Pressebericht nicht korrigiert: Verleumungsklage
CK • Washington. Ein Hacker berühmte sich, im Auftrag eines venezuelanischen Regimekritikers Straftaten im Internet begangen zu haben. Ein Medienkonzern berichtete unter dem Titel "How to Hack an Election," und der Kritiker verklagte diesen wegen Verleumdung. Er habe den Hacker nicht beauftragt.
In Rendón v. Bloomberg hob das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks die Abweisung der Klage aus mehreren Gründen auf. Der Kläger habe die örtliche Zuständigkeit durch seine Staatsangehörigkeit nachgewiesen, obwohl das Regime ihm diese absprach, aber nicht formell aberkannte. Er habe nach dem Recht von Florida hinreichend und rechtzeitig vor der Klageeinreichung den Konzern mit der Bitte kontaktiert, die falschen Behauptungen zu löschen. Die Beklagte reagierte nicht.
Die Revision in Atlanta zieht für die Beurteilung des Falls einzelstaatliches Recht von Florida mit seinem neutral reporting privilege, der haftungsbefreiende Einrede der ordentlichen Berichterstattung, ebenso wie bundesgerichtliche Präzedenzfälle heran, die am 23. Mai 2025 die Schilderung des Sachverhalts zur interessanten Lektüre machen und rechtlich überzeugen.
In Rendón v. Bloomberg hob das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks die Abweisung der Klage aus mehreren Gründen auf. Der Kläger habe die örtliche Zuständigkeit durch seine Staatsangehörigkeit nachgewiesen, obwohl das Regime ihm diese absprach, aber nicht formell aberkannte. Er habe nach dem Recht von Florida hinreichend und rechtzeitig vor der Klageeinreichung den Konzern mit der Bitte kontaktiert, die falschen Behauptungen zu löschen. Die Beklagte reagierte nicht.
Die Revision in Atlanta zieht für die Beurteilung des Falls einzelstaatliches Recht von Florida mit seinem neutral reporting privilege, der haftungsbefreiende Einrede der ordentlichen Berichterstattung, ebenso wie bundesgerichtliche Präzedenzfälle heran, die am 23. Mai 2025 die Schilderung des Sachverhalts zur interessanten Lektüre machen und rechtlich überzeugen.