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Freitag, den 25. März 2011

Sekten unter Markenschutz  

NK - Washington.   Zwei Sekten streiten um einen markenrechtlichen Verstoß. Zu Gunsten der klagenden Sekte entscheidet das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 21. März 2011 in Community of Christ Copyright Corporation et al. v. Devon Park Restoration Branch of Jesus Christ Church et al..

Unter dem Namen der Klägerin sind mehrere Namen als Marken registriert. Eine davon nutzten die Beklagten für eigene Zwecke. Das Gericht prüft hier die Verwechslungsgefahr, Likelihood of Confusion, anhand der SquirtCo.-Faktoren und bejaht sie. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Marke der Klägerin zudem noch nicht aufgegeben. Ebensowenig ist die Marke generisch geworden. Nur dann wären die Beklagten - wie auch jeder Andere - berechtigt, die Marke zu nutzen.

Anhand verschiedener Präzedenzfälle liefert dieses Urteil einen Überblick über die verschiedenen Einreden der Beklagten nach amerikanischem Bundesmarkenrecht gegen die hier erfolgreich behauptete Markenverletzung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.