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• • Deutschland: Pharma zu billig • • Weiterer Zoll ebenfalls illegal • • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Neueste Urteile USA

Montag, den 13. Juli 2026

Änderungen der Exportkontrollen für die VAE

 
AI* • Washington.   Der Bericht Chan­ges to Ex­port Con­trols for the UAE von Ber­li­ner Cor­co­ran & Rowe LLP er­läu­tert we­sent­li­che Än­de­run­gen der US-Ex­port­kon­trol­len für die Ver­einig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te, die im Juli 2026 in Kraft tra­ten. Das Han­dels­mi­ni­ste­rium hat die VAE aus be­stimm­ten Ri­si­ko­grup­pen ent­fernt, was die Be­schrän­kun­gen für Tech­no­lo­gi­en im Be­reich Lang­strecken­droh­nen und Ra­ke­ten lockert.

Besonders hervorzuheben ist der erleichterte Zugang zu hochentwickelten KI-Chips, von dem vor allem die Regierung der VAE sowie spezifische US-Technologieunternehmen profitieren. Während diese Neuregelungen die militärische Zusammenarbeit und den Datenaustausch fördern sollen, bleiben private Akteure ohne explizite Genehmigung weiterhin kontrollpflichtig.

Das Dokument weist zudem darauf hin, dass diese Anpassungen administrative Hürden bei Investitionsprüfungen verringern können, warnt jedoch vor Unklarheiten im Antragsverfahren. Insgesamt markiert die Veröffentlichung eine strategische Neuausrichtung der USA, um die VAE als wichtigen Verteidigungspartner technologisch stärker zu integrieren.

* Zusammenfassung mit Google-AI-Technik. Weitere Zusammenfassung als mp4a-Tondatei herunterladen.
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Einführung in die Grundlagen: Kochinke, US-(Re-)Exportkontrollen und Informationstechnologie, in: Goebel (ed.), RECHTLICHE UND ÖKONOMISCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER DEUTSCHEN EDV-BRANCHE 216 (Köln 1990).
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Kochinke, US-Amerikanische Exportkontrollen, in: DGIR, RECHTLICHE UND ÖKONOMISCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER DEUTSCHEN EDV-BRANCHE, 118 (April 1989).


Mittwoch, den 24. Juni 2026

Deutschland: Pharma zu billig

 
Schaubild hoch/niedrig, kein Detail
.   Wer trump heißt und erfolg­los Preis­sen­kun­gen verspricht, darf sich erlauben, Preise im Ausland für zu günstig ein­zu­chä­tzen und Ver­gel­tung anzu­drohen. Deshalb geht sein Außen­han­dels­be­auf­trag­ter, der United States Trade Re­pre­sen­ta­tive, mit einer Un­ter­su­chung mit mög­li­chen Straf­fol­gen gegen die deut­sche Phar­ma­po­li­tik vor. Wegen ihr wür­den Ame­ri­kaner dreimal mehr für Medikamente bezahlen als Deutsche.

Im Bundesanzeiger, Federal Register, ist das Verfahren am 24. Juni 2026 unter dem Titel Germany's Persistent Underpayment for Innovative Pharmaceutical Products verkündet. Mit Geminis Hilfe ist eine deutsche Schaubilder-Übersicht mit dem Titel Das Innovations-Pendel: Warum deutsche Politik US-Patienten belastet abrufbar.

Zu den Rechtsgrundlagen, siehe vom Verfasser auch:
Gesetzesinitiativen zur Verschärfung des US-amerikanischen Aussenhandelsrechts 32 RIW 611 (Aug. 1986).
Die amerikanischen Aussenhandelsverfahren: Wirkungsvolle wirtschaftliche Waffe BT, 1/8/1985.
Der Trade Agreements Act 1979 in den USA 27 RIW 405 (June 1980).
Die Behörde des Handelsbeauftragten der USA 28 RIW 458 (July 1981)(mit Horlick).


Freitag, den 08. Mai 2026

Weiterer Zoll ebenfalls illegal

 
.   Der United States Court of International Trade hat im Fall Oregon v. United States den bis Juli 2026 geltenden Sonderzoll von 10% nach Section 122 Trade Act of 1974 für rechtswidrig erklärt.

Die Entscheidung vom 7. Mai 2026 enthält nicht die beantragte einstweilige Verbotsverfügung gegen die Verhängung des Zolls, sondern beschränkt seine Wirkung auf die klagenden Parteien und Importeure. Die meisten Einzelstaaten, die sich der Klage angeschlossen hatten, gehen leer aus, doch gestattete ihnen das Gericht, die Klage umzustellen.


Mittwoch, den 29. April 2026

Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen

 
.   Dem Pentagon im Krieg zuarbeitende Unternehmen verlassen sich darauf, dass sie von der Haftungsimmunität des Staats erfasst sind, wenn ihr Personal im Krieg Fehler begeht. Der Supreme Court of the United States entschied jedoch im Fall Hencely v. Fluor Corp. das Gegenteil, weil das Fehlverhalten nicht vom Staat beauftragt war.

Eine im Krieg vom beklagten Government Contractor angestellte Ortskraft griff auf dem amerikanischen Stützpunkt, ihrem Arbeitsplatz, Soldaten an, und der klagende Soldat wandte sich an den Betrieb wegen Schadensersatzes. Er verlor in zwei Instanzen wegen der auf solche Unternehmen erstreckten Haftungsfreistellung nach dem Federal Tort Claims Act für Kriegsschäden, die der Oberste Gerichtshof in Washington, DC, am 22. April 2026 verneinte.


Mittwoch, den 08. April 2026

Von Rule of Law zur Barbarei

 
Ausloeschungsbeschwoerung Iran
.   Am Tag der iranischen Revolution traf der Verfasser in Washington ein und wurde gleich mit der Recherche zum weltweiten Sichern und Einfrieren von Vermögen betraut. Fast 50 Jahre später soll sich das Blatt wenden. Aber es ist eine Abkehr vom internationalen Recht.

Die Barbaren zerschlagen es, und wollen eine ehemalige Hochkultur vernichten. Die Strafrechtler finden ein Fressen an den wütenden Ankündigungen des Regimes, die Psychologen wahrscheinlich als Schreie der Verzweiflung werten.

fuckingstrait Kommentar vom Fuehrer
Druck auf Kuba und Venezuelas Entmachtung lösen Hochmut aus. Wer ein wenig von Eduardo Galeano oder Gabriel Garcia Marquez gelesen hat, weist Behauptungen der Vorbildstellung der USA ab. Die USA waren einmal auf dem Weg dorthin, als sie mit Rule of Law schlechte Erfahrungen im In- und Ausland in international Gutes ummünzen wollten. Das heutige Regime hat jedoch alles auf den Kopf gestellt und imitiert seine Feinde.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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