Den Beklagten wurde eine anschließende Befragung der Geschworenen und der kontaktierten Staatsanwältin verwehrt, weshalb das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 7. September 2017 in United States v. Lanier den Schuldspruch aufhob und das Verfahren an das Gericht für ein Remmer Hearing zurückverwies. Das Remmer Hearing folgt aus dem Präzedenzfall Remmer v. United States, 347 U.S. 227 (1954).
Eine solche Anhörung ist notwendig, where a colorable claim of extraneous influence has been raised. Dabei sollen die Anwälte jeder Seite Gelegenheit erhalten, die Jury zu befragen, um festzustellen, ob eine Beeinträchtigung der Jury-Entscheidung durch externe Einflüsse erfolgte.
Sollte die Anhörung belegen, dass ein externer Einfluss die Beratung der Jury nachteilig beeinflusste, dürfen die Angeklagten einen neuen Prozess verlangen.