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Freitag, den 25. April 2025

Reiserisiko USA unter dem t-2-Regime

 
.   Frage:
Jetzt kochen ja immer wieder verweigerte Einreisen in die USA hoch. Ist das wirklich häufiger geworden oder wird jetzt nur mehr darüber berichtet?

Antwort:
Die Statistiken werden noch folgen.

Die Zahl der Berichte und das Umfeld der Festnahmen von Abiturientinnen, vielen anderen und Richtern (wegen Abschiebungsvereitelung) weisen jedoch einen Trend auf. Die Zahl der Vorfälle steigt.

Ob die statistische Erfassung und Auswertung noch beibehalten wird, hängt vom Ermessen von DOGE ab. Da gibt es ein Sparpotential.

In der Vergangenheit wurden viele Personen aus Europa mit der Behauptung zurückgewiesen, sie würden sich der Prostitution widmen wollen, nur damit die Statistik ausgewogen erschien und in ihr nicht nur Zentralamerikaner auftauchten.

Heute gibt es auch eine Gesinnungsprüfung, sowohl an der Grenze als auch im Land. Beispielsweise werden nun Fachzeitschriften aufgefordert, zu erklären, ob und wie sie ausgewogen berichten. Wird man noch berichten dürfen, wie die Fälle ausgehen, in denen t-2 TV-Sender wegen unliebsamer Berichte auf $2 Mrd. verklagt, während die Sender unter der Lupe des Netzamts FCC ihre Lizenzverlängerung erbitten?

Als der Verfasser nach dem Abitur drei Monate in der Vietnamkriegszeit als Anhalter durchs Land reiste, wurde er öfter angehalten. Einmal wurde er der Stadt verwiesen, weil der Polizist nicht verstand, was ein ausländischer Pass ist. Ein anderes Mal zahlte er $25, weil in dem Ort jeder Anhalter vor dem Dorfrichter zur Kasse gebeten wurde. Jetzt reist niemand mehr als Anhalter; dafür muss man jetzt mit einer Gesinnungsprüfung rechnen, aufgrund deren man beim örtlichen ICE-Amt verpfiffen werden kann, das mit jedem Ausländer einen Statistikpunkt erzielt. Mittlerweile sollen dafür ja Prämien ausgesetzt sein. Das alte Hawaii - schlafen am Strand - ist heute eher undenkbar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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