Risiko- und Compliancebeachtung sind aufgrund der stetigen Entwicklung der Technik unumgänglich. Was früher hauptsächlich ein Problem in großen, multi-nationalen Unternehmen war, ist heute auch in kleineren Unternehmen relevant …
Im 19. Jahrhundert waren die USA im Datenschutz Vorreiter unter dem Begriff Privacy. Im späten 20. Jahrhundert fielen sie weit zurück. Datenschutz-Compliance ist weit weniger im Bewusstsein von US-Unternehmen präsent. Mittlerweile gibt es auch in den Vereinigten Staaten einige Regelungen zu Compliance Angelegenheiten, wobei sich das gesamte Thema dort - im Vergleich zur Europäischen Union, die Regelungen zur Datenschutz Compliance kennt - noch in der Entwicklung befindet. Den Begriff Datenschutz gibt es in den USA nicht im Sinne von Data Protection, sondern eher im Sinne des Schutzes der Privatsphäre.
Die Firma hatte nicht nur das Ranking geliefert, sondern auch die Anlagenverwaltung unterstützt, und an beidem verdient. Intern hofften ihre Mitarbeiter, dass das Haus erst einbrechen würde, nachdem sie reich und in den Ruhestand gegangen wären. Vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA fanden sie unerwartet Glück.
Das Gericht beurteilte die Hemmung der Verjährung nach der Regel, dass bei Darlehn die kürzere der New Yorker Verjährungsfrist oder der am Ort des Darlehnsnehmers hier Deutschland, geltenden, greift. Dabei sei das gesamte Verjährungsrecht nach §§195, 195 BGB samt der BGH-Rechtsprechung zu beachten, nicht nur die Fristenregelungen, und deutsches Recht mit seiner kürzeren Frist habe die Klage nicht mehr gestattet.
Studenten aus arabischen Ländern und Indien sind beim Rest stark vertreten. Afrikaner, Europäer, Australier und Lateinamerikaner wirken im Vergleich verloren. So steigen die Aussichten für Minderheiten, denn die Universitäten stehen auf Diversity. Das bedeutet nicht unbedingt eine akkurate Quote, doch spielt es eine Rolle. Die andere wichtige Rolle spielt Geld.
Welche Gruppe am meisten einspielt, kann auch mehr Plätze gewinnen. Bringt sie viel ein, bleibt oft etwas für Scholarships für Amerikaner und die Minderheiten übrig. Wer also erwägt, im nächsten Jahr an einer Law School in den USA zu studieren, hat Glück - bedeutend mehr als die Vorgänger - und sollte sich während der gerade laufenden Bewerbungsphase an die Arbeit machen. Ihr Umstand und Aufwand bleibt ihnen nicht erspart.
Die Kandidaten, die ihr gutes Schulenglisch nicht durch englisch klingende Begriffe, die nur Deutsche verstehen, versaut haben, schneiden möglicherweise beim TOEFL-Sprachtest besonders gut ab. Die mit einem gescheiten Blog zu Rechtsfragen oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben sich auch schon einen Vorsprung erarbeitet, denn so etwas zählt in den USA. Wer das nicht getan hat, sollte vorbereitend bei Decisions Today jeden Tag ein obergerichtliches Urteil lesen. Also auf: .edu, law school, admission, application und international students googeln!
In Zander v. Knight Transportation Inc. verlor der Kläger seine Klage, weil er von der Beklagten alle Beweise einholen wollte, sich selbst aber nicht der von jener gewünschten Vernehmung stellte. Neben einer Kostenstrafe von $1000 verlor er auch seine Ansprüche. Seine Klage wies das Bundesgericht für Kansas schlichtweg ab.
Die Begründung vom 17. Dezember 2015 zeigt deutlich die Folgen der verweigerten Mitwirkung und die Rechtsgrundlagen und Abwägung von Sanktionen. Beklagte empfindlich treffen wollen, aber selbst nichts einstecken können, gilt nicht. Die Mitwirkung, gleich wie kostenträchtig oder verletzend sie sein kann, ist ein Risiko, das Kläger nicht ignorieren dürfen.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärte die Klage für unschlüssig, weil sie nicht einmal ein Kopieren der urheberrechtlich geschützten und beim Copyright Office eingetragenen Werke behauptete oder einen direkten oder indirekten Nachweis des Kopierens einschloss. Sie behauptete nicht einmal, dass mehr Kopien als von Kläger autorisiert existierten oder vertrieben wurden.
Das Gericht erörterte auch den DMCA-Schutz, der im digitalen Zeitalter die Verletzungverfolgung beschleunigt. Dazu hätte es Kopierschutzmechanismen bedurft, die der Kläger auch nicht behauptet hatte.
Die Klage wurde abgewiesen. Besondere Kostenfolgen hat dies für den Kläger nicht. Er war nicht anwaltlich vertreten. Die Gerichtskosten von $350 reichen auch bei einem Streitwert von vier Milliarden Dollar. Weil er arm warm, erließ sie ihm das Gericht. Die beklagten Unternehmen müssen ihre erfolgreichen und sicher enormen Verteidigungskosten abschreiben.
Unternehmen wehren sich unter anderem mit Vertragsklauseln, die wie AGB Kunden zu Schiedsverfahren verpflichten und Klagen verbieten. Der Trend war klar, weil der Supreme Court in Washington im letzten Jahrzehnt immer deutlicher das Primat der Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Federal Arbitration Act hervorstrich. Wenn es eine Schiedsklausel gibt, ist der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit mit seinen klägersympathisierenden Geschworenen versperrt. In der Regel gibt es auch keine gerichtliche Nachprüfung.
Am 14. Dezember 2015 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der USA in DIRECTV, Inc. v. Imburgia zugunsten eines Unternehmens, das in seinen Kundenverträgen das Schiedsverfahren vorschrieb und die Kunden zum Verzicht auf den ordentlichen Rechtsweg zwang. In Kalifornien meinten die Bundesgerichte, das Bundesschiedsgesetz sei mit dem dortigen einzelstaatlichen Recht über Sammelklagen unvereinbar und die Klausel daher nichtig. Jetzt erklärte der Supreme Court, dass dieses Bundesgesetz das einzelstaatliche Recht durch eine Preemption bricht.
Auf 58 Seiten erklärte in New York City am 11. Dezember 2015 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Verfassungsvereinbarkeit eines Gesetzes, New York General Business Law §518, das einen Kreditkartenaufschlag auf ausgeschilderte Preise verbietet. Zuerst schilderte es die Rechtsentwicklung. Anfangs hatte der Bund Händlern einen Preisaufschlag für die Zahlung mit Kreditkarte verboten. Als das Gesetz auslief, hatten die Kreditkartenanbieter ihren Händlern das Verbot aufgedrückt - per Knebelvertrag, der nach einem Kartellverfahren im Jahre 2013 abgeschafft wurde.
Die klagenden Händler behaupteten nun, dass das danach geltende einzelstaatliche Verbot in New York, welches auch zehn andere Staaten einführten, die Bundesverfassung verletze. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit wägte alle Anspruchsgrundlagen aus gewerblicher Redefreiheit im ersten Verfassungszusatz ab, bevor es das Argument der Rechtsstaatlichkeit nach dem Due Process-Verfassungszusatz untersuchte. Im Ergebnis bestätigte es mit seiner lehrreichen Entscheidung die Verfassungsvereinbarkeit des gesetzlichen Eingriffs in die gewerbliche Rede.
In Cincinnati erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA lehrreich, dass auch beim Bezug über einen Handelsvertreter ein Vertrag zwischen Hersteller und Abnehmer zustande kommt. Wenn ein Vertrag besteht, bleibt kein Raum für einen deliktischen oder Produkthaftungsanspruch, bestimmte es.
Wer den amerikanischen Prozess kennt, weiß, dass bei Auslandszusammenhang eine wichtige Verteidigungsstrategie darin liegt, den Prozess ins Ausland zu verlagern, wo es keine punitive Damages gibt. Das gelang der Beklagten aus Singapur. Das US-Gericht hatte seine Zuständigkeit bejaht, jedoch den Prozess wegen überwiegender Verbindungen zum Ausland nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz suspendiert, und verwiesen. Dort verlor die Beklagte den Schiedsprozess.
Am 11. Dezember 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco in der zweiten Prozessdekade, dass die Klägerin ihren Vergeltungsschlag aus demselben Sachverhalt nach dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act weiterhin geltend machen darf. Dies gilt, weil der Schiedsprozess die mit der Klage behaupteten Ansprüche nicht erschöpfte. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung bei der Verteidigung gegen amerikanische Klagen.
Das Doping als absagenauslösender Verstoß bedeutet demnach eine Vertragsverletzung, Breach of Contract. Der Boxer ging in der Revision daher auch gegen die Schadensersatzhöhe von $990.811,19 vor, indem er die Bemessung rügte. Der Ausrichter hätte in jedem Fall Geld verloren. Das Gericht orientierte sich mit detaillierter Begündung an dem Maß der Reliance Damages, einer Art Vertrauensschaden, aus Ausrichtungskosten.
Die Vergütung des Boxers sollte $800.000 betragen, wovon er $250.000 vor dem Kampf erhielt. Der Veranstalter hatte erfolglos die Erstattung dieses Betrages gefordert. Das Revisionsgericht sprach ihn ihm zu, weil die Vertragsverletzung den gesamten Schaden erfasst und dieser zu ersetzen ist.
Die Behauptung des Boxers, der Vorschuss sei unabhängig vom Austragen des Kampfes zahlbar gewesen, ließ es nicht gelten. Nur wenn sich der Boxer vertragstreu verhalten hätte, wäre dieses Argument zu prüfen. Der Veranstalter gewann somit in der Revision noch mehr Schadensersatz, ebenfalls Damages, als im United States District Court.
Hier war der Prozess schon in die Revision gegangen. Erst danach folgte die Berufung auf ein anderes Recht, nämlich das von Texas statt des ein jahrzehntlang geprüften Rechts von Connecticut.
In New York City erläuterte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA lesenswert die auf dem Binnen-IPR der USA fußende Berufung auf das texanische Recht zur Rechtsnachfolgerhaftung, Successor Liability. Es erklärte, warum die späte Berufung vom Untergericht zu Recht als Verzicht gewertet werden durfte.
Zunächst entschied es die Frage, wie eine Person des beschränkten öffentlichen Interesses festzustellen ist, und fand die Klagebehauptungen in dieser Hinsicht unschlüssig. Außerdem ermangelten diese der Darlegung der Zuständigkeitsmerkmale für einen mitbeklagten Autor im Sinne der personal Jurisdiction. Die zweite Entscheidung betrifft lediglich die Frage der schlüssigen Darlegung einer mit der Klage behaupteten Böswilligkeit, actual Malice.
Die Presseberichte setzten sich mit der Echtheitsprüfung von Kunst und den vom Kläger angewandten Methoden auseinander. Sie setzen ihn in ein schlechtes Licht, weil sie seine Unabhängigkeit und Objektivität bezweifeln, und schaden ihm - auch weil der erste Bericht von anderen Medien sowie Blogs nachgedruckt oder zitiert wurde. Er warf ihnen unzureichende Recherchen und Wissen um die Falschheit der Vorwürfe vor. Als Person des beschränkten öffentlichen Interesses, limited-purpose public Figure, muss der Kläger actual Malice belegen, was ihm unzureichend als schlüssige Behauptung gelang, erklärte das Gericht auf 15 Seiten.
Die erteilte Auskunft sei nur halbwahr und stelle einen Betrug dar. In New York City urteilte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 7. Dezember 2015 gegen den Fonds. Er könne keinen eigenen Anspruch besitzen, weil er mit den Lieferanten in keiner Vertrags- oder Treuebeziehung stünde und diese ihm nicht auskunftspflichtig seien. Anderenfalls wäre eine Halbwahrheit nach dem Recht des Staates New York riskant:
New York recognizes a duty by a party to a business transaction to speak in three situations: first, where the party has made a partial or ambiguous statement, on the theory that once a party has undertaken to mention a relevant fact to the other party it cannot give only half of the truth; second, when the parties stand in a fiduciary or confidential relationship with each other; and third, where one party possesses superior knowledge, not readily available to the other, and knows that the other is acting on the basis of mistaken knowledge. AaO 6.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärte den Sachverhalt, die behaupteten Rechtsverletzungen und die Rechtsfolgen. Die Beklagte bietet Daten über Schuldner an. Ihre Datenbank erfasst 200 Mio. Personen. Ihre Kunden suchen nach Kreditwürdigkeitsinformationen sowie nach Orten, an denen Schuldner und ihr Vermögen zu finden sind. Das Bundesverbraucherschutzamt, Federal Trade Commission, in Washington, DC, hatte der Beklagten schriftlich bestätigt, dass ihr Datenangebot nicht unter das Kreditdatenschutzgesetz, den Fair Credit Reporting Act in 15 USC §1681, falle. Die Kläger behaupteten letztlich das Gegenteil sowie eine Verletzung ihrer Rechte, die einen zumindest pauschalen Schadensersatz rechtfertigten.
Im Prozess folgte zähen Verhandlungen ein Vergleich, der das Angebot der Beklagten in zwei unterschiedliche Dienste aufteilte, die mit neuen Datenschutzvorkehrungen versehen werden. Auch Schadensersatz für Kläger, die sich den Sammelklageanwälten schon bei Prozessbeginn anvertraut hatten, und Anwaltskosten regelte der Vergleich. Der hartnäckige Vorstoß einiger Personen führte in diesem Fall zu einer vom Gesetz nicht eindeutig verlangten Schutzerweiterung, vgl. Röhm, Änderungen des Fair Credit Reporting Act durch den Fair and Accurate Credit Transactions Act 2003, 13 German American Law Journal (April 3, 2004), und einer Einschränkung des zulässigen und mangels eines Meldewesens notwendigen Datenhandels.
Lehrreich entschied in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA gegen ihn. Die Suchmaschinen würden durch Werbeeinblendungen vom Verzeichnis illegal tätiger Schloss- und Schlüsseldienste profitieren und damit dem Anti-Mafia-Gesetz Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act unterliegen, lautete die Klage, und gegen Markenrecht verstoßen. Den RICO-Anspruch gab der Kläger auf.
Der Markenanspruch sei unschlüssig, legte die Revision auf fünf Seiten dar. Nach dem Bundesmarkenrecht im Lanham Act, 15 USC §1125(a)(1)(B), muss die Werbung des Beklagten eine falsche oder täuschende Tatsachendarstellung über eigene oder fremde Produkte oder Leistungen enthalten, um die Haftung auszulösen. Da die Suchmaschinen keine eigenen Erklärungen zu den unechten Schlossern abgaben, sondern lediglich Erklärungen Dritter verzeichneten, kann kein Anspruch bestehen, lautet das Ergebnis.
Im Vertrag lässt sich die Haftung begrenzen, im Tort nicht, weil dort gerade keine Vertragsbeziehung besteht. Hier bestand ein Vertrag zur Pestizidbehandlung eines Erdnusssilos. Er sah er eine Haftungsbegrenzung wirksam vor. Der Verlust überstieg seine Grenzen.
Der durch die Siloexplosion entstandene Schaden mit dem Verlust von 20 Mio. Pfund Erdnüssen animierte den Kläger und seinen Versicherer, statt des Vertragswerts der Behandlung von unter $9000 den Verlust an Gebäude und Produkt einzuklagen. Als Tort zogen sie einen Anspruch aus Nachlässigkeit, Negligence, heran, der eine Sorgfaltspflicht voraussetzt.
Am 3. Dezember 2015 erklärte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond zunächst den vertraglichen Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, consequential Damages. Der vertraglich vereinbarte Haftungsausschluss ist im Sinne der Vertragsfreiheit zulässig und wirksam. Der wirtschaftliche Verlust, der ohne diese Begrenzung vertraglich einklagbar wäre, darf nicht über den Umweg eines Tort-Anspruchs geltend gemacht werden, wenn eine Vertragsbeziehung besteht, erklärt es lehrreich.
Die Kläger hatten im Bundesgericht bereits den Schadensersatzanspruch wegen Kartellverstoßes verloren und hofften, wenigstens ihre Ansprüche aus Diffamierung, Produktherabsetzung und Geschäftsschädigung zu retten. Der Leser erhält in der zwölfseitigen Revisionsbegründung einen umfassenden Einblick in diese Anspruchsgrundlagen.
Der United Court of Appeals for the Second Circuit erklärte, dass der Vergleich zwischen Dritten keine Verleumdung der daran unbeteiligten Kläger bedeuten kann, während die Kunstwerke durch eine implizierte Diffamierung eine aus der Sicht der Öffentlichkeit unzulässige Verbindung eines haftungsprivilegierten Prozessvergleichs mit einer Presseerklärung der beklagten Stiftung und weiteren Dokumenten voraussetzt. Der zweite Anspruch ermangelte des notwendigen besonderen Schadens. Beim dritten Anspruch, der auf dem Verlust eines anonymen Käufers beruht, fehlt auch die erforderliche Kausalität.
Wegen Einbruchs sitzt er lebenslang, wegen Hausfriedensbruchs zeitgleich 40 Jahre. Revisionen hatte er verloren, doch steht ihm noch der Weg ins Bundesgericht offen. Deshalb wollte er sich in Staatsakten über sein Opfer unterrichten. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis verwarf seine verfassungsrechtliche Rüge. Der Supreme Court der USA in Washington, DC, sicherte die Gleichbehandlung hinzu, doch dürfe das einzelstaatliche Recht rational differenzieren.
Rational sei es, wenn der einzelstaatliche Gesetzgeber den Opferschutz berücksichtige und nicht jedem Verbrecher jede Akte bereitstelle. Der Gesetzgeber verweise Verbrecher zur Einsicht auf Rechtsanwälte, zu deren Aufgaben es zähle, keine Straftaten zu fördern. Sie würden die Einsicht realisierbar machen und dabei den Informationsmissbrauch verhindern. Zudem müsse sich der Kläger erinnern, dass der Supreme Court keinen effektiven Rechtsschutz garantiere.
Am 27. November 2015 entschied in Denver das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA nur bei der Schadenserstattung von Ermittlungskosten zu seinen Gunsten, nachdem beide Seiten einen Rechenfehler im Strafurteil entdeckt hatten. Snowden meinte, das Gericht habe den Schaden falsch bemessen und die Kosten der Datenbank einbezogen. Wenn das Schadensmaß nur die Ermittlungskosten berücksichtigt hätte, wäre eine Strafe von acht Monaten angemessen.
Der Schadensunterschied ist gewaltig. Die Ermittlung kostete etwa $25.000, während die Datenbank $1,5 Mio. wert war. Das Strafgericht hatte beide Beträge addiert. Nach den Strafzumessungsrichtlinien ist der maßgebliche Verlust pekuniärer Natur. Den Geldwert hatte die Staatsanwaltschaft nicht bewiesen. Entwicklungskosten entsprechen nicht dem Verlusterfordernis. Dennoch hält die Revision das Strafmaß aufrecht, da das Strafgericht auch andere Merkmale, unter anderem die verwerfliche Verletzung der Privatsphäre, anführte, die zur selben hohen Strafe führten, erläutert die Revisionsbegründung.
Das Gericht verweigerte auch die Verweisung der Klage an mehrere Gerichte in anderen Bezirken, in denen die verschiedenen beklagten Nachahmer ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben, denn der anwaltslos auftretende Kläger, ein Fisch-Maler, hatte nicht hinreichend die dortige Zuständigkeit dargelegt, und bei mehreren Beklagten kann das Gericht ohnehin nicht zur verteilenden Verweisung gezwungen werden.
Die zehnseitige Abweisungsbegründung bestätigt, dass Long-Arm-Statutes, die eine Zuständigkeit, Jurisdiction, für bezirksfremde Beklagte aus dem In- und Ausland begründen, im Internetkontext nicht bedeuten, dass der erforderliche Nexus zum Gerichtsbezirk allein durch die Aufrufbarkeit einer passiven Webseite entsteht. Vielmehr muss der Beklagte zielgerichtet Personen im angerufenen Bezirk angepeilt haben. Dazu reicht ein Schreiben mit dem Geständnis, eine Zeichnung nachgeahmt zu haben, an den bezirksansässigen Kläger nicht aus.
Am 24. November 2015 prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago die Rechte, die sich aus dem Vertrag als Landbesitzrecht ableiten, ebenso wie die Staatsimmunität der Polizei. Die Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft kann keine absolute Immunität garantieren. Dann könnte sich die Polizei nämlich immer vor einer Haftung schützen.
Vielmehr gelte eine bedingte Immunität, qualified Immunity, die den guten Glauben an eine rechtmäßige Ausübung der Staatsgewalt voraussetze. Diese lag hier nach den lesenswerten Ausführungen des Gerichts vor.
In Maryland, a plaintiff must satisfy the following five elements to establish a negligent misrepresentation claim:Das beklagte TV-Werbeunternehmen wandte ein, dass Aussagen über die Sicherheit der Leiter lediglich übliche Übertreibungen darstellten und keine Sicherheit garantieren. Das Gericht legte ausführlich dar, dass sein Verweis auf Sicherheitsstandards neben anderen Werbeaussagen einen messbaren Sicherheitsgrad versprach, der nun den Geschworenen zur Beweiswürdigung und Subsumtion vorzulegen ist. Zudem erörterte es lesenswert weitere Anspruchsgrundlagen, die bei Produkthaftungsklagen behauptet werden.
(1) the defendant, owing a duty of care to the plaintiff, negligently asserts a false statement;
(2) the defendant intends that his statement will be acted upon by the plaintiff;
(3) the defendant has knowledge that the plaintiff will probably rely on the statement, which, if erroneous, will cause loss or injury;
(4) the plaintiff, justifiably, takes action in reliance on the statement; and
(5) the plaintiff suffers damage proximately caused by the defendant's negligence.
In Kolb v. Acra Control Ltd. erläuterte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond lehrreich die zahlreichen Einreden, die den Manager verlieren lassen. Dabei geht es am 20. November 2015 auf das Recht Marylands und Irlands ein - dem Sitz der Tochter- und der Muttergesellschaft.
Nach dem ersten beurteilt sich der Verzicht auf die Optionenausübung, die an Bedingungen wie während der Arbeitsvertragslaufzeit geknüpft war. Andere Einreden betreffen Zusicherungen nach späteren Optionsverträgen und beim Unternehmensverkauf, dass alle Optionsansprüche erfüllt waren. Die Kenntnis beim ausdrücklichen Verzicht von vergessenen Optionen spielt eine besondere Rolle. Kennenmüssen bei üblicher Sorgfalt, constructive Knowledge, ist entscheidend.
Ein Juror hörte die Bemerkung und wurde deshalb entlassen. In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass der Kläger dadurch nicht zusätzlich benachteiligt wurde. Ebenfalls wies es die Rüge zurück, der Beklagte habe der Jury wahrheitswidrig eine amtliche Schlüssigkeitsfeststellung als haltlose Beschuldigung dargestellt.
Auch eine Begrüßung der Jury, in die der Richter die Angriffe vom 11. September 2001 einflocht, hält die Revision für unschädlich. Auf seine plumpe Art habe der Richter betonen wollen, dass Muslime Teil der Gesellschaft seien. Schließlich habe der Richter keinen Fehler begangen, als er die Geschworenen als zukünftige Kunden des Beklagten bezeichnete.
Am 19. November 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia eine Bonusfrage, nachdem es ebenfalls Prozesshanselei und Champerty entdeckte. Die Frage lautet, ob die Abweisung aufzuheben ist, nachdem der ursprüngliche Forderungsinhaber der Klage beigetreten war. Die Antwort im Fall Dougherty v. Carlisle Trans Products Inc lautet:
Nein, denn die Gier-Motivation durch eine gewollte Gewinnbeteiligung bleibt. Der Kollege darf die Klage aber im eigenen Namen neu erheben. Diese uralte Einrede aus dem Common Law ist weiterhin von praktischer Bedeutung, weil in ihrem Umfeld auch die Beauftragung von Anwälten auf Erfolgsbasis existiert. Die meisten Attorneys lehnen deshalb solche Mandatsbedingungen ab.
Am 18. November 2015 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City nach Prüfung der prozessualen und materiellen Rechtsstaatlichkeit, procedural and substantive Due Process, die Klage ab. Nicht jede Gesetzesverletzung des Staates sei mit dem Rechtsstaatsgrundsatz unvereinbar, erklärte es.
Außerdem gäbe es keinen Anspruch aus ungefertigter Bereicherung, unjust Enrichment, weil die Zahlung in Kenntnis und impliziter Ankennung der Schuld erfolgte.
Der wegen Mietschulden verklagte Beklagte berief sich auf das Wahrheitsgebot des bundesrechtlichen Fair Debt Collection Practices Act und bezeichnete das Affidavit als Verstoß gegen das Verbot einer false, deceptive, or misleading Representation. Der Anwalt hatte eidlich die Anspruchsmerkmale dargelegt: Ort, Wohnung, Miete, Mietzins, Verzug und Verzugskosten. Er hatte der Darstellung des Vermieters vertraut.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis merkte an, dass der Beklagte nicht die Richtigkeit der Aussagen im Affidavit bezweifelte, sondern nur einen Betrug, eine Täuschung oder eine Irreführung durch den Anwalt behauptete. Ohne konkreten Anlass für die Behauptung eines dieser Gesetzesmerkmale hielt das Gericht den Einwand für unschlüssig. Allerdings erklärte es nicht, ob ein Rechtsanwalt - jedenfalls beim Fehlen eines Verdachts - den Aussagen eines Mandanten trauen darf, um eine eidliche Aussage über Umstände außerhalb seiner eigenen Kenntnis zu abzugeben.
Die Uni selbst genieße Immunität vor dem Bundesgericht, obwohl sie vor dem einzelstaatlichen Gericht hätte verklagt werden können. Der Staat Utah als Gründer hätte ihre Immunität nur für einzelstaatliche Prozesse eingeschränkt. Ansprüche gegen Professoren seien zulässig, aber materiell unschlüssig, führte das Gericht in einer Dreipunkteprüfung aus:
To the extent that Smith pursues the individual defendants…, he states no valid due-process claim against them. First, the crux of Smith's appeal is that the defendants violated due process by failing to follow the school's own appeals procedures. Yet we have long held that a public institution's failure to follow state-specified procedures does not violate due process.… Second, his claim depends on the existence of a protected interest in a particular grade, but he has supplied no authority establishing that protected interest, as he must.… Third, in the context of public education, the Supreme Court has held that if a student has a protected interest in not being dismissed from a program for academic reasons, the only process due is limited, flexible, and informal. Smith was not dismissed from the program; he merely received two unwanted grades.
In Devlin v. Kalm erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati die Rechtsgrundlagen, die gegen eine Immunität des beklagten Staats sprechen. Im Wesentlichen berief sich der Beamte zu Recht auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (a) in einer Angelegenheit von öffentlicher Bedeutung und (b) ohne Bezug zu seinen Amtspflichten.
Da die Klagen öffentlich sind und die Erklärungen gegenüber der Presse der Klageerhebung folgten, waren keine amtlichen Belange durch die Ausübung seines Rederechts gefährdet. Eine einzige unglückliche Wortwahl schadet angesichts der Gesamtheit der Erklärungen gegenüber der Presse seinem Anspruch nicht.
Kann der Anwalt das Geld zurückerhalten, um die Hypothek abzulösen? Jahrelang stritten sich die Parteien. Am 13. November 2015 erging das Urteil zugunsten des Anwalts. Nach Vertragsrecht schuldet die Verkäuferin den Betrag von $293.514,44 zuzüglich 12% Zinsen auf dessen Hälfte, der Sohn gesamtschuldnerisch denselben Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung plus 6% Zinsen auf die andere Hälfte, sowie Anwalts- und Gerichtskosten.
Den Beklagten verbietet das Gericht bis zur Befriedigung des Klägers zudem Geschäfte mit einem Wert von mehr als $500. Sie müssen dem Gericht wöchentlich ihre Konto- und Geldbewegungen nachweisen und dürfen ein vom Sohn erworbenes Haus nicht verkaufen. Die 21-seitige Begründung führt lehrreich in die Anspruchsmerkmale von Breach of Contract, unjust Enrichment und permanent Injunction ein.
Das Finanzamt hatte einen unklar formulierten Pfändungsbeschluss gegen eine Firma eintragen lassen, an der der Kläger beteiligt war, und neben dem der Firma seinen Namen angegeben. Das Pfandamt trug den Beschluss unter seinem Namen ein, und die Auskunfteien zeigten alsbald die Belastung in seinem privaten Datensatz an.
Der Kläger verlangte erst die Berichtigung und klagte dann nach dem Fair Credit Reporting Act und dem Colorado Consumer Credit Reporting Act, weil der Beschluss weiterhin auf seinem Konto, wenngleich auch als beglichen, nicht als zurückgenommen, withdrawn, erschien. Mit einer 31-seitigen, lehrreichen Begründung erklärte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver das Verhalten der Auskunfteien für entschuldigt. Sie hätten angemessene Vorkehrungen für die Übernahme der uneindeutigen Finanzamtsdaten getroffen.
Die Mindermeinung hielt jedoch fest, dass ihnen eine weitere Nachprüfung, auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zugesandten Beschlüsse, zumutbar gewesen wäre, die sie schuldhaft versäumt hätten.
Die neue Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia folgte zahlreichen zusammengeführten Sammelklagen im Namen aller Safari- und IE-Benutzer, die bestimmte Werbeinhalte trotz der Sperren erhalten hatten:
The complaint asserts three federal law claims against all defendants. Count I claims violation of the federal Wiretap Act, 18 U.S.C. §2510 et seq. Count II claims violation of the Stored Communications Act, 18 U.S.C §2701. And Count III claims violation of the Computer Fraud and Abuse Act, 18 U.S.C. §1030.Google gewann in der ersten Instanz mangels Schlüssigkeit und behauptete in der Revision auch eine mangelnde Aktivlegitimation der Sammelkläger. Doch stellt das Revision letztere fest, da der von Google bestrittene Schaden der Klage zu entnehmen ist. Mit einer lesenswerten Begründung erklärt sie dann, dass die bundesrechtlichen und die meisten einzelstaatsrechtlichen Anspruchsgrundlagen unanwendbar sind, doch hält sie den Anspruch wegen Verletzung der Privatsphäre für schlüssig. Dieser darf im Untergericht weiter verfolgt werden.
The complaint also asserts six California state law claims against Google only. Count IV claims violation of the privacy right conferred by the California Constitution. Count V claims intrusion upon seclusion under California tort law. Count VI claims violation of the Unfair Competition Law, Cal. Bus. & Prof. Code §17200. Count VII claims violation of the California Comprehensive Computer Data Access and Fraud Act, Cal. Penal Code §502. Count VIII claims violation of the California Invasion of Privacy Act, Cal. Penal Code §630 et seq. And Count IX claims violation of the California Consumers Legal Remedies Act, Cal. Civ. Code §1750 et seq.
In einer Fußnote weist die fast spannend schildernde Begründung am 29. Oktober 2015 auf einen besonderen Umstand hin: Das Recht vieler Staaten der USA sieht bei Mitverschulden eine Haftungsaufteilung und damit eine Minderung des Schadensersatzanspruches vor. Nach dem anwendbaren Recht des Staates Maryland gilt jedoch für die contributory Negligence, dass sie den Anspruch auslöscht, aaO Fn. 7.
Für ein Mitverschulden sieht das Gericht keinen Anlass, der zur Abweisung der Klage aus Rechtsgründen zwingen würde. Die Beurteilung von Pflichterfüllung, Kenntnis und Fehlververhalten und der zeitlichen Abfolge von Eisregen und Unfall lässt die Tatsachenlage unklar wirken, so dass das Gericht den Fall nicht allein aufgrund der Rechtslage entscheiden darf. Die Geschworenen erhalten den Fall nun zur Beweiswürdigung und Subsumtion.
In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA nur in einem Punkt für den Beklagten: Nach dem anwendbaren Recht Georgias hätte das Untergericht ihm die Gelegenheit einräumen müssen, die Kostenerstattungsforderung im Termin zu bestreiten. Der Fall geht also eine Instanz zurück, doch mahnt das Gericht die Parteien zur Vernunft, denn weiterer Streit würde die Kosten nur steigern.
Das neunseitige Urteil vom 6. November 2015 bietet lehrreiche Ausführungen. So beantwortet die Revision die Frage, wie bei einem Preis von $34.000 der bundesgerichtliche Mindeststreitwert von $75.000 erreicht wird. Sie erklärt auch die Anforderungen an die Schadensermittlung ohne Beteiligung des Beklagten. Zudem bestätigt sie die rechtmäßige Ausübung des Ermessens bei der Versäumnisfeststellung.
1) Der Erblasser ist der Decedent.Dass der Erbe in den USA nicht in die Rechtsstellung des Erblassers tritt, sondern das Estate als Rechtskörperschaft, ist der wohl wichtigste Unterschied zum deutschen Recht. Der Abwickler ist folglich ein ganz normaler Vertreter und nimmt keine außergewöhnliche Rolle wie der Testamentsvollstrecker im deutschen Recht ein.
2) Die Erben sind die Heirs. Begünstigte sind Beneficiaries oder Legatees.
3) Der Nachlass ist das Estate, eine rechtlich selbständige Körperschaft, die kraft Gesetzes mit dem Tod entsteht und der Abwicklung von Soll and Haben, Assets und Liabilities, ähnlich einer GmbH i.L. bedarf.
4) Der Verwalter des Estate wird vom Nachlassgericht, meist Probate Court genannt, eingesetzt. Er oder sie heißen Administrator oder Administratrix, Executor oder Executix, und in manchen Staaten wie der Hauptstadt Washington einfach Personal Representative.
5) Einen Erbschein für Erben gibt es nicht, sondern den Letters of Administration für den Verwalter. Damit weist sich der Verwalter als Abwickler des Estate aus. Die Erben geht die Abwicklung im Grundsatz nichts an. Ihre Aufgabe besteht darin, gefundene Testamente dem Nachlassgericht vorzulegen.
6) Ein Erbe oder der Abwickler darf nicht selbst - pro se - vor Gericht auftreten, um Forderungen des Nachlasses einzutreiben, sondern muss, wie jede andere Körperschaft, durch einen Anwalt vertreten sein. Dies verkannte auch der Kläger im obigen Pepsi-Fall, aaO 3., der Forderungen seiner Uroma behauptete.
7) Der Abwickler treibt unter der Aufsicht des Probate Court die Forderungen des Nachlasses ein, begleicht seine Schulden, fertigt die Steuererklärungen für die Bundes-Estate Tax, die einzelstaatliche Inheritance Tax und etwaige Steuern im Ausland sowie Einnahmen des Nachlasses an und zahlt die Steuerschulden. Erst dann folgt die Erfüllung von Vermächtnissen als Bequests oder Legacies und schließlich die Verteilung des Überschusses an die Erben.
8) Das Nachlassgericht überwacht das gesamte Abwicklungsverfahren. Der Abwickler muss bei bestimmten Schritten die Zustimmung des Gerichts einholen. Wünsche der Erben muss er nicht berücksichtigen, wenn dies ein Testament nicht bestimmt.
9) Für grenzüberschreitende Nachlässe gelten weitere Anforderungen. Liegen in den USA Nachlassgegenstände außerhalb des Gerichtsstaats, also aus der Sicht des amerikanischen Rechts in einem foreign State, kann nach dem anderem einzelstaatlichen Recht ein ancillary Probate notwendig sein.
10) Im nichtamerikanischen Ausland, beispielsweise in Deutschland, kann ein gegenständlich beschränkter Erbschein oder ein beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis einzuholen sein. Die deutschen Gerichte vertreten dabei unterschiedliche Auffassungen: manche erteilen dem Abwickler ein TVZ, andere einen Erbschein. In praktischer Hinsicht ist das egal, doch rechtlich gibt es feine IPR-Unterschiede. Deutsche IPR-Fachbücher stellen das Erbrecht der 56 Rechtskreise in den USA teils unzuverlässig, teils zu pauschal dar, und die Gerichte orientieren sich daran. Als Praktiker beantragt man, was dem ausstellenden Nachlassgericht richtig erscheint.
In Cincinnati, Ohio, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Distillenkonzern. Der Clean Air Act sei nicht abschließend und gestatte Forderungen nach einzelstaatlichem Recht.
Die Ausführungen der 14-seitigen Revisionsbegründung führen lehrreich in die Grauzone überlappender Regelungen des Bundes- und einzelstaatlichen Rechts ein, die in nahezu jedem Sachverhalt in den USA bedeutsam sein kann. Bundesrecht bricht nämlich nicht unbedingt einzelstaatliches Recht!
In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA für den Hersteller. Der Vertrag verpflichte den Kunden nicht zum Alleinbezug aller Ware vom beklagten Hersteller, sondern räume dem Hersteller lediglich das Recht ein, mit einen dem Kunden von Dritten angebotenen günstigeren Preis gleichzuziehen und dann liefern zu müssen. Das sei kein Requirements Contract, der:
(1) obligates the buyer to buy goods,Wie ein Recht der ersten Ablehnung dürfe der Hersteller hier auf das Bezugsangebot reagieren. Wenn er nicht den gleichen Preis anbiete, dürfe der Kunde bei Dritten bestellen. Im vorliegenden Sachverhalt konnte das Gericht weder eine ausschließliche Bestell- noch eine Lieferbindung entdecken, sondern einen Mengenrabatt mit einem Preisanpassungsrecht.
(2) obligates the buyer to buy goods exclusively from the seller, and
(3) obligates the buyer to buy all of its requirements for goods of a particular kind from the seller. AaO 4.
In New York City prüfte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall CSX Transp. Inc. v. Emjay Envtl. Recycling Ltd. am 4. November 2015 die Merkmale des Joint Venture nach der Feststellung, dass die Spedition einen Vertrag nur mit der beklagten Bahn einging und keine Gewinnabführung mit den anderen Bahnen vereinbart war:
(1) [A] common purpose; (2) a joint proprietary interest in the subject matter; (3) the right to share profits and duty to share losses; and (4) the right of joint control. Pinnacle Port Cmty. Ass'n, Inc. v. Orenstein, 872 F.2d 1536, 1539 (11th Cir. 1989).Die Revision bestätigte das Untergericht zudem in der Feststellung, dass es keinen gemeinsamen Zweck oder ein Recht auf gemeinsame Kontrolle unter den Verbundsbahnen gab. Das auf diese Rechtsfrage anwendbare Recht war das von Florida.
Der Einfluss der Zensur auf die Welt im Internet wird durch die Abmahnungen deutlich. Nicht nur Medien- und Politikexperten profitieren von der Datenbank. Gerade für Juristen sind die Materialien nützlich. Neben dem Lernen von Fehlern anderer entdeckt man Trends in der rechtlichen Würdigung von sich stets wiederholenden Sachverhalten, der Reaktion der abgemahnten Inhaltsanbieter von Google bis Wikipedia, und der Ausweitung der Zensurbestrebungen.
Mit einer Erweiterung um neue Funktionen und eine internationale Ausrichtung wird Chilling Effects nun in Lumen umbenannt. Forschungszentren in Turin, New Delhi und Rio de Janeiro stützen das Projekt als regionale Achsen. Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an das Licht der Sonnen.
Nur schade, dass das Flugblatt 150 Jahre alt ist! Es wurde jetzt zum Jubiläum wieder entdeckt. Heute kann man sich mit einer Tuition von $25.000 pro Semester glücklich schätzen. Der Flyer wirbt mit historisch wertvollen Fakten um Studenten für die erste Law School der Hauptstadt. Das Studienjahr währte acht Monate.
Diese Dienste ergänzen vermehrt kostenlose Online-Angebote. Die Digitalisierung von Fachbüchern und -zeitschriften macht es möglich. Verbindet man diese Technik mit Datenbanken und Auswertungssoftware, erhält der Besucher noch mehr als auf Papier.
Das Angebot von Ravel Law verbindet beispielsweise die kostenlose Bereitstellung der Präzedenzfallfachbücher der juristischen Fakultät der Harvard Universität in Massachusetts mit Analysen, die auf frei zugänglichen Webseiten zitierte Fälle verknüpft und ihre Relevanz grafisch illustriert.
Auf fast 100 Seiten streiten sich Mehrheits- und Mindermeinung um die richtige Anspruchsgrundlage, doch halten sie mehrheitlich einen Boykott des Erfinders für schlüssig dargelegt. Ob er letztlich damit durchdringt, hängt vom weiteren Verfahren und Beweisen ab.
Nur wenn die Sägenhersteller gemeinsame Front gegen den Erfinder machten und sein Lizenzangebot ablehnten, könnten sie bei Produkthaftungsfällen wegen Sägeverletzungen argumentieren, dass sie mangels sicherer Lösungen nicht haften müssten, argumentierte er. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond sah ein solches Verhalten nicht als Verschwörung an, und es bedeutet auch keine rechtswidrige Vereinbarung von Sicherheitsstandards.
In New York City entschied am 30. Oktober 2015 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Landmark Ventures Inc. v. InSightec Ltd. gegen den amerikanischen Kläger. Die Entscheidungsbegründung führt lehrreich in die Grundsätze des Vacatur ein.
Fazit: Die Anfechtung von arbitral Awards vor amerikanischen Gerichten ist nahezu aussichtslos, wie es den Vorgaben des Supreme Court zum Federal Arbitration Act entspricht.
In New York City entschied am 26. Oktober 2015 im Fall JBR Inc. v. Keurig Green Mountain Inc. das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gegen den Antrag. Eine Verbotsverfügung in der Form einer Injunction setzt einen nicht wieder gut zu machenden Schaden, irreparable Harm, voraus. Dieser war nicht überzeugend dargelegt.
Dem Kapselanbieter, der im Gegensatz zum Gerätehersteller auf Kompatibilität setzt und anders als andere Kapselanbieter keine Lizenz erwarb, bleibt damit nur der Weg, nach Common Law Schadensersatz zu erstreiten. Das Equity-Recht macht Verfügungen möglich, doch sind seine Rechtsmittel unanwendbar, wenn die Abhilfe nach Common Law ausreicht, wie das Gericht ausführte:
To successfully seek a preliminary injunction, a moving party must show four elements: (1) likelihood of success on the merits; (2) likelihood that the moving party will suffer irreparable harm if a preliminary injunction is not granted; (3) that the balance of hardships tips in the moving party's favor; and (4) that the public interest is not disserved by relief. AaO 4.
Das Common Law bietet keine Verbotsverfügungen, sondern Schadensersatz. Nur das davon getrennte Equity-Recht kennt Verbote. In Economic Research Services Inc. v. Resolution Economics LLC wies das Bundesgericht der Hauptstadt Washington den einstweiligen Antrag auf dieses extraordinary Remedy, aaO 7, am 21. Oktober 2015 ab.
Der Antragsteller muss überzeugend nachweisen, dass er wahrscheinlich obsiegen wird, er ohne Abhilfe nicht wieder gut zu machenden Schaden erleiden wird, die Waagschale der Gerechtigkeit in seine Richtung fällt, und das öffentliche Interesse gefördert würde. Inzident gilt, dass der Schaden nicht gerecht durch Geld auszugleichen wäre. Das Gericht erklärte lehrreich, dass dieses Merkmal fehlt und daher ein Verbot nicht erlassen werden darf.
Ein anderes Gericht hatte zwischenzeitlich bereits die per Widerklage beantragte Löschung für die eingetragene Stammesmarke Navajo abgewiesen. Die Abweisung der Deckungsschutzklage erfolgte, weil die Werbung schon 16 Monate vor dem Policenerwerb angelaufen war. Die Revision prüfte, wie die Police, die personal and advertising Injury abdeckt, bei fortlaufenden Verletzungshandlungen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags wirkt.
Da die Revision keine Präzedenzentscheidungen zum strittigen Thema der prior Publication vor Vertragsschluss fand, musste sie die Rechtslage ausführlich erörtern. Zunächst ist der Vertragstext anzuwenden und bei Auslegungsbedarf freizügig, liberally, nach anerkannter Praxis gegen den Versicherer anzuwenden. Die Beweislast für die Anwendbarkeit des Deckungsausschlusses liege beim Versicherer.
Den Verletzungseintritt stellte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia anhand der Stammesklage fest - lange vor Eintritt der Police. Nach der Eörterung der first Publication- und fresh Wrong-Grundsätze bestätigte es die Abweisung, auch wenn die Verletzungshandlung nach dem Erwerb der Police fortlief.
Ein Kinderporno-Detektiv hatte nach einem Subpoena-Auskunftsanspruch über IP-Verbindungsdaten eine Durchsuchung bei den Klägern vollzogen, aber der Kabelanbieter hatte auf Daten einer anderen IP-Anschrift zugegriffen und wies den Detektiv nach der Durchsuchung auf den Fehler hin. In Long v. Insight Communications entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 23. Oktober 2015 gegen einen Schadensersatzanspruch.
Ausschlaggebend ist das Fehlen einer wissentlichen Überlassung der geschützten Daten, die das Gericht bei einem Tippfehler ausschließt. Die Beweisforderung der Subpoena stellt eine Ausnahme im Datenschutzgesetz dar. Das Gericht erörtert ausführlich, welche Gesetze greifen und welche Kenntnis für einen Schadensersatzanspruch erforderlich wären. Hier können die vor ihren Nachbarn bloßgestellten Kläger keinen begründeten Anspruch schlüssig behaupten.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA mit einer 32-seitigen Begründung gegen den Markenverletzungsanspruch des Herstellers nach dem Lanham Act. Eine erfolgte Verwechslung der Drittprodukte mit den eigenen konnte der Kläger nicht nachweisen. Eine Verwechslungsgefahr erkannte das Gericht nicht, weil der Händler alle Produkte kennzeichnete:
The core element of trademark infringement is whether the defendant's conduct is likely to confuse customers about the source of the products. E.&J. Gallo Winery v. Gallo Cattle Co., 967 F.2d 1280, 1290 (9th Cir. 1992). Because Amazon's search results page clearly labels the name and manufacturer of each product offered for sale and even includes photographs of the items, no reasonably prudent consumer accustomed to shopping online would likely be confused as to the source of the products. AaO.5
Ein Urheberrecht bestehe nicht, erklärte lehrreich das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati. Im Fall Tomaydo-Tomahhdo LLC v. George Vozary. Erstens sind Kochrezepte nach dem Copyright Act urheberrechtsunfähige Tatsachenbeschreibungen.
Sammlungen wie ein Kochbuch können hingegen Schutz genießen, auch Sammlungen von Tatsachen. Eine geschützte Sammlung als Buchwerk liege hier nicht vor, denn über die Zusammenstellung von Tatsachen, Fleiß und liebevolle Mühe hinaus habe die Klägerin keine schöpferische Leistung behauptet. Hier spielt ausnahmsweise auch im amerikanischen Urheberrecht die Schöpfungshöhe eine Rolle.
In Denver entschied am 19. Oktober 2015 das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA, dass sich das Eigentum nach einzelstaatlichem Recht und die Insolvenzmasse nach Bundesrecht beurteile: No doubt this is a capacious definition, suggesting that even a debtor's nonpossessory, contingent, partial, derivative, and speculative property interests and causes of action convey to the bankruptcy estate.
Behält der Käufer das Eigentum am Geld im Anderkonto? Ein Dritter hatte die Verfügungsgewalt erhalten. Verfügen kann er nur, wenn vertragliche Bedingungen erfüllt sind. Das Gericht urteilte in LTF Real Estate Co. v. Expert South Tulsa LLC gegen den Käufer. Zwar hatte der Anderkontoverwalter nur den Besitz und ein anwachsungsgleiches Recht erhalten, doch verblieb dem Käufer nicht mehr das uneingeschränkte Eigentum am hinterlegten Betrag. Somit konnte es nicht unter den Eigentumsbegriff des Insolvenzrechts fallen.
Ein besonderes Vertragsmerkmal machte ihm dieses Ergebnis verhältnismäßig einfach. Der Streit betrifft eine Versicherungspolice. Sofern ein solcher Vertrag der Auslegung bedarf, gilt die Grundregel der Auslegung gegen den Versicherer.
Hier hatte der Versicherer im alten Vertrag auf Klauseln für eine modifizierte Verlängerung verzichtet. Deshalb darf er nun nicht einen wesentlichen Deckungsschutz ausschließen. Preisanpassungen hingegen wären zulässig: … a reasonable change in price should not alone render a new contract a nonrenewal.AaO 13.
The statute calls for case-by-case analysis and is not to be simplified with bright-line rules. … Section 107's four factors are not to be treated in isolation, one from another. All are to be explored, and the results weighed together, in light of the purposes of copyright. Each factor thus stands as part of a multifaceted assessment of the crucial question: how to define the boundary limit of the original author's exclusive rights in order to best serve the overall objectives of the copyright law to expand public learning while protecting the incentives of authors to create for the public good. AaO 15.Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bestätigte die Fair-Use-Entscheidung des Untergerichts und setzte sich mit neuen Behauptungen der klagenden Autoren auseinander. Neben der gründlichen Prüfung der auszugsweisen Darstellung von Büchern durch das Google-System ist seine Ablehnung einer Verletzungshandlung durch die behauptete Aushöhlung der Weiterverwertungsrechte der Autoren lesenswert.
Die Autoren sehen ihr Recht nach 17 USC §101 verletzt, ihre Werke selbst durch Such- und Zitatfunktionen zu nutzen - analog zum Recht, selbst über die Verwertung von Büchern in Filmen zu bestimmen. Googles Vorkehrungen unterbinden jedoch die vollständige Umsetzung ihrer Werke.
Die Kostenregelung unterliegt nach 17 USC §505 dem richterlichen Ermessen. Den Maßstab für die Ermessensausübung zitierte es wie folgt:
"When determining whether to award attorneys fees, district courts may consider such factors as (1) the frivolousness of the non-prevailing party's claims or defenses; (2) the party's motivation; (3) whether the claims or defenses were objectively unreasonable; and (4) compensation and deterrence." Bryant v. Media Right Prods., Inc., 603 F.3d 135, 144 (2d Cir. 2010). "The third factor—objective unreasonableness—should be given substantial weight."Das Untergericht hatte den vorherigen Revisionsentscheid als Ablehnung wegen Missbrauchs, summary Affirmance, missverstanden, nicht als inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Revisionsbegehren durch summary Order. Da kein Missbrauch vorlag, sondern ein verständlicher Streit über die Unterschiede zwischen urheberrechtlichen geschützten Elementen von Schauspiel und Film, hatte der Richter den Anlass für die Kostentenor falsch gewürdigt und das falsche Ergebnis erzielt. Er muss den Kostenantrag nun neu bescheiden.
In Atlanta entließ das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 15. Oktober 2015 den Richter nicht aus seiner Verantwortung, obwohl ein Ablehnungsantrag vorlag. Das Gericht erläuterte auf 49 Seiten die Merkmale der Verwechslungsgefahr bei Marken. Der Richter hatte sie und die beigeführten Beweise falsch beurteilt. Die Erörterung der Fehler und der Korrekturen macht die Begründung wertvoll.
Aber auch der Beschluss des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA vom 14. Oktober 2015 ist auch suspekt. Trotz einer ausführlichen Begründung wird der Leser, ebenso wie die Mindermeinung, das Gefühl nicht los, dass das Gericht das Beweisrecht überstrapazierte. Unbestritten ist, dass der Eigentümer tot ist, weil die Waffe ohne Abzug losging. Unbestritten ist auch, dass dieser Waffentyp seit Jahrzehnten für den verursachenden Fehler bekannt ist.
Doch nicht jede Waffe dieses Typs weist den Fehler auf. Die klagende Witwe hatte die Waffe nach dem Unfall vernichten lassen. Gutachter konnten sie also nicht prüfen und das Vorliegen des Fehlers ermitteln oder verbindliche Aussagen in ihrer Vernehmung machen.
Das Gericht entschied und erläutert in der Schlüssigkeitsprüfung jedoch, dass die Fehlerhaftigkeit indirekt bewiesen werden darf und durch die statistische Wahrscheinlichkeit des bekannten Fehlers impliziert ist. Der Fall kehrt also in die erste Instanz zurück, wo die Jury Beweise beurteilt und das ihr dargelegte Recht subsumiert.
Die Behandlung von Deutschen und Japanern in den Weltkriegen illustriere, dass keine durchschnittliche Prüflatte für Eingriffe in die Freiheit, Menschenwürde und Gleichbehandlung von Zielgruppen zulässig ist. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia stellte vielmehr strenge Anforderungen auf. Eingriffe in Verfassungsrechte - und die Stigmatisierung sei bereits ein Eingriff - seien auf ein Minimum zu beschränken, um verfassungsvereinbar zu sein.
Der von zahlreichen Bürgerrechtsgruppen als Amici Curiae beeinflusste Revisionsentscheid führte zu einer bemerkenswerten Mindermeinung einer Richterin. Nach 80-jähriger Lebenserfahrung als Frau befürchtet sie Nachteile für den Frauenschutz bei einem etwas niedrigeren Prüfmaßstab.
Wie haben sie es geschafft? Nachnamen-Marken erfordern besondere Nachweise. Zunächst ist eine schriftliche Zustimmung des Namensinhabers zur Markenwidmung einzureichen. Der schwere Brocken ist der Nachweis der Bedeutung der Marke im Handel. Wie bei jedem Trademark geht es um Handel zwischen den Staaten der USA oder den internationalen Handel: interstate Commerce oder international Commerce. Das Markenamt stellt auf den Nachweis im Einzelfall, also keine Formel oder Checkliste, ab.
Bei vielen von Nachnamen geprägten Marken gilt daher wie bei den beschreibenden Marken, descriptive Marks, dass sie zuerst die Aufnahme im Supplemental Register, nicht im Hauptverzeichnis, dem Principal Register, finden. Das ist besser als gar nichts, doch nur auf Antrag möglich. Nach späterer Erlangung der Bedeutung im Verkehr können sie mit einem neuen Antrag ins Principal Register aufgenommen werden und werden nach weiteren sechs Jahren auch gegenüber nichteingetragenen Common Law-Marken unanfechtbar.
• Callers cannot avoid obtaining consumer consent for a robocall simply because they are not currently or presently dialing random or sequential phone numbers;
• Simply being on an acquaintance's phone contact list does not amount to consent to receive robocalls from third-party applications downloaded by the acquaintance;
• Callers are liable for robocalls to reassigned wireless numbers when the current subscriber to or customary user of the number has not consented, subject to a limited, one-call exception for cases in which the caller does not have actual or constructive knowledge of the reassignment;
• Internet-to-phone text messages require consumer consent; and
• Text messages are calls subject to the TCPA, as previously determined by the Commission.
• The Commission also empowered consumers to stop unwanted calls by confirming that:
• Consumers may revoke consent at any time and through any reasonable means; and• Nothing in the Communications Act or the Commission's implementing rules prohibits carriers or Voice over Internet Protocol providers from implementing consumer-initiated call-blocking technology that can help consumers stop unwanted robocalls.
Am 9. September 2015 entschied in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Ellis v. The Cartoon Network, Inc. gegen den Kläger. Er ist zwar ein Kunde und damit im Sinne des Gesetzes ein Consumer, doch ist er mangels eines Abonnements kein Subscriber, den das Gesetz in 18 USC §2710(a)(1) voraussetzt.
Der Kunde hatte die Option gewählt, nach dem Herunterladen der App ohne Einrichtung eines Kundenkontos die Filme zu betrachten. Erst mit der Einrichtung eines Kontos durch Anmeldung würde er ein gesetzlich geschützter Abonnent sein, urteilte das Gericht. Die Frage der vom VPPA geschützten personenbezogenen Daten, personally identifiable Information, brauchte es deshalb nicht zu prüfen.
Das Urheberrecht schützt die im Ausdruck verwirklichte Idee. Dieser Schutz steht in Wechselwirkung mit dem Redefreiheitsgrundsatz im ersten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung, erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 8. September 2015.
Urheberrecht schützt die Ausdrucksform der Idee, während die Redefreiheit jedem erlaubt, auf Ideen anderer aufzubauen und sie selbst umzusetzen. Jeder darf die Yoga-Übungen praktizieren, so wie jeder die Rezepte eines Kochbuchs nachkochen oder die in einem Buch beschriebenen Regeln für ein Rollschuhrennen anwenden darf. Während das Buch Schutz erhält, liegen die in ihm beschriebenen Systeme und Sequenzen außerhalb des Copyright-Schutzkreises.
Das Bundesgericht des US-Hauptstadtbezirks stellte fest, dass eine Ausnahme dieses Gesetzes das Klagerecht auf Zahlung aus einem Videowerbungsvertrag rette. Selbst wenn die Gesellschaft sich nach ihrer Gründung nicht im Hauptstadtbezirk registriert habe, gelte die Ausnahme für Unternehmen, die am zwischenstaatlichen Handel, interstate Intercourse, teilnehmen.
Der United States District Court for the District of Columbia stellte am 7. September 2015 nach der Supreme Court-Rechtsprechung den Intercourse dem verfassungsgeschützten Commerce gleich. Die Klägerin hatte erfolgreich vorgetragen, dass ihre Werbeeinblendungen USA-weit ausgestrahlt werden und daher als interstate-Aktivität gelten. Auf diese Ausnahme sollte sich keine Gesellschaft in den USA verlassen, da ihre Haftung weiterhin unbeschränkt ist und das Klageverbot des Door-Closing-Gesetzes in jedem Staat der USA anders aussieht.
Usurpierung der Gerichtsbarkeit lautet das Schlagwort unter Kennern, jedenfalls in Deutschland. Viel hat sich geändert, seit es bekannt wurde. Amerikanische Gerichte üben ihr Ermessen seit Jahren immer restriktiver aus. Sie haben genug zu tun. Wenn ihnen wie nach dem Forum Non Convenience-Grundsatz kein Ermessen zusteht, legen sie häufig die Fakten zugunsten der Beklagten aus.
Im Fall Eddy v. The Printers House Ltd. fiel die Abweisung wegen mangelnder Gerichtsbarkeit dem Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 2. Oktober 2015 leicht. Ohne jeden Kontakt zum Gerichtsbezirk, ohne Nachweis des Einbaus der Ersatzteillieferung und bei minimalem Kontakt zu den USA konnte es einfach keinen hinreichenden Nexus feststellen, wie es in New Orleans kurz und deutlich erklärte.
Marc Sippel arbeitet in Haftungsbefreiung von Organmitgliedern der Corporation in den USA diese Unterschiede im Bereich Haftungsbefreiung und -ausschluss für die Officers und Directors von Corporations heraus.
Zudem vergleicht Sippel die Rechtslage in Rechtskreisen an der Ost- und Westküste mit der deutschen. Zahlreiche Links verbinden den Leser mit gesetzlichen Primärquellen.
Ein Franzose kam in die USA und baute einen Wurmzuchtbetrieb auf. Handelt es sich bei seiner Anlage um eine Fabrik oder einen Bauernhof? Der Fair Labor Standards Act enthält unterschiedliche Regeln für die Überstundenvergütung.
Nach dem FSLA sind diverse Gruppen von Beschäftigten von dieser Vergütungspflicht ausgenommen, die eine sorgfältige Einstufung in jedem Betrieb erfordern. Für die Landwirtschaft gilt eine Wirtschaftszweigausnahme. Den Wurmbauer erkannte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks als Landwirtschaftsbetrieb an. Allerdings gilt die Ausnahme nicht für den Zeitraum, als der Franzose sich auf die Einfuhr europäischer Würmer beschränkte.
In New Orleans prüfte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA ein Anerkennungsverbot. Das Untergericht hielt die ausländische Rechtsordnung für nicht hinreichend rechtsstaatlich. Die Revision erklärte ausführlich, dass dieses Merkmal nicht an der amerikanischen Verfassung gemessen werden darf.
Vielmehr reichen grundlegende Merkmale eines fairen Verfahrens im Ausland aus. Zudem erörterte es die Zustellung und Zuständigkeit, die es am ausländischem Recht maß und auch als vereinbar mit vergleichbarem Prozessrecht in den USA nach Staats- und Bundesrecht bezeichnete.
Schließlich behandelte es die Gegenseitigkeit unter Heranziehung des marokkanischen Anerkennungsgesetzes. Auch wenn kein Beleg für die Anerkennung amerikanischer Urteile vorlag, gab es Beweise, dass das ausländische Recht die Gegenseitigkeit praktiziere und hier auch keine Ordre Public-Ausnahme greife.
Deshalb ist die Darstellung Vertragserfüllung in den USA: Substantial Performance - Specific Performance von Marc Sippel so bedeutsam. Er klärt über diese Regeln auf und vergleicht sie mit deutschem Recht. Zudem prüft er die Ausnahme von der Grundregel, dass die unvollständige oder nichterbrachte Leistung zum Schadensersatz führt. Die Ausnahme erlaubt in Extremfällen, wenn Geld nichts nützt, die Leistungsklage.
Die Eintragung bietet mehr Vorteile und kaum Nachteile. Bei Softwareprogrammen besteht ein möglicher Nachteil darin, dass wichtige Kodesequenzen von der Konkurrenz eingesehen werden können. Die Kunst besteht darin, die Vorschriften gründlich zu lesen, die Mindestquantität einzureichen und bestimmte, über das Mindestmaß hinausgehende Elemente zu streichen.
Wichtige Vorteile bestehen darin, dass der Zeitpunkt der Werkschöpfung amtlich dokumentiert wird, erst einer Eintragung auch das Recht zur klageweisen Durchsetzung des Copyright folgt, und bei einem etwaigen Unternehmensverkauf eingetragene Rechte als IP meist den Wert eines Unternehmens steigern.
Dass die Eintragung im Vergleich zu Patenten und Marken nur geringe amtliche Gebühren auslöst, ermöglicht die Ansammlung zahlreicher eingetragener IP-Rechte zu vertretbaren Kosten. Zudem bleibt der anwaltliche Honoraraufwand mäßig, weil oft eine oder zwei Arten von Copyright wiederholt geschaffen werden - beispielsweise Programme und Dokumentation - und damit nur einmal der Prozess durchexerziert werden muss, bevor das Unternehmen die weiteren, gleichartigen Eintragungen für jedes neue Werk selbst vornehmen kann.
Der progressive Staat Vermont wandte sich mit seinem Verbraucherschutzamt gegen dieses Vorgehen, das es als missbräuchlich bezeichnete. Selbst einem Staat wird das nicht leicht gemacht. Weil Patentrecht Bundesrecht ist, hoffte die Gesellschaft auf bessere Behandlung im Bundesgericht und ging zweimal nach diesem abgeschlagenen Wunsch in die Berufung.
Am 28. September 2015 verkündete das landesweit für Patentstreite zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, neben dem Weißen Haus die neueste Entscheidung im Fall State of Vermont v. MPHJ Technology Investments LLC. Der Staat darf seinen Verbotsantrag gegen den Patent Troll nach einzelstaatlichem Verbraucherschutzrecht vor dem Staatsgericht weiter verfolgen.
Liberale Beschlüsse prägten das ablaufende Amtsjahr 2014-2015 und enttäuschten vor allem rechte Republikaner. Die Liste der Entscheidungen ist bei Decisions Today abrufbar. Dort findet der Leser nicht nur die Entscheidungen, die zum Supreme Court gehen können, sondern auch den Sitz der 13 Bundesberufungsgerichte der USA und die in ihren Bezirk fallenden Staaten und anderen Rechtskreise.
Neben dem Supreme Court des Bundes haben auch die anderen 56 Rechtskreise der USA ihr eigenes Obergericht, das der eigenen Gerichtsbarkeit vorsteht, siehe Grundwissen USA-Recht: Gerichtsbarkeiten. Die Nomenklatur weicht vielfach vom Standardbegriff ab. Beispielsweise steht Supreme Court im Staat New York für Untergerichte. In Washington, DC, ist der Court of Appeals das Obergericht.
Für Dreistigkeit gab es ihm Punkte, sonst nichts. Der Staat darf die Haftbedingungen im eigenen ordentlichen Ermessen bestimmen, und die Gewährung von Bewegungsfreiheit ist kein Fehler, der einen Schadensersatz rechtfertigt. Da die Klage albern, frivolous, und rechtsmissbräuchlich ist, gab es dem Kläger am 25. September 2015 auf, darzulegen, warum er nicht mit einer Sanktion belegt werden sollte.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington erörterte in Dentons US LLP v. Republic of Guinea die Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act ausführlich. Zunächst stellte es fest, dass der Staat nicht auf seine Immunität verzichtet hatte. Daher musste es im nächsten Schritt die Immunitätsausnahmen prüfen, von denen die Parteien zum gewerblichen Handeln vorgetragen hatten.
Die anwaltlichen Aufgaben sind im Verhältnis der Parteien nicht hoheitlich, sondern gewerblich wie zwischen anderen Parteien im Wirtschaftsverkehr.
Der Staat erwarb ganz normal anwaltliche Dienstleistungen, und die Kanzlei handelte nicht hoheitlich, stellte der fremden Staaten oft skeptisch gegenübertretende Richter am 22. September 2015 fest, auch als der Staat von drei klassischen Staatsfunktionen sprach: international diplomacy, infrastructure development, and raising revenue for government operations.
Bei Ländern wie Syrien, Russland und Nordkorea kommt niemand auf die Idee, dass die Sanktionen - auch im Finanzbereich - der USA gelockert werden. Am 18. September 2015 gab es wieder ein eindrucksvolles Beispiel für die harten Strafen. In Ammar et al. geht es um Software und Produkte zur Internetüberwachung und eine Strafe von $7 Mio. Dollar.
Zwei Rechtsfragen lagen dem Gericht vor: Ist die Nachahmung eines in Komikheftchen abgebildeten Fantasie-KFZ mit einem echten Auto eine Urheberrechtsverletzung? Und wirkt die verwirkungsähnliche Laches-Einrede? Letzere fliegt raus, weil der Autobauer mit Absicht und bösgläubig vorging.
Um urheberrechtlich zu siegen, musste der Verlag das Gericht überzeugen, dass die Umsetzung des Fahrzeugs in Fernsehserien ab 1966 und einem Film von 1969 durch den Nachbau verletzt wurde. Obwohl Charaktere in Komikheftchen nicht im Urheberrechtsgesetz erwähnt sind, kommt ihnen und nun auch ihrem von der Norm abweichenden Fahrzeug der Schutz des Copyright Act zugute, wenn sie besonders herausragend, distinctive, sind, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit 30-seitiger Begründung.
Wird der Rufschaden oder der Verlust durch Strafen schwerer wiegen? Klar ist, dass Unternehmen selbst dem US-Strafrecht unterliegen und daneben das Management wegen der Verfehlungen ihrer Unternehmen strafrechtlich verfolgt wird. Doch das Strafrecht bildet nur die Spitze des Eisbergs, dessen schwerster Teil im VW-Fall die noch unbekannten zivilrechtlichen Schadensersatz- und Verteidungskosten bilden werden.
So billig wie für MTU America Inc. in USA v. MTU America Inc. wird es für das Flaggschiff der deutschen Wirtschaft in den USA nicht werden. Ohne alle Fakten zu kennen, sind voreilige Folgerungen spekulativ. Angesichts der drohenden Folgen fragen sich VW-Mitarbeiter wohl, ob sie in die USA ausgeliefert werden können - den Urlaub sollten sie ohnehin erst einmal streichen, wenn ihnen die Festnahme droht.
Mit dem Grundlagenpapier Individual Accountability for Corporate Wrongdoing hat das Bundesjustizministerium in Washington am 9. September 2015 die Schrauben fester gezogen. Ob es roch, was das benachbarte Umweltschutzamt in Sachen Dieselemissionen vorbereitete?
Der Kunde wandte sich mit einer Sammelklage im Namen aller gleichartig Betroffenen gegen den Einzelhändler. Als Anspruchsgrundlagen verwies er auf Vertragsverletzung, Verbraucherschutzrecht, Verletzung der Garantie und ungerechtfertigte Bereicherung. Während das Untergericht die Klage aus Rechtsgründen abwies, da es unter anderem keinen Schaden feststellen konnte, und sie deshalb erst gar nicht den Geschworenen zur Subsumtion vorlegte, gewann der Kläger in der Revision.
Am 15. September 2015 erließ in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA eine wegbahnende Entscheidung für dergleichen Angebote. Nach dem Verbraucherschutz sei ein Schaden hinreichend behauptet. Der Vertrag sei entgegen der Auffassung des Untergerichts uneindeutig und erlaube den Geschworenen eine Auslegung zugunsten des Klägers. Der auf zwei Jahre ausgelegte Vertrag sei nach Auffassung des Beklagten im ersten Jahr während der Laufzeit der Herstellergarantie nicht zu erfüllen. Diese Auslegung wirke sich auf mehrere Anspruchsgrundlagen und die Höhe des zu ersetzenden Schadens aus.
Botschaften und ihre Dokumente sind nach dem Wiener Übereinkommen von 1961 immun, doch dieses Thema war schon abgeschlossen. Beide Parteien warfen der anderen Seite die Beweisvernichtung vor dem Prozess vor und verlangten als Sanktion, dass das Gericht zulasten der Gegenseite Schlüsse, Inferences, aus der Handhabung ziehe. Das unklare Recht einer Botschaft zur internen Selbstorganisation zog das Gericht in seiner Beurteilung der Discovery-Themen nicht heran.
Hingegen entschuldigte es die Vernichtung von EMails und EMailkonten durch die Botschaft nach Aufklärung über das Datenschutzrecht des Heimatstaates, das die Vernichtung vorschreibe. Diese Schritte habe die Botschaft im Rahmen ihrer üblichen Praxis getan, bevor sie von der Klageabsicht der Gegenseite wusste. Soweit die Kläger dadurch benachteiligt wird, verweist sie das Bundesgericht im Bezirk der Hauptstadt Washington auf alternative Beweismethoden, wie die Vernehmung.
Neben dem Weißen Haus erklärte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, die Voraussetzungen von Unterlassungsverfügungen. Dabei revidierte es das Untergericht in der Beurteilung des irreversiblen Schadens, der ohne Entfernung der patentierten Funktionen entsteht, in der Merkmalkette, die der Supreme Court in Washington im Jahre 2006 in eBay Inc. v. MercExchange LLC, 547 US 388, 395 (2006), definiert hatte:
A party seeking a permanent injunction must demonstrate:
(1) that it has suffered an irreparable injury; (2) that remedies available at law, such as monetary damages, are inadequate to compensate for that injury; (3) that, considering the balance of hardships between the plaintiff and defendant, a remedy in equity is warranted; and (4) that the public interest would not be disserved by a permanent injunction.
Die Strip Search erklärt es wegweisend als auch in der Kinderhaft zulässig. Nach dem Aufenthalt hatte der Junge die Untersuchung angeprangert und verlor. Immerhin genoss er als Kind den Vorteil der anonymen Parteienbezeichnung als Ausnahme von der amerikanischen Regel.
Mit den gewichtigen verfassungsrechtlichen Ausführungen des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia vom 15. September 2015 kann er wohl nicht viel anfangen, doch dem Strafrechtler sind sie an Herz gelegt.
Das Gesetz schützt Anbieter wie YouTube vor einer Haftung, wenn sie im vereinfachten Verfahren nach Erhalt einer Take-Down Notice eines Urheberrechtsinhabers ein Werk vom Internet nehmen. Im vorliegenden Fall ging die klagende Videomacherin gegen einen Vertreter von Urheberrechten an Musik vor, der in ihrem hausgemachten Video Musik eines von ihm vertretenen Künstlers im Hintergrund entdeckte und YouTube zur Löschung veranlasst hatte.
Sie behauptete, die Hintergrundmusik sei eine erlaubte Nutzung im Sinne des Fair Use des Copyright Act, die ihr Werk legal mache und gegen einen Löschantrag feie. Der Streit zwischen den Parteien geht um Schadensersatz und die Haftung des Urheberrechtsvertreters, der den Fair Use nicht berücksichtigte und somit nicht gutgläubig gegen das Werk vorging.
Das Gericht entschied, dass die Geschworenen die Tatsachenfragen des Fair Use, der Bösgläubigkeit und des absichtlichen Ignorierens des Fair Use nach 512(f) des Copyright Act nach der Willfull Blindness Doctrine prüfen müssen und die Klage nicht schon aus Rechtsgründen abgewiesen werden darf. Jedenfalls ist Urheberrechtsinhabern jetzt zu empfehlen, mögliche Rechtsverletzungen vor einem Löschungsantrag besonders um- und vorsichtig zu prüfen und zu dokumentieren.
In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Morse v. Fusco gegen die Beklagten. Sie hatten behauptet, ihre Amtshandlungen seien von der Amtsimmunität geschützt und die angeblich manipulierte Tabellenkalkulation über betrügerische Versicherungsabrechnungen sei akkurat. Das Gericht wies ihre Argumente mit der rechtlichen Feststellung zurück, dass die Immunität nicht greife, wenn die Rechtslage zur Zeit der Amtshandlung eindeutig gewesen sei, was hier zutreffe.
Das Recht auf einen fairen Prozess sei verletzt, wenn Beweise fabriziert sind, erklärte es am 11. September 2015 mit 33-seitiger Begründung. Teilweise sei der tabellarische Beweis korrekt, teilweise zulasten des Zahnarztes nicht. Selbst wenn nach Präzedenzfällen das Recht der Anklage auf eine einseitige Darstellung anerkannt sei und daraus allein keine Haftung resultieren darf, gilt dieses Haftungsprivileg nicht for fabricating evidence through false statements or omissions that are both material and made knowingly. Haftungsauslösend sei false information likely to influence a jury's decision, denn sie violates the accused's constitutional right to a fair trial.
Im Kern betrifft der Prozess die Frage, ob die Fahrer Arbeitnehmer sind oder der App-Anbieter als reiner Fahrdienstvermittler für independent Contractors von einer Haftung verschont bleibt. Das Gericht stellt den Sachverhalt einschließlich der Beziehung zwischen Anbieter und Fahrer, der Abrechnung und Zahlungswege, der Kontrolle von Preisen und Leistungen sowie des Einsatzes von Fahrzeugen und der Verfügbarkeit von Fahrern dar, die die Einstufung als Arbeitnehmer oder Selbständigem beeinflussen.
Der verletzte Kläger argumentiert, dass die Ausübung der Kontrolle, die Fahrerauswahl, ihrer Einweisung und der Aufsicht, die unzureichend gewesen sein sollen, für den Arbeitnehmerstatus sprechen und eine Arbeitgeberhaftung begründen. Kausale Fehler bei der Auswahl führen nach Ansicht des Gerichts jedoch bei jedem Status zur Haftung.
Auf 23 Seiten beschreibt es wegweisend und vertieft die möglichen Anspruchsgrundlagen, um dann einigen den Boden zu entziehen, während andere im weiteren Verfahren durch Beweisaufnahmen substantiiert und rechtlich belegt werden dürfen.
Das Bundesgericht übte sein Ermessen im Beweisverfahren nach 28 USC §1782 aus und lehnte den Antrag ab. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bestätigte die Abweisung. Selbst wenn die Beklagte der Gerichtsbarkeit im Forum unterliegen sollte, sei nicht erkennbar, dass sie für ihre schweizer Tochter verantwortlich sei, und besondere Umstände habe der Kläger nicht dargelegt.
Das funktionierte, bis der Kongress das Steuerrecht änderte und am 9. September 2015 in Law Office of John H Eggertsen v. Commissioner of Internal Revenue das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati gegen ihn entschied. Der Anwalt hatte nach der Gesetzesänderung nicht die Forderung nach breiter Streuung der Aktien im ESOP-Plan beachtet.
So sollen zahlreiche Mitarbeiter begünstigt werden, verlangte der Kongress, nicht nur die Führungskräfte. Weil der Anwalt das gesetzliche Streuungsziel nicht erreichte, muss er nun eine Steuerstrafe von 50% des Aktienwerts, $200.750,00, hinnehmen.
Die Bank ging wegen der Abweisung ihrer Anfechtung in die Revision. Am 8. September 2015 erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City die Revision für unzulässig. Der Beschluss stelle keine abschließende Entscheidung des Bundesgerichts dar. Nur für diese wäre die Revision möglich.
Einen besonderen Umstand in der lesenswerten Entscheidungsbegründung stellt das doppelte Versäumnis des beklagten Staats dar, der sich weder am zugrundeliegenden Prozess noch am Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren beteiligt hatte. Da er noch als Terrorförderstaat gilt, kam er nicht vollständig in den Genuss der Staatsimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act.
Also ist am gesamten Wochenende und bis Dienstag damit zu rechnen, dass weder Steuernummern beantragt noch Urheberrechte oder Gesellschaften eingetragen werden können. Den Weg zur Post versperrt das Finanzamt für die Anträge neu gegründeter Firmen. Das Copyright Office nimmt noch Papier an.
Das Postamt sortiert mit Maschinen und Software aus Deutschland. Vertrauen wir also am Dienstag auf den United States Postal Service und reichen die Vertröstungen der anderen Stellen an die Mandanten weiter.
Die Klage wird eingereicht, dann folgt ein Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Anordnung auf Auskunftserteilung, in diesem Fall an den Netzdienstleister Verizon. Ohne guten Grund ist der Subpoena-Antrag aussichtlos und wird regelmäßig, besonders bei der Suche mit IP-Anschriften, abgelehnt. Mit gutem Grund kann die Subpoena als Teil der Discovery früh im US-Prozess ausgestellt werden.
Hier liegt der gute Grund im Sinne der Rule 26(f) der Federal Rules of Civil Procedure vor: Der Kläger hat über Geolocation die Anschrift als vermutlich im Gerichtsbezirk liegend präzisiert. Entweder hat der Beklagte die Verletzung im Gerichtsbezirk begangen oder unterhält dort als Ortsansässiger einen Internetzugang.
Alle Facetten eines solchen Anspruches erörterte lehrreich am 4. September 2015 in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA. Das Gesetz, der Video Privacy Protection Act, verspricht keinen Schadensersatz, solange keine rechtswidrige Offenbarung der Kundendaten erfolgt ist, bestimmte das Gericht. Weder Schutz noch Verwendung der Daten, die laut Kläger geldwert seien, stellen eine Vertragspflicht dar, die verletzt sein könnte.
Die gegen den Kläger lautende Entscheidung ist in ihrer Wirkung auf den Videosektor beschränkt, da der Kläger keinen allgemeineren Schutzanspruch behauptete. Sie besagt jedoch, dass das Verstreichenlassen einer gesetzlichen Pflicht zum Löschen von Daten eine Verletzung darstellt, doch ohne Schaden durch eine rechtswidrige Veröffentlichung keinen Schadensersatz rechtfertigt.
Das Verfahren ist Standard nach dem Administrative Procedures Act. Der Vergleich ist eine Neuheit und schlägt einen langen Sargnagel in die Technik der versteckten Werbung. Microsoft bot die Spiele neu an und engagierte die Werbefirma mit dem Gebot, keine Fehler zu begehen. Microsoft hat nun einen Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung, aber das reicht dem Amt, das Verbraucher USA-weit vor irreführender Werbung schützen soll, nicht.
Otto Normalverbraucher kann seine sachverständigen Ansichten zum Vergleich vom 2. September 2015 elektronisch einreichen, nachdem er die Dokumentation der Federal Trade Commission eingesehen hat:
Vergleich.
Pressemitteilung.
Erläuternde Analyse.
Lesenswert illustriert die Begründung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati vom 2. September 2015 im Fall Gerling & Associates Inc. v. Gearhouse Broadcast Pty. Ltd. die Regeln und Ausnahmen. Beispielsweise darf das Reparaturangebot eines Dritten für das mangelhafte Fahrzeug als Kostenbeweis verwertet werden, obwohl die Australier keinen Zeugen anboten, weil das Angebot als üblicher Geschäftsbeleg gilt, auf den sich die Beteiligten verlassen.
Auch die Schadensminderungspflicht wurde untersucht. Der Käufer muss angemessene Anstrengungen zur Schadensminderung nachweisen, während der Verkäufer beweisen muss, dass solche Maßnahmen unzureichend sind. Zudem erörterte das Gericht übersichtlich die verschiedenen Einreden gegen die Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug, die der Verkäufer trotz Abnahme erfolglos als Folge- und Gewährleistungsschäden anfocht.
Relevant to this appeal, the District Court concluded that BCRA had waived its sovereign immunity under two statutory exceptions. First, the District Court held that the FAA's express waiver of sovereign immunity also waived BCRA’s immunity—under 28 U.S.C. § 1605(a)(1) 3 —because BCRA is Argentina’s “alter ego.” Second, the District Court held that BCRA’s use of its account with the Federal Reserve Bank of New York (“FRBNY”) constituted “commercial activity” in the United States, which waived BCRA’s sovereign immunity under 28 U.S.C. § 1605(a)(2).
Because neither of these statutory exceptions applies to this case, the District Court erred in denying BCRA’s motion to dismiss for lack of subject matter jurisdiction. Accordingly, we REVERSE the District Court’s order of September 26, 2013, and we REMAND the cause with instructions to dismiss the TAC with prejudice.
Die drei Richter des Bundesberufungsgerichts des Hauptstadtbezirks einigten sich nicht auf eine gemeinsame Entscheidung. Die einstweilige Aufhebung des NSA-Rechts auf den Datenzugriff durch das Untergericht widerriefen sie mehrheitlich. Alle Richter bezweifelten die Aktivlegitimation des Klägers, der keinen Eingriff in seine Daten nachwies, und zwei wiesen den Fall an das Untergericht zur weiteren Prüfung zurück.
Der dritte Richter würde die Klage bereits abweisen. Gemeinsam ist das Gericht der Auffassung, der Fall sei nicht als erledigt, moot, abzuweisen, weil der Gesetzgeber zwischenzeitlich die NSA-Zugriffe gesetzlich suspendiert hatte. Eine Suspendierung komme nicht der Aufhebung der Praxis gleich.
Die Beklagte hielt sich gar nicht damit auf, die Vertragsverletzungen zu bestreiten, sondern beantragte ein klageabweisendes Summary Judgment, da die Klägerin einen kausalen Zusammenhang zwischen den behaupteten Verletzungen und dem entstandenen Schaden nicht hinreichend dargelegt habe. Dem folgte das Bundesgericht, dessen Entscheidung nun durch das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago am 25. August 2015 bestätigt wurde. Das Urteil erläutert anhand des Rechts von Illinois anschaulich die Abgrenzung von positivem und negativem Interesse, Expectation and Reliance Interest, Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens sowie die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen den Parteien.
Zwar seien die Beweisanforderungen an den Kläger hinsichtlich des Kausalzusammenhangs gering, ehe es Aufgabe des Beklagten wird, zu beweisen, dass der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstanden wäre. Doch hatte die Klägerin nach Ansicht von Berufungsgericht und Vorinstanz keinerlei Kausalität zwischen den spezifischen Vertragsverletzungen und den Produktionsausgaben auch nur dargelegt. Da die Beklagte den Vertrag im Wesentlichen erfüllt hatte und einen fertigen Film lieferte, der auch passable Kritiken erhielt, drängte sich eine Ursächlichkeit der behaupteten vereinzelten Vertragsverletzungen für die gesamten Ausgaben der Klägerin auch nicht auf.
Zwar schloss das Gericht nicht aus, dass die Klägerin tatsächlich einen Schaden erlitt, den sie als Erfüllungsschaden von der Beklagten ersetzt verlangen könnte. Hier versuchte die Klägerin jedoch, das gesamte Kostenrisiko der Produktion auf die Beklagte abzuwälzen und sich in eine bessere Lage zu versetzen, als wenn der Vertrag nie geschlossen worden wäre. Reliance damages are not insurance, stellt das Gericht klar. Die Klage war somit schon nicht schlüssig, weswegen ein Summary Judgment, also ein Urteil allein aufgrund rechtlicher Würdigung, ergehen durfte und es keiner Tatsachenbeurteilung durch eine Jury bedurfte.
Am 26. August 2015 verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City eine bessere Lösung. Das Untergericht, der United States District Court for the Southern District of New York, muss einen Schiedsrichter benennen.
Dazu orientierte es sich mit einer lesenswerten Begründung von drei Seiten am Federal Arbitration Act. In 9 USC §5 findet es keine Grundlage für ein Ermessen. Das Gericht muss den Schiedsrichter bestimmen: upon the application of either party to the controversy the court shall designate and appoint an … umpire, wenn (1) any party … shall fail to avail himself of such method, or (2) for any other reason there shall be a lapse in the naming of an … umpire. Ein Patt bei der Auswahl stellt einen Lapse im Sinne des FAA dar, den das Gericht hier feststellte.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte vorbildlich die Merkmale, die dem Gericht dieses Ermessen einräumen, sowie die Dreistufenprüfung für den behaupteten Ermessensmissbrauch. Es muss sich um einen klaren Missbrauch handeln:
Discretion is abused in the context of forum non conveniens when a decision (1) rests either on an error of law or on a clearly erroneous finding of fact, or (2) cannot be located within the range of permissible decisions, or (3) fails to consider all the relevant factors or unreasonably balances those factors.Die amerikanischen Beklagten hatten sich auf Anordnung des Gerichts unwiderruflich der Gerichtsbarkeit englischer Gerichte unterworfen. Der klagende englische Investitionsfonds muss nun zuerst sein Recht zuhause suchen, wohin auch der Sachverhalt und das auf die Ansprüche anwendbare Recht deuten.
Das Urteil unterstreicht den Wert des Forum Non Conveniens-Grundsatzes in der Abwehr amerikanischer Klagen. Er gilt auch bei Klagen von Amerikanern gegen Ausländer. Weisen Recht, Sachverhalt, Zeugensitz, Sprache und dergleichen ins Ausland, kann sich der Kampf um die Verweisung lohnen, vor allem in den bedeutend billigeren deutschen Rechtskreis, wo zudem Recht und Risiken klarer einschätzbar sind.
Am 24. Augst 2015 gewann der Bund durch die Federal Trade Commission die Bestätigung, dass er Fragen der Datensicherheit in der Wirtschaft regeln darf. Im Fall FTC v. Wyndham Worldwide Corp. ging es um ein Unternehmen, das die Zuständigkeit des Bundesamts im Rahmen seiner Wettbewerbs- und Lauterkeit-Kontrolle der Märkte bezweifelte.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia bestätigte dem Amt jedoch mit einer lesenswerten 47-seitigen Begründung diese Zuständigkeit. Über die Datensicherheitsaufsicht kann das Amt auch die Privatsphäre im Internet schützen.
Die Entscheidung gilt als gewaltiger Sieg des Bundes. Dass sich der US-Bürger allein auf Selbstverpflichtungen der Wirtschaft verlassen soll, fand auch der Secret Service unzumutbar.
Die Beklagte aus Hongkong rügte in Creative Calling Solutions Inc. v. LF Beauty Ltd. die Zuständigkeit des Gerichts wegen ihres mangelnden Bezugs zu den USA und der nach Hongkong verweisenden Gerichtsstandsklausel. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis war anderer Ansicht. Obwohl der Supreme Court der USA in Daimler v. Bauman, 134 S.Ct. 746, 754 (2014), einen restriktiven Trend gegenüber Beklagten im Ausland bestätigte, hielt die Revision die vielfachen Kontakte der Beklagten mit der Firma in Iowa für einen verfassungsvereinbaren Nexus zum Forum.
Der Bezug zu Iowa bestand neben dem Vertrag hauptsächlich in zahlreicher Korrespondenz sowie dem Versand vieler Muster. Es ist unwahrscheinlich, dass viele Gerichte die Due Process-Klausel der Bundesverfassung heute so großzügig auslegen würden. Die Gerichtsstandsklausel verdient ähnliche Kritik. Laut der Begründung des Revisionsgerichts verwies sie nichtausschließlich auf die Gerichte von Hongkong. Die ausdrückliche Bestimmung der Ausschließlichkeit ist immer vorzuziehen, findet sich allerdings oft auch nicht in Verträgen von Europäern mit Amerikanern.
In Seidl v. American Century Companies Inc. wies das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA am 21. August 2015 ihre Klage ab. Vorher hatte das Untergericht bereits ihre Klage gegen die Firma abgewiesen, weil die Investorin nicht zuerst die Geschäftsführung zur Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Investitionsentscheidung aufgefordert hatte.
Der zweite Anlauf betrifft ihr Recht, im Namen des Fonds das Fonds- und das Portfolio-Management zu verklagen, nachdem dieses ihre Vorwürfe untersucht und zurückgewiesen hatte. Auch in der Revision verlor sie nun ihre derivative Action wegen Negligence, Waste, Untreue und Vertragsbruchs.
Das Gericht entschied unter Anwendung des Rechts von Maryland, dass der Aufsichtsrat eine ordentliche Untersuchung durchführte und das Ergebnis durch richtigen Beschluss angenommen hatte. Unter Anwendung der Business Judgment Rule bei einem rechtmäßigen Verfahren blieb kein Raum für eine gerichtliche Intervention.
Das Bundesgericht hob den Schiedsspruch auf. In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA gegen den Schiedsbeklagten und hob die Aufhebung, Vacatur, des Spruchs, Award, auf.
Seine Ausführungen im Fall Johnson v. Directory Assistants Inc. wenden am 21. August 2015 lesenswert die Lehren des Federal Arbitration Act und des Supreme Court in Washington, DC, an. Keiner der Aufhebungsgründe des 9 USC §10(a) greift bei diesem Sachverhalt.
Die Entscheidung wirkt natürlich über Pfoten in Bildmarken hinaus, zumal sie vom landesweit für das Markenrecht zuständigen, neben dem Weißen Haus sitzenden Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks stammt. Die ältere Marke war durch Hinzufügung von Klauen und eine Schriftzuganpassung verändert worden. Der Verbraucher sieht dies als Fortführung der eingetragenen Marke, nicht als ihre Aufgabe, an, erkannte das Gericht.
Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr verlässt sich das Gericht auf die typischen DuPont-Merkmale und stimmt dem Inhaber der jüngeren Marke zu: Das Markenamt hatte deren Eintragung abgelehnt, obwohl es für zwei entscheidende Faktoren keine Beweisgrundlage ermittelt hatte: (a) die Ähnlichkeit der Marken und (b) die Zahl und Art vergleichbarer Marken im Verkehr.
Zu Unrecht war das Markenamt davon ausgegangen, dass Inhaber oft ihre kombinierten Wort- und Bildmarken getrennt im Verkehr verwenden, und deshalb allein auf die Pfoten abgestellt. Bei einem oft benutzten Bildelement darf das Amt darauf nicht zu viel Wert legen, wenn es mit Worten kombiniert ist. Zudem durfte das Amt nicht die zahlreichen Dritteintragungen von Pfotenmarken ignorieren.
Die erste Frage entschied das Gericht in seinem Urteil vom 17. August 2015 anders als die Vorinstanz. Da das Gesetz zu dieser Frage schweige, weil es weder eine solche Verwendung verbiete noch ausdrücklich zulasse, sei die Lösung im Prozessrecht zu suchen. Die Verwendung der aufgrund des §1782 gewonnenen Beweise sei demnach auch in einem US-Prozess zulässig, da auch diese Beweise nach amerikanischen Prozessrecht erlangt wurden. Dies gelte insbesondere, da die Verwendung durch die Parteien nichts darüber aussage, ob diese Beweise auch vom Gericht als solche zugelassen werden, was eine andere Frage betreffe. Eine andere Interpretation würde dem Prozessrecht zuwider laufen.
Somit beantwortet sich auch die zweite Frage. Die Geheimhaltungsverfügung erlaubte der Klägerin im vorliegenden Fall, die bereits gewonnenen Beweise in jedem Verfahren zu verwenden, sofern das Gericht einer solchen Verwendung zustimme. Die Norm verbiete ihre Verwertung der Beweise im Prozess nicht, weswegen hier bei der Geheimhaltungsverfügung dasselbe gelte.
Diese Entscheidung ist lesenswert, da sie eine enorme Kostenersparnis für die Parteien in einem späteren US-Prozess zur Folge hat: Das Discovery-Verfahren verursacht oft den größten Teil der Kosten eines Prozesses, welches somit nicht erneut vollständig nötig wird.
Der vierte Verfassungszusatz schützt den Bürger vor rechtswidrigen Durchsuchungen. In der Regel setzen Searches eine richterliche Anordnung voraus. Der Supreme Court in Washington hatte bestätigt, dass so die Privatsphäre geschützt wird: The touchstone of Fourth Amendment analysis is whether a person has a 'constitutionally protected reasonable expectation of privacy.' California v. Ciraolo, 476 US 207, 211.
Mit lehrreicher Begründung erklärte am 18. August 2015 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA, dass die Polizei den der Öffentlichkeit zugängigen Raum ohne Warrant betreten und Dinge, die jedermann ersichtlich sind, zur Kenntnis nehmen darf. Es lehnte folglich die Auffassung des Klägers ab, dass ein hausfriedensbruchähnliches Vorgehen nicht eingeladener Polizisten ohne Warrant den Schutz des Fourth Amendment impliziert.
Auch für deutsche Beklagte ist das Ergebnis wichtig, solange das Urteil nicht in Deutschland vollstreckt werden muss. Dann müsste nämlich die Zustellung der Haager Übereinkunft entsprechen - eine EMail reicht nicht. Doch bei einem Domainstreit oder Unterlassungsverfügungen beispielsweise, die in den USA vollstreckt werden können, ist das Risiko der für US-Zwecke wirksamen EMail-Zustellung ernst zu nehmen.
Im Fall Enovative Technologies LLC v. Gabriel Reuven Leor folgerte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond, dass diese Zustellungsart erstens keine nachrangige Alternative beim Fehlschlagen anderer Zustellungsversuche sei und zweitens die Voraussetzungen der Bundesprozessordnung in den Federal Rules of Civil Procedure gegeben waren.
Zudem hatte das Bundesgericht nach Rule 4(f)(3) richtig den Klägervortrag gewürdigt, dass der Beklagte in den USA unauffindbar war und keine Zustellungsanschrift hinterlassen hatte. Dazu erörterte es lehrreich den Ermessensumfang des Gerichts.
Das Ministerium hatte ihre Aktivlegitimation bestritten, doch das Bundesgericht bejahte sie im Fall Washington Alliance of Technology Workers v. U.S. Department of Homeland Security: Die Arbeiter würden durch mehr verfügbare Arbeiter im selben Wirtschaftszweig geschädigt, weil die Praktikanten ihnen Stellen wegnehmen oder durch ihre Verfügbarkeit auf die Gehälter einwirken können.
Materiell prüfte das Gericht, ob die Praktikumsvisumsverordnung ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage überhaupt wirksam H1-B-Visen ermöglicht. Das sei seit fast 70 Jahren der Fall, da der Kongress sie als Praxis sanktioniert habe, bescheinigt das Gericht nach lehrreicher Prüfung der Gesetzesgeschichte.
Allerdings war eine Verordnung aus dem Jahre 2008 rechtswidrig als Notverordnung ohne Beachtung des Administrative Procedures Act unter Beteiligung der Öffentlichkeit erlassen worden. Sie ist aufzuheben. Das Gericht erkannte jedoch, dass nicht alle ausländischen Praktikanten von einem Tag auf den anderen die USA verlassen können und ein geordneter Übergang sinnvoll ist. Es hebt daher die Verordnung über die Praktikumsverlängerung um 17 Monate zum 12. Februar 2016 auf. Bis dann muss das Ministerium die Verordnung verfahrensgerecht neu erlassen, oder sie wird aufgehoben.
In Chicago erließ das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 14. August 2015 seine Entscheidung im Fall Spierer v. Rossmann und führte dabei lehrreich in Ansprüche aus unerlaubter Handlung, darunter auch Common Law-Fahrlässigkeit und Alkoholmissbrauch, ein.
Im Ergebnis bestätigte es die Klageabweisung schon vor der Würdigung durch die Geschworenen im Trial-Abschnitt des US-Prozesses. Der Sachverhalt ist von ihnen nicht zu würdigen, denn den Ansprüchen mangelt es bereits an der Kausalität. Was der Studentin geschah und ob ein Schaden eintrat, ist rein spekulativ und nicht kausal dem vorhergegangenen Geschehen zuzuordnen. Diese rein rechtliche Folgerung darf das Gericht ohne die Mitwirkung der Jury vornehmen.
Am 14. August 2015 erteilte ihm das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt eine 37 Seiten lange Absage: Er ist nicht einmal aktivlegitimiert, um seine Magnet-These zur Verhandlung zu bringen. Mehr Toleranz fördere die illegale Einwanderung, meint der bei Fremdenhassern und Obama-Zweiflern beliebte Polizeichef aus Arizona.
Seine Aktivlegitimation solle darauf beruhen, dass Einwanderer Kriminalität mit sich bringen, die ihn als Sheriff im Kreis an der mexikanischen Grenze besonders belasten. Damit dringt er nicht durch, belegt das Gericht mit ausführlichen Mehrheits- und Mindermeinungen.
Bis zu diesem Stadium sind bereits das überraschend teure Ausforschungsbeweisverfahren Discovery und die Schlüssigkeitsprüfung vorbei. Auf der Grundlage der eingeholten Beweise, die nur den Parteien, nicht dem Gericht vorliegen, wird der Antrag auf Summary Judgment gestellt, um den Prozess zu beenden, bevor der Streit den Geschworenen zur Tatsachen- und Rechtswürdigung vorzulegen ist.
Allein der Richter entscheidet hingegen über den Summary Judgment-Antrag, der in der Regel von beiden Parteien gestellt wird. Sie beantragen, dass allein aufgrund des Vortrages und der Rechtslage zu entscheiden sei. Der Richter muss die angeführten Tatsachen aus der der Gegenseite günstigsten Perspektive als bewiesen annehmen. Das ist kompliziert, doch im obigen Fall nahm das Bundesgericht für Kansas seine Aufgabe ernst und erklärte einen nichtanwaltlich vertretenen Kläger detailliert die anzuwendende Prozessordnung.
Am 12. Juli 2015 entschied in Cincinnati das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA für die Presse, denn Congress enacted the Freedom of Information Act … in 1966 to implement a general philosophy of full agency disclosure of government records. U.S. Dep't of Justice v. Reporters Comm. for Freedom of Press, 489 U.S. 749, 754 (1989). Die wichigsten Ausnahmen, neben dem Schutz von Staatsgeheimnissen vor allem dem der Privatsphäre, erfassen Akten einschließlich Fotos, die für Strafverfolgungszwecke angefertigt werden, wenn die Veröffentlichung could reasonably be expected to constitute an unwarranted invasion of personal privacy 5 USC §552(b)(7)(C), und der Name des Verhafteten bereits veröffentlicht ist.
Die Erniedrigung der Person soll dann keine Rolle spielen, was jedoch von einer Mindermeinung und manchen Gerichten bezweifelt wird. Daraus entwickelte sich ein Zwiespalt zwischen und in den 13 Circuits in den USA, die etwa den Oberlandesgerichtsbezirken entsprechen.
Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit erörterte daher ausführlich die divergierenden Rechtsauffassungen, Rechtsgrundlagen und Argumente. Er folgerte, dass im Interesse einer Rechtsvereinheitlichung die Privatsphärenausnahme gestärkt werden sollte, doch sah es sich an die Präzedenzfälle gedienen, die beim vorliegenden Sachverhalt die Freigabe der Fotos aufdrängen.
In ACLU v. Livingston County verlor sie am 11. August 2015. Auf ihre Behauptung, der Eingriff in die Verfassungsrechte sei gerechtfertigt, antwortete das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati:
[R]ather than bear a rational connection to a legitimate interest, the policies at issue are arbitrary, untenable, and unnecessarily impinge on important First Amendment rights. … ([A] regulation cannot be sustained where the logical connection between the regulation and the asserted goal is so remote as to render the policy arbitrary or irrational.). The Jail’s investigation into whether an attorney represents an inmate is entirely incomplete.Das Gericht beurteilte die Verwaltungspraxis, nur Post von Anwälten aus dem eigenen Kreis zuzustellen, als Ermessensmissbrauch. Auch die Post von Ortsfremden ist ebenso wie jene von nicht mandatierten Anwälten ist zuzustellen, verfügte es mit einer 15-seitigen Untersuchung der ersten und vierzehnten Verfassungszusätze.
Das Bundesgericht hatte dem Trustee $28.030,33 nach der Befriedigung von Hypothekengläubigern zugesprochen. Die Kläger rügten die Höhe, doch die Revision hält $140 je Stunde für angemessen. Sie rügten den mangelhaften Leistungsnachweis, doch das Gericht hatte sich selbst vom erbrachten und notwendigen Aufwand überzeugt.
Schließlich rügten sie, dass eine andere Insolvenzstrategie zu einer Ersparnis geführt und das Honorar reduziert hätte. Das Gericht führt am 10. Juli 2015 jedoch lesenswert aus, dass diese Strategie diese Wirkung nicht unbedingt erzielt hätte und, selbst wenn, das Honorar hätte angepasst werden müssen.
Am 7. August 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in Starkey v. G Adventures Inc. gegen die Kundin und verwies sie nach Kanada. In drei EMailnachrichten hatte der Veranstalter die Buchung und ihre Bestätigung ausdrücklich von der Annahme ihrer Geschäftsbedingungen, Terms and Conditions, abhängig gemacht und in jeder EMail diese Bedingungen verlinkt. Die Klägerin hielt diese Klauseln für unwirksam, weil sie sie nicht über das Link aufgerufen hatte.
Die Beklagte stellte nach der Beweisaufnahme, Discovery, den Antrag auf Abweisung, den das Gericht als Antrag auf Verweisung nach dem Forum non convenience-Grundsatz auslegte und bestätigte. Es stellte den Grundsatz einschließlich der Vermutung zugunsten der Klägerin lesenswert dar. Dann erörterte es ausführlich, ob die EMailaufklärung über die Vertragsbedingungen hinreichend war. Nach seiner Auffassung entspricht das Link der Aufklärung in einer getrennten Broschüre. Die Gerichtswahl war klar formuliert und zumutbar. Dies gilt auch mit Blick auf die kanadische Kostenerstattungspflicht, die vom amerikanischen System der American Rule abweicht.
In Richmond setzte sich dazu das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA mit der Rechtsprechung des Supreme Court der USA zum vierten Verfassungszusatz gegen die ungerechtfertigte Durchsuchung auseinander. Das auf 134 Seiten begründete Ergebnis führt zu einer Spaltung in den 13 Bezirken der Bundesrevisionsgerichtsbarkeit.
Daher kann der Supreme Court den Fall zur höchstrichterlichen Beurteilung dieser Grundsatzfrage annehmen. Gegenwärtig befindet sich die Region Washington in einem Sonderzustand. Der für die Hauptstadt zuständige United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit vertritt die entgegengesetzte Auffassung, während im vierten Bezirk um Washington herum nun ein Richterbeschluss notwendig ist.
Der König sandte die Richter durchs Land. Sie sollten den Prozess leiten. Die reitenden Richter sprachen nicht Recht, sondern passten auf, dass die Dorfgemeinde gerecht Recht sprach.
Die reitenden Richter waren für das Verfahren zuständig und konnten der Gemeinde das Recht erklären sowie Rechtsgrundsätze des Fallrechts von Dorf zu Dorf weiter tragen. Bei groben Entgleisungen der Geschworenen durften sie einschreiten und den Spruch der Gemeinde, der Peers, richtig stellen.
Wenn man bei Twitter liest:
duessellegal US-Filesharing: A federal jury in NYC reduced the damages from $675,000 to just $ 67,500, of course still a lot of money- http://www.switched.com/2010/07/12/judge-cuts-joel-tenenbaums-unconstitutional-file-sharing-fine/, dann sieht man die alten englischen Grundsätze in Aktion. Nur korrigiert nicht die Gemeinde der Geschworenen ihren Spruch, sondern der Richter. In diesem Fall eine Richterin.
Die Geschworenen der Jury verkünden ihr Verdict. Der Judge kann in den USA auf mehreren Wegen das Ergebnis verändern oder auch einen neuen Prozess anberaumen, wenn die Jury spinnt. Zum Schluss kommt das Urteil. Das spricht der Richter aus.
Die Moral der Geschichte ist einfach: Manche Staaten gewähren eine Fristverlängerung und erneute Zustellung, an die man nach einem Fehler denken sollte. Die Fakten sind komplizierter als die Moral, doch interessant. Nachdem die Kläger vom Fehler erfuhren, stellten sie schnellstmöglich - und wie sich nun erwies - heilend zu.
Die beiden beklagten Unternehmen, eine Corporation und eine LLC, verschmolzen kurz vor dem ersten Zustellungsversuch in einem Merger. Deshalb musste das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta auch das Recht des Gesellschaftsgründungsstaates New Hampshire prüfen. Da dieses bei einer Verschmelzung den Untergang eines Unternehmens bestimmt, konnte die heilende Zustellung ihre Wirkung nur für die überlebende Firma entfalten.
Die Entscheidung des United States Court of the Eleventh Circuit löst auch das Rätsel des Zusammenspiels von Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten. Der Prozess begann im Einzelstaat. Die Beklagten ließen ihn ans Bundesgericht verweisen. Das Bundesgericht hatte sich trotz seiner eigenen Zustellungsordnung an der Ordnung des Staates zu orientieren, welches die Heilung in der Sonderfrist ermöglicht, entschied die Revision.
In Montgomery County v. Merscorp Inc. geht es um den Obulus für die Eintragung eines Landrechts und dazugehöriger Hypothek, Mortgage, samt Schuldschein. Die Einnahmen aus der Eintragung dieser Urkunden sind eine wichtige Quelle, schon früher, als es keine Lohn- und Einkommensteuer gab, und heute ebenfalls, da aus ihnen und den jährlichen Grundsteuern die Schulen der Kreise bezahlt werden.
Die lehrreiche Entscheidung vom 3. August 2015 betrifft die Frage, ob der Handel mit von Hypotheken besicherten Schuldscheinen der Eintragungs- und damit verbundenen Gebührenpflicht unterliegt. Der klagende Kreis zieht in seiner Sammelklage im Namen aller betroffenen Kreise zahlreiche Argumente heran, die das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA jedoch allein anhand der nach seiner Überzeugung klaren Gesetzesregeln zurückweist. Dieser Handel würde den Kreisen im Staat Pennsylvania Gebühren in Millionenhöhe einbringen, doch dazu müsste er auch die Schuldscheine dem Gesetz über die Eintragungspflicht für Grundbesitzänderungen unterwerfen.
Das in San Francisco verkündete Urteil in The Ray Charles Foundation v. Robinson klärt, ob seine Erben oder eine von ihm eingerichtete Stiftung, die alle Rechte erben sollte, dieses Recht ausüben dürfen. Am 31. Juli 2015 entschied dort das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen die gesetzlichen Erben des Musikers. Sie hatten argumentiert, dass das Kündigungsrecht nach 17 USC §203(a); 304(c)(5)–(6)(B) unübertragbar ist und an die gesetzlichen Erben fällt.
Deshalb hatten sie beim Urheberrechtsamt in Washington die Kündigungen registriert, gegen die die Stiftung vorging. Diese gewann, auch weil die Erben vor dem Ableben des Musikers einen Vertrag mit ihm geschlossen hatten, der ihnen ein Geldvermächtnis im Gegenzug für einen absoluten Verzicht auf Urheberrechte zusprach. Das verwertungsindustriefreundliche Gericht in Kalifornien verfasste eine lehrreiche Entscheidungsbegründung, und die Stiftung erhält weiter die Einnahmen aus der Verwertung für die vom Musiker beabsichtigte Förderung von Blinden.
ICANN öffnete den Markt für neue Top Level Domain-Endungen in mehreren Ausschreibungsrunden. Der Kläger befürchtet, dass die von ihm verwalteten TLDs parallel im ICANN-System zu finden sein werden, was nicht nur gegen Kartellrecht, sondern unter anderem auch Markenrecht verstoße.
Die 20-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks der USA führt zitierfähig in die Hierarchie der technischen und gewerblichen Internetverwaltung ein, um nach einer Analyse des Kartellrechts und der weiteren Ansprüche zum Ergebnis zu führen, das die vorhandene, dem Laien vertraute Internetstruktur absichert.
Am 31. Juli 2015 entschied in San Franciso das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks für den Videovertrieb mit einer lehrreichen und kurzen Begründung. Die Ansprüche entsprechen weder dem Video Privacy Protection Act in 18 USC §2710 noch dem California Civil Code §1799.3. Die Gesetzgebung folgte Enthüllungen über einen Richterkandidaten für den Supreme Court in Washington, dessen Videogewohnheiten Journalisten nach Zugriff auf Daten aus einem Videoladen entdeckt hatten.
Solche Kundengewohnheiten sollten Datenschutz unterworfen werden. Hier hatte der Dienst den Zugriff durch Dritte unterbunden, indem er den Aufruf der Listen mit einem Passwortschutz verband. Wenn Besucher oder Familie diese Listen sehen, dann muss der Kunde sein Passwort eingegeben und damit konkludent der Anzeige der Listen zugestimmt haben. Für Schäden, die der Kunde selbst unter Kontrolle hat, gibt es keinen Schadensersatz.
Eine lehrreiche Feststellungsklage über die Eintrittspflicht des Versicherers folgte. Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver vom 30. Juli 2015 enthält im Fall Landmark American Insurance Co. v. VO Remarketing Corp. eine Mehrheits- und eine Mindermeinung.
Der Versicherer verlor, weil das Entladen mit der Verbringung ins Haus abgeschlossen war. Für das Wording von Versicherungspolicen stellt die Begründung der Revision eine nützliche Hilfe dar. Bei Unklarheiten sind Versicherungsverträge grundsätzlich gegen Versicherer auszulegen. Das Gericht hielt diesen Grundsatz für anwendbar, das Minderheitsvotum mit guter Erklärung nicht.
In San Francisco entschied wegweisend das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Minden Pictures v. John Wiley & Sons gegen den Verlag. Die 17-seitige Begründung vom 29. Juli 2015 erklärt die Rechteeinräumung, die das Untergericht als lediglich ein Klagerecht, a bare right to sue, bezeichnete. In der Revision wurden die Rechte der Agentur nach verschiedenen Verträgen zwischen Agentur und Fotografen hingegen als hinreichende Übertragung von Eigentumsrechten bewertet, die die Agentur nach dem Copyright Act aktivlegitimiert.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA hatte zunächst das Gesetz von Florida für eine Verletzung der Bundesverfassung gehalten. Das Rede- und Meinungsfreiheitsrecht der Mediziner sei beeinträchtigt. Am 28. Juli 2015 hob das Gericht hingegen seine erste Entscheidung auf und erklärte das Gesetz für verfassungsgemäß.
Den Klägern stehen ihre Verfassungsrechte lediglich als Einrede zur Verfügung, wenn sie das Verbot verletzen, um Sanktionen anzufechten. Auf 152 Seiten wägen die Richter samt einer Mindermeinung lehrreich die Merkmale des Gesetzes sowie der Verfassungsgrundlagen ab.
Der Beschluss vom 24. Juli 2015 prüfte auf Antrag des angeklagten Speaker des Parlaments von New York die Anklage, Indictment. Er erklärt erst die Verbindungen zwischen Arzt, Patienten, Sammelklagekanzlei und Geldströmen, dann diejenigen zwischen Immobilienfirma, Anfechtung der Steuerbescheide durch die von ihm empfohlene Kanzlei sowie Zahlungen und schließlich in der rechtlichen Würdigung die erfüllten Tatbestandsmerkmale auch in Drei- und Vierecksverhältnissen.
Für Unternehmen, die auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen, ist der Beschluss ebenso lehrreich wie für Kanzleien und Abgeordnete. Unternehmen begegnen laufend dem Wunsch nach Wahlkampfspenden, die wie eine amerikanische Zusatzsteuer wirken. Auf dieses Glatteis achten Compliance-Abteilungen. Die Bestechungsformeln des Angeklagten wären für sie zu undurchsichtig. Selbst die Anklage war nicht leicht; der Bundesstaatsanwalt brauchte zwei Anläufe, um sie so zu formulieren, dass sie vor dem Bundesgericht im südlichen Bezirk des Staates New York standhielt.
Gleich merkte er jedoch, dass das Verdikt rechtlich unmöglich war, weil die Parteien sich auf einen Mindestbetrag geeinigt hatten. Er rief die Jury zurück, ermittelte, ob sie zwischenzeitlich von Dritten beeinflusst war, und trug ihr, weil dies nicht zutraf, auf, die Würdigung nach einer Belehrung fortzusetzen. Sie bestimmte nun einen Schadensersatz von $15000, den der Richter im Urteil festsetzte.
Dagegegen richtete sich die Revision, die das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 24. Juli 2015 beurteilte. Die Frage, ob die Geschworenen nach der Beendigung ihrer Würdigung, Deliberations, zur Weiterprüfung aufgefordert werden darf, bejahte das Gericht als Ausnahme von der Regel. Das Interim war minimal, und niemand hatte die Geschworenen beeinflusst. Für den Leser sind die grundsätzlichen Erörterungen der Rolle der Geschworenen und die Aufgabenteilung mit dem Richter im Zivilprozess lesenswert.
Das Spektrum der schillernden Facetten des Falls Stocks v. Cordish Companies, Inc. ist damit nicht erschöpft. Der Beschluss des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 24. Juli 2015 erörtert auch die für ausländische Beklagte wichtige Frage, welcher Tatsachenbezug zu einem Gerichtsbezirk in den USA notwendig ist, um seiner Gerichtsbarkeit unterworfen zu werden.
Im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung stellte das Gericht einerseits auf die Behauptungen des Klägers, andererseits die Webseite des Unternehmens, sein Bestreiten der dortigen Angaben über eine Eigentümerstellung, und die Auskunft ihres Anwalts ab. Behauptete Fehler auf der Webseite gehen zu Lasten ihres Anbieters, zumal sie bei Erlass des Beschlusses noch veröffentlicht sind. Sein Anwalt machte Tatsachenerklärungen, die nicht verwertbar sind, weil er nicht als Zeuge auftrat.
Eine Glaubhaftmachung des Unternehmens widerspricht den vom Gericht festgestellten Tatsachen, sodass ohne ein auf die Zuständigkeitsfrage beschränktes Ausforschungsbeweisverfahren, jurisdictional Discovery, auch keine Unschlüssigkeitsabweisung erfolgen darf. Hingegen darf der Kläger den Prozess fortsetzen, weil das Gericht nach dem Long-Arm Statute zur Gerichtsbarkeit über Ortsfremde lesenswert entschied, dass sich die Beklagte durch ihre intensiven Werbeaktivitäten der Gerichtsbarkeit des Forums unterworfen hatte.
In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in Lola v. Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom diesen für viele amerikanische angestellten Juristen bedeutsamen Fall. Der Kläger ist in Kalifornien als Anwalt zugelassen, arbeitete jedoch am billigen Ende der Welt für $25 die Stunde im Document Review für eine New Yorker Kanzlei. Zwischen beiden fungiert ein Vermittler. Overtime Pay steht nach dem Bundesgesetz Freiberuflern wie Anwälten nicht zu.
Der Kläger argumentierte jedoch erfolgreich, dass seine Tätigkeit keine freiberufliche, sondern eine stupide war, die dem gesetzlichen Schutz unterfällt. Das Zulassungsrecht seines Arbeitsorts sieht im Document Review keine klassische juristische Tätigkeit. Das Gericht entschied am 23. Juli 2015 , dass der Kläger keine unabhängigen freiberuflichen Entscheidungen fällte und deshalb nicht der Ausnahme vom Bundesgesetz unterfiel. Er darf den Prozess fortsetzen und Überstunden für sich und die in seiner Sammelklage noch unbenannten Komparsen weiterverfolgen.
Ein Übereinkommen, Compact, zwischen Staat und Stamm sah zwar die Schiedsgerichtsbarkeit vor, doch keine Partei berief sich darauf. Das Urteil des Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA vom 22. Juli 2015 dient als lehrreiche, sorgfältig annotierte Einführung in das Recht des Sonderverhältnisses von Staaten und Stämmen. Im Ergebnis gewann der Staat, dem der Bund das Recht zur Lizenzvergabe eingeräumt hatte, gegen den Stamm, der die rechtliche Einordnung von Gewinnspielen anders beurteilte.
Der in einer Sammelklage verklagte Rechtsanwalt machte gegen Gasdiebe Forderungen eines Gasversorgers wegen entwendeten Gases geltend. Da er die FDCPA-Vorschriften in seinen Forderungsschreiben nicht berücksichtigt hatte, verklagten ihn die Kläger im Namen aller Gleichbetroffenen auf Schadensersatz. Das Urteil klärt nicht, ob der Gasdiebstahl bewiesen ist.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City klärt jedoch lesenswert, welche Schuld dem Gesetz unterfällt. Geschützte Schulden sind solche aus einer einvernehmlichen Transaktion wie einem Vertrag. Schulden als Ersatz für Schäden aus unerlaubter Handlung wie einem Unfall oder Diebstahl fallen nicht unter den FDCPA:
We hold that money owed as a result of theft is not an obligation or alleged obligation of a consumer to pay money arising out of a transaction and, therefore, does not constitute a debt for purposes of the FDCPA.
Am 20. Juli 2015 bestätigte in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA die Sanktionen, die das erstinstanzliche Bundesgericht wegen der Beweisunterdrückung auferlegt hatte: Die Firma und ihre Anwälte, die von dem Dokument wussten, zahlen etwa 2,6 Mio. Dollar, und die Firma muss das Dokument in weiteren Prozessen um dasselbe Produkt ungefragt vorlegen.
Die Revisionsbegründung behandelt auf 41 Seiten lesenswert den Sachverhalt und die Grundsätze für Sanktionen, die im Prozess und auch nach seinem Ende nach Discovery-Verstößen erlaubt sind. Abschließend erörtert es die Angemessenheit der Sanktionen und ihre Verteilung. Auch ein weniger am Vorenthalten beteiligter Anwalt wird mit über einer halben Million bestraft.
Außerdem könne den Klägern nach einer vorzeitigen Vertragskündigung kein Schaden entstehen, weil der Dienstleistungsvertrag nicht exklusiv sei und die Beklagte jederzeit hätte die Leistungen von Dritten einholen dürfen. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis sah dies am 17. Juli 2015 anders. Nach dem anwendbaren Vertragsrecht ist der Vertrag in seiner Gesamtheit zu lesen, der nicht umsonst eine Kündigungsklausel enthielt. Die Kläger durften während der Vertragslaufzeit mit Aufträgen rechnen.
Als verbotene Pönale wirke die liquidated Damages-Klausel auch nicht. Nach dem Recht von Texas muss sie einen unschätzbaren Verlust regeln und in der Höhe eine angemessene Vorhersage des Ersatzes treffen. Das Gericht bestätigte, dass der tatsächliche Schaden den pauschalisierten Ersatz übersteigen kann. In diesem Fall entsprach der Umsatz der erwarteten Leistungen ungefähr dem Gewinn, da nach der Aufnahme der Fakturierungs-Erbringung ohne weitere Kosten skaliert wird.
Ob sie dann überhaupt Sinn macht, hängt von der umfangreichen Rechtsprechung zu den Liquidated Damages ab. Die Pauschalisierung eines nicht messbaren zukünftigen Schadens kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Sie kann aber auch einen bei Vertragsschluss unerkannten oder weit über Pauschalisierungskriterien hinausgehenden Schaden ausfallen lassen. Dann ist der Verzicht auf eine solche Klausel wirtschaftlich vorteilhafter, weil der gesamte, auch der weitestgehende Schaden im Rahmen der actual Damages im Prozess verfolgt werden darf.
In diesem Fall kann die Gefahr der actual Damages mehr - und eindeutig zulässigen - Druck ausüben als das verbotene Druckmittel der Pönale.
Dass die liquidated Damages auch nicht als strafendes Druckmittel wirken dürfen, ist ein weiterer Grund, den Gedanken der Vertragsstrafe im amerikanischen Vertrag mit Vorsicht anzugehen.
Deutsches und amerikanisches Zivilrecht stehen sich hier diametral gegenüber. Amerikanisches Recht erlaubt die Bestrafung im Recht der unerlaubten Handlungen, Torts, durch punitive Damages, aber nicht bei Verträgen durch eine Penalty Clause, und deutsches Recht toleriert keinen Strafschadensersatz, doch die Vertragsstrafe sehr wohl.
Eine neunseitige Fluglektüre stellt unter Vertragsstrafe illegal im USA-Vertrag zahlreiche Primärquellen aus dem US-Recht zu beiden Themen dar. Sie stammen aus der Zeit, als die Obergerichte der USA sehr intensiv die punitive Damages und die liquidated Damages beleuchteten. Neuere Entscheidungen finden Sie laufend im German American Law Journal.
In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA, dass die Verfassung für eine unterschiedliche Behandlung eine rationale Grundlage voraussetzt - eine einzige reicht. Die von der Firma Beklagten hatten verschiedene Gründe angeführt, die nicht alle haltbar waren, aber allein der Grund, dass ein Zahnarzt etwaige, bei der LED-Behandlung denkbare Probleme diagnostizieren und heilen könne, reichte.
Das Gericht führte sorgfältig in das Recht der gleichen und ungleichen Behandlung durch Gesetzgeber und Exekutive ein. Der Staat ist nicht gezwungen, alles umfassend zu regulieren, beispielsweise mit einem Verbot, eigene Zähne zu ziehen. Außerdem untersuchte es die Monopolwirkung der staatlichen Entscheidung, die zugunsten der Zahnärzte auf Kosten der Verbraucher ein Kartell schafft. Das Potential für einen Kartellverstoß sei erkennbar, doch ist dieser nicht in der Revision zu klären, entschied das Gericht am 17. Juli 2015.
Die lehrreiche Auseinandersetzung des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston mit der Prüffolge der Merkmale solcher Ansprüche erging im Fall McCue v. Bradstreet III am 16. Juli 2015. Anders als das Untergericht entschied die Revision zugunsten des klagenden Milchbauern.
Beide Gerichte stellten fest, dass sich der Kartoffelbauer rächen wollte. Das Untergericht hielt für eindeutig sicher, dass der Staat auch ohne diese Motivation gegen den Milchbauern vorgegangen wäre und ihn bestraft hätte. Der United States Court of Appeals for the First Circuit erklärt hingegen ausführlich, dass diese Folgerung nicht gesichert war, Tatsachenfragen aufwarf, die Geschworenen für diese Fragen und die Subsumtion zuständig sind und der Entscheid deshalb aufgehoben und zurückverwiesen werden muss.
Die Frau wurde nicht strafrechtlich verfolgt; sie verklagte den Polizisten wegen Freiheitsberaubung und rechtswidrigen Eingriffs in ihre Bürgerrechte. Sie verlor in der Schlüssigkeitsprüfung, doch in der Revision des Falles Reisha Simpson v. City of New York gewann sie in New York City vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 15. Juli 2015 gegen den angeblich verknallten und durchgeknallten Polizisten.
Die Urteilsbegründung ist eine lesenswerte Darstellung der Grundsätze für die Würdigung von Parteianträgen. Der Vortrag jeder Partei ist aus der jeweils günstigsten Perspektive zu werten. Wenn eine Beweiswürdigung von unterschiedlichen Positionen erforderlich ist, darf nicht der Richter entscheiden: Im US-Prozess geht der Fall an die Geschworenen, die über das anwendbare Recht belehrt werden und die Subsumtion vornehmen.
Hier hatte der Instanzrichter die unterschiedlichen Auffassungen der Parteien selbst durch eine Beweiswertung überbrückt und zugunsten des Polizisten gewertet. Die Revision fand, dass der Polizist blind und taub gewesen sein muss, wenn er nicht bemerkte, dass die Frau sich richtig verhalten hatte, die Gewerkschaftsmitgliedschaft neben Polizisten auch Sicherheitspersonal offen steht, der Ausweis in der Tasche steckte und nicht zum Nachweis einer Polizisteneigenschaft benutzt wurde und der Busfahrer wegen klemmender Vordertür die Frau ausdrücklich zur mit dem Schild Eintritt verboten markierten Hintertür verwiesen hatte. Diesen Fall muss die Jury entscheiden.
Die US-Firma war einen Vertrag mit einer Firma aus Israel eingegangen, der eine Schiedsklausel und die Wahl des Rechts von Isreal enthält. Als ein Streit ausbrach und das Schiedsverfahren in Isreal beantragt war, bekämpfte die US-Firma einen Teil der Ansprüche als nicht der Schiedsklausel unterworfen durch alle isrealischen Gerichtsinstanzen und verlor jeweils.
Der Schiedsspruch fiel gegen die US-Firma, und sie wandte sich dann vor dem amerikanischen Gericht gegen die Anstrengungen der Siegerin, ihn in den USA anerkennen zu lassen. Sie behauptete, die nach ihrer Ansicht von der Schiedsklausel ausgeklammerten Ansprüche seien nicht vom Schriftformerfordernis der Übereinkunft gedeckt.
Am 14. Juli 2015 entschied jedoch das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis, dass gerade diese Frage bereits in Israel abschließend geklärt wurde. Die präkludierende Rechtskraft des dortigen Verfahrens wirkt auch im amerikanischen Gericht, erklärte es nach dem Präzedenzfall Black Clawson Co. v. Kroenert Corp., 245 F.3d 759, 763 (8th Cir. 2001). Alle erforderlichen Merkmale der Rechtskraft lägen vor: A foreign judgment is recognized, enforced, and given preclusive effect by a court of this country if the court finds five factors to be present. Die US-Firma kann sich noch an den Supreme Court in Washington wenden.
Darf die fremdstaatliche Beklagte die Verweisung an das Bundesgericht beantragen, nachdem sie zuerst die Abweisung der nichtverfolgten Klage wegen Untätigkeit gefordert hatte? Die Klägerin meint, dieser Weg sei versperrt, weil der Untätigkeitsantrag eine Einlassung darstelle, nach der die Verweisung unzulässig sei.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis klärte die Frage am 13. Juli 2015. Da die Beklagte keine materielle Verteidigung aufgebaut, sondern lediglich einen prozessualen Antrag vor der Klagezustellung im ruhenden Verfahren gestellt hatte, ist die Verweisung noch statthaft.
Der Leser muss diese Lösung unterscheiden vom theoretischen Fall, in dem der Beklagte früh die Zuständigkeit des Gerichts rügt, beispielsweise im internationalen Kontext. Dann kann er an das einzelstaatliche Gericht gebunden bleiben, und der Weg ins Bundesgericht wäre ihm verwehrt.
Vor dem Bundestarifamt gewannen die Gewerkschaft und die Mitarbeiter im Fall Southern New England Telephone Co. v. NLRB, doch entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 10. Juli 2015 gegen sie. Besondere Umstände gestatten den Eingriff in die Bekleidungsfreiheit auch im geschützten Tarifstreit. Schon der gesunde Menschenverstand führe zu diesem Ergebnis.
Dennoch machte sich der als zweithöchstes Gericht der USA bekannte United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit in der Hauptstadt Washington, DC, die Mühe, das Recht des Arbeitgebers, dieses Verbot als Ausnahme von § 7 National Labor Relations Act auf das Vorliegen rechtfertigender special Circumstances zu untersuchen. Es zitiert die einschlägigen Präzedenzfälle in seiner neunseitigen Urteilsbegründung.
Die Beklagte hatte selbst das inkriminierende Schriftstück vorgelegt, sodass das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans die Abweisung aufhob und den Fall zur weiteren Beurteilung zurückreichte. Woher das Schriftstück stammt, ist gleich.
Der Laie muss in den USA mit solchen Risiken rechnen. Besonders wichtig ist, dass im Beweisausforschungsverfahren, Discovery, jede Partei von der anderen Beweise einschließlich Schriften verlangen darf. Auch EMails oder SMS erfüllen das Statute of Frauds-Erfordernis. Zudem gilt, dass die Schriftform mit mehreren Schriften erfüllt werden kann, beispielsweise einem Angebot per Post und einer Annahme durck Webseitenklick oder Online-Nachricht.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati entschied am 8. Juni 2015 den Fall Clark v. Viacom International Inc. zugunsten der Sender. Auch wenn die Veröffentlichung der Webeinträge nicht eingestellt wurde, gilt nach der single Publication Rule des anwendbaren Rechts von Tennessee, dass nur die Erstveröffentlichung bei der Verjährungsprüfung bedeutsam ist. Der continuous Wrong-Grundsatz greift hingegen nicht. Diese Feststellungen gelten auch für Internetberichte, erklärte das Gericht mit ausführlicher Darstellung der multiple Publication Rule.
Der materielle Anspruch kann in der Revision nicht durchdringen, weil das Diffamierungsrecht der einzelnen Staaten der USA von Verfassungsgedanken des Bundesrechts eingeschränkt wird. Wie der Supreme Court der USA in der Rechtsprechung zur Meinungs- und Pressefreiheit entschieden hatte, übertrumpft die Wahrheit der Aussage ihre verunglimpfende Wirkung. Das gilt auch für kleinere Fehler oder Übertreibungen in der Darstellung wahrer Tatsachen. Hier hatten die Kläger nicht einmal die Unwahrheit der Berichte und Kommentierungen behauptet.
In Richmond entschied so am 6. Juli 2015 das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA im Fall Zuckerman v. Wal-Mart Stores East LP. Das anwendbare Produkthaftungsgesetz von South Carolina verspricht einen Schadensersatzanspruch, wenn der Kläger beweist,
(1) that he was injured by the product; (2) that the product, at the time of the accident, was in essentially the same condition as when it left the hands of the defendant; and (3) that the injury occurred because the product was in a defective condition unreasonably dangerous to the user. AaO 5.Das Gericht erörterte, dass die Folgen Fehler und Schadensersatz nicht zwingend vom Leiterfall abzuleiten sind. Also sind Gutachten erforderlich. Das Untergericht hatte den vom Kläger angebotenen Gutachter als nicht sachverständig beurteilt. Er war nicht beweisgeeignet, wie die Revision ausführlich erklärte. Daher hatte das Untergericht die Klage zu Recht abgewiesen.
Der Filmmacher klagte und gewann. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City beurteilte am 29. Juni 2015 in 16 Casa Duse LLC v. Merkin die aufgeworfenen Rechtsfragen als völlig neu. Der wichtigste Aspekt betrifft die Frage, ob ein Work-Made-for-Hire Agreement, das nach dem Copyright Act schriftlich niedergelegt werden muss, in diesem Fall greift.
Mit diesem Agreement erkennt die nichtangestellte Vertragspartei an, dass die Rechte am Werk der anderen Vertragspartei zustehen, die sie mit die Werkschaffung beauftragt und in der Regel, wie auch hier, vergütet. Die 40-seitige Entscheidungsbegründung muss noch gründlich analysiert werden. Doch wirkt sie auch ohne Kommentierung bereits überzeugend.
Der Vorfall des Ausrutschens auf Eidotter im Geschäft stürzte letztlich alle Beteiligten ins Unglück, denn die Kosten des komplizierten US-Prozesses sind enorm. Der beklagte Einzelhändler blieb vor dem Bundesgericht des östlichen Bezirks von Pennsylvanien ebenso auf seinen Prozesskosten sitzen wie der Kläger. Nur der Leser bereichert sich - mit Wissen - durch das Studium der lehrreichen Entscheidungsbegründung vom 10. Februar 2015.
Die Parteien hatten im Rahmen der Beweisbeschaffung anhand der Prüfung der Videoüberwachungsdaten erkannt, dass der Dotter vier Minuten lag, bevor der Kläger darauf ausruschte. Das Gericht fand, dass vier Minuten nicht ausreichen, um dem Händler eine haftungsauslösende Kenntnis zuzurechnen. Die Kamera ließ nicht erkennen, dass der Kläger absichtlich die Gunst der Minuten nutzte, um auszurutschen und Unfallschäden zu behaupten. Das Gericht versagte dem Händler daher eine Missbrauchssanktion durch Kostenerstattung.
Namely, the Settlement Deed containing the arbitration clause is invalid; enforcement would violate the revenue rule; the Award is against U.S. public policy; the New York Convention does not apply to the dispute between the parties; the Court lacks subject-matter jurisdiction because Belize is entitled to foreign sovereign immunity; the Court lacks personal jurisdiction; the petition is time barred; the doctrines of res judicata, collateral estoppel, or international comity preclude enforcement of the Award; and there is a more convenient alternative forum … In addition, the GOB urges the Court to dismiss the complaint to recognize the U.K. Judgment because it was improperly joined with this confirmation action, the Court lacks subject matter and personal jurisdiction, res judicata and international comity must be applied, the foreign judgment is against public policy, and it conflicts with the final CCJ judgment. Id. 5,6.Das 24-seitige Urteil gewährt die Anerkennung trotz dieser Einreden, mit denen der Staat vor dem Bundesgericht der Hauptstadt die Anerkennung des Schiedsspruches nach der New Yorker Convention über die Erzwingung von versprochenen Steuervorteilen verhindern wollte.
Im Fall In re Weatherford International Securities Litigation geht es um Anlegerschaden durch behauptete Buchführungstricks. Das ist viel Arbeit, doch 30.000 Stunden hinterfragte Richter Kaplan. Ihm kommt auch spanisch vor, dass acht Partner, zehn Angestellte, 16 Vertragsanwäte, acht Paralegals und weitere Personen einbezogen waren. 45 Prozent der abgerechneten Stunden soll auf die eingesourceten Vertragsanwälte entfallen sein, die billig eingekauft und mit 600 Prozent Aufschlag in Rechnung gestellt worden sein sollen.
Die Begründung des Beschlusses vom 15. Januar 2015 vom Bundesgericht für den südlichen Bezirk New Yorks erläutert, warum der Richter eine einfache Pauschale für falsch hält, mit der oft angewandten Lodestar-Methode hadert und die Reduzierung der beantragten Gebühr auf 9.450.000 Dollar plus 1.381.724,59 Dollar für Auslagen verfügt.
Zum Verständis der Entscheidung ist das Hintergrundwissen wichtig, dass amerikanische Rechtsanwälte im Regelfall nicht auf Erfolgsbasis tätig werden und nur ein Teil der Anwaltschaft die Contingency Fee überhaupt erwägt. Bei Verkehrsunfällen sind wohl viele Attorneys dazu bereit, im Familienrecht keine, und im Wirtschaftsrecht außer bei Anlegerschutzklagen wie in diesem Fall auch nicht. Der Mandant zahlt monatlich nach Erhalt der detaillierten Leistungsbeschreibung aus seiner Kriegskasse und achtet mit darauf, dass keine 30.000 Stunden anfallen.
Eine Partei hatte ein Bundesstromamt beauftragt, für sie einen Bezugsvertrag mit einer anderen Firma zu verhandeln. Der Prozessausgang ist von der Rolle des Amts unabhängig. Das Amt ist keine Partei.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver war daher in der Lage, den alten Supreme Court-Fall in 304 US 64 (1938) auf diesen Sachverhalt zu erstrecken. Bundesrecht gilt nicht, sondern das einzelstaatliche. In diesem Fall ist es nach dem Binnen-IPR der USA das Recht von Oklahoma.
Die Begründung ist selbst für US-Jurastudenten im ersten Semester nachvollziehbar formuliert. Die weitergehende Frage, wie es trotz dieser Rechtsprechung einige Bundesgesetze mit Wirkung für Private und Einzelstaaten geben kann, wird ihm im ersten Semester Constitutional Law beantwortet.
Vielfach werden solche Anträge abgewiesen, weil Antragsteller nicht belegen oder glaubhaft machen, dass der Nutzer im Gerichtsbezirk sitzt oder schädigt. In diesem Fall half Geolocation: Die Ermittlung des Orts, wo die Anschrift angeschlossen ist, legte der Antragsteller glaubhaft mit der Bezeichnung eines Gebäudes im Bezirk dar.
Der Kabeldienst ist ein unbeteiligter Zeuge im Prozess gegen einen unbekannten Beklagten. Er ist auskunftspflichtig, entschied das Gericht mit lesenswerter Begründung, weil es bei der Zwangsverfügung zur Ermittlung des Gerichtsstands, jurisdictional Discovery, großzügiger sein darf als bei Beweisverfügungen im Hauptverfahren.
Die Glaubhaftmachung kann in Verbindung mit dem erwarteten Beweis die Gerichtsbarkeit nach dem Long Arm Statute der Hauptstadt belegen, weil er aufdecken kann, ob der unbekannte Beklagte in der Hauptstadt wohnt oder dort mit seiner Bittorrent-Filmausstrahlung Urheberrechtsverletzungen begeht.
Das Gericht wies die Klage ab, weil der Bestattungsvertrag mit dem Toten die Kremation vorsieht, die Kinder ausdrücklich zugestimmt hatten und ihre Erklärung als abschließende Wahrheitsbestätigung der vertraglichen Vertretungsberechtigung gelte. Vor allem entbinde ein Gesetz von der Haftung beim Vertrag dieser Art.
Mit lehrreicher Begründung hob jedoch das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati die Abweisung im Fall Capps v. Cremation Options Inc. am 17. Juni 2015 auf. Das haftungsfreistellende Gesetz trat erst nach der Bestattung in Kraft. Das Präzedenzfallrecht des Common Law, das dem Gesetz voranging, entfaltete dieselbe haftungsfreistellende Wirkung, doch ist es bisher nur auf den Bestatter anwendbar, der die Bestattung selbst ausführt, während sie hier ausgelagert war. Diese Fälle sind nun vom Untergericht in ihrer Erstreckung auf den vorliegenden Vertragssachverhalt zu prüfen.
Für sie ist das Bundesgericht ausschließlich zuständig. Am 9. Juni 2015 lehnte das Bundesgericht der Hauptstadt den Antrag ab. Auch wenn das rechtliche Argument neu sei, habe der Antragsteller das Zeitlimit von 30 Tagen ab Zustellung der Scheidungsklage an ihn überschritten. Er habe 16 Monate aktiv am einzelstaatlichen Prozess teilgenommen und darin bereits früh die Option des Verweisungsantrags erwähnt.
Die lange Fristüberschreitung binde das Gericht. Die kurze Verweisungsfrist hat ihren guten Grund: Der monströse Aufwand eines US-Prozesses soll irgendwann zu einem Ergebnis führen. Dies schütze das Gericht ebenso wie die Parteien. Ein Umschwenken auf ein anderes Gleis verschwende unnötig und unzumutbar Resourcen. Ein nach langwierigem Prozess wenige Tage vor dem Haupttermin eingereichter Eilantrag auf Verweisung laufe diesen Zielen zuwider. Die spannende Klärung der behaupteten völkerrechtlichen Frage rührte das Gericht nicht an.
Der Grundsatz der Adverse Domination soll die Corporation vor schlechten Managern schützen. Er ist nicht überall in den USA anerkannt. Doch prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA im Fall Cedar Rapids Lodge & Suites LLC v. Lightowler Johnson Associates Inc. am 15. Juni 2015, ob in solchen Staaten die Discovery Rule aus dem Vertretungsrecht so eng mit jenem Grundsatz verbunden ist, dass die Discovery Rule an seiner Stelle greift. Die Verjährung wirkt dann nicht, wenn der Vertretene die Fehler des Vertreters nicht erkannt hat oder zumutbar erkennen konnte.
In diesem Fall wollte die Gesellschaft aber noch weiter gehen und die Discovery Rule auch auf Architekten anwenden, die das Management für einen Hotelbau engagiert hatte. Das Hotel war genehmigungsunfähig geplant und gebaut; die Gesellschaft wollte Schadensersatz. Hier entschied das Gericht gegen eine Erstreckung der Grundsätze auf die Architekten. Sie hatten sich nicht mit dem Management zur Verheimlichung von Fehlern verabredet, sondern unabhängig die behaupteten Fehler begangen. Sie haften zwar, doch ohne jede Hemmung der Verjährung, die allein für die Manager gelte.
Der Lessor vergab ihm schriftlich diesen Verstoß, behielt sich jedoch die Geltendmachung seiner Lease-Ansprüche vor. Lange nach der Verjährung des Verletzungsanspruchs kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, und dann kündigte der Vermieter wegen der Verletzung des Verbots nach den Bestimmungen der Lease. Der Lessee wehrte sich: Auf Waiver durch Vergebung und Verjährung lauten seine Einreden.
Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit gab sich große Mühe, die Komponenten aus Property Law für Leases, aus Contract Law für Waivers, aus Common Law für die Verjährung nach dem Statute of Limitations sowie aus Equity-Recht für die verwirkungsgleichen Laches zu erklären. Seine lesenswerte Begründung macht die Verwerfung der Einreden nachvollziehbar. Letztlich ist ausschlaggebend, dass die Fortdauer der Verletzung des Lease-Verbots von Konkurrenzbetrieben laufend den Schaden mehrt, der durch die Verbotsklausel verhindert werden sollte.
Entscheidungserheblich war unter anderem, dass der Anspruch aus unerlaubter Handlung eine Kenntnis von der Verletzung und eine Absicht erfordert. Der Verleger hatte zwar seine Internetpräsenz mit einem neuen Konzept aktualisiert, jedoch nicht die gerügte Seite verändert. Er erfuhr von der Verletzung erst in der Prozessvernehmung einer Zeugin. Daher kann der Kläger mit diesem Anspruch nach dem Restatement (Second) of Torts §652C nicht durchdringen.
Außerdem erörterte das Gericht ausführlich und für Arbeitsrechtler bedeutsam die verschiedenen Grundlagen einer Altersdiskriminierung in einem Unternehmen, das leitendes Personal über 42 Jahre mehrfach entlassen hat, was jedoch keine Diskriminierung darstellen muss. Auch die Bedeutung des wiederholten Hinweises eines Vorgesetzten auf veraltete Prioritäten ist nicht per se altersdiskriminierend, selbst wenn ihm eine Kündigung wegen nachlassender Leistungen folgt.
In New York entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA neu, nachdem es den Unterschied zwischen material und technical Vertragsbrüchen erklärte. Ob das Merkmal material vorliegt, hängt von der gravierenden Natur der Gesetzwidrigkeit der Fehler des Arbeitnehmers ab. Da das Untergericht diese nicht ermittelt hatte, ist seine Entscheidung zu verwerfen.
Doch darf das Obergericht selbst das Recht auf die ihm vorliegenden Fakten anwenden und fand, dass der Arbeitgeber die Leistung des Gekündigten sabotierte, sodass er in jedem Fall erfolglos oder vertragsverletzend arbeiten musste. Diese Sabotage bedeutet einen Breach of the implied covenant of good faith and fair dealing, aaO 4; diese Vertragsverletzung lässt die Kündigung unwirksam werden und verpflichtet den Arbeitgeber zum Schadensersatz.
Auch beim zweiten entlassenen Kläger bestätigte das Gericht die Rechtswidrigkeit der Kündigung aus einem anderen Grund. Das Untergericht ging von einem Vertragsbruch durch Kündigung aus, weil der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht schriftlich bestimmte Belege verlangt und ihm die Möglichkeit eingeräumt hatte, den Fehler zu korrigieren. Diese Anforderungen stellt der Vertrag nicht, sodass er durch die Kündigung nicht verletzt werden konnte. Andererseits bestimmt der Vertrag Kündigungsformalien, die der Arbeitgeber übersehen hatte. Somit war die Kündigung doch rechtswidrig und stellte eine schadensersatzpflichtige Vertragsverletzung dar, entschied der United States Court of Appeals for the Second Circuit.
Der erste sah darin einen Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung, Non-Disclosure Agreement.Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond prüfte das NDA samt seiner Auszeichnungspflicht für Vertrauliches und konnte dem Kläger nicht folgen, der für den Prototypen eine Ausnahme behauptete. Selbst wenn er nicht als vertraulich gekennzeichnet worden sei, sei aus den Umständen zu folgern, dass ein Prototyp ein Geschäftsgeheimnis darstelle, behauptete jener.
In seinem lesenswerten Beschluss vom 10. Juni 2015 klärte das Gericht in Azdel v. CD & Zodiacdieses als eins von vielen erörterten Streitthemen mit dem Hinweis auf die Lieferpapiere, die nicht vom Prototyp, sondern kommerzieller Ware sprechen, die also ohnehin von jedem Interessierten abrufbar, und ohne Indizwert für eine Geheimhaltungsabsicht ist.
Einzelstaatliche Regelungen im bundesrechtlich regulierten Pharmabereich sind nach der Rechtsprechung des Supreme Court der USA in Washington unzulässig, Medtronic, Inc. v. Lohr, 518 US 470, 495 (1996). Dies schließt auch einen Produkthaftungsanspruch wegen unzureichender Nebenwirkungsaufklärung ein, entschied das Gericht. Der Hersteller hatte die vorgeschriebenen und mit der FDA abgestimmten Warnungen aufgenommen. Mehr oder auch weniger darf er nicht tun. Eine Haftung ist aus dem behaupteten Mangel deshalb nicht abzuleiten.
Eine verbraucherschutzrechtliche Haftung nach dem einzelstaatlichen Consumer Protection Act des Staates Vermonts trifft diesen Fall auch nicht, weil die Patientin keine Verbraucherin im Verhältnis zum Hersteller ist. Die Infusion nahm der Arzt vor; nur er könnte nach Vt. Stat. Ann. tit.9, §2451a(a) der gesetzliche Verbraucher sein, erklärte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 9. Juni 2015.
Am 8. Juni 2015 legte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirk das Gesetz gründlicher aus und ignorierte den untergerichtlich behaupteten Anspruch auf Schadensersatz nach dem einzelstaatlichen Gesetz gegen solche Anrufe, weil die Kläger ihn in der Revision nicht verfolgten. Das Revisionsgericht zog die Rechtsgeschichte des Bundesgesetzes heran, um festzustellen, dass der Kongress schon den Akt der Anbahnung eines Werbeanrufs sanktionieren wollte.
Der Inhalt des Anrufs spielt bei der Beurteilung einer Verletzung eine Rolle, doch darf die Anwendung des Gesetzes nicht davon abhängen, ob der geschützte Verbraucher diesen Inhalt zur Kenntnis genommen hat. Der als Umfrage getarnte Werbeanruf ging an mehr als vier Millionen Rufnummern und muss nun im Untergericht weiter geprüft werden - auch mit Blick auf die Rolle des Gouverneurs, die das Untergericht ignoriert hatte.
Insgesamt ist interessant, dass Fälle nach dem TCPA wie auch Faxspam-Gesetzen nun in die Revisionsebene schwappen. Dabei existieren diese Schutzgesetze schon seit Jahrzehnten. Der neue Trend resultiert wahrscheinlich aus der Weiterentwicklung der Vermarktungsstrategien und der Maskierung dieser Kommunikationsmethoden. Teilweise sind sie erfolgreich, wie kürzlich in Sandusky Wellness Center, LLC v. Medco Health Solutions, Inc., siehe Verfolgungsmissbrauch von Faxspam.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia erklärte am 5. Juni 2015 die richtigen Rechtsmittel in In re: Christian Dior Womack. Fehler im Untergericht werden mit der Revision, dem Appeal, angefochten. Das Mandamus ist ein auf außergewöhnliche Rechtsverletzungen durch das Gericht beschränktes Mittel. Es wirkt als Befehl des Obergerichts an das untere und bewirkt meist, das Klima für das weitere Verfahren zu vergiften. Das Mandamus wurde nicht erlassen.
Wegweisend ist daher die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Northbay Wellness Group Inc. v. Beyries. Anders als im Common Law, in dem beispielsweise eine Haftungsverteilung unter Berücksichtigung des anteiligen Verschuldens möglich ist, gibt es im Equity Recht nur ein Alles oder Nichts. Wer nur ein wenig Dreck am Stecken hat und ein winziges Mitverschulden trägt, bekommt nichts.
Nachdem der Händler ein Urteil gegen den Rechtsanwalt erstritten hatte, stellte das Insolvenzgericht fest, dass die Forderung von Opfern von Betrug und ähnlichen Taten nicht untergeht; jedoch band das illegale Marihuana-Geschäft seine Hände.
Die Revision erkannte jedoch, dass the clean hands doctrine should not be strictly enforced when to do so would frustrate a substantial public interest. EEOC v. Recruit U.S.A., Inc., 939 F.2d 746, 753 (9th Cir. 1991). Es bestimmte am 5. Juni 2015, dass das Untergericht eine Abwägung mit Rücksicht auf das öffentliche Interesse hätte vornehmen müssen. Das öffentliche Interesse des Vertrauens in eine über jeden Zweifel erhabene Anwaltschaft ist enorm und berechtigt. Diese Abwägung muss daher eindeutig gegen den diebischen Anwalt ausfallen.
Die Antwort lieferte das Bundesgericht der US-Hauptstadt am 4. Juni 2015 im Fall Freedom Watch Inc. v. Organization of Petroleum Exporting Countries mit einer elfseitigen Begründung. OPEC hat den Sitz in Wien, und ohne Zustellung nimmt das Gericht den Prozess nicht auf, hatte schon das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks entschieden. Wieder in der ersten Instanz angelangt, beantragte der Kläger die Zustellung an die US-Kanzlei statt, wie nach österreichischem Recht erforderlich, den Außenminister in Wien. Nach Rule 4 der Federal Rules of Civil Procedure muss die Zustellung im Ausland in einer Weise erfolgen, die mit Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist und die Störung einer ausländischen Rechtsordnung so weit wie möglich vermeidet.
Das Gericht legt seiner Entscheidung eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Präzedenzfallrecht zugrunde, das der Kläger zitiert, und weist seine Argumente lehrreich zurück. Das ausländische Recht würde nach seiner Auffassung erheblich gestört. Soweit das Gericht der Auffassung des Klägers folgen soll, dass es selbständig einen Zustellungsweg außerhalb Österreichs formulieren darf, sieht sich das Gericht an die Regel gebunden, dass die Zustellung in den USA US-Regeln unterliegt und die eingeräumte Gestaltungsfreiheit nur für die Zustellung im sonstigen Ausland gilt.
Zudem greifen bei OPEC zusätzliche Einschränkungen, weil es sich um eine Organisation nach einem internationalen Vertrag handelt. Abschließend erörterte das Gericht auch noch die seltenen Fälle, in denen eine Zustellung an den amerikanischen Rechtsanwalt ausländischer Beklagter zugelassen wurde.
Dessen Anwälte verklagten die Apotheke nicht nur in seinem Namen, sondern laufend auch im Auftrag dritter Empfänger, obwohl schon das Untergericht die Faxe als nicht-werbend und damit nicht gegen das Faxspam-Gesetz verstoßend einstufte. Am 3. Juni 2015 verkündete das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati seine Analyse der werbenden Natur eines Faxes, für die es keine Präzedenzfälle fand und völlig neu klären musste.
Im Ergebnis kann nach dem bundesrechtlichen Telephone Consumer Protection Act, 47 USC §227(b)(1)(C), kein Faxspam vorliegen, wenn das Fax dem Arzt Medikamente erklärt, ohne sie in irgendeiner Weise werbend anzupreisen. Die 13-seitige Begründung dürfte das amerikanische Faxspamrecht entscheidend beeinflussen.
Trotz dieser Hürden versuchte der Kläger nach dem resonanzlosen Einreichen von Musikvideos im Fall Emrit v. Independent Music Awards, die ausschreibende Institution dazu zu verpflichten, seine Einreichungen fortan und unbegrenzt zu prüfen. Den Impetus zur Klage gab ihm seine Enttäuschung, als er $160 Dollar für den Versand seiner sieben Musikvideos zahlte und von der Organisation keine Antwort erhielt. $250.000 Schadensersatz verlangte er auch.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia erteilte ihm am 3. Juni 2015 eine über ihn hinaus lehrreiche, doch herbe Lektion. Es bestätigte die Klagabweisung aus zahlreichen Gründen. Die Klage entbehre einer plausiblen Darlegung eines Schadens, einer Anspruchsgrundlage und selbst der Berechtigung zum Beschreiten des bundesgerichtlichen Rechtswegs. Die Abhilfen, Remedies, des Common Law- und des Equity-Rechts sind mit seinen Vorstellungen unvereinbar. Wenigstens die Gerichtskosten wurden dem Kläger erlassen.
In Elonis v. United States erklärte er, dass allein der Vorsatz der Veröffentlichung von Aussagen, die ein Dritter als Drohung auffasst, nicht ausreicht. Der Täter müsse die Aussage als Drohung beabsichtigen.
Der Verurteilte hatte das Gericht um eine Geschworenenanweisung ersucht, nach der die Prüfung einer echten Bedrohung, true Threat, erforderlich sei. Erst der Supreme Court stimmte ihm zu. Ein Vorsatz gelte als Vermutung für Strafgesetze, auch wenn der Gesetzgeber ihn nicht erwähne. Für einen zivilrechtlichen Anspruch mag es ausreichen, wenn der Täter die Veröffentlichung beabsichtige; im Strafrecht müsse der Vorsatz auch die Drohungsabsicht erfassen, stellte er klar.
Das Urteil des dritten Berufungsgerichts Kaliforniens vom 26. Mai 2015 zeigt die Grenzen der Behindertenschutzgesetze auf. Stress und Anpassungsschwierigkeiten verbunden mit Angstgefühlen im Umgang mit den Vorgesetzten stellen keine Behinderung im Sinne der Gesetze dar. Eine behinderungsgerechte Anpassung durch Zuweisung zu anderen Vorgesetzten verlangt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber durfte der Klägerin auch trotz der ärztlich belegten Probleme kündigen, erklärt lehrreich die 13-seitige Begründung.
Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärte die Zustellungsvoraussetzungen für Klagen gegen ausländische Staaten, die auch für Botschaften gelten. Grundsätzlich muss die Zustellung an den Außenminister des Staates gehen; eine Übersetzung ist unerlässlich. Das Gericht erkannte an, dass die Klägerin sich um eine ordentliche Zustellung bemüht hatte, und unter solchen Umständen darf es auf die Abweisung verzichten und einen neuen Zustellungsversuch, für die immer die Parteien zuständig sind, zulassen.
In diesem Fall konnte es sein Ermessen jedoch auf diese Weise ausüben, da die Klage keinen Anhalt für eine sachliche Zuständigkeit bot. Die subject-matter Jurisdiction richtet sich bei ausländischen Staaten allein nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Damit hatte sich die Klage nicht einmal ansatzweise auseinander gesetzt. Sie erörterte lediglich Tatsachen, die für die normale Zuständigkeit des Bundesgerichts bei Parteien aus den USA und Nichtstaaten gelten. Ohne Zuständigkeit konnte das Gericht den totgeborenen Fall nicht zu neuem Leben erwecken.
Apple wehrte sich zudem gegen die Parteilichkeit des Aufsehers, der mit den Klägern des zugrundeliegenden Kartellprozesses ohne Beisein Apple's sprach und mit diesen eine Erklärung als Anlage zu einem Klägerschriftsatz einreichte.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City legte am 28. Mai 2015 eine bemerkenswerte Entscheidung vor:
It is certainly remarkable that an arm of the court would litigate on the side of a party in connection with an application to the court he serves. AaO 18.Scharfe Kritik übte das Gericht am Aufseher, der seine Rolle missverstanden, aber schon in den ersten zwei Wochen fast $150.000 in Rechnung gestellt hatte. Apple meinte, der Stundensatz wirke motivierend und korrumpierend; nur die Kläger beeinflussen ihn und genehmigen die Rechnungen, die Apple jedoch bezahlen müsse. Das Gericht berücksichtigte zwischenzeitliche Änderungen in der Monitorpraxis und wies den von Apple gegen den Aufseher gerichteten Antrag ab, ohne jedoch zu versäumen, die Rolle eines Monitor lehrreich zu definieren.
Bromwich's submission in conjunction with a litigant's brief was the opposite of best practice for a court-appointed monitor. AaO 19.
Unparteilichkeit ist ein von ihm zu beachtendes Grundprinzip, wenn nicht andere Regeln durch einen Vergleich vereinbart sind. Der Stundensatz spielt nur mit anderen Faktoren eine Rolle, die der Revision nicht zur Prüfung vorlagen. Auch das Gebot des Aufsehers an Apple, die Teilnahme von Rechtsanwälten an Besprechungen zu unterlassen, irritierte das Gericht, doch war auch dieses Thema nicht Gegenstand der Revision.
In New York City verweigerte ihm das Bundesgericht die Kostenerstattung, und am 27. Mai 2015 gelangte das dort ansässige Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in John Wiley & Sons v. Kirtsaeng mit einer lehrreichen Begründung zum selben, vom gesetzlich eingeräumten Ermessen getragenen Ergebnis.
Wesentlich ist, dass die Klägerin eine herrschende Meinung mit ihrer Klage vertrat, die zwei Instanzen bestätigten, was einen Missbrauch der Rechtsauffassung und der Justiz ausschloss. Beide Seiten hatten gleichermaßen Recht: die eine vor der Supreme Court-Entscheidung, die andere danach. Eine strafende Kostenerstattung, die leicht eine halbe Million Dollar ausmachen kann, erschien der Revision deshalb unbillig und für die Entwicklung des Urheberrechts nicht förderlich.
Die Enttäuschung des im Schiedsverfahren obsiegenden Klägers ist verständlich. Jedoch hätte er sich schon vor der Anerkennungsklage im US-Bundesgericht der Hauptstadt über die Rechtsgrundsätze für Klagen gegen ausländische Staaten schlau machen sollen. Prozessen gegen Staaten fehlt die sachliche Zuständigkeit, wenn sie nicht ausdrücklich im Foreign Sovereign Immunities Act festgelegt wird.
Der Kläger hatte dessen Zuständigkeitsvoraussetzungen ignoriert und einfach einen ex parte-Vollstreckungsantrag ohne Mitwirkung der Republik Rumänien gestellt. Das Gericht gab sich am 18. Mai 2015 die Mühe, ihm und jedem interessierten Leser die ICSID-Normen und die Notwendigkeit der Umsetzung des Schiedsspruches durch ein Anerkennungsverfahren unter Beteiligung des beklagten Staats sowie die Schaffung der sachlichen Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, durch eine FSIA-gerechte Zustellung zu erklären.
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich als Consent Decree, der eine Strafzahlung von 1,2 Millionen Dollar und die Unterwerfung des Herstellers unter eine Prüfüberwachung in den nächsten drei Jahren vorsieht. Das Gericht erklärte am 22. Mai 2015 in fünf Seiten das Verfahren und seine Kriterien für die Prüfung des Vergleichs, die einer Mauschelei zwischen den Parteien vorbeugen soll - gerade wenn wie hier die Öffentlichkeit sich der Kommentierung enthält -, und entschied:
Having reviewed the complaint, proposed consent decree, and the motion, the court finds that the agreement is fair, adequate, reasonable, appropriate, and serves the public interest. Therefore, the motion is granted and the court will enter the consent decree.
Am 24. Mai 2015 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen die beantragte einstweilige Verfügung im Fall Save Jobs USA v. U.S. Department of Homeland Security. Erstens sei der durch eine Visumsänderung verursachte, behauptete Schaden eher allgemeinwirkend und nicht konkret den Stellenverlusten der klagenden IT-Arbeiter zuzuordnen. Zweitens sei das Erfordernis des irreparablen und unmittelbar drohenden Schadens, der spekulativ erscheine, nicht überzeugend nachgewiesen.
Die Abweisungsbegründung erläutert lesenswert die auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, Administrative Procedures Act, beruhenden Argumente der von der beabsichtigten Einwanderungsregelung betroffenen IT-Arbeiter und die Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung. Im Hauptverfahren kann die Sache weiter verfolgt werden.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bewegte sich also auf vertrautem Boden, als es am 22. Mai 2015 die Abweisung der Klage bestätigte, mit der der Freistaat zur Herausgabe des Madame Soler-Gemäldes gezwungen werden sollte. Ein gewerbliches Handeln mit unmittelbaren Auswirkungen auf die USA hätte die subject-matter Jurisdiction ermöglicht, 28 USC §1605(a)(2).
Eine dreitägige Anhörung und der Austausch zahlreicher Schriftsätze zur Ermittlung der Zuständigkeit konnten nicht belegen, dass die nach dem FSIA notwendigen Tatsachen vorlagen, auch wenn laut Klagebehauptung der Erwerb des Gemäldes einen Bezug zu New York aufwies.
Der beschuldigte koreanische Geschäftsmann wurde am Flughafen bei der Ausreise verdächtigt, in den Vereinigten Staaten unter einer Exportkontrolle stehende Waren an chinesische Geschäftsleute zu transportieren, um diese anschließend in den Iran zu versenden. Aufgrund dieses Verdachts wurde er bei der Ausreise aus den USA von einem Ermittler des Heimatschutzamts, Department of Homeland Security, angehalten, der sein Gepäck kontrollierte und den Rechner beschlagnahmte, um etwaige Hinweise auf kriminelle Aktivitäten zu finden.
Der Rechner wurde allerdings nicht direkt am Flughafen in Los Angeles geöffnet, sondern ins 150 Meilen entfernte San Diego gebracht, sodass sich das Gericht an dieser Stelle lehrreich mit der Frage auseinander zu setzen hatte, ob es sich in einem solchen Fall noch um eine Grenzkontrolle handeln kann, für die alleine ein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Zudem prüfte das Gericht wegweisend den notwendigen Grad des erforderlichen Verdachts, der zur Laptop-Durchsuchung berechtige.
Anders als der kalifornische Prozess betrifft der New Yorker Fall keine allgemein zugängliche Ausstrahlung, sondern ein firmeninternes Netzwerk. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York stellte am 21. Mai 2015 darauf ab, dass der Arbeitgeber dem klagenden Arbeitnehmer bereits unterstützend entgegenkomme, indem er ihm einen Übersetzer für die Gebärdensprache bereitstelle. Dieses Angebot nutze der Kläger bereits in Besprechungen, und sie sei auch für die Nutzung von Video- und Audiodateien eine angemessene Lösung im Sinne der Gesetze, selbst wenn das gleichzeitige Beobachten von Video und Übersetzer ermüdend sei.
Im vorliegenden Fall knackte die Freundin des Verurteilten dessen Passwort, fand belastendes Material und rief die Polizei. Der Polizist ließ sich von ihr einige der pornographischen Fotos zeigen, ohne hierzu einen Durchsuchungsbefehl eingeholt zu haben. Weil sich in der darauf anschließenden Verhandlung nicht mehr klären ließ, ob ihm die Freundin genau die Fotos zeigte, die sie sich zuvor angesehen hatte oder andere, wurde ein Verstoß gegen die private Search Doctrine angenommen.
Zur Begründung gab das Gericht an, dass es nicht notwendig gewesen sei, sofort vor Ort - ohne Durchsuchungsbefehl - den Rechner zu durchsuchen. Vom Verurteilten ging keine Gefahr aus, da er einen Tag zuvor verhaftet worden sei. Aus diesem Grund sei unwahrscheinlich gewesen, dass die Bilder in naher Zukunft gelöscht oder manipuliert werden würden. Diese Umstände seien für den anwesenden Officer klar ersichtlich gewesen, sodass er bis zum offiziellen Erlass des Durchsuchungsbefehls mit der Laptop-Auswertung hätte warten können.
The government submitted clear and convincing evidence that Petrov threatened the complainant and had previously threatened and orchestrated an assault on the complainant's cousin. The threats to the complainant were recorded, and the government offered a series of text messages as evidence of the threats to the cousin. Further, Petrov had already been the subject of two protective orders in connection with domestic disputes.In der Revision prüft das Gericht die Kautions- und Haftentscheidung des Strafrichters auf klare Fehler, clear Error, mehr nicht. In der Haftprüfung sind die Regeln des Beweisrechts, Federal Rules of Evidence, suspendiert. Beide Seiten dürfen ihre Argumente nach Belieben mit Beweisen stützen - verständlich, denn eine Irreführung von an diesem Termin unbeteiligten Geschworenen ist ausgeschlossen. In dieser lesenswerten Begründung revidierte das Gericht die Kautionsversagung nicht und bestätigte die weitere Inhaftierung des der Verschwörung zur Erpressung Angeklagten bis zum Strafprozess.
Den Antrag auf die Injunction hatte eine Schauspielerin eingeleitet, die sich für einen anderen Film aufnehmen ließ und später entdeckte, dass ihre Fünfsekunden-Aufnahme für ein volksverhetzendes Thema missbraucht und ihre Tonaufnahme mit anderen Texten überspielt wurde. Das Revisionsgericht nahm die Todesdrohungen zur Kenntnis und sah einen Ansatz für eine Verletzung ihres Urheberrechts, der das Verbot zumindest einstweilig ermöglichte.
Jetzt stellte das Gericht primär auf das Verfassungsrecht der Meinungsfreiheit ab und entschied, dass der vorherige Eingriff in das Verfassungsrecht, das auch Blasphemie schützt, im Namen des Urheberrechts, 17 USC §102(a), zu weit ging. Eine Mindermeinung hielt die Befassung mit dem Copyright Act für unnötig. Allein die mangelnde Wahrscheinlichkeit eines irreparablen Schadens hätte bereits zur Antragsabweisung führen müssen. Die Mehrheit war besorgt, dass die Aufspaltung eines Films in Kompententen zahlreicher Urheberrechtsinhaber eine Schweizer-Käse-Wirkung entfalten würde, aaO 20.
Seine Revisionsbegründung führt lehrreich in die unterschiedlichen Phasen des Strafprozesses mit ihren Schuld- und Strafmaßabschnitten ein. Das Gericht hatte die Geschworenen Deliberation mit Premeditation gleichsetzen lassen und damit der Staatsanwaltschaft fehlerhaft den Beweis des Merkmals Deliberation erspart. Das Untergericht sah den Fehler als folgenlos an, während die Revision ihn als Verfassungsverstoß bezeichnete.
In Philadelphia erließ das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 14. Mai 2015 eine weitreichende Entscheidung mit einer 65-seitigen Begründung. Einerseits stützte es das Gesetz als minimalen Eingriff, der die Redefreiheit kaum berührt. Außer dem Verzicht auf Daten von unverwechselbar Uralten böten sich sanftere Eingriffe nicht an. Andererseits hielt es die Datenkontrolle ohne Verwaltungs- oder Gerichtsbeschluss für verfassungswidrig und gab den Fall zur vertieften Prüfung zurück.
Im Oktober 2012 erhielt eine Kongressabgeordnete eigenhändig geschriebene anonyme Drohbriefe. Die Identität des Täters konnte nur aufgrund dreier Zeugenaussagen festgestellt werden, da weder Fingerabdrücke noch DNA des Verdächtigen gefunden wurde.
Ein FBI-Agent ermittelte, dass der Drohbrief aus einem Wohnkomplex in Michigan stammte, unter der Adresse einer Frau. Diese bestritt, die Briefe geschrieben zu haben, konnte aber einen anderen Hinweis liefern: vor einiger Zeit habe sie Liebesbriefe von einem ehemaligen Nachbarn aus dem Wohnkomplex erhalten; die Schrift auf den Liebesbriefen sei identisch mit der des Drohbriefes. Eine Briefträgerin des Wohnkomplexes erinnerte sich ebenfalls an die Handschrift des Verurteilten. Dieser leugnete die Tat.
Am 13. Mai 2015 erklärte das Bundesberufungsgericht für den Sechsten Bezirk der USA in Cincinnati im Fall USA vs. Robby Harris, dass die Verurteilung nur aufgrund der Zeugenaussagen an keinem Defekt leide, der eine Verletzung der 701 und 901(b)(2) Federal Rules of Evidence in der Bundesbeweisordnung darstellen würde. Die Zeugenaussage darf also zur Identifizierung der Handschrift herangezogen werden, wenn die Aussage nur auf persönlichen Einschätzungen der Zeugen und deren Vertrautheit mit Harris' Handschrift beruht und somit die Jury nicht fehlerhaft bei ihrer Entscheidungsbildung beeinflusst.
Die Revisionsbegründung erklärt anschaulich die Bedeutung der - aus dritter Sicht nicht zu empfehlenden - Verbotsformulierung, die auf verwechselbare Produkte abstellt. Wenn neue Produkte angeboten und alte aufgegeben werden, kann sich die Anwendbarkeit der Injunction verändern. Hier stimmte das Gericht dem Verband lesenswert zu, dass das Verbot nicht automatisch Parfüm erfasst, wenn es für Optikwaren gilt.
Die USA hatten Stoliar in den USA verurteilt. Ob Kanada ihn strafrechtlich verfolgt hatte, wusste das Gericht nicht. Kanada beantragte die Wiedergutmachung nach dem Crime Victims Protection Act zum Ausgleich für in Kanada angerichtete Schäden.
Jedoch blieb Kanada erfolglos, denn das Gericht konnte nicht feststellen, dass die kanadischen Schäden mit denen der Strafverfolgung in den USA verbunden waren. Die Entscheidung führt lehrreich in dieses Verknüpfungerfordernis des Opferschutzgesetzes ein. Nichtverfolgte Schäden außerhalb des Strafprozesses berechtigen nicht zum Ausgleich nach dem CVPA. Das Gericht verzichtete deshalb auf die weitergehende, spannende Frage, ob ein Staat als Opfer im Sinne des Gesetzes gilt.
Die Ausübung der personal Jurisdiction unterliegt gesetzlichen und Verfassungsschranken, die das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Corigliano v. Classic Motors Inc. am 11. Mai 2015 lehrreich untersuchte. Der Kläger von der Ostküste erwarb einen Rolls Royce an der Westküste und verklagte den Verkäufer im eigenen Bezirk, als ein Streit über Reparaturkosten aufkam.
Eine personal Jurisdiction in der Form der general Jurisdiction kann nicht vorliegen, denn der Beklagte aus Kalifornien sitzt und handelt nicht nachhaltig und regelmäßig in New Jersey. Dann bleibt die Frage der specific Jurisdiction zu prüfen, die sich von konkreten Handlungen mit Bezug zum Forumstaat ableitet. Folgt der Bezug aus der Webseite des Klägers? Nein, auch nicht wenn sie interaktiv gestaltet ist. Eine EMail des Beklagten als Antwort auf Fragen des Klägers? Auch damit hat sich der Beklagte nicht der Gerichtsbarkeit in New Jersey unterworfen. Das Untergericht muss nun prüfen, ob die Klage abgewiesen oder an die Westküste verwiesen wird.
Nach dem Foreign Sovereign Immunities Act reicht eine weitgehend gesetzeskonforme Zustellung an fremde Souveräne nicht aus. Seine komplizierten Regeln in 28 USC §1608(a) sind strikt zu beachten, wie viele Präzedenzfälle belegen. Doch bedeute dies nicht, dass die Abweisung das einzige Mittel zur Fehlerbehebung sei. Die Klägerin hatte die Zustellung an die Botschaft mit einer Anschrift in ihrem Heimatstaat statt an das dortige Außenministerium versucht.
Wenn der beklagte Staat nicht durch eine Korrektur präjudiziert werde wie in diesem Fall und die Klägerin zudem nach ihrem besten Vermögen die Gesetzesbefolgung versucht habe, sei statt der Abweisung die Anordnung eines erneuten Zustellungsversuchs durch die Klägerin das richtige Mittel.
Zu unprofessionell sei es aufgetreten; womöglich habe es sogar den Aufenthaltsort der Gesuchten gekannt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston entschied am 7. Mai 2015 gegen die Agenten vom Bundesministerium. Das unprofessionelle Verhalten fällt im konkreten Fall unter subjektive Eindrücke, die nicht als Verleumdung verfolgt werden.
Die unterstellte Kenntnis über die Gesuchten ist nicht verleumderisch, weil sich der dem Arbeitgeber mitgeteilte Verdacht von objektiv nichtdiffamierenden Tatsachen ableitet, die die Vermutung als realistische Option stützen. Die behauptete Unterstellung stellt im Zusammenhang mit der Aufgabe der Polizei eine zulässige Folgerung dar. Das Pärchen verlor und bereicherte das Verleumdungsrecht um eine Nuance.
Nachdem sie das Schutzverfahren änderte und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Kommentierung dieses Verfahrens gab, beschloss die Federal Communications Commission, die vertraulichen, firmeninternen Geheimnisse im Interesse der Öffentlichkeit im Eilverfahren offenzulegen. Diesem Schritt traten neben den Merger-Kandidaten andere Unternehmen und ein Verband aus der Unterhaltungsbranche entgegen.
Der 22-seitige Beschluss des Gerichts drückt seine Unzufriedenheit mit dem forschen Vorgehen der FCC aus, die nach Auffassung des Gerichts nicht nur die Offenlegung im öffentlichen Interesse forcierte, sondern auch so schnell agieren wollte, dass die gerichtliche Nachprüfung gefährdet war.
Lesenswert legte der United States Court of Appeals for the District of Columbia dar, dass die Geschäftsgeheimnisse der Kandidaten durch ein neuerdings verkürztes Offenlegungsverfahren so gefährdet werden, dass diese Praxis auch bei Berücksichtigung des öffentlichen Interesses zu unterbinden ist.
Ihre Klage vor dem Bundesgericht für den Mittelbezirk Kaliforniens verloren sie, weil das Gericht das Gesetz als bundesverfassungswidrig ansah. Es verletze die Handelsklausel der Verfassung, und zwar in seiner ruhenden, nichtaktiven Wirkung, also die dormant Commerce Clause. Das Gesetz wirke nämlich bundesweit als Handelshemmnis, während die Commerce Clause den Handel zwischen den US-Staaten fördern und von Hindernissen freihalten soll.
Am 5. Mai 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco differenzierter. Das Gesetz wirke nur in Verbindung mit nichtkalifornischen Vorgängen und Parteien hemmend und sei beschränkt verfassungswidrig. Kalifornische Transaktionen und Parteien unterlägen dem Gesetz in verfassungsvereinbarer Weise. Für den Kunsthandel mit dem Ausland stellt sich nun die Frage, wie die Auslegung der Commerce Clause ausfallen würde.
Der Mord im koreanischen Burger King im Jahre 1997 wurde dem mittlerweile nicht mehr minderjährigen Sohn erst 2009 angelastet, und der Auslieferungsantrag führte 2011 zu seiner Verhaftung. Der Sohn wehrte sich mit den genannten Argumenten nach dem Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Südkorea sowie dem SOFA-Truppenstatut.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 4. Mai 2015, dass die Auslieferung nach einer Verjährung ins Ermessen des Außenministeriums falle; die Justiz habe darauf keinen Einfluss. Das Truppenstatut sei auf das Kind eines Soldaten anwendbar, und es verbiete die doppelte Strafverfolgung nach dem double Jeopardy-Grundsatz. Das Statut gewähre zwar Individualrechte, doch seien diese nicht gerichtlich, sondern lediglich diplomatisch durchgesetzbar.
Der Fall S&M Homes, LLC v. Chicago Title Insurance Co. behandelt die Kosten der Prüfung dieser Eigentumskette. Dürfen sie neben der Prämie abgerechnet werden, oder sind sie mit ihr abgegolten? Das Ergebnis dieses Sammelklageprozesses ist wenig interessant. Der Versicherer darf diese Kosten zusätzlich abrechnen, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 1. Mai 2015.
Wichtiger ist die Erkenntnis, dass die Versicherung unverzichtbar ist, weil es in den meisten Landesteilen der USA kein Grundbuch gibt. Voraussetzung für die Versicherbarkeit des Eigentumsrechts ist die Prüfung mittels Abstract of Title:
An abstract of title is defined as a history of title to real property or an interest therein for a given period of time consisting of a listing, summary, copy or some combination thereof of documents or matters affecting said title and imparting constructive notice under the laws. Tenn. Comp. R. & Regs. 0780-01-12-.01(3). AaO 5.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 1. Mai 2015 im Fall Center For Competitive Politics v. Kamala Harris gegen die Gruppe. Der verfassungsrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut, gegen das der angefochtene Gesetzeseingriff mit seinem Transparenzgebot abzuwägen sei.
Die Revision berief sich unter anderem auf Präzedenzfälle, in denen Afroamerikanergruppen ihre Mitglieder trotz erkennbarer Gefahren für Leib und Leben offenlegen mussten. Solche Gefahren hat die Klägerin nicht behauptet, sondern lediglich erklärt, dass ihr Vorgehen gegen Gleichberechtigungsgesetze zum Schutz der traditionellen Ehe bei manchen auf Ablehnung stoße.
Dies reiche jedoch nicht, um das überwiegende staatliche Interesse an der Veröffentlichung von Spenden und Spendern auszugleichen. Der Staat rechne unter anderem mit mehr Effizienz in der Vermeidung von Spenden- und Steuerdelikten durch Transparenz. Der inzidente Eingriff in die Versammlungsfreiheit und auch die verfassungsrechtliche geschützte politische Teilnahme sei nicht überzogen.
Als sich das Bundesgericht die Frage des einzelstaatlichen Rechts von höchsten Staatsgericht New Jerseys klären ließ, gab es noch keinen Präzedenzfall. Das Gericht entschied, dass die Karten dem Gesetz unterfielen. Das Bundesgericht wandte daraufhin diese Vorgabe auf die Parteien prospektiv, jedoch nicht rückwirkend an. Neues Recht sei mit Vorsicht auf alte Sachverhalte anzuwenden.
In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA folgte die abschließende, weit über Gutscheine hinauswirkende Entscheidung am 30. April 2015. Neu, rügten die Kläger, sei das Recht nicht; es sei auch rückwirkend anzuwenden, denn der Supreme Court von New Jersey hätte das alte Vertrags- und Verbraucherschutzrecht von New Jersey in seiner Leitsatzentscheidung berücksichtigt. Anders entschied die Revision: Neu ist, was noch keinen Präzedenzfall hat:
The New Jersey Supreme Court's decision in […] was not foreshadowed by an unambiguous reading of the text of the statute or by other state court decisions. … Because the rule announced in […] was not foreshadowed by the case law or an unambiguous statute, it qualifies as new. AaO 16.
Die Kolleginnen strengten im Namen des Staates eine False Claims-Klage gegen die Universität wegen Betrugs an. Außerdem behaupteten sie, als Vergeltung rechtswidrig ihre Stellen verloren zu haben. Damit drangen sie nicht durch, doch ist die Entscheidungsbegründung vom Bundesberufungsgericht des achten Bezirks vom 29. April 2015 für Arbeitgeber lehrreich.
Ihren Hauptanspruch dürfen die Klägerinnen im Namen des Bundes qui tam weiter verfolgen, entschied die Revision in st. Louis. Aufgrund ihrer intimen Vertrautheit mit der Verwaltung der staatlichen Gelder und der internen Manipulationen der Universität hätten sie die Hürden für eine weitere Prüfung der Betrugsmerkmale nach dem False Claims Act im Untergericht genommen:
The FCA makes liable anyone who knowingly makes, uses or causes to be made or used, a false record or statement to a false or fraudulent claim. 31 USC §3729(a)(1)B). Under fraudulent inducement, FCA liability attaches to each claim submitted to the government under a contract so long as the original contract was obtained through false statements or fraudulent conduct.
…
Fraudulent inducement requires a plaintiff to show: (1) the defendant made a false record or statement; (2) the defendant knew the statement was false; (3) the statement was material; and (4) the defendant made a claim for the government to pay money or forfeit money due.
Wenn dann Banken oder Investoren dem Fälscher 20% der garantierten Erbschaft, des Unternehmensverkaufsertrags oder auch eines Urteils bar vorstrecken und monatelang keine Zinsen oder Rückzahlung sehen, melden sie sich beim Lawyer. Meist verschämt, denn die Werthaltigkeit der Fälschung hätten sie vor der Auszahlung ermitteln sollen. Oder die Fälschung erscheint ihnen mittlerweile selbst so plump, dass sie sie hätten entdecken müssen.
Der Anwalt kann ihnen nicht mehr helfen. Sie müssen sich dann bei der Polizei melden. Dort arbeiten sehr gute Detektive, die vielleicht schon eine Betrugsserie entdeckt haben. Irgendwann landet der Faxversender im Gefängnis. Vier Jahre lang beispielsweise.
Die Moral aus der Geschicht: Immer reagiert der Anwalt nicht.
Das Gericht erlaubte einen Anwaltswechsel, doch der Nachfolger zeigte seine Vertretung erst nach 31 Tagen statt der vorgeschriebenen 30 Tage an. Die Gegenseite beantragte eine Klagabweisung, weil das Unternehmen unvertreten war, und verlangte die Kosten ihrer Vorbereitung auf einen vereinbarten, verstrichenen Vergleichstermin. Das Bundesgericht für den Bezirk von Maryland erörterte lesenswert am 20. April 2015, dass nur eine Sanktion angezeigt ist, und zwar die Kostenerstattung.
Hingegen ist die Verletzung der Anwaltspflicht nicht so erheblich, dass sie eine Abweisung rechtfertigt, denn sie dauerte nur einen Tag und die Gegenseite wurde nicht präjudiziert. Zudem war es der erste Verstoß der Partei gegen die gerichtlichen Effizienzregeln.
Die beklagte Organisation hatte in einem Webseitenbericht den Abbas-Söhnen unterstellt, ihr Einfluss leite sich von dem ihres Vaters ab und sie bereicherten sich auf Kosten ihrer Landsleute und des US-Steuerzahlers. Gegen die eingereichte Verleumdungsklage erhob die Beklagte den Anti-Slapp-Einwand nach dem Recht des District of Columbia und bezeichnete die Klage als unschlüssig. Sie gewann auf der ersten Grundlage.
Das Bundesberufungsgericht in der Hauptstadt untersuchte gründlich und wegweisend die Anwendbarkeit des Anti-Slapp-Gesetzes und fand, dass es eine Prozessregel darstellt, die mit den Prozessregeln für Bundesgerichte kollidiert. Dieser Konflikt sei nur so zu lösen, dass das Gesetz nicht im Bundesgericht, sondern nur im einzelstaatlichen Gericht des District of Columbia anwendbar sei. Die Beklagte siegte dennoch, denn die Verleumdung sei nicht so schlüssig dargelegt, dass sie gegen den Meinungsfreiheitsgrundsatz der Bundesverfassung bestehen könne.
In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 24. April 2015 zwei Fragen: Erst beurteilte es eine Markenlizenz, die dem klagenden US-Vertriebsunternehmen alle Rechte an der Marke der schweizer Beklagten für die USA zusprach. Wirkte diese Klausel auch gegen die Schweizer selbst und verbot ihnen die Nutzung der Marke in den USA? Ja, entschied das Gericht, weil der Vertrag dem Markeneigentümer alle Rechte vorbehielt, die nicht exklusiv an den Lizenznehmer gingen.
Im zweiten Teil der lesenswerten Entscheidung wandte sich das Gericht der vertraglich ungeregelten einseitigen Kündigung ohne Kündigungsgrund zu. In manchen Staaten der USA gilt, dass dieses Recht immer besteht, sofern im Handelsvertreterverhältnis der Vertrieb eine angemessene Zeit nach dem Vertrag hatte handeln dürfen. Andererenorts besteht diese Freiheit nicht.
Hier hatten die Parteien ausführlich geregelt, wie und unter welchen Voraussetzungen Kündigungen zulässig wären. Der Umkehrschluss führte zu einer Lücke, die das Untergericht durch Auslegung nach einer extrinsic Evidence-Beweiseaufnahme über den Verlauf der Vertragsverhandlungen füllen wollte, um so zum Ergebnis einer zulässigen einseitigen Kündigung ohne Grund zu gelangen. Dieses Ergebnis ist falsch, entschied die Revision mit ihrer sehr empfehlenswerten Begründung von insgesamt 48 Seiten.
Bundesrecht bricht in den USA nicht unbedingt einzelstaatliches Recht. Doch als sich die Kolonien zum Bund zusammenschlossen und dann eine Verfassung gaben, überließen sie dem Bund die Exklusivkompetenz für das Patentrecht, vereinbarten eine gemeinsame Kompetenz für das Markenrecht - sodass Bundesmarken neben einzelstaatlichen sowie Common Law-Marken stehen -, und regelten das Copyright so, dass vorhandenes Kolonialrecht weitergelten darf, soweit es nicht das Bundesurheberrecht aushöhlt. Genau diesen letzten Punkt trifft dieser Rechtsstreit.
Am 22. April 2015 entschied in St. Louis das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA, dass die persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche auf die Kontrolle der wirtschaftlichen Verwertung einer Person in diesem Fall genau den Kern des Urheberrechts an den Filmen ausmachen.
Der Sender geht nicht über das urheberrechtlich Erlaubte hinaus, beispielsweise durch eine Werbung für Waren oder Leistungen, bei der der Kläger vergütungslos in den Vordergrund gerückt und die Wirkung seiner Person, seines Aussehens, seines Auftritt oder seiner Stimme gegen seinen Willen für Anderes zweckentfremdet würde. Bei der Filmausstrahlung wird lediglich entsprechend seiner Aufnahmeerlaubnis gezeigt, was er im Ring tat. Damit präkludiert das Urheberrecht andere Ansprüche, und der Kläger verliert.
Da spielt auch kein amerikanisches Gericht mit: Williams provided insufficient specific, admissible record evidence to identify the type of drill, battery, and charger involved in the fire or to show that the drill, battery, and charger were defective in any respect, entschied das Bundesgericht für Massachusetts nach dortigem Recht der unerlaubten Handlungen, Torts.
Am 21. April 2015 bestätigte in Williams v. Techtronic Industries of North America Inc. das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Revision die Abweisung mit ausführlicher Begründung. Bei einem Produkthaftungsanspruch darf der Hersteller schon etwas mehr erwarten, mehr Fakten beispielsweise oder auch ein Gutachten. Sonst gibt's nix für die Scheune, die umsonst verbrennt.
Das Blatt wendete sich in Universitas Education LLC v. Nova Group Inc. erst in der Revision. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied am 20. April 2015 für die Versicherung. Eine Sanktionenverfügung komme nicht in Betracht. Anlass für eine Sanktion bestehe nicht.
Die Klägerin müsse den ordentlichen Weg zur Urteilsvollstreckung ohne Abkürzung beschreiten und das Risiko aller Einreden auf sich nehmen. Dem Untergericht machte es lesenswert klar, dass Sanktionen keine Alternative zur Urteilsvollstreckung darstellen.
Mrs. darf heute nicht mehr sein, weil es wie Fräulein im Deutschen wirkt. Richtig sind Ms. und Ms ohne Punkt.So, jetzt hoffe ich, dass mein Deutsch nach 35 Jahren USA noch verständlich und höflich klingt.
Vorname und gleichzeitig förmlich: Sie haben recht, das ist so! Deshalb vermute ich, dass Sie ein überdurchschnittlich gutes Gespür für den Umgang mit Amerikanern im Geschäftsverkehr haben. Den Vornamen sollte der Amerikaner anbieten. Am besten lässt man ihnen auch den Vortritt beim Wechsel von "Dear" zu "Hello" und von "Sincerely," zu "Best regards,".
Der erste Buchstabe im ersten Absatz nach dem Komma in "Dear ...," wird stets groß geschrieben. Ebenso werden Landesbezeichnungen als Nomen und Adjektiv groß geschrieben.
Ich fand es sehr erfreulich, dass Sie in Ihrer Nachricht an meine Assistentin E-Mail schrieben und nicht auf das E verzichteten. Das führt in den USA beim Empfänger oft zu Verwirrung, weil Mail hier ja den normalen Postweg bezeichnet. Die Amerikaner wissen nicht, dass in Deutschland Mail oft für digitale Korrespondenz verwandt wird.
In den USA hat jeder Staat seine eigenes Prozessrecht und eine eigene Gerichtsbarkeit. Daneben besteht die Gerichtsbarkeit des Bundes mit weiteren drei Instanzen. Ein Fall der bundesgerichtlichen Zuständigkeit ist es, wenn ein staatenübergreifender Sachverhalt vorliegt, Kläger und Beklagter also aus unterschiedlichen Staaten kommen, und in jedem der Staaten ein Anknüpfungspunkt für eine Klage besteht. Dann ist das Bundesgericht nach der Diversity Jurisdiction zuständig, ohne Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Frage für die Federal Question Jurisidction.
Auch der Ablauf eines Zivilverfahrens ist in den USA ganz anders. Es gibt das kostspieliege Discovery Ausforschungsbeweisverfahren und etwa den Jury Trial. Hier soll aber das Summary Judgment näher betrachtet werden. Dieses ist eine Entscheidungsform des Gerichts, bei der es erst gar nicht zu einem Jury Trial kommt. Die Entscheidung wird unmittelbar nach dem Discovery Verfahren auf Antrag gefällt. Liegen alle Fakten auf dem Tisch und geht es nur um die rechtliche Bewertung, bedarf es keiner Jury. Ihre Aufgabe ist es nämlich nur, die Tatsachen zu bewerten und subsumieren. Das Recht weiß das Gericht - Iura novit curia - insoweit unterscheiden sich unsere Rechtssysteme nicht. Dann macht es aber Sinn, ein Urteil auch ohne Jury zu erlassen. Dies ermöglicht das Summary Judgment.
In unserem Fall entschied der Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 15. April 2015 gegen den Kläger. Das Gericht bestätigte die vom Untergerichte auf Grundlage des Summary Judgments getroffene Entscheidung. Der Kläger selbst oder jedenfalls der Lieferant seien für die sichere Ladung verantwortlich. Keinesfalls die Beklagte als Abnehmer der Waren. Zudem sei die bundesgerichtliche Zuständigkeit gegeben, da Sitz der Beklagten Firma und Wohnort des Klägers in unterschiedlichen Staaten liegen.
Im Fall Presidential Facility, LLC v. Robert Pinkas entschied das Gericht nach dem Vollstreckungserstreckungsantrag des Urteilsgläubigers gleich, dass die personal Jurisdiction fehle und wies den Antrag ab. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erteilte ihm am 15. April 2015 eine Lehre: Courts do not consider personal jurisdiction sua sponte.
Nach einzelstaatlichem Recht müsse das Bundesgericht zuerst prüfen, ob die behaupteten Drittschuldner überhaupt als Parteien in Frage kommen. Dazu muss der Gläubiger darlegen, dass sie wahrscheinlich Begünstigte einer betrügerischen Vermögensübertragung sind. Trifft das wie hier zu, sind sie einzubeziehen. Die Zuständigkeitsfrage stellt sich erst, wenn die Drittschuldner nach ihrer Einbeziehung die Zuständigkeit rügen.
Der Prison Litigation Reform Act nahm ihnen in 28 USC §1915(b)(2) die Gerichtskostenbefreiung, erlaubt ihnen jedoch das Abstottern der Gebühren, monatlich bis zu 20% ihres Guthabens. In Siluk v. Merwin stritt sich ein Häftling mit dem Staat um die Frage, ob für beide genannten, bereits angefallenen Gebühren eine 40%-Grenze oder eine sequentielle Abzahlungsregel gilt.
Am 10. April 2015 entschied in Philadelphia das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA gegen die Verwaltung. Ausschlaggebend ist die Verfassungsgarantie des Zugangs zur Gerichtsbarkeit. Weil Häftlinge selbst Briefmarken, Seife, Rasierer und Deodorant kaufen müssen, bleibt ihnen von $40 kaum genug, um eine Gebühr abzuzahlen. Zwei Zahlungen auf einmal würde sie zur Wahl zwischen Lebensnotwendigkeiten und Rechteverfolgung zwingen. Das wäre nicht mit der Verfassung vereinbar.
Die 36-seitige Entscheidungsbegründung besteht aus einer Mehrheits- und einer Minderheitsmeinung, die lehrreich die höchstgerichtlichen Präzedenzfälle in den USA zu Haftbedingungen und Verfassungsgeboten über die Sicherung des Rechtsweges untersuchen und abwägen.
Angerufene würden aufgefordert, per Kreditkarte auf der Stelle ein Ordnungsgeld zu zahlen und damit einer Strafe vorzubeugen. Das Inselgericht weist auch auf einen zweiten Trick hin: Per EMail oder Fax werden Opfer auf einen Haftbefehl wegen Geldwäsche oder Bankbetrugs hingewiesen, den sie durch Zahlung einer Vergleichsgebühr annullieren könnten.
Beide Betrugsserien werden von der Bundesgerichtsverwaltung beobachtet. Empfänger solcher Forderungen sollen sich beim FBI unter (808)566-4300 melden. Das Gericht erklärt: A valid arrest warrant would not be served by fax or email. A warrant would be served, in person, by a U.S. Marshal or other law enforcement officer.
Deshalb ist die neue Entscheidung vom 10. April 2015 wichtig. Die klare Antwort des Bundesberufungsgerichts im sechsten Bezirk der USA in Chicago über Ansprüche auf die verbraucherfreundliche Vergütungspauschale nach EU-Recht lautet:
First, EU 262 is not incorporated into Delta's contract of carriage, so the claim is not cognizable as a breach of contract. The plaintiffs … press only a direct claim under the regulation. But a direct claim for compensation under EU 261 is actionable only as provided in the regulation itself, which requires that each EU Member States designate an appropriate administrative body to handle enforcement responsibility and implicitly limit its judicial redress to courts in Member States under the procedures of their own national law.Logisch. Würde ein deutsches Gericht meinen Anspruch unter Berufung auf US-Recht gegen eine Telefongesellschaft, nur weil ein Anruf von den USA nach Deutschland unsauber klingt, nicht abweisen? Wieso sollte dann ein amerikanisches Gericht einen Anspruch nach europäischem Recht ohne jegliche IPR-Anknüpfung dorthin gewähren - vor allem, wenn dieses Recht auch die Verwaltung durch dortige mitgliedsstaatliche Ämter voraussetzt!
Die Antwort in HLT Existing Franchise Holding LLC v. Worcester Hospitality Group LLC geht vom Grundsatz des Hörensagenverbots aus, doch weiß jeder Jurist seit dem dritten Semester, dass dieses Verbot 999 Ausnahmen kennt: Law of Evidence ist schließlich ein Hauptfach, das im Multistate Bar Exam ein Sechstel ausmacht.
Entsprechend findet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 9. April 2015 eine Ausnahme, die die Umfrage als Beweismittel zulässig macht: Sie darf nicht als Beweis für die Ansichten der befragten Hotelgäste verwertet werden, sondern gilt als Beweis für ihre Wirkung auf den Franchisegeber: Sie förderte und stützte seinen Entschluß zur Kündigung:
We hold that the guests' survey responses were admissible because those responses were admitted solely for the purpose of showing their effect on HLT’s decision to terminate the franchising agreement.
Der Klage vor dem Bundesgericht der Hauptstadt, einem Gericht erster Instanz, folgte am 3. April 2015 rasch ihre Abweisung. Nur der Supreme Court darf seine Verwaltung beaufsichtigen und anweisen. Untergerichte dürfen dem Supreme Court nichts befehlen, erklärte der United States District Court for the District of Columbia: [T]his supervisory authority is exclusive to the Supreme Court and … neither a district court nor a circuit court of appeals has jurisdiction to interfere with it by Mandamus or otherwise.
In Cunney v. Patrick Communications LLC erklärte das Gericht, dass das eheliche Zeugnisverweigerungsrecht in New York und in Maryland einen gemeinsamen Ursprung aufweist und fast gleich lautet: One spouse is not competent to disclose any confidential communication between the spouses occurring during their marriage. MD Code, Cts. & Jud. Proc., §9-105.
Der Kläger berief sich auf das Recht von New York, das durch die Rechtsprechung Ausnahmen vom Beweisverweigerungsrecht entwickelte, wenn Eheleute Unternehmensthemen erörtern.
In Maryland gilt hingegen diese Regel auch für Geschäftsangelegenheiten, die das Paar bespricht. Allerdings entschied der United States District Court for the District of Maryland am 3. April 2015, dass Ausnahmen greifen können, wenn der Inhalt der ehelichen Gespräche für Dritte bestimmt ist. Diese Fragen sind sachverhaltsabhängig, und das Gericht trug den Parteien auf, den Sachverhalt im weiteren Prozessverlauf entsprechend aufzuarbeiten.
Im Fall Bishop v. Bonner gestand das Bundesgericht der Hauptstadt, dass es die Klage nicht verstand. Es zitierte die anwendbaren Präzedenzfälle: [A] complaint, containing as it does both factual allegations and legal conclusions, is frivolous where it lacks an arguable basis either in law or in fact.
Es ahnt, dass der Kläger a claim for assault by witchcraft behaupten möchte. [B]aseless und wholly incredible seien seine Behauptungen, und deshalb fehle ihm die sachliche Zuständigkeit, subject matter Jurisdiction, bestimmte es. Es gewährte den Antrag auf Kostenbefreiung, in forma pauperis, und wies die Klage mit seiner Verkündung vom 6. April 2015 ab.
Der Kläger wollte einen Internetausstrahlungsdienstleister dem Diskriminierungsverbot wegen der Ausstrahlung von Filmen ohne Untertitel unterwerfen. Das Gericht entschied jedoch am 2. April 2015, dass das Gericht physische Räumlichkeiten und Vorkehrungen in ihrer Behinderungsgerechtigkeit regelt - any place of public accommodation, 42 USC §12182(a), - nicht den elektronischen Datenverkehr:
Because Netflix's services are not connected to any actual, physical place[ ], Netflix is not subject to the ADA. AaO.
Am 3. April 2015 beantwortete diese Frage im Fall Antonio v. SSA Security Inc. das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond. Nach der Serie von 30 Brandstiftungen hofften die Kläger, auch den Arbeitgeber zur Haftung heranziehen zu dürfen.
Da das Bundesgericht im anwendbaren Recht von Maryland keinen Präzedenzfall für eine Anwendung der Common Law-Regel von Respondeat Superior auf Sicherheitsfirmen, die nach einem Sondergesetz genehmigungspflichtig sind und reguliert werden, fand, legte es diese Frage dem Obersten Gericht des Staats Maryland vor. Dieses klärte, dass die Common Law-Regel auch bei diesen Firmen gilt. Da der angestellte Wachmann die Brände außerhalb seiner Dienstpflichten gelegt hatte, entfällt die Haftung des Arbeitgebers, lautet das Ergebnis.
Urheberrecht einerseits, durch Suchroboter ausgelöste Belastungen der Infrastruktur andererseits. Kopieren und nutzen kann Urheberrechte verletzen, muss es allerdings nicht: Fair Use als Ausnahme entlastet vom Copyright-Verletzungsvorwurf. Die Grenzen von Fair Use sind jedoch unscharf. Wissenschaftliche Verwertungen, Zitate für Kommentierungen und transformierende Verwertungen, die etwas Neues - etwa JuraBlogs - bilden, sind eher zulässig als die vollständige Wiedergabe von Werken, gleich wie hoch die in den USA regelmäßig kaum bedeutsame Schöpfungshöhe des Werkes ist.
Die Belastung der Infrastruktur durch Suchroboter oder -spider wird, auch wenn Fair Use greift, immer häufiger herangezogen, um einen Verletzungsanspruch zu begründen. Im Fall QVC v. Resultly hatte die Suchfunktion angeblich die behauptete Wirkung einer Sperre der Zielwebseite. Allerdings wird diese über den Akamai-Zwischenspeicher-Dienst geliefert, sodass der klägerische Server nicht direkt berührt war. Dennoch ist die am 13. März 2015 verkündete Ablehnung einer Verbotsverfügung nach dem Computer Fraud and Abuse Act gegen den Scraper interessant. Dasselbe gilt für die Übersicht von Scraping-Entscheidungen von Eric Goldman in dessen Technology Law & Marketing Blog.
The certified question from the federal court essentially has two parts. First, if a person contends he/she owns an interest in a common-law "mining partnership," then does the Statute of Frauds require the person to prove he/she is a partner of the mining partnership through a deed, will, or other written conveyance? We answer this part of the question "yes." A person can only be a partner in a mining partnership if he/she is a co-owner of the mineral interest with the other partners. Hence, proving a partnership interest in the mining partnership requires first proving the person has a deed, will, or other written instrument showing partial ownership of the mineral interest in the land.Aus fremder Perspektive ist an der Entscheidung vom 2. April 2015 besonders bedeutsam:
The second part of the question is this: if a partnership is a general partnership (as defined in and governed by the West Virginia Revised Uniform Partnership Act), and the partnership owns leases to extract oil and gas from real property, then does the Statute of Frauds require a person to produce a written instrument to prove he/she is a partner in the general partnership? We answer this part of the question "no." Under the Revised Uniform Partnership Act, W. Va. Code §47B-2-3 (1995), general partnership property belongs solely to the partnership and not to the partners. A person does not need a deed, will or other written instrument to establish a partnership stake in the general partnership, even if the general partnership owns an interest in real property.
1. Ein Common-Law Partnership mag wie ein General Partnership nach dem staatlichen Gesetz aussehen, doch beim einen kann eine Beteiligung nur mit schriftlichen Beweis belegt werden, während beim anderen das Statute of Frauds als Schriftformerfordernis nicht greift.
2. Bundesgerichte und einzelstaatliche Gerichte können nebeneinander erstinstanzlich für dieselbe Sache zuständig sein, siehe Grundwissen USA-Recht: Gerichtsbarkeiten.
3. Wenn ein Bundesgericht eine Frage einzelstaatlichen Rechts beurteilt, die es nicht anhand eines einzelstaatlichen Präzedenzfalls beantworten kann, legt es die Frage dem einzelstaatlichen Gericht vor - ähnlich den Vorlageverfahren in der E.U. Nur wird dort die Unionsrechtsfrage dem EU-Gericht vorgelegt, während in den USA die Frage dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegt wird. Bei der Gründung der USA hatten sich die Staaten schließlich die Weitergeltung ihres in der Kolonialzeit entwickelten Rechts und die Zuständigkeit für seine Weiterentwicklung in fast allen Bereichen vorbehalten, siehe Grundwissen USA-Recht: Anwendbares Recht!
Die Unterschiede sind bemerkenswert, doch im Ergebnis wirkten beide Rechtsordnungen gleich. Ein Anspruch aus Treu und Glauben im Sinne eines fair Dealing kann in einem Staat niemals einen selbständigen Anspruch aus unerlaubter Handlung begründen, im anderen hingegen doch, aber dann nur mit einem Beweis von Böswilligkeit. Daran fehlte es, weil der klagende Franchisenehmer nicht einmal darlegen konnte, dass die angefochtene Kostenschätzung des Franchisegebers fehlerhaft war - von böser Absicht keine Spur.
Dasselbe Schicksal traf den Betrugsanspruch in der lehrreichen Begründung des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA vom 1. April 2015. Das Gericht in Philadelphia hatte es schließlich mit dem Schadensersatzanspruch aus constructive Termination, einer implizierten Kündigung wegen von der Beklagten angeblich schuldhaft aufgedrängter Umstände, einfach.
Das Argument constructive Termination zieht oft bei Wirtschaftsverträgen und auch Arbeitsverträgen. Hier versagte es, denn die anzuwendende Verjährungsfrist war für diesen Anspruch überschritten.
1. Impressum versteht niemand.Diese Lücken des Rechts in den USA klaffen trotz aller Kreativität der Lawyers, die schon im ersten Semester Jura lernen, das Recht fortzubilden. Die eifrigen Architekten des Rechts im Bundestag schlagen ihre Kollegen in Washington um Längen. Kein Wunder, dass Internet, neue Medien und IT in Europa so viel erfolgreicher als in den USA sind!
2. Noch kein WLAN-Störerhaftungskonzept.
3. Keine GoA, die Abmahnungen schmiert.
4. Keine Ahnung vom Leistungsschutzrecht.
5. Niemand verlangt die Suchmaschinen-Zensur.
6. Mobbing gibt es nur bei der Mafia.
7. Telemediengesetz Nr. 1 steht noch aus.
8. Das Internet als rechtsfreier Raum bleibt unentdeckt.
Wie für Burnout und Zug hat Amerika keine Zeit für fast imaginäre Probleme. Immerhin gewährt Microsoft seinem Zuliefererpersonal nun 15 bezahlte Tage Erholungs- und Krankheitsurlaub.
Amendment IVAm 30. März 2015 erklärte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Grady v. North Carolina, dass eine solche staatliche Verfügung eine Durchsuchung im Sinne der Verfassung darstelle, weil sie dem Staat Überwachungsinformationen über die Person liefere. Das Untergericht nahm fehlerhaft an, ein Tracking sei verfassungsrechtlich neutral. Als Durchsuchung steht die Pflicht, das GPS-Ortungsgerät zu tragen, unter der nun vom Gericht zu prüfenden Angemessenheit des Eingriffs. Der Kläger hat ein Recht, free from unreasonable Searches and Seizures nach dem vierten Verfassungszusatz zu leben.
The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no warrants shall issue, but upon probable cause, supported by oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.
Die Entscheidung vom Bundesgericht für Maryland erläutert ausführlich, wie der Haftungsverlust beim Asset Purchase im Gegensatz zu einer Firmenübernahme funktioniert. Der kundige Leser ahnt auch, dass die Klägerin mit einer besseren Klageformulierung möglicherweise auch in diesem Fall hätte Erfolg haben können - und wenn nicht, dann vielleicht im Durchgriff auf die Gesellschaft nach dem Grundsatz des Piercing of the Corporate Veil.
Das Gerichte gelangte jedenfalls zu einer Abweisung der Ansprüche gegen die mitbeklagten Gesellschaften als Projektnachfolger mit jeweils detaillierter Schlüssigkeitsprüfung. Ebenso ausführlich und lehrreich gelangte es jedoch zugunsten der Agentur zur Schlüssigkeit der gegen die Muttergesellschaft gerichteten Vertragsansprüche und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Der Fall darf nun für den nächsten Prozessabschnitt vor den Geschworenen vorbereitet werden - wenn die Parteien nicht, wie üblich, zur Vermeidung der erheblichen weiteren Kosten einen vertraulichen Vergleich schließen, um den aufgewirbelten Staub unter den Teppich zu kehren.
Sämtliche haftungsrelevanten Tatsachen im Fall Amis v. Greenberg Traurig spielten sich in der Schlichtung ab. Keine Beweise aus der Mediation dürfen im Prozess vor dem ordentlichen Gericht vorgetragen werden, bestimmt das Recht von Kalifornien: To carry out the purpose of encouraging mediation by ensuring confidentiality, the statutory scheme … unqualifiedly bars disclosure of communications made during mediation absent an express statutory exception. Foxgate Homeowners' Assn. v. Bramalea California, Inc. (2001) 26 Cal. 4th 1, 15.
Der Zweck des Gesetzes, Evidence Code § 1115, ist der geschützte Anreiz, in der Schlichtung freimütig und zielgerichtet zu verhandeln - und zwar ohne die Furcht, dass diese Offenheit bei ihrem Scheitern eine Partei im späteren Prozess vorverurteile: … neither "evidence of anything said," nor any "writing," is discoverable or admissible …
Weil der Kläger nichts anderes gegen die Kanzlei in der Hand hatte, verlor er. Das gesetzliche Beweisverbot geht so weit, dass auch Folgerungen, Inference, aus vorgetragenen Mediationsindizien unzulässig sind.
Außerdem wollte sie den Prozess, der auch einen Rechnereinbruchsanspruch behauptete, unter einem Pseudonym führen. Im Fall Jane Roe v. Bernabei & Wachtel PLLC erließ das Bundesgericht der US-Hauptstadt eine lesenswerte Entscheidung nach seiner Schlüssigkeitsprüfung. Alle genannten Anspruchsgrundlagen und den Antrag behandelt es sehr ausführlich unter Heranziehung der bestimmenden Präzedenzfälle.
Den Urheberrechtsanspruch belässt es trotz erklärter Zweifel an der in den USA selten erheblichen Schöpfungshöhe der Aufnahme. Der RICO-Anspruch geht mangels mehrerer Taten und Opfer unter.
Der Anspruch nach dem strafrechtlichen Computer Fraud and Abuse Act, 18 USC §1030, greift nicht, weil der Zugriff auf das Video wie von der Klägerin gewünscht für Backup-Zwecke erfolgte. Die Nutzung der Sicherungskopie würde eine weite Auslegung des CFAA erfordern, was bei einem Strafgesetz unzulässig wäre, erläuterte der United States District Court for the District of Columbia am 26. März 2015.
Eine Ärztin repariert ihren Untersuchungsstuhl. Dieser bricht unter dem Patienten zusammen. Einem Ingenieur explodiert ein Kessel, den seine Firma im Werk des Kunden installierte, beim ersten Anfeuern.
Gilt für die Verjährung bei diesen Unfällen die allgemeine Frist nach dem Recht der unerlaubten Handlungen, Torts? Oder nach Vertragsrecht? Oder nach dem Verjährungsrecht für professionelle Dienstleistungen?
Die Antwort verriet im Fall E3 Biofuels LLC v. Biothane LLC am 25. März 2015 in St. Louis das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA. Der Ingenieur ist und bleibt während der gesamten Planung und Installation ein Professional, auch wenn er wie ein Wartungsarbeiter den Kessel anfeuert, belehrte es die Klägerin, die die kurze Verjährungsfrist für professional Services aushebeln wollte. Ausführlich untersuchte es die Präzedenzfälle zu dem Statute of Limitations, auch den Fall der Arztpraxis, und verfasste eine lehrreiche Begründung.
In Cincinnati entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA gegen den Hersteller. Es musste nur feststellen, dass das Untergericht die Tying-Grundsätze richtig angewandt hatte, und verkündete aus diesem Anlass eine wichtige, lesenswerte Erörterung dieser Grundsätze unter Berücksichtigung des sehr tatsachennahen Präzedenzfallrechts.
Er klagte und verlor als Enthüller im Untergericht, doch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA entschied nach einer lesenswerten Prüfung der Anspruchsgrundlage, dass sein Anspruch erneut im Untergericht zu prüfen ist. In Washington geschah hingegen dem Abgeordneten Schock gar nichts, als er wie im Axion-Fall mehr als seine gefahrenen Meilen dem Steuerzahler in Rechnung stellte. Nach der Aufdeckung des Betrugs trat er zurück und hoffte, damit den Medien Rechnung getragen zu haben, die ihn mit Fragen belästigt hätten. Seine Rechnung ging jedoch nicht auf. Die Staatsanwaltschaft entschloss sich gerade zur Untersuchung.
DHL hatte im Fall Grupp v. DHL am 23. März 2015 mehr Glück. Ein Whistleblower klagte im Namen der angeblich von DHL betrogenen Regierung, der als Kundin von DHL Spritkosten für Luftverkehrlieferungen berechnet wurden, auch wenn die Pakete nie ein Flugzeug sahen und auf dem Landweg transportiert wurde. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City stellte auf den versprochenen Zeitfaktor, nicht die Art des Transports ab, als es entschied, dass nach den AGB von DHL die Spritsondergebühr nicht der entscheidende Faktor für die Kostenbestimmung war. Auch war DHL keine Betrugsabsicht vorzuwerfen.
Am 20. März 2015 entschied in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA den Fall Advanced Flexible Circuits v. GE Sensing & Inspection nach einer gründlichen Analyse des CIC-Anspruchs, den es dem Recht der unerlaubten Handlungen, Torts, zurechnet: Under this doctrine, negotiations toward an agreement can -- even without a letter of intent -- readily give rise to mutual expectations that the parties will bargain in good faith and refrain from misconduct. Es folgerte:
A party's withdrawal from contractual negotiations may be considered to be a violation of the duty of good faith if: (1) the withdrawal was arbitrary or without justification; and (2) the other party had a reasonable expectation that a contractual agreement would be consummated.CIC sei mit Vorsicht anzuwenden, denn sonst würden kaum noch Vertragsverhandlungen gewagt werden. Ihr Abbruch sei nicht generell haftungsauslösend, sondern nur wenn er unberechtigt sei und berechtigte Erwartungen zunichte mache. Ein Element der Bösgläubigkeit müsse erkennbar sein:fault, dolus, fraud, good faith, abuse of law, or other general principle[s] of law. Hier stellte das Revisionsgericht ebenso wie das Untergericht fest, dass die Klägerin keinen Beweis für eine rechtswidrige Verhandlungseinstellung beigebracht habe.
…
To determine liability under culpa in contrahendo, courts have evaluated the circumstances of the withdrawal from negotiations by considering certain factors, including:(1) the development of the negotiations, (2) how did [the negotiations] begin, (3) their course, (4) the conduct of the parties throughout [the negotiations], (5) the stage at which the interruption took place, [and] (6) the parties' reasonable expectations to form a contract, as well as any other relevant circumstance under the facts of the case …
In New York City entschied auch das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der Vereinigten Staaten am 20. März 2015 gegen ihn. Im Fall KJ Roberts & Co. v. MDC Partners untersuchte es lesenswert einen Vertragsanspruch ebenso wie einen vertragsimplizierenden Quantum Meruit- Anspruch. Der nachzuverhandelnde Faktor impliziert höchstens eine Vereinbarung, eine Vereinbarung zu treffen, und kann keinen Vertrag ersetzen.
Im Fall Seattle Mideast Awareness Camp v. King County erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 18. März 2015 mit einer 37-seitigen Mehrheits- und Minderheitsbegründung die Prüfungsmerkmale für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheitserwägungen.
Die Busverwaltung hatte eine ungewöhnliche Gefahrenlage durch die Reaktion auf die von ihr angenommene Werbung dokumentiert, die durch die antipalestinensische Werbekampagne zweier pro-israelischer Verbände verschärft wurde, bevor sie als außergewöhnlichen Schritt ihre Entscheidung überdachte und diese auch auf Bitten des Kreissheriffs und nach Rücksprache mit dem Bundesstaatsanwalt zurücknahm. Das Gericht entschied für die Verwaltung, weil ihre Entscheidung angemessen und ansichtsneutral gefällt worden war.
In Boston verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA seine Entscheidung, die Diskriminierungsansprüche nach Bundesrecht und dem Recht von Puerto Rico prüft. Die beiden gesetzlichen Anspruchsgrundlagen beziehen sich auf zu Lebzeiten erlittene Schäden und sehen nicht ausdrücklich ihre Übertragung auf Erben oder Nachlass vor.
Ausschlaggebend ist das Recht des Forums, das beide Parteien als anwendbar anerkannten. Der Supreme Court von Puerto Rico, das in den Bezirk des Bostoner Gerichts fällt, hatte ermittelt, dass das Inselrecht keine allgemeinen Regeln für die Übertragbarkeit von Ansprüchen kennt. Er unterschied jedoch zwischen allgemein übertragbaren Rechten und den höchstpersönlichen, die mit dem Ableben der berechtigten Person erlöschen. Aus dieser Rechtsprechung wird abgeleitet, dass ein zu Lebzeiten erworbener Schadensersatzanspruch vererblich ist. Aus diesem Grund entschied das Gericht gegen die Arbeitgeberin - sowohl wegen bundesrechtlicher als auch inselrechtlicher Behindertendiskriminierung.
Der Revisionsbeschluss im Fall Equal Employment Opportunity Commission v. Beverage Distributors Company LLC vom 16. März 2015 erklärt lehrreich, dass ein Anspruch bestehen kann, wenn die Verteidigung nicht diese beiden Hürden erklimmt:
In sum, Beverage Distributors could avoid liability by showing that it reasonably determined:Das Gericht legte besonderes Gewicht auf die Feststellung der Risiken unter Punkt 1. Diese Risiken müssen nicht objektiv bestehen, sondern aus der Warte des Arbeitgebers realistisch wirken. Da das Untergericht die Geschworenen nur auf eine objektive Bewertung hatte abstellen lassen, diese dann keine oder eine vom Arbeitgeber eingrenzbare Gefahr entdeckten und folglich dem Kläger einen Schadensersatz zusprachen, muss der Fall zur Neubeurteilung ans Untergericht zurückkehren. Bleibt das Ergebnis gleich, darf das Gericht einen Steuerausgleich über den Schadensersatz hinaus zusprechen, urteilte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver.
1. Mr. Sungaila posed a significant risk of substantial harm to the health or safety of himself or others, and
2. that risk could not be eliminated or reduced by reasonable accommodation.
Andererseits gelten Einschränkungen, die über das Verweigerungsrecht hinausgehen. Bestimmte Beweise sind so vertraulich, dass sie nur an den gegnerischen Anwalt und das Gericht oder Schiedsgericht gehen, nicht an die Gegenpartei. Das betrifft die Attorneys Eyes Only-Offenlegung.
Selbst die AEO-Offenlegung kann verweigert werden. Der obige Kartellprozessbeschluss des Bundesgerichts der Hauptstadt Washington vom 12. März 2015 erklärt, dass der Chefsyndikus der Beklagten von der AEO-Einsicht auszuschließen ist. Er steht Unternehmensentscheidungen zu nahe, die von den von Zeugen in der Discovery eingeholten Beweisen beeinflusst werden könnten. Die zugrundeliegenden Geschäftsgeheimnisse dieser Zeugen müssen jedoch den externen Rechtsanwälten der Firma herausgegeben werden, die sie dann nicht mit ihrer Mandantschaft teilen oder erörtern dürfen.
Ein solcher RICO-Anspruch erfordert zur Schlüssigkeit die Darlegung von zwei Verletzungshandlungen. Diese trug die Klägerin auch nach zwei vom Gericht eingeräumten Nachbesserungsversuchen nicht vor. Daraufhin verweigerte ihr das Gericht das beantragte Versäumnisurteil.
In Boston entschied am 13. März 2015 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA ebenfalls gegen sie: Judges are not mind-readers, so parties must spell out their issues clearly, highlighting the relevant facts and analyzing on-point authority. AaO 4.
In der Praxis der Prozessvertretung bedeutet dies generell, dass Parteien auch Dinge vortragen und erklären müssen, die sie für Allgemeinwissen halten - beispielsweise das Internet. Sie können beantragen, dass ein Gericht auf dem Weg der judicial Notice von solchen Dingen Kenntnis nimmt, aber Recherchen gehören wie das Gedankenlesen grundsätzlich nicht zu den richterlichen Aufgaben.
Unter anderen führt die Begründung vom 11. März 2015 aus, dass die Kanzlei absichtlich den Konflikt ignorierte, Anträge vor Abschluss der Konfliktprüfung stellte, erhaltene Honorare und Rechnungen mit Konfliktpotential nicht prüfte, einen externen Berater für Konfliktgutachten absichtlich unvollständig aufklärte und letztlich die durch den Konflikt belastete Partei zur gerichtlichen Intervention zwang.
Die Parteien einigten sich darauf, dass der Augenscheinsbeweis für eine Diskriminierung wegen des zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Ende der Elternzeit nach dem bundesrechtlichen Family Medical Leave Act und der sofortigen Versetzung an die gewünschte Stelle mit einer Gehaltskappung um $55.000 pro Jahr erbracht war.
Die beklagte Handelskette konnte für den zweiten Prüfschritt einer Diskriminierung, der Darlegung eines legitimen, nichtdiskrimierenden Grundes für die Versetzung, den Beweis mit einer ausführlichen Begründung des Versetzungsantrages des Klägers in einer EMail vorlegen. Dann lag es am Kläger, den Beweggrund der Erfüllung seines Wunsches als Vorwand oder Vergeltung für seine Nutzung der Elternzeit zu belegen.
Dies gelang dem Kläger nicht, erklärte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 6. März 2015. Allein der zeitliche Zusammenhang beweist keinen Vorwand. Zudem ist die EMail geeignet, in der Beklagten den aufrichtigen Glauben, honest Belief, an die Wahrhaftigkeit des Versetzungswunsches zu schaffen. Der Kläger selbst hatte schließlich vor Gericht die Ernsthaftigkeit des in der EMail ausgedrückten Wunsches bestätigt, sodass das Gericht sie nicht anders werten durfte.
Am 5. März entschied in Flying Dog Brewery v. Michigan Liquor Control Commission das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati gegen das Amt mit einer Mehrheitsmeinung. Mit der Minderheitsbegründung findet der Leser eine insgesamt 64-seitige, lehrreiche Darstellung des gewerblichen Meinungsfreiheitsschutzes nach dem ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten - und das Etikett als Anlage.
1) Manufacturing
2) Finance Information and Services
3) Mining, Utilities and Construction
4) Wholesale, Retail and Transportation
Diese Reihenfolge spiegelt gleichzeitig die Bedeutung der Wirtschaftszweige für die CFIUS wieder. Manufacturing und Finance machen mit einem Anteil von 69 % den Großteil aller Verfahren aus. Bei den gesamt registrierten Verfahren verzeichnete das CFIUS im Vergleich zu 2012 einen Rückgang von 114 auf 97 Verfahren. Gleichzeitig stieg aber die Quote der Verfahren an, in denen es zu weiterführenden Ermittlungen, Investigations, kam. Gelangten 2012 noch 45 von 114 Verfahren in dieses Stadium, waren es 2013 nahezu die Hälfte alle Verfahren, nämlich 48.
Die Spitzenaquisitöre kommen nach wie vor aus China, dicht gefolgt von Japan. Kanada, England und Frankreich belegen mit größerem Abstand die Plätze drei bis fünf. Deutschland belegt mit vier registrierten Verfahren im Jahre 2013 den sechsten Platz.
Interessant ist, dass der mittlere Osten mit China und Japan mehr als ein Drittel aller Unternehmenskäufe representiert; die Europäer aber insgesamt wesentlich mehr Unternehmenskäufe erfolgreich abschließen. Das mag daran liegen, dass der Kauf von Technologieen an Europäische Unternehmen als weniger sicherheitsrelevant gilt, zumal Russland nicht in die europäische Statistik aufgenommen ist. Insgesamt ist die aktuelle Statistik jedem zu empfehlen, der einen Einblick darüber erhaschen möchte, in welche Wirtschaftszweige internationale Firmen im Jahr 2013 am häufigsten investiert haben.
Interessant ist auch die Stellung des CFIUS im Staat der USA. Als politische Einrichtung ist sie an die Regierung angebunden. Der Präsident kann sein Veto gegen eine Übernahme einlegen und diese verhindern. Dies geschah bisher nur zwei mal in der Geschichte des CFIUS; im Jahre 1990 unter Präsident Bush Senior und zuletzt im Jahre 2013, was zu einer einmaligen Gerichtsentscheidung führte, da die Maßnahmen des CFIUS als Maßnahmen der Exekutive der gerichtlichen Prüfung eigentlich nicht unterliegen. Die jüngste Entscheidung wurde hier bereits besprochen.
Der Fall Midamines SPRL Ltd. v. KBC Bank NV illustriert das richtige Ergebnis, auch wenn der Verweisungsantrag letztlich erst im Revisionsgericht erfolgreich war. Am 4. März 2015 entschied in New York City der United States of Appeals for the Second Circuit trotz bestehender Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für eine Verweisung nach dem Forum non conveniens-Grundsatz. In seiner Begründung erörterte es auch lesenswert die Grundsätze über die Durchsetzung einer Gerichtsstandsklausel durch eine Vertragspartei und eine mit dieser verbundenen Nichtvertragspartei.
ts (topside – opening brief of petitioner/appellant);Je nach Art der Verfahrensbeteiligung wird zwischen Parteien und Dritten unterschieden, die sich als sachverständig bezeichnen und als Amicus Curiae dem Gericht ihre Meinung mitteilen wollen. Die anderen Unterschiede orientieren sich an der Sequenz des schriftlichen Vortrags. Bei den im PDF-Format einzureichenden Briefs muss der Text such- und kopierbar und frei von besonders geschützen Daten sein; die Schrifttypen müssen integriert sein. Zudem gelten natürlich die allgemeinen Regeln für Struktur, Inhalt und Darstellung von Supreme Court-Schriftsätzen.
bs (bottom side – answering brief of respondent / appellee);
rb (reply brief);
tssb (supplemental brief of petitioner / appellant);
bssb (supplemental brief of respondent / appellee);
ac (amicus brief in support of neither party);
tsac (amicus brief in support of petitioner / appellant);
bsac (amicus curiae brief in support of respondent / appellee)
Und der Wunsch, nicht nur den Zugang zu gewähren, sondern die Schranke gegen die Einschleusung von Programmen zu senken - vielleicht mit einem Softwareupdate, so nebenbei? - was würde ein ordentliches Gericht sagen? Das wäre mehr als eine Durchsuchung beim Zeugen. Ziemlich krass, denkt der Besucher der USA, der solche Dinge in Washington aufschnappt. Das ist jedoch die Realität, in der wir leben, und keine Fantasie.
Wer IT-Recht macht oder im IT-Bereich arbeitet, wundert sich lediglich, dass NSA-intern der Zugang zu Rechnern so offen war wie Snowden es darlegte. Alles andere ist bekannt. Wie bereits in Dogmatik der amerikanischen Exportkontrollen? erklärt, gehören Selbstanzeigen zum Alltag, und was in deren Rahmen geschieht und gefordert wird, übersteigt manchmal die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen. Doch aus Furcht vor schlimmeren Folgen klagen Unternehmen nicht, und daher gibt es kaum sie schützende Präzedenzfälle.
Im Fall Fiberlight Inc. v. National Railroad Passenger Corp. urteilte das Bundegericht der Hauptstadt gegen die Klägerin. Der Rechtsstreit betreffe allein den Lizenzvertrag zwischen beiden Beklagten, und sie sei daran nicht beteiligt. Deshalb habe sie keinen Vertragsschaden zu erwarten. Eine Drittbegünstigung bewirke der Lizenzvertrag nicht. Daher sei die Klägerin im Verhältnis zum Lizenzvertrag nicht aktivlegitimiert. Ihr fehle das Standing für eine Klage im Bundesgericht. Allerdings dürfe sie ihren Anspruch gegen die Verkäuferin dem einzelstaatlichen Gericht des District of Columbia vortragen, entschied es am 2. März 2015 in seiner ausführlichen und lehrreichen Begründung.
Die Voraussetzungen, die das Gericht berücksichtigen muss, erläuterte das Berufungsgericht des Vereinigten Staaten für den zweiten Bezirk im Fall Bricklayers v. Moulton Masonry am 26. Februar 2015. Danach muss der Antrag der Gegenpartei zumindest drei Voraussetzungen erfüllen:
(1) the willfulness of default,Diese Voraussetzungen sah das Instanzgericht sowohl in Bezug auf Gesellschaft als auch den haftenden Gesellschafter als erfüllt an. Die Revision bestätigte die Entscheidung gegenüber der Gesellschaft, wies die Verurteilung des Gesellschafters aber teilweise zur Neuverhandlung an das Instanzgericht zurück. Die Beklagten hatten alle Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils erfüllt; das Gericht hatte aber rechtsfehlerhaft Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter bejaht, die als vertragsstrafeähnliche liquidated Damages bezeichnet werden. Das sind pauschalierte Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung von Vertragspflichten entstehen, die aber nur das Common Law kennt. Die Haftung des Gesellschafters beruhte aber auf einer Haftung nach Equity Recht, des zweiten Rechtssystems in Common Law-Ländern. Beide Rechtsinstitute stehen nebeneinander und dürfen in keinem Fall vermischt werden.
(2) the existence of any meritorious defenses, and
(3) prejudice to the non‐defaulting party.
Der Fall zeigt dem deutschen Zivilrechtler gleich zwei interessante Unterschiede auf. Das default Judgment beinhaltet neben der Säumnis einen im deutschen Recht unbekannten Zwischenschritt, der einer Verschuldensprüfung gleichkommt. Man kann diesen Zwischenschritt mit der Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand vergleichen; dort stellt sich auch die Frage, ob eine Frist schuldhaft versäumt wurde. Die Prüfung geht aber weiter, weil das US-Recht auch auf den Erfolg des Verteidigungsvorbringens sowie die Nachteile für die nicht säumige Partei berücksichtigt. Zum zweiten zeigt es die feinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen Common Law und Equity auf. Die dargestellten Schwerpunkte des Falles sind in jedem Fall lesenswert.
… wenn es um amerikanische Teile geht, greift auch das US-Recht, gleich von wo die Ausfuhr erfolgt, und dafuer haben wir eine Export Control- und ITAR-Abteilung.
Frage: Mich hat das schon immer interessiert, gibt es dafür eine dogmatische Konstruktion?Aus der Antwort:
… das Exportkontrollrecht der USA ist unsystematisch und undogmatisch geregelt. Der Reform von 1985 - Ansätze einer Systematik von mir in: US-Amerikanische Exportkontrollen, in DGIR, Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der deutschen EDV-Branche, 1989, 118, und US-(Re-)Exportkontrollen und Informationstechnologie: Entwicklungen im Sanktionenbereich, in Goebel, Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der deutschen EDV-Branche, 1990, 216 - folgt heute eine weitere Reform, die auch die Verantwortlichkeiten zwischen Weißem Haus, Außenministerium, Finanzministerium und Wirtschaftsministerium neu regelt.
Übersichtlicher wird dieses Recht, das in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Dekreten des Präsidenten und Sanktionenentscheidungen ausgestaltet ist, deshalb nicht. Andere Ministerien und Bundesbehörden mischen weiterhin mit, von der NSA bei Verschlüsselungsfragen über den Pentagon bis zur Energiebehörde bei Öl. Militärische Güter - z.B. Lötverfahren für Platine im Zivilsatelliten - werden vorrangig vom Außenministerium nach den International Traffic in Arms Regulations behandelt.
Das Recht differenziert die Behandlung von Ausfuhren und Wiederausfuhren nach Ländern, Personen, Verwendung, Waren und Wissen, doch auch nach der Art der Übertragung - z.B. technisches Wissen auf wissenschaftlichen Kongressen mit Teilnahme von Ausländern oder in der Unternehmenszusammenarbeit - Beispiel: deutsche Firma mit iranischem Mitarbeiter. Wichtig ist im Ausland, dass die Wiederausfuhr amerikanischer Waren oder Knowhows ins Inland oder sonstige Ausland den amerikanischen Bestimmungen unterliegt, auch wenn die amerikanischen Waren oder Kenntnisse in ausländische Waren integriert werden.
Da natürliche und juristische Personen bei einer Verletzung des Exportkontrollrechts ihre Eintragung in Schwarze Listen befürchten müssen, gibt es kaum Rechtsprechung, die Klarheit in diese Sparte des US-Rechts bringen könnte. In der Regel verfolgen Unternehmen bei selbst entdeckten Verfehlungen den Weg der Selbstanzeige sowie bei einer Verfolgung den Verhandlungsweg, um einen Vergleich mit vereinbarten Strafen, sonstigen Sanktionen und der Aufdeckung von Geschäftsbeziehungen einzugehen. Die Schwarzen Listen sind auch für ausländische Personen bedeutsam, weil niemand in den USA oder im Ausland mit Personen auf den Listen mit Waren oder Wissen amerikanischen Ursprungs handeln darf.
Die von OFAC im Finanzministerium verwalteten Finanzkontrollen gehen in der Regel weiter als die Exportkontrollen, weil sie auch die Einfuhr von Finanzmitteln berühren. Auch wir Anwälte sind von den Regeln betroffen, weil wir nur mit Sondergenehmigungen für Personen auf Schwarzen Listen oder aus bestimmten Ländern arbeiten und von ihnen Honorare annehmen dürfen.
Am 27. Februar 2015 klärte diese im internationalen Verkehr nicht seltene Konstellation die ausführliche Revisionsbegründung vom Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis. Ähnliche Probleme treten beispielsweise auch auf, wenn ein amerikanischer Hersteller ein Produkt für ausländische Märkte mit dem Hinweis anbietet, dort sei es zugelassen. Darf sich der Ausländer bei der Übernahme des Vertriebs vertragsrechtlich auf solche Hinweise verlassen?
Wenn sich herausstellt, dass die erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen oder Schutzrechte im Ausland fehlen oder nicht erworben werden können, kann der Händler bereits enorme Kosten eingegangen sein. Das Gericht entschied nach seiner Prüfung des Vertrags- und Betrugsrechts, dass die Einrede des Anbieters nicht per se greifen muss, sondern vom Gericht, in diesem Fall den Geschworenen der Jury, zu bewerten ist. Für den Vertragsbruch erhalten die Kläger vorab $786.000.
Der Hersteller gewann in der ersten Instanz mit dem Argument, dass eine selbstprovozierte Schmähung keinen zulässigen Beweis darstellt. Zudem wies das Gericht die Vertragsverletzungsansprüche zurück, weil der Vertriebsvertrag vor dem Entstehen der Ansprüche ausgelaufen sei.
In New York City verkündete das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 27. Februar 2015 eine wegweisende Entscheidung. Die diffamierenden Aussagen sind nicht als Beweis für die Aussagen selbst, sondern die Geschäftspraktiken angeboten und damit zulässig und vom Untergericht weiter zu prüfen. Zudem hätte das Untergericht den Unterschied zwischen Vertragskündigung und -auslaufen falsch verstanden oder gewertet und muss auch diese Frage erneut bewerten.
Die Klägerin litt nach dem Selbstmord ihres Ehemannes an Depressionen und beantragte Sonderurlaub nach dem Family and Medical Leave Act. Der Urlaub wurde gewährt. Kurz Zeit nach der Anfrage wurde die Klägerin jedoch vom Dienst an der Waffe suspendiert und in den Innendienst versetzt. Als Begründung führte man die Depression der Klägerin an, die eine Gefahr im Umgang mit Waffen darstelle. Die verlangte Gesundheitsprüfung bestand die Klägerin ohne Beanstandung, und sie durfte ihren Dienst wieder aufnehmen. Zurück blieben jedoch eine Eintragung im Führungsugnis sowie finanzielle Schäden infolge des Suspendierung; sie erhielt in der Zwischenzeit nur ein geringeres Gehalt. Später erfuhr die Klägerin, dass ein Manager intern äußerte, er habe die Urlaubsanträge satt und er schwöre, einen Fehler im Antrag der Klägerin zu finden.
Das Instanzgericht wies die Klage ab, da nicht genügend Beweise für einen Zusammenhang zwischen Urlaubsantrag und Gesundheitsprüfung bestünde. Das Berufungsgericht sah das anders. Es erläuterte die Grundsätze des Prima facie Beweises und sah in den Aussagen des Managers genügend Beweis für einen Zusammenhang. Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll die Grundsätze des Prima facie Beweises auf, der in Deutschland unter dem Begriff des Anscheinsbeweises, vorallem im Verkehrsrecht, anzutreffen ist. Der Klägerin hat es geholfen, und wir erkennen, dass nicht alles im US-Recht anders ist.
Der Beschluss vom 25. Februar 2015 des Bundesberufungsgerichts im zweiten Bezirk der USA in New York City legt im Fall Marcel Fashions Group Inc. v. Lucky Brand Dungarees Inc. dar, wie sich mehrere Markenverletzungsprozesse mit unterschiedlichen Anträgen zu einander verhalten. Zudem erläutert er lesenswert die Grenzen von res judicata, der Rechtskrafterstreckung. Sie verhindert erneute Klagen bei fortgesetzter Rechteverletzung nach einem früheren Urteil nicht.
Nun verklagte der Versicherer die Klägerin auf Rückgewährung der Deckungssumme. In Cincinnati entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Nationwide Mutual Fire Ins. Co. v. Kasey McDermott gegen die Versicherungsehmerin.
Die Nutzung als Produktionsstätte fällt unter die Haftungsausschlussklausel der Versicherungspolice, die bei einer anderen Nutzung des Anwesens als der zur Zeit des Vertragsschlusses angegebenen greift. Dies gelte auch, wenn der Ehemann eine Genehmigung zur Cannabisverarbeitung besaß, erklärte das Gericht am 24. Februar 2015.
CK • Washington. Emotionale Schäden und Appetitverlust beklagte im Fall Naqvi v. Turkish Airlines der Kläger, dem ein Ausgangssitz wegen seiner unzureichenden Größe verweigert wurde und der dann in diesen Sitzen kleinere Frauen aus dem Land der Fluggesellschaft entdeckte. Obwohl ihm am Flughafen ein Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit zugesagt war, fand er sich in einem normalen, bekanntlich auf Sardinen zugeschnittenen Sitz wieder. Er klagte wegen Vertragsverletzung und Diskriminierung.
Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied den Fall am 23. Februar 2015. Die Berufung auf zahlreiche Gesetze brachte dem Reisenden nichts. Das Gericht verkündete eine ausführlich begründete Abweisung mangels Schlüssigkeit, die es auf dem Montrealer Abkommen, der Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air, aufbaute.
Ob der Fluggast seine Klage mit Tierschutz oder Menschenwürde hätte begründen sollen, sagt das Gericht nicht. Seine elfseitige Begründung stellt jedoch lesenswert die Grenzen der Ansprüche von Reisenden gegen Fluggesellschaften nach dem Nachfolgeabkommen zum Warschauer Abkommen und dem Recht der USA dar.
In New Orleans entschied deshalb das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 20. Februar 2015 gegen einen Urheberrechtsinhaber von prüfungsvorbereitenden Lehrbüchern, dass das Untergericht sein Ermessen richtig ausgeübt hatte, als es die Klage abwies, weil nur 14 von 1083 Prüfungsfragen in Büchern der konkurrierenden Beklagten mit denen der Klägerin übereinstimmten.
Die Klage war als minimale Verletzung abzuweisen; der Kostenerstattungsbeschluss war grundsätzlich zulässig, und das Gericht beachtete bei der Ermessensausübung die obergerichtlich vorgegebenen Faktoren, frivolousness, motivation, objective unreasonableness … and the need in particular circumstances to advance considerations of compensation and deterrence.
Im deutschen Recht wäre dieser Sachverhalt wahrscheinlich als Persönlichkeitsrechtsverletzung verfolgt worden. In den USA gilt zum einen Markenrecht und false Endorsement nach 15 USC §1125(a) und im angerufenen Forum in Nevada auch unauthorized commercial Use of Right to Publicity nach Nev. Rev. Stat. §597.770. Über 49 Seiten erörterte das Revisionsgericht mit lehrreicher Subsumtion diese Ansprüche.
Der Revisionsbeschluss in NetJet Inc. v. IntelliJet Group LLC betrifft die Frage, ob die Nichtnutzung der eingetragenen Marke der Markeninhaberin schadet, als sie den Konkurrenten mit der markengleichen Firmierung verklagte. Die Klägerin verlor im Untergericht wegen unzureichender Markenverwendung sowohl den bundesrechtlichen Verletzungsanspruch als auch den einzelstaatlichen Passing off-Anspruch nach dem Recht von Ohio, das dieselbe Prüfung von Tatbestandsmerkmalen erfordert wie das Bundesrecht im Lanham Act. Vor allem muss eine echte Nutzung im Verkehr erfolgen und kein Token Use:
While use made merely to reserve a right in a mark will not meet this standard, the [House Judiciary] Committee recognizes that the ordinary course of trade varies from industry to industry. Thus, for example, it might be the ordinary course of trade for an industry that sells expensive or seasonal products to make infrequent sales. Similarly, a pharmaceutical company that markets a drug to treat a rare disease will make correspondingly few sales in the ordinary course of its trade; the company's shipment to clinical investigators during the Federal approval process will also be in it[s] ordinary course of trade. H.R. Rep. No. 100-1028, at 15.In Cincinnati erkannte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA mit ausführlicher Darlegung des Markenrechts der USA am 20. Februar 2015, dass der District Court die unzureichende Verwendung zu eng auslegte. In einem schmalen Markt können zwei erteilte Lizenzen an Dritte binnen fünf Jahren nach der Markeneintragung im Einzelfall ausreichen. Allerdings muss das Untergericht Umstände der Lizenzerteilung nun genauer prüfen, ob nicht andere Hindernisse gegen den Markenanspruch und die Behauptung der verwechselbaren Verwendung mit anderen Waren oder Dienstleistungen wirken.
Das Schreiben mit dem Titel The Truth About Frivolous Tax Arguments" ist lesenswert, und zwar nicht nur für solche Mitbürger, die eine der merkwürdigen Ideen für die eigene Steuererklärung in Erwägung ziehen, sondern für alle Leser mit schrägem Humor.
Zu den aufgelisteten Behauptungen gehören diejenige, dass die Zahlung von Steuern laut Gesetz freiwillig sei, dass nur Bewohner der Hauptstadt Washington, D.C. und einiger Territorien steuerpflichtig seien, oder auch, dass Zahlungsaufforderungen des IRS, in denen die Namen von Individuen in Großbuchstaben gedruckt sind, ungültig seien, weil laut Gesetz einiger Bundesstaaten in offiziellen Schreiben angeblich nur Firmennamen in Großbuchstaben gedruckt werden. Weitere Motive, dem Fiskus die kalte Schulter zu zeigen, basieren auf dem Anspruch, dass jede Steuerschuld farbiger US-Bürger durch das Recht auf Ausgleichszahlungen für die einstige Sklaverei neutralisiert werde, oder auch auf moralischen und religiösen Bedenken, wenn der Steuerzahler mit der Verwendung der Steuergelder nicht übereinstimmt. Für fast jedes Argument gibt es skurrile Organisationen oder individuelle Steuerberater, die Steuerzahler zu der entsprechenden Haltung ermutigen.
Das neue, umfangreiche Schreiben des IRS deutet daraufhin, dass die Uneinsichtigen nicht aussterben, und zumindest ein Teil der Bußgelder dürfte nötig sein, um den Mehreinsatz der Steuerbeamten im Umgang mit trotzigen Steuer-Nichtzahlern zu finanzieren.
Aus deutscher Sicht wäre Amtshaftungshaftungsrecht zu prüfen, doch musste das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis die Common Law Immunity untersuchen. Am 11. Februar 2015 erörterte es im Subrogationsprozess lesenswert dessen Grundsätze, die in dieser Folgerung kulminieren:
Da die staatliche Einrichtung Versicherungsdeckungsschutz erwarb und die Immunitätsfrage nicht in die Verhandlung der Police einfließen ließ, greift die Immunität nicht. Die Haftung darf im Untergericht weiter geprüft werden.
Res ipsa loquitur stößt an Grenzen, wenn andere Umstände die Vermutung für die Selbsterklärlichkeit der Verantwortung schwächen, erklärte das Gericht:
To bring a claim under the doctrine of res ipsa loquitur, a plaintiff must show that the occurrence is one which in the ordinary course of business does not happen if those who control the circumstances use proper care. … Given that the [plaintiffs] did not, or could not, confirm that the air bag mechanism was not reset after their 2006 accident, it remains a reasonable possibility that the airbag failed to deploy due to not being reset. … [A] jury could only speculate as to whether the circumstances of this accident should have triggered deployment of the air bags in the first place …Ohne die Vermutung von res ipsa loquitur blieb den Klägern nur die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, auf das sie verzichtet hatten. Es hätte die Frage ihrer eigenen Kontrolle über das KFZ oder die haftungsrechtliche Kontrolle des Herstellers klären können. Die Klage gegen den Hersteller war deshalb abzuweisen.
Grundsätzlich gilt, dass Aktien und Wertpapiere von einem - aus US-Sicht - ausländischen Verkäufer an Abnehmer in den USA ohne US-Besteuerung verkauft werden können, wenn zumindest eine der folgenden Bedingungen unter IRC §864(b)(2)(A) erfüllt ist:
(i) Der ausländische Verkäufer (ob Einzelperson oder Unternehmen) tätigt die Verkäufe über einen unabhängigen US-Agenten, oder
(ii) Der ausländische Verkäufer (ob Einzelperson oder Unternehmen) wird vom IRS nicht als Dealer, mithin als professioneller Händler, angesehen.
Im Falle der ersten Ausnahme darf der Verkäufer Dealer sein, und im Falle der zweiten Ausnahme darf er den Handel über von ihm abhängige Agenten oder Angestellte in den USA abwickeln. Das IRS-Memorandum beschreibt anonym den konkreten Fall einer ausländischen Personengesellschaft und gibt damit ein Beispiel, in dem die Schwelle zum Dealer überschritten wird und inwieweit ein US-Agent als unabhängig gelten kann. Die in dem Memorandum dargestellte Personengesellschaft fiel nicht unter die erste Ausnahme, weil ihr US-Agent nur auf Weisung der Personengesellschaft handeln konnte, und sie durfte auch die zweite Ausnahme nicht in Anspruch nehmen, weil sie regelmäßig von anderen Firmen neu emittierte Wertpapiere kaufte und dabei diesen Firmen eine Absatzgarantie gewährte, um sie dann an US-Kunden weiterzuverkaufen. Diese Aktivität wies sie, neben anderen einschlägigen Aktivitäten, als professionellen Underwriter aus.
Die Fakten des Memorandums sind sehr spezifisch, und doch wurde CCA 201501013 in Fachkreisen zuletzt viel besprochen, denn es kann als Orientierungshilfe und Startpunkt für weitere Recherchen dienen, wenn der Verkauf von Aktien und Wertpapieren in die Vereinigten Staaten geplant ist. Wer derartige Geschäfte vorhat, sollte sich in jedem Falle fachlich beraten lassen.
Die Bandbreite der Defenses und ihre Behandlung im Prozessabschnitt vor dem Trial sind für Prozessrechtler lesenswert, zumal das Gericht sie im Dreiecksverhältnis zwischen den Parteien Staat und Armstrong unter Beteiligung des Prozessinitiators Landis als Relator erörterte. Skandalsüchtigen ist von der 12-seitigen Begründung hingegen abzuraten.
Beim Verhandeln eines Arbeitsvertrages gelang keine Bonusabrede, doch bestand die klagende Arbeitnehmerin auf Einrichtung eines Bonusplans, der dann versprochen wurde und den sie prompt übererfüllte. Danach erkannte die Firma, dass sie ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzt hatte, und berief sich zur Kürzung des Betrag auf eine Klausel, die ihr für Veränderungen des Bonusplans ein einseitiges Ermessen zusprach.
In Cincinnati gelangte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA zu einer gründlichen, doch auch für den deutschen Juristen leicht nachvollziehbaren Entscheidung. Das Einrichten des Bonusplans stellte ein Angebot dar, das die Vertriebsmitarbeiterin durch ihre Leistungserbringung annahm. Das Ermessen muss fehlerfrei ausgeübt werden, und der Verweis auf knappe Kassen reicht nicht.
Für Arbeitsrechtler ist auch interessant, dass die Klägerin Ansprüche nach dem Recht zweier Staaten geltend machte. Überall ist es schließlich anders in den USA. Auch dafür fand das Gericht am 10. Februar 2015 eine Lösung - unter Anwendung des amerikanischen Binnen-IPRs. Außerdem erörterte es lesenswert, ob bei Nichtzahlung ein verdoppelter gesetzlicher Schadensersatz greift.
Die Entscheidungsbegründung von 17 Seiten Länge erläutert die Grenzen des Gesetzes, das Licht in amtliche Vorgänge bringen soll. Ein Notfall der nach dem Protokoll SOP 303 vorgesehenen Art mit einem telefonisch eingeleiteten, gemeingefährlichen Angriff fällt unter seine Ausnahmen. Der Leser erfährt immerhin Einiges über den Auslöser der SOP 303-Lösung, die londoner Busexplosion von 2005, und die Freiwilligkeit der Vereinbarung des Amts mit Telefongesellschaften.
Ursprünglich hatte das Amt die Existenz des Protokolls bestritten und später eine weithin geschwärzte Fassung vorgelegt, bis das Untergericht die Freigabe verfügte. Das Revisionsgericht ließ sich jedoch überzeugen, dass die Freigabe unbefugten Dritten Eingriffe in das Telekommunikationswesen und das Protokoll ermögliche und dieser Gefahr nur durch seine Unterdrückung vorgebeugt werden könne.
COVENANT NOT TO COMPETE:Dieses Verbot war unzureichend eingegrenzt. Zwar darf in den meisten Staaten der USA ein Arbeitvertrag ein unvergütetes nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten, doch müssen Ort, Zeit und Zweck bestimmt sein. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis erklärte das anwendbare Recht:
The Employee agrees that during the term of this Agreement, and … for two (2) years following termination of this Agreement by the Employee, the Employee will not directly of indirectly enter into, be employed by or consult in any business which competes with the Company.
In general, a noncompete agreement must meet three requirements to be enforceable under Arkansas law: (1) the [employer] must have a valid interest to protect; (2) the geographical restriction must not be overly broad; and (3) a reasonable time limit must be imposed. ….Das Untergericht hatte den Vertrag als overbroad beurteilt, weil Ort und Zweck nicht eng genug bestimmt waren. Am 6. Februar 2015 bestätigte die Revision dieses Ergebnis mit einer lehrreichen Entscheidung. Der Vertrag wirkt weltweit und für jede Tätigkeit.
Unternehmen sollten sich ohnehin zum Schutz ihres technischen Vorsprungs nicht nur auf vom Gericht nicht korrigierbare Wettbewerbsverbote verlassen, sondern auch Vereinbarungen über den Geschäftsgeheimnisschutz abschließen. NDAs gehen meist örtlich und zeitlich weiter als Wettbewerbsverbote, die Arbeitnehmern die Teilnahme am Arbeitsmarkt beschränken und auf bestimmte Aktivitäten, beispielsweise das Abwerben von Kunden, begrenzt sein sollten.
Die Beklagte beantragte die Aufhebung des Juryspruchs und statt dessen den Erlass eines abweisenden Urteils allein aufgrund der Rechtslage, denn es hätte keine Tatsachenfragen gegeben. Bei der vorliegenden Beweislage sei rechtlich nur ein Ergebnis denkbar, und die Subsumtion der Jury sei nicht erforderlich. Ein Judgment as a Matter of Law sei angezeigt.
Somit sollte der Richter die Entscheidung der Jury ersetzen. Dies ist, entgegen der weit verbreiteten Meinung in Deutschland, möglich. Wir erinnern uns: Das Verdikt beendet das Verfahren nicht. Das Urteil spricht allein der Richter. Er hat hierbei fünf Entscheidungsmöglichkeiten, und zwar:
1. Urteil gemäß dem Jury Verdict.In diesem Fall wies das Bundesgericht für Kansas am 3. Februar 2015 das Vorbringen des Beklagten mit Beschluss als irrelevant zurück. Einmal mehr zeigt sich die Vielfalt der Entscheidungsmöglichkeiten des Richters in den USA. Den Weg zum Urteil beschreibt das Prozessrecht der USA.
2. New Trial: Wenn die Jury spinnt, folgt eine neue Hauptverhandlung vor einer neuen Jury. Das kostet jede Partei mindestens $10000 pro Tag und wird von niemandem gewünscht.
3. JNOV: Judgment Non Obstante Verdicto oder Judgment as a Matter of Law.
4. Remittitur: Der Richter reduziert den von der Jury bestimmten Betrag.
5. Additur: Der Richter erhöht den von der Jury bestimmten Betrag.
Die Zeitung berief sich auf die Pressefreiheit nach dem ersten Verfassungsgrundsatz. Im Fall Scott Dahlstrom v. Sun-Times Media, LLC entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago mit einer 33-seitigen Begründung gegen diese verfassungsrechtliche Einrede, sodass der Prozess im Untergericht fortgesetzt werden darf.
Die Zeitung hatte einige Personaldaten von der Polizei nach dem Freedom of Information Act erhalten, diese jedoch mit viel genaueren personenbezogenen Daten vom Führerscheinamt angereichert, und das Ergebnis publiziert. Das für Führerscheine geltende Datenschutzgesetz trumpft in diesem Fall. Das Gericht erhebt den gesetzlichen Datenschutz auf dieselbe verfassungsrechtliche Stufe wie die Pressefreiheit und gelangt nach der Erörterung höchstgerichtlicher Präzedenzfälle zum bemerkenswerten Ergebnis, dass zwischen beiden Grundrechten eine Abwägung erfolgen muss.
As stated in the PTO examiner’s procedure manual:Darum geht es im Fall Teal Bay Alliances LLC v. Southbound One Inc.Auf 52 Seiten erklärte das Bundesgericht für Maryland am 26. Januar 2015 diese feinen Unterschiede, nachdem es zunächst nahezu unfein seine Absicht ausdrückte, den klagenden Markeninhaber in hohem Bogen hinauszuwerfen und seine eingetragene Marke wegen Betrugs am Markenamt löschen zu lassen.
The examining attorney must also consider the size, location, and dominance of the proposed mark, as applied to the goods, to determine whether ornamental matter serves a trademark function. A small, neat, and discrete word or design feature (e.g., small design of animal over pocket or breast portion of shirt) may be likely to create the commercial impression of a trademark, whereas a larger rendition of the same matter emblazoned across the front of a garment … may be perceived merely as a decorative or ornamental feature of the goods.
TMEP §1201.03(a). AaO Fn 13.
Doch hätte der Kläger seine Zeichen ordungsgemäß auf einen Anhänger gebracht, hätte er trotzdem verloren. Er hatte nämlich den Begriff seiner Marke nicht erfunden, sondern weiterentwickelt, und dann gegenüber dem Trademark Office im Eintragungsverfahren falsche Erklärungen abgegeben. Außerdem verwendet sein vermeintlicher Gegner, dessen Markennutzung er verbieten lassen will, die Marke für ganz andere Produkte. Der Verbraucher würde daher weder getäuscht noch verwirrt werden.
Der Prozess darf nun im Untergericht fortgesetzt werden, das dieser Aussage keine diskriminierende Bedeutung beimaß. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans legte jedoch überzeugend dar, dass derartige Aussagen bei regelmäßiger Wiederholung nicht nur auf eine Diskriminierung schließen lassen, sondern sie unmittelbar beweisen.
Am 4. Februar 2015 entschied es auch über den Umstand, dass die Klägerin wegen ihrer Hautfarbe nicht einmal für eine Beförderung in Betracht gezogen worden sei. Der Einwand des Kasinos, es habe eine qualifizierte Person ins Management berufen, reicht nicht, um die Klage abzuwehren: Spanish Lake must do more than merely identify a legitimate basis for its decision - it must show that any reasonable jury would conclude that it would have made the same decision absent the discrimination.
Zum Verständnis dieser bedeutsamen Entscheidung muss der ausländische Beobachter wissen, dass in sogenannten Common Law-Staaten zwei Rechtsordnungen nebeneinander bestehen und die hier angestrebte Injunction nicht zum Common Law, sondern zum Equity-Recht gehört. Das Jury-Recht gilt nur für Common Law-Ansprüche. Wenn ein Anspruch zur Zeit der Verfassungsgebung nicht existierte, sonderm später durch Gesetz - wie hier den Copyright Act - entstand, muss das Gericht entscheiden, ob der neue Anspruch einem Common Law-Anspruch entspricht oder einem Equity-Anspruch.
Der eingeklagte Unterlassungsanspruch ist ein Equity-Anspruch, und die Klägerin hatte kein Geschworenenverfahren beantragt. Die Beklagte verlangt dieses für ihre Widerklage und hofft auf die Sympathie von Geschworenen für ihre Nutzung der geschützten Normen. Mit der Widerklage macht sie einen negativen Feststellungsanspruch und weitere Ansprüche geltend. Das Bundesgericht der Hauptstadt analysierte diese in einer 12-seitigen, lehrreichen Begründung und erkannte, dass kein Jury-Recht besteht.
Als Revisionsinstanz schrieb das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York eine kurze, doch gut erklärte Begründung im Fall Santos-Buch v. Financial Industry Regulatory Authority Inc. Die Rüge der Veröffentlichung ohne Rechtsgrundlage in den FINRA-Regeln und als Verletzung des fünften Verfassungszusatzes gegen rückwirkende Gesetze greifen nicht, weil FINRA als selbstregulierende Finanzwirtschaftseinrichtung unter staatlicher SEC-Aufsicht nicht den Staat selbst darstellt und daher nicht den Verfassungsgeboten zu folgen hat, die für staatliche Organe gelten.
Zudem kann nur der Staat selbst das Amt zur Beachtung seiner Regeln zwingen; Private haben keinen solchen Anspruch. Im Hinblick auf Ansprüche nach dem Recht des Staates Washington auf den Schutz der Privatsphäre stimmte die Revision dem Untergericht zu: Ein staatliches Gericht ist nach dem Erschöpfungsgrundsatz erst zuständig, wenn die internen FINRA- und SEC-Aufsichtsverfahren abgeschlossen sind. Das war hier nicht der Fall.
Candy Jar in Waiting Area… gefolgt von dem noch drängenderen Appell:
Is the above someone "free-lancing"? Or did you approve?
My concern is that it looks (very) unprofessional.Für eine Undercover Boss-Lösung eignet sich dieser gravierende Vorfall nicht. Sie erfordert eine Perücke und Turnschuhe. Bis zum nächsten Partners Meeting darf der Fall nicht ungelöst bleiben. Also NCSI-Gibbs in eigener Sache! Oder die Süßigkeiten auf bekanntem Wege vernichten, bevor der Partner Zacken aus meiner Krone bricht?
Doch erst werden die Mandate bearbeitet. Am besten fürs Image sind immer glückliche Mandanten.
Die Klägerin war vom Kriegsgericht und Personaltribunal des unehrenhaften Verhaltens überführt worden, argumentierte jedoch vor dem ordentlichen Gericht, dass Marinefrauen beim Ehebruch strenger als Seemänner beurteilt würden, der fragliche Mann ein Zivilist gewesen sei, die Verurteilung aufgrund der Muttermale des unbekannten Mannes in den Bildern unzulässig gewesen sei und ihre Ehe ihres Wissens bereits geschieden war.
Gegen diese Vorwürfe führte die Marine an, sie sei vor dem Zivilgericht immun - keine Ausnahme greife. Das Bundesgericht erörterte ausführlich und lesenswert die Immunitätsausnahmen und die Reife der vorgetragenen Sachverhaltsbehauptungen für eine Entscheidung. Im Ergebnis wies es die meisten Ansprüche ab, weil der Vortrag unvollständig war, doch darf die Klägerin eine neue Klage einreichen. Zudem entlastete der United States District Court for the District of Columbia die mitbeklagten Offiziere aus prozessualen Gründen, weil nur die Marine selbst verklagt werden könne.
Der Revisionsbeschluss berücksichtigt das Criminal Records Erasure Statute, Conn. Gen. Stat. §54-142a, des Staates Connecticut. Die Klägerin behauptete, dass die Löschung der Festnahme und Strafverfolgung im staatlichen Vorstrafenregister auch bewirke, dass eine Berichterstattung durch die Medien trotz ihrer ursprünglichen Wahrheit zur Haftung der Medien wegen Verleumdung führe.
Die Staatsanwalt stellte das Verfahren mit einem Nolle Prosequi, das das Gericht als unilateral act by a prosecutor, which ends the pending proceedings without an acquittal and without placing the defendant in jeopardy zitiert, ein. Die Klägerin forderte von den Zeitungen die Entfernung ihrer Berichte aus ihren Webseiten, und nahm ihre Weigerung zum Anlass, Schadensersatz wegen Verleumdung, Falschdarstellung und Verletzung der Privatsphäre einzuklagen.
Sie stützte sich erfolglos auf die Vermutung, die das Löschgesetz aufstellt, nach dem eine Festnahme und Verfolgung als nicht geschehen vermutet werden soll. Das Spannungsverhältnis zwischen dieser Fiktion und der Wahrheit löste nun das Revisionsgericht mit einer 15-seitigen Begründung.
Die Verkündung versetzt Finanzunternehmen in eine schwierige Lage, weil sie leichter nach Beihilfe- und Verschwörungsbestimmungen verfolgt werden können, wenn sie - auch im Ausland - an finanziellen Vermögensverschiebungen beteiligt werden. Der als Terrorist Bezeichnete samt seiner Einstufung wird in der Public Notice so definiert:
In the Matter of the Designation of Denis Cuspert, Also Known as Deso Dogg, also Known as Denis Mamadou Cuspert, Also Known as Abu Mamadou, Also Known as Abu Talha the German, Also Known as Abu Maleeq, Also Known as Abu Maliq, Also Known as Abu Malik, Also Known as Abu Maleeq al-Mujaheed, Also Known as Abu Talhah al Almani, as a Specially Designated Global Terrorist Pursuant to Section 1(b) of Executive Order 13224 …
According to Tamm, taking the text literally means that the difference for a trustee between being paid for his services and working for free may turn on trivialities. When a third party wins an auction, the money collected counts in calculating the trustee's fee, but if a secured creditor tops the third party's bid by a mere dollar, the trustee gets nothing, even though he does the same work and achieves the same result for the estate. AaO 9.In San Francisco berief sich das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA auf das Gesetz, dessen Auslegung es gründlich erörterte: Moneys bedeute Gelder, nicht Forderungserlasse. Das Gesetz gestatte ihm kein Abweichen von unvernünftigen oder unfairen Ergebnissen, erklärte es:
The distinction drawn by section 326(a) may be harsh and misguided, but it is not absurd. The absurdity canon isn't a license for us to disregard statutory text where it conflicts with our policy preferences; … AaO 9.
Eine in mehrfacher Hinsicht lehrreiche Entscheidung im Fall USA v. Dynamic Visions Inc. folgte am 23. Januar 2015. Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt darin zuerst, dass der Anspruch wegen der rechtswidrig unterlassenen Offenlegung von Beweisen berechtigt ist. Die Beklagte hatte mehrfach Gerichtstermine verursacht, in denen das Gericht die Offenlegungsbegehren der Klägerin bestätigte und die Einsprüche der Beklagten als ungerechtfertigt ablehnte.
Nach Rule 37 FRCP des Bundesprozessrechts entstand der Erstattungsanspruch, sodass das Gericht den behaupteten Zeitaufwand von 126,5 Stunden des Bundesrechtsanwalts prüfte und als nachgewiesen und angemessen bestätigte. Dieser ist nach der anwendbaren Matrix bei einem Juristen mit 26 Jahren Erfahrung mit dem Stundensatz von $510 zu multiplizieren. Damit kostet die Beklagte ihre Widerspenstigkeit zusätzliche 64.515 Dollar.
Am 23. Januar 2015 prüfte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Klagabweisung nach, nachdem das Untergericht im Schlagen, Spucken und Anbrüllen keine verfassungsrechtlich relevanten Handlungen fand, die die Schulbezirksverwaltung oder den Sportlehrer haften lassen:
The district court correctly found that some of the conduct alleged in the complaint, like the use of profanity or racist and sexist epithets by Ward, does not implicate a constitutional right.Eine Haftung setze voraus, dass die gerügten Handlungen das Gewissen brutal schockierten, bestimmte das Gericht und hielt das Handeln der Beklagten für harmlos im Vergleich zu in der Begründung zitierten Präzedenzfällen:
Most of Ward's alleged conduct that infringed on the right to bodily integrity was less serious than the slap in […]. This conduct included handling the players roughly, grabbing their facemasks and shoulder pads, shaking them, and screaming at them in such close proximity that he spat on them. Such minor infringement, even considered in the aggregate, is certainly insufficient to permit a reasonable jury to determine that it shocked the conscience.Kein Wunder, dass die Schüler irgendwann diese Gewalt für normal halten, sich als Jock, Meathead, Musclebrain oder Musclehead immer im Recht fühlen und im Alltag ihr vermeintliches Recht mit Schlägerei und Vergewaltigungen eintreiben.
Jeder kann sein Geld selbst zurückfordern und legt dabei dar, dass es aus legalen Quellen stammt. Oder man schaltet einen Anwalt ein. Wer es selbst versucht, berichtet dem Anwalt später, dass U.S. Customs auch nach Monaten nicht reagiert hat. Wer den Anwalt einschaltet, erfährt, dass der Zolldienst gewissermaßen als Bearbeitungsgebühr einen erheblichen Anteil einbehält und nicht herausgibt.
Lohnt sich ein Prozess? Oft nicht, weil der Zoll den längeren finanziellen Atem für einen Rechtsstreit hat. Jede Partei zahlt schließlich ihre eigene Anwälte. Die Kostenerstattung beim Obsiegen ist die Ausnahme, nicht die Regel. Der gute Rat lautet also: Bei der Einreise das Geldformular FinCEN 105 vom Flug- oder Passpersonal anfordern, ausfüllen und einreichen. Das ist eine Sache von fünf Minuten und schützt vor Ärger und Verlust.
Selbst wenn das Geld oder monetary Instrument vor Dieben im BH versteckt ist, zwingt dies keinen Verdacht der Geldwäsche auf. Tipp am Rande: Für Gemeinsamreisende gilt der Grenzbetrag von 10.000 nicht für jede Person, sondern die Gruppe oder Familie!
Danach müssen sie wie jeder andere auch zahlen, es sei denn, sie seien einer unmittelbaren physischen Gefahr ausgesetzt. Die Schranke fällt nur, wenn die drei Prozesse als unschlüssig, böswillig oder missbräuchlich abgewiesen wurden, 28 USC §1915(g). Ihre Voraussetzungen sind hier erfüllt. Das Gericht stellte fest, dass die Schranke den Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz, Due Process, nicht verletzt.
Es wies den Antrag auf Gebührenbefreiung und die Klage ab. Merkwürdig ist lediglich, dass die Abweisung nicht erklärt, ob sie mit oder ohne Prejudice erfolgt, da das Gericht die Klage nicht inhaltlich geprüft hatte. Eine neue Einreichung wäre zulässig, wenn die Abweisung without Prejudice wirkt. Immerhin gestattet das Gericht dem Häftling die Revision.
Um den letzten Fall geht es in Allied Industrial Scrap, Inc. v. OmniSource Corporation. Nur eine Vertragspartei sollte einen Kostenerstattungsanspruch nach Obsiegen im Prozess erhalten, die andere nicht. Erstere gewann, und das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati musste entscheiden, ob die einseitige Klausel nach dem Recht von Ohio zulässig oder möglicherweise als Verstoß gegen den Ordre Public nichtig ist.
Am 22. Januar 2015 setzte sich der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit mit den rechtspolitischen Erwägungen auseinander, die in seine Entscheidung einfließen, und richtete sich im Ergebnis nach einem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs von Ohio, der die Rechtsprechung des Staates vom Verbot der Einseitigkeit zu seiner Duldung weiterentwickelt hatte - solange die Parteien, wie vorliegend, den Vertrag auf gleicher Ebene ohne Übervorteilung oder Verletzung guter Sitten geschlossen hatten.
Zum Entsetzen vieler Hersteller im Ausland, die preisdrückende und nimbusschwächende Graumarkteinfuhren fürchten, gelang der Handelskette in San Francisco am 20. Januar 2015 ein Revisionssieg im Fall Omega S.A. v. Costco Wholesale Corp. Der Anspruch des Herstellers nach 17 USC §602 wegen der Einfuhr des geschützten Werks ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erlosch, als das Werk zum ersten Mal verkauft wurde. Der Weiterverkauf ist ungeschützt, auch wenn der erste Verkauf im Ausland stattfand.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA revidierte seine eigene Auffassung im Lichte einer Supreme Court-Entscheidung im Fall Kirtsaeng v. John Wiley & Sons Inc. aus dem Jahre 2013, der die First Sale Doctrine im Buchhandel nach erstem Verkauf im Ausland betraf, siehe Student gewinnt im Supreme Court.
Namely, the preponderance of the evidence did not show that Pace's legitimate, non-discriminatory reason for not promoting Gertner was a pretext for discrimination. Based on the District Court's extensive findings, neither Pace’s inconsistent promotion standards, stray comments, imposition of an onerous course schedule, nor promotion of non-Brazilian faculty, either individually or collectively, established any discriminatory intent on the basis of Gertner's Brazilian national origin. AaO 2.
Im Fall Mercadante v. Xe Services LLC wandten die Beklagten die Einrede der Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit durch eine vertragliche Schiedsklausel ein. Am 15. Januar 2015 entschied der United States District Court for the District of Columbia gegen die Kläger, denen ein Verfahren vor sympathischen Geschworenen im ordentlichen Gericht lieber gewesen wäre. Der Beschluss von 26 Seiten Länge erörtert ausführlich die Zuständigkeit für diese Gateway-Frage der Schiedszuständigkeit, die nach der Auffassung des Gericht vor das Schiedsgericht gehört.
Dort fiel am 14. Januar 2015 in Detroit International Bridge Company v. Her Majesty the Queen in Right of Canada eine Entscheidung, die einerseits erklärt, dass Gerichte Plenarkompetenz zur Streitklärung besitzen, und andererseits erörtert, dass sowohl Völkerrecht als auch US-Recht Respekt vor ausländischen Gerichtsbarkeiten fordern. Das Urteil läuft auf ein Abwarten hinaus: Über den amerikanischen Fall wird erst entschieden, wenn das Urteil aus Kanada vorliegt.
In Deutschland würde einfach Verwaltungsverfahrensrecht angewandt: Wenn das Gesetz eine Entscheidung mit einer Begründung verlangt, damit der Bürger einen etwaigen Prozess innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung einleiten kann, würde kein Gericht toliereren, dass jeder Ort als Entscheidungsträger nach Belieben beschließt, dass die Begründung gleich mit der Entscheidung, nach 24 Tagen oder am Ende der Frist verkündet wird.
Die Klägerin ging zur Klärung dieser Frage bis zum obersten Gerichtshof der USA in Washington, als ein Ort seine Ablehnung eines Antrag auf Errichtung eines Antennenturms ablehnte und die Begründung erst kurz vor Fristablauf lieferte. Die Mehrheit der Richter fanden einen verfassungsvereinbaren Weg, ihre Verkündung in angemessener Zeit vorzuschreiben. Dagegen erhebt die Minderzahl der neun Richter Protest und weiß einen Großteil der US-Bürger hinter sich:
Ohne Uneinheitlichkeit des Rechts ginge die freieste Rechtsordnung der Welt zugrunde! Dabei hatte die Mehrheit ein Stück Uneinheitlichkeit bewahrt: Weiterhin darf jedes Kaff selbst bestimmen, was eine Begründung darstellt. Ein Sitzungsprotokoll reicht aus.
Das Gericht erließ wegen dieser Verheimlichung Sanktionen nicht nur gegen die Partei, sondern auch deren Anwalt. Am 14. Januar 2015 gewann der Anwalt die gegen seine Sanktion eingelegte Revision.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans erörterte ausführlich auf 12 Seiten die Voraussetzungen und Reichweite der Sanktionen für eine Verheimlichung von Beweisen im Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren. In diesem Fall hätte der Rechtsanwalt das Anwaltsgeheimnis, Attorney-Client Privilege, verletzen müssen, um nicht gegen den Offenlegungsbeschluss des Gerichts zu verstoßen, und er war auch keiner Beihilfe zur Beweisvereitelung schuldig.
Für Religionsfragen sind Gerichte nicht zuständig! Seine Begründung im Fall Hutterville Hutterian Brethren Inc. v. Sveen erklärt die Geschichte der Hutter-Kommunen und ihren Zwist um die Anerkennung zweier konkurrierender Führer. Letzten Endes geht der Streit um Vermögen. Auch Kommunen können Vermögen halten und als Corporations gesellschaftsrechtlich organisiert sein.
Doch stellt sich die gerichtliche Zuständigkeitsfrage für den Streit erst, wenn die Parteien unter sich klären, wer für die säkularen Belange die Vertretungsmacht besitzt. Diese von Religionsregeln abhängige Frage können staatliche Gerichte nicht beantworten. Folglich ist die Abweisung die einzige Lösung, solange die Parteien sich gegenseitig die Vertretungsberechtigung absprechen.
Für Todesstrafrechtler interessant sind die Ausführungen des Bundesberufungsgerichts im zehnten Bezirk der USA in Denver vom 12. Januar 2015. Auf 29 Seiten beschreibt das Gericht die Taten der Kläger, ihre Bestrafung, den misslungenen Einsatz der neuen Mischung und schließlich die verfassungsrechtlichen Normen zur Todesstrafe und ihrem Vollzug. Ausgangspunkt seiner Feststellungen ist, dass die Todesstrafe verfassungsvereinbar ist und das Recht gewisse Schmerzen bei ihrem Vollzug toleriert.
Whoever, being required by Federal or other law to register as a sex offender, commits a felony offense involving a minor under section 1201 … shall be sentenced to a term of imprisonment of 10 years in addition to the imprisonment imposed for the offense under that provision. The sentence imposed under this section shall be consecutive to any sentence imposed for the offense under that provision.Das Sexualstrafrecht der USA ist harsch; Vergeltungsmaßnahmen gehen weit über die Haftstrafen hinaus. In diesem Fall stellte jedoch das Gericht entgegen der Anklage fest, dass eine extensive Auslegung der Definition von Minderjährigen falsch wäre und legte eine auf 16 Seiten begründete Entscheidung von wahrscheinlich weitreichender Bedeutung vor, nach der Ermittler nicht den geschützten jugendlichen Opfern gleichgesetzt werden, selbst wenn der Angeklagte glaubte, die Ermittler seien nicht volljährig.
Diese Unkenntnis wurde der Klägerin vor den Bundesgerichten am 8. Januar 2015 zum Verhängnis, wo der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City bei aller Nachsicht für eine anwaltlich nicht vertretene Partei gegen sie entschied. Sie hätte mehr Fragen in die Revision einbringen dürfen, wenn sie die untergerichtlichen Normen beachtet hätte. Sie drang im Fall Manolis v. Brecher auch nicht mit dem Argument durch, der Beklagte hätte sie laut Vertrag anwaltlich vor Gericht vertreten müssen. Sie hatte nämlich dessen Beweis nicht bestritten, der Vertrag habe eine administrative Unterstützung stipuiert und eine Prozessvertretung ausgeschlossen.
Das Untergericht wies die Klage ebenso wie den Antrag auf eine Unterlassungsverfügung ab. Am 9. Januar 2015 beurteilte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta die Revisionsanträge. Das Gericht stellte im Fall Anthony Davila v. Robin Gladden zunächst den Glauben an die in Tieropfern veredelten Perlen und ihre geistererhaltene Kraft dar, bevor es feststellte, dass die Haftanstaltsregeln aus gutem Grund nur religiöse Güter aus geprüften Quellen zulassen. Zwar seien Santeria-Perlen beschaffbar, doch der Priester bestand auf seinen eigenen Schätzen. Andere wollte er nicht.
Die Beschlussbegründung von 31 Seiten Länge führt lesenswert in die sich aus der Religionsfreiheit ableitenden Rechte ein. Das Gericht bestimmte, dass das Ausübungsrecht gegen die Interessen der angemessenen Haftungsanstaltsverwaltung abzuwiegen sei. Die bestehenden Regelungen seien verfassungsvereinbar angewandt worden. Alternativen seien berücksichtigt, aber rechtmäßig für unpraktikabel erachtet worden. Deshalb muss der Priester die Haft ohne seine Geister verbringen.
The district court properly decided that the January 21, 2008, email from the plaintiff was the initial offer, so those terms applied, and that offer expressly limited acceptance to all of its terms. Defendant’s purchase order, sent on February 1, served as an acceptance of those terms, which plaintiff confirmed on February 8. AaO 2.Die Klage verfolgt einen Anspruch, der nach der texanischen Fassung des Uniform Commercial Code beurteilt wurde. Die UCCs sind nicht landesweit uniform, doch dürfte das Ergebnis in weiten Teilen der USA stimmen: Angebot + Annahme = Vertrag.
Man könnte sich noch Gedanken über ein Synallagma, Consideration, und das nötige Bargaining machen. Soweit eine Schriftform erforderlich wäre, was seit Jahrhunderten das Statute of Frauds regelt, ist weithin anerkannt, dass (a) EMails schriftlich sind, und (b) mehrere Schriftstücke oder Papierfitzelchen in ihrer Gesamtheit einen schriftlichen Vertrag bilden können. Alles erstes Semester Jura!
In Cincinnati entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks zugunsten des Beklagten im Fall Cundiff v. Lenawee Stamping Corporation. Gleich ob die Meldung in einem Tarifvertrag, Collective Bargaining Agreement, oder einem Handbuch, Employment Manual, gefordert ist, das FMLA-Gesetz gewährt dem Arbeitnehmer den Anspruch auf arbeitsfreie Tage nur nach den von Arbeitgeber festgelegten Bedingungen, erklärte es am 7. Januar 2015.
Nachtrag: Am 8. Januar 2015 entschied dasselbe Gericht in Kimberly Anderson v. McIntosh Construction, LLC dass der Arbeitgeber bei fehlender Meldung des Arbeitnehmers nicht verpflichtet ist zu erahnen, dass der Arbeitnehmer eine FMLA-Pause braucht und nimmt.
Dasselbe Gericht hatte bereits in Keller v. Electronic Arts Inc. entschieden, dass der erste Verfassungszusatz über die gewerbliche Rede- und Meinungsfreiheit den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Amateur-College-Sportlers nicht rechtfertigt. Im Fall Michael Davis v. Electronic Arts Inc. hatte der Spieleanbieter nun als Einrede gegen die Klage des Berufssportlers neu eingewandt, die Nebensächlichkeit der Sportlerdarstellung im Spiel, das die Hauptsache darstelle, entschuldige die Verwendung des digitalen Duplikats. Damit blieb er erfolglos.
Die Beschlussbegründung des Bundesberufungsgerichts in der US-Hauptstadt vom 30. Dezember 2014 behandelt primär die sachliche Zuständigkeit. Erging das Urteil ohne Vorliegen dieser Zuständigkeit, ist es zu jedem späteren Zeitpunkt noch anfechtbar. Das gilt nicht, wenn der Beklagte sich am Prozess - ganz oder ein wenig - beteiligt hat.
Hier hatte Kuba überhaupt nicht am Prozess teilgenommen. In diesem Fall fehlte die Zuständigkeit, weil das einzelstaatliche Gericht die Grenzen des Bundesgesetzes über die Staatenimmunität und ihre Ausnahmen ignoriert hatte. Die Anforderungen an den Foreign Sovereign Immunities Act waren nun im Vollstreckungsverfahren zu prüfen. Da das Obergericht keine Grundlage für eine Immunitätsausnahme feststellte, war das Untergericht unzuständig und konnte kein wirksames Urteil erlassen.
Der Beklagte hatte bereits den EMailempfang der Zustellungsunterlagen bestätigt, die der Kläger informationshalber übermittelt hatte, und seine Bereitschaft zum EMailverkehr gezeigt. Der Kläger konnte keine amerikanische Anschrift des Beklagten ermitteln und machte glaubhaft, dass der Beklagte die USA verlassen hatte. Dieser scheine in Thailand zu leben, wo der Kläger erfolglos eine Anschriftenermittlung vornahm. Unter diesen Umständen sei der Kläger zum Erlass einer gerichtlichen Verfügung berechtigt, dass er die Zustellung per EMail vornehme, nachdem das Gericht prüft, ob dem eine internationale Übereinkunft entgegenstehe. Letzteres sei nicht der Fall, erklärte das Gericht, das eine EMailzustellung nicht als Hilfslösung ansieht:
Fed. R. Civ. P. 4(f) governs service of individuals in a foreign country, and Rule 4(f)(3) allows for any form of service that is (1) directed by the court; and (2) not prohibited by international agreement. Rio Props., Inc. v. Rio Int'l Interlink, 284 F.3d 1007, 1014 (9th Cir. 2002). Rule 4(f)(3) is neither a last resort nor extraordinary relief. It is merely one means among several which enables service of process on an international defendant. Id. at 1015.Aus deutscher Perspektive ist das natürlich nicht das letzte Wort.
CK • Washington. Zwei Backfirmen streiten sich vor dem Bundesgericht des Ostbezirks Pennsylvanias im Fall Sweets Street Desserts v. Chudleigh's um eine sechsfach gefaltete, blütenförmige Apfelgebäckaufmachung, für die Klägerin eine eingetragene Marke als distinctive configuration for baked goods beansprucht. Sie verliert im Schlüssigkeitsverfahren wegen der Funktionalität des Designs und hat damit auch ihre Marke verloren!
Beide Parteien überzogen sich gegenseitig mit Ansprüchen, die das Gericht am 23. Dezember 2014 einer ausführlichen und lehrreichen Erörterung würdigte. Neben dem Markenanspruch und Trade Dress-Designanspruch behandelte es auch den Anspruch der Beklagten gegen eine an ihre Hauptkundin gerichtete Abmahnung, die nach Auffassung der Beklagten einen rechtswidrigen Eingriff in Vertragsbeziehungen Dritter darstellte. Der geht allerdings wegen des gutgläubigen Vertrauens der Klägerin in den Bestand ihrer Marke unter.
The Act and rules mandate that each certificate of registration include the mark, the particular goods and/or services for which the mark is registered, the owner's name, dates of use of the mark in commerce, and certain other information. The USPTO also provides similar information to the public concerning pending applications. Individuals or businesses may determine the availability of a mark by accessing the register through the USPTO's Web site. Accessing and reviewing the USPTO's publicly available information may reduce the possibility of initiating use of a mark previously registered or adopted by another. Thus, the Federal trademark registration process reduces unnecessary litigation and its associated costs and burdens.Ob der Durchschnittsaufwand von 30 Minuten für einen Markenantrag ausreicht? Vielleicht erhält das Amt überwiegend Anträge, die nicht auf einer Konfliktsprüfung mit gründlicher Markenrecherche basieren, sondern auf gut Glück gestellt werden und im Zweifel der eidlichen Erklärung der Nichtverletzung anderer Marken gerecht werden. Solche Anträge müssen nicht nur mit einer Zurückweisung rechnen, sondern setzen Antragsteller auch der Gefahr einer Verfolgung wegen falscher eidlicher Erklärung - oder bei einem Eintragungserfolg der späteren Löschung - aus.
The information in this collection is available to the public. Trademarks can be registered on either the Principal or Supplemental Register. Registrations on the Principal Register confer all of the benefits of registration provided under the Trademark Act. Certain marks that are not eligible for registration on the Principal Register, but are capable of functioning as a trademark, may be registered on the Supplemental Register. Registrations on the Supplemental Register do not have all of the benefits of marks on the Principal Register. Registrations on the Supplemental Register cannot be transferred to the Principal Register, but owners of registrations on the Supplemental Register may apply for registration of their marks on the Principal Register.
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Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.