• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 31. Dez. 2011

Unfruchtbares Jahr im US-Recht  

.   Wenig aufregend war 2011 im amerikanischen Recht. Im Jahre 2010 knallten die Korken. Die Ablehnung ihrer Zuständigkeit für Klagen mit Auslandsbezug schrieben die amerikanischen Gerichte beispielsweise groß. Wahlkampf­finanzierung ohne Grenzen war ein anderer Knüller.

2011 dümpelte hingegen vor sich hin. Der Supreme Court in Washington dämmte die Sammel­klagen­welle etwas ein, indem er Voraus­setzungen für die Gruppenzugehörigkeit hochschraubte. Das Primat der Schieds­gerichtsbarkeit bestätigte er erneut. Gewaltsame Videospiele bezeichnete er als verfassungs­vereinbar - alles wie gehabt. Nirgends ein Signal.

Im IP-Recht werden allmählich die Wege aufgezeichnet, Rechteverfolgungen anhand von IP-Anschriften einzuleiten. Zahlreiche Gerichte haben sich geäußert, meist kritisch, was Film- und Musikvermarkter mehr als Künstler ärgert. Am Jahresende mehren sich die Zeichen, dass Kunden mit weiteren gesetzlichen Einschränkungen ihrer Werknutzungsrechte und Internetanbieter mit neuen Domainunfreiheiten rechnen müssen.


Freitag, den 30. Dez. 2011

Fotoklau in USA: Teure Verfolgung  

.   Fotografen haben es schwer. Ihre Bilder erscheinen ohne ihre Erlaubnis im Internet. Onlinefotos werden kopiert und tauchen verändert oder ohne Herkunftshinweis auf. Konkurrenten übernehmen teuer erstellte Produktaufnahmen, für die ein Fotograf vergütet wurde.

In Deutschland ist die Verfolgung relativ einfach: Über ein Impressum wird der Zweitnutzer ermittelt, dann folgt die Abmahnung. Fotopreise und Schadensersatz sind in Tabellen und Urteilen verzeichnet. Zudem kann der Eigner die Anwaltsgebühren fordern, denn die witzige Fiktion der Geschäftsführung ohne Auftrag greift in solchen Fällen.

In den USA ist die Verfolgung von Fotoklau schnell teuer, wenn Geld gefordert wird. Ohne die verfassungswidrige Impressumspflicht ist schon die Ermittlung des Schädigers schwerer als in Deutschland. Ein Forderungsschreiben als Abmahnung gestalten und dabei Anwaltskosten und Schadensersatz verlangen, vereitelt oft den Erfolg.

Die Verfolgung ist jedoch nicht ausichtslos, wenn die Entfernung verlangt wird. Der Digital Millennium Copyright Act verleiht Rechtsinhabern über die normalen urheberrechtlichen Ansprüche hinaus die Möglichkeit, die Entfernung verletzenden Materials nicht nur vom Schädiger, sondern auch Webseitenverwaltern zu verlangen.

Die Takedown Notice nach dem DMCA setzt den Inhaber bei Fehlern einem Klagerisiko aus. Sie muss daher sorgfältig bedacht sein. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, reagieren reputable Webseiteninhaber, ISPs, Bloganbieter und dergleichen jedoch schnell.

Ein Anwaltsschreiben reicht bei vielen Verletzern ebenfalls. Doch darf es nicht überzogen sein, sonst landet es verhöhnt unter den Cease & Desist Letters im Chilling Effects Clearinghouse. Insbesondere nützt der Verweis auf deutsches Urheberrecht nichts, wenn der Anspruch gegen einen amerikanischen Verletzer gerichtet ist.

Reichen diese Schritte nicht, muss der Rechteinhaber entscheiden, ob er Kosten, Dauer und Belastung eines amerikanischen Prozesses auf sich nehmen will. Die Gerichtsgebühr liegt unabhängig vom Streitwert bei maximal einigen hundert Dollar.

Die Kosten von Anwalt, Gutachter, Protokollführer und Dienstleister für elektronische Daten erreichen schon nach einem Prozessjahr meist mehr als das Hundertfache, oft das Tausendfache der Gerichtskosten. Selbst ein Versäumnisurteil ist nicht billig, weil das amerikanische Gericht dem Kläger viel mehr Aufwand zumutet als ein deutsches.

Auf der Plusseite gilt in den USA, dass nach Eintragung des Urheberrechts beim Copyright Office in Washington, DC, im Prozess die Verletzung eines Fotos den gesetzlichen Schadensersatz von $150000 auslösen kann - alternativ zum tatsächlichen Schaden. Zudem kann das Gericht den verurteilten Verletzter zur Erstattung der Prozesskosten des Fotografen oder Fotoeigentümers verpflichten.


Donnerstag, den 29. Dez. 2011

Vereitelter Bedingungseintritt: Bonus  

.   Die Firma plant die Schließung. Damit die Verkäufer nicht vorher weglaufen, verspricht sie ihnen einen Bonus. Sie zahlt jedoch nur einen Teil, weil sie den Betrieb verkaufte, nicht schloss, und die Verkäufer vom Erwerber übernommen wurden.

Die Verkäufer verklagen sie erfolglos auf den Rest des Bonus. Sie argumentieren, den Nichteintritt der Firmenschließung habe die Firma verursacht; sie habe schuldhaft den Bedingungseintritt vereitelt und müsse dafür haften.

Dieses Condition precendent-Argument erläutert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 28. Dezember 2011.

Die ausführliche Urteilsbegründung stellt die Grundlagen des Bedingungsrechts in Vertragsverhältnissen im Fall Robert Warner, II v. DSM Pharma Chemicals North America, Az. 11-0884, lesenswert dar. Außerdem erörtert sie eine Ausnahme zum Grundsatz der Nichtkostenerstattung nach der American Rule, die obsiegenden Klägern die Anwaltskostenerstattung verwehrt.


Mittwoch, den 28. Dez. 2011

Wahlwerbung in Grenzen: Plakatstrafe  

.   Die Meinungsfreiheit scheint in den USA unbegrenzt. Wahlwerbefinanzierung unterlag gesetzlichen Schranken, die der Supreme Court in Washington, DC, am 21. Januar 2010 aufhob. Doch der erste Verfassungszusatz, der über nahezu allem steht, ist unverletzt, wenn die Stadt Philadelphia jegliche Zettel- und Plakatwirtschaft auf ihren Straßen verbietet.

Selbst wenn es billigwahlwerbende Lokalpolitiker benachteiligt, ist das allgemeine Plakatverbot verfassungsvereinbar, erklärte mit sorgfältiger und lehrreicher Analyse das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 27. Dezember 2011 im Fall Johnson v. City and County of Philadelphia, Az. 10-4185.


Dienstag, den 27. Dez. 2011

Siegerbonus in der Revision  

.   Die American Rule ist aus deutscher Sicht harsch: Der Prozess­sieger erhält nach dieser Regel keine Erstattung wie im deutschen Prozess. Die $250.000, die leicht für ein Beweis­verfahren vor dem Trial im amerikanischen Prozess draufgehen - egal welcher Streit das Gericht beschäftigt -, ragen oft als unüberwindbare Hürde hervor.

Doch wo Regeln gelten, greifen auch Ausnahmen. Gesetze können die American Rule auf den Kopf stellen, Richter genießen Ermessen, und mangelnde Mitwir­kung im Beweis­verfahren kann durch Sanktion zum Ausgleich von Kosten führen. Ein Gerichts­kostengesetz im Revisions­prozess der Bundes­gerichts­barkeit besagt beispiels­weise:
Sec. 1912. Damages and costs on affirmance
Where a judgment is affirmed by the Supreme Court or a court of appeals, the court in its discretion may adjudge to the prevailing party just damages for his delay, and single or double costs. 28 USC 1912.
Das Gesetz ergänzt die Zivilprozess­regel 54(d):
Rule 54(d), Federal Rules of Civil Procedure,
Except when express provision therefore is made either in a statute of the United States or in these rules, costs shall be allowed as of course to the prevailing party unless the court otherwise directs … Costs may be taxed by the clerk on one day's notice. On motion served within 5 days thereafter, the action of the clerk may be reviewed by the court. Rule 54(d) FRCP.
Am 1. November 2011 wurden die Gerichts­kosten durch 28 USC §1913 angehoben. Also gibt's in der Revision einen höheren Bonus für die Sieger. Nur sind Gerichts­kosten in den USA minimal, und Anwalts­honorare und die sonstigen erheblichen Kosten regelt diese Bestimmung nicht.


Montag, den 26. Dez. 2011

Mit Geolocation an Torrent-Schwarm  

.   Der Filmeigner von The People I've Slept With verklagt IP-Anschriften eines Torrent-Schwarms, doch wie gelangt er an deren Nutzer? Vom Gericht wünscht er eine Anordnung, Subpoena, an die die Anschriften verwal­tenden ISPs auf ihre Offen­legung. Richter Facciola gibt ihm auf,
1) die IP-Anschriften dem Forumsbezirk der US-Hauptstadt zuzu­ordnen; Geolocation sei ein geeigneter Weg;
2) die örtliche Zuständig­keitsan­knüpfung nach 28 USC §1400(a) nachzu­weisen.
Die Begründung des Bundes­gerichts der Haupt­stadt der USA im Fall People Pictures, LLC v. Group of Participants in Filesharing Swam Identified by Hash: 43F4CFD05C115EE5887F680B0-CA73B1BA18B434A, Az. 11-1968, vom 23. Dezember 2011, stellt eine lesens­werte Einführung in die rechtlichen Hürden der recht­lichen Verfolgung der Teilnehmer am hash-identifizierten Torrent-Schwarm dar.


Sonntag, den 25. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Bundesgerichten der USA:
Erfolgshonorarvertrag & Mandatsniederlegung, Weg & Myers, P.C. v. 126 Mulberry St. Realty Corp., 2nd Cir 23 DEZ 2011, PDF

Sondervergütungsanspruch Führungskraft nach Unternehmenskauf, McCarthy v. The Commerce Group, DCMA 20 DEZ 2011, PDF

Knebelvertragliche Schiedsklausel, Antkowiak v. Taxmasters, 3rd Cir 22 DEZ 2011, PDF

Vertragsverletzende Weinauktionswerbung, kein $5Mio. Schadensersatz, Sveaas v. Christie's Inc., 2nd Cir 22 DEZ 2011, PDF

Finanzkundenschutzverletzungsanspruch abgewiesen, Marshall v. Deutsche Bank Natl. Trust Co., 8th Cir 21 DEZ 2011, PDF

Astrologievertrieb mit Markenkonflikt, eV-Antrag, Mercado-Salinas v. Bart Enterprises, 1st Cir 20 DEZ 2011, Web

Veoh-Videobörse: Schutz vor Copyrightklage durch DMCA, UMG Recordings v. Shelter Capital Partners, 9th Cir 20 DEZ 2011, PDF

Geringere Anforderungen an Gruppe/Anspruch in Sammelklage, Arrigotti Fine Jewelry v. De Beers, 3rd Cir 20 DEZ 2011, PDF

Revisibilität des Zuständigkeitsbeschlusses, Europa Maritime S.A. v. Manganese Trans Atlantic, 2nd Cir 19 DEZ 2011, PDF
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Samstag, den 24. Dez. 2011

Brieffreundschaft in der Haft?  

ML - Washington.   Die Kläger betreiben Brief­freundschafts­dienst­leistungen zwischen Haftinsassen und Nichtinsassen. Sie versenden Listen mit Interessenten an die Insassen und umgekehrt.

In Florida verbietet die Pen Pal Solicitation Rule solche Listenwerbung. Die Kläger sehen darin eine Verletzung ihrer Verfassungsrechte. Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk der USA erklärte die Norm am 22. Dezember im Fall Joy Perry v. Secretary, Florida Department of Corrections, Az. 11-10694, für verfassungsgemäß.

Den Häftlingen werde nicht jede Brief­freundschaft versagt, sondern lediglich die, die über Werbung zustande kommt. Zu Recht habe das Untergericht in seiner Abweisung der Sicherheit der Nichtinsassen vor Betrug und der Aufrech­terhaltung der Sicherheit in den Gefängnissen Vorrang vor den Pen Pal-Wünschen der Rechtsbrecher eingeräumt.


Freitag, den 23. Dez. 2011

Schaden bleibt beim Aktionär  

.   Der Aktionär verkaufte seine Bankaktien nicht, weil die Bank ihre Lage positiv darstellte. Ihr Wert sank in der Krise von $57 auf $1. Der Aktionär verklagte deshalb den Aufsichtsrat und Vorstand wegen Falschdarstellung und Betrug. Er verliert, weil er nicht zugunsten der Gesellschaft klagt, sondern seines eigenen Beutels.

Als derivative Action könnte seine Klage die Schlüssigkeitsprüfung überleben, aber nicht, wenn der geforderte Schadensersatz bei ihm landen soll, erklärt die Revisionsbegrüdung des Bundesberufungsgerichts des vierten US-Bezirks in Richmond, Virginia, im Fall Rivers, Jr. v. Wachovia Corporation, Az. 10-2222.

Die Klage zugunsten eines Aktionärs nutzt nur ihm und schadet damit der Gesellschaftergemeinschaft. Um diesen Schaden zu vermeiden, gibt es die derivative Action. Der Ersatz des der Gesellschaft zugefügten Schadens steht nur ihr zu, und die rechtlichen Verrenkungen des Aktionärs - gleich wie interessant sie im Urteil vom 22. Dezember 2011 zu lesen sind - bringen ihm nichts.


Donnerstag, den 22. Dez. 2011

Fluchender Professor verbannt  

.   Die Schuld am Parkzettel gab der Professor seiner Kollegin und schwor, sie umzubringen. Das Gezeter führte zu seiner Verhaftung und Verbannung vom Uni-Campus wegen Stalking. Er klagt dann wegen Verleumdung auf Schadensersatz und verliert.

In Boston entscheidet das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks gegen ihn. Die Revisionsbegründung im Fall John Collins v. University of New Hampshire, Az. 10-2316, vom 20. Dezember 2011 liest sich nicht nur wie ein Urteil, sondern auch eine Novelle über amerikanische Campus-Gewalterfahrungen.


Mittwoch, den 21. Dez. 2011

Wahlentscheidung durch Stimmenthaltung?  

ML - Washington.   Der für die Luftfahrt- und Eisenbahnindustrie geltende Railway Labor Act sieht vor, dass die Arbeitnehmer durch Mehrheitsbeschluss ihre Vertreter wählen können. Die nationale Agentur für Streitbeilegung ist für die Ausgestaltung der Wahlvorschriften zuständig. Diese sah seit 75 Jahren einen Arbeitnehmervertreter als gewählt, solange sich nicht die Mehrheit der Arbeitnehmer der Wahl enthielt. Stimmenthaltungen galten als Gegenstimme. 2010 setzte das Board einen neuen Maßstab. Es führte die Option Gegenstimme auf dem Wahlzettel ein und beschloss künftig die Stimmenthaltung als Zustimmung zur Mehrheitsentscheidung zu werten.

Ein Wirtschaftsverband sah in dieser Veränderung eine Verletzung seiner Rechte aus dem Railway Labor Act, reichte Klage beim Bundesgericht ein und verlor. Das Bundesgericht sah die neue Methode der Agentur als vertretbar an.

Das Bundesberufungsgericht für den Bezirk des District of Columbia bestätigte am 16. Dezember 2011 im Fall Air Transport Association of America, Inc., v. National Mediation Board., Az. 10-5253, die Vorentscheidung des Berufungsgerichts. Der Railway Labor Act schreibe kein bestimmtes Verfahren für die Wahlen vor. Seine Gestaltung obliegt der Agentur. Die Gründe für die Änderung des Verfahrens sind schlüssig. Eine rein willkürliche, somit rechtswidrige Veränderung habe die Klägerin nicht bewiesen.


Dienstag, den 20. Dez. 2011

Parkplatzrecht: Amore siegt  

.   Der Mieter baute den Parkplatz um, und der Vermieter wollte ihm deshalb kündigen. Ohne Parkplatz kann der Mieter das Restaurant nicht betreiben, das er vom Vermieter erworben hatte.

Stets pünktliche Mietzahlungen retteten Mieter Amore vor den Geschworenen und am 19. Dezember 2011 vor dem Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Gino Sabatini v. Its Amore Corp, Az. 09-4952. Die mieterseitige Hauptpflicht des Vertrages ist die Mietzahlung.

Die Verletzung der schriftlich vereinbarten Nebenpflicht, den Parkplatz nicht ohne Zustimmung des Vermieters umzubauen, ist bei Erfüllung der Hauptpflicht nicht so wesentlich, dass die Rechtsfolge die Kündigung sein muss. Die Revisionsbegründung führt lesenswert in komplexe Fragen der Beweiszulassung sowie der Subsumtion durch die Jury im US-Prozess ein.


Montag, den 19. Dez. 2011

Zum Vergleich gezwungen?  

ML - Washington.   Das Pentagon kündigte dem Kläger, der eine Anstellungsbedingung längere Zeit nicht erfüllte. Er ging beim Merit Systems Protection Board dagegen vor. Ein Vergleich folgte: Die Kündigung gilt, und er erhält rückwirkend einen Jahreslohn. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Dann zog der Kläger bis vor das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk und argumentierte im Fall Rana v. Department of the Army, Az. 11-3148, dass er zum Vergleich genötigt wurde. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC, bestätigte am 16. Dezember 2011 den Vergleich.

Der Kläger war anwaltlich vertreten. Eine Nötigung sei unbewiesen. Der Kläger habe in Anwesenheit des Anwalts bestätigt, dass er die Vereinbarung freiwillig einging und ihren Inhalt verstanden habe. Die Anfechtungsfrist habe er verstreichen lassen. Er nahm den Vergleich an, indem er seine Anfechtung ausschloss.


Sonntag, den 18. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Schutz alter Kollegen als vorgeschobener Kündigungsgrund? Moore v. Architect of the Capitol, DCDC 14 DEZ 2011, PDF

Anspruchsausschluss nach Equity oder Common Law, Dietrich Bergmann v. Michigan State Transp., 6h Cir 16 DEZ 2011, PDF

Führerscheindatenverwertung, Schadensersatz, Cook v. ACS State & Local Solutions, 8th Cir 15 DEZ 2011, PDF

$6Mio. Kenia-Gold: Enteignung, Staatsimmunität, Community Finance Group v. Republic of Kenya, 8th Cir 15 DEZ 2011, PDF

New Yorker Konvention, Feindstaat, Anerkennung, Ministry Of Defense v. Cubic Defense Systems, 9th Cir 15 DEZ 2011, PDF

Klagabweisung, verweigerte Mitwirkung, Beweisverfahren, ausländ. Recht, Shcherbakovskiy v. Seitz, 2nd Cir 14 DEZ 2011, PDF

Arbeitnehmerschutz nach Bundes- und Staatsrecht, Sullivan v. Oracle Corp., 9th Cir 13 DEZ 2011, PDF

$350000 Schadensersatz bei Geschäftsgeheimnisschutzbruch, AvidAir Helicopter v. Rolls-Royce Corp., 8th Cir 13 DEZ 2011, PDF

Wahlen kaufen wieder einfacher, Right to Life v. Barland, 7th Cir 12 DEZ 2011, PDF

Supreme Court: Kreuzverhör, Ausweisung bei Straftaten, Hardy v. Cross, Judulang v. Holder, 12 DEZ 2011, Decisions Today Web
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Samstag, den 17. Dez. 2011

Wegen Schutz alter Kollegen entlassen  

.   Alten Kollegen, denen über 40, gab er ein ausgezeichnet, doch die Chefs wollten ihnen nur eine voll erfolgreiche Bewertung zugestehen und entließen ihn. Er rügt, sein Einsatz für Alte habe ihn die Stelle gekostet, und klagt wegen vorgeschobener Altersdiskriminierung.

So geht das nicht, erklärte ihm das Bundesgericht in der Hauptstadt Washington am 14. Dezember 2011 im Fall Moore v. Office of the Architect of the Capitol, Az. 10-1470, mit einer leicht verständlichen Darlegung des Diskriminierungsrechts.


Freitag, den 16. Dez. 2011

Der Feind kassiert bei uns  

.   Ordre Public - Public Policy: Steht sie der Anerkennung eines Spruchs nach der New Yorker Übereinkunft in Schiedssachen entgegen, wenn der Feind mit einem Spruch aus dem Ausland in den USA kassieren will?

Diese Frage verneinte in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 15. Dezember 2011 im Fall Ministry Of Defense v. Cubic Defense Systems, Inc., Az. 99-56380. Der Iran hatte wegen Vertragsbruches ein schweizer Schiedsverfahren gewonnen, das nun in den USA zur Anerkennung gelangt.


Donnerstag, den 15. Dez. 2011

Arbeit: Lohn? Oder Arbeit = Spaß?  

.   Arbeit dient dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer. Vor dem Dienst­antritt erbracht, kann sie Überstun­dengeld auslösen. Doch muss der Arbeit­geber von der Leistung wissen. Kommt er um 8 Uhr, und die Schicht beginnt um 5, weiß der Chef nicht unbedingt von den Vorberei­tungen der Schichtleiterin.

Die Frage vor- und nachbe­reitender Leistungen taucht in den USA immer wieder auf. Sie können der Einstimmung des Per­sonals dienen und vergütungs­los bleiben - oder sie stellen Arbeit dar.

Im Fall Kellar v. Summit Seating Inc., Az. 11-1221, erläuterte das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks der USA in Chicago am 14. Dezember 2011 diese Abgren­zungen auf 16 lesens­werten Seiten.


Mittwoch, den 14. Dez. 2011

Gleitzeitfeind in Bundes- und Staatsrecht  

.   Gleitzeit ist eine deutsche Errungenschaft, die in den USA feindlich betrachtet wird. Der Bund erlaubt sie für Bundesbeamten, jedoch nicht den Staatsbeamten, und der Privatwirtschaft erst recht nicht.

Besonders schwer wird es, wenn Unternehmen das Recht des Bundes und das der einzelnen Staaten zum Arbeitnehmerschutz beachten müssen - erst recht bei Arbeitsleistungen außerhalb des Sitzstaates des Unternehmens.

Die Urteilsbegründung vom 13. Dezember 2011 im Fall Sullivan v. Oracle Corporation, Az. 06-56649, führt in die Materie ein, weil die Arbeitnehmer als unter das Bundesrecht fallend eingestuft werden, nachdem der Arbeitgeber sie zunächst für ausgenommen hielt. Gleitzeit betrifft der Fall vor dem Bundesberufungsgericht in San Francisco nicht, sondern den Achtstundentag und die 40-Stundenwoche, ohne die Gleitzeit oft nicht funktioniert.

Das Oracle-Personal fällt zudem unter das Recht des Sitzstaates, welches wiederum über dessen Staatsgrenzen hinaus ausstrahlt, wo es mit dem Recht anderer Staaten kollidieren kann. Alles ist so einfach in den USA, keine Bürokratie, ein Paradies für Arbeitgeber: Not!


Dienstag, den 13. Dez. 2011

Musikhandel agiert wie ein Monopol  

.   Drei Musikhändler beherrschen den Markt. Mit Kunden schließt jeder einen Meistbegünstigungsvertrag ab, der ihm die besten Konditionen garantiert, die den Kunden von den Konkurrenten aufgezwungen werden. Damit agieren die Musikhändler wie ein Monopol: Abgestimmte Preise für Kunden, die zu keinem Wettbewerber ausweichen können.

Das übermächtige Urheberrecht für den Film- und Musikhandel macht es möglich. Copyright war zwar konzeptionell ein Monopol, doch sollte nach Queen Annes Gesetz das Copyright 14 Jahre währen und nicht drei Händlern als mächtige Vertreter der Künstler den gesamten Markt garantieren.

Dass es in den USA so kommen konnte, resultiert aus den den Kunden aufgedrückten Geheimabsprachen dieser Vampire, die Künstlern wie Online-Anbietern das Blut aussaugen. In Why Spotify can never be profitable: The secret demands of record labels lüftet Michael Robertson den Schleier.


Montag, den 12. Dez. 2011

Armeeforschung ohne Kartellrisiko  

.   Gemeinsame Forschung kann leicht ein Ziel der Kartellwächter werden. Dann droht Schadensersatz in dreifacher Höhe des tatsächlichen Schadens.

Zur IT-Forschung schlossen sich einige Universitäten, die um Forschungsgelder des Pentagons buhlen, zusammen und meldeten nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993, 15 USC §4301 haftungsbegrenzend die Zusammenarbeit beim Justizministerium in Washington, DC, an.

Dessen Antitrust Division veröffentlichte die Meldung im Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2011 unter dem Titel Consortium for Command, Control, Communications and Computer Technologies. Die Details der Zusammenarbeit betreffen Entwicklungen für die US-Armee. Das Ministerium beschreibt die Ziele in seiner Verkündung.


Sonntag, den 11. Dez. 2011

Gutachten zur Domainsperre SOPA  

.   Der Stop Online Privacy Act geht als Entwurf in die heiße Phase. Die von Film- und Musikhändlern gesteuerte Bill H.R. 3261 genießt den Zuspruch der Republikaner. Die Internetwirtschaft lehnt den Entwurf, der eine ganze Domain wegen einer einzigen angeblichen Urheberrechtsverletzung stilllegen kann, ab.

Eine verfassungsrechtliche Stellungnahme erschien nun als Gutachten eines Juraprofessors. Diese sind selten einflussreich, doch Lawrence Tribes The Stop Online Piracy Act violates the First Amendment wird ernstgenommen. Im wesentlichen argumentiert Tribe, dass SOPA gegen das Verfassungsgebot des Schutzes der Meinungsfreiheit verstoßen würde, da der Entwurf behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne richterliche Entscheidung Vorrang gewähren würde.


Samstag, den 10. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Vorvertragsbindung, Vorleistungen, Letter of Intent, BPI Energy, Inc. v. IEC (Montgomery) LLC, 7th Cir 9 DEC 2011, PDF

Vertragsschluss EMail, Leistung, LeVista, Inc. v. Ranbaxy Pharms., Inc., 2nd Cir 9 DEC 2011, PDF

Haftungsausnahme bei Unfall angesichts bekannter, offensichtlicher Gefahr, Swearingen v. Momentive, 7th Cir 7 DEC 2011, PDF

Postulationsfähigkeit der Corporation im US-Bundesgerichtsprozess, In re IFC, 7th Cir 5 DEC 2011, PDF

Rechtswahl RT @EmbassyLaw: Application of foreign law & FSIA, Bulgartabac Hldg AD v. Rep. of Iraq, 2nd Cir 5 DEC 2011, PDF
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Freitag, den 09. Dez. 2011

Mädchenverstümmelung verschoben  

ML - Washington   Die Abschiebung in den Senegal bedeutet die Beschneidung ihrer Tochter und Lebensgefahr für die Klägerin, behaupten sie und Zeugen. Daher legte sie Berufung gegen die Abschiebeentscheidung des Board of Immigration Appeals ein.

Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk in Atlanta bewilligte am 8. Dezember 2011 im Fall Seck v. U.S. Attorney General, Az. 09-16384, den Antrag auf Aussetzung der Abschiebung. Es hob die Entscheidung in Teilen auf und verwies die Sache zurück.

Das Ausländeramt stützte seine Entscheidung fehlerhaft nur auf senegalesische Statistiken zum Thema Beschneidung, nicht den Einzelfall, also die familiäre Situation der Klägerin und ihrer elfjährigen Tochter sowie deren Risiken bei der Rückkehr in ihr Heimatland, erklärte das Gericht. Deshalb muss das Amt den Antrag im Sinne der Rechtsauffassung des Gerichts neu beurteilen.


Donnerstag, den 08. Dez. 2011

Streit ums sympathischere Gericht  

.   An das staatliche Gericht, nicht das des Bundes, wollen viele Kläger. Vor allem, wenn ihr Anspruch schwach und von der Sympathie von Ortsrichtern und Geschworenen abhängig ist.

Xenophobie haftet Amerika seit den Hexenjagden der Kolonial­zeit an. Daher gewährt die Verfassung der USA dem Ortsfremden das Recht, einen Prozess ins als objektiver geltende Bundes­gericht zu verlegen.

Den Streit gewann am 7. Dezember 2011 der Kläger im gut erklärten Fall Stillwell v. Allstate, Az. 11-0422, vor dem Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks der USA in Atlanta.

Der Kläger hatte neben den ortsfremden Versicherer als Beklagten dessen Makler gestellt. Der Makler lebt im Klägerstaat. So war die complete Diversity zerstört, die die Berufung auf das Verfassungs­recht erfordert. Da ein Anspruch gegen Makler denkbar ist, war seine Beifügung, Joinder, auch kein Prozessbetrug.


Mittwoch, den 07. Dez. 2011

Anwalt haftet bei Spektakel vor Gericht  

.   Der Anwalt legte sich enorm ins Zeug. Vielfach davor gewarnt, nicht über die Stränge zu schlagen - ein Gericht ist ja kein Theater -, trieb er die Vernehmung von Zeugen auf die Spitze, bis die Richterin den Prozess als fehlgeschlagen bezeichnete: Mistrial!

Die Parteien schlossen zu Beginn des zweiten Geschworenen­verfahrens einen Vergleich. Die Beklagte verfolgte nun den Anwalt auf Schadens­ersatz wegen der Verursachung des Mistrial. Am 6. Dezember 2011 erhielt sie ein Geschenk in Höhe von über $100.000.

Im Fall Ferguson v. Valero Energy Corp., Az. 11-2007, bestätigte mit zehnseitiger Begründung das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks in Phila­delphia, dass der Schadens­ersatz in Höhe der Verteidi­gungskosten der Beklagten zu Recht zugesprochen wurde.

Der Vergleich, der alle Ansprüche für erledigt erklärt, wirkt zwischen den Prozess­parteien, nicht gegenüber ihren Anwälten, erklärte es au passant. Außerdem erörtert es lehrreich, wann die Grenzen anwalt­lichen Enga­gements im amerikanischen Prozess überschritten sind.


Mittwoch, den 07. Dez. 2011

Gewinnspiele USA - Deutschland  

.   Gewinner und Verlierer gibt es nach der deutschen GVG-Reform: Ein Preis von 1200 Euro winkt dem schnellsten Rüger. In den USA soll die Reform der freiwilligen Verbannung aus Kasinos Geld in die Kassen der Staaten spülen.

Soziale Aspekte gaben den Ausschlag, als die Staaten Listen auflegten, in die sich Spielsüchtige eintragen können. Selbst im Delirium sollten sie nicht mehr das Kasino aufsuchen können. Lebenslang sollte den Verzeichneten der Zugang verwehrt werden. Jetzt brauchen die Staaten Geld, und aus lebenslang wird befristet. Gleichzeitig wird der Maximaleinsatz für Spieler erhöht: Satisfaction!

Der Bund hat dabei nichts zu sagen. Die Einzelstaaten entscheiden solche Dinge. Also wird es ein Sammelsurium von Gesetzen geben - anders als beim bundesweiten GVG. Wer dort alle sechs Monate im Prozess rügt, dass das Verfahren auch schneller laufen könnte, kann am Ende das große Los ziehen, Wiedergutmachung und Schadensersatz erhalten, erörtert Rechtsanwalt Jede. Das Gesetz ist vage; was beim einem Gericht als Trumpf sticht, kann beim nächsten eine Niete sein.


Dienstag, den 06. Dez. 2011

Verzögerungstaktik aufgeflogen  

ML - Washington.   Mangels Erklärungen des Angeklagten für die Anklagepunkte legte der Anwalt das Mandat nieder. Daraufhin wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger bestellt. Wegen Uneinigkeit mit diesem über die Prozesstaktik bestand der Angeklagte am ersten Verhandlungstag auf einen neuen Verteidiger. In geschlossener Sitzung lehnte das Gericht den Antrag mit Hinweis auf Verzögerungstaktik und Uneinsichtigkeit des Angeklagten ab.

Nachseiner Verurteilung wegen Bankenbetrugs und Korruption zu einer 78-monatigen Freiheitsstrafe legte der Verurteilte Berufung ein. Das Gericht habe sein Recht auf Vertagung der Verhandlung zur geeigneten Verteidigerauswahl verletzt.

Das Bundesberufungsgericht für den achten Bezirk in St. Louis bestätigte am 5. Dezember 2011 das Urteil in Falle United States of America v. Robinson, Az.11-1077. Das Bundesgericht habe zu Recht eine Verzögerungstaktik angenommen. Ein Antrag auf Vertagung sei nur unter bestimmten im Urteil aufgezeigten Bedingungen statthaft. Davon erfasse keine den vorgetragenen Antrag.


Montag, den 05. Dez. 2011

Faceporn: Gerichtsbarkeit wegen .com?  

.   Darf ein Gericht in den USA über einen ausländischen Webanbieter mit einer .com-Domain die Gerichts­barkeit ausüben, wenn das Geschäfts­modell nicht auf die USA ausgerichtet ist und sich nur 1000 Amerikaner von ihm angezogen fühlen?

Im Fall Facebook v. Pederson, Az. 10-cv-04673, bezweifelt der Richter die Zustän­digkeit des Gerichts für die norwegischen Anbieter im Beschluss vom 29. November 2011. Bei der von Facebook behaupteten Markenver­wässerung setzt die personal Jurisdiction mehr als die Anmeldung einer Domain voraus.

Das Mehr besteht in der Zielgerich­tetheit des beklagten Retro Invent Startup-Unternehmens, die Facebook nun dem Bundes­gericht im nördlichen Bezirk Kalifor­niens nachweisen muss. Erst dann bestünde das verfassungs­rechtliche Rechtsstaat­lichkeits­merkmal, das wiederum das Gericht zum Erlass eines Versäumnis­urteils berechtigte.


Sonntag, den 04. Dez. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile aus den Bundesgerichten der USA:
Verleumdungsklage ausländischer Personen in USA, Vicini Lluberes v. Uncommon Productions, 1st Cir 2 DEZ 2011, Web

Bundesrecht als Inselrecht vom Bund ignoriert, Coffey v. Govt. of U.S. Virgin Islands, 8th Cir 2 DEC 2011, PDF

Verwehrte Klagerücknahme, Detroit Int'l Bridge Co. v. Government of Canada, DCDC 1 DEC 2011, PDF
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Samstag, den 03. Dez. 2011

Ausbeuter im Film: Zuckerbarone verleumdet?  

.   Ein Priester, eine spanische Zeitung und ein Dokumentarfilm beklagen die Ausbeutung dominikanischer Zuckerarbeiter durch die dominante Zuckerfamilie des Landes. Können zwei Zuckerbrüder erfolgreich in den USA den Filmmacher wegen Verleumdung verklagen?

Das Untergericht weist ihre Klage als unvereinbar mit dem Meinungsfreiheitsgrundsatz der Bundesverfassung ab. Im Fall Vicini Lluberes v. Uncommon Productions, LLC, Az. 10-2082, entscheidet die Revision in Boston differenzierter. Es beginnt mit dem First Amendment als Schutz vor einfachen Verleumdungsklagen öffentlicher Figuren.

Der United States Court of Appeals for the First Circuit beurteilt zunächst den Grad der Berühmtheit der Brüder durch ihr Auftreten in der Öffentlichkeit sowie geographisch; er liegt nicht so hoch, dass eine böswillige Verleumdung hinzunehmen wäre. Die zweite Frage ist ihr Zugang zu im Ausforschungsbeweisverfahren verwehrten Unterlagen über die Faktenprüfung bei der Filmherstellung:

Die für Versicherungszwecke durchgeführte Prüfung veranlasste der Anwalt der Filmhersteller. Fällt der Themenbereich deshalb unter das Anwaltsgeheimnis und muss in der Discovery-Phase des US- Prozess nicht offengelegt werden? Was gilt für die EMails über den Prüfauftrag?

Das Gericht liefert am 2. Dezember 2011 wertvolle Richtlinien für die erneute Prüfung im Untergericht. Die Prüfung der First Amendment-Prinzipien muss der District Court erneut vornehmen. Dasselbe gilt für den Beweisbeschluss: Bestimmte Akten und Dokumente des Anwalts bleiben geschützt; sie betreffen Rechtsrat.

Andere Anwaltsschreiben, die eine einfache Auftragserteilung enthalten, sind der Gegenseite zu überlassen. Das Revisionsgericht legt sich nicht fest, denn die Prüfung der Tatsachenlage bleibt im US-Prozess Aufgabe des Ausgangsgerichts.

Die Revisionsbegründung ist vorbildlich und nützlich für die Beurteilung von Verleumdungssachverhalten mit Auslandsberührung. Auch die Beurteilung der Discovery-Regelungen ist lehrreich, da nicht jede anwaltliche Tätigkeit eine rechtliche Beratung darstellt. Korrespondenz mit Anwälten kann zwar als Attorney Client Privileged betitelt werden - ob das Anwaltsgeheimnis wirklich wirkt, steht auf einem anderen Blatt.


Freitag, den 02. Dez. 2011

Kurswechsel beim Wechselkurs  

.   Dollar oder Euro - worauf einigt man sich im Vertrag? Notfalls auf eine Währung mit einer Auffangklausel in der Gegenwährung. Einfach gehalten so:
A zahlt B 10 Euro. Bs Zahlungspflicht ist jedoch auf maximal 14 Dollar begrenzt. Wenn aufgrund von Kursschwankungen der Grenzwert um mehr als 50US¢ überschritten wird oder A weniger als 9,50 Euro erhält, werden die Parteien …
In der Praxis ist das gerade gut gelaufen, nur mit einem Vielfachen. Als A nach einigen Wochen die Gutschrift des Eurobetrags bestätigt, verlangt sie von B noch die Differenz zum heutigen Dollarkurs. Das würde ihr mehr Euro bringen. Der erste Satz reduziert wirksam die Fantasievorstellung.


Donnerstag, den 01. Dez. 2011

Mittwoch, den 30. Nov. 2011

Bei Terror gleichgestellte Ortskraft  

.   Ortskräfte fühlen sich gelegentlich wie das fünfte Rad am Wagen. Der ausländische Dienstherr sorgt für seine Staatsangehörigen im Auslandsdienst. Die vor Ort eingestellten Kräfte fallen in Rechtslücken, die sich unter anderem aus der Staatsimmunität nach den Wiener Übereinkommen für Botschaften und Konsulate herleiten.

Bei Terroropfern, die als Ortskräfte von Angriffen auf amerikanische Ziele betroffen sind, und ihren nicht selbst im Dienst der USA stehenden Angehörigen soll die Immunität kein Hindernis darstellen, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 28. November 2011 im Fall Owens v. Republic of Sudan, Az. 01-2244.

Der Beschluss dokumentiert mit einer 45-seitigen Begründung, dass ein Versäumnisurteil gegen die verklagten Staaten als staatliche Terrorförderer zulässig ist, die Haftung dem Grunde nach besteht, nach IPR-Regeln das materielle Recht des District of Columbia anwendbar ist, und die einzelnen Ansprüche zur Bestimmung des Schadensersatzes als nächstes geprüft werden.


Dienstag, den 29. Nov. 2011

Opfer muss Facebook-Zugang erteilen  

.   Klagen gegen Unfallverursacher können schnell zum Verlust der Facebook-Privatsphäre führen - sofern diese nicht ohnehin eine Illusion ist. Zwei Gerichte in New York und Pennsylvania entschieden gegen Unfallopfer, die die Verursacher verklagten.

Wie im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des amerikanischen Prozesses üblich erhalten beide Parteien Einsicht in die Beweise sowie Akten und Unterlagen der Gegenseite. Die Beklagten verlangten die Offenlegung der Facebook-Konten der Klägerinnen, weil die Einsichtnahme bei Facebook beweiserhebliche Einträge über den rechtlich relevanten Gesundsheitszustand erlauben würde. Dabei geht es zunächst um die Relevanz, nicht die Beweisverwertbarkeit.

Beide Klägerinnen lehnten die Preisgabe der Zugangsdaten ab. Die Revisionsgerichte entschieden, dass die Daten bei Facebook nicht anders zu behandeln sind als EMail und elektronisch gespeicherte Dokumente, die als ESI unter die Vorlagepflicht fallen. Der Zugang ist zu gewähren, in New York jedoch beschränkter als in Pennsylvania. Das Employer Handbook Blog stellt diese Beschlüsse aus NY und PA auch im Verhältnis zum Arbeitsrecht dar.


Montag, den 28. Nov. 2011

Gesetz mit 5 Namen  

.   Gesetze zitieren ist eine Kunst. Selbst für Gesetzgeber ist es umständlich. Der üblichen Zitierweise nach Band, United States Code Paragraph stehen die Statutes at Large sowie die volkstümlichen Bezeichnungen wie Lanham Act für das Bundesmarkengesetz zur Seite.

Dieses trägt noch weitere Namen: Im neuen Internetgesetzesentwurf zum Schutz gegen sogenannte Raubkopien und Piraterie - beide Tatbestände haben ja nun einmal überhaupt nichts mit dem Internet und elektronischen Medien gemein -, kurz SOPA genannt, heißt es im Definitionenparagraph 101(18):
LANHAM ACT.--The term "Lanham Act" means the Act entitled "An Act to provide for the registration and protection of trademarks used in commerce, to carry out the provisions of certain international conventions, and for other purposes", approved July 5, 1946 (commonly referred to as the "Trademark Act of 1946" or the "Lanham Act").
Im United States Code ist die Zitierweise einfach: 15 USC § 1051. Allerdings klingt sie unvertraut.


Sonntag, den 27. Nov. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Prozessmitwirkung bei Deposition verweigert und verloren, Jairus Pegues v. PGW Auto Glass, 5th Cir 25 NOV 2011, PDF

Merkmale der negativen Feststellungsklage, Mama Cares Foundation v. Nutriset SA, DCDC 18 NOV 2011, PDF

Schlaflos, nicht im Autowerk, entlassen, FMLA-ungeschützt, Coffman v. Ford Motor Co., 6th Cir 23 NOV 2011, PDF

US-Gerichtsbarkeit über Ausländer, Air Century SA v. Atlantique Air, 10th Cir 22 NOV 2011, PDF

Schlaflos am Tag, laute Nachbarkinder, abgewiesene Anzeige, Klage gg Richter, Lazarov v. Kimmel, 10th Cir 21 NOV 2011, PDF

Immunität bei Staatsanwaltsversicherung f. Gerichtsbeschluss, Pressemitteilng, Flagler v. Trainor, 2nd Cir 24 NOV 2011, PDF
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Samstag, den 26. Nov. 2011

Vernehmung verweigert - Prozess verloren  

.   Im US-Prozess muss sich jede Partei von der anderen vernehmen lassen. Die Verweigerung der Mitwirkung kann scharfe Sanktionen auslösen - bis hin zur Abweisung der Klage oder dem Abschneiden aller Einreden und Einwendungen: Rule 41 (b) FRCP.

Der Kläger in Jairus Pegues v. PGW Auto Glass, LLC, Az. 10-51222, verlor wegen der verweigerten Mitwirkung im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, seinen Prozess. Er hatte keinen Anwalt, der ihn zur Deposition begleiten konnte.

Trotz besonderer Belehrung über die Folgen durch den Richter hatte er sich nicht den gegnerischen Anwälten ans Messer geliefert. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA bestätigte am 25. November 2011 die Abweisung.


Freitag, den 25. Nov. 2011

Kündigung als Racheakt?  

ML - Washington.   Wollte der Arbeitgeber sich mit der Kündigung an der Arbeitnehmerin rächen, weil sie so lange wegen Krankheit fehlte, oder stand ihm ein echter Kündigungsgrund zu?

Diese Frage beschäftigte das Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk der USA in Cincinnati am 23. November 2011 im Fall Coffman v. Ford Motor Company, Az. 10-3842. Die Klägerin fehlte häufig krankheitsbedingt, legte aber die vom Arbeitgeber geforderten Atteste nicht immer vor. Diese Fehltage wurden als unentschuldigte Fehlzeit vermerkt, wie es in einer mit der Gewerkschaft getroffenen Vereinbarung vorgesehen ist. Die Anerkennung als Krankheitstage wurden der Klägerin mangels Attests verwehrt. Nachdem die Klägerin weiter fehlte, kündigte ihr der Arbeitgeber.

Die Klägerin klagte im Bundesgericht wegen rechtswidriger und willkürlicher Kündigung. Die Fehltage seien als Sick-Leave anzuerkennen. Um dies zu vermeiden, sei ihr gekündigt worden. Gegen die Abweisung ging sie in die Revision, doch erfolglos entschied der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit. Die Willkürlichkeit blieb unbewiesen. Die Anerkennung der Fehltage als Sick-Leave wurde durch das eigene Verhalten verwirkt.


Donnerstag, den 24. Nov. 2011

Statt Nachricht: Warnung  

.   Thanksgiving! Vorsicht vor Trickklägern!

Amis ist dieser Tag heiliger als Weihnachten. Daher sind Gerichte, Ministerien und selbst Kanzleien geschlossen. Außer Armen, Selbständigen und Ausländern will niemand arbeiten, am besten auch am Freitag nicht.

Unternehmen mit US-Töchtern sollten beachten, dass gewiefte Kläger gern den Complaint and Summons am Abend vor Thanksgiving und Weihnachten sowie am Freitag nach Thanksgiving zustellen. Dann verliert der Gegner gleich einige Tage und kann weder rechtliche noch mediale Gegenwehr leisten.


Mittwoch, den 23. Nov. 2011

Aliens im US-Gericht: Vorsicht  

.   Aliens auf Kläger- und Beklagten­seite im Fall Air Century v. Atlantique Air, Az. 10-6253: Dieser US-Prozess kann nicht unter die Gerichts­barkeit des Bundes fallen. Seine Gerichte sind zuständig, wenn eine Frage des Bundes­rechts berührt wird.

Der Streit betraf nur Vertragsrecht, also kein Bundesrecht. Dann erfordert die Zustän­digkeit der Bundesgerichte, dass sich Parteien aus verschiedenen Staaten streiten. Auf Kläger- und Beklagten­seite dürfen sich nicht Parteien aus demselben Staat streiten. Ausländer gelten, auch wenn sie aus unter­schiedlichen nicht­amerika­nischen Staaten stammen, also im Staat Ausland ansässig. Streiten sich zwei Aliens aus Ausland, fehlt das Merkmal der Diversity, und die Gerichtsbarkeit des Bundes dürfen sie nicht anrufen.

Aliens müssen sich dann vor dem zuständigen einzelstaatlichen Gericht streiten. Das Urteil des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA erklärt den Fehler, den man ab dem zweiten Jurasemester kennen sollte, in der kurzen Begründung vom 22. November 2011.


Dienstag, den 22. Nov. 2011

3 Cents aus Sammelklage: Cy Pres  

.   Gegen AOL gingen Sammelkläger wegen der Ein­blendung von Werbung in EMail-Fußzeilen vor und erwirkten einen Schlichtungs­vergleich, der jedem Klassenmitglied 3 Cents brächte.

Zur Vermeidung der Verteil­kosten beschlossen die Parteien mit Zustimmung des Schlichters die Ausschüttung nach dem Cy Pres-Prinzip an die nächst­besten Begün­stigten, einige gemein­nützige Vereine.

In San Francisco beurteilte das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks am 21. November 2011 diese Aufteilung und erklärte in der Begründung des Urteils im Fall Fairchild v. AOL, Az. 10-55129, den Cy Pres-Grundsatz. Die Opfer verteilten sich USA-weit; die Vereine nicht. Das verletzt den uralten Grundsatz aus dem Nachlass­recht.


Montag, den 21. Nov. 2011

Gutachten: Mehr als Google-Funde  

.   Ein Gutachter muss qualifiziert sein. Seine Bewer­tung eines Sachverhalts muss wissen­schaftlich fundiert sein. Als unter dem Kläger das Einmeter­gerüst zusammen­brach, verletzte er sich.

Sein Gutachter erklärte die Ursache. Wie das Bundes­gericht schloss jedoch die Revision den Gutachter im Fall Bielskis v. Louisville Ladder, Inc., Az. 10-1194, am 18. November 2011 vom Produkt­haftungs­prozess nach dem Daubert-Prinzip aus.

Auf 23 Seiten legte das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks in Chicago lesenswert die Anfor­derungen an die Qualifikation und die Beweis­zuläs­sigkeit des Sachver­ständigen­gutachtens dar. Logische Lücken in der Beur­teilung darf der Gutachter nicht mit einem Hinweis auf Google über­brücken.


Sonntag, den 20. Nov. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile den Gerichten der USA:
Einstellung wegen Vorstrafe berechtigt abgelehnt, Gilbert West v. Prudential Ins Co of America, 3rd Cir 18 NOV 2011, PDF

Sicherheitsausstattungspflicht des Mietwagenanbieters, Noveck v. Avis Rent a Car System, 2nd Cir 17 NOV 2011, Web

Bestechung im Ausland, Betrug an USA, Belohnung für Verräter, Purcell v. MWI Corp, DCDC 16 NOV 2011, PDF

Hölle im Bauamt, Drama, Geschrei und Vergeltung, Klen v. Loveland, 10th Cir 14 NOV 2011, PDF

AMPS Redemption: Missbräuchliche Sammelklage abgewiesen, Brown v. Calamos, 7th Cir 14 NOV 2011, PDF

Schadensersatz: elektrischer Schlag nach PC-Reparatur, Casey v. Geek Squad, DC MD 10 NOV 2011, PDF
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Samstag, den 19. Nov. 2011

Quatsch: Vorstrafe ist keine Behinderung  

.   Der Kläger wurde wegen seiner Vorstrafe nicht eingestellt. Er verklagte die Versicherung, weil sie ihn nach dem Americans with Disabilities Act diskriminiere. Seine Vorstrafe sei eine Behinderung, die das Gesetz schütze.

Alles Quatsch, bestätigten die Gerichte, zuletzt am 18. November 2011 das Bundesberufungsgericht des dritten Bundesbezirks der USA in Philadelphia mit seiner lesenswerten Begründung im Fall West v. Prudential, Az. 11-3074.


Freitag, den 18. Nov. 2011

Mietwagen: Ist auf Hersteller Verlass?  

.   Darf Avis darauf bauen, dass GM ein sicheres Auto herstellt? Muss der Vermieter das volle Sicherheitspaket für seinen Fuhrpark bestellen? Da er aus dem Fenster geflogen war, verklagte der mietende Kläger beide Firmen.

Ohne Seitenschutz sei der Wagen zu gefährlich. GM verglich sich. Avis blieb im Prozess. Auch ohne Zusatzausstattung sei das KFZ als verkehrssicher zugelassen.

Das Gericht wies auch die Restklage ab, denn Avis darf sich auf den Hersteller in Sicherheitsfragen verlassen. Die Revision in New York City gab ihm am 17. November 2011 recht: United States Court of Appeals for the Second Circuit, Noveck v. Avis Rent a Car System, LLC, Az. 10-4269.


Donnerstag, den 17. Nov. 2011

Siri taub, Kaffee brennt, Kopf hohl  

.   Anfragen, die wir nicht wollen:
1) Mein Siri versteht mich nicht - ich biete Ihnen eine Klage gegen Apple an.
2) Flug verspätet - holen Sie mir Entschädigung.
3) Zunge am Kaffee verbrüht - da gibt's doch was?
Die Anrufer leisten sich den Vorschuss nicht. $20000 sollte er betragen. Monatlich mindestens derselbe Betrag, denn die Gegenseite fordert solche Kläger bis aufs Letzte; das bedeutet hohen Arbeitsaufwand.

Bei Erfolgsaussichten von 0% ist die Entscheidung sinnvoll. Das US-Gericht ist unzuständig. Juries geben Ausländern nichts. Und wenn doch, kann der Richter in den USA den Schadensersatz reduzieren.

Was in fetten deutschen Schlagzeilen steht, entspricht höchstens in der ersten Instanz und manchen Blogs der Realität. Die Wirklichkeit sieht anders aus, besonders nach der Revision. Bis dahin muss der Kläger auch finanziell durchhalten können.


Donnerstag, den 17. Nov. 2011

Rechtmäßige Beweisverwertung  

ML - Washington.   Der Berufungskläger bekannte sich des Handels mit Kokain und unerlaubten Waffenbesitzes schuldig, nachdem das Bundesgericht seinen Antrag auf Zurückhaltung von Beweismitteln ablehnte. Er wurde zu 120 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Über dieses Urteil und die rechtmäßige Beweisverwertung im Prozess entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 14. November 2011 im Fall United States of America v. Collins, Az. 10-3324, zu entscheiden.

Der Verurteilte ist der Ansicht, die Polizei hätte ihn mangels Verdachts nicht anhalten und inhaftieren dürfen. Die durch die Kontrolle gefundenen Beweismittel hätten vor Gericht nicht verwendet und der Jury nicht vorgelegt werden dürfen.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit sah dies anders. Sobald ein Autofahrer Polizeilicht sowie Sirenen ignoriert, daraufhin die Geschwindigkeit erhöht, dann ohne Lichtzeichen zu geben plötzlich auf der Straße dreht und auch noch eine rote Ampel überfährt, muss damit rechnen von der Polizei angehalten, durchsucht und verhaftet zu werden. Werden dabei Beweismittel entdeckt, dürfen diese verwertet werden, wenn vor der Kontrolle Anzeichen einer Straftat vorgelegen haben.


Dienstag, den 15. Nov. 2011

Verkauft, gegangen, geklagt  

.   Die Inhaberin verkauft ihr Unternehmen und bleibt dabei, bis sie 67 ist. Dann geht sie nach einer erhitzten Debatte. In der Annahme, sie habe gekündigt, bestätigt das Unternehmen die Kündigung. Daraufhin klagt sie wegen Altersdiskriminierung und Rufschädigung. Wurde sie gegangen?

Das Bundesgericht im Ostbezirk Pennsylvaniens weist ihre Klage ab. Ihr Ruf habe nicht gelitten, nachdem das Unternehmen die Kundschaft über ihr Verlassen unterrichtete. Zahlreiche andere Firmen würden sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse sofort einstellen, stellt es aufgrund der Beweislage fest.

Ihr Alter gab nicht der Ausschlag für die Kündigungsbestätigung, erklärt es am 2. November 2011 im Fall Mary Burton v. Teleflex Inc., Az. 09-2684. Auch im zweiten Prüfschritt, einer Vortäuschung anderer Gründe für eine in Wirklichkeit beabsichtigte Entlassung aus Altersgründen, entdeckt das Gericht nichts Haftungsauslösendes.


Montag, den 14. Nov. 2011

NDA nicht auf der Serviette  

.   Geschäftsideen und NDAs werden sprichwörtlich auf der Serviette entworfen. Andere verdienen mit beiden ihren Lebensunterhalt. Auch das Non-Disclosure Agreement wird nicht im Handumdrehen formuliert.

Schließlich gibt es gesetzliche Vorgaben, die beispielsweise in der Hauptstadt der USA aus einem Modellentwurf abgeleitet sind, dem Uniform Trade Secrets Act. Sie sind in Titel 36 der DC Statutes unter §§36-401 ff. kodifiziert.

Wer ein Confidentiality Agreement oder NDA schreibt, muss daher das Gesetz samt Voraussetzungen und Rechtsfolgen berücksichtigen. Dazu kommen die besonderen Umstände: Soll einem zuküftigen Geschäftspartner oder einem Wettbewerber der Zugang zur Fabrik erlaubt werden?

Werden Dokumente oder Quellkode geschützt? Gehört ein Wettbewerbsverbot zum Schutzumfang? Manche NDAs werden wochenlang verhandelt. Ein NDA auf der Serviette ist vielleicht soviel wert wie das Papier. Oder hat es der Experte für seine übliche Gebühr entworfen?


Sonntag, den 13. Nov. 2011

Kartell der Steuererklärungshilfe  

.   Steuererklärungen sind in den USA schwer. Sie sind früh und bei Bund und Staat einzureichen. Man kann Tax Returns selbst mühselig auf Formularen verfassen, von Steuerberatern erstellen lassen oder mit Software anfertigen.

Im zweiten Bereich ist die Beklagte landesweit mit Läden, die nach jedem Jahresende aus dem Boden schießen, tätig. Sie will einen von zwei großen Steuersoftwareherstellern kaufen.

Am 10. November 2011 verbietet das Bundesgericht der Hauptstadt Washington auf Antrag der Bundesregierung den Erwerb. Mit ausführlicher Begründung erklärte es im Fall United States of America v. H&R Block, Inc., Az. 11-0948, dass die geplante Transaktion das Bundeskartellrecht verletzen würde.


Samstag, den 12. Nov. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Umfassender Klageverzicht entzieht Gerichtsbarkeit, Nike, Inc. v. Already LLC d/b/a Yums, 2nd Cir 10 NOV 2011, PDF

Zulässigkeit der GPS-Strafverfolgung im Supreme Court, Tonaufzeichnung vom Verhandlungstermin U.S. v. Jones, 8. Nov. 2011, Audio

Mindermeinung gegen US-Gerichtsbarkeit für Auslandstaten, Bauman v. Daimlerchrysler Corp., 9th Cir 9 NOV 2011, PDF

Supreme Court, Schiedsprozess bei von Schiedsklausel nicht erfassten Ansprüchen, KPMG LLP v. Cocchi, 7 NOV 2011, PDF

Supreme Court, Beweisverwertung geschwärzter Geständnisse, Greene v. Fisher, PDF

Supreme Court der USA: Bobby v. Dixon Bobby v. Dixon, KPMG LLP v. Cocchi, 7 NOV 2011, Star List Decisions Today

Menschenhandelsverbot TVPA mit Strafsschadensersatz, Rückwirkung, Miranda Ditullio v. Josef Boehm, 9th Cir 7 NOV 2011, PDF
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Freitag, den 11. Nov. 2011

Marke durch Klageverzicht gerettet  

.   Ein Schuhhersteller ging gegen einen Wettbewerber wegen markenverletzender Nachahmung vor, der mit einer Widerklage die Markenlöschung erstreiten wollte. Der Fall Nike, Inc. v. Already LLC d/b/a Yums, Az. 11-314, führt in eine ungewöhnliche Materie ein. Nike gelang die Rettung der Marke.

Nach der Widerklage übermittelte Nike nämlich der Beklagten einen unwideruflichen Klageverzicht als Covenant not to sue. Daraufhin stellte sich dem Gericht die Frage, ob es noch einen aktiven Streit vor sich hatte oder ihm seine Gerichtsbarkeit entzogen war.

Am 10. November 2011 bescheinigte ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City in einer 18-seitigen Begründung die Richtigkeit seiner Feststellung, der Klageverzicht habe die Streitfrage so vollständig erledigt, dass es mangels Case or Controversy nach Art. III der amerikanischen Bundesverfassung keine Gerichtsbarkeit mehr ausüben durfte.


Donnerstag, den 10. Nov. 2011

Hub & Spike: Wie deutsches Recht  

.   Das neue Gesellschaftsrecht wandelt sich vom Muster zum anwendbaren Gesetz, jedenfalls in der Hauptstadt der USA. Dort tritt es am 1. Januar 2012 in Kraft.

Auffällig ist bei Darstellungen des Musters und der einzelstaatlichen Umsetzungen der wiederholte Verweis auf das Hub & Spike-Prinzip. Was den amerikanischen Juristen fasziniert, ist für die deutschen ein alter Hut.

Hub & Spike steht für ein Gesetz, das aus einem allgemeinen Teil und mehreren besonderen Teilen besteht. Das ist man bei amerikanischen Gesetzen nicht gewohnt, weil sie nicht einen gesamten Rechtsbereich regeln, sondern punktuell Lücken von Common Law oder Equity füllen oder Präzedenzfallrecht abändern.


Mittwoch, den 09. Nov. 2011

Verhandeln in USA: Gefahr am 11.11.  

.   Eben Mandanten aufgeklärt: Am 11. 11. beginnt in den USA nicht die Karnevalsaison. Ein Witz, gerade von Deutschen, ist dann fehl am Platz. Der Grund ist historisch. Der 11. November ist in den USA ein wichtiger Feier- und Trauertag, an dem die Deutschen schuld sind.

Veterans Day ehrt die Opfer der Kriege, insbesondere die gedienten Soldaten. Pazifismus ist bei kritischen Unternehmensverhandlungen in diesem Tag fehl am Platz. Über Politik oder Religion sollte man in den USA ohnehin nicht sprechen, wenn man positive Ergebnisse wünscht.

An diesem Freitag erst recht nicht. Witzelnde Deutsche, deren Ahnen zwei Weltkriege angezettelt oder unterstützt haben, die diesen Erinnerungstag in den USA auslösten, sind den Amerikanern dann am wenigsten willkommen.

Man kann sich bei Vertragsverhandlungen am Freitag still daran erinnern, dass die Amis nach WWII Deutschland den absoluten Pazifismus eingebleut haben, so dass Monstern wie Rumsfeld später die Haare zu Berge standen. Dann übersteht man den Tag ohne peinliche Kommentare.


Dienstag, den 08. Nov. 2011

Konventionalstrafe in den USA  

.   Konventionalstrafe - der Wunsch wird auch in den USA laut. Doch eine Penalty ist im Vertragsrecht verboten. Kein Deutscher will das wahrhaben. Wenn im Zivilprozess ein Strafschadensersatz zulässig ist, muss erst recht eine vertragliche Strafe gelten dürfen.

Doch gelten die punitive Damages im Recht der Torts, der unerlaubten oder deliktischen Handlungen, nicht im Law of Contracts. Beide Rechtszweige haben sich unabhängig voneinander entwickelt. So ist das im Common Law, das sich aus Fallrecht herausbildet.

Anders als im deutschen Recht saßen sich nicht Juristen jahrzehntelang an langer Bank gegenüber und wogen dogmatische Grundsätze in wissenschaftlichen Aufsätzen gegeneinander ab, um ein in sich geschlossenes und logisch geordnetes Zivilrechtsbuch zu schaffen. Diese Vorgehensweise ist zwar auch in den USA bekannt, und zwar für die Model Codes sowie die Restatements of Law, doch sind diese keine Gesetze.

Wie erfüllt man also den Wunsch nach einer Vertragsstrafe? Man identifiziert das Ziel, beispielsweise Verzögerungen bei der Vertragserfüllung zu vermeiden, und sucht dann die passende Common Law-Lösung. Die kann in Liquidated Damages bestehen, und vor allem im Time is of the Essence-Vertragsgebot. Was letztlich vereinbart werden kann, ist Verhandlungssache und meist von wirtschaftlichen Erwägungen getragen.


Montag, den 07. Nov. 2011

Menschenhandel, punitive Damages  

.   Strafschadensersatz kommt nicht von irgendwo her, sondern muss eine rechtliche Grundlage haben. Die heißt Torts. Manche Torts überraschen Deutsche: Das Ausbooten eines Dritten aus einem Vertrag, beispielsweise beim legitim erscheinenden Kundenfang. Torts umfasst als Ausgangspunkt das Recht der unerlaubten Handlungen und legt noch etwas drauf. Und fügt die punitive Damages hinzu.

Den Strafschadensersatz gibt es im Vertragsrecht nicht. Was gilt für gesetzliche Ansprüche, die nicht im Common Law duch die Rechtsprechung entwickelt wurden, sondern dem Mist der Gesetzgeber entspringen? Insbesondere, wenn der Gesetzgeber ungenau von Schadensersatz, jedoch nicht von punitive oder exemplary oder special Damages spricht?

Josef Boehm erhielt die Antwort nach dem Prozess um verbotenen Menschenhandel. Das Gesetz schweigt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied in Ditullio v. Boehm, Az. 10-36012, am 7. November 2011, dass erstens das Gesetz rückwirken kann und zweitens der Menschenhandel nach gesetzlicher Definition einem Tort entspricht. Es erklärt dann, wieso punitive Damages greifen.


Sonntag, den 06. Nov. 2011

Fall Back to Standard Time  

.   Der Zeitunterschied zwischen Berlin und Washington liegt ab heute wieder bei sechs Stunden: Standard Time. An der Ostküste ist es die Eastern Standard Time.

Um 16 Uhr in Berlin ist es also 10 Uhr morgens in der amerikanischen Hauptstadt. Dann sollten auch die Spätaufsteher in der Kanzlei eingetroffen sein.


Sonntag, den 06. Nov. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus Bundesgerichten der USA:
Maklerumgehung, Vertrags- und Bereichungsanspruch, BKR Global v. Four Winds Capital Management, 11th Cir 4 NOV 2011, PDF

$19Mio. Steuerschulden: keine Entlastung im Konkurs nach Hinterziehung, In re Bruce Bryen, 3rd Cir 4 NOV 2011, PDF

Keine Beweisbeschaffung in USA für Auslandsprozess, In re Thai-Lao Lignite (Thailand) Co., Ltd. et al., DCDC 10/31/2011 PDF

Richter darf nicht Beweiswürdigung der Jury durch eigene ersetzen, Cavazos v. Smith, Supreme Court 31 OKT 2011, PDF
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Samstag, den 05. Nov. 2011

Holzinvestitionsmaklerin umgangen  

.   Eukalyptus in Brasilien - die amerikanische Investitionsmaklerin fand die Anlagegelegenheit für ihre Kundin, die sie prompt umging, selbst verhandelte und ihr die Maklergebühr verweigerte.

Das Gericht wies die Maklerklage als Rechtsfrage ab, weil die Kundin mehr als vorgesehen und über eine Tochter investierte, die Transaktion also nicht die maklervertragsvereinbarte war. Weil kein Vertragsanspruch griff, sollte auch kein Anspruch aus unlauterem Handeln oder ungerechtfertigter Bereicherung bestehen.

Das Bundesrevisionsgericht des elften Bezirks gab im Fall BKR Global, LLC. v. Four Winds Capital Management, Az. 10-4276, der Maklerin recht: Tatsachenfragen sind von der Jury zu entscheiden. Die andere Struktur ist eine Tatsachen-, keine Rechtsfrage. Zudem sieht die Revisionsbegründung vom 4. November 2011 auch keine Abhängigkeit der Ansprüche aus unfair Trade Practices und unjust Enrichment vom Vertragsanspruch.


Freitag, den 04. Nov. 2011

Bierflut: Schaden versichert?  

.   An die Londoner Bierflut von 1814 erinnert der am 3. November 2011 entschiedene Fall KAAPA Ethanol, LLC v. Affiliated FM Ins. Co., Az. 10-1929. In London platzte ein Riesenfass und riss andere Fässer mit sich, bis zahlreiche Ertrunkene durch die Straßen Londons flossen.

Im amerikanischen Fall wurde das Destillenmonster auf Ton gebaut, der nachgab, bis das Gefäß zusammenfiel. Das Urteil im Prozess vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA beschreibt die Versicherungsdeckung für den entstandenen Schaden.


Donnerstag, den 03. Nov. 2011

Deckungsschutzklage und Frist  

.   Drei Monate wartete der Versicherungsnehmer mit der Schadensmeldung. Der Versicherer verwies in seiner Ablehnung auf die Police: Sie verlangt die sofortige Meldung. Das kurze Urteil aus New York City enthält eine lehrreiche Begründung.

Der Versicherte klagte und verlor am 2. November 2011 auch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Rockland Exposition, Inc. v. Great American Assurance Company, Az. 10-4276. Schon ein Monat gilt nicht mehr als sofort.


Mittwoch, den 02. Nov. 2011

Dienstag, den 01. Nov. 2011

Dienstag, den 01. Nov. 2011

Eignungstest: Herausgabe abgelehnt!  

ML - Washington.   Über die Frage, ob das Arbeitgeberinteresse an der Herausgabe der Ergebnisse eines psychologischen Eignungstests das persönliche Arbeitnehmerinteresse an der Geheimhaltung der Testergebnisse überwiegt, hatte das Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk in Boston am 27. Oktober 2011 im Fall National Labor Relations Board v. United States Postal Service, Az. 11-1225, zu entscheiden.

Nachdem die Bundespost, United States Postal Service, auf Anfrage des Bundesgewerkschaftsaufsichtsamts National Labor Relations Board die Herausgabe von Ergebnissen aller am Test teilgenommenen Arbeitnehmern ablehnte, erzwang das Bundesamt vor im Verwaltungsprüfverfahren die Herausgabe. Die Verweigerung der Herausgabe stelle eine unbillige Arbeitspraxis dar und verletze den National Labor Relations Act.

Die zur Herausgabe der Ergebnisse der Eignungstests aus dem Jahre 2007 verurteilte Post weigerte sich unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Daraufhin rief das Bundesamt das Bundesgericht an und forderte die Vollstreckung des Verwaltungsurteils, allerdings nur hinsichtlich 22 bestimmter Arbeitnehmer.

Das Bundesberufungsgericht entschied jedoch für die Post. Ihre Arbeitnehmer hätten ein hinreichendes Geheimhaltungsinteresse an den Testergebnissen, weshalb der Antrag auf Vollstreckung abzulehnen ist. Das Interesse des Bundesamts für Gewerkschaftsbeziehungen müsse dahinter zurücktreten.


Montag, den 31. Okt. 2011

Schwarzgeflecktes Urteil: Honorarklage  

.   In amerikanischen Urteilen wird nichts geschwärzt. Die Parteien kann jeder nachlesen, und die Begründungen enthalten oft intimste Details. Die die Regel bestätigende Ausnahme entdeckt der aufmerksame Leser schon auf Seite 2 der Sachverhaltsdarstellung beim Honorarklageprozess Bode & Grenier v. Knight, Az. 08-1323, vom 28. Oktober 2011 des Bundesgerichts erster Instanz in der Hauptstadt Washington.

Was sich hinter den schwarzen Flecken wohl verbergen mag? Unter dem Aktenzeichen steht das Verschlusssachenmerkmal Under Seal. Also wird es einen wichtigen Grund geben. Vielleicht geht die Presse dagegen vor.


Sonntag, den 30. Okt. 2011

Kontakte nach Amerika: Gerichtsbarkeit  

.   Darf das amerikanische Gericht die Gerichtsbarkeit über einen Handelsvertreter im Ausland ausüben? Die personal Jurisdiction hängt vom Long Arm Statute und den Mindestkontakten ab, die die Bundesverfassung der USA vorgibt und im US-Prozess geprüft werden.

In Marcus Food Co. v. DiPanfilo, Az. 10-3285, untersuchte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA diese Kontakte für eine Zuständigkeit des Gerichts in Kansas, dem die Klage des dortigen Herstellers vorlag:
1) Vertragsverhandlungen des kanadischen Handelsvertreters im Jahre 1999 mit Besuch in Colorado und telefonischer Beteiligung eines Vertreters der US-Firma aus dem Hauptsitz in Kansas.
2) Tätigkeit des Handelsvertreters in Toronto.
3) Mindestens monatliche telefonische Bestellungen in Kansas.
4) Telefonate mit Kansas zur Besprechung des Geschäftsbetriebs.
5) Verkaufsberichte auf der Herstellerwebseite und nicht über Kansas geführte Korrespondenz, die am Hauptsitz in Kansas verfolgt wurden.
6) Zwei Geschäftsbesuche in Kansas.
7) Kostenerstattungen aus Kansas.
Als die Geschäftsleitung in Kansas den mündlich geschlossenen Vertrag nach zehn Jahren kündigte und die aufgelaufenen Forderungen in Kansas einklagte, reagierte der Kanadier erst, als schon ein Versäumnisurteil ergangen war, weil er monatelang keinen passenden Anwalt ohne Interessenskonflikt fand.

Am 27. Oktober 2011 stellte das Revisionsgericht mit einer ausführlichen Begründung fest, dass die Zuständigkeit nach dem Long Arm Statute von Kansas besteht und diese Subsumtion auch mit der Bundesverfassung vereinbar ist.

Die Urteilsbegründung des Revisionsgericht ist lehrreich, sowohl in seiner Erörterung der Zuständigkeitsregelungen als auch in der Beurteilung des Antrages auf Wiedereinsetzung.

Die konkreten Beziehungen nach Kansas reichen, entscheidet das Gericht, wie schon das Gericht der ersten Instanz. Die Begründung für die Wiederaufnahme reicht hingegen nicht. Daher behält das Versäumnisurteil gegen den ausländischen Handelsvertreter Bestand.


Samstag, den 29. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Tierartenschutz für Zirkuselefanten, ASPCA v. Feld Entertainment, DC Cir 28 OKT 2011, PDF

Ausländischer Handelsvertreter im US-Gericht, Versäumnisurteil, Marcus Food Co. v. DiPanfilo, 10th Cir 27 OKT 2011, PDF

ATS, reiner Auslandsbezug, US-Zuständigkeit, Erschöpfung, Sosa, Sarei v. Rio Tinto, 9th Cir 25 OKT 2011, PDF

Risiken der Handelsvertreterkündigung in den USA, Echo v. Timberland, 7th Cir 25 OKT 2011, PDF

1. Instanz, älter
Für Unterricht lizenzierte DVD auch als PW-geschützter Stream einsetzbar, AIME v. UCLA, DCCDCA 3 OKT 2011, PDF
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Freitag, den 28. Okt. 2011

Tierschutz USA: Zirkuselefanten  

.   Die Aktivlegitimation fehlt den Klägern, einem ehemaligen Zirkusstallhelfer und einem Tierschutzverein, beim Vorgehen gegen einen Zirkus, der die größte amerikanische Herde asiatischer Elefanten hält, entschied am 28. Oktober 2011 in Washington, DC, das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA.

Die 24-seitige Begründung geht daher nicht auf die materiellen Fragen ein, die die Kläger nach dem Endangered Species Act of 1973 aufwerfen. Die angegriffenen Steuer- und Züchtigungsmethoden reichen hingegen nach der Erkenntnis als hinreichend schlüssige Behauptung aus, um die erste Prozesshürde im Fall ASPCA v. Feld Entertainment, Az. 10-7007, zu nehmen.


Mittwoch, den 26. Okt. 2011

Schutzloser Gefangener  

ML - Washington.   Gefängniswärter halfen dem Kläger nicht, als dieser sie mehrfach nachdrücklich um Hilfe bat. Schließlich verletzte der Mithäftling den Kläger so schwer, dass er längere Zeit im Krankenhaus verbrachte. Daraufhin verklagte er die Gefängnisverwaltung auf Schadensersatz und verlor.

Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, worüber das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Falle Bizzell v. Tennis, Az. 11-1529, am 24. Oktober 2011 entschied.

Auch hier hatte der Kläger keinen Erfolg. Die Richter des United States Court of Appeals for the Third Circuit erkannten zwar die Tragik des Falles, entschieden jedoch für die Beklagten. Der Kläger hatte den Richtern zufolge nicht ausreichend dargelegt, dass eine beträchtliche Gefahr für schwerwiegende Körperschäden bestand, die Beklagten dieser Gefahr bewusst gleichgültig gegenüberstanden und Kausalität gegeben war.


Dienstag, den 25. Okt. 2011

Durchsetzung des Verbotsurteils im US-Gericht  

.   Eine Verbotsverfügung, Injunction, gegen weitere Klagen erließ ein Bundesgericht in Alabama gegen Sammelkläger im Rahmen eines Vergleichs. Ausgenommen waren Vergleichsbegünstigte, die den Vergleich ablehnten.

Als zwei Begünstigte ihn ablehnten und daraufhin in Kalifornien Klage gegen dasselbe Unternehmen erhoben, beantragte dieses eine zweite Verbotsverfügung. Das Gericht verbot die zweite Sammelklage in Kalifornien. Das durfte es nicht.

Vielmehr besteht die Vollstreckung einer Injunction in der Auferlegung von Maßregeln für die Missachtung des Gerichts, Contempt of Court, erklärte am 24. Oktober 2011 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Edleson v. American Home Shield Corp., Az. 11-10495, und hob das zweite Verbot auf.


Dienstag, den 25. Okt. 2011

Uni darf DVD streamen  

.   13 Seiten Urteilsbegründung: Die Uni darf eine Unterrichts-DVD auch im Stream anbieten. Die Verfechter von Fair Use sind ebenso wenig wie die DVD-Anbieter mit dem Urteil glücklich.

Im Fall Association for Media and Equipment v. University of California, Az. 10-9378, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht für Mittelkalifornien am 3. Oktober 2011 nämlich zugunsten der UCLA aufgrund der Lizenzbedingungen, und zwar allein nach Urheberrechtsgrundsätzen.


Sonntag, den 23. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
40% Steuerstrafe bei fehlgeschlagenem EKSteuerminderungskonstrukt um $63 Mio., Fidelity v. US, 1st Cir 21 OKT 2011, Web

Schiedsprozess mit Drittbeteiligung, Kawasaki v. Bombardier, 7th Cir 21 OKT 2011, PDF

Fakultative Gerichtsstandsklausel: Pech, Global Seafood Inc. v. Bantry Bay Mussels Ltd., 2nd Cir 20 OKT 2011, PDF

Gerichtsstandsklausel: Verweisung nach Deutschland, Future Industries v. Advanced UV Light GmbH, 2nd Cir 19 OKT 2011, PDF

1. Instanz
Kein Zugriff auf Handakte des Präsidentenanwalts nach Bundesinformationsgesetz, Taitz v. Ruemmler, DCDC 17 OKT 2011, PDF

Kein Versäumnisurteil ohne $-€-Wechselkursbegründung, BUCKLEY v. PAPERBOY VENTURES, DCDC 12 OKT 2011, PDF
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Samstag, den 22. Okt. 2011

Wahlversprechen einklagen: Marijuana  

.   Obama versprach die Freigabe von Marijuana vor der Wahl - dies will der Kläger einklagen. Er bewirbt sich nämlich für eine Handelsgenehmigung in der Hauptstadt Washington. Die Stadt verlangt von ihm die Unterschrift unter ein Formular, dass der Bund ihn trotz einer städtischen Genehmigung strafrechtlich verfolgen darf.

Der zukünftige Händler lehnt das Risiko ab und verklagt den Bund auf die Feststellung, dass der Controlled Substances Act beim auf medizinische Zwecke ausgerichteten Vertrieb unanwendbar ist. Eine Strafverfolgung läuft noch nicht.

Das erstinstanzliche Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 21. Oktober 2011 im Fall Montgomery Blair Sibley v. Barack Obama, Az. 11-919-47, wie der CSA wirkt und wieso eine Aktivlegitimation ohne Strafverfolgung undenkbar ist. Der Fall wird abgewiesen.


Freitag, den 21. Okt. 2011

Prozess in USA ausgewichen?  

.   Gerichtswahlklausel Deutschland greift, Gerichtsstand Irland nicht. Im selben Gericht in New York City. Worin liegt der Unterschied? Am 20. Oktober 2011 unterlag die Beklagte, die aufgrund dieser Klausel den Prozess von den USA ins freundlichere irland verweisen lassen wollte.

Der Unterschied erklärt sich mit der Formulierung der Forum Selection Clause. Im deutschen Fall wirkte sie exklusiv und verbot jeden anderen Gerichtsstand.

Im Fall Global Seafood Inc. v. Bantry Bay Mussels Ltd., Az. 08-1358, wies die Klausel zwar nach Irland, doch nicht ausschließlich, sondern fakultativ, erkannte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks.


Donnerstag, den 20. Okt. 2011

Ab nach Deutschland  

.   Eine Rechtswahl- und eine Gerichtsstandklausel, die auf deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit verweisen, gelten auch im amerikanischen Gericht, entschied in New York City am 19. Oktober 2011 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Future Industries of America v. Advanced UV Light GmbH, Az. 10-3928.

Die auf Common Law und Gesetzen von Connecticut beruhenden Ansprüche der Klägerin hebeln die Anwendbarkeit der beiden Klauseln auch nach der Kündigung des zugrundeliegenden Vertrages aus. Das Gericht erachtete die Klauseln als zwingend, nicht fakultativ.

Die Urteilsbegründung spricht nicht die wichtige Frage an, ob die deutsche Beklagte auf den wahrscheinlich sechsstelligen Verteidigungskosten für die zwei Instanzen in den USA sitzen bleibt. Dies erscheint wahrscheinlich. Zur Vermeidung dieses Risikos empfiehlt die frühzeitige Prüfung, ob eine negative Feststellungsklage in Deutschland realisierbar eine Klage in den USA blockieren kann.


Mittwoch, den 19. Okt. 2011

Kein Prozess in den USA!  

.   Wenn schon ein Prozess, dann um den Prozess im US-Gericht zu blockieren. Der fuchsteufelswilde Handelsvertreter beispielsweise droht dem deutschen Hersteller, ihn vor die Jury zu zerren, ihm mit Strafschadensersatzforderungen den roten Heller zu nehmen, ihn und seine Mitarbeiter im Kreuzverhör auf die Matte zu zwingen, und die Welt über seine Straftaten in der Misshandlung seines amerikanischen Partners zu informieren. Wutschäumend setzt er eins aufs andere.

Bis wir einen Ansatz für eine negative Feststellungsklage in Deutschland finden. Die verfasst der deutsche Hausanwalt des Herstellers. Wir liefern die Strategie. Worin bestehen die Vorwürfe deliktischer Ansprüche amerikanischen Rechts, worin die behaupteten Straftaten? Wie passen die behaupteten amerikanischen Tatbestände zu den deutschen Zuständigkeitsmerkmalen?

Mit anderen Worten: Wie kann man die Wutausbrüche so verwerten, dass die in Deutschland erhobene Klage auch wirksam die später eingereichte Klage des Wahnsinnigen in den USA unzulässig werden lässt?

Klagen: grundsätzlich besser nicht. Wenn es unvermeidbar ist, dann besser in Deutschland. Die Rechtssicherheit ist höher. Die Vorhersehbarkeit der Kosten, des Beweisverfahrens, der Belastung der Parteien lässt den deutschen Prozess deutlich vorteilhafter wirken.

Wer kann schon erahnen, wie eine Jury eine theatralische Darbietung des heimischen Vertreters gegen den bösen Ausländer bewerten würde? Da geht es nicht allein um Recht und Unrecht, um Tatbestandsmerkmale und Gutachter.

Wenn man sich gegen das Risiko eines US-Prozesses entscheidet und den deutschen Rechtsweg wählt, muss der deutsche Prozess nicht unbedingt bis zum bitteren Ende dauern. Merkt der Wüterich erst einmal, dass ihm der Weg zum US-Gericht versperrt ist, wird er erst wilder. Der Prozess im Ausland macht ihm Angst. Dann resigniert er, und auch ein Vergleich wird zu vernünftigen Konditionen machbar.


Dienstag, den 18. Okt. 2011

Wechselkurs im US-Gericht  

.   Der Investor investiert, berät, leiht der Biotechfirma Geld. Doch wird nichts draus, und auf seine Rückzahlungsklage erhält er nicht einmal eine Erwiderung. Also beantragt er für seine Darlehen in Euro, Pfund und Dollar ein Versäumnisurteil.

Das Gericht ist gern dazu bereit, nachdem es die Anspruchsgrundlagen prüft und im Beschluss John Buckley v. Paperboy Ventures, LLC, Az. 11-0020, erläutert. Doch darf es nicht. Die Wechselkurse und die maßgeblichen Zeitpunkte für die Umrechnung hat der Kläger in seinem Antrag nicht dargelegt.

Für Prozesse vor Gerichten der USA mit Fremdwährungen ist die Begründung des untersten Bundesgerichts der Hauptstadt Washington vom 12. Oktober 2011 lesens- und empfehlenswert.


Montag, den 17. Okt. 2011

Eliteclub: Bush, Palin, Clinton et al.  

.   Den Eliteklub Skulls and Bones und Bush2, Clinton2, Palin, Cheney sowie CIA-Personal des Clubs verklagte die Klägerin, doch das Gericht in New York City ließ sie am 17. Oktober 20121 bereits nach der Schlüssigkeitsprüfung abblitzen.

Die Merkmale dieser Prüfung und ihrer Nachprüfung in der Revision beschreibt der United States Court of Appeals for the Second Circuit im Beschluss in Sachen Tomoko Igarashi v. Skulls & Bones, (Institution), George W. Bush, George Herbert Walker Bush, Dick Cheney, Rudolph Giuliani, John McCain, Sarah Palin, (Republican), Michele Bachmann, Al Gore, Nancy Pelosi, William Jefferson Clinton, Hillary Rodham Clinton, Every Member Belong to Skull & Bones, Every Politician Belong to Skull & Bones, CIA Worker Belong to Skull & Bones, Az. 10-3396.


Sonntag, den 16. Okt. 2011

Kreuz als Mahnmal: Verfassungsfrage  

.   Ein Kreuz mahnt auch über Religionsgrenzen hinaus. Als Kriegsmahnmal sollte es nach Jahrzehnten verbleiben dürfen, da es keine Verfassungsfragen auslöst, nachdem die Gedenkstätte ins Eigentum des Bundes gelangte, argumentiert die Mindermeinung ausführlich am 14. Oktober 2011 im Fall Jewish War Veterans of the USA, Inc. v. City of San Diego, Az. 08-56415.

Die Mindermeinung richtet sich gegen die Ablehnung einer Neuprüfung durch die Gesamtsenate des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco und könnte die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Nachprüfung des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, bilden.


Sonntag, den 16. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
UFO-Akten vom CIA ohne Kostenerstattung erstritten, BRYANT v. CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY, DCDC 14 OKT 2011,PDF

Verfassungsrecht: Kreuz nicht unbedingt religiös, Jewish War Veterans v. San Diego, 9th Cir 14 OKT 2011, PDF

Merkmale der einstweiligen Verfügung im Bundesgericht, Sixth Angel Shepherd Rescue v. Bengal, 3rd Cir 14 OKT 2011, PDF

Klagabweisung mit lehrreicher Rundumbegründung, Trammell v. Lillies Love & Care, 3rd Cir 14 OKT 2011, PDF

2 Stellen jongliert, verloren, geklagt, schwerer verloren, Blanks v. Vought Aircraft Industries, 5th Cir 13 OKT 2011, PDF

Verbotsverfügung nach Patentverletzung angezeigt, Robert Bosch LLC. v. Pylon Manufacturing Corp., CAFC 12 OKT 2011, PDF

Staatsimmunität der Schweiz vor US-Gerichten, Orkin v. Swiss Confederation, 2nd Cir 12 OKT 2011, PDF
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Freitag, den 14. Okt. 2011

Zwei Jobs. Eine Ausnahme: Kostenerstattung  

.   Zwei Ganztagsstellen begann der Kläger. Er jonglierte sie, in dem er sich jeweils bei einer krank meldete oder Elternzeit nahm. Da er die Arbeitgeber belogen hatte, entließ ihn einer, den er prompt wegen Diskriminierung verklagte.

Er verlor nicht nur. Das Gericht gewährte auch den Arbeitgeberantrag auf Erstattung von $65.605 Anwaltskosten. Es beurteilte die Klage als unbegründet und frivol.

Am 13. Oktober 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans im Fall A. Blanks v. Vought Aircraft Industries Inc., Az. 10-11103, mit leicht lesbarer Begründung, warum in diesem Fall des Prozessmissbrauchs die Ausnahme von der American Rule über die grundsätzliche Nichterstattung der Prozesskosten greift.


Donnerstag, den 13. Okt. 2011

Verkauf der Firma an Amis  

.   Über M&A-Verträge lässt sich viel schreiben. Auch beim kleinsten Unternehmen sind sie ellenlang oder meterhoch. Eine einfache GmbH an einen Ami zu verkaufen beschränkt sich nicht auf ein paar Representations and Warranties und einen Besuch beim Notar.

Auf den bereits verbindlichen Letter of Intent folgt meist die Due Diligence: Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der amerikanische Erwerber einen deutschen Anwalt einschalten, der ihm überhaupt erklären kann, was eine GmbH ist oder welche Arbeitsgesetze und gesetzlichen Nebenleistungspflichten gelten. Sonst wird die Ausforschungs- und Belegphase zum Albtraum für beide Seiten. Das merkt auch der deutsche Verkäufer, der den Verkaufsplan für so einfach realisierbar hielt.

Bei den eigentlichen Verträgen - meist einer elend langen Kette von Anhängen mit jeweils eigener Vertragswirkung sowie Wechselwirkungen mit anderen Rechten und Pflichten - muss der deutsche Verkäufer erfahren, welche Fallstricke sich hinter unscheinbar wirkenden Klauseln eines amerikanischen Vertrages verbergen.

Wenn er nicht aufpasst, verkauft er nicht nur seine Firma, sondern auch seine Zukunft und seine Seele! Dafür haftet er nicht nur. Über die Indemnification-Klauseln haftet er auch für bekannte und unbekannte Dritte.


Donnerstag, den 13. Okt. 2011

Energie im rechtlichen Umfeld  

.   Kurth und bündig, doch voller Energie. So führte der Vorsitzende der Bundesnetzagentur in einen Vergleich deutscher und amerikanischer Energiepolitik, -technik und -märkte ein. Das rechtliche Umfeld gehörte beim Frühstück beim Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington am 11. Oktober 2011 dazu.

Das Recht gibt Unternehmen, Verbrauchern und Politik in Deutschland Planungssicherheit - wichtig für neue Wagnisse, die Kurth nahe an Kennedys NASA rückte. Dafür haben die Länder dem Bund sogar Kompetenzen abgetreten. Die Legislative hat die Vorhersehbarkeit geschaffen. Sie erlaubt Kleinen wie Großen, langfristige Vorkehrungen für eine Energiewende zu treffen.

Die amerikanischen Vortragenden aus dem Energieministerium, der Wissenschaftsförderung und dem Lobbyumfeld machten deutlich, wie punktuell und uneinheitlich die Energiepolitik hingegen in den USA verfolgt wird. Der Bundesgesetzgeber meldet sich zu Wort - oder auch nicht. Die Exekutive greift mit Richtlinien und Verordnungen ein, wenn der Kongress nicht handelt. Doch diese kann der Kongress jederzeit eliminieren. Bei den Einzelstaaten liegt so viel Zuständigkeit, dass der Bund auf eine Einheitlichkeit kaum hinwirken kann.


Dienstag, den 11. Okt. 2011

Produkthaftung - befangener Gutachter  

.   Ein gefährliches Produkt muss nicht unbedingt zur Haftung führen, doch wenn es sichere Alternativen gibt, die der Hersteller ignoriert, dürfen die Geschworenen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Dabei dürfen sie auch Mehrkosten und Mehrgewicht berücksichtigen.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston entschied im Fall Osorio v. One World Technologies, Az. 10-1824, gegen den Hersteller einer Motorsäge, den das Untergericht zur Haftung in Höhe von $1,5 Mio. herangezogen hatte. Die Jury bewertete auch die Alternativen.

Die Haftungsgrundlage folgt dabei aus der Produkthaftungsgewährleistung eines Kaufvertrages, die im Staat Massachusetts dieselben Merkmale wie die Produkthaftung nach dem Recht der unerlaubten Handlung aufweist. Die Säge wies - wie die Konkurrenzprodukte - keine Unfallschutzvorkehrung auf, die der Sachverständige des Klägers erfunden hatte und der Jury als Alternative vorstellte.


Montag, den 10. Okt. 2011

EMailserver in USA: Schutz im Ausland?  

.   Muss der EMaildienstleister in den USA die hier gespeicherten Daten für einen Prozess im Ausland gegen den Kontoinhaber herausgeben? Schützt amerikanischer Datenschutz den ausländischen Kunden von Microsoft?

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA diese Frage am 3. Oktober 2011. Im Prozess um die Herausgabe, Suzlon Energy v. Microsoft, Az. 10-35793, gab es Microsoft recht, als die Firma die Hotmail-Daten unter Verweis auf den Electronic Communications Privacy Act, 18 USC §2510, verweigerte.

Auf Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort des Kontoinhabers kommt es nicht an, wenn die Daten in den USA gespeichert sind. Anders kann das Gesetz bei Taten oder Speicherung im Ausland gewertet werden, erwähnt das Gericht nebenbei.


Sonntag, den 09. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Diskriminiert bei IT-Stellenbewerbung nach objektiven Prüfungen? Goncalves v. Plymouth County 1st Cir 7 OKT 2011, Web

Seefrachtschadenshaftungsgrenze $2000 gilt - D-USA-NP, American Home Ass. v. Wallenius Wilhelmsen, 2nd Cir 7 OKT 2011, PDF

Keine Maschinengewehre in der Hauptstadt, Dick Heller v. DC, DC Cir 4 OKT 2011, PDF

Produkthaftung, Gutachter: seine Erfindung kann Schaden verhindern, Osoria v. One World Techn., 1st Cir 5 OKT 2011, Web

US-Datenschutz schützt auch ausländische Kunden vor Emailfreigabe, Suzlon Energy v. Microsoft, 9th Cir 3 OKT 2011, PDF
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Samstag, den 08. Okt. 2011

Die Polizei gewinnt: Diskriminierung  

.   Von DOS zum Web? War es Rassendiskriminierung, als die Polizeidienststelle von drei Kandidaten für eine IT-Stelle mit Webaufgaben die kapverdische Frau ablehnte, die sich als schwarz bezeichnet, zuletzt mit DOS arbeitete und in allen Prüfungen schlechter als ein weißer Mann und eine weiße Frau abschnitt?

Bestand die Diskriminierung darin, dass die Stelle eine andere Kernzeit verlangte als ihre gegenwärtige Tätigkeit und die Arbeitgeberin diese andere, der Klägerin ungelegene IT-Kernzeit als unverzichtbar bezeichnete?

Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston vom 7. Oktober 2011 ist lehrreich. Es erklärt, welche objektiven Merkmale in die Beurteilung der Bewerber einflossen, dass die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt war und dass die Gründe für die Auswahl keinen diskriminierungsverschleiernden Vorwand bildeten: Goncalves v. Plymouth County, Az. 10-2063.


Freitag, den 07. Okt. 2011

Fatale Schlamperei: Deckungslücke  

ML - Washington. Über eine Verurteilung zur Zahlung von $ 2 Mio. und den Versuch, die eigene Versicherung zur Deckung dieser Summe zu bewegen, hatte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in New Orleans zu entscheiden.

Dem Fall liegt ein Verkehrsunfall aus dem Jahre 2005 zu Grunde, bei dem eine Person schwer verletzt wurde. Ihr wurde ein Schadensersatz in Höhe von zwei Millionen Dollar zugesprochen.

Bei dem Versuch, das Urteil zu vollstrecken, sollten Firmenanteile des Vaters der minderjährigen Schädigerin gemäß Miss. Code Ann. §13-3-129 gepfändet werden.

Dafür sollte der Vorstand der Beklagten eine eidesstattliche Erklärung über den Umfang der Anteile abgeben. Dies versäumte der Vorstand, weshalb die Beklagte für die gesamte Summe haftet.

Die Beklagte forderte diese Summe von ihrer Versicherung zurück, denn die Klägerin sei aufgrund einer Bestimmung im Versicherungsvertrag zur Rückzahlung verpflichtet. Die Klausel sieht vor, dass dem Versicherten die Summen zu ersetzen sind, zu deren Zahlung der Versicherte aufgrund von ihm begangener Körper- oder Sachschäden verurteilt wurde. Das Untergericht wies die Klage ab. Die Beklagte ging in Berufung. Daraufhin erhob der Versicherer negative Feststellungsklage.

Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit entschied am 3. Oktober 2011 im Fall Nationwide Mutual Insurance Company v. A. Hunter, et. al., Az. 10- 60609, für die Versicherung.

Die Police sieht zwar Rückzahlungen an den Versicherten vor, wenn dieser für Körper- und Personenschäden haftet. Solche waren im Ursprungsfall gegeben. Letztlich wurde die Beklagte aber wegen Verletzung eines einzelstaatlichen Gesetzes und nicht wegen der dem Fall zu Grunde liegenden Körperverletzung zur Zahlung verurteilt. Die Deckungslücke berechtige die Versicherung zur Zahlungsverweigerung.


Donnerstag, den 06. Okt. 2011

Supreme Court: Besuch fast fehlgeschlagen  

ML - Washington. Einmal zum Supreme Court und eine Verhandlung sehen. Ein Wunsch vieler Interns in DC. Doch aufgepasst. Lange Schlangen vor dem Eingang sind nicht nur so auf der Website des Obersten Bundesgerichtshofes der USA erwähnt. Auch der Ausbilder warnte davor. Nach Ankunft um 8.45 morgens warteten schon ungefähr 150 Menschen vor uns auf den Einlass um 9.30.

Doch die erste Verhandlung zum Thema Gleichberechtigung von Arbeitnehmern im religiösen Umfeld begann und die Schlange wurde nicht kleiner. Nun ja, ein zweiter Fall zum Thema wiederbelebtes Copyright war ja für den Tag noch vorgesehen. Also stehen bleiben, sich die Laune nicht verderben lassen und auf den zweiten Fall hoffen. Wenigstens der Wettergott hatte ein Einsehen mit uns. Und draußen wurde uns auch ein bißchen was geboten.

Die Presse war da, es wurden Kameras und Scheinwerfer aufgebaut und nach Abschluss der ersten Verhandlung viele Interviews geführt. Um 11.30 entschuldigten sich die Polizisten vor Ort für die langen Wartezeiten und die Umstände. Sie eröffneten uns, dass der Saal auch für die zweite Verhandlung überfüllt sei und wir mit einem Einlass nicht mehr zu rechnen brauchen.

Als letzte Möglichkeit blieb nur noch die Möglichkeit, für fünf Minuten an der Sitzung teilzunehmen, in der hintersten Ecke des Sitzungssaales, aber immerhin. Der Saal mit den roten Samtvorhängen wirkte sehr imposant und die neun Richter sehr interessiert.

Beim nächsten Versuch machen wir es wie die Amerikaner und kommen um Mitternacht mit dem Schlafsack, um den Anfang der Schlange zu bilden und auf jeden Fall einen Platz im Sitzungssaal zu ergattern.


Mittwoch, den 05. Okt. 2011

Copyright weg - und wieder da!  


USAnwalt am Supreme Court
.   Nachgeschützte Urheber - das Problem behandelt in Washington am 4. Oktober 2011 der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten im Fall Golan v. Holder, Az. 10-545.

Werke, die in den USA gemeinfrei geworden waren und später erneut unter den Schutz des Copyright Act gestellt wurden, gibt es viele. Diese Werke unterlagen dem amerikanischen Recht und alten Staatsverträgen, als sie gemeinfrei wurden.

Später wurden die Gesetze und Übereinkünfte geändert und der Schutz des Urheberrechts lebte wieder auf. Konkret geht es um vor dem Supreme Court um musikalische Kompositionen. Die Washington Post hat eine praktische Zusammenfassung für Laien unter dem Titel Supreme Court copyright case will decide fate of millions of once-public works formuliert.


Dienstag, den 04. Okt. 2011

Do Not Track - oder doch?  

.   Ein Geheimdokument des Justizministeriums, hier veröffentlicht, erklärt den staatlichen Verfolgungsbehörden, wie, wielange und bei wem sie an SMS und Verbindungsdaten gelangen. Die vier großen Telekomanbieter in den USA speichern Unterschiedliches unterschiedlich lang. T-Mobile speichert kurz, AT&T lang und ausgiebig. Die Bürgerrechtsgruppe ACLU konnte die Freigabe des Dokuments erzielen.

Im Kongress gibt es Vorstöße gegen das Online Tracking, beispielsweise den Do Not Track Me Online Act of 2011, H.R. 654. Gute Aussichten garantiert ihnen niemand.

Im Obersten Bundesgerichtshof der USA, dem Supreme Court in Washington, DC, der gerade seine neue Amtszeit aufnimmt, steht die Frage zur Klärung an, ob Strafverfolger einen Richterbeschluss benötigen, um einen GPS-Sender an Fahrzeugen anzubringen.


Montag, den 03. Okt. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Rechtsschutz für Verkauf von Führerscheindaten, Graczyk v. West Publishing Company, 7th Cir 28 SEP 2011, PDF

OSX urheberrechtschutzunfähig nach Verkauf, frei verkäuflich f. andere Rechner? Apple v. Psystar, 9th Cir 28 SEP 2011, PDF

Beweis der Corporation durch Beweis d. Vertretung, Curns & Zukaitis v. Wal-Mart Stores, Inc., 2nd Cir 28 SEP 2011, PDF

Kündigungschaden $600000, Schmerzensgeld für Gattin $100000, Duran-Lopez v. Stiefel Laboratories, 1st Cir 27 SEP 2011, Web

Rechtswidrige Dritteinwirkung, Sokol Holdings v. BMB Munai, 2nd Cir 26 SEP 2011, PDF
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Sonntag, den 02. Okt. 2011

Urkundsbeweis schwer gemacht  

MxN - Washington.   Urkundsbeweise genießen im US-amerikanischen Zivilprozess nicht annähernd den selben Stellenwert wie im deutschen Prozessrecht. Insbesondere kann durch eine Urkunde keine Zeugenaussage ersetzt werden oder auch nur neben diese treten. Die Urkunde muss gemäß der Beweisregel 801(d)(2)(D) vielmehr durch einen Zeugen eingeführt werden, welcher die entsprechende Foundation dafür legen muss, in welchem Zusammenhang die Urkunde im Fall steht.

Konkret hieß dies in Curns and Zukaitis v. Wal-Mart Stores Inc., Az. 10-3047-cv, dass die Kläger nicht ohne Weiteres eine Mitarbeiterbeurteilung aus der Personalakte dem Gericht vorlegen konnten, sondern diese von einem Zeugen hätten einführen lassen müssen.

Der Zeuge hätte dann in einer Beweiskette darlegen müssen, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Klägern und Wal-Mart bestand und eine entsprechende Aussage in diesem Arbeitsverhältnis gefallen ist, welche dann Eingang in die Personalakte gefunden hat.

Dies ist den Klägern nicht gelungen, so dass das Berufungsgericht des zweiten Bezirks die Klage am 28. September 2011 abweisen musste.


Samstag, den 01. Okt. 2011

Falsch verstandene Vaterliebe  

ML - Washington. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seinem eigenen Kind wurde der Antragsteller zwar freigesprochen, später aber wegen sexuellen Missbrauchs an den Zwillingen seiner Lebensgefährtin zu Freiheitsstrafen zwischen 30 und 60 Jahren verurteilt.

Gegen dieses nach seiner Ablehnung einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft verhängte Urteil legte der Familienvater Berufung ein. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hatte am 26. September 2011 in Alfonso Mills v. Millicent Warren, Az. 08-2387, über den Antrag auf Haftprüfung im Habeas Corpus-Verfahren zu entscheiden.

Der Antragsteller begründete seinen Antrag unter anderem damit, dass sein Anwalt ihn falsch beraten hätte. Er bemängelt, dass das Strafmaß geringer ausgefallen wäre, wenn der Anwalt ihn über die Folgen der Ablehnung einer Plea Offer mit der Staatsanwaltschaft und die erfolgte Be- und Verurteilung durch das Gericht aufgeklärt hätte. Außerdem sei sein Anwalt unvorbereitet gewesen und hätte verhindern müssen, dass der frühere Freispruch wegen der Beweisregel 404 (b) in den Prozess als Beweis eingeführt wird. Die Beweisregel besagt, dass Verbrechen, Verfehlungen und andere Machenschaften in früheren Verfahren nicht benutzt werden dürfen, um den Charakter eines erneut Angeklagten dazustellen. Das Gericht wies den Antrag ab.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit begründete seine Entscheidung damit, dass der Antragsteller nicht ausreichend dargelegt hat, dass er nach besserer Aufklärung durch seinen Anwalt überhaupt eine Plea Offer der Staatsanwaltschaft angenommen hätte. Ebenso sei unklar, ob der Anwalt mit einem Antrag nach der Federal Rule of Evidence 404 (b) hinreichend Erfolg gehabt hätte und ob die Entscheidung des Gerichts ohne Einbringung des Freispruchs in den Prozess anders ausgefallen wäre.


Freitag, den 30. Sept. 2011

Alle Supreme Court-Urteile 2010-2011  

.   Diese Liste verzeichnet alle Urteile des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, Supreme Court of the United States of America, aus der ablaufenden Amtszeit 2010-2011:

Leal Garcia v. Texas
United States v. Juvenile Male
Goodyear Dunlop Tires Operations, S. A. v. Brown
J. McIntyre Machinery, Ltd. v. Nicastro
Brown v. Entertainment Merchants Assn.
Arizona Free Enterprise Club's Freedom Club PAC v. Bennett
Stern v. Marshall
PLIVA, Inc. v. Mensing
Sorrell v. IMS Health Inc.
Freeman v. United States
CSX Transp., Inc. v. McBride
Bullcoming v. New Mexico
Borough of Duryea v. Guarnieri
Walmart Stores v. Dukes
American Elec. Power Co. v. Connecticut
Turner v. Rogers
Tapla v. United States
Smith v. Bayer Corp.
JDB v, North Carolina
Davis v. United States
Bond v. United States
Flores-Villar v. United States
United States v. Jicarilla Apache Nation
Janus Capital Group, Inc. v. First Derivative Traders
Nevada Commission on Ethics v. Carrigan
Microsoft Corp. v. i4i Ltd. Partnership
DePierre v. United States
Talk America, Inc. v. Michigan Bell Telephone Co.
Sykes v. United States
Fox v. Vice
McNeill v. United States
Erica P. John Fund, Inc. v. Halliburton Co.
Board of Trustees of Leland Stanford Junior Univ. v. Roche Molecular Systems, Inc.
Global-Tech Appliances v. SEB S.A.
Ashcroft v. al-Kidd
Comreta v. Greene
Fowler v. United States
United States v. Tinklenberg
Chamber of Commerce USA v. Whiting
Brown v. Plata
General Dynamics v. U.S.
Schindler Elevator Corp. v. United States ex rel. Kirk
Kentucky v. King
CIGNA Corp. v. Amara
Bobby v. Mitts
Montana v. Wyoming
AT&T Mobility LLC v. Concepcion
United States v. Tohono O'odham Nation
Sossamon v. Texas
Virginia Office for Protection and Advocacy v. Stewart
Cullen v. Pinholster
Arizona Christian School Tuition Organization v. Winn
Tolentino v. New York
Astra USA, Inc. v. Santa Clara County
Connick v. Thompson
Matrixx Initiatives, Inc. v. Siracusano
Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corp.
Falkner v. Jackson
Milner v. Navy
Wall v. Kholi
Skinner v. Switzer
Pepper v. United States
Snyder v. Phelps
Herderson v. Shinseki
Staub v. Proctor Hospital
FCC v. AT&T Inc.
Michigan v. Bryant
Williamson v. Mazda Motor of America, Inc.
Walker v. Martin
CSX Transportation, Inc. v. Alabama Dept. of Revenue
Bruessewitz v, Wyeth LLC
Swarthout v. Cooke
Chase Bank USA, N. A. v. McCoy
Ortiz v. Jordan
Thompson v. North American Stainless, LP
NASA v. Nelson
Premo v. Moore
Harrington v. Richter
Mayo Foundation for Medical Ed. & Research v. U.S.
Ransom v. FIA Card Services
Madison County v. Oneida Indian Nation of N. Y.
Costco Wholesale Corp. v. Omega S.A.
Los Angeles County v. Humphries
Abbott v. United States
Wilson v. Corcoran


Donnerstag, den 29. Sept. 2011

Weltbankschritte gegen Korruption  

SU - Washington.   Beim Lunch der German American Law Association in Washington DC am 21. September 2011 trug der Berliner Oberstaatsanwalt David Hawkes, seit 2007 Leiter der Prozesssondereinheit Special Litigation Unit, zum Thema Emerging Markets and the Impact of the World Bank's Anti- Corruption and Sanctions Framework vor. Seine Spezialeinheit mit Anwälten aus sechs Kontinenten ist die erste ihrer Art in einer internationalen Organisation. Sie ermittelt rund um den Globus für die Weltbank, ist aber rein administrativ tätig und leitet Verdachtsfälle an Justiz und operative Behörden weiter, damit diese Sanktionsverfahren einleiten können.

Hawkes stellte Fälle grenzüberschreitender Korruption sowie erste Anhaltspunkte, die auf eine mögliche Korruption hinweisen könnten, dar:
1. Grenzüberschreitende Korruption: Bestechung der Parteien aus mehr als einem Land.
2. Grenzüberschreitende lineare Korruption: Bestechung von multinationalen Unternehmen, die außerhalb ihres Heimatlandes oder in ihrem Heimatland Offshore-Hilfsmittel nutzen.
3. Grenzüberschreitende dreieckige Korruption: Betrug und Bestechung, die Spenderfonds einbeziehen, versorgen und durch unabhängige, national oder supranationale dritte Parteien, wie zum Beispiel die Entwicklungshilfe von multilateralen Entwicklungsbanken, betreuen.
Werden eine Art der Korruption oder andere Verstöße, die mit dem nationalen Recht unvereinbar sind, aufgedeckt, erfolgt eine Notice of Sanctions Proceedings des Office of Evaluation and Suspensions an den Antragsgegner. Dieser wird vom Statement of Evaluation and Evidence und vom OES zusammengetragen, um die Entscheidung über die vorläufige Suspendierung zu begründen. Die beschuldigte Organisation erhält eine Erklärungsfrist von 30 Tagen. Ist der Verdacht unbegründet, so wird die Sanktion aufgehoben. Ansonsten folgt auf Antrag eine Anhörung und schließlich eine Entscheidung des Sanction Board.

Dem Sanction Board steht ein großes Repertoir an Mitteln zur Verfügung:
1. Ausschluss: Beschuldigte werden von der Auftragsvergabe für Bankprojekte ausgeschlossen.
2. Letter of Reprimand: Beschuldigter erhält einen formalen Verweis als Rüge für sein Fehlverhalten.
3. Bedingte Nichtausschließung: Beschuldigter ist verpflichtet, bestimmte Sanierungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen als Bedingung zu entsprechen, um nicht ausgeschlossen zu werden.
4. Restitution: Ein Beschuldigter ist zur Wiedergutmachung an den Darlehensnehmer oder eine andere Partei verpflichtet.
5. Gekreuzte Ausschließung: Die letzte und schwerste Bestrafung stellt die gekreuzte Ausschließung dar: "Steal and Cheat from one: get debarred by all." Robert B. Zoellick, Präsident Weltbank Gruppe.
Dieser Grundsatz entspringt einem Abkommen zwischen den 5 multilateralen Entwicklungsbanken AfDB, ADB, EBRD, IDB sowie WBG und stellt damit den ersten globalen Durchsetzungsmechanismus dar. Dabei behält sich jede Bank ihr eigenes Sanktionssystem vor.


Mittwoch, den 28. Sept. 2011

Tragisch: Asyl abgelehnt!  

SU - Washington.   Die Chinesin Yan Lin verließ ihre Heimat, um Asyl in den Vereinigten Staaten zu erhalten, da das chinesische Familienplanungsamt sie zu einer Abtreibung zwang. Ein Immigration Judge lehnt ihren Antrag ab, weil sie nicht nachwies, dass die Abtreibung unfreiwillig erfolgte. Das Board of Immigration Appeals bestätigte diese Entscheidung aufgrund des Präzedenzfalles Huang v. Gonzales, 453 F. 3d 942 (Bundesberufungsgericht des 7. Bezirks 2006).

Im Jahre 1992 zog Lin mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung und wurde kurz darauf schwanger. Sie entschied sich für das Kind, obwohl das Ledigen nach chinesischem Recht verboten ist. Dafür gab sie ihre Arbeitsstelle auf und floh aufs Land. Als Lin im 6. Monat war, wurde sie von Beamten aufgespürt und festgenommen. Am nächsten Tag wurde sie ins Krankenhaus eingewiesen; ihr wurde ein Schlafmittel verabreicht. Zwei Tage später holten ihre Eltern sie aus dem Krankenhaus ab. Seitdem leidet sie unter physischen und psychischen Nachfolgen der Abtreibung.

Als sie 1997 eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter erlitt, die auf einen fehlerhaften Eingriff fünf Jahre zuvor zurückzuführen ist, verließ ihr Freund sie, und potentielle Heiratskandidaten lehnten sie ab. Dies war für Lin der Anlass, Asyl in den Vereinigten Staaten zu beantragen. Mit einem Brief ihrer Mutter, in dem sie die damaligen Geschehnisse schildert, und einem weiteren Dokument vom Krankenhaus in Lianjiang, welcher die Abtreibung wegen Ledigkeit nachweist, will sie ihr Ziel erreichen.

Der Immigration Judge lehnte ihren Antrag ab, weil aus dem Dokument des Krankenhauses nicht hervorgehe, dass die Abtreibung unfreiwillig vollzogen worden sei, und Lin nicht glaubhaft erscheine. Weiterhin gäbe das Krankenhaus solche Dokumente nur bei freiwilliger Abtreibung heraus. Er begründete seine Entscheidung mit dem Präzedenzfall Huang. Lin legte vor dem Bundesberufungsgericht im Fall Lin v. Holder, Az. 10-3673, Revision ein.

In seinen Erwägungen berücksichtigte der Richter fehlerhaft den Brief der Mutter nicht, weshalb der Asylantrag erfolglos blieb. Das Bundesberufungsgericht des 7. Bezirk beschloss daher am 30. August 2011 die Überprüfung des Briefes und verwies den Fall ans Untergericht.


Dienstag, den 27. Sept. 2011

Entschädigung? Nicht vertraulich!  

MxN - Washington.   Versuchen im Streit liegende Parteien untereinander oder mit Dritten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens den Streit einvernehmlich zu lösen, so können sie zu diesem Zweck getätigte Aussagen und zugrunde liegenden Tatsachen für vertraulich erklären und unter den Schutz der Federal Rule of Evidence 408 stellen.

Diese Beweisregel verbietet in einem sich anschließenden Prozess die Einführung und Verwertung dieser Aussagen und hat zum Ziel, die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

Damit scheint der Umfang der geschützten Tatsachen klar umrissen. Floss jedoch im Settlement Agreement ein bestimmter Geldbetrag zu Kompensationszwecken, muss das Gericht wiederum diese Tatsache trotz FRE 408 berücksichtigen und dem Urteil zu Grunde legen.

In Portugues-Santana v. Rekomdiv et al, Az. 10-2018, stellte das Berufungsgericht am 22. September 2011 fest, dass das Untergericht den durch die Jury zugesprochenen Schadensersatzbetrag hätte reduzieren müssen, obwohl FRE 408 Anwendung fand. Schließlich soll keine Partei besser gestellt werden, indem sie doppelt entschädigt wird.


Montag, den 26. Sept. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Double dipping mit Victoria's Secret, Vermittler, Portugues-Santana v. Rekomdiv International, 1st Cir 22 SEP 2011, Web

Geld für Anwaltsleistungen keine ungerechtfertigte Bereicherung, Zimmermann v. BDO Seidman, LLP, 1st Cir 22 SEP 2011, Web

Nichtnotierte Aktien statt Geld für Marke, Haftung f. Verlust, Perlmutter v. Russell Hobbs, Inc., 3rd Cir 20 SEP 2011, PDF

Schiedsklausel zulasten des Verbraucherschutzes nichtig, Kolev v. Porsche Cars North America, 9th Cir 20 SEP 2011, PDF

Inlandsvertrieb von Büchern für Auslandsmarkt rechtswidrig, Pearson Education v. Kuman, 2nd Cir 19 SEP 2011, PDF
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Sonntag, den 25. Sept. 2011

Ortungsfunktion unerwartet? Abhilfe  

.   Berichte über Ortungsfunktionen weisen meist Überraschungshysterie auf: Der Staat oder Dritte können mich plötzlich finden! Schreck und Jammer folgen.

Den Eingriff in die Privatsphäre erkaufen sich Telefon- und GPS-Kunden selbst. Auch beim Erwerb des WLan-fähigen Bügelbretts muss man bedenken, dass die Ortung einfach ist. Nur Dumme, wie durch Ortung aufgespürte Kidnapper, vergessen das.

Wer die Person mit dem Gerät verbindet - beispielsweise durch Vertrag, Bankauftrag oder Kreditkarte -, macht auch die persönliche Ortung möglich. Das Problem liegt nicht beim bösen Staat, sondern in der Natur der Sache: Res ipsa loquitur!

Wer sich verbindet, ist verbunden. Wer das nicht will, zieht den Strom ab oder tauscht das Gerät mit anderen, beispielsweise über eine anonymisierende Gerätetauschbörse. Verträge und AGBs angreifen oder auf Verfassungsrechte pochen ist so sinnlos wie Liebe erzwingen zu wollen.


Samstag, den 24. Sept. 2011

Parallele Gerichtsbarkeit  

BB - Washington.   Wird sowohl beim Bundes- als auch beim einzelstaatlichen Gericht Klage erhoben, muss das Bundesgericht trotz Anhängigkeit vor dem einzelstaatlichen Gericht entscheiden. Eine sehr begrenzte Ausnahme bietet die Colorado River-Doktrin. Danach kann aus Gründen der Prozessökonomie eine Entscheidung aufgeschoben werden und auf das Urteil des konkurrierenden einzelstaatlichen Gerichts verwiesen werden, wenn der vor das einzelstaatliche Gericht gebrachte Fall geeignt ist, den Bundesgerichts mit zu erledigen.

Nach Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Colorado River Water Conservation District v. U.S., 424 U.S. 800 (1976), hat das Bundesgericht eine virtually unflagging Obligation, eine unerschütterliche Obliegenheit, die vom Kongress übertragene Gerichtsbarkeit auszuüben. Bestehen erhebliche Zweifel, dass das konkurrierende einzelstaatliche Verfahren ein geeignetes Mittel ist, eine schnelle und umfassende Lösung der Streitigkeiten zu finden, ist die Anordnung des Ruhens des Verfahrens ein schwerer Ermessensmissbrauch.

Um dies zu ermitteln, muss das Gericht erster Instanz entscheiden, ob der einzel- und der bundesstaatliche Fall parallel sind, sowie gleiche Parteien und gleichen Streitgegenstand betrifft. Sind die Sachverhalte nicht gleich gelagert, findet die Doktrin keine Anwendung, und ein Ruhen des Verfahrens ist nicht angezeigt.

Im Fall Huon v. Johnson & Bell LDT. erhob der Kläger sowohl vor dem einzelstaatlichen Gericht von Illinois, als auch vor dem Bundesgericht Klage. Streitgegenstand der einzelstaatlichen Klage war die Behauptung von Verleumdung und seelischer Belastung durch seine Firma und drei Anwälte, welche auch alle die Beklagten waren. Die bundesgerichtliche Klage behauptete eine Diskriminierung aufgrund der Rasse und Herkunft durch die Firma, dessen Präsidenten und zwei der drei Anwälte.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks befand mit seinem Urteil vom 21. September 2011, Az. 10-3254, dass dies kein geeigneter Kandidat für das Ruhen des Verfahrens aufgrund der Colorado River Doktrin sei. Obwohl beide Klagen auf behaupteter Fehlbehandlung bei der Arbeit beruhen, seien verschiedenartige Beweise für den Nachweis von Verleumdung und Mobbing einerseits und Diskriminierung andererseits notwendig. Zudem sei die Schnittmenge der beiden Klagen zu klein. Das Bundesgericht muss daher selbst über die ihm vorliegende Klage entscheiden.


Freitag, den 23. Sept. 2011

Tunlichst nicht zahlen!  

.   Manchmal muss man von freundlichen Zahlungen abraten:
Aufgrund neuerer, sich landesweit ausbreitender Rechtsprechung weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass Gesellschafter tunlichst nicht Rechnungen der Corporation begleichen sollten. Solche Finanzhilfen werden heute immer häufiger nicht nur als Anknüpfung für eine Durchgriffshaftung, sondern auch für die örtliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bei Klagen gegen Gesellschafter angesehen, die ansonsten keine Verbindung zu den USA unterhalten.
Der Rat ist an Muttergesellschaften amerikanischer Töchter gerichtet. Dass Zahlungen auch steuerliche Überraschungen auslösen können, wissen sie selbst.

Deutsche Unternehmen zahlen die Rechnungen ihrer Corporations in den USA nicht, weil diese unterkapitalisiert sind, sondern weil es praktisch und organisatorisch einfacher erscheint. Kreditwürdig und damit schuldenfähig sind die Töchter meist.

Also ran ans Kapital. Dafür ist es da. Das Risiko der Unterwerfung der Mutter unter die amerikanische Gerichtsbarkeit ist die buchhalterische Bequemlichkeit nicht wert.


Donnerstag, den 22. Sept. 2011

Kaffee auf die Schenkel - Lobbygeschichte  

.   Wer den brühend heißen Kaffee auf den Schenkeln einer Autofahrerin vermutet, ist von der Lobby bezirzt. So war's nicht. Wer den mit einer Hetzkampagne gekauften Richter nur im Grisham-Roman sucht, ist ihr erlegen.

Hot Coffee, der Film einer Juristin für Laien, erklärt die wahren Umstände. Man sieht die Verbrennungen dritten Grades, die die Dame auf dem Parkplatz als Beifahrerin erlitt, und versteht, warum es um überhaupt um Geld ging, nachdem ihr Mann zunächst McDonalds lediglich anregte, die Kaffeegeräte zu überprüfen.

Ums Geld ging es, als McDonalds nichts unternahm, 700 weitere Ver­bren­nungs­fäl­le bekannt wurden, und die Familie die Arztrechnungen für Haut­trans­plan­ta­te und andere Behandlungen erhielt. Der Film ist nun auch bei HBO und Netflix abrufbar.

Andere Problemfälle sind spannend, doch auch erschütternd eingeflochten: Die rechtlos Vergewaltigte, das behinderte Kind ohne Entschädigung, der in der Telefonzelle überfahrene Anrufer. Der Zuschauer entdeckt eine kunstvolle Manipulation der öffentlichen Meinung, die die Lobbyarbeit der U.S. Cham­ber of Commerce in Washington glaubwürdig und durch Fakten belegt mehr als erwartet diskreditiert.

Tort Reform und Court Reform waren die Folge, aber auch Zwangs­schieds­klau­seln in Verbraucher­verträgen. Ihrer Auswirkungen auf das ameri­ka­ni­sche Recht sind nicht diejenigen Zuschauer bewusst, die bei Torts an Tor­ten statt an Haftung für deliktische Handlungen glauben. Dass Bush ex­pli­zit Pro­pa­gan­da be­für­wortete, um der Lobby Vorschub zu leisten, wundert dann auch nicht.

Im amerikanischen Recht gibt es viel Schlimmes, und Lobbying ist durch die Verfassung geschützt. Dass die verfassungsverbindliche Regeln und Rechts­staat­lich­keit durch Lobbykunstgriffe auf den Kopf gestellt werden, ent­schul­digt je­doch keine hehren Ziele.


Mittwoch, den 21. Sept. 2011

Verbraucherschutzurteil gegen Porsche  

.   Der Bund mischt sich nicht ins Vertragsrecht ein, das den Einzelstaaten der USA gehört. Doch ein Vertragsgesetz erließ der Bund, zum Verbraucherschutz. Porsches AGB sollen es verletzen, erklärte überraschend ein Gericht in San Francisco.

Am 20. September 2011 entschied das dortige Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA den Fall Diane Koley v. Porsche Cars North American, Inc., Az. 09-55963. Der bundesrechtliche Magnuson-Moss Warranty Act, 15 USC §2301, schreibt insbesondere USA-weit die textliche Hervorhebung des Ausschlusses von gesetzlicher Gewährleistung vor. Zudem überträgt der MMWA dem Bundesverbraucherschutzamt FTC die Zuständigkeit zum Erlass von Richtlinien.

Die FTC erklärte bindende Schiedsklauseln für Gewährleistungsfälle für unzulässig. Das Revisionsgericht prüfte, ob diese Richtline rechtmäßig ist, und bestätigte dies. Die von Porsche eingesetzte, weithin übliche Schiedsklausel ist deshalb mit dem MMWA unvereinbar, beschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.

Die Entscheidung kommt etwas spät. Wie im US-Prozess üblich hatte das Untergericht zunächst die Frage der Schiedsklausel dem Schiedsgericht vorgelegt; dort gewann das beklagte Autohaus. Dann ging die klagende Gebrauchtwagenkäuferin im selben Gericht gegen Porsche vor. Da das Urteil von Präzedenzfällen des Obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington, DC, Supreme Court, und anderen Bundesbezirksgerichten abweicht, ist der Weg zur höchsten Instanz nicht ausgeschlossen.


Dienstag, den 20. Sept. 2011

Schiedsantrag ohne Streit  

.   Ein Streit liege nicht vor, als die Beklagte lediglich auf die Schiedsklausel verwies und die Verweisung ans Schiedsgericht beantragte, entschied das Untergericht. Ihm fehlte ein Disput, der erst aus einer Klagerwiderung folge.

Dieser Auffassung folgte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 19. September 2011 im Fall Lamkin v. Morinda Properties Weight Parcel, LLC, Az. 11-4022, nicht.

Eine dezidierte Darlegung eines Streitfalles ist für die Verweisung nicht erforderlich. Zudem lag hier eindeutig ein Streit vor, den die Parteien bereits in ein erfolgloses Schlichtungsverfahren eingebracht hatten.


Montag, den 19. Sept. 2011

Internationale Betriebsvereinbarungen  

ML - Washington.   Am 15. September 2011 fand ein von der Friedrich Ebert Foundation veranstalteter Vortrag von Dr. Michael Fichter, Freie Universität Berlin, und Dimitris Stevis, Ph.D., Colorado State University, zum Thema Corporate Labor Policies and Globalization: The Impact of International Framework Agreements on U.S. Labor Relations statt. Die Vortragenden präsentierten eine Fallstudie ihres internationalen Forschungsprojekts von 2008 bis 2011 der Freien Universität Berlin über die Umsetzung von International Framework Agreements in vier Ländern, Brasilien, Türkei, Indien und USA.

Vertragsparteien von internationalen Betriebsvereinbarungen sind auf der einen Seite eine der vier Global Union Federations BWI, IMF, UNI sowie ICEM und auf der anderen Seite das jeweilige Management länderübergreifender Unternehmen. IFAs sollen die Einhaltung der Arbeitsrichtlinien der International Labour Organization garantieren.

Die Vortragenden berichteten nur über diejenigen Fälle, die in den USA untersucht wurden und die Auswirkungen der IFAs auf diese. Zu den Unternehmen gehören verschiedene Firmen aus unterschiedlichen Sektoren. Jedes untersuchte Unternehmen hatte seinen Ursprung in Europa und wollte in den USA expandieren.

Schwerpunktmäßig haben die Vortragenden die Motivationen, die zur Unterzeichnung solcher IFAs führen, sowie die Vor- und Nachteile dargelegt, die IFAs mit sich bringen können und erläutert, wie man bestehende Kommunikations- und andere Probleme beheben kann.

Die Vortragenden machten deutlich, dass jede Firma verschieden mit den IFAs umgeht und auch die Auswirkungen von Firma zu Firma unterschiedlich ausfallen. Abschließend stellten sie klar, dass die Unterzeichnung von IFAs wichtig ist, um eine einheitliche transnationale Betriebsverfassung zu schaffen und darauf nicht verzichtet werden sollte, dass aber jedes Land seine eigene Politik und Sprache besitzt, an die es sich anzupassen gilt, um Schwierigkeiten in der Umsetzung der IFAs entgegenzutreten.


Sonntag, den 18. Sept. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Verfassungsvereinbarer Schadensersatz für rechtswidrige Musikkopie, Sony BMG Music v. Tenenbaum, 1st Cir 16 SEP 2011, Web

Kündigung ausl. Exklusivvertriebsvertrags, Beautiful Jewellers Private Limited v. Tiffany & Co., 2nd Cir 16 SEP 2011, PDF

Videoübertragung mit Vergütung durch Werbung patentierbar, Ultramercial, LLC. v. Hulu, LLC., CAFC 15 SEP 2011, PDF

Öffentlichkeitsgrundsatz, Einspruchspflicht als Revisionsvoraussetzung, Downs v. Lape, 2nd Cir 14 SEP 2011, PDF

Störerhaftung, Hoster, Urheberrechtsverstöße, Louis Vuitton Malletier v. Akanoc Solutions, 9th Cir 12 SEP 2011, PDF

Zediertes Wettbewerbsverbot, OfficeMax, Inc. v. Levesque, 1st Cir 12 SEP 2011, Webg
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Samstag, den 17. Sept. 2011

Und weiter im Tenenbaum-Fall  

.   Der Student Joel Tenenbaum kopierte unerlaubt Musik im Internet und unterlag monströs gegen die klagende Musikwirtschaft. Am 16. September 2011 unterliegt er zum zweiten Mal in der Revision:

Verfassungsvereinbarkeit des Schadensersatzes von $22500 pro Lied ist nicht vorrangig zu prüfen. Von Raubkopien spricht das Gericht nicht. Der Fall betrifft nur friedliche Uploads und Downloads unter Verletzung des Copyright Act, 17 USC §504(c). Unglücklicherweise war Tenenbaum von einem Juraprofessor vertreten worden.

Zuerst hätte das Untergericht nach dem Common Law-Recht das Remittitur beurteilen müssen, wie es im US-Prozess zur Kappung des Geschworenenverdikts üblich ist, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston im Fall Sony BMG Music Entertainment et al. v. Joel Tenenbaum, Az. 10-1883.


Freitag, den 16. Sept. 2011

$100.000 Strafe: Falscher Beweis  

.   Falschaussagen werden in den USA nicht als Notlüge, Schutzbehauptung oder Flunkern entschuldigt. Schwere Strafen drohen schon bei Aussagen gegenüber Beamten. Im Zivilprozess ist es nicht anders.

Auch ein gefälschter Beweis löst Sanktionen aus. Falsifying evidence is sanctionable conduct. Ostano Commerzanstalt v. Telewide Sys. Inc., 794 F.2d 762 (2d Cir. 1986). Fälschung und Berufung auf den Beweis setzen Kenntnis voraus.

$100.000,00 Strafe erlegte das Zivilgericht im Fall Amerisource Corporation , et al. v. Parson Center Pharmacy, Inc., et al., Az. 10-3201, den Fälschern auf. Am 15. September 2011 bestätigte das Bundesrevisionsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City das Ergebnis mit einer kurzen, leicht verständlichen Begründung.


Donnerstag, den 15. Sept. 2011

Missglücktes Wettbewerbsverbot  

MxN - Washington.   Sprachliche Genauigkeit beeinflusst die Reichweite eines vereinbarten Wettbewerbsverbots entscheidend. Findet eine Betriebsübernahme statt, muss die Wettbewerbsverbotsklausel klarstellen, dass auch die Nachfolgebetriebe davon umfasst sind. Dies gilt uneingeschränkt auch, wenn die Wettbewerbsverbotsklausel erst im Lichte einer antizipierten Betriebsübernahme vereinbart wird.

Das Berufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston stellte in Officemax, Inc. v. Levesque et al., Az. 10-2423 am 12. September 2011 klar, dass eine Klausel, welche nur den Ausgangsbetrieb nennt, weder widersprüchlich noch unlogisch ist, sondern ganz klar am Wortlaut ausgelegt werden kann und muss.

Verbietet der Vertrag daher lediglich ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ausgangsbetrieb, beginnt die Frist mit Betriebsübernahme und nicht erst mit Kündigung durch den Nachfolgebetrieb.


Mittwoch, den 14. Sept. 2011

Juryauswahl nach vier Jahren  

BB - Washington.   Beim Besuch einer Verhandlung des United States District Court for the District of Columbia stellten wir Referendare fest, dass auch bei einem grundsätzlich einfach gestricktem Fall eine Verfahrensdauer von vier Jahren nichts ungewöhnliches ist.

Polizisten des District of Columbia führten im Jahr 2007 mit ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl eine Hausdurchsuchung durch. Zusätzlich durchsuchten sie eine vermietete Kellerwohnung. Die Eigentümer und der Mieter reichten Klage ein, mit der sie Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen während der Durchsuchung begehrten. Der Mieter beklagte zusätzlich, dass für seine Mietwohnung eine Durchsuchungsbefehl nicht vorlag.

Erst am 12. September wurde schließlich die Jury ausgewählt, und der Prozess geht in die Endphase, dem Trial. Auch nach aufwendiger Juryauswahl, intensiver Befragung und Terminierung der weiteren Verhandlung über die ganze Woche, steht der Fall unter den Vorzeichen, dass die Kläger kein Schadesersatz zugesprochen werden wird. Erfahrungswerte zeigen, dass sich eine Jury selten gegen die City Hall, und somit die beklagten Polizisten ausspricht, da die Gefaht besteht, dass dann die Steuern erhöht werden.


Dienstag, den 13. Sept. 2011

Ein Hauch von Persönlichkeitsrecht  

.   Um das Persönlichkeitsrecht ist es in den USA nicht gut bestellt. Wer seinen Schutz im Sinne des Rechts auf Privacy und im Verhältnis zum Staat entdecken will, tut gut an der Entscheidungsbegründung im Fall American Civil Liberties Union v. United States Department of Justice, Az. 10-5159.

Sachlich geht es um die durchsuchungsbefehlslose Verwertung von Telefonverbindungsdaten in Strafverfolgungen und den Antrag der Klägerin auf Herausgabe der Akten nach dem Freedom of Information Act, die das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 6. September 2011 ausführlich erörtert.


Dienstag, den 13. Sept. 2011

Anpfiff Deutschland - Italien  


.   Im Internationalen Gerichtshof in den Haag begann am 12. September 2011 der Immunitätsprozess zwischen Deutschland und Italien. Die Richter mit den kleidsamen Roben gestatten die Live-Übertragung der Verhandlung bis zum 16. September. Täglich sind die Verfahren als Video verfügbar.

Dem Rechtsstreit schloss sich auch Griechenland an. Das Verfahren kann Bedeutung über die Parteien hinaus entfalten und sich auch auf das Immunitätsrecht der USA auswirken.


Montag, den 12. Sept. 2011

Ein Schiedsverzicht und seine Grenzen  

MxN - Washington.   Die Möglichkeit, anstelle eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ein Schiedsverfahren anzustrengen, wird auch im US-amerikanischen Prozessrecht gefördert. Unbegrenzt besteht diese Möglichkeit nicht. Wurde eine Klage eingereicht und lässt sich die beklagte Partei darauf ein, verzichtet sie gleichzeitig auf ihr Recht, stattdessen ein Schiedsverfahren zu betreiben.

Das Berufungsgericht für den elften Bezirk entschied in Sara E. Krinsk v. SunTrust Bank, Az. 10-11912, am 7. September 2011, dass dieser Verzicht nicht unbeschränkt gilt. Er geht nur so weit, wie dies von der verzichtenden Partei nach den Umständen des Prozesses vorhersehbar ist.

Im Verfahren hatte die Klägerin neun Monate nach Klageerhebung eine Klageänderung eingereicht, die die bestehende Sammelklage erweiterte und damit das Risiko einer Haftung von SunTrust auf eine vielfach größere Anzahl von Kunden erstreckte. Dies reichte dem United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit. Er sah den zugrunde liegenden Sachverhalt so verändert, dass das Recht zur Einleitung eines Schiedsverfahrens wieder auflebte.


Montag, den 12. Sept. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der letzten Woche aus den Obergerichten der USA:
Fabrizierter Staatsangriff auf Krankenversicherungs­pflichtgesetz abgewiesen, Virginia v. Sebelius, 4th Cir 8 SEP 2011, PDF

Krankenversicherungspflicht­gesetz bleibt erhalten, Liberty University v. Timothy Geithner, 4th Cir 8 SEP 2011, PDF

Sammelklage wg Bahnunfall, als Waggons noch brennen; vergleichbare Schäden? Hirsch v. Eisenbahn, 6th Cir 8 SEP 2011, PDF

Darf nur 2 Stunden stehen oder sitzen: Entlassen. Diskriminierung? Jefferson, Jr. v. MillerCoors, 5th Cir 7 SEP 2011, PDF

Nacktbargewerbeverbot & Meinungsfreiheit, 84 Video/Newsstand, Inc. v. Thomas Sartini, 6th Cir 7 SEP 2011, PDF

Muss Kreuzschiff Passagiere vor Wellen warnen? Gerald Samuels v. Holland American Line USA Inc, 9th Cir 2 SEP 2011, PDF

Merkmale der Marke von beschreibend bis fantasievoll, Knights Armament Co. v. Omnitech Partners, 11th Cir 2 SEP 2011, PDF
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Sonntag, den 11. Sept. 2011

Verfassungsvereinbare Qualen bei Hinrichtung  

BB - Washington.   Im Staat Delaware wird die Todesstrafe mit einer Giftspritze vollzogen, die drei Medikamente enthält. Das erste erzeugt Bewusstlosigkeit, das zweite ist ein Muskelentspanner, und das dritte führt zum Herzstillstand. 2008 wurde das Protokoll für die Anwendung von Giftspritzen geändert und zusätzlich zu Natrium Thiopental das Arzneimittel Pentobarbital zur Betäubung zugelassen.

Die Kläger behaupteten, in ihren verfassungsmäßig gewährten Rechten verletzt zu sein, da der Einsatz Pentobarbitals das Schmerzrisiko erhöht und damit das Eighth and Fourteenth Amendment der Bundesverfassung der USA verletzt. Dies begründeten sie damit, dass 1. ein Narkosefacharzt der Harvard Law School, welcher Augenzeuge beim Einsatz von Pentobarbital war, bezeugte, dass die Betroffenen unzureichend betäubt waren und außerordentlich gelitten haben, 2. dieses Medikament vom Bundesgesundheitsamt nicht zur Anwendung im anästhesistischen Bereich anerkannt ist, und 3. Pentobarbital weniger lipidlöslich ist und somit langsamer Bewusstlosigkeit hervorruft.

Im Fall Robert W. Jackson III v. Carl C. Danberg et al., Az. 11-9002, bestätigte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 7. September 2011, dass die Kläger den Beweis nicht führen konnten, dass der Einsatz Pentobarbitals als erstes Medikament des Drei-Medikamenten-Protokolls das Risiko ernsthafter Schmerzen hervorruft.

Dieses Ergebnis stützte es auf das Protokoll, welches vorsieht, fünf Gramm Pentobarbital zu verabreicht, was für sich genommen schon tödlich sei, und dass nach zwei Minuten ein Bewusstseinscheck durchzuführen sei. Ein weiterer Gutachter, der mehr klinische Erfahrung mit dem Einsatz von Pentobarbital hat, bestätigte, dass Pentobarbital Patienten in eine tiefere Bewusstlosigkeit versetzt, als es bei normalen klinischen Anästhesierung der Fall ist. Zudem hat der Supreme Court anerkannt, dass das Risiko zukünftiger Schäden als grausam und unnötiges Leid zu bewerten ist, nicht aber Schmerzen alleine. Damit ist der Vollzug der Todesstrafe mit diesen Mittel verfassungsmäßig.


Samstag, den 10. Sept. 2011

Anfassen verboten!  

SU - Washington.   Rufen sexuell orientierte Betriebe negative Nebeneffekte hervor? Davon geht das Gericht in Ohio aus. Gemäß Ohio Rev. Code Ann. § 2907.40 sind die Öffnungszeiten sexuell orientierter Betriebe, wie Buch- und Filmläden für Erwachsene sowie Varietès und Sexshops zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens zu schließen.

Ausgenommen davon sind Betriebe mit Ausschanklizenz. Diese müssen gegen 2.30 Uhr schließen und Nacktdarsteller dürfen nach Mitternacht nicht mehr auftreten. Beachtet werden muss dabei auch die no-touch Klausel, wonach die Darsteller, ob nun nackt oder nur halbnackt, einen Abstand von 1,8 m zwischen dem Kunden und Gast, Arbeitgeber und Co-Akteuren und ihnen selbst einhalten müssen.

Begründet wird diese Regelung durch im Prozess vorgelegte empirisch belegte Studien, nach denen diese Betriebe in den Menschen negative Nebeneffekte hervorriefen, die zu Prostitution, Drogenmissbrauch und sexuellen Übergriffen führten. Durch das Gesetz, so hofft man, sollen diese Straftaten, die meistens in der Zeit zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens verübt werden, eingeschränkt werden.

Deshalb verklagten betroffene Unternehmen die Staatsanwälte in Ohio im Fall Video Newstand Inc. et al. v. Thomas Sartini et al., Az. 09-3920. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied am 7. September 2011. Es hielt die Regelung in § 2907.40 und die Begründungen des United States District Court for the Northern District of Ohio zur Klageabweisung für rechtmäßig und gegen Verfassungsbedenken nach dem Meinungsfreiheitsgrundsatz im First Amendment gefeit.


Freitag, den 09. Sept. 2011

Obama: Stellen, Steuern und Gesetze  

.   Das dringendste Gesetz, rät Präsident Obama, ist der American Jobs Act. Er erklärte ihn dem Kongress in einer beschwörenden Rede.

Stellen soll es schaffen, die Körperschaftsteuer als Monument der Lobbykunst zurecht rücken, Anreize für Arbeitgeber bieten und die Belastung der Bürger durch überflüssige Gesetze und Verordnungen reduzieren. Vorschriften, die nicht den Maximen Gesundheit und Sicherheit, health, safety and security, dienen, seien zu hinterfragen.

Ein detailliertes Fact Sheet liegt bereits auf der Webseite des Weißen Hauses. Der Rede vom 8. September 2011 sollen Gesetzesentwürfe zur steuerneutralen Umsetzung dieser Ziele folgen.

Am selben Tag verkündete das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks zwei Urteile, die Angriffe auf Obamas Gesetz zur allgemeinen Krankenversicherungspflicht abwehren: Liberty University v. Timothy Geithner und Commonwealth of Virginia v. Kathleen Sebelius. Ein erfolgreicher Tag für den Präsidenten!


Donnerstag, den 08. Sept. 2011

Folter am Flughafen in den USA  

.   Anfragen wegen der Behandlung am amerikanischen Flughafen sind nicht selten. Quälerei, Folter, Misshandlung werden den US-Beamten vorgeworfen. Hunger, Medikamentenaussetzer, physische und psychische Krankheiten seien die Folge.

Oft heißt es, die Polizei habe die einreisenden Besucher menschenunwürdig behandelt - ohne Rücksicht auf Krankheit oder Behinderung - oder ihre Tiere gequält, bevor sie einen oder zwei Tage später wieder ins Flugzeug gesetzt worden seien. Wie könne einem guten Deutschen mit ordentlichem Visum so etwas widerfahren?! Da muss es doch Strafen oder Schadensersatz geben!

Solche Anfragen treffen meist mit dem Wunsch auf Erfolgshonorar ein. Das kommt hier nicht in Frage. Soll etwa der Anwalt die Strafe mitabsitzen? Vielleicht ist ein anderer Anwalt dazu bereit, der mit dem Schicksal der Mandanten eine Spielsucht befriedigt.

Grundsätzlich scheinen Klagen über solche Vorfälle auf der Erwartung von Rechten zu beruhen, die dem Reisenden zustehen dürften. Dabei verleiht das amerikanische Recht dem Einreisenden kaum Rechte, jedoch zahlreiche Auskunftspflichten. Um den Eindruck zu vermeiden, nur Mexikaner würden abgewiesen, stellen Beamten Einreisenden an der Ostküste meist freundlich Fragen, bis sie in eine Falle tapsen und einen Ausweisungsgrund bieten:
Das Mädchen will den Freund besuchen? Verdacht auf Prostitution oder Umgehung der Visumsbestimmungen für Verlobte: Ausweisung!

Alt und krank, kein vorbestelltes Grab arrangiert? Ausweisung - könnte ja das US-Sozialnetz ausnutzen.

Der Besuchszweck klingt nach Arbeit, doch kommt der Besucher visumsfrei an: Verdacht auf Umgehung, gleich zurück ins Flugzeug!
Menschenwürde steht nicht in der US-Verfassung. Kleine Lügen oder Schutzbehauptungen, die in Deutschland durchgehen, gelten hier als hart bestrafte Bundesstraftat. Die Einwanderungsbeamten sind kein Begrüßungskomitee! Sie suchen nach Gründen zur Abweisung. Patzig antworten, Ansprüche stellen und lügen darf am Flughafen nicht vorkommen. Erst nach der Einreise gelten auch für Besucher manche Verfassungsrechte.


Mittwoch, den 07. Sept. 2011

Haftung der Auskunftei  

.   $5 Mio. verlieh der Kläger; die Schuldner verschwanden; Urteile heilen nicht den Verlust. Eine Klage gegen eine Detektei, die die Schuldner überprüft hatte, führt zu einem wertlosen Urteil.

Der Kläger wendet sich nun an die von der Detektei engagierte Kreditauskunftei, die bekannte Urteile gegen die Schuldner verschwiegen hatte. Diese haftet jedoch nicht.

Der Auskunftei kommt der economic Loss-Grundsatz zugute, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks am 6. September 2011 im Fall ACLYS International v. Equifax Inc., Az. 10-4097, den sie detailliert auf sieben Seiten erklärt. Der vertragsrechtliche Grundsatz gilt auch, wenn die Auskunftei keine Vertragsbeziehung mit dem Kläger unterhielt.


Dienstag, den 06. Sept. 2011

Haftung für Spritzwasser 80000-fach reduziert  

.   Für bestimmte unerlaubte Handlungen, Torts, gibt es auch ohne Schaden Schadensersatz, die nominal Damages. Die Geschworenen dürfen im US-Prozess bei der Feststellung eines Schadens auch richtigen Schadensersatz gewähren. Ihr Spruch ist kein Urteil, sondern ein Verdikt, das der Richter auf Antrag der Parteien nachprüft, bevor er ein Urteil verkündet.

Die Revisionsbegründung im Fall Brutus v. Silverseal Corp., Az. 10-3925, illustriert die anwendbaren Grundsätze. Der Richter hatte den Schadensersatz von $80.000 auf einen symbolischen Dollar reduziert, da Brutus keinen Schädigungsbeweis erbracht hatte. Hingegen war der Angriff auf Brutus in der Form von Wasserspritzern auf Gesicht und Kleidung belegt, sodass die Torts Assault oder Battery vorlagen.

Da die Jury mangels Vortrages und Beweises keine Tatsachenfrage zum Schaden würdigen konnte, durfte der Richter die Nachprüfung als reine Rechtsfrage selbst vornehmen, ohne ein neues Geschworenenverfahren anzuordnen, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 2. September 2011.

Der Prozess wegen einiger Wasserspritzer dürfte jede Prozesspartei bedeutend mehr als $80.000 gekostet haben. Einen Sieger gibt es nicht, weil jede Seite nach der American Rule die eigenen Kosten trägt.


Montag, den 05. Sept. 2011

Wer schrieb das Original?  

.   Suchmaschinen ärgern Blogverfasser mit Suchergebnissen, die ihre Berichte in fremden Seiten zeigen oder erst auf einen Aggregator verweisen, bevor - unter ferner liefen - die wahre Quelle, beispielsweise das German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch, erscheint.

Dass Googler Kopie und Original verwechseln, liegt oft daran, dass Kopierer ihre Seiten suchmaschinenoptimieren. Den Suchmaschinen kann man ihren Suchalgorithmus nicht vorgeben. Sie auf die wahre Quelle und das Urheberrecht hinzuweisen verspricht auf Dauer nichts.

In den USA kann der Verfasser eine amerikanische Suchmaschine bei jedem rechtswidrig kopierten Blogeintrag mit einer Take Down Notice nach dem Digital Millennium Copyright Act zur Berichtigung veranlassen. Doch was nützt das?

Nun bietet sich erfreulicherweise eine technische Lösung an:
rel="index,follow,canonical"
erklärt mit dem Begriff canonical den drei Hauptsuchmaschinen, dass sie auf die Quelle gestoßen sind. Doch was hält Kopierer davon ab, auch diesen Befehl zu kopieren?

Google hat einen Metatag erfunden, der ergänzend helfen soll:
meta name="original-source" content="http://anwalt.us/2011/08/28"
Google garantiert keinen Erfolg. Der Metatag ist noch im Versuchsstadium. Zudem bietet Google Verfassern an, das Original und die Kopie mitzuteilen.


Sonntag, den 04. Sept. 2011

Tag der Arbeit - Labor Day  

.   Die Kanzlei ist am Tag der Arbeit geschlossen, also morgen. Wer ohne Termin in die USA gereist ist, sollte am Labor Day den Strand genießen. In den Kanzleien auch der amerikanischen Hauptstadt läuft nicht einmal die Klimaanlage. So ernst wird dieser amerikanische Feiertag genommen.


Sonntag, den 04. Sept. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Wirksame Kundenkündigung der Datenbanklizenz, Edgenet, Inc. v. Home Depot U.S.A., 7th Cir 2 SEP 2011, PDF

Software als Trade Secret und Patent, Wells Fargo Bank, N.A. v. WMR e-PIN, LLC , 8th Cir 2. SEP 2011, PDF

Nach teurem Prozess $3 von Spamblocker gewonnen, e360 Insight v. Spamhaus Project, 7th Cir 2 SEP 2011, PDF

Zwangabtreibung China, Asyl USA, Lin v. Holder, 7th Cir 30 AUG 2011, PDF

Schadensersatz: Fehler in Personalakte, Zentraldatenbank, dann arbeitslos, Revella v. Kohl's, 2nd Cir 29 AUG 2011, PDF
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Samstag, den 03. Sept. 2011

Kreuzverhör bei schriftlichen Zeugenaussagen?  

BB - Washington.   Die Gegenüberstellungsklausel des sechsten Verfassungszusatzes garantiert einem Angeklagten, Zeugen im Kreuzverhör zu vernehmen. Verlangt das Gericht im Vorfeld des US-Prozesses schriftliche Zeugenaussagen, könnte dies die Confrontation Clause des Sixth Amendment verletzen.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied im Fall Golden Living Center v. Secretary of Health and Human Services, Az. 10-3200 am 31. August 2011, dass das Verlangen nach schriftlichen Zeugenaussagen zulässig sei, wenn die Möglichkeit ein effektives Kreuzverhör im weiteren Verlauf des Rechtsstreits gewährleistet ist.

Der Klägerin, einer Pflegeeinrichtung, wurde eine Geldstrafe wegen Vernachlässigung eines Patienten durch das Gesundheitssorgezentrum auferlegt. Daraufhin erhob sie Beschwerde zum Verwaltungsgericht und zur Beschwerdekammer. Beide kamen zu dem Schluss, dass ausreichende Beweise vorlagen und die Entscheidung des Gesundheitsfürsorgezentrum nicht offensichtlich irrtümlich war.

Der United States Court of Appeals bestätigte diese Entscheidungen. Der Prüfungsumfang über die Entscheidung des Gesundheitsministerium ist darauf beschränkt, ob willkürlich, ermessensfehlerhaft oder in sonstigerweise gegen das Recht gehandelt wurde. Da ausreichende und gewichtige Beweise vorlagen, und das Verwaltungsgericht die Parteien außerdem aufforderte, zusätzlich zur schriftlichen Einreichung der Zeugenaussagen die Zeugen bei der Anhörung zu präsentieren, hat es nicht gegen die Confrontation Clause verstoßen.


Freitag, den 02. Sept. 2011

Honorartabelle kartellwidrig  

.   Wie sieht die amerikanische Honorartabelle für Anwaltshonorare aus? Gelegentlich wird danach gefragt. Die Antwort ist einfach: Tabellen und verordnete Prozentsätze verstoßen gegen Kartellrecht. Sie sind nichtig und verboten.

Unpraktisch wären sie auch. Niemand weiß, wieviel Aufwand ein Streit oder eine Beratung auslöst. Würden Anwälte feste Honorarsätze bestimmen, würden diese in der Regel so vorsichtig kalkuliert, dass sie das Maximalrisiko abdecken.

Wenn der Auftrag nicht das Maximum erreicht, wäre der Mandant der Gelackmeierte. Fairer ist die Vergütung des tatsächlichen Aufwands, den Anwalt und Mandant gemeinsam steuern, indem sie jeden größeren kostenverursachenden Schritt nicht nur strategisch, sondern auch kostenmäßig abklären.


Donnerstag, den 01. Sept. 2011

Mit Anwalt in Pause beraten: Nein!  

.   Eingeklemmt zwischen zwei Anwälten, und im Angesicht zwei weiterer gegenüber, die den Zeugen in die Klemme zwingen wollen: Wer kann es dem Zeugen verdenken, wenn er in der Pause den eigenen Anwalt sprechen will?

Ob er das im amerikanischen Prozess darf? Die Deposition geht der Vernehmung vor den Geschworenen im Trial voraus und spielt sich nicht im Gerichtssaal, sondern womöglich einem stickigen Hotelraum ab. Manche Kanzleien halten für sie einen kleinen fensterlosen Raum bereit. Da kommt der Gerechteste ins Schwitzen. Man braucht die Pause.

Die Rechtslage ist unterschiedlich. In vielen Rechtsordnungen der USA darf der Zeuge - gleich ob Partei oder Dritter - nicht mit dem Anwalt sprechen, und wenn das geschähe, wäre das Gespräch der Gegenseite zu offenbaren. Ausnahme: Beratungen über etwaige Aussageverweigerungsrechte.


Mittwoch, den 31. Aug. 2011

Produkthaftung nach Kundenspezifikation  

MxN - Washington   Fertigt ein Hersteller ein Produkt nach spezifischen, jedoch mangelhaften Kundenvorgaben an, haftet er für aus dem fehlerhaften Produkt resultierende Schäden nur dann, wenn sich dem Hersteller der Fehler hätte aufdrängen müssen und die Herstellung völlig unvernünftig gewesen wäre.

Der Kläger erlitt als Arbeitnehmer des Bestellers dauerhafte Verletzungen auf Grund eines mangelhaften LKW-Anhängers, der eigens vom Kunden entworfen worden war und durch dessen Fehlfunktion der Kläger schwer verletzt wurde. Der Arbeitnehmer verklagte den Hersteller.

Das Untergericht lehnte eine Haftung des Herstellers ab, da der Designfehler nicht offensichtlich war. Der Hersteller haftet weder wegen Fahrlässigkeit noch aus Gewährleistung. Dies wurde vom Berufungsgericht des ersten Bezirks in Hatch v. Trail King Industries, Inc., Az. 10-2153, am 29. August 2011 bestätigt.


Dienstag, den 30. Aug. 2011

Im Zentralregister Diebin genannt  

.   Schadensersatz wegen emotionaler Schädigung erhielt die Verkäuferin, doch nicht für den Lohnausfall, als sie wegen einer falschen Bezeichnung als Diebin uneinstellbar wurde. Niemand wollte sie, weil das beklagte Kaufhaus den Fehler an ein Zentralregister meldete, dem auch andere Unternehmen angeschlossen sind.

Eigentlich hätte die Verkäuferin auch den Lohnverlust erhalten können, doch waren die Klagestrategie und Sachverständigen­beweisführung nach Feststellung des Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City vom 29. August 2011 unzureichend: Revella v. Kohl's Department Stores, Inc., Az. 10-2832.


Montag, den 29. Aug. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der vergangenen Woche aus den Revisionsgerichten der USA:
Festnahme wegen Videoaufnahme von Polizeiaktion verfassungswidrig, Glik v. Cunniffe, 1st Cir 26 AUG 2011, Web

Zerstreuungshalber: Echtes Mafiastrafurteil, United States v. Persing (Benedict), 2nd Cir 26 AUG 2011, PDF

Sammelschiedsverfahren wirksam vertraglich abbedungen: Einzelschiedsverfahren für Erstattung von 40 Cents erforderlich.
Litman v. Cellco Partnership
United States Court of Appeals for the Third Circuit, Philadelphia, 24. August 2011, PDF

Marken- und Wettbewerbsverstoß mit lehrreicher Urteilsbegründung.
Patsy's Italian Restaurant, Inc. v. Banas
United States Court of Appeals for the Second Circuit, New York City, 24. August 2011, PDF

Bindet Schiedsklausel mit Nachprüfvorbehalt? Harleysville Ins. Co. NY v. Cerciello, 3rd Cir 23 AUG 2011, PDF

Anweisung an Geschworene im Astrologieprozess, salomonisch zu entscheiden, nicht ermessensmissbräuchlich.
Walter International Productions v. Walter Mercado Salinas
United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit, 23. August 2011, PDF

Präzedenzfallerstreckung in der Revision.
Ficken v. Internal Revenue Service
United States Court of Appeals for the 10th Circuit, 22. August 2011, PDF

Sammelklage wegen täuschender Internetdienstleistung durch ungewollte Übertragung von Kreditkartendaten an Drittanbieter.
Stephen Stearns v. Ticketmaster Corp
United States Court of Appeals for the 9th Circuit, 22. August 2011PDF

Verstoß gegen Urheberrecht beim Designdokumententausch im Joint Venture und einstweilige Verfügung.
Flexible Lifeline Systems, Inc v. Precision Lift, Inc.
United States Court of Appeals for the 9th Circuit, 22. August 2011, PDF
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Sonntag, den 28. Aug. 2011

Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers  

.   Kurz vor Ablauf der vertraglichen Jahresfrist des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots beantragte der Arbeitgeber eine Verbotsverfügung, Injunction. Bis der Richter urteilte, war die Frist ausgelaufen, und er entschied gegen das Unternehmen.

Eine interessante Empfehlung spricht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston im Fall EMC Corporation v. Emanuel Arturi, Az. 11-1001, aus, nachdem es das Untergericht am 26. August 2011 bestätigt und den Arbeitgeber darauf hinweist, dass er ohnehin Schadensersatz bis auf den letzten Pfennig verlangen darf:

In Kenntnis der Präzedenzfälle hätte das Unternehmen vertraglich bestimmen können, dass das Wettbewerbsverbot erst ab der Feststellung einer Verletzung läuft.

Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht überall in den USA, und die Laufzeit des Verbots darf nach dem Arbeitsrecht der meisten Staaten auch nicht zwei Jahre überschreiten. Die Empfehlung des Gerichts ist daher bei der Vertragsgestaltung nur mit höchster Vorsicht umzusetzen.


Samstag, den 27. Aug. 2011

Workout unter Druck: Nichtig  

.   Kreditgeber und -nehmer vereinbaren einen Teilverzicht auf Klauseln einer notleidenden Kreditlinie durch eine Verzichtserklärung. Das Workout gelingt. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen die Bank bei der Inventarbemessung; die Bank verzichtet auf Kreditvertragsrechte.

Der Kunde kann jedoch seine Krise nicht überwinden. Als die Bank klagt, bezeichnet der Kunde die Workout-Verträge als nichtig: unlautere Ausnützung wirtschaftlichen Drucks, economic Duress, lautet seine Begründung.

Am 26. August 2011 stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Interpharm, Inc. v. Wells Fargo Bank, N.A., Az. 10-1801, fest, dass economic Duress einen Verzichtsvertrag nichtig machen kann, doch diese Einrede nicht greift.

Die Bank forderte und erhielt - ohne Nötigung - in mehreren Forebearance Agreements nicht mehr als ihr nach dem ursprünglichen Kreditvertrag rechtmäßig zustand. Auf 24 Seiten erklärt der United States Court of Appeals for the Second Circuit die Merkmale der economic Duress-Einrede in ihrer Anwendung auf die Kreditbeziehung.


Freitag, den 26. Aug. 2011

Medienmeckern - Arbeitsplatz - Schutz  

.   Mopping oder Mobbing - in Amerika als Bullying verpönt - kann beim Einsatz sozialer Medien wie Twitter, G+ oder Facebook eher Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis auslösen als einsames Meckern über den Arbeitsplatz im Internet.

Concerted activity als gemeinschaftliche Schritte zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgeber und Mitarbeitern genießt Schutz nach amerikanischem Bundesrecht.

Die Kritik des Einzelgängers kann hingegen die Folge der rechtmäßigen Kündigung auslösen. Der amtierende Chefjurist eines Bundesamtes, National Labor Relations Board, hat sich dazu Gedanken gemacht und diese als Arbeitspapier veröffentlicht.

Zwar unterliegt das Arbeitsrecht dem Recht der einzelnen Staaten in den USA und ist daher vielfältig ausgestaltet, doch hat der Bund eine Kompetenz für gewerkschaftliche Fragen erhalten, die sein Amt bearbeitet. Der Bericht Report Concerning Social Media Cases vom 18. August 2011 entstand im Rahmen dieser Kompetenz.

Einige Fallbeispiele hat Kashmir Hill in When You Can and Can't Fire Employees For Social Media Misbehavior leicht und unterhaltsam lesbar zusammengestellt. Ältere Beispiele finden sich im USA-Länderreport des Verfassers in der Zeitschrift Kommunikation & Recht.


Donnerstag, den 25. Aug. 2011

Telefonbuch: Schwache Marktdurchdringung  

.   Wurde werbenden Kunden die Marktdurchdringung von Telefonbüchern täuschend dargestellt? Ist der Anzeigenerwerb mit einer Sammelklage anfechtbar, weil alle Kunden dieselben falschen Penetrationsversprechen erhielten?

Im Fall William Gray, III v. Hearst Communications, Inc., Az. 10-1302, prüfte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Frage der Einheitlichkeit als Voraussetzung einer Sammelklage und bejahte sie am 24. August 2011 lesenswert.

Marktdurchdringung war ausdrücklich im Vertrag versprochen, damit eine Kardinalpflicht. Zudem hatten Werber sie einheitlich allen Kunden versprochen. Eins der wesentlichen Elemente einer Class Action liegt damit vor, sodass das Gericht das Untergericht den Prozess gegen die Telefonbuchverlag fortsetzen lässt.


Mittwoch, den 24. Aug. 2011

Bindet die Schiedsklausel das Gericht?  

.   Schiedssprüche sind in den USA generell bindend, und Schiedsklauseln werden als zwingend beurteilt, wenn sie nicht das Gegenteil vorsehen. Wie verhält es sich, wenn die Klausel die gerichtliche Nachprüfung vorbehält?

Im Vertragsstaat im Fall Harleysville Insurance Company of New York v. Michael Cerciello, Az. 10-4197, war dieser Vorbehalt zulässig, im Nachbarstaat, wo das Schiedsverfahren stattfand, nicht, soweit er der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Nachprüfungspflicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus auferlegt.

Diesen Konflikt löste das Bundesrevisionsgericht des dritten Bezirks in Philadelphia am 23. August 2011. Auf die Klausel wendet es das Recht des Schiedsorts an. Die Prüfklausel ist mit diesem Recht ausnahmsweise vereinbar. Die Nachprüfung darf dennoch nicht erfolgen, weil die Klägerin die vertragliche verkürzte Frist zur Klageinreichung verstreichen ließ: Leicht verständlich und lesenswert auf 10 Seiten erklärt.


Dienstag, den 23. Aug. 2011

Musikwolkenbetrieb: Legal  

.   Lange wagte sich niemand an die Musikwolke, doch Michael Robertson ging das Risiko ein. Er entwickelte Cloud-Software für eine seiner Firmen, MP3Tunes. Prompt folgte die Klage von EMI in New York City.

Nach einem langen, teuren und nervenaufreibenden Prozess verkündete das dortige erstinstanzliche Bundesgericht im Fall Capitol Records Inc. et al. v. MP3Tunes, LLC et al., Az. 07 Civ 9931, eine Grundsatzentscheidung: Der Dienst verletzt kein Urheberrecht.

Der zuständige Richter Pauley ist für seine Gründlichkeit bekannt. Er hört sich Phantastereien geduldig an und trifft kühlen Kopfes sein Urteil. Dieses belegte er am 22. August 2011 in einer sorgfältigen Auseindersetzung mit den Tatsachen und dem anwendbaren Recht auf 29 Seiten.


Montag, den 22. Aug. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Ergebnis der Bluetooth-Sammelklage:
$100.000 Schadensersatz
$000.000 Ersatz tatsächlichen Schadens
$800.000 Anwaltshonorarerstattung auf Klägerseite
$12.000 Belohnung für bezeichnete Klassenvertreter
Revidiert und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. In der Sache geht es um Hörverlust durch Kopfhörerverwendung.
In Re: Bluetooth Headset Product Liability Litigation
United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, San Francisco, 19. August 2011, PDF

Arbeitsvertragliche Rechtswahlklausel beim Auslandseinsatz.
United States Court of Appeals for the Second Circuit, New York City, 19. August 2011, PDF

Wundermittel Tee spiegelt Gewichtsabnahme vor; Bund greift erfolgreich ein. Revisionsgericht begründet Verbrauchertäuschungsgrundsätze.
Federal Trade Commission v. Bronson Partners, LLC
United States Court of Appeals for the Second Circuit, New York City, 19. August 2011, PDF

Nach Erwerb von Monopolstellung durch Aufkauf aller Medikamente und Alternativen Preis verdreizehnfacht; Bund darf nicht eingreifen.
Federal Trade Commission v. Lundbeck, Inc.
United States Court of Appeals for the Eighth Circuit, 19. August 2011, PDF

Text auch im Internet: Verlag haftet, Literary Works in Electronic Databases Copyright Litigation, 2nd Cir 17 AUG 2011, PDF

Mosaikstein der Weltwirtschaftskrise: Hypothekenbeschaffungsfehler, Darlehnsmakelei, Rücktrittsaufklärung
Cappuccio v. Prime Capital Funding
United States Court of Appeals for the Third Circuit, 16. August 2011, PDF

First Sale Doktrin gilt nicht für ausländische Bücher, John Wiley & Sons, Inc. v. Supap Kirtsaeng, 2nd Cir 15 AUG 2011, Web
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Sonntag, den 21. Aug. 2011

Funktionslose Funktionskleidung  

MxN - Washington.   Prozesskosten von $200.000 und mehr sind im amerikanischen Zivilprozess keine Seltenheit. Unnötig in die Höhe getrieben außerdem, da jede Partei ihre eigenen Sachverständigen beibringen muss. Vom Gericht werden diese nicht bestellt.

Ärgerlich umso mehr, wenn diese wegen an den Haaren herbeigezogener Ansprüche entstehen. So in Michael Buetow et al. v. A.L.S. Enterprises, Inc. et al., Az. 10-2415, in welchem das Berufungsgericht des achten Bezirks am 18. August 2011 über Jägerkleidung zu entscheiden hatte, welche in den 1990ern verkauft, nicht wie versprochen Körpergeruch eliminierte, sondern diesen nach 15 Jahren in einem haushaltsüblichen Trockner wieder hervorbringen ließ.

Das Untergericht gewährte den Klägern wegen falscher und irreführender Werbeaussagen eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, da eliminieren eben nicht reduzieren bedeute. Das Berufungsgericht hob diese auf. Nicht ersichtlich ist, warum auf Fragen der Verjährung nicht eingegangen wurde, jedoch konnten die Kläger keine nicht wiedergutzumachende Verletzung beweisen. So schlimm konnte der Geruch dann also nicht gewesen sein.


Samstag, den 20. Aug. 2011

Meinungsfreiheit in Schulaufsätzen?  

BB - Washington.   Der Kläger schrieb unter dem Thema Was würdest du tun, wenn du nur noch 24 Stunden zu leben hättest? einen Aufsatz, in dem er über einen Tag mit Trinken, Rauchen, Drogenmissbrauch und sonstigen Gesetzesverstößen berichtete, an dessen Ende er sich vor den Augen seiner Freunde erschießen würde.

Ein Schüler verliert an der Schulpforte nicht automatisch sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Verfassungszusatz, jedoch reicht dieses Recht nur soweit, wie sichergestellt werden kann, dass es die schulische Ordnung und Disziplin nicht beeinträchtigt. Ein Lehrer muss die Schüler erziehen und schützen.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestätigte am 17. August 2011 im Fall Cox v. Warwick Valley Cent., Az. 10-3633, dass der Lehrer die Möglichkeit haben muss, bei zweifelhaften Aussagen den Schüler zu seinem und der anderen Schutz von der Klasse zu entfernen, um herauszufinden, ob eine ernsthafte Bedrohung bestehe. Ausschließlich das zeitweise, dem Schutz dienende Entfernen eines Schülers von Schulaktivitäten aufgrund unangemessener Äußerungen ist keine Verletzung der Free Speech Rechte, unäbhängig davon, ob dieser dies als Disziplinar- oder Vergeltungsmaßnahme empfindet.

Die Entfernung aus dem Unterricht stellt keinen Eingriff in die nach dem vierzehnten Verfassungszusatz zugesicherte elterliche Sorge dar. Das selbe gilt, wenn der Lehrer einer Behörde einen möglichen Kindesmissbrauch meldet. Für eine Verletzung der Due Process Clause nach dem Fourteenth Amendment muss ein Kläger darlegen, dass der ihm die elterliche Sorge entziehende Eingriff so schrecklich, willkürlich und entsetzlich war, dass er mit Due Process Clause unvereinbar ist.

Als fundamentales Freiheitsrecht sollen Eltern die Aufsicht, Sorge und Erziehung ohne Eingriff staatlicher Gewalt führen. Für die Entfernung aus dem Unterricht reicht ein nur vorübergehender Entzug nicht aus, diese besonderen Umstände zu begründen.

Im Fall der Meldung des vermuteten Kindesmissbrauchs soll ein Lehrer nicht in die schwierige Lage gebracht werden, die Rechte des Kindes zu verletzen, wenn er den mutmaßlichen Missbrauch nicht meldet, wenn er ihn aber meldet, eventuell die Rechte der Eltern zu verletzen. Der Lehrer muss angesichts der Pflicht seine Schüler zu bewahren, auch lediglich vermuteten Kindesmissbrauch melden.


Freitag, den 19. Aug. 2011

Anscheinsbeweis und Widerlegung  

MxN - Washington.   Bestätigt ein Verbraucher durch seine Unterschrift den Empfang einer Widerrufsbelehrung, begründet dies eine Vermutung dahingehend, dass er diese Dokumente auch tatsächlich erhalten hat.

Im Anwendungsbereich des verbraucherschützenden Truth in Lending Act für Kreditgeschäfte reicht zur Widerlegung dieser Vermutung allein die glaubhafte und widerspruchsfreie Aussage des Darlehensnehmers, der beglaubigende Notary Public habe dem Darlehensnehmer bei Vertragsschluss tatsächlich weder Zeit zur Kenntnisnahme gelassen noch entsprechende Dokumente ausgehändigt.

Das Berufungsgericht des dritten Bezirks entschied am 17. August 2011 in Karen V. Cappuccio v. Prime Capital Funding LLC et al., Az. 09-4055, dass das Untergericht diese Rechtsfolge verkannt und deshalb der Jury falsche Anweisungen zur Beweiswürdigung erteilt habe, woraufhin diese den Anspruch der Klägerin versagte. Da das Berufungsgericht den Juryspruch nicht ersetzen darf, wurde zur Neuverhandlung zurückverwiesen.


Donnerstag, den 18. Aug. 2011

Freischaffende Schreiber im Internet  

.   Die Klasse freiberuflicher Autoren verklagt Verlage. Die Autoren schrieben für Druckwerke. Die Verlage stellten die Werke ins Internet oder Datenbanken.

Das Gericht erlaubte die Sammelklage, nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der United States Supeme Court in der Hauptstadt Washington, die Rechtswidrigkeit der elektronischen Verwendung im Präzedenzfall N.Y. Times v. Tasini, 533 U.S. 488 (2001), bestätigt hatte.

In New York entschied am 17. August 2011 das Bundesrevisionsgericht des zweiten US-Bezirks, dass die Klasse der Autoren nicht wie vom Untergericht erfolgt zusammengestellt werden darf. Auf 52 Seiten erklärt es die Voraussetzungen der Sammelklage und die Unterschiede in den Gruppen der Autoren und der Arten der Verwendung ihrer Werke: Literary Works in Electronic Databases Copyright Litigation, Az. 05-5943.


Mittwoch, den 17. Aug. 2011

Einspruch gegen prozessuale Fehler  

BB - Washington.   Grundsätzlich überprüft das Berufungsgericht prozessuale Fehler des erstinstanzlichen Gerichts auf Missbrauch des Ermessens. Dafür muss der Angeklagte im erstinstanzlichen Verfahren jedoch Einspruch erhoben haben. Nicht ausreichend ist, dass er substantiierte Argumente vorgetragen hat. Bleiben prozessuale Fehler vor dem erstinztanlichen Strafgericht ungerügt, beschränkt sich die Überprüfung in der Revision auf offensichtliche Fehler. Der Plain-Error Standard verlangt, dass 1. der District Court einem offensichtlichen und eindeutigen Irrtum erlag;
2. der Angeklagte in grundlegenden Rechten betroffen wurde; und
3. die Gerechtigkeit, Rechtschaffenheit und der öffentliche Ruf des Verfahrens beeinträchtigt wird.

Ein Angeklagter wurde zu 95 Monaten Haft wegen Vertriebs von Ecstacy verurteilt. Diese Strafe wurde um 24 Monate auf 71 Monate gekürzt, weil der Angeklagte eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft einging und kooperierte. Dagegen legte er Berufung mit dem Begehren ein, die Strafe deutlich mehr zu mildern. Seiner Behauptung, das erstinstanzliche Gericht habe von ihm vorgetragene Milderungsgründe nicht berücksichtigt, folgte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks nicht. Doch da sein Anwalt vor dem District Court keinen Einpruch erhoben hatte, wurde das Urteil nur auf offenkundige Fehler überprüft.

Im Fall United States of America v. Judge, Az. 09-2624 entschied es am 15. August 2011, dass ein Gericht die verhängte Strafe begründen muss, nicht aber auf jeden vom Angeklagten vorgebrachten Minderungsgrund eingehen muss. Ein offensichtlicher Fehler liegt gemäß dem Präzedenzfall United States v. Wallace nur vor, wenn auf das Hauptminderungsargument in keiner Weise eingegangen wird. Belegt das Protokoll, dass sich das Gericht die Argumente angehört hat und die unterstützenden Argumente gewürdigt hat, ist dies ausreichend.

Das Gericht ist auch nur gehalten solche Argumente aufzugreifen, die ausdrücklich als Milderungsgrund vorgetragen und nicht nur als bloße Tatsachen in den Prozess eingeführt werden. Es genüngt dem Plain-Error Standard auch nicht, wenn sich das Gericht mit einem Themenkomplex befasst, der mehrere vorgetragene Argumente umschließt. Trägt bespielsweise der Angeklagte vor, dass er einer geregelten Arbeit nachgehe, die Bedeutsamkeit von Bildung erkennt und ein erfolgreicher und angesehener Geschäftsmann sei, muss ein Gericht nicht jedes einzelne Argument abarbeiten, sondern kann umfassend auf den Bereich Arbeitsleben eingehen.


Dienstag, den 16. Aug. 2011

Jura: Cash Cow der Uni  

.   Ein paar hundert Juristen in Hotelsälen. Nach Jahren ein neues Mustergesetz. Die meisten sind erfahrene Anwälte. Kaum Professoren dabei. Der Häretiker denkt: Amerikanische Professoren haben nicht viel zu bedeuten. Die Praktiker entwickeln das Recht, als Anwälte und als Richter.

Juristen in den einzelstaatlichen Parlamenten prüfen die Mustergesetze und setzen sie in einzelstaatliches Recht um. Gelegentlich kommen aus den Hotelsälen auch Vorgaben für den Bund, beispielsweise das Restatement of the Foreign Relations Law of the United States - kein Gesetz, doch von Gerichten und Ministerien als authoritativ erachtet.

Mit dieser Lebenserfahrung deckt sich die Kritik eines Juraprofessors von einer Top-Uni der USA: Jura ist eine Cash Cow für die Unis, wird wie ein Handwerk gelehrt und versteht sich an der Fakultät nicht als Wissenschaft.

Statt wie in bestimmten Phasen der USA und ihrer Jurafakultäten die Wissenschaft voranzutreiben, legten die juristischen Fakultätsverwaltungen in den vergangenen Jahrzehnten Wert und Prestige auf Handwerkliches und Interdiszipläres: Clinics für dieses und jenes, Juraabschlüsse in Verbindung mit X und Y.

Dem auch im Ausland ausgebildeten Juristen kommt das bekannt vor: Das amerikanische Recht wird eindeutig nicht von der Lehre geprägt. Anwälte üben den stärksten Einfluss auf die Entwicklung des Rechts aus. Systematik, Dogmatik und Logik erscheinen weitläufig unbekannt.

Der rechtshistorische Einfluss dominiert - wie sollte es in fallrechtsdominierten Rechtsordungen auch anders sein. Man muss wissen, was 1066 zählte, wie 1776 die eigenständige Weiterentwicklung motiviert wurde, warum England fortschrittlicher wurde als die USA. Auf die Rechtshistorie baut das zu schaffende Recht auf, mit Freiheiten, die ein Anwalt am Fall entwickelt und ausdehnt.

Die Juristische Fakultät als Berufsschule? Seine scharfe Sicht begründet der unbenannte Professor in einer neuen Serie Inside the Law School Scam. Teile 1 und 2 untersuchen Legal Scholarship. Der Cash Cow-Aspekt ist seit Anfang der achtziger Jahre gerade bei LLM-Programmen bekannt.

Gebt den Ausländern genug Credits, um heftige Gebühren zu rechtfertigen, und eine beeindruckende Urkunde, doch lasst sie nicht an die für die Bar Exams notwendigen Fächer, damit sie nicht unseren amerikanischen Studenten die Stellen stehlen.

So kam's dann auch bald. Ausländer subventionieren die Programme für die Amerikaner, und die Law Schools finanzieren die Unis. Um Wissen und Wissenschaft geht es kaum.


Montag, den 15. Aug. 2011

First Sale bei Auslandsbüchern  

.   Auf Google Answers verließ sich der Student bei der Einfuhr von Büchern aus dem Ausland, die er bei eBay verkaufte. Der Buchverlag verklagt ihn wegen der Verletzung restriktiver Urheberrechtsbestimmungen, die den Vertrieb auf bestimmte Märkte begrenzen.

Vor Gericht beruft sich der Student auf den First Sale-Grundsatz. Er gestattet die Weitergabe rechtmäßig erworbener, urheberrechtsgeschützter Werke ohne die Restriktionen des Urheberrechtsinhabers. Die Doktrin ist seit 1908 eindeutig auf Werke aus den USA anwendbar. Unklar ist die Lage bei ausländischen Werken, die in die USA gebracht werden.

In New York entschied am 15. August 2011 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall John Wiley & Sons, Inc. v. Supap Kirtsaeng, Az. 09-4896, für den Verlag, jedoch mit einer ebenfalls lesenswerten Mindermeinung.


Sonntag, den 14. Aug. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Dreifacher Identitätsdiebstahl: 2 Jahre Haft, USA v. Barrington, 11th Cir 12 AUG 2011, PDF

PatientPACT-Gesundheitsreform verfassungswidrig? Florida v. US Dept Health & Human Servs, 11th Cir 12 AUG 2011, PDF

Keine Klage wg Urheberrechtsverstoß ohne Eintragung d Urheberrechts, Dawes-Lloyd v. Publish America, 3rd Cir 12 AUG 2011, PDF

Todesstrafe nach Verzicht auf Jury erfolglos angefochten, Otte v. Houk, 6th Cir 12 AUG 2011, PDF

Anonyme Kreditkarte für Internettransaktionen v. Geschenkkarte, Patentunterschiede, Privacash, Inc. v. American Express Co., United States Court of Appeals for the Federal Circuit, 11. August 2011, PDF

Tatbestandsmerkmale der einstweiligen Verfügung - Injunction - gegen die Unterschlagung und Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen an Wettbewerber, Brake Parts, Inc. v. David Lewis, United States Court of Appeals for the Sixth Circuit, 11. August 2011, PDF

Immunität der BRD vor US-Gerichten nach FSIA, Hammerstein v. FRG, DC ED NY 1 AUG 2011, 2011 U.S. Dist. LEXIS 88565

Wahrheitswidriger Produktvergleich versichert? AMCO Insurance v. Inspired Technologies, 8th Cir 10 AUG 2011, PDF

Anerkennung ausländischen Urteils in USA nach Erfüllung im Ausland, Anrechnung der Erfüllung auf parallel erstrittenen amerikanischen Titel mit abweichendem Betrag. Otos Tech Co Ltd v. OGK America Inc., United States Court of Appeals for the Third Circuit, 9. August 2011, PDF

Sammelklage nicht durch Anspruchserfüllung des Antragstellers vor Klassenbestätigung abwendbar. Pitts v. Terrible Herbst, Inc., United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, 9. August 2011, PDF

Schwammiges Handelsnamensverbot und Wettbewerbsverbot im gewerblichen Mietvertrag, Verwechslungsgefahr Shoe Show / Shoe Dept, Almeda Mall, L.P. v. Shoe Show, Incorporated, United States Court of Appeals for the Fifth Circuit, 8. August 2011, PDF

Forumsfremde Beklagte, Webseitenbilderklau, Zuständigkeit, Mavrix Photo v. Brand Technologies, 9th Cir 8 AUG 2011, PDF

"Get the hell out of my office. Go die somewhere else," Betriebsklima rassisch vergiftet? Pena v. Kraft Foods, United States Court of Appeals for the Seventh Circuit, 8. August 2011, PDF

Gerichtsbarkeit über forumsfremde Beklagte nach Webbesuch, Collegesource v. Academyone, 9th Cir 8 AUG 2011, PDF

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Samstag, den 13. Aug. 2011

Vergleichend werben - aber richtig  

MxN - Washington.   Inspired Technology, Inc. hatte im Rahmen vergleichender Werbung für Klebebänder Tests am eigenen Produkt und dem des Konkurrenten 3M durchgeführt. Dies ist in den USA durchaus üblich, jedoch darf dabei weder gegen den Grundsatz des fairen Wettbewerbs noch gegen anerkannte Standards wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen werden.

ITI fertigte unter anderem eine Fotomontage des Konkurrenzprodukts an und führte irreführende Tests durch, welches das Produkt von 3M fälschlich schlecht dastehen ließen. ITI hat damit § 43 (a) des Lanham Act verletzt, indem es unwahre Werbung verbreitet und den bei vergleichenden Tests üblichen Standard wissenschaftlicher Methoden nicht beachtet hat, bestätigten die Gerichte.

Im Anschlussprozess verweigerte die Haftpflichtversicherung von ITI die Zahlung des Schadens, weil ITI vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begangen habe, und die Police dafür die Deckung ausschließe. Das Berufungsgericht des achten Bezirks entschied am 10. August 2011 in AMCO Insurance Company v. Inspired Technologies, Inc., Az. 10-2321, dass das Anfertigen der Fotomontage einen vorsätzlichen Verstoß gegen den Lanham Act indiziere.

Für die Verletzung wissenschaftlicher Standards könne dies jedoch nicht gelten, da dies auch lediglich fahrlässig gewesen sein kann und die Versicherung keinen Vorsatz beweisen konnte. Die Versicherung musste daher für den Schaden einstehen.


Freitag, den 12. Aug. 2011

Vertragliche Kostenerstattung: $1,6 Mio.  

.   Wer amerikanische Verträge unterschreibt, muss aufpassen. Das Kleingedruckte mag harmlos aussehen. Doch überraschende Rechnungen können selbst aus einer Kostenklausel resultieren, die das dem Deutschen Selbstverständliche besagt:
Die Vertragsparteien versprechen der obsiegenden Partei die Kostenerstattung im Fall eines Prozesses oder Schiedsverfahrens.
Wer rechnet schon damit, dass die Klausel 1,6 Mio. Dollar kosten kann? Der Streitwert ist belanglos. Die Kosten im amerikanischen Prozess oder Schiedsverfahren richten sich mehr nach der Intensität der Prozess- und Beweisführung als nach wirtschaftlichen Kriterien.

Das Urteil vom 11. August 2011 des Bundesberufungsgerichts im sechsten US-Bezirk im Fall Martin O'Boyle v. Shulman, Rogers, Gandal Pordy, Az. 10-5551, illustriert die Folgen einer solchen Klausel beim Hypothekenvertrag. Doch jeder Vertrag kann eine solche Klausel enthalten, die vom Üblichen des amerikanischen Rechts, der American Rule, abweicht und genau durchdacht sein sollte, bevor man sie unterzeichnet.


Donnerstag, den 11. Aug. 2011

Goldgräber: nicht diskriminierender Begriff  

BB - Washington.   Eine Diskriminierung gemäß Titel VII des Civil Rights Act  von 1964 kann entweder durch direkte Beweisführung oder durch Indizienbeweis nachgewiesen werden. Der Indizienbeweis unterteilt sich in drei Kategorien:
1. zweifelhafte Aussagen, oder Verhalten gegenüber anderen Arbeitnehmen innerhalb der geschützten Gruppe,
2. statistische oder andersartige Beweise, dass Arbeitnehmer außerhalb der Gruppe systematisch besser behandelt werden, oder
3. Beweise, dass der Arbeitgeber die nachteilige Handlung mit vorgeschobenen Gründen rechtfertigt.
Ausreichend ist, dass in irgendeinem Bereich der Beweis geführt werden kann.

So entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 8. August 2011 im Fall Diaz et al. v. Kraft Foods Global Inc., Az. 10-3073, dass zwei Kläger nachweisen konnten, aufgrund ihrer lateinamerikanischen Herkunft von ihrem Vorgesetzten diskriminiert worden zu sein. Anders als ihre Kollegen mussten sie niedere Arbeiten verrichten. Das Gericht entschied, dass es irrelevant sei, dass anderen Hispanics diese Arbeiten nicht auferlegt wurde, weil es für eine Verletzung des Titel VII des Civil Rights Act nicht nötig sei, dass alle Mitglieder der geschützten Gruppe diskriminiert werden. So kann für eine Verletzung durch sexuelle Belästigungen auch nicht verlangt werden, dass alle Frauen im Betrieb dieser Diskriminierung ausgeliefert sind.

Als zweites Diskriminierungsmerkmal sah das Gericht, dass die Kläger nicht auf eine Liste für Bewerber um eine Stelle als Hausmeister aufgenommen worden waren, unabhängig davon, ob die Beklagte dies vernünftig begründen konnte. Die Benachteiligten müssen einen angeblich nichtdiskriminierenden Grund nicht entkräften. Auch die Äußerung des Vorgesetzten einer anderen Arbeitnehmerin gegenüber, dass ein anderer und nicht sie die Tagesschicht bekomme, weil dieser weiß sei, ist ein tauglicher Indizienbeweis, da dies die diskrimienierende Haltung zeige.

Nicht diskriminierend hingegen ist die Aussage, einem Hispanic gegenüber, er solle das Büro verlassen und woanders sterben, oder die Bezeichnung als Goldgräber im Rahmen von Gehaltsverhandlungen, weil sie nicht auf eine ethnische Abneigung hinweisen.


Mittwoch, den 10. Aug. 2011

Zuständigkeit durch Webpräsenz  

MxN - Washington.   Die Zuständigkeit eines Gerichts über eine ausländische Gesellschaft ergibt sich als specific personal Jurisdiction bereits dann, wenn die Gesellschaft ein zielgerichtetes, auf den Forumsstaat ausgerichtetes Angebot im Internet bereithält, entschied das Berufungsgericht für den neunten Bezirk am 8. August 2011 in CollegeSource v. AcademyOne, Az. 09-56528.

Die Parteien sind Wettbewerber im gleichen Marktsegment. CollegeSource ist in Kalifornien ansässig, AcademyOne in Pennsylvania. Letztere machte CollegeSource Konkurrenz, indem sie bei einer Suchmaschine über gesponserte Links ihre Dienste in Kalifornien anbot und gleichzeitig unrechtmäßig beschaffte Dokumente der Klägerin auf der eigenen Webseite veröffentlichte. Im Sinne des amerikanischen Rechts gilt die fremdstaatliche Gesellschaft als foreign, was auch bei einer deutschen Gesellschaft gelten würde.

Das Gericht in Kalifornien lehnte eine allgemeine Zuständigkeit, general Jurisdiction, ab, da die Gesellschaft nicht in Kalifornien ansässig ist. Die Verletzung geistigen Eigentums allein reiche für die Begründung einer Zuständigkeit nicht aus, da sie nicht von einigem Gewicht war.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco als Revisionsgericht bejahte jedoch eine spezielle persönliche Zuständigkeit, specific personal Jurisdiction, da durch den Internetauftritt ein minimaler Kontakt zu Kalifornien als Forumsstaat hergestellt, der Eingriff in die Rechte der Klägerin zielgerichtet war und eine Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Beklagte auch nicht unzumutbar ist.


Dienstag, den 09. Aug. 2011

Kongress verzichtet auf Pagen  

.   200 Jahre Tradition fallen: Die Pagen werden abgeschafft. Mit Bezie­hungen konnten amerika­nische Jugend­liche Pagen werden und einem Gesetz­geber dienen.
Das Kapitol in Washington


SMS und Email sind schnel­ler und zuver­lässiger, meint das Abgeord­neten­haus auf der Süd­seite des Kapitols. Pagen sind nicht kosten­effizient.

Die Gesetzgeber im Senat auf der Nordseite behalten ihre Pagen. Kritik erscheint auf Twitter aus ganz Amerika. Die Lehren und Erfahrungen sind Gold wert, meinen die Alumni des Pagenprogrammes der Hauptstadt.


Montag, den 08. Aug. 2011

Rikscha Regelrecht  

.   Rikschafahren ist nun nach Mopedfahren auch in Washington geregelt. Kein Alkohol, nie Bürgersteig, nicht auf 30 mph-Straßen, Leuchtanzeigen am Rahmen.

Die Öffentlichkeit wird wie immer am Regelwerkwerken beteiligt. Im Bund gebietet das der Administrative Procedure Act, in den Staaten und sonstigen Hoheitsgebieten wie dem District of Columbia vergleichbares Recht, §1-1501 D.C. Code.

Über die Bürokratie für Mopeds und Pedicabs wird belustigt berichtet. Wahrscheinlich werden die neuen Bestimmungen, die seit einer Woche gelten und sechs Tage später duch neue Verordnungen ergänzt wurden, wie üblich in der Hauptstadt der USA ignoriert.


Sonntag, den 07. Aug. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Von der veröffentlichten Abmahnung bis zum Rechnerfehler beim Hubschrauberabsturz reichten die Urteile der vergangenen Woche aus den Bundesrevisionsgerichten in den USA:
Schadenlose Anwaltshaftung, späte Meldung bei Versicherer, Minnesota Lawyers Mutual v. Batzli, 4th Cir 4 AUG 2011, PDF

Hemmung der Verjährung nach dem Recht des Nichtforumstaates durch Sammelklage vor Eigenklage, Casey v. Merck & Co., Inc., United States Court of Appeals for the Second Circuit, New York City, 5. August 2011, PDF

Marke: Enteignung, Embargo, Eintragung, Streit, Urteil, Pernod Ricard v. Bacardi, 3rd Cir 4 AUG 2011, PDF

Kanzlei verschwört sich nicht, RSM Production Corporation v. Freshfields Bruckhaus Deringer US LLP, DCDC 3 AUG 2011, PDF

Urheberrechtsverletzung? Veröffentlichte Abmahnung mit URLs, Perfect 10, Inc. v. Google, Inc., 9th Cir 3 AUG 2011, PDF

Rechnerfehler, Helikopter, Absturz, Haftung, Getz v. Boeing Co., 9th Cir 2 AUG 2011 PDF

1 Besuch im Forumstaat: keine örtl. Zuständigkeit, Pangaea, Inc. v. The Flying Burrito, LLC, 8th Cir 1 AUG 2011, PDF
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Samstag, den 06. Aug. 2011

Brauch kein Web: Jura = Text  

.   Web brauchen wir nicht. Wir sind doch Juristen! Wozu denn Bilder? Juristen nutzen Veronica, Archie, Gopher und WAIS! Das war um 1991, zur Zeit der Gründung des German American Law Journal.
20 Jahre German American Law Journal


Neben der Druckausgabe für die German American Law Association im Raum der US-Hauptstadt gab es bald eine Disketten-Fassung mit Hyperlinks im XText-System, das unter DOS lief.

Zugang zum Internet besaß kaum ein Jurist. Der Versand erfolgte also über America Online oder Compuserve. Bald gesellte sich das Angebot auf einem Uni-Rechner hinzu. Als der Gopher-Server für die ersten Ausgaben eingerichtet war, schlugen die Uni-Administratoren vor, auf HTML und HTTP umzusteigen.

Doch wer besaß schon einen Webleser? Als Browser bot sich Mosaic an. Ein kompletter Web-Editor von und für Juristen fehlte noch. Also wurde er für HTML 3.2 entworfen, und gepriesen, - allerdings für das GEOS-Betriebssystem, das um 2000 vor Windows in die Knie ging. Auch Gopher und die Druckausgabe des GALJ verstummten.


Samstag, den 06. Aug. 2011

Gesellschaft: Staatsgebunden  

BB - Washington.   Gesellschaftsrecht ist in den Vereinigten Staaten von Amerika einzelstaatliches Recht. Muss die Corporation in jedem Staat neu gegründet werden? Sie kann nicht ohne Hindernisse und Auflagen in allen Bundesstaaten tätig werden.

Will eine in Virginia ansässige Gesellschaft bestimmte Geschäfte im District of Columbia führen, auf der anderen Seite des Potomac, muss sie dafür beim Handelsregister gemeldet sein. Ohne die Eintragung haften die Gesellschafter dort persönlich: Die mit der Gesellschaftserrichtung bezweckte Haftungsbeschränkung auf das Kapital verflüchtigt sich beim Überqueren der Staatsgrenze.

Ein verrücktes Beispiel: Ein Vertrag sollte in Washington unterzeichnet und erfüllt werden; die Vertragsparteien forderten die Erfüllung durch eine Gesellschaft in DC. Die Virginia Corporation in DC mit einer dem Handelsregister genügenden License to do Business auszustatten, ist kein Hexenwerk. Doch erfordert das ein Certificate of Good Standing.

Seine Ausstellung und der Versand kann ein paar Tage dauern. Schneller ließ sich eine neue Gesellschaft in Washington gründen, um die Haftungsbeschränkung zu erlangen und den Wunsch der Vertragsparteien zu erfüllen. Mit der Folge, dass plötzlich zwei identische Corporations in zwei Rechtskreisen der USA existieren.


Freitag, den 05. Aug. 2011

Rechtskraft wirkt zugunsten Kanzlei  

.   Bruckhaus genoss einen guten Namen unter deutschen Kanzleien. Vor dem Washingtoner untersten Bundesgericht taucht er in der Parteibezeichnung RSM Production Corporation v. Freshfields Bruckhaus Deringer US LLP, Az. 10cv0457-20, auf und erlebt die Ehrenrettung gegen den Vorwurf der Verschwörung.

Der United States District Court for the District of Columbia muss zur Klagabweisung am 3. August 2011 nicht einmal weit ausholen. Die Klägerin unternimmt einen wiederholten Anlauf gegen die Kanzlei - dabei wirkt die Rechtskraft aus einem gegen die Vorwürfe ausgegangenen Prozess auch in diesem.

Ob $500 Mio. oder das Dreifache nach dem Anti-Mafia-Gesetz Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act bei der Vertretung einer Mandantschaft im Zusammenhang mit Gasbohrkonzessionen verlangt werden oder mehr, spielt keine Rolle. Die Rechtskraft des Urteils auch eines anderen Gerichts bindet nach dem res judicata-Grundsatz, wie das Gericht in Washington, DC auf 18 Seiten leicht nachvollziehbar darlegt. Damit ist die Folgeklage unschlüssig.


Donnerstag, den 04. Aug. 2011

Pech mit Nacktbildern: Google siegt  

.   Google ist Klagen von Perfect 10 gewohnt - und gewinnt wieder. Das Revisionsgericht in San Francisco versagte am 3. August 2011 in Perfect 10, Inc. v. Google, Inc., Az. 10-56316, sofortigen Schutz gegen einen merkwürdigen Verstoß:

Google habe das Urheber­recht an Nackt­bildern verletzt, indem es DMCA-Abmah­nungen von Perfect 10 zum Löschen der Bilder aus den Such­maschinen­diensten veröffentlichte - und darin konnte jeder das URL der Bilder nachlesen.

Aufforderungen zum Entfernen urheberrechtsverletzender Kopien nach dem Digital Millennium Copyright Act erfordern die genaue Angabe des URL-Fundorts in der Take Down Notice, bestätigen die Gerichte vielfach.

Google nahm die Copyright-Abmahnung ernst, veröffentlichte sie, wie weithin üblich, bei der amerikanischen Verfassungs­schutz­webseite ChillingEffects.org und entsorgte die verlet­zenden Dateien.

Ob die Veröffent­lichung bedenklich sei, gab bei der Ablehnung der bean­tragten Verbots­verfügung nicht den Ausschlag. Das Gericht erklärte, dass Urheber­rechts­inhaber keine Sonder­stellung genießen, sondern beim EV-Verfahren den allge­meinen Regeln des Equity-Rechts unterliegen.


Mittwoch, den 03. Aug. 2011

Einweisung der Jury  

BB - Washington.   Ein Angeklagter hat das Recht, dass der Richter der Jury eine Einweisung in die Grundsätze der Verteidigung erteilt, die sich speziell auf seinen konkreten Fall bezieht. Diese Theorie-of-Defense Instruction, welche sich aus der Kontrollfunktion des Gerichts ergibt, ist als rechtmäßiger Ausgleich zur verlesenen Anklage nötig.

Die Einweisungen müssen ausreichend und so fallbezogen sein, dass die Jury die Verteidigungstheorie und die Beweislastverteilung versteht, um dann, unter Beachtung des Zweifelssatzes und Abwägung der verschiedenen Beweise und Beweislast, die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen. Der Angeklagte kann aber nicht verlangen, dass eine von ihm beantragte spezielle Einweisung wörtlich wiedergegeben wird. Vielmehr ist ausreichend, dass das Gericht eine ganzheitliche Unterweisung bezüglich der Verteidigung erteilt, und sicherstellt, dass die Jury diese wahrgenommen und verstanden hat.

Der Angeklagte wurde des unrechtmäßigen Besitzes von Waffen beschuldigt. Ein Zeuge sagte aus, dass der Angeklagte ihm die Waffen zum Kauf angeboten habe, zwei andere Zeugenn, dass sich dieser zum besagten Zeitpunkt mit ihnen in einer Bar aufgehalten habe. Der Angeklage beantragte, dass die Jury dahingehend unterwiesen werde, dass eine der Hauptstreitfragen dieses Falles sei, ob der Angeklagte anwesend war oder nicht, und dass nach Beachtung aller Beweise, und dem Verbleiben von begründeten Zweifeln, er unschuldig gesprochen werden muss.

Das Gericht lehnte dies ab, weil diese Einweisung Argumente der Verteidigung enthalte und nicht nur Belehrung über die Theorie der Verteidigung. Es belehrte aber darüber, dass beim Bestehen von Zweifeln der Angeklagte für unschuldig zu befinden sei, und dass alleine die Vermutung der Unschuld für das Ergebnis not guilty ausreiche. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirkes entschied am 1.August 2011 im Fall United States of America v. Richard Lee Christy, Az. 10-3527, dass eine derartige Belehrung ausreichend ist.


Dienstag, den 02. Aug. 2011

Dienstag, den 02. Aug. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der letzten Woche aus US-Revisionsgerichten:
Equity, unclean hands, impure thoughts, Trafficschool.com.inc v. Edriver Inc.Edit, 9th Circuit, 28 JUL 2011, Web

Passagierunfall im Flugzeug: Haftung ohne Regelverstoß, Phifer v. Icelandair, 9th Cir 26 JUL 2011, Web

Adwords Kartellprozess, Gerichtsstandsklausel, TradeComet.com LLC v. Google, Inc., 2nd Cir. 26 JUL 2011, PDF
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Sonntag, den 31. Juli 2011

Kostentragung im Zivilprozess  

MxN - Washington.   Zahlt die Beklagte auf geltend gemachte Ansprüche des Klägers mit dem ausdrücklichen Hinweis, diese Ansprüche mit der Zahlung nicht anzuerkennen, ist der Kläger keine obsiegende Partei, welche Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten hätte. Dies entschied am 28. Juli 2011 das Berufungsgericht des elften Bezirks in Perry R. Dionne v. Floormasters Enterprises Inc., Az. 09-15405.

Nach der American Rule trägt jede Partei im amerikanischen Zivilprozess ihre Kosten selbst. Nur ausnahmsweise kann eine Partei Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren von der anderen Partei verlangen. Häufigste Ausnahme ist rechtsmissbräuchliches Verhalten. Vorliegend stützte sich der Kläger jedoch auf eine der wenigen gesetzlichen Ausnahmen nach 29 USC § 216 (b), welche einen Ersatzanspruch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vorsieht.


Samstag, den 30. Juli 2011

Pixelzähler: Freie Rede v. Verbraucherschutz  

MxN - Washington.   Eine aufgezwungene Ausschlussklausel, Disclaimer, die den Besucher einer Webseite darauf hinweist, dass er keine Seite des Verkehrsministeriums besucht, verstößt gegen das Recht auf Freie Rede aus dem Ersten Zusatzartikel der amerikanischen Bundesverfassung, wenn der Zugang vollständig verweigert wird, falls der Benutzer den Hinweis nicht durch einen bestätigenden Klick akzeptiert.

Ein solcher Disclaimer darf verfassungsgemäß nur an den Stellen angebracht werden, wo tatsächlich für den Verbraucher irreführende Informationen vorliegen, entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks in Trafficschool.com Inc. v. Edriver Inc. am 27. Juli 2011.

Einschränkend stellte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco jedoch klar, dass eine solche Information am unteren Rand einer Seite hierfür nicht ausreicht, da der Verbraucher in den meisten Fällen nicht bis zum unteren Rand der Seite scrollt.


Freitag, den 29. Juli 2011

USA: Abweisung statt Verweisung  

BB - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied am 26. Juli 2011 im Rechtsstreit TradeComet.com LLC v. Google Inc., Az. 10-911, dass trotz einer Gerichtsstandsvereinbarung ein unzuständiges Gericht nicht gezwungen ist, den Streit an das zuständige Gericht zu verweisen, sondern die Klage auch abweisen darf.

TradeComet, eine geschäftliche Suchmaschine, bediente sich der von Google betriebenen Werbeplattform AdWords. Im Rahmen dieser Nutzung akzeptierte TradeComet unter anderem eine Gerichtsstandvereinbarung, nach der ein Rechtsstreit vor einen Bundes- oder einzelstaatlichen Gericht in Kalifornien zu führen sei. Nachdem Unstimmigkeiten entstanden waren, erhob TradeComet in New York Klage. Das erstinstanzliche Gericht des südlichen Bezirks von New York wies die Klage gemäß Rule 12 (b) der Bundeszivilprozessordnung ab.

Der United States Courts of Appeals for the Second Circuit schloss sich der Meinung an, dass eine Gericht nicht gemäß 28 USC §1404 einen Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweisen muss, um die Vereinbarung durchzusetzen, sondern dass nach ständiger Rechtssprechung die Rule 12 (b) Federal Rules of Civil Procedure ein geeignetes Mittel darstellt, der Gerichtsstandsvereinbarung zu entsprechen. Wenn eine Partei sich auf Rule 12 (b) beruft, und Abweisung beantragt, kann eine Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen werden, §1404 hat keinen Vorrang.


Donnerstag, den 28. Juli 2011

Haftung für Passagierunfall  

MxN - Washington.   Die Passagierin verstaut ihr Gepäck im Flugzeug, beugt sich hierfür nach unten und stößt beim Aufrichten mit dem Kopf an einen herabhängenden Fernseher: Ein Unfall, für den die Fluggesellschaft haften muss? Hat die Fluggesellschaft überhaupt gegen Sicherheitsstandards der Bundesluftfahrtbehörde verstoßen, die aus dem Ereignis einen Unfall machen?

Die Beweislast hierfür liegt nicht bei der Klägerin, entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks am 26. Juli 2011 in Phifer v. Icelandair, Az. 09-56858.

Vielmehr muss die Fluggesellschaft im Wege einer Beweislastumkehr darlegen, dass sie alle Standards eingehalten hat. Mit dieser Entscheidung hebt das Berufungsgericht eine gegenläufige Entscheidung des Untergerichts auf, welches der Klägerin abverlangte, entsprechenden Beweis zu erbringen.


Mittwoch, den 27. Juli 2011

Produkthaftung: Unzuständige US-Gerichte  

BB - Washington.   Allein die Weigerung einer deutschen Herstellerfirma, einen Schaden zu übernehmen, begründet noch keinen Gerichtsstand in den USA. Im Fall Viasystems Inc. v. EBM-Papst St. Georgen GmbH & Co. KG, Az. 10-2460, hat das Bundesberufungsgericht des achten Bezirkes am 21. Juli 2011 eine örtliche Zuständigkeit, in Amerika aufgeteilt in specific und general personal Jurisdiction, abgelehnt, weil die Schwelle des erforderlichen Mindestkontakts nicht überwunden wurde und auch ein Durchgriff über eine Tochterfirma nicht vorlag.

Die in Missouri ansässige Viasystems wurde von ihrer Vertragspartnerin, der schwedischen Ericson wegen des Verkaufs mangelhafter Kühlventilatorn zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens in Höhe von $ 5.000.000 belangt. Viasystems wollte sich bei der Herstellerfirma St. Georgen aus Deutschland schadlos halten. Nach Zahlung von $ 1.494.941 weigerte sich St. Georgen, weitere Zahlungen zu leisten. Viasystems erhob Klage in Missouri. Das Gericht wies die Klage wegen Unzuständigkeit ab.

Der United States Court of Appeals bestätigt die Abweisung, da für eine specific Jurisdiction, der zwischen klägerischer und beklagter Firma bestandene unwesentliche, sporadische Kontakt in Form von Telefonaten oder Email im Lichte der Due Process Clause, der Rechtsstaatsgarantie des Bundes, nicht ausreichend ist, um die deutsche Firma vor ein amerikanisches Gericht zu bringen. Somit scheidet eine örtliche Zuständigkeit unabhängig davon aus, ob die Weigerung der Zahlung unter das Long-Arm Statute von Missouri fällt.

Eine general Juridiction wurde abgelehnt, weil der gegenwärtige, nachhaltige Betrieb einer Niederlassung in Missouri nicht gegeben war. Auch der Durchgriff über die in Amerika ansässige emb papst Inc., die St. Georgens Produkte in Amerika vertreibt, ist nicht gegeben, da emb papst Inc. selbständig und autark handelt, ohne kontrolliert oder angewiesen zu werden, und somit emb papst Inc. nicht als St. Georgens alter ego aufgetreten ist.


Dienstag, den 26. Juli 2011

Des Juristen Stresstest: Bar Exam  

.   Nicht ein, nicht zwei Staatsexamen drückt amerikanische Juristen. Der Stresstest kommt mit dem Bar Exam, der Kammerprüfung vor dem höchsten Gericht jedes Staates. Wer überall zugelassen sein will, kann sie über 50 Mal wiederholen.

Den meisten reicht ein einziges Mal. Sie sind durch ständige Abschlußprüfungen in fast allen Fächern an der Uni darauf getrimmt. Doch zum Bar Exam führen die Law Schools selten hin.

Die eigentliche Vorbereitung erfolgt in den Bar Review Courses verschiedener gewerblicher Anbieter. Zwei Monate lang 20 Stunden pauken - dann sollte man es auch schaffen. Am 27. Juli beginnen die zwei Stresstage landesweit. Allen viel Erfolg!


Montag, den 25. Juli 2011

Keine Angabe der Steuernummer  

BB - Washington.   Anders als in Deutschland, wo ein deutscher Unternehmer seit dem 1. Juli 2002 gemäß § 14 Abs. 1a UStG die Steuernummer in einer Rechnung angeben muss, sollte man das in Amerika unterlassen. Die amerikanische Sozialversicherungsnummer im Briefkopf anzugeben, auf der Webseite zu veröffentlichen oder auf einem Zettel notiert bei sich zu tragen ist nicht ratsam, da die Gefahr des Missbrauches groß ist.

Die neunstellige Social Security Number ist ein universelles Personenidentifikationsmittel und sagt viel über das Leben des Besitzers aus. Sie wird für bestimmte Bank- und Steuerzwecke verwandt, die Dritte nichts angehen. Die Nummer benötigt man auch für manche geschäftliche Transaktionen, wie das Einrichten einer Kreditkarte, den Abschluss von Versicherungen oder der Anmeldung eines Telefons.

Ist die Nummer öffentlich zugänglich, steht dem kriminellen Missbrauch Tür und Tor offen, was die Opfer teuer zu stehen kommen kann. Ihre Konten können leer geräumt werden, oder unter ihrem Namen können Kredite aufgenommen werden. Der wahre Inhaber der Social Security Number ist sodann beweispflichtig, dass er die Transaktionen nicht getätigt hat, was sich im Einzelfall als schwierig erweisen kann. Vorsicht ist daher insbesondere wegen der Phishing-Gefahr geboten, wenn am Telefon oder per E-Mail nach der Nummer gefragt wird.

Die Social Security Number sollte nie leichtfertig herausgegeben werden. Grundsätzlich dürfen nur Behörden, Banken und Versicherungen Angaben die SSN verlangen. Dasselbe gilt für die Tax Identification Number oder Federal Employer Identification Number. Man veröffentlicht sie ebenso wenig wie Bankverbindungen und gibt sie nur im erforderlichen Einzelfall bei bestehender Geschäftsbeziehung heraus.


Sonntag, den 24. Juli 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA via Google+ und Twitter:
Verfassungsfragen beim Herabsetzen (Remittitur) des Strafschadensersatzes (punitive Damages), Thomas v. iStar Financial, Inc., 2nd Circuit 22 Juli 2011

Vertragsverletzung und Kündigungsgrund unter Automobilzulieferern, D&S Machine Products, Inc. v. ThyssenKrupp Bilstein of America, 6th Circuit 22 Juli 2011

US-Gericht für deutschen Hersteller unzuständig, Viasystems Inc. v. EBM-Papst St.Georgen GmbH&CoKG, 8th Cir 21 JUL 2011, PDF

Umgehung des NDA bei Insolvenzauktion, Konkursprozessrecht, TowneSquare Media v. Alan Brill, 7th Cir 21 JUL 2011 PDF

Ansässigkeit als Frage sachlicher Zuständigkeit bei der LLC-Gesellschaftsform, Gloria Washington v. Hovensa LLC, 3rd Circuit 21 Juli 2011

Unternehmen darf einstellen, wen es will, solange die Einstellungsbedingungen nicht diskriminieren; kein Schadensersatz für abgelehnten ungeeigneten Bewerber/Programmierer. Leo v. Garmin International, Inc., 10th Circuit 21 Juli 2011

Einklagen der Break-Up Fee beim fehlgeschlagenen Asset Purchase, Trovare Capital Group v. Simkins Ind., 7th Circuit, Chicago, 20 Juli 2011

Richterurteil nach Juryspruch im Vertriebsvertragsprozess, Southern Wine v. Mountain Valley Spring, 8th Cir 19 JUL, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 23. Juli 2011

Kommilitonen mit Internetladen  

.   Nur weil die Zeugen und der Kläger ein Zimmer an der Uni teilten, sind ihre Aussagen über einen mündlich vereinbarten Kommissionsanspruch bei einem Internetgeschäft nicht unglaubwürdig. Zudem hat der Richter nicht die Glaubwürdigkeit angebotener Beweise zu beurteilen; das ist die Aufgabe der Geschworenen im Spätstadium des amerikanischen Prozesses.

Im Fall Vahid Sedghi v. PatchLink Corporation, Az. 10-2229, gelangte das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks in Richmond am 22. Juli 2011 zu dieser Erkenntnis.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit bestätigte allgemeine Grundsätze über die Beurteilung geltend gemachter Ansprüche im Summary Judgment-Stadium, in dem die Schlüssigkeit und Rechtslage bei zugrundegelegter Annahme bestimmter Aussagen zu prüfen ist.


Freitag, den 22. Juli 2011

Juryspruch und Richterurteil  

MxN - Washington.   In Southern Wine and Spirits of Nevada Inc. v. Mountain Valley Spring Company LLC, Az. 10-2718, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirk der USA am 19. Juli 2011, dass ein Juryspruch durch einen Richter dann nicht aufgehoben werden kann, wenn der zugesprochene Schadensersatz mit anerkannten Methoden ermittelt wurde, die Geschworenen aber auf Grund eigener Einschätzung hinter diesem zurückbleiben, ohne dabei reiner Spekulation zu unterliegen. Der Fall wurde zur neuen Entscheidung zurückverwiesen.

In einer lesenswerten Darstellung erörtert das Gericht weiterhin die feine Grenze zwischen Verträgen mit indefinite und perpetual Terms. Ohne Grund einseitig kündbar sind lediglich indefinite Contracts, während bei letzteren auf eine einseitige Kündigungsmöglichkeit verzichtet wurde.


Donnerstag, den 21. Juli 2011

Präklusion im Schiedsrecht  

MxN - Washington.   Unterliegt eine Partei in einem Schiedspruch vor einem amerikanischen oder anderen Schiedsgericht, ist sie künftig nicht mehr gehalten, einen nach dem jeweiligen Landesrecht anwendbaren Rechtsbehelf einzulegen, wenn sie die Schiedsvereinbarung für unwirksam und das US-Schiedsgericht mithin für unzuständig hält. Es bleibt ihr vorbehalten, diese Einrede erst während des Vollstreckbarerklärungsverfahrens für ausländische Schiedssprüche nach § 1061 ZPO vor einem deutschen Gericht zu erheben.

In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2010, Az. III ZB 100/09, in RIW 6/2011, S. 404 gibt der BGH damit im Rahmen einer Entscheidung über einen, in jenem Fall französischen, Schiedsspruch seine gegenteilige ständige Rechtsprechung auf, nach der ein Spruchschuldner mit diesem Vorbringen präkludiert war, wenn er es versäumt hatte, einen entsprechenden ausländischen Rechtsbehelf einzulegen.

Wie verschiedene Oberlandesgerichte nach der Neufassung des § 1061 ZPO auf Grund des Schiedsvereinbarungs-Neuregelungsgesetzes 1998 entschieden haben, stellt Prof. Rolf A. Schütze in seinem Artikel in RIW 7/2011, S. 417 lesenswert dar. Die gegenteilige Ansicht kann nicht länger aufrecht erhalten werden, da dieses Gesetz das UN-Übereinkommen 1958 in nationales Recht überführt und dieses eine Präklusion nicht kennt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Partei die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung rügt und diese Rüge durch das gesamte Verfahren hindurch aufrecht erhält. Schließlich kann eine Partei bei einem solchen Mangel nicht gezwungen werden, sich unter eine ihr fremde Rechtsordnung zu begeben. Lediglich das zuständige Gericht kann entscheiden, ob eine Partei sich ihres Rechtsschutzes begeben hat. Andernfalls läge ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter vor.

Der BGH stellt abschließend klar, dass darin auch kein rechtsmissbräuchliches widersprüchliches Verhalten gesehen werden kann, wenn sich eine Partei die Einrede der Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung für den eventuellen Fall des Vollstreckbarerklärungsverfahrens aufhebt.


Mittwoch, den 20. Juli 2011

Diffamierung in den USA: Grundlagen  

.   Der Mörder: Brachte er 3 oder 4 Personen um? Der Räuber: Stahl er in New York oder von einem New Yorker Opfer? Die Prostituierte: Verdient sie 100 oder 120 Dollar?

Wenn Behauptungen - Mörder, Räuber, Prostituierte - im wesentlichen wahr sind, kann dann eine Diffamierungsklage wegen geringfügiger Abweichungen von Tatsachen erfolgreich sein? Oder stellt die Bezeichnung als Mörder, Räuber oder Hure wegen der Fehler eine Verleumdung dar?

Das Recht der Diffamierung seit Common Law-Zeiten in England und in seiner amerikanischen Inkarnation - verbrämt durch verfassungsrechtliche Meinungsfreiheitsgrundsätze im First Amendment - untersucht beschreibend das Bundesrevisionsgericht des zehnten Bezirks der USA im Fall Bustos v. A&E Television Networks am 19. Juli 2011.

Bustos saß im Knast und wurde von verschiedenen Gruppen misshandelt. Die einen glaubten einem Fernsehbericht, er sei Mitglied einer rassenhassenden Organisation. Die Mitglieder dieser Organisation verachteten ihn hingegen, weil er kein Mitglied ist.

Bustos wandte sich zivilrechtlich gegen die Fernsehanstalt, weil sie ihn verleumdet habe. Diese gesteht im Prozess die Verleumdung, denn eine Mitgliedschaft besaß Bustos wirklich nicht. Andererseits hafte sie nicht, weil er sich der Mitgliedschaft gleichgestellt habe, als er sich mit Mitgliedern zu Straftaten verschwor.

Das Gericht gibt ihr recht. Unwesentliche Abweichungen von der Wahrheit reichen nicht zur Abwendung der Wahrheitseinrede aus, erklärt es auf 18 Seiten seiner leicht nachvollziehbaren Begründung.


Dienstag, den 19. Juli 2011

Beweis verweigert: Sanktion: Urteil  

.   Einnahmen für Musiker verwaltet der Fonds. Wenn Filmfirmen nicht zahlen, klagt der Fonds. In Dreith v. Nu Image, Inc., Az. 10-55172, erfuhr eine Filmfirma, wie ein Gericht die verweigerte Mitwirkung bei der Beweiserhebung beurteilt.

Wegen der Weigerung, im Discovery-Verfahren des US-Prozesses Beweise an den Fonds zu liefern, konnte das Gericht umfassendes Ermessen ausüben und Sanktionen auferlegen. Gegen Nu Image verfügte das Gericht die Abweisung aller Einreden und den Erlass eines Versäumnisbeschlusses dem Grunde nach.

Als die Beklagte auch keine Informationen zur Schadensbemessung beisteuerte, setzte es einen Betrag in Millionenhöhe fest. Am 19. Juli 2011 bestätigte das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks in San Francisco das resultierende Urteil mit einer lehrreichen Begründung.


Montag, den 18. Juli 2011

Das Ipse Dixit der Gutachterin  

.   Amerikanisches Beweisrecht verbietet ein Gutachten, das auf Ipse Dixit- Erkenntnissen beruht. Der Prozess Salamone v. Walmart, Az. 10-CV-892, betrifft einen Ausrutschunfall im Laden.

Die Beweisfrage berührt ein ärztliches Gutachten. Das erstinstanzliche Gericht im Ostbezirk Pennsylvaniens erklärte am 15. Juli 2011 lesenswert die Kriterien für die Zulassung einer Gutachterin im Prozess. Neben der fachlichen Qualifikation kommt dabei der Verknüpfung von Prozesstatsachen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden eine bedeutende Rolle zu. Im letzten Bereich reicht das Ipse Dixit der Gutachterin nicht, bestimmt es.

Ein Hirntrauma wollte die Ärztin bestätigen, doch das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht einmal einen Kopfstoß oder Kopfschmerzen beklagte. Im Detail erfährt der Leser, wie die Ärztin zur Bestätigung eines bleibenden Hirnschadens gelangt, zu dem die Fakten ebenso wie dem Laien erkenntlichen Beschwerden sowie das Unterbleiben jeglicher wissenschaftlicher Untersuchung oder Behandlung keinen Hinweis bieten. Die Gutachterin wird daher ausgeschlossen.


Sonntag, den 17. Juli 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Passenger screening rules, Electronic Privacy Information Center v. DHS, DC Cir 15 JUL 2011, PDF

Schieds- und "Merger"-Klauseln, Central West Virginia Energy v. Bayer Cropscience LP, 4th Cir 14 JUL 2011, PDF

Schiedsspruch ohne beantragte Begründung wirksam, vollstreckbar, Cat Charter v Schurtenberger, 11th Cir 13 JUL 2011, PDF

Schiedsklausel durch Gerichts­standsklausel außer Kraft gesetzt, Applied Energetics v. Newoak, 2nd Cir 13 JUL 2011, PDF

Kasinokauf: Örtliche Zustän­digkeitsmerkmale im US-Prozess, Beweislast, Adelson v. Hananel, 1st Cir 13 JUL 2011, Web

150 Mio.-DaVinci billig versteigert, Auktionator­haftung, Marchig v. Christie's Inc., 2nd Cir. 12 JUL 2011, PDF

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Samstag, den 16. Juli 2011

BRD-Haftung nach Nazi-Zahlungshalt im US-Gericht  

.   Deutschland haftet neben deutschen Banken nicht vor einem Bundesgericht in Florida für Schuldverschreibungen aus Vertragsverletzung, nachdem Zahlungen im Jahre 1933 eingestellt wurden.

Jedenfalls lässt sich die behauptete Forderung dort nicht eintreiben, entschied der United States District Court am 14. Juli 2011. Die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde abgewiesen, während der Prozess gegen die Banken weiter geht.

In Sachen Sovereign Bonds Exchange LLC v. Federal Republic of Germany, Az. 10-21944, hatte die Klägerin für im ehemaligen Mittel­deutschland ausgegebene Schuldver­schreibungen zuständigkeits­begründende Argumente und Behaup­tungen vorgetragen, die nach Fallrecht auf Bonds aus West­deutschland gelten, und zudem nicht den Umstand berücksichtigen, dass die Papiere als gestohlen eingestuft sind.

Richterin Cecilia Altonaga verkündete eine sorgfältig begründete Entscheidung, die die Staats­immunität Deutschlands nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verneint, jedoch auch die sachliche Zuständigkeit des Gerichts. Der Klägerin gestattet sie, bis zum 28. Juli 2011 die Klage im Hinblick auf die von ihr nicht nachgewiesene Validierung der Bonds zu ändern. Die sonstigen vom Gericht aufgezählten Beklagten betrifft diese Entscheidung nicht:
HSH Nordbank AG, Kiel, successor to Landesbank der Provinz Schlewig-Holstein, doing business as HSH Nordbank Ag New York, Westlb AG, Duesseldorf, successor to Landesbank der Rheinprovinz, Landesbank der Provinz Westfalen and Landesbank fur Westfalen (Girozentrale), doing business as WestLB AG New York, Helaba Landesbank Hessen-Thueringen, Frankfurt AM Main, doing business as Helaba Landesbank Hessen-Thueringen New York, LBBW Landesbank Baden-Wuerttemberg, Stuttgart, successors to Landeskreditbank Baden-Wurttemberg, doing business as LBBW Niederlassung New York, LBBW New York, Dekabank Deutsche Girozentrale, Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hannover, successor to Hannoversche Landeskreditanstalt, doing business as Norddeustsche Landesbank Girozentrale New York.


Freitag, den 15. Juli 2011

Waffenhandelsliste ausgedünnt  

.   Streng ausfuhrkontrollierte Güter auf der amerikanischen Waffenliste stammen auch aus Deutschland und anderen EU-Staaten. Hersteller und Kunden weltweit kritisieren oft Exzesse bei den amerikanischen Handelsbeschränkungen.

Sie erhalten nun Gelegenheit, die Ausdünnung der ITAR und CCL-Listen durch die amerikanische Regierung zu kommentieren. Den Änderungsplan stellt das Bureau of Industry and Security am 15. Juli 2011 im Federal Register vor.

Interessierte müssen ihre Stellungnahmen bis zum 13. September 2011 dem Wirtschaftministerium in Washington vorlegen.


Donnerstag, den 14. Juli 2011

Die BRD in den USA verklagen - nein danke!  

.   Mein Nachbar spinnt. Oder: Deutsche Gerichte versagen mir mein Recht. Regelmäßig treffen hier solche Mandatsanfragen ein. Warum? Man will im amerikanischen Gericht klagen, am besten gleich gegen die BRD.

Meine Agenten werden ihnen Bomben senden, wenn Sie uns nicht gegen den deutschen Unrechtsstaat vertreten. Das gibt es auch.

Ein für alle Mal: Nein danke!

Zu den Gründen für die Abstinenz zählen:
1. Prinzip. Das kann ein anderer Anwalt anders sehen. Dann sollte man die weiteren Gründe bedenken:
2. Die BRD ist wie jeder Staat vor fremden Gerichten immun, also fehlt die Zuständigkeit der US-Gerichte.
3. Von den Kosten eines US-Prozesses haben die meisten keine Vorstellung. Nicht umsonst gilt der Prozess in Deutschland als besonders kostengünstig - zudem auch als fair.
4. Der Schmerz des amerikanischen Prozesses ist wenigen bewusst. Ausforschungsbeweisverfahren und vollständige Entblößung der Person in der Vernehmung sind die Regel.
5. In den USA gibt es die prozessuale Gerechtigkeit - langwierig und teuer. In Deutschland liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Gerechtigkeit. Unvergleichbar wertvoller.
Wer's nicht glauben will, kann sich ja mit $350 für Gerichtskosten in die USA aufmachen und pro se einen Complaint einreichen. Postulationsfähig ist jeder. Auch ein Tourist.


Mittwoch, den 13. Juli 2011

DaVinci verschleudert. Haftet Christie's?  

.   Die Klägerin aus der Schweiz versteigerte über Christie's ein Bild, das als Billigwerk aus dem 19. Jahrhundert geschätzt wurde. Neun Jahre später informierte Christie's sie, dass das Bild wohl ein DaVinci war. Der Wert: $150 Mio. Sie verlangte Schadensersatz und die Herausgabe des alten Rahmens, den der Auktionator gegen einen zeitgemäßen ausgewechselt hatte.

Vor Gericht in New York verliert sie: Ihre Ansprüche entstanden mit der Versteigerung und sind verjährt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA differenziert im Fall Marchig v. Christie's, Az. 11-461.

In seiner neunseitigen Begründung erklärt es am 12. Juli 2011, warum die Verjährung für den Schadensersatz greift, für die Herausgabe jedoch nicht unbedingt. Im letzten Punkt muss das Untergericht die Fakten weiter prüfen und möglicherweise den Geschworenen zur Subsumtion vorlegen. `


Dienstag, den 12. Juli 2011

Altauto: Produkthaftung USA  

.   Fehlgesteuert, Auto überschlägt sich, mit 24 querschnittsgelähmt - dann die Klage auf Schadensersatz wegen Produkthaftung für den alten Sportlaster wegen mangelnder Warnung und Designfehlern. Die Klage bleibt auch in der Revision erfolglos.

Am 11. Juli 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Melanie Ivy v. Ford Motor Co., Az. 10-1078, nach einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung die Rechtsfragen.

Die Behauptung der unzureichenden Warnung vor Gefahren im Failure to warn Claim greift nicht, weil das Opfer die Warnungen gar nicht gelesen hatte. Der Anspruch wegen fehlerhaften Designs, negligent Design Claim, greift bei über dem 10 Jahre alten Fahrzeug nicht, weil das einzelstaatliche Gesetz die Verjährungfrist für Produkthaftungsklagen auf zehn Jahre festlegte. Die Ausnahme wegen absichtlicher oder in Kauf genommener Gefährdung ist ebenfalls nicht einschlägig, erklärt das Gericht.


Montag, den 11. Juli 2011

Neue Urteile amerikanischer Gerichte  

.   Gratisverzeichnisse täglich neuer Entscheidungen der amerikanischen Obergerichte mit URLs erscheinen auf diesen zwei Webseiten:
Die Star List Decisions Today zeigt seit 2008 die Entscheidungen des Tages auf und verlinkt sie mit den Originalen der Gerichte. Neben deren Sitz und Bezirk wird auch eine Wochenübersicht angeboten. Die Liste wird im Laufe des Tages bei Erscheinen der Entscheidungen aktualisiert. Je nach Fortschritt der gerichtlichen Webmaster ist sie gegen 17 Uhr Ostküstenzeit komplett.

Bei Court Listener erscheinen seit 2010 die Entscheidungen der 14 Gerichte auf einzelnen Seiten. Die Webseite verknüpft nicht nur mit den Gerichten, sondern bietet auch eine eigene Sicherung und damit eine Entscheidungssammlung an, die beim Ausfall von Gerichtsservern nützlich ist.
Decisions Today wurde vom Verfasser als minimalistische Übersicht ohne grafische Raffinessen programmiert. Wichtige Urteile werden bei Twitter und im German American Law Journal zeitnah dargestellt. Court Listener ist ein Informatikerprojekt, wegen der Datenbank nützlich sowie technisch und optisch eleganter.

Beide Webseiten erfassen die Urteile der Obergerichte des Bundes, also die 13 Bundesberufungsgerichte und den Supreme Court in Washington, nicht die der parallel zu ihnen tätigen Gerichte der Einzelstaaten der USA. Die erste Webseite sammelt auch die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs.


Sonntag, den 10. Juli 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Wochen aus den Obergerichten der USA:
Staatsimmunität im Vollstreckungsprozess, Walters v. Indus. & Commercial Bank of China, Ltd., 2nd Cir 7 JUL 2011, PDF

Vollstreckungsimmunität Ausland, NML Capital, Ltd. v. Banco Central de la Republica Argentina, 2nd Cir 5 JUL 2011, PDF

Franchise- u. Kündigungsrecht, South Shore Imported Cars, Inc. v. Volkswagen of America, Inc., 1st Cir 5 JUL 2011, PDF

Supreme Court, Videospieljugendschutzgesetz verfassungswidrig, Brown v. Entertainment Merchants Ass'n, 27 JUN 2011, PDF

Beweis nichteingetragener Marke, Verkehrsgeltung, Honestech, Incorporated v. Sonic Solutions, 5th Cir 24 JUN 2011, PDF

Idee nach Urheberrecht ungeschützt, Cabell v. Sony Pictures Entm't, Inc., 2nd Cir 24 JUN 2011, PDF

Verjährung, Malone v. Bayerische Hypo-Und Vereinsbank, 2nd Cir 24 JUN 2011, PDF

Supreme Court: Stern v. Marshall, PLIVA, Inc. v. Mensing, Sorrell v. IMS Health Inc., Freeman v. US, 23 JUN 2011, Decisions Today

Supreme Court: CSX Transp., Inc. v. McBride, Bullcoming v. New Mexico, 23 JUN 2003, Decisions Today: PDF

Streit um Bandmarke, Crystal Entertainment & Filmworks, Inc., etc., v. Jurado etc., 11th Cir 21 JUN 2011, PDF

Hot News-Urteil zu Investitionsanalysen revidiert, Barclays Capital Inc. v. Theflyonthewall.com Inc., 2nd Cir 20 JUN 2011, http://ius.tv/hot

Supreme Court, Borough of Duryea v. Guarnieri, Walmart Stores v. Dukes, 20 JUN 2011, Decisions Today

Supreme Court: American Elec. Power Co. v. CT, Turner v. Rogers, 20 JUN 2011, Decisions Today Decisions Today
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Samstag, den 09. Juli 2011

Gratisarbeitsgebot für Anwälte  

.   Auf eine Empfehlung beschränkt sich die Anwaltskammer Washingtons mit der Forderung nach Gratisarbeit von Rechtsanwälten. Im Land ohne Rechtsschutzversicherung und als kartellverletzend eingestuften gesetzlichen Gebührenordnungen soll die Anwaltschaft auf ihre Kosten Minderbemittelte jährlich mit einem Gratisprozess, einer Spende von 750 Dollar oder 50 Arbeitsstunden ohne Bezahlung unterstützen. Anwälte mit geringem Verdienst sollen nur ein Prozent ihres Einkommens spenden. Die Vorschriften vom Oberstgericht der Bundeshauptstadt der USA, District of Columbia Court of Appeals, wurden in Comment 5, Rule 6.1, District of Columbia Rules of Professional Conduct aufgenommen.


Freitag, den 08. Juli 2011

Schulgeld: Steuerzahler v. Einwanderer  

.   Unigebühren, Steuerzahler, Einwanderer und Emotionen: Darum geht es bei einer Petition gegen ein neues Schulgeldgesetz im Staat Maryland. Als einer der demokraktischsten Staaten der USA hatten die Gesetzgeber in Annapolis die Studiengebühren für Kinder illegaler Einwanderer mit dreijährigem Aufenthalt im Staat und dem Nachweis der Einkommensteuerzahlung auf den Satz für Einheimische angepasst. Für Studenten aus anderen Staaten und dem nichtamerikanischen Ausland liegen sie viel höher.

Die Republikaner des Staates haben nun eine Petitionsschlacht gegen das Gesetz gewonnen. Zum ersten Mal seit 20 Jahren soll ein Gesetz den Wählern zum Volksentscheid vorgelegt werden.

Erfolgreich waren die Initiatoren, weil sie wegweisend die Anträge für den Volksentscheid neuartig über das Internet so abwickelten, dass Wahl- und Abstimmberechtigte verifiziert werden konnten. In einem Land ohne Meldeamt gilt dies als so revolutionär, dass der Schritt in Maryland in den gesamten USA nachgeahmt werden könnte. Daher wird in der Zukunft mit mehr Volksentscheidsbegehren gerechnet.


Mittwoch, den 06. Juli 2011

Urteil $10K; Kosten $98K  

.   Ein Urheberrechtsp­rozess führt zu einem Urteil über $10000; dem Kläger werden auch $98745,80 als Kosten­erstattung zugesprochen. Wie kommt das, wenn im amerika­nischen Recht die American Rule gilt? Nach ihr ist die Kosten­erstattung ausge­schlossen.

Sonderregeln können die American Rule außer Kraft setzen. Der Copyright Act gestattet die Kosten­erstattung. Der Fall betrifft die uner­laubte Nutzung von Musik in Werbung. Eine Beklagte hatte bereits $30000 vergleichs­weise gezahlt. Die zweite Beklagte wurde zu $40000 abzüg­lich des Vergleichs­betrags verur­teilt.

Im Fall Spooner v. EEN, Inc., Az. 10-2393, erklärte das Bundes­berufungs­gericht des ersten Bezirks der USA am 5. Juli 2011 ausführ­lich und lesenwert, wie sich der Kosten­erstattungs­beschluss errechnet. Es prüfte abzu­ziehende Beträge, Stunden­sätze und von der Beklagten veran­lassten Aufwand und reduzierte den Kosten­erstattungs­antrag um knapp $50000.


Montag, den 04. Juli 2011

Independence am 4. Juli  

.   Am vierten Juli sind Kanzleien und Gerichte landesweit in den USA geschlossen. Der Unabhängigkeitstag wird gefeiert. Die Washington Post widmet der umstrittenen Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung, die gelegentlich auch das in der Hauptstadt Washington, DC, ansässige oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten berührt, Erklärungen unter dem Titel What our Declaration really said.


Samstag, den 02. Juli 2011

USA: Videospiele im Jugendschutz  

CT - Washington.   Herstellern von Videospielen mit gewalttätigem Inhalt kann der Verkauf dieser Spiele an Minderjährige nicht gesetzlich verboten werden. Videospiele stehen wie Bücher und Filme unter dem Schutz des Grundrechtes auf Free Speech aus dem 1. Zusatzartikel der Verfassung der USA. Der Staat kann geschützte Ausdrucksarten nicht wegen der beinhalteten Ideen oder Aussagen beschränken.

In dem Fall Brown v. Entertainment Merchants Association, Az. 08-1448, vom 27. Juni 2011, entschied der Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika, dass das Gesetz nur verfassungskonform wäre, wenn der Staat nachweisen könne, dass es der Prüfung nach Strict Scrutiny Stand hält, einem besonders hohem Abwägungsstandard, der bei Eingriffen in grundlegende Grundrechte angewandt wird. Die vorgebrachten Argumente des Staates Kalifornien für das Gesetz, wie z.B. eine Studie zu den Auswirkungen gewaltvoller Videospiele auf Kinder, reichten dem Gericht nicht aus, um einen Eingriff in das Recht auf Free Speech zu rechtfertigen, s. auch Kochinke, Länderreport USA, Jugendschutz im Supreme Court, KR 2010, 719.

Nach Ansicht des Supreme Courts in der Hauptstadt Washington, DC, waren die USA historisch nie ein Land, das den Zugang von Kindern zu Medien mit gewaltvollem Inhalt verboten hat. Es sei die Aufgabe der Eltern, die Gewohnheiten der Kinder zu überwachen und zu entscheiden, welche Spiele die Kinder spielen dürfen. Zudem sei die freiwillige Selbstbewertung der Videospielindustrie ausreichender Schutz.


Donnerstag, den 30. Juni 2011

Urheberrechtlöschung im Markenprozess  

.   Im Markenprozess Strange Music, Inc. v. Anderson, Az. 10-3752, erstritt die Klägerin eine Verfügung zur Löschung der Urheberrechtseintragung des Beklagten. Zu recht, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA am 30. Juni 2011. Markenrechtlich sollte sie im Hauptverfahren obsiegen. Als Nebenfolge durfte das Untergericht auch die verletzende Urheberrechtseintragung eines kollidierenden Designs beim Copyright Office in Washington, DC, nach 17 USC §1324 anordnen, erklärte es.


Mittwoch, den 29. Juni 2011

Confrontation-Clause und Labortests  

CT - Washington.   Die Confrontation Clause aus dem 6. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika besagt, dass dem Angeklagten bei einem strafrechtlichen Verfahren die Zeugen, deren Aussagen ihn belasten, gegenübergestellt werden. Zeugenaussagen fern von der eigentlichen Verhandlung sind nur zulässig, wenn der Zeuge nicht verfügbar ist oder der Angeklagte im Vorhinein die Möglichkeit zu einem Kreuzverhörs hatte. Soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten als Beweis eingeführt werden, ist dies nur zulässig, wenn dazu auch eine Person vor Gericht aussagt, die die Richtigkeit dieses Gutachtens bezeugen kann.

Der Supreme Court der USA hatte am 23. Juni 2011 in dem Fall Bullcoming v. New Mexico, Az. 09-10876, zu entscheiden, wie sich die Confrontation Clause auf die Einbringung von Laboruntersuchungen in das Gerichtsverfahren auswirkt. Nachdem Bullcoming unter Alkoholeinfluss einen Wagen gelenkt hat, wurde zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen. Die Besonderheit in dem Fall war, dass nicht der Arzt, der die Laboruntersuchung durchgeführt hatte, vor Gericht aussagte, sondern sein Kollege. Dieser Kollege kannte sich zwar grundsätzlich mit dem Ablauf solcher Tests aus, hatte aber weder an der konkreten Untersuchung teilgenommen noch die Laborergebnisse unterschrieben.

Das Gericht entschied, dass der Angeklagte das aus der Verfassung abgeleitete Recht hat, dem Sachverständigen - wie bei jedem belastenden Zeugen - gegenübergestellt zu werden, der die Untersuchung durchgeführt und die Testergebnisse unterschrieben hat.


Mittwoch, den 29. Juni 2011

Ende der Allzuständigkeit  

CK - Washington.   Die sagenumwobene Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte für Angelegenheiten mit forumsfremden Sachverhalten erlitt am 27. Juni 2011 eine herbe Absage im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten. Gleich in zwei Entscheidungen stimmte der Supreme Court  in der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC gegen die Ausübung der personal Jurisdiction-Gesetze zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei forumsfremden Beklagten:
1. Goodyear Dunlop Tires Operations, S. A. v. Brown.
2. J. McIntyre Machinery, Ltd. v. Nicastro.


Dienstag, den 28. Juni 2011

Frist: Exakt oder Pi mal Daumen?  

.   Eine 30-Tagesfrist verstrich. Ein Prozessvergleich sollte von einem Dritten unterzeichnet werden. Gilt der Vergleich ohne seine fristgerecht beschaffte Unterschrift?

So wie die Leistungspflichten in den USA nur substantial Performance verlangen - und nicht wie im deutschen Recht die vollständige Erfüllung - kennt auch das Fristenrecht der USA eine Besonderheit. Die Klausel Time is of the Essence macht die ihr unterworfenen Frist verbindlich.

Im Fall Horng Techical Enterprise Co., Ltd. v. Sakar International, Inc., Az. 10-3648, stellte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 23. Juni 2011 fest, dass die Frist zur Unterzeichnung ohne diese Klausel weich war und der Fristablauf den Vergleich nicht undurchsetzbar machte. Auch nach Bedingungsrecht, erklärte das Gericht lesenswert, konnte keine Unwirksamkeit aus der Versäumnis resultieren.


Montag, den 27. Juni 2011

Insolvenzbetrug im Ausland  

.   Insolvenz in Argentinien. Verheimlichung von Vermögen. Reorganisation mit 40% Schulderlass. Darf ein Gericht in den USA die Verheimlichung nicht in einer nachfolgenden Klage berücksichtigen?

Doch. Die Integrität der Gerichtsbarkeit gehört zu den international anerkannten Grundsätzen, denen das Bundesberufungsgericht der zweiten US-Bezirks in New York City im Fall Adrogué Chico S.A. v. FleetBoston Fin. Corp., Az. 10.3474, im Sinne des Judicial Estoppel am 23. Juni 2011 mit einer kurzen Begründung Geltung verschafft.


Sonntag, den 26. Juni 2011

Kraftloses Gemächte: Staatshaftung?  

.   Der Häftling verliert die Erektionskraft: Die medizinische Betreuung sei pflichtverletzend. Daher hafte der staatliche Gesundheitsdienst aus Arzthaftung und unerlaubter Handlung, Tort.

Nein, antwortet am 24. Juni 2011 das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in James Lyons v. RN/HSA Suzanne Brandly, Az. 11-0410. Sein Uro-Problem bestand bereits vor der Haft und verschlimmerte sich. Eine Pflichtverletzung könne aus einer behaupteten Vernachlässigung folgen. Dafür fehlen jede Anzeichen.

Dass intensiv behandelt wurde, ist bewiesen. Dass auch andere, unbeschrittene Behandlungswege denkbar sind, stellt keinen ärztlichen Kunstfehler dar und kann keine Staatshaftung nach dem achten Verfassungszusatz zur amerikanischen Bundesverfassung auslösen.


Samstag, den 25. Juni 2011

Distanzmiete: Betrug  

.   Aus dem Ausland eine Mietanzahlung in den USA leisten? Besser nicht. Das Risiko, Sicherheitsleistung und erste Miete an Betrüger zu verlieren, ist real.

So etwas geschieht selbst innerhalb der USA. Via Craigslist oder andere Internetforen bieten freundliche Leute ihre Wohnung an: Das Militär, ein Berufswechsel, ein Familienereignis zwingt sie zum Umzug und zur günstigen Untervermietung. Auch Mieter aus dem Ausland ohne Nachweis amerikanischer Kreditwürdigkeit würden berücksichtigt. Zahlung über Western Union wird akzeptiert.

Wenn der Mieter eintrifft, gibt es keine Wohnung, keinen Vermieter, vielleicht mehrere geprellte Mieter, und kein Geld zurück. Die Moral: Keine Anzahlung, ohne die Wohnung besichtigt und den Vermieter gesehen zu haben. Auch wer aus dem Ausland in die USA kommt, findet kurzfristig vor Ort risikofreie Angebote.


Freitag, den 24. Juni 2011

1,5 Millionen gegen Walmart  

CT - Washington.   1,5 Millionen Frauen standen hinter einer Sammelklage gegen Walmart, die bis zum Obersten Gericht der USA in Washington, DC gelangte. Der Supreme Court entschied in Dukes v. Walmart, Az. 10-277, am 20. Juni 2011, dass bei Walmart keine unternehmensweite diskriminierende Firmenpolitik gegen die weiblichen Mitarbeiter anzunehmen ist. Inhaltlich ging es um eine Sammelklagem, Class Action, nach dem Civil Rights Act. Damit eine solche Klage erfolgreich ist, muss eine einheitliche Klasse vorliegen. Hieran scheiterte der Fall. Was die Frauen nach Ansicht des Gerichtes gemeinsam hatten, war ihr Geschlecht sowie die Klage.

Die Frauen übten unterschiedliche Tätigkeiten bei Walmart aus, arbeiteten auf verschiedenen Ebenen der Walmart-Hierachie, sind unterschiedlich lange dort tätig gewesen, hatten weibliche sowie männliche Vorgesetzte und arbeiteten in 3400 Filialen in 50 Staaten der USA. Diese Unterschiede haben das Gericht dazu bewogen, sie nicht als Klasse für Zwecke der Class Action anzusehen.

Trotz vieler Zeugenaussagen, Gutachten und Statistiken, konnte das Gericht nicht davon überzeugt werden, dass eine diskriminierende Firmenpolitik vorlag. Die allgemeinen Firmengrundsätze Walmarts sprechen ausdrücklich gegen Diskriminierung und die Zuständigkeit arbeitsrechtlicher Angelegenheiten lag bei lokalen Managern. Bei einem Unternehmen von solchem Ausmaß kann sich das Gericht nicht vorstellen, dass alle Manager auf gleiche diskriminierende Weise gehandelt hätten. Daher können nur einzelne Klagen Abhilfe schaffen.


Donnerstag, den 23. Juni 2011

Herkunft: Ungleich am Arbeitsplatz?  

.   Ihr Vorgesetzer habe ständig ihre Englischfehler verbessert, klagte die Russin nach ihrer Entlassung. Ein amerikanischer Kollege hätte in ihrer Stelle entlassen werden müssen. Nur ihre Herkunft hätte ihre Auswahl zur Kündigung im Rahmen einer unternehmensweiten Entlassung veranlasst.

Nicht so, entschieden das Bundesgericht sowie die Revision. Das letzte Urteil im Fall Tamara Anthony v. Duff & Phelps Corporation, Az. 10-2743, aus dem dritten Bezirk der USA erklärt die Merkmale der Ungleichbehandlung sowie der Entlastung von diesem Vorwurf am 22. Juni 2011.


Mittwoch, den 22. Juni 2011

Hot News im Urheberrecht  

.   Brandheiße Börsen­empfeh­lungen dürfen nicht von Dritten sofort weiter­gegeben werden. Diese müssen mit der Wieder­veröffent­lichung warten, bis die Börse eine halbe Stunde geöffnet ist. So entschied das Bundes­gericht in New York City nach dem Recht der deliktischen Haftung, welches es als Staats­recht neben dem Bundes­recht des Copyright Act gelten ließ; s. 700 F.Supp. 2d 310, 313 (S.D.N.Y. 2010); Kochinke, Länder­report USA, Kommu­nikation & Recht, 2010/475.

Am 20 Juni 2011 revidierte das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Barclays Capital Inc. v. Theflyon­thewall.com, Inc., Az. 10-1372, dieses Urteil. Das Urheber­recht des Bundes geht einzel­staat­lichen Ansprüchen vor und deckt die Rechts­verletzung vollständig ab. Der Revisions­beschluss wird als herber Verlust für Banken und Analysten bezeichnet.

Im Kern besagt die 88 Seiten lange Urteils­begründung:
1. Das Kopieren der Berichte verletzt Urheber­recht, 17 USC §106.
2. Der Tort der Hot News Misappro­priation kann bei Börsen­empfehlungen nicht neben dem Urheber­recht wirken.
3. Die Berichterstattung über die Berichte kann recht­mäßig erfolgen.
4. Diese Berichterstat­tung unter­liegt keinen zeitlichen Vorgaben.


Dienstag, den 21. Juni 2011

Marke: Lizenznehmer gegen -geber  

.   Mit der Annahme einer Markenlizenz ist in der Regel die Anerkennung der Rechte des Inhabers verbunden, sodass der Lizenznehmer ihre Wirksamkeit nicht anfechten darf. Für das equitable Estoppel of Licensee ist in einigen Bezirken der USA auch das öffentliche Interesse zu berücksichtigen.

Im Fall John C. Flood of Virginia, Inc v. John C. Flood, Inc., Az. 10-7098, erläutert das Bundesberufungsgericht der US-Hauptstadt diese Grundsätze sehr detailliert. Der Sachverhalt folgt aus der scheinbaren Aufgabe der Markenrechte durch den Eigentümer während seines Insolvenzverfahrens, als er die mit der Lizenz verbundene Qualität nicht beobachtete.

Der Lizenznehmer meinte deshalb, eigene Rechte eintragen zu können, was der Rechtsnachfolger des insolventen Unternehmens in diesem Fall erfolgreich bestreiten konnte. Er hat aus der Insolvenz Rechte erworben, die stärker als die des Lizenznehmers waren, der die scheinbare Aufgabe im Insolvenzverfahren nicht rügte. Das Ergebnis bestätigte die Revision am 17. Juni 2011.


Montag, den 20. Juni 2011

Auslandsfolter im US-Gericht  

.   Folter im Ausland, Klage im US-Gericht ohne Bezug zu den USA, Abweisung. Die Konstellation findet sich immer häufiger. Klagen gegen Unternehmen oder Staaten erfahren die prozessuale Gerechtigkeit, auf die die Rechtsordnungen der USA so großen Wert legen. Nach erheblichem Aufwand werden sie dann oft abgewiesen.

Folter durch palestinensische Einheiten brachten den Fall Shafi v. Palestinian Authority et al., Az. 10-7024, mit Ansprüchen nach dem Alien Tort Statute und dem Torture Victims Protection Act of 1991 vor das Bundesrevisionsgericht der Hauptstadt Washington. Am 14. Juni 2011 bestätigt es die Klageabweisung.

In seiner Begründung geht das Gericht nur kurz auf das Verhältnis der beiden Gesetze zueinander ein und analysiert dann ausführlich die Zuständigkeit der US-Gerichte nach dem ATS sowie die begrenzte materielle Wirkung, insbesondere in Bezug auf nichtstaatliche deliktische Taten. Im Ergebnis bleibt das Gericht bei seiner im Vergleich zu anderen Revisionsgerichten der USA engeren Auslegung des ATS zugunsten nichtstaatlicher Beklagter, jedoch mit diesem für Unternehmen gefährlichen Vorbehalt:
A categorical bar of ATS suits against nonstate actors would be at odds with Sosa and with Judge Bork's Tel-Oren concurrence in another crucial respect. … piracy in violation of the law of nations is by definition perpetrated by nonstate actors: … The concept underlying the ATS as a statute affording a civil remedy against piracy thus cannot be reconciled with the notion that the statute only recognizes claims against state actors.


Sonntag, den 19. Juni 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Vertragsänderung mit Fax u. konkludenter Annahme, Alpine v. Farmers, 17 JUN 2011, PDF

Abweisung wegen verletzter Würde des Gerichts, Koehl v. Greene, 2nd Cir 16 JUN 2011, PDF #JudgesAmericanRoyalty

Supreme Court-Urteile: Tapla v. US, Smith v. Bayer Corp., JDB v, North Carolina, Davis v. US, Bond v. US, 16 JUN 2011, http://c.star.us

Produkthaftung, "wax longiloquent for no purpose", O'Neil v. Electrolux Home Products, Inc., 1st Cir 15 JUN 2011, HTML

Zuständigkeitsrüge nach V-Urteil, Philos Technologies, v. Philos & D,, 7th Cir 15 JUN 2011, PDF

frivolous and wasteful litigation tactics, Inventio v. Thyssenkrupp Elev. Amer., CAFC 15 JUN 2011, PDF

Auslandstat nicht vor US-Gericht, ATS, Ali Ali Shafi v. Palestinian Auth., DC Cir 14 JUN 2011, PDF

Supreme Ct: Flores-Villar v US, US v J Apache Nation, Janus Capital v 1st Derivative Traders, NV Comm Ethics v Carrigan, http://c.star.us
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Samstag, den 18. Juni 2011

Ausfuhrverbote für Dokumente  

.   Daran denkt nicht jeder: Datenschutzrecht kann die Ausfuhr von Daten in die USA verbieten. Umgekehrt nicht, oder? Doch, auch die USA verbieten die Ausfuhr von Daten. Selbst für Prozesszwecke.

Wer sich auf die amerikanische e-Discovery gefasst machen muss, mit der Unterlagen aus Deutschland vor ein Gericht in den USA gelangen, sollte schon im Vorfeld bedenken, dass Datenverkehrsverbote in beide Richtungen gelten. Daher kann man schon bei Vertragsabschluss zwischen amerikanischen und deutschen Parteien im Hinblick auf etwaige Prozesse in den USA erwägen, die Offenlegung von Daten vertraglich zusammenzustreichen:

Beispielsweise muss die amerikanische Seite das deutsche Datenschutzrecht respektieren, während die deutsche Partei ITAR- und andere Datenexportverbote duldet: Also längere Fristen - auch für die Einholung von Genehmigungen, gesetzesbedingte Herausgabeverweigerung, Schwärzen ausgedruckter Texte statt Übergabe vollständiger Dateien.


Donnerstag, den 16. Juni 2011

Beweisstandard für Guantanamo-Häftlinge  

CT - Washington.   Krieg gegen den Terror, Enemy Combatant, Guantanamo Bay, Habeas Corpus-Rechte, diese Begriffe sind vielen seit dem 11. September 2001 geläufig. Aber welche Regeln wenden die ordentlichen Gerichte an, um zu entscheiden, ob die mutmaßlichen Terroristen in dem Guantanamo-Gefängnis verweilen sollen? Die Häftlinge werden als feindliche Kämpfer, Kriegsgefangene, angesehen. Daher musste man ihnen ihre Habeas-Corpus-Rechte nicht gewähren. Nun wenden sich die Inhaftierten an das Gericht in Washington und fordern die Überprüfung der Legitimität ihrer Inhaftierung.

Die Staatsanwaltschaft muss bei der Feststellung, ob es sich um Mitglieder von Terrororganisationen handelt, anderen als den üblichen strafrechtlichen Standards genügen. In der Entscheidung Almerfedi v. Obama, et al., Az. 10-5291, vom 10. Juni 2011, stellt das Berufungsgericht des District of Columbia fest, dass der Standard bei Festnahmen im Krieg weit von dem üblichen und höchsten strafrechtlichen Beweisstandard entfernt ist, beyond a reasonable doubt, also ohne begründete Zweifel. Der angewendete Standard bei Kriegsgefangenen ähnelt eher dem preponderance standard, der fast der niedrigste ist. In dubio pro reo gilt dann erst recht nicht mehr.

Das Gericht untersucht, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise dazu führen, dass die Inhaftierung eines Gefangenen eher gerechtfertigt ist als nicht. Es hat nicht zu entscheiden, ob der Gefangene die Inhaftierungsstandards definitiv erfüllt. Es muss lediglich ein abwägendes Urteil über die Überzeugungskraft der Beweismittel fällen. Der Staat muss nur ein Minimum an Beweisen liefern. Erachtet das Gericht diese für grundsätzlich plausibel, kommt es zu einer Beweislastumkehr, und der Gefangene muss Gründe für seine Entlastung vortragen.

Zur Glaubhaftmachung, dass Almerfedi ein Mitglied der al-Qaida ist, reichten dem Gericht die drei von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Hauptgründe. Somit war es Almerfedis Aufgabe glaubwürdigere Beweise heranzuschaffen, die zeigen, dass er nicht zu al-Qaida gehört. Seinen Erklärungen für die Abweichung von der üblichen Route zur Flucht nach Europa, sprach das Gericht keine Beweiskraft zu. Daher wurde der Freispruch aus der ersten Instanz revidiert. Almerfedi bleibt weiter in Guantanamo.


Mittwoch, den 15. Juni 2011

Seifenblase oder Luftballon?  

.   Die Praktikantin aus Deutschland kann schon gut zwischen Common Law und Equity unterscheiden, auch bei den Einreden. Im Equity platzt der gesamte Antrag, wenn eine Einrede wie Unclean Hands greift; nichts überlebt.

Im Common Law kann der Anspruch mit einer Einrede wie ein Luftballon angepiekst werden; die Luft geht vielleicht verschuldensabhängig raus oder der Anspruch fliegt dem Kläger in Fetzen um die Ohren.

Beim Antrag auf eine einstweilige oder dauerhafte Verfügung gilt Equity. Die Ansprüche im Antrag auf eine Injunction zerplatzen wie eine Seifenblase, wenn der Antragsteller unsaubere Hände oder Dreck am Stecken hat. Common Law kennt hingegen weder den Verfügungsanspruch noch diese vernichtende Einrede.

Seifenblase oder Luftballon im amerikanischen Recht - die Praktikantin merkt sich das.


Dienstag, den 14. Juni 2011

Der abgeschnittene Fotograf: DMCA, WIPO  

.   Radiosender, Fotograf, Radiosprecher, ein Bild, eine Sender­webseite mit dem Bild und abgeschnit­tenem Hinweis auf den Foto­grafen: Die Klage wegen Verletzung des Urheber­rechts ist vorpro­grammiert, doch der Fotograf verliert nach dem Digital Millen­nium Copyright Act.

In der Revision des Falles Peter Murphy v. Millen­nium Radio Group LLC, Az. 10-2163, gewinnt der Fotograph. Der DMCA behandelt zwar das Knacken automa­tisierter Kopierschutz­vorkehrungen in 17 USC §1201, die das Unter­gericht nicht in dem Hinweis am Rand des Bildes erkannte.

Darüber hinaus schützt der DMCA in 17 USC §1202(b) auch Copyright Management Information wie den Hinweis am Bildrand. Muss das CMI in Verbin­dung mit technischen Vorkeh­rungen stehen, lautete die Revisions­frage. Das Bundes­berufungsgericht des dritten Bezirks der USA klärte in einer ausführlichen Begrün­dung nach US-Recht und WIPO-Regeln auf 30 Seiten zum ersten Mal, dass beide Normen unabhängig vonein­ander wirken.

Die bemerkenswert klare Entschei­dung vom 14. Juni 2011 erörtert zudem lesenswert die Ausnahme von Copyright-Verlet­zungen nach dem Fair Use-Prinzip. Dabei spielt hier das Presse­recht eine wichtige Rolle; aaO 22. Dieser Entlastungs­grund greift bei der Werbung für den Sender jedoch nicht.


Dienstag, den 14. Juni 2011

Plagiat: Fernsehprogramm  

.   Schauspieler und Fernsehanstalt einigen sich über eine neue Show, engagieren Schreiber zur Ideenumsetzung und erleben einen Hit.

Der Star zieht dann mit seiner Idee zur Konkurrenz und setzt sie erneut erfolgreich um. Klagen wegen Urheberrechtsverletzung folgen. Die Plagiatoren werden mit einem Schadensersatzurteil belegt.

Die Revision im Fall TMTV Corp. v. Mass Productions Inc., Az. 09-1439, bestätigt das Ergebnis am 13. Juni 2011. Die Idee ist nicht schutzfähig. Doch die sklavische Nachahmung in der Umsetzung verletzt den Copyright Act. Die Urteilsbegründung erläutert lesenswert die Rechteübertragung an die Anstalt, die Plagiatsmerkmale sowie Kostenerstattung und Anspruchsverzinsung.


Samstag, den 11. Juni 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Verhältnis Bundes- u. Einzelstaatsrecht, Perry v. Catholic Archdiocese-St. Louis, 8th Cir 10 JUN 2011, PDF

Supreme Court USA: Microsoft v. i4i , DePierre v. US, Talk America. v. Michigan Bell, Sykes v. US, 9 JUN, Decisions Today http://c.star.us

Keine Feststellungsklage ohne Streitfrage, Val-Com Acquisitions Trust v. Deutsche Bank, 5h Cir 7 JUN 2011, PDF

Plagiate unter Professoren: kein Copyrightverstoß, Formeln schutzunfähig, Ho v. Taflove, 6th Cir 6 JUN 2011, PDF

Supreme Ct: Fox v. Vice, McNeill v. US, John Fund v. Halliburton, Stanford Junior v. Roche Molecular Systems, 6. JUN 2011, http://c.star.us
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Freitag, den 10. Juni 2011

Die Geschworenen subsumieren. Wie?  

.   Die Geschworenen sind Laien. Auch im Zivilprozess nehmen sie die Subsumtion vor. Der deutsche Jurist studiert Jahre, bis er das kann. Wie soll die Jury das aus dem Ärmel schütteln?

Sie lernt es vom Richter, der zwar wie ein König in seinem Saal herrscht, doch kaum das Verfahren beeinflussst. Eine wichtige Rolle kommt ihm bei den Jury Instructions zu. Die Parteien schlagen Texte für die Belehrung der Geschworenen vor. Der Richter entscheidet bei Abweichungen und instruiert die Jury.

Im Fall Microsoft Corp. v. i4i Ltd. Partnership, Az. 10-290, gelangten die Anweisungen bis zum Supreme Court, der am 9. Juni 2011 über die Anweisungen im Patentprozess entschied. Microsoft wünschte Anweisungen zur Würdigung von Beweisen als überwiegend, während die Gegenseite und der Richter eine klare und überzeugende Beweislage forderten. Das Höchstgericht in Washington stimmte der höheren Messlatte zu.


Donnerstag, den 09. Juni 2011

Kostenerstattung trotz American Rule  

.   Bis zum Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, schaffte es ein Kostenerstattungsprozess, obwohl die Grundregel, American Rule, keine Kostenerstattung für den Sieger vorsieht.

Ein Sheriff-Kandidat verklagte im Fall Fox v. Vice, Az. 10-114, den Amtsinhaber und die Stadt wegen Diffamierung und Wahlbehinderung. Wegen des letzteren Anspruchs durfte er ins Bundesgericht, aus dem er in hohem Bogen flog.

Da die Klage offensichtlich unbegründet war, legte das Gericht ihm nach einer Sonderregel für Bürgerrechtsverfahren die Kosten auf. Den Diffamierungsanspruch entschied es nicht; der Kläger darf ihn nur im einzelstaatlichen Gericht weiter verfolgen.

Der Verlierer rügte deshalb den Kostenbeschluss: nur den Wahlbehinderungsteil müsse er zahlen, den Rest nicht. Der Supreme Court of the United States gab ihm am 6. Juni 2011 in letzter Instanz recht und erklärte auf 16 Seiten das Wechselspiel von Bundes- und Staatsprozessen mit den jeweiligen Kostenfolgen.


Mittwoch, den 08. Juni 2011

Wegen Arztbesuchen gekündigt  

CT - Washington.   Um einen Anspruch aus dem Americans with Disabilities Act erfolgreich geltend zu machen, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein. Der Anspruchssteller muss zeigen, dass (1) er eine Behinderung im Sinne des ADAs hat, (2) er trotzdessen die wesentlichen Aufgaben seiner beruflichen Tätigkeit ausführen kann und (3) er eine gegenteilige Entscheidung durch seinen Arbeitgeber aufgrund von Diskriminierung erleidet.

Damit das Gericht den ADA für anwendbar erklärt, muss der Anspruchssteller zeigen, dass er entweder eine physische oder psychische Beeinträchtigung hat, die eine oder mehrere wesentliche Aktivitäten seines Lebens grundlegend beeinträchtigt. Um das Vorliegen einer Behinderung zu bestimmen, müssen die Gerichte die Maßnahmen, die zur Milderung der Beeinträchtigung getroffen werden, in ihre Bewertung miteinbeziehen.

Bei dem Fall Lynch v. Matthews International, Az. 10-3221, den das Berufungsgericht des Dritten Bezirks der USA am 3. Juni 2011 entschied, hatte der Kläger sich gegen eine Kündigung gewehrt. Er musste sich regelmäßig Injektionstherapien zur Nervenblockade unterziehen, um arbeiten zu können. Hierfür verwandte er seine Kranken- und Urlaubstage. Der Kläger behauptete, er sei diskriminiert worden, weil er Mittel nehmen musste, die ihn vor den Auswirkungen einer Behinderung bewahrten.

Das Gericht argumentierte, dass eine Behinderung nach dem ADA zu verneinen sei, wenn durch die die Symptome mildernden Mittel keine grundlegende Einschränkung mehr vorliege.

Daher fiel der Kläger nicht unter die Zielgruppe des ADA. Seine Entlassung ist nicht für eine Diskriminierung nach dem ADA qualifiziert, und er besitzt keinen Kündigungsschutzanspruch.


Dienstag, den 07. Juni 2011

Nicht alle auf einmal  

.   170 Mio. Dollar wegen Investitionsbetrugs wollten 232 Kläger in einem Prozess einklagen, doch wählten sie nicht den Weg der Sammelklage. Das Gericht trennte die Verfahren voneinander, weil sie unterschiedliche Investitionen betrafen.

Am 2. Juni 2011 lehnte das Revisionsgericht im elften US-Bezirk die Nachprüfung der Entscheidung im Fall Klaus Hofmann et al. v. De Marchena Kaluche & Asociados et al., Az. 10-13738, ab. Der Trennungsbeschluss stellt keine revisible Schlussentscheidung im amerikanischen Prozess dar.


Sonntag, den 05. Juni 2011

Monopolistische Programmauswahl  

.   Wer bestimmt den Umfang des Kabel-TV-Angebots? Der Kunde, der Lieferant von Programmen oder der Kabel-TV-Anbieter? Nutzen Hersteller und Anbieter Monopole zulasten des Verbrauchers aus, wenn sie bestimmen, was der Kunde erhält?

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 3. Juni 2011 gegen Verbraucher, die ein unzulässiges Monopol rügten. Im Fall Rob Brantley v. NBC Universal, Inc., Az. 09-56785, verlangten sie die Zerschlagung der Programmbündel sowie Schadensersatz.

Die Gerichte wiesen die Sammelklage mit einer lesenswerten 14-seitigen Begründung zur Anwendbarkeit von §1 Sherman Act, des Bundeskartellgesetzes, ab. Der Kunde hat kein Recht darauf, kostensparend nur seine Lieblingskanäle zu beziehen.


Samstag, den 04. Juni 2011

Ende brüllender Werbung  

.   Brüllende Werbung im Fernsehen untersagte das Bundesgesetz namens CALM und sollte den amerikanischen TV-Freund entlasten. Zwischen Programmteilen soll er nicht mehr erschrocken die Lautstärke herabsetzen müssen. Damit das Gesetz wirkt, muss es in eine Verordnung umgesetzt werden.

Das Bundesnetzamt FCC in Washington, DC, verkündete am 3. Juni 2011 den Regelungsvorschlag. Wie üblich muss der Bürger ihn kommentieren können. Auch Hersteller und Sender dürfen sich melden.

Das Verfahren nach dem Administrative Procedure Act erklärt die Verkündung unter dem Titel Implementation of the Commercial Advertisement Loudness Mitigation Act, Federal Register, Band 76, Heft 107, S. 32116.


Donnerstag, den 02. Juni 2011

EMail als Beweisanlage  

.   Darf oder muss das Gericht EMails berücksichtigen, wenn es einen Schriftsatz auf Schlüssigkeit prüft, dem die Post angefügt ist? Muss lautet die Antwort des Bundesrevisionsgerichts in New York im Fall L-7 v. Old Navy, Az. 10-573, am 1. Juni 2011.

Doch damit nicht genug. Das Gericht erläutert in seiner lesenswerten Beschlussbegründung von 41 Seiten auch die vertragliche Pflicht, nach Treu und Glauben Vertragsverhandlungen zu führen.

Im Kern geht es den Parteien bei diesem Prozess im zweiten amerikanischen Bundesbezirk um geistiges Eigentum an Design und Marken, die in eine neue Bekleidungslinie namens Todd Oldham münden sollten.


Mittwoch, den 01. Juni 2011

Absichtliche Unkenntnis: Haftung!  

.   Der asiatische Hersteller eines Bräterimitats bemühte sich, niemanden, selbst den eigenen Anwalt, vom USA-Originalpatent wissen zu lassen und vermied die Kenntnisnahme eines Urteils, das die Patentverletzung durch die Nachahmung bestätigte. Er vertrieb das Imitat an dritte, nichtverklagte Abnehmer in anderen Ländern und den USA, wo das Patent erteilt war.

Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC führte am 31. Mai 2011 in einer wegweisenden Entscheidung unter Rückgriff auf das strafrechtliche Prinzip der willful Blindness aus, dass die bewusst vermiedene Kenntnis haftungsauslösend wirkt: Global-Tech Appliances v. SEB S.A., Az. 10-6.

Selbst wenn das Imitat von einem im Ausland ohne Patent vertriebenen Produkt abgekupfert war, haftet der Nachahmer in den USA nach amerikanischem Patentrecht.


Dienstag, den 31. Mai 2011

Kündigung vor Vertragsende: Anspruch?  

.   Eine feste Vertragslaufzeit. Eine vorher ausge­sprochene Kündigung. Ein Ausgleichs­anspruch. Das Thema wiederholt sich im Arbeits­recht, bei Dauer­schuld­verhält­nissen oder - wie im Fall Royal Plan v. Guy Carpenter, Az. 10-2814, - unter Versiche­rungs­maklern.

In Florida fordert ein Gesetz, dass Ver­sicherungs­makler Rück­versicherungs­maklern jederzeit kündigen können müssen. Hier folgte die Kün­digung vor dem Ende der Vertrags­laufzeit von drei Jahren. Das Gesetz klärt nicht, ob die vor­zeitige Kündigung einen Ausgleichs­anspruch auslöst.

Das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA löste das Problem am 27. Mai 2011 ohne das Gesetz. Der Vertrag selbst liefere die Antwort. Für eine Kün­digungs­folge enthält er eine Rege­lung. Wenn er im Hinblick auf andere Folgen stumm bleibe, soll er also keine Rechts­folgen auslösen. Das bedeutet hier: Keinen Ausgleich für wegen verfrühter Kündigung entgan­gener Erträge.

Moral von der Geschicht: Amerikanische Verträge werden sehr ausführlich formuliert, weil sich das Recht primär aus Präzedenzfällen ergibt, das Gesetz oft nicht viel hergibt, selbst wenn es ohne Augenmaß und in Unmassen von Bund, 50 Staaten und weiteren Gesetzgebern geschaffen wird, und Verträge möglichst alle erdenklichen zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen sollen.

Auch Lücken sollten beim Vertragsentwurf gründlich durchdacht werden.


Montag, den 30. Mai 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den USA:
Webseitennamensstreit, eV aufgehoben, Voice of the Arab World v. MDTV Medical News Now, 1st Cir 27 MAY 2011, Webseite

Schiedsverfahren, Anträge, Rücknahme, Neuverfahren, Rolle d.ord.Gerichts, Accenture v. Spreng, 2nd Cir 27 MAY 2011, PDF

US Supreme Court: Comreta v. Greene, Fowler v. U.S., U.S. v. Tinklenberg, Chamber of Commerce USA v. Whiting, 26 May 2011 Decisions Today

Drei Klageabweisungen ohne Rechtskraft: Kein Gratisklageverbot, Twitty v. Nationwide, 4th Cir 24 MAY 2011, PDF

Marken- und Goodwill-Verkauf, Vincent's of Mott Street, Inc. v. Quadami, Inc., 2nd Cir 24 MAY 2011, PDF

Kein Anspruch auf Pyrrhussieg im Produkthaftungsprozess, Walton v. Bayer Corp., 7th Cir 23 MAY 2011, PDF

Inanspruchsnahme der EV-Sicherheitsleistung, Nokia Corporation v. InterDigital, Inc., 2nd Cir 23 MAY 2011, PDF

2 Supreme Court-Urteile, Brown v. Plata, General Dynamics v. U.S., 23 MAY 2011, Decisions Today: Decisions Today
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Sonntag, den 29. Mai 2011

Bizarre Klage ohne Deckung  

.   SCO verklagte Novell wegen Diffamierung der SCO-Unix-Rechte. Novell bittet den Versicherer um Deckungszusage, denn die Police deckt Verleumdungs- und Beleidigungsklagen - ohne Erfolg. Novell klagt und verliert.

Die Gerichte stellten bis zur Revision im Fall Novell v. Vigilant, Az. 10-4102, fest, dass SCO keine Tatsachen­behauptungen über eine Diffamierung vorgetragen hatte. Der Anspruch sei urheberrechtlicher Natur und von einer Ausschlussklausel der Police erfasst.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA vom 29. April 2011 zeigt die Gefahr, bei der Beurteilung des Deckungsschutz allein auf die Klageanträge zu bauen. Hier hatte SCO wohl einen Anspruch formuliert, der den Fall vor eine sympathische Jury bringen konnte und zudem auf Strafschadensersatz, punitive Damages, hoffen lies.


Samstag, den 28. Mai 2011

Zeit heilt Wunden: Markenrecht  

.   Amerikanisches Markenrecht ist Billigkeitsrecht. Equity kennt andere Einreden als das Common Law, beispielsweise Unclean Hands, oder Laches als Verwirkung. Auch Verbotsverfügungen und einstweilige Maßnahmen zählen zum Equity-Recht.

Das Laches-Prinzip wandte am 27. Mai 2011 das Revisionsgericht in Boston in einem Marken- und Domainstreit an. Die einstweilige Verfügung gegen die Benutzerin einer gleichnamigen Marke und Domain hob es wegen zu langen Zuwartens der klagenden Antragstellerin auf.

Abschließend erklärte der United States Court of Appeals for the First Circuit im Fall Voice of the Arab World, Inc. v. MDTV Medical News Now, Inc., Az. 10-1396, ausführlich die anwendbaren Grundsätze für die Beurteilung von behaupteten Markenverletzungen, die auch auf Webseitennamen ausstrahlen.


Freitag, den 27. Mai 2011

85% vor gelber Ampel verwirrt  

.   Im Raum Washington leben schlaue Leute, doch vor der gelben Ampel erstarrt ihr Verstand. Arlington auf der anderen Potomac-Seite rühmt sich, zu den zehn bestbelesensten Orten der USA zu zählen.

Wenn sie ins Auto steigen, lassen die Fahrer den Verstand zurück, jedenfalls auf der Fahrt in die Hauptstadt. Dort fahren die meisten Autofahrer, die USA-weit keine Fahrprüfung bestehen würden.

Ein Versicherer hat gerade verkündet, dass die gelbe Ampel 85% der Fahrer im Lande verwirrt. Sie wissen nicht, was sie tun sollen.

Fußgänger bestätigen das Ergebnis empirisch. Verkehrsregeln in den USA sind uneinheitlich, und Ampeln stehen auf der anderen Seite der Kreuzung.


Donnerstag, den 26. Mai 2011

Wo sind die Parties?  

.   $350000 sprachen die Geschworenen der Klägerin zu, die sich von DHL diskriminiert fühlte. Ein Mitarbeiter hatte sich bei ihr erkundigt, where one could party in San Juan. Er erklärte der Kollegin öfter, dass bestimmte Arbeitsplätze Männern zustehen, und benutzte unrühmliche Worte für Frauen.

Der Richter in Puerto Rico reduzierte das Schmerzensgeld um $150000. Beide Parteien fochten das Urteil an. Am 25. Mai 2011 bestätigte das Revisionsgericht des ersten US-Bezirks in Boston das Urteil im Fall , Az. 10-1655:

Das Schmerzensgeld darf der Richter im Remittitur neu beurteilen, wenn die Jury über den vertretbaren Rahmen hinausschießt. Die frauenhindernden und -beleidigenden Redewendungen fielen häufig genug, um ein feindliches Arbeitsklima zu schaffen. Die Partyfrage hingegen musste die Jury auf Anweisung des Richters ignorieren, und das war gut so, denn sie fiel nur ein Mal.


Mittwoch, den 25. Mai 2011

Wimpern: UCL wie UWG  

.   Darf eigentlich jeder trotz des Patents der Klägerin Wimperndünger vertreiben? Wenn die Konkur­renten nicht das Haarwachs­mittelpatent verletzen, verletzen sie nicht wenigstens das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?

Das Bundesgericht prüfte das kalifornische UWG-ähnliche Gesetz und meinte nein. Doch das Revisions­gericht des Bundes entschied für die Klägerin im Fall Allergan, Inc. v. Athena Cosmetics, Inc., Az. 10-1394.

Am 24. Mai 2011 legte es §17204 California Business & Professions Code, bekannt als UCL, nach den Vorgaben des höchsten einzelstaatlichen Gerichts Kaliforniens aus. Mehrere Beklagte hatten gerügt, dass die Klägerin keine Restitution für verlorene Einnahmen verlangt hatte, die vom Kaufinteresse Dritter, der Kundschaft, abhingen.

Die Urteile in Kwikset Corp. v. Superior Court of Orange County, 246 P.3d 877 (Cal. 2011) und Clayworth v. Pfizer, Inc., 233 P.3d 1066 (Cal. 2010), bestätigen, dass für die wettbewerbs­rechtliche Aktiv­legitimation eine Verletzung aufgrund unlau­teren Wettbewerbs ausreicht und das Rechtsmittel der Verbotsver­fügung erlaubt, erklärte der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.


Dienstag, den 24. Mai 2011

Frist wegen Windows-Bug verpasst  


Der US-Prozess
Der US-Prozess
.   Die Berufungsfrist verpasste ein amerikanischer Anwalt, weil der Windows-Kalender ihm das falsche Datum anzeigte. Als er im Dezember zur Berechnung einer 30-Tagesfrist einen Monat in nächste Jahr weiterklickte, sprang der Kalender auf den Januar desselben Jahres zurück, was der Anwalt nicht bemerkte.

Nach Rule 4(a)(5)(A) FRCP entschuldigte das Gericht die Fristversäumnis, doch das Revisionsgericht revidierte diesen Beschluss im Fall Symbionics Inc. v. Ortlieb, Az. 10-1042, am 23. Mai 2011, wegen eines richterlichen Ermessensmissbrauchs in der Würdigung von excusable Neglect or good Cause.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, sah als unentschuldigte Ursache die Unaufmerksamkeit des Anwalts bei der Benutzung der Windows-Kalendersoftware an, auf die allein er sich verlassen hatte. Er gibt dem Untergericht auch die Prüfung auf, ob der obsiegenden Gegenseite vertraglich eine Kostenerstattung für das Revisionsverfahren zusteht.


Montag, den 23. Mai 2011

Auslandstat ohne USA-Bezug  

.   Mercedes-Benz ist nicht die einzige Firma, die vor US-Gerichte wegen Menschenrechtsverletzungen zitiert wird, die keinen Bezug zu den USA aufweisen. Das Konzept der völkerrechtswidrigen Menschenrechtsverletzung ist jung, doch wird es bei ATS-Klagen temporal und materiell stark ausgedehnt.

Erst war das zugrundeliegende Gesetz, das Alien Torts Statute, fast 200 Jahre lang vergessen worden, dann gewann es rasant an Bedeutung, allmählich kehrte wieder Vernunft ein, doch jetzt folgen Schlag auf Schlag ATS-Urteile gegen Unternehmen aus aller Welt.

Eine Bank aus Ungarn, ein Autohersteller aus Deutschland oder Ölfirmen mit globaler Präsenz: Bis der Supreme Court ein Machtwort spricht, gilt Vorsicht. Die jüngste ATS-Entscheidung erließ am 20. Mai 2011 das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks: Freddy Locarno Baloco v. Drummond Company, Inc., Az. 09-16216. Die Begründung kann bei der Abwehr vergleichbarer Fälle hilfreich sein.


Sonntag, den 22. Mai 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Redefreiheit, Victory Through Jesus Sports v. Lee's Summit R-7 School Dist., 8th Cir 20 MAY 2011, PDF

Beidseitige Kündigungsrisiken im Softwareinstallationsvertrag, Digitech Computer, v. Trans-Care, 7th Cir 20 MAY 2011, PDF

Auslandstat ohne US-Bezug vor US-Gericht: ATS, Baloco v. Drummond Company, Inc., 11th Cir 20 MAY 2011, PDF

Strafzoll, wegweisende Mindermeinung, Papierfabrik August Koehler AG v. U.S., CAFC 19 MAY 2011, PDF

Menschenrechte Argentinien, Klage USA zugelassen, Bauman v. Daimlerchrysler Corp., 9th Cir 18 MAY 2011, PDF

Autoschlüsselsammelklagekostenbeschluss, Glasser v. Volkswagen of America, Inc., 9th Cir 17 MAY 2011, PDF

Gildenvertrag mit Schiedsklausel, Newspaper Guild v. Hearst, 2nd Cir 17 MAY 2011, PDF

U.S. Supreme Court, Schindler Elevator Corp. v. United States ex rel. Kirk , 16 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us

U.S. Supreme Court, Kentucky v. King, CIGNA Corp. v. Amara, 16 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
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Samstag, den 21. Mai 2011

Straffolgen im Waffenhandel  

.   Das Außenministerium verkündet im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2011 die Folgeverfügungen gegen BAE Systems plc. Das englische Unternehmen hatte vergleichsweise eine Rekordstrafzahlung wegen der Verletzung der ITAR-Bestimmungen zum Waffenhandel akzeptiert, 18 USC §371, 22 USC §2778, 22 CFR 120.

Die Nebenfolgen betreffen das Recht des Unternehmens und seiner verbundenen Gesellschaften im Ausland, Handelsgenehmigungen beantragen und Geschäfte in und mit den USA abschließen zu dürfen: Statutory Debarment and Reinstatement of BAE Systems plc, Federal Register, Band 76, Heft 99, S. 29814.


Freitag, den 20. Mai 2011

Keine Strafe ohne Presse  

.   Die Bestrafung eines Druglords hinter verschlossenen Türen darf nicht ohne vorherige Anhörung der Presse erfolgen, entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 19. Mai 2011 im Fall Hearst Newspapers, L.L.C. , Az. 10-40221.

Das Strafgericht hatte wegen der vom brutalen Angeklagten ausgehenden Gemeingefährdung viele Abschnitte und Akten des Prozesses als geheim bezeichnet und auch die Strafzumessung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt.

Der Presse war das Recht vorenthalten worden, die Verfügung anzufechten, doch der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit bestätigte ihr verfassungsgeschütztes Recht.


Donnerstag, den 19. Mai 2011

Klage in USA wegen Handlungen im Ausland  

.   Die DaimlerChrysler Corporation unterliegt der US-Gerichtsbarkeit für behauptete menschenrechtswidrige und damit völkersrechtsverstoßende Handlungen ihres argentinischen Betriebs. Der Beschluss im Fall Bauman v. DaimlerChrysler Corp., Az. 07-15386, vom 18. Mai 2011 liefert wertvollen Stoff für Diskussionen und wissenschaftliche Abhandlungen.

Ob er Bestand haben wird, hängt von der Beurteilung des Alien Torts Statute durch den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ab. Der hält Entscheidungen des Revisionsgerichts in San Francisco öfter für wegweisend, doch abwegig.


Dienstag, den 17. Mai 2011

Erneut Ende des Facebook-Streits  

CK - Washington.   Der Gründerstreit um Facebook und ConnectU hat erneut sein Ende erreicht. Am 16. Mai 2011 verkündete das Revisionsgericht in San Francisco eine Änderung seiner Abweisungsbegründung vom 11. April 2011 in The Facebook, Inc. v. ConnectU, Inc., Az. 08-16873.

Wichtiger ist der damit verbundene Beschluss des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit über die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags zur Anhörung von dem Gesamtgericht. Der Fall kann nun vor den Obersten Bundesgerichtshof, United States Supreme Court, gebracht werden, der ihn jedoch nicht annehmen muss.

Eine weitere Klage aus der Facebook-Gründerzeit wurde nach der letzten Abweisung des ConnectU-Falles mit einem Investorenanspruch auf den halben Facebook-Wert bekannt.


Montag, den 16. Mai 2011

Waffen an Doppel- und Drittstaatler  

.   Unter den Begriff Waffen fällt viel. Die deutsche Wirt­schaft unterliegt in weiten Bereichen der amerika­nischen Waffen­handels­kontrolle, die auch Ausfuhren aus Deutsch­land sowie in besonderem Maße nicht­deutsches Personal betrifft.

Eine Erleichterung erfahren die International Traffic in Arms Regulations-Kontrollen im Bereich der Doppelstaats­angehörigkeit und Drittstaats­angehörigkeit. Am 16. Mai 2011 verkündete das zuständige amerikanische Außen­ministerium einen Regelungs­entwurf im Bundesanzeiger unter dem Titel Sec. 126.18 Exemptions regarding intra-company, intra-organization, and intra-governmental transfers to employees who are dual nationals or third-country nationals.

Festangestelltes Personal, das nach den seit 1999 geltenden Regeln ITAR-Sonder­beschrän­kungen unterlag, soll von diesen befreit werden. Nicht nur Unternehmen im deutschen Satel­liten- und Raketen­geschäft werden davon profitieren.


Sonntag, den 15. Mai 2011

Immun gegen sexuellen Vorwurf: Rechtsgrundlagen  

.   Der Leiter des Internationalen Währungsfonds in Washington, DC, wird heute dem Gericht in New York vorgeführt. Dominique Strauss-Kahns Immunität bei behaupteter sexueller Belästigung von Hotelpersonal in New York steht im Umfeld von zwei Regelungen:
Artikel IX 8 der IWF-Statuten; und
International Organizations Immunities Act.
Die rechtliche Subsumtion wird erst nach Bekanntwerden aller Tatsachen sinnvoll sein. Die Webseite des Währungsfonds zeigt am Morgen des 15. Mai 2011 eine Presseerklärung, die auf die Immunität nicht eingeht und Anfragen an den Verteidiger des Fonds-Vorsitzenden verweist:
IMF Managing Director Strauss-Kahn was arrested in New York City. Mr. Strauss-Kahn has retained legal counsel, and the IMF has no comment on the case; all inquiries will be referred to his personal lawyer and to the local authorities.
The IMF remains fully functioning and operational.
Diese Auskunft entspricht der modernen Praxis: Wie bei vielen diplomatischen Vertretungen lassen die Arbeitgeber ihr Personal für ihre privaten Handlungen haften und überlassen die Entscheidung über die Berufung auf eine etwaige Immunität dem Personal. Ob Strauss-Kahn auf Immunität plädieren kann, ist nach Artikel IX 8 ohnehin fraglich, wenn sich der strafrechtlich relevante Vorwurf auf eine private Handlung bezieht. Angehörige internationaler Organisationen sind keine Diplomaten und besitzen als Pass ein Laissez Passer, keinen Diplomatenpass.


Samstag, den 14. Mai 2011

American Dream von 0 auf 50%  

.   50 Prozent der Tankstellen gehören einem fleißigen Einwanderer. Bei seiner Marktstellung in Maryland, Virginia und dem District of Columbia kann er Preise hochsetzen, wenn sie anderenorts fallen. Den American Dream hat er erfolgreich umgesetzt. Schreiben die Regeln von Monopoly das nicht vor?

Jetzt soll er anklagt werden. Marktbeherrschung, Monopolstellung, Verbraucherausbeutung wird ihm vorgeworfen. Am American Dream ist nicht alles Gold, was glänzt.

Anders als in Deutschland greift die Bürokratie dann gleich auf mehreren Ebenen ein. Nicht nur der Bund ist zuständig. Staaten und Kommunen verlangen auch ihren Tribut. Wenn sie jemanden auf den Kieker nehmen, sieht sich der vermutete Rechtsbrecher von zahlreichen Seiten angegriffen.


Samstag, den 14. Mai 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Best Efforts, Agreement to agree im US-Vertrag, Denil v. deBoer Inc., 7th Cir 13 MAY 2011, PDF

Gewähr­leistungsfrist, Verjäh­rungsfrist, S Jersey Gas Co v. Mueller Co Ltd, 3rd Cir 13 FRI 2011, PDF

Örtliche Zuständig­keit bei urheber­rechtsverlet­zendem Druck­werk-Upload, Penguin v. Buddha, 2nd Cir 12 MAY 2011, PDF

Haften Rating Agencies für schwache Investi­tionen? Lehman Bros. Mortg.-Backed Sec. Liti­gation, 2nd Cir 11 MAY 2011, PDF

Markenaufgabe durch nackte Lizenz, Eva's Bridal v. Halanick, 7th Cir 10 MAY 2011, PDF

Abgewiesener Rassen­diskriminierungs­anspruch, Parish v. Siemens Medical Solutions USA, 4th Cir 9 MAY 2011, PDF

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Freitag, den 13. Mai 2011

Schadenseintritt: Druckwerk im Internet  

.   Tritt der Schaden am Verlags­ort ein, wenn rechts­widrig ein Druck­werk ins Internet gestellt wird? Diese Frage entschied zur Feststellung der ört­lichen Zustän­digkeit in New York am 12. Mai 2011 das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Penguin Group (USA) Inc. v. American. Buddha, Az. 09-1739.

Da sich die Frage der örtlichen Zustän­digkeit über Forums­fremde auch im Bundes­gericht nach einzel­staatlichem Recht richtet, hatte das Bundes­gericht diese Frage zunächst dem obersten Staats­gericht in New York vorgelegt.

Dieses beurteilte die Frage des Schadens­eintritts bei Verlet­zungen im Internet derart, dass der Schaden am Verlags­ort eintritt, selbst wenn kein Herunter­laden aus dem Internet im Staat des Verlags­orts folgt.

Damit erstrecken diese Gerich­te das Schadens­eintritts­element der örtlichen Zustän­digkeit bei urheber­rechtsver­letzenden Druck­werken im Internet nach dem Long Arm Statute von New York auch auf Forums­fremde. Das Bundes­gericht bestimmte, dass die Zustän­digkeit nicht abschließend geklärt ist. Das Unter­gericht muss noch die weiteren Tatbe­standsmerk­male des Long Arm Statute prüfen.


Donnerstag, den 12. Mai 2011

Normen als Gemeinschaftsaufgabe  

CH - Washington.   Bei der German American Law Association hielt am 10. Mai 2011 Bart Gordon, ehemaliger Abgeordneter im US-Repräsentantenhauses für Tennessee, einen bemerkenswerten Vortrag über gemeinsame Normensetzung in Europa und den USA.

Der amerikanische Kongress und das EU-Parlament sollten die globalen Ziele erkennen: Die Vereinheitlichung von Standards und Normen zur Anhebung und Sicherung von Lebensqualität und Zukunftschancen trotz hoher Kosten im globalen Vergleich. Diese Gemeinschaftsaufgabe kann die Wirtschaftswelt beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energien, Nano-Technologie und Synthetic-Biologie vorantreiben. Diese Bereiche stellen zukunftsträchtige Märkte dar.

Eine Vereinheitlichung ist anders als bei der Umstellung auf das metrische System in jungen Bereichen noch möglich. Für Unternehmen in den USA wirkt wirtschaftsschädigend, wenn sie ihre Produkte nur in den USA vertreiben können, ihnen in Europa abweichende Standards und Normen dies hingegen verbieten, und für Europäer gilt dies im Hinblick auf die Arbeitsplatzschaffung in exportträchtigen Zukunftsindustrien ebenfalls.

Impulse für Angleichungen sollten aus der Wirtschaft kommen, erklärte Gordon in Washington, doch die Gesetzgeber auf beiden Seiten des Atlantik sind für ihre verbindliche Wirkung verantwortlich und sollten dem gemeinsamen Handlungsbedarf aufgeschlossen sein.


Mittwoch, den 11. Mai 2011

Arbeitgeber begrenzt PC-Zugang: Strafsache  

.   Eine strafrechtliche Verfolgung kann die Verletzung von vom Arbeitgeber gesteckten Grenzen der Nutzung eines Arbeitsplatzrechners durch Arbeitnehmer auslösen.

Das Revisionsgericht in San Francisco entschied im Fall United States v. Nosal, Az. 10-10038, am 28. April 2011, gegen den Angeklagten, der über Mitverschwörer die Daten seines Arbeitgebers ausspähte, um damit ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Die Verteidigung rügte erfolglos die Kriminalisierung der PC-Nutzung am Arbeitsplatz.

Das Gericht erkannte ebenfalls diese Gefahr. Doch ging es hier nicht um die einfache Nutzung für Privatzwecke, sondern das unberechtigte Auskunden von Geschäftsgeheimnissen. Zu deren Schutz hatte der Arbeitgeber, wie vom Trade Secret-Recht gefordert, spezifische Zugangsschranken eingerichtet.

Ihre Umgehung stellt einen Verstoß gegen den Computer Fraud and Abuse Act, 18 USC §1030, dar, erklärte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.


Dienstag, den 10. Mai 2011

Naturschutz: Bärensack mit Honig  

.   Hungrige Bären in National­parks bedeuten Gefahr für Wanderer. Die Parkver­waltung begegnet ihr mit Zulassungs­ver­fahren für bären­sichere Behälter.

Dem Bärensack eines Her­stellers entzog sie die Geneh­migung auf Empfehlung eines Natur­schutz­vereins: Die Honig­prüfung im Zoo zeigte, dass die Bären an die Nahrungs­mittel gelangten. Zudem drangen in freier Wild­bahn Bären in die Behälter ein.

Nach aufgehobener Zulassung zur Verwen­dung im Yose­mite Park klagte der Hersteller Ursack. Die Urteils­begründung im Fall Ursack, Inc. et al. v. Sierra Inter­agency Black Bear Group et al., Az. 09-17152, vom 9. Mai 2011 führt ausge­zeichnet in das amerika­nische Bundes­verwaltungs­recht und insbe­sondere die Ermessens­ausübung ein.


Montag, den 09. Mai 2011

Marktmissbrauch bei Office-Software  

.   In den neunziger Jahren übte Micro­soft in den USA wett­bewerbs­widrigen Druck auf Her­steller in Märkten aus, in die Micro­soft expan­dieren wollte. Aus Furcht vor Repres­salien verkaufte Novell seine DOS-Software­sparte an die Firma Caldera, die dann erfolg­reich gegen Microsoft kartell­rechtlich vorging.

Als Novell auch im Wordper­fect Office-Produkt­bereich unter Micro­softs Intrigen litt, klagte die Firma selbst wegen Kartellrechts­verstößen. Microsoft rea­gierte mit der Behaup­tung, das Recht auf die Geltend­machung diese Ansprüche nach §2 Sherman Act sei mit dem DOS-Trans­fer erloschen, und das Bundes­gericht erster Instanz stimmte zu.

Am 3. Mai 2011 reduzierte das Revi­sions­gericht des vierten US-Bezirks die Rechts­frage im Fall Novell v. Microsoft, Az. 10-1482, auf eine vertrags­rechtliche. Seine 23-seitige Begründung führt die Argu­mente aus der Vertrags­auslegung sowie der Rechts­kraft­erstreckung zwischen Pro­zessen aus. Novell gewinnt.


Sonntag, den 08. Mai 2011

US-Gerichte gegen Ansturm aus Ausland  

.   Nur die Todesstrafe regt das Ausland mehr auf als die vermutete Allzustän­digkeit der Gerichte in den USA. Dass bestimmte Gesetze auslän­dische Sachver­halte vor US-Gerichten nach­prüfbar machen, wie das Alien Torts Statute, wird aller­dings über­bewertet.

Auch amerikanische Gerichte finden das Haar in der Suppe der aus dem Ausland einge­schleppten Behaup­tungen. Richtig verteidigt, lassen sich auslän­dische Unter­nehmen, die in den US-Gerichten verklagt werden, auch wieder frei­schlagen. Dennoch bleibt der Schmerz, den die enormen Verteidigungs­kosten sowie die schwere Belastung durch das Ausfor­schungs­beweis­verfahren, Discovery, im US-Prozess auslösen.

Am 5. Mai 2011 entschied das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks, das viele ATS-Klagen bearbeitet, im Fall Liu Bo Shan v. China Constr. Bank Corp., Az. 10-2992, gegen einen Chinesen, der die chinesische Staats­bank in New York verklagt hatte. Das Gericht erklärt zwar die anwend­baren Fragen der Gerichts­barkeit nach dem ATS und dem Foreign Sovereign Immunities Act, meint jedoch, dass die Klage schon wegen der Unschlüs­sigkeit des Vortrags ATS-geeigneter Tatbestands­merkmale abzuweisen ist. Lesenswert!


Sonntag, den 08. Mai 2011

USA in Stichworten  

.   Das Wichtigste aus Ministerien und Obergerichten der USA:
Handelsvertretervertragsanspruch abgewiesen, Mele v. TSE Systems GmbH, 3rd Cir 4 MAY 2011, PDF

Verwirrte Urteile, Domainnamen, Firmen, Wright v. Compgeeks.com, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF

Vertragsanaloger Schutz der Filmidee, Montz v. Pilgrim Films & Television, 9th Cir 4 MAY 2011, PDF

Verleumder verliert durch VU, gewinnt in Insolvenz, Shulman v. Lamphere, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF

Deutschland verletzt Freundschaftsvertrag durch Anwaltszulassungsvoraussetzungen? Keine Sanktion. USTR, PDF

Office Software: Später Sieg im Kartellrecht, Novell v. Microsoft, 4th Cir 3 MAY 2011, PDF

US Supreme Court, Strafrecht & Jury, Binnenstaatsverträge, Bobby v. Mitts, Montana v. Wyoming, 2 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
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Samstag, den 07. Mai 2011

Vertragsanaloger Schutz des Filmskripts  

CH - Washington.   Kann der Verfasser eines Filmskripts gegen den Produzenten einen Anspruch geltend machen, wenn dieser bei Nutzung seines Skripts keinen Ausgleich zahlt?

Im Fall Montz v. Pilgrim Films & Television Inc., Az. 08-56954, entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der Vereinigten Staaten von Amerika, dass aufgrund vertragsähnlicher Beziehungen zwischen den Parteien der Produzent einer Ausgleichspflicht unterliegt. Der Produzent nutzte das Filmskript des Verfassers ohne Zahlung einer Vergütung. Das Gericht stellte fest, dass der konkludent entstandene Vertragsanspruch des Verfassers wegen unvergüteten Gebrauch des Skripts durch den Produzenten keine Umgehung des bundesrechtlichen Urheberrechts ist. Der Nichtausgleich bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes, der nach kalifornischem, also einzelstaatlichem Recht wirkt.

Der Schutz des Filmskripts fällt an sich unter das Bundesurheberrechtsgesetz. Liegt jedoch eine zweiseitige Erwartung der Parteien auf Vergütung bei Nutzung des Skripts vor oder wird dem Produzenten das Skript im Vertrauen der Gewohnheit und Praxis der Unterhaltungsindustrie in der Weise übergeben, dass bei Umsetzung des Skripts ein Ausgleich durch Produzenten erfolgt, liegt eine konkludent entstandene Vertragsbeziehung vor, die nach einzelstaatlichem Vertragsrecht beurteilt werden darf.

Dieser Anspruch kann ohne Verletzung des ansonsten im Copyright ausschließlichen Bundesrechts bestehen.


Freitag, den 06. Mai 2011

Verurteilter Verleumder bankrott  

CT - Washington.   Der Verleumder, der die Lust am Prozess verlor, erhielt ein Versäumnisurteil in Höhe von $ 431,000.

Kann er es mit der Privatinsolvenz abschütteln? Dort meldet sein Gegner die prozesshindernde Einrede, dass der Anspruch auf einer böswilligen Rechtsverletzung beruht. Damit kann das Urteil im Insolvenzverfahren nach einzelstaatlichem Recht nicht erlöschen.

Das Bundesberufungsgericht des 10. Bezirks der USA stützte sich in der Entscheidung Shulman v. Lamphere, Az. 10-6213, am 4. Mai 2011 auf den Rechtsgrundsatz, dass die hindernde Wirkung des Urteils nur eintreten kann, wenn die Angelegenheit bereits wirklich verhandelt wurde. Ein Versäumnisurteil bedeutet gerade, dass die Thematik nicht vollständig ausgehandelt wurde und der Beklagte in der Regel nicht alle Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpft hat. Dass der Beklagte sich nur anfangs am Verfahren beteiligte, ändert am Ergebnis nichts.

Wegen der anfänglichen Mitwirkung fällt der Fall in eine Grauzone des Rechts. Doch das Gericht erklärt, dass das Versäumnisurteil hier keine prozesshindernde Wirkung in der Insolvenz herbeiführt. Das Versäumnisurteil geht in der Insolvenz unter.

Damit siegt am Ende der Verleumder.


Donnerstag, den 05. Mai 2011

Immer diese Mütter!  

.   Helicopter Moms heißen die Mütter, die Kinder selbst im Studenten­alter bemuttern und bevor­munden, für sie bei Profes­soren vorstellig werden, und ihnen Kühl­schränke und Taschen füllen.

Im Gesellschafts­recht der USA führt das zur Haftung. Die hundert­prozentige Mutter einer Corporation sollte sich aus dem Tages­geschäft der Tochter heraus­halten.

Abgesehen von der daraus resul­tierenden Durchgriffs­haftung der Mutter für die Verbind­lichkeiten der Tochter kann die über­mäßige Einmischung auch zu einer ört­lichen Zustän­digkeit von US-Gerich­ten für eine auslän­dische Mutter­gesellschaft führen, die vermeid­bar wäre, wenn die Mutter bliebe, wo sie hingehört, nämlich in ihr Vater­land.

Das Urteil vom 4. Mai 2011 des Bundes­berufungs­gerichts des dritten Bezirks der USA im Fall Mele v. TSE Systems GmbH, Az. 10-3580, zeigt ein weiteres Risiko auf: Die deutsche Mutter-GmbH kann bei der Verlet­zung eines Handels­vertreter­vertrags zwischen ihrer Tochter und dem Handels­vertreter unerwartet zur Haftung wegen Vertrags­einmischung, tortious Inter­ference in Contractual Relations, vor das US-Gericht zitiert werden. In diesem Fall gewann die GmbH nur, weil der Handels­vertreter die Schädigungs­absicht der Mutter im Rahmen der Einmischung nicht belegte. Allein die Verteidi­gungs­kosten sollten der GmbH deutlich gemacht haben, dass man die US-Tochter um jeden Preis ihre Geschäfte selbständig führen läßt.

Dazu gehört zur Vermeidung der materiell­rechtlichen Haftung und der prozes­sualen Unter­werfung unter die US-Gerichts­barkeit auch, dass die Mutter nicht die Rechnungen der Tochter bezahlt.

Bei Studentinnen mag das anders sein. Bei Cor­porations ist das ein oft teurer Fehler.


Mittwoch, den 04. Mai 2011

Sanktionen im Discovery-Verfahren  

CH - Washington.   Wie lange kann eine Partei ihre Beweis­verpflichtung in den USA ignorieren, bis sie eine Maßregel trifft?

Einer Partei im amerika­nischen Gerichtsverfahren können bei Nichtvorlage von Beweismitteln erhebliche Sanktionen drohen. Die Parteien müssen im US-Prozess die Tatsachen - auch die der Gegenseite - selbst beweisen. Die enorm teure Beweiser­forschung findet nicht von Amts wegen statt. Dieses dem Termins- und Beweis­verfahren, Trial, vorge­schaltete Beweis­erforschungs­verfahren, das in Deutschland oft als Pre-Trial Discovery bezeichnet wird, findet unter Aufsicht des Gerichts und unter Ausschluss der Geschwo­renen durch die Partei­anwälte statt.

Unterlässt eine Prozess­partei die Mitwir­kung bei der Heraus­gabe von Beweis­material, darf das Gericht vielseitige Sanktionen verhängen. Dies kann, die deutschen Parteien schockierend, soweit führen, dass es die Klage abweist oder alle Einreden und Einwen­dungen verbietet und anders als im deutschen Recht eine vollstän­dige Subsumtion unterbleibt. Oder der Partei werden Prozess­kosten unter Abweichung von der American Rule aufgebürdet.

Im Fall Markyl Lee et al. v. Max Inter­national, LLC, Az. 10-4129, entschied das Bundes­berufungs­gericht des zehnten Bezirks am 3. Mai 2011, dass die dreimalige erfolglose Auffor­derung an die Kläger­partei, ihrer Beweis­vorlage­pflicht nachzu­kommen, zur entgültigen Klage­abweisung berechtigt.

Das Discovery-Verfahren ist mit einem erheb­lichen Kosten- und Zeitauf­wand verbunden. Beispiels­weise führt die bloße Verneh­mung eine Zeugen im Rahmen des Beweiser­forschungs­verfahrens nicht selten dazu, dass allein für den Wort­protokoll­führer täglich $1000 anfallen. Die Vergleichs­bereit­schaft ist zwischen den Parteien mit beschränkten Mitteln oft groß, um der Kosten­last des Prozesses zu entgehen.


Dienstag, den 03. Mai 2011

Praktikum in London  


Juristenausbildung
.   Im Mai begann das Praktikum beim Barrister. Schon etwas her - und jetzt ist der Barrister vom Gray's Inn einfluss­reicher Richter am Euro-Gericht.

Der Wahlstations­ausbilder wurde später Präsident seines Landes.

Nicht allen Ausbildern hat der Verfasser Glück gebracht - einem standen gar die Haare zu Berge -, doch beweist die Bereit­schaft zur unbe­zahlten inten­siven Ausbil­dung junger Juristen bestimmt einen guten Kern, der bei entspre­chendem Umfeld besondere Erfolge herbei­führt.

Mittlerweile bilden die etwa 200 Washingtoner Wahl­stations-Refe­rendare des Ver­fassers wie seine ehemaligen Prakti­kanten schon lange selbst junge Juristen aus. Bei Facebooks WahlstationUSA können sich die BCR-Alumni weltweit, beruflich und wissen­schaftlich austauschen.


Montag, den 02. Mai 2011

Sony, Apple: Nicht aus IBM-Fehlern gelernt  

.   Sony entfernte eine Produkteigenschaft der PS3-Rechner und verklagte in den USA einen Programmierer, der sie wieder verfügbar machte. Nachdem er finanziell in die Knie und zu einem Vergleich gezwungen wurde, entscheidet nun ein finnisches Verbraucheramt gegen Sony. Sony muss für die nach dem Kauf erfolgte Verkrüppelung einen Ausgleich zahlen.

Nachweise:
Sony should pay €100 to man for OtherOS removal, consumer board says
PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht
Einer gegen alle, alle gegen einen: PS3
Sony, PS3 hacker George Hotz reach settlement
In Finnland scheint man die Schnittstellen von Technik und Recht im Griff zu haben. Wer ein Produkt verkauft, darf nicht anschließend wesentliche Eigenschaften entfernen, und die Berufung auf eine Lizenz zieht nicht. Sammelt etwa Daimler die Sterne mit seinen IP-Rechten nach dem Autoverkauf wieder ein? Derselbe Grundsatz passt auch zur Entdrosselung von iPhone und iPad.

Apple verändert seine Software laufend, um vorhandene Funktionen nach dem Warenverkauf zu verkrüppeln und damit Dritten zu verbieten, im Wettbewerb mit Apples AppStore Software an Apple-Kunden zu vertreiben oder Sicherheitswartung zu betreiben. Vergleichbare Spielchen mit dem Motto IBM illegal Tie-in gab es schon zur Großrechnerzeit und wurden schließlich unterbunden.


Sonntag, den 01. Mai 2011

1. Mai ist kein Labor Day  

.   Labor Day ist der Tag der Arbeit in den USA. Der wird nie auf einen Sonntag fallen. Mit ihm geht der Sommer offiziell zu Ende. Er fällt auf einen Montag Anfang September. Bis dahin gibt es in den USA noch zwei weitere gesetzlich normierte Feiertage, die man bei Geschäftsreisen in die USA einkalkulieren muss: Den Memorial Day im Mai und den 4. Juli.


Samstag, den 30. April 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Wichtige Urteile der Woche aus den Bundesgerichten der USA:
Infragestellen von IT-Rechten als gewerbl. Verleumdung versichert? Novell v. Vigilant Insurance, 10th Cir 29 APR 2011, PDF

Durchgriffshaftung, resultierende Zuständigkeit für Muttergesellschaft, Fudali v. Pivotal Corp., DCDC 26 APR 2011, PDF

Haftung wg fehlender Technikupdates, Fehlerfolgen, Digital Healthcare v Affiliated Computer Services, DCDC 20 APR 2011, PDF

Klagabweisung mangels Zuständigkeit d Bundesgerichts: Jackson v. Selective Group of Computer Hackers, DCDC 20 APR 2011, PDF

Supreme Court: Absage an unfreiwillige Verbraucherschutz-Sammelverfahren, AT&T Mobility LLC v. Concepcion, 27 APR 2011, PDF

Staatsvertrag, Schiedsverfahren, Pan Am Flight 73 Liaison Group v. Dave, DC Cir 26 APR 2011, PDF

U.S. Supreme Court, Doppelprozesse, United States v. Tohono O'odham Nation, 26 APR 2011, Decisions Today: Decisions Today

Anrufe, EMails, Besuch: Zuständigkeitsbegründend? Radio Systems Corp. v. Accession, Inc., CAFC 25 APR 2011, PDF
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Freitag, den 29. April 2011

Warnung ignoriert, tot: Haftung?  

.   Zahlreiche Warnhinweise vor Brand- und Explosionsgefahr stehen auf dem gefährlichen Produkt: Gas und Flammen abschalten! Der Kunde verschüttet das Produkt versehentlich und stirbt nach einem dadurch ausgelösten Brand.

Eine Produkthaftung des Herstellers soll daraus folgen, dass die dem Bundesrecht entsprechenden Warnungen nicht die Gefahr aus dem Verschütten ansprechen:

Nicole Mwesigwa v. DAP, Az. 10-1821.

Das Revisionsgericht des achten US-Bezirks in der Prärie urteilte am 28. April 2011 für den Hersteller. Er habe vor der Gefahr gewarnt: Sie resultiere aus Zündern und offenen Flammen, an die Gase des Produktes gelangen können. Klarer kann man nicht warnen.

Wie die Substanz aus der Dose an die Flamme gelange, sei nicht entscheidend. Hätte der Kunde die Warnungen vor der Brand- und Explosionsgefahr beachtet und jede Feuerquelle ausgeschaltet, wäre auch das Verschütten folgenlos geblieben.


Donnerstag, den 28. April 2011

Schiedsklausel oder Sammelklage  

.   Eine vertragliche Schiedsklausel kann nicht einfach in ein Verbot des Schiedsverfahrens und die Öffnung des Sammelklageweges umgedeutet werden, weil die Klausel nach einzelstaatlichem Vertragsrecht sittenwidrig sei, entschied der Supreme Court als Oberster Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, am 27. April 2011 im Fall AT&T Mobility LLC v. Concepcion, Az. 09-893. Die einzelstaatliche Umdeutung höhlt das Bundesschiedsgesetz, den Federal Arbitration Act, aus, erklärte das Gericht in einer 18-seitigen Entscheidung.


Mittwoch, den 27. April 2011

Telefone entfesseln, Recht anwenden  


iPhone 3d Recht
.   Daten im Telefon, der Kamera und bald dem Bügeleisen: So offensichtlich. Doch Gesetzgeber stürmen los, suchen ihre Lupe und hoffen auf Lücken, die sie im Gesetz füllen könnten, um ihre unbeliebte Existenz zu rechtfertigen.

Dass Smartphones Daten mit PCs und fernen Servern austauschen, sollte niemanden verwundern. Zu PDA-Zeiten war das oft so, vor 18 Jahren, und bei den ersten Smartphones vor 15 Jahren war es Standard. Ortung gab es, speichern gab es, und extern speichern und auswertbar machen gab es auch.

Dass das geltende Recht ausreicht, um Exzesse zu verhindern oder notfalls zu sanktionieren, belegen die Hoffnungen, die Kläger in Prozesse wie die Sammelplage gegen Apple setzen. Sie bauen auf geltendes Recht.

Wenn man Gesetze ändern sollte, dann wohl durch das Ausloben von Belohnungen für Programmierer, die Geräte aus ihren technischen Fesseln lösen und Gefahren in der Datenverwaltung aufzeigen.


Dienstag, den 26. April 2011

Erfinder abwimmeln: Aussichtslos?  

.   Aufdringliche Erfinder gibt es auch in den USA. Sie melden sich bei Herstel­lern in ver­wandten Tätig­keits­bereichen, um ihnen ihre Idee anzudienen, während sich die Firmen vor Vorwürfen zu schützen suchen, ihre eigenen Forschungs­ergebnisse seien von den offen­gelegten Erfin­dungen infiziert. Also wimmeln sie die Erfinder ab.

Dieser Konstellation entspringt der am 25. April 2011 entschie­dene Fall Radio Systems Corp. v. Accession, Inc., Az. 10-1390. Im ersten Prozess­stadium erörtert das Berufungs­gericht des Bundes­bezirks in Wash­ington, DC, die Frage, ob der abge­wimmelte Erfinder, der vielfach Kontakt mit einem Her­steller aufge­nommen hatte, der ört­lichen Zustän­digkeit am Gerichts­ort des Herstel­lers unter­liegt, nachdem er schließlich seine Idee patentierte und dann einen Anwalt eine Abmah­nung an den Hersteller senden ließ.

Das Gericht erklärt den Grund­satz: Erfin­der sollen nicht gezwun­gen werden, sich im Gerichts­bezirk des Her­stellers gegen eine negative Fest­stellungs­klage über die Nicht­verletzung des Patents vertei­digen müssen. Im Regel­fall soll der Her­steller am Ort des Patentinhabers klagen, wenn dieser nicht nachhaltig am Gerichtsort seine Rechte verfolgt. Marketing­maß­nahmen vor dem Patenterwerb bleiben außer acht.

Diese Regel bestätigt es lesens­wert auch bei diesem Sach­verhalt, der einen Grenz­fall darstellt. Als letzten Prüfschritt untersucht es die Wirkung eines Non-Disclosure Agreement oder eines Confidentiality Agreements als Geheimhaltungsvertrag zwischen den Parteien als Anknüpfungsmerkmal für die vom Erfinder gerügte Zuständigkeit des fremden Forums. Die Parteien hatten das NDA unterzeichnet. Es enthält eine dem Hersteller günstige Gerichtsstandsklausel. Doch betrifft es die Rechteverfolgung aus vorangegangenen Marketingschritten des Erfinders. Da gab es noch gar kein Patent.


Montag, den 25. April 2011

Osterloses Referendarsschicksal  

.   Ostermontag ist genauso wenig ein Feier­tag in den USA wie Pfingsten, der zweite Weihnachts­feiertag oder der erste Mai. Kar­freitag und Oster­montag dienen der Ausbildung in der Wahlstation der Referendare in Amerika.

Dafür stehen zahlreiche Früh­lings- und Sommer­feiertage an: Ende Mai der Memorial Day zum Gedenken an Kriegs­gefallene und -vermisste, der 4. Juli als National­feiertag der USA und am Ende des Sommers der amerika­nische Tag der Arbeit, der Labor Day, Anfang September.


Sonntag, den 24. April 2011

Zitatklagen gehen nach hinten los  

.   Zitate aus Zeitungen: Eine Klägertruppe mag sie nicht und klagt ohne Ankündigung. Blogger und sonstige Webseiten sind ihr Ziel. Righthaven nennt sie sich, sicherer Hafen der IP-Flotte. Sie kauft Artikelrechte von Zeitungen und klagt dann als Urheberrechtsinhaber.

Ein Bärendienst für die Zeitungen. Denn die Gerichte empfinden Righthaven als unsympathische Schmarotzer. Sie stehen den Kleinen, die im Vertrauen auf den Fair Use-Grundsatz Zeitungsberichte zitieren, bei.

Im Allgemeinen glaubt man nicht, dass dieser Grundsatz, der weder schwarz noch weiß kennt, vollständige Artikelwiedergaben erlaubt. Doch Righthaven hat es geschafft, das Bundesgericht in Nevada zu dieser Erkenntnis zu bringen: Righthaven, LLC v. Keyse Jama et al., Az. 2:10-cv-01322.

Statt Druckmedien zu stärken, hat Righthaven ein Eigentor geschossen, an dem IP-Rechteinhaber verzweifeln müssen, bis das Revisionsgericht in San Fancisco das Gegenteil entscheidet. In Las Vegas ist seit dem 22. April 2011 jedoch sogar das 100%-ige Zitat unter bestimmten Umständen zulässig.


Sonntag, den 24. April 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Prozessvergleich wg Markenverletzung aufgehoben, Ford Motor Co. v. Mustangs Unlimited, Inc., 6th Cir 22 APR 2011, PDF

Blackwater-Irak-Anklagen­abweisung aufgehoben, USA v. Slough, DC Cir 22 APR 2011, PDF

Patentverstoß IM-Werbung mit Opt Out, Creative Internet Advertising Corp. v. Yahoo!, Inc., CAFC, 22 APR 2011, PDF

Staatsgelder, Souveränität, Haft­bedingungen, Föderalsystem, Sossamon v. Texas, Supreme Court 20 APR 2011, http://c.star.us

Haftet Informant für Verteidigungskosten? US ex rel. Ubl v. IIF Data Solutions, 4th Cir 19 APR 2011, PDF

IQ wie Salat, Frauenheld usw: keine Verleumdung, Bentkowski v. Scene Magazine, 6th Cir 19 APR 2011, PDF

Staatenimmunitätseinwand gg Staatsanwalt, Virginia Office for Protection & Advocacy v. Stewart, Supreme Court 19 APR 2011, PDF

Domainsquatting: Spätzünder, Newport News Holdings Corporation v. Virtual City Vision, 4th Cir 18 APR 2011, PDF

Kommissionszusage einseitig annulierbar, Geras v. IBM, 10th Cir 18 APR 2011, PDF

Erfolgsgebührenhaftung nach M&A-Fehlschlag, Argilus v. PNC Financial Services Group, 2nd Cir 18 APR 2011, PDF
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Samstag, den 23. April 2011

Mustangs gegen Ford: Markenduell  

.   Mustangs Unlimited klingt bullig. Doch der Laden gab klein bei, als Ford ihn wegen Plagiaten verklagte. Dann gab er nach einem Vergleich Vollgas - wieder mit Imitaten. Diesmal verlangt Ford die Aufhebung des Prozessvergleichs und eine Verbotsverfügung gegen den weiteren Vertrieb.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks erklärte am 22. April 2011 im Fall Ford Motor Company v. Mustangs Unlimited, Incorporated , Az. 11a0259n.06, unter welchen Bedingungen ein Vergleich aufgehoben werden kann und wann weitere Sanktionen zulässig sind. Mustangs hatte seine Chance verspielt - dabei hatte es eine gute Position erhascht: Ford hatte ihm im Vergleich sogar gestattet, die Firma beizubehalten.


Freitag, den 22. April 2011

Eigenes Nacktbild im Jugendschutz  

.   Haften Webseitenbetreiber zivilrechtlich für Bilder als Kinderpornografie, wenn eine Jugendliche sich fotografierte und damit gegen das bundesrechtliche Verbot von Herstellung und Vertrieb solcher Aufnahmen verstoß?

Die Dame sandte als angeblich 17-Jährige Eigenbilder einem Freund, der sie im Internet veröffentlichte. Als sie sie auf einer Pornowebseite entdeckte, war sie bereits volljährig, verklagte die Webseitenbetreiber nach 18 USC §2252A(a)(2) und stieß auf den Einwand, dass hier der Common Law-Grundsatz in pari delicto gelte: Wenn beide Parteien das Gesetz verletzen, hilft das Recht nicht ab. Die Klage sei abzuweisen.

Das Bundesgericht im Ostbezirk Michigans ließ diese Einrede nicht zu, obwohl die Klägerin Verbotenes tat. Das Bundesgesetz gegen Pornographie schütze nicht nur sie, sondern das öffentliche Gut des Schutzes von Kindern vor Ausbeutung.

Das Zwischenurteil vom 24. März 2011 im Fall Jane Doe v. Erik Peterson, Az. 2:09-cv-13138-PDB-PJK, vergleicht das Schicksal der Aufnahmen mit Präzedenzfällen, in denen nasse Hemden tragende Frauen ohne hinreichende Dokumentierung ihres Alters für Internetveröffentlichungen fotografiert wurden. Die Beklagten hielten sich nicht an dieses Erfordernis in 18 USC §2257.

Das Gericht erklärt zudem lesenswerte Folgerungen, die den Antrag der Klägerin betreffen, der Klage allein aus Rechtsgründen stattzugeben, ohne ihn der Jury zur Subsumtion vorzulegen. Beispielsweise ist die Angemessenheit der Löschung der Bilder binnen 48 Stunden nicht nur eine Rechtsfrage, sondern auch eine Tatsachenfrage, die von den Geschworenen zu beurteilen ist. Ebenfalls ist es die Aufgabe der Jury, die widersprüchliche Beweislage über das Alter der Klägerin zum Aufnahmezeitpunkt und die Einschätzung ihres Alters durch die Beklagten zu würdigen.

Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung, dass die Webseitenbetreiber ihren Einwand verlieren und der Fall den Geschworenen zur Beurteilung vorgelegt wird.


Donnerstag, den 21. April 2011

Beleidigter Dorfschulze  

.   Der Lächerlichkeit preisgegeben: Das muss ein Bürgermeister hinnehmen. Aber IQ wie Kopfsalat, Bürgern das Rederecht abschneiden oder Privatdaten der 18-Jährigen mit einer quasiamtlichen Umfrage sammeln? Geht die Presse nicht zu weit, wenn sie solche Dinge behauptet?

Lustig liest sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks, das seine Klage im Fall David Bentkowski v. Scene Magazine, Az. 09-4547, am 19. April 2011 abweist. Sie erklärt jedoch auch lesenswert die bei einer Verleumdung einer Amtsperson geltenden Anspruchsmerkmale in Abwägung mit dem Verfassungsgut der Presse- und Meinungsfreiheit.


Mittwoch, den 20. April 2011

Scheidung: Bye-bye Ausländer  

CH - Washington.   Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhält ein Ausländer, der einen Amerikaner heiratet, in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Immigration und Naturalization Act, §216(c), 8 USC §1186a(c)(1), nur, wenn die Eheleute einen gemeinsamen Antrag stellen.

Was passiert jedoch, wenn das Paar nach der Antragstellung die Scheidung einreicht und einer der beiden den Antrag zurücknimmt? Dem Ausländer bleibt dann nur noch die Geltendmachung einer Ausnahmegenehmigung für die Beibehaltung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Er muss nachweisen, dass er bei der Hochzeit ernsthafte Absichten hatte. Die Immigrationsbehörde urteilt über das Vorliegen der Ausnahme und deren Voraussetzungen, wie über die Glaubwürdigkeit des Antragstellers, und ob das Gewicht eines ernsthaften Beweises erreicht ist.

Im Fall Jebeili v. Holder, Az. 09-4288, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 18. April 2011, dass die Voraussetzungen einer Ausnahme nicht vorliegen und bestätigt die Auffassung des Untergerichts. Folglich änderte es die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis des Beklagten in eine vorübergehende um. Das Untergericht ging davon aus, dass der Beklagte die Hochzeit zwar mit ernsthaften Absichten vornahm, er seine Aussagen vor Gericht aber verschönerte und offensichtlich gefälschte Heiratsunterlagen vorlegte.


Dienstag, den 19. April 2011

Pferd gewechselt, Domain verloren  

.   Van James Bond Tran behielt seine Ortsnamen­domain im Domaind­isput­verfahren, doch dann wurde er über­mütig. Am 18. Aril 2011 verlor er die profitable Domain. Sein Gegner, ein Damen­bekleidungs­vertrieb, besaß Marken für den Orts­namen, konnte zunächst jedoch nicht durch­dringen, weil Trans Nutzung keine Bös­gläubig­keit belegte: Seine Webseite zeigte Ortsnach­richten.

Als Tran merkte, dass an Damen­bekleidungs­werbung mehr zu ver­dienen ist als mit Nach­richten, schwenkte er um und wurde schnell nach Marken-, Urheber-, Wettbewerbs­recht verklagt. Im Prozess fügte der Vertrieb noch einen Domain­squatting-Anspruch hinzu.

Im Fall Newport News Holdings Cor­poration v. Virtual City Vision, Az. 09-1947, gewann der Vertrieb trotz Verwir­kungs- und Gutgläubig­keitseinreden Trans. Das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks gab dem ACPA-Anspruch statt, obwohl die Bös­gläubigkeit nicht beim Erwerb der Domain vorlag. Zudem ignorierte es Trans haftungs­beschränkende Gesell­schaft, weil Tran sie zuhause führt und in Personal­union der einzige Gesell­schafter, Director und Geschäfts­führer ist.


Montag, den 18. April 2011

Nicht so schnell: Bloggerdatenfreigabe  

.   Wie flink darf Google auf einen Gerichtsbeschluss die Daten von Bloggern herausgeben, die anonym schreiben? Zum Land, wo eine Diffamierungsklage oft unter dem Vorbehalt der verfassungsrechtlichen Vorprüfung steht und der anonyme Auftritt als wertvolles Verfassungsrecht gilt, passt diese Frage. Die einzelstaatlichen Gesetze sehen vielfach diese Prüfung vor, und die Auslegung der Constitution ist bei der Anonymität recht klar.

Als Google die Daten herausgeben wollte, rügten die Blogger den Gerichtsbeschluss bis vor das oberste Gericht von Texas. Obwohl ihnen Verleumdung, ein Urheberrechtsverstoss und die Verletzung von Privacy - mit dem deutschen Persönlichkeitsrecht verwandt - vorgeworfen wurde und unterschiedliche Haftungsgründe verschiedenen Prüfungen unterliegen, entschied das Gericht am 15. April 2011 vollständig für sie.

Im Fall In re Does, Az. 2011 WL 1447544, befand es, dass das Untergericht erst eine Abwägung der Interessen vornehmen musste. Dazu gehört auch das Interesse der anonymen Blogger an der Nichtoffenlegung ihrer Daten, gleich ob Google dazu bereit ist oder die Kläger sie für einen Prozess benötigen. So werden unter anderem Prozesse vermieden, die lediglich der Rachsucht dienen und auf schwachem rechtlichen Fundament stehen.

Dort, wo Begriffe wie Impressum zum Sprachgut zählen und jeder Blogger glaubt, sich vor aller Welt - und Stalkern, Phishern und Crackern - identifizieren zu müssen, muss dieses prozessökonomische und meinungsschützende Prinzip unverständlich wirken.


Sonntag, den 17. April 2011

Verfassungstreuer Betaufruf Obamas  

.   Darf er klagen, oder muss der Bürger beten, wenn der Präsident ihn dazu ermuntert? Ist der Aufruf mit der Bundesverfassung der USA vereinbar? Oder verletzten fast alle US-Präsidenten die United States Constitution, als sie zum Beten aufriefen oder einen Bettag nach 36 USC §119 proklamierten?

Das Bundesberufungsgericht den siebten Bezirks der USA ist mit klugen Richtern besetzt. Sie verfassen meist gut nachvollzieh- und lesbare Urteilsbegründungen. Am 14. April 2011 prüften sie im Fall Freedom From Religion Foundation, Inc. v. Barack Obama, ob Präsident Obama die Verfassung verletzte, als er nach dem Gesetz einen Bettag ausrief.

Das Gericht entschied, dass nichts zu entscheiden ist. Die Frage ist nicht justiziabel. Der Bürger wird zu nichts verpflichtet. Präsidenten reden viel, äußern Wünsche und Ideen, machen Vorschläge und erteilen Rat. Nicht jedes Wort ist ein Befehl und wird zur Bürgerpflicht.

Das gilt auch für den gesetzestreuen Gebetsaufruf. Der Bürger darf ihn nach Herzenslust ignorieren. Seine Rechte verletzt er nicht. Die Trennung von Kirche und Staat betrifft nicht seine Rechte. Da ein Streit fehlt, der Anlass zur Klage geben könnte, kann es auch keinen Prozess geben, beschied der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago. Wenn jemand klagen könnte, wäre es der Präsident, dem das Gesetz aufgibt, zum Bettag aufzurufen.


Sonntag, den 17. April 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Revisionsurteile der vergangenen Woche:
Verbandsmitglied: örtl. Zuständigkeit? Comp.Brasil.Carb. v. Appl.Ind.Mat., DC Cir 15 APR 2011, PDF

Rückdatierte Optionen: Prozess geht weiter, New Mexico State Investment Co v. Ernst & Young, 9th Cir 14 APR 2011, PDF

Senderlizenzverlust, Glenn Cherry v. FCC, DC Cir 12 APR 2011, PDF

Aussichtslose Klage: Abweisung sua sponte, Zapolski v. Federal Republic of Germany, 2nd Cir 14 APR 2011, PDF

Urteil wie Novelle, Rodriguez v. Senor Frog's de la Isla, Inc., 1st Cir 12 APR 2011, PDF

Wirksamkeit & Erfüllung des Vergleichs, Facebook, v. ConnectU, 9th Cir 11 APR 2011, PDF
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Samstag, den 16. April 2011

Der schweigsame Vertrag  

.   Dem Vertragsschreiber, der auch Buchkapitel über das Verfassen amerikanischer Verträge beisteuert, leuchtet diese Revisionsbegründung ein:
Meineke Car Care Centers v. RLB Holdings, LLC, Aktenzeichen 09-2030.

Das Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond, Virginia, hob ein Urteil auf, mit dem einem Franchisegeber der Ersatz zukünftiger Schäden nach Vertragsverletzung abgesprochen wurde. weil diese Anspruchsart nach geltendem Recht nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurde. Allgemein geht es nicht um Franchise-Recht, sondern den Vertragsgrundsatz.

Das Gericht erklärt nämlich ausführlich, dass im Vertrag auch an den Stellen, die bestimmte Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen regeln, nicht zwingend erklärt werden muss, dass das ohne Vertrag anwendbare Recht auf alle im Vertrag ungeregelten Fragen anwendbar bleibt.

Mit anderen Worten: Schweigen schadet nicht.

Allerdings sollte man wohl nur dann schweigen, wenn man weiß, wie das allgemeine Recht eines Staates der USA, das auf den Vertrag anwendbar gemacht wird, bestimmte Fragen regelt. Hier konnten die Vertragsparteien die Lücke wagen, weil das Common Law von North Carolina eine Regelung für die Rechtsfolgen kannte, die die Parteien zum Prozess führten.

Dass eine Partei die Rechtsfolgen vermeiden wollte, ist verständlich. Sonst gäbe es ja keinen Prozess. Dass das Untergericht das einzelstaatliche Recht wegen seiner Nichtrezitierung im Vertrag nicht anwenden wollte, ist weniger verständlich. Das Revisionsgericht konnte seine Folgerungen nicht nachvollziehen. Es hob die Entscheidung am 14. April 2011 auf.


Freitag, den 15. April 2011

Deutschland siegt  

.   Deutschland siegt - und es war nicht einmal so schwer. Aussichtslose Klagen gehen auf den Wecker, nicht nur den Beklagten, sondern auch den US-Gerichten. Kurzen Prozess machte in der Revision das Bundesgericht in New York City, als der Kläger monierte, das Untergericht hätte nicht sua sponte seine Klage wegen ihrer Aussichtslosigkeit und der Immunität der Bundesrepublik Deutschland abweisen dürfen.

Kurzen Prozess gemacht - das bedeutet leider nicht immer einen kurzen Prozess. Die Klärung der sachlichen Zuständigkeit kann wie die der örtlichen Zuständigkeit Jahre dauern und einen erheblichen Kostenaufwand verursachen. Dabei werden die Kosten nach der American Rule der obsiegenden Partei in der Regel nicht erstattet.

Im Fall Zapolski v. Federal Republic of Germany, Az. 10-2018, lief immerhin das Revisionsverfahren fix: Der United States District Court for the Eastern District of New York hatte erst am 4. Mai 2010 sein Urteil erlassen. Das Revisionsgericht bestätigte schon am 14. April 2011, dass das Untergericht die Frage der Immunität aus eigenem Antrieb prüfen durfte. Die Aussichtslosigkeit der Klageansprüche darf es ebenfalls selbständig zum Anlass nehmen, eine Klage abzuweisen.


Donnerstag, den 14. April 2011

Das letzte Wort hat der Richter  

CH - Washington.   Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung. Offensichtlich unhaltbare Berufungsgründe führen auch nicht durch ihre Fülle zum gewünschten Erfolg. Dies zeigt die amüsante Entscheidung des Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA vom 12. April 2011 im Fall Rodriguez v. Señor Frog's de la Isla, Az. 09-2548.

Das Urteil ist ein gutes Beispiel für die Abänderung eines Geschworenenspruchs durch den Richter und vor der Urteilsverkündung. Den Geschworenen­spruch kann der Richter generell auf Antrag der Parteien verwerfen, erhöhen, durch seine eigene Subsumtion ersetzen oder mit dem Remittitur herabsetzen. Änderungen durch den Richter nach dem Geschworenenspruch sind nur solange zulässig, wie noch kein Urteilsspruch erfolgt ist. Hier hielt das Untergericht den Geschworenenspruch, Verdict, aufrecht, nachdem die Beklagte im Untergericht einen Antrag auf Herabsetzung des zuerkannten Betrages gestellt hatte.

Das Gericht erörtert auch die Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit eines Bundesgerichts im Fall von Diversity Jurisdiction. Das Bundesgericht entscheidet unter anderem bei Streitigkeiten zwischen Bürgern aus unterschiedlichen Staaten, wenn der Streitwert über $75.000,00 liegt, auch wenn die Klage kein Bundesrecht betrifft. Dabei ist für die Staatszugehörigkeit der Wohnsitz von Bedeutung, der sich dort befindet, wo sich eine Partei dauerhaft aufhält und bleiben möchte.


Mittwoch, den 13. April 2011

Facebooks Mr. 50%: Beweise  

.   Perfekte Nachtlektüre: Die Beweise für Paul Ceglias Mitinhaberschaft an Facebook aus der auf neuen Stand gebrachten Klage. Die Beweise sollen belegen, dass Zuckerberg für ihn arbeitete, bezahlt wurde und die Hälfte des Unternehmens erhalten sollte. Dann soll Zuckerberg ihn betrogen haben. Abendfüllend.

Nachdem am 11. April 2011 die unterhaltsame Klage der ConnectU-Gründer gegen Facebook endlich den Schrottplatz der Rechtsgeschichte erreichte, wird es für Facebook-Beobachter nun doch nicht langweilig, Ceglia sei Dank!


Dienstag, den 12. April 2011

Schlussstrich unter Facebook-Urstreit  

.   Die Vorgeschichte von Facebook hat eine Nachgeschichte, die am 11. April 2011 abgeschlossen wurde: Im Fall Facebook v. ConnectU, Az. 08-16745, schrieb das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco das vermutlich letzte Kapitel mit einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung über die Wirksamkeit und Erfüllung eines Prozessvergleichs zwischen den Gründern beider Gesellschaften und den Gesellschaften selbst.

Im Rahmen einer Mediation erhielt Facebook die konkurrierende Gesellschaft ConnectU, Inc. und verpflichtete sich zur Zahlung eines ausgehandelten Kaufpreises zu von Facebook zu bestimmenden Vertragsbedingungen. Den kurzen Vergleich griffen die Gesellschafter von ConnectU als unwirksam an.

Dem Gericht - und jedem, der im Rahmen von Verhandlungen einen Vergleich nach amerikanischem Recht formuliert, - war wichtig, dass der kurze Text die erforderlichen Merkmale eines Vertrages enthält und damit nicht unwirksam ist.

Der Umstand, dass Facebook die Vertragsbedingungen für die Anteilsübertragung verkehrsüblich ausformulieren durfte, ist unschädlich, solange die Formulierung nicht einseitig ausfällt. Dasselbe gilt für die angegriffene Länge und Komplexität des Vertrages, erklärt das Gericht.


Montag, den 11. April 2011

Die Herrin prozessualer Gerechtigkeit  

CH - Washington.   Die Teilnahme an einer Strafrechtsverhandlung im Superior Court of the District of Columbia führt erst zur Metrostation Judiciary Square. Nachdem man eine lange Schlange und eine umfassende Sicherheitskontrolle hinter sich gebracht hat, gelangt man in das mit vielen Rolltreppen versehene Innere des Gebäudes. Im dritten Stock kann man die Strafprozesse beobachten.

Die erste Verhandlung begann mit der Vorstellung der Richterin. Danach wurden zu jedem Termin die in Eisenketten gefesselten und orangefarbenen Overall gekleideten Angeklagten vorgeführt. In den ersten drei Verhandlungen stellt an diesem Morgen nur die Staatsanwaltschaft Anträge - die Vorfreude der Referendare auf filmreife Verhandlungsszenen verflog. Doch der nächste Fall wog in einer seiner vielen Etappen wieder alles auf: Versuchter gemeinschaftlicher Mord. Auf das Opfer wurden zwei Schüsse abgegeben. Der erste Schuss traf den Bauch und der zweite den Kopf des Opfers mit anschließendem Backendurchschuss. Das Opfer überlebte.

Nachdem die Jury, bestehend aus vierzehn Geschworenen, links von den Zuschauern eintrat und Platz nahm, belehrte die Richterin sie über die Anfertigung von Notizen, ihre Schweigepflicht, ihre Funktion und die der Richterin sowie den genauen Ablauf. Die Jury befindet über die Schuld der Angeklagten und entscheidet über das Vorliegen von Tatsachen. Eine Begründung ihrer Subsumtion ist nicht erforderlich.

Nach der Aufklärung schritt einer der beiden Staatsanwälte vor die Jury, schilderte eindrucksvoll den Fall und den Ablauf der Zeugenvernehmung. Dann verriet er das von ihm erwartete Ergebnis. Ihm folgten die beiden Anwälte der Beklagten. Sie erklärten der Jury ihre Sicht des Falles und plädierten auf unschuldig, bevor in Anwesenheit der Beklagten die Zeugenvernehmung durch den Staatsanwalt begann. Diese weist Unterschiede zum deutschen Strafprozessrecht auf. Der Zeuge nahm aus Zuschauersicht links neben der Richterin, die auf einem erhöhten Podium saß, und nicht in der Mitte des Gerichtssaales, Platz.

Die Zeugenvernehmung begann mit der Vernehmung zur Person durch den Staatsanwalt und nicht durch die Richterin. Auf allgemeine Fragen, die die Glaubwürdigkeit belegen sollen, folgten zielgerichtete Fragen über den Tathergang, wobei der Staatsanwalt vor dem Gerichtspodium auf und ab lief. Im Kreuzverhör standen die Zeugen jeweils den Verteidigern zur Verfügung - immer vereidigt und in Gefahr, bei einem falschen Wort selbst im Gefängnis zu landen.

Die Kontrolle des Verfahrens durch die Anwälte war eine interessante Beobachtung für die Referendarinnen. Die Richterin genießt jedoch einen nahezu königlichen Respekt, der seinen Weg aus dem englischen Recht in den amerikanischen Prozess fand. Sie wirkte wie die Herrin der prozessualen Gerechtigkeit, während die Anwälte für die materielle Gerechtigkeit verantwortlich schienen.


Sonntag, den 10. April 2011

Zuständigkeit und Gitmo  

.   Beim Vortrag am 7. April 2011 von General­konsul Klaus Botzet zu Fragen inter­nationalen Rechts im Rahmen deutsch-amerika­nischer Bezie­hungen kristal­lisierten sich bei der German American Law Asso­ciation in Wash­ington die Themen Zustän­digkeit amerika­nischer Gerichte nach dem Alien Torts Claims Act und euro­päische Beur­teilung der aus ameri­kanischer Sicht anwend­baren Militär­gerichts­barkeit statt ordent­licher Straf­gerichts­barkeit als Schwer­punkte heraus.

Als Leiter der Rechts­abteilung trug der General­konsul der deutschen Botschaft in Wash­ington vor dem Capital Area Chapter der GALA zum Auftakt der Frühlings­vortrags­reihe vor. Die anre­genden Themen führten zur Über­ziehung des vorge­gebenen Zeit­rahmens, als die begeisterten Experten aus Wirtschafts­kanzleien und Minis­terien die Gelegen­heit zum stimulie­renden Austausch in der Questions and Answers-Runde wahr­nahmen.


Samstag, den 09. April 2011

Menschenrechtsbericht der USA  

.   Außenministerin Clinton veröffent­lichte mit ihrer Stellung­nahme vom 8. April 2011 den jährlichen Menschen­rechts­bericht der US-Regierung sowie die neue Webseite Humanrights.gov.

Die eigentümlichen deutschen persönlichkeits­rechts­verlet­zenden Offen­legungs­pflichten von Webseiten­inhaber­namen, Steuer­nummern und privaten Kontakt­informati­onen, die Betreiber Kriminellen wie Stalkern und Phishern ausliefern müssen und das Recht auf Anonymität und Privat­sphäre wertlos machen, bleiben unerwähnt, obwohl ihre potentiellen Auswir­kungen auf die Meinungs­freiheit und die Unverletz­lichkeit der Person und Wohnung in Deutschland den im Bericht genannten Menschen­rechtsver­letzungen Libyens entsprechen.


Samstag, den 09. April 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Via Tora Bora nach Gitmo, Esmail v. Obama, DC Cir 8 APR 2011, PDF

Kostenfrage: Revision ohne Wortprotokoll, Frye v. BAE, 4th Cir 7 APR 2011, http://USAnwalt.com PDF

Wettbewerbsverbotshaftung, Dolphin Dir. Equity Partnrs v. Interactv Motorsports & Entm't Corp., 2nd Cir 6 APR 2011, PDF

Zurückdatierte Lizenz mit Schiedsklausel, Software for Moving v. La Rosa Del Monte Express, 2nd Cir 5 APR 2011, PDF

Supreme Court der USA, Cullen v. Pinholster, AZ Christian School Tuition Organization v. Winn, 4 APR 2011, Decisions Today: Decisions Today
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Freitag, den 08. April 2011

Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft  

CH - Washington.   Ehemalige deutsche Staatsbürger können nach § 13 StAG wieder einge­bürgert werden. Hat ein Deutscher ab dem 1. Januar 2000 eine neue auslän­dische Staatsange­hörigkeit angenommen und keine Beibehaltungs­genehmigung für die deutsche Staatsan­gehörigkeit beantragt, führt dies zu einem Verlust der deutschen Staatsan­gehörigkeit.

Durch die Veränderung der Verwaltungs­praxis des Bundesver­waltungsamts seit November 2010 ist es nun möglich, in den Fällen, in denen ein gebürtiger deutscher Staatsan­gehöriger seine Staatsan­gehörigkeit nach § 25 StAG seit dem 1. Januar 2000 verloren hat, weil er nicht rechtzeitig eine Beibehaltungs­genehmigung beantragt hat, eine Wiederein­bürgerung nach § 13 StAG unter erleich­terten Voraus­setzungen zu erlangen. Es handelt sich hierbei um eine Kann- und damit um eine Ermessens­vorschrift, so dass kein Anspruch auf Wiederein­bürgerung besteht. Voraus­setzungen sind, dass bei recht­zeitiger Antrag­stellung eine Beibehaltungs­genehmigung erteilt worden wäre sowie Bindungen an Deutschland vorliegen.

Grundsätzlich ist bei einer Einbür­gerung die bisherige Staatsan­gehörigkeit aufzugeben, wobei im Einzelfall Ausnahmen möglich sind.

Der Wiedereinbürgerungs­antrag und die weiteren Unterlagen sind beim zuständigen deutschen Konsulat einzureichen. Die deutsche Botschaft in Washington hält auf ihrer Webseite Germany.info zahlreiche Infor­mationen bereit.


Donnerstag, den 07. April 2011

Wettbewerbsverbot ignoriert  

.   Zwei Unternehmen streiten sich um ein Wettbewerbsverbot, und der Dumme ist der Geschäftsführer. Er hatte ohne Bezeichnung seiner Eigenschaft als Officer ein Wettbewerbsverbot für die Nutzung von Rennwagensimulatoren unterzeichnet.

Nicht nur die Gesellschaft haftet daher der anderen Vertragspartei für die Verletzung, sondern auch er persönlich, entschied am 6. Aril 2011 das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Dolphin Direct Equity Partners v. Interactive Motorsports & Entertainment Corp., Az. 10-1547, mit einer kurzen, doch lesenswerten Begründung.


Mittwoch, den 06. April 2011

Vertrag mit SMS, IM, Statusmeldung geändert?  

.   Wer Verträge schreibt, muss sich neue Gedanken über die Schriftformklausel machen. Ein Gericht in Florida sieht die Änderung des Vertrags durch einen kurzen IM-Austausch als wirksam an, obwohl der Vertrag die Schriftform für Änderungen vorschreibt: CX Digital Media, Inc. v. Smoking Everywhere, Inc., 09-62020-CIV-Altonga (S.D. Fl.; Mar. 23, 2011).

Beim Entwurf des Vertrages ist also zu erwägen, wie eine SMS wirken soll. Dem Gericht reicht schon dieser Austausch, wenn sich eine Partei darauf verlässt:
Meine Quote reicht mir nicht.

Sollen wir die Obergrenze abschaffen?

Klasse!
Vertragsänderungen per SMS, EMail, IM oder Statusmeldungen in Social Media sind nicht unüblich. Sie sind auch praktisch. Sie können jedoch auch gefährlich sein. Eine echte Unterschrift bremst, kann jedoch Beweissicherheit schaffen und bestätigen, dass eine spontane Kurznachricht eine ernste Willenserklärung bedeutet.


Dienstag, den 05. April 2011

Beweisregeln für SM-Notizen: e-PSI  


Social Media & Law
.   Wer notiert nicht mal etwas Unsin­niges bei Twitter, Face­book oder im Blog? Bereute Aus­sagen besit­zen beson­dere beweis­recht­liche Rele­vanz. Als gegen­wär­tiger Ein­druck können sie unter die Aus­nahme vom Hören­sagen­verbot fallen: Auch ein alter notier­ter gegen­wärti­ger Ein­druck gilt als zuver­lässig und beweis­recht­lich ver­wertbar.

Natürlich ist grundsätz­lich zu raten, Quatsch zu entfernen. Bereute Aussagen müssen nicht ver­ewigt werden. Jeder sollte vor dem Schreiben wissen, wie man bei Twitter und sonstwo löscht.

Doch in dem Augen­blick, da ein Prozess droht, ist das Löschen verboten: Dann greift der Litigation Hold, und jede Verän­derung von Beweisen führt zu Sank­tionen.

Sozial- und rechts­wissen­schaftlich faszi­nierend ist in diesem Zusammen­hang das Werk von Jeffrey Bellin, Face­book, Twitter and the Uncertain Future of Present Sense Impres­sions. Bellin untersucht die Aus­nahme zum Hören­sagen­beweis­verbot und regt die Prü­fung an, ob die Anwen­dung der Aus­nahme auf den gegen­wärtigen Eindruck in Social Media-Erklä­rungen, soge­nannte e-PSIs, nicht gegen Sinn und Zweck der Ausnahme verstößt. Die 35-seitige Studie empfiehlt sich nicht nur Straf­rechtlern, sondern auch IT-Juristen, Foren­sikern, Gesetz­gebern und Sozial­wissen­schaftlern.


Montag, den 04. April 2011

Eigenarten der US-Gerichtsbarkeit  

CH - Washington.   Der zweischichtige Aufbau des Gerichtsbarkeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika stößt bei Ausländern wie Amerikanern auf Verständnisschwierigkeiten: Gerichtsbarkeiten der Staaten in zwei vertikalen Rechtssystemen und daneben teilkonkurrierend das des Bundes! Jeder Einzelstaat und andere Rechtskreise der USA unterhalten eigene Gerichte und eigene Rechtsordnungen mit über 55 verschiedenen Prozessordnungen.

Wechselspiele zwischen den Bundes- und Staatsgerichtsbarkeiten sind die Folge. Bundesgerichte sind sachlich zuständig für bundesrechtliche Ansprüche sowie vorausgesetzt, die Parteien stammen aus unterschiedlichen Staaten,- auch Ansprüche aus einzelstaatlichem Recht. Die sachliche Zuständigkeit in den letzteren Fällen der Diversity Jurisdiction ist streitwertbegrenzt.

Das Urteil im Fall Misel vs. Mazda Motor of America, Az. 10-2018, illustrierte diese Wechselbeziehung vor dem Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 18. Februar 2011. Das Gericht entschied, dass bei einem Streitwert von weniger als $50.000,00 für einen Anspruch aus einzelstaatlichem Recht der Weg zum Bundesgericht verwehrt ist, da die Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit nicht erfüllt sind. Die Kläger müssen sich für ihren Anspruch nach einzelstaatlichem Recht an das einzelstaatliche Gericht wenden, obwohl sie aus verschiedenen Staaten stammen.

Bei der Feststellung, ob Parteien aus unterschiedlichen Staaten stammen, sind oft komplexe Fragen zu klären. Am 1. April 2011 wurde bei einer LLC-Gesellschaft beispielsweise mit gründlicher Prüfung auf die Staatsangehörigkeit der Inhaber abgestellt, wie das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in seiner lesenswerten Entscheidung im Fall Delphi Automotive Systems LLC v. United Plastics, Inc., Az. 09-4241, erläutert.


Sonntag, den 03. April 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Xenophobieschutz Diversity Jurisdiction im Bundesgericht, Delphi Aut Sys LLC v. Un. Plast. Inc., 6th Cir 1 APR 2011, PDF

Sammelklage fortgesetzt trotz Anspruchserfüllung, Lucero v. Bureau of Collection Recovery, 10th Cir. 31 MAR 2011, PDF

Sammelklage wegen Ungleichbehandlung, Randall v. Rolls-Royce Corp., 7th Cir 30 MAR 2011, PDF

Schutz von Weltkulturerbe, Völkerrecht & vor Terrorismus, Rubin v. Iran, 7th Cir 29 MAR 2011, PDF (Discl.: wir siegten)

Supreme Court USA: Tolentino v. New York, Astra USA, Inc. v. Santa Clara County, Connick v. Thompson, 29 MAR 2011, http://c.star.us

Kubasanktionen, Markenrecht, Empresa Cubana Exportadora v. Dep't Treasury, DC Cir 29 MAR 2011, http://1.usa.gov/gvtV6A

Streitwert für sachliche Zuständigkeit des Bundesgerichts, Misel v. Mazda Motor of Am., Inc., 4th Cir 28 MAR 2011, PDF
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Samstag, den 02. April 2011

Böse Überraschung beim Zoll  

CH - Washington.   Plagiate sind in den Vereinigten Staaten keine Seltenheit.

Der Tourist kann auf Warenmärkten kaum ein Original von einer Fälschung unterscheiden. Eine Fälschung einer Rolex für nur $25 oder eine günstige Designerhandtasche sind für den Touristen verlockend. Sollte man so etwas kaufen? Plagiate erkennt man unter anderen daran, dass Händler die meist in Plastiktüten verpackte Ware sehr billig anbieten. Die Folgen bei einem Fund durch die Zollbeamten in Deutschland sind vielfältig. Der deutsche Zoll versteht bei der Einfuhr von Plagiaten keinen Spaß.

Die Beschlagnahme der Ware sowie die Einleitung eines zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsverfahrens auf Antrag des geschädigten Unternehmens stellen die Regel dar. Wenn für den Zoll gewerblicher Missbrauch erkennbar ist, kann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wobei eine Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren möglich ist.

Eine Ausnahme für mitgebrachte Fälschungen greift, wenn die Fälschungen die Reisefreigrenze von 430,00 Euro unterschreiten und kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar ist. Ausschlaggebend ist der Preis, den ein Urlauber bezahlt hat, und nicht, was die Originale kosten. Führt man mehrere Plagiate mit sich, überschreitet man die Grenze schnell und muss beim Zoll alles abgeben. Die Untersuchung des Gepäcks beginnt schon vor der Zollkontrolle. Besonders problematisch ist es, wenn die Plagiate nicht ausschließlich für den privaten Bedarf gedacht sind.

Die meisten stichprobenartigen Kontrollen finden gerade bei Passagieren von Zielen außerhalb der EU statt. Der Aufkleber auf dem Gepäckstück verrät den Zollbehörden, aus welchem Land man einreist.

Die Freude am vermeintlich günstig erworbenen Schnäppchen kann schnell vergehen!


Freitag, den 01. April 2011

Aufspaltung Facebook, Google, SAP  

.   Kartellrecht, Facebook, Google, SAP: Zu viele Daten, Kunden? Zu große Macht im Markt? Zwingt das Verbraucherschutzamt des US-Bundes, FTC, die Riesen in die Knie?

Noch nicht. Auch erhält Bin Laden keine Strafminderung wegen seiner angeblichen Entschuldigung in Richtung USA. Die USA führen nicht den Schönfelder ein - es bleibt bei über 55 Rechtsordnungen.

Der April Fools Day hat seine Schuldigkeit getan und kann gehen.


Freitag, den 01. April 2011

Mastergrad in der Law Firm  

.   Neben die American Bar Association - zuständig für die Akkreditierung von Law Schools und ihren LL.M.-Programmen - tritt heute das American Masters Institute. Seine Aufgabe besteht in der Akkreditierung von Anwaltskanzleien, die im Rahmen strenger Ausbildungspläne erfolgreichen Absolventen den Mastergrad BF.L. verleihen dürfen.

Der Master ist international ausgerichtet und setzt folgenden Mindestausbildungsplan, Syllabus, der Law Firms für im Blocksystem eingerichtete Lehrgänge voraus:
  Pflichtkurse
Der reitende Richter - Common Law, Jury
Der königliche Kanzler - Equity, Bench
Die Gerichtsbarkeiten in den USA
Die Mütter am Hafen - Genese des Gesellschaftsrechts
Die Säulen des IP-Rechts in den USA
Die Wiener Übereinkommen und der FSIA
Gerichtliche Zuständigkeit, Zustellung und Due Prozess
Typisch deutsche Vertragsfehler in den USA
Evidence - das sechste Rad der Anwaltsprüfung
55 Rechtsordnungen im Clinch und Binnen-IPR
Contracts and Torts
Die Abwehr von Klagen gegen deutsche Unternehmen, gegen Staaten
Der Schreibstil amerikanischer Juristen: Aktiv v. passiv; romanisch v. germanisch
Während Law Schools praktische Erfahrungen im Rahmen von Law School Clinics anbieten, dürfen Law Firms diese Erfahrungen im Rahmen von Internships vermitteln. Die Washington Post hatte bereits berichtet, dass manche Internships mit Vermittlungskosten von $9.000 verbunden sind.

Der BF.L.-Grad zum Preis von unter $10.000 wäre im Vergleich zur Law School Tuition ein Schnäppchen, zumal er Absolventen mit für Arbeitgeber interessanteren Wissens- und Erfahrungsnachweisen ausstattet.

Kandidaten müssen erfolgreich eine Vorprüfung bestehen, deren Schwerpunkt aus dem Nachweis von Kenntnissen transatlantischer Rechtsbeziehungen besteht. Diese werden durch die Lektüre dieser Werke erworben:
Heussen, Vertragshandbuch, Kochinke: Vertragsverhandlungen in den USA: Buchkapitel
Der Prozess in den USA: PDF
Wegerich, Business Laws of Germany, Kochinke: German Business Negotiations: Buchkapitel
US-Recht auf Deutsch: German American Law Journal


Freitag, den 01. April 2011

Ein Land - ein Recht: USA  

NK - Washington.   Das Rechtssystem der USA mit seinen über 50 einzelstaatlichen Gesetzen und dem Bundesgesetz ist äußerst komplex und bietet ein nicht unerhebliches Konfliktpotential.

Der Oberste Gerichtshof der USA, Supreme Court, hat entschieden, dass die einzelstaatliche Gesetzgebung aufgegeben wird. Ein überarbeitetes Bundesrecht, Federal Law, soll zukünftig das einzig anwendbare Recht darstellen. So müssen sich amerikanische Anwälte nicht mehr zu Beginn ihrer Laufbahn für einen Bundesstaat entscheiden, sondern können ihren Arbeitsplatz beliebig wechseln.

Begrüßt wird diese Entscheidung auch von den amerikanischen Jurastudenten, die sich jetzt nicht mehr mit Zuständigkeits- und IPR-Fragen bei staatenübergreifenden Fällen auseinander setzen müssen.

Der Supreme Court hat eine Übergangsfrist, Transition Period, zur Umsetzung dieses Urteils beschlossen, bis zum 31. März 2031. Auch das Bar Exam wird ab 2031 dann vereinheitlicht.


Donnerstag, den 31. März 2011

Persönlichkeitsrecht in USA?  

NK - Washington.   Kennt das amerikanische Recht ein Pendant zum deutschen Allgemeinen Persönlich­keits­recht? Der US-Bürger kann sich gegen Defamation und False Light wehren. Der deutsche Begriff trifft auf kein exaktes Gegen­stück in den USA.

Trotz der Ähn­lichkeit der Begriffe muss unter­schieden werden. Bei der Diffa­mierung handelt es sich um den konkreten Akt des Kommuni­zierens der verletzen­den Aussage. Hingegen stellt das Ins-falsche-Licht-Rücken den Begriff der Persön­lichkeits­verletzung als Unter­theorie aus dem Delikts­recht, Tort Theory, dar.

Sehr anschau­lich beschrieben ist der Unter­schied zwischen Defamation und False Light in Jews for Jesus, Inc. v. Rapp, Az. SC06-2491. Das Urteil nennt die Tatbestands­merkmale. Unter anderem erfordert im Recht von Florida die Defamation eine Öffent­lich­machung der ver­letzenden Äußerung.
(1) publication; (2) falsity; (3) actor must act with knowledge or reckless disregard as to the falsity on a matter concerning a public official, or at least negligently on a matter concerning a private person; (4) actual damages; and (5) statement must be defamatory. AaO 13.
Das False Light erfordert dagegen nur eine Öffent­lichkeit, in Verbin­dung mit folgenden Merk­malen
(1) publicity; (2) falsity; (3) actor must act with knowledge or reckless disregard as to the falsity; (4) actual damages; (5) publicity must be highly offensive to a reasonable person; and (6) publicity must be about the plaintiff. AaO 14.
führte das einzel­staat­liche Gericht aus.

Dem deut­schen All­gemeinen Persön­lichkeits­recht kommt der Begriff False Light näher, da dies vor allem mentale und emotionale Auswir­kungen erfasst. Unter Defamation hingegen fallen Äußerungen, die dazu geeignet sind, jemanden in seiner öffent­lichen Wertschätzung herab­zusetzen oder seinen Ruf zu schädigen bis hin zum Verlust des Arbeits­platzes, folglich mit der deutschen Verleum­dung im straf- sowie im zivil­rechtlichen Sinne ver­gleichbar.


Mittwoch, den 30. März 2011

Am Zoll vorbei  

CH - Washington.   Muss ich beim Zoll nachzahlen? Das ist eine Frage, die USA-Touristen vor dem Abflug nach Deutschland beschäftigt.

Bei Flug- und Seereisen außerhalb der EU, wie dem Rückflug aus den USA nach Deutschland, beträgt die Warenfreigrenze 430,00 Euro. Innerhalb der Reisefreigrenze, sind Reisemitbringsel unter zwei kumulativ vorliegenden Voraussetzungen abgabenfrei. Die Mitbringsel müssen beim Rückflug persönlich mitgeführt werden, und die Ware muss für dem persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Darunter fallen auch Geschenke für Dritte. Sie dürfen jedoch nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführt werden. Hat man die Warenfreigrenze von 430,00 Euro überschritten, muss man bis zu einem Warenwert von 750,00 Euro in der Regel Abgaben von 17,5% des Wertes entrichten.

Im Postverkehr beträgt die Höchstgrenze für die zollfreihe Einfuhr von Kleinsendungen 150,00 Euro. Ein Ausschluss besteht jedoch bei Alkohol, Tabakwaren und Parfüm. Diese Güter können jedoch als Geschenksendungen unter Einhaltung einer gewissen Höchstmenge aus dem Ausland einfuhrabgabenfrei eingeführt werden, wenn ihr Warenwert nicht über 45,00 Euro liegt. Die Wertgrenze der Einfuhrumsatzsteuer, beträgt 22,00 Euro.


Dienstag, den 29. März 2011

Neue Marke - schon SM angemeldet?  

.   Seit 15 Jahren meldet man als Markeninhaber nicht nur die Marke zur Eintragung an, sondern auch die passenden Domain-Namen. Schockiert darf niemand sein, wenn nach der Markenanmeldung die Domains verschwunden sind. Für zehn Dollar waren sie zu haben; nun verlangt ihr Inhaber $400 oder $2000.

Dasselbe gilt für Social Media: Ist die Marke bei Twitter, Facebook, MySpace, Hipster, Yelp und den großen Mailanbietern von GMail bis AOL angemeldet? Nach der Antragstellung beim Markenamt ist es oft zu spät: Der Anwalt kann helfen, doch die krassen Fälle erfordern zunächst das Aufspüren der Anmelder und werden teurer.

Bei US-Firmen gilt es, einen peinlichen Fehler zu vermeiden: Nach dem Digital Millennium Copyright Act kann ein Rechteinhaber oft halbwegs einfach eine Urheberrechtsverletzung beheben lassen. Peinlich wird der Vorstoß, wenn der Korrekturantrag falsch formuliert ist oder Markenrechte, Namensrechte oder Domainrechte reklamiert. Dafür ist der DMCA ungeeignet.

Falsch begründete Anträge, vor allem die mit einer Abmahnung, Cease and Desist Letter, verbundenen, werden regemäßig im Internet angeprangert, so beim Chilling Effects Clearinghouse. Andererseits gehen manche Anbieter, beispielsweise MySpace, einen Schritt weiter als der DMCA und erlauben auch Anträge auf die Löschung markenverletzender SM-Konten.


Montag, den 28. März 2011

PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht  

.   Ein Held der iPhone-Entdrosselungsszene flieht vor dem Gericht. Das iPhone knacken ist legal. Erst im vergangenen Jahr wurde dies den Programmierern und Nutzern bescheinigt, die von Jailbreak sprachen, als ob sie Illegales täten. Dabei ist das Bundesgesetz über die Öffnung geschlossener Systeme, der Digital Millennium Copyright Act, recht klar. Apple musste das einsehen.

Jetzt steht einer der genialen Programmierer vor dem Zivilgericht in Kalifornien. Er wohnt in New Jersey. Das Gericht prüft noch seine örtliche Zuständigkeit. Dabei kommt es darauf an, ob der Programmierer, George Hotz, beim kalifornischen Server der Klägerin Sony angemeldet war und ein Spendenkonto beim kalifornischen PayPal unterhielt. Sony hält ihm vor, das PS3-System geknackt zu haben, um PS3-Funktionen, die Kunden versprochen, doch dann gesperrt waren, wieder zugängig zu machen.

Nach seinem Abstreiten mehrerer Vorhaltungen behauptet nun die Klägerin, Hotz habe gelogen. Das ist schlecht. Außerdem habe er das Land verlassen und befinde sich in Südamerika. Eine Flucht wäre schlimm.

Mandanten, die den Prozess in Amerika durch Flucht zu ignorieren versuchen, legen sich selbst schlechte Karten, gleich ob sie Hotz heißen und Amerikaner sind oder Deutsche, die die USA fluchtartig verlassen.

Wenn Hotz auch, wie Sony behauptet, seine Rechner veränderte, bevor er sie im Beweisausforschungsverfahren einem neutralen Dritten ablieferte, hat er sich selbst erheblichen Schaden zugefügt. Das Gericht kann ihm nun Einreden abschneiden oder andere Sanktionen auferlegen.


Montag, den 28. März 2011

Indischer Ton im amerikanischen Hiphop  

.   Eine Dreitonsequenz indischer Provenienz entdeckt der indische Musikvertrieb im amerikanischen Hiphop-Stück PYOG und klagt gegen dessen Hersteller Timbaland samt Mitstreitern. Am 25. März 2011 prüfte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA indisches und amerikanisches Urheberrecht im Fall Saregama India Ltd v. Timothy Mosley, Az. 10-10626.

Die 29-seitige Begründung erklärt ausführlich die Genese des behaupteten Urheberrechts. Das Gericht erkennt, dass dieses Recht zum Klagezeitpunkt zumindest nicht mehr exklusiv bestand. Deshalb fehlte der indischen Klägerin nach dem Copyright Act der USA die Aktivlegitimation, und das Gericht muss nicht die Rechtsfolgen einer Übereinstimmung der Tonsequenzen untersuchen.


Samstag, den 26. März 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile aus den Obergerichten der USA der vergangenen zwei Wochen:
Stadionmusik mit Untertiteln zur Gleichbehandlung von Tauben, Feldman v. Pro Football, Inc., 4th Cir 25 MAR 2011, PDF

Beweislast Produkthaftung Heilgerät, Donovan v. Centerpulse Spine Tech Inc., 2nd Cir 25 MAR 2011, PDF

Indisches Hiphop: Urheberrecht USA, Saregama India Ltd vs Timothy Mosley, 11th Cir 25 MAR 2011, PDF

Untätigkeitszabweisung, USA ex rel. Najmuddin Pervez v. Maimonides Medical, 2nd Cir 23 MAR 2011, PDF

Zugang zur Wunderdroge einklagen: EV-Abweisung, Cacchillo v. Insmed, Inc., 2nd Cir 23 MAR 2011, PDF

Supreme Court USA, Matrixx Initiatives, Inc. v. Siracusano, Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corp., 22 MAR 2011, http://c.star.us

Lehrlingsprogramm als Unternehmensdiskriminierung, Tri-M Group v. Thomas Sharp, 3rd Cir 21 MAR 2011, PDF

Sektenmarkenstreit, Community of Christ Copyright Corp. v. Devon Park Restoration Branch, 8th Cir 21 MAR 2011, PDF

Supreme Court der USA: Diskriminierender Ausschluss von Geschworenen, Falkner v. Jackson, 21 MAR 2011, PDF

Einwendungen gegen Schiedprozess, Republic of Ecuador v. Chevron, 2nd Cir 17 MAR 2011, PDF

Vom alten Arbeitgeber diffamiert, Spence v. NCI Information Systems, Inc., 4th Cir 15 MAR 2011, PDF

Vertraulichkeit des Prozessvergleichs, Leap Systems Inc v. Moneytrax Inc., 3rd Cir. 15 MAR 2011, PDF

Täuschung beim Anteilsverkauf, Richison v. Ernest Group, Inc., 10th Cir 14 MAR 2011, PDF

Gesundheitsgefahr als Markenverwechslungsfaktor, Mini Melts v. Reckitt Benckiser, 5th Cir 14 MAR 2011, PDF

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Freitag, den 25. März 2011

Sekten unter Markenschutz  

NK - Washington.   Zwei Sekten streiten um einen markenrechtlichen Verstoß. Zu Gunsten der klagenden Sekte entscheidet das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 21. März 2011 in Community of Christ Copyright Corporation et al. v. Devon Park Restoration Branch of Jesus Christ Church et al..

Unter dem Namen der Klägerin sind mehrere Namen als Marken registriert. Eine davon nutzten die Beklagten für eigene Zwecke. Das Gericht prüft hier die Verwechslungsgefahr, Likelihood of Confusion, anhand der SquirtCo.-Faktoren und bejaht sie. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Marke der Klägerin zudem noch nicht aufgegeben. Ebensowenig ist die Marke generisch geworden. Nur dann wären die Beklagten - wie auch jeder Andere - berechtigt, die Marke zu nutzen.

Anhand verschiedener Präzedenzfälle liefert dieses Urteil einen Überblick über die verschiedenen Einreden der Beklagten nach amerikanischem Bundesmarkenrecht gegen die hier erfolgreich behauptete Markenverletzung.


Donnerstag, den 24. März 2011

Kündigung nach mündlicher Beschwerde?  

CH - Washington, DC.   Kann einem Arbeitnehmer, der sich mündlich bei seinem Arbeitgeber wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen beschwert, gekündigt werden?

Nein, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. März 2011 im Fall Kasten v. Saint-Gobain, Az. 09-834.

Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob das Arbeitnehmerschutzgesetz, der bundesrechtliche Fair Labor Standards Act of 1938, auch einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer vorsieht, die sich nur mündlich beschweren. Der FLSA bestimmt einen Kündigungsschutz, wenn ein Arbeitnehmer Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber einlegt.

Dabei geht der Supreme Court entgegen des unteren Berufungsgerichts von einer weiten Wortlautauslegung des Gesetzes aus. Der Schutzbereich des Gesetzes erfasst daher sowohl die schriftliche als auch die mündliche Beschwerdeeinlegung. Auch gebietet der Sinn und Zweck des Gesetzes, der hinreichende Schutz des Arbeitnehmers vor ungerechtfertigter Kündigung, eine weite Auslegung.


Mittwoch, den 23. März 2011

Kugellager aus Deutschland  

.   Mit Strafzoll werden deutsche Kugellager bei der Einfuhr in die USA belegt. Seit Ewigkeiten führt das Wirtschaftsministerium Dumpingverfahren wegen Kugellagern aus aller Welt durch. Jetzt bahnt sich eine Entschärfung an. Auf Antrag der Beteiligten hat das Commerce Department in Washington, DC, nun eine Überprüfung seiner Strafzollverfügungen angewiesen und, wie im Bundesanzeiger vom 22. März 2011 verkündet, verlängerte Fristen eingeräumt.


Dienstag, den 22. März 2011

Harte Bandagen gegen die Bank of China  

.   Bei internationalen Vertragsverhandlungen hatte sich ein Übersetzer Bankvollmachten einräumen lassen. Sie sollten seinen Auftraggebern gehören. So gelang ihm der Zugriff auf das für einen Goldminenbetrieb gefüllte Konto.

Im Regressverfahren gewinnt die Bank als Staatsbank. Die Geschädigten verlieren in der Revision ihr Argument der eingeschränkten Immunität und verfolgen in der Ausgangsinstanz ihre Ansprüche mit neuen Forderungen und Behauptungen weiter.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA erörterte in der nächsten Revision, dass die Geschädigten mit der Behauptung zu weit gegangen waren, sie verlören wegen eines Prozessbetrugs.

Das Gericht erklärte die Merkmale des Prozessbetrugs in Orient Mineral Company v. Bank of China , Az. 10-4062, am 21. März 2011, und warnt vor der leichtfertigen Geltendmachung solcher Vorwürfe. Ein Prozess sei ein Kampf mit harten Bandagen; Betrug stehe auf einem anderen Blatt.


Montag, den 21. März 2011

Gerichts-, Amtsakten nicht geheim  

.   Ausländische Journalisten und Juristen ahnen oft nicht, dass in den USA Gerichtsakten jedermann zugänglich sind. Das ist die Regel. Ausnahmen gibt es natürlich. Beispielsweise können bestimmte Dokumente und Wortprotokolle als Verschlussachen durch eine protective Order auf Antrag der Parteien under Seal genommen werden.

Für Prozessparteien wird dies besonders bedeutsam, wenn im Rahmen der Erhebung von Beweisen im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, Peinlichkeiten oder Geschäftsgeheimnisse erkundet werden. Peinlichkeiten lassen sich nicht verheimlichen. Trade Secrets können den erwünschten Schutz hingegen auslösen.

Und wie steht es um die Erwägungen des Gerichts vor einer Entscheidung? Für Parteien oder Dritte kann die Kenntnis solcher Informationen bedeutsam sein. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks erklärte die Rechtslage am 18. März 2011 in Linda Yaman et al. v. United States Department of State et al., Az. 10-5136, als eine Mutter herausfinden wollte, welche Erkenntnisse ein amerikanisches Konsulat dazu bewegten, ihren Kindern keine unbeschränkten Pässe zu erteilen.

Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, der als zweithöchstes Gericht der USA gilt, erklärte dem Ministerium, dass es nach dem Administrative Procedures Act und Rechtsstaatsgrundsätzen sehr wohl zur Auskunft verpflichtet sein könnte. Dem Untergericht gab er eine Entscheidung als lesenswerten Präzedenzfall zur Hand, mit der das Bundessteuergericht verpflichtet wurde, seine eigenen Vorentscheidungen wie jedes andere Gericht offen zu legen.

Anhand seiner Leitlinien kann das vorschnell von einer Common Law-Ausnahme ausgehende untere Bundesgericht nun klären, ob wirklich eine Ausnahme von der Grundregel des freien Zugangs zu Gerichts- und Amtsakten nach dem Bundesrecht der USA greift.


Sonntag, den 20. März 2011

Prozessvergleich geheim?  

CH - Washington.   Der öffentliche Zugang zu allen gerichtlichen Unterlagen steht in der Regel jedermann offen. Doch kann ein Gericht Akten als Verschlusssache under Seal nehmen. Beispielsweise wird dann der Zugang zu Vergleichsprotokollen gesperrt. Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks bestätigte eine solche Entscheidung des Untergerichts am 15. März 2011 in Leap Sytems, Inc. v. Moneytrax, Inc., et al., Az. 10-2965. Es setzte sich mit der Frage auseinander, wann bei Vergleichsverhandlungen eine Verschlusssache vorliegt.

Der öffentliche Zugang zu gerichtlichen Protokollen under Seal hängt von zwei Voraussetzungen ab. Sie können ein Teil der gerichtlichen Verhandlung und damit öffentlich werden, wenn der Vergleich vor einem Bundesgericht in der Prozessakte Eingang findet, und wenn die Parteien erläuternde Hilfe vom Gericht ersuchen, um einen Vergleich zu schließen. Außerdem findet eine Abwägung zwischen den Interessen der Parteien an der Vertraulichkeit des Vergleichsinhaltes und dem öffentlichen Interesse an der Kenntnisnahme des Inhalts statt. Umstände gegen die Vertrauhlichkeit liegen vor, wenn die Informationen die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betreffen und der Austausch der Informationen zwischen den Parteien die Fairness und Effizienz des Verfahrens fördert.

In diesem Fall lagen diese Voraussetzungen nicht vor. Das Gericht ging davon aus, dass die Parteien einen privaten Vergleich abschlossen und ihr Streit die Sicherheit und Gesundheit der Öffentlichkeit nicht beeinflusste. Die Parteien zeigten in ihren Vergleichsverhandlungen gerade die Absicht, die Vertraulichkeit aufrechtzuerhalten.

Der District Court sowie der United States Court of Appeals for the Third Circuit gingen davon aus, dass keine der Ausnahmen griff und räumten übereinstimmend der Vertraulichkeit des Dokuments den Vorrang ein.


Samstag, den 19. März 2011

Verbrauchertäuschung durch Adwords?  

NK - Washington.   Ob die Benutzung von Adwords einen Verstoß gegen das Markengesetz darstellt, diskutierte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks ausführlich in Networks Automation v. Advanced Systems, Az. 10-55840, als es am 8. März 2011 das Urteil des Untergerichts aufhob.

Klägerin und Beklagte sind in der Softwarebranche als direkte Konkurrenten tätig. Im Ausgangsprozess entschied das Untergericht zu Gunsten der Markeninhaberin, dass eine Verwechslungsgefahr wegen der Benutzung bestimmter Adwords seitens der Beklagten vorliege. Selbst dann, wenn die Verbraucher auf die falsche Website geleitet wurden, ohne jedoch dort zu kaufen, bestehe die Likelihood of Confusion.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit sieht das anders. Unter Verweisung auf Präzendenzfälle beschreibt er in seinem Urteil anschaulich, welche Faktoren vorliegen müssen, um erfolgreich gegen eine Markenrechtsverletzung zu klagen. Im Weiteren wird die Bedeutung der Sleekcraft Factors dargestellt, an denen sich orientiert wird, wenn es um die Frage der Verwechslungsgefahr geht.

Das Urteil ist besonders lesenswert, auch weil es anhand vieler Urteilsverweise einen umfassenden Einblick in das kodifizierte amerikanische Markenrecht im Lanham Act des Bundes bietet.


Freitag, den 18. März 2011

Kongress im Blick, Verordnungsgeber nicht  

.   Die Stimmungsmacher der Politik greifen den Kongress an, doch die Umsetzung der Gesetze erfolgt nicht dort, sondern in den Ministerien, die den Sachverstand haben. Was als Gesetz erlassen wird, kann nach der Umwandlung in eine Verordnung ganz anders aussehen oder wirken als die Abgeordneten erwarteten.

Bis der radikale Umschwung des Kongresses vom November 2010 wirklich Wirkung entfaltet, können noch Jahre vergehen, denn die Verordnungsgestaltung dauert ihre Zeit. Der Administrative Procedures Act schreibt die Beteiligung der Öffentlichkeit vor, die Einholung von externem Sachverstand dauert, und das rein Administrative erledigt sich auch nicht über Nacht - vor allem, wenn der Tea-Party-Kongress mit Personalabbau droht und den Ministerien die Mittel entzieht.

So ist es kein Wunder, dass trotz des herbei beschworenen schlanken Regierungsapparats der Bundesanzeiger, Federal Register, täglich großvolumig Verordnungen und Verordnungsentwürfe verkündet. Ein gutes Beispiel ist die Ausgabe vom 18. März 2011. Sie enthält umfangreiche Texte der von der Teepartei gehassten Umweltschutzbehörde. Einfach abwürgen kann diese niemand; die laufende Arbeit wird nicht nur wegen eines Wahlergebnisses eingestellt, das in 18 Monaten schon wieder zu einer ganz anderen Zusammensetzung des Kongresses führen kann.


Donnerstag, den 17. März 2011

Typische Vertragsfehler in den USA  

.   Aus der Lektion für die Referendarinnen und Mandanten: Fehler in der amerikanischen Vertragssprache vermeiden! Einige Faustregeln helfen:

1. Kein Passiv: Der Handelnde muss genannt werden.

2. Keine logischen Sprünge: Auch Selbstverständlichkeiten werden beschrieben.

3. Shall & May: Müssen und Dürfen streng trennen. Can entspricht nicht dem deutschen Können, das sowohl für Machbares als auch Gestattetes steht. May verleiht Befugnisse, Can nicht. Shall verpflichtet.

4. … shall have the right to und … is entitled to eignen sich als Rechtevorbehalt oder -einräumung selten: May wirkt meist klarer.


Mittwoch, den 16. März 2011

Klagen gegen Mobiltelefoniemissbrauch  

.   Klagen des Staates Texas und des Anbieters Verizon Wireless richten sich gegen Unternehmen, die konzertiert Mobiltelefonkunden schädigen, indem sie ihnen ungefragt Kosten aufbürden. Die Betrüger sollen unter anderem Webseiten betreiben, die Kunden irreführend Dienste zu kleingedruckten Bedingungen anbieten, die beim zweiten Besuch nicht wiederzufinden sind.

Statt dessen werden die gewonnenen Kunden dann auf Webseiten geleitet, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ebenso werden Anfragen von Compliance-Kontrollinstanzen der Funkunternehmen anhand ihrer IP-Anschriften identifiziert und auf die gesetzestreuen Seiten umgeleitet.

Neben Gesetzesverletzungen sollen die Beklagten gegen Verbandsregeln, Consumer Best Practices Guidelines for Cross Carrier Mobile Content Services, verstoßen, denen Unternehmen der Telekommunikationsindustrie ihre Vertragspartner unterwerfen. Eine Kanzleiwebseite beschreibt die klägerischen Behauptungen leichter lesbar als die ebenfalls lesenwerten Klageschriften.


Dienstag, den 15. März 2011

Spring Forward: Blick bei Verkauf nicht zurück  

.   Die verlorene Stunde macht sich bemerkbar. Weil die Zeitumstellung in Amerika vor dem Sonntag kaum angekündigt wurde, fallen ihr zahlreiche Amerikaner zum Opfer. Meist wird intensiver auf das Ereignis hingewiesen.

Der Termin beim amerikanischen Anwalt in Washington um 9 Uhr entspricht nun bis zur MEZ-Umstellung in Berlin 14 Uhr, nicht 15 Uhr. Anschließend sind es wieder die gewohnten sechs Stunden Zeitunterschied.

Wer die geschlagene Stunde noch hat, kann sie zur Lektüre des Urteils in Richison v. Ernest Group, Inc., Az. 09-6301, nutzen. Das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks erklärt, warum ein Anspruch wegen getäuschter Aufgabe von Geschäftsanteilen eines Mitinhabers einer Softwareschmiede Jahre vor dem profitablen Unternehmensverkauf an Dritte verloren ging.


Montag, den 14. März 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Woche aus den Obergerichten der USA:
Grundsätze der Rechtsnachfolgerhaftung, Call Center Technologies v. Grand Adventures, 2nd Cir 11 MAR 2011, PDF

Reality TV, Gruppenhaus, Sex, Klageverzicht, Golzar Amirmotazedi v. Viacom Inc., DCDC 9 MAR 2011, PDF

Neue Falle für Anwälte im Inkassoschutz, Hess v. Cohen & Slamowitz LLP, 2nd Cir 10 MAR 2011, PDF

Erstattung von Übersetzungskosten im Prozess, Kouichi Taniguchi v. Kan Pacific Saipan, 9th Cir 8 MAR 2011, PDF

Adwords keine Markenverletzung, Network Automation, Inc. v. Advanced Systems Concepts, Inc., 9th Cir 8 MAR 2011, PDF

FOIA, DNA, Strafprozess im Supreme Court, Milner v. Navy, Wall v. Kholi, Skinner v. Switzer, 7 MAR 2011, Decisions Today http://c.star.us
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Sonntag, den 13. März 2011

Die Wikileaks-Begründung im Strafprozess  

.   Die antragstellenden Twitterkunden Jonsdottir, Gonggrijp und Appelbaum fochten vor dem Bundesgericht erster Instanz im Wikileaks-Twitter-Fall In Re: §2703(d) Order, den an Twitter gerichteten Auskunftsbeschluss vom 14. Dezember 2010 an.

Sie verlieren schon bei der Aktivlegitimation, die ihnen der United States District Court for the Eastern District of Virginia in Alexandria mit der am 11. März 2011 verkündeten 20-seitigen Beschlussbegründung abspricht. Die von der Staatsanwaltschaft von Twitter verlangten Auskünfte fielen nach dem Stored Communications Act, 18 USC §2703(d), in den nicht schutzbewehrten Bereich von Verbindungsdaten, folgert Hilfsrichterin Buchanan.

Da der Auskunftsbeschluss nicht die Freigabe inhaltlicher Informationen vorsieht, sei er nach allgemeinem Durchsuchungsrecht und den Verfassungszusätzen über die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Hausdurchsuchung unanfechtbar. Das Gericht unterstellt insbesondere, dass IP-Anschriften von Kunden freiwillig mitgeteilt werden und die Schutzzone der Privatsphäre verlassen. Die Twitter-AGB weisen darauf hin, dass diese Daten gespeichert werden: Der Staat greife folglich nicht auf Daten zu, die ein Kunde vertraulich behandelt wissen wolle.

Im Rahmen der völkerrechtlichen Gegenseitigkeit, Comity, prüft das Gericht, welchen Respekt es der isländischen Parlamentarierin einräumen muss. Da Jonsdottir über Twitter öffentlich ihre Ansichten kundgebe, gehörten diese Informationen nicht in den Schutzbereich parlamentarischer Immunität in den USA und wohl auch nicht in Island, erörtert die Richterin. Bei dieser Folgerung verlässt Magistrate Judge Buchanan jedoch ihre ansonsten strikte Trennung von Verbindungsdaten und Inhalten. Wenn die veröffentlichten Inhalte nicht unter den Immunitätsschutz fallen, muss dies nicht bedeuten, dass damit bereits die Frage der Verbindungsdaten von Parlamentariern geklärt wäre.


Samstag, den 12. März 2011

Der Wikileaks-Beschluss des Gerichts  

.   Das Bundesgericht erster Instanz verkündete am 11. März 2011 den 20-seitigen Beschluss im Wikileaks-Twitter-Fall In Re: §2703(d) Order, der nun abrufbar ist. Er bestätigt die Verfügung, mit der Twitter verpflichtet wird, Kundendaten der Staatsanwaltschaft zu überlassen. Der Beschluss des United States District Court for the Eastern District of Virginia in Alexandria unterliegt der Revision beim Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond, dem United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der für konservative Entscheidungen bekannt ist.


Samstag, den 12. März 2011

Im Gericht beim Weißen Haus  

CH - Washington.   Der Besuch der Referendarinnen des United States Court of Appeals for the Federal Circuit führt sie in die unmittelbare Nähe zum Weißen Haus. Dieses Sondergericht ist das Bundesberufungsgericht, dessen örtliche Zuständigkeit im Gegensatz zu den anderen allgemeinen Berufungsgerichten des Bundes mit geografisch bestimmter Zuständigkeit, sich räumlich auf das gesamte Staatsgebiet der USA erstreckt. Seine sachliche Zuständigkeit umfasst das Bundessteuer-, Außenhandels-, Marken- und Patentrecht sowie Verfahren aus dem öffentlichen Beschaffungswesen sowie verwandte Themen. Das Revisionsverfahren in Deutschland entspricht seiner Aufgabenstellung.

Bereits beim Betreten des imposanten Gerichtsgebäudes zeigt sich jedoch der erste Unterschied. Jeder unterwirft sich einer strengen Sicherheitskontrolle.

In der ersten Verhandlung führte am Donnerstag ausnahmsweise der Richter als Einzelrichter in den Streitstand ein, bevor der Berufungskläger als erste Partei vorträgt. Dem folgen weitere Erörterungen durch den Richter sowie eine Stellungnahme der Berufungsbeklagten. Streitgegenstand sind Wasserverträge im Irak, die eine Firma mit dem Bund abschloss.

Die zweite Verhandlung führen wie üblich drei Richter. Die Prozessbevollmächtigten der Parteien treten an ein Pult und tragen ihre Rechtsauffassung vor. Dabei unterbrechen die Richter abwechselnd mit Fragen ihren Vortrag. Der Streit betrifft die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Trade Secrets. Eine zusammenhängende Darstellung der Rechtsansichten erkennt der Besucher nicht. Dies ist für Revisionsverfahren typisch, erklärt der Ausbilder später.


Freitag, den 11. März 2011

Donnerstag, den 10. März 2011

Fremdsprache: Kostenerstattung im Prozess?  

.   Nach der American Rule kennt der US-Prozess keine Anwalts­kosten­erstattung. Doch erlaubt das Prozessrecht die Gerichts­kosten­erstattung im Ermessen des Gerichts. Gehören Über­setzer- und Dolmetscher­kosten zu den Gerichts­kosten, wenn das Gericht sie für notwendig erachtet?

Der verletzte Ausländer, der eine Klage in den USA nach einem Unfall verlor und die Übersetzung­kosten­erstattung anfocht, verlor auch in der Revision.

Das Bundesberufungs­gericht des neunten Bezirks der USA ent­schied am 8. März 2011 mit einer auch für Über­setzer und Dol­metscher lesens­werten Begrün­dung im Fall Kouichi Taniguchi v. Kan Pacific Saipan, Ltd. , Az. 09-15212, dass der Erstattungs­beschluss rechtens ist, selbst wenn die Versiche­rung der obsiegen­den Beklagten die Vertei­digungs­kosten trug.


Mittwoch, den 09. März 2011

Arbeitnehmer oder Freiberufler?  

NK - Washington.   Die Beziehung zwischen Unternehmer und Subunternehmer birgt auch in den USA mehr Streitpotential als es zunächst scheint. Dies wird im Fall Sinclair et al. v. Mobile 360 et al., Az. 09-1188, deutlich, in dem das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks am 3. März 2011 die Entscheidung des Untergerichts bestätigt.

Die Kläger seien Arbeitnehmer der Beklagten gewesen, woraufhin sie von dieser Zahlung des Lohns verlangen. Nach Auffassung der Beklagten hat nicht sie, sondern ein regionaler Subunternehmer die Kläger angestellt. Diskutiert wird, ob in dieser Dreieckskonstellation überhaupt ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis vorliegt oder es sich lediglich um eine freiberufliche Tätigkeit eines unabhängigen Contractors handelt.

Das Urteil beschäftigt sich ausführlich mit der Frage, welche Beweise zur Summary Judgment-Phase des US-Prozesses passen. Der Fall ist interessant, weil er auf die Schwierigkeiten aufmerksam macht, die zwischen Unternehmer und Subunternehmer leicht entstehen können.


Dienstag, den 08. März 2011

Weltweites Vollstreckungsverbot: Chevron / Ecuador  

.   Geht das Gericht in New York mit seinem weltweiten Vollstreckungsverbot nicht zu weit, wenn es nur den Forumsstaat ausnimmt? Diese Frage wirft der Bericht im Wall Street Journal vom 8. März 2011 über den Erlass einer einstweiligen Verbotsverfügung auf.

Das Verbot richtet sich gegen ein Urteil, das in Ecuador rechtswidrig gegen Chevron erlassen worden sein soll. Die geschützte amerikanische Partei verlor und wendet sich gegen Vollstreckungsversuche außerhalb Ecuadors. Gegen die ordentliche Prüfung eines ausländischen Urteils im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren ist nichts einzuwenden. Doch eine Erstreckung einer Verbotsverfügung auf das Ausland?

Normalerweise schrecken US-Gerichte davor zurück, eine Verfügung zu erlassen, die sie nicht selbst durchsetzen können. Könnten sie das bei einer Verbotsverletzung im Ausland, beispielsweise einem Verfahren in Deutschland zur Anerkennung und Vollstreckung des Urteils aus Ecuador?

Ein Ansatz wären Zwangsmaßnahmen gegen die Kläger, soweit sie der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Doch muss man erst die noch nicht auf der Gerichtswebseite veröffentlichte Verfügung lesen, bevor man sich weitere Gedanken dazu machen kann. Hier die einstweilige Verfügung vom 8. Februar 2011 und hier die Begründung von Richter Kaplan vom 7. März 2011. Auf Seite 125 ordnet sie an:
All defendants other than Stratus Beltman and Maest (their names being listed for convenience on the attached Schedule) be and they hereby are enjoined and restrained, pending the final determination of this action, from directly or indirectly funding, commencing, prosecuting, advancing in any way, or receiving benefit from any action or proceeding, outside the Republic of Ecuador, for recognition or enforcement of the judgment previously rendered in Maria Aguinda y Otros v. Chevron Corporation, No. 002-2003, in the Provincial Court of Justice of Sucumbios, Ecuador (hereinafter the Lago Agrio Case), or any other judgment that hereafter may be rendered in the Lago Agrio Case by that court or by any other court in Ecuador in or by reason of the Lago Agrio Case (collectively, a "Judgment"), or for prejudgment seizure or attachment of assets, outside the Republic of Ecuador, based upon a Judgment.
This Preliminary Injunction takes effect immediately. Its continuation beyond 4 p.m. on March 15, 2011, Eastern Standard Time, is conditioned upon the posting by then of security as required in the Court's opinion of even date.


Montag, den 07. März 2011

Postulieren und verlieren  

.   Ohne Anwalt den Staranwalt verklagen - das darf sein. Dann sollte man jedoch ein fairer Verlierer bleiben. Im Fall Deep v. Boies, Az. 10-660, schaffte das der Kläger nicht.

John Deep verklagte David Boies pro se, widersprach nicht den Vorentscheidungen des Magistrate Judge im Bundeszivilprozess, rügte sie auch nicht vor dem Richter, und wandte sich erst in der Revision gegen die Beschlüsse, Verfügungen und das Urteil.

So geht das nicht, erklärte ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City am 7. März 2011. Ein Anwalt hätte ihm seine Rechte im Prozess gewahrt. Doch die Postulationsfähigkeit ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Prozessroulette in den USA.


Sonntag, den 06. März 2011

Kritik an Gehaltsstatistik von US-Anwälten  


Verdienstspanne
.   Jahresgehälter von 40.820 bis 192.000 Dollar ermittelt der US-Anwalts­verein für angestellte Anwälte in den USA. Doch stoßen die ausführ­lichen Statistiken auf heftige Kritik: What America's Lawyers Earn.

Arbeitlose, taxi­fahrende, sowie als Solo oder Partner tätige Anwälte sind unberück­sichtigt. Die Vergleichs­zahlen stammen aus unter­schied­lichen Zeit­räumen. Statistische Prin­zipien für die Durchschnitts­berechnung seien gravierend verletzt.

Zudem erinnern Kritiker daran, dass die American Bar Association die Akkre­ditierung von Jura­fakultäten vornimmt und wohl daran verdient, wenn sie das Jura­studium weiterhin als lukrativ dar­stellen kann. Dass sich der finanzi­elle Einsatz Studierender wirklich lohnt, glaubt nicht jeder.

$150.000 Schulden von Studien­gebühren, Lebens­unterhalts­kosten für drei Jahre und der Verdienst­verlust von drei Jahren rentieren sich bei Gehalts­aussichten von $42.000 p.a. jeden­falls nicht.


Sonntag, den 06. März 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Abweisung Genesco-Mergersammelklage gegen UBS-Töchter bestätigt, Steinhardt v. UBS Securities, 2nd Cir 4 MAR 2011, PDF

Meinungsfreiheit bei Militärbegräbnissen u.a., Pepper v. United States, Snyder v. Phelps, U.S. Supreme Court, 2 MAR 2011, Decisions Today

Kein Eingriff in Pressefreiheit durch Diffamierung des Herausgebers, Zherka v. Amicone, 2nd Cir 2 MAR 2011, PDF

Datenschutz f. Unternehmen u.a., Herderson v. Shinseki, Staub v. Proctor Hospital, FCC v. AT&T Inc., Supreme Ct 1 MAR 2011, Decisions Today

Hörensagenbeweisverbot, Michigan v. Bryant, U.S. Supreme Court, 28 FEB 2011, PDF
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Samstag, den 05. März 2011

Meinungsfreiheit kennt kaum Grenzen  

CH - Washington.   Radikale Äußerungen einer Sekte sind auch bei einem Begräbnis zu dulden, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika im Fall Snyder v. Phelps et al., Az. 09-751.

Am 2. März 2011 bestätigte er, dass einer religiösen Gemeinschaft das Recht zusteht, kurz vor der Beerdigung eines Soldaten, der im Irak getötet wurde, in unmittelbarer Entfernung mit Erklärungen wie Danke Gott für die toten Soldaten, Amerika ist gescheitert, Ihr geht in die Hölle zu demonstrieren.

Der Prozess setzt sich mit der Frage auseinander, wie weit die Meinungsäußerungsrechte einer radikalen Sekte aus dem ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten reichen, wenn die Familie des Soldaten sich in der Äußerung erheblich beleidigt und emotional angegriffen fühlt. Der Supreme Court begründete seine Entscheidung damit, dass der Protest ein Ausdruck öffentlicher und nicht privater Belange sei. Die Protestierenden standen auf einem öffentlichen Platz, ohne das Begräbnis zu sprengen.

Das Urteil räumt der Meinungsfreiheit einer religiösen Gruppe einen höheren Rang als der Privatsphäre der Familie des Verstorbenen ein. Diese Verletzung der Anstandsgefühle erkannte auch der Supreme Court, doch sind ihm durch das First Amendment die Hände gebunden.


Freitag, den 04. März 2011

Mitglied des Bundestags in Washington  

NK - Washington.   The New Balance of Power in the European Union lautete der Titel des Vortrags von Michael Link, MdB bei der Friedrich Naumann Foundation in Washington.

Vor Vertretern der amerikanischen Politik und Wirtschaft begann der Vortrag mit der Frage, ob noch von einer Euro-Krise gesprochen werden könne, wenn Staaten wie Polen und weitere EU-Länder Interesse an der Einführung des Euro zeigten. Doch nicht nur die Währungsfrage ist ein Thema im Hinblick auf kleinere und neu dazu gekommene EU-Staaten. Der Referent merkte an, dass eine Art wiedergewonnene Kraft durch die Verträge von Lissabon gerade die kleineren Staaten dazu ermutigt, sich um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Gleichstellung zu bemühen.

Abschließend regte er an, dass jene EU-Länder, die eine andere Währung haben, nicht zur Einführung des Euro gezwungen werden sollten, da dies allein nicht die Ausgeglichenheit der Europäischen Union garantiere.


Donnerstag, den 03. März 2011

Tonprotokoll sauber zitiert  

.   "[...] the parties agreeing that there are no material issues regarding the underlying factual inquiries on the legal determination of obviousness. See, e.g., Oral Argument at 4:27-48, available at http://oralarguments.cafc.uscourts.gov/Audiomp3/2010-1348.MP3." steht auf Seite 9 der Urteilsbegründung im Fall Cimline, Inc. v. Crafco, Inc., Az. 10-1348, vom 2. März 2011.

Die Quelle folgt dem see und dem e.g. für beispielsweise. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks kennt sich aus mit den Zitiervorschriften, die aus dem Blue Book und dem Chicago Manual of Style - je nach Glaubensrichtung - den juristischen Erstsemestern wie ein Katechismus eingebleut werden.

Der Prozess vor dem Sondergericht neben dem Weißen Haus in Washington, DC, betrifft einen Patentstreit, die Fundstelle das auf der Gerichtswebseite als Tondatei feilgehaltene Wortprotokoll eines Verhandlungstermins. Man mag sich streiten, ob see einem Tonmitschnitt gerecht wird.


Mittwoch, den 02. März 2011

Das Privatleben der Gesellschaft  

.   Ihre persönliche Privatsphäre wollte die Gesellschaft geschützt wissen, weil das Gesetz auch juristische Personen als Personen definiert.

Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, sieht das anders. Die Person ist definiert, der Begriff persönlich hingegen nicht. Daher muss die übliche Bedeutung gelten.

Personal schließt juristische Personen bei der Datenschutzbeurteilung nicht ein, beschloss der Supreme Court of the United States im Fall Federal Communications Commission v. AT&T Inc., Az. 09-1279, am 1. März 2011. Der Prozess betrifft die Freigabe von Unternehmensdaten nach dem Freedom of Information Act, 5 USC §552(b)(7)(C) durch das Bundesnetzamt der USA.


Dienstag, den 01. März 2011

Toten glaubt man: Beweisrecht  

NK - Washington.   Sekunden vor dem Tod lügt man nicht mehr. So sieht es das amerikanische Recht und vernimmt einen Polizisten als Zeugen vom Hörensagen.

Grundsätzlich sieht das amerikanische Beweisrecht, welches ein Sechstel der bundesweiten Anwaltsprüfung in den USA ausmacht, keine Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen vor. Nach hunderten von Ausnahmen aber doch, beispielsweise wenn ein Opfer nicht mehr vernommen werden kann, oder wenn jemand kurz vor seinem Ableben ein Geständnis vor einer anderen Person ablegt.

In Michigan v. Bryant, Az. 09-150, hat der Supreme Court entgegen vorangegangener vergleichbarer Fälle entschieden, dass hier eine Ausnahme greift. Der als Zeuge vom Hörensagen vernommene Polizist traf auf das durch einen Schuss verletzte Opfer, welches ihm den Täter nannte. Aufgrund der näheren Umstände geht das Gericht davon aus, dass gegenüber dem Polizisten keine Falschaussage getätigt wurde.

Das Urteil vom 1. März 2011 ist vor allem interessant, weil durch die parallel beschriebenen Präzedenzfälle deutlich wird, welche Feinheiten das amerikanische, in den Federal Rules of Evidence für Bundesprozesse kodifizierte Beweisrecht aufweist.


Montag, den 28. Febr. 2011

Ordnung muss sein, erst recht in den USA  

.   Ordnung muss sein, heißt es über Deutsche: This is why you are German.

Damit kann ich leben. In Deutschland gibt es immerhin Ordnungsämter. Gegen dieses belegte Vorurteil kann man schlecht anstinken.

Das Impressum ist auch so eine komische Erfindung. Aber das Ausland konnte weder den Begriff noch das Konzept verstehen und hat es daher noch nicht in die Liste der Vorurteile gegen Deutsche aufgenommen.

Deutsche brauchen sich trotz solcher Merkwürdigkeiten jedoch nicht vorzuwerfen, zu streng mit der Ordnung zu sein. Zumindest beim Papier- und Genehmigungskram wird Deutschland weit von den USA übertroffen. Neben dem Bund regulieren nämlich auch 55 Staaten* kräftig, und oft widersprüchlich.

Aus den Widersprüchen folgt allerdings, dass sich Amis gar nicht an alles halten können. In Deutschland ist das Recht übersichtlicher, steht in der Zeitung und wird im Fernsehen dargestellt. Verstöße fallen Petzern also leichter auf.

Ein kleines Beispiel für die amerikanische Regulierungswut findet sich in diesem Urteil: Edwards v. DC, Az. 10-1557. DC will Touristen vor unerfahrenen Besichtigungsführern schützen. Oder geht es nur um die Genehmigungsgebühr?

Das Urteil des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 25. Februar 2011 ist leicht verständlich und führt zudem gut in das amerikanische Recht der einstweiligen Verfügung ein.

*  Unechte Staaten wie Jungferninseln, Puerto Rico, District of Columbia, American Samoa oder die Marianen plus 50 Staaten.


Sonntag, den 27. Febr. 2011

Terroranschlag im US-Prozess  

.   Kann ein Gerichtsbeschluss so brutale Gewalt wie ein Videospiel, Film, oder Buch enthalten, dass man an Jugendschutz denkt? Die penible Tatbestandserfassung im Terroranschlagsfall EgyptAir 648 liest sich abstoßend spanned.

Libyen wurde als Beklagte bereits vom Zivilprozess Baker v. Socialist People's Libyan Arab Jamahirya et al., Az. 03-cv-749, ausgeschlossen, weil für seine Beteiligung an der Flugzeugentführung ein globales Entschädigungsabkommen, Libya Claims Resolution Act, Pub. L. No. 110-301, 122 Stat. 2999 (2008), gilt. Der Beschluss vom 25. Februar 2011 betrifft nur noch die restlichen Beklagten.

Lesenswert, doch wohl nicht jugendfrei beschreibt er unter dem Titel Preliminary Findings of Fact die Fakten in Bezug auf Syrien und seine Terrorstruktur, die Vorfälle beim missglückten Rettungsversuch in Malta und die Auswirkungen auf Opfer, als Ergebnis des Beweistermins vom Mai 2010 vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht im District of Columbia.


Samstag, den 26. Febr. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Produkthaftung: Bundesrecht bricht nicht Landesrecht, Williamson v. Mazda Motor of America, Inc., SCt. 23 FEB 2011, PDF

Genmodifizierte Zuckerrüben, Geschichte und Zulassung, Center For Food Safety v. Monsanto Co., 9th Cir 25 FEB 2011, PDF

Sachverständigenbeweisausschluss im Produkthaftungsprozess, Dunn v. Nexgrill Industries, Inc., 8th Cir 25 FEB 2011, PDF

Zu wenig Schadensersatz, Siemens Medical Solutions USA v. Saint-Gobain Ceramins & Plastics, CAFC 24 FEB 2011, PDF

Betty Boop TM & Copyright unwirksam, Fleischer Studios, Inc. v. A.v.e.l.a., Inc., 9th Cir 23 FEB 2011, PDF

Steuern, Impfschaden im Supreme Court, CSX Transportation. v. Alabama Dept. of Revenue, Bruessewitz v, Wyeth, 22 FEB 2011, http://c.star.us
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Freitag, den 25. Febr. 2011

Alte Leier: Fallen die Aufnahmen unter Bundesrecht?  

.   Das Copyright Office fragt, ob Tonaufnahmen aus der Zeit vor dem 15. Februar 1972 nach Bundesrecht oder einzelstaatlichem Recht geschützt werden sollen. Die Antworten zeigen die Vielfalt der Probleme auf.

Der rote Faden der Ansichten der öffentlichen Meinung, insbesondere jenen aus Forschung und Lehre, ist die Notwendigkeit, mit landesweiter Rechtssicherheit alte Aufnahmen - seien sie von ausgestorbenen Sprachen, historischen Überlieferungen oder Musik diverser Genres - digital oder analog zugängig machen zu können.

Im Bundesanzeiger vom 24. Februar 2011, Band 76, Heft 76, S. 10405, verkündete das Amt eine Verlängerung der auslaufenden Frist zur Kommentierung seiner Pläne um 42 Tage. Ebenfalls wies es auf die jedermann zur Einsicht stehenden, bereits vorliegenden Kommentare aus der Öffentlichkeit hin, die das Spektrum der Interessen illustrieren.

Gegen eine Unterwerfung alter Aufnahmen unter das Bundesrecht wendet sich der Musikvertriebsverband RIAA. Er geht davon aus, dass die Privatwirtschaft das vom Copyright Office untersuchte Problem selbst lösen kann. Rechteverwerter würden von einer Konsolidierung der Urheberrechte unter Bundesrecht finanziell und vertraglich unzumutbar belastet, argumentiert die Vertriebsbranche.


Donnerstag, den 24. Febr. 2011

Gute Rechte schlecht gekauft  

.   Ein Vorfahr entwarf die schnell Ruhm findende Figur Betty Boop, doch verkaufte er alle Rechte nach zehn Jahren und löschte seine Gesellschaft. Jahrzehnte später erwarb die Familie Rechte an der Figur und verklagt nun Verletzer nach Urheber- und Markenrecht.

Sie verliert, weil sie den Übergang der notwendigen Urheberrechte nicht nachweisen kann. Die Kette der Rechteübertragungen ist kompliziert, und die Entscheidung im Fall Fleischer Studios, Inc. v. A.V.E.L.A., Inc., Az. 09-56317, zeigt deutlich nicht nur die Fallen, sondern auch die Notwendigkeit der gründlichen Rechteprüfung, Due Diligence, vor dem Erwerb auf.

Die Familie hatte auch Marken eingetragen, doch verliert sie auch den Markenverletzungsanspruch. Die Marke darf nach dem Dastar-Präzedenzfall - vgl. Schosser u. Gehrke, Dastar v. Twentieth Century Fox - Verfallenes Urheberrecht v. Markenschutz im Supreme Court - nicht ein als Allgemeingut verfallenes Urheberrecht endlos weiterschützen, entscheidet das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 23. Februar 2011. Und genau das würde hier zutreffen.


Mittwoch, den 23. Febr. 2011

Ende gut, alles moot  

.   Einfacher kann ein Beschluss nicht aussehen: Dismissed/Abgewiesen. Und die Begründung beschränkt sich auf einen Absatz, der selbst mit minimalen Englischkenntnissen verständlich ist: Der Streit zwischen zwei Fonds Strikepoint Trading, Llc v. Aimee Sabolyk, Az. 09-56510, hat sich durch Erklärungen der Gegenseite über die Einhaltung der Bedingungen einer einstweiligen Verfügung erledigt. Sie ist moot, schreibt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 22. Februar 2011.


Dienstag, den 22. Febr. 2011

Ungarn geht es wie Deutschland  

.   Am liebsten wäre den Klägern, die Gerichte würden im Prozess gegen Ungarn die Staatsimmunität ignorieren. Hoffen sie, dass wie im Prozess Princz gegen Deutschland ein Richter ausflippt und emotional im Saal verkündet, gleich, was der Supreme Court über die Staatsimmunität denke, der Holocaust würde nun vor ihm verhandelt?

Fast scheint es so im Kunstraubbericht Hungary Seeks Dismissal in Nazi Restitution Case in The Art Newspaper vom 15. Februar 2011, der die Eingaben Ungarns und der Kläger darstellt. Ungarn beruft sich nicht nur auf den Foreign Sovereign Immunities Act, sondern auch auf den Staatsvertrag zwischen den USA und Ungarn von 1973 und die bereits an die Rechtsvorgänger der Kläger gezahlte Entschädigung.

Die Kläger fechten die Immunität mit der Behauptung der gewerblichen Nutzung entwendeter Gemälde im Verkehr mit Amerika - nämlich als Leihgaben an US-Museen - als Ausnahme vom FSIA sowie den Appell an Anstand und Moral an.


Montag, den 21. Febr. 2011

Kanzlei offen, Gericht nicht: Feiertag  

.   Die Rechtsgeschichte des Presidents' Day ist verwirrend. Auch über die Schreibweise des Feiertages herrscht Uneinigkeit. Und nicht jeder hat am 21. Februar 2011 frei.

Die Washington Post erklärt die historische Entwicklung des Tages zu Ehren der Präsidenten der USA. Seit 1971 ist der Tag gesetzlich ein Feiertag für Bundesbeamte. Die Einzelstaaten der USA, Unternehmen und Bürger brauchen ihn nicht zu honorieren.

Die Referendarin hat beschlossen, in die Kanzlei zu kommen; sie ist offen, doch nicht alle sind da. Die Gerichte des Bundes und der Regionen um die Hauptstadt sind geschlossen, ebenso die Ministerien und Ämter.


Sonntag, den 20. Febr. 2011

Einer gegen alle, alle gegen einen: PS3  

.   Sammelklagen wünscht man seinen Feinden. Sony provoziert Klagen allerdings mit der Aufhebung von Funktionen am Playstation-Rechner nach dem Erwerb des Geräts. Forschungsinstitute, Privatkunden, das Militär kauften PS3-Computer, um billig Supercomputer zusammenzustellen. Nach ihrem Kauf spielte Sony eine Softwareänderung ein, die die dafür wesentliche Funktion, die Unterstützung anderer Betriebssysteme, unterbindet. Deshalb findet sich Sony als Ziel mehrerer Sammelklagen, die Google mit Suchbegriffen wie Sony, OtherOS, Class Action aufzeigt.

Bild einer gegen alle
Die horren­den Kosten der Sammel­klage sind berech­tigter Kritik ausge­setzt. Sony nutzt die abschreckende Kostenstruktur des amerikanischen Rechts nun zum eigenen Vor­teil, um Gegner mit vermut­lich fla­cherer Kriegs­kasse ein­zu­stampfen:

Die Kehr­seite der Sammel­klage ist der Massen­prozess, den Sony gegen Geohot, den be­rühm­ten Pro­gram­mierer aus der iPhone-Ent­dros­selungs­szene, und knapp 100 unbekannte Beklagte ange­strengt hat. Das Docket des Gerichts zeigt, wie Sony auf den Pro­grammie­rer Schrift­sätze los­ballert und enorme Vertei­digungs­kosten aus­löst.

Prozes­sual wie mate­riell ist der Prozess inter­essant. Weil Paypal in einem Sony genehmen Gerichts­bezirk in Kalifornien liegt und Geohot Paypal­nutzer sein soll, werden die Beklagten im weit von seinem Wohn­ort entfern­ten Kali­for­nien vor Gericht gezerrt.

Die Ent­dros­selung des iPhones hat das Copy­right Office in Washington, DC, im Jahre 2010 wie erwartet für recht­mäßig befunden. Sony behauptet, dass eine vergleich­bare Ent­drosselung der Playstation PS3 rechts­widrig sei. Geohot soll an der Ent­drosselung der von Sony entfernten Funktion mitge­wirkt haben.

Beim gegenwärtigen Sachstand wird Geohot aufgegeben, alle Rechner außer seinen PS3-Geräten einem unbetei­ligten Dritten zur Prüfung herauszugeben. Dieser soll feststellen, ob die Rechner Code enthalten, der das Ent­sper­rungs­verbot des Digital Millennium Copyright Act verletzt.


Samstag, den 19. Febr. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Ober­gerichten der USA:
Wunderbarer Urteilsstil, Ungleich­behandlung, Kevin Lou­dermilk v. Best Pallet Co., 7th Cir 18 FEB 2011, PDF

World of Warcraft, Glider, verwirkte DMCA-Einrede, MDY Industries v. Bliz­zard Enter­tainment, 9th Cir 17 FEB 2011, PDF

UN-Kaufrecht: Vertrags­bruchs­folgen, Dingxi Longhai Dairy, Ltd. v. Becwood Tech­nology Group, 8th Cir 17 FEB 2011, PDF

Sammelklage­abweisung Bahn statt Bus: Rassen­diskriminie­rende Planung, Darensburg v. MTC, 9th Cir 16 FEB 2011, PDF

Deckungsschutz für Rington-Abrechnungs-Sammel­klagen? W3i Mobile, LLC v. West­chester F. Insurance, 8th Cir 15 FEB 2011, PDF

Sammelklage arbeits­recht­licher Status Pharma­berater, Christopher v. Smith­kline Beecham Corp., 9th Cir 14 FEB 2011, PDF

Vollstreckung aus Hypothek, Max Siegel v. Deutsche Bank Natl. Trust Co., 8th Cir 14 FEB 2011, PDF

Wegen Nationa­lität bei Betriebs­verlegung diskriminiert? Lixin Liu v. BASF Corpo­ration, 8th Cir 14 FEB 2011, PDF
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Freitag, den 18. Febr. 2011

UN-Kaufrecht im US-Gericht  

.   Vier Teillieferungen bestellte die US-Firma vom Lieferanten in China und verweigerte die Zahlung für den zweiten Teil. Bevor die Lieferungen drei und vier den Kunden erreichten, rief der Lieferant sie zurück. Dann verklagte er den Kunden nach UN-Kaufrecht auf Zahlung des Gesamtbetrags wegen Vertragsverletzung.

Das Gericht verurteilte die US-Firma nur auf Zahlung für den zweiten Teil. Der Lieferant gewann jedoch in der Revision im Fall Dingxi Longhai Dairy, Ltd. v. Becwood Technology Group, Az. 10-2612, am 17. Februar 2011.

Das Revisionsgericht, der United States Court of Appeals of the Eighth Circuit, verglich das UN-Kaufrecht mit dem Uniform Commercial Code und wies den Fall ans Untergericht zurück. Dort ist nach seiner ausführlichen Begründung der dem Lieferanten zustehende Betrag zu ermitteln, der nicht unbedingt dem vereinbarten Kaufpreis für die letzten Teillieferungen entsprechen muss.


Donnerstag, den 17. Febr. 2011

Von der Serviette zum Erfolg  

.   Der Programmierer kriegt Anteile am Business, dafür anfangs kein Gehalt - Win-win für alle, wird tagtäglich auf der Welt vereinbart. Nicht immer ein gutes Geschäft für die Coder, ohne die manche Geschäftidee gar nicht von der Serviette käme!

Auch der festeste Handschlag zur Besiegelung dieses Deals ist oft nicht die Serviette wert. Schnell scheiterte der IT-Guy im Fall Morgenweck v. Vision Capital Advisors, LLC., Az. 10-2689, mit seiner Klage auf versprochene Anteile und Prozente vom Jahresumsatz. Hätte er doch nur auf Anteile am Monats- oder Quartalsumsatz geklagt!

Das Statute of Frauds verbietet den Jahresausschüttungsanspruch nämlich, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City am 16. Februar 2011.

Ohne Schriftform ist der behauptete Vertrag wirkungslos, wenn die versprochene Leistung nicht innerhalb eines Jahres erbracht werden kann, erklärte es. Anteile am Jahresumsatz können jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres anfallen. Ähnlich ist das Schriftformerfordernis des Statute of Frauds in vielen Staaten der USA ausgestaltet.


Mittwoch, den 16. Febr. 2011

Schutz vor Prügelstrafe und Diskriminierung  

NK - Washington.   Als die Parkaufsicht, die Kinder unterhielt, sah, wie eine Frau ihren Neffen mit dem Gürtel schlug, meldete sie dies ihrer Chefin und der Polizei. Statt Anerkennung für ihr Engagement erhielt die Beamtin dafür die sofortige Kündigung.

Diese Art der Erziehung sei in dem Kulturkreis der Chefin, der Tante und des gezüchtigten Kindes üblich und nicht zu beanstanden. Gegen diesen Kündigungsgrund klagte die Angestellte. Im Kündigungsschutzverfahren wegen Rassendiskriminierung stellte sich das Revisionsgericht in Schandelmeier-Bartels v. Chicago Park District, Az. 09-3286, am 8. Februar 2011 auf die Seite der Klägerin.

Ungewöhnlich ist dieser Fall, da hier nicht die Minderheit, sondern ein Mitglied der Mehrheit vor Rassendiskriminierung Schutz genießt. Die Prügelstrafe als Erziehungsmethode einer Minderheit ist damit rechtlich nicht so stark etabliert wie die Vorgesetzte behauptete.


Dienstag, den 15. Febr. 2011

TV-Werbung, um $3,4 Mrd. zu verteilen  

.   Lange haben die Indianer auf Gerechtigkeit gewartet. Jetzt sollen sie $3,4 Mrd. erhalten. Ein Vergleich mit der Bundesregierung wurde gerichtlich abgesegnet. Präsident Obama stellte den Betrag gesetzlich mit seiner Unterschrift vom 10. Dezember 2010 bereit.

Nun läuft die Werbung in allen Medien an. Die berechtigten Ureinwohner der USA und ihre Nachfahren erhalten auf einer Webseite Indian Trust Settlement alle Information über den Anlass des langwährenden Prozesses Cobell v. Salazar und seinen Ausgang, der nun zum Verteilen der Vergleichssumme führen soll.


Montag, den 14. Febr. 2011

Prozessfinanz mit Gerichtsstandsklausel  

.   Eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel verweist auf Alabama und auf Illinois. Den Prozessfinanzvertrag als sittenwidrig anfechtend klagen die Kreditnehmer in Alabama statt Illinois. Sie verlieren in der Revision.

Die Klage in John Rucker v. Oasis Legal Finance, L.L.C. , Az. 09-14695, gehört nach der Gerichtsstandsklausel nach Illinois, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks wegweisend am 11. Februar 2011.

Selbst wenn der Vertrag nach dem Recht von Alabama nichtig sein sollte, ist die vertragliche Forumswahl unabhängig vom Vertrag zu beurteilen - wie ein selbständiger Vertrag, erklärt es mit einer lesenswerten Begründung auf zwölf Seiten:

Wenn die Gerichtsstandsklausel eines als sittenwidrig angefochtenen Vertrags gerügt wird, bleibt dennoch das in der Gerichtsstandsklausel bestimmte Gericht für die Feststellung der Nichtigkeit der Klausel im US-Prozess zuständig. In diesem Fall muss das Gericht von Illinois das Recht von Alabama auf den Sachverhalt anwenden.

Im amerikanischen Prozess sind Binnen-IPR-Fragen alltäglicher als das Binnen-IPR der EU dort. Dass auch die wichtige Frage der Forum Selection geklärt ist, ist begrüßenswert. Dass die Klage als Sammelklage gegen Prozessfinanzierer gestaltet ist, spielt hierbei keine Rolle.


Sonntag, den 13. Febr. 2011

USA-Rechtsbezug in der RIW  

NK - Washington.   Vier Berichte in der Ausgabe 12/2010 vom Recht der Internationalen Wirtschaft weisen einen Bezug zum amerikanischen Recht auf:

Eine neue Ära der extraterritorialen Anwendung US-amerikanischen Rechts von Prof. Dr. Matthias Lehmann erörtert das Urteil des Supreme Courts in Morrison v. National Australia Bank Ltd. Es bildet eine neue Richtlinie für die grenzüberschreitende Geltung von US-Gesetzen. Das Gericht entschied, dass diese in Zukunft nur dann auf ausländische Sachverhalte anwendbar sind, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist.

Das BGH-Urteil vom 8. Juni 2010, XI ZR 349/08: Zu entscheiden war hier über eine Schadensersatzklage gegen einen in in den USA niedergelassenen Online-Broker. Die Kläger hatten mit einem Vermittler der Beklagten nach vorheriger telefonischer Werbung formularmäßige Geschäftsbesorgungsverträge über die Durchführung von Börsentermins- und Optionsgeschäften geschlossen. Nach Verlusten bei Terminoptionsgeschäften an US-Börsen forderten die Kläger Schadensersatz.

Der BGH entschied hier zunächst, dass Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern nach deutschem Recht zu beurteilen sind und die Form des § 1035 Abs. 5 ZPO einhalten müssen. Außerdem beteilige sich ein ausländischer Broker bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewußt und offenkundig unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.

Das BGH-Urteil vom 8. Juni 2010, XI ZR 41/09: Auch hier hat der Kläger, jedoch mit Wohnsitz in Österreich, mit der Beklagten aus den USA einen formularmäßigen Geschäftsbesorgungsverrag über die Besorgung und Vermittlung von Termingeschäften abgeschlossen und machte Schadensersatz wegen Verlusten aus Terminoptionsgeschäften geltend. Der BGH entschied, dass dem Kläger kein widersprüchliches Verhalten vorgeworfen werden kann, wenn er das Formular des ausländischen Beklagten, das so gestaltet ist, dass seine Unterzeichnung der dort aufgeführten Schiedsabrede nicht vorgesehen ist, zwar selbst unterschrieben hat, sich aber auf die Formnichtigkeit der Schiedsabrede beruft.

Die Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet von Dr. Sieba Adena befasst sich mit der Goldschmuggler-Entscheidung des BGH. Entschieden wurde, dass eine Interessenkollision zwischen dem Interesse des Klägers an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechts und dem Interesse der amerikanischen Beklagten an der Gestaltung ihrer Internetpräsenz im Inland vorliegen muss. Dann ist ausreichender Inlandsbezug gegegeben, um die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch über die New York Times zu begründen.


Samstag, den 12. Febr. 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Gerichtsstandsklausel im Prozessfinanzierungsvertrag, Rucker v. Oasis Legal Finance, L.L.C., 11th Cir 11 FEB 2011, http://bit.ly/f8zFIX

Sammelklage Prospekthaftung, Landmen Partners, Inc. v. The Blackstone Group, L.P. , 2nd Cir 10 FEB 2011, http://bit.ly/gb0UyM#

Commercial activity with U.S. effects, SerVaas, Inc. v. Republic of Iraq, et al., 2nd Cir 10 FEB 2011, http://bit.ly/eHeh7x#

Produkthaftung Bosch-Bremse, Gutachterbeweis, Peters-Martin v. Navistar Intl. Transp. Corp., 4th Cir 9 FEB 2011, http://bit.ly/dFOeuV

Verfassungsfremde Wohnblockzutrittskontrolle, Watchtower Bible v. Segardia de Jesus, 1st Cir 7 Feb 2011, http://bit.ly/gtjUJj

Ausnahmen vom Rechtsschutzverbot für illegale Verträge, Orthodontic Centers of Texas, v. Wetzel, 5h Cir 7 FEB 2011, http://bit.ly/giMdcG

Absolute Insolvenzpriorität, DISH Network Corp. v. DBSD North America, Inc., 2nd Cir 7 FEB 2011, http://bit.ly/dHiCI0
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 12. Febr. 2011

Schadensersatz nach Sturz vom Baugerüst?  

NK - Washington.   Weil er auf Anweisung des Vorarbeiters ohne die erfor­derlichen Sicherheits­vorkehrungen auf ein Baugerüst kletterte und nach einem daraus resul­tierenden Sturz unsachgemäß von seinen Kollegen bewegt wurde, verlangte der klagende Arbeiter Schadens­ersatz über die Unfallhaftplicht hinaus. Das ablehnende Urteil des Untergerichts bestätigt jedoch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in Westerfield v. Brand Energy Solutions, et al., Az. 10-30667, am 9. Februar 2011.

Um den tatsächlichen Tat­hergang zu vertuschen, trugen die Kollegen den verletzten Kläger gegen seinen Willen zu der Leiter, über die das Gerüst normaler­weise bestiegen wird, und fügten ihm so vorsätzlich Schaden zu, intentional Tort, behauptet der Kläger.

Der Kläger ficht das summary Judgment an, das abweisende Urteil im Stadium des US-Prozesses, in dem die Parteien ihre Rechtsauf­fassungen vorlegen. Um die Abweisung zu vermeiden, musste der Kläger nach­weisen, dass sein Arbeitgeber ihn vorsätzlich schädigte. Dieser Nachweis gelingt dem Kläger jedoch nicht, da seine Verletzungen alleine aus dem Sturz resultierten und keine Verschlechterung seines Zustandes durch das Verbringen an einen anderen Platz erfolgte.

Am Unfallort in Louisana wird nach dem Zivilrecht ein Schaden vorausgesetzt - anders als in den Common Law-Staaten der USA, wo ein Schadens­ersatz auch ohne Schaden zugesprochen werden kann, wenn die Rechts­verletzungs­merkmale erfüllt sind, erklärte das Gericht.


Freitag, den 11. Febr. 2011

Referendarin: Besuch beim US-Gesetzgeber  


Markierungsstern im Kapitol
NK - Washington.   Etwas verpasst haben dieje­nigen, die das Kapitol, Sitz des Repräsen­tanten­hauses und des Senats, nur von außen bestaunen. Um ein Viel­faches beein­druckender ist die Innen­ansicht, welche für mich bereits im Rayburn House Office Building beginnt, benannt nach dem ehemaligen lang­jährigen Sprecher des Repräsen­tanten­hauses.

Aus jedem US-Bundesstaat werden je nach Bevölkerungszahl für eine Dauer von zwei Jahren die Abgeordneten des Hauses gewählt, insgesamt 435, deren Büros sich in drei verschiedenen Gebäuden befinden.

Nach Passieren imposant ausgelegter Gänge gelange ich zum Büro von Denny Rehberg, dem Kongressabgeordneten des Bundesstaates Montana und Gastgeber. Man führt mich auf unterirdischem Weg zum Kapitol - durch ein weit verstricktes, faszinierendes Tunnelsystem, welches das Kapitol mit den umliegenden Regierungsgebäuden verbindet und den Eindruck einer unterirdischen Stadt mit Restaurants und Straßenbahnen vermittelt.

Im Visitors Center des Kapitols läuft ein Film im Orientation Theater, das aufgrund der Leinwandgröße und dem Sound-System eher einem Kinosaal als einem Filmraum ähnelt, über die Geschichte des Kapitols. Weiter geht der Besuch zu einem Raum voller Marmorsäulen, in dessen Mitte sich ein zunächst unscheinbar wirkender weißer Stern mittig auf dem Boden befindet. Dieser Stern markiert den Schnittpunkt der vier Districtgrenzen.

Denn neben dem Zentrum der Legislative und dem Symbol für Demokratie stellt das Kapitol auch den geografischen Mittelpunkt der Hauptstadt Washington dar. Nun betrete ich den alten Senatssaal, welcher 75 Jahre lang den Supreme Court beherbergte. Bald erstrahlt das Herzstück des Kapitols. Ich befinde mich unter der faszinierenden, 180 Fuß hohen Rotunda. Das Licht dieser enormen Kuppel scheint auf Bilder von George Washington: Bilder mit Fehlern! Der Tour-Guide erzählt, dass beispielsweise anders als auf dem Gemälde Frauen die Säle des Kapitols nicht betreten durften.

Ein Blick in die Statuary Hall mit Statuen wichtiger Bürger zeigt zwei Statuen pro Bundesstaat. Mein Besuch schließt in der House Gallery ab, wo den Bürgern ein Einblick in die Debatten des Repräsentantenhauses gewährt wird. Auf der östlichen Senatsseite des Kapitols bietet sich oft derselbe Anblick: Einer spricht, einer protokolliert, Kameraleute sind beschäftigt - ansonsten ist der Saal leer. Die meiste Arbeit wird in den Büros der Abgeordneten und Ausschüsse erledigt.


Donnerstag, den 10. Febr. 2011

Auf den Spuren von Code: PS3  

.   1A F2 69 9D - nach solchen Spuren jagt Sony und macht sich zumindest in den USA lächerlich. Der bei YouTube vorübergehend veröffentlichte Code zur Entdrosselung des PS3-Spielzeugs führt zu einstweiligen Verfügungen und neuerdings auch Schritten, um die Herausgabe von YouTube-Besucherdaten zu erzwingen. Die Besucher könnten den Entdros­selungscode kopiert - oder sich gemerkt - haben.

Wie bei Apples Telefon geht es erneut um eingebaute Funktionen, die der Anbieter sperrt. Die Kunden erwerben das Gerät im Vertrauen auf die Verfügbarkeit der Funktionen. Eigentlich sollten sie Sony wegen der Täuschung über die Drosselung des Geräts angreifen.

Hoffentlich begreifen die Gerichte die technischen und vertragsrechtlichen Zusammenhänge. Beim iPhone hat zumindest das Copyright Office verstanden, dass die Drosselung keinen rechtlichen Schutz genießt. Sony wird vielleicht vom Streisand-Effekt lernen: Je mehr man versucht, etwas aus dem Internet verschwinden zu lassen, desto schneller wächst das Interesse und die Verfügbarkeit.


Mittwoch, den 09. Febr. 2011

Zeitung kuscht nicht vor Staatsanwaltschaft  

.   Anruf vom privaten Mobiltelefon: Keine Berichte mehr über mich, verlangt die Staatsanwältin von der Zeitung.

Die Zeitung und ihr Herausgeber verklagen die Kreisbeamtin und den Kreis: Eingriff in die Pressefreiheit, emotionaler Schaden, Schadensersatz. Dann schelten sie die Anwältin wiederholt mit persönlichen Angriffen in der Zeitung.

Die Beklagten gewinnen, auch am 8. Februar 2011 in der Revisionsinstanz des Bundesberufungsgerichts im zweiten US-Bezirk in New York City: Die Pressefreiheit überlebte, wie schon die Folgereportagen belegen. Damit liege im Fall Zherka v. DiFiore, Az. 10-882, kein rechtswidriger Eingriff vor, der eine Haftung der Beklagten auslöse.


Dienstag, den 08. Febr. 2011

China versagt als Rettungsanker  

NK - Washington.   Seinen Wohnsitz habe er nach China verlegt, wo die Vorladung als Zeuge jedoch nie ankam. So versuchte der Beklagte in The York Group, Inc. v. Wuxi Taihu Tractor Company Limited, et al., Az. 10-1266, der Zahlung von über 22,000 $ an Sanktionen für seine verweigerte Aussage zu entgehen.

Er beantragt die Aufhebung des ihm auferlegten Zwangsgeldes gem. Rule 59(e) und Rule 60(e) der Federal Rules of Civil Procedure.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks teilt jedoch die Ansicht des Untergerichts, wonach einerseits der Einwand hinsichtlich Rule 59 (e) verfristet ist. Andererseits wurde die Vorladung ordnungsgemäß zugestellt.

Entgegen seiner eigenen Aussagen wohnt der Beklagte nicht in China, ebensowenig ist er von seiner Frau getrennt. Zu dieser Überzeugung gelangte das Gericht am 4. Februar 2011 aufgrund glaubwürdiger, teils eidlich abgegebener Erklärungen der Nachbarn sowie des Zeugnisses des Gerichtszustellers.


Montag, den 07. Febr. 2011

EMailauftrag trotz Papierklausel  

.   Der Kunde bestellt Ware per EMail. Der Lieferant liefert, bis ihm die Preise des Rahmen­vertrages nicht mehr passen; dann weist er die Aufträge als vertrags­schrift­form­verletzend zurück. Das Gericht schlägt sich auf die Seite des Kunden.

Hier wirkt der Collateral Estoppel-Grund­satz, den das US-Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks in Washington, DC, vorbildlich und lesenswert auf 14 Seiten analysiert.

Auch die 12-seitige Minder­meinungs­begründung im Fall Mabus v. General Dynamics C4 Systems, Inc., Az. 09-1550, vom 4. Februar 2011 ist sehr empfehlenswert.

Der Prozess betrifft zwar das Bundes­beschaffungs­recht und Bestel­lungen der Marine, während zwischen Privaten einzel­staatliches Vertrags­recht greift. Doch bedeuten im amerikanischen Vertrags­streit über akzep­tierte EMail­aufträge trotz vertraglicher Briefformklausel diese Begrün­dungen nach dem Equity-Recht wert­volle Hilfen.


Sonntag, den 06. Febr. 2011

Zeuge fehlt: Keine Open-End-Vertagung  

NK - Washington.   Seine Gesamtstrafe von elf Jahren und einem Monat wegen Drogen- und Feuerwaffenbesitzes sowie der nächsten Strafe von fünf Jahren wegen illegalen Drogenhandels unter Einsatz einer Feuerwaffe wollte der Verurteilte nicht hinnehmen. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks bestätigte am 3. Februar 2011 in United States of America v. Darren Cephas, Az. 09-2893, jedoch das Urteil des Untergerichts.

Der Verurteilte moniert die Falschauslegung von 18 USC §924 (c). Dieser Einwand präkludiert aufgrund einer Entscheidung des Supreme Courts, wonach eine fünfjährige Strafe nach dieser Vorschrift im Anschluß an eine andere gerichtliche Verurteilung verhängt werden darf.

Auf Antrag des Verurteilten wurde der Prozeß zur Anhörung eines wichtigen Zeugen, Star Witness, vertagt. Am zweiten Verhandlungstag beantragte der Verteidiger eine erneute Vertagung. Der Zeuge stünde noch immer nicht zur Verfügung. Einen Verhinderungsgrund und möglichen Erscheinungstermin nannte er nicht. Das Gericht sah darin die Gefahr einer ständigen Vertagung, open-endend Continuance, die den Richtern nicht zugemutet werden kann, und lehnte den Beweisantrag ab.

Diese kurze Entscheidung ist lesenswert, weil sie einen interessanten Einblick gewährt, mit welchen Argumenten im Strafprozess um das Strafmaß gefeilscht wird.


Samstag, den 05. Febr. 2011

Internetnexus macht zuständig  

.   Wenn sich die beklagten weltweit aktiven Internethändler nicht gegen eine Diffamierungsklage verteidigen und die behauptete Zuständigkeit des US-Gerichts nicht rügen, darf das Gericht die Klage nicht wegen einer vermuteten Unzuständigkeit abweisen.

Die klagende Schönheit wandte sich wegen einer Sexvideodarstellung, die die zahlreichen Beklagten im Internet streuten und die nicht sie, sondern ein unbekanntes Paar zeigten, gegen ihren Rufmord. Sie behauptete hinreichend die Zuständigkeit des Gerichts und verwies auf die Klagezustellungen in aller Welt.

Das Untergericht hatte die Klage gegen zahlreiche nichterschienene Parteien abgewiesen, die ihm als nicht seiner Gerichtsbarkeit unterworfen erschienen. In Williams v. Advertising Sex LLC, Az. 09-1412, entschied das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 3. Februar 2011 jedoch, dass bei hinreichender Darlegung der Zuständigkeit in der Klage ein Versämnisurteil angezeigt ist.


Samstag, den 05. Febr. 2011

USA: Urteile der Woche in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Ablehnung von EMailbestellungen wegen Briefformklausel, Mabus v. General Dynamics C4 Systems, Inc., CAFC 4 FEB 2011, PDF

SEC-Mitteilungspflichten verfassungsvereinbar, Full Value Advisors v. SEC, DC Cir 4 FEB 2011, PDF

Zustellungsbeweis für Beweisbeschluss an unwilligen Zeugen, York Group v. Wuxi Taihu Tractors, 7th Cir 4 FEB 2011, PDF

US-Gerichtsbarkeit für Auslandssachverhalte, Kiobel v. Royal Dutch Petroleum (banc), 2nd Cir 4 FEB 2011, PDF

US-Gerichtsbarkeit für Auslandssachverhalte, Kiobel v. Royal Dutch Petroleum (Panel), 2nd Cir 4 FEB 2011, PDF

Internetnexus, Zuständigkeit f. VersUrteil wg Video-Diffamierung, Williams v. Advertising Sex LLC, 4th Cir 3 FEB 2011, PDF

Bankhaftung für Kanzleischeck von Betrügern, Spamfalle? Fischer & Mandell LLP v. Citibank, N.A., 2nd Cir 3 FEB 2011, PDF

Fred Westfield v. Federal Republic of Germany, 6th Cir. 2 FEB 2011, PDF

Haftung des Gehaltsverwalters für Überzahlungen, Ophthalmic Surgeons, LTD. v. Paychex, Inc., 1st Cir 31 JAN 2011, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 05. Febr. 2011

Nazi-Kunstraub: Keine Klage in USA  

NK - Washington.   Die Erben eines Kunsthändlers machen Schadensersatz geltend für Bilder, die 1939 durch Nazis in Deutschland beschlagnahmt wurden. Das Bundesberufungsgericht bestätigt am 2. Februar 2011 in Westfield, et al. v. Federal Republic of Germany, Az. 09-6010, die untergerichtliche Klageabweisung unter Verweis auf die Immunität Deutschlands nach dem Foreign Sovereign Immunities Act.

Erfolglos berufen sich die Erben auf eine Ausnahme zum FSIA aufgrund des Zusammenhangs mit wirtschaftlichem Handeln, Connection with Commercial Activity. Danach sei Deutschland die Immunität bei einer Handlung mit wirtschaftlichem Hintergrund und direkter Auswirkung auf die USA verwehrt. Deutschland verkaufte die Bilder, die der Kunsthändler ursprünglich in die USA bringen wollte.

Sein Vorhaben allein begründet aber noch keine direkten Auswirkung auf die USA, sodass keine Ausnahme greift, stellt das Gericht fest.

Interessant ist sein Urteil vor allem deshalb, weil die Sympathien des Gerichts beim Kläger liegen, das Gesetz jedoch keine rechtliche Grundlage für eine andere Entscheidung vorsieht, da wegen mangelnder direkter USA-Auswirkungen der Handlungen Deutschlands keine sachliche Zuständigkeit der US-Gerichte begründet werden kann.


Donnerstag, den 03. Febr. 2011

Ghostwriter will Mitautor sein  

.   Redaktionell sollte die Klägerin im Hintergrund an einem Buch mitwirken. Später erwiesen sich ihre Beiträge als so bedeutsam, dass sie auf dem Titelblatt erschien. Sie erhielt Vergütungen aus dem Verkauf der ersten Auflagen, später nichts.

Sie trug ein Urheberrecht im eigenen Namen beim Copyright Office in Washington, DC, ein, nahm die Eintragung zurück und verklagte den Verfasser auf Schadensersatz wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte. Sie sei nämlich Mitverfasserin oder gar Alleinautorin.

Am 25. Januar 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York, dass ihre Ansprüche vom Bestehen eines Urheberrechtes abhängig sind. In Kwan v. Schlein, Az. 09-5202, griff jedoch in jedem Fall die dreijährige Verjährungsfrist in der Eigentumsfrage. Nach ihrem Verstreichen bleibt kein Raum für die Prüfung von Verletzungsansprüchen, die später entstanden sein könnten, jedoch das hier nicht mehr zu prüfende inhaberrecht eines Verfassers voraussetzen.


Mittwoch, den 02. Febr. 2011

Dienstag, den 01. Febr. 2011

Putschruf am Weißen Haus  


.   Ho ho ho. Mubarak must go ruft die Menge vor dem Weißen Haus. Den Refrain begleitet das Schwenken zahlreicher Tafeln mit Aufschriften, die staatsrechtlich bedeutsame Veränderungen in Ägypten verlangen. Doch ein Putsch geschieht nicht nur im politischen und humanitären Raum.

Studenten, die zu den Demonstranten zählen, bewegen auch visumsrechtliche Fragen: Dürfen sie ihr Studium in den USA unterbrechen und auf unbestimmte Zeit in die Heimat fliegen, oder verlieren sie ihren Visumsstatus?

Was im Land der Pyramiden geschieht, entfaltet zahlreiche Rechtsfragen. Auch das zwei Blocks entfernte Schiedstribunal der Weltbank, auf Investitionsschutzabkommen spezialisiert, wird die Ägyptenkrise beschäftigen, wie zuvor die Argentinienkrise und viele mehr.


Montag, den 31. Jan. 2011

Schwach im Kopf: Fristverlängerung?  

.   Gleich nach zwei Rechts­ordnungen beurteilt das Gericht im Fall Mandarino v. Mandarino, Az. 10-1469, am 31. Januar 2011 die Frage, ob eine mentale Schwäche eine Frist­verlängerung bei erfolgter Verjährung erlaubt. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks in New York City bestätigte, dass eine billigkeits­rechtliche Verlängerung nach dem Bundesrecht und dem Recht des Staates New York zulässig ist. In der Anwendbar­keit scheiterte die sich im Nachlass­streit darauf berufende Partei jedoch wegen mangelnder Belege.


Sonntag, den 30. Jan. 2011

Neue Urteile in den USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Inhaberschaft d eingetr. Urheberrechts für Stoffdesign, United Fabrics Int'l, v. C&j Wear, Inc., 9th Cir. 27 JAN 2011, PDF

Definition einer Religion im Kündigungsschutzprozess, Sylvia Spencer v. World Vision Inc. 9th Cir. 25 JAN 2011, PDF

Verfasserstreit um Buchtitel, Urheberrecht, Kwan v. Schlein, 2nd Cir. 25 JAN 2011, PDF

Investitionsschutzabkommen, Schiedsverfahren, Anerkennung Rep of Argentina. BG Group PLC, DCDC 21 JAN 2011, PDF


Samstag, den 29. Jan. 2011

Microsoftverfahren gegen STB-Einfuhren  

.   Set-Top-Boxen aus dem Ausland bilden den Gegenstand eines Einfuhrschutzverfahrens von Microsoft, das es vor der International Trade Commission eingeleitet hat. Die ITC verkündete das Verfahren nach §377 Tariff Act im Bundesanzeiger vom 28. Januar 2011 mit der Aufforderung an die Öffentlichkeit, rechtliche, gesundheitliche und andere Hinweise binnen fünf Tagen mitzuteilen. Das ITC-Verfahren kann in kurzer Zeit zur Einfuhrsperre führen, vgl. Kochinke, Außenhandelsklagen nach §337 Tariff Act of 1930 in den USA - eine wirksame Waffe in der Hand der Protektionisten, Recht der Internationalen Wirtschaft 1985, 386.


Freitag, den 28. Jan. 2011

Stippvisite im Court of Federal Claims  

NK - Washington   Ein Pendant zum United States Court of Federal Claims gibt es in Deutschland nicht. Dies bemerkten wir Referendarinnen bei einem oral Argument. Zuhörer sind hier eine Seltenheit, wie wir aus der überraschten Frage des Attorney for the Government schließen, der uns vor Sitzungsbeginn fragt, ob wir wüßten, worum es hier geht. Kurz fasste er den Interns from Germany die anwesenden Parteien sowie die Art der abzuurteilenden Fälle zusammen.

Bei diesem Gericht sind ausschließlich Klagen aus ganz Amerika gegen die Vereinigten Staaten anhängig, z.B. Klagen von Steuerzahlern oder Fälle aus dem Öffentlichen Beschaffungswesen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, stets auf Beklagtenseite, vertritt ein Anwalt des Justizministeriums. Der Klägeranwalt gibt seine Auffassung des Falles wieder. Erst nach etwa 15 Minuten stellt die Richterin Fragen. Es folgt der lange Vortrag des Vertreters der Vereinigten Staaten, bevor abschließend der Kläger ein weiteres Mal zu Wort kommt. Die Anwälte wechseln zum Vortrag jeweils von ihren seitlichen Plätzen am Tisch zu einem Rednerpult vor der Richterbank.

Bereits optisch unterscheidet sich auch dieses Gerichtsgebäude deutlich von Gerichtsbauten, wie wir sie aus Deutschland kennen. Sobald man aus dem Aufzug tritt, gleicht die Atmosphäre eher der Lobby eines gediegenen Hotels als einem Gerichtsflur.

Der Genuss eines Kaffees im Original-Starbucks-Becher während der gesamten Sitzung macht - wie auch beim Supreme Court - eine Lockerheit des Richters deutlich, die in Deutschland nahezu undenkbar ist. Gleiches drücken die großen, goldenen Kaffeekannen auf jedem Tisch aus, in denen sich allerdings Wasser befindet, sowie das demonstrative Begutachten der eigenen Fingernägel durch die Vorsitzende, your Honor, während der Plädoyers.

Schon fast zur Gewohnheit ist ist für uns mittlerweile die strenge Sicherheitskontrolle am Eingang geworden. Nachdem jedoch der Scanner aufgrund der metallischen Schnalle am Schuh piept, befehlt der Kontrolleur, die Hände auf den Empfangstresen zu legen und die Füße zur weiteren Prüfung leicht anzuheben.

Hervorzuheben ist noch - im Unterschied zu deutschen Gerichten - das Auftreten der Angestellten. Gleich ob man in ein falsches Gebäude läuft oder sich im falschen Teil des richtigen Gebäudes befindet, man begegnet hier freundlichen, hilfsbereiten und meist gut gelaunten Menschen.

Genauso wie der Besuch des Supreme Courts stellt auch eine Stippvisite bei dem Court of Claims eine Bereicherung der Wahlstation in Washington, DC dar, die kein Referendar missen sollte.


Donnerstag, den 27. Jan. 2011

Keine Pressefreiheit für Filmproduzenten  

NK - Washington.   Filmmaterial fällt nicht zwingend unter die Pressefreiheit. Dies entschied im Fall Chevron Corporation v. Berlinger et al., Az.10-1918, das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 13. Januar 2011, indem es das Urteil des Untergerichts bestätigte.

Die Beklagten produzierten für den Kläger einen Dokumentarfilm zu einem Prozess über Umweltschäden im ekuadorianischen Regenwald. Die Klägerin war Partei des besagten Prozess. In erster Instanz gab das Gericht dem Beklagten im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens, Discovery, auf, eine Kopie des Films an den Kläger zu übermitteln. Die Beklagten weigerten sich unter Berufung auf die Pressefreiheit. Hier handelt es sich allerdings um Auftragsarbeit, deren Werk - im Vergleich zu allgemeiner journalistischer Tätigkeit - gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, somit auch nicht unter die Pressefreiheit fällt. Anderes gilt nur, wenn der Beklagte nachweist, dass es sich um Information aus unabhängiger journalistischer Arbeit handelt, was er nicht tat.

Lesenswert ist in diesem Urteil die Diskussion, warum die Arbeit der Beklagten nicht von der Pressefreiheit umfasst wird.


Mittwoch, den 26. Jan. 2011

Sippenvergeltung vor dem Supreme Court  

NG - Washington   Das oberste Bundesgericht der USA hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2011 im Fall Eric L. Thompson v. North American Stainless, LP über die Frage der Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz entschieden.

Im Jahre 2003 hatte die Verlobte des Klägers gegen ihren Arbeitgeber, die Beklagte NSA, mit Hilfe der Gleichbehandlungskommission der USA, Equal Employment Opportunity Commission, wegen sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz geklagt. Nur drei Wochen später wurde der ebenfalls bei NSA beschäftigte Kläger gekündigt. Er verklagte daraufhin NSA vor dem erstinstanzlichen Gericht, dem United States Court for the Eastern District of Kentucky, ebenfalls mit Hilfe der EEOC, und machte geltend, er sei nur aus Vergeltung für die Klage seiner Verlobten entlassen worden, was gegen Title VII der Bürgerrechte der Vereinigten Staaten verstosse.

Title VII des Civil Rights Acts verbietet es dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer zu diskriminieren, der unter dem Schutz von Title VII als Betroffener aufgrund von Diskriminierung geklagt hat. Diese Klage hatte das Ausgangsgericht abgewiesen, weil Title VII keine Vergeltungsanspruchsklagen eines Dritten vorsehe. Das Bundesberufungsgericht, der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit, sah den Kläger nicht als eine nach der Gesetzesbegründung geschützte Person an.

Der Supreme Court of the United States of America hatte sich daher mit zwei Fragen auseinanderzusetzen. Zum einen, ob die Kündigung des Klägers eine gesetzeswidrige Vergeltung darstelle, und zum anderen, ob der Kläger zum von Title VII geschützten Personenkreis gehöre.

Die Entscheidung von Richter, Justice, Scalia erklärt, dass die Entlassung des Klägers eine haftungsbegründende Vergeltung darstelle, da das Verhalten des beklagten Arbeitgebers geeignet sei, einen vernünftigen Angestellten von der Geltendmachung einer Diskriminierung abzuhalten.

Ebenso falle der Kläger auch in den Schutzbereich des Title VII, da er danach als benachteiligte Person, Person aggrieved, anzusehen sei. Der Begriff dürfe zwar weder zu weit noch zu eng ausgelegt werden, aber die Auslegung müsse dahin kommen, dass derjenige klagen könne, der in den Schutzbereich, Zone of Interest, von Title VII falle. Dies sah das Gericht als gegeben an, da die Entlassung des Klägers als Bestrafung für die Klage der Verlobten anzusehen sei, was einen Gesetzesverstoß darstelle.

In den Kommentierung zur Gerichtsentscheidung wird mit Überraschung darauf reagiert, dass das ansonsten sehr den Unternehmern zugetane Gericht sich auf die Seite des Arbeitnehmers geschlagen hat. Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften werden von dem haftungserweiternden Urteil direkt betroffen und müssen entsprechende Vorkehrungen treffen.


Dienstag, den 25. Jan. 2011

Jahrestag des Abtreibungsurteils  

NG - Washington.   Auch noch 38 Jahre nach der Entscheidung erregt einer der berühmtesten Fälle des obersten Gerichtshofes der USA die Gemüter. Im Fall Roe v. Wade hatte der Supreme Court of the United States am 22. Januar 1973 mit einer Entscheidung von 7:2 der neun Richter Abtreibungen in den ersten 90 Tagen der Schwangerschaft für zulässig erklärt.

Im Ausgangsfall hatte die Klägerin gegen das Recht des Staates Texas geklagt, das zu diesem Zeitpunkt Abtreibungen unter Ausnahme der Gefährdung des Lebens der Mutter verbot. Abzuwägen waren für das Gericht damals das Recht der Frau auf Right of Privacy gegenüber dem Interesse des Staates Gesundheit, Sicherheit und die Wertvorstellungen der Gesellschaft regulieren zu dürfen und ob dieses das Recht der Frau überwiegt.

In seiner Entscheidung hat sich das Gericht dann zum einen mit der Frage auseinandergesetzt, ab wann ein Mensch ein Mensch im Sinne des Gesetzes ist, sowie festgelegt, dass eine Frau nach freier Entscheidung in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft das Recht auf eine Abtreibung hat, das vom vierten bis sechsten Monat der Staat Abtreibungsregeln zum Wohle der Gesundheit der Frau treffen kann, und dass es vom siebten Monat einer Schwangerschaft an Aufgabe des Staates ist, das menschliche Leben im Bauch der Mutter zu schützen mit der Einschränkung, dass auch hier zum Schutz des Lebens der Mutter eine Abtreibung noch möglich sein muss.

Zum Jahrenstag der Entscheidung gehen sowohl Kritiker als auch Befürworter der Entscheidung für ihre Ansicht auf die Straße, und auch der President gibt eine Presseerklärung ab.


Montag, den 24. Jan. 2011

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Woche in den USA:
Regelung nachtbar­betrieblicher Folgen & Meinungsfreiheit, Peek-A-Boo Lounge v. Manatee County, 11th Cir 21 JAN 2011, PDF

Firmen­schließung nach WARN Act und vorzeitiges Ausscheiden, Collins v. Gee West Seattle LLC , 9th Cir 21 JAN 2011, PDF

Clown mit Luftpumpe/Bombe bei Starbucks, rechtswidrige Festnahme, Alhovsky v. Paul, 2nd Cir 19 JAN 2011, PDF

Verletzungs­beweis Vertrau­lichkeits­verein­barung, Low Carbon Processors, LLC v. Kennametal, Inc., 2nd Cir 19 JAN 2011, PDF

Drei Urteile im Supreme Court: NASA v. Nelson, Premo v. Moore, Harrington v. Richter, 19 JAN 2011, http://c.star.us

Produkthaftungs­klage muss Fehler aufzeigen, Balducci v. Hyundai Motor America, Inc., 2nd Cir 18 JAN 2011, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Sonntag, den 23. Jan. 2011

Clown kein Bombenleger: Schadensersatz?  

NK - Washington.   In der Sache Alhovsky v. Paul et al., Az. 10-0063, bestätigte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 19. Januar 2011 einem Clown die Abweisung seiner Klage gegen eine Festnahme.

Beim Verlassen eines Starbucks vergaß der Kläger, der als Clown im New Yorker Central Park arbeitet, seinen Rucksack samt Luftpumpe zum Ballonaufblasen. Darin sieht das Strafgesetz von New York das wissentliche Plazieren einer unechten Bombe an einem öffentlichen Platz, das geeignet ist, bei der Bevölkerung Besorgnis auszulösen. Zwei Tage später wurde der Kläger in seinem Clowns-Kostüm festgenommen. Dem folgten eine Befragung, Wohnungsdurchsuchung und Freilassung nach viereinhalb Stunden.

Das Untergericht begründete die Klageabweisung damit, dass Polizisten vor einer Klage durch die beschränkte Immunität, qualified Immunity, geschützt sind.

Der Kläger bestreitet nicht, den Gegenstand abgelegt zu haben, argumentiert jedoch, er habe keine nachgeahmte Bombe abgelegt, da es sich offensichtlich um eine funktionsfähige Luftpumpe handelt. Zudem bestreitet er die qualified Immunity.

Das Bundesberufungsgericht weist die Argumente des Klägers zurück. Die Immunität der Polizeibeamten ist nur dann nicht anzunehmen, wenn sie bei der Festnahme bösgläubig oder ohne begründeten Verdacht handelten. Eine derartige Absicht der Polizei kann der Kläger nicht nachweisen.

Das Urteil bietet einen interessanten Einblick in die Einzelheiten der qualified Immunity sowie eine erheiternde Beschreibung, wie New Yorker Starbucks-Angestellte auf die Ausrüstung eines Berufsclowns reagieren.


Samstag, den 22. Jan. 2011

Freitag, den 21. Jan. 2011

Zu Besuch im Supreme Court der USA  

NK - Washington. Der Supreme Court als oberstes Gericht der USA öffnet seine Türen in der First Street um 9 Uhr morgens. Wer vorher erscheint, um ein der Öffentlichkeit zugängliches Oral Argument zu verfolgen, schließt sich einer Reihe Wartender an, nachdem man am Kopf der Schlange bei einem der Aufseher ein Ticket, einen kleinen roten Zettel mit einer Nummer darauf, erbitten musste. Bei interessanten Fällen kann es auch sein, dass man mehrere Stunden vor Öffnung des Gerichts oder gar die ganze Nacht anstehen muss, um einen Platz im Saal zu ergattern. Warum ein Ticket erforderlich ist, ist unklar. Jedenfalls stellt die Nummer keine Platzziffer dar, wie sich später herausstellt.

Kurz vor Einlass wird man aufgefordert, sich chronologisch hintereinander aufzustellen - But you can talk -. In Fünfer-Gruppen werden die Besucher dann über zwei verschiedene Seiteneingänge in das beeindruckende Gebäude gelassen.

Die Sicherheitskontrollen unterscheiden sich teilweise von denen bei BGH und Bundesverfassungsgericht. Zuerst muss man auch hier durch eine Sicherheitsschleuse, vergleichbar mit der am Flughafen. Im Vergleich zum BGH muss man hier auch schon die Jacke ausziehen und zusammen mit der Tasche in den Durchleuchter schieben, bevor man selbst duch die Schleuse gehen darf und danach die Tasche in ein Schließfach sperren muss. Beim BGH hingegen werden die Taschen von den Besuchern in Schließfächer gesperrt, ohne vorher durchleuchtet zu werden. Die Jacken darf man anlassen, während man durch den Scanner läuft. Es steht auch nicht - wie beim Supreme Court - ein weiterer Sicherheitskontrolleur bereit, um Leute nochmals mit dem Handgerät abzutasten. Als Referendare hatten wir beim BGH-Besuch mit der AG den Eindruck, dass der Personenscanner noch nicht einmal eingeschaltet war, da kein Licht leuchtete und der Scanner bei niemandem der fast 30 Leute piepte. Außerdem hatten drei Damen der Gruppe, die die Aufforderung mit dem Einschliessen der Taschen beim BGH nicht beachteten, ihre Taschen noch eine Weile bei sich, bis jemand die Führerin der Gruppe darauf aufmerksam machte. Dies wäre beim Supreme Court sicherlich nicht passiert. Hingegen muss man beim BGH die Handys an der Pforte abgeben; sie gehören keinesfalls ins Schließfach. Beim Bundesverfassungsgericht müssen weder Tasche noch Jacke abgegeben werden.

Vor dem Gerichtssaal des Supreme Court in Washington muss man sich erneut in einer Reihe aufstellen, allerdings spielt die Zahl auf dem Ticket keine Rolle mehr. In kleinen Gruppen werden die Besucher von einer Aufsichtsperson in den Raum geführt und Plätzen zugewiesen. Die Vorgehensweise bei der Platzverteilung ist nicht ersichtlich. Die vorderen Plätze werden anfangs für Angehörige der zu vereidigenden Anwälte reserviert. Im nächsten Prozess waren weniger Besucher anwesend waren und der Usher bot an, von den Holzstühlen, die als zusätzliche Reihe aufgestellt waren, in die erste Reihe auf eine Bank zu wechseln.

Unklar blieb bis zum Schluss die Bedeutung des roten Tickets. Möglicherweise wird so die Besucherkapazität unter Kontrolle gehalten.
Unklar ist auch, warum man keinen Schal tragen darf: Er muss vor Betreten des Saals um die Hüften gebunden werden.

Zu loben ist die Besuchermeile. In einem langen, breiten Gang wird die Geschichte des Supreme Courts in Schrift und Bild erzählt. Man erfährt Namen und Bedeutung der Figuren, die sich am Gerichtsgebäude befinden, zum Beispiel Konfuzius, der die Weisheit verkörpert. Miniatur-Modelle der Gerichtssäle sind in kleinen Fenstern zu sehen. Von berühmten juristischen Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Sandra Day O'Connor, die von 1981 bis 2006 als erste Frau dem Supreme Court angehörte, wird berichtet.

Hier könnten sich BGH und Bundesverfassungsgericht ein Beispiel nehmen. In beiden Gerichten wäre solch eine Einrichtung empfehlenswert, um Nichtjuristen eine gewisse Transparenz zu ermöglichen und sie für die Entstehung der Rechtsprechung zu interessieren.

Erstaunlicherweise blieben die Baukosten des Gebäudes seinerzeit - vermutlich einzigartig in der Geschichte von bedeutenden Bauten - unter dem geplanten Budget. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erhielt der Staat 100.000 $ zurück. Dies erfährt der Besucher in einem 30-minütigen Film, den der Supreme Court vor Ort vorführt.

Amüsant wirkt, dass in Amerika sogar das höchste Bundesgericht einen Giftshop besitzt. Es erweist sich als gelungene Idee und bietet Juristen wie Laien erheiternde, wenn auch teilweise teure Erinnerungsstücke feil.


Donnerstag, den 20. Jan. 2011

Griechenland mit Italien gegen Deutschland  

.   Griechenland schließt sich dem Verfahren Deutschlands gegen Italien vor dem Inter­nationalen Gerichtshof an, der am 17. Januar 2011 in einer Mitteilung den Verfahrens­stand und den griechischen Antrag darstellte.

Deutschland hatte den Prozess gegen Italien zur Abwehr staats­immunitäts­verletzender Maßnahmen italie­nischer Gerichte ange­strengt. Italienische Gerichte hatten Nazi-Opfern Schadens­ersatz zugesprochen, den diese unter anderem durch die Vollstreckung in deutsche Anwesen in Italien einziehen wollen.

Der Prozess vor dem Internatio­nalen Gerichtshof kann auch Auswirkungen in den USA und anderenorts außerhalb der beteiligten Staaten entfalten.


Donnerstag, den 20. Jan. 2011

Referendarin am Supreme Court  

NG - Washington.   Natürlich sollte jeder Referendar, der das Glück hat, in der schönen Hauptstadt Washington DC seine Wahlstation zu absolvieren, einen Besuch beim obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court of the United States, einplanen. Als Bundesgericht ist er zuständig für Streitigkeiten, die aufgrund der Verfassung, Constitution, oder aus Bundesrecht entstehen. Dabei ergbt sich die Streitfrage nahezu immer aus einer Entscheidung eines unteren Gerichts. Hat der Supreme Court einen Revisionsantrag eines beim Supreme Court zugelassenen Anwalts angenommen, folgt die mündliche Verhandlung, Oral Argument, vor den neun Richtern.

Nachdem man dann nach den Kontrollen seinen Platz im Gerichtssaal eingenommen hat, ertönt fünf Minuten vor Verhandlungsbeginn eine Glocke. Dann betreten die neun Richter, bestehend aus dem Vorsitzenden, Chief Justice, und den acht weiteren Richter, Associate Justices, den Gerichtssaal, wobei der Gerichtsdiener, Marshall, zweimal mit dem Gavel auf den Tisch klopft und die Richter mit den Worten ankündigt:
The Honorable, the Chief Justice and the Associate Justices of the Supreme Court of the United States. Oyez, Oyez, Oyez, all persons haveing business before the Honorable, the Supreme Court are admonished to draw near and give their attention, for the Court is now sitting. God save the United States and this Honorable Court.
An einem Oral Argument Day, zu denen das Gericht nur in den Monaten von Oktober bis April zusammentritt, finden jeweils zwei Termine von einer Stunde am Vormittag statt - mit der Möglichkeit, weitere auf den Nachmittag zu legen.

Jedes Argument ist auf eine Stunde terminiert, und jede Partei erhält exakt eine halbe Stunde Redezeit. Intensiv, meist monatelang, bereiten sie sich auf diese 30 Minuten vor. Allerdings wird der Vortrag der Parteien schnell von den Fragen der Richter unterbrochen, die wie in einem Verhör die Position der Partei auseinander nehmen. Die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kennt das Revisionsverfahren vor dem Supreme Court nicht. Der Partei bleibt nur die halbe Stunde vor dem Gericht, um die Richter zu überzeugen - der Rest der Sache wird, wie man im Juristendeutsch so schön sagt, ausgeschrieben. Was einen deutschen Referendar dann doch, angesichts des doch zeremoniellen Akts des Einzugs der Richter, verwundert, ist die Tatsache, dass die Richter sich teilweise in ihren riesigen Richterstühlen mit Kippfunktion gemütlich zurücklehnen und während der Verhandlung ihren Kaffee aus der typisch amerikanischen Mugtasse trinken. Solch eine Gelassenheit der Richter lernt man im Referendariat in deutschen Gerichtssälen wohl eher selten kennen.

Weitere interessante Einblicke zeigt einem der Film im Gerichtstheater. Hier lernten wir, dass die Richter vor der Verhandlung nicht gemeinsam über den Fall sprechen - es also nicht, wie aus der Ausbildung z.B. am Landgericht bekannt ist, eine gemeinsame Vorbereitung des Verhandlungstages gibt. An einem Verhandlungstag ruft eine Glocke, die in jedem Richterbüro klingelt, diese zum Verhandlungsbeginn in das Robenzimmer zum Anlegen der Robe zusammen. Dort begrüssen sich die Richter, und der Chief Justice gibt dann an, wann es Zeit ist, die Verhandlungen zu beginnen. Erst in der mündlichen Verhandlung erhalten die Richter die Möglichkeit, durch die Fragen einen Einblick zu gewinnen, wie die Kollegen den Fall beurteilen. Danach treten die Richter innerhalb von zwei bis drei Tagen zusammen, um den Fall gemeinsam zu diskutieren und den Weg einer Entscheidung zu bahnen. Dabei gilt für die Richter die goldene Regel, dass niemand am Beratungstisch im Beratungszimmer, zu dem nur die Richter Zugang haben, zweimal spricht, bevor nicht jeder einmal das Wort hatte und seine Meinung zu dem Fall kundtun konnte. Es folgt dann die Abstimmung über den Fall und die Niederschrift der Entscheidung, wobei es die Aufgabe des Chief Justice ist, die Entscheidung niederzuschreiben oder zu delegieren, wenn er in der Mehrheit ist. Ist er in der Minderheit, ist es seine Aufgabe, die Meinung der Minderheit zu verfassen oder diese Aufgabe zu delegieren.


Donnerstag, den 20. Jan. 2011

Datenschutz: Der US-Supreme Court kneift  

.   Die Bush-Regierung hatte neue Background Checks für Zuliefererpersonal eingeführt. Eine Gruppe wissenschaftlicher NASA-Zulieferer hielt die Fragen für zu persönlich und durch die Verfassung vor dem Zugriff des Staates geschützt.

Der Datenschutzfall NASA v. Nelson, Az. 09-530, schaffte es bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Am 19. Januar 2011 entschied der Supreme Court für den Staat.

Ob überhaupt Datenschutzfragen, Privacy Issues, von verfassungsrechtlicher Bedeutung anstehen, beantwortet er bewusst nicht. Stattdessen stützt er seine Entscheidung auf die Prüfung der gesetzlichen Vorkehrungen, die der Staat für Personalakten anwendet, sowie des Inhaltes der gerügten Fragen. Diese seien seit eh und je üblich und verletzten keine Rechte.


Dienstag, den 18. Jan. 2011

Pflichtbewusstsein oder Verleumdung  

NK - Washington.   In der Sache Chandok v. Klessig, Az. 09-4120, bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 13. Januar 2011 das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in der Abwägung einer behaupteten Verleumdung gegen eine pflichtbewusste Kritik.

Das Untergericht hatte gegen die Verleumdungsklage einer Forscherin und die Widerklage ihres Vorgesetzten abgewiesen. Die Klägerin nahm als Wissenschaftlerin an einem Forschungsprojekt teil. Ihre als herausragend angesehenen Forschungsergebnisse wurden in der Fachliteratur publiziert, woraufhin dem Institut eine staatliche Subvention bewilligt wurde.

Als nach ihrem Weggang vom Institut die Forschungsergebnisse nicht mehr replizierbar waren, vermutete der Beklagte, dass es sich um unrichtige Ergebnisse handelte. Er unterrichtete den Institutsvorstand sowie das Förderamt und rief die veröffentlichen Beiträge aus der Fachliteratur zurück.

Die Klägerin behauptet deshalb ein arglistig rufschädigendes Handeln. Wenn andere Wissenschaftler ihre Ergebnisse nicht replizieren könnten, berechtige dies nicht den Beklagten zur Äußerung wissentlich unrichtiger Angaben über ihre Arbeit. Die Klägerin konnte dem Gericht jedoch nicht eindeutig belegen, dass diffamierende Äußerungen fielen.

Lesenswert ist in der Urteilsbegründung vor allem die Diskussion, ob es sich bei der Klägerin um eine sogenannte Person des öffentlichen Interesses handelt, wobei eine Diffamierungsklage nur unter besonderen Voraussetzungen zugelassen werden kann, und ob die streitbefangenen Äußerungen vom Recht der Meinungsfreiheit umfasst sind. Zudem gewährt das Urteil einen interessanten Einblick in das New Yorker SLAPP-Gesetz zum Schutze der Meinungsfreiheit.


Montag, den 17. Jan. 2011

Sonntag, den 16. Jan. 2011

Belohnung von Steuerspitzeln  

.   Am 18. Januar 2011 verkündet das Schatzamt durch das Bundesfinanzamt, Internal Revenue Service, im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 76, Heft 11, S. 2852-2853, seinen neuen Verordnungsentwurf für die Vergütung von Personen, die dem Amt Hinweise über die Hinterziehung von Bundessteuern vermitteln.

Beispielsweise soll nach §7623 Internal Revenue Code der Begriff der Steuern, zu denen dann auch Zinsen und Anrechnungsbeträge gehören sollen, definiert werden. Diese sind unter Berücksichtigung der nach einem Hinweis eingezogenen Steuern für die Vergütung als Award oder Reward berechnungserheblich.

Die Öffentlichkeit wird mit der Verkündung des Entwurfs Rewards and Awards for Information Relating to Violations of Internal Revenue Laws aufgefordert, sachdienliche Hinweise zum Entwurf einzureichen.


Samstag, den 15. Jan. 2011

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA von Deutscher Post bis Forscherverleumdung:
Architektenurheberrecht behindert Baufortschritt, Barefoot Architect Inc v. Sarah Bunge, 3rd Cir 14 JAN 2011, http://bit.ly/gWuFLa

Bodyscanner Aktenherausgabeentscheidung, EPIC v. DHS, DCDC 12 JAN 2011, http://bit.ly/giOvj0

Meinungsfreiheit, Diffamierung von Forschungsergebnis und Wissenschaftler, Chandok v. Klessig, 2nd Cir 13 JAN 2011, http://bit.ly/g0E6wM

Herausgabe von Videoaufnahmen im Prozess oder als Kunstwerk befreit? Chevron Corp. v. Berlinger, 2nd Cir 13 JAN 2011, http://bit.ly/f0SSce

Verwechslung von Soldatenhilfsgruppen, WWP v. Wounded Warriors Family, 8th Cir 12 JAN 2011, http://bit.ly/fbWKKz

Aufhebung des Dumpingurteils, Papierfabrik August Koehler AG v. U.S., CAFC 11 JAN 2011, http://bit.ly/g0bGdq

Besteuerung ärztlicher Praktikanten, Mayo Foundation for Medical Ed. & Research v. U.S. SCt 11 JAN 2011, http://bit.ly/fAETVt

Insolvenztabellenabzüge, Ransom v. FIA Card Services, SCt 11 JAN 2011, http://bit.ly/hRbKN3

Tarifvertrag als Verletzung von Bundeskündigungsschutz, Ellis v. DHL Express, Inc & Deutsche Post, 7th Cir 11 JAN 2011, http://bit.ly/h7OnZO

Russenvideokopier bleibt ohne Kaution im Schuldturm, Close-Up International, Inc. v. Berov, 2nd Cir 10 JAN 2011, http://bit.ly/fGncoF

Indianer-Souveränitätsrevision zurückverwiesen, Madison County v. Oneida Indian Nation of N. Y., SCt 10 JAN 2010, http://bit.ly/hyU2CT
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 14. Jan. 2011

Die eingesandte Idee: Haftet Empfänger?  

.   Erfinder haben es schwer. Die meisten Unternehmen lehnen eingesandte Ideen strikt ab. Sie wollen vermeiden, dass eigene und fremde Ideen vermischt werden und zur Haftung führen.

Die Beklagte in Candice Cole v. Sandel Medical Industries, Az. 10-50545, machte es Erfindern einfach: Sie dürfen über ein Online-Formular ihre Idee einsenden und erhalten je nach Eignung der Idee für die Produktion eine Absage, einen Vertrag und bei Erfolg gar eine Vergütung. Patentfähige Ideen werden besonders belohnt.

Die Klägerin sandte eine Idee ein, die einer vorhandenen Produktlinie der Beklagten entsprach. Als die Erfinderin mit der kulanzweise angebotenen Vergütung nicht einverstanden war, klagte sie auf eine Million Dollar - und verlor. Sie erhielt gar nichts.

Ihr Verlust, den das Gericht mit einer lehrreichen Begründung belegt, ist ein Gewinn für Erfinder und Unternehmen: Die einen ermutigt das Urteil vom 13. Januar 2011, Kundenvorschläge für Verbesserungen und andere Ideen auf diese rechtssichere Weise in Empfang zu nehmen. Die anderen erhalten eine praktikable Gelegenheit, ihre Idee einzureichen, ohne wie allgemein erwarten zu müssen, dass der Vorschlag ungelesen retourniert wird oder im Müll landet.


Donnerstag, den 13. Jan. 2011

Usurpierte Zuständigkeit durch US-Gerichte?  

.   Wer an die These von der Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte glaubt oder gar den Begriff der Usurpierung der Gerichtsbarkeit übernimmt, sollte das Urteil des Bundesberufungsgerichts des dritten US-Bezirks im Fall Lasalaet al. v. Marfin Popular Bank Public Company, Ltd., Az. 10-1712, zugunsten einer ausländischen Bank lesen.

Das Gericht vertritt den Standpunkt, dass die Anknüpfung der Fakten an den Forumsstaat nicht die verfassungsrechtlichen Hürden nehmen kann. Es verneint die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in New Jersey am 7. Januar 2011, weil die beklagte Bank zwar vorübergehend eine Zweigstelle in New York unterhalten hatte, doch nicht im Forumstaat New Jersey. Dies gilt auch, wenn die Bank Aktien einer New Jersey-Gesellschaft als Sicherheit erhalten hatte und die Klage behauptet, die Bank sei mit den Mitbeklagten aus New Jersey durch eine Verschwörung verbunden.

Wer europäische Beklagte vor US-Gerichten vertritt, entdeckt in der Entscheidung Vertrautes. Von einer Allzuständigkeit ist keine Rede. Wie in Europa haben die Gerichte genug zu tun. Sie reißen sich nicht um Arbeit. Andererseits sind sie bei einem deutlichen Nexus zum Forum verpflichtet, die personal Jurisdiction festzustellen.

Selbst das bedeutet nicht, dass der Fall im US-Gericht bleiben muss. Auch beim Vorliegen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sind Verweisungen an beklagtenfreundlichere Gerichte in den USA sowie nach dem Forum non conveniens-Grundsatz ins Ausland möglich.

Die Kunst besteht darin, das Gericht von den anwendbaren Präzedenzfallentscheidungen und danach maßgeblichen Fakten zu überzeugen. Das ist aufwendig, langwierig und teuer - daran ist Kritik sehr wohl berechtigt.


Donnerstag, den 13. Jan. 2011

Staatssekretär in USA: Transatlantic Community  

NK - Washington.   Transatlantic Community lautete der Titel der Rede von Staatssekretär Dr. Werner Hoyer bei der Friedrich Naumann Foundation am 12. Januar 2011 in Washington. Vor Vertretern aus der amerikanischen Politik und Wirtschaft sowie dem deutschen Botschafter Dr. Klaus Scharioth begann der Vertreter der Foundation, Claus Gramckow, die Veranstaltung mit einer Schweigeminute in Gedenken an die Opfer von Arizona.

Den Schwerpunkt der Rede bildeten wirschaftliche Aspekte, wie beispielsweise die Euro-Krise und die Rolle Deutschlands bei der Suche nach Problemlösungen. Außerdem wurde ein kontinuierliches Aufeinanderzugehen betont sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit als Kern der deutsch-amerikanischen Beziehungen.

Hoyer betonte, dass die Staatsverträge, beginnend mit dem Vertrag von Helsinki 1952 bis hin zum letzten NATO-Gipfeltreffen am 19. November 2010 in Lissabon, noch heute als rechtliche Grundlage anzusehen sind und keinesfalls verletzt werden dürfen. Hoyer folgerte und forderte, dass Europa zum Global Outlook verpflichtet sei, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Säulen des Bündnisses - Prosperity, Peace and Security - stets aufrecht erhalten werden müssen.


Dienstag, den 11. Jan. 2011

Ein Potpourri an Instanzen  

NK - Washington   Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks wies im Fall Carethers v. Wolfenbarger, Az. 09-1310, die Klage ab. Der Kläger behauptete, seine Prozessabsprache, vgl. §257c StPO, sei nicht wissentlich und willentlich erklärt worden, da das Prozessgericht von Michigan es versäumt habe, ihm die Bedeutung der Strafzumessungsrichtlinien, s. Schaum, zu erläutern.

Diesem Entscheid vom 7. Januar 2010 ging ein Marathon durch die innerstaatlichen und bundesstaatlichen Instanzen voraus. Der Kläger war zunächst vor dem Prozessgericht von Michigan wegen kriminellen, sexuellen Verhaltens angeklagt. Eine Prozessabsprache in Anwesenheit seines Rechtsanwalts erforderte sein Geständnis. Das Gericht stellte eine Bestrafung innerhalb der Richtlinien in Aussicht.

Als die Strafe zu hoch ausfiel. versuchte der Kläger die Rücknahme der Prozessabsprache, weil sie nicht wissentlich, freiwillig und verständlich war, da ihm die Richtlinien nicht erläutert wurden. Vor allen einzelstaatlichen Instanzen des Bundesstaates Michigan, dem Prozessgericht - dem Berufungsgericht und dem Obersten Gerichtshof, - scheiterte er.

Daher rügte er nach seinem Misserfolg vor den einzelstaatlichen Gerichten vor dem Bundesgericht erster Instanz mit einer Habeas Corpus-Klage die Verletzung seiner prozessualen Verfassungsrechte, jedoch mit identischer Argumentation. Sein Antrag wurde erneut mit derselben Begründung abgelehnt.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit bestätigte das Urteil des Untergerichts. Lesenswert sind in der Begründung sowohl die Einzelheiten zur Prozessabsprache als auch die Präzendenzfälle, darunter Brown v. McKee, 240 F. App'x 254 (6th Cir. 2009) und Wright v. Lafler, 247 F. App'x.701 (6th Cir.2007).


Montag, den 10. Jan. 2011

US-Gerichtsbarkeit: Bank aus dem Ausland  

.   Darf ein Gericht in New Jersey seine Gerichtsbarkeit im Sinne der personal Jurisdiction über eine ausländische Bank ausüben, die in den USA nicht vertreten ist? Sie besaß vorübergehend eine Zweigstelle in New York. Diese hielt als Sicherheit Aktien eines Unternehmens in New Jersey.

Eine Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte wird im Ausland oft behauptet, doch auch in diesem Fall stellte sich das Bundesberufungsgericht, das des dritten US-Bezirks, auf den Standpunkt, dass die Anknüpfung der Fakten an den Forumsstaat nicht die verfassungsrechtlichen Hürden nimmt.

Die Begründung der verneinten örtlichen Zuständigkeit vom 7. Januar 2011 im Fall Lasalaet al. v. Marfin Popular Bank Public Company, Ltd., Az. 10-1712, ist detailliert und lehrreich. Das Gericht geht sogar so weit, eine weitere Beweisausforschung zu verbieten, auf die die Kläger bauten, um Belege für den Forumsnexus zu finden.

Lesenswert ist die Begründung auch wegen der Ablehnung eines Verschwörungsansatzes. Die behauptete Verschwörung der mit Beklagten aus New Jersey mag materiell bedeutsam sein - sie kann den Mangel des erforderlichen prozessualen Nexus nicht auswetzen, entscheidet der United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia.


Sonntag, den 09. Jan. 2011

Mit Fahne im Dienst gekündigt  

.   Kündigungsschutz verlangte die Klägerin nach dem Family and Medical Leave Act, 29 USC §2601. Sie wurde entlassen, weil sie am Arbeitsplatz betrunken war.

Die beklagte Arbeitgeberin gewann. Sie hatte ein Hilfsprogramm für Alkoholiker eingerichtet, an dem die Klägerin teilnahm. Eine seiner Bedingungen ist die sofortige Kündigung bei Verletzung des Alkoholverbots.

Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des siebten US-Bezirks vom 7. Januar 2011 erklärt die Umstände der Entlassung ebenso detailliert und lesenswert wie die rechtlichen Schlüsse im Fall Diane Ames v. Home Depot USA, Inc., Az. 09-4151.


Samstag, den 08. Jan. 2011

Verkauf der Rezensions-CD im US-Urheberrecht  

NG - Washington   Musikverlage sollten erst einen Lizenzvertrag schließen, bevor sie Rezensions-CDs versenden. Im Fall UMG Recordings, Inc. v. Troy Augusto, Az. 08-55998, hat das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 4. Januar 2011 die Entscheidung des Ausgangsgerichts zugunsten des Besitzers einer Rezensions-CD bestätigt und die Klage einer der größten Musikkonzerne der Welt wegen Copyrightverletzung durch den Verkauf der CD abgelehnt.

Dabei führt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit lesenswert aus, dass der Anscheinsbeweis einer Urheberrechtsverletzung dann gegeben sei, wenn der Kläger (1) Inhaber des Copyrights sei und (2) eine Verletzung vorliegt.

Das Gericht schließt sich dem Ausgangsgericht an, indem es ausführt, dass eine Inhaberschaft, Ownership, des Copyrights auf Seiten der Klägerin aufgrund der Anwendbarkeit der First Sale Doctrine nicht mehr bestehe. Diese besagt, dass der Inhaber einer rechtmässig nach dem Copyright Act hergestellten Datenträgers befugt ist, ohne Erlaubnis des Copyrightsinhabers diese zu verkaufen oder anderweitig zu verwenden.

Einen solchen Verkauf sahen beide Gerichte als gegeben an, da die Praxis der Klägerin, Rezensions-CDs an eine breite Masse von Empfängern zu Promotionszwecken zu versenden, einen Verkauf im Sinne der First Sale Doctrine darstelle. Dies ändere sich auch nicht durch den Hinweis auf der CD, dass diese Eigentum der Produktionsfirma bleibe, nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht den Verkauf hergestellt sei und die Entgegennahme der CD eine Vereinbarung mit Annahme der Lizenzinhalte zwischen den Beteiligten schaffe.

Das Gericht führt dazu aus, dass die Versendung der unbestellten CDs durch die Klägerin insbesondere ohne Vorkehrung dafür geschehe, bei der diese mit der Bedingungsannahme oder einer Lizenzvereinbarung rechnen dürfe. Diese Vertriebsart stelle daher einen Verkauf dar und übertrage damit die Inhaberschaft an dem Tonträger auf den Empfänger.


Samstag, den 08. Jan. 2011

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Die wichtigsten Urteile dieser Woche in den USA:
Anonyme Unternehmensverunglimpfung, Anonymous Online Speakers v. USDC-NVR, 9th Cir 7 JAN, http://bit.ly/dWmABR

Brückenkreditkündigungsrecht, Diesel Props S.r.l. v. Greystone Business Credit II LLC, 2nd Cir 6 JAN 2011, http://bit.ly/gY1IPB

Antidumpingzollurteil wegen Methodikfehler teilrevidiert, SKF USA Inc. v. U.S., CAFC 7 JAN 2011, http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/10-1128.pdf

Keine ICC-Schiedsunterwerfung, Dedon GmbH v. Janus et Cie, 2nd Cir 6 JAN 2011, http://bit.ly/fiqdIb

Google und Microsoft ziehen am selben Strang: Amicus Curiae-Beschluss, In re Google, CAFC 4 JAN 2011, http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/2011-m968.1-4-11.1.pdf

Erneut Prozess aus beklagtenfeindlichem Forum verwiesen, In Re Microsoft Corp., CAFC 5 JAN 2011, http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/10-m944%20Order.pdf

Softwareschutzpatent erneut vor die Geschworenen, Uniloc USA, Inc. v. Microsoft Corp., CAFC 4 JAN 2011, http://bit.ly/gQBmSN

Technikeinsatz in Anwaltsprüfung Blinder, Stephanie Enyart v. Nat Conf Bar Examiners, 9th Cir 4 JAN 2011, http://bit.ly/gAkA6V

First Sale-Doktrin: Rezensions-CD darf verkauft werden, UMG Recordings, Inc. v. Troy Augusto, 9th Cir 4 JAN 2011, http://www.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2011/01/04/08-55998.pdf

Abbruch des Schiedsverfahrens gerichtlich erzwungen, UBS Sec. LLC v. Voegeli, 2nd Cir 4 JAN 2011, http://bit.ly/g3Tw9Z

Geschworenen revisionsfest zur Subsumtion Recht darlegen, Koger v. Norfolk Southern Railway Co., 4th Cir. 3 JAN 2011, http://pacer.ca4.uscourts.gov/opinion.pdf/101345.U.pdf
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 07. Jan. 2011

Das juristisch definierte Kind  

NG - Washington.   In seiner Entscheidung vom 4. Januar 2011 erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA im Fall Karen K. Capato v. Commissioner of Social Security, Az. 08-cv-05405, ausführlich, wann ein Kind ein Kind nach dem Social Security Act ist.

Die Klägerin, Witwe von Herrn Capato, hatte sich nach dessen Krebstod mit dessem nach Ausbruch der Krankheit vorsorglich eingefrorenem Samen künstlich befruchten lassen und Zwillinge auf die Welt gebracht. Für diese wollte sie nun Halbwaisenrente - Child Survivor Benefits - bei der Beklagten beantragen. Dies lehnte diese jedoch ab, da die nach dem Tod erzeugten Zwillinge keine Kinder des Verstorbenen nach den gesetzlichen Definitionen seien.

Lesenswert führt der United States Court of Appeals for the Third Circuit die Schwierigkeiten der Subsumtion unter Normen aus, die entstanden sind, bevor man eine Vorstellung von Technologien und Möglichkeiten der heutigen, neuen Welt besass und entscheidet sich selbst nach der eigenen Subsumtion für die Existenz der Kinder vor dem Gesetz.


Donnerstag, den 06. Jan. 2011

Holzhammer im beklagtenfeindlichen Forum  

.   Nicht nur beklagte Unternehmen aus Europa, auch Amerikaner fürchten sich vor manchen Gerichten. Der United States District Court for the Eastern District of Texas gehört zu den Berüchtigten. Kläger lieben das Forum.

Oft fruchten auch wohlbegründete Anträge auf die Verweisung einer Klage an ein anderes Gericht wenig. Dann muss der Beklagte zum Holzhammer greifen: Dem Mandamus-Antrag. Verliert man, bleibt man einem zutiefst gekränkten Richter ausgeliefert. Für den Eastern District ist bereits eine Serie solcher Anträge bekannt.

Im Fall In re Microsoft Corp., Az. 10-M944, verfasste das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 5. Januar 2011 eine lesenswerte Begründung für einen Mandamusbeschluss. Der gibt dem Bundesgericht in Texas auf, den Fall nach Washington zu verweisen. Materiell geht es um einen Patentstreit über die Verletzung von Spracherkennungssoftware.


Mittwoch, den 05. Jan. 2011

Nackter Hintern im TV: Keine Strafe  

NG - Washington.   Weniger als sieben Sekunden war in der Sendung NYPD Blue im Jahr 2003 gegen 21 Uhr beim Sender ABC das nackte Hinterteil der Schauspielerin auf dem Weg in die Dusche zu sehen.

Die Fernsehhüter der USA - Federal Communication Commission - sahen darin ihre Unanständigkeitsregeln - Indecency Standards - verletzt und verhängten gegen die ausstrahlenden Fernsehanstalten von ABC eine Geldstrafe sowie den Verlust der Fernsehlizenzen.

In seiner Entscheidung vom 4. Januar 2011 hat das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA dem Antrag der Fernsehsender auf Überprüfung des Ausgangsurteils im Fall ABC Inc. et al v. Federal Communications Commission, Az: 08-0841 stattgegeben und den Lizenzverlust aufgehoben. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit führt dazu aus, dass die Unanständigkeitsregeln der FCC zu undefiniert seien. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Person von normalem Verstand nicht die Möglichkeit hat festzustellen, was nun erlaubt ist und was nicht.

Das sah das Gericht bei den Indecency Standards der FCC, die dann von unsittlichem Material sprechen, wenn sexuelle oder ausscheidende Organe beschrieben oder gezeigt werden und offensichlich, gemessen an üblichen Standards für das Fernsehmedium, widerwärtig seien, als gegeben an.


Dienstag, den 04. Jan. 2011

Der Jury wird das US-Recht erklärt  

.   Die Geschworenen der amerikanischen Jury nehmen die Subsumtion vor. Der Richter erklärt ihnen im US-Prozess das Recht.

Wie er im Schaden­sersatzfall wegen uner­laubter Handlung die Dar­legung revisions­fest vornimmt, zeigt das Urteil in Koger v. Norfolk Southern Railway Company, Az. 10-1345, vom 3. Januar 2011. Der Kläger warf dem Arbeit­geber die Verant­wortung für seinen Unfall vor.

Der Richter erklärte der Jury, dass eine Gesell­schaft für Fehler ihres Personals haftet. In der Revision rügte das Unter­nehmen, dass diese Dar­legung nicht das Verschulden des Klägers als zum Personal gehöriger Person berück­sichtigte und somit die Jury irreführen konnte: Seine Eigenschuld könnte sie - fehlerhaft - der Company zurechnen.

Das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, wies die Rüge zurück: Die Gesamt­schau der Jury Instructions, nicht der einzelne Satz, bestimmt ihre Recht­mäßigkeit.


Dienstag, den 04. Jan. 2011

Der Unterschied von Statute of Limitations und Laches  

NG - Washington.   Was man im deutschen Recht im BGB unter Verjährung versteht, bezeichnet das Statute of Limitations im amerikanischen Common Law System. Das Statute of Limitations regelt dabei z.B. in einem Vertrag - Contract -, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitperiode nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses Ansprüche aus dem Vertrag nicht mehr geltend gemacht werden können.

Allerdings ist zu beachten, dass die Frist bereits mit dem bestimmten Ereignis zu laufen beginnt und nicht wie im deutschen Recht erst am Ende eines Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Daneben existiert als Verteidigungsmittel gegen eine Klage Laches.

Laches ist dem Billigkeitsrecht - Equity - zuzuordnen. Dieses Prinzip verleiht der sich auf diese Einrede berufenden Partei das Recht, den geltend gemachten Anspruch deswegen zurückzuweisen, weil die andere Partei zu lange mit der Geltendmachung gewartet und den Anspruch daher verloren hat. Laches entspricht etwa der deutschen Verwirkung.


Sonntag, den 02. Jan. 2011

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Vor dem Jahresende 2010 erließen US-Bundesgerichte noch diese wichtigen Urteile:
Asbestklägeranwälte als Betrüger und Verschwörer, CSX Transportation, Inc. v. Gilkison, 4th Cir. 30 DEZ 2010, http://bit.ly/gdeKxg

Unerwünschte Werbeanrufe, Charvat v. EchoStar Satellite, LLC, 6th Cir. 20 DEZ 2010, http://bit.ly/gSfj04

Inkassoformalien und -beweislasten nach FDCA, Antoine v. JP Morgan Bank, DCDC 28 DEZ 2010, http://bit.ly/gD7wdP Intro: http://bit.ly/f3SB78

Wirksamer nichtunterzeichneter Versich-Vertrag?, 10 Ellicott Squ. Ct Corp. v. Mountain V Ind. Co., 2nd Cir 23 DEZ 2010, http://bit.ly/i7XHIy

Schlüssigkeit Produkthaftungsklage, Bundesstandard v. staatl. R., Fabian v. Fulmer Helmets, Inc., 6th Cir 23 DEZ 2010, http://bit.ly/gcmG7D

Diffamierungsverbot gegen Poster wirkt nicht gg Hoster & Website-Manager, Blockowicz v. Williams, 7th Cir. 27 DEZ 2010, http://bit.ly/gTvurs

Anwaltshaftung für $387.738 Prozesskosten bei Beweismanipulation, Norelus v. Denny's Inc., 11th Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/hRqCMY

Kostenerstattung im US-Urheberrechtsprozess, Latin American Music Co. v. Am. Soc. of Composers, 1st Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/hN03qh

Kindesentführung Schweiz-USA, Haager Übereinkommen, Heydt-Benjamin v. Heydt-Benjamin, 2nd Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/fDdWN4

Verwechslungsgefahr: gleiche Marke für Software, University Wisconsin v. Phoenix Software Intl, 7th Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/e0Kbp9

Steuerhinterziehung: Klagerecht des Mitverschwörers? Rezner v. Bayerische Hypo-und Vereinsbank, 9th Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/i1FztC

Botschaftspersonal, Immunität, Hijazi v. Permanent Mission of Saudi Arabia to the United Nations, 2nd Cir. 22 DEZ 2010, http://bit.ly/gmoOsl

Design-Software zurückbehalten, erwischt, gelöscht: Haftung, Union Pump v Centrifugal Technology, 5th Cir. 20 DEZ 2010, http://bit.ly/gN4H5s

Verfassungsrecht: "No Freedom to Watch Football on a Sunday Afternoon Act," Miles v. Northville, 6th Cir. 21 DEZ 2010, http://bit.ly/feJlxK
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 01. Jan. 2011

Waffenbesitz des Verbrechers: 15 Jahre Haft  

.   So schlimm hatte sich der Angeklagte die Strafe für Waffenbesitz nicht vorgestellt: 15 Jahre.

Vor dem Geständnis dieses Verbrechens hatte er dummerweise drei Umstände vergessen: Er war wegen eines Verbrechens vorbestraft. Er hatte verbrecherisch bei der Verhaftung einen Fluchtversuch gewagt. Und er hatte verbrecherisch den festnehmenden Beamten Gewalt zugefügt.

Damit war er ein Gewohnheitsverbrecher nach der Definition im bundesrechtlichen Armed Career Criminal Act. Für solche schreibt das Gesetz die Mindeststrafe von 15 Jahren vor.

Die Verurteilung bestätigte am 30. Dezember 2010 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall United States of America v. Anthony Nix, Az. 09-15335.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.