Das Gericht ging von Amtshandlungen in der Form der Bereitstellung und Verwaltung der Stadthalle zum Wohle der Öffentlichkeit aus und bejahte die Immunität nach texanischem Recht, das den Betrieb von Stadthallen als governmental einstuft. Der Revisionsentscheid ist bei Geschäftsbeziehungen mit staatlichen Stellen, beispielsweise auch Universitäten in transatlantischen Forschungsprojekten, bedeutsam. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass governmental auch im Vertragsrecht gilt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.