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Freitag, den 13. März 2026

Regimekritik nähert sich dem Verbot

 
Karikatur Herrscher nach Krieg
.   Antro­pic woll­te dem Pen­tagon keine Li­zenz für die AI-Nut­zung zur Kriegs­füh­rung oder Mas­sen­über­wa­chung ertei­len und wurde trotz beste­hen­den Ver­tra­ges förm­lich aus dem Bun­des­be­schaf­fungs­sys­tem ver­bannt. Das seit Januar 2025 herr­schen­de Regi­me er­laubt sich Un­vor­stell­bares.

Ameri­kaner - Urein­woh­ner, Bür­ger, Nicht­ein­gewan­der­te - wer­den als Beob­achter von ge­walt­täti­gen Hetz­jag­den auf ver­mute­te Aus­län­der ver­prü­gelt, fest­genom­men, getö­tet und ange­klagt. Ver­ur­teilt wurde nie­mand, aber die Toten blei­ben tot.

Diese Aktionen führen wie die allgemeine, gegen Regimekritiker gerichtete Einschüchterungspolitik mit Schadensersatzklagen und das vehemente hämische Schamreden zu unerwarteten Folgen. Eine Verunsicherung erfasst auch das Recht und seine Anwender.

Was darf man noch sagen, schreiben, generieren? Der AI-Dienst Gemini von Google verweigert die Mitwirkung an Karikaturen mit den Begriffen big man, blonde hair, orange skin, aber wirft noch das beigefügte Bild aus. Hat auch Google Angst? Metas Instagram nimmt das Bild an, aber veröffentlicht es nicht.

Wissenschaftler, TV-Nachrichten und Zeitungen stellen das geltende Recht und Kritik an seiner Missachtung durch das Regime vorsichtiger dar, um nicht in sein Kreuzfeuer zu geraten. Konservative Politiker knicken fast durch die Bank ein und bestehen nicht mehr auf der Befolgung geltenden Rechts. Die anderen belegt das Regime mit Feme. Sie noch bei Bluesky willkommen. X.com ist ja ein höriges Medium des vorauseilenden Gehorsams geworden.

Bis zur Wahl im November, an dessen Steuerung das Regime trotz Unzuständigkeit laut Verfassung heftig arbeitet, wird es wohl noch schlimmer. Alle drei Gewalten gehören aktuell dem Regime, und es schlachtet seine Macht aus. Die vierte Gewalt, die Presse, kann dagegen trotz ihres Schutzes im Ersten Verfassungszusatz nicht anstinken.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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