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• • Financial Crimes: Ja, bitte! • • AI-Werk nicht urheberrechtsfähig • • Die vereinfachte Urheberrechtsverfolgung • • DOGE gefährdet Verträge, Vergaberecht • • FinCen Inhabermeldepflicht BOiR: Frist • • Terroranschlag auf Rechtsstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 30. März 2025

Cookie im Synallagma: Verbraucherdatenschutz

 
.   Ein altes Videoverleihdatenschutzgesetz ist auf Videodienste im Internet anwendbar, aber gilt es auch, wenn weder Kauf noch Leihe stattfinden? Das Bundesberufungsgericht des Siebten Bezirks der USA in Chicago nahm diese Frage im Fall Gardner v. Me-TV National Ltd. Partnership am 28. März 2025 unter die Lupe und bejahte sie.

Das Gesetz stellt neben Kauf und Leihe das Abonnement, und das Gericht erfordert dafür einen Leistungsaustausch. Dieser liege vor, weil Besucher der beklagten Filmwebseite mindestens ihre IP-Anschrift preisgeben und normalerweise einen Cookie akzeptieren müssen. Damit erhält der Anbieter geldwerte Daten, deren Wert den eines Kauf- oder Mietpreis übersteigen kann, weil diese Daten für kundenspezifische Werbung genutzt werden.


Samstag, den 22. März 2025

Financial Crimes: Ja, bitte!

 
.   Jahrzehntelang hatten die USA das Ausland zur Transparenz in Politik und Finanzen angetrieben und sich als gutes Vorbild ausgegeben. Letzteres stimmte teilweise, beispielsweise bei Wahlkampfspenden und Korruptionsverboten. Diese wurden aber teilweise radikal aufgehoben.

Bei der Wirtschaftstransparenz hinkten die USA dem Rest der Welt hinterher. Handelsregister werden einzelstaatlich betrieben, und viele ermöglichen die vollkommene Anonymität der Unternehmensinhaber und selbst der Verwaltung. Im Jahre 2024 sollte das anders werden, als die Biden-Administration im Financial Crimes Enforcement Network das strafbewehrte BOIR-System ins Leben rief. Es sollte auf landesweiter Grundlage Unternehmen verpflichten, dem FinCEN die wahren Inhaber ohne großen Aufwand zu melden.

trump hat am 21. März 2025 mit dem Beneficial Ownership Information Reporting Requirement Revision and Deadline-Erlass diese Verpflichtung ausgehebelt. Amerikaner brauchen nichts zu melden. Ausländer müssen Inhaber melden, wenn eine ausländisch registrierte Firma in den USA niedergelassen und registriert ist, aber nicht, wenn diese Firma eine Tochter in den USA gründet.

Eigentlich animiert diese Regel Amerikaner, in Steueroasen oder Ländern mit laxer Korruptionskontrolle Firmen zu gründen, die ihnen Anonymität sichert, über die sie US-Tochtergesellschaften einrichten können.

Das sagte das FinCEN-Amt allerdings nicht, als es den Erlass vorstellte.


Dienstag, den 18. März 2025

AI-Werk nicht urheberrechtsfähig

 
.   Die Revisionsentscheidung vom 18. März 2025 im Fall Thaler v. Perlmutter bestätigt die Auffassung des der Library of Congress angegliederten Copyright Office, dass das Urheberrechtsgesetz die Eintragung eines Urheberrechts für von Rechnern mithilfe künstlicher Intelligenz geschaffener Werke verbiete.

Somit darf der klagende Computerwissenschaftler sein vom Computer geschaffenes Kunstwerk, selbst wenn er die zugrundeliegenden Befehle eingab, weder anmelden noch gerichtlich gegen Copyright-Verletzungen schützen.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks stimmte dem Amt zu, dass das Gesetz nur von Menschen geschaffene Werke schützen soll. Autoren könnten nur Menschen sein, die ihrerseits Hilfsmittel einsetzen dürfen, um ein Werk zu schaffen, vom Pinsel bis zur Kamera.

Kein Werkzeug könne selbst Autor im Sinne des Gesetzes sein. Das gelte auch, wenn Wörterbücher den Begriff Autor anders definierten, wie "beispielsweise one that originates or creates something," erklärte das einflussreiche Gericht.


Samstag, den 08. März 2025

Die vereinfachte Urheberrechtsverfolgung

 
.   Seit fünf Jahren besteht ein kostengünstiger, vereinfachter Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen wegen einer Verletzung von Urheberrechten. Das Verfahren ist nicht bei Gericht, sondern beim Urheberrechtsamt, Copyright Office, in Washington, DC, angesiedelt.

Anders als das Bundesmarkenamt, das zur Exekutive zählt, kann das Copyright Office nicht von den Musk-Horden des Präsidenten trump verwüstet werden. Es gehört nämlich zur Legislative, dem Kongress, und ist dort eine Abteilung der Kongressbibliothek, der Library of Congress auf der anderen Straßenseite vom Kongress und neben dem Obersten Bundesgerichtshof, dem United States Supreme Court.

Im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 10. März 2025 verkündet das Amt eine Verfahrensübersicht als Einleitung für die Ankündigung einer Untersuchung des Verfahrenserfolgs in den vergangenen Jahren.

Diese Übersicht vermittelt dem Urheberrechtsinhaber einen schnellen Zugriff auf die wesentlichen Informationen. Die Details hält das Amt in klar und auch laienverständlich formulierten Richtlinien und Lehrmaterialien auf seiner Webseite bereit.

Die wesentlichen Grundsätze lauten, dass die Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen die Eintragung des Rechts beim Copyright Office voraussetzt, das Verfahren parallel zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden darf, und ein Geldanspruch nicht den Betrag von $30.000 überschreiten darf. Urheberrechtsinhaber sind selbst postulationsfähig und dürfen selbst ihre Ansprüche nach dem Copyright Alternative in Small-Claims Enforcement Act of 2020 vor dem Copyright Claims Board verfolgen.


Samstag, den 01. März 2025

DOGE gefährdet Verträge, Vergaberecht

 
.   Das sogenannte Department of Government Efficiency baut das Weiße Haus mit dem Dekret Implementing the President's "Department of Government Efficiency" Cost Efficiency Initiative weiter aus. Das am 3. März 2025 im Bundesanzeiger, Federal Register, zu verkündende Dekret wirkt sich nicht nur auf Ministerien und Oberste Bundesbehörden aus.

Es setzt neue DOGE-Verwalter an allen Ämtern mit umfangreichen Befugnissen ein. Diese dürfen bestehende Vertragsbeziehungen mit zahlreichen Parteien torpedieren und Vergabeaufträge kündigen, einschränken oder nachverhandeln. Besonders betroffen sind neben Empfängern von Fördermitteln Banken, Immobilienunternehmen sowie Lieferanten und Dienstleister.

Mit mehr Ämtern sollen Ersparnisse erzielt werden. Das DOGE-Team unter Musk hat bereits viel Unruhe verursacht, und mehr Effizienz oder Ersparnisse sind nicht nachgewiesen. Aber dem Präsidenten geht es primär um Aktionismus, gleich welche Kosten und Gefahren er verursacht, wie man an seinem Umgang mit COVID sah. Betroffene Unternehmen werden unerwartete Rechtsberatungskosten nicht vermeiden können und sollten sich alsbald mit den neuen Ämtern vertraut machen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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