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Freitag, den 23. Mai 2025

Pressebericht nicht korrigiert: Verleumungsklage

 
.   Ein Hacker berühmte sich, im Auftrag eines venezuelanischen Regimekritikers Straftaten im Internet begangen zu haben. Ein Medienkonzern berichtete unter dem Titel "How to Hack an Election," und der Kritiker verklagte diesen wegen Verleumdung. Er habe den Hacker nicht beauftragt.

In Rendón v. Bloomberg hob das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks die Abweisung der Klage aus mehreren Gründen auf. Der Kläger habe die örtliche Zuständigkeit durch seine Staatsangehörigkeit nachgewiesen, obwohl das Regime ihm diese absprach, aber nicht formell aberkannte. Er habe nach dem Recht von Florida hinreichend und rechtzeitig vor der Klageeinreichung den Konzern mit der Bitte kontaktiert, die falschen Behauptungen zu löschen. Die Beklagte reagierte nicht.

Die Revision in Atlanta zieht für die Beurteilung des Falls einzelstaatliches Recht von Florida mit seinem neutral reporting privilege, der haftungsbefreiende Einrede der ordentlichen Berichterstattung, ebenso wie bundesgerichtliche Präzedenzfälle heran, die am 23. Mai 2025 die Schilderung des Sachverhalts zur interessanten Lektüre machen und rechtlich überzeugen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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