1. Am traurigsten ist seine Ankündigung, das J-Visum für Au-Pair- und Wahlstationen in den USA abzuschaffen. Das House of Representatives arbeitet an einer Gesetzesvorlage zum Visumsrecht. Ob sie das J-Visum anspricht, sagt es nicht. Aber mit der Androhung wurde es sinnlos, Wahlstationszusagen für 2018 zu erteilen.Ermutigend wirken einige Forum-non-conveniens-Entscheidungen mit dem Ziel, auslandsbezogene Prozesse mit fremden Zeugen, Sprachen und Rechten trotz amerikanischer Gerichtszuständigkeit ins Ausland zu verweisen. Der Verbraucherschutz für Internet-Bewertungen wurde durch das Inkrafttreten des Consumer Review Fairness Act of 2016 gestärkt. In den Einzelstaaten der USA wird der Ruf nach Datenschutz als Schutz der Privatsphäre lauter, den auf Bundesebene die Federal Trade Commission in Washington, DC, stützt, die auch irreführende Internetaktivitäten verstärkt bekämpft. Solche Fortschritte können den Makel nicht wegwischen, den Trump in seinem ersten Amtsjahr den USA antat.
2. Symptomatisch für den Hass der neuen Herrschaft auf von Obama entwickelte Lösungen ist der Widerruf der Netzneutralitäts- und Datenschutzverordnungen der Federal Communications Commission. Hinzu kommt international der Ausstieg aus Staatsabkommen über Klima und Handel.
3. In einem demokratieunwürdigen Verfahren beschloss der Kongress ein Steuergesetz zur Benachteiligung von Auslandsfirmen und natürlichen US-Personen, das Trump trimphierend unterzeichnete, nachdem er 2017 trotz totaler Parteikontrolle aller drei Gewalten kein anderes Gesetz von Bedeutung zum Erfolg führen konnte.
4. Der Supreme Court erweiterte das Recht amerikanischer Kläger zur Klagezustellung ins Ausland per Post.
5. Kafkaesk eingefrorene Konten bleiben legal und Beschuldigte wehrlos, bestätigte das zweithöchste Gericht der USA in Washington, DC, denn das Office of Foreign Assets Control im Schatzamt - berüchtigt für die undurchsichtige Verfolgung verdächtigter Finanz-, Embargo-, Geldwäsche- und BTM-Handelsverletzer - darf jeden jahrelang ins OFAC-Netz verheddern, ohne eine genaue Begründung zu erteilen. So bleibt Vermögen eingefroren und werden Unternehmen ruiniert, denn unbekannte Behauptungen lassen sich nicht widerlegen.
Wer in der Politik lebt, muss Anfeindungen hinnehmen. Wegen Verleumdung kann man kaum klagen. Presserecht geht vor, bestätigte schon 2011 das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in David Bentkowski v. Scene Magazine.
Selbst wenn der Prozess in die Revision ging, verwundert das Ergebnis aus Cincinnati nicht. Viele Präzedenzfälle aus den gesamten USA sprechen dieselbe Sprache. Nur liest sich nicht jedes Urteil so lustig. In Trump-Zeiten erinnert man sich gern an solche Entscheidungen.
Das Amt des Registered Agent ist nicht mit einer Funktion in der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat, also den Organstellungen der Officers und Directors, gleichzusetzen. Die Aufgaben des Registered Agent sind beschränkt.
Er handelt nicht für die Corporation oder sonstige Gesellschaft, sondern empfängt amtliche und Gerichtspost an die vertretene Gesellschaft und leitet sie ihr an die letzte bekannte Anschrift zu.
Der Agent kann eine natürliche Person sein, die ungewerblich, wenn auch vergütet handelt, oder eine natürliche oder juristische Person, die gewerblich handelt und selbst angemeldet sein muss, siehe § 29-104.05. D.C. Code. Listing of Commercial Registered Agent. Er muss im Sitzstaat der Gesellschaft residieren oder dort als Gesellschaft eingetragen sein.
Wenn der Registered Agent der Corporation oder anderer Körperschaft auch in sonstiger Funktion angehört, kann er angestellt sein. Doch ist ein Arbeitsverhältnis ebenso wenig zwingend wie bei den Organstellungen. Die Funktionen des Gesellschaftsrechts orientieren sich nämlich nicht an der arbeitsrechtlichen Beziehung.
Zudem verpflichtete es das Pentagon, der Bürgerrechtsorganisation in American Civil Liberties Union v. Mattis die Kontaktaufnahme zu einem Amerikaner zu gewähren, der sich im Syrienkrieg gestellt hatte und dem US-Militär überstellt wurde. Drei Monate lang wurde seine Identität verheimlicht. Er blieb in Haft, und ihm wurde als vermuteter Enemy Combatant anwaltlicher Beistand trotz mangelnder Anklage verweigert.
Die Prozessparteien waren einen Vertrag über die Gewinne aus dem Bau von Luxuswohnungen eingegangen. Dem Kläger wurde gekündigt, und er klagte seinen Teil ein. Die Beklagten verlangten im Rahmen des Beweisverfahrens Discovery vom Kläger Steuererklärungen für 10 Jahre sowie seine Bankbelege und Bilanzen. Diese verweigerte trotz mehrfacher Mahnung der Beklagten und des Gerichts.
Das Gericht entschied, dass die Beweisherausgabe angebracht war, um den Beklagten eine Verteidigung unter Berücksichtung aller Tatsachen zu ermöglichen. Die verlangten Beweise betreffen den Kündigungsgrund des Missmanagements sowie der vom Kläger zu erwartenden Schadensminderung. Nachdem das Gericht diesem fruchtlos mehrere Fristen zur Beweisüberlassung setzte und Sanktionen androhte, wies es die Klage ab. Die Revision erklärt, dass das Ge­richt kein milderes Mittel ergreifen musste.
In deutschsprachigen Medien wird die Subpoena, die sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht Einsatz findet, gelegentlich als Vorladung bezeichnet. Die persönliche Vorladung ist jedoch lediglich einer von mehreren Fällen, in denen eine Subpoena genutzt wird. Grundsätzlich wird eine Beweisauskunft mit der Subpoena verlangt. Die Beweisauskunft kann in der Subpoena als schriftliche oder mündliche Auskunft bezeichnet sein. Ist sie mündlich, kann die Subpoena als Vorladung zur Vernehmung, der Deposition, verstanden werden. Richtet sich die Subpoena auf eine schriftliche Auskunft, wird sie meist mit einem umfangreichen Fragenkatalog, den Interrogatories, verbunden. Die schriftliche Beweiserhebung kann mit der mündlichen Beweiserhebung verbunden werden. Dann wird der Angesprochene, der weder Partei noch bezeichneter Zeuge sein muss, mit einer Subpoena Duces Tecum aufgefordert, zu einem Vernehmungstermin die in der Aufforderung bezeichneten Unterlagen zur Vorlage an die befragende Partei mitzubringen.
Im Unterschied zum Recht in Deutschland und vermutlich anderen deutschsprachigen Ländern erfolgt die Beweiserhebung zunächst vor den Parteien, nicht vor dem Gericht. Die Subpoena wird daher von der Partei erlassen, die die Beweiserhebung beabsichtigt. Im Zivilprozess ist die Gegenpartei in der Regel zur Teilnahme an der Vernehmung der Person berechtigt. Außerdem darf sich die mit der Subpoena angesprochene Person selbst anwaltlich vertreten lassen.
Format: Die Subpoena wird in der Form eines Schriftsatzes verfasst. Sie enthält meist eine ausführliche Einführung mit detaillierten Definitionen von Begriffen, die in ihr verwandt werden, sowie beispielsweise von Unterlagen und untersuchten Themen.
Beispiel: Anfang Mai 2006 entschied ein Gericht in Washington über eine angefochtene Subpoena in einem Tauschbörsenfall. Musikunternehmen verklagten zahlreiche behauptete Musiktauscher. Sie richteten eine Subpoena an eine unbeteiligte Partei, nämlich einen ISP, mit dem Befehl auf Vorlage eines Verzeichnisses von IP-Anschriften, anhand deren die Kläger die Beklagten den IP-Anschriften und den behaupteten Urheberrechtsverletzungen zuordnen wollten. Einer der noch unbekannten Kläger beantragte die Aufhebung der Subpoena, weil er nicht im Gerichtsbezirk wohnt. Der Fall zeigt, wie die Subpoena eingesetzt wird und wie man ihr begegnen kann.
Hinweis: In jedem der etwa 56 Rechtskreise der USA gilt unterschiedliches Prozessrecht. Die obige Darstellung muss daher nicht an jedem Ort der USA zutreffen. Im Bundesrecht finden sich die wesentlichen Verfahrensregeln in den Federal Rules of Civil Procedure und den Federal Rules of Evidence.
ODNI hatte eine redigierte Fassung mit Schwärzungen auszugsweise veröffentlicht. EPIC verlangte die vollständige Fassung des Vermerks über die Beeinflussung der Wahlen vom November 2016. Gemeinsam hatten die Central Intelligence Agency, das Federal Bureau of Investigation, und die National Security Agency durch das ODNI bekannt gegeben, dass:
- Russian efforts to influence the 2016 US presidential election represent the most recent expression of Moscow's longstanding desire to undermine the US-led liberal democratic orderDas Gericht erklärt in seiner 19-seitigen Begründung, warum die Ausnahmen 1 und 3 des FOIA zur Herausgabepflicht anwendbar sind. Unter anderem sind die geschwärzten Teile vom absoluten Geheimhaltungsschutz unter dem Gesichtspunkt der nationalen Sicherheit gedeckt. Zudem enthält der Vermerk keine abtrennbaren Segmente, die vollständig herauszugeben wären. Selbst eine Auskunft über die Länge des Vermerks und die Quellen der Geheimdienste sind von Ausnahmen erfasst, sodass die Öffentlichkeit nicht mit dem vollständigen Vermerk rechnen darf.
- [T]hese activities demonstrated a significant escalation in directness, level of activity, and scope of effort compared to previous operations. AaO 2.
Die Presse erfuhr davon und ermittelt nun gegen das FBI mit einem Antrag auf Herausgabe von Akten, die diese Aktion belegen und zu anderen Fällen führen, in denen sich Ermittler als Presse tarnten. Am 15. Dezember 2017 erließ in der Hauptstadt Washington das Bundesberufungsgericht im Fall Reporters Committee for Freedom of the Press v. FBI die Entscheidung, dass das Bundesgericht die Klage nicht abweisen durfte, nachdem das Amt Unterlagen zum konkreten Fall herausgegeben hatte.
Die Revision verlangt, dass das FBI auch nach anderen Fällen sucht, in denen es als Journalisten getarnt mit Malware ermittelte. Die Entscheidungsbegründung führt lesenswert in die Verfolgung von Ansprüchen nach dem Freedom of Information Act ein.
Das resultierende Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA in St. Louis vom 8. Dezember 2017 in Tension Envelope Corp. v. JBM Envelope Co. ist für Laien nicht einfach zu lesen, doch instruktiv. Bei Vertragsverhandlungen zwischen erfahrenen Parteien darf man sich in den USA nicht darauf verlassen, mündliche Erklärungen als wirksame Zusagen richtig verstanden zu haben, lautet das Fazit. Man muss ein Wettbewerbsverbot vertraglich belegen können, und außervertragliche Erklärungen können in diesem Fall gar nicht berücksichtigt werden - selbst wenn sie, was das Gericht bezweifelt, die Klagebehauptungen stützen sollten.
Amerikanische Verträge sind bekanntlich ausführlich. Auf schöne Worte darf man nicht vertrauen. Was verienbart ist, muss schriftlich festgehalten werden - memorialized. Wie der Vertrag gestaltet wird, wird in der Fluglektüre Der amerikanische Vertrag: Planen, Verhandeln, Schreiben kurz erklärt. Wie man einen amerikanischen Vertrag verhandelt, steht in Kochinke, Verhandeln in den USA, in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Otto Schmidt Verlag, 4. Aufl. 2014.
The FLSA defines "employee" by tautology: an "individual employed by an employer." 29 U.S.C. §203(e)(1). The standard for "employee" is broad, but the Supreme Court has long recognized that not every individual who performs a service for an employer qualifies as an "employee" under the FLSA. See Walling v. Portland Terminal Co., 330 U.S. 148, 149-53 (1947). "[E]mployee" status depends upon the "economic reality" of the relationship between the putative employer and employee.Die meisten Fragen des amerikanischen Arbeitsrechts regelt jeder Einzelstaat der USA, doch der Bund wirkt vor allem mit dem Federal Labor Standards Act mit, den die Revision berücksichtigt. Im Jahre 2015 hatte sie die Merkmale bereits im Fall Glatt v. Fox Searchlight Pictures, Inc., 617 F. App'x 35 (2d Cir. 2015) klargestellt:
[W]e recognized the "primary beneficiary" test as the way to distinguish employees from bona fide interns. Id. at 536. To guide our "flexible" analysis, we provided seven non-exhaustive considerations specific to the context of unpaid internships:Die Unterscheidung hängt also davon ab, wer von der Tätigkeit hauptbegünstigt ist. Die Bezeichnung Praktikant allein ist nicht ausschlaggebend.
1. The extent to which the intern and the employer clearly understand that there is no expectation of compensation. Any promise of compensation, express or implied, suggests that the intern is an employee--and vice versa;
2. The extent to which the internship provides training that would be similar to that which would be given in an educational environment, including the clinical and other hands-on training provided by educational institutions;
3. The extent to which the internship is tied to the intern's formal education program by integrated coursework or the receipt of academic credit;
4. The extent to which the internship accommodates the intern's academic commitments by corresponding to the academic calendar;
5. The extent to which the internship's duration is limited to the period in which the internship provides the intern with beneficial learning;
6. The extent to which the intern's work complements, rather than displaces, the work of paid employees while providing significant educational benefits to the intern;
7. The extent to which the intern and the employer understand that the internship is conducted without entitlement to a paid job at the conclusion of the internship.
Hier entschied der Oberste Staatsgerichtshof von Texas nach Intervention der Bundesrepublik als Nichtpartei, dass ein Untergericht das deutsche Recht zu Kenntnis nehmen müsse und nicht einfach mit der Bemerkung wir sind in Texas - deutsches Recht interessiert uns nicht wie eine Mücke abschütteln durfte.
Heraus kam eine Abweisung mit lesenswerter Begründung des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia. Am 5. Dezember 2017 erklärte es die Verfahrensschritte zur Klassenzertifizierung nach Einholung von Beweisen und Sachverständigengutachten über die Mangellage sowie die Gemeinsamkeiten einer Sammelklägergemeinschaft. Das Gericht durfte die Klage bereits vor Vorlage an die Geschworenen, Jury, abweisen.
Plaintiffs ask the court to "study and evaluate this case." …
Federal courts in the United States are courts of limited jurisdiction and have the power to hear a case only if the court has subject-matter jurisdiction to do so. See Arbaugh v. Y&H Corp., 546 U.S. 500, 513 (2006). Here, the court knows of no ground on which it can enforce the peace treaty in question. Indeed, at least with respect to foreign states or their agents and instrumentalities, subject-matter jurisdiction only can arise under the Foreign Sovereign Immunities Act, 28 U.S.C. 1602 et seq. Argentine Republic v. Amerada Hess Shipping Corp., 488 U.S. 428, 434 (2014). Plaintiffs have cited no applicable exception under the FSIA, see 28 U.S.C. §§ 1605(a), 1605A, to the general presumption in favor of immunity of a foreign sovereign, and the court can discern none from their pleading.
Das Bundesberufungsgericht des Dritten Bezirks der USA wies die Ansprüche am 30. November 2017 in Randall v. Facebook zurück. Knapp begründet die Revision die Zurückweisung der einzelnen Ansprüche: Staatsanwälte etwa genießen im Hinblick auf ihre Entscheidungen zur strafrechtlichen Verfolgung Immunität. Der auf Verleumdung gestützte Anspruch setzt neben einem Reputationsverlust auch den Entzug eines Rechts oder geschützten Interesses voraus: a plaintiff must show a stigma to his reputation plus deprivation of some additional right or interest. Hierfür genügt eine Verschlechterung der künftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht.
Auch die Veröffentlichung des Namens eines Festgenommenen oder Angeklagten in Polizei- oder Medienberichten begründet daher keinen Anspruch. Die Entscheidung ist aus US-Sicht nicht unerwartet, vgl. auch Julia Blees, Unschuldsvermutung und Presseberichterstattung in den USA. Auch die Berichterstattung über Zivilprozesse enthält normalerweise die vollständigen Parteibezeichnungen. Das Recht auf Privacy hilft den Parteien nicht.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia wies alle Anfechtungen der Klausel mit detaillierter Begründung zurück. Zunächst greife eine Vermutung zugunsten der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit solcher Klauseln. Die Beweise zeigten, dass das elektronisch erstellte Vertragsdokument nur mit allen Seiten geschaffen werden kann, während jeglicher Beweis fehle, dass das Blatt mit der Klausel der Klägerin nicht bekannt gegeben wurde. Zudem sei die Gerichtswahl weder betrügerisch noch sittenwidrig.
Wenn im gewählten Forum nicht dieselben Prozessoptionen, hier zur Wahl der Sammelklage, bestünden, bedeute dies keine Anfechtbarkeit der Klausel. Eine Verletzung des öffentlichen Interesses sei nicht feststellbar, da das einzige öffentliche Interesse des Forumstaats darin bestehe, Gerichtsstandsklauseln anzuerkennen. Die Abwägung der Durchsetzbarkeitsfaktoren sei bei einer solchen Klausel auf die Ermittlung beschränkt, dass die Parteien eine solche Klausel als bindend vereinbart haben. Damit entfällt die Prüfung der Forum non conveniens-Faktoren, die ohne eine solche Klausel vor einer Verweisung an ein geeigneteres Gericht greifen.
In der Revision gewann am 28. November 2017 der Urheberrechtsinhaber nach einer sorgfältig ausgeführten Abwägung der Grundsätze zur Redefreiheit und dem prozessrechtlichen Öffentlichkeitsgrundsatz. Letzterer gebietet Gerichten, die Parteibezeichnungen und Identitäten fast immer bekanntzugeben, wenn kein besonderes Schutzbedürfnis, beispielsweise bei Minderjährigen oder bestimmten Gewaltopfern, vorliegt. Entsprechend werden in den USA Fälle zitiert.
Das Grundrecht auf anonyme Rede gilt als extrem wichtig im politischen Bereich, aber auch andere, der Kritik oder Anfeindungen ausgesetzte Meinungen sollen geschützt werden. Wer nichts Böses tut, soll nicht fürchten, eine unliebsame Meinung zu verkünden. Hier, fand das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati, liegt jedoch ein Unrechtstun vor, das abgeurteilt wurde. In der weiteren Abwägung prüft das Gericht die Vermutung für öffentliche Verfahren und für die Enttarnung von Tätern im Verfahren als Merkmale des öffentlichen Interesses.
Das Untergericht muss diese Faktoren erneut abwägen und dabei berücksichtigen, dass sie im Beweisverfahren anders zu beurteilen sind als nach einer Verurteilung. Die Mindermeinung geht so weit, dass eine Ermessensabwägung nach einer Verurteilung unstatthaft sei. Dem folgt die Richtermehrheit jedoch nicht.
Am 21. November 2017 prüfte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati die verschiedenen gesetzlichen und fallrechtlichen Anspruchsgrundlagen, die das Paar gegen die beklagten Selbstverlags- und Vertriebsunternehmen behauptete. Das erstinstanzliche Bundesgericht, federal Court, hatte die Klage abgewiesen, weil es die Beklagten als haftungsbefreite Vertriebsfirmen im Sinne des ersten Verfassungszusatzes über die Pressefreiheit ansah: Sie haften nicht für die Inhalte der von ihnen verteilten Werke.
Das Bundesberufungsgericht stimmt dieser Beurteilung nicht zu, sondern bestätigt die Klagabweisung aus anderen Gründen, nachdem es die Anspruchsmerkmale wegen unerlaubter und falscher Darstellung des Paars, false Light, und Eingriffs in seine Privatsphäre erörtert. Den Unternehmen steht die rechtlich wirksame Einrede der Haftungsverlagerung auf den Kunden zu: Sie hatten sich beim Anbieten ihrer Leistungen vom Kunden zusichern lassen, dass er alle Rechte am Buch besitze oder sich habe einräumen lassen. Deshalb kann sich das klagende Paar nur an den Verfasser wenden.
Der Hersteller verlangte die Anwendung kalifornischen Rechts gemäß der Rechtswahl im Kundenvertrag, doch die Revision klärt auf, dass die Kläger im Staat New York ihre dortigen Verbraucherschutzrechte verfolgen dürfen, weil sich die Rechtswahl auf den Vertrag, nicht sonstige Ansprüche bezieht.
Am 22. November 2017 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA diese Einschätzung und prüfte dann die täuschende Wirkung der unerwarteten Werbung. Im Ergebnis ist das Verbraucherschutzgesetz nicht durch ein täuschendes Tun des Herstellers verletzt: Indeed, Plaintiffs point to no affirmative statement made by Sling pertaining to advertising, much less a deceptive statement. AaO 7. Eine täuschende Unterlassung vor dem Verkauf durch mangelnden Hinweis auf die Werbung sei nicht behauptet. Zudem dürfe niemand aus durchschnittlicher Verbrauchersicht mit Werbefreiheit rechnen, erklärte die Revision.
Die Kläger verdächtigten den Hersteller der unzulässigen Verwendung und Speicherung ihrer als Avatare im Spiel eingesetzten Biometriedaten. Der Schaden liege in ihrer Furcht vor der Gesichtserkennung, wenn sie wirklich einmal benötigt würde.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erkannte am 21. November 2017, dass der Verdacht allein, für den kein Beweis geboten wurde, und die selbstzugefügte subjektive Furcht nicht ausreichen, um eine Aktivlegitimation der Kläger zu bejahen. Die Revisionsbegründung erklärt auch lesenswert, wieso keine Unzulässigkeit des Einsatzes biometrischer Daten bei ihrer eindeutig freiwilligen Überlassung vorliegt.
In seiner Entscheidung Twentieth Century Fox Television v. Empire Distribution, Inc. vom 16. November 2017 musste sich das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco daher mit dem markenrechtlichen Schutz eines Namens auseinandersetzen. Eine Markenverletzung nach dem Lanham Act kommt bei Kunstwerken, expressive Works, nur in Betracht, wenn der Titel keine künstlerische Bedeutung für das zugrundeliegende Werk hat bzw. wenn er im Hinblick auf die Quelle oder den Inhalt irreführend ist: unless the title has no artistic relevance to the underlying work whatsoever, or, if it has some artistic relevance, unless the title explicitly misleads as to the source or the content of the work.
Nach diesem Maßstab ist die Nutzung des Namens zulässig. Empire bezieht sich nach der Revision auf den Schauplatz der Serie, den Empire State New York sowie auf das titelgebende Label Empire Enterprises, das als Unternehmen der Musik- und Unterhaltungsindustrie selbst ein Geschäftsimperium, Empire, darstellt - ein künstlerischer Bezug liegt somit vor. Hierdurch werden die Verbraucher auch nicht gezielt getäuscht, weil an keiner Stelle auf das reale Musiklabel Bezug genommen wird.
Gegenstand des Verfahrens in Douglas v. Xerox Business Services, LLC war ein hochkomplexes Vergütungssystem, wonach Arbeitnehmer je nach Aufgabe unterschiedliche Stundensätze erhalten, in den Worten des Gerichts: mind-numbingly complex payment plan. Manche Tätigkeiten wie die Teilnahme an Besprechungen werden mit einem festen Satz, andere Aufgaben wie die Bearbeitung eingehender Anrufe dagegen variabel vergütet, abhängig von einer Reihe von Faktoren, zum Beispiel der Kundenzufriedenheit und von objektiven Kennzahlen wie der Länge der Telefonate. Am Ende der Arbeitswoche kalkuliert die Beklagte die Gesamtsumme je Arbeitsstunde. Überschreitet diese den Mindestlohn, wird nur dieser ausgezahlt. Bei einer Unterschreitung stockt der Arbeitgeber bis zu diesem auf.
In seiner Entscheidung vom 15. November 2017 erkannte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco nach sorgfältiger Auslegung des Gesetzeswortlauts sowie der Gesetzgebungsgeschichte keine Verletzung des Mindestlohnes nach dem Fair Labor Standards Act. Der maßgebliche Bemessungszeitraum für diesen ist die Arbeitswoche und nicht die einzelne geleistete Arbeitsstunde.
Aus Datenschutzsicht ist für Inhaber, Aufsichtsrat und Geschäftsführung die Auslassung von Angaben über ihre Person wünschenswert. Manchen Handelsregistern reicht es, wenn sie bei der Gründung die Identität des Gründers erfahren, der mit dem Registered Agent identisch sein kann. Dieser Incorporator tritt noch in der Gründungsversammlung ab und hat mit der Gesellschaft nichts mehr zu tun.
Aus der Transparenzperspektive sind die Handelsregister in den USA meist unzureichend. Das stört die Staaten allerdings nicht. Die Register garantieren ohnehin keinen öffentlichen Glauben, und sie wirken primär als Einnahmequellen. So wie früher, als sich der König für das Privileg einer Haftungsbeschränkung Gold und Silber Zug-um-Zug für die Ausstellung einer Charter reichen ließ, siehe USA-Recht für Jedermann: Kapitel 2 Equity.
Die Beklagte stellte für die Klägerin eine Cloud zur Verfügung. Nachdem die Klägerin in finanzielle Schieflage geraten war, kündigten drei ihrer Geschäftsführer und gründeten ein eigenes Unternehmen. Die Beklagte kopierte die Daten aus der Cloud und erbrachte die Dienstleistung für das neue Unternehmen. Als die Klägerin mit einer Rate in Rückstand geriet, löschte sie zudem deren Daten vollständig, ohne zuvor wie vertraglich vereinbart die Kündigung auszusprechen.
Die Revision wies die Klage ab. Die geltend gemachten Ansprüche nach dem Recht Virginias auf Rückzahlung, Conversion Claim, und wegen Computerbetruges, Computer Fraud, werden vom bundesrechtlichen Copyright Act verdrängt. Lesenswert und mit klarer Argumentation grenzt das Gericht den Anwendungsbereich der Gesetze voneinander ab und erkennt im Übrigen keine deliktische Verfehlung, sondern allenfalls eine außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liegende Vertragsverletzung: a question of breach of contract rather than criminal trespass.
Im Fall Sharp Corp v. Hisense USA Corp. entschied das Bundesgericht der Hauptstadt am 13. November 2017 gegen den Lizenzgeber, nachdem es die fehlende örtliche Zuständigkeit im Sinne der personal Jurisdiction wegen mangelnden Bezugs zum Forum feststellt. Vorsorglich prüfte es auch die materiellen Aussichten der Klage und erkannte, dass grundsätzlich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedsakte nach der New Yorker Konvention erfolgt. Hier liege jedoch kein Rechtsgrund vor, aufgrund von Ausnahmen dieser internationalen Übereinkunft die Wirksamkeit der einstweiligen ausländischen Schiedsverfügung auszusetzen.
Mit der lesenswerten 35-seitigen Abweisungsbegründung erzielt der Lizenzgeber immerhin den Erfolg, dass die Weltöffentlichkeit von den strittigen Qualitätsmängeln erfährt.
A. Ein Schadensersatzanspruch, dessen Rechtsgrundlage in Deutschland aus missverstandenen Presseberichten herrührt, wird mit einer Millionensumme und einer Gewinnbeteiligung für den Attorney verbunden. Das Angebot verkennt, dass wenige Anwälte in den USA auf Erfolgsbasis arbeiten, gleich was deutsche Medien berichten. Zudem darf kein Anwalt eine aus der Luft gegriffene Zahl einklagen. Schließlich ist auch in den USA nicht jedes Lebensrisiko durch Klagen auszugleichen.Der US-Anwalt kann zwar sein Bedauern aussprechen, dass etwas unglücklich gelaufen ist oder die amerikanische Gerichtsbarkeit nicht für die ganze Welt zuständig ist. Aber sein Rat lautet, kein Geld in besonders kreative Prozessideen zu investieren. Allgemein ist zu empfehlen, vor der Einschaltung eines Lawyer in den USA erst den eigenen Anwalt oder die Rechtsabteilung in Deutschland zu konsultieren, die die Aufgaben für die USA fachgerecht filtern und kostenreduzierend aufbereiten können.
B. Ansprüche nach Verlust deutscher Prozesse zur Neuverhandlung des Sachverhalts nach amerikanischen Rechtsgrundlagen, weil das Urteil des deutschen Gerichts nicht gefällt oder das Gericht als voreingenommen bezeichnet wird. Die USA bieten keine Superrevision für das Ausland. Zudem versperrt der Rechtskrafterstreckungsgrundsatz res judicata ein zweites Verfahren über dieselbe Sache.
C. Klagen zur Feststellung, dass deutsche Gerichte oder Deutschland insgesamt gar nicht existieren und deshalb kein Recht sprechen oder regeln dürfen. Am besten soll dies gleich vor dem Supreme Court eingefordert werden.
Die Klage beschreibt lesenswert die Anspruchsgrundlage nach dem Urheberrechtsgesetz und den Rügevorgang samt Eingangsbestätigung und Löschversprechen. Ob sie erfolgreich sein kann, hängt auch davon ab, ob die Klägerin die Merkmale der indirekten Urheberrechtsverletzung belegen kann.
Die Fotografin muss beweisen, dass Twitter - anders als Google in Fällen mit den Perfect 10-Fotos - die Veröffentlichung zur Förderung von Verletzungen durch Dritte gestattete. Der Klage fehlen die dafür erforderlichen Nachweise. Vielleicht darf sie noch durch einen amended Complaint nachgebessert werden.
Das Gericht wies die Klage am 8. November 2017 ab, weil er nicht nur wie ein Zeuge über Dinge sprach, die jeder Laie beobachten konnte, sondern auch wie ein Sachverständiger, der besonderes Fachwissen in seinen Vortrag einbringt. Ohne die auf Fachwissen basierenden Aussagen blieb vom Zeugnis nichts Verwertbares übrig. Daher wies es die Klage ab.
Die Revision bestätigte in Dynamic Concepts Inc. v. Tri-State Surgical Supply & Equipment Ltd. diese Wertung der Aussagen und ihren Ausschluss. Fachwissenbasierende Aussagen müssen von Sachverständigen stammen, die anders als Zeugen eingeführt und vernommen werden; der Chef war nicht als Sachverständiger ins Verfahren eingebracht worden. Deshalb war sein Zeugnis wertlos. Dieses betrifft den DMCA-Anspruch, der auf der Verschlüsselungstechnik und der unerlaubten Entschlüsselung basiert. Der Anspruch war abzuweisen.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City revidierte jedoch die Abweisung des Vertragsbruchsanspruchs. Er erlaubt dem Hersteller einen Schadensersatzanspruch auf der Berechnungsgrundlage üblicher Lizenzgebühren, die ohne das Entschlüsseln angefallen wären, entschied das Gericht mit einer lesenswerten Begründung. Die Höhe der Gebühr ist am Wert einer unbegrenzten Lizenz zu bemessen, die das Untergericht nun weiter prüfen muss. In einer Fußnote zeigt das Gericht auch, wie Software beim Urheberrechtsamt geschützt werden kann.
Im Beweisausforschungsverfahren Discovery müssen beide Parteien auf Antrag der Gegenseite dieser die angeforderten Beweise geben. Alle Beteiligten rechnen damit, dass auch Personal- und Gesundheitsakten, elektronische Beweismittel und Trade Secrets dazu gehören werden.
Die Parteien einigen sich auf die Kennzeichnung und Behandlung bestimmter Gruppen von Beweisen. Das Bundesgericht für den Bezirk von Kansas segnete am 7. November 2017 diese Einstufung ab und gab den Parteien lesenswerte Anleitungen auf den Weg. Die Beweisausforschung liegt vorrangig in ihren Händen. Das Gericht wird nur angerufen, wenn sich die Parteien streiten.
Die Anmeldungen sollen zu einer Gruppeneintragung nach digitalem Einreichen der Hinterlegungsexemplare jeweils eines ganzen Monats mit einem einzigen Urheber führen. Der Urheber darf die Rechte von Mitwirkenden mit einem Work made for Hire Agreement oder Arbeitsverhältnis erworben haben. Die Definition einer Monatsauflage verlangt anders als das bisherige Recht nicht das tägliche Erscheinen des Werkes. Wie bisher darf auch Mikrofilm zusätzlich zu einer digitalen Fassung hinterlegt werden. Der Gruppeneintragungsantrag nach 17 USC §408(c)(1) ist binnen drei Monaten ab dem letzten Erscheinungstag einzureichen.
Ein berüchtigter Betrüger sollte Gelder auf Konten bei den beklagten Auslandsbanken verschafft haben. Die Banken unterhalten Korrespondenzbeziehungen zu Banken im Forumstaat New York. Das allein reicht nicht für den erforderlichen Nexus zum Forumsstaat nach dem Long-Arm Statute von New York in NYCPLR §§302(a)(1) und (2), erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 3. November 2017: At a minimum, the defendant must, “on his or her own initiative … project[] himself or herself into th[e] state to engage in a sustained and substantial transaction of business.” …
Dass der Betrüger von New York aus Bankanweisungen ins Ausland versandte, entspricht nicht dem Merkmal der Eigentinitiative des Tätigwerdens im Forumstaat. Auch die Behauptung, der Betrüger habe als Vertreter der Auslandsbanken in New York gehandelt, greift nicht, weil die Banken keine Kontrolle über den Betrüger ausübten. Obwohl die Entscheidungsbegründung kurz gehalten ist, führt sie lesenswert in die wesentlichen Präzedenzfälle zur personal Jurisdiction, dem Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über den Beklagten ähnlich der örtlichen Zuständigkeit im deutschen Recht, ein.
Personal Jurisdiction setzt eine hinreichende Verknüpfung, substantial Connection der beklagten Partei zum Gerichtsstand voraus. In diesem Fall erkannte die Revision nicht, dass die Beklagte ihre Handlung gezielt auf den gewählten Gerichtsstand ausrichtete. Der Gerichtsstand folgt auch nicht aus Federal Rule of Civil Procedure 4(k)(2), da dies aufgrund der kaum vorhandenen Beziehung der Beklagten in die USA gegen den Grundsatz fairen Verfahrens, due Process, verstoßen würde.
Dies ist zulässig, wenn nur Rechtsfragen zu entscheiden sind. Dann darf der Richter allein urteilen. Sind Tatsachenfragen ungeklärt oder nicht eindeutig im Sinne einer Partei zu burteilen, muss der Streit der Jury vorgelegt werden. Die neue Entscheidung des Revisionsgerichts knüpft an für Computerrechtler wichtige, damals noch offene Entwicklungen des Rechts und der UNIX-Linux-Betriebssysteme in Verbindung mit Marktentscheidungen von IBM und Intel über neue Prozessoren an.
Die 41-seitige Begründung sowie die 2 Seiten der Mindermeinungen gehen lesenswert auf die materiellen und prozessualen Aspekte sowie eine bedeutsame Entwicklung in der Geschichte der Betriebssystemsoftwareentwicklung ein.
Dieses Werbeformat verschwieg das Portal seinen Besuchern. Das Verheimlichen wirkt nach §5 des Federal Trade Commission Act rechtswidrig täuschend und irreführend und ist nach 15 USC §46(f) und FTC Rule 2.34, 16 CFR 2.34 mit Sanktionen zu belegen. Das Amt beschränkt sich hier auf die Pflicht auf die klare Abgrenzung von Werbung, das Verbot der Täuschung, die Offenbarung bezahlter Bewertungen von werbenden Institutionen sowie umfangreiche Compliance-Berichte, die das Portal nun 10 Jahre lang erstellen muss.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt zunächst die historische Entwicklung und merkt an, dass seit dem 11. September 2001 offiziell Kriegszustand herrsche, was die alten Regeln anwendbar mache. Dann wendet es sich in Kirwa v. United States Department of Defense den Verschärfungen und Erleichterungen in der Umsetzung des Grundgedankens zu. Präsident Obama machte das Verfahren weniger kompliziert, aber führte wegen der Terrorgefahr vertiefte Prüfungen der Eignung von Kandidaten ein.
Präsident Trump ging in der Verfolgung seiner Xenophobie große Schritte weiter und ließ schließlich durch das Bundesverteidigungsministerium Bestimmungen verkünden, die das Einhalten von Fristen durch die Kandidaten vereiteln. Das Gericht sieht dies als rechtsfehlerhafte Ermessensausübung im Sinne von arbitrary and capricious an. Zudem regele das Ministerium unzuständige Fragen des Einwanderungsrechts. Mangels entgegenstehenden öffentlichen Interessen entscheidet es, dass die unbillige Härte, inequitable Hardship, und der unvermeidbare Schaden, irreparable Harm erstens eine Sammelklage erlaube und zweitens eine einstweilige Verfügung gegen die Neuregelung gestatte.
Der Kläger, Army Captain Nathan Smith, begehrt die Feststellung, declaratory Relief, dass die Kriegshandlungen gegen den IS ohne die erforderliche Zustimmung des Kongresses erfolgten und daher die War Powers Resolution verletzten.
Die lebhafte, phasenweise auch amüsante Verhandlung konzentrierte sich auf drei zentrale Aspekte: Erstens die Frage der Klagebefugnis, Standing. Zweitens das Problem der Justiziabilität der angegriffenen Amtshandlung des Präsidenten nach der political Question Doctrine. Erst wenn der Kläger diese beiden Hürden überwinden könnte, was nach dem erstinstanzlichen Urteil und dem Verlauf der Berufungsverhandlung zumindest zweifelhaft ist, stellt sich drittens die Frage, ob das Gericht das begehrte Feststellungsurteil überhaupt treffen darf oder ob dem die Gewaltenteilung entgegensteht.
Für mich war besonders interessant, dass bestimmte Fragen - bei allen Unterschieden der Rechtsordnungen - ähnlich beantwortet werden, zum Beispiel die Betonung richterlicher Zurückhaltung in Fragen der Auswärtigen Politik, Matters of foreign Affairs. Nicht nur für diese Erkenntnis lohnt sich ein Gerichtsbesuch in den USA. Die Atmosphäre in den prunkvollen Gerichtssälen, aber auch die intensive juristische Auseinandersetzung und die pointierten Nachfragen der Richter gerade zu den jeweils schwachen Punkten in der Argumentation sollte jeder einmal erlebt haben!
Die Urteilsbegründung amüsiert, während sie lehrreich auf den Widerruf ebenso wie die Wirkung zitierter Ehevertrags- und Scheidungsregelungen eingeht, bevor der United States District Court for the District of Columbia am 25. Oktober 2017 mit seiner Subsumtion überrascht: Schon der Verzicht im Ehevertrag, der in das Scheidungsurteil einfloss, welches der Geschiedenen pauschal $1 Mio. zusprach, wirkt auf die Versicherungsansprüche, sodass es auf den konkludenten Widerruf nicht mehr ankommt.
Ein Softwareunternehmen im Bereich Statistikanalyse verklagte einen Wettbewerber sowohl im UK als auch in North Carolina wegen Vertrags- und Urheberrechtsverletzung. Im UK siegte die Beklagte letztlich in erheblichem Umfang, anders jedoch in den USA. Dort erkannte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond in der Sache einen klaren Fall der Vertragsverletzung, Breach of Contract.
Keinen Erfolg hatte die Klägerin im Hinblick auf die begehrte einstweilige Verfügung, Injunction. Die Hürden liegen hier hoch und beruhen auf vier Elementen, die das Gericht mustergültig erörtert: Eine besondere Rolle spielte, dass die Klägerin bereits ein Leistungsurteil über 79 Mio US Dollar erstritten hatte. In Anbetracht der enormen Summe, die den Schaden erheblich überschreitet, sind auch künftige Verletzungen abgedeckt; ein nicht wieder gut zu machender Schaden, irreparable Injury, scheidet daher aus. Dieser Anspruch ist nicht unangemessen als Schadensausgleich, inadequate to compensate for that Injury. Bei einer Abwägung, der Balance of Hardships, sind die gravierenden Folgen für den Gegner zu berücksichtigen. Eine einstweilige Verfügung widerspräche auch dem öffentlichen Interesse, public Interest, weil am Rechtsstreit unbeteiligte Dritte, die Kunden der Gegnerin, schwere Nachteile erleiden würden.
Für den international interessierten Juristen sind die Ausführungen zur Rechtskraft, res judicata, besonders interessant. Die Revision erkannte aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Unterschiede zwischen dem Rechtsstreit im UK und in den USA keine Anspruchsgleichheit, Identity of Cause of Action. Die urheberrechtlichen Ansprüche, Copyright Claims, basierten ohnehin auf dem Recht verschiedener Länder und einem anderen Verkaufsvorgang. Für den Breach of Contract biete das UK hingegen keine angemessene Gerichtsbarkeit, adequate Forum. Die Vertragsparteien hatten die Geltung des hinsichtlich der intellectual Property schutzintensiveren Rechts von North Carolina vereinbart. Die Gerichte im UK mussten jedoch nach EU-Recht entscheiden und in der Folge Teile des Vertrages außer Acht lassen. Insofern ist res judicata nicht anwendbar, denn die US-Gerichte dürfen die Anerkennung eines fremden, mit dem eigenen Ordre Public unvereinbaren Urteils verweigern: may refuse … to recognize a foreign judgment on the ground that it conflicts with the public policy of [the] state.
Die Bedeutung des Wortes Fish kann nach der Revision so zu verstehen sein, dass dieses alle Tiere umfasst, die im Wasser leben. Als Grundregel gilt zudem, dass bei derartigen Verträgen der Sinn maßgeblich ist, in which the Indians understood them. Bei mehrdeutigen Vertragsinhalten fällt die Interpretation zu ihren Gunsten aus.
Die usual and accustomed Fishing Locations schlossen in diesem Fall auch Gegenden ein, in denen die staatengleich souveränen Vertragsparteien beim Vertragsschluss und auch danach marine Mammals - including Whales and fur Seals jagten. Schließlich berücksichtigte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA am 23. Oktober 2017 die reserved-Rights Doctrine. Sie besagt, dass Verträge, die Fishing Rights auf ehemaligem Stammesgebiet bewahren, kein Grant of Rights to the Indians, sondern vielmehr ein Grant of Right from them darstellen, United States v. Winans, 198 US 371, 381 (1905).
Staaten auch innerhalb der USA genießen Immunität gegen Bürgerklagen. Sie ist absolut, wenn nicht Ausnahmen greifen, die das Gericht gründlich und umfassend erörtert. Seine Entscheidungsbegründung geht auch soweit, den Comity-Grundsatz zu prüfen, der zwischenstaatlich und auch im Verhältnis zum Ausland Respekt vor hoheitlichem Handeln anderer Staaten gebietet:
Comity is a prudential doctrine that "counsels lower federal courts to resist engagement in certain cases falling within their jurisdiction."
The doctrine reflects a proper respect for state functions, a recognition of the fact that the entire country is made of a Union of separate state governments, and a continuance of the belief that the National Government will fare best if the States and their institutions are left free to perform their separate functions in separate ways.
Das muss nicht seine Schuld sein. Er hat schließlich Richter, die sich traditionell als Könige in ihrem Palast betrachten, als Vorgesetzte. Doch für Juristen, die unter anderem bei Decisions Today gegen 15 Uhr Ostküstenzeit die Urteile und Beschlüsse des Tages einsehen wollen oder erst recht Entscheidungen in eigenen Online- und Offline-Berichten und Auswertungen behandelt haben, ist die Aufgabe der bisherigen URLs ärgerlich und wohl nicht leicht zu korrigieren.
Zum Glück lassen sich ins Leere führende Links zu den gerichtlichen Dokumenten über die Webseite des Gerichts mit einer Suche nach Parteien und Datum neu ermitteln: umständlicher als ein simpler Redirect-Befehl im Webserver, aber machbar. Die alten Links begannen mit pacer, die neuen zeigen www.ca4.uscourts.gov. Decisions Today ist bereits reprogrammiert und der Standardsverletzung angepasst.
In Deripaska v. Associated Press entdeckte das Bundesgericht der Hauptstadt, dass der Kläger selbst eine Identität zwischen ihm und dem Staat behauptet hatte, das Berichtsthema einer Verbindung des Lobbyisten zu dem fremden Staatschef eine vielbeachtete öffentliche Beziehung zu den US-Wahlen behandelte, und damit der Einwand, der Kläger sei eine reine Privatperson mit dem Anspruch auf besonderen Rechtsschutz, nicht greifen kann.
Die Entscheidung erörtert auch die behaupteten Rückschlüsse, die aus der Klägersicht ein Leser aus den Tatsachenbehauptungen der Berichte auf seine Person ziehen könne. Die Presseberichterstattung liegt im Rahmen des Zulässigen und diffamiere nicht durch Falschdarstellung und Böswilligkeit, folgerte der United States District Court for the District of Columbia in seiner lesenswerten Erörterung der Anspruchsmerkmale:
“In order to state a claim of defamation, [a] plaintiff must allege and prove four elements: (1) that the defendant made a false and defamatory statement concerning the plaintiff; (2) that the defendant published the statement without privilege to a third party; (3) that the defendant’s fault in publishing the statement amounted to at least negligence; and (4) either that the statement was actionable as a matter of law irrespective of special harm or that its publication caused the plaintiff special harm." AaO 5.
Die Revision erkannte keine Verletzung der Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz. Im Hinblick auf ihre Association Rights gilt die Klägerin als Policymaker im Sinne der Rechtsprechung in Elrod v. Burns, 427 US 347 (1976), und Branti v. Finkel, 445 US 507 (1980). Die siegreiche Chefin durfte daher prüfen, whether she has confidence in those charged with fulfilling her duty to the electorate and the public at large to ensure that [her] espoused policies are implemented.
Auch eine Verletzung der free Speech liegt nicht vor. Hier überwiegt das Regierungsinteresse in maintaining harmony between elected prosecutors and their policymaking subordinates. Die Revision betont zudem den Zusammenhang zwischen Association Rights und free Speech Rights. Sofern erstere nicht verletzt sind, wenn ein Arbeitgeber wegen political Disloyalty kündigt, können auch letztere nicht verletzt sein, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Speech displaying that political Disloyalty beendet wird.
Inhaltlich greift die Klage das Netzamt auf zwei verwaltungsrechtlichen Grundlagen an: Die VO verletze das Gesetz des Kongresses, und die Federal Communications Commission habe das ihr eingeräumte Ermessen so missbraucht, also arbitrarily and capriciously, dass die VO nichtig sei.
Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks urteilte in beiden Punkten gegen die Kläger. Der Kongress habe zwar von der Warnung aller gesprochen, aber Sprachen ausdrücklich nicht erwähnt, während er sie sonst nennt, wenn er auch ein Sprachkriterium regelt. Das Amt dürfe nichts Neues ins Gesetz hineinlesen, wenn es klar ist. Andererseits hatte der Kongress kein Sprachgebot oder -verbot vorgesehen, sodass das Amt ein Ermessen besaß.
In der Ausübung der Discretion musste sich die FCC angemessen informieren, um dann angemessen zu regeln, erklärte das Gericht am 17. Oktober 2017. Nach verwaltungsverfahrensgerechter Verkündung eines VO-Entwurfs an die Öffentlichkeit prüfte und erörterte das Amt die vielen Eingaben diverser Interessen und erließ endlich eine VO-Fassung nach angemessener Ermessensausübung im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe, begründet das Gericht ausführlich.
Weder das Amt noch das Gericht dürften im Rahmen der demokratischen Gewaltenteilung das Gesetz um eine weitere Pflicht ausdehnen. Die Kläger dürfen sich an die Legislative wenden, wenn sie mehr wollen.
Die Verletzung des due Process setzt ein cognizable Property Interest voraus, das in einer Weise verletzt ist, so far beyond the outer limits of legitimate governmental action that no process could cure the deficiency. Beide Voraussetzungen liegen nach der Revision nicht vor. Ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht erfordert a legitimate Claim of Entitlement. Da die Kläger noch nicht einmal eine Baugenehmigung beantragt hatten, konnte ihnen bereits kein Recht zustehen. Ohnehin sei die hohe Hürde für eine Verletzung des substantive due Process nicht erfüllt. Das staatliche Vorgehen müsste hierfür conscience shocking, in a constitutional sense, sein. Im Planungsrecht bedarf es einer conceivable rational relationship to the exercise of the state’s traditional police power. Diese liegt hier in der Verhütung der mit dem Vorhaben verbundenen Gefahren, vor allem erhöhter Kriminalität, Verkehr und Drogen.
Noch deutlicher wird das Gericht bei den Ausführungen zur equal Protection. Der Legislative sei wide latitude in drawing classifications gestattet, solange diese rationally related to a legitimate state Interest sind. Es ist offenkundig ein legitimes Ziel, Schulkinder zu schützen. In den Worten des Gerichts: If this interest is not legitimate, one would be hard pressed to conceive of an interest that is.
Die Revision weist schließlich daraufhin, dass dieser Fall ein Lehrstück der Demokratie ist. Die Kläger seien lediglich mit deren Resultat unzufrieden, aber displeasure with state democratic outcomes does not ordinarily rise to the level of a federal constitutional violation. In bemerkenswert klaren Worten erläutert das Gericht, dass das Ermitteln und Abwägen von Vor- und Nachteilen the very reason we have legislative bodies sei. Deshalb müsse das Gericht die Einladung ablehnen, to invade city hall and instead leave the job of legislating to those elected to perform it.
Ob die Klage eine Vertragsverletzung oder einen Unfall betrifft, ist gleich. Das Zielgericht nach der Verweisung muss zu einer vertretbaren Rechtsordnung gehören. Das trifft auf Deutschland ebenso wie hier auf die British Virgin Islands zu. Der Schwerpunkt der Beweise und Zeugen sowie sprachliche und andere Prozessvorteile und das öffentliche Interesse können das Ermessen des US-Gerichts Richtung Ausland bewegen.
In diesem Fall wehrte sich die Klägerin vor allem wegen der Anwendbarkeit anderen Rechts gegen eine Verweisung. Der Revisionbeschluss erörtert dieses Argument besonders ausführlich und meint, dass es nur zwei strenge Gesetze gebe, die die Verweisung nicht zulassen. Beide träfen hier nicht zu. Das BVI-Recht biete ein zumutbares Forum, und sein Recht kenne auch die Art der behaupteten Anspruchsgrundlage. Das mache die Verweisung zulässig.
In San Francisco erkannte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA keinen Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz und lehnte am 11. Oktober 2017 in CTIA v. City of Berkeley den Antrag auf erneute Anhörung ab.
Grundlegend für diese Frage ist die Entscheidung des Supreme Court in Zauderer v. Office of Disciplinary Counsel, 471 US 626 (1985). Deren Maßstäbe setzen - zumindest nach der Mehrheit im Berufungsgericht - nicht voraus, dass die erzwungene commercial Speech eine Täuschung von Verbrauchern verhindern soll. In Einklang mit der Rechtsprechung von Bundesberufungsgerichten anderer Bezirke muss der Zwang lediglich auf purely factual and uncontroversial Information abzielen. Die streitgegenständliche Anordnung sei in diesem Sinne reasonably related to a substantial governmental Interest and was purely factual.
In Boston entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 11. Oktober 2017 lesenswert zahlreiche knifflige Fragen aus dem Internet- und Urheberrecht, bevor es die Klagabweisung des Untergerichts bestätigte. Das Portal hatte wirksam ein Nutzungsrecht durch einen Klickvertrag mit seinen Nutzern erworben. Obwohl es für die Bewertung bei Vertragsschluss keine Leistung erbrachte, war der Vertrag auch ohne Consideration wirksam, weil es danach die versprochene Veröffentlichungsleistung erbrachte.
Nach dem Communications Decency Act ist das Portal auch haftungsimmun, weil es Informationen Dritter weiterleitet, ohne eigene Werke zu schaffen oder zu redigieren. Daran ändert sich nichts, wenn der Kläger behauptet, das Portal animiere zu falschen Bewertungen, weil es gleichzeitig Opfern eine kostenpflichtige Richtigstellung anbiete. Auch der Hinweis schlage fehl, das Portal schaffe Texte, indem es Suchmaschinen den Besuch des Portals für ihre Verbreitung erlaube und deshalb als Verfasser ohne Haftungsimmunität gelten müsse.
Warum ein Politiker sich als fucking Moron bezeichnen lassen muss und andere nicht, erklärt der Bericht USA-Recht für Jedermann Kapitel 5 Teil 4 - Schutz vor Hexenverfolgung und für Handelsreisende im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz.
Nach zweitägigen Verhandlungen mit dem Kläger per Textnachricht, Tränengaseinsatz und der Einholung von Auskünften über seinen Geisteszustand sandte die Polizei einen Roboter ins Haus, der die Bombe legte, um den Blick in den Keller freizugeben. Sie vermutete, dass der Kläger im Nebengebäude war. Nach einem längeren Aufenthalt in der Intensivstation bekannte sich der Kläger der strafbaren Bedrohung für schuldig und klagte nach 42 USC §1983 wegen rechtswidriger Polizeigewalt.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im zehnten Bezirk der USA erörtert detailliert und für Strafrechtler lesenswert die Frage der qualifizierten Immunität von Polizisten, die es ihnen zuspricht. Jedoch lässt es den Prozess im Untergericht gegen den Stadtverwaltung, zu der die Polizei gehört, fortschreiten.
Prozessual prüfte der Magistrate Judge, der seine Empfehlung dem Richter des Bundesgerichts der Hauptstadt vorlegte, die sachliche Zuständigkeit, die bei ausländischen Staaten nach dem Foreign Sovereign Immunities Act fehlt, wenn kein gewerbliches Handeln vorliegt. Weil der Staat den Beratungsvertrag im Gerichtsbezirk abschloss und einen gewerblichen Zweck verfolgte, greift eine Ausnahme des FSIA, und das Gericht ist sachlich zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit ist im Sinne der personal Jurisdiction gegeben, weil sich der Staat dem Recht des Forums vertraglich unterwarf und den Vertrag dort abschloss. Zudem gelang die Zustellung von Klage und Ladung, Complaint and Summons, nach den für viele Kläger zu schwierigen FSIA-Regeln. Obwohl der Staat nicht so klug war, im Vertrag einen Immunitätsverzicht ausdrücklich und einschränkend zu formulieren, stellt das Gericht einen konkludenten Verzicht fest. Der greift weiter als ein gut formulierter Immunitätsverzicht.
Das Untergericht wies den Anspruch ab, doch das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia prüfte die Rechte aus dem Americans with Disabilities Act in 42 USC §12101. Dieser verbietet öffentlichen Einrichtungen die Diskriminierung aufgrund von Behinderungen und verpflichtet zu Vorkehrungen und Hilfen, damit Behinderte eine gleichwertige Leistung empfangen. Am 6. Oktober 2017 hob es die Abweisung auf und verwies den Fall mit Klarstellungen zur Neubeurteilung zurück. Erforderliche Hilfestellungen umfassten als auxiliary Aids and Services auch die Bereitstellung eines qualifizierten Übersetzers.
Die Verweigerung eines Übersetzers stelle einen Ausschluss des Klägers von Leistungen dar. Das Untergericht erster Instanz hielt noch fest, dass der ADA die Verweigerung des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen und deren Leistungen verbiete. Hieraus folge jedoch keine Pflicht, Güter und Dienstleistungen anzubieten, die speziell für Menschen mit Behinderungen gestaltet sind. Die Revision lehnte diese Lesart nach lehrreicher Auseinandersetzung mit der Gesetzgebungsgeschichte und der Rechtsprechung zur special Goods and Services Rule ab.
Die Beklagte könne sich auch nicht damit verteidigen, dass die gewünschte Hilfestellung ihre Leistung grundlegend veränderte, indem sie fundamentally alter the nature of the good, service, facility, privilege, advantage, or accommodation being offered. Die begehrte Unterstützung erfordere keine technischen Veränderungen im Kino oder am Film selbst. Lediglich die zweite mögliche Verteidigung, eine unzumutbare Belastung, undue Burden, sei vorstellbar. Dies bezeichnet nach der Verordnung des Bundesjustizministeriums erhebliche Schwierigkeit oder Kosten, significant Difficulty or Expense, 28 CFR §36.104. Hierfür spräche, dass diese Form der Unterstützung vor und nach diesem Prozess nicht beantragt wurde und ihre Kosten insbesondere bei Filmen mit Überlänge im Verhältnis zum Eintrittspreis erheblich seien. Die weitere Sachverhaltsaufklärung obliege nun dem Untergericht.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati führt am 3. Oktober 2017 lesenswert die Voraussetzungen für Ansprüche wegen sexueller Belästigung und die Haftung des Arbeitgebers für Vorgesetzte aus. Der Kläger muss darlegen, dass:
1. die sexuelle Belästigung aufgrund seines Geschlechts basiert,Den Arbeitgeber trifft dann indirekt Verantwortung für das Verhalten, wenn der Belästigende Vorgesetzter anderer Arbeitnehmer im Sinne des Civil Rights Act ist. Hierfür ist die Befugnis zur Vornahme konkreter Maßnahmen, tangible Employment Action, gegenüber dem Opfer erforderlich, die dessen Beschäftigung betreffen: A tangible employment action is one that effects a significant change in the victims employment status. Ob jemand umgangssprachlich als Vorgesetzter bezeichnet wird, ist dabei ohne Belang. Die Revision wies die Klage ab, da der Ausbilder dem Kläger lediglich Pflichten übertragen durfte, jedoch nicht befugt war, ihn zu befördern, zu entlassen oder zu versetzen.
2. die Belästigung ein feindseliges Arbeitsumfeld schafft, und
3. der Arbeitgeber direkt oder indirekt für das Verhalten verantwortlich ist.
Liest jemand solche Einordnungen von Rechtsanwälten überhaupt, oder dienen sie nicht ausschließlich den Werbefirmen, die sich auf die Eitelkeit mancher Lawyers in den USA verlassen? Denken die Kanzleien nicht an die neidischen Richter, die Kanzleiwerbung zur Verhöhnung heranziehen? Ist die Beteiligung nicht auch bedenklich, wenn Kanzleien Angaben über ihre Mandate erteilen oder sie gar von Dritten bewerten lassen? Die Fälle der Litigators, der Prozessvertretungskanzleiabteilung, kann jeder bei Gericht einsehen. Sie dürfen mit ihren Siegen werben - oder müssen sich nicht auch etwaige Niederlagen kundtun?
Die anderen Attorneys agieren meist ungesehen im Schatten der Mandanten, gleich ob sie die stärkste Wirtschaftsmacht Europas bei Anliegen und Anwesen in den USA beraten oder die Vertretung einer Staatenverbindung mit über einer halben Milliarde Einwohnern vertreten, wenn die Aufträge Beratung, Schiedsgerichtsbarkeit, Verträge oder das Verhältnis zu US-Ministerien betreffen. Wer sich an den US-Anwalt wegen Vertriebs, Export- oder Finanzsanktionen, und Lizenzen wendet, baut neben Geschick und gutem Ruf auf Vertrauen und Vertraulichkeit. Der Managing Partner meint, das sei nicht mit Werbung vereinbar, und er vernichtet solche Einladungen vorsichtshalber. Die anwaltliche Schweigepflicht geht vor.
Bei der Festnahme wies der Bahnfreund sofort auf einen Brief der Bahnverwaltung in seinem Rucksack hin, der sein Hobby als legal bestätigte. Die Polizisten ignorierten seinen Hinweis und hielten ihn in seinem und ihrem Sicherheitsinteresse mit Handschellen fest, um den Sachverhalt aufzuklären. Nach längerer Zeit ließen sie den Trainspotter frei.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City beschreibt den Sachverhalt ebenso wie seine rechtliche Einordnung. Was darf die Polizei annehmen? Schützt Unkenntnis sie vor Haftung, wenn sie einen Sachverhalt missversteht?
Die Entscheidungsbegründung vom 29. September 2017 in Grice v. McVeigh erörtert lesenswert und leicht nachvollziehbar, dass die Polizei ein verdächtig wirkendes, doch legitimes Interesse an einer terrorgefährdeten Infrastruktureinrichtung ohne Risiko als verdächtig untersuchen darf, und eine Festnahme zulässig ist. Die Mindermeinung drückt jedoch klar aus, dass eine Festnahme mit Handschellen für ein einfaches Festhalten zur Sachverhaltsaufklärung zu weit geht.
Erstens sollte jeder jede Meinung mit bundesweiter Meinungsfreiheitsgarantie äußern dürfen. Das gilt für Frauen, Religionsgemeinschaften und Presse gleichermaßen. Kein Staat darf sich in Religionsfragen einmischen. Frauen dürfen nicht wegen ihrer Ansichten oder ihres Aussehens als Hexen verfolgt werden. Der erste Verfassungszusatz geht so weit, dass sich Politiker extreme Unterstellungen gefallen lassen müssen und die Presse wegen einer Diffamierung nur haftet, wenn sie böswillig Falsches behauptet. Ein Verbot menschenverachtender Symbole oder Schriften ist deshalb kaum denkbar. Nur die gewerbliche Rede unterliegt Beschränkungen: Dem Handelsreisenden darf das Dorf verbieten, um Mitternacht seine Waren mit dem Megaphon anzupreisen.
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Königsrecht Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Teil 2: Gerichtsbarkeiten an
jeder Ecke
Teil 3: Welches Recht wen-
den die Gerichte an?
Teil 4: Schutz für Hexen
und Handelsreisende
Sowohl die Hexe als auch der Handelsreisende dürfen sich an diese Gerichte wenden, wenn sie dem einzelstaatlichen Gericht nicht trauen. Die Hexe beruft sich auf die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, der Bundesgerichte direkt aus der Bundesverfassung: Ihr Anspruch auf Schutz folgt aus dem First Amendment und bedeutet eine federal Question. Auch die Berufung auf equal Protection oder due Process wären federal Questions, die die Gerichtszuständigkeit der Bundesgerichte begründen.
Diese Woche half ein Bundesdatenschutzgesetz, der Data Privacy Protection Act, einer schönen Polizistin, deren digitale Führerscheinakte von anderen Beamten nur aus Neugier rechtswidrig aufgerufen wurde: Ohne Frage eine federal Question als Grundlage für die subject-matter Jurisdiction.
Der im Nachbarstaat bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche diskriminierte Handelsreisende beruft sich hingegen auf die sachliche Zuständigkeit wegen Diversity, wenn er keinen anderen bundesrechtlichen Ansatz findet. Vertragsrecht ist einzelstaatliches Recht, wie vieles andere im Zivil- und Strafrecht auch, sodass er keine federal Question behaupten kann. Die Alternative für ihn besteht im Umstand, das er eine Partei aus einem anderen Einzelstaat verklagt. Mit dem Vorliegen der Diversity sowie einem Mindeststreitwert öffnet ihm die Bundesverfassung das Tor zum als objektiv und weniger xenophob geltenden United States District Court als erster Instanz mit weiterem Rechtsweg zur Revision beim United States Court of Appeals eines der dreizehn Circuits und dem United States Supreme Court.
Einfach ist die Diversity Jurisdiction beim Handelsreisenden. Schwierig kann sie bei einer Corporation oder einer Limited Liability Company zu beurteilen sein. Eine Corporation kann zum Staat der Eintragung und dem des Hauptsitzes gehören. Bei Partnerships und einer LLC beurteilt sich die Staatsangehörigkeit nach der der Partner und Teilhaber. Da Diversity als vollständige, complete Diversity vorliegen muss, vereiteln Überschneidungen der Staatsangehörigkeit auf beiden Seiten der Prozessparteien die Bundeszuständigkeit.
Komplizierter als die sachliche Zuständigkeit ist die personal Jurisdiction. Sie beschreibt das Recht eines Gerichts zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die beklagte Partei, ähnlich der deutschen örtlichen Zuständigkeit. Bei diesem Thema müssen wir uns wieder an den Sheriff und Bailiff aus dem ersten Kapitel erinnern.
Diese Frage stellte sich in Green Hills Mall TRG, LLC v. BakerSouth LLC, als die Beklagte von den Erben eines verstorbenen Treuhänders ein Grundstück mit Nutzungsrecht an dem Parkplatz des benachbarten Einkaufzentrums der Klägerin erwarb. Die Klägerin behauptete die fehlende Berechtigung der Erben zur Veräußerung des Nutzungsrechts und erhielt Recht. Obwohl der Staat ein Treuhandsgesetz hat, fehlt ihm wie dem Treuhandvertrag jede Regelung über die Nachfolge beim Versterben des Trustee.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati folgte am 22. September 2017 den Präzedenzfällen Williamson v. Wickersham, 43 Tenn. 52, 55 (1866) und Bransford Realty Co. v. Andres, 164 S.W. 1175, 1177 (Tenn. 1914). Danach erwerben die Erben eines verstorbenen Treuhänders keinerlei Verfügungsgewalt über das Treuhandvermögen und können keine Rechte geltend machen. Sie erhalten lediglich vorübergehend einen Title in Name. Sobald ein neuer Treuhänder ernannt wird, geht das Treuhandvermögen automatisch auf diesen über, sodass von den Erben in der Zwischenzeit vorgenommene Verfügungen unwirksam sind.
Annually, on the Sunday before the first Monday in October when the Supreme Court of the United States begins its regular term, a special Mass is celebrated praying for the Holy Spirit to guide all those who are members of the legal profession. Known as the "Red Mass" in reference to the vestment color, the Supreme Court justices, members of Congress, the President's Cabinet, diplomatic corps, local municipal, state and national government leaders, and sometimes the President of the United States join the celebration.Am 2. Oktober 2017 beginnt das neue Amtsjahr. Die Entscheidungen aus dem ablaufenden Amtsjahr 2016-2017 findet man gratis unter Decisions Today.
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Königsrecht Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Teil 2: Gerichtsbarkeiten an
jeder Ecke
Teil 3: Welches Recht wen-
den die Gerichte an?
In den Bundesgerichten gilt dies gleichermaßen wie in den einzelstaatlichen Gerichten. Bundesgerichte haben zwei Zuständigkeiten: Die Federal Question Jurisdiction mit der Zuständigkeiten für Fragen des Bundesrechts, und die Diversity Jurisdiction bei Parteien aus unterschiedlichen Staaten.
Regelmäßig sind Fragen des Bundesrechts unter Berücksichtigung des einzelstaatlichen Rechts zu lösen. Patentrecht mag Bundesrecht sein, doch die mit einem Patent verbundenen Lizenzvertragsfragen richten sich nach einzelstaatlichem Vertragsrecht. Bei der Diversity Jurisdiction geht es ohnehin meist um Fragen des einzelstaatlichen Rechts. Die Parteien tragen es vor - oder streiten sich um seine Anwendbarkeit nach IPR-Regeln - und das Gericht findet das Passende. Oder es wendet das Recht des Staates an, in dem das Gericht seinen Sitz hat. Wir erinnern uns, dass jeder einzelne Staat sein eigenes Bundesgericht erster Instanz beheimatet.
Die Revision grenzte den Präzedenzfall ab, weil das DPPA-Bundesgesetz keinen materiellen Schaden erfordert. Die Aktivlegitimation ergibt sich aus dem ideellen Schaden, der schon vor Spokeo - und zwar seit über 100 Jahren - in der Beurteilung von Privatsphären-Verletzungsansprüchen bejaht wird. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis stimmte jedoch der untergerichtlichen Klagabweisung mit einer lehrreichen Erläuterung der Verjährungsbestimmungen und des erforderlichen Nachweises der behaupteten Rechtswidrigkeit der Einsichtnahme zu. Allein der Vorwurf, die Kollegen hätten amouröse Ziele verfolgt, reicht nicht.
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Teil 2: Gerichtsbarkeiten
an jeder Ecke
Teil 3: Welches Recht wenden
die Gerichte an?
In den Bundesgerichten gilt dies gleichermaßen wie in den einzelstaatlichen Gerichten. Bundesgerichte haben zwei Zuständigkeiten: Die Federal Question Jurisdiction mit der Zuständigkeiten für Fragen des Bundesrechts, und die Diversity Jurisdiction bei Parteien aus unterschiedlichen Staaten.
Regelmäßig sind Fragen des Bundesrechts unter Berücksichtigung des einzelstaatlichen Rechts zu lösen. Patentrecht mag Bundesrecht sein, doch die mit einem Patent verbundenen Lizenzvertragsfragen richten sich nach einzelstaatlichem Vertragsrecht. Bei der Diversity Jurisdiction geht es ohnehin meist um Fragen des einzelstaatlichen Rechts. Die Parteien tragen es vor - oder streiten sich um seine Anwendbarkeit nach IPR-Regeln - und das Gericht findet das Passende. Oder es wendet das Recht des Staates an, in dem das Gericht seinen Sitz hat. Wir erinnern uns, dass jeder einzelne Staat sein eigenes Bundesgericht erster Instanz beheimatet.
Der Bund entwickelte über den Congress und den Supreme Court Bundesgesetze, Bundesrechtsprechung, und Bundesgerichtsbarkeit. Der Supreme Court teilte im Laufe der Zeit das Land in dreizehn Revisionsbezirke, die Circuits, die an den durch die englischen Circuits reitenden Richter erinnern. In jedem Circuit sitzt neben dem United States Court of Appeals mindestens ein erstinstanzliches Bundesgericht, den United States District Court.
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Königsrecht Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Teil 2: Gerichtsbarkeiten an
jeder Ecke
Teil 3: Welches Recht wen-
den die Gerichte an?
Der Rechtssuchende kann deshalb an einer Straßenkreuzung mehrere erstinstanzliche Gerichte finden: ein Bundesgericht, ein einzelstaatliches Gericht und vielleicht auch ein Kreisgericht.
Mit der Legislative ist es nicht ganz so verwirrend. Der Bund hat seinen Kongress in Washington, und die Staaten unterhalten ihre Parlamente, die ein- oder zweikämmrig sein können, in ihren Hauptstädten, wo auch jeweils die Exekutive - in den einzelnen Staaten geleitet vom Governor - residiert.
Zum Teil 3: Welches Recht wenden die Gerichte an?
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Engländer und andere kamen in die USA, anfangs weit zerstreut. In Jamestown in Virginia gab es eine Kolonie, die von der am Plymouth Rock bei Boston keine Ahnung hatte. Spanier besiedelten Florida und das heutige Kalifornien, Franzosen, Deutsche und Holländer andere Teile des Landes, aus denen später die Vereinigten Staaten von Amerika zusammenwuchsen. Überallhin brachten die Siedler ihre eigenen Vorstellungen von Zivilisation, Verwaltung und Recht. Schnell passten sie diese den vorgefundenen Gegebenheiten an und entwickelten das Recht weiter - ohne Rücksicht auf und Kenntnis von anderen Kolonien.
Als die dreizehn englischen Kolonien ihre Unabhängigkeit von England erklärten und die Vereinigten Staaten ausriefen, hatten sie bereits eigene Gerichtsverfassungen und Rechtsordnungen entwickelt, die nicht mehr identisch mit den englischen waren. Vor allem wirtschafts- und religionspolitisch hatten sich an verschiedenen Orten unterschiedliche Schwerpunkte herausgebildet.
Der Entwurf einer Verfassung für die neu-vereinigten Staaten war deshalb von vielen unterschiedlichen Vorstellungen beeinflusst. Wie die einzelnen europäischen Staaten heute in Brüssel, Straßburg und Luxemburg um das beste Recht für Europa ringen, stritten die Kolonien um das beste Recht für die USA. Die Verfassung stellt einen Kompromiss dar, der schnell erarbeitet werden musste. Deshalb haben die USA eine Constitution sowie die ergänzenden Amendments, die in der Bill of Rights Grundrechte garantieren.
Das Grundkonzept der Verfassung lautet: Alle Macht den Staaten, den einzelnen! Vertrags-, Straf-, Verwaltungs-, Arbeits-, Prozess-, Beweis- und sonstiges Recht bleiben den einzelnen Staaten vorbehalten. Der Bund darf es nicht regeln.
Der Bund darf Recht für die Bundesverwaltung, die Außenbeziehungen, den Zoll, die Verteidigung nach außen und ein wenig mehr schaffen, aber aus allem anderen hat er sich herauszuhalten.
Über die Grundrechtsgarantien der Verfassung übt er jedoch einen gewissen Einfluss aus, der einzelstaatliche Rechtsexzesse vermeiden soll, die wir in Kapitel 4: Die Hexe und der Handelsreisende kennengelernt haben. Erst nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 erstritt sich der Bund mehr Kompetenzen, die ihm der Supreme Court fast zehn Jahre später widerwillig gewährte. Seither stehen in Washington die zahlreichen neoklassischen Ministerialgebäude an der Constitution Avenue und Independence Avenue sowie zwischen Kongress und Weißem Haus.
Ansonsten einigten sich die Verfassungsgeber wegweisend darauf, dass im Bund drei Gewalten herrschen: die Legislative des Kongresses mit zwei Häusern, Senat und Repräsentanten, die Exekutive mit dem Präsidenten, und die Judikative des Supreme Court. Der Supreme Court riss schnell die in der Verfassung ungeklärte Zuständigkeit an sich, Streitfragen zwischen den beiden anderen Gewalten zu entscheiden.
Zum Teil 2: Gerichtsbarkeiten an jeder Ecke
Am 19. September 2017 festigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City in Katz v. The Donna Karan Co. LLC seine FACTA-Rechtsprechung. Eine rein formelle Verletzung des Gesetzes reicht danach für eine Anspruchsbegründung des Klägers nicht aus. Vielmehr ist zudem ein aus der Verletzung folgendes tatsächliches Schadensrisiko erforderlich.
Da die ersten sechs Ziffern einer Kreditkartennummer lediglich der Identifikation des Kartenausstellers dienten und keinen Rückschluss auf persönliche Informationen des Karteninhabers zuließen, verneinte die Revision ein Schadensrisiko des Klägers.
In Elias v. Rolling Stone LLC verwies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York am 19. September 2017 den Fall hinsichtlich der Ansprüche wegen Gruppendiffamierung an das Ausgangsgericht zurück. Dieses hätte die Klage nicht nach der Federal Rule of Civil Procedure 12 (b)(6) mangels Schlüssigkeit ablehnen dürfen.
Für die schlüssige Darlegung eines Anspruches in einem US-Prozess gilt: a complaint must contain sufficient factual matter, accepted as true, to state a claim to relief that is plausible on its face. Ein Anspruch aus Verleumdung setzt eine gegenüber Dritten ohne Berechtigung oder Erlaubnis publizierte falsche Aussage voraus, wodurch den Betroffenen ein Schaden entstanden ist. Zudem muss behauptet werden, dass sich die vermeintlich verleumderische Aussage gegen den Kläger richtet und Bekannte ihn als die Person erkennen können, auf welche sich die Aussage bezieht: It is not necessary that the world should understand the libel; it is sufficient if those who know the plaintiff can make out that she is the person (Geisler v. Petrocelli, 616 F.2d 636,639 (2d Cir. 1980)).
Für einen Anspruch aufgrund von Gruppendiffamierung ist entscheidend:
1. die Gruppengröße,Typischerweise beziehen sich solche Ansprüche auf Gruppen mit 25 oder weniger Mitgliedern. Eine anspruchsausschließende Obergrenze gibt es jedoch nicht. Auch haben Studentenverbindungen auf dem Universitätscampus in der Regel den erforderlichen Bekanntheitsgrad. Die Revision entschied, der Artikel ließe die Schlussfolgerung zu, dass jedes Mitglied der Fraternity entweder selbst an einer Gruppenvergewaltigug als Aufnahmeritual beteiligt gewesen sei oder zumindest Kenntnis dieser Verbrechen habe. So sei ein als Schwimmer bezeichnetes Mitglied zumindest für die Schlüssigkeitsprüfung hinreichend identifizierbar.
2. ob die Aussage den Charakter aller oder nur einzelner Gruppenmitglieder in Zweifel zieht, und
3. der Bekanntheitsgrad der Gruppe und ihrer Mitglieder in der Gesellschaft.
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Bei den gemeinsamen Regeln hapert es allerdings in den USA. Vor der Bundesverfassung gab es nämlich in jeder Kolonie des Landes vollständig entwickelte Rechtsordnungen sowie Gerichtsbarkeiten. Die Verfassungsväter entschieden, dass sie beibehalten werden sollten. Vertragsrecht, Strafrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht für rechtswidrige Handlungen, Prozessrecht und dergleichen mehr fallen weiterhin in die Zuständigkeit jeden Staats sowie der sonstigen, nicht als Staat anerkannten Körperschaften wie Puerto Rico, der Marianen- und Jungferninseln und des Bundeshauptstadtbezirks District of Columbia, in dem Washington angesiedelt wurde.
Der Bund sollte für wenig zuständig sein. Deshalb gab es bis 1937 nur wenige Bundesbehörden, in Washington oder sonstwo. Beim Weißen Haus stand das Verteidigungsministerium, das mittlerweile das Old Executive Office Building des Präsidenten darstellt - wie das Kanzleramt in Deutschland. Zudem sollte der Bund für Zölle zuständig sein, um seinen Haushalt zu finanzieren, und für Themen wie Patent- und Urheberrecht.
Warum sollten die Staaten für nahezu alles andere zuständig bleiben, wenn man sich doch darauf verständigte, einen von England unabhängigen Staat zu bilden? Das erklärt nur die Geschichte.
In den verschiedenen Kolonien landeten Leute unterschiedlicher sozialer, wirtschaftlicher und religiöser Herkunft an. Nach Virginia kamen Aristokraten, die für den Tabakanbau und sonstige Landwirtschaft billige Arbeitskräfte benötigten. Die konnten sie günstig aus England beziehen. England hatte seine Unruhen, was die Gefängnisse füllte. Wer im Gefängnis saß oder eine Überfahrt nach Amerika nicht bezahlen konnte, verdingte sich als temporärer Sklave, indentured Servant, mit dem Versprechen, nach sieben Jahre die Freiheit zu gewinnen.
An der Nordküste siedelten sich Engländer an, die sich nach Religionsfreiheit sehnten, allerdings diese Freiheit in einem von Ort zu Ort unterschiedlichen Sinne sahen. Sie besiedelten Neu-England und führten teilweise puritanische Regeln ein, anderenorts striktere, manchenorts lockerere - und begannen, sich wegen Unterschieden im Religionsverständnis gegenseitig zu misstrauen. Diese Freiheit bedeutete nicht Toleranz, sondern meist strikte Beachtung, also Intoleranz gegenüber Gruppenfremden. Daher konnte sich manche Frau nicht sicher sein, im Nachbarort oder -kreis nicht als Hexe verbrannt oder ertränkt zu werden. Und der Handelsreisende konnte nicht darauf bauen, dass sein Vertrag einen Kreis weiter auch erfüllt werden würde. Erst recht nicht, dass ein dortiges Gericht dem Fremden zu seinem Recht verhelfen würde.
Nach Pennsylvania zogen Quäker und Pfälzer und kamen scheinbar in friedlicher Harmonie miteinander klar. Allerdings scherten sie sich nicht sonderlich um den Staat, sondern legten Wert darauf, ihre privates und wirtschaftliches Leben möglichst ohne staatliche Mitwirkung und statt dessen nach Gruppenregeln zu gestalten.
Maryland zog Deutsche und Iren an, die dem Staat mehr Respekt erwiesen und eine gewisse Ordnung erwarteten - oder sich zumindest darauf einstellen konnten. Klare Regeln - praktisch. Sie waren mehrheitlich katholischen Glaubens und damit etwas progressiver, was sich auch auf ihre Rechtsfortbildung auswirkte und noch heute in krassem Gegensatz zum antiquierten Recht Virginias auf der anderen Seite des Potomac steht.
Im Süden gab es Regionen mit französischen oder spanischen Traditionen, so in Florida, Louisiana, Texas und Südkalifornien. Auch diese wirkten sich auf die Erwartung der Völker an ihre Gesetzgeber und damit auf die Gestaltung des Rechts aus. Während die meisten Staaten der USA beispielsweise ihr Wirtschaftsvertragsrecht mit einem Mustergesetz namens Uniform Commercial Code vergleichbar gestaltet haben - selbst wenn dieses Recht in wichtigen Punkten unterschiedlich bleibt -, gilt in Louisiana weiterhin ein völlig abweichendes Vertragsrecht nach französischem Vorbild.
In den Appalachen vom hohen Norden bis weit in den Süden blieben Siedler auf Berghöhen und in engen Tälern hängen. Bis heute ist den Hinterwäldlern das Recht auf eigene Waffen zur Abwehr von Außenseitern wichtiger als der Staat, der anfangs kaum eine Polizeikultur und -infrastruktur bieten konnte. Ähnliches gilt im Wilden Westen, jenseits des von Deutschen und Skandinaviern geprägten Mittelwestens, wo man Recht und Ordnung erwartet, doch von jedem Bürger auch die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen und in weitverstreuten, kleinen Gemeinden miteinander zurecht zu kommen. Abhängigkeit vom Staat, wie sie in den großen Städten der Ostküste früh zu bemerken war, gehört nicht zu ihrem Sozial- und Rechtsverständnis. Der Staat, von dem man nichts verlangt, soll sich auch nicht unnötig in lokale Belange einmischen.
Eskimo- oder Indianertraditionen sind dabei nicht erkennbar, jedenfalls nicht aus Washingtoner Sicht. Auch die aus Afrika gebrachten und verschleppten Bürger der USA hatten keinen eigenen Einfluss auf das Recht. Doch reagierte das Recht auf ihre Existenz in perverser Weise. Sie galten teils als Sachen, teils als Nichtbürger. Dabei war zumindest die Sklaverei aus einem moralisch fragwürdigen, doch vertragsrechtlich nachvollziehbaren Konzept entwickelt worden - solange man Sittenwidrigkeit und Menschenrecht ignoriert.
Als der Nachschub an indentured Servants aus England ausblieb, weil das Ende der gewaltigen englischen Unruhen weniger Gefängnisse mit politischen Gefangenen füllten, sahen sich die Tabak- und Baumwollbosse des Südens nach Alternativen um und beschafften nach portugiesischem und spanischem Vorbild indentured Servants in Afrika - ebenfalls mit dem Versprechen nach Freilassung nach sieben Jahren harter Arbeit. Das lief ganz ordentlich, und viele Afrikaner wurden Freemen in den Kolonien. Sie waren so frei wie die Weißen, und ihre Nachfahren sind noch heute stolz darauf. Die Engländer befanden sich in damals moralisch vertretbarer Gesellschaft, denn auch andere Teile der Welt kauften oder stahlen sich ihre Arbeitskräfte in Afrika.
Pervers wurde die Lage, als die Plantagenbesitzer nicht genug indentured Servants fanden und in der Folge den Sklavenhandel wie wir ihn heute verstehen aufnahmen: Menschen werden gegen ihren Willen ohne Freiheitsversprechen und Lohn gefangen, verschleppt, wie Ware verkauft, wie Tiere behandelt, misshandelt und nie wieder freigelassen. Sklaven gab es im Norden wie im Süden, doch der Norden entschied sich bald - für die Sklaven selbst nicht früh genug - gegen diesen Missbrauch.
Die Einordnung von Sklaven als Sachen führte auch zu vielfältigen Rechtsentwicklungen in den einzelnen Kolonien und Staaten, die von der Kolonialzeit bis ins 19. Jahrhundert reichten und erst im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts zu praktischer Abhilfe gegen rechtliche Ungleichbehandlungen einmündeten.
Fazit jedenfalls: Überall war das Recht anders, bevor sich die Kolonialisten von England unabhängig erklärten und dann über ihre eigene Verfassung berieten. Die Verfassungsväter beschlossen nach harten Debatten, dass der Bund nicht das Recht der Staaten ersetzen sollte. Nur punktuell sollte er zuständig sein und selbst Recht setzen.
Allerdings gab es eine wichtige Ausnahme. Wir müssen uns deshalb bald wieder an die Hexe und den Handelsreisenden erinnern.
Fortsetzung
1. Ein Gesellschafter darf nicht im Namen der Gesellschaft klagen..
2. Verbundene Gesellschaften sind getrennt zu betrachten; die formale Trennung darf nicht ignoriert werden.
3. Mit der Zession verliert ein Abtretender das Recht, Ansprüche aus dem Vertrag zu behaupten.
4. Ein vertragsunbeteiligter Dritter kann keine Rechte aus einem Vertrag ableiten.
5. Ohne ein rechtliches Interesse am Vertrag besteht kein prozessuales Schutzbedürnis, Standing, das die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, begründen kann.
6. Ein Auswechseln der Klägerin durch ihre Tochter oder deren Einbeziehung als Mitklägerin ist unzulässig, wenn das Gericht ab initio unzuständig war.
7. Mangels Zuständigkeit bleiben der Einwechslungs- oder Hinzuziehungsantrag wie die Klage erfolglos.
Die Klägerin schloss mit Fotografen Vertretungsvereinbarungen, Representation Agreements, welche nichtexklusive Rechte verbriefen, diverse Fotos zu vermarkten und Lizenzen zu vergeben. Die Klägerin beschwerte Lizenzüberschreitungen. Um diese Verletzungen gerichtlich geltend zu machen, vereinbarte die Klägerin mit verschiedenen Fotografen Abtretungsvereinbarungen, Assignment Agreements, die auch Rückübertragungen regeln.
§ 501 (b) des Copyright Act sieht vor, dass ausschließlich Rechtsinhaber, legal Owner, oder Nutzungsberechtigte, beneficial Owner, Urheberrechtsverletzungen geltend machen können. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA entschied, dass keine der Alternativen einschlägig sei: Die Vereinbarungen begründen keine Rechtsinhaberschaft oder Nutzungsberechtigung. Entscheidend sei, dass die Klägerin niemals ausschließlich das Vermarktungsrecht erhalten habe. Auch nach Abtretung gelte die Vertretungsvereinbarung weiter, und Dritte seien ebenfalls zur Vermarktung berechtigt. Die Klägerin habe neben der Prozessführung kein Interesse am eigentlichen Urheberrecht erworben.
Daraus folge, dass lediglich das Recht zur Prozessführung abgetreten worden sei. Dies begründe keine Anspruchsberechtigung im Sinne des § 501 (b) des Copyright Act. Die Klägerin sei ferner keine Nutzungsberechtigte. Das Bundesgesetz definiere den Begriff zwar nicht genau, jedoch fallen typischerweise Personen darunter, die Urheberrechte gegen Lizenzgebühren erhalten. Die klagende Agentur darf die Rechte also nicht rechtswirksam verfolgen.
Das Copyright Office in Washington, DC, hat am 12. September 2017 die unterschiedlichen Bestimmungen über den richtigen Vermerk und seine ordentliche Aufbringung in einer Verordnung konsolidiert und übersichtlicher gemacht. Dennoch sind je nach zu markierendem Werk seitenlange Vorschriften zu studieren: Affixation and Position of Copyright Notice, siehe Federal Register, Band 82, Heft 175, S. 42735-38. Im einfachsten Fall bleibt es bei Copyright 1991-2017 German American Law Journal auf der Eingangsseite der Veröffentlichung.
Die Brasilaner legten in ihrer Klage die Merkmale des Asset Purchase dar und konnten damit keine Rechtsnachfolge, die auf einem Merger beruhen könnte, belegen, erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Die Klägerin hätte dazu nicht nur die Personenidentität der Geschäftsführung, sondern auch der Gesellschafter im Sinne der Continuity of Ownership belegen müssen, die in einer Verschmelzung zu einer Rechtsnachfolgerhaftung führt.
Das Untergericht fand, dass der Inhaber nicht 15 Jahre warten durfte und wies die Klage nach der Laches-Einrede ab. In der Revision notierte dieser, dass die Verletzungen langsam zunahmen und nicht gleich als relevant erkennbar waren. Außerdem sei die Marke so stark, dass die Verwirkungsfrist länger als durchschnittlich bemessen werden sollte.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erörterte umfassend die Laches-Frage. Es gibt keinen exakten Zeitraum, den das Equity-Recht, zu dem das Markenrecht gehört, vorschreibt. Das Untergericht hatte eine Verjährungsfrist nach Common Law-Recht als Faktor herangezogen; sie beträgt sechs Jahre. Dieser Zeitraum ist nicht direkt auf Laches übertragbar, aber 15 oder auch nur 13 Jahre unter Berücksichtigung einer Anlaufzeit fallen in den Rahmen der Verwirkung.
Die Revision stimmt zu und bestätigt das Ergebnis unter Berücksichtigung aller weiteren Faktoren des Equity-Rechts. Ein wichtiges Merkmal ist die Unclean Hands-Doktrin, die es hier nicht für anwendbar hät, da der Verletzter gutgläubig von der Gültigkeit der eigenen Marke ausging.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA betrachtete die Gesamtheit aller Umstände, um den fehlenden Durchsuchungsbefehl und notwendigen Verdacht für eine sofortige Durchsuchung des Autos eines als Drogenhändler Verdächtigten aufgrund der Automobile Exception zu rechtfertigen.
Dessen trotzige Reaktion auf eine KFZ-Durchsuchung hält die Mindermeinung bei einer rechtswidrigen Durchsuchung für die normale Bürgerempörung, während sie der Mehrheit belegt, dass die Polizei nach ergebnisloser Überwachung und mit der Lüge, das Fahrzeug sei gestohlen, nicht auf ein unschuldiges Lamm stieß.
Den Beklagten wurde eine anschließende Befragung der Geschworenen und der kontaktierten Staatsanwältin verwehrt, weshalb das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 7. September 2017 in United States v. Lanier den Schuldspruch aufhob und das Verfahren an das Gericht für ein Remmer Hearing zurückverwies. Das Remmer Hearing folgt aus dem Präzedenzfall Remmer v. United States, 347 U.S. 227 (1954).
Eine solche Anhörung ist notwendig, where a colorable claim of extraneous influence has been raised. Dabei sollen die Anwälte jeder Seite Gelegenheit erhalten, die Jury zu befragen, um festzustellen, ob eine Beeinträchtigung der Jury-Entscheidung durch externe Einflüsse erfolgte.
Sollte die Anhörung belegen, dass ein externer Einfluss die Beratung der Jury nachteilig beeinflusste, dürfen die Angeklagten einen neuen Prozess verlangen.
Mitteilungen an das Department of Commerce müssen typewritten sein, bestimmt es neben seiner Darstellung erforderlicher Qualifikationen von transatlantischen Datenschiedsrichtern.
Steuerberaterkundendaten enthalten Finanzdaten, die der Gramm-Leach-Bliley Act schützt. Dessen Datenschutzbestimmungen hatte der Dienstleister laut der Federal Trade Commission in Washington auf verschiedene Weise verletzt. Die notwendige Kundenbelehrung fand online zwar statt, doch nicht deutlich genug - ein eklatanter, doch leicht zu korrigierender Fehler. Das Amt drückt sich in der Verkündung TaxSlayer LLC; Analysis To Aid Public Comment mit der Bitte an die Öffentlichkeit, den beabsichtigten Vergleich zu kommentieren, deutlich aus:
The consent agreement in this matter settles alleged violations of the Gramm-Leach-Bliley Act Privacy Rule, and of the Gramm-Leach-Bliley Act Safeguards Rule.…
This matter involves TaxSlayer, a company that advertises, offers for sale, sells, and distributes products and services to consumers, including TaxSlayer Online, a browser-based tax return preparation and electronic filing software and service. TaxSlayer Online assists consumers, typically for a fee, in preparing and electronically filing federal and state income tax returns. In 2016, more than 950,000 individuals filed tax returns using TaxSlayer Online.
TaxSlayer Online users create an account by entering a username and password … on an account creation page. They then input a host of personal information in order to create a tax return, including but not limited to: Name, Social Security number…, telephone number, physical address, income, employment status, marital status, identity of dependents, financial assets, financial activities, receipt of government benefits, home ownership, indebtedness, health insurance, retirement information, charitable donations, tax payments, tax refunds, bank account numbers, and payment card numbers.…
The complaint alleges that TaxSlayer became subject to a list validation attack that began in October 2015. List validation attacks occur when attackers use lists of stolen login credentials to attempt to access accounts across a number of Web sites, knowing that consumers often reuse login credentials. In an unknown number of instances, the attackers engaged in tax identity theft by e-filing fraudulent tax returns and diverting the fabricated refunds to themselves.
The Commission's complaint alleges that TaxSlayer failed to comply with the Gramm-Leach-Bliley … Act Privacy Rule in two ways. First, TaxSlayer failed to provide a clear and conspicuous initial privacy notice. TaxSlayer's Privacy Policy was contained towards the end of a long License Agreement, and TaxSlayer did not convey the importance, nature, and relevance of this Privacy Policy to its customers. Second, TaxSlayer failed to deliver the initial privacy notice so that each customer could reasonably be expected to receive actual notice. For example, TaxSlayer did not require customers to acknowledge receipt of the initial privacy notice as a necessary step to obtaining a particular financial product or service.
In addition, the complaint alleges that TaxSlayer engaged in a number of practices that, taken together, failed to provide reasonable and appropriate security for sensitive information from consumers, in violation of the GLB Act Safeguards Rule. First, TaxSlayer failed to have a written information security program until November 2015.Second, TaxSlayer failed to conduct a risk assessment, which would have identified reasonably foreseeable risks to the security, confidentiality, and integrity of customer information, including risks associated with inadequate authentication. Third, TaxSlayer failed to implement information safeguards to control the risks to customer information from inadequate authentication.
Weil sie auch nach Intervention des untersuchungsleitenden Magistrate Judge die Einsicht verweigerte, musste die Klägerin als Sanktion für die verweigerte Mitwirkung in der Discovery die Klagabweisung hinnehmen. Sie wandte sich an die Revision, was am 1. September 2017 in eine lesenswerte Erörterung mündete.
In Atlanta widmete das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks dem Fall Angela Lambert v. Worldwide Marketing Technologies Corp. neun leicht lesbare und unterhaltsame Seiten. Die Klägerin musste verlieren, weil im US-Prozess die verweigerte Mitwirkung in der Beweisausforschung nach Rule 37(b)(2)(A),(C) FRCP immer mit Sanktionen belegt wird, sie das Beweismittel in den Prozess eingeführt hatte und der nach 28 USC §636(b)(1)(A) eingesetzte Magistrate Judge und der Richter ihre Prüfung von Sachverhalt und Rechtsfolgen ordentlich vorgenommen hatten.
In United States of America v. Roger Jones, Jr. bestätigte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 29. August 2017 die Wirksamkeit des Durchsuchungsbeschlusses: A warrant's description of the place to be searched need not be technically accurate in every detail. But the description should allow an executing officer to identify the place to be searched.
Trumps Lügen über seinen Russlandverkehr belegten die Falschheit. Der Internal Revenue Service lehnte den Antrag wegen Unvollständigkeit ab: Der Verein müsse Trumps Zustimmung beibringen, was er nicht tat. Der Verein klagte auf Herausgabe nach dem Freedom of Information Act. Am 18. August 2017 verlor er im Fall Electronic Privacy Information Center v. Internal Revenue Service nach einem harten Gefecht.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erließ eine lehrreiche Entscheidung, die die Voraussetzungen des FOIA in Verbindung mit den Anforderungen des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes im Administrative Procedures Act erörtert. Ohne Trumps Mitwirkung darf die Bundessteuerbehörde seine Bescheide nicht herausgeben. Der zweite von EPIC gewiesene Weg, die Einholung einer Anweisung vom Kongress, sei zwar eine clevere Idee und vom Gesetz vorgesehen, aber er passe nicht zum Sachverhalt, erklärte der scheinbar selbst frustrierte United States District Court for the District of Columbia in Washington, DC.
Zudem muss die Beklagte die unbezahlten Moderatoren auf Verlangen der klagenden Urheberrechtsinhaberin identifizieren. Das Gericht stellte in seiner langen Revisionsbegründung weitere Anforderungen an die Haftungsbefreiung gutgläubiger Webseitenbetreiber auf. Beispielsweise können Wasserzeichen in den Fotos einen Betreiber bösgläubig machen, wenn er wegen der Zeichen ahnen könnte, dass das geschützte Werk von einem Dritten ohne Erlaubnis des Inhabers auf eine Social-Media-Webseite geladen wurde.
Gegen diese aushöhlende Auslegung wandten sich nicht nur Großbetreiber wie Google und Wikimedia, sondern auch Bibliothekare und Vertreter der Internetfreiheitsbewegungen. Nach der neuen Entscheidung reicht zur Haftungsbefreiung nicht aus, dass der Betreiber nicht selbst die Werke einstellte und keine inhaltliche Kontrolle vornahm. Erstens kann ihm auch die Tätigkeit unbezahlter Moderatoren zugerechnet werden. Zweitens sollen zusätzliche Merkmale entscheidend wirken:
If an internet service provider shows that the infringing material was posted "at the direction of the user," it must then also show that (1) it lacked actual or red flag knowledge of the infringing material; and (2) it did not financially benefit from infringements that it had the right and ability to control.Ein Gericht darf nicht nur auf die objektive Kenntnis des Betreibers abstellen,
but also the service provider's subjective knowledge of the infringing nature of the posts. … [T]o determine whether the defendant had red flag knowledge, the fact finder would need to assess whether it would be objectively obvious to a reasonable person that material bearing a generic watermark or a watermark referring to the plaintiff's website was infringing.
Bereits im April hatte Trump sein Buy American and Hire American-Dekret zur Überprüfung der Einwanderungsbestimmungen erlassen, um die Interessen amerikanischer Arbeitnehmer zu schützen. Es ignoriert die positiven Aspekte des interkulturellen Austausches sowie seines wirtschaftlichen und politischen Nutzens für die USA.
Für den Präsidenten gilt America First. In diesem Wahn bemerkt er jedoch nicht, wie er Amerika weiter ins Abseits manövriert. Amerikaner haben für klarstellende Proteste diese Anlaufstellen:
White House Comment Line: (202) 456-1111Intrax Global Internships ist ein zuverlässiger Visumssponsor für Referendare und Praktikanten, der die Entwicklung intensiv beobachtet und Informationen streut.
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Am 28. August 2017 führt das Gericht weitere technische Neuerungen ein, die den Umgang mit dem erstinstanzlichen Gericht der Hauptstadt der USA erleichert. Sie reichen von Jumbo-Bildschirmen wie an Flughäfen im Gericht zum externen Aktenzugang für jedermann über eine Internetverbindung, s. Courthouse in D.C. adopts technology to aid the public.
Eine interaktive Webseite schafft bereits erhebliche Erleichterungen für Kandidaten im Geschworenendienst. Die am Wochenende vorgenommenen Änderungen können Links zu Urteilsberichten in German American Law Journal vom DC Superior Court ungültig machen. Der gerichtliche Twitterstrom bereitet auf Volksfeste ebenso wie auf andere Entwicklungen vor.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte am 24. August 2017 in Donnay USA Ltd. v. Donnay International S.A. lesenswert, dass Gerichtsstandsvereinbarungen grundsätzlich bindend sind und nur unter eng auszulegenden Ausnahmen keine Anwendung finden.
Die Klageabweisung aufgrund einer Forum Selection Clause erfolgt nach einer vierstufigen Prüfung. Innerhalb der ersten drei Stufen fragt das Gericht danach, ob
1. die Klausel der Partei, die sich gegen deren Durchsetzung wehrt, hinreichend kommuniziert wurde,Wenn diese Fragen bejaht werden können, prüft das Gericht auf der vierten Stufe, ob eine Durchsetzung der Klausel unangemessen, unreasonable, oder ungerecht, unjust, oder die Klausel wegen Betruges oder Übervorteilung unwirksam wäre.
2. die Klausel zwingend ist, und
3. die geltend gemachten Ansprüche Gegenstand der Gerichtsstandsvereinbarung sind.
Die Klägerin durfte sich nicht darauf berufen, sie sei zum Abschluss der Vereinbarung gezwungen worden, da die Beklagten anderenfalls ein ihnen zustehendes Kündigungsrecht ausgeübt hätten. Denn das Ankündigen der Geltendmachung gesetzmäßiger Rechte ist zulässig und führt nicht zur Unwirksamkeit eines Vertrages.
Ebensowenig fand der Einwand der Klägerin Beachtung, all ihre Zeugen befänden sich in den USA, sodass ihr ein Rechtsstreit in England nicht zugemutet werden könne. Die Unannehmlichkeiten, die die Prozessführung im Ausland mit sich bringt, war für die Klägerin vorhersehbar, als sie die Vereinbarung mit den Beklagten getroffen hatte.
In Handsome Brook Farm, LLC v. Humane Farm Animal Care Inc. erläuterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond am 22. August 2017 lehrreich, inwiefern auch Äußerungen gemeinnütziger Organisationen unter gewissen Voraussetzungen unlauteren Wettbewerb im Sinne des Bundesmarkengesetzes, Lanham Act, darstellen können.
Zwar wird bei einer gemeinnützigen Organisation grundsätzlich vermutet, dass es sich bei von ihr dargelegten missbräuchlichen und unethischen Praktiken in der Regel um eine nichtgewerbliche Meinungsäußerung handelt. Die in der Email enthaltene Mitteilung der Beklagten war jedoch eindeutig wirtschaftlich motiviert, da sie die behaupteten Missstände nur gegenüber Lebensmittelhändlern anprangerte, mit denen sie selbst geschäftliche Beziehungen unterhielt und dabei die Qualität ihrer eigenen Zertifizierung hervorhob und diese über die von anderen Zertifizierungen stellte. Der Fokus der Mitteilung lag somit auf wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen und nicht auf ideologischen oder moralischen. Das Verhalten der Beklagten unterschied sich folglich nicht von dem eines gewinnorientierten Unternehmens.
Dass die Mitteilung der Beklagten nicht ausschließlich gewerbliche Aussagen enthielt, war dabei unschädlich: When a message communicates both commercial and noncommercial speech, it is treated like commercial speech unless the commercial and noncommercial messages are inextricably intertwined. AaO 18.
Im Fall Laurens v. Volvo Cars of North America LLC entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago am 22. August 2017 unter anderem darüber, ob die Klagebefugnis vorliegt, wenn ein Schädiger vor Klageeinreichung vollständige Kaufpreisrückerstattung gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes anbietet, der Geschädigte dies ablehnt und anschließend Schadensersatz einklagt.
Der United States Court of Appeals bejahte die Klagebefugnis und führte aus: Sowohl ein außerprozessuales als auch ein förmliches prozessuales Angebot nach der Federal Rule of Civil Procedure 68 sei als Vertragsangebot auszulegen. Folglich könne die Klagebefugnis nicht verneint werden, wenn das Angebot auf vollständige Rückerstattung nicht angenommen wird. Ein Vertrag setze nämlich zwingend Angebot, Annahme und Synallagma, Consideration, voraus, was Jurastudenten schon im ersten Semester lernten.
Nachdem die Beklagte vor Ablauf des Vertrages sowohl die Abnahme als auch die Zahlungen des vereinbarten Kaufpreises einstellte, reichte die Klägerin eine Klage wegen Vertragsbruches ein und erhielt Recht.
Die Beklagte rügte die Unvereinbarkeit der Vertragsklauseln mit deutschem und europäischen Recht. Am 16. August 2017 entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Cincinnati unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung, dass eine unbedingte Zahlungsverpflichtung für sich genommen rechtmäßig ist. Da die Klägerin ihre Klage nur auf die unbedingte Zahlungsverpflichtung stützte, wurde nur diese Gegenstand des Rechtsstreits. Selbst wenn das deutsche oder europäische Recht die unbedingte Zahlungsverpflichtung in Verbindung mit einem Verbot des Weiterverkaufes des Polysiliziums rechtswidrig erscheinen ließe, brauche das US-Gericht daher nur die Unbedingtheit der Zahlungsverpflichtung zu prüfen.
Generell gilt in den USA: Illegality defenses based on antitrust law are disfavored, especially when allowing the defense would let the buyer escape from its side of a bargain after having received a benefit, aaO S. 10.
Der Kläger rügt ein von der Uber-Applikation gestaltetes Preiskartell; die Beklagte verlangt die Verweisung des Streits an ein Schiedsgericht, weil die AGB dies vorsehen. Der Kläger hatte die AGB nicht gelesen, doch durch eine Wahlfunktion im Programm angenommen. Entscheidend sind für das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 17. August 2017 die Rechtsgrundsätze für die Wirksamkeit von Webseitenbedingungen:
3. Web-based Contract
"While new commerce on the Internet has exposed courts to many new situations, it has not fundamentally changed the principles of contract." Register.com, Inc. v. Verio, Inc., 356 F.3d 393, 403 (2d Cir. 2004). "Courts around the country have recognized that [an] electronic 'click' can suffice to signify the acceptance of a contract," and that "[t]here is nothing automatically offensive about such agreements, as long as the layout and language of the site give the user reasonable notice that a click will manifest assent to an agreement." Sgouros v. TransUnion Corp., 817 F.3d 1029, 1033‐34 (7th Cir. 2016).
Zwar war der Kläger mit ihnen zufrieden und rügte weder Mängel noch eine arglistige Täuschung als Veranlassung zum Kauf. Dennoch verlangte er die Erstattung von $24, weil das Angebot habe den Vorteil impliziert habe, die Lautsprecher zu einem Rabatt von 90% des eigentlichen Kaufpreises, also für $3, zu erwerben. Dabei stützte er seine Klage sowohl auf Equity-Recht als auch auf das Recht Ohios.
Die Klage wurde in der ersten Instanz abgewiesen. Ebenso verwarf das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 16. August 2017 in Gerboc v. ContextLogic, Inc. die Revision. Das Gericht führt lesenswert aus, wann ein Rückgriff auf Equity-Recht möglich ist, welche Voraussetzungen für einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung notwendig sind und inwieweit es dem Kläger obliegt, entsprechende Tatsachen prozessual darzulegen und zu beweisen.
Sinn und Zweck der ungerechtfertigte Bereicherung sind ähnlich wie im deutschen Recht: Der Kläger soll eine Entschädigung für den Vorteil erhalten, den ein anderer auf seine Kosten erlangt hat. Als rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis finden die Grundsätze der ungerechtfertigten Bereicherung jedoch nur dann Anwendung, wenn kein ausdrücklicher oder konkludenter Vertrag existiert. Sobald ein Vertrag fragliche Transaktion umfasst, kann sich der Kläger grundsätzlich nicht mehr auf Equity-Recht berufen, sondern muss die Klage auf vertragliche Ansprüche nach Common Law stützen.
Dass zwischen den Parteien ein Vertrag bestand, war unstreitig. Der Kläger war jedoch der Ansicht, dass dieser seinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht ausgeschließe. Der versprochene Rabatt sei nicht in den Vertrag einbezogen worden, sodass er seinen Anspruch auf Equity-Recht stützen könne.
Im Unterschied zum deutschen Recht ist es in den USA einer Vertragspartei jedoch grundsätzlich nicht gestattet, etwas von Gesetzes wegen zu erlangen, nur weil im Vertrag keine Regelung dazu getroffen wurde. Das Gericht stellt klar: This doctrine applies in the abscence of a contract, not in place of one.
Zudem war auch die Anspruchsbegründung des Klägers mangelhaft. Um zu beweisen, dass die Beklagte unrechtmäßig Geld vereinnahmt hat, hätte er darlegen müssen, dass:
1) die Beklagte auf seine Kosten einen Vorteil erlangte,Eine solche ungerechtfertigte Bereicherung hätte möglicherweise vorliegen können, wenn die Lautsprecher einen geringeren Wert als den gezahlten Kaufpreis gehabt hätten. Dies behauptete der Kläger allerdings nicht. Unabhängig davon, ob es sich bei den angezeigten Rabatten um eine unzulässige Geschäftsmethode der Beklagten handele, hatte der Kläger jene Leistung erhalten, für die er bezahlt hat. Darüber hinaus unterlief ihm der Fehler, sich bei der Begründung seines Anspruches weitgehendst auf kalifornisches Recht zu berufen, welches einen Rückgriff auf Equity-Recht unter vereinfachten Voraussetzungen zulässt. Kalifornisches Recht findet in Ohio allerdings keine Anwendung.
2) die Beklagte dies wusste, und
3) die Beklagte den erlangten Vorteil ungerechtfertigt einbehielt.
Ebenfalls wurde der vom Kläger im Rahmen einer Sammelklage geltend gemachte Anspruch wegen Verletzung des Ohio Consumer Sales Practice Act verneint. Dieser verbietet unfaire und irreführende Verkaufsstrategien, wie das Darstellen von Rabatten, die in Wirklichkeit nicht existieren.
Jedoch kann nicht jeder getäuschte Verbraucher eine Sammelklage einreichen. Dafür muss der Verbraucher zunächst darlegen, dass die fragliche Geschäftsmethode bereits vor deren Verwendung entweder durch den Justizminister Ohios als irreführend oder sittenwidrig erklärt wurde oder ein Gericht festgestellt hat, dass die Geschäftsmethode gegen den Ohio Consumer Sales Practice Act verstößt. Anschließend müsste ein tatsächlicher Schaden dargelegt und bewiesen werden, für den die verbotene Geschäftspraktik unmittelbar kausal war. Keine der beiden Voraussetzungen legte der Kläger dar.
Zwar wäre es möglich, das der von der Beklagten angezeigte Rabatt gegen das Gesetz verstoße. Dies müsste der Kläger jedoch in einem individuellen Rechtsstreit geltend machen, nicht im Rahmen einer Sammelklage. Auch dort müsste der Kläger darlegen, dass ihm durch die irreführende Werbemaßnahme ein Schaden entstanden ist, welcher nicht darin bestehen kann, dass eine Ware zu einem ihr gleichwertigen Preis gekauft wurde.
In Visual Memory LLC v. NVIDIA Corporation machte die Klägerin eine Verletzung ihres Patents Nr. 5.953.740 geltend. Auf Antrag der Beklagten wies das erstinstanzliche Gericht die Klage mangels Schlüssigkeit gemäß Rule 12(b)(6) der bundesrechtlichen Zivilprozessordnung, Federal Rules of Civil Procedure, ab. Es war der Auffassung, die geltend gemachten Ansprüche der Klägerin würden sich lediglich auf ein abstraktes Konzept zur Datenspeicherung beziehen und dass das Patent kein innovatives Konzept beinhalte, da es sich um konventionelle Rechnerkomponenten handele. Das Patent habe demnach keinen Inhalt, der unter den Schutz des Patentrechts fallen könne.
Das Bundesberufungsberufungsgericht beim Weißen Haus war anderer Meinung, hob die Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit zum weiteren Verfahren an das Ausgangsgericht zurück. Nach 35 USC §101 fällt any new and useful process, machine, manufacture, or composition of matter, or any new and useful improvement thereof in den Schutzbereich des Patentrechts.
Um zu verhindern, dass der Zweck des Patentrechts durch diesen weitgefassten Schutzbereich konterkariert wird, hat der Supreme Court in ständiger Rechtsprechung Naturgesetze, natürliche Phänomene und abstrakte Konzepte davon ausgenommen, da sie die Grundlage der Wissenschaft und der technologischen Entwicklung bilden, siehe Association for Molecular Pathology v. Myriad Genetics Inc., 133 S. Ct. 2107, 2116 (2013).
Die Prüfung der Patenttauglichkeit von geltend gemachten Ansprüchen erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird von den Gerichten verlangt festzulegen, ob der behauptete Anspruch auf ein patentuntaugliches Konzept gerichtet ist. Wird dies bejaht, muss im zweiten Schritt geprüft werden, ob die einzelnen Bestandteile des Anspruches ein innovatives Konzept beinhalten, welches dazu führt, dass die Natur des Anspruchs in eine patenttaugliche umgewandelt wird.
Bereits im Rahmen der ersten Prüfungsebene legte das Bundesberufungsgericht dar, dass das Patent der Klägerin nicht lediglich auf ein abstraktes Konzept kategorischer Datenspeicherung abzielt, sondern es ein innovatives verbessertes Rechnerspeichersystem beinhalte, wodurch die Funktionalität des Computers an sich gesteigert würde. Herkömmliche Speichersysteme sind für einen spezifischen Prozessortyp konzipiert und nur mit diesem kompatibel, da die Kompatibilität mit mehreren verschiedenen Prozessoren teuer ist und zu einer verringerten Leistungsfähigkeit des Speichersystems führt. Das von der Klägerin patentierte Speichersystem hingegen soll diese Defizite durch programmierbare Betriebseigenschaften überwinden, sodass es auf mehrere verschiedene Prozessoren zugeschnitten werden könne, ohne dass eine Leistungsminderung wie bei den herkömmlichen Speichersystemen erfolge. Dies stelle aus Sicht des Gerichts einen wesentlichen Vorteil dar. Dass die Erfindung Komponenten eines abstrakten Konzepts beinhalte, sei dabei unschädlich. Dies allein führe noch nicht zu einer Patentuntauglichkeit.
Da das Bundesgericht schon im ersten Prüfungsschritt den Inhalt des Patents nicht unter die vom Supreme Court eingeführten Einschränkungen des Schutzbereich des 35 USC §101 einordnete, konnte der zweite Prüfungsschritt unterbleiben.
Die Revision wies ausdrücklich darauf hin, dass sie lediglich geprüft habe, ob der Inhalt des Patents der Klägerin unter den Schutzbereich des 35 USC §101 falle. Inwiefern sich 35 USC §§ 102, 103, 112 auf die durch das Patent geltend gemachten Ansprüche auswirken, muss das erstinstanzliche Gericht im weiteren Verfahren prüfen.
Die Beklagte kündigte die Klägerin, nachdem diese zwei Posts veröffentlichte, welche die Beklagte als rassistisch wahrnahm. Das Berufungsgericht stellt lesenswert die Voraussetzungen dar, welche einen Vergeltungsanspruch eines Arbeitnehmers nach § 1981 des U.S. Civil Right Acts rechtfertigen:
1. Die streitige Handlung des Arbeitnehmers muss rechtlich schützenswert sein.Im vorliegenden Fall gelang der Klägerin zumindest wegen eines Posts nicht, eine rechtlich schützenswerte Handlung glaubhaft zu machen. Da die Beklagte ihre Kündigung jeweils auf beide Posts stützte, entschied das Berufungsgericht, dass ein Anspruch nach dem U.S. Civil Right Act nicht bestünde.
2. Der Arbeitgeber muss eine negative Handlung gegenüber dem Arbeitnehmer vorgenommen haben.
3. Es besteht Kausalität zwischen 1. und 2.
4. Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen 1 bis 3 glaubhaft vortragen.
Im Hinblick auf die zweite Rüge führte das Berufungsgericht aus, dass ein Anspruch nach dem FMLA nur unter folgenden Voraussetzungen bestehe:
1. Der Anspruchsteller ist Arbeitnehmer im Sinne des FMLAs.Das Berufungsgericht verneinte vorliegend einen entsprechenden Anspruch aus folgenden Gründen: Die Klägerin habe nicht ausdrücklich bei der Beklagten beantragt, eine Auszeit nach dem FMLA zu nehmen. Vielmehr habe sie nur allgemein per Email mitgeteilt, dass sie sich frei nehme. Im Übrigen könne die Klägerin nicht darlegen, dass ihr Leistungen aberkannt worden sind.
2. Der Anspruchsgegner ist Arbeitgeber im Sinne des FMLAs.
3. Der Arbeitnehmer kann sich auf einen Grund stützen, der zum Fernbleiben von der Arbeit nach dem FMLA berechtigt.
4. Eine Mitteilung über die Auszeit, gestützt auf das FMLA, wurde an den Arbeitgeber übersandt.
5. Leistungen, die dem Arbeitnehmer aufgrund des FMLAs zustehen, wurden seitens Arbeitgeber aberkannt.
In Igartúa v. Trump reichte der puertorikanische Antragsteller eine Petition zur Anhörung nach 28 USC §2284(a) ein und rügte in dem mangelnden Wahlrecht einen Verstoß gegen die Verfassung. Wiederholt lehnte am 9. August 2017 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston den Antrag ab.
Das Gericht entschied mehrheitlich, dass die Voraussetzungen für eine solche Anhörung nach 28 USC §2284(a) nicht vorliegen. Aus der Verfassung leite sich zu Gunsten Puerto Ricos kein Wahlrecht für Kongressabgeordnete ab. Allenfalls werde dem Kongress durch die Verfassung die Zuteilung Puerto Ricos zu einem Wahlbezirk gestattet. Zwar verlangt der International Covenant on Civil and Political Rights eine Vertretung Puerto Ricos auch im Kongress, ein solcher Anspruch sei jedoch keine Frage der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Aufteilung der Wahlbezirke, sodass kein Fall des 28 USC §2284(a) vorliege.
Obwohl diese Entscheidung nicht überrascht, teilten nicht alle Richter der Kammer diese Auffassung und legten mit lesenswerter Mindermeinung dar, dass es sich bei dem Ausschluss mehrerer Millionen US-Bürger vom Wahlrecht um einen eklatanten Verstoß gegen grundlegende Rechte der Demokratie handelt.
Präziser: Indem sie es teilweise ignorieren.
Der Bund regelt Vertragsrecht zum Einkauf von Panzern und Griffeln für seine Beamten. Die Staaten regeln das Vertragsrecht für alle anderen. Die Kreise bestimmen, wer wo Griffel herstellen darf. Die Stadt bestimmt, wann, wem und wo die Griffel angeboten werden dürfen.
Kapitel 1: Common Law
Teil 1:
Der Reitende Richter
Teil 2:
Case Law plus
Kapitel 2: Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Beim Verkehrsrecht ist es genau so. Ebenso bei der Prostitution. Bei Alkoholherstellung, -ausschank, -fracht, -vertrieb und -einzelhandel wird es noch viel komplizierter, weil sich jede Körperschaft des öffentlichen Rechts dazu Gedanken und Gesetze gemacht hat. Jede möchte auch eine Gebühr und erteilt eine Genehmigung.
Auf welche Gesetze kann sich der Amerikaner verlassen, wenn er überhaupt den Überblick bewahren kann? Kann er sich überhaupt einen Überblick verschaffen?
Nicht so wie in Deutschland. Ohne einheitliches Vertragsrecht oder Verkehrsrecht gibt es nicht die wöchentliche Miet- oder Verkehrsrechtsspalte in der Zeitung.
Ohne einheitliches Recht rentiert es sich nicht für Verlage, Gesetze für jedermann abzudrucken und als Billigwerk in normale Buchhandlungen zu stellen. Wo findet man Gesetze im Buchhandel? Nur im Unibuchladen, wo Jurastudenten einzelne Werke kaufen müssen, und im von Handelsvertretern dominierten Fachbuchhandel für Anwälte, Gerichte, Ministerien und Ämter. Die Auflagen sind so gering und die Preise so hoch, dass der Otto Normalverbraucher sein Recht nicht erwerben und nachschlagen kann.
Wenn der Otto Normalverbraucher wissen will, wie er für Oma ein Testament verfasst, muss er den Anwalt aufsuchen. Glücklicherweise findet er seit etwa 1990 auch Software, in die Recht einzelner Staaten eingebaut ist: Damit kann er fast so gut und sicher wie beim Anwalt ein einfaches Testament erstellen.
Außerdem findet er im Internet Gesetzestexte, die jemand eingestellt hat. Ob die Texte korrekt sind? Manche sind unvollständig, lückenhaft oder veraltet - doch leider werden die Fehler nicht angezeigt. Andere beschreiben indisches oder kanadisches Recht - Fehlgriff!
Wenn der Otto Normalverbraucher mit dem Internet nicht klar kommt oder ihm nicht traut, kauft er im Buchladen ein Werk aus der Dummies-Serie: Erbrecht für Dummies, Gesellschaftsrecht für Dummies oder Mietrecht für Dummies. Von den Autoren kann er eine Menge lernen: Die Bücher sind ideal als Vorbereitung zum Termin beim Anwalt. Sie sind auch gefährlich, weil sie den Leser in die Illusion versetzen, das Recht sei so-und-so. In Wirklichkeit ist es nämlich in jedem Staat anders so-und-so.
Kein Dummies-Buch kann dem Otto Normalverbraucher raten, was an Gesetzen und an Präzedenzfällen beim konkreten Sachverhalt gilt.
Ganz abgesehen davon, dass manche Begriffe Otto Normalverbraucher einfach nicht verständlich sind:
Torts - unerlaubte Handlung. Im Film Hot Coffee werden Amis befragt, was sie unter Torts verstehen. Viele denken an Törtchen. Andere haben nur eine vage Ahnung, dass es ein rechtlicher Begriff sein könnte. Dabei sind Torts das essentielle Element amerikanischen Rechts zur Geltendmachung nichtvertraglicher Schadensersatzansprüche. Ohne Torts gibt es keinen Schadensersatz, für zu heißen Kaffee oder für das rechtswidrige Abwerben von Kunden.Dass man eine Menge ignorieren muss, wenn man den Zugang zum Recht nicht besitzt oder die Begrifflichkeiten nichts mehr mit dem Denken der Peers des Common Law gemein haben, ist eine natürliche Folge. Damit man sich nicht Vorwürfe wegen permanenter Rechtsmissachtung machen muss, lernt man schnell - von Kindesbeinen auf -, auch mal drei gerade sein zu lassen. Selbst Richtern und Staatsanwälten geht es im Alltag so.
Oder Damages. Kein Jurist macht sich über die Weltfremdheit dieses Begriffes Gedanken. Fragen Sie den Durchschnittsamerikaner, was er darunter versteht, erhalten Sie keine kohärente Antwort. Für Juristen ist der Begriff sonnenklar.
Damages ist der Schaden, und Damages kann auch der Schadensersatz sein. Auf Deutsch zwei klar abgegrenzte Dinge. Auf Englisch ein Wort mit mehrfacher Bedeutung, deren Unterschied nur Juristen verständlich ist.
Die Vertragsstrafen-Pönale ist illegal, aber liquidated Damages sind erlaubt. Huh?
Und punitive Damages? Ein Schaden ist nicht notwendig. Wenn es ihn gibt, wird er über den einfachen Schadensersatz ausgeglichen. Der Strafschadensersatz gilt der Vergeltung und Abschreckung bei besonderer Verwerflichkeit. Das soll jemand begreifen!
Selbst die Richter des Obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington weigerten sich jahrzehntelang, das explosive Thema der Eingrenzung von punitive Damages zu begutachten.
Das mag passabel klingen. Doch leben die Amis damit unter einem Damoklesschwert. Wenn der Staat sie verfolgen will, findet sich ein Grund.
Die Deutschen mögen zwar auf ihre Bürokratie schimpfen, doch sind sie nicht die Weltmeister. Auf 30 Zentimeter packt der Beck Verlag ihre Bundesgesetze. In den USA sind es mehrere Meter - nur die Bundesgesetze. In den 30 Zentimetern sind in Deutschland 95% aller Belange der Bürger geregelt.
In den USA fehlen dabei Vertragsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Handelsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen, Familienrecht, Prozessrecht und vielerlei mehr. Das Fehlende muss der Bürger im Recht der Einzelstaaten, Kreise und Gemeinden suchen. Selbst dann kratzt er nur an der Oberfläche.
Das meiste ist nämlich Fallrecht. Das erschließt sich nur Juristen, die jahrelang gelernt haben, es aufzuspüren und zu verstehen.
Rechtssicherheit, USA? Keine Spur davon.
Doch zurück zur Geschichte, ohne die sich das heutige Recht der USA nicht erschließt.
Fortsetzung
Später verklagte eine Partei doch die andere, und das Gericht fand die Erledigungsvereinbarung so klar, dass es keine weiteren Sachverhaltsvorträge über behauptete Ansprüche zuließ und die Klage vor der Vorlage an die Geschworenen als Summary Judgment abwies. In Boston stimmte ihm am 8. August 2017 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA zu.
Die Revisionsbegründung in Caribbean Seaside Heights Prop v. Erickon LLCerklärt die Merkmale der Abwicklungsvereinbarung und hielt sie ebenfalls für eindeutig, ohne Auslegungsbedarf. Die Wirksamkeit des dort zitierten Verzichts steht außer Zweifel.
Die Wirksamkeit der Vereinbarung hängt vom Eingehen gegenseitiger Pflichten ab, für deren Prüfung das Gericht das anwendbare einzelstaatliche Vertragsrecht prüfen musste. Hier bestimmt das Recht Puerto Ricos, wo das Anwesen belegen ist, die Wirkung gegenseitiger Verzichte als Consideration im Sinne des notwendigen SynallagmasP.R. Laws Ann. tit. 31, § 3434. Die Behauptung, der Verzicht sei unwirksam, weil eine Partei noch nicht ausdrücklich auf eine alte behauptete Forderung verzichtet habe, liefe fehl, weil gerade solche Ansprüche als erledigt gelten sollten.
Der beklagte Hersteller modifizierte Kraftfahrzeuge, die dann mehr Gewicht als vom Standard erlaubt aufwiesen. Der Kunde verklagte den Hersteller, weil er deshalb die bestellten Luxusbusse nicht einsetzen konnte, wegen Verletzung der vertraglichen Zusicherung von Eigenschaften, Warranties. Der Vertrag enthält ausdrücklich die Normen-Warranty, aber der Hersteller meinte, das Bundesgesetz gelte nicht im Vertragsrecht, weil es ausdrücklich ein privates Klagerecht zu seiner Durchsetzung, Enforcement, ausschließe. Nur der Staat dürfe die Einhaltung von Federal Motor Vehicles Safety Standards-Sicherheitsnormen einklagen.
Lehrreich erläutert das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 7. August 2017 anhand einer Weiterführung von Präzedenzfällen, dass das anwendbare Vertragsrecht die Durchsetzung von express Warranties vorsieht, die FMVSS-Norm wirksam in den Vertrag einbezogen wurde, der Besteller kein Recht des Staates zur Durchsetzung verfolgt, der Bundesgesetzgeber die Norm nicht als einzelstaatliche Regelungen ausschließende Warranty-Norm verfasste, und die express Warranty mithin einen vertragsrechtlichen Anspruch bei ihrer Verletzung erlaubt.
Der Kunde hatte in der Revision seine Argumentation zur Frage, ob die Norm sich auch als konkludente Zusicherung, implied Warranty, bei vertraglicher Nichterwähnung eigne, wie es bei mehreren Warranty-Arten möglich ist, aufgegeben, sodass das Gericht dieses spannende Thema nicht erörterte.
Verbraucher sind nun seit dem Frühjahr bei ihren Internet-Bewertungen geschützt und sind nicht mehr der Willkür von AGB-Verwendern ausgesetzt. Bislang lag es im Ermessen der Anbieter, ihre AGB so zu gestalten, dass Verbraucher für veröffentlichte Bewertungen zur Haftung herangezogen werden konnten. Dies behinderte nicht nur erheblich die Meinungsfreiheit. Auch Unternehmen, die sich um positive Bewertungen und damit um ihren guten Ruf bemühen, wurden auf diese Weise benachteiligt.
Das Gesetz zum Schutz der Verbraucherbewertungen schafft Abhilfe. Der Bundesgesetzgeber erlaubt sich mit ihm, eine Vertragsmaterie zu regeln, obwohl die Einzelstaaten für Vertragsrecht zuständig sind. Er kann sich auf die Commerce Clause der Bundesverfassung berufen. Der CRFA regelt, inwieweit in den ABG verwendete Klauseln unzulässig und folglich nichtig sind. Zudem wird die Verwendung solcher Klauseln untersagt.
Ähnlich wie im deutschen Recht liegen nach dem CRPA AGB vor, wenn es sich um vorformulierte und vom Vertragspartner verwendete Vertragsbedingungen handelt, auf die der Einzelne nicht durch individuelles Verhandeln Einfluss nehmen kann. Allerdings ist er nach §2(a)(3)(B) auf Verträge mit Arbeitnehmern und Freiberuflern unanwendbar.
Das CRFA legt drei Inhalte von Klauseln fest, die zur Nichtigkeit führen:
1. Verbrauchern mit AGB zu verbieten oder sie darin zu beschränken, Bewertungen im Internet über Waren, Dienstleistungen oder Kundendienst abzugeben.Keine Auswirkung entfaltet der CRFA auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten, zivilrechtliche Klagen wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede sowie einseitig gestellten AGB über Bild- und Videomaterial für gewerbliche Zwecke.
2. Das Erheben von Vertragsstrafen gegen Personen, die eine nach dem CRFA geschützte Bewertung abgeben.
3. Regelungen zur Übertragung oder Verpflichtung zur Übertragung der Rechte am geistigen Eigentum an den abgegebenen Bewertungen.
Unberührt bleibt auch das Recht, Bewertungen von der eigenen Internetseite zu entfernen oder zu verbieten, die
1. persönliche Informationen oder Abbildungen anderer Personen enthalten,Auch bleiben AGB ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie Bewertungen verbietet, die Geschäftsgeheimnisse oder Finanzinformationen, Personal- oder Krankenakten, Strafverfolgungseintragungen, einen gesetzeswidrigen Inhalt oder Computerviren enthalten.
2. verleumderisch, schikanierend, missbräuchlich, obszön, vulgär sind, sexuelle Handlungen betreffen oder eine Diskriminierung insbesondere der Rasse, des Geschlechts, der Sexualität, oder Ethnik darstellen,
3. in keinerlei Zusammenhang zu den Waren oder Dienstleistungen der Vertragspartei stehen, oder
4. offenkundig falsch oder missbräuchlich sind.
Die Rechtsfolge eines Verstoßes richtet sich nach dem Federal Trade Commission Act. Somit sind verbotene Klauseln nicht nur nichtig. Sie können auch zu Bußgeld oder gerichtlicher Verfügung führen. Vollzugsbehörde ist dabei die Bundeshandelskommission FTC oder der Justizminister der Einzelstaaten.
Einfach ist das nicht, weil jeder Staat seine eigenen Vorgaben und Definitionen vorlegt. Das Gesetz von Nevada, Kap. 603A NRS, ist das am wenigstens weitgehende. Online-Dienstleister ohne Sitz im Staat mit mehr als jährlich 20.000 Besuchern, Haupttätigkeit im Internet und Nexus zu Nevada müssen bei der Erhebung personenbezogener Daten dortiger Personen auf ihre Datensammlung hinweisen. Ein fehlender Hinweis darf 30 Tage nach einer Rüge nachgeholt werden. Einen Entschädigungsanspruch für Kunden gibt es nicht. Der Justizminister Nevadas darf mit einer Verfügung oder einem Ordnungsgeld die Hinweispflicht erzwingen.
Der vorgeschriebene Hinweis muss erklären, wie der Anbieter Kundendaten behandelt, ob sie Dritte zugehen und wie Kunden Falsches korrigieren können. Die geschützten personenbezogenen Daten definitiert das Gesetz mit dem Begriff Covered Information in §4. Er umfasst auch Cookies. Die Gesetze in Kalifornien und Delaware reichen weiter; sie nehmen binnenstaatliche Anbieter nicht aus, regeln auch Do-Not-Track-Techniken und fordern die Deutlichkeit der Kundenaufklärung.
Nachdem er den Vertrag kündigte und konkurrierend auftrat, verklagte ihn der Hersteller wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis beschreibt zunächst den Umfang der Leistungen - der Vertreter machte alles, und dies auf eigenes Risiko. Dann erläutert es lesenswert die Anforderungen an ein wirksames Wettbewerbsverbot, Non-Compete Agreement, das zeitlich und örtlich begrenzt sein muss. Seine Durchsetzbarkeit hängt auch von einer Angemessenheit ab.
Zur Prüfung der Reasonableness zog das Gericht die Rechtsprechung zum Wettbewerbsverbot für angestelltes Personal heran, um dann auf den Independent Contractor, Freiberufler, einzugehen, als welchen es den Handelsvertreter eindeutig einstufen konnte. Schon im Vertrag steht sole Expense und own independent Business - andere Merkmale sind auch erfüllt. Da der Hersteller dem Handelsvertreter alle Verantwortung überließ und kein Risiko zurückbehielt, erscheint dem Gericht die verweigerte Gelegenheit zur Weiterarbeit mit dem selbst aufgebauten Kundenstamm unangemessen. Dies verhindert die Durchsetzbarkeit des Verbots, folgert es.
Dabei empört er sich vor allem über die angebliche Verfassungswidrigkeit mehrerer Bestimmungen, die ihn in seiner, ihm als Präsidenten, nach der Verfassung gebührenden Autorität untergraben. Er sieht sich in seiner Rolle als Dealmaker beeinträchtigt.
Seine Kritik rührt daher, dass nun dem Kongress die Überprüfung wichtiger Maßnahmen bezüglich der gegen Russland verhängten Sanktionen obliegt und so sichergestellt wird, dass der Präsident nicht eigenwillig Sanktionen aufheben darf, vgl. §216.
Das Gesetz verhängt weitreichende Sanktionen gegen Russland, die mehrere Wirtschaftszweige, insbesondere die Energie- und Finanzsektoren, auch extraterritorial treffen. Für die Export Control & OFAC Sanctions-Partner der Ausbilderkanzlei der Verfasserin nicht ungünstig. Ob Trump merkt, dass er in der Außenhandelspolitik zum Eunuchen wurde?
Der König wollte sich scheiden lassen. Das Common Law kennt keine Scheidung.
Es kennt Schadensersatz. Der nützt dem König nichts. Er ist jedoch mächtig, wie es sich für Könige gehört. Aus eigener Hoheit bestimmt er, dass die Scheidung Recht wird. Er denkt bei seinen Entscheidungen nicht nur an sich:
Investoren fürchten die weinenden Mütter am Hafen. Sie haben erfahren, dass die Erde nicht flach, sondern kugelrund sei. Der Aufbau einer Flotte zur Entdeckung neuer Schätze klingt lohnend, doch auch riskant.
Die Investoren wollen in die Entdeckungsflotte investieren. Allerdings ohne Haftung. Wenn die Erde doch nicht rund ist und hundert Matrosen am anderen Ende ins All kippen, könnten die Investoren hunderten von weinenden Müttern Damages, Schadensersatz, nach dem Common Law schulden.
Jeder Partner eines Partnerships, das das Common Law wie das deutsche Gesellschaftsrecht die OHG oder BGB-Gesellschaft kennt, ist mit diesem Risiko vertraut. Er Müsste mit seinem Privatvermögen haften. Viel zu riskant!
In ihrer Weisheit wenden sich die Investoren an den König: Wir erobern die Welt für das Königreich. Der König gewährt uns eine Haftungsbeschränkung: Wir wollen nur mit dem Kapital haften, das wir in die Gesellschaft einbringen, für sonst nichts.
Der König stimmt zu: Mit der königlichen Charter, ähnlich einer Bulle im deutschen Recht, wird die Corporation gegründet. Haftungsbeschränkt auf die Kapitaleinlage zur Finanzierung und Ausstattung der Flotte und der Reise um die Welt. Wie eine GmbH oder AG. Die Corporation haftet nicht darüber hinaus. Also auch nicht den Müttern der am Ende der Welt verlorenen Matrosen.
Scheidung, Corporation, Injunctions - alles Equity-Konzepte. Aus königlicher Hoheit geschaffen. Ganz ohne Jury.
Injunctions als einstweilige Verfügung und Unterlassungsverfügung sowie Klagen auf Erfüllung oder Leistung kannte das Common Law auch nicht. Equity macht's möglich.
Allerdings kann Equity nicht beliebig herangezogen werden. Equity ist die Ausnahme. Schadensersatz ist die primäre Rechtsfolge im Common Law. Und Schadensersatz geht vor. Wenn ein Schadensersatzanspruch samt Ausgleich in Geld denkbar ist, darf man keinen Equity-Anspruch geltend machen.
Lektion 2: Equity-Verteidigung
Weil Equity nichts mit dem Common Law gemein hat, bietet Equity natürlich auch andere Einreden und Einwendungen, Defenses, zur Abwehr von Ansprüchen als das Common Law.
Unclean Hands ist ein gutes Beispiel. Wer selbst Dreck am Stecken hat, kommt mit Equity zu nichts. Der ganze Anspruch geht unter.
Im Common Law würde auf ein Mitverschulden abgestellt. Je nach Staat in den USA kann das Mitverschulden zu einer Aufteilung der Haftung führen. Je nach Staat unterschiedlich und oft kompliziert. Doch wird es berücksichtigt. Im Equity eben nicht: Alles oder nichts lautet dort die Devise.
Die Verjährung nach dem Statute of Limitations gilt im Equity-Recht auch nicht.
Sie gehört ja zum Common Law. Equity begrenzt jedoch ebenfalls die Verfolgung von Ansprüchen. Laches heißt das Prinzip, das neben anderen Faktoren den Zeitablauf berücksichtigt. Auf Deutsch: Lattscheß. Auf Rechtsdeutsch etwa: die Verwirkung.
Lektion 3: Equity-Gerichtsbarkeit
Im Equity sind also Ansprüche, Rechtsfolgen und Einreden anders als im Common Law. Auch die Verfolgung der Ansprüche folgt anderen Regeln.
Das königliche Recht gelangt nicht bei Allerweltsproblemen zur Anwendung. Der König kann sich ja nicht um alles kümmern.
Zu seiner Entlastung hat er den Finanzminister, den Chancellor, ins Equity-Recht eingebunden. Den schickt er nicht unter die Dorfeiche. Der königliche Kanzler kann ihm manche Entscheidung abnehmen - und den Gründern von Corporations auch eine passende Gebühr.
Der Chancellor hat auch genug am Hals. Er richtet sich den Chancery Court ein: Eine parallele Gerichtsbarkeit neben den Common Law-Gerichten. Auch räumlich getrennt.
Wen wundert's - die Engländer brachten auch diesen Chancery Court in die USA, und hier gibt es ihn noch, während die Engländer Common Law und Equity schon vor knapp hundert Jahren verschmolzen. Begonnen hatten sie mit der Verschmelzung schon im 19. Jahrhundert, aber das wirkte sich nicht in den USA aus.
Der königliche Kanzler ist also in den USA weiterhin aktiv, und die Trennung der Rechtskreise des Common Law und Equity wird streng beachtet. Die Jury darf nur Common Law-Klagen beurteilen. Fragen des Equity gehören allein vor den Richter.
Dass die Trennung auch Auswirkungen auf das Beweisrecht, Evidence, hat, ist eine natürliche Folge. Ganz offensichtlich ist sie jedoch nicht. Kurz: Die Jury kann nach herkömmlicher Auffassung eher den emotionsgeladenen Plädoyers der Anwälte erliegen als ein Richter. Daher gelten die 1000 Regeln über den Beweis vom Hörensagen, Hearsay, im Prozess vor der Jury - zu ihrem Schutz vor allzu gewieften Anwälten. Sie gelten nur eingeschränkt vor dem Nachfolger des königlichen Kanzlers.
Er ist weniger schutzbedürftig als die Laiengeschworenen.
Verwirrend? Die Trennung von Equity ist auch nützlich. In Delaware ist Equity ein wichtiges Element einer bedeutsamen Einnahmequelle des Staates. Betrüger und Konzerne gründen dort gern Corporations. Die Betrüger, weil sie es den Großkonzernen gleich tun wollen. Die Konzerne, weil die Equity-Richter dort besonders viel Erfahrung mit den Regeln zum Schutz der Geschäftsführung vor unerwünschten Übernahmen besitzen.
Die Materie ist kompliziert. Bei einer solchen Übernahme kann die Erfahrung der Richter ebenso ausschlaggebend wie ihre schnelle Einsatzbereitschaft sein.
Während sich die Prozessparteien in anderen Staaten bei Richtern, die komplexe Übernahmen nur alle Jubeljahre erleben, in die Schlange stellen müssen, werden sie im Chancery Court in Delaware flink und kompetent bedient. Zufriedene Kunden stützen den Ruf des Staates Delaware für solche Unternehmen. Also lassen sie sich dort nieder, sobald sie groß genug für eine landesweite Präsenz sind, und zahlen handelsregisterliche Gebühren und Körperschaftsteuern in die Staatskasse von Delaware.
Fortsetzung
The difference in the market value of the product or service in the condition in which it was delivered and its market value in the condition in which it should have been delivered according to the contract of the parties. A notable exception to the rule may exist when the product is rendered valueless as a result of the defect—then the purchase price is the appropriate measure of actual damages.Danach sind Folgeschäden von der Definition nicht erfasst. Die Entscheidung erklärt lehrreich, dass sich solche auch nicht in das Schema von actual Damages zwingen lassen. Auch bei den actual Damages verlor die Klägerin. Zwar hatten die Parteien im Beweisverfahren genug Beweise beigeschafft, doch erläuterte das Berufungsgericht:
Jede Partei sei für den Vortrag von Argumenten gegen Urteilsanträge verantwortlich und müsse ihren Anträgen und Gegenanträgen passende Beweise beifügen. Wenn die Klägerin auf den Antrag der Beklagten hin nichts vortrage und nicht auf ihre Beweise verweise, dürfe das Gericht im US-Prozess wie beim unstrittigen Sachverhalt mit einem Summary Judgment urteilen und auf die Beiziehung der Geschworenen verzichten. Das Gericht sei nicht verpflichtet, über den Vortrag der Parteien hinaus eine Überprüfung aller Prozessakten vorzunehmen.
Der Trade Secret-Schutz kann durch ein Confidentiality Agreement, ein Non-Disclosure Agreement oder durch Vertragsklauseln, beispielsweise Webseitennutzungsbedingungen, auf Kunden und Besucher erstreckt werden. Der klagende Webdienstleister beklagte, dass die Beklagte Daten von seiner Webseite durch Scraping kopiert hatte. Zudem hätten Screenshots seiner Software nicht von einem Kundenkonto an die Beklagte gelangen dürfen, als der Kunde die Beklagte zur Fehlerbeseitigung auf dem Server mithilfe seiner Zugangsdaten und IP-Anschrift engagierte.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA entschied gegen die Klägerin mit einer ausführlichen Begründung. Ein Geschäftsgeheimnis er- und behält seinen Wert durch die strenge Geheimhaltung. Sie fehlt, wenn der Eigentümer die gern geheim behaltenen Daten im Internet veröffentlicht. Scraping veröffentlichter Seiten verletzt kein Geschäftsgeheimnis.
Eine Haftung nach dem Computer Fraud and Abuse Act in 18 USC §1030 ist ausgeschlossen, weil der Kunde nicht vertraglich verpflichtet war, seine Server- und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und die Beklagte von einem behaupteten Verbot nichts ahnen konnte. Die Daten selbst durfte der Kunde veröffentlichen, und eine rechtswidrige Überwindung von Zugangsmechanismen sei nicht erkennbar.
In der Revision in New York City untersuchte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 25. Juli 2017 im Fall Tannerite Sports LLC v. NBCUniversal News Group, ob der entlastende Wahrheitsbeweis greift, wenn der Bericht das Produkt in ein schlechtes Licht außerhalb seines beabsichtigten Einsatzes durch Sportschützen rückt. Der Vergleich mit Bomben passe nicht; das Material müsse erst vom Kunden angeschossen werden, um zu explodieren.
Das Gericht stellte nach Präzedenzfällen auf die Definition der wesentlichen Wahrheit ab: To prove a claim for defamation, a plaintiff must show: (1) a false statement that is (2) published to a third party (3) without privilege or authorization, and that (4) causes harm, unless the statement is one of the types of publications actionable regardless of harm.
Das Untergericht hatte darauf abgestellt, dass die Berichte korrekt das Produkt und seine vorgesehene Verwendung erklärten, auch wenn sie dann auf den gefährlicheren missbräuchlichen Einsatz eingingen. Vollständig wahr müsse eine Darstellung nicht sein, um als Einrede gegen einen Verleumdungsvorwurf zu wirken. Sie wirke hier in Verbindung mit dem einzelstaatlichen Grundsatz, dass der Kläger die Falschheit überzeugend behaupten muss. Daran mangele es, erklärt das Gericht lehrreich auf 39 Seiten.
In St. Louis erließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA eine Begründung am 26. Juli 2017 in Josephine Havlak Photographer Inc. v. Hill mit lesenswert ausführlicher Abwägung der Schranken von Grundrechten. Das Dorf habe inhaltsneutral angemessene Regeln unter Berücksichtigung der vom Fotografenandrang ausgelösten zusätzlichen Kosten und Belastungen mit auf die konkreten Umstände zugeschnittenen Kosten und Auflagen erlassen.
Ein Gesetz des District of Columbia nebst darauf beruhenden Regularien sieht vor, dass Waffen in der Öffentlichkeit nur ausnahmsweise getragen werden dürfen. Eine Genehmigung bedarf einer konkret begründeten Körper- oder Eigentumsverletzungsgefahr oder eines sonstigen wichtigen Grundes. Hintergrund ist eine frühere hohe Kriminalitätsrate, eine hohe Einwohnerdichte und viele ansässige Regierungsbeamte und Diplomaten.
Das zweithöchste US-Gericht entschied: Wörtliche und historische Auslegung belegten, dass das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit den Kernbereich der Verfassung tangiere. Bürger dürften Waffen zur persönlichen Verteidigung in der Öffentlichkeit tragen. Dieses Recht könne auch in Städten nicht generell oder auf besondere persönliche Verteidigungsgründe eingeschränkt werden. Das Gesetz hindere die meisten Einwohner an der Ausübung des Grundrechts.
Die Entscheidung verdeutlicht die schwierige Diskussion zum Thema Waffengesetze in den USA. Die Sensibilität des Themas ist daran erkennbar, dass ungewöhnlich viele unbeteiligte Justizminister der Einzelstaaten zu den Rechtsfragen als Amici Curiae Stellung nahmen. Die Begründung des Gerichts vermittelt auch einen geschichtlichen Rückblick auf die Versuche, seit 1976 dem öffentlichen Waffenbesitz gegenzusteuern.
Proximate Cause ist die Kernfrage der Revisionsentscheidung in Julie Heeter v. Honeywell International Inc vom 24. Juli 2017, die das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia verkündete. Ist der Schaden derart mit dem Fehler des Produkts verbunden, dass diese Verbindung haftungsrechtlich den Hersteller in die Handlungskette einfügt? Oder sind Handlung oder Unterlassen des Herstellers so weit vom Schadensanlass und -eintritt entfernt, dass sie dem Hersteller nicht zugerechnet werden dürfen?
Der United States Court of Appeals for the Third Circuit analysierte die Kausalität nach dem Recht von Pennsylvania anhand der Präzdenzfälle sowie den Unterschied zwischen Cause in Fact und Proximate Cause, bevor es gegen die Klägerin entschied:
Causation consists of "two separate and essential concepts" in Pennsylvania law: "cause-in-fact and legal, or proximate, cause." … "Cause-in-fact" means causation in the "but for" sense – that "a defendant's allegedly wrongful act is a cause-in-fact if the plaintiff proves that the harm he sustained would not have happened … but for the defendant's act." … Proximate cause refers to "that point at which legal responsibility should attach to the defendant as a matter of fairness." … ("Proximate cause is designed not only to allow recovery for damages incurred because of another's act, but also to define such limits on recovery as are economically and socially desirable.") AaO 5.
Die Präzedenzfälle der Gerichte als Case Law bleiben die wichtigste Quelle des Rechts. Doch wie die Lobby in den USA die Gesetzgeber von Bund und Staaten anrufen kann, um nach dem heißen-Kaffee-Verdikt der Jury Änderungen des Rechts der unerlaubten Handlungen zu bewirken, konnte sich schon der englische Dörfler an seinen Parlamentsabgeordneten im Londoner House of Commons wenden. Ab und zu gab es dann Gesetze.
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Das Gesetz der Königin Anne belegt hingegen, wie aus Gesetzen Wildwuchs werden kann. 14 Jahre Urheberschutz für Verlage erscheinen heute lachhaft. Die Macht der Verlage hinkt schon lange hinter der der Musik- und Filmvertriebsfirmen her. Autoren geht es nach wie vor schlecht, selbst wenn die Vermarktungsfirmen mittlerweile länger als ein Jahrhundert Schutz genießen. Diese Entwicklungen verliefen in England und den USA parallel.
Wer das Common Law mit dem Einfluss der Geschworenen für merkwürdig hält, muss allerdings bei der Betrachtung der gesetzgeberischen Weiterentwicklung des Rechts fragen, ob die ungezügelten Parlamente nicht oft mehr Rechtsunsicherheit auslösen oder die vom gesunden Menschverstand getragenen Wünsche der Durchschnittsbürger missverstehen.
Lektion 8: Writs - wie Mahnbescheide
Damit das Common Law stabil steht, erwähnen wir kurz das dritte Bein: Die Writs. Man darf sich die Writs als Formulare für bestimmte Ansprüche vorstellen.
Der Antragsteller geht zu Gericht, trägt Bauer A, Dieb B, Kuh C und Herausgabe in den Writ of Replevin ein, zahlt die Gerichtsgebühr und erhält, wenn alles geprüft und für gut befunden ist, einen vollstreckbaren Titel. Den gibt er dem Gerichtsvollzieher, damit der Sheriff oder Bailiff die Kuh C vom Dieb B holt und dem Bauern A zurückbringt.
Kaum anders als das heutige Mahnverfahren in Deutschland. Mit den Writs lassen sich Ergebnisse erzielen, die das Common Law sonst nicht zulässt, weil es grundsätzlich auf die Rechtsfolge von Schadensersatz, Damages, gerichtet ist, nicht Leistung oder Herausgabe. Gab es früher hunderte Writs für alle möglichen Anspruchstypen materieller und prozessualer Art, bleiben heute weniger als zehn im amerikanischen Gebrauch.
Fortsetzung: Equity
Mit einer nützlichen Liste der Anforderungen in mehreren Staaten der USA und einem Bericht samt Empfehlung wendet sich nun die Rechtsanwaltskammer von Washington an das sie beaufsichtigende Obergericht: Report for Public Comment of the District of Columbia Bar - Global Legal Practice Task Force. Sie regt an, auch hier nur 24 Credits zu verlangen, von denen 12 Schwerpunktfächer im amerikanischen Recht bilden, während der Rest aus Electives besteht. Die Electives können Studenten frei wählen.
Ob es sinnvoll ist, ein Fach wie Chinese Space Law zu belegen, um dann durch das Bar Exam wegen mangelnder Grundlagen im ur-amerikanischen Recht zu fallen, muss jeder Kandidat für sich selbst prüfen. Aus der Sicht des Verfassers empfehlen sich bei einer zivilrechtlichen Ausrichtung zumindest Constitutional Law, Contracts, Torts, Civil Procedure, Equity, Property und Federal Income Tax: Das sind schon 27 Credits. Unverzichtbar erscheint auch Evidence, also weitere 4 Wochenstunden. Da bleibt für Electives kein Raum.
Ab 1066 beginnt das Recht, das die Engländer später in die USA einschleppten.
Die Abkömmlinge der Angelsachsen lachen sich tot, wenn sie das amerikanische Recht als angelsächsisch bezeichnet hören. Die Engländer sind nämlich mit ihrem Recht viel weiter als die Amis, die auf die Entwicklungen von 1066 bis 1776 so stolz sind. Als die Königin 2007 in Jamestown vorbeischaute, beeilten sich die Anwälte Virginiens, ihr die Huld zu erweisen - sie haben das Recht Altenglands sorgsam gepflegt. Wie manche Insel in der Chesapeake Bay noch heute Elisabethanisches Englisch spricht, sprechen die Gerichte Virginias anachronistisch Recht. Sie unterscheiden sich oft sehr von den 55 anderen Rechtskreisen in den USA. Und jeder dieser Kreise hat mit den anderen einiges, doch längst nicht alles gemein. Warum? Geduld, bitte!
Kapitel 1: Common Law
Teil 1: Der Reitende Richter
Teil 2: Case Law plus
Kapitel 2: Equity
Kapitel 3: Recht undurchsichtig
Kapitel 4: Die Hexe und der
Handelsreisende
Kapitel 5: Das englische Recht
landet in Amerika
Teil 1: Von Kolonien zum
machtlosen Bund
Wie die Germanen ihre Nachbarn unter der Dorflinde beurteilten, so trafen sich die englischen Dörfer unter ihrer Eiche oder Linde zur Rechtsprechung. Die streitende Kundschaft muss antanzen. Das Dorf sitzt gespannt im Kreis. Die Streithähne und das Dorf kennen sich. Jeder kennt jeden. Alle sind Peers. Das Dorf ist die Jury der Peers der Streithähne.
Lektion 1: Die Jury und die Parteien sind Peers.
Der Tanz beginnt. Im Kreis fechten die Parteien ihren Streit aus. Handgreiflich.
Wer als erster stirbt, muss wohl Unrecht gehabt haben, schrieb die Richterin. Er verliert den Prozess. Das Dorf fällt sein Urteil und erklärt den Sieger. Fall gelöst.
Die nächsten bitte.
Das System funktionierte. Aber das Dorf dünnte aus. Etwas brutal wirkte das Regelwerk auch. Also ersann man Anspruchsgrundlagen und Entschädigungsregeln. Die durften die Parteien vortragen. Das Dorf als Jury der Peers entschied dann, wer Recht hatte. Handgreiflichkeiten und Selbsthilfe waren bald verpönt.
Von Dorf zu Dorf fielen unterschiedliche Entscheidungen, weil ja jede Gruppe von Peers über ihresgleichen weitgehend nach eigenen Vorstellungen urteilte. Das Königreich schritt ein und schickte Richter durch's Land.
Wenn sich die reitenden Richter ankündigten, gab's Gerichtstermine, gegen Vorkasse fürs Königreich. Das Dorf eilte zur Eiche. Die Streithähne wurden geladen oder beigeschleppt.
Wer richtete? Die Peers bestimmten weiterhin. Das Recht soll der Dorfgemeinschaft gemeinsam und gleich sein: Common Law. Es sollte von Gleichen, nicht dem Adel oder Juristen, gesprochen werden: Peers. Der Richter sprach danach das Urteil. Kamen ihm die Peers spinnig vor, durfte er anders als die Peers urteilen. Er hatte das letzte Wort. Die Jury erließ ihr Verdict. Der Richter sprach das Urteil, Judgment.
Lektion 2: Die Jury spricht das Verdikt. Der Richter fällt das Urteil.
Das ist in Amerika noch heute so. Die Presse, nicht nur in Amerika und Deutschland, macht viel Aufhebens um den Spruch der Geschworenen. Zehn Millionen Dollar für den heißen Kaffee, der Verbrennungen dritten Grades verursacht. Zwei Millionen Dollar für den verletzten Beifahrer, der nicht ahnte, dass ein Porsche so enorm schnell ist.
Dass der Richter das Verdikt auf Antrag der Parteien überprüft und später ein Urteil verkündet, das mit dem Verdikt nichts gemein hat, erfährt die Fachpresse, nicht der Schlagzeilenleser. Wie in Deutschland glauben dann Millionen Amerikaner an Fehler im System.
Unternehmer denken, sie sollten lieber nicht in die USA exportieren. So leben Vorurteile gegen das amerikanische Recht länger als die Vor-Urteile der Geschworenen, die ja kein Urteil bedeuten.
Lektion 3: Das Dorf aus Peers beurteilt die Lage; der Richter spricht das Urteil: Heute noch in Amerika.
Die Peers sind nicht nur die Gleichen, die Gleichartigen, die gleichrangigen Dorfbewohner. Sie sind auch die Commoners, das gemeine Volk, die Durchschnittsbürger. Eben die, die nicht dem Adel angehören. Als Commoners besitzen sie Common Sense. Den gesunden Menschenverstand sollen sie in ihre Würdigung einbringen.
Sie bestimmen ihr Common Law. Die Parteien tragen ihnen ihre Fakten, ihre Beweise und ihre Rechtsansichten vor. Die Dörfler entscheiden. So entwickelten sie ihr Recht. Was vorher einmal galt, gilt später in vergleichbaren Fällen wieder. Ganz logisch.
Die reitenden Richter brachten einen weiteren Vorteil: Sie wussten, wie in anderen Dörfern und in Revisionen an Obergerichten entschieden worden war. Das Wissen konnten sie an die Dörfler weiterreichen. So verbreitete sich das Recht, und so wurde es einheitlicher in den Bezirken, die die Richter beritten.
Lektion 4: Die Beachtung der Präzedenzfälle und der Entscheidungen höherer Gerichte heißt Stare Decisis.
Noch heute erklärt der Richter in Amerika den Geschworenen das anwendbare Recht: Die Jury Instructions werden zwischen den Parteien verhandelt. Der Richter entscheidet, welche Erklärungen er der Jury gibt. Liegt er schief, kann es zur Fehlentscheidung der Jury kommen. Fehlentscheidungen sollten mit dem Urteil nach dem Verdikt, spätestens jedoch in der Revision korrigiert werden.
Die reitenden Richter trugen nicht nur die Rechtskenntnisse durchs Land, die die Peers benötigten. Ihre zweite Aufgabe lag in der Prozessführung. Das Verfahren sollte gerecht sein.
Als Zeremonienmeister braucht ein Judge meist nicht viel zu sagen. Im Vergleich zum heutigen deutschen Richter ist der amerikanische Richter nahezu aufgaben- und sprachlos. Und doch gilt er als Hoheit, vor die die Parteien und Anwälte mit enormen Respekt treten.
In Amerika ist das immer noch so. Der Richter leitet das Verfahren. Die Gerechtigkeit mag leiden, aber der prozessuale Ablauf der Gerichtsbarkeit stimmt. Die Amerikaner hatten dafür gleich mit ihrer Bundesverfassung gesorgt, als sie sich revolutionär von England trennten. Dann bauten sie die prozessuale Gerechtigkeit weiter aus, indem sie Verfassungszusätze anfügten. Der bekannteste ist der Vierzehnte über Due Process of the Law. Ihm entspricht im deutschen Grundgesetz etwa Artikel 19 IV, das Rechtsstaatsprinzip.
Lektion 5: Die prozessuale Gerechtigkeit ist wichtiger als die materielle Gerechtigkeit.
Was geschieht, wenn der reitende Richter im Dorf erscheint und den Dörflern das auf die Streithähne zutreffende Recht erklärt, und die Dörfler es anders sehen?
Stäre Diceißis! Oder im Originalton amerikanischen Lateins: Stare Decisis! Das einmal Gesprochene gilt. Es gilt als Vorbild oder Leitsatz. Es gilt als verbindlich für spätere gleichartige Fälle. Präzedenzfälle sind also für alle verbindlich und sind bei nachfolgenden Prozessen zu beachten.
Doch jeder Fall ist anders - gibt es immer einen Präzedenzfall?
Natürlich nicht. Ein Dieb klaut die Kuh aus dem Stall, ein anderer von der Wiese.
Der Dritte führt sie mitten im Dorf aus der Allmende fort. Einer melkt sie für seine dürstenden Kinder und bringt sie zurück. Der Zweite leitet sie ins Nachbardorf zum Bauern, der ihm den Auftrag zum Abholen des gekauften Viehs erteilte - niemand bemerkte die Verwechslung. Die dritte Kuh wird verwurstet.
Die Jury des Dorfs findet eine Antwort, auch wenn der reitende Richter keinen passenden Präzedenzfall mitbringt. Die Peers entwickeln das Common Law weiter, nachdem sie ihre Jury Instructions vom Richter erhalten haben. Ihr Kuh-Verdikt kann in seinem ganzen Bezirk vorbildlich und verbindlich wirken.
Die New Yorker Richterin erklärt beispielhaft, dass die Peers so das Recht von Assault und Battery entwickelten. Diese Tatbestände der Einschüchterung durch Androhung einer Berührung und der Ausführung einer Berührung galten zunächst strafrechtlich und zivilrechtlich. Im Strafrecht gelten sie fast unverändert weiter: Der Täter kann von einer Jury verurteilt und bestraft werden. Im Gegensatz zu 1066 braucht er jedoch nicht mit dem Ankläger zu kämpfen, bis einer tot unter der Dorflinde liegt.
Im Zivilrecht entwickelte sich aus diesem Recht der Schadensersatzanspruch.
Auge um Auge als Vergeltung kam nicht mehr in Frage. Ersatz durch Geld erwies sich als funktionierende Alternative. Schadensersatz, Damages, wurde die primäre Rechtsfolge im Common Law, sowohl für Torts als auch für Verträge. Im deutschen Recht spielt der Schadensersatz auch eine Rolle, doch steht neben ihm die Erfüllung von Pflichten, die Leistung oder die Nachbesserung.
Von Assault und Battery leiten sich alle Torts, die im deutschen Recht als unerlaubte Handlungen bezeichnet werden und in mancher Beziehung weiter als im amerikanischen Recht gehen, ab. Aus dem Grundsatz des Schadensersatzes erwuchs im Laufe der Zeit die Entschädigung für nichtkörperliche Schäden: Schadensersatz für Sachschaden. Schadensersatz für verletzte Gefühle: Schmerzensgeld. Schadensersatz für Folgeschäden, beispielsweise Geschäftsverluste.
Als Trumpf - aus deutscher Sicht als Schreckgespenst - kam sehr spät, und zwar erst im Amerika des 20. Jahrhunderts, der Strafschadensersatz hinzu. Die Punitive Damages sollen abschreckend wirken, wenn die Jury die unerlaubte Tat für nicht nur rechtswidrig, sondern geradezu verwerflich hält.
Lektion 6: Schadensersatz ist die vorrangige Rechtsfolge im Common Law.
Die Verwerflichkeit stellte die Jury beim heißen Kaffeeunfall fest. McDonalds hatte aus ihrer Sicht einen finanziellen Denkzettel verdient. Nicht nur hatte das Unternehmen die Anregung des Ehemanns der verbrannten Frau ignoriert, die Kaffeegeräte zu prüfen und sicher einzustellen, damit nicht weitere Kunden verletzt würden. Das Unternehmen hatte auch 700 andere Verbrennungsfälle ignoriert.
Da die Jury diese Gefährdung der Kundschaft für verwerflich hielt und ein abschreckendes Signal setzen wollte, sprach sie über die Entschädigung für Hauttransplantate mit teurer Arzt- und Krankenhauspflege, die sich die meisten Amerikaner gar nicht leisten können, hinaus auch Strafschadensersatz zu.
So erreichte das Verdikt der Geschworenen die Millionenhöhe, über die die Presse als Sensation berichtete. Die schwerverletze Frau sah diesen Betrag nie, weil ein Fall nicht mit dem Verdikt endet.
Wie wir wissen, folgt dem Verdikt das richterliche Urteil, das den Spruch der Jury korrigieren darf, sowie die Revision. Die Verletzte wurde also nicht reich, auch wenn sie bei ihresgleichen, den Peers, auf Verständnis stieß.
Der Extrembetrag wirkte in anderer Weise: McDonalds stellte die Kaffeegeräte sicherer ein, sodass die Kundschaft vor weiteren Verbrennungen geschützt war.
Der Unternehmerverband sah sich durch das Verdikt veranlasst, in intensiver Lobbyarbeit das Recht durch Gesetze zu ändern, um Schadensersatzbeträge zu kappen.
Das Common Law entwickelt sich also durch die Jury, doch nicht nur durch sie.
Fortsetzung
Eine Patientin entdeckte im Internet erst nach Ablauf der Verjährung, dem Statute of Limitations, dass ihr Arzt mehrfach Schäden durch die auch an ihr vorgenommenen Behandlung verursacht haben sollte. Diese Entdeckung fügte sie ins Mosaik der Anspruchsmerkmale für einen Schadensersatzanspruch nach Arzthaftungsrecht.
Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied am 14. Juli 2017 gegen die von der beklagten Uniklinik eingewandten Verjährungseinrede. In komplexen Sachverhalten, insbesondere wenn ein Arzt wie hier vor der Operation auf minimale Nebenwirkungen und nachher auf Fälle eines Zweitoperationsbedarfs hinweist, müsse die Discovery Rule gelten, die für den Verjährungsbeginn auf den Zeitpunkt der Entdeckung des behaupteten Fehlers abstellt. Obwohl die Klinik verlor, darf sie sich ansonsten weiter gegen die Klage verteidigen.
Obwohl der Insasse betrunken die Haft antrat, schlief er sich zunächst in einer Einzelzelle aus, um danach nüchtern ein Hochbett zu erhalten. Als er als Alkoholiker bei einem Entzugsanfall frühmorgens fiel, war Hilfe sofort zur Stelle, aber ihr kann niemand vorwerfen, dass das Bett unbequem schmal oder der Anfall vorhersehbar war, entschied die Revision lesenswert. Zwar könnte die Zuweisung des Hochbetts Anstaltsregeln verletzen, doch die Verfassung garantiere nur das Zivilisationsminimum.
Als er entdeckte, dass sein Lieferant die Möbel mit seiner Marke auch einem Dritten zum Verkauf in einer entfernten Region lieferte, verklagte er ihn wegen Markenverletzung. Er gewannt erst in der Revision, im wesentlichen mit dieser Begründung:
Two particularly probative factors are the similarity of the marks and the proximity of the goods. … Other potentially relevant factors include the strength of the protected mark, evidence of actual confusion, the use of a common marketing channel, the defendant's intent in selecting the allegedly infringing mark, the type of goods and the degree of consumer care, and the likelihood of product expansion. … The indistinguishable marks and goods, coupled with a fanciful mark, evidence of actual confusion, convergent marketing channels, and blatant copying, tell the real story. AaO 9.Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks der USA in San Francisco schnitt am 11. Juli 2017 der Beklagten in StoneCreek v. Omnia Italian Design eine ungewöhnliche Einrede ab. Diese hatte sich mit dem Tea Rose-Rectanus-Grundsatz verteidigt. Dieser entschuldigt eine Verletzung nicht bundesrechtlich eingetragener Marken in entfernten Märkten. Nach dem bundesrechtlichen Lanham Act-Markengesetz gelten vor der Eintragung erworbene Rechte und Einreden weiter, 15 USC §1115(a) und (b)(5). Die Eintragung sieht damit rechtlich wie Emmentaler aus. Der längste Abschnitt der Revisionsbegründung erklärt lesenswert die Würdigung einer gutgläubigen Entstehung der Einrede, an der es hier fehle.
Da sie ohne anwaltichen Beistand klagte, musste das Bundesgericht der Hauptstadt ihren Vortrag besonders sorgfältig prüfen und seine Entscheidung erläutern. Deshalb ist die Entscheidungsbegründung vom 7. Juli 2017, die einerseits die Immunität von Gerichten und ihrem Personal, andererseits Verfassungsfragen erörtert, lesenswert. Letztlich fehlt dem Gericht die sachliche Zuständigkeit für eine Klage gegen ihm übergeordnete Revisionsgerichte.
SLAPP-Gesetze verbreiteten sich von Kalifornien aus in vielen einzelstaatlichen Rechtsordnungen in den USA. Ursprünglich sollten sie die freie Rede vor Diffamierungsklägern schützten. Später wurden sie ergänzt und schützen in diesem Fall auch das Petitionsrecht des Bürgers gegenüber Parlamenten und Verwaltungen. Am 29. Juni 2017 entschied in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA, dass ihm in einer Frage noch ein Präzedenzfall eines einzelstaatlichen Gerichts fehlt:
Wenn die Landschaftsschutzgruppe ihr Petitionsrecht mithilfe der gutachterlich tätigen Architekten ausübt, schützt das SLAPP-Gesetz von Massachusetts auch den Gutachter der ihr Recht wahrnehmenden Gruppe? Diese Frage legte es in Steinmetz v. Coyle & Caron Inc. mit lesenswerter Begründung dem obersten Gericht des Staates zur Klärung vor, dessen Parlament das Gesetz schuf. Wenn das zutrifft, wären nach der Auffassung des Bundesgerichts die meisten Ansprüche der Kläger schon jetzt abzuweisen.
Während der Bund die Außenpolitik und Zölle verwalten sollte, durfte er sich nicht in das Vertrags-, Straf-, Erb-, Handels-, Familien-, Prozess- und vielerlei anderes Recht der Kolonien einmischen, die zu Staaten wurden und die eigenen Gerichtsbarkeiten und Rechtsetzung behielten. Dies ist bis heute so.
Politisch besteht hauptsächlich auf der Seite der Demokraten ein Interesse, auf Bundesebene viele Gemeinsamkeiten zu schaffen. Das bedeutet eine Ausweitung der Bundeszuständigkeit, gegen die sich vor allem die Republikaner wehren. Mehrfach gab es jedoch solche Zuständigkeitsschübe, beispielsweise unter Präsident F.D.Roosevelt. Nach der Weltwirtschaftskrise schaffte er auf diesem Weg - mit dem Gründungspartner des Verfassers - Bundesgesetze zur einheitlichen Regulierung von Banken, Landwirtschaft und Börsen, die kolonieübergreifend den gesamten Handel der USA berühren.
Die Möglichkeiten und Grenzen zeigt Rechtsreferendar Fabian Schröder in seinem Ratgeber Verwendung amerikanischer Markenschutz-Symbole in Deutschland vom 20. Juni 2017 auf. Da Abmahnungen in Deutschland immer eine größere Gefahr als in den USA darstellen, ist die Kenntnis der richtigen Markensymbole und verwendung im transatlantischen Wettbewerb hilfreich.
Ein Partner der Beklagten hatte in seiner Vernehmung als Zeuge im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens Discovery erklärt, dass er den Rat des externen Anwalts im Bericht befolgt hatte: Er zahlte ein Bußgeld und ließ sich behandeln. Ein anderer Zeuge hatte den Bericht in seiner Vernehmung erwähnt. Das Gericht bestätigt zunächst, dass ein interner Untersuchungsbericht mit Empfehlungen unter das Anwaltsgeheimnis fallen kann, wenn die Untersuchung auf Rechtsrat abzielt und stets geheim gehalten wird. Das erste Merkmal liegt hier vor.
Der Bericht war als vertraulicher rechtsanwaltlicher Rat unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses be- und gekennzeichnet sowie nur den Inhabern der Firma ausgehändigt worden. Die nächste Frage lautet, ob er geheim blieb. Die Erwähnung in einer Vernehmung kann einen Verzicht darstellen, aber der Zeuge war kein Firmeninhaber und bereits entlassen, sodass er keinen Verzicht erklären kann. Die Vernehmung des Inhabers, der den Rat samt seiner Befolgung ohne Einspruch des ihm beistehenden Rechtsanwalts in der Vernehmung ausplauderte, gilt hingegen als konkludenter Verzicht. Weil der Bericht damit nicht mehr geheim blieb, ist er im Rahmen des Beweisverfahrens der Gegenseite vorzulegen.
Bundes- und Staatsgesetze zum Schutz der Religionsausübung sprächen gegen die untergerichtliche Entscheidung, und die Stadt müsse dem Verein auch die Verfahrenskosten erstatten. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verglich in Affordable Recovery Housing v. City of Blue Island am 23. Juni 2017 nach einer Erörterung der gesetzlichen Anforderungen und städtischen Brandschutzregeln das Nutzungsverbot mit der Entfernung von gespendeten Betten durch die Polizei, wenn die Betten gestohlen wären:
Bei einer Rechtsverletzung - hier der verbotenen Nutzung ohne Brandschutzanlage oder -ausnahme, vergleichbar dem Besitz gestohlener Sachen - darf der Staat haftungsfrei einschreiten. Solche Maßnahmen richteten sich nicht gegen die verfassungsrechtlich und nach dem Religious Land Use and Institutionalized Persons Act gesetzlich garantierte freie Religionsausübung. Da der Verein verlieren muss, beibt es bei der American Rule ohne Kostenerstattung. Das Gesetz hätte im Erfolgsfall ausnahmsweise eine Erstattung erlaubt.
Die abweisende Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta vom 23. Juni 2017 beschreibt den Fall JTR Enterprises LLC v. Motivation Inc. wie eine spannende Detektivgeschichte, in die es die rechtliche Würdigung einflicht. Geleitet vom Grundsatz des Supreme Court, dass eine gleichermaßen wahre und unwahre Version des Geschehens nicht als absolut überzeugender Beweis für anwaltliches Fehlverhalten gelten kann, entscheidet das Gericht zugunsten des Rechtsanwalts, der zahlreiche Hinweise auf schwere Unstimmigkeiten erhalten, doch zugunsten seines Mandanten bewertet hatte.
Das Gericht muss entscheiden, ob die Firma als Inhaltsanbieter oder als Kommunikationsdienstleister einzustufen ist. Letztere befreit §230(c)(1) CDA von der Haftung. Der Gesetzgeber wollte nicht, dass informationendurchleitende Internetunternehmen schlechter als beispielsweise die Post oder Telefondienste behandelt würden.
Drei Merkmale sind zu prüfen: Google ist als Interactive Computer Service einzustufen, da die Firma Informationen weiterleitet. Ein Dritter, nicht Google, betrieb das Blog und schuf die Inhalte. Die Beklagte muss als Verleger zu betrachten sein. Das dritte Merkmale ist hier strittig, doch wie in einem Fall im Jahre 2014 gegen Facebook gilt Google nicht als Verleger, weil sie keine Inhalte bestimmt oder redigiert, sondern lediglich einen Rahmen setzt. Ein Zwang zu Sanktionen gegen den rahmenverletzenden Schreiber sind der Beklagten nach dem CDA nicht zuzumuten, und ihre Unterlassung löst keine Haftung aus.
Das Bundesmarkenamt prüft die Verwechslungsgefahr und gestattet Dritten im Anmeldeverfahren einen Widerspruch, der letztlich vor Gericht gelöst wird. Am 21. Juni 2017 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass beide Marken nebeneinander verwandt werden dürfen. Es greift auf einen anderen Präzedenzfall als das United States Patent and Trademark Office in Washington, DC, zurück.
Beiden Fällen ist gemein, dass erst Merkmale der Verwechslung gesammelt und verglichen werden. Dann folgt eine einstufende Bewertung auf einer theoretischen Skala, und letztlich eine Ermessensbeurteilung. Für Joules und Jules stehen diese auf der Kippe, sodass die Begründung von hohem Wert für Streitfälle mit gleicher Aussprache, fast gleichen Schriftzügen und Vertriebswegen und Kunden und nur teilweise unterschiedlichen Waren ist.
Nach Erhalt einer Office Action vom USPTO mit einer Abweisung wegen Likelihood of Confusion sollte man auch diese Entscheidung aus Joules Ltd. v. Macy's Merchandising Group Inc.lesen.
Finally, the Herzog family asks that should we dismiss any of their claims, they be allowed to amend their complaint in light of the Holocaust Expropriated Art Recovery Act of 2016. Pub. L. 114–308, 130 Stat. 1524. Passed during the pendency of this appeal, that statute rests on Congress's finding that "[v]ictims of Nazi persecution and their heirs have taken legal action in the United States to recover Nazi-confiscated art," but "[t]hese lawsuits face significant procedural obstacles partly due to State statutes of limitations." Id. § 2(6). The Act therefore preempts existing state and federal statutes of limitations for "a civil claim or cause of action … to recover any artwork or other property that was lost … because of Nazi persecution." Id. § 5(a). Plaintiffs whose claims were barred by a statute of limitations now have six years from the enactment of the new statute to file their claims. Id. §5(c). Moreover, and crucially for the Herzog family, the Act's new statute of limitations applies to claims "pending in any court on the date of enactment of this Act, including any civil claim or cause of action that is pending on appeal." Id. § 5(d)(1).
Federal Rule of Civil Procedure 15 directs courts to "freely give leave [to amend] when justice so requires." Fed. R. Civ. P. 15(a)(2). Given that Congress enacted the Holocaust Expropriated Art Recovery Act for the very purpose of permitting claims like these to continue despite existing statutes of limitations, "justice" quite obviously requires that the family be given leave to amend their complaint.
Der für die Registrierung von Marken maßgebliche Lanham Act untersagt in 15 U.S. Code § 1052 (a) eine Markeneintragung, wenn diese geeignet ist, das Ansehen von Personen oder Verstorbener, Glaubensrichtungen, öffentlicher Einrichtungen sowie Nationalsymbole zu verunglimpfen oder als Ausdruck von Missachtung aufgefasst zu werden.
Der Frontsänger der Band, Simon Tam, verklagte das USPTO, nachdem dieses seinen Antrag auf Registrierung des Bandnamens als Registered Trademark abgelehnt hatte. Das USPTO argumentierte, die Registrierung einer Marke beinhalte eine Komponente staatlicher Stellungnahme, welche sich innerhalb der Grenzen des Lanham Acts zu bewegen habe. Eine Markenregistrierung des Bandnamens mache die asiatische Bevölkerung verächtlich und sei daher unzulässig.
Dieser Auffassung erteilte der Supreme Court eine klare Absage, indem er entschied, die Ablehnung des Antrags verletze die Meinungsfreiheit und verstoße somit gegen den ersten Zusatzartikel der Verfassung:
Amendment IDas Gericht stellte klar, dass sich die Frage der Herabwürdigung durch Marken aus der Perspektive ihrer Anmelder und nicht der für die Markenregistrierung zuständigen Behörde zu beurteilen sei. Bezeichne sich eine asiatisch-stämmige Band selbst als The Slants, könne dies keine herabwertende Wirkung entfalten. Die Ablehnung des Antrags durch das USPTO sei somit rechtswidrig, sie komme einer unzulässigen staatlichen Zensur gleich.
Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances.
Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Registrierungsfähigkeit von Marken haben, die ebenfalls geeignet sind, herabwürdigend aufgefasst zu werden. So führt das American Football-Unternehmen der US-Hauptstadt, Washington Redskins, derzeit einen Prozess gegen das USPTO, nachdem dieses die bestehenden Eintragungen des Teams mit der Begründung gelöscht hatte, die Marke sei geeignet, die indianisch-stämmige Bevölkerung, Native Americans, herabzuwürdigen. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond hatte den Prozess pausiert, um die Entscheidung des Supreme Courts abzuwarten.
Der Verfasser hingegen hing nur kurz mal den GALJ-Server an einen Nagel in zwei Metern Höhe, und die baumelnde Tastatur riss das Gerät in den Abgrund, so dass das Journal ebenso wie die laufende Erfassung aller Revisionsentscheidungen der US-Bundesgerichtsbarkeit auf Decisions Today einen kläglichen Ausfall erlebten, bis ein neuer Server eingerichtet war.
Der Häftling muss sich merken, dass er keinen Schadensersatz erhält, weil die Verwaltung nicht gegen ein bekanntes Verbot verstieß, selbst wenn das Gericht ihr bescheidet, die Sanktionen aufzuheben, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 16. Juni 2017 in Karow v. Fuchs. Die Verwaltung ist amtsimmun, weil auch keine Rechtsprechung zur Frage der Insassen gestatteten Werbung existiert. Die Religionsfreiheit gilt nicht, weil die runenverschworbelte Sekte auch als rassistisch bekannt und bei Gangstern beliebt ist, was der Verwaltung Sicherheitsvorkehrungen gestattet, selbst wenn sie keine klare rechtliche Grundlage dafür findet. Der Verfasser merkt sich, Server nicht mehr baumeln zu lassen.
Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied so bei einem durch einen Tarifvertrag regulierten Arbeitsvertrag, als das Bundesamt f&uul;r Arbeitsangelegenheit, National Labor Relations Board, ermittelte, dass eine Arbeitnehmerin als Vergeltung für ihre rechtmäßlige Beiziehung der Gewerkschaft in einem Dienstdisziplinarstreit mit ihren Vorgesetzten entlassen worden war.
Die Verkündung unter dem Titel Secure Tests beruht auf der Ermächtigung des Register of Copyright in § 408(c)(1) Copyright Act für die Eintragung von Urheberrechten in den USA unter der Voraussetzung der Einreichung eines Hinterlegungsexemplars des geschützen Werkes mit folgender Definition nichtöffentlicher Prüfungsstoffe:
A "secure test" is "a nonmarketed test administered under supervision at specified centers on specific dates, all copies of which are accounted for and either destroyed or returned to restricted locked storage following each administration. For these purposes a test is not marketed if copies are not sold but it is distributed and used in such a manner that ownership and control of copies remain with the test sponsor or publisher." 37 CFR 202.20(b)(4). AaO 26850.Anders als bei Software-Quellkode werden solche Materialien zunächst in geschwärzter Fassung elektronisch mit dem Eintragungsantrag eingereicht. Anschießend muss der Rechteinhaber die Materialien vollständig und ungeschwärzt persönlich beim Amt in der Library of Congress vorlegen. Erst dann prüft das Amt das Werk auf seine urheberrechtliche Qualität. Die Verordnung tritt am 12. Juli 2017 in Kraft. Bedenken der öffentlichkeit sind bis zum 11. Dezember 2017 bei Regulations.gov anzumelden.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti prüfte seine Einwände, die von der Unwesentlichkeit der Schriftgröße bis zur Bedeutung eines Gerichtsfehlers in der Benachrichtigung über Mängel in der digitalen Schriftsatzeinreichung reichen. Am 8. Juni 2017 entschied es den Fall Ordos City Hawtai Autobody Co Ltd. v. Dimond Rigging Co. LLC mit einer 18-seitigen Begründung, die die Bedeutung formaler Anforderungen im amerikanischen Prozess betont. Es zeigte keine Gnade, weil nicht nur der beklagte Dienstleister fehlerhaft und mit Verzug arbeitete, sondern auch der Anwalt das Verfahren verschleppte und die Gerichtsregeln missachtete.
Als Hintergrund muss der Leser wissen, dass die Prozessordnung von Gesetzgebern, dem Supreme Court, den Revisionsgerichten, den erstinstanzlichen Gerichten und den einzelnen Senaten und Richtern geschaffen und ständig verändert wird. Den Überblick behalten nur die auf die Prozessvertretung spezialisierten Litigators - Anwälte, die wie in England die Barristers nur vor Gericht tätig werden.
Das materielle Recht müssen sie sich oft von den auf Vertragsrecht oder andere Rechtsgebiete spezialisierten Kanzleikollegen erklären lassen. Diese Teamarbeit macht, ebenso wie die Vielfalt der anwendbaren, auch geografisch unterschiedlichen Prozessregeln und das Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren, amerikanische Prozesse so teuer. Bei Streitbeträgen unter einer Viertelmillion lohnt sich ein Prozess in den USA selten, zumal im Grundsatz die obsiegende Partei keine Kostenerstattung erhält.
Sie belegte die Falte mit Videaufnahmen des Hotels, an die sie ohne weiteres im Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren gelangen konnte. In diesem Verfahrensabschnitt des US-Prozesses müssen beide Seiten ihre Beweismittel - gefiltert durch die Anwälte der Parteien - der Gegenseite herausgeben. Ihr Gutachter erklärte, dass die Matte von der Art ist, bei der sich eine Falte über einen längeren Zeitraum entwickelt. Daher sollte das Hotel von der Falte gewusst haben oder hätte dies wissen müssen. Ohne Beseitigung des Stolperrisikos müsse es haften.
Das Bundesgericht der Hauptstadt folgte dem Gutachter bei der gefolgerten Kenntnis oder dem Wissenmüssen nicht, und die Klägerin verlangte eine Neubeurteilung, nach einer Motion for Reconsideration, mit nachgeschobenen Gutachteraussagen über die Mattenqualität. Am 7. Juni 2017 entschied das Gericht mit einer lesenswerten Begründung, dass es eine Ergänzung mit ursprünglich bekannten Gutachterfeststellungen nicht berücksichtigen darf. Neues sei ja nicht vorgelegt worden. Das Wissen um die Gefahr bliebe unbewiesen. Daher bleibe es auch bei der Klagabweisung.
In Chicago erklärte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 7. Juni 2017 im Fall Cripe v. Henkel Corp. die Anforderungen an Sachverständigenaussagen: Sie müssen vor dem Prozess aufgedeckt werden, um der Beklagten im Rahmen des Discovery-Beweisausforschungsverfahrens die Vernehmung des Gutachters und die Verteidigungsvorbereitung zu gestatten. Sie müssen auch materiellen Eignungsanforderungen standhalten.
Die Sachverständige war kompetent und schloss die Kausalitätsbeurteilung aus ihrem Gutachten aus. Damit entfällt ihr Beweis. Die Arztberichte taugen als Gutachten nichts, weil sie nicht angekündigt waren und kein Kreuzverhör ermöglichten. Außerdem diagnostizieren sie Probleme, ohne Ursachen festzulegen. Somit könnten die Geschworenen nicht gegen den Hersteller entscheiden. Zurecht hatte daher das Untergericht die Klage schon vor der Vorlage an die Jury abgewiesen, wozu sich im US-Prozess das Summary Judgment eignet.
Gleich zu Beginn erläutert er, sich nach dem ersten Gespräch mit dem damaligen Präsidentschaftskandidaten veranlasst gesehen zu haben, die gemeinsamen Unterredungen in Form von Memoranden inhaltlich zu fixieren:
I felt compelled to document my first conversation with the President-Elect in a memo. […] Creating written records immediately after one-on-one conversations with Mr. Trump was my practice from that point forward. AaO.Dank dieser Aufzeichnungen fällt sein Statement erstaunlich detailliert aus. Nicht nur die Daten der einzelnen Konversationen, sondern auch deren wesentliche Inhalte und sogar wörtliche Aussagen des US-Präsidenten kann der Ex-FBI-Direktor so rekonstruieren. Demnach führten Trump und Comey insgesamt fünf Gespräche, in denen es zunächst um Comey's Position als künftiger FBI-Direktor ging und sich Trump - quasi im Gegenzug - Comey's Loyalität zusichern lassen wollte. In späteren Unterhaltungen erkundigte sich Trump unter anderem nach etwaigen Ermittlungen gegen seine eigene Person und äußerte seine Hoffnung, die Flynn-Ermittlungen würden bald eingestellt:
I hope you can see your way clear to letting this go, to letting Flynn go. He is a good guy. I hope you can let this go.Comey's Eingangs-Statement scheint geeignet, die im Raume stehenden Vorwürfe gegen Präsident Trump zu erhärten. Die dokumentierten Gespräche zwischen Trump und Comey lassen darauf schließen, dass der Versuch politischer Einflussnahme in die Ermittlungstätigkeit des FBI durch Umgehung des Justizministers und unter Missachtung der Gewaltenteilung samt Checks and Balances im Raume steht. Dies gibt Veranlassung, die Unabhängigkeit des FBI als gefährdet anzusehen.
Mit Spannung bleibt abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse die Anhörung am 8. Juni 2017 im Senat mit sich bringen wird, und ob sie die Senatoren an das Impeachment-Verfahren zur Absetzung des Präsidenten nach Artikel 2(4) der Bundesverfassung erinnern wird.
Das System beruht auf dem Umstand, dass Schadensersatz nach dem Copyright Act sehr hoch ausfallen kann und die Verteidigung im amerikanischen Prozess schnell sechsstellige Kosten auslöst. Deshalb versüßte die Klägerin ihre Forderungen mit dem Hinweis, dass sie eine kostengünstige einvernehmliche Lösung anstrebe und gern auf einen Rechtsstreit verzichten würde. Im Gegensatz zu vielen anderen, berichtet die Revisionsbegründung, ließ sich das beklagte Bauunternehmen nicht darauf ein, sondern bestritt eine Nachahmung und verteidigte sich erfolgreich bis in die Revision.
Leicht lesbar wie meist erklärt das gut besetzte Gericht ab Seite 7 die Rechtsgrundlagen und seine Subsumtion. Ein wichtiges Verletzungsmerkmal ist das Kopieren eines Werks. Dazu ist der Zugang zum Original erforderlich. Selbst wenn der Zugriff über das World Wide Web ermöglicht wird, beweist dies keine Kenntnisnahme und kein Kopieren. Vor diesem Hintergrund erörtert es ausführlich die Anforderungen an das Kopieren geschützter Werke, die bei Bauplänen vornehmlich aus nicht schutzfähigen Standard- und Normelementen wie Fenster, Wände und Dach bestehen und allzu subtitle Unterschiede rechtlich ausklammern. Die Beweise reichen weder für die Nachahmung noch den Zugang zum Original.
Ihr Rechtsanwalt hatte die erste Instanz auf eine Vertragsklausel hingewiesen, auf eine zweite, ein paar Zeilen weiter, nicht: Damit scheiterte ihr vertraglicher Haftungsfreistellungsanspruch. In der Revision nannte sie nun auch die zweite Klausel und beantragte, dass das Gericht sie berücksichtige und das untergerichtliche Urteil aufhebe. Dieses Ermessen stünde dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA zu.
In New York City entschied dieses, dass es nur Ansprüche prüfen dürfe, die bereits der Vorinstanz vorlagen: [I]t is a well-established general rule that an appellate court will not consider an issue raised for the first time on appeal. AaO 2. Neues dürfe es nur mit der Ermessensausnahme zur Kenntnis nehmen, wenn schwerwiegende Nachteile zu grober Ungerechtigkeit führten und die Prozessversäumnis gut begründet sei: This waiver doctrine is prudential, however, and we may exercise discretion to address an issue not raised before the District Court. Das anfängliche Nichtzitieren der zweiten Klausel stelle keine Entschuldigung dar. Die Klägerin muss das materiell falsche Ergebnis hinnehmen. Prozessual ist sie ja aus dem Schneider.
Am 1. Juni 2017 erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt, dass zumindest in der Schlüssigkeitsprüfung ein Anspruch aus unjust Enrichment zulässig bleibt, wenn der Kläger ihn nicht aus dem Vertrag herleitet und er ihn behauptet, weil der Beklagte den Vertrag anders liest und den vertraglichen Vergütungsanspruch auf eine Beteiligung an gemeinsam angeworbenen Kundenaufträgen nicht anerkennt.
Der Anspruch aus tortious Interference ist ebenfalls schlüssig, weil die Eingriffe des Beklagten dem Kläger die Weiterbearbeitung der von ihm beigeschafften Aufträge ebenso wie den Übergang der Kunden vom Beklagten an ihn vereitelten. Der Anspruch aus eine verbotene Einwirkung in erwartetes Geschäft kann nicht nur erhofftes Neugeschäft erfassen, erläuterte das Gericht, sondern auch die Weiterführung von Aufträgen nach dem Wunsch der Kunden, die der Kläger beim Beklagten gewonnen hatte: … [H]arm to a business relationship may be cognizable as interference with prospective business relationships. AaO 10.
Am 1. Juni 2017 entschied in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA für den Staat. Zwar stelle das in der Begründung ausführlich dargelegte Waffenregulierungsgesetz einen Eingriff in das Verfassungsrecht auf Waffenbesitz dar, doch halte er dem verfassungsrechtlich gebotenen Prüfmaßstab für minimal regulierende, zulässige Eingriffe stand:
In sum, the use of the DROS fee to fund APPS survives intermediate scrutiny because the government has demonstrated an important public safety interest in this statutory scheme, and there is a reasonable fit between the government's interest and the means it has chosen to achieve those ends. AaO 20.
In San Francisco lieferte am 2. Juni das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA eine leicht nachvollziehbare, kurze Abweisungsbegründung. Da die Beklagte in Joseph Saveri Law Firm Inc. v. Michael Criden keinen Bezug zu Kalifornien besitzt, kommt eine Zuständigkeit nur wegen der konkreten Aktivitäten mit Bezug nach Kalifornien in Betracht, die specific Jurisdiction, erklärte es:
We analyze specific jurisdiction according to a three-prong test:Das zielgerichtete purposeful Availing besteht nach Klägerauffassung im Versand von EMail von Florida nach Kalifornien zur Verhandlung eines Korrespondenzvertrags. Das Gericht sagt deutlich, dass eine EMail allein genauso wenig wie ein Vertrag allein zuständigkeitsbegründend wirken. Das gilt auch für die Erhebung einer Schiedsklage gegen die Kalifornier, denn Schiedsorganisationen sind staatenunabhängig. Der Umstand, dass die Kalifornier in Kalifornien tätig wurden, wirkt sich auch nicht gegen die Beklagte aus. Anders wäre es, wenn die Beklagte in Kalifornien gehandelt hätte. Keine dieser Behauptungen schafft den notwendigen Bezug zum Gerichtsstaat, sodass die Klage abzuweisen ist.
(1) The non-resident defendant must purposefully direct his activities or consummate some transaction with the forum or resident thereof; or perform some act by which he purposefully avails himself of the privilege of conducting activities in the forum, thereby invoking the benefits and protections of its laws;
(2) the claim must arise out of or result from the defendant's forum-related activities; and
(3) exercise of jurisdiction must be reasonable.
Die Klägerin arbeitete als Abteilungsleiterin bei der auf Reparatur und Wiederaufbereitung von Apple-Produkten spezialisierten Beklagten. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe regte sie an, von der bisherigen Arbeitsweise, jedem Mitarbeiter ein einzelnes Produktmodell zuzuweisen, abzurücken. Stattdessen sollte Fließbandarbeit eingeführt werden und jeder Mitarbeiter mit einzelnen Arbeitsschritten für mehrere Produktmodelle vertraut gemacht werden. Die Beklagte erprobte die Arbeitsweise und führte sie in anderen Abteilungen und als Marketinginstrument in den Niederlanden ein.
Die Klägerin beanspruchte diese Arbeitsweise als ihre Erfindung und klagte auf Entschädigung wegen rechtswidriger Verwendung ihrer Idee, ungerechtfertigter Bereicherung sowie Vergütung aus einem Vertragsanalog,quantum meruit.
Das Gericht wies die Berufung der Klägerin zurück. Für eine Entschädigung wegen rechtswidriger Verwendung einer Idee fehle es an der erforderlichen Neuartigkeit und hinreichenden Konkretisierung. Das Gericht verwies auf die Einführung der Fließbandarbeit durch Henry Ford und Ransom Olds. Zudem habe die Klägerin nicht dargelegt, zum Zwecke der Umsetzung ihrer Idee Zeit, Arbeitskraft und Kapital investiert zu haben, was für die Zusprechung von Schutzrechten erforderlich sei.
Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung verneinte das Gericht, weil die Klägerin nicht dargelegt habe, welche konkreten Vorteile die Beklagte aus der Einführung der Fließbandarbeit gezogen habe, die eine Vergütung unter Billigkeitsgesichtspunkten erforderlich mache. Der Arbeitsvertrag sehe keinerlei Beschränkung vor, die es der Beklagten untersagen würde, Anregungen oder Ideen der Klägerin umzusetzen. Solche seien daher mit dem Gehalt abgegolten.
Einen zusätzlichen Vergütungsanspruch für die Umsetzung der Prozessoptimierung lehnte das Gericht schließlich mit der Begründung ab, die Beklagte habe aus der Idee keinen unrechtmäßigen Vorteil gezogen. Die Klägerin sei für ihre Anregungen zur Arbeitsoptimierung im Rahmen ihrer Position als Abteilungsleiterin vergütet worden. Von einem sittenwidrigen Gebrauchmachen der Idee könne daher nicht die Rede sein.
Der Grundsatz bedeutet wie im Urheberrecht: Wird etwas Geschütztes Kunden durch Verkauf übertragen, endet das Monopol für die verkaufte Ware. Das hatte das Gericht bereits bei Fachbüchern entschieden, die im Ausland billiger als in den USA zu erstehen waren. Jeder darf sie im Ausland erwerben und in den USA verkaufen. Mit einem Kaufvertrag, der Kunden ein Verbot von Nachfüllpackungen von Drittanbietern aufzwang, wollte der klagende Patentinhaber die Wirkung seines Patent-Monopols über den Verkauf von Druckpatronen hinaus ausdehnen.
Die Entscheidung vom 30. Mai 2016 erklärt, dass das Monopolrecht zwar besteht, aber nicht in die vertragsrechtlich bedenkliche Veräußerungsfreiheit eingreifen darf. Das im Common Law anerkannte Right of Alienation setze dem Patentschutz eine Schranke - wie auch dem Urheberrecht, siehe Kirtsaeng v. John Wiley & Sons Inc., 568 US 519, 538 (2013):
As Lord Coke put it in the 17th century, if an owner restricts the resale or use of an item after selling it, that restriction is voide, because … it is against Trade and Traffique, and bargaining and contracting betweene man and man. 1 E. Coke, Institutes of the Laws of England §360, p. 223 (1628). Congress enacted and has repeatedly revised the Patent Act against the backdrop of this hostility toward restraints on alienation, which is reflected in the exhaustion doctrine.
Die Entscheidung ist in ihrer Erörterung des Zugangs zu archivierten Verschlusssachen bedeutsam. Hier hatte eine Person abgehörte Telefonate und die Beteiligten aufgezeichnet. Ausnahmen für den Zugang zu illegal angefertigten Aufzeichnungen sieht der Omnibus Crime Control and Safe Streets Act of 1968 nicht vor, doch der ECPA erlaubte ab 1986 die Offenlegung der Gesprächsteilnehmer. Der Inhalt der Telefonate bleibt weiterhin geschützt.
Das Gericht lehnte den Kompromissvorschlag des Klägers ab, neben den bereits veröffentlichten Namen auch den Inhalt der Aufzeichnungen mit geschwärzten Namen freizugeben. So würden die Telefonate keinen bestimmten Personen zugeordnet werden können, und ihre Privatsphäre bliebe geschützt. Das Gericht winkte ab, denn diese Lösung sei gesetzlich nicht vorgesehen und fördere Spekulationen, die die Privatsphäre schlimmer verletzen könnten als die Offenbarung der Namen.
Das Bundesgericht der Hauptstadt gestattete den Vereinigten Staaten die Übernahme der Verteidigung gegen Behauptungen, die das Ministeramt betreffen, und stimmte auch ihrem Antrag auf Abweisung zu. Vor der Klage gegen Amtshandlungen steht ein Verwaltungsverfahren im Ministerium. Da die Kläger darauf verzichteten, waren ihre Ansprüche aus Amtspflichtsverletzungen einschließlich der Gefährdung des amtlichen EMailverkehrs abzuweisen.
Die Schmerzensgeldansprüche der Eltern wegen der später als falsch bezeichneten Ursache des Terroranschlags, der YouTube-Aufzeichnung, untersuchte das Gericht mit einer ausführlichen Subsumtion. Es begründete lehrreich seine Feststellung, dass die Tatbestandsmerkmale der vielseiten Anspruchsgrundlagen nicht schlüssig behauptet sind. Die 29-seitige Begründung wird wohl in die Tort-Kurse der juristischen Fakultäten über unerlaubte Handlungen eingehen.
Das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia lieferte jedoch eine lehrreiche Revisionsbegründung, die möglicherweise den Weg zum höchsten Gericht der USA, dem Supreme Court of the United States in Washington, DC, freigibt. Die Mindermeinung liefert dafür bereits Argumente. Die Hauptfrage des Prozesses gegen die Feststellung einer Verletzung der vom Office of Foreign Assets Control verwalteten OFAC-Regelungen betrifft die Frage, ob das Amt ermitteln und beweisen muss, dass der behauptete Verletzer überhaupt Lieferungen in einen Embargostaat sandte, oder ob es ausreicht, dass OFAC einen Empfänger in einem Drittstaat ausmacht, der sich guter Handelsbeziehungen zum Embargostaat rühmt. OFAC muss das nicht, entschied es und verwies auch auf die Ordnungsgeldberechnung:
Violations in the non-egregious, not-voluntarily-disclosed category are penalized by the "applicable schedule amount." See 31 C.F.R. pt. 501, App. A, ¶ V(B)(2)(a)(ii). The "applicable schedule amount" is $10,000 for a shipment valued between $1,000 and $10,000; $25,000 for a shipment valued between $10,000 and $25,000; and so on in like fashion, up to the statutory maximum. See id. ¶ I(B). A case will be deemed "egregious" when consideration of the relevant aggravating factors shows it to be "a particularly serious violation of the law calling for a strong enforcement response." See id. ¶ V(B)(1). For violations that are egregious and not voluntarily disclosed, OFAC will apply the statutory maximum penalty: $250,000 or twice the value of the offending transaction, whichever is greater. See id. ¶ V(B)(a)(iv); 50 U.S.C. § 1705(b). AaO 30, Fn. 13.
Das Bundesgericht für Connecticut hatte die Klage sua sponte ohne Antrag einer der Prozessparteien abgewiesen, da diese eindeutig eine unseriöse Klage, frivolous Claim, darstelle. Die Klägerin ging in Revision.
Eine Klage ist laut Gericht unseriös, wenn die faktenbezogenen Behauptungen offensichtlich unbegründet sind, etwa wenn diese Wahnvorstellungen oder der Fantasie des Klägers entstammen oder sich auf eine unstrittig rechtlich haltlose Rechtsgrundlage stützen.
Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass keine Google-Lotterie besteht, die zufälligen Gewinnern große Geldsummen schenke. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit empfahl ihr, mit ihrer nächsten Klage stattdessen gegen die Internetbetrüger vorzugehen.
Der Kläger hatte eine Klage vor dem einzelstaatlichen texanischen Gericht wegen einer Wettbewerbsverletzung erhoben. Da sich der Wohnsitz der Beklagten in Kanada befindet, holte sich die Klägerin die Erlaubnis ein, die Klage auf dem Postweg zuzustellen. Die Beklagte weigerte sich, vor Gericht zu erscheinen oder auf sonstigem Wege auf die Klage zu antworten. Das Gericht erließ ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Klägerin. Die Beklagte ging in Revision mit der Begründung, dass ihr die Klage nicht ordnungsgemäß nach den Regeln der Übereinkunft zugestellt worden war. Das texanische Berufungsgericht stimmte ihr zu. Die Klägerin wandte sich an den Supreme Court.
Strittig war insbesondere die Auslegung von Artikel 10a der Übereinkunft:
Article 10Die Beklagte behauptete, dass das Wort send nicht die Übermittlung juristischer Unterlagen umfasse und eng auszulegen sei. Hilfsweise führte sie an, dass selbst wenn diese umfasst seien, ein Versand zu einem bestimmten Zweck, hier die Klagezustellung, Service of Process, gegen das Abkommen verstoßen würde.
Provided the State of destination does not object, the present Convention shall not interfere with -
a) the freedom to send judicial documents, by postal channels, directly to persons abroad, …
Das Gericht widersprach ihr in beiden Punkten. Der Begriff send sei weit auszulegen, und aus der Systematik des Abkommens gehe hervor, dass, insbesondere in Anbetracht von Artikel 1, Artikel 10a eine Klagezustellung einschließen muss, da letzterer sonst überflüssig sei. Die Ratio der Vorschrift sei, die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Dokumenten zwischen den Mitgliedsstaaten zu erleichtern, nicht zu behindern. In der französischen Fassung des Abkommens sei mit dem Begriff adresser zudem auch regelmäßig die Klagezustellung enthalten.
Wenn außerdem eine Absicht der Gesetzesverfasser bestünde, Artikel 10a auf eine bestimmte Teilmengevon Dokumenten zu beschränken, hätten sie dies laut Gericht wohl explizit erwähnt, wie etwa in Artikel 15. Voraussetzung für eine wirksame Zustellung sei jedoch stets, dass der Staat, in den das Dokument übermittelt wird, keine Einwände dagegen geltend macht.
Deshalb vereitelt beispielsweise in Deutschland eine Zustellung entgegen den Bestimmungen des Übereinkommens eine Anerkennung und Vollstreckung eines amerikanischen Urteils. Doch kann mit diesem Urteil in das Vermögen des Beklagten in den USA wirksam vollstreckt werden.
Das Hotel liegt in Belgrad; dort lebten die Müller, dort wird das Hotel betrieben, und dort sitzt das Entschädigungsamt. Der Bezug zu den USA ist minimal: Die Hotelbetreiber betreiben auch ein Hotel in Chicago. Dort entschied das Bundesgericht gegen die Klage; die Revision vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks endete am 23. Mai 2017 mit der bestätigten Abweisung und einer historischen Schilderung und Subsumtion.
Der Abweisungsgrund ist der Grundsatz des Forum non conveniens: Auch ein zuständiges Gericht darf verweisen. Die Faktoren im Ermessen des Gerichts umfassen meist Parteien, Zeugen, Beweise, Ort des Geschehens, anwendbares Recht und Sprache. Im Fall Veljkovic v. Carlson Hotels Inc. liegt der Schwerpunkt dieser Faktoren in Belgrad. Zudem hatte sich der Hotelbetreiber der Zuständigkeit des dortigen Amts unterworfen.
Im Welfenschatzprozess der Bundesrepublik Deutschland besteht auch eine Entschädigungseinrichtung im Ausland, doch trotz mancher Parallelen wurde bisher anders als in Chicago entschieden, und Präzedenzfälle aus dem siebten Bezirk binden nicht den Hauptstadtbezirk von Washington, DC. Unterschiedliche Würdigungen in zwei der 13 Bezirke der USA rechtfertigen jedoch die Vorlage an den Supreme Court.
Jeder Staat der USA hat sein eigenes Prozessrecht und materielles Vertragsrecht. Auch die Verjährung ist oft sehr unterschiedlich geregelt. Hier fand der Prozess nicht vor den einzelstaatlichen Gerichten statt, sondern vor den Bundesgerichten, die in jedem Staat ein zusätzliches, objektiveres Forum darstellen sollen. Die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit folgte aus dem Umstand, dass der bundesrechtliche Mindeststreitwert überschritten wurde und der Prozess Parteien aus unterschiedlichen Einzelstaaten der USA betraf.
Die Revision lieferte eine lehrreiche Einführung in die Fragen der Verweisung und des anwendbaren Rechts. Hier entschied sie, dass die Verweisung zwischen zuständigen Gerichten erfolgte, von denen das zuerst angerufene das in seinem Staat geltende einzelstaatliche Recht anwenden musste. Bei der Verweisung bleibt es bei der Anwendung des im ersten Gericht angewandten Rechts, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati, in dessen Bezirk die Bundesgerichte in Michigan, Ohio, Kentucky und Tennessee liegen.
Am 22. Mai 2017 verkündet das Amt im Bundesanzeiger, Federal Register, unter dem Titel Disruption of Copyright Office Electronic Systems seinen Plan. Mit der Verordnung 37 CFR Part 201 hatte das Washingtoner Amt bereits Regeln für den Notfall des Ausfalls von Post-, Liefer- und Kommunikationsdiensten getroffen, die es nun ergänzt.
Die neue Verordnungsergänzung sieht in mehreren Vorschriften vor, wann und wie das Amt den Ausfall elektronischer Anlagen verbindlich erklärt und wie danach Verzögerungen und Verhinderungen bei amtlichen Anträgen behandelt werden. Grundsätzlich werden Antragstellern Wiedereinsetzungen eingeräumt, um einen Ausfallszeitraum auszugleichen und die rechtlich relevanten Prioritäten für urheberrechtliche Ansprüche zu wahren. Wenn der Ausgleichsgrundsatz keine Abhilfe bietet, darf das Amt auch Einzelfallentscheidungen treffen. In der Regel muss die Kundschaft eidlich dem Amt die Verhinderung erklären:
§201.8(e)(3) A statement under penalty of perjury, pursuant to 28 U.S.C. 1746, from a person with actual knowledge of the facts relating to the attempt to deliver the material to the Copyright Office, setting forth with particularity facts which satisfy the Register that in the absence of the general disruption or suspension of postal or other transportation or communications services, including a disruption or suspension of a Copyright Office electronic system, or but for the misdelivery, misplacement, or loss of materials sent to the Copyright Office, the material would have been received by the Copyright Office by a particular date;…
Staaten sollen vor fremden Gerichten keinen ungebührlichen Bürden unterfallen. Deshalb beanspruchte die Bundesrepublik das Recht zur sofortigen Revision sowie die Aussetzung des erstinstanzlichen Prozesses im Hinblick auf die Ansprüche, die das Gericht nicht bereits im Schlüssigkeitsverfahren abgewiesen hatte. Das Revisionsgericht hatte nach der Wende noch eine Barbarei-Ausnahme von der Staatenimmunität erfunden, doch knapp aufgegeben. Der Supreme Court der USA hatte die Immunität bestätigt.
Im Welfenschatz-Prozess Philipp v. Federal Republic of Germanygab die Richterin am 18. Mai 2017 den Anträgen der Bundesrepublik statt. Selbst wenn ihre Rechtsansichten stimmten, besitze die Beklagte das Recht auf die sofortige Revision, und es sei prozessökonomisch sinnvoll, das untergerichtliche Verfahren auszusetzen, während das Revisionsgericht nicht nur Teilfragen, sondern alle Anspruchsarten neu beurteilt:
For the foregoing reasons, the Court shall GRANT Defendants' Motion for Certification of the Court's March 31, 2017 Opinion, and GRANT Defendants' Motion to Stay Further Proceedings. The Court shall certify its Order for immediate appellate review pursuant to 28 U.S.C. § 1292(b), and shall stay the case pending the resolution of Defendants' interlocutory appeal.
In New York City behandelte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA das jüngste Kapitel des langwierigen Prozesses im zweiten Revisionssprung des Klägers. Firmen aus Deutschland, Frankreich und den USA hätten mafiös verschwört beim Verkauf eines Unternehmens in Frankreich agiert und französisches Arbeitsrecht verletzt, behauptet der Kläger, der neben dem arbeitsrechtlichen Schadensersatzanspruch den dem US-Recht eigenen RICO-Anspruch mit dem Versprechen mehrfachen Schadensersatzes geltend machte.
Am 19. Mai 2017 bestätigte die Revision in LFoundry Rousset v. Atmel den Verweisungsbeschluss des Untergerichts. Wenn Zeugen, Beweise, anwendbares Recht und andere Sachverhaltsfragen die Behandlung im Ausland nahelegen, darf das Gericht ein Verweisungsermessen ausüben. Ermessens- und Prozessfehler lägen nicht vor, entschied die Revision mit kurzer Erklärung, auch als das Gericht einige spät vorgebrachte Beweise nicht so verwertete, dass sie die Verweisung nach Frankreich verbieten.
Am 17. Mai 2017 entschied in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Elliott v. Google Inc. über den Löschungsantrag, den das Untergericht abgewiesen hatte. Es begann mit der Einstufung von Begriffen als Marken und der daraus abgeleiteten Markeneignung: (1) generic, (2) descriptive, (3) suggestive, and (4) arbitrary or fanciful terms. Generisch ist ungeeignet; ausgefallen und fantasievoll ohne erkennbare Verbindung aus der Verbrauchersicht zum Waren- oder Leistungsangebot ist stark. Stark ist gut - für Markeninhaber.
Die wichtigste Aussage des Gerichts, der eine zustimmende Mindermeinung anhängt, lautet, dass allein die Verwendung als Verb keine zwingende Einstufung als generischen Begriff diktiert. Google verteidigte die Marke erfolgreich gegen den markenrechtlichen Generizid, den das Gericht so beschreibt:
Over time, the holder of a valid trademark may become a "victim of 'genericide.'" … Genericide occurs when the public appropriates a trademark and uses it as a generic name for particular types of goods or services irrespective of its source. For example, ASPIRIN, CELLOPHANE, and THERMOS were once protectable as arbitrary or fanciful marks because they were primarily understood as identifying the source of certain goods. But the public appropriated those marks and now primarily understands aspirin, cellophane, and thermos as generic names for those same goods. Aao 6.
In New York City entschied das Bundsberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Penades v. The Republic of Ecuador über die Bedeutung des Begriffs Maturity. Der Bond-Inhaber hielt das vertraglich eingeräumte Klagerecht bei jeglichem Verzug für anwendbar. Durch eine kurze, doch lehrreiche Vertragsauslegung gelangte die Revision am 17. Mai 2017 zum selben Ergebnis wie das Untergericht.
Eine Kanzlei vernahm 51 Zeugen und erstellte Berichte für ihre Mandantschaft. Der Mandant verwandte die Vermerke auszugsweise in einem Prozess. Der Gegner verlangte die im Discovery-Verfahren übliche Einsicht in die gesamten Vernehmungsberichte. Diese wurde verweigert. Der Beweisforderer kann sich dann zur Durchsetzung mit einer Motion to compel an das Gericht wenden, und dieses entschied den Disput zwischen den Parteien.
Da die Partei im Besitz der Vermerke diese auszugsweise im Prozess eingesetzt hatte, folgerte das Gericht, dass einerseits das Attorney-Client Privilege für das Attorney Work Product greift, andererseits teilweise auf das Geheimhaltungsrecht bereits verzichtet wurde und Fairness die Chancengleichheit beider Prozessparteien im Hinblick auf die Informationen in den Vermerken gebietet. Der United States District Court for the District of Columbia entschied am 16. Mai 2017 daher teilweise gegen den Schutz und ordnete die Herausgabe von Vermerken an die Gegenseite an.
In Midland Funding LLC v. Johnson hatte ein Kreditkartenanbieter einen Zahlungsanspruch wegen einer zehn Jahre alten Schuld gegen die Insolvenzmasse eingereicht, den der Verwalter wegen Verjährung abwies. Dem folgte die Klage auf Schadensersatz gegen den Anspruchsinhaber wegen Behauptung einer unzulässigen Forderung. Der Anspruch sei "false," "deceptive," "misleading," "unconscionable," and "unfair" within the meaning of the Fair Debt Collection Practices Act, 15 U.S.C. §§1692e, 1692f.
Der Supreme Court untersuchte diese Anspruchsmerkmale und erklärte, was ein Anspruch, Claim, ist. Diesen grenzt er von Definitionen der Behandlung eines Anspruchs ab, beispielsweise einer Zurückweisung. Eine Verjährung ist eine Einrede, kein Merkmal des abweisbaren Anspruchs oder der Schadensersatzanspruchsgrundlage. Auch die eingetretene Verjährung vernichtet einen Anspruch nicht. Er besteht, bis die Einrede erhoben wird. Bis dahin bleibt die Forderung legitim, und eine Schadensersatzfolge wegen rechtswidriger Geltendmachung entsteht nicht.
Mit der SSN steigen die Aussichten, weil es Dienste gibt, die seit Jahrzehnten Vermögens- und Personendaten sammeln und an Rechtsanwälte, Banken und den Staat verkaufen dürfen. Ja, auch an den Staat, denn der weiß genauso wenig, wo seine Leute sind, wenn sie sich verstecken. Wer Steuern zahlt, kann bei Bund, Einzelstaat, Kreis und Gemeinde mit einer Anschrift erfasst sein, aber geprüft ist die nicht. Wer einen Führerschein erwirbt, muss heute eine Wasserrechnung oder einen Mietvertrag vorlegen und kann deswegen beim Rathaus bekannt sein.
Anwälte können Personen und Vermögen über gewerbliche Datenbanken, beispielsweise bei ICI Offshore, oder auch Gerichtsverzeichnisse ermitteln. Manchmal telefoniert man alle im Internet und sonstwie verzeichneten Kontakte durch. Andere findet man über öffentliche Verzeichnisse von Domain-Inhabern. Anonymisierte Teilnehmer an Social Media kann man, wenn ein Gerichtsverfahren im Ausland eingeleitet ist, möglicherweise von Betreibern zwangsweise auf dem Weg über ein US-Gericht am Sitz des Dienstes erfahren.
Mit allen Methoden sind Kosten verbunden, die sich nach dem Aufwand richten, und deshalb ein extremes Vielfaches der in Europa geltenden Meldeamtsauskunftsgebühren ausmachen. Die Pi mal Daumen-Regel im Geschäftsverkehr mit den USA oder auch bei Privatgeschäften mit US-Personen lautet daher stets: Vorkasse oder Sicherheitsleistung.
Das Spektakel erfordert meist, dass der Zeuge anwaltlich beraten oder vertreten wird, insbesondere wenn nach einer Subpoena Duces Tecum auch Dokumente vorzulegen sind: Eigentlich alle, die der Aussteller anfordert, aber in Wirklichkeit weniger, weil der Rechtsanwalt des Zeugen viel von der Offenlegung ausschließen kann.
Durchs Kreuzverhör geschliffen zu werden, nachdem erst einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen durch Erforschung seiner Lebensgeschichte und Persönlichkeit in scharfer Befragung ermittelt wurde, ist kein Zuckerschlecken und führt die Gefahr der Bestrafung wegen Meineids mit sich, doch immerhin kann der Zeuge auf Antrag vergütet werden.
In jedem Rechtskreis der USA ist das ein anderer Betrag, so um die $40 je Vernehmungstag plus außerörtliche Reisekosten und vielleicht gar ein billiges Hotel und Mahl. Auf den Anwaltshonoraren bleibt der Zeuge sitzen: Da können schnell $2.000 bis $10.000 pro Tag plus Vorbereitung und Dokumentenprüfung bei der Subpoena Duces Tecum zusammenkommen. Dabei geht den Zeugen der Fall eigentlich nichts an. Er ist unbeteiligter Dritter der Discovery, des Beweisausforschungsverfahrens im Prozess zwischen den Parteien, doch muss er das Zwangsmittel ernst nehmen, um Strafen wegen Gerichtsmissachtung zu vermeiden.
Der Verlag wandte sich gegen die Verleumdungsklage mit dem Einwand, selbst wenn nicht der Richter, sondern der Staatsanwalt die Uneinsichtigkeit monierte, habe er nicht böswillig falsch berichtet, denn er habe sich auf das gekürzte Wortprotokoll der Verhandlung verlassen, das den Sprecher missverständlich identifizierte. Die Kurzform des Protokolls hätte der Kläger einem Revisionsantrag beim Supreme Court beigefügt, der den Kern des Fachberichtes ausmachte.
Seine Opposition gegen Steuern hatten ihn und seinen Vater zum Mord an zwei Beamten veranlasst. Danach rechtfertigte er wiederholt die Tat. Das Wortprotokoll, Transcript, illustriert seine Auffassungen, die ins Strafmaß einflossen. Der Fachbericht erschien, und der Kläger klagte zwei Jahre später, nachdem sein Anwalt zunächst eine Richtigstellung ohne Aufklärung über den behaupteten Fehler verlangt hatte. Nach ihrem Erhalt unterstrich der Verlag, dass der Beitrag die Richteransicht darstelle.
Das Untergericht hielt die Klage auch ohne Beleg der Böswilligkeit einer Falschdarstellung für schlüssig und belegt; doch gestattete es die sofortige Revision. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, hob die Ablehnung des Abweisungsantrags des Verlags auf. Seine Begründung erklärt die strengen Anforderungen an Diffamierungsbehauptungen im Lichte des First Amendment und die Angemessenheit der Sorgfalt, die der Verlag im Umgang mit den ihm bekannten Tatsachen sowie den Wünschen des Klägers aufgewandt hatte.
Den Anstoß pfiff des Amt des Außenhandelsbeauftragten der USA mit Botschafterstatus und Kabinettsrang in Washington, DC, am 13. January 2017 nach §332(g) Tariff Act of 1930, siehe Horlick/Kochinke, Die Behörde des Handelsbeauftragten der USA, RIW 1981, 458.
Den ersten Untersuchungsbericht nach einer Anhörung am 6. Februar 2017 wird die ITC bereits im August 2017 zum Thema Market Opportunities and Key Foreign Trade Restrictions vorlegen. Die weiteren Abschnitte mit folgenden Inhalten sollen bis 2018 bearbeitet werden:
1. Provide qualitative, and to the extent possible, quantitative analysis of measures in key foreign markets (identified in the first report) that affect the ability of U.S. firms to develop and/or supply business-to-business digital products and services abroad; and
Assess, using case studies or other qualitative and quantitative methods, the impact of these measures on the competitiveness of U.S. firms engaged in the sale of digital products and services, as well as on international trade and investment flows associated with digital products and services related to significant business-to-business technologies.
2. Provide qualitative, and to the extent possible, quantitative analysis of measures in key foreign markets (identified in the first report) that affect the ability of U.S. firms to develop and/or supply business-to-consumer digital products and services abroad; and
Assess, using case studies or other qualitative and quantitative methods, the impact of these measures on the competitiveness of U.S. firms engaged in the sale of digital products and services, as well as on international trade and investment flows associated with digital products and services related to significant business-to-consumer technologies.
Beide sah das Bundesgericht der Hauptstadt als Arbeitgeber an, und beide haften für das Urteil vom 4. Mai 2017. Für den Chef ist dies besonders ungünstig, denn die LLC ist eine Zwittergesellschaft mit beschränkter Haftung - hier haftet er aber auch persönlich über die Haftungsbeschränkung hinaus. Das Unglück muss er sich selbst zuschreiben: Hätte er sich nur am Prozess beteiligt und ein Versäumnisurteil vermieden!
Die Urteilsbegründung ist nicht nur ein Lehrstück des Arbeitsrechts und des Risikos der Lohnunterzahlung, das jeder Unternehmer lesen sollte, sondern auch eine wunderbare Beschreibung des Verfahrens und der Beurteilungsmaßstäbe für ein Versäumnisurteil und die Komponenten, aus denen sich der erstaunliche Urteilsbetrag von $291.121 mit Gehalt, Vertragsstrafe, Anwaltshonorar und Prozesskosten zusammensetzt:
Accordingly, the Court will award Amaya a total of $291,121.74; including $82,198.89 in unpaid wages, $200,261.25 in liquidated damages, $8,181.60 in attorneys' fees, $400.00 in court filing fees, and $80.00 in service expenses. Aao 9.
In Chicago klärte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Nicole Blow v. Bijora Inc. am 4. Mai 2017 die Fragen, wann eine SMS-Automatisierungssoftware dem Gesetz unterfällt und ob eine Kundin SMS-Werbung zugestimmt hatte, wenn sie nur wünschte oder vorzog, von Rabattaktionen zu erfahren.
Das Programm entspricht nicht der gesetzlichen Definition eines Zufallsgenerators für Werbeanrufe, sondern erlaubt die manuelle Eingabe von auf einen Schlag anwählbaren Kunden, doch verwies das Gericht auf Verordnungen des Bundesnetzamts, Federal Communications Commission, mit seiner Einordnung solcher Programme unter das Gesetz. Es bestätigte im zweiten Schritt, dass die erforderliche Zustimmung zu Werbe-SMS vorlag, weil die subjektive Vorliebe für Rabatt-SMS das Vorliegen einer Zustimmung nicht ausschließt.
Am 3. Mai 2017 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht in Crye Precision LLC v. Duro Textiles LLC über die Revision nach der Klagabweisung. Es bestätigte mit einer für die Bekleidungsindustrie bedeutsamen Entscheidung, dass das Wettbewerbsverbot wegen der Ähnlichkeit und Zielsetzung nichtig war. Vor allem durfte das Untergericht keinen Blaustift ansetzen, um das Verbot auf ein zulässiges Maß zu reduzieren.
Damit ist auch die Behauptung des unlauteren Wettbewerbs, common-law unfair Competition, verfehlt. Die Nachahmung ist markenrechtlich nach dem Lanham Act auf die Gleichheit oder Verwechselbarkeit zu prüfen. Hier konnte das Militär die verschiedenen Tarnfarben unterscheiden. Nur ein am Einkauf unbeteiligter Offizier war verwirrt. Das reicht nicht als Beweis für die Verwechslungsgefahr.
In Fuhr v. Credit Suisse AG erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta am 2. Mai 2017 ausführlich die Anspruchsgrundlagen für eine Beweisbeschaffung in den USA für ein ausländisches Verfahren. Prozessrechtlich interessant ist, dass die Ausfertigung einer Beweisverfügung nach §1782 revisibel ist, was sonst nur Urteilen und Zuständigkeitsbeschlüssen im Staatenimmunitätsrecht vorbehalten ist. Der Antragsteller verliert hier, weil das Untergericht sein Ermessen missbrauchte.
Die Interessen der USA und der Schweiz sind nach Comity-Recht abzuwägen. Diesen völkerrechtlichen Grundsatz muss ein Gericht bei diesem Beweisverfahren befolgen. Erstens sind die Interessen der Staaten zu prüfen. Zweitens darf das Verfahren keine Umgehung, Circumvention, eines ausländischen, möglicherweise restriktiveren Beweisbeschaffungsrechts bewirken. Außerdem ist dem Gericht die Prüfung zuzumuten, ob sich der Antragsteller nicht auf das multilaterale Haager Beweisabkommen von 1970, Hague Convention on the Taking of Evidence Abroad in Civil or Commercial Matters, beschränken sollte.
Der Supreme Court wies den als zweithöchstes Gericht der USA bekannten United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit in seine Schranken. Das diese Gerichtsbarkeit einräumende Bundesgesetz, der Foreign Sovereign Immunities Act, orientierte sich ursprünglich an den strengen Vorgaben des Völkerrechts, die nur in wenigen Umständen einen Staat über die hoheitlichen Akte anderer Staaten urteilen lassen. Das gilt auch für Enteignungsakte.
Später dehnte der Kongress den FSIA im Rahmen seiner Terrorgesetzgebung aus, doch bleiben Staaten ansonsten bei hoheitlichen Akten weitgehend geschützt. Staaten sollen nicht einmal minimal dem Klagerisiko im Ausland ausgesetzt sein:
What happens in a case where the party seeking to rely on the expropriation exception makes a nonfrivolous, but ultimately incorrect, claim that his property was taken in violation of international law?
In our view, a party's nonfrivolous, but ultimately incorrect, argument that property was taken in violation of international law is insufficient to confer jurisdiction. Rather, state and federal courts can maintain jurisdiction to hear the merits of a case only if they find that the property in which the party claims to hold rights was indeed "property taken in violation of international law." Put differently, the relevant factual allegations must make out a legally valid claim that a certain kind of right is at issue (property rights) and that the relevant property was taken in a certain way (in violation of international law). A good argument to that effect is not sufficient. AaO 5.
Die am 12. April 2017 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichts für den Bezirk von Rhode Island erklärt die Bedeutung und Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung, temporary restraining Order. In Ayinkamiye v. Rhode Island College wies Magistrate Judge Sullivan am 22. Februar 2017 die Studentin darauf hin, dass ein Gericht keine Universität ersetzt und deren Entscheidungen nur auf die Vereinbarkeit mit Rechtsstaatsgrundsätzen überprüft. Es mischt sich nicht in akademische Beurteilungen ein.
Da die Studentin nicht anwaltlich vertreten war, übte die Richterin ihr Ermessen mit erheblicher Nachsicht aus und erörterte besonders lehrreich, doch ablehnend, die Anforderungen und Grenzen der Injunction: Plaintiff, as the moving party, must sustain the burden of demonstrating: (1) a substantial likelihood of success on the merits; (2) a significant risk of irreparable harm if the injunction is withheld; (3) a favorable balance of hardships; and (4) a fit (or lack of friction) between the injunction and the public interest. Fed. R. Civ. P. Rule 65.
Das Bundesgericht der Hauptstadt legte am 25. April 2017 die Ausnahmen zum Schriftformerfordernis, Statute of Frauds, dar: (1) "where [a defendant's] own fraud is responsible" for the lack of a written contract," (2) "where the equitable doctrine of part performance was applicable," and (3) "where the defendant has admitted the contract." Der Kläger berief sich auf die erste Ausnahme.
Ein Präzedenzfall illustrierte ihre Anwendung, als ein Schuldner im Vertrauen auf eine Kreditstreckung $170,000 zahlte und der Kreditgeber die Verlängerung nicht dokumentierte. Das Gericht schützte ihn mit der Ausnahme. Bei der Pacht liegt jedoch keine weitere Leistung im Vertrauen auf eine Rechteeinräumung vor. Die Ausnahme greift nicht. Zudem erklärt das Gericht, dass die auch als Merger Clause bekannte Integration Clause des Pachtvertrags ausdrücklich und wirksam die Wirksamkeit mündlicher Abreden vor Vertragsschluss ausschließt. Auch folgt aus seiner Analyse keine erkennbare Täuschung.
Die Revision wies am 28. April 2017 die Argumente des Klägers zurück. Er hatte zwar nachgewiesen, dass der Inhaber der Beklagten ein Multilevel Marketing auf mehreren Wegen betrieb. Dem Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver reichte dies nicht. Selbst wenn die Beklagte unerwünschte Anrufe auslöst, fehlt ein Beweis, dass sie die Anrufe auf dem Gerät des Klägers im Sinne des bundesrechtlichen Telephone Consumer Protection Act verursachte.
Die Missbrauchsstrafe sei zivilprozessual nach Rule 11 der Federal Rules of Civil Procedure gerecht und angezeigt. Ein Kläger beschwört die Richtigkeit seiner Behauptungen; wenn sie unhaltbar sind, haftet er. Die Höhe der Sanktion von $3.000 und der Lehrstunde für Jurastudenten prüfte die Revision nicht, weil der Kläger sie nur dem Grunde nach angefochten hatte.
Zwei Themenkreise erörterte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta. Liegt ein Schaden durch die Datenweitergabe ohne vorherige Erlaubnis des Benutzers im Sinne einer Aktivlegitmation, Standing, vor? Das Gericht bezeichnet die Datenweitergabe als Schaden im Sinne der Spokeo-Entscheidung des Supreme Court in Washington, DC, vom 16. Mai 2016 und verweist neben der Anspruchsgrundlage der Klage, dem Video Privacy Protection Act, auf die seit mehr als 100 Jahren geschützte Privacy-Rechtsprechung.
Die zweite Frage betrifft ein Merkmal des VPPN-Gesetzes, das der Kongress verabschiedete, nachdem Journalisten von einem Videoverleih Auskunft über die Videovorlieben eines zum Supreme Court nominierten Richterkandidaten erhalten hatten. Das Gesetz verwendet den Begriff Subscriber, Abonnent. Ist der Gratis-App-Benutzer ein Abonnent und somit anspruchsberechtigt? Nein, erklärt es mit einer lehrreichen Begründung.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Gratis-App-Anbieter kann somit nicht bestehen, und das Gericht verzichtete daher auf die Prüfung der bedeutsamen Frage, ob die übermittelten Daten auch personally identifiable sind. Der Revisionsbeschluss ist ein weiterer Beleg für die These, dass ein verlässlicher umfassender Datenschutz über Präzedenzfälle nur im Schneckentempo erzielbar sein wird. Der Bundesgesetzgeber interessiert sich nicht dafür und hat ihn unter Trump sogar zurückgeschraubt.
Kurz, doch gut belegt, erklärte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 26. April 2017 den Wert der Präambel, die meist mit WHEREAS beginnt und mit NOW THEREFORE endet. Die Entscheidungsbegründung führt lesenswert zur Erkenntnis, dass ein Auslegungsbedarf des Vertrages nicht besteht, wenn die behauptete Uneindeutigkeit allein durch die rechtlich unverbindliche Präambel herbeigeführt wird.
Für eine Übersicht der Vertragsklauseln im amerikanischen Vertrag siehe die Fluglektüre Kochinke, Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
In New Orleans entschied das Bundesgericht des fünften Bezirks der USA am 25. April 2017 den Fall Chambers v. Kohler Co.. Der Mann als Kläger habe mit seiner Beschreibung das Gericht als judicial Admission festgelegt, argumentierte der Hersteller. Eine Würdigung der Aussage der Frau sei daher unzulässig. Das Gericht nahm einen anderen Weg.
Gleich ob wegen der unterschiedlichen Darstellungen eine Admission vorliege oder die Beweise gegeneinander abzuwägen seien, ist zunächst zu klären, ob das Zeugnis der Frau überhaupt beweisgeeignet sei. Die Frau habe in ihrer Vernehmung mehrfach gezeigt, dass sie Zeiträume von einer bis vier Minuten nicht unterscheide und sich auf's Raten verlasse: This type of speculation is not sufficient to create a genuine issue of material fact. Ihr Beweis ist deshalb unzulässig, wie auch Präzedenzfälle belegten:
A lack of memory does not create a genuine dispute because an answer such as "I don't recall" is insufficient evidence to rebut affirmative testimony or at least create "fair doubt." Keating v. Pittston City, 643 F. App'x 219, 224-25 (3d Cir.), cert. denied, 137 S. Ct. (2016). AaO 4.
Die Firma verklagte den Dritten wegen Vertragsverletzung und täuschender Vertragseingehung. Am 24. April 2017 entschied in CD International Enterprises Inc. v. Rockwell Capital Partners Inc.das Bundesgericht in Washington, DC, im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung gegen sie. Da das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, noch ansteht, musste es alle von der Klägerin behaupteten Tatsachen als richtig ansehen, siehe Der US-Prozess.
Das Gericht legt in seiner Begründung die Anspruchsgrundlagen leicht verständlich dar. Der Vertragsverletzungsanspruch beruht auf einem mangelnden Synallagma oder Leistungsaustausch, doch ein ungünstiger Vertrag ist fraglos wirksam, erklärt es, wenn wie hier Zahlungsfristen gestreckt und der Zinssatz gemindert wurde. Der Verkauf der Aktien war vertraglich gestattet. Die Ungünstigkeit der Bedingungen stelle auch keine Täuschung dar, da sich ein selbstbehauptetes Unternehmen mit internationaler Erfahrung hinreichend schützt und objektiv keine Täuschung vorliegt.
Die Zeugin ist eine Gesellschaft; als solche muss sie eine Person entsenden, die mit der Materie des Falles vertraut ist. Die Themen der Vernehmung werden bei der Ladung mitgeteilt, aaO 2-3. Hier waren es 12 Themen und zwei natürliche Personen. Diese verpatzten zwei Themen, aaO Fn 7, weil sie nach Auffassung der Klägerin unzureichend vorbereitet waren und damit zusätzliche Kosten für weitere Vernehmungen auslösten.
Deren Erstattung und weitere Sanktion beantragte die Klägerin beim Bundesgericht für den Bezirk von Kansas. In seiner Verfügung vom 21. April 2017 erklärt es, dass die Parteien sich bemüht haben, die Kostenbürde durch bessere Mitwirkung zu mindern. Auch der Anwalt der Zeugen musste sich erklären, da er mit der Ladung und den gerichtlichen Anweisungen, aaO Fn 8, für die Vorbereitung der Vernehmung als gleichzeitiger Anwalt der Beklagten vertraut war. Das Gericht hielt allen die Füße ans Feuer und entschied gegen Sanktionen mit einer Begründung, die auch berücksichtigt, dass die gestellten Vertreter der Zeugen am Sachverhalt unbeteiligt waren und sich erst einarbeiten mussten.
Der Beschluss vom Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti beruht auf merkwürdigen Behauptungen und gewagter Rechtsanwendung. Vielleicht landet er vor dem Supreme Court der USA in Washington, DC. Die Revision stellt fest, dass das anwendbare Zuständigkeitsrecht des Forumsstaats Michigan dieselben verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäbe wie die Bundesrechtsprechung nach der Constitution und ihrem Due Process-Zusatz enthält.
Dann erklärt es, dass Kläger bei der Zuständigkeitsprüfung nur eine minimale Hürde nehmen müssen, den Prima Facie-Nachweis einer Beziehung zum Forumsstaat. Dabei spielt bei Ausländern auch der allgemeine Nexus zu den USA eine Rolle, hier Haus und Reisen. Der Kern seiner Ausführungen betrifft jedoch Auswirkungen der Geschäftshandlungen des Beklagten auf den Forumsstaat, insbesondere das behauptete Ausbluten der dortigen verbundenen Firmen.
Der beklagte Deutsche hatte noch keine Gelegenheit erhalten, einen vollständigen Gegenbeweis anzutreten. Das Gericht sendet den Fall jedoch an das Untergericht mit der Feststellung zurück, dass die kleinste Hürde erfolgreich genommen wurde und vor dem Untergericht nun die weitere Beweisermittlung auch mit Blick auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit über den Beklagten sowie die Frage, ob der Fall nicht nach dem Forum non conveniens-Grundsatz nach Deutschland zu verweisen ist, folgt. Diese Art der Verweisung ist nur möglich, wenn die Zuständigkeit, Jurisdiction, des US-Gerichts besteht. Meist wird mit ihr der Prozess in den USA suspendiert. Wenn keine Zuständigkeit vorliegt, wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte hatte als Eigentümer einer Pferderennbahn seinem Pferdewetten-Angebot ein Wettsystem einer anderen, auf historische Pferderennen spezialisierten Firma hinzugefügt. Kunden können auf ein zufällig ausgewähltes, vergangenes Rennen Wetten abschließen. Die Wiederholung solcher Rennen zeigten Bildschirme in gekürzter Form an, indem nach gesetzlichen Vorschriften neben Zeit, Datum, Jockey und Pferd auch die Rennbahnen namentlich genannt werden.
Diese Namen sind als Marken geschützt. Ihre Inhaber behaupteten, dass Kunden irrtümlich annehmen könnten, das Videomaterial stamme von ihnen; sie befürchteten eine Haftung für mögliche Falschinformationen. Nach dem Lanham Act besteht eine Marke aus Wort, Name, Symbol oder Gerät, welches eine Person zur Identifikation von Waren oder Leistungen und zur Unterscheidung von denen anderer Hersteller und Anbieter verwendet. Für eine Rechteverletzung muss ein Kläger belegen, dass er der Markeninhaber ist, der Beklagte die Marken für gewerbliche Zwecke benutzt und deshalb bei Kunden eine Verwechslung oder Falschvorstellung folgt.
Das Gericht entschied gegen eine Markenverletzung, da keine Markenverwendung des Beklagten vorliege. Er habe die Namen nicht genannt, um eine Produktherkunft oder einen geschäftlichen Bezug zu den Klägern anzudeuten. Daher bestehe nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass ein Verbraucher das Angebot des Beklagten für eines der Kläger halte, insbesondere da den Marken auf den Bildschirmen der Zusatz Ort vorangehe. Es läge ein Non-Trademark Use vor. Dass die Videos durch die Verwendung der Namen eine gesteigerte Legitimität erhielten, verstehen die Richter, doch erachteten sie das Haftungsrisiko der Markeninhaber als zu gering.
Mit einer Order to Show Cause genannten Verfügung bitten amerikanische Gerichte und Ämter Parteien vor Entscheidungen um Stellungnahme. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago wandte sich so an den Kläger, nachdem es anschaulich die rechtlich relevanten Tatbestandsmerkmale für eine Prozesssanktion darlegte.
Vor Sanktionen müssen Gerichte viel Geduld beweisen. Im auch am 20. April 2017 entschiedenen Fall Kammona v. Midsummer Investment Ltd. bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City dem Untergericht, dass es nach der Gewährung von drei Fristverlängerungen, klarer und wiederholter Darlegung der Konsequenzen fürs Nichtstun und dem Ablauf von zwei Jahren die Sanktion der Klagabweisung ergreifen durfte.
Paraguay verweigerte die Zahlung, weil der Unternehmer Gramont nie zur Vertretung bevollmächtigt gewesen sein soll, die Staatsimmunität von Paraguay aufzugeben. Folglich greife im US-Gericht der Foreign Sovereign Immunities Act, der eine Klage gegen den Staat Paraguay verbiete. Die Klägerin bestritt nicht, dass keine Vollmacht vorlag, sondern stützte sich auf ein Dekret des Präsidenten und Billigungsschreiben des Finanzministers, welche Gramont ausdrücklich die Erlaubnis zum Auftreten als Konsul von Paraguay erteilte und zur Unterzeichnung staatlicher Dokumente ermächtigte. Die darauf basierende Anscheinsvollmacht reiche für die Wirksamkeit des vertraglichen Verzichts auf Immunität nach internationalem Stellvertretungsrecht und dem Common Law aus.
Laut Restatement (Third) of Agency §2.03 ist eine Anscheinsvollmacht die Macht eines Verteters, die rechtlichen Beziehungen des Vertetenen mit einem Dritten zu beeinflussen, wenn der Dritte glaubt, dass der Vertreter eine Vertretungsmacht besitzt und diese nach dem Willen des Vertetenen ausführt. Die Klägerin musste somit beweisen, dass Paraguay seine Immunität aufgeben wollte und Kreditgeber nach Treu und Glauben unter Rücksicht auf die Verkehrssitte zur Annahme gelangen mussten, dass Gramont die Vertretungsmacht besaß, die Staatsimmunität aufzuheben.
Das Gericht entschied am 21. März 2017 gegen das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Da das präsidiale Dekret sowie ministeriale Dokumente nicht konkret zum Ausdruck brachten, dass der Staat seine Staatsimmunität aufgeben und staatliche Garantien für Kredite zur Verfügung stellen wolle, habe Gramont nicht nach dem Willen des Staates agiert. Daher läge weder eine Vollmacht noch eine Anscheinsvollmacht vor, und Paraguay könne, geschützt von der Staatsimmunität, nicht vor ein US-Gericht zitiert werden.
Was für den Konsul recht ist, ist für den Vertreter eines Unternehmens billig. Das Gericht hat die Anforderungen an eine Vertretung lesenswert erklärt.
Das Untergericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Versicherer die falsche Gesellschaft verklagt hatte. Die Klägerin meinte, eine Vertragsauslegung würde bei einer latenten Uneindeutigkeit des Vertrages die Klage gegen die beabsichtigte Gesellschaft zulassen, denn die Klausel betreffe eine Standardformulierung, die an Parteierwartungen anzupassen sei. Das Bundeberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia widerspricht ihr.
Erwartungen allein reichen nicht aus. Die Auslegung erfordert eine vertragliche Anknüpfung, a contractual Hook. Die Revision zitiert aus Präzedenzfällen ein Beispiel: Ein Vertrag spricht von $10. Die Parteien dürfen diese Klausel mit externen Beweisen so auslegen, dass kanadische Dollar beabsichtigt sind, aber nicht, dass sie $20 bedeutet. Dasselbe gilt für eine Firmierung. Kein Gericht darf sie anders auslegen als der Vertrag sie festlegt: Just as 'Ten' is not 'Twenty,' a 'corporation' cannot mean 'a limited partnership.' AaO 5.
Der Fall darf sofort an das sogenannte zweithöchste Gericht der USA, das Bundesberufungsgericht im District of Columbia, gehen. Er betrifft behauptete Enteignungen durch das Nazi-Reich, für die die Bundesrepublik trotz Entschädigungsleistungen und der Einrichtung eigener Verwaltungsverfahren auch vor dem US-Gericht haften soll. Das Gericht differenzierte am 31. März 2017 so:
[T]he Court GRANTS Defendants' request that the Court dismiss five non-property based claims because Defendants are entitled to sovereign immunity on the following claims: fraud in the inducement …; breach of fiduciary duty …; breach of the covenant of good faith and fair dealing …; civil conspiracy …; and tortious interference …. The Court DENIES Defendants' request for dismissal on the remaining five claims: declaratory relief …; replevin …; conversion …; unjust enrichment …; and bailment …. Specifically, the Court finds that Plaintiffs have sufficiently pled these five claims under the expropriation exception to the FSIA pursuant to 28 U.S.C. § 1605(a)(3). The Court further finds that these five claims are not preempted or non-justiciable, nor should they be dismissed under the doctrine of forum non conveniens. AaO 42.
In der Revision erörterte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 14. März 2017 drei dem deutschen Prozessrecht fremde Aspekte: Das Summary Judgment und die den Geschworenen vorbehaltene Subsumtion, wenn die Beweise nicht eindeutig in eine Richtung weisen und ein richterliches Urteil erlauben, sowie das Beweisausforschungsverfahren Discovery. Hier hatte der Richter die Discovery inhaltlich beschränkt.
Obwohl die Kausalitätsfrage nicht untersucht werden durfte, stützte er die Klagabweisung auf die mangelnde Verbindung zwischen dem Kentern und dem Tod. Die Revision findet dies nicht zwingend, weil auch die Verletzung des Veranstalterversprechens, die Schüler stets mit Begleitung zu versehen, einen Beitrag zum Tod geleistet haben kann. Außerdem darf der Klägerin nicht die Ausforschung der Kausalitätsfrage vorbehalten werden.
Der Richter verstieß gegen den Grundsatz der Fairness im US-Prozess, indem er sua sponte unerforschte und unplädierte Tatsachen- und Rechtsfragen zur Abweisung heranzog. Die Fakten müssen nun im Untergericht erforscht und das Recht plädiert werden; dann wird sich zeigen, ob die Beweise uneindeutig sind: Wenn ja, muss die Jury nach Vortrag und Rehtsbelehrung im Trial-Abschnitt entscheiden. Anderenfalls darf das Gericht auf Antrag der Parteien ein Summary Judgment unter Würdigung aller Rechts- und Tatsachenfragen erlassen.
Die Abweisung eines Unschlüssigkeitsantrags im Fall Frese v. City Segway Tours of Washington, DC, LLC erklärte das Bundesgericht der Hauptstadt am 14. April 2017 mit einer 12-seitigen Begründung. Das für alle Anspruchsgrundlagen, die das Gericht erörterte, wesentliche Tatbestandsmerkmal ist die Täuschung, Misrepresentation. Eine Abweisung ist nur zulässig, wenn die Klagebehauptungen das Merkmal unschlüssig darlegen und beweisrechtlich keinen Spielraum für unterschiedliche Wertungen durch die Jury zulässt.
Die Geschworenen sind im US-Prozess nach dem Vortrag der Beweise und der Einführung in das anwendbare Recht für die Subsumtion zuständig. Im Schlüssigkeitsstadium untersucht das Gericht: Whether a statement is false depends on the meaning of the words in all the circumstances, including what may fairly be inferred from them. Restatement (Second) of Contracts, 159 cmt. a (1981), aaO 8.
Der Betreiber behauptete, die Klägerin müsse behaupten und beweisen, dass das Fahrzeug im Regen unsicher sei. Ihr Hinweis auf Warnungen im Fahrerhandbuch, auf rutschigem Grund sei Vorsicht geboten, reiche nicht. Das Gericht schloss sich dem Argument der Klägerin an, dass Vorsicht bei rutschigem Grund Unsicherheit im Regen bedeute. Jede andere Folgerung sei unlogisch. Die Klagebehauptung der Unsicherheit decke sich mit den Warnungen im Handbuch, und das Betreiberpersonal könne die Kundin somit über die Sicherheit getäuscht haben. Damit ist die Klage schlüssig. Der Prozess darf fortschreiten.
Datenschutz unter dem Aspekt der Privacy wird nicht garantiert. Vielmehr weiß man, dass die Firmen die Daten benutzen, um ihre Gratiskunden mit Kreditkarten- und sonstigen Angeboten zu überfluten. Ob jemand kreditwürdig ist, wissen sie ja bereits.
Privacy Statements muss man extrem gründlich lesen. Wo Privacy drauf steht, muss keine Privacy drin sein!
Im Gegenteil: Sofern keine besonderen anderslautenden gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen gelten, kann eine Internet-Anbieterin mit den Daten der Kunden tun und lassen, was ihr beliebt. Das Privacy Statement dient ihrem Vorteil: Dort kann der Datenschutz ausgeschlossen werden. Und je klarer er ausgeschlossen wird, desto weniger kann dies als Verbrauchertäuschung angefochten werden!
Präsident Trump war bei der Einschwörung Gorsuch' Gastgeber und Redner. Präsident Obama hatte als Scalias Nachfolger den als moderat geltenden Revisionsrichter Merrick Garland vorgeschlagen, doch der konservativ-dominierte Senat weigerte sich, eine zur Zustimmung erforderliche Anhörung anzusetzen, bis Trump das Nominierungsrecht erwarb.
Auch in Waked Fares v. Smith erhielten die überraschend von einer Kontensperre Betroffenen keine substantiierte Auskunft von OFAC, sondern mussten sich in ihrer Verteidigung auf Pressemitteilungen und teilgeschwärzte Amtserklärungen verlassen. Sie wagten den Rechtsweg - in der Praxis gilt er als kaum erfolgversprechend und folgt stets außergerichtlichen Lösungsansätzen - und erhielten am 7. März 2017 eine für viele aktive OFAC-Fälle lehrreiche Antwort vom Bundesgericht der Hauptstadt.
Die Erfahrung zeigt, dass OFAC seine zum Einfrieren führenden Erkenntnisse oft auch nicht mit anderen Ministerien teilt, die für die zugrundeliegenden behaupteten Rechteverletzungen zuständig sind. Es zögert auch mit Auskünften an Botschaften und deren Geheimdienstliaison, die aufklärende Rollen spielen können.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia erklärt auf 23 Seiten, warum OFAC alle im Dunkeln lassen darf. Dabei überspringt er die Frage, ob Ausländer überhaupt für eine Rechtsstaatlichkeitsrüge aktivlegitimiert sind. Sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensrecht im Administrative Procudures Act als auch nach verfassungsrechtlichen Rechtsstaatlichkeitsgrundsätzen bleiben teilgeschwärzte, pauschalisierte und auf anonymen Quellen beruhende OFAC-Feststellungen legitim, bestimmt es, auch wenn sich Beschuldigten nicht nachvollziehbar erschließt, wessen sie eigentlich verdächtigt werden.
Sehr geehrte(⋅) ••••••••,Während die einzelstaatlichen Markenämter der USA unterschiedlichen Mustern folgen, stellt das Bundesmarkenamt im United States Patent and Trademark Office, einer Abteilung des Wirtschaftsministeriums in Washington, DC, seine Entscheidungen kurz und nicht für jeden Laien verständlich dar:
das amerikanische Bundesmarkenamt hat Ihren Verwendungsnachweis angenommen und der Verlängerung Ihrer Markeneintragung zugestimmt. Es hat heute die nachfolgende Mitteilung versandt. Eine Verlängerungsurkunde wird nicht ausgestellt. In zehn Jahren müssen Sie die Marke erneut verlängern. Die Frist vom
8. APRIL 2028
sollten Sie sich bereits heute notieren. Sie können dann uns oder einen anderen Anwalt beauftragen (am besten mindestens einen Monat vorher) oder die Verlängerung selbst vornehmen. Was in zehn Jahren geschieht, kann niemand vorhersagen. Deshalb übernehmen wir nicht die Verpflichtung, Sie in zehn Jahren auf diese Frist hinzuweisen, und bitten Sie um Verständnis. Unsere Versicherung verlangt zudem den Hinweis, dass mit dieser Nachricht unser Mandat für diese Aufgabe abgeschlossen ist.
In der nachfolgenden Nachricht finden Sie Links, die Sie aufbewahren sollten, darunter den Zugriff auf die elektronische Akte des Markenamts.
Bei Nichteinhaltung der Frist verlieren Sie die Markeneintragung!
Zur Beantwortung etwaiger Fragen im Wirtschaftsrecht der USA stehen wir Ihnen natürlich weiterhin gern zur Verfügung, und ich wünsche Ihnen weiter viel Erfolg im amerikanischen Markt!
Mit freundlichen Grüßen
NOTICE OF ACCEPTANCE UNDER SECTION 8Heute ergänzt das Amt seine Entscheidungen durch weitere nützliche Hinweise. Vor allem der Zugriff auf die elektronische Amtsakte kann auch für Markeninhaber selbst vorteilhaft sein.
The declaration of use or excusable nonuse filed for the above-identified registration meets the requirements of Section 8 of the Trademark Act, 15 U.S.C. §1058. The Section 8 declaration is accepted.
NOTICE OF REGISTRATION RENEWAL UNDER SECTION 9
The renewal application filed for the above-identified registration meets the requirements of Section 9 of the Trademark Act, 15 U.S.C. §1059. The registration is renewed.
The registration will remain in force for the class(es) listed below, unless canceled by an order of the Commissioner for Trademarks or a Federal Court, as long as the requirements for maintaining the registration are fulfilled as they become due.
Die Revision ist anderer Auffassung: Die Betreiberin hafte selbst, weil ihr die Handlungen der Moderatoren zuzurechnen seien. Zwar gelte die Haftungsbefreiung für von Besuchern eingestellte, rechtsverletzende Werke, doch greife der DMCA nicht bei Betreiberhandlungen. So wie die Benutzer selbst haften und nur der durchleitende Betreiber haftungsbefreit sein soll, hafte ein Betreiber nach den allgemeinen Regeln des Copyright Act.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco bezeichnete am 7. März 2017 klarstellend und mit weitreichender Bedeutung das allgemeine Vertetungsrecht des Common Law of Agency für anwendbar. Über dieses erfolgt die Zurechnung des Moderatorenhandelns an die Webseitenbetreiberin. Da sie selbst als Verletzerin hafte, nütze ihr die für Handlungen Dritter bestimmte Haftungsbefreiung nach dem DMCA nichts.
Die Wissenschaft hilft dem Gericht nicht. Ist die WLan-Furcht mit der Angst vor schwarzen Katzen zu vergleichen? Jedenfalls ist das Spannungsleiden keine physische Behinderung, die wesentliche Lebensfunktionen eingrenzt, wie das Gesetz es nach 42 USC §12102(1)-(2) verlangt. Da der Kläger auch keine dem Hotel bekannte oder mitgeteilte Behinderung behauptete, muss er verlieren.
Hilfsweise prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA auch den behaupeten, rechtswidrigen Vergeltungsschlag, den die Entlassung darstellen soll. Dafür wäre ein besonders gesch¨tztes Handeln des Klägers notwendig. Er behauptet, seine Meldung von Spannungsüberhöhungen an das Arbeitssicherheitsaufsichtsbundesamt, Occupational Safety and Health Administration, stelle ein geschütztes Handeln dar. Das Gericht entdeckt jedoch keine kausale Verbindung zwischen der OSHA-Meldung und seiner Entlassung.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärte in seiner Begründung vom 4. April 2017 seine Erwägungen. Sie reichen von der Schwere der Waffenkontrollverstöße nach den International Trade in Arms Regulations bis zum Umstand, dass die natürlichen Personen trotz ihres ansonsten sauberen Lebenswandels in den USA nach der Strafverbüßung das Landes verlassen müssen, und der Tatsache, dass die ohne Lizenz exportierten Teile allein keine Gefahr im Sinne der ITAR-Waffenkontrolle darstellen.
Bei dem Unternehmen berücksichtigt das Strafmaß, dass es pleite ging und liquidiert wird, sodass die Geldstrafe vom rechtsnachfolgenden, bereits bestraften Beklagten, der auch seine Daueraufenthaltsgenehmigung, Green Card, verlieren wird, zu tragen sein wird. Angesichts der Liquidierung und Deportierung konnte das Gericht das Strafmaß reduzieren, da die Abschreckung nach seiner Ansicht keine Rolle spielen wird.
Die Federal Communications Commission hatte im April 2016 eine Verordnung zur Verschärfung von Datenschutzrichtlinien für Internetdienstanbieter unter dem Titel FCC Adopts Privacy Rules To Give Broadband Consumers Increased Choice, Transparency And Security For Their Personal Data vorgelegt und nach dem Administrative Procedures Act die Öffentlichkeit um Ideen, Kritik und Wünsche gebeten. Die bedeutendste und umstrittenste Änderung stellte ihre Einordnung von Browser- und Appnutzungsverlauf von Kunden als sensible Daten dar, welche nach 47 USC §222 besonders schutzbedürftig sind und durch die Änderung auf eine Stufe mit finanziellen, gesundheitsbezogenen und standortbezogenen Daten gestellt wurden, s. Kochinke, Länderreport USA, KUR 2017, 174. Internetdienstleister dürfen solche Daten ausschließlich verwenden oder offenlegen, wenn sie entweder dazu gesetzlich verpflichtet sind oder dies zur Ausführung ihrer vertraglich vereinbarten Dienste notwendig ist.
Die Internetverbinder beklagten, dass sie nun gegenüber Edge-Provider Companies wie Google und Facebook benachteiligt seien, welche Kundendaten ohne FCC-Kontrolle sammeln dürften. Einige Senatoren kritisierten, dass die FCC eine Verordnung mit deutlichem Gesetzescharakter außerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen hatte.
Befürworter der Verordnung betonen, dass Edge Provider nicht mit Internetdienstanbietern vergleichbar seien, da Kunden einfach Suchmaschinen oder soziale Netzwerke wechseln oder umgehen können. Hingegen sei die Auswahl an Netzanbietern besonders auf dem Land beschränkt. Dem Verbraucher würden also datenschutzrechtlich bedenkliche Vertragsbedingungen aufgezwungen. Zudem könnten Edge Provider Browserdaten nur auf Webseiten sammeln, die sie allein oder mit anderen betreiben. Netzanbieter könnten aber alle Kundendaten sammeln. Möchte ein Kunde seinen Internetdienstanbieter wegen Datenmissbrauchs belangen, kann er sich auf §222 stützen, jedoch wird der Browser- und Appnutzungsverlauf nun nicht mehr geschützt. Die FCC steht seit des Wechsels ihres Vorsitzenden in der Kritik, Verbraucherrechte zu ignorieren; nur die Behörde allein ist schließĺich befugt, eine Klage nach §222 zu erheben. Eine natürliche Person kann sich zwar auf 47 USC §551 des Cable Privacy Act berufen, jedoch ist dieser allgemeiner formuliert und weniger erfolgsversprechend.
Diese Aufhebung der Verordnung stellt einen Sieg für vier Oligopolisten, welche Browserdaten an den höchsten Bieter ohne Zustimmung der Kunden verkaufen dürfen, und einen Verlust für alle Amerikaner dar.
Am 30. März 2017 verkündete das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA seine Entscheidung in Lin v. Taiwan. Es braucht dazu nicht einmal auf alle Fragen der Staatsimmunität einzugehen. Die Feststelungsklage muss scheitern, weil sie keine Abhilfe garantiert und Gerichte keine nutzlosen Entscheidungen fällen. Soweit die Kläger behaupten, ein positives Urteil würde Druck auf die Vereinten Nationen ausüben, erklärt das Gericht, dass die UNO keinem souveränen Staat Staatsangehörigkeitsregeln vorschreiben darf. Daher würde auch eine Feststellung der Rechtswidrigkeit des Dekrets von 1946 keine verbindliche Wirkung entfalten.
Mit Blick auf die unerlaubte Handlung des Staatsangehörigkeitsentzugs beschränkt sich das Gericht auf zwei Feststellungen: Die Verjährung trat drei Jahre nach Kenntnis vom Entzug ein, und der Umstand der fortlaufenden Schädigung wirkt nach dem anwendbaren Recht des District of Columbia nicht, weil die Kläger nicht den kontinuierlichen Schaden monieren, sondern das einmalig verkündete Dekret:
Under District of Columbia law, a continuing tort requires "(1) a continuous and repetitious wrong, (2) with damages flowing from the act as a whole rather than from each individual act, and (3) at least one injurious act … within the limitation period." Beard v. Edmonson and Gallagher, 790 A.2d 541, 547-48 (D.C. 2002). AaO 3.
Das Bundesgericht der Hauptstadt bestätigt, dass die Kläger Personen des öffentlichen Interesses, public Figures, sind, bei denen als weiteres Tatbestandsmerkmal eine bewiesene Böswilligkeit, actual Malice, vorliegen muss. Eine vermutete oder konkludente Böswilligkeit reicht nicht.
In seiner Abwägung folgert das Gericht, dass eine Klage gegen den externen Berater unschlüssig ist, weil er an der Veröffentlichung unbeteiligt war. Seine Rolle beschränkte sich auf die Sammlung inkriminierender Informationen über Sport-Doping. Die Klage ist gegen das Medienkonglomerat und die Produzentin teilweise schlüssig. Soweit das Gericht die Klage nicht abweist, müssen in einem späteren Prozessabschnitt, Trial, die Geschworenen die Anspruchsmerkmale und Beweise subsumieren.
Die Videos waren vom Staat als geheim deklariert worden. Die Presse behauptet, die Öffentlichkeit besitze ein allgemeines Akteneinsichtsrecht auf Prozessakten. Es beruhe auf dem Präzedenzfall des Supreme Court aus der Nixonkrise, der im ersten Verfassungszusatz ein Verfassungsrecht auf Prozessakteneinsicht entdeckte: Press-Enterprise Co. v. Superior Court, 478 US 1, 8-9 (1986). AaO 9.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia ermittelte, dass der Oberste Bundesgerichtshof seine Prüfung und Entdeckung auf einen Strafprozess beschränkte und kein allgemeines Prozessakteneinsichtsrecht insbesondere für geheime Staatsakten mit Bedeutung für die Staatssicherheit statuiert hatte. Die 38-seitige Revisionsbegründung mit zwei zustimmenden Minderheitsbegründungen darf nicht so verstanden werden, dass das allgemeine und für jedermann geltende Prozessakteneinsichtsrecht eingeschränkt würde.
Das dreiköpfige Richtergremium wanderte den Grad zwischen diesem seit jeher geltenden Einsichtsrecht nach Common Law und der Sondersituation, in der der Staat auf Gerichtsverfügung hin Geheimakten für einen bestimmten Zweck unter dem Schutz der prozessualen Versiegelung, under Seal, einem Rechtsanwalt als Organ der Justiz überlässt. Es stimmt der Einschätzung eines Verfassungsrechts nicht zu, aber es erkennt an, dass bestimmte Unterlagen und Beweismittel, beispielsweise auch Geschäftsgeheimnisse in Wirtschaftsprozessen, dem prozessualen Schutz unterliegen.
Im Wahlkampf animierte Trump Erzidioten, seine Gegnerin Hillary Clinton mit lock her up-Rufen als Kriminelle zu verurteilen, während er Russland ermunterte, sie auszuspionieren, und den Verrat geheimer Untersuchungsvorverfahren durch FBI-Direktor Comey gut hieß. So lenkte er von unhaltbaren Versprechen und der Realität ab.
Ende März 2017 verkündete Trump so viele gravierende Änderungen - wie beispielsweise die Aufgabe der Umweltpolitik und die nepotistische Bestallung seines Schwiegersohns, während sein Sprecher die Debatte um Straftaten mit Russland anheizte, - dass seine Begnadigung Hillary Clintons aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwand und bis heute auch noch nicht im Bundesanzeiger, Federal Register, erschienen ist.
Eine Selbstbegnadigung kennt das US-Recht noch nicht. Trump muss für seine eigenen Vergehen seine Nachfolgerin um Gnade bitten.
Bereits beim Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 17. März 2017 beschäftigte den Präsidenten diese Bezeichnung, deren Herkunft nicht eindeutig geklärt ist. So stellte er die Vermutung auf, die Zeitungsente sei eine Anspielung auf die bekannte Comic-Ente Donald Duck, die wiederum den selben Vornamen wie der Präsident trage. Eine solch offensichtliche Stichelei gegen den amtierenden US-Präsidenten sei untragbar. Die deutsche Presse würde absichtlich seinen guten Ruf zerstören und ihn ins Lächerliche ziehen.
Als die Bundeskanzlerin seine Sorge ignorierte und auch kein Zugeständnis machte, die rufschädigende Bezeichnung per Gesetz zu untersagen, verweigerte Trump ihr den Handschlag nach der gemeinsamen Pressekonferenz. Die Fronten scheinen verhärtet.
Offensichtlich haben Merkel und Trump ein grundverschiedenes Verständnis von der Auslegung des Artikel II Nr. 4 des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages von 1954 bei der Verbreitung von im Ausland gewonnenen Informationen. Um die Wogen im eigenen Land zu glätten und die Diskussion in Deutschland anzuheizen und Merkel unter Druck zu setzen, twitterte Trump am folgenden Tag: Despite what you have heard from the FAKE NEWS, I had a GREAT meeting with German Chancellor Angela Merkel. Nevertheless, Germany owes…
Bundeskanzlerin Merkel blieb bisher stumm und sitzt den Angriff in gewohnter Merkel-Rauten-Manier aus. Das ärgert den Präsidenten, der es gewohnt ist, Gesetzesänderungen im Eiltempo auf den Weg zu bringen. Der Umgang Deutschlands mit Fake News sei ein unhaltbarer Zustand, fand der Präsident am 29. März 2017: If the people of our great country could only see how viciously and inaccurately my administration is covered by certain media!
Damit drang es am 30. März 2017 vor dem Bundesgericht in Washington, DC, nicht durch. Der klagende Wissenschaftler hatte nämlich zahlreiche Beweise beigebracht, wonach Präsident Obama und seine Mitarbeiter ein militärisches Zusammenwirken der USA mit Israel erwähnt hatten: [p]artly due to American military and intelligence assistance, which my administration has provided at unprecedented levels, Israel can defend itself against any conventional danger. AaO 5.
Wenn politische Erklärungen vermuten lassen, dass nach den tatsächlichen Zusammenhängen Unterlagen die behaupteten Umstände dokumentieren, reiche dieser indirekte Nachweis aus, die ablehnende Erklärung des Amts zu übertrumpfen. Dann muss das Amt konkreter werden und die Akten suchen und herausgeben oder sich bei einer Ablehnung auf konkrete, gerichtlich nachprüfbare Auskunftsverweigerungsgründe des FOIA-Gesetzes berufen, erklärte der United States District Court for the District of Columbia.
Am 29. März 2017 verkündete in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA seine Einschätzung und bestätigte das Untergericht in der Abweisung zugunsten des Verkehrsamts von Virginia. Eine Gebühr wie eine inhaltliche Kontrolle sei durch den Staat gestattet, denn die Verteilung durch den Staat mache die Broschüren zu governmental Speech, also dem Staat zugerechnete Erklärungen.
Das Gericht zieht Präzedenzfälle in der Revisionsbegründung heran, die die Nichteinstufung als verfassungsgeschützte gewerbliche Rede, commercial Speech, untermauern. Selbst wenn die neue Verordnung zu einer Selbstzensur bei Werbung für religiöse und politische Gruppen führte, sei sie mit den Garantien der Bundesverfassung für Rede- und Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit vereinbar.
Zur Einordnung als governmental Speech zog das Gericht Entscheidungen des Supreme Court der USA über Monumente privater Spender auf öffentlichem Land, Pleasant Grove City v. Summum, 555 US 460, 470-71 (2009), sowie genehmigungspflichtige Autokennzeichen mit Symbolen privater Gruppen, Walker v. Tex. Div., Sons of Confederate Veterans, 135 SCt 2239, 2245, (2015), heran.
In Flournoy v. CML-GA WB LLC geht die Klägerin wegen Diskriminierung bei Vertragsschluss nach 42 USC §1981 gegen die Immobilienverwaltung und die Makler vor und verliert. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta bestätigt am 27. März 2017 das Urteil des Untergerichts. Die Klägerin habe den Gegenbeweis der Beklagten nicht entkräften können.
Die Klägerin konnte die ersten beiden Voraussetzungen des 42 USC §1981 beweisen. Sie gehört als Afro-Amerikanerin einer ethnischen Minderheit an und sie wurde im Hinblick auf die im Gesetzestext aufgezählte Handlung diskriminiert, weil ihr der Abschluss eines Vertrages versagt wurde. In Bezug auf die letzte Voraussetzung, nämlich, dass die Klägerin aufgrund ihrer ethnischen Herkunft vorsätzlich diskriminiert wurde, stellte sie nur eine widerlegbare Vermutung auf.
Die Beklagten konnten diese Vermutung widerlegen, indem sie darlegten, dass für die Anmietung der Räumlichkeiten die Kreditwürdigkeit der Klägerin nicht ausreiche, ihr Geschäft unangenehme Emissionen produziere und es wegen der vielen Friseursalons in der Umgebung nicht konkurrenzfähig sei. All diese Gründe seien nicht mit der ethnischen Herkunft der Klägerin verbunden und genügen für die Ablehnung als Mieterin.
Der Beschluss des Berufungsgerichts zeigt anschaulich, dass eine Klage wegen Diskriminierung durch das Vorliegen diverser legitimer Ablehnungsgründe selten Erfolg verspricht. Es scheint oft möglich, einen alternativen Ablehnungsgrund zu finden, um die Vermutung zu widerlegen. Der Paragraf wirkt wie ein stumpfes Schwert im Kampf gegen Rassen- und andere Diskriminierung.
Jedoch stimmte am 27. März 2017 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA der Abweisung im Untergericht zu. Die Kläger konnten die Tatbestandsmerkmale der behaupteten Anspruchsgrundlagen nicht lückenlos belegen.
Während ein Schaden im Sinne der Justiziabilitätsfrage unter Gesichtspunkten des unlauteren Wettbewerbs und des Eingriffs in die Privatsphäre hinreichend behauptet war, fehlt es unter anderem an der individualisierten Schädigung oder Bereicherung zulasten der Kläger. Dennoch ist die Revisionsbegründung nützlich zur Beurteilung der Überwindung von Tracking-Schutzvorkehrungen und einer unerwarteten Cookie-Infizierung von Rechnern.
Was funktional ist, erhält keinen Schutz im Copyright Act. Deshalb durfte ein Schneider von Sporttanzuniformen die Schnitte, Formen und Stoffe eines Konkurrenten ungeahndet nachahmen. Bisher war unklar, ob auch die grafischen Werke auf den Uniformen, die mit Schnitten und Stoffen untrennbar verbunden sind, schutzfähig sind. Sind sie eigene Werke oder werden sie von den schutzunfähigen stofflichen und funktionalen Bekleidungselementen subsumiert?
Obwohl die das Werk schaffende Klägerin 200 Copyright-Eintragungen beim Copyright Office besaß, hatte das Untergericht die Klage gegen die beklagte Imitatorin abgewiesen, weil die graphischen Muster untrennbar mit den funktionalen Uniformen verbunden seien. Im Kern entschied der Supreme Court der USA in Washington am 22. März 2017, dass zweidimensionale grafische, bildliche oder skulpturelle Werke nicht faktisch, sondern nur in der Vorstellung von der dreidimensionalen Bekleidung trennbar sein müssen, um sich von der Funktionalität abzuheben und als eigene Werke schutzfähig sein zu dürfen.
In New York City belehrte ihn das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hingegen, dass die untergerichtliche Abweisung mangels schlüssiger Schadensdarlegung richtig war. Am 24. März 2017 erklärte es den Unterschied zwischen den niedrigen Anforderungen an die Klage im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung und den gesteigerten Anforderungen, die im Laufe des US-Prozesses an Kläger, Argumente und Beweise gestellt werden.
Anwaltshonorare und mandanteneigene Kosten können im oft abgetrennten Damages-Abschnitt des Prozesses leicht $100.000 erreichen. Gutachten müssen nicht mit der Klage vorgelegt werden, aber später können sie ebenso notwendig werden wie die Auswertung und Vorlage von Beweisen, die beide Parteien gegenseitig im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens Discovery aushändigen und erhalten.
[I]t requires something more than a line or two of unexplained conclusions, but something less than full findings of fact and conclusions of law on each issue raised before the panel. A reasoned award sets forth the basic reasoning of the arbitral panel on the central issue or issues raised before it. It need not delve into every argument made by the parties. AaO 7.Die Revisionsrüge betrifft hier den Zweifel am Vorliegen eines Reasoned Award, das die wesentlichen Gründe für die getroffene Entscheidung erörtert. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erklärte, dass die Begründung der Parteivereinbarung entspricht und die Entscheidung nachvollziehbar macht.
Die Parteien wählten den Weg, der billiger als ein urteilsgleicher Schiedsspruch mit Findings of Fact and Conclusions of Law und der Auseinandersetzung mit allen Beweisen und Argumenten der Parteien ist, und teurer als eine einfache Entscheidung, a simple Result, ohne ausführliche schriftliche Begründung: Any award that "set[s] forth … the key factual findings supporting its conclusions" is a reasoned award. AaO 8.
Haarsträubend wird es, wenn eine LLC an einer anderen beteiligt ist oder wie im Fall Purchasing Power LLC v. Bluestem Brands Inc. drei Ebenen von LLCs kettenverknüpft sind. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta sprach am 20. März 2017 von einem typischen Prozessdilemma des 21. Jahrhunderts. Die LLC ist schließlich eine neumodische Gesellschaftsform mit Zwitternatur, die zudem in den Einzelstaaten abweichend ausgestaltet ist und im staatenübergreifenden Handel laufend neue Fragen aufwirft.
Hier hatten die Anwälte einer Prozesspartei versucht, vor einem Verweisungsantrag die Gesellschafterwohnsitze der Gegenseite zu ermitteln. Da nach langem, teuren Prozess ein Fehler bei der Zurechnung von Gesellschaftern festgestellt wurde - ein bei der alt- und landesweit bekannten Gesellschaftsform der Corporation seltenes Thema, da diese eine eigene Staatszugehörigkeit besitzt, - und das Untergericht deshalb unzuständig war, setzte das Gericht ein hohes Ordnungsgeld fest. Die Revision hob dieses nun auf, weil der Fehler nicht bösgläubig geschah.
Hintergrundinformationen:
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Die Hexe und der Handelsreisende
Gesellschaftsgründung oder -kauf vor Jahresende
Incorporation ohne Anwaltshonorar
Die Revisionsbegründung vom 17. März 2017 empfiehlt sich Softwareanbietern wie Spielsüchtigen. In Mia Mason v. Machine Zone Inc. erörterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond die Anspruchsgrundlagen nach dem Gesetz von Maryland, dem Loss Recovery Statute, Crim. Law §12-110, ebenso wie den technischen Ablauf der Kasinofunktion und der Finanz- und Wertetransaktionen.
Die Klägerin hatte auch einen strafrechtlichen Anspruch nach dem Strafgesetz von Kalifornien und nach dessen Gesetz über unlauteren Handel behauptet. Sie trat als Namensklägerin im Rahmen einer behaupteten Sammelklage aller Spieler auf, die ein virtuelles Glücksrad bedient hatten. Die Abweisung ihrer Klage beruht auf der Feststellung, dass im Kasino kein Geld eingesetzt und verloren werden konnte und die virtuellen Werte keinen Zweitmarkt hatten: Virtual gold and virtual chips are not sold on the secondary market and, therefore, are not equivalent to money. AaO 9.
Das Untergericht fand die Bewertungsbeweise unzutreffend und damit nicht für den Schadensnachweis geeignet. Ohne Schaden kein Betrug! Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond stellte hingegen in Sharma v. USA International, LLC am 17. März 2017 fest, dass die Beweise hinreichend ausreichend waren, um eine Tatsachenfrage aufzuwerfen, die im amerikanischen Prozess den Geschworenen zur Beweiswürdigung und Subsumtion vorzulegen ist. In seiner lehrreichen Begründung erklärt es den Betrug beim Unternehmenskauf und die Anspruchsmerkmale eines Betrugs nach dem anwendbaren Recht von Virginia:
Under Virginia law, to establish a fraud claim, a plaintiff must prove "by clear and convincing evidence: (1) a false representation, (2) of a material fact, (3) made intentionally and knowingly, (4) with intent to mislead, (5) reliance by the party misled, and (6) resulting damage to the party misled." Evaluation Research Corp. v. Alequin, 439 S.E.2d 387, 390 (Va. 1994).
… when a transaction involves a transfer of goods or property, the proper measure of damages is "the difference between the actual value of the property at the time the contract was made and the value that the property would have possessed had the representation been true," Prospect Dev. Co. v. Bershader, 515 S.E.2d 291, 300 (Va. 1999) …
… the use of a capitalization rate method here is wholly appropriate, as the restaurant franchises "earn[ed] a steady steam of income" before and after the sale.
… the plaintiffs have attempted to estimate with reasonable precision the actual value of the restaurants at the time they purchased them, using the widely accepted income-based approach with a capitalization multiplier …
Schließlich berief sie sich auf die dingliche Zuständigkeit nach dem Anticybersquatting Consumer Protection Act, 15 USC §1125(d), der die Domainnamenserpressung verbietet und Inhabern stärkerer Rechte, im wesentlichen einer eingetragenen oder Common Law-Marke, einen Übertragungsanspruch vermittelt. Die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond vom 15. März 2017 bestätigt die untergerichtliche Abweisung der zweiten, dinglich anhängig gemachten Klage und bezeichnet die untergerichtliche Abweisungsbegründung als richtig.
Diese Begründung vom 15. August 2016 untersucht ausführlich die Anspruchsgrundlage und -merkmale sowie die Beweisanforderungen an Kläger, mitsamt der Markenqualität, der neun gesetzlichen Arten der Bösgläubigkeit und des unlauteren Profitmotivs. Die Erörterung führt den Leser durch die anwendbaren Präzedenzfälle bis zur logischen Folge, dass hier kein Fall der Domainerpressung vorliegt und der Übertragungsanspruch fehlschlägt.
In den Jahren 1983 und 1994 wurde der Kläger wegen mehreren Fällen von anstößigem Verhalten und Belästigung eines unter 16-jährigen Kindes zu Bewährungsstrafen und Verhaltenstherapie verurteilt. Nach dem Adam Walsh Child Protection and Safety Act ist es dem Kläger in Roland v. United States Citizenship and Immigration Services grundsätzlich nicht gestattet das erforderliche Formular für seine Ehefrau zu stellen, wenn er wegen einer bestimmten Tätlichkeit zum Nachteil eines Minderjährigen verurteilt wurde. Die einzige Ausnahme zu diesem Verbot ist gegeben, wenn eine Ermessensentscheidung des Secretary of the Department of Homeland Security ergibt, dass der Antragsteller kein Risiko für die Sicherheit und das Wohl des Begünstigten darstellt.
Die Behörde ging davon aus, dass der Kläger aufgrund seines Verhaltens ein Risiko für das Wohl seiner Ehefrau darstellt. Auch nach Beibringung weiterer Informationen über den Charakter des Klägers scheiterte der Antrag. Auf der selben Entscheidungsgrundlage lehnte die Behörde auch den separat gestellten Antrag der Ehefrau ab.
Das Untergericht ging davon aus, dass die Entscheidung einzig und allein im Ermessen der Behörde liege und nicht gerichtlich überprüfbar sei. Das Bundesberufungsgericht bestätigt dies und stellt in seiner Entscheidung vom 8. März 2017 fest, dass Bürger zwar nach dem Immigration and Nationality Act berechtigt sind, für ihre Ehepartner einen Antrag für die Genehmigung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Wird der Antrag jedoch von der Behörde abgelehnt, so ist deren Ermessensentscheidung gemäß 8 USC §1252(a)(2)(B)(ii) nicht gerichtlich überprüfbar. Es besteht nur eine beschränkte Möglichkeit, die Entscheidung gemäß 8 USC §1252(a)(2)(D) durch ein Berufungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Die Vorschrift sei auf die Ermessensentscheidung der Behörde über den Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung jedoch nicht anwendbar.
Die Entscheidung macht deutlich, dass die absurd anmutende Ermessensentscheidung der Behörde nur unter engen Voraussetzungen gerichtlich überprüfbar ist. So scheiterte sogar der Antrag der Ehefrau des Klägers wegen dessen Strafregistereintragungen aus den vergangenen Jahrzehnten. Obwohl die Kläger vorgetragen hatten, dass sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt seien, sah das Berufungsgericht keinen Anlass die Entscheidung im Rahmen von 8 U.S.C. §1252(a)(2)(D) zu überprüfen, weil der Kongress diese Ausnahme beim Erlass des Gesetzes nur für Abschiebeverfahren vorgesehen hatte. Für einen Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten gilt also umso mehr Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
The Clean Air Act's citizen-suit provision provides that district courts can "order the Administrator to perform" an act or duty mandated by the statute, and can "compel … agency action unreasonably delayed." 42 USC §7604(a). District courts are empowered to set deadlines which the agency must meet. AaO 8.Das Gericht erkannte am 13. März 2017, dass das Amt hätte ein Verordnungsgebungsverfahren schneller abschließen müssen und bestätigte seine Kompetenz zur Bestimmung eines Zeitplans. Die Kläger gewannen also. Der Zeitplan folgt im nächsten Prozessschritt. Eine Frage von Pruitt dürfte lauten, ob Obama ihm nicht eine Falle mit dem Ergebnis legte, dass sein Ministerium nun zu einer klimaschützenden Verordnung verpflichtet wird und er insoweit den Abbau des Umweltschutzministeriums nicht vorantreiben darf.
Das Bundesgericht der Hauptstadt bestätigte am 10. März 2017 die Sittenwidrigkeit wegen des Verstoßes gegen das Gebührenteilungsverbot. Es untersuchte aber auch landesweit die Präzedenzfälle mit Genehmigungs- und Standesrechtsfragen, die Freiberuflern und Unternehmen im öffentlichen Interesse Schranken auferlegen.
Soll der nichtregulierte Laie oder Kunde bei einem Verstoß des regulierten Freiberuflers gegen sein Standes- oder Genehmigungsrecht trotz eines Vertrages und erbrachter Leistung leer ausgehen, nur weil sich der Regulierte auf seine eigene, nur ihn treffende Rechtsverletzung beruft? Unter Abwägung der Entscheidungen aus verschiedenen Staaten gelangte das Gericht zur Auffassung, dass die Klage nicht schon im Schlüssigkeitsabschnitt des Prozesses abgewiesen werden darf. Vorbehaltlich der weiteren Erkenntnisse im Prozess wird es den Vertrag als sittenwidrig, doch nicht nichtig betrachten.
Eine wesentliche Rechtsfrage betrifft die Erschöpfung des Rechts durch die erste Übertragung des Werks an das Ministerium nach dem First Sale-Grundsatz. Die zweite Frage lautet, ob die Act of State-Doktrin die erste Frage auf die Handlung eines fremden Staates anwendbar mache. Zudem musste das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans die territoriale Wirkung des Urheberrechts prüfen. Diese wirkt nicht prozessual zuständigkeitsbeschränkend, sondern nur materiell, entschied es.
Dann war die Einfuhr als eine Art der Urheberrechtsverletzung nach §602 Copyright Act zu beurteilen, die das ausschließliche Verwertungsrecht des Autors beeinträchtigt. Nach dem Erschöpfungsgrundsatz ist die Kopie rechtmäßig, wenn sie lawfully made under this title, also nach US-Gesetz, ist. Diese Frage sandte es an das Untergericht zur weiteren Abklärung unter dem Aspekt der Handlung eines anderen Souveräns zurück. Ein US-Gericht darf den Souverän nicht hinterfragen und seine Handlung als rechtswidrig bezeichnen. Doch greift dieser Grundsatz hier nicht, entschied es. Entsprechend muss das Untergericht weiter prüfen, ob die Einfuhr ebenso wie die Anfertigung von weiteren Kopien durch das US-Unternehmen nicht doch eine Rechteverletzung des kanadischen Autors war.
Die Revisionsbegründung legt die unterschiedlichen Szenarien für den Ausgang der weiteren Prüfung, einschließlich einer konkludent erteilten Lizenz, lehrreich dar. Am Ende erklärt sie auch die Rechtsgrundlagen für die Anstiftung zur Verletzung durch contributory Infringement - sie würde in der von den USA ausgehenden Auftragserteilung zur Anfertigung von Kopien an ein Amt in Kanada bestehen. Das Gericht wandte den Territorialitätsgrundsatz an. Wenn die Kopien im Ausland angefertigt wurden und auch die Ausfuhr vom Ausland ausging, gilt das US-Gesetz nicht. Die Klageabweisung bleibt für diesen Verletzungsanspruch bestehen.
Die Anwälte klagten im Namen aller Kunden des Dienstleisters. In Chicago fand das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 8. März 2017 im Fall Cafferty, Clobes, Meriwether & Sprengel LLP v. XO Communications Services LLC keinen Vertragsbruch und keinen Anspruch nach anderen fantasievoll behaupteten Anspruchsgrundlagen. Ein Erstklässler kann die Kündigungsfrist ermitteln, rechnet es in seiner harschen Revisionsbegründung vor.
Der Vertrag sei klar. Der Umstand, dass der Dienstleister die Kündigungsfrist jeden Monat in der Rechnung erklärte, sei ihm nicht als vertragswidrig anzurechnen, nur weil er in der Rechnung nicht auch das Anfangs- und Enddatum des Vertrags mit automatischer Verlängerungsklausel erwähnte. Beim Blick in den Vertrag wären den doch so hochqualifizierten Rechtsanwälten die Daten ins Auge gesprungen, schreibt das Gericht höhnisch.
Der United States District Court for the District of Columbia in Washington, DC, entschied in FTC v. Staples Inc. gegen ihre Anträge. Eine Erstattung ist eine Ausnahme von der American Rule und kann gesetzlich zugelassen werden. Die Antragsteller behaupten, den Merger nach §16 Sherman Act bekämpft zu haben, der die Erstattung erlaubt.
Die Begründung vom 28. Februar 2017 erklärt die rechtlichen Anforderungen und Tatsachen. Eine Kartellrüge kann nach dem Sherman Act und nach dem FTC Act, der keine Erstattung vorsieht, verfolgt werden. Hier betrieb die FTC das Verfahren nach dem FTC Act, und der Sherman Act blieb auf eine Nebenrolle beschränkt. Das Verbot beruht allein auf §13 FTC Act. Deshalb kann die Kostenerstattungsregel des Sherman Act nicht greifen.
In Prison Legal News v. Ken Stolle erläuterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond die Grundsätze. Da die Kläger neben einem Unterlassungsanspruch gegen die Durchsetzung des Zeitschriftenverbots auch auf Schadens- und Strafschadensersatz klagten und den letzteren Anspruch erst im Gegenzug für die Zulassung der Zeitschrift aufgaben, bezeichnete das Gericht ihren Sieg als Teilsieg und sprach von den tatsächlichen und belegten Prozesskosten von $154.889 nur $85.189 zu.
Wenn der Anspruch, auf den die Kläger zur Erzielung eines anderen Vorteils verzichteten, nicht geltend gemacht oder nicht bis zum Ende aufrecht erhalten worden wäre, würde das Gericht wohl nicht von einem Teilsieg ausgehen, weil die Kläger ihr vorrangiges Ziel der Abschaffung der verfassungswidrigen Einschränkung der Haftrechte erreichten. Die spätere Behauptung der Kläger, die Schadensersatzansprüche seien nachrangig, reicht für eine günstigere Beurteilung nicht, erklärt die Revisionsbegründung vom 6. März 2017.
Der Hersteller beantragte die Verweisung ans Schiedsgericht. Erfolglos, urteilte in Philadelphia das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 3. März 2017, denn eine Klausel ist ein Vertragsbestandteil, und wenn der Vertrag nicht als solcher zu erkennen war, darf der Anbieter auch nicht vermuten, dass er angenommen wurde. Unter eine Garantie kann die Schiedsklausel nicht fallen. Ohne wirksamen Vertragsabschluss kann die Klausel nicht wirken:
Therefore, contractual terms, including an arbitration clause, will only be binding when they are reasonably conspicuous rather than proffered unfairly, or with a design to conceal or de-emphasize its provisions. AaO 7 mwN.
Danach wird gesiebt. Wer sich für ungeeignet hält, beispielsweise als Nichtbürger oder bereits Verstorbener, meldet sich online ab - so effizient ist das Gericht allmählich schon. Vor Gericht wird am Ladungstag gründlicher gesiebt. Einfach abmelden oder eine Verhinderung behaupten gilt nicht.
Nach der Einführung in den Geschworenendienst und einer Tasse Kaffee in der Gerichtskantine gelangen die Juroren in die Gerichtssäle, wo sie von den Anwälten beider Seiten dem Voir Dire unterzogen werden. Sind sie vorbelastet, vorverurteilen sie, passt ihr Beruf oder ihre Lebenseinstellung zum idealen Kandidaten, der die Beweise und das Recht würdigen kann und damit ein Firmen- oder Menschenschicksal beeinflusst?
Nur ein statistisch fast unerheblicher Teil der Prozesse schafft es bis zum Jury Trial, aber die Kosten dieses Verfahrensabschnitts können leicht die Häfte der gesamten Prozesskosten ausmachen. Deshalb versuchen nicht nur Juroren, sich zu drücken, sondern auch die Parteien hoffen stets auf einen Vergleich oder - wenn nach dem Beweisausforschungsabschnitt Discovery alle strittigen Tatsachen auf einen unbestreitbaren Nenner gebracht werden können - ein Summary Judgment.
Die Klage scheiterte bereits am Vorliegen der behaupteten Gefahr. Um einen Zustand als Gefahr werten zu können, war zu beweisen, dass dieser bereits so lange bestand, dass der Grundbesitzer davon Kenntnis erhielt oder unter normalen Umständen Kenntnis erlangen müsste. Die Zeitfrage entwickelte sich zum Hauptproblem des Prozesses. Der Filialleiter hatte knapp eine Stunde vor dem Vorfall eine Inspektion aller Gänge des Ladens durchgeführt, wobei er keine herumliegenden Bananen entdeckte. Auch anhand der zum Beweis vorgelegten Banane liess sich nicht feststellen, wie lange der Zustand zur Unfallzeit bereits bestand.das Ladenpersonal Kenntnis von der Bananenschale hatte oder hätte haben müssen und diese als Gefahr ausgemacht hatte; es zu erwarten war, dass der Kunde die Gefahr nicht bemerken würde oder sich wahrscheinlich nicht wehren könnte; und keine zumutbaren Maßnahmen der Mitarbeiter getroffen wurden, um den Kunden vor der Gefahr zu schützen.
Da keine weiteren strittigen Aspekte vorlagen, war ein summary Judgment, ein Urteil vor Vorlage an die Geschworenen, richtig, was die Revision am 28. Februar 2017 bestätigte und allen die gewaltigen Kosten des Geschworenenverfahrens ersparte. In Urrutia v. Target Corp. findet der Leser das Gegenteil, weil das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 3. März 2017 entschied, dass eine strittige Tatsachenfrage für die Geschworenen verbleibt, wenn unklar ist, ob eine durchsichtige Flüssigkeit auf hellem Boden sichtbar ist. Da muss die Jury die Beweise würdigen und subsumieren.
Der Kläger berief sich auch auf eine Drittgefährderhaftung nach §344 des zweiten Restatement of Torts, einer vom American Law Institute veröffentlichen Sammlung zivilrechtlicher Trends der Rechtsprechung. Jedoch fehlte den Richtern auch hier der erforderliche Beweis, dass die Banane durch das fahrlässige Verhalten eines Dritten an den Unglücksort gelangte.
Die Revision erklärte am 1. März 2017 hingegen, dass die unnötigen Operationen auch finanzielle Folgen auslösten. Selbst wenn die Klage primär Schadensersatz wegen Körperverletzung anstrebe, verlange sie auch eine Operationskostenerstattung. Der Geldschaden sei vom Gesetz gegen organisierte Verschwörer erfasst. Die Klage sei also zulässig.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta prüfte in Elizabeth Blevins v. Seydi Vakkas Aksut auch die Rüge der Kläger, das Bundesgericht sei sachlich für diese Sammelklage unzuständig, denn die Behauptungen beträfen lokale Vorgänge, nicht den Bund berührende. Vermutlich erwarten sie eine geneigtere Jury im einzelstaatlichen Gericht. Die Revision erörterte lehrreich die anwendbaren Bundesgesetze über die Zuständigkeitsverteilung bei Sammelklagen sowie das RICO-Verschwörungsgesetz.
Dies veranlasste die Krankenversicherung im Fall Williams v. FedEx, eine Abhängigkeit von chemischen Substanzen in die Akte des Arbeitnehmers aufzunehmen und den Arbeitgeber davon zu unterrichten. Trotz einer Klarstellung des Arbeitnehmers, dass er nicht unter einer Drogenabhängigkeit leide, sondern verordnete Medikamente einnehme, verlangte der Arbeitgeber, dass er auf chemische Substanzen untersucht werde, bevor er die Arbeit wieder aufnehmen könne und außerdem an einem fünfjährigen Drogenkontrollprogramm teilnehmen müsse.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer wegen Diskriminierung nach dem Americans with Disabilities Act. Der Kläger muss schlüssig darlegen, dass ein Fall der Diskriminierung wegen einer Einschränkung gemäß der Definition des Gesetzes besteht. Sodann verschiebt sich die Beweislast und der Beklagte muss erheblich vortragen, dass sein Verhalten legitime, nicht-diskriminierende Gründe hatte. Kann er das, so muss der Kläger beweisen, dass die Gründe nicht nur vorgeschoben wurden.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver wies die Entscheidung des Untergerichts am 24. Februar 2017 in Teilen zurück. So könne ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass sein Arbeitnehmer die Einnahme ärztlich verschriebener Medikamente offenlege und deswegen benachteiligt werde. Ein Arbeitgeber darf nach dem Americans with Disabilities Act nur dann Untersuchungen anordnen oder Nachforschungen vornehmen, wenn die Medikation eines Arbeitnehmers auf dessen Tätigkeit Einfluss nimmt oder durchgängig unternehmerisch notwendig erscheint. Ein fünfjähriges Drogenkontrollprogramm fällt jedoch nicht unter eine solche medizinische Untersuchung nach 42 USC §12112(d)(4)(A). Das Untergericht hatte dies nicht hinreichend gewürdigt.
Das Berufungsgericht stellt auf kurzen 28 Seiten klar, dass eine allgemeine Belästigung oder Schikanierung für eine Klage wegen Diskriminierung nicht ausreichen. Der Kläger muss seiner Beweislast genügen und nachweisen, dass er aufgrund seiner physischen oder psychischen Beeinträchtigung eine Schlechterstellung erfahren hat. Auch der Nachweis der Kausalität zwischen der Beeinträchtigung und den diskriminierenden Handlungen muss dem Kläger gelingen, um einen Anspruch geltend machen zu können. Der Beschluss verdeutlicht, wie schwer es für amerikanische Arbeitnehmer sein kann, ihre vertraulichen personenbezogenen Informationen zu schützen und ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber zu verteidigen.
Hört sich kompliziert an. Ist es auch!Discovery: Das Beweisverfahren, auf gut Deutsch das Ausforschungsbeweisverfahren, mit dem u.a. über unbeteiligte Dritte Beweise für Klagebehauptungen ermittelt werden. Dieses Verfahren geht der Hauptverhandlung voraus und findet nicht vor dem Gericht statt, sondern zwischen den Parteien. Depositions: Die Zeugenvernehmung im Rahmen der Discovery. Interrogatories: Eine Anordnung an Zeugen, Unterlagen vorzulegen und schriftliche Fragen zu beantworten. Transcript: Das Wortprotokoll der Vernehmung. Zeugenvernehmungen erfolgen im Beisein eines Wortprotokollführers. Das Wortprotokoll wird zu den Verfahrensakten genommen. Subpoena: Die Anordnung an Zeugen, der Ladung zu Depositions und Interrogatories nachzukommen. Subpoena Duces Tecum: Eine Anordnung an Zeugen, zur Vernehmung Unterlagen mitzubringen und offenzulegen. Protective Order: Eine Verfügung des Gerichts auf Antrag der Zeugen oder Dritter zum Schutz der Unterlagen und protokollierten Aussagen, die im Rahmen der Discovery ins Verfahren eingebracht werden. Normalerweise wird alles den Parteien mitgeteilt und vieles öffentlich zugängig. Durch eine Protective Order werden Teile der Aussagen und Unterlagen geschützt. Der Schutz erfasst meist das Verbot der Veröffentlichung. Praktisch bedeutet es oft, dass nur die beteiligten Anwälte die Aussagen und Unterlagen lesen oder wahrnehmen dürfen.
Darf ich denn mit dem Zeugen vor der Vernehmung sprechen, damit er nicht unsere Geschäftsgeheimnisse verrät? Pi-Mal-Daumen-Antwort: Zeugenbeeinflussung ist unzulässig und kann sogar strafbar sein. Die Zeugenladung stellt jedoch kein Mundverbot dar.
Also insgesamt eine ABM für Anwälte, obwohl ich mit dem Verfahren nichts zu tun habe? Leider. Zumal hier in den USA über 50 Rechtsordnungen unterschiedliche Regelungen ohne einheitliches Zivilprozessrecht vorsehen. Also alles dort oben unter dem Vorbehalt, dass das anwendbare Recht erst noch ermittelt und ausgewertet werden muss.
Jedes Gericht wendet sein eigenes Prozessrecht an. Das ist also einfach. Das anwendbare materielle Recht, also Vertrags-, Straf- oder Erbrecht, beurteilt sich nach dem Binnen-IPR der Staaten: Jeder hat sein eigenes Conflicts of Laws-Recht, aber grundsätzlich geht es um Anknüpfungen, mit denen Juristen weltweit vertraut sind. In den Bundesgerichten wird es etwas komplizierter.
Bundesgerichte wenden Bundesrecht an, wenn ihre sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, wegen einer Federal Question, einer bundesrechtlichen Frage, gegeben ist. Das ist der Fall, wenn der Bund nach Bundesbeschaffungsrecht einen Griffel oder Panzer kauft oder Privatparteien sich um Patentfragen streiten, da Patentrecht nur Bundesrecht ist, oder um eine Bundesmarke, da das Bundesmarkengesetz des Lanham Act ein Bundesgesetz ist. Ein Streit um eine einzelstaatliche Marke oder einen Griffelkauf zwischen Unternehmen würde hingegen nicht vom Bundesgericht unter der Rubrik Federal Question angehört werden.
Die Bundesgerichte besitzen jedoch auch die Zuständigkeit für Nichtbundesangelegenheiten, solange die Parteien aus verschiedenen Staaten stammen, Diversity Jurisdiction. Welches Recht wenden sie dann an? Das betrifft den Griffelstreit zwischen Privaten, oder den privaten Autounfall: Parteien aus verschiedenen Staaten machen Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht geltend. Das Bundesgericht wendet dann das einzelstaatliche Vertragsrecht, Contract Law, oder das Recht der unerlaubten Handlungen, Torts, an. Fast nichts ist Bundesrecht - jedenfalls bis 1937 -, also wenden die United States District Courts als erste Instanz laufend einzelstaatliches Recht an. Welches Recht bei Diversity-Fällen gilt, beurteilen sie nach den Conflicts of Laws-Grundsätzen. Das IPR ist also etwas Alltägliches.
Jeder Staat der USA besitzt seine eigene Gerichtsbarkeit. In jedem ist sie anders, wie das Recht auch, denn als sich die Kolonien zu einem Bunde zusammenschlossen, bestanden sie auf der Kontrolle allen Rechts, das nicht ausdrücklich der Bundeskompetenz zugeschlagen wurde. Deshalb kümmern sie sich autonom um ihr Vertragsrecht, Sachenrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Prozessrecht und vielerlei mehr. Ihre Gerichte haben meist zwei oder drei Instanzen. In New York heißt die erste Instanz Supreme Court, in anderen Staaten ist diese Bezeichnung meist dem höchsten Gericht vorbehalten. Ihre Entscheidungen haben staatsweite Bedeutung.
Damit diese einzelstaatlichen Gerichte nicht den Handel zwischen den Kolonien und Staaten behinderten oder durch die Bevorzugung Einheimischer aus dem Gleichgewicht warfen, führte die Bundesverfassung eine parallele Bundesgerichtsbarkeit ein. Wenn Parteien aus verschiedenen Staaten streiten, können sie deshalb auch das Bundesgericht erster Instanz anrufen, den United States District Court vor Ort. Der ist auch generell für Ansprüche aus Bundesrecht zuständig, beispielsweise aus Urheberrecht, selbst wenn die Parteien im selben Staat wohnen.
Die im German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch ausgewerteten Entscheidungen stammen in der Regel von den Bundesgerichten, weil sie im Durchschnitt mit besseren Richtern besetzt sind. Oft haben diese Entscheidungen auch revisionsbezirks- oder landesweite Bedeutung. Bei c.star.us sammeln wir täglich ihre Entscheidungen, und dort erklären wir auch die Bezirksaufteilung der Obergerichte des Bundes. Ihr Prozessablauf ist in Der US-Prozess auf 14 Seiten als Fluglektüre zusammengefasst.
In Reporters Committee for Freedom of the Press v. Federal Bureau of Investigation entschied am 23. Februar 2017 das Bundesgericht der Hauptstadt, nachdem das FBI bereits 83 ganze Seiten und 103-teilgeschwärzte Seiten aus seinen Akten bereitgestellt hatte und die Kläger rügten, die FBI-Aktensuche sei unzureichend gewesen und verletze den FOIA.
Die 16-seitige Entscheidungsbegründung stillt die Neugier nur teilweise, denn das Gericht beurteilt die Offenlegung als FOIA-konform. Es erörtert dazu die Suchkriterien, die Anforderungen an den FOIA-Antrag und die Ausnahmen, auf die sich das FBI wegen laufender Verfahren stützte. Andererseits erfährt der Leser schon am Anfang, welche Viren-, Phishing- und Webtechniken nach den Erkenntnissen der Presse beim FBI zum Einsatz gelangen.
Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des vierten Bezirks der USA in Richmond untersuchte mit einer neuen Subsumtion, ob die Rüge der individuellen Unterwerfung oder der Unternehmensunterwerfung unter das Bundesgesetz greift. Die sachliche Zuständigkeit ist von den Klägern zu behaupten, doch darf das Gericht weiter nachforschen. Es stellte fest, dass die Gebäckauslieferung auf einen Ort in Maryland beschränkt war und nie die Staatsgrenzen zu den Nachbarstaaten Delaware, Pennsylvania, West Virginia, Virginia oder den District of Columbia erreichte.
Individuell konnten die klagenden Beschäftigten das Ziel einer Person, die is engaged in Commerce or in the Production of Goods for Commerce nach 29 USC §207(a)(1) nicht erreichen, weil sie einer isolated local Activity nachgingen. Eine Enterprise Coverage liegt nicht vor, weil der Bäcker nicht am bundesweiten Handel teilnimmt, auch wenn das Benzin der Lieferwagen aus anderen Staaten stammt und er unter dem Siegel eines landesweit tätigen Franchisegebers bäckt.
Folglich konnten sich die Kläger, denen nach dem Bundesgesetz ein Überstundenzuschlag für jede Stunde über 40 Wochenstunden zusteht, nicht an das Bundesgericht wenden - etwas erstaunlich, weil die Bundesgerichtsbarkeit parallel zu den einzelstaatlichen Gerichtsbarkeiten eingerichtet wurde, damit dort das Bundesrecht beurteilt werden kann. Doch verständlich, denn Arbeitsrecht ist grundsätzlich einzelstaatliches Recht, und ohne Bezug zum bundesweiten oder internationalen Handel soll der Bund keine Kompetenzen ausüben, siehe Grundwissen USA-Recht: Gerichtsbarkeiten.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver urteilte gegen die Indianer aufgrund eines Abtretungsvertrags von 1868 und -gesetzes von 1905. Es fand ein Diminishment zugunsten der Whitemen: Die Stämme hätten wirksam ihr Eigentum aufgegeben.
Die Mindermeinung schämt sich für den Weißen Mann und sieht die Entscheidung als weitere Landnahme an. Sie sei falsch, weil die alten Urkunden nicht die Übertragung des Landes in die Public Domain als Gemeineigentum des Bundes bestimmt hätten. Vielmehr sei es in die Treuhand des Bundes zugunsten der Stämme übergegangen. Der Bund dürfe ihnen daher die beantragten Verwaltungsrechte erteilen.
Landes- und rechtsgeschichtlich ist der erste Teil der 53 Seiten langen Begründung besonders interessant. Er schildert die Entwicklung der Landnahme in ihrer rechtlichen Einbettung angesichts der Ausdehnung der weißen Besiedelung des Westens sowie die Interessensabwägungen des Bundes und der Stämme, die schon lange rechtlich als staatengleiche Souveräne betrachtet werden.
Die Klägerin ficht eine Steuerstrafe wegen einer fehlerhaften Erklärung eines Pensionsplans an. Dem Gericht liegt die Aufklärung über das Anfechtungsverfahren für Bundessteuern am Herzen. Zum Verständnis der Entscheidung sei erwähnt, wer in den USA Steuern erheben darf. Neben dem Bund mit Zöllen und Sondersteuern sowie den später hinzugekommenen Einkommen- und Nachlasssteuern dürfen die einzelnen Staaten Einkommen- und Erbschaft- sowie Gesellschaftsteuern und Sondersteuern erheben. Die Kreise und Städte sind je nach einzelstaatlichem Recht ebenfalls zur Besteuerung befugt.
Die Steuergesetze sind umfangreich und kompliziert. Ein Bund, 50 Staaten, dazu der District of Columbia, Puerto Rico, die Marianen, Guam und American Samoa. Und die Kreis- und Stadtgesetze nicht vergessen! Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver befasst sich hier nur mit dem Bundessteuerrecht.
Es erklärt lehrreich die Finanzverwaltung und zuständigen Gerichte sowie die Strafbestimmungen des Internal Revenue Code in seiner einleitenden Übersicht. Erst dann wendet es sich der Subsumtion des ziemlich verständlichen Sachverhalts zu, was angesichts der Komplexität des Bundessteuerrechts immerhin 38 Seiten umfasst.
Dieselbe Zuständkeitsfrage betrifft zahlreiche Bereiche der Wirtschaft in den USA und damit auch ausländische Unternehmen mit US-Tochterfirmen. Die Supremacy Clause der Bundesverfassung verbietet den Einzelstaaten, gesetzlich dort Regelungen zu treffen, die der Bund in seiner Zuständigkeit regelt. Seine Kompetenz ist auch nach ihrer Ausdehnung vor 80 Jahren noch sehr begrenzt, doch wo sie greift, gilt auch der Grundsatz der Pre-emption, der eine unvereinbare einzelstaatliche Regulierung aushebelt.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärte das Spannungsfeld auf 48 Seiten mit einer Mehrheits- und Minderheitsbegründung. Die Mehrheit stellte fest, dass der Bund den Atombereich exakt abgegrenzt habe und bewusst das historisch den Staaten zur Regulierung überlassene Bergbau- und Schürfrecht ausgeklammert habe. Weil der Uranabbau nicht in den vom Bund geregelten Bereich falle, dürfte der Staat ein Abbauverbot ohne Verletzung des Bundesrechts aussprechen.
In Eley v. Stadium Group LLC entschied das Gericht am 17. Februar 2017 und schloss damit den Sammelklageprozess ab. Ausländische Arbeitgeber in den USA können landesweit mit Klagen nach diesem Bundesgesetz belangt werden. Je Stunde Arbeit über 40 Wochenstunden unterliegt einem Überstundenzuschlag.
Ob eine Fairness-Prüfung erforderlich ist, ist unklar, doch das Bundesgericht widmete sich der Aufgabe mit einer lehrreichen Begründung. Der Vergleichsbetrag von $165.000 stellt einen Wert zwischen den Vorstellungen der Parteien dar. Der Arbeitgeber bot auch $99.000 als Anwaltshonorarerstattung an, was das Gericht ebenfalls fair fand.
In Mark Neubauer v. FedEx Corporation prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 17. Februar 2017 besonders ausführlich die behauptete Vertragsverletzung, die die meisten Fragen aufwarf. Der Kläger meinte, der Altvertrag verbiete dem Spediteur jede Einmischung in das Subunternehmen. Damit sei der Neuvertrag mit seinen neuen Bedingungen über den Verkauf heute unanwendbar. Das Gericht erläuterte, wieso diese Klausel des Altvertrags nicht entscheidend sei: Sie verbiete keine Vertragsänderung oder -beendigung, sondern nur jegliche Vorgaben für die Abwicklung des Geschäfts des als independent Contractor eigenverantwortlich tätigen Subunternehmers.
Ein Auslegungsbedarf bestehe nicht; der neue Vertrag sei anwendbar. Ein Betrug sei im Angebot eines neuen Vertrags nicht zu entdecken; außerdem fehle der Klage jegliche konkrete Behauptung von Betrugsmerkmalen. Da der RICO-Anspruch einen kriminellen Betrug oder andere Straftaten erfordere, die der Kläger nicht substantiiert hatte, musste auch er scheitern.
Das Gericht darf in diesem Abschnitt die Beweise nur im günstigsten Lichte für den jeweiligen Antragsgegner würdigen, nicht für den Antragsteller. Kann es nicht zum Urteil gelangen und bleiben Tatsachen strittig, werden die Tatsachen- und Rechtsfragen den Geschworenen zur Subsumtion vorgelegt. Der Trial vor der Jury ist extrem teuer: Alle haben ein Interesse am Urteil im Summary Judgment-Abschnitt. Das Verfahren ist absolut nicht summarisch, aber fehlerträchtig.
Hier fand das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati im Summary Judgment Fehler nach Rügen der unterlegenen Klägerin, die Vertragsansprüche aus Gewährleistung und Haftungsfreistellung behauptete und im Untergericht unterlag. Die Revisionsbegründung erklärt lesenswert die Anspruchsgrundlagen und Beweislage sowie den gravierenden Anfängerfehler, der dem United States District Court unterlaufen war: Zugunsten der Beklagten hatte er die Beweise als günstig für die antragstellende, beklagte Vertragspartei bewertet. Das war falsch. Die Würdigung muss beim Antrag der Beklagten zugunsten der Klägerin ausfallen. Bleiben Zweifel, darf kein Urteil im Summary Judgment-Abschnitt ergehen. Dann schreitet der Fall zur Beurteilung durch die Jury voran.
Jeder der drei Revisionsrichter verfasste eine eigene Begründung mit sorgfältiger Auseinandersetzung mit dem anwendbaren Recht und den zur Entscheidung vorgelegten Beweisen. Deshalb ist diese Begründung besonders lehrreich.
Da ihr Geschäft eingestellt wurde, bestünde kein schutzwürdiges Interesse am Verbot, meinten die Verleumder. Außerdem stelle das Verbot einen verfassungswidrigen Eingriff in die Redefreiheit ein, der Antrag sei verspätet gewesen und eine Injunction sei bei Unclean Hands der Antragsteller unzulässig. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA wies am 14. Februar 2017 alle Rügen zurück.
Eigene Fehler der Antragsteller spielten keine Rolle, wenn sie sachlich nicht zum Anspruch gehörten. Die Laches-Verwirkung des Equity-Rechts greife nicht, weil der Antrag schon aufgrund vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien im Raum stand. Die Verfassung schütze schließlich nicht jede Rede, vor allem nicht die hier aufgrund einer vorherigen Vereinbarung verbotene. Die Geschäftsaufgabe sei belanglos, weil jederzeit ein neues Geschäft mit denselben Wettbewerbsverstößen denkbar sei. Deshalb sei auch die Erstreckung des Verbots auf Rechtsnachfolger, Assigns and Successors, zulässig.
Die Studenten behaupteten Verletzungen der Meinungsfreiheit sowie des Rechtsstaatsprinzips. In St. Louis entschied am 13. Februar 2017 das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA gegen die beklagte Univerwaltung. Mit Blick auf die Meinung erklärte das Gericht, dass eine konkrete Ansicht benachteiligt wurde. Bei anderen Antragstellern orientierte sich die Prüfung des Markennutzungsantrags nicht auf den Inhalt der mit der Marke ausgedrückten Meinung.
Eine solche Viewpoint Discrimination ist nicht verfassungsvereinbar, wenn die Uni nicht mit begrenzten Schranken ein zwingendes staatliches Interesse verfolgt. Durch die Markenlizenz wird die Meinung auch nicht zur staatlichen Meinung, bei der der Staat nicht an die Verfassung gebunden ist, erklärte das Gericht. Zudem sei der Verein nicht auf den rechtswidrigen Marihuana-Verbrauch gerichtet, sondern auf die Änderung des Strafrechts. Seine politische Rede sei daher besonders schützenswert.
In Chenari v. George Washington University bestätigte ihm das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 10. Februar 2017 das Bestehen eines Vertragsverhältnisses. Eine Universität genießt vor Gericht ein Recht auf Respekt ihrer akademischen Einschätzung eines Studenten. Der Student muss behaupten und belegen, dass die Universität ihr Ermessen willkürlich missbrauchte oder die ungeschriebene vertragsimmanente Nebenpflicht von good Faith and fair Dealing verletzte. Es verweist auf Präzedenzfälle, die jedoch nicht den Ehrenkodex behandeln.
Das Gericht verbindet jedoch die Verletzung des Ehrenkodex mit der behaupteten Vertragsverletzung und wägt vier Argumente des Studenten, die von der bei einem Zeitklau mangelnden Täuschung bis zur falschen Sanktion reichen, um den Vertragsanspruch zurückzuweisen. Seinen Diskriminierungsanspruch behandelt es als verfehlt, selbst wenn das Untergericht fehlerhaft der Universität die bestrittene Aussage abnahm, der Student hätte ihr nie sein Konzentrationsleiden gemeldet. Es fehlt nämlich unbestritten am zweiten Anspruchsmerkmal, einem rechtswidrig ignorierten Antrag des Studenten auf Hilfestellung.
Das Bundesgericht wies beide Ansprüche als unschlüssig ab, doch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entdeckte, dass eine Tatsachenfrage strittig blieb und über die Schlüssigkeitsprüfung hinaus zu prüfen ist. Der Anbieter erklärte, dass er keine Probeversion ausgebe, die geknackt werden könne.
Die Beklagte behauptete hingegen, eine legale Probeversion gefunden zu haben. Das Untergericht dürfe sich nicht auf die Erklärung der Beklagten verlassen, sondern prüfen. Die Revision deutet auf eine Haftung für eine Verletzung hin und reicht den Fall ans Untergericht zurück. Es bestätigt die Klägerin auch in der Annahme, dass Einfuhr und Vertrieb von mit ihrem Programm gefertigten CAD-Plänen eine Verletzung bedeuten kann.
Es folgt jedoch dem Untergericht, dass der Anspruch abzuweisen ist, weil die Klägerin unzureichend bewies, dass die CAD-Pläne inhaltlich wesentliche Elemente des urheberrechtlich geschützten Programmes spiegeln. Die Beschlussbegründung ist besonders lesenswert, wenn eine Firma im Ausland illegal ein Programm benutzt und die wertvollen Ergebnisse auf Geheiß eines inländischen Auftraggebers mit dem Programm produziert, der sie dann importiert und als Dienstleister verkauft.
CK • Washington. Statt .com und .net bot der beklagte Domainregistrar in VeriSign Inc. v. XYZ.COM LLC die neue Alternative .xyz mit der Behauptung einer wachsenden Rarität guter Domainnamen an. Die Anbieterin der alten Domains klagte wegen Verletzung des Wettbewerbs nach dem Lanham Act. Am 8. Februar 2017 erließ in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA sein Revisionsurteil.
Zunächst erklärte es das Domainnamensystem, bevor es sich den Tatbestandsmerkmalen des Anspruchs der Klägerin sowie ihren Beweisen einer Schädigung zuwandte: Die Übertreibung der Beklagten löse bei der Klägerin keinen erkennbaren und kausalen Schaden aus. Außerdem sei der Hinweis auf die Seltenheit guter .com und .net Domains weder falsch noch irreführend, sodass die Klage abzuweisen war.
Der Antrag des Schuldners auf Wiedereinsetzung blieb dank der umfassenden Zustellungsnachweise der Kanzlei erfolglos und führte zur Revision. Am 6. Februar 2017 erzählte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver in Doran Law Office v. Stonehouse Rentals Inc. auf neun spannenden Seiten die Vereitelungsgeschichte.
Dann wandte es sich der rechtlichen Würdigung nach Rule 60 des Bundesprozessrechts, Federal Rule of Civil Procedure, zu und folgerte: Die Anstrengungen der Kanzlei waren entgegen der Auffassung des Schuldners nicht unzureichend. Die Fristversäumnis des Schuldners ist unentschuldbar. Die Höhe des Honoraranspruchs fällt nicht unter die Ausnahme exzessiver Urteilssprüche, die den Nachweis außerordentlicher Umstände erfordern.
Nun hat das Markenamt entdeckt, dass die gesammelten Inhaberdaten mehr Privates enthalten als das Amt benötigt oder abfragt, von Geschlecht und Bankkonten bis zu Anschrift oder Geburtstag. Das gehe die ihre Akten einsehende Öffentlichkeit nichts an, meint es heute. Angesichts der Digitalisierung von Daten erscheint dies vernünftig. Doch die Inhaber zeigen kaum Interesse an mehr Datenschutz. Kürzlich ging keiner auf den Vorschlag des Amts ein, EMailanschriften in Zukunft geheim zu halten.
In einem neuen Vorstoß bat das Urheberrechtsamt in Washington, DC, die Öffentlichkeit mit der Verkündung von Regeln unter dem Titel Removal of Personally Identifiable Information From Registration Records am 2. Februar 2017 um ihre Einschätzung eines weiteren Planes. Er sieht die Entfernung von Daten aus öffentlich zugänglichen Unterlagen vor. Dabei handelt es sich ungewünschte oder unnötige private Daten, die über das Gesetzeserfordernis an den Registrar of Copyright, nämlich compile and publish … catalogs of all copyright registrations in 17 USC §707(a) hinausgehen.
Die Endfassung der Regeln begründet es mit einer detaillierten Erörterung seiner Absichten, der gesetzlichen Vorgaben und der Eingaben der Öffentlichkeit, die auch seltenere Fälle wie den Geschlechtswandel von Inhabern berücksichtigen. Die neuen Regeln werden auch dem Einsichtsrecht der Öffentlichkeit zur Prüfung urheberrechtlicher Eintragungen und Ansprüche in der Datenbank des Amts gerecht.
Die Entscheidung im Fall Nease v. Ford Motor Company wurde vom Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond am 1. Februar 2017 abgelehnt und zurückverwiesen. Das Urteil sei zugunsten der Beklagten zu fällen, denn die Aussage des Elektroingenieurs sei gemäß der Federal Rule of Evidence 702 nicht verwertbar. Danach darf ein Zeuge als Sachverständiger aussagen, wenn er wegen seines Wissens, seiner Fähigkeiten, seiner Erfahrung, seines Trainings oder seiner Bildung dazu qualifiziert ist.
Wichtiger ist aber noch, dass eine Sachverständigenaussage für die zu beweisende Tatsache relevant sein und auf einer verlässlichen Grundlage beruhen muss. Diese Feststellung trifft der Richter in einer Art Wächterfunktion. Die Geschworenen sollen eine Sachverständigenaussage erst hören und in ihr Verdikt einfließen lassen, wenn feststeht, dass sie zulässig und verwertbar ist.
Das Untergericht hatte seine Wächterfunktion nicht wahrgenommen und auf die Geschworenen abgewälzt. Der Elektroingenieur hätte nicht als Sachverständiger vortragen dürfen, weil seine Aussage den Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit nicht genügt hat und sein Ergebnis auf keine verlässliche Grundlage gestützt war. So habe er Behauptungen aufgestellt, die er nicht durch Vergleichstests oder dokumentierte Erfahrungswerte nachweisen konnte und sich auf Unterlagen berufen, die über das verunfallte Fahrzeug gar keine Aussage treffen.
Der Fall zeigt anschaulich, dass die Geschworenen als juristische Laien über die Zulässigkeit und die Verwertbarkeit eines Beweismittels keine Entscheidung treffen können. Kommt der Richter seiner Wächterfunktion nicht nach, so kann dies dazu führen, dass eine aus juristischer Sicht offenkundig unzulässige und unverwertbare Aussage als Sachverständigenaussage gewertet wird und zu einem abstrusen Ergebnis führt.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond verstand die Schiedspflicht als bindend, aber auch verzichtbar. Wenn im irakischen Prozess ein Rügeverzicht eintrat, kann das Gesetz von Maryland über Urteilsanerkennungen, der Maryland Recognition Act, den Verzicht nicht annullieren.
Die Revision bestimmt, dass ein ausländischer Rügeverzicht auch das Anerkennungsgericht in den USA bindet. Es prüfte dazu auch die Rechtsprechung zum Modellgesetz, dem Uniform Foreign Money-Judgments Recognition Act. Rechtlich ist der Verzicht deshalb bei der Anerkennung zu berücksichtigen. Zuvor muss das Untergericht den Parteien ermöglichen, die Tatsachenfragen zum Verzicht aufzudecken. Ob ein Verzicht eintrat, ist letztlich entscheidend.
In Nichols v. Club for Growth Action erklärte das Gericht jedoch ausführlich die Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale der Ansprüche auf 13 Seiten. Beim Copyright-Anspruch geht es auch auf die Fair Use-Einrede ein, ohne sie jedoch bereits zu entscheiden. Es bestimmt, dass die Klage schlüssig ist und die Parteien nun das Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren aufnehmen müssen. Erst wenn alle Tatsachen vorliegen, wird es prüfen, ob die Textänderungen wesentlich sind oder nicht. Letztlich muss eine Jury den Sachverhalt verstehen und würdigen.
In diesem Fall hatten der Anwalt und die Kanzlei Glück. Zwar ist das Gericht nicht an die Feststellung eines anderen Gerichts gebunden, der Kläger sei Querulant und dürfe neue Klagen nur mit seiner Erlaubnis erheben, doch das Bundesgericht der Hauptstadt findet zwei Ansätze zur Abweisung. Nach dem Vortrag des Klägers kann die Kanzlei nicht haften, wenn er behauptet, der Anwalt habe im Namen seiner eigenen Firma gehandelt.
Außerdem kann der Anwalt nicht haften, weil der Kläger selbst erklärt, dass seine Klage verjährt ist. Deshalb stellt er einen Antrag auf Feststellung einer Quasi-Hemmung. Er habe zu spät erfahren, dass er ohne anwaltlichen Beistand klagen darf. Das Gericht antwortet am 27. Januar 2017, dass sich die Hemmung auf die Kenntnis vom Anspruch bezieht, nicht auf die Kenntnis des Prozessrechts.
Bei reinen Gesundheitsfragen darf ein Staat dies in gewissem Rahmen. Der Rahmen ist gesprengt, wenn das Gesetz auch vorschreibt, wie ein fremder Hersteller seine Sicherheitsvorkehrungen betreibt, seine Sterilräume arrangiert oder welche Kontrollen und Prüfungen er vornimmt. Diese Entscheidung traf am 30. Januar 2017 in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Legato Vapors LLC v. David Cook.
Das Gericht legte eine 22-seitige Begründung vor, die lehrreich in die Verfassungsgrundsätze zur Commerce Clause einführt. Dabei wird zwischen der Commerce Clause und der Dormant Commerce Clause unterschieden, die das Gericht erklärt. Im Prinzip sollen die den Kolonien nachfolgenden Staaten der USA den landesweiten Handel nicht beeinträchtigen. Vor der Unabhängigkeit der USA konnten die Kolonien Zölle und andere Schranken vor den Handel setzen.
CK • Washington. Soldaten benutzten vor 70 Jahren ein Etui, das einen aufgegebenen Markenschutz genoss. Für ihre Kunden entwarf die Klägerin eine modische Nachbildung, die sie in Arlington Specialties Inc. v. Urban Aid Inc. gegen ein Plagiat ihres Täschchens verteidigte. Die Rechtsgrundlage fand sie im Trade Dress-Anspruch des Bundesmarkengesetzes, Lanham Act.
In Chicago erklärte am 27. Januar 2017 das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA die Trade Dress-Merkmale. Die Funktionalität einer Ware verbietet seinen Schutz. Die von der Klägerin gepriesene Qualität ihres Produkts ist ein Funktionalitätsmerkmal. Dass ein Etui vom Nachahmer auch anders, vielleicht gar praktischer, billiger oder schöner gestaltet werden kann, schließt die Feststellung der Funktionalität nicht aus.
Das Gericht verwies auf Präzedenzfälle zu besonders sanftem Toilettenpapier und vom Hersteller als eher wackelig bezeichneten, doch originell gestalteten Stühlen. Bei Klopapier, Stuhl und Etui kann das schutzwürdige Merkmal der Dekoration nicht das der Funktionalität ausstechen, entschied es. Die ausführliche Begründung mit Bildanlagen endet daher mit der Abweisung des Schutzanspruches.
Obwohl sie so anhand der Vergleichsgehaltszahlen belegt hatte, dass sie schlechter als die männlichen Direktoren bezahlt wurde, verlor sie. Sie hatte die Zahlen nur statistisch aufgearbeitet, was nach Präzedenzfällen einen Beweiswert besitzt: "statistical evidence of a gender-based salary disparity among comparable professors properly contributed to plaintiff's case in conjunction with her identification of a specific male comparator." Lavin-McEleney, 239 F.3d at 481.
Der Revisionsentschluss des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City legt am 26. Januar 2017 jedoch dar, dass statistische Unterschiede nur in Verbindung mit einer Aufgaben- und Verantwortungsanalyse, die gutachterlich dargelegt wird, entscheidend sein kann. Ohne den Vergleich der Aufgaben und Leistungen der anderen Direktoren am Institut, die nach der Beweisführung der Beklagten extrem von denen der Klägerin abwichen, konnte sie nur verlieren, wie das Gericht lehrreich erläutert.
Das Berufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied am 23. Januar 2017 im Fall Perfect 10 Inc. v. GigaNews Inc. gegen die Berufungsklägerin. Obwohl unstreitig war, dass Nutzer der Usenet-Zugangsanbieter urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial der Berufungsklägerin unerlaubt verwendet hatten, gelang ihr der Nachweis der unmittelbaren Rechteverletzung durch die Zugangsanbieter nicht.
Das Gericht verlangte von der Berufungsklägerin, dass sie ihr Eigentum am Urheberrecht des angeblich verletzten Materials nachweist und beweist, dass die Berufungsbeklagten gegen mindestens eines der an die Urheberrechtsinhaberin übertragenen exklusiven Rechte verstoßen hat. Als dritte Voraussetzung stellte das Gericht in aller Deutlichkeit auf das Erfordernis der Kausalität ab. Volitional Conduct sei eine Grundvoraussetzung der Ursächlichkeit der unmittelbaren Rechteverletzung. Die Kausalität konnte die Berufungsklägerin nicht nachweisen, weil die Berufungsbeklagten lediglich ihre Plattformen für ihre Nutzer zur Verfügung stellen und eben gerade nicht willentlich an der Rechteverletzung mitwirken. Auch ihr Argument, dass GigaNews durch das Zurverfügungstellen eines dateienkonvertierenden Reader-Programms die urheberrechtlich geschützten Materialien unmittelbar darstellt, drang nicht durch. Die Handlungen der Nutzer seien den Usenet-Zugangsanbietern nicht zuzurechnen. Die Berufungsbeklagten speicherten die streitgegenständlichen Materialien nur passiv und auf Betreiben der Nutzer. Aus einer solchen automatisierten oder von Nutzern betriebenen Verbreitung der Daten sei keine willentliche Verletzungshandlung abzuleiten.
Auch im Hinblick auf eine mitursächliche Rechteverletzung scheitert die Argumentation der Berufungsklägerin. Das Berufungsgericht gelangt zu der Erkenntnis, dass - neben der fehlenden Kenntnis - ein wesentlicher Beitrag der Berufungsbeklagten oder gar von ihr induzierte Urheberrechtsverletzungen schon nicht hinreichend dargelegt wurden. Von einem wesentlichen Beitrag könne nur ausgegangen werden, wenn der Berufungsbeklagten einfache Mittel zur Verfügung stehen würden, um konkrete Rechteverletzungen, von denen sie Kenntnis erlangt habe, zu beseitigen. Eine induzierte Urheberrechtsverletzung lehnt das Gericht ab, weil sich aus den Beweismitteln ergebe, dass eine solche nie Ziel des Usenet-Zugangs der Berufungsbeklagten sein sollte.
Schlussendlich scheiterte auch der Vortrag zu einer Haftungszurechnung. Eine solche setze nämlich voraus, dass die Berufungsbeklagte aus der Rechteverletzung anderer einen finanziellen Vorteil erlangt. Zwar ist der Usenet-Zugang für Nutzer entgeltlich; daraus lässt sich aber kein kausaler Zusammenhang zur Rechteverletzung und einem daraus folgenden finanziellen Vorteil herleiten. Und weil vom Untergericht festgestellt wurde, dass schon kein finanzieller Vorteil vorlag, ließ das Berufungsgericht offen, ob die Berufungsbeklagte überhaupt das Recht und die Möglichkeit hatte, die Verletzungshandlungen zu kontrollieren.
So scheiterte die Berufungsklägerin im Ergebnis mit ihrem Vorhaben, die ihr übertragenen Urheberrechte zu schützen, vollumfänglich. Die Beschlussbegründung erläutert lesenswert in aller Ausführlichkeit die unterschiedlichen urheberrechtlichen Anspruchsgrundlagen bei direkten und indirekten Verletzungshandlungen.
Die Revision bezeichnet diesen Satz als missbräuchlich, weil der Richter sein Ermessen durch eine mathematische Formel ersetzte. Zunächst seien zwei Rechtsgrundlagen für die Erstattung zu beachten: Der Kläger pocht auf eine Vertragsklausel, die die Kostenerstattung für die obsiegende Partei vorsieht. Außerdem betraf der Streit urheberrechtlich geschützte Werke, eine Copyright-Verletzung wurde festgestellt, und der Copyright Act erlaubt eine Erstattung.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta stimmte dem Kläger am 24. Januar 2017 zu. Schon der Supreme Court hatte die Kalkulation wie für ein Kassenregister untersagt. Der Richter muss eine Abwägung von Faktoren vornehmen und darf die Abwägung nicht durch Arithmetik ersetzen. Die Vertragsklausel ist anwendbar, und schon beim geringsten Erfolg können deshalb die gesamten Kosten erstattbar sein. Mit den Vorgaben der lehrreichen Begründung kehrt der Fall nun ans Ausgangsgericht zurück.
Hier streiten zwei Softwareentwickler. Einer plante eine Anwendung für die Personalverwaltung und reichte einen Markenantrag auf die beabsichtigte Verwendung ein, der andere entwickelte ein solches Programm und vertrieb es nach dem Tag des kollidierenden Antrags mit derselben Bezeichnung. Der erste beanspruchte Priorität, der zweite bezeichnete sie als wirkungslos, weil der Antrag viele beabsichtigte Zwecke enthielt, die der erste in der Vernehmung nicht einmal verstand, weil sein Anwalt sie auf seinen Wunsch hin formuliert hatte, den Markenbegriff möglichst umfangreich zu schützen.
Diese Überfrachtung mit Verwendungsarten, die vielleicht einmal in naher oder ferner Zukunft realisiert oder fallen gelassen würden, führte zur Teilnichtigkeit des Antrags, entschied am 23. Januar 2017 das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati. Ein Intent-to-use-Antrag muss auf konkret beabsichtigte Verwendungen beschränkt sein, die gutgläubig und mit eidlicher Versicherung in das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis aufgenommen werden, erklärte es mit vielen nützlichen Nachweisen und Beispielen. Die Mindermeinung votierte für die Gesamtnichtigkeit des Antrags.
Einführend erklärt das Amt die gegenwärtige Rechtslage. Während der Copyright Act das Droit Moral nicht kennt, können über markenrechtliche Ansätze nach dem Lanham Act und den Visual Artists Rights Act of 1990 vergleichbare Schutzziele ansatzweise erreicht werden. Ein Kongressausschuss hatte dem Amt bereits sein Interesse an etwaigen Anpassungen mitgeteilt.
Im dritten Abschnitt seiner Verkündung unter dem Titel Study on the Moral Rights of Attribution and Integrity im Bundesanzeiger, Band 82, Heft 13, S. 7875, erklärt das Amt am 23. Januar 2017 die konkreten inhaltlichen und formellen Anforderungen an Stellungnahmen. Wer nicht kommentieren will, findet in der Verkündung eine wertvolle amtliche Einschätzung des gegenwärtigen Standes der Moral Rights in den USA.
Die Wähler werden kaum verstehen, was er unterzeichnete: Ein Dekret zur Aufhebung der Herabsetzung von Versicherungsprämien auf Hypotheken für die Häuslebauer der Unterschicht. Marktfreiheit? Nicht, wenn etwas billiger werden könnte, es sei denn, der Präsident braucht Krawatten aus China für seine Fans.
Die Protestveranstaltungen mit Michael Moore und anderen waren erfolgreicher denn je. Nie war das Volk so gespalten. An zahlreichen Plätzen Washingtons trafen Demonstranten und Polizei mit Nationalgarden respektvoll aufeinander. An zwei Kreuzungen, wo Anarchisten Steine ausgruben und Fenster einschlugen, rannten die meisten Teilnehmer ablehnend davon. Aber die Mitgefangenen werden mithängen. Das friedliche Versammlungsrecht schützt sie nicht, wenn jemand aus der Versammlung unfriedlich wird. Das Aufstandsrecht trifft ungerecht, aber rechtmäßig einige hundert Bürger.
Auch das Ausland wird büßen, versprach Trump. Es habe die USA verwüstet, ausgenutzt, sich an ihnen bereichert. Das bedeute Sanktionen gegen die reichen Europäer, NATO und andere. Sein Spruch gilt wohl so lange wie das Lock her up-Versprechen für Hillary Clinton. Heute warf er sie nicht ins Gefängnis, sondern lobte sie und Bill Clinton.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen die Wirksamkeit der Klausel zum Ausschluss von Sammelklagen, jedenfalls für nichtvertragliche Ansprüche. Die Schachtel wies mit einer Aufschrift darauf hin, dass sie neben dem Gerät auch die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, Warranty Terms, enthalte. Zu ihrem Inhalt gehörte aber auch eine 101 Seiten lange Broschüre mit weiteren Bedingungen wie dem Klageverbot und dem Recht des Kunden, dieses binnen 30 Tagen zu widerrufen.
In Daniel Norcia v. Samsung Telecom America LLC blieb der Hersteller am 19. Januar 2017 erfolglos, auch mit dem Argument, das Schweigen des Kunden durch Nichtausübung des Widerrufsrechts bedeute die Annahme der Schiedsklausel. Das entscheidende Gericht setzt sich laufend mit Grenzfällen des vom Supreme Court geprägten Rechts über die Wirksamkeit von Schiedsklauseln auseinander. In den 12 anderen Revisionsbezirken der USA könnte das Ergebnis anders ausfallen, doch ist die Entscheidungsbegründung lehrreich.
Der Hersteller behauptet, dass Kunden des Beklagten bei Veranstaltungen seine Marke sähen und daher eine Verwechslungsgefahr bestehe. Das sei nach Marken- und Wettbewerbsrecht im Lanham Act zu ahnden. Sowohl das Bundesgericht als auch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA verneinten seinen Anspruch als verdeckten Urheberrechtsanspruch.
Solche Scheinansprüche hatte der Supreme Court der USA bereits im Jahre 2003 untersagt, s. Schosser/Gehrke, Dastar v. Twentieth Century Fox - Verfallenes Urheberrecht v. Markenschutz im Supreme Court, German American Law Journal - Articles Edition, 21. August 2003. Der Beschluss vom 18. Januar 2017 setzt den Präzedenzfall im Umfeld anderer neuer Entscheidungen auf den Karaoke-Sachverhalt um. Kunden würden nicht über die Herkunft der CDs in die Irre geführt. Der Unterschied zwischen CD-Anbieter und Veranstalter sei jedem klar.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, entschied am 17. Januar 2017 über die Klage von sechs Bundesstaaten, die sich gegen die kalifornische Neuregelung der Haltungsstandards von Legehennen wendeten. Das Berufungsgericht hatte zu klären, ob eine parens patriae Jurisdiction, also die Zuständigkeit für die Klage eines Staates im Namen Dritter, besteht.
Der Bundesstaat Kalifornien hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Regelungen, die Shell Egg Laws erlassen, wie Legehennen gehalten werden müssen, damit die so gelegten Eier in Kalifornien verkauft werden dürfen. Bereits 2014 hatte der Bundesstaat Missouri erfolglos eine Klage in Kalifornien eingereicht, dass die neuen Regelungen gegen die Commerce Clause verstoßen würden. Die Bundesstaaten Nebraska, Oklahoma, Alabama, Kentucky und Iowa schlossen sich der Klage an.
Voraussetzungen für die Zulassung eines parens patriae sind laut dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA, dass der Bundesstaat nicht nur die Interessen einer privaten Partei vertritt und ein ausdrückliches staatseigenes Interesse darlegen kann. Die sechs klagenden Bundesstaaten hatten es laut Gericht versäumt, in der Vorinstanz hinreichend darzulegen, dass sie nicht nur die Interessen der privaten Eier-Produzenten vertreten. Zwar gibt es keine starren Grenzwerte, wie hoch der betroffene Bevölkerungsanteil sein muss, um ein parens patriae Verhältnis begründen zu können. Der Staat muss jedoch beweisen, dass die Verletzung einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung betrifft. Unter Verweis auf Entscheidungen des Gerichts des zweiten Bezirks, dass eine parens patriae immer dann ausscheidet, wenn die belastete private Partei selbst klagen könnte, siehe N.Y. ex rel. Abrams v. 11 Cornwell Co., 695 F.2d 34, 40 (2dCir. 1982) und Connecticut v. Physicians Health Servs. of Conn. Inc., 103 F. Supp. 2D 495, 504 (D. Conn. 2000), hat das Berufungsgericht festgestellt, dass die Eier-Produzenten selbst hätten klagen können und müssen. Denn sie sind in ihrer Anzahl überschaubar, und Eier sind keine Konsumgüter von übergeordneter Bedeutung wie Gas.
Auch mit ihrem weiteren Vorbringen konnten die Bundesstaaten das Berufungsgericht nicht überzeugen. Das Argument, die Regelungen würden den Eier-Preis negativ beeinflussen und somit die Verbraucher schädigen, wies das Gericht als zu vage und spekulativ zurück. Auf den Vortrag der Kläger, Eier seien eine wichtige und bezahlbare Proteinquelle, und die Shell Egg Laws würden auch Restaurantbesitzer und Bäcker treffen, ging das Gericht nicht näher ein und verwies auf seine vorangegangene Argumentation. Letztlich erteilte das Gericht auch der behaupteten Diskriminierung der klagenden Bundesstaaten eine Absage, denn die Shell Egg Laws treffen nicht nur sie, sondern auch alle anderen Staaten mit Eier-Produktionen, insbesondere die kalifornischen Eier-Produzenten.
Die Schreckensmeldung vom 17. Januar 2017 hat etwas Positives. Erstens zielt das Verfahren nicht auf politische Schockwirkung ab. Es ist seit Jahrzehnten bekannt und folgt fairen Prozessregeln, vgl. Kochinke, Außenhandelsklagen nach §337 Tariff Act of 1930 in den USA - eine wirksame Waffe in der Hand der Protektionisten, 31 RIW 386 (Mai 1985). Zweitens verkündet die International Trade Commission nun eine vergleichsweise Einstellung des Verfahrens.
Die Untersuchung wurde auf Antrag einer bekannten Technikfirma in den USA wegen behaupteter Patentverletzungen durch die beschuldigten Konkurrenten eingeleitet. Warum zog diese nicht vors Bundesgericht? Das Gericht überlässt den Parteien die kostspieligen Ermittlungen. Vor dem Amt erspart sich der Antragsteller viel Aufwand und hohe Kosten. Oft ist das amtliche Verfahren auch für die Beschuldigten kostengünstiger als der US-Prozess.
Die Entlassene wandte sich gegen diese Entscheidungen. Das Revisionsurteil vom 13. Januar 2017 erörtert ausführlich die Rechtsgrundlagen und Beweismittel einschließlich der Aussagen des Zeugen Bizzarro. Der Schadensersatz ist mit einer Vertragsverletzung, der Verleumdung des Managements, des Verrats von Geschäftsgeheimnissen und der geschäftsschädigenden, rechtswidrigen Einwirkung in bestehende und zukünftige Vertragsbeziehungen der Firma mit Dritten begründet.
Den Betrieb der geschäftsschädigenden Webseite wertete das Gericht endgültig als rechtswidrig, sodass es die einstweilige Verbotsverfügung, preliminary Injunction, mit einer permanent Injunction in ein dauerhaftes Verbot umwandelte. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati bestätigte das Untergericht in allen Punkten. Die Beklagte tat sich keinen Gefallen, als sie nicht zur untergerichtlichen Hauptverhandlung erschien und zuvor nicht die Zeugen der Gegenseite im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, vernahm. Auch in der Revision hielt sie sich nicht an die Prozessordnung, doch legte das Gericht alle Unterlagen zu ihrem Vorteil aus.
Nicht jeder sieht das so, und die klagende Kirche in Olivet Baptist Church v. Church Mutual Insurance Co. ignorierte den prozessualen Katechismus. Statt dem Kaiser zu geben, was er fordert, provozierte sie das Gericht, in dem sich der Richter noch als unfehlbarer Vertreter der Krone sieht, und umging die örtlichen Prozessregeln, die jedes Gericht selbst erlassen darf, als sie einen Versicherer wegen eines Wetterschadens, der am Tag nach Eintritt des Deckungsschutzes eingetreten sein sollte, erfolglos verklagte.
Ob die Kirche log oder nicht, ist dem Gericht gleich. Die Aufklärung der Tatsachen obliegt den Parteien, nicht dem Richter. Aber die Missachtung der gerichtlichen Spielregeln ist fatal. Dafür sieht das Prozessrecht Fegefeuer und Höllen des Prozessrechts vor: Klagen können abgewiesen, Einreden abgeschnitten, Parteien verhaftet und bestraft werden, oder eine Belehrung Einsichtiger kann folgen.
Am 13. Januar 2017 bestätigte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati dem Untergericht, dass es zu recht die Kirche verdammt hatte, die auch in der Revision stur die Prozessregeln ignorierte. Es lobte den District Court für seine Geduld, mit der er trotz der Verstöße hilfsweise prüfte, ob das Ergebnis auch in etwa der materiellen Gerechtigkeit entspräche.
Dass sie verlieren, liegt meist an der Komplexität des Prozessrechts, nicht unbedingt an der Qualität der Ansprüche. Bei Klägern im Ausland ist allerdings schon mit der Abweisung wegen Unzuständigkeit der US-Gerichte zu rechnen. Einblicke in die Komplexität vermitteln zwei neue Entscheidungen: Emrit v. Heck vom 10. Januar 2017 und Carmen Naomi Watson v. Mylan Pharmaceuticals Inc. vom 13. Januar 2017.
Beide Klagen haben irgendetwas mit gesundem Menschenverstand zu tun, der sich aber nicht in konkreten Ansprüchen mit fundierter Substantiierung manifestiert. Daneben verstehen die Kläger fundamentale Elemente des Prozessrechts nicht, doch verwenden sie Fachbegriffe, als ob sie sie begriffen. Die Gerichte bemühen sich ernsthaft, das Unverständliche in Verständliches umzudeuten - wozu sie bei Anwälten nicht verpflichtet sind -, bevor sie die Klagen mit für Juristen lehrreichen Begründungen abweisen.
Die beklagte Geräteherstellerin zwingt ihre Kunden zum Erwerb von Software für die Geräte in einem Online-Laden und die Entwickler von Software, ihre Programme allein in diesem Laden zu vertreiben. Von den Softwareumsätzen behält sie 30 Prozent; der Rest geht an die Entwickler. Sie verteidigte sich mit einem Vergleich mit einer Shopping Mall: Dieser verpachte den einzelnen Läden Verkaufsflächen, und Vertragsschlüsse würden zwischen den Erwerbern und den Läden erfolgen. Der Eigentümer der Mall sei daran nicht beteiligt.
Für die Revision ist entscheidend, ob die Softwareerwerber Kunden sind und wegen des Monopols überhöhte Preise zahlen müssen. Sie seien es, bestimmte das Gericht, sodass die Rechtswidrigkeit der Monopolisierung nun im Untergericht weitergeprüft werden darf. Entdrosselnde Alternativen hatte die Beklagte technisch und rechtlich unterbunden und die für den alternativen Erwerb notwendige Jailbreak-Technik selbst als strafbar bezeichnet.
Die Videokosten von $8.000 wären zusätzlich zu den Kosten des gleichwertigen Wortprotokolles entstanden, und sie seien ohnehin wegen einer unzulässigen Fishing Expedition der Beklagten nicht erstattungsfähig. Das Gericht erklärt, dass es sich nicht um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis gehandelt habe. Die Aufnahmen beträfen eine Vernehmung, die der Staat selbst terminiert habe, und der Höhe nach sind ihre Kosten neben den Wortprotokollkosten zu erstatten, da sie notwendig waren und die Aufnahmen entgegen der Behauptung des Staats im Gerichtstermin aufgeführt wurden.
Schließlich klärt das Gericht, dass ein Präzedenzfall aus Kalifornien nicht in der Hauptstadt gilt, der die Erstattung von Kautionskosten nicht zulässt, wenn die Erstattung von Versicherungsprämien verlangt wird. Beide fallen beispielsweise im Baurecht oder bei Immobilienverträgen nebeneinander an. Im District of Columbia darf die obsiegende Partei im Prozess die Erstattung beider Kostenarten beantragen, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt am 10. Januar 2017 in dem Fall, der mit Behauptungen einer Verletzung des False Claims Act begann.
Die Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta führt am 9. Januar 2017 lesenswert in die Verteidigungs- und Mitwirkungspflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer ein. Im Ergebnis verliert die Versicherte, weil sie ihre vertragliche Mitwirkungspflicht durch Schadensmeldung vor der Mandatierung ihres Anwalts nicht erfüllte und eine Erstattungspflicht bei nachträglicher Meldung vertraglich nicht besteht. Dies gilt auch, wenn Versicherungspolicen grundsätzlich zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen sind.
Das Untergericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Kläger die Holding-Gesellschaft des Drahtlosbetriebs verklagt und gegen diese keine Anknüpfungsmerkmale an den von ihm gewählten Gerichtsbezirk im Sinne der personal Jurisdiction belegt hatte. Hilfsweise ging das Gericht auch davon aus, dass der Anspruch nach dem SCA in 18 USC §2701-2712 bereits verjährt war.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver bestätigte die Zuständigkeitsfeststellung des Untergerichts. Nach seiner Auffassung sollte dies jedoch nicht zu einer endgültigen Abweisung, Dismissal with Prejudice, führen. Der Kläger müsse eine Gelegenheit erhalten, die Klage entweder auf die Tochter der Holding umzustellen oder in einem anderen Bezirk einzureichen.
Die Abweisung sollte also without Prejudice erfolgen. Das Gericht revidiert auch die Feststellung einer Verjährung, zu der das Untergericht bei mangelnder Zuständigkeit nicht befugt war. Der Kläger erhielt damit eine neue Gelegenheit, seine Alibi-Verlustklage zu erheben.
Im Fall seines Sieges würde er die Stellvertretung von Donald Trump an Hillary Clinton abtreten. Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks spielte nicht mit. Es führt leicht verständlich aus, warum die Klage als Querulantenantrag eingestuft und schon im Frühstadium des US-Prozesses abgewiesen werden darf.
Wenn nur der wahngeplagte zukünftige Präsident so leicht in seine Schranken verwiesen werden könnte!
Das Revisionsurteil vom 6. Januar 2016 enthält eine Begründung mit nicht nur arbeitsrechtlichen Themen. Es spricht auch das Verfahren zur Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung, Resident Permit oder Green Card, an, das die Arbeitgeberin eingeleitet hatte. Zur Zeit der Rückversetzung war der Prozess noch nicht abgeschlossen, weil die Klägerin wiederholt die Beantwortung von Fragen und das Ausfüllen von Formularen erheblich verzögert hatte.
Die untergerichtliche Klagabweisung wurde in der Revision vom Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati bestätigt. Das Untergericht hatte festgestellt, dass die Klägerin ihre Behauptungen nicht bewiesen hatte: Dass die Beklagte ihr eine Green Card zugesichert hatte, dass Zusicherungen der Beklagten haftungsauslösend wirken, und dass beide Parteien eine Vereinbarung über die Beschaffung der Green Card getroffen hatten. Für Versetzungsinteressierte ist die Begründung lehrreich, um Schäden bei einer Versetzung in die USA zu vermeiden.
Anders als in Deutschland fehlt es an einer gut ausgebildeten Verwaltung und einer besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Klage ging daher an das Zivilgericht, das sie auf Antrag der Stadt an das Bundesgericht erster Instanz leitete. Dieses wies die Klage als unreif ab, weil keine rechtskräftige Entscheidung vorlag.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati hob am 5. Januar 2017 das Urteil mit lehrreicher Begründung in Lilly Investments v. City of Rochester auf. Die Ripeness Doctrine enthalte Merkmale, die dem Gericht Spielraum verliehen. In ihrem Sinne komme ein Patt verbunden mit einer enteignungsähnlichen Erpressung einer gerichtlich nachprüfbaren und aktivlegitimierenden End-Entscheidung gleich. Das Vorgehen der Stadt erzwinge zwei Alternativen, die beide zu Schaden führten. Da müsse die Gerichtsbarkeit eine Rolle spielen dürfen; sie dürfe nicht die Parteien ohne eine Feststellung der Rechtmäßigkeit im Stich lassen.
Die beklagte Auditfirma hatte die Prüfung von Abonnentenzahlen für einen Kabelprogrammanbieter übernommen, der seine Kunden zum ungetrennten Abonnement von zwei Sportkanälen verpflichtet. Der Prüfvertrag sieht nur die Prüfung vor. Einige Kabelsender verletzten ihre Ausstrahlungsverträge, indem sie ihre Kunden getrennt zwischen beiden Kanälen wählen ließen. Die Beklagte überprüfte nur die Abonnenten des ersten Kanals. Da einige Kunden nur den zweiten Kanal bezogen, war das Ergebnis falsch. Der Programmanbieter verklagte deswegen die Prüfer.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver entschied gegen den Anbieter. Der Prüfvertrag setzte als verbindliche Annahme die Untrennbarkeit des Kanalangebots voraus. Darauf durften sich die Prüfer verlassen und ihre Prüfung entsprechend strukturieren. Aus dem Vertrag kann das Gericht nicht herauslesen, dass die Prüfer auf die Vertragsverletzungsgefahr in dem Sinne hingewiesen wurden, dass sie solche Verletzungen aufdecken müssten. Zudem waren potentielle Vertragsbrüche zwischen Dritten nicht Inhalt der Prüfpflicht. Deshalb haften die Prüfer nicht für das aus der Sicht des Anbieters falsche Ergebnis, das jedoch den Vertragsbestimmungen entspricht.
Auch die monatliche Gehaltszahlung statt der einzelstaatlich geforderten zweiwöchentlichen wird in der lesenswerten Entscheidungsbegründung vom 29. Dezember 2016 erwähnt. Das Bundesgericht der Hauptstadt korrigiert zudem zum Nachteil der säumigen Arbeitgeberin eine Schadensersatzberechnung der Klägerin. Ihr Anwalt hatte die Grundzüge des Mindestlohns nach Bundesrecht und des höheren Mindestlohns nach dem Recht des District of Columbia jedoch richtig dargelegt, der wegen einer Indexierung zu variablen Berechnungen führt.
Wegen Unterbezahlung wird die Beklagte zu $34,116.50 in unpaid wages and $86,253.26 in liquidated damages verurteilt, insgesamt also 120.369,76 Dollar, aaO 8. Die Klägerin hatte auf eine flukturierende Arbeitswoche als Gehaltsberechnungsgrundlage verwiesen. Dies kann für Arbeitgeber nachteilig sein, weil eine gleitende Arbeitszeit meist bedenklich ist, doch hier ignorierte das Gericht diesen Aspekt und wandte die der Klägerin günstigste Berechnung an, weil die Beklagte nichts bestritt. Das Unternehmen kann sich glücklich schätzen, dass ihr Personal keine Sammelklage anstrengte, vgl. Kochinke, Arbeitgeber vereinfachter Gruppenklage ausgesetzt.
Oft binden Fristen im amerikanischen Recht weniger als im deutschen. Im Prozess- und Markenrecht gelten Fristen absolut, wenn sie nicht wegen Feiertagen oder nach Belieben des Gerichts oder Amts verlängert werden. Im Vertragsrecht, das sich meist nach Common Law richtet, ist eine Frist verbindlich, wenn der Vertrag dies mit einer magischen Formel vorsieht: Time is of the essence. Ansonsten gilt π x Daumen: Man bemüht sich um die Fristbeachtung und kann hoffen, das Verfehlen zu entschuldigen. Wenn diese Klausel oder gesetzliche Bestimmungen greifen, gleicht die Verspätung einem Vertragsbruch und führt zu Schadensersatz.
Die Fristen im Belieben des Gerichts richten sich nach dem Richter und nach der Gerichtsverwaltung. Beispielsweise sind in Washington, DC, Gerichte am Tag der Amtseinführung von Präsidenten geschlossen, und Fristen werden automatisch verlängert.
Verlassen kann man sich jedoch auf nichts, weil die USA aus über 50 Rechtskreisen mit jeweils eigenen Vorlieben - und auch Feiertagen - bestehen. Zur Sicherheit sollte jede Frist einzeln nachgeprüft werden. Die allgemein geltenden Feiertage, die auch von vielen Ämtern und Gerichten beachtet werden, sind nach Neujahr: Presidents Day, Martin Luther King Day, Memorial Day, Unabhängigkeitstag am 4. Juli, Labor Day, Thanksgiving und Erster Weihnachtsfeiertag. Außer den ersten beiden werden sie meist auch von Kanzleien beachtet.
Diese hatte Konkurs angemeldet und Kanzleien zur Verteidigung eingeschaltet, die dann ihr Honorar am Ende des Insolvenzverfahrens aus dem Firmenvermögen einklagten. Am 29. Dezember 2016 entschied in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA den Fall FTC v. Kevin Trudeau mit einer amüsant und leicht verständlich verfassten Begründung von fünf Seiten Länge gegen die Kanzleien. Der Honoraranspruchs sei nicht das Problem, sondern die Wirksamkeit der Beauftragung im Lichte des Insolvenzrechts.
Die Kanzleien pochten auf den Vorrang ihres Honoraranspruchs vor den Ansprüchen von Opfern und Amt; aaO 3. Das Gericht erkannte, dass das Amt bereits vor der Mandatierung das Gesamtvermögen des Betrügers durch eine Pfändung, Lien, gesichert hatte. Auch die Firma unter seiner Kontrolle unterfiele dem Pfändungsbeschluss und durfte daher keine Verbindlichkeiten wie einen Mandatsvertrag eingehen. Zwar dürfe ein Konkursverwalter neue Verträge erlauben, doch lag kein Antrag vor.
Die Firma hatte auch nicht, wie es zulässig gewesen wäre, die Mitwirkung bei den Ermittlungen von einer Kostenerstattung abhängig gemacht. Soweit dem Konkursrichter ein Ermessen in der Honorarfrage zustand, sei es richtig zugunsten der Opfer ausgeübt worden, entschied die Revision. Die Begründung führt auch in Unterschiede zwischen Bankruptcy und Receivership ein, siehe auch Zittlau, Besondere Zwangsvollstreckungsinstrumente in den USA, 22 German American Law Journal (23. November 2013).
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.