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Samstag, den 08. März 2025

Die vereinfachte Urheberrechtsverfolgung

 
.   Seit fünf Jahren besteht ein kostengünstiger, vereinfachter Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen wegen einer Verletzung von Urheberrechten. Das Verfahren ist nicht bei Gericht, sondern beim Urheberrechtsamt, Copyright Office, in Washington, DC, angesiedelt.

Anders als das Bundesmarkenamt, das zur Exekutive zählt, kann das Copyright Office nicht von den Musk-Horden des Präsidenten trump verwüstet werden. Es gehört nämlich zur Legislative, dem Kongress, und ist dort eine Abteilung der Kongressbibliothek, der Library of Congress auf der anderen Straßenseite vom Kongress und neben dem Obersten Bundesgerichtshof, dem United States Supreme Court.

Im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 10. März 2025 verkündet das Amt eine Verfahrensübersicht als Einleitung für die Ankündigung einer Untersuchung des Verfahrenserfolgs in den vergangenen Jahren.

Diese Übersicht vermittelt dem Urheberrechtsinhaber einen schnellen Zugriff auf die wesentlichen Informationen. Die Details hält das Amt in klar und auch laienverständlich formulierten Richtlinien und Lehrmaterialien auf seiner Webseite bereit.

Die wesentlichen Grundsätze lauten, dass die Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen die Eintragung des Rechts beim Copyright Office voraussetzt, das Verfahren parallel zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden darf, und ein Geldanspruch nicht den Betrag von $30.000 überschreiten darf. Urheberrechtsinhaber sind selbst postulationsfähig und dürfen selbst ihre Ansprüche nach dem Copyright Alternative in Small-Claims Enforcement Act of 2020 vor dem Copyright Claims Board verfolgen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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