• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 31. Dez. 2008

Dienstag, den 30. Dez. 2008

Dienstag, den 30. Dez. 2008

Rückblick 1 1 2 5 3  

.   Ein Buchkapitel verfasst, ein Buch erstellt, zwei Praktikantinnen und fünf Referendare ausgebildet, drei Assistentinnen mit Law School-Ambition zum Auswerten von Urteilen und Berichten in Embassy Law und dem German American Law Journal hingeführt: Das Resümé 2008 außerhalb der anwaltlichen Routine. [US-Recht, Rechtsanwalt ]


Montag, den 29. Dez. 2008

Montag, den 29. Dez. 2008

Montag, den 29. Dez. 2008

Verhütung für $50.000  

.   Mit einem Budget von $50.000 arbeitet die Bandenkriminalitäts­zentrale in Süd-Maryland bei Washington. Die Schmalspurfinanzierung bedeutet, dass die Detektive aus drei Sheriff-Bezirken sich mit der Gratismiete eines kleinen Raums bei einem Stromversorger bescheiden. Die Crips, Sur-13, Dope Boyz und Cut Boyz mögen besser ausgestattet sein, doch gelingt es den Cops, kreisübergreifend Polizeidienste über ihre Bewegungen zu unterrichten, um Verbrechen zu verhüten.


Sonntag, den 28. Dez. 2008

Anwaltskosten nach ERISA  

JW - Washington.   In Sachen Perri Lemon; James C. Plummer v. Liberty Life Assurance Company of Boston, Az. 07-20891, setzte sich das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 22. Dezember 2008 mit der ausnahmsweisen Erstattung der Anwaltskosten nach dem Employee Retirement Income Security Act of 1974 auseinander.

Zuvor verurteilte das Untergericht Perri und Plummer, die Anwaltskosten der beklagten Versicherung zu tragen, da sie eine völlig unbegründete Klage auf Auszahlung einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung eingereicht hatten.

Das Berufungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass in derartigen Fällen eine Erstattung der Anwaltskosten nach §502(g)(1) ERISA möglich ist. Nur der obsiegenden Partei ist die Erstattung vorbehalten. Gleichzeitig weist es darauf hin, dass die Ausnahme eine umfassende Begründung und Angabe der gesetzlichen Grundlage erfordert. Da das Untergericht die gesetzlichen Vorschriften nicht in das Urteil aufnahm, handelte es ermessensfehlerhaft.


Samstag, den 27. Dez. 2008

Windows: Kanzleihaftung  

.   Windows kann man in Kanzleien wohl nur noch auslaufen lassen. Die Risiken seiner Benutzung will Microsoft erst in der zweiten Hälfte 2009 lindern. Da alles länger dauert als Microsoft ankündigt, wird es wohl auch bei Morro später. Jeder Tag bis dahin steigert das Haftungsrisiko.

Linux und Unix bewähren sich in der Kanzlei seit Jahren, gleich ob als Mac, Ubuntu oder PuppyLinux, was nicht einmal das Löschen von Windows voraussetzt und auf derselben Platte laufen kann, getarnt. Wer nicht ans Internet will, kann ja Windows weiterverwenden. Manche Spiele laufen damit einfach besser.


Freitag, den 26. Dez. 2008

Unfall in Einfahrt  

.   Ein Verkehrsunfall schafft es bis zum Oberstgericht im Staate Delaware - oh Wunder! Verkehrsrecht interessiert in den USA doch kaum. Eine Gladiatior-Fahrerin wendet in einer Einfahrt, stößt auf die fahrlässig ausfahrende Beklagte, verletzt ihre Tochter und verliert am 10. November 2008 ihre Schadenersatzklage in Sachen Megan Berns v. Debra Doan, Az. 234, 2007, weil sie als Trespasser ohne Not einen Hausfriedensbruch beging, was nicht überrascht:
See also Lynch v. Boston & M.R.R., 116 N.E. 248, 249-51 (Mass. 1917) (holding that a woman pushing a baby carriage had no right to go extra viam to get home to dinner where the public way had been blocked by a train for fifteen minutes.) AaO Fn. 12.
. [Trespass, US-Recht ]


Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Feiertag in US-Kanzlei  

.   Auch in den USA genießen die Referendare heute einen freien Tag. Morgen sind sie wieder in der Kanzlei. Warum ein religiöser Feiertag überhaupt in den USA als arbeitsfreier Tag gilt, ist nicht ganz klar. Andererseits kann ohnehin jeder öffentliche Feiertag im Arbeitsverhältnis ignoriert werden oder auch zwischen den Beteiligten eines Arbeitsvertrages vereinbart werden, dass an anderen Tagen gefeiert wird. Wenn die öffentlichen Rechtskörperschaften einen Tag für arbeitsfrei erklären, trifft das ihre Beschäftigten, nicht den Privatsektor. Der schließt sich an manchen Feiertagen Bund, Staat, Kreis oder Stadt an, an anderen nicht. Kanzleien orientieren sich wenig am öffentlichen Sektor, sondern an der Bedürfnissen der Mandanten. Selbst der Staat erwartet, dass die ihm dienenden Kanzleien ihm nach Bedarf - unabhängig von Regeln für Beamten - zur Verfügung stehen. Genau so werden auch höherrangige US-Beamten eingespannt, gerade in der Zeit eines Amtswechsels.


Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Schmerzensgeld für Datenbruch  

.   Die Aufhebung der Staatenimmunität ist eng auszulegen, doch einem Bankier gelang es am 10. November 2008, nach neun Jahren auch $100.000 Schmerzensgeld, nicht nur eine Auslagenerstattung als Schadensersatz für die rechtswidrige Offenlegung privater Daten nach dem bundesrechtlichen Privacy Act von einer staatlichen Stelle einzuklagen, da beide Schadensarten nach der Auffassung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in Sachen Gary G. Jacobs v. National Drug Intelligence Center, Az. 07-40776, von derselben Immunitätsschranke erfasst waren, die in ihrer Begrenzung auf actual Damages auch Schmerzensgeld umfassen kann.


Donnerstag, den 25. Dez. 2008

Mittwoch, den 24. Dez. 2008

Mittwoch, den 24. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Was ist der Litigation Hold?  

.   Parteien müssen im US-Prozess der Gegenseite ihre Akten zur Einsicht, ihr Personal zur Vernehmung und ihr Wissen zur Katalogisierung überlassen. Wer Beweise verschwinden oder verändern lässt, erlebt harsche Sanktionen, die bis zur Abweisung einer Klage oder Einrede reichen.

Auch die Vernichtung von Akten im Rahmen der normalen Datenverwaltung kann Sanktionen auslösen. Das gilt für Daten auf Papier gleichermaßen wie für Daten auf elektronischen Medien und oft selbst auf flüchtigsten RAM-Speichern. Das Gegenstück ist die gebotene weitreichende Datensicherung für Prozesszwecke.

Ein Litigation Hold bedeutet im Rahmen der Prozessregeln des Ausforschungsbeweisverfahrens, das im Deutschen oft Pretrial Discovery genannt wird und in den USA Discovery heißt, im Kern nur eine Pflicht zur Datensicherung für Prozesszwecke. Bei elektronischen Medien spricht man von der E-Discovery mit besonderen rechtlichen und faktischen Sicherungsvorkehrungen.

Die vermutete Kenntnis von einer Prozessanbahnung reicht, um diese Pflicht entstehen zu lassen. Ein Litigation Hold Letter an Parteien, Zeugen oder Sachverständige verschärft die Pflicht insofern, als das Schreiben die Kenntnis über die Vermutung hinaus erweitert.

Wer nach seinem Erhalt noch routinemäßige Veränderungen an Festplatten oder Akten zulässt, verliert damit jede Aussicht auf eine Rechtfertigung nach den sogenannten Safe Harbor-Bestimmungen in Rule 37 der Federal Rules of Civil Procedure im US-Bundesprozessrecht.

Die wichtigste Erkenntnis beim Litigation Hold lautet, dass man bei einem vermuteten Prozessrisiko nicht auf einen Litigation Hold Letter wartet, sondern gleich einen Litigation Hold ausführt, um sich nicht der Gefahr von Sanktionen auszusetzen. [US-Recht, Litigation Hold, Pretrial Discovery,Prozessrecht,Civil Procedure,E-Discovery ]


Dienstag, den 23. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Dienstag, den 23. Dez. 2008

Fax als Letter of Credit  

JW - Washington.   Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks vom 11. Dezember 2008 in Sachen LaBarge Pipe & Steel Co. v. First Bank; Allen J. David, Az. 07-30441, setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Fax einen Letter of Credit darstellen kann.

LaBarge lieferte Rohre an die Firma PVF. Als Sicherheit verlangte LaBarge von PVF den Abschluss eines Letter of Credits mit First Bank zu ihren Gunsten. Kurz nach Lieferung und vor Begleichung der Rechnungen meldete PVF Insolvenz an. LaBarge wollte sodann die Bank als Garanten nach dem Letter of Credits in Anspruch nehmen, konnte aber das Original nicht vorlegen. Sie legte ein Fax vor, welches First Bank ihr übermittelte.

Das Urteil setzt sich grundlegend mit dem Institut des Letter of Credits, dem Uniform Commercial Code und dem Uniform Customs and Practices for Documentary Credits auseinander. Das Gericht entschied, dass sowohl nach dem UCC als auch nach dem Recht des Bundesstaates Louisana ein Letter of Credit zwar elektronisch der Bank übermittelt werden kann, dies aber nicht von der Pflicht entbindet das Original vorzulegen. Ein Fax kann somit nicht als Letter of Credit eingestuft werden.

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht dennoch zu Gunsten von LaBarge. Artikel 16 des UCP 400 legt Banken strenge Vorgehensweisen bei Inanspruchnahme eines Letter of Credits auf, sofern Probleme hinsichtlich der Garantie auftreten. Da First Bank ihrer unverzüglichen Hinweispflicht nicht nachkam, griff die Präklusionsvorschrift des Artikel 16 UCP ein. First Bank war es somit verwehrt, sich auf die Nichtvorlage des Originals zu berufen.


Montag, den 22. Dez. 2008

Montag, den 22. Dez. 2008

Montag, den 22. Dez. 2008

Affiges AV Rating  

.   Die Reklame für Plaketten, mit denen der AV-eingestufte Attorney Mandanten seinen Wert beweisen soll, ernüchtert. AV bedeutet, dass der Anwalt höchsten Ansprüchen genügt. Warum dann noch eine Plakette an die Wand nageln?

Verletzt eine solche werbeträchtige Herausstellung nicht gerade die ethischen Anforderungen, die der Anwalt zu beherrschen bewiesen hat? Vielleicht sollte er auf seiner Hononarrechnung mit einem Aufkleber in Goldprägung anpreisen, dass er xy Jahre zugelassen ist. Eine Marktlücke für den AV-Prüfer. [US-Anwalt, Standesrecht, Anwaltsethik]


Sonntag, den 21. Dez. 2008

Mit Religion gegen Landebahn  

.   Kann das Recht auf Religions­ausübung einen Flugha­fenbau verhindern, wenn ein Friefhof verlegt werden muss? In Sachen St. John's United Church of Christ et al. v. Federal Aviation Administration et al., Az. 07-1362, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadt­bezirks in Washington, DC, am 19. Dezember 2008, dass dieses Argument zu weit hergeholt ist. Die elfseitige Berufungs­begründung ist Verfassungs- und Verwaltungs­rechtlern empfohlen. [US-Recht, Verfassungsrecht, Constitution, Religion, Verwaltungsrecht]


Samstag, den 20. Dez. 2008

Washingtoner Anwaltschaft  

.   Der Krankenwagen rast den Washingtoner White Hurst Freeway entlang nach Georgetown. Im dichten Verkehr folgt ihm niemand dicht auf. Bei 70.000 Anwälten in Washington passt das Bild nicht zum Klischee. Ein verunglückter Deal, ein massiver Bailout oder ein politischer Skandal wirkt hier attraktiver als ein Krankenwagen. Die Anwaltschaft in Washington schart sich nicht um Fleischwunden. [US-Recht, Anwaltschaft ]


Freitag, den 19. Dez. 2008

Schuldner bestreitet Inkassokosten  

JW - Washington.   In Sachen Martin Seeger, et al. v. AFNI, Az. 07-4083, befasste sich das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 8. Dezember 2008 mit der Eintreibung von offenen Handyrechnungen durch ein Inkassounternehmen im Bundesstaat Wisconsin. Ein Telefonanbieter verkaufte offene Forderungen gegen Kunden an das Inkassounternehmen AFNI.

AFNI kontaktierte die säumigen Kunden und verlangte neben dem offenen Betrag für Telefondienstleistungen eine Inkassogebühr. Das Gericht entschied, dass AFNI sich auf keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage stützen kann. Für Inkassokosten muss der Schuldner nicht allein wegen seiner Zahlungssäumnis haften.

Diese Säumnis als Vertragsbruch begründet Ansprüche der Vertragsparteien untereinander. Der Vertragsbruch stellt nur unter strengen Voraussetzungen auch die Rechtsgrundlage für Inkassokosten eines Dritten dar.

Die Bestimmung in Handyverträgen, dass der Schuldner bei Zahlungsverzug alle Kosten des Anbieters zur Eintreibung trägt, begründet kein direktes und selbstständiges Forderungsrecht des Inkassounternehmens nach dem Forderungsverkauf.

Das Gericht entschied daher, dass AFNI mit Erhebung der Inkassogebühr den Fair Debt Collections Practice Act als Bundesgesetz verletzte. AFNIs Hinweis auf Bona Fide blieb fruchtlos. Auch ihr Hinweis, sich über die Gesetzeslage bei der American Creditor Association informiert zu haben, half nicht.


Freitag, den 19. Dez. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. In Re: Janis W. Stewart: 08-16753 PDF
  2. Adventure Outdoors, Inc. v. Michael Bloomberg: 07-15951 PDF
  3. Adventure Outdoors, Inc. v. Michael Bloomberg: 07-14966 PDF
  4. USA v. Raymond J. Horsfall: 08-10739 PDF


Freitag, den 19. Dez. 2008

Freitag, den 19. Dez. 2008

Freitag, den 19. Dez. 2008

Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Madoff Task Force im Trend  

.   Madoff made off mit dem Geld der Anleger. Wieviele Tage hat es gedauert, bis Kanzleien ihre Madoff Task Force bekannt geben? Es ist soweit - die Task Force News fliegen werbend durch den Äther.

Ohne Task Force kann man Kanzleien nicht mehr ernst nehmen. Wenn sie keine Task Force bilden können, verstehen sie wohl nichts vom Recht. Den Anwälten hängt der Begriff schon zum Halse raus. Mancher Webmaster, der eine Fachgruppe in der Kanzlei als Task Force bezeichnet, muss sich bereits Streichungen gefallen lassen.

Doch die Kanzleimarketingleute haben noch keine Alternative entdeckt. In diesem Sinne, Ihre Task Force US-Recht. [US-Recht, Task Force]


Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. George Porter, Jr. v. Attorney General: 07-12976 PDF
  2. Mark Howard McClain v. Warden Hilton Hall: 07-13487 PDF
  3. Adolfo Galvez v. Henry Bruce: 08-10531 PDF


Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Salmon Spawning & Recovery Alliance v. U.S. Customs and Border Protection
  2. Cardiac Pacemakers, Inc. v. St. Jude Medical, Inc.
  3. Davis v. Dept. of Homeland Security
  4. Florida Citrus Mutual v. U.S.
  5. Rentrop v. The Spectranetics Corp.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.



Donnerstag, den 18. Dez. 2008

Berufung und Begründung  

JW - Washington.   In Sachen JGR v. Thomasville Furniture Industries, Az. 07-3261, befasste sich das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA am 11. Dezember 2008 mit den Erfordernissen der Begründung im Berufungsverfahren. Zu Beginn des seit 1996 andauernden Verfahrens verneinte das Untergericht einen Schadensersatz des Beklagten für Vermögeneinbußen.

Nach einer ersten Berufung sprach das Untergericht der Beklagten sodann $1,500,000 zu. Die erste Berufungsbegründung der Beklagten war begrenzt und in dieser rügte sie nicht ausdrücklich die Nichtgewährung von Vermögenseinbußen. Als die Klägerin daraufhin das Berufungsgericht anrief, entschied es, dass eine Berufung grundsätzlich auf die Punkte in der Berufungsbegründung beschränkt ist. So hob das Gericht den hohen Geldzuspruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Untergericht zurück.


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Zukunft der NATO  

JW - Washington.   Dr. Karsten Voigt, Koordinator der Bundesregierung für deutsch-nordamerikanische Zusammenarbeit, sprach am 15. Dezember 2008 bei der Friedrich Naumann Foundation im Washingtoner Willard Hotel auch aus rechtlichem Blickwinkel über die Zukunft der NATO. Dr. Voigt betonte die Notwendigkeit einer stabilen Kooperation in der NATO von Deutschland und den USA auch vor dem Hintergrund der momentanen Finanzkrise.

Angesichts der aktuellen Diskussion um die Aufnahme Georgiens und der Ukraine in die NATO sowie des Krieges in Georgien war das Verhältnis der USA und Deutschland zu Russland Hauptgegenstand der Ausführungen. Der Redner begründete die Differenzen der USA und Deutschland in dieser Frage mit unterschiedlichen Auffassungen von Art. 5 NATO-Vertrag und mit der grundsätzlich verschiedenen Sichtweise auf Russland.

Er versuchte die Bedenken der Amerikaner zu entschärfen und zeigte eine historische Kontinuität Deutschlands in Bezug auf die Förderung Russlands auf. Russland ist Deutschlands wichtigster Osteuropa-Partner und die Bedeutung als Handelspartner und Energielieferant enorm. Voigt hält die Befürchtungen der USA für ängstlicher als geboten. Er hofft auf eine stabile und notwendige Kooperation - auch durch die Neuwahlen - zwischen USA und Deutschland, denn nur durch diese kann die Stabilität der NATO für die Zukunft gewährleistet werden.


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

© 1913-2043 Renoir-Guino  

.   Wie lange währt der Urheberschutz für im Ausland geschaffene Skulpturen in den USA? Die Antwort hängt vom Leben der Schaffenden ebenso wie von der ©-Kennzeichnung und der Veröffentlichung der Werke ab.

In Sachen Societe Civile Succession Richard Guino v. Jean-Emmanuel Renoir, Az. 07-15582, legt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 9. Dezember 2008 die Grundsätze des US-Urheberrechts bei französischen Skulpturen des Künstlers Renoir und seines Assistenten Guino dar.

Im Ergebnis kann ein unveröffentlichtes Werk nach neuem US-Recht und der Urheberrechtsrechtsprechung nicht endlos, sondern nur 70 Jahre länger als das Lebensende des letzten überlebenden Werkschaffenden geschützt werden. [US-Recht, Copyright, Skulptur, Renoir]


Mittwoch, den 17. Dez. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 082188.P - Palisades Collections LLC v. AT&T Mobility LLC
  2. 074812.U - US v. Powell
  3. 074703.U - US v. Espinosa
  4. 081648.U - Lin v. Mukasey
  5. 084134.U - US v. Burrell
  6. 084388.U - US v. Taste
  7. 084459.U - US v. Hughes
  8. 084537.U - US v. Miller
  9. 086976.U - Jarvis v. US
  10. 087269.U - Updike v. Johnson
  11. 087603.U - US v. Carringer
  12. 088146.U - Demos v. US


Dienstag, den 16. Dez. 2008

Tech-Urteile des Bundes  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Respironics, Inc. v. Invacare, Corp.
  2. Avocent Huntsville Corp. v. Aten International Co., Ltd.
  3. Koyo Seiko, Co. v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Dienstag, den 16. Dez. 2008

Dienstag, den 16. Dez. 2008

Dienstag, den 16. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

Montag, den 15. Dez. 2008

USA: Einfuhr, Handel, Anlage  

.   Die schweizer Botschaft in Washington macht eine PDF-Übersicht über US-Einfuhrregeln verfügbar, die auch allgemeine Grundsätze des rechtlichen Umfelds in den USA anstreift. Die Datei wird vom Business Network Switzerland vertrieben.

Sie ist zwar fast zwei Jahre alt, doch berücksichtigt sie die drastischen Änderungen nach dem 11. September 2001. Eine Handels- und Investitionsdarstellung im PDF-Format bietet der Representative of German Industry and Trade an. [US-Recht, Einfuhr, Aussenhandel, Investition]


Sonntag, den 14. Dez. 2008

Nehmen Sie mein Haus, Koll. Obama  

.   Der berühmteste Jurist der USA, Barack Obama, darf nicht ins Gästehaus des Weißen Hauses einziehen. Nehmen Sie mein Haus, Herr Kollege! Die Schulen ihrer Töchter liegen auf dem Weg zur Arbeit. Dann verpassen sie ihren Schulbeginn nach den Ferien nicht.

Das Blair House mit 119 Zimmern hat Präsident Bush leider schon für seine Freunde gebucht. Die Washington Post wundert sich auch, dass für die Obamas kein Platz sein soll.


Samstag, den 13. Dez. 2008

Keine langen Gesichter  

.   Jeden Tag lesen die Associates von Gruppenentlassungen in Kanzleien. Und jetzt verschieben die Partner das wichtigste Partners Meeting des Jahres! Vor Weihnachten wird in Amerika gern entlassen, am liebsten am Heiligen Abend.

Den Partnern sind keine langen Gesichter anzusehen. Gemütlich macht es sich auch keiner. Transaktionen, Untersuchungen im Kongress und durch Ministerien florieren. Prozesse werden noch gewonnen. Die Mandanten sind zufrieden. Bei realistischen Honoraren diktieren sie keine Abstriche wie viele Unternehmen bei Phantasiestundensätzen.

Die Associates sind voll beschäftigt. Das sollte ihnen eigentlich genug sagen. [US-Recht, Kanzlei, Law Firm, Attorney, Partner, Associate, Partners Meeting]


Samstag, den 13. Dez. 2008

Samstag, den 13. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Zerhackte Gesetze im IPR  

.   Wie wirkt das EU-Mahnverfahren in den USA? Kann ein EU-Titel auch hier vollstreckt werden? Vermutlich nicht, jedenfalls nicht so bald. Staatsvertragliche und gewohnheitsrechtliche Grundlagen für die Anerkennung und Vollstreckung fehlen. Für Comity fehlt die Gegenseitigkeit.

Ein Umweg über die Rechtsantike könnte vielleicht hilfreich sein, wenn die formularmäßige Eintreibung auf dem Gerichtsweg als Analog zu den Writs alten englischen Rechts betrachtet werden. Selbst dann stellen sich IPR-Rechtsfragen, die die Anerkennung in den Staaten der USA scheitern lassen.

Entspricht die Darlegung von Tatsachenbehauptungen und rechtlichen Anspruchsbegründungen im kodierten Formular dem Due Process of the Law-Massstab? Wird dem Beklagten fair der Klagevorwurf offen gelegt, wenn ihm eine verschlüsselte Forderung auf eine Payment Order zugestellt wird?

Die von der Bundesjustizministerin Deutschlands heute angepriesene Vereinfachung wirft zahlreiche Fragen auf, die der Zivilsachen-Atlas der Europäischen Kommission mit teilweise leeren Seiten beantwortet. Der Berichterstatter hegt Zweifel, trotz der schon in 1971 erfolgreichen Erfahrung mit dem Zerhacken von Gesetzen zur EDV-Bearbeitung, damals im Landratsamt und Baurecht, gefolgt vom Automatisieren deutscher Normen und Formulare für englische Frachtfirmen in einer Londoner Kanzlei. Allein die Vielzahl der Arten zivilrechtlicher Ansprüche mag erklären, dass ihre Automatisierung im internationalen Rahmen über dreißig Jahre länger dauert.

Für die USA stellt das europäische Mahnverfahren - oder schon jedes vereinfachte Verfahren - ein Vorbild dar, das sicherlich ignoriert wird. In den 55 Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika wird keine Vereinheitlichung angestrebt. Jeder Einzelstaat hat seine eigene Armee, seine eigene Gerichtsbarkeit und sein eigenes Verfahren. Daran wird nicht gerüttelt, gleich wie teuer und hinderlich das kommt.


Freitag, den 12. Dez. 2008

Handelsvertreter mit Vertrag  

.   Vertragsmanagement war nicht die Stärke des Handelsvertreters und seines Herstellers. Hätten Sie doch in Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, das USA-Kapitel gelesen! Sie trennten sich, und der Vertreter klagte seine unbezahlten Kommissionen aus vermittelten Kundengeschäften ein.

Die Urteilsbegründung im Fall AA Sales & Associates, Inc. v. Coni-Seal-Inc., Az. 07-2694, stellt ein herrliches Beispiel für vermeidbare, teure Konflikte dar. Der Vertreter besitzt nach dem Handelsvertretergesetz von Illinois, Illinois Sales Representatives Act, sowie nach seinem Vertrag einen Kommissionsanspruch.

Da die Erweiterung des Produktangebotes im Laufe der jahrzehntelangen Zusammenarbeit nicht vertragsschriftlich dokumentiert wurde und mündliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen wurden, müssen die Parteien durch das komplette Ausforschungsbeweisverfahren, um schließlich im letzten Prozessabschnitt eine Jury als Laien die Subsumtion vornehmen zu lassen, entscheidet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks im gut nachvollziehbaren Urteil vom 9. Dezember 2008. [US-Recht, Handelsvertreter, Sales Representative, Sales Commission]


Freitag, den 12. Dez. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, an und nahe der malerischen mittleren Atlantikküste umfasst, erließ heute diese Entscheidungen:
  1. 071851.P - Cozzarelli v. Inspire Pharmaceuticals
  2. 072107.P - Nader v. Blair
  3. 074750.P - US v. White
  4. 082186.P - Johnson v. Advance America
  5. 082187.P - Dennison v. Carolina Payday Loans
  6. 075060.U - US v. Greene
  7. 081682.U - Karagiannopoulos v. City of Lowell
  8. 081788.U - In Re: Payne
  9. 084249.U - US v. Davis
  10. 087169.U - US v. Morgan


Freitag, den 12. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Sklaverei, Stiftung, Zinsen  

.   Staat und Wirtschaft wollten Rechtsfrieden. Kläger wollten Wiedergutmachung. Zehn Milliarden wurden verspätet gezahlt, also werden die Berlin Accords vom 17. Juli 2000 zwischen Deutschland, den USA und sechs weiteren Souveränen, einer internationalen Organisation und zahlreichen Unternehmen in einer neuen Sammelklage unter die Lupe genommen.

Gewähren die Vereinbarungen den natürlichen Personen Ansprüche auf die Durchsetzung der Zinsvereinbarung gegen die Beklagten, einem Kreis deutscher Unternehmen? Das Instanzgericht wies die Klage ab, weil die Stiftungsverträge wie Staatsverträge zu prüfen sind und kein private Cause of Action einräumen.

Das Bundesberufungsgericht sieht die Zinsregelung im Joint Statement als staatsvertragsgleiche Regelung an. Die uneinheitliche Verwendung der Begriffe shall und will führt nicht zu einer Auftrennung von Bestimmungen: Rechteeinräumungen für die Beteiligten und solchen für andere Begünstige.

Die beklagten Unternehmen werden sich fragen, ob die Vereinbarungen hätten gründlicher formuliert werden können, um den neuen Klägern den Anlass zur Störung des angestrebten Rechtsfriedens zu nehmen. Doch in dieser Sache, Elly Gross et al. v. The German Foundation Industrial Initiative et al., Az. 07-3726, gewinnen sie am 10. Dezember 2008.

Auch in Zukunft werden Sammelklägeranwälte Willige finden, die trotz aller Sorgfalt in Verhandlungen und Formulierungen den Rechtsfrieden erneut angreifen lassen, bis das nächste Gericht nach enormem Aufwand entscheidet, dass sich Staaten zusammenfanden, um all-embracing and enduring legal peace zu garantieren.


Freitag, den 12. Dez. 2008

Freitag, den 12. Dez. 2008

Urteile im Wilden Westen  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks im ehemaligen Wilden Westen der USA verkündete heute:
  1. United States v. Ford
  2. Vigil, Jr. v. Jones
  3. United States v. Riggs
  4. United States v. White
  5. United States of America v. Cheek
  6. Ellis v. Jones
  7. Cohen v. Winkelman
Der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit ist örtlich für die Einzelstaaten Oklahoma, Kansas, Neumexiko, Colorado, Wyoming, Utah und die in Idaho und Montana liegenden Gegenden des Yellowstone Nationalparks zuständig.


Donnerstag, den 11. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Ilor, LLC v. Google, Inc.
  2. McQueen v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Urteile im 3. Bezirk der USA  

Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
Az.: 07-3726, Elly Gross et al. v. The German Foundation Industrial Initiative et al.: PDF-Datei


Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Super-VG Wort der USA  

.   Wenn Googles Digitalisierungsvergleich mit Autoren und Verlegern gerichtlich genehmigt wird, werden die USA eine zentrale Anlaufstelle für die Rechtevergabe an Büchern erhalten. Die Interessensvertretungen der Verfasser und Verleger, Authors Guild und Associate of American Publishers, werden den Aufsichtsrat des neuen Book Rights Registry zu gleichen Teilen besetzen.

Das Register ermöglicht Google den Vertrieb kopierter Bücher und die Ausschütung von Einnahmen. Die Zukunft des Registers malt Eriq Gardner in A Digital Power is Born in Book Publishing, IP Law and Business, Dez. 2008, 14. Es kann Lizenzen an andere Unternehmen mit Digitalisierungsambitionen verleihen. Verfasser können sich formularmäßig vertreten lassen.

Langfristig kann es sich in die Bedingungen von Verlagsverträgen einmischen, die gegenwärtig zwischen Verlagen und Verfassern verhandelt werden. Schließlich ermächtigt der Vergleich das Register zur Schlichtung. Damit würde seine Rolle bedeutend weiter gehen als die von ASCAP und BMI im Musikgeschäft. [US-Recht, Urheberrecht, Verlagsvertrag, Lizenzen]


Mittwoch, den 10. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 051329.P - Massis v. Mukasey
  2. 057138.U - US v. Kissi
  3. 072051.U - Ray v. Amelia County Sheriff"s Office
  4. 074019.U - US v. Sims
  5. 081452.U - Ndeh v. Mukasey
  6. 081724.U - A.T.T. v. US
  7. 084018.U - US v. Rodriguez
  8. 084823.U - US v. Myers
  9. 086513.U - US v. Holmes
  10. 086691.U - US v. Brewer


Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Dienstag, den 09. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Kursar v. Dept. of Homeland Security
  2. Netcraft Corp. v. Ebay, Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Dienstag, den 09. Dez. 2008

Montag, den 08. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Dean v. Consumer Product Safety Commission
  2. Takeda Chemical Industries Ltd. v. Mylan Laboratories Inc.
  3. Crawley v. Office of Personnel Management
  4. Mays v. Merit Systems Protection Board
  5. Crook v. Merit Systems Protection Board
  6. Pal v. Dept. of Commerce
  7. Martin v. Office of Personnel Management
  8. Climax Molybdenum Co. v. Molychem, LLC
  9. Milkovits v. Merit Systems Protection Board
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Montag, den 08. Dez. 2008

Montag, den 08. Dez. 2008

Montag, den 08. Dez. 2008

Phishers Steuerformular  

.   Das Formular des US-Finanzamts sieht bestechend echt aus. Und wie falsch es doch sein muss! Die US-Behörden sammeln Steuerzahlendaten nicht über französche Webseiten. Und soweit sie Daten benötigen sollten, gehörigen einige des betrügerischen Formulars nicht zu von der IRS geforderten.

Betrugsindizien sind das Ausrufezeichen, der Bindestrich bei ip-address sowie die Formulierung der Wahrheitsmahnungen, die an ein fremdes Englisch erinnern und für deutsches Englisch typisch sind. Damit rechnet der Empfänger der Phisheremail schon, wenn er sie nicht als HTML und mit allen Headers gelesen hat. [US-Recht, Phishing, Steuerbetrug]


Sonntag, den 07. Dez. 2008

Samstag, den 06. Dez. 2008

USA zuständig, Fall verwiesen  

.   Eine Lust auf Prozesse, die mit den USA nichts zu tun haben, wird US-Gerichten oft unterstellt. Dabei senden sie regelmäßig solche Verfahren ins Ausland. Nach dem Forum non conveniens-Grundsatz dürfen sie trotz eigener Zuständigkeit Klagen abweisen, die eher vor ein Gericht im Ausland gehören - beispielsweise weil alle Parteien oder Zeugen oder Beweismittel dort liegen, EMails und Urkunden in einer Fremdspreche verfasst sind oder ausländisches Recht Anwendung findet.

Bei einer Klage wegen eines ausländischen Flugunfalls sandte ein Bundesgericht einen Fall ins Ausland, obwohl sogar zwei wichtige Mitbeklagte und Zeugen, die Piloten, im US-Gerichtsbezirk ansässig waren. Sie verpflichteten sich allerdings, zur Vernehmung über diplomatische Kanäle und zu Video- und Wortprotokollvernehmungen verfügbar zu sein.

Da die prozessuale Gerechtigkeit im US-Prozess oft wichtiger wirkt als die materielle, kann bis zum Beschluss über die Verweisung ins Ausland allerdings erheblicher und teurer anwaltlicher Aufwand anfallen. Dazu zählt auch das Ausforschungsbeweisverfahren, das als jurisdictional Discovery auf die Zuständigkeitsfrage beschränkt werden kann. [US-Recht, Verweisung, Abweisung, Forum Conveniens]


Freitag, den 05. Dez. 2008

Französin gewinnt Million  

.   Finger weg von Ausländern: Erst $313.000, dann noch $1 Mio. - die Geschworenen waren der Französin geneigt. Was die Jury der Übersetzerin zusprach, bröckelte bald wieder ab. Das Gericht kappte den Schadensersatz noch in der ersten Instanz auf knapp $700.000. Dann gingen sie und ihr ehemaliger amerikanischer Arbeitgeber in die Berufung.

Ist ein Schmerzensgeld für eine wegen einer Beförderung verfehlten Daueraufenthaltsberechtigung, Green Card, berechtigt? Schuldet der Arbeitgeber es, nachdem er den Antrag förderte? Das Bundesgerufungsgericht des zehnten US-Bezirks entschied am 3. Dezember 2008 weitgehend zu ihren Gunsten. In Sachen Isabelle DerKevorkian v. Lionbridge Technologies Inc. et al., Az. 07-1125, verdarb es US-Arbeitgebern den Geschmack an der Einstellung von Ausländern.

Insbesondere wird sich kein Unternehmen in Kenntnis dieses Urteils bemühen, einen Green Card-Erwerb für Ausländer aktiv zu unterstützen. Wird das Ziel aus einwanderungsrechtlichen Gründen verfehlt, kann der Arbeitgeber dem Ausländer Schadensersatz mit Schmerzensgeld schulden. Wer Ausländer beschäftigt, muss das 33-seitige Urteil lesen. Wer sie befördern und ihre Eingliederung fördern will, erst recht. [US-Recht, Green Card, Schadensersatz, Schmerzensgeld]


Freitag, den 05. Dez. 2008

Freitag, den 05. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Davis v. Dept. of Defense
  2. Kessler v. Office of Personnel Management
  3. Hainline v. Vanity Fair Inc.
  4. Bonk v. Merit Systems Protetion Board
  5. Johnson v. Office of Personnel Management
  6. The Procter and Gamble Co. v. Kraft Foods Global, Inc.
  7. Bivings v. Merit Systems Protetion Board
  8. Sumitomo Mitsubishi Silicon Corp. v. MEMC Electronic Materials Inc.
  9. Wallace v. U.S. Postal Service
  10. Frazier v. U.S.A.
  11. Tehrani v. Polar Electro
  12. Upshaw v. Dept. of Homeland Security
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Freitag, den 05. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Financiers als Störer  

.   Die Finanzierung von Terroristen ist die Angriffsfläche des Patriot Act und älterer amerikanischer Bundesgesetze. Machen sich Financiers auch zivilrechtlich als indirekte Störer haftbar, wenn sie einer Gruppe wie Hamas Gelder überweisen?

In Sachen Stanley Boim v. Holy Land Foundation for Relief and Development et al., Az. 05-1815, legen die Richter des siebten Bundesberufungsgericht der USA am 3. Dezember 2008 auf 87 Seiten die Grundsätze des Rechts der unerlaubten Handlung, Torts, in Verbindung mit Straftatbeständen dar, die zu einer Haftung der Financiers führen.

Eine ausgeprägte Mindermeinung entwickelt hingegen die These, dass die Mehrheit den Kausalitätsgrundsatz abschafft. Eine secondary Liability gemäß 18 USC §2333(a) kann nach ihrer Auffassung nicht ohne eine Kausalverbindung zwischen Geldgeschäft und Terrortat vorliegen. Beide Begründungen sind lesenswert, von hochangesehenen Richtern verfasst und können den Laien schnell verwirren. [US-Recht, unerlaubte Handlung, Tort, Kausalitaet, but for]


Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Finanzberater als Vertreter  

.   Bankiers wie die Deutsche Bank und WPs wie Deloitte verklagte ein Finanzberater im Namen seiner institutionellen Anleger wegen des Konkurses eines Unternehmens, dessen Aktien er seinen Kunden empfohlen hatte und das die Beklagtenschar in Börsenfragen unterstützt haben sollte.

Ihm fehlt die Aktivlegitimation, entschied am 3. Dezember 2008 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in Sachen W.R. Huff Asset Management Co. LLC v. Deloitte & Touche LLP, Az. 06-1664. Ohne Aktieneigentum macht er keinen eigenen Anspruch geltend, und als Vertreter ist er nicht qualifiziert. Sein Attorney-in-fact-Bezug zu den Anlegern reicht nicht. [US-Recht, Verteter, Aktivlegitimation]


Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Firetrace USA LLC. v. Jesclard
  2. Hawkins v. Merit Systems Protection Board
  3. Day v. Peake
  4. Estrada v. Merit Systems Protection Board
  5. Russell v. Merit Systems Protection Board
  6. Barraquias v. Peake
  7. RFR Ind., Inc. v. Rex-Hide Ind. Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Donnerstag, den 04. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Mittal Steel Point Lisas Ltd. v. U.S.
  2. Lee v. Office of Personnel Management
  3. Unitronics (1989) (R”G) Ltd. v. Gharb
  4. Parbs v. U.S. Postal Service
  5. Barber v. Peake
  6. Brown v. Peake
  7. Yantai Timken Co., Ltd. v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Law und Equity verbunden  

.   Equity und Law führen in den USA weiterhin getrennte Leben, obwohl ihre Gerichte im allgemeinen verschmolzen sind. Ein Prozess kann Ansprüche nach Equity und nach Common Law behandeln, wobei der Richter die ersten beurteilt und die Geschworenen der Jury die zweiten subsumiert.

Durch neuere Rechtsprechung zur Rechtskrafterstreckung, res judicata, können Kläger heute auch zur Verbindung beider Anspruchsarten gezwungen werden. In Sachen Neil J. Giannone v. York Tape & Label, Inc., Az. 07-2673, war der Kläger zunächst mit einer Feststellungsklage und einem Untersagungsantrag erfolgreich, als er ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot rügte.

Als er diesem Erfolg im Equity-Bereich einen krönenden Abschluss mit einer zweiten Klage - auf Schadensersatz nach Common Law-Grundsätzen - aufsetzen wollte, verlor er vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks wegen der Rechtskrafterstreckung. Derselbe Sachverhalt war bereits behandelt worden und den Schadensersatzanspruch hätte er damals geltend gemacht werden müssen, entschied es am 2. Dezember 2008.

Zum entgegengesetzten Ergebnis gelangte hingegen das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 10. November 2008 in Sachen Andrew Robinson International, Inc. et al. v. Hartford Fire Insurance Company, Az. 08-1255, demn. in Auslandsbeilage VersicherungsRecht. Dort folgte einer erfolgreichen Feststellungsklage gegen einen Versicherer eine Schadensersatzklage nach einem einzelstaatlichem Verbraucherschutzgesetz gegen rechtswidrige Deckungsschutzverweigerung.[US-Recht, Equity, Common Law, Wettbewerbsverbot, Non-Competition]


Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Normen und Patente  

.   Wer eine Industrienorm mitentwickelt, muss seine verbundenen Patente nach den Bestimmungen des Mitwirkungsvertrages offenlegen, bestätigte am 2. Dezember 2008 das Bundesberufungsgericht des Bundes, das landesweite Sonderzuständigkeiten unter anderem im Patentrecht der USA besitzt, in Sachen Qualcomm Corporation v. Broadcom Corporation, Az. 07-1545. Wird das Patent verschwiegen, darf das Gericht es für undurchsetzbar erklären. [US-Recht, Industrienorm, Patent]


Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Mittwoch, den 03. Dez. 2008

Recht des Parkplatzkaufs  

.   Parkplätze sind rar in Washington. Wird der Erwerb von 15 x 7 Fuß Asphalt so aufwendig wie ein Hauskauf, wenn sich Eigentum statt Besitz anbietet? Ein Handschlag reicht in den USA sicher nicht.

Wer für den Platz am Dupont Circle beim Golden Triangle Business District die $65.000 fremdfinanziert, wird um zahlreiche Dokumente nicht herumkommen. Im einfachsten Fall ist der Kaufvertrag zu unterzeichnen, dann binnen zehn Tagen das Certificate of Resale mit langen Anhängen zu prüfen, um vom Vertrag Abstand nehmen zu können, wenn das Eigentum mit unerwarteten Verpflichtungen verbunden ist.

Besteht eine Wohneigentumsgemeinschaft mit einem Haus, dem der Platz zugehört? Ist ein Monatsbeitrag als Condo Fee auf den Platz zahlbar, der dem Haus, doch nicht dem Parkplatz zugute kommt? Stimmt der Haushaltsplan der WEG-Verwaltung? Ist der Platz im Plat der Stadt oder nur in der Phantasie des Verk&aum;ufers ausgewiesen? Wie darf der Platz genutzt werden? Zum Vermieten? Mit einem Wohnwagen oder Motorrad? Wirkt sich ein Bebauungsplan, Zoning, auf den Parkplatz aus?

Behält der Vertrag Bestand, folgt die rechtliche Trennung des Platzes vom Haus, wenn er zu einer Wohnung gehört: separately deeded soll er sein. Der Käufer will Eigentum, nicht versehentlich nur ein Nutzungsrecht erwerben. Der Settlement Agent kümmert sich treuhänderisch um die Abwicklung, der eigene Anwalt prüft und berät. Wirken dem Erwerb entgegenstehende Rechte, die die Title Search aufdeckt?

Die Deed-Übertragungsurkunde wird vom Verkäfer ausgestellt und nach vollständiger Abwicklung vom Settlement Agent eingetragen. Eingetragen ist wohl zuviel versprochen - sie wird recorded, da das Amt kein Grundbuch im deutschen Sinne führt. Auch ein Notar im deutschen Sinne wirkt nicht mit. Beglaubigungen erfolgen beim Notary Public. Er ist kein Jurist, sondern hat eine Prüfung bestanden, auf die er sich notfalls beim Schlangestehen im Amt vorbereitet. Nur beim Wechselprotest übt er Befugnisse wie ein deutscher Notar aus, doch spielt das beim Parkplatzkauf meist keine Rolle.

Gezahlt wird erst nach Vorlage und Prüfung des Settlement Sheet, einer Aufstellung von Kosten und Leistungen. Neben dem Preis gilt der wichtigste Posten - wie beim Hauserwerb - der Title Insurance Policy.. Diese Rechtstitelversicherungspolice versichert gegen unbekannte Rechte Dritter: von enteigneten Indianern bis zu Witwen, die vielleicht im 18. Jahrhundert Rechte erwarben, sie nicht eintrugen und über Nachfahren Ansprüche geltend machen können. [US-Recht, Real Estate, Grundbuch, Title Insurance]


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Notare abwimmeln  

.   Will der District of Columbia seine Notare verwirren, die ihre Amtzeit verlängern möchten? Die Regeln für Neueinsteiger ins Zwei-Dollar-Pro-Akt-Geschäft klingen verständlicher als diese Bestimmung für alte Hasen:2406 Reappointments
2406.1 When applying for reappointment, a notary public show is entitled under a commission and this chapter to charge fees shall submit a summary of his or her notary business for the three (3) months preceding the date of application for reappointment. 1 DC Code ch. 12 Notaries Public


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Nix angelsächsisches Recht  

.   Netter, doch irreführender Ansatz: Angelsächsisches Recht. Nichts Einheitliches beispielsweise beim Wohnungssondereigentum. wo schon die Begriffe regional voneinander abweichen und die rechtlichen Ansätze unvergleichbar wirken:
Condominium is the legal term used in the United States and in most provinces of Canada. In Australia and the Canadian province of British Columbia it is referred to as strata title. … In England and Wales the equivalent is commonhold, a form of ownership introduced in 2004 and still uncommon in most places.
Sagt Wikipedia. Und das ist nur eine von vielen Uneinheitlichkeiten. Sollte eigentlich nicht unklarer sein als der Unterschied zwischen deutschem und österreichischem Besitz. Aber viele USA-Besucher übersehen die über 55 Rechtsordnungen in den USA und meinen, hier gälte angelsächsisches Recht. [US-Recht, Condominium, Wohnungssondereigentum]


Dienstag, den 02. Dez. 2008

Gedichte, Stalking, Steuern  

.   Ein Stalking-Vorwurf führt zur Hausdurchsuchung, diese zur Aufdeckung eines Online-Ladens, zum unversteuerten Einkommen von $1,25 Mio. und zur Gefängnisstrafe von 46 Monaten. Die unerwünschten Gedichte brachten eine getrennte Verurteilung. In Sachen United States of America v. Neil Stierhoff, Az. 08-1183, malt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 1. Dezember 2008 die Vorgänge aus und bestätigt, dass die Suche nicht nur Gedichten galt und die Polizei steuerlich erhebliche Erkenntnisse an das Bundessteueramt Internal Revenue Service zur eigenen Strafverfolgung weiterreichen durfte.


Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Vatikan und Immunität  

AK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht für den sechsten US-Bezirk entschied am 24. November 2008 in James O'Bryan et. al. v. Holy See, Az. 07-507, über eine Sammelklage gegen den Vatikan. Die Kläger behaupteten eine Haftung des Heiligen Stuhls für eine Reihe sexueller Übergriffe amerikanischer Priester an minderjährigen Kirchenmitgliedern in den Vereinigten Staaten. Das Bezirksgericht von Kentucky hatte die Ansprüche der Kläger nur zum Teil abgewiesen.

Das Berufungsgericht setzte sich mit einer Reihe von dem Sachverhalt zu Grunde liegenden Souveränitätsfragen auseinander und kam letzlich zum gleichen Ergebnis. Es stellte sich gegen die Behauptung der Kläger, der Heilige Stuhl sei sowohl souveräner Staat im Sinne des Foreign Sovereign Immunities Act als auch nichtstaatlicher Akteur und jedenfalls als letzterer für seine Handlungen als acta iure gestiones auch außerhalb des FSIA haftbar.

Die Richter entschieden zudem gegen die Anwendbarkeit der Commercial Activity Exception in 28 USC §1605 (a)(2), da der Schwerpunkt der Klägeansprüche nicht aus kommerziellen Tätigkeiten des Heiligen Stuhls folge. Die Tortious Act Exception in 28 USC §1605(a)(5) sei hingegen auf das behauptete Fehlverhalten der Beklagten anwendbar, da es sowohl die Verletzung gewohnheitsrechtlicher internationaler Menschenrechtsstandards als auch fahrlässiges Handeln und die Verletzung eingegangener Treue-und Fürsorgepflichten darstelle.

Diese Rechtsverletzungen resultierten insbesondere aus einem vom Vatikan schon 1962 erlassenen Edikt, das amerikanischen Bischöfen untersagte, sexuelle Übergriffe von Priestern an Minderjährigen den zivilen oder Strafverfolgungsbehörden in den USA zu melden.

Der Fall bietet einen grundlegenden Einblick in die derzeitige Handhabung und Auslegung des Begriffes der Staatensouveränität in den USA. Er behandelt einige der schwierigsten und kontrovers diskutierten Fragen an der Schnittstelle zwischen geltendem Recht und den dahinter stehenden politischen Erwägungen, die in der Gesetzgebung zum Foreign Sovereign Immunities Act und der dabei verfolgten Theorie der restriktiven Souveränität zum Ausdruck kommt.


Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Montag, den 01. Dez. 2008

Instanzgericht: Supreme Court  

.   Ein Fall der Original Jurisdiction: Als Instanzgericht wirkt der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Sachen Kansas v. Colorado, Az. 106. Am 1. Dezember 2008 gilt der historische Verhandlungstermin dem Streit zwischen Staaten um Wasser im Westen der USA.

Neben Staaten dürfen nach Artikel III (2) der Bundesverfassung der USA auch Botschafter und Konsuln den Supreme Court in Washington erstinstanzlich anrufen. Im Jahre 2003 sprach das Gericht Virginia im fast 400 Jahre schwelenden Streit das Recht zu, den Potomac in Maryland anzuzapfen. [US-Recht, Supreme Court, Instanzgericht]


Sonntag, den 30. Nov. 2008

Abschiebung und Kostenerstattung  

.   Ein Ausländer bleibt zur Abschiebung 14 Monate in Haft, weil der Behörde Papiere fehlen, um ihn in seine Heimat zurückzusenden. Dann kommt er wegen Erschwernissen in der Heimat frei, und er verklagt den Staat auf Kostenerstattung. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA erörtert am 28. November 2008 in Sachen Sadou Al;ious Bah v. Mark Cangemi et al., Az. 08-1705, die Grenzen der Abschiebungshaft und ihre Verlängerung bei ungeklärten Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich auf die Kostenerstattung des Klägers im Obsiegensfalle auswirken. [US-Recht, Kostenerstattung, abschiebung, Habeas Corpus]


Samstag, den 29. Nov. 2008

Steuererstattung mit Warnung  

.   Der Internal Revenue Service ist das Finanzamt des US-Bundes. Er bietet eine Erstattung von $990.55 und meldet sich mit dieser Floskel ab:
Reference Link <http://revenueservice.carpettediem.fr/>
Note: For security reasons, we will record your ip-address, the date and time. Deliberate wrong inputs are criminally pursued and indicated.
Regards Internal Revenue Service.
© Copyright 2007, Internal Revenue Service U.S.A. All rights reserved.
Vorher bittet er um Eintragung der persönlichen Daten auf einer französischen Webseite. Dass Erklärungen dem Bürger mit Strafandrohung abverlangt werden, ist man gewohnt: Under Penalty of Perjury heißt es immer. Dass der IRS ein Urheberrecht beansprucht und Daten in Frankreich sammelt, eher nicht.[IRS, US-Recht]


Samstag, den 29. Nov. 2008

Mordskredit aus den USA  

.   Nicht nur Arme lassen sich auf faule Kreditarrangements ein:
Nach den Feststellungen des Landgerichts überzeugte der Finanzberater als Repräsentant einer in den USA ansässigen Gesellschaft den ehemaligen Vereinspräsidenten des in Geldschwierigkeiten befindlichen Fußballvereins im März 2005 davon, einen Vorschuss in Höhe von 300.000 Euro auf ein vom Rechtsanwalt eingerichtetes Treuhandkonto zu zahlen. Der Finanzberater gab vor, dass dieser Betrag zur Deckung der Kosten für einen zu vermittelnden Millionenkredit dienen sollte. Tatsächlich war die Gesellschaft zur Vermittlung eines solchen Finanzgeschäfts nicht imstande. Die vom Rechtsanwalt entgegen der Treuhandabrede dem Finanzberater zur Verfügung gestellten Beträge gingen in dubiosen Investitionen verloren; mehr als ein Drittel des Vorschusses verwendete der Finanzberater zudem zu eigenen Zwecken. Pressemitteilung 218/2008, Bundesgerichtshof i.S. 5 StR 96/58, 27. Nov. 2008.
Auch Wohlhabende lassen sich auf solche Versprechungen ein. Zahlen Sie $500.000 an die Manhattan B.a.n.k. für einen Kredit von $5.000.000. Das lockt auch Gewiefte an. Vor allem, wenn die Kreditbedingungen vorsehen, dass die Anzahlung durch eine geschickte Investition der B.a.n.k. sowohl Zins als auch Tilgung deckt.

Der Kreditnehmer erwartet einen Gewinn von $4,5 Mio. Wer will da nicht mit von der Partei sein? Aber auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten stoßen Spekulanten an Grenzen. Das merkt mancher erst, wenn das FBI anklopft und ihn dezent für naiv erklärt.

Nicht jeder will das glauben. Die B.a.n.k. hat doch eine notarielle Urkunde mit Goldprägesiegel vorgelegt. Für $25 Amtsgebühr hätte sich der Kreditnehmer selbst zum Notary Public bestellen lassen können. Das Wertvollste an der Urkunde ist wohl das Prägesiegel, das bestimmt mehr als 25¢ gekostet hat, s. Herrmann, Die Inäquivalenz des amerikanischen Notars, German American Law Journal, 6. Januar 2002.


Freitag, den 28. Nov. 2008

Anwaltsfloskeln auf Englisch  

.   Auf die Frage nach typischen Anwaltsfloskeln auf Englisch antworten Mitglieder der Anwalts­mailliste deutscher Rechtsanwälte mit wertvollen Empfehlungen:
1. Leo: Begriffe, teilweise mit Beispielen
2. LectLaw: Formulare
3. Knauf: Taschenguide Rechtsbegriffe
4. Linguatec: Übersetzungs­automat
5. LingoPad: Begriffe online und offline
Bei Fragen nach der Übersetzung von Vertretungsanzeige, Zahlungsaufforderung, Androhung gerichtlicher Schritte oder Fristsetzungen stellt sich aus amerikanischer Sicht auch die Frage des Zwecks. Soll eine Übersetzung eines Schriftstückes ins Ausland gesandt werden, ohne einen Erklärungs­willen?

Oder geht es um die Anzeige der anwaltlichen Vertretung im Ausland, um die Zahlungs­aufforderung einer Schuld, die aus dem Ausland zahlbar ist, oder um Ereignisse, die Rechtsfolgen über die Grenzen entfalten sollen?

Bei der Androhung gerichtlicher Schritte hilft dem Anwalt kein Verweis auf die Unzulänglichkeiten eines Formulars oder einer Übersetzungshilfe, wenn er im Ausland wegen Nötigung, Missbrauch der Gerichts­barkeit oder Verstoßes gegen Verbraucher­schutz­bestimmungen oder Rechts­beratungsgesetze angeklagt wird. Er kann nur hoffen, dass gegen ihn im Ausland kein Verfahren angestrengt wird oder dass ein fremdes Urteil gegen ihn in Deutschland nicht anerkannt und vollstreckt werden kann.

Die Fallen für Rechtsanwälte im ausländischen Recht, wie beispielsweise die amerikanischen Inkassoregeln, kann man nicht ignorieren, wenn man Texte für das Ausland verfasst. Nicht umsonst warnt LectLaw bei Mustervorlagen:
Otherwise there is no guarantee … Use it at your own risk! … [I]f you use the Library's material for whatever purpose and, due to our completely negligent and idiotic error, you are embarrassed, imprisoned, bankrupted, flunked, deported, divorced, molested, castigated, outcast, crucified, sickened, beaten, drowned, excommunicated, ridiculed or elected to high public office - don't bitch to us about it.
Dasselbe gilt auch für elektronische Übersetzungs­hilfen. Stand nicht schon - Vorsicht, Eigenlob - in Vertragsverhandlungen in den USA in Heussen, Vertrags­verhandlung und Vertrags­management, Verlag Dr. Otto Schmidt, 3. Aufl. 2007, dass selbst richtig übersetzte Begriffe in der fremden Rechtsordnung eine ganz andere Bedeutung haben können?

Selbstüber­setzer sollten auch gelegentlich bei Transblawg stöbern. Referendaren und Praktikanten, die sich im Fachenglisch üben wollen, wird von zweisprachigen Wörterbüchern jeder Technik abgeraten. Insbesondere die elektronischen Hilfen verführen zu unsinnigen Texten, die den Leser zum Lachen oder in Rage bringen.

Zum Lernen sollen sie Begriffe und dazuge­hörige Konzepte in American Jurisprudence, Nichols Cyclopedia oder dem German American Law Journal kennen lernen. Die Ausnahme von dieser Regel sind Fachwörterbücher wie Black's Law Dictionary, die auch amerikanische Anwälte und Gerichte verwenden. [Zahlungsaufforderung, Anwaltsfloskeln, Fristsetzung, Inkasso, Vertragsverhandlung,Mustervorlagen, Formular, US-Recht]


Freitag, den 28. Nov. 2008

Freitag, den 28. Nov. 2008

Freitag, den 28. Nov. 2008

Mitwirkung im Prozess  

.   Auch am Brückentag nach Thanksgiving arbeitet das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama und zeigt am 28. November 2008 diese Entscheidung auf seiner Webseite:
OFS Fitel, LLC v. Epstein, Becker and Green, P.C.: 07-10200 PDF
Das Urteil betrifft die Frage, ob das Gericht eine Klage abweisen darf, wenn die Klägerin den Aufforderungen der Beklagten zur Vorlage von Beweismitteln im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery - in Deutschland oft pre-trial Discovery genannt -, nicht entspricht.


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Verteidiger hasst Bund  

.   FBI, Bundesstaatsanwälte und Anklagen nach Bundesrecht: Sie sind den Verfechtern einzelstaatlicher Souveränität in den USA ein Dorn im Auge. Ausländer können sich die Bedeutung dieser Souveränität und die Spannungen im Bund kaum vorstellen.

Den Verteidiger in Sachen United States of America v. Margaret Blixt, Az. 07-30198, brachte die Bundesstrafverfolgung seiner Mandantin auf die Palme. Warum verzichtet der Bund nicht auf sein Ahndungsrecht und gewährt dem Staat Montana den Vortritt? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks fasst seine Aufassungen so zusammen:
For there to be false statements for the purpose of engaging in mail fraud, Blixt's statements "had to have influenced somebody to part with money."
The judge was appointed by the President and affirmed by the Senate.
The jury was brought from the community "to form[ ] a buffer, the barrier between the awesome power of the government and the people."
The community "can solve our own problems. We don't need the federal government to intercede in local matters."
"This is serious, serious business. This is the United States government. This is the same government that is at war in Iraq."
These are "state offenses" that "should have been charged at the state level because the government cannot prove these elements …"
This case "should have been in state court." AaO 5.
In der Sache geht es um Unterschriftenfälschungen auf Schecks zulasten von Versicherungen. Diese Fälschung kann keinen Identitätsdiebstahl darstellen, denn Kringel und Linien verkörpern nicht die Identität einer Person, argumentiert der Verteidiger:
Blixt's counsel argued that a forged signature is not a means of identification but rather "a series of swirls and lines. It doesn't say anything. And that's what a forged signature is. It's not the use of a name." AaO. 5.
Eine Verletzung von Bundesrecht könne nicht somit vorliegen.

Im Umkehrschluss würde sein Argument bedeuten, dass eine Anklage nach einzelstaatlichem Betrugs- oder Unterschlagungsrecht denkbar, doch wegen des Double Jeopardy-Verbots nicht mehr zulässig wäre: Ne bis in idem.

Mit seinen Hassreden auf den Bund wollte der Verteidiger die Geschworenen der Jury gegen den Bund einnehmen. Sein Ziel: Jury Nullification, ein Urteil, das die Rechtslage ignoriert, indem die Jury dem Bund den Strafanspruch abspricht.

Die Hoffnung auf die Jury bleibt in den Vereinigten Staaten unerschütterlich, selbst wenn Besucher der USA sie als Symbol für ein verkorkstes Rechtssystem kritisieren. Manchmal wird die Hoffnung absurd überstrapaziert. Wie in diesem Fall lassen die Gerichte jedoch nicht so mit sich umspringen.[Federalism, Nullification, US-Recht ]


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Ein Tag wie Weihnachten  

.   Thanksgiving ist ein bedeutenderes Familienfest als Weihnachten. Kanzleien sind daher landesweit geschlossen. Die Thanksgiving-Woche kam nicht immer einer europäischen Weihnachtswoche gleich. In diesem Jahr versuchen nur noch die Händler, aus ihrem Superfreitag das Beste zu machen. Weite Bereich der öffentlichen Verwaltung und der freien Wirtschaft haben sich abgemeldet. Anwälte erreicht man, wenn überhaupt, nur nach Vereinbarung über ihre Direct Dial- oder Cellular-Verbindungen oder die gute alte EMail. Nicht alle hängen rund um die Uhr vor den Truthahntöpfen und Football-Glotzen. [US-Kanzlei, US-Anwalt]


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

FCPA und Sarbanes-Oxley  

.   Bestechungsbehauptungen und Verletzungen des Foreign Corrupt Practices Act ruinieren nicht nur den Ruf betroffener Personen. Sie können auch den Unternehmenswert beinträchtigen und die beabsichtigte Verschmelzung von Unternehmen vereiteln. Aktionärsklagen wegen Meldungen von FCPA-Untersuchungen können die Folge sein, die den Aktienwert weiter schmälern.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied am 27. November 2008 einen solchen Fall, der die Abweisung der Aktion&arsklage im Rahmen der Übernahme von InVision Technologies durch General Electric bestätigt: Glazier Capital Management, LP et al. v. Sergio Magistri et al., Az. 06-16899.

Dieser FCPA-Fall bestätigt die Auffassung, dass schon beim geringsten Verdacht auf Korruptionsvorgänge - und gleichermaßen bei Zeichen von Exportkontrollverletzungen - eine gründliche Untersuchung angezeigt ist, die möglicherweise in eine Selbstanzeige, voluntary Disclosure, einmündet.

Die Entscheidung über die Meldung der Vergänge bei der Finanzaufsicht und in der nach dem Sarbanes-Oxley Act erforderlichen Bestätigung sollte getrennt und unabhängig davon erfolgen und nicht von den Abwägungen über die Behandlng der Korruptions- oder Exportkontrollvorwürfe beeinflusst werden, obwohl sich beide Prüfungsgremien der Auswirkungen auf das andere Prüfungs- und Meldeverfahren bewusst sein müssen.


Donnerstag, den 27. Nov. 2008

Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Die Bestrafung der Indianer  

.   Im Sioux-Reservat spielen Blauer Vogel, Gesprenkelter Hirsch und Rusty Richards die Hauptrollen des Drogendramas der amerikanischen Strafverfolgung, über die das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie heute sein Urteil fällte:
United States v. Colin Spotted Elk, Az. 07-1937
Das Thema passt nicht ganz zum Truthahn, der jetzt dem Weißen Mann zum Opfer fällt und morgen auch Kanzleien geschlossen halten wird.


Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Auslieferungsverfahren mit den USA  

JW - Washington.   Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks vom 29. April 2008 in Sachen Man-Seok Choe v. Torres, Az. 06-56634, bespricht Bruce Zagaris in den soeben erschienenen International Legal Materials, Band 47, Heft 4, 2008, der American Society of International Law ab Seite 578.

Urteil und Besprechung befassen sich mit dem Auslieferungsvertrag zwischen USA und Korea vom 9. Juni 1998. Da er grundlegend die Überlegungen zu Auslieferungen fremder Staatsangehöriger, Verjährung, Beweisbarkeit, doppelter Strafbarkeit und Habeas Corpus erörtert, ist Zagaris' Besprechung auch bei deutsch-amerikanischen Auslieferungsverfahren eine empfehlenswerte Lektüre. [Auslieferung, US-Recht ]


Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 075117.U - US v. Ellis
  2. 076098.U - US v. Cervantes-Hernandez
  3. 084008.U - US v. Duncan
  4. 084412.U - US v. Alvarez-Hernandez
  5. 084542.U - US v. Wilkes
  6. 086518.U - Sanders v. Sumter City Police Department
  7. 086709.U - Bonner v. Rivera
  8. 086710.U - US v. Queen
  9. 086966.U - US v. Council
  10. 086973.U - Lloyd v. Miller
  11. 086982.U - US v. Knox
  12. 086991.U - US v. Tyler
  13. 086998.U - Lilly v. Burtt
  14. 087054.U - Boyd v. O"Brien
  15. 087090.U - Stevens v. Vaughn
  16. 087095.U - Vines v. Watson


Mittwoch, den 26. Nov. 2008

Dienstag, den 25. Nov. 2008

Recht auf Nicht-Ermordet-Werden  

.   Genießt der Bürger ein Recht, nicht ermordet zu werden? Der Gefangene durfte Parkplätze reinigen und ermordete bei dieser Gelegenheit mehrere Leute. Steht ihren Nachkommen ein Anspruch gegen den Kreis zu, in dessen Obhut sich der Mörder befand, weil der Sheriff ihn nach einer Beschwerde nicht wieder einsperrte?

Der Staat kann sich nicht um alles kümmern, also gibt es keinen Schadensersatz, entscheidet mit einer gut verständlichen Begründung Richter Posner vom Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 24. November 2008 in Sachen Christine Sandage et al. v. Board of Commissioners of Vanderburgh County et al., Az. 08-1540.[US-Recht, Schadensersatz, Mord, Sheriff ]


Dienstag, den 25. Nov. 2008

Dienstag, den 25. Nov. 2008

Urteil aus makabrer Welt  

.   Im makabren Umfeld des Handels mit Lebensversicherungen, dem Life Settlement-Geschäft, findet sich das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont, als es über die schiedsrechtliche Frage der Vernehmung Dritter auf Veranlassung eines Schiedstribunals zu entscheiden hat. Dieses Gericht stellt im Gegensatz zu anderen fest, dass eine solche Vernehmung unzulässig ist und verkündet sein heutiges Urteil am 25. November 2008 auf seiner Webseite:
Life Receivables Trust v. Syndicate 102 at Lloyd's of London, Az. 07-1197
Sonderlich makaber ist das Geschäft eigentlich nicht. Der Handel mit Lebensversicherungspolicen nimmt schon lange einen bedeutenden Platz im internationalen Investitionsgeschäft ein. Auch die hier erfasste Versicherung von Policen und Policenerwartungen über Lloyds-Syndikate stellt ein gefestigtes, wenn auch nicht immer erfolgreiches Investitionsmodell dar.


Dienstag, den 25. Nov. 2008

Dienstag, den 25. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 062050.P - Zuh v. Mukasey
  2. 064977.U - US v. Bryant
  3. 074735.U - US v. Welsh
  4. 074780.U - US v. Persing
  5. 081499.U - Sanders v. North Carolina State
  6. 081519.U - Brown v. Gonzales
  7. 081726.U - Hall v. North Carolina
  8. 081730.U - Neves v. Commissioner of Internal Revenue
  9. 081756.U - Murphy v. Circuit Court of Cabell County
  10. 081770.U - Phelps v. Commissioner of Internal Revenue
  11. 081924.U - Washington v. Burns
  12. 081925.U - Penland v. County of Spartanburg
  13. 082045.U - Kelley v. Saleeby
  14. 082051.U - Kelley v. St. Bartholomew"s Episcopal Church
  15. 084075.U - US v. Loving
  16. 084102.U - US v. Kebreau
  17. 084235.U - US v. Barba
  18. 084304.U - US v. Umberger
  19. 084348.U - US v. Benjamin


Montag, den 24. Nov. 2008

Euro-Zustände in den USA  

.   Amerikanische Sitten verfallen. Diese Woche wird es besonders deutlich. Auch Kanzleien sind vom Thanksgiving-Fieber befallen. Vor gar nicht allzu langer Zeit wurde am Freitag nach dem hohen Familienfeiertag überall gearbeitet, und kaum jemand nahm sich den Brückentag frei.

Dann kamen die billigen Flugpreise, die die Familien auf die Schnelle zusammenführten, dann die hohen Flugpreise, deretwegen die Reise schon ein paar Tage länger dauern sollte und schließlich die Flughafenkrise. Man kann ja nicht am Tag davor oder danach, oder am Wochenende davor oder danach fliegen - die Flughäfen sind überfüllt.

Und die Koffer gehen verloren! Das ganze Land ist folglich in dieser Woche unterwegs, und amerikanische Rechtsanwaltskanzleien - von anderen Institutionen ganz zu schweigen - weisen Lücken wie sonst im ganzen Jahr nicht auf.

Das Beschimpfen oder genüssliche Belächeln europäischer Urlaubsmanieren verliert an Witz und Berechtigung.


Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Vatikan-Urteil im 6. US-Bezirk  

.   Mit einem Urteil im Verfahren gegen den Vatikan eröffnet heute das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks den Reigen der Urteilsverkündungen in den USA in dieser Woche. Die Frage der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act im Prozess gegen den Holy See beschäftigt meist das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, doch versuchen Kläger gern ihr Glück in anderen Bezirken, wo die FSIA-Rechtsprechung weniger intensiv entwickelt wird:
  1. Smith v. Jefferson Cnty
  2. USA v. Presley
  3. O'Bryan v. Holy See
  4. O'Bryan v. Holy See
  5. USA v. Robinson
  6. Molina-Crespo v. US Merit System
  7. Stuart Brinley v. LPP Mortgage, Ltd


      There are no new NFP Opinions at this time.
Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.


Montag, den 24. Nov. 2008

Montag, den 24. Nov. 2008

Grenzen des Kündigungsrechts  

.   Hire and Fire oder Employment at Will erklärte das Oberst­gericht von Indiana als das Recht der Arbeits­vertrags­parteien, ihren Vertrag mit einem good reason, bad reason, or no reason at all beenden zu dürfen; Meyers v. Meyers, 861 N.E.2d 704, 706 (Ind. 2007).

Ausgehend von diesem Grundsatz entschied das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks der USA in Sachen Donald A. Bregin v. v. Liquidebt Systems, inc. et al., Az. 08-1390, die Ausnahmen zur Regel, wenn der gekündigte Arbeitnehmer behauptet, die Kündigung sei als Vergeltung für sein Aufdecken unrechtmäßiger Buchhaltungs­vorgänge unwirksam oder er sei als Whistleblower geschützt.

Obwohl das Urteil vom 19. November 2008 von einem Bundes­gericht stammt, darf es nicht als für die gesamten USA geltend missver­standen werden. Nicht alle Staaten erlauben at Will-Vertragsver­hältnisse und verzichten auf Kündigungs­gründe.

Andere sehen einen gesetz­lichen Schutz für die Aufdeckung mit Miss­ständen vor. So mancher Manager eines deutschen US-Tochterunternehmens musste seinen Hut nehmen, weil er einfach von Hire and Fire ausging und vermeidbaren Schaden auslöste. [Arbeitsrecht, At Will, Whistleblower, US-Recht, Vertragsrecht]


Sonntag, den 23. Nov. 2008

Verzicht erfasst Klage  

.   Im Autowerk verletzt sich ein Arbeiter und verklagt den Hersteller. Dann nimmt er ein mit der Gewerkschaft ausgehandeltes Angebot zur gutbezahlten Massenentlassung an. Dieses enthält einen umfassenden Verzicht auf Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Wie der Waiver auf den bereits anhängigen Prozess mit Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, Torts, wirkt, erörtert das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks nach dem Vertragsrecht des Staates Ohio in Sachen Chavtz Seals v. General Motors Corporation, Az. 07-4415 am 17. November 2008. [Vertragrecht, Torts, Verzicht, Waiver, US-Recht ]


Sonntag, den 23. Nov. 2008

RAF und Zeugenvorbereitung  

.   Stefan Aust wurde gefragt, ob die im The Baader Meinhof Complex dargestellte deutsche Polizei rechtsstaatlich handelte. Von Ausrutschern abgesehen, erfuhr das amerikanische Publikum am 21. November 2008 nach der US-Erstaufführung im besten Kino der USA, dem AFI in Silver Spring, träfe das zu.

Doch verblieb angesichts der fehlerhaften Ermessensausübung der Polizei gerade am Anfang des Films, der nun zur Oscar-Wertung in den USA eintrifft, der Eindruck, dass der Film die Brutalität der Polizei höher schraubte als sie war und an die der US-Polizei zur Vietnam-Kriegszeit erinnerte, was seinerzeit gerade nicht zutraf.

Wenn der Film als Zeitzeugnis realistisch sein sollte, wie Aust dem Publikum erklärte, wäre eine Zeugenvorbereitung auf das amerikanische Forum wie im US-Prozess üblich begrüßenswert. Fachbegriffe wie Detention, Transcript und Due Process sollten ihm auf der Zunge liegen und dem US-Publikum nicht verwirrend auf Deutsch vorgelegt werden.

Sonst findet der Jurist bei der ansonsten gelungenen Premiere die Bestätigung der Erkenntnis, dass unvorbereitete deutsche Zeugen in Amerika einen fatal falschen Eindruck hinterlassen. Glücklicherweise nahmen die Zuschauer angesichts des mangelnden Vokabulars Abstand von Fragen, die sich zur Rechtsstaatlichkeit aus amerikanischer und rechtsvergleichender Laiensicht aufdrängten.

Da der Film nun in Oscar-Nähe gerät, werden solche Fragen jedoch drängender und nicht auf die Weinrunde nach dem Gedankenaustausch verschoben. Der Zeuge muss das Rechtsverständnis des amerikanischen Fragenstellers verstehen, um die deutsche Rechtsordnung, die neben der RAF auf der Anklagebank des Films sitzt, gerecht vermitteln zu können. Anderenfalls glaubt der hiesige Zuschauer, der Terror der RAF sei abgeschlossen, der beobachtete Terror des Staates dauere an - und amerikanische Vorurteile gegen die deutsche Rechtsordnung werden vertieft.


Samstag, den 22. Nov. 2008

Urteil aus den Rockies  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 21. November 2008:
United States v. Dormer
Die letzten Entscheidungen aller US-Gerichte auf der OLG-Ebene finden sich bei Decisions Today, jedoch unter Ausschluss der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte werden in den USA nicht als U.S. Courts bezeichnet, sondern als State Courts. Zumeist besitzen die staatlichen Gerichte und die des Bundes gleichrangig eine konkurrierende Zuständigkeit, was sich vielen Amerikanern und erst recht nicht Ausländern leicht erschließt. Die Unterschiede sind aber nicht nur von kosmetischer oder strategischer Bedeutung im amerikanischen Prozess.


Samstag, den 22. Nov. 2008

Samstag, den 22. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ am 21. November 2008 diese Urteile:
  1. 084291.P - US v. Goforth
  2. 074536.U - US v. Bullard
  3. 077542.U - Jackson v. Padula
  4. 081158.U - Smith v. USPS
  5. 081810.U - In Re: Jarvis
  6. 087229.U - US v. Golson
  7. 087246.U - US v. Fuller
  8. 087249.U - US v. Loxley
  9. 087278.U - US v. Murray
  10. 087295.U - US v. Maddox
  11. 087390.U - Cross v. Johnson
  12. 087596.U - Brooks v. N.N. Va. Police Dept
  13. 087639.U - Gibbs v. Rushton
  14. 087662.U - King v. Smith
  15. 087699.U - US v. Wilkes
  16. 087705.U - Benjamin v. State of South Carolina
  17. 087746.U - US v. Pipkins
  18. 087942.U - McNeill v. Atlantic Diagnostic of Durham
  19. 088024.U - Jones v. Buncombe County Sheriff"s Office


Freitag, den 21. Nov. 2008

Papier aus China, Deutschland  

JW - Washington.   Im Bundesanzeiger, Federal Register, finden sich neben allen Verordnungsentwürfen, die der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bekannt gemacht werden, auch so manche Verwaltungsentscheidung. Ein Beispiel ist der Fall Certain Thermal Paper from China and Germany der International Trade Commission, Federal Register, 20. November 2008, Band 73, Heft 225, Seiten 70367-70368. Nach einer Anhörung am 2. Oktober 2008 legt die ITC nun ihre außenwirtschaftsrechtlichen Ergebnisse dem Wirtschaftsminister zur weiteren Beurteilung vor.


Freitag, den 21. Nov. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Lacks Industries, Inc v. McKechnie Vehicle Components USA, Inc.
  2. Malone v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Freitag, den 21. Nov. 2008

Freitag, den 21. Nov. 2008

Freitag, den 21. Nov. 2008

Freitag, den 21. Nov. 2008

Justizminister kippt um  

.   Während einer Rede vor der konservativen Federalist Society in Washington brach der Justizminister der USA zusammen und wurde ins Krankenhaus der George Washington University gebracht. Augenzeugen berichten, dass mindestens eine weitere Person aus dem Raum getragen wurde. Attorney General Michael Mukasey soll sich zu Beginn seines Vortrages in guter Verfassung befunden haben. Im Internet wird auf einen Schlaganfall spekuliert. [Michael Mukasey, Justizminister, Attorney General, US-Recht ]


Freitag, den 21. Nov. 2008

Bucht leert sich  

.   Entlassungen aus Guantanamo häufen sich. Wären alle Zellen leer, wenn Bush Länder fände, die die Gefangenen aufzunehmen bereit sind? Unglücklicherweise müssen einige Gefangene länger auf die Freiheit warten, weil niemand Bush ein Geschenk vor dem Ablauf seiner Amtszeit bereiten will.

Nun wurden fünf Bosnien-Algerier ohne Afghanistan-Verbindung vom Gericht freigesetzt. Das erstinstanzliche Bundesgericht in Washington, DC informiert mit einer eigenen Guantanamo-Bay-Webseite über diese Fälle und entschied am 20. November 2008 in Sachen Lakhar Boumediene et al. v. George W. Bush et al., Az. 04-1166.

Den Beklagten gibt das Gericht auf, die notwendigen diplomatischen Schritte zur Freilassung in die Wege zu leiten.


Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Scheinhersteller: Produkthaftung  

.   Ein Kind verbrennt. Die Eltern verklagen den Feuerzeughändler. Er sucht die Freistellung beim Lieferanten vom Produkthaftungsanspruch, und dieser wendet sich an den Importeur, der das Produkt aus China bezieht.

Das Oberstgericht vom Texas untersucht die sich daraus ableitenden Rechtsfragen in SSP Partners and Metro Novelties, Inc. v. Gladstrong Investments (USA) Corporation, Az. 05-0721. Am 14. November lehnt es eine behauptete Kettenhaftung für Produkthaftungsansprüche ab.

Eine Haftungsgrundlage für die Parteien zwischen Hersteller und Endverkäufer setzt ein Verschulden voraus, eine Produkthaftung der beiden anderen Parteien nicht. Eine Besonderheit des Falles besteht in der Konstellation von verbundenen Parteien:

Eine Auftragsherstellerin im Ausland mit Auftraggeber im Ausland, dessen Tochter in den USA sich gelegentlich als Hersteller bezeichnet. Das US-Unternehmen konnte nach der Berufungsauffassung als Scheinhersteller haften. Das Oberstgericht spricht detailliert diese Fragen nach dem Gesetzes- und Common-Law-Recht von Texas mit den unterschiedlichen Rechtsfolgen an. [Produkthaftung, Scheinhersteller, Regress, Haftungsfreistellung, Indemnity, US-Recht ]


Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Höchstbetrag = Garantiebetrag?  

LF - Washington.  Das Verhältnis von Rahmenverträgen zu Einzelaufträgen beschäftigt auch das US-Recht. Über die Auslegung eines Rahmenvertrags zwischen Dienstleistern im IT-Geschäft entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der Vereinigten Staaten in der Sache Business Systems Engineering, Inc. v. International Business Machines Corp., Az. 08-1081.

Wenn in einem Rahmenvertrag bestimmte Leistungen nur unter Abruf vereinbart werden, kann die Höchstsumme der vereinbarten Entlohnung nicht als Garantiebetrag verstanden werden. Vielmehr erfolgt die Entlohnung für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nach Maßgabe der Einzelaufträge.

Das Gericht entschied daher am 10. November 2008, dass die Klägerin keine Zahlung für Leistungen verlangen kann, die entweder nicht abgefragt wurden, oder von ihr nicht erbracht werden konnten.


Donnerstag, den 20. Nov. 2008

Fast-Marke wie Marke geschützt?  

JW - Washington.   Die Markeninhaberin des Films Gone in 60 Seconds von 1974 mit dem weltbekannten Ford Fastback Mustang namens Eleanor vermarktet Eleanor auf vielfältige Weise und erteilte für Spielzeugautos Lizenzen. 1995 übertrug sie einer anderen Filmfirma die Remake-Rechte des Films. Diese entwickelte für ihren Film eine zweite Eleanor, welche stark an die ursprüngliche Eleanor erinnerte. Mit der Klage rügte die Lizenzgeberin die Verletzung ihrer Marken- und Urheberrechte.

In Sachen Halicke Films, LLC, et al. v. Sanderson Sales and Marketing, et al., Az. 06-55806, verwies das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 12. November 2008 die Entscheidung des Untergerichts zur erneuten Verhandlung zurück. Dem Urteil liegt ein komplexer IP-Sachverhalt zugrunde, den das Gericht unter vielerlei Gesichtspunkten untersucht.

Die Begründung erörtert Grundsätze des Markenrechts und der Vertragsauslegung. Sie bestätigt, dass eine Markenverletzung schon vor der Inhaberschaft an einer Marke möglich ist. Der Lanham Act erlaubt die Rüge der Markenverletzung auch ohne Inhaberstellung, wenn ein erkennbares Interesse an der potentiell verletzten Marke besteht.


Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Mittwoch, den 19. Nov. 2008

Kennen wir den Justizminister?  

.   Ein neuer Justizminister wird angekündigt. Dieses Mal stammt er aus Washington. 70.000 Anwälte in der Hauptstadt fragen sich, wer ihn am besten kennt. Jede Kanzlei hätte gern den direkten Draht. Bestimmt die Hälfte wird behaupten, ihn zu den Bekannten zu zählen.

Eric Holder ist in Washington kein Unbekannter, war auf Veranstaltungen seit Jahrzehnten ansprechbar und hat lange als Richter und Staatsanwalt gewirkt, bevor er unter Bill Clinton im Justizministerium den zweithöchsten Posten annahm. Die Zustimmung des Senats zu seiner Ernennung ist noch unsicher.

Er, der gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität vorging, verlor ausgerechnet bei einem Wirtschaftskriminellen den Verstand und widersprach in der Hektik des Amtsendes von Clinton nicht der Begnadigung von Marc Rich.

Anders als bei einigen Vorgängern, die beispielsweise George Bush hörig waren, wäre seine Ernennung zum Attorney General ein Gewinn. Bei Holder ist damit zu rechnen, dass er die politische Unabhängigkeit des Justice Department wiederherstellen kann, auch wenn er ein enger Vertrauter von Senator Obama ist. [Justizminister, Justice Department, Attorney General, US-Recht ]


Dienstag, den 18. Nov. 2008

Dienstag, den 18. Nov. 2008

OWiG-Verfahren gestrafft  

.   Dass eine Stadt das Widerspruchsverfahren für Strafzettel ändert, ist nicht in jeder Rechtsordnung vorstellbar. Die USA haben über 50 Rechtsordnungen auf Staatsebene. Auch Kreise und Städte können ihre Rechte weitgehend nach Belieben gestalten.

So wundert es hier niemanden, dass Arlington auf der anderen Seite des Potomac beschließt, den bei der Polizei einzulegenden Widerspruch gegen Strafzettel wegen Falschparkens plötzlich vom persönlichen Erscheinen abhängig zu machen und die Entscheidung ans Gericht zu verweisen.

Die Erschwernis soll den Bürger von Widersprüchen abhalten und Einnahmen steigern. Das polizeiliche Verwaltungspersonal ist bereits aus der Strafzettelbearbeitung des Parking Notice Review Office zur Strafzettelausgabe versetzt worden. Das Verwaltungsverfahren wird als Policy bezeichnet, die der Polizeichef nach Gutdünken ändern darf. Der Administrative Procedure Act gilt nur im Bundesrecht.[Verwaltungsverfahrensrecht, US-Recht,Strafzettel, Widerspruch ]


Dienstag, den 18. Nov. 2008

Kleiderordnung gelockert  

.   Auch die Interns - Referendare und Praktikanten - begünstigt die gelockerte Kleiderordung an Schneetagen. Niemand muss im Anzug durch Schneedünen oder Matsch zur Kanzlei wandern. Von Interns erwartet niemand, dass sie mit Gamaschen, Kleppermantel und Gummischuhen ausgerüstet nach Washington reisen.

An solchen Tagen gilt die Kleiderordnung für Feiertage: Jeans oder Kordhose reichen, und die vorsichtshalber mitgebrachte Krawatte kann wahrscheinlich - anders als die Ärmelschoner - in der Tasche bleiben. [US-Recht, USA-Kanzlei]


Montag, den 17. Nov. 2008

Einschwörung: Drei Gewalten  


Inaugural Ticket 1985
 Inaugural Ticket
.   Zur Einschwörung eines Präsidenten treffen die drei Gewalten aufeinander. Im Kongressgebäude wird bald Senator Obama der Amtseid vom Obersten Richter des Obersten Bundes­gerichts der Vereinigten Staaten abgenommen. Exekutive, Legislative und Judikative versammeln sich.

Der Bürger bemüht sich auch um die Teilnahme. Das ist schwer. Eintritts­karten sind für den Zutritt zu Tribünen beim Kapitol, Weißen Haus und der Pracht­straße zwischen beiden Gebäuden erfor­derlich.

Die Karten sind dünn gesät. Fahrten nach Washington werden als Gruppen­fahrten mit Bussen angeboten. Viele Amerikaner fliegen und fahren auf eigene Faust zur Amtsein­führung in die Hauptstadt der USA.

Ob alle an der Inauguration so teilnehmen können, dass sie auch den neuen Präsi­denten sehen können, steht in den Sternen. Die Senatoren und Represen­tatives als Hüter der Eintritts­karten sind vom Ansturm auf die Inauguration über­wältigt.

Astro­nomische Preise von $20.000 werden für die Tickets genannt, obwohl noch gar keine ausgegeben wurden. Nur Hotelpreise sind bereits bekannt. Sie beginnen bei $700 pro Tag mit einem Minimum von drei Über­nachtungen. Für Washingtoner schon Routine.

Die Verteilung der Aufgaben zur Vorbereitung der neuen Regierung und den tausenden zu besetzenden Ämtern in Ministerien und Obersten Bundesbehörden ist spannender. [US-Recht, Amtseinfuehrung, Einschwoerung, Gewaltenteilung]


Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 065172.U - US v. Taft
  2. 075029.U - US v. Sherman
  3. 077223A.U - US v. Terrell
  4. 081079.U - Rogers v. HUD
  5. 081155.U - Abayneh v. Mukasey
  6. 084306.U - US v. Brunson
  7. 084465.U - US v. Fuller
  8. 086410.U - US v. Smith
  9. 086812.U - US v. Morrison
  10. 086846.U - US v. Jupiter
  11. 086876.U - Rhyne v. Warden
  12. 087049.U - US v. Law
  13. 087067.U - US v. Hicks
  14. 087074.U - US v. Banks
  15. 087083.U - US v. Hayes
  16. 087191.U - US v. Ramirez
  17. 087495.U - US v. Perry
  18. 087598.U - Lorenz v. Davis
  19. 087692.U - US v. Hamilton


Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Montag, den 17. Nov. 2008

Rot ist Rot  

.   Bei grün wird gebremst, bei rot Gas gegeben. Für Verkehrsrechtler muss Washington eine Qual sein. Zum Glück gibt es solche Juristen in der Hauptstadt der USA nicht.

Wo die Verkehrsregeln alle paar Meilen anders lauten, und Einheitliches nahezu unbekannt ist, kann sich auch kein Verkehrsrechtsverständnis bilden. Über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht würde man hier nur lachen. An jeder Staats-, Kreis- und Dorfgrenze gibt es andere Vorstellungen vom Recht und den Fahrgepflogenheiten. Da wundert es auch nicht, wenn man an der roten Ampel steht und öfter von hinten angefahren wird.

Wird der Unfall vom Beamten des Uniformed Secret Service aufgenommen, erhält die Schuldige auch keinen Strafzettel. Da jede Partei die eigenen Kosten der Rechtsverfolgung trägt, ist auch verständlich, dass kaum jemand beim Unfall einen Rechtsanwalt konsultiert. Der US-Anwalt wiederum kann mit dem Hinweis auf diesen Umstand der Verkehrsunfallabwicklung aus dem Wege gehen. [Verkehrsrecht, Strafzettel, US-Recht, US-Anwalt, Fachanwalt]


Sonntag, den 16. Nov. 2008

Schiedsrichter ignoriert Recht  

.   Die Missachtung geltenden Rechts berechtigt zur Aufhebung eines Schiedsspruchs. in Coffee Beanery Ltd. et al. v. WW, LLC et al., Az. 07-1830, entdeckt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks der USA am 14. November 2008 einen manifest Disregard of the Law in der Feststellung des Schiedsgericht, dass die Verheimlichung einer Vorstrafe das Franchise-Gesetz von Maryland nicht verletzt, obwohl diese Verheimlichung eine Verletzung darstellt. Es ordnet deshalb das Vacatur an.


Samstag, den 15. Nov. 2008

Kamelreiter verlieren vor Gericht  

.   Sind amerikanische Gerichte für Ansprüche gegen fremde Regierungs­mitglieder zuständig, denen die Entführung von Kindern zur Ausbildung als Kamelreiter vorgeworfen wird?

Nein, entschied das erst­instanzliche Bundes­gericht in Miami in einem Urteil vom 20. Juli 2007 in Sachen Mother Doe I et al. v. Sheikh Mohammed Bin Rashid al Maktoum et al., Az. 06-22253. Das Urteil legt die Einreden, einschließlich der Staaten­immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, der Beklagten übersichtlich dar.

Das Gericht brauchte sich jedoch bei der Klagabweisung nur auf die mangelnde persön­liche Zustän­digkeit zu stützen. Die Beklagten rügten auch das anonyme Auftreten der Kläger als Mother Doe I und Father Doe I. [US-Recht, Zustaendigkeit, Immunitaet, FSIA ]


Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied am 14. November 2008 diese Fälle:
  1. Rockwell v. Peake
  2. Christopher v. Dept. of the Army
  3. Shultz v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Freitag, den 14. Nov. 2008

Finanzkrise und Sozialdemokratie  

LF - Washington.  Die sozialdemokratische Perspektive auf die Entwicklung der Finanzkrise und mögliche Lösungsansätze zur Entlastung der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen wurden am Veterans Day auf Einladung der Friedrich Ebert Foundation in Washington, DC erörtert.

Unter dem Titel The Financial Disaster Socio-Economic Shock Waves on Both Sides of the Atlantic diskutierten am 11. November 2008 die Redner Poul Nyrup Rasmussen, früherer Premierminister Dänemarks und Präsident der Sozialdemokratischen Partei Europas, SPE, sowie Thea M. Lee, stellvertretende Direktorin der America's Union Movement, AFL-CIO, über den Begriff der Sozialdemokratie im europäischen Verständnis, sowie die Auswirkungen der Krise auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene in Europa und in den USA, die eine stetig zunehmende Belastung für Arbeitnehmer, Hauseigentümer und Kreditnehmer darstellt.

Unter Moderation von Almut Wieland-Karimi, Vorsitzende der Stiftung in den USA und Kanada, kamen auch Strategieempfehlungen für den Weltfinanzgipfel in Washington, D.C. am kommenden Wochenende zur Sprache. Cooperation, doing things simultaneously and no overhast lautet der Rat Rasmussens und Lee bringt wohl den Wunsch vieler Bürger auf den Punkt, wenn sie das langfristige Ziel als Get more Bang for the Buck formuliert.


Freitag, den 14. Nov. 2008

Rechtsgrundlagen des QR Code  


qrcode
QR: http://anwalt.us
.   Wo finden sich die Standarddokumente für den QR-Kode? Wohl in Asien, woher der Kode stammt. Bei der Denso Corporation, die das System 1994 freigab?

Die schweizer Webseite für die Generierung des Kodes und Anbieterin eines QR-Lesers für mobile Geräte verschweigt die Rechtsgrundlagen. Wer garantiert die Konfliktfreiheit der Generatoren? Wer bewahrt den Nutzer vor Patent-, sonstigen IP- oder kartellrechtlichen Ansprüchen, die das rechtliche Umfeld beispielsweise beim Bluetooth-Standard gründlich regelt?

Die Association for Automatic Identification and Mobility soll den Denso-Standard als AIM ITS/97/001 International Symbology Specification Standard akzeptiert haben, doch sind auf ihrer Webseite kaum Standard-Dokumente zu finden. Rechtssicherheit scheint dieser Matrix-Standard nicht gerade unter die Nase zu reiben. Aus IT-rechtlicher Sicht bleibt ein ungutes Gefühl. [US-Recht, QR Code, Standardisierungsrecht]


Freitag, den 14. Nov. 2008

Zulassung bricht nach Jahrzehnten  

.   Referendare und Praktikanten schlagen eine Feier vor, als der Ausbilder sich an das Jubiliäumsjahrzehnt der deutschen anwaltlichen Zulassung erinnert. Noch während des nächsten Jurastudiums am King's College beantragt folgte die Einschwörung zur Zulassung vor dem Landgerichtspräsidenten in der zweiten Jahreshälfte.

Erstaunlicherweise findet sich die gerahmte, in Amerika extrem schlicht wirkende Urkunde beim ersten Griff in ein verstecktes Fach - und fällt prompt auseinander. Ist die hohe Luftfeuchtigkeit Washingtoner Sommer schuld? Oder die trockenen Winter? Immerhin bleibt lesbar, dass das Jubiläum um Monate verpasst ist und kein Grund zum Feiern besteht.


Donnerstag, den 13. Nov. 2008

Versicherer doppelt gebeutelt  

.   Zwei Mal vom Apfel beißen gilt in den USA als sprichwörtlich unlauter. Gegen einen Versicherer ging ein Kläger zwei Mal gerichtlich aus dem gleichen Lebenssachverhalt vor - und landete dennoch beide Male im Klägerparadies.

Am 10. November 2008 entschied das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks gegen die beklagte Versicherung, die die Deckung eines Staubschadens im ersten Verfahren bestritten hatte. Mit dem Antrag auf ein Feststellungsurteil gewann der Kläger im ersten Prozess.

Die Versicherung zahlte für den Schaden, doch acht Monate später verklagte sie der Kläger erneut, dieses Mal wegen einer behaupteten verbraucherunfreundlichen oder gar böswilligen Haftungsverweigerung im ersten Verfahren. Das angerufene Bundesgericht der ersten Instanz wies die Klage ab, weil es eine Rechtskrafterstreckung des ersten Prozesses auf den zweiten bejahte.

In Sachen Andrew Robinson International, Inc. et al. v. Hartford Fire Insurance Company, Az. 08-1255, nahm der United States Court of Appeals for the First Circuit in Boston die Tamisage im Rahmen einer Safari durch Gesetz, Rechtsprechung und die Empfehlungen der von sachverständigen Juristen herausgegebenen Restatements zur Ermittlung anwendbarer Grundsätze der Rechtskraftwirkung vor.

Seine Ausführungen sind von grundlegender Bedeutung auch für andere Sachverhalte und Ansprüche, insbesondere wenn eine Klage im einzelstaatlichen Gericht, die zweite im Bundesgericht beurteilt wird und die Ansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Normen herrühren. Dabei ist nicht nur seine Argumentationsführung, die in anderen Bundesberufungsbezirken nicht verbindlich ist, nützlich, sondern vor allem auch die umfangreiche Zusammenstellung von Quellen.

Das Ergebnis seiner Prüfungen resultiert in der Rückverweisung des Verfahrens an das Ausgangsgericht. Dort wird festzustellen sein, ob der geltend gemachte Anspruch besteht. Die Haftungsverweigerung muss nicht unbedingt haftungsauslösend wirken und zum gesetzlich erlaubten dreifachen Schadensersatz führen.

Die Entscheidungsbegründung ist faszinierend, die Materie bedeutsam, das Urteil überzeugend, doch die Ausformulierung nicht laiengeeignet. Auch der amerikanische Leser kommt bei Essentialien wie preclusion, res judicata und Restatement of the Law, doch erst recht der Tamisage ins Stolpern und verliert sich auf der Safari bei allen Assevarations des eloquenten Richters Selya im dichten Normendschungel. [US-Recht, Versicherung, Haftungsverweigerung, Rechtskraft]


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Stabsentzug für Bundesrichter  

.   Was können die Kollegen einem straffälligen Richter schon antun, der auf Lebenszeit bestellt ist? Einfallsreich ist das Gremium im Fall In re: Complaint of Judicial Misconduct against United States District Judge G. Thomas Porteous, Jr. under the Judicial Conduct and Disablity Act of 1980, Az. 07-05-351-0085.

Das Collegium im fünften Bundesberufungsgericht stellt der Öffentlichkeit am 10. September 2008 alle Untersuchungsberichte zur Verfügung und verhängt Sanktionen, die dem Bundesrichter das Leben schwer machen. Ihm werden keine Fälle zugeteilt, und er verliert das Recht auf einen Stab.

Für alles weitere ist der Kongress im Rahmen eines Impeachment-Amtsenthebungsverfahrens zuständig. Meineide und Betrug sollten für das Verfahren ausreichen.


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Rancher v. Peake
  2. The Mathworks, Inc. v. Comsol Ab.
  3. Hooker v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Navy siegt im Pazifik  

.   Wale und andere Tiere im Pazifik leiden unter Sonarübungen der United States Navy. Eine einstweilige Verfügung zur Eindämmung der Übungen sollte die Tiere schützen.

Vor dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten gewinnt am 12. November 2008 die Marine im Fall Winter v. Natural Resources Defense Council, Inc., Az. 07-1239. Das Gericht stellt fest, dass das Untergericht das Recht der Injunctions falsch verstanden hat, als es auf die möglichen Schäden abstellte, während nur die wahrscheinlichen Schäden maßgeblich sind.

Selbst wenn das Untergericht den richtigen Maßstab angesetzt hätte, wäre die einstweilige Unterlassungsverfügung rechtsfehlerhaft, wie der Supreme Court in der Hauptstadt Washington auf 52 Seiten ausführt.


Mittwoch, den 12. Nov. 2008

Dienstag, den 11. Nov. 2008

Dienstag, den 11. Nov. 2008

Spreu und Weizen am 11.11.  

.   Am 11. November trennt sich die Spreu vom Weizen. Auf dem Weg zum Weißen Haus bemerkt man die ersten Veränderungen an der Zweispurigkeit der Straßen: Heute ist Bundesfeiertag. Wer ist in der Kanzlei? Alle Associates mit Partnerambition? Referendare und Praktikantin sind vollzählig zur Ausbildung erschienen. Sie wissen, Mandantenanliegen nehmen auf Feiertage keine Rücksicht, und das amerikanische Recht erschließt sich nicht nur in der Routine des Alltags, sondern gerade auch in den Ausnahmezuständen. Gerichte und Behörden sind geschlossen. Die jungen Juristen erleben den Veterans Day.


Dienstag, den 11. Nov. 2008

Dienstag, den 11. Nov. 2008

Montag, den 10. Nov. 2008

Montag, den 10. Nov. 2008

Montag, den 10. Nov. 2008

Produkthaftung der Bank  

.   Haftet die Bank, die einen Maschinenkauf finanziert und später das Eigentum an einen Erwerber überträgt, gegenüber dem an der Maschine verletzten Arbeiter des Erwerbers aus Produkthaftung? Product Liability kann jeden an Herstellung und Vertrieb Beteiligten erfassen.

Nach dem in Sachen Guillermo Arriaga v. CitiCapital Commercial Corp., Az. F052419, maßgeblichen Recht Kaliforniens greift dieser Grundsatz aus der verschuldungsunabhängigen strict Liability. Doch erfasst er nicht die Finanzwelt, entschied das fünfte Berufungsgericht des Staates am 3. November 2008. [US-Recht, Produkthaftung, Product Liability ]


Montag, den 10. Nov. 2008

Indossament im 21. Jahrhundert  

JW - Washington.   Im Lehrgang bei lauwarmen 18 Grad und Sonnenschein demonstrierte der Ausbilder in Washington D.C. den Referendaren das Indossament. Es ist ein auf der Rückseite angebrachter Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Der Rücken der Praktikantin musste zur Ausführung des Indorsements auf einem Scheck herhalten.

Ganz im Gegensatz zu Deutschland ist es in Amerika üblich mit Schecks, versehen mit Indossaments, auch große Beträge im Geschäftsverkehr zu begleichen. Jeder Amerikaner ist mit dem Indossament vertraut, da er auch sein Gehalt per Scheck erhält und zur Bank bringt, wo er ihn indossiert.

Durch den handschriftlichen Übertragungsvermerk gehen Rechte und Eigentum aus dem Papier von dem Übertragenden - Indossant - auf den neuen Inhaber - Indossator - über. Diese Rechte erhält grundsätzlich derjenige, der sich durch das Indossament ausweisen kann.

Für die Praxis ist dies vor allem bei Wechseln von großer Bedeutung, da der Indossant grundsätzlich und verschuldensunabhängig haftet. Damit ist der Indossant immer möglicher Rückgriffsschuldner. Vor dieser weiten Haftung und der Gefahr, auf dem Weg zur Bank den Scheck zu verlieren, war der Hinweis des Ausbilders, dass die Schecks meist nach den Bankzeiten in speziell gesicherten LKWs durch das Land transportiert werden, gut nachvollziehbar.

Auch die Einführung des Schecks 2000 ist aus der Prespektive des Giralverkehrs nicht so beeindruckend wie der US-Kongress ihn ansieht. Mit dem Scheck 2000 können Banken und Federal Reserve mit eingescannten Schecks arbeiten. Einfache Überweisungen für jedermann gibt es immer noch nicht. Weiterhin werden Schecks hin- und hergereicht.


Sonntag, den 09. Nov. 2008

Videospiel und Redefreiheit  

.   Verletzt Grand Theft Auto durch die Entstellung realer Orte, Läden und Marken das Markenrecht echter Inhaber, die an den fiktiven Orten im Spiel erscheinen, das Geographie und Charakter der darge­stellten Gegenden verzerrt darstellt? Beein­trächtigt der Pig Pen in GTA den echten Play Pen-Club?

Das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks bestätigt die haftungs­frei­stellende Wirkung des ersten Verfassungs­zusatzes im Verhältnis zum bundesrechtlichen Markenschutz nach dem Lanham Act sowie zu einzel­staat­lichen Marken­ansprüchen.

Am 5. November 2008 entscheidet es in ESS Entertain­ment 2000, Inc. v. Rock Star Videos, Inc. et al., Az. 06-56237, zunächst, dass die Einrede des nominative Fair Use hier unanwendbar ist, weil Pig Pen nicht zur Kommentierung von Play Pen verwandt wurde. Hingegen wirkt der Redefrei­heitsschutz der Bundes­verfassung, First Amendment, als Einrede gegen die behauptete Marken­verwechs­lungsgefahr. [Markenrecht,Trademark, Redefreiheit, Videospiel, GTA]


Sonntag, den 09. Nov. 2008

Studienaufenthalte in Kuba  

JW - Washington.   In Sachen Emergency Coalition to Defend Educational Travel, et al. v. United States Department of the Treasury, et al., Az. 07-5317, bestätigte das Bundesberufungsgericht in Washington, DC am 4. November 2008 die seit 2004 verschärften Voraussetzungen für akademische Studienreisen nach Kuba.

Nach dem Trading with the Enemy Act dürfen Amerikaner akademische Studienreisen nach Kuba nur dann unternehmen, wenn sie eine Genehmigung des dem Finanzministerium, United States Department of the Treasury, untergliedertem Office of Foreign Assets Control, besitzen. Im Jahre 2003 rief Präsident Bush einen Ausschuss ein, der feststellte, dass einige Universitäten das gegen Kuba verhängte Embargo umgehen, indem sie die erteilten Studiengenehmigungen für Tourismusaufenthalte zweckentfremden.

Der Untersuchungsbericht animierte das Schatzamt zu strengeren Voraussetzungen für die Genehmigungen. Ein Studienaufenthalt muss nun zumindest ein akademisches Semester von nicht weniger als zehn Wochen umfassen, teilnehmen kann nur ein eingeschriebener Student und ein Vollzeit beschäftigter, authorisierter Lehrkörper muss an der Studienfahrt teilnehmen.

In seiner Entscheidung bestätigte das Bundesberufungsgericht diese strengen Genehmigungsvoraussetzungen. Die Zuständigkeit des Gerichtes lag vor, da ein Hochschulprofessor aktivlegitimiert war und damit die Zuständigkeit insgesamt begründete. Der Professor wollte im Jahr 2005 einen akademischen Austausch veranstalten und rügte, dass die Bestimmungen seine akademische Freiheit beeinträchtigen. In der Sache war die Klage nicht erfolgreich. Das Gericht entschied, dass die Bestimmungen verhältnismäßig sind und nicht die verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf akademische Freiheit und Freizügigkeit verletzen.

Der OFSA-Experte Wayne Rusch bestätigt das Urteil und führt ergänzend aus, dass Präsident Bush die Komission kurz vor dem Wahlkampf 2004 ins Leben rief und daher der Verdacht nahe liegt, dass er dies tat, um Wähler unter den Kuba-Amerikanern in Florida zu gewinnen. Man dürfe nun mit dem Ende mancher Restriktionen rechnen.


Sonntag, den 09. Nov. 2008

Samstag, den 08. Nov. 2008

Richter rotieren  

.   In allen Instanzen der Bundesgerichtsbarkeit der USA - und ähnlich auch in der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit der über 50 Rechtsordungen in den Vereinigten Staaten - sind die Richter für alles zuständig. Eine Spezialisierung in Zivil-, Straf-, Arbeits-, Steuer- oder Sozialgerichtsbarkeit gibt es nicht.

Das in Washington beim Weißen Haus liegende Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, United States Court of Appeals for the Federal Circuit mit seinen Sonderzuständigkeiten im Patent- und Außenhandelsrecht ist eine der wenigen Ausnahmen und zugleich nicht auf einen geographischen Bezirk beschränkt.

Um Richtern der erstinstanzlichen Bundesgerichte und anderer Bundesberufungsgerichte einen Einblick in die Tätigkeit des Sondergerichts zu gewähren sowie dessen Richter zu entlasten und den Erfahrungsaustausch für alle Seiten fruchtbar zu gestalten, unterhält des Gericht ein Besuchsprogramm. Visiting Judges anderer Gerichte werden in die Arbeit des Sondergerichts einbezogen. Eine Übersicht verrät weitere Einzelheiten.


Samstag, den 08. Nov. 2008

Jordanien vermeidet Immunitätsfrage  

AK - Washington.   In Ahmad Chalabi, et al. v. Hashemite Kingdom of Jordan, et al., Az. 07-7141, konnte Jordanien eine abschließende Beurteilung der Immunitätsfrage nach dem Foreign Sovereign Immunities Act vermeiden. Ein jordanischer Geschäftsmann hatte gegen das Königreich geklagt und verlangte Schadensersatz für die staatliche Übernahme seiner Bank im Jahre 1989. Die Übernahme hatte den Konkurs der Bank und ihres amerikanischen Ablegers bewirkt. Chalabi behauptete die Zuständigkeit des Gerichts, da es sich bei Jordaniens Handlungen um acta iure gestiones im Sinne der Commercial Activity Exception des FSIA handele.

Das Untergericht hatte die Klage ohne Entscheidung über die Immunitätsfrage als verjährt abgewiesen. Es folgte damit dem obersten Bundesgericht, das den Gerichten in einer jüngeren Entscheidung Spielraum gewährte, auf welche von verschiedenen Zulässigkeitsfragen sie ihre Abweisungsentscheidung stützen. Eine endgültige Entscheidung der Immunitätsfrage hätte weitere Beweiserforschung benötigt, weshalb das Gericht eine Abweisung als verjährt prozessökonomisch sinnvoller fand. Das Berufungsgericht stimmte dem zu, obgleich es die Verjährungsfrage als Zulässigkeitsproblem mit materiellrechtlichen Einschlägen ansah.

Der Fall verdeutlicht, dass amerikanische Gerichte Klagen gegen ausländische Hoheitsträger auch dann abweisen können, wenn die Frage der Immunität und damit der gerichtlichen Zuständigkeit letztlich ungeklärt bleibt.


Samstag, den 08. Nov. 2008

Freitag, den 07. Nov. 2008

Freitag, den 07. Nov. 2008

Tolle Idee für Marken und Sex  

.   Endlich begreift das Markenamt, dass handschriftliche Unterschriften besser sind als diese elektronische Signatur: /buck rocks/. Damit kann ja jeder zeichnen. Also konnte auch jeder in Verfahren eingreifen und elektronisch Erklärungen für nichtsahnende Antragsteller abgeben.

Anynomität ist in den USA ein hohes Verfassungsgut, doch manchmal empfehlen sich noch Methoden, mit denen der Staat die Identität des Erklärenden bestätigen kann. Auf diese Idee sind auch Ermittler in Neuengland gekommen.

Prostituierte müssen dort nun ihre Internetangebote mit einer Telefonnummer versehen. Der Staat erhofft sich so, diese Kriminellen ermitteln zu können. Von der Kundschaft, die solche Dienste sucht, wird die Kreditkarte verlangt, die der Polizei gleichermaßen helfen soll.

Das erinnert sehr an die Identifikationspflicht für Internetanbieter in Deutschland und anderen europäischen Staaten. Klar, die Kriminellen werden alles tun, um sich den Strafverfolgern erkennbar zu machen.

Hintergrund der Regelung in Neuengland ist, dass der verkaufte Verkehr schwer nachweisbar sein kann. Viel einfacher ist es, Prostituierte und Kunden wegen Verletzung der Telefon- und Kreditkartenbestimmungen hinter Gitter zu bringen. So kam ja auch Martha Stewart ins Gefägnis: Nicht wegen der illegalen Börsenmanipulation, sondern wegen ihrer lügnerischen Schutzbehauptungen gegenüber Strafverfolgern, die unter hoher Strafe stehen.


Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Verurteilter Kläger  

LF - Washington.   Wie ein Kläger in Amerika es schaffen kann, am Ende der Verurteilte zu sein, zeigt die Entscheidung Jorge Negrete v. National Railroad Passenger Corporation, Az. 07-3287, des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks. Der Fall ist auch ein schönes Beispiel für die Eidespflicht im US-Prozess und den Folgen der Falschaussage.

Das Bundesberufungsgericht leitete seine Entscheidung direkt an die Staatsanwaltschaft, nachdem der Kläger sich im Prozess des Meineids schuldig gemacht hatte. Er ließ keine Möglichkeit aus, Beweise zu fälschen oder zu unterdrücken, zu lügen und sich über Fristen hinwegzusetzen.

Laut der Entscheidung vom 27. Oktober 2008 behauptet der Kläger, nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig zu sein und verbot dem früheren Arbeitgeber seine Krankenakten einzusehen. Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit kamen spätestens auf, als er Umbaumaßnahmen an seinen Apartmenthäusern selbst vornahm.

Da half es am Ende auch nicht mehr, dass der Anwalt seinen Mandanten als lediglich schlechten und ungebildeten Lügner bezeichnete. Der United States Court of Appeals zeigte sich wenig beeindruckt - man braucht keinen Hochschulabschluss um zu begreifen, dass das Lügen unter Eid Konsequenzen hat.


Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 074685.P - US v. Hardy
  2. 071506.U - Hovis v. General Dynamics Corporation
  3. 074326.U - US v. Graham
  4. 074944.U - US v. Person
  5. 075151.U - US v. Riggins
  6. 081297.U - Christian v. US
  7. 084146.U - US v. Powell
  8. 086070.U - Asemani v. The Government of Islamic Republic
  9. 086394.U - Williams v. Johnson
  10. 086431.U - Asemani v. Mukasey


Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Donnerstag, den 06. Nov. 2008

Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Hamed Mohammed v. U.S. Attorney General: 07-11605 PDF
  2. Raymond Houston v. Gay N. Williams: 08-10288 PDF
  3. Kenny A. v. Sonny Perdue: 06-15514ORD PDF


Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Gesetz zur Gleichbehandlung  

AK - Washington.   Die Gewährung gleichen Zugangs behinderter Menschen zum amerikanischen Arbeitsmarkt wird durch ein im Januar 2009 in Kraft tretendes Gesetz deutlich gestärkt. Der neue Americans with Disabilities Act Amendments Act ergänzt den schon 1990 vom amerikanischen Kongress verabschiedeten Americans with Disabilities Act. Erklärtes Ziel des Gesetzes war ein umfassender Schutz behinderter Personen vor Diskriminierung bei Einstellungsverfahren. Arbeitgeber müssen bei der Einstellung von Personal der Möglichkeit der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze ausreichend Rechung tragen.

Der oberste Bundesgerichtshof in Washington verwässerte in den letzen 18 Jahren die Reichweite des Gesetzes durch mehrere Urteile erheblich. Der Supreme Court legte den Terminus Behinderung sehr eng aus, was viele Arbeitnehmer mit erheblichen Einschränkungen gar nicht erst erfasste. Die entscheidende Frage bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund des ADA war daher, ob die Einschränkung des Arbeitnehmers überhaupt vom Gesetz erfasst wurde.

Der neue ADAAA tritt dieser Rechtsprechung entgegen und verlangt ein weites Verständnis des Begriffes Behinderung. Damit verlagert sich der Schwerpunkt bei Klagen aus dem Gesetz auf die Frage, ob der Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Einstellung auch der behinderten Bewerber im Auswahlverfahren geschaffen bzw. sie angemessen in Betracht gezogen hat. Im Zweifelsfalle muss der Arbeitgeber das ausreichend dokumentieren können. Klagen sind damit zukünftig für den Arbeitgeber mit einem größeren Risiko verbunden.

Die Änderungen durch den ADAAA werden insbesondere dort deutlich spürbar sein, wo das grundsätzlich vorrangige einzelstaatliche Arbeitsrecht einen geringeren Schutz gewährt. In Staaten wie Kalifornien hingegen, dessen einzelstaatliches Recht schon zuvor weiter reichte als der ADA, sind die Auwirkungen für Arbeitgeber wahrscheinlich weniger gravierend. Insgesamt erwarten Arbeitgeber jedoch einen Anstieg von Klagen nach Inkrafttretetn des ADAAA. Sie sollten daher stets dokumentieren, dass sie den gesetzlichen Vorgaben im Einstellungsverfahren ausreichend Rechung tragen.


Mittwoch, den 05. Nov. 2008

Obamas Harvard nicht mehr versteckt  

.   Die Wahllokale in den USA schließen. Nun sprechen die Nachrichtensender der USA die Law School-Ausbildung von Barack Obama an. Sein Professor Charles Ogletree bezeichnet ihn und seine Frau als sehr gute Jurastudenten. Sie wussten, dass sie $100.000 in der ersten Anstellung verdienen konnten und verzichteten absichtlich darauf, um sich statt dessen juristischen Karrieren zu widmen, in denen sie dem kleinen Mann beistehen konnten.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Verhandlungen scheitern wegen Wahlen  

.   Ein kritischer Tag für Vertragsverhandlungen mit Amerikanern. Wer heute an einem Tisch mit ihnen sitzt, oder auch nur anruft, kann die Verhandlungen leicht zum Scheitern bringen. Deutsche Witze oder lustige Anmerkungen zur Wahl in den USA kommen hier nicht gut an.

Die meisten Amerikaner würden aus einem nicht jedem erklärlichen Anstands- oder Höflichkeitsgefühl verschweigen, wie unpassend sie solche Bemerkungen finden. Nur wenige sind mit der politischen Offenheit vertraut, die man in europäischen Wohnzimmern, Kneipen oder Büros erwartet.

Hier gilt hingegen, dass man über Religion und Politik nicht spricht. Das wird erst recht vom Ausländer erwartet. Mischt er sich belustigend oder gar abfällig ein oder zeigt er sich zu engagiert, kann sein Verhalten selbst zum Scheitern angebahnter Beziehungen führen.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Dienstag, den 04. Nov. 2008

Dienstag, den 04. Nov. 2008

Dienstag, den 04. Nov. 2008

Schlangen und Ergebnisse  

.   Seit sechs Uhr bilden sich lange Schlangen vor den Wahllokalen. Kurz nach sieben Uhr werden in den USA bereits erste Auszählungsergebnisse verkündet. Meldungen von Problemen mit elektronischen Wahlgeräten und Papierwahlurnen treffen ein.

Anwälte stehen Wahlleitern und Parteibeobachtern zur Seite, um rechtliche Eilmaßnahmen zu ergreifen. Verwirrungen über zulässige und verbotene T-Shirts und Anstecknadeln oder Verkleidungen in und bei Wahllokalen erweisen sich als minimal.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Wahllokale schließen normal  

.   Wenn morgen die Wahlmänner für die Präsidentschaftswahl erkoren werden, kommt es in Virginia auf jede Stimme an. Meist stimmt der Staat republikanisch. Dieses Mal kann es anders werden. Werden alle ins Wahllokal gelangen? Oder wegen des Andrangs heimgeschickt?

Da die Wahlbeteiligung überdurchschnittlich hoch ausfallen soll, prüfte das erstinstanzliche Bundesgericht in Virginia einen Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten und lehnte ihn heute ab. Wer jedoch um 19 Uhr in der Schlange steht, wird wählen dürfen, entschied Richter Williams.

Schon jetzt stehen sich die Wähler in Virginia seit Tagen die Beine in den Bauch, manche zehn Stunden lang, um ins Wahllokal zu gelangen. In Virginia besteht die Möglichkeit, bereits vor dem 4. November abzustimmen. In Maryland steht diese Option als Referendum zur Debatte und ist gegenwärtig unzulässig.

Wie bei den meisten wichtigen Dingen in den USA hängt alles davon ab, was der einzelne Staat bestimmt. Das Bundesrecht regelt selbst so wichtige Dinge wie die Wahlbedingungen nicht und zieht mit der Bundesverfassung nur einige Grenzen zu Fairness und Chancengleichheit.

Deshalb kann auch der Kandidat die Präsidentschaftswahl verlieren, der die meisten Stimmen erhält, denn ausschlaggebend ist die Zahl der Wahlmänner, nicht die Stimme des Volkes.


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Statt Präsidentenwahlen Richterwahlen  

.   Auch Richter stehen morgen zur Wahl. In der Hauptstadt Washington sind alle Richter Bundesrichter, ungewählt und eingesetzt, nach Artikel I der Bundesverfassung auch die auf einzelstaatlicher Ebene im Superior Court und Court of Appeals wirkenden.

Im Nachbarstaat Maryland hingegen, wie in vielen Staaten der USA, hängt der Richter von der Gunst der Bürger ab. Wer spendet ihm wohl etwas für die Wahlkampagne, wenn sich Mitstreiter melden? Auch - oder erst recht - der Anwalt, der zuletzt bei ihm unterlag?

Auf der anderen Seite des Potomac stehen die Wähler Virginias schon seit Tagen in kilometerlangen Schlangen, um an der Frühwahl teilzunehmen. In Maryland entschied das Oberstgericht, dass das Early Voting verfassungsunvereinbar ist. Umso länger werden die Schlangen am Dienstag. Die Unterschiede zwischen den Staaten sind selbst auf kleinstem Raum erheblich.

Das größte Interesse widmen die Wähler dem Präsidenten - doch ausgerechnet diesen erwählen sie nicht. Sie wählen die Electors, Wahlmänner, die den Präsidenten ernennen. Direkt erwählen sie Senatoren, Bundesabgeordnete, Einzelstaatsparlamente, Ausschussbesetzungen, Kreis- und Stadträte, und eben die Richter. [Wahlrecht, US-Recht, Richterwahl]


Dienstag, den 04. Nov. 2008

Montag, den 03. Nov. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 0717.P - Moseley v. Branker
  2. 071442.P - Lightner v. City of Wilmington
  3. 0720.U - Cole v. Branker
  4. 071063.U - Gorski v. ITT Long Term Disability Plan
  5. 071877.U - State of NC v. Tiari El & Associates
  6. 074535.U - US v. Townsend
  7. 074964.U - US v. Richardson
  8. 075002.U - US v. Williams
  9. 075041.U - US v. Williams
  10. 075149.U - US v. Harvell
  11. 077381.U - US v. Gore
  12. 081112.U - Teta v. Mukasey
  13. 081268.U - Wilder v. Davis
  14. 081555.U - Wright v. Cates
  15. 084141.U - US v. Shelton
  16. 084212.U - US v. Ruiz
  17. 084313.U - US v. Peguese
  18. 086391.U - McDaniel v. Willett
  19. 086938.U - Primus v. Padula


Montag, den 03. Nov. 2008

Montag, den 03. Nov. 2008

Montag, den 03. Nov. 2008

Zeit im Lot  

.   Nach der gestrigen Umstellung von der Sommerzeit in den USA ist die Zeit auch transatlantisch wieder im Lot. Mandanten und Anwälte können sich wieder mit dem gewohnten sechsstündigen Zeitunterschied erreichen: Berlin 15 Uhr = Washington 9 Uhr.


Sonntag, den 02. Nov. 2008

Torts: Initiative ergreifen  

.   Torts: Das Recht der unerlaubten Handlungen. Ein Sechstel des Prüfungsstoffs im USA-weiten Teil der Anwaltsprüfung. Wie in kaum einem anderen Fach wird dem Jurastudenten vermittelt, dass man bei Torts nicht das Recht lernt, sondern lernt, das Recht weiterzuentwickeln.

Haftung eines Wirtschaftszweigs statt Haftung eines Herstellers, Strafschadensersatz, Sammelklagen und brutale Strategien bei der Produkthaftung sind die Folgen. Den Lebensweg eines Tort-Strategen, Fred Baron, zeichnen Nachrufe im Wall Street Journal und der Washington Post nach.

Anwälte seiner Couleur sind wegen der ausgelösten Verzerrungen nicht nur im internationalen Wirtschaftsrecht umstritten, sondern auch in den USA selbst. Letztlich setzen sie jedoch die Philosophie um, die sie im ersten Semester an der Law School gelernt haben - und die die Verteidigung gleichermaßen zum strategischen Denken animiert.


Sonntag, den 02. Nov. 2008

Sonntag, den 02. Nov. 2008

Kleine Firma, große Welt  

.   Nur ein paar Kunden in Deutschland, doch plötzlich im US-Gericht verklagt. Wie kann das einer kleinen Firma passieren? Oft ist es viel zu einfach.

Jemand will klagen, verwechselt Namen, zahlt die geringen Gerichtskosten, reicht Klage ein, übersetzt die Klageschrift und stellt sie - zu höheren Kosten - über das Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 in Deutschland zu. Die Zuständigkeit des US-Gerichts ist manchmal leicht behauptet.

Sie zu entkräften, kann mehr kosten als das Stammkapital mancher Firma. 26 Jahre dauerte die Mühe eines Staates, die von einem US-Unternehmen behauptete Zuständigkeit eines Gerichts in Washington anzufechten.

Zum Glück dauert es nicht immer so lange. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten erweiterte im Jahr 2007 zudem das Ermessen der Bundesgerichte, Klagen, die mit den USA nichts zu tun haben, ins Ausland zu verweisen: Sinochem International Co., Ltd. v. Malaysia International Shipping Corp., 549 US 422 (2007).

Ignorieren kann man die Klage jedenfalls nicht. Das Verfahren ist anhängig, und ein US-Urteil kann nach der sauberen Zustellung in Deutschland zur Anerkennung und Vollstreckung gelangen. Die gefährlichste, doch nicht ungewöhnliche Reaktion ist ein schnelles Schreiben ans Gericht:

Wir haben damit nichts zu tun. Jeder amerikanische Anwalt im internationalen Geschäft kennt die fatale Wirkung. Eine Einlassung, die möglicherweise als Verzicht auf die Unzuständigkeitseinrede gilt. [Zustellung,US-Klage,US-Gericht,US-Recht ]


Sonntag, den 02. Nov. 2008

Samstag, den 01. Nov. 2008

Freitag, den 31. Okt. 2008

Freitag, den 31. Okt. 2008

Freitag, den 31. Okt. 2008

Syrien verliert Immunität  

AK - Washington.   In Francis Gates, et al. v. Syrian Arab Republic, et al., Az. 06-1500, entschied das Untergericht für den District of Columbia am 26. September 2008, dass Syrien als staatlicher Terrorhelfer für die Ermordung zweier Amerikaner durch Al Qaeda im Irak mitverantwortlich ist. Die Angehörigen der beiden Opfer hatten Syrien verklagt und die Zuständigkeit des Gerichts wegen der Immunitätsausnahmen im Foreign Sovereign Immunities Act behauptet. Das Gericht sprach Schadensersatz und Strafschadensersatz zu.

Es entschied den Fall aufgrund einer neuen Bestimmung des FSIA, die weitreichender ist als das bisher geltende Flatow Amendment. Dieses eröffnete keine Klagen gegen den ausländischen Staat selbst, sondern nur gegen seine Regierungsvertreter in ihrer offiziellen Funktion. Nach dem neuem 28 USC §1605a kann ein Kläger direkt gegen den terrorunterstützenden Staat vorgehen.

Zugleich regelt es verschiedene einklagbare Schadensersatzarten. Der Bundesgesetzgeber schaffte damit Uneinheitlichkeiten bei Klagen gegen ausländische Regierungsvertreter nach dem Recht der Einzelstaaten ab. Die Klagen nach einzelstaatlichem Recht waren notwendig, weil dieses Gericht in der US-Hauptstadt entschieden hatte, dass Klagen nach Common Law nur entscheidungsfähig waren, wenn eine ausdrückliche Rechtsvorschrift bestand.

Darauf aufbauend entschied das Gericht, dass der neue 28 USC §1605a im FSIA nun die einzig anwendbare Rechtsvorschrift für derartige Klagen ist, und wies die nach einzelstaatlichem Recht behaupteten Ansprüche ab. Es sprach zugleich Schadensersatz nach dem FSIA zu.

Die neue Bestimmung nimmt nun dem Unterstützerstaat selbst die Staatsimmunität, und nicht nur seinen Regierungsvertretern. Zudem gibt sie den Gerichten die Befugnis, Strafschadensersatz zuzusprechen, was der FSIA ansonsten bei Klagen gegen Staaten untersagt.


Freitag, den 31. Okt. 2008

Kloppen bis zum Urteil  

.   Die Parteien werden angewiesen, sich zu verkloppen. Der Überlebende erhält Recht. In Sachen Louis E. Thyroff v. Nationwide Mutual Insurance Company et al., Az. 07-41, erinnerte das Oberstgericht im Staat New York an die Entwicklung des Rechts der Unterschlagung. Hier erinnert der rechtshistorische Eintrag den Ausbilder an einen im Einführungslehrgang für Referendare und Praktikanten notwendigen Beleg.

Sonst glauben sie ihm womöglich nicht. Wer das amerikanische Recht verstehen will, muss sich gelegentlich das uralte englische anschauen. Das moderne englische Recht hat mit dem heutigen US-Recht meist weniger gemein als das US-Recht mit dem alten englischen. Hoffentlich hat das Gericht die englische Tradition richtig überliefert. [Common Law, US-Recht]


Freitag, den 31. Okt. 2008

Bank legt U-Bahn still  

.   Die Finanzkrise stoppt die U-Bahn. In Washington beantragt diese eine einstweilige Verfügung gegen eine belgische Bank, deren Finanzierung der U-Bahn über AIG gesichert war. Da AIG darnieder liegt, verlangt die Bank ihr Geld.

Anderen öffentlichen Einrichtungen in den USA geht es vergleichbar, der Badeanstalt wie dem Klärwerk. Die steuerbegünstigte Lease-Back-Finanzierung der Anstalten ist dem Schatzamt in Washington ein Dorn im Auge. Das mag ein Grund für seine mangelnde Bereitschaft sein, mit Geldern aus dem TARP-Rettungstopf auszuhelfen.

Heute gewährte Richterin Collyer vom erstinstanzlichen Bundesgericht den Antrag auf eine Injunction gegen die KBC Gruppe und setzte einen Verhandlungstermin auf den 12. November 2008 an. Noch fährt die Metro.[Injunction, US-Recht]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Urteile für den Bund  

Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
  1. Depuy Mitek, Inc. v. Arthrex, Inc.
  2. In Re Alonso
  3. Callahan v. Peake
  4. In Re Bilski
Das Gericht am Weißen Haus besitzt sachliche Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im Patent- und Außenhandelsrecht, und ist bei der örtlichen Zuständigkeit auf keinen Bezirk beschränkt.


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Verhandlungen mit Hummer  

.   Wer zu Vertragsver­handlungen nach Bermuda reist, kommt um das Hummeressen kaum herum. Mit einem schlechten Gewissen lässt sich die Hummerver­weigerung jedoch rechtfertigen.

Der im Bundesanzeiger veröffent­lichte Entwurf Amendments to the Spiny Lobster Fishery Management Plans for the Caribbean and Gulf of Mexico and South Atlantic schürt das schlechte Gewissen - und zwar auch für die Karibik, den Golf und den Südatlantik.

Der Verordnungsentwurf vom 29. August 2008 wird wie immer nach dem Admini­strative Procedure Act dem amerika­nischen Volk zur Stellung­nahme vorgelegt, die bis zum 15. Dezember 2008 bei der National Oceanic and Atmospheric Administration einzureichen ist.

Vielleicht meldet sich gewissens­beruhigend eine Stimme aus dem Volk, die Island als neutrale Alternative für Vertrags­verhandlungen zwischen den USA und Deutschland anregt. Noch haben sich keine Mandanten für diesen Plan erwärmt. [Vertrag, Contract, US-Recht, Verordnung]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Klägerfreundliche Foren  

JW - Washington.   Zum sechsten Mal gab die American Tort Reform Foundation im Dezember 2007 ihren Judicial Hellholes Report heraus. Mit möglichen Strategien zur Vermeidung der als Hellholes bezeichneten kläger­freundlichen Foren in den USA beschäftigt sich der im September 2008 im Journal of the Dispute Resolution Section of the International Bar Association erschienene Bericht The So-Called Judicial Hellholes in US Jurisdicion and Possible Means to Avoid Them von Stephan Wilske und Todd Fox.

Die ATRF nennt Orte in den USA, welche gemeinhin als kläger­freundlich bekannt sind. Dort werden den Klägern in Zivilverfahren hohe Summen zugesprochen. Die Orte kennzeichnen sich durch viele Verfahren vor ihren Gerichten, die keinen Bezug zum Forum aufweisen. Zu den gefährlichen Regionen gehören beispiels­weise Südflorida, die Golfküste und einige Kreise in Illinois und Nevada.

Die Verfasser zeigen im Bericht insbesondere ausländischen Unternehmen auf, wie sie die Hellholes umgehen können. Sie diskutieren vertragliche Aspekte wie Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen und den Ausschluss von Geschworenen­verfahren. Der Beitrag erstreckt sich auch auf prozessuale Aspekte wie Zuständig­keitsfragen, die Verweisung zum Bundesgericht sowie die Abweisung der Klage nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz. [US-Recht, Schadensersatz, Gerichte, Jury]


Donnerstag, den 30. Okt. 2008

Google-Vergleich mit Autoren  

.   Der Google-Vergleich mit der Vereinigung der Autoren im Streit über die digitale Verwertung von Büchern ist nun veröffentlicht. Der Entwurf des Verteilungsvorhabens für die Vergleichszahlung liegt als PDF vor.

Für die behauptete bisherige Verletzung von Verfasser- und Verlags­rechten zahlt Google als Settlement in Sachen The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Az. 05 CV 8136 (SDNY), $125 Millionen, die über die Webseite des Verfahrenstreuhänders verteilt werden. Der Vergleich regelt auch die zukünftige Nutzung digitalisierter Bücher und wird daher von Universitäten befürwortet. [Urheberrecht, US-Recht]


Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Mittwoch, den 29. Okt. 2008

Dienstag, den 28. Okt. 2008

Urteile vom Pazifik  

.   Wenn 400.000 Dokumente im Beweisverfahren, Discovery, der Gegenseite gesandt werden und eins sich dann als vom Anwaltsgeheimnis geschützt erweist, kann der Offenleger es zurück verlangen? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco prüfte diese Frage in der zweiten der heute verkündeten Entscheidungen:
  1. UNITED BROTHERHOOD V. NLRB
  2. TRUCKSTOP.NET, LLC V. SPRINT COMM.
  3. USA V. SNELLENBERGER
Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.


Dienstag, den 28. Okt. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Ted Anthony Prevatte v. James French: 07-14536
  2. Kenneth R. Christ, Jr. v. Beneficial Corporation: PDF
  3. Richard L. Toomey v. Wachovia Insurance Services: PDF
  4. Gary Pelphrey v. Cobb County, Georgia: PDF


Dienstag, den 28. Okt. 2008

Dienstag, den 28. Okt. 2008

Freundschaft kein Dienst  

.   Wer einem Bekannten beim Bau einer Hütte hilft, erlangt in New York mit einer Verletzung keinen Gefährdungs­haftungsanspruch auf Schadensersatz, entschied das Oberstgericht dieses Staates nach dortigem Recht.

Strict Liability gilt nach §240(1) Labor Law von New York nur im Arbeits­verhältnis, verkündete das Gericht in Sachen Eric Stringer v. Barbara Musacchia et al., Az. 158, am 21. Oktober 2008. [Haftung USA, Schadensersatz, Gefaehrdungshaftung, New York, US-Recht ]


Montag, den 27. Okt. 2008

Lügen, Missbrauch und Strafen  

.   Wieder ein Fall, in dem nicht die Straftat, sondern die Schutzbehauptung zur Verurteilung führt. Wie Martha Stewart und der Anwalt des Vizepräsidenten Cheney wird Senator Stevens der Lüge überführt und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Im Alter von 84 Jahren wird ihm wohl nicht das Maximum von fünf Jahren für jeden der sieben Schuldsprüche zuerteilt. Stevens behauptete, gar nicht zu wissen, dass ihm sein Landsitz als Geschenk ausgebaut und eingerichtet wurde.

Er habe $160.000 für Arbeiten bezahlt und nahm an, dass er für alles bezahlt habe. Ted Stevens' Senatskarriere muss damit nicht enden, denn verurteilte Verbrecher dürfen das Volk vertreten; sie dürfen nur nicht wählen.

Bis zur Strafzumessung können einige Monate vergehen. Der Senatsgehilfe McHaney erfuhr beispielsweise seine Gefängnisstrafe erst am 24. Oktober 2008, nachdem er sich im Februar der Kinderpornographie schuldig bekannt hatte.


Montag, den 27. Okt. 2008

Montag, den 27. Okt. 2008

Sonntag, den 26. Okt. 2008

Sammeln oder Abliefern?  

.   In den USA sind Begriff und Konzept eines Impressums unbekannt. Die Hinterlegungspflicht gibt es jedoch wie in Deutschland. Interessant ist, wie unterschiedlich Nationalbibliotheken und Gesetzgeber bei der Hinterlegung vorgehen.

Beide Gesetzgeber machen sich Gedanken. Berlin ändert das Gesetz, schiebt eine Verordnung nach und verpflichtet den Bürger zur Mitwirkung. Ganz untypisch verzichtet der Kongress hingegen auf unnötige Ad-Hoc-Eingriffe zu Lasten der Bürger. Bei der Einführung eines Deposit Requirement für ausländische Fachzeitschriften hatte er schlechte Erfahrungen gemacht.

Bei Internetmaterialien lässt er die Library of Congress als Hinterlegungsstelle des Bundes daher Eigeninitiative entwickeln. Durch Gesetz, Verordnung und Richtlinien gestützt, sammelt sie selbst.

Dabei gibt sie sich sogar die Mühe, die nicht durch Impressumspflicht ausgewiesenen Betreiber aufzuspüren und anzuschreiben, um sie auf die Sammlung und Speicherung aufmerksam zu machen. Die notwendige Technik sollte auch für die DNB kein Buch mit sieben Siegeln sein. Das mangelnde Verständnis liegt wohl bei ihrem Gesetzgeber, der im Internetrecht immer wie ein verstörtes Wildschwein reagiert. [Internetrecht, Hinterlegungspflicht, Deposit Requirement, Nationalbibliothek, Library Congress]


Samstag, den 25. Okt. 2008

Verordnung zur Nationalisierung  

.   Im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2008 wird die Öffent­lichkeit aufgerufen, einen Verordnungs­entwurf zur Kreditkrise zu kommentieren. Nach dem Aktienerwerb an Fannie Mae und Freddie Mac vom 7. September 2008 durch das Schatzamt des Bundes sind nun die Verordnungen zur Umsetzung der Teilnatio­nalisierung der amerikanischen Hypotheken­institute erforderlich.

Vergleichbares wird bei der Teilnatio­nalisierung im Bankwesen notwendig werden. Die Öffent­lichkeit ist nach dem Administrative Procedure Act an der Verordnungs­gebung beteiligt. Die aktuelle Maßnahme betrifft Regeln zum Mindestkapital.

Stellungnahmen zum gemeinsamen Entwurf von Office of Thrift Supervision, Office of the Comptroller of the Currency, Federal Reserve System und Federal Deposit Insurance Corporation zu 12 CFR Parts 3, 208, 225, 325 und 567, veröffentlicht in 73 Federal Register 208, 63656-63662 (Oct. 27, 2008), sind bis zum 26. November 2009 einzureichen. [Nationalisierung, US-Recht ]


Samstag, den 25. Okt. 2008

Leistungsklage in Texas  

JW - Washington.   Leistungsklagen sind in den USA die Ausnahme. Das Oberste Gericht von Texas prüfte am 20. Oktober 2008 in Sachen Digiuseppe v. Lawler, Az. 04-0641, einen Anspruch auf Specific Performance beim Streit um einen Grundstückskauf.

Nachdem es zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zahlung und des Bebauungsplans kam, klagte der Verkäufer auf Feststellung, dass der Vertrag nicht zustande kam und auf Schadensersatz für Vertragsbruch. Widerklagend machte der Käufer den Erfüllungsanspruch geltend.

Das Gericht erörterte ausführlich die texanische Rechtsprechung zur Specific Performance und bestätigte, dass prinzipiell nur dann auf Vertragserfüllung geklagt werden kann, wenn der Kläger sich selbst vor Klageerhebung redlich und richtig verhalten hat. Neben dem Erfordernis der eigenen Vertragstreue besteht die Pflicht, vor Klageerhebung auf Vertragsdurchführung hinzuwirken und die Leistung dem Gegner anzubieten.

Eine Ausnahme dieses vor Klageerhebung gebotenen Verhaltens greift nach dem texanischen Equity-Recht nur dann ein, wenn der andere Vertragsteil die Handlung ablehnt, sie also aussichtslos und nutzlos wäre. Dann ist der die Leistung Begehrende damit entschuldigt, dass er die vorausgesetzten Handlungen vorgenommen hätte, wenn die Gegenseite nicht bereits einen Vertragsbruch ausgelöst hätte.


Samstag, den 25. Okt. 2008

Vertragsauslegung im Versicherungsrecht  

LF - Washington.   Eine willkommene Klärung über die Auslegung des Wortlauts in Versicherungspolicen brachte das Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks in der Sache Northrop Grumman Corporation v. Factory Mutual Insurance Company, Az. 07-56760. Die Auswirkungen dieser Klarstellung ist auf den Kern gebracht in dem Beitrag Auslegung von Versicherungspolicen der Autoren Clemens Kochinke und Michael Warning in der aktuellen Beilage Ausland der Zeitschrift für Versicherungsrecht nachlesbar.

In den USA werden Policen in der Regel gegen den Versicherer ausgelegt. Dies geht jedoch nicht so weit, dass bei verbundenen Policen im Falle von Schweigen einer der Policen Rückschlüsse aus der zweiten Police gezogen werden können. Ein unterschiedlicher Wortlaut bei verbundenen Policen ist somit kein Anlass für Vertragsauslegung, sondern der Ausdruck des Willens des Versicherers.

Anlass für diese feststellenden Worte des Bundesberufungsgerichts am 14. August 2008 gab es nach den verheerenden Auswirkungen des Hurrikans Katrina im Jahre 2005 auf die Schiffswerften der Klägerin. Diese machte Ansprüche aus ihrer verbundenen Police geltend, wobei nur eine der beiden Versicherungen Schäden durch Hochwasser abdeckte.


Freitag, den 24. Okt. 2008

Freitag, den 24. Okt. 2008

Freitag, den 24. Okt. 2008

Freitag, den 24. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Keule für Referendare  

.   Die Einführung ins Common Law begann wieder mit der Keule unter der Dorflinde. Wer von den Streithähnen überlebte, gewann strafrechtlich, und der zivilrechtliche Anspruch wurde gleich mit erledigt.

Dann kam die Entwicklung deliktischer Ansprüche und die Vereinheitlichung des Rechts durch die reitenden Richter, die den Peers im Dorfe beibrachten, wie man einen Prozess führt und sich mit dem Stare Decisis-Grundsatz dem Recht der Vorgänger und der Nachbarorte annähert. Auch den Sprung zum Equity-Recht konnten die Referendare nachvollziehen.

Dass nach 600 Jahren Common Law in Amerika plötzlich wieder in jedem Staat anderes Recht entstand und Bürger aus einem Staat erst durch eine neue Verfassung Zuflucht vor Ungerechtigkeit im Nachbarstaat fanden, schien ein schwerer zu verdauender Sprung zu sein. Die Praktikantin rettete den Lehrgang mit dem Hinweis auf die Diversity Jurisdiction. [Einfuehrung Equity, Common Law, Stare Decisis, Diversity Jurisdiction]



Klage aus USA wegverwiesen  

LF - Washington.   Eine Amerikanerin erleidet einen Autounfall in Südafrika mit einem dort gemieteten Leihwagen und klagt auf Schadensersatz in den USA. Unter welchen Bedingungen eine Klage in den USA nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz an ein ausländisches Gericht verwiesen wird, erklärt musterhaft das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in der Entscheidung Estate of Dorothy Thomson v. Toyota Motor Corporation Worldwide, Az. 07-3813, verkündet am 9. Oktober 2008.

Auch wenn eine Jurisdiction, Zuständigkeit, bejaht werden kann, dürfen Klagen in den USA dennoch an ausländische Gerichte verwiesen werden, wenn bestimmte Faktoren gegeben sind, die eine Verweisung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn der Sachverhalt nicht nur im Ausland geschehen ist, sondern auch von der ausländischen Polizei aufgenommen wurde und alle Zeugen im Ausland leben. Im betreffenden Land muss die Klagemöglichkeit sichergestellt sein.

Hier empfindet die Klägerin wegen ihrer laufenden ärztlichen Behandlung einen Prozess in Südafrika als unzumutbar. Daher klagt sie in den USA. Das Gericht weist die Klage unter Hinweis auf den generell gegebenen Zugang zu einem südafrikanischen Gericht und das größere Interesse Südafrikas an dem Rechtsstreit ab. [Non Conveniens, Klageverweisung ]


Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Hose in Berufung  

.   Die rotblaue Hose des Verwaltungsrichters Pearson beschäftigt nun das Oberste Gericht der Bundeshauptstadt. Der mittlerweile entlassene Richter hatte die Reinigungsfamilie Chung, die ihren Betrieb seit dem Urteil gegen Pearson aufgegeben hat, verklagt.

In der mündlichen Verhandlung behauptete Pearson, das Verbraucherschutzgesetz der Hauptstadt fordere die Auslegung des Werbespruches Satisfaction Guaranteed dergestalt, dass jede Unzufriedenheit des Kunden mit dem Ergebnis einen Schadensersatzanspruch bedeute.

Auf Nachfrage des District of Columbia Court of Appeals konnte er jedoch keine Präzedenzfälle nennen, die seinen Anspruch auf $54 Mio. stützen. Die Chungs boten Pearson die Hose zur Abholung an, nachdem sie ihm zunächst die falsche Hose vorgelegt hatten. Der Fall machte in der ersten Instanz Schlagzeilen.


Donnerstag, den 23. Okt. 2008

Guter Vorsatz des Ausbilders  

.   Wer den langen Weg nach Washington unternimmt, um hier das amerikanische Recht zu erleben, darf etwas vom Ausbilder erwarten. Der gute Vorsatz für den Lehrgang morgen lautet: Common Law und Equity. Das eine kann man nicht ohne das andere verstehen. Wie bei ihren Vorgängern werden der reitende Richter und der königliche Kanzler zur Sprache kommen und hoffentlich nicht so schnell wieder vergessen werden. [Common Law, Equity, Lehrgang ]


Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Schriftform umgangen  

JW - Washington.   In Sachen Classic Cheesecake Company, Inc. v. JP Morgan Chase Bank, N.A., Az. 07-3910, befasste sich das Bundesberufungsgericht des 17. Bezirks der USA am 17. Oktober 2008 mit dem Statute of Frauds des Bundesstaates Indiana, Promissory Estoppel und Torts.

Es entschied in Übereinstimmung mit der ständigen einzelstaatlichen Rechtsprechung, dass mündliche Vereinbarungen einen bindenden Vertrag darstellen, wenn die Ablehnung der Durchsetzung der Vereinbarung einen unberechtigten und hohen Schaden sowie wirtschaftliche Einbußen nach sich zieht. Dafür muss aber ein Vertrauenstatbestand über einen längeren Zeitraum geschaffen werden - eine Zeitspanne von nur 3,5 Wochen vermag das Vertrauen wohl nicht begründen.

Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung des Statute of Frauds nicht mit der Einrede des Promissory Estoppel umgangen werden kann. Das Schriftformerfodernis, welches in den in jedem Einzelstaat unterschiedlichen Statutes of Frauds geregelt ist, bleibt zwingend und kann nicht umgangen werden. Ferner ist eine Haftung aus unerlaubter Handlung grundsätzlich bei einem Anspruch aus Vertragsrecht ausgeschlossen.


Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Mittwoch, den 22. Okt. 2008

Dienstag, den 21. Okt. 2008

Dienstag, den 21. Okt. 2008

Betrugsabsicht erkannt  

.   In SEC v. Justin Ficken, Az. 07-2532, wird der selten in US-Urteilen sichtbare subjektive Tatbestand ausführlich erörtert. Objektiv, subjektiv - hier werden die Tatbestandsmerkmale kaum strikt getrennt.

Welche Jury könnte sie schon auseinander halten? Das zugrunde liegende Delikt ist ein Betrug im von der Securities and Exchange Commission regulierten Kapitalmarktverkehr, an dem der Beklagte zur Gewinnmaximierung mit vorgetäuschten Identitäten teilnahm.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestätigte am 20. Oktober 2008, dass Ficken mit Kollegen 170 Identitäten als Fondshandelsteilnehmer für fünf echte Kunden benutzte. Der Beklagte hatte den Täuschungsvorsatz erfolglos bestritten.


Montag, den 20. Okt. 2008

Wahlen zur Präsidentschaft  

.   Sie haben begonnen. Das Wahlrecht gestattet die Stimmenabgabe ab heute. Während die Senatoren McCain und Obama noch die Zukunft der USA ausmalen und mit Generälen und Installateuren Statistikschlachten fechten, sind in 31 Staaten die Briefwahl­wahllokale geöffnet. Der Zustrom ist beachtlich. In Washington, DC konnten sich Wähler noch bis zur vergangenen Woche in Wählerverzeichnisse eintragen.


Montag, den 20. Okt. 2008

Landesrecht in der Ferne  

LF - Washington.   Zahlreiche Fragen deutscher und amerikanischer Gäste zur elektronischen Überwachung der Bürger im Freistaat, den Kruzifixen im Klassenzimmer, zum Rauchverbot im Bierzelt und dem Wandel der Laptop-und-Lederhosn-Generation im Generellen waren am 13. Oktober 2008 Themen in Washington. Landespolitik aus der Ferne kann schöner nicht sein.

Die Friedrich Naumann Foundation hatte zum Vortrag ins Willard Hotel eingeladen: A Political Earthquake? The Political Situation in Germany After the Bavarian State Elections. Anlass des Ereignisses mit Robert von Rimscha, Sprecher der Freien Demokratischen Partei, FDP, waren die schlechten Wahlergebnisse für die CSU bei den letzten bayerischen Landtagswahlen, die der Redner nach seiner Vorstellung durch Claus Gramckow einleitend erklärte.

Der Ausblick auf die möglichen Veränderungen durch die neuen politischen Verhältnisse folgten. Auch bei den möglichen Gründen für das Wahldebakel der sonst so erfolgsverwöhnten CSU wurde von Rimscha konkret und nannte Beispiele wie die ermüdenden Diskussionen über den Bau der Transrapidlinie, Steuererhöhungen und die Einführung des Rauchverbots in Gaststätten.


Montag, den 20. Okt. 2008

Montag, den 20. Okt. 2008

Sonntag, den 19. Okt. 2008

Schadensersatz zuckelt in erster Instanz  

.   Was die Geschworenen als Schadensersatz zusprechen, ist nie das letzte Wort. Von $1.294.620,91 auf $55.809,60 bewegte er sich noch in der ersten Instanz im Fall Floyd M. Minks v. Polaris Industries, Inc., Az. 07-1490.

Auch der ausnahmsweise zugesprochenen Kostenerstattung ging es so am 17. Oktober 2008 vor dem Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, welches eine Sonderzuständigkeit für Patent- und andere Bundesangelegenheiten besitzt. Die von ihm als Remittitur bestätigen Korrekturen sind jedoch vor jedem Gericht der USA zu erwarten. Die Jury subsumiert und legt ein Verdikt vor.

Wenn das Gericht Fehler entdeckt, darf es noch in der ersten Instanz den Juryspruch ändern, bevor er zum Urteil reift. In diesem Fall entschied die Berufung auch, dass der Richter dem Kläger nach der Schadensersatz­kappung ein Verfahren vor einer neuen Jury, new Trial, hätte anbieten müssen. [Jury, Geschworene, Additur, Remittur, Schadensersatz ]


Samstag, den 18. Okt. 2008

Samstag, den 18. Okt. 2008

Samstag, den 18. Okt. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, erließ gestern diese Entscheidungen:
  1. 064950.U - US v. Quintero
  2. 084114.U - US v. Valentine
  3. 086488.U - Hall v. Rushton
  4. 086682.U - Payne v. Director, VA Dept of Corrections
  5. 086734.U - US v. Nadroski
  6. 086744.U - Hairston v. Haynes
  7. 086756.U - US v. Freeman
  8. 086789.U - US v. Fobbs
  9. 086796.U - US v. Hepburn
  10. 086858.U - US v. Quaco
  11. 086923.U - Moore v. Padula
  12. 086943.U - US v. Jamison
  13. 086953.U - US v. Smith
  14. 086963.U - Craig v. Kelly
  15. 086989.U - US v. Keating
  16. 087002.U - US v. Jones
  17. 087004.U - Cole v. Sowers
  18. 087008.U - US v. Stevens


Freitag, den 17. Okt. 2008

Freitag, den 17. Okt. 2008

Wahlrecht im Supreme Court  

.   Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington verkündete heute seine zweite Entscheidung dieser Amtsperiode:
  1. Brunner v. Ohio Republican Party
  2. Moore v. United States
In Brunner behandelte er Einschränkungen, die den Abgleich von Wählerverzeichnissen mit Führerscheinverzeichnissen forderten. Da ein Meldeamt in den USA unbekannt ist, werden diese Verzeichnisse als Indiz für die Ansässigkeit von Wählern herangezogen.


Freitag, den 17. Okt. 2008

Freitag, den 17. Okt. 2008

Freitag, den 17. Okt. 2008

WLan und WiFi: Feine Unterschiede  

.   Der deutsche Polizist fahndet nachts nach WLan-Nutzern im öffentlichen Raum. Der amerikanische WiFi-Verantwortliche sitzt derweil an Plänen, ein Frequenzspektrum landesweit zum Gratiszugang freizugeben, wenn im Februar 2009 die analoge Fernsehausstrahlung abgeschafft wird.

Bis dahin stellt der interessierte Nutzer Dritten freiwillig einen WiFi-Zugang zur Verfügung, damit er gleichermaßen anderenorts einen Netzzugang erwarten darf.

Der Verordnungsplan der FCC passt zur Politik, die Technikentwicklung positiv sieht. Der nächste Nobelpreis für Drahtlosverkehr geht wohl kaum nach Deutschland, wenn dort die Nutzung der Technik unnötig unterbunden und damit der Erfinderdrang im Keim erstickt wird.


Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Donnerstag, den 16. Okt. 2008

Urteile aus den Rockies  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 15. Oktober 2008:
  1. 06-5199 Sanders v. Southwestern Bell
  2. 07-8072 Kellogg v. Energy Safety Services Inc.


Mittwoch, den 15. Okt. 2008

US-Wahlen erschwert  

.   Als wenn die US-Wahlen nicht kompliziert genug wären, kommen neue Erschwernisse hinzu. Jeder Staat darf eigene Regeln erfinden. Virginia hat gerade Accessoires mit Wahlslogans am Wahltag verboten: Sie dürfen nicht in Wahllokalen getragen werden. Manche rechnen auch T-Shirts dazu.

Werden Wähler gezwungen, im Unterhemd ihre Stimme abzugeben? Vor zahlreichen Gerichten laufen Verfahren zur Feststellung der Verfassungsvereinbarkeit lokaler Wahlbestimmungen. Die ACLU hat eine Klage gegen das Gesetz von Virginia angekündigt.

Um dem Schutz von Wahlplakaten im Vorgarten zu gewährleisten und ihrem Diebstahl vorzubeugen, installieren viele Bürger Lichter und Kameras.


Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Richter dürfen selbst denken  

.   Eine denkenswerte Entscheidung kommt aus dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington in Sachen James Eric Moore v. United States, Az. 07-10689. Sie erging als vom anwaltlich unvertretenen Straftäter selbst initiierte und zudem als erste der neuen Amtsperiode.

Ein Richter glaubte, bei der Strafzumessung kein Ermessen ausüben zu dürfen. Das stehe dem Gesetzgeber zu, der allein ein unfaires Strafmaß abschaffen könne. Der Supreme Court hatte jedoch ein Ermessen entdeckt, das das Bundesberufungsgericht jedoch nicht bestätigt hatte.

Mit seiner kurz, doch leicht nachvollziehbar begründeten Entscheidung wies das Gericht am 14. Oktober 2008 den Court of Appeals, den Fall dem Unterrichter am United States District Court zum erneuten Nachdenken vorzulegen.


Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Mittwoch, den 15. Okt. 2008

Schaden des Kabelbruchs  

.   Wie bemisst sich der Schadensersatz, wenn ein Glasfaserkabel durchtrennt wird und sein Eigentümer den Verkehr im eigenen Netz umleitet? Ist der verlorene Nutzwert zu erstatten?

In Sachen MCI Worldcom Network Serv. v. Mastec, Inc., Az. 03-13022, entschied das Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks der USA diese Rechtsfrage nach Rücksprache mit dem staatlichen Oberstgericht, dem die certified Question einzel­staatlichen Rechts vorlegt wurde.

Nach diesem Umweg bestimmte das Gericht des Bundes mit einer lesenswerten Begründung am 8. Oktober 2008, dass ein Mietwert nicht zur Schadens­bemessung herangezogen werden kann, weil die Umleitung nicht mit Mietkosten verbunden war.


Dienstag, den 14. Okt. 2008

Dienstag, den 14. Okt. 2008

Dienstag, den 14. Okt. 2008

Montag, den 13. Okt. 2008

Montag, den 13. Okt. 2008

Haftungsfreistellung: Smile Now, Cry Later  

.   Die in Vertragsverhandlungen oft aufkommende Frage der Freiheit von Schutzrechten Dritter und der damit verbundenen, nicht immer übersichtlich formulierten Haftungsfreistellung findet in Pacific Sunwear of California, Inc. v. Oleas Enterprises, Inc., Az. D051391, ein konkretes Beispiel.

Der Kleiderladen verlangt von der Lieferantin Ersatz für seine Kosten der Verteidigung gegen Third Party Infringement-Ansprüche aufgrund behaupteter Markenrechtsverletzungen. Gesetzlich gewährleistet der Laden, dass seine Waren free of the rightful claim of any third person by way of infringement or the like sind.

Das Obergericht des Staates Kalifornien erörtert am 9. Oktober 2008 ausführlich den Haftungsrückgriff bei Rechtsmängeln, die der Warranty zuwiderlaufen, im Zusammenhang mit Hot Sauce Monkey-Hemden und einer Marke von Smile Now Cry Later Inc. nach §2-312 des Uniform Commercial Code.


Montag, den 13. Okt. 2008

Kanzlei am Kolumbus-Feiertag  

.   Kanzleien arbeiten auch an Bundes­feiertagen. Der Columbus Day beweist die Regel. Ausnahmen wie Neujahr, der 4. Juli und Thanksgiving bestätigen sie.

Allerdings erwarten die Kanzleien nicht, dass das nichtjuristische Personal vollständig erscheint. Auch Clerks, Associates und Partners genießen gewisse Freiheiten.

Deshalb müssen Referendare und Praktikanten die Alternativen prüfen, die Washington bietet, beispielsweise die große Tour durch das Capitol, die Senatsgebäude und die des Repräsentanten­hauses. Auch die Legislative ist ausbildungsrelevant.


Sonntag, den 12. Okt. 2008

Keine faulen Tricks: Zuständigkeit  

LF - Washington.  Nicht auf das Glatteis führen ließ sich Richter Posner, Circuit Judge des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in der Sache Susan Gustafson v. Kathryn ZumBrunnen, Az. 07-3019, am 1. Oktober 2008.

Nach den Grundsätzen der Diversity Jurisdiction werden im amerikanischen Bundesprozessrecht Streitigkeiten, deren Parteien nicht aus dem gleichen Bundesstaat kommen, gern vor das als objektiver und effizienter geltende Bundesgericht gebracht.

Im vorliegenden Fall versuchte die klagende Partei, das Verfahren vor dem einzelstaatlichen Gericht zu vermeiden und beim Bundesgericht anhängig zu machen, indem als Klägerin eine einem anderen Bundesstaat angehörende Person eingesetzt wurde. Richter Posner verstand wenig Spaß bei solchen Tricks und verwies die Sache an das einzelstaatliche Gericht.

In der Sache geht es um einen Nachlass mit einer Abwicklerin, die nicht aus einem fremden Staat stammte und die Staatsfremde zur Geltendmachung eines Anspruchs des Nachlasses gegen Dritte vorschob.


Samstag, den 11. Okt. 2008

EMail an Gesetzgeber  

.   Vier Senatoren treten in den Ruhestand. Nur einer unterrichtet seine Wähler über seine EMailvorlieben: Senator Wayne Allard regt an, nicht ihm, sondern seinem Nachfolger zu schreiben, da er keinen Einfluss auf die Gesetzgebung mehr ausüben kann.

Das klingt logisch, wenn man davon absieht, dass er noch für drei Monate bezahlt wird und sein Nachfolger noch nicht gewählt ist. Eigentlich ist die Post ja auch an sein Amt gerichtet, sodass sie automatisch an seinen Nachfolger gehen sollte. Vielleicht ist der Senat technisch darauf nicht eingerichtet.


Samstag, den 11. Okt. 2008

Dem Gericht dazwischenfunken  

.   In Re Volkswagen of America, Inc., Az. 08-M880no, schlug der Blitzstrahl des Zeus beim Untergericht nicht ein. Der von VW beantragte Mandamus-Schlag ins Gesicht blieb dem District Court erspart.

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks erklärt in seiner Begründung die Merkmale dieses extrem seltenen Prozessmittels zur Korrektur außerordentlicher Ungerechtigkeit nach klarem Ermessensmissbrauch oder unzulässiger Anmaßung richterlicher Gewalt. Selbst ein revisibler Fehler kann mit dem Schritt des Mandamus nicht unbedingt angegriffen werden.

VW hatte sich mit einer negativen Feststellungsklage in Michigan gegen eine bereits anhängige Klage in Texas gewehrt und wandte sich mit dem Antrag auf Mandamus gegen die Abweisung der declaratory Judgment Action an den United States Court of Appeals for the Federal Circuit, weil dieser für Patente zuständig ist, um die es bei den Klagen geht. [Mandamus, negative Feststellungsklage, declaratory Judgment]


Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Rechtliches Gehör im Supreme Court  

.   Die Tondateien der Termine im Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago sind oft die halbe Stunde wert, die man einsetzen muss, um seine Überlegungen nachzuvollziehen. Beim Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court in Washington, kann man die Tonaufzeichnungen noch nicht über das Internet anhören.

Er stellt jedoch die schriftlichen Aufzeichnungen in der Form von Wortprotokollen, Transcripts, zur Verfügung. Noch interessanter wären die Aufzeichnungen der neun Richter, doch sind diese ihren Memoiren vorbehalten, wenn nicht ein Law Clerk etwas ausplaudert.


Freitag, den 10. Okt. 2008

Nicht witzig, Frau Justizministerin  

.   Die Verfassungswidrigkeit der Impressumspflicht ist wohl immer noch nicht abschließend bestätigt, wenn man die lachhafte Begründung der Bundesjustizministerin im neuen, doch unverbindlichen Impressumsleitfaden liest. Warum soll sich der Deutsche den Kriminellen amtspflichtig ausliefern?

Ist dasselbe Ministerium nicht für Stalker, Phisher, Terroristen und sonstige Kriminelle zuständig, die Anbieterkennzeichnungen abgrasen? Glaubt es wirklich, dass dem betrügerischen Internetanbieter der Verbraucherschutz am Herzen liegt?

Selbst wenn dem Ministerium der Meinungsfreiheitsgedanke schnuppe wäre, - in den USA bewährt er sich seit über 200 Jahren als hohes Verfassungsgut, um den Tyrannen jede Chance zu nehmen, - gibt es gute Datenschutzgründe im deutschen Recht, denen die unnütze Offenlegung kritischer Internetnutzerdaten zuwider läuft.

Das gilt erst insbesondere seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 in 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07. Warum setzt sich die Ministerin damit nicht auseinander?

Sind informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit zu heiße Eisen? Steht der unmündige Verbraucher über allem? Wird die Verfassungswidrigkeit aus Populismus versteckt?

In anderen Ländern wird vor der Angabe persönlicher Daten im Internet gewarnt, in Deutschland werden Bürger dazu gezwungen. Wieviele impressumsgläubige Deutsche müssen noch belogen, betrogen oder auch ermordet werden, bis der TMG-Irrsinn revidiert wird? [Impressum, Internet identification, Internet crime, chilled Speech, Verfassung, informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz]


Freitag, den 10. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Donnerstag, den 09. Okt. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 062120.U - Price v. First Star Mortgage
  2. 072046.U - Wadley v. Equifax Information Services
  3. 077571.U - Goods v. Hairston
  4. 081169.U - Guo v. Mukasey
  5. 084185.U - US v. Nava-Vega
  6. 086356.U - Fleming v. Johnson
  7. 086567.U - Lurz v. Galley
  8. 086569.U - Lurz v. Galley
  9. 086573.U - Lurz v. Galley
  10. 086830.U - US v. Niblock
  11. 087262.U - US v. Maxwell


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Urteile für den Bund  

Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
  1. 1st Tech. LLC. v. Rational Enterprises LTDA.
  2. Benjamin v. Dept. of Agriculture
  3. Riyaz v. Peake
  4. Hartford Fire Insurance Co. v. U.S.
  5. Innocent v. Merit Systems Protection Board
  6. Footland v. Merit Systems Protection Board
  7. Cabral v. U.S.
  8. Salas v. Dept. of Homeland Security
  9. Taylor v. U.S.
  10. Siler v. U.S.


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidung auf seiner Webseite:
    MCI Worldcom Network Services v. Mastec, Inc.: PDF


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Jurist ohne Noten  

.   Ruinieren Unis wie Harvard und Stanford ihren Ruf, wenn sie die Benotung von Juristen abschaffen?

Sollen Kanzleien ihre angestellten Anwälte allein nach menschlichen Merkmalen auswählen oder sich nur vom Ruf der juristischen Fakultät beeindrucken lassen?

Die Erörterung von Harvard Law Drops Letter Grades zeigt zahlreiche Argumente des Für und Wider auf.


Mittwoch, den 08. Okt. 2008

Zweite Debatte McCain - Obama  

.   In der zweiten Debatte der Präsidentschaftskandidaten boten weder Senator McCain noch Senator Obama konkrete Anregungen für Gesetzesänderungen an.

Sie waren sich heute Abend einig, dass viel im Argen liegt und das Bundesrecht ausgemistet werden muss, um Effizienzen zu schaffen. Der immense Internal Revenue Code wurde von beiden angegriffen.

Obama verteidigte seinen Vorschlag einer Bundesgesetzgebung für die Gesundheitsvorsorge mit dem Hinweis auf die Banken, die sich mangels einer Bundesregelung in einem ihnen freundlichen Staat ansiedelten und von dort aus nach einzelstaatlichem Recht Unfug trieben, beispielsweise beim Kreditkartensystem.


Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Dienstag, den 07. Okt. 2008

Messe für den Supreme Court  

.   Der Oberste Bundesgerichtshof beginnt jede Amtsperiode mit der Messe in der St. Mathew's Cathedral um die Ecke von der Kanzlei. Am 5. Oktober 2008 nahmen vier der fünf katholischen und einer der jüdischen Richter an der Red Mass teil. Auch die restlichen vier Richter werden heute bei der Aufnahme der Geschäfte des Supreme Court für das 2008 Term anwesend sein.

Einer der für Montag terminierten Fälle betrifft die Frage der Anwendbarkeit des Bundesschiedsgesetzes auf Ansprüche aus dem einzelstaatlichen Recht, Vaden v. Discover Bank, Az. 08-773, der von der ehemaligen Assistentin Sally Laing im Scotus Blog dargestellt wird. [Red Mass, Supreme Court, Vaden Discover, Sally Laing]


Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Montag, den 06. Okt. 2008

Blawg Review 180 eröffnet  

.   Das Blawg Review 180 unter dem Zeichen der deutsch-amerikanischen Rechtsbeziehungen steht nun im Internet. Nach der Einführung beginnt der serious Business mit dem Verweis auf das German American Law Journal - US Recht auf Deutsch, dicht gefolgt vom unverzichtbaren Transblawg.

Über eine Rezension von Blawgs hinausgehend enthält die Ausgabe Nr. 180 zahlreiche Informationen über Deutschland für amerikanische Juristen sowie Verknüpfungen zu Organisationen und Gruppen von Bedeutung im deutsch-amerikanischen Kontext, die noch nicht jedem auf der Zunge liegen.


Montag, den 06. Okt. 2008

Brandstifter vergisst Frist  

.   Der Bauunternehmer geht auf's Land und kauft sich einen Reithof, den er gut versichert. Er wohnt nicht da und verschweigt diesen Umstand dem Versicherer, der damit ein höheres Risiko als beabsichtigt versichert. Bald brennt sein alter Pferdestall ab, und ihm wird Brandstiftung unterstellt.

Auf die Feststellungsklage des Versicherers hin bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, dass ein Deckungsschutz in Sachen One Beacon Insurance Company v. Gerard John Chiusolo et al., Az. 07-5855, schon deswegen nicht besteht, weil der Versicherte den Schaden nicht innerhalb der vertraglichen 60-Tagesfrist meldete.

Das Gericht erklärt in seiner leicht verständlichen Begründung vom 2. Oktober 2008 auch die anderen Faktoren, die eine Deckung ausschließen, sowie Merkmale der Feststellungsklage nach dem Declaratory Judgment Act in 28 USC §2201. [Feststellungsklage, Declaratory Judgment]



Sonntag, den 05. Okt. 2008

Sonntag, den 05. Okt. 2008

Samstag, den 04. Okt. 2008

Samstag, den 04. Okt. 2008

Freitag, den 03. Okt. 2008

Freitag, den 03. Okt. 2008

Freitag, den 03. Okt. 2008

Strafanklage gefährdet  

.   Der Bestechungsprozess gegen den Senator aus Alaska stand am 2. Oktober 2008 vor einer dramatischen Wende. Muss die Anklage nachträglich aufgehoben werden, oder geht das Verfahren gegen Senator Stevens weiter, obwohl die Staatsanwaltschaft entlastende Beweise zu spät offenlegte? Richter Sullivan ermahnte das Justizministerium. Dann setzte er das Verfahren fort.


Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Donnerstag, den 02. Okt. 2008

Senat rettet Weltwirtschaft  

.   Der Wall Street soll aus der Patsche geholfen werden, aber das Gesetz von heute Abend rettet auch den Mittelstand und den auf seine Kreditkarte angewiesenen Bürger. Im Haus ging das Gesetz in den Flammen der Dämagogie unter, wo zahlreiche Abgeordnete um ihre Wiederwahl kämpfen.

Der Wahlzyklus im Senat ist auf Kontinuität ausgerichtet, sodass kühlere Köpfe glauben, dem Volk das Gesetz verkaufen zu können. Das Abstimmungsergebnis lautete 74:25. Seit einigen Tagen suggeriert die Presse, dass die Kreditkrise dem kleinen Mann schadet und kein Bailout der Bonzen geplant ist.

Für den Praktiker stellt sich die Frage, ob den Senatoren der Gesetzesentwurf bekannt war, als sie abstimmten. Im Laufe des Tages soll er nämlich mehrfach nachgebessert worden sein und etwa das Siebenfache ein Vielfaches des Umfangs vom Montag angenommen haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gesetz panisch verabschiedet wird und niemand genau weiß, was darin steht. Der Text ist noch nicht veröffentlicht.
Nachtrag: Eine Fassung der Bailout Bill des Senats steht hier.


Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Eigeninitiative statt Kreditkrise  

.   Wenn GM heute erkennt, dass die Kreditkrise Unternehmen zum Erwirtschaften von Gewinnen zwingt, ist schon viel gewonnen. Unternehmen arbeiten ja nicht nur, um Boni für CEOs zu verdienen. Solange die Finanzwirtschaft brach liegt, muss ein auf Kredite angewiesenes Unternehmen kreativ werden.

Das gilt auch für kleine Unternehmen und US-Töchter deutscher Firmen. Die Zuführung von Eigenkapital ist ein bewährtes Mittel. Zwei wesentliche Wege bieten sich an, die weder kompliziert noch langwierig sind:
1. Kapitaleinlage (a): Ganz einfach, wenn genug Aktien der Corporation als Treasury Shares authorisiert sind. Angebot, Annahme, Zahlung, Ausstellung des Aktienzertifikats, fertig.
2. Kapitaleinlage (b): Wenn nicht genug Aktien als Treasury Stock verfügbar sind, dauert die Prozedur einen Tag länger: Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung neuer Aktien, Einreichen des Beschlusses beim Handelsregister, dann weiter wie bei 1(a).
3. Gesellschafterdarlehen: Geld ins Firmenkonto einzahlen, nachdem ein Darlehensvertrag als einfache Promissory Note oder als komplizierteres Loan Agreement unterzeichnet ist, fertig. Kompliziert dabei: Steuerliche Bewertung, da ein Gesellschafterdarlehen oft versehentlich als Kapitaleinlage gelten kann.
Anwälte, deren Wall Street-Mandanten pleite sind, können sich ein leichtes Zubrot verdienen: Eine Bauchladenkanzlei, vom Tante Emma-Laden zum Autohändler ziehen, vor Ort diese einfachen Transaktionen erklären und sauber dokumentieren. Der Markt ist da.


Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Mittwoch, den 01. Okt. 2008

Dienstag, den 30. Sept. 2008

Dienstag, den 30. Sept. 2008

Erinnerungen an New Deal  

.   Beim Emergency Economic Stabilization Act versagte das Haus, doch dem New Deal von Präsident Roosevelt widmete er am 29. September 2008 einstimmig einen Beschluss. Der verstorbene Kanzleigründer hätte seine Freude daran gehabt, da er intensiv am Entwurf und der Verteidigung der New Deal-Gesetze mitarbeitete.

Wahrscheinlich würde er sich jetzt die Hände reiben. Während der Kongress wegen Rosh Hoshanah ruht, könnte er nach dem Usus alter Zeiten mit Freunden bei Pianomusik, Gesang und Alkohol komplexe Gesetze schreiben, sie in den Villen Georgetowns und Cleveland Parks einflußreichen Abgeordneten und Ministern zur Abstimmung vorlegen und dann nächtens Pläne schmieden, wie man tragfähige Mehrheiten im Kongress schafft.

Roosevelt, Corcoran, Cohen, Rowe - solche Teams gibt es heute nicht mehr. Die Kreuzung an der Connecticut Avenue und K Street ist zwar vollgepackt mit Lobbyisten, doch treten sie sich gegenseitig auf die Füße. Die Drahtzieher des zwanzigsten Jahrhunderts hatten nicht nur kaum Konkurrenz, sie arbeiteten auch mit Methoden, die damals höchstens skandalträchtig waren, doch heute illegal sind.


Montag, den 29. Sept. 2008

Schutz für US-Kreditgeber  

.   Ein hängender Absatz, hanging Paragraph, schafft Verwirrung im amerikanischen Insolvenzrecht, doch DaimlerChrysler Financial Services America LLC bringt Klarheit.

Wollte der Bundesgesetzgeber mit dem unbezifferten Absatz dem Kreditgeber oder dem Pleitegänger helfen? Kann Letzterer in den USA sein nicht abbezahltes Auto einfach dem Kreditgeber geben und sich damit seiner Darlehnsschuld entledigen?

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta entschied am 29. September 2008 in Sachen Rollifee Franklin Barrett, Jr. et al. v. DaimlerChrysler Financial Services America LLC, Az. 07-1496, dass der hängende Absatz in §1325(a)(9) des Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act of 2005 Nachforderungen nach einzelstaatlichem Vertragsrecht nicht ausschließen sollte und Kreditgeber nach ihm die Forderungserfüllung nach einem Privatkonkurs beanspruchen dürfen, wenn der Kunde die Ware zurückgibt.


Montag, den 29. Sept. 2008

Montag, den 29. Sept. 2008

Montag, den 29. Sept. 2008

Sonntag, den 28. Sept. 2008

Auslandswirkung des US-Rettungsplans  

.   Auch das Ausland spürt Auswirkungen des Rettungsplans für das US-Finanzwesen. Neben der FBI-Kooperation im Strafrecht, die §127 Emergency Economic Stabilization Act of 2008 vorsieht, muss der Schatzminister der USA bei Zentralbanken und Finanzministern im Ausland auf abgestimmte Regelungen hinwirken:
§112. COORDINATION WITH FOREIGN AUTHORITIES AND CENTRAL BANKS.
The Secretary shall coordinate, as appropriate, with foreign financial authorities and central banks to work toward the establishment of similar programs by such authorities and central banks. To the extent that such foreign financial authorities or banks hold troubled assets as a result of extending financing to financial institutions that have failed or defaulted on such financing, such troubled assets qualify for purchase under section 101.


Vermutlich wird auch die Änderung in §122 Wirkungen im Ausland entfalten. Sie erlaubt die Verschuldung der öffentlichen Hand - nur des US-Bundes - bis zu $11,315,000,000,000.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Der Emergency Economic Stabilization Act of 2008  

.   Wegen der Feiertage ab Montagabend muss der Emergency Economic Stabilization Act of 2008 als Wall Street-Rettungspaket für den Finanzsektor der USA morgen noch vor Sonnenuntergang durchgepeitscht werden. Der Entwurf vom 28. September 2008 zirkuliert im Repräsentantenhaus und sieht folgende Regelungen vor:
§1. Short title and table of contents.
§2. Purposes.
§3. Definitions.
TITLE I-TROUBLED ASSETS RELIEF PROGRAM
§101. Purchases of troubled assets.
§102. Insurance of troubled assets.
§103. Considerations.
§104. Financial Stability Oversight Board.
§105. Reports.
§106. Rights; management; sale of troubled assets; revenues and sale proceeds.
§107. Contracting procedures.
§108. Conflicts of interest.
§109. Foreclosure mitigation efforts.
§110. Assistance to homeowners and localities.
§111. Executive compensation and corporate governance.
§112. Coordination with foreign authorities and central banks.
§113. Minimization of long-term costs and maximization of benefits for taxpayers.
§114. Market transparency.
§115. Graduated authorization to purchase.
§116. Oversight and audits.
§117. Study and report on margin authority.
§118. Funding.
§119. Judicial review and related matters.
§120. Termination of authority.
§121. Special Inspector General For The Troubled Asset Relief Program.
§122. Increase in statutory limit on the public debt.
§123. Credit reform.
§124. HOPE for Homeowners amendments.
§125. Congressional Oversight Panel.
§126. FDIC enforcement enhancement.
§127. Cooperation with the FBI.
§128. Acceleration of effective date.
§129. Disclosures on exercise of loan authority.
§130. Technical corrections.
§131. Exchange Stabilization Fund reimbursement.
§132. Suspension of mark-to-market accounting.
§133. Study on mark-to-market accounting.
§134. Recoupment.
§135. Preservation of authority.
TITLE II-BUDGET-RELATED PROVISIONS
§201. Information for congressional support agencies.
§202. Reports by the Office of Management and Budget and the Congressional Budget Office.
§203. Analysis in President's Budget.
TITLE III-TAX PROVISIONS
§301. Gain or loss from sale or exchange of certain preferred stock.
§302. Extension of exclusion of income from discharge of qualified principal residence indebtedness.
So soll Wall Street aus der Patsche geholfen werden. Kosten: $700 Milliarden. Gestern wurden Detroit, wo marktfremde Autos gebaut werden, separat $25 Milliarden versprochen.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Bailout-Gesetz weg, da  

.   Das Bailout-Gesetz vom Donnerstag verschwand wieder, weil man sich doch nicht so einig war, wie die Gesetzgeber es zunächst ankündigten. Geschieht heute dasselbe? Die Struktur des Rettungsplans für die Finanzindustrie erschien heute Nachmittag.

Um vier Uhr stellte der Radiosender WTOP einen Gesetzesentwurf ins Internet. Dann verschwand er wieder, weil er unausgegoren war. Die Experten bei Politico und The Hill hielten sich ganz zurück.

Nachtrag: Wieder da:
Nun erscheint der Emergency Economic Stabilization Act of 2008 als Discussion Draft ohne Entwurfsnummer mit 106 Seiten, die in der Hauptstadt jetzt studiert werden. Die Politiker haben bis zum Football-Spiel der Washington Redskins mit den verhassten Dallas Cowboys gewartet.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Parties in Washington: Bailout  

.   Während das spanischsprachige Washington sein jährliches Fest zwei Kilometer nördlich des Weißen Hauses als Fiesta D.C. feiert und die Chinesen auf der H Street, NW das Chinese Cultural Festival mit einer Parade begehen, raufen sich die Parteien zur Bailout-Rettung des Finanzwesens der USA zusammen - passend zum verregneten Wochenende in der Hauptstadt der USA.

Der Entwurf liegt mit Verspätung vor, entspricht jedoch nicht einem Gesetzesentwurf, sondern einem Parteiprogramm.

Sprecher der republikanischen und demokratischen Parteien berichteten heute morgen in den Politikprogrammen der Fernsehsender, der Entwurf würde um 12 Uhr veröffentlicht, doch war er weder im Senat noch im Weißen Haus auf der jeweiligen Webseite zu sehen. Einige Risiken sollen nur versichert, nicht vom Steuerzahler übernommen werden.

Damit soll die Versozialisierung des Kapitalismus verhindert werden, hieß es. Amtliche Sprachregelungen betonten zunächst die Rettung der Kreditindustrie und Spekulanten. Heute liegt der sprachliche Schwerpunkt auf Maßnahmen für den Bürger.

Der etwas dünne Bailout-Rettungsplan ist nun unter dem Titel Draft Proposal on Financial Rescue Legislation bei der Washington Post veröffentlicht. Kaum zu fassen, dass ein paar hundert Gesetzgeber nichts Detaillierteres schreiben können, wenn sie 700 Milliarden Dollar ausgeben. Ob die Spekulanten auch schon feiern?


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Wird Kind Amerikaner?  

.   Die OLG-gleichen Bundesberufungsgerichte der USA veröffentlichen mehr Entscheidungen als unpublished als Urteile, die als published Präzedenzwirkung entfalten. Doch auch bei den unpublished Orders finden sich Entscheidungen, die sich auf andere unpublished Orders berufen, beispielsweise im Fall Robert S. Lewis v. Edward McElroy et al., Az. 05-1265, am 26. September 2008.

Hier entscheidet der United States Court for the Second Circuit in New York, dass ein zur Ausweisung vorgesehener Ausländer möglicherweise ein Amerikaner ist, wenn seine Mutter vor seinem 18. Geburtstag ihre Einbürgerung beantragte und den Sohn in den Antrag einbezog, dann jedoch die Einwanderungsbehörde ihren Einschwörungstermin bis nach seinem 18. Geburtstag verschleppte.

Obwohl es sich nur um einen Beschluss handelt, der nicht als Präzedenzfall gelten soll, widmet das Gericht in der Stadt New York eine ausführliche Begründung der Entscheidung, die weitreichende Folgen entfalten kann.


Sonntag, den 28. Sept. 2008

Naturschutz kein Pachthindernis  

.   Vorgeschobene Ablehnungsgründe für eine öffentlich ausgeschriebene Landpacht schließen eine Klage wegen Ungleichbehandlung nicht aus, entschied am 26. September 2008 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen Lazy Ranch Ltd. v. Tracy Behrens et al., Az. 07-35315.

Zuerst wimmelte der verpachtende Präriestaat den Bieter wegen Beziehungen zu Naturschützern und der Herkunft aus dem Nachbarstaat ab. Nach der Auktion zitierte er andere Ablehnungsgründe. Der willige Pächter klagte wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der amerikanischen Bundesverfassung.

Ihm stimmte das Gericht zu. Die Ablehnungsgründe sind nicht stichhaltig, stellen Vorwände für Naturschutz- und Fremdenphobie dar und spielten bei anderen Pachtauktionen keine Rolle. Dieses Verhalten kann die Equal Protection Clause verletzen und ist im Untergericht weiter zu prüfen.


Samstag, den 27. Sept. 2008

Recht in der Wahldebatte  

.   Die Gesetzgebung, Verordnungssetzung und Anwendung des Rechts spielte in der Wahldebatte zwischen den Senatoren McCain und Obama am 26. September 2008 eine untergeordnete Rolle. Die gegenwärtig bedeutsamste Maßnahme wollten beide nicht anrühren: Den Rezessionsplan. Seine Kosten von $700 Milliarden werden die geplanten Programme beider Senatoren einschränken, gaben sie zu.

McCain griff das Gesetzgebungsverfahren als solches an und konzentrierte sich auf die mit ihm verbundene Korruption krimineller Gesetzgeber und Lobbyisten. Zudem müsse der Wildwuchs von Gesetzen und Verordnungen drastisch beschnitten werden. Das könnten nur widerborstige Kandidaten wie er und Frau Palin.

Obama beschrieb Fehler in der Anwendung geltenden Rechts. Der bewusste Verzicht der Bush-Regierung, das Recht anzuwenden und Aufsichtsaufgaben zu erfüllen, sei für die heutige Misere verantwortlich. Aufgrund des enger werdenden Bundeshaushalts müsse zukünftig vorsichtiger mit neuen Gesetzen verfahren werden, während bestehende Regelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen seien.


Samstag, den 27. Sept. 2008

Samstag, den 27. Sept. 2008

Bodybag, Partner, Performance  

.   Selbst die erfahrensten Anwälte der USA können sich nicht vorstellen, was ein deutscher Bodybag ist. Umgekehrt gehen Deutsche oft davon aus, das sie in den USA Leistungspflichten einklagen können. Dabei stellt die specific Performance hier die große Ausnahme dar.

Dafür können Amerikaner wiederum nicht glauben, dass Deutsche bei der Performance auf eine vollständige Leistungserbringung hoffen. Sie sind nur die substantial Performance gewohnt.

In einem erweisen sich beide Seiten gleichermaßen desinformiert: Partner und damit verbundene Begriffe besitzen so unterschiedliche Bedeutungen in Deutschland und Amerika, dass sie im jetzt bearbeiteten Buch über Verhandlungen mit Deutschen einen besonderen Platz einnehmen. Diese Missverständnisse lösen mehr Klagen als Bodybags aus.


Freitag, den 26. Sept. 2008

Willen erklärt, Eingriff verwehrt  

.   Subjektives Empfinden ist kein Maßstab für die Wirksamkeit einer Willenserklärung, sondern die objective Manifestation Theory of Contracts greift, wenn der Staat einem Grundstückseigentümer eine beantragte Nutzungsgenehmigung im Gegenzug für den Austausch eines alten städtischen Abwasserrohrs gegen ein neues anbietet, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 25. September 2008 in Sachen Daniel McClung et al v. Tapps Brewing, Inc., Az. 07-35231.

Zudem bestimmt es für den Hauptanspruch des Streitfalles, dass der Leistungsaustausch im öffentlich-rechtlichen Verhältnis keine Enteignung darstellt. Die Rohrerweiterung fand im allgemein geltenden legislativen Rahmen statt und stellt keinen entschädigungsfähigen Eingriff in das Eigentum eines Einzelnen dar.


Freitag, den 26. Sept. 2008

Krise nach Gesetzesänderung  

.   Ist der Kongress für die Rezession verantwortlich?

Das Universalbankengesetz, vgl. Kochinke / Krüger, Allfinanzunternehmen in den USA, RIW 2000, 518 ff. ermöglichte die Krise, indem das Gramm-Leach-Bliley-Gesetz die strikte Trennung zwischen mehreren Finanzsektoren lockerte. Der Missbrauch war vorhersehbar, doch in diesem Rahmen?

Nun hofft Wall Street auf einen neuen Pakt. Da Ideologien aufeinanderstoßen, verlaufen die Verhandlungen unter den Gesetzgebern zäh, und das Weiße Haus bekommt die lange ignorierte Krise nicht in den Griff.

Republikaner hatten damals die Macht im Kongress. Heute dominieren sie die Exekutive, die die Auswirkungen des verheerenden Gesetz eingrenzen soll.


Freitag, den 26. Sept. 2008

Freitag, den 26. Sept. 2008

Freitag, den 26. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Ein Zwitter: LLC  

.   Die Zugehörigkeit zu einem Staat, Citizenship, spielt bei der Zuständigkeit im Bundesgericht eine wichtige Rolle. Wenn Parteien aus verschiedenen Staaten der USA stammen, dürfen sie einen Fall ohne bundesrechtliche Fragen vom einzelstaatlichen Gericht ins objektivere Bundesgericht verweisen lassen.

Bei Corporations ist die Feststellung der Zuständigkeit einfach. Gleich ob sie mit Nachnamen Inc., Corp., Co. oder Ltd. heißt, ihre Staatsangehörigkeit ist bundesprozessrechtlich in 28 USC §1332(c) geregelt. Manche Gerichte knüpfen an diese Regelung auch für LLCs an, obwohl diese ja dem Partnership-Recht, nicht dem Gesellschaftsrecht entstammen.

Eine Klarstellung gilt seit dem 15. September 2008 im fünften Bundesbezirk. Der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit entschied in Sachen Alice Glinda Harvey v. Grey Wolf Drilling Company, Az. 07-31106, dass die Staatsangehörigkeit einer Limited Liability Company in der Tat prozessual nicht an die Corporation anknüpft, sondern an die Teilhaber wie beim Partnership.

Verwirrend für den Laien ist natürlich, dass sowohl ein limited partnership, wie das Gericht es hier vorfand, wie eine Gesellschaft als Company bezeichnet werden kann. Der Begriff stammt nicht aus dem Partnership-Recht, sondern dem Gesellschaftsrecht, sodass eine stinknormale Corporation eben auch Company oder Limited heißen kann.

Der Grund ist historisch. Die Partnerships mit beschränkter Haftung sind eine recht neue und teilweise unausgegorene Kreatur. Die Corporation hingegen gibt es seit Jahrhunderten und bietet Rechtssicherheit. Der Surpeme Court hat diese Rechtsfrage noch nicht geprüft, doch befindet sich der Fifth Circuit in guter Gesellschaft.


Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Donnerstag, den 25. Sept. 2008

Financial Panic: Bush  

.   Bush droht mit financial Panic für den Fall, dass sein Gesetzesentwurf nicht durchkommt. Der Kongress soll seine Gesetzesidee umsetzen. Ausländer, die Amerika finanzierten, müssen in den Märkten beruhigt werden.

Der Steuerzahler war zwar nicht zur Party der Wall Street eingeladen, darf jedoch ihr Haus aufräumen. $700 Milliarden Dollar soll der Steuerzahler für den Gesetzesentwurf vorstrecken, und zwar schnell.

Für Korrekturen in Gesetzen zur Finanzaufsicht hat man jetzt keine Zeit. Der Steuerzahler soll Bush trauen. Die Rede ist bei WhiteHouse.gov zu finden.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Stand der Technik bewiesen  

AP - Washington.   In Leggett & Platt, Inc. v. Vutek, Inc., Az. 07-1515, entschied am 21. August 2008 das Patentberufungsgericht in Washington, DC über Inhärenzprinzipien des US-Patentrechts.

Es erklärte, dass der Stand der Technik greift, wenn er notwendigerweise wie die Patentanspruchsmaterie funktioniert oder wenn er die Patentanspruchsmaterie einschließt.

Somit kann ein Dokument den Stand der Technik vorwegnehmen, wenn die Patenanspruchsmaterie, obwohl sie nicht ausdrücklich in dem Dokument offenbart ist, inhärent in dem Dokument enthalten ist.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Todesurteile auch im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite, darunter die Bestätigung eines Todesurteils:
  1. Patrick H. Wright v. Mark W. Everson: 07-13167
  2. Richard Henyard v. Sec, DOC: 08-15396


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Drei Todesstrafen: 1:2  

.   Drei Anträge, zwei abgelehnt.

Drei Todeskandidaten in amerikanischen Zellen wenden sich an Richter Thomas. Drei Beschlüsse ergehen am 23. September 2009. Troy Davis aus Georgia gewinnt einen Aufschub des Vollzugs: Davis, Troy v. Georgia, Az. 08-66.

Die Wirksamkeit des Beschlusses wird erlöschen, wenn der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC dem Antrag auf Certiorari nicht stattgibt und damit die Revision verwirft.


Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Mittwoch, den 24. Sept. 2008

Dienstag, den 23. Sept. 2008

Dienstag, den 23. Sept. 2008

Montag, den 22. Sept. 2008

Montag, den 22. Sept. 2008

Montag, den 22. Sept. 2008

Sonntag, den 21. Sept. 2008

Kurz, bündig in Markenrevision  

.   In Diane Von Furstenberg Studio v. Catherine Snyder, Az. 07-2172, finden wir ein Beispiel für eine kurze Entscheidungsbegründung. Das Urteil vom 24. Oktober 2007 zum Markenverstoß nach Bundesrecht und dem Recht des Staates Virginia wird auf einer Seite bestätigt.

Da kein revisionsfähiger Fehler ersichtlich ist, verzichtet das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks auf eine Anhörung und verkündet am 19. September 2008 einen kurz und bündig gefassten Beschluss, der als unpublished gilt.

Die Beklagte war nicht anwaltlich vertreten, was in den USA zulässig ist. Ihre alternativen Namen deuten auf einen eBay-Handel hin.


Sonntag, den 21. Sept. 2008

Zuständigkeitsklärung: 7 Jahre  

.   Zwei Firmen tauschen Töchter in mehreren Kontinenten gegen Geld. Nach dem Vertragsabschluss, Closing, streicht die Verkäuferin alle Gelder von den Konten der Töchter. Aus allen Ecken der Welt machen die erwerbenden Töchter sowie ihre US-Holding Ansprüche aus Vertragsverletzung im einzelstaatlichen Gericht in Illinois geltend.

Die verkaufende Mutter meldet in Delaware den Konkurs an. Sie ist zur Haftungsfreistellung verpflichtet, und daher wird das Verfahren in Illinois suspendiert. Die Klägerinnen streiten nun in Delaware sowie dem Bundesgericht in Illinois, nachdem das Verfahren dorthin übertragen wurde.

In Delaware unterliegen sie im Bankrupcty Court und wenden sich zur Prüfung an das dortige Bundesgericht. Von dort geht der Fall an das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks. Die allen Verfahren zugrunde liegende, nach sieben Jahren endlich geklärte Frage lautet, welches Gericht eigentlich die sachliche Zuständigkeit für den Vertragsbruch besitzt, siehe In re: Exide Technologies, Az. 07-2230, 19. September 2008.


Samstag, den 20. Sept. 2008

Samstag, den 20. Sept. 2008

Produkthaftung für Dritte  

.   Wer hinter einem Laster fährt, mit ihm kollidiert und unter ihn rutscht, kann den Hersteller wegen des unzureichenden Schutzes gegen solche Unfälle verklagen, aber gewinnt er in den USA nach Produkthaftungsrecht?

Dieser Anspruch folgt aus einer Rechtsbeziehung zwischen Hersteller und geschützten Personen, erklärt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 11. September 2008 in Sachen Shmuel Rennert v. Great Dane Limited Partnership, Az. 07-2989.

Ein Dritter kann sich auf einen Design- oder Herstellungsfehler nicht berufen, denn das Produkthaftungsrecht bezweckt den Schutz der Personen im Fahrzeug, entscheidet es nach dem Recht des Staates Illinois.

Neun andere US-Staaten gewähren auch Dritten Ansprüche. Das Gericht darf jedoch das einzelstaatliche Recht nicht anders als das oberste Gericht dieses Staates beurteilen.


Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Urteile: Mittlerer Atlantik  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA für die Mid-Atlantic states um die Bundeshauptstadt Washington, DC erließ heute diese Urteile:
  1. 057731.U - US v. Myers
  2. 071720.U - Bond v. Blum
  3. 084265.U - US v. Blackmon
  4. 084332.U - US v. Green
  5. 086234.U - Mills v. Watson
  6. 086282.U - Church v. U.S. Government
  7. 086288.U - James v. Durham Center
  8. 086340.U - West v. Braxton
  9. 086419.U - Broadnax v. Virginia Beach Correctional Center
  10. 086468.U - US v. Williams
  11. 086481.U - Bell v. Johnson
  12. 086500.U - Boyd v. Haynes
  13. 086510.U - Priest v. Hodge
  14. 086544.U - Eaker v. North Carolina Combined Records
  15. 086553.U - Shafer v. Hartman


Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Freitag, den 19. Sept. 2008

Mandanten betrügen Kanzleien  

LF - Washington.   Anwälte können einfach nicht vorsichtig genug sein. Besonders bei Mandanten müssen sie aufpassen. Die Rechtsanwaltskammer in New York spricht eine Warnung an ihre Mitglieder aus: Kanzleien in den USA fallen einer perfiden Betrugsmasche zum Opfer.

Das Verhängnis beginnt mit einer EMail meist aus dem asiatischen Raum: Eine ausländische Firma möchte in Amerika Schulden in sechsstelliger Höhe eintreiben und wendet sich hilfesuchend an US-Kanzleien. Der EMailaddresse nach handelt es sich hier bei um ein seriöses Unternehmen. Die Kanzlei erhält ein Mandat, erzielt mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung und nimmt von diesem einen Bankscheck in Empfang.

Nach der Überweisung vom Kanzleikonto an den Mandanten stellt sich heraus, dass der Scheck gefälscht war. In allen der New York Bar Association berichteten Fällen wurden die Konten der Kanzleien gesperrt. Da wirkt es beruhigend, für deutsche Mandanten zu arbeiten: Die kennen den Scheck kaum noch und würden nicht auf solche Ideen verfallen.


Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks verkündete heute:
  1. 072172.U - Diane Von Furstenberg Studio v. Snyder
  2. 074939.U - US v. Gross
  3. 077166.U - US v. Mann
  4. 081114.U - Cammilleri v. Tecnico Corporation
  5. 081376.U - McGee v. WMATA
  6. 081432.U - Jones v. Department of the Navy
  7. 081658.U - Butler v. Giant Food Incorporated
  8. 081840.U - In Re: Mills
  9. 084070.U - US v. Hamby
  10. 084122.U - US v. Singleton
  11. 084149.U - US v. Ruiz
  12. 084186.U - US v. Grooms
  13. 084315.U - US v. Cain
  14. 084436.U - US v. Johnson
  15. 084541.U - US v. Vance
  16. 086121.U - Cofield v. Bowser
  17. 086126.U - Shafer v. Brandt
  18. 086159.U - Hankins v. Wallace
  19. 062114.P - Spence v. Educational Credit Management


Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Donnerstag, den 18. Sept. 2008

Patentanwälte nicht erfinderisch  

.   Das Patentsystem der USA ist instabil geworden, klagt Paul Michel. In seinem Vortrag vom 9. September 2008 bei der Harvard Law School Conference on Intellectual Property Law forderte der Vorsitzende Richter am Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC die Rechtsanwaltschaft auf, strategischer und erfinderischer das amerikanische Patentrecht anzuwenden und die Tiefen der Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der USA zum Patentrecht auszuloten.


Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Urteile aus den Rockies  

Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete neben seinen unpublished Opinions heute:
  1. 05-2309 Kelley v. City of Albuquerque
  2. 07-5168 Hukill v. ONADVC
  3. 07-6013 United States v. Pinson


Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Urteile am Atlantik  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA an der Atlantikküste mit den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, verkündete heute diese unpublished bezeichneten Urteile:
  1. 051447.U - Bishop Coal Company v. Horne
  2. 074947.U - US v. Arcila-Pedraza
  3. 081278.U - Antonellis v. Cumberland County
  4. 081289.U - Tewolde v. Mukasey
  5. 081390.U - McBride v. Dunn
  6. 084272.U - US v. Sinclair
  7. 086776.U - US v. Kelley
  8. 086780.U - US v. McFadden
  9. 086803.U - US v. Campbell
  10. 086813.U - US v. Lewis
  11. 086814.U - Robinson v. Owens
  12. 086873.U - Scott v. John
  13. 086894.U - US v. Williams
  14. 086965.U - Thompson v. Kelly
  15. 086983.U - US v. Patterson
  16. 086988.U - US v. McCrorey
  17. 087038.U - US v. Rufus
  18. 087080.U - McNeill v. Jordan
  19. 087121.U - US v. Freeman
  20. 087128.U - Wilkerson v. Beck


Mittwoch, den 17. Sept. 2008

Rechtstourismus  

.   Unerwartete Anfragen treffen aus Deutschland ein. Wegen Klagen zweiter oder dritter Reiche gegen das jetzige, bekanntlich nichtige. Klage wegen deutscher Sozialansprüche auf ein paar Millionen Dollar. Oder um dem Nachbarn eins zu überbraten. Alles vor dem US-Gericht.

Wieso dieser Unfug hier landet, ist unerklärlich. Dass so etwas Unfug ist, will niemand hören - schließlich wird dem Anwalt doch eine Millionenbeteiligung angeboten. Solange man den Wunschgegner vertritt, wird die verweigerte Mandatsannahme hingenommen, wenn auch mit der Androhung von tausend Bomben.

Dass der Klägertourismus nicht einseitig ist, merken auch Amerikaner. Verleumdungen von Amerikanern werden heute gezielt in England eingeklagt, wo der Meinungsfreiheitsgrundsatz des ersten Verfassungszusatzes der Bundesverfassung nicht wirkt. Selbst der US-Gesetzgeber und die Vereinten Nationen sollen eingreifen, um amerikanische Verleger zu schützen, steht im Programm einer Konferenz am 18. September 2008.


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute nur diesen Mordfall mit Todesstrafe auf seiner Webseite:
    Holly Wood v. Richard Allen: 06-16412


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile für den Bund  

.   Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle, von denen der erste einen behaupteten patentrechtlichen Anspruch gegen ein deutsches Patenverwertungsunternehmen betrifft, der jedoch keine rechtliche Grundlage hat und daher nicht im Bundesgericht verfolgt werden kann:
  1. Excelstor Tech. Inc. v. Papst Licensing GMBH & Co. KG
  2. Ellington v. Peake
  3. Woodard v. Peake
  4. Duncan v. Office of Compliance


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile von der Golfküste  

Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht verkündete heute neben den als unpublished geltenden diese Entscheidung zur Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980, dem auch die USA und Deutschland beigetreten sind:
    07-50967: Abbott vs. Abbott


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
  1. 075075.U - US v. Portillo-Sosa
  2. 084116.U - US v. Dagnan
  3. 086175.U - Watlington v. Carter
  4. 086258.U - Trembley v. Davis
  5. 086439.U - McCarthy v. Pettiford
  6. 086453.U - US v. Glenn
  7. 086506.U - US v. Shuman
  8. 086625.U - US v. Olton
  9. 086660.U - US v. Reid
  10. 086672.U - US v. Newton
  11. 086731.U - US v. Landon
  12. 086736.U - US v. Chappell
  13. 086741.U - US v. Wallace
  14. 086771.U - Grate v. Johnson


Dienstag, den 16. Sept. 2008

Dienstag, den 16. Sept. 2008

Dienstag, den 16. Sept. 2008

Das letzte Wort  

.   Der Beitrag für das Buch mit der Beschreibung deutscher Juristen und Business Negotiators für die englischsprachige Welt ist fertig. Der schwerste Teil: Schutzbehauptung, letztes Wort, little white Lies, under Penalty of Perjury und Martha Stewart.

Bei Geschäftsverhandlungen denkt man nicht gleich an little white Lies, doch die Zuverlässigkeit der Verhandlungspartner und das Vertrauen auf ihr Wort spielt eine bedeutende, wenngleich nicht immer ausgesprochene Rolle. Wie geht man im internationalen Handel mit nicht ganz zutreffenden Darstellungen um?

Der leichteste Teil: Die vielen englischen Begriffe aus deutschem Munde, die in englischsprachigen Ländern etwas anderes bedeuten und Verhandlungen und Verträgen einen unbeabsichtigten Drall geben. Da haben sogar die Nichtjuristen beim Gegenlesen ihren Spaß gehabt.


Montag, den 15. Sept. 2008

Montag, den 15. Sept. 2008

In New York beschlossen  

.   Die nachfolgenden Beschlüsse des Bundesberufungsgerichts im zweiten US-Bezirk mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont besitzen keinen Präzedenzwert, doch ist der Versicherungsfall in seiner Kurz- und Bündigkeit lesenswert: Solange der Versicherungsnehmer keine Schadensanzeige vorlegt, kann er nicht wegen verweigerter Versicherungsleistungen klagen, da nichts Justiziables anliegt, bestimmt der United Stats Court of Appeals.
  1. CSX Corporation v. The Children?s Investment Fund Management
  2. King's Gym Complex, Inc. v. Philadelphia Indemnity Insurance
  3. He v. Mukasey


Montag, den 15. Sept. 2008

Montag, den 15. Sept. 2008

Unveröffentlichte Urteile  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, wartet heute mit zahlreichen als unpublished bezeichneten Urteilen auf:
  1. 075000.U - US v. Singletary
  2. 075033.U - US v. Williams
  3. 075034.U - US v. Lopez
  4. 075103.U - US v. Lester
  5. 076774.U - Lester v. Wendt
  6. 081227.U - Ndenge v. Mukasey
  7. 081335.U - Leach v. Powell
  8. 081386.U - Stewart v. Paulson
  9. 081554.U - Samuel v. Williamsburg James City County
  10. 081610.U - In Re: Jones
  11. 081616.U - In Re: McLean
  12. 081692.U - Skeens v. DOWCP
  13. 084006.U - US v. Fassett
  14. 084009.U - US v. Worrell
  15. 084168.U - US v. Anderson
  16. 084392.U - US v. Cherry
  17. 086338.U - Starks v. Johnson
  18. 086728.U - Griffin v. Wright
  19. 086802.U - US v. McCoy


Montag, den 15. Sept. 2008

Urteile von Nord bis Süd  

.   Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute die folgenden Fälle. Besonders lehrreich ist die Entscheidung im Versicherungsfall, Nr. 5. Die Parteien streiten sich im einzelstaatlichen und im Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies die Klage wegen der anderen Rechtshängigkeit ab. Der United States Court of Appeals gibt ihm auf zu entscheiden, ob und auf welche Weise das Verfahren vielleicht nicht nur ausgesetzt werden sollte.
  1. United States v. Gerald J. Johnson
  2. Joseph Johnson v. Special Agent Josh Florell
  3. Robert Singleton v. City of Lake Ozark
  4. James Juszczyk v. Michael Astrue
  5. Cincinnati Indemnity Co. v. A & K Construction Co.
  6. United States v. Debra Price


Montag, den 15. Sept. 2008

Montag, den 15. Sept. 2008

Arbeitgeber bezahlt Verteidiger  

AR - Washington.   Der sechste Verfassungszusatz der US-Verfassung garantiert eine Verteidigung, die sich der Angeklagte ausgesucht hat und die seinen finanziellen Mitteln entspricht, um sich bestmöglichst und interessengerecht zu verteidigen. Offen bleibt im Zusatz, ob diese Mittel vom Angeklagten selbst finanziert werden müssen oder ob dies auch durch eine dritte Partei geschehen kann.

Im vorliegenden Fall war ein Unternehmen gewillt, die Kosten eines Strafprozesses gegen einige ihrer Angestellten zu übernehmen. Der Arbeitgeber wurde durch die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Bedingungen an die Zahlung der Gebühren zu knüpfen, diese zu reduzieren und letzendlich die Kostenübernahme einzustellen.

Der Staat will damit einen Missbrauch des sechsten Verfassungszusatzes unterbinden. Vermögende Dritte können durch Kostenübernahme die Verteidigung finanzieren und somit die Verteidigung nach eigenen Interessen beeinflussen. Dies unterläuft, so die Ansicht der Strafverfolger, das ebenfalls im sechsten Verfassungszusatz verankerte Recht auf eine interessengerechte Verteidigung.

In Sachen United States vs. Jeffrey Stein et al., Az. 07-3042, entschied das Berufungsgericht des zweiten Bezirks am 28. August 2008, dass der sechste Verfassungszusatz Anwendung findet, wenn eine dritte Partei die Gebühren und Kosten eines Prozesses übernimmt. Die Verpflichtung der Gesellschaft, die Kostenübernahme an Bedingungen zu knüpfen, ist unzulässig. Die Beschränkung der Kostenübernahme durch Dritte stellt damit eine verfassungswidrige Einschränkung des garantierten Rechts auf einen frei gewählten und finanzierten Verteidiger dar.


Sonntag, den 14. Sept. 2008

Spricht für deutsches Recht  

.   Hat man die Rechtswahl, stellt das in Bearbeitung befindliche Buchkapitel zur Wahl deutschen Rechts diese These auf:
…German law lets you bring your complaint and evidence to court. It will be heard, the court is more likely than juries elsewhere to be sympathetic to a foreign client, and in relatively short order and at quite predictable expense you have a decision. If you win, your opponent pays your legal fees. If you lose, you pay, and, of course, your German lawyer would have explained to you almost to the penny how much you owe -- before you filed suit.


Sonntag, den 14. Sept. 2008

Stallhüter des internationalen Rechts  

.   Wie ein Stallhüter kommt man sich vor, wenn man die Vortragsthemen und Reiseziele der anderen Partner beobachtet. Einer kehrt gerade von zwei Wochen Blockvortrag in Brasilien zurück, und andere nehmen sich diese Ziele vor:
  • 22. September 2008: Encryption Controls: Complying with Complex Requirements and Preparing for New Regulations, American Conference Institute Conference on International Technology Transfers, San Francisco.
  • 24. September 2008: How do U.S. Export Controls Affect Canadian Suppliers?, und Reconciling Conflicting Regimes: What to Do When Domestic Compliance Puts You Offside Extraterritorial Foreign Regulations, Canadian Institute, Program on Export Controls and Economic Sanctions.
  • 25. September 2008, Obtaining Appropriate Space-Related Licenses and Agreements Expeditiously, American Conference Institute, Satellite and Space Export Controls Conference.
  • 15. Oktober 2008: The Policy Rubber Meets The Road, SATCON 2008.
  • 25. Oktober 2008: Canadian and United States Export Controls, Ottawa Centre for Research and Innovation.
  • 11. November 2008: U.S. Export and Reexport Controls, Center for Information on Security Trade Control, Yokohama.
  • 13. November 2008: U.S. Export and Reexport Controls, Center for Information on Security Trade Control, Kyoto.
  • 14. November 2008: The ITAR as Applied to Space Activities, Nebraska University Space and Telecom Law Program.
  • 8. Dezember 2008: Controlling Software and Technology, Particularly Encryption, Practising Law Institute Coping with U.S. Export Controls 2008.
  • 27. Januar 2008: Complying with U.S. Reexport Controls, IFS Institut, Frankfurt/Main.
  • Doch was ist dem Mandanten lieber? Dass der Anwalt gescheite Vorträge hält oder die Arbeit vorankommt? Zum Glück lässt sich beides miteinander verbinden, wenn nicht alle reisen. Bücher und Fachberichte lassen sich ohnehin besser in der Kanzlei schreiben. Und die Mandanten erhalten Teilnehmerrabatte. Also sind alle zufrieden. [Exportkontrollen, ITAR, Satelliten, Verschluesselung]


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Software im elften Bezirk  

    .   Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Südosten der USA verkündete am 12. September 2008 nur eine Entscheidung. Sie betrifft die immer wieder bedeutsame Frage der Auftragsarbeit für die Softwareentwicklung und die Einräumung von Rechten an den zahlenden Auftraggeber sowie die Nutzung der Software durch den Hersteller:
    Stuart Weitzman, LLC v. Microcomputer Resources, Inc., Az. 07-12998
    Hier fehlt dem Bundesgericht die sachliche Zuständigkeit für den urheberrechtlichen Feststellungsanspruch. In seiner Begründung erklärt das Berufungsgericht die wichtige und oft missverstandene Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzüberträgung für Copyright-Fragen an den Bund und ihr Verhältnis zum einzelstaatlichen Recht.


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Patentzwerge in Robe  

    LF - Washington.  Die Tatsache, dass immer mehr Unternehmen Insolvenz anmelden, ist schlimm genug. Wenn es auch noch der eigene Anwalt ist, der vom wirtschaftlichen Untergang seines Mandanten profitiert, gibt dies mehr als nur zu denken. Über das Phänomen der Patentzwerge in juristischen Kreisen schreibt Joe Mullin in Tempting Terrain, in IP Law & Business, September 2008, S. 37.

    Die Patent Trolls sind sowohl Kanzleianwälte als auch kleinere Unternehmen mit einer auffallend hohen Dichte an Anwälten, welche Patente mit manchmal unüblichen, aber legalen Mitteln erwerben, um Lizenzgebühren kassieren zu können, ohne selbst je etwas erfunden oder ein Produkt entwickelt zu haben. Diese Praxis hinterlässt ein ungutes Gefühl und ist aus ethischer und standesrechtlicher Sicht mit den Aufgabenfeld eines Anwalts unvereinbar. Der Vorwurf eines verdeckten Umgehens von Interessenskonflikten ist äußerst bedenklich.

    Dem Autor nach ist das Bewusstsein in den Patentkanzleien für diese Problematik gestiegen. Der Umgang der Kanzleien mit Patentjägern in den eigenen Reihen variiert von der Aufforderung zum Verkauf der Patente bis zur Kündigung.


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Am 12. September 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, diese Urteile:
    1. 071228.U - Machado v. Mukasey
    2. 081093.U - Kelojou v. Mukasey
    3. 081120.U - Quesenberry v. Astrue
    4. 081254.U - Guo v. Mukasey
    5. 081320.U - Bond v. United States Attorney
    6. 081330.U - Pack v. John
    7. 081362.U - Shinaberry v. Social Security
    8. 086757.U - Britt v. Director, Virginia Dept of Corrections


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Urteile: Rocky Mountains  

    Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 12. September 2008:
    1. 06-2355 Weinbaum v. City of Las Cruces
    2. 07-1241 Boellstorff v. State Farm Mutual Auto Ins. Co
    3. 07-4062 Dummar v. Lummis
    4. 07-4100 Mullin v. Travelers Indemnity Co. of CT
    5. 07-5036 Weber v. GE Group Life Assurance Co.


    Samstag, den 13. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Spam-Verbot verfassungswidrig  

    .   Das einzelstaatliche Spam-Verbot von Virginia ist verfassungswidrig, weil es die anonyme Meinungsfreiheit gefährdet. Wie hier oft berichtet, ist das Recht auf anonyme Rede ein hohes Verfassungsgut in den USA. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof von Virginia in Sachen Jaynes v. Commonwealth, Az. 06-2388, vom 12. September 2008, wird in der Revision vielleicht zum Obersten Bundesgerichtshof in Washington gebracht.


    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Theater-Urteil aus Neuengland  

    Die Entlastung eines Colleges vom Vorwurf der Ungleichbehandlung einer Theater-Professorin zählt zu den heute verkündeten Entscheidungen des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in NeuenglanD:
    1. 07-2311P.01APina v. Mukasey
    2. 08-1043P.01AMara Sabinson v. Trustees of Dartmouth College


    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Freitag, den 12. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Urteile für den Bund  

    Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute:
      Simmons v. Peake


    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Klage gegen Obama abgewiesen  

    .   Das erstinstanzliche Bundesgericht der Hauptstadt Washington verkündet heute die Klagabweisung in Sachen DeJuan Thornton-Bay v. Barack Obama, Az. 08-1430. Die Abweisung erfolgt unmittelbar nach der vorgeschriebenen Vorprüfung in 28 USC §1915A(a)-(b).

    Die Bundesgerichte sind angewiesen, Klagen auf Schadensersatz abzuweisen, die sich gegen immune Personen richten und von Sträflingen eingereicht werden. Diese Merkmale sind erfüllt.

    Der Kläger sitzt im Zuchthaus in Florence, Colorado und beklagt, dass der Senator seine Korruptionsbehauptungen über die Bundesrichterschaft nicht untersucht. Er verlangt daher $10 Mio. Schadensersatz. Kongressabgeordnete besitzen eine absolute Immunität gegen solche Klagen.


    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Verfrühter Selbstmord  

    LF - Washington.   Starb meine Frau 34 Tage zu früh oder erhalte ich doch noch die Lebensversicherung? Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA beantwortet diese Fragen im Urteil Dean Officer v. Chase Insurance Life & Annuity Company, Az. 07-2826, am 3. September 2008.

    Der Kläger klagt auf Auszahlung der Lebensversicherung seiner durch Selbstmord verstorbenen Ehefrau, obwohl die Versicherung wirksam die Auszahlung im Falle von Selbstmord innerhalb der ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit ausschließt. Mit Verweis auf die Doctrine of Substantial Performance, wonach es bei der Erfüllung der Vertragspflichten nicht auf eine zu hundert Prozent vollständige Erfüllung ankommt, macht der Kläger geltend, dass der Selbstmord seiner Ehefrau 34 Tage vor Verstreichen dieses Zeitraums dennoch eine Vertragserfüllung zu 95% darstellt.

    Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Doctrine of Substantial Performance keine Anwendung findet, da das Nichtbegehen eines Selbstmords nicht als Vertrageserfüllung zu verstehen ist.


    Donnerstag, den 11. Sept. 2008

    Bitte einen Bunker  

    .   Am 11. September 2008 möchte man es Cheney nachmachen, der 2001 einfach in den Bunker ging und anderen die Katastrophe am Pentagon, in New York und in Pensymlvania überließ.

    Hier wird der Verkehr katastrophal, damit einige Opfer die Gedenkstätte am Pentagon besuchen und einige überdurchschnittlich Wichtige Reden halten können. Wegen der resultierenden Terrorgefahr wird Washington zum einem Viertel vom Verkehr abgeschnitten.

    Ob da Ministerien, Gerichte und Kanzleien alle Mitarbeiter vorfinden? Oder wird Washington morgen wie vor sieben Jahren zur verkehrsverwirrten Geisterstadt?


    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Flash in the Pa(li)n  

    .   Der Beleidigungsvorwurf gegen Senator Obama hält rechtlich nicht. Politiker müssen sich den ans Schwein geschmierten Lippenstift vorhalten lassen, ohne Vergeltung vor Gericht erlangen zu können. Die öffentliche Meinung beurteilt die sprichwörtliche Lipstick on a Pig-Schlagzeile allerdings nicht so eindeutig.

    Obwohl Obama damit die Rotkäppchenmasche von Senator McCain anzugreifen behauptet, legen Bewunderer der flotten Jägerin aus dem hohen Norden das Schlagwort als gegen sie gerichtet aus. Auch sie kann nicht klagen, aber vielleicht gelingt Obama trotzdem der Wahrheitsbeweis. Schließlich hat Palin wie ein Pig versucht, Pork aus Washington nach Alaska zu bringen, was sie seit einer Woche bestreitet, denn Porkbarrel Politics passen nicht auf die McCain-Flagge.


    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Urteile vom Pazifik  

    .   Liegt eine Diskriminierung vor, wenn die weißen Makler das Angebot der schwarzen Bieterin für ein Haus ausschlagen und das niedrigere Angebot eines weißen Bieters annehmen, der anders als die Schwarze kein hypothekarisch gesichertes Darlehen und keine Teilerstattung der Abschlusskosten vom Verkäufer in seinem Angebot fordert? Diese knifflige Frage stellte sich dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, der am 10. September 2008 diese Urteile verkündete und die Ungleichbehandlung im ersten Fall aufgriff:
    1. MCDONALD v. COLDWELL BANKER
    2. USA v. WAKNINE
    3. ALVAREZ FIGUEROA v. MUKASEY
    4. USA v. LOPEZ-MARTINEZ
    5. FALL RIVER RURAL v. FERC
    6. EEOC v. FEDEX CORP


    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Mittwoch, den 10. Sept. 2008

    Lokale Massage: Bundesstraftat  

    .   US-Strafrecht ist einzelstaatliches Recht. Der Bund darf nur eingreifen, wenn die Straftat Bundeswirkungen entfaltet. Er darf nicht mit den Staaten konkurrieren. Daher greift er auf Tatbestände wie die illegale Postbenutzung, Fehler im Bundesformular oder Schutzbehauptungen gegenüber Bundesbeamten zurück.

    Mit einem weiteren Konstrukt, dem Travel Act, 18 USC §1952, unterwirft er die lokale Prostitution dem Bundesrecht. Auch wenn Massagen lokal verabreicht werden, kann die lokal strafbare Tat eine Bundestat werden, wenn sie durch die Teilnahme an der Bundesinfrastruktur gefördert wird.

    Für Telefonate bestätigt dies das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 6. September 2008 in Sachen United States of America v. Tina Michelle Nader et al., Az. 07-30311. Die Straftat am Ort wird durch lokale Anrufe gefördert, weil jedes Telefon zur Bundeshandelsinfrastruktur gehört. [Strafrecht USA, Travel Act]


    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    .   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute unter andem die Klage eines Sportberichterstatters wegen der unauthorisierten Verwendung seiner Stimme in einem Sportvideospiel nach Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Urheberrecht gegen die gewerbliche Sportliga NFL:
    1. Az.: 07-3544, USA v. Silveus: PDF-Datei
    2. Az.: 07-3269, Facenda v. NFL Films Inc: PDF-Datei
    3. Az.: 07-2688, Lewis v. Atlas Van Lines Inc: PDF-Datei
    4. Az.: 07-2431, In Re: Merck & Co v.: PDF-Datei
    5. Az.: 07-1821, Elsmere Park Club v. Elsmere: PDF-Datei
    6. Az.: 06-4688, Umland v. Planco Fin Ser Inc: PDF-Datei
    7. Az.: 06-4574, In Re: Schaefer Salt v.: PDF-Datei
    8. Az.: 06-4522, Pichler v. UNITE: PDF-Datei
    9. Az.: 06-2209, Thabault v. Chait: PDF-Datei


    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Dienstag, den 09. Sept. 2008

    Wie brutal aufs Kreuz gelegt?  

    .   Klingt das übertrieben oder nachvollziehbar:
    In internationalen Prozessen ist zu beachten, dass ausländisches Recht durch Sachverständige bewiesen wird, denn es gilt nicht als vom Richter zu bewertende Rechtsfrage, sondern als Tatsache, die der Beweiswürdigung der Jury unterliegt.

    Jede Partei stellt ihre eigenen Sachverständigen. Auch bei Rechtsfragen werden diese als Expert Witness von der Gegenseite im oft brutalen Kreuzverhör, Cross Examination, vernommen.
    Es ist ja nicht immer brutal, und manchmal wirken die den gegnerischen Sachverständigen zerfleddernden Litigators sogar wie Gentlemen. Doch immer wieder beobachtet man, dass Gelehrte aus dem Ausland eingeflogen und hier zerpflückt werden, weil sie sich die Pein des Verhörs und Kreuzverhörs gar nicht ausmalen konnten.

    Sie erzählen munter und ungezügelt vom ausländischen Recht. Bis sie vom geschickten Befrager eines Widerspruchs überführt werden, die er triumphal den Geschworenen präsentiert. Das ist brutal, denn kein Recht ist 100%-ig wasserdicht. Also kommt der Hinweis in die Fluglektüre zum US-Prozess.


    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Montag, den 08. Sept. 2008

    Drei Gerichtswesen in USA  

    .   Dass es zwei parallel zuständige Gerichtswesen in den USA gibt, ist bekannt. Das des Bundes kann auch für vor dem einzelstaatlichen Gericht eingereichte Klagen zuständig sein, wenn die Parteien aus unterschiedlichen Staaten stammen und der Beklagte die Verweisung beantragt.

    Damit wird der Xenophobie einzelstaatlicher Gerichte vorgebeugt. Die Indianer dürften von der Xenophobie noch Schlimmeres zu befürchten haben als der weiße Mann aus dem Nachbarstaat. Daher haben souveräne Indianerstämme eigene Stammesrechtszüge eingerichtet.

    Das Zusammenspiel der drei Gerichtswesen findet sich beispielhaft in der Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts des die US-Prärie umfassenden achten Bezirks in Sachen Oglala Sioux Tribe v. C & W Enterprises, Inc., Az. 07-3269, vom 5. September 2008 dargestellt.


    Montag, den 08. Sept. 2008

    Markenverletzung hilft Inhaber  

    .   Dass Cartier-Uhren vielfach imitiert werden, nützt dem verklagten Imitator wenig, weil die Nachahmungswelle gerade die Bedeutung der Marke Cartiers belege, entscheidet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks. Dieses Argument schlägt die Einrede, die Marke Tank Francaise sei in Ermanglung einer secondary Meaning nach amerikanischem Bundesmarkenrecht nicht schutzfähig, bestimmt es am 8. September 2008 in Sachen Cartier, Inc. et al. v. Sardell Jewelry, Inc. et al., Az. 07-1813.


    Montag, den 08. Sept. 2008

    Sonntag, den 07. Sept. 2008

    Sonntag, den 07. Sept. 2008

    Urteil vom 6. US-Bezirk  

    Am 5. September 2008 entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks:
      USA v. Obi
    Dieser Eintrag enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.


    Samstag, den 06. Sept. 2008

    Deutsches Beweisrecht im Rechtsstaat  

    .   Ob es sich wohl empfiehlt, Amerikanern das deutsche Beweisverfahren so darzustellen? Oder werden sie denken, Deutschland sei kein Rechtsstaat?
    Discovery is an unknown quantity in Germany. My evidence is mine and yours is yours--that is the German rule. The shifting of evidentiary burdens under substantive law may affect it, but the German law of evidence does not open floodgates to the archives of opponents.

    If you lack evidence of your own, and there are no third-party documents or witnesses supporting your position, don't litigate--that is the effect of the German rule. Nobody can hope to build a case through a fishing expedition.
    [Litigation Germany, Beweisverfahren ]


    Samstag, den 06. Sept. 2008

    Fristen neu kalkuliert  

    .   Ein Glück für Parteien im fünften Berufungsbezirk der USA. Wegen Hurrikan Gustav wurden Fristen gehemmt. Am 10. September 2008 läuft die Fristverlängerung aus. Angesichts der oft kurzen Fristen im amerikanischen Prozessrecht - beispielsweise den 20 Tagen nach einer Klagezustellung im Ausland nach den Regeln der Haager Übereinkunft - kommt der automatischen Verlängerung ein hoher Wert zu. [Prozessrecht, Fristen, USA-Gericht, Haager Uebereinkunft ]


    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Freitag, den 05. Sept. 2008

    Kongressbibliothek traut Wayback Machine  

    .   Die Forschungsabteilung des Kongresses sitzt in der Library of Congress, und diese traut der Wayback Machine bei archive.org. Um Störungen zu vermeiden, setzt sie ihre Spinnen auf Webserver an, nachdem sie deren zuständige Kontaktperson angesprochen hat. Ohne Impressum, das in den USA unbekannt ist, dürfte das nicht immer leicht fallen. Anders als viele Spider ignoriert die Kongressbibliothek die robots.txt-Einschränkunken, wie sie selbst bekennt:
    An email notification with further information has been sent separately to a contact at your organization identified by our team. Rather than send to webmaster@ or info@ addresses and risk bounced or filtered messages, we identified contact information for site owners, managers, directors, etc. to ensure successful delivery.

    … The Library of Congress has contracted with the Internet Archive to collect content from Web sites at regular intervals as specified in the notification sent to your Web site. … The Internet Archive uses the Heritrix crawler to collect Web sites on behalf of the Library of Congress. For more information on Heritrix see http://crawler.archive.org/index.html

    We bypass Robots.txt (http://www.robotstxt.org/wc/robots.html) in order to get a complete representation in our archive. We crawl to the fullest scope to ensure our archives will represent your site accurately.


    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Uhren im Grauen Markt  

    .   Uhren mit Urheberschutz vertreibt ein schweizer Hersteller im Ausland, nicht in den USA. Entschuldigt der First Sale-Grundsatz des amerikanischen Bundesurheberrechts die Einfuhren aus dem Ausland zum Weiterverkauf? Der Hersteller gewinnt am 3. September 2008 gegen einen Großmarkt vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen Omega S.A. v. Costco Wholesale Corporation, Az. 07-55368.


    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Praktikant in Alaska  

    .   Eine Ungleichbehandlung rügte der Spezialist im Flugsicherungsdienst, als seine angestrebte Stelle mit einem Praktikanten besetzt wurde. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks erörtert die Rechtsfragen in Sachen Terry Whitman v. norma Y. Mineta, Az. 05-36231, und gibt ihm am 2. September 2008 teilweise Recht.


    Donnerstag, den 04. Sept. 2008

    Wortlaut geht Auslegung vor  

    .   Der Wortlaut geht einer Vertragsauslegung vor, wenn der Wortlaut des Vertrags klar ist, selbst wenn die Parteien dennoch über die Bedeutung eines Begriffs streiten, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 3. September 2008 in Sachen STL 399 N. 4th, LLC et al. v. Value St. Louis Associates, LP et al., Az. 07-1663, zur Frage der Bewertung eines Grundstücks, demised premises, nach seiner Bebauung bei einer erbpachtähnlichen Rechteeinräumung.


    Mittwoch, den 03. Sept. 2008

    Mittwoch, den 03. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Dienstag, den 02. Sept. 2008

    Wert des Wortprotokolls  

    .   Im amerikanischen Prozess werden Verfahren in Wortprotokollen verewigt. In Sachen United States of America v. Harry Daniels, Az. 07-50242, streiten Staatsanwaltschaft und Verteidigung über Unterschiede zwischen schriftlichem Urteil und Transcript bei der Bestimmung von Auflagen in einem Pornographiefall.

    Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestimmt am 29. August 2008, dass das Wortprotokoll Vorrang genießt. Doch kann seine Richtigkeit widerlegt werden. Was geschieht dann? Das Gericht sendet den Fall zur Neubestimmung der Auflage zurück, denn das Urteil gewinnt nicht automatisch einen höheren Wert, aaO 12.


    Montag, den 01. Sept. 2008

    Verjährung bei Rechtshilfe  

    .   Die Verjährung bei der Beschaffung von Auskünften aus dem Ausland für ein Strafverfahren im Bundesrecht der USA beschreibt die Entscheidung des zweiten Bundesberufungsgerichts in Sachen United States of America v. Viktor Kozeny et al., Az. 07-3107, am 29. August 2008.

    Das Urteil betrifft eine Strafverfolgung wegen Bestechung nach dem Foreign Corrupt Practices Act und die Mitwirkung schweizer und holländischer Strafverfolgungsbehörden sowie die Verjährungshemmung nach amerikanischem Strafprozessrecht.


    Montag, den 01. Sept. 2008

    Über Diplomjuristen gestolpert  

    .   Das lange Wochenende am Tag der Arbeit bietet sich zum Abschluss eines Buchkapitels an. Das Sammelsurium deutscher Juristenarten ist noch zu überarbeiten. Da stolpert der Verfasser über den Diplomjuristen:
    Diplomjurist: A lawyer after graduation from law school, similar to a J.D. in the United States. This is a freshly-coined term providing recent graduates with an easy-to-grasp degree. At this time, experienced lawyers are not Diplomjuristen because the degree did not exist when they graduated from law school.
    Ob man ihn so beschreiben darf, ohne jemanden zu kränken? Mal sehen, wie Obiter Dictum ihn definiert.


    Sonntag, den 31. Aug. 2008

    No Win Less Fee: Erfolgshonorar  

    .   Schon betrüblich, dass das Erfolgshonorar in den amerikanischen Rechtsordnungen nicht reformiert wird. Ein abstruses, dem Missbrauch Tür und Tor öffnendes Konzept wird statt dessen in das deutsche Recht eingefügt, das seine Honorarordnung so kurieren soll, wo gar kein gravierendes Problem erkennbar ist.

    Doppelt betrüblich wird es mit neuen Rechtsbegriffen im deutschen Erfolgshonorarrecht, die nicht einmal der deutschen Sprache entsprechen, wie in einer Darstellung im Anwaltsblatt.

    Ist es Denkfaulheit, wenn No Win, Less Fee ein Tatbestandsmerkmal im deutschen Recht wird? In welcher Rechtsordnung außer der deutschen spricht man eigentlich von No Win, Less Fee - einer Wortfügung, die zumindest im Amerikanischen nicht sauber nachvollziehbar ist.

    Ist die Welt nicht hinreichend gesegnet mit unverständlichen deutschen Termini wie Handy und Bodybag? Müssen sich Juristen, deren Tools of the Trade Worte in ihrer exakten Bedeutung sind, solchen Trends anschließen?


    Samstag, den 30. Aug. 2008

    Das Loch im Meer  

    .   Associates freuen sich über das erste lange Wochenende seit Anfang Mai. Zum Tag der Arbeit am Montag schließen selbst Kanzleien das ganze Wochenende.

    Nachdem Gustav ins karibische Wasserloch getreten ist und auf Hurrikanstärke 4 aufgetankt hat, kann sich Washington darauf einstellen, in wenigen Tagen noch einen freien Tag zu erleben.

    Ein Hurrikan im Golf von Mexiko richtet oft auch in der Hauptstadt Schaden an. Die Stromversorgung ist immer am meisten gefährdet, weil Bäume die Leitungen niederschlagen und Zufahrten in den Central Business District versperren können.


    Samstag, den 30. Aug. 2008

    Beweis ohne Worte  

    .   Aus dem Log: 19x.9x.60.34 anwalt.us - [12/Jux/2008:22:18:48 -0400] "GET /2005 HTTP/1.1" 200 1282278 "http://www.google.xt/search?hl=de&ie=UTF-8&q= welche+beweise+braucht+mein+chef+zur+ k%C3%BCndigung+bei+diebstahl&start=200&sa=N" "Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 6.0; AOL 9.0;)"


    Samstag, den 30. Aug. 2008

    Mad Cow vor Gericht  

    .   Die erste der folgenden Entscheidungen betrifft den Mad Cow-Fall, der die Presse irritiert. Warum soll ein Cowboy nicht seine Rinder auf BSE untersuchen dürften? Warum verbietet es ihm das Landwirtschaftsministerium? Das Gericht entscheidet im verwaltungsrechtlichen Verfahren, dass das Amt ein hundert Jahre altes Gesetz rechtmäßig anwendet.

    Die vom Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - dem U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündeten Entscheidungen vom 29. August 2008 lauten:
    1. 07-5173-1135720.pdf Creekstone Farms v. AGRI
    2. 06-1244-1135734.pdf Fabi Const Co Inc v. Secy Labor


    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Anwaltsakten im Strafprozess  

    .   Die erste der heute verkündeten Entscheidungen des Bundesberufungsgerichts im ersten US-Bezirk in Neuengland betrifft die Frage, ob im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft auf Akten des Beklagtenanwaltes zugreifen darf. Der Fall betrifft die Anklage wegen einer Steuerhinterziehung im Rahmen einer Gesellschaft in den USA, die im IT-beriet und mit einer Briefkastenfirma in Bermuda zusammenarbeitete.
    1. 07-2095.01A: US v. Schussel
    2. 07-1828.01A: US v. Hernandez


    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Urteil für Strafverteidiger  

    .   In Wirtschaftsstrafsachen versucht die Anklage des Bundes die Verteidigung zu erschweren, indem sie die Verwendung von Mitteln des Beklagten einschränkt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont entscheidet heute gegen die Bundesregierung und verwirft eine Anklage, weil die Staatsanwaltschaft derart schwerwiegende Eingriffe in die Verfassungsrechte der Beklagten nicht heilte:
      United States v. Stein


    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Freitag, den 29. Aug. 2008

    Etappensieg für den Iran  

    MJW - Washington.   Das Urteil des Bundesberufungsgerichts für den Hauptstadtbezirk, Court of Appeals for the District of Columbia, vom 26. August 2008 läutet im seit 1982 andauernden Rechtsstreit McKesson Corporation, et al. v. Islamic Republic of Iran, Az. 07-7113, die nächste Runde ein. Das Gericht entschied zum fünften Mal über eine Berufung in diesem Verfahren.

    Die Klägerin ist ein amerikanisches Unternehmen, das sich an einer iranischen Gesellschaft beteiligt hatte. Sie behauptet, der Iran habe sie als Gesellschafterin kaltgestellt und Dividendenzahlungen verweigert. Für diese Enteignung, Expropriation, verlangt sie eine Entschädigung.

    In den vorhergehenden Entscheidungen hatte das Gericht bereits klargestellt, dass sich der Iran gemäß ^U^28USC 1605 (a)(2) im Verfahren nicht auf seine Immunität berufen kann, da er wegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Hier stellt das Gericht fest, dass - entgegen der Ansicht des erstinstanzlichen District Court for the District of Columbia - aus dem Freundschaftsvertrag zwischen den USA und dem Iran aus dem Jahr 1955, Treaty of Amity, Economic Relations and Consular Rights, kein Klagegrund, Cause of Action, hergeleitet werden kann.

    Article IV(2) des Freundschaftsvertrages sieht Entschädigungen für die Enteignung von Privatpersonen durch einen der Vertragsstaaten vor. Eine Cause of Action ist das nicht, weil das Wie der Entschädigung nicht geregelt ist. Grundsätzlich enthalten völkerrechtliche Verträge keine Rechte oder Ansprüche für Privatpersonen. Etwas anderes gilt nur in Fällen wie Artikel 30 des Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, der den Anspruch ausdrücklich festgelegt.

    Eine Cause of Action ist in Article IV(2) des Freundschaftsvertrages auch nicht implizit enthalten. Zwar hat der Supreme Court den Fünften Zusatzartikel zur Bundesverfassung als Cause of Action für Klagen auf Entschädigung nach Enteignungen ausgelegt. Aber während zu den Aufgaben der Gerichte die Gewährleistung und Durchsetzung verfassungsmäßger Rechte gehört, verwehrt ihnen die Gewaltenteilung die Ableitung einer Cause of Action durch Auslegung völkerrechtlicher Verträge. Die Durchsetzung der Regeln des Freundschaftsvertrages obliegt dem Präsidenten und dem Senat.


    Donnerstag, den 28. Aug. 2008

    Donnerstag, den 28. Aug. 2008

    Gold für 126 Jamaica Av.  

    .   Goldklauseln dienten der Preisanpassung. In einem alten Vertrag wurde sie mit Washingtoner Dekret undurchsetzbar. Später erlaubt Washington wieder den Goldbesitz sowie Goldklauseln in nachfolgenden Verträgen. Wie wirkt sich eine alte Goldklausel auf die Zession eines Altvertrages nach dem zweiten Dekret aus?

    Diese Frage ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wenn der Vertrag einseitig um 110 Jahre verlaengert werden darf und das Papiergeld nur 1/75. des Goldklauselwertes ausmacht.

    In einer lesenswerten und erfrischend verfassten Begründung erklärt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Sachen 126 Jamaica Avenue, LLC v. S&R Playhouse Realty Co., Az. 07-3967, am 27. August 2008 die Merkmale der Novation und der Anforderungen an übereinstimmende Willenserklärungen im Vertragsrecht.


    Donnerstag, den 28. Aug. 2008

    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Entscheidungen:
    1. 074286.U - US v. McGurk
    2. 074477.U - US v. Ellerbe
    3. 086316.U - Kearney v. Johnson
    4. 086466.U - Smith v. Pinson
    5. 086696.U - Clowers v. Ozmint
    6. 086716.U - Walker v. Newport News City Jail
    7. 086737.U - US v. Mays
    8. 086827.U - Neff v. Seacrist
    9. 086842.U - Johnson v. Haynes
    10. 086856.U - US v. Wright
    11. 086869.U - Dinkins v. Sumter County
    12. 086880.U - US v. Garland
    13. 086933.U - US v. Baker
    14. 086945.U - US v. Golden
    15. 087018.U - US v. Smart
    16. 087100.U - US v. Taylor
    17. 087103.U - US v. Luc
    18. 087162.U - Sigley v. McBride


    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Der US-Prozess: Verfahren  

    .   Die Presse, doch auch Fachleute, stellen zahlreiche Begriffe aus dem amerikanischen Zivilprozess irreführend dar. Der Begriff des schriftlichen Verfahrens wird leichtfertig auf Summary Judgments angewandt, und aus dem Verdict der Geschworenen wird ein Urteil. Das Ausforschungsbeweisverfahren wird als Pre-Trial Discovery bezeichnet, als ob es eine Discovery im Trial gäbe. Als Flash- und PDF-Datei aus der Serie Fluglektüre finden sich einige wichtige Verfahrensschritte im US-Prozess hier:
    Die Darstellung ist noch nicht abgeschlossen. Leser dürfen gern auf Fehler und Unklarheiten hinweisen. Sie werden, mit Ausnahme des von US-Journalisten - nicht Juristen - gern benutzten e in Judgment gern berücksichtigt. [Zivilprozess,US-Prozess,USA-Klage,USA-Urteil,USA-Jury,USA-Richter,USA-Gericht ]


    Mittwoch, den 27. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Dienstag, den 26. Aug. 2008

    Schriftliches Verfahren: Nein  

    .   Immer wieder vergleichen Referendare oder Praktikanten das Summary Judgment mit dem schriftlichen Verfahren im deutschen Prozess, selbst wenn sie schon viele amerikanische Urteile gründlich gelesen und schriftlich dargestellt haben. Es ist zum Verzweifeln.

    Bis der amerikanische Zivilprozess zum Summary Judgment gelangt, gibt es in der Regel viele Termine im Gericht und noch mehr zwischen den Parteien im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, an denen Anwälte, Parteien und Dritte beteiligt sind.

    Davor gab es vor allem die Schlüssigkeitsprüfung, danach kommt vor allem der Trial, das Verfahren vor den Geschworenen, die für die Beweiswürdigung und Subsumtion zuständig sind und ein Verdikt, kein Urteil, erlassen.

    Die Referendare berufen sich zu recht auf deutsche Literatur, die ins amerikanische Recht einführen soll. Selbst wenn dort vom schriftlichen Verfahren gesprochen wird, geht der Begriff an der Wirklichkeit des amerikanischen Prozesses vorbei. Er ist einfach ganz anders, total anders. Mal sehen, ob sich das hier klarer darstellen lässt.


    Montag, den 25. Aug. 2008

    Montag, den 25. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
    1. 072123.P - US v. M/V Sanctuary
    2. 072075.U - E.I. DuPont de Nemours v. Ampthill Rayon Workers
    3. 064642.U - US v. Hearne
    4. 065051.U - US v. McDaniel
    5. 065053.U - US v. Ageh
    6. 072062.U - Smith v. SSA
    7. 072137.U - Bredell v. Kempthorne
    8. 074355.U - US v. Copeland
    9. 074880.U - US v. Hunter
    10. 077090.U - US v. Diclemente
    11. 081047.U - Djoumgoue v. Mukasey
    12. 081083.U - Wilder v. Toyota Motor Credit Corporation
    13. 081085.U - Wilder v. Glass Health Association
    14. 081117.U - Wilder v. Gage
    15. 081372.U - Taylor v. Todd
    16. 081442.U - Dillahunt v. Clark
    17. 081575.U - In Re: Burnette
    18. 081725.U - Lamb v. Astrue
    19. 081734.U - Smith v. Charleston County School District
    20. 084325.U - US v. Bennett
    21. 084422.U - US v. York
    22. 084463.U - US v. Simmons


    Montag, den 25. Aug. 2008

    Montag, den 25. Aug. 2008

    Montag, den 25. Aug. 2008

    Einrede verwirkt  

    AR - Washington. Am 15. August 2008 entschied das Bundesberufungsgericht für den zweiten Bezirk in Sachen Frank Schipani et al. v. William S. McLeod et al., Az.06-5733-ev, dass Einreden verwirkt sind, wenn sie nicht bereits in der Klageerwiderung erklärt werden. Bei einem Autounfall wurden die Kläger geschädigt. Neben anderen Schädigern haftet der Beklagte Gallimore. Nach erstinstanzlichem Urteil muss er einen Betrag in Höhe seiner zehnprozentigen Haftung zahlen.

    Die Geschädigten greifen das erstinstanzliche Urteil an und verlangen den vollen Schadensersatz. Das Bundesberufungsgericht bestätigt sie und argumentiert, Gallimore hätte schon bei der Erwiderung die Haftung anderer Parteien wegen ihrer Unfallbeteiligung geltend machen müssen. Auch wenn keine Verhandlung vor der Jury erfolgt, sondern ein Summary Judgment vor dem Trial ergeht, kann der Beklagte sein Recht, Einreden geltend zu machen, verwirken.

    Der Wortlaut des New Yorker General Obligation Law ist zwar unklar. Das Gesetz lässt eine Anrechnung anderer Ansprüche zu, lässt aber den Zeitpunkt der Geltendmachung offen. Nach Auffassung des Bundesberufungsgerichts darf Gallimors Schweigen in der Erwiderung keinen materiellen Vorteil für ihn bedeuten.


    Montag, den 25. Aug. 2008

    20 Jahre EMail: Segen + Plage  

    .   Vor 20, 25 Jahren fiel es schwer, andere vom Nutzen der EMail zu überzeugen. Vor zehn Jahren waren die meisten Mandanten elektronisch erreichbar, ausser vielleicht einigen IT-Unternehmen, die dem Internet nicht trauten, weil sie wussten, wie die Wurst gemacht wird.

    Da EMail so selbstverständlich wurde, wirkt eine Prognose von 1993, EMail sei ein nützliches Werkzeug und würde daher bald auch von Anwälten eingesetzt, fast komisch. Damals gab es allerdings noch nicht das Internet für jedermann.

    October 1, 1993 article
    Wer keinen universitären oder militärischen Zugang zum Internet hatte, war Mitte der achtziger Jahre noch auf Bulletin Board Systeme angewiesen, später auf geschlossene Systeme wie Compuserve und America Online. Rechner mit 32 Kilobyte RAM-Speicher beherrschten Anwalt-EMails genauso gut wie heutige PCs mit mehreren Gigabyte, selbst wenn man Massenmails, wenn es sie schon gegeben hätte, nur auf ein Tonband hätte speichern können.

    Irgendwann machte dann die Nachricht die Runde, dass jemand Werbung per EMail versenden würde - ein rechter Schock! Heute kann man die EMail deshalb verwünschen, doch ist die prozessuale Gefahr der E-Discovery viel bedeutsamer:

    EMail ist wie anderes elektronisch Vorhandenes und Gespeichertes ein anerkanntes Beweismittel, und in den USA muss jeder im Ausforschungsbeweisverfahren alles herausgeben, was er im Laufe der Jahre und Jahrzehnte so versandt und empfangen hat. Wer von einem Rechtsstreit ahnt, bringt sich mit dem Löschen von EMails in enorme Gefahr und kann Ansprüche, Einreden, viel Geld und gar die Freiheit verlieren. [EMail,EDiscovery,Beweis ]


    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Zu Recht gekündigt  

    MJW - Washington.   Der Mitarbeiter eines Unternehmens rundet auf Geschäftsreisen die Rechnungen großzügig auf und zahlt für Hamburger im Schnellrestaurant US$1.100. Der Revision fällt das auf und ihm wird gekündigt. Über den Vorfall berichtet eine E-Mail an 1.500 Angestellten. Außerdem verliert er Abfindungszahlungen und Aktienoptionen.

    Seine Klage wegen wegen übler Nachrede, Libel, und Vertragsbruch bleibt erfolglos, urteilt das Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk am 21. August 2008 in der Sache Alan S. Noonan v. Staples, Inc., Az. 07-2159.

    Nach dem Rechts von Massachusetts gilt eine Äußerung als Libel, wenn sie ehrenrührig, defamatory, und falsch ist. Falsch ist die E-Mail nicht, sie berichtet über einen wahren Vorfall. Allerdings kann auch eine wahre Aussage Libel sein, wenn sie mit böser Absicht, actual Malice, getätigt wurde, der Sprecher also mit rücksichtsloser Gleichgültigkeit, reckless Disregard, bezüglich der Wahrheit seiner Aussage handelte. Aber auch dafür bietet die E-Mail keine Anhaltspunkte.

    Die Aktienoptionen und Abfindungen hat die Beklagte ihrem ehemaligen Mitarbeiter zu Recht vorenthalten. Die Vereinbarungen über diese Zuwendungen sahen vor, dass sie im Fall einer außerordentlichen Kündigung, Termination for Cause, nicht greifen sollen, und legten Kündigungsgründe fest. Die Einschätzung der Beklagten, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, war nicht willkürlich, unberechenbar oder bösgläubig - arbitrary, capricious, or made in bad faith.


    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Sonntag, den 24. Aug. 2008

    Urteile vom Golf  

    .   Am Golf von Mexiko liegen den Staaten im fünften Bundesberufungsbezirk, dessen Gericht neben anderen Urteilen am 22. August 2008 eine Entscheidung im siebten Fall unten mit wichtigen Fragen zur Entwendung von Geschäftsgeheimnissen durch abgeworbenes Personal sowie zur unerlaubten Handlung des Eingriffs in fremde Geschäftsbeziehungen, tortious Interference, verkündete:
    1. 06-30559: Mapes v. Bishop
    2. 07-20200: USA v. Zavala
    3. 07-20488: N Amer Specialty Ins v. Royal Surplus Lines
    4. 07-10946: USA v. Chrisenberry
    5. 07-20881: Comeaux-Bisor v. YMCA
    6. 07-40998: USA v. Gomez
    7. 07-50832: Nova Consulting Group, Inc. v. Engineering Consulting Services, Ltd.08-10141: USA v. Contreras-Hernandez


    Samstag, den 23. Aug. 2008

    Demonym per Gesetz  

    MJW - Washington.   Wie nennt man die Bewohner des Commonwealth of Massachusetts? Massachusettseaner? Massachusettser?

    Die Frage nach dem korrekten Demonym schreit nach einer gesetzlichen Regelung. Die hat der Gesetzgeber von Massachusetts in Chapter 2, Section 35 der General Laws gefunden:
    Bay Staters shall be the official designation of citizens of the commonwealth.


    Samstag, den 23. Aug. 2008

    Krank und entlassen: Schadensersatz?  

    .   US-Banken zahlen schlecht und entsprechend sind ihre Leistungen. Ganz so schlimm wie in Jerilyn Lucas v. PyraMax Bank, FSB, Az. 07-2021, darf es jedoch nicht kommen, sonst wird die Fililanleiterin entlassen. Zu recht, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 22. August 2008 mit einer 12-seitigen Begründung.

    Die Chefin berief sich auf Krankheit, Vergeltungssucht der Bank und andere Motive und focht ihre Kündigung an. Die Begründung stellt den Sachverhalt ausführlich dar und macht verständlich, wieviel ein Arbeitgeber hinnehmen muss, ohne sich wegen der Kündigung einem Schadensersatzanspruch auszusetzen.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Kein Markenschutz für Kakaobutter  

    MJW - Washington.   Mit der Frage, wie man generische und beschreibenede Marken erkennt, befasst sich das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk in seinem Urteil vom 5. August 2008 in der Sache E.T. Browne Drug Co. v. Cococare Products, Inc.. Az. 06-4543. Beide Parteien stellen Produkte her, die Kakaobutter beinhalten.

    Für die Klägerin ist der Begriff Palmer's Cocoa Butter Formula, im Principal Register eingetragen. Darunter vertreibt sie ihre Ware. Außerdem steht für die Klägerin der Begriff Cocoa Butter Formula im Supplemental Register. Gegenüber der Beklagten macht sie markenrechtliche Ansprüche geltend, da diese Produkte unter dem Begriff Cococare Cocoa Butter Formula anbietet.

    Ob die Marke generisch ist, prüft das Gericht anhand des Primary Significance Test und fragt, ob der Begriff für den Konsumenten zuerst mit der Produktart oder mit dem Hersteller verbunden wird. Dabei lässt es sich von einer Umfrage überzeugen, die die Klägerin vorlegt. Danach verstehen Konsumenten den Begriff Cocoa Butter Formula nicht als Produktart im Bereich Kosmetikartikel.

    Das Gericht bejaht aber letztlich die Frage, ob der Begriff beschreibend ist. Ihm fehlt es am erforderlichen secondary Meaning, mit dem ein ansonsten beschreibender Begriff in den Schutzbereich des Markenrechts fällt. Ein Begriff hat dann secondary Meaning, wenn er nicht nur eine Eigenschaft des Produkts wiedergibt, sondern beim Verbraucher eine Vorstellung von der Herkunft des Produkts entstehen lässt. Den Beweis hierfür bleibt die Klägerin schuldig.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    TV-Lektion im Strafrecht  

    MJW - Washington.   Amerikanische Anwaltsserien taugen durchaus, um Besonderheiten des amerikanischen Rechtssystems zu studieren. In der Episode Trial of the Century der Serie Boston Legal vertreten die von William Shatner und James Spader gespielten Anwälte Denny Crane und Alan Shore zwei Brüder, die wegen Mordes angeklagt sind. Um der Verurteilung zu entgehen, schicken sie die Angeklagten in den Zeugenstand, dort belasten sie sich gegenseitig. Die Jury kann nicht entscheiden, wer den Mord begangen hat, und spricht beide frei. In der Schlussszene gratulieren sich Crane und Shore zu ihrem Erfolg, der zustande kam, obwohl sie ihre Mandanten zum Meineid angestiftet haben.

    Der deutsche Strafrechtler wundert sich. Wie kann ein Angeklagter überhaupt Meineid begehen? Und muss lernen: im amerikanischen Strafprozess gelten andere Regeln.

    Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare ist im fünften Zusatzartikel zur Bundesverfassung verankert. Wenn sich der Angeklagte aber im Kreuzverhör vernehmen lässt, unterliegt er denselben Regeln wie ein gewöhnlicher Zeuge. Die Figur der Einlassung des deutschen Strafprozessrechts, die streng genommen auch kein Beweismittel ist, existiert nicht. Der Angeklagte kann sich, wenn er sich einmal ins Kreuzverhör begeben hat, nicht mehr auf den fünften Zusatzartikel berufen, soweit es das Beweisthema betrifft. Also unterliegt er, wie jeder Zeuge, der Wahrheitspflicht. Hält er sich nicht daran, begeht er einen Meineid, Perjury. Das Strafrecht des Bundes droht ihm in 18 USC §1621 eine Geldstrafe oder eine Haft von bis zu fünf Jahren an.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    .   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute u.a. gegen Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und aus religiösen Gründen dem Staat über ihre Fortschritte nicht berichten wollen:
    1. Az.: 06-3090, Combs v. Homer Ctr Sch District: PDF-Datei
    2. Az.: 06-3090, Combs v. Homer Ctr Sch District: PDF-Datei
    3. Az.: 05-5017, Whitfield v. Radian Guaranty Inc: PDF-Datei



    Urteile in Neuengland mit EMail  

    .   Am 21. August 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht für Teile Neuenglands und Puerto Rico, der United States Court of Appeals for the First Circuit die folgenden Entscheidungen, von denen die letzte die Auswirkungen einer Kündigung mit behaupteteter verleumderischer Wirkung aufgrund einer EMailnachricht an die gesamte Belegschaft betrifft:
    1. 07-1968.01A: Lordes v. Mukasey
    2. 07-1198.01A: Gonzalez-Rucci v. US Immigration & Naturalization Service
    3. 07-1215.01A: US v. Brandao
    4. 07-1215.01A: US v. MonteirO
    5. 07-1293.01A: US v. Lipscomb
    6. 07-1512.01A: US v. Pimentel
    7. 07-1709.01A: ING Insurance SA v. Pagan-Sanchez
    8. 07-1834.01A: US v. McKenzie
    9. 07-2159.01A: Noonan v. Staples, Inc.


    Freitag, den 22. Aug. 2008

    Donnerstag, den 21. Aug. 2008

    Donnerstag, den 21. Aug. 2008

    Donnerstag, den 21. Aug. 2008

    Mittwoch, den 20. Aug. 2008

    Mittwoch, den 20. Aug. 2008

    Nichts ist nichts: Anspruch bleibt  

    .   Kann sich ein Thunfischanbieter gegen eine Klage wegen Nahrungsmittelbeschwerden damit verteidigen, dass das Bundesnahrungsamt FDA bewusst nichts tut und seine Entscheidung den einzelstaatlichen Anspruch über die Supremacy Clause der Bundesverfassung annulliert? Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA meint Deborah Fellner v. Tri-Union Seafeeds, LLC, Az. 07-1238, in Sachen am 19. August 2008: Nein.

    Wenn einzelstaatliches Recht gilt, solange der Bund nicht mit einer Regelung einschreitet, kann die Untätigkeit des Bundes, auch wenn er seine Entscheidung schriftlich bestätigt, keinen Vorrang beanspruchen.


    Mittwoch, den 20. Aug. 2008

    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    Gefährlicher 11. Bezirk  

    .   Der elfte Berufungsgerichtsbezirk erinnert mit zwei Entscheidungen vom 19. August 2008 an Gefahren, die dem legalen oder illegalen Besucher der USA drohen:
    1. Maria D. Garcia v. Vanguard Car Rental 07-12235
    2. USA v. Victor Gonzalo Vega-Castillo 07-12141
    Der erste Fall betrifft die minimale Versicherung von Mietwagen und die Präklusion einzelstaatlicher Schadensersatzansprüche bei der Wirkung eines Bundesgesetzes zur Mietwagenversicherungsregelung. Der zweite Fall betrifft die wiederholte illegale Einreise in die USA und die resultierende Haftstrafe von mehr als 80 Monaten.


    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    Dienstag, den 19. Aug. 2008

    E-Discovery: Geheimnis gelüftet  

    .   E-Discovery ist manchem Anwalt noch ein Buch mit sieben Siegeln. Von Discovery hat man vielleicht gehört. Das ist das Ausforschungsbeweisverfahren. Mit ihm sammeln die Parteien in den USA Beweise vor dem Verfahren mit den Geschworenen, dem Trial mit der Jury. Jeder, auch ein Dritter, muss jedem alles irgendwie Relevante herausgeben.

    Zu solchen Beweisen gehört auch die elektronisch gespeicherte Information. Manche Gerichte halten selbst das im RAM-Speicher flüchtig Festgehaltene für vorlagepflichtig. Gerade dieses Beispiel sollte verdeutlichen, wie hoch die Anforderungen an die E-Discovery sind.

    Zahlreiche Dienstleister bieten sich zur Unterstützung von Kanzleien an. ELaw Exchange ist eine für Recherchen zum Thema nützliche Quelle. Sie weist Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie Präzedenzfälle für die über 50 Rechtsordnungen der USA nach. Sie verweist auf Dienstleister und bietet Literatur zu Praxisfragen der E-Discovery in den USA. Damit bringt sie Licht ins Dunkel und kann auch dem in der E-Discovery erfahrenen Anwalt noch nützlich sein.

    Nachtrag: Nach Abschluss des Berichts trifft mit der neuen RIW eine Werbebeilage zu Abbo Junkers Buch Electronic Discovery gegen deutsche Unternehmen, ein, 2008, 104 S. vom Recht und Wirtschaft-Verlag. Viele von Praktikern in den USA verwandte Handbücher zur E-Discovery haben 1000 oder mehr Seiten. Junkers Buch geht jedoch auf Fragen des internationalen Privat- und Prozessrechts sowie des Völker- und Datenschutzrechts ein. Im internationalen Verfahren dürfte es eine unverzichtbare Abrundung des Themas darstellen. [Discovery, E-Discovery, Prozessrecht, US-Prozess ]


    Montag, den 18. Aug. 2008

    Montag, den 18. Aug. 2008

    Montag, den 18. Aug. 2008

    Fax-Spam-Klage fällt  

    .   Faxspam löst nach dem Telephone Consumer Protection Act, 47 USC §227 einen Schadensersatzanspruch aus. Können sich seine Opfer mit einer Sammelklage wehren? Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA prüfte diese Frage am 14. August 2008 in Sachen Gene and Gene LLC v. BioPay LLC et al., Az. 07-30195.

    Da das Gesetz mit den Durchführungsbestimmungen der Federal Communications Commission in Washington bei bestehender Geschäftsbeziehung ein unerwünschtes Fax nicht als Spam bezeichnet und eine klassenweite Feststellung der von der FCC in 7 FCCR 8752 (1992) fingierten Zustimmung zum Erhalt unwahrscheinlich ist, erlaubt das Gericht keine Sammelklage. [Faxspam, Fiktion, Sammelklage ]


    Sonntag, den 17. Aug. 2008

    US-Gericht kein Weltgericht  

    .   Amerikanische und ausländische DRAM-Hersteller wie Infineon gewannen am 14. August 2008 eine Kartellklage. Ein britischer DRAM-Kunde verklagte sie in den USA wegen wettbewerbswidrig verteuerter Speicherchips.

    Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks prüfte in In re: Dynamic Random Access Memory (DRAM) Antitrust Litigation, Az. 06-15636, die Zuständigkeit der US-Gerichte bei vornehmlich im Ausland feststellbaren Wirkungen eines Kartellverstoßes.

    Es entschied, dass die Zuständigkeitsbegrenzung des Foreign Trade Antitrust Improvement Act of 1982, 15 USC §6a, nach dem Präzedenzfall F. Hoffmann-La Roche Ltd. v. Empagran S.A., 542 US 155 (2004), genau auf diesen Sachverhalt zugeschnitten ist [Kartellrecht, Sherman Act, DRAM, Antitrust ]


    Sonntag, den 17. Aug. 2008

    Open Source-Lizenz einklagbar  

    .   Modellbahnsteuersoftware mit einer Open Source-Lizenz fand den Weg in ein kommerzielles Produkt. Welche Rechte hat der Programmierer, dessen Artistic License der Nutzung entgegensteht, in den USA? Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks erklärt die Grundlagen:
    The heart of the argument on appeal concerns whether the terms of the Artistic License are conditions of, or merely covenants to, the copyright license. Generally, a Acopyright owner who grants a nonexclusive license to use his copyrighted material waives his right to sue the licensee for copyright infringement and can sue only for breach of contract. … If, however, a license is limited in scope and the licensee acts outside the scope, the licensor can bring an action for copyright infringement. … Thus, if the terms of the Artistic License allegedly violated are both covenants and conditions, they may serve to limit the scope of the license and are governed by copyright law. If they are merely covenants, by contrast, they are governed by contract law. aaO 10.
    Am 13. August 2008 verwarf es die untergerichtliche Entscheidung, die einen Urheberrechtsverstoß bei der Artistic License für unmöglich hielt. Selbst wenn der kostenlose Vertrieb keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch bietet, sind die Nutzungsbedingungen der Lizenz einklagbar, auch mit einer Unterlassungsantrag, urteilte der Washingtoner United States Court of Appeals for the Federal Circuit im Fall Robert Jacobsen v. Matthew Katzer et al., Az. 08-1001. [Artistic License, Open Source, Copyright, Urheberrecht, Lizenzverletzung ]


    Sonntag, den 17. Aug. 2008

    Bundesbezirksberufungsgericht  

    .   Zwölf US-Gerichte entsprechen den deutschen OLGs. Eines bedient die gesamten USA. Das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, besitzt Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im IP- und Zollrecht. Sein Sitz ist Washington, DC, wo auch das Bundesberufungsgericht für den Hauptstadtbezirk mit dem kleinsten Amtsbezirk der USA wirkt. Am 15. August 2008 verkündete es diese Entscheidungen:
    1. AG v. Peake
    2. Prasco v. Medicus Pharmaceutical Corp.
    3. Brady Construction Innovations Inc. v. Perfect Wall Inc.
    4. Brady Construction Innovations Inc. v. CA. Expanded Metal Products Co.


    Samstag, den 16. Aug. 2008

    Urteile vom Pazifik  

    .   Inland ist Ausland, folgt aus dem Begriff foreign in vielen amerikanischen Gesetzen. Historisch grenzten sich die Einzelstaaten der USA voneinander ab. Erst als die Bundesverfassung mit der Commerce Clause die Grenzen öffnet, kommt es zur Liberalisierung im Handel. Die gesetzliche und politische Abgrenzung bleibt jedoch seit mehr als 200 Jahren auf vielerlei Weisen bestehen.

    Unter den Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks vom 15. August 2008 befindet sich ein Urteil, das den einzelstaatlichen Schutz im Verkehr mit Alkoholika erörtert und eine Verletzung der Commerce Clause zugunsten des landesweit operierenden Großhändlers Costco bestätigt:
    1. Tilcock v. Budge
    2. USA v. Straub
    3. USA v. Ganoe
    4. Costco v. Hoen
    5. USA v. Ressam


    Samstag, den 16. Aug. 2008

    Steuerberatung in den USA  

    .   Familienmitglieder und Rechtsanwälte dürfen Steuerzahler beim IRS vertreten. Der Finanzminister darf ihnen die Vertretung verbieten, tut es jedoch nicht. Hingegen schränkt er die Steuerberater in der Vertretungsberechtigung ein.

    Ein Steuerberater wehrt sich gegen die Verordnung, mit der das Schatzamt das Gesetz umsetzt. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erklärt am 15. August 2008 in Patrick Wright v. Mark Everson, Az. 07-13167, dass das Treasury Department sein Ermessen nicht missbraucht hat. [Gesetzgebung, Verordnungsgebung ]


    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Jury v. Richter  

    .   Ein Drogenheini flieht, wird von der Polizei bös verkloppt, verklagt sie und gewinnt vor der Jury $250000 Strafschadensersatz. Vieles erscheint so typisch. Typisch ist auch der nächste Schritt.

    Noch in derselben Instanz reduziert der Richter das Verdikt der Zivilgeschworenen auf einen Remittitur-Antrag hin auf $90000. Beide Parteien gehen in die Berufung, und der Kläger gewinnt.

    Die Reduzierung eines Schadensersatzanspruches ist in den USA typisch. Ebenso kann mit dem Strafschadensersatzersatz, punitive Damages, verfahren werden. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, das immer anschaulich berichtet, erklärt Fakten und Recht am 14. August 2008 in Jeremy Kunz v. Richard DeFelice et al,, Az. 06-3827.


    Freitag, den 15. Aug. 2008

    Donnerstag, den 14. Aug. 2008

    Donnerstag, den 14. Aug. 2008

    Grace, Lapse, Reinstatement  

    .   Im Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist nichts wichtiger, als die Police am Leben zu halten. Die Zahl der von Versicherern in den USA stornierten Policen überrascht. Meist werden sie als beendet bezeichnet, weil fällige Prämien nicht gutgeschrieben wurden. Der Versicherer freut sich; er braucht nicht zu befürchten, dass ein Zweitmarkterwerber finanzkräftiger als der Durchschnitt der Versicherten ist und die aktuarisch ermittelte Ausfallquote vermiest.

    In der Regel muss der Stornierung nach Vertrag oder Gesetz neben der Prämienrechnung eine Grace Notice und eine Lapse Notice vorausgehen. Immer wieder finden sich rechtliche Schwachpunkte in solchen Mahnungen. Dennoch ist die Wiedereinsetzung nicht einfach.

    Man kann Versicherern nicht pauschal unterstellen, sie würden bewusst Versicherte oder Policenerwerber im Markt der Life Settlements nicht deutlich auf die Gefahr des Investitionsverlustes hinweisen. Doch wehren sie sich mit Händen und Füßen gegen das Reinstatement. Selbst der nachgewiesene Versand an falsche Personen oder Anschriften veranlasst sie nicht ohne weiteres zur bedingungslosen Wiedereinsetzung.

    Selbst wenn sie zur Wiedereinsetzung bereit sind, verbinden sie ihr Angebot oft mit der Bedingung einer zweijährigen Probezeit, also erheblichem Risiko für den Inhaber der Police. Kein Wunder, dass ein Reinstatement-Verfahren schnell $10000 Gutachter- und Anwaltskosten auslösen kann. [Zweitmarkt, Life Settlements, Police, Policy, Life Insurance ]


    Mittwoch, den 13. Aug. 2008

    Urteile in Neuengland  

    .   Am 12. August 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
    1. 06-2061.01A : US v. Diaz-Fontanez
    2. 06-2481.01A : US v. Beatty
    3. 08-1305.01A : Naser Jewelers, Inc. v. City of Concord
    Das erste Urteil betrifft einen strafrechtlichen Sachverhalt aus Puerto Rico. Die Insel liegt im ersten US-Berufungsbezirk. Das dritte behandelt Fragen einstweiligen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer städtischen Bausatzung aus Concord, New Hampshire, die bestimmte Leuchtreklame verbietet.


    Mittwoch, den 13. Aug. 2008

    Mittwoch, den 13. Aug. 2008

    David und Goliath der US-Gerichte  

    .   Groß oder klein - was bedeutet das bei Gerichtsbezirken? Geographisch bedient der Circuit Court in Washington, DC am wenigsten Fläche und der in San Francisco das größte Territorium.

    Im Ninth Circuit liegen auch die meisten Staaten: Alaska, Arizona, Hawaii, Idaho, Kalifornien, Montana, Nevada, Oregon und Washington sowie die Nichtstaaten Guam und Mariana Inseln. Im Sprengel des United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit liegt nur die Hauptstadt, die kein Staat ist.

    Eine für Richter ungerechte Verteilung? In Washington, DC landen aus den gesamten USA die meisten Fälle mit landesweiter Bedeutung. Daher wird der DC Circuit oft als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet, und ehemalige Richter dieses Gerichts sind im Supreme Court in Washington überrepräsentiert.

    Zudem hat er eine bessere Entscheidungsdatenbank als der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit. Dieser Vergleich ignoriert den ebenfalls in der Hauptstadt gelegenen United States Court of Appeals for the Federal Circuit mit seiner besonderen sachlichen Zuständigkeit und landesweiter Kompetenz.


    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
      Az.: 07-3164, Goode v. Phila: PDF-Datei
    neben weieren als unpublished bezeichneten Entscheidungen.


    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Verschlusssache: Under Seal  

    .   Jeder kann jede Gerichtsakte einsehen. Das ist der Grundsatz. Die Ausnahmen sind nicht so klar. Unbekannte können als "John and Jane Does" verklagt werden. Manche Verfahren sind nichtöffentlich. Manche Urteile, Anlagen zu Urteilen oder Klagen werden under Seal als Verschlusssache behandelt. Wie steht es um Pseudonyme, um die Aufhebung von Verschlussbeschlüssen?

    Für die letzte Frage gibt es keine Prozessbestimmung. Sie ist mit der der Pseudonyme verwandt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks beurteilte erstmalig am 12. August 2008 in Sachen Sealed Plaintiff v. Sealed Defendant #1, Az. 06-1590, das Recht, unter bestimmten Umständen als Kläger nicht mit eigenem Namen aufzutreten:
    This appeal presents questions of first impression for our Court: (1) Under what circumstances may a plaintiff file a complaint using a pseudonym? and (2) What standard governs our review of a district court's decision to permit or deny a request to file under a pseudonym?
    Das Gericht etabliert für den zweiten US-Bezirk das Erfordernis einer Interessensabwägung. Der Schutz der Privatheit ist gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft darüber, wer ihre Gerichte nutzt, abzuwägen. Die Abwägung erfolgt im Rahmen einer Ermessensausübung, die vom Obergericht nachprüfbar ist.


    Dienstag, den 12. Aug. 2008

    Montag, den 11. Aug. 2008

    Urteile im 4. US-Bezirk: Asyl u.a.  

    .   Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 071373.P - Anim v. Mukasey
    2. 074766.U - US v. Pardue
    3. 075110.U - US v. Allen
    4. 086274.U - US v. Jackson
    5. 086639.U - Noe v. McFadden
    6. 086650.U - US v. Braxton
    7. 086666.U - Doe v. South Carolina Department of Corrections
    8. 086722.U - Becker v. Hudson
    9. 086748.U - White v. Francis
    10. 086749.U - Akinro v. Maher
    11. 086785.U - US v. Newsome
    12. 086852.U - Westberry v. Bazzle
    13. 086863.U - US v. Lucas
    14. 086904.U - US v. Arena
    15. 086918.U - US v. Pena
    16. 086952.U - Williams v. Ozmint
    17. 086986.U - US v. Dawson
    18. 086997.U - US v. Slupkowski
    Die erste Entscheidung betrifft einen Asylantrag nach der UN-Antifolterkonvention, wegen politischer Verfolgung von Englischsprachigen in Kamerun. Die weiteren verkündeten Entscheidungen gelten als unveröffentlichte unpublished Opinions.


    Montag, den 11. Aug. 2008

    Montag, den 11. Aug. 2008

    Postbank: Ungehackt  

    .   Nicht alles, was wie ein Online-Einbruch aussieht, ist auch einer. Wer im Ausland sitzt - Urlauber beispielsweise - kann sich allerdings als Postbank-Kunde lange Gedanken machen, bis sich die Sache aufklärt.

    Falsche TAN, unechter Dauerauftrag - Fehlbuchung, offline, stornierbar und aufklärbar, erklärt der freundliche und kompetente Postbank-Sachbearbeiter. Das ging zügig und erfreulich.

    Bis der Kunde im Ausland jedoch herausfindet, wo man Fehlbuchungen meldet, kann Zeit vergehen. Aus den USA lassen sich bestimmte Service-Nummern der Post nicht erreichen. Auf EMail vom Freitag ist am Montag keine Reaktion zu melden. Auf ein Fax nach Stunden ebenfalls nicht.

    Glücklicherweise konnte ein Referendar in Deutschland die 800-Servicenummer erreichen, die aus den USA unanwählbar ist, und eine besondere Serviceverbindung erfahren, die Washington mit Frankfurt verbindet. Dann ging's schnell bergauf.

    Wieder einmal also: Danke, Postbank! Dieses Mal nach einer positiven Erfahrung.


    Montag, den 11. Aug. 2008

    Montag, den 11. Aug. 2008

    Cloud Video legal, Audio auch?  

    .   Verletzen Aufnahme-, Speicher- und Abspielgeräte die Urheberrechte von Film- und Fernsehanbietern? Ist die Frage bei einem im Haushalt eingerichteten TiVo-Gerät anders zu beurteilen als bei einer Anlage, die extern von einem Drittanbieter unterhalten wird?

    Auch im Audio-Bereich spielt die Cloud-Technik eine rechtlich nicht abschließend geklärte Rolle. Entgegen der Auffassung der Videoanbieter, die eine solche RS-DVR-Anlage als urheberrechtsverletzend ansehen und mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage die Nutzung verbieten lassen wollten und vor dem Untergericht auf offene Ohren stießen, gewann der Cloud-Anbieter am 4. August 2008 in der Revision.

    Nach Berücksichtigung zahlreicher Schriftsätze - darunter auch von Interessenverbänden, die als amici curiae dem Bundesberufungsgericht der zweiten Instanz ihre Ansichten vortragen durften, - entschied es in The Cartoon Network LP et al. v. Twentieth Century Fox Film Corporation et al., Az. 05-16151, dass Anlagen und Nutzung dieser Art mit dem Urheberrecht vereinbar sind. Eine vergleichbare Frage stellt sich im Audio-Bereich.

    Dort wird das Unternehmen MP3Tunes, das von Kunden erworbene Tonwerke zum Abruf auf vielerlei Abspielgeräten bereithält, von EMI bei vergleichbarer Faktenlage verklagt. Ausschlaggebend ist, dass die Pufferspeicherung keine Kopie des Anbieters darstellt und der Abruf nur vom Kunden erfolgt, der den Puffer einrichtet und die von ihm erworbenen Werke für seine eigene Nutzung beim Anbieter speichert.[Urheberrecht, Copyright, Cloud, Video, Audio, RS-DVR, TiVo, CableVision, MP3Tunes]


    Sonntag, den 10. Aug. 2008

    Gesellschaftsrecht light?  

    AR - Washington. Parallelen erkennt man im Gesellschaftsrecht des District of Columbia und im deutschen Gesellschaftsrecht kaum. Bei der Haftung vor der Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister ist die Rechtslage noch vergleichbar. Hier haftet der Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten, die er eingeht.

    Doch schon bei der Eintragung ins Handelsregister scheiden sich die Rechtsordnungen. Als juristische Person geht nur die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen mit Dritten ein. Deshalb interessiert es hier auch niemanden, wer die Gesellschafter sind; diese werden in den Articles of Incorporation, die beim Handelsregister einzureichen sind, nicht genannt. und treten der Gesellschaft ohnehin erst mit der Gründungsversammlung bei.

    Ebenso wenig hat es die Öffentlichkeit zu interessieren, wie sich die internen Verhältnisse der Gesellschaft ausgestalten. Diese By-Laws werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Im Handelsregister angezeigt wird das satzungsmäßige Kapital der Gesellschaft. Als Stammkapital reichen hier nur $1.000 aus. Diese geringe Haftungssumme ist vergleichbar mit den deutschen Diskussionen zum MoMiG über eine GmbH light.

    Doch wo bleibt hierbei der Gläubigerschutz, der im deutschem Recht als flankierender Schutz des Gesellschaftsrechts für Vertragsverhältnisse mit Gesellschaften ausgestaltet ist? Dieser ergibt sich hier nicht aus der Haftung des Geschäftsführers, welche in den USA verschwindend gering ist. Ein piercing the corporate Veil, also eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter, entsteht, wenn nicht strikt zwischen privatem Vermögen und Interessen und der Gesellschaft getrennt wird, aber auch nur dann, wenn der Gesellschafter die Corporation als sein alter ego missbraucht oder die Muttergesellschaft die Geschicke der hundertprozentigen Tochter falsch lenkt.

    Für den Schutz der eigenen Interessen wird in den USA nicht primär auf das Gesellschaftsrecht zurückgegriffen. Dieses stellt lediglich die Rahmenbedingungen her. Vielmehr wird es der Privatautonomie überlassen, die eigenen vertraglichen Interessen zu schützen. Deshalb empfehlen sich Vertragsklauseln, die eine Haftung der Gesellschafter begründen, Vorkasse oder Letter of Credit vorsehen oder eine Bürgschaft fordern. Dies wird von deutschen Vertragspartnern häufig übersehen, da in Deutschland ein umfassender Gläubigerschutz kraft Gesetzes schon aus Gesellschafts-, Straf-, und Insolvenzrecht besteht.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Urteile im 3. Bezirk der USA  

    .   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied am 8. August 2008:
    1. Az.: 07-1116, TSG Inc v. US EPA: PDF-Datei
    2. Az.: 07-1048, USA v. Goldberg: PDF-Datei
    3. Az.: 06-5006, Pell v. EI DuPont de Nemours: PDF-Datei
    Das DuPont-Urteil behandelt die Frage der Auswirkungen einer Verschmelzung von Unternehmen auf Betriebsrenten. DuPont hatte sich in der ERISA-Planung bei einer M&A-Transaktion vertan und muss nun nachzahlen.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Hacker in Postbank  

    .   Urlaubszeiten sind gut für Hacker. Schnell einen Dauerauftrag auf fremdem Postbank-Konto eingerichtet - und mit etwas Glück ist der Inhaber unterwegs und bemerkt die Abbuchungen nicht. Den Muellers - welchen eigentlich? - in Mönchengladbach war dieses Glück gleich zwei Mal hold.

    Dass die Postbank dem verblüfften Inhaber des Online-Kontos keinen offensichtlichen Weg zur Meldung des Angriffs weist, ist erstaunlich. Dass ein Dauerauftrag mit einer anscheinend unbekannten TAN erteilt werden kann, ist verwunderlich.

    Dass Kontoverbindungen wie in Amerika aus Sicherheitsgründen üblich nie veröffentlicht wurden, nicht im Browser. sondern im Kopf gespeichert sind und das teure Postbank-Konto doch geknackt werden kann, verwundert weniger. Sicherheitsspezialisten halten Obscurity zwar nicht für unnütz, doch bietet sie allein keine Sicherheit. Schon fast kriminell erscheint deshalb die PIN von lediglich fünf Zeichen, die die Postbank vorschreibt.

    Eine Kontonummer, eine fünfstellige PIN erraten - das erfordert nicht einmal einen Profi-Hacker. Danke, Postbank.

    Nachtrag 11. August 2008: Die Postbank wird auf Umwegen gefunden und klärt kompetent auf: Bericht.

    Nachtrag 3. September 2008: Heute trifft von der Postbank ein aufklärendes Entschuldigungsschreiben ein. In Stil und Inhalt übertrifft es an Kundenfreundlichkeit alles, was man je von einer US-Bank erhoffen dürfte. Deutschland als Service-Wüste - das scheint auf die Postbank nicht zuzutreffen. Im Gegenteil. Und böse Muellers gibt's in Moenchengladbach auch nicht.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Blutige Todesurkunde unprofessionell  

    .   Eine bluttriefende Todesurkunde illustriert Misstände im Autopsie-Zentrum von Massachusetts. Sie wurde neben anderen Vorfällen zum Kündigungsauslöser. Der entlassene Arzt verklagt das Zentrum, da er sich wegen seiner Kritik an Missständen für ein Opfer von Vorwänden hält. Das für Neuengland zuständige Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks hält die Klagabweisung aufrecht.

    In Sachen Abraham Philip v. John Cronin, Az. 06-1860, erklärt es am 7. August 2008 ausführlich die gruseligen Fakten und Meinungsfreiheitsansprüche, die jedoch wegen der vom Zentrum als amtlicher Stelle zu Recht behaupteten Immunität bedeutungslos werden.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Die 888 Corporation  

    .   Es muss eine 888-Corporation sein, meint der Mandant: Was ich damit anfangen werde, entscheide ich später. Wenn noch weitere Anfragen dieser Art kommen, setzen wir das Honorar für die Articles of Incorporation und das sofortige Einreichen beim Handelsregister pauschal auf $888.

    Wir wollen ja schließlich glückliche Mandanten. Nur das Mindestkapital, das können wir nicht auf $888 heruntersetzen; da zieht der Gesetzgeber nicht mit. $8888 ist vielleicht etwas zuviel für jemanden, der noch gar nicht weiß, was er mit der Glücksgesellschaft unternehmen will. In die Kanzlei kommen muss der Mandant jedenfalls nicht; wir können acht Mitarbeiter ganz achtsam die Gründungsurkunde unterzeichnen lassen.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Urteile in Neuengland  

    Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
    1. 06-2061.01A : US v. Diaz-Fontanez
    2. 07-2230.01A : Sinurat v. Mukasey
    3. 07-2395.01A : Kouvchinov v. Parametric Tech
    Errata sind hier ausgeklammert.


    Samstag, den 09. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 061826.U - Ayres v. Mayor and City Council
    2. 072006.U - Liu v. Mukasey
    3. 072136.U - Mesgun v. Mukasey
    4. 086078.U - Smith v. Governor
    5. 086285.U - US v. Giron
    6. 086350.U - Williams v. US
    7. 086372.U - Edwards v. Johnson
    8. 086386.U - Thomas v. Johnson
    9. 086389.U - Thomas v. Johnson
    10. 086422.U - Vannatter v. Bazzle
    11. 086426.U - Porter v. Snyder
    12. 086480.U - Simba v. Kenworthy
    13. 086484.U - US v. Rudd
    14. 086497.U - Miller v. Wood
    15. 086542.U - Robinson v. Taylor
    16. 086543.U - Straws v. WIS News
    17. 086561.U - US v. Bailey
    18. 086598.U - US v. Griffith


    Freitag, den 08. Aug. 2008

    Urteil von heute: Mismanagement  

    .   Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der United States Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute nur diese Entscheidung:
      07-7108-1132167.pdf Pirelli Armstrong v. Raines, Franklin D.
    Der Fall betrifft das Recht von Gesellschaftern der Fannie Mae, Schadensersatz wegen Mismanagements zu verlangen. Das Gericht bestätigt die untergerichtliche Klagabweisung aufgrund der von den Klägern nicht erfüllten Klagevoraussetzung, ihre Ansprüche zunächst dem Aufsichtsrat des verklagten Unternehmens nach dem Recht von Delaware zu unterbreiten.


    Freitag, den 08. Aug. 2008

    Freitag, den 08. Aug. 2008

    Recht der Ringe  

    USOC im Central Business District

    AR - Washington.   Während sich die Olympioniken in Beijing Sorgen um den Schutz ihrer Gesundheit machen, kann das Internationale Olympische Komitee, IOK, ein gewöhnlicher Verein nach Artikel 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuchs, ganz sorglos sein - der Schutz seiner Marken und Symbole ist in Deutschland und in den USA gewährleistet.

    In Deutschland werden die Begriffe Olympia und änliche Bezeichnungen, sowie das Emblem durch das 2004 erlassene OlympSchG geschützt. Ohne die Zustimmung der Rechtsinhaber kann hier weder der Begriff Olympia oder eine entsprechende Wortgruppe noch das Symbol der Olympiade für Werbezwecke verwendet werden. Sanktioniert wird die unlautere Verwendung nach dem OlypSchG durch Unterlassungsansprüche, Schadensersatz oder gar der Vernichtung der zu unrecht bezeichneten Gegenstände. Die spezialgesetzliche Regelung geht in Deutschland weiter als nach dem MarkenG üblich. Hiernach könnte Olympia wegen mangelnder Unterscheidungskraft und als Allgemeinbegriff nicht den Markenschutz erlangen.

    In den USA sorgt der Olympic and Amateur Sports Act für Markenschutz. 36 USC §220502(a) hebt das United States Olympic Committee, USOC, in den Rang einer federally chartered Corporation. ^U36 USC 220506 räumt dem USOC die exklusiven Rechte am Namen United States Olympic Committee, den Symbolen des IOK, also den olympischen Ringen, am Emblem des USOC und an den Begriffen Olympic und Olympiad ein. Gegen ungenehmigte Verwendung dieser geschützten Begriffe und Symbole kann das USOC nach den Vorschriften des Trademark Act vorgehen.

    Erlaubt ist immerhin die Verwendung des Begriffs Olympic in Wortkombinationen, die nicht das geistige Eigentum des USOC verletzen, sich die Verwendung des Begriffs auf Berge oder geographische Regionen gleichen Namens bezieht und die damit gekennzeichneten Güter oder Dienstleistungen im Bundesstaat Washington westlich der Cascade Mountains verkauft oder erbracht werden. Wer vor dem 21. September 1950 die geschützten Begriffe und Symbole rechtmäßig verwendete, darf dies auch weiterhin tun.

    Anm. Hrsg.: Amerika bezeichnet sein Gesetz offiziell als den Ted Stevens Olympic and Amateur Sports Act, 36 USC §220501 (a), und ehrt damit den kürzlich der Bestechung verdächtigten Senator.


    Donnerstag, den 07. Aug. 2008

    Urteile vom Pazifik  

    .   Im techniklastigen neunten Bundesbezirk in und um Kalifornien herum entschied das Berufungsgericht heute:
    1. Peck v. Cingualr Wireless
    2. Lockerby v. Sierra
    3. Zolotarev v. San Franciso
    4. GECC v. Future Media
    Die erste Entscheidung betrifft die Frage, ob Mobiltelefongesellschaften die von Einzelstaaten erhobenen Steuern auf Mobilfunkleistungen auf ihre Kunden abwälzen dürfen. Der United States Court of Appeals verweist den Fall nach seiner Untersuchung der Kompetenzen von Bund und Einelstaaten zur weiteren Prüfung an das Untergericht zurück.


    Donnerstag, den 07. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 077342.U - Dreuitt v. Jamaludeen
    2. 081346.U - In Re: Hoyte
    3. 081446.U - Morris v. United States Supreme Court
    4. 081463.U - Sprincenatu v. Hutson
    5. 081467.U - Fiorani v. Lowry
    6. 084024.U - US v. Greene
    7. 084103.U - US v. Woody
    8. 084165.U - US v. McSwain
    9. 086017.U - US v. Elliott
    10. 086191.U - US v. Jordan
    11. 086206.U - US v. Patterson
    12. 086237.U - Dammons v. Carroll
    13. 086273.U - Hardy v. Bennett
    14. 086278.U - Brockenbrough v. Johnson
    Im fourth Circuit liegen Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Hier sind Strafurteile ausgeklammert.


    Donnerstag, den 07. Aug. 2008

    Zuchthaus wie in Hollywood  

    .   Die Zustände in Gefängnissen der USA sollten jeden davon abhalten, Fehler, geschweige denn Straftaten zu begehen. Merkwürdigerweise sind die Haftanstalten jedoch rappelvoll. Dass an allen Gliedern gefesselte Gefangene mit Pfefferstaub besprüht und mit Spuck- und Beißmasken atemberaumend verhüllt werden, ist Routine.

    Dass sich Wachleute nicht auf ihre Immunität berufen dürfen, wenn sie einen so behandelten Häftling zusammenbrechen und sterben sehen, ist ihnen vielleicht neu. Sie setzen sich Schadensersatzforderungen aus.

    Das selten zimperliche Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks bestätigt es ihnen am 6. August 2008 in seiner faktisch und rechtlich anschaulichen 24-seitigen Urteilsbegründung im Fall Benny Iko et al v. James Shreve et al., Az. 07-7569.


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 077569.P - Iko v. Raley
    2. 072048.U - Johnson v. Dial Industries Sales
    3. 072195.U - Dixon v. Astrue
    4. 074467.U - US v. Davis
    5. 074898.U - US v. Nunez-Tiscareno
    6. 077346.U - Jones v. Wilt
    7. 077476.U - Stewart v. Ozmint
    8. 086163.U - Bowens v. Stansberry
    9. 086688.U - Mendez v. Craven
    Im fourth Circuit liegen Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Die Bundeshauptstadt liegt geographisch ebenfalls in diesem Bezirk, ist jedoch vom numerischen System ausgeklammert und dient als Sitz eines eigenen Obergerichts, das wegen seiner Bedeutung als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet wird. Zudem befindet sich dort der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit.


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Zession und Gelbe Seiten  

    .   Die eingetragene Marke bleibt sechs Jahre anfechtbar. Ein registrierter Inhaber ging gegen eine Common-Law-Inhaberin derselben Marke vor und zahlte ihr dann $160.000, um die eingetragene Marke zu stärken.

    Der Vorfall ist nicht unüblich in den USA, wo drei Markenarten nebeneinander existieren: Die bundesrechtlich eingetragene Marke, die nach einzelstaatlichem Recht eingetragene Marke und die nicht eingetragene Common Law-Marke. Das Bundesrecht mit seinem Lanham Act schützt das Trademark nicht vor einer älteren gewohnheitsrechtlichen Marke. Erst wenn die Incontestability Period abgelaufen ist, trumpft der bundesrechtliche Schutz der Eintragung.

    Der Fall Budget Blinds, Inc. v. Valerie White et al., Az. 06-2610, behandelt diese Situation, allerdings mit dem Umtand, dass die Parteien einen Vertrag über die Übertragung aller Common Law-Rechte schlossen und der Telefonbuchverlag die Zession ignorierte. Wie haftet die Abtretende für den Vertragsbruch? Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks kann den Fall am 28. Juli 2008 bei einem Versäumnisurteil, Default Judgment, nicht lösen, doch höchst lehrreich erörtern. [Trade Mark, Common Law, Default Judgment, Zession, Assignment]


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 062140.P - CACI Premier Technology v. Rhodes
    2. 071684.P - Welch v. Chao
    3. 074498.P - US v. Farrior
    4. 072174.U - Bayview Loan Servicing, LLC v. US
    5. 074108.U - US v. Melvin
    6. 074802.U - US v. Garcia
    7. 081300.U - Larrimore v. Eli Lilly and Company
    8. 081327.U - Larrimore v. Hooks
    9. 081455.U - In Re: Knox
    10. 084047.U - US v. Bae
    11. 086337.U - Larrimore v. Williamson
    Im vierten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Maryland, Virginia, West Virginia, North Carolina und South Carolina. Die Bundeshauptstadt liegt geograpisch ebenfalls in diesem Bezirk, ist jedoch vom numerischen System ausgeklammert und dient als Sitz eines eigenen Obergerichts, das wegen seiner Bedeutung als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet wird. Zudem befindet sich dort der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit.


    Mittwoch, den 06. Aug. 2008

    Honorar im Schuhkarton  

    .   Das Honorar wird bar im Schuhkarton gebracht - Rechnung nicht nötig. Mandant braucht Aufstand in Bananenrepublik - wird erledigt. Die Verteidigung eines Evil Empire gegen den Verlust von antiken Tontäfelchen vor dem US-Gericht - genauso wenig ein Problem wie die Entwicklung von Geldwäsche- und Kapitalfluchtgesetzen und damit verbundenen Staatsverträgen.

    Mit 78 Jahren verstarb kurz nach der Übergabe ihrer Geschäfte an die Nachfolgerin die Buchhalterin, die seit ihrer Zeit als junges Mädchen in Washington mehr miterlebte als man sich heute vorstellen mag.

    Requiesce in Pace, Sue Lucas. Und Dank für die wunderbaren Geschichten aus den alten Zeiten, die nicht immer gut waren, doch dem Anwalt Entfaltungsmöglichkeiten gaben, die heute ebenfalls unvorstellbar sind! Leute, die heute im Beton unter Stadien vermutet werden, schätzten Sie ebenso wie Jüngere, die bass erstaunt hören, dass man in Ihrer Jugend von der K Street noch den Potomac sehen konnte.


    Dienstag, den 05. Aug. 2008

    Dienstag, den 05. Aug. 2008

    Unzucht über Staatsgrenzen  

    .   Schlicht und ergreifend: Staatsgrenzen überschreitender Minderjährigenverkehr führt zu einer simplen Berufungsbegründung in zahlreichen den Strafrechtler bewegenden Punkten, ergänzt um eine ausführliche Prüfung der Strafbemessungsmerkmale nach den außer Kraft gesetzten federal Guidelines sowie um eine detaillierte Anweisung an den Strafverteidiger zur Rechtsmittelbelehrung.

    Dokumentiert in United States of America v. Jack Earl Vance, Az. 07-4785, am 1. August 2008, zur Bestätigung einer Haftstrafe von 78 Monaten durch das jeder Nachsicht unverdächtigen Bundesberufungsgericht im vierten Bezirk der USA, also den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC.


    Montag, den 04. Aug. 2008

    Urteile im vierten US-Bezirk  

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
    1. 054647.U - US v. Ford
    2. 071074.U - Amouzou v. Mukasey
    3. 074496.U - US v. Randall
    4. 074706.U - US v. Truesdale
    5. 074801.U - US v. Bryant
    6. 074829.U - US v. Fordham
    7. 074892.U - US v. Gaston
    8. 074982.U - US v. Wheeler
    9. 076532.U - Shafer v. Price
    10. 076833.U - Shafer v. Snook
    11. 077771.U - US v. Alomia-Torres
    12. 081131.U - Wilder v. Greidinger
    13. 081182.U - Jimenez v. Astrue
    14. 081218.U - Ospina v. IndyMac Bank
    15. 081273.U - Bellamy v. Ford Motor Company
    16. 081329.U - Woodard v. Browning
    17. 081342.U - Marshall v. Compher
    18. 084281.U - US v. Lingham


    Montag, den 04. Aug. 2008

    Air Force klaut Software  

    .   Ein Soldat ist mit Software, die er dienstlich nutzt, unzufrieden, lernt auf eigene Faust und Kosten zu programmieren, und schreibt ein Programm, das die Air Force umwirft. Er wird befördert, dann jedoch mit einer Herunterstufung bedroht, als er den Quellkode nicht herausgibt.

    Die Air Force lässt ein Unternehmen den Objektkode so ändern, dass seine Zeitsperre nicht mehr wirkt, als der Soldat einem anderen Unternehmen sein Programm überträgt. Die Erwerberin verklagt die Air Force wegen verletzter Urheberrechte durch die ungestattete Manipulation.

    Zudem verfolgt sie die Verletzung des Digital Millennium Copyright Act, nachdem die Air Force das Zeitschloss knacken ließ: No person shall circumvent a technological measure that effectively controls access to a work protected [by a copyright] under this title. 17 USC §1201 (a)(1)(A).

    In Sachen Blueport Company, LLC v. United States, Az. 07-5140, entscheidet am 26. Juli 2008 das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks gegen das Softwarehaus. Es bestätigt, dass das angerufene Gericht, der Court of Federal Claims, unzuständig blieb, weil die Air Force nicht auf ihre staatliche Immunität nach 28 USC §1498 (b) verzichtete.

    Der Soldat hatte das Programm bei der Air Force dienstlich verwendet und zu seiner Verfeinerung auf Ressourcen der Air Force zugegriffen. Zudem hatte er seinen Einsatz bei der Air Force beeinflusst. Seine Handlungen unterfielen den gesetzlichen Bestimmungen über den Immunitätsverzicht - zu seinem Nachteil. Zudem stellte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington fest, dass ein Souverän nicht unter den Begriff einer Person nach dem DMCA fällt, aaO 17.


    Sonntag, den 03. Aug. 2008

    Das dreckige Dutzend  

    MJW - Washington.   Am 30. Juli 2008 stellte sich William Mellor, mit Richard A. Levy Verfasser des Buchs The Dirty Dozen: How Twelve Supreme Court Cases Radically Expanded Government and Eroded Freedom, der Kritik. Im F.A. Hayek Auditorium des Cato Insititute, einem libertären Think Tank, moderierte Amanda Frost die Diskussion zwischen Mellor, dem Ilya Shapiro zur Seite sprang, Doug Kendall und David J. Barron.

    Der erste Teil des Buchs stellt Fälle vor, in denen der Supreme Court, nach Meinung der Autoren in unzuläßiger Weise, die Kompetenzen der Bundesregierung ausgeweitet hat. Der zweite Teil befasst sich mit Entscheidungen, die die Bürgerrechte einschränken. Bei der Analyse gehen die Verfasser davon aus, dass die Verfassung möglichst getreu dem Wortlaut ausgelegt werden soll. Wenn die Kompetenzen der Bundesregierung erweitert oder Bürgerrechte eingeschränkt werden sollen, muss dies aus Verfassungsänderungen, Amendments, folgen, nicht aus Verfassungsinterpretation.

    Kendall und Barron kritisierten die Fallauswahl im zweiten Teil des Buchs, bei der das Gewicht einseitig auf Urteile zu ökonomischen Maßnahmen liegt, die Urteile des Supreme Court zu Bürgerrechten blenden sie hingegen aus. Die Verfasser lesen ihre libertäre Agenda in die Verfassung hinein, wenn sie davon ausgehen, darin sei lediglich eine Bundesregierung mit eng begrenzten Kompetenzen geregelt. Dabei übergehen sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung, deren Autoren eine starke Bundesregierung wollten. Als pragmatisches Beispiel ziehen sie die Erfahrungen während der Depression heran. Erst ein Ausbau der Regierungskompetenzen durch Präsident Roosevelt brachte wirtschaftliche und politische Stabilität.


    Samstag, den 02. Aug. 2008

    Die Souveränität der Indianer  

    MJW - Washington.   Mit einem Problem des Indianerrechts beschäftigt sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts für den Hauptstadtbezirk vom 29. Juli 2008 in der Sache Marilyn Vann, et al. v. Dirk Kempthorne, Secretary of the United States Department of the Interior, et al., Az. 07-5024.

    Die Klägerin will sich ihr Wahlrecht bei Stammeswahlen der Cherokee Nation erstreiten. Sie ist Nachfahrin von Freedmen, ehemaligen Sklaven der Cherokee, die gemäß Article 9 des Vertrags mit den Cherokee aus dem Jahr 1866 freigelassen wurden und die Rechte der Cherokee erwarben. Bis 1907 ließ der Kongress der USA die Mitglieder der Cherokee Nation in Register eintragen, eine Blood Roll für gebürtige Cherokee, eine Freedmen Roll für freigelassene Sklaven. Mitglied der Cherokee Nation sind ist nach Article 9 Section 1 der Verfassung der Cherokee Nation, wer seine Herkunft auf eins der beiden Register zurückführen kann. Wahlberechtigt bei Stammeswahlen sind allerdings nur Mitglieder, die einen Vorfahren auf der Blood Roll nachweisen können.

    Da sich die Klage nicht nur gegen den Innenminister richtet, sondern auch gegen die Cherokee Nation sowie deren Häuptling, Chief Smith, und andere Stammesbeamte, stellte sich im erstinstanzlichen Verfahren vor dem District Court für den Hauptstadtbezirk die Frage, ob der Stamm selbst oder seine Bediensteten Immunität genießen. Der Court of Appeals beantwortet diese Frage für den Stamm mit Ja, für die Bediensteten mit Nein.

    Indianerstämme haben durch die Ausbreitung der USA auf dem nordamerikanischen Kontinent ihre Souveränität nicht verloren. Aufgrund ihrer Souveränität genießen sie vor amerikanischen Gerichten Immunität. Der dreizehnte Zusatzartikel zur Bundesverfassung und der Vertrag von 1866 beschränken zwar die Souveränität des der Cherokee Nation, lassen aber dessen Immunität intakt.

    Die Immunität erstreckt sich allerdings nicht auf die Bediensteten des Stammes. Wenn, wie hier von der Klägerin gefordert, dem Häuptling und anderen Bediensteten untersagt wird, Wahlen ohne Freedmen abzuhalten, wirkt sich das gewiss auf die Souveränität des Stammes aus. Das Gericht kann Stammesbediensteten aufgeben, eine rechtswidrige Handlung - das Abhalten von Wahlen ohne Freedmen - zu unterlassen. Ein Eingriff in die Souveränität kommt allenfalls in Betracht, wenn das Gericht eine bestimmte Handlung - die Änderung von Gesetzen - anordnet.


    Samstag, den 02. Aug. 2008

    Samstag, den 02. Aug. 2008

    Freitag, den 01. Aug. 2008

    Deutsche schaden Obama  

    .   Wo Kinder Deutscher noch oft als Nazis beschimpft werden, wundert nicht, dass McCain Obamas Erfolg in Berlin abfällig mit Starauftritten musikalischer Floozies vergleicht. Darf er das in der Wahlwerbung?

    Politiker müssen sich beschimpfen, selbst beleidigen lassen - und das auch anonym. Also verletzt McCain nicht das Persönlichkeitsrecht seines Kollegen und verunglimpft ihn nicht im Sinne einer Defamation.

    Er beleidigt nur die Intelligenz seines Volkes. Das besitzt allerdings keinen Freiheitsanspruch bei politischem Blödsinn. Britney Spears und Paris Hilton haben gegen den Vergleich wohl auch keine Handhabe.


    Freitag, den 01. Aug. 2008

    Lease und Lemon Law  

    AR - Washington.   Ein Autokäufer, dessen Wagen schon nach wenigen Monaten, noch binnen der Leasingzeit, Mängel aufwies, verklagte Porsche Inc. und gewann. In der ersten Instanz wurde der Anspruch des Käufers aus dem Lemon Law von der Jury bestätigt. Sie sprach ihm $266.000 zu. Zudem darf er den Wagen, den er bereits vollständig bezahlt hat, behalten.

    Porsche legte Berufung ein. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA schloss sich am 14. Juli 2008 in Sachen Bruce A. Tammi vs. Porsche Cars North America, Inc., Az. 07-1832, der Entscheidung der Vorinstanz an. Es wurden weder - wie Porsche rügt - unwichtige Beweise der Jury vorgetragen, noch erging ein Urteil entgegen der Beweiswürdigung. Des weiteren wurde auch die zugesprochene Summe richtig errechnet.

    Deshalb blieb die Berufung erfolglos. Porsche haftet für den Fahrzeugmängel aus Verbraucherschutzansprüchen. Das Lemon Law schützt, wie das Gericht betont, auch den Leasingkunden, selbst wenn das Gesetz nur den Kauf erwähnt.


    Donnerstag, den 31. Juli 2008

    Last Minute LLM  

    .   Erst in letzter Minute erkannt, dass ein LLM-Studium in den USA zeitlich ideal wäre? Anfragen in diese Richtung häufen sich im Sommer. Oft erwarten die Kandidaten, dass das Semester Mitte Oktober beginnt. Weit gefehlt! Am 13. August 2008 beginnt es beispielsweise bei der im letzten Jahrzehnt in die besten Rankings im internationalen Recht vorgerückte St. Thomas University School of Law, die selbst den elitären Grad des JSD vergeben darf.

    Kann man da noch helfen? Ja, mit dem Rat, die Uni schnellstens anzusprechen und zu erklären, warum sie diesen Bewerber noch berücksichtigten soll. Was bietet er dem LLM-Programm? Ist das Englisch nachweislich schon gut? Hat er sich auf das konkrete Themenprogramm vorbereitet? Gibt ein Professor oder ein Praktikumsausbilder eine überzeugende Empfehlung?

    Dann nichts wie hin: Den zuständigen Professor, über den man sich im Internet gründlich unterrichtet hat, anrufen, seine Interessen erkunden und ihm die eigene Eignung verkaufen. Die Univerwaltung will das Geld, der Prof. gute Studenten.

    Und welche Uni? Sind Rankings deutscher Verlage bedeutsam? Wer nur einen LLM-Zettel braucht und nicht auf die intensivste Ausbildung achtet, die der Karriere nicht nur formell nützt, braucht sich nicht bei den aus deutscher Warte beliebtesten Unis zu bewerben. Sie sind von deutschen Kandidaten ohnehin überlaufen, und ihre Wartelisten sind jetzt noch nicht ausgeschöpft. Ein weiterer Deutscher würde die Uni nicht im Erfahrungs- und Kulturaustauschangebot für ihre Studenten bereichern.

    Kleine, feine Unis, die in Europa noch nicht entdeckt sind und daher nicht auf jeder Liste erscheinen, bieten bessere Aussichten. Wenn sie einen Professor mit deutschsprachiger Ausbildung aufführen und dazu eine umfassendes, vielleicht sogar besonders anstrengendes und anspruchsvolles Ausbildungprogramm nachweisen, das über die Vergabe eines imposanten Scheins hinausgeht, hat man ein Ziel, das vielleicht jetzt noch Aussichten auf die Aufnahme in das LLM-Programm verspricht.

    Ohne Gewähr für ihre Vollständigkeit hier eine Liste amerikanischer Juraprofessoren, die aufgrund eigener Erfahrung die deutsche Volljuristenausbildung kennen und daher einen guten Kandidaten vielleicht schon in einem Telefongespräch einschätzen können:
    Siegfried Wiessner
    Walter O. Weyrauch
    Sabine Schlemmer-Schulte
    Mathias W. Reimann
    Mattias Kumm
    Friedrich K. Kübler
    Joachim Zekoll


    Donnerstag, den 31. Juli 2008

    Brennpunkt Southeast DC  

    AR - Washington.   Der Südosten der amerikanischen Hauptstadt soll wieder zu einer angenehmen Wohngegend werden. Bald schon gehört es der Vergangenheit an, dort so gut wie keine Infrastruktur und sozial erträgliches Leben zu finden.

    Nach einem Diskussionsvortrag der Friedrich-Ebert-Stiftung werden im Rahmen der Stadterneuerung neue Wohnkomplexe errichtet, doch um welchen Preis? Was bedeutet das für die Mieter, die seit Generationen in dem Viertel um Ward 8 leben. Das starke Mietrecht des District of Columbia verbietet es, die Mieter ohne weiteres auf die Straße zu setzen.

    Dem wirken Wohnungseigentüer entgegen, indem sie kurzerhand keine Reparaturen an den ohnehin baufälligen Wohnungen mehr vornehmen. Doch wird mit diesen fragwürdigen Methoden der District of Columbia Housing Code unterlaufen? Selbst wenn dies zuträfe, wie sollen sich die dortigen Einwohner wehren, von denen jeder Dritte unter der Armutsgrenze lebt? Anwaltsgebühren und selbst geringe Gerichtskosten können sie nicht bezahlen.

    Der Quasi-Vertreibung wirkt die Stadtverwaltung dadurch entgegen, dass sie bestimmt, welcher Anteil subventionierter Wohnungen an Geringverdiener zu vermieten ist. Für die Restmiete gibt sie einen Zuschuss.

    Auch dies wirft Fragen auf. Wie viele dieser Wohnungen gibt es überhaupt? Privaten Investoren, die ohne Zuschüsse ihre Wohnungen errichtet haben, ist diese Last wohl kaum aufzuerlegen.

    Ob die Veränderungen nun auch Verbesserungen darstellen, sei dahingestellt. Bald schon gibt es hier eine, unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten ebenfalls fragwürdige Quote von mehr als 50 Prozent weißer Bevölkerung. Die Diskussionsrunde der Friedrich-Ebert-Stiftung regte an, über die negativen Folgen der Verbesserungen kritisch nachzudenken.


    Mittwoch, den 30. Juli 2008

    Versicherungsschutz überstrapaziert?  

    AR - Washington.   In der Auslandsbeilage der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Versicherungsrecht berichten Kochinke und Meis über den Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung für Prozesskosten.

    Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied in BASF AG v. Great American Assurance Co. et al., Az. 06-3938, am 14. April 2008, dass ein Haftpflichtversicherer nicht die Kosten der Prozesse zu decken hat, die durch die Vermarktungspraktiken von BASF anhängig wurden. Von der Versicherungsdeckung umfasst sind Entschädigungen für Prozesse aufgrund von Körperverletzung oder Persönlichkeitsverletzungen durch Werbung. Hierunter soll es nicht fallen, dass BASF eine Studie nicht veröffenlticht hat, die nachweist, dass das von BASF angebotene Medikament nicht die beworbene alleinige Wirkungsweise im Vergleich zu anderen Produkten hat. Dies löst nach dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks keine Haftung der Haftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Fälle aus. Das Gericht führt aus, dass im vorliegenden Fall keine Persönlichkeitsverletzung zu erkennen sei.

    Mithin wird, entgegen der bisherigen Rechtspraxis, eine einschränkende Auslegung des Deckungsschutzes zugunsten der Versicherer statuiert.


    Dienstag, den 29. Juli 2008

    Vorsicht Nachahmung  

    .   AOL macht es vor, Facebook nach und StudiVZ kopiert alles. Doch geklagt wird nicht wegen der Kopie, sondern aus einem Qualitätssicherungsbedürfnis, das dem Markenrecht entspringt. Facebook wendet sich zudem gegen den Vertragsbruch und die Treuwidrigkeit der Vertragsparteien StudiVZ und Konsorten. Urheberrecht kommt anders als bei vielen Webkopien gar nicht in der Klage vom 1. Juli 2008 zur Sprache. Wieso?

    Der Fall liegt dem Bundesgericht vor. Dort muss die Klage dem Grundsatz des Notice Pleading entsprechen und darf recht unsubstantiiert sein. Der Schriftsatz muss zunächst lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung nach einem Rule 12(b)(6) FRCP-Antrag der zahlreichen Beklagten überstehen können. Außerdem darf die Klägerin noch nachlegen.

    Dass weitere Beklagte einbezogen werden, dafür hat Facebook bereits gesorgt: Auch die noch unbekannten Does 1-25 sind Beklagte. Wer sich dahinter verstecken mag? Vielleicht einzelne natürliche Personen, die die Tatbestände des Rechnermissbrauchs nach Bundesrecht und kalifornischem Recht erfüllen, den die Klage ebenfalls rügt.

    Die Klage enthält weitere für Juristen interessante Aspekte: Zugriffe auf Facebook-Server durch StudiVZ dienen beispielsweise der Untermauerung einer Zuständigkeit amerikanischer Gerichte. Eine StudiVZ-Seite mit dem Thema Kalifornien deutet ebenfalls dorthin. Gespickt ist das Ganze mit Hinweisen auf die Verwerflichkeit der StudiVZ-Aktionen: Ein Merkmal des Strafschadensersatzes, punitive Damages.

    Über diese Klage kann man noch viel spekulieren, bis sie zum ersten Mal vom Gericht geprüft wird. Zuerst muss sie zugestellt werden. Wenn das nach Haager Übereinkunft geschieht, die der amerikanische Oberste Bundesgerichtshof in Washington lediglich als eine Option ansieht, kann das Monate dauern - oder länger, wenn sich die Beklagten wie seinerzeit Bertelsmann gegen diesen Zustellungsweg wehren. [StudiVZ, Facebook, Trade Dress, Qualitatssicherung, Markenrecht, Zuständigkeit ]


    Dienstag, den 29. Juli 2008

    Kein Geld für Banken  

    MJW - Washington   In seinem Urteil vom 16. Juli 2008 in der verbundenen Sache Sovereign Bank v. BJ's Wholesale, Inc. et al., Az. 06-3392/3405, entschied das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk über Ansprüche zweier Banken, der Sovereign Bank und der Pennsylvania State Employees Credit Union, PSECU. Beide Banken waren Mitglied des Netzwerks, das die Visa-Kreditkarte herausgab und stellten ihren Kunden Kreditkarten aus. Diese bezahlten damit Waren bei der Supermarktkette BJ's Wholesale. Die mitverklagte Fifth Third Bank hatte BJ's als Akzeptanzstelle für Visa-Kreditkarten angeworben und wickelte die Kreditkartentransaktionen für BJ's ab.

    Das Netzwerk gab Operating Regulations heraus, denenzufolge Mitgliedern und Akzeptanzstellen die Speicherung der Daten aus dem Magnetstreifen verboten war. Fifth Third musste als anwerbende Bank gewährleisten, dass BJ's sich daran hält. Allerdings wurden Informationen von Kreditkarten, mit denen bei BJ's bezahlt wurde, gespeichert und später für betrügerische Zwecke verwendet. Sovereign erstattete seinen Kunden die dabei zunächst in Rechnung gestellten Beträge, PSECU tauschte 20.000 Kreditkarten aus.

    Der Court of Appeals hält es für möglich, dass Sovereign als intended Beneficiary des Vertrages zwischen Fifth Third und BJ's einen Anspruch aus Breach of Contract gegen Fifth Third hat und verweist insoweit die Sache zurück an den District Court. Einen Anspruch gegen beide Beklagten auf equitable Indemnification sieht das Gericht nicht, die dafür erforderliche secondary Liability liegt nicht vor. Auch der Anspruch gegen BJ's aus tortious Interference dringt nicht durch, da dieser nur Schäden an Personen oder Eigentum erfasst, nicht aber Vermögensschaden, economic Loss. PSECU kann seine Ansprüche gegen Fifth Third auf Breach of Contract stützen, nicht aber auf negligent Interference with Contract oder ungerechtfertigte Bereicherung, unjust Enrichment.


    Montag, den 28. Juli 2008

    Wahlrecht für Verbrecher  

    MJW - Washington.   Bei den im November anstehenden Wahlen gilt Virginia als zwischen Republikanern und Demokraten heiß umkämpfter Battleground State, es wird also auf jede Stimme ankommen. In diesem Zusammenhang rückt Article II Section 1 der Verfassung des Commonwealth of Virginia in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Denn der Inhalt dieser Verfassungsnorm ist brisant:
    No person who has been convicted of a felony shall be qualified to vote unless his civil rights have been restored by the Governor or other appropriate authority.
    Verbrechen, Felony, definiert Virginia Code §18.2-8 als strafbare Handlung, die entweder mit dem Tod oder Haft bestraft wird. Die Konsequenzen einer Verurteilung wirken ein Leben lang. Wer aus der Haft entlassen ist, kann dennoch nicht wählen.

    Abhilfe verspricht Gouverneur Kaine. Anträge auf Wiederherstellung der Bürgerrechte, Application for the Restoration of Civil Rights, die bis zum 1. August 2008 eingehen, sollen rechtzeitig zur Wahl am 20. November 2008 bearbeitet werden.


    Montag, den 28. Juli 2008

    Zahltagkredite zu 300%  

    .   300 Prozent Zinsen brachte einige Gesetzgeber auf die Palme, und auch in Washington haben sie daher die Payday Loans verboten. Mit ihrem Gesetz haben sie für die Hauptstadt einen Höchstzins von 24 Prozent eingeführt.

    Die meisten Staaten der USA erlauben jedoch noch das Geschäft der Payday Lender. Sie halten für viele eine wichtige Rolle im Finanzwesen, indem sie Finanzlücken bis zum nächsten Zahltag stopfen und Geld gegen eine Lohnabtretung verleihen.

    Die Washington Post beobachtet, dass die als Genossenschaftsbanken ausgestalteten Credit Unions nun in die Bresche treten. Doch damit ist nicht allen geholfen.


    Sonntag, den 27. Juli 2008

    Neugier wird bestraft  

    .   Dass der Jungjurist über der Königin Kreise drehte und nicht abgeschossen, sondern freundlich verscheucht wurde, ist im Juli wieder ein Jahrzehnt her. Das Erlebnis erinnert an die Weiterentwicklung des Rechts.

    Erstens würde er beim Abflug erfahren, dass das Schloss Sperrzone ist - damals baute die Flugleitung darauf, dass Piloten aus der Zeitung wissen, wo die Queen gerade empfängt. Zweitens wäre ein kurzer Rundflug zwischen Klassen im schottischen Recht zeitlich unmöglich: Sicherheitsprüfungen und Ausarbeitung eines Flugplans erfordern heute zuviel Zeit.

    Der tägliche Ausflug mit Kommilitonen, die in der Mittagspause den Studienort von oben erleben wollten, wäre auf Google Maps beschränkt. Runtergucken und Kringel fliegen, um zu entdecken, warum 1000 Gesichter vom Schlosshof hochschauen - die Zeiten sind vorbei. Genauso wie seit 2001 die Akrobatikflüge bei der US-Hauptstadt.


    Samstag, den 26. Juli 2008

    Subrogation und Immunität  

    .   Staaten sind immun gegen Klagen. Kann eine französische Versicherung in den USA Libyen aus einem Subrogationsanspruch verklagen, nachdem sie Amerikaner für einen von Libyen verursachten Flugzeugabsturz entschädigte? Libyen argumentiert, der Foreign Sovereign Immunities Act greife, denn die Versicherung sei kein Amerikaner und daher von der FSIA-Ausnahme für Terrorstaaten zum Schutz von Amerikanern nicht erfasst.

    Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks entscheidet in Sachen La Reunion Aerienne v. Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya et al., Az. 07-7050, gegen Libyen, nachdem es zunächst klärte, ob ein Rechtsmittel schon vor einem Endurteil zulässig ist. Dies ist es, weil der Immunitätsgrundsatz ausländische Staaten vor der Last einer Klage ohne bestätigte US-Gerichtsbarkeit schützt.

    Die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, gegen den fremden Staat liegt vor, weil die Versicherung Amerikaner ausbezahlte und durch die Zession ihrer Ansprüche an den Versicherer auch für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit in ihre Fußstapfen trat, entscheidet das Gericht am 25. Juli 2008. Die ihm auch vorgelegte Frage des Strafschadensersatzes im Verhältnis zur Staatenimmunität greift das Gericht nicht auf.


    Freitag, den 25. Juli 2008

    US-Recht für Maschinenbau  

    .   Hier oft auf Deutsch erklärte Themen im amerikanischen Recht werden am 2. Oktober 2008 bei einem Workshop Deutsche Maschinen für die USA in Köln zusammenhängend erörtert werden. Zu den Themen zählen auch Vertragsverhandlungen in den USA, - vielleicht als Ergänzung von Kochinke, Verhandeln in den USA, in Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Köln 2007, - sowie die Bedeutung von Non-Disclosure Agreements.

    Auch die immer wieder intensiv verhandelte Frage deutscher oder amerikanischer AGBs sowie Haftungsfragen einschließlich Produkthaftungsansprüchen, die Deutschen viel mehr Kopfzerbrechen bereiten als Amerikanern, werden neben zahlreichen anderen Rechtsfragen angesprochen. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt, und der Preis von 450 Euro scheint für diese wichtigen Auslese bei einer mehrstündigen Konferenz angemessen.


    Donnerstag, den 24. Juli 2008

    Schiedsklausel Venezuela - USA  

    .   Im Urteil vom 14. Juli 2008 in Sachen Four Seasons Hotels and Resorts, BV, et al. v. Consorcio Barr, SA, Az. 05-16351, erörtert das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA zum zweiten Mal die Anfechtung eines Schiedsspruches im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach der New Yorker Konvention.

    Eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und Darlegung der Vorverfahren in den USA und Venezuala im Streit über die Wirksamkeit einer Schiedsklausel nach amerikanischem und venezuelanischem Recht sowie die Entscheidungsgründe für die teilweise Bestätigung des Schiedsspruches nach der United Nations Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards vom 10. Juni 1958, 21 U.S.T. 2517, 330 U.N.T.S. 38, 9 USC §201 note (2002), machen das Urteil besonders lesenswert.


    Mittwoch, den 23. Juli 2008

    Das Recht der Bildersuche  

    .   Robert Mittelstädt erklärt detailliert auf Deutsch das Recht der Bildersuchmaschinen nach der gewaltigen Entscheidung des amerikanischen Bundesberufungsgerichts für den zehnten Bezirk in Sachen Perfect 10 Inc. et al. v. Google, Inc., Az. 06-55406. Er setzt das Urteil vom 3. Dezember 2007 in seiner Analyse Googles Haftung für Urheberrechtverletzungen durch seine Bildersuchmaschine auch in Bezug zum deutschen Recht. Eine englische Fassung hat der Verfasser unter dem Titel Google and its Copyright Problem ebenfalls vorgelegt.


    Dienstag, den 22. Juli 2008

    Kein Ordnungsgeld für CBS  

    MJW - Washington.   Neun Sechzehntel einer Sekunde reichten, um zahlreiche Zuschauer der Halbzeit-Show des Super Bowl XXXVIII nachhaltig zu verstören. Für diesen Zeitraum war, nach Angaben der Beteiligten aufgrund einer Wardrobe Malfunction, die entblößte Brust der Sängerin Janet Jackson zu sehen. Anlass genug für die Federal Communications Commission, FCC, die amerikanische Medienaufsichtsbehörde, dem Fernsehsender CBS ein Ordnungsgeld in Höhe von 550.000 Dollar aufzuerlegen.

    CBS wehrte sich gegen das Ordnungsgeld. Das Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk gibt CBS in seinem Urteil vom 21. Juli 2008 in der Sache CBS Corporation et al. v. Federal Communications Commission et al., Az. 06-3575, Recht. Grundlage für das Ordnungsgeld ist 18 USC §1464, von obszöner, anstößiger oder profaner Sprache sollen Zuschauer und Zuhörer verschont werden.

    Die FCC hatte die Vorschrift in den vergangenen Jahrzehnten zurückhaltend ausgelegt. Isolierte oder flüchtige Bemerkungen, isolated or fleeting Utterances, sollten nicht darunter fallen. Diese Entscheidungspraxis änderte die FCC kurz nach dem dem Super Bowl schlagartig. Das kann sie grundsätzlich auch. Doch muß sie dies ankündigen und die Gründe für den Kurswechsel darlegen. Das hat die FCC nicht getan, ihr Verhalten ist daher nach dem Prüfungsmaßstab des 5 USC §706(2)(A) willkürlich und unberechenbar, arbitrary and capricious.

    Im Urteil erklärt das Gericht auch ausführlich, warum CBS für das Verhalten von Janet Jackson und ihrem Partner auf der Bühne, Justin Timberlake, nicht haftbar zu machen ist. Beide waren waren independent Contractors, keine Angestellten, deren Verhalten CBS nicht einfach zugerechnet werden kann.


    Montag, den 21. Juli 2008

    Zollnachlass auf Autos?  

    .   Volkswagen erhob einen Widerspruch nach Verwaltungsrecht und einen nach Zollrecht, und verlor vor dem Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks am 16. Juli 2008 nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, Administrative Procedure Act.

    Fahrzeuge, die später als 90 Tage nach der Einfuhr in die USA repariert werden, verursachen Kosten, die den Einfuhrwert mindern, sodass der Zoll herabzusetzen sei, argumentierte die Klägerin in Volkswagen of America, Inc. v. United States, Az. 07-1285.

    Damit dringt sie nach 19 USC §1514 und dem Trade Agreements Act 1979 nicht durch; vgl. Kochinke, Der Trade Agreements Act 1979 in den USA, RIW 1980, 405.


    Sonntag, den 20. Juli 2008

    Auch Verbrecher brauchen Waffen  

    .   Klagen gegen Waffengesetze vor Zivilgerichten folgen nun Strafverfahren. Auch verurteilte Verbrecher wollen die Schande nicht auf sich sitzen lassen, wegen verfassungswidriger Waffengesetze verurteilt worden zu sein. Andere glauben, dass ihnen Waffen noch weniger als dem Durchschnittsbürger verwehrt werden dürfen, da sie ein gesteigertes Verteidigungsbedürfnis besitzen. Was Richter Scalia im Fall District of Columbia v. Heller, Az. 07-290, am 26. Juni 2008 anrichtete, ist in seinen Auswirkungen immer noch nicht abschätzbar.


    Samstag, den 19. Juli 2008

    Kein Brustkrebs an Botschaft  

    .   Im Verfahren gegen Außenministerin Rice gewinnt eine geheilte Brustkrebsdiagnostizierte. Sie hatte die Prüfungen für den Auswärtigen Dienst bestanden - auch die Gesundheitsuntersuchung - und sollte eingestellt werden. Dann entdeckte der Arzt den Krebs, operierte und bezeichnete die Kandidatin als geheilt. Dennoch wurde ihr die Diplomatenkarriere versperrt, weil an Botschaften in fremden Ländern eine Nachsorge nicht gesichert sei.

    Die Kandidatin gewann vor dem Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington im Fall Kathy E. Adams v. Condoleezza Rice, Az. 07-5101, am 18. Juli 2008. Da das Gericht feststellte, dass das Geschlechtsleben einen bedeutenden Schutzbereich des Rehabilitation Act darstellt, bricht die Kandidatin eine Lanze für alle ähnlich Erkrankten. Bevor sie vom Dienst ausgeschlossen werden können, muss eine gründlichere Einzelfallprüfung stattfinden. Selbst wenn die Krankheit geheilt ist, bleibt eine Beeinträchtigung eines wesentlichen Lebensaspektes eingeschränkt:
    [W]e can easily conclude without resorting to the dictionary that engaging in sexual relations clearly amounts to an "activity" in any sense of that word. As for the word "major," the Supreme Court has explained that "the touchstone for determining an activity's inclusion under the statutory rubric is its significance." […] At the risk of stating the obvious, sex is unquestionably a significant human activity, one our species has been engaging in at least since the biblical injunction to "be fruitful and multiply." Genesis 1:28. As a basic physiological act practiced regularly by a vast portion of the population, a cornerstone of family and marital life, a conduit to emotional and spiritual fulfillment, and a crucial element in intimate relationships, sex easily qualifies as a "major" life activity. AaO 18.
    Deswegen kann das Gericht eine Behinderung feststellen. Diese unterwirft den Arbeitgeber dem Gleichbehandlungsgebot und verbietet die Diskriminierung. Das Urteil kann auch im Privatsektor Wirkungen zugunsten ehemaliger Krebspatienten nach dem Americans with Disabilities Act entfalten.


    Freitag, den 18. Juli 2008

    Sudan ohne Terror-Einrede  

    .   Staaten genießen Immunität. Klagen gegen sie sind nicht zulässig, wenn keine Ausnahme greift. Die Grundsätze und Ausnahmen sind im Foreign Sovereign Immunities Act niedergelegt. Eine stetig erweiterte Ausnahme erfasst Staaten, die Terror stützen.

    Vor diesem Hintergrund erörtert das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in einer ausführlichen Begründung in Sachen James Owens et al. v. Repubic of the Sudan et al., Az. 06-5079 am 11. Juli 2008, wieso eine Klage gegen den Sudan wegen behaupteter Mitwirkung bei Angriffen auf US-Botschaften in Afrika nach 28 USC §1605 (a)(7) nicht durch die Immunitätseinrede blockiert wird.


    Donnerstag, den 17. Juli 2008

    Sui Generis-Gesetz  

    .   Ohne Vorbild in den USA ist ein am 15. Juli 2008 verabschiedetes Kreisgesetz zum Arbeitnehmerschutz. Der Kreis Montgomery, nördlich und westlich der Bundeshauptstadt Washington gelegen, schreibt nun schriftliche Arbeitsverträge für Haushaltshilfen vor, die ab 20 Stunden je Woche angestellt sind. Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer mit einem verschließbaren Raum sowie Zugang zu Toilette, Küche und Waschraum zu versehen. Urlaub und Krankenversicherung werden nicht vorgeschrieben. Das Gesetz in Montgomery County, Maryland erging auf Bestreben von Gewerkschaften, Einwanderervertretern und religiösen Gruppen.


    Mittwoch, den 16. Juli 2008

    Bush verweigert Zeugnis  

    .   Mit seiner Berufung auf das executive Privilege verweigerte Bush dem Kongress sein Zeugnis in der Untersuchung des Verrats der CIA-Agentin Plame durch den Vizepräsidenten Cheney. Der Kongress findet das empörend. Auf der Webseite des Weißen Hauses verkünden der Präsident und seine Pressesprecher Einiges, doch nichts zu diesem Fall, der bereits zur strafrechtlichen Verurteilung des Cheney-Mitarbeiters Scooter Libby zu 30 Monaten Haft führte. Auch das Justizministerium, bei dem die vom Kongress angeforderten Akten liegen, bleibt stumm. Nur der Kongress veröffentlicht Konkretes, darunter das über den Justizminister geltend gemachte executive Privilege.


    Mittwoch, den 16. Juli 2008

    Datensicherung beim Rechtsstreit  

    .   Nicht erst nach der Klageerhebung, sondern bereits bei erster Kenntnis vom möglichen Rechtsstreit sind die Parteien gehalten, alle Daten und Unterlagen zu sichern, die mit dem Streit zu tun haben könnten. Wenn das Ausforschungsbeweisverfahren kommt, will man sich nicht vorwerfen lassen, versehentlich oder absichtlich Beweise verloren zu haben.

    Die gerichtlichen Sanktionen für einen Verstoß können gravierend und mit Geld gar nicht gut zu machen sein, wenn beispielsweise Ansprüche oder Einreden aberkannt oder Anwaltshonorare erstattbar gemacht werden. Die Discovery elektronisch gehaltener Daten ist nach den neuen Beweisregeln nicht unbedingt einfacher geworden, doch haben sie die Pflicht zur Sicherung nicht gelockert.

    Daher wird allenthalten über die e-Discovery gesprochen, in den USA genauso wie im Ausland, das von Klagen nach US-Prozessregeln betroffen ist. Einige Dienstleister, die Parteien und Anwälten bei der Discovery elektronischer Beweise zur Hand gehen, stellen im Internet eigene Erfahrungssätze mit technischem Einschlag und gerichtlicher Würdigung zusammen. Cybercontrols bietet beispielsweise eine nützliche Übersicht an, die den unverzichtbaren anwaltlichen Rat ergänzt.


    Dienstag, den 15. Juli 2008

    Laches statt Verjährung  

    .   Die ungenehmigte Verwertung von Buchpassagen in Scientologen-Werken wirft am 8. Juni 2008 wichtige Rechtsfragen auf. Neben der Verjährung, die im Common Law als Statute of Limitations bekannt ist, kennt das amerikanische Recht auch das aus dem Equity Recht stammende Prinzip Laches.

    Wann greift Laches, wann das Statute of Limitations, und können beide denselben Sachverhalt ergreifen? Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks beantwortet diese Fragen im Umfeld des Copyright Act. In Sachen Peter Letterese & Associates, Inc. v. World Institute of Scientolgy Enterprises, International et al., Az. 05-15129, entscheidet es gegen die Scientologen nach den Regeln von Fair Use und Laches.


    Montag, den 14. Juli 2008

    Zwei Verträge, eine Klausel  

    MJW - Washington.   Was soll gelten, wenn Parteien zwei miteinander verknüpfte Verträge schließen, von denen nur einer eine Schiedsklausel enthät, aber der andere Vertrag gebrochen sein soll? Das Bundesberufungsgericht, Court of Appeals, des District of Columbia beantwortet diese Frage in seinem Urteil vom 8. Juli 2008 in der Sache Aliron Industries, Inc. v. Cherokee Nation Industries, Inc., Az. 006-7130.

    Die Beklagte hatte einen Vertrag, Prime Agreement, mit den amerikanischen Streitkräften und sollte deren Angehörige in Deutschland versorgen. Die Klägerin sollte diese Leistungen aufgrund eines Subcontract als Subunternehmerin für die Beklagte erbringen. Da das Truppenstatut, Status of Force Agreement, zwischen Deutschland und den USA die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer verbietet, schlossen Kläger und Beklagte einen Zusatzvertrag, Support Agreement. Danach lieh die Klägerin der Beklagten ihre Mitarbeiter. Beide Verträge sollen nach dem Recht des Staates Oklahoma ausgelegt werden. Nur der Subcontract enthielt eine Schiedsklausel, Streitigkeiten sollten der Schiedsgerichtsbarkeit von Oklahoma unterliegen.

    Die Klägerin klagt vor den Gerichten im Hauptstadtbezirk und behauptet, die Beklagte habe ihre Pflichten aus dem Support Agreement verletzt. Diese verteidigt sich damit, dass statt des gerichtlichen Verfahrens ein Schiedsverfahren in Oklahoma durchgeführt werden müsste. Dem stimmt der Court of Appeals zu. Zwar enthät das Support Agreement keine Schiedsklausel. Allerdings sind beide Verträge als ein Vertrag zu lesen. Die Klausel des Subcontract gilt auch für das Support Agreement. Diesen Auslegungsgrundsatz gibt das Oberste Gericht, Supreme Court, für Oklahoma vor.
    [w]here two contracts, not executed at the same time, refer to the same subject matter and show on their face that one was executed to carry out the intent of the other, it is proper to construe them together as if they were one contract.
    Beide Voraussetzungen sind hier gegeben. Die Verträge haben einen identischen Vertragsgegenstand, Subject Matter, die Leistungen, die die Beklagte für die amerikanischen Streitkräfte erbringen soll. Aus dem Wortlaut des Support Agreement folgt, dass es mit der Absicht abgeschlossen wurde, die Durchf&uum;hrung des Subcontract zu ermöglichen. Da die Verträge unzweideutig sind, kommt es auf Umstände außerhalb der Verträge nicht an. Die von der Klägerin behauptete mündliche Abrede, die Schiedsklausel solle nicht für das Support Agreement nicht gelten, wird als extrinsic evidence nicht berücksichtigt.


    Sonntag, den 13. Juli 2008

    ITunes-Vertrag nichtig?  

    .   Ist Apples ITunes-Vertrag nichtig, weil er mit dem Urheberrechtsgesetz kollidiert? Bundesrecht bricht nicht immer Landesrecht in den USA, doch beim Copyright bricht die Verfassung dem Bund eine Lanze. Anlass gibt die Nutzereinschränkung des Fair Use im ITunes-Vertrag: Apple gewährt nach kalifornischem Vertragsrecht weniger als das Bundesrecht nach dem Copyright Act.

    Oder handelt es sich hier nicht um einen Fall der Pre-emption, weil die Kunden nicht mit den Inhabern der Urheberrechte kontrahieren? In IP Law & Business, Juli 2008, S. 27, geht Prof. F. Scott Kieff dieser Frage nach, ohne sie beantworten zu können.

    Er vermutet, dass Apple und die Lizenzgeber absichtlich die direkte Lizenz vermeiden. Seine Analyse Should the Music Stop for ITunes ist online nur mit einer Anmeldung zugängig.


    Samstag, den 12. Juli 2008

    US-Recht deutsch kodifiziert  

    .   Mit mehr als 50 Gesetzgebern in Bund und Staaten und 150 Jahren mehr Erfahrung schaffen sich die USA natürlich mehr kodifiziertes Recht als Deutschland. Auf der einen Seite findet man Schönfelder, Sartorius und ein paar Zerquetschte, auf der anderen drei Bücherschränke mit den US-Bundesgesetzen. Wo ein Dürig für ein Land ausreicht, findet man als Gegenstück mehrere volle Regale.

    Dennoch schockiert es den US-Anwalt, dass auf eine Frage nach US-Recht in Deutschland kurz auf ein Common Law des Bundes verwiesen wird und sogleich Antworten nach den Restatements of the Law und den Uniform-Modellgesetzen erteilt werden, die der deutsche Jurist säuberlich wie ein deutsches Gesetz analysiert.

    Weder Restatements noch Uniform-Modelle sind Gesetze. Die ersten geben - oft empirisch empfundene - Rechtsgedanken wieder, die sich aus der Rechtsprechung ableiten, und bieten Faktoren und Argumente, die die Gerichte berücksichtigen können. Ihr Einfluss ist nicht unbedingt einmal so stark wie der der Lehre im deutschen Recht. Die zweiten sind Vorschläge, die die Staaten annehmen dürfen. Manche wie der UCC sind weit rezipiert worden - oft mit zahlreichen Änderungen. Andere bleiben ungenutzt - so wie vielfach auch Ansichten der Lehre.

    Schock 1 folgt der Gleichstellung solch gut gemeinter Werke mit Gesetzen. Schock 2 ist stärker. Der erste Ansatz für Antworten zum US-Recht ist fast immer die Rechtsprechung. Auch sie entwickelt mehr als 50 Rechtsordnungen in den USA weiter - meist mit größerem Einfluss als die Gesetzgeber. Nichts ist für den Studenten des US-Rechts daher wichtiger als das intensive Lesen von Urteilen. In drei Stunden Vorbereitung für jede Klassenstunde, in der Gesetze oft gar nicht zur Sprache kommen.

    Das macht hoffentlich manchem Leser verständlich, warum das German American Law Journal das amerikanische Recht primär anhand von Urteilen erörtert und auf sie zum vertieften Lesen verlinkt. Ohne sie versteht man fast gar nichts vom US-Recht.


    Freitag, den 11. Juli 2008

    Vergebens Jura studiert  

    .   Wer Studiengebühren von $50000 im Jahr gewohnt ist, fragt sich, wie jemand an einer Law School studiert, der noch die ABA-Akkreditierung fehlt, sodass ihre Absolventen nicht zur Rechtsanwaltsprüfung, Bar Exam, zugelassen werden.

    In Sachen Joseph Rodi v. Southern New England School of Law et al., Az. 07-1770, verlor ein derart düpierter Jurist seine Klage auf Schadensersatz wegen Täuschung und Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes von Massachusetts am 30. Juni 2008 vor dem Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA.

    Er durfte sich nicht auf optimistische Prognosen über die Akkreditierung verlassen, entschied das Gericht mit einer ausführlichen Begründung. Außerdem verlor er seinen Befangenheitsantrag gegen die erstinstanzliche Richterin, der die Law School einen Ehrendoktortitel verliehen hatte.


    Donnerstag, den 10. Juli 2008

    Für Werbung Internet belauschen  

    .   Verletzt die Technik zum Abfangen des Datenaustausches zwischen ISP und Kunden das bundesrechtliche Abhörverbot im Wiretap Act und einzelstaatliche Verbote? Oder dürfen sich Unternehmen wie Phorm und NebuAd in die Korrespondenz einschalten, da sie lediglich das Leben der Kunden mit maßgeschneiderter Werbung bereichern, sie vor Pauschalwerbung verschonen und auf ihre Zustimmung bauen dürfen, weil die Kunden Gratisprogramme mit entsprechenden Lizenzbedingungen der Firmen einsetzen?

    Noch ist die Frage ungeklärt. Der Kongress in Washington untersuchte sie in einer Anhörung am 9. Juli 2008. Eine rechtliche Begutachtung wurde vom Center for Democracy & Technology vorgelegt. Es folgert, dass der vom ISP gewährte Zugriff auf Verbindungsdaten der Kunden das Abhörverbot verletzt. NebuAd gelangt mit einem eigenen Gutachten zur Erkenntnis, dass Kunden durch Opt-Out und deutliche Hinweise rechtlich hinreichend geschützt sind.

    Das Competitive Enterprise Institute verwandte sich im Kongress gegen eine Einmischung des Gesetzgebers und befürwortete einen vom Wettbewerb getragenen Ansatz. Als Einführung zum Vergleich der Behandlung von Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre in Deutschland und den USA empfiehlt sich das neue Buch von Christian Schröder, der Washington aus Ausbildung und Praxis kennt, Die Haftung für Verstöße gegen Privacy Policies und Codes of Conduct nach US-amerikanischem und deutschem Recht, aus dem Nomos Verlag.


    Mittwoch, den 09. Juli 2008

    Wenn das Amt stur bleibt  

    .   Gerichte scheuen sich, anderen Gerichten etwas vorzuschreiben, und auch Ämter verpflichten sie ungern. Der Writ of Mandamus ist daher ein rares Prozessmittel. Zu ihm griff beim Internet-Sachverhalt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks jedoch mit ausführlicher Begründung in Sachen In re: Core Communications, Inc.,, Az. 07-1446.

    Der Sachverhalt ist einfach. Das Bundestelekommunikationsamt FCC hatte eine Verordnung erlassen, deren Begründung rechtlich unzureichend war. Statt die VO aufzuheben, hatte das Gericht dem Amt aufgegeben, sie mit einer rechtlich haltbaren Begründung zu versehen.

    Eine spätere Untätigkeitsklage des durch die VO geschädigten Unternehmens wies das Gericht ohne Präjudiz ab und gab der FCC mehr, jedoch unbestimmte Zeit zur Begründung. Sechs Jahre später setzt der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit am 8. Juli 2008 nach einer weiteren Untätigkeitsklage des Unternehmens dem Amt eine Frist und droht hilfsweise die Aufhebung der VO, Vacatur, am Tag nach dem Fristablauf an.


    Mittwoch, den 09. Juli 2008

    Zur Operation nach Amerika  

    .   Europäer lassen sich zur Chirurgie in die USA locken, bemerkt das Wall Street Journal. Ein Wachstumsbereich ist die Schönheitsoperation. Hoffentlich bedenken die Patienten, die mit amerikanischem Bauch heimkehren, neben den unterschiedlichen Geschmäckern auch die unterschiedliche Rechtslage und Prozessordnung. Selbst bei einem schlimm vermurksten Gesicht dürfte eine hiesige Jury nicht gerade mit Begeisterung einem ausländischen Patienten viel Schmerzensgeld aus den Taschen eines örtlichen Steuerzahlers zusprechen.


    Montag, den 07. Juli 2008

    Niemals Vertragsstrafe  

    .   Ein gravierender Fehler im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsverkehr ist oft die Einfügung des Vertragsstrafegedankens in einen Vertrag in englischer Sprache. Die Vertragsstrafe, Penalty Clause, darf es nicht geben, wenn amerikanisches Recht gilt.

    Sie ist nichtig und kann den Vertrag nichtig machen. Die amerikanische Vertragspartei lässt die deutsche Seite vielleicht in ihrem Irrglauben, solange eine salvatorische Klausel den Rest des Vertrags auffängt - vor der Vertragsstrafe weiß sie sich dann geschützt.

    Ein Konzept von vergleichbarem Wert sind die liquidated Damages. Wer als deutsche Vertragspartei auf einer Vertragsstrafe besteht, sollte sich die Erörterung zulässiger liquidated Damages vom achten Bundesberufungsgericht der USA in Sachen Ladco Properties XVII v. Jefferson-Pilot Life Insurance Company, Az. 07-3820, vom 26. Juni 2008, mit dieser Klausel aus einem Kreditvertrag durchlesen:
    In the event that the Loan does not close by the Expiration Date (except solely through the wrongful failure of Jefferson-Pilot to fund the Loan), the Deposit will be forfeited as liquidated damages and becomes the sole property of Jefferson-Pilot and will be considered earned in payment for [loan preparation and reservation of funds necessary to close the Loan]. It is understood and agreed that an actual determination of Jefferson-Pilot's expenses is not feasible and that the Deposit represents a reasonable estimate of such costs and expenses.
    [Vertragsstrafe, liquidated Damages, USA-Vertragsrecht ]


    Sonntag, den 06. Juli 2008

    Gemeindeglück und Hirtensex  

    .   Glück hatte die Gemeinde, die die Klage wegen ihres Hirten Schäferstündchen abwenden konnte. Den Rat des Rabbis, als der Messias könne er mit Sex die Gläubige heilen, hielt in Adina Marmelstein v. Kehillat New Hempstead: The Rav Aron Jofen Community Synagogue et al., Az. 115, das Gericht für freches, doch haftungsbefreites Geschwätz.

    Die Klägerin sah sich von der Therapie getäuscht, da sie auf die Wünsche des Geistlichen zugeschnitten war. Zudem habe er als ihr Berater und Therapeut gegen Treuepflichten verstoßen. Weiter hafte er wegen gewollter Zufügung emotionaler Schäden, weil er die Gemeinde gegen sie aufhetzte. Endlich hafte die Gemeinde, die ihn fahrlässig als Hirten behielt.

    Dieser hatte keine Teuepflicht verletzt, keine haftungsbegründende Täuschung begangen und auch kein extremes, schadensersatzpflichtiges Verhalten gezeigt, als und nachdem sie sich ihm und seiner Kur freiwillig fügte, entschied der Court of Appeals von New York am 25. Juni 2008.


    Samstag, den 05. Juli 2008

    Vor dem Kooperationsvertrag  

    .   Auf die Schnelle, erklärt der Mandant, braucht er den Kooperationsvertrag dieses Mal nicht, doch ich wisse ja, was er benötige. Der Vertrag muss nicht wie beim vorletzten Mal zwischen drei und vier Uhr morgens ausgehandelt, ausformuliert und unterzeichnet werden. Jetzt geht es um Rechte für einen ganzen Kontinent. Da dürfen wir uns schon mal drei Tage Zeit nehmen.

    Na, wenn der Anwalt so viel Zeit bekommt, dann fangen wir doch mit dem Non-Discosure Agreement und einem Non-Circumvention Agreement an. Außerdem sieht es nicht so aus, als ob ein fertiger Vertrag in drei Tagen möglich ist, denn es fehlen noch einige Eckdaten der Transaktion. Also gibt es höchstens ein Term Sheet, vielleicht einen Letter of Intent.

    Mit dem ersten Vertrag werden die ausgetauschten vertraulichen Informationen verbindlich geschützt. Er wird oft auch als Confidentiality Agreement definiert. Das Non-Circumvention Agreement schützt vor der Nutzung der ausgetauschten Daten, beispielsweise Kundenkontakte, wenn das Geschäft doch fehlschlagen sollte und kein Hauptvertrag unterzeichnet wird. Der Mandant soll ja nicht umgangen werden.

    Das Term Sheet kann alles Mögliche enthalten. Oft wird nach Vertragsmustern für die USA gefragt. Doch ist jede Transaktion anders. Damit fällt auch jedes Term Sheet anders aus und kann unterschiedlich definiert und eingesetzt werden.

    Beim Letter of Intent gilt Ähnliches. Soll er verbindlich oder unverbindlich sein? Wenn unverbindlich, welche überlebende Wirkung kann er entfalten, wenn der Hauptvertrag zustande kommt - oder nicht - und eine Merger Clause oder Integration Clause seine Wirkung anspricht - oder nicht?

    Auf die Schnelle? Das kann nur gut gehen, wenn Mandant und Anwalt ein gut eingespieltes Team bilden und der Anwalt mit dem Gechäft und den Erwartungen des Mandanten vertraut ist.


    Freitag, den 04. Juli 2008

    Rechtsordnungen der USA  

    .   Recht setzen und Recht sprechen - das darf jede Rechtsordnung der USA nach seiner Façon. Der Bund der USA ist nicht der einzige Gesetzgeber und stellt nicht die einzige Gerichtsbarkeit der USA. Parallel zum Bund agieren die Staaten und sonstigen Rechtskreise, beispielsweise mit eigenem Prozessrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Strafrecht, das meist ausgeprägter als das Bundesrecht ist. Hier ein Verzeichnis der Rechtskreise in den USA neben dem Bund:
    1. Bundesbezirk:
    District of Columbia, Sitz der Haupstadt Washington und des German American Law Journal
    2. Staaten:
    Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas
    California, Colorado, Connecticut
    Delaware
    Florida
    Georgia
    Hawaii
    Idaho, Illinois, Indiana, Iowa
    Kansas, Kentucky
    Louisiana
    Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana
    Nebraska, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota
    Ohio, Oklahoma, Oregon
    Pennsylvania
    Rhode Island
    South Carolina, South Dakota
    Tennessee, Texas
    Utah
    Vermont, Virginia
    Washington, West Virginia, Wisconsin, Wyoming
    Neben diesen 51 Rechtsordnungen bilden folgende Territorien Rechtskreise der USA
    American Samoa
    Guam
    Northern Mariana Islands
    Puerto Rico
    United States Virgin Islands
    Ein Verweis auf das amerikanische Recht oder die amerikanischen Gerichte kann also ebenso irreführend wie eine Bezugnahme auf das Vertragsrecht der USA sein. Mit dem Bund haben die USA 57 eigene Rechtsordnungen, doppelt sie viele wie die E.U. Und das auch nur, wenn man die zahlreichen Rechtsordnungen von Indianern und Eskimos - die sie wegen der Souveränität ihrer Stämme besitzen - nicht berücksichtigt.


    Donnerstag, den 03. Juli 2008

    2 : 15 > 90 : 70000  

    .   Wenn zwei der fünfzehn Kanzleianwälte zu den 90 besten der 70.000 Anwälte der US-Hauptstadt zählen, spricht das Verhältnis wohl für die kleine Kanzlei. Danke, Legal Times, dass Leistung, nicht Größe einmal ausschlaggebend für die Berichterstattung war. Und danke Tommy the Cork und Rufus King III, die die Anerkennung als rechte Hand Roosevelts und Chief Judge wirklich verdient haben. Sie schafften es ohne 200 angekettete Ruderer im Bauch eines Kanzleischiffes.


    Mittwoch, den 02. Juli 2008

    Mahnungen in den USA  

    .   Der Referendar soll täglich ein kurzes englisches Schreiben entwerfen, das dann korrigiert wird, damit er in Zukunft so schreiben kann, dass ein US-Anwalt ihn ernst nimmt. Die Aufgabe nimmt er ernst, nachdem er Anwalts- und Mandantenschreiben gesehen hat, die in Amerika höchstens ein müdes Lächeln hervorrufen.

    Als erstes dichtet er ein Mahnschreiben von Firma D an Firma USA über eine Zahlungsforderung im Verzug. Gar nicht schlecht gemacht, gutes Englisch, völlig verständlich, auch für den Amerikaner. Nur stellt er ein Bein ins Gefängnis.

    Aber nein, protestiert er, man muss doch Druck ausüben, Klage ankündigen, Frist setzen, Verzugszinsen und Anwaltskosten geltend machen. Vorsicht, meint der ausbildende Anwalt, in den USA nehmen Sie das Wort Druck gar nicht erst in den Mund. Denken Sie bei einer Mahnung an Amerikaner an Extortion, Blackmail und - bei Verbrauchern - an den Fair Debt Collections Practice Act.

    Sie dürfen die außergerichtliche Forderung nicht so wie in Deutschland verfassen, selbst wenn Sie später einmal einen betrügerischen deutschen Auswanderer in den USA verfolgen sollten, der die freundliche Formulierung einer amerikanischen Mahnung völlig unterschätzt. Auch hier fängt der Fuchs den Hasen, doch Sprache und Methode sind ganz anders. Er mag Ihr Mahnschreiben ignorieren und erlebt eben später sein böses Erwachen. [Mahnung, Forderung, USA, Mahnschreiben, Verzug, Auswanderer, US-Anwalt]



    Der lange Arm  

    MJW - Washington.   Amerikanische Gerichte können lange Arme haben. Nach dem Prinzip der Long Arm Jurisdiction sind sie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Klagen gegen auswärtige Beklagte zuständig. Mit der Reichweite befasste sich das Bundesberufungsgericht des District of Columbia in seinem Urteil vom 20. Juni 2008 in der Sache FC Investment Group LC and Lawrence Jay Eisenberg v. IFX Markets, Ltd., Az. 07-7037.

    Die Kläger hatten Millionenbeträge in ein von einer Investmentfirma betriebenes Devisengeschäft investiert. Die Beklagte mit Sitz in London fungierte dabei als Makler. Später konnte die Investmentfimra den Klägern ihre eingezahlten Beträge nicht zurückzahlen. Die Kläger vermuteten, dass beide Firmen gemeinsame Sache gemacht haben, und klagten vor dem Bundesgericht erster Instanz des District of Columbia. Das wies die Klage wegen fehlender Zuständigkeit, Personal Jurisdiction, ab.

    Zu Recht, urteilt der Court of Appeals. Nach dem Long-Arm-Statute für den Hauptstadtbezirk, DC Code §13-334(a), erstreckt sich die Gerichtsbarkeit hiesiger Gerichte auch auf auswärtige Firmen, wenn diese geschäftlich im Hauptstadtbezirk tätig sind. Bei der Anwendung der Vorschrift muss allerdings der Grundsatz des ordentlichen Verfahrens, Due Process, wie er aus dem fünften und dem vierzehnten Zusatzartikel der US-Verfassung folgt, berücksichtigt werden. Die geschäftlichen Kontakte im Gerichtsbezirk müssen regelmäßig und systematisch, continuous and systematic, sein. Wenigstens minimale Kontakte, Minimum Contacts, muss es geben. Nur dann ist es statthaft, einen Beklagten zuzumuten, sich vor einem ihm fremden Gericht zu verteidigen. Minimum Contacts im Hauptstadbezirk hatte die Beklagte in diesem Fall nicht. Sie betrieb lediglich eine Website, die in Washington auch abrufbar war. Das reicht noch nicht. Die Seite muss interaktiv sein und Bewohner des Hauptstadtbezirks müssen regelmäßig und systematisch darauf zugreifen. Gerade das zweite Merkmal war nicht erfüllt. Es gab nur einen Nutzer in Washington, solche einzelnen oder sporadischen Kontakte reichen nicht aus.

    Vergeblich führen die Kläger noch spezielle Zuständigkeitsregeln ins Feld. DC Code §13-423(a)(1) greift nicht, ebensowenig 18 USC §1965 (d), eine Vorschrift des Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act.


    Dienstag, den 01. Juli 2008

    Deutsch-Amerikanische Tagung  

    .   Im Hamburg findet 2008 die Jahreskonferenz der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung statt. Von Beobachtungen aus dem amerikanischen Wahlkampf bis zu Rechtsfragen der Medienbranche und 50 Jahre New Yorker Schiedskonvention reicht die Palette der Tagungsthemen. Die Webseite der DAJV bietet weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung für die Tagung, die von 19. bis zum 21. September 2008 im Internationalen Seegerichtshof sowie an der Bucerius Law School abgehalten wird.


    Dienstag, den 01. Juli 2008

    Nehmen Sie auch Schecks?  

    MJW - Washington.  Scheckrecht ist im deutschen Jurastudium ein Nischenfach. Wer weiß auf Anhieb, was ein Indossament ist? Wenn man sich nicht gerade intensiver mit dem Handelsrecht und kaufmännischen Gepflogenheiten auseinandersetzt, kommt man kaum mehr mit Schecks in Berührung. Der Zahlungsverkehr funktioniert zunehmend bargeldlos, für Schecks ist kaum Bedarf.

    Anders in den USA. Schecks sind hier das alltägliche Zahlungsmittel. Das Girokonto, von dem die Miete per Dauerauftrag abgeht, auf das der Arbeitgeber das Gehalt einzahlt und von dem der Betrag für die Tageszeitung per Lastschrift eingezogen wird, gibt es hier nicht. Man stellt der Vermieterin einen Scheck aus und bekommt selbst einen Scheck vom Arbeitgeber. Immerhin das Abo der Washington Post könnte man per Kreditkarte zahlen, wenn man den Scheck nicht per Post versenden will. Zwar ist elektronischer Zahlungsverkehr über das Automatic Clearing House Network möglich. Grundlage bleibt aber der Scheck, Direct Deposit heißt lediglich, dass z.B. der Gehaltsscheck direkt auf dem Scheckkonto, Checking Account, gutgeschrieben wird.

    Scheckrecht, Negotiable Instrument Law, ist Sache der Bundesstaaten. Zwar enthält der Uniform Commercial Code in Article 3 und Article 4 Regelungsvorschläge. Das Recht des einzelnen Bundesstaates kann aber davon abweichen. Wer etwas über das Indossament, Indorsement, von Schecks im District of Columbia wissen will, muss sich in §28:3-204 DC Code schlau machen. Nur für Detailfragen gibt es Bundesgesetze. Der Expedited Funds Availability Act, 12 USC §§4001-4010, regelt die Befugnisse der Banken, die Gutschrift eines Schecks zu verzögern, Deposit Hold. Der Check Clearing for the 21st Century Act, 12 USC §§5001-5018, ermöglicht den elektronischen Zahlungsverkehr mit Schecks, die dafür eingescannt werden. Beide Gesetze ermächtigen das Direktorium des Bundeszentralbanksystems, Board of Governors of the Federal Reserve System, Richtlinien zu deren Umsetzung zu erlassen.


    Montag, den 30. Juni 2008

    Waffenverbot und Bürgersicht  

    .   Das Petitionsrecht kommt bei der Lockerung des Waffenverbots in Washington ins Spiel, wenn die Hauptstadt den gerichtlichen Geboten entspricht, den freien Zugang zu Pistolen zu garantieren, die Pflicht zum Entladen von Handfeuerwaffen aufzuheben und den Verschlussmechanismuszwang zu revidieren.

    Richter Scalia vom Supreme Court ignorierte zwar vergleichbare Regelungen, die zur Zeit der Verabschiedung des zweiten Verfassungszusatzes bestanden, und wurde damit seinem Prinzip untreu, die Quellen des Rechts im Kontext ihrer Entstehungsgeschichte zu prüfen und kein neues Richterrecht zu schaffen, doch hält sich der District of Columbia an sein Gebot und die Erfindung eines privaten Rechts auf Waffenbesitz.

    Die Öffentlichkeit wird am 2. Juli 2008 angehört. Wie wird sie die Genehmigungserteilung für Waffenläden beurteilen, wie den allgemeinen Zugang zu Pistolen? Der Bürgermeister hat es sich nicht nehmen lassen, den gegenüber Scalia unterliegenden Rechtsanwalt Peter J. Nickles zum Justizminister des District of Columbia zu nominieren. Er befindet sich immerhin in der ausgezeichneten Gesellschaft der Richter Stevens und Breyer, die die überzeugenden Mindermeinungsbegründungen des Supreme Court verfassten.


    Sonntag, den 29. Juni 2008

    Fußball, Waffen, Ärmel  

    .   Während ein Erdteil um Fußball fiebert, sorgt sich ein anderer um das Waffenverbot. Der Ausbilder lässt den Referendar seinen europäischen Spaß genießen und kann im Flughafen nach der Sicherheitskontrolle die 150 Seiten des Heller-Urteils in Ruhe lesen.

    Klar, alle sind sich einig, dass der zweite Verfassungszusatz Fehler enthält und ausgelegt werden muss. Der Ausbilder stimmt für die Korrektur des Wortes bear, denn die Verfassungsväter beabsichtigten bestimmt nur, dass sich die Amerikaner mit bare Arms kebbeln sollen, nicht mit Maschinengewehren.

    Kein Wunder, dass es seit der District of Columbia v. Heller-Urteilsverkündung Klagen gegen Einzelstaaten, Kreise und Gemeinden hagelt, die das Tragen von Waffen regeln, nicht das Ringen mit hochgekrempelten Ärmeln.

    Ob die Hauptstadt Waffenläden zulässt, ist noch unklar. Halbautomatische Waffen sollen nicht erlaubt werden; einen passenden Angriff auf ein solches Verbot hatte der Supreme Court gestern nicht zur Prüfung angenommen, sodass sich der District of Columbia halbwegs sicher fühlen kann. Das Reisen mit Waffen wird auch nicht vereinfacht, denn an jeder einzelstaatlichen Grenze gelten andere Gesetze. Das Second Amendment erlaubt den Wirrwarr.


    Samstag, den 28. Juni 2008

    Verfassungsfremdes Waffenurteil  

    .   Richter Scalia muss von allen guten Geistern verlassen gewesen sein, als er die Mehrheitsbegründung im Waffenfall District of Columbia v. Heller verfasste und ein privates Waffenbesitzrecht erfand. Das ist der Eindruck, den die Mindermeinungen vermitteln.

    Der Bund sollte mit dem zweiten Verfassungszusatz davon abgehalten werden, die souveränen Einzelstaaten der USA zu demilitarisieren. Jeder Staat darf hingegen seine Miliz regeln. In der Bundesverfassung wird ein privates Recht auf Waffenbesitz nicht erwähnt. Worte und Kontext betreffen allein Milizen, erörtert überzeugend Richter Stevens. Ein privates Waffenrecht leitet sich aus dem verkorksten Text nicht ab.

    Die zweite Mindermeinung von Richter Breyer erklärt ebenso überzeugend, dass selbst wenn die Scalia-Ansicht über ein privates Waffenbesitzrecht zutreffen sollte, die Einschränkungen des Gesetzgebers völlig verfassungsvereinbar sind. Das Waffenverbot der Hauptstadt wäre also verfassungsgemäß.

    Wer Richter Scalia im kleinen oder großen Rahmen erlebt hat, weiß dass seine Eloquenz eine Mehrheit in seinen Bann schlagen kann. Dass sie ihm hilft, Präzedenzfälle auf den Kopf zu stellen und die Verfassung und ihre Geschichte zu verdrehen, bleibt unverständlich - insbesondere weil Scalia wie keiner den Treueeid auf Ursprungstexte schwor, denen er laut Breyer und Stevens hier abschwört. [Second Amendment, Verfassungszusatz, Heller, Waffenurteil,Waffenverbot,Verfassungsgeschichte]


    Freitag, den 27. Juni 2008

    Entführung im Weißen Haus  

    .   Als Bush Nordkorea am 26. Juni 2008 Lockerungen im Exportkontrollrecht in Aussicht stellt, erinnert er die Presse an eine Kindesentführung:
    I remember meeting a mother of a child who was abducted by the North Koreans right here in the Oval Office. It was a heart-wrenching moment to listen to the mother talk about what it was like to lose her daughter. … Today is a positive day; it's a positive step forward.


    Freitag, den 27. Juni 2008

    Nordkorea dumm dran  

    .   Während Amerika fragt, ob Bush Nordkorea nicht zuviel verspricht, fragen sich Experten im Exportkontrollrecht, was Bushs Rede Korea nützt. Das Ausfuhr- und Embargorecht der USA, das auch Wiederausfuhren aus dem Ausland nach Nordkorea einschränkt, bleibt in Verbindung mit den Kontrollen der UNO und der IAEA so umfassend, dass die von Bush angekündigten Lockerungen der Wirtschaft kaum neue Wege öffnen und Nordkorea unter dem Damoklesschwert der Embargo-Sanktionen belassen. Unter demselben Damoklesschwert handeln Unternehmen im Ausland, die im Glauben an eine Lockerung Waren mit amerikanischen Teilen nach Nordkorea exportieren.


    Freitag, den 27. Juni 2008

    Wie ein Opel Blitz?  

    .   Erwirbt der ein KFZ digital nachbildende Künstler ein Urheberrecht an dem Werk, das er gegen den Autohersteller durchsetzen kann? Das Werk wurde im Auftrag für Werbekampagnen erstellt und löst Fotografien ab. Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks entschied in Meshwerks, Inc. v. Toyota Motor Sales USA, Inc. et al., Az. 06-4222, am 17. Juni 2008 gegen ein Copyright des Künstlers an seinem digital Wire Frame, der absichtlich nicht vom Original abweicht, jedoch zu 90% manuell gezeichnet wurde.


    Donnerstag, den 26. Juni 2008

    Supreme Court verkündet Waffenurteil  

    .   Der dienstjüngste Richter des Supreme Court darf seine Entscheidung als erster verkünden. Sie betrifft das Wahlrecht. Das Gericht verwirft die gesetzliche Lockerung des Wahlspendenrechts in Davis v. FEC, Az. 07-320.

    Im Stromlieferungsfall Morgan Stanley Capital Group Inc. v. Public Utility District No. 1 of Snohomish County, Az. 061457, bestätigt das Gericht die untergerichtliche Entscheidung.

    Der Waffenfall District of Columbia et al. v. Dick Anthony Heller, Az. 07-290, wendet sich gegen das strikte Waffenverbot der Hauptstadt Washington. Es soll den zweiten Verfassungszusatz verletzen, der den Einzelstaaten der USA eine Miliz zusichert. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet am 26. Juni 2008 für das Recht auf allgemeinen Waffenbesitz, indem es die untergerichtliche Entscheidung bestätigt.


    Donnerstag, den 26. Juni 2008

    Supreme Court bedrängt  

    .   Seit gestern Nacht steht die Presse beim Supreme Court auf dem Hügel des Kapitols und wartet auf den Beginn der letzten Sitzung seiner Amtszeit 2007-2008. Das Zuckerle, das Waffenverbotsurteil, hat ihr das Gericht vorenthalten.

    Doch wird über den Ausgang des Verfahrens in Sachen District of Columbia et al. v. Dick Anthony Heller, Az. 07-290, rund um die Uhr ebenso heftig spekuliert wie vielleicht in der Türkei über ein Fußballspiel gegen Deutschland.

    Der Referendar hat gegen die Journalisten aus den gesamten USA keine Chance und soll sich erst gar nicht in die Schlange einreihen. Das Ergebnis kann er im Einzelnen in den schriftlichen Urteilsbegründungen des Gerichts nachlesen, die kurz nach dem Verkündungstermin auf seiner Webseite veröffentlicht werden.

    Neben der Frage des etwaigen Rechts auf das Tragen von Waffen nach dem Second Amendment - gibt es ein Right to bear Arms oder nur ein Right to bare Arms? - stehen ein Urteil zum Bundeswahlrecht, Davis v. FEC, Az. 06-1457, und eines zu Stromverträgen an. Um 5 vor 10 Uhr mahnen die Gerichtsdiener zur Stille.


    Donnerstag, den 26. Juni 2008

    Letzter Tag am Supreme Court  

    .   Obama und Clinton im Hotel gegenüber oder Supreme Court? Wen sollte man heute beobachten? Um 10 Uhr beginnt die letzte Sitzung des Obersten Bundesgerichtshofs der USA in dieser Amtsperiode.

    Wichtiger als Fußball, den die normalen Fernsehsender der USA nicht ausstrahlten, waren für die Nation die gestrigen Urteile zum Strafschadensersatz und zur Todesstrafe. Eindeutig keine Todesstrafe für Nichtkapitalverbrechen. Punitive Damages im Seerecht höchstens zum Wert des tatsächlichen Schadens. Haftung des Unternehmens für das verwerfliche Handeln des Personals.

    Die heutige Sitzung dürfte gleichermaßen spannend werden, weil noch drei Entscheidungen ausstehen. Die Wahl kann dem Anwalt beim Weißen Haus erleichtert werden, wenn der Uniformierte Geheimdienst wegen der Senatoren Obama und Clinton die Straßen um das Mayflower Hotel schließt. Dann geht die Fahrt eben zum Supreme Court auf dem vom Trubel entfernteren Hügel des Kapitols.


    Mittwoch, den 25. Juni 2008

    Der Supreme Court verkündet (3)  

    .   Das mit Spannung erwartete Urteil zum Waffenverbot der Hauptstadt Washington in Sachen District of Columbia et al. v. Dick Anthony Heller, Az. 07-290, wird heute nicht verkündet. In der gerade zu Ende gehenden Sitzung wird bekannt, dass die Begründung von Richter Scalia verfasst wird.

    Die letzte soeben verkündete Entscheidung betrifft einen Fall aus dem Indianer- und Wirtschaftsrecht, Plains Commerce v. Long Family Land and Cattle, Az. 07-411. Die schriftlichen Urteilsbegründungen macht das Gericht kurz nach dem Verkündungstermin auf seiner Webseite verfübar, wo sie sich jetzt noch nicht befindet.


    Mittwoch, den 25. Juni 2008

    Der Supreme Court verkündet (2)  

    .   Die Todesstrafe gilt nur für Kapitalverbrechen, entschied soeben am 25. Juni 2008 der Supreme Court in einem Fall aus Louisiana. Die Grausamkeit der Tat allein reicht für die Zumessung der Todesstrafe nicht aus, Kennedy v. Louisiana, Az. 07-343.

    Das Gericht entschied einen weiteren Fall aus dem Strafrecht, Giles v. California, Az. 07-6053, mit einer Begründung von Richter Scalia.


    Mittwoch, den 25. Juni 2008

    Der Supreme Court verkündet (1)  

    .   Punitive Damages fallen im Exxon-Fall. Nach dem Seerecht der USA entsprechen sie dem tatsächlichen Schadensersatz als Maximum, entschied soeben am 25. Juni 2008 der Supreme Court in Sachen Exxon v. Baker, Az. 07-219. Das Gericht nennt einen konkreten Maximalbetrag für den Strafschadensersatz. Die Entscheidungsbegründung befindet sich noch nicht auf der Webseite des Gerichts.


    Mittwoch, den 25. Juni 2008

    Der ungeliebte Verteidiger  

    FK - Washington.   In einer vielbeachteten Entscheidung vom 19. Juni 2008 in der Sache Indiana v. Ahmad Edwards, Az. 07-208, hat der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten zu den Rechten des Beschuldigten im Strafprozess Stellung bezogen. Zu entscheiden war der Fall eines in Indiana wegen versuchten Mordes angeklagten Mannes, den das Tatgericht zwar für voll verfahrensfähig erachtet, ihm aber wegen seiner Schizophrenie einen Rechtsbeistand beigeordnet hatte. Der vom Angeklagten angerufene oberste Gerichtshof des Staates Indiana, der Indiana Supreme Court, sah hierin einen Verstoß gegen den sechsten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung, der nach herkömmlicher Lesart die persönliche Verteidigung umfassend garantiert. Nach dem mehrheitlichen Willen der höchsten Bundesrichter wird ein Strafgericht künftig nach eigenem Ermessen einen Rechtsbeistand beiordnen können, wenn es den Beschuldigten für unfähig hält, die eigene Verteidigung sachgerecht zu betreiben.

    Die Frage der eigenen Verteidigung im Verfahren, urteilten die Richter, müsse von der Frage der grundsätzlichen Verfahrensfähigkeit gänzlich abgekoppelt werden. In früheren Entscheidungen hatte sich das Gericht zu der hier maßgeblichen Frage nicht geäußert: In den Urteilen Dusky v. United States, 362 US 402, und Drope v. Missouri, 420 US 162, hatte es zwar festgestellt, dass jeder Angeklagte geistig in der Lage sein muss, dem Verfahren zu folgen; die Frage des Rechts auf Verteidigung aber wurde darin nicht berührt. Nicht gebunden sah sich das Gericht ferner an die Entscheidungen in Faretta v. California, 422 US 806, sowie Godinez v. Moran, 509 US 389, denn auch hierin werde das Recht auf persönliche Verteidigung keineswegs vorbehaltlos zugesprochen.

    Entschieden wenden sich die Richter gegen den Einwand, die Würde des Angeklagten sei durch den aufgedrängten Rechtsbeistand bedroht:
    [A] right of self-representation at trial will not affirm the dignity of a defendant who lacks the mental capacity to conduct his defence without the assistance of counsel. … To the contrary, given that defendant's uncertain mental state, the spectacle that could well result from his self-representation at trial is at least as likely to prove humiliating as ennobling.
    Deutlichen Widerspruch gegen die Mehrheitsmeinung äußerte - wenig überraschend - Richter Scalia in seinem auch von Richter Thomas unterstützten Minderheitsvotum: Dem Staat sei es angesichts der universalen Garantie des sechsten Verfassungszusatzes verwehrt, den Angeklagten aus Fürsorgeerwägungen zu bevormunden.


    Mittwoch, den 25. Juni 2008

    Irak-Klage wird fortgesetzt  

    .   Nachdem das Untergericht eine Klage gegen Saddam Hussein und den Irak abgewiesen hatte, wird sie nach dem Urteil des Bundesberufungsgerichts des Hauptstadtbezirks vom 24. Juni 2008 fortgeführt. Die Rechtslage wurde kompliziert, weil der Kongress im Januar 2008 mit 28 USC §1605A eine neue Ausnahme zur Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act geschaffen hatte.

    Die ausführliche Begründung in Sachen Robert Simon et al. v. Republic of Iraq et al., Az. 06-7178, betrifft auch Fragen der Verjährungshemmung sowie der Injustiziabilität einer politischen Frage. Das Berufungsgericht lässt die Folterausnahme in 28 USC §1605(a)(7) greifen.


    Dienstag, den 24. Juni 2008

    Verkündungstermin beim Supreme Court  

    MJW - Washington.   Nicht nur Juristen erwarten seit dem Ende seiner Sitzungsperiode, dass der Supreme Court einige wichtige Urteile verkündet. Eines davon ist District of Columbia et al. v. Dick Anthony Heller, Az. 07-290, in der er über das Waffenverbot in Washington, DC entscheiden wird, was weitreichende Konsequenzen für das Verständnis des zweiten Verfassungszusatzes haben wird.

    Entsprechend postierten sich am 23. Juni 2008 zahlreiche Pressevertreter vor dem Gerichtsgebäude, vor den Stufen zum bronzenen Eingang hatte sich die neugierige Öffentlichkeit schon eine halbe Stunde vor der für 10 Uhr angesetzten Verkündung zu einer langen Schlange aufgestellt und harrte in der Sonne aus.

    Man wartete vergeblich. Die Beamten der Supreme Court Police teilten den Wartenden mit, dass niemand mehr eingelassen würde. Die Öffentlichkeit zerstreute sich und erfuhr, dass zwar nicht über das Waffenverbot entschieden wurde, der Oberste Bundesgerichtshof der USA dafür das nicht minder interessante und völkerrechtlich relevante Verfahren in Sachen Ministry of Defense and Support for the Armed Forces of the Islamic Republic of Iran v. Elahi, Az. 07-615, zur Revision zuzulassen hatte, erfuhr man so erst von Quellen im Internet.


    Montag, den 23. Juni 2008

    Sensationspotential in Urteilen  

    .   Am 23. Juni 2008 verkündete der Supreme Court langerwartete Urteile mit Sensationspotential. Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC kann vor allem Signale beim Waffenverbot der Hauptstadt setzen. Seine Beurteilung des Verbots im Lichte des zweiten Verfassungszusatzes zur Bundesverfassung der Vereinigten Staaten wird einzelstaatliche und kommunale Gesetzgeber im ganzen Land beeinflussen.

    Zuerst verkündete das Gericht sein Urteil im Sprint-Fall, Az. 07-552, und bestätigte die Aktivlegitimation eines Zedenten in Inkassosachen. Dann folgte die Greenlaw-Entscheidung, Az. 07-330, mit der der Gerichtshof den Berufungsgerichten verbietet, Strafen zu erhöhen, wenn nicht auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

    Zuletzt erließ er eine Entscheidung über das Recht auf anwaltlichen Beistand nach dem sechsten Zusatz zur Bundesverfassung, Rothgery v. Gillespie County, Az. 07-440. Sieben weitere Urteile wurden heute noch nicht verkündet. Das Sensationspotential hat der Gerichtshof heute nicht ausgeschöpft. Den nächsten Verkündungstermin beraumte er auf den 25. Juni 2008 an.


    Montag, den 23. Juni 2008

    Blick auf den Hügel  

    .   Am 23. Juni 2008 tritt der Supreme Court zum vielleicht letzten Male in der Amtsperiode 2007-08 an die Öffentlichkeit.

    In eineinhalb Stunden wird er Urteile verkünden und die etwaige nächste Sitzung anberaumen. Wieder wird mit Spannung auf Urteile zur Todesstrafe bei Straftaten ohne Todesfolge, Strafschadensersatz und dem Waffenverbot der Hauptstadt Washington gewartet.

    Der Referendar ist auf dem Weg zum Obersten Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, um die mystischen Augenblicke in der Audienz mit den neun Richtern, die für die USA so viel wie der Papst oder Dalai Lama bedeuten, zu dokumentieren.


    Montag, den 23. Juni 2008

    Auslandsfall vor Auslandsgericht  

    .   Mit weitem Ermessen dürfen US-Gerichte Fälle mit Auslandsbezug ins Ausland verweisen, bestimmte im Fall Van Cauwenberghe v. Biard, 486 US 517 (1988), der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington. In Sachen Marcel Windt et al. v. Quest Communications International, Inc. et al., Az. 06-4662, wandte das dritte Bundesberufungsgericht diesen Grundsatz an, als es die Verweisung der Klage nach Holland bestätigte.

    Eine niederländische und eine amerikanische Firma hatten in Holland ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, das insolvent wurde. Die holländischen Insolvenzverwalter verklagen den amerikanischen Teilhaber sowohl nach amerikanischem als auch nach holländischem Recht.

    Das Gericht erklärt in seiner ausführlichen Begründung vom 10. Juni 2008 die Merkmale des Forum Non Conveniens-Grundsatzes, dessen Ermessensspielraum das Untergericht ordentlich ausnutzte. Die Klage in Amerika wird daher suspendiert.


    Sonntag, den 22. Juni 2008

    Selbstbedienung durch Bank  

    .   Der Forderungseinzug ist in den USA eine gefährliche Sache. Eine Falle für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen ist der Fair Debt Collection Practices Act, 15 USC §1692, der Verbraucher vor knieknackenden Kassierern schützen soll.

    Wie man es auch als Bank falsch macht, schildert eindrücklich das Urteil des Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks vom 20. Juni 2008 im Fall Krishna Muir v. Navy Federal Credit Union et al., Az. 07-7066.

    Hier ging es lediglich um die Einzahlung auf ein gemeinsames Bankkonto durch den Sohn und die unerlaubte Verwertung der Zahlung durch die Bank zur Begleichung einer Darlehnsschuld seines Vaters. Die Verwertung stellt bereits eine Unterschlagung, Conversion, dar.

    So wie das Verbraucherschutzgesetz durch Fallrecht auf Rechtsanwälte erstreckt wurde, wird es mit diesem Urteil auf Banken ausgedehnt, die den Weg der Selbstbedienung wählen. Diese kann unter den FDCPA fallen, bestimmt das Gericht. Selbst die die Bank beratende Inkassofirma kann haften, obwohl sie keinen Kundenkontakt aufnahm. [FDCPA,Forderungseinzug,Inkasso,Mahnung,US-Forderung]


    Samstag, den 21. Juni 2008

    Datenschutz in den USA  

    MJW - Washington.   Am 19. Juni 2008 referierte Hugo Teufel, Chief Privacy Officer des Department of Homeland Security, DHS, vor Mitgliedern der German American Law Association in Washington zum Thema Protecting Privacy at the Department of Homeland Security. Im Fokus stand dabei der im Federal Register vom 9. Juni 2008 veröffentlichte Entwurf für das Electronic System for Travel Authorization, ESTA. Der Entwurf kann bis zum 8. August 2008 kommentiert werden.

    ESTA wird das I-94W-Formular ersetzen, das man derzeit vor der Einreise ausfüllen und den Grenzbeamten vorlegen muss. Deutsche Touristen oder Geschäftsfrauen, die für bis zu 90 Tage in die USA einreisen wollen, müssen sich zukünftig 72 Stunden vor der Abreise elektronisch anmelden und erfahren sofort, ob ihre Reise genehmigt wird oder nicht. Die Daten werden 12 Jahre lang gespeichert. Mit ESTA soll die US-Grenzkontrolle räumlich so weit wie möglich vorverlegt werden.

    Die amerikanische Sammelleidenschaft was persönliche Daten angeht stößt nicht nur in Deutschland auf Unbehagen. Herr Teufel versuchte dem zu begegnen und wies auf die Schutzmechanismen hin.

    Erstens könnten Reisende eine Informations- und Korrekturansprüche gegen das DHS oder andere Behörden geltend machen. Im Rahmen des Traveller Redress Inquiry Program, TRIP, können sie Missstände anzeigen, die behördenintern geprüft werden. Sie können vom DHS auf Grundlage des 5 USC §552a, der Privacy Act, verlangen, dass es ihm alle zu seiner Person gesammelten Daten benennt. Das Gesetz selbst billigt diesen Anspruch nur US-Bürgern und Ausländern mit ständigem Wohnsitz in den USA zu. Das DHS wendet es zwar auch auf Ausländer an, vor einem Gericht lässt sich der Anspruch aber kaum durchsetzen. Man kann seinen Antrag auf Mitteilung von gesammelten Daten auch auf 5 USC §552, der Freedom of Information Act stützen.

    Soweit es in der EU Besorgnis gebe, dass Daten länger als nötig gespeichert werden, verwies Herr Teufel auf den Federal Records Act, der Behörden aufgibt, Retention Schedules, Zeitpläne zur Löschung der Daten, zu erstellen.

    Kritik bleibt dennoch. Richtig ist, wie Herr Teufel bemerkte, dass nicht nur die USA eifrig Daten sammeln, und er erinnerte an das deutsche Meldewesen. Das US-System des Datenschutzes erscheint jedoch im Vergleich weniger systematisch, was die Gefahr von Lücken mit sich bringt. Hinzu kommt: der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist gemäß § 22 Abs. 4 S. 2 BDSG ähnlich unabhängig wie ein Richter. Der vom Secretary des DHS ernannte Chief Privacy Officer ist hingegen weisungsgebunden. Damit scheint das Schutzniveau in den USA wesentlich stärker vom politischen Willen als von gesetzlichen Regelungen abzuhängen.


    Freitag, den 20. Juni 2008

    Diskretion Männersache?  

    .   Als der Chef der Datenschutzabteilung der US-Staatssicherheit einen höchst interessanten Vortrag vor der German American Law Association in Washington, DC, bot, traf der hochkarätige Vertreter der US-Regierung nur auf Männer.

    Ist Frauen, die unter den Juristen in der Hauptstadt ebenbürtig und gleichgewichtig vertreten sind, das Thema Datenschutz bei Reisen in die USA, die Durchsuchung von Laptops am US-Flughafen, der Umfang der vom DHS verlangten Auskünfte auch aus der Privatsphäre und die linde, doch berechtigte amerikanische Kritik an einer zu weitgehenden europäischen Datenerfassung gleich?

    Was Hugo Teufel im Vortrag und der Diskussion beim Capital Area Chapter der GALA am 19. Juni 2008 behandelte, wird hier Thema eines ausführlicheren Berichts werden.


    Freitag, den 20. Juni 2008

    Schrott in Jungferninseln  

    .   Eine einstweilige Verfügung aus den amerikanischen Jungferninseln gelangt vor das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks in Sachen Bennington Foods LLC v. St. Croix Renaissance Group, LLP et al., Az. 07-72254. Das Urteil vom 9. Juni 2008 betrifft einen Verschrottungsvertrag mit mehreren beteiligten Unternehmen, von denen eines wegen fehlender amtlicher Genehmigung aus dem Vertrag verstoßen wurde und seine Teilnahme mit einer Injunction erzwingen wollte. Die Urteilsbegründung führt in die Grundsätze des bei solchen Maßnahmen anwendbaren Equity-Rechts ein. Dieses erfordert im dritten Bezirk diese Merkmale:
    (1) the reasonable probability of eventual success in the litigation and (2) that the movant will be irreparably injured pendent lite if relief is not granted. … (3) the possibility of harm to other interested persons from the grant or denial of the injunction, and (4) the public interest. Instant Air Freight Co. v. C.F. Air Freight, Inc., 882 F.2d 797, 800 (3rd Cir. 1989).


    Donnerstag, den 19. Juni 2008

    Ausnahmsweise Kostenerstattung  

    MJW - Washington.   Das amerikanische Zivilprozessrecht sieht, anders als das deutsche, für die obsiegende Partei keine Erstattung der Kosten für einen Rechtsanwalt, attorney's fees, vor.

    Es gibt allerdings Ausnahmen. Allgemein gelten 28 USC §1927 oder Rule 11(c)(1) der Federal Rules of Civil Procedure, nach denen das Gericht der unterlegenen Partei die Anwaltskosten auferlegen kann, wenn sie die Klage rechtsmissbräuchlich betrieben hat. Für einige Rechtsgebiete, etwa das Gesellschaftsrecht oder, wie in diesem Fall, das Urheberrecht, gelten ähnliche Regeln.

    In der Sache Mostly Memories, Incorporated v. For Your Ease, Incorporated et al., Az. 06-3560, vom 27. Mai 2008 sprach das Bundesberufungsgericht für den siebten Bezirk der Beklagten Ersatz ihrer Anwaltskosten auf Grundlage von 17 USC §505 zu. Die Klägerin verlangte von der Beklagten Ersatz wegen Verletzungen ihrer Urheberrechte. Im Discovery-Verfahren zeigte sich nach der Vernehmung der CEO der Klägerin, dass die Klage in der Hauptverhandlung vor der Jury keinen Erfolg haben würde. Der Klägeranwalt beantragte daher beim Bundesgericht erster Instanz, dem District Court, Abweisung der Klage. Diesem Antrag entsprach das Gericht auch, nicht jedoch dem Antrag der Beklagten auf Erstattung ihrer Anwaltskosten. Diese Entscheidung hob das Bundesberufungsgericht auf. Indem die Klägerin die Abweisung ihrer Klage beantragte, warf sie das Handtuch und war daher ersatzpflichtig.


    Mittwoch, den 18. Juni 2008

    Gleichgeschlechtliche Ehe  

    MJW - Washington.   Am 16. Juni 2008 trat um 17.01 Uhr Ortszeit eine Entscheidung des Obersten Gerichts für Kalifornien, Supreme Court of California, in Kraft, die die Schwulen- und Lesbengemeinde im ganzen Land begrüßt. In der Sache Marriage Cases, Az. S 147999, entschied das Gericht am 15. Mai 2008 über die Verfassungsmäßigkeit zweier Vorschriften des kalifornischen Familienrechts. California Family Code Section 300(a) definierte die Ehe als Vertrag zwischen Mann und Frau. Anderswo geschlossene Partnerschaften erkannte das kalifornische Familienrecht gemäß Section 308.5 nur als Ehe an, wenn sie zwischen Mann und Frau geschlossen wurden. Gleichgeschlechtliche Paare konnten ihre Lebenspartnerschaft, Domestic Partnerships, eintragen lassen, rechtlich waren sie damit der Ehe gleichgestellt. Nur war es eben keine Ehe.

    Diese Verweigerung des Ehestatus für gleichgeschlechtliche Partnerschaften verstößt gegen die kalifornische Verfassung, erklärt das Gericht. Ein Mensch hat das Recht darauf, mit der Person seiner Wahl eine offiziell anerkannte und geschützte Verbindung einzugehen, der die gleichen Rechte und Pflichten wie der traditionellen Ehe zukommen und die gleichermaßen Respekt und Würde verdient. Die Fähigkeit des Einzelnen, die Ehe zu schließen, darf nicht von seiner sexuellen Orientierung abhängen, ebenso wie es nicht auf seine Rasse ankommen darf. Damit greift das Gericht an eine Entscheidung aus dem Jahre 1948 auf, mit der es das Verbot gemischtrassiger Ehen aufgehoben hatte.

    Gegner gleichgeschlechtlicher Ehen versuchen nun mittels einer Volksinitiative nach Article II Section 8 der kalifornischen Verfassung, die bisherige einfachgesetzliche Regel in den Rang einer Verfassungsnorm zu heben. Was mit den seit dem 16. Juni geschlossenen Ehen Gleichgeschlechtlicher passiert, wenn die kalifornischen Wähler am 4. November 2008 diese Verfassungsänderung annehmen, ist völlig unklar.


    Dienstag, den 17. Juni 2008

    Schadensersatz für Jugendsünden  

    .   Der für Studentendisziplin zuständige Kläger verklagt die Studentenverbindung SAE auf Schadensersatz. Nachdem er eine Disziplinaruntersuchung gegen SAE eröffnete, ließ SAE ihn detektivisch überprüfen und veröffentlichte die gerichtlich festgestellten Jugendsünden seiner College-Jahre. Er erlitt psychische Schäden.

    Vor Gericht verlor er, weil er eine Amtsperson des öffentlichen Interesses darstellt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA prüfte in Sachen David Fiacco v. Sigma Alpha Epsilon Fraternity, Az. 07-195, die erforderlichen Tatbestandsmerkmale, nämlich dass:
    1) SAE intentionally or recklessly inflicted severe emotional distress or was certain or substantially certain that such distress would result from its conduct; 2) SAE's conduct was "so extreme and outrageous as to exceed all possible bounds of decency and must be regarded as atrocious, utterly intolerable in a civilized community"; 3) SAE's actions caused Fiacco emotional distress; and 4) Fiacco's emotional distress was so severe that no reasonable person could be expected to endure it.
    Zudem unterwarf es die Prüfung den Verfassungsmerkmalen nach dem First Amendment, die der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC in Hustler Magazine v. Falwell, 485 US 46, 56 (1988), aufgestellt hatte. Das darin enthaltene Böswilligkeitserfordernis sah das Berufungsgericht als unerfüllt an. Auch sind die veröffentlichten Behauptungen wahr. Daher wurde die Klage am 13. Juni 2008 abgewiesen.


    Montag, den 16. Juni 2008

    Supreme Court entscheidet wenig  

    .   Am 16. Juni 2008 hat der Supreme Court noch nicht alle restlichen Urteile für die Amtsperiode 2007-08 erlassen.

    Die mit Spannung erwarteten Urteile zur Todesstrafe bei Straftaten ohne Todesfolge, Strafschadensersatz und dem Waffenverbot der Hauptstadt Washington wurden nicht verkündet.

    Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC beschränkte sich heute auf eine einwanderungsrechtliche Frage, Dada v. Mukasey, Az. 06-1181, sowie ein Insolvenzthema, Florida Department of Revenue v. Piccadilly Cafeterias, Inc., Az. 07-312. Er beraumte vor zehn Minuten die nächste Sitzung für den 19. Juni 2008 um 10 Uhr an.


    Montag, den 16. Juni 2008

    Unter Polizisten verkehrt  

    .   Vom Ehemann getrennt verkehrt die Polizistin mit einem Kurskollegen. Auch der Polizeichef schlafe mit ihr, behauptet ihr Mann, weil er sie nicht disziplinarisch verfolge. Als sie gerügt wird, verklagt sie die Stadt als Arbeitgeberin.

    Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks prüft die anwendbaren Rechtsstaatsgrundsätze nach der Bundesverfassung der USA in Sachen Kim Seegmiller et al. v. Laverkin City et al., Az. 07-4096. Am 10. Juni 2008 entscheidet es gegen die Polizistin und weist ihren Schadensersatzanspruch ab. Die mangelnde Trennung privater und beruflicher Angelegenheiten darf die Arbeitgeberin rügen.

    Die prozessualen und materiellen Merkmale des 14. Verfassungsgrundsatzes stehen der Disziplinarmaßnahme nicht entgegen. Insbesondere schockierte die staatliche Handlung nicht das Gewissen, und sie verletzte kein Grundrecht im Sinne der Supreme Court-Rechtsprechung in Hurtado v. California, 110 US 516 (1984).


    Montag, den 16. Juni 2008

    Supreme Court am 16. Juni 2008  

    .   Bedeutende Urteil werden am 16. Juni 2008 vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC erwartet. Der Supreme Court verrät nicht, welche Entscheidungen er erlassen wird.

    Bevor die acht Justices und der Chief Justice in Urlaub gehen, erlassen sie normalerweise ihre wichtigsten Entscheidungen am letzten Termin.

    Heute werden mit Spannung Urteile zur Todesstrafe, Strafschadensersatz und dem Waffenverbot der Hauptstadt Washington erwartet. Wenn das Verbot fallen sollte, können sich übermorgen alle Amerikaner bewaffnen.


    Sonntag, den 15. Juni 2008

    Fortgesetzter Urheberrechtsverstoß  

    .   In Urheberrechtsstreitigkeiten hat der Kläger die Wahl zwischen dem Ersatz des tatsächlichen Schadens oder gesetzlichem Schadensersatz. Letzterer greift nur, wenn die Schädigung vor dem Wirksamkeitsdatum der Urheberrechtseintragung beim Copyright Office in Washington, DC begann. Im Fall fortgesetzter Handlungen war die Rechtslage unklar.

    Der erste Verstoß eines Textilherstellers geschah nach dem Inverkehrbringen des geschützten Werkes, doch vor dem Wirksamkeitsdatum der Anmeldung. Im Fall Derek Andrew v. Poof Apparel Corporation, Az. 07-35048, verband das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks die nachfolgenden Verstöße mit dem ersten. Es entschied nach §412 Copyright Act, dass die Wahlmöglichkeit nicht gilt, weil der Anfang der fortgesetzten Handlung vor dem Wirksamkeitsdatum lag.

    Zudem ist deshalb der an die fortlaufenden Handlungen geknüpfte besondere gesetzliche Kostenerstattungsanspruch unbegründet. Das Gericht hält jedoch die Kostenerstattungspflicht nach dem Lanham Act aufrecht. Die Beklagte hatte Bekleidung und Marken der Klägerin nachgeahmt und wurde aus Urheber- und Markenrecht verklagt.


    Samstag, den 14. Juni 2008

    Protectionism does not protect  

    .   Wirtschaftsminister Carlos Gutierrez befürwortete Freihandelsabkommen beim Dinner der US-ASEAN Business Group mit 10 Botschaftern in den USA und 4 US-Botschaftern, die aus Asien ins Willard Hotel gekommen waren.

    Die geballte Macht der Fortune 500- und Kanzleiteilnehmer erfuhr am 12. Juni 2008, dass die US-Botschafter von Unternehmen in San Diego und Houston viel über lokale Küche und IP-Recht lernten.

    Der Knüller des Abends war das Wort des Ministers, dass Amerika mehr Freihandelsabkommen braucht, und zwar in Asien, obwohl die Politik nach Süden schaut. Asien sei nämlich für den US-Handel wichtiger.

    Protectionism doesn't protect, lautete der Schlachtruf des in Washington relativ unbeachteten Ministers, dessen Portfolio mit Ausfuhrkontroll- und Einfuhrschutzverfahren das Paradebeispiel für Handelshemmnisse darstellt.


    Samstag, den 14. Juni 2008

    Kulturerbe in Russland  

    .   Darf ein amerikanisches Gericht über die Herausgabe von Kulturerbe aus Russland entscheiden? Oder ist es nach dem Foreign Sovereign Immunities Act unzuständig?

    Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt erörterte ausführlich am 13. Juni 2008 in Sachen Agudas Chasidei Chabad of United States v. Russian Federation et al., Az. 07-7002, die anwendbaren Rechtsgrundlagen, den FSIA, den Act of State-Grundsatz und hilfsweise die Forum Non Conveniens-Einwendung des verklagten Russischen Bundes und bejaht die Ausgangsfrage.

    Das Kulturerbe umfasst jüdische Schriften, die nach der Flucht vor russischen Revolutionären und deutschen Angreifern schließlich in den Besitz der Sowjetunion gelangten. Die Klägerin darf nun das Verfahren vor dem Untergericht weiterführen.


    Freitag, den 13. Juni 2008

    Die Reichweite von REACH  

    MJW - Washington.   Chemical Law Has Global Impact, titelt die Washington Post vom 12. Juni 2008 und erklärt, wie die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die sog. REACH-Verordnung, auf Chemikalienhersteller und Gesetzgeber einwirkt.

    US-Firmen haben die REACH-Verordnung erbittert bekämpft, weil sie die hohen Kosten für die Stoffprüfungen fürchteten, die sie durchführen müssen, wenn sie zukünftig einen Stoff in die EG exportieren wollen. Unterstützung erhielten sie auch von ihrer Regierung, wie aus einem Bericht der Minority Staff Special Investigation Division des Ausschusses des US-Repräsentantenhauses für Government Reform vom 1. April 2004 hervorgeht.

    Jetzt entfaltet das Regelungssystem der REACH-Verordnung seine Wirkung in den USA. Um die Mängel im derzeitigen Chemikalienrecht zu beheben, haben drei Senatoren einen Entwurf für ein neues Chemikaliengesetz eingebracht, der sich an Kernelementen der REACH-Verordnung orientiert. Dazu gehört die Umkehr der Beweislast: zukünftig müssten Hersteller beweisen, dass ein Stoff sicher ist, und nicht die Regierung, dass er schädlich ist.


    Donnerstag, den 12. Juni 2008

    100% sicher in Afghanistan und Irak  

    .   US-Firmen warben LKW-Fahrer für Stellen in zwei US-Kriegsgebieten mit dem Versprechen an, sie seien 100% sicher. Verletzt überlebende Fahrer und Nachfahren toter Fahrer verklagen die Unternehmen wegen Betrugs und absichtlicher Zufügung emotionaler Verletzungen auf Schadensersatz.

    Das Gericht weist die Klage ab, weil sie aufgrund des Militärauftrages der Unternehmen politische Fragen auslöst, die ein Justiziabilitätshindernis darstellen.

    Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks erklärt am 28. Mai 2008 in Sachen Reginal Lane v. Halliburton et al., Az. 06-20874, das sich die political Question nicht zwingend aufdrängt und der ihr zugrunde liegende Sachverhalt vom Untergericht weiter zu untersuchen ist.


    Mittwoch, den 11. Juni 2008

    Privacy und Staatssicherheit  

    .   Hugo Teufel wird über Protecting Privacy at the Department of Homeland Security im Rahmen der German American Law Association in Washington, DC am 19. Juni 2008 sprechen:
    Our speaker is Hugo Teufel, Chief Privacy Officer of the U.S. Department of Homeland Security. His presentation will cover the roles and responsibilities of the D.H.S. Privacy Office in protecting privacy. The U.S. Government has always collected personal information to achieve secure and open borders. The Chief Privacy Officer's mission is to minimize the impact on the individual's privacy, particularly personal information and dignity, while achieving the Department's mission.
    Gut zu wissen, dass das Ministerium Vorkehrungen zum Schutz persönlicher Daten Ernst nimmt. Wer heute in Washington manche Bürogebäude betritt, muss sich mit Lichtbild ausweisen, obwohl es keinen Personalausweis in den USA gibt. Was die Gebäudeverwaltungen mit den in den PC übertragenen Daten und den Aufnahmen anfangen, sagt keiner, und einen Privacy Officer gibt's wohl nicht. Die nett Uniformierten von Vornado und anderen Hausverwaltern können keine Auskunft erteilen, denn sie wissen es nicht, sagen sie. Sie wissen nur, dass sie Verweigerer nicht einlassen dürfen. Wer sich für fünf Dollar etwas Kreatives besorgt, kommt mit seinem Ausweis natürlich hinein - und vermutlich auch ins Staatssicherheitsministerium.

    Ein Fall für EPIC. Wer am Teufel-Termin teilnehmen möchte, meldet sich bei Ric Henschel von Foley.


    Mittwoch, den 11. Juni 2008

    Bagdad, DC  

    MJW - Washington. In der Nacht vom 30. auf den 31. Mai 2008 fielen sieben Menschen in Washington Gewalttaten zum Opfer. Drei dieser Fälle ereigneten sich im Stadtteil Trinidad. Die Polizei reagiert darauf, indem sie, ermächtigt durch die Stadtverwaltung, Trinidad zu einer Sicherheitszone, Neighborhood Safety Zone, erklärt. Seit letztem Samstag kontrolliert sie den eingehenden Verkehr, die Fahrer müssen Identifikationspapiere vorzeigen und einen Grund angeben, warum sie nach Trinidad wollen.

    Für Amerikaner ist es ungewöhnlich ist, dass Sicherheitsorgane Ausweispapiere sehen wollen. Entsprechend sehen Anwohner den Polizeistaat heraufziehen. Arthur Spitzer von der American Civil Liberties Union kommentiert dies in Anspielung auf die Grüne Zone in Bagdad so: Willkommen in Bagdad, DC. Eine Vertreterin der National Association for the Advancement of Colored People befürchtet, dass die Behörden gegenüber den mehrheitlich afro-amerikanischen Bewohnern von Trinidad voreingenommen sind.

    Die Stadtverwaltung sieht die Verfassung jedoch auf ihrer Seite und zitiert die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den zweiten Bezirk vom 17. Dezember 1996 in Sachen Winfred L. Maxwell v. City of New York et al., Az. 95-7464. Der Kläger sah sich durch eine Kontrollstelle in seinen Rechten aus dem vierten Verfassungszusatz, der willkürliche Durchsuchungen verbietet, verletzt. Das Gericht erläutert darin die Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Kontrollen. Die hängt von einer Abwägung zwischen dem Gewicht des öffentlichen Interesses, dem die Kontrollstelle dient, der Effektivität der Kontrollstelle, dieses Interesse zu befriedigen, und der Schwere des Eingriffs in die Freiheit des Einzelnen ab.


    Dienstag, den 10. Juni 2008

    Jury regelt keinen Verkehr  

    MJW - Washington.   In seiner Entscheidung vom 5. Juni 2008 in der Sache Christopher Pavey v. Patrick Conley, et al., Az.07-1426, muss sich das Bundesberufungsgericht für den achten Bezirk mit der Frage befassen, ob über die Zuständigkeit des Gerichts der Richter allein oder die Jury entscheidet.

    Unter Berufung auf 42 USC §1983 klagte ein Gefängnisinsasse gegen Justizvollzugsbeamte, die ihm den Arm gebrochen haben sollen, auf Schadensersatz. Diese stützen sich zur Verteidigung auf 42 USC §1997 e(a), der vorschreibt, dass vor einer solchen Klage das Verwaltungsverfahren vor der Gefängnisbehörde ausgeschöpft werden muss. Dies sei ihm wegen des gebrochenen Arms nicht möglich gewesen, behauptet der Kläger. Der siebte Verfassungszusatz, der jedem Rechtssuchenden das Verfahren vor einer Jury gewährleistet, garantiere ihm, dass die Zivilgeschworenen über diesen Punkt befindet.

    Das lehnt der United States Court of Appeals ab. Ganz allgemein fällt die Frage, ob ein Gericht zuständig ist, nicht in den Zuständigkeitsbereich der Jury. Denn aus dem siebten Verfassungszusatz folgt nicht, dass die Geschworenen über jede Tatsache, die im Verfahren streitig ist, entscheiden müssen.

    Sie befindet im Prozess über Tatsachen, nicht über die Regeln des juristischen Verkehrs. Das gilt auch in Fällen wie diesen, in denen die Tatsache, die die Zuständigkeit des Gerichts begründet, mit der den Anspruch begründenden Tatsache identisch ist. Eine Entscheidung des Richters über den Armbruch in Bezug auf die Zuständigkeit präkludiert und bindet die Jury nicht, wenn sie über den Armbruch im Rahmen der Prüfung des materiellen Anspruchs befindet.


    Montag, den 09. Juni 2008

    Prozessrecht und Punitive Damages  

    .   The petition for a writ of certiorari is granted limited to Question 1 presented in the petition, bestimmten die Richter der Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten am 9. Juni 2008 im ihm zum dritten Male vorgelegten Fall Philip Morris USA, Inc. v. Mayola Williams, 07-1216. Im Kern geht es wieder um den Strafschadensersatz, punitive Damages, doch hier auch um die Unterschiede zwischen den Prozessordnungen des Bundes und eines Staates der USA. Hat das oberste Gericht des Staates Oregon im Januar die bundesrechtlichen Vorgaben des obersten Bundesgerichts in Washington ignoriert? Wenn ja, darf es das? Die reine Strafschadensersatzfrage hat der Supreme Court nicht zur Prüfung angenommen.


    Montag, den 09. Juni 2008

    Schubbetrieb als unerlaubte Handlung  

    .   Das Verhältnis vom Bundesrecht zum einzelstaatlichem Recht wirkt sich auf den Schubbetrieb einer Eisenbahn aus. Kann der Kläger beim Unfall im Schubbetrieb Ansprüche aus dem Recht der unerlaubten Handlung, Torts geltend machen, das sich nach den Grundsätzen des einzelstaatlichen Common Law entwickelt?

    Oder verbietet das Bundesrecht, das über Verordnungen der Bundesbahnverwaltung in Washington den Schubbetrieb für Wendezüge des Regionalverkehrs regelt, die Errichtung von Sicherheitsanforderungen durch einzelstaatliches Schadensersatzrecht?

    In Southern California Regional Rail Authority et al. v. Superior Court of Los Angeles County et al., Az. B200777, räumt das vierte Berufungsgericht Kaliforniens am 3. Juni 2008 dem Bundesrecht mit seinen Passenger Equipment Safety Standards den Vorrang ein und verlangt unter anderem kein Cabbage Car vor den Personenwagen. Der Grundsatz der federal Preemption greift und schließt zusätzliche einzelstaatliche Sorgfaltspflichten auch im Recht der Torts, aus. [Preemption, Torts, unerlaubte Handlung, Bahnhaftung, Cabbage Car, Schubbetrieb]


    Sonntag, den 08. Juni 2008

    Quellen des US-Prozessrechts  

    .   Oft illustriert das German American Law Journal die Unterschiede in den USA zwischen Bundes- und einzelstaatlichem Recht und zwischen den Rechtsordnungen der einzelnen US-Staaten und den sonstigen US-Rechtskreisen, wie der Haupstadt Washington, Puerto Rico oder Guam. Auch die Wahl des anwendbaren Rechts in Verträgen und Verfahren nach amerikanischem Binnen-IPR ist ein ständiges Thema.

    Im Prozess entspricht die Situation oft der Feststellung des Rechts im Prozess in Europa: Nach welchen Regeln des internationalen Privatrechts wird der Streit zwischen deutschen und österreichischen Parteien entschieden? Führt das IPR zum Recht von Holland oder Spanien? Und welches IPR ist anwendbar? Das inneramerikanische IPR sind die Conflicts of Laws-Bestimmungen. Mit ihnen ermittelt das Gericht, ob das Recht von Washington, DC oder dem Staat Washington gilt.

    Die Unterschiede in den Prozessordnungen werden hier öfter zur Vereinfachung vernachlässigt. Doch sind sie gleichermaßen bedeutsam. Für die Gerichtsbarkeit des Bundes schreibt der Supreme Court der USA nach dem Rules Enabling Act das Prozessrecht vor. Für die Gerichte der Einzelstaaten sind diese Staaten, nicht der Bund zuständig, doch müssen ihre ZPOs bundesverfassungsvereinbar sein, nicht nur mit der Verfassung des jeweiligen Staates der USA.

    Das scheint unübersichtlich. Doch wird es im Detail noch komplizierter. Die den OLGs entsprechenden Circuit Courts können - beispielsweise über die Federal Rules of Civil Procedure hinaus - weitere Regeln erlassen, und die einzelnen Bezirksgerichte ebenfalls, und zwar ihre local Rules. Ein Beispiel für diese findet sich im Änderungsentwurf eines lokalen Prozessrechts des Bundesgerichts für den westlichen Bezirk des Staates Washington, der zur Kommentierung bis zum 20. Juni 2008 im Internet vorgestellt wird. [Prozessordnung,ZPO]


    Samstag, den 07. Juni 2008

    Clinton gibt Obama Führung  

    .   In ihrer auf landesweiten Fernsehkanälen übertragenen Ansprache ersucht Senatorin Clinton jetzt ihre begeisterten Wähler, Senator Obama ins Weiße Haus zu bringen. In ihrer 40-jährigen Erfahrung hat sie nur drei Mal einen Demokraten ins Weiße Haus einziehen sehen, und zwei Mal war es der Gast, den sie ins National Building Museum mitbrachte. Wiederholt spricht sie die Sorgen der von Bush schwer geschlagenen amerikanischen Bevölkerung an und erklärt ihrer Lösungsansätze, die auch die Rechtsordnung des Bundes einbeziehen. Wiederholt fordert sie alle Demokraten auf: We must help elect Senator Obama our President! Ihre Vorwahlkampagne suspendiert sie, doch fällt sie weiterhin unter das Bundeswahlrecht, das insbesondere die Transparenz von Wahlspenden reguliert.


    Samstag, den 07. Juni 2008

    Nazis, Barbarei und Menschenrechte  

    .   Die Ausführungen … gravi violazioni, quali quelle costituenti crimini addirittura contro l'umanita' e che segnano anche il punto di rottura dell'esercizio tollerabile della sovranita' des italienischen Oberstgerichts - auf seiner Webseite anscheinend noch nicht verfügbar und hier aus La Repubblica vom 6. Juni 2008 zitiert - erinnern an die Barbarei-Ausnahme zur Staatenimmunität, die im Jahre 1994 in Washington in Nazi-Sachen abgelehnt wurde.

    Der Supreme Court der USA hatte die Ablehnung als mit dem Immunitätsgesetz der USA, dem Foreign Sovereign Immunities Act, vereinbar nicht im Certiorari-Verfahren angenommen.

    Das italienische Gericht beurteilt die Nazi-Verfolgungen anders, was eine Anrufung des Internationalen Gerichtshofs zur Klärung dieser völkerrechtlich bedeutsamen Frage rechtfertigen dürfte.

    Auch in den USA wird der Veröffentlichung der italienischen Begründung mit Spannung entgegengesehen, da in manchen Fragen auch US-Gerichte Entscheidungen des Auslands berücksichtigen.


    Freitag, den 06. Juni 2008

    Anwaltswerbung in den USA  

    MJW - Washington.  Bei der Lektüre der Online-Ausgabe einer großen amerikanischen Zeitung fällt ein Kästchen am rechten Bildrand auf: Featured Advertisers Links. Gleich der erste ist Mesothelioma Attorney und führt zu einer Kanzlei, die sich auf Schadensersatzklagen mit hohen Summen spezialisiert hat. Wer sich durch Asbest, Medikamente, Ärztepfusch oder sonstwie verletzt fühlt, kann zunächst einmal ein Büchlein bestellen und nachlesen, ob sich nicht vielleicht eine Klage lohnt. Für ihre Kläger will die Kanzlei bisher über eine Milliarde Dollar erstitten haben und wirbt mit ihren spektakulärsten - und einträglichsten - Fällen.

    In Deutschland wäre diese Art der Außendarstellung kaum möglich, § 43b BRAO und § 6 BORA setzen der Werbung für die eigene Kanzlei enge Grenzen. Und in den USA soll alles möglich sein?

    Das erwähnte Beispiel lässt keine verallgemeinernden Rückschlüsse auf die Rechtslage in den USA zu. Im Standesrecht, den Rules of Professional Conduct, der District of Columbia Bar, die in etwa die Funktionen einer Rechtsanwaltskammer wahrnimmt, gibt Rule 7.1 vor, dass Anwaltswerbung nicht falsch oder irreführend - false or misleading - sein darf.

    Insgesamt mögen die Maßstäbe an Anwaltswerbung weniger streng sein. Der Kommentar zur Rule 7.1 führt aus, dass Werbebeschränkungen, die über das Verbot falscher oder irreführender Werbung hinausgingen, oft den ungehinderten Informationsfluss hemmen. Allerdings weist er auch darauf hin, dass Werbung mit erzielten Verurteilungen zum Schadensersatz irreführend sein können, weil so beim Mandanten möglicherweise unberechtigte Erwartungen geweckt werden.


    Freitag, den 06. Juni 2008

    Fiese Gerüchteküche  

    .   Wenn alle 30 Sekunden 70 Gigabyte in die Welt gesetzt werden, kann Unfug nicht ausbleiben. In den landesweiten Nachrichten widmet sich der Sender CBS den Gerüchteküchen im Internet. Juicycampus.com solle ein schlechtes Beispiel darstellen. Gerüchte seien publikumswirksamer als Nachrichten.

    Es solle Spaß bereiten, aber dächten die Studenten nicht an ihre Zukunft, wenn sie Gerüchte streuten oder über sich verbreiten ließen? Das Blog der Webseite kritisiert Diffamierungen auf seichte Weise.

    Eigentlich ist die Aufregung verfehlt. Wer in der Kneipe Gerüchte hört, kann sich abwenden. Im Internet braucht man ungewünschte Webseiten nicht aufzusuchen. Der Ruf nach neuen Gesetzen ist jedenfalls verfehlt, da die Tatbestände in der Kneipe und im Internet dieselben sind. Wahrscheinlich werden sich jedoch wieder Politiker finden, die aus Profilsucht am Recht herumschrauben wollen, um einer Internetgefahr vorzubeugen, die sie womöglich selbst nicht verstehen. The horse is out of the barn.


    Donnerstag, den 05. Juni 2008

    Das Leben in der Stadt  

    .   Aus den malerischen College-Städtchen der USA kommen die besten Studenten des Landes nach Washington. Das macht sich gut für die Karriere. Im Aufzug hört man dann die Klagen.

    So oft habe ich mein Leben lang noch nie Schuhe getragen, bemerken einige. Immerhin, dass es Unterschiede in der Fußbekleidung gibt, haben sie begriffen.

    Interns in Kanzleien gewöhnen sich nur langsam an die Krawatte. Vor allem zur Mittagszeit sieht man, wie schwierig die Umstellung doch ist. Doch bald werden sie sie nicht mehr nach dem ersten Tragen wegwerfen müssen. Am 15. August vermissen sie sie gar.


    Mittwoch, den 04. Juni 2008

    Kritik und Kritikreplik im Internet  

    .   Eine Webseite kritisiert Mormonen. Eine Webseite zur Verteidigung der Church of Latter-Day Saints kritisiert die kritische Seite. Die Kritik besteht teilweise aus der nahezu wortgetreuen Übernahme von Texten und Grafiken, die durch kleine Verfälschungen das Gegenteil besagen. Die Kritiker verklagen die Replikseite wegen Markenverwässerung, Wettbewerbsverstoßes, unlauteren Domainnamensbesitzes und unlauterer Aufmachung.

    Vor dem Untergericht verlieren die Kritiker. In der Berufung werden am 29. Mai 2008 nur die Markenverletzung, der unlautere Wettbewerb und die Domainfrage geprüft. Das Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks erläutert einleuchtend in Sachen Utah Lighthouse Ministry v. Foundation for Apologetic Information and Research, Az. 07-4095, die Tatbestandmerkmale einer Auseinandersetzung auf Webseiten unter dem Gesichtspunkt der Parodie.

    Ein Urteil aus dem Jahre 1999 ist vergleichbar lesenswert und betrifft dieselben Kritiker der Mormonen. Kurz, doch gründlich wird dort der Rechtsschutz im einstweiligen Verfahren gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet in Sachen Intellectual Reserve, Inc. v. Utah Lighthouse Ministry, Inc., 75 F. Supp. 2d 1290 (DC Utah 1999). Die vom Gericht entdeckte Haftung für Handlungen Dritter wurde später in anderer Sache vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC bestätigt.


    Dienstag, den 03. Juni 2008

    Lebensversicherung weg, Tank voll  

    .   Wenn die Benzinpreise in undenkbare Regionen steigen, schnallt sogar das verwöhnte Amerika den Gürtel enger. Wer kann sich noch die Autofahrt zur Arbeit leisten, wer den Acker bestellen? Ohne Rücklagen wird alles verscherbelt, um den Tank mit Gas zu befüllen.

    Immer jünger werden daher die Anbieter von Lebensversicherungspolicen. Die Verträge bieten einen geringen Rückkaufwert von der ausstellenden Versicherung, doch auf dem Zweitmarkt mit seinem auktionsähnlichen System kann mancher mehr herausschlagen. Mittlerweile melden sich in Amerika sogar Erwerber mit EMails von chinesischen Anschriften.

    Ob die ausländischen Erwerber den amerikanischen Exportschlager Life Settlement richtig verstehen? Der Versicherungsmarkt ist strikt reguliert, weniger vom Bund, sondern primär von den Einzelstaaten. Mal eben eine Police kaufen und die Prämien weiterzahlen, bis die versicherte Person stirbt - so einfach ist das nicht.

    Trusts sind einzurichten, Maklerkommissionen zu vorauszuzahlen. Die Übertragung erfolgt fast so kompliziert wie im Immobiliengeschäft. Lebenserwartungsgutachten und Prämienzahlungsverträge sind zu besorgen und vielerlei mehr, bis die Teilnahme am Zweitmarkt funktioniert. Allein die rechtlichen Abwicklungskosten können den potenziellen Gewinn erheblich schmälern, und Verwaltungskosten der Anlagen sind langfristig einzukalkulieren.

    Besonders bedenklich sind Angebote per EMail von nichtinstitutionellen Investoren. Welcher Policeneigner würde sein Leben freiwillig einem Dritten in die Hand geben, wenn er nicht durch einen institutionellen Rahmen mit ausgeprägtem Datenschutz davor bewahrt wird, dass ein ungeduldiger Investor das Auszahlungsereignis vorverlegt?


    Montag, den 02. Juni 2008

    Datenschutz für Anleger?  

    .   Sollen auch Anleger Datenschutz genießen? Beispielsweise im Verhältnis zu Maklern? Die Securities and Exchange Commission in Washington prüft in einem Verwaltungsverfahren die Praktiken einer Beraterfirma, die Makler von der Konkurrenz übernahm und sich mit einfacher EMail alle Kontendaten von deren Kunden zusenden ließ.

    Zudem arbeitet die SEC an einer Verordnung, die den Schutz der Kerndaten von Anlegern im Sinne des amerikanischen Privacy-Rechts bezweckt. Investitionshäuser sprechen von einer Lösung auf der Suche nach einem Problem. Investoren erwarten hingegen, dass mindestens Namen, Anschrift und Social Security Number geschützt werden.

    Weitergehend ließen sich sonstige Kontoinformationen schützen, während Übermittlungen die Zustimmung von Anlagekunden und eine Verschlüsselung erfordern sollten. Das Wall Street Journal stellt am 2. Juni 2008 nützliche Hintergrundinformationen bereit.


    Montag, den 02. Juni 2008

    Ich widme mein Leben …  

    .   … dem Prozessrecht im Jury Trial, raten redselige Berater den Associates, die Rainmaker werden wollen. Andere sollen sich vornehmen: Ich widme mein Leben dem Prozessabschnitt vor dem Juryprozess. Dieser Widmung entsprechend sollen sie in die Welt hinausgehen und ihre Zielgruppe ansprechen - Mandanten, die ihnen den Lebenstraum verwirklichen helfen.

    Spezialisierung ist ja eine vernünftige Sache, aber sollte der Anwalt nicht zu allererst darauf achten, dass er die Ziele des Mandanten versteht? Was interessiert den Mandanten die Spezialisierung? In der Regel erwartet er, das der Anwalt seines Vertrauens sein Unternehmen und sein Anliegen versteht - und selbstverständlich dafür sorgt, dass der beste Jurist das Handwerkliche erledigt und sein Anwalt die Verwirklichung der wirtschaftlichen, menschlichen oder sonstigen Ziele im Auge behält.

    Sucht sich der Mandant Fachidioten? Oder Juristen, zu denen er ein Vertrauen entwickelt, die ihm auch sagen: Für diese Frage sind wir nicht die besten, doch ist die Kanzlei XYZ dafür bekannt? Vor diesem Hintergrund scheint der Rat an junge Juristen, Rainmaker allein durch Spezialisierung zu werden, unrealistisch.


    Sonntag, den 01. Juni 2008

    Welches Recht gilt für Police?  

    .   Das amerikanische Binnen-IPR, Conflicts of Laws, stellt den Schwerpunkt im Versicherungsfall St. Paul Fire and Marine Insurance Company et al. v. Building Construction Enterprises, Inc. et al., Az. 05-16151, dar. Welches Recht gilt für eine Police, die einen unterirdischen Betonbau auf einer Militäranlage versichert?

    Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA stellt am 23. Mai 2008 auf die Kontakte der Police und Parteien zu den Staaten Missouri und Kansas ab. Dazu erörtert es die Anknüpfungsmerkmale nach dem Restatement (Second) of Conflicts of Laws §§ 188, 193.

    Nach dem Recht von Kansas würde ein Anspruch aus der Police bestehen, nach dem von Missouri nicht. Die Kontakte nach Missouri überwiegen. Der Versicherer braucht keinen Anspruch zu erfüllen.


    Samstag, den 31. Mai 2008

    Punitive Damages für Rechenfehler  

    .   Das Opfer verklagt den Versicherer, der sich bei der Ermittlung der Deckungssumme verrechnete, auf Strafschadensersatz. Das Gericht wies die Klage ab, weil es keine grobe Fahrlässigkeit bei der Anwendung des Rechts von Mississippi auf die Kalkulation entdeckte.

    Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA erzählt am 20. Mai 2008 den Sachverhalt. Der Anwalt des Unfallopfers forderte mehr als die Versicherung anbot. Anfragen nach einer Begründung für die über der Deckungssume liegende Forderung blieben unbeantwortet. Der zweite Anwalt des Opfers erklärte, er würde dem Versicherer keinen Rechtsrat erteilen. Als die Versicherung schließlich die wahre Deckungssumme nach kompliziertem einzelstaatlichen Recht ermittelte, zahlte sie sie.

    Die Klage wegen bösgläubiger Deckungsverweigerung enthielt die Forderung von punitive Damages. Den Mittelweg der extra-contractual Damages wegen Vertragsverletzung verfolgte das Opfer nicht weiter, sondern bestand auf Strafschadensersatz wegen bad-faith Refusal to pay a Claim. Im Fall Patrick Essinger, Sr. er al. v. Liberty Mutual Fire Insurance Co., Az. 07-60376, war die Fallbearbeitung des Versicherers weder vorsätzlich noch quasi-vorsätzlich bösgläubig, so dass Strafschadensersatz nicht greift.


    Freitag, den 30. Mai 2008

    Umgehung und Schiedsklausel  

    .   Ein US-Unternehmen schließt eine Partnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen und vereinbart in der Schiedsklausel ein Verfahren nach dem Recht Chinas. Als ein vereinbartes Umgehungsverbot umgangen wird, verklagt es nicht den Partner, sondern damit verbundene juristische und natürliche Personen. Diese verlangen die Verweisung an das Schiedsgericht in China.

    Im Gegensatz zum Untergericht bestimmt das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA im Fall Sourcing Unlimited, Inc. v. Asimco International, Inc. et al., Az. 07-2754, am 22. Mai 2008, dass dem Antrag stattzugeben ist. Es erörtert die Erfordernisse des Kapitels 2 im Bundesschiedsgesetz, Federal Arbitration Act, der die New Yorker Übereinkunft, Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, Sept. 30, 1970, 21 U.S.T. 2517, TIAS No. 6997, umsetzt, und folgert, dass sein Schiedsgebot noch weiter greift als das inneramerikanische.

    Die Umgehung der Schiedsklausel durch Klagen gegen die Nichtunterzeichner der Schiedsklausel darf nach dem equitable Estoppel-Grundsatz nicht erfolgreich sein, denn der Sachverhalt ist durch und durch mit dem materiellen Umfang der Schiedsklausel verwickelt, erkennt das Gericht. Das Untergericht muss nun die Klage abweisen und den Beschluss zur Verweisung ans Schiedsgericht erlassen.


    Donnerstag, den 29. Mai 2008

    Grenzen der Discovery  

    MJW - Washington.   Im Zivilprozess vor den Bundesgerichten und den Gerichten vieler Bundesstaaten geht der Hauptverhandlung die Discovery, das Ausforschungsbeweisverfahren, voraus. Die Parteien müssen ihre Karten auf den Tisch legen. Denn Rule 26(b)(1) der Federal Rules of Civil Procedure (FRCP) bestimmt, dass eine Partei von der anderen alles relevante Material zur Beweisführung für ihren Angriff oder ihre Verteidigung verlangen kann. Waffengleichheit soll dadurch zwischen den Parteien hergestellt werden.

    Relevant kann vieles sein, dass es Schranken gibt, macht das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk in seinem Urteil vom 20. Mai 2008 in der Sache Ashley Regan-Touhy v. Walgreen Company, Az. 06-6242, klar.

    Die Klägerin behauptet, eine Mitarbeiterin der Beklagten, einer Drogeriekette, habe Informationen über ihren Gesundheitszustand an Dritte weitergegeben. Um an die nötigen Beweise zu kommen, verlangte sie nun die Personalakte der Mitarbeiterin, sämtliche E-Mails ihres Account bei der Beklagten und alle, die Dokumente in irgendeiner Weise mit jener Mitarbeiterin bzw. den Sachverhalt der Klage zu tun haben. In diesen Dokumenten Anhaltspunkte für disziplinarische Maßnahmen wegen der Weitergabe von Informationen finden könnten.

    Der Beklagten ging dies zu weit, das Bundesberufungsgericht gab ihr Recht. Unter Rückgriff auf das Relevanzkriterium weist es darauf hin, dass die Klägerin mit ihrem Informationsverlangen ein Netz auswirft, das zu engmaschig ist und zu viele Informationen einholen will, die für die Beweisfrage irrelevant sind. Im Discovery-Verfahren sollen so wenig Dokumente wie nötig eingeholt werden. Das Gericht weist darauf hin, dass das Verfahren den Parteien Privilegien einräumt ? und aus diesen Privilegien bestimmte Verpflichtungen folgen. Das Verlangen nach Dokumenten verlangt gem. Rule 34(b)(1)(A) FRCP ein vernünftiges Maß an Sorgfalt. Statt rundum alles Material mit Bezug zu jener Mitarbeiterin einzufordern, hätte sie sich auf solche Dokumente beschränken sollen, die einen Rückschluss auf disziplinarische Maßnahmen zugelassen hätten.


    Mittwoch, den 28. Mai 2008

    Reisesperre und Compliance  

    .   Die Angst vor dem US-Recht ist oft in Mandantengesprächen zu spüren, doch so deutlich wie in der Reisesperre für Manager von UBS kommt sie selten zum Ausdruck. Die Verhaftung und Anklage eines Geschäftsbereichsleiters wegen Beihilfe zu Steuervergehen soll der Anlaß sein. Weitere Mitarbeiter aus dem Ausland will das Finanzinstitut nicht an die USA verlieren, schreibt die Financial Times am 28. Mai 2008 auf Seite 1.

    Vor zehn und zwanzig Jahren ignorierten selbst Globalkonzerne gern Hinweise auf Compliance-Programme, die auch das amerikanische Recht berücksichtigen. Heute will sie jeder. Aber auch das beste Compliance-Programm kann nicht garantieren, dass die USA nicht das Unternehmen oder selbst das Management zur Verantwortung für Verstöße heranziehen.

    Wer als Manager einen Verantwortungsbereich mit US-Berührung neu übernimmt, ist oft gut beraten, das existierende Compliance-Programm einem unabhängigen Audit zu unterziehen, damit die Altlasten zumindest nicht das neue Management versenken können.


    Mittwoch, den 28. Mai 2008

    Unverbindlicher Gerichtsstand  

    KW - Washington.   Vertragliche Gerichtsstandvereinbarungen können sowohl verbindlich als auch unverbindlich sein. Dies kann sogar innerhalb einer Vereinbarung, die aus zwei Teilen besteht, divergieren.

    Die Parteien schlossen einen Vertrag mit folgender Gerichtsstandvereinbarung: Seller and purchaser, waive any objection to the venue of any action filed in any court situated in the jurisdiction in which the property is located and waive any right to transfer any such action filed in any court to any other court.

    Kurz nach Vertragsschluss verklagte die Klägerin die Beklagte auf Feststellung, declaratory Relief, und wegen Vertragsbruchs, Breach of Contract, vor einem Kreisgericht in Kalifornien. Die Beklagte begehrte eine Überweisung des Verfahrens an ein Bundesgericht. Diese wurde jedoch von dem Bundesgericht aufgrund der Gerichtsstandvereinbarung abgelehnt. Hiergegen legte die Beklagte Berufung ein mit der Begründung, dass die Gerichtsstandvereinbarung lediglich unverbindlich sei.

    Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA bestätigte am 12. Mai 2008 in Sachen Ocwen Orlando Holdings Corp. v. Harvard Property Trust, LLC, Az. 07-13920, diese Entscheidung. Zwar müssen die Parteien nicht nach der Vereinbarung vor dem Kreisgericht in Kalifornien Klage erheben, insofern sei der erste Halbsatz der Vereinbarung nicht vebindlich, jedoch verbiete der zweite Halbsatz die Überweisung an das Bundesgericht nachdem Klage bereits vor einem anderen Gericht erhoben wurde. Insoweit sei die Vereinbarung verbindlich.


    Dienstag, den 27. Mai 2008

    Sammelkläger erfolglos verklagt  

    .   Gegen eine Sammelklägerin, die ein Finanzinstitut wegen Wuchers im einzelstaatlichen Gericht verklagt, geht die Beklagte mit einer eigenen Klage im Bundesgericht vor und verlangt die Einstellung des ersten Verfahrens zugunsten einer Mitwirkung im darlehnsvertraglich vereinbarten Schiedsverfahren. Am 23. Mai 2008 verliert das Institut.

    Obwohl nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung die Gerichte Schiedsverfahren im Sinne des Federal Arbitration Act fördern müssen, stimmt das Bundesberufungsgericht in Sachen Advance America Servicing of Arkansas et al. v. Brenda McGinnis, Az. 05-16151, der Abweisung zu.

    Der Mindeststreitwert für die Anrufung eines Bundesgerichts - $75.000 - ist auch bei günstigster Betrachtung unerreicht, wie das Urteil ausführlich erklärt. Der Streitwert errechnet sich hier nicht aus den wirtschaftlichen Folgen der Sammelklage, sondern den Folgen der Schiedsklauselverletzung. [Schiedsklausel, Steitwert ]



    Montag, den 26. Mai 2008

    Verkehrsregeln in Amerika  

    .   Wegen des Memorial Day-Feiertages sind die Kanzleien in den USA geschlossen. Daher folgen hier nur einige Hinweise zum Thema Verkehrsrecht, das US-Juristen im allgemeinen wenig interessiert:
  • Die Kleine Fluglektüre: Verkehrsregeln USA
  • Straßenverkehr Verkehrsregeln
  • Das beste am Verkehrsrecht der USA besteht wohl darin, dass es dem Ausländer die Bedeutung des einzelstaatlichen Rechts illustriert. Einheitliches gibt es auch sonst kaum im amerikanischen Recht. An eine Spalte Verkehrsrecht in der Tageszeitung ist nicht zu denken.


    Sonntag, den 25. Mai 2008

    Plural v. Singular: USA - D  

    .   Der Anwalt bemüht sich, Mandanten und Referendaren die Bedeutung des einzelstaatlichen Rechts in den USA zu erklären. Vertragsrecht - außer wenn der Bund sich einen Panzer oder Pencil zulegt - ist in den USA einzelstaatlich, in Deutschland Bundesrecht.

    Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sachenrecht, Prozessrecht, Strafrecht - alles Staatssache in den USA, und in jedem Staat anders. Das Bundesrecht der USA dominiert mittlerweile im Börsenrecht, bei den Finanzen, doch auch das ist erst seit dem letzten Jahrhundert so. Ein Referendar erklärt es sich nun so:
    Außerdem kam mir noch ein Gedanke zum Unterschied zwischen den deutschen Ländern und den Staates. Das Gewicht der Gliedstaaten folgt vielleicht schon aus der Landesbezeichnung. Bundesrepublik: deutet schon an, dass eine übergeordnete (völker)rechtliche Entität die erste Geige spielt. Dagegen United States: Plural, womit die Eigenständigkeit der Gliedstaaten gegenüber dem Bund wohl doch besser zum Ausdruck kommt.
    Einleuchtend. Wer vom Recht der USA spricht, muss vorsichtig sein.


    Samstag, den 24. Mai 2008

    US-Marke in Berlin: Betrug  

    .   Ein IR-Markenproblem mit USA-Bezug kommt auch bei der INTA-Tagung in Berlin zur Sprache: Die unterschiedlichen Usancen in den USA und dem Rest der Welt bei der Waren- oder Dienstleistungsbeschreibung.

    Wie hier schon öfter berichtet, stoßen aus dem Ausland für die USA eingereichte Anträge beim US-Markenamt auf Ablehnungen, weil nicht nur kein US-Anwalt und kein US-Domestic Representative benannt wird, sondern weil vor allem das WDV mit amerikanischen Usancen inkompatibel ist. Dadurch kann die Korrektur eines IR-Markenantrages teurer als ein originärer US-Markenantrag werden.

    Vor allem droht jedoch die Betrugsfolge, auf die sich der INTA-Beitrag Don't fall into the Fraud Trap ab Seite 7 des umfangreichen INTA-PDF-Dokuments bezieht. Die Einbeziehung von Waren oder Leistungen in die Markenbeschreibung kann den Markeninhaber dem Betrugsverdacht und die eingetragene Marke ihrer Nichtigerklärung in toto aussetzen

    Seit dem Medinol-Fall vom 13. Mai 2003 ist das Risiko nicht zu unterschätzen. Das Trademark Office greift hart durch. [Trademark, Marke, Trademark Office, US-Markenamt, Fraud, Medinol, Nichtigkeit]


    Freitag, den 23. Mai 2008

    The Feeling is Mutual  

    .   Aus guten College-Studenten werden gute Legal Assistants, die sich in der Kanzlei auf die drei Jahre Law School vorbereiten. Und wieder ist ein Jahr herum. Die Assistentin wurde von einer renommierten Law School auserkoren. Vor dem Abschied setzt sie unter die Stellenausschreibung

    Current Employee's Opinion: Position is ideal for college graduate interested in law school. Opportunities to contribute to well -respected legal blogs with German and international focuses in both English and German. Gain experi ence with trademark and corporate filings. Atmosphere is fun, helpful and positive. It's been an employment experience I'm sorry to leave.


    Freitag, den 23. Mai 2008

    Liebe Referendare,  

    .   Sie haben ja vielleicht meine Hinweise auf die vielen Feiertage gelesen, die in den USA spurlos an Kanzleien und damit auch Referendaren in der Wahlstation vorübergehen. Ganz abgesehen von den vielen deutschen Feiertagen, die Sie in den USA verlieren.

    Jetzt kommt aber einer, den Sie wahrnehmen müssen: Der Memorial Day. Sie können damit rechnen, dass nicht nur die Gerichte und Ministerien, sondern selbst die Kanzlei geschlossen sind. Einige von uns werden an den dringensten Mandaten weiterarbeiten, aber Referendaren würde es nicht hoch angerechnet, wenn sie diesen Feiertag nicht heiligten. Also auf, schmieden Sie Pläne für ein langes Wochenende!

    Von Washington aus sind Sie im Nu in den Bergen oder am Atlantik. Wahrscheinlich sind alle Straßen trotz der wahnsinnigen Benzinpreisse gerammelt voll, besonders Freitagnachmittag und Montagabend. Wenn Sie schon Freitagmorgen abfahren oder Dienstag zurückkehren wollten, senden Sie mir noch einen dienstlichen Grund. An beiden Tagen könnten Sie ja Gerichte besuchen, was eine wichtige dienstliche Erfahrung ist, denn die elitären Gerichte und teuren Anwälte in der Hauptstadt sind nicht unbedingt repräsentativ für die USA.


    Donnerstag, den 22. Mai 2008

    $195 für die Bar  

    .   Nichts wird billiger. $195 will die DC Bar in diesem Jahr. Die Zugehörigkeit zur Anwaltschaft und Kammer der Hauptstadt der USA ist einem dieser Betrag jedoch wert. Immerhin bemüht sich die Rechtsanwaltskammer in Washington sehr, bei ethischen Fragen wie Aschenputtel die Guten und Schlechten zu trennen. Allerdings werden nur die übrigbleibenden guten Rechtsanwälte geschröpft.

    Die Ausgestoßenen zahlen als Nichtanwälte keine Bar Dues - sondern vielleicht Bar Tabs - und müssen sich die Erbsen in anderen Feldern suchen. Abgesehen davon ist der Betrag erheblich niedriger als der Kammerbeitrag in Deutschland.

    Dafür tut die deutsche Kammer auch mehr. Wenn man bedenkt, dass das von einer Evaluierungsgruppe angebotene Schild mit der begehrten AV-Auszeichnung auch um die $200 kostet, erscheinen die DC Bar Dues billig.


    Donnerstag, den 22. Mai 2008

    Ausnahmsweise Kostenerstattung  

    MJW - Washington.   Grundsätzlich sehen die Verfahrensgesetze in den USA keine Erstattung der Anwaltskosten vor. Eine Regelung wie § 91 Abs. 1 ZPO gibt es nicht. Gerichtskosten sind minimal, prozessuale Anwaltskosten hingegen stattlich.

    Aber es gibt Ausnahmen. So etwa im Urteil des Bundesberufungsgericht des achten Bezirks vom 13. Mai 2008 im Fall Roemmich v. Eagle Eye Development, LLC, Az. 07-1264. Der Kläger hielt Anteile an einer LLC und fühlte sich vom Mehrheitseigner kaltgestellt. Seine auf Schadensersatz gerichtete Klage gegen die LLC blieb ohne Erfolg, seine Ansprüche waren verjährt. Zu allem Überfluss bürdet ihm das Gericht die Anwaltskosten der Gegenseite auf.

    Grundlage dafür ist eine Vorschrift der Limited Liability Company Act von North Dakota - N.D. Cent. Code § 10-32-119(8). Aus rechtspolitischen Gründen - die Handlungsfähigkeit der LLC soll nicht beeinträchtigt und rechtsmissbräuchlichen Klagen entgegengewirkt werden - steht es im Ermessen des Gerichts, der Partei, die gewissermaßen zur Schikane gegen die LLC vorgeht, die Anwaltskosten der Gegenseite aufzubürden. Dieses Ermessen hatte bereits der erstinstanzliche District Court zu Lasten des Klägers ausgeübt, das Bundesberufungsgericht sah keinen Grund, dies zu beanstanden.


    Mittwoch, den 21. Mai 2008

    Scheine für Blinde  

    Unter Berufung auf Aristoteles und Montesquieu ist der bunte Greenback blindengerecht zu gestalten, bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA am 20. Mai 2008. Das Untergericht hatte nach seiner Auffassung die Schutzgesetze für Behinderte weitgehend richtig verstanden, als es dem Schatzamt gebot, Abhilfe zu schaffen.

    In Sachen American Council for the Blind et al. v. Henry M. Paulson, Az. 07-5063, erklären die Berufungsrichter mehrheitlich, dass Blinde beim Zugang zum Finanzverkehr behindert werden, während dem Staat angemessene Alternativen zur Verfügung stehen, sie gleich zu stellen. Zudem hat der Finanzminister nicht bewiesen, dass Anpassungen der amerikanischen Banknoten unzumutbar wären. Das Untergericht muss nun passende Gebote an den Finanzminister entwickeln; aaO 33.

    Ein erfreuliches Ergebnis auch für die Mandanten, die der US-Regierung beim Geldmachen unter die Arme greifen. [Gleichstellung, Behinderung, Banknoten, Schatzamt, blindengerecht]


    Dienstag, den 20. Mai 2008

    Schuss mit Glock statt Taser  

    .   Als die Polizistin die Pistole statt den Taser vom Schenkel zieht und abdrückt, schafft sie die Grundlage für eine Schadensersatzklage, die das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA am 5. Mai 2008 in Sachen Maria Torres et al.v. City of Madera et al., Az. 05-16762, klärt.

    Die Waffenverwechslung unterliegt einer Angemessenheitsprüfung nach dem vierten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung, der Verhaftungen regelt, den im Polizeiwagen Getöteten auch nach seiner Verhaftung schützt und im Untergericht erneut zu prüfen ist, bestimmt es. [Verhaftung,Taser,Waffenverwechslung,Schadensersatz]


    Montag, den 19. Mai 2008

    EMail ohne Haftungsfolge  

    .   Eine Haftung nach dem Computer Crimes Act von Virginia folgt nicht allein aus dem Umstand, dass der Beklagte eine Geldfordung per Email an den Kläger übermittelte, nach derem Eingang der Kläger den Beklagten bezahlt, entschied das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA am 12. Mai 2008 im Fall Orthenec Limited et al. v. Jeffrey Phelan et al., Az. 06-2297.

    Eine Haftung nach dem VCCA setzt drei Merkmale voraus: (1) using a computer or computer network (2) without authority (3) intending to obtain, embezzle, or convert the property of another. Va. Code Ann. §18.2-152.3, aaO 9. Hier stellt schon die EMail keine qualifizierte Verwendung eines Rechners dar, erklärte das Gericht.

    Zudem blieben die anderen Tatbestandsmerkmale unbewiesen. Der Sachverhalt - die Gründungsfinanzierung der US-Tochtergesellschafts eines englischen Unternehmens - war jedoch kompliziert genug, um die Gerichte in zwei Instanzen jahrelang zu beschäftigen. Auch die Ansprüche aus dem Computer Fraud and Abuse Act, dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act und dem Virginia Uniform Trade Secrets Act blieben erfolglos. [Computerhaftung]



    Sonntag, den 18. Mai 2008

    Normen und Kartelle  

    .   Wie Patente und andere geistige Eigentumsrechte werfen auch Normenbestrebungen Kartellfragen auf. Der Patentinhaber erhält ein zulässiges, stets eng auszulegendes Monopol.

    Wie Erfindungen oder urheberechtliche geschützte Werke will die Rechtspolitik auch die Normensetzung und die mit ihr verbundene Forschung und Entwicklung fördern. Unternehmen, die einen Standard entwickeln wollen, können sich durch ihr Zusammenwirken einer kartellrechtlich relevanten Kollusion schuldig machen.

    Eine Haftungsminderung erzielen sie durch die Meldung ihres Normenvorhabens nach dem National Cooperative Research and Production Act von 1993. Ein Beispiel findet sich in der Verkündung des Bundesjustizministeriums der USA im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2008, Bd. 73, Heft 96, S. 28508, über die OpenSAF Foundation mit Mitgliedern, die von Nokia bis zu Wind River reichen.


    Samstag, den 17. Mai 2008

    Kommission: Ende mit Schrecken  

    .   Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, oder get on with your life, empfiehlt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks im Streit um eine Kommission aus Softwaregeschäften. Für die Parteien ist entscheidend, ob eine zwei- oder eine zehnjährige Verjährung greift.

    Für das Gericht ist entscheidend, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder ein einfacher Vertrag vorliegt. In Sachen Roger Knutson v. UGS Corp. et al., Az. 07-2959, fehlt es an beidem, doch besteht ein unbestrittenes Anstellungsverhältnis und ein nichtunterzeichnetes, doch als verbindlich erachtetes Papier mit Richtlinien über Kommissionen für Angestellte.

    Das Gericht wägt die anwendbaren Merkmale der Rechtspolitik und des Fallrechts ab und gelangt am 13. Mai 2008 zur Erkenntnis, dass der Angestellte nach einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses das Damoklesschwert einer Klage nicht zehn Jahre lange über dem Arbeitgeber halten darf. Die kurze Verjährung gilt.


    Freitag, den 16. Mai 2008

    Bush, Nazis, Obama: Verleumdung?  

    .   Was Bush in Jerusalem sagt, bezeichnet die Deutsche Welle auf Englisch als nichts Besonderes, während Amerika schockiert ist. Die Demokraten würden wie die Nazis handeln, wenn sie mit Hamas verhandeln. Die Presse und Politiker im Kongress sehen in diesem Vergleich einen klaren Bezug zu Senator Obama:
    Some seem to believe that we should negotiate with the terrorists and radicals, as if some ingenious argument will persuade them they have been wrong all along. We have heard this foolish delusion before. As Nazi tanks crossed into Poland in 1939, an American senator declared: Lord, if I could only have talked to Hitler, all this might have been avoided. We have an obligation to call this what it is -- the false comfort of appeasement, which has been repeatedly discredited by history. Bush, President Bush Addresses Members of the Knesset, ¶20, (The White House, 15. Mai 2008).

    Der Schock trifft tief, doch spricht niemand von einer Verleumdung - und bekannte Politiker antworten mit Beleidigungen, die nicht einmal das Fernsehen widergibt. Im amerikanischen Recht sind Politiker kaum vor Verleumdungen geschützt. Wie weit die USA von anderen Ländern mit Common Law entfernt sind, zeigt der Vergleich mit Malta, wo sich Politiker und Parteien laufend mit Verleumdungsklagen überziehen.

    Und besondere Verbotsvorschriften über Nazis, anderen Extremisten oder auch ihre Sammelsurien gibt es in den USA auch nicht. Deshalb kann beispielsweise die Armee auf die Herausgabe von Hitlers Malereien verklagt werden, deren Eigentum US-Extremisten glaubten erworben zu haben.


    Donnerstag, den 15. Mai 2008

    US-Recht auf Deutsch im Blogformat  

    .   Knapp 2500 Darstellungen zum US-Recht in heute fünf Jahren Blogtechnik - mehr, doch auch anders als die Druck- und Gopher-Fassungen des German American Law Journal Anfang der neunziger Jahre.

    Die Web-Version wird noch eifrig gelesen, ebenso das Smartphone-Format.

    Die XText-Hyperlink-Version auf 5-Zoll-Floppies schwirrt noch irgendwo herum und kann die Flash-Version als Erbin ansehen. Die Gopher-Version ist verloren und hat nicht einmal die Öffnung des Internets für jedermann erlebt.


    Donnerstag, den 15. Mai 2008

    Phishing durch eBay  

    .   Die Klageschrift von craigslist umfasst 26 Seiten, wirft eBay Phishing und andere unlaubte Handlungen vor, beantragt Schadensersatz und Strafschadensersatz und kann hier heruntergeladen werden. Die Klage vom 13. Mai 2008 befindet sich vor dem einzelstaatlichen Gericht in San Francisco, Kalifornien mit dem Aktenzeichen CGC-38-475276. Der erste Termin wurde für den 10. Oktober 2008 anberaumt.


    Donnerstag, den 15. Mai 2008

    Beim Ministerialjuristen  

    .   Wie ordnet man im Vermerk eigentlich eine Unterhaltung mit einem Ministerialjuristen ein? Kein Termin, kein Verfahren, doch ein aktuelles Thema, ein konkreter Sachverhalt und eine höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfrage.

    Man tauscht Ansichten aus und stellt Übereinstimmung fest. Oder ein anderes Mal keine. Natürlich unverbindlich. Jedenfalls hat der Gedankenaustausch samt Folgerungen einen gewissen Wert. Einen erheblichen für die Mandanten.

    Wie erscheint er also im Aktenvermerk? Heute: Mit dem Hinweis nichtamtlich und einer erklärenden Fußnote. [Aktenvermerk]



    Mittwoch, den 14. Mai 2008

    Gefährliches Anwaltsmilieu  

    .   Hoffentlich fühlt sich niemand bei diesem Vermerk auf den Schlips getreten: Ein amerikanisches Unternehmen würde als Nichtpartei einem Anwalt aus dem Sammelklagemilieu eine harmlos klingende Anfrage nur anwaltlich beantworten lassen. Eigentlich sollten auch noch die Quota-Litis-Anwälte bedacht werden, damit das Bild aus der Szene stimmt.


    Mittwoch, den 14. Mai 2008

    Taser: Haftungsprivileg  

    KW - Washington.   Überschreitet ein Polizeibeamter seinen ihm zustehenden Ermessenspielraum bei der Verhaftung einer Person durch exzessive Gewalt, die das Opfer in seinen durch die Verfassung geschützten Rechten verletzt, so findet die auf Polizeibeamte grundsätzlich anwendbare Haftungsprivilegierung keine Anwendung.

    Die Klägerin wurde wegen Angriffs auf einen Polizeibeamten festgenommen. Da sich die Klägerin heftig gegen die Festnahme wehrte, wurden ihr Handschellen und Fußfesseln angelegt. Auch während der Überführung wehrte sich die Klägerin lautstark, so dass die Fahrt unterbrochen wurde. Da sie sich auch weiterhin nicht beruhigte und die Polizisten beschimpfte, wurde sie von dem Beklagten, der die Überführung in einem weiteren Auto begleitete, insgesamt zweimal getasert. Das Ausgangsgericht nahm bei seiner Schlüssigkeitsprüfung eine Verletzung der Rechte der Klägerin an.

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks bestätigte in Sachen Sonja Orem v. Matt Rephann, Individually and in his Official Capacity, Az. 07-1696, dass die exzessive Gewaltanwendung gegen die Klägerin eine Verletzung des Fourteenth Amendment darstellt. Die grundsätzliche Haftungsprivilegierung ergibt sich daraus, dass Polizeibeamte häufig innerhalb von Sekunden Entscheidungen treffen müssen.

    Diese liege dann aber nicht vor, wenn der Polizeibeamte durch exzessive Gewaltanwendung gegen die dem Opfer aus der Verfassung zustehenden Rechte verstoße und sein Verhalten nicht nachvollziehbar sei. Als Maßstab gelte hierbei das Verhalten eines durchschnittlichen Polizeibeamten in der konkreten Situation. Die Beweislast für die, vorliegend gegebene, exzessive Gewaltanwendung träfe die Klägerin.


    Mittwoch, den 14. Mai 2008

    669 beim Mittagessen  

    .   Können Sie nicht der Internet-Polizei Bescheid geben? 669 Bounce Messages über die Mittagspause. EMail angeblich von Ihrer Anschrift. Das können Sie doch nicht hinnehmen!

    FBI und Secret Service interessieren sich bei ic3.gov für Netz- und Datenmissbrauch im Finanzbereich und andere Straftaten. Eine Meldung wegen eines Bounce-Angriffs bedeutet eine zusätzliche Kapazitätsvergeudung. Ohnehin produzieren viele unzustellbare Spam-EMails mehr als eine Fehlerantwort.

    Vielleicht sollte man alle Barracuda- und sonstigen Spamabwehrer auffordern, jede Spam-Nachricht einfach zu löschen statt zu beantworten. Aber auch das wäre wohl Bandwidth-Verschwendung. Die beste Lösung ist wohl, nur noch Gutes über Spammer und Cracker zu schreiben. Ob sie einen dann in Ruhe lassen?


    Dienstag, den 13. Mai 2008

    Injunction und Schiedsklausel  

    KW - Washington.   Die Entscheidung in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren ist nicht berufungsfähig, da sie keine endgültige und abschließende Entscheidung ist und eine Aufhebung durch ein weiterhin durchführbares Gerichtsverfahren möglich ist. Vorliegend war das Gerichtsverfahren bei einer unvollständigen Schiedsklausel zulässig.

    Die Berufungsklägerin schloss mit der Beklagten einen Vertrag über die Lieferung und Nutzung von Bremssystemen, der eine Schiedsklausel für Streitfälle, die aus der Abwicklung des Vertrages herrühren, enthielt. Trotz Kündigung des Vertrages nutzte die Berufungklägerin weiterhin die Technologie der Bremssyteme der Berufungsbeklagten, welche daraufhin ein Schiedsgerichtsverfahren in Stockholm, wie es der Vertrag vorsah, einleitete.

    Parallel leitete die Berufungsbeklagte ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht in New York ein. Das Gericht nahm seine Zuständigkeit mit der Begründung an, dass die Schiedsgerichtsklausel des Vertrages bezüglich der Durchführung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens schweige und verbot einstweilen den Verkauf von Produkten, die die Technologie der Bremssysteme beinhalten. Hiergegen legte die Berufungsklägerin Berufung ein.

    Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied in Sachen Wabtec Corporation v. Faiveley Transport Malmo AB, Az. 07-5189-cv, dass die Entscheidung des Ausgangsgerichts nicht berufungsfähig sei. Weder die Collateral Order Doctrine noch §i;16(a)(1)(B) und (C) des Federal Arbitration Act, FAA, ermöglichen eine Berufung gegen eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.


    Dienstag, den 13. Mai 2008

    Nachahmungen im Pentagon  

    .   Mit Besorgnis beobachtet das FBI, wie Netzwerkimitate ins Pentagon gelangen und als Schwachstellen für Systemseinbrüche und Spionage bereitstehen. Ein ehemals vertraulicher Bericht des FBI weist auf chinesische Nachahmungen amerikanischer Geräte hin, die über die regulären Vertriebskanäle den Weg in US-Ministerien nahmen.

    Sicherheitsexperten vermuten, dass die als Cisco-Teile vertriebenen Geräte unberechtigten Benutzern Hintertüren öffnen, selbst in besonders gesicherte Netzwerke der US-Regierung. Elektronik dieser Marke ist weltweit im Einsatz.

    Der Bericht enthält auch nähere Auskünfte über FBI-Untersuchungen sowie Anklagen wegen Verschwörung, Markenbetrug und Missbrauch des Postdienstes. Auch das Beschaffungswesen weist Schwachstellen auf.

    Sorgenvoll stellte das FBI fest, dass der US-Hersteller die US-Regierung fast nie selbst, sondern über Vertriebshändler beliefert, die sich Imitate verkaufen lassen. Diese Händler sind nicht in Ciscos Markenschutzprogramm einbezogen, das Nachahmungen vermeiden soll.


    Dienstag, den 13. Mai 2008

    Umfassende Markenstrategie  

    .   Ohne Mandanten und Vertraulichkeitspflicht darf das Wall Street Journal die Markenstrategie von Apple offenlegen. Apples Anwälte müssten sich zurückhalten. Die Strategie ist beeindruckend und auch für im Markenrecht aktive Anwälte interessant, wie der Bericht Shape of Things to Come darlegt.

    Mandanten können anhand der stufenweisen Entwicklung die Bedeutung eines umfassenden Markenschutzes nachvollziehen. Der Artikel geht auch auf die Wechselwirkung des Markenrechts mit anderen Formen geistigen Eigentums anhand des praktischen Beispiels des iPod-Geräts ein. Von den anderen Formen fehlt lediglich der Blick aufs Trade Secret-Recht, der vierten Säule des geistigen Eigentums im amerikanischen Recht. [Trademark, Markenrecht, Trade Secret]


    Montag, den 12. Mai 2008

    Verbindungsdaten Arizona  

    KW - Washington.   Nicht überall in den USA wird bei IP-Anschriften das Grundrecht auf Anonymität, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht so gründlich gegen die Interessen der Strafverfolgungsstellen wie in New Jersey abgewogen.

    In Maricopa County wurden die Herausgeber der Zeitschrift The Village Voice für die Veröffentlichung von Grand Jury Details verhaftet. Sie hatten eine Subpoena veröffentlicht, mit der die Grand Jury von der Zeitschrift die Herausgabe von Internetadressen und Domainnamen von Mitgliedern, die die Webseite der Zeitschrift besucht hatten, verlangte.

    Neben der verstärkten Berichterstattung über die Verfahrensweise der öffentlichen Stellen in Arizona nach der Verhaftung erhoben die Herausgeber der Zeitschrift Klage gegen den zuständigen Sheriff, den Anwalt des Kreises und den Staatsanwalt wegen Fahrlässigkeit, Negligence, Verschwörung, Conspiracy, und Erpressung, Racketeering, wird am 11. Mai 2008 berichtet.


    Montag, den 12. Mai 2008

    Nach 200 Jahren befangen  

    .   Seit 200 Jahren wartet die Welt auf ein Urteil, ob die USA für Alles zuständig sind. Der Alien Tort Claims Act ist jüngst aus dem Dornröschenschlaf erwacht und wird eingesetzt, um ausländische Unternehmen und Ereignisse vor US-Gerichte zu zerren, die sich um Vorfälle im Ausland eigentlich nicht reißen.

    Die wichtige Frage, wie der als Anti-Piratengesetz verfasste ATCA heute zu verstehen ist, lag bis vor wenigen Minuten dem Obersten Bundesgerichtshof in Washington vor. Weltweit bestand die Hoffnung, dass der Supreme Court in Sachen American Isuzu Motors v. Ntsebeza, Az. 07-919, eine Klärung herbeiführen würde.

    Statt dessen erließ das Gericht den Beschluss, dass der Fall nicht gehört wird, weil im Gericht kein Quorum unbefangener Richter zustande kommt. Im Ergebnis wird damit das zuständigkeitserweiternde Urteil des zweiten Bundesberufungsgerichts bestätigt.

    Solange die Kläger als Beklagte in ATCA-Verfahren Unternehmen einschließen, an denen die Richter Aktien halten, dürfte sich die Klärung der Rechtsfrage weiter verzögern.


    Montag, den 12. Mai 2008

    Verbindungsdaten in NJ  

    .   IP-Anschriften genießen den stärkeren Schutz des einzelstaatlichen Rechts, genauso wie Aufzeichnungen von Telefonnummern durch Telefongesellschaften oder Bankkontodaten durch Banken, entschied der Oberste Gerichtshof von New Jersey am 21. April 2008.

    Wie bereits berichtet, weist der Staat New Jersey Eingriffe in die Privatsphäre zurück, die nur nach Bundesrecht gerechtfertigt sind. Der Supreme Court unterstrich im Fall State of New Jersey v. Shirley Reid, Az. A-105-06, erneut, dass der Staat bei einem ISP die Herausgabe von IP-Adressen nur verlangen darf, wenn er neben dem bundesrechtlichen Verfassungsschutz vor Durchsuchungen nach dem Fourth Amendment auch die weitergehenden Schranken der einzelstaatlichen Verfassung beachtet.

    In diesem Fall hatte sich die Polizei an einen ISP mit einer Subpoena gewandt, die in einem nur behaupteten Vorgang erlassen wurde. Aufgrund der Freigabe der IP-Anschrift wurde von der Grand Jury Anklage erhoben. Neben der Verletzung des Strafprozessrechts rügten die Gerichte in allen Instanzen auch die Verfassungsverletzung.

    Dem Nutzer einer vom ISP zugewiesenen IP-Adresse stehe ein einzelstaatliches Grundrecht als Expectation of Privacy zu, das Merkmale deutschen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechts verbindet. Das gelte auch, wenn die Bundesverfassung der USA ein solches Recht nicht kennen sollte.

    Das Obergericht beschied ausdrücklich, dass es das vom Berufungsgericht entwickelte Recht auf informational Privacy nicht übernimmt, aaO Fn. 3. Dazu sieht es beim vorliegenden Sachverhalt keine Veranlassung. Naturgemäß wirkt dieses Urteil nicht bundesweit. [IP-Anschrift, ISP, informational Privacy, Datenschutz, Persoenlichkeitsrecht, New Jersey, Privatsphaere, Verfassung]


    Sonntag, den 11. Mai 2008

    Aufklärung riskant: Produkthaftung  

    .   Was soll ein Hersteller tun, der weiß, dass sein Produkt unter bestimmten Umständen gefährlich ist? Die Kundschaft mit einer informativen Webseite aufklären, damit sie Fehler und Gefahren vermeidet? Oder schweigen, damit nicht auf Erfolgshonorarbasis arbeitende Anwälte mit Werbung potenzielle Kläger zu Produkthaftungssammelklagen animieren?

    Im Fall Simpson Strong-Tie Company, Inc. v. Pierce Gore et al., Az. H030444, wählte der Hersteller den richtigen Weg. Er erklärte die verminderte Lebenserwartung von galvanisierten Schrauben in imprägniertem Holz. Bei umweltbewusst imprägniertem Holz sinkt sie drastisch.

    Der beklagte Rechtsanwalt warb in der Presse um Kläger, die die Schrauben des Herstellers benutzen. Seine Kunden sollten den Anwalt zur Prüfung etwaiger Ansprüche gegen den Hersteller engagieren.

    Der Hersteller verklagte den Anwalt wegen Verleumdung, Falschwerbung und unlauterer Wettbewerbspraktiken. Mit einer ausführlichen Begründung erklärte das sechste Berufungsgericht Kaliforniens, dass die Klage als Eingriff in die Redefreiheit des Anwalts nach dem dortigen SLAPP-Gesetz unzulässig ist.

    Da die Freedom of Speech in den USA eins der höchsten Güter darstellt und der verfassungsrechtliche Anspruch des First Amendment bei Verleumdungssachen schon vor der Hauptsache geprüft werden kann, ist das Urteil des Court of Appeal of the State of California vom 30. April 2008 nachvollziehbar.

    Hersteller befinden sich deshalb in einer Zwickmühle. Jedoch dürfte der Schraubenhersteller gerade wegen seiner vorbeugenden, gründlichen Aufklärung über die Risiken einen Product Liability-Prozess gewinnen können. Für ihn besteht das Hauptrisiko im ruinierten Ruf und der anwaltlichen Pressearbeit, die sich im Verbindung mit einer Klage in einen erpressungsgleichen Eingriff in die Geschäftstätigkeit verwandeln kann.

    Bei derartigem Vorgehen geht es dem klagenden Anwalt oft primär um eine Vergleichssumme, die er dem Unternehmen abzwingen kann, bevor es durch die Pressearbeit und ruinöse Verfahrenskosten zum Konkurs übergeht.

    Da überrascht es nicht, dass bei solchem Missbrauch des Rechtswesens die Kläger meist Gutscheine im Wert von ein paar Dollar und die skrupellosen Sammelklägeranwälte Millionensummen erhalten. [Redefreiheit, First Amendment, Produkthaftung, Rechtsmissbrauch, Verleumdung, unlauterer Wettbewerb ]


    Sonntag, den 11. Mai 2008

    Unerlaubte Handlung reformiert  

    .   Trotz enormer Verzerrungen ist der Kommentar Mississippi's Tort Reform Triumph im Wall Street Journal vom 10. Mai 2008 lesenswert, gerade aus der Sicht deutsch-amerikanischer Rechtsbeziehungen.

    In Deutschland berichtet die Presse gleichermaßen verzerrt über das amerikanische Recht der unerlaubten Handlungen, Torts, und das Verfahrensrecht der über 50 verschiedenen Rechtsordnungen der USA.

    Zu Recht verkündet der Kommentator des WSJ Erfolge der Reform im Staat Mississippi. Als Wirtschaftswissenschafter kann er überzeugend die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Reform darlegen, die im einzelstaatlichen Recht stattfand, Schadensersatzbeträge reduziert, Verfahren strafft, Anspruchsgrundlagen verändert und zufällig mit einer bundesrechtlichen Entwicklung einherging, die unerwähnt bleibt:

    Der Supreme Court der USA in Washington gab 2003 endlich konkrete Anhaltspunkte für die Zumessung des Strafschadensersatzes, punitive Damages, die den Geschworenen gerade in Staaten wie Mississippi die langen Finger verkürzt. Seine BMW-, Cooper- und State Farm-Urteile beeinflussten den Erfolg einzelstaatlicher Reformen maßgeblich.

    Der Kommentator liegt schief, wenn er die Schuld an der Misere im Tort-Recht und den von ihm ins Auge gefassten Reformen der Reform allen Anwälten zuschreibt.

    Ohne Juristen gäbe es keine Reform, und den meisten amerikanischen Anwälten ist die Sammelklagewut mit rechtsmissbräuchlichen Verfahren, Bestechung von Richtern, Kumpanei mit nominellen Mandanten, emotionaler Jury-Beeinflussung und rufmörderischer Pressearbeit ebenso verhasst wie dem durchschnittlichen Beobachter des US-Rechts.

    Zudem unterschlägt seine Darstellung den auch in der europäischen Presse oft unbeachteten Aspekt der Wirkung von Jury-Entscheidungen. Gleich wie irrational sie sind, sie stellen nicht das letzte Wort dar, nicht einmal in der ersten Instanz.

    Der Instanzrichter kann fünf verschiedene Entscheidungen treffen, bevor das Verdikt zum Urteil reift, und sie tendieren fast immer zur Reduzierung irrationaler Beträge. Und Wahnsinnsurteile werden auch in den USA regelmässig in den weiteren Instanzen revidiert.


    Samstag, den 10. Mai 2008

    Chief Judge tritt ab  

    .   Chief Judge Rufus King III, wie sein berühmter Vater Rufus King Jr. ehemals Partner des Verfassers, gibt nach acht Jahren Amtszeit mit 66 Jahren den Vorsitz im Superior Court der Hauptstadt Washington ab. Soweit das Auge schaut, wird nur positiv über King berichtet. Für höchste ethische Ansprüche an sich und seine Mitarbeiter bekannt, machte er sich mit umfassenden Reformen und der Einführung technischer Innovationen am Gericht landesweit einen Namen.


    Samstag, den 10. Mai 2008

    Häftling vertrocknet - Punitive Damages  

    .   Mit Medikamenten und Hitze ließ ein Gefängnisarzt einen Häftling ausdürsten, bis er starb. Die Klage des Nachlasses führt zu Schadensersatz und Strafschadensersatz. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks erörtert in seiner Begründung die verschiedenen Arten des Schadensersatzes sowie die Verfassungsschranken der USA für die Bemessung von punitive Damages in Sachen Antoinette Gibson v. David Moskowitz, Az. 07-1074, am 29. April 2008. [Strafschadensersatz, Schadensersatz, punitive Damages, Verfassungsschranken]


    Freitag, den 09. Mai 2008

    Minorität bringt nichts  

    .   Wenn Microsoft wieder bei Facebook anklopft, braucht man nur die Klage von eBay gegen Craigslist zu lesen, um zu erkennen, was der Minderheitsaktionär befürchten darf. Microsoft hält an Facebook nicht einmal soviele Anteile wie eBay an Craigslist.

    Microsoft auszusperren, wie eBay es Craigslist vorwirft, dürfte noch einfacher sein. Die Klage ist nun bei Craigslist, der am siebthäufigsten besuchten Webseite in den USA, einzusehen. Microsoft kann von eBay lernen, dass unterschiedliche Unternehmenskulturen manche Minoritätsbeteiligung sinnlos machen. [Gesellschaftsrecht USA]


    Donnerstag, den 08. Mai 2008

    Rache in der Probezeit: Flötepiepen!  

    .   Der in der Probezeit entlassene Angestellte und seine Frau verklagen das karibische Hotel, weil die Kündigung eine Vergeltung für seine Aufdeckung gesetzeswidriger Probleme darstelle und gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoße. Als Whistle Blower stehe er unter besonderem Schutz.

    Die Rechtsfragen beurteilt das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA nach dem Recht von Puerto Rico. Bundesrechtliche Ansprüche sieht es nicht. Für eine Vergeltungsaktion findet es in Sachen Christian Lupu et al. v. Wyndham El Conquistador Resport & Golden Door Spa et al., Az. 07-1659, keine Beweise.

    Ein Missbrauch der Probezeitregelung unter Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz liegt auch nicht vor, erklärt der United States Court of Appeals am 30. April 2008 ausführlich. Für Juristen, die das einzelstaatliche Arbeitsrecht der USA beschnuppern wollen, ist die Urteilsbegründung lesenswert. [Arbeitsrecht USA, Kuendigung USA, Probezeit USA, Puerto Rico]


    Mittwoch, den 07. Mai 2008

    Gemeinnützige Marken  

    .   Gehören Marken, die der Gründer einer gemeinnützigen Glaubensvereinigung eintragen lässt und die nur von ihr benutzt werden, ihr oder ihm? Sein Nachlass und seine gewerblichen Unternehmen, die der Vereinigung wirtschaftlich beistehen, machen ihr die Rechte an der Marke streitig.

    In Sachen Estate of Francisco Coll-Monge et al. v. Inner Peace Movement et al., Az. 07-7092, untersucht das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt die Frage unter dem Grundsatz der mit einem Markenanmelder verbundenen Gesellschaften, der related Companies Doctrine in § 5 des Lanham Act, die es ausführlich erklärt, bevor es den Fall an das Untergericht zurückverweist.

    Abweichend vom Prinzip, dass eine Marke ihrem ersten Benutzer gehört, kann die Marke auch dem gehören, der die Kontrolle über den ersten Benutzer ausübte. Diese Tatsachenfrage ist vom Untergericht auch auf gemeinnützige Körperschaften anzuwenden und erneut zu prüfen. Der Court of Appeals klärte am 6. Mai 2008 die Rechtsfrage mit dem Ergebnis, dass auch eine non-profit Corporation der related Company Doctrine unterliegen kann. [Markenrecht, related companies, ]

    Dienstag, den 06. Mai 2008

    Anonymität will geübt sein  

    .   Anonymität leidet wegen Facebook & Co. trotz ihres Verfassungsranges in den USA. In den Lehrplan nehmen Schulen und Universitäten daher Kurse auf, die vor der gefährlichen Preisgabe persönlicher Daten im Internet und verwandten Kommunikationsmedien warnen.

    In Virginia wird nun Sicherheit im Internet als Pflichtkurs eingeführt. Schüler lernen, Identität, Anschrift, Alter und andere von Kriminellen missbrauchte Daten hinter Fantasieangaben zu verstecken. Andere Staaten arbeiten an vergleichbaren Lehrplänen.[Verfassungsrecht, Anonymitaet, Internet, Lehrplan]


    Dienstag, den 06. Mai 2008

    Privacy Policies und Privatheit  

    .   Im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Anonymität im amerikanischen Verfassungrecht muss man auf ein neues Werk eines ehemaligen Referendars in Washington hinweisen: Christian Schröder, Die Haftung für Verstöße gegen Privacy Policies und Codes of Conduct nach US-amerikanischem und deutschem Recht. Seiner bescheidenen Art entsprechend hat er den Ausbilder nicht einmal wissen lassen, dass [d]ie Arbeit … mit dem Wissenschaftspreis 2007 der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung ausgezeichnet wurde, wie der Verlag Nomos berichtet.[Datenschutz, Privacy, Anonymitaet, Verfassung, Code Conduct, Privacy Policy, Christian Schroeder]


    Montag, den 05. Mai 2008

    Staatsangehörigkeit aufgeben  

    .   Die Aufgabe der amerikanischen Staatsbürgerschaft wird schwieriger. Das US-Steuerrecht ignoriert sie genauso wie die Aufgabe der Daueraufenthaltsberechtigung von Green Card-Inhabern. Staatsangehörigkeitsrechtlich wird der Bürger, der die Renuzierung nach 8 USC §1481 (a)(6) erklärt, vom Justizministerium ignoriert.

    In Sachen James Kaufman v. Michael Mukasey et al., Az. 06-5259, hatte der Kläger dem Justizminister die Aufgabe mitgeteilt und wartete erfolglos auf seine Bestätigung, die im Fall des Kriegszustands der USA gesetzlich notwendig ist. Dem Gericht teilte der Justizminister mit, er sei nach der Verweisung der Zuständigkeit für Staatsangehörigkeitsfragen zum Staatssicherheitsministerium unzuständig.

    Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks bestimmte am 2. Mai 2008, dass der Bürger durch die Untätigkeit der Ministerien in seinen gesetzlich zugesicherten Rechten beschnitten wird. Es gibt dem Untergericht die Zuständigkeitklärung nach dem Homeland Security Act of 2002, 6 USC §101, auf, um dann nach dem Administrative Procedure Act, 5 USC §701, ein Ministerium zur Bearbeitung der Expatriierung zu verpflichten.


    Sonntag, den 04. Mai 2008

    Pech mit Covenants  

    .   Im alten Rotlichtviertel Washingtons oder in Bethesda, Maryland, ist die Immobilienkrise kaum spürbar. Doch je länger sie dauert, desto schwieriger wird die Lage für Verkäufer, überall in den USA. Am schlimmsten betroffen sind Eigentümer von Condos, Coops und Häusern in gated Communities.

    Bei Cooperatives gehört dem Eigentümer nicht die Wohnung, sondern lediglich ein Anteil an der Gesellschaft, die das Eigentum am Gebäude hält. Beim Condominium und einem Haus in einer gated Community hat man wenigstens das Eigentum an den eigenen vier Wänden.

    Die Eigentumsfrage ist jedoch im schlechten Markt nicht das eigentliche Problem. Vielmehr sind es die Covenants, die Bedingungen der Wohneigentumsgemeinschaft. Sie verbieten oft die Vermietung. Nicht verkaufen können, nicht vermieten dürfen - das bremst die Mobilität und den Markt.

    Der Teufelskreis wird vom Bund geschürt. Wenn laxere Gemeinschaften die Vermietung zulassen, kommt die magische Grenze von 50% Mietwohnungen ins Spiel. Ab ihr gibt es keine geförderten Hypotheken, Mortgages.


    Sonntag, den 04. Mai 2008

    Strafschadensersatz bei Treuepflicht  

    KW – Washington.  Einen Strafschadensersatz, punitive Damages, wegen Vertragsbruchs sieht das amerikanische Recht nicht vor. Zulässig ist er jedoch bei verletzten Treuepflichten, fiduciary Duties. Zwischen der Klägerin und der Beklagten bestand ein Vertrag über die Zusammenarbeit bei der DNA-Forschung.

    Die Klägerin lieferte der Beklagten DNA für Forschungszwecke; im Gegenzug versprach die Beklagte der Klägerin eine Gewinnbeteiligung. Die Beklagte behielt sich vor, Patente und Vertragsrechte unabhängig zu veräußern. Der Vertrag sollte nicht beinhalten, dass die eine Partei jeweils zum Wohle der anderen arbeite.

    In der Folgezeit verkaufte die Beklagte Lizenzen an diverse Dritte und unterrichtete die Klägerin nur teilweise. Daher verklagte die Klägerin die Beklagte und forderte sowohl Schadensersatz, compensatory Damages, als auch Strafschadensersatz wegen Vertragsbruchs, Breach of Contract, und Verletzung des Treueverhältnisses aus dem Vertrag, Breach of fiduciary Duty. Das Ausgangsgericht sprach der Klägerin $300 Mio. compensatory Damages und $200 Mio. punitive Damages zu.

    Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien bestätigte in Sachen City of Hope National Medical Center v. Genentech, Inc., Az. S 129463, den Schadensersatzanspruch und wies den Strafschadensersatzanspruch ab. Es gebe keinen Strafschadensersatz wegen Vertragsbruchs. Der Vertrag beinhalte auch weder Agency, Joint Venture noch Partnership, so dass sich nach dem Vertrag auch kein Treueverhältnis ergebe.

    Um ein Treueverhältnis außerhalb des Vertrages annehmen zu können, seien vier Voraussetzungen kumulativ erforderlich: (1) one party entrusts its affairs, interests or property to another; (2) there is a grant of broad discretion to another, generally because of a disparity in expertise or knowledge; (3) the two parties have an asymmetrical access to information,“ meaning one party has little ability to monitor the other and must rely on the truth of the other party's representation; and (4) one party is vulnerable and dependent upon the other. Diese und damit eine einen Strafschadensersatz gestattende unerlaubte Handlung seien vorliegend jedoch nicht gegeben. [Schadensersatz, Vertrag, fiduciary Duty, Strafschadensersatz, unerlaubte Handlung ]


    Samstag, den 03. Mai 2008

    Kanzleirat räumt Anderkonto ab  

    KW - Washington.  Eröffnet ein Bürovorsteher für einen Anwalt ein Anderkonto, ohne dass der Anwalt hierfür eine Unterschrift geleistet hat und auch nie in Kontakt mit der Bank getreten ist, und stiehlt der Bürovorsteher Geld von diesem Konto, so haftet die Bank nach kalifornischem Recht gegenüber dem Anwalt nicht wegen Fahrlässigkeit, Negligence, oder unerlaubten Eingriffs in Geschäftserwartungen, negligent Interference with prospective economic Advantage.

    Der Kanzleirat legte für den Kläger in dessen Namen das Konto bei der Bank an, vergaß jedoch den Vertrag von ihm unterzeichnen zu lassen. Er hatte sich mit seinen Führerschein ausgewiesen und blieb die alleinige Kontaktperson für die Bank. Auf dem Konto gingen Mandantengelder ein, die er abhob, sodass die Mandanten den Anwalt auf Rückzahlung verklagten. Deshalb verklagte dieser die Bank: Ihre Sorgfaltspflicht, Duty of Care, hätte ihr Auszahlungen an den untreuen Bürovorsteher verboten. Die Bank bestritt, dass solche Pflichten gegen den Anwalt beständen, denn ihr Vertragspartner sei allein sein Bürovorsteher. Das Gericht wies die Klage ab.

    Das Berufungsgericht für den zweiten Bezirk in Kalifornien bestätigte am 24. April 2008 die Klageabweisung und urteilte in Sachen Stephen A. Rodriguez et. al. v. Bank of the West et al., Az. B198533, dass die Bank gegenüber dem Kläger keine Sorgfaltspflicht treffen würde, da ihr alleiniger Vertragspartner der Bürovorsteher gewesen sei. Auch ergebe sich aus dem Umstand, dass das Konto im Namen des Klägers eröffnet wurde, nichts anderes. Gegenüber der Beklagten sei immer nur der Bürovorsteher aufgetreten. Die Bank habe daher keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass der Bürovorsteher nicht berechtigt sei, das Konto zu verwalten. Eine weitergehende Prüfung der Berechtigung durch die Bank sei nicht erforderlich. [Anderkonto, Untreue, Bankkonto, Rechtsanwalt ]


    Samstag, den 03. Mai 2008

    Alle Macht den Kunden  

    .   Der Bund mischt sich in das Produkthaftungsrecht der USA ein. Der Entwurf vom 29. April 2008 namens Protecting Americans from Unsafe Foreign Products Act richtet sich gegen China. Die Zustellung von Klagen an Hersteller im Ausland wird vereinfacht. Die Rechtswahl wird gesetzlich festgelegt.

    Leiden werden unter der Bill HR 5913 rechtstreue Unternehmen wie in Deutschland, die nicht einfach über Nacht verschwinden und an anderer Stelle mit neuem Namen wiederauferstehen.

    Dem Verbraucher gaukelt der Gesetzgeber vor, er könne nun die bösen Chinesen leichter verklagen - in den USA, nach dem Recht seines Einzelstaates. Das mag sein, doch nützt ihm ein in den USA erstrittenes Urteil wenig, wenn es kein vollstreckbares Vermögen in den USA gibt.

    Ein Vollstreckungsversuch gegen einen in den USA so verurteilten deutschen Hersteller kann schon im Anerkennungsverfahren in Deutschland scheitern. Nach deutschem Recht muss die Klage ordentlich zugestellt sein, bevor eine Anerkennung denkbar ist.

    Obwohl Deutschland beim Verbraucherschutz längst die USA überholt hat, setzt deutsches Vökerrecht noch die Zustellung nach der Haager Übereinkunft voraus. Ohne sie kann kein amerikanischer Titel in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden. Amerikanische Alternativen der Zustellung rufen daher vornehmlich Besorgnis bei Herstellern mit Vermögen in den USA oder anderen, laxeren Staaten aus. Für solche Hersteller kann die Bill in der vorliegenden oder einer weitergefeilten Fassung eine ernsthafte Gefahr darstellen.

    Ihre normalerweise im einzelstaatlichen Recht der USA verankerte Haftungsregelung für unsichere Produkte wird vom Entwurf HR 5913 noch nicht materiell verändert, doch können die vorgelegten Regeln die bestehenden Rechte aller Hersteller bereits erheblich beschnitten.

    Dennoch kann sich der amerikanische Verbraucher oder sein Sammelklagen-Shyster nicht die Hände reiben, denn ein paar neue prozessuale Finten geben ihm noch längst keine Gewissheit, den Schadensersatz aus China zu erhalten, um den es dem Kongress politisch geht. [Zustellung, Rechtswahl, Produkthaftung, Klage, Anerkennung, Vollstreckung, amerikanischer Titel]


    Donnerstag, den 01. Mai 2008

    Escort Service und Rechtsordnung  

    .   Der Selbstmord von Deborah Jeane Palfrey am 1. Mai 2008 wirft rechtspolitische Fragen auf. Die einen sehen die Tat als natürliche Folge an, vor allem wenn sie an einen rachsüchtigen Gott glauben.

    Die anderen entdecken in ihr den Beweis für eine sexfeindliche Rechtsordnung, über die sich Washingtoner Gesetzgeber bei Bedarf einfach hinwegsetzen. Sie kamen in den Genuss der gewerblich geregelten Prostitution, und die Geschäftsführerin ließ ihr Leben, als ihr Escort Service sie in für Bier- und Drogenhändler konzipierte Tatbestände wie Geldwäsche und organisierte Kriminalität verstrickte.

    Die Verurteilte hat sich der Strafandrohung von 50 Jahren Haft entzogen. Ihr Fall kann noch Folgen haben. Die Madam ließ ihre Kundenliste bei der Staatsanwaltschaft. Kunden drohen Anklagen wegen Solicitation. Zudem wird berichtet, dass unziemlicher politischer Druck zur Anklage führte. [Prostitution, Escort Service, Rechtspolitik ]


    Donnerstag, den 01. Mai 2008

    Explosion der Terrorverfahren  

    .   Seit dem 28. Januar 2008 können Terroropfer leichter Urteile gegen Staaten vollstrecken, die nach US-Auffassung zum Terrorspektrum zählen. Jetzt explodiert die Zahl der Vollstreckungsverfahren und trifft, wie die Lufthansa, auch ausländische Unternehmen und möglicherweise Drittstaaten.

    Die Gesetzesänderung vom Januar ermöglicht die Vollstreckung trotz der Immunitätsschranken des Foreign Sovereign Immunities Act. Dritte, die Eigentum der Terrorstaaten halten, können in die Vollstreckung einbezogen werden. Zu den Voraussetzungen zählt die fristgerechte Anmeldung, die einige Titelinhaber nicht beachtet haben.

    Ein neuer Antrag vom 25. April 2008 auf Vollstreckung durch die Abtretung von Forderungen aus Landerechten im Iran richtet sich vor dem United States District Court in San Francisco, CA gegen zahlreiche Fluggesellschaften, von Air France über Lufthansa bis Syrian Airlines, in Sachen Deborah D. Peterson et al. v. Islamic Republic of Iran et al., Az. 3:08-mc-80030-JSW. Vergleichbare Anträge wurden in Texas und Oklahoma gestellt. In Washington gibt es auch einen Beschluss gegen Libyen, der die Verfahrensvereinfachung bestätigt.

    Die Erleichterung der Vollstreckung betrifft nicht den Irak, da er mit einem Waiver von der Wirkung der FSIA-Änderung befreit wurde. Ölgesellschaften bemühen sich beim Kongress und der Exekutive um einen Waiver für Libyen. Besonders interessant wird die Rechtslage, wenn Drittstaaten Besitzer von Vermögen der Terrorstaaten werden. Für sie gelten die allgemeinen Immunitäts-Bestimmungen des FSIA, doch könnte die Änderung in 28 USC §1605A(a)(1) und (g)(1) auch ihre Immunität in Vollstreckungsverfahren einschränken. [Staatenimmunitaet, Urteilsvollsteckung, Forderungsvollstreckung]


    Mittwoch, den 30. April 2008

    Schaden durch Pressemitteilungen  

    KW - Washington.  Eine Klage aus unerlaubter, wettbewerbswidriger, geschäfts- und rufschädigender Handlung in Form von unfair Competition, intentional Interference with contractual Relations, Interference with prospective economic Advantage und Trade Libel, wegen einer Patentklage und der Pressemitteilung setzt voraus, dass der Beklagte, der Kläger im Patentrechtstreit war, wider besseren Wissens, bad Faith, die Klage erhoben hat. Die Beweislast hierfür trägt der Kläger der Schadensersatzklage.

    Die Klägerin wurde von der Beklagten wegen Patentrechtsverletzungen verklagt. Während des Prozesses gab die Beklagte in zwei Pressemitteilungen an, dass sie eine Patentverletzungsklage gegen die Klägerin erhoben habe und den Import ihrer Waren verhindern wolle. Hierauf erhob die Klägerin die Klage, da die Pressemitteilungen eine unerlaubte Handlung darstellen würden. Die Patentklage wurde vom Ausgangsgericht abgewiesen, das Berufungsgericht nahm jedoch eine Patentrechtsverletzung an.

    Das landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC verneinte eine unerlaubte Handlung. Es entschied am 23. April 2008 in Sachen Dominant Semiconductors SDN. BHD. v. Osram GmbH et al., Az. 07-1456, dass eine Klage wegen unerlaubter Handlung in einem Patentrechtsstreit eine Handlung wider besseren Wissens voraussetze. Dabei setze sich bad Faith sowohl aus subjektiven wie auch aus objektiven Komponenten zusammen. Die Klage scheitere schon daran, dass sie bereits objektiv nicht ohne Grund erhoben wurde, Baselessness, da die Patentrechtsklage im Ausgangsverfahren erfolgreich gewesen sei.


    Dienstag, den 29. April 2008

    Lektion vom Markenamt  

    .   Das United States Patent and Trademark Office bemüht sich mit einem neuen Projekt, Schülern den Wert des geistigen Eigentums nahe zu bringen. Volkswirtschaftlich geht es um $5 Billionen, erklärte der Staatssekretär für Geistiges Eigentum im Wirtschaftsministerium und Direktor des USPTO. Details zum neuen Lehrplan namens i-creatm befinden sich im Internet.

    Copyright fällt nicht in die Zuständigkeit des Patent- und Markenamts, doch wird das Thema neben Patenten und Marken im Lehrplan aufgegriffen. Die vierte Säule des amerikanischen IP-Rechts, das Geschäftsgeheimnis, bleibt unerwähnt. Dafür ist der Bund auch nicht zuständig.


    Dienstag, den 29. April 2008

    Unverdiente Kommission verworfen  

    .   Die Zivilgeschworenen sprachen der Klägerin vertraglich geschuldete Kommissionen zu, die sie vor ihrer Kündigung verdient hatte. In Sachen Hilda S. Jourdan v. Schenker International, Inc., Az. 06-20957, verwarf das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 25. April 2008 das Verdikt der Jury.

    Die Jury hatte die Beweise verkannt. Zwar kann sich kein Gericht über die Beweiswürdigung und Subsumtion der Geschworenen hinwegsetzen. Doch wenn jeglicher Beweis fehlt, darf es noch in der ersten Instanz den Juryspruch aufheben und zugunsten der Beklagten ein Judgment as a Matter of Law erlassen, welches hier in der Berufung bestätigt wurde. [Kommissionsvertrag]


    Montag, den 28. April 2008

    Wahlhindernis Ausweispflicht  

    .   In den USA unterliegen Wahlgesetze einer strengen Verfassungskontrolle. Eine neu eingeführte Ausweispflicht im Staat Indiana hält ihr stand, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC am 28. April 2008. Die Ausweispflicht kann zwar in einem Land ohne Meldewesen eine Belastung darstellen, doch schützt sie die Integrität und Zuverlässigkeit des Wahlvorganges.

    Zwar gibt es keine Ausweise, doch sieht der Supreme Court dies nicht als Hindernis an. Wähler können sich nach dem Gesetz des Einzelstaates mit amtlichen Papieren ausweisen, die ein Foto zeigen, beispielsweise einem Führerschein. Wer kein solches Papier besitzt, darf es sich binnen zehn Tagen nach der Wahl beschaffen und nachreichen.

    Diese Vorkehrung reicht dem Gericht in Sachen William Crawford et al. v. Marion County Election Board et al., Az. 07-21, 553 US ___ (2008), zur Festellung, dass sich die Ausweispflicht nicht als Wahlverhinderung auswirkt. Das Urteil wird von Chief Justic Roberts sowie Justices Stevens und Kennedy getragen und von Scalia, Thomas und Alito gestützt. Andere Staaten erwägen ebenfalls eine Ausweispflicht, die von den Republikanern gefordert wird. [Wahlrecht, Ausweispflicht, Meldepflicht]


    Montag, den 28. April 2008

    Schlichtung ist kein Schiedsverfahren  

    .   US-Gerichte honorieren Schiedsklauseln. Aber was gilt als Schiedsverfahren im Streitfall, der nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung dem Federal Arbitration Act gemäß stets vom ordentlichen Gericht ans Schiedsgericht zu verweisen ist?

    Der FAA definitiert weder Schiedsverfahren, Arbitration, noch Schlichtung, Mediation,. Also versucht es das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks am 21. April 2008 im Streit um einen Lizenzvertrag, der ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren vorschreibt.

    Eine Vereinberung über ein unverbindliches Schieds- und Schlichtungsverfahren fällt nicht unter den bundesrechtlich geregelten Begriff, entscheidet es in Sachen Advanced Bodycare Solutions, LLC v. Thione International, Inc., Az. 07-12309. Die geprüfte Vertragsklausel ist nicht ungewöhnlich und erfordert nun besondere Vorsicht, weil Gerichte nichtbindende Verfahren nun nicht mehr nach dem FAA aussetzen müssen:
    A. The parties recognize that disputes as to certain matters may from time to time arise which relate to either party's rights and/or obligations hereunder. It is the objective of the parties to establish procedures to facilitate the resolution of such disputes in an expedient manner by mutual cooperation and without resort to litigation. To accomplish that objective, the parties agree to follow the procedures set forth below if and when such a dispute arises between the parties.

    B. If any dispute arises between the parties relating to the interpretation, breach[,] or performance of this Agreement or the grounds for the termination thereof, and the parties cannot resolve the dispute within thirty (30) days of a written request by either party to the other party, the parties agree to hold a meeting, attended by the Chief Executive Officer or President of each party, to attempt in good faith to negotiate a resolution of the dispute prior to pursuing other available remedies. If within sixty (60) days after such written request, the parties have not succeeded in negotiating a resolution of the dispute, such dispute shall be submitted to non-binding arbitration or mediation with a mutually agreed upon, independent arbitrator or mediator. The arbitration or mediation shall be held in Atlanta, Georgia. Each party shall bear its own costs and legal fees associated with such arbitration or mediation. If no resolution acceptable to both parties is reached through arbitration or mediation, either party may resort to instituting legal action against the other in court and all rights and remedies of the party shall be preserved in such action. This Agreement shall be interpreted in accordance with the laws of the state of Georgia.
    [Arbitration, Mediation, Schiedsverfahren, Mediation, Schiedsklausel]


    Sonntag, den 27. April 2008

    Maternal Profiling und Mutterschutz  

    .   In der guten Gesellschaft von Papua Neu Guinea, Swaziland und Liberien weigern sich die USA, auf nationaler Ebene eine gesetzliche Gleichbehandlung von Müttern oder potenziellen Müttern zu garantieren. Zahlreiche Staaten in den USA verbieten das maternal Profiling in Einstellungsgesprächen. Fragen nach dem Kinderstand oder Kindererwartungen dürfen nicht gestellt werden.

    In etwa 30 Staaten ist maternal Profiling zulässig, doch darf nach bei Bundesrecht bei der Einstellungsentscheidung nicht diskriminiert werden. Der Arbeitgeber darf die Erkenntnisse aus dem Einstellungsgespräch also nicht zur Abweisung einer Bewerberin verwerten.

    Wie unrealistisch diese Regelung ist, wird mittlerweile in immer weiter greifenden Kreisen erörtert. Drastische Beispiele gelangen nun auch in die landesweiten Nachrichten. Vielleicht schließen sich die USA im kommenden Jahrzehnt den mehr als 150 Nationen an, die einen IAO-gerechten Mutterschutz praktizieren. [Mutterschutz, maternal Profiling]


    Samstag, den 26. April 2008

    Merger-Klausel mit Vorbehalt  

    .   Eine Vertragsklausel namens Merger, Entire Agreement oder Integration findet sich in den meisten amerikanischen Verträgen. Mit ihr wird die Geltendmachung von Ansprüchen unterbunden, die sich aus sonstigen Dokumenten oder vorvertraglichen Erklärungen ableiten. Wirken diese Klauseln?

    Im Streit zwischen Tankstellen und Ölgesellschaften Mac's Shell Service, Inc. et al. v. Shell Oil Products Co. LLC et al., Az. 05-2771, stellte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks auf das einzelstaatliche Vertragsrecht der USA ab. Im Recht von Massachusetts ist die Integration Clause nicht das letzte Wort, sondern lediglich ein Indiz.

    Normalerweise sind die Geschworenen im Zivilprozess für die Beweiswürdigung und die Subsumtion verantwortlich, während der Richter Rechtsfragen klärt. Die Beurteilung dieser Klausel wird jedoch ausnahmsweise dem Richter als Tatsachenfrage überlassen, erklärt die Berufungsbegründung am 18. April 2008.

    Das Urteil erörtert zudem bedeutsame Fragen zum Franchise-Recht nach einzelstaatlichem Vertragsrecht sowie dem bundesrechtlichen Petroleum Marketing Practices Act, PMPA, 15 USC §2801, das Franchisenehmer schützt.[Merger Clause, Integration Clause, Entire Agreement, Vertragsklausel]


    Freitag, den 25. April 2008

    Mahnung zur Verfassungstreue  

    .   Trotz der bei 30 Grad schwitzenden Touristen auf dem Platz vor dem Weißen Haus denkt man auf dem Rückweg von einem Vortrag unwillkürlich an die Essenz der Worte des politischen Philosophen Dr. Wolfgang Gerhardt:
    Auf beiden Seiten des Atlantiks sollten die Poltiker erst einmal ihre Verfassungen und Institutionen mit Leben füllen, bevor sie dem Rest der Welt moralisch überzeugend aufgeben können, Missständen abzuhelfen.
    Die von der Friedrich Naumann Foundation und New America Foundation am 25. April 2008 ausgerichtete Vortragsveranstaltung gab führenden Köpfen aus Amerikas Politik und Wirtschaft zu denken. Gelder in Entwicklungsländer senden, Orientalen vom fundamentalistischen Fundament vertreiben oder westliche Demokratie als Allheilmittel anbieten kann erst Erfolg versprechen, wenn der Westen vor der eigenen Türe gekehrt hat.

    Die Aussetzung von Verfassungsrechten und die Missachtung von Kontrollinstanzen, beispielsweise bei Guantanamo oder Freiheitsrechten, im Westen bietet dem Rest der Welt weder Anreiz noch Gewähr für die Abkehr von Extremen.

    Der moralische Anspruch des Westens muss nachprüfbar sein. Geld allein hilft auch den Ärmsten nicht. Ihnen kann der Westen helfen, indem er selbst beweist, dass Verfassungen und Institutionen funktionieren, und er kann ihnen beim Einrichten und der Beachtung solchter Institutionen behilflich sein.


    Freitag, den 25. April 2008

    Versicherung gegen Strafschadensersatz  

    KW - Washington.   Der Aufsatz von Clemens Kochinke und Sebastian Meis zur Versicherbarkeit von Strafschadensersatz behandelt die Frage, inwieweit Versicherungen gegen Strafschadensersatzforderungen möglich sind. Nach einer kurzen Einleitung erörtern die Autoren die Problematik anhand eines Urteils, das von dem obersten Gerichtshof von Texas im Jahre 2008 entschieden wurde und den Bereich der Arbeiterunfallversicherung betrifft. Dabei stellen sie die Vorgaben dar, die das Gericht im Allgemeinen bei Anwendbarkeit von texanischem Recht für die Möglichkeit einer Versicherbarkeit gegen Strafschadensersatz aufgestellt hat. Abschließend stellen die Autoren Folgerungen aus der Entscheidung für die Praxis dar. Der Aufsatz ist in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht Beilage Ausland, VersRAl 2008, auf den Seiten 20 bis 22 erschienen.


    Donnerstag, den 24. April 2008

    Government Procurement  

    .   Einen Tag nach der Kritik des Verteidigungsministers an der Air Force, die sich im Irak nicht zum Schutz Amerikas aufraffe, erscheint auf allen Kanälen Werbung der amerikanischen Luftwaffe, die uns ihrer Leistungsfähigkeit versichert.

    Die Werbung in Washington kann schon eigentümlich sein. Boeing wirbt für seine Waffensysteme. Ein anderer Hersteller preist seine Software für Datenschutz in Ministerien an. Im Radio wirbt der Hersteller schusssicherer Jacken für Bodentrupppen.

    Bei solcher Werbung geht es nicht um Otto Normalverbraucher. Der darf zwar in zahlreichen Staaten ein oder 20 Maschinengewehre kaufen und dem Killer leihen, aber militärischer oder ministerieller Großkunde ist er nicht.

    Nein, die Werbung wendet sich an den Kongress, damit er Geld für Einkäufe zur Verfügung stellt, und an die Beamten im Beschaffungswesen. Washington ist das schwarze Loch für Technikanbieter.

    Solche Unternehmen haben deshalb stets neben dem Hauptsitz irgendwo im Lande oder auf der Welt eine Niederlassung in Washington, die an die Regierung verkauft. Sie sind die Quellen der merkwürdigen Werbung, die dem Durchschnittsbürger wenig sagt.

    Government Procurement - eine bedeutende Einnahmequelle auch für die Medien und Rechtsanwälte in Washington. Im internationalen Rahmen wird es, wie immer, gleich ein wenig komplizierter. Dann kann es auch um die Finanzierung über den Kongress oder internationale Organisationen gehen. Bestechungsregeln nach den FCPA spielen eine bedeutende Rolle. Und nichts geht ohne Genehmigungen des Wirtschaftsministeriums, des Außenministeriums und des Pentagon in den Export - nicht einmal Dokumente über Satelliten an ein ausländisches Schiedstribunal.


    Donnerstag, den 24. April 2008

    Waffenlieferant der Welt  

    .   Die Berufung von Waffenhändlern der USA auf den zweiten Verfassungszusatz führt nicht nur Waffenverbote in den USA, wie in der Hauptstadt Washington, ad absurdum. 12000 Händler an der Grenze zu Mexiko meinen, dass sie AK-47 und andere automatische Gewehre an jedermann verkaufen dürften, auch an mexikanische Drogenhändler.

    Wie Washington den Einfuhren von Waffen aus Virginia auf der anderen Seite des Potomac ausgeliefert ist, sieht sich die mexikanische Polizei den Einfuhren aus dem tödlichen Halbkreis von Texas bis Kalifornien ausgesetzt.

    Der Supreme Court hat über die Auslegung des Second Amendment im Rahmen des angefochtenen Washingtoner Waffenverbots noch nicht entschieden.


    Mittwoch, den 23. April 2008

    Bruderzwist eBay - craigslist  

    .   Spannend kann der Bruderzwist zwischen craigslist und eBay werden. eBay erwarb Anteile an craigslist, einer der meistbesuchten Webseiten in den USA. Am 22. April 2008 verklagte eBay die Liste ohne Vorwarnung, weil die Haupteigentümer der Liste die Anteile eBays verwässert hätten.

    craigslist bestreitet den Vorwurf und findet die Vorgehensweise von eBay verwunderlich. eBay bezeichnet die Klage als Corporate Governance Suit. Vielleicht hat die Klage auch damit zu tun, dass eBay keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik von craigslist nehmen konnte, wo die meisten Anzeigen weiterhin gratis geschaltet werden können.

    Aufgrund von Vertraulichkeitspflichten wird die beim als innovativ geltenden Delaware Court of Chancery eingereichte Klageschrift noch geheimgehalten.


    Mittwoch, den 23. April 2008

    Standardisierung und Monopol  

    .   Das Setzen von Standards steht oft im Spannungsfeld von Monopolen. Manche Monopole sind legal, wie ein Patent, andere - wie ein Kartell nach dem Sherman Act in 15 USC §2 - bedenklich. Eine patentierte DRAM-Speicher-Technik gab Anlass zu Entscheidungen, die dieses Spannungsfeld mit Leben füllen und zukünftige Standardisierungsanläufen einen rechtliche Rahmen setzen.

    Die Verbraucherschutzbehörde der USA, die FTC, ist neben dem Bundesjustizministerium auch für Kartellfragen zuständig. Sie entschied, dass Rambus als Speicherhersteller an der Entwicklung eines Speicherstands mitwirkte, dabei jedoch die Standardisierungspartner in der Absicht täuschte, ein Monopol für seine patentierte DRAM-Technik zu entwickeln.

    Gegen die Entscheidung der FTC ging Rambus teilweise erfolgreich vor dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks vor. In Sachen Rambus Inc. v. Federal Trade Commission, Az. 07-1086, entschied es am 22. April 2008, dass die FTC fehlerhaft auf eine Täuschung durch Rambus erkannte, als Rambus einerseits am JEDEC-EIA-Standardisierungsverfahren für DRAM teilnahm, andererseits sein eigenes Patentmonopol aufbaute.


    Dienstag, den 22. April 2008

    Diffamierung im Schriftsatz  

    KW - Washington.   Rechtsanwälte sind während eines laufenden Gerichtsverfahrens insoweit haftungsprivilegiert, als dass etwaige diffamierende Aussagen, die sie in Schriftsätzen über die Partei des Gegners treffen, keine Klage wegen Defamation rechtfertigen.

    Der Arbeitgeber hatte die Klägerin wegen wiederholt auftretender Fehlstunden sowie mangelhafter Arbeitsleistung gekündigt. Auf das Kündigungsschreiben antwortete der Ehemann der Klägerin, der als Rechtsanwalt tätig ist, dass die Kündigung gegen den Family and Medical Leave Act, FMLA, verstoße.

    Hierauf entgegnete der Anwalt der Beklagten, dass die Klägerin aufgrund ihrer schlechten Arbeitsweise gekündigt wurde; daher sei die Kündigung nicht diskriminierender Natur im Sinne des FMLA. Daraufhin führte der Ehemann der Klägerin aus, dass die Aussage, seine Frau habe ihre Tätigkeit mangelhaft ausgeführt, falsch und diffamierend sei und daher ihr Ansehen verletzt habe.

    Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied am 17. April 2008 in Sachen Debra L. Lewis v. School District, et. al., Az. 06-4435, dass Aussagen, die ein Rechtsanwalt während einer rechtlichen Korrespondenz tätigt, welche den Klagegrund eines folgenden Gerichtsverfahren betrifft, privilegiert seien und nicht mit einer Klage wegen Defamation angegriffen werden können.

    Unerheblich sei dabei, dass die diffamierende Äußerung in einem Schriftsatz an den Ehemann, in seiner Funktion als Rechtsanwalt der Klägerin, getroffen wurde. Der Schutz vor Diffamierungsklagen entstehe bereits dann, wenn die Äußerung von einem Rechtsanwalt in der Vorkorrespondenz auf ein folgendes Gerichtsverfahren getätigt wurde.


    Montag, den 21. April 2008

    Frist versäumt, entschuldigt  

    .   Eine Kündigungsgegenklage entwickelt sich bizarr. Der Anwalt des Arbeitgebers soll wegen Diffamierung haften, der Arbeitgeber wegen Zufügung psychischer Schäden; Er soll auch die Änderungskündigung widerrufen. Schließlich soll seine Klageerwiderung als verspätet verworfen werden.

    Im Kern betrifft der Fall eine von fünf Todesfällen und einer pflegebedürftigen Mutter heimgesuchte Buchhalterin, die oft der Arbeit fernblieb, Schecks nicht einlöste und die Bonität des Arbeitgebers gefährdete. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks prüft die Kernfrage nach dem Family and Medical Leave Act, FMLA, einem Bundesgesetz in 29 USC §2601, das die einzelstaatliche Kompetenz für Arbeitsrecht beschneidet.

    Am 17. April 2008 entscheidet es in Sachen Lewis v. Sch. Dist. #70 et al., Az. 06-4435, dass die Prozessregel, wonach beim elektronischen Einreichen von Schriftsätzen die Frist um drei Tage verlängert wird, nur der Partei zugute kommt, die sich dieses Verfahrens bedient. Die Gegenseite darf sich darauf nicht berufen.

    Angesichts des Umstandes, dass der Magister-Richter und der Richter diese Regel genauso falsch verstanden haben wie der Beklagtenvertreter, ist dessen Fehler entschuldigt. Dazu greift der United States Court of Appeals auch auf den Präzedenzfall des Supreme Court in Pioneer Inv. Servs. Co. v. Brunswick Assoc. Ltd., 507 US 380 zurück. Der Fall wird im Untergericht fortgesetzt.


    Sonntag, den 20. April 2008

    Pension oder Bonus  

    .   Was denken sich deutsche Unternehmen nur, die verdientem Personal Boni zahlen wollen - und das über Jahre hinweg, und auch den Mitarbeitern im Ausland? Sollte doch nicht zu kompliziert sein, denken sie.

    Denkste, sagen die USA. So etwas geht nur, wenn auch amerikanisches Steuer- und Pensionsrecht beachtet wird. Da könnte ja jeder kommen: Geld im Ausland weggeben und womöglich Amerikaner nur einfache Steuern auf den Bonus zahlen lassen.

    Nein, ERISA und §409a des Bundessteuergesetzes verpflichten die Unternehmer und das Personal zu komplizierten Meldungen und zu Durchschnittssteuerberater verwirrenden Steuerzahlungen. Mit den Meldungen werden nach dem ERISA-Gesetz auch Gleichbehandlungsziele verfolgt. Damit der Unternehmer die Sache nicht zu locker angeht, sind gleich zwei Ministerien in Washington zuständig.

    Die Besteuerung kann bei fehlerhafter Gestaltung von Anreizen eine Bestrafung der Arbeitnehmer bedeuten: Eine 20%-ige Zusatzsteuer wie bei Monopoly. Zum Glück finden die ERISA-Spezialisten nach dem Steuerstichtag vom 15. April wieder Zeit für solche Aufgaben. Selbst der Kollege mit dem direkten Draht zu den Ministerien.


    Samstag, den 19. April 2008

    USA-Notiz für Schriftsteller  

    .   Merken - vielleicht braucht es ein Mandant: Die ISBN U.S. Agency vergibt ISBNs in den USA über die Agentur Bowker. Bowker vergibt auch Strichkodes und veröffentlicht eine Preisliste. Die ISBNs gelten für Verfasser mit Sitz und Veröffentlichungsort in den Vereinigten Staaten.

    Wer bei AuthorCrossing ein Buch herausbringt, muss dem Verlag die Beschaffung der ISBN überlassen und verschwendet nur Geld mit dem Selbsterwerb. Aha. Um das Urheberrecht kümmert sich der Schriftsteller selbst, sagt AuthorCrossing. Alles klar - außer im grenzüberschreitenden Schreibertum.

    Schreiben muss man selbst. Wenn sich niemand für das Werk interessiert? Dann kann man es über BookCrossing wieder loswerden. Weltweit. Praktisch. Für alles ist gesorgt.


    Samstag, den 19. April 2008

    Vor dem Ausverkauf: Tipps  

    .   In die Buchprojekte dieses Jahres reiht sich noch der kurz vor dem Ausverkauf stehende USA Bewerbungsführer für Juristen ein. Ein Blick auf die Rezension bei der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung beweist, dass das Konzept stimmt. Was können wir verbessern?

    Wenn man laufend Bewerbungen beurteilt, fällt auf, dass zahlreiche Bewerber Bewerbungshilfen ignorieren. Und nicht nur das. Manche erkundigen sich nicht einmal über die Bewerbungsvorgaben des Hauses, an dem sie anklopfen. Andere schreiben ins Blaue, ohne zu ermitteln, ob der Arbeitgeber überhaupt zu ihnen passt - und umgekehrt.

    Sie verbauen sich die Chancen, und ihre Bewerbung ist das gezahlte Porto nicht wert. Genau wie bei denen, die bei Suchmaschinen Begriffe wie Jurist Bewerbung Muster USA eingeben. Wie vermittelt man Hinweise auf Fehler und Tipps denjenigen, die mit dem Examen in der Tasche meinen, ausgelernt zu haben?


    Freitag, den 18. April 2008

    Firmengründung USA  

    .   Manchmal läuft einfach alles rund. Gerade nach einem Schock. Der Mandant will seine Corporation im Nachbarstaat auf der anderen Seite des Potomac tätig werden lassen. Dazu muss er sie dort eintragen. Eigentlich eine Routine und ganz üblich im amerikanischen Gesellschaftsrecht.

    Doch das Einfache wird schwierig. Der Gründungsstaat verweigert die Erstellung des telefonisch bereits zugesagten, für die Zweiteintragung erforderlichen Certificate of Good Standing. Er hat nämlich eine falsche Anschrift im System des Handelsregisters, die er nicht korrigieren kann, bis ein besonderes Formular vorliegt - und in 10 Tagen bearbeitet ist. Der Mandant ist nicht glücklich, denn das Geschäft im Nachbarstaat soll nicht warten.

    Die Alternative, Gründung einer neuen Firma nebenan, mit demselben Namen, denselben Eigentümern und sonst auch identischen Merkmalen, bietet sich an. In Washington scheint die Sonne, die Beamten des Handelsregisters sind guter Laune, die Articles of Incorporation sind superakkurat vorbereitet, und der Referendar schafft es in Rekordzeit zum Amt.

    Corporate Book, Siegel und Aktienzertifikate werden schon gedruckt, das Protokoll der Gründungsversammlung steht, die Angebote zum Aktienerwerb und der Kapitaleinlage ebenfalls, Steuernummer ist beantragt, Bankkonto eröffnet, Kapital eingezahlt - schneller kann es nicht gehen. Sobald am Montag das Paket vom Drucker kommt und die Dokumente unterzeichnet sind, kann die neue Firma das Geschäft abschließen. [Corporation, Incorporated, Gesellschaftsrecht, Corporate Book, Siegel]


    Freitag, den 18. April 2008

    Nochmal: Erbrecht USA 1x1  

    .   Erbrecht USA 1x1 reicht wohl nicht, also nochmal: Das Erbrecht in den USA ist ganz anders als in Deutschland. Wer wissen will, wer sich um einen Nachlass kümmern muss und wie, sollte das als erstes beachten.

    In Deutschland tritt der Erbe in die Fußstapfen des Erblassers, in den USA der Nachlass. Der Nachlass ist eine eigenständige Körperschaft. Denken Sie an die GmbH. Die hat einen Geschäftsführer. Der kümmert sich um die Geschäfte.

    Der Nachlass in den USA hat auch einen Geschäftsführer - bezeichnet als Executor, Administrator, Personal Representative, Executrix oder Administratrix - je nach Staat und Geschlecht. In den USA erhält er die Letters of Administration; in Deutschland erhält der Erbe den Erbschein. Beide können sich damit bei Ämtern, Gläubigern und Schuldnern ausweisen.

    Der hiesige Abwickler prüft und zahlt Schulden, zieht Forderungen ein, sammelt das Vermögen, erledigt Vermächtnisse, reicht Steuererklärungen ein, rechnet beim Nachlassgericht ab und kehrt zum Schluss den Rest an die Erben aus. Alles ziemlich logisch, nur ganz anders.

    Komplizierter wird es im internationalen Zusammenhang, bei der Testamentsvollstreckung, bei der Erbschaftsteuer und beim inneramerikanischen Grenzverkehr. Aber im Prinzip immer dasselbe, und vornehmlich nach einzelstaatlichem Probate and Estate-Recht. [Erbrecht USA, Executor, Erbschein, Testamentsvollstrecker, Nachlassabwicklung]


    Donnerstag, den 17. April 2008

    Zahn geheilt, Stelle verloren  

    .   Die Stelle verlor ein Arbeiter, als er nach Jamaika zum Zahnarzt flog, den Urlaub nicht protokollgerecht anmeldete und damit Kollegen zwang, bis zu vierzig Tage ununterbrochen zu arbeiten. Gegen die Kündigung ging er mit dem Vorwurf der Diskriminierung vor und war in Sachen Dudley Thompson v. The Coca-Cola Co., Az. 07-2107, erfolglos.

    Er gehört zwar einer geschützten Klasse an, weil er beispielsweise ein Afro-Amerikaner ist, und erlitt mit der Kündigung auch einen Nachteil, stellte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA fest. Jedoch war die Kündigung nicht diskriminierend motiviert, wie die Beklagte belegte.

    Im letzten Prüfungsschritt erkannte das Gericht am 15. April 2008, dass die legitime Kündigung auch keinen Vorwand, Pretext, für eine Ungleichbehandlung darstellte. Die Entscheidungsträger hatten eine weiße Weste. Andere Arbeiter, die gelegentlich rassistische Beleidigungen außerhalb des vorliegenden Sachverhalts ausgesprochen hatten, waren an der Entscheidung unbeteiligt.

    Zudem hatte der Arbeitgeber entgleisende Arbeitnehmer prompt zur Schulung und Entschuldigung verpflichtet. Er konnte sich damit entlasten, denn er tolerierte kein diskriminierendes Arbeitsklima: '[S]tray workplace remarks' … normally are insufficient, standing alone, to establish either pretext or the requisite discriminatory animus, González v. El Día, Inc., 304 F.3d 63, 69 (1st Cir. 2002). [Arbeitsrechtm Ungleichbehandlung]


    Mittwoch, den 16. April 2008

    Amerikanische Gerichtsbarkeit  

    KW - Washington.   Die amerikanische Gerichtsbarkeit setzt neben der Zuständigkeit des Gerichts auch die Zustellung an den Beklagten voraus. Bei der Zuständigkeit ist zwischen der Zuständigkeit einzelstaatlicher Gerichte und Bundesgerichte zu unterscheiden.

    Grundsätzlich sind Überschneidungen möglich. Eine Unterscheidung, ob das Bundesgericht oder das einzelstaatliche Gericht zuständig ist, kann nach der so genannten Personal Jurisdiction, wonach sich die Zuständigkeit des Gerichts danach ergibt, ob der Fall dem Gerichtsbezirk unterliegt, oder nach der Subject Matter Jurisdiction getroffen werden, wonach die einzelstaatlichen Gerichte zuständig sind für Fragen, die einzelstaatliches Recht betreffen und die Bundesgerichte zuständig sind für Fragen, die Bundesrecht betreffen.

    In bestimmten Rechtsfragen ist eine ausschließliche Gerichtsbarkeit möglich. Im Einzelnen kann sich diese ausschließliche Zuständigkeit der Bundesgerichte nach drei Grundsätzen ergeben: der Federal Jurisdiction für Fälle, die Bundesrecht betreffen; der Diversity Jurisdiction, wenn Parteien in unterschiedlichen Staaten ansässig sind; oder der Supplemental Jurisdiction für Fragen aus einzelstaatlichem und Bundesrecht, bei denen das Bundesgericht die gesamte Sache an sich ziehen kann.

    Des Weiteren muss die Klage an den Beklagten zugestellt sein. Rule 4(k)(2) Federal Rule of Civil Procedure, zuletzt geändert am 1. Dezember 2007, wurde 1993 eingeführt, um eine Lücke bei der Zustellung von Klagen, die internationale Fälle behandeln und Bundesrecht betreffen, zu schließen. Teilweise wurde zwar über die so genannte Long Arm Statute eine Zustellung ermöglicht, überwiegend wurde jedoch die Federal Rule of Civil Procedure 4(e) angewandt.

    Hiernach war die Zustellung an im Ausland wohnende Personen oder sitzende Gesellschaften nur in den Fällen möglich, in denen der Beklagte einen Bezug, Contact, zu dem Gerichtsbezirk des jeweiligen Bundesgerichts aufwies. Nunmehr ermöglicht die Rule 4(k)(2) dem Bundesgericht die Zustellung ohne Beschränkung auf den Gerichtsbezirk, wenn auf die Klage Bundesrecht anwendbar ist, der Beklagte nicht bereits Partei in einem Verfahren vor einem einzelstaatlichen Gericht in gleicher Sache ist und die Zuständigkeit mit der Verfassung und den Gesetzen der USA vereinbar ist.

    Aus dem fünften Amendment zur Verfassung ergeben sich die Due Process Regeln. Diese setzen zum einen voraus, dass der Beklagte einen Kontakt zu den USA aufweist. Zum anderen wird in einer Abwägung entschieden, ob unter Berücksichtigung aller Umstände die Gerichtsbarkeit nachvollziehbar ist.

    In dem Fall Victorija Porina et al. v. Marward Shipping Co., Ltd., Az. 06-5397, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, dass es für die Zuständigkeit des amerikanischen Rechtsweges nicht ausreichend sei, wenn der Beklagte Reeder eines Schiffs ist, welches auf Veranlassung des Charterers regelmäßig zwischen St. Petersburg und New York verkehrt.

    Hierzu führte das Gericht am 1. April 2008 aus, dass selbst wenn es für den Reeder vorhersehbar war, dass das Schiff regelmäßig mit Häfen der USA verkehrt, so erfolge dieser Kontakt doch auf Veranlassung der jeweiligen Charterer. Lediglich die Vorhersehbarkeit eines Kontakts zu einem Staat sei kein hinreichender Ansatzpunkt, um die Gerichtsbarkeit amerikanischer Gerichte anzunehmen.


    Dienstag, den 15. April 2008

    USA zur Kasse gebeten  

    .   Von 30 auf 13 Grad sind die Temperaturen gesunken. Schade, sonst könnte man sich den Spaß machen, sich gegen Mitternacht vor das Main Post Office Washingtons zu setzen und dem bunten Treiben zuzuschauen.

    Am 15. April finden sich dort alljährlich die Fernsehcrews ebenso wie Sprecher der Post und der Bundessteuerbehörde der USA ein, um die Hektik am Abgabetermin für die Steuererklärungen des Bundes und der Einzelstaaten zu kommentieren.

    Bis Mitternacht müssen die Tax Returns eingereicht sein. Wer den Termin verpasst, muss bis Mitternacht die Steuer mit einem Terminverlängerungsantrag zahlen. Wer Glück hat, braucht nur zwei Steuererklärungen einzureichen, nämlich den Federal Tax Return und den State Tax Return.

    Manche Staaten der USA machen es dem Steuerzahler einfach und fügen die Besteuerung durch Kreise und Städte in die einzelstaatlichen Einkommen- und Lohnsteuerformulare ein. Dann können insgesamt zwei statt vier Schecks für die verschiedenen Steuerhoheiten ausreichen.


    Montag, den 14. April 2008

    Alltagssorgen und Diskriminierung  

    .   Im Fall Jeffery Johnson v. Siemens Building Technologies, Inc., Az. 07-2014, erklärte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 9. April 2008, welche Umstände im Alltagsleben eines Unternehmens keine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung bedeuten. Aus dem Spannungsverhältnis schwarz-weiß / Mann-Frau konnte der klagende Arbeitnehmer nach der Entlassung wegen schwerer Verletzungen der Arbeitsordnung keine Argumente und Beweise für eine Diskriminierung vorlegen, die den Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichten.


    Sonntag, den 13. April 2008

    Erstattung von Anwaltskosten  

    .   In den USA ist die Kostenerstattung die Ausnahme. Sie setzt in der Regel eine gesetzliche Bestimmung voraus. Muss die Regierung auf Antrag Akten herausgeben, sieht der Freedom of Information Act die Erstattung von Attorneys Fees vor. Im Fall Judicial Watch, Inc. v. Federal Bureau of Investigation, Az. 07-5158, wiederholt das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt am 11. April 2008 mit Nachdruck seine bisherige Rechtsprechung. Wieder einmal hatte der District Court rechtsfehlerhaft keine Erstattungsverfügung erlassen.


    Samstag, den 12. April 2008

    Symphonie der Gerichte  

    .   Die Auswirkungen von zwei parallelen Gerichtssystemen in den USA kann kaum jeder Amerikaner und erst recht nicht jeder Ausländer nachvollziehen. Bundesgerichte und einzelstaatliche Gerichte können in vielen Fällen gleichermaßen zuständig sein.

    Der Fall Victor M. Booth v. Carnival Corporation, Az. 07-10689, veranschaulicht die Folgen. Mit dem Urteil vom 1. April 2008 erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks die Verjährungsunterbrechung einer einjährigen vertraglichen Verjährungsfrist.

    Der Grundsatz des equitable Tolling ermöglichte dem Untergericht, den Antrag auf Klagabweisung abzulehnen, obwohl die Frist verstrichen war. Das Gericht bestätigte dem Kläger, dass er durch die ordentliche Verfolgung von Ansprüchen wegen eines Tauchunfalls im zuständigen einzelstaatlichen Gericht alles Erforderliche getan habe, um die Frist einzuhalten.

    Sein Verhalten in der anderen Gerichtsbarkeit wird ihm im zweiten Verfahren vor dem ebenfalls zuständigen Bundesgericht so hoch angerechnet, dass die Fristversäumnis in der Bundesgerichtsbarkeit entschuldigt wird. [Gerichtsbarkeit, Verjaehrung, Unterbrechung, Gericht, Tauchunfall]


    Freitag, den 11. April 2008

    Unvermeidbarer Freibrief  

    .   Unvermeidbares Wissen erwirbt manches Personal im Beruf. Wie sieht es im US-Recht mit seiner Weiternutzung bei einem neuen Arbeitgeber aus? Vielleicht bei einem Wettbewerber?

    Geschäftsgeheimnisse, Trade Secrets, sind vertraglich und durch das Recht der unerlaubten Handlung, Torts, viel weiter als im deutschen Recht geschützt. Der Uniform Trade Secrets Act kodizifert manche Aspekte in verschiedenen Staaten der USA.

    Im letzten Jahrzehnt hat die Rechtsprechung zum unvermeidbaren Wissen manche Arbeitnehmer glauben lassen, dass sie auswendig gelernte Geschäftsgeheimnisse gefahrlos mitnehmen dürften und nur schriftlich oder elektronisch festgehaltene Geheimnisse geschützt seien.

    Das Obergericht von Ohio stellte in Sachen Al Minor & Associates, Inc. v. Martin, Az. 2006-2340, am 6. Februar 2008 klar, dass auch das, was man weiß, ein Geheimnis bleibt. Wer es bricht, haftet.

    Das Confidentiality Agreement oder Non-Disclosure Agreement bleibt auch auf Kopfgespeichertes anwendbar. Der Ohio-Fall betrifft die gutgemerkte Kundenliste, wobei es nicht einmal eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung gab.


    Donnerstag, den 10. April 2008

    Zuhälter oder nur verwirrt?  

    .   Auf Solicitation lautet die Anklage. Der Beklagte und die Dolmetscherin machen sich wohl bei Leo schlau und finden Anstiftung. In Verbindung mit den Tatbestandsmerkmalen halten sie die Anstiftung zur Prostitution für die richtige Übersetzung. Läuft das nicht auf Zuhälterei hinaus?

    Da gibt es wichtige Unterschiede. Solicitation steht für allerlei, nur kein Verbrechen. Von der Ausschreibung von Leistungen durch eine Stadt bis zum unerwünschten Haustürgeschäft. Der Solicitor ist ein englischer Anwalt und in den USA manchmal ein Handelsvertreter. Niemand verwechselt sie mit Zuhältern.

    Ein guter Grund, Referendare nicht mit Leo arbeiten zu lassen. Sie sollten sich lieber an der Erörterung von Begriffen im Zusammenhang, wie in den Bänden der American Jurisprudence, orientieren.

    Oder bei der Solicitation den aufklärenden Fall von 1955, United States of America v. Paul Strothers, 228 F.2d 34, heranziehen, der das Recht der amerikanischen Hauptstadt erklärt. [Zuhaelter, Solicitor, Solicitation, US-Recht, Rechtsbegriff]


    Mittwoch, den 09. April 2008

    Dritte und Schiedsklauseln  

    KW - Washington.   Schiedsgerichtsklauseln können Dritte nur ausnahmsweise binden. Sechs Fallgruppen sind hierbei anerkannt: Incorporation by Reference, Assumption, Agency, Veil-piercing/alter-ego, Estoppel sowie Third-person Beneficiary.

    Die Klägerin erhob Klage nach 9 USC §8 Federal Arbitration Act und berief sich auf eine Schiedsklausel, die zwischen ihrem Vertragspartner und einem Dritten in einem Vertrag über die Charter für ein Schiff geschlossen wurde. Mit ihrem Vertragspartner schloss sie ebenfalls einen Chartervertrag über dasselbe Schiff. Das Gericht erster Instanz wies die Klage ab.

    Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks bestätigte das Urteil. Es entschied am 2. April 2008 in Sachen The Rice Company Suisse, S.A. v. Precious Flowers Limited et al., Az. 07-20063, dass sich Dritte nur ausnahmsweise auf die zwischen anderen vereinbarte Schiedsklausel berufen können. Auf eine Schiedsvereinbarung, die der Vertragspartner über das Chartern eines Schiffs mit einem Dritten getroffen hat, kann sich die Klägerin nicht schon dann berufen, wenn sie dieses Schiff ebenfalls gechartert hat. Der Klausel sei nicht zu entnehmen, dass sich die Vertragsparteien gegenüber Dritten binden wollten.


    Dienstag, den 08. April 2008

    Beim Einkauf ins Heer  

    .   Shopping in USA - dafür fliegt der Besuch aus Europa ein. Einen $20-Gutschein bietet der Heereswerber im Shopping Center dem Sohn - die Eltern können ihn gerade noch davon abhalten, ihn einzulösen.

    Sind sie auch so vorsichtig beim Kauf der Kamera mit Instant Rebate? Ob er je ausgezahlt wird? Kalkulieren sie den Zoll ein, nachdem sie sich von der Sales Tax überraschen ließen, die auf den ausgezeichneten Preis in den USA aufgeschlagen wird?

    Wie steht es um die Warranty, die in den USA meist kürzer und lückenhafter ist als in Europa? Verbraucherschutz bedeutet hier in der Regel caveat emptor oder Buyer beware - wichtige Rechtsgrundsätze im Bewusstsein der amerikanischen Kundschaft. Wen der Verkäufer über's Ohr haut, der kann sich selbst die Schuld zuschreiben.

    Was schützt den Kunden? Der fettgedruckte Haftungsausschluss nach dem Magnusson Moss Warranty Act. Damit hat sich's schon mit dem amerikanischen Verbraucherschutz.


    Montag, den 07. April 2008

    Richterspaß mit Facebook  

    .   Richter Selya beurteilt ein neoteric pleading gegen Facebook und genießt den Fall. Warum sonst würde ein Senior Circuit Judge die Wortschmiede mit so viel Schwung betreten:
    …The law is pellucid…
    Withal, dismissal of an appeal is compulsory…
    …the existence vel non of diversity…
    …asserted a gallimaufry of state-law claims…
    For aught that appears…
    Grupo Dataflux does not adumbrate such a result…
    They asseverate that…
    …suggestion is composed of more cry than wool…
    ConnectU, LLC v. Mark Zuckerberg et al., Az. 07-1796, 3. April 2008.[Facebook, ConnectU, Richtersprache ]


    Sonntag, den 06. April 2008

    Facebook geht in neue Runde  

    .   Die Klagabweisung im Facebook-Streit war fehlerhaft; der Prozess um die Rechte am Portal geht weiter. Vor einer Klageänderung hatten die Kläger die Zuständigkeit des Bundesgerichts nach Diversity behauptet. Diese greift, wenn keine Parteien aus demselben Staat der USA beteiligt sind und keine Frage des Bundesrechts vorliegt. Diversity entfiel, weil auf jeder Seite Parteien aus demselben Staat stammten.

    Die Klägeänderung - eingereicht vor der Klageerwiderung der Beklagten - führte jedoch eine Frage des Bundesrechts ein, einen Urheberrechtsanspruch. Dies hatte das Gericht bei der Klagabweisung nicht berücksichtigt, weil es den Time of Filing-Grundsatz anwandte und somit die sachliche Zuständigkeit zum Zeitpunkt der Klagerhebung würdigte. Es überließ deshalb den Fall dem einzelstaatlichen Gericht.

    Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks entschied am 3. April 2008 in Sachen ConnectU, LLC v. Mark Zuckerberg et al., Az. 07-1796, jedoch, dass die Zuständigkeit des Bundesgerichts wegen der vorliegenden federal Question nach 28 USC §1332 bereits bestand. Die Begründung geht detailliert auf die Zuständigkeitsfragen ein, in der zwei bedeutende Grundsätze des US-Prozessrechts kollidieren.[Diversity, Federal Question, Zustaendigkeit,District Court, Facebook, ConnectU ]


    Samstag, den 05. April 2008

    Kult gewinnt gegen Kirche  

    .   Die Abspaltung einer fundamentalistischen Kirchengruppe von der etablierten Episcopal Church führte am 3. April 2008 zu einem ersten Beschluss, der in Kirchen und bei Juristen Besorgnis auslöst.

    Bedeutet die Abspaltung von einer Kirche nur einen Austritt von Mitgliedern, oder bewirkt sie einen Anspruch der neuen Gruppe auf die Herausgabe von Kircheneigentum gegen ihre ehemalige Religionsgemeinschaft? Darf der Staat durch seine Gerichte überhaupt den Streit entscheiden? Der erste Verfassungszusatz schreibt doch die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgebot bundesweit vor.

    Die erste Runde vor dem Fairfax County Court ging zugunsten des neuen erzkonservativen Kults aus. Er findet die mit den Anglikanern verwandte Kirche zu liberal. Richter Bellows sieht nach dem einzelstaatlichen Recht von Virginia die Abspaltung als rechtlich erhebliche Trennung mit Rechtsfolgen für die Aufteilung von Eigentum, nicht als einfachen Austritt an.


    Freitag, den 04. April 2008

    Scharfrichter der Stadt  

    .   Stadtanwalt Mann sah sich in der Zeitung als politischer Scharfrichter der Stadtverwaltung bezeichnet und erhob Klage wegen Verleumdung. Die Zivilgeschworenen der Jury gaben ihm Recht, Schadensersatz und Strafschadensersatz. Das Berufungsgericht ging wie der Supreme Court, der im Staat New York die erste Instanz darstellt, über die Einrede der Pressefreiheit hinweg.

    Erst das Obergericht prüft die Verfassungseinrede des First Amendment. Mit einer kurzen und gut nachvollziehbaren Begründung vom 26. März 2008 hob es das Urteil in Sachen Monroe Yale Mann v. Bernard Abel et al., Az. 24, auf. Eine Meinung eignet sich nicht zur Diffamierung. [Verleumdung, Redefreiheit]



    Donnerstag, den 03. April 2008

    Respekt vor fremdem Gericht  

    .   Amerikanische Gerichte werden selten ihrem Ruf gerecht, alle Fälle an sich ziehen zu wollen. Die Entscheidung des ersten kalifornischen Berufungsgerichts in San Francisco vom 27. März 2008 bestätigt ihre Zurückhaltung und belässt die amerikanischen Parteien bei ihrem Prozessrisiko in China, dem sie ausweichen wollten.

    Ein Vergleich über einen Rechtsstreit sah die Anwendbarkeit kalifornischen Rechts und die Unterwerfung unter die kalifornische Gerichtsbarkeit vor. Die behauptete Verletzung des Vergleichs führte zu einer Klage in Kalifornien.

    Die Beklagte klagte ebenfalls - in Peking - wegen einer Rufschädigung im Zusammenhang mit der Klage. Die Kläger des US-Verfahrens beantragten deshalb eine Untersagungsverfügung. Der Erfolg war ihnen in beiden Instanzen versagt.

    Nach dem Comity-Grundsatz und aus Gründen richterlicher Zurückhaltung darf sich das US-Gericht nicht mit einer anti-suit Injunction ins Doppelverfahren in China einmischen, erklärt das Urteil in Sachen TMSC North America et al. v. Semiconductor Manufacturing International Corp et al., Az. A117182, auf 22 lesenswerten Seiten. [Comity, anti-suit injunction]


    Mittwoch, den 02. April 2008

    Böswillige Anzeige: Pyrrhussieg  

    .   Ein US-Softwarehersteller mit polnischer Tochter stellt eine Strafanzeige in Polen gegen die dortige Tochter eines US-Lizenznehmers. Die Verteidigung gelingt, stellt jedoch einen Pyrrhussieg dar. Auf den von der polnischen Polizei beschlagnahmten Rechnern gingen nämlich die wertvollen Designs verloren.

    Die US-Klage auf Schadensersatz wegen böswilliger Strafverfolgung gegen die Softwarefirmen wird abgewiesen. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA bestätigt am 24. März 2008 die Abweisung in Sachen Mitch Nocula at al. v. UGS Corporation et al., Az. 05-16151, wegen der Anwendbarkeit der Act of State Doctrine.

    Die Act of State Doctrine gebietet dem US-Gericht, die nach ausländischem Recht ergangenen Entscheidungen ausländischer Gerichte und Ämter zu respektieren. Das gilt auch für die Handlungen der Polizei in Polen:
    The decision of a foreign sovereign to exercise its police power through the enforcement of its criminal laws plainly qualifies as an act of state. Accordingly, we have no trouble concluding that the Polish prosecution of Alucon, which included the seizure of the computers and their subsequent loss, is an act of state for purposes of the doctrine. The seizure of the property was obviously part and parcel of the criminal prosecution. AaO 16.
    [Act-of-State, Strafantrag, Souveraenitaet ]


    Dienstag, den 01. April 2008

    Daten im Internet berichtigen  

    .   Eine der vier großen Auskunfteien plant USA-weit die Korrektur falscher Personen- und Bonitätsdaten in ihren Archiven sowie dem Internet. Fehleinträge schaden nicht nur Bürgern, Staat und Wirtschaft, sondern auch Informations-Brokern, besagt eine gemeinsame Erklärung mit der FarOutandWayBack Machine, die jede jemals im Internet veröffentlichte Entgleisung aufbewahrt.

    Mit ihr verewigt sich Rufmord ebenso wie eine später bedauerte Videoaufnahme. Beim Informationsvermittler verderben falsch zugeordnete Biometriedaten, Urteile, Insolvenzen und Forderungsschreiben das Informationsmanagement-Geschäft.

    Der Datenbroker stellt nun jeder Person einmal im Jahr einen zum Schweigen verpflichteten Sachbearbeiter für zwei Stunden zum gemeinsamen Durchforsten und Säubern des Datenbestands zur Verfügung. Bürger können ab dem 1. April 2008 ihre Wirtschafts- und Finanzinformationen so von Daten Verstorbener, Namensgleicher oder Betrüger entflechten. [Internet-Korrektur, Auskunftei,Finanzdatenbroker, Informationsbroker,Bonitaet,Rufmord,Informationsmanagement ]


    Dienstag, den 01. April 2008

    Wangenkuss: Neue Strafen  

    .   Die US-Legislaturperioden klangen gestern unsanft aus. Der Cheek Kiss, vom Wall Street Journal am 27. März 2008 erklärt, wird keine US-Tradition, sondern mit einem Satz verboten. Dass der Satz in der letzten Nachtsitzung in ein Torten-Gesetz eingefügt wurde, ist bezeichnend.

    Stimmen gegen den Bruder- oder Wangenkuss als unamerikanische Sitte mehren sich seit geraumer Zeit. Die durch variierende Techniken ausgelöste Verwirrung im Volk rief die Gesetzgeber zur Tat.

    Eine State Assembly legte ein Ordnungsgeld, civil Penalty, fest. Andere Staaten fordern ab dem 1. 4. 2008 die Bestrafung als Misdemeanor. Zudem werden Cheek Kisses zivilrechtlich unerlaubte Handlungen, Torts. die per se Strafschadensersatz, punitive Damages, unterliegen. [Tradition, Cheek Kiss, Law, Torten-Gesetz]


    Dienstag, den 01. April 2008

    Corcoran schreibt kein Gesetz  

    .   Thomas Corcoran, der als Genie bezeichnete Gesetzesschreiber, ist an der gewaltigsten Wirtschafts- und Bankenreform im US-Recht seit seinem Securities and Exchange Act nicht beteiligt. Nach der Karriere in Roosevelts Weißem Haus diente er Präsidenten unterschiedlicher Couleur und hätte seine Seele vielleicht auch Bush verkauft, wenn er noch lebte.

    Tommy the Cork und seinen Kollegen ging es beim SEC Act noch naiv um hehre Ziele. Der Seelenverkauf kam erst später und wurde besser bezahlt. Ob es seinen Nachfolgern genauso gelingt, den als massivste Änderung seit 1929 bezeichneten Blueprint for Financial Regulatory Reform, der noch im Weißen Haus und Schatzamt schlummert, zur Rettung der Nation und Weltwirtschaft dem Kongress zu verkaufen? [Blueprint, Finanzreform]


    Montag, den 31. März 2008

    US-Besucher und Polizei  

    .   Xenophobie erfasst nun auch Konsuln, die ihre Bürger begleiten. Immigranten, Polizeichef und mexikanischer Konsul setzten sich auf Geheiß des Kreisrats im xenophoben Prince William County, Va., USA zusammen.

    Zweck der Sitzung war die Aufklärung über die Durchsetzung des Einwanderungsrechts durch die Kreispolizei. US-Besucher, auch illegale, sollen nicht den Eindruck erhalten, das neue, lokale, scharfe Durchgreifen solle sie davon abhalten, Straftaten gegen sie der Polizei zu melden.

    Zum Eklat kam es, weil der Kreisratschef dem Polizeichef wegen der Mitwirkung eines Konsuls Vorhaltungen machte. Habe er das diplomatische Protokoll beachtet? Habe er sein Verhalten mit dem Außenministerium in Washington abgestimmt? Der Cop blieb cool, schließlich habe er nicht den NAFTA-Staatsvertrag nachverhandelt, sondern nur getan, was der Kreisrat wollte.


    Sonntag, den 30. März 2008

    Gläserne Anonymität  

    .   Anonymität steht im Verfassungssystem der USA ganz vorne. Anonym darf man Politiker verhöhnen - das soll so sein, damit sie nicht zu frech und Tyrannen werden. So entstand die demokratische Ordnung der USA, und daran wird nicht gerüttelt.

    Wer sich Karfreitag an Jesus oder das Parteibuch-Blog erinnert und im Vergleich dazu anonym verfasste Berichte iranischer oder burmesischer Blogger liest, versteht warum. Wer es nicht versteht, mag an Kommentare in der Kneipe oder Blitzableiter denken - besser ein anonymes Blog, das die böse Welt beleuchtet und die geplagte Seele entlastet, als ein akribisches Impressum und verzweifelte Waffengewalt.

    Auf der Kehrseite der Anonymität findet man den Flugschein mit Namen und Anschrift im Internet, vom US-Amt aus Vor-Internet-Akten beigesteuert, und fragt sich, wie das denn sein kann. Die Staatssicherheit sammelt biometrische Daten - landen sie auch bald bei Pipl? Andere veröffentlichen Teilnehmerlisten von Tagungen. Von Datenschutz kaum eine Spur.

    In den gläsernen Netzen fangen sich auch Internetnutzer aus Ländern mit strengem Datenschutz. Dank der Impressumspflicht sind von ihnen sogar die aktuellsten persönlichen Daten eingeflochten. Eine Goldgrube für Stalker, Phisher, Spammer und sonstige Betrüger.

    Alles hat sein Für und Wider. Vielleicht findet sich bei Youtube irgendwann mal eine Aufzeichnung vom letzten Kunstflug. Sieht der Pilot ja sonst nie. [Datenschutz,Redefreiheit, Anonymity,pipl]


    Samstag, den 29. März 2008

    Wird Torte Gesetz?  

    .   Gesetzgeber kosten den Steuerzahler mehr als ein paar Dollar. Doch sind sie ihr Stolz, wie auch jeder Staat Stolz und Ehre verdient. In der State Assembly von Maryland geht es dabei um die Torte der elisabethanischen Smith Insel in der Chesapeake Bay. Neben der berühmten Blauen Krabbe soll sie Staatssymbol werden.

    Ein glorreiches Ziel, das im Senat Erfolg genoss und im Haus auf Widerstand stößt: Smith Island cake supporters say they plan to blitz House members this weekend with pleas to pass the cake bill and allow it to be named Maryland's official dessert …, schreibt Radio WTOP.

    Wenn sich die Abgeordneten so anstrengen, sind sie sicher auch die läppischen Steuern wert. Unglücklicherweise sind sie dort auf ein $300-Millionenloch gestoßen. Lassen sich Steuern mit Backpulver anreichern? [Assembly, Gesetzgeber, Smith Island, Maryland, Legislative, Torten-Gesetz]


    Freitag, den 28. März 2008

    Obergerichte der USA  

    .   Eine Fleißarbeit - die Verknüpfungen zu den Urteilsseiten der oberen Bundesgerichte der USA. Zunächst die in der Hauptstadt Washington, DC:
    Supreme Court
    District of Columbia Circuit
    Federal Circuit
    Nun die OLG-Äquivalente im Rest der Vereinigten Staaten:
    1st Circuit
    2nd Circuit
    3rd Circuit
    4th Circuit
    5th Circuit
    6th Circuit
    7th Cicuit
    8th Circuit
    9th Circuit
    10th Circuit
    11th Circuit
    Das sind die Gerichte des Bundes mit Ausnahme der Sondergerichte und der erstinstanzlichen Gerichte. Jeder einzelne Staat hat seine eigene Gerichtsbarkeit, also das obige Bild mit 50 multiplizieren und derselben Landschaft überstülpen.

    Dann die nichtstaatlichen Regionen wie Puerto Rico, District of Columbia, Guam oder U.S. Virgin Islands hinzurechnen. Manche haben nur zwei Instanzen, beispielsweise die Hauptstadt. Andere steuern noch eine kommunale Gerichtsbarkeit bei. Jeder Court spielt nach eigenen Regeln. [Gerichte USA, OLG USA, Court System, Circuit Courts, Opinion pages, Court Opinions]



    Donnerstag, den 27. März 2008

    Giftgas und Immunität  

    .   In New York streitet man sich um die Giftgas-Schädigungen der 9/11-Helfer. Diese verklagen den Staat und Unternehmen, in deren Namen oder Auftrag sie die von giftigen Gasen und sonstigen gesundheitsschädigenden Substanzen verseuchte Gegend um das Word Trade Center aufräumten.

    Die Beklagten machen ihre Immunität geltend, die im interlocutory Appeal am 26. März 2008 beurteilt wird. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, der den Staat New York einschließt, erlässt eine lesenswerte Entscheidung in Sachen In Re: World Trade Center Disaster Site Litigation, Az. 06-5324.

    Der Berufungsbeschluss erklärt auf 58 Seiten die allgemeine Immunität staatlicher Organe nach Bundes- und einzelstaatlichem Recht, ihre Immunität nach 9/11-Folgegesetzen und zudem die abgeleitete Immunität der staatsbeauftragten Unternehmen.


    Mittwoch, den 26. März 2008

    Transformator explodiert  

    .   Bei jedem Unwetter explodieren in den USA Transformatoren an den Strommasten. Als der Kläger, ein Elektriker, bei der Installation eines Transformatoren durch die Explosion verletzt wird, folgt eine Produkthaftungsklage. Den Antrag auf Klageabweisung weist der Supreme Court als Unterstgericht in New York ab, weil es entlastende Beweise der Herstellerin für unzureichend hält.

    Das explodierte Gerät war unauffindbar, als die Klage mehr als zwei Jahre nach der Explosion erhoben wurde. Das Oberstgericht des Staates New York prüfte die Rechtslage nach dem üblicherweise für Produkthaftungsklagen geltenden einzelstaatlichen Recht. Es befand den gutachterlichen Nachweis der Beklagten über den Stand der Technik in der Herstellung als für eine Klageabweisung ausreichend.

    Das Urteil des Court of Appeals vom 13. März 2008 in John Ramos v. Howard Industries, Inc., Az. 2008 NY Int. 31, 2008 NY Slip Op 02081, ist im Hinblick auf spekulative Behauptungen, einredequalifizierende Beweise sowie die Beweislastverteilung im amerikanischen Recht lesenswert.[Produkthaftung ]


    Dienstag, den 25. März 2008

    Todesstrafe bleibt  

    .   Nachdem Mexiko die USA erfolgreich vor dem internationalen Gerichtshof verklagte und der US-Präsident das Urteil halbherzig in US-Recht umsetzte, folgt nun wieder ein Urteil des höchsten Gerichts der USA.

    Dieses bezieht sich auf die Anweisung von Bush an die Einzelstaaten der USA, doch bitte das Weltgerichtsurteil zu berücksichtigen. Denen ist das schnuppe, weil sie souverän sind. Das meint auch der Supreme Court of the United States am 25. März 2008.

    In Sachen Medellin v. Texas, Az. 06-984, entschied der SCotUS in Washington, dass weder die ICJ-Entscheidung in Case Concerning Avena and Other Mexican Nationals (Mexico v. United States), 2004 ICJ 12, noch die Anweisung von Bush zwingend von den Staaten anwendbares Bundesrecht darstellen.

    Die Rüge der verletzten konsularischen Benachrichtigungspflicht nach Artikel 36(1)(b) des Wiener Übereinkommens von 1963 hilft damit der Todesstrafe nicht ab. Das Wortprotokoll der Verhandlung steht auch im Internet.


    Dienstag, den 25. März 2008

    Verfemt im Fahrenheit-Film  

    .   Ein Soldat kehrt ohne Arme aus dem Irak heim, sieht sich im Fahrenheit 9/11-Film und wird von Kollegen als Kriegskritiker geächtet. Er verklagt die an Filmerzeugung und -vertrieb Mitwirkenden wegen der unerlaubten Einbindung eines Fernsehinterviews in den Film, der ihn in einem falschen Licht zeigt.

    Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks erörtert im Urteil in Pater J. Damon et al. v. Michael Moore et al., Az. 07-1365, am 21. März 2008 die Merkmale der Verleumdung im Film. Den Ausschlag gibt die Darstellung des Klägers im Gesamteindruck vom Film, der auch Aussagen von Bush und Cheney verwertet. Der Zuschauer versteht, dass diese Moores Ansichten nicht teilen, und dasselbe gilt für den Kurzkommentar des Kriegsversehrten. [Verleumdung, Filmrecht, Bush War, Michael Moore]


    Montag, den 24. März 2008

    Die besten Köpfe in Frankfurt  

    .   Die DAJV bringt wieder einmal die besten Köpfe im deutsch-amerikanischen Recht vor die interessierten Teilnehmer am Fachgruppentag. In diesem Jahr findet er am 19. April 2008 in Frankfurt statt. Auf dem Programm stehen zukunftsträchtige Themen aus mehreren Fachgruppen, die von der Schiedsgerichtsbarkeit über geistiges Eigentum bis zu Mergers & Acquisitions reichen. Das Programm der Gemeinsamen Fachgruppentagung und das Anmeldeformular stehen auf der DAJV Webseite zur Verfügung. [DAJV]


    Montag, den 24. März 2008

    Vertragsende beim Vertriebsvertrag  

    .   Nicht zum ersten Mal ein Thema im German American Law Journal: Das Ende des Vertrages sollte man genauso wie seinen Anfang dokumentieren, am besten mit einem Mutual Settlement and Release Agreement. Die Parteien in Navair, Inc. v. IFR Americas, Inc. et al., Az. 07-3008, taten das nicht und trafen sich deshalb im teuren Rechtsstreit wieder.

    Der Vertriebsvertrag mit einem Handelsvertreter sollte zu einem Stichtag auslaufen. Der Handelsvertreter behauptete einen Preisschutz für einen gewissen Zeitraum nach Vertragsende. Als er den langerwarteten Auftrag einbrachte, stellte sich der Hersteller stumm, weil keine entsprechende Vereinbarung getroffen worden sei.

    Die Ausgangslage ist perfekt für einen sauberen Schlussstrich mit gut dokumentiertem Vertragsende, Erledigterklärung aller gegenseitigen Ansprüche sowie Vereinbarung über fortlaufende Pflichten. Erklärt wird er im USA-Vertragsrechtskapitel Kochinke, Verhandeln in den USA in Heussen, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Köln 2007.

    Da die Vertragsparteien diese Spielregel nicht beachteten, musste das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 16. März 2008 den Streit beurteilen und Regeln für den angemessenen Abschluss des Vertragsverhältnisses aufstellen. Diese sind nun im Untergericht von den Geschworenen zu subsumieren - was ein Mutual Settlement and Release Agreement vermieden hätte.


    Sonntag, den 23. März 2008

    USA-weite Einheitlichkeit  

    .   Wer in den USA an Sitzungen teilnimmt, sei es eine Gesellschafterversammlung, Vertragsverhandlung oder ein Vereinstreffen, muss die Robert's Rules of Order kennen. Der Ausruf Second ist wohl die typischste Verfahrensregel in Roberts Regelwerk.

    Begriffe wie Point of Order, Adjourn und Move muss man einfach kennen. USA-weit gelten die selben Regeln - sehr ungewöhnlich und praktisch.

    Verfahren verlaufen friedlicher, wenn alle Beteiligten die selben Regeln für Anträge und Abstimmungen beachten, entdeckte General Henry Martyn Robert im 19. Jahrhundert und verfasste eine Übersicht, die heute noch allerorten eingesetzt wird. Die Washington Post berichtete am 22. März 2008 über seine Motivation und die Geschichte des Regelwerks.


    Samstag, den 22. März 2008

    Mumm oder Spitzer-Prinzip?  

    .   Über die weltweiten Auswirkungen eines US-Gesetzes berichtete in Washington der deutsche Bundestagsabgeordnete Patrick Döring vor einer Versammlung von Vertretern aus dem Kongress, der Administration und der Wirtschaft auf Einladung der Friedrich Naumann Foundation am 21. März 2008. Das Gesetz HR 1 von 2007 sollte eigentlich Sicherheitsempfehlungen der 9/11-Kommission umsetzen. Doch schuf der Kongress fantasievoll weitere Regelungen, denen er - statt Spitzer Principle - diese klangvollen Namen gab:
    9/11 Commission International Implementation Act of 2007,
    Advance Democratic Values, Address Nondemocratic Countries, and Enhance Democracy Act of 2007,
    ADVANCE Democracy Act of 2007,
    Federal Agency Data Mining Reporting Act of 2007,
    Improving Emergency Communications Act of 2007,
    National Transit Systems Security Act of 2007 sowie
    Secure Travel and Counterterrorism Partnership Act of 2007.
    Die im Ausland unerwarteten Auswirkungen umfassen eine Kostenbelastung - ein unfunded Mandate, wie Döring sie bezeichnend charakterisierte, - in allen Ländern, aus denen Transporte auf dem Wasser- und Luftweg in die USA gehen, sowie eine damit einhergehende Vernichtung von Häfen und Handelplätzen gerade in wirtschaftlich schwächeren Ländern, die von den Industriestaaten mit diversen Fördermitteln in die Weltwirtschaft eingebunden werden sollen.

    Diese Wirkungen entfachen die Vorschriften über das Scanning/Screening von Containern im Heimathafen statt im Ankunftsland. Die Kosten wurden vom zuständigen US-Amt OMB weltweit auf etwa $1,5 Mrd. geschätzt, doch kalkuliert die Wirtschaft mit Kosten von $30 Mio. je Hafen, also einer viel höheren Summe. Amerikanische Unternehmen, die Produkte aus ihren ausländischen Werken versiegelt ins US-Werk verfrachten, sind nicht ausgenommen.

    Der Vortrag produzierte eine sehr rege Diskussion. Laut Döring ist nicht damit zu rechnen, dass der Bundestag oder andere Gesetzgeber mit einer vergleichbaren Regelung für amerikanische Ausfuhren den Kongress zum Einlenken bringen. Der Kongress weiß, das sich die USA eine ausländische Rück-Überbürdung solcher Kosten auf die USA nicht leisten können. Döring erklärte, dass das Ausland seine Hoffnung in eine Intervention der International Maritime Organization setzt.

    Diese Strategie verkennt jedoch die Einstellung des Kongresses, der sich um internationale Organisationen und selbst Abkommen wenig schert. Bei anderen wird scharf durchgegegriffen, für die USA gilt wie beim New Yorker Ex-Gouverneur eine Ausnahme. [Kongress, Gesetz, Container, Sicherheit]


    Freitag, den 21. März 2008

    Privileg der Referendare  

    .   Welche Feiertag gelten für Referendare in den USA? Während jeder am Karfreitag und Ostermontag in die Kanzlei kommt, da sie natürlich kein Präsidenten-, Truthahn- oder Nationalgedenktag sind, gilt an diesem Osterfest ein Privileg für die Referendare in der Wahlstation.

    Der Lehrgang fällt aus. Die Referendare dürfen zu Morgenbesprechung und -kaffee vorbeischauen. Ansonsten können sie Aufgaben von daheim erledigen. Hat am Karfreitag gut geklappt. Ein gescheiter Aktenvermerk kam schon rüber.[Wahlstation USA, Referendar USA, Rechtanwalt, Law Firm ]


    Freitag, den 21. März 2008

    Geheimnisse bei Bank, Post, Barem  

    .   Das Bankgeheimnis ist ja kein Geheimnis, auch wenn der Bank Secrecy Act den Begriff verwendet, doch das Gegenteil meint. Banken in den USA sind verpflichtet, dem Staat gewünschte Kontendaten automatisch und auf Anfrage mitzuteilen. Genauso werden die Daten dann ins Ausland weitergeleitet. Olle Kamellen.

    Beim Briefgeheimnis in den USA ist der Glaube an seinen Wert noch weit verbreitet. Der Zolldienst und andere Behörden dürfen sich schon seit einigen Jahren über die Post hermachen. Grundsätzlich ohne Durchsuchungsbefehl bei der Ein- und Ausfuhr, und zudem beim Transit. Das gilt jedoch nur für's Öffnen, Wühlen und Gucken.

    Lesen dürfen sie die Post erst mit einem Durchsuchungsbefehl. Ausnahmen gibt es für leichtgewichtige Post nach 19 USC §1583 (d).

    Für Geheimniskrämer, die Bargeld in die USA mitnehmen und vergessen, ein kurzes Formular am Flughafen auszufüllen, gibt es noch eine Überraschung: Das Geld kann ersatzlos beschlagnahmt werden. Dabei ist die Meldevorschrift harmlos. Der Verkehr mit Bargeld ist unbegrenzt zulässig. Wer es nicht meldet, wirkt hingegen verdächtig wie ein Geldwäscher oder Drogenheini. [Briefgeheimnis, Bankgeheimnis, Bargeld]


    Freitag, den 21. März 2008

    Universalbesteuerung  

    .   Im falschen Tagungssaal den richtigen Spruch aufgeschnappt:
    Gleich in welchem Land, auf welchem Planeten Sie als Amerikaner oder Daueraufenthaltsberechtigter leben, Sie sind in den USA steuerpflichtig. Für ihr Einkommen aus allen Ländern und allen Planeten.
    Eine prägnante Beschreibung der weltweit bedeutendsten Ausnahmen vom Ansässigkeitsgrundsatz und vom Quellenbesteuerungsprinzip der Einkommenbesteuerung. Gilt für alle US-Bürger und Green Card-Besitzer.

    Selbst für diejenigen, die die US-Staatsbürgerschaft oder Daueraufenthaltsberechtigung schon lange aufgegeben haben.[US-Steuerrecht]


    Mittwoch, den 19. März 2008

    Staatsanwalt manipuliert Jury  

    .   Rassenfragen dominieren nicht nur die Vorwahlen in den USA. Auch der Supreme Court bringt sie auf die erste Seite. In den USA ist die ungleiche Behandlung der Bevölkerungsgruppen offensichtlich. Der Oberste Bundesgerichtshof wirkt ihr aktiv entgegen, am 19. März 2008 jedoch gegen die Stimmen des schwarzen Richters Thomas sowie des ultraschwarzen Richters Scalia.

    In Sachen Snyder v. Lousiana, Az. 06-10119, 552 US __ (2008), erwirkte ein Staatsanwalt ein Todesurteil gegen einen schwarzen Angeklagten. Rassisch motiviert hatte er einen schwarzen Kandidaten von der Jury mit einer Begründung ausgeschlossen, die erst das Obergericht in Washington als offensichtlich fadenscheinig bezeichnet, und erhielt eine blütenweiße Jury.

    Der Staatsanwalt wollte einem angeblichen Justizskandal wie im berüchtigten Fall des Sportlers O.J. Simpson vorbeugen und schuf hingegen seine eigene Miscarriage of Justice. Eine bemerkenswerte Rede von Senator Obama und ein bemerkenswertes Urteil des Supreme Court in derselben Woche sollten dazu beitragen, das Thema der tief verwurzelten Ungerechtigkeit in Rassenfragen aus seiner Unterschwelligkeit hochzuspülen und einer Lösung näher zu führen. [Supreme Court, Jury, Rasse, Diskriminierung]


    Dienstag, den 18. März 2008

    Wortprotokoll im Waffenfall  

    .   Das Transcript, Wortprotokoll, der Verhandlung vom 18. März 2008 im Waffenverbotsfall vor dem U.S. Supreme Court liegt nun vor. Interessant sind die richterlichen Beobachtungen, dass die verfassungsrechtliche Bewaffnungsgarantie im Spannungsverhältnis des neonatalen Föderalismus entstand und den Staaten des schwachen, neuen Bundes das Recht sichern sollte, bewaffnete Milizen nach eigenem Gutdünken zu gestatten.

    Diese Auffassung sollte zur Bestätigung einer Bewaffnungsgarantie für die Einzelstaaten führen und nicht zu einem im zu beurteilenden Sachverhalt fraglichen Recht jedes Bürgers auf eine private Bewaffnung. Die Presse meint hingegen, die Richter hätten zur Schaffung eines privaten Waffenbesitzrechts tendiert. Diese Auffassung trat in den Fragen des einflussreichen, rechtsextremen Richters Scalia zutage.

    Bis der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington im Fall District of Columbia et al. v. Dick Heller, Az. 07-290, die Bedeutung des Zweiten Verfassungszusatzes erklärt, können noch Monate ins Land gehen. Die umstrittene Klausel in der Bill of Rights, in der nahezu jedes Wort sowie die grammatikalische Struktur umstritten sind, besagt:
    Amendment II

    A well regulated militia, being necessary to the security of a free state, the right of the people to keep and bear arms, shall not be infringed.
    [Zweiter Verfassungszusatz, Waffenverbot, Second Amendment]


    Dienstag, den 18. März 2008

    Im Zelt vorm Supreme Court  

    .   Am 18. März 2008 findet die Anhörung in District of Columbia et al. v. Dick Heller, Az. 07-290, vor den neun Richtern des Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington über das Waffenbesitzrecht an. Aus dem ganzen Land sind Zuhörer angereist, und manche zelten seit Sonntag vor dem Supreme Court.

    Die Waffenverfechter stammen aus anderen Regionen; Washingtoner sind meist für das Waffenverbot, das in 30 Jahren nicht zur Verringerung von Gewalttaten beitragen konnte, weil Waffen leicht aus dem Weichbild der Hauptstadt hergeschmuggelt werden können, vor allem aus dem Waffenparadies Virginia.

    Die Öffentlichkeit wird in zwei Gruppen geteilt. Eine darf einer Sitzung beiwohnen. Die anderen wird im Dreiminutentakt durch den Gerichtssaal geschleust. Auch der dort zugelassene Ausbilder kann den Referendaren für die Sitzung des Jahres keinen besseren Zugang verschaffen.


    Montag, den 17. März 2008

    Zweifel vor Internetkrieg  

    .   Haftung war das letzte Wort, dann machten sich die meisten fort. Wäre es eher gefallen, wäre die Konferenz über die Abwehr des Internet-Weltkriegs im European Institute unproduktiver ausgegangen. So wurde beim Thema EU-US-Cooperation on Research and Development for Security of Criminal Infrastructures and Networks am 14. März 2008 klar, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Regierungen Haftung und Verantwortung bei der Aufdeckung von kleinen und großen Invasionen fürchten. Diese Besorgnis behindert den notwendigen offenen Erfahrungsaustausch.

    Bei der Konferenz kamen technische wie organisatorische Entwicklungsprogramme der E.U. wie der USA aus höchsten und geheimen Kreisen auf den Tisch. Die US-Seite gestand, dass selbst die internen Kompatibilitätsdefizite enorm sind. Kommunen und Staaten lassen sich vom Bund nichts vorschreiben. Die .gov-Domain wird abgeschottet, bis selbst der Bund Kommunikationsprobleme hat.

    Die EU-Seite legt den Schwerpunkt auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung und schien einen kohärenteren Weg zu beschreiten. Aus amerikanischer Sicht begegnete die EU-Forderung, anonymes Auftreten im Internet auf das vor 40 Jahren übliche Maß zurückzuschrauben, mit Kopfschütteln. Einerseits Identitäten mit Impressumspflichten Kriminellen und Terroristen auszuliefern, andererseits Datenschutz zu behaupten und Probleme der Anonymität im Internet anzulasten, erschien nicht nachvollziehbar.

    Dennoch wurde deutlich, dass USA und EU auch gemeinsame Sorgen haben. Ein Internet-Krieg wie gegen Estland kann leicht auf Strom, Pipelines und sonstige Infrastruktur ausgedehnt werden. Man muss am gleichen Strang ziehen, um ihn zu verhindern. In der Politik weiß man schon, wem man die Schuld zuschiebt, wenn der Ernstfall eintritt. Technische und rechtliche Aspekte sind noch zu klären.


    Sonntag, den 16. März 2008

    Vergleich ohne Versicherer  

    .   Selbst ein Finanzriese wie Bear Stearns kann nicht ohne Rückfrage beim Versicherer einen Vergleich eingehen und dann beim Versicherer sein Geld abholen.

    Wenn die Police bestimmt, dass der Versicherte Haftungsansprüche nur bei Beträgen unter $5 Mio. allein regeln darf, bleibt er beim Verstoß gegen die Vertragsklausel auf den Vergleichskosten sitzen, entschied das Obergericht des Staates New York in Vigilant Insurance Company et al. v. The Bear Stearns Companies, Inc., Az. 25.

    Die Beklagte befand sich zwar in einer Zwangslage, weil sie von der SEC untersucht wurde und gerichtlich einen Vergleich eingehen musste. Bevor das Gericht dem Vergleich über $80 Mio. Bußgelder und Entschädigungen zustimmte, suchte die Beklagte die Zustimmung der Versicherer.

    Obwohl die Versicherungsunternehmen den Vergleich nicht genehmigten, trat der Vergleich in Kraft, da die Beklagte keine Bedingung für das Versichererplazet vorgesehen hatte. Eine Verletzung des Vertragswortlauts reicht, um die Versicherer zu entlasten, bestätigte das Gericht am 13. März 2008.


    Samstag, den 15. März 2008

    Gesetze gegen Fremde  

    .   Ausländer packen ihre Sachen und verlassen über Nacht ihre Wohnung, die Kreisstadt Manassas und den Kreis Prince William. In Virginia scheint die Fremdenverfolgung populär. So pauschal stimmt das jedoch nicht. Arlington ist mit seinen Einwanderern zufrieden und ahmt die Kreisverwaltung von Prince William nicht nach.

    Diese unterschiedlichen Einstellungen sind dafür verantwortlich, dass auf Kreis- und Ortsebene differenziert vorgegangen wird und der einzelstaatliche Gesetzgeber in der gegenwärtigen Legislaturperiode nur einen Teil der fremdenfeindlichen Gesetzesentwürfe verabschiedet.

    Etwa 300000 Fremde leben in Virginia illegal und 400000 legal. Die Wirtschaft braucht alle. Sie will vom Gesetzgeber nicht gezwungen werden, Fremde zu entlassen, weil sie im Betrieb nicht immer englisch sprechen. Werden Strafrichter das neue Gesetz akzeptieren, angeschuldigte Ausländer nicht mehr auf Kaution freizulassen? Selbst in Virginia wurde die Bill, Englisch zur Staatssprache zu erklären, abgelehnt.

    In vielen Staaten der USA haben die Xenophoben noch weniger Erfolg. In Maryland auf der anderen Seite des Potomac kümmert sich der Staat um die Umwelt und sieht kein Ausländerproblem. In Washington wirkt es normal, dass nach einem Wohnhaus-Großbrand Konsuln zahlreicher Staaten anreisen, um 100 Latino-Familien helfen. Dass man sich landesweit auf zentralamerikanische Sitten, kritische Einstellungen gegenüber der US-Rechtsordnung und Polizei und ein von Spaniern nicht gerade gepriesenes Spanisch einstellen muss, hat man bereits akzeptiert.


    Freitag, den 14. März 2008

    Deutschland macht Jagd auf USA  

    .   In der US-Presse schneidet Deutschland am 14. März 2008 schlecht ab. Deutsche Polizisten sollen amerikanische Soldaten töten, heißt es. Die Washington Post stellt die Deutschen nicht ganz so harsch dar. Sie hat die deutsche Rechtsordnung schließlich schon aus anderen Gründen unter dem Titel "Doktor" Verboten for Non-European PhDs auf's Korn genommen:

    Strafverfolgung von Amerikanern, die in Deutschland ihren Doktorgrad nicht verheimlichen. Aus amerikanischer Sicht klingt das wie ein witziger Irrläufer des deutschen Strafrechts, weil im typischen amerikanischen Understatement Grade und Ehren in den meisten Lebenslagen ungenannt bleiben.

    Mit ehrlich erworbenen Titeln geht man einfach nicht hausieren. Das tun vielleicht Betrüger oder Ausländer. Aber dass ein wertvoller Uniabschluss in Deutschland nicht nur nicht anerkannt wird, sondern strafrechtliche Folgen auslöst, beweist dem amerikanischen Zeitungsleser, dass die Deutschen spinnen oder Amerikaner nicht ausstehen können.

    So werden auf einen Schlag alle Vorurteile über Recht und Gesetz im Ausland bestätigt.


    Freitag, den 14. März 2008

    Marke nach Insolvenz  

    .   Eine Restaurantkette geht pleite. Die Franchisenehmer suchen Schutz in einem Verband. Der stellt eine Firma als Gruppeneinkäufer an. Aus der Insolvenz wird der Franchisegeber übernommen. Der neue Inhaber untersagt dem Einkäufer, im Namen der Kette aufzutreten. Dann verklagt er ihn wegen Markenverstoßes nach dem Lanham Act, 15 USC §§1051-1141.

    In Schlotzky's, Ltd. v. Sterling Purchasing and National Distribution Co, Inc., Az. 06-50720, erläutert das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks am 5. März 2008 ausführlich, dass das Bundesmarkenrecht greift und Sanktionen wegen der unerlaubten Verknüpfung der Restaurants mit dem Einkäufer zulässig sind. [Lanham Act, Markenrecht]


    Donnerstag, den 13. März 2008

    Kapitel sauber abgeschlossen  

    .   Ein sauberer Schlussstrich unter einer Vertragsbeziehung ist so selten. Dabei ist er so wertvoll. Ein Mutual Release and Settlement Agreement kann auch Vertragsbeziehungen sauber abschliessen, die sich über Jahre und Jahrzehnte entwickeln und zu etwas mutieren, das beide Seiten am Ende ganz unterschiedlich beurteilen.

    Die Unterschiede führen oft genug zum Streit. Daran sind dann nicht mehr die ursprünglichen Vertragsverhandler beteiligt. Statt dessen streiten sich Vertragsmanager, die das anfängliche Meeting of the Minds nie kannten.

    Gerade beim Vertrag mit amerikanischen Vertragsparteien empfiehlt sich die Rechtssicherheit, die aus einer Abschlussvereinbarung folgt. Hier ein Beispiel für eine Regelung zwischen Staaten:
    An Act Providing for the Cession to the State of Virginia of Sovereignty Over A Tract of Land Located At Battery Cove, Near Alexandria, Virginia.
    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of America in Congress assembled, That all that part of the territory of the District of Columbia situated on the Virginia side of the Potomac River at Alexandria, Virginia, lying and being between a line drawn from Jones Point, at low-water mark, to Point Lumley, now Pioneer Mills, at low-water mark, and high-water mark on the Virginia shore of the Potomac River at Alexandria, containing an area of forty-six and fifty-seven one-hundredths acres of made land, more or less, be, and the same is hereby, ceded to and declared to be within the territorial boundaries, jurisdiction, and sovereignty of the state of Virginia: Provided, however, That this Act shall not be construed to waive or relinquish the title of the United States to the fee of the forty-six and fifty-seven one-hundredths acres of made land in Battery Cove nor as relinquishing or in any manner affecting the power of Congress to exercise exclusive legislation over the said area so long as the same remains in the ownership and possession of the United States: And provided further, That this Act shall not be construed to affect, impair, surrender, waive, or defeat any claim, right, or remedy, either at law or in equity, of the United States against the Virginia Shipbuilding Corporation for or on account of any debt or obligation of said company to the United States or that hereafter may be ascertained to be due by said company to the United States, by any court of competent jurisdiction of the parties and of the subject matter in any suit now pending or that may hereafter be instituted by the United States against the Virginia Shipbuilding Corporation. D.C. Code, 44 Stat. 1176, ch. 171, 2001 Ed., Retrocession of Battery Cove.
    Wie beim Abschlussvertrag wird geregelt, was abgeschlossen wird. Notwendigerweise oder vereinbarungsgemäß überlebende Rechte und Pflichten werden ausdrücklich angesprochen. Kein Ende mit Schrecken. Kein Schrecken ohne Ende. Sondern einfach sauber. [Vertragsrecht]


    Mittwoch, den 12. März 2008

    Abwehr der Beschlagnahme  

    .   Weitreichende Bedeutung entfaltet ein eigentümlichen Fakten entsprungenes Urteil aus Kalifornien. Ohne Hinweis an die Eigentümerin ließ der Staat ein nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenes KFZ abschleppen, das sieben Jahre lang auf einem von ihr gemieteten Hotelparkplatz stand.

    Welchen Voraussetzungen unterliegt ein staatlicher Eingriff ins Eigentum? Dies untersuchte das neunte Bundesberufungsgericht in Kalifornien in Mary Clement v. City of Glendale et al., Az. 05-56692. Am 11. März 2008 erklärte es in einer leicht nachvollziehbaren Begründung die anwendbaren Merkmale des Rechtsstaatlichkeitsgrundsatzes im Vierten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.

    Zur Zeit der Beschlagnahme war die Due Process-Rechtsprechung nicht ausgereift. Das kommt dem Polizisten zugute, dessen Immunitätsanspruch wirkt. Seine ihm unerkennbar fehlerhafte Rechtsauffassung schützt auch den privaten Abschleppdienst. Zukünftig unterliegen Beschlagnahmen jedoch einem erweiterten Abwägungserfordernis nach den Kriterien dieses Urteils.


    Dienstag, den 11. März 2008

    Folgen des MS-Monopols  

    .   Seit die Kanzleien der USA ihre WANG-Mainframes aufgaben, ist WordPerfect das wichtigste Programm für amerikanische Juristen. Wie verfiel die Dominanz des Textverarbeitungsprogramms, das einmal alle Wirtschaftszweige und Ämter beherrschte? Microsofts Monopol im Betriebssystem und seine Verheimlichung wichtiger APIs liefern erste Erklärungen. Fehler des WordPerfect-Managements beschleunigten die Wende zum schlechteren Word-Programm. Unter How Did WordPerfect Go Wrong? vom 10. Dezember 2008 folgen dem einführenden Bericht bis heute zahllose weitere Gründe und Beobachtungen, meist aus erster Hand, die bis zur Manipulation von Kartellverfahren durch Microsoft reichen.


    Montag, den 10. März 2008

    Number Nine, beim FBI  

    .   Number Nine bei den Beatles oder beim FBI? Den Saubermacher von New York fand das FBI als Nr. 9 im Prostitutionsring. Elliot Spitzer wurde verehrt und gefürchtet, weil er als Justizminister mit Integrität und Fantasie Straftaten in der Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie Korruption in seinem Staat verfolgte.

    Auf dem höchsten Thron der einzelstaatlichen Exekutive erwischt ihn nun die Ironie des Schicksals. Prostitution zählt weiterhin zu den strengstverfolgten Straftaten der USA, und der Bund ist für ihre Verfolgung mit zuständig.

    Schnell bekennen - dann wird vergeben, so zeigt sich Spitzers erste Verteidigungsstrategie in der ersten Rede des Gouverneurs nach der Aufdeckung der Tat. Der Skandal mit komplexen Geldverschiebungen überschattet schon die Vorwahlen.


    Montag, den 10. März 2008

    Sonntag, den 09. März 2008

    Geblitzter Finger  

    .   Wenn Polizisten der Kamera den Mittelfinger strecken, sorgt sich ihr Chef. Mehr als 200 Mal lehnten Polizisten die Innovation der Blitzgeräte ab und zahlen ihre Strafzettel nicht. Ihre Begründung: Die Strafzettel für Geschwindigkeitsverletzungen sind an die Fahrzeugeigentümer gerichtet. Für ihren Dienstherren zahlen sie nicht.

    Die Einführung von Kameras an Ampeln und Straßen in Amerika tut sich schwer. Montgomery County bei Washington wollte ein gutes Vorbild darstellen. Auf der anderen Seite des Flusses wurde das erste Gesetz zur Einführung solch neumodischer Kontrollen wieder abgeschafft.

    Immerhin, die Geräte füllen die Kassen. In Washington kann sich der Bürger tagelang in Schlangen stellen, um bei einer schlecht vorbereiteten Verwaltung einen Strafzettel anzugreifen. In Montgomery County darf er $40 zahlen und das Erlebnis vergessen.


    Samstag, den 08. März 2008

    Klagen wegen Lichtverschmutzung  

    .   27 Staaten der USA besitzen oder entwerfen Gesetze gegen unerwünschte Lichtemissionen. In zwei Dritteln der Staaten der USA ist die Milchstraße nicht mehr zu sehen. Stadtkinder wissen kaum, wie Sterne aussehen. Die Gesetze sehen im Kern vor, dass intensive Nachtbeleuchtungen auf Sport- und Gefahrenzonen beschränkt werden. Licht, das in Nachbars Garten fällt, könnte Klagen auslösen. Anspruchsgrundlage: Trespass.


    Freitag, den 07. März 2008

    Fahrer erschlagen, Staat immun  

    .   Ein Baum fällt auf ein KFZ und erschlägt Fahrerin und Tochter. Der Baum gehört dem Bund. Die Verwandten wollen Schadensersatz, weil der Staat fahrlässig war. Der Bund verweigert jeden Ausgleich.

    Das dritte Bundesberufungsgericht erörtert das Privileg des Staates, auf seiner Immunität nach Belieben zu beharren. Das Untergericht besass in Anton Merando v. United States of America et al., Az. 06-4657, keine sachliche Zuständigkeit, weil der Bund nach dem Federal Tort Claims Act nicht auf seine Immunität verzichtet hatte.

    Der Court of Appeals for the Third Circuit bestätigt am 20. Februar 2008 mit ausführlicher Begründung, dass der District Court die Klage daher zu Recht abwies.


    Donnerstag, den 06. März 2008

    Das gefährliche Indossament  

    .   Wo Tankwarte besser bezahlt und ausgebildet sind als Bankiers, muss man beim alltäglichen Indossament vorsichtig sein. Der Durchschnittsamerikaner scheint mit dem Indossament vertrauter zu sein als der deutsche Durchschnittsjurastudent.

    Zahlungen erfolgen in den USA selten bargeldlos, sondern mit Scheck, und die Bank will das Indorsement auf seiner Rückseite sehen, bevor sie Geld darauf zahlt. Heute morgen erteilt die Bank für zwei Sätze Schecks eine Quittung. Was auf den ersten Blick unbedenklich erscheint, zwingt doch zum Rückweg.

    Die Quittung betrifft nur den ersten Satz. Der zweite liegt fein auf dem Stapel des Bank Tellers. Keine Sorge, meint sie. Tja, um sie sorgt man sich nicht, aber wie steht's um den Sortierer, der die Stapel bündelt und weiterleitet? Ein Stapel indossierte Schecks ohne Quittungsdurchschrift ist wie Bargeld auf der Straße. Kann jeder bei den miesen Gehältern im Bankwesen der Versuchung widerstehen, sie verschwinden zu lassen?


    Donnerstag, den 06. März 2008

    USA-Visen von IT missbraucht  

    .   Die Debatte um US-Einwanderungsvisen für unterbezahlte Ausländer reißt insbesondere im IT-Sektor nicht ab. Nachdem die Wirtschaft bei H-Visen einen Dauerkrisenzustand kritisiert, den der Kongress nicht beseitigt, wendet sie sich vermehrt den B-Visen und L-Visen zu. Unter dem Titel L-1 Visas are Being Misused Says Immigration Attorney berichtet Ephraim Schwartz in InfoWorld über den Missbrauch von L-Visen im IT-Bereich, die wieder einmal die besondere Aufmerksamkeit der US-Behörden auf sich ziehen.

    Vor einem Jahrzehnt gab es bereits einmal eine L-Welle, die schließlich sogar zu Untersuchungen von Einwanderungsanwälten und Strafen führte. Dem Bericht folgen zahlreiche Kommentare aus IT-Kreisen. Amerikanische Programmierer bilden eine Allianz gegen Billigarbeiter.

    Dass die Personalwanderung in alle Richtungen geht und auch die Vereinigten Staaten aus mancher Perspektive wie ein Niedriglohnland wirken, kommt noch nicht zur Sprache.


    Mittwoch, den 05. März 2008

    Qual der Wahl vorm LLM  

    .   Der erste Ex-Praktikant der LLM-Saison 2008 hat die Zulassungen zum US-Studium erhalten: Berkeley und Columbia. Er meint, die Ausbildung in Washington hätte dazu beigetragen, und nun hat er die Qual der Wahl. Zudem fehlen noch Antworten anderer Unis. Was tun mit den befristeten Zusagen?

    Wer nicht den Ausbilder fragen kann, sollte sich den pünktlich zur LLM-Zulassungssaison eingetroffenen Studienführer USA-Masterstudium für Juristen (LLM, MCL, MCJ) besorgen. Die Deutsche-Amerikanische Juristen-Vereinigung hat ihn soeben in der dritten Auflage herausgebracht.

    Wer ihn schnell bestellt und nicht Online erwirbt, erhält die druckfrischen gebundenen Antworten auf zahlreiche Fragen vielleicht noch rechtzeitig vor dem Ablauf der Uni-Fristen. Zudem kann man erwägen, die ersten Zulassungen anzunehmen, notfalls mit der etwas höheren Reservierungsgebühr, die eine Verlängerung der Frist zur endgültigen Immatrikulation an der Law School ermöglicht.


    Dienstag, den 04. März 2008

    Haftung der Kreditauskunft  

    .   Der Bewerber verliert ein Stellenangebot wegen einer fehlerhaften Kreditauskunft und verklagt den Background-Check-Dienstleister des Arbeitgebers. Der brauchte 36 Tage für den falschen Bericht. Der Bewerber beschaffte sich korrekte Auskünfte in zehn Minuten. Das Gericht weist die Klage ab.

    Der Kläger hatte die Unangemessenheit der Auskunft nicht gutachterlich bewiesen. Doch gewinnt er im Bundesberufungsgericht der Hauptstadt am 29. Februar 2008. In Derek T. Wilson v. Carco Group, Inc., Az. 07-70553, entscheidet es, dass ein Gutachten zum Beweis der Anspruchsmerkmale nach 15 USC §1681 e(b) im Fair Credit Reporting Act verzichtbar sein kann. [Kreditauskunft, FCRA]


    Montag, den 03. März 2008

    Kommission bei Kündigung  

    .   Noch am Tag der Kündigung des erfolglosen Vertriebsmanagers, doch zwei Stunden zu spät trifft per Fax der unterzeichnete Auftrag vom Kunden ein, an dem der Manager so lange arbeite. Hat er seine Kommission aus dem Abschluss verdient?

    Sein Arbeitsvertrag bestimmt, dass Kommissionen zum Kündigungsdatum abgerechnet werden. 50% werden mit der Unterzeichnung, 50% nach der Abnahme der Waren fällig. Das sechste Bundesberufungsgericht der USA erklärt in Scott L. Eungard v. Open Solutions, Inc., Az. 06-2380, die Wirkung des Vertrags im Verhältnis zum Michigan Sales Representative Commissions Act, einem Schutzgesetz für kommissionsvergütete Handelsvertreter.

    Dem Grunde nach bestätigt es den Kommissionsanspruch. Seine Höhe müssen wegen der Mitwirkung anderer Vertreter am Vertragsabschluss und wegen kommissionsvertraglicher Mehrdeutigkeiten die Geschworenen beurteilen, bestimmt es am 26. Februar 2008:
    The parties' express compensation agreement governs the entirety of Eungard's substantive claims, and we remand the case so that a jury may resolve the ambiguities in that contract.
    [Handelsvertreter, Commission Agent, Kommissionsvertrag, Arbeitsvertrag, Geschworene]


    Sonntag, den 02. März 2008

    Nur einmal Schadensersatz  

    .   Wegen einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber nur einmal Schadensersatz verlangen. Hat er vor dem Prozess gegen einen Schädiger bereits mit anderen Verletzern einen Vergleich geschlossen und daraus Schadensersatz erhalten, ist der Schadensersatz, den er im Prozess gegen den weiteren Verletzer gewinnt, um den bereits angenommenen Betrag herabzusetzen.

    In seiner Urteilsbegründung in Sachen BUC International Corp. v. Internationale Yacht Council Ltd. et al., Az. 05-16151, vom 25. Februar 2008 erörtert das elfte Bundesberufungsgericht die Merkmale der one-satisfaction Rule im Zusammenhang mit nach 17 USC §501 urheberrechtwidrigen Kopien einer Zusammenstellung von Gebrauchtbootsangeboten und einem vertraulichen, außergerichtlichen Vergleich.

    Das Gericht erklärt ausführlich die Anwendbarkeit der aus dem Recht der unerlaubten Handlungen, Tort, stammenden Regel auf das Urheberrecht sowie ihre Abgrenzung vom Gesamtschuldnerausgleich, Contribution. [Urheberrrecht, Copyright Act, One-Satisfaction Rule]


    Samstag, den 01. März 2008

    Spam-Verurteilung bestätigt  

    .   Trotz der Besorgnis wegen eines unzulässigen Eingriffs in die anonyme Redefreiheit als höchstem Verfassungsgut der USA bleibt Spam strafbar. Das in der Presse vielbeachtete EMail-Spam-Urteil des Obersten Gerichtshofs von Virginia vom 29. Februar 2008 ist veröffentlicht.

    Neben den Bundesgesetzen gegen Spam greifen in den USA einzelstaatliche Gesetze. Der Revisionskläger aus dem Nachbarstaat North Carolina wurde in Virginia nach dem Virginia Computer Crimes Act, Code §§18.2-152.1-152.15, verurteilt, den das Gericht wie folgt zitiert:
    A.
    Any person who:
    1.
    Uses a computer or computer network with the intent to falsify or forge electronic mail transmission information or other routing information in any manner in connection with the transmission of unsolicited bulk electronic mail through or into the computer network of an electronic mail service provider or its subscribers … is guilty of a Class 1 misdemeanor.
    B.
    A person is guilty of a Class 6 felony if he commits a violation of subsection A and:
    1.
    The volume of UBE transmitted exceeded 10,000 attempted recipients in any 24-hour period, 100,000 attempted recipients in any 30-day time period, or one million attempted recipients in any one-year time period. …
    Das Gericht erörtert in seiner Begründung die technischen und rechtlichen Details, die zur Spam-Verurteilung mit neun Jahren Gefängnisstrafe führten. Es bestätigt die Zuständigkeit des Gerichts, obwohl der Spam aus dem Nachbarstaat kam. Den Revisionsgrund der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes weist es zurück, da es auf die konkreten Fakten bezogen nicht zu weitgehend wirkt, nicht unzulässig die Meinungsfreiheit beschränkt und nicht zu unbestimmt ist.

    Zudem greife das Gesetz nicht unzulässig nach dem Grundsatz der dormant Commerce Clause in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein, entscheidet es in Jeremy Haynes v. Commonwealth of Virginia, Az. 062388. Die gut begründete Mindermeinung würde die Verurteilung wegen der Verletzung des Ersten Verfassungszusatzes zur Bundesverfassung aufheben. Das Gesetz verbiete auf unzulässige Weise das bedeutendste demokratiewahrende Grundrecht der USA, die anonyme Meinungsäußerung. [Redefreiheit, Spam, Spamverbot, Spamstrafrecht, Bundeskompetenz, US-Verfassung, Commerce Clause, First Amendment]


    Freitag, den 29. Febr. 2008

    Staatsvermögen offenbaren  

    GC - Washington.   Ein Beschluss des US-Bundesgerichts im nördlichen Bezirk von Illinois in Jenny Rubin, et al. v. The Islamic Republic of Iran, et al., Az. 03-cv-9370, verspricht dramatische Auswirkungen auf die Staatshoheit aller Staaten mit Vermögen in den USA.

    Um den Opfern des staatlich unterstützten Terrorismus eine bessere Möglichkeit zu verschaffen, Schadenersatz zu erhalten, müssen fremde Staaten auf Antrag im Beweisverfahren ihre Vermögenswerte in den USA vollständig aufdecken. Im Rahmen der Discovery zur Vollstreckung eines Urteils ordnete das Gericht die Offenbarung des gesamten Vermögens des Irans in den Vereinigte Staaten an.

    Obwohl sich das amerikanische Außenministerium auf die Seite des Irans schlug, entschied das Gericht am 18. Januar 2008 auf Antrag der Kläger für eine Unterwerfung des ausländischen Souveräns unter die amerikanische Gerichtsbarkeit. Weitere Details zum Beschluss nach dem Foreign Sovereign Immunities Act sind in Gobal Impact of U.S. Decision bei Embassy Law erörtert.


    Freitag, den 29. Febr. 2008

    Kunst der US-Gesetzesauslegung  

    .   Nicht linguistische Varianten in Wörterbüchern, sondern der vom Kongress als Gesetzgeber beabsichtigte Zweck bestimmen die zulässige Auslegung, Construction, des Gesetzeswortlauts des Bundes, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington am 22. Februar 2008.

    Im Fall HolRail, LLC et al. v. Surface Transportation Board et al., Az. 07-1088, erörtert es die Kunstregeln der Gesetzesauslegung nach den Präzedenzfällen des amerikanischen Bundesrechts bei der Frage, ob eine Bahnkreuzung auch eine Parallelspur darstellen kann.

    Die im Urteil entwickelten Auslegungsregeln gehen in ihrer Anwendbarkeit über den vom Eisenbahnbundesrecht geprägten Sachverhalt hinaus. Sie gelten jedoch nicht für das Recht der Einzelstaaten der USA, deren Common Law und Statutes jeweils eigenen Regeln folgen. [Auslegung, Gesetzesauslegung, Gesetzeszweck, Bundesrecht, Statutes, Construction]


    Freitag, den 29. Febr. 2008

    Jeder Hunderte im Kerker  

    .   In den USA lebt nun jeder hunderte Erwachsene im Gefängnis. Die öffentlichen Kassen leiden darunter. Der Sicherheit bringt das wenig. Die am 28. Februar 2008 veröffentlichte Studie 1 in 100: Behind Bars in America 2008 des Pew Center on the States will die Staaten der USA zum Denken anregen.

    Die Rückfallrate bleibt trotz steigender Strafandrohungen erschreckend. Investitionen in die Sozialisierung von Straftätern bieten Abhilfe. Das Pew-Forschungsprojekt soll objektive Daten liefern, um die Ergebnisse der Investitionen in die öffentliche Sicherheit zu verbessern.

    Die Statistiken im 34-seitigen Untersuchungsbericht belegen, dass die USA einen höheren Anteil von Personen als jedes andere Land der Welt gefangen halten. Das sind ungefähr achtmal soviel Personen wie Deutschland, wenn man Personen jeden Alters zählt. Bestimmte Rassen sind besonders betroffen, betont der Bericht. So ist jeder zehnte statistisch als schwarz erfasste Mann im Alter von 24 bis 34 Jahren in den USA inhaftiert.


    Donnerstag, den 28. Febr. 2008

    Bundesrecht bricht Landesrecht  

    .   Bundesrecht bricht ausnahmsweise Landesrecht, jedenfalls wenn es um die Beurteilung der Wirksamkeit einer Schiedsklausel geht, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 20. Februar 2008 in Sachen Arnold M. Preston v. Alex E. Ferrer, Az. 06-1463.

    Nach einzelstaatlichem Recht war die Zuständigkeit einer Genehmigungsfrage einem Amt zugewiesen. Die Genehmigung wirkte sich auf einen Vertrag zwischen einem Fernsehrichter und seinem Anwalt aus. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel, die jeden Streit dem Schiedsgericht zuweist.

    Der Supreme Court bekräftigte seine schon bisher dargelegte Auffassung, dass das Bundesschiedsrecht im Zweifel Anwendung finden soll, wenn damit ein Verfahren vor dem ordentlichen Gericht vermieden wird. Hier ging das Gericht einen Schritt weiter und erklärte, dass eine landesweite Einheitlichkeit im Schiedswesen erstrebenswert ist und das Bundesschiedsgesetz im Federal Arbitration Act entgegenstehende einzelstaatliche Regelungen aushebelt. Ansonsten bleibt es beim Grundsatz, dass einzelstaatliches Vertragsrecht grundsätzlich vom Bundesrecht unberührt bleibt.


    Donnerstag, den 28. Febr. 2008

    Strafschadensersatz erneut im SCt  

    .   Punitive Damages prüfte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 27. Februar 2008. Das Wortprotokoll der Verhandlung hat der Supreme Court ins Internet gestellt. Im Fall Exxon Shipping Company et al. v. Grant Baker et al., Az. 07-219, hatte Exxon bereits $400 Mio. als Schadensausgleich an die Fischwirtschaft gezahlt.

    Die Firma wendet sich gegen den Strafschadensersatz von $2,5 Mrd., den das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks für angemessen erachtet. Die Richter hinterfragten das Argument, eine Unternehmenshaftung für punitive Damages greife im Seerechtskontext nach dem respondeat superior-Grundsatz nicht, wenn der Schiffseigner nicht selbst die schadensauslösenden Entscheidungen gefällt und den unzuverlässigen Angestellten nicht fahrlässig eingestellt hat.

    Zudem konzentrierten sich die Richter heute auf die Merkmale für die Bemessung von punitive Damages im State Farm-Präzedenzfall vom April 2003. Die Firma behauptet, dass nach State Farm Mutual Automobile Insurance Company v. Inez Preece Campbell et al. kein Raum für Strafschadensersatz besteht.


    Mittwoch, den 27. Febr. 2008

    SSN ins Ausland senden  

    .   Zum ersten Mal verlangt ein Verlag in Deutschland vom amerikanischen Verfasser die Mitteilung der Social Security Number. Ein streng geschütztes Geheimnis ist diese Nummer schon lange nicht mehr, doch sollte sie so behandelt werden. Fällt sie in falsche Hände, ist der Identitätsdiebstahl und das Abräumen von Konten garantiert.

    Das Kapitel Verhandeln in den USA im Heussen-Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement bringt dem Verfasser also ein unerwartetes Risiko. Zum Glück sind Verlage für ihre Sorgfalt bekannt - was bei den Lektoren das i-Tüpfelchen ist, sind in ihrer Buchhaltung die Verfasserdaten.

    Die steuerliche Erfassung der Autorenvergütung schon im Quellenstaat ist sicherlich eine sinnvolle Sache. Ansonsten ist der amerikanische Verfasser der Situation ausgesetzt, ins Steuerformular Schedule C Vergütungen einzutragen, die vom Internal Revenue Service nicht automatisch nachprüfbar sind und daher Steuerprüfungen auslösen können. Das ist für den IRS wie den Steuerzahler ein vermeidbarer Umstand.


    Mittwoch, den 27. Febr. 2008

    Markeninhaber betrügt Gericht  

    .   Der Beanie Babies-Markeninhaber verklagt den Screenie Beanies-Hersteller und verhindert die Vernehmung eines Zeugen des Beklagten. Nach mehrfachen Verweisen zwischen den Instanzen kommt der Fall mit der Erkenntnis zur Ruhe, dass die Zeugenbehinderung eine Sanktion erfordert, die ihrerseits verhältnismäßig sein muss.

    Das siebte Bundesberufungsgericht hält die Verwirkung des gesamten Schadensersatzbetrages, der der Klägerin zugesprochen wurde, für unverhältnismäßig. Die Anwaltskosten zur Bearbeitung dieses Teilproblems im Prozess betrugen $78.000, der Schadensersatz $713.000.

    In Sachen Ty Inc. v. Softbelly's, Inc. et al., Az. 07-1452, erörtert es am 22. Februar 2008 die komplexe Verfahrensgeschichte, die materiellen Fragen der Markenverletzung und die sanktionsbedürftige, als Betrug des Gerichts gewertete Zeugenbeeinflussung. Der Schadensersatz wird um die unfair ausgelösten Anwaltskosten gemindert.


    Dienstag, den 26. Febr. 2008

    Betrug im Domain-Handel  

    .   ICANN erteilt Domain-Registraren das Recht, Domainnamen zu verkaufen, und setzt die Bedingungen vertraglich fest. Network Solutions Inc.als größter Registrar wurde ertappt, als es Domainnamen auf sich registrierte, die von Kunden ins Suchfeld eingegeben werden, um die Verfügbarkeit zu prüfen. Mit der Registrierung zwingt NSI Kunden, den Domainnamen nur von NSI, nicht einem billigeren Anbieter zu erwerben.

    Die Registrierung kostet NSI keine ICANN-Gebühr, denn NSI darf sie nach dem ICANN-Vertrag binnen fünf Tagen stornieren. Den Kunden kostet das Vorgehen jedoch das Wahlrecht zwischen einem Erwerb von NSI oder einem anderen Registrar, der weniger als ein Drittel des NSI-Preises verlangen kann.

    Auf dem Wege einer Sammelklage sollen NSI und ICANN zum Ersatz des bei Domainkunden entstandenen Schadens gezwungen werden. Am 25. Februar 2008 soll die Klage beim erstinstanzlichen Bundesgericht des Mittelbezirks in Kalifornien erhoben worden sein. Sie ist jedoch noch nicht im Internet veröffentlicht. NSI reagierte, indem es die betrügerische Praxis nun als Geschäftsmodell offenlegt.

    Mancherseits heißt es, die Offenlegung nähme dem Betrug das Merkmal der Täuschung, sodass das Vorgehen NSIs nun legitim sei. Diese Auffassung entspricht dem im amerikanischen Verbraucherschutzrecht oft anzufindenden Gedanken, dass auch Schlimmstes rechtmäßig sein kann, wenn die Gegenseite aufgeklärt wird. Darauf kann man jedoch kein Geschäftsmodell stützen, da meist neben verbraucherrechtlichen Erwägungen auch Prinzipien anderer Fachbereiche greifen.


    Dienstag, den 26. Febr. 2008

    Verschachtelung und Markenrecht  

    .   Vier Freunde kreierten ein erfolgreiches Restaurant und ließen sich vom Anwalt zu verschachtelten Eigentumsverhältnissen animieren. Eine LLC sollte das geistige Eigentum halten, eine Management-Gesellschaft sollte daran eine Lizenz erwerben und das Restaurant führen.

    Als zwei Freunde mit Erlaubnis der Management-Firma das Konzept über weitere Gesellschaften nach New York und Las Vegas brachten, klagte der daran unbeteiligte Freund im eigenen Namen und dem der Restaurant-LLC wegen Verletzung des amerikanischen Markenrechts im Lanham Act. In allen Instanzen verliert er.

    Eine genehmigte Markennutzung kann schließlich keine Verletzung bedeuten. Dasselbe gilt für eine Verwechslungsfahr im Hinblick auf die Verknüpfung der Marke mit dem Eigentümer, entscheidet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Sachen Jonathan Segal et al. v. Geisha NYC LLC et al., Az. 06-2897, am 22. Februar 2008. Mit seiner Verwechslung muss der Kläger leben. Sie ist markenrechtlich unbeachtlich. [Trademark, Lanham Act, Marke, US-Markenrecht, Markenklage, Verwechslungsgefahr]


    Montag, den 25. Febr. 2008

    Standort mies gemacht  

    .   Da stellt sich ein Verbandsvertreter der deutschen Wirtschaft ins Fernsehen und lässt die Welt auf Englisch über die Deutsche Welle wissen, Deutschland habe das undurchsichtigste Steuersystem der Welt. Kein einziger Fachmann könne das ganze Steuerrecht beherrschen. Blöder kann man den Standort Deutschland wohl nicht verkaufen.

    Die US-Zuschauer lachen sich krumm. Mit über 50 Rechtsordnungen und genau so vielen Steuersystemen ist das US-System an Unduchsichtigkeit kaum zu überbieten. Dass es in Deutschland niemanden gibt, der das ganze Steuerrecht erklären kann, gilt hier analog 50-fach. Bleibt also nur der falsche Eindruck, deutsche Unternehmer seien naiv und vom Standort Deutschland sei abzuraten.

    Wann stellt sich einmal jemand ins Fernsehen, der die Vorteile des deutschen Steuersystems und Standorts im internationalen Vergleich richtig darstellt? Von der Rechtssicherheit durch vergleichsweise Einheitlichkeit der Rechtsordnung bis zur guten Ausbildung der deutschen Beamten lässt sich da hauptsächlich Positives berichten.

    Selbst die Deutsche Welle hatte schon Gutes entdeckt. Wenn Verbandsvertreter Steuersenkungen wünschen oder eine Erklärung für Steuervergehen Einzelner liefern wollen, müssen sie nicht unbedingt mit fragwürdigen Darstellungen vom Standort Deutschland abraten.


    Sonntag, den 24. Febr. 2008

    Wiesel als Kläger  

    .   Als ein Rudel Wiesel bezeichnet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA einen Autohändler im Fall Ridge Chrysler Jeep et al. v. DaimlerChrysler Financial Services Americas, LLC, Az. 06-4140, der keine Fremdfinanzierung zustande brachte, das Untergericht massiv betrog, im Beweisausforschungsverfahren geforderte Dateien vernichten ließ und schließlich behauptete, die Beklagte hätte rassisch motiviert gehandelt.

    Das Gericht stellt den Sachverhalt umfassend dar und entdeckt keine Spur einer Diskriminierung. Ohnehin müsste eine solche Behauptung von Kunden stammen, nicht vom Händler - und dieser hat sich vollständig diskreditiert. Das beschämende Verfahren findet hiermit am 20. Februar 2008 sein Ende.


    Samstag, den 23. Febr. 2008

    Harter Kampf ums Bundesgericht  

    .   Der Streit um den Einzug ins Bundesgericht ist oft erbittert. Amerikanisches Vertragsrecht gehört in der Regel vor das einzelstaatliche Gericht, doch wer traut ihm schon in Geschäftsangelegenheiten? Also versucht man jeden Weg, um über die Diversity Jurisdiction das Bundesgericht anrufen zu dürfen, selbst wenn die Rechtsfrage nicht zum Bundesrecht zählt, also keine Zuständigkeit wegen einer federal Question besteht.

    Die Entscheidungsbegründung im Fall B. Fernández & Hnos, Inc. et al v. Kellog USA, Inc. et al., Az. 07-1317, stellt die tatbestandlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Parteikonstellationen, anschaulich dar. Diversity Jurisdiction setzt voraus, dass die Parteien auf Kläger- und Beklagtenseite vollständig aus unterschiedlichen Staaten stammen.

    Hier kämpft die Beklagte darum, eine weitere Partei auf ihre Seite zu ziehen, die wie die Kläger aus Puerto Rico stammt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestimmt am 14. Februar 2008, dass diese weitere Partei unverzichtbar ist und mit ihrem Beitritt die Diversity zerstört. Deshalb muss die Klage abgewiesen werden. [Zuständigkeit, Vertragsrecht, Diversity, Bundesgericht, Staatsgericht]


    Freitag, den 22. Febr. 2008

    Punitive Damages: Bestrafung  

    .   Bestrafung ist der Hauptzweck des Strafschadensersatzes; Abschreckung und Schadensausgleich spielen geringere Rollen. Diese Feststellung trifft jedoch heute nicht in allen Staaten der USA zu. Der oberste Gerichtshof von Texas erörtert die unterschiedliche Bewertung von punitive Damages in zahlreichen Staaten der USA im Zusammenhang mit der Versicherbarkeit bestimmter Gefahren.

    Der Fall Fairfield Insurance Company v. Stephens Martin Paving et al., Az. 04-0728, betrifft die Zulässigkeit eines Versicherungsschutzes für Strafschadensersatz, in Texas als exemplary Damages bezeichnet, der bei einem grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfall fällig werden könnte.

    Soll das Risiko auf die Versichertengemeinschaft umgelegt werden oder soll die Bestrafung beim Verursacher hängen bleiben? Diese grundsätzlichen rechtspolitischen Fragen erörtert der Supreme Court of Texas auf Vorlage des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA mit einer ausführlichen Begründung am 15. Februar 2008. [Strafschadensersatz, punitive Damages, Pushishment, Deterrent, Compensation, public Policy, Versicherung, Versicherbarkeit, Versichertengemeinschaft]


    Donnerstag, den 21. Febr. 2008

    Wiener Übereinkommen von 1961  

    .   Eine heute besonders nützliche Sammlung von Links zu den Artikeln des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 findet sich mit einer Tabelle der Beitrittsstaaten bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der die Schutzpflicht des Empfangsstaates regelnde Artikel 22 lautet in der deutschsprachigen Fassung:
    1. Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.

    2. Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.

    3. Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission geniessen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.
    In der englischen Fassung, die von den USA zur Beurteilung des Botschaftsfeuers in Belgrad herangezogen wird, lautet er:
    1. The premises of the mission shall be inviolable. The agents of the receiving State may not enter them, except with the consent of the head of the mission.

    2. The receiving State is under a special duty to take all appropriate steps to protect the premises of the mission against any intrusion or damage and to prevent any disturbance of the peace of the mission or impairment of its dignity.

    3. The premises of the mission, their furnishings and other property thereon and the means of transport of the mission shall be immune from search, requisition, attachment or execution. U.N.T.S. Nos. 7310-7312, vol. 500, pp. 95-239
    Für konsularische Vertretungen besteht eine vergleichbare Vorschrift in Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963.


    Donnerstag, den 21. Febr. 2008

    Galopp, Unfall und Haftung  

    .   Die Reiterin fiel vom galoppierenden Pferd, hing am Steigbügel, verletzte sich und verklagte den Mietstall. Der hielt ihr eine von ihr unterzeichnete Haftungsfreistellung entgegen und gewann. Das erste Berufungsgericht des Staates Kalifornien verweist den Fall jedoch zur erneuten Prüfung zurück. Das Urteil ist für Dienstleister bedeutsam, die für Aufträge mit ungewissem Ausgang engagiert werden.

    Die Haftungsfreistellung ist gegen den Stall als Verfasser des Dokuments auszulegen. Zudem kann er sich nicht von einer Haftung für die eigene Fahrlässigkeit ohne ausdrückliche Regelungen befreien. Fahrlässigkeit kann hier vorliegen, weil der stallangestellte Führer der Reitergruppe ohne Ankündigung in den Galopp fiel, er mit dem Herdenverhalten der Tiere vertraut ist und der geplante Ausritt keinen Galopp vorsah.

    Die umfassend über Gefahren aufklärende Haftungsfreizeichnung im Fall Susan Cohen v. Five Brooks Stable, Az. A116938, hatte alles Denkbare vorhergesehen, doch nicht den Fehler des Führers. Zudem erkannte das Gericht in seinem Urteil vom 14. Februar 2008, dass die Reiterin mit dem Ausritt zahlreiche Risiken hingenommen hatte. Doch die primary Assumption of Risk umfasste keinen Führerfehler. [Haftungsfreizeichnung, Haftungsfreistellung, Fahrlaessigkeit]


    Mittwoch, den 20. Febr. 2008

    Heidelberg Alumni USA  

    .   Ein Studienabschluss aus Heidelberg wirkt in den USA seit Mark Twain glanzvoll. Die Juristen sind in den USA nicht so stark vertreten wie Vertreter anderer Fakultäten, doch treffen auch diese hier gelegentlich auf Ex-Kommilitonen. Um die Verbindung mit ihren Absolventen zu stärken, richtet die Universität Heidelberg nun Heidelberg Alumni USA ein. Ein wichtiger Schritt ist die Berufung eines Director for the United States Liaison Office für das neue Büro in den USA. Eine Stellenausschreibung ist auf der Webseite von Heidelberg Alumni USA veröffentlicht.


    Mittwoch, den 20. Febr. 2008

    Bundesgericht unterwirft sich Staat  

    .   Die Rechtsprechung des Staates ist auch für Bundesgerichte verbindlich. Daher unterwirft sich das zweite Bundesberufungsgericht der USA ausdrücklich der Entscheidungshoheit des obersten einzelstaatlichen Gerichts, als es eine Lücke im einzelstaatlichen Recht entdeckt.

    Im Fall Briggs Avenue, LLC v. Insurance Corporation of Hannover, Az. 06-3231, nahm der Prozess seinen Lauf in der Bundesgerichtsbarkeit, obwohl er wegen der Anwendbarkeit einzelstaatlichen Rechts auch beim untersten einzelstaatlichen Gericht, einem der Supreme Courts in New York, hätte beginnen können. Das Gericht erklärt am 15. Februar 2008, in welchen Situationen er eine Rechtsfrage dem einzelstaatlichen Oberstgericht, dem New York Court of Appeals, vorlegt und wie es sein Verhältnis zum Staatsgericht beurteilt:
    We therefore make clear that while we invite New York's highest court to speak to an issue, we in no way impose on it to do so should it prefer, in its discretion, to withhold judgment. We place ourselves, in other words, in a position similar to that of the New York Appellate Divisions, whose view of the merits in a particular case may, but need not, be reviewed by the New York Court of Appeals.


    Dienstag, den 19. Febr. 2008

    Verbrannt vom Wärmespender  

    .   Eine Produkthaftungsklage wegen Verbrennungen, die eine Schwerkranke mit verminderter Schmerzempfindlichkeit erlitt, wies das fünfte Bundesberufungsgericht am 13. Feburar 2008 ab. In Louisiana hatte die Klägerin einen Wämespender benutzt, der ihre schmerztoleranten Zonen verbrannte.

    Das Gericht lehnte die Haftung des Herstellers in Sachen Francis J. Broussard et al. v. Procter & Gamble Co. et al., Az. 07-30069, ab. Zum einen hatte der Hersteller das Produkt mit ausdrücklichen Hinweisen auf die Verbrennungsgefahr bei solchen Symptomen ausgestattet. Zum anderen hatte die Klägerin nicht bewiesen, dass das Produkt beim vorhergehenen Einsatz unangemessen gefährlich war und die Benutzungshinweise unzureichend waren. Das Urteil belegt, dass US-Gerichte nicht automatisch Schadensersatz für behauptete Produktfehler zumessen.

    Zwar wird die US-Rechtsordnung missbraucht, doch sind Exzesse nicht die Norm, sondern lediglich publikumswirksam. Während deutsches Recht dem Hersteller einen hohen Aufwand für AGB und Abmahnungen zumutet, muss der Hersteller im US-Markt mehr Sorgfalt in Werbung und Gebrauchsanweisungen investieren. [Produkthaftung, Warnhinweise, Gebrauchsanweisung]


    Montag, den 18. Febr. 2008

    Ende analoger Drahtlosrufe  

    .   Die analoge Drahtloskommunikation verliert heute den Anschluss. Ihr Ende trifft mobile Telefongeräte, Windturbinen, Autorufnotdienste und Gebäudesicherheitssysteme. InfoWorld berichtet von Kundenklagen gegen General Motors wegen des bereits im Januar ausgelaufenen analogen Onstar-Notrufdienstes. Verwirrung herrscht im Lande, weil auch das analoge Fernsehsystem abgeschaltet wird, doch nicht 2008, sondern erst 2009. Für die entsprechenden Verordnungen ist die Federal Communications Commission in Washington verantwortlich.


    Montag, den 18. Febr. 2008

    Montag, den 18. Febr. 2008

    Kosovo und Unabhängigkeit  

    .   Seit die USA ihren Bürgerkrieg hinter sich haben, ist ein Kosovo in den USA unvorstellbar. Den später eingeführten Einheitsschwur, Pledge of Alliance, rezitieren Schüler allmorgendlich. Der Glaube an eine Verfassung für eine Nation hält die USA zusammen. Kleiner werden die USA nicht, allenfalls größer.

    Vom Budget her dürfte der Irak schon dazugehören. Wo Fremdsprachige im Lande übermächtig werden, zieht man um; wenn deren Probleme dort merkwürdig erscheinen, wie in Arizona oder Florida, trennt man sich nicht, sondern vertraut darauf, dass Distanz einerseits und einzelstaatliche Souveränität andererseits solche Situationen im eigenen Staat nicht zulassen würden.

    Was hält denn die Staaten zusammen? Vielleicht die Tatsache, dass jeder Staat sein eigenes Recht besitzt und auf seine eigene Art und Weise entwickelt und spricht. Jeder kocht sein Süppchen nach Omas Geheimrezept: eigenes Vertragsrecht, eigenes Recht der unerlaubten Handlungen, eigenes Versicherungs- und Verkehrsrecht. Die Einheitlichkeit des Bundes wirkt nicht so übermächtig, dass man sich im Streit von ihm trennen müsste, wenn er Unzumutbares fordert. Für die einzelnen Staaten bleibt der Bund trotz allem in wichtigen Dingen eine nette, doch leider teure Randerscheinung. [Unabhaengigkeit, Bund, Bundesstaaten, Einzelstaaten, USA, Gesetzgebung]


    Sonntag, den 17. Febr. 2008

    Telefonate nicht abgehört?  

    .   Das FISA-Geheimgericht hat seine Ermächtigung verloren, das Abhören von Ferngesprächen zu gestatten. Damit verlieren die USA Flexibilität in der Terrorabwehr, erklärte der Director of National Intelligence am 17. Februar 2008 im Fernsehen.

    Seit heute Nacht muss die Terrorabwehr ordentliche Gerichte anrufen, wenn sie den internationalen Telefonverkehr abhören will. Alte vom Geheimgericht gewährte Abhörgenehmigungen bleiben bestehen, doch neue Maßnahmen müssen im komplizierteren Verfahren bei den ordentlichen Gerichten beantragt werden, erklärte Spionagechef John a.k.a. Mike McConnell.

    Präsident Bush hatte gedroht, auf seine Afrikareise zu verzichten, wenn der Kongress seinem Wunsch nicht entsprechen würde, die FISA-Ermächtigung bis zum Samstag zu verlängern, und war dann doch abgereist. Nach dem Gesetzesentwurf Protect America Act soll eine gerichtliche Ermächtigung für das Abhören von Amerikanern im Ausland erforderlich werden. Zudem sollen die Telefongesellschaften eine Haftungsbefreiung für ihre Mitwirkung bei rechtswidrigen Abhöraktionen erhalten.


    Sonntag, den 17. Febr. 2008

    Staatsakten sind offenzulegen  

    .   Den Schleier des Amtsgeheimnisses soll der Freedom of Information Act lüften, damit der Bürger prüfen kann, was der Staat mit seinem Geld und der vom Bürger ausgehenden Ermächtigung anstellt. Nur beim Vorliegen gesetzlicher Ausnahmen darf der Staat dem Bürger Auskunft verweigern.

    Liegt ein Interesse am Zugang zu Staatsakten vor, ist es gegen die Ausnahmen abzuwägen. Im Zweifel überwiegt das Interesse an der Preisgabe der Daten. Im Fall Multi Ag Media LLC v. Department of Agriculture, Az. 06-5231, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, wie die Abwägung erfolgen muss.

    Das Landwirtschaftsministerium wollte seine GIS-Daten über die Nutzung von Agrarland nicht offenlegen, weil die Daten Rückschlüsse auf einzelne Landwirte ermöglichen. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entschied am 15. Februar 2008, dass diese Daten zwar in die Ausnahmegruppe 6 für gesundheitliche, persönliche und ähnliche Daten fallen. Jedoch überwiegt das öffentliche Interesse. Daher sind die Luftaufnahmen mit GPS-Daten dem Antragsteller zu überlassen.


    Samstag, den 16. Febr. 2008

    Grenzkampf im US-Gericht  

    .   Israel griff einen Posten der Vereinten Nationen an. Die Nachkommen der Opfer klagten im US-Gericht nach dem Torture Victim Protection Act of 1991 und dem Alien Tort Claims Act, als ihnen die Zustellung der Klage bei einem israelischen General gelang, der Washington besuchte.

    Nicht unerwartet entscheidet am 15. Februar 2008 das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks im Fall Ali Saadallah Belhas et al. v. Moshe Ya'alon, Az. 07-7009, gegen die beim UN-Posten Schutz suchenden Kläger. Die Abweisung erfolgt nicht wegen der Mahnung Israels an die Grenzbewohner, die Gegend zu verlassen, anderenfalls sie als Terroristen behandelt würden.

    Vielmehr beruht die schon im Untergericht erfolgte Abweisung auf der mangelnden sachlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Für eine Klage gegen den ausländischen Staat und seine Organe greift in diesem Fall keine Ausnahme zugunsten der Kläger. Die FSIA-Ausnahmen zugunsten Terroropfern wurden kürzlich ausgedehnt, doch greifen sie hier nicht. [Staatenimmunitaet, Zustaendigkeit, Jurisdiction, Klagezustellung]


    Freitag, den 15. Febr. 2008

    Schuldner und Schuldnerschutz  

    .   Da Knochenbrecher beim Inkasso in den USA über die Stränge schlugen, mischte sich der Bund 1977 in einzelstaatliche Kompetenzen ein und erließ ein Schuldnerschutzgesetz, den Fair Debt Collection Practices Act. Obwohl er Rechtsanwälte nicht erfassen sollte, wirkte er sich allmählich auch auf den anwaltlichen Forderungseinzug aus, vgl. Inkasso als Falle für Rechtsanwälte.

    Manche Schuldner schießen jedoch mit ihrer Abwehr von Inkassomaßnahmen über das Ziel hinaus. Anschaulich stellt die Komplexität das Urteil von 14. Feburar 2008 des zweiten Bundesberufungsgerichts im Fall Gershon Jacobson v. Healthcare Financial Services, Inc., Az. 06-3147, dar.

    Das Gericht berücksichtigt die Änderungen im Financial Services Regulatory Relief Act of 2006, Pub. L. No. 109-351, §802(c), 120 Stat. 1966, 2006-07 (2006). Von praktischer Bedeutung ist die bestätigende Erklärung des Gerichts, dass ein Forderungsschreiben so verfasst sein muss, dass auch der Dümmste, the least sophisticated Consumer, seine Rechte nicht missverstehen kann.


    Donnerstag, den 14. Febr. 2008

    Produkthaftung, Hyänen, Honorar  

    .   Kläger $3,7 Mio. - Anwälte $6,8 Mio: Das Gericht spielte im Produkthaftungsfall mit, doch das Bundesberufungsgericht macht ihm einen Strich durch die Rechnung. Allerdings beschränkt es sich auf die Verteilung des Honorars unter den zahlreichen Sammelklagevertretern. Die Parteien des Ursprungsfalls werden nicht besser gestellt, weil der Streit nur unter den Klägeranwälten ausgebrochen ist und das Unternehmen vermutlich erleichtert ist, die Hyänen abgeschüttelt zu haben, die sich nun um die Brocken streiten.

    Die Berufung endet mit der Aufhebung des Honorarverteilungsplans, den das Untergericht in geschlossener Sitzung ohne Beteiligung aller Anwälte und ohne begründende Berechnungen abgesegnet hatte. Nur fünf Alphatiere von insgesamt 79 Klägeranwälten waren in die Beuteverteilung einbezogen. Ohne das Wissen der anderen beschnitt das Gericht ihre Rechte und verlangte absolutes Schweigen. Mit diesem Vorgehen provozierte das Untergericht einen Vertrauensverlust in die Justiz.

    Zudem verstieß es gegen das Bundesprozessrecht der Federal Rules of Civil Procedure, führte der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit in einer zweiundzwanzigseitigen Begründung aus. Er schreibt dem Bundesgericht im Fall In re: High Sulfur Content Gasoline Products Liability Litigation, Az. 07-30384, am 4. Februar 2008 ein öffentliches Verfahren vor, das zu einer nachvollziehbaren und der Öffentlichkeit zugängigen Berechnung und Verteilung der von der ursprünglich Beklagten gezahlten Summe führt. [Sammelklage, produkthaftung, Anwaltshonorar, Honorarstreit]


    Donnerstag, den 14. Febr. 2008

    Gericht beurteilt Schiedsklausel  

    .   Wenn die Schiedsklausel nicht klärt, wer ihre Wirksamkeit beurteilen darf, ist das ordentliche Gericht zuständig, entschied am 13. Februar 2008 das achte Bundesberufungsgericht bei einem Pharmavertriebsvertrag. Dabei geht es lediglich um die Frage, ob überhaupt eine Schiedsvereinbarung gilt.

    Seine Entscheidung in Sachen Express Scripts, Inc. v. Aegon Direct Marketing Services, Inc., Az. 07-1971, folgt auf dem Fuße einer Entscheidung des United States Court of Appeals for the Fifth Circuit im Fall Joe Morrison et al. v. Amway Corporation et al., Az. 06-20138, in dem es eine Schiedsklausel als illusorisch und undurchsetzbar beurteilte.

    Dort hob das Gericht am 6. Februar 2008 ein Urteil zur Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs auf. Die Schiedsklausel sollte zurückwirken und von der Vertragspartei, die sie kategorisch verlangte, einseitig änderbar sein. [Arbitration, Schiedsklausel, Schiedsvereinbarung, Vertrag]


    Mittwoch, den 13. Febr. 2008

    Meine Karte, meine Marke  

    .   Genießt das Konzept für eine Marke Markenschutz? Der Grafiker, Komponist oder Wortschmied liefert dem Kunden das Logo für Waren und Dienstleistungen des Kunden. Er verwendet es nicht als Kennzeichnung eigener Waren oder Leistungen. Daher erwirbt er auch kein Trademark, entschied das zweite Bundesberufungsgericht am 4. Februar 2008.

    In Sachen American Express Co. v. Stephen G. Goetz et al., Az. 06-2184, prüfte es weiter, ob Trademark-Designer durch Analogie einen Markenschutz erlangen, denn die frührere analoge Verwendung kann die Priorität einer Marke zunichte machen. Hier hatte der Designer Kreditkartenunternehmen ein Kartendesign mit dem Logo My Life, My Card angeboten.

    Eine Kartenfirma benutzte bald den selbst entwickelten Slogan My Life. My Card. Die Verwendung des Designers erfolgte jedoch nicht in der notwendigen offenen und bekannten, open and notorious Art; das Logo war nur wenigen Firmen offengelegt geworden. An die Öffentlichkeit war der Designer nicht herangetreten. Zudem wollte er die Marke nicht mit eigenen Waren oder Leistungen verknüpfen. Auch die Analogie schützt ihn daher nicht. [Marke, Slogan, Logo, Trademark, Analogie]


    Dienstag, den 12. Febr. 2008

    Laptop und Sowjetunion 2.0  

    .   Heftige Kritik an der Durchsuchung von Laptops an den US-Grenzen löst ein Bericht des Verbraucherschützers Ed Foster aus. Selbst die Bezeichnung der USA als Soviet Union 2.0 fehlt nicht.

    Während Terroristen für 41 Cents eine Bomben-CD versenden und Pornographen Daten in einer Kamera verstecken können, wird dem Geschäftsreisenden der Laptop beschlagnahmt, wenn er sein Passwort nicht herausgibt.

    Die Bill of Rights der US-Verfassung mag einen Verdacht und einen richterlichen Durchsuchungsbefehl fordern; die übermächtige Staatsicherheitsbürokratie findet andere Mittel, beispielsweise den Zeitdruck vor dem Abflug. [Beschlagnahme, Durchsuchung, Laptop, Verfassung, US-Grenze]


    Montag, den 11. Febr. 2008

    9-11-Anklage im 7. Jahr  

    .   Die Anklage gegen 9-11-Tatverdächtige legte das Pentagon am 11. Februar 2008 vor. Das US-Verteidigungsministerium möchte die Öffentlichkeit am Kriegsgerichtsverfahren teilhaben lassen.

    Das passt zur Vorwahlpolitik der Bush-Regierung, für die Terror stets ein probates Mittel ist, von den von Bush verschuldeten Krisen in den USA abzulenken.

    Heute lenkte der US-Präsident jedoch von den Miseren bei der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts 2008 mit dem $160-Milliardengeschenk ab, das viele Bürger vor der Wahl erreichen und die als Uncertainties bezeichnete US-Rezession dämpfen soll. [9-11, Anklage, Kriegsgericht, Rezession, Wahlgeschenk, US-Wirtschaft]


    Montag, den 11. Febr. 2008

    Gesetzgeber verliert Einfluss  

    .   Mit dem Tod von Tom Lantos zeichnen sich für die US-Gesetzgebung im extraterritorialen Bereich gewaltige Veränderungen ab. Bis zum 11. Februar 2008 genoss Lantos als Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtiges im Repräsentantenhaus gewaltigen Einfluss auf die Gesetzgebung beispielsweise bei Exportkontrollen und Menschenrechten.

    Lantos' verbissene Haltung gegenüber dem Ausland wurde oft mit seinen KZ-Erfahrungen begründet. Seine unnachgiebigen Positionen gegenüber Belangen des Auslands dürften in der Zukunft von einer diplomatie-orientierten Einstellung abgelöst werden, die die Demokraten als Mehrheit im Kongress prägt.

    Als Nachfolger im Vorsitz des House Foreign Affairs Committee wird Howard Berman erwähnt. Der Ausschuss ist neben Exportkontrollen, Waffenhandel und wirtschaftlichen Sanktionen und Embargos der USA auch für Ausfuhrkredite, Ausfuhrsubventionen und landwirtschaftliche Ausfuhren zuständig.


    Montag, den 11. Febr. 2008

    GAAP-Haftung der Bankprüfer  

    .   Haftet der Wirtschaftsprüfer wie eine Bank nach Bankenrecht wegen GAAP-Verstoßes bei der Buchprüfung von Banken? In Sachen Grant Thornton, LLP v. Office of the Comptroller of the Currency, Az. 07-1003, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks mit einer 25-seitigen Begründung vom 8. Februar 2008 nach 18 USC §1813 und 12 USC §1818 gegen die von der US-Bankenaufsicht behauptete grobe Fahrlässigkeit, Recklessness, und die von ihr auferlegte Civil Penalty von $300.000. [GAAP, Bankaufsicht, Strafen, Ordnungswidrigkeit, Comptroller, Reckless]


    Sonntag, den 10. Febr. 2008

    Newsletter: Keine Haftung  

    .   Inhaber eines elektronischen Rundschreibens haften wie die einer Webseite nicht für die von Dritten beigesteuerten Beiträge. Eine Ausnahme greift möglicherweise, wenn ein Verfasser als Vertreter des Newsletters oder der Webseite auftritt. Ansonsten greift der Schutz des Communications Decency Act, 47 USC §230, entschied der Superior Court in Washington, DC.

    Eine Journalistin berichtete über den inflationären Lebenslauf einer Beamtin auf einer Webseite und gab ihren Beitrag auch einem Newsletter, der ihn versandte. Die Beamtin verklagte die Journalistin, den Newsletter und die Stadt, die auf Antrag der Journalistin Personalakten freigab.

    Das Gericht entschied im Fall Roslyn J. Johnson v. Jonette Rose Barras, et al., Az. 07 CA 001600 B, am 1. Februar 2008 auch Verleumdungsfragen aufgrund diverser Rechtsgrundlagen. Wichtige Merkmale sind dabei die Wahrheit der Erklärungen, die subjektive Meinung, die mangelnde Böswilligkeit sowie das öffentliche Interesse. Zudem erlaubt der erste Verfassungszusatz extreme Kritik an Politikern und der öffentlichen Verwaltung. [Verleumdung, Rufmord, CDA, First Amendment, Newsletter, Haftungsbefreiung]


    Samstag, den 09. Febr. 2008

    eBay-Händler siegen im US-Gericht  

    .   Auktionshändler verwehrten sich gegen den Vorwurf von Kunsthändlern bei eBay, sie vertrieben urheberrechtsverletztende Waren. Ihre negative Feststellungsklage vor dem örtlichen Bundesgericht war erfolglos, weil das Gericht keine Gerichtsbarkeit über die Beklagten aus England und Delaware feststellen konnte. Doch fanden sie beim Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks Gehör.

    In Sachen Kaaren Dudnikov et al. v. Chalk & Vermillion Fine Arts, Inc., Az. 06-1458, entschied es am 28. Januar 2008, dass die Kunsthänder die Zuständigkeit des Gerichts mit einer an eBay gesandten, geschäftsschädigenden Notice of claimed Infringement eröffneten, die Klage eine Folge der NOCI war, die Beklagten vom Sitz der Auktionshändler im Gerichtsbezirks wissen mussten und die Wahl des Gerichts durch die Kläger die Grundsätze von fair Play or substantial Justice nicht verletzt. [Urheberrecht, eBay, Auktion, NOCI, Gerichtsbarkeit]


    Freitag, den 08. Febr. 2008

    Datenschutz: Server im Müll  

    .   Spuren der Korruption im Finanzamt verwischen, indem man Server wegwirft? Das erstaunt auch in der amerikanischen Hauptstadt. Finanzbeamte werden vom FBI untersucht. Sie stehen im Verdacht, sich -zigmillionen Dollar Steuergelder unter den Nagel gerissen zu haben. Die Untersuchung geht über diesen Verdacht hinaus. Deshalb wird auch von Korruption gesprochen.

    Nun werden drei Server aus dem Finanzamt im Müll entdeckt. Dass ihre Datenträger die Daten von Steuerzahlern enthalten, ist nach dem Wissensstand der Washington Post noch eine Annahme, die der Bestätigung harrt. Sicher ist schon, dass die Geräte etwas mit dem Skandal zu tun haben.

    Den Idealzustand der Datensicherheit und des Schutzes der Privatsphäre verfehlt das Amt in Washington. Über diesen kann man sich im neuen Buch von Christian Schröder, der Washington aus Ausbildung und Praxis kennt, Die Haftung für Verstöße gegen Privacy Policies und Codes of Conduct nach US-amerikanischem und deutschem Recht, Nomos Verlag 2007, kundig machen. [US-Datenschutz, Serverdaten, Finanzdaten, Korruption, Unterschlagung, FBI]


    Freitag, den 08. Febr. 2008

    Grenzbeamte fordern Passwort  

    .   Wenn sie PCs oder Telefongeräte nicht einsehen dürfen, drohen US-Grenzbeamte im Gestapo- oder DDR-Grenzer-Stil mit Fest- und Beschlagnahmen. Dieses unverschämte, verfassungswidrige Vorgehen verunsichert amerikanische Unternehmen, die ihr Personal ins Ausland senden, genauso wie Besucher der USA bei Ein- und Ausreisen. Es passt jedoch zur Bush-Hysterie, die vom Angstschüren lebt. Wenn uniformierte US-Beamte im Flughafen Druck machen, geben die meisten nach.

    In der Uniform steckt zum Glück meist ein Mensch, der genauso verständnisvoll sein kann wie ein deutscher Beamter - der wirkt jedoch nicht drohend. Der Mensch versteht auch nicht immer, warum solche Durchsuchungen zulässig sein sollen. Ihm bleibt nur die Berufung auf Befehle von oben: Das Passwort bitte!

    Die Washington Post berichtet am 7. Feburar 2008 über solche Praktiken. Sie weist auf eine Klage gegen die übermächtige Staatssicherheit zur Klärung der Rechtsgrundlagen für diese Untersuchungen hin, die unter anderem von der einflussreichen Electronic Frontier Foundation getragen wird.

    Die Datensicherheit der grenzuntersuchten Geräte ist so gefährdet, dass viele PC-Benutzer mit leergefegten Geräten reisen. Datenverkehr findet über das Internet statt. Gespeichert wird auf Reisegeräten nichts. Was Anwälte schon länger praktizieren, greift auch in der Wirtschaft um sich. [Festnahme, Beschlagnahme, Einreise, Sicherheitsministerium, Durchsuchung, Klage]


    Donnerstag, den 07. Febr. 2008

    IR-Markenspuk in den USA  

    .   Die Harmonisierung im Markenrechtsverkehr mit den USA funktioniert nicht so richtig. Das US-Markenamt macht, was es will. Manchmal macht es harmoniegewohnten Markenanwälten in Europa das Leben und die Kalkulation schwer. Mehrere Probleme sind regelmäßig zu erkennen:
    Der originäre amerikanische Antrag ohne IR-Umweg vermeidet überzogene amtliche Gebühren. Im Harmonisierungsverfahren können die IR-Gebühren die des Markenamts der USA übersteigen.

    Zudem vermeidet der originäre US-Antrag die Zurückweisung wegen der Einreichung durch einen nicht in den USA zugelassenen Rechtsanwalt.

    Außerdem bietet der IR-Markenantrag mit der harmonisierten Waren- und Dienstleistungsbeschreibung, die von den durch Präzedenzfälle gesicherten Usancen in den USA abweicht, stets eine Angriffsfläche für den Sachbearbeiter im USPTO - und damit einen Ablehnungsgrund.

    Solche Anträge berücksichtigen oft nicht die nichteingetragenen Common Law-Marken und die einzelstaatlich eingetragenen Marken - ein kritisches Risiko für den Antrag mit möglicherweise strafrechtlichen Folgen für den Antragsteller.

    Schließlich gibt es in den USA nicht drei Markenklassen zu einem Preis. Man kann auch nur eine Marke anmelden und Geld sparen. Die meisten aus Europa in die USA zur Weiterbearbeitung übermittelten Antragsablehnungen umfassen drei Klassen - oft zum Fenster hinausgeworfenes Geld.

    Manche europäische Markeninhaber verlieren ihre US-Marke im siebten Jahr, weil sie annehmen, dass auch die US-Marke harmonisiert 10 Jahre lang gilt.
    Außer dem letzten ist keines dieser Probleme so gravierend, dass es nicht korrigiert werden kann. Keinem Anwalt in Europa kann ein Vorwurf gemacht werden, wenn er vermutet, dass Harmonisierung auch im Hinblick auf die USA Harmonisierung bedeutet.

    Zudem animiert auch die beste, auf die besonderen Anforderungen des amerikanische Markenrechts zugeschnittene Identification of Goods and Services den Sachbearbeiter, eine Office Action zu erlassen. Schließlich wird er leistungsabhängig vergütet, und ein Textbaustein mit leichter Kritik bringt ihm Punkte. Die Ausgangslage ist jedoch wesentlich günstiger als bei einer IR-Formulierung, was sich auch kostensenkend auf die anwaltliche Bearbeitung auswirkt. [Markenrecht, Trademark, Lanham Act, IR-Marken, Harmonisierung, Madrid, WIPO]


    Donnerstag, den 07. Febr. 2008

    Gebühren und Fristen im Markenrecht  

    DK - Washington.   Seit dem 2. November 2003 kann eine US-Marke entweder - wie bisher - direkt beim US-Markenamt oder über die WIPO in Genf beantragt werden. Es ist dabei zu beachten, dass sich die Gebühren einer US-Anmeldung von denen im Rahmen einer IR-Anmeldung unterscheiden.

    Während bei einer US-Anmeldung einer Wortmarke die amtliche Gebühr bei einer elektronischen Anmeldung 325 oder 275 Dollar je Klasse berechnet werden, fallen bei einer IR-Anmeldung pauschal 1059 schweizer Franken an.

    Bei einer IR-Anmeldung ist außerdem genau auf die einzuhaltende Sechsmonatsfrist zu achten, wenn die US-Markeneintragung durch eine Office Action abgelehnt wird. Oft wird übersehen, dass die Frist nicht mit der späteren IR-Rückmeldung, sondern mit der zuerst erfolgenden Nachricht des US-Markenamtes beginnt. Wird nicht in dieser Frist antwortet, gilt der Antrag als abgelehnt.[IR-Marke, WIPO, Kosten, Fristen]


    Mittwoch, den 06. Febr. 2008

    Von Ort zu Ort anderes Recht  

    .   Die Unterschiede im amerikanischen Recht illustriert ein Urteil in einem Produkthaftungsfall vom 23. Januar 2008. Eine Haltevorrichtung an Abschleppwagen verletzte ihre Fahrer beim Festzurren von Fahrzeugen. Die erste Instanz wies die Ansprüche ab, obwohl die Gutachterin der Fahrer spezifische Defekte bestätigte und nachwies, dass andere Hersteller in den USA und Europa sicherere Modelle anbieten.

    Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks musste im Fall Gayland Fix et al. v. Cottrell, Inc. et al., Az. 06-3665, das Produkthaftungsrecht nach zwei Rechtsordnungen der amerikanischen Einzelstaaten prüfen, die die verschuldenslose Haftung von Herstellern unterschiedlich regeln.

    Die Urteilsbegründung erläutert diese Vorschriften, die Herstellern mit allen Rechtsordnungen vereinbare Sicherheitsvorkehrungen schwer, wenn nicht gar unmöglich machen und mit ein Grund für die Überfrachtung von Waren mit Warnhinweisen sind.

    Hier erkannte das Gericht, dass die Sachverständige genug Belege beischaffte, die die Kläger ihre Beweishürde erklimmen lassen. Deshalb ist der Fall vom Untergericht den Geschworenen zur Subsumtion vorzulegen. [Produkthaftung, Product Liability, Rechtsunterschiede, Herstellerhaftung]


    Dienstag, den 05. Febr. 2008

    Vertragsauslegung für Spieler  

    .   Sind Spieleruniformen Möbel und vergleichbare Ausstattungsgegenstände eines Stadions?

    Die Hauptstadt verweigere rechtswidrig die Beschaffung von Uniformen der Spieler auf Stadtkosten, schluchzt der gewerbliche Baseballverein in Washington. Er legt den Vertrag mit der Stadt so aus, dass sie neben den $680 Mio. für's Stadion auch Möbel bezahlen muss, und das bedeute nun einmal auch Uniformen.


    Dienstag, den 05. Febr. 2008

    Absturz in Flug und Gericht  

    .   Die Immunität ausländischer Staaten und ihrer Unternehmen stellt das Thema im Fall Gail I. Auster et al. vs. Ghana Airways Ltd. et al., Az. 05-7141, dar. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks überprüfte ein abweisendes Urteil auf Schadensersatz nach Art. 17 der Warschauer Übereinkunft.

    Das Bundesgericht erklärte die Warsaw Convention auf einen Flugzeugzabsturz beim Inlandsflug für unanwendbar und entschied gegen die Kläger. Das Berufungsgericht hebt das Urteil gegen die verklagte staatliche Fluggesellschaft auf.

    Es bescheinigt ihr sowie dem mitverklagten Staat am 1. Februar 2008, dass keine sachliche Zuständigkeit, Subject Matter Jurisdiction, besteht.

    Dazu erörtert es die Merkmale des Foreign Sovereign Immunities Act, 28 USC §1602 ff. Auf ihre Immunität verzichteten die Beklagten nicht durch den Beitritt zur Konvention.

    Wegen der mangelnden Gerichtsbarkeit nach 28 USC §1330 (a) hätte die erste Instanz nach Rule 23 (h)(3) FRCP kein Urteil erlassen dürfen. Der Fall wird daher mit der Urteilsaufhebung und der Maßgabe der Abweisung zurückverwiesen.



    Montag, den 04. Febr. 2008

    UdSSR-Arbeitspass im US-Schiedsspruch  

    .   Die zentrale Rolle des Arbeitspasses im Leben eines Russen auch nach dem Ende der UdSSR missachtete ein US-Unternehmen, das ihm diesen nicht prompt nach der Auflösung eines Arbeitsvertrages zurückgab. Der Russe musste deshalb den Antritt der nächsten Stelle verschieben und wurde dort gleich entlassen, als er seinen nach UdSSR-Recht unverzichtbaren Arbeitspass verspätet und mit vernichtend falschem Eintrag über die Natur der Vertragsauflösung erhielt und endlich dem neuen Arbeitgeber übergeben konnte.

    Der Schiedsklausel im Auflösungsvertrag entsprechend forderte er den US-Arbeitgeber zur Mitwirkung am Schiedsverfahren über den entstandenen Schaden auf. Dieser schwieg. Der Russe verklagte daher das Unternehmen vor einem Gericht in Russland und erwirkte nach Jahren ein Versäumnisurteil, aufgrund dessen er allein das US-Schiedsverfahren nach AAA-Regeln einleitete.

    Der Arbeitgeber torpedierte das Verfahren, doch der Schiedsrichter sprach ihm $68,000 als Schadensersatz zu, weil der Russe trotz der Schiedsklausel vor dem ordentlichen Gericht geklagt hatte. Zudem sprach das Schiedsgericht dem Russen $780,000 und die Korrektur des Arbeitspasses zu.

    Als der Russe den Schiedsspruch vom ordentlichen US-Gericht bestätigen lassen wollte, beantragte der Arbeitgeber seine Aufhebung nach 9 USC §10 (a)(4) im Federal Arbitration Act. Er griff die Schiedsrichterauswahl an, bezeichnete den Arbeitspass als nicht von der Schiedsklausel umfasst und behauptete eine ultra vires-Entscheidung wegen der Anwendung russischen Rechts auf einen Auflösngsvertrag nach dem Recht von Indiana und wegen der Anordnung, den Arbeitspass nachträglich umzuschreiben.

    Nachdem der Russe im Bundesgericht erster Instanz gewann, ging der Arbeitgeber vor das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks. Dieses erlaubt sich am 22. Januar 2008 im Fall Peter A. Prostyakov v. Masco Corporation, Az. 06-3928, den deutlichen Hinweis, dass es mit diesem Versuch der Umgehung des Schiedsverfahrens frustriert ist, sieht sich jedoch gezwungen, anhand dieses Falles grundlegend den ultra vires-Grundsatz zu erläutern.

    Damit bestätigt es mit einer von Richter Kanne verfassten Begründung den Schiedsspruch. Pointiert weist dieser die US-Firma auf die Kostenregelung in der Schiedsklausel hin, die sie als unterlegene Partei zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet. Wenn sie diese Pflicht nicht prompt erfüllt, würde das Gericht gern eingreifen und dem Russen formell die Kosten zusprechen, da die US-Firma die Gerichte unnötig belästigt hat und sich über das Schiedsverfahren lustig gemacht hatte. [Schiedsverfahren, Arbitration, Ultr-Vires, Arbeitspass, Schadensersatz]


    Sonntag, den 03. Febr. 2008

    Religion und Politik im Vergleich  

    DK - Washinton.   Am 31. Januar 2008 lud die Friedrich Ebert Stiftung in Washington zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Religious Groups in Political Life - A Transatlantic Dialogue ein. Redner waren der Vize-Präsident vom Ethics and Public Policy Center in Washington Michael Cromartie, der Professor von der George Mason School of Public Policy in Arlington, Virginia, Mark J. Rozell, und der Coordinator for German-American Cooperation Karsten D. Voigt. Die Leiterin der Friedrich Ebert Foundation in Washington Almut Wieland-Karimi moderierte.

    Diskutiert wurde vor allem über die rechtlichen und politischen Unterschiede zwischen den USA und Deutschland in Bezug auf das Verhältnis von Religion und Politik. In den USA wurde eine strikte Trennung von Kirche und Staat im ersten Verfassungszusatz, First Amendment, festgeschrieben. In Deutschland besteht mit Artikel 140 Grundgesetz, der auf die Bestimmungen der Artikel 136 bis 141 Weimarer Reichsverfassung verweist, verfassungsrechtlich eine Trennung von Kirche und Staat.

    Gleichwohl ist die Ausgestaltung dieses Grundsatzes in den beiden Staaten in Recht und Politik eine völlig andere. Um nur einige Beispiele zu nennen: Einerseits darf es in den USA keinen staatlichen Religionsunterricht - wie in Deutschland - geben. Auch besteht mit Weihnachten lediglich ein religiöser Feiertag in den USA, während davon in Deutschland durch das Ladenschlussgesetz eine ganze Reihe existieren. Auf der anderen Seite spielt die Religion in der US-Politik - ganz im Gegensatz zu Deutschland - eine erhebliche Rolle, wie die derzeit stattfindenden Vorwahlen zeigen. So ist es für viele Amerikaner undenkbar, einen Präsidenten zu wählen, der nicht an Gott glaubt.

    Diese unterschiedlichen Verständnisse von Politik und Religion können oft zu Missverständissen über das andere System führen. Veranstaltungen wie diese helfen, die Unterschiede herauszustreichen und die Gemeinsamkeiten zu entdecken, die sich auch in Legislative, Judikative und Exekutive widerspiegeln.


    Samstag, den 02. Febr. 2008

    Datenschutz: Spannungen USA-EU  

    .   Das gespannte Verhältnis zwischen den USA und Europa im Datenschutz, Privacy, besprachen am 31. Januar 2008 Spitzen der EU-Verwaltung und US-Ministerien im Rahmen der European Institute-Veranstaltung Data Privacy: Global and Transatlantic Challenges in the 21st Century in Washington.

    Während der gute Wille zur Überbrückung von Differenzen und zur Harmonisierung deutlich war, blieb die Kluft bei Ausgangslage und Vorgehensweise offen. Die USA haben das ältere Datenschutzsystem, was von europäischer Seite nicht als System verstanden wird und auch keine kohärente Struktur in materieller oder administrativer Hinsicht aufweist.

    Die EU-Staaten besitzen ein singular, unified System, das unter Beteiligung von 27 Staaten weiter entwickelt wird. In den USA sind über 50 Rechtsordnungen für das Datenschutzrecht zuständig. Der Bund kann mit der erfolgreich arbeitenden FTC sowie Ämtern mit Sonderaufgaben, wie dem Heimatschutzministerium, keine Vorgaben setzen, sondern nur Vorbild sein.

    Diese Unterschiede in den föderalen Strukturen der EU und der USA sind für zahlreiche Kommunikationsschwierigkeiten verantwortlich. Sie wurden bei der Tagung nicht herausgestellt, doch war klar, dass in den USA jeder sein eigenes Süppchen kocht, während Europa an einem Eintopf arbeitet.

    Auch materiell waren deutliche Unterschiede zu entdecken. Die europäische Seite stellte neben anderen dogmatischen Merkmalen die Verhältnismäßigkeit in die erste Reihe, die im US-Recht eine untergeordnete Rolle spielt. Die amerikanische Seite stellt alle Abwägungen unter den Vorbehalt der nationalen Sicherheit. Diese prägt die amerikanische Bundesregierung, indem sie die Terrorangst schürt. Sie glaubt zudem an die Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft.

    Gerade die letzte Auffassung war bei anderen Tagungen vom Secret Service nicht geteilt worden, der bei der Umsetzung von Selbstverpflichtungen zuviel Schlamperei entdeckt, die unfassbare Datenmengen Kriminellen und Feinden zuspielt.


    Samstag, den 02. Febr. 2008

    Nr. 3 im Lande  

    .   Schön, dass der Verband der Musikfritzen mit 6000 Mitgliedern zur Nr. 3 im Lande den Kollegen erkürt, den man fast nie in der Kanzlei sieht, weil mit seinen Mandanten die Welt bereist und Deals schmiedet. Zwar hatte er vor über 15 Jahren den Vorschlag der IT-Rechtler verworfen, seine Künstler und Proben ins Internet zu stellen. Das kann man ihm nicht übel nehmen. IT-Recht, Internetrecht und Musikrecht waren damals noch nicht kompatibel. [Musikanwalt, Internetanwalt, Medienrecht, Internetrecht, IT-Recht, IP-Recht]


    Donnerstag, den 31. Jan. 2008

    Nazi-Vergleich im Prozess  

    .   Einen Verteidiger mit Nazis oder Einwendungen gegen einen Schadensersatzanspruch gegen ein Altersheim mit Naziexperimenten an Alten und Kranken gleichzustellen, ist im texanischen Zivilprozess unzulässig und führt zur Aufhebung des resultierenden Urteils, entschied das oberste Gericht von Texas am 25. Januar 2008 im Fall Living Centers of Texas, Inc. et al. v. Augustine Peñalver et al., Az. 06-0929, denn die Geschworenen dürften nicht durch solchen unziemlichen Schwachsinn in die Irre geführt werden.


    Mittwoch, den 30. Jan. 2008

    Geheimnis vor Verrat bewahrt  

    .   Nach dem Freedom of Information Act müssen Ministerien und Ämter ihre Akten jedermann offenlegen. Ausnahmen gelten insbesondere für die nationale Sicherheit der USA.

    Wie steht es um Preisangaben im öffentlichen Beschaffungswesen? Dürfen Konkurrenten wirklich alles erfahren, um Vergabeverfahren zu gewinnen?

    Diese Gefahr ist potentiellen Anbietern schon lange ein Dorn im Auge. Manche verzichten deshalb gar auf öffentliche Aufträge. Hilft ihnen im Procurement nicht das gut entwickelte Trade Secret-Recht der USA? Greift hier nicht die bundesrechtliche Strafandrohung im Trade Secrets Act, 18 USC §1905?

    Etwas Klarheit bringt ein neues Urteil vom 29. Januar 2008 in Sachen Canadian Commercial Corporation et al. v. Department of the Air Force, Az. 06-5310. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks erklärt die Grenzen der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen nach 5 USC §552 (b)(4) in diesem Reverse FOIA-Fall, vgl. Chrysler Corp. v. Brown, 441 US 281 (1979).

    Das anbieterschützende Urteil betrifft Bundesrecht. Das einzelstaatliche Recht in den USA weicht oft von ihm ab. Die Mindermeinung öffnet Wettbewerbern ein Törchen.[Preisangaben, Preisgabe, Trade Secret, Geschäftsgeheimnis, FOIA, Beschaffungswesen, Offenlegung, Verwaltung]



    Dienstag, den 29. Jan. 2008

    Dienstag, den 29. Jan. 2008

    Vize Sebelius verlangt Gesundheitsgesetz  

    .   Anders als der Präsident beurteilt die etwaige zukünftige Vizepräsidentin der USA die Lage der Nation. In ihrer Entgegnung auf die Rede Bushs sprach Gouverneurin Sebelius unter anderem die Weigerung Bushs an, ein Gesetz zur allgemeinen Gesundheitsversorgung zu verabschieden, und bat ihn um Einsicht. Kathleen Sebelius wird als Kandidatin für das zweithöchste Amt an der Seite von Senator Obama gehandelt.


    Dienstag, den 29. Jan. 2008

    Angststimmung im Weißen Haus  

    .   Nachdem Senator Kennedy heute morgen mit einer feurigen Rede Senator Obama unterstützte, meldet sich am Abend Präsident Bush abgeschlafft mit seiner letzten State of the Union-Rede. Nach Hinweisen auf erfolglose Gesetzesmaßnahmen - beispielsweise dem statistikverschönernden und schülerverdummenden No Child Left Behind Act - wendet er sich der Angstschürerei zu. Verhinderte Angriffe auf die USA fordern weitere Ausgaben und Ermächtigungen. Sanktionen gegen den Iran müssen verschärft werden. Weil es der Börse schlecht wurde, soll der Staat Fördergelder ausgeben, die er nicht hat, weil er unter Bush mehr als pleite ging.


    Montag, den 28. Jan. 2008

    Obama nach Washington  

    .   Mit Washington wollen sich Kandidaten für die Präsidentschaft nicht identifizieren. Doch nach seinem unbestreitbaren Erfolg in South Carolina besucht Senator Obama die Hauptstadt der USA, um am 28. Januar 2008 an der American University diese Region anzusprechen.

    Damit dürfte auch die Chesapeake Primary um die große Atlantikbucht interessanter werden. Die Vorwahlen hatten in den Staaten Maryland, Virginia und Delaware dem District of Columbia noch keinen Wirbel verursacht.

    Im Rest des Landes legen die Kandidaten Wert darauf, sich von Washington zu distanzieren. Die Hauptstadt steht für alle Übel, die der Bund den Staaten zufügt, die ihm von ihren Kompetenzen einige überlassen hatten.

    Seit etwa 1937 ist das zwar nicht mehr so. Roosevelt, Thomas Tommy the Cork Corcoran und Benjamin Cohen hatten die USA aus der Weltwirtschaftskrise durch den SEC Act und weitere Gesetze gerettet und benötigten den Segen des Obersten Bundesgerichtshofes der USA.

    Dass der Supreme Court dem Bund durch die Ausweitung der Commerce Clause der Bundesverfassung mehr Macht zusprach, wird jedoch noch nicht überall im Lande akzeptiert. Dass Obama während der Vorwahlen öffentlich in Washington, DC außerhalb des Senates auftritt, kann ihm angekreidet werden, doch kann es auch Stärke beweisen.

    Disclosure: Der Verfasser ist Partner in der von Tommy the Cork gegründeten Kanzlei.


    Sonntag, den 27. Jan. 2008

    T-Mobile verliert Schiedsanspruch  

    .   Schiedsklauseln soll nach Bundesrecht immer Geltung verschafft werden, verlangt der Oberste Bundesgerichtshof der USA. Doch T-Mobile kann in einem Sammelklageverfahren von Kunden seine Schiedsklauseln in Kundenverträgen nicht durchsetzen. Erstens beruht der Klageanspruch auf einzelstaatlichem Recht.

    Zweitens war die Schiedsklausel in T-Mobiles Knebelvertrag im Fall Scott v. Cingular Wireless, 161 P.3d 1000 (Wash. 2007), analog vom Obersten Staatsgericht für nichtig erklärt worden, als es Verträge eines Wettbewerbers prüfte. In Sachen Kathleen Lowden et al. v. T-Mobile USA, Inc., Az. 06-35395, bestätigt das neunte Bundesberufungsgericht der USA am 22. Januar 2008 zudem, dass das Bundesrecht mit seinem Federal Arbitration Act in 9 USC §1 ff. nicht das einzelstaatliche Recht bricht. Das hatte der Ninth Circuit schon in Shoyer v. New Cingular Wireless Services, Inc., 498 F.3d 976 (9th Cir. 2007), ausgeführt.

    Die Kundenverträge hatten Strafschadensersatz, punitive Damages, sowie Class Actions, ausgeschlossen. Ein Vertrag verbot sittenwidrig, unconscionably, auch eine etwa fällige gesetzliche Kostenerstattung. Salvatorische Klauseln konnten die Verträge nicht retten, da diese insgesamt mit der Nichtigkeit dieser Ausschlüsse vergiftet, tainted, waren.

    Beging T-Mobile einen strategischen Fehler mit der Weigerung, an einem Sammelschiedsverfahren mitzuwirken? Nach dem Präzedenzfall des obersten einzelstaatlichen Gerichts hätte die Teilnahme an einem solchen Schiedsverfahren die Gesamtnichtigkeit der Verträge eventuell vermieden. Auch der FAA kann den Fall nicht zum Schiedsgericht führen. Denn die nach einzelstaatlichem Recht zu beurteilende Nichtigkeit trifft auf Ausnahmen, die der US Supreme Court in Doctor's Assocs., Inc. v. Casarotto, 517 US 681 (1996), definiert hatte. [Strafschadensersatz, punitive, Schiedsklausel, sittenwidrig, unconscionable, Arbitration, FAA, US-Recht]


    Samstag, den 26. Jan. 2008

    Homer Simpson Stigma  

    .   Den Atomtechniker Homer Simpson kennt jeder. Seinen Ruf möchte niemand. Das gilt erst recht für einen Atomtechniker, dessen Karriere gefährdet wird, wenn der Arbeitgeber ihn beim Aufsichtsamt ankreidet und feuert, weil der Techniker dem Amt Schlampereien meldete.

    Vor diesem Hintergrund spielt das Urteil in Sachen Fady Kassem v. Washington Hospital Center, Az. 06-7161, vom Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks. Der Krankenhaustechniker hatte der Nuclear Regulatory Commission Sicherheitsrisiken gemeldet. Doch kündigte ihm das Krankenhaus nicht rechtswidrig, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia Ciruit am 22. Januar 2008.

    Denn sein Arbeitsvertrag bedeutete nach dem in den Hauptstadt geltenden Employment at Will-Grundsatz keine Arbeitsplatzgarantie. Der Schutz für Whistleblower in 42 USC §5801 greift nicht.

    Doch den Schmerzensgeldanspruch wegen seines Schocks über die Diskreditierung beim Amt muss das Untergericht neu prüfen. Eine Meldung an die Nuclear Regulatory Commission über seine fragwürdige Eignung als Atomtechniker konnte sehr wohl wegen der Rachsucht der Krankenhausverwaltung erfolgt sein.

    Diese hatte sich aufgeregt, dass der Angestellte mehrfach Verletzungen der Atomsicherheitsbestimmungen der NRC gemeldet hatte. Zudem hatte er seine Mitwirkung an einem Vertuschungsplan verweigert.

    Eine unrichtige Meldung über den Techniker gehört zu den Ausnahmen, die auch im Arbeitsverhältnis eine Klage wegen intentional Infliction of emotional Distress zulässig machen. Normalerweise greift dieser Tort im Arbeitsrecht nicht. Ausnahmsweise geht der Anspruch nun an die Jury zur Subsumtion. [Schmerzensgeld,at-Will,Arbeitsvertrag,US-Recht]



    Freitag, den 25. Jan. 2008

    $200.000 per Luftpost  

    .   Fast fällt das Herz in die Hose: Ein Aktienzertifikat kommt aus Deutschland per einfacher Luftpost an. Wert: 200.000 Dollar. Unversichert.

    In Deutschland landen Zulassungsurkunden zum US-Gericht mit der Luftpost nicht ohne schwere Kratzer, trotz bombensicherer Verpackung. Was wäre geschehen, wenn die Aktie abhanden gekommen wäre? Diese Aktie einer Corporation in den USA ist glücklicherweise kein Inhaberpapier.

    Sie ist ordentlich im Corporate Book und dort im Ledger unter dem Namen des Gesellschafters verzeichnet. Ohne sein Indossament hätte selbst ein gutgläubiger Erwerber Schwierigkeiten und der Executor eines US-Nachlasses könnte die Übertragung auf einen Erben nur mit seinen Letters of Administration erreichen.

    Bei einem Verlust hätte der Berechtigte nach den Statuten der Corporation, den By-laws, den President unterrichtet. Der Geschäftsführer hätte den verlorenen Anteilsschein für nichtig erklärt und eine neue Urkunde ausgestellt. Ein wenig Aufwand, doch keine Tragödie. Im Fall der 200.000-Dollaraktie überhaupt kein Problem, zeigt sich, weil das Zertifikat nämlich nicht echt ist - lediglich eine täuschend ähnlich wirkende Farbkopie.


    Donnerstag, den 24. Jan. 2008

    Die Vertragssprache im US-Recht  

    .   Für $179 kann der Nichtjurist die englische Rechtsprache, insbesondere im Prozessrecht, im Audioprogramm üben. Vor Ort in Deutschland wird ein Zweitageskurs Introduction to Anglo-American Contracts angeboten. Beide Kurse empfehlen sich zur Erfüllung guter Vorsätze für das Jahr 2008. Beide sind auch als Ergänzung zur Lektüre des Kapitels Verhandeln in den USA im Heussen-Rechtsfachbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Verlag Dr. Otto Schmidt, 3. Auflage 2007, geeignet, die in Stil und Länge für den Flug in die USA bestimmt ist.

    Den Prozessrechts-Kurs für Paralegals und Legal Staff mit der Bezeichnung A Paralegal's Guide for Drafting Pleadngs bietet Lorman an.
    Das Anmeldeformular für die Vertragsgestaltung auf Englisch findet sich im neuen Recht der Internationalen Wirtschaft und bei Managementcircle.

    Aus dem Studium des Vertragsrechts in England, USA und Malta erinnert man sich daran, dass allein die Sprachkenntnis nicht hilft, einen Vertrag in einem englischsprachigen Land zu verstehen oder ihn so zu verfassen, dass er auch wirksam ist. Doch sind Kurse dieser Art und Qualität sicherlich geeignet, den Anwalt im jeweiligen Land besser zu verstehen und seine eigenen Auffassungen über das Verständnis von Vertragsinhalten so zu vermitteln, dass sie auf der Gegenseite verstanden werden. [Vertragsverhandlung, USA-Vertrag, Rechtssprache, Contract, Vertragsentwurf]



    Mittwoch, den 23. Jan. 2008

    Keine Verweisung aus Gefälligkeit  

    DK - Washington.  Am 18. Januar 2008 entschied das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Sachen Daevon Barksdale v. Washington Metropolitan Area Transit Authority, Az. 06-7193, über die Rechtmäßigkeit eines Verweisungsbeschlusses.

    Der Kläger verklagte die Beklagte, die das Nahverkehrssystem in Washington betreibt, da er sich bei der Benutzung einer Rolltreppe verletzt hatte. Die Klage wurde beim einzelstaatlichen Gericht erster Instanz, Superior Court, eingereicht.

    Die Beklagte ereichte dann eine Verweisung an das Bundesgericht erster Instanz, District Court, unter Berufung auf 28 USC §1446, wonach dieses für alle Klagen gegen und von der Beklagten zuständig sei. Der Anwalt des Klägers beantragte daraufhin erfolgreich eine Verweisung zurück an den Superior Court, da er - was sich im Übrigen als falsch herausstellte - keine Zulassung beim District Court habe.

    Dagegen wendete sich die Beklagte und bekam vor dem United States Court of Appeals Recht. Das Gericht führte aus, dass es zwar grundsätzlich auch Fälle geben kann, in denen eine Verweisung trotz nicht ausdrücklicher gesetzlicher Gestattung erfolgen darf. Ein solcher liege aber dann nicht vor, wenn die Zuständigkeit eines Gerichts für einen Parteivertreter lediglich angenehmer sei.


    Dienstag, den 22. Jan. 2008

    Haftungsausschluss bei Verbrechen  

    DK - Washington.   Über das amerikanische Versicherungsvertragsrecht berichten in der Auslandsbeilage der Januar-Ausgabe der Zeitschrift für Versicherungsrecht Kochinke und Meis unter dem Titel Vertraglicher Haftungsausschluss wegen Verübung eines Verbrechens erweitert, VersRAl 2007, Heft 1, Januar 2007, S. 10-11.

    Die Autoren gehen in dem Artikel insbesondere auf die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks in Sachen Laura Steele v. Life Insurance Company of North America, Az. 06-1331,
    vom 7. November 2007 ein. Das Gericht hatte zugunsten von Versicherern den Anwendungsbereich von vertraglichen Leistungsausschlussgründen in Lebensversicherungspolicen ausgeweitet. Das Urteil dürfte auch auf die Kalkulation oder Policenauswahl von Fonds im Lebensversicherungszweitmarkt der sogenannten Life Settlements Auswirkungen haben, in dem deutsche Investoren stark vertreten sind.


    Dienstag, den 22. Jan. 2008

    Islamismus und Liberalismus  

    DK - Washington.   How Liberal Democracies Should Address Radical Islamism war das Thema einer Veranstaltung der Friedrich Naumann Foundation im Willard Hotel in Washington, DC, am 18. Januar 2008. Redner war Terrorismusexperte Alexander Ritzmann. Moderator war Claus Gramckow, zuständig für den transatlantischen Dialog bei der Stiftung in Washington.

    Einführend definierte der Experte zunächst die Begriffe Islamismus, Islamist und Jihad und stellte diese im Gegensatz zum Liberalismus dar. Er ging dann darauf ein, wie die westlichen Gesetzgeber derzeit versuchen, mit radikalem Islamismus umzugehen. Dies geschehe beispielsweise indem Angehörige anderer Kulturen integriert werden sollen, wie etwa durch formale Einbürgerung, was aber nicht ausreichend sei. Auch eine Belehrung von außen, wie Demokratie funktioniere, sei nicht erfolgversprechend. Sein Hauptansatzpunkt war vielmehr, dass die meisten Moslems ebenfalls den radikalen Islamismus ablehnen und Unterstützung in seiner Bekämpfung verdienen.

    Nach Ansicht von Alexander Ritzmann kann dieser Kampf allerdings nicht von heute auf morgen gewonnen werden, sondern wird einige Jahrzehnte dauern. Er werde aber erfolgreich sein, da die meisten Opfer des radikalen Islamismus selbst Moslems seien.


    Montag, den 21. Jan. 2008

    I Have a Dream-Ecke  

    .   Am heutigen Martin Luther King-Feiertag gewinnt ein Vorschlag zur Regulierung der Redefreiheit vom National Park Service symbolische Bedeutung. Nur vor dem Kapitol sollen Demonstration veranstaltet werden, nicht überall auf der National Mall in Washington, DC. Der Plan soll die verfassungsgemäßen Einschränkungen von reasonable Time, Place and Manner beachten.
    Bürgerrechtler des Partnership for Civil Justice sehen darin hingegen eine verfassungswidrige Protestecke. Die Umsetzung des Vorschlags muss den Anforderungen des Administrative Procedure Act des Bundes nach 5 USC §551 entsprechen. Daher kann die Öffentlichkeit bis zum 15. Februar 2008 Stellungnahmen einreichen. [Meinungsfreiheit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, US-Recht]



    Montag, den 21. Jan. 2008

    Gerichte in den USA geschlossen  

    .   Get a Free Ride in a Police Car stimmt auch am 21. Januar 2008 in Verbindung mit If you Shoplift in This Bar. Bars und Cafes sind geöffnet, Hot Dog Stands und Gerichte nicht. Am Martin Luther King-Feiertag ist das Bild bei Kanzleien in den USA gemischt: Anwälte erscheinen, Referendare und Support Staff nicht unbedingt.


    Sonntag, den 20. Jan. 2008

    Ganz einfach - in Deutschland  

    .   Obwohl es kein Melderegister in den USA gibt, gehen viele Europäer davon aus, dass es bestimmt einfach ist, Urkunden über sich, Personal, Verwandte oder Dritte zu beschaffen - und verzichten schockiert, wenn sie die Kostenschätzung erhalten. Schnell kommen $1000 beim Anwalt und $1000 beim Detektiv zusammen, wenn nicht bekannt ist, wo beispielsweise eine Geburt, Trauung oder Scheidung stattfand. Fehlt zudem die Social Security Number, steigt der Aufwand, zunächst bei der Detektei, rasch.

    Bis der Anwalt ein Mandat zur Beschaffung von Unterlagen annehmen kann, fallen bereits Kosten an, die nicht in Rechnung gestellt werden. Eine Stunde Korrespondenz zur Ermittlung des ganz einfachen Sachverhalts. Der ist meist nur aus deutscher Sicht einfach, weil es in Deutschland geordnete Meldeämter und gut geschulte Beamten gibt, die nicht am Tag vorher an der Tankstelle arbeiteten.

    Dann die Kosten des Conflicts Check, der eine Abfrage in zwei oder mehr Datenbanken sowie zwei Minuten von jedem Anwalt der Kanzlei und die gründliche Auswertung der Antworten erfordert. Schließlich folgt die möglichst genau eingegrenzte Kostenschätzung und der auf den Auftrag abgestimmte Mandatsvertrag mit für den Mandanten massgeschneiderter Erläuterung. Die Kosten der Anfrage können über denen des Auftragswerts liegen.

    Einfacher ist es, wenn die Anfrage Urkunden von Patent- und Markenamt oder anderen Bundesbehörden betrifft statt Personenstandsurkunden von Menschen, die von Ort zu Ort und in den USA damit von Rechtskreis zu Rechtskreis ziehen. Bei der Beschaffung von Urkunden bei Bundesstellen ist das Verfahren vorhersehbarer und die Kostenschätzung damit meist verlässlicher, ähnlich wie bei Grundbuchauszügen - obwohl diese angesichts des Deed-Systems und eines nicht überall vorhandenen öffentlichen Katastersystems auch schwerer zu finden sind als in Deutschland. [Urkunde] [Grundbuch] [US-Recht]


    Sonntag, den 20. Jan. 2008

    Legal Assistant: Komplex  

    .   Die duale Ausbildung verleiht Deutschland einen enormen Standortvorsprung. Ob das bei den Legal Assistants auch so sein wird? Aus Amerika, wo Legal Assistant nur Assistent des Anwalts bedeutet, kann man wohl für das geplante Ausbildungsprogramm nichts lernen.

    Jede Kanzlei, jeder Anwalt wählt Legal Assistants nach eigenen Vorstellungen und bildet sie auf eigene Weise und in eigene Richtungen aus - flexibel ganz nach Bedarf und Fähigkeiten des Ausbilders und der Angestellten.

    Top-Absolventen von Top-Unis, die das Jurastudium ins Auge fassen und einerseits hautnah die Arbeit der Attorneys miterleben, andererseits einen Lernvorsprung vor zukünftigen Kommilitonen erwerben wollen, stellen ein Bild der Legal Assistants dar.
    Sie lernen Recherche, den Umgang mit Ministerien, Botschaften und Mandanten, die Koordinierung komplexer Arbeitsvorgänge oder Gerichtsverfahren und auch Time and Billing.

    In anderen Kanzleien werden Textverarbeiter als Legal Assistants bezeichnet, und mancherorts sind sie eine Art Office Manager mit Zuständigkeiten für Infrastruktur und Personal. Vielleicht wird das verschwommene Bild vom Legal Assistant in der englischsprachigen Welt auf dem Umweg über das deutsche Berufsbild konkretisiert? Und damit zur unerwarteten Endstation einer Kanzleikarriere? Dafür gibt es doch den Ausbildungsweg zum Paralegal. [Legal Assistant]


    Samstag, den 19. Jan. 2008

    Internet-Patent selbst vernichtet  

    .   Der Erfinder trug im Workshop 1996 seine Forschungsergebnisse über Schwachstellen im Internet als Emerald Projekt vor. Ein Jahr danach veröffentlichte er weitergehende Details über seine Live Traffic-Forschungen, bevor er ein Jahr später ein Patent anmeldete, das mit den Forschungsergebnissen nahezu identisch ist.

    Das für Patentsachen landesweit zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington erklärt in Sachen SRI International Inc. v. Internet Security Systems, Inc. et al., Az. 07-1065, am 8. Januar 2008, wann die eigene Veröffentlichung nach 35 USC §102 eine Vorhersehbarkeit der Erfindung begründet, die das nachfolgende Patent nichtig werden lassen kann.



    Freitag, den 18. Jan. 2008

    Parteiischer Schiedsrichter?  

    DK - Washington.  In Sachen Donna Uhl v. Komatsu Forklift Ltd. et al., Az. 07-1044, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 2. November 2007 über die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs, Arbitration Award.

    In einem Rechtsstreit wegen einer unerlaubten Handlung, Tort, schlossen die Parteien einen Schiedsvertrag. Danach sollte jede Partei einen Schiedsrichter benennen und diese beiden einen dritten. Das Schiedsgericht sollte dann über die Angelegenheit entscheiden. In dem Vertrag findet sich die Regelung, dass die Schiedsrichter kein finanzielles oder persönliches Interesse an dem Ausgang des Schiedsverfahrens haben dürfen und ein etwaiger Interessenskonflikt offenzulegen sei.

    Die Beklagte wählte - ohne dies zu offenbaren - als Schiedsrichter einen Anwalt, der ein paar Jahre zuvor mit dem Beklagtenvertreter zusammengearbeitet hatte. Nachdem das Schiedsgericht zu Lasten der Klägerin entschieden und von der früheren Zusammenarbeit erfahren hatte, fechtete sie den Schiedsspruch vor Gericht an.

    Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass die Beklagte vertraglich verpflichtet war, sie über die frühere Tätigkeit des Schiedsrichters zu informieren. Dies verneinte der United States Court of Appeals nach dem hier anzuwendenden Recht von Michigan, da durch die frühere Zusammenarbeit kein finanzielles oder persönliches Interesse am Ausgang des Schiedsverfahrens begründet wird.

    Auch lehnte das Gericht einen Verstoß gegen §10 des Bundesschiedsgesetzes, Federal Arbitration Act, 9 USC §10, ab, wonach bei offensichtlicher Parteilichkeit ein Schiedsspruch aufgehoben werden kann. Eine evident Partiality im Sinne des FAA liege hier aber nicht vor, da ein objektiver Dritter nicht zwingend zu dem Schluss kommen muss, dass der Schiedsrichter parteiisch war.


    Freitag, den 18. Jan. 2008

    Fliegendes Skateboard  

    .   Bei einem professionellen Skateboard-Wettbewerb flog das Deck eines Boards in die Zuschauer, die gleich um den Preis rangen. Haftet Wave Skate and Surfwear als Veranstalter für die Verletzung eines Zuschauers?

    Gilt die Vermutung von Fußball, Golf oder Baseball, dass Zuschauer die Gefahr fliegender Bälle hinnehmen? Das dritte Berufungsgericht in Kalifornien klärt diese Frage in Sachen Daniel McGarry v. Scott Sax et al., Az. C045727, am 10. Januar 2008, unter dem Blickwinkel, dass der Profi seine Fans mit dem Deck beglückt.


    Donnerstag, den 17. Jan. 2008

    Geheimnis ausposaunt, verfallen  

    .   Was nützt einem das beste Geheimnis, wenn der Staat es ausposaunt? Ein Fertighausbauer verlor seine geheimen Baupläne und Prüfungsunterlagen, als der Staat sie seinem Konkurrenten nach dem Freedom of Information Act in 5 USC §552 aushändigte. Das Geschäftsgeheimnis wird als Trade Secret in den USA umfassender als nach deutschem Recht als eigenes intellectual Property-Recht geschützt.

    Wer es nicht sorgfältig schützt, beispielsweise durch ein NDA als Non-Disclosure Agreement oder Confidentiality Agreement und die Dokumente, die das geschützte Wissen enthalten, nicht gründlich markiert, verliert schnell sein geistiges Eigentum - gleich ob er die Unterlagen einem Amt oder Dritten gibt. Der Fertighausbauer hatte die Kennzeichnung vergessen. Der Wettbewerber hatte Personal abgeworben, das Zeichnungen und weitere Unterlagen vom PC kopierte, und dann dieselben Häuser billiger angeboten.

    Gegen ihn erging zwar eine einstweilige Verfügung mit Unterlassungsverbot, doch sie bezeichnete die geschützten Papiere ungenau, erkannte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Patriot Homes, Inc. et al. v. Forest River Housing, Inc. et al., Az. 06-3012, am 10. Januar 2008. Die Injunction darf die beim Staat jedermann zugänglichen Unterlagen nicht umfassen. Neben den Fragen des Schadensersatzes nach Urheberrecht in 17 USC §101 und dem Computer Fraud and Abuse Act in 18 USC §1030 muss sich nun das Untergericht der Neuformulierung der eV widmen.


    Donnerstag, den 17. Jan. 2008

    Konnte Gericht Morde verhindern?  

    .   Die vier Schwestern, deren verweste Leichen letzte Woche gefunden wurden, könnten noch leben, wenn das Familiengericht in Washington, DC im April 2007 noch vor ihrem Tod eingegriffen hätte. Ihre labile Mutter hatte sie aus der Schule genommen. Eine dramatischer Anruf - bei der Washington Post veröffentlicht - einer Schülerberaterin bei der Stadtverwaltung führte zu nichts. Nun wurden sechs Stadtbeamte entlassen.

    Ein Schreiben an das Gericht blieb fruchtlos, weil dieses die Schule um weitere Nachweise bat, keine erhielt, und nicht nachhakte. Man vermutet, dass das Gericht noch vor dem Tod der Mädchen unterrichtet wurde. Rufus King III, der für erfolgreiche Reformen bekannte Chief Judge des District of Columbia Superior Court, hält das Gericht für mitverantwortlich. Seine Stellungnahme folgte wenige Stunden nach dem Hinweis auf Schriftverkehr mit dem Gericht.
    Disclosure: Chief Judge King war vor Jahren Partner in der Kanzlei des Verfassers.


    Mittwoch, den 16. Jan. 2008

    Bombengenuschel und Schadensersatz  

    .   Bombenwitze am Flughafen - schon mancher Deutsche fand sich in den USA danach in Haft. Kann man nach der Hast zum Flughafen und langer Parkplatzsuche den Abflug aufhalten, indem man etwas Bombiges nuschelt? Gibt es Schadensersatz von der Fluggesellschaft, wenn man statt dessen verhaftet wird? Barbara A. Levin v. United Airlines et al., Az. B160939, betrifft den Schadensersatzanspruch einer Ex-Staatsanwältin.

    Das zweite Berufungsgericht Kaliforniens bestätigte am 10. Januar 2008 die Abweisung des Anspruchs einer Passagierin, die mindestens drei Erwähnungen einer Bombe gestand. Sie griff den Geschworenenspruch der Jury an, da sie nicht strafrechtlich verfolgt wurde und die Verhaftung aus ihrer Sicht eine unterlaubte Handlung, Tort, darstellte. Ein psychiatrisches Gutachten, das ihr bei Stress die Neigung zum Sarkasmus bescheinigte, half ihr nicht.

    Eine Bombendrohung genießt nicht den Schutz der Meinungsfreiheit nach der Bundesverfassung, vgl. Virginia v. Black, 538 US 343 (2003) und Schenk v. United States, 249 US 47 (1919), die das Gericht hier so auslegt, dass auch eine sarkastische und missverstandene Drohung eine Festnahme oder Haft rechtfertigt.


    Dienstag, den 15. Jan. 2008

    Primary in Deutschland?  

    .   Johannes Vogel aus Bonn versetzte Amerikaner und Deutsche in eine angeregte Diskussion, als er über die Umsetzung von Elementen des amerikanischen Vorwahlsystems in der deutschen parlamentarischen, parteigesteuerten Wahllandschaft sprach. Die Diskussion baute auf Vogels Forschungen sowie seinen Erfahrungen bei den Primaries in Iowa und New Hampshire auf.

    Obwohl in den USA das Primary-System Bedenken begegnet, erkannten auch die teilnehmenden Insider aus Washington, dass die deutsche Wahllistenbildung durch weniger als ein Prozent der Bevölkerung keine bessere Alternative darstellt. Zudem könnten einem mit aus demokratischer Sicht unverständlichen Parteifriedensprinzipien und festverankerten Parteiprofis verkalkten System Elemente des Primary-Systems frisches Blut für Gesetzgebung und Regierungen bringen.

    Erfahrene Amerikaner gaben zu bedenken, dass der Export amerikanischer politischer Prinzipien nicht immer zu glanzvollen Lösungen führt, doch fanden die überzeugend dargelegten Anregungen und Begründungen Vogels auf US- und deutscher Seite volle Zustimmung in dem Sinne, das sie in der politischen Landschaft Deutschlands erörterungswürdig sind. Der Gedankenaustausch fand unter der Ägide der Friedrich Naumann Foundation in Washington, DC und seines Repräsentanten für die USA und Kanada Claus Gramckow am 14. Januar 2008 statt.


    Montag, den 14. Jan. 2008

    Rembrandt, Vatikan, Kunstimport  

    .   Das Außenministerium in Washington muss vor der Einfuhr von Kulturgütern nach Act of October 19, 1965, 22 USC §2459, dem Foreign Affairs Reform and Restructuring Act of 1998, 22 USC §6501, ihre Einstufung als kulturell bedeutsam sowie ein nationales Interesse an der Einfuhr bescheinigen.

    Ein Muster für diese Erklärungen findet sich in der Verkündung im Bundesanzeiger vom 14. Januar 2008, 73 Federal Register, Heft 9, S. 2300. Sie betrifft die US-Einfuhr zur Ausstellung Rembrandt: Three Faces of the Master.

    Gleichzeitig bestätigt das State Department durch sein Office of the Legal Adviser den kulturellen Wert und die staatskritische Bedeutung von Kunst-Importen zum Thema Vatican Splendors, aaO S. 2301.


    Montag, den 14. Jan. 2008

    Pier und VO in Hawaii  

    .   Die interessierte Öffentlichkeit ist am amerikanischen Verordnungsgebungsprozess beteiligt. Ein Beispiel ist das neue Pier in Kahului auf der Insel Maui. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens muss die Maritime Administration im US-Verkehrsministerium nach dem National Environmental Policy Act of 1969 umsetzende Regelungen zum ^T^Umweltschutz schaffen und die Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedure Act beteiligen, s. Federal Register, Heft 9, S. 2301 (14. Januar 2008).

    Wichtige Stellungnahmen werden förmlich unter Bezugnahme auf Sachverhalt und Gesetz vom ^T^US-Anwalt vorbereitet und eingereicht, vgl. 5 USC §500(b), doch kann jeder Interessierte seine Ansichten auch elektronisch und aus dem hohlen Bauch kundtun. Die Anmerkungen sind jedermann zugänglich und können zur Replik und zu Klarstellungen führen. Das Ministerium muss sich bei seiner Entscheidung mit den Eingaben auseinandersetzen.


    Sonntag, den 13. Jan. 2008

    Gesetzloses Protestverbot aufgehoben  

    .   Am Weißen Haus kann trotz eines Protestverbotes bei fehlender Mens Rea auch in Gruppen demonstriert werden. Eine Bush-Kritikerin war zur Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf dem Bürgersteig an 1600 Pennsylvania Avenue, NW, Washington, DC ihre Stimme gegen den Irakkriegsherrn in einer Gruppe von mehr als 25 Personen ohne Genehmigung erhob.

    Die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht glaubten, die anwendbare Verordnung erfordere keine Mens Rea. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks forderte sie in Sachen United States of American v. Cindy Sheehan, Az. 07-3002, am 11. Januar 2008, sodass die Verurteilung ohne Gesetzesgrundlage erfolgt war. Im angeordneten neuen Verfahren muss die Anklage auf die Kenntnis des Genehmigungserfordernisses eingehen.


    Samstag, den 12. Jan. 2008

    Gitmo-Entführte keine Personen  

    .   Keine Personen im Sinne des Religious Freedom Restoration Act, 42 USC §2000bb, sind die vom Rumsfeld-Pentagon ins kubanische Guantanamo entführten Ausländer, bestimmt das zweithöchste Gericht der USA, der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit am 11. Januar 2008.

    Der Fall Shafiq Rasul et al. v. Richard Myers et al., Az. 06-5209, betrifft Entschädigungsansprüche der Rumsfeld-Opfer gegen das Verteidigungsministerium. Das Gericht bestätigte mit einer 53-seitigen Begründung auch die Abweisung der Ansprüche nach dem Alien Tort Statute, 28 USC §1350, den Genfer Konventionen in 6 UST 3316 und 3516 sowie den fünften und achten Zusätzen zur amerikanischen Bundesverfassung.


    Samstag, den 12. Jan. 2008

    Hilfsweiser Vortrag zulässig  

    .   Die ^T^Zivilprozessordnung der USA verbietet in den Federal Rules of Civil Procedure widersprüchliche Behauptungen nicht, entschied das neunte Bundesberufungsgericht der USA in Sachen PAE Government Services, Inc. v. MPRI, Inc., Az. 06-56438, am 18. Dezember 2007. Das hilfsweise Vorbringen wie im deutschen Verfahren erscheint damit zulässig statt wie vom Untergericht entschieden als Sham verboten.

    Die Parteien bedienen die Bundesregierung im Rüstungswesen und bewarben sich um einen Auftrag im Rahmen eines zwischen ihnen vereinbarten Teaming Agreement. Nach ihm sollte MPRI den Auftrag erwerben und PAE Unteraufträge erteilen. Als MPRI den Auftrag erhielt und PAE unzureichend beteiligte, klagte PAE aufgrund des Teaming Agreement.

    Weil das Gericht die Vereinbarung als undurchsetzbares Versprechen eines künftigen Vertragsschlusses bewertete, änderte PAE die Klagebegründung: Nach der Auftragserteilung sei ein Vertrag zustandegekommen, den MPRI verletzte. Das Untergericht fand den Widerspruch klagevernichtend, doch die Berufung ließ die Änderung als prozessordnungsvereinbar zu.


    Samstag, den 12. Jan. 2008

    Scherenlift im Schlagloch  

    .   Als ein ausgefahrener selbstfahrender Scherenlift ins Loch fuhr, umfiel und der auf ihm tätige Arbeiter vom Korb zu Tode fiel, folgte eine Produkhaftungsklage gegen Hersteller und Vermieter. Das Gericht wies die Klage früh ab, weil es die Gutachter der Kläger nicht zuließ und ohne Sachverständige der Anspruch unbeweisbar sei.

    Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA entschied hingegen am 4. Januar 2008 in Sachen Sammie Sappington et al. v. Skyjack, Inc. et al., Az. 06-3855, dass der vorgetragene strict Liability-Anspruch schlüssig ist und der Beweiswert von den Geschworenen zu beurteilen ist. Auch ohne Gutachter könne der Sachverhalt und die unangemessene Gefährlichkeit des Produktes der Jury zur Subsumtion vorgelegt werden.

    Die gründlich die Anspruchsmerkmale erörternde Begründung des United States Court of Appeals ist lesenswert und konkretisiert für Ansprüche nach dem Recht des Staates Missouri geringere Anforderungen an den Kläger als vom Untergericht erwartet. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine Schlaglochschutz, der zur Zeit der Herstellung in einigen mobilen Arbeitsbühnen eingebaut war. Die Beklagten hatten keine anspruchsvernichtenden Einreden vorgetragen.


    Freitag, den 11. Jan. 2008

    Grenzen der US-Gerichtsbarkeit  

    DK - Washington.  Die Grenzen der amerikanischen Gerichtsbarkeit bei Beklagten in Europa erlebte die Klägerin im Rechtsstreit Dr. Deborah R. Coen v. Louis Coen et al., Az. 06-3812, vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks. Sie hatte in Minnesota Familienangehörige mit Wohnsitz in England und Frankreich wegen Anteilen an einem Familienunternehmen mit Sitz in England verklagt.

    Die Rechtsprechungskompetenz eines Bundesgerichts über außerhalb des Forumstaats ansässige Beklagte bestimmt sich jeweils nach dem einzelstaatlichen long-arm Statute und dem Rechtsstaatsprinzip, der Due Process Clause der Bundesverfassung. In Minnesota besteht die Besonderheit, dass die personal Jurisdiction den Rahmen der Due Process Clause vollständig ausschöpft.

    Die Due Process Clause setzt minimale Kontakte, minimum Contacts, zwischen dem Beklagten und dem Staat, in dem das Gericht ist, voraus. Die Kontakte seien ausreichend, bestimmt der United States Court of Appeals, wenn das Verhalten und die Beziehungen des Beklagten so ausgeprägt sind, dass er angemessen voraussehen kann, dass er möglicherweise dort verklagt wird. Dabei ist auf die Qualitiät und Quantität der Kontakte, den Zusammenhang zwischen dem Klagegrund und den Kontakten, das Interesse des Staates, seinen ansässigen Bürgern einen Gerichtstand zur Verfügung zu stellen, und den Nutzen für die Parteien abzustellen.

    Das Gericht sah die Voraussetzungen für die Zuständigkeit als nicht gegeben an, wenn nur - wie hier - familiäre Kontakte der Ausländer zum Forumstaat bestanden, die Klage aber geschäftliche Angelegenheiten betrifft. Die Klage wurde daher abgewiesen.


    Freitag, den 11. Jan. 2008

    Freitag, den 11. Jan. 2008

    Doppelstaatsbürger vor Gericht  

    .   Eine doppelte Staatsbürgerschaft kann für im Ausland befindliche Kläger einen Nachteil bei der Wahl des Zivilgerichts bedeuten. Für manche Klagen sind Bundes- und einzelstaatliche Gerichte nach den Prozessregeln der Diversity Jurisdiction zuständig. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Parteien verschiedenen Staaten entstammen. Ausländer ohne US-Wohnsitz können dabei US-Bürgern gleichgestellt werden.

    Gilt das auch für Doppelstaatsangehörige? Bei Amerikanern mit zwei Staatsbürgeschaften wird auf die US-Nationalität abgestellt. Leben sie im Ausland, ist entscheidend, ob sie auch ein Domicile in den USA besitzen. Haben Sie keins, werden sie schlechter als Ausländer gestellt.

    Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia erörtert diese Nuancen ausführlich am 3. Januar 2008 in Sachen Merlene Frett-Smith v. Joey Vanterpool et al., Az. 06-4169. Die im Ausland mit Staatsbürgerschaften der USA und vielleicht auch der British Virgin Islands lebende Klägerin konnte kein Domicile in den USA nachweisen. Sie galt somit als keinem Staat der USA zugehörig.

    Damit entfiel die notwendige Diversity im Verhältnis zu den Beklagten. Wegen mangelnder sachlicher Zuständigkeit nach 28 USC §1332 hob der United States Court of Appeals das Urteil auf. Dazu sind die Gerichte seit jeher in allen Instanzen befugt, siehe Capron v. Van Norden, 2 Cranch 126 (1804). Die Klägerin hatte eine BVI-Staatsbürgerschaft behauptet und in den United States Virgin Islands geklagt.


    Donnerstag, den 10. Jan. 2008

    Haftung für Dritteinwirkung?  

    DK - Washington.   In Sachen Receivables Purchasing Company, Inc. v. Engineering and Professional Services, Inc., Az. 06-3825, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 28. September 2007 über einen Schadensersatzanspruch wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in eine Vertragsbeziehung mit Dritten, eine tortious Interference with Contract.

    Die Beklagte ließ als Unternehmerin Aufträge von einem Subunternehmen ausführen. Die Klägerin kaufte dem Subunternehmen regelmäßig Forderungen wegen der ausgeführten Aufträge ab. Die Klägerin informierte sich stets vor dem Forderungskauf bei der Beklagten, ob der Auftrag vollständig ausgeführt wurde und ob die Zahlung bewirkt werde. Die Beklagte und das Subunternehmen vereinbarten später jedoch, die Klägerin zu umgehen, indem die Forderungen direkt beglichen werden und die Beklagte einen Nachlass erhalten soll.

    Die Klägerin sah in diesem Verhalten eine tortious Interference, da durch den Rabatt zu erwarten sei, dass das Subunternehmen keine Forderungen mehr an die Klägerin abtreten werde. Der United States Court of Appeals entschied hingegen, dass das Subunternehmen vertraglich nicht verpflichtet war, Forderungen an die Klägerin zu verkaufen und die Vertragsbeziehung jederzeit beenden durfte. Auch wenn die Klage in diesem Fall abgewiesen wurde, sollte in den USA stets die Gefahr eines Schadensersatzanspruchs wegen einer tortious interference beachtet werden. Vergleiche auch Kochinke, Schadensersatz für Dritteinwirkung vom 22. Oktober 2007.


    Donnerstag, den 10. Jan. 2008

    Sammelklage vor Schiedsgericht  

    .   Eine Sammelklage verfolgte im Fall Mary Gay et al. v. Creditinform et al., Az. 06-4036, ein Bonitätsmonitoring-Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Bonitätsrestaurierungsbundesgesetz, Credit Repair Organizations Act, 15 USC § 1679, sowie einzelstaatliches Recht.

    Die Beklagte war im Untergericht mit dem Antrag erfolgreich, den Disput an das Schiedsgericht zu verweisen, weil die Parteien vertraglich eine Schiedsklausel vereinbart hatten. Die Klägerin beantragte im Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA die Rückverweisung an das ordentliche Gericht, weil sie nicht an eine sittenwidrige Knebelklausel gebunden sein könne, die zwingendes Recht ausschließe.

    Der United States Court of Appeals for the Third Circuit beruteilte am 19. Dezember 2007 die Klausel als nicht unconscionable und bestätige den Beschluss der ersten Instanz. Der CROA lasse Kunden zwar Strafschadensersatz im Rahmen einer Sammelklage geltend machen.

    Zudem verleihe sein Verzichtsverbot den CROA-Bestimmungen eine zwingende Natur. Aber der CROA sei beim Bestehen einer nach dem Federal Arbitration Act, 9 USC §2, wirksamen Schiedsvereinbarung nicht so auszulegen, dass die Ansprüche nur vor ordentlichen Gerichten verfolgt werden dürften.


    Donnerstag, den 10. Jan. 2008

    Trommelnde Söldner statt Streik  

    .   Mal um 12, mal um 9 Uhr taucht gegenüber das bunte Söldnerheer der Gewerkschaft auf und macht mit einer Stunde Plastikeimerkrach auf tarifliche Mankos im Potbelly-Hochhaus aufmerksam.

    Auf dieser Straßenseite ist das Personal einer anderen Gewerkschaft wie Beamten des Konsulats ein paar Stockwerke tiefer völlig entnervt. Die Produktivität in vier Straßenzügen sinkt. Kann die Union nicht einfach einen schön leisen Streik ausrufen und den Rest der Welt in Frieden lassen?


    Mittwoch, den 09. Jan. 2008

    Datensabotage: 30 Monate Haft  

    .   Sabotage kann in den USA den Arbeitsvertrag verletzen und nach 18 USC §1030 30 Monate Gefängnis bringen. Die Staatsanwaltschaft von New Jersey veröffentlichte am 8. Januar 2008 das Ergebnis der Strafverfolgung im Fall United States v. Yung-Hsun Lin.

    Der angeklagte IT-Fachmann in der UNIX-Abteilung hatte mit einer selbst programmierten Logikbombe versucht, wichtige Datenbanken seines Arbeitgebers aus Protest gegen den befürchteten Verlust seiner Anstellung nach einer Unternehmensumwandlung zu zerstören.

    Im Rahmen einer Absprache bekannte sich Lin der Übermittlung von Rechnerbefehlen in der Absicht der Schadenszufügung im Wert von über $5.000 schuldig. Er muss auch Schadensersatz leisten.


    Mittwoch, den 09. Jan. 2008

    Produkthaftung USA  

    .   Übertrieben abschreckend wirken Warnungen vor der Produkthaftung in den USA. Zwar liegt im US-Recht einiges im Argen, doch bei der Produkthaftung wirken einige EU-Rechtsordnungen mittlerweile strenger. Allerdings produziert das amerikanische Recht die bessere Presse, was oft daran liegt, dass über Geschworenensprüche berichtet wird, bevor ein Urteil ergeht.

    In Sachen John Mesman et al. v. Crane Pro Services, Az. 06-3773, hatte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 2. Januar 2008 daher auch keine Probleme, ein Urteil aufrechtzuerhalten, das ein den Klageanspruch gewährendes Verdict der Jury im Produkthaftungsfall auf den Kopf stellte.

    Die Geschworenen hatten zuerst nach Produkthaftungsrecht $5,6 Mio. zugesprochen. Die Richterin hob den Spruch auf und wies die Klage ab. Die Berufung gestattete dem Kläger ein neues Verfahren vor den Geschworenen, new Trial. Nun gewann die Beklagte, und der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit bestätigte das Verdikt mit lesenswerten Anmerkungen zum Haftungsrecht.


    Mittwoch, den 09. Jan. 2008

    Eigentumsvorbehalt USA  

    .   Wo steht denn im amerikanischen Gesetz der Eigentumsvorbehalt? Hm, eigentlich nirgends. Ein BGB gibt es nicht. Eigentum geht meist mit dem Transfer of Title oder auch mit Transfer of Risk über, gelegentlich auch mit der Übergabe einer Deed. Die Übergabe wiederum findet im Rahmen eines Closing statt - dazu mehr im Buchkapitel Verhandeln in den USA.

    Man kann sich ein Sicherungseigentum als Security Interest amtlich eintragen lassen, und dazu finden sich Vorschriften im Uniform Commercial Code. Der ist jedoch nicht überall einheitlich, denn die 50 Staaten und die sonstigen Rechtsordnungen der USA können Mustergesetze nach Belieben umsetzen. Deshalb gibt ja auch kein US-Recht für's ganze Land.

    Also besser in den Vertrag schauen. Wenn er noch verhandelt wird, dann eine machbare Lösung finden, die dem deutschen Eigentumsvorbehalt nahe kommt. Sie lässt sich unter dem Titel Security Interest oder auch bei den Representations and Warranties unterbringen. Nicht vergessen, das Security Interest auch eintragen zu lassen, sonst ist es nicht perfected und damit wertlos.


    Dienstag, den 08. Jan. 2008

    Urteilsvollstreckung in den USA mit Tücken  

    DK - Washington.   Wenn gegen einen Amerikaner in Deutschland ein Urteil ergeht oder umgekehrt, sollte man meinen, dass dieses auch problemlos im jeweiligen anderen Land vollstreckt werden kann. Dem ist aber nicht so: Da zwischen Deutschland und den USA kein Abkommen für die gegenseitige Anerkennung von Urteilen besteht, muss zuerst ein Urteilsanerkennungverfahren durchgeführt werden. Dabei ist darüber hinaus auch zu beachten, dass sich das amerikanische Anerkennungsverfahren in einem wesentlichen Punkt vom deutschen unterscheidet.

    Das amerikanische Anerkennungsverfahren kann von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein, da jeder Einzelstaat eigene Kompetenzen für das Prozessrecht besitzt. Zugleich haben die meisten Staaten den sogenannten Uniform Foreign Money-Judgments Recognition Act, 13 U.L.A. 149 (1986) als Vorlage verwendet, so dass viele wesentlichen Unterschiede entfallen.

    Das amerikanische Anerkennungsverfahren unterscheidet sich insbesondere dadurch vom deutschen, dass - wie auch sonst - zumeist jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen hat. Dies wird als American Rule bezeichnet. Dies bedeutet, dass bei einer Vollstreckung eines amerikanischen Urteils in Deutschland die vollstreckende Partei ihre Kosten grundsätzlich voll erstattet erhält, diese Kosten also auch vollstrecken kann. Bei einer Vollstreckung eines deutschen Urteils in Amerika erfolgt eine solche Kostenerstattung in der Regel nicht. Dies hat zur Konsequenz, dass die Vollstreckung von Urteilen, bei denen nur eine geringe Summe zugesprochen wird, wirtschaftlich fragwürdig werden kann.


    Montag, den 07. Jan. 2008

    Karaoke braucht drei Lizenzen  

    .   Ein Karaokegerät mit synchroner Textwiedergabe erfordert zusätzlich zur Abspiellizenz nach §115 Copyright Act Lizenzen für die Textsynchronisation und die Textveröffentlichung. Der Fair Use-Grundsatz rechtfertigt keine ungenehmigte Textdarstellung, die das Gesangsimitat vereinfacht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks des USA am 2. Januar 2008.

    Ein Musikvertrieb hatte den Erwerb solcher Lizenzen von einem Geräterhersteller gefordert, der mit einer negativen Feststellungsklage antwortete. Der Antrag auf das declaratory Judgment schlug in Sachen Leadinger Inc. v. BMG Music Publishing, Az. 06-55102, fehl.

    Das Gericht führt in seiner Begründung in die Unterschiede zwischen audiovisuellen Werken und Tonaufnahmen ein. Karaoke mit visuellen Darstellungen fällt nicht nur unter das Urheberrecht für Tonaufnahmen, erklärt es. Zudem erörtert das einflussreiche Gericht lesenswert die Grenzen des Fair Use für solche Werke.


    Sonntag, den 06. Jan. 2008

    Verwechslungsgefahr und Beweis  

    .   Die Inhaberin der SmartSearch-Marke für Software zur Online-Suche von Informationen über zahlreiche Waren verklagt den Verwender von Smart Search-Verknüpfungen auf Webseiten, über die Kunden Warenangebote finden. Diese Waren entsprechen nicht denen der Dienstleistungsbeschreibung in der Markeneintragung.

    Eine Verletzung der Marke liegt damit nicht vor, sondern möglicherweise eine Verwechslungsgefahr. Für sie bietet das amerikanische Markenrecht im Lanham Act eine rechtliche Abhilfe, doch trug die Markeninhaberin keine Beweise für die Verwechslungsgefahr vor. Sie verliert deshalb in Sachen Applied Information Sciences Corp. v. eBay, Inc., Az. 05-56123, am 28. Dezember 2008.

    Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks erörtert die Merkmale der Markenverletzung, die es lesenswert vom aus der Verwechslungsgefahr resultierenden Anspruch abgrenzt. Letzterer wirkt im Weichbild der registrierten Waren-/Dienstleistungsbeschreibung und kann nicht durch einen Prima Facie-Beweis dokumentiert werden, sondern erfordert Beweise der Gefahr.

    Hier hatte sich die Markeninhaberin auf den Prima Facie-Beweis verlassen. In der Praxis wird in den USA der Beweis der Likelihood of Confusion aufgrund einer Fremdverwendung der Marke, die sich in Waren oder Dienstleistungen der eingetragenenen Marke annährt, durch teure Umfrageergebnisse erbracht - zu Kosten, die die Klägerin vielleicht scheute. Selbst wenn sie den Beweis erbracht hätte, hätte sie verlieren können, denn ihr Trademark wirkt beschreibend.


    Samstag, den 05. Jan. 2008

    Organismen- und Störerhaftung  

    .   Haftet der Anzeigenkunde für die Fehler der Zeitung? Das Landgericht Potsdam würde die Zeitung wohl zum Vertriebsorganismus des Kunden zählen und ihn haften lassen. Oder gilt das nur für Unternehmen, die das gemeingefährliche Internet nutzen? Jedenfalls liefert das Potsdamer Affiliate-Urteil vom 3. Dezember 2007, Az. 52 O 67/07, Stoff für den Offshore-Vermerk, der am Wochenende fertig werden muss.

    Zahlreiche Argumente für die Schaffung einer Offshore-Gesetzgebung mit Internet-Schwerpunkt lassen sich aus dem deutschen und europäischen Recht ableiten: (1) Störerhaftung - selbst wenn die Haftung für Tun und Lassen Dritter nun von einer Organismushaftung überholt wird; (2) Abmahnunwesen; (3) Einschränkung der Redefreiheit und Haftung für Meinungen Dritter - sind diese Dritten nun Organismen oder noch Störer? (4) überzogener Verbraucherschutz statt mündigem Kunden und Caveat Emptor; (5) Phisher- und Stalker-freundliche Impressumspflicht; (6) Vorratsdatenspeicherung und vielerlei mehr.

    Steuervorteile spielen angesichts der heimischen Internet-Nachteile für den Einzelnen und Unternehmen kaum noch eine Rolle. Das Planbuch wird den Abbau der für eine Steueroase typischen Vorteile vorsehen und ein attraktives rechtliches Umfeld für echte Unternehmen im Bereich Internet und Verlagswesen statt für Briefkastenfirmen anregen.

    Dabei spielen die Vorteile der Meinungsfreiheit im amerikanischen Sinne ebenso eine Rolle wie bestimmte Vorteile deutscher und anderer kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen, beispielsweise das Verbot von Sammelklage, Erfolgshonorar, Forum Shopping und Strafschadensersatz - und auch das Gebot des Datenschutzes. Das klingt ungewöhnlich für ein IBC-Gesetz, doch warum sollten Offshore-Gesetzgeber nicht an International Business Companies mit Internet-Schwerpunkt denken?

    Bösewichte wie Drogenheinis, Phisher und Geldwäscher werden geächtet, während Blogger nach Herzenslust schreiben und Forumbetreiber ausschlafen dürfen, ohne alle fünf Minuten nach riskanten Anmerkungen zu suchen. Urheberrecht wird auch bei neuen Medien und Nutzungsarten geschützt, und Schöpfer von urheberrechtsfähigen Werken dürfen uneinschränkt einreisen und ihre Werke vor Ort schaffen und weltweit verwalten.

    Natürlich besteht die Hoffnung, und in manchen Fällen die berechtigte Aussicht, dass der Internet-verständige Bundesgerichtshof in Karlsruhe Exzesse einiger Landgerichte mit Forum-Shopping-Zuständigkeit revidiert. In anderen Länder ist auf entsprechende Einsicht zu hoffen. Dennoch macht der Offshore-Gesetzentwurf im Vermerk Sinn.

    Denn mittlerweile hat die Internet-Verteufelung zu vieler Gesetzgeber und ihre Vorliebe, Verbraucher als dumm und grenzenlos schutzwürdig zu verhätscheln, einige Rechtsordnungen so sehr vergiftet, dass systemweite Korrekturen unwahrscheinlich sind und der Sprung in Länder mit ausgewogenen Internet-Rechtsordnungen für aktive Internet-Teilnehmer attraktiv wird.


    Samstag, den 05. Jan. 2008

    Warnung an Referendare  

    .   Jahrzehnte - exakt - ist es her, dass sich der Referendar kurz vor dem Mündlichen in den Zug setzte und zum nächsten Studium nach London fuhr. Auf Rat des ausbildenden Richters: Sie sind 25, das können sie sich leisten. Zum Mündlichen kommen Sie einfach ein paar Tage zurück.

    Die Zeit am King's College begann phantastisch, der Rückflug beängstigend und die drei Tage Aktenvermerk besorgniserregend. Wie schnell man sich aus der eigenen Rechtsordnung herausdenken kann, wenn man sich in eine andere hineindenkt!

    Als die Prüfer, wie vom Ausbilder empohlen, erfuhren, wo der Referendar steckte, fuhr in sie die wilde Wut. Noch vom deutschen Staat bezahlt und schon im Ausland im Studium?! Nach der Punktevergabe folgte die böse Nachricht, dass die Wahlstation als unentschuldigte Abwesenheit galt. Die Verwaltung hatte mit einer Auslandswahlstation schließlich zum letzten Mal vor 20 Jahren zu tun gehabt.

    Heute ist vieles anders. Trotzdem immer darauf achten, dass das ausländische Wahlstationszeugnis höchstpersönlich und rechtzeitig eingereicht wird. Prüfer können so empfindlich sein.


    Freitag, den 04. Jan. 2008

    Anwalt in halb-gutem Licht  

    .   Ärgert sich der Staat, wenn er mehrere Anläufe für eine kleine Sache braucht? Vermutlich nicht. Aber es wirft kein gutes Licht auf ihn, selbst wenn die Absicht gut ist. Ein Anwalt darf sich ärgern, wenn das geschieht. Dafür wird er schließlich bezahlt - und dafür, dass ihm der Mandant Sorgen oder gar Albträume überbürden darf.

    Die vielen Anläufe des Staats für eine kleine, gute Sache zeigen sich anschaulich bei einer Vorkehrung zum Schutz vor falschen Medikamentenbeschreibungen. Diese winzige Aussage soll auf Behälter: Benachrichtigen Sie bei Nebenwirkungen das Amt gratis unter … Sie ist komplizierter als man denkt, zeigt die Zwischenverkündung vom 3. Januar 2008 der Food and Drug Administration im Federal Register.

    Der Anwalt darf sich ärgern, wenn das Handelsregister zwischen der Auskunft über die Eintragungsfähigkeit einer Statutenänderung und der Rücksendung der unterzeichneten Gesellschaftsstatuten aus dem Ausland in die USA drei Mal seine Meinung, die Vorschriften oder das Formular ändert. Das ist zwar typisch für den District of Columbia. Doch wie sieht es der Mandant? Der Anwalt ist heilfroh, dass die Mandanten schon genug eigene enttäuschende Erfahrungen mit der hiesigen Bürokratie erlebt haben und ihm solche Patzer nicht ankreiden.

    Dafür darf sich der Attorney freuen, weil ihm die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA am 1. Januar 2008 eine Erfolgsnachricht per EMail zustellt, nachdem sie mehreren Mandanten falsche Passwörter erteilt hat, bis der Anwalt eingriff, oder das Markenamt am Sonntag eine Markeneintragung bewilligt, nachdem die Sachbearbeiterin wochenlang unerreichbar war.


    Donnerstag, den 03. Jan. 2008

    Kreditauskunft und Schmerzensgeld  

    .   Wenn der Kreditkarteninhaber nach einem Identitätsdiebstahl die Kreditauskunfteien vergeblich ersucht, ihre Unterlagen richtig zu stellen, erhält er Schmerzensgeld? Mehr als 21 Monate wartete die Firma Equifax mit der Korrektur, obwohl der Dieb schnell gefasst und die Auskunfteien sofort benachrichtigt worden waren.

    In Sachen Suzanne Cloane et al. v. Equifax Information Services, LLC et al., Az. 06-2044, gewährten die Geschworenen daher $351.000 als Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ohne Anhörung der Auskunftei schlug der Richter weitere $181.083 als Kostenerstattung hinzu.

    Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA erklärte am 27. Dezember 2007 anschaulich, dass die Schmerzensgeldzumessung sowie der ohne rechtliches Gehör ergangene Kostenerstattungsbeschluss nach dem Fair Credit Reporting Act rechtsfehlerhaft sind.


    Mittwoch, den 02. Jan. 2008

    Führervergleich wird unanfechtbar  

    .   Den Vergleich mit Hitler wollte ein Rabbi nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Verleumder in Fall Hebrew Academy of San Francisco v. Richard N. Goldman et al., Az. S134873, 15 Jahre nach Erscheinen des im Protokoll festgehaltenen Vergleichs in zehn Examplaren in Bibliotheken. Die im Rechtsstreit geltende Verjährungsfrist für eine Diffamierungsklage beträgt ein Jahr.

    Die Öffentlichkeit besaß Zugang zum Protokoll, das im Rahmen eines Geschichtserfassungprojektes entstand. Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens entschied am 24. Dezember 2007, dass auf die Verjährung zwei Grundsätze anwendbar sind: Die single Publication Rule als Ausnahme zum 1849 in England entwickelten Prinzip, dass jede Zeitung eine neue Diffamierung darstellen kann, und die Discovery Rule.

    Die erste Regel bestimmt, dass die Verjährungsfrist nur einmal zu laufen beginnt, und zwar mit der ersten verbreiteten Äußerung und nicht erneut mit weiteren Veröffentlichungen. Die zweite Regel besagt, dass nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung abzustellen ist, wenn die Verleumdung nicht im Geheimen verblieb. Jetzt entschied das Gericht, dass diese Grundsätze auch für Veröffentlichungen mit äußerst begrenzter Auflage und Verbreitung gelten.


    Dienstag, den 01. Jan. 2008

    Illusionist verliert Vermögen  

    .   Sein Vermögen wollte der US-Erfinder verstecken, suchte sich dafür eine schweizer Gesellschaft, nahm deren Angebot einer Mantelgesellschaft in Gibraltar an und brachte seine Patente und anderes Vermögen dort unter. Sein komplexer Nachlass verklagt in den USA die schweizer Firma, die die Finanzen der Firma in Gibraltar erledigte, wegen Treubruchs, weil sie einem US-Anwalt erlaubt hätte, sich am Vermögen zu bereichern und überzogene Honorare abzurechnen.

    Die schweizer Gesellschaft gewinnt in der ersten Instanz wegen mangelnder Gerichtszuständigkeit in den USA. Beim Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Sachen Melea, Ltd. et al. v. Jawer SA et al., Az. 07-1127, gewinnt sie am 26. Dezember 2007 ein wenig mehr. Dieses bestätigt in einer lesenswerten Begründung die fehlende Zuständigkeit wegen mangelnder Kontakte zum Forumsstaat der USA, obwohl es weniger als das Untergericht bezweifelt, dass die schweizer Firma allein auf Anweisung anderer mit dem dortigen Anwalt kooperierte.

    Die Illusion einer unabhängigen vermögensverschleiernden Firma des Erfinders wirkt sich gegen ihn aus, selbst wenn sein Nachlass eine Verschwörung der Schweizer mit dem US-Attorney behauptet. Zu den Kosten bestimmt das Gericht, dass diese Behauptung wohl ungewöhnlich, doch nicht frivol im Sinne des US-Bundesprozessrechts ist, was eine Erstattung ausschließt. Jedoch ist eine Kostenerstattung nach schweizer Recht denkbar, was im Untergericht weiter zu ermitteln ist.


    Dienstag, den 01. Jan. 2008

    US-Recht auf Deutsch  

    .   Blondie, willkommen in Amerika! Wir duzten uns beim Grillen, Chef zwingt Ref ins Bett. Der Geschworene entblößt sich - IP weiter umstritten. Spinnt der Richter?

    Von der anstrengenden Dienstreise der Referendarin nach Hawaii bis zu Nuancen der Vertragsverhandlung in den USA reicht das Spektrum im amerikanischen Recht, das im Jahre 2007 Besucher des Jurablogs besonders am German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch faszinierte.

    Wenn ein Sachverhalt oder eine Überschrift gelegentlich das Bildzeitungsniveau erklimmt, lesen viele mit. Allerdings sind es die faszinierenden Banalitäten des US-Rechts, die für den Anwalt und Attorney at Law sowie die Referendare und Praktikanten in den USA die Hauptrolle spielen. Darum wird es auch 2008 gehen.







    CK
    Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

    2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

    Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.