×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • FinCen Inhabermeldepflicht BOiR: Frist • • Terroranschlag auf Rechtsstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 01. März 2025

DOGE gefährdet Verträge, Vergaberecht

 
.   Das sogenannte Department of Government Efficiency baut das Weiße Haus mit dem Dekret Implementing the President's "Department of Government Efficiency" Cost Efficiency Initiative weiter aus. Das am 3. März 2025 im Bundesanzeiger, Federal Register, zu verkündende Dekret wirkt sich nicht nur auf Ministerien und Oberste Bundesbehörden aus.

Es setzt neue DOGE-Verwalter an allen Ämtern mit umfangreichen Befugnissen ein. Diese dürfen bestehende Vertragsbeziehungen mit zahlreichen Parteien torpedieren und Vergabeaufträge kündigen, einschränken oder nachverhandeln. Besonders betroffen sind neben Empfängern von Fördermitteln Banken, Immobilienunternehmen sowie Lieferanten und Dienstleister.

Mit mehr Ämtern sollen Ersparnisse erzielt werden. Das DOGE-Team unter Musk hat bereits viel Unruhe verursacht, und mehr Effizienz oder Ersparnisse sind nicht nachgewiesen. Aber dem Präsidenten geht es primär um Aktionismus, gleich welche Kosten und Gefahren er verursacht, wie man an seinem Umgang mit COVID sah. Betroffene Unternehmen werden unerwartete Rechtsberatungskosten nicht vermeiden können und sollten sich alsbald mit den neuen Ämtern vertraut machen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER