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Sonntag, den 04. April 2010

Strafdatenaustausch USA

 
.   Im Bundesanzeiger vom 5. April 2010 verkündet das Federal Bureau of Investigation über seine Zweigstelle in West Virginia eine Sachverständigensitzung, zu der es die Öffentlichkeit einlädt. Der Bund und 28 Einzelstaaten der USA haben sich nach den National Crime Prevention and Privacy Compact Act of 1998 zusammengeschlossen, um den Strafdatenaustausch zwischen ihnen für Genehmigungs-, Arbeits- und ähnliche Zwecke zu regulieren.

Der Austausch von Informationen aus Strafregistern soll strafpräventiv und datenschutzfördernd wirken. Interessierte Mitglieder der Öffentlichkeit erhalten am 12. und 13. Mai 2010 bis zu 15 Minuten Sprechzeit für ihre Stellungnahmen: Federal Register, Band 75, Heft 64, S. 17161.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Aus den Bundesgerichten
USA v. Mark Russell, PC, Chat, Sex, Bundesstraftat, 48 M. Haft, 30 J Überwachung, DC Cir., 2. April 2010, http://bit.ly/bq5KOo

Companhia Ferroligas v. Applied Indus. Mater., Zuständigkeitsmangel v. US-Gericht im intl. Handel, DCDC, 21. März 2010, http://bit.ly/bSV3Qt

Prunte v. Universal Music Group, Komponist verliert gg Musikvertriebsverlage wg UrhR-Verletzung, DCDC, 29. März 2010, http://bit.ly/bEK3Ft

Todd Latimer v. Roaring Toyz, Inc., implizierte Fotolizenz, Wettbewerbsverl., UrhR, 11th Cir., 2. April 2010, http://bit.ly/bLocAs








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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