• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 31. Dez. 2010

Der Anwalt reagiert prompt  

.   Verjährungsfristen wirken in den USA nicht zum Jahresende. Drei Jahre sind drei Jahre. Nicht drei Jahre und der Rest des laufenden Jahres.

Daher kann der amerikanische Anwalt ohne Fristenhektik das Jahr nahezu besinnlich abschließen und beispielsweise die Werbung der Ärzte lesen.

Da heißt es: Bin einem Arztverein beigetreten. Treten auch Sie bei. $45 im Monat. Ich garantiere dann den Rückruf. Die persönliche Vorstellung bei Spezialisten. Gelegentlich gar ein Gespräch über Ihre Gesundheit.

Hmm, überlegt der Anwalt. Sollen wir das auch für unsere Mandanten einführen? $1000 Jahresbeitrag im Jahr? 10% Honorarnachlass? $10000 für 20%?

Ach, denkt der Anwalt. Unsere Mandanten fallen auf plumpe Tricks nicht herein. Fragen beantworten wir ohnehin prompt. Persönliche Gespräche, EMail, IM, Skype oder Facebook sind normal. Genauso die Bereitstellung von Experten. Vereinsmeierei verbessert nicht die Beratung.


Donnerstag, den 30. Dez. 2010

Gerichtsbarkeit über Zulieferer: Beweisausforschung  

.   Darf das Gericht in Washington, DC, seine Gerichtsbarkeit über einen bezirksfremden Zulieferer ausüben? Dessen Platinen wurde außerhalb des Bezirks in U-Bahnsysteme eingebaut. Diese fanden ihren Weg in den Bezirk und könnten für einen U-Bahnunfall verantwortlich sein.

Die Frage der Zuständigkeit für bezirksfremde oder ausländische Beklagte stellt sich häufig. Statt von örtlicher Zuständigkeit wird in den USA von personal Jurisdiction gesprochen. In diesem Fall geht es zunächst nur um die Zuständigkeit zur Feststellung der Zuständigkeit über die beklagte Person.

Dürfen die Kläger dazu den ortsfremde Hersteller, der keine Platinen in der Hauptstadt verkaufte, im Beweisausforschungsverfahren, Discovery, vernehmen? Ja, entscheidet das Bundesgericht Washingtons am 23. Dezember 2010 im Fall In the Matter of the Fort Totten Metrorail Cases Arising out of the Events of June 22, 2009, Az. 10-0314.

Für die Ermittlung der Zuständigkeit müssen sich alle Parteien - auch die Kläger selbst - dem oft aufwendigen Beweisverfahren mit der Vernehmung von Parteien und Zeugen sowie der gegenseitigen Akteneinsicht unterwerfen. Dazu reicht nach einem 30 Jahre alten Präzedenzfall des Supreme Court, World-Wide Volkswagen Corp. v. Woodson, 444 U.S. 286, 297 (1980), und einem Urteil gegen Fiat von 1982 bereits, wenn das Produkt vorhersehbar in wesentlichen Mengen in den Gerichtsbezirk gelangte. Der lesenswerte Beweisbeschluss erklärt ausführlich die Rechtsgrundlagen.

Aus diesem Beschluss leitet sich jedoch nicht ab, dass die gerichtliche Zuständigkeit für das Hauptverfahren besteht. Darüber dürfen sich die Parteien nach der jurisdictional Discovery und ihrer Auswertung sowie einer weiteren Entscheidung des Gerichts streiten. Manchmal dauert allein der Zuständigkeitsstreit Jahrzehnte.


Mittwoch, den 29. Dez. 2010

Beweis frisiert: Kanzlei haftet für $387.738,07  

.   Sexsklaverei hielt die Bedienung dem Restau­rant vor. Davon blieb nach ihrer Vernehmung und der ihrer Kollegen nichts übrig. Doch ihre Anwälte beharrten darauf. Sie ergänzten das Wort­protokoll ihrer Deposition mit 868 Änderungen.

Das Restaurant beantragte deshalb die Verur­teilung der Anwälte als Sanktion für die Fälschung des Transcripts. Das Bundes­berufungs­gericht des elften US-Bezirks bestätigte am 28. Dezember 2010 in Floride Norelus v. Denny's Inc., Az. 07-14077, diese Maßregelung.

Die Anwalts­kanzlei schuldet für die Beweis­manipulation die Kosten, die der ihr nachfol­gende Prozess­abschnitt verursachte: $387.738,07.


Dienstag, den 28. Dez. 2010

Kunde haftet bei Verleumdung, Hoster nicht  

.   Die AGB der Web­hoster machen sie nicht zu Dritt­schuldnern einer Löschungs­verfügung für diffamie­rende Inhalte ihrer Kunden. Eine einst­weilige Verfügung richtete sich gegen Kunden des Hosters. Diese entfernten die Inhalte nicht.

Die Verfügungs­kläger wollten die Verfügung gegen den Hoster und seinen Manager nach Rule 65(d)(2)(C) FRCP erstrecken. Doch das Gericht wies den Antrag ab, da diese nicht als Personen who are in active concert or participation gelten.

Am 27. Dezember 2010 bestätigte das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks der USA in Chicago die Abweisung. Im Fall Blockowizc et al. v. Williams et al., Az. 10-1167, erörterte es detailliert die Erstreckung einer Injunction im Internet­hoster-Kunden-Verhältnis.

Die Hoster-AGB versprachen den Kunden, niemals etwas zu entfernen, und den Besuchern, niemals als Richter und Geschworene über Inhalte zu urteilen. Nach den AGB würde der Hoster lediglich Gerichts­urteile befolgen. Die Kunden dürfen ihrerseits keine illegalen oder diffamie­renden Inhalte auf der Web­seite verbreiten.

Diese AGB und die daraus abgeleitete Löschungs­verweigerung sind nach Fest­stellung des Gerichts nicht als Beihilfe zur Verletzung einer Löschungs­verfügung zu betrachten. Eine Beihilfe besteht weder im Nicht­löschen noch im Nicht­verklagen der Kunden zur Durch­setzung der AGB.


Montag, den 27. Dez. 2010

Schadensminderung bei Social Media  

.   Was tut der Anwalt, wenn die Mandanten Social Media nicht verstehen und nicht bemerken, wie ihr Unternehmen dort zugrunde geredet wird?

Schnell eingreifen und antworten? Auch wenn er nicht weiß, ob die Mandantschaft das wünscht? Wenn Gefahr im Verzuge besteht?

Gerade traf einmal wieder alles zu. Mandanten kaufen ein Unternehmen. Bei Twitter wird berichtet, dass es schließt. Der Anwalt weiß, dass genau das Gegenteil wahr ist. Das monatelang vorbereitete Closing hat heute stattgefunden. Die Mandanten bereiten die Weiterführung intensiv vor.

Da sie bei Behörden und unerreichbar sind sowie gestanden, Social Media nicht zu verstehen, antwortet der Anwalt bei Twitter: Im Gegenteil lautet die Replik auf die behauptete Einmottung.

Ist das der vertretbare Mittelweg zwischen der Offenlegung vielleicht noch vertraulicher Details und der Abwendung von Rufschaden? Die Mandanten haben nichts von Vertraulichkeit gesagt. Das Geschäft lebt vom guten Ruf und Ruhm.

Doch ein Anwalt weiß oft mehr als Mandanten die Welt wissen lassen wollen. Andererseits können Gerüchte in Social Media den guten Ruf in Windeseile ruinieren. Daher die Suche nach dem Mittelweg.

Der Schaden ist abgewendet. Die Twitterer reden nicht mehr vom Dichtmachen.


Sonntag, den 26. Dez. 2010

Neue Mine: Zuviel Selen  

.   Greater Yellowstone Coalition greift mit verbundenen Umwelt­schutz­gruppen die Genehmigung eines Minen­ausbaus unter einem Bundes­nationalpark an: Das Ermessen bei der Beur­teilung von über­schüssigem Selen sei von den Ämtern fehler­haft, arbitrary and capricious, ausgeübt worden.

Das Urteil des Bundesberufungs­gerichts des neunten Bezirks in San Francisco führt den Umwelt­rechtler mit einer verständ­lichen Begrün­dung von 38 Seiten, einschließ­lich der abweichenden Minder­meinung, in das Recht in den USA ein: Greater Yellowstone Coalition et al. v. Lewis et al., Az. 09-35729.


Samstag, den 25. Dez. 2010

Gemeinsam erdacht, getrennt verdient  

.   Zwei Erfinder erfinden. Sie streiten, trennen und gestatten sich, die Ideen beliebig zu verwerten, ohne je dem Anderen etwas zu schulden.

Der Rechtsfriede kollidiert mit Neid, als ein Erfinder Erfolg und massig Geld genießt, während der andere darbt. Der Arme verklagt den Reichen.

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, schildert das Drama nachvollziehbar und bestätigt das Untergericht im Fall Shum v. Intel et al., Az. 09-1385, am 22. Dezember 2010: Ansprüche aus Vertrag und deliktischer Haftung bestehen nicht.


Freitag, den 24. Dez. 2010

Im Namen des Volkes gegen Unbekannt  

NG - Washington.   Während in Deutschland Gerichtsentscheidungen aufgrund des Datenschutzes sowie anderer schützenswerter Rechte grundsätzlich nur anonymisiert veröffentlicht werden, sieht dies die amerikanische Veröffentlichungspraxis nicht vor. Hier werden die Urteile stehts mit vollen Parteiennamen dem Volk zugänglich gemacht.

In der am 22. Dezember 2010 vom Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks veröffentlichten Entscheidung United States of America v. Anonymous Defendant No. 10-1033 fällt das Gericht allerdings das Urteil gegen einen anonymen Angeklagten.

Daher macht es von dem Grundsatz der vollen Namensnennung aufgrund einer Kronzeugenregelung und unter Geheimhaltungsgesichtspunkten - die Akten bleiben under Seal - eine Ausnahme, da der Angeklagte für die Ermittler wertvolle Informationen der Drogenszene preisgegeben hatte.


Donnerstag, den 23. Dez. 2010

Fremde Dateien im Prozess  

.   Das Konzept des Litigitation Hold verbietet es nicht nur Prozessparteien, Beweise zu vernichten, verlieren oder verändern. Auch wer einen Prozess in den USA erwartet, muss Beweismittel schützen, damit sie im Prozess von der Gegenseite im Rahmen der Discovery ausgewertet werden können.

Wer sich nicht an diese Regel hält und die Spoliation of Evidence geschehen lässt oder gar fördert, setzt sich im Prozess Sanktionen aus. Diese können die Abweisung von Einreden und Einwendungen zur Vermutung des ungünstigen Beweises oder auch zur Klageabweisung oder Verurteilung reichen.

Dabei steht dem Gericht viel Ermessen zu. Am 20. Dezember 2010 wurden gelinde Sanktionen in der Revision genehmigt: Union Pump Co. v. Centrifugal Technology, Inc. Das Gericht hatte nach einem Geschworenenspruch von 2,1 Mio. Dollar keinen Anlass gesehen, der beweisunterdrückenden Partei weitere gerechtigkeitsfördernde Maßnahmen aufzuerlegen.

Die Beklagte hatte ernormes Glück. Sie hatte streiterhebliche CAD-Dateien von Bändern und Festplatten gelöscht und sich selbst des Beweises überführt, rechtwidrig bestimmte Dateien der Klägerin über ein Pumpendesign zu besitzen und gewerblich auszuschlachten. Der Juryspruch orientierte sich am Unternehmenswert. Den setzte das Gericht in ein Urteil um.


Mittwoch, den 22. Dez. 2010

Netzneutralität in den USA erklärt  

.   Unter dem Titel FCC Acts to Preserve Internet Freedom and Openness veröffentlichte das amerikanische Bundesnetzamt, Federal Communications Commission, in der Hauptstadt Washington am 21. Dezember 2010 die Erklärungen des Amts sowie der leitenden Kommissare:
News Release: Acrobat
Genachowski: Acrobat
Copps: Acrobat
McDowell: Acrobat
Clyburn: Acrobat
Baker: Acrobat
Hinweis: Der Bericht erschien zuerst in der Mobilfassung US-Recht auf Deutsch am 21. Dezember 2010.


Mittwoch, den 22. Dez. 2010

Dienstag, den 21. Dez. 2010

Bebauungsplan per Konkurs kippen  

.   Eine Schule wird verkauft; eine Privatschule kauft sie und will zuerst ausbauen. Die Nachbarn sammeln 2 Mio. Dollar und kämpfen bis vors höchste Gericht, um die Schulnutzung hinter ihren Palästen zu unterbinden. Die Erwerberin kann sich den Streit nicht mehr leisten und tritt den Kaufvertrag an einen Bauherrn ab, die die Schule abreißt und vier Paläste auf das Gelände setzt.

Etwas weiter geht der Bauherr im heutigen Wall Street Journal-Bericht A Billionaire's Dune Duel Michigan Township Risks Insolvency to Fight Chesapeake CEO's Development Plan. Aus der Sicht der Gemeinde will er sie durch den Rechtsstreit in den Konkurs treiben und damit den Bebauungsplan abschaffen. Dann kann er nach eigenen Vorstellungen den Strand bebauen.

Prozesse kosten. Auch der Staat kann sich nicht alles leisten.


Montag, den 20. Dez. 2010

Partners Meeting: Bonus für Associates  

.   Wie haben die Junior Partners und Associates das Jahr bestanden? Das Partners Meeting zollt ihnen Anerkennung. Auf den Bonus der Kanzlei legen die Partner persönlich etwas drauf. Sie wissen den Einsatz ihrer Truppe zu schätzen.

In den folgenden Tagen machen die Associates die Runde, um sich persönlich zu bedanken. Sie hörten die Gerüchte in den Medien, tauschten Zahlen mit Kollegen in anderen Kanzleien und sind sich ihrer Zukunft nie so sicher, wie sie es verdienen.

Die Bewertungen der Partner und die Boni bestärken sie in der Erkenntnis, dass sie mit einer kleinen Kanzlei eine gute Wahl getroffen haben. Nicht nur ein Rädchen in einer großen Maschine zu sein, früh den Mandanten direkt verantwortlich zu werden - das sind Dauerboni.

Leistung und Einsatz zahlen sich auch mit der Sonderhonorierung vor Weihnachten aus.


Sonntag, den 19. Dez. 2010

Merkmale des Verfahrenspatents  

.   Die Merkmale des Verfahrenspatents erörtert das landesweit für Patentfragen zuständige Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks im Zusammen­hang mit einem Biotechnologie­verfahren unter Berück­sichtigung des Bilski-Urteils vom Obersten Bundes­gerichtshof im Fall Prome­theus Labora­tories, Inc. v. Mayo Collabo­rative Services, Az. 08-1403, am 17. Dezember 2010.

Der Supreme Court habe das Machine Trans­formation-Merkmal nicht als unzulässig zurück­gewiesen. Vielmehr habe er erklärt, dass es nicht das einzige Kriterium für die Patentier­barkeit von Verfahren nach 35 USC §101 sei, bestimmt der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in seiner wegwei­senden Ent­scheidung.


Samstag, den 18. Dez. 2010

Urteile der Woche im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Beweise im Produkthaftungsfall, Scelta v. Boehringer Ingelheim, 8th Cir. 17 DEZ 2010, http://bit.ly/gDdpB6

Spamopfer als Begünstigter des ICANN-Vertrags mit Domainregister? Daniel Balsam v. Tucows Inc., 9th Cir. 16 DEZ 2010, http://www.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2010/12/16/09-17625.pdf

Missbrauchtes Telekommonopol, Verizon Maryland, Incorporated v. Core Communications, Inc., 4th Cir. 16 DEZ 2010, http://bit.ly/e5C5Ms

Zivilrechtliches Beweisverfahren in USA f. Strafprozess im Ausland, In re: Chevron Corp., 2nd Cir. 15. DEZ 2010, http://bit.ly/e2xSlG

Marke, Verletzung, Kenntnis, Verwirkung, RBC Nice Bearings, Inc. v. Peer Bearing Co., 2nd Cir. 15 DEZ 2010, http://bit.ly/hAbopQ

Forum non conveniens-Verweisung ins Ausland, Zions First National Bank v. Moto Diesel Mexicana, 6th Cir. 15 DEZ 2010, http://www.ca6.uscourts.gov/opinions.pdf/10a0379p-06.pdf

Sammelklage wg. verlorenem Laptop mit 97000 Personaldaten, Krottner v. Starbucks Corp., 9th Cir. 14. DEZ 2010, http://sbx.rex.im

DMCA-Verletzung durch WoW Robot? Mdy Industries, Llc v. Blizzard Entertainment, Inc., 9th Cir. 14 DEZ 2010, http://wow.rex.im

Identitätsdiebstahl, Klage gegen selbst, Shawn Martin Finch v. Shawn Martin Finch , 3rd Cir. 13 DEZ 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/102786np.pdf

Rechtskraftsfreie Klagabweisung, Michigan Surgery Investment v. Arman, 6th Cir. 14 DEZ 2010, http://bit.ly/hYrery

Supreme Court unentschieden, Urteil bestätigt, Costco Wholesale Corp. v. Omega S.A., SCt. 13 DEZ 2010, http://bit.ly/e3R2pP

Verlängerte Verjährung bei Völkermord, Movsesian v. Versicherung AG, 9th Cir. 13 DEZ 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 17. Dez. 2010

Kampf dem Spam: Haftet Domainregistrar?  

.   Soll der Domainregistrar, bei dem ein Spammer eine Spamdomain anonym anmelden kann, für ein Urteil über $1.125.000 gegen den unauffindbaren Spammer haften, weil der Registrar die anonyme Anmeldung ermöglicht?

In San Francisco entschied am 16. Dezember 2010 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Daniel Balsam v. Tucows Inc., Az. 09-17625, gegen das Spamopfer. Das behauptete Konzept einer Drittbegünstigung durch den Registrar­akkreditierungs­vertrag von ICANN mit dem Registrar greife nicht.


Donnerstag, den 16. Dez. 2010

Themen im KR-Länderreport USA  

.   Der Länderreport USA in Kommunikation & Recht enthält für dieses Quartal die folgenden vom Verfasser erörterten Themen im amerikanischen Recht:
Jugendschutz im Supreme Court
Löschungsforderung muss Verletzung spezifizieren
GPL2-Verstoß als Urheberrechtsverletzung
Kritik an Unternehmen
Domainsquatting
Die Bewertung von Unternehmen, Domainsquatting, GPL-Verletzungen sowie die Forderung zur Löschung von Inhalten aus Internetangeboten finden ihr Gegenstück auch im deutschen Recht. Die Interessenslagen sind oft vergleichbar mit den amerikanischen, wenn auch die gesetzlichen Lösungsansätze voneinander stark abweichen.

Der Jugendschutz hingegen ist ein nahezu unbekanntes Thema, das erst mit einem kalifornischen Vorstoß vorübergehend - doch dann bald auf höchster Ebene - Aufregung verursachte. Nur die Impressumspflicht ist Amerikanern noch weniger ein Begriff.


Mittwoch, den 15. Dez. 2010

Handy, EMail, GPS: Nicht ohne Richterbeschluss  

.   Die strafrechtlichen Fragen des Rechts neuer Medien werden hier selten dargestellt, doch auch sie erfahren Antworten im maßgeblichen Präzedenzfallrecht der USA. Die Verfassung des Bundes sieht zahlreiche Vorkehrungen gegen warrantless Seizures and Searches vor.

Dass die richterliche Mitwirkung auch bei der Ausforschung von GPS- und Handyverbindungsdaten sowie bei der Beschlagnahme von EMail erforderlich ist, fasst Kravets in Court Rebuffs Obama on Warrantless Cell-Site Tracking am 15. Dezember 2010 zusammen.


Mittwoch, den 15. Dez. 2010

Jagd auf den Beklagten  

.   Kein Melderegister in den USA: Wie findet man die richtige Zustellungsanschrift eines Beklagten? Im Fall Relational, LLC v. Robert A. Hodges, Az. 09-3625, war der Schuldner aus Florida verschwunden. Dort sollte vertraglich eine etwaige Klage zugestellt werden.

Wie man vorgeht, schildert die Urteilsbegründung krimimäßig am 8. Dezember 2010. Der Kläger schaltete einen Detektiv ein. Dieser machte den Schuldner in England aus. Dort wurde die Klage über einen Zustellungsdienst an einen Herrn übergeben, der sich als der Schuldner bezeichnete.

Später erklärte der Beklagte im US-Prozess, er sei es nicht gewesen. Er sei am fraglichen Tag in der Kneipe gewesen. Das Urteil zeigt auch die in den USA unverzichtbaren Nachweise für die Arbeit der Detektei und Zusteller auf.

Im Ergebnis: Viel mehr Arbeit als bei einer Meldeamtsabfrage. Viel höhere Kosten. Viel mehr Papier. Darauf muss man sich bei der Anschriftenermittlung in den USA einstellen.

Die Mühe muss man sich auch geben, wenn der Prozess nicht in den USA stattfindet, sondern im Ausland, wenn mit einem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in den USA zu rechnen ist. Darin wird bei einer Anfechtung nämlich die Zustellung nach amerikanischem Recht gründlich geprüft.


Dienstag, den 14. Dez. 2010

Brisantes Urteil: WoW, Cheats, Bots, Copyright  

.   Nach der Erstmeldung bei Twitter: @USAnwalt DMCA-Verletzung durch WoW Robot? MDY Industries, LLC v. Blizzard Entertainment, Inc., 9th Cir. 14 DEZ 2010: http://wow.rex.im nun die erste Auswertung des brisanten Urteils.

Rechtsfrage: Haftet der Anbieter von Glider, des das Videospiel World of Warcraft beschleunigenden Bots, für Urheberrechtsverletzung nach dem Digital Millennium Copyright Act und Vertragsbruch, und ist er nach dem Recht der unerlaubten Handlungen wegen Eingriffs in Verträge mit Dritten haftbar?

Urteil: Az. 09-15932. 47 Seiten. Knapp 30 reine Rechtsausführungen ohne Subsumtion.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, der Ninth Circuit in San Francisco, bricht in seiner DCMA-Auslegung mit dem Spezialgericht, dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.

Ergebnis: Bots wie Glider, und Cheats, können Lizenzen und Verträge des WoW-Videospiels verletzen.

Das Gericht unterscheidet genau die Lizenzbedingungen, Conditions, von den Vertragsversprechen, Covenants, die in denselben EULA und ToU enthalten sind. Auf die Bezeichnung in EULA/ToU kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob die urheberrechtlichen Nutzungsbedingungen nach dem Copyright Act oder die Vertragsverpflichtungen berührt sind.

Neben dem Vertrags- und Urheberrecht kann auch ein deliktischer Anspruch bestehen: Wegen unerlaubten Eingriffs in die Vertragsbeziehungen zwischen dem Game-Anbieter und den die Bots nutzenden Kunden.

Der Fall kehrt nach amerikanischem Prozessrecht nun zurück ans Gericht der ersten Instanz, wo die Geschworenen der Jury die Subsumtion vornehmen.

Das Urteil eröffnet den Weg zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Zuvor muss es allerdings noch gründlich ausgewertet werden.


Dienstag, den 14. Dez. 2010

Umzug der Corporation in den USA  

.   Umziehen ist teuer. Das gilt erst recht für die Corporation in den USA. Jeder Staat hat sein eigenes Handelsregister. Hin- und Herschieben gibt es nicht. Gründer sollten sich daher den Sitzstaat gut auswählen.

Im anderen Staat eine neue Gesellschaft gründen, kann ein paar tausend Dollar kosten. Die bestehende Corporation im ersten Staat auflösen kostet manchmal mehr. Die steuerneutrale Übertragung der Assets durch einen Merger macht auch eine Menge aus.

Die zeitliche Abfolge ist auch wichtig. Am 31. Dezember löschen und am 1. Januar neu gründen bringt nichts. Wo bleibt dabei die Übernahme? Der steuerneutrale Merger? Und zudem: Die erste Corporation besteht in Liquidation weiter, sodass auch die amtlichen Meldegebühren und Steuern anfallen, bis die Auflösung abgeschlossen ist.

Manchmal ist es schneller, einfacher und billiger, mit der bestehenden Gesellschaft im anderen Staat aufzutreten, wo sie schlicht angemeldet wird. Das ist recht üblich.


Montag, den 13. Dez. 2010

Sammelklage wegen Comic-Avataren bei Facebook  

.   Am 9. Dezember 2010 argumentiert Thomas Dapp unter dem Titel Facebook wird zurzeit von Comicfiguren überschwemmt. Die digitale Welt braucht dringend eine Urheberrechtsanpassung! im Johns Hopkins University American Institute for Contemporary German Studies für eine Gesetzesänderung als Antwort auf Urheberrechtsverletzungen bei Facebook durch den Einsatz fremder Comic-Bilder als Avatare.

Der Artikel behauptet, dass das Urheberrecht durch diese Avatare verletzt wird, und bestätigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und bereits Mechanismen zur Rechteverfolgung gesetzlich bestehen. Damit wird die Forderung nach gesetzgeberischen Schritten entkräftet.

Soweit die Rechtsverfolgung wirtschaftlich unrealisierbar erscheint, verweist Dapp auf die Lösung der Sammelklage. Wie beim Urheberrecht, das wahrscheinlich nicht durch die Avatare verletzt ist und in den USA die Fair Use-Regeln aktiviert, geht Dapp jedoch von einem unüblichen Ansatz aus:

Die Sammelklage wird in den USA nicht als Mittel eines oder weniger Opfer gegen zahlreiche Täter, sonder als Klage von Massenopfern gegen einen oder wenige Täter eingesetzt. Ansonsten wäre sie wirtschaftlich unrealisierbar. Zudem ist aus unternehmerischer Sicht der Griff zur Sammelklage nicht hinnehmbar: Das Sammelklagekonzept wird wegen des oft beobachteten Missbrauchs verachtet, wenn nicht gar gehasst und veranlasst den Gesetzgeber deshalb häufig zu restriktiven Korrekturen.


Sonntag, den 12. Dez. 2010

Wichtige Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Woche in den USA:
Rechtskraft des abweisenden Diffamierungsurteils, Mitchell v. KDJM-FM, 10th Cir. 10 DEZ 2010, PDF

100%-ige US-Tochter gefährlich, Mutter haftet: IMARK MARKETING SERVICES, LLC v. GEOPLAST S.P.A., DCDC 6 DEZ 2010, PDF

Zustellung der amerikanischen Klage im Ausland, Relational, LLC v. Robert Hodges, 7th Cir. 8 DEZ 2010, PDF

PayPal Inkasso unterliegt allgemeinen Regeln, Oppenheim v. I.C. System, Inc., 11th Cir. 7 DEZ 2010, http://bit.ly/g9FZFT

Rechtliche Einordnung der Elektrozigarette, Sottera, Inc. v. FDA , DC Cir. 7 DEZ 2010, PDF

Ändert Ordre Public Versicherungspolice? Progressive Gulf Insurance Co v. Christian Faehnrich, 9th Cir. 7 DEZ 2010, http://bit.ly/fh3WR8

Geldtransferpatentstreit, Western Union Co. v. Moneygram Payment Systems, CAFC 7 DEZ 2010, http://bit.ly/hXo76A

Fehler der uneigennützigen Anwältin gerügt, In re Amy Gell, 2nd Cir. 7 DEZ 2010, PDF

Rückabwicklung im Konkurs, SunCal Communities I LLC, v. Lehman Commercial Paper, Inc., 2nd Cir. 7 DEZ 2010, PDF

Franchise-Kredit im Prozess, Barkan v. Dunkin' Donuts, 1st Cir. 6 DEZ 2010, http://bit.ly/eg3wrW

Durchgriffshaftung im Vertragsstreit, Atateks Foreign Trade, Ltd. v. Private Label Sourcing, LLC, 2nd Cir. 6. DEZ 2010, http://bit.ly/dIuv01
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 11. Dez. 2010

Beweis ausländischen Rechts: Objection!  

.   Der Beweis anwendbaren ausländischen Rechts erfolgt im US-Prozess durch Sachverständige, oft Rechtsanwälte, die in der ausländischen Rechtsordnung und im amerikanischen Recht ausgebildet und mit dem Kreuzverhör vertraut sind.

Als sachverständiger Zeuge muss man schließlich wissen, wann man den Mund hält und dem Anwalt der auftraggebenden Partei eine Pause einräumt, um Objection, Your Honor zu rufen.

Um überhaupt den Beweis über ausländisches Recht antreten zu dürfen, muss es anwendbar sein. Im Gewehrunfallprozess Katzenmeier v. Blackpowder Products, Inc., Az. 09-1146, bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 10. Dezember 2010, dass der Beweis ausländischer Produktrichtlinien unzulässig ist, wenn amerikanisches Produkthaftungsrecht anwendbar ist.

Die Geschworenen sollen in ihrer Subsumtion nicht verwirrt werden, aaO S. 2 Fn. 4. Hier wäre dies denkbar gewesen, wenn der Kläger den Beweis spanischer Waffenprüf- und -sicherheits­vorschriften erbracht hätte, die schärfer als die amerikanischen sind.


Freitag, den 10. Dez. 2010

Trotz Corporation in den USA: Zugriff auf die Mutter  

.   Man muss den Mandanten immer abraten, und immer wieder wollen sie es doch: Die zu 100% von der Muttergesellschaft im Ausland gehaltene Tochtergesellschaft in den USA. Die Alternative lautet: Die Anteile streuen. Bei der deutschen GmbH kann beispielsweise je ein Drittel der Shares der USA-Corporation der GmbH und ihren beiden Gesellschaftern gehören.

Warum? Die Alleingesellschafterstellung steigert erstens das Risiko der Durchgriffshaftung und erlaubt zweitens dem amerikanischen Gericht bei einer Klage gegen die GmbH wegen US-Aktivitäten, die Gerichtsbarkeit über die Mutter auszuüben, indem es die US-Gesellschaft als Alter Ego der Mutter ignoriert. Die Corporation verfehlt dann den Zweck, die Mutter vor der Haftung in den USA zu isolieren.

Im Fall IMARK Marketing Services, LLC v. Geoplast SPA, Az. 10-0347, bekam dies eine italienische Herstellerin vor dem Bundesgericht der Hauptstadt am 6. Dezember 2010 zu spüren. Ein weiterer vom Gericht erwogener Faktor war die Begleichung von Rechnungen der Tochter, die nicht einmal ein Bankkonto in den USA eröffnet hatte, durch die Mutter.


Donnerstag, den 09. Dez. 2010

Staat greift auf Discovery-Akten zu  

.   Im Beweisverfahren vor US-Gerichten sind Parteien verpflichtet, sich gegenseitig alles möglicherweise Relevante vorzulegen. Deshalb wird das Discovery-Verfahren des amerikanischen Zivilprozesses oft Ausforschungsbeweisverfahren genannt.

Fishing Expeditions dürfen die Beweisverfahren nicht sein, und die Anwälte der Parteien kämpfen hart um jedes Blatt Papier und jede Vernehmung. Doch die Wirkung ist aus Parteiensicht oft diesselbe.

Verheerender wird es, wenn sich danach der Staat an die ausgetauschten Beweismittel macht. Das kann er, beispielsweise im Rahmen eines Grand Jury-Strafvorverfahrens. Im Fall In re: Grand Jury Subpoenas served on White & Case et al., Az. 10-15758, bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 7. Dezember 2010 die Zulässigkeit der Auskunftsaufforderungen - gegen die Anträge der Anwaltskanzleien, die die Beweise ihrer Mandanten vor dem staatsanwaltschaftlichen Zugriff schützen wollten.


Mittwoch, den 08. Dez. 2010

Hand im Laden verbrannt  

.   Im Lebensmittelgeschäft wurde dem Kunden die Hand zu warm, und er verklagt es auf Schadensersatz wegen emotionaler Schäden und fehlender Warnung vor Gefahren. Ob er in den Pizzaofen oder an eine Glühbirne griff, steht nicht im Urteil des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks im Fall Redmond v. Fresh Grocers Store, Az. 10-2533.

Vor dem Bundesgericht macht er eine Klage nach Bundesrecht anhängig: Verstoß gegen den Food, Drug and Cosmetic Act, 21 USC §301 ff. Dafür ist das Bundesgericht auch zuständig, allerdings vermittelt das Gesetz Privaten keine Ansprüche. Es regelt das Verhältnis zwischen Staat und Hersteller.

In der Berufung verweist der Kunde auf ein einzelstaatliches Gesetz, Ohio Products Liability Act, der jedoch Produkthaftungsfälle regelt. Seine anspruchslose Klage verliert er daher am 6. Dezember 2010 rundum.


Dienstag, den 07. Dez. 2010

Durchgriffshaftung im Vertragsstreit  

NG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks erläutert in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2010 im Fall Atateks Trade, Ltd. v. Private Label Sourcing, LLC., Second Skin, LLC., Az. 09-3146, die Durchgriffshaftung, nach der eine Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Tochtergesellschaft und einzeln für die der Klägerin zugefügten Vertragsbrüche haftet.

Das Ausgangsgericht hatte der Klägerin $1.454.996,33 Schadensersatz wegen Vertragsbruch gegen beide Beklagte zugesprochen. Dieses Urteil bestätigte der United States Court of Appeals for the Second Circuit. Der United States District Court for the Southern District of New York habe als Erstgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Durchgriffshaftung bei den Beklagten, der Muttergesellschaft Second Skin, und der Tochtergesellschaft Private Label Sourcing, vorlagen.

Dazu ist zum einen erforderlich, dass (1) die Muttergesellschaft, Owner, als Shareholder solch eine Kontrolle über die Tochtergesellschaft ausübt, dass diese nur noch wie ein Mittler der Muttergesellschaft wirkt, also als ihr Alter Ego - wobei herauszuheben ist, dass das Gericht unter diesem Punkt lesenswert die dafür notwendigen Merkmale wie die unterlassene Beachtung von gesellschaftsrechtlichen Formalitäten, übereinstimmende Gesellschafter, Vorstände oder Aufsichtsräte und Teilung von Büroraum und Ausrüstung diskutiert. Zum anderen ist für die Durchgriffshaftung weiter zu prüfen, ob (2) die Kontrolle der Muttergesellschaft betrügerisch ausgenutzt wurde und (3) dies zu einem Rechtsverlust oder einer Rechtsverletzung der klagenden Vertragspartei geführt hat.


Montag, den 06. Dez. 2010

Deliktische Haftung des Feindstaats  

.   Ein Bombenanschlag löst emotionale Schäden bei Opfern und Verwandten aus. Der Feindstaat genießt in der Regel Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act vor amerikanischen Gerichten.

Der Bombenanschlag in Beirut von 1983 unterliegt jedoch einer nachfolgenden, rückwirkenden Beschränkung dieses Grundsatzes, entscheidet das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall Emma Jean Anderson et al. v. Islamic Republic of Iran et al., Az. 08-535.

Neben der Zuständigkeitsfrage und der eines Versäumnisurteils gegen einen Souverän erörtert das Gericht auch die nach unterschiedlichem einzelstaatlichen Recht anwendbaren Grundsätze für ein Schmerzensgeld.

Die kausale Verbindung des Iran zum Anschlag und Schaden stellt es am 1. Dezember 2010 fest. Die Haftung dem Grunde nach bejaht es. Die Ermittlung des Schadensersatzes bleibt dem nächsten Verfahrensschritt vorbehalten.


Sonntag, den 05. Dez. 2010

Die wichtigsten neuen Urteile in den USA  

.   Wegen des Thanksgiving-Feiertags folgen ausnahmsweise die wichtigsten Urteile der letzten zwei Wochen:
Prozesstransfer aus Texas in freundlicheres Forum, in Re Acer America Corp., CAFC 3 DEZ 2010, PDF

Kein Versäumnisurteil gegen Bank, Gallant v. Deutsche Bank, 4th Cir. 3 DEZ 2010, PDF

Zustellungs- und Gerichtsstandsklausel, Dinallo v. Dunav Insurance Company, 2nd Cir. 1 DEZ 2010, PDF

Markenverwechslungsgefahr verneint, Primepoint v. Primepay, 3rd Cir 29 NOV 2010, PDF

Verwechslungsgefahr, eV abgelehnt, People's United Bank v. PeoplesBank, 2nd Cir. 1 DEZ 2010, PDF

Wer haftet für verdorbene Ernte? Agrar- u. Beweisrecht, Clifford v. Crop Production Services, 7th Cir. 29 Nov 2010, PDF

Keine Alters- und Herkunftsdiskriminierung, Prakash Naik v. Boehringer Ingelheim, 7th Cir 22 NOV 2010, PDF

Schutz von Pinnipeds am Staudamm: Merkmale der Ermessensausübung, Humane Society v. Gutierrez, 9th Cir. 23 NOV 2010, PDF
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Samstag, den 04. Dez. 2010

Verkehrsrecht im Weltall  

.   Im Weltall kann nicht jeder nach Belieben rumgurken, bis er auf ein Stoppschild stößt. Von der Welt ins Weltall braucht man eine Genehmigung, und eine Rückkehrerlaubnis ist gleichermaßen erforderlich. Nur so kann der Staat einschätzen, ob das durchschnittliche Todesrisiko von maximal 0,00003 Flugschrottunfällen eingehalten wird.

Verfahrensrecht wie materielles Recht findet der interessierte Leser in der Mitteilung der Federal Aviation Administration im Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2010 unter dem Titel Waiver of Acceptable Mission Risk Restriction for Reentry and a Reentry Vehicle, die die Rückkehr eines Raumfahrzeuges der Space Exploration Technologies Corp. in 14 CFR 431.35(b)(1)(i) regelt. Die Firma schließt ein höheres Risiko nicht aus.


Freitag, den 03. Dez. 2010

Social Media - Ruf nach Recht fürs Internet  

.   Thomas Dapp hielt als Deutsche Bank/AIGCGS Fellow am 2. Dezember 2010 in Washington einen bemerkenswerten Vortrag über aktuelle Social Networks-Fragen.

Die Veranstaltung Promoting Innovation via Social Networks and Open Company Culture im American Institute for Contemporary German Studies der Johns Hopkins University in Washington, DC, forderte einerseits zu neuen Gesetzen für das Internet, und rief andererseits zur Öffung von Unternehmen für Social Networks auf. Zu Letzterem gehört neben neuen Infrastrukturen auch die Gestaltung von Richtlinien für die Nutzung von Social Media.

Richtlinien sind bei einem Verständnis der Social Media-Möglichkeiten und -Gefahren keine Zauberei. Der Ruf nach neuen rechtlichen Strukturen scheint eher verfehlt und war im Vortrag auf deutsche Spezialitäten ausgerichtet, beispielsweise die Schnapsidee vom Leistungsschutzrecht und die Abmahnwut wegen Facebook-Avatars.

Das geltende Recht ist ohne Weiteres auf das Internet anwendbar; das Hauptdefizit liegt im mangelnden Wissen vieler Juristen in Gerichten, Ministerien, Unternehmen und Kanzleien um seine Anwendung auf das Internet.

Dapps Vortrag vermittelte zahlreiche wertvolle Ausblicke aus seiner Sicht des Wirtschaftswissenschaftlers auf Open Innovation im Unternehmensumfeld. Dazu zählt beispielsweise die Freigabe von unternehmerischen Forschungsergebnissen unter CC-Lizenzen und die Beteiligung konzernfremder Experten an F&E-Projekten mit oder ohne Vergütungs- oder Preisausschreibung. Zum CC-Einfluss siehe auch Dapps Darstellung The Pirate Inside us. In the Depths of Copyright.

Interessanterweise erörterte Dapp in der historisch und statistisch geprägten Einleitung Fragen des Ob von Vergütungen im Internet, insbesondere ihrer Umgehung, jedoch nicht das Wie. Der Online-Zahlungsverkehr stellt jedoch nach Auffassung des Verfassers ein wesentliches Element des Erfolgs sozialer Netzwerke dar, der in Urzeiten des Internets fehlte und heute den Vertrieb von Apps wie Open Innovation-Dienstleistungen zu bedeutenden Wirtschaftsfaktoren macht.

In den neunziger Jahren musste der Amerikaner sein Scheckbuch herauskramen und einen Scheck mit der Post aufgeben, um eine App zu bestellen. Heute - auch ohne neue Gesetze - ermöglichen Online-Finanzinfrastrukturen die nahtlose Verbindung von Angebot und Konsum, oder auch von Leistungsausschreibung und Leistungserbringung im kollaborativen Projekt.


Donnerstag, den 02. Dez. 2010

Mittwoch, den 01. Dez. 2010

Notarsgebühr $350 statt $4: Erstattung?  

.   Eine Höchstgebühr von $4 schreibt das Gesetz dem Notar vor. Kann der Darlehnsnehmer, dem ein Kreditinstitut eine Notarsgebühr von $350 abnahm, die Erstattung des Unterschieds einklagen?

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA fand im Fall Terry Anthony et al. v. American General Financial Service, Inc. et al., Az. 08-15983, einen Weg. Das Institut verpflichtete Kunden vertraglich zur Erstattung notwendiger Gebühren. Notwendig sind die gesetzlichen, mehr nicht.

Jedoch haftet das Finanzinstitut nicht für die Verletzung der Notarsgebührenordnung, da ein Institut gar nicht als Notar fungieren darf.

Das Gericht gibt am 30. November 2010 dem Untergericht im weiteren Verfahren die Prüfung auf, ob das Institut wegen dem Notar geleisteter Beihilfe haftet. Leser außerhalb der USA sollten wissen, dass keine Äquivalenz zwischen dem amerikanischen Notary und dem deutschen Notar besteht.


Dienstag, den 30. Nov. 2010

Parallele Gerichtsbarkeiten: Gerichtsstandsklausel  

.   In den USA bietet der Bund eine parallele Gerichtsbarkeit zu der älteren der Einzelstaaten an. Ab einem Streitwert von $75000 kann für Parteien aus unterschiedlichen Staaten der Bund zuständig sein. An ihn kann verwiesen werden, wenn die Klage im einzelstaatlichen Gericht erhoben wurde.

Eine Gerichtsstandsklausel muss die gewüschte Beschränkung auf eine bestimmte Gerichtsbarkeit konkret definieren. Dabei kommt es auf die Worte Courts of a State und Courts in a State an.

Courts of bedeutet, dass der konkrete Souverän angerufen wird. Im Fall FindWhere Holdings, Inc. v. Systems Environment Optimization, LLC et al., Az. 09-2155, sind dies die Courts of Virginia, und mit dem Zusatz exclusively ausschliesslich diese, unter Ausschluss der Verweisung an das Bundesgericht, entschied das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA am 29. November 2010.

Hätte die Klausel von Courts in Virginia gesprochen, wäre eine Verweisung von der einzelstaatlichen an die geographisch zutreffende Bundesgerichtsbarkeit zulässig, die auch in Virginia Bundesgerichte unterhält.

Der Streit betrifft einen Vertrag über den internationalen Vertrieb von GPS-Tracking-Systemen. Das Bundesgericht weist den Prozess mit einer leicht lesbaren Begründung von sieben Seiten an das Gericht von Virginia zurück.


Montag, den 29. Nov. 2010

Verbraucher bei gewerblichem Darlehn?  

.   Verbraucherschutz reklamierte das Unternehmen, als es seine Darlehnsverschaffungsgebühren zurückverlangte. Die Kreditfirma bot ihm wegen einer niedriger als erwarteten Bewertung des das Darlehn sichernden Grundstücks ein unerwartet niedriges Darlehn an, das das Unternehmen ablehnte.

Am 29. November 2010 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philiadelphia im Fall Professional Cleaning and Innotivative Building Services, Inc. v. Kennedy Funding Inc. et al., Az. 09-3029, gegen das Unternehmen.

Selbst wenn es die vor der Gebührenzahlung erklärte Gebührenforderung nicht verstanden, jedoch wie vereinbart vorgeschossen habe, deute der Mangel an Verständnis klarer Darlehnsbedingungen nicht auf eine Ausnutzung eines Durchschnittsverbrauchers hin. Daher kommt weder eine Erstattung noch der dreifache Schadensersatz des Consumer Fraud Act, N.J. Stat. Ann. §56:8-2 (2010), in Frage.


Sonntag, den 28. Nov. 2010

Versüßter Menschenhandel  

.   Süßigkeiten sollte man nicht von Kindergruppen kaufen, die sie auf der Straße feilbieten. Schließlich hat man gehört, dass Menschenhändler diese Kinder durch die Städte und Staaten treiben. Sie gehen nicht zur Schule, kennen ihren Aufenthaltsort nicht und finden keinen Ausweg aus ihrem Schicksal.

Google zeigt auf die Schnelle keinen stichhaltigen Beleg für aktuelle Misshandlungen dieser Art, als heute Kinder für die Organisation Teen Advancement an der Haustür die Ware anbieten. doch wird auf alte Berichte verwiesen. Zudem erscheinen zahlreiche Hinweise auf weitere Formen des Menschenhandels und sklavenartigen Missbrauchs in den USA.

Diese Gefahren betreffen das als Au Pair hoffnungsvoll einreisende Mädchen ebenso wie unter Waffendrohung schuftende Feldarbeiter, erklärt beispielsweise das die moderne Sklavenhaltung bekämpfende FTSblog.


Samstag, den 27. Nov. 2010

Freitag, den 26. Nov. 2010

Wartung und Pflege: Neue Rechtslandschaft  

.   Eigentlich ist es nichts Neues, dass Softwarehersteller Dienstleister unter Druck setzen, die ihren Kunden Support und Maintenance günstiger, fachmännischer und ortsnäher als der Hersteller anbieten.

Zuerst erobern sie neue Märkte durch die zum Vertrieb verpflichteten Drittanbieter. Tritt der Erfolg ein, versuchen die Hersteller die Dienstleister auszubooten. Der Vertriebsvertrag wird gekündigt. Support und Maintenance werden verboten und eingestellt. Das war schon immer so.

Der nun von der Software abhängige Kunde, gleich ob eine Börse im Ausland oder ein Filialhändler im Inland, wird gezwungen, die Lizenzverlängerungen sowie Support und Maintanance mit dem Hersteller abzuschließen und den vertrauten Dienstleister, der auch mal nachts um zwei seine Leute aus dem Bett holt, um im Rechenzentrum des Kunden IT-Feuer zu löschen, aufzugeben.

Kunden sehen das ungern. Sie sträuben sich, als Nr. 10317 von einem Riesen betreut zu werden, den ihr Geschäft nicht interessiert, sondern nur der börsenfähige Umsatz.

Mit dem Zugeständnis der Urheberrechtsverletzung im Oracle-Prozess hat SAP diesen Dienstleistern das Leben erschwert. Sie sind präjudiziert. Das nicht urteilsreife Verdikt der Geschworenen schockiert die Kunden. Sie fragen sich, ob sie dem vertrauten Drittanbieter treu bleiben können. Oder droht das Risiko, dass der Kunde in den Schlund eines Prozesses vom Hersteller verwickelt wird? Das fragt auch das Wall Street Journal.

Die großen Software-Hersteller für Mainframes und Rechenzentren reiben sich nach dem Verdikt die Hände - SAP wohl mit einer Krokodilsträne. Ihnen liefert die Höhe des Geschworenenspruchs strategische Munition, die ihnen rechtlich über Jahrzehnte fehlte.

Noch haben die Drittanbieter und Kunden die besseren rechtlichen Argumente, vom Kartellrecht bis zu amerikanischen Grundsätzen über lauteres Handeln im Geschäftsverkehr und unlauteres Abwerben von Kunden mit Strafschadensersatzfolgen.


Donnerstag, den 25. Nov. 2010

Apple verzichtet auf Rechtsschutz: Warum nur?  

.   Komische Sache. Warum nur verzichtet Apple auf eine schlagende Einrede?

Kenntnis aus erster Hand: Apple betreibt den AppStore. Dort vertreibt es Software von Dritten. Für den AppStore hält Apple einen Weg zur Meldung von Urheberrechtsverletzungen nach dem Digital Millennium Copyright Act vor. Der funktioniert. Apple entfernt Apps wie gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Antrag stimmt. Den zu verfassen, ist zwar eine Kunst, aber kein Mysterium. Wenn Apple so handelt, haftet die Firma nicht selbst für die gerügte Verletzung, sondern nur der Verletzer.

Ein Mysterium ist allerdings, warum Apple in einem anhängigen Fall die Haftungsbefreiung nach dem DMCA nicht geltend macht.

Kenntnis aus zweiter Hand: Der Fall betrifft Vogelgesang, an dem jemand Urheberrechte geltend macht. Der Gesang fand Einzug in eine App namens iBird eines Drittanbieters und damit Einzug in den AppStore. Der Gesangsammler verklagt den App-Anbieter und Apple. Respektable Kommentatoren berichten, dass sich Apple nicht auf den DMCA beruft und teilverliert.

Eigentlich eine klare Sache für Apple: Die Einrede des DMCA sollte greifen. Der Prozess ist noch nicht zu Ende. Vielleicht entdeckt man später einen Schachzug, der Apple zum Sieg verhilft. Besteht möglicherweise kein Urheberrecht an der Gesangsammlung?

Gewagtes Spiel. Wie von SAP mit der Anerkennung dem Grunde nach im US-Prozess gegen Oracle. Der endete vorerst in einer Katastrophe. Jedoch nicht unverrückbar.


Mittwoch, den 24. Nov. 2010

Gleiche Prozesse vor zwei Gerichten  

.   Das Race to the Courthouse ist unbeliebt. Oft wird die Klage überhastet vorbereitet, und der Anwalt haftet möglicherweise für Flüchtigkeiten, die eigentlich dem drängenden Mandanten zuzuschreiben sind. Richter sind auch nicht begeistert, wenn sie hastig verfasstes Gefasel lesen.

Und was geschieht, wenn zwei Klagen vor zwei Gerichten denselben Sachverhalt klären sollen? Ein simpler Ansatz lautet, der zuerst eingereichten Klage den Vortritt zu lassen und die zweite abzuweisen. Im US-Prozess ist dieses Ergebnis jedoch nicht zwingend. Die Gerichte müssen zahlreiche Faktoren abwägen. Klarheit schaffen die hierzu seltenen Berufungsurteile.

Im Fall Research Automation, Inc. v. Schrader-Bridgeport International, Inc., Az. 09-2232, erklärt das Bundesberufungsgericht des Siebten Bezirks in Chicago einmal grundlegend, welche Faktoren, darunter Convenience und Interests of Justice, die Bundesgerichte erster Instanz in seinem Sprengel prüfen müssen, aaO 8. Der am 23. November 2010 Sachverhalt betrifft einen Streit über von beiden Seiten behaupteten Vertragsverletzungen.


Dienstag, den 23. Nov. 2010

Zeitungszitate bei Bloggern eingeklagt  

.   Copyright Trolls gewinnen in den USA an Bedeutung. Eine Firma namens Righthaven LLC macht sich einen Namen, indem sie Blogger verklagt, die Zeitungsausschnitte kommentieren. Die Firma handelt im Auftrag einer Zeitung aus Nevada, gleicht für sie Zitate im Internet mit Zeitungsberichten ab und verklagt die Blogger ohne Warnung.

Diese Praxis weicht vom Üblichen ab: Ein freundlicher Hinweis auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung reicht in der Regel. Wenn sich der Blogger auf die Fair Use-Ausnahme beruft, wird vielleicht geklagt, doch auch das ist selten.

Die neue Praxis der Urheberrechts-Trolls verdutzt auch Gerichte. Über einen Trend, der Zeitung die Erklärung aufzugeben, warum die Verwendung von Ausschnitten nicht als Fair Use zulässig sei, berichtet Steve Green Judge to Righthaven: Show why lawsuit shouldn't be dismissed am 22. November 2010 in der Las Vegas Sun.


Montag, den 22. Nov. 2010

Uzbekischer Präsident vergleicht Recht  

.   Der Blick über die Grenzen soll amerikanischen Richtern verboten werden. Da freut es, dass selbst ein uzbekischer Präsident den Rechtsvergleich wagt, selbst wenn er sich bei der lesenswerten Vorlage eines Rechtsreformprogrammes am 12. November 2010 auf Statistiken beschränkt.

Die Todesstrafe wurde 2008 abgeschafft - das schaffen die USA nicht. Die Zahl der Häftlinge ist minimal im Bevölkerungsvergleich mit den USA und Russland. Lebenslange Strafen will er mit einem Hinweis auf das Recht in Deutschland, Schweden und anderen Vorbildern auf nur zwei Straftatbestände reduzieren.


Sonntag, den 21. Nov. 2010

Rasenmäherunfall: Produkthaftung in den USA  

.   Der Kunde verletzt sich beim Fall unter seinen laufenden Rasenmäher. Er verklagt die Herstellerin, weil das zur Verhütung solcher Unfälle eingebaute elektrische Sicherungssystem nicht angeschlossen war. Das Gericht hält Produkthaftung für unanwendbar, weil der Kunde an seinem Unfall selbst schuld ist.

In Chicago entscheidet das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks für den Kunden. Das Verfahren in Malen v. MTD Produkts, Inc., Az. 08-3855, ist fortzusetzen, denn sowohl Produkthaftungsgrundsätze als auch Eigenhaftung können anwendbar sein. Die Abwägung aller Tatsachen und die rechtliche Würdigung müssen die Geschworenen vornehmen, entscheidet es.

Die ausführliche Urteilsbegründung vom 19. November 2010 erklärt lesenswert die anwendbaren Grundsätze der Gefährdungshaftung und der unerlaubten Handlung mit fahrlässiger Schadenszufügung sowie die in beiden Bereichen geltenden Kausalitätsprinzipien.


Sonntag, den 21. Nov. 2010

Kurz und knapp: Neueste Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Staatenimmunität: RT @EmbassyLaw: Punitive damages in sovereign immunity cases, Rimkus v. Iran, DCDC 16 NOV 2010, http://bit.ly/aLKMVL

Verfassungsvereinbare OFAC-Lizenzverweigerung, Zarmack Oil Services v. OFAC, DCDC 16 NOV 2010, http://bit.ly/bRiCrC

Produkthaftung gebrauchter Rasenmäher, Malen v. MTD Products, Inc., 7th Cir. 19 NOV 2010, http://bit.ly/cZQH5I

Markenverwechslungsgefahr, Anthony's Pizza Holding Co., Inc. v. Anthony's Pizza & Pasta Int'l, Inc., CAFC 18 NOV 2010, http://bit.ly/cl5LHF

Nichtverunglimpfungsklausel im Prozess abgewiesen, Rain v. Rolls-Royce Corporat ion, 7th Cir. 18 NOV 2010, http://bit.ly/b27fwD

Keine Enteignung durch Gewässerzugangssperre, CRV Enterprises, Inc. v. U.S., CAFC 17 NOV 2010, http://bit.ly/9OVhaz

Gerichtsbeamtin verweigert Richterspionage für Wahlzwecke: Haftung, Morin v. Tormey, 2nd Cir 15 NOV 2010, http://bit.ly/dpALiY
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Samstag, den 20. Nov. 2010

Rolls-Royce verunglimpft nicht  

.   Besonders mochte Rolls-Royce den Ersatzteilhändler nicht, doch vereinbarten beide Parteien 2006 einen Prozessvergleich mit der Klausel, sie würden sich nicht verunglimpfen: None of the Parties will disparage the other.

Im nächsten Prozess warf RR 2007 dem Händler anonymisiert eine RICO-Verschwörung vor. Bei einem RR-Händlerempfang zahlte der Händler Eintritt, wurde jedoch von RR-Personal des Hotels verwiesen. Nun verklagt der Händler den Flugmotorenhersteller wegen vertragswidriger Verunglimpfung in beiden Fällen.

Das chicagoer Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks bestätigt am 18. November 2010 die Klageabweisung im Fall Rain et al. v. Rolls-Royce Corporation, Az. 10-1290. Wenn in einer Klage nichts Unnötiges verunglimpfend behauptet wird, bietet das einzelstaatliche Recht einen absoluten Schutz für die in ihr enthaltenen rechtlich relevanten Behauptungen, erklärt es.

Dieser Schutz vor einer Haftung wegen Diffamierung durch Klage gilt nicht nur nach dem Recht der unerlaubten Handlung, Torts, sondern auch für vertragliche Diffamierungsverbote, entdeckt der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit. Den Veranstaltungsvorfall stuft er als peinlich, jedoch nicht als Rufmord ein, aaO 18.


Donnerstag, den 18. Nov. 2010

Zur Verwechslungsgefahr bei Marken  

NG - Washington.   Die Anthony's Pizza & Pasta International, Inc. (APPI) hatte im Jahr 2000 beim Markenamt der USA die Marke Anthony's Pizza & Pasta für den Restaurantservice angemeldet und sich im Ausgangsfall gegen die Registrierung der Marke Anthony's Coal-Fired Pizza für den Restaurantservice durch die Anthony's Pizza Holding Company, Inc. (APHC) gewehrt.

Das Ausgangsgericht entschied unter Heranziehung der DuPont Faktoren aus dem Präzedenzfall In re E.I. DuPont de Nemours & Co., 476 F.2d 1357, 1361 (CCPA 1973), dass für die von APHC im Jahr 2005 angemeldete Marke eine Verwechslungsgefahr bestehe und daher die Registrierung rückgängig zu machen sei.

Die Verwechslungsgefahr ist nach den DuPont Faktoren gegeben, wenn Marken in ihrer Gesamtheit nach ihrem Erscheinen, dem Klang, der Nebenbedeutung sowie ihrer Werbewirkung und ihrer Verwendung für Güter oder Dienstleistungen ähnlich sind. Dies hat das United States Patent and Trademark Office, Trademark Trial and Appeal Board für das, als gebräuchliche Abkürzung benutzte, Kernelement beider Marken - Anthony's- als gegeben angesehen.Dagegen spreche auch nicht der Zusatz Coal-Fired sowohl in Wortmarke und Design von APHC, da dies nur herausstelle, wie ein Produkt hergestellt würde.

Die dagegen von APHC beim Bundesberufungsgericht eingelegte Berufung hat der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in seiner Entscheidung vom 18. November 2010 zurückgewiesen. Das United States Patent and Trademark Office, Trademark Trial and Appeal Board habe allein auf das dominierende Element Anthony's, ohne den Begriff in unzulässigerweise zu zergliedern,abstellen dürfen und sei zurecht von einer Verwechslungsgefahr ausgegangen. APHC könne sich nicht darauf berufen, dass Anthony ein Allerweltsname oder in ähnlich gelagerten Fällen anders entschieden worden sei, da die Verwechslungsgefahr allein unter Heranziehung der DuPont Faktoren nach dem Einzelfall zu beurteilen sei.


Mittwoch, den 17. Nov. 2010

USA: Termine um Thanksgiving vermeiden  

.   Besuchstermine in den USA kann man um Thanksgiving nicht empfehlen. Mandanten wollen am Montag nach New York City kommen und hoffen kurzfristig auf weitere Termine an verschiedenen Orten in den USA. Dazu Gedanken aus der US-Sicht:
Der Montag geht noch halbwegs. Von Dienstag bis Dienstag läuft der Reiseverkehr auf Hoch- und Horrortouren.

Ganze Familienklans sind unterwegs. Ab Mittwoch wird gekocht. Der Truthahn braucht seine Zeit. Ab Dienstag sind vor allem die Frauen in den übervollen Läden. Nahezu alle nehmen frei, nicht mehr nur am Freitag.

Wenn es irgendwo schneien sollte, bricht der Flugverkehr landesweit zusammen. Deshalb vereinbart man für die Thanksgiving-Woche keine Termine in den USA.
Für Kanzleien gilt das auch. Zwar ist Thanksgiving weniger anstrengend für Männer als für Frauen, die die Hauptarbeit leisten, doch geht es bei geschäftlichen Terminen auch für sie geruhsamer zu. Ausnahmen gelten für Ausländer in den USA, denen das höchste amerikanische Familienfest egal geblieben ist.


Montag, den 15. Nov. 2010

Wichtige Urteile im Recht der USA  

.   In der vergangenen Woche gab es einen urteilsfreien Tag.
Ausländische Patentverletzer vor US-Gericht: zuständig, Nuance Communications v Abbyy Software House, CAFC 12 NOV 2010, http://bit.ly/9FazJM

Legale Verwendung gelöschter Eintraege, Bukovinsky v. Sullivan County Division of Health, 2nd Cir. 10 NOV 2010, http://bit.ly/cTUk9D

De Bene Esse-Vernehmung, Ladenburg Thalmann & Co., Inc. v. Modern Continental Construction Holding, 2nd Cir 9 NOV 2010, http://bit.ly/9JeQ7G

Kein Haftbedingungsschutz nach Bundesrecht in Staatshaftanstalt, Wilson v. Corcoran, US Supreme Court 8 NOV 2010, http://bit.ly/91wqpJ
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Sonntag, den 14. Nov. 2010

Abgetastet und ausgerastet  

.   Am Flughafen häufen sich die Beschwerden über übersorgfältiges Abtasten. Der Flugsicherheit zuliebe werden Männer wie Frauen mit der Innen-, nicht mehr der Außenfläche der Hand genauestens abgetastet, wenn sie sich nicht aus Gesundheitsgründen oder Scham mit dem Porno-Scanner durch- oder anstrahlen lassen wollen.

Viel Abtasten war beim schamlosen Versuch, knapp 80.000 Dollar im BH aus dem Haus zu bringen, kaum erforderlich. Der ausgerastete Landrat des Nachbarkreises von Washington gab seiner Frau die Anweisung, das Bestechungsgeld so zu entsorgen. Sie hatte ihren Mann Jack Johnson angerufen, nachdem das FBI zur Hausdurchsuchung erschien. Das FBI hörte das Telefonat ab und wusste, wo es fündig würde.


Samstag, den 13. Nov. 2010

Alkohol Online durchreguliert  

.   Das Internet soll möglichst nicht reguliert werden, damit es sich entwickeln und wirtschaftlich Früchte tragen kann. Neue Entwicklungen sollen auch dem Staat und den Verbrauchern dienen. Das war die Grundeinstellung in den USA.

Alkohol und Drogen stellen den amerikanischen Geist jedoch vor besondere Herausforderungen. Vor knapp 10 Jahren wurden daher die Einzelstaaten ermächtigt, den Internetvertrieb von Alkohol nach eigenem Gutdünken zu regeln.

Das Gestrüpp der Regelungen ist genauso typisch wie die unterschiedlichen Regeln im Straf- oder auch Vertragsrecht. Eine kleine Übersicht behandelt die neueren Bestimmungen aus Verbraucher- und Lieferantensicht für den Alkoholvertrieb in Washington, DC, der amerikanischen Hauptstadt, und ihrem Weichbild.

Als Wirtschaftsanwalt weiß man, dass weitere Rechtsfragen zum Thema Online-Alkohol am besten gleich an den Spezialisten weitergeleitet werden. Wird es dem Datenschutz wie dem Alkohol ergehen? In diesen Tagen trifft die Diskussion um Internet Privacy auf das Interesse des Bundes.


Freitag, den 12. Nov. 2010

Streitwert und sachliche Zuständigkeit  

NG - Washington.   Das erstinstanzliche Gericht hat eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von $80.000 und einen Verfügungsantrag ohne bundesrechtliche Fragen abgewiesen, nachdem die Teilüberprüfung der Klage bezüglich des Schadensersatzantrages ergeben hatte, dass dieser nur in Höhe von $60.456,25 bestehe. Der sachliche Zuständigkeitsstreitwert für das Bundesgericht von $75.000 sei daher nicht erreicht.

Diese Sache hat das Bundesberufungsgericht, der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, nun in seiner Entscheidung Liberty Tax Service v. Frashier, Az. 09-2262, vom 10. November 2010 an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.

Zur Begründung führt das Berufungsgericht aus, dass sich die sachliche Zuständigkeit zum einen aus dem ursprünglich gutgläubig eingeklagten Schadensersatzantrag ergebe. Auch wenn die Teilüberprüfung der Klage auf Schlüssigkeit des Schadensersatzes nur einen Anspruch von $60.456,25 ergeben habe, führe des nicht zur Unzuständigkeit des Gericht. Dies sei in solch einem Fall nur dann zu folgern, wenn der höhere Betrag in der Absicht eingeklagt wurde, sich die Zuständigkeit des Bundesgerichts zu erschleichen.

Zum anderen hätte das Gericht trotz der geteilten Überprüfung von Schadensersatz und Verfügungsanspruch diesen bei dem zugrundezulegenden Streitwert nicht unberücksichtigt lassen dürfen. Dabei verweist das Bundesgericht darauf, dass der Wert einer Verfügung sich entweder nach der Bedeutung für die Klägerin oder dem Kosteninteresse für den Beklagten richte. Davon ausgehend konnte das Berufungsgericht im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit ausschließen, dass das Interesse der Klägerin unter $14.543,76 lag. Somit wurde unter Zusammenrechnung des Schadensersatzanspruches und des Werts des Verfügungsanspruches der Mindeststreitwert von $75.000 überschritten und die Bundeszuständigkeit auch bei fehlenden Bundesrechtsfragen eröffnet.


Donnerstag, den 11. Nov. 2010

Gerichtsbesuch für Referendare  

NG - Washington   Einfach mal so in Washington, DC, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen ist gar nicht so einfach: Denn zum einen weicht der Aufbau der Gerichtszuständigkeiten in Amerika deutlich von der in Deuschland ab, zum anderen sind in der Hauptstadt der USA gleich zwei Gerichtsbarkeiten mit dem vollen Programm auf beiden Ebenen angesiedelt.

Zunächst gibt es den Superior Court of the District of Columbia. Dies ist die erste Instanz für einzelstaatsrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise einen Vertrags- oder Mordprozess. Das dazugehörige einzelstaatliche Berufungsgericht ist der Court of Appeals for the District of Columbia.

Ebenso gibt es aber auch die Gerichtsbarkeit des Bundes, also die Gerichte in den USA, die für Streitigkeiten nach Bundesrecht und bestimmte andere Fälle zuständig sind. Dieses ist in Washington, DC, in erster Instanz der United States District Court for the District of Columbia, in zweiter Instanz der United States District Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.

Daneben ist in der Haupstadt auch der United State Court of Appeals for the Federal Circuit angesiedelt, dessen Zuständigkeit sich nicht auf einen geographisch beschränkten Sprengel, sondern auf das gesamte Bundesgebiet sowie bestimmte Sachgebiete erstreckt.

Ferner befindet sich hier auch der Supreme Court als oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Schließlich bietet die Haupstadt natürlich auch noch zahlreiche Sondergerichte, die man als Referendar jedoch nicht bei der ersten Führung für die Kollegen von der Botschaft und Handelskammer berücksichtigen muss.


Mittwoch, den 10. Nov. 2010

Richter + Anwalt = Kommilitonen : Befangenheit?  

.   Dass Richter und Anwälte sich nicht bei Facebook anfreunden sollen, wurde bereits in Florida entschieden, siehe Kochinke, Länderreport USA, K&R 2010, 173.

Nun folgt Boston mit der Erkenntnis, dass sich Richter und Anwälte als ehemalige Kommilitonen unterhalten dürfen. Selbst wenn das Gespräch im Richterzimmer und an Halloween stattfindet, führt die Behandlung eines fallfremden Themas nicht zur Befangenheit des Richters in einem Prozess, an dem beide arbeiten.

Die Entscheidung vom 9. November 2010 im Fall Stefano Ricciotto et al. v. Albert P. Zabin et al., Az. 10-12224, enthält bizarre Behauptungen, die das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks im Rahmen der Bestätigung einer Klageabweisung detailliert und leicht verständlich erörtert.


Dienstag, den 09. Nov. 2010

Geschäftsidee nach 16 CFR 437 anpreisen  

.   Die FTC-Verordnung zum Anbieten einer Geschäftsgelegenheit in 16 CFR Part 437 ist veraltet. Die erforderlichen 22 Merkmale belasten Anbieter. Zudem schützt die VO Empfänger unzureichend vor Betrug.

Zwar wird Amerikanern unterstellt, sie lebten frei, insbesondere bürokratiefrei. Bei der Wahl am 2. November 2010 sollen sie ihre Ablehnung der Bundeseinmischung in lokale Angelegenheiten, zu denen das Vertragsrecht zählt, ausgedrückt haben. Doch der Bund reguliert Unternehmen und Verbraucher in einigen Bereichen. Bundesweite Rechtssicherheit ist nützlich, selbst wenn man keine Rechtseinheitlichkeit entdecken kann.

Das Verbraucherschutz- und Wettbewerbsaufsichtsamt des Bundes, die Federal Trade Commission, in Washington, DC, versteht das. Sie verkündete deshalb am 8. November 2010 im Federal Register, dem amerikanischen Bundesanzeiger, einen Prüfungsbericht mit Empfehlungen.

Damit die Öffentlichkeit von geplanten Änderungen nicht überrascht wird, soll sie ihre Meinung zu Disclosure Requirements and Prohibitions Concerning Business Opportunities kundtun. Das dürfen auch betroffene Unternehmen und Verbraucher im Ausland.

Moral: Wer eine Geschäftsidee in die USA sendet, sollte nicht nur an das NDA, sondern auch die Verordnung 16 CFR 437 denken!


Montag, den 08. Nov. 2010

Imitierte Sporthemden: Haftung  

.   Sportvermarkter entdecken unerlaubte Nachahmungen von Sporthemden. Sie verklagen die Herstellerin, die sich an ihre beiden Versicherer wendet. Einer sagt die Deckung zu, verteidigt und erzielt einen Vergleich. Der andere verweigert der Herstellerin den Deckungsschutz und dem zweiten Versicherer den Ausgleich der Prozess­verteidigungs­kosten von $900.000.

In San Francisco entscheidet das Bundes­berufungs­gericht des neunten US-Bezirks am 5. November 2010 die Frage der equitable Contri­bution zugunsten des ersten Versicherers. Sein Urteil im Fall Hudson Insurance Company v. Colony Insurance Company, Az. 09-55275, bestätigt, dass der Deckungs­schutz für advertising Injury Rechts­verletzungen in der Form von Slogan Infringement umfasst.

Die Verteidigungspflicht des Versicherers ist nach dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht weit auszulegen, betont das Gericht unter Verweis auf die kalifornische Rechtsprechung:
"[A] liability insurer owes a broad duty to defend its insured against claims that create a potential for indemnity. . . . [T]he carrier must defend a suit which potentially seeks damages within the coverage of the policy." Montrose Chem. Corp. of Cal. v. Superior Court, 861 P.2d 1153, 1157 (Cal. 1993) (citation omitted) (internal quotation marks omitted). Any ambiguity in the insurance policy, including in the exclusions, must be resolved in favor of finding coverage. See id. at 1160; CNA, 222 Cal. Rptr. at 285. "Where there is doubt as to whether the duty to defend exists, the doubt should be resolved in favor of the insured and against the insurer." See CNA, 222 Cal. Rptr. at 279 n.1.


Sonntag, den 07. Nov. 2010

Zeitumstellung abgeschlossen  

.   Zwischen der Ostküste der USA und Zentraleuropa beträgt der Zeitunterschied ab dem 7. November 2010 wieder sechs Stunden. Für kurze Zeit im Frühling und Herbst weicht er vom Normalzustand wegen der unterschiedlichen Umstellungsdaten in Europa und den USA ab. Rechtsanwälte in Berlin können nun ihren Korrespondenzanwalt in Washington wieder um 9 Uhr EST erreichen, wenn sie um 15 Uhr MEZ anrufen.


Sonntag, den 07. Nov. 2010

Neue Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Produkthaftungsklage nach fremdem Recht vor NY Gericht, Flemings v. Merck & Co., Inc., 2nd Cir. 5 NOV 2010, http://bit.ly/9XE2UF

Trojanerschutzpatentstreit: Schadensersatz, Finjan v. Secure Computing Corp., CAFC 3 NOV 2010, http://bit.ly/aKETKk

Kündigung des Dienstvertrags, Marymnt M. Cntr v. Palmaris Img, 6th Cir. 4 NOV 2010, http://www.ca6.uscourts.gov/opinions.pdf/10a0680n-06.pdf

Beweisrecht im Ananas-Patent- und Kartellprozess, In Re: Pineapple Antitrust Litigation, 2nd Cir. 3 NOV 2010, http://bit.ly/azAc49

Jugendschutz verfassungsvereinbar? Schwarzenegger v. Entertainment Merchants, Supreme Court 2 NOV 2010 Terminprotokoll: http://bit.ly/c6gzCo

Kaffeeverbrennung, Transplantat, Bundes- oder Staatsgericht, Rachel Moltner v. Starbucks Coffee, 2nd Cir. 2 NOV 2010, http://rex.im/kaf

Studiengebührenschuld überlebt Insolvenz, Kellie Sederlund v. Educational Credit Mgt. Corp., 8th Cir 1 NOV 2010, http://bit.ly/aoMf5R

Fehlerhafte Unkrautbehandlung unversichert, Brake Landscaping & Lawncare v. Hawkeye-Security Ins., 8th Cir. 1 NOV 2010, http://bit.ly/9gC6S0
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Samstag, den 06. Nov. 2010

Anfeindungen am Arbeitsplatz  

NG - Washington.   Der im Kongo geborene afro-amerikanische Kläger im Fall Kazadi Big Musungayi v. Whirlpool Corporation verklagte seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz aufgrund gegen ihn gerichteter feindseliger Gesinnung am Arbeitsplatz und dessen Untätigkeit dagegen.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks hat in seiner Entscheidung vom 4. November 2010 die Berufung des Klägers zurückgewiesen und sich der Auffassung des Ausgangsgerichtes, dem District Court, angeschlossen.

Dieses hatte die Klage im Rahmen eines summary Judgment mit der Begründung als unschlüssig zurückgewiesen, dass der Kläger für eine rational denkende Jury nicht ausreichend und objektiv dargelegt habe, dass er am Arbeitsplatz aufgrund seiner Rassenzugehörigkeit diskriminiert wurde. Somit liegt kein Fall streitigen Sachverhaltes vor, der von einer Jury zu prüfen sei.

Dies sei aber Voraussetzung für den Schlüssigkeitserfolg eines Schadensersatzanspruches aufgrund eines feindlichen Arbeitsumfeldes.


Freitag, den 05. Nov. 2010

Haftung für kündigungsgleiches Handeln  

.   Der Firmenchef verlor das Vertrauen in den Haftanstaltschef. Eine Untersuchung führte zur Entkräftung einiger Vorwürfe gegen ihn. Doch betraf sie nicht die behauptete unzureichende Aufsicht sexuell misshandelnden Gefängnispersonals.

Als der Firmenchef den Angestellten konfrontierte, kam ein früher Ruhestand zur Sprache. Der Angestellte nahm ein Frühpensi­onierungs­angebot an und klagte dann wegen genötigten Hinauswurfs, constructive Discharge: Die Vorwürfe seien ein Vorwand, um ihn rechtswidrig aus Altersgründen loszu­werden.

Das Bundes­berufungs­gericht des fünften US-Bezirks bestätigte am 4. November 2010 im Fall Jose Hinojosa v. CCA Properties of America, Az. 10-40342, die Abweisung mit einer lesens­werten Begrün­dung. Sie erklärt die Tatbestands­merkmale der constructive Discharge, die das Arbeitsklima so manipuliert, dass sich der Arbeitnehmer zum Verlassen gezwungen sieht, sowie des arbeits­recht­lichen Vorwands von Umständen, die eine Kündigung recht­fertigen, Pretext.


Donnerstag, den 04. Nov. 2010

Rassenhass: Gericht kürzt Ersatz  

.   Schadensersatz unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht, wenn die Geschworenen zuviel oder zuwenig zusprechen. Das Gericht fällt das Urteil. Die Jury ist nur für die Subsumtion und den Geschworenenspruch zuständig.

Das lesenswerte Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten US-Bezirks erklärt im Fall Thompson v. Memorial Hospital, Az. 07-2249, die Merkmale für ein Remittitur zur Kappung des Schadensersatzes.

Die Jury hatte dem unter Rassenhass einer Vorgesetzten ausgesetzten Sanitäter $500.000 zugesprochen. Den vom Unternehmen geschuldeten Betrag halbierte der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit am 3. November 2010.


Mittwoch, den 03. Nov. 2010

Caution Hot vor US-Gerichten  

NG - Washington.   Zwar betraf der Fall Rachel Moltner v. Starbucks Coffee Company grundsätzlich die Verbrühung mit einem Heißgetränk und einem daraus eingeklagten Schadensersatzanspruch gegen die Kaffeekette. Im Kern ging es hier aber um eine andere Frage:

Ist hier das einzelstaatliche Gericht des Staates New York oder das Bundesgericht zuständig?

Das Bundesgericht hatte das Recht der Klägerin auf eine Zurückverweisung zum staatlichen Gericht aufgrund eines zu spät eingelegten Verweisungsantrages der Beklagten verneint. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks, der United States Court of Appeals for the Second Circuit, hat in seiner lesenswerten Entscheidung vom 2.November 2010 diese Entscheidung bestätigt. Es führt aus, dass die dreißigtägige Frist eines Verweisungsantrages vom State Court zum Federal District Court für die Beklagte erst dann beginnt, wenn dieser ein Schriftsatz vorliegt, in dem der unbeziffert eingeklagte Schadensersatzanspruch konkret beziffert wird. Die Beklagte hätte nicht schon aus der Klage und den darin dargelegten Verletzungen erkennen müssen, dass der Schadensersatzanspruch über $75.000,00 liegt und damit eine sachliche Zuständigkeit des Bundesgerichts eröffnete.


Mittwoch, den 03. Nov. 2010

Videospiel im Supreme Court der USA  

.   Darf der Staat einen Jugendschutz und somit ein Mindestalter für den Erwerb von Videospielen vorschreiben? Das Wortprotokoll der heutigen Verhandlung im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ist bereits auf der Supreme Court-Webseite abrufbar: Schwarzenegger v. Entertainment Merchants, Az. 08-1448.

Der Fall ist in Kommunikation & Recht im Länderreport USA, November 2010, dargestellt. Während Richter Scalia dem Staat Kalifornien zynisch riet, einen Zensurrat einzurichten, vermutete Oberrichter Roberts, dass die interaktive Natur von Videospielen dem Kind erlaube, selbst als Mörder zu handeln, und daher eine Differenzierung gegenüber Grimms Märchen oder Filmen rechtfertige.


Dienstag, den 02. Nov. 2010

Studiengebühren überleben Insolvenz  

.   Die Höhe von Tuition, Studiengebühren, zwingt amerikanische Studenten meist zur Darlehensaufnahme. Der Staat hilft, indem er die Zinsen für die kaum Kreditwürdigen verbilligt. Außerdem ermöglicht er als Gesetzgeber die Darlehnsstundung in Härtefällen, gelegentlich sogar den Erlass.

Auch in der Privatinsolvenz gelten solche Regeln. Der Fall Kellie Sederlund v. Educational Credit Mgt. Corp., Az. 10-6017, illustriert diese Situation mit einem Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten US-Bezirks vom 1. November 2010.

Die ehemalige Studentin, die seit 1992 ihr Tuition Loan abbbezahlt, verlor jedoch mit ihrem Härtefallanspruch und muss auch nach der Insolvenz weiterzahlen.


Montag, den 01. Nov. 2010

Systemfehler: Hauseigentum verloren  

.   Foreclosure - das Haus oder die Eigentumswohnung werden von der Hypothekenbank zur Versteigerung übernommen - löst beim Eigentümer Angstschweiß aus. Der Gesetzgeber hat einige Hürden vorgesehen. Überraschend sollte niemand sein Eigentum verlieren, selbst in besonders bankenfreundlichen Staaten der USA.

Doch auch der stets pünktlich zahlende Eigentümer kann sich seines Eigentums nicht sicher sein. Zunächst kann immer noch ein Indianernachfahre auftauchen und Ansprüche anmelden. Zum Glück hat man dafür beim Kauf die Title Insurance erworben, und jeder Eigentümer sollte wissen, wo er seine Title Insurance Policy findet.

Dümmer ist man dran, wenn plötzlich der Gerichtsvollzieher erscheint, um das Anwesen auf Anweisung der Bank zu räumen. Ob man vorher eine Klage, ein Urteil oder einen Anruf erhielt, ist dem Sheriff, Bailiff oder Marshall gleich.

Heute kommt so etwas jedoch vor. Gleich mehrere Unternehmer melden, dass sie Eigentum in den USA erworben hatten und seinen überraschenden Verlust befürchten müssen: Robo-Foreclosure!

Sie sind nicht ersten. Banken, Anwälte, Verwalter und Gerichte sind nicht unfehlbar. Schleichen sich Hast und Schludrigkeit bei der Bearbeitung ein und wird niemand auf fehlerhafte IT-Systeme aufmerksam, finden sich auch ahnunglose gute Kunden unter den Foreclosure Victims.

Ein Mandant hat sogar acht Foreclosure-Versuche für sein Condominium erlebt. Die Bank bestätigte ihm jedes Mal, dass er current ist, alles fristgerecht und vollständig bezahlt hat. Sie kann den Fehler im System nicht finden.

Die Bank kann auch keine Berichtigung des Grundbuchs herbeiführen, weil das Amt ebenfalls überlastet ist und Fehler im System aufweist. Sie wird jedoch alle Kosten einer Korrektur durch einen Anwalt tragen. Bei einem anderen Mandanten ist das Mysterium nicht einmal so weit geklärt. Alle stochern noch im Dunkeln.

Nachtrag: Einen Tag nach diesem Bericht meldet die Washington Post, dass die Title Insurance Companies besorgt sind. Sie wollen nicht haften, wenn die Banken versagen. Selbst eine Haftungsfreistellung zwischen Banken und Versicherern nützt vermeintlichen Eigentümern wenig, die in gutem Glauben eine Immobilie aus der Foreclosure erworben haben. Erst recht nicht denjenigen, die naiv auf den Erwerb der Title Insurance-Deckung verzichtet haben.
Genehmigter Nachdruck vom 22. Oktober 2010 von USAnwalt.com.


Sonntag, den 31. Okt. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Präzedenzfall abwarten, 1st Media, LLC. v. Electronic Arts, Inc., CAFC 28 OCT 2010, PDF

Haftung bei Versichertentod vor Abschluss vom Versicherungsvertrag, Cagle v. James Street Group, 10th Cir. 28 OCT 2010, PDF

Schadensersatzberechnung bei neuem abgebrochenem Online-Marketing-Konzept, Smart v. Publication, 7th Cir. 28 OCT 2010, PDF

NDA im Joint Venture, dann Schiedsverfahren, Invista SARL v. Rhodia SA, 3rd Cir. 25 OCT 2010, PDF

Betrug im Telefonverkauf, Sammelklageprüfung, Sanford v. Memberworks, Inc., 9th Cir. 25 OCT 2010, PDF

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Samstag, den 30. Okt. 2010

Freitag, den 29. Okt. 2010

Colbert v. Fenty  

.   Die Parteienkonstellation Colbert v. Fenty, Az. 10-1829, hört sich zwei Tage vor den großen Demonstrationen auf der National Mall nach einer Krise an. Wird die Genehmigung verweigert, während schon fest gebaut wird?

Nein, die Genehmigung stammt ja vom United States Park Service, nicht der Stadtverwaltung des District of Columbia, die auf dem Gelände vor dem Kongress für nahezu alles unzuständig ist.

Der Streit betrifft einen anderen Colbert. Seine Klage wird abgewiesen, denn nach vier Monaten Aufenthalt in Washington meckert er, dass die Verwaltung lasch ist und er nicht ewig warten kann. Worauf? Das lässt er offen. Damit kann das Gericht nichts anfangen und weist die Klage mit lesenswerter Begründung am 28. Oktober 2010 ab.


Donnerstag, den 28. Okt. 2010

Ausplünderung: Klage abgewiesen  

.   Die Behauptung, die Beklagten plünderten den Kläger aus, erfüllt nicht die Mindestanforderungen an eine Klage.

Das gilt nach Rule 8(a) Federal Rules of Civil Procedure auch, wenn der Kläger Gesetze zitiert, die einen kommunistischen Putsch verbieten, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt am 27. Oktober 2010 im Fall Teddy-Lawrence v. State of Michigan Inc. et al., Az. 10-1786.

Die Abweisung durch den United States District Court for the District of Columbia erfolgt without Prejudice, und deshalb ist dem Kläger ein zweiter Anlauf gestattet. Vielleicht erfährt das Gericht dann, was den Kläger beunruhigt.


Mittwoch, den 27. Okt. 2010

Klage, dann Überfall auf ISPs  

.   Der Überfall auf ISP, die Kunden mit dem Internet verbinden, erfolgt im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery. Die Klägerin im Fall Cornered, Inc. v. Does 1-2177, Az. 10-01476, verfolgt über 2000 ihr unbekannte Benutzer von IP-Anschriften wegen Urheberrechtsverletzung.

Um an die Personen, denen die IP-Daten zugewiesen gewesen sein sollen, heranzukommen, kann sie sich in den USA nicht des Strafverfahrens bedienen. Das wäre ein Missbrauch.

Sie beantragt daher gleich nach der Klageeinreichung den Erlass formeller Auskunftsersuchen, die das Bundesgericht der ersten Instanz im District of Columbia am 22. Oktober 2010 mit einer lesenswerten Begründung erteilt. Die Subpoenas richten sich gegen die Internetanbieter, die die IP-Anschriften vergeben haben sollen. Diese werden zur Auskunft verpflichtet.


Dienstag, den 26. Okt. 2010

Definition der Faxempfänger-Sammelkläger  

.   Eine Sammelklage kann nur erfolgreich sein, wenn die potentiellen Kläger vom Initiator bestimmbar als homogene Menge erklärt werden.

Das beklagte Unternehmen muss versuchen, die Klägerzahl gering zu halten oder die Sammelkläger als gemeinsamkeitenlos darzustellen. Hingegen liegt dem Initiator an einer möglichst umfassenden Definition.

Den Streit um unerwünschte Faxsendungen untersucht das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks im Fall Gene & Gene, L.L.C. v. Biopay, L.L.C., Az. 09-31191, zum zweiten Mal. Sein Urteil vom 25. Oktober 2010 zeigt die Bewertung der Merkmale einer Sammelklägergruppe lesenwert auf.


Montag, den 25. Okt. 2010

Neue Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Woche in den USA:
TV-Quacksalber verliert massiv, Federal Trade Commission v. Direct Marketing Concepts, Inc., 1st Cir. 21 OCT 2010, http://bit.ly/ctAApT

Bratz-Urteilskorrektur, doch keine Neuverhandlung, MGA Entertainment, Inc. v. Mattel, Inc., 9th Cir. 21 OCT 2010, http://bit.ly/cTNAOL

Arbeitnehmerentsendung ins Ausland mit Stellensicherungszusage, DeFranco v. Storage Technology , 10th Cir. 20 OCT 2010, http://bit.ly/aCG5IB

Luchsschutz vor Trappern im amerikanischen Walde, Animal Welfare Inst. v. Martin, Commissioner, 1st Cir. 20 OCT 2010, http://bit.ly/daq80F
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Sonntag, den 24. Okt. 2010

Samstag, den 23. Okt. 2010

Korruption in Amerika transparenter: Der abgezockte Unternehmer  

.   Die Politiksteuer in den USA verwirrt den Unternehmer, der sich in Russland mit der Korruption auskennt. Ohne Wahlkampfgelder hat BP keine Freunde im Kongress und ist politisch erpressbar. Ohne ständige Geschenke für Feuerwehr, Schule und Vereine wirkt der Autohändler aussätzig und kann keine Fahrzeuge verkaufen.

Auf allen Ebenen der Politik, in Bund, Staat, Kreis und Stadt, begegnet der Unternehmer ausgestreckten Händen. Erhält er den Förderungszuschuss für ein neues Lager, obwohl er im Wahlkampf keinem oder dem falschen Kandidaten Wahlgelder schenkt? Verzögert sich die Antragsbearbeitung?

In Russland weiß er, woran er ist. Regeln und Gesetze gibt es für alles; ignoriert werden sie gegen Bares oder Anteile. Der Hammer des Gesetzes fällt, wenn Liebe in Ablehnung umschlägt. Also lässt man sich auf korrupte Usancen nicht ein.

In den USA wird Gesetzestreue geschworen und die Korruption im Ausland angeprangert. Der Unternehmer fühlt sich angezogen.

Doch die erwarteten Leistungen an Politik-, Richter-, Staatsanwalts-, Schulamts-, Nachbarschaftsvertreter- und andere Amtskandidaten in den USA, gleich wie transparent sie auf Formularen erscheinen, wirken auf ihn wie eine unethische, unmoralische Steuer. Und korrupt erscheint sie ihm aus mitteleuropäischer Unternehmerwarte ebenfalls.


Freitag, den 22. Okt. 2010

Saure Kunden, saure Quacksalber  

.   Nachts im Fernsehen findet man die besten Heilmittel. Dreist preisen sie Quacksalber mit Sonderangeboten an. Am 21. Oktober 2010 legte der Bund einem Gauklerfähnlein das Handwerk.

Der Mensch sei sauer und werde mit zunehmendem Alter saurer - dagegen gibt es sein Patentrezept, bewies der sachverständige TV-Werber mit millionenfachen Erfolgen. Und Abnehmen kann man mit dem Mittel auch.

Jetzt sind die Quacksalber sauer. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks entschied in Federal Trade Commission v. Direct Marketing Concepts, Inc., Az. 09-2172, für das Verbraucherschutzamt der USA, FTC, und wies jede Rechtfertigung der Betrüger zurück. Das Untergericht hatte sie zur Erstattung von knapp 50 Mio. Dollar an die TV-Kundschaft verurteilt.


Donnerstag, den 21. Okt. 2010

Blog haftet: Wenn Ihr wüsstet, was ich weiß  

.   Wenn Ihr wüsstet, was ich weiß, würdet Ihr nicht mehr dort arbeiten, erklärte ein Blogverfasser sinngemäß und haftet nun für das Abwerben seiner Kollegen.

Der alte Arbeitgeber, der ihn als freien Mitarbeiter beschäftigte, hatte ein Abwerbeverbot in seinen Verträgen. Die Blogaussage klingt recht unspezifisch und nicht wie eine einladende Abwerbung,

Doch reichte sie nach Auffassung des Bundesgerichts im östlichen Bezirks von Michigan aus, in Sachen Amway Global v. Woodward, Az. 2010 WL 3927661, am 30. September 2010 einen Vertragsbruch der Rules of Conduct und die Haftungsfolge zu bejahen.


Mittwoch, den 20. Okt. 2010

Genehmigung nur mit Telefon  

.   Der Unternehmer ist in den USA. Journalisten drängeln sich um sein Produkt. Gratiswerbung folgt im Fernsehen, wo der Sprecher die Idee mit einem Superstar in Verbindung bringt.

Besser kann man in den USA nicht verkaufen, denkt der Unternehmer. Doch, besser wird es erst, wenn die bürokratischen Hürden genommen sind. Vorher ist an Umsatz nicht zu denken. Das Produkt bleibt im Lager, bis Bund, Staat, Kreis und Stadt mitspielen.

Heute sind fast alle Papiere vorhanden - nur eins vom Bund fehlt noch, ausgerechnet wegen einer fehlenden Telefonnummer in den USA! Zum Glück lässt sie sich in einer Stunde einrichten, wenn man weiß wie. Cricket bietet wohlfeil und ohne Vertrag einen Handy- und Datendienst. Clear bietet mit 4G-Datenverkehr, VoIP und Anrufumleitung ins Ausland eine schnelle und günstige Alternative.

Nummer erhalten? Per Telefon nachreichen: Die Genehmigung ist versandbereit. Bald können die Paletten rollen.


Dienstag, den 19. Okt. 2010

Eisenmann ertrinkt, Veranstalter verklagt  

.   Im Triathlon ertrinkt ein Schwimmer. Sein Nachlass verklagt den Veranstalter. Der Familie des Ironman-Teilnehmers sprechen die Geschworenen keinen Schadensersatz zu, und das Gericht verfügt die Abweisung.

In der Revision entscheidet das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA am 18. Oktober 2010, dass die Anfechtung des Urteils auch bei mangelnder Zuständigkeit des Gerichts zu keiner Aufhebung führt.

Die Urteilsbegründung im Fall Moore v. North American Sports, Inc. et al., Az. 09-13954, erklärt die Zuständigkeit von einzelstaatlichen und Bundesgerichten und wann bei einer Verweisung zwischen ihnen der Zuständigkeitsmangel unschädlich ist.


Montag, den 18. Okt. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Woche in den USA:
Nazi-Kunstraub und Verjährung im US-Prozess, Museum of Fine Arts v. Seger-Thomschitz, 1st Cir. 15 OCT 2010, PDF

Produkthaftungsklage abgewehrt: verständige Abwägungen des Herstellers, Kokins v. Teleflex, Inc. 10th Cir. 14 OCT 2010, PDF

Verräterschutz nach Sarbanes-Oxley gg Kündigung, Fraser v. Fiduciary Trust Co. Int'l, 2nd Cir. 14 OCT 2010, PDF

Schiedsteilurteil verfrüht vor Gericht, Dealer Computer Services, Inc. v. Dub Herring Ford, 6th Cir. 14 OCT 2010, PDF

Abweisung wg. Zuständigkeitsmangel, Forum non conveniens,
Eurofins Pharma v. BioAlliance Pharma, 3rd Cir. 12 OCT 2010, PDF

Bindungswirkung von EMails auf dem Weg zum Vertrag in den USA, Rubinstein v. Clark & Green, Inc., 2nd Cir. 12 OCT 2010, http://anwalt.us/2010/10/12#1012-email-vertrag.txt

Verschwundener Anwalt: Revisionsgrund im Zivilprozess, Philips Lighting v. Schneider, 2nd Cir. 12 OCT 2010, PDF
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Sonntag, den 17. Okt. 2010

Verfassungsvereinbares Schweigen  

.   Schüler und Studenten erhalten die Gelegenheit zu einer Schweigeminute am Morgen. Die Idee stammt von religiösen Gruppen, denen ein kurzes Schweigen besser als das verbotene Morgengebet erscheint, weil es ein stilles Beten ermöglicht.

Zahlreiche Staaten in den USA bieten diese Lösung an, doch ist sie vereinbar mit der Bundesverfassung? Diese behandelt die Religionen in der Rechtstheorie gleich, und dazu gehört auch die Freiheit von Religion. Wenn die Schweigeminute Religiösität fördert, könnte sie den ersten Verfassungszusatz, das First Amendment, verletzen.

Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks erließ zu dieser Frage am 15. Oktober 2010 ein Urteil im Fall Dawn Sherman et al. v. Dr. Christopher Koch, Az. 09-1455, das lesenswert die Präzedenzfälle des Obersten Bundesgerichtshofs in Washington, DC, und anderer Obergerichte aus den USA erörtert. Das Gericht in Chicago bestimmt, dass die Gesetzesgrundlage für die Schweigeminute verfassungsvereinbar ist.


Freitag, den 15. Okt. 2010

Die Grand Jury in den USA  

ASK - Washington.   In Deutschland kursieren viele Gerüchte über das amerikanische Strafrecht und insbesondere das Jurysystem. Der Richter spricht das Urteil und eine Jury, bestehend aus etwa 12 Mitgliedern, entscheidet in der Regel über die Schuldfrage. Doch wofür ist eine Grand Jury zuständig, und wann findet ein Verfahren vor ihr statt?

Der Aufsatz Die Grand Jury im amerikanischen Strafprozessrecht von Theresa Dietz gehört zu den wenigen deutschen Ausführungen, die sich mit dem System der Grand Jury in den Vereinigten Staaten beschäftigen. Er gewährt einen guten Einblick in Aufbau und Funktionsweise und trägt zum besseren Verständnis dieses Organs der amerikanischen Rechtspflege bei. Dem europäischen Juristen, der das Jurysystem lediglich aus Film und Fernsehen kennt, hilft der Aufsatz sehr, diese interessante Institution des US-amerikanischen Strafrechts kennen zu lernen und zu verstehen.

Die klare Struktur macht den Aufsatz sehr lesenswert. Er empfiehlt sich für jeden Juristen, der sich für das Rechtssystem der Vereinigten Staaten interessiert und sich einen schnellen Überblick über die Thematik verschaffen will.


Donnerstag, den 14. Okt. 2010

Gerichte erteilen Internetverbot  

TD - Washington.   Das Internet wird immer wichtiger. Erstaunlich ist vor allem die Entwicklung der Verschmelzung von Privat- und Arbeitsleben. Nach Bill Gates ist das Internet der zukünftige Marktplatz für das globale Dorf von morgen.

Umso Aufsehen erregender ist es, dass einige US-Strafgerichte nur allzu oft dazu bereit sind, den Angeklagten für die ihnen erteilte Berwährungszeit den Internetnutzung zu verbieten.

Angebracht ist ein solches Verbot wohl dann, wenn ein Fall der Kinderpornografie vorliegt und der Täter das Internet als Werkzeug benutzt hat, um seine Opfer anzulocken. Aber sollte das Verbot auch erteilt werden, wenn der Angeklagte lediglich einen Investitionsbetrug begangen hat? Immer mehr Gerichte tendieren dazu, auch in Fällen von Wirtschaftskriminalität den Internetzugang während der gesamten Bewährungszeit zu verbieten. Vielleicht deshalb, weil gerade diese durch das Internet enorm erleichtert wird.

Der lesenswerte Artikel von Jeff Ifrah und Steven Eichorn Banned from the Internet aus dem National Law Journal schildert sehr eindrucksvoll, in welchen Fällen die US-Gerichte so entschieden haben.


Mittwoch, den 13. Okt. 2010

Megabytezähler oder SMS?  

.   Auch in den USA stellt sich die Frage, warum die Telefongesellschaften nicht kundenfreundlich eine schnelle SMS versenden, wenn Nutzungsschwellen im Datendienst überschritten werden. Nicht jeder Kunde trägt einen Megabytezähler mit sich. Zudem sind Kunden gewohnt, G3 und G4 unbeschränkt zu nutzen. Für viele sind die neuerdings eingeführten Grenzen von etwa 30 Gb eine Überraschung, und manche Funkanbieter rechnen im Megabereich ab.

Der Vorsitzende des Netzamts in Washington, DC, spricht sich nun für die Einführung einer Pflicht für Anbieter aus, Kunden beim Erreichen bestimmter Schwellenbeträge zu unterrichten, bevor sie ihre Rechnung erhalten. Da seine Absicht publik gemacht wurde, dürfte sie erfahrungsgemäß auf die Tagesordnung der Kommissare der FCC gelangen und hat gewisse Aussichten auf Erfolg.

Doch schon gibt es Widerworte mancher Anbieter. Sie verweisen darauf, dass Kunden die Verträge lesen sollten und ihre Zähler online einsehen können. Das stimmt vielleicht. Nur weiß kaum jemand, wie und wo, und eine SMS-Mitteilung dürfte praktischer sein.


Mittwoch, den 13. Okt. 2010

Film- kontra Verkehrsrecht, mit Explosionen  

.   Immer wieder werden Straßen in Washington gesperrt, weil ein Film gedreht wird. Die meisten Washington-Szenen stammen aus Studios und Washington-Imitaten, was jeder merkt, der die Hauptstadt der USA kennt.

Die auf echte Aufnahmen bedachten Filmfirmen erhalten eine Genehmigung, die die Stadtverwaltung gegen passende Gebühren gern erteilt. Dafür sperrt sie dann auch gern tagelang wichtige Avenues und Boulevards.

Am 11. Oktober 2010 ignorierte ein Polizist die Absperrung beim Kapitol und fuhr mit Sirenengeheul nicht nur in eine Drehszene, sondern auch ein besonders für den Film hergerichtetes Fahrzeug. Die DVD brauchen wir nicht abzuwarten. YouTube zeigt das Ereignis bereits.

Endlich einmal etwas Aufregendes ohne die üblichen Täter und Umstände! Und ganz unpolitisch. Bei den weiteren Dreharbeiten kommt sogar Sprengstoff zum Einsatz. Wir sind gespannt.


Dienstag, den 12. Okt. 2010

EMails auf dem Weg zum Vertrag in den USA  

.   EMail-Korrespondenz über den beabsichtigten Vertragsinhalt stellen selbst noch keinen Vertrag dar, wenn die EMail ausdrücklich den Vertragsschluss einem förmlich Dokument vorbehält, das die Parteien noch verhandeln wollen.

Am 12. Oktober 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks diesen Grundssatz mit einleuchtender Begründung im Fall Rubinstein v. Clark & Green, Inc., Az. 10-0415.

Das Gericht in New York City erklärt ebenfalls die vorvertraglichen Bindungen, die nach Klägerauffassung zu vertragsgleichen Rechtsfolgen führen sollten. Dabei prüft es die Merkmale des preliminary Agreement-Grundsatzes in der Ausgestaltung des binding preliminary Agreement und des fully binding preliminary Agreement.


Montag, den 11. Okt. 2010

Ausländer raus - im Ermessen des Pentagons  

.   §815 des National Defense Authorization Act enthält in der dem Senat vorliegenden Entwurfsfassung S.3454 ein ausländererschütterndes Privileg für das amerikanische Militär:

Im Beschaffungswesen darf nach dem Inkrafttreten das amerikanische Verteidigungsministerium nach eigenem Gutdünken ausländische Lieferanten eliminieren. Das Wall Street Journal hat den Entwurf der Klausel geprüft, die ohne großes Aufsehen in die Bill des Haushaltsgesetzes eingebunden wurde.

Im Kern, erklärt John Ordway, der Spezialist für das Beschaffungswesen bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP, der Kanzlei des Verfassers in Washington, DC, gehe es dem Pentagon um die Vermeidung von Sicherheitsrisiken. Dass eine Überprüfung der Ermessensentscheidung des Pentagons verboten wird, sei jedoch ein schwerer Schlag gegen die Transparenz des Government Procurement und gegen Hersteller im Ausland, die als Prime Contractor oder Subcontractor das Pentagon beliefern.

WashingtonTechnology sprach schon im Juli 2010 von einer neuen geheimen de facto schwarzen Liste für das Ausland. §815(d) bestimmt unter dem Titel Reducation of Supply Chain Risk in the Acquisition of National Security Systems:
(d) Determinations- A determination under subsection (c) that the exclusion of a particular source is necessary to avoid an unacceptable supply chain risk--

      (1) shall be made in writing;

      (2) shall include--

        (A) the information required by section 2304(f)(3) of title 10, United States Code; and

        (B) the joint recommendation by the Director of the Defense Intelligence Agency and the Assistant Secretary of Defense for Networks and Information Integration as specified in subsection (c);

      (3) may not be delegated--

        (A) in the case of a procurement with an estimated value of $50,000,000 or more (including all options), below the level of head of an agency;

        (B) in the case of any other procurement, below the level of senior procurement executive for an agency;

      (4) shall not be subject to disclosure under section 552 of title 5, United States Code;

      (5) shall be made in the sole discretion of the head of an agency or senior procurement executive of an agency, as the case may be; and

      (6) shall not be subject to review in a bid protest before the Government Accountability Office or in any Federal court.


Montag, den 11. Okt. 2010

Das Ei des Kolumbus  

.   Kolumbus kam nicht am Montag, dem 11. Oktober in Amerika an. Doch der Montag ist der Feiertag, an dem in den USA seine Ankunft gewürdigt wird.

Das Ei des Kolumbus besteht in der Entdeckung, im Durchschnitt mehr freie Tage feiern zu können, wenn der Feiertag auf einen Montag gelegt wird. Dann verliert man ihn nie am Wochenende. Alle dreieinhalb Jahre macht sich diese Entdeckung im Durchschnitt bezahlt.

So verfahren die USA mit den meisten Feiertagen. Nur der 1.1. wird am 1.1. gefeiert, der Independence Day am 4. Juli, Thanksgiving stets am Donnerstag und der 25. Dezember am 25. Dezember.

Mit Urteilen ist heute nicht zu rechnen. Columbus Day ist ein bundesweiter Feiertag. Viele Wirtschaftszweige und Unternehmen, darunter auch Kanzleien, bleiben geöffnet.


Sonntag, den 10. Okt. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Meinungsfreiheit KFZ-Kennzeichen, Schrankengesetz verfassungswidrig: Byrne v. Rutledge, 2nd Cir. 8 OCT 2010, http://bit.ly/9EKGPc

Unanfechtbare Marke anfechtbar in USA, Federal Treasury Enterprise v. Spirits International N.V., 2nd Cir. 8. OCT 2010, http://bit.ly/9oYaFM

Fernsehsprecherinklage wg Diffamierung, Vertragseingriffs abgewiesen, DiFolco v. MSNBC Cable LLC, 2nd Cir. 7 OCT 2010, http://bit.ly/cxXZZe

Kleines Büro mit Frechdachs geteilt: Sexual Harassment nicht ausgeschlossen, Vera v. Geren, 1st Cir. 6 OCT 2010, http://bit.ly/batDIb

Einfuhrsperre wegen Patentverletzung: Aufgehoben. Lucky Litter LLC v. International Trade Commission, CAFC 6 OCT 2010, http://bit.ly/c3ay8h

Vertraglicher Klageverzicht gegen Arbeitgeber wirksam, Espinoza v. Cargill Meat Solutions Corp, 5th Cir. 5 OCT 2010, http://bit.ly/9cMWES
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Samstag, den 09. Okt. 2010

Unanfechtbare Marke wird anfechtbar  

TD - Washington.   Die alles entscheidende Frage lautet: Ist der von der Beklagten behauptete Anspruch auf Nutzung der berühmten Vodkamarke Stolichnaya nach 15 USC §1065 unanfechtbar geworden oder nicht?

Die Antwort war für die Klägerin deshalb entscheidend, weil sie mit ihrer Klage die Feststellung begehrte, dass allein sie das Recht zur Nutzung der geschützten Marke besitzt.

Das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk hob am 8. Oktober 2010 das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf und entschied in Sachen Federal Treasury Enterprise v. Spirits International N.V., Az. 06-3532, für die Klägerin.

Das erstinstanzliche Gericht sei zwar zu Recht davon davon ausgegangen, dass der Begriff des eingetragenen Inhabers, Registrant, auch die Rechtsnachfolger eines Registrant mitumfasse, die Assigns. Es habe aber fälschlicherweise angenommen, dass die Unanfechtbarkeit einer Marke auch bei ihrer Übertragung auf den Rechtsnachfolger bestehen bleibe und nicht angreifbar sei.

Die Klägerin kann im Ergebnis gegen die Gültigkeit der Übertragung der unanfechtbaren Marke vorgehen und im weiteren Verfahren die anwendbaren Ausnahmen von der Unanfechtbarkeit der Marke geltend machen. Der Sachverhalt ist ungewöhnlich und enthält eine Kette von Markenzessionen nach dem Fall der UdSSR mit fragwürdigen Umständen der Privatisierung der einst staatlichen Marke.


Freitag, den 08. Okt. 2010

Terminkalender für die USA  

.   Ein Terminkalendar für die USA ist zu empfehlen, wenn man eine Niederlassung in den USA aufbaut. Dann lassen sich Reisen zu Geschäftsterminen vermeiden, die auf einen Feiertag fallen, den man erst nach der Ankunft bemerkt. So etwas kommt häufiger als zu erwarten vor.

Dabei spielt auch eine Rolle, dass beispielsweise der Anwalt, jedoch nicht jeder Vertragspartner einem Termin am kommenden Montag zustimmt. Kanzleien scheren sich nicht um den Feiertag zum Columbus Day.

Der kurzfristige Überraschungsbesuch bei potentiellen Kunden der USA-Niederlassung zerschlägt sich, wenn sie den Feiertag wahrnehmen. Die von allen beachteten Kernfeiertage in den USA sind Neujahr, Memorial Day, Independence Day, Labor Day, Thanksgiving und der 25. Dezember. Die anderen Feiertage sollte man kennen und ihre Beachtung stets erfragen, bevor man hierher reist.


Donnerstag, den 07. Okt. 2010

Vertragsprobleme ansprechen: Haftungsrisiko Rüge  

.   Repudiation - immer wieder stützen sich Vertragsparteien auf dieses Prinzip, um die ungeliebte Gegenseite abzuschütteln und auch noch Schadensersatz für die entgangene Vertragsleistung zu verlangen.

Ein Beispiel ist der Hinweis einer Partei auf Erfüllungsmängel, die mit der Androhung von Rechtsfolgen verbunden wird. Substantial Performance verlangt das amerikanische Vertragsrecht, nicht die hundertprozentige Leistung. Wer unvorsichtig rügt, kann einem Schadensersatzanspruch entgegensehen, weil die Rüge - manchmal listig, manchmal böswillig - als Repudiation ausgelegt wird. Den Schadensersatzanspruch kann man abwehren, doch bleiben nach der American Rule über die Kostentragung leicht ein paar hundertausend Dollar Verteidigungskosten unersetzt.

Eine lesenswerte Erörterung des Repudiation-Falls findet sich am 7. Oktober 2010 in der Entscheidung Claudia DiFolco v. MSNBC Cable LLC, Az. 09-2821, S. 16. Eine Fernsehsprecherin monierte ihre Behandlung durch die Anstalt. Diese sah die Kritik als Vertragskündigung an. Das Gericht erklärt die Handlungen und Rechtsfragen detailliert und leicht verständlich.

Leseanregung Referendarsbericht: Gollisky, Anticipatory Repudiation - Vertragsverstoß vor Fälligkeit, 31 DAJV Newsletter 3/2006, 114 (Verlag Recht u. Wirtschaft, Frankfurt).


Mittwoch, den 06. Okt. 2010

US-Discovery trotz deutschem Datenschutz?  

TD - Washington   Die US-amerikanische Klägerin machte gegen die in Deutschland ansässige Beklagte einen Anspruch aus Vertragsverletzung geltend. Im Rahmen einer vorprozessualen Beweiserhebung, pre-trial Discovery, forderte die Klägerin von der Beklagten die Vorlage beweisträchtiger Dokumente. Obwohl die Beklagte erwiderte, dass dies in Deutschland zu Konflikten mit dem Bundesdatenschutzgesetz führen könne, gab das US-Bundesgericht für den Bezirk des Staates Utah am 21. Januar 2010 im Fall Accessdata Corporation v. Alste Technologies GmbH, Az. 2:08cv569, der Beklagten auf, die elektronisch gespeicherten Daten offenzulegen.

Das Gericht folgt hier der Meinung des Supreme Court in Washington D.C., der in dem Fall Societe Nationale Industrielle Aerospatiale v. United States District Court entschieden hatte, dass ausländische Datenschutzrechte den amerikanischen Gerichten nicht die Befugnis nehmen könnten, Parteien zur Herausgabe von Dokumenten zu verpflichten.

In dem lesenwerten Bericht US-Discovery versus deutsches Datenschutzrecht von Dr. Johannes Lux und Tobias Glienke, Recht der Internationalen Wirtschaft, 9/2010, S. 603, wird ausgeführt, dass US-Gerichte im Rahmen einer Interessenabwägung bestimmen sollen, ob ausländische Unternehmen trotz entgegenstehender Gesetze in ihren Herkunftsländern zur Offenlegung bestimmter Beweismittel verpflichtet sind und welche Abwägungkriterien hierfür relevant werden.

Deutsche Unternehmen, die in den USA tätig seien, würden zwangsläufig mit den Regeln zur vorprozessualen Beweiserhebung konfrontiert. Vergleichbare Entwicklungen nach dem Motto "Wir sind hier in Texas - uns interessiert kein deutsches Recht" gab es schon in den 80-er Jahren. Dies entspricht in der Tat den Erfahrungen deutscher Beklagter in der Abwehr amerikanischer Prozesse. Diese und andere Konflikte im transatlantischen Zusammenhang erfordern oft die Vorlage von Gutachten und machen auch die Beteiligung von Amicus Curiae-Schriftsätzen Dritter sinnvoll.


Dienstag, den 05. Okt. 2010

Mandatsvertrag per EMail  

.   Nach Verhandlungen per EMail über ein Honorar von $2 Mio. einigten sich Kanzlei und Mandant auf $1,5 Mio., die abgestottert wurden. Danach forderte die Kanzlei den Rest. Die Mandantschaft betrachtet die EMailkorrespondenz als verbindlichen Vergleichsvertrag.

Die Kanzlei klagt. Das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks erörtert in leicht verständlicher Weise und lesenswert die Wirksamkeit eines EMail-Vertrags:
Under Louisiana law, a "contract is formed by the consent of the parties established through offer and acceptance. Unless the law prescribes a certain formality for the intended contract, offer and acceptance may be made orally, in writing, or by action or inaction that under the circumstances is clearly indicative of consent." La. Civ. Code Ann. art. 1927 (2008). Where a writing and/or a signature is required to form a contract, an email will satisfy such requirement. See La. Rev. Stat. Ann. §9:2607; Klebanoff v. Haberle, 43–102 (La. App. 2 Cir. 3/19/08); 978 So. 2d 598, 600–04; Dozier v. Rhodus, 08–1813 (La. App. 1 Cir. 6/19/09).
Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit in New Orleans verkündete sein Urteil im Fall Preston Law Firm, L.L.C. v. Mariner Health Care , Az. 09-31016, am 1. Oktober 2010.


Montag, den 04. Okt. 2010

Sonntags Facebook, freitags EMail  

.   Seit 20 Jahren kann auch der Dümmste bequem EMail benutzen. Die graphische Benutzeroberfläche hatte auf Netzwerken Einzug gehalten. Chat für Gesellschafterversammlungen ist fast genauso alt. Ohne GUI war die alte EMail-Technik nicht jedem zuzumuten.

Wieso verkünden dann 20 Jahre später noch Anwälte, dass sie nur freitags EMail lesen? Sind das Juristen, die primär mit AIM, Facebook, IRC und LinkedIn korrespondieren und keine Zeit für EMail finden? Benutzen sie GTalk, um Beiratsversammlungen zu leiten oder mit mehreren Mandanten Gründerpläne zu schmieden?

Die Antwort steht aus. Die Kollegen sehen die Anfrage ja erst am Freitag. Vermutlich beantworten sie auch zuerst die Mandatsanfragen, die per EMail eingingen. Die haben sich erledigt, denn der potentielle Mandant hat bereits eine andere Kanzlei engagiert. Die fand er bei Twitter. Das Mandat wurde zügig per Twitter-DM vereinbart.


Sonntag, den 03. Okt. 2010

Domainstreit: Klage am Ort des Erfolgseintritts  

.   Das Gericht ist zwar unzuständig, aber wie wäre es mit einer Abmahnung wegen Cybersquatting, die aus seinem Bezirk versandt wird?

Der Internetbezug könnte doch einen örtlichen Bezug zum ortsfremden Domaininhaber herstellen, dachte sich die Klägerin; dann müsste er sich vor ihrem Gericht verteidigen, wo sie den Heimvorteil ausnutzen könnte.

Nicht so schnell, bestimmte das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks in Chicago am 1. Oktober 2010 im Fall Mobile Anesthesiologists Chicago, LLC v. Anesthesia Associates of Houston Metroplex, PA., Az. 09-2658.

Der beklagte Arzt aus Texas mag zwar im Internet zu finden sein, auch von Besuchern im Gerichtsbezirk in Illinois. Doch spricht er keine Kunden in Chicago an, beschränkt sich auf den lokalen Markt um Houston, und war nur ein Mal privat zu Besuch in Chicago.

Zudem bewirbt er Chicago nicht zielgerichtet im Sinne der specific Jurisdiction. Es fehlt also die örtliche Zuständigkeit in Chicago, die die Klägerin auch nicht dadurch schaffen kann, dass sie versucht, den Texaner mit einem Cease and Desist Letter als Abmahnung aus Chicago an ihr Wunschgericht zu kuppeln.


Samstag, den 02. Okt. 2010

Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA  

.   Aus den obersten Gerichten der USA:
Keine örtliche Zuständigkeit am Abmahnungsversandort, Mobile Anesthesiologists v. Anethesia Ass., 7th Cir. 1 OCT 2010, PDF

Angestrebte Internetkontakte zum Forumstaat: Zuständigkeit, UBID, v. GoDaddy, 7th Cir. 29 SEP 2010, PDF

Ortsbesteuerung von Interneteinzelhandelsverkäufen, Chicago v. Stubhub!, 7th Cir. 29 SEP 2010, PDF

Weitergabe abgehörter Telefonate im Zivilprozess nach Erhalt im Strafprozess, SEC v. Rajaratnam, 2nd Cir. 29 SEP 2010, PDF

Internationaler Lizenz-& Vertriebsvertrag, Schiedsverfahren, Polimaster Ltd. v. Rae Systems, Inc., 9th Cir 28 SEP 2010, PDF

Marke im Ausland, kein Schutz im Inland, Hamdard Trust v. Ajit Newspaper Advertsg. & Comm., Inc., 2nd Cir. 28 SEP 2010, PDF

Gebührenregeln für Internetradio und Audiotransfer, Klassifizierung im Urheberrecht, US v. ASCAP, 2nd Cir. 28 SEP 2010, PDF

Unzuständig: RICO-Auslandsansprüche raus aus US-Gericht, Norex Petroleum v. Acess Industries, 2nd Cir. 28 SEP 2010, PDF

Polizei darf Bargeld nach Festnahmen nicht behalten, Gates v. Towery, 7th Cir. 27. SEP 2010, PDF

Kinoquittung mit Kreditkartennummer: $1000 SE? Bateman v. American Multi-Cinema, Inc., 9th Cir. 27. SEP 2010, http://bit.ly/ak5tBg

Zeitungsarbeitnehmerschutz als Sammelklage, Wang v. Chinese Daily News, Inc., 9th Cir. 27. SEP 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 01. Okt. 2010

In den USA über die Blaubeere gestolpert  

.   Was folgt, wenn ein Amerikaner über eine Blaubeere stolpert? Der Tatort heißt Super Fresh. An der Kasse dieses Lebensmittel­geschäfts verletzte die Klägerin ihr Knie, als sie auf eine Blaubeere trat. Fast zwei Jahre danach verklagte sie die Inhaberin.

Erhält die Klägerin nun Millionen für den Ausrutscher? Wird eine Gruppe von Geschwo­renen ein Verdikt zu ihren Gunsten erlassen, das die Presse mit einem Urteil ver­wechselt und sensa­tionell aus­schlachtet?

Nichts dergleichen! Das Bundes­berufungs­gericht des dritten US-Bezirks in Philadelphia bestätigte am 30. September 2010 die Klag­abweisung des Untergerichts. In Sachen Ann Corrado v. Super Fresh Food Market, Inc., Az 10-1133, setzt das anwend­bare Präzedenz­fallrecht von Delaware für einen Schadens­ersatz­anspruch diese Merkmale voraus:
(1) Super Fresh owed them a duty of care, (2) it breached that duty, and (3) Ann Corrado's injury was caused by the breach. Halchuck v. Williams, 635 F. Supp. 2d 344, 346 (D. Del. 2009). Super Fresh is responsible for only those injuries caused by "defects or conditions of which [it] had actual notice or which could have been discovered by such reaso­nable inspection as other reasonably prudent storekeepers would regard as necessary." Howard v. Food Fair Stores, New Castle, Inc., 57 Del. 471, 476 (1964). AaO 3.
Die Beklagte musste nicht wissen oder damit rechnen, dass eine Blaubeere allein ihren Weg zur Kasse findet. Ein Tat­bestands­merkmal fehlt deshalb - die Klage wird im Früh­stadium des Prozesses gestoppt, bevor je eine Jury Gelegenheit zur emotionals­geladenen Subsumtion erhält.


Donnerstag, den 30. Sept. 2010

Cybersquatting des Domainregistrars: Gerichtsbarkeit  

.   Wo ist ein Domainregistrar wegen Cyberquatting zu verklagen? Kann der Markeninhaber vor jedem beliebigen Gericht gegen ihn vorgehen, weil der Registrar durch seine Werbung im Internet und sonstigen Medien überall auftritt? Oder ist die gerichtliche Zuständigkeit begrenzt?

Am 29. September 2010 verglich das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks das Risiko, am fremden Ort wegen Internetautritten verklagt zu werden, mit dem Risiko, von einem Besucher aus Chicago in Chicago verklagt werden, wenn er die Zentrale des Registrars in Arizona besucht und ausrutscht. Da sollte keine Gerichtsbarkeit im Sinne einer general Jurisdiction greifen. Das wäre unzumutbar und unangemessen. Die Klage wäre in Arizona einzureichen.

Das Gericht fand im Falle UBID, Inc. v. GoDaddy Group, Inc. , Az. 09-3927, jedoch eine Zuständigkeit in Illinois nach den Grundsätzen über die specific Jurisdiction. Die verfassungsrechtliche Frage lautet:
[I]s it fair and reasonable to call the defendant into the state's courts to answer the plaintiff's claim? See International Shoe, 326 U.S. at 317 … accord, Burger King Corp. v. Rudzewicz, 471 U.S. 462, 474 (1985); World-Wide Volkswagen Corp. v. Woodson, 444 U.S. 286, 297 (1980). The due process clause will not permit jurisdiction to be based on contacts with the forum that are random, fortuitous, or attenuated. Burger King, 471 U.S. at 475.
Im vorliegenden Fall schuf der Registrar willentlich eine Beziehung zu allen Staaten einschließlich des Forumstaats Illinois durch gezielte Werbung, Umsätze und die behaupteten Verletzungstaten. Der Umstand, dass die Kunden aus Illinois die Transaktionen mit dem Server in Arizona einseitig abwickelten, absolviert den Registrar nicht von der von ihm initiierten Geschäftstätigkeit als forumsfremd, weil sie sich an dortige Kunden richtet.

Bei der specific Jurisdiction ist zudem entscheidend, ob die Beziehung des Registrars zum Forumsstaat auch in Bezug zum behaupteten Klageanspruch steht:
As the Supreme Court has emphasized, it is essential not only that the defendant have minimum contacts with the forum state but also that the plaintiff's claim against the defendant "arise out of or relate to" those contacts. Burger King, 471 U.S. at 472-73, quoting Helicopteros Nacionales, 466 U.S. at 414; Tamburo, 601 F.3d at 708.
Der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit untersucht die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Bezug ausführlich in seiner Begründung und gelangt in der Subsumtion zum Ergebnis, dass ein solcher Bezug hier sachlich und zeitlich vorliegt.

Die Klage gegen den Registrar fällt daher in die Zuständigkeit des Gerichts in Illinois, auch wenn ein geographischer Bezug eher fraglich erscheint. Auch die Fairness-Merkmale deuten in diese Richtung, folgert es.


Mittwoch, den 29. Sept. 2010

Erneute Pfändung von Geldern im EZV  

KB - Washington.   Trotz des bereits vorhandenen Dickichts an Rechtsprechung im Bereich der Pfändung im elektronischen Zahlungsverkehr, EZV, werden die US-amerikanischen Gerichte weiterhin mit dieser Thematik bemüht.

Das Bundesberufungsgericht für den Zweiten US-Bezirk beurteilte am 16. September 2010 die Wirksamkeit einer erstinstanzlichen Freigabe gepfändeter Gelder im EZV an den Pfändungsschuldner. Es entschied im Falle India Steamship Company Limited v. Kobil Petroleum Limited, Az. 09-4564-cv, für die Beklagte.

Die Klägerin argumentiert, die Beklagte habe zum einen durch ihr Einverständnis in den Transfer der gepfändeten Gelder an den Rechtspfleger und zum anderen durch ihre Einlassung hinsichtlich des persönlichen Gerichtstandes auf einen Einspruch gegen die Pfändung verzichtet. Die Gelder stünden ihr auch nicht zu.

Für die Pfändung von Eigentum ist allerdings der dingliche Gerichtsstand ausschlaggebend, der vom persönlichen Gerichtsstand trotz fließender Übergänge zu unterscheiden ist. Der Einwand der Klägerin geht daher ins Leere. Der persönliche Gerichtsstand und eine diesbezügliche etwaige Einlassung sind vorliegend unbedeutend.

Das Einverständnis der Beklagten, dass die gepfändeten Gelder dem Rechtspfleger übermittelt werden, stellt keinen Einspruchsverzicht dar, erklärt das Gericht. Eine Partei muss sich nicht zwischen der Anfechtung einer Pfändung und dem von ihr beabsichtigten Schutz des Wertes des gepfändeten Vermögens entscheiden. Ziel des Einverständnisses der Beklagten war es unter anderem, Zinsen für den Zeitraum des Transfers zu erzielen. Damit geht jedoch nicht der Verzicht auf die Anfechtung der Pfändung einher.


Dienstag, den 28. Sept. 2010

Amerika, die bürokratiefreie Zone  

.   Deutsche, die Amerikanern vorjammern, wie bürokratisch und schildbürgerlich Deutschland sei, finden hier keine Sympathie. Im Gegenteil, sie mögen ein Vorurteil - oder gleich mehrere - bestätigen: Deutsche jammern gern. Sie haben keine Ahnung, glauben jedoch, Amerika zu kennen. Und sie sind bei der Beachtung von Recht und Gesetz verkniffen.

Einem Ami von der oppressiven Vielfalt der Gesetze, Verordnungen oder der umfangreichen Steuerliteratur in Deutschland klagend zu erzählen, stößt auf Unverständnis. Der Bund, der Staat, der Kreis und die Gemeinde verlangen in den USA ihre Steuererklärungen jeweils nach eigenen Gesetzen und Regeln. Bei 55 Rechtsordnungen von Staaten und staatsähnlichen Körperschaften übersteigt das Volumen wie die Undurchsichtigkeit des legislativen und regulatorischen Gestrüpps spielend den Wust im weitgehend rechtseinheitlichen Deutschland.

Der Verkehr, das Handy, die Ehe, die Scheidung, der Erbfall, der Vertrag, die Baugenehmigung, das Handelsregister, die Strafen und der Verwaltungsprozess - 55 Rechtsordnungen × x Kreise × x Kommunen: Alles ohne bundeseinheitliche Rechtssicherheit.

Dass Amis damit zurecht kommen, liegt ein wenig an ihrer Einstellung. Man mag zwar über Juristen Witze machen. Aber man weiß auch sich durchzumogeln. Rechtsunsicher steht der Bürger immer etwas auf der Kippe, und eine absichernde Rechtsschutzversicherung kann es im US-Recht schon deshalb gar nicht geben. Selbst Versicherungen können die Risiken ja nicht verbindlich einschätzen.


Montag, den 27. Sept. 2010

Führerscheinverlust nun wegen Texting  

.   Texting erscheint nun im Bundesrecht der USA, nachdem die SMS-Technik zuerst im Recht der Einzelstaaten angepeilt wurde. Texting ist Kraftfahrern wie das Telefonat am Steuer in vielen Staaten verboten.

Der Bund besitzt keine landesweite Führerschein- und Verkehrsrechtszuständigkeit. Berufsfahrer fallen jedoch unter seine Zuständigkeit.

Berufskraftfahrer können nach der am 27. September 2010 im Federal Register, Bd. 75186, Heft 186, S. 59118, verkündeten Neuregelung Limiting the Use of Wireless Communication Devices der Federal Motor Carrier Safety Administration des Bundesverkehrsministeriums in Washington den Führerschein verlieren, wenn sie wegen eines Verstoßes gegen das Texting-Verbot einzelstaatlich verurteilt werden.


Sonntag, den 26. Sept. 2010

Personal hält zuhause Sklaven: Arbeitgeber haftet?  

.   Soll der Arbeitgeber vor Gericht erscheinen, weil sein Personal zuhause Sklaven hält? Die Frage stellt sich bei Diplomaten, die im Haushalt Personal zu schlechten Bedingungen beschäftigen.

Im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, United States Court of Appeals for the Second Circuit, lautete das Argument, der Arbeitgeber genieße als ausländischer Staat keine Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und hafte nach dem Alien Torts Claims Statute, weil er unter anderem eine Aufsichtspflicht verletzt habe. Wenn er Diplomaten entsende, müsse er sie auch zuhause beaufsichtigen, damit sie keine unerlaubten Handlungen begingen.

Die Klage gegen den Staat beurteilte das Gericht am 24. September 24, 2010 als unzulässig, weil die Immunitätsschranken der tortious Activity Exception und der commercial Activities Exception des FSIA im Fall Swarna v. Al-Awadi, Az. 09-2525, nicht greifen. Das US-Gericht darf seine Gerichtsbarkeit nicht über den beklagten Staat ausüben.


Samstag, den 25. Sept. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile dieser Woche in den USA:
Bankhaftung für leerstehende Gebäude, Cleveland Housing Renewal Proj. v. Deutsche Bank Trust Co., 6th Cir. 20 SEP 2010, http://bit.ly/axKSjc

Versichererdilemma bei unspezifizierter Schadensart, Amerisure Mutual Ins. Co. v. Microplastics, 7th Cir. 20 SEP 2010, http://bit.ly/cUIJAc

Buonanotte v. NY State Office of Alcoholism: Nicht lesenswert. 2nd Cir. 22 SEP 2010, http://bit.ly/dvvz8Y

Amicus Curiae-Einladung zu Haftungsbefreiungsfragen, Montrealer Abkommen, Chubb Europe v. Qantas, 9th Cir. 22 SEP 2010, http://bit.ly/c7qwIK

Zinsen als nichtige Anleihenvertragsstrafe? NML Capital Ltd. v. Argentina, 2nd Cir. 23 SEP 2010, http://bit.ly/cbwQws

Alien Tort-Anspruch, Staatsimmunität FSIA, Kuwait, diplomat. Haushalt in NYC, Swarna v. Al-Awadi, 2nd Cir. 24 SEP 2010, http://bit.ly/cfNmRT
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 24. Sept. 2010

Stelle wegen Rasse versagt?  

TCD - Washington.   Die Klägerin bewarb sich bei der Beklagten um eine Stelle und hinterließ bei dem Service Center Manager einen positiven Eindruck. Er wollte sie anstellen und bat seinen Vorge­setzten um Erlaubnis, der jedoch die Einstellung der Klägerin wegen ihrer dunklen Hautfarbe als proble­matisch ansah.

Dennoch teilte man der Bewer­berin mit, sie sei eine der besten Kandi­datinnen. Die Personal­abteilung veran­lasste darauf­hin eine Zuver­lässigkeits­über­prüfung und erfuhr, dass die Klägerin wegen mehrerer Diebstähle straf­fällig geworden war.

Eine Einstellung der Klägerin erfolgte nicht. Mit ihrer Klage begehrte sie die Fest­stellung, dass die Beklagte aus rassistischen Gründen ihre Einstellung verweigert habe.

Das Bundes­berufungs­gericht für den achten US-Bezirk entschied am 22. September 2010 in Sachen Hollins v. Con-Way Freight, Inc., Az. 09-2926, wie folgt:

Die von der Klägerin vorge­tragenen Tatsachen würden keinen Beweis einer direkten Rassen­diskri­minierung darstellen. Möglicher­weise sei die Einstellung nicht erfolgt, weil die Klägerin die Zuverlässigkeits­überprüfung nicht bestanden habe. Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass ein Zusammen­hang zwischen der angeblichen Diskrimi­nierung und der Entscheidung der Beklagten, die Klägerin nicht einzustellen, bestanden habe.


Donnerstag, den 23. Sept. 2010

Schlecht beratene Banken und Kunden  

.   Eine Webseite und Banken sollen kolludiert haben, um den Kläger aus dem Handel mit irakischen Dinaren in Puerto Rico auszubooten, indem sie dieses Geschäft als nach dem Patriot Act verboten bezeichneten. Er verklagt sie wegen einer Verschwörung auf Schadensersatz und verliert.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA, welches für die Insel zuständig ist, stellt in Sachen Mendez Internet Management Services v. Banco Santander De Puerto Rico et al., Az. 09-1874, am 22. September 2010 fest, dass die Banken wegen des Patriot Acts übervorsichtig waren und vielleicht falsch gehandelt haben.

Für eine Verschwörung fehlen alle Anzeichen. Der Kläger hat falsch und verspätet plädiert und muss schon deshalb unterliegen, selbst wenn die Banken sich schlampig verteidigten. Einen Diffamierungsanspruch gegen die Webseite mag das Gericht nicht ausschließen, doch ist das Bundesgericht nicht dafür zuständig.


Dienstag, den 21. Sept. 2010

Ohne Vertrag gezahlt: Erstattung?  

.   Wer ohne Vertrag freiwillig zahlt, kann die Zahlungen nicht zurückfordern - auch nicht vom listigen Telemarketer. Ein Kunde hatte sich nach einer Telefonbestellung einen Dienst aufschwätzen lassen, ließ die immer höheren Gebühren jährlich von der Kreditkarte abbuchen, und klagte später auf Rückzahlung wegen fehlender Leistung und mangelnder Vertragsbeziehung.

Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks wies die Berufung gegen die Klageabweisung ohne Prüfung des Vertragsschlusses mit einem auf Band aufgenommenen Okay ab. Denn allein die Tatsache des fehlenden Widerspruches gegen die laufend geleisteten Zahlungen reicht ihm.

Das Gericht erörtert ausführlich und leicht verständlich den voluntary Payment-Grundsatz in seiner Urteilsbegründung vom 20. September 2010 in Sachen Quinten E. Spivey v. Adaptive Marketing LLC, Az. 09-3619. Da er - und keine seiner Ausnahmen, wie Betrug, - greift, kommt es auf das Zustandekommen eines Vertrages gar nicht an.


Montag, den 20. Sept. 2010

Verkauf von Schülerdaten im Wettbewerb  

.   Rein wettbewerbs­rechtlich beurteilte das Verbraucher­schutzamt der USA, FTC, den Verkauf der umfassend­sten Schüler­datenbank der USA zwischen Datenhändlern. Die Daten über Schüler vom Kinder­garten bis zur 12. Klasse werden vermietet. Mieter können sie auswerten und Schüler direkt ansprechen.

Die Federal Trade Commission in Washington, DC prüfte die von der Über­nahme der MDR-Datenbank durch das Datenkon­glomaterat Dun & Bradstreet ausgehende Markt­verzerrung. Das Amt will die Austrennung bestimmter Daten und geistiger Eigentums­rechte von D&B an eine Wett­bewerberin anordnen.

Der Verfügungs­entwurf wird der Öffent­lichkeit am 20. September 2010 im Federal Register, Bd. 75, Heft 181, S. 57272, vor­gelegt. Diese wird unter dem Titel The Dun & Bradstreet Corporation; Analysis of Agreement Containing Consent Order to Aid Public Comment aufgerufen, die dargelegten Hinter­gründe, rechtlichen Würdigungen und Pläne zu prüfen und zu kommen­tieren.


Sonntag, den 19. Sept. 2010

Kunden müssen IP-Freigabe dulden  

.   Die Achte/Neunte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co KG geht gegen Unbekannte Nr. 1-4577 vor. Sie sollen etwas im Internet angestellt haben. Zunächst will die KG die unbekannten Anschlussinhaber ermitteln.

Dazu erlässt sie eine formelle Auskunftsanforderung als Subpoena an den Internetanschlussanbieter, dem bestimmte IP-Anschriften zugeordnet sind. Er soll die Kunden bekannt geben, denen er die Anschriften zugewiesen hatte.

Auf die Rüge von vier Unbekannten entschied das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA am 10. September 2010, dass ihre Privatsphäre von der Offenlegung unbeeinträchtigt bleibt. Sie dürfen die Herausgabe nicht verhindern.

Die Urteilsbegründung in Achte/Neunte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co KG v. Does 1 - 4,577, Az. 10-453, geht nicht auf die Frage des Unwertes einer IP-Anschrift als Beweismittel ein, sondern beschränkt sich in diesem Verfahrensschritt auf die Zulässigkeit der ISP-Kundendatenausforschung. In New Jersey bestimmte ein Gericht im Jahre 2007, dass IP-Anschriften unter den Schutz der Privatsphäre fallen.


Samstag, den 18. Sept. 2010

Neueste Urteile im Recht der USA  

.   Wichtigste Urteile der Woche:
Sachverhaltsabhängige Auswahl der Geschworenen nach Geschlecht rechtmäßig? US v. Paris, 2nd Cir. 17 SEP 2010, http://bit.ly/a47Jh3

Dinglicher und persönlicher Gerichtsstand strikt getrennt, India S.S. Co. v. Kobil Petroleum Ltd., 2nd Cir 16 SEP 2010, http://bit.ly/bxHueS

Unterzeichnete Schiedsklausel bindet auch ungelesen, Watson v. Gold n Diamonds, Inc., DCDC 14 SEP 2010, http://bit.ly/dnwBcY

ISP-Kundendaten sind ungeschützt, Achte/Neunte Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co KG v. Does 1 - 4,577, DCDC 10 SEP 2010, http://bit.ly/ccNIeM

Immobilienfreikauf in Insolvenz durch Schuldzahlung: Alles oder nichts, Deutsche Bank v. Tucker, 6th Cir. 15 SEP 2010, http://bit.ly/cfE0gX

Schutz des unschuldigen Eigentümers nach Einziehung, USA v. One 1990 Beechcraft, 11th Cir. 14 SEP 2010, http://bit.ly/bNGDiP

Internetnexus reicht für Zuständigkeit, State of Illinois v. Hemi Group LLC, 7th Cir 14 SEP 2010, http://bit.ly/b9XOkl
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 17. Sept. 2010

Wahrheit täuscht, oder nicht?  

.   Die Wahrheit kann grausam sein. Sie stellt in den USA auch eine anspruchs­vernichtende Einrede gegen Diffamierungs­klagen dar. Kann die wahre Meldung von Gasliefe­rungen an ein einen Preisindex ermit­telnden Dienst diesen täuschen und einen Betrugs­anspruch begründen?

Bestimmte Gaspreise werden durch einen solchen Index festgelegt. Die Klägerin behauptete, die Beklagte habe den Index manipu­liert, indem sie die aufgrund ihrer Markt­beherr­schung niedrigen eigenen Preise meldete. Das sei Betrug, wettbewerbs­verletzend und erlaube eine Sammel­klage.

Das Bundes­berufungs­gericht des fünften US-Bezirks fand am 15. September 2010 im Fall Rio Grande Royalty Company Inc v. Energy Transfer Partners, LP, Az. 09-20607, hingegen, dass die Meldung wahrer Tat­sachen einen Betrugs­anspruch nicht einmal entstehen lasse. Der Index­preis könne durch Täuschung im Sinne eines common-law Fraud manipuliert werden, jedoch nicht durch die Wahrheit.


Donnerstag, den 16. Sept. 2010

Das gute Leben fast gratis  

.   Juwelen für 5000 Dollar auf Kredit. Abzahlung beginnt erst nach zwei Jahren. Ein Supergeschäft! Der Kläger in Watson v. Gold n Diamonds, Inc., Az. 10-30, las das Kleingedruckte nicht.

Da steht: Zahlungsbeginn nach einem Jahr. Streitigkeiten gehören vors Schiedsgericht, nicht die sympathischen Geschworenen im ordentlichen Gericht.

Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied mit einer lesenswerten Begründung am 14. September 2010. Selbst wenn der Kläger die Kreditbedingungen nicht gelesen hatte, muss er sie gegen sich gelten lassen, denn er hatte sie unterzeichnet.


Mittwoch, den 15. Sept. 2010

Wohnungsdurchsuchung freiwillig zugestimmt?  

TCD - Washington.   Der Kläger steht auf der Veranda seines Hauses und wird plötzlich von einem Unbekannten mit einer Schrotflinte mehrmals in den Rücken geschossen. Im Krankenhaus wird dem Kläger 8 mg Morphium verabreicht. Direkt im Anschluss an die medizinische Behandlung wird er von einem Kriminalkommisar um die Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung gebeten. Der Kläger erklärt sich, ohne zu zögern, damit einverstanden und hofft, dass der Beamte dem Schützen auf die Spur kommt. Alles was die Polizei jedoch findet, ist eine Marijuana-Plantage im Keller des Hauses. Gegen den Kläger wird sodann Anklage erhoben.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks hat am 13. September 2010 in Sachen USA v. Montgomery, Az. 09-3289, entschieden, dass eine freiwillige Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung selbst dann noch vorliegen könne, wenn der Zustimmende kurz zuvor Opfer einer Schießerei geworden sei und unter dem Einfluss starker Schmerzmittel stehe. Der entscheidente Aspekt sei, dass der Zustimmende während der Befragung wach und ansprechbar sei. Das Morphium habe in diesem Fall nicht die Fähigkeit des Klägers beeinträchtigt, auf Fragen zu antworten.


Dienstag, den 14. Sept. 2010

Richter verbietet Google-Suche, revidiert  

.   Das ist mein Gerichtssaal, erklärte der Richter und verbot dem Klägeranwalt die Google-Suche. Im Protokoll steht:
THE COURT: Are you Googling these [potential jurors]?
[PLAINTIFF'S COUNSEL]: Your Honor, there's no code law that says I'm not allowed to do that. I -- any courtroom --
THE COURT: Is that what you're doing?
[PLAINTIFF'S COUNSEL]: I'm getting information on jurors -- we've done it all the time, everyone does it. It's not unusual. It's not. There's no rule, no case or any suggestion in any case that says --
. . . .
THE COURT: No, no, here is the rule. The rule is it's my courtroom and I control it.
[PLAINTIFF'S COUNSEL]: I understand.
THE COURT: I believe in a fair and even playing field. I believe that everyone should have an equal opportunity. Now, with that said there was no advance indication that you would be using it. The only reason you're doing that is because we happen to have a [Wi-Fi] connection in this courtroom at this point which allows you to have wireless internet access.
[PLAINTIFF'S COUNSEL]: Correct, Judge.
THE COURT: And that is fine provided there was a notice. There is no notice. Therefore, you have an inherent advantage regarding the jury selection process, which I don't particularly feel is appropriate. So, therefore, my ruling is close the laptop for the jury selection process.
In Deutschland wäre das nicht passiert, denn dort werden heutzutage keine Geschworenen aus- und abgewählt. Im US-Prozess ist das Verfahren hingegen die Norm, aaO S. 9. Dabei sucht jede Partei nach eigenen Gutdünken alle Informationen über die Personen im Jury Pool, um zu entscheiden, ob sie dem Parteiinteresse entsprechen.

Das Berufungsgericht revidierte am 30. August 2010 die Verfügung des Richters in Sachen Joseph Carino v. Christopher Muenzen, Az. A-5491-08T1. Der Gegenanwalt war nicht benachteiligt. Das Internet stand auch ihm zur Verfügung.

Das Google-Verbot entbehrt jeder Berechtigung, aaO S. 23. Das Urteil fiel im einzelstaatlichen Gericht von New Jersey und entfaltet deshalb keine USA-weite Wirkung.


Montag, den 13. Sept. 2010

Jura in den USA studieren: Die Unis  

.   50.000 Dollar gespart? Zeit fürs Uni-Shoppen? Vor der Bewerbung erkundigt sich der zukünftige Law Student über die Law Schools. Jede hat eigene Fristen und Studiengebühren, Stärken und Schwächen.

Ausführliche Auskünfte bietet die Top Law School-Seite, die zu Beschreibungen von 100 juristischen Fakultäten in den USA führt.

Die Tuition und andere Kosten, Lage, Umfeld, Ruf, Zusammensetzung des Student Body und Schwerpunkte findet man - neben dem statistischen Rang der Unis - im Überblick der Juraprogramme, beispielsweise:
Stanford Law School
Yale Law School
U of Chicago Law School
Fordham Law School
George Washington Law School
Harvard Law School
U of Virginia School of Law
Cornell Law School
Michigan Law School
Temple Law School
UCLA School of Law
New York U Law School
Emory U Law School
U of Iowa College of Law
The Case School of Law
Tulane U Law School
U of Kansas School of Law


Sonntag, den 12. Sept. 2010

Bush-Notstand erneut ausgerufen  

.   Am 13. September 2010 verkündet Präsident Obama die Fort­setzung des landes­weiten Notstands vom 14. September 2001, den Präsident Bush ausgerufen hatte.

Seine Verkündung erscheint im Bundes­anzeiger, Federal Register, Bd. 75, Heft 176, S. 55659, und bleibt ein Jahr wirksam. Obama unter­zeichnete die Continuation of the National Emergency With Respect to Certain Terrorist Attacks am 10. September 2010 auf der Grund­lage von § 202(d) National Emergencies Act, 50 USC §1622(d).

Neben dem Bund können auch die Einzel­staaten der USA den Notstand ausrufen, was meist bei Naturer­eignissen geschieht. Bundes­ministerien folgen dann mit eigenen Erklärungen, z.B. der Disaster Declaration 1226 der Small Business Administration vom 13. September 2010.


Samstag, den 11. Sept. 2010

Rauchsäule über der Stadt: Daten sicher?  

.   Die Referendare sind aufgelöst, als der Anwalt eintrifft. Oben im World Trade Center waren sie vor knapp 24 Stunden - jetzt sieht man Bilder mit Loch und Feuer im Wolkenkratzer!

Der Anwalt wirft den Rechner an. Plötzlich steigt eine Rauchwolke über Washington auf! Absturz ins Außen­ministerium oder Pentagon, heißt es. Und noch eins im World Trade Center.

Das Personal ist aufgeregt, verwirrt, erschlagen. Die einen drängt es heim: Zu Fuß? Auto? U-Bahn? Was ist sicher? Andere flüchten in die Tiefgarage.

Außer Rauchern sind die Straßen noch menschenleer. Im Luftraum peilt ein Flugzeug das Weiße Haus an. Wenn es es verfehlt, trifft es die Kanzlei? Die Türme in New York stürzen ein.

Alle hasten aus der Hauptstadt der USA. Die externe Datensicherung hat geklappt. Der Anwalt darf auch gehen.


Samstag, den 11. Sept. 2010

eBay-Verkauf und andere Urteile im Recht der USA  

.   Am 10. September 2010 beurteilten die US-Gerichte den Vertrieb gebrauchter Software, die Staatsimmunität und US-Klagen wegen Auslandssachverhalten:
Zweitmarkt für Software auf Auktionswebseite rechtswidrig, Vernor v. Autodesk Inc. 9th Cir 10 SEP 2010, http://bit.ly/bK8g6y

Impfschadensersatzklagabweisung, Broekelschen v. Sec.HHS, CAFC 10 SEP 2010, http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/09-5132.pdf

Keine Urteilsvollstreckung in ehem. Botschaftsanwesen, Michael Bennett v. Islamic Republic of Iran, DC Cir 10 SEP 2010, http://pacer.cadc.uscourts.gov/common/opinions/201009/09-5147-1265063.pdf

Städtische Einwanderungsdekrete rechtswidrig, Lozano v. City of Hazleton, 3rd Cir 9 SEP 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/073531p.pdf

Polizeiaktion im Ausland schützt Tochter, USA-Klage gg Konzernmutter, Bowoto v. Chevron Corp., 9th Cir 10 SEP 2010, http://www.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2010/09/10/09-15641.pdf


Freitag, den 10. Sept. 2010

Messe, Termin, Urteil: Der Supreme Court  

.   Der Supreme Court nimmt Anfang Oktober die neue Amtsperiode auf - nach der Roten Messe in der St. Mathews-Kathedrale in Washington, DC. Supreme Court - in der Provinz, so in New York, kann das ein Amtsgericht bedeuten -: Von 9 gottgleichen Richtern besetzt, deren Namen amerikanischen Juristen ein Begriff ist. Jedenfalls wenn sie schon einige Jahre dazu zählen.

Im Herbst gibt es ein neues Gesicht, Elena Kagan, und damit auch neue Strategien für Anwälte. Man hat zu wissen, wie die Richter denken, für welche Prinzipien sie stehen und in welche politische Richtung sie lehnen. Vor der neuen Amtszeit hier das Verzeichnis aller Entscheidungen der Amtszeit 2009-2010:

Sears v. Upton
Christian Legal Soc. Chapter of Univ. of Cal., Hastings College of Law v. Martinez
McDonald v. Chicago
Bilski v. Kappos
Free Enterprise Fund v. Public Company Accounting Oversight Bd.
Doe v. Reed
Weyhrauch v. United States
Black v. United States
Skilling v. United States
Magwood v. Patterson
Granite Rock Co. v. Teamsters
Morrison v. National Australia Bank Ltd.
Holder v. Humanitarian Law Project
Rent-A-Center, West, Inc. v. Jackson
Kawasaki Kisen Kaisha Ltd. v. Regal-Beloit Corp.
Monsanto Co. v. Geertson Seed Farms
Dillon v. United States
Schwab v. Reilly
Ontario v. Quon
Stop the Beach Renourishment, Inc. v. Florida Dept. of Environmental Protection
New Process Steel, L. P. v. NLRB
Carachuri-Rosendo v. Holder
Astrue v. Ratliff
Holland v. Florida
Dolan v. United States
United States v. Juvenile Male
Krupski v. Costa Crociere SpA
Hamilton v. Lanning
Barber v. Thomas
Carr v. United States
Levin v. Commerce Energy, Inc.
Berghuis v. Thompkins
Alabama v. North Carolina
Samantar v. Yousuf
Jefferson v. Upton
Robertson v. United States ex rel. Watson
United States v. Marcus
Hardt v. Reliance Standard Life Ins. Co.
United States v. O'Brien
Lewis v. Chicago
American Needle, Inc. v. National Football League
Sullivan v. Florida
United States v. Comstock
Graham v. Florida
Abbott v. Abbott
Hui v. Castaneda
Renico v. Lett
Salazar v. Buono
Stolt-Nielsen S.A. v. AnimalFeeds Int'l Corp.
Merck & Co. v. Reynolds
Jerman v. Carlisle
Perdue v. Kenny A.
Conkright v. Frommert
Shady Grove Orthopedic Associates, P. A. v. Allstate Ins. Co.
Padilla v. Kentucky
Jones v. Harris Associates L. P.
Berghuis v. Smith
Graham County Soil and Water Conservation Dist. v. United States ex rel. Wilson
United States Aid Funds, Inc. v. Espinosa
Milavetz, Gallop & Milavetz, P. A. v. United States
Bloate v. United States
Mac's Shell Service, Inc. v. Shell Oil Products Co.
Reed Elsevier, Inc. v. Muchnick
Johnson v. United States
Kiyemba v. Obama
Maryland v. Shatzer
Hertz Corp. v. Friend
Florida v. Powell
Thaler v. Haynes
Wilkins v. Gaddy
Briscoe v. Virginia
Hemi Group LLC v. City of New York
Citizens United v. Federal Election Comm'n
Wood v. Allen
South Carolina v. North Carolina
Kucana v. Holder
Presley v. Georgia
Wellons v. Hall
Hollingsworth v. Perry
NRG Power Marketing, LLC v. Maine Public Util. Commission
Smith v. Spisak
McDaniel v. Brown
Mohawk Industries, Inc. v. Carpenter
Alvarez v. Smith
Union Pacific R. Co. v. Locomotive Engineers
Beard v. Kindler
Michigan v. Fisher
Porter v. McCollum
Wong v. Belmontes
Bobby v. Van Hook
Corcoran v. Levenhagen
Die neuen Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten erscheinen auch in Zukunft täglich - ebenso wie die Entscheidungen der ihm vorgelagerten 13 Bundesrevisionsgerichte - bei Star List Decisions Today. Für den dort zugelassenen Anwalt ist jede Entscheidung Pflichtlektüre.


Freitag, den 10. Sept. 2010

Donnerstag, den 09. Sept. 2010

Amerikanische Haftbedingungen Qual für Behinderte  

TCD - Washington.   Viele behinderte Häftlinge haben nur ein Begehren: eine behindertengerechte Unterkunft in der Vertragshaftanstalt. Sie fühlen sich gegenüber anderen Inhaftierten benachteiligt. Um ihr Begehren durchzusetzen, stützen sich die Häftlinge vor allem auf den Americans with Disabilities Act, ADA.

Bei dem beklagten Staat Kalifornien stoßen sie damit auf kein Mitgefühl: Dieser streitet jegliche Verpflichtung ab, den Inhaftierten gerechte Unterkünfte zu geben und zwingt sie so zu einem jahrelangen Rechtsstreit.

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks verhalf den Inhaftierten durch seine Entscheidung in Sachen John Armstrong v. Arnold Schwarzenegger, Az. 09-17144, am 7. September 2010 zu ihren Rechten:

Der Beklagte Staat sei für die Bereitstellung von angemessenen Unterkünften für behinderte Gefangene verantwortlich. Das Verhalten des Beklagten sei unangemessen und verstoße gegen den ADA. Title II des ADA stelle klar, dass eine öffentliche Einrichtung, die Dienstleistungen und Beihilfen anbiete, niemals weder direkt noch aufgrund vertraglicher Lizenzen oder sonstiger Vereinbarungen, Menschen mit Behinderungen diskriminieren dürfe. Der Staat könne das Behindertenschutzgesetz nicht einfach dadurch umgehen, indem er Verträge mit den Einrichtungen abschließe und die Gefängnisleistungen kaufe. Dadurch umgehe er seine eigenen Verpflichtungen nach dem Bundesrecht. Der Staat sei stets dazu verpflichtet, gerechte Konditionen nach dem Behindertenschutzgesetz zu schaffen, ganz gleich ob er die Behinderten in seinen eigenen Einrichtungen gefangen halte oder in den Einrichtungen der jeweiligen Bezirke.


Donnerstag, den 09. Sept. 2010

Urteile mit weitreichenden Folgen  

.   Am 8. September 2010 erließen US-Gerichte diese bedeutenden Entscheidungen:
CIA-Entführungsplan, Staatsgeheimnis und Gerichtsbarkeit, Mohamed v. Jeppesen Dataplan, Inc., 9th Cir 8 SEP 2010, http://bit.ly/9v0F8z

Emissionenausschluss in Agro-Versicherungspolice, Scottsdale Ins. Co. v. Univ. Crop Protection LLC, 8th Cir 8 SEP 2010, http://bit.ly/9FihZ7

Kausalität bei Urankörperschadenshaftung, Wilcox v. Homestake Mining Company, 10th Cir 8 SEP 2010, http://bit.ly/btS9qV

Handelsvertreterschutz im Konflikt der US-Rechtsordnungen, Barril, Inc. v. Conbraco Ind., Inc., 1st Cir. 8 SEP 2010, http://bit.ly/c2msoA


Mittwoch, den 08. Sept. 2010

Kein Markenschutz für Bodum-Kaffeekocher  

TCD - Washington.   Nach Klappstühlen und Gebrauchs­gegenständen in Form von Möbel­stücken - vgl. Baldauf, $11 Mio. teure Möbel: Urheber­recht - haben nun auch Kaffee­bereiter ihren Weg zu einem US-Bundes­berufungs­gericht gefunden.

Die Klägerin verkauft weltweit French Press-Kaffeekocher unter dem Namen Chambord. Mit ihrer Klage begehrte sie die Feststellung, dass der Verkauf von Kaffeebereitern, die dem Chambord-Design ähnlich sehen, eine Marken­rechts­verletzung darstellt.

Das Bundesberufungs­gericht für den siebten US-Bezirk hat am 2. September 2010 in Sachen Bodum USA, Inc. v. La Cafetiêre, Inc., Az. 09-1892, mit folgender Begründung gegen die Klägerin entschieden:

Die Klägerin hätte mit der Beklagten besser keine Verein­barung über den Verkauf von Kaffeebereitern treffen dürfen. Denn diese erlaubt es der Beklagten, das La Cafetiêre-Design, welches dem Chambord-Design zum Verwechseln ähnlich sieht, mit Ausnahme von Frankreich überall auf der Welt zu verkaufen. Die Beklagte darf ihre Kaffeekocher nur nicht Chambord oder Melior nennen. Das Gericht ist nicht dazu verpflichtet herauszufinden, was die Parteien tatsächlich in dem Vertrag festlegen wollten. Es kann deshalb seine volle Aufmerksamkeit auf die wörtliche Bedeutung der Vereinbarung richten, weil diese eindeutig geregelt ist.


Mittwoch, den 08. Sept. 2010

Urteile im US-Recht: Webimmunität schützt Betreiber  

.   US-Gerichte beurteilten diese Fragen: Können Verbraucherschützer gegen Webseitenbetreiber wegen Drittinhalten vorgehen? Darf der Staat das Behindertenschutzgesetz umgehen, indem er Gefängnisleistungen kauft und nicht selbst erbringt? Wie stehen Patent- und Markenrecht bei Mulchprodukten zu einander?
Behindertenschutzgesetz gilt auch in Vertragshaftanstalten, Armstrong v. Schwarzenegger, 9th Cir. 7 SEP 2010, PDF

Mulchstreit im US-Marken- und Patentrecht, Green Edge Enterprises, LLC v. Rubber Mulch Etc., LLC, CAFC, 7 SEP 2010, PDF

Webseite gegen Verbraucherschützer haftungsbefreit, Milgram v. Obitz, Sup.Ct.NJ, 26 AUG 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Mittwoch, den 08. Sept. 2010

Dienstag, den 07. Sept. 2010

Jurastudenten völlig überfordert  

.   Von den Law Schools treffen die ersten Hilferufe ein. Völlig überfordert, beschreiben sich die Law Students. Zuviele Hausaufgaben: 30 Seiten Fallrecht lesen pro Unterrichtsstunde. Recherchieren und schreiben für den ein Jahr langen Kurs in Legal Research and Writing.

Drücken kann man sich vor nichts - schließlich kann man jederzeit abgefragt werden. Man muss sich am Unterricht beteiligen. Das verlangt die sokratische Lehrmethode, auf die Law Schools der USA so stolz wie auf ihre Law Libraries und praxisorientierten Clinics sind.

Niemand wird den Studenten helfen. Die erste Woche des Studiums ist hart, und das erste Semester bleibt eine Herausforderung. Hilfe annehmen bedeutet, gegen den Ethikkodex der Uni zu verstoßen, und kann mit der Entlassung gesühnt werden. Emotionaler Beistand und ein gelegentliches Bier sind jedoch auch First Years gestattet.


Montag, den 06. Sept. 2010

Referendarinnen in New York - Kanzlei geschlossen  

.   Drei Monate lang haben sie sich ins amerikanische Prozess-, Gesellschafts-, Marken- und Urheberrecht eingearbeitet sowie die Feinheiten des Digital Millennium Copyright Act erlernt, Lizenzverträge formuliert und Softwareentwicklungsprobleme geprüft.

Dann sind die Referendarinnen wohlverdient in ein entspannend langes Wochenende gegangen. Eine Reise mit dem Expressbus nach New York City empfiehlt sich stets dafür. Vielleicht sehen sie den United States Court of Appeals for the Second Circuit, dessen Urteile sie häufig studieren.

Am Montag ist die Kanzlei ohnehin geschlossen. Die USA feiern ihren Tag der Arbeit, Labor Day. Da arbeiten auch Attorneys nicht, die ansonsten die meisten Feiertage als fakultativ ansehen. Der nächste auch von ihnen beachtete Feiertag ist Thanksgiving Ende November.


Sonntag, den 05. Sept. 2010

Anwalt beklagt Rufmord auf Bewertungsseite  

.   Diffamierung durch Falschdarstellung und Auslassung einer fachanwaltlichen Bescheinigung sowie Urheberrechtsverletzung wirft ein Rechtsanwalt einer amerikanischen Webseite vor. Diese verzeichnet Juristen mit Informationen, die sie von anderen Verzeichnissen zusammenträgt.

Jeder Attorney weiß, dass solche Seiten weniger glaubwürdig als beispielsweise die Standardwerke von Martindale-Hubbell sind. Aber aufregen? Oder wegen Bewertungen klagen!? Dazu muss man besonders veranlagt sein.

Techdirt berichtet über einen klagenden Anwalt aus Florida, der die Seite auf dem Kieker hat. Er weiß immerhin, dass man Bewertungen nicht angreifen kann, weil sie verfassungsgeschützte Meinungen darstellen.

Also behauptet er wie ein Shyster den Rufmord und die rechtswidrige Übernahme seines Fotos von seiner Webseite und macht sich schon deswegen lächerlich, weil nun jeder lesen kann, dass er zweimal verurteilt war und einmal im Knast saß.


Samstag, den 04. Sept. 2010

Prostitutionsvorwurf: Selbstzensur bei Craigslist  

.   Nach immer schärferer Propaganda hat Craigslist auf den amerikanischen Webseiten gewisse Angebote seiner Besucher gesperrt und die Kategorie mit dem fettgedruckten Begriff censored versehen:
screenshot craigslist censored
Verbieten konnten Politiker in ihren Wahlkampagnen die bei Craigslist verzeichneten Dienstleistungen nicht. Doch ihre Polemik sowie die Besorgnis von Staatsanwaltschaften, dass bestimmte Angebote im Umfeld der Prostitution mit schweren Straftaten verbunden sind, dürfte die Selbstzensur ausgelöst haben. Im Craigslist-Blog findet sich noch keine Erklärung.


Samstag, den 04. Sept. 2010

Freundliche Worte, kein Geld für die Klägerin  

.   Schreiben können die Richter des Bundesrevisionsgerichts in Chicago! Die ganze Truppe. Nicht nur einzelne Richter, wie der Poet am Gericht in Boston, der von Barbaren umgeben wirkt.

Am 3. September 2010 veröffentlichten die Chicagoer wieder eine lesenswerte Novelle. Auf 12 Seiten fertigten sie freundlichst die Klägerin in Claudette Goodman v. NSA, Inc., Az. 09-2043, ab, die nur behauptet, nichts beweist.

Dabei liest sich der Sachverhalt so, als wenn an ihren Behauptungen einer Diskriminierung und einer Verletzung des Gleichgehaltsgebots etwas dran wäre. Sie sei schlechter als ein Mann, dessen eidliche Erklärung sie vorlegte, vergütet worden. Eher umgekehrt, stellten die Richter fest, und der Weg zum Ergebnis liest sich leicht, doch spannend.


Samstag, den 04. Sept. 2010

Urteile im US-Recht in Schlagworten  

.   Um Eminem und pariser Konten ging es am 3. September 2010 in den USA:
Eminem Master License: Urteil nach Geschworenenprozess, FBT Productions, LLC v. Aftermath Records, 9th Cir. 3 SEP 2010, PDF

Kontopfändung in Paris durch US-Gericht nach Schiedsprozess? Allied Maritime Inc. v. Descatrade SA, 2nd Cir 3 SEP 2010, PDF


Freitag, den 03. Sept. 2010

Das Ende von Internet-Foren in den USA?  

.   §230 des Communi­cations Decency Act schützt Internet­anbieter vor einer Haftung, wenn sie nach entspre­chendem Hinweis von Dritten eingestellte Infor­mationen entfernen. Die Gefahr einer Durch­löcherung des Schutz­gesetzes wird von einem kalifor­nischen Gericht hervor­beschworen.

Das Gericht erließ im Fall Scott P. v. Craigslist eine Zwischen­entscheidung in einem Verfahren gegen die Informations­anbieterin Craigslist und gestattete dem Kläger, den Prozess wegen einer behaup­teten Haftung für das Nicht­entfernen von von Dritten eingestellten Foren­inhalten fortzusetzen.

Auf den Hinweis des Klägers auf rechtswidrige Inhalte hatte Craigslist diese entfernt. Der Kläger behauptet, die Anbieterin hätte auch anschließend einge­stellte diffamie­rende Inhalte entfernen müssen. Sie hätte ihm nämlich versprochen, sich um die Sache zu kümmern.

Um Craigslist bildet sich nun eine Koalition, die mit Dritten­schrift­sätzen für die Aufrecht­erhaltung des Foren­schutzes kämpft, unter der Führung der Electronic Frontier Foundation, die den Sach­verhalt samt Rechtslage auf Englisch darstellt.


Freitag, den 03. Sept. 2010

Neue USA-Urteile in Schlagworten  

.   Am 3. September 2010 beurteilten US-Gerichte den recht­staatlichkeits­dekorierten Nazi-Kunstraub und den Kaffekocher­markenschutz:
Gutgläubiger Erwerb nach Nazi-Kunst­entwendung in A, US-Forum, CH-Recht, Bakalar v. Vavra, 2nd Cir. 2 SEP 2010, http://bit.ly/cFBnGS

Kaffee­kocherschutz nach US-Marken- und Vertrags­recht, Bodum USA, Inc v. La Cafetiere, 7th Cir. 2. SEP 2010, http://bit.ly/b41q02


Donnerstag, den 02. Sept. 2010

Referendar in Hurrikan geschickt  

.   Hugo hieß der Hurrikan. Er verursachte riesige Schäden. Die Region am Meer war weiträumig gesperrt.

Der Anwalt hatte sein Schiff im Sperrgebiet der Outer Banks angebunden. Er konnte es retten, indem er es ins Meer jagte. Also lud er den Referendar ein, das Erlebnis zu wagen.

Später berichtete der junge Jurist vom Grauen, das der Hurrikan ihm einflößte. Mit dem Segler musste er ins Meer hinaus. Beide überlebten.

Nicht umsonst wird evakuiert. Mit einem Hurrikan ist nicht zu spaßen. Hugo brachte 21 Menschen um.


Donnerstag, den 02. Sept. 2010

Urteile aus USA in Schlagworten  

.   Am 1. September 2010 ergingen diese Entscheidungen:
Verfassungswidrige Nachtklub-Diskriminierung von Männern, Hollander v. Copacabana Nightclub, 2nd Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/buDMV3

Religion an Universität, Trennung Staat & Kirche nach Bundesverfassung, Badger Catholic v. Walsh, 7th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/bgymIv

Kläger störrisch/contumacious: Klagabweisung letztes Mittel, Spira Footwear, Inc. v. Steven Lebow, 5th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/aS0Oyk


Donnerstag, den 02. Sept. 2010

Klagen im In- und Ausland: Nur Gewinner  

.   Im Streit zwischen Hersteller und US-Vertriebs­firma erhoben die Parteien Klagen im In- und Ausland. Die Ergebnisse sind unterschiedlich. Die Verfahrenswege und -zeiten unterscheiden sich ebenfalls. Beide Parteien finden ihr Recht.

Das amerikanische Gericht muss die Unterschiede ausgleichen. Wann kann eine Aufrechnung des Urteils aus Korea mit dem US-Urteil erfolgen? Noch im amerikanischen Prozess, oder erst bei der Vollstreckung in den USA, die mit einer Dritt­schuldner­pfändung versucht wurde?

Das Bundes­berufungs­gericht des dritten US-Bezirks beantwortet diese Fragen in Sachen Otos Tech Co., Ltd. v. OGK America, Inc. et al., Az. 09-3364, am 1. September 2010. Die Parteien waren kreativ.

Die Schlacht im Ausland, beispiels­weise in Deutsch­land, bietet oft mehr Rechts­sicherheit und Kosten­vorher­sehbarkeit, während im amerikanischen Prozess das Beweis­ausforschungs­verfahren namens Discovery Beweis­beschaffungs­vorteile bietet und die Staats­anwaltschaft und Nerven entlastet. Zudem folgt im Falle des Unter­liegens nach der American Rule meist keine Kosten­erstattung an die obsiegende Partei.

Doch kann man im US-Prozess dem eigenen Anwalt, den Protokoll­führern, den E-Discovery-Dokumente-Auswertern, den Zeugen und den Sach­verständigen mehr bezahlt haben als man im deutschen Prozess auch als Verlierer je schulden würde. Daher ist verständ­lich, dass die Parteien dieses inter­nationalen Rechts­streits auch ausländische Gerichte ins Kalkül zogen.


Mittwoch, den 01. Sept. 2010

Klageabweisung aus Forum Non Conveniens-Gründen  

TCD - Washington.   Die Beklagte, eine italienische Firma, sandte mit Hilfe der Klägerin 100 Kilogramm Platin von Mailand nach Pennsylvania. Noch bevor das Platin seinen endgültigen Bestimmungsort erreichte, wurde es als gestohlen gemeldet.

Die Delta Airlines erhob sodann Klage vor einem US-Gericht und begehrte die Feststellung, dass sie für diesen Verlust gem. Artikel 22 (3) der Montreal Convention nur begrenzt hafte. Das Gericht bezeichnete sich als unzuständig und wies die Klage aus Forum Non Conveniens-Gründen ab.

Der Fall weise engere Beziehungen zur italienischen Gerichtsbarkeit auf und könne deshalb besser dort entschieden werden. Beispielsweise seien wichtige Dokumente, die für den Ausgang des Rechtsstreit maßgeblich seien, nur in Italien verfügbar. Auch die Zeugen seien Einwohner Italiens, ohne jegliche Kontakte zu den Vereinigten Staaten.

Das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk hat am 30. August 2010 in Sachen Delta Airlines, Inc. v. Chimet, SPA, Az. 09-1202, das Urteil des Ausgangsgericht mit folgender Begründung bestätigt:

Das Ausgangsgericht hat hinreichend klar gestellt, dass ein alternatives Gericht existiert, welches besser über den Fall urteilen kann. Es hat darüber hinaus dem Kläger, der für eine Entscheidung im US-Gerichtsbezirk plädiert hat, genug Achtung geschenkt. Schließlich hat das Gericht ausreichend die privaten und öffentlichen Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen. Es hat mithin keine Ermessenfehler begangen und die Klage zu Recht aus Forum Non Conveniens-Gründen abgewiesen.


Mittwoch, den 01. Sept. 2010

Die letzten Urteile im August: USA  

.   Am 31. August 2010 ergingen diese wichtigen Urteile:
Verheimlichte Prozessfinanzierung, Wickens v. Shell Oil Co., 7th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/aulLbH

Mindestlohnvergütungspflicht bei Bundesnexus, Resias Polycarpe v. E & S Landscaping Service, 11th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/dgaW4T

Ausgelaufenes Fliegenmechanikpatent & Falschkennzeichnungshaftung, Stauffer v. Brooks Brothers, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bD0WXQ

Patentangriff auf Adwords abgewiesen, Desenberg v. Google, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bBFxIc


Dienstag, den 31. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Am Montag in US-Obergerichten entschieden:
Enger Bezug: Forum non conveniens-Abweisung aus US-Gericht nach Italien, Delta Airlines v Chimet, 3rd Cir. 30 AUG 2010, PDF

CEO im Strafprozess: Muss Firma Verteidigerhonorar zahlen? Flood v. Clearone Communications, 10th Cir. 30 AUG 2010, PDF

Kündigung Exklusivvertrieb, Schiedsverfahren, Next Step Medical Co.Inc. v Johnson & Johnson Intl, 1st Cir. 30 AUG 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Montag, den 30. Aug. 2010

Die neuen Juristen: Erstsemester in den USA  

.   Am Tag der Arbeit, Labor Day, endet der amerikanische Sommer. Gleichzeitig beginnt das Wintersemester. An den Law Schools haben die Erstsemester bereits die Pflichtlektüre aufgenommen.

Drei Jahre lang bedeutet jede Stunde Unterricht drei Stunden Vorbereitung: Lesen, Recherchieren, Schreiben. Von Vorlesungen kann man kaum sprechen. Der Student wird aufgerufen, berichtet, und muss sich mit den Auffassungen von Professoren und Kommilitonen auseinandersetzen.

Die sokratische Lehrmethode soll den Studenten zum Verständnis des Rechts und seiner Grundätze im sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder politischen Kontext verhelfen. Unsere Lehrgänge für Referendare und Praktikanten bauen darauf auf.

Das erste Semester an der Law School stellt einen Höhepunkt der amerikanischen Ausbildung dar. Während deutsche Schüler mit zehn Jahren die Weichen stellen, muss sich der Amerikaner erst mit 17 oder 18 für den Weg zum College entscheiden. Dort dauert das Studium vier Jahre. Erst darauf folgt die Bewerbung an der Law School, Medical School oder für eine andere wissenschaftliche Disziplin.

Ein College-Abschluss in Biologie, Germanistik oder Kunst kann deshalb gleichermaßen zum Architektur- wie zum Politik-, Jura- oder Social Studies-Studium führen. Angesichts der Wirtschaftskrise und hohen Zahl arbeitsloser Graduierter müssen die Erstsemester allerdings auch damit rechnen, letztlich als Taxifahrer oder IT-Techniker zu arbeiten.

Darin unterscheiden sich die USA kaum von Deutschland. Der bedeutendere Unterschied liegt in der Verschuldung. Die Absolventen in den USA müssen nämlich etwa $50000 an Darlehen für die Studiengebühren in jedem Studienjahr abbezahlen - und die Schulden aus den College-Jahren.


Sonntag, den 29. Aug. 2010

Pflicht zur Teilnahme am Schiedsverfahren?  

TCD - Washington.   Die Beklagten arbeiteten zunächst als Finanzberater bei der Bank of America. In den Arbeitsverträgen verplichteten sie sich dazu, nach ihrem Ausscheiden keine BOA-Kunden abzuwerben.

Als die Beklagten im Frühjahr 2009 ihre Tätigkeit bei der UMB aufnahmen, glaubte die BOA jedoch eine solche Abwerbung festzustellen - unter Verletzung der Vereinbarung. Sie erhob daraufhin Klage und forderte Schadensersatz.

Die UMB, die im Gegensatz zu der BOA Mitglied des Financial Services Regulatory Authority ist, beantragte beim erstinstanzlichen Gericht, die BOA zur Teilnahme am FINRA-Schiedsverfahren zu verpflichten. Das Gericht versagte ihr jedoch den Anspruch auf Arbitration.

Das Bundesberufungsgericht für den achten US-Bezirk entschied am 26. August 2010 in Sachen Bank of America v. UMB Financial Services, Inc., Az. 10-1041:

Die BOA hat zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, an einem Schiedsverfahren teilzunehmen. Als Nichtmitglied kann sie nicht dazu gezwungen werden. In dem Dokument über die FINRA-Mitgliedschaft gibt es zudem keinen Hinweis darauf, dass die BOA eine Drittbegünstigtenstellung einnimmt.


Samstag, den 28. Aug. 2010

$11 Mio. teure Möbel: Urheberrecht  

KB - Washington.   Nach Badetüchern und Klappstühlen - vgl. Dietz, Stuhldesign als Marke oder Designpatent? - fanden nun erneut Gebrauchsgegenstände in Form von Möbelstücken ihren Weg zu einem US-Bundesberufungsgericht. Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit schlüsselte am 20. August 2010 geradezu lehrbuchmässig die Voraussetzungen einer Klage auf Verletzung eines Urheberrechts auf.

Die Klägerin ist Inhaberin eines Urheberrechts, da durch dessen Eintragung und der damit verbundenen Ausstellung des Certificates of Registration durch das Copyright Office in Washington, DC, bereits ein Anscheinsbeweis eintritt, den die Beklagte entkräften muss. Dieser Beweislastumkehr konnte die Beklagte im Fall Universal Furniture International, Incorporated v. Collezione Europa USA, Insorporated, Az. 07-2180, jedoch nicht genügen.

Das Urheberrecht ist auch rechtsgültig, da das Design der Möbelstücke ein gewisses Maß an Kreativität besitzt und eigenständig vom Urheber erschaffen wurde. Es ist mithin original. Die Modifizierung von verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen zu einem neuen Produkt steht dem nicht entgegen, da diese Art der Zusammenstellung keine reine Reproduktion darstellt.

Die graphischen Ornamente auf den Möbeln als konzeptionelle Gestaltungsweise können von dem Gebrauchswert der Möbelstücke, der selbst nicht vom Urheberrecht umfasst wird, getrennt werden. Der sog. Conceptual Separability Test stellt dabei nicht auf die physische, sondern vielmehr die konzeptionelle Trennbarkeit ab. Diese ist nach dem Bundesberufungsgericht immer dann gegeben, wenn überflüssige, unfunktionale Verzierungen vorliegen, da diese nicht dem Gebrauchswert dienen.

Eine Verletzung des Urheberrechts besteht darin, dass die Produktreihen der Beklagten als direkte Konkurrentin den Möbelstücken der Klägerin in ihrem Erscheinungsbild ähnlich sind. Ihnen liegen die gleichen Ideen zugrunde, die sich in einer vergleichbaren Art und Weise äußern. Dies bringt der Klägerin letztlich einen Schadensersatz in Höhe von 11 Millionen Dollar ein.


Freitag, den 27. Aug. 2010

Donnerstag, den 26. Aug. 2010

Britney, Victoria, Marke, Hemd & Schuh  

.   Britney Spears trägt das rosa Hemd von Victoria's Secret mit Silberaufschrift Delicious. Die Marke Delicious ist für den Kläger bundesrechtlich schon so lange eingetragen, dass sie unanfechtbar, incontestable, ist - für Schuhwerk.

Der Kläger ging gegen den Hemdanbieter vor. Das Bundesgericht wies den Anspruch ab, bevor er den Geschworenen zur Subsumtion vorgetragen wurde. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco hob die Abweisung auf. Eine rechtliche Beurteilung des Markenrechts allein reicht nicht aus, denn es bleiben strittige Faktenfragen. Die muss die Jury beurteilen.

Das Urteil des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit vom 19. August 2010 in Fortune Dynamic, Inc. v. Victoria's Secret Stores Brand Management, Az. 08-56291, dient als Warnung, vor der Verwendung von Kennzeichen im amerikanischen Markt sorgfältig das Risiko einer etwaigen Verletzung des Lanham Act mindestens durch eine Prüfung des Bundesmarkenregisters abzuklären.

Die Beklagte hätte bei ihren Leisten bleiben sollen. Beispielsweise ihrer Marke very sexy.


Donnerstag, den 26. Aug. 2010

Neue Urteile der US-Bundesgerichte  

.   Diskriminierung von Frauen, Urteil als Strafe für Beweisverweigerung und Abnahmepflichtverletzung in wichtigen Urteilen der US-Bundesgerichte:
Verletzte Mindestabnahmepflicht, Schadensersatz, Advanced BodyCare Solutions v. Thione Int'l., 11th Cir. 25 AUG 2010, http://bit.ly/9UPljJ

Männerclub im Vertriebsbüro benachteiligt Frauen: Kündigungsschutzprozess, Grassmyer v. Shred-It, 3rd Cir. 25 AUG 2010, http://bit.ly/dd2LID

Verweigerte Beweisvorlage mit Urteil bestraft, Southern New England Telephone Co. v. Global NAPs Inc., 2nd Cir. 25 AUG, http://bit.ly/aR7liX
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Mittwoch, den 25. Aug. 2010

Facebook u.a. in der Electronic Discovery  

TCD - Washington.   Der Kreis wichtiger elektronischer Beweismittel wächst ständig. Die Regeln der Beweisbeschaffung im amerikanischen Beweisausforschungsverfahren, Discovery, konzentrieren sich heute weniger auf die Zeugenvernehmung und Urkundeneinsicht, sondern auf die elektronischen Daten. Für sie steht im US-Prozessrecht der Begriff e - Discovery.

Zu welchen Bedingungen Nachrichten oder Pinnwandeinträge auf der Profilseite von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken für einen Rechtsstreit aufgedeckt werden dürfen, stellt das National Law Journal am 23. August 2010 in einem lesenswerten Bericht über e-Discovery dar, in welchem Bezug auf die Entscheidung Crispin v. Christian Audigier Inc., 2010 U.S. Dist. Lexis 52832 (C.D. Calif. May 26, 2010) genommen wird.

Die Verfasser des Berichts kritisieren die Entscheidung des Gerichts, die Inhalte und damit auch die Pinnwandeinträge seien durch die Vorschriften des Stored Communications Act (SCA) aus dem Jahre 1986 geschützt. Sie teilen nicht die Ansicht des Gerichts, Nachrichten oder Einträge auf Facebook oder MySpace seien genauso privat wie Emails, die sich auf dem eigenen Computer befinden. Auf die heutige Zeit und die neuen Technologien könne der SCA nicht mehr angewendet werden.

Die Entscheidung lasse darüber hinaus offen, wie beschränkt der Zugang zu den Profilseiten der sozialen Netzwerke aussehen müsse, um den Inhalt derselben als privat betrachten zu können.


Mittwoch, den 25. Aug. 2010

Dienstag, den 24. Aug. 2010

Religion als Diskriminierungsfaktor in DE und USA  

.   Die arbeitsgesetzliche Forderung auf Gleichbehandlung kollidiert in den USA wie in Deutschland mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Während in den USA eine frische, nur vorsichtig in ihrer Signalwirkung zu würdigende Entscheidung die rechtlichen Grundlagen in drei Mehrheits- und Mindermeinungen von über 70 Seiten Länge erörtert, ist die deutsche rechtliche Analyse bereits bei Reuter:Arbeitsrecht unter Diskriminierung Nichtreligiöser ist gar keine Diskriminierung? zu finden.

Die amerikanische Entscheidung vom 23. August 2010 verkündete im Fall Sylvia Spencer v. World Vision Inc., Az. 08-35532, das in San Francisco, Kalifornien, ansässige Bundesberufungsgericht des Neunten US-Bezirks. Die deutsche Entscheidung stammt vom Bundesarbeitsgericht in Sachen 8 AZR 466/09 und erging am 19. August 2010.


Dienstag, den 24. Aug. 2010

Urteile im Recht der USA  

.   Sport und Kartell, Religion und Arbeitsrecht sowie Betrug im Rückversicherungswesen waren am 23. August 2010 die Themen wichtiger Urteile der Obergerichte des Bundes in den USA:
Sportausrüstung vereinheitlicht: kein Monopolverstoß, Warrior Sports, Incorporated v. NCAA, 6th Cir. 23 AUG 2010, PDF

Glaube als Kündigungs- oder Diskriminierungsgrund, Religions-AG, Spencer v. World Vision Inc., 9th Cir. 23 AUG 2010, PDF

Rückversicherungsbetrugsanspruch verjährt, SErsatz aufgehoben, AXA Versicherung AG v. AIG Inc., 2nd Cir. 23 AUG 2010, PDF


Montag, den 23. Aug. 2010

BGH: Macht's wie die Amis!  

.   Die Amerikaner usurpieren die Gerichtsbarkeit. Kein Quartal verstreicht ohne Kommentare dieser Art von deutschen Professoren, Verbänden, Journalisten oder Politikern. Deutsche Unternehmen werden vor US-Gerichte gezerrt, obwohl der Prozess nach Deutschland gehört. Einmal sind die Long Arm Statutes schuld, ein anderes Mal die Arroganz der amerikanischen Gerichtsbarkeit.

Was die Amis können, können wir schon lange, scheint der Bundesgerichtshof im Fall VI ZR 122/09 am 29. Juni 2010 zu erklären. Türkische Unternehmen, die vor ein deutsches Gericht gezerrt werden, - und dasselbe gelte für US-Beklagte- können nicht früh wegen mangelnder Zuständigkeit aus dem Verfahren aussteigen.

Nein, die Klage muss materiell schlüssig eine unerlaubte Handlung - in den USA den oft behaupteten Tort - mit Handlungen oder Erfolg in Deutschland geltend machen. Dann bleibt die Klage im deutschen Gericht. Der Grundsatz der doppelten Relevanz macht es möglich: Erst nach der Schlüssigkeitsprüfung werden die relevanten Tatsachen für die Frage der Gerichtsbarkeit - der internationeln Zuständigkeit - und der materiellen Würdigung geprüft. Bis dahin kann schon viel Wasser den Rhein, die Elbe und die Spree hinab geflossen sein - mit entsprechenden erheblichen Verfahrenskosten.

Der lange Arm des §32 ZPO: Das deutsche Recht ist also doch nicht so ganz anders als das amerikanische. Mit dem kleinen Unterschied, dass die Gerichtsbarkeit im US-Prozess am Anfang geklärt sein muss - und da kann man eine Klageabweisung gewinnen. Gleich was die Unken über den Teich rufen.


Sonntag, den 22. Aug. 2010

Keine Haftung für Bombenanschlag in Tiefgarage  

TCD - Washington.   Der Kläger, Opfer eines Autobombenanschlags, verlangt Schadensersatz von dem Parkhauseigentümer, in dessen Tiefgarage der Anschlag geschah.

Das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia verwies in seinem Urteil auf einen ähnlichen Fall: Board of Trustees of the University of the District of Columbia v. DiSalvo, Az. 974 A.2d 868 (D.C. 2009). Es entschied am 17. August 2010 in Sachen Sigmund gegen Starwood Urban Investments, Az. 08-7137, mit folgender Begründung gegen den Kläger:

Der Parkhauseigentümer haftet nicht für den Autobombenanschlag, denn das Verbrechen war für ihn nicht vorhersehbar und mithin nicht vermeidbar. Es liegt kein Fall einer gesteigerten Voraussehbarkeit vor. Die schlichte Behauptung des Klägers, es habe die Möglichkeit eines Verbrechens bestanden, erfüllt nicht die hohen Erwartungen, die Gerichte an die heightened forseeability haben. Für letztere muss nämlich eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass ein Mensch Opfer eines Verbrechens wird.

Hier bestand keine Pflicht für den Parkhauseigentümer, sich oder andere Personen vor dem unerahnbaren Verbrechen eines Anschlags mit einer Autobombe zu schützen.


Samstag, den 21. Aug. 2010

Vertragskündigung: Rule 12(f) Motion?  

KB - Washington.   Die Parteien schlossen einen Vertrag für einen Zeitraum von 20 Jahren, der im Fall der Kündigung einen Haftungsausschluss beider Parteien vorsah. Die Beklagte kündigte den Vertrag bereits nach zwei Jahren, woraufhin der Kläger eine Klage auf Schadensersatz erhob. Die Beklagte trat der Klage mit einem Rule 12(f) Antrag entgegen, dem das erstinstanzliche Gericht statt gab, da Schadensersatz vertraglich ausgeschlossen wurde.

Das Bundesberufungsgericht für den neunten US-Bezirk hob am 17. August 2010 das erstinstanzliche Urteil in Sachen Whittlestone Inc. v. Handi-Craft Company, Az. 09-16353, auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Der Rule 12(f) Motion hätte nicht stattgegeben werden dürfen.

Die Rule 12(f) of the Federal Rules of Civil Procedure erlaubt es dem Gericht ohne Beteiligung der Jury überflüssige, unerhebliche und unsachliche Vorträge eines Anspruchs abzuweisen. Keine dieser Varianten war jedoch einschlägig. Der Einwand der Beklagten, dass Teile des Anspruchs aus rechtlichen Gründen abzuweisen sind und eben nicht zur Entscheidung durch die Jury gelangen soll, ist nicht unter die Rule 12(f) zu fassen. Die Jury entscheidet immer dann, wenn Uneinigkeit in tatsächlicher Hinsicht besteht. Das Gericht entscheidet dagegen selbstständig über rechtliche Fragen, solange der Fall nicht den Geschworenen vorgelegt wird.

Das Vorbringen ist über die Rule 12(b)(6) Motion im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung in den Prozess einzuführen. Würde man der Auslegung der Beklagten folgen, dass jeglicher Einwand aus rechtlichen Gründen unter die Rule 12(f) zu fassen sei, hätte dies die Überflüssigkeit der Rule 12(b)(6) zur Folge. Dies ist auch im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen beider Motions nicht haltbar.

Im Übrigen weist das Gericht in einer ausführlichen Fußnote darauf hin, dass nach Auslegung des Vertrages dieser nicht einseitig kündbar war und mithin in Ermangelung der Beendigung des Vertrages der Haftungsausschluss nicht greife. Der Einwand ginge folglich ins Leere.


Samstag, den 21. Aug. 2010

Wichtige Urteile der US-Bundesgerichte  

.   Am 20. August 2010 verkündeten die Obergerichte des Bundes in den USA diese wichtigen Urteile:
Eingetragenes Möbelurheberrecht siegt, Universal Furniture Intern'l v. Collezione Europa USA, Inc. 4th Cir. 20 AUG 2010, PDF

Pyramidenbetrug im Versicherungswesen, Schlüssigkeit, Lustgraaf v. Behrens, 8th Cir. 20. AUG 2010, PDF

Abweichung Fahrtenbuch - GPS, Kündigung, Altersschutz, Love v. Electric Power Bd of Chattanooga, 6th Cir. 20 AUG 2010, PDF
Alle Entscheidungen der amerikanischen Bundesobergerichte dieser Woche: Star List Decisions


Freitag, den 20. Aug. 2010

Tückischer Zweitmarkt für Lebensversicherungen  

.   An den Zweitmarkt für Lebens­versiche­rungen wagen sich viele, darunter auch auslän­dische Einzel­investoren, Finanz­institute und Fonds mit Beteiligungen in den USA.

Wie tückisch und unaus­gereift der noch junge Markt ist, stellt laien­verständ­lich das Wall Street Journal am 20. August 2010 in einem Bericht über schlechte Erfahrungen der Deutsche Bank AG dar. Die erworbenen Policen sollen nicht einmal wirksam bestanden haben; die Makler sollen sie vorge­täuscht haben.

Selbst bei den besten Vorkeh­rungen, die in dem Life Settlement-Markt erfahrene Unter­nehmen mit größter Sorgfalt treffen, gibt es immer wieder Über­raschungen, die völlig undenkbar erschienen. Wie das WSJ anmerkt, gefährden solche Vorfälle auch das Konzept der Securi­tization von Policen­port­folios.

Auf Ärger mit Lebenserwartungsgutachten und der Auszahlung im Todesfall sind erfahrene Investoren vorbereitet. Policen, deren Nichtanfechbarkeit, Incontestability, auf Betrug beruht, bereiten fundamentale Probleme, die sich nicht allein durch ausgefeilte Strukturen und Verträge lösen lassen.


Freitag, den 20. Aug. 2010

Drogenkonsum als zulässiges Beweismittel?  

TCD - Washington.   Die Angeklagte appelliert gegen das erstinstanzliche Urteil, in mehreren Fällen betrügerisch gehandelt zu haben. Sie wehrt sich insbesondere gegen die Entscheidung des Gerichts, der Nachweis des Drogenkonsums sei als Beweismittel zulässig gewesen, weil dieser das Motiv der Angeklagten bestätigt habe.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks entschied am 16. August 2010 in Sachen United States of America v. Stephanie Corsmeier, Az. 08-3668, für die Angeklagte: Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, der Beweis sei für einen ordnungsgemäßen Zweck angeboten worden, reiche nicht aus.

Vielmehr müsse der Nachweis des Drogenkonsums zur Aufklärung des rechtlichen Sachverhalts dienen und sich konkret auf den Gegenstand des Verbrechens beziehen. Dies sei dann der Fall, wenn 1. Beweis für einen zulässigen Zweck angeboten werde, 2. der Zweck, für welchen Beweis angeboten worden sei, Gegenstand des angeklagten Verbrechens sei und 3. der Beweis im Hinblick auf den Zweck, für welchen er angeboten worden sei, Beweiskraft besitze.

Der Nachweis des Drogenkonsums habe den Eindruck, den die Geschworenen von der Angeklagten erhielten, verfälscht. Er gebe einer Jury Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte bereit dazu sei, das Gesetz zu brechen. Der Nachweis sei daher äußerst nachteilig für die Angeklagte und wiege im Ergebnis schwerer als jeder Beweiswert, der von dem Konsum der Drogen ausgehe.

Das erstinstanzliche Gericht habe sein Ermessen fehlerhaft angewendet, indem es den Nachweis von Drogenkonsum als zulässiges Beweismittel angesehen habe, entschied der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit.


Freitag, den 20. Aug. 2010

Wichtige Urteile im Recht der USA  

.   Am 19. August 2010 entschieden die Obergerichte des Bundes:
Markenverletzungsurteil revidiert, Fortune Dynamic, Inc. v. Victoria's Secret Stores Brand, 9th Cir. 19 AUG 2010, PDF

Wiederaufnahme im Fischeiausfuhrprozess, Leisure Caviar, LLC v. U.S. Fish and Wildlife Svc, 6th Cir. 19 AUG 2010, PDF


Donnerstag, den 19. Aug. 2010

Wirksamer Pfändungsbeschluss  

KB - Washington. Auf Antrag der Klägerin erließ das erstinstanzliche Gericht gemäß der Rule B einen Pfändungsbeschluss für Gelder, die sich im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs bei einer New Yorker Mittelsbank befanden. Angesichts der Entscheidung desselben Gerichts in Sachen Shipping Corporation of India Ltd. v. Jaldhi Overseas Pte Ltd. hob dieses den Pfändungsbeschluss wieder auf, wogegen sich die Klägerin mit ihrer Berufung wandte.

Die Kernfrage lautet, ob die Gelder der Beklagten im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs nach der Rule B pfändbar sind. Die Rule B erlaubt Pfändungen von Sachvermögen sowie immateriellen Vermögenswerten eines Beklagten. Hierbei hat der Fall Jaldhi, der entgegen der Ansicht der Klägerin Rückwirkungsfunktion habe, ergeben, dass für die Frage des Eigentums einzelstaatliches, nicht Bundesrecht maßgeblich ist.

Das Recht des Staates New York bestimmt, dass Gelder, die sich im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs auch nur im temporären Besitz einer Mittelsbank befinden, weder im Eigentum des Auftraggebers noch des Begünstigten stehen. Dies hat in Ermangelung des Eigentums der Beklagten die Nichtanwendbarkeit der Rule B und die Unzulässigkeit der Pfändung zur Folge. So urteilte das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk am 12. August 2010 im Fall Scanshot Shipping Services GmbH v. Metales Tracomex LTDA, Az. 09-5280.

Die Veranlassung des elektronischen Zahlungsverkehrs durch die Bank des Auftraggebers führt dazu, dass die Gelder nicht mehr im Eigentum des Auftraggebers stehen. Die Geldmittel gehen erst mit der Annahme des Zahlungsauftrags durch die Bank des Begünstigten in dessen Eigentum über. Bis dahin sind sie lediglich eine Art Schulden zwischen den drei involvierten Banken.

Dieses Urteil ist das jüngste in einer Kette von Entscheidungen, die sich mit der Pfändbarkeit von Geldern auseinandersetzt, die nur für eine Millisekunde die USA und konkret den zweiten Bundesberufungsbereich berühren. Das Gericht hätte eine drastische Kehrtwendung von einer langjährigen Spruchpraxis vollzogen, die die Gerichtsbarkeit der USA als gegeben ansah.


Donnerstag, den 19. Aug. 2010

Wichtige Urteile des Tages in den USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Verbot der Vertretung von Mutter- und Tochtergesellschaft, GSI Commerce Solutions v. BabyCenter, 2nd Cir. 18 AUG 2010, http://bit.ly/coVlCx

Seebohrpatentstreit in Revision, Transocean Offshore Deepwater Drilling v. Maersk Contractors USA, CAFC 18 AUG 2010, http://bit.ly/bDOU1X

Schiedsspruchanerkennung nach NY Convention und FAA, Ario v. Lloyd's #53, 3rd Cir. 18 AUG 2010, http://bit.ly/bL7nmZ

Titelvollstreckung durch Kontopfändung, Latorraca v. Taniki Financial Corporation, 1st Cir 18 AUG 2010, http://bit.ly/crg3vV

Zahlungsklage aufgrund Vertrag, Abrechnung oder Betrug, EBC Inc v. Clark Bldg Sys Inc., 3rd Cir. 18 AUG 2010, http://bit.ly/d0V3pQ


Mittwoch, den 18. Aug. 2010

Haftung für späte Haftentlassung  

TCD - Washington.   Der Kläger verlangt Schadensersatz für die verspätete Entlassung aus der Haft. Die Gefängnisbehörde verhängte eine Bewährungszeit von fünf Jahren, obwohl dies der Richter bei der Verurteilung des Klägers nicht mündlich festlegte.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks entschied am 13. August 2010 in Sachen Rivers v. Fischer, Az. 09-4532, mit folgender Begründung gegen den Kläger:

Ein Gefängnisbeamter genießt stets Immunität, es sei denn sein Verhalten verstößt gegen eine eindeutig verfassungsrechtlich oder gesetzlich festgelegte Regelung, aus der sich ein Anspruch für den Kläger ergibt.

Eine solche Regelung ist dann eindeutig festgelegt, wenn 1. das Gesetz mit hinreichender Klarheit definiert ist, 2. der Supreme Court oder der Second Circuit den Anspruch anerkannt hat und 3. ein Beklagter aufgrund des existierenden Gesetzes verstehen kann, dass sein Verhalten rechtswidrig war.

Der Kläger kann sich nicht auf die Entscheidung des zweiten US-Bezirks in der Sache Early v. Murry, 451 F.3d 71 (2006), berufen. Zum Zeitpunkt der Verurteilung des Klägers existierte diese Entscheidung und mithin ein Anspruch des Klägers, der sich daraus ergibt, noch nicht.


Mittwoch, den 18. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Vertragskündigungsfolgen, lost Profits, consequential Damages, Whittlestone v. Handi-Craft Co., 9th Cir. 17 AUG 2010, http://bit.ly/cOeQFy

Kündigung nach fairem Ermessen und Folgen, M.M. Silta, Inc. v. Cleveland Cliffs, Inc., 8th Cir. 17 AUG 2010, http://bit.ly/a8JhAn

Sammelkage wg KFZ-Defekt in Revision zugelassen, Wolin v. Jaguar Land Rover North America, 9th Cir. 17 AUG 2010, http://bit.ly/bzI49T

Parkhauseigentümer haftet Opfern nicht für Bombenanschlag, Sigmund v. Starwood Urban Investments, DC Cir 17 AUG 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Dienstag, den 17. Aug. 2010

Schadensersatz bei identischer Marke  

TD - Washington.   Der Kläger verkauft und installiert Fahnen und Fahnenmasten unter der eingetragenen Marke American Pride. Seit 2003 handelt auch der Beklagte, ein Hersteller von Outdoor-Produkten, unter identischem Namen. Trotz Ablehnung der Eintragung dieser Marke aufgrund einer Verwechslungsgefahr mit der bereits eingetragenen Marke des Klägers verkaufte der Beklagte seine Produkte weiterhin unter diesem Namen.

Am 28. Februar 2005 ließ der Kläger dem Beklagten eine Unterlassungserklärung zukommen und stellte im Herbst 2006 fest, dass der Beklagte es nunmehr unterließ, seine Produkte unter dem Namen American Pride zu verkaufen. Er beschloss deshalb, von einer Klage abzusehen. Erst im Jahre 2007 entdeckte der Kläger, dass mehrere Einzelhändler Fahnen unter dieser Marke verkauften. Hiergegen wehrte er sich gerichtlich.

Das erstinstanzliche Bundesgericht wies die Ansprüche des Klägers auf Schadensersatz wegen Verjährung als unbegründet zurück. Nach dem anwendbaren Recht von Ohio beginne die zweijährige Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kläger tatsächliche Kenntnis von der Markenverletzung erlange, mithin seit dem 28. Februar 2005.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks entschied am 12. August 2010 in Sachen Laukus v. Rio Brands, Inc., Az. 10-0492, für den Kläger: Die Klage sei zwar verspätet erhoben worden, der Kläger habe aber eine ausreichende Entschuldigung für die Verspätung vorgetragen, nämlich dass er zunächst glaubte, der Beklagte verkaufe keine Produkte mehr unter dem Namen American Pride. Das erstinstanzliche Gericht habe zudem ignoriert, dass die Verjährungsfrist drei Jahre betragen hätte, wenn der Kläger in Michigan, seinem Heimatort, geklagt hätte.

Der Beklagte habe das Trademark verwendet, um bei den Kunden Verwechslung auszulösen. Der Gewinn, den er durch den Warenverkauf unter American Pride erzielt habe, stehe dem Kläger als dem Markeninhaber zu.


Dienstag, den 17. Aug. 2010

Wichtige Urteile des Tages in den USA  

.   Die Obergerichte des US-Bundes verkündeten am 16. August 2010 diese wichtigen Entscheidungen:
Keine Doppelhaftung für unerlaubten Porno-DVD-Vertrieb, Jules Jordan Video v. 144942 Canada Inc., 9th Cir. 16 AUG 2010, http://bit.ly/cX4u03

Arbeitgeber entlässt nur Männer wg Fehlverhaltens, haftet nicht, Hawn v. Executive Jet Managemt, 9th Cir. 16 AUG 2010, http://bit.ly/blnM2f

Steuerrechtlich keine Kirche, Foundation of Human Understanding v. U.S., CAFC 18 AUG 2010, http://bit.ly/dzmdK2

Euro-Raumfahrt im US-Gericht immun? Nokalva, Inc. v. European Space Agency, 3rd Cir. 16. August 2010, http://Anwalt.us
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Dienstag, den 17. Aug. 2010

Euro-Raumfahrt im US-Gericht immun?  

.   Die European Space Agency fand sich als Beklagte vor dem Bundesgericht der Vereinigten Staaten und erhob die Einrede ihrer Immunität als internationaler Organisation. Die Klägerin und das Gericht gehen hingegen von einem Immunitätsverzicht aus.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks bestätigte am 16. August 2010 das Ergebnis. Seine Begründung im Fall OSS Nokalva, Inc. v. European Space Agency, Az. 09-3640, verfolgt jedoch einen anderen Weg, der über eine lesenswerte Erörterung der bundesgesetzlichen Normen zur Immunität internationaler Organisationen in den USA führt.


Dienstag, den 17. Aug. 2010

Schaden bei Verwertung der Person  

.   Der Pornoschauspieler verlangt wegen des unerlaubten Vertriebs seiner Werke durch DVD-Duplizierung Schadensersatz aus Urheberrecht und wegen des unerlaubten Eingriffs in sein Recht zur gewerblichen Verwertung seiner Person.

Die Bundesverfassung der USA etabliert das Urheberrecht als Bundesrecht. Vergleichbare Rechte aus einzelstaatlichem Recht werden von ihm absorbiert. Zählt dazu auch das kalifornische Recht zur gewerblichen Verwertung der Person? Gilt die für Musikwerke geltende Absorption auch für audiovisuelle Werke?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entscheidet am 16. August 2010 im Fall Jules Jordan Video v. 144942 Canada Inc., Az. 08-55075, gegen den Künstler: Kein double Dipping beim Schadensersatz. Dabei setzt es sich auch mit der Frage auseinander, wer klagebefugt ist, wenn das Urheberrecht kraft Gesetzes an seine Firma überging, doch er die Urheberrechtseintragung beim Copyright Office in Washington, DC im eigenen Namen vornahm.


Sonntag, den 15. Aug. 2010

Die Dame B.H. fälscht: Anzeigen  

.   Ein freundlicher Kommissar in Oberammergau untersucht den Fall der imitierten Anwaltsschreiben mit falschem Text, falscher Unterschrift und oft falschem Deckblatt.

Wer hofft, auf ein von einer zukünftigen Mandantin B.H. vorgelegtes Schreiben hin von mir und einer Bank an der Westküste enorme Beträge aus den USA und ein lukratives Mandat von ihr zu erhalten, sollte gleich die Polizei in Oberammergau unterrichten.

Bereits auf die eloquente Dame hereingefallen? Nicht schämen, sondern anzeigen! Sie sind nicht der oder die Einzige. Sie grast die Region ab und versucht sich auch an Finanzinstituten und Immobilienverkäufern.

Wenn Sie Glück haben, will sie von Ihnen nur einen Briefbogen für weitere Fälschungen ergattern. Dann erhalten auch Sie interessante Anrufe, auf die man gern verzichten kann. Selbst die schriftliche Ablehnung eines Mandats wird heute gefährlich.


Samstag, den 14. Aug. 2010

Widerklage Italiens gegen Deutschland abgewiesen  

AKL - Washington — Am 23. Dezember 2008 erhob die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Italien wegen der Missachtung der deutschen Immunität durch italienische Gerichte.

Italien reagierte daraufhin mit einer Widerklage, in welcher Deutschland aufgefordert wurde, für Kriegsverbrechen in der NS-Zeit Reparationen an italienische Opfer zu zahlen. Der IGH wies am 6. Juli 2010 die Widerklage als unzulässig ab.

Die deutsche Immunität findet ihr Spiegelbild in dem Foreign Sovereign Immunities Act der USA. Der Fall ist daher von großer internationaler Bedeutung. Die Begründung der Abweisung in Sachen Germany v. Italy ist lehrreich. Der deutsche Anspruch wird später entschieden. Das Gericht setzte beiden Parteien neue Fristen zur Vorlage weiterer Schriftsätze.


Samstag, den 14. Aug. 2010

Wichtige Urteile im Recht der USA  

.   Am 13. August 2010 verkündeten die Obergerichte des Bundes der USA diese Entscheidungen:
Freitag, der 13: Versehentlich zu spät aus Haft entlassen: Keine Haftung, Rivers v. Fischer, 2nd Cir. 13 AUG 2010, PDF

Kappung/Remittitur Strafschadensersatz $750K auf $100K, Cortez v. Trans Union, 3rd Cir. 13 AUG 2010, PDF

Unterschiedliche Rechtsfolgen bei Law und Equity erklärt, Maldonado v. Valsyn, 2nd Cir. 13 AUG 2010, PDF


Freitag, den 13. Aug. 2010

Stuhldesign als Marke oder Designpatent?  

TD - Washington.   Die Beklagte stellt seit mehr als 80 Jahren Klappstühle mit X-förmigen Rahmen her. Im Jahre 1999 beantragte sie den Schutz des Designs als eingetragene Marke und nicht als Design Patent.

Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks entschied am 11. August 2010 in Sachen Specialized Seating, Inc. v. Greenwich Industries, LP, Az. 07-1435 gegen die Beklagte: Die Konstruktion eines X-förmigen Rahmens ist funktionell, weil dieser speziell dafür entwickelt wurde, einen optimalen Ausgleich zwischen der Belastung des Stuhls und dessen Beanspruchbarkeit zu schaffen.

Zudem besitzt der Stuhl keine nicht-funktionalen Elemente, die einen Schutz nach dem Markengesetz, dem Lanham Act, erlauben. Deshalb genießt das Design des Stuhls keinen Schutz als Trademark. Modische Designs können stets nachgeahmt werden, solange sie nicht durch Patent geschützt werden, erklärte der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago mit seiner lesenswerten Begründung.


Freitag, den 13. Aug. 2010

Die wichtigsten Urteile des Tages  

.   Am 12. August 2010 in den Obergerichten der USA:
Kontopfändung USA, Scanscot Shipping Services (Deutschland) GmbH v. Metales Tracomex LTDA, 2nd Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/9nlI9y

Schadensersatz bei identischer Marke nach Bundes- und Staatsrecht, Laukus v. Rio Brands, Inc., 6th Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/bwroyS

Markenverletzung, Cybersquatting-Widerklage, Curtis Neeley, Jr. v. NameMedia, 8th Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/cxd0wU

Geheimnisschutz im US-Prozess, Eli Lilly & Co. v. James B. Gottstein, 2nd Cir. 12 AUG 2010, http://bit.ly/bDJc2f


Donnerstag, den 12. Aug. 2010

Welcher Rechteschutz passt in den USA?  

.   Patent, Urheberrecht, Marke, jeweils eingetragen; Trade Secret ohne Veröffentlichung, Eintragung und Kosten: Die Grundformen des Rechtsschutzes für Kreative bilden in den USA vier übersichtliche Säulen des gewerblichen Rechtsschutzes - oft simpler als im Ausland.

Doch das System hat seine Tücken, wie zwei Hersteller entdeckten, die sich für den Schutz ihrer Waren als Trademarks und gegen ein Design Patent oder andere Methoden entschieden.

Zwei Urteile des Bundesberufungsgerichts im siebten US-Bezirk erläutern am 11. August 2010 lehrreich, wieso diese Hersteller die falsche Entscheidung trafen:
Rundes Badetuch: Jay Franco & Sons, Inc. v. Clemens Franek, Az. 10-242.
Klappstühle: Specialized Seating, Inc. v. Greenwich Industries LP, Az. 07-1435.
Die Ausgangssituationen sind nicht alltäglich. Oft ist klar, was eine Marke sein soll und was ein Design oder Urheberrecht. Doch immer wieder ist zu entscheiden, ob ein designschutzfähiges Produkt nicht auch, oder allein, als Urheberrecht eingetragen werden sollte, und ob vielleicht auch der Markenschutz passt.

Ausländische Hersteller übersehen dabei leicht die Macht des Trade Secret-Rechts in den USA, das viel weiteren Schutz als der Geschäftsgeheimnisschutz im Ausland bietet.


Donnerstag, den 12. Aug. 2010

Mittwoch, den 11. Aug. 2010

OFAC sanktioniert wieder Deutsche  

.   Unter Handelsverbote wegen der Verlet­zung amerika­nischer Finanz­kontrollen fallen auch wieder Deutsche. Die neuen Unter­nehmen auf der schwarzen Liste stehen im Federal Register vom 11. August 2010, Bd. 75, Heft 154, S. 48562. Die Neuein­träge erfolgten nach den Iranian Trans­actions Regu­lations vom Office of Foreign Assets Controls im Washing­toner Schatz­amt und sind seit dem 3. August 2010 wirksam.

Selbst Anwälten ist die Vertre­tung solcher Unter­nehmen ohne eine OFAC-Genehmigung, die das Amt spärlichst erteilt, untersagt - jedenfalls wenn sie ein Honorar für ihre Beratung erwarten. Ohne die Lizenz können auch sie nach der Annahme einer Vergütung auf der schwarzen Liste landen.


Mittwoch, den 11. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
85 Wochenstunden ohne Überstundenlohn in Chinatown, mehrere Hersteller, Zheng v. Liberty Apparel, 2nd Cir. 10 AUG 2010, PDF

Uneinheitlicher Schwangerschaftsschutz für Schweißerin, Spees v. James Marine, Inc., 6th Cir. 10 AUG 2010, PDF

Insolvenzbetrug durch Vermögensübertragung, Decker v. Tramiel, 9th Cir. 10 AUG 2010, PDF

Verbotsantrag wegen Übertreibung von Produkteigenschaften, Franulovic v. Coca Cola Co., 3rd Cir. 10 AUG 2010, PDF

Klägernachfolge ohne Nachlassabwicklung, Torres v. Bayer Corp., 8th Cir. 10. AUG 2010, PDF


Dienstag, den 10. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Aktionärssammelklagabweisung bestätigt, Miller v. Thane International, Inc., 9th Cir. 9. AUG 2010, PDF

Verlorene Auszüge in Insolvenz, Community Bank, N.A. v. Riffle, 2nd Cir. 9 AUG 2010, PDF

Minischiedsklausel reicht für AAA-Schiedsbindung, Idea Nuova, Inc. v. GM Licensing Group, 2nd Cir. 9 AUG 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Dienstag, den 10. Aug. 2010

Gibson v. Rambo: Schwarze verlieren immer  

.   Nachdem Richterin Rambo die Klage von Gibson auf Wiedereinrichtung des analogen Fernsehens, auf die Anlage von Gold- und Silverreserven durch Städte und Banken, auf ein Steuerwahlrecht und auf andere Ziele abwies, verklagte Gibson Rambo wegen Diskriminierung: Schwarze könnten vor ihr nie gewinnen.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks entschied am 9. August 2010 in Sachen Gibson v. Rambo, 10-2424, gegen den Kläger: Richter genießen absolute Immunität.

Die Klage besitzt keine rationale Tatsachen- oder Rechtsgrundlage, no arguable basis in law or fact, und ist daher nach dem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, Neitzke v. Williams, 490 U.S. 319, 325 (1989), unhaltbar, erklärte es.


Montag, den 09. Aug. 2010

Marken in Suchbegriffen: keine Haftung  

.   Suchmaschinen­betreiber haften nicht für das einfache Auftreten von Marken in versteigerten Such­begriffen, entschied im Fall Rosetta Stone Ltd. v. Google Inc., 1:09-cv-00736, das erst­instanz­liche Bundes­gericht in Virginia, das oft wegen seiner Verfahrens­beschleunigungs­vorschriften als Rocket Docket bezeichnet wird.

Der Druck des rasanten - und damit gleich zu Anfang für die Parteien besonders kost­spieligen Verfah­rens - kann nach erster Analyse zu einer dogma­tisch falschen Begrün­dung bei der Mitstörer­haftung geführt haben. Doch bleiben die frag­lichen Elemente der Urteils­begründung wahrscheinlich auch in der erwar­teten Berufung im Ergebnis unschädlich, da das Haupt­haftungs­merkmal der die Verbraucher treffenden Verwechs­lungs­gefahr im Rechtsstreit mit Google recht deutlich nicht greift.

Das Adwords-Angebot hat nach der dem Gericht vorgelegten Markt­umfrage keine Zuordungs­verwechs­lung zwischen Verbraucher, Hersteller und Produkt herbeigeführt. Die Verwirrung von Markeninhaber und Dritten bei Verbrau­chern bei Imitaten oder Kopien des markengeschützten Produkts ist nicht dem Such­maschinen­anbieter anzulasten, sondern betrifft das Verhältnis zwischen Hersteller und rechts­widrig handelnden Dritten.

Entlastend wirken dabei für Google die eigenen Vorkeh­rungen gegen rechts­widrige Angebote sowie das Einschreiten des Unter­nehmens gegen Verletzungen durch Dritte auf Anfrage von Rechte­inhabern, erkannte das Gericht. Die United States District Court wies auch einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, unjust Enrichment, ab.


Montag, den 09. Aug. 2010

Schatzamtsbericht zur Bankenaufsicht  

.   Das Bundesfinanz­minis­terium in Washington verkün­det seinen an den Kongress abgelie­ferten Bericht über die je nach Banktyp differen­zierten Arten der Aufsicht und ihre Gesetzes­grund­lagen sowie die Differenzen in der aufsichts­rechtlichen Behand­lung der amerika­nischen Finanz­institu­tionen unter Rechnungs­legungs- und Kapita­lisierungs­aspekten durch die diversen bundes­rechtlichen Finanzauf­sichtsver­waltungen der USA.

Die beteiligten Aufsichts­ämter sind: Office of the Comptroller of the Currency (OCC), Treasury; Board of Governors of the Federal Reserve System (FRB); Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC); Office of Thrift Supervision (OTS), Treasury.

Der Bericht Joint Report: Differences in Accounting and Capital Standards Among the Federal Banking Agencies; Report to Congressional Committee ist im Federal Register, Band 75, Heft 152, S. 47900, vom 9. August 2010 abrufbar und einsehbar.


Samstag, den 07. Aug. 2010

US-Unternehmen muss im Ausland klagen  

.   Zum zweiten Mal wurde eine ameri­kanische Klägerin verpflichtet, ihre amerika­nische Klage nach Kamerun zu verlegen. Beim ersten Mal bean­tragte sie, wegen der hohen Gerichts­kosten im Ausland in die USA zurückkehren zu dürfen.

Die Beklagten, der Staat Kamerun und eine dortige Bank, überzeugten das Gericht, dass die Gerichts­kosten reduzierbar sind. Der Fall wurde daher erneut nach dem Forum non conveniens-Grundsatz nach Kamerun gesandt.

Die Beklagten verschafften der Klägerin einen Termin bei Gericht, um den Kostenvorschuss senken zu lassen, doch die Klägerin beteiligte sich zuerst nicht, legte dann keinen Zustellungsbeleg vor und ließ endlich die höheren Kosten gegen sich wirken. Dann wandte sie sich wieder an das US-Gericht.

Dieses analysierte die Sach- und Rechtslage erneut und blieb bei seinen Feststel­lungen: Erstens weist der Fall eine nähere Beziehung zum Ausland auf. Zweitens bietet die Gerichts­barkeit Kameruns ein faires Verfahren an. Drittens überwiegt das amerika­nische Interesse an der Ausübung der Gerichts­barkeit nicht das viel stärkere von Kamerun.

Ihre Sabotage des auslän­dischen Prozesses muss die amerika­nische Gesell­schaft gegen sich gelten lassen. Daher bleibt der ameri­kanische Prozess weiterhin suspen­diert, bis das Verfahren im Ausland abgeschlossen ist. Diese Auffassung teilte auch das Bundesberu­fungsgericht des Haupt­stadt­bezirks der USA am 6. August 2010 im Fall MBI Group, Inc. v. Credit Foncier Du Cameroun , Az. 09-7079, die es auf 14 Seiten begründete.


Samstag, den 07. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Produkthaftung, Kenntnis, Verjährung, Ruth Carter, et al v. Matrixx Initiatives, Inc., 5th Cir. 6. AUG 2010, PDF

Laches-Verwirkung schützt vor Nachfolgerhaftung, Finnerty v. RadioShack Corp., 6th Cir. 6. AUG, PDF

Forum non Conveniens: US-Kläger muss im Ausland klagen, MBI Group v. Credit Foncier Du Cameroun, 6 AUG 2010 DC Cir., PDF


Freitag, den 06. Aug. 2010

Höhere Beweiskraft alter Teletechnik  

.   Welcher Absender kann schon ohne großen Aufwand den Eingang eines Faxes, einer EMail oder eines per Kurier über­mittelten Schreibens beweisen? Beim Telegramm und Telex war es ganz einfach.

Zum Beweis eines Kündigungs­zugangs bietet Inter­national Telegram den Telegramm-Dienst mit recht­lichen Hinter­grund­erklärungen an. Telex­dienst­leister gibt es nur noch wenige, punktuell auf dem Erdball verstreut und nicht mehr dicht vernetzt wie noch vor 15 Jahren.


Telex Einladung an BCR-Alumni
zur FB-Gruppe WahlstationUSA
Mit Telex­schreiben hatte damals noch jeder inter­national tätige Jurist zu tun. Ein Jung­jurist müsste heute uralte Akten durch­stöbern, um sie kennen zu lernen. Noch seltener als die Schreiben finden sich heute die Lochstreifen, die mit lautem Knattern die Welt verbanden - wenn nicht wie bei IMs von beiden Seiten gleich­zeitig getippt wurde, was seit den 30-er Jahren als teurer Luxus möglich war.

Das Fax wurde ab 1985 populärer und nahm dem Telex schnell Markt­abteile ab. EMail funktio­nierte auch in den frühen 80-er Jahren zuverlässig, doch blieb die Teilnehmer­zahl in der Privat­wirtschaft lange minimal, bis die Technik kurz vor der Jahr­tausend­wende ihren Durch­bruch erlebte.

Jede Teletechnik brachte ihre eigenen Rechts­fragen. Die längst gelösten bleiben wohl die bestän­digsten. Was stand noch im Palandt zur Trommel­nachricht?


Freitag, den 06. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Richterparteilichkeit wg Streben nach Schiedsrichterstelle, Great W Mining v. Fox Rothschild, 3rd Cir. 5 AUG 2010, PDF

Klägertrick zieht nicht im Bundesgericht: unspez. Streitwert, Produkthaftung, Roe v. Michelin NA, 11th Cir. 5 AUG 2010, PDF

Schadensbegrenzung schützt Versicherer bei internatl. Transport, Sompo Japan Ins. v. Union Pacific, 2nd Cir 5 AUG 2010, PDF


Donnerstag, den 05. Aug. 2010

Verhandlung des US-Vertrags  

.   22 Jahre soll der Vertrag halten. Dann kann er verlängert werden. Nach dem ersten Entwurf auf Grundlage einer der amerikanischen Rechtsordnungen ändert die europäische Seite das anwendbare Recht auf englisches Recht.

Nach drei Wochen sieht sie ein, dass das zu schützende lizenzierte Recht mit englischem Recht, mit dem auch keine Partei etwas zu tun hat, gar nicht wirksam geschützt werden kann. Wieviel kostbare Energie und teure Anwaltsstunden in diese Phantomlösung verpulvert wurden!

Außerdem werden weithin übliche und faire Lösungen zur Haftungsbeschränkung ersetzt. Auch diejenigen, die die EU-Seite besonders schützen, werden mit schlechtem Englisch nachgebessert, und dann manchmal an Stellen, die dem US-Anwalt aus struktureller Sicht die Haare zu Berge stehen lassen.

Irgendwann einigt man sich. Die mit schlechtem Englisch formulierten Pflichten der Gegenseite bleiben wie sie sind. Erst recht, wenn sie besser sind als für die amerikanische Mandantschaft ursprüglich geplant. Das besondere Englisch wird einem Gericht notfalls belegen, dass die Gegenseite ihre weitgehenden Pflichten ja wohl verstanden haben muss, sonst hätte sie sie nicht vorgeschlagen.

Dem eigenen Mandanten empfiehlt man noch vor dem Verhandlungsende, nach erfolgreicher Aufnahme der Geschäfte - vielleicht in drei oder fünf Jahren - den Vertrag neu und sauber auszuformulieren. Abgesehen von den Kosten haben augenblicklich alle die Nase gestrichen voll von dieser Übung.

In die Schublade sollten die Parties den Vertrag nicht stecken. Er ist die Bibel der Beziehungen zwischen den Parteien. Auch die Bibel wird in verschiedenen Versionen aufgelegt und aktualisiert.


Donnerstag, den 05. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Datenvermarkterangriff auf Arzt­rezept­daten­schutz­gesetz, Verfassungs­frage, IMS Health v. Mills, 1st Cir. 4 AUG 2010, http://bit.ly/cgzf7A

Binnen-IPR in USA, Rechts­wahl des Handels­vertreters, Vertex Surgical v. Paradigm Biodevices, Inc., 1st Cir. 4 AUG 2010, http://rex.im/183I

Autohändler-Garantie­vertrieb im Internet unge­schützt, Saccucci LM Inc. v. American Honda Motor Co, 1st Cir. 4 AUG 2010, http://bit.ly/92npMK


Mittwoch, den 04. Aug. 2010

Vom Flughafen in die Haft  

.   Dass man auf Bombenwitze am Flughafen verzichtet, ist klar. Zu viele Deutsche mussten sich schon über den Konsul und dessen Vertrauensanwalt zu hohen Kosten aus dem amerikanischen Gefängnis holen lassen.

Was wie eine little white Lie erscheinen mag, kann bei der Einreise ebenso wie bei der Sicherheitskontrolle Rechtsfolgen auslösen - Haft eingeschlossen.

Selbst die scheinbare Wahrheit führt zur Unterbringung auf Staatskosten. Jemals verhaftet? mag der Beamte so nebenbei fragen, und die Antwort Nein! weil eine längst verdrängte Verhaftung nicht mehr im deutschen Führungszeugnis erscheint, gilt als Lüge.

Einen Beamten belügen? Ein selbständiger Straftatbestand! Die verheimlichte Verhaftung, selbst bei einer längst gelöschten Verurteilung oder bei Freispruch, stellt auch einen Straftatbestand dar. Da kann der Besucher gleich wieder umkehren. Und wenn es am Abend keinen Flug mehr gibt, folgt dic gut gesicherte Unterbringung mit 40 Zellenkollegen, die vielleicht mehr als eine Lüge auf dem Kerbholz haben.

Die straflose Schutzbehauptung gilt in den USA nicht. Das letzte Wort im Strafprozess auch nicht. Nur das letzte Mahl vor dem Vollzug der Todesstrafe ist auch in den USA bekannt.

Die Rechtslage wird durchaus nicht einseitig gegen Ausländer umgesetzt. Auch Amerikaner müssen sich an ihr orientieren. Wer es nicht tut, kann wegen Lügen leichter im Gefängnis landen als wegen der eigentlichen, oft schwerer beweisbaren Straftat. Das trifft auch auf berühmte Amerikaner wie Martha Stewart zu. Lügen konnte man ihr leicht nachweisen, Börsenbetrug nicht: Jail!

Manchmal erhalten auch Amerikaner eins auf den Deckel, weil sie Ausländer schlecht behandeln. Wer es nicht glaubt, sollte das neue Urteil im Fall Eid v. Alaska Airlines, Inc., vom Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks vom 30. Juli 2010 lesen, das ausländische Flugpassagiere gegen eine diffamierende amerikanische Crew in Schutz nahm.

Fazit: Twitter und Facebook belügen bleibt straffrei. Ansonsten nicht flunkern, besonders gegenüber Beamten.


Mittwoch, den 04. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Klagabweisung gg Staatsoberhaupt bestätigt, Asemani v. Ahmadinejad, 4th Cir. 3 AUG 2010, PDF

Klageabweisung bei Verfahrenspatent zur Erstellung von EMailanschriften, Webzero v. Clicvu, CAFC 3 AUG 2010, PDF

Scheidungseinfluss auf Patentverletzungsklage, Enovsys v. Nextel, CAFC 3 AUG 2010, PDF

Staatskontenpfändung und Immunität, EM Ltd. v. The Republic of Argentina, 2nd Cir. 3. AUG 2010, PDF


Dienstag, den 03. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
Reverse Merger-Folgen mit Durch­griffshaftung, Fusion Capital Fund v. Ham, 7th Cir. 2. AUG 2010, PDF

Amnesie der Gesell­schaft bei Wett­bewerbs­verbot, Alliance Logistics, v. New Prime, 7th Cir. 2. AUG 2010, PDF

Haftung bei offener Gefahr nach Vertrags- und Deliktsrecht, Pippin v. Hill-Rom Company, Inc., 8th Cir. 2 AUG 2010, PDF


Montag, den 02. Aug. 2010

Das Verfahren im amerikanischen Prozess  

.   Im PDF- und Webformat erläutert Fluglektuere.com auf 14 Seiten den amerikanischen Zivilprozess.

In deutschen Berichten findet sich oft der von Unkenntnis gezeichnete Begriff summarisches Verfahren.

Das summary Judgment hat allerdings nichts mit einer summarischen Aburteilung gemein. Ihm geht eine detaillierte Prüfung von Parteivorträgen und Beweisangeboten voraus. Teuer und langwierig kann der Prozess bis zum summary Judgment auch sein: 500 Anwaltsstunden à $500 je Partei sind keine Seltenheit.

Ein wichtiges Merkmal des Urteils bei diesem Verfahrensstand ist, dass der Fall noch nicht den Geschworenen der Jury vorgelegt ist. Statt vom summarischen Verfahren sollte man also besser vom Richterurteil vor dem Jurystadium sprechen.


Sonntag, den 01. Aug. 2010

Foreign Agents - Lobbyisten des Auslands  

.   Seit Hitler kontrollieren die USA die politische Subversion durch ausländische Staaten mit dem Foreign Agents Registration Act. Melden oder kennzeichnen muss der Lobbyist sich, seine öffentlichen Darstellungen und seine Umsätze. Transparenz soll die Wirkung von Propaganda entschärfen.

Die nicht leicht zu verstehenden, strafbewehrten Regelungen liegen wie Glatteis vor dem Unternehmen oder Staat, der sich in den USA profilieren will. Sie werden nun nach dem Bush-Gesetz Honest Leadership and Open Government Act of 2007 verschärft.

Die Abteilung Counterespionage Section/Registration Unit im Washingtoner Justizministerium bittet Interessierte mit einer Verkündung vom 2. August 2010 um Anmerkungen zu neuen Formularen und Erläuterungen: Federal Register, Band 75, Heft 147, S. 45154. Mit dem Amendment to Registration Statement (Foreign Agents) ändern sich:
Exhibit A to Registration Statement (Foreign Agents)
Exhibit B to Registration Statement (Foreign Agents)
Registration Statement (Foreign Agents)
Short-Form Registration Statement (Foreign Agents)
Supplemental Statement (Foreign Agents)
Die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit sind bis zum 1. Oktober 2010 einzureichen. Sie werden primär von Rechtsanwälten erstellt, die neben Nichtjuristen Lobbyarbeit betreiben oder als Nichtlobbyisten lediglich die Meldungs-Compliance für ihre Mandanten bearbeiten. Ausländer gehören zur vom Ministerium angesprochenen Gruppe von Kommentatoren.


Samstag, den 31. Juli 2010

Terroristen in unseren Reihen  

KB - Washington.   Die Gefahr kommt heutzutage kaum mehr von außen, sondern lauert vielmehr in den eigenen Reihen. Das waren die Worte von Daniel Gallington, einem Mitverfasser des Buches Terrorists in Our Midst, der sich mit weiteren Experten zu dem Thema Foreign Affinity Terrorism: Domestic and International Implications am 29. Juli 2010 im Kongress äußerte.

Die Anhörung wandte sich vor allem der Problematik der hohen Immigrationsdichte zu, die ein erhöhtes Risiko für die Bevölkerung darstelle. Die USA hat ca. 500 Millionen Zugänge an ihren Grenzen, wobei etwa die Hälfte aus Ausländern bestehe. Dabei schätzt das Center for Immigration Studies die Zahl der illegalen Einwanderer im Jahr 2009 auf 10,96 Millionen. Dies sei unter anderem dem Flush the Line geschuldet: Um den Schlangen an den Grenzen Herr werden zu können, wird teilweise ohne Kontrollen das zügige Passieren der Grenzen ermöglicht. Fast alle Redner waren sich einig: die Immigration muss eingedämmt werden, um den Terrorismus Einhalt gebieten zu können!

Viele der Redner suchten Lösungsansätze in den Mechanismen der EU, wie beispielsweise im Profiling, welches in der USA fehle.

Vor allem müsste jedoch ein Official Secret Act zum Schutz von Amtsgeheimnissen her, wie in vielen europäischen Ländern. Problematisch sei neben der Immigration auch die Informationspolitik der USA. Aufgrund des fehlenden Official Secret Acts sei es den Medien gestattet, Staatsgeheimnisse zu offenbaren, ohne dafür bestraft werden zu können. Professor Robert Turner von der University of Virginia Law School und Experte für National Security Law sprach sich für ein solches Gesetz aus. Manche Nationen würden der USA keine wichtigen Informationen über etwaige Terroristen geben, da die Gefahr bestehe, dass diese Information am nächsten Tag in der Presse erscheint und so die eigenen Quellen gefährdet.

Prof. Bruce Zagaris, ebenfalls Mitverfasser des Buches Terrorists in Our Midst und Rechtsanwalt bei Berliner, Corcoran & Rowe in Washington, wies auf das Terrorism Financing hin. Nach dem 11. September wurde der USA Patriot Act eingeführt, um sicher zu stellen, dass die Finanzierung von Terrorismus ins Augenlicht der US Finanzinstitutionen rückt. It only takes one person to harm a big crowd und daher muss eine konstante und kritische Überwachung im finanziellen Sektor erfolgen. Es müsse auch auf internationaler Ebene mehr zusammen gearbeitet werden, um dem Terrorismus immer einen Schritt voraus sein können. Hierbei könnten die NAFTA und andere multilaterale Vereinigungen ins Spiel kommen.


Samstag, den 31. Juli 2010

Freitag, den 30. Juli 2010

Euro oder nicht Euro?  

KB - Washington.   Bereits seit Novem­ber 2009 steht der Euro unter hohem Druck. Immer öfter erklingt die Frage, ob die Währungs­union nicht gescheitert ist. Mit dieser Thematik beschäftigte sich Jürgen Creutzmann, Abgeord­neter im Europäi­schen Parlament, am 23. Juli 2010 in seinem Vortrag a Single Market Without a Single Currency? Creutzmann kam zu dem Schluß, dass man es sich nicht leisten könne, den Euro zu verlieren und daher eine Reform unab­dingbar sei. Der Euro sei zu wertvoll und habe zu viele Vorteile.

In seiner Rede zählte er Mechanismen einer Reformierung des Finanz­marktes auf und sprach unter anderem die Verantwort­lichkeit der Bänker an. Sie sollen mit ihren nicht ausgezahlten Boni für künftige Bankkrisen haftbar gemacht werden.

Hierbei sprach er die vom EU-Parlament Anfang Juli 2010 verabschiedete Richtlinie an, die eine Deckelung der Banker-Boni zum Gegenstand hat. Die bisherigen Vergütungs­strukturen waren eher auf kurz­fristige Erfolge ausgerichtet und sanktionierten etwaige Misserfolge nur unzu­reichend. Boni gelten als Mitauslöser der Finanzkrise, weil sie zu risiko­reichem Verhalten verleiteten.

Nach der Richtlinie sollen nur noch 60 Prozent der verein­barten Boni künftig sofort ausgezahlt werden dürfen und davon nur die Hälfte in bar. Der Rest ist in Aktien oder Options­scheinen auszuteilen. Die übrigen 40 Prozent der Boni werden für drei bis fünf Jahre zurück­agehalten und auch nur dann, wenn sich die Geschäfte binnen dieser Frist als gewinn­bringend erweisen. Ansonsten können die Prämien im Nachhinein gekürzt werden.

Creutzmann sprach sich in seinem Vortrag auch für eine stärkere Finanz­marktaufsicht aus, die unabhängig agieren soll. Das Europäische Parlament will bereits im kommenden Jahr eine solch starke europäische Finanz­markt­aufsicht mittels drei neuer Aufsichts­behörden für Banken, Börsen und Versiche­rungen und mittels eines Weisen­rats zur Erkennung von Risiken bei der Europäischen Zentral­bank schaffen.


Freitag, den 30. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Selbstmord und Durchsuchung, ICC-Schiedsspruch, Handelshilfe:
$800.000 E-Beweisaus­wertungs­kosten im Adhäsions­verfahren, Afremov v. Computer Forensic Services, 8th Cir. 29 JUL 2010, PDF

Selbstmord im Gunshop: Verfassungs­widrige Durch­suchung, Giragosian v. Bettencourt, 1st Cir. 29 JUL 2010, Web

Winzeraußen­handels­hilfe, Hacker v. US, CAFC 29 JUL, PDF
Aufhebung des ICC-Schieds­spruchs durch Versäumnis­urteil, Technologists, Inc. v. Mir's Limited, DCDC 27 JUL 2010, PDF


Donnerstag, den 29. Juli 2010

Gesellschaftliche Amnesie?  

KB - Washington.   Gesellschaften haben keine Gehirne, sondern Angestellte! Daher ist ihnen das Wissen ihrer Angestellten und somit auch ihres Geschäftsführers zuzurechnen. Es gibt zwei Ausnahmen zu dieser Regel:

1. Der Angestellte agiert den Interessen seines Arbeitgebers zuwider.
2. Der Angestellte ist im Rahmen seiner Tätigkeit mit einem Dritten zur Verschwiegenheit gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet.

Das Common Law of Agency sieht hierzu keine weiteren Ausnahmen vor - auch nicht, wenn der President der Corporation als Geschäftsführer das Vertrauen des Aufsichtsrats verliert und seine Position aufgibt.

Eine Gesellschaft kann auch nicht im herkömmlichen Sinne vergessen, nur weil der Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtsrates nach einer Restrukturierungsmaßnahme das Unternehmen verlassen haben. The common law of agency does not provide for corporate forgetfulness, schrieb das Bundesberufungsgericht für den siebten US-Bezirk in seinem Urteil vom 27. Juli 2010 im Fall Prime Eagle Group Limited v. Steel Dynamics, Inc., Az. 09-1663.

In einer fast humoristischen Art und Weise begründet der Court of Appeal for the Seventh Circuit seine Entscheidung. Eine Gesellschaft agiert weiterhin als Einheit, auch wenn sich der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung ändert. Dies sei vergleichbar mit den United States of America, die auf der Grundlage von Gesetzestexten aus dem Jahre 1788 und 1791 weiterhin als Einheit fortbesteht, auch wenn George Washington nicht mehr das Amt des Präsidenten bekleidet. Eine Art selektive gesellschaftliche Amnesie gäbe es nicht.


Donnerstag, den 29. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen
Erste Instanz: einstweilige Verfgg gg. Einwanderungsgesetz v. Arizona, U.S. v. Arizona, DC AZ 28 JUL 2010, PDF

Umgehung des Vertriebsvertrags, Universal Electric Products Co v. Emerson Electric Co., 6th Cir. 28 JUL 2010, PDF


Mittwoch, den 28. Juli 2010

BRD gewinnt bei Altschulden im US-Gericht  

GKM - Washington.   Die deutsche Wiederver­einigung ist zwar schon 20 Jahre her, doch die Wirren der Teilung wirken noch nach - auch in auslän­dischen Gerichts­urteilen: Das Bundes­berufungs­gericht des Zweiten US-Bezirks in New York City entschied im Fall Mortimer Off Shore Services Ltd. v. The Federal Republic of Germany, Az. 08-1783, über die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil.

Der Kläger hatte in der ersten Instanz die Bundesrepublik auf Zahlung aus Inhaberschuld­verschreibungen, Bonds, die im Jahr 1928 von preussischen Provinz­banken ausgestellt worden waren, verklagt. Die Banken befanden sich zum einen Teil auf späterem ostdeutschen, zum anderen auf späteren west­deutschen Terri­torium.

Für die Schuldver­schreibungen hatte der Staat Preußen gebürgt; ein Klage­anspruch gegen die Bundes­republik war daher nur mit einer Rechts­nachfolge zu begründen. Das Gericht unterschied daher für die weitere Prüfung zwischen den west- und ostdeutschen Schuldver­schreibungen.

Im Ergebnis ging der Kläger leer aus - im Hinblick auf die west­deutschen Schuldver­schreibungen aus materiellen Gründen; im Hinblick auf die ostdeutschen Schuldver­schreibungen sei die Klage jedoch schon nicht zulässig: Die Bundes­republik genieße insoweit Immunität und hiervon bestünde, anders als bei den westdeutschen Schuld­verschreibungen, auch keine Ausnahme.

Souveräne Staaten genießen nach völkerrechtlichen Grundsätzen, national umgesetzt im Foreign Sovereign Immunities Act, Immunität. Hiervon besteht nach 28 USC §1605(a)(2) in den Fällen, in denen ein Staat nicht hoheitlich, sondern privat­rechtlich tätig wird, eine Ausnahme.

Diese sogenannte Commercial Activity Exception beschreibt drei Sachverhalts­alternativen, die zu einer Ausnahme von der Staaten­immunität führen können. Nach der hier einschlägigen Alternative, muss die Klage auf einem privatwirtschaftlichen Handeln des fremden Staates beruhen, das innerhalb der USA Wirkung entfaltet. Da unstreitig war, dass die behaupteten Handlungen außerhalb der USA stattgefunden und in den USA Wirkung entfaltet hatten, war nur noch festzustellen, ob diese Handlungen in Zusammen­hang mit privat­wirtschaftlichem Tätigwerden der Bundes­republik standen.

Aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (AuslWBG) hatte zunächst das damalige Westdeutschland die Haftung für bestimmte Fremdwährungs­schuldver­schreibungen übernommen. Hierzu zählten auch die in Frage kommenden Bonds. Mit dem Einigungsvertrag übernahm dann die heutige BRD die Verbindlichkeiten des früheren Westdeutschlands. Das Gericht entschied, dass es sich bei dieser vertraglichen Übernahme der die Inhaberschuldverschreibungen enthaltenden Verbindlichkeiten Westdeutschlands um eine Commercial Activity handelte. Damit sei die BRD gegen eine auf die westdeutschen Bonds gestützte Klage nicht immun.

Anders sah es hingegen bei den ostdeutschen Schuldver­schreibungen aus: Im Unterschied zu Westdeutschland, hatte Ostdeutschland die Haftung für die Schuldver­schreibungen nicht übernommen. Das Gericht führte aus, dass zwar grundsätzlich auch eine Rechts­nachfolge nach völker­rechtlichen Prinzipien, das heisst insbesondere ohne entspre­chenden Vertrag, in Betracht komme.

Aber selbst, wenn zunächst Ostdeutschland als Folgestaat Preußens und später die BRD als Nachfolgerin Ostdeutschalands für die Verbindlich­keiten Preußens auf Grund völker­rechtlicher Prinzipien einstehen müsste, so wäre dies eine automatische, und keine durch eine Commercial Activity begründete Rechts­nachfolge. Dafür, dass die Bundes­republik etwa durch völker­rechtlichen Vertrag die Haftung übernommen habe, blieb der Kläger beweispflichtig.


Mittwoch, den 28. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Amerikanisches Wirtschafts-, Prozess- und Staatsrecht:
GF-Kenntnis ist Unternehmenskenntnis = zurechenbar, Prime Eagle Group v. Steel Dynamics, 7th Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/bATAvY

Geschäftsgeheimnisschutz, NDA, einstweilige Verfügung, Bimbo Bakeries USA v. Chris Botticella, 3rd Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/9qKdzI

Alien Tort Statute: US-Gericht für Mord in Israel unzuständig, Amergi v. Palestinian Authority, 11th Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/9k9jRO


Dienstag, den 27. Juli 2010

Staat bedroht Weitergabe selbstveröffentlichter Daten  

.   Der Staat gibt vertraulichste Daten preis und erlaubt anderen, sie zu erwerben. Dann stellt er die Wiederveröffentlichung unter Strafe. Ein Gericht bezeichnet das Gesetz als verfassungswidrig.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirkes erörterte in einer komplizierten Urteilsbegründung die Bestätigung und Teilaufhebung der Entscheidung. Das Untergericht kann die Injunction in Sachen Ostergren v. Cuccinelle, Az. 09-1723, noch ausdehnen.

Bei den Daten handelt es sich um Grundbuchdaten, die die Kreise des Staates Virginia in elektronische Datenbanken einbringen mussten. Auf vielen Auszügen befinden sich Social Security-Nummern der Übertragungsbeteiligten. Sie gelten als höchst vertraulich; ihre Kenntnis vereinfacht Betrug in zahlreicher Manier.

Die Klägerin wandte sich gegen das Gesetz, weil sie stärkeren Datenschutz fordert und deshalb musterhaft öffentliche, datenpreisgebende Urkunden ins Internet stellt. Ihre Wiederveröffentlichung hat bereits zu Missbrauch geführt, der ihr Begehr unterstreicht. Das Berufungsgericht gab dem Untergericht auch auf, die verfassungsrechtliche Frage der Meinungs- und Petitionsfreiheiten zu prüfen.


Dienstag, den 27. Juli 2010

Montag, den 26. Juli 2010

80 Jahre Presserecht auf den Kopf gestellt  

.   Wenn sie 80 Jahre Presserechtsprechung auf den Kopf stellen muss, tut sie das halt, erklärte die Richterin am Freitag, den 23. Juli 2010, im Streit um die Öffentlichkeit der Gerichtsakten. Der presserechtliche Streit ist ein Nebenschauplatz im Prozess zwischen einer Kanzlei mit Zweigstellen im In- und Ausland und einer Mandantin um Honorare. Der Nebenschauplatz ist rechtlich interessanter.

Die Presse kann wie jeder Bürger die Gerichtsakten einsehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man ausländischen Journalisten oft erst erklären muss.

Wenn die Prozessparteien bestimmte Unterlagen geheim behandelt wissen wollen, müssen sie den Wunsch begründen. In diesem Fall betrifft der Geheimhaltungswunsch anscheinend ein Bundesministerium sowie bestimmte Entwicklungen zwischen den Prozessparteien.

Die Richterin verbot dem National Law Journal die vollständige Berichterstattung. Skandalös wirkt, dass die Richterin sich über 80 Jahre Rechtsprechung zum ersten Verfassungsgrundsatz der Bundesverfassung der USA hinweg setzt - oder jedenfalls dazu Bereitschaft verkündete. Die Einzelheiten erfährt die Öffentlichkeit ausnahmsweise nicht, solange die Verbotsverfügung Bestand behält, erklärt das National Law Journal am 26. Juli 2010.

Nachtrag: Die Verfügung wurde am 30. Juli 2010 aufgehoben.


Sonntag, den 25. Juli 2010

Schnullerhalterplagiat: Urheberrecht USA  

.   Ein Urheber­recht hatten die Erfinder eines Schnuller­halters eingetragen, bevor sie es einen Konzern ver­trieben ließen, der dann ein eigenes Modell ent­wickelte und die Erfinder leer ausgehen ließ. Sie verklag­ten den Konzern wegen Urheber­rechts­verletzung und verloren.

Beide Halter halten Schnuller mit einem bunten Band und einem Plastik­bärchen. Das Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks entschied am 22. Juli 2010 in Sachen Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc. , Az. 08-17021, gegen die Erfinder. Die funktio­nalen Elemente, der Mangel an Origi­nalität und die unter­schiedliche Auf­machung schließen eine Copy­right-Verlet­zung aus.

Die ausführ­liche Urteils­begründung stellt eine lehrreiche Erör­terung der Grund­sätze des Urheberrechtsschutzes in den USA für nütz­liche Werke dar.

In diesem Fall war die Ent­scheidung der Erfinder zugunsten der Urheber­rechtsein­tragung beim Copyright Office in Washington, DC, nicht falsch, doch wären ein vertraglicher Flanken­schutz nach Trade Secret-Recht und ein Wett­bewerbs­verbot sicher­lich sinn­voll gewesen.


Samstag, den 24. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Kartell in Autorennen? Schnullerhalterschutz im Urheberrecht?
Wettbewerb unter Autorennenzulieferern, Race Tires America Inc v. Hoosier Racing Tire Corp., 3rd Cir. 23 JUL 2010, PDF

Eingetragenes Urheberrecht für Schnullerhalter, Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc., 11th Cir. 22 JUL 2010, PDF


Freitag, den 23. Juli 2010

Fragen zur Tabaksteuer: Hanf, Papier  

.   Die Allgemeinheit darf mitmischen, wenn der Staat Gesetze oder Verordnungen erlässt. Das gilt auch bei der Festlegung einer Steuer nach dem Children's Health Insurance Program Reauthorization Act of 2009, den das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau im Schatzamt steuerlich umsetzt.

Am 22. Juli 2010 verkündete es nicht nur die neuen Steuern, sondern auch die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit.

Diese setzen sich mit der Verwendung von Zigarettenpapier mit Hanf ebenso wie der gewünschten Trennung von Zigarren und Zigarillos auseinander. Die Verkündung erfolgte im Federal Register, Bd. 75, Heft 140, S. 42605.


Freitag, den 23. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen
Bratz besiegt Barbie im Markenrecht, MGA Entertainment, Inc. v. Mattel, Inc., 9th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Gattenmord, Schuss auf Richter, Nachlassanspruch auf Pension, Mack v. Kuckenmeister, 9th Cir. 22 JUL 2010, http://bit.ly/aBEhHC

Subunternehmervertrag und Vertragsstrafe, John T. Jones Construction v Hoot General Construction, 8th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Schiffer gewinnt US-Hafenarbeiter nach Unfall, Dow v. Oldendorff Carriers GmbH&Co., 5th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Richter als Investor voreingenommen, abgelehnt, In Re: Deepwater Horizon, 5th Cir 22 JUL 2010, PDF


Donnerstag, den 22. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Wertvolles aus den Obergerichten der USA
Zediertes Wettbewerbsverbot, 25 J. Laufzeit, Prym Consumer USA, Inc. v. Rhode Island Textile Co., 4th Cir. 21 JUL 2010, PDF

Markenverwendung im Verkehr, schwache Marke, Verwässerung, Sensient Technologies v SensoryEffects Flavor, 8th Cir 2010, PDF

Schiedsverfahren, evidente Missachtung des Rechts, Medicine Shoppe Intnl. v. Turner Investments, 8th Cir 21 JUL 2010, PDF

Rücktritt vom Braulizenzvertrag vor Braubeginn wg Hygiene, India Brewing v. Miller Brewing, 7th Cir 21 JUL 2010, PDF

2 schlimme Bilder im Amts-PC, Lüge, Pflegling auf Motorrad: entlassen. Mancini v. Dept of VA, CAFC 21 JUL 2010, PDF


Donnerstag, den 22. Juli 2010

Ausländische Urteile in den USA  

KB - Washington.   Nicht jedes Urteil ausländischer Gerichte wird ohne weiteres in den USA anerkannt. Hierzu müssen vielmehr einige Voraussetzungen erfüllt werden, die das Bundesberufungsgericht für den Zweiten US-Bezirk in seinem Urteil vom 19. Juli 2010 im Fall Tropp v. Corporation of Lloyd's, Az. 08-2332, beispielhaft darstellt.

Die Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung entstammen dem Recht der Einzelstaaten, nicht des Bundes. Das Recht des Staates New York sieht eine Anerkennung gemäß § 5032 New York Civil Practice Law and Rules nur für diejenigen ausländischen Urteile vor, die final, conclusive und enforceable sind.

Ein Urteil ist nicht conclusive, wenn es aus einer Rechtsordnung hervorgegangen ist, welches die Objektivität der Gerichte missen lässt oder nicht den einem ordentlichen Gerichtsverfahren immanenten Anforderungen gerecht wird. Es ist aber auch dann nicht conclusive und wird mithin nicht anerkannt, wenn der Klagegegenstand, der dem Urteil zugrunde liegt, der öffentlichen Ordnung des Staates New York widerspricht.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit befand, dass ein englisches Versäumnisurteil anzuerkennen ist, da die Voraussetzungen durch das englische Rechtssystem unstreitig erfüllt werden und dieses auch nicht die öffentliche Ordnung des Staates New York verletzt. Der Kläger behauptete, dass das englische Gericht ein Urteil früh im Verfahren durch summary Judgment fällte, ohne dem Beklagten die Chance einzuräumen, seinen Betrugsanspruch geltend zu machen oder den vom Kläger begehrten Geldbetrag anzufechten.


Mittwoch, den 21. Juli 2010

Darf die Post das?  

.   Die Öffentlichkeit soll dem Postaufsichtsausschuss mitteilen, was sie vom Vertrag der Post über neue Dienstleistungen hält. Ist der Global Expedited Package Services 2-Leistungsplan mit dem Gesetz vereinbar? Die Postal Regulatory Commission verkündete den Vertrag und ihre Aufforderung im Federal Register, Bd. 75, Heft 138, S. 42171 am 20. Juli 2010.


Mittwoch, den 21. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen
Staat darf Führerscheindatenbank verkaufen, Taylor v. Acxiom Corp., 5th Cir. 19 JUL 2010, PDF

Kosten schrecken Wahlunterstützung ab: Redefreiheit? Brandt, Jr. v. Village, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

Wirksame Gerichtsstandsklausel, S.K.I. Beer Corp. v. Baltika Brewery, 2nd Cir. 20. JUL 2010, PDF

Webdesign-Outsourcing als Diskriminierung, Tehan v. Sacred Heart University, 2nd Cir. 20 JUL 2010, PDF

Rassistischer Kundenwunsch diskriminierend, haftungsauslösend, Chaney v. Plainfield HealthCare, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

Aufenthaltsrecht bei fehlerhafte Ehe, Abschiebungsprüfung, Surganova v. Mukasey, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF


Dienstag, den 20. Juli 2010

Dienstag, den 20. Juli 2010

Markenverwechslungsgefahr in den USA  

KB - Washington.   Lehrbuchmäßig füllt das Bundesberufungsgericht für den elften US-Bezirk sein Urteil vom 15. Juli 2010 in Dan Tana v. Dantanna's, Az. 09-15123, mit Leben.

Dan Tana steht seit 1964 für Romantik in Form von traditionellem italienischen Essen auf weiß-rot karierten Tischdecken in West Hollywood, Kalifornien. Das sportive Dantanna's dagegen bietet seinen Gästen seit 2003 neben riesigen Fernsehbildschirmen zeitgenössische amerikanische Küche in Atlanta, Georgia. Hält die Behauptung einer Verwechlungsgefahr einer Distanz von fast 2.000 Meilen stand? Mit dieser Frage setzte sich der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in einer lesenswerten Entscheidung auseinander.

Im Markenrecht ist die Unterscheidbarkeit zwischen einzelnen Marken unverzichtbar, sodass der Verbraucher ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Verwechslung einem bestimmten Anbieter zuordnen kann.

Die Betriebe Dan Tana und Dantanna's sind nach Auffassung des Gerichts hinreichend unterscheidbar. Dies ergibt ein Vergleich der Restaurants, die zwar beide im Bereich Gastronomie tätig sind, aber doch zwei komplett verschiedene Nischen füllen. Ihr Angebot wie auch ihre Gäste sind vollkommen unterschiedlich. Der Internetauftritt beider Restaurants erfolgt getrennt voneinander auf eigenen Webseiten. Sie bedienen in geographischer und sonstiger Hinsicht zwei entfernte Märkte. Der Verbraucher geht in keinster Weise davon aus, dass es sich bei beiden Restaurants um eine Einheit handelt.


Samstag, den 17. Juli 2010

Bush-Angriff auf Medienfreiheit, und Hitler  

.   Pornografie griff Bush ebenso wie unan­ständige Rede oder Auftritte in Medien an; die Flutwelle seiner Verfol­gung der Medien auf straf- wie verwaltungs­rechtlicher Ebene klingt ab.

In dieser Woche gab es gleich zwei wichtige Entschei­dungen, die die Rede- und Meinungs­freiheit des ersten Verfassungs­zusatzes zur Bundesver­fassung der USA stärken.

Zuerst erklärte das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks das Schmutzredeverbot des Medienauf­sichtsamts FCC in Washington, DC für verfassungs­widrig: Fox Television Stations, Inc. v. FCC, 13. Juli 2010.

Der nächste Schlag gegen die Bush-Politik kam am Freitag, dem 16. Juli 2010, als das erst­instanzliche Bundes­gericht in Washington, DC den Straf­prozess gegen den Porno­grafie­hersteller Stagliano gleich nach dem Vortrag und Beweis­angebot der Staats­anwalt­schaft abbrach. Die Replik der Verteidigung war unnötig, entschied Richter Leon laut Berichten, weil der Ankläger­vortrag unzu­reichend war und die Schranken der Verfassung nicht nehmen konnte. Das Gerichts­verzeichnis ist gegen­wärtig uner­reichbar; der Beschluss könnte in seiner Entscheidungs­sammlung veröffent­licht werden.

Schmutz- und Schund­gesetze wie unter Hitler konnte Bush nicht erlassen. Doch das Vorgehen seiner Schergen gegen ungefäl­lige Rede und Meinungen erinnert an schlimme Zeiten.

Gleich wie man über Unanstän­diges denkt: Der Versuch der Einschrän­kung der Rede- und Meinungs­freiheit wirkt besonders ironisch, wenn er aus den­selben Kreisen stammt, die Obama ungestraft mit Hitler gleichsetzen.


Samstag, den 17. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen
Anfechtung von Exportkontrollbescheiden, Micei International v. Department of Commerce, DC Cir. 16 JUL 2010, PDF

Widerruf einer Terrorgruppeneinstufung, People's Mojahedin Org of Iran v. DOS, DC Cir. 16 JUL 2010, PDF

Unbilliges Verhalten im Patentverfahren, Avid Identification Sys. v. Crystal Import Corp., CAFC 16 JUL 2010, PDF

rt @EmbassyLaw Service of Process on Foreign State (Brazil), Ibiza Business v. USA PDF <-- Klagezustellung in USA

Kausalität bei Produkthaftung, Dean v. Eli Lilly & Co., 2nd Cir. 16 JUL 2010, PDF

Missbräuchliche Strafverfolgung, PC-Beweis, Haftung der StA, Rehberg v. Paulk, 11th Cir. 16. JUL 2010, PDF

Kuhhandel, Vertrag und Durchgriffshaftung im US-Recht, Scarff Brothers v. Bischer Farms, 6th Cir. 16 JUL 2010, PDF


Freitag, den 16. Juli 2010

Geld sucht Eigentümer  

KB - Washington.   Nach einer Pfändungsaufhebung durch gerichtlichen Beschluß ist mit der Zahlung so weiter zu verfahren, wie es für sie ursprünglich angedacht war. Dies befand das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk am 14. Juli 2010 im Fall Goddearth Maritime Ltd. v. Calder Seacarrier Corp., Az.09-5068.

Wird elektronischer Zahlungsverkehr mittelbar über eine New Yorker Bank ausgeführt, birgt dies das Problem in sich, dass nach dem Recht des Staates New York die Gelder weder dem Zahlungsanweisenden, noch dem Empfänger gehören. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied zugunsten des Empfängers.

Das New Yorker Recht statuiert eben gerade nicht die ausschließliche Rückgabe der Gelder an den Zahlungsanweisenden und ebnet damit im konsensualen Verhältnis zwischen den Parteien den Weg, der ursprünglich für die Gelder angedacht war. Dabei stützt sich das Gericht auf die Fälle Bank of New York v. Norilsk Nickel, 14 A.D.3d 140, (1st Dep't 2004) und European American Bank v. Bank of Nova Scotia, 12 A.D.3d 189, (1st Dep't 2004).


Freitag, den 16. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Lehrreiche neueste Entscheidungen:
Lehrreiches Urteil zur Markenverwechslungsgefahr, Dan Tana v. Dantanna's, 11th Cir. 15. JUL 2010, PDF

Versicherungseintrittspflicht vor erwartetem Körperschadensfall, Philips Electronics v. Avent, 6th Cir. 15 JUL 2010, PDF

Mischgetränkeverbot im Nachtclub bundesverfassungsvereinbar, Imaginary Images, Inc. v. Evans, 4th Cir. 15 JUL 2010, PDF


Donnerstag, den 15. Juli 2010

Forderungszession im Insolvenzfall  

KB - Washington.   Am 7. Juli 2010 befand das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks im Fall Ta Chong Bank Ltd. v. Hitachi High Technologies America Inc, Az. 08-17007, dass das Begleichen einer abgetretenen Forderung an den Zedenten vor dessen Insolvenz nicht etwa dazu führt, dass der Factor erfolgreich gegen den Debitor klagen kann.

In seiner Begründung führte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit aus, dass der Debitor keine neue und eigenständige Haftung entstehen läßt, indem er den Zedenten befriedigt und nicht etwa den Factor. Der Debitor versäumt so lediglich die Erfüllung seiner Verbindlichkeit, welche schließlich Teil der Insolvenzmasse und mithin Teil des Insolvenzverfahrens ist.

Das Interesse des Zedenten und späteren Insolvenzschuldners ist gerade nicht durch die Zahlung erloschen, sondern besteht weiterhin fort. Dies gilt vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass keine Abhängigkeit zur Zahlung als solche besteht, sondern vielmehr zur schlichten Existenz der Verbindlichkeit und seiner Erfüllung.

Eine Zahlung des Debitors an den Factor tangiert nicht nur unweigerlich das Insolvenzverfahren des Zedenten, da der Debitor bei diesem Regress suchen wird, sondern ermöglicht zudem dem Factor, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens und damit mit mehr als nur einer Quote seiner eigentlichen Forderung zu befriedigen.


Donnerstag, den 15. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neues aus den Obergerichten:
Tachometerfehler korrigibel, keine Haftung nach Korrektur, Roach v. CUNA Mutual, 1st Cir. 14. JUL 2010, URL

Auszahlung nach Pfändungsaufhebung an wen? Goodearth Maritime Ltd. v. Calder Seacarrier Corp., 2nd Cir. 14 JUL 2010, PDF

Bindungswirkung des späteren Präzedenzfalls, Empresa Cubana Del Tabaco v. General Cigar, 2nd Cir. 14 JUL 2010, PDF

Entlassung wegen Drohung nach Beleidigung, Examplaire Exantus v. Harbor Bar & Brasserie Rest., 3rd Cir. 14 JUL 2010, PDF


Mittwoch, den 14. Juli 2010

Schutz des Pseudonyms im Internet  

.   Der Auftritt im Internet genießt denselben Redefreiheitsschutz wie er zur Zeit der Gründung der USA für gedruckte politische Propaganda galt. Eine Differenzierung hatte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC schon 1997 im Fall Reno v. Am. Civil Liberties Union, 521 US 844, abgelehnt. Anonyme Rede und Pseudonyme im Internet genießen Verfassungschutz.

Die Grenzen finden sich bei der Gefährdung von Leib und Leben. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco erklärte am 12. Juli 2010, wann die Aufhebung des Pseudonyms im US-Prozess um den gewerblichen Ruf und die unerlaubte Einwirkung in Gechäftsbeziehungen zulässig ist.

Für drei von fünf potenziellen Zeugen sollte ein Zeuge die Pseudonyme aufdecken, hatte das Untergericht im Fall Anonymous Online Speakers v. United States District Court for the District of Nevada Reno, Az. 09-71265, angeordnet. Dagegen wandten sich beide Parteien. Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit erörtert detailliert die erforderlichen verfassungsrechtlichen Abwägungen für und gegen den Beweisbeschluss.

Er bestätigt den Schutz der anonymen Redefreiheit im Internet nach dem First Amendment zur US-Bundesverfassung.


Mittwoch, den 14. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen:
Angestellt oder freiberuflich nach kalifornischem Recht, Narayan v. Egl, Inc., 9th Cir 13 JUL 2010, PDF

Diamantenkartell-Sammelklagevergleich aufgehoben, Arrigotti Fine Jewelry v. DE Beers SA, 3rd Cir. 13 JUL 2010, PDF

Wahlkampfspendenverbot von Staatslieferanten verfassungsvereinbar, 2nd Cir. 13 JUL 2010, PDF

Schmutzredeverbot verfassungswidrig, Fox Television Stations, Inc. v. FCC, 2nd Cir. 13 JUL 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Dienstag, den 13. Juli 2010

Nimmersatter Rechtsanwalt: Missbrauch beim Erfolgshonorar  

KB - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks in Chicago entschied am 9. Juli 2010 über die Forderung eines Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten im Fall Solis v. O'Callaghan, Az. 09-4075.

Der Beklagte hatte zuvor eine Forderung in Höhe von $107.980 eingeklagt. Sein erster Rechtsanwalt zahlte allerdings lediglich $62.410 an ihn aus. Um an den Rest seines Geldes zu gelangen, bediente sich der Beklagte des Klägers, der als Honorar 40 Prozent von any gross amount recovered in the event of suit being filed verlangte. Leider war man sich über die Terminologie recovered nicht ganz einig und zog vor Gericht.

Der Kläger fordert 40 Prozent nicht nur von den durch ihn erstrittenen $60.000, sondern auch von den $62.410, die der Beklagte bereits vorab erhalten hatte. Dies sei gerechtfertigt, da die Tätigkeit des Klägers auch eine Vereinbarung über den Verzicht jedweder Klagen hinsichtlich der Berechtigung der bereits gezahlten $62.410 zum Resultat hatte.

Der United States Court of Appeal for the Seventh Circuit gebot dem Nimmersatt Einhalt und führte in seiner Begründung aus, dass das Wort recovered nach seinem natürlichen Sinngehalt etwas zurück bekommen erfasst, was einem nicht bereits gehört.

Außerdem gäbe es keinen Anhaltspunkt, warum der Mandant Gebühren für etwas bezahlen soll, was unabhängig von und vor allem zeitlich vor der Beauftragung des Rechtsanwalts eingetreten ist. Jede andere Entscheidung würde naive Mandanten in die Falle unerwarteter Gebühren tappen lassen.


Dienstag, den 13. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Ausgewählte Entscheidungen der Obergerichte:
Aufdeckung von Online-Pseudonymen im US-Prozess, Anonymous Online Speakers v. USDC, 9th Cir 12 JUL 2010, PDF

SEC Rule 151A aufgehoben, American Equity Investment Life Insurance Co. v. SEC, DC Cir 12 JUL 2010, PDF

Schiedsklausel nach kalifornischem Recht nichtig, Fensterstock v. Education Finance Partners, 2nd Cir. 12 JUL 2010, PDF

Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Montag, den 12. Juli 2010

Falsche Schreiben und Unterschriften nicht vom US-Anwalt  

.   Aus Penzberg soll die echte oder unechte Frau B.H. stammen, die Anwälten, Finanzinstituten und Hausbesitzern erfundene Schreiben über ein angebliches Vermögen vorlegt, das nur noch beim Anwalt in den USA abgerufen werden muss. Die falschen Schreiben tragen auch falsche Unterschriften:
Bei den hier bisher bekannten Schreiben handelt es sich um ein Faxdeckblatt und ein Schreiben auf Kanzleibriefkopf. Der Text lässt bei gründlichem Lesen erkennen, dass er nicht von einem Anwalt oder Attorney at Law stammt. Auch die Aufmachung wirkt fehlerhaft und unprofessionell.

Daher hat sich manch aufmerksamer Empfänger solcher Schreiben schon in den USA gemeldet, und die Polizei in Oberammergau führt eine Akte:
Polizeidienststelle Oberammergau
Feldiglgasse 17
82487 Oberammergau
Tel.08822/945830


Sonntag, den 11. Juli 2010

Marke, Urheberrecht beim US-Zoll melden  

.   Mit 2000 Kommentaren rechnete der amerikanische Zoll und erhielt nur einen, als er seinen Regelungsvorschlag zur Meldung von Marken, Handelsnamen und Urheberrechten beim Zoll verkündete. Dabei ist das Thema wichtig: Der Zoll kann verletzende Waren bei der Einfuhr in die USA stoppen, wenn sie auch beim ihm angemeldet sind.

Am 12. Juli 2010 verkündet er daher eine Verlängerung der Frist um 30 Tage, in der die Öffentlichkeit den Entwurf Agency Information Collection Activities: Regulations Relating to Recordation and Enforcement of Trademarks and Copyrights im Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39701.


Samstag, den 10. Juli 2010

Gefahr im Bett durch VO gebannt  

.   Ein wenig Verbraucherschutz gibt es auch in den USA, meist von den Einzelstaaten, ergänzend vom Bund verwaltet. Beispielsweise wendet sich der Bund mit einer Verordnungsanpassung der Gefahr für Kopf und Nacken im Bett zu.

Die Consumer Product Safety Commission verkündet am 12. Juli 2010 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit, zu der auch immer Hersteller aus dem In- und Ausland zählen, einen Regelungsentwurf unter dem Titel Petition Requesting Revision of Bunk Bed Standard To Incorporate Requirements for Head and Neck Entrapment Testing in Spaces Created by Side Structures, Including Ladders, Az. CPSC-2010-0071, Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39666.

Das Verfahren entspricht den Vorschriften des Administrative Procedure Act. Hersteller und Vertrieb reichen ihre fachspezifischen, nicht emotional getragenen Beiträge zur Verordnungsentwicklung in der Regel durch einen anwaltlichen Schriftsatz bei den Bundesministerien ein, der den Form- und Inhaltserfordernissen entspricht.


Samstag, den 10. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neues von ICANN bis Erfolgshonorar:
Merkmale markenrechtlicher Verwechslungsgefahr, Sabinsa Corp v. Creative Compounds, 3rd Cir. 9 JUL 2010, PDF

ICANN Domainsystem kartellrechtsverletzend? Coalition For Icann Transparency v. Verisign, Inc., 9th Cir. 9 JUL 2010, PDF

Nahezu ohne Worte: Berufungsbegründung, West v. Outlaw, 8th Cir. 9 JUL 2010, PDF

Abgewiesener Markenlöschungsantrag bestätigt, Outdoor Kids, Inc. v. Parris Manufacturing Co., Inc., CAFC 9. JUL 2010, PDF

Missbrauch und Gefahr des Erfolgshonorars, O'Callaghan v. Donahu, 7th Cir. 9 JUL 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 09. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen der Circuit Courts:
$1Mrd.-Klage wg Patentverfall nach fehlender $10-Gebühr, Taylor v. U.S. Patent & Trademark Office, CAFC, 8. JUL 2010, PDF

Zessionssonderbedingungen im Beschaffungswesen treffen Investitionsfonds, Ham Investments v. U.S., CAFC 8. JUL, PDF

Wirksamer Urheberrechtsverletzungsvergleich? McGee v. Benjamin 3000, 1st Cir., 8. JUL 2010, URL

Richter greift Geschworenen bei Beweiswürdigung/Subsumtion von Vertrag vor, Del Monaco v. Green, 2nd Cir. 8. JUL 2010, PDF

Verbotene Betriebsverlegung, District Lodge 26 v. United Technologies Corp., 2nd Cir 8. JUL 2010, PDF


Donnerstag, den 08. Juli 2010

Abschlussschreiben nach Markeneintragung  

.   Aus der Korrespondenz:
… die Marke wurde eingetragen, doch ist die Urkunde noch nicht eingetroffen. Wir werden sie Ihnen zusenden, sobald sie eintrifft. Die Nachricht des Markenamtes, United States Patent and Trademark Office, finden Sie unter dem übermittelten URL.

Aus Versicherungsgründen muss ich damit das Ende des Mandates für die Markeneintragung ausdrücklich erklären. Dabei weise ich auch kurz auf die weiteren Pflichten des Markeninhabers hin.

Insbesondere muss der Inhaber zwischen dem 5. und 6. Jahr ab der Eintragung einen Verwendungsnachweis beim Amt einreichen. Alle zehn Jahre ist die Verlängerung der Eintragung erforderlich.

Bis zum Ende des sechsten Jahres ab der Eintragung bleibt die Marke anfechtbar. Insbesondere können Inhaber älterer nichteingetragener Marken die bundesrechtlich eingetragene Marke noch anfechten. Erst mit dem Abschluss der Einreichung des Verwendungsnachweises wird die Marke unanfechtbar, incontestable.
Der letzte Satz überrascht viele, die vor der Anmeldung einer Marke in den USA nicht ordentlich zugehört haben.


Donnerstag, den 08. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen
Forderungsabtretung in der Insolvenz, Ta Chong Bank Ltd. v. Hitachi High Technologies America, 9th Cir. 7 JUL 2010, PDF

Schlaf am Arbeitsplatz wirksamer Kündigungsgrund, Williams v. Solvay Chemicals Inc., 10th Cir. 7 JUL 2010, PDF

Forderungsabtretung in der Insolvenz, Ta Chong Bank Ltd. v. Hitachi High Technologies America, 9th Cir. 7 JUL 2010, PDF

Cache-Methode und Prior Art im Patentrecht, In Re Giacomini, CAFC, 7. JUL 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Mittwoch, den 07. Juli 2010

Und täglich grüßt der Diebstahl am Arbeitsplatz  

KB - Washington.   Während sich die deutsche Gerichtsbarkeit im Juni diesen Jahres mit dem Fall Emmely beschäftigte, prüfte das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks die Kündigung im Fall Lonnie Dickens v. Interstate Brands Corporation, Az. 08-5906.

Der Afro-Amerikaner Lonnie Dickens war seit 1996 Arbeitnehmer bei der Interstate Brands Corporation. Bereits im Jahre 2004 wurde er verdächtigt, in betrügerischer Weise Arbeitszeit gestohlen zu haben, indem er sich ein- und ausstempelte, obwohl er tatsächlich nicht arbeitete. Eine interne Untersuchung ergab jedoch, dass sein Abteilungsleiter Jerry Archer dafür verantwortlich war.

Ein Jahr später sah sich Lonnie Dickens, nunmehr in einer anderen Abteilung arbeitend, erneut einer Verdächtigung ausgesetzt. Dieses Mal ging der Vorfall jedoch mit verhehrenden Folgen einher. Nachdem seine Abteilung für die getane Arbeit mit Pizza und Drinks belohnt wurde, welche in zwei von IBCs Kühlboxen verstaut wurden, entwendete Lonnie Dickens aufgrund eines Missverständnisses eine der zwei Kühlboxen und lagerte diese in seinem Auto. Er behauptet, der Kühlboxengönner habe diese freigegeben. Nach einer Untersuchung des Vorfalls wurde Lonnie Dickens wegen Diebstahls gekündigt. Dickens antwortete mit einer Klage, die er auf Rassendiskriminierung stützte. Nach seiner Ansicht war der eigentliche Hintergrund der Kündigung seine Hautfarbe. Schließlich seien sein vormaliger Abteilungsleiter Jerry Archer und Jim Gatlin, beide weißer Hautfarbe, nicht entlassen worden. Dickens behauptete, dass Jim Gatlin der IBC Geld gestohlen habe.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit bestätigte am 2. Juli 2010 das erstinstanzliche Urteil und hielt damit die Klageabweisung aufrecht, da es dem Kläger Dickens nicht gelang, dem prima-facie-Beweis Genüge zu tun. Wenn ein Arbeitnehmer lediglich Indizienbeweise vorbringt, die belegen sollen, dass seine Entlassung rassendiskriminierende Hintergünde hat, sind vier Rahmenbedingungen zu erfüllen, um einen derartigen Anscheinsbeweis zur Entstehung zu bringen. Diese wurden in den Urteilen McDonnell Douglas Corp. v. Green, 411 US 792 (1973), und Texas Department of Community Affairs v. Burdine, 450 US 248 (1981), vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC erarbeitet. Hiernach hat der Kläger darzulegen und zu beweisen, dass er

1) ein Mitglied der zu schützenden Gruppe ist,
2) Gegenstand einer nachteiligen Entscheidung durch seinen Arbeitgeber war,
3) für die Position qualifiziert war und
4) entweder durch eine Person ersetzt wurde, die nicht Mitglied der schützenswerten Gruppe war, oder anders behandelt wurde als vergleichbar ungeschützte Arbeitnehmer.

Während die ersten drei Voraussetzungen unstreitig vorlagen, mangelte es der Klage an einem hinreichenden Vorbringen hinsichtlich der vierten Bedingung. Dickens hat über die Behauptung hinaus, dass Archer und Gatlin eines Diebstahls beschuldigt wurden, gerade nicht vorgetragen, dass diese vergleichbare Arbeitnehmer sind. Im Falle Jerry Archers befand das Gericht, dass dieser zum einen in einer anderen Abteilung gearbeitet hat und zum anderen auf einer anderen hierarchischen Stufe stand. Jim Gatlin hat ebenfalls eine vollkommen andere Arbeit verrichtet und unterstand einem anderen Abteilungsleiter. Viel wichtiger aber hat es Dickens versäumt, den angeblichen Diebstahl Gatlins und dessen Hintergründe zu beweisen, sodass das Gericht in der Lage gewesen wäre, beide Fälle miteinander zu vergleichen.


Mittwoch, den 07. Juli 2010

Dienstag, den 06. Juli 2010

Vorlieben am Arbeitsplatz  

.   Schuldet der Arbeitgeber für eheliche Untreue am Arbeits­platz Schadens­ersatz? Kann er sich der Haftung durch einen Bann aller Liebes­beziehungen entziehen? Oder ist eine Policy mit der Vorgabe eines Love Contract vorzuziehen?

Auch im Vergnügungs­park stellen sich dem Betreiber diese Fragen im amerika­nischen Arbeits- und Gleich­behandlungs­recht. Neben Workplace Romance erklärt ihm Mike Bederka unter dem Titel When the Line is Crossed auch Rechts­fragen zum incessant Leering, tasteless Text Messages, unwelcome Advances, und die besonders in US-Tochter­gesellschaften euro­päischer Unter­nehmen gefürchteten off-color Jokes.

Sie haben schon manchen entsandten Manager auch außerhalb von Vergnügungs­betrieben die Stellung in den USA gekostet, wenn der Arbeitgeber schadens­verhütend oder -eingrenzend eingreifen musste.

Im Umfeld des sexual Harassment spielen auch die seit 20 Jahren bekannten Internet­medien eine immer wichtigere Rolle. Sollte der Arbeitgeber beispiels­weise Twitter­konten vorbeugend beobachten oder haftungs­entlastend ignorieren?


Montag, den 05. Juli 2010

Immunität des Heiligen Stuhls  

GKM - Washington.   Unterliegt der Heilige Stuhl, Holy See, bei Klagen wegen unerlaubter Handlungen, Torts, in Form sexuellen Missbrauchs durch Priester der amerikanischen Gerichtsbarkeit? Dies ist nur einer der vielen interessanten Rechtsfragen, die der Fall John Doe v. Holy See aufwirft.

Doe hatte gegen den Heiligen Stuhl Klage eingereicht: Er sei als Jugendlicher von einem Priester missbraucht worden. Dieser habe sich in seiner Eigenschaft als Priester bereits in Irland an Minderjährigen vergriffen, sei daraufhin an die Erzdiözese Chicago strafversetzt, und beim Chicago Bishop eingestellt worden. Dort habe der Priester sich abermals an Schülern vergriffen; der Chicago Bishop habe jedoch den Regeln und der Übung des Heiligen Stuhls folgend, keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Die Erzdiözese und der Orden haften, nach Ansicht des Klägers, als Arbeitgeber des Priesters für den durch ihn begangenen sexuellen Mißbrauch. Der Bischof von Chicago und der Orden hatten es zudem versäumt, die Erzdiözese über die Vorfälle an der Schule zu unterrichten und handelten hierdurch fahrlässig.

Der Heilige Stuhl müsse nach allem für den Missbrauch durch den Priester, und für das Verschulden der Erzdizöse, des Bischofs und des Ordens einstehen. Daneben hafte der Heilige Stuhl auch für eigenes Verschulden; da er es unterlassen habe, Disziplinarmaßnahmen gegen den Priester anzustrengen und den Kläger über die Vorgeschichte des Priesters zu warnen, habe der Heilige Stuhl auch selbst fahrlässig gehandelt.

Der Beklagte beantragte die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit noch vor Beginn der Hauptverhandlung abzuweisen: Der Heilige Stuhl genieße Immunität und die amerikanische Gerichtsbarkeit sei daher nicht zuständig.

In der Tat ist der Heilige Stuhl - oder hiermit identisch: der Papst - historisch ein souveränes Subjekt des Völkerrechts, auch wenn er nicht die Kriterien eines Staates erfüllt und unterliegt als solches der Immunität nach völkerrechtlichen Grundsätzen. Auf ihn ist daher auch der Foreign Sovereign Immunites Act, FSIA, anwendbar. Er ist ein Foreign State in dessen Sinne. Doch bestehen nach dem FSIA Ausnahmetatbestände, Exceptions:

Zum einen besteht nach §1605(a)(5) keine Immunität bei Schadenersatzklagen wegen deliktischer Verletzungen bestimmter Rechtsgüter wie das der körperlichen Unversehrtheit. Die tortious Act Excpeption rechnet Völkerrechtssubjekten Handlungen ihrer Beamten und Angestellten zu. Nach der Commercial Activity Exception, besteht ferner keine Immunität, wenn das Völkerrechtssubjekt privatrechtlich tätig geworden ist, §1605(a)(2). Nach Ansicht des Klägers griffen hier beide Ausnahmen.

Das erstinstanzliche Gericht, das United States District Court for the District of Oregon, folgte zwar nicht der Ansicht des Klägers dass die Commercial Activity-Ausnahme einschlägig sei, teilte jedoch dessen Auffassung, dass die tortious Act-Ausnahme greife und kam so insgesamt zu dem Ergebnis, dass der Heilige Stuhl gegen die Schadenersatzerklage keine Immunität besitze.

Gegen diese Verfügung legte der Heilige Stuhl Revision bei dem Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks ein. Das Gericht entschied im Fall John Doe v. Holy See, Az. 06-35563, dass eine Haftung des Vatikans wegen eigenem Verschulden schon deshalb nicht in Frage komme, da es eine einschlägige Gegenausnahme von der Tortious Act Exception gebe: Nach § 1605(a)(5)(A) greift bei unerlaubten Handlungen dann keine Ausnahme von dem Grundsatz der Immunität, wenn Streitgegenstand die Haftung wegen Ermessensentscheidungen, discretionary Functions, ist. Soweit der Kläger jedoch eine Haftung des Heiligen Stuhls für das Handeln des Priesters geltend mache, bestehe die Tortious Act-Ausnahme und damit keine Immunität für den Heiligen Stuhl.

Im Juni 2009 beantragte der Heilige Stuhl bei dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, Supreme Court, in Washington, DC, die Sache zur Entscheidung anzunehmen. Im vergangenen Juni 2010 wies das Supreme Court den Antrag zurück. Damit ist der Rechtsweg gegen die Verfügung des erstinstanzlichen Gerichts, dass der Antrag auf Klageabweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit abzulehnen sei, erschöpft. Das Hauptverfahren gegen den Holy See kann beginnen.


Sonntag, den 04. Juli 2010

4. Juli 2010 - Independence Day  

.   Am 4. Juli erhalten Referendare und Praktikanten frei. Dieses Jahr haben sie nicht viel davon. Dass der Feiertag auf einen Sonntag fällt, wird in den USA geschickt vermieden. Gedenktage werden auf einen Montag verlegt: Memorial Day, Labor Day. Und Thanksgiving fällt immer auf einen Donnerstag. Der Independence Day führt 2010 zu einem freien Montag. Dass dann keine interessanten neuen Urteile zu erwarten sind, versteht sich von selbst.


Sonntag, den 04. Juli 2010

Samstag, den 03. Juli 2010

Online-Schecks: Warum Phisher Bankdaten wollen  

.   Ohne Schecks müsste Amerika einpacken. Auf einen Online-Scheckdienst muss Amerika jedoch verzichten. Das System war so unsicher, dass jeder kleine Betrüger Schecks auf fremde Konten ausstellen konnte.

Ausgestattet mit Kontonummer, Bankverbindung und Namen kann er das Online-System nutzen, ohne gewiefte Systemkenntnisse zu besitzen. Und an diese Daten gelangt ja der dümmste Phisher und Sozialingenieur.

Auch nachdem der Online-Anbieter ein Sicherungssystem einführte, blieb Missbrauch möglich. Das Bundesverbraucherschutzamt, auf dessen Konten ebenfalls Schecks gezogen wurden, ging gegen den Anbieter nach einer Untersuchung mit einer Verbotsverfügung vor.

Am 15. Juni wurde der Riegel mit der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco in Sachen Federal Trade Commission v. Neovi, Inc. et al., Az. 09-55093, endgültig zugeschoben. Die Urteilsbegründung erklärt auf 17 Seiten neben dem anwendbaren Recht auch die technischen Umstände, die den Dienst ideal für Bankdaten-Phisher machte.


Freitag, den 02. Juli 2010

Unzulässige Doppelabfindung  

.   Hire and Fire missverstehen Deutsche in den USA oft. Auch Amerikaner verkennen seine Grenzen. Im Fall Robert McBride v. Market Street Mortgage, Az. 07-8044, ging es allerdings um eine Arbeitsplatzgarantie von drei Jahren mit einem Mindestgehalt, das im vorzeitigen Kündigungsfall für ein Jahr als Abfindung geschuldet sein sollte - also eine Frage der Vertragsstrafe, die in den USA verboten ist und in der Form von Liquidated Damages dasselbe wirtschaftliche Ziel umsetzt.

Der Arbeitgeber hatte das Mindestgehalt heruntersetzen wollen. Diese Absicht sollte mit dem Personal abgestimmt und auf die bestehenden Verträge angepasst werden. Ein eiliger Manager vergaß jedoch den Blick in der Vertrag, sandte dem Arbeitnehmer die Mitteilung mit der Reduzierung und erhielt prompt die Kündigung des Arbeitnehmers wegen der Vertragsverletzung sowie die Forderung auf Zahlung der Abfindung.

Weil das Unternehmen ihn als Arbeitnehmer und die Gehaltsänderung als Versehen zurücknehmen und die Abfindung nicht zahlen wollte, klagte der Arbeitnehmer. Die Geschworenen des US-Zivilprozesses sprachen ihm gleich mehr als die Abfindung zu. Die Jury setze auch das im Gesamtzeitraum des Vertrages noch zahlbare Gehalt drauf.

Erst das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks konnte am 2. Juni 2010 klären, dass die Abfindung durch Liquidated Damages den gesamten Schaden abdeckt. Die Ermittlung des tatsächlichen Schadens zur Streitverminderung überflüssig werden zu lassen, ist ihr Sinn. Vertragsstrafe plus tatsächlichen Ausfallschaden gibt es nicht, denn der Begünstigte soll ja nicht belohnt werden, sondern lediglich den Ersatz des durch die Vertragsverletzung entstandenen Schadens erhalten.

Die 33 Seiten lange Urteilsbegründung stellt eine sorgfältige, klar verfasste Darstellung des Rechts des Vertragsschadensersatzes sowie arbeitsrechtlicher Fragen dar und ist lesenswert.


Freitag, den 02. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neue Urteile
Ausgleich für Gefühlsschaden in der Gefahrenzone, Stacy v. Rederiet Otto Danielsen, AS, 9th Cir. 29 JUN 2010, http://www.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2010/06/29/09-15579.pdf

Vertragsgewährleistungsfrist läuft ab Kauf, Factory Associates & Exporters v Lehigh Safety Shoes, 2nd Cir. 29 Jun 2010, http://bit.ly/9iznwT

TM- u. UrhR-Schadensersatzurteil 2,5Mio. bestätigt, Close-Up Int.l, Inc. v. Berov, 2nd Cir. 29. JUN 2010, http://bit.ly/bJgvjC

Verjährung nach fremdem oder lokalem Recht? Pricaspian Development Corp. v. Royal Dutch Shell, 2nd Cir. 29 JUN 2010, http://bit.ly/9EvGnZ


Donnerstag, den 01. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neue Entscheidungen aus obersten Bundesgerichten
Wortassoziation VISA und Markenverwässerungsgefahr, Visa Intl v. JSL Corp., 9th Cir. 28 Jun 2010, http://bit.ly/cGTklg

Bemalte Satellitenschüssel strafbare Nachtclub-Werbung, 5455 Clarkins Drive, Inc. v. Terry Poole, 6th Cir. 28 JUN 2010, http://bit.ly/9dyBTq

Sarbanes Oxley tot? Supreme Court, Free Enterprise Fund v. Public Company Accounting Oversight Bd., 28 JUN, http://bit.ly/aijH2P #SOX

Mathematische Markt- u. Verfahrensformel patentunfähig, Supreme Court, Bilski v. Kappos, 28 JUN, http://bit.ly/bCccM6

Uniregeln: Supreme Court: Christian Legal Soc. Chapter of U. of Cal., Hastings College of Law v. Martinez, 28 JUN 2010, http://bit.ly/dr8goW

Supreme Court erweitert Rechte Bewaffnungswilliger: McDonald v. Chicago, 28. JUN 2010. http://bit.ly/b4vOC2


Mittwoch, den 30. Juni 2010

Kreditlinie begründet Gerichtsbarkeit  

.   Eine Beklagte aus Europa vor dem US-Gericht: Darauf sollte man es nicht ankommen lassen und die Zuständigkeit anfechten. Das ist allerdings nicht einem kurzen Verhandlungstermin geschehen. Meist muss der Kläger im Beweisverfahren die Gelegenheit zur Einsicht in Beklagtenakten und -korrespondenz erhalten.

Damit soll der Kläger dem Gericht belegen können, dass die Beklagte Kontakte zum Forumsstaat und -bezirk besitzt. Die Kosten bis zur Entscheidung - hoffentlich der Abweisung des US-Prozesses - übersteigen daher oft schnell die eines gesamten Prozesses in Europa.

Die Zuständigkeit eines US-Gerichts erfolgreich anzugreifen, setzt meist gar keine oder sehr geringe Kontakte mit dem Staat, dessen Gerichte der Kläger angerufen hat, voraus. Das Oberste Bundesberufungsgericht der USA in Washington, DC, spricht von minimum Contacts; World-Wide Volkswagen Corp. v. Woodson, 444 U.S. 286 (1980); International Shoe Co. v. Washington, 326 U.S. 310 (1945).

Wenn man die Abweisung gewinnt, obwohl Konten im Forumstaat bestehen und Handelsbesuche dorthin führten, kann man sich beglückwünschen. In Sachen Wells Dairy, Inc. v. Food Movers International, Inc., Az. 09-1628, fehlte der kalifornischen Beklagten, die sich lieber in Kalfornien als in Iowa verteidigen wollte, das notwendige Glück.

Dabei hatte das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 2. Juni 2010 kaum Faktoren für einen Nexus mit Iowa festgestellt: Die vom Hersteller in Iowa gewährte Kreditlinie, die Bestellungsbearbeitung in Iowa, die in Iowa ausgestellten Rechungen und dort eingegangenen Zahlungen und die Warenauslieferung beim Hersteller, wenngleich auch zu Händen der Kunden der Beklagten.

Eine ex works-Bestellung ist also gefährlicher als die Beklagte erwartet hatte. Dass auch die Einräumung einer Herstellerkreditlinie nach der Prüfung der Kreditwürdigkeit in Iowa die Gerichtsbarkeit am Herstellerort begründet, ist nicht unbedingt die Norm in den USA.

Der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit konnte deshalb auch keine general Jurisdiction feststellen, zumal die Beklagte nicht nach Iowa reiste, kein Personal dorthin entsandte und auch kein Büro dort unterhielt. Jedoch fand es nach seiner Abwägung der Nexus-Merkmale hinreichende Kontakte aufgrund der obigen Faktoren, um die Gerichtsbarkeitsausübung in Iowa nach den Grundsätzen der specific Jurisdiction zu bejahen.

Neben dem Gefahrenübergang, Transfer of Title, in Iowa und der Nichtzahlung der eingeklagten Rechnung in Iowa spricht nach seinem Präzedenzfallrecht auch der Umstand, dass die Beklagte die Firma in Iowa selbst auf eine Lieferbeziehung angesprochen hatte, für die dortige Zuständigkeit.


Dienstag, den 29. Juni 2010

Kein Kopfgeld nach Guevara II  

GKM - Washington.   Auf die fünf Millionen Dollar muss ein venezuelanischer Kopfgeldjäger nun wohl verzichten: Der ehemalige Beamte des venezuelanischen Geheimdienstes, Guevara, hatte den früheren peruanischen Geheimdienstchef Montesino an amerikanische und venezuelanische Behörden verpfiffen, als es ihm selbst an den Kragen zu gehen drohte.

Ihm war hierfür vom seinerzeit amtierenden Innenminister Perus, Vidal, fünf Millionen Dollar Belohnung zugesagt worden. Da sich dieser anschließend weigerte, die Auslobung auszuzahlen, bestritt Guevara in den USA den Rechtsweg. Während materiell die Lage recht einfach lag, bestand das Problem für den Kläger darin, darzulegen, dass Peru für den konkreten Fall keine Staatenimmunität besitzt.

Der Kläger hatte Erfolg mit der Behauptung, dass es sich bei der Auslobung um ein privatwirtschaftliches Tätigwerden Perus handelte. Damit bestand die Möglichkeit, dass Peru nach 28 USC §1605(a)(2) gegenüber auf die Auslobung gerichtete Klagen keine Immunität besitzt. Doch nach 28 USC §1605(a)(2) müssen auch einige andere Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine gegen einen anderen Staat gerichtete Klage nicht wegen sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird. Diese waren hier nicht erfüllt, wie auf GALJ Articles Edition nachzulesen ist.


Montag, den 28. Juni 2010

Monumentale Urteile zum Ende  

.   Nicht nur die Karriere von Justice Stevens endet heute am 28. Juni 2010, sondern auch die Amtsperiode 2009 - 2010 des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC.

Der Supreme Court verkündete soeben vier Urteile von monumentaler Bedeutung über das Bewaffnungsrecht des Bürgers, den Sarbanes-Oxley Act, die Regulierung von Studentenverbindungen und Patente für Markterfindungen mit mathematischen Verfahren:
Christian Legal Soc. Chapter of Univ. of Cal., Hastings College of Law v. Martinez
McDonald v. Chicago
Bilski v. Kappos
Free Enterprise Fund v. Public Company Accounting Oversight Bd.
Alle Urteile dieser Amtsperiode finden sich bei Decisions Today.


Montag, den 28. Juni 2010

Monumentaler Montag: Gericht und Senat  

.   1 von 9 Richtern des Supreme Court wechselt. Elena Kagan kommt deshalb in den Senat, um sich vernehmen zu lassen. Ist sie ein würdiger Ersatz für Justice John Paul Stevens? Das Ergebnis wird nicht unbedingt heute verkündet.

Von einem Senator war mit Zustimmung zu rechnen. Doch starb er in der Nacht. Senator Robert C. Byrd konnte die längste Amtszeit eines Senators seit der Gründung der USA nachweisen. Ob seine Stimme den Ausschlag gegeben hätte?

Das Gericht selbst steht vor einer Entscheidung von monumentaler Bedeutung. Deshalb stehen die Besucherschlangen trotz der Hitze seit dem frühen Morgen in der First Street, NE. Wie wird es das Waffenrecht unter dem zweiten Verfassungszusatz, das Software-Patentrecht und möglicherweise weitere Fragen in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beurteilen?


Sonntag, den 27. Juni 2010

Transparenz gegen Datenschutz  

.   Ob sie mit ihrer Nennung im Bundesanzeiger rechneten, als 60 Kraftfahrer Befreiungsanträge wegen Sehschwächen stellten? Im Federal Register verkündet das Bundesamt am 28. Juni 2010 ihre Namen und Probleme: Qualification of Drivers; Exemption Applications; Vision.

Tranzparenz in der Bundesverwaltung, Gebot zur öffentlichen Stellungnahme vor Entscheidungen und Datenschutz schaffen deutliche Konflikte. Der Bürger nimmt die Veröffentlichung hin, denn ein Führerschein bedeutet rechtlich ein Privileg, kein Recht, und ohne Führerschein kommt man nicht weit. Hoffentlich meldet sich der böse Nachbar nicht beim Amt.


Sonntag, den 27. Juni 2010

Samstag, den 26. Juni 2010

Webcam verschleiert verbotenes Gewerbe  

.   Selbst wenn die Technik seinen Konsum über das Internet erlaubt, bleibt versteckt produzierter Sex im Privathaus doch ein Gewerbe. Die Gewerblichkeit erfordert keinen Kundenbesuch, Zahlungen vor Ort oder Lieferungen. Auch das Geheimhalten der Anschrift mindert sie nicht.

Die Gewerblichkeit folgt aus dem Gewinnstreben und dem den Webcam-Akteuren gewährten Lebenshaltungskostenzuschuss. Sie allein unterwirft das Webcam-Angebot den anwendbaren gesetzlichen Genehmigungserfordernissen und Verboten im kommunalen Wohnbereich, entschied das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks in Atlanta am 25. Juni 2010 in Flava Works, Inc. et al. v. City of Miami, Az. 9-11264.

Das Untergericht muss nach der Zurückverweisung unter Berücksichtigung der Gewerblichkeit prüfen, ob die über das Internet und den Handel vermarktete Videoproduktion den vom Betreiber beanspruchten Verfassungsschutz genießt.


Freitag, den 25. Juni 2010

Forumshopping in den USA erschwert  

.   Die US-Gerichte sollen Forum­shopping recht locker sehen, wird in Europa oft behauptet. Wieder gab es jedoch wichtige Urteile, die das Gegen­teil belegen:

1. Ausländischer Investoren­betrug gehört nicht vor US-Gerichte, erklärte der Oberste Bundes­gerichtshof der USA in Washington, DC, Supreme Court, am 24. Juni 2010 in Morrison v. National Australia Bank.

2. Nur weil Akten beim Anwalt im kläger­freundlichen Forumstaat liegen, ist das noch längst kein Grund, den Fall nicht auf Beklagten­antrag hin in einen Staat mit direktem Bezug zum Fall und den Parteien zu verweisen, entschied das Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks in Washington, DC, am 24. Juni 2010 im Fall In re Zimmer Holdings.

3. Wenn eine Über­weisung kurz New York berührt, folgt daraus noch kein Gerichts­stand für eine Pfändung, urteilte das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks am 22. Juni 2010 in Sachen Export-Import v. Asia Pulp & Paper. Dasselbe Gericht in New York hatte bereits vor einigen Monaten entschieden, dass die New Yorker Milli­sekunde im Seerecht keine Zustän­digkeit begründet.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass am 18. Juni 2010 das Bundes­berufungs­gericht des zehnten Bezirks die Gerichte für heiß gebrühten Kaffee im Flugzeug unzuständig erklärte: Blythe v. Southwest Airlines.


Freitag, den 25. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Entscheidungen vom 24. Juni 2010:
Ausländischer Investorenbetrug nichts für US-Gerichte, Morrison v. National Australia Bank, Supreme Court 24 JUN 2010, http://bit.ly/buy9Vg

Kundenabwerbung schadensersatzpflichtig, Bagby Elevator Company, Inc. v. Armstrong, 5th Cir. 24 JUN 2010, http://bit.ly/bGVJBY

Zustellungsfehler und Abweisung, Dicks v. Chow, 2nd Cir., 21 Jun 2010, http://bit.ly/dvIYLl

Schlacht gegen Windmühlen verloren, Muscarello v. Ogle, 7th Cir. USA, 24 JUN 2010, http://bit.ly/a14Tqw

Kein Datenschutz, Namen+Anschriften auf Bürgerpetition, Doe v. Reed, U.S. Supreme Court, 24 JUN 2010, http://bit.ly/cyzHVq

Patenttroll? Klage nicht im auch zuständigen, doch bezugslosen Forum, In re Zimmer Holdings, CAFC 24 JUN 2010, http://bit.ly/dpJOXl

Supreme Court der USA urteilt: Granite Rock Co. v. Teamsters, Morrison v. National Australia Bank Ltd., 24 JUN 2010 http://c.star.us

Supreme Court der USA urteilt: Weyhrauch v. US, Black v. US, Skilling v. US, Magwood v. Patterson, 24 JUN 2010 http://c.star.us


Donnerstag, den 24. Juni 2010

Tod wegen Zustellung in letzter Minute ungesühnt  

.   Der defekte Kochtopf flog in die Luft. Für die Todefälle sollte eine Produkt­haftungs­klage die auslän­dische Herstel­lerin zur Sühne zwingen. Kurz vor dem Ende der Verjährungs­frist wurde die Klage erhoben, dann an den ameri­kanischen Vertrieb zuge­stellt.

Nach dessen Rüge versuchten die Kläger die Zustellung in Japan nach den Regel des Haager Über­einkommens über die Zustel­lung gericht­licher und außer­gericht­licher Schrift­stücke im Ausland in Zivil- oder Handels­sachen, doch erhielt die Beklagte in Japan die Klage zu spät.

Die Klägerin trägt erfolg­los vor, dass (1) das japanische Ministe­rium die Klage recht­zeitig und verjährungs­hemmend erhielt und der Datums­stempel eine japanische Zahlen­folge aufweist, die in den USA miss­verstanden worden sei; (2) die Zustellung an das Ministe­rium ausreichen sollte, weil auch die Zustellung an eine Kreisamts­stelle nach einzel­staatlichem Gesetz ausreicht; und (3) mit der Zustellung an die Vertriebs­stelle in den USA und an das Ministerium eine Hemmung und Fristverlän­gerung von 60 Tagen in Kraft getreten sei.

In Thach v. Tiger Corporation, Az. 09-2940, entschied das Bundes­berufungs­gericht des achten US-Bezirks mit einer lesens­werten Begrün­dung gegen die Kläger.

Das Urteil vom 23. Juni 2010 illustriert den Wert einer Vertretung in den USA. Ist die Klage dort nicht wirksam zustell­bar, verlieren Kläger, die nicht rechtzeitig an die Herstel­lerin im Ausland denken und sich mit den inter­nationalen Zustellungs­regeln, insbe­sondere denen der Haager Zustellungs­über­einkunft, vertraut machen, wertvolle Zeit. Wenn die US-Vertriebs­gesellschaft als Corporation kostengünstig und mit geringem Kapital ausge­stattet ist, kann die bei ihr wirksame Zustellung zu ihrem Untergang führen, doch die Mutter billig entlasten.

Der Schutzwall der Corporation in den USA ist ein wohlfeiler Preis, wenn durch den Zeit­verlust die nicht in den amerika­nischen Prozess einbezogene Mutter­gesell­schaft im Ausland gerettet wird. So viele Kläger sind mit inter­nationalen Fragen unvertraut, dass sich ein Hersteller im Ausland schon fast auf ihre Fehler verlassen kann.

Ein Nebenaspekt, der Juristen im internationalen Verkehr auf die Palme bringt, wird vom Gericht nicht weiter erörtert: Die Verwendung von Zahlen statt Namen für Monate in Daten. Zwischen Deutschland und den USA sind die Zahlenfolgen genauso verwirrend und gefährlich wie im vorliegenden Fall die japanischen und amerikanischen Zahlenfolgen.

Monate und Jahre sollten vorsichtshalber immer ausgeschrieben werden. Auf die leere Null bei einstelligen Zahlen darf man hingegen getrost verzichten.


Donnerstag, den 24. Juni 2010

Twitterklärte Entscheidungen im US-Recht  

.   Neue Urteile und Beschlüsse aus den Bundesgerichten der USA
Erfindervergütung mit Bonuszusage, Halpern v. PeriTec Biosciences, CAFC 23 JUN 2010, http://bit.ly/cwoh8k

Zustellung nach Haager Übereinkunft und Verjährung, Thach v. Tiger Corp., 8th Cir. 23 JUN 2010, http://bit.ly/bQQbPa

Jurist braucht keine gesunden Knie: arbeitsfähig, Schaefer v. McHugh, DCDC 22 JUN 2010, http://bit.ly/cq7C12
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Mittwoch, den 23. Juni 2010

Verhaftet nach ungültiger Norm  

.   Im Stadtpark rumhängen und Sex anbieten, war gesetzlich verboten. Der Polizist nahm den Anbieter fest. Doch zur Anklage kam es nicht, denn Staats­anwalt und Richter erkannten die Strafnorm, die deutlich in ihren Büchern und dem Heftchen des Polizisten stand, als verfassungs­widrig - und zwar schon seit 18 Jahren.

Was im Fall Amore v. Novarro, Az. 08-3150, bemerkt wurde, illustriert ein grund­legendes Problem im amerikanischen Recht. Verlage erhalten von den Gesetz­gebern keine zuverlässigen Auskünfte über den Stand der Gesetze.

Zuviele Gesetzgeber auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeinde­ebene reagieren auf Bürger­begehren oder Fernseh­nachrichten mit neuen Gesetzen, ohne die vorhan­denen je anzusehen.

Die juristischen Fachverlage, die über 55 Rechtskreise der USA versorgen, können dem Leser nicht die Zuverläs­sigkeit ihrer Gesetzes­bände zusichern. Doch 18 Jahre ungültig!

Der verfassungs­widrig Beschuldigte konnte es nicht fassen. Er verlangte Schadens­ersatz, den ihm das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks in New York City jedoch am 22. Juni 2010 verweigerte.


Mittwoch, den 23. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen der United States Courts of Appeals
Pfändung in NY unzulässig, wenn Überweisung nur flüchtig NY berührt, Export-Import v. Asia Pulp&Paper, 2nd Cir 22 JUN, http://bit.ly/cjsEZf

Richter als Nachlassbetrüger mit Bankverschwörung, Hayden Foundation v. First Neighbor Bank, 7th Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/czz0vu

18 Jahre verfassungswidrige Strafnorm angewandt, verwirrt Polizei&StA&Richter, Amore v. Novarro, 2nd Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/aVx1mU

Arbeitnehmer-Datenschutz im öffentlichen Dienst, Armstrong v. Geithner, DCDC 22 JUN 2010, http://bit.ly/ar3zRu

24-Cent-Ringtonlizenz rechtmäßig, Recording Industry Association v. Librarian of Congress, DC Cir. 22 JUN 2010, http://bit.ly/8XxkQO



Dienstag, den 22. Juni 2010

Grundstücksübertragungen nur anwaltlich?  

.   Sollen Nichtjuristen Grundstücks­über­tragungen dokumen­tieren dürfen, oder bleibt dies ein Vorrecht der Rechts­anwälte? Das Bundes­berufungs­gericht des ersten US-Bezirks erläutert detailliert am 21. Juni 2010, welche recht­lichen Gründe für beide Ansichten sprechen.

Dabei entscheidet es auch, dass die Klage der Anwalt­schaft gegen Versicherungen, welche das Eigentum an Grundstücken versichern und Rechtstitel­über­tragungen vornehmen, in Real Estate Bar Association, Inc. v. National Real Estate Information Services et al., Az. 09-1809, nicht verfassungs­widrig ist.

In der amerikanischen Immobilien­praxis lässt man sich die rechtlichen Aspekte einer Grundstücks­übertragung ohnehin immer vom eigenen Anwalt erklären, gleich ob die Eigentums­über­tragung unter anwalt­licher Aufsicht oder von Laien dokumentiert wird. Selbst wenn bei einem einfachen Closing nur 50 Urkunden in rascher Abfolge unterzeichnet werden, sind die meisten Vertrags­parteien überfordert.


Dienstag, den 22. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen aus den obersten Bundes­gerichten:
Grundstücks­über­tragungen nur anwaltlich? Real Estate Bar Assoc. v. National Real Estate Info., 1st Cir., 21 JUN 2010, http://bit.ly/bTXGlQ

2 Urteile im Supreme Court: Kawasaki Kisen Kaisha Ltd. v. Regal-Beloit Corp., Monsanto Co. v. Geertson Seed Farms, 21 JUN, http://c.star.us

Noch 2 Urteile im Supreme Court: Holder v. Humanitarian Law Project, Rent-A-Center, West, Inc. v. Jackson, 21 JUN 2010, http://c.star.us


Montag, den 21. Juni 2010

$5 Mio. Anwaltskosten im Markenprozess  

.   Eine knappe Million Dollar Schadens­ersatz gewann ein Spielzeug­hersteller - und vor allem die Anwaltskosten­erstattung von $2.643.844,15. Dabei hatten die Geschworenen nur einen Schadensersatz von $400.000 zugesprochen.

Der US-Prozess birgt immer Über­raschungen. Anwalts­kosten werden der obsiegenden Partei nach der American Rule nicht erstattet, doch gibt es Ausnahmen.

Das Ergebnis im Fall Super Duper Inc. v. Mattel, Inc., Az. 09-1397, wegen Marken­verletzung und Verwässerungs­gefahr ist lehrreich. Die Prozesskosten beider Seiten können leicht das Doppelte der zugesprochenen Summe ausmachen, denn die Verteidigungs­kosten entsprechen oft dem Aufwand der Klägerseite.

Dabei ging es nur um eine scheinbar unkomplizierte Sache. Die Klägerin hatte Marken seit fünf bis neun Jahren verwendet, die die Beklagte erst als verletzend rügte, als die Klägerin ihre Marken im Bundes­markenregister eintragen lassen wollte. Das Gericht stellte die Marken gegenüber:
The jury concluded that Super Duper's use of its SEE IT! SAY IT!, SAY AND SING, FISH AND SAY, FISH & SAY, SORT AND SAY, SORT & SAY, and SAY AND SORT trademarks infringed Mattel's SEE 'N SAY, SEE 'N SAY JUNIOR, SEE 'N SAY BABY, and THE FARMER SAYS marks. The jury also concluded that Super Duper's use of its SEE IT! SAY IT!, SAY AND SING, FISH AND SAY, FISH & SAY, SORT AND SAY, SORT & SAY, and SAY AND SORT trademarks was likely to dilute Mattel's famous SEE 'N SAY and THE FARMER SAYS marks. AaO. Fn. 1.
Die Beklagte behauptete zum Teil nicht, dass die Marken verwechselt wurden oder die Gefahr einer Verwechslung bestand, sondern lediglich eine Verwässerungsgefahr. Die Geschworenen bejahten die Haftung im Rahmen des von der Klägerin beantragten negativen Feststellungsprozesses, und das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestätigte ihre Würdigung am 10. Juni 2010.

Der Richter durfte den Geschworenenspruch verändern. Dazu sieht das Bundesprozessrecht mehrere Wege vor. Die Erhöhung des Schadensersatzes ist ein zulässiger Weg, bestätigte der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond. Der Kostenbeschluss folgt in diesem Fall aus einer gesetzlichen Ausnahme, für die der Richter ebenfalls zuständig war.


Sonntag, den 20. Juni 2010

Samstag, den 19. Juni 2010

Heißer Kaffee in Flug und Schoß  

.   Brühend heißer Kaffee erinnert an Unsinn im amerikanischen Recht. Mandanten sprechen das amerikanische Haftungsrisiko regelmäßig unter dem Vorzeichen der Kaffeehaftung an.

Dabei ist europäisches Verbraucherschutzrecht und Produkthaftungsrecht heute ein größeres Risiko als die Haftung in den USA. Zudem wird oft ignoriert, dass der Geschworenenspruch im US-Prozess nicht das letzte Wort ist. Der Richter spricht es. Er kann den Schadensersatzbetrag reduzieren. So wurde dieser Tage auch ein Versäumnisurteil von $11 Mio. auf $27.000 reduziert.

Ebenso typisch ist für amerikanische Bundesgerichte, die Schlüssigkeitsprüfung streng zu halten. Die Klagebegründung, die Airline habe ihr im Flug heißen Kaffee gegeben, der ihr in den Schoß umkippte, reicht heute nicht aus.

Am 18. Juni 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks daher im Fall Beverly Faye Blythe v. Southwest Airlines, Az. 10-2047, gar nicht unerwartet die Abweisung der Klage als unschlüssig und sachlich unzuständig.


Samstag, den 19. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Forum non conveniens-Klagabweisung berufungs­fähig, Dominguez v. Gulf Coast Marine & Ass., 5th Cir., 17 JUN 2010,http://bit.ly/dxghzE

Schutzlose Privatnutzung des Dienstpagers, Ontario v. Quon, US Supreme Court, 17 JUN 2010, http://bit.ly/ak2TIX

Urteile im Supreme Court: Stop the Beach Renourishment, Inc. v. Florida Dept. of Environmental Protection, New Process Steel, L. P. v. NLRB

Urteile im Supreme Court: Dillon v. United States, Schwab v. Reilly, Ontario v. Quon, 17 JUN 2010, http://c.star.us

M&A mit fehler­behafteten Represen­tations & Warranties, In re One Communications Corp., 2nd Cir., 17 JUN 2010, http://bit.ly/9sa3Ed


Freitag, den 18. Juni 2010

Supreme Court: Sex, Privatsphäre und Dienstgerät  

.   Darf die Polizei den Dienstpager eines Polizisten durchsuchen und ihm wegen privater Sex-Mitteilungen kündigen? Im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco gewann der Polizist.

Am 17. Juni 2010 entschied hingegen der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, dass die Durchsuchung im konkreten Fall rechtmäßig war, Ontario v. Quon, Az. 08-1332.

Der Supreme Court wies ausdrücklich darauf hin, dass er keine Grundsatzentscheidung über das Recht auf Privatsphäre im Vehältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffe. 06


Freitag, den 18. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Uni-Rechnerfehler diskriminierend, diffamierend? Sethunya v. Weber State University, 10th Cir., 16. JUN 2010, http://bit.ly/aASpxs

Videokopierpatent, persönliche Verletzerhaftung, Wordtech Systems v. Integrated Networks Solutions, CAFC, 16 JUN 2010, http://bit.ly/93ciLU

Klagezustellung im Libanon, EMail, Veröffentlichung, Kurier: Kaplan v. Hezbollah, DCDC, http://EmbassyLaw.com

Produkthaftung Knieimplantat fortgesetzt, Howard v. Sulzer Orthopedics, Inc., 6th Cir., 16. Juni 2010, http://bit.ly/9qtd7h

Warum Phisher Kontodaten wollen: Federal Trade Commission v. Neovi, Inc. et al., 9th Cir. USA, 15. Juni 2010, http://bit.ly/dmMxCi


Donnerstag, den 17. Juni 2010

Zustellung der Klage nach US-Regeln  

.   Ohne Zustellung bringt die Klage noch wenig. Dennoch wird sie oft eingereicht - Gerichtsgebühren kosten ja nicht die Welt - und mit Gerichtsstempel versehen als Drohgebärde an die Gegenseite gesandt. Vielleicht kommt es schnell zu einem Vergleich.

Verteidigen braucht man sich dann meist noch nicht. Dazu ist die ordentliche Zustellung notwendig. Sie richtet sich bei Klagen vor Bundesgerichten nach den Federal Rules of Civil Procedure. Und sie muss einwandfrei sein.

Am 7. Juni 2010 prüfte das Bundesgericht der Hauptstadt der USA, der United States District Court for the District of Columbia, die Voraussetzung für den Erlass eines beantragten Versäumnisurteil im Fall Chaim Kaplan v. Hezbollah et al., Az. 09-646. Der Kläger hatte die Zustellung im Libanon per Kurier versucht und konnte auch einen Lieferschein vorlegen. Eine Verteidungsanzeige hatte die Hisbollah nicht eingereicht.

Das Gericht hielt diesen Versuch der Parteizustellung jedoch für unzureichend und prüfte die Zustellungsoptionen im internationalen Zusammenhang im Rahmen seiner detaillierten Begründung.

Von den zulässigen Wegen der Zustellung hielt es schließlich die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach Rule 4(f)(3) FRCP in drei libanesischen Zeitungen für angezeigt. In Sonderfällen kann auch die Zustellung per EMail angezeigt sein, erklärte es.

Diese Option war bei der ersten Berichterstattung des Verfassers Auslandszustellungen nach US-amerikanischem Bundesrecht im Recht der Internationalen Wirtschaft 1982, 162, noch nicht anerkannt. Damals beherrschte kaum jemand den EMailverkehr. Auch der Verfasser musste noch zwei Jahre auf ein eigenes Konto warten.

Bis dahin war als Zustellungsalternative eher an ein stilles Telegramm oder ein ratterndes Telex zu denken.


Donnerstag, den 17. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen - und eine Klage gegen die BRD
Schuldverschreibungsklage gegen BRD, Landesbanken, 11. Juni 2010, USDC Miami, bei Justia. Bei BRD sachliche Zuständigkeit nach FSIA fraglich

Definition Indianerland und Umwelt-Verwaltungszuständigkeit: Bund, Staat, Stamm? HRI v. EPA, 10th Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/d2AZlX

Quittungsdrucker druckt ganze Kreditkartennummer: Sammelklage, Ehrheart v. Verizon Wireless, 3rd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9yUsac

Feindliches Arbeitsumfeld, Wechsel und Verfahrensgrenzen, McGullam v. Cedar Graphics, Inc., 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9N7WdJ

Kontopfändung und Staatsimmunität nach dem FSIA, Hazi v. Bank Melli Iran, 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/dyf5tv

Kopie am Serverort: Eintritt des unerlaubten Erfolgs, Penguin Group (USA), v. American Buddha, 2nd Cir., 15. Juni 2010, http://bit.ly/9Bv5cf


Mittwoch, den 16. Juni 2010

Gerichtsstand ohne Kopie, Server oder Sitz?  

.   Darf ein Gericht seine Gerichtsbarkeit ausüben, obwohl das Kopieren von Büchern nicht in seinem Bezirk stattfindet, der Server nicht dort steht und die beklagte Urheberrechtsverletzerin ihren Sitz am anderen Ende der USA unterhält?

In Penguin Group (USA), v. American Buddha, Az. 09-1739, konnte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City keine Entscheidung treffen. Es beschloss am 15. Juni 2010, die Rechtsfrage dem obersten Gericht von New York vorzulegen, weil nach seiner Ansicht diese prozessuale Frage ungeklärt ist und die Bundesgerichte den Einzelstaaten bei nichtbundesrechtlichen Unklarheiten nicht vorgreifen dürfen.

Der Sachverhalt wirft wichtige Fragen auch des materiellen Urheberrechts auf. Darf ein gemeinnütziger Verein eine Internetbibliothek für Mitglieder einrichten, die ihnen Bücher mit dem Versprechen anbietet, das Kopieren falle unter zwei Ausnahmen des Copyright Act: Erstens greife der Fair Use-Grundsatz. Zweitens sei das Kopieren wegen der Ausnahme für Büchereien rechtmäßig.

Der Buchverlag sieht das anders. Er kommt seinem Ziel des Urheberrechtsschutzes einen kleinen Schritt näher, nachdem das Bundesgericht erster Instanz die Klage wegen mangelnder Zuständigkeit abgewiesen hatte.

Der United States District Court ging davon aus, dass allein die Abrufbarkeit von Kopien in New York die Beklagte nicht seiner Gerichtsbarkeit unterwirft, wenn das Kopieren, der Sitz und der Server auf Foren außerhalb New Yorks verweisen.

Für den Gerichtsstand in New York fehlt deshalb die personal Jurisdiction. Hingegen sollte die sachliche Zuständigkeit, subject matter Jurisdiction, gegeben sein, weil der Copyright Act eine Frage des Bundesrechts ist, die eindeutig vor das Bundesgericht gehört. Das Berufungsgericht beschrieb die Sicht des Untergerichts so:
The court recognized that the Internet was a complicating factor for personal jurisdiction analysis. It nonetheless concluded that in this case, the Internet "plays no role in determining the situs of plaintiff's alleged injury" because a single incident of copyright infringement that occurred in Oregon or Arizona was alleged; downloading of that copied material by users in other locations, including hypothetically New York, was not. AaO 8.
.


Mittwoch, den 16. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Forumshopping bei forumspezifischem Blog-SEO und Beleidigungsklage, Silver v. Brown, 10th Cir. USA, 14. Juni 2010, http://bit.ly/aSajrk

Rechtliches Umfeld der Richtervolkswahl, John Siefert v. James Alexander , 7th Cir., 14. Juni 2010, http://bit.ly/d6UC0n

US-Gericht für ausländische Bank unzuständig, Theo Smith v. Ghana Commercial Bank, Ltd, 8th Cir., 14. Juni 2010, http://bit.ly/boZkGk

Querulantenklagen nur mit gerichtl. Zustimmung, Vargas v. Wughalter, 2nd Cir., 14. Juni 2010, http://bit.ly/cSLqeK

2 Urteile vom Supreme Court of the United States: Holland v. Florida, Dolan v. United States, 14. Juni 2010, http://c.star.us

2 weitere Urteile vom Supreme Court of the United States: Carachuri-Rosendo v. Holder, Astrue v. Ratliff, 14. Juni 2010, http://c.star.us


Dienstag, den 15. Juni 2010

Forumshopping dank Blog-SEO für Beleidigung  

.   Gerichten in den USA wird vieles unterstellt. Eine Beleidigungsklage gegen Blogger passt zu Vorurteilen, US-Gerichte würden alles an sich ziehen wollen, und Forumshopping sei in den USA einfach.

Am 14. Juni 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks, der die Gegend um die Rocky Mountains einschließt, zugunsten eines Bloggers aus Florida, den der Kläger aus New Mexiko vor sein Hausgericht zitieren wollte, die untergerichtliche Abweisung. In Sachen David Silver v. Matthew Brown et al., Az. 10-2005, erörterte das Gericht den erforderlichen Bezug eines Beklagten nach dem einzelstaatlichen Long Arm Statute zum Forumstaat New Mexico.

Der zweite Blogverfasser war intensiv am Blogschreiben beteiligt und zielte auf eine negative Wirkung gerade in New Mexico ab. Er optimierte das Blog für Suchmaschinen, damit seine Behauptungen wie David Silver is a Thief gerade dort gelesen würden.

Sein SEO verband ihn so sehr mit dem fremden Forum, urteilte das Gericht, dass der Erfolg der behaupteten Handlungen in New Mexico eintrat. Deshalb revidierte die Berufung die Abweisung gegen den zweiten Beklagten aus Florida, und der Beleidigungsprozess geht weiter. Die Entscheidungsbegründung ist lesenswert und mit zahlreichen Nachweisen für die prozessuale Diffamierungsjurisprudenz versehen.

Im weiteren Prozess wird das Gericht sorgfältig die möglicherweise angezeigte Abhilfe abwägen müssen. Eine Anweisung, beleidigende Aussagen aus dem Internet zu entfernen, wird scheitern, weil der Beklagte den Inhalt des Blogs auf einem von ihm nicht kontrollierten Server im Ausland spiegelt. Die Gerichte in den USA scheuen sich, unvollstreckbare Urteile zu erlassen. Doch dürfte der Blogger einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt bleiben.


Montag, den 14. Juni 2010

Statt Kostenerstattung Klageverbot  

.   Querulanten könnten nach Herzenslust klagen, wenn da nicht die Kosten des Verfahrens wären, die der Sieger im deutschen Zivilprozess erstattet erhalten soll. Ob sie beim Querulanten eingetrieben werden können, steht auf einem anderen Blatt.

Allzu wild kann es der Querulant im deutschen Recht schon deshalb nicht treiben, weil die Gerichtskosten eine gewisse Hürde bedeuten - und dann gibt es noch den Punkt der Postulationsfähigkeit.

Letztere greift in den USA fast nie. Natürliche Pesonen können sich selbst vertreten. Juristische Personen brauchen einen Anwalt. Die Gerichtskosten sind gering - also wirken sie kaum als Damm gegen den Missbrauch.

Wie Gerichte in den USA mit Querulanten umgehen können, zeigt kurz, doch beispielhaft das Urteil in Vargas v. Wughalter, Az. 09-3764, vom 14. Juni 2010. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks erlaubt in diesem Fall zwar keine Klageverbotsverfügung. Es spricht hingegen eine Warnung aus.

Bei weiteren Klagen kann ihre Zulässigkeit von einer richterlichen Genehmigung abhängen. Und das Gericht behält sich die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen den querulatorischen Kläger vor.


Sonntag, den 13. Juni 2010

Vertrieb mit Kommission in den USA  

.   Einen Handelsvertreterausgleichsanspruch kennt der Bund der USA so wenig wie das Recht der Einzelstaaten. Doch einen gewissen Kommissionsschutz haben viele Staaten herausgebildet. Die Regeln sind oft sehr unterschiedlich.

Meist orientieren sich die gesetzlichen Forderungen zugunsten des Vertriebsunternehmers an den verdienten, doch unbezahlten Kommissionen, gelegentlich auch am verdoppelten Kommissionsbetrag und manchmal auch am Schaden plus Kommissionen wie in Sachen Trim Fit, LLC v. Donald O. Dickey, Az. 08-3711.

In diesem Prozess entschied das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 7. Juni 2010 gegen den gesetzlichen Schadensersatz, weil der Vertreter ihn nicht mit der Klage beantragt hatte, sondern erst kurz vor der Vorlage des Prozesses an die Geschworenen - also im Endstadium des US-Prozesses. Der späte Antrag auf gesetzlichen Ersatz hätte den Beklagten unvertretbar präjudiziert.


Sonntag, den 13. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neue Entscheidungen aus den Berufungsgerichten des Bundes. Einzelstaatliche Berufungsgerichte werden hier nicht berücksichtigt. Am Montag, dem 14. Juni 2010, ist wieder mit Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC zu rechnen, dem noch über 20 unerledigte F&auuml;lle vorliegen.
Vertretungsvollmacht - Agency, Highland v. Schneider, 2nd Cir., 11. Juni 2010, http://bit.ly/aOIhKQ

Vergeltung nach Diskriminierungsklage, Huee Tan v. USPS, 5th Cir., 11. Juni 2010, http://bit.ly/90Zmtk


Samstag, den 12. Juni 2010

Eintragung vom Copyright in den USA  

.   Der Supreme Court und zwei Bundesberufungsgerichte der USA machten sich neulich über die Eintragung von Urheberrechten her. Nach dem amerikanischen Copyright Act bietet die Eintragung manche Vorteile.

Der wichtigste Vorteil ist die Zulässigkeit einer Klage nach einer Verletzung. Unklar war jedoch bisher, ob die Eintragung eine prozessuale Voraussetzung mit Wirkung auf die sachliche Zuständigkeit ist.

Ferner bestand Uneinigkeit über die Geltung der Eintragung als materiellem Tatbestandsmerkmal bei Verletzungsansprüchen. Diese und die Frage der Rechtswirkung eines bei Klageinreichung noch unbearbeiteten Antrages werden demnächst im Juliheft der Zeitschrift Kommunikation & Recht beantwortet.

Alles recht aufregend für den Experten. Genau so interessant für manchen Laien: Die Web-Fonts von Google sind auch einen Besuch wert. Mit ihnen kann man Webseiten erstellen, die in jedem Browser gleich aussehen, wie hier die Überschrift in Cardo.


Samstag, den 12. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Kündigung TV-Journalist gem. Moralklausel wirksam, Virginia Galaviz v. Post-Newsweek Stations, 5th Cir., 9. Juni 2010, http://bit.ly/c5Dmub

Reinhaftierungsprogramm nach Entlassung in e-Aufsicht, Gonzalez-Fuentes v. Pereira-Castillo, 1st Cir., 10. Juni 2010, http://bit.ly/buWUXL

Markenverletzung mit Schadensersatz, Super Duper, Inc. v. Mattel, Inc., 4th Cir. USA, 10. Juni 2010, http://bit.ly/a1HeS0

Haftung für Falschmarkierung mit ausgelaufenem Patent, Pequignot v. Solo Cup, CAFC, 10. Juni 2010, http://bit.ly/92boJU

Änderung der Buchführung im Beschaffungswesen u. Preisanpassung, Donley v. Lockheed Martin, CAFC, 10. Juni 2010, http://bit.ly/d8wVAv


Freitag, den 11. Juni 2010

Immunität des Premiers  

GKM - Washington.   Während souveräne Staaten unzweifelhaft nach dem Foreign Sovereign Immunities Act im Rahmen hoheitlichen Handelns Immunität genießen, ist die Frage nach der Immunität hoheitlich handelnder natürlicher Personen nicht so einfach zu beantworten.

Klar ist nun jedoch: Jedenfalls nach dem Foreign Sovereign Immunities Act genießen natürliche Personen keine Immunität. Dies entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, D.C. am 1. Juni 2010 in Sachen Samantar v. Yousuf et al, Az. 08-1555. Mehrere somalische Bürger hatten Klage gegen den ehemaligen Premierminister, Vizepräsident und Verteidigungsminister Somalias, Samantar, eingereicht. Samantar lebt heute in Virginia. Die Kläger behaupteten, dass während seiner Amtszeit sie und Familienangehörige Opfer unrechtmäßiger Tötungen und von Folter geworden waren, und dass Samantar diese Taten genehmigt hatte.

Nachdem das erstinstanzliche Gericht zu dem Ergebnis gekommen war, dass nach dem FSIA Immunität bestünde und daher keine staatliche Zuständigkeit bestehe, hob das Berufungsgericht diese Entscheidung mit der Begründung auf, dass keine Immunität bestehe.

Der Supreme Court führte zunächst aus, dass vor Inkrafttreten des FSIA die Frage der Immunität sich nach dem Common Law gerichtet hatte. Damals galt die Doktrin der Staatensouveränität, Doctrine of Foreign Souvereign Immunity, wonach die USA bezüglich bestimmter Handlungen souveräner Staaten auf eine gerichtliche Entscheidungsbefugnis verzichteten, Schooner Exchange v. McFaddon, 11 U.S. 116 (1812). In der Folge war ein zweistufiges Vorgehen entwickelt worden, um die Frage nach der Immunität zu klären. Zunächst hatte das Außenministerium die Möglichkeit auf eine entsprechende diplomatische Anfrage hin die Immunität anzuregen. In Ermangelung einer solchen Anregung war es jedoch dann Sache des Gerichts, über das Vorliegen der Immunitätsvoraussetzungen zu entscheiden. Dabei war unter anderem die Restrictive Theory of Sovereign Immunity anzuwenden, nach der die Immunität nur hinsichtlich hoheitlichem und nicht hinsichtlich privatrechtlichem Handeln bestehen sollte. Aufgrund von zum Teil unstimmiger und widersprüchlicher Umsetzung der Restrictive Theory kodifizierte der Kongress mit dem FSIA die bis dahin geltenden Grundsätze.

Ein solches zweistufiges Vorgehen bestand auch in den Fällen, in denen es um die etwaige Immunität einzelner, natürlicher Personen ging. Streitig war jedoch, ob der Kongress bei der Kodifizierung des Common Law hinsichtlich der Staatenimmunität mit dem FSIA gleichzeitig auch die Fälle regeln wollte, in denen es um die Immunität einzelner ging.

Das oberste Bundesgericht lieferte nunmehr eine Antwort. In seiner Entscheidung legte das Gericht das FSIA nach allen Regeln der juristischen Kunst aus: Eine wörtliche Auslegung ergebe, dass das Gesetz auf natürliche Personen keine Anwendung finden sollte. Zum einen handele es sich bei einer natürlichen Person weder um eine Agency or Instrumentality eines fremden Staates noch um einen Staat. Zwar sei eine solche extensive Auslegung nicht abwegig, doch spreche der Gesamtzusammenhang, die im Gesetz genannten Beispiele sowie die Tatsache, dass im FSIA an jenen Stellen, an denen das Handeln eines einzlenen dem Staate zugerechnet werden soll, ausdrücklich von einem Official die Rede ist, dagegen.

Auch die oben dargestellte Entstehungsgeschichte des Gesetzes unterstützt nicht die Ansicht, dass das Gesetz auch auf natürliche Personen anzuwenden sei: Zwar wollte der Kongress das bis dahin geltende Common Law kodifizieren. Dabei sei es ihm jedoch primär darum gegangen, die Restrictive Theory zu regeln und die Enscheidungsgewalt über die Frage der Immunität vom Außenministerium auf die Gerichte zu verlagern, § 1602.

Nach dem damals geltenden Common Law war zudem, anders als der Kläger implizierte, die Immunität von Staaten und natürlichen Personen nicht gleich. Die Immunität von natürlichen Personen stand nach Rechtsprechung des obersten Bundesgerichts hingegen viel mehr unter bestimmten Vorbehalten. Daher könne nicht einfach angenommen werden, dass der Kongress mit der Kodifizierung der Staatenimmuniät, quasi stillschweigend auch die Immunität natürlicher Personen habe mitregeln wollen.

Das FSIA ist daher auf natürliche Personen nicht anwendbar. Ob Samantar nach dem somit weiterhin für natürliche Personen geltenden Common Law Immunität genießt, hatte das Gericht nicht zu entscheiden und verwies die Sache daher zur Entscheidung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung an das erstinstanzliche Gericht zurück.


Freitag, den 11. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen der Obergerichte der USA:
Quacksalber heilt Brustkrebs mit Bluttrick nicht: Schadensersatz, Burgos v. Lasalvia-Prisco, 1st Cir., 9. Juni 2010, Urteil

Zeitschriften in Haftanstalt/Meinungsfreiheit USA, Prison Legal News v. Arnold Schwarzenegger, 9th Cir., 9. Juni 2010, http://bit.ly/ddJQOJ

Drehbuch Samurai von Filmfirma urheberrechtsverletzt, Benay v. Warner Bros Entertainment, 9th Cir. USA, 9. Juni 2010, http://bit.ly/cAYCcT


Donnerstag, den 10. Juni 2010

Legitimes Müllkartell  

.   Kann ein Müllkartell von einem Müllabfuhrunternehmen, das dem Kartell nicht angehört, angegriffen werden, wenn es von einer beteiligten Gemeinde initiiert wurde? Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks hob am 9. Juni 2010 die Entscheidung des Untergerichts auf, die das Bestehen des Kartells bestätigte und der Gemeinde die Staatsimmunität verweigerte.

Das Urteil des United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit im Süden der USA in Sachen Danner Construction Co., Inc. v. Hillsborough Cty., Az. 09-13951, fußt auf dem Umstand, dass die Gemeinde eine Kartell- und Umweltschutzpolitik des Staates Florida umsetzte. In der Umsetzung dieser Staatsaufgaben handelte sie unter dem Schutz der Staatsimmunität, erkläte das Gericht.


Donnerstag, den 10. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Musiksequenz mit Urheberschutz im US-Prozess, Fharmacy Records v. Salaam Nassar, 6th Cir., 8. Juni 2010, http://www.ca6.uscourts.gov/opinions.pdf/10a0341n-06.pdf

Kein Rechtschutz gg Bombenangriff wg Bin Laden, El-Shifa Pharmaceutical Industries Co. v. U.S., DC Cir., 8.Juni 2010, http://bit.ly/d7idXI

Deckungsschutz auf Jungferninseln gg Baustaub, Devcon Internat'l Corp v. Reliance Ins Co., 3rd Cir. USA, 8. Juni 2010, http://bit.ly/b65E2p


Mittwoch, den 09. Juni 2010

Bombenangriff auf Fabrik: Kein Rechtsweg  

.   Kein US-Gericht bietet einen Rechtsweg für die Eigner der sudanesischen Pharmafabrik, die die USA nach Bombenangriffen gegen zwei US-Botschaften bombardierten. Die Eigner wollten Schadensersatz als Verlustersatz und wegen Diffamierung, da die USA sie mit Osama bin Laden in Verbindung brachten.

Später gaben sie Ansprüche auf Geldersatz auf und verlangten nur den Diffamierungsschaden. Deie Klage wurde schon in der ersten Instanz abgewiesen.

In einer sehr lesenswerten Entscheidung bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 8. Juni 2010 in Sachen El-Shifa Pharmaceutical Industries Co. et al. v. United States, Az. 07-5174 das Ergebnis.

Die Begründung der Mehrheit der en banc zusammengetrenen Richter der gesamten Gerichts von 30 Seiten Länge führt in wichtige Fragen des internationalen Rechts - aus amerikanischer Perspektive - ein, während die zustimmungenden Begründungen von 3 und 27 Seiten weitere Punkte, auch die Rolle des Common Law im Bundesrecht aufgreifen.


Mittwoch, den 09. Juni 2010

Terrorismusbekämpfung: The American Way  

GKM - Washington.   Während man in Deutschland noch heute nur zögerlich von einem Krieg in Afghanistan sprechen mag, befinden sich die USA seit den Anschlägen des 11. Septembers 2001 im War on Terror. Zwar muss der deutsche Beobachter bedenken, dass die Amerikaner den Begriff War zuweilen nicht im technischen Sinne meinen, siehe War on Cancer, War on Drugs, aber in den USA ist Terrorismusbekämpfung in der Tat nicht vorwiegend eine Sache der polizeilichen Gefahrenabwehr, sondern in erster Linie eine militärische Angelegeheit.

Dies zeigte Dr. Dorle Hellmuth am 4. Juni 2010 im Rahmen eines Seminars zu Finding Security in an Age of Uncertanity: German and American Counterterrorism Policies. Hellmuth ging dabei auf den American Way ein.

Zunächst bestand nach den Anschlägen des 11. Septembers das Primat des Militärs. Dies zeigte sich sehr deutlich in der National Security Strategy aus dem Jahr 2002. Unter anderem behielten sich die USA darin das Recht zu Präemptivkriegen vor. Es wurden in den folgenden Jahren zahlreiche neue Sicherheitsvorkehrungen eingeführt, wie zum Beispiel eine offizielle Liste von Personen, die mit kommerziellen Fluglinien weder in die USA hinein, noch hinaus fliegen dürfen, die No-Fly-List. Das National Counterterrorism Center wurde gegründet, eine Bundesbehörde, in der Fachkräfte aus verschiedenen anderen Behörden wie dem FBI und dem Pentagon eingegliedert sind, um in Sachen Terrorabwehr zu beraten.

Hellmuth zeigte auf, dass sich die unter der Amtsführung von Bush eingeführten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, seit der Amtszeit President Obamas nur wenig geändert haben. Die bekannteste Änderung ist Obamas Executive Order, in der die Schließung des Gefangenenlagers auf Guantanamo Bay Naval Base angeordnet wird.

Hellmuth unterrichtet als Assistant Professor an der School of International Service der American University Washington, D.C. unter anderem Terrorismusbekämpfung und Heimatschutz und war im Jahr 2009 Research Fellow am American Institute for Contemporary German Studies. Gemeinsam mit Frank Gadigner analysierte sie im Policy Report 41 die Unterschiede zwischen deutschen und amerikanischen Strategien. Ihre darin diskutierten Thesen stellten Hellmuth und Gadinger am 4. Juni 2010 in Washington D.C. vor.


Dienstag, den 08. Juni 2010

Fehler bei Eintragung des Urheberrechts  

.   Ein Urheberrecht beim Copyright Office in Washington, DC einzutragen, ist vorteilhaft, doch kein Zwang. Der Hersteller von Hochzeitskleidern hatte seine Muster eingetragen, doch als er den Nachahmer verklagte, wehrte dieser sich mit der Behauptung, die Eintragung sei ein Betrug am Amt und damit unwirksam.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA erläuterte am 4. Juni 2010 in Sachen Mon Cheri Bridals, Inc. v. Wen Wu et al., Az. 09-1239, ausführlich diesen Einwand sowie Einwendungen des Beklagten gegen die behauptete markenrechtsähnliche Nachahmung durch Passing Off. In beiden Punkten gewann die Klägerin.

Zudem geht der United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia in seiner lesenswerten, 28 Seiten langen Urteilsbegründung auf die Berechnung des zugesprochenen Schadensersatzes für die Nachahmungstatbestände ein. Schließlich stimmt es auch dem Untergericht in seiner Ablehnung von Strafschadensersatz, punitive Damages, und der Erstattung von Anwaltskosten für die obsiegende Klägerin zu.


Dienstag, den 08. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Richterinablehnung nicht wg. Fachveröffentlichung, Sherwin-Williams Com v. Adelman, 7th Cir., 7. Juni 2010, http://bit.ly/aV467j

Bundesgericht erhält Rechtsauskunft vom Staatsgericht und entscheidet, Lickteig v. Kolar, 8th Cir. USA, 7. Juni 2010, http://bit.ly/bfvfCK

4 Urteile vom Supreme Court: US v. Juvenile Male, Krupski v. Costa Crociere SpA, Hamilton v. Lanning, Barber v. Thomas, http://c.star.us/#sct
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Montag, den 07. Juni 2010

Internet-AGB in den USA  

.   Die Kundin erwarb einen Staubsauger im Internet und reklamierte nach Erhalt, dass das Gerät gebraucht war. Für die Rücknahme berechnete die Verkäuferin die oft übliche Restocking Fee, hier $30. Der Kundin verwandelte sich daraufhin in eine Sammelklägerin.

Vor dem Bundesbundesgericht des zweiten Bezirks stand am 3. Juni 2010 im Fall Cynthia Hines et al. v. Overstock.com, Inc., Az. 09-4201, zur Prüfung an, ob die Kaufbedingungen aus der Webseite der Lieferantin Vertragsinhalt wurden. Genau geht es zunächst um die Frage der Schiedsklausel in diesen Bedingungen. Später wird die Behauptung der Klägerin zu prüfen sein, ob die Rücknahmegebühr gegen das Recht von New York und Common Law verstößt.

Der Beklagten obliegt der Nachweis der vereinbarten Geschäftbedingungen, erklärte das Gericht in New York, und zwar lediglich der Existenz der Vereinbarung, nicht ihrer Wirksamkeit.

Die Internetanbieterin hatte dazu auf die Terms and Conditions der Webseite verwiesen, die die Schiedsklausel enthalten. Zudem hatte Overstock vorgetragen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Besuch der Webseite angenommen werden: Entering the Site will constitute your acceptance of these Terms and Conditions, aaO 4. Dem Gericht reichte dieser Nachweis nicht, denn die Lieferantin belegte nicht, dass die Kundin die Bedingungen kannte oder sie lesen konnte, bevor sie sie durch den Besuch der Webseite annehmen sollte.

Nach dem auf diesen Fall anwendbaren Recht der US-Staaten muss die Annahme erkennbar gemacht worden sein, damit ersichtlich ist, dass die Parteien ein Einvernehmen über die wesentlichen Geschäftsbedingungen erzielt haben, bestimmte das Gericht. Beispielsweise kann dazu im Internet eine I Agree-Schaltfläche dienen. Annahme durch Besuch allein reicht hingegen nicht.

Damit fehlt der Nachweis, dass die AGB und somit die Schiedsklausel für den Internetkauf mit der Bestellung über die Webseite angenommen wurden. Der Prozess wird daher im Gericht, nicht dem Schiedsgericht fortgesetzt.


Sonntag, den 06. Juni 2010

Schnell eine Corporation in den USA gründen  

.   Europäer wundern sich meist, wie schnell man eine Corporation in den USA gründen kann. Manche ärgern sich später, dass sie mit dem US-Tochterunternehmen keine wirksame Haftungsbeschränkung erreichen und für die Verbindlichkeiten der Corporation persönlich haften.

Der scheinbar geringe Aufwand der Gründung einer Gesellschaft in den USA rührt daher, dass die Gründungsurkunde selbst kurz und oft standardisiert ist und die amtliche Eintragung binnen Tagen nach dem dem Einreichen beim Handelsregister, in der US-Hauptstadt Washington, DC sogar am selben Tag erfolgen kann und dieser Schritt in mancher Werbung billig angeboten wird.

Die Articles of Incorporation und das Certificate of Incorporation bescheinigen genau genommen jedoch nur, dass jemand ermächtigt ist, eine amerikanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Die eigentliche Gründung erfolgt mit der Gründungsversammlung.

Erst im Initial Meeting folgt die Festlegung der Gesellschafter und der Gesellschaftsstatuten, die Bestellung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung oder die Beschlussfassung über den Aktienwert, die Einholung der amerikanischen Steuernummer und das Anlegen eines Kontos. Die beiden letzten Aufgaben dauern heute viel länger als vor dem 11. September 2001.

Nach der Gründungsversammlung müssen die Beschlüsse umgesetzt werden. Kapital wird eingezahlt. Aktien werden ausgegeben. Protokolle und Beschlüsse werden gesiegelt und in das Corporate Book aufgenommen.

Wer die Corporation in den USA rechtssicher gründen will, muss für diese Schritte etwas mehr Zeit einkalkulieren als den Anmeldungsschritt. Und vor Abschluss dieser Schritte sollte die Gesellschaft keine Geschäfte tätigen. Sonst haftet der Gründer persönlich.

Mit Erfahrung und Routine ist eine wirksame Gründung der Corporation in den USA in einem Tag möglich. Der Gründer sollte aber darauf achten, dass alle rechtlich erforderlichen Schritte tatsächlich vollzogen und dokumentiert sind. Die Anforderungen an Formalitäten sind nicht hoch, sondern streng.


Samstag, den 05. Juni 2010

Freitag, den 04. Juni 2010

TV-Serie: Unlizenzierter Konzepteinsatz  

.   Sein Konzept einer TV-Serie stahl der Kabelsender nach einer detaillierten Vorstellung, klagte der Parapsychologe, doch konnte er nach dem Urheberrecht des US-Bundes bei Gericht keine Genugtuung einfordern. In der Berufung untersucht das Gericht die interessante amerikanische Rechtsfrage, ob die Ausschließlichkeitswirkung des Copyright Act auch seine Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht erfasst.

Vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes gab es nach einzelstaatlichem Recht Schutzvorkehrungen, die weiter bestehen, soweit sie nicht mit dem Copyright Act kollidieren. Die überlebenden Normen bewegen sich knapp außerhalb des Urheberrechts und sind mit dem Wettbewerbsrecht verwandt.

Diese Fragmente aus dem Common Law werden verhältnismäßig selten vor Gericht gebracht. Damit ist die elf Seiten lange Erörterung des Themas im Fall Larry Montz et al. v. Pilgrim Films & Television, Inc. et al., Az. 08-56954, des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks von grundlegender Bedeutung.

Das gilt insbesondere auch durch die vom Gericht festgestellte Aushebelung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Copyright Act, die dem Urteil vom 3. Juni 2010 eine weit über audiovisuelle Werke hinaus reichende Wirkung vermittelt.


Freitag, den 04. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Urheberrechtsähnliche Visualrechte nach Bundes- und Staatsrecht, Montz v. Pilgrim Films & TV, 9th Cir., 3. Juni 2010, http://bit.ly/dmu3Yi

Bindung an Terms & Conditions in Webseite, Hines v. Overstock.com, 2nd Cir., 3. Juni 2010, http://bit.ly/brP2PR

Stern kein Trademark, sondern geschützter Trade Dress, Amazing Spaces v. Metro Mini Storage, 5th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/9FQCaV
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Donnerstag, den 03. Juni 2010

Genickbruch im Knast: Hilfe verweigert  

MW - Washington   Der Häftling bricht sein Genick. Darf er wegen verweigerter ärztlicher Hilfe auf Schadensersatz klagen? Gefängniswachen finden ihn bei einem Rundgang bewusstlos auf dem Boden seiner Zelle.

Sein Genick ist gebrochen und zwei Gefängnis-Krankenschwestern senden ihn erst ins Gefängniskrankenhaus, dann in die Notaufnahme des Palestine Regional Medical Center.

Der zuständige Arzt verweigert ihm als Gefangenem seine Hilfe und weist die Krankenschwester an, ihm keine weiteren Schmerzmittel zu geben. Der in Rückenlage festgezurrte Häftling übergibt sich und erstick fast. Ein Wächter ruft vergeblich Hilfe herbei; schließlich hilft er selbst. Der Häftling wird ins Gefängnis zurück gesandt.

Wenn er kein Insasse gewesen wäre, hätte er ihm geholfen, sagt der Arzt. Nach sechs Tagen diagnostiziert das Universitätskrankenhaus den Genickbruch und operiert. Der Häftling klagt nach 42 USC §1983 auf Schadensersatz.

Das Gericht weist die Klage als frivolous im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung ab. In Sachen Donald Loosier v. Unknown Medical Doctor; Unknown Nurse; Unknown X-RAY Technician, Az. 09-40743, entscheidet das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirkes am 1. Juni 2010 gegen die Beklagten. Zumindest gegen den ersten Arzt habe der Kläger eine plausible und schlüssige Klage eingereicht, die er im Untergericht weiter verfolgen darf.


Donnerstag, den 03. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Unterschlagung bei Flugmotor­umrüstung, Craig McAlpine v. Porsche Cars North America Inc, 5th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/aVVQi9

Befristeter Arbeitsvertrag: Garantie & Liquidated Damages, McBride v. Market Street Mortgage, 10th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/b5Jk5Y

Wettbewerbsverbot zum Geschäftsgeheimnisschutz im US-Recht, Pharmethod v. Caserta, 3rd Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/cmsKun

Persönliche Zuständigkeit USA bei ex works-Abholung, Wells Dairy v. Food Movers International, 8th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/aqROVb

Seltenes Urteil zur Sicherheitsleistung für Berufung, L-3 Communications v. OSI Systems, 2nd Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/9aFvy9
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Mittwoch, den 02. Juni 2010

Reden um Schweigen zu dürfen?  

GKM - Washington.   In einer knappen 5:4-Entscheidung kam der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, D.C. am 1. Juni 2010 zu dem Ergebnis, dass Ermittlungsbeamte eine Beschuldigtenvernehmung nicht abbrechen müssen, wenn der Beschuldigte, über sein Recht zu Schweigen belehrt, dann einfach schweigt. Um wirksam von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, muss der Beschuldigte vielmehr diese Absicht ausdrücklich äussern.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war der Beschuldigte der Tötung eines Mannes verdächtigt und nach erfolgter Belehrung vernommen worden. Obwohl der Beschuldigte keine Antworten gab, befragten ihn die Beamten weiter. Nach drei Stunden stellten die Beamten dem Beschuldigten die Frage, ob er an Gott glaube. Er bejahte. Ob er Gott bereits für die Tötung des Mannes um Vergebung gebeten habe? Der Beschuldigte bejahte abermals.

Diese Äußerungen wurden im Hauptverfahren als Geständnis verwertet und trugen maßgeblich zur Verurteilung bei.

Mit seinen Antworten habe der Beschuldigte auf sein Schweigerecht verzichtet, lautete die Mehrheitsbegründung des Supreme Court in Sachen Berghuis v. Thompkins, Az. 08-1470. Ein solcher Verzicht müsse nicht vor der Vernehmung ausdrücklich erklärt worden sein.

Um wirksam von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, muss der Beschuldigte reden - allerdings kann er durch Reden auch unbeabsichtigt auf sein Schweigerecht verzichten: Eine verzwickte Situation? Verhaftete sollten darauf achten, dass ihre Berufung auf das Recht zu Schweigen protokolliert wird.


Mittwoch, den 02. Juni 2010

Privacy Policy: Besucht anonym!  

.   US-Recht auf Deutsch hat eine simple Privacy Policy. Der wichtigste von neun Punkten lautet:
If you visit anonymously, the log file would contain information that the anonymizing service drops off. It does most likely not contain private information about you or your browser, your PC, your operating system, your connection or your prior visit elsewhere. This publisher would be happy to receive entirely fake information about your visit.
Bisher hat niemand die Privacy Policy kommentiert. Das liegt wohl daran, dass das Besucherprofil der Leserzielgruppe angehört: Erfahrene, pragmatische Juristen. Sie halten Berichte von Urteilen nicht für Rechtsrat, und sie verlassen sich nicht auf die Illusion eines gesicherten WLans.


Mittwoch, den 02. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Unbehandelter Genickbruch in Haft: Haftung? Loosier v. Unknown Medical Doctor, 5th Cir., 1. Juni 2010, http://bit.ly/aaz1tM

Bestechung zum Nachteil Dritter, McCullough v. Zimmer, 3rd Cir., 1. Juni 2010, http://bit.ly/cwJIqf

5 Urteile v. Supreme Court: Carr v US, Levin v Commerce Energy, Berghuis v Thompkins, Alabama v N.C., Samantar v Yousuf http://bit.ly/chvK9C

Internet-Nachrichten unter fremdem Namen: Strafbarkeit in Kalifornien: Clear v. Superior Court, http://bit.ly/cyEVHk

Dynamisch besucherangepasstes Web: Patente, Techniken, Dow Jones v. Ablaise, CAFC, 28. Mai 2010, http://bit.ly/doAHKB
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Dienstag, den 01. Juni 2010

Sex & Plankton schaden Kanzlei-Image  

.   Junganwälte im dritten Untergeschoss mit Bates-Stempeln kommen auf verrückte Ideen, und manche stehlen sich die Zeit für Facebook-Gruppen. Dort beklagen sie ihr Schicksal unter Titeln wie Plankton, Morlocks oder Sex.

Die Imagepfleger amerikanischer Kanzleien sind entsetzt. Die ganze Neue-Medien-Geschäftspolitik der Kanzleien muss überdacht werden. Was kann nicht alles geschehen, wenn ein bedeutender Mandant den Unfug oder Unmut mitbekommt?

Millionenmandate könnten über Nacht abgezogen werden - das wäre schlimmer als ein schneller Sieg vor Gericht! Das National Law Journal widmet Seite A1 dieser Krisensituation.


Montag, den 31. Mai 2010

Schreibrat für Juristen  

.   Stilfragen am Feiertag? Offiziell beginnt heute in den USA der Sommer. Der Kalender hinkt nach. In die Hängematte und an den Grill passen zwei Werke über die Aufmachung juristischer Schreiben.

Sie betreffen nicht den Inhalt der Schreiben, lassen sich also mit wenig Denkaufwand bewältigen; und doch erweisen sie sich als vergnüglich mit wirkungsvollem Lerneffekt.

Von Matthew Butterick stammt Typographie for Lawyers. Er stellt Schriften, Schreibregeln und ihren Einsatz in juristischen Schreiben vor. Dabei geht er auf Usancen ein, die von der Schreibmaschinentechnik unsinnigerweise auf PCs überführt wurden - wie die zwei Leerzeichnen am Satzende, - oder die die Aufmachung in Zeitungen von Büchern unterscheiden und daher eine andere Behandlung durch die Wahl von Fonts und Schrifthöhen erfordern. Die vorgestellten Grundregeln beeinflussen auch die Lesbarkeit und Überzeugungskraft juristischer Schriftsätze. Dies weist er anhand zahlreicher Beispiele nach.

Butterick widmet jedem Thema und jeder These eine eigene, meist kurze Seite, sodass sich das insgesamt gut abgerundete Werk bequem und häppchenweise verdauen lässt. Anders geht das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA vor, das seine Empfehlungen zum selben Thema in eine: PDF-Datei einbindet.


Sonntag, den 30. Mai 2010

Urteil im Streit um frühe Webtechnik  

.   Die dynamisch besucherangepasste Webseitendarstellung vor dem Hintergrund der Webtechniken von 1994 und 1995 untersucht in Dow Jones &. Co, Inc. et al. v. Ablaise Ltd. et al., Az. 09-1524, das für Patentrevisionen landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC am 28. Mai 2010.

Formattechniken waren dank Fishwrap, Bobo und der HTGrep-Suchmaschine bereits bekannt, als die Revisionsbeklagte eines ihrer Patente erwarb, erklärt das Gericht mit - aus der Sicht des frühen Internetbeteiligten - gut nachvollziehbaren rechtlichen und technischen Ausführungen zu HTML und CGI. Ein weiteres Patent wird ans Untergericht zur weiteren Prüfung zurückverwiesen. Ein Klageverzicht gegenüber einer Partei beraubt die Patentinhaberin nicht der Aktivlegitimation im Hinblick auf andere behauptete Verletzer, erklärt der United States Court of Appeals for the Federal Circuit.


Samstag, den 29. Mai 2010

Webseitenklau unter Rechtsanwälten  

.   Eine Kanzlei beauftragt einen Webdesigner. Das Ergebnis gefällt den Kollegen. Ihre Kanzlei in Südkalifornien übernimmt die Seite ins eigene Webangebot.

Nach dem Bundesrecht der USA, welches das Urheberrecht im Copyright Act regelt, geht das nicht. Allerdings muss die geschädigte Kanzlei bis vor das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks ziehen, um ihr Recht zu finden.

Das Gericht erörtert vornehmlich die prozessualen Voraussetzungen zur örtlichen Zuständigkeit, Venue, in seiner auch international zu beachtenden Entscheidung in Brayton Purcell LLP v. Recordon & Recordon , Az. 07-1583, vom 28. Mai 2010.


Samstag, den 29. Mai 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Webseitenklau unter Rechtsanwälten im US-Urheberrecht, Brayton Purcell v. Recordon & Recordon, 9th Cir., 28. Mai 2010, http://bit.ly/cIb0rT

Missachtung des Gerichts durch ausl. Staat, Aurelius Capital Partners v. Republic of Argentina, 2nd Cir., 28.5.2010, http://bit.ly/aicpWD

Waffe einstecken = unbezahlte Bagatellarbeitsleistung, Albrecht, et al. v. The Wackenhut Corp., 2nd Cir., 28. Mai 2010, http://bit.ly/adiuaJ


Freitag, den 28. Mai 2010

Faxspam und Beziehungseinrede  

.   Der Behauptung in einer Sammelklage, ein unerwünschtes Fax verpflichte zu Schadensersatz, kann der Absender das Bestehen einer Beziehung zwischen den Beteiligten entgegenhalten, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks im Fall CE Design, Limited v. Prism Busines Media, Inc., Az. 09-3172.

Die Parteien hatten auf einer Ausstellung Karten ausgetauscht, und die Klägerin hatte ihre Faxnummer in ein Formular für Interessenten der Beklagten eingetragen.

Vor Gericht erklärte sie, dass die Einrede der bestehenden Beziehung vom Netzamt, Federal Communications Commission, in Washington, DC ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen wurde, doch der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago erläuterte am 27. Mai 2010 ausführlich, dass die Einrede Bestand hat.


Freitag, den 28. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Ausschluss des Patentanwalts nach Prozess, In Re Deutsche Bank Trust Co. Americas, CAFC, 27. Mai 2010, http://bit.ly/9kgtp4

Kündigungsfolgen USA-Vertriebsvertrag, Minnesota Deli Provisions v. Boar's Head Provisions, 8th Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/dtM4Bg

Unlautere Drittvertragseinwirkung, Katel Ltd. v. AT&T Corp., 2nd Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/bSeJQ6

Sammelklage wg. Schuldverschreibungen, Puricelli v. The Republic of Argentina, 2nd Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/aUvjh8

Junk-Fax Präzedenzfall im US-Bundesrecht, CE Design, Ltd. v. Prism Business Media, Inc., 7th Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/cgEIPB


Donnerstag, den 27. Mai 2010

Recht folgt Handel  

.   Die Handelsströme verändern sich Richtung Asien, und das Dumping- und Ausgleichszollrecht folgt ihnen. Heute ist es nicht mehr ungewöhnlich, wenn auf der Fallliste der untersuchenden Ministerien nur Beschuldigte aus Asien verzeichnet werden.

Am 27. Mai 2010 verzeichnet die International Trade Administration des Wirtschaftsministeriums in Washington, DC beispielsweise diese Verfahren im Federal Register, Bd. 75, Heft 102:
Continuations of Antidumping Duty Orders:
Carbazole Violet Pigment 23 From India and People's Republic of China ,
Continuations of Countervailing Duty Orders:
Carbazole Violet Pigment 23 From India ,
Extensions of Time Limits for Final Results of Antidumping Duty Administrative Reviews:
Certain Cased Pencils From People's Republic of China , Final Results of Antidumping Duty Administrative Reviews:
Certain Helical Spring Lock Washers From People's Republic of China ,
Partial Rescissions of Antidumping Duty Administrative Reviews:
Certain Frozen Fish Fillets From Socialist Republic of Vietnam ,


Donnerstag, den 27. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Anfechtung der IP-Beweisverfügung wg Urheberrecht, Worldwide Film Entertainment, LLC v. Does 1-749, DCDC, 19. Mai 2010, http://bit.ly/cVLi1d

Besserbezahlter Frau gekündigt: Ungleichbehandlung? Vernon v. A&L Motors, 3rd Cir., 26. Mai 2010, http://bit.ly/aBviyj

Revisionsstufen im Insolvenzverfahren USA, Finch v. Coop, 8th Cir., 26. Mai 2010, http://bit.ly/btcwsB

Einfuhrsperre MPEG-Technik in Produkten, Vizio, Inc. v. International Trade Commission, CAFC, 26. Mai 2010, http://bit.ly/aK4uE9

Verletzte Sportmarke? The Heisman Trophy Trust v. Smack Apparel Company, 2nd Cir., 26. Mai 2010, http://bit.ly/duLJkL

Verletztes Urheberrecht? Berry v. Deutsche Bank Trust Company Americas, 2nd Cir USA in New York City, 26. Mai 2010, http://bit.ly/bD0yLv


Donnerstag, den 27. Mai 2010

Richter verknackt EMail-Anstifter  

.   Ein Radiosprecher wird verurteilt und lässt seine Zuhörer den Richter per EMail mit Spamnachrichten zumüllen. Der Richter verurteilte den Radiosprecher dann wegen strafbarer Missachtung des Gerichts, criminal Contempt of Court, und sprach später eine Haftstrafe von dreißig Tagen aus.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago hob die Verurteilung auf. 300 Spammails können zwar das Gerichtswesen beeinträchtigen, doch fallen sie nicht unter die klassische Missachtung des Gerichts, die im Gerichtssaal stattfindet.

Das lesenswerte Urteil vom 20. Mai 2010 erging im Fall Federal Trade Commission v. Kevin Trudeau, Az. 10-1383. Der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit lies die Möglichkeit der Strafverfolgung nach anderen Bestimmungen offen.


Mittwoch, den 26. Mai 2010

Verwässerung und ihre Gefahr  

.   Eine Verwässerungsgefahr reicht nicht zur Anfechtung einer Marke - man muss den Erfolg beweisen, entschied der Oberste Bundesgerichtshof. Dann griff der Kongress ein und ließ die Verwässerungsgefahr im US-Bundesmarkenrecht ausreichen.

Dieser Grundsatz greift heute jedenfalls dann, wenn sich eine neue Marke an eine existierende, berühmte Marke anhängt und sexuelle Assoziationen provoziert, die die erste Marke schädigen können, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks am 19. Mai 2010.

Im Fall V Secret Catalogue, Inc. et al. v. Victor Moseley et al., Az. 08-5793, erklärte es, dass die neue gesetzliche Regelung des US-Markenrechts eine Vermutung schafft, die der Inhaber der jüngeren Marke durch Beweise entkräften darf. Diese waren in diesem seit 15 Jahren schwelenden Prozess jedoch nicht angeboten worden.


Mittwoch, den 26. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Klageabweisung ohne Rechtskraftswirkung, JRA Architects & Project Manag v. Ortiz-Alvarado, 1st Cir. USA, 25. Mai 2010, http://bit.ly/aU9Jxd

Gewährleistung für elektron. Wahlgeräte, Mercer v. Unilect Corp, 3rd Cir., 25. Mai 2010, http://bit.ly/bZPH3O

Aktivlegitimiert erst nach Abschluss der Urheberrechtseintragung? Cosmetic Ideas. v. IAC, 9th Cir., 25. Mai 2010, http://bit.ly/9ty32H

Urteilszins nach Bundes- oder einzelstaatl. Recht? FCS Advisors, Inc. v. Fair Finance Co. Inc., 2nd Cir., 25. Mai 2010, http://bit.ly/9QBhAE


Dienstag, den 25. Mai 2010

Ausnahme von der American Rule  

.   Jede Partei ist im US-Prozess für die eigenen Kosten verantwortlich, lautet der Grundsatz der American Rule. Billig sind die Gerichtskosten, teuer die Anwaltshonorare und Auslagen wie $2000 pro Tag für den Protokollführer reißen auch Löcher in die Taschen.

Ausnahmen sind daher motivierend: Der Kläger hofft nicht nur auf ein positives Urteil, sondern auch die Erstattung der Kosten. Beklagte hegen dieselbe Hoffnung, doch werden besonders Unternehmen mit aussichtlosen und doch noch teuer zu verteidigenden Klagen überzogen, und die Erstattung läuft bei vermögenslosen Klägern leicht ins Leere.

Wenn die Erstattungsausnahme ausgeweitet wird, bedeutet sie ein zweischneidiges Schwert. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC dehnte die Erstattungsregel als Ausnahme von der American Rule am 24. Mai 2010 im Fall Hardt v. Reliance Standard Life Ins. Co., Az. 09-448, gegen ein Unternehmen aus. Die Begründung ist lesenswert und über den konkreten pensionsrechtlichen Prozess hinaus lehrreich.


Montag, den 24. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

Neueste Entscheidungen
.   Kakerlakenpatent für Raketensteuerung, In Re Vaidyanathan, CAFC, 24. Mai 2010, http://bit.ly/cfw4F1

Kausalitätsbeweis bei Produkthaftung, Barrett v. Rhodia, Inc., 8th Cir. USA, 24. Mai 2010, http://bit.ly/bA4Yiu

7 Urteile im Supreme Court, Teil 1: Hardt v. Reliance Standard Life Ins. Co., US v. O'Brien, Lewis v. Chicago, American Needle, Inc. v. NFL

Heute 7 Urteile im Supreme Court, Teil 2: Jefferson v. Upton, Robertson v. US, US v. Marcus, http://c.star.us


Sonntag, den 23. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Datenschutz bei Rettungsversuch mit Handyortung und Haftung des Netzanbieters, Frey v. AT&T, 10th Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/dBnv8W

Sammelschiedsklage wegen Mikrogebührenerhebung im Handynetz, Litman v. Cellco Partnership, 3rd. Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/a62RKB

Konkurshaftung bei Börsenspekulation für Freunde , Olim Islamov v. Svetlana Sergeyevna Ungar, 7th Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/dicf4Y

Prozesskostenerstattungsausnahme im Kreditwesen, Kenneth Grove v. Wells Fargo Fin. California, 9th Cir., 20. Mai 2010, http://bit.ly/aKA1Ck

Arbeitsunfähigkeitsversorgung des Porsche-Ingenieurs in den USA, Blanco v. Prudential, 7th Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/9MlSzk



Sonntag, den 23. Mai 2010

Ortungspflicht des Handyanbieters  

.   Muss der Anbieter den Ort des letzten Funkturms benennen, wenn der Sohn die verlorene Mutter sucht und ihr ein Handy gekauft hat, um sie im Notfall zu orten? Schließlich warb der Telefonanbieter mit dem Nutzen des Telefons in Notfällen, und deshalb gab der Sohn der Mutter eins.

Als ihm das Telefonunternehmen die Auskunft über den Ort des letzten Anrufs verweigert und sie später tot gefunden wird, klagt er auf Schadensersatz wegen unerlaubter Beeinträchtigung des Rettungsversuchs, Loss of Chance.

Nach dem Restatement (Second) of Torts erlaubt sein §323, der im Forumstaat anwendbar ist, immerhin eine Klage in der Sonderbeziehung zwischen Arzt und Patient:
One who undertakes, gratuitously or for consideration, to render services to another which he should recognize as necessary for the protection of the other's person or things, is subject to liability to the other for physical harm resulting from his failure to exercise reasonable care to perform his undertaking, if (a) his failure to exercise such care increases the risk of such harm, or (b) the harm is suffered because of the other's reliance upon the undertaking.
Er ist jedoch nicht auf das Verhältnis zwischen Telefonanbieter und -kunden zu erstrecken, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 21. Mai 2010 im Fall Corey Frey v. AT&T Mobility, LLC et al., Az. 09-5072, der ihm somit keine Rettungspflicht und Schadensersatz schuldet.


Samstag, den 22. Mai 2010

Lügnerbehauptung: Keine IP-Herausgabe  

.   Nur wegen der Beschuldigung als Lügner und Aktienbetrüger hat der Betroffene keinen Anspruch auf Herausgabe der IP-Anschrift durch den Internet-Dienstleister des anonymen Verfassers, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht in Kalifornien in der Rechtshilfesache USA Technologies, Inc. v. John Doe aka Stokklerk, Az. C09-80275, am 17. Mai 2010.

Yahoo als Dienstleister hatte den eigenen anonymen Kunden unterrichtet, dass der Kläger im Diffamierungsverfahren an der Ostküste mittels einer gerichtlichen Anordungen die Offenlegung der IP-Anschrift forderte.

Der Kunde konnte gegen die Anordnung vorgehen. Selbstverständlich haftet Yahoo als Dienstleister nicht für die Erklärungen des Kunden. Ein auch im deutschen Recht bekanntes, jedoch seltener berücksichtigtes Haftungsprivileg schützt den Dienstleister. Der Verfasser selbst genießt die Meinungsfreiheit auch bei übertreibenden Darstellungen, beschied das Gericht in San Francisco.


Samstag, den 22. Mai 2010

Deutscher Einfluss auf US-Börse  

.   Gesetzgeber nahmen gestern Einfluss auf die US-Börsen - und Deutschland wird die Schuld für den DOW-Fall zugeschoben. Mit leichter Bewunderung, vielleicht auch Furcht vor dem deutschen Beschluss und Mut zum Alleingang, berichtet die Washington Post am 21. Mai 2010 über die deutschen Schritte gegen bestimmte Formen des Glücksspiels am Aktienmarkt.

Da am selben Tag der Senat sein Finanzreformpaket verabschiedet hat, soll der Aktienmarkt sowohl vom hiesigen Gesetzgeber als auch von der deutschen Maßnahme verunsichert worden sein.

Was aus dem Reformgesetz des Senats wird, steht noch in den Sternen. Das Repräsentantenhaus hatte einen abweichenden Entwurf erarbeitet. Um Gesetz zu werden, müssen die Bills in Einklang gebracht werden. Das gelingt nicht immer.


Freitag, den 21. Mai 2010

Donnerstag, den 20. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Markenverwässerung nach Gesetzesänderung, V Secret Catalogue, Inc. v. Victor Moseley, 6th Cir., 19. Mai 2010, http://bit.ly/9efAuY

Strafanzeige keine unerlaubte Handlung mit Schadensersatzanspruch, Okoi v. El Al Israel Airl., 2nd Cir., 19. Mai 2010, http://bit.ly/9KqPHD

Durchsetzung des Insider-Trading-Verbots nach Vergleich, Dollar General Corp. v. Burr, 6th Cir., 19. Mai 2010, http://bit.ly/bwE08M

Haftung bei Kreditkartenvertrag zugunsten Dritter, Edwards v. Wells Fargo & Co., 9th Cir., 19. Mai 2010, http://bit.ly/bWeRgt

Kopierter Kode, Emulation, Geschäftsgeheimnisschutz, Olmstead, Inc. v. CU Interface, LLC, 6th Cir., 19. Mai 2010, http://bit.ly/b8ZxX7


Donnerstag, den 20. Mai 2010

Amerika lacht über deutsches Recht  

.   In Deutschland wird über Exzesse amerikanischen Rechts gewitzelt. Falsches und Vorläufiges wird für bare Münze genommen.

Umgekehrt denkt man in den USA oft, in Deutschland gelte keine Unschuldsvermutung, und was nicht ausdrücklich erlaubt sei, sei verboten.

Dazu passen gegenwärtig die Witze über die BGH-Entscheidung zum WLan. Das BBC berichtete vom Urteil wie von einer Strafsache und ließ einen englischen Strafverteidiger kommentieren. Amerika übernahm die BBC-Berichterstattung und glaubt nun - dank Berichten in den Nachrichten wie in Witzprogrammen, - dass man in Deutschland eine Strafe von 100 Euro für das offene WLan-Gerät zahlen muss.

Zwar ist das Urteil aus US-Sicht schon deswegen anzuzweifeln, weil es das Konzept einer Abmahnung mit GoA-Gebührenerstattungsschuld in den USA nicht gibt und zudem die Haftungsbefreiung für Provider gilt, die auch bei einem WLan wirken sollte. Andererseits erschwert der falsche Bericht des BBC die Aufklärung der Amerikaner über deutsches Recht.

Nachtrag: TransBlawg hat die Entwicklung der Fehldarstellung genauer untersucht und veröffentlichte am 20. Mai 2010 wertvolle Klarstellungen. Unter anderem kam der erste Bericht aus den USA und wurde von BBC ausgewertet; desweiteren war der Kommentator kein Strafverteidiger, sondern englischer IP-Spezialist.


Mittwoch, den 19. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Anerkennung ausländischen Schiedsspruchs in den USA, Schwartzman v. Harlap, 2nd Cir., 18. Mai 2010, http://bit.ly/bYz3Ab

Deutscher Zeuge im US-Schadensersatzprozess, Meaux Surface Protection, Inc. v. Mike Fogleman, 5th Cir., 18. Mai 2010, http://bit.ly/bgUYER

Für Familienrechtler bedeutsam: Abbott v. Abbott, 17. Mai 2010, Grundsatzurteil des US Supreme Court zum Haager Kindesentführungsabkommen.


Dienstag, den 18. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
4 Urteile im U.S. Supreme Court: Sullivan v. Florida, US v. Comstock, Graham v. Florida, Abbott v. Abbott, 17. Mai 2010, http://c.star.us

Gerichtskostenbefreiung bei $3000 Vermögen, Lewis v. Center Market, 10th Cir., 17.5.2010, http://bit.ly/dadI8V Kosten: http://bit.ly/9YZg3t

Kein Nexus: US-Forum unzuständig für ausländische Beklagte, Schultz v. Safra Natl Bank of N.Y., 2nd Cir., 17. Mai 2010, http://bit.ly/92NEy7


Montag, den 17. Mai 2010

Zuständigkeit: Klägeraufgabe  

.   Ein US-Gericht nimmt seine Zuständigkeit nicht einfach an. Sie ist vom Kläger zu belegen oder zumindest hinreichend zu behaupten, sonst verliert er schon im Frühstadium des US-Prozesses, bestätigte am 17. Mai 2010 wieder einmal ein Bundesberufungsgericht.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied die gegen eine Beklagte im Ausland gerichtete Klage in Sachen Schultz v. Safra Natl Bank of N.Y., Az. 09-1671, mit einer kurzen, doch lesenswerten Beschlussbegründung über den fehlenden Bezug der Beklagten und des Sachverhalts zum New Yorker Forum.


Sonntag, den 16. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Wertvoller Dissent zum E-Datenbestand u. Schutz d. Öffentlichkeit, Chrsyler Corp. v. U.S., CAFC, 14. Mai 2010, http://bit.ly/aDfP5O

Ohne Herkunftsverschiedenheit oder Bundesrechtsgrundlage kein Bundesprozess, Burke v. Acosta, 2nd Cir., 14. Mai 2010, http://bit.ly/99RYK1

Staatsrechtl. Ansprüche im Weichbild des Copyright Act, Miller v. Holtzbrinck Publishers, LLC, 2nd Cir., 14. Mai 2010, http://bit.ly/dljwoA

Rechtskrafterstreckung im Urheberrechtsstreit nach Bundesrecht der USA, Krepps v. Reiner, 2nd Cir., 14. Mai 2010, http://bit.ly/d2sp6b

Merkmale der Nebenintervention, Interworks Systems Inc. v. Merchant Fin. Corp., 2nd Cir. USA, 14. Mai 2010, http://bit.ly/brn3Az
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 15. Mai 2010

Wahlen in NRW: Analyse aus Übersee  

JN - Washington.   The State Election in North Rhine-Westphalia: A Bellwether for Berlin? lautete das Diskussionsthema des Roundtables, zu dem das American Institute for Contemporary German Studies am 12. Mai 2010 geladen hatte. Unter der Moderation von Herrn Jackson Janes, Leiter des AICGS, diskutierten Dorothea von Trotha, ZDF, Linda Ludwig und Arne Jungjohann von den Bündnis 90/Die Grünen in Washington, D.C., sowie Elmar Sulk und Martin Kleiber vom Freundeskreis der CDU in Washington, D.C., über den Ausgang der Landtagswahl in Nordrhein Westfalen am Sonntag, den 9. Mai 2010.

Diskussionsschwerpunkt waren die möglichen Gründe für den massiven Stimmenverlust von CDU und FDP sowie der erfolgreiche Wahlkampf der Grünen. Als denkbare Gründe für die Verluste von CDU und FDP nannten die Redner unisono die bisherige Performance des Außenministers auf Bundesebene sowie die zurückhaltende Politik der Kanzlerin im aktuellen Euro-Krisenmanagement. Herr Janes merkte dazu an, dass die defensive Haltung der Kanzlerin ihre Ursache möglicherweise in der Haltung des Bundesverfassungsgerichts zu europarechtlichen Vorhaben haben könnte. Das Bundesverfassungsgericht versucht, in gemeinschaftsrechtlichen Angelegenheiten stets die Unabhängigkeit Deutschlands zu wahren und stellt der Europapolitik dadurch desöfteren Hindernisse in den Weg.

Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass der Wahlausgang und die künftige Koalition des zahlenmäßig größten Bundeslandes durchaus Indikatoren für die künftige Entwicklung in der Bundespolitik seien. Der Verlust der schwarz-gelben Mehrheit im Bundesrat werde die künftige Regierungsarbeit deutlich erschweren.


Freitag, den 14. Mai 2010

Apple verliert Verweisung aus Texas  

.   Entgegen landläufiger deutscher Meinung ziehen US-Gerichte nicht alle Streitfälle an sich, wie die Berichte im German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch immer wieder anhand aktueller Rechtsprechung belegen. Doch lassen sich auch Nachweise für die deutsche Kritik finden.

Am 12. Mai 2010 gelang Apple und anderen beklagten Unternehmen beispielsweise nicht die Verweisung aus einem gefürchteten texanischen Bundesgericht mit wenig Bezug zu den beklagten Unternehmen in einen Gerichtsbezirk, zu dem der Streitfall nach ihrer Auffassung einen deutlicheren Bezug aufweist.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Sachen In re Apple Inc. et al., Az. 10-M932, erfolgte allerdings auf einen extrem seltenen Antrag hin, der das Obergericht gezwungen hätte, das Untergericht zu diskreditieren, nämlich einen Mandamus-Antrag.

Das Klägerunternehmen hatte seinen Unternehmenssitz in Texas erst zwei Monate vor der Klageinreichung bezogen. Seine zuständigkeitsrelevante Anwesenheit in Texas sah das Gericht jedoch ausdrücklich nicht als Fiktion an. Die verfahrenserheblichen Klägerbeweise befinden sich auch in Texas.

Hingegen konnten die Antragsteller keinen eigenen Bezug zum von ihnen gewünschten Zielforum in Massachusetts behaupten. Lediglich parteifremde Zeugen, die auch mit Videotechnik vernommen werden können, befinden sich dort. Das überwiegende Interesse an der Rechtsanwendung im Heimatstaat des Klägers konnten die Beklagten nicht überzeugend widerlegen.

Eine besonders hohe Messlatte ist an die Prüfung der Fehlerhaftigkeit der untergerichtlichen Entscheidung beim Mandamus-Antrag anzulegen, erklärte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in der US-Hauptstadt Washington, DC.

Sicherlich komme dem Unternehmenssitz in Texas wenig Gewicht zu, zumal er in der Kanzlei des klägerischen Prozessanwalts angesiedelt sei. Andererseits hätten die Antragsteller keine gewichtigeren Gründe für die Verweisung ans Zielgericht dargelegt. Ein gravierender Fehler des Untergerichts sei deshalb hier nicht zu berichtigen.


Freitag, den 14. Mai 2010

Donnerstag, den 13. Mai 2010

Schockierender Rassenhass und Todesstrafe  

.   Kommt man in die USA, fällt auf, dass man nicht von Ethnien, sondern von Rassen spricht. Noch schneller bemerkt man den Rassenhass, schlichte Unterschiede im Alltagsleben und die weitverbreitete Selbsttrennung in Wohnbezirken.

Für Handlungen im Hassanfall gab es am 12. Mai 2010 die Erörterung der Todesstrafe in Sachen Phillips v. Workman, Az. 08-7043. Die Sachverhaltsdarstellung des Bundesberufungsgerichts des zehnten US-Bezirks erfasst einen hässlichen und grausamen Zwischenfall in Oklahoma, die Nichtstrafrechtler schockiert.

Die Urteilsbegründung empfiehlt sich jedoch als Einblick in den Marsch durch die Institutionen nach einer Mordanklage und die einzelstaatlich-rechtlichen und bundesverfassungsrechtlichen Abwägungen bei der Todesstrafe.


Donnerstag, den 13. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Verweisung aus klägerfreundlichem Forum mit Mandamus nur im Extremfall, In re: Apple, CAFC, 12. Mai 2010, http://bit.ly/bifBHc

Formfragen im Markenlöschungsverfahren, Fred Beverages, Inc. v. Fred's Capital Management Co., CAFC, 12. Mai 2010, http://bit.ly/bVXg70

Unbegründete Strahlungsschäden, McCracken v. Brookhaven Science Associates, LLC, 2nd Cir., 12. Mai 2010, http://bit.ly/d5dV4P

Rassenhass und Todesstrafe, Phillips v. Workman, 10th Cir. USA, 12. Mai 2010, http://bit.ly/93P3eh


Mittwoch, den 12. Mai 2010

A New START: Abrüstung auf ein Neues?  

GKM - Washington   Change war eines der Schlagwörter im Wahlkampf des US-Präsidenten Barack Obama. Vor rund einem Jahr verkündete Obama während seines ersten Europabesuchs als Präsident, dass langfristiges Ziel eine Welt ohne Atomwaffen sei. Im vergangenen April unterzeichneten er und der Präsident Russlands, Dmitri Medwedew, einen Vertrag über die weitere Abrüstung von strategischen Angriffswaffen.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung hatte aus diesem aktuellem Anlass zu einem Frühstück mit Dr. Rainer Stinner, Mitglied des Bundestages und außenpolitischem Sprecher der FDP-Fraktion zum Thema The New START: A German Perspective eingeladen. Stinner kam dabei zu dem Ergebnis, dass es keine rein deutsche, sondern eine europäische Sicht gebe. Und diese Ansicht sei, dass the New START nicht nur eine Chance zur Abrüstung, sondern auch zu einer Veränderung der transatlantischen Beziehungen insgesamt sei. Auch das Verhältnis des Westens zu Russland unterliege dem Wandel: Russland sei ein wichtiger Akteur im Rahmen der zu bewältigenden weltpolitschen Probleme mit dem Iran und in Afghanistan.

Stinner nannte den unter dem Namen New START bekannten völkerrechtlichen Vertrag gar einen Paradigmenwechsel, der bislang unterschätzt worden war. Ein neuer Start im eigentlichen Wortsinne: Bereits 1991 wurde unter dem Namen Strategic Arms Reduction Treaty das als START I bekannte Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den Vereinigten Staaten geschlossen, auf das 1993 dann START II folgte. Obwohl der Vertrag ratifziert wurde, trat er nie in Kraft. Der New START-Vertrag sieht eine Reduzierung der Sprengköpfe und die Anzahl der Trägersysteme vor. Ob sich die Parteien diesmal an pacta sunt servanda erinnern?


Mittwoch, den 12. Mai 2010

Twitterklärte US-Urteile aus Bundesgerichten  

.   Neue Urteile:
Gerichtsstands-, Schweige-, Abwerbe- & Wettbewerbsklausel, Rihani v. Team Express Distributing, LLC, DCMD, 6. Mai 2010, http://bit.ly/a8GYZ6

Wert amtlicher Eintragungen im US-Prozess, Ruth v. Unifund CCR Partners, 6h Cir. USA, 11. Mai 2010, http://bit.ly/a2OEMd

Idee, Webseite, Marke geklaut: Haftung, Biosafe-One v. Hawks, 2nd Cir., 11. Mai 2010, http://brizz.ly/d2t7Sn

Versicherungsdeckung Spamfax-Geschäftshaftungrisiko, Penzer v. Transportation Insurance Co., 11th Cir., 11. Mai 2010, http://brizz.ly/948Kgb


Dienstag, den 11. Mai 2010

USA-Handelsvertreter mit Ausgleichsanspruch  

.   Einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch wie nach dem HGB kennt das amerikanische Recht in den meisten einzelstaatlichen Regelungen nicht - und der Bund ist dafür nicht zuständig. Vertraglich können Hersteller und Vertreter einen solchen Anspruch jedoch vereinbaren. So geschah es im Fall Profit Pet v. Arthur Dogswell, LLC, Az. 09-1228.

Dem Handelsvertreter kündigte der Hersteller ohne vertraglich vereinbarten Grund. Damit fand die Ausgleichsanspruchsregelung des Vertrages Anwendung, bestimmte das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks am 7. Mai 2010.

Das Gericht erörterte auch die Frage, ob der Vertreter Kommissionsansprüche aus Lieferungen in sein Exklusivgebiet hinein beanspruchen darf, für die er die Aufträge nicht selbst beschaffte. Dabei spielt die vom Gericht gerügte, unklare Ausformulierung des Vertrags ohne anwaltlichen Beistand eine für beide Parteien schädliche Rolle.

Schließlich erörtert das Gericht die Anwendbarkeit des Gesetzes von Michigan zum Handelsvertreterschutz. Es sieht eine Verdopplung nichtgezahlter Kommissionen vor. Darum geht es beim Ausgleichanspruch am Ende der Vertragsbeziehung jedoch nicht, bestimmt der United States Court of Appeals for the Sixth Ciruit.


Dienstag, den 11. Mai 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Piercing the Corporate Veil - Durchgriffshaftung, R & R Ready Mix v. Todd Freier, 8th Cir., 10. Mai 2010, http://bit.ly/du0PN1

Vergleichsvollstreckung f. patentierte Film-Filter, Nissim Corp. v. Clearplay, Inc., CAFC, 10. Mai 2010, http://bit.ly/bIGiV7

Ausführliche Verbotsverfügung im Markenrecht, Explorica, Inc. v. Elderhostel, Inc. d/b/a Exploritas, DCMA, 6. Mai 2010, http://bit.ly/bJx5Od

Im falschen US-Bezirk verklagt, Patent Rights Protection Group v. Video Gaming Technologies, CAFC, 10. Mai 2010, http://bit.ly/9B3qq5


Montag, den 10. Mai 2010

Richterwechsel Stevens - Kagan  

.   Richter am Supreme Court: Die Ernennung von 21 Bundesrichtern in Deutschland löst vielleicht ein Achselzucken aus. In Amerika wird der Richterwechsel aufmerksam im ganzen Lande beobachtet.

Neun Richter üben einen starken Einfluss auf die Entwicklung der USA aus. Die Justices in Washington entscheiden Rassenpolitik wie Klimafragen, die Zukunft der Todesstrafe genauso wie die Transparenz in Weißem Haus und Ministerien.

Die Nominierung von Elena Kagan zum Supreme Court durch Präsident Obama am 10. Mai 2010 ist daher für die meisten Amerikaner ein Ereignis, das fast die Bedeutung der Präsidentschaftswahl erreicht.


Sonntag, den 09. Mai 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Fortschritt im H0-Dampfpatentverfahren Mike's Train House v. Broadway Limited Imports, DCMD, 29. April 2010, http://bit.ly/d186WA

Haager Kindesentführungsabkommen, Cuellar v. Joyce, 9th Cir., 7. Mai 2010, http://bit.ly/bIeMOs

Doppelpatentierung, Boehringer Ingelheim International GMBH v. Barr Laboratories, Inc., CAFC, 7. Mai 2010, http://bit.ly/cCqh9q

US-Analog zum Handelsvertreterausgleich, Profit Pet v. Arthur Dogswell, LLC, 6th Cir., 7. Mai 2010, http://bit.ly/9pFmRr

Verwirkung des Schiedsanspruchs durch Prozessteilnahme, National Union Fire Ins. v. NCR Corp., 7. Mai 2010, http://bit.ly/d6p8IN

Aufhebung des Urteils zur Neuverhandlung nach 5600 Schriftsatzworten, Bauman v. DaimlerChrysler, 9th Cir., 6. Mai 2010, http://bit.ly/9AGO1R
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 08. Mai 2010

Internet-Angebot nicht zuständigkeitsauslösend  

.   Die Zuständigkeit eines Gerichts ergibt sich nach dem Long Arm Statute von Maryland nicht allein dadurch, dass die nicht im Forumsstaat ansässige Person im Internet Angebote veröffentlicht, die auch Kunden aus Maryland ansprechen könnten, entschied das Bundesgericht erster Instanz in Maryland am 5. Mai 2010 in Sachen Custom Direct, LLC v. WynWyn, Inc. et al., Az. 09-2348.

Das Gericht wies die Klage gegen den Anbieter aus Minnesota ab. Zudem wies es die Klage gegen einen weiteren Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung ab, weil die Klägerin ihr Werk nicht vor dem behaupteten Verstoß beim Copyright Office angemeldet hatte.


Samstag, den 08. Mai 2010

Freitag, den 07. Mai 2010

Echt markenverletzend: VW-Marke auf Kennzeichen  

.   VW- und Audi-Zeichen erwarb ein KFZ-Zubehörhersteller, entfernte hinderliche Teile und verband die Originalplakette mit seinen Kennzeichen, die er als Marquee Plates vertrieb. VW erwarb eine Verbotsverfügung, die das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco bestätigte.

Den Einwand, die Zeichen seien Originale und daher nicht markenverletzend, ließen die Gerichte in Sachen Au-Tomotive Gold Inc. v. Volkswagen of America Inc. et al., Az. 08-1600, nicht gelten. Der Kunde sei einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ausgesetzt. Die Likelihood of Confusion reiche nach dem Lanham Act daher für die Injunction aus:
We hold that the "first sale" doctrine does not provide a defense because Auto Gold's marquee license plates create a likelihood of confusion as to their origin.
Der Umstand der Distanzierung des Herstellers vom Markeninhaber wirkt in diesem Fall genauso wenig wie die Einrede der First Sale Doctrine, erklärt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit am 6. Mai 2010 in seiner 14-seitigen Entscheidung.


Freitag, den 07. Mai 2010

Donnerstag, den 06. Mai 2010

Wer ist der Urheber der Kosten?  

GKM - Washington.   Das Gericht kann im US-Prozess in Ausnahmefällen dem Unterliegenden die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei auferlegen. Dabei steht dem Gericht Ermessen zu - jedoch nur innerhalb gewisser Grenzen:

Im amerikanischen Zivilprozess tragen die Parteien anders als nach der deutschen Zivilprozessordnung ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Prozesses selbst. Bei Rechtsstreitigkeiten über Urheberrechte gilt jedoch ausnahmweise etwas anderes: Nach dem Copyright Act kann das Gericht dem Prozessverlierer gemäß 17 USC §505 die gegnerischen Anwaltskosten auferlegen. Wann dies geschehen soll, hat der Gesetzgeber nicht bestimmt. Nach Fogerty v. Fantasy, 510 US 517, 534 (1994) soll das Gericht im Rahmen billigen Eremessens hierrüber entscheiden.

Dieses Ermessen ist gleichwohl nicht ohne Grenzen. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks führte am 3. Mai 2010 im Fall Bauer v. Yellen, Az. 08-2838, aus, dass das Gericht sein Ermessen mißbraucht, wenn es dem unterlegenen Kläger die vollen Kosten des obsiegenden Beklagten auferlegt, obwohl die beklagte Partei sich in Schriftsätzen mit persönlichen Angriffen gegen den Kläger verteidigt. Solche Angriffe tragen einerseits nicht zur Entscheidung in der Sache bei, erhöhen gleichwohl die Kosten. Das Berufungsgericht kürzte deshalb die Kostenerstattungspflicht.


Donnerstag, den 06. Mai 2010

Mittwoch, den 05. Mai 2010

Rechtsfragen beim IP-Schwarzmarkt  

.   IPv4- und IPv6-Anschriften werden verliehen, nicht verkauft, und doch entwickelt sich ein schwarzer Markt für IP-Adressen, den InfoWorld erklärt.

Vorkehrungen gegen Betrug sind auf technischer Ebene bereits getroffen. Auf rechtlicher Ebene sind zunächst Vertragsbeziehungen betroffen.

Doch auch das Recht der unerlaubten Handlungen und das Strafrecht können in Zukunft bedeutendere Rollen spielen, wenn aufgrund der gegenwärtigen technischen Entwicklungen die Verlockung zunimmt, vertrags- und damit rechtswidrige Nutzungen von IP-Anschriften in die Unternehmensplanung einzubeziehen oder die Nutzungsentwendung ins Kalkül zu ziehen.


Dienstag, den 04. Mai 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Produkthaftungsverjährung ab Teileeinbau, nicht Verkauf des Gesamtprodukts? Campbell v Altec Ind., 11th Cir., 3.5.2010, http://bit.ly/cGxzbn

Ermessensmaßstab der Erstattung von Anwaltskosten im US-Urheberrecht, Bauer v. Yellen, 2nd Cir., 3. Mai 2010, http://bit.ly/aocbxg

Maßstab der Erstattung von Anwaltskosten im US-Urheberrecht, Bauer v. Yellen, 2nd Cir. 3. Mai 2010, http://bit.ly/aocbxg

Zwei Urteile im Supreme Court: Hui v. Castaneda, Renico v. Lett, 3. Mai 2010, bei Decisions Today: http://c.star.us/#sct


Montag, den 03. Mai 2010

Kino für Blinde und Taube  

.   Kinobetreiber dürfen sich nicht darauf verlassen, Blinden und Tauben keine alternativen Erfahrungsmedien anbieten zu müssen. Das Bundesrecht schreibt ihnen zwar zum Behindertenschutz keine bestimmte technische Lösung vor.

Andererseits greift keine automatische Befreiung, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 30. April 2010 im Fall State Of Arizona et al. v. Harkins Amusement Enterprises, Inc. et al., Az. 08-16075. Der konkrete Anspruch nimmt damit die Hürde der Schlüssigkeitsprüfung.

Das Untergericht muss nun über eine Antragsänderung sowie Einwendungen entscheiden, bevor in der nächsten Phase des Prozesses geprüft wird, ob und welche der vorhandenen technischen Hilfsmittel vom Kinobetreiber gefordert werden können.


Sonntag, den 02. Mai 2010

Grenzen der Kausalität  

.   Mississippi ist weltweit berüchtigt für die strenge Haftung von Unternehmen und den lockeren Umgang mit den Grenzen des Rechts, wenn es um die Zumessung von Schadensersatz geht. Wenn Grenzen erkennbar werden, freut sich nicht nur der Jurist.

Als ein Gaslaster auf der Autobahn umfiel und diese gesperrt wurde, starb der Erblasser in Sachen Clark et al. v EPCA Inc. et al., Az. 09-60653, im Stunden später geschehenen Stauunfall zwischen zwei Lastwagen. Haftet dem Nachlass der Halter der Gaslasters aus unerlaubter Handlung, Tort?

Das Bundesberufungsgericht fünften Bezirks der USA entschied am 29. April 2010 wegen fehlender Sorgfaltspflicht und zu entfernter Kausalverbindung zugunsten des Halters. Eine Sorgfaltspflicht konnte wegen der Entwicklung zwischen dem ersten Unfall, der Staufolge und dem Auffahrunfall nicht entstehen, weil diese Folgen für den Halter des Gaslasters nicht angemessen vorhersehbar waren. Dessen Beitrag zur unfallbegünstigenden Gesamtsituation reicht nicht zur Haftung für später, selbständig entstandende Folgen.


Sonntag, den 02. Mai 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Grenzen der Kausalität gibt es selbst in Mississippi, Clark v. Epco, Inc., 5th Cir. USA, 30. April 2010, http://bit.ly/b9JU1J

Blinden- und Taubendiskriminierung im Kino, State of Arizona v. Harkins Amusement Enterprises, 9th Cir., 30.4.2010, http://bit.ly/bVqmc5

Haager Kindesübereinkunft, Nicolson v. Pappalardo, 1st Cir. USA, 30. April 2010, http://bit.ly/9ufx2G

Schiedsspruch, ultra vires, Bundesluftfahrtrecht bricht Landesrecht, Ventress v. Japan Airlines, 9th Cir., 30.4.2010, http://bit.ly/afROYM

Polizist, Fingerspitzengefühl, Minderjährigkeit, Missbrauch, Klage, Romano v. Young, 3rd Cir. USA, 30. April 2010, http://bit.ly/aupWll



Samstag, den 01. Mai 2010

Freitag, den 30. April 2010

Auslachen erlaubt: Klägerin rutscht, klagt, verliert  

.   Kaum zu fassen sind oft die Anfragen aus Deutschland. Einer will seinen Dorfnachbarn in den USA verklagen, der nächste den Bürgermeister und dann kommt noch jemand, der die Bundesrepublik Deutschland vor das Gericht in den USA zerren will. In Deutschland gäbe es für ihre Fälle kein Recht.

Dass die US-Gerichte nicht für die ganze Welt zuständig sind, wird oft im German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch erklärt. Dass man auch vor dem US-Gericht als Amerikaner bös auf die Nase fallen kann, erklärt das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 26. April 2010 im Fall Lyree Roberson v. AFC Enterprises, Inc., Az.09-2523.

Die Besucherin einer Gaststätte rutschte beim Einsteigen in ihr Fahrzeug auf einem Ölfleck im Parkplatz aus. Den Fleck hatte sie bereits bei ihrer Ankunft bemerkt. Der Fall hatte verheerende Folgen:
[S]he stepped on a wet oil or grease spot with her right foot, slipped, and fell down. When she got up, Lyree had a black, greasy or oily substance on her jacket and dress. As a result of the fall, Lyree claimed she injured her back, head, right leg, right knee, left hip, and left eye.
Dafür verlangte sie vom Restaurant Schadensersatz. Es hätte vom Ölfleck wissen und ihn beseitigen müssen, glaubte sie. Das Gericht wies die Klage ab, und in der Berufung verlor sie erneut. Selbst aufpassen, lautet die Devise.

Die Gerichte ließen die Klägerin nicht einmal den Sachverhalt den Geschworenen vortragen, die oft emotional entscheiden. Die reine rechtliche Würdigung reicht aus, fanden die Gerichte. Unklarheiten des Sachverhalts, für deren Würdigung die Jury anzurufen wäre, gab es nicht.


Freitag, den 30. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Staatsgedenkstätte, erster Verfassungszusatz, Salazar v. Buono, Supreme Court, 28. April 2010, http://bit.ly/9YN4Hx

Franchise und Marke, La Quinta Corporation v. Heartland Properties LLC, 6th Cir., 28.4.2010, http://bit.ly/cErVGe

Kanzlei haftet nicht im Anlagenmandat, Pacific Investment Management Co LLC v. Mayer Brown, 2nd Cir. 28. April 2010, http://bit.ly/906wdm

Nichtunterzeichner der Schiedsklausel mitgebunden? Baker & Taylor Inc. v. Alphcarze.com Corp., 2nd Cir., 28.4.2010, http://bit.ly/baq0wh

Chuck Norris K.O.-Sieg: Außer bei Lebensgefahr Klageverbot, Tracey Garrett v. Chuck Norris, 5th Cir., 28. April 2010, http://bit.ly/9FKgGl

Kochbuch Urheberrechtsverstoß, Markenverletzung und -verwässerung, Lapine v. Seinfeld, 2nd Cir., 28.4.2010, http://bit.ly/ck8D9s


Freitag, den 30. April 2010

Gemüsepampe mit Seinfeld  

.   Wie bringt man Kinder zum Gemüseverzehr, wenn sie kein Grünzeug mögen? Indem man es ihnen unterschmuggelt oder püriert. Diese Idee genießt keinen urheberrechtlichen Schutz.

Kein Wunder, dass Missy Chase Lapine und The Sneaky Chef, Inc. ihre Klage gegen Jerry Seinfeld und seinen Klan verloren, die Seinfelds bunten Abklatsch ihres lehrreichen Kochbuches über Gemüse und Ernährung sowie Püriertricks nach Urheber- und Markenrecht rügte.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks erklärte die Abweisung im Fall Lapine v. Seinfeld, Az. 09-4423, am 28. April 2010 kurz und klar. Allgemein bekannte Konzepte mit einer andersartigen Umsetzung lösen keine Verletzung des Copyright Act aus, bestimmte es.

Auch markenrechtlich gewann Seinfeld. Beide Kochbücher zeigen zwinkernde Frauen mit Möhren. Das Untergericht durfte sich darauf beschränken, die mangelnde Ähnlichkeit der Darstellungen - ohne weitere Prüfung von Verletzungsmerkmalen - festzustellen, erklärt die Berufungsbegründung. Für einen Verwässerungsschutz bestehe erst recht keine Veranlassung, schließt sie.


Donnerstag, den 29. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
2 Urteile im Supreme Court: Stolt-Nielsen SA v. AnimalFeeds Int'l Corp., Merck & Co v Reynolds, 27.4.2010, Decisions Today http://c.star.us

Liefer- u. Produkthaftung falsche Bohrturmschrauben, Chevron USA Inc v. Aker Maritime Inc, 5th Cir., 27.4.2010, http://bit.ly/amZDiO

Falscher Ellbogenersatz + Verschleiß: Produkt- oder Arzthaftung? Primiano v. Howmedica Osteonics, 9th Cir., 27.4.2010, http://bit.ly/cGq8YC

Bestandsschutz im US-Recht, 600 Marshall Entertainment Concepts LLC v. The City of Memphis, 27.4.2010, http://bit.ly/aajYSD


Mittwoch, den 28. April 2010

Geschäftsgeheimnisschutz verjährt!  

JN - Washington.   Fünf Jahre nach Kenntnis von der Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen kann der Betroffene keinen gerichtlichen Schutz mehr geltend machen.

Nach dem Recht von Texas, welches das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks im Fall John P. Gillig and Triple Tee Golf, Inc. v. Nike, Inc., Az. 09-1415, anzuwenden hatte, ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Trade Secrets, durch eine drei-Jahresfrist begrenzt.

Zwar lassen texanische Gerichte die Hemmung der Verjährung zu, wenn Unklarheiten über den Geschäftsgeheimnisinhaber bestehen. Diese Voraussetzungen, so entschied der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC am 20. April 2010, lagen aber nicht vor.

Zwar klagte zunächst tatsächlich Triple Tee rechtzeitig allein; die Klage wurde abgewiesen, da John P. Gillig und nicht Triple Tee der Geschäftsgeheimnisinhaber war. Gillig hätte nach Auffassung des Gerichts aber bei einem gewissenhafterem Vorgehen wissen können, dass er der Geschäftsgeheimnisinhaber ist.


Mittwoch, den 28. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Bundesrecht bricht ausnahmsweise US-Staatsrecht, Rodriguez v. Wet Ink, 10th Cir., 26.4.2010, http://bit.ly/a5FtBK

Kuh im Park, Verwaltungsverfahrensrecht in den USA, Fence Creek Cattle Company v. USFS, 9th Cir., 26.4.2010, http://bit.ly/bMjdm1

Patentverletzung, Medtronic Navigation, Inc. v. Brainlab Medizinische Computersysteme GmbH, CAFC, 26.4.2010, http://bit.ly/cxMD0o

Klagezustellungsfrist und Ausnahme: Counter Terrorist Group US v. New York Magazine, 2nd Cir., 26.4.2010, http://bit.ly/bUznWJ


Mittwoch, den 28. April 2010

Achtung der Menschenrechte als Anspruch  

JN - Washington.   Reflecting on a Transatlantic Relationship That We Want to Have Rather Than What "Is" lautete der Titel der Rede von Dr. Wolfgang Gerhardt, Mitglied des deutschen Bundestags und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Friedrich Naumann Stiftung in Washington, D.C., zu welcher der Leiter der Friedrich Naumann Foundation in Washington, D.C., Claus Gramckow, am 27. April 2010 einlud.

Neben Stellungnahmen zu den aktuellen internationalen Angelegenheiten, wie dem Nahostkonflikt und der immer noch gegenwärtigen Debatte um einen eigenen sicheren israelischen Staat, dem Verhältnis von Europa und Russland sowie der Trennung von Staat und Religion in westlichen Ländern im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern, legte Dr. Gerhardt einen besonderen Schwerpunkt auf die Problematik des Mangels an Menschenrechten insbesondere in China.

Der Redner verdeutlichte, dass aus seiner Sicht China bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Demokratie lebe und begründete dies damit, dass die Menschenrechte dort weiterhin kein Thema seien. Angesichts der fortwährenden Aktualität dieser Problematik und der stetigen Zensur der Presse und des Internet brachte Dr. Gerhardt damit ein höchst brisantes Thema zur Sprache. Entsprechend dem Titel der Rede verlieh er seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich dies in der Zukunft - auch durch den Einfluss und das Einwirken westlicher Staaten auf China - ändern und Menschenrechte künftig ausreichend geachtet werden.

Nicht zu kurz kam ferner die noch immer die westliche Welt beschäftigende Finanzkrise und die juristisch höchst kontrovers diskutierte Frage der Regulierung von Banken durch die jeweiligen Staaten. Gerhardt erörterte, dass aus seiner Sicht der Staat kein besserer Bankier sei und lehnte eine rein staatliche Lösung ab.


Dienstag, den 27. April 2010

Zustellung im US-Recht  

.   Ohne Zustellung gibt es keine Zuständigkeit - und im internationalen Verkehr kann sie Monate dauern.

Die Gefahr einer Fristversäumnis und die Option der Fristverlängerung erörtert das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 26. April 2010 im Urteil zu Counter Terrorist Group US v. New York Magazine, Az. 08-4355.

Im Kern läuft die kurz begründete, leicht lesbare Entscheidung auf zwei Punkte hinaus: Erstens muss ein Kläger ernsthafte Anstrengungen unternehmen, die Zustellung in der 120-Tagesfrist des amerikanischen Bundesprozessrechts zu bewerkstelligen. Zweitens liegt eine Fristverlängerung ganz im Ermessen des Gerichts.


Montag, den 26. April 2010

Spektrum Management im Fokus  

.   Die Öffentlichkeit lädt die National Telecommunications and Information Administration im Wirtschaftsministerium an der Pennsylvania Avenue zu einer Planungsdebatte über die Spektrumsnutzung am 19. Mai 2010 ein. Interessierte setzen sich vornehmlich aus Vertretern der Nutzerbranchen im Telekomsektor zusammen. Sie dürfen vorab Stellungnahmen einreichen, die nach dem Administrative Procedures Act von der Obersten Bundesbehörde vor einer Regulierung zu berücksichtigen sind. Die Einladung steht im Federal Register vom 27. April 2010, Band 75, Heft 79, S. 21602.


Sonntag, den 25. April 2010

Samstag, den 24. April 2010

Nicht in die Höhle des iPod-Löwen  

.   Apple wollte Hersteller von iPod-Wettbewerbern plattklagen und entwickelte rechtswidrig eine Prozessstrategie, die das Unternehmen in Deutschland und Taiwan umsetzte, lautet die Klagebehauptung im Fall In re: Apple, Inc., Az. 09-3689, in dem sich ein Hersteller gegen Apple vor dem US-Gericht in Arkansas wehrt.

Apple schlägt gleich mit einem Antrag auf Verweisung des Prozesses an das Bundesgericht in Kalifornien zurück und ruft nach erlittenem Fehlschlag das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks mit einer außerordentlichen Begehrde an: Mandamus! Das Gericht soll dem United States District Court einen schweren Rechtsirrtum bescheinigen und es zur Verweisung zwingen.

Der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit stellte am 19. April 2010 einen Fehler fest: Der Umstand, dass die Apple-Zentrale in Kalifornien liegt, ist nicht der einzige Umstand, der die dortige Behandlung rechtfertigt. Die behauptete Missbrauchsstrategie muss auch dort von den Juristen entwickelt worden sein. Den Klageansprüchen nach sollte zudem das Recht Kaliforniens zur Anwendung gelangen, nicht das von Arkansas.

Diese und weitere im Beschluss ausgeführten Merkmale hätte das Untergericht prüfen müssen; nur ein Schluss dränge sich dann auf: Dem Verweisungsantrag ist stattzugeben, erklärte das Obergericht.

Materiell gibt die Begründung nichts her. Ob die folgenden Behauptungen stimmen, wird in Kalifornien weiter behandelt:
Apple allegedly engaged Luxpro in abusive litigation in Germany and Taiwan. In addition, through threats of litigation and other pressure, Apple allegedly harmed Luxpro's dealings with companies located in the United States, Singapore, Japan, and elsewhere. Apple did so, Luxpro claims, to "prevent an increased market share among the smaller-ranged manufacturers" of digital music players. Luxpro asserts causes of action for interference with contractual/prospective advantage, tortious interference with contracts, attempted common-law monopolization, commercial disparagement, and a violation of California Business and Professions Code Section 17200.


Freitag, den 23. April 2010

Beweisausforschung in Grenzen  

.   Im US-Prozess soll jede Partei auch bei der anderen Beweise sammeln. Das gehört zum verfahrensvereinfachenden und -beschleunigenden Sinn und Zweck der Discovery.

Fishing Expeditions soll es jedoch nicht geben, und jede außerordentliche Belastung der Gegenseite oder Dritter muss in der Theorie vermieden werden.

Das erstinstanzliche Bundesgericht des Hauptstadtbezirks prüfte am 23. April 2010 im Rahmen einer Zwischenverfügung verschiedene Ausforschungsbeweisanträge. Es wies leicht les- und nachvollziehbar in Sachen A.N.S.W.E.R. et al. v. Norton et al., Az. 05-0071, die Antragstellerin in ihre Grenzen. Die Entscheidung betrifft Dokumente ebenso wie die Vernehmung Dritter.


Freitag, den 23. April 2010

Donnerstag, den 22. April 2010

Aus alter Leier neue Aktion  

.   Befremdlich wirkt die Abmahnsituation in Deutschland aus amerikanischer Sicht schon lange, wie im German American Law Journal häufig im Rechtsvergleich berichtet. Zwar besteht immer die Hoffnung, dass die deutschen Oberstgerichte korrigierend einschreiten - sie haben sich oft dazu fähig gezeigt. Doch kann und sollte nicht jeder Fall vor den BGH oder das Bundesverfassungsgericht. Im Bericht Abmahnrepublik Deutschland I wird am 22. April 2010 Alarm geschlagen und die Bildung einer Allianz angeregt, die mit Musterverfahren dem Untreiben Einhalt bietet. Was Deutschland braucht, sind amerikanische Verhältnisse.


Donnerstag, den 22. April 2010

Werbeauftrag als Spam?  

.   Nestle USA gelang als Beklagter die Verweisung einer Spamklage aus dem einzelstaatlichen Gericht ins Bundesgericht. Dort folgte am 15. April 2010 die Abweisung des einzigen bundesrechtlichen Anspruchs.

Die Klägerin, scheinbar ein Unternehmen aus der Werbebranche, hatte neben Ansprüchen einzelstaatlichen Rechts eine Verletzung der Spamabwehrbestimmungen des bundesrechtlichen CANSPAM-Gesetzes gerügt.

Der United States District Court for the District of Columbia wies diesen Anspruch in Sachen RJ Production Company d/b/a Digimedia v. Nestle USA, Inc. et al., Az. 10-0584, ab. Als Grund nannte er die mangelnde Aktivlegitimation der Klägerin. Sie betreibe keinen Internetzugangsdienst; nur solche Dienste seien aktivlegitimiert. Der CANSPAM Act ermögliche seine Durchsetzung ansonsten nur über das Verbraucherschutzamt des Bundes, der Federal Trade Commission, und über Ämter der Einzelstaaten.

Damit bewegt sich das Gericht im Fahrwasser des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco, das in Sachen Gorden v. Virtumundo, Inc., 575 F.3d 1040 (2009) die Frage der Aktivlegitimation im Hinblick auf Verbraucherrechte geprüft hatte.

Die Entscheidung schließt mit der Rückverweisung der verbleibenden Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht an den DC Superior Court. Die Begründung bleibt bei den Tatsachen und Parteibehauptungen wenig aussagekräftig, doch scheint der Fall eine unglückliche Werbebeziehung zu betreffen.


Donnerstag, den 22. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Perdue v. Kenny A., Erfolgshonorar exzessiv, neue Kriterien, Supreme Court der USA, 21.4.2010, Decisions Today: http://c.star.us/#sct

Jerman v. Carlisle, McNellie, Rini, Kramer & Ulrich LPA, hohe Inkassobürden, Supreme Court, 21.4.2010, Decisions Today: http://bit.ly/chvK9C

Conkright v. Frommert, Betriebspensionsberechnung, Supreme Court der USA, 21.4.2010, Decisions Today: http://c.star.us/#sct

Gillig v. Nike, Inc., Entwendung von Geschäftsgeheimnissen, CAFC, 20.4.2010, http://bit.ly/bLrpq2

Brammer-Hoelter v. Twin Peaks Charter Academy, Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Lehrern, 10th Cir., 21.4.2010, http://bit.ly/bjxBhK


Mittwoch, den 21. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
United States v. Stevens, Verfassung schützt grausame Tiervideos, Verbotsgesetz unwirksam, Supreme Court, 20.4.2010, http://bit.ly/bDCaZO

Estate of Roberto Hevia v. Portrio Corporation, implizierte Urheberrechtslizenz, 1st Cir., 20.4.2010, http://bit.ly/aXRsmW

RJ Production Company v. Nestle USA, INC., Verletzung des CANSPAM-Gesetzes, DCDC, 15. 4. 2010, http://bit.ly/aKIOqa

Pokorny v. Quixtar, Inc., eCommerce-Unternehmen als illegale Pyramide vor Schiedsgericht, 9th Cir., 20.4.2010, http://bit.ly/a07IMf

Luiseno Mission (Rincon) v. Arnold Schwarzenegger, Staat verhandelt bösgläubig mit Indianern, 9th Cir., 20.4.2010, http://bit.ly/cpvhym


Dienstag, den 20. April 2010

Schwarze Liste gegen Piraten  

.   Die Umsetzung der Obama-Direktive gegen Piraten und Aufrührer in Somalien vom 12. April 2010 wird bereits mit einer Verkündung im Bundesanzeiger am 20. April 2010 umgesetzt: Im Federal Register, Band 75, Heft 75, S. 20672-20673: Blocking Property of Certain Persons Contributing to the Conflict in Somalia, verzeichnet das für Finanzblockaden zuständige Office of Foreign Assets Control im Schatzamt eine Liste von natürlichen und juristischen Personen, mit denen jede Finanztransaktion verboten ist.

Dieses OFAC-Verzeichnis ergänzt die zahlreichen anderen schwarzen Listen und Verordnungen des Amts. Für den Handel mit den Verzeichneten ist stets eine besondere Genehmigung erforderlich. Das Verfahren setzt in der Regel eine Abstimmung mit dem Handels-, Außen- und Verteidigungsministerium in Washington sowie gelegentlich mit verschwiegenen Dreibuchstabenämtern dieser Region voraus.


Dienstag, den 20. April 2010

Montag, den 19. April 2010

Ersparnis durch EDiscovery?  

.   Cybercontrols bezeichnet heute die Pläne des Oberrichters im Staat New York als robuste Entwicklung zur Stärkung des elektronischen Ausforschungsbeweisverfahrens. Kosten sollen gesenkt und Verfahren beschleunigt werden: Electronic Discovery in the New York State Courts.

Das amerikanische Beweisbeschaffungsverfahren, Discovery, ist trotz aller Anstrengungen der Gesetz- und Verordnungsgeber teuer und kompliziert geblieben. Elektronisch bedeutet nicht einfach oder schneller.

Wer 500.000 EMails auf ihren Beweiswert hin auswerten muss, setzt natürlich technische Hilfsmittel ein, und doch muss eine Mannschaft teurer Juristen an den Monitoren sitzen. Daran ändert sich wohl nichts.


Sonntag, den 18. April 2010

Reisen in die USA: Direktor gesucht  

.   Das Wirtschaftsministerium folgt der gesetzlichen Vorgabe im Travel Promotion Act of 2009 vom März 2010 und macht sich auf die Suche nach elf Direktoren, die ein privates gemeinnütziges Unternehmen gründen. Sein Ziel lautet nach dem Wunsch des Kongresses, Reiselustige in die USA zu bringen.

Die Touristen sollen alle Staaten und den District of Columbia bereichern. Sonstige Territorien der USA wie Puerto Rico, die Marianen, Guam, Samoa oder die Jungferninseln erwähnt die Bundesanzeiger-Verkündung vom 19. April 2010 nicht.

Das Ministerium beschreibt jedoch die Wunschvorstellungen für die Qualifikationen der Direktoren: Notice of an Opportunity To Serve on the Board of Directors of the Corporation for Travel Promotion, Federal Register, Band 75, Heft 74, S. 20325. Einer soll mit Visen vertraut sein. Lobbyisten und Vertreter ausländischer Staaten sind gesetzlich disqualifiziert.


Sonntag, den 18. April 2010

Samstag, den 17. April 2010

Internetauktionsplattformen und Markenrecht  

JN - Washington.   Die Internetauktionsplattform eBay verletzt weder selbst Markenrechte von Tiffany, wenn ihre Nutzer über eBay gefälschten Tiffany-Schmuck feilbieten, noch haftet eBay wegen einer Beteiligung an der Markenverletzung.

Mit diesem Urteil bestätigte das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk im Fall Tiffany (NJ), Inc. et al. v. eBay, Inc., Az. 08-3947-cv, die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in zwei wesentlichen Punkten. Indes wies es die Berufung der Klägerin zur erneuten Verhandlung und Entscheidung unter Beachtung seiner Auffassung zurück, soweit das erstinstanzliche Gericht eine Verurteilung der Beklagten wegen falscher Werbung abgewiesen hatte.

Die Benutzung der Marke der Klägerin durch die Beklagte sei durch den Fair Use-Grundsatz geschützt, argumentierte der Court of Appeals for the Second Circuit am 1. April 2010. Danach darf eine Marke durch einen Dritten solange zur Identifizierung der Produkte des Markeninhabers benutzt werden, solange es zu keiner Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Zugehörigkeit des Produkts kommt. Das Bundesberufungsgericht lehnte eine Verwechslungsgefahr maßgeblich deshalb ab, weil eBay in der Vergangenheit Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkaufs von Fälschungen der Produkte der Klägerin unternahm, diese technisch stets verbesserte und auch mit der Klägerin zusammenarbeitete.

Die Klägerin konnte das Bundesberufungsgericht auch nicht davon überzeugen, dass die Beklagte Kenntnis von den konkreten Umständen aktueller Rechtsverletzungen der Marke der Klägerin hatte oder diese zumindest hätte haben können. Dies ist aber - ebenso wie im Rahmen der deutschen Störerhaftung - Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten wegen Beteiligung an der Markenverletzung.

In den Entscheidungsgründen findet der Leser zahlreiche Parallelen zu den deutschen Entscheidungen zur Haftung von Internetplattformen. Im Gegensatz zum Rechtsinstitut der Störerhaftung, das eine teilweise sehr weitgehende Haftung des mittelbaren Störers zulässt, grenzt das Bundesberufungsgericht die Haftung des Plattformbetreibers für Rechtsverletzungen auf seiner Plattform deutlich stärker ein. Die Lektüre dieser Entscheidung wird dem haftungsrechtlich interessierten Juristen daher ans Herz gelegt.


Freitag, den 16. April 2010

Geheimnis gelüftet - NDA verpufft  

.   Alles Wertvolle, was nicht offengelegt wird, eignet sich im Prinzip als Geschäftsgeheimnis und kann durch ein NDA geschützt werden. Der Geheimnisschutz in den USA reicht für Trade Secrets sehr weit.

Und ein Non-Disclosure Agreement oder Confidentiality Agreement ist billiger als die Anmeldung eines Patents oder die Eintragung eines Urheberrechts. Über das NDA kann man trotzdem mit dem Geheimnis Geschäfte machen: Beispielsweise kommt in jeden Softwarekundenvertrag die Geheimhaltungsklausel - fertig. Keine Offenlegung des Quellkodes im Urheberrechtsamt und doch perfekter Schutz.

Beliebt ist das NDA beim Vermarkten einer Geschäftsidee. Erst das NDA, dann die Offenlegung lautet der Grundsatz. Das NDA ist unverzichtbar. Die umgekehrte Reihenfolge lässt die Wirkung des NDA verpuffen, wie das Urteil in Take it Away, Inc. v. The Home Depot, Inc., Az. 09-1336, des Bundesberufungsgerichts des ersten US-Bezirks vom 15. April 2010 in einer schönen Schilderung bestätigt.


Freitag, den 16. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Take It Away, Inc. v. Home Depot, Inc., vorzeitiges Offenbaren=>nutzloses NDA =>Fehlschlag, 1st Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/cPmM8t

Blankenship, Jr. v. USA Truck, Verhandlungsbetrug: Vertragsnichtigkeit ex tunc/ab initio, 8th Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/awC1jT

Altheimer&Gray, Wer ist Kanzleipartner im Konkurs? Urteil v. Easterbrook verdient Literaturpreis, 7th Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/bQd1X8

American Booksellers Foundation v. Ted Strickland, Jugendschutz, Meinungsfreiheit, EKommunikation, 6th Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/9luLx1


Donnerstag, den 15. April 2010

Donnerstag, den 15. April 2010

Drahtloskommunikation ohne Morse-Kode?  

.   Anmerkungen der Öffentlichkeit wägt das Bundesnetzamt am 14. April 2010 in seiner Verkündung von Verordnungsänderungen über die Drahtloskommunikation ab.

Neben esoterischen Anwendungen wie 2-Wattsignalen am Zugende erörtert es den Vorschlag Motorolas, die digitale Kennzeichnung von Sendern anstelle einer Ausstrahlung im Morse-Kode zuzulassen.

Die Kommentare aus zahlreichen Anwendungsbereichen der Drahtlosverbindungstechnik werden samt den Erwägungen der Federal Trade Commission im Bundesanzeiger veröffentlicht: Federal Register, Band 75, Heft 71, S. 19340-19345.


Mittwoch, den 14. April 2010

USA: Herausgabe des Domainnamens  

.   Wer das German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch liest, weiß, dass man kaum vom amerikanischen Recht als einer Rechtsordnung sprechen kann, sondern von einem Sammelsurium mit mehr als 55 Rechtsordnungen des Bundes, der Einzelstaaten und sonstiger Territorien mit eigenem Recht.

Domainnamen werden beispielsweise ganz unterschiedliche Rechtsqualitäten in Virginia und in Kalifornien zugesprochen. In Virginia folgt das Recht auf den Domainnamen aus einem Vertrag mit dem Registrar, während kalifornisches Recht von einem Sachenrecht ausgeht, das Qualitäten geistigen Eigentums enthält.

Diese Unterschiede spielten im Domainstreit CRS Recovery, Inc. v. John Laxton, Az. 08-17306, eine bedeutsame Rolle, den das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 6. April 2010 teilweise entschied. Die Urteilsbegründung erläutert detailliert den Weg der Domain rl.com vom ursprünglichen Inhaber über Dritte zu einem gutgläubigen Erwerber.

Je nachdem, welches Recht anwendbar ist, kann eine Klage auf Herausgabe nach Unterschlagungsgrundsätzen erfolgreich sein. Das Urteil erörtert daher vornehmlich die Frage des anwendbaren inneramerikanischen Rechts. Es hält bei den vorliegenden Tatsachen das Recht von Kalifornien für anwendbar.

Bei Streitigkeiten über den Verlust eines Domainnamens ist diese Entscheidung in Zukunft zu berücksichtigen. Sie legt die anwendbaren rechtlichen Spielregeln für Domain Names dar. Das Untergericht muss sie nun auf die Tatsachen anwenden.


Mittwoch, den 14. April 2010

Dienstag, den 13. April 2010

Montag, den 12. April 2010

Mutterseelenallein vor Gericht  

.   Auf eigene Faust kämpfte er bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, verlor, und verlangt nun vom Bundesgericht erster Instanz Satisfaktion in Höhe von $25 Mio. für die Abweisung im Supreme Court, der seiner Meinung zuwider die erste Klage als frivol bezeichnet hatte.

Ohne anwaltlichen Beistand trat er mutterseelenallein vor den Gerichten auf - pro se -, und sein neuester Antrag auf Prozesskostenbefreiung - in forma pauperis - wird wieder genehmigt, die Klage jedoch abgewiesen: Charles Alpine v. President Barack Obama et al., Az. 10-0565.

Das Bundesgericht der Hauptstadt verfasst die Begründung vom 8. April 2010 knapp, doch für den an der Postulationsfähigkeit Interessierten lesenswert. Der Leser erfährt auch, dass die erste Instanz dem höchsten Gericht nicht vorschreiben kann, welche Fälle es annimmt.


Sonntag, den 11. April 2010

Samstag, den 10. April 2010

US-Prozess: Kostenexplosion vermieden  

.   Hire and Fire - ein beliebtes Vorurteil über amerikanisches Arbeitsrecht. In Sachen Daley E. Findley v. Volvo Powertrain North American et al., Az. 08-3509, musste sich der Arbeitgeber gegen eine Kündigungsschutzklage eines entlassenen Arbeiternehmers verteidigen, der durch sein Auslassen eines wichtigen Arbeitsschritts trotz Erinnerungen einen Schaden von über einer Million Dollar verursacht hatte.

Nicht nur stehen dem Hire and Fire-Grundsatz, der längst nicht überall und für alles Personal gilt, verschiedene Verfassungsgebote entgegen - insbesondere die der verbotenen Ungleichbehandlung -, sondern der entlassene Arbeitnehmer kann sich auch mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die Verteidigung löst schnell enorme Kosten aus.

In diesem Fall reichten dem Gericht die Ergebnisse des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, im Frühstadium des Prozesses aus, um die Klage abzuweisen. Die Beweis- und Rechtslage war so klar, dass der Richter vom Bundesgericht für Maryland den Prozess nicht zum noch teureren Stadium der Beurteilung durch die Geschworenen weiterlaufen lassen musste.

Bis zum Summary Judgment am 6. April 2010 mit abschließendem Urteil kann der Arbeitgeber jedoch schon ein paar hundertausend Dollar Anwalts-, Sachverständigen- und Wortprotokollkosten erlitten haben, die ihm nach der American Rule nicht erstattet werden.

Eine kleine Vorstellung von den Kosten eines Gesamtverfahrens vermittelt die Komplexität eines französisch-amerikanischen Auslandsarbeitsstreits, den das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks mit detaillierter Begründung am 9. April 2010 in Sachen Catherine Gaujacq v. EDF Inc., Az. 08-7097, an das Untergericht zur weiteren Prüfung zurückverwies.


Samstag, den 10. April 2010

Freitag, den 09. April 2010

Angebot und Annahme: Vertrag zu viert  

.   Ein Life Settlement ist oft ein komplexer Vertrag. Zunächst existiert eine Lebensver­sicherungs­police mit einem Lebensversicherer. Die Police verkauft der Kunde einem Investoren, meist einem Fonds oder dem Trust eines Fonds. Der Erwerber zeigt mit Zustimmung des Versicherten dem Versicherer die Übertragung an, verpflichtet sich zur Zahlung der Versicherungs­prämien für die Restlaufzeit an den Versicherer und zahlt dem Versicherten den Kaufpreis. Der liegt höher als der Rückkaufwert, den der Versicherer dem Kunden zahlen würde, doch niedriger als der Wert der Police bei Eintritt der Hauptsver­sicherungsbedingung, dem Tod des Versicherten.

In Sachen Senior Settlements, Inc. v. Growth Trust Fund, Az. 08-2647, machte der Versicherte die Abwicklung komplizierter, weil er seine Policen zunächst auf einen von ihm eingerichteten Trust übertrug. Über den Trust verlor er mit der Errichtung jede Verfügungsgewalt, die seinen Trustees, den mitbeklagten Weingarten und Steinmetz, zufiel.

Als der Erwerber dem Trust ein zeitlich beschränktes Angebot vorlegten, erlaubten Weingarten und Steinmetz dem Trust die Annahme erst nach dem Fristlauf.

Doch der Versicherte korrespondierte mit dem Erwerber weiter über Vertragsdetails und gestattete ihm, den Versicherer von der Übertragung zu benachrichtigen.

Nachdem der Erwerber bereits den Versicherer unterrichtet und finanzielle Verfügungen getroffen hatte, die den Trustees jedoch nicht bekannt wurden, zahlte er wie üblich mit der Übermittlung von Schecks an den Trust. Die Trustees lehnten die Annahme jedoch ab, weshalb der Erwerber den Trust, die Trustees und weitere Beteiligte auf Erfüllung durch Einräumung des beneficial Interests an den Policen, also effektiv das Recht auf Erhalt der Versicherungs­summe beim Eintritt der Hauptbedingung, verklagte.

Das Bundesberu­fungsgericht des dritten Bezirks entschied am 8. April 2010 die in den USA selten erörte Fragen von Angebot und Annahme eines Vertrages. Seine lesenswerte Darstellung erörterte die wesentlichen Grundsätze dieser Erstsemesterproblematik einschließlich der Besonderheiten des Vertragsabschlusses durch die Handlungen der Beteiligten.

Im Kern stellt das Gericht fest, dass die Annahme des Erwerberangebots verspätet erfolgte, die verspätete Annahme durch die Trustees ein vom Erwerber nicht angenommenes Gegenangebot darstellte, und ein Vertrag nicht zustande kam, weil alle Beteiligten um drei Ecken korrespondierten - statt eines direkten Austauschs zwischen den Vertragsparteien -, und die als Angebotsannahme geeigneten Handlungen des Erwerbers nicht gegenüber der richtigen Partei, dem Trust, erfolgten und ihr bekannt wurden. Die Zurückweisung der Scheckzahlung war rechtmäßig, weil kein Vertrag zustande gekommen war. Eine Vertragserfüllung kommt daher nicht in Frage.

Warum die Trustees die Annahme der Zahlung verweigerten, ist unklar. Möglicherweise erhielten sie von dritter Seite ein besseres Angebot, oder sie erfuhren von einer ungüstigeren Lebenserwartung des Versicherten, die bei weniger Präienzahlungen eher zur Auszahlung der Versicherungssumme führen können und damit mehr Geld einbringen als der Verkauf der Police. Daraus erklärt sich auch die - in diesem Fall letztlich für die Erwerber nachteilige - Praxis der Fristbindung eines Erwerbsangebotes.

Ohne die Klausel Time is of the Essence im Angebot wäre hier der Vertrag noch wirksam zustande gekommen, da die Erwerberin das Angebot nicht zurückgenommen hatte. Das gilt selbst, wenn das Angebot eine Frist enthalten hätte und eine reasonably verspätete Annahme erfolgt wäre, denn erst die Time is the Essence-Klausel verleiht der Fristbestimmung absolute Wirkung.


Donnerstag, den 08. April 2010

Text wie Telefon: Spamregeln gelten für SMS  

.   Ein Zwischenbeschluss aus Illinois kann eine bundesrechtliche Haftung wegen unerwünschter werblicher SMS-Mitteilungen auslösen.

Das erstinstanzliche Bundesgericht entdeckte die verbraucherfreundliche Haftungsgrundlage im Telephone Consumers Protection Act, 47 USC §227, am 23. März 2010. Der Prozess ist damit nicht abgeschlossen.

Nach der Schlüssigkeitsprüfung wird im Sammelklageverfahren Victor Lozano v. 20th Century Fox et al., Az. 09-cv-6334, weiter verhandelt.


Donnerstag, den 08. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Magoffe v. JLG Industries, keine Produkthaftung nach Produktveränderung, 10th Cir., 7. April 2010, http://bit.ly/9osQz5

Bid for Position v. AOL, Google Adwords nicht auktionspatentverletzend, CAFC, 7. April 2010, http://bit.ly/btdouo

Duran v. Andrew, Aufhebung der Beweisausforschungsverfügung im Verleumdungsprozess, Anwaltsgeheimis, DCDC, 5 Apr 2010, http://bit.ly/bh3bqk

Peter F. Gaito Architecture, LLC v. Simone Development Corp., Architektururheberrecht, 2nd Cir., 7 Apr 2010, http://bit.ly/cXnSTO


Mittwoch, den 07. April 2010

Netzneutralität ohne gesetzliche Grundlage  

.   Dem Netzaufsichtsamt des US-Bundes in Washington fehlt die gesetzliche Ermächtigung, Internetzugangsanbieter zur Netzneutralität zu verpflichten, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 6. April 2010 im Fall Comcast Corporation v. Federal Communications Commission.

Die FCC stützte sich auf eine Generalklausel des Bundesnetzgesetzes, Communications Act of 1934, als es Comcasts Versuch, P2P-Netze zu behindern, eindämmen und allen Anbietern die Netzneutralität vorschreiben wollte.

Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entdeckte materielle und formale Mängel im Vorgehen der FCC gegen den Anbietermissbrauch durch Ungleichbehandlung der Kundenabrufe von Internetangeboten.


Mittwoch, den 07. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
CRS Recovery, Inc. v. John Laxton, Welches Recht auf Domaineigentum anwendbar? 9th Cir., 6. April 2010, http://bit.ly/blWQ4l

Kaboggozamusoke v. Rye Town Hilton Hotel, Prozessauslagerung, Stufenverfügung, Einspruchsfrist, 2nd Cir., 6 April 2010, http://bit.ly/9uu7JV

Comcast Corp. v. FCC, P2P-Sperren durch ISP zulässig, FCC fehlt Ermächtigung f Netzneutralität, DC Cir, 6 Apr 2010, http://bit.ly/9StKzG

Ellen Schaaf v. SmithKline Beecham Corp, im Mutterschaftsurlaub Fehler aufgedeckt, herabgestuft, 11th Cir., 6 Apr 2010, http://bit.ly/dee6RN



Dienstag, den 06. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Hyundai Motor Am. v. National Union Fire Ins., Web-Patenttroll verklagt Autobauer: versichert? 9th Cir., 5. April 2010, http://bit.ly/cENvDm

Justmed, Inc. v. Byce, Quellkode gehört Startup oder Programmierer? Zu spät Anwalt gefragt. 9th Cir., 5. April 2010, http://bit.ly/ahqwCz

Ace American Insurance Co. v. RC2 Corp., US-Ausschluss der Produkthaftungspolice wirksam, 7th Cir., 5. April 2010, http://bit.ly

Romulo Del Prado v. B N Development Co. Inc, verlängerte Urteilsvollstreckbarkeit gg Marcos, 5th Cir., 5. April 2010,
http://bit.ly/9Y2lPe



Dienstag, den 06. April 2010

Wem gehört der Quellkode?  

.   Ein System aus Hardware und Software denken sich zwei Schwager aus, und nach jahrelanger Arbeit ist ihr System fertig. Nachdem ein Programmierer die erste Softwareversion schrieb, entwickelte sie Schwager Byce nahezu völlig neu. Schwager Just gründet eine Gesellschaft, an der auch Byce Aktien hält. Geld gab es keins. Man verteilte Aktien untereinander.

Just kümmerte sich um das Geschäftliche und hielt alles Wichtige im Notizbuch fest. Schwager Byce löschte den Quellkode auf den Rechnern der Gesellschaft kurz vor einer Investorenpräsentation, als er einen erheblichen Unterschied zwischen den ihm und Just und Frau zugewiesenen Anteilen an der Corporation entdeckt.

Die Gesellschaft, JustMed, Inc., verklagte Byce, der den Quellkode mit einem Urheberrechtsvermerk zu seinen Gunsten versehen hatte, nachdem der ihm überlassene Kode noch den Vermerk zugunsten des Unternehmens trug. Wem gehört die Software?

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in Kalifornien prüft zuerst, ob die Klage mit der Forderung auf Herausgabe und Schadensersatz wegen Geschäftsgeheimnisverletzung und Unterschlagung überhaupt vor das Bundesgericht gehört.

Das sind Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht, für die das Bundesgericht nicht zuständig sein muss. Andererseits ist es für Urheberrechtsfragen zuständig, weil die Bundesverfassung die Copyright-Kompetenz dem Bund zuschreibt. Die Würdigung der Forderungen hängt von der Prüfung des Bundesurheberrechts ab, entscheidet der Court of Appeals am 5. April 2010, und daher darf der Prozess im Bundesgericht bleiben.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob Byce zum Personal gehört oder selbständig für JustMed arbeitete. Mustergültig und lesenswert prüft es die Merkmale, die für die eine oder andere Rolle sprechen.

Dabei stützt es sich auch auf den Gedanken, dass ein Softwarehaus einen Programmierer langfristig bindet, während ein softwarefremdes Unternehmen ein kurzlebiges Projekt einem Außenseiter anvertraut, der ein Werk selbständig erstellt und an den Auftraggeber abliefert.

JustMed als Startup wollte die Software erstellen und langfristig mit dem Gesamtsystem weiterentwickeln. Dass Byce zuhause arbeitete und nur gelegentlich beim Unternehmen vorbeischaute, deutet hingegen auf eine Selbständigkeit hin.

Andererseits liegt es in der Natur der Softwareentwicklung, dass sie jederzeit und überall ausgeübt werden kann, erkennt das Gericht. Dieser Faktor ist nicht ausschlaggebend, zumal JustMed Byce manchmal Vorgaben mitteilte, die er berücksichtigte.

Dem Umstand fehlender Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen verleiht das Gericht wenig Gewicht. Für ein neues Kleinunternehmen sei die geldlose Vergütung nicht unüblich. Zudem ist die formalitätenfreie Dokumentierung von Vorgängen im Startup typisch - das erklärt auch das Notizbuch statt gescheiter Verträge und Buchhaltung.

Die Gesamtschau aller Faktoren bewegt das Gericht zur Annahme, dass Byce aus der Urheberrechtsperspektive angestellt und nicht selbständig war. Deshalb gehört der Quellkode dem Unternehmen, bestimmt es in Sachen JustMed, Inc. v. Byce, Az. 07-35861.


Montag, den 05. April 2010

Virus, Domainprobleme führen zu Versäumnisurteil  

.   Gegen ein Versäumnisurteil geht der Kläger im Fall Robinson v. Wix Filtration Corp. LLC et al., Az. 09-1167, mit der Begründung vor, ein Virus und ein Domainproblem habe die Teilnahme seines Rechtsanwalts am gerichtlichen elektronischen Aktenführungssystem verhindert. Deshalb habe er die Frist entschuldbar versäumt.

Das Gericht sendet bei Verfügungen, Beschlüssen, Urteilen und eingehenden Schriftsätzen eine EMailnachricht an die Parteien. Ein Virus verhinderte den Empfang der EMail beim Klägeranwalt.

Als der Virus beseitigt war, lief die Anmeldung des Domainnamens der Kanzlei in North Carolina aus, was die Zustellung von EMail scheitern ließ. Nachdem der Domainname wieder angemeldet war, erschien er auf schwarzen Listen, vermutlich weil der Name unter der Virenlast mit Spam assoziiert wurde. Die gerichtlichen Benachrichtigungen erreichten den Anwalt deshalb immer noch nicht.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks beschloss trotz dieser Umstände am 26. März 2010 mehrheitlich, den Wiedereinsetzungsantrag nach den Bundesprozessregeln 59 und 60 FRCP abzuweisen. Aufgrund des schon vor den EMailproblemen bekannten Terminkalenders für diesen Prozess musste der Anwalt mit weiteren Beschlüssen, Schriftsätzen und Fristverfügungen rechnen.

Der Anwalt habe absichtlich den Kopf in den Sand gesteckt. Ihm wäre die Einsicht in die Gerichtsakte oder eine Rückfrage bei der Gegenseite möglich und zumutbar gewesen, als er die Schwierigkeiten mit dem Empfang von EMail erkannte. Die Mindermeinung sieht die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen als erfüllt an.


Montag, den 05. April 2010

Sonntag, den 04. April 2010

Strafdatenaustausch USA  

.   Im Bundesanzeiger vom 5. April 2010 verkündet das Federal Bureau of Investigation über seine Zweigstelle in West Virginia eine Sachverständigensitzung, zu der es die Öffentlichkeit einlädt. Der Bund und 28 Einzelstaaten der USA haben sich nach den National Crime Prevention and Privacy Compact Act of 1998 zusammengeschlossen, um den Strafdatenaustausch zwischen ihnen für Genehmigungs-, Arbeits- und ähnliche Zwecke zu regulieren.

Der Austausch von Informationen aus Strafregistern soll strafpräventiv und datenschutzfördernd wirken. Interessierte Mitglieder der Öffentlichkeit erhalten am 12. und 13. Mai 2010 bis zu 15 Minuten Sprechzeit für ihre Stellungnahmen: Federal Register, Band 75, Heft 64, S. 17161.


Sonntag, den 04. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
USA v. Mark Russell, PC, Chat, Sex, Bundesstraftat, 48 M. Haft, 30 J Überwachung, DC Cir., 2. April 2010, http://bit.ly/bq5KOo

Companhia Ferroligas v. Applied Indus. Mater., Zuständigkeitsmangel v. US-Gericht im intl. Handel, DCDC, 21. März 2010, http://bit.ly/bSV3Qt

Prunte v. Universal Music Group, Komponist verliert gg Musikvertriebsverlage wg UrhR-Verletzung, DCDC, 29. März 2010, http://bit.ly/bEK3Ft

Todd Latimer v. Roaring Toyz, Inc., implizierte Fotolizenz, Wettbewerbsverl., UrhR, 11th Cir., 2. April 2010, http://bit.ly/bLocAs



Samstag, den 03. April 2010

Datenformat im Gesundheitssektor  

.   Der Patient Safety Act mit der Verordnung Patient Safety Rule der Agency for Healthcare Research and Quality sieht für die USA auf Bundesebene die Einrichtung eines gemeinsamen Datenformats für Patientensicherheitsmeldungen vor. Am 2. April 2010 verkündete das Amt im Bundesanzeiger der USA die Besprechung eines
[F]ramework by which doctors, hospitals, and other healthcare providers may voluntarily report information regarding patient safety events and quality of care. AHRQ develops and maintains the Common Formats to improve the safety and quality of healthcare delivery. AHRQ's Common Formats Version 1.1 includes:
[1] Descriptions of patient safety events and unsafe conditionS to be reported (event descriptions),
[2] Specifications for patient safety aggregate reports and individual event summaries,
[3] Delineation of data elements to be collected for specific types of events,
[4] A user's guide and quick guide, and
[5] Technical specifications for electronic data collection and reporting.
Es lädt die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere Programmentwickler, ein, die Spezifikationen von Version 1.1. des Standards zu erörtern, Federal Register, Band 75, Heft 63, S. 16817.


Samstag, den 03. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Evanston Insurance v. Chargois & Ernster, Anwaltswerbung mit Beklagtenmarke in Domain, VersR, 5th Cir., 1. April 2010, http://bit.ly/dcAkmm

D.D. v. Idant Laboratories, krankes Kind aus künstl Befruchtung: Schadensersatz? 3rd Cir., 1. April 2010, http://bit.ly/9HgZCp

German Sinisterra v. US, letzte Chance nach Todesstrafe, 8th Cir., 1. April 2010, http://bit.ly/94cViD

Azur v. Chase Bank, Bank haftet Kunden nicht für Betrug seines kontoleerräumenden Personals, 3rd Cir., 1. April 2010, http://bit.ly/cM5UHE

Tiffany (NJ) Inc. v. eBay Inc., Mithaftung der Webplattform f Falschwerbung, 2nd Cir., 1. April 2010, http://bit.ly/cWbToA



Freitag, den 02. April 2010

Anwaltswerbung mit Gegnerdomain  

.   Wieder einmal liquidieren Anwälte ihre Kanzlei und haften schließlich persönlich. Ihr Versicherer hatte mit einer Feststellungsklage die Nichteintrittspflicht wegen der Verwendung einer Marke einer beabsichtigten Massenbeklagten in der Werbung der Kanzlei als Domain erstritten, während die Handelskette, die mit durch die Webseitenwerbung generierten Klagen überzogen werden sollte, erst die Haftung und Schadensersatzpflicht der Kanzlei, dann die der Anwälte selbst erstritt.

Die Kanzlei verwandte auf der Werbewebseite einen Teil des Namens der Handelskette und verletzte ihre Markenrechte. Ohne die Liquidation hätte die Kanzlei möglicherweise nur mit ihrem Vermögen gehaftet, danach haften die beiden Partner persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, entschied das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks am 1. April 2010 im Fall Evanston Insurance v. Chargois & Ernster, Az. 09-20261.


Freitag, den 02. April 2010

Franchising und Marken(vor)rechte  

JN - Washington.   Im Fall Pinnacle Pizza Company, Inc. v. Little Caesar Enterprises, Inc., Az. 08-3999, beantragt die Klägerin unter anderem die Löschung der durch die Beklagte im Jahr 2002 eingetragenen Marke Hot-N-Ready. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage vollumfänglich ab und verurteilte die Klägerin - auf die Widerklage der Beklagten hin - wegen Verletzung des Franchise-Vertrages durch die Klägerin. Das Bundesberufungsgericht für den achten Bezirk bestätigte in einem lesenswerten Urteil die Ausgangsentscheidung und wies die Berufung der Klägerin ab.

Die Klägerin ist eine Franchisenehmerin der Beklagten und verkauft in mehreren Franchisefilialen in South Dakota Pizzen. Am 6. Mai 1997 vertrieb die Klägerin erstmalig unter dem Werbeslogan Hot N'Ready ein wöchentliches Pizza-Angebot, womit sie großen Erfolg hatte. Andere Franchisenehmer der Beklagten nutzten und präsentierten dieses Marketing-Konzept daher ebenfalls ab Ende 1997 unter dem Namen Hot-N-Ready. Basierend darauf entwarf die Beklagte 1999 Marketingmaterialien zum Hot-N-Ready-Konzept, die sie ihren Franchisenehmern - auch der Klägerin - zur Verfügung stellte. Im Jahr 2002 ließ die Beklagte die Marke Hot-N-Ready in den USA eintragen und gab als erstes Nutzungsdatum den 6. Mai 1997 an.

Entgegen der Auffassung der Klägerin sah das Bundesberufungsgericht in der Markeneintragung kein betrügerisches Vorgehen. Das Gericht brauchte dabei nicht auf das Institut der Verwirkung, Laches, zurückzugreifen. Es konnte seine Entscheidung bereits mit einer Passage des Franchisevertrages in Kombination mit dem Lanham Act, 15 USC §1055, begründen. Denn nach dem Franchisevertrag der Parteien soll die Beklagte von allen Aktivitäten des Lizenznehmers, die mit dem Firmenansehen des Lizenzgebers verbunden sind, profitieren. Nach 15 USC §1055 kommt die Nutzung einer Marke durch eine verbundene Firma dem Antragsteller der Markeneintragung zu Gute.


Freitag, den 02. April 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
2 Urteile im Supreme Court: Shady Grove Orthopedic Associates, P. A. v. Allstate Ins. Co., Padilla v. Kentucky, 31.3.2010, http://c.star.us/

Vemics, Inc. v. Meade, Auslegung des Vergleichsvertrags, 2nd Cir., 31. März 2010, http://bit.ly/9mmaL5

Duane Reade Inc. v. St. Paul Fire+Marine Insurance Company, Rechtskrafterstreckung, Res Judicata, 2nd Cir., 31.3.2010, http://bit.ly/9T9Agx

Airframe Systems v. Raytheon Co., Rechtskraftserstreckung im Urheberrecht auf Software, 1st Cir., 31. März 2010

Geographic Expeditions v. Estate of Lhotka, Schiedsklauselerzwingung im Bundesgericht, 9th Cir., 31. März 2010


Donnerstag, den 01. April 2010

Neue Rechtsfragen beim Cloud Computing  

.   Datenzentren wurde vor 20 Jahren das baldige Aus angekündigt, doch wirken sie und die alten Verträge genauso wie die Big Iron-Hard- und Software weiter. Der IT-Jurist passt sich an und bearbeitet auch Fragen wie Client-Server-Umgebung, Massensoftware, Winzighardware und Internetvertrieb.

Eine gewaltige Umstellung kommt erst mit dem Cloud Computing: Umweltrecht wird Teil des IT-Rechts.

Bisher bemühten sich schon Themen wie Energiever- und -entsorgung in Datenzentren um zentrale Rollen. Mit der Cloud und dem digitalen Speichern von Daten in der Troposphäre und der Magnetosphäre unter Nutzung meteorologischer Plus- und Minuspole in Wolken sowie unterschiedlicher elektrischer Spannungen zwischen wolkenfreien und wolkenverhangenen Zonen stellen sich neue Herausforderungen nicht nur für Techniker.

Datenwartungsverträge für Up- und Download über Satelliten und Laser, Pflege in der Cloud und unbekannte Ausfall- und Haftungsrisiken sorgen für weiterhin anspruchsvolle Aufgaben für IT-Juristen.

Und was geschieht mit den Daten, wenn es regnet?


Donnerstag, den 01. April 2010

Deutsche Zensur: Geht Google?
 

.   Nach China Deutschland? Deutsche Zensur verunsichert Anbieter von Suchmaschinen, Foren und Handelsplätzen.

Unter den Deckmäntelchen Verbraucherschutz, Jugendschutz oder auch geschichtlicher Zwänge lassen sich Deutsche Eingriffe in die Grundrechte gefallen, die sie kaum mehr als Zensur verspüren.

An ein Impressum haben sie sich so gewöhnt, dass sie es auch im Ausland erwarten und sich gar erstaunt zeigen, wenn dort der Begriff wie das Konzept unbekannt sind und suspekt erscheinen. Gerichte verspüren angesichts der hohen Toleranzschwelle der Deutschen für Zensur keinen Widerstand bei der Ausdehnung der Impressumspflicht weit über den Gesetzeswortlaut hinaus - ebenso wie die Deutschen die Einschränkung der Berichterstattung als Stärkung des Persönlichkeitsrechts hinnehmen.

Anders als die Volksrepublik China geht die Bundesrepublik Deutschland nicht mit dem Holzhammer gegen Internetdienstleister vor. Sie verlangt einer Suchmaschine kaum die vollständige Unterdrückung von Informationen ab - außer bei historischen Fakten oder Verstellungen, über die sich der Deutsche kein eigenes Bild machen soll, oder bei Waren und Leistungen, die der neugierigen Jugend vorenthalten werden sollen.

Vielmehr setzen die deutsche Exekutive, Legislative und Judikative die Internetwirtschaft subtil unter Druck, indem beispielsweise ein altes Konzept des Sachenrechts, die Mitstörerverantwortung, auf Haftungsbeziehungen mit ahnungslosen Dritten erstreckt wird.

Schleichend verbreitet sich die Zensur, und über die giftgasgleiche Haftungsausdehnung wird das Internet aus Deutschland verjagt.


Donnerstag, den 01. April 2010

Impressumspflicht in den USA?  

PM - Washington.   Wer kennt sie nicht, die deutsche Impressumspflicht? Für Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von der Anbieterkennzeichnung, die Betreiber von Webseiten nach § 5 TMG zur Darlegung persönlicher Informationen verpflichtet. Über die Jahre hinweg hat die Regelung zu einer unüberschaubaren Anzahl von Gerichtsentscheidungen geführt. Bis zum BGH wogen die Wellen und veranlassten ihn 2006 zu einer Grundsatzentscheidung: Ein nicht ordnungsgemäß geführtes Impressum sei in jedem Fall eine Wettbewerbsverletzung.

Es scheint, als sei trotz aller Unkenrufe diese Welle in den USA angekommen. Nach heftigen Beschwerden von Verbraucherschutzvereinen, Volksvertretungen und Aktivistenverbänden aus den gesamten USA, wird die Anbieterkennzeichnung künftig auch im US-Kongress zur Debatte stehen.
We can no longer tolerate two-faced impostors who terrorize people's purses and hearts by using an overarching medium of communication like the world wide web.
Es wird sich zeigen, ob die Agitatoren den Kongress auf diese Weise überzeugen können. Nur eins bleibt gewiss: Sollte die Impressungspflicht auch in den USA durchgesetzt werden, bereitet sie das Fundament neuer Klagewellen. Die US-Wikipedia hat hierzu schon einen Artikel veröffentlicht.


Mittwoch, den 31. März 2010

Neues Beweisrecht im Vertraulichkeitsschutz  

PM - Washington.   Die neue RIW ist in Washington eingetroffen. Ein Artikel von Dr. Marius Mann führt in das wichtige Thema Neues Beweisrecht in den USA zum Vertraulichkeitsschutz zwischen Anwalt und beratenem Unternehmen ein; Recht der Internationalen Wirtschaft, März 2010, 56. Der Autor gibt einen lesenswerten Überblick über die neu geschaffene Federal Rule of Evidence 502 des US-amerikanischen Gesetzgebers.

Wie die Federal Rule of Evidence 408, die die Beweisregeln bei Vergleichsverhandlungen im Vorprozessstadium konstatiert und bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit US-Beteiligten sehr nützlich werden kann, wird auch die FRE 502 eine entscheidende Rolle spielen. Besonders der Ausblick über die Wirkungen der neuen US-Regelung im Beweisrecht auf den deutsch-amerikanischen Wirtschafts- und Rechtsverkehr wird auch den deutschen Juristen interessieren.


Mittwoch, den 31. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Jones v. Harris, Berghuis v. Smith, Graham County Soil+Water Conservation Dist. v. US, 3 Urteile Supreme Court, 30.3.2010 http://c.star.us

Xiu Feng Li v. Douglas Hock and SMP Inc., Long Arm Statute, Zuständigkeit, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/afWt6P

E*TRADE Fin. Corp. v. Deutsche Bank AG, Unternehmensverkauf mit Vertragsbruch, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/aM7gnh


Dienstag, den 30. März 2010

Gratis Disclaimer für Fotos auf See  

.   Mandanten und Anwälte können so leicht aneinander vorbei reden. Durch die Klärung von Tatsachen, notfalls durch das Stellen auch dumm scheinender Fragen aus beiden Richtungen, findet man ein gemeinsames Faktenfundament.

Darauf kann der Jurist sein Doktrinen- und Paragrafenwerk bauen. Damit es nicht umfällt und die im Aktenvermerk dokumentierte Rechtswürdigung nicht missverstanden oder -braucht wird, empfehlen sich oft klarstellende Disclaimer, die nicht mit dem Wort Disclaimer beginnen müssen.

Für die Schiffsreise, auf der ein Fotoliebhaber fremde Fotos in einen Vortrag einbinden will und die Benutzung der Bildchen rechtlich absichern will, empfiehlt sich beispielsweise dieser Kurzvermerk: All of this assumes the cruise will remain within U.S. waters and the ship flies the American flag. Outside of the United States, other rules may apply.


Dienstag, den 30. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Anglo-Iberia v. Lodderhose, Staatsimmunität, 2nd Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/ba5VEz

Girts v. Yanai, 3. Strafprozess wg. Mords an selber Gattin, 6th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/ai3SmR

Laughlin v. Nouveau Body+Tan, Erbausschlagg zw Vollstreckungsvereitlung nach Rufschadensklage, 5th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/aWxE4M

Wackman v. Rubsamen, rechtswidriger Eingriff in Erbschaftserwartung uvm, 5th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/bZ0sE5

Mid-Continent Cas. v. American Pride,Verteidigungspflicht d Versicherers Urheberrechtsverstoß, 11. Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/b0wAB3

Cole v. Homier Distributing Company, Vertriebsvertrag am Ende: Rechtsfolgen in den USA, 8th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/9ye9ZK



Montag, den 29. März 2010

Ende des Vertriebsvertrags: Ansprüche  

.   Handelsvertreterrecht schützt bestimmte Vertriebsstrukturen in Europa. In den USA kommt das Ende meist ohne besonderen Schutz des Vertriebsunternehmens. Doch wehrlos sind Handelsvertreter und vergleichbare Unternehmen nicht. Sie machen dem Hersteller zumindest das Leben schwer, bevor der Rechtsfrieden außergerichtlich oder auf dem Wege der Litigation erzielt wird.

In Sachen Cole v. Homier Distributing Company, Az. 09-1725, gab es zwischen den Unternehmen Spannungen, als der Vertrieb von Maschinen über den vereinbarten Laden- und Subunternehmerverkauf hinaus auf Handelsplattformen im Internet ausgedehnt wurde, wofür der Vertriebsvertrag keine Vorkehrungen traf. Dann traten ungüstige Marktentwicklungen hinzu.

Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten US-Bezirks vom 29. März 2010 verzeichnet und erörtert auf lesenswerte Weise die Ansprüche, mit denen ein Hersteller bei der Beendung eines Vertriebsvertrages rechnen muss.

§89(b) HGB gilt in den USA weder direkt noch analog, also lauten die Forderungen auf Entschädigung aus Franchiserecht, wegen Vertragsverletzung, wegen des rechtswidrigen Eingriffs in Vertragsbeziehungen und Geschäftsaussichten oder aufgrund einer fiktiven Kündigung.

Dem Schrecken ohne Ende bleiben die Parteien in diesem Fall noch länger ausgesetzt, denn der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit sendet den Fall nach der Klärung von Rechtsfragen wieder an das Ausgangsgericht. Der US-Prozess ist für seine Langwierigkeit, Unvorhersehbarkeit und hohen Kosten bekannt. Ein Ende mit Schrecken nach dem HGB ist ihm vorzuziehen.


Sonntag, den 28. März 2010

Samstag, den 27. März 2010

Neuregeln für Pharmawerbung  

.   Am 29. März 2010 erscheinen im Bundesanzeiger die neuen Pharmawerbungsvorschriften der Food and Drug Administration, Federal Register, Band 75, Heft 59, S. 15376. Die Öffentlichkeit soll die Bestimmungen kommentieren, bevor sie als Verordnung wirksam werden.

Die proposed Rules setzen die Gebote des Food and Drug Administration Amendments Act of 2007, 21 USC §352(n), zur direkten Kundenwerbung in Fernsehen und Radio um.


Samstag, den 27. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Ungar v. PLO, Staatsimmunität, Versäumnisurteil, Aufhebung, 1st Cir., 24. März 2010, http://bit.ly/co6nwd

SFM Holdings. v. Banc of America, Bankuntreue+Investorenschutz, 11th Cir., 25. März 2010, http://bit.ly/cpO1lb Alle Urteile http://c.star.us

Applera Corp.- Applied Biosystems Group v. Illumina Inc., Patenteigentum und -nichtigkeit, CAFC, 25. März 2010, http://bit.ly/dBE74T

Fleming v. Maxmara USA, Inc., Ungleichbehandlung italienischen u amerikanischen Personals, 2nd Cir., 25. März 2010, http://bit.ly/dz1HJ7


Freitag, den 26. März 2010

Publicity-Recht und SLAPP-Schutz  

JN - Washington.   Das Bundesberufungsgericht für den neunten US-Bezirk musste sich im Fall Paris Hilton v. Hallmark Cards, Az. 08-55443, mit der Frage der Zulässigkeit des Abdrucks des Konterfeis einer Berühmtheit zusammen mit einer Markenphrase auf einer Geburtstagsgrußkarte beschäftigen.

Die Beklagte produzierte und vertrieb eine Geburtstagsgrußkarte, die sie auf der ersten Seite mit Paris' First Day as a Waitress überschrieb und eine Kellnerin mit einem Comic-Körper und einem übergroßem Foto von dem Kopf der Klägerin - die in einer Folge ihrer Fernsehserie The Simple Life ebenfalls als Kellnerin arbeitete - abbildete.

In dieser Abbildung spricht die Kellnerin mit einem Kunden und sagt unter anderem: That`s hot. Die Klägerin benutzt die Phrase that`s hot häufig in ihrer Fernsehserie und hatte sie als Bundesmarke registriert.

Gegen den Vertrieb dieser Karte klagte Hilton im Bundesstaat Kalifornien. Dabei stützte sie sich zum einen auf die unerlaubte Verwendung ihrer Marke that's hot, zum anderen sah sie sich in ihrem Right of Publicity verletzt. Dieses Recht umfasst das Recht einer Person, die kommerzielle Verwendung ihres Namens, ihrer Darstellung, ihres Abbildes und anderer prägender Aspekte von der eigenen Identität selbst zu bestimmen.

Die Beklagte beantragte Klageabweisung und stellte zudem einen Antrag nach dem kalifornischen Anti-SLAPP-Gesetz; siehe dazu ausführlich C. Kochinke, SLAPP-Schutz wirkt nur im Inland, 5. Dezember 2009.

Das Ausgangsgericht wies die Klage zugunsten der Beklagten bezüglich der Markenverwendung ab und den Antrag der Beklagten nach dem Anti-SLAPP Gesetz zurück. Im Übrigen gab es der Klage statt. Die Beklagte legte, soweit sie in der ersten Instanz unterlag, Berufung ein, die das Bundesberufungsgericht im Hinblick auf die Verletzung des Right of Publicity zur weiteren Verhandlung unter Berücksichtigung der Auffassung des Bundesberufungsgerichts mangels Zuständigkeit zurückverwies und die Ablehnung des Anti-SLAPP-Antrags durch das Ausgangsgericht bestätigte.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit kam zu dem Schluss, dass es sich entgegen der Auffassung der Klägerin bei der Karte um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handele, das der Meinungs- und Pressefreiheit im ersten Verfassungszusatz unterfällt.

Daher sei die Verletzung des Right of Publicity gerechtfertigt. Dies begründete das Bundesberufungsgericht insbesondere damit, dass es sich entsprechend den Richtlinien, die das oberste kalifornische Gericht zur Bestimmung einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse in unterschiedlichen Entscheidungen aufgestellt hat, bei der Klägerin um eine Person des öffentlichen Interesses handele.

Die Geburtstagsgrußkarte betreffe keine persönlichen Details aus ihrem Leben, sondern nur ihre eingetragene Marke sowie die Klägerin als öffentliche Person und dementsprechend das, was die Leute an der Klägerin interessant finden. Das Right of Publicity müsse dahinter zurücktreten.


Freitag, den 26. März 2010

Donnerstag, den 25. März 2010

Denunzierende Webseite und Markenverstoß  

.   Die Inhaber von cybertriallawyer.com und cybertriallawyer-sucks.com streiten vor dem Bundesgericht und dem einzelstaatlichen Gericht. Der Anwalt klagte zuerst im Staatsgericht wegen Diffamierung durch die zweite Webseite und der Verletzung seiner einzelstaatlich eingetragenen Marke. Der Gegner klagte im Bundesgericht auf Feststellung seiner Nichthaftung.

Das Bundesgericht wies die Klage ab. Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestätigte das Nichteinmischungsergebnis am 24. März 2010: Bei Feststellungsklagen sollten die Bundesgerichte den einzelstaatlichen den Vortritt lassen und ein impliziertes Forum Shopping unterbinden.

Die Mindermeinung sieht in dieser Auffassung hingegen ein verzichtbares Wühlen in der Schatzkiste von Enthaltungsdoktrinen. Der Fall Riley v. Dozier Internet Law, PC et al., Az. 09-1044, gehöre vor den Federal Court, zumal der einzelstaatlichen Klage ein Anspruch nach dem bundesrechtlichen Lanham Act-Markengesetz innewohne.


Donnerstag, den 25. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Paris Hilton v. Hallmark Cards, Berühmtheit auf Grußkarte, 9th Cir., 23. März 2010, http://bit.ly/aqCjUp

Poindexter v. Warner/Chappell Music, Inc., Musikurheberrechtsverletzung, 2nd Cir., 23. März 2010, http://bit.ly/bjsrtl

Mountain Bird Inc. v. Goodrich Corporation, Schadensersatzbegrenzung, 10th Cir., 23. März 2010, http://bit.ly/bPIemY

In Re: Refco, Inc., D+O Vers-Schutz erlischt für alle, wenn ein Dir. Kenntnis v. Fehler hat, 2nd Cir., 23. März 2010, http://bit.ly/beTrnn

In re Eugenia VI Venture Holdings, Ltd., Kreditvertrag, Treuebruch, 2nd Cir., 23. März 2010, http://bit.ly/9RemIR

United States Aid Funds, Inc. v. Espinosa, Insolvenz, US Supreme Court, 23. März 2010, http://bit.ly/be6b3A
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Mittwoch, den 24. März 2010

Beweiskraft von Umfragen im US-Prozess  

PM - Washington.   In der Sache DeKoven et al. v. Plaza Associates, Az. 05 C 5865, befasste sich das Bundesberufungsgericht für den siebten US-Bezirk am 17. März 2010 mit den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Umfragen, die als zulässiges Beweismittel dienen sollen.

Dem Urteil liegen zwei Class Actions wegen der Verletzung des Bundesinkassogesetzes zu Grunde, in denen die Berufungskläger die Ungenauigkeit von Mahnschreiben rügen. Dabei stützen sich die Kläger auf den Fair Debt Collection Practices Act, 15 USC §1692-1692p.

Die Kläger erhielten vom Inkassounternehmen mehrere Mahnungen. Sie boten den Schuldnern eine Zahlungssumme an, die deutlich unter der Forderung lag. Das Angebot war jedoch auf eine Frist von 35 Tagen begrenzt. Die Kläger behaupteten, der Wortlaut sei missverständlich; viele Empfänger verstünden die Schreiben als letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung, bevor es zu einem Prozess käme.

Um ihre Position zu untermauern, befragten Sachverständige der Klägerseite 160 Personen, wie diese die Mahnschreiben verstünden, und teilten sie in zwei Gruppen auf; eine wurde zu dem Originalschreiben befragt, die andere als Kontrollgruppe zu einem modifizierten Mahnschreiben, in dem die Frist nicht erwähnt wurde.

Unter Berufung auf die Federal Rule of Evidence 702, lehnte das erstinstanzliche Gericht das Survey als unzulässiges Beweismittel ab.
The members of the control group may well have been confused by the omission from the cropped letter of any reference to a deadline.
Hierauf bezieht sich auch das Bundesberufungsgericht für den siebten US-Bezirk, das die Umfrage als nutzlos abweist und die Berufung ablehnt.
The plaintiffs contend that Plaza Associates should have deleted the "valid for" paragraph. To prove this they conducted a survey. The survey, if it proves anything[…], proves the opposite of their claim.


Dienstag, den 23. März 2010

Dienstag, den 23. März 2010

US-Strafverfolger nutzen soziale Netzwerke  

AK - Passau.   Laut einer aktuellen Heise-Meldung nutzen US-Strafverfolger soziale Netzwerke für verdeckte Ermittlungen. Das US-Justizministerium bezeichnet das Web 2.0 als wertvolle Quelle zur Sammlung von Informationen über Computerstraftaten.

So geht aus Dokumenten der US-Strafverfolger hervor, dass diese sowie Finanzbeamte Dienste wie Facebook, MySpace oder Twitter für ihre Arbeit aktiv einsetzen, um Mitglieder dieser Netzwerke verdeckt auszuspähen. Aus den von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation erstrittenen amtlichen Unterlagen ergeben sich keine klaren Grenzen für die Polizeiarbeit in sozialen Netzwerken.

Hinzu kommt, dass soziale Netzwerke wie MySpace nach eigenen Angaben Informationen über die eigenen Nutzer unbegrenzt aufbewahren und selbst Daten gelöschter Profile noch lange vorhalten. Zudem zeigen sich die Betreiber sozialer Netzwerke mit Ermittlungsbehörden ungeahnt kooperationswillig.

Fraglich ist, ob es auch in Deutschland zu einer solchen Ausweitung der Ermittlungen kommen kann und welche weiteren Gefahren das leichtfertige Veröffentlichen von Informationen in sozialen Netzwerken birgt.

Diese und weitere Fragen werden Teil des 5. Internationalen ReH..Mo-Symposium am 29. und 30. April 2010 in Passau sein, dass von der Forschungsstelle für Rechtsfragen der Hochschul- und Verwaltungsmodernisierung ausgerichtet wird. Bei der zweitägigen Veranstaltung mit dem Motto Bürgerrechte nach der digitalen Revolution - Freiheit, Sicherheit, Gleichgültigkeit? werden über 100 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erwartet. Unter anderem referieren Mag. Johann Maier, Abgeordneter zum Nationalrat und Vorsitzender des österreichischen Datenschutzrates, Salzburg, der renommierte Rechtsinformatiker Dr. Roland Vogl, Stanford University, Kalifornien, der Web 2.0-Spezialist Rechtsanwalt Dr. Jan Dirk Roggenkamp, der IT-Sicherheitsexperte Tobias Schrödel von T-Systems, München, sowie der Justiziar der VZ Gruppe Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schenk, Berlin.

Interessenten, die nicht vor Ort teilnehmen können, wird die Möglichkeit gegeben, sich interaktiv an einer Podiumsdiskussion zu beteiligen und Fragen via Twitter zu übermitteln. Aktuelle Hintergründe, spannende Beiträge und Neuigkeiten zu dem Symposium gibt es auch im Web und bei Twitter.


Dienstag, den 23. März 2010

Montag, den 22. März 2010

Historisch, dramatisch, ohne Weltuntergang  

.   Die allgemeine Krankenversicherungspflicht liegt als dicker Band im Kongress. Gestern nacht entschied sich das Repräsentantenhaus dafür und ignorierte die Unkenrufe.

Todesausschüsse hatte Sarah Palin aus Alaska angekündigt. Andere Republikaner sahen Strafen Gottes und fast den Weltuntergang in der Zukunft der Nation. Die Nation würde zerbrechen. Obama schwöre eine Diktatur herbei.

Heute morgen sah die Welt noch heil aus. Schwarze Wolken über der Hauptstadt brachten ein Gewitter, keinen Weltuntergang. Death Panels wurden nicht eingerichtet.

Doch die donnernden Drohungen hören nicht auf. Abgeordnete und Gouverneure schwören, die Krankenversicherungspflicht als verfassungswidrig an den Pranger zu schlagen. Demokratische Einsicht und Eintracht sind nicht zu verspüren.


Montag, den 22. März 2010

Verschärfte Sicherheitsbestimmungen im Bundesgerichtsgebäude  

PM - Washington   Ab dem 5. April 2010 herrschen verschärfte Sicherheitsbestimmungen im Bundesgerichtsgebäude. Besuchern ist es zukünftig untersagt, Getränkeflaschen, Sprühdosen und/oder Geltuben mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml im Gebäude mit sich zu führen. Erlaubt sind bis zu drei Behältnisse.

Die Gerichtssicherheitsleitung - Lead Court Security Officers - behält sich jedoch weiterhin das Recht vor, in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen. Gerichtsbedienstete und Juroren sind von der neuen Regelung ausgenommen.


Montag, den 22. März 2010

Gesetzgeber beschließen Krankenversicherungspflicht  

.   Die allgemeine Krankenversicherungspflicht wird in den USA Gesetz. Heftige Anfeindungen verunsicherten die Mehrheit des Kongresses und Präsident Obama. Aufblähung des Staatsapparats, Machtusurpation des Bundes, gar unamerikanischer Sozialismus lauteten die Vorwürfe. Die Abstimmung im Repräsentantenhaus hat historische Bedeutung.

Einige Bestimmungen werden bald in Kraft treten: Krankenversicherungen können niemanden ausstoßen, nur weil er krank wird. Der Beitritt zu einer Krankenversicherung darf nicht wegen bestehender Krankheit versagt werden. Eltern werden ihre Kinder bis zum Alter von 26 Jahren mitversichern dürfen.

Der Gesetzesentwurf passierte kurz vor Mitternacht am 21. März 2010 die Hürden im Repräsentantenhaus, House of Representatives, des Kongresses in Washington. Sarah Palin-Anhänger erwarten die baldige Einrichtung von Death Panels.


Sonntag, den 21. März 2010

Samstag, den 20. März 2010

Schlechter Deal  

HS-Washington.   Die prozessuale Verständigung auf ein bestimmtes Strafmaß, sogenannter Deal, entfaltet zwischen Ankläger, Gericht und dem Angeklagten bindende Wirkung. In der Regel gewinnt der Angeklagte hierdurch für das Nichtstellen von Beweisanträgen oder indem er sich schuldig bekennt, eine signifikante Strafmaßreduzierung oder es werden gewisse Anklagepunkte fallen gelassen.

In dem Verfahren United States of America v. Calvin Williams, Az. 09-1100, bestätigte das Bundesberufungsgericht für den achten US-Bezirk am 19. März 2010 das erstinstanzliche Urteil. Das Ausgangsgericht hatte das Verlangen des zu 144 Monaten Haft verurteilten Drogendealers nach Strafmaßreduzierung abgelehnt.

Aufgrund des nach Rule 11 (c)(1)(C) der Federal Rules of Criminal Procedure abgeschlossenen Deals wurde die Strafe im Jahr 2004 etwa 10% unter dem von den Richtlinien zur Strafzumessung, Sentencing Guidelines, festgelegten Mindestmaß festgesetzt. 2007 wurden diese Richtlinien jedoch dahingehend geändert, dass die aktuelle Mindeststrafe sogar noch unter der durch den damaligen Deal festgesetzten Mindeststrafe liegt.

Zwar kann nach 18 USC §3582(c)(2) das durch Urteil festgesetzte Strafmaß im Nachhinein verringert werden, wenn sich die Sentencing Guidelines ändern. Das half Williams im vorliegenden Verfahren jedoch nicht, da seine Strafe gerade nicht auf der unmittelbaren Anwendung der Richtlinien, sondern auf dem für alle Beteiligten verbindlichen Deal basierte.

Weiterführende Besonderheiten zur Strafzumessung im US-Prozess sind unter amrecht.com zusammengestellt.


Freitag, den 19. März 2010

Freitag, den 19. März 2010

Donnerstag, den 18. März 2010

Vertragsschluss per E-Mail  

PM - Washington.   In der Entscheidung California Sun Tanning USA, Inc. v. Electric Beach, Inc. et al., Az. 08-4843, vom 11. März 2010 befasste sich das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk mit der Frage, wie ein Vertrag im elektronischen Schriftverkehr zustande kommt.

Kläger und Beklagter hatten einen Franchise-Vertrag über ein Sonnenstudio geschlossen. Jahre später kam heraus, dass der Eigentümer des Unternehmens Electric Beach unrichtige Angaben über sein Einkommen machte und eine niedrigere Kommissionsgebühr als mit dem Kläger vereinbart entrichtete. Aus diesem Grunde bestand die Klägerin California Beach darauf, dem Beklagten das Sonnenstudio abzukaufen und den Franchise-Vertrag aufzulösen. Die Verkaufsverhandlungen fanden per E-Mail statt, ohne dass je eine abschließende schriftliche Übereinkunft getroffen wurde.

Das Gericht beruft sich zunächst auf die Entscheidung Channel Home Ctrs. v. Grossman et al., 795 F.2d 291, 289-99, und hält weiter an dem Grundsatz für Vertragsschlüsse unter dem Recht des Staates Pennsylvania fest:
The test for enforceability of an agreement is whether both parties have manifested an intention to be bound by its terms and whether the terms are sufficiently definite to be specifically enforced.
Nach dem Gericht sei der objektive Erklärungswert der Parteien entscheidend; der tatsächliche Wille spiele nur eine Nebenrolle. Es sei außerdem unerheblich, ob sie eine schriftliche Übereinkunft über ihre Vertragsbeziehung führten. Auch ein schriftlich nicht verfasster Vertrag sei daher rechtsbeständig, wenn Konsens über dessen Inhalt besteht.

Unter Heranziehung dieser Grundsätze entschied das Gericht zu Gunsten des Beklagten. Es lehnte die Berufung ab und bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung.

Da die Klage als Leistungsklage auf specific Performance nach Equity-Recht beurteilt wird, ist es nicht verwunderlich, dass in der Entscheidung das Schriftformerfordernis nach dem Statute of Frauds nicht angesprochen wird. Nach diesem reichen getrennte Schriftstücke aus, um einen schriftlichen Vertrag zu bilden.


Mittwoch, den 17. März 2010

Piraterie von Satellitenfernsehen  

JN - Washington.   Nach dem Urteil des Bundesberufungsgerichts für den siebten US-Bezirk im Fall Russian Media Group, LLC, v. Cable America, Inc. and Shai Harmelech et al., Az. 09-1554 & 09-2903, verstößt das Erschleichen und das entgeltliche Weiterverbreiten von Satellitenfernsehen gegen den Illinois Cable Piracy Act, Sect. 720 III Comp. Stat. §5/16-18, und kann untersagt werden.

Die von Shai Harmelech kontrollierte Cable America, Inc. gab gegenüber zwei Satellitenfernsehanbietern vor, lediglich ein einzelner Endkunde zu sein und erhielt dadurch Einzelabonnements für russisch-sprachiges Satellitenfernsehen. Diese Einzelabonnements nutzte die Beklagte, um die russisch-sprachigen Fernsehprogramme an Endkunden in 20 Immobilien gegen ein monatliches Entgelt von $25 bis 30 weiterzuvertreiben, ohne die Satellitenfernsehanbieter davon zu unterrichten oder sie finanziell zu beteiligen. Die Klägerin, die auf legalem Weg russisch-sprachiges Fernsehen in den gleichen Gebäuden wie die Beklagten gegen ein monatliches Entgelt von $39,99 an Endkunden vertrieb, und deren Kunden die Beklagten mit dem Hinweis auf geringere Entgelte abwarb, ging gegen dieses Verhalten gerichtlich vor.

Das erstinstanzliche Gericht verbot in einer vorläufigen Verfügung wegen des Verstoßes gegen den Illinois Cable Piracy Act jegliches - auch künftig legales - Weiterverbreiten und die Übermittlung von Fernsehprogrammen in russischer Sprache sowie das Fortsetzen dieses Verhaltens. Weiter ordnete es an, dass die Beklagten und alle anderen durch sie kontrollierten Unternehmen sämtliche Empfänger, die dazu dienen, russisch-sprachiges Fernsehen zu verbreiten oder zu übermitteln, abschalten müssen.

Die Beklagten stellten zunächst einen Eilantrag auf Abänderung der Verfügung, den das erstinstanzliche Gericht ablehnte. Anschließend legten die Beklagten gegen die Verfügung und die Ablehnung Berufung ein, mit der wesentlichen Begründung, dass das Verbot zu umfassend sei. In der Folgezeit hielten sich die Beklagten aber nicht an die Anordnungen in der Verfügung. Das erstinstanzliche Gericht ermächtigte daher die Klägerin, die Empfänger der Beklagten selbst abzuschalten.

Das Bundesberufungsgericht bestätigte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts vollumfänglich und wies die Argumentation der Beklagten zurück: Das erstinstanzliche Gericht habe durch den Verbotsumfang in der Verfügung seinen Ermessensspielraum nicht missbraucht. Vielmehr sei die Verfügung im Hinblick auf die massiven Beweise für das Fehlverhalten der Beklagten angemessen. Denn eine Verfügung soll nach dem Urteil des Bundesberufungsgerichts im siebten US-Bezirk im Fall PepsiCo, Inc. v. Redmond, 54 F.3d 1262, 1272 immer so umfassend sein, dass sie auch effektiv weitere Verletzungen verhindert. Weil die Beklagten durch ihr hartnäckiges Verhalten bereits gezeigt hätten, dass allein das Verbot des gesetzeswidrigen Verhaltens die Klägerin nicht effektiv schützen würde, durfte das erstinstanzliche Gericht nach Auffassung des Berufungsgerichts den Beklagten auch künftige gesetzeskonforme Weiterverbreitungen von Satelittenfernsehen in russischer Sprache verbieten.


Mittwoch, den 17. März 2010

Dienstag, den 16. März 2010

Keinen doppelten Schadensersatz  

.   Plausibel, humorvoll formuliert und lehrreich verfasst ist die Urteilsbegründung in einem Vertragsrechtsfall vom 16. März 2010: Blair-Naughton LLC v. Diner Concepts, Inc., Az. 09-3019.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks überprüft die untergerichtliche Reduzierung des von den Geschworenen zugesprochenen Schadensersatzes. Seine Analyse zeigt die Spekulation und Vermutungen auf, die ein Gericht bei der rechtlichen Nachprüfung eines Jury-Spruches anstellen muss.

Beide Instanzen sind sich einig, dass die Geschworenen bei der Lieferung eines Steakhouse-Diners nicht Schadensersatz aus Nichterfüllung und aus Gewährleistung so kumulieren durften, dass er den Wert des modularen Gebäudes übersteigt.

Das Urteil illustriert die anwendbaren Grundsätze des Vertrags- und Gewährleistungsrechts in den USA in einem lehrbuchgeeigneten Stil.


Montag, den 15. März 2010

Kartell der Wahlgerätehersteller  

.   Die Verschmelzung von zwei dominierenden Unternehmen im Bereich elektronischer Wahlanlagen führt am 15. März 2010 zur Verkündung einer Kartellklage im amerikanischen Bundesanzeiger, Federal Register, Band 75, Heft 49, S. 12256.

Nach dem Erlass des Help America Vote Act durch den Bundesgesetzgeber entstand ein Riesenmarkt, der von den Einzelstaaten als Kunden beherrscht wird, die unterschiedliche technische und rechtliche Anforderungen an Hersteller stellen und einen gesunden Wettbewerb erlauben.

Das Bundesjustizministerium als Kartellamt hält die Verschmelzung für bedenklich und hat bereits einen Vergleich ausgehandelt, der mit der neuen Ankündigung unter dem Titel United States, et al. v. Election Systems and Software, Inc.; Proposed Final Judgment and Competitive Impact Statement der Öffentlichkeit zur Kommentierung in den nächsten 60 Tagen bekannt gegeben wird.


Sonntag, den 14. März 2010

Samstag, den 13. März 2010

Lobby auf Staatsebene unter Zeitdruck  

.   In den Volksvertretungen der Einzelstaaten muss sich die Lobby beeilen. Meist arbeiten sie von Januar bis März; anschließend schmieden sie kaum neue Gesetze.

In den Einzelstaaten, nicht im Bund der USA, wird das Vertragsrecht gestaltet, die Alkoholsteuer, das Verkehrsrecht, das Familienrecht oder die Todesstrafe. Also eine Menge Arbeit für Gesetzgeber und externe Sachverständige unter zeitlichem Hochdruck.

Die Washington Post berichtet von einer Lobby im Staat Maryland, der es gelang, die Schnapssteuer auf dem Niveau von 1955 zu halten.


Samstag, den 13. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Urteile aus den Bundesgerichten
Malik v. Continental Airlines, Gepäckverlust und unvereinbarter, wirksamer Haftungsausschluss, 5th Cir., 11. März 2010,http://bit.ly/bRt8g3

Under Seal v. Under Seal, Verschlusssache, Link geht noch nicht, 4th Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/cX3B6w

Coyote Publishing v. Miller, Ode auf Prostitution + Verfassung, 9th Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/cJVDxj

California Sun Tanning USA v. Elec Beach, Vergleichsvertrag durch EMails, 3rd Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/dpzYYy

Maharam v. Patterson, Voraussetzungen, Beweise, Befangenheit in Urheberrechtsverletzungsklage, 2nd Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/cMl4rW

Laboratory Corp. of Am. Holdgs v. Metabolite Laboratories, Patentlizenzvertrag kein Bundesrecht, CAFC, 11. März 2010, http://bit.ly/9SEFax

I4I v. Microsoft [order], I4I v. Microsoft [reissued], CAFC, 10. März 2010, bei Decisions Today http://c.star.us


Freitag, den 12. März 2010

Strafzumessung im US-Prozess  

HS - Washington.   Ist der Angeklagte mehrerer Verstöße schuldig, werden in den USA die Einzelstrafen grundsätzlich addiert. So kann es anders als in Deutschland zu Strafen kommen, die deutlich höher als die menschliche Lebenserwartung ausfallen. Das Additionsprinzip gilt jedoch nicht uneingeschränkt.

In dem Verfahren United States of America v. Lee Almany, Az. 08-6027, wies das Bundesberufungsgericht für den sechsten US-Bezirk am 10. März 2010 das Verfahren wegen fehlerhafter Strafzumessung an die Eingangsinstanz zurück. Diese hatte Almany wegen des Besitzes von mindestens fünf Kilogramm Kokain mit Verkaufsabsicht und im Zusammenhang damit wegen Besitzes einer Schusswaffe zu zehn und fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Gericht sah sich hierzu gezwungen, da beide Einzelstrafen die verbindlichen Mindeststrafen für die Taten darstellten. Allerdings hatte das Gericht übersehen, dass der Waffenbesitz nach 18 USC §924(c)(1)(A) dann nicht mit der Mindeststrafe von fünf Jahren geahndet werden muss und insoweit Ermessensspielraum besteht, wenn daneben noch eine höhere Mindeststrafe verhängt wird.


Donnerstag, den 11. März 2010

Donnerstag, den 11. März 2010

Zahlungsansprüche ohne Gewerbeschein  

PM - Washington.   Nach deutschem Recht muss jeder Gewerbetreibende eine Anzeige über die Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit abgeben. Zwar gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, bestimmte Tätigkeiten bedürfen aber dennoch einer Genehmigung. Wird der Betreibende gleichwohl tätig, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die die §§143 ff. GewO regeln.

Das bedeutet aber nicht, dass vertragliche Ansprüche zwischen den Parteien nach §134 BGB nichtig sind. Auch wenn ein Gewerbetreibender eine Leistung ohne die entsprechende Erlaubnis erbringt, ist das Rechtsgeschäft daher gültig und der Anspruch auf Gegenleistung besteht weiterhin fort.

Das sieht das Recht von Michigan anders, wie das US-Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk entschied. In dem knappen, doch lesenswerten Urteil Another Step Forward v. State Farm Mut. Auto. Ins. Co., Az. 09-1551, erörtert es die Frage, ob nur gültig lizensierte Pflegedienstleistungen einen Vergütungsanspruch begründen können. Da dem Berufungskläger die erforderliche Genehmigung fehlte, verneinte es den Anspruch.


Mittwoch, den 10. März 2010

Streit um Museums- und Stiftungsplan  

.   Selten erfährt die Öffentlichkeit von der komplexen Natur einer Museumsgründung und den damit verbundenen Stiftungs- und Vertragsangelegenheiten. Andererseits folgen die rechtlichen Aufgaben recht normalen Pfaden, und selbst die Kosten lassen sich im Rahmen halten.

Hinter den rechtlichen Konstrukten stehen allerdings Menschen, und damit oft Eitelkeit, Gier und Emotion. Sie können zum Streit führen.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks bearbeitet gerade einen solchen Fall und legte am 9. März 2010 drei Entscheidungen in Sachen Armenian Assembly of America, Inc. et al. v. Cafesijian et al., Az. 08-2555, mit einer ausführlichen Erklärung und Begründung vor, die für Juristen wie Gründer lehrreich sind und auch Neugierige befriedigen.


Mittwoch, den 10. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Harald Schmidt v. Citibank (South Dakota) N.A., Schiedsspruchbestätigung, 4th Cir., 9. März 2010, http://bit.ly/c4DEcH

Morris v. Zickefoose, doppelte Haftgutschrift, 3rd Cir., 9. März 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/101426np.pdf

US v. Brown, Strafrecht: erfundenes Konto beim Schatzamt, DCDC, 5. März 2010, http://bit.ly/afWiQn

Siemens AG v. Seagate Tech., Patentunwirksamkeit, CAFC, 9. März 2010, http://bit.ly/cga6Eo

George's, Inc. v. Allianz Global Risks US Ins., Deckungsschutzausschluss, 8th Cir., 9. März 2010, http://bit.ly/b0cO6w


Dienstag, den 09. März 2010

Streit um die Zuständigkeit  

HS - Washington.   In den USA muss man mitunter damit rechnen, in einem Bundestaat verklagt zu werden, in dem man noch nie zuvor gewesen ist. Nach dem Prozessrecht der Einzelstaaten ist dies nach deren long-arm statutes möglich.

Die long-arm statutes bilden ein Zusammenspiel mit dem 14. Verfassungszusatz zur Bundesverfassung, nach dem eine Person aus rechtsstaatlicher Sicht nicht befürchten soll, in einem Einzelstaat verklagt zu werden, zu dem sie keinerlei Beziehungen unterhält. Um dem Verfassungsgrundsatz gerecht zu werden, müssen die Personen daher die Mindestanforderungen der minimum Contacts erfüllen. Erforderlich sind nicht nur untergeordnete Handlungen des Beklagten in dem betreffenden Staat. Danach genügt beispielsweise, dass der Orangenhändler aus Florida seinem Versprechen, Orangen zu liefern, gegenüber seinem Vertragspartner in Montana nicht nachkommt. Der Orangenhändler kann dann in Montana verklagt werden.

In dem am 5. März 2010 entschiedenen Fall hatte das Bundesberufungsgericht für den elften US-Bezirk das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aus Florida bestätigt, welches seine Zuständigkeit für den Rechtsstreit PVC Windoors, Inc. v. Babbitbay Beach Construction, N.V. et al., Az. 08-10401, abgelehnt hatte. Die Klägerin aus Florida verklagte eben dort fünf Unternehmen, mit denen sie Vertragsbeziehungen unterhielt. Die Beklagten sind allerdings in Saint Maarten, einer zwischen Frankreich und den Niederlanden geteilten Insel in der Karibik, in der britischen Nachbarinsel Anguilla sowie in Kentucky ansässig. Die Klägerin begehrte unter anderem Zahlung für die Lieferung von Fenstern und Türen zu einer der Inseln der Antillen. Sie begründete die Zuständigkeit des Gerichts in Florida damit, dass die Parteien bei ihr in Florida angerufen hätten.

Nach Auffassung des Gerichts sei dies jedoch ein so untergeordnetes Verhalten, dass es nicht den Anforderungen der minimum Contacts genüge. Im Unterschied zum Beispielsfall liegt der Erfüllungsort des Vertrages auch außerhalb des klägerischen Gerichtsbezirks.

Schwierig wird die Abgrenzung in den Fällen mit Internetbezug, in denen der Beklagte eine Internetseite unterhält. Sollen Ansprüche in einem anderen Staat als dem Sitz des Beklagten geltend gemacht werden, so ist dies dann zulässig, wenn die Seite nicht lediglich passiv ist, sondern den Austausch von Informationen ermöglicht. Im Staate des Internetnutzers kann jedenfalls oft dann geklagt werden, wenn von dort aus konkrete Geschäftsbeziehungen, wie die Bestellung von Artikeln, aufgenommen werden können. In diesem Fall sind die Handlungen des Beklagten im anderen Staat nicht nur von untergeordneter Rolle.


Dienstag, den 09. März 2010

Montag, den 08. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Office Depot v. Zuccarini, Pfändung des Domainnamens, 9th Cir., 26. Feb. 2010, http://bit.ly/cuMBSS

Smith v. Mohoney, Smith murdered 2 men, pled guilty, requested capital punishment, & was sentenced to death, 9th Cir., http://bit.ly/aNYZGV

Another Step Forward v. State Farm Mut. Autom. Ins., Leistungen ohne Gewerbeschein unvergütet, 6th Cir., 5. März 2010, http://bit.ly/c5g5ic

PVC Windoors, Inc. v. Babbitbay Beach, zurückhaltende Gerichtsbarkeitsausübung, long-arm Jur., 11th Cir., 5. März 2010, http://bit.ly/9PwgNV



Sonntag, den 07. März 2010

Immunität der Weltorganisation für Meteorologie  

PM - Washington.   Die Weltorganisation für Meteorologie ist eine Fachorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in der Schweiz. Die WMO genießt wie die UN grundsätzliche Immunität, wie das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk in dem Urteil Rosario Veiga v. World Meteorological Organisation, Az. 08-3999, am 3. März 2010 bestätigte.

Dem knappen, doch lesenswerten Urteil lag die Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin der WMO zu Grunde, in der diese Berufung gegen ihre Entlassung einlegte und die Immunität der WMO mit Behauptungen der Gerichtsbarkeit aus dem Alien Tort Statute, RICO und dem International Covenant on Civil and Political Rights angriff. Im US-Prozess argumentierte sie mit einem Verstoß gegen den ersten, fünften und siebten Verfassungszusatz zur US-Bundesverfassung.

In dem Urteil verweist der United States Court of Appeals for the Second Circuit auf die Entscheidung Brzak et al. v. United Nations et al., Az. 08-2799, in dem das Gericht die Immunität der Vereinten Nationen bestätigte; s. Schaum, Immunität der Vereinten Nationen?. Es begründete die Entscheidung schlicht damit, dass der Immunitätsgrundsatz schon vor der Verfassung existiert habe und von der amerikanischen Jurisdiktion anerkannt sei.


Samstag, den 06. März 2010

Beautiful Quarter der Münze  

.   Ungewöhnlich ist eine Verkündung der Münze im Bundesanzeiger. Normalerweise berichten dort Bundesministerien in Washington und oberste Bundesbehörden über Verordnungsentwürfe und deren Kommentierung durch die Öffentlichkeit sowie ihr Inkrafttreten in der Endfassung.

Andere Ankündigungen entsprechen dem Transparenzgebot, dem die Exekutive unterliegt, und enthalten Mitteilungen über das Zusammentreffen von Ausschussmitgliedern in öffentlicher oder geschlossener Sitzung.

Am 5. März 2010 fällt die United States Mint aus diesem Rahmen, als sie im Federal Register, Bd. 75, Heft 43, S. 10345 lediglich die Preise für eine neue Münzserie, Beautiful Quarters, in unterschiedlichen Qualitäten verkündet. Kein Wort über das Mitwirkungsgebot zugunsten der Öffentlichkeit.


Freitag, den 05. März 2010

Immunität der Vereinten Nationen?  

HS - Washington.   Die Vereinten Nationen, die UN, ist eine internationale Organisation, die sich der Wahrung von Menschenrechten, Frieden sowie der Entwicklung internationaler Beziehungen und dem sozialen Fortschritt verschrieben hat. Nach der Convention on Privileges and Immunities of the United Nations von 1946, CPIUN, genießt die UN dabei absolute und funktionelle Immunität. Die UN selbst kann in Einzelfällen auf ihre Immunität verzichten.

Das bezweifeln allerdings die Klägerinnen in dem Verfahren Cynthia Brzak et al. v. United Nations et al., Az. 08-2799-cv. Sie verklagten die UN und ihre Repräsentanten wegen sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Diskriminierung durch einen Vorgesetzten.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks hatte zu entscheiden, ob die CPIUN als internationales Abkommen unmittelbare Wirkung entfaltet oder eines Umsetzungsaktes bedarf. Nach Ansicht der Klägerinnen fehle der UN die Immunität für amerikanische Prozesse, da die CPIUN zwar ratifiziert wurde, sie jedoch mangels eines amerikanischen Gesetzgebungsaktes in den USA nicht gelte.

Das Gericht bestätigte hingegen das erstinstanzliche Urteil, weil die CPIUN mit unmittelbarer Wirkung auch die amerikanischen Gerichte bindet. Ob ein internationaler Vertrag der Umsetzung bedarf, bemesse sich nach dem Vertrag selbst. Bereits aus dem Wortlaut der CPIUN, aber auch aus den Aussagen des Kommitees, das mit ihrem Entwurf befasst war, sowie aus den Protokollen und Motiven, ergebe sich, dass sie gesetzesgleiche Wirkung entfalte. Somit bedarf es keiner innerstaatlichen Implementierung.

Darüber hinaus weist das Gericht in seiner knappen, aber prägnanten Entscheidung darauf hin, dass amerikanische Gesetzgebung existiert. So finden sich im International Organizations Immunities Act von 1945, 22 USC §288a(b) sowie im Foreign Sovereign Immunities Act, 28 USC §1602-11 entsprechende Regelungen. Nach letzterer kann in Ausnahmefällen die Immunität aberkannt werden. Einen solchen Fall haben die Klägerinnen jedoch nicht vorgetragen.


Freitag, den 05. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Pacific Bell Telephone Co. v. CPUC, Netzöffnung nach heute wirkungslosem 1996-Telekomgesetz, 9th Cir., 4. März 2010, http://bit.ly/cycgkG

Federal Insurance Company v. Commerce Insurance Company, die Subrogation, 1st Cir., 3.3.2010, http://bit.ly/bTrUpe

The Travelers Indemnity Company v. Kabir, keine Wiedereinsetzung wg. Unterschriftsfälschung, 2nd Cir., 4. März 2010, http://bit.ly/beiD2n

Sun Core Energy v. Saddle Ridge, LLC, Vertragsauslegungsgrundsätze bei Pipelineverlegung, 10th Cir., 4. März 2010, http://bit.ly/9dLaed

Tivo, Inc. v. Echostar Corp., Sanktionen nach Missachtung des Patentverletzungsverbots, CAFC, 4. März 2010, http://bit.ly/aHB6lw



Donnerstag, den 04. März 2010

Verfassung und Schadensersatz  

JN - Washington.   Im Rahmen des Berufungsurteils des Bundesberufungsgerichts für den Zweiten US-Bezirk Macsen Elyse v. Bridgeside Inc. et al, Az. 08-3430, lehnte das Gericht einen Antrag des Klägers auf Erhöhung der Schadensersatzsumme des Geschworenspruchs von $18.000 auf $227.057,96 unter anderem mit der Begründung ab, dass diese Vorgehensweise verfassungswidrig sei.

Das Berufungsgericht stützt sich dabei auf ein Urteil des Obersten Bundesgerichts aus dem Jahr 1935 im Fall Dimick v. Schiedt, 293 U.S. 474, 486-88 (1935). Das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten in Washington, DC erklärte dort den Antrag des Klägers auf Erhöhung des Schadensersatzes nach dem Geschworenenspruch, Additur, für den Fall, dass die ausgesprochene Summe inakzeptabel ist, für verfassungswidrig.

Dabei stütze es sich maßgeblich auf die Grundsätze des englischen Rechts zum Geschworenenverfahren, das 1791 mit der amerikanischen Verfassung adaptiert wurde. Bereits im englischen Recht existierte das Entscheidungsrecht der Jury, das dann auch verfassungsrechtlich im Seventh Amendment garantiert wurde und wird:
In suits at common law, where the value in controversy shall exceed twenty dollars, the right of trial by jury shall be preserved, and no fact tried by a jury shall be otherwise re-examined in any Court of the United States, than according to the rules of the common law.
Würde man daher eine nachträgliche Erhöhung des Schadensersatzes zulassen, so würde dieses verfassungsrechtlich garantierte Jury-Recht unterlaufen. Der Supreme Court of the United States of America lässt Additur daher nur insoweit zu, wie es bereits im englischen Recht von 1791 existierte. Auch die Vorgehensweise der Senkung des Schadensersatzes nach dem Geschworenenspruch, Remittur, widerspricht grundsätzlich dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des Jury Verdicts. Remittur wurde aber in einem Präzedenzfall im Jahre 1822 zugelassen und entspricht daher der gängigen amerikanischen prozessualen Praxis.

Der Additur-Antrag ist vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund und der Entscheidung des Obersten Bundesgerichts dementsprechend in den meisten Staaten und vor Bundesgerichten generell nicht erlaubt. Einige Staaten gestatten dennoch den Erhöhungsantrag nach dem Geschworenenspruch. Viele Staaten erlauben Additur auch dann, wenn der Beklagte dem erhöhten Betrag unter der Bedingung zustimmt, dass das Gericht den klägerischen Antrag auf ein neues Verfahren vor den Geschworenen zurückweist.


Donnerstag, den 04. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Stacie Byers v. Intuit, elektronisches Steuererklärungskartell aus IRS & IT-Firmen rechtmäßig, 3rd. Cir., 3. März 2010, http://bit.ly/bU4hbc

Benedict v. Super Bakery, Inc., verweigerte Mitwirkung, Beweisausforschung, Sanktion, Markenrecht, CAFC, 3. März 2010, http://bit.ly/chwQtx

Flesner v. Bayer AG, Pharmaprodukthaftung, 8th Cir., 3. März 2010, http://bit.ly/9M9oUn

Ratner v. Federal Aviation Administration, Geschäftsreise, Strafe wg. Gefahrgut im Fluggepäck, 2nd Cir., 3. März 2010, http://bit.ly/9u6leM

Rosario Veiga v. World Meteorological Organisation, Immunität, 2nd Cir., 4. März 2010, http://bit.ly/afEzy5



Mittwoch, den 03. März 2010

Keine Aufstockung von Schadensersatz  

PM - Washington.   Der Kläger erhielt von den Geschworenen im US-Zivilprozess Schadensersatz in Höhe von $18.000 zugesprochen. Daraufhin begehrte er eine Aufstockung des Betrages auf $227.057,96 - doch das Gericht weigerte sich, vom Geschworenenspruch abzuweichen.

Der Kläger legte deshalb Berufung beim Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk ein und beantragte in dem Verfahren Macsen Elyse v. Bridgeside Incorporated et al., Az. 08-3430, die Zumessung des Schadensersatzbetrages überprüfen zu lassen. Doch der United States Court of Appeals for the Second Circuit entdeckte keinen Rechtsfehler und wies die Berufung ab. Die Aufstockung von Schadensersatzsummen nach dem Geschworenenspruch sei in diesem Fall verfassungswidrig, und erhebliche Fehler der Juryentscheidung oder gravierende Ungerechtigkeit seien nicht erkennbar.

Das kurze Urteil ist lesenswert, weil es in den Prozessabschnitt nach der Subsumtion der Zivilgeschworenen und vor Erlass eines Urteils einführt. Vor dem Urteilserlass stehen den Parteien fünf unterschiedliche Anträge auf die Korrektur des Jury-Verdict zu.


Mittwoch, den 03. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Doe v. Kamehameha Schools, Rassenbevorzugung in Hawaii, 9th Cir., 2. März 2010, http://bit.ly/ab9g1K

Curtis B. Pearson Music Company v. Everitt, Firmenkauf und Wettbewerbsverstoß, 4th Cir., 2. März 2010, http://bit.ly/9YxV4v

Stengel v. Black, Bundesgerichte keine Revisionsinstanz für Einzelstaatsurteile, 2nd Cir., 2. März 2010, http://bit.ly/dlNo4D

Ma v. Merrill Lynch & Co., Inc., Überweisung: widersprüchliche Verjährungsfristen, 2nd Cir., 2. März 2010, http://bit.ly/bswKe0

Mac's Shell Service v. Shell Oil Products, Reed Elsevier v. Muchnick, Johnson v. U.S., Supreme Court, 2. März 2010, http://c.star.us



Dienstag, den 02. März 2010

State Court v. Federal Court  

HS - Washington.   In der absolut lesenswerten Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den Ersten US-Bezirk bestätigte das Gericht in dem Rechtsstreit Sonia I. Jimènez et al, v. Luis Alfonso Rodrìguez et al., Az. 09-1135, die Verfahrensaussetzung des erstinstanzlichen Bundesgerichts.

Nach der amerikanischen Diversity Rechtsprechung ist ein Bundesgericht unter anderem dann in einer Zivilstreitigkeit zuständig, wenn die Parteien aus verschiedenen Gliedsstaaten der USA stammen. In diesem Falle ist das Recht des Einzelstaats, nicht des Bundes anwendbar.

Dem Urteil lag eine Erbschaftsstreitigkeit zugrunde. Die Witwe des Verstorbenen, eine Bürgerin des Staates Florida, verklagte vier Anteilseigner eines Apartmentkomplexes in Puerto Rico, die ihrem verstorbenen Gatten versprochen hatten, ihn mit 18% des Gewinns aus dem Verkauf der dortigen Wohnungen zu beteiligen. Die Summe hatte er nicht erhalten; sie soll aber nun an die Witwe fließen.

Parallel zum dem Verfahren vor dem Bundesgericht, erhob sie eine identische Klage vor dem örtlichen Gericht des us-amerikanischen Außengebiets Puerto Rico.

Nach der Colorado River Doctrine, welche aus dem Präzedenzfall Colorado River Water Conservation District v. United States, 424 US 800, aus dem Jahre 1976 entwickelt wurde und auf das sich das Bundesberufungsgericht stützt, darf ein Bundesgericht ein Einzelfällen das bei ihm anhängige Verfahren aussetzen oder gänzlich abweisen, wenn es sich mit einem Rechtstreit in einem Bundesstaat überschneidet. Diese Verfahrensweise ist auch unter Abstention Doctrine bekannt.

Das Gericht entschied, den Prozess bis zur Entscheidung des puertoricanischen Gerichts auszusetzen und zwar nicht nur, um eine unnötige Doppelbelastung der Gerichte zu vermeiden, sondern auch der Gefahr einer sogenannten piecemeal Litigation mit dem Ergebnis sich widersprechender Urteile aus dem Weg zu gehen.


Dienstag, den 02. März 2010

Erstattung von Prozesskostenhilfe  

HS - Washington.   Die aus Deutschland bekannte Prozesskostenhilfe existiert konzeptuell auch in den USA und verhalf Robert Wilson 2008 zu einem Freispruch in allen Anklagepunkten. Wilson wurde zuvor wegen Internetbetrugs und Anstiftung zum Steuerbetrug angeklagt.

Allerdings wurde Wilson vom erstinstanzlichen Gericht zur Erstattung der Verteidigerkosten in Höhe von $52,350 aufgefordert.

The district court was not pleased. Während des Verfahrens wurde bekannt, dass Wilson, nachdem er das Angebot einer kostenfreien Unterkunft für die Zeit des Prozesses abgelehnt hatte, für etwa $10,000 im Hotel übernachtet hatte. Außerdem fand das Gericht heraus, dass er tatsächlich über ein Jahreseinkommen von über $130,000, sowie über einen von Freunden speziell eingerichteten Prozessfonds über $44,000 verfügte und im Jahr 2007 etwa $18,000 für Restaurants und teure Weine ausgegeben hatte.

Gegen die Entscheidung des Gerichts legte Wilson Berufung ein. Zwar erlaube 18 USC §3006A(b) grundsätzlich die Rückerstattung der verauslagten Beträge. Allerdings müsse dafür, ob der Angeklagte genügend Eigenmittel zur Verfügung hat, auf die Gegenwart und nicht auf die Vergangenheit abgestellt werden, was sich unmittelbar aus dem im Präsens gefassten Wortlaut der Norm ergebe.

Das Bundesberufungsgericht für den sechsten US-Bezirk bestätigte am 1. März 2010 in dem Verfahren United States of America v. Robert Wilson, Az. 08-6229, das erstinstanzliche Urteil. Es stimmte zwar Wilsons Sichtweise zu, sah jedoch auch seine gegenwärtige Vermögenslage als ausreichend an, um den Betrag zumindest in monatlichen Raten abzuzahlen. Nach eigenen Angaben sei Wilson als selbständiger Berater mit einem Stundensatz von $150 und einer guten Auftragslage hierzu in der Lage. Wilson war nicht die Art von Person, die der Congress beim Erlass von 18 U.S.C. §3006A(b) im Sinn hatte.


Dienstag, den 02. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
.   Elyse v. Bridgeside Inc., Aufstockung von Schadensersatz nach Geschworenenspruch, 2nd Cir., 1. März 2010, http://bit.ly/9kb8tU

Media Technologies Licensing, Llc. v. The Upper Deck, Co., Obviousness im Patentrecht, CAFC, 1. März 2010, http://bit.ly/bKenTj

Kiyemba v. Obama, Strafrecht, Supreme Court of the United States, 1. März 2010, bei Decisions Today http://c.star.us

BNX Systems Corporation v. Nardolilli, Eingriff in IP/Geschaeftserwartung, 4th Cir., 1. März 2010, http://bit.ly/aGZ0Si
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Montag, den 01. März 2010

Aufhebung des Versäumnisurteils  

.   Nach Erhebung der Klage wegen Vertragsbruchs im Zusammenhang mit der Herausgabe von zwei Druckpressen erzielte die Klägerin ein Versäumnisurteil. Unter welchen Umständen es nach Bundesverfahrensrecht aufgehoben werden kann, erklärt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks im Fall Indigo America, Inc. v. Big Impressions, LLC, Az. 08-2444.

Das Versäumnis ist ungewöhnlich, weil die Beklagte einen Schriftsatz eingereicht hatte und verhandelte wurde, das Gericht jedoch später auf ein Versäumnis wegen mangelnder Postulationsfähigkeit des Leiters der Beklagten erkannte.

Besonders lesenswert und praktisch relevant sind die Ausführungen im Berufungsurteil vom 24. Februar 2010 über die Unterschiede zwischen dem Entry of Default und dem Entry of Default Judgment als Voraussetzungen für seine eigene Entscheidung, die es nach Abwägung der Merkmale der ersten Prozesshandlung trifft:
There is no mechanical formula for determining whether good cause exists and courts may consider a host of relevant factors. See KPS & Assocs. v. Designs by FMC, Inc., 318 F.3d 1, 12 (1st Cir. 2003). The three typically considered are (1) whether the default was willful; (2) whether setting it aside would prejudice the adversary; and (3) whether a meritorious defense is presented. Id.; Coon, 867 F.2d at 77 (noting that these three factors "comprise the indicia employed by most courts"). But that is not an exclusive list and courts may consider other relevant factors, including "'(4) the nature of the defendant's explanation for the default; (5) the good faith of the parties; (6) the amount of money involved; (7) the timing of the motion [to set aside the entry of default].'"


Sonntag, den 28. Febr. 2010

Festnahme und Wiener Übereinkunft  

.   Die Festnahme eines Ausländers muss dem zuständigen Konsul mitgeteilt werden, schreibt die Wiener Übereinkunft über konsularische Beziehungen von 1963 vor. In den USA führt diese Forderung zu skurrilen Ergebnissen.

Die Einzelstaaten bestehen auf ihrer Souveränität und wollen sich nicht vom Bund vorschreiben lassen, welche Staatsverträge sie beachten müssen. Texas warf Präsident Bush im Jahre 2006 eine verfassungsunvereinbare Einmischung in die Angelegenheiten von Texas vor, als er die einzelstaatliche Umsetzung der Vorgaben eines Urteils des Internationalen Gerichtshofs anregte.

Ein neuer Fall beim Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC rügt die unterlassene konsularische Benachrichtigung bei der Festnahme der später zum Tode verurteilten Britin Linda Carty. Diese Woche schloss sich die britische Regierung der Rüge an, so wie auch der deutsche Staat bei Todesstrafenfällen gegenüber amerikanischen Gerichten Stellung zum Schutze seiner Bürger bezogen hat.

Ob der Fall überhaupt vom Supreme Court geprüft wird, ist unklar. Aus der Sicht des Bundes sowie ausländischer Staaten wäre eine nachdrückliche Stellungnahme des Gerichts über die Verbindlichkeit internationaler Konventionen gegenüber den Einzelstaaten wünschenswert. In vielen Staaten der USA kann sich der Besucher weiterhin nicht darauf verlassen, dass der deutsche Konsul von seiner Festnahme unterrichtet wird. In anderen Staaten bestehen hingegen aktive Beziehungen zur deutschen Botschaft und zu deutschen Konsulaten, die den Konventionsschutz stärken.


Sonntag, den 28. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Maverick Recording v. Harper, Zivilhaftung für lizenzloses Tondateieninternetangebot, 5th Cir., 26. Feb. 2010, http://bit.ly/aycf1e

Live 365, Inc. v. Copyright Royalty Board, Urheberrechtsabgabenkommission verfassungsvereinbar, DCDC, 23. Feb. 2010, http://bit.ly/9mHZIR

USA v. Kosack, Telefon genutzt: 96 Monate Haft - einfacher für Staat als Beweis der Haupttat, 6th Cir., 25. Feb. 2010, http://bit.ly/bOVH9b

Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 27. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Trading Technologies International, Inc. v. Espeed, Inc., Patentstreit Börsensoftware, CAFC, 25. Feb. 2010, http://bit.ly/8XbGAR

Bessemer & Lake Erie Railroad v. Seaway Marine Transport, Mitverschulden + Folgeschäden im US-Recht, 6th Cir., 25. 2., http://bit.ly/982qef

Miles Farm Supply, LLC v. Helena Chemical Co., Treuepflichtverletzung + Geschäftserwartungsschaden, 6th Cir., 25. 2., http://bit.ly/cvJMzn

Doody v. Schriro, 13 Stunden Vernehmung v. Jugendlichen verfassungswidrig, 9th Cir., 25. Feb. 2010, http://bit.ly/9HfJQ4


Freitag, den 26. Febr. 2010

Keine Usurpierung durch US-Gericht  

.   Nach dem Alien Tort Statute sollen US-Gerichte eine Sonderzuständigkeit für Klagen wegen unerlaubter Handlungen in Verbindung mit der Verletzung internationalen Rechts besitzen. Diese Zuständigkeit wird gelegentlich als Usurpierung der Zuständigkeit bezeichnet, weil sie ein US-Forum für Sachverhalte bereitstellt, die ansonsten keinen US-Bezug aufweisen.

Dass US-Gerichte keine Usurpierung wünschen, belegt wieder einmal das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks. Im Fall Ali Mahmud Ali Shafi et al. v. Palestinian Authority et al., Az. 09-0006, wird die Folter eines palestinensischen Spions als Verletzung israelischen und internationalen Rechts gerügt.

Das Gericht stellt am 23. Februar 2010 fest, dass die nichtstaatlich sanktionierte Folter nicht internationales Recht verletzt und daher keinen Anlass zur Bestätigung einer Sonderzuständigkeit vermittelt.

Der United States District Court for the District of Columbia weist den Fall jedoch schon vor der definitiven Klärung der Zuständigkeitsfrage ab, weil der Schadensersatzanspruch die materielle Schlüssigkeitsprüfung nicht besteht.


Freitag, den 26. Febr. 2010

Gegen Zeugen im Schutzprogramm vollstrecken  

HS - Washington.   Wie betreibt man die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, der sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet?

Townley, ein Amerikaner und zugleich früherer Geheimagent des chilenischen Pinochet-Regimes, bekannte sich schuldig in die Ermordung des chilenischen Botschafters und Außenministers Orlando Letelier 1976 verwickelt zu sein und kam in ein Zeugenschutzprogramm. Später wurde bekannt, dass er ebenfalls in die Ermordung des UN-Diplomaten Carmelo Soria Espinoza 1976 verwickelt ist. Hierfür wurde er von dessen Witwe, Laura Gonzales-Vera, verklagt und zu einer Schadensersatzleistung von $7 Mio. verurteilt.

Nun versucht Gonzales-Vera das Urteil zu vollstrecken. In diesem Spezialfall läuft die Zwangsvollstreckung über den Justizminister. Gemäß 18 USC §3523 muss dieser nur dann, wenn der Schuldner keine ausreichenden Anstrengungen unternimmt, die Forderung aus dem Urteil zu erfüllen, die Identität des Schuldners offenbaren oder einen Pfleger, Guardian, bestellen, der bei der Zwangsvollstreckung hilft.

Townley bot die Zahlung von $75 pro Woche an. Aufgrund dessen finanzieller Situation sah der Justizminister dieses Angebot als ausreichend an. Gonzales-Vera sah dies anders, strengte erneut die Gerichte an und wollte die Bestellung des Guardian erreichen, um die zugesprochene Summe zu erlangen.

Doch auch das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia lehnte dies am 23. Februar 2010 in dem Verfahren Laura Gonzales-Vera et al. v. Michael Vernon Townley et al., Az. 09-5134, ab und berief sich auf 18 USC §3523.

Da der Justizminister das Angebot Townley's als ausreichend ansah, sei der Einsatz des Guardian unzulässig. Das Gericht kann die Ermessensausübung des Ministers nicht ersetzen; überprüft wurde sie jedoch auch nicht.

Das Gericht legte die fragliche Norm ausführlich aus, ließ allerdings offen, wann genau ein Angebot nach dieser Norm ausreichend sei.


Freitag, den 26. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Crocs, Inc. v. International Trade Commission, Sandalenpatent, Einfuhrverbot, §337 Tariff Act, CAFC, 24. Feb. 2010, http://bit.ly/dhXdgx

Maryland v. Shatzer, Strafrecht, Supreme Court of the United States of America, 24. Feb. 2010, http://bit.ly/bTYIk6

Powell v. Lemmon, Gnade vor Recht: Netter Verzicht auf Berufungsgebühr, 7th Cir., 24. Feb. 2010, http://bit.ly/d9Xfe9

Carreras v. Sajo Garcia & Partners, die zivilprozessuale Anti-Frettchen-Regel, 1st Cir., 23. Feb. 2010, http://bit.ly/9uuNGW

V&M Star, LP v. Centimark Corp., bundesgerichtl. Zuständigkeit, Corp., Partnership, französ. SARL, 6th Cir., 24.2.2010, http://bit.ly/aWl5UK



Donnerstag, den 25. Febr. 2010

Juristische iPhone-Software  

.   Softwareanwendungen für Juristen mit iPhone umfassen zahlreiche Anwendungsbereiche. Neben der Mobilausgabe des German American Law Journal bei http://m.Anwalt.us, die mit dem Befehl + als App auf dem Bildschirm gespeichert wird, Zeiterfassungs-, Fristenkalkulations- und Terminierungsprogrammen gibt es immer mehr Produkte mit primären und sekundären Rechtsquellen. Oft stehen Gratisangebote neben kostenpflichtigen, so beispielsweise Blacks Law Dictionary neben einem laienorientierten Rechtswörterbuch von NOLO. RIPS Law Librarian verzeichnet einige wichtige Werke und verlinkt auf Rezensionen.


Donnerstag, den 25. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Radar Solutions, Ltd. v. FCC, Kommunikationsgrenzen, 5th Cir., 23.2., http://www.ca5.uscourts.gov/opinions%5Cunpub%5C09/09-50683.0.wpd.pdf

Gintis v. Bouchard, wiederbelebte Sammelklage, 1st Cir., 23.2.2010, http://www.ca1.uscourts.gov/cgi-bin/getopn.pl?OPINION=09-1717P.01A

Tremayne Brown v. Hyoja Moore, PingPong zw. Bundes- u. Staatsgerichten, 3rd. Cir., 23.2, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/094087np.pdf

Mason v Smithkline,Vorrang des Bundesrechts?7th Cir.,23.2, http://bit.ly/cODUjI

2 Urteile im Supreme Court: Hertz Corp. v. Friend, Florida v. Powell, 23. Feb. 2010, http://c.star.us


Mittwoch, den 24. Febr. 2010

Geldwäsche und internationales Recht  

HS - Washington   Am 23. Februar 2010 fand in den Räumlichkeiten von Berliner, Corcoran & Rowe, LLP, in Washington, DC, unter dem Vorsitz von Prof. Bruce Zagaris, dem Herausgeber des International Enforcement Law Reporter, eine Konferenz zum Thema Anonymous Corporation Vehicles statt. Professor Jason Sharman, Griffith University, Australia, berichtete dabei über seine Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Geldwäsche mittels privater Unternehmen, die gegen ein geringes Entgelt anonymen Kriminellen unter dem Deckmantel einer juristischen Person zu sauberem Geld verhelfen.

Hey, I don't like taxes. What can you do for me?

So oder so ähnlich kontaktierte Sharman Unternehmen in 45 Ländern, darunter die G20-Staaten, aber auch die USA, Frankreich, England und viele mehr. In etwa einem Drittel der Fälle hatte er hiermit Erfolg! Die von der Financial Action Task Force vorgeschlagenen Identitätskontrollen der Unternehmen wurden zum Teil nur mangelhaft durchgeführt. Aufgefallen ist, dass die Länder, die sich am lautesten über die Steuerparadiese, wie die Cayman Islands oder Seychellen beschweren, tatsächlich selbst Probleme mit der Geldwäsche haben. So stellte ein Unternehmen in Wyoming, USA, potentiellen Money Launderers sogar die persönlichen Daten ihrer eigenen Angestellten zur Verfügung. Von den 28 ausgewiesenen Steuerparadiesen stellten dagegen nur vier die falschen oder gar keine Fragen. Hier hat ein Veränderungsprozess eingesetzt.

Vorläufiges Ergebnis Sharmans Untersuchungen ist, dass zwar besonders viel Energie auf den Erlass von Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche verwandt wird, in deren Durchsetzung tatsächlich nur unzureichend, was oft politische Hintergründe hat. Auch erinnerte Sharman daran, dass Geldwäsche und Korruption oft Hand in Hand gehen und keine völlig voneinander zu trennenden Gebiete sind.

Man muss kein Profi sein, benötigt nur $2,000-3,000 und zirka eine Stunde Zeit, um die Formulare des Unternehmens online auszufüllen, und schon kann mit dem Waschvorgang begonnen werden.


Mittwoch, den 24. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Wampler v. Southwestern Bell Tele., Exklusiv-ISP im Mietshaus: sammelklagefähiger Kartellverstoß? 5th Cir., 22.2.2010, http://bit.ly/aYmwmg

Savantage Financial Services, Inc. v. U.S., Beschaffungswesen Softwareintegration Homeland Sec., CAFC, 22.2.2010, http://bit.ly/b2FNeg

2 Urteile im Supreme Court of the United States of America m 22.2.2010: Thaler v. Haynes, Wilkins v. Gaddy, http://c.star.us

LinkCo, Inc. v. Akikusa, Haftung f. Wissensentzug, Prozessbetrug durch ausl. Firma in US-Gericht, 2nd Cir., 22.2.2010, http://bit.ly/aikNE4


Dienstag, den 23. Febr. 2010

Knowhow-Entzug in der Wiederaufnahme  

.   Wissensentwendung und Wettbewerbsverstöße warf die Klägerin einem ausländischen Unternehmen vor und fügte, nachdem die Klage abgewiesen war, den Vorwurf des Prozessbetrugs in einem amerikanischen Bundesgericht hinzu. Ihr Wiedereinsetzungsantrag kam, nachdem sie eine Festplatte der Gegenseite auswerten konnte.

Am 22. Februar 2010 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in Sachen Linkco, Inc. v. Naoyuki Akikusa et al., Az. 09-1551, gegen sie und bestätigte, dass die untergerichtliche Ermessensausübung rechtmäßig erfolgte.

Die spät gefundenen Nachweise für die Verletzung von Trade Secrets und Competition wie für die Unterschlagung, Conversion, wurden noch später - zu spät - geltend gemacht, sind inhaltlich nicht relevanter als bereits früher Nachgewiesenes und rechtfertigen keine Aufhebung des abweisenden Urteils, erklärt das Gericht in New York City in einer knappen, doch leicht nachvollziehbaren Begründung.


Montag, den 22. Febr. 2010

Haft als Schaden  

.   Haft dient oft als Grund für Schadensersatzklagen. Ein amerikanischer Fälscher, der sich gegenüber Beamten als illegal in den USA aufhaltender Grieche ausgab, klagt in Sachen John Nasious v. Two Unknown BICE Agents, et al., Az. 09-1422, und verliert in der Berufung am 19. Februar 2010.

Die Berufungsbegründung des United States Court of Appeals for the Tenth Circuit stellt eine leicht lesbare Einführung in zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte der Schadensersatzklage dar.


Sonntag, den 21. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
David Houghton v. Central Intelligence Agency, Auskunft vom CIA, 3rd Cir., 19. Feb. 2010, http://bit.ly/bI1DnT

Universal Concrete Products v. Turner Construction, Auslegung der Pay when Paid-Klausel, 4th Cir., 19. Feb. 2010, http://bit.ly/a5L1zV

Robert Kramer, III v. Suzanne Bartok, keine gesamtschuldnerische SPAM-Haftung, 8th Cir., 19. Feb. 2010, http://bit.ly/bJCWpm

Utopia Provider Systems v. Pro-Med Clinical System, Papier- und Dateiformular, Urheberrecht, 11th Cir., 19. Feb. 2010, http://bit.ly/a6fEYo

Lors v. Dean, Privates wird im Urteil nicht geschützt, 8th Circuit, 19. Feb. 2010, http://bit.ly/9yIWDm

Starr v. Sony BMG, Musikkartellfall, Urteilskorrektur, 2nd Cir., 19. Feb. 2010, http://bit.ly/cfLDpz siehe auch http://bit.ly/awBZuU

John Demos, Jr. v. President USA, Rechtsfolge der Nichtzustellung einer Klage, 3rd Circuit, 17. Feb. 2010, http://bit.ly/aVR9ro


Samstag, den 20. Febr. 2010

Zustellungsfragen im US-Zivilprozess  

HS - Washington   Mit ein wenig Schadenfreude liest der deutsche Jurist das Urteil des Bundesberufungsgerichts für den zehnten US-Bezirk vom 18. Februar 2010, Az. 09-3187. Im Verfahren Peter M. Wallace v. Microsoft Corporation verklagte der ehemals dort Angestellte das Großunternehmen vor dem Bezirksgericht in Kansas, weil Microsoft ihm nach längerer Abwesenheit aufgrund eines Arbeitsunfalls gekündigt hatte.

Das erstinstanzliche Bundesgericht hatte die Klage wegen Nichteinhaltung der zweijährigen Klagefrist abgewiesen. Microsoft kündigte Wallace am 27. Mai 2005, weshalb Wallace spätestens am 27. Mai 2007 die Klage hätte einreichen müssen.

Am 18. Mai 2007 hatte er zwar den Schriftsatz, nicht jedoch die Ladung an Microsoft zugestellt. Diese stellte Wallace - denn in den USA sind die Parteien für die Zustellung verantwortlich - Microsoft erst am 23. August 2007 zu.

Zwar existiert im einzelstaatlichen Recht eine dem deutschen § 167 ZPO vergleichbare Vorschrift, wonach die Klage auch noch rechtzeitig erhoben ist, wenn die Zustellung des Schriftsatzes und der Ladung an den Beklagten innerhalb von 90 Tagen nach Klageerhebung bei Gericht erfolgt. Die 90 tage liefen jedoch bereits am 16. August 2007 ab. Die Klage wäre unzulässig gewesen.

Allerdings verlagerte Microsoft am 15. August 2007, also einen Tag vor Ablauf der 90-Tagesfrist, den Rechtsstreit vor ein Bundesgericht, weshalb ab diesem Zeitpunkt Bundesprozessrecht anzuwenden war.

Die Bundesvorschrift 28 USC §1448 gewährt dem Kläger ab dem Zeitpunkt der Verlagerung des Rechtsstreits eine weitere 120-Tagesfrist, um sämtliche Dokumente an die Beklagte zuzustellen.

Die Zustellung der Ladung erfolgte innerhalb dieser Frist, weshalb Wallace' Klage nicht als verfristet anzusehen ist und vom Bundesberufungsgericht zurückverwiesen wurde.


Freitag, den 19. Febr. 2010

Guter Rat ist teuer, aber wie teuer?  

JB - Washington/Heidelberg.   Nach der im US-Zivilprozess geltenden American Rule scheidet eine Kostenerstattung zugunsten der obsiegenden Partei grundsätzlich aus. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen, z.B. bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten der Gegenseite, möglich. Dann kann das Gericht der unterlegenen Seite auf Antrag der siegreichen Partei deren Gerichts- und Anwaltskosten auferlegen, wobei das Gericht die presumptively reasonable Fee auf verschiedenen Wegen berechnen kann.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den zweiten US-Bundesbezirks in der Sache Nichole McDaniel et al. v. County of Schenectady et al., Az. 07-5580-cv, vom 16. Februar 2010, weist die Berufung der Klägerin und deren Anwälte gegen den vom District Court festgesetzten Betrag für die von der Beklagten zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten zurück.

Die Klägerin war für sich und stellvertretend für andere Betroffene im Wege einer Sammelklage gegen die Beklagten wegen der Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte im Bezirksgefängnis durch entwürdigende Behandlungsmethoden, strip-searching, vorgegangen. Im Rahmen eines Vergleichs verpflichteten sich die Beklagten, für alle Betroffenen einen Entschädigungsfonds in Höhe von 2,5 Millionen Dollar einzurichten.

An Anwaltskosten und Auslagen sprach das erstinstanzliche Bundesgericht der Klägerin 461.000 Dollar zu, wobei es zur Berechnung die sog. Lodestar-Methode anwandte. Dabei werden die von den Anwälten für die Bearbeitung benötigten Stunden mit einem vom Gericht festgesetzten Stundensatz multipliziert und abhängig von Umfang und Schwierigkeit des Falles um einen weiteren Faktor erhöht oder ermäßigt. Für eine Erhöhung sah das Ausgangsericht jedoch keinen Anlass, da die Rechtslage eindeutig und ein Obsiegen wahrscheinlich war. Außerdem konnten die Anwälte der Klägerin die Vorarbeiten in mehreren von ihnen geführten, gleichgelagerten Rechtsstreiten nutzen. Die Klägervertreter hingegen wollten ihre Kosten lieber auf der Basis der für sie einträglicheren Percentage of Fund-Methode abrechnen, nach der sich das Honorar nach einem vom Gericht bestimmten Prozentteil an der erstrittenen Gesamtsumme berechnet. Den Anwälten schwebten dabei 26% vor.

Das Berufungsgericht setzte sich in seiner Entscheidung ausgiebig mit den Vor- und Nachteilen der beiden Berechnungsmethoden auseinander und überprüfte die erstinstanzliche Kostenentscheidung auf Ermessensfehler, Abuse of Discretion. Diese können eine fehlerhafte Gesetzesanwendung, die Annahme offensichtlich falscher Tatsachen oder ein unzulässiges Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung sein. Der Second Circuit konnte jedoch keine Ermessensfehler feststellen. Weder sei die Percentage of Fund-Methode, wie von der Klägerin behauptet, die vom Gericht primär heranzuziehende Berechnungsmethode noch sei die unterlassene Erhöhung des auf Stundenbasis berechneten Honorars ermessensfehlerhaft, da die Arbeitserleichterung der Anwälte durch die in ähnlichen Prozessen bereits geleisteten Vorarbeiten bei der Vergütungsberechnung einbezogen werden dürfe.


Freitag, den 19. Febr. 2010

Donnerstag, den 18. Febr. 2010

Hehre Ziele des Verordnungsgebers  

.   Am 17. Februar 2010 änderte das US-Außenministerium die Verordnungsankündigung für das Lotterieverfahren zur Erteilung von Zuzugsgenehmigungen für Antragsteller aus unterdurchschnittlich vertretenden Auswandererländern.

Die ursprüngliche Verkündung legt die Ziele der Vorlage dar und fordert Interessierte auf, den Entwurf Electronic Diversity Visa Entry Form, Notice of request for public comments, zu kommentieren.

Besonderen Wert legt das Ministerium in Washington auf die Fragen, ob die geforderten Daten notwendig sind, seine Aufwandsschätzung zutrifft, die Klarheit und Nützlichkeit der geforderten Informationen verbessert und die Belastung der Antragsteller gemindert werden kann.

Nach dem Bundes­verwaltungs­verfahrens­gesetz der USA, Administrative Procedures Act, ist das Ministerium zur Offenlegung seiner Pläne verpflichtet. Der Bürger soll seinen Senf dazu geben können. Die Aufwandsberechnung des Ministeriums für die Visumslotterie sieht so aus:
Originating Office: Bureau of Consular Affairs, Office of Visa Services (CA/VO).
Form Number: DS-5501.
Respondents: Aliens entering the Diversity Visa Lottery.
Estimated Number of Respondents: 6,000,000.
Estimated Number of Responses: 6,000,000.
Average Hours per Response: 30 minutes.
Total Estimated Burden: 3,000,000 hours.
Frequency: Once per entry.
Obligation To Respond: Required to obtain benefits.


Donnerstag, den 18. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Phillips v. AT&T, $45 Mio.-Klage wg. $9,99 und Identitätsdiebstahl, 10th Cir., 17. Feb. 2010, http://bit.ly/95Lip4

Roberts v. Printup, Pfändungsverfahren gegen Versicherer, 10th Cir., 17. Feb. 2010, http://bit.ly/c8wi2c

Heidi Baker v. St. Paul Travelers, Binnen-US-IPR, 1st Cir., 17. Feb.2010, http://bit.ly/a3KaMq

Agredano v. U.S., Vertragshaftung des Bundes für BTM-freies KFZ bei Verkauf nach Einziehung, CAFC, 17. Feb. 2010, http://bit.ly/dw5gbv

Ragone v. Atlantic Video, Schiedspflicht der Drittpartei, 2nd Cir., 17. Feb. 2010, http://bit.ly/9fyqPv
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Mittwoch, den 17. Febr. 2010

Mittwoch, den 17. Febr. 2010

Vertragsschluss im US-Insolvenzverfahren  

LG - Bonn.   Befinden sich Unternehmen in einem Sanierungsverfahren nach dem elften Kapitel des US Bankruptcy Code,Chapter 11 Proceedings, müssen von ihnen geschlossene Verträge durch das Insolvenzgericht genehmigt und der Vertragsschluss den Gläubigern angezeigt werden, bestimmen die FederalRules of Bankruptcy Procedure.

Dies bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in seiner Entscheidung American Prairie v. Tri-State Financial, Az. 08-1288/1394, vom 16. Februar 2010 und stellte zudem klar, dass die Umgehung des Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisses unzulässig sei. Eine solche Umgehung sah das Gericht in der Abrede zwischen der Klägerin mit einem zur Entschuldung des Insolvenzunternehmens gebildeten dritten Unternehmen.

Die Klägerin hatte eingewilligt, auf ihre Gläubigereinreden gegen den Sanierungsplan zu verzichten, sofern das dritte Unternehmen die Schulden des nach Chapter 11 zu sanierenden Unternehmens, Debtor-in-Possession, übernimmt.

Das Berufungsgericht führte hierzu aus, die Insolvenzregelungen des Bankruptcy Code gelten auch für Verträge, die zwar nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich fielen, das Insolvenzverfahren aber direkt beträfen. Deswegen sei dieser Vertrag ohne Genehmigung unwirksam.


Mittwoch, den 17. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
American Prairie v. Tri-State Financial, Zustandekommen des US-Vertrags, in Insolvenz, 8th Cir., 17. Feb. 2010, http://bit.ly/cBm3Cf

McDaniel v. County of Schenectady, Ausnahme zur American Rule, Kostenerstattung, Sammelklage, 2nd Cir., 16. Feb. 2010, http://bit.ly/cRHUda

Flanigan's Enterprises v. Fulton Co., Mardi Gras Striptease und Meinungsfreiheit, 11th Cir., 16. Feb. 2010, http://bit.ly/aDMNw1
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Dienstag, den 16. Febr. 2010

Hart bestraft.  

HS - Washington   Das Gesuch um vorzeitige Entlassung des Gefangenen wies das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in der Hauptstadt Washington im Verfahren United States of America v. Derrik Cook, Az. 09-3008, am 12. Feburar 2010 zurück.

Cook wurde 1994 wegen des Besitzes von Kokain, Crack, zu 240 Monaten Gefängnis mit einer anschließenden Bewährungszeit von 10 Jahren verurteilt und befindet sich seitdem in Gefangenschaft.

Cook meint, die Strafe sei zu unrecht verhängt worden, da das erstinstanzliche Gericht in seinem Urteil nicht die für diese Strafandrohung erforderliche Mindestmenge von 50 Gramm feststellte. Diesen Einwand fegt das Bundesberufungsgericht mit der Bemerkung hinweg, dass aufgrund erdrückender Beweislast feststehe, dass Cook im Besitz von 111 Gramm Crack gewesen ist. Die Strafe fiel so hoch aus, weil er bereits wegen Drogenbesitzes mit Verkaufsabsicht vorbelastet war.

Die für deutsche Verhältnisse hart erscheinende Strafe ist im District of Columbia jedoch nur die Mindeststrafe. Genau aus diesem Grund scheiterte auch Cooks Berufung - denn eine vorzeitige Entlassung ist hierzulande nur dort möglich, wo bei der Verurteilung in der Strafzumessung ein Spielraum bestand, der nachträglich nach unten abgemildert werden kann. Bei einer Verurteilung zur Mindeststrafe besteht jedoch kein Spielraum, weshalb Cook bis zum Jahr 2014 in Haft bleibt.


Montag, den 15. Febr. 2010

Feiertag verzögert Verkündung  

.   Wegen des Feiertags sind nicht nur die Ministerien und Bundesämter geschlossen, auch manche Kanzleien arbeiten mit weniger Personal. Urteile sind daher auch von den Bundesgerichten nicht zu erwarten - die einzelstaatlichen Gerichte brauchen sich um den Presidents Day nicht zu scheren,- und selbst der Bundesanzeiger datiert die nächste Ausgabe mit dem 16. Februar 2010.

Darin findet sich unter anderem eine Entscheidung über Arbeitnehmerschutz vor Importen: Wenn keine Importe den Markt beeinträchtigen, gibt es auch keine Arbeitsplatzbeihilfen als Trade Adjustment Assistance vom Arbeitsminsterium, Department of Labor: T&S Hardwoods, Inc., Sylva, NC; Notice of Negative Determination Regarding Application for Reconsideration, Federal Register, Band 75, Heft 30, S. 7044.


Sonntag, den 14. Febr. 2010

Geschäftsgeheimnis und Wettbewerbsverbot  

.   Geschäftsgeheimnisschutz folgt aus dem Recht; ein Wettbewerbsverbot aus einem Vertrag. Beide verfolgen letztlich dasselbe Ziel: den Verlust von Wissen an Dritte, insbesondere Konkurrenten, einzudämmen. Ein Softwarehersteller verbat seinem Personal nach dem Verlassen des Unternehmens für ein Jahr die Arbeit bei einem Wettbewerber und wollte das Verbot gegen einen Softwareentwickler und seinen neuen Arbeitgeber durchsetzen.

Alle sind im Bereich der Flüssigkeitssimulation tätig. Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks bestätigte in Sachen Ansys, Inc. v. Computational Dynamics North America, Ltd. et al., Az. 09-2634, am 12. Feburar 2010 die untergerichtliche Abweisung eines eV-Antrages zur Durchsetzung des Wettbewerbsverbots. Zum einen sei die Klausel schlecht formuliert und gehe über das Maximum hinaus, das der Arbeitgeber nach einzelstaatlichem Recht verlangen darf.

Zum anderen drängt sich aufgrund der Vorkehrungen des neuen Arbeitgebers zur Vermeidung eines rechtswidrigen Wissensflusses nicht die erforderliche Schädigungsgefahr auf. Allein die Umstände, dass der neue Arbeitgeber den Entwickler wegen seiner bereits gesammelten Erfahrungen angestellt haben mag und die Tätigkeiten in eng verwandten Feldern liegen, reichen nicht für eine Verbotsverfügung.


Samstag, den 13. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den oberen Bundesgerichten
ANSYS, Inc. v. Computational Dynamics, Wettbewerbsverbots-eV, 1st Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/8Y7iuh
Wayne Talley v. AGRI, Staatshaftung f. Kreditschaden, 7th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/aPJQ6M

Thorogood v. Sears, Roebuck & Co., Sammelklage wg Trocknermaterialfalschzusicherung, 7th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/aqClDY

Fortney & Weygandt v. Amer Manufctr Mutual Insurance Co., Verteidungspflicht des Versicherers, 5th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/bdawzw

Donald Adrian v. Robert Selbe, Strafverfolgung im Beschaffungswesen, 5th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/9kYqls


Samstag, den 13. Febr. 2010

Scharfe Absage an Sammelklage  

.   Gutes hatte der Kläger mit seinem erfolglosen Sammelklageversuch getan, meinte er, so dass er zusätzlich zum Vergleichsangebot von $20,000 die Erstattung seiner Anwaltskosten von $246,000 verdiente.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks gab ihm nichts. In Sachen Steven Thorogood v. Sears, Roebuck and Company, Az. 09-3005, lieferte es am 12. Feburar 2010 eine gelungene Begründung des immer lesenswerten Richters Posner mit einer Erörterung der Ausnahme zur American Rule, die nur als Ausnahme die Kostenerstattung erlaubt.

Das Schadenspotenzial belief sich auf maximal $3000. Die Klage war nicht zur Sammelklage geeignet. Das Argument des Klägers, er habe anderen Sammelklägern Gutes getan, zieht nicht, weil es kein Urteil gibt, sondern nur einen diesen lästigen Kläger abwimmelnden Vergleich. Die Beklagte gab dem Kläger ein Vielfaches des noch nicht bewiesenen Schadens.

Das Gericht habe zudem wegen seiner übersteigerten Vorstellungen nicht einmal annähernd die streitwertabhängige Zuständigkeit aus Diversity Jurisdiction besessen. Er verdiene, in hohem Bogen aus dem Gericht auf den Boden der Tatsachen zurückbefördert zu werden.


Freitag, den 12. Febr. 2010

Rechtmäßige Durchsuchung?  

HS-Washington   Das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia bestätigte am 5. Februar 2010 im Verfahren United States of America v. Samuel H. Vinton, Az. 07-3125 den erstinstanzlichen Richterspruch, welcher den Angeklagten wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln mit Verkaufsabsicht und gleichzeitigem unerlaubtem Waffenbesitz zu 27 und 60 Monaten Gefängnisstrafe verurteilte.

Vinton wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten. Der Polizist bemerkte ein Messer auf dem Rücksitz des Wagens. Daraufhin wurden dem Verdächtigen Handschellen angelegt, das Fahrzeug durchsucht und ein weiteres Messer sowie ein Koffer mit Ecstasy und eine geladene Pistole gefunden.

Problematisch war, ob das Fahrzeug überhaupt durchsucht werden durfte - während des Berufungsverfahrens erging ein Urteil des Supreme Court, Arizona v. Gant, das das Recht für Durchsuchungen von Fahrzeugen von Grund auf umgestaltete. Kam es zuvor für die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung lediglich darauf an, ob der Verdächtige rechtmäßig verhaftet wurde, so ist nach dem Urteil Arizona v. Gant eine Durchsuchung nur noch in zwei Konstellationen zulässig:
  1. wenn der Festgenommene ungesichert ist und sich in Reichweite des Wageninnenraums befindet oder

  2. wenn nach vernünftiger Einschätzung des Beamten das Auffinden von Beweismitteln für die zur Festnahme berechtigende Tat zu erwarten sind.
War die Durchsuchung nach altem Recht unproblematisch, so durfte nach Gant der Wagen zumindest nach der ersten Variante wegen der Sicherung des Verdächtigen mittels Handschellen nicht mehr durchsucht werden. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung durfte der Wagen ebenfalls nicht durchsucht werden, da hierfür keine Beweismittel zu erwarten waren und diese auch nicht zur Festnahme berechtigte. Allein der Zufallsfund des Messers auf dem Rücksitz rechtfertigt nach der zweiten Variante die Durchsuchung.

Die Frage, ob nun das Recht zur Zeit der Tat oder der Entscheidung maßgeblich ist, bedurfte keiner Klärung, da die Durchsuchung in beiden Fällen rechtmäßig war.


Donnerstag, den 11. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Thunderhorse v. Pierce, Indianerprivileg in Haftanstalt, 5th Cir., 10. Feb. 2010, http://bit.ly/dsF5vc

Eff v. Office Of The Director Of National Intelligence, Telekomlobbying muss transparent sein, 9th Cir., 9. Feb. 2010, http://bit.ly/caoFF7

USA v. Traugott, Verletzung strafrechtlicher Absprache, 5th Cir., 10. Feb. 2010, http://bit.ly/bedSHK



Mittwoch, den 10. Febr. 2010

Die Welt liegt brach  

.   Aus dem Washingtoner Blickwinkel liegt die Welt im Schneewittchenschlaf. Nur ganz Unentwegte kämpfen sich in die Kanzlei. Auf dem Weg haben sie die breiten Boulevards und Avenues für sich.

Jedes Gericht der Region hat sich in die Liste der geschlossenen Institutionen eingereiht, die alle paar Minuten im Radio verkündet wird.

Der Blizzard wirkt wie ein weißer Hexenkessel. In der Kanzlei lockt der heiße Kaffee. Mandanten aus fernen Gegenden, die vom fast eingebildeten, nicht ganz unbeherrschbaren Chaos in Washington nichts wissen, rufen ahnunglos an. Dann schalten wir auf das Brodeln in ihrem Herzen um und lassen Blizzard Blizzard sein, so faszinierend er auch wirkt.


Mittwoch, den 10. Febr. 2010

Dienstag, den 09. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Turner v. Saloon, Ltd, Ungleichbehandlung nach Bruch mit Chefin, 7th Cir., 8. Feb. 2010: Urteil

Sonya Hall v. Liberty Life Assurance Company, Ersatz nach Versicherungsbetrug, 6th Cir., 8. Feb. 2010: Urteil


Montag, den 08. Febr. 2010

Terrorismusbekämpfung in Deutschland  

HS-Washington   Am 4. Februar 2010 referierte das ehemalige Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Alexander Ritzmann, zum Thema Protecting Liberties - Fighting Terrorism. Zur Frage, wie liberale Demokratien dem radikalen Islamismus begegnen sollen, sprach Ritzmann in Washington vor mehr als 110 Vertretern aus Politik, Forschung, dem juristischen und diplomatischen Bereich.

Zu unterscheiden seien die deutliche Mehrheit der Muslime, die keine fundamentalistische Interpretation ihrer Weltanschauung und Religion besitzen, von der radikalen Ausprägung des Islam - dem Islamismus oder Jihadismus. Das Leitbild des Koran ist in erheblichem Maße der Interpretation unterworfen; je nach Auslegung erlaubt er die Position eines Demokraten oder Terroristen.

Es sind die Imame, die den Text des Koran interpretieren. Ritzman verdeutlichte, dass hierin auch eine Chance liegt. In Deutschland müssten Imame und die übrigen Muslime stärker unterstützt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war, um die Probleme des radikalen Islamismus aus der religiösen Gesellschaft heraus zu lösen. Der radikale Islamismus wird von immer mehr Mitgliedern der muslimischen Glaubensgemeinschaft als Krebsgeschwür angesehen, das mit der Auslegung des Koran unvereinbar sei und ihrer Religion erheblichen Schaden zufüge.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001, teilweise auch schon zuvor, wurden in Deutschland Gesetze zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Ritzman ging hierbei auf das System der Checks and Balances ein und auf die Bedenken, die hinsichtlich des Verfassungsschutzes bestehen. Im Vergleich mit den Anti-Terrormaßnahmen der USA hob er hervor, dass es in der Akzeptanz grundrechtsverkürzender Gesetze in der Bevölkerung einen erheblichen Unterschied mache, whether you have been hit!


Montag, den 08. Febr. 2010

Schneenotstand trifft Juristen  

.   OPM stated that the Federal Government is closed for Feb 8, 2010.
Sent by DC HSEMA to e-mail, cell phones....powered by Cooper Notification RSAN
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Auf Deutsch: Die Bundesregierung in Washington bleibt am Montag geschlossen. Das Bundespersonalamt hat es beschlossen. Da Kanzleien und Gerichte seinem Entschluss folgen, wird Washington wohl genauso verkehrsleer bleiben wie am Schnee­notstands­wochenende.

Einige Hauptver­kehrsadern der Region sind fast schneefrei, doch die breiten Avenues und Boulevards der Hauptstadt bieten weiterhin das weiße Fahrvergnügen, das Fahrer nicht beherrschen, die den Begriff Winterreifen noch nie gehört haben. Ob die U-Bahn den normalen Dienst wieder aufnehmen kann, ist noch ungeklärt.

Viele Anwälte, die von hüfthohem Schnee in den Vororten Washingtons eingeschlossen sind, können nicht einmal mit PC und Internet ihrer Arbeit nachgehen, da die Stromversorgung noch nicht vollständig wiederhergestellt ist.


Samstag, den 06. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Cathcart Properties, Inc. v. Terradon Corporation, Auslegung der Schiedsklausel, 4th Cir., 4. Feb. 2010, http://bit.ly/9Wd9lv

Amer Leistritz Extruder Corp v. Polymer Concentrates Inc, Vertragsschulden, 3rd Cir., 5. Feb. 2010, http://bit.ly/aeJSF6

O'Toole v. Northrop Grumman Corp., 11 Jahre Prozess, 4 mal Revision, wg Umzugskosten, 10th Cir., 5. Feb. 2010, http://bit.ly/bCgPFS

Totes-Isotoner Corp. v. US, ungleicher Zollsatz f. Männer- u. andere Handschuhe: VerfassgsVerstoß, CAFC, 5. Feb. 2010, http://bit.ly/cH6xsw

Cooper v. PSI Group, Inc., Siemens Dematic Mail SVC Inc., Kommissionsanspruch, 2nd Cir., 5. Feb. 2010, http://bit.ly/bZBF2J
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 05. Febr. 2010

Donnerstag, den 04. Febr. 2010

Mittwoch, den 03. Febr. 2010

Mittwoch, den 03. Febr. 2010

Kostenlast im US-Prozess: American Rule  

JB - Washington/Heidelberg.   Ein Kläger unterliegt mit seiner Klage vor Gericht. Aber wer hat nun die Kosten zu tragen? Das deutsche Recht beantwortet diese Frage in §91 der Zivilprozessordnung sehr klar: Der Verlierer muss alles bezahlen. Die Gerichtskosten und alle Anwaltskosten, also auch die des Gegners. Im Gegensatz dazu gilt im amerikanischen Zivilprozess die American Rule, die besagt, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst dann zu tragen hat, wenn sie gewinnt.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel bei bösgläubig-rechtsmissbräuchlichem Verhalten einer Partei, sogenannten Bad Faith Exception. Die Frage, wann diese Voraussetzungen vorliegen und wer diese zu beweisen hat, behandelt die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den Zweiten US-Bezirk vom 29. Januar 2010 in der Sache Adkins et al. v. General Motors Corporation, Az. 08-1970-cv. Der Kläger William Adkins war mit seiner Klage gegen General Motors gescheitert, woraufhin die siegreiche Beklagte bei Gericht beantragt hatte, dem Kläger ihre Rechtsanwaltskosten aufzuerlegen, was das Gericht jedoch ablehnte.

Auf die Berufung von General Motors hob der Second Circuit diese Entscheidung nun auf und verwies sie zur erneuten Entscheidung zurück. Es bemängelte, dass der District Court ohne ausreichende Prüfung und Begründung ermessensfehlerhaft angenommen habe, die Auferlegung der gegnerischen Anwaltskosten stelle für diesen eine unangemesse finanzielle Härte dar, welche eine Ausnahme von der American Rule verbiete. Dies hatte der Kläger zwar behauptet, General Motors habe aber vom Gericht dazu überhaupt kein rechtliches Gehör erhalten, was jedoch aus Gründen prozessualer Fairness erforderlich gewesen wäre, da im Regelfall die unterlegene Partei das Vorliegen ihrer finanziellen Überforderung zu beweisen habe. Ausserdem habe der District Court über die Frage, ob auch die Anwälte des Klägers einen Teil der Kosten zu tragen haben, überhaupt nicht entschieden.

Das Berufungsgericht forderte nun das Ausgangsgericht auf, die von General Motors vorgebrachten Argumente dafür, dass der Rechtsstreit vom Kläger Adkins und dessen Anwälten in bösgläubig-rechtsmissbräuchlicher Weise angestrengt wurde, zu prüfen.


Dienstag, den 02. Febr. 2010

Eingriff in Geschäftsaussichten: Presserecht  

.   Verträge Dritter unterminieren - durch geschickten Wettbewerb aushebeln und durch eigene ersetzen - macht das US-Recht schwer. Die Haftung für tortious Interference in contractual Relationships setzt Grenzen. Selbst das Erschweren zukünftiger Geschäftsaussichten kann zur Haftung führen - bei besonderer Verwerflichkeit gar zu Strafschadensersatz, punitive Damages.

Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia erklärte jedoch, dass die Geschäftsaussichten konkret bestehen müssen. Vage Aussichten auf Geschäftserfolge erfüllen nicht die Merkmale dieses Torts, vgl. Milan Jankovic v. International Crisis Group et al., Az. 09-7044, 29. Januar 2010.

Der Kläger darf daher seinen Anspruch im Rahmen einer Klage gegen einen geopolitischen Berichterstatter wegen einer geschäftsschädigen Darstellung von Beziehungen zu einem geächteten Staat nicht weiterverfolgen.

Jedoch erklärt das Gericht ebenfalls, dass diesem Pressedienst keine Einwendungen gegen andere Ansprüche wegen einer Darstellung im schlechten Licht, false Light, und Verleumdung zustehen, soweit die Einwendungen sich aus der Wahrheit von Behauptungen und Folgerungen ableiten. Die Abgrenzung von Wahrheit und Folgerungen aufgrund unklarer Darstellung der Zusammenhänge bildet den Schwerpunkt der wegweisenden Urteilsbegründung.


Dienstag, den 02. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Peterson v. Grisham, Personen im Roman wiedererkannt: Diffamiert? 10th Cir., 1. Feb. 2010, http://bit.ly/bt6373

John Findley, III v. John Findley, III, RAKammerverfahrenskosten in Anwaltsinsolvenz, 9th Cir., 1. Feb. 2010, http://bit.ly/9L4b5g

River Runners v. Alston, Motoren im Grand Canyon, VerwR., 9th Cir., 1 Feb. 2010, http://bit.ly/cDxN1d

Larry Treadwell v. Glenstone Lodge, Inc., Quasigeschäft mit Privatinsolvenz, 8th Cir., 1. Feb. 2010, http://bit.ly/bJadnk

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Montag, den 01. Febr. 2010

Lizenz­kündigung nach welchem Recht?  

.   Selbst wenn das Urheberrechtsgesetz vorschreibt, dass die Lizenzeinräumung und ihre Kündigung durch den Schöpfer oder seine Erben schriftlich erfolgen müssen, gilt das Schriftformerfordernis des Copyright Act des Bundes nicht für die sonstige Kündigung.

Diese richtet sich wie alle Fragen des vom Bund ungeregelten Vertragsrechts nach einzelstaatlichem Recht, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks im Prozess zwischen Latin American Music Company et al. v. American Society of Composers, Autors and Publishers, Az. 08-1498.

Die Urteilsbegründung des United States Court of Appeals for the First Circuit vom 29. Januar 2010 erläutert die Schnittstellen des Bundes- und einzelstaatlichen Rechts in den USA anhand der revidierten Übertragung einer Exklusivlizenz für das Musikwerk Caballo Veijo.

Im Spannungsfeld der Rechtsordnungen des US-Bundes und der Einzelstaaten fällt dem Bund die ausschließliche Zuständigkeit für Patente und die nahezu ausschließliche für Urheberrechte zu, während das Markenrecht konkurrierend bei Bund und Staaten liegt und die durch NDAs und Geheimhaltung geschützten Trade Secrets ganz bei den Staaten; s. Lehrgang IP-Recht USA.

Verträge hingegen richten sich fast immer nach dem Recht der einzelnen Staaten, wenn der Bund nicht wie beispielsweise beim Verbraucherschutz noch ein Wörtchen mitredet oder im Rahmen seines Beschaffungswesens Griffel oder Panzer einkauft.


Sonntag, den 31. Jan. 2010

Streetview im Privatweg: Dollarhaftung?  

.   Wenn Google für auf einem Privatweg aufgenommene Street View-Fotos zivilrechtlich nicht haftbar ist, besteht kaum Aussicht auf Haftung wegen Aufnahmen von öffentlichen Straßen, lautet die Folgerung nach dem Urteil vom 28. Januar 2010 im Fall Aaron Boring et al. v. Google Inc., Az. 09-2350.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks zeigt nach dem Recht von Pennsylvania auf, dass Ansprüche gegen Google denkbar sind, wenn
1. Google einen Leistungsaustausch mit dem Anwohner vereinbart hat und sich vereinbarungswidrig bereichert.
2. Google den Fotografen auf das Privatgrundstück schickt; der zivilrechtliche Hausfriedensbruch, Trespass, führt ohne besondere Merkmale jedoch zum symbolischen Schadensersatz von lediglich einem Dollar.
3. Google Anwohner im Anwesen aufnimmt, und noch unbestimmte Merkmale einen Eingriff in die Privatsphäre belegen.
4. ein verwerfliches Verhalten bewiesen wird - dann ist Strafschadensersatz, punitive Damages, denkbar.
5. eine Rechtsverletzung fortbesteht. Da Google in diesem Fall die Bilder bereits entfernt hatte, war eine Verbotsverfügung, Injunction, ohnehin nicht zulässig.
Das Gericht prüfte zahlreiche Anspruchsgrundlagen. Die einzige im Verfahren Verbleibende lautet auf den Hausfriedensbruch, damit der Kläger im Laufe des Prozesses beweisen kann, dass der Fotograf den Privatweg befuhr und eine verschuldensunabhängige Haftung auslöste.

Das Gericht sprach mehrfach den Umstand bereits im Internet veröffentlichter Aufnahmen, auch aus amtlichen Quellen, des Anwesens an, ohne ihren Google möglicherweise entlastenden Beweiswert ausdrücklich klären zu müssen.

Google wurde zugute gehalten, dass fotografierte Anwohner Bilder aus Street View entfernen lassen dürfen. Die Urteilsbegründung von 17 Seiten Länge ist detailliert und nützlich, jedoch lässt das Gericht sein Urteil nicht als Präzedenzfall gelten.


Sonntag, den 31. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den obersten Bundesgerichten
Kein Präzedenzfall: Boring v. Google, Anspruchsgrundlagen bei Street View, 3rd Cir., 28. Jan. 2010: http://bit.ly/ceY2Du s.a. @heiseonline

Latin American Music Company, v. American Society of Composers, Auslegung des Lizenzendes, 1st Cir., 29. Jan. 2010, http://bit.ly/9cZK5x

Adkins v. General Motors Corporation, American Rule / Bösgläubigkeit, 2nd Cir., 29. Jan. 2010, http://bit.ly/d8X167

Milan Jankovic v. International Crisis Group, Diffamierung, falsches Licht, Eingriff in Aussichten, DC Cir., 29 Jan 10, http://bit.ly/cg6YTa

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Samstag, den 30. Jan. 2010

Sinkholz und Staatsrecht  

.   Wem gehört das wertvolle Sinkholz, das sich vor Jahrhunderten beim Flößen ins Flussbett schmiegte? Um den wertvollen Schatz streiten der Staat Georgia und ein Schatzheber vor dem Bundesgericht.

Der Staat bestreitet die Zuständigkeit des Bundes mit seiner eigenen Staatshoheit, die nicht dem Bundesgericht unterworfen werden darf und vom elften Verfassungszusatz zur Bundesverfassung geschützt ist:
The Judicial power of the United States shall not be construed to extend to any suit in law or equity, commenced or prosecuted against one of the United States by Citizens of another State, or by Citizens or Subjects of any Foreign State. U.S. Const. amend. XI. AaO 6.
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks entschied die staatsrechtliche Frage mit einer ausführlichen, staatsrechtlich lehrreichen Begründung im Fall Aqua Log, Inc. v. Lost and Abandoned Pre-Cut Logs, Az. 08-16225, am 28. Januar 2010.

Die vom Kläger geltend gemachte dingliche Zuständigkeit - daher wird die streitbefangene Sache als Beklagte bezeichnet - der in-rem Jurisdiction verhindert die automatisch wirksame Immunität des Staates im Bundesgericht.

Zur endgültigen Entscheidung muss noch die Besitzfrage geklärt werden, erörtert das Gericht, und folgert nach der Subsumtion: [W]e hold Georgia cannot assert Eleventh Amendment immunity because it lacks possession of the res in each case.


Samstag, den 30. Jan. 2010

Freitag, den 29. Jan. 2010

Piloten und Überstundenlohn  

HS - Washington   Im Rechtsstreit Pignataro, Chase v. Port Authority of New York and New Jersey, Az. 08-3825, verklagten zwei Helikopterpiloten ihren Arbeitgeber wegen unbezahlter Überstunden. Dieser lehnte die Zahlung jedoch ab, weil die Piloten professional Employees im Sinne des Fair Labor Standards Act seien und daher von der gesetzlich vorgeschriebenen Überstundenentlohnung ausgenommen seien.

Das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk hatte zu entscheiden, ab wann ein Angestellter professionell ist. Das Gericht entschied am 27. Januar 2010, dass für die Qualifizierung als professionell eine längerfristige Spezialausbildung durch intellektuelle Schulung oder ein Studium erforderlich ist. Eine Spezialisierung durch Erfahrung und praktische Übung genüge nicht. Außerdem war zweifelhaft, ob die Piloten diese Voraussetzungen aufgrund ihrer Ausbildung erfüllten - das Gericht ließ die Frage jedoch offen.

Nach Ansicht des Gerichts komme es nämlich nicht auf die Ausbildung der beiden Piloten in persona an, sondern ob die ausgeübte Tätigkeit eine Spezialausbildung mit intellektuellem Charakter erfordert. Dies wurde für die Arbeitsbereiche der Hubschrauberpiloten verneint.

Demzufolge fielen sie unter den Fair Labor Standards Act und erhielten eine Nachzahlung von $68.000 bzw. $50.000 für geleistete Überstunden aus zwei Jahren Pilotentätigkeit. Arbeitsrecht ist zwar einzelstaatliches Recht, doch hat der Bund sich eingemischt, was den Piloten zugute kommt.


Donnerstag, den 28. Jan. 2010

Donnerstag, den 28. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
MA Museum of Contemporary Art v. Buchel, Visual Artists Rights Act, 1st Cir., 27. Jan. 2010, http://bit.ly/bHTkZx

Michael Pignataro v. Port Authority, Überstundenlohn für Hubschrauberpiloten, 3rd Cir., 27. Jan. 2010, http://bit.ly/9exRUg

Goodman-Gable-Gould Co. v. Tiara Condo Assoc., Dienstleistungsvertrag, 11th Cir., 27. Jan. 2010, http://bit.ly/do9rpb

Weise v. Casper, Redefreiheit Bush-Auftritt, 10th Cir., 17. Jan. 2010, http://bit.ly/bujWip

GREAT SOCIALIST PEOPLE'S LIBYAN ARAB JAMAHIRIYA et al v. MISKI, Marken- und Domaindisput, DCDC, 25. Jan. 2010, http://dcdc.rex.im
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Mittwoch, den 27. Jan. 2010

Rollenspiele im Gefängnis  

HS - Washington.   Elfen, Zwerge, Drachen und Menschen treffen sich zu geheimnisvollen Abenteuern - jedoch nicht mehr im Waupun Gefängnis in Wisconsin. Das Rollenspiel Dungeons & Dragons, bei dem eine Gruppe von Insassen in die Rolle von fiktiven Charakteren schlüpft und dabei verschiedene inszenierte Abenteuer durchlebt, wurde dort von der Gefängnisleitung verboten und alle zugehörigen Bücher und auch handschriftliche Manuskripte beschlagnahmt.

Nach der Stellungnahme des mitverklagten Gang-Spezialisten und Mitglied der Gefängnisleitung, Bruce Muraski, stelle das Rollenspiel eine Bedrohung für die Sicherheit der Einrichtung dar, da die Bildung von Gangs zu befürchten sei und die Gefangenen sich in eine alternative Realität flüchteten. Mit 20 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Gangbildung in Gefängnissen ist Muraski ein angesehener Experte.

Hiergegen wendet sich einer der Insassen und bringt in dem Rechtsstreit Singer v. Raemisch, et al., Az. 07-3400, 15 Stellungnahmen von Mithäftlingen und Rollenspiel-Experten als Beweismittel vor. Nach diesen Stellungnahmen fördere das Spiel keinerlei Gangbildung, sondern sei dagegen geeignet, Häftlinge zu rehabilitieren und von der Mitgliedschaft in Gangs und unerwünschten Aktivitäten fernzuhalten. Es sei ihnen noch nie zu Ohren gekommen, dass D&D zu Gang-Verhalten geführt habe.

Der Prozess vor dem Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks entscheidet sich an einer Beweislastverteilung. Dem Kläger ist es nicht gelungen, qualifizierte Beweismittel vorzubringen, die die Stellungnahme Muraskis widerlegen. Dieser kommt aufgrund seiner Erfahrung als Mitglied der Gefängnisleitung ein besonderer Stellenwert zu, der nicht mit einfachen Gegendarstellungen angegriffen werden könne.

Die Richter erkennen zwar am 25. Januar 2010, dass die Gefangenen ebenfalls viel Erfahrung hätten, was das Leben in Gefängnissen anbelangt; doch stammen diese Erfahrungen von der verkehrten Seite der Gitterstäbe und seien daher nicht gleichwertig.

Im Übrigen seien die Stellungnahmen der Rollenspiel-Experten, die einen Zusammenhang mit einer Gang-Bildung in der Vergangenheit dementierten, ungeeignet, eine Zukunftsprognose zu stützen, um die es ja hier gehe. Nach Auffassung des Gerichts könnten die Insassen immer noch andere, nicht verbotene Spiele spielen - zum Beispiel Schach.


Mittwoch, den 27. Jan. 2010

Dienstag, den 26. Jan. 2010

Haftung am Skiberg ausgeschlossen  

.   Wenn der Skiplatzbetreiber in seinen Vertrag schreibt, dass der Besucher all risks of skiing/riding trägt, gilt das auch, wenn der Kunde mit dem Snowboard in das Snowmobil der Anlage fährt und sich verletzt, entschied am 25. Januar 2010 das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks im Fall Chris Robinette v. Aspen Skiing Company, L.L.C. , Az. 09-1223.

Die erst in der zweiten Instanz behauptete äußerst grobe Fahrlässigkeit, Recklessness, bleibt wegen ihrer Verspätung unberücksichtigt.

Das Gericht stimmte mit dem Untergericht überein, dass die Klausel weder gegen den Ordre Public verstößt noch auslegungsbedürftig ist.


Dienstag, den 26. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Zwei Urteile im Supreme Court, Briscoe v. Virginia, Hemi Group, LLC v. City of New York, 25. Jan. 2010, bei Decisions Today http://c.star.us

ASCH Webhosting v. Adelphia Business Solutions, Handel in ISP-Diensten, Spamwirkung auf Vertrag, 3rd Cir., 25. Jan, http://bit.ly/9198ee

Singer v. Raemisch, D&D Videospielverbot im Gefängnis, 7th Cir., 25. Jan. 2010, http://bit.ly/59x17S

Boehringer Ingelheim International GmbH v. Barr Laboratories, Inc., Doppelpatentklage, CAFC, 25. Jan. 2010, http://bit.ly/7KL8Zr

Kellermann v. Holder, Fehler im Fördermittelantrag - Ausweisung des Ausländers, 6th Cir., 25. Jan. 2010, http://bit.ly/75j8D8


Montag, den 25. Jan. 2010

Anfechtung der Zuständigkeit  

.   Ein Unfall im Irak, eine Klage in den USA. Das Opfer ist Amerikaner, der Arbeitgeber des vermutlich schuldigen Fahrers sitzt in Kuwait.

Das amerikanische Bundesgericht erließ nach der Klagezustellung in Kuwait nach den Vorschriften der Haager Übereinkunft in Zivilsachen ein Versäumnisurteil, weil die Beklagte den US-Prozess ignorierte. Als das Unternehmen das Urteil anfocht, prüfte das Gericht die Zuständigkeit auch mit seiner Mitwirkung und hob das Urteil auf.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bestätigte die Entscheidung in Sachen Dominic F. Baragona et al. v. Kuwait Gulf Link Transport et al., Az. 0912770, am 21. Januar 2010. Ein rechtwidriger Trick sei es nicht, das Gericht zunächst zu ignorieren, und dem Gericht stehe es zu, die Zuständigkeitsfrage nach dem Versäumnisurteil erneut zu prüfen.


Sonntag, den 24. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Catch Curve v. Venali, Patentkonflikt: Facsimile, SAFF, HTTP, POP, TIFF, XML, SMTP, CAFC, 21. Jan. 2010, http://bit.ly/65K5gK

Cold Stone Creamery v. Gorman, Erzwingung des Markenvertrags, 2nd Cir., 22.Jan. 2010, http://bit.ly/5fmFHd

Omollo v. Citibank, Klageverweisung ins Ausland, FNC, 2nd Cir., 22.Jan. 2010, http://bit.ly/5g6JCG

USA v. Pineda, Seltenheit: Klage wegen $100, 5th Cir., 22. Jan. 2010, http://bit.ly/6eSRR2

G2 Productions v. Does 1-83, Beweisverfahren gg Unbekannte wg Film-Download, DCDC, 21. Jan. 2010, http://bit.ly/8zW3KF


Sonntag, den 24. Jan. 2010

Indirekte Belästigung am Arbeitsplatz?  

HS - Washington.   Der arbeitsrechtliche Dauerbrenner Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt für das Bundesgericht des nördlichen Bezirks von Alabama in neuem Gewand daher. Im Fall Reeves v. C.H. Robinson Worldwide, Inc., Az. 07-10270, geht es um frauenfeindliche und herabwürdigende Äußerungen von männlichen Angestellten, die im Beisein einer Arbeitskollegin getätigt wurden - nur nicht gegenüber eben dieser, sondern über die Kundschaft der Gesellschaft - und das jahrelang.

Die wiederholten Beschwerden der Mitarbeiterin über die herabwürdigenden Äußerungen und die dadurch entstehende feindselige Arbeitsatmosphäre stießen bei den Kollegen, Vorgesetzten, aber auch beim Bundesgericht auf taube Ohren. Schließlich sei das Verhalten der Kollegen nicht durch das Geschlecht der Kollegin motiviert und nicht gegen diese im Speziellen gerichtet sondern könne von jedem Angestellten ungeachtet des Geschlechts vernommen werden und sei daher in Bezug auf die Klägerin nicht diskriminierend.

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks sah dies anders und verwies die Entscheidung am 20. Januar 2010 zurück an die erste Instanz. Geschlechtsspezifische, herabwürdigende Äußerungen könnten gleichwohl eine feindselige Arbeitsatmosphäre schaffen und hierdurch Personen diskriminieren, selbst wenn die Äußerungen nicht direkt gegen sie gerichtet sind.

Leider kommt diese Einsicht für die Klägerin zu spät - sie hat inzwischen gekündigt. Der Diskrimierungsvorwurf kann einen entlassungsgleichen Kündigungsschutz- und schadensersatzanspruch begründen, die constructive Termination.


Sonntag, den 24. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Supreme Court of the United States: Citizens United v. Federal Election Comm'n, Az. 08-205, Decisions Today http://c.star.us

Fox v. Vice, Urteil mit Unterhaltungswert, Polizeichefwahl, Erpressung, 5th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/6yg3vg

Hoffman v. Tonnemacher, Kunstfehler als Diskriminierung getarnt, 9th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/6q2SYZ

Saqui v. Pride International, Prozessverweisung ins Ausland, FNC, 5th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/8vV5V4

Fraser v. Smith, Keine US-Zuständigkeit bei ausländischer Beklagter, 11th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/8AvesL

Baragona v. Kuwait Gulf Link Transport, keine US-Zuständigkeit bei ausländischer Beklagter, 11th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/5zlso0


Freitag, den 22. Jan. 2010

Meinungsfreiheit und Wahlwerbungskontrolle  

.   Die Verfassung des Bundes schränkt die Meinungsfreiheit im gewerblichen Bereich ein, doch trifft die Einschränkung nicht das Recht von Unternehmen und Gewerkschaften, in der Politik Kandidaten mit Wahlwerbung zu unterstützen, entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten am 21. Januar 2010 im Fall Citizens United v. Federal Election Commission, Az. 08-205. §203 des Bipartisan Campaign Reform Act of 2002, 2 USC §441b, ist damit nicht vereinbar.

Der Supreme Court verwarf ausdrücklich seine alte Rechtsprechung, die dem Bundeswahlamt erlaubte, gewisse Schranken durchzusetzen. Die Medien spekulieren, dass die Wahl von Abgeordneten jetzt nur noch eine Frage des Geldes sein wird.

Das Gericht hielt jedoch bestimmte Einschränkungen für weiterhin verfassungsvereinbar. Die tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung werden erst gründlichere Analysen des Urteils aufzeigen.


Donnerstag, den 21. Jan. 2010

Alter Strafzoll neu beleuchtet  

.   Auch ein Strafzoll lebt nicht ewig. Der Dumpingzoll auf deutsche und andere Kugellager wird einer Prüfung unterzogen, erklärt das Wirtschaftsministerium in Washington, DC, im Zusammenhang mit der Prüfung veränderter Umstände bei einer deutschen Rechtsnachfolgerin eines 1989 strafzollbelegten Herstellers, myonic GmbH. Am 21. Januar 2010 verkündet und begründet das Ministerium seine Entscheidung in Sachen Ball Bearings and Parts Thereof From Germany: Initiation of Antidumping Duty Changed-Circumstances Review im Federal Register, Bd. 75, Heft 13, S. 3444.


Donnerstag, den 21. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Heute gleich drei Supreme Court-Urteile: Wood v. Allen, South Carolina v. North Carolina, Kucana v. Holder, http://bit.ly/ET70h

Ingrid Reeves v. C. H. Robinson Worldwide, Inc., Schmutzsprache am Arbeitsplatz, 11th Cir., 20. Jan. 2010, http://bit.ly/6OAHhp

Unique Paving Materials v. Fargnoli, Wettbewerbsverbot, Geschäftsgeheimnis, 6th Cir., 20. Jan 2010, http://bit.ly/7uGext

TRUSTED INTEGRATION, INC. v. UNITED STATES, Datensicherheit, Markenschutz, DCDC, 20. Jan.2010,http://bit.ly/7BVcRk

Reger Development, LLC v. National City Bank, Kündigung Kreditlinie, 7th Cir., 20. Jan. 2010, http://bit.ly/76kgaK


Mittwoch, den 20. Jan. 2010

NS-Beutekunst: Bundesrecht geht vor  

HS/CC - Washington.   Auf der Potsdamer Konferenz 1945 stimmte Präsident Truman einer Übereinkunft zu, nach der die während des NS-Regimes beschlagnahmten Kunstgegenstände an die jeweiligen Herkunftsländer zurückgegeben werden sollten. Trotz dieser Bemühungen fanden doch viele Kunstwerke nie den Weg zurück zu ihren ursprünglichen Eigentümern.

In dem Verfahren Von Saher v. Norton Simon Museum of Art, Az. 07-56691, musste die Klägerin als Alleinerbin eines niederländischen Kunstsammlers feststellen, dass zwei seiner Gemälde in einem kalifornischen Museum ausgestellt sind. Auf der Flucht vor den Nazis hatte ihr Vorfahr seine mehrere tausend Kunstwerke umfassende Sammlung aufgeben müssen, behielt aber eine Liste all seiner Gemälde, die das Hauptbeweisstück in dem Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks darstellt.

Das Recht Kaliforniens enthält eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage, nach der von Enteignungen betroffene Opfer des Holocausts und ihre Nachfahren die jeweiligen Gegenstände von ihrem aktuellen Besitzer herausverlangen können.

Das Appellationsgericht erklärte diese Anspruchsgrundlage mehrheitlich für nicht anwendbar, da der Staat Kalifornien keine Gesetzgebungszuständigkeit für diese Materie besitze. Die Frage nach der Herausgabe von NS-Beutekunst an die rechtmäßigen Eigentümer berühre die außenpolitischen Interessen der US-Regierung und falle somit unter die Zuständigkeit des Bundes.

Daneben kommt für die Klägerin jedoch noch ein allgemeiner Herausgabeanspruch gegen den Besitzer gestohlenen Eigentums mit einer Ausschlussfrist von drei Jahren in Betracht. Im Gegensatz zum Untergericht sieht das Bundesberufungsgericht den Anspruch nicht zwingend als verfristet an und gibt daher der Klägerin in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2010 - für US-Gerichte untypisch - die Möglichkeit, Gründe für die Einhaltung der Frist nachzuschieben.

Das Urteil ist auch unter dem Gesichtspunkt bedeutsam, dass in den USA Bundesrecht nicht unbedingt einzelstaatliches Recht bricht, vgl. Holocaust-Extraklage im US-Gericht.


Mittwoch, den 20. Jan. 2010

Richter übersehen Gerichts­verfassungsgesetz  

.   Nicht nur Anwälte können einen Narren zum Mandanten haben. Gerichte sind in eigenen Angelegenheiten ebenso dumm, schreibt der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Im Fall Dennis Hollingsworth et al. v. Kristin Perry et al., Az. 09A648, meint er konkret das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks und eins der Bundesgerichte in dem Bezirk.

Die Präsidenten beider Gerichte, Kozinski und Walker, hatten einen Plan ausgeheckt, der die Übertragung des Prozesses über die kalifornische Ehedefinitions­volksabstimmung, Proposition 8, in andere Gerichte und möglicher­weise das Internet ermöglichen sollte.

Dass es konkrete gesetzliche Vorgaben für Gerichts­verfassungs­regeln im Bezirk und vor Ort gibt, hatten die Richter nur am Rande beachtet. Das Erfordernis der Beteiligung der Öffent­lichkeit hatten sie übersehen oder - bei gutwilliger Betrachtung - falsch verstanden oder erfüllt.

Der Supreme Court griff daher am 13. Januar 2010 mit der einstweiligen Aussetzung der lokalen Regel ein. Zur Zulässigkeit einer Aussstrahlung von US-Prozessen aus dem Gerichtssaal bezog er nicht Stellung.


Dienstag, den 19. Jan. 2010

Das Recht in Europa als Vorbild  

.   Amerikaner erhalten weniger für ihre Steuern als Europäer, ohne weniger zu zahlen. So argumentiert der Verfasser von Europe's Promise - Why the European Way Is the Best Hope in an Insecure Age. Die Aussagen von Stephen Hill über die Vorbildrolle Europas entsprechen bei der Besteuerung dem oft im German American Law Journal Dargelegten.

Einkommen- und Körperschaftsteuern auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Ortsebene symbolisieren ein typisches amerikanisches Arrangement, das Europäer oft schockiert, wenn sie die USA näher kennenlernen. Wenn sie die Gegenleistung des Staates sehen, vertieft sie den Schock.

Hill geht noch weiter. Die Vorbildrolle gilt auch für das Universitätswesen, die Gesundheitsversorgung, die Wirtschaftskompetenz und die Arbeitsbedingungen. Eliten, in der Regel nach Geld bemessen, können in den USA ihr System als überlegen bezeichnen. Doch die Spitzenleistungen, die es auch in Europa gibt, kommen nicht der Masse zugute. In Europa geht es sowohl Eliten als auch der Mehrheit besser.

Hill überzeugt. Doch darf er seine Kritik an Amerika nicht dem amerikanischen Baggerfahrer unter die Nase reiben, der die Stars and Stripes am Stoßdämpfer und Gun Rack seines Pickup Trucks zeigt und dem gerade der Jahresurlaub gestrichen wurde, nachdem im vergangenen Jahr die bezahlte Krankenzeit, sick Leave, abgeschafft wurde. Europäer müssen sich solche Bemerkungen verkneifen.


Montag, den 18. Jan. 2010

Verbraucherverband nicht aktivlegitimiert  

.   Ein Verbraucherverband ist ohne selbsterlittenen Schaden nicht bundesrechtlich aktivlegitimiert, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 15. Januar 2010 auf Antrag des klagenden Verbandes. Warum wollte der Verband diese Bestätigung?

Er hatte im Gericht des District of Columbia Klage wegen falscher Cholesterinversprechen eines Herstellers erhoben und als Aktivlegitimation auf das örtliche Gesetz verwiesen, das jedermann bei Falschanpreisungen zur Klage auf Richtigstellung und Sühne berechtigt; District of Columbia Consumer Protection Procedures Act, DC Code §§28-3091, et seq.

Seine Aktivlegitimation greift in der Bundesgerichtsbarkeit jedoch nicht, solange der Vorwurf auf Schädigung der Öffentlichkeit, nicht des Verbandes, lautet. Zu Unrecht hatte daher das beklagte Unternehmen den Prozess aus der anderen Gerichtsbarkeit an die des Bundes verweisen lassen, s. National Consumers League v. General Mills, Inc., Az. 09-01881.

Das Gericht bestimmt zudem, dass ihm auch die von der Beklagten behauptete sachliche Zuständigkeit fehlen würde, weil die Klage einer Sammelklage entspricht, die das Bundesrecht an Bundesgerichte verweist.

Der United States District Court for the District of Columbia stellt nämlich fest, dass die Klage keine Sammelklage, sondern eine einfache Klage zum Vorteil der Öffentlichkeit bildet. Daher stellt sie eine Ausnahme vom Bundessammelklagegesetz Class Action Fairness Act, 28 USC §1332(d)(2), dar, entschied Richter Kennedy.


Montag, den 18. Jan. 2010

Stundensätze, Listenpreise und Rabatte  

.   Wer einer Großkanzlei einen Unterauftrag erteilt, verhandelt den Preis. Stundensätze sind bei ihnen hoch, doch oft flexibel. Wenn ein Mandantenprojekt die plötzliche Mitwirkung von 50 Dokumentenprüfern erfordert, die eine kleinere Kanzlei nicht däumchendrehend herumsitzen hat, kann das Auftragsvolumen den Preisausschlag geben. In anderen Fällen kann das Prestige des Auftrages den Preis senken.

Fragen kostet nichts. Erschreckende Stundensätze sind nicht das letzte Wort, und hohe Listenpreise sind nicht unbedingt kostenkalkuliert. Da wundert es nicht, wenn diese Kanzleien nun Listenpreissteigerungen mitteilen, doch nicht mit höhren Kosten für Mandanten rechnen.

Altman Weil reagiert auf das Umfrageergebnis angesichts der Wirtschaftskrise mit Erstaunen. Riesenkanzleien verhalten sich jedoch wie im Basar; das Verhandeln wird in der Krise erwartet, erklärt sich die Firma.

Bei kleineren Kanzeien gelten niedrigere Stundensätze eher als Festpreise. Wenn der Chef selbst kocht, wie es bei ihnen üblich ist, entstehen zudem weniger zusätzliche Gebühren aus der unteren, mit Neuanwälten besetzten Kanzleihierarchie.


Sonntag, den 17. Jan. 2010

Holocaust-Extraklage im US-Gericht  

.   Im Bereich außenpolitischer Interessen bricht Bundesrecht einzelstaatliches Recht; eine Abwägung der Interessen erfolgt nicht. Die Bundesregierung hatte dem Gericht deutlich erklärt, dass es Holocaust-Versicherungsverträge über ein freiwilliges, nach multilateralen Verhandlungen gegründetes Hilfswerk von Versicherern, ICHEIC, gegenüber US-Prozessen vorzieht.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks bestätigte daher das Untergericht, als es weiter als die Hilfswerkabwicklung gehende Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht am 15. Januar 2010 abwies. Das Urteil stützt sich vorrangig auf den Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten American Insurance Association v. Garamendi, 539 U.S. 396, aus dem Jahre 2003.

Soweit die Kläger behaupten, der Rechtsweg zum US-Gericht müsse ihnen offenstehen, nachdem die Hilfswerkabwicklung abgeschlossen sei und folglich ihre vorherigen Rechte wieder auflebten, stellte das Gericht erneut auf die außenpolitischen Zielsetzungen der USA ab.

Wenn die USA im Rahmen internationaler Verhandlungen andere Staaten und ausländische Unternehmen zu einer freiwilligen Hilfswerkentschädigung veranlassen können, würden die Aussichten für zukünftige Verhandlungen durch ein unerwartetes Wiederaufleben alter Ansprüche belastet. Das erschwert die Außenpolitik der USA.

Im Vergleich dazu sei es den Klägern selbst zuzuschreiben, dass sie sich am Hilfswerkverfahren nicht beteiligten und Ausschlussfristen verpassten. Das Gericht nimmt zudem nach eigener Recherche an, dass die Ausschlussbehauptung der Kläger unrichtig ist.

Im Fall In re Assicurazioni Generali, Az. 05-5612, erläuterte das Gericht auch, dass die Bundesaußenpolitik greift, selbst wenn Italien als Sitzstaat der beklagten Versicherungsgesellschaft im Gegensatz zu Deutschland, der Schweiz und Frankreich nicht dem Abkommen zur Schaffung des Hilfswerks beigetreten sei.

Eingangs würdigte es auch die besonderen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland, die nach dem zweiten Weltkrieg trotz des Londoner Schuldenmoratoriums im Rahmen ihrer zunehmenden Leistungsfähigkeit freiwillig Wiedergutmachungsleistungen von 100 Mrd. DM erbracht habe.

Abschließend widmete sich Richter Leval als Verfasser der 16-seitigen Urteilsbegründung einem Versicherungsanspruch, der nicht erkennbar, doch möglicherweise vom ICHEIC-Verfahren wegen einer Vertragskündigung vor dem Beginn der Nazizeit ausgeschlossen war. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit bestätigt die erstinstanzliche Klageabweisung.

Dennoch weist es den United States District Court for the Southern District of New York an, dem Kläger mit diesem Anspruch trotz des abschließenden Urteils eine Klageänderung nach Rule 11 des Bundesprozessrechts, Federal Rules of Civil Procedure, zu gestatten, die nur auf einen Anspruch außerhalb des ICHEIC-Geltungsbereichs lauten darf.


Sonntag, den 17. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Evanston Insurance v. Chargois & Ernster, Anwälte haften persönlich für Internetwerbung, 5th Cir., 15. Jan. 2010, http://bit.ly/8G5Wwz

In re Assicurazioni Generali, Holocaust-Versicherungsklagen, 2nd Cir., 15. Jan. 2010, http://bit.ly/528TwV

Earley v. Wachovia Bank, Geschäftsgeheimnisschutzverletzung u. SE verneint, 8th Cir., 15. Jan. 2010, http://bit.ly/4XA7dv

Schindler Elevator Corp. v. Otis Elevator Co., Aufzug-erkennt-Benutzer-Patentverstoß, CAFC, 15. Jan. 2010, http://bit.ly/4FOlsz

Data Mountain Solutions, Inc. v. Giodano, Schiedsspruch bestätigt, DCDC, 15. Jan. 2010, http://bit.ly/7Oc3pF


Samstag, den 16. Jan. 2010

Reifen plätten v. Richterethik  

.   Richter Nalley, der dem Gerichtspersonal die Luft aus den Reifen ließ, wird nicht ganz unerwartet trotz seiner öffentlichen Entschuldigung vor den Richterstandesausschuss zitiert. Von Richtern wird in Maryland ein high Standard of Conduct erwartet. Das gilt auch für den Gerichtsparkplatz und auch, wenn ein Richter glaubt, der Parkplatz sei für ihn reserviert. Richter Nalley gestand, mehrfach Reifen geplättet zu haben, wurde zu einem Ordnungsgeld von $500 verurteilt und verfasste ein Entschuldigungsschreiben an die zuletzt geschädigte Gerichtsputzfrau.


Samstag, den 16. Jan. 2010

Mandatswerbung im Internet  

.   Mandantenwerbung im Internet für Klagen gegen ein Kaufhaus rächte sich für zwei Anwälte in Texas. Statt das Unternehmen mit Klagen überziehen zu können, gewann das Kaufhaus eine Markenverletzungsklage gegen die Kanzlei.

Als die Anwälte zur Haftungsvermeidung die Kanzleigesellschaft auflösten, spielte das Unternehmen weitere Trümpfe aus: Erstens konnte es die Anwälte persönlich für die Schuld der aufgelösten Kanzlei haftbar machen.

Zweitens galt die Verjährungsfrist für die Vollstreckung ab dem Urteil gegen die Kanzlei, nicht ab dem Verletzungszeitpunkt.

Und drittens, stellte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in Evanston Insurance v. Chargois & Ernster, et al., Az. 09-20261, am 15. Januar 2010 fest, durften sie wegen der Rechtskraft des Urteils keine materiellen Einwendungen geltend machen.

Die Anwälte können sich die Verantwortung für die Tragikomödie selbst zuschreiben. Sie löschten die Gesellschaft und verkannten, dass die Haftungsbeschränkung nur wirkt, solange die Gesellschaft der von ihnen gewählten Rechtsform existiert.

Zudem hatten sie die Kanzlei in einer der neuen Gesellschaftsformen gegründet, die anders als die Corporation im amerikanischen Recht keine jahrhundertealte, durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtssicherheit aufweist.


Samstag, den 16. Jan. 2010

Richter und Anwälte: Freunde?  

HS - Washington.   Die Richterethikkommission in Florida prüfte nach dortigem Recht das virtuelle Freundesverhältnis eines Rechtsanwalts mit einem Richter und stellte am 17. November 2009 fest:
The Committee believes that listing lawyers who may appear before the judge as friends on a judge's social networking page reasonably conveys to others the impression that these lawyer friends are in a special position to influence the judge.
Nach Ansicht der Kammer sei es danach unerheblich, ob Richter und Anwalt tatsächlich Freunde sind oder vielmehr nur Bekannte oder Arbeitskollegen. Es sei sogar unerheblich, ob der eine den anderen nur versehentlich zu seiner Freundesliste hinzufügt. In jedem Falle könne hierdurch der Eindruck entstehen, der Anwalt sei in einer Position, den Richter im Prozess zu beeinflussen und aus diesem Grunde verbiete sich eine Freundschaft der beiden - jedenfalls bei Facebook.


Samstag, den 16. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Saher v. Museum of Art, wichtiges Kunstrauburteil, 9th Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/63LI0p

Donahue v. Quick Collect, Sammelklage gegen Inkasso, 9th Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/4WuaWo

Family Winemakers of CA v. Jenkins, Einzelstaatliche Grenzen der Handelsfreiheit, 1st Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/4pvCmj

T.Co Metals, LLC v. Dempsey Pipe & Supply, Inc., Schiedsgericht ultra vires, 2nd Cir.., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/8yRmH8

ACLU v. Grayson County, Kentucky, 10 Gebote im Gerichtsaushang, 6th Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/6vBGrY

Hollingsworth v. Perry, Liveübertragung eines Prozesses im Bundesgericht, Supreme Court, 13. Jan. 2010, http://bit.ly/55RfAw


Freitag, den 15. Jan. 2010

Hilfe nach Fristablauf im US-Prozess  

.   Wie eine Verjährungsfrist behandelt das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks eine eingeräumte Klagefrist zur gerichtskostenfreien Verfolgung von Ungleichbehandlungsansprüchen. Sein Urteil im Fall Anthony Carter v. Marmon Keystone, Az. 00-3746, entfaltet jedoch weitergehende Bedeutung.

Es erklärt, wann eine fruchtlos verstrichene Frist zur Wiedereinsetzung führt. Dazu ist eine Hemmung notwendig, die nicht aus dem Common Law stammt, sondern aus dem Equity-Recht:
Equitable tolling is generally appropriate in Title VII cases only when "the defendant has actively misled the plaintiff; when the plaintiff 'in some extraordinary way' was prevented from asserting her rights; or when the plaintiff timely asserted her rights in the wrong forum." Seitzinger v. Reading Hosp. and Med. Ctr., 165 F.3d 236, 240 (3d Cir. 1999) (citations omitted). Plaintiff bears the burden to show that equitable tolling is warranted. Podobnik v. U.S. Postal Serv., 409 F.3d 584, 591 (3d Cir. 2005). AaO 2.


Donnerstag, den 14. Jan. 2010


Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Starr v. Sony BMG, Kartellverstoß Musikanbieter, 2nd Cir., 13. Jan. 2010, http://bit.ly/7cMGPg

NRG Power Marketing LLC v. Maine Public Util. Commission, Stromtarifkontrolle, Supreme Court des Bundes, 13. Jan. 2010, http://bit.ly/51066O

Dixon v. Deutsche Bank National Trust, Rechtskraftsfragen, 8th Cir., 13. Jan. 2010, http://bit.ly/8cUlcF

Diamond Crystal Brands, Inc. v. Food Movers, Zahlung + FOB Forum = Zuständigkeit, 11th Cor., 13. Jan. 2010, www.ca11.uscourts.gov

Moberly v. Secretary of Health and Human Services, Haftung für Impfschaden, CAFC, 13. Jan. 2010, http://bit.ly/6K8I4q


Donnerstag, den 14. Jan. 2010

Das Internet-Musik-Kartell: Klage gestattet  

.   Im Fall Kevin Starr et al. v. Sony BMG Music Entertainment et al., Az. 08-5637, haben die Kläger ausreichende Argumente vorgetragen, um die Kartellklage gegen Internetvermarkter von Musik weiterverfolgen zu dürfen, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City am 13. Januar 2010.

Sie haben eine Verletzung des Bundeskartellrechts im Sherman Act vorgetragen und eine Verschwörung der Musikfirmen dargelegt, die zu illegalen Preisabsprachen führte, und hinreichend Tatsachen vorgetragen, stellte der United States Court for the Second Circuit fest.

Das unterste Bundesgericht hatte die Klage abgewiesen und muss nun den Prozess nach Bundesprozessrecht gegen die Beklagten, die 80 Prozent des Marktes mit digitalen Dateien im Internetmusikvertrieb beherrschen, weiter führen.

Diese Unternehmen planten zunächst den Vertrieb von CDs über von ihnen kontrollierte Unternehmen zu horrenden Bedingungen und Kosten. Als sie den Internet-Vertrieb über Dritte entdeckten, fielen die Herstellungs- und Vertriebskosten drastisch.

Doch anders als in einem wettbewerbsgeprägten Markt sanken die Preise nicht. Die Internetmusikanbieter verpflichteten die Vertriebsunternehmen mit geheim gehaltenen Nebenvereinbarungen zu abgestimmten Preisen.

Diese zahlreichen, spezifiziert vorgetragenen Behauptungen sind hinreichend schlüssig, um den Prozess fortzusetzen, urteilte das Berufungsgericht. Die von ihm erörterten Nachweise können auch die Grundlage für Kartellverfahren in vielen anderen Ländern bilden.

Einerseits sind die zur Urteilsbegründung herangezogenen Beweise und Behauptungen lediglich einseitig und stellen die Auffassung der Kläger dar. Andererseits wird das weitere Verfahren, insbesondere der Abschnitt des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, Akten der beklagten Unternehmen und Stellungnahmen ihres Managements und anderer Zeugen an den Tag bringen, die in der Regel der Öffentlichkeit zugängig sind.

Doch schon die im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung erörteten Belege deuten auf eine für die Musikvertriebsgiganten brenzlige Zukunft hin.


Donnerstag, den 14. Jan. 2010

Bund darf Online-Tarife setzen  

.   Im Fall Core Communications, Inc. v. FCC, Az. 08-1365, entschied das Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtbezirk in Washington am 12. Januar 2010, dass der Bund - wie von der Federal Communications Commission vermutet -, Tarife für Netzverbindungen zu Interneteinwahlknoten setzen darf.

Diese Frage war lange umstritten und entfaltet mit den von der FCC verordneten Höchstsätzen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Internetinfrastrukturanbieter schmalbandiger Wählleitungen.

Zehn Prozent amerikanischer Internetnutzer sind noch auf diese Dial-Up-Verbindungen angewiesen.


Mittwoch, den 13. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
US Philips Corp. v. KXD Technology, eV erlischt mit Urteil, 9th Cir., 12. Jan. 2010, http://bit.ly/8LHOOo

Smith v. Spisak, Strafrecht, US Supreme Court, 12. Jan. 2010, http://bit.ly/55RfAw

Carr v. Tillery, Bis auf's Messer, Kanzleistreit um viel Geld, 7th Cir., 12. Jan. 2010, http://bit.ly/7CqdN4

Core Communications, Inc. v. FCC, FCC für Internetverbindungstarife zuständig, DC Cir., 12. Jan. 2010, http://bit.ly/8OJyFE

Petaluma FX Partners, LLC v. Commissioner of IRS, Son of BOSS Steuermodell, DC Cir., 12. Jan. 2010, http://bit.ly/6Gk3Ys

Redhead v. Conference of Seventh-Day Adventists, Urteilsform, Berufungsfrist, 2nd Cir., 12. Jan. 2010, http://bit.ly/4ICESG


Dienstag, den 12. Jan. 2010

Kein Vertrag ohne Kenntnis der Partei  

.   Ein Vertragsanspruch besteht nicht gegen eine Partei, die den Vertrag nicht kennt.

Ein Bereichungsanspruch besteht nicht gegen die Partei, die den Vertragspreis aufgrund ihres eigenen Vertrages mit einem Zwischenhändler an diesen später insolventen Dritten gezahlt und die Leistungen des Klägers nach dessen Vertrag mit dem Händler erhalten hat.

Diese eigentlich wenig überraschenden Feststellungen standen jedoch auf der Kippe.

Hätte die Klägerin im Fall Equatorial Marine Management Fuel Management Services Pte, Ltd. v. MISC Berhad, Az. 08-57046, eine Vertretungsmacht der insolventen Zwischenpartei für die leistungsannehmende Partei behauptet, hätte das Gericht vielleicht anders entschieden.

Doch die Behauptung einer Vertretung kam erst in der Berufung, die in den United States Courts of Appeals einer Revision entspricht, und durfte daher nicht mehr berücksichtigt werden, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 11. Januar 2010.


Dienstag, den 12. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Jones v. DaimlerChrysler, eingetragenes Sicherungseigentum im Konkurs, 4th Cir., 11. Jan. 2010, http://bit.ly/6b7dir

McGillivray v. Countrywide Home, Wiederherstellungskosten oder Schadensersatz, 5th Cir., 11. Jan. 2010, http://bit.ly/6RevCA

Trust v. Love Funding Corp., Hypothekenpakete, Champerty, 2nd Cir., 11. Jan. 2010, http://bit.ly/8Dl6Z7

McDaniel v. Brown, DNA im Strafprozess, Supreme Court, 11. Jan. 2010, http://bit.ly/5Fu81x


Dienstag, den 12. Jan. 2010

Besteuerung von Schadensersatz  

.   Schadensersatz für physische Schäden stehen auf der Tagesordnung der Bundesfinanzbehörde der USA. Im Bundesanzeiger vom 11. Januar 2009 kündigt sie eine öffentliche Anhörung nach dem Administrative Procedures Act zu einem Verordnungsvorschlag über ihre Besteuerung an. Die Steuerzahler können den Entwurf RIN 1545-BF81, Damages Received on Account of Personal Physical Injuries or Physical Sickness persönlich am 23. Februar 2010 in der Hauptstadt Washington oder elektronisch kommentieren; vgl. Federal Register, Bd. 75, Heft 6, S. 1301.


Dienstag, den 12. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Demahy v. Wyeth Inc, Bundesrecht bricht nicht Einzelstaatsrecht, 5th cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/5QjQ7g

BCD v. BMW Manufacturing Co, Ausnahme von Vorvertragshaftung, 4th Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/8ZJg3C

Ferrell v. Express Check Advance of SC LLC, Staatsangehörigkeit der LLC, 4th Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/8ZkB5O

Clark Motor Co. v. Manufacturers & Traders Trust Co., Betriebsmittelkredit & Betrüger, 3rd cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/4R4NVM

PRM Energy Systems v. Kobe Steel, Nichtpartei des Schiedsvertrages: Schiedsklausel bindet, 8th Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/6kgOYm

DC v. John Straus, Anwalt haftet nicht ggü Staat, DC Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/6iTRmC

PL Co. PTE v. Blue Water Shipping, seefrachtvertragliche Schadensminderung, 2nd Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/5uFwRu

Kiobel v. Millson, Anwaltssanktion wg. Verletzung internationalen Rechts, 2nd Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/7XRvmd


Sonntag, den 10. Jan. 2010

Bundesrecht für Online-Schutz?  

.   Mit der Ankündung seiner vierten Bürgeranhörung nähert sich die Online Safety and Technology Working Group der National Telecommunications and Information Administration dem Ziel bundesweit einheitlicher Regelungen der Online-Sicherheit in den USA.

Im Bundesanzeiger vom 11. Januar 2010 meldet die nach dem Protecting Children in the 21st Century Act eingerichtete Behörde den Termin vom 4. Februar 2010 im Wirtschaftsministerium in Washington mit den Themen Datenspeicherung und Kinderpornographie an:
The OSTWG will hear presentations and have discussions on online safety and technology, with an emphasis on issues relevant to the work of the subcommittees on data retention and child pornography reporting. Federal Register, Bd. 75, Heft 6, S. 1338.



Staat unterstützt Gegner: Aktenfreigabe?  

.   Muss der Staat, der sich im US-Prozess auf die Seite des Gegners stellt, um eine Verbotsverfügung zu bekämpfen, seine Akten nach dem Freedom of Information Act herausgeben? Der Staat als größter Kunde eines von der Injunction betroffenen Patentverletzers hatte sich auf dessen Seite geschlagen und will seine Strategie geheimhalten.

In Sachen Hunton & Williams v. United States Department of Justice, Az. 06-731, ging es um die Blackberry-Patentverletzung von RIM, die später durch Vergleich geregelt wurde. Das Justizministerium verweigerte unter Verweis auf FOIA-Ausnahmen die Herausgabe seiner Akten.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks erörtert in seiner 27-seitigen Urteilsbegründung vom 5. Januar 2010 ausführlich die common Interest Communications-Doktrin und die FOIA-Ausnahmen nach 5 USC §552, die dem Patentinhaber letztlich zwei Gegner zumuten.

Im Ergebnis gibt das Gericht dem Justizministerium für den Zeitraum ab der Vereinbarung eines gemeinsamen Prozessvorgehens Recht, jedoch nicht für die Zeit davor. Die siebenseitige Mindermeinung lehnt den Schutz des Ministeriums ab.


Sonntag, den 10. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Demahy v. Wyeth Inc, Bundesrecht bricht nicht Einzelstaatsrecht, 5th cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/5QjQ7g

BCD v. BMW Manufacturing Co, Ausnahme von Vorvertragshaftung, 4th Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/8ZJg3C

Ferrell v. Express Check Advance of SC LLC, Staatsangehörigkeit der LLC, 4th Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/8ZkB5O

Clark Motor Co. v. Manufacturers & Traders Trust Co., Betriebsmittelkredit & Betrüger, 3rd cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/4R4NVM

PRM Energy Systems v. Kobe Steel, Nichtpartei des Schiedsvertrages: Schiedsklausel bindet, 8th Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/6kgOYm

DC v. John Straus, Anwalt haftet nicht ggü Staat, DC Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/6iTRmC

PL Co. PTE v. Blue Water Shipping, seefrachtvertragliche Schadensminderung, 2nd Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/5uFwRu

Kiobel v. Millson, Anwaltssanktion wg. Verletzung internationalen Rechts, 2nd Cir., 8. Jan. 2010, http://bit.ly/7XRvmd


Samstag, den 09. Jan. 2010

Laien erörtern das Recht: Kostenfaktor  

.   Die Debatte über us-rechtlich haltbare Inline Links läuft mal wieder auf Hochtouren - irgendwo im Internet. Natürlich sind sie rechtswidrig, sagen die Juristen. Laien meinen, das sei einfach Quatsch, denn es werde keine Kopie gezogen. Dass es nach dem Copyright Act auf die Herbeiführung der Darstellung ankommt, leuchtet ihnen partout nicht ein. Der Urheber müsse die Quelle technisch schützen, will er die Darstellung in anderen Seiten unterbinden, glauben manche.

Die Debatte hangelt sich am Bericht eines Patentanwalts entlang, was die Sache komplizierter macht, denn manche Laien können Urheber- und Patentrecht nicht auseinander halten, so wie manche Rechtsanwälte auch vom Patentieren von Marken sprechen, denn Trademarks sind wieder ein anderes Thema.

Zum Glück hat niemand die vierte Säule des amerikanischen IP-Rechts angesprochen, das Trade Secret-Recht, sonst würde noch mehr Unfug nach dem Prinzip Weil nicht sein darf, was nicht sein kann in die Welt gesetzt.

Vor Ewigkeiten hatte der Verfasser mit einem Schaubild, Kochinke / Tröndle, Links, Frames und Meta-Tags, CR 1999, p. 195, erklärt, was Deeplinks und andere Verknüpfungen überhaupt sind. Technische Logik hilft dem Verständnis des Rechts nicht. Doch ob man das Gesetz nachvollziehen kann oder nicht, eins ist klar:

Die meisten Diskussionsteilnehmer können sich den amerikanischen Prozess wegen einer Verletzungsbehauptung nicht leisten. Unternehmen schlackern mit den Ohren, wenn sie vom Patentanwalt für Phase 1 eines Patentverletzungsprozesses ein Angebot von $750.000 erhalten. Im Markenrecht sind es oft $250.000 weniger, und eine prozessfördernde Marktstudie ist darin bereits enthalten.

Im Urheberrecht können es noch einmal $250.000 weniger sein - aber das ist immer noch ein dicker Brocken. Dass Google sich im Heimatbezirk eine Ausnahme für Thumbnails erstreiten kann, beweist lediglich: Quod licet Jovi, non licet bovi.


Samstag, den 09. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
US v. Lemon, Computerpornographiebeweismittel im Strafprozess, 8th Cir., 7. Jan. 2010, http://bit.ly/8lxWaY

Caravalla v. Bayer AG et al., Produkthaftungsklageabweisung bestätigt, 8th Cir., 7. Jan. 2010, http://bit.ly/6oIka3

Lazaridis v. Wehmer, Sorgerecht in drei Ländern, 3rd. Cir., 7. Jan. 2010, http://bit.ly/4NBl5S

Parsons v. FedEx, schlimmer Angestellter erfolgreich entlassen, 6th Cir., 7. Jan. 2010, http://bit.ly/78CvAe

Lloyds v. Libya, Schadensersatz für Flugzeug nach Hijacking u. Immunität, DCDC, 7. Jan. 2010, http://bit.ly/4DSwhW

USA v. Slough, Keine Geheimjustiz, Staatsschutz, Presserechte, DCDC, 7. Jan. 2010, http://bit.ly/6lQygq


Freitag, den 08. Jan. 2010

Immunität nach Friedensvertrag  

.   Das entführte Egypt Air-Flugzeug wurde bei der Befreiung in Malta zerstört. Seine Versicherer verklagen Libyen und mutmaßliche Terroristen in den USA. Trotz der zahlreichen Änderungen des Immunitätsgesetzes Foreign Sovereign Immunities Act zugunsten von Terroropfern entscheidet das Bundesgericht im District of Columbia gegen die Versicherer.

In Sachen Certain Underwriters at Lloyds London et al. v. Great Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya et al., Az. 06-731, erklärt es, dass der Friedensvertrag der Vereinigten Staaten mit Libyen ihm die sachliche Zuständigkeit entzogen hat.

Zudem darf es den Fall nicht in der Schwebe behalten, bis die Kläger ein anderes Forum ausgemacht haben. Daher wird die Klage gegen den immunen Staat abgewiesen, entschied es am 7. Januar 2010.


Freitag, den 08. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Entscheidungen aus den obersten Bundesgerichten:
Allied Orthopedic Appliances v. Tyco Health Care, neue Technik verdrängt Konkurrenz legal, 9h Cir., 6. Jan. 2010, http://bit.ly/6AZIuA

Myers v. Central FL Investments, extrem aufdringlicher Chef: Strafschadensersatz, 11th Cir., 6. Jan. 2010, http://bit.ly/8kPIF4

Sandra Kirkland v. Wyeth, Forumshopping mit betrügerischer Parteiauswahl, 8th Cir., 6. Jan. 2010, http://bit.ly/4PxPFp

Glassman v. Palmisciano, böse ethnische Spannungen im Mandat, DC MA, 4. Jan. 2010, http://bit.ly/83oOPx

Kam Hing Enterprises, Inc. v. Wal-Mart Stores, Inc., Beweise bei Urheberrechtsverletzung, 2nd Cir., 6. Jan. 2010, http://bit.ly/50zNto


Donnerstag, den 07. Jan. 2010

Ethnische Spannungen im Mandat  

.   Der Melting Pot der Vereinigten Staaten bleibt Fantasie. Viele kommen miteinander aus, doch Gruppendenken trennt weiterhin. Dem Juden eins überbraten wollte ein Mandant im Zusammenwirken mit seinem zweiten Anwalt, der wie er einen italienischen Namen trägt.

Der Jude ist sein erster Anwalt, der einen Fall auf Erfolgshononarbasis bearbeitete, doch kurz vor dem krönendenen Abschluss ausgebootet wurde. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichts in Massachusetts vom 29. Dezember 2009 schildert das Mandatsverhältnis, den Mandatsvertrag, die erbrachten Leistungen und die Verschwörung in Sachen Glassman v. Palmisciano et al., Az. 07-10306.

Der auf 32 Seiten begründete Beschluss im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung am Anfang des US-Prozesses erklärt auch, welche Tatsachenfragen von den Geschworenen zu beurteilen sein werden und welche bereits vom Richter entschieden werden können. Der Prozess geht weiter, und die Geschworenen werden das Spannungsverhältnis unter das ihnen vom Richter erklärte Recht subsumieren.


Donnerstag, den 07. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Entscheidungen aus den obersten Bundesgerichten:
Great Clips v. Hair Cuttery of Greater Boston, Bundesmarkenstreit Great Cuts, Great Clips, 1st Cir., 5. Jan. 2009, http://bit.ly/8ZfwG4

Stanley v. Abacus Technology Corporation, Diskriminierung der Fotografin, 10th Cir., 5. Jan. 2010, http://bit.ly/6bSqDL


Mittwoch, den 06. Jan. 2010

Markenrecht, Vergleich, Auslegung  

.   In den USA bestehen Marken nach Bundesrecht, Einzelstaatsrecht und Common Law-Recht. Welchem Recht unterfallen wohl Vergleiche über die Nutzung und Abgrenzung von Marken?

Vertragsrecht ist Sache der Einzelstaaten, wenn es nicht gerade um die Beschaffung des Pentagons von Panzern oder des Außenministerium von spitzen Griffeln geht.

Illustriert werden diese Grundsätze in einem vorbildlich formulierten Urteil des ersten Bundesberufungsgerichts in Sachen Great Clips, Inc. v. Hair Cuttery of Greater Boston, LLC et al., Az. 09-1376, vom 5. Januar 2009. Es betrifft die Auslegung eines Erledigungs-, Verzichts- und Abgrenzungsvertrags für zwei Marken im selbem Dienstleistungsspektrum.


Mittwoch, den 06. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Entscheidungen aus den obersten Bundesgerichten:
Marion v. TDI Inc, Dritthaftung bei Pyramiden-Betrug, 3rd Cir., 4. Jan. 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/065173p.pdf

United States Life v. Superior National, Schiedsverfahren unusual but fair, 9th Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/88fyUQ

Pendergast v. Sprint Nextel Corp., sittenwidrige Schiedsklausel bei Sammelklage, 11th Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/4qBwuy

Cornejo v. Bell, Grundsätze der Amtshaftung, 2nd Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/8FFuvf


Dienstag, den 05. Jan. 2010

Geheimnisbruch in der Insolvenz  

.   Eine der vier Säulen des amerikanischen IP-Rechts ist das Trade Secret. Das Geschäftsgeheimnis schützt alles, was nicht offengelegt wurde. Selbst wenn es Dritten mitgeteilt wurde, bleibt der Schutz erhalten, solange eine vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtung vereinbart wird. So kann Software auch tausenden Kunden übergeben werden und geschützt bleiben.

Was geschieht jedoch, wenn das Trade Secret in der Insolvenz an Dritte fällt? Behält der anfängliche Inhaber einklagbare Schadensersatzrechte wegen eines vor dem Konkurs stattfindenden Geheimnisbruchs?

Ein einzelstaatliches Gericht erkannte am 29. Dezember 2009 auf seine überlebende Aktivlegitimation. Ein gegenwärtiges Eigentum ist nicht erforderlich; das Erfordernis wäre systemwidrig, beschied der Court of Appeal of the State of California, Sixth District, in Fall Jasmine Networks, Inc. v. Superior Court of Santa Clara County, Az. H034441.

Auch unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt sich daher immer der Abschluss eines Schutzvertrages. Er kann alsNon-disclosure Agreement, NDA, oder Confidentiality Agreement ausgestaltet oder mit entsprechenden Klauseln auch in einen Vertrag mit anderen Hauptzwecken eingefügt werden.


Montag, den 04. Jan. 2010

Montag, den 04. Jan. 2010

Mit Hammer und Sichel  

.   Als das BGB erfunden war, ließ man es erst einmal in Ruhe. Es sollte sich entwickeln. Und dann hielt es auch. In guten und in schlimmen Zeiten.

Heute sind die Gesetzgeber ungeduldiger. In Deutschland rücken sie oft gern aus, um das IT-, IP-, Neue Medien- und Verbraucherrecht zu retten. Etwas Beständiges, Durchdachtes war ihnen ja nicht eingefallen, als sie das Monster Internet entdeckten, das sie in ihrer Hast nicht in die bestehenden Konzepte einordnen konnten.

In den USA steht die nationale Sicherheit obenan. Dafür zahlt der Steuerzahler am meisten. Wenn ein Terrorist eine neue Masche erfindet, versammeln sich prompt Gesetzgeber vor Fernsehkameras und hecken neue Tricks aus. An den Gesetzen wird nicht fein geschraubt und gezurrt.

Nein, es muss der Hammerschlag sein, der Sichelschnitt. Mal sehen, was sie in den nächsten Monaten am Bush-Moloch Homeland Security ändern. Dahinter stecken dickes Geld und große Geschäfte. Auch für die Anwaltschaft in Washington fällt bestimmt etwas ab.


Samstag, den 02. Jan. 2010

Summarisches Verfahren im US-Prozess  

.   Oft wird in deutschen Darstellungen des US-Rechts das summarische Verfahren erwähnt. Wie wenig summarisch es ist, zeigt die 24-seitige Entscheidung im Fall Fox International Relations v. Laucius, Az. 04-5877, vom 22. Dezember 2009.

Die Prüfung von Recht und Tatsachen ist durchaus vollständig, nicht verkürzt. Verkürzt ist lediglich das Verfahren insofern, als geklärte Tatsachenfragen nicht mehr den Geschworenen vorgelegt werden müssen, sondern vom Richter beurteilt werden.

Im Fox-Fall subsumiert das Bundesgericht in Pennsylvania einen Komplex abschließend und bestimmt, dass nach Bundesprozessrecht der Rest von der Jury zu würdigen ist. Dass der Begriff summary auch keine Beschleunigung bedeutet, zeigt schon das Aktenzeichen von 2004 dieser am Ende von 2009 teilentschiedenen Anlegerschutzklage.


Samstag, den 02. Jan. 2010

Quellenschutz: Subpoena fordert Dokumente  

.   Die gegen Blogger gerichtetete Subpoena duces tecum fordert zur Aushändigung von Informationen und Dokumenten auf:
All documents, emails, and/or faxsimile transmissions (sic) in your control possession or control concerning your receipt of TSA Security Directive 1544-09-06 dated December 25, 2009. Elliott, Full text of my subpoena from the Department of Homeland Security.
Mittlerweile sind die Subpoenas für erledigt erklärt worden. Wenn das Heimatsicherheitsministerium gegen Blogger in Terrorismussachen vorgeht, hat eine Subpoena ein Nachspiel. Google verlinkt zu zahlreichen Nachweisen.

Das Vorgehen des Ministeriums ist schon deswegen pikant, weil im Kongress der Quellenschutz für Journalisten und andere Schreiber erörtert wird und das Ministerium seine Flugsicherheitspläne nicht geheim halten konnte.


Samstag, den 02. Jan. 2010






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.