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Dienstag, den 27. Mai 2008

Sammelkläger erfolglos verklagt  

.   Gegen eine Sammelklägerin, die ein Finanzinstitut wegen Wuchers im einzelstaatlichen Gericht verklagt, geht die Beklagte mit einer eigenen Klage im Bundesgericht vor und verlangt die Einstellung des ersten Verfahrens zugunsten einer Mitwirkung im darlehnsvertraglich vereinbarten Schiedsverfahren. Am 23. Mai 2008 verliert das Institut.

Obwohl nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung die Gerichte Schiedsverfahren im Sinne des Federal Arbitration Act fördern müssen, stimmt das Bundesberufungsgericht in Sachen Advance America Servicing of Arkansas et al. v. Brenda McGinnis, Az. 05-16151, der Abweisung zu.

Der Mindeststreitwert für die Anrufung eines Bundesgerichts - $75.000 - ist auch bei günstigster Betrachtung unerreicht, wie das Urteil ausführlich erklärt. Der Streitwert errechnet sich hier nicht aus den wirtschaftlichen Folgen der Sammelklage, sondern den Folgen der Schiedsklauselverletzung. [Schiedsklausel, Steitwert ]








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.