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Samstag, den 09. Mai 2015

Firmendatenschutz im Kartellverfahren  

.   In FCC v. NBA beurteilte am 8. Mai 2015 das Bundes­berufungs­gericht der Haupt­stadt den Schutz ver­trauli­cher Firmen­daten, die das Bundes­netz­amt von Kabel­firmen bei der Prüfung ihres Verschmel­zungsplans forderte.

Nachdem sie das Schutzverfahren änderte und der Öffent­lich­keit Gelegen­heit zur Kommen­tierung dieses Verfahrens gab, beschloss die Federal Communications Commission, die vertrau­lichen, firmen­internen Geheim­nisse im Inter­esse der Öffent­lich­keit im Eilver­fahren offenzu­legen. Diesem Schritt traten neben den Merger-Kandi­daten andere Unter­nehmen und ein Verband aus der Unter­haltungs­branche entgegen.

Der 22-seitige Beschluss des Gerichts drückt seine Unzufrie­denheit mit dem forschen Vor­gehen der FCC aus, die nach Auf­fassung des Gerichts nicht nur die Offen­legung im öffent­lichen Inter­esse for­cierte, sondern auch so schnell agieren wollte, dass die gericht­liche Nach­prüfung gefäh­rdet war.

Lesenswert legte der United States Court of Appeals for the District of Columbia dar, dass die Geschäfts­geheim­nisse der Kandi­daten durch ein neuer­dings verkürz­tes Offen­legungs­verfahren so gefähr­det werden, dass diese Praxis auch bei Berück­sichtigung des öffent­lichen Inter­esses zu unterbinden ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.