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Freitag, den 23. Mai 2025

Pressebericht unkorrigiert: Verleumdungsklage

 
.   Ein Hacker berühmte sich, im Auftrag eines venezuelanischen Regimekritikers Straftaten im Internet begangen zu haben. Ein Medienkonzern berichtete unter dem Titel "How to Hack an Election," und der Kritiker verklagte diesen wegen Verleumdung. Er habe den Hacker nicht beauftragt.

In Rendón v. Bloomberg hob das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks die Abweisung der Klage aus mehreren Gründen auf. Der Kläger habe die örtliche Zuständigkeit durch seine Staatsangehörigkeit nachgewiesen, obwohl das Regime ihm diese absprach, aber nicht formell aberkannte. Er habe nach dem Recht von Florida hinreichend und rechtzeitig vor der Klageeinreichung den Konzern mit der Bitte kontaktiert, die falschen Behauptungen zu löschen. Die Beklagte reagierte nicht.

Die Revision in Atlanta zieht für die Beurteilung des Falls einzelstaatliches Recht von Florida mit seinem neutral reporting privilege, der haftungsbefreiende Einrede der ordentlichen Berichterstattung, ebenso wie bundesgerichtliche Präzedenzfälle heran, die am 23. Mai 2025 die Schilderung des Sachverhalts zur interessanten Lektüre machen und rechtlich überzeugen.


Freitag, den 02. Mai 2025

Chiffrierte Weitergabe persönlicher Daten

 
.   Im Revisionsentscheid Solomon v. Flipps Media Inc. vom 1. Mai 2025 vermittelt das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City eine wertvolle Übersicht über den Stand der Meinungen zur Feststellung persönlich identifizierbar Daten, die der Kongress in den Video Privacy Protection Act, 18 USC §2710, aufgenommen hatte.

Das Gesetz schützt Kunden von Videotheken vor der Weitergabe dieser Daten, doch es definitiert die kritischen personally identifiable information nicht. Obwohl es zur Zeit analoger Videotheken verfasst wurde, wird das Gesetz als auch auf digitale Systeme wie Internetvideoangebote anwendbar erachtet.

Zwei Meinungen sind über die Identifizierbarkeit in den USA verbreitet. Eine Ansicht vertritt, dass die Daten aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers identifizierbar sein müssen. Diese Ansicht würde chiffrierte Daten oder solche Daten ausschließen, die nur in Verbindung mit anderen, beispielsweise bei einem Datensammelspezialisten vorhandenen Daten die Identifikation einer Person erlauben. Die Gegenmeinung schützt den Kunden auch, wenn technisch besonders versierte Personen vorhersehbar die Daten zur Identifizierung einer Person nutzen können.

Das Gericht schließt sich der ersten Meinung in diesem Fall an, bei dem eine Internetvideothek mittels der Facebook-Pixeltechnik verschlüsselt Kunden- und Nutzungsdaten an Facebook weiterleitete, die Facebook über Cookies zur Möglichkeit der Identifizierung einer konkreten Person führen kann. Es argumentiert, dass der Gesetzgeber das Gesetz aktualisieren kann, um den Meinungsstreit aufzulösen.


Freitag, den 25. April 2025

Reiserisiko USA unter dem t-2-Regime

 
.   Frage:
Jetzt kochen ja immer wieder verweigerte Einreisen in die USA hoch. Ist das wirklich häufiger geworden oder wird jetzt nur mehr darüber berichtet?

Antwort:
Die Statistiken werden noch folgen.

Die Zahl der Berichte und das Umfeld der Festnahmen von Abiturientinnen, vielen anderen und Richtern (wegen Abschiebungsvereitelung) weisen jedoch einen Trend auf. Die Zahl der Vorfälle steigt.

Ob die statistische Erfassung und Auswertung noch beibehalten wird, hängt vom Ermessen von DOGE ab. Da gibt es ein Sparpotential.

In der Vergangenheit wurden viele Personen aus Europa mit der Behauptung zurückgewiesen, sie würden sich der Prostitution widmen wollen, nur damit die Statistik ausgewogen erschien und in ihr nicht nur Zentralamerikaner auftauchten.

Heute gibt es auch eine Gesinnungsprüfung, sowohl an der Grenze als auch im Land. Beispielsweise werden nun Fachzeitschriften aufgefordert, zu erklären, ob und wie sie ausgewogen berichten. Wird man noch berichten dürfen, wie die Fälle ausgehen, in denen t-2 TV-Sender wegen unliebsamer Berichte auf $2 Mrd. verklagt, während die Sender unter der Lupe des Netzamts FCC ihre Lizenzverlängerung erbitten?

Als der Verfasser nach dem Abitur drei Monate in der Vietnamkriegszeit als Anhalter durchs Land reiste, wurde er öfter angehalten. Einmal wurde er der Stadt verwiesen, weil der Polizist nicht verstand, was ein ausländischer Pass ist. Ein anderes Mal zahlte er $25, weil in dem Ort jeder Anhalter vor dem Dorfrichter zur Kasse gebeten wurde. Jetzt reist niemand mehr als Anhalter; dafür muss man jetzt mit einer Gesinnungsprüfung rechnen, aufgrund deren man beim örtlichen ICE-Amt verpfiffen werden kann, das mit jedem Ausländer einen Statistikpunkt erzielt. Mittlerweile sollen dafür ja Prämien ausgesetzt sein. Das alte Hawaii - schlafen am Strand - ist heute eher undenkbar.


Donnerstag, den 24. April 2025

Salvatorische Klausel und Schiedsklausel

 
.   Der Revisionsentscheid im Fall Jamie Gavin v. Lady Jane's Haircuts for Men vom 23. April 2025 erklärt das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA umfangreich die diversen Ansätze zur Beurteilung einer Schiedsklausel mit nichtigen Vorkehrungen, die im Lichte der Salvatorischen Klausel, Severance Clause, zu betrachten ist.

Im Ergebnis führen diese Ansätze das Gericht zur Wirksamkeit der Schiedsklausel ohne die Wirkung ihrer nichtigen Bestandteile. Die Salvatorische Klausel hat nicht die Wirkung, dass die gesamte gerügte Schiedsklausel als nichtig erklärt werden muss.


Sonntag, den 30. März 2025

Cookie im Synallagma: Verbraucherdatenschutz

 
.   Ein altes Videoverleihdatenschutzgesetz ist auf Videodienste im Internet anwendbar, aber gilt es auch, wenn weder Kauf noch Leihe stattfinden? Das Bundesberufungsgericht des Siebten Bezirks der USA in Chicago nahm diese Frage im Fall Gardner v. Me-TV National Ltd. Partnership am 28. März 2025 unter die Lupe und bejahte sie.

Das Gesetz stellt neben Kauf und Leihe das Abonnement, und das Gericht erfordert dafür einen Leistungsaustausch. Dieser liege vor, weil Besucher der beklagten Filmwebseite mindestens ihre IP-Anschrift preisgeben und normalerweise einen Cookie akzeptieren müssen. Damit erhält der Anbieter geldwerte Daten, deren Wert den eines Kauf- oder Mietpreis übersteigen kann, weil diese Daten für kundenspezifische Werbung genutzt werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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