• • Neugeregeltes Markenrecht im TM Act of 2020 • • Haftung Dritter bei Twitterbann wegen Leserverlusts? • • Die Rakete zündet nur einmal: Rechtskraft • • trumps Bescherung: Laches bei Wahlbehauptung • • Plagiatssprung Services - Goods im Markenrecht • • Bankkonto in den USA immer riskanter • • Fair Use im Urheberrecht • • Substantiierungs-, Beweislast für Vertragsbruch • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 31. Dez. 2020

Recht im Jahre 2020 unter trump

 

.   Absurdes prägte das trump-Jahr 2020. Statt den Gesetzgeber handeln zu lassen und Gesetze in Kraft zu setzen, trotzte trump den Verfassungsgeboten. Vor seiner Wahl hatte er seine Vorgänger beschuldigt, eigenmächig mit Dekreten zu regieren. 2020 nahm er das Mittel der Executive Order noch häufiger in die Hand und griff auch in Rechtsbereiche außerhalb seiner Zuständigkeiten ein.

Mal schob er Gelder aus dem Verteidigungshaushalt in sein Lieblingsprojekt, die Mauer im Süden, oder die Weltraumverteidigung ohne Mitwirkung des zuständigen Kongresses, dann mischte er sich ins Internethaftungsrecht ein, was ihn absolut nichts angeht, und so nebenbei verschärft er die CFIUS-Kontrolle ausländischer Investitionen in den USA. Ansonsten kann er kaum Ergebnisse vorzeigen - und das gilt auch für den Kongress, dessen republikanischer Senatspräsident alles anhält, was seine Kollegen im Repräsentantenhaus gut aussehen lassen könnte.

In der COVID-Malaise durfte trump mit Sonderzuständigkeiten agieren und verzichtete fast vollständig darauf. Er konzentrierte sich dafür auf die Abwehr des Impeachment-Prozesses am Jahresbeginn sowie der Untersuchungen seiner Straftaten vor dem Amtsantritt. Am Jahresende beginnen die Gerichte, die Untersuchungen zuzulassen, doch endet auch die Amtszeit des Kongresses, sodass seine Untersuchungsverfahren eingestellt werden.

Von den Staatsanwaltschaften mehrerer Einzelstaaten hat trump noch Einiges zu befürchten. Deshalb lässt er das Jahr ausklingen, indem er seine Abwahl bis zum bitteren Ende anficht, auch mit der Androhung, das Kriegsrecht auszurufen, und mit Begnadigungen seiner verurteilten Helfershelfer.

Die Machtergreifung der trump-Ideologen wird 2020 kein Ende nehmen. In den nächsten Jahrzehnten werden trump-Gefolgsleute die Mehrheit im Supreme Court bilden, nachdem trump drei Richter dort einbringen konnte. Den Senat wird sein Freund McConnell weiterhin leiten, wenn nicht Georgia in der kommenden Nachwahl zwei demokratische Senatoren bestellt.


Mittwoch, den 30. Dez. 2020

Neugeregeltes Markenrecht im TM Act of 2020

 

Trademark Modernization Act of 2020 bringt Erschwernisse
Markensymbol R im Kreis
.   Der Verfasser bezweifelt, dass die Kongressabgeordneten zwischen 2 und 7 Uhr morgens die knapp 6000 Seiten Gesetzestext im Consolidated Appropriations Act of 2021 lasen, bevor sie COVID-Maßnahmen und Sonstiges durchwunken. Im Abschnitt Sonstiges versteckt sich viel, unter anderem ein harter Eingriff ins Markenrecht.

Inhaber eingetragener Marken müssen sich nun auf Löschungsanträge gefasst machen, wenn Dritte behaupten, die Marken seien nicht binnen drei Jahren ab Eintragung oder der Novelle im Verkehr verwendet worden. Bisher hatten sie sechs Jahre für den Nachweis der Verwendung Zeit.

Außerdem ändert sich die Bearbeitung nach der Antragstellung. Dritte dürfen dem Antrag entgegentreten. Das Amt darf die Spanne für die Beantwortung einer Abweisung oder Anregung von sechs Monaten auf zwei Monate verkürzen; eine Fristverlängerung mit weiterer Gebühr ist nach amtlichen Ermessen zulässig.

Positiv wirkt sich nur eine Neuerung für Inhaber eingetragener Marken im Trademark Modernization Act of 2020 aus: Für sie gilt nun eine gesetzliche Vermutung der gültigen Eintragung. Die dreizehn Bundesberufungsgerichte waren sich in dieser Frage uneins.

Die Erschwernisse werden mit betrügerischen Anträgen aus China begründet. Das Markenamt muss in einem Jahr die notwendigen Verordnungen erlassen, die als Entwürfe im Federal Register der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorzulegen sind.


Dienstag, den 29. Dez. 2020

Haftung Dritter bei Twitterbann wegen Leserverlusts?

 

.   Die Klägerin im Revisionsentscheid Illoominate Media Inc. v. CAIR Florida Inc. zieht eine Twitterkundin zur Haftung heran, weil diese eine Stiftung mit politischen Interessen sei, die ihren widersprächen. Die Stiftung habe das Forum angestiftet, sie daraus zu verbannen. Das stelle einen rechtswidrigen Eingriff als unerlaubte Handlung, tortious Interference in Business Relations, dar. Twitter hatte die Klägerin wegen der Verletzung des Nutzervertrages ausgeschlossen und die gegen das Forum gerichtete Klage gewonnen.

In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 29. Dezember 2020 mit zwei Begründungen gegen die Klägerin. Erstens habe sie nach einer Verweisung mit hahnebüchenen Behauptungen die sachliche Zuständigkeit bestreiten wollen. Wenn das Gericht zuständig sei, sei die Klage abzuweisen, weil sowohl zwischen Twitter und ihr als auch zwischen ihr und ihren Twitterlesern keine Handelsbeziehung bestehe, in die ein Dritter eingreifen könne:
… the plaintiff must demonstrate 1) the existence of a business relationship under which the plaintiff has legal rights; 2) knowledge of that relationship by the defendant; 3) an intentional and unjustified interference with the relationship; and 4) damage to the plaintiff as a result.


Montag, den 28. Dez. 2020

Die Rakete zündet nur einmal: Rechtskraft

 

.   Eine nachgeahmte Vertonung beklagte ein Komponist. Allerdings hatte er nur die Lyrik seines Gesangs im Urheberrechtsamt angemeldet und nicht die Vertonung. Deshalb verlor er seine Klage in Florida. Gegen andere Parteien klagte er in New York wegen derselben Verletzung. Wieder verlor er und legte die Revision ein.

Diesmal verlor er im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Brandon v. NPG Records Inc. und zwar nicht wegen des Anspruchs selbst. Vielmehr erklärt das Gericht lehrreich die Rechtskrafterstreckung der ersten Abweisung auf den neuen Prozess. Dieser betrifft materiell denselben Anspruch, und dessen Abweisung wirkt mit folgenden Merkmalen auch zugunsten der neuen Beklagten:
The doctrine of collateral estoppel, or issue preclusion, bars parties "from relitigating in a subsequent action an issue of fact or law that was fully and fairly litigated in a prior proceeding." Marvel Characters, Inc. v. Simon, …. Federal law applies in cases where, as here, the preclusive effect of a prior federal judgment is at issue. See Purdy v. Zeldes, …. Under federal law, "[c]ollateral estoppel applies when: '(1) the identical issue was raised in a previous proceeding; (2) the issue was actually litigated and decided in the previous proceeding; (3) the party [against whom collateral estoppel is being asserted] had a full and fair opportunity to litigate the issue; and (4) the resolution of the issue was necessary to support a valid and final judgment on the merits.'" Marvel Characters,


Mittwoch, den 23. Dez. 2020

trumps Bescherung: Laches bei Wahlbehauptung

 

.   trump verklagte zwei Tage nach der Wahlergebnisbestätigung in Wisconsin die dortigen Wahlaufsichts- und Regierungsbeamten. Am 24. Dezember 2020 bescherte ihm in trump v. v. Wisconsin Elections Commission das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago sein Revisionsergebnis: Der Laches-Grundsatz des Equity-Rechts verbietet ihm die späte Behauptung, der Staat hätte seine Wahlordnung wegen COVID unter Verstoß gegen die Bundesverfassung verändert, die besagt:
Each State shall appoint, in such Manner as the Legislature thereof may direct, a Number of Electors, equal to the whole Number of Senators and Representatives to which the State may be entitled in the Congress …. U.S. CONST. art. II, § 1, cl. 2
Laches entspricht etwa der Verwirkung eines Rechts. Das Gericht stellt fest, dass trump seine Beschwerde hätte bereits nach der Änderung der Wahlordnung vortragen können und müssen, nicht erst nach einem ihm unangenehmen Wahlausgang. Selbst wenn Laches nicht griffe, sei nicht die Bundesverfassung verletzt, die den Einzelstaaten die Gestaltung der Wahl überlässt.


Dienstag, den 22. Dez. 2020

Plagiatssprung Services - Goods im Markenrecht

 

Markensymbol R im Kreis
.   Der Revisionsentscheid Savannah College of Art and Design Inc. v. Sportswear Inc. erklärt die vollständigen Prüfschritte einer Markenverletzung durch die Herbeiführung einer Verwechslungsgefahr. Diese Rechtsprechung ist beim Bundesmarkenamt und den 13 Bundesberufungsgerichten unterschiedlich, doch ist die Entscheidung vom 22. Dezember 2020 beispielhaft und lehrreich.

Der Sachverhalt zeigt die Nachahmung einer Dienstleistungsmarke der Klägerin auf Waren der Beklagten. Das Bundesberufungsgericht hatte keine Schwierigkeiten, den Sprung einer Verwechslung von der Dienstleistung auf Waren faktisch und rechtlich nachzuvollziehen, indem es das Merkmal der Ähnlichkeit vergleichbarer Angebote mit geringer Bedeutung belegte.


Montag, den 21. Dez. 2020

Bankkonto in den USA immer riskanter

 

.   Ein Bankkonto in den USA anzulegen, war lange einfach und erforderte kaum Papiere, sondern Namen, Steuernummer und Anschrift. Heute werden Pässe und Gesellschaftsunterlagen verlangt, und es vergeht viel Zeit, bis ein Konto eingerichtet ist. Die Banken kennen den Giralverkehr nicht, und das sicherste Zahlungsmittel sei der Scheck, behaupten sie.

Neben dem Scheck bieten sie mittlerweile auch Einzugsermächtigungen, ACH, und Online-Dienste an, doch Vorsicht! Für einen gefälschten Scheck haften sie nicht, wenn sie nicht unverzüglich auf ihn aufmerksam gemacht werden. Das ist eine Sorgfaltspflicht des Kunden. Bei der ACH-Abbuchung kann es genauso gefährlich werden. Das klingt lächerlich, weil es zur Sorgfalt der Bank gehören sollte, digital oder manuell Unterschriften abzugleichen.

In dieser Jahreszeit werden viele Auslandskunden von gefälschten Scheck­sde­bi­ta und unerlaubten ACH-Abbuchungen überrascht und merken es vielleicht nicht recht­zeitig. Man kann nur raten, täglich online die Kontobewegungen und Schecks einzusehen sowie nur den notwendigen Mindestbetrag auf dem Checking Account zu belassen, während der Überschuss auf einem Savings Account ruht.


Freitag, den 18. Dez. 2020

Fair Use im Urheberrecht

 

Copyright Symbol
.   Die Beklagte verband in einem Buch mit Illustrationen eine Raumschifffilmserie mit einer berühmten Kinderbuchserie und behauptete auf die Klage des Kinder­buch­ver­lages hin ein durch Fair Use entschuldigtes Nachah­men. Worte und Illustrationen sind identisch, aber als Parodie aufgemacht. Eine Lizenz hatte die Beklagte nicht erworben.

Am 18. Dezember 2020 entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Be­zirks der USA in San Francisco den Fall Dr. Seuss Enterprises LP v. Comicmix LLC. Das Gericht nahm die Abwägung der vier nichtausschließlichen ge­setz­lichen Faktoren in 17 USC §107 besonderer Berücksichtigung der trans­for­mierenden Natur des Werkes vor:
(1) the purpose and character of the use, including whether such use is of a commercial nature or is for nonprofit educational purposes;
(2) the nature of the copyrighted work;
(3) the amount and sub­stan­tiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole; and
(4) the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work.
Das neue Werk beurteilt es nicht als Paradie oder Kritik, sondern als Einführung junger Leser in das andere Werk. Es fügt dem alten Werk keinen Mehrwert durch weitere Informationen, Ausdruck oder Verständnishilfen zu. Die Einfügung von Elementen eines anderen Werkes folgt parallel dem Ziel des alten Werkes. Dies gilt nicht nur für den Text, sondern auch die nachgeahmten Illustratio­nen. Ins­gesamt führt die Faktenabwägung zur Verneinung der Fair Use-Einrede.


Donnerstag, den 17. Dez. 2020

Substantiierungs-, Beweislast für Vertragsbruch

 

.   Im Revisionsentscheid Shane Campbell Gallery, Inc. v. Frie­ze Events, Inc. vom 17. Dezember 2020 stritten die Parteien über eine Kli­ma­an­lage, die die Beklagte im Ausstellungszelt der klagenden Galerie einrich­te­te. Deren Kunden schwitzten in der Hitzewelle, und die Galerie behauptete eine Vertragsverletzung, weil die Beklagte keine gewerblich angemess­ene Leistung erbracht habe.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bezeichnete den vertraglichen Maßstab der commercial Reasonability als amorph und kaum von Präzedenzfällen definiert. Den Hinweis auf konkrete Normen für Klimaanlagen in Gebäuden wies es zurück, weil sie nicht für Zelte gälten. Außerdem habe die Klägerin keine Abweichungen von Standards sub­stantiiert vorgetragen. Da sie die Substantiierungs- und Beweislast für den Ver­tragsbruch trägt, muss sie verlieren.


Mittwoch, den 16. Dez. 2020

Geschäftsgeheimnisschutz bei Patentanmeldung

 

.   Nach dem Bundesgeschäftsgeheimnisschutzgesetz von 2016 ging ein Architekt gegen eine Internetplatform mit der Behauptung vor, diese habe sein ihr mit einem Non-Disclosure Agreement überlassenes Ge­schäfts­ge­heimnis durch eine Patentanmeldung im Jahre 2012 mit nach­fol­gen­der Veröffentlichung verletzt. Die Zustimmung des Architekten zur Anmeldung stellten die Gerichte fest.

Der Revisionsentscheid Attia v. Google vom 16. Dezember 2020 soll klä­ren, ob das Gesetz rückwirkend anwendbar ist. Doch das Bundesberufungsge­richt des neunten Bezirks der USA in San Francisco stellte ein Fehlen der Aktiv­legitimation fest. Mit der Veröffentlichung war das Geheimnis bereits in die Public Domain entlassen worden. Einen Geheimnisschutz darf der Architekt deshalb gar nicht einklagen.


Dienstag, den 15. Dez. 2020

Privatsphärenschutz vor Tonaufnahmen

 

.   Amtspersonen sind in Massachusetts vor Tonaufnahmen, heute oft per Mobiltelefon, wie Bürger absolut geschützt. Anders als in vielen Staaten stellt das Gesetz nicht auf ein schutzwürdiges Interesse der sprechen­den Person an ihrer Privatsphäre ab. Nach dem Revisionsentscheid Project Ve­ri­tas Action Fund v. Rollins ging der Gesetzgeber zu weit. Das oberste Staats­ge­richt hatte jahrzehntelang die strikte Anwendung von Mass. Gen. Laws ch. 272, § 99,bejaht.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston setzte dem Gesetz am 15. Dezember 2020 eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Straf­dro­hung von § 99 verletze den ersten Verfassungszusatz, der die Mei­nungs- und Pressefreiheiten schützt, wenn Bürgerrechtler Polizisten im öffentli­chen Raum aufnehmen. Hingegen sei das Gesetz verfassungsvereinbar, wenn sich eine qua­sijournalistische Vereinigung gegen das Verbot der Aufnahmen von (a) allen Amts­trägern in jeder öffentlichen Situation und (b) Personen ohne Hoffnung auf ein schutzwürdiges Interesse an der Privatsphäre wendet.


Samstag, den 12. Dez. 2020

Die seltene Leistungsklage im US-Recht

 

.   Die Vertragserfüllung kann in der Regel im Common Law nicht eingeklagt werden. Die Schadensersatzklage geht der Leistungsklage vor, wenn keine Ausnahmen greifen, wie beim Verkauf von Grundstücken. Der Re­vi­sionsentscheid in M & M Realty Partners at Hagen Ranch, LLC v. William Maz­zo­ni behandelt einen solchen Verkauf nach einem Vertrag, der eine sechs­jährige Vorbereitung zur Erfüllung von Bedingungen vor der Über­tra­gung im letzten Akt, dem Closing, vorschreibt.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta erklärt die Vor­aussetzungen der Leistungsklage auf Erfüllung, specific Performance, am 11. De­zember 2020. Die Leistung der Grundeigentumsübertragung darf der Kläger nur fordern, wenn er unbedingt und vollständig zur Gegenleistung, hier der Zah­lung, in der Lage ist. Da seine Zahlungsfähigkeit nicht vorlag, sondern von der Kreditbereitschaft Dritter abhing, scheiterte der Anspruch. Eine angemesse­ne Be­reitschaft zur Geldleistung entspricht nicht ihrer erforderlichen unbedingten Zusicherung.


Sonntag, den 06. Dez. 2020

Bürgschaft, Schiedsurteil, Präklusion in USA

 

.   Ein schweizer Unternehmen gab seiner US-Tochter eine Bürg­schaft, Guaranty, für eine gewerbliche Miete. Der Vermieter verklagte die Toch­ter und verlor, weil er vertragliche Bedingungen nicht erfüllt hatte. Die Par­tei­en schlossen einen Vergleich mit einer Schiedsklausel. Die Tochter erwarb nach weiteren Bemühungen des Vermieters ein Schiedsurteil mit der Feststel­lung, dass die Bedingungen weiterhin unerfüllt blieben. Der Vermieter verklagte nun die Bürgin.

Im Revisionsentscheid Ninety-Five Madison Co., L.P. v. Vitra International AG erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 4. Dezember 2020, warum die Bürgin nicht haftet: Das Schiedsver­fah­ren war wirksam als abschließend und bindend, final and binding, vereinbart. Wie bei einem Gerichtsurteil folgt die Präklusionswirkung für weitere Ver­fah­ren. Das bedeutet, dass derselbe Anspruch nicht erneut verfolgt werden darf. Die Bürgschaft ist ihrerseits an die vertraglichen Pflichten geknüpft, und diese wurden abschließend und bindend im Schiedsprozess geklärt.


Donnerstag, den 03. Dez. 2020

Anerkennung von Urteilen in den USA

 

.   In allen Staaten der USA werden auf Geld lautende Urteile aus anderen US-Staaten anerkannt und vollstreckt. Bei ausländischen Urteilen wenden die meisten Staaten die Money Judgment-Gesetze an. Manchmal ist die Anerkennung verblüffend einfach, aber oft auch kompliziert. Jeder Staat hat seine eigenen Regeln. Kompliziert wurde es im Revisionsentscheid Servipronto De El Salvador SA v. McDonald's Corp.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City ent­schied dort am 2. Dezember 2020, dass ein im Ausland erwirktes und dort durch die Instanzen weitergeprüftes Urteil in den USA anerkannt werden kann.

Jedoch darf der Antragssteller nicht vom US-Gericht eine Abänderung des Ur­teils verlangen, die über den Tenor des ausländlichen Urteils hinausschießt. Der Antragsteller begehrte eine Verzinsung, die ihm bereits im Ausland verwehrt wur­de. Mit demselben Ergebnis muss er sich in den USA begnügen.


Mittwoch, den 25. Nov. 2020

Wohnsitzmerkmale bei Zuständigkeitsprüfung

 

.   Melderegister gibt es in den USA nicht, doch wird bei Pro­zes­sen auf den Wohnsitz abgestellt. Im Fall der Diversity Jurisdiction sind Bun­des­ge­richte nur zuständig, wenn die Parteien aus verschiedenen Einzel­staa­ten der USA stammen. Im Revisionsentscheid Lawrence Moskowitz CLU Ltd. v. ALP Inc. untersuchte das Gericht, ob die Parteien aus demselben Staat, hier New York, stam­men, wenn eine Partei ihre Absicht, in einen anderen Staat zu zie­hen, be­haup­tet. Entscheidend waren für das Bundesberufungsgericht des zweiten Be­zirks der USA in New York City am 25. November 2020 diese Kriterien:
Appellants argue the district court failed to properly credit Mos­ko­witz's statement that he intended to make a permanent move to the U.S. Virgin Islands. "One's testimony with regard to his intention is of course to be given full and fair consideration, but is subject to the in­fir­mity of any self-serving declaration, and may frequently lack per­sua­siveness or even be contradicted or negatived by other de­cla­ra­ti­ons and inconsistent acts." … Here, as the district court noted, numerous factors were inconsistent with Moskowitz's stated in­ten­tion. He kept a New York office, a New York bank account, paid taxes in New York, leased two cars in New York, owned a home in New York, and kept a New York State-issued driver's license. … (ex­plaining that the determination of domicile considers factors such as voting, taxes, property, bank accounts, places of business or em­ployment). …
… Moskowitz's failure to submit his personal tax records weighed against crediting his stated intention to move to the Virgin Islands. … Moskowitz acknowledged he filed his tax returns in New York with­out specifying whether he filed as a part-time or non-resident. The district court did not err in drawing an adverse inference from Mos­kowitz's failure to provide his tax return information, or even an af­fi­da­vit denying that he filed as a New York resident.


Mittwoch, den 18. Nov. 2020

Falsche Biometriedatenverwaltung: Sammelklage

 

.   Die Sammlung und Verwaltung biometrischer Daten setzt deren Eigner einem gesteigerten Identitätsdiebstahlsrisiko aus, erklärte der Gesetzgeber in Illinios und setzte ein in den USA einzigartiges Gesetz über die Not­wen­digkeit der Risiko- und Nutzungsaufklärung, die Verwaltung und die Lö­schung der Daten in Kraft. Aufgrund des Illinois Biometric Information Priva­cy Act leitete die Klägerin im Revisionsentscheid Raven Fox v. Dakkota Integrated Systems eine Sammelklage gegen ihren Ar­beitgeber ein.

Das angerufene Bundesgericht wies die Klage an das einzelstaatliche Gericht zurück, weil es in der Verletzung keinen bundesrechtlich notwendigen kon­kre­ten Schaden entdeckte. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA hob diesen Schritt am 18. November 2020 mit einer lehrreichen Begrün­dung auf, die auf komplexe Details des Sammelklagerechts, des Verhält­nis­ses der Gerichtsbarkeiten zueinander und die BIPA-Regeln eingeht. Entschei­dend ist, dass die Nichtbeachtung der Datenverwaltungsregeln bereits einen Schaden darstellt.


Dienstag, den 17. Nov. 2020

Wenig Schutz für Handelsvertreter im US-Vertrieb

 

.   In Minnesota schuf der Gesetzgeber ein wenig Handels­ver­tre­terschutz, nämlich ein Nachbesserungsrecht bei Vorliegen eines Kün­di­gungs­grundes und eine Kündigungsfrist. Wegen der Umgehung des Gesetzes durch Rechtswahlklauseln mit der Verweisung auf das Recht anderer Staaten, die kei­nen Schutz gewähren, besserte der Gesetzgeber nach und bestimmte die Un­wirksamkeit solcher Umgehungsklauseln. Am 17. November 2020 behandelte der Revisionsentscheid in Engineered Sales Co. v. Endress + Hauser Inc. die Wirkung dieser Regelungen.

Der Kläger behauptete de Unwirksamkeit einer Kündigung, mit der der beklagte Hersteller den Verkauf des Klägerunternehmens an einen anderen Vertreter im Rahmen einer Vertriebskonsolidierung erzwingen wollte. Der Beklagte behaup­te­te, die Rechtswahlklausel bleibe wirksam, weil der Vertrag nicht nach der letz­ten Gesetzesänderung verlängert oder erneuert worden war. Der Gesetzgeber definierte den Begriff renewed nicht nur als ausdrückliche Verlängerung oder Erneuerung, sondern auch als Weiterlaufen eines bestehenden Vertriebs­ver­tra­ges, wenn der Hersteller von Vertreter gelieferte Bestellungen bediene.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis unter­such­te die Rechtsgeschichte des Schutzgesetzes, Minnesota Termination of Sa­les Representatives Act, Minn. Stat. § 325E.37. und gelangte zum vom Vertreter be­haup­teten Ergebnis. Der Hersteller hatte auch weiterhin Bestellungen an­ge­nom­men. Eine verbotene Rückwirkung des Gesetzes liege durch deren aus­drück­li­che An­nah­me und der konkludenten Unterwerfung unter das veränderte Gesetz deshalb nicht vor. Die erste Instanz muss nun prüfen, ob ein zulässiger Kündigungsgrund bestand und das vertraglich anwendbare Recht des Staates Indiana nicht nichtig vereinbart wurde.


Montag, den 16. Nov. 2020

Verletzt der Journalist Grundrechte?

 

.   Ein Journalist berichtete, dass der Kläger im Revisions­ent­scheid Bledsoe v. Schlachtenhaufen vom 16. November 2020 eine Frau geschlagen habe. Der Kläger ver­klag­te den Journalisten nicht wie üblich, aber meist erfolglos, wegen einer Ver­leum­dung, son­dern wegen der Verletzung seiner Grundrechte. Der Fehler laute, dass keine Frau, sondern ein Mann geschlagen wurde. In seinem Ge­fäng­nis führe die Falsch­dar­stel­lung zu einer besonderen emotionalen Be­las­tung.

Bei einer Verleumdung würde das Gericht ermitteln, ob wahr berichtet wurde, der Journalist die erforderliche Sorgfalt aufgewandt hatte, der Kläger eine Per­son mit besonderer Öffentlichkeitsstellung ist, um dann etwaige Einreden wie das fair reporting Privilege zu prüfen.

Bei der ungewöhnlichen Behauptung der Verletzung von Grundrechten, die den Bür­ger gegen staatliche Maßnahmen schützen, prüft es hingegen, ob das Han­deln des Journalisten dem Staat zuzurechnen ist. Eine solche Konstellation, de­ren Grundlagen das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver lehrreich erklärt, liegt hier nicht vor, sodass die Klage unschlüssig ist.


Samstag, den 14. Nov. 2020

trump-Pflicht zur Unterstützung Bidens

 

.   trump als Wahlverlierer ist nach dem Presidential Trans­iti­on Act of 1963 zur Unterstützung Bidens nach der Wahl verpflichtet. Das Gesetz bezweckt durch den beabsichtigen orderly Transfer der Macht, schwere Nach­tei­le für das Land zu vermeiden:
Sec. 2. The Congress declares it to be the purpose of this Act to pro­mote the orderly transfer of the executive power in connection with the expiration of the term of office of a President and the in­au­gu­ration of a new President. The national interest requires that such trans­itions in the office of President be accomplished so as to as­su­re con­tinuity in the faithful execution of the laws and in the con­duct of the affairs of the Federal Government, both domestic and foreign. Any disruption occasioned by the transfer of the exe­cu­ti­ve po­wer could produce results detrimental to the safety and well-be­ing of the United States and its people. Accordingly, it is the intent of the Congress that appropriate actions be authorized and taken to avoid or minimize any disruption. In addition to the specific provisions contained in this Act directed toward that purpose, it is the intent of the Congress that all officers of the Government so conduct the af­fairs of the Government for which they exercise responsibility and autho­ri­ty as (1) to be mindful of problems occasioned by transitions in the office of President, (2) to take ap­pro­pri­ate lawful steps to avoid or minimize disruptions that might be occasioned by the trans­fer of the executive power, and (3) other­wi­se to promote or­der­ly transitions in the office of President.
§3 verpflichtet das Bundesverwaltungsamt in Washington, DC, die notwendige Ausstattung den offenbar Gewählten zu gewähren. Die ab­schließende Fest­stellung des Wahlergebnisses fordert das Gesetz nicht:
(c)The terms ‘President-elect’ and ‘Vice-President-elect’ as used in this Act shall mean such persons as are the apparent successful can­didates for the office of President and Vice President, re­spec­ti­vely, as ascertained by the Administrator following the ge­ne­ral elec­tions held to determine the electors of President and Vice Pre­si­dent in accordance with title 3, United States Code, sec­ti­ons 1 and 2.
Am 14. November 2020 verstößt trump noch gegen dieses Gesetz: trump fährt mit hocherhobenem Schopf, Nase und Daumen zum Million MAGA Marsch sei­ner etwa 1500 Anhänger, die die Umwelt und die Prachtstraße Washingtons mit Lügen und wirren Reden von einer Pflicht zur Einstellung der Wahlauszählung sowie der Wahlannullierung verpesten.


Mittwoch, den 11. Nov. 2020

EBuch-Hinterlegungs-Verordnung in kraft

 

Copyright Symbol
.   Die im Ausland unerwünschte Hinter­le­gungspflicht des Copyright Office wird mit der Verkün­dung der Hinterlegungsverordnung unter dem Titel Mandato­ry De­posit of Electronic-Only Books im Federal Register am 11. No­vember 2020 wirksam. Das Amt bereichert damit den Be­stand der Library of Congress.

Die Pflicht betrifft in den USA veröffentlichte Werke. Kritische Kommentare von Verfassern und Verlagen erörtert das Amt im Vorspann der Verordnung. Die Hin­terlegung trifft die beste Fassung eines Werkes. Als beste Fassung wird bei ko­pier­geschützen Werken eine Fassung bezeichnet, die vom Amt hürdenlos les­bar ist. Wenn eine Urheberrechtsanmeldung das Exemplar liefert, ist nach der Amts­praxis keine zusätzliche Hinterlegung erforderlich.


Dienstag, den 10. Nov. 2020

Klage als Schikane: Kläger zahlen $271.926

 

.   Prozesskosten müssen die Kläger im Revisionsentscheid Tai Matlin v. Spin Master Corp. zahlen, weil ihre Klage schikanös, frivolous, ist. Sie wussten bereits aus einem Schiedsverfahren mit einer dritten Partei, dass nur diese für die eingeklagten Tantiemen für geistige Eigentumsrechte haften kann, und verklagten dennoch die Beklagten mit denselben Ansprüchen.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago bestätigte die untergerichtliche Sanktionenentscheidung am 10. November 2020. Die Kla­ge­abwehr kostete die Beklagten mehr als $400.000, und das Gericht errechne­te an­hand der nachgewiesenen 273,1 Anwaltsstunden zu durchschnittlich je $1000 für 5 Schriftsätze revisionsfest den zu erstattenden Betrag.


Montag, den 09. Nov. 2020

Auslandsurteil in USA vollstreckbar

 

.   In jedem US-Staat gilt anderes Recht, aber die meisten erlauben die Anerkennung und Vollstreckung von Auslandsurteilen, die einen Geldbetrag tenorieren, wie das Urteil aus einem anderen US-Staat. Der Re­vi­si­onsentscheid vom 9. November 2020 in Beyonics Int’l PTE Ltd. v. Smith stellt die Voraussetzungen und Einreden gegen ein Urteil aus Singapur dar.

Das anwendbare Recht des Staates Connecticut verlangt ein abschließendes, unanfechtbares Urteil: final and conclusive and enforceable where rendered. Conn. Gen. Stat. § 50a-32. Wenn keine gesetzlichen Ausnahmen greifen, ist das Urteil genauso anzuerkennen wie ein amerikanisches Urteil: enforceable in the same manner as the judgment of a sister state which is entitled to full faith and credit.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks des USA in New York City ent­schied, dass eine Widerklage gegen den Anerkennungsantrag keiner ge­setz­li­chen Ausnahme entspricht. Dies gilt auch, wenn die Anspruchsgrund­la­ge dem­selben Vertrag entspringt, der dem Urteil zugrunde liegt. Al­lein die man­geln­de Unzuständigkeit der beteiligten Gerichte hätte neben einem nicht be­haup­te­ten Fehlen der Unanfechtbarkeit zur verweigerten Anerkennung füh­ren können.


Donnerstag, den 05. Nov. 2020

Die Wesentlichkeit des Plagiats

 

Copyright Symbol
.   Im Urheberrecht gilt das Prinzip des Pla­giatsverbots, und eine wesentliche Nachahmung führt zur Haf­tung. Die Wesentlichkeit erklärte das Bundesberufungs­ge­richt des zweiten Bezirks der USA in New York City am 5. Ok­to­ber 2020 im Fall Amanze v. Adeyemi. Die Kinderbücher beider Verfasserinnen handeln von Gut und Böse, Magie, Lie­be und Adel.

Diese Oberbegriffe weisen keine substantial Similarity auf, wenn Orte, Per­so­nen, Handlungen, Verlauf der Geschichten sowie Stil und Ton vollständig von­ein­ander abweichen. Das darf das Gericht selbst entscheiden und muss den Fall nicht den Geschworenen zur Beweiswürdigung und Subsumtion überlassen, was bei einer Grauzone nötig wäre.


Mittwoch, den 04. Nov. 2020

Ausnahme: Klage auf Vertragsleistung

 

.   Das Common Law gewährt in der Regel bei Vertragsver­let­zung nur Schadensersatz. Die seltene Ausnahme erlaubt die specific Perfor­man­ce, die das Gericht im Fall Z View Enterprises LLC v. Giant Eagle Inc. in die­sen Ge­dan­ken einbettet: While the law does not always comport with intuition, it does so here.

Schadensersatz hätte die vertraglich vereinbarte Rechtsfolge der Auflösung von Folgeverträgen und der Übernahme von Geschäftsinventar eines laufenden Be­triebs nicht angemessen entschädigen können. Deshalb hieß das Bundesbe­ru­fungs­gericht des dritten Bezirks in Philadelphia den Erfüllungstenor des Un­ter­gerichts am 3. No­vem­ber 2020 gut.


Montag, den 26. Okt. 2020

trump gelingt Coup de Cour

 

.   Einen Coup d'Etat befürchtet trump vor der Wahl in einer Woche, während ihm ein Coup de Cour gelingt. Der Supreme Court der USA wird heute abend mit der dritten von ihm erkorenen Person besetzt.

Amy Coney Barrett wird allerseits als die reaktionärste Juristin bezeichnet, die in den Kreis der neun Justices einzieht. Ihre Vorgängerin, Ruth Bader Ginsburg, ist noch keinen Monat tot. In Rekordzeit hat der Senat im Schauprozess auf den üblicherweise parteiübergreifenden Advice & Consent verzichtet und stur den Vorschlag trumps ohne Mitwirkung der Demokraten im Rechtsausschuss durch­gewunken. Noch 2016 hatte derselbe Senatssprecher die Wahl eines Richters kurz vor der Präsidentschaftswahl als unzulässig bezeichnet.

Barrett steht für die Ablehnung der allgemeinen Krankenversicherung und des verfassungsgarantierten Abtreibungsrechts sowie für das Triumphat religiöser Vorrechte. Als angebliche Katholikin wird sie einer antifeministischen Sekte zu­gerechnet. Wie bereits 2016 berichtet, zementiert trump damit auf Jahrzehnte eine harte Linie gegen Bürgerrechte und Toleranz.


Freitag, den 23. Okt. 2020

Verbotene Anrufaufzeichnung: Privacy

 

.   Der Revisionsentscheid Gruber v. Yelp Inc. besagt, dass die Aufzeichnung eines Telefonats auch allein auf der anrufenden Seite ge­gen das Aufzeichnungsverbot verstößt, und wischt damit vorläufig eine Grau­zo­ne des Kommunikationsrechts weg. Die Entscheidung vom 7. Oktober 2020 ver­öf­fentlichte das Erste Berufungsgericht Kaliforniens in San Francisco am 23. Ok­tober 2020 als bindend, nachdem es eine Folgerüge über eine behauptete Ver­fas­sungs­rüge in einer neuen Fußnote erörterte und als pro­zes­sual fehlerhaft zu­rückwies.

Die Entscheidungsbegründung erklärt die kalifornischen gesetzlichen Schran­ken für Telefonatsaufzeichnungen unter rechtlichen wie technischen As­pek­ten, dabei insbesondere auch die Frage der Erstreckung des gesetzlichen Ver­bots auf VoIP-Anrufe. Diese spielten bei der Verkündung des California In­va­si­on of Pri­vacy Act noch keine Rolle. Ob nur ein Teilnehmer oder beide auf­ge­zeich­net wer­den, ist nun nicht mehr entscheidend. Für Unternehmen, die Wer­be- und Kun­den­dienstanrufe zur Beobachtung und Verbesserung des Per­so­nal­ver­hal­tens ein­seitig aufnehmen, stellt die Entscheidung eine unerwartete Einschrän­kung dar.


Samstag, den 17. Okt. 2020

Schutzvorkehrungserfordernis: Trade Secrets

 

.   Der Revisionsentscheid InteliClear LLC v. ETC Global Hol­dings Inc. behandelt eine lizenzierte Software mit Datenbank, die der Li­zenznehmer laut Gutachten nachahmte, indem er ohne Quellkodezugang die Da­ten des laufenden Systems Wort für Wort in sein eigenes Programm über­nahm. In San Francisco stellte das Bundesberufungsgericht des neunten Be­zirks der USA am 15. Oktober 2020 fest, dass der Inhaber einen Verletzungs­an­spruch hinreichend dargelegt habe, sodass die Beweiswürdigung an die Ge­schwo­re­nen weiterzuleiten sei:

1) Er habe keine allgemeine Verletzung der Datenbank behauptet, sondern die übernommenen Merkmale der Datenbankstruktur und -bezeichnungen kon­kre­ti­siert.
2) Er habe behauptet und bewiesen, dass er die notwendigen Maßnahmen zum Geschäftsgeheimnisschutz umgesetzt habe, indem seine Lizenz die Trade Se­c­rets aufzeichnete und eine den Lizenznehmer bindende Vertraulich­keits­ver­ein­barung enthielt.
3) Die visuelle Erkennbarkeit bestimmter Bezeichnungen und Strukturen der Datenbank beim Laufen der Software stehe einem Geheimnis ebenso wenig wie die Verwendung von im Markt üblichen Merkmalen entgegen, wenn diese in ihrer Ordnung und Architektur einzigartig seien.

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Geschäfts­ge­heim­nis­schut­zes, der mit entsprechenden Vereinbarungen oft nach monatelangen Ver­hand­lun­gen zur Abgrenzung der Geheimnisse beider Parteien des Vertrages er­zielt wer­den kann. Sein Wert liegt vielfach darin, dass er mehr als andere im­ma­te­ri­el­le Rechtsgüter schützt, ohne Eintragung und damit verbundener Ver­öf­fent­li­chung wirkt und zudem jahrzehntelang durchsetzbar ist, während Patente bei­spiels­wei­se veröffentlicht werden und auslaufen.

So schützen NDAs des Verfassers weiterhin und immer wieder Tech­no­lo­gi­en, die in Satelliten im All kreisen und weder den sie nutzenden Konkurren­ten noch frem­den Mächten bekannt werden sollen. Der vorliegende Fall betrifft den bun­des­rechtlichen Defend Trade Secrets Act und den einzelstaatli­chen Ca­li­for­nia Uni­form Trade Secrets Act. Bei den Vereinbarungen ist an die jeweils an­wend­ba­re oder gewählte Rechtsordnung zu denken - in den USA sind diese in kri­ti­schen Punk­ten unterschiedlich. Die obigen Entscheidungsgründe sind je­doch weit­gehend in den meisten Rechtsordnungen der USA gleich oder ähnlich anwendbar.


Samstag, den 10. Okt. 2020

Verwässerung der berühmten Marke

 

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.   Den Schutz berühmter Marken gegen eine Verwässerung durch andersartige Waren und Dienst­leistungen reklamierte der Inhaber einer eingetragenen Marke für sich. Die behauptete Verletzung von Markenrechten bei gleich­ar­ti­gen Angeboten durch eine Verwechslung oder eine Ver­wechs­lungs­ge­fahr ist und bleibt beim Markenamt anhängig. Der wei­tergehende Anspruch gegen einen Sport­aus­rüs­tungs­her­stel­ler und eine Sport­spiel­soft­ware­anbieterin aufgrund der Dilution er­leb­te im Bundesgericht am 9. Oktober 2020 sein Ende.

Im Fall Game Plan Inc. v. Nike Inc. entschied der United States District Court for the District of Columbia in Washington, DC, für die Abweisung dieses An­spruchs und einer behaupteten ungerechtfertigten Bereicherung durch die Be­klag­ten, die die Marke nicht für dieselben Sportförderungsdienstleistungen wie der Kläger verwendeten.

Die Anforderungen an eine Berühmtheit der famous Mark sind sehr hoch, er­klär­te es unter Hinweis auf Präzedenzfälle. Sie könne die Klägerin nicht erfül­len. Das Argument des hohen Bekanntheitsgrades im eigenen Ni­schen­markt schla­ge fehl, weil das Gesetz die Nischenberühmtheit gerade nicht schütze.


Freitag, den 09. Okt. 2020

Befristeter Arbeitsvertrag in den USA

 

.   Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in den USA oft eine Ar­beitsplatzgarantie bedeuten, ohne allerdings die verfassungsverbotene Ar­beits­pflicht zugunsten des Arbeitgebers auf den festgelegten Zeitraum zu er­strecken. Der Revisionsentscheid Hodge v. Abaco LLC vom 9. Oktober 2020 zeigt den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Erwartung auf. Letz­tere bindet den Arbeitgeber nicht auf die Dauer des Zeitraums.

Der klagende Arbeitnehmer wurde mit der vertraglich ausgedrückten Er­war­tung einer Beschäftigung von fünf Jahren eingestellt und vor dem Ablauf die­ser Pe­riode entlassen. Er klagte mit den Argumenten, der Arbeitplatz sei ihm für fünf Jahre garantiert worden oder anderenfalls erst mit Ende dieses Zeitraums künd­bar.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City er­klärte, dass der At Will-Grundsatz des Staates New York, der eine jederzeitige Kün­digung erlaube, in seiner Anwendbarkeit durch ein Versprechen der befriste­ten Anstellung widerlegbar ist. Ein Versprechen liege nicht vor, wenn die Par­tei­en nur eine Erwartung vereinbaren, die zudem in diesem Fall von einer Kün­di­gungsklausel eingeschränkt wird, die die Kündigung nach dem einzelstaatlichen Recht vereinbare.


Donnerstag, den 01. Okt. 2020

Plagiatsverbot nur bei Verwechselbarkeit

 

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.   Zwei Hautpflegeprodukte unterschied­li­cher Hersteller bezeichnen sich als Augentau, und ein Hersteller verklagt den anderen wegen der Verletzung von Markenrecht und des darin enthaltenen Plagiatverbots mit dreifacher Scha­densersatzfolge, Trademark Counterfeiting Act of 1984, 18 USC §2320. Die Revision prüft, ob eine Verwechselbarkeit vor­liegen muss, denn ein Produkt ist schlank und zylindrisch in Gold aufgemacht, das beklagte kurz und breit.

Die Klägerin meint, dass keine Verwechselbarkeit vorliegen muss, die das Un­ter­ge­richt nicht feststellen konnte. Das Bundesberufungsgericht des neun­ten Be­zirks der USA in San Francisco teilte diese Auffassung am 1. Oktober 2020 im Fall Arcona Inc. v. Farmacy Beauty LLC nicht. Als gesetzliches Tatbe­stands­merk­mal wirkt die mangelnde Likelihood of Confusion anspruchs­ver­nichtend.


Dienstag, den 22. Sept. 2020

Manipulationen um den Supreme Court

 

.   Um die USA aus der Weltwirtschaftskrise zu retten, usur­pier­te Präsident Roosevelt Zuständigkeiten der Staaten. Als der Supreme Court den Eindruck erweckte, er würde solche Gesetze nicht durchwinken, schickte FDR unseren Kanzleigründer Corcoran mit der Andeutung zum Gericht, man wür­de die Zahl der Richter hochsetzen und neue, FDR-auserwählte Richter ein­set­zen. Der Supreme Court entschied im Sinne des Präsidenten, und seither be­sitzt der Bund mehr Zuständigkeiten und Washington, DC, viele neue Mini­ste­rien.

Dieselbe Andeutung wird jetzt gemacht. Die Republikaner im Senat hatten im letzten Amtsjahr Obamas nach dem Tod von Justice Scalia dessen Kandidaten ignoriert und bis zur Wahl trumps ihre nach der Verfassung vorgeschriebene Mitwirkung mit extrem kreativer Begründung verweigert: Erst mit der Wahl des nächsten Präsidenten sei eine Neubesetzung legitim. Nun stirbt Justice Gins­burg Wochen vor der nächsten Wahl, und derselbe von Republikanern domi­nier­te Senat behauptet, die Neubesetzung sei zwingend, der Sachverhalt an­ders, und die Einsetzung könne noch bis zur Wahl am 3. November 2020 erfolgen.

Darauf kontern die Demokraten: Wenn dies geschehe und trump die Wahl ver­liere, werde der nächste demokratische Präsident mit einem demokratisch-do­mi­nierten Senat das Packing the Supreme Court-Konzept neu aufgreifen, um des­sen erzkonservative Mehrheit zu neutralisieren. Die Umsetzung eines solches Plans hängt an seidenen Fäden. Ob trump verliert, ist nach wie vor unsicher. 200.000 COVID-Tote mögen ihn anklagen, aber sie wählen nicht. Und das Elec­to­ral College-System wirkt zu seinen Gunsten.


Donnerstag, den 17. Sept. 2020

Verwechselbare Marken: Saxon v. Apple

 

Markensymbol R im Kreis
.   Ein Glasbearbeiter verwendet die Marke IONEX für die Ionenbehandlung von Glas, das er Weiter­ver­ar­bei­tern anbietet. Ein Rechnerhersteller verwendet seine Marke APP­LE auf seinen glasenthaltenden Waren, setzt bei beson­ders har­tem, ionenbehandeltem Glas neben die Marke den Hin­weis ION-X, und vertreibt seine Waren an Endkunden. Der Glas­ver­edler verklagte den Rechneranbieter wegen einer Verletzung sei­ner Marke.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City überprüfte am 11. September 2020 in Saxon Glass Technologies Inc. v. Apple Inc. die angefochtene Klagabweisung anhand der Faktoren im Präzedenzfall Polaroid Corp. v. Polarad Elecs. Corp., 287 F.2d 492 (2d Cir. 1961), der Merkmale der Verwechslungsgefahr darlegt. Praktikerhinweis: Das Bundesmarkenamt setzt auf an­de­re Prä­ze­denz­fälle.

Hier stehen Dienstleistungen gegen Waren, und Verarbeiter gegen End­ver­brau­cher, und eine schwache Marke sowie guter Glauben bei Nichtvorliegen einer tat­säch­lichen Verwechslung. Die Faktoren sind zugun­sten des Be­klag­ten ab­zu­wä­gen. Die Gerichte halten die Abweisung alternativ aus Fair Use-Gründen bei einer produktbeschreibenden Verwendung für gerechtfertigt.


Dienstag, den 15. Sept. 2020

Fair Use mit entferntem Penis

 

Copyright Symbol
.   Fair Use ent­schul­digt Ur­he­ber­rechts- und Mar­ken­ver­let­zun­gen. Der Co­py­right Act ver­zeich­net die Merk­ma­le un­ter 17 USC §107. Wei­te­re An­for­de­run­gen hat die Recht­spre­chung ent­wickelt, vor al­lem die Trans­for­ma­tion: Wenn das ge­klau­te Ori­gi­nal vom un­ge­neh­mig­ten Zweit­nut­zer einer kre­a­ti­ven Evo­lu­ti­on un­ter­zo­gen wird, sprießt et­was Neu­es, das in die Fair Use-Ein­rede mündet.

Die Abgrenzung ist nicht einfach - schon deswegen, weil die verschiedenen Re­vi­sionsgerichte unterschiedliche Auffas­sun­gen über die Abwägung der Fak­to­ren vertreten. Im Fall Schwartzwald v. Oath Inc. entschied das Bun­des­gericht im südlichen Bezirk von New York am 10. September 2020. Ein Bild des kla­gen­den Fotografen zeigt einen unterhosen­frei­en Schau­spie­ler an der Hand sei­ner Freundin. Reißerische Medienberichte wei­sen auf eine Ho­sen­falte hin, hin­ter der im lizenzierten Foto ein Penis stecken soll.

Der beklagte Onlinedienst mokierte sich über das Foto und zeigte es in einem längeren Bericht über diverse Übertreibungen. Auf die Falte legte er eine Ab­deckung mit dem Hinweis Image Loading. Die Abdeckung regt sich nicht. Das Gericht hielt diesen Handgriff für kreativ und transformierend. Gemeinsam mit dem kritischen Text entschuldigt er die Copyright-Verletzung haftungsent­la­stend.


Samstag, den 12. Sept. 2020

Reicht die digitale FBI-Archivierung?

 

.   Transparenz soll der Federal Records Act auch im Bereich der digitalen Kommunikation schaffen, damit der Bürger das Handeln des Staats einsehen und beurteilen kann. Das Urteil in Judicial Watch Inc. v. FBI folgt einer Klage gegen das Federal Bureau of Investigations mit der Behaup­tung, seine Archivierung digitaler Nachrichten sei unzureichend. Auf vier Seiten re­ge­le das FBI die Speicherung von EMails, während es die sonstigen digitalen Nach­rich­ten mit zwei Sätzen abspeise.

Zudem sei die Archivierung von EMails automatisiert; sonstige Digital­nach­rich­ten erforderten eine manuelle Bearbeitung durch FBI-Personal. Das FBI sei tech­nisch in der Lage, alle Korrespondenz automatisch nach FRA-Regeln zu spei­chern. Das Fehlen solcher Maßnahmen verletze das Gesetz.

Am 11. September 2020 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt, der Uni­ted States District Court for the District of Columbia, gegen die Dauerklägerin. Die Entscheidung über die praktische Umsetzung des Gesetzes durch technische und organisatorische Alternativen obliege der Exekutive, nicht den Gerichten. Gerichte seien nicht für das Mikromanagement der Ämter zuständig. Die recht­li­che Prüfung belege die Konformität des Regelwerkes mit den gesetz­li­chen Erfordernissen, führt es detailliert aus.


Montag, den 24. Aug. 2020

App nicht geladen und doch diskriminiert

 

.   Auf den ersten Blick wirkt der Revisionentscheid Stephan Namisnak v. Uber Technologies Inc. merkwürdig, weil er eine Diskri­mi­nie­rung durch einen Appanbieter als justiziabel ansieht, obwohl die Klä­ger die App nicht installierten oder nutzten. Doch betrifft der Fall die Frage der Ak­tiv­le­gi­ti­mation, für die ein Schaden eine kritische Voraussetzung ist. Der Scha­den be­steht darin, dass die Kläger die App gar nicht nützlich einsetzen können.

Die Kläger fühlen sich nämlich benachteiligt, weil der Fahrdienst-Appanbieter kei­nen Dienst mit behindertengerechten Fahrzeugen anbietet und deshalb das Bun­des­gesetz, den Americans with Disabilities Act, verletzt. Der Beklagte be­haup­te­te, sie seien an die Schiedsklausel der App gebunden und das Gericht müs­se die Kla­ge an ein Schiedsgericht verweisen.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco ur­teilte am 24. August 2020 gegen die Behauptung des Beklagten, auch ohne App-Download gälte die Schiedsklausel. Die Kläger meinten, schon der Zwang zum Download sei erniedrigend, weil die App den gewünschten Fahrdienst nicht an­biete. Diskriminierung nach dem ADA ist nicht davon abhängig, dass eine App installiert wird. Dies gilt ebenso wenig wie die Behauptung eines verklagten La­dens, dem Diskriminierung vorgeworfen wird, dass der Kläger ein Fahrzeug be­sit­zen müsse, um den Laden aufzusuchen.

Soweit nach dem Recht Kaliforniens Nichtunterzeichner einer Schiedsklausel auf­grund einer von zahlreichen Ausnahmen zum Schiedsverfahren gezwungen wer­den können, erklärt das Gericht keine Ausnahme für anwendbar. Insbeson­de­re fußen die Kläger ihre Argumente nicht auf den App-Vertrag, Terms and Conditions, sondern allein auf den ADA. Deshalb ist auch nicht der Equita­ble Estoppel-Grundsatz einschlägig.


Donnerstag, den 13. Aug. 2020

Fotograf bekommt zweimal Schadensersatz

 

.   Der Revisionsentscheid in Mango v. Buzzfeed Inc. erklärt, dass ein Fotograf gegen einen Onlineverlag einen Anspruch auf zweifa­chen Scha­densersatz wegen unerlaubter Kopie seines Fotos, das er einer Zeitung li­zen­ziert hatte, nach dem Copyright Act sowie wegen seiner Nichtnennung bei dem kopierten Foto nach dem Digital Millennium Copyright Act besitzt. Den er­sten An­spruch hatte der Verlag nicht bestritten, und er akzeptierte den Scha­dens­er­satz­betrag von $3.750. Die mit $5.000 Schadensersatz belegte Haf­tung we­gen der unterlassenen Fotografennennung war der Anlass für die Re­vi­si­ons­ein­le­gung.

In New York City analysierte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 13. August 2020 die Tatbestandsmerkmale in §1202(b) DMCA:
No person shall, without the authority of the copyright owner or the law …
(3) distribute, import for distribution, or publicly perform works, co­pies of works, or phonorecords, knowing that copyright ma­na­ge­ment information has been removed or altered without autho­ri­ty of the copyright owner or the law, knowing, or, with respect to ci­vil re­me­dies under section 1203, having reasonable grounds to know, that it will induce, enable, facilitate, or conceal an infrin­ge­ment of any right under this title.
Der Verlag bestritt das Vorliegen des doppelten subjektiven Tatbestands. Zwar sei seiner Kenntnis zuzurechnen, dass er eine Kopie unerlaubt veröffentlichte, doch fehle ihm das Wissen um die unerlaubte Weiterverbreitung durch Drit­te. Das Gericht entschied, dass das Gesetz keine Dritten impliziere. Mit der ver­deck­ten Kopie sei der Tatbestand bereits erfüllt. Der Verlag muss auch die An­walts­kosten des Klägers von $65.132 tragen.


Dienstag, den 11. Aug. 2020

Origineller Kalender mit Herkunftsfunktion

 

.   Der lesenswerte Revisionsentscheid Craft Smith LLC v. EC Design LLC erklärt die Nachahmung eines originellen, mit Grafiken und Sprüchen versehenen Kalenders unter Urheberrechts- und Aufmachungs­blick­win­keln. Eine besondere Aufmachung billigt er dem Kläger neben dem nicht schutzfähigen Format und der Bindung zu, aber ein Trade Dress muss eine ei­gene herkunftsverweisende Art besitzen, die sich aus der Erkennbarkeit aus Ver­brauchersicht ableitet. Laufende Verbesserungen, Experimente mit dem For­mat, und ein kurzlebiges Vermarkten ohne erkennbare Herkunftsrolle spre­chen gegen einen dem Markenrecht verwandten Trade Dress-Schutz.

In Denver entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 11. August 2020 auch gegen den urheberrechtlichen Anspruch nach dem Co­py­right Act. Einen älteren Kalender hatte die Klägerin beim Copyright Office an­ge­meldet, und das Gericht sah die neuere, der Klage zugrundeliegende Ver­si­on als sein Derivat und damit schutzfähig an. Der Kalendar selbst stellt eine Zu­sam­men­stel­lung, Compilation, dar, die nur schwer zu schützen ist. Die nicht ko­pier­ten Grafiken und Texte sind geschützt, das nachgeahmte Format hin­ge­gen nicht, weil es un­ter anderem funktional, nicht dekorativ wirkt.


Samstag, den 08. Aug. 2020

Erpressung im Sammelklageprozess

 

.   Schon auf den ersten Blick wirkt das Sammelklagemodell wie eine Einladung zur Erpressung, und Tag und Nacht werben kreative Sam­mel­kla­ge­kanzleien um Mandanten und Kriegskassenfinanciers, um nach einer Kla­ge­er­hebung die Beklagten - meist erfolgreiche Unternehmen - mit ne­ga­ti­ver Pres­se zu diskreditieren, bis sie hoffentlich durch eine Vergleichsbetrags­zah­lung nach­ge­ben. Der Revisionsentscheid Theodore Frank v. Target Corp. behandelt eine Erpressungsvariante nach dem Vergleich.

Die normale Erpressung durch Sammelklagen ist strafrechtlich, wenn auch nicht moralisch oder ethisch, unbedenklich. Das Geschäftsmodell der Vergleichs­block­ade, welches das einflussreiche Bundesberufungsgericht des siebten Be­zirks der USA in Chicago am 6. August 2020 erörtete, ist auch nicht unbedingt straf­rechtlich bedeutsam. Doch das Gericht folgerte, dass die Erpressungs­zah­lung zu einer zivilrechtlichen Herausgabe des Erlöses an die Sammel­kläger­grup­pe verpflichten kann.

Hier nahmen Mitglieder dieser Gruppe das Recht wahr, gegen den vereinbarten Vergleich durch Revisionsanträge vorzugehen, die sie gleich nach Erhalt einer Sonderzahlung an sie persönlich zurücknahmen. Das Gericht unterschied zwi­schen uneigennützigen Vergleichsgegnern, die ihre Bedenken im Interesse aller ver­fol­gen, und solchen, die hinter dem Rücken der Gruppe ihre Rücknahme von Ein­wen­dungen von einer verheimlichten Zuwendung aus dem Gruppentopf ab­hängig machen. Mit der Entscheidung will es keine gutgläubig erhobenen Rü­gen vereiteln:
Good-faith objectors should be able to say specifically why the class or a part of it has been deprived of the fair, reasonable, and ad­equa­te settlement to which it is entitled. By definition, such ­ob­jec­tors expect to be able to improve the class's position, whether by com­promise or favorable judgment, for which equitable com­pen­sa­ti­on is available. See Fed. R. Civ. P. 23(e)(5)(B) advisory committee's note ("Good-faith objections can assist the court …. It is legitimate for an objector to seek payment for providing such assistance under Rule 23(h).") AaO 21.


Montag, den 03. Aug. 2020

Gerichtsstandsklausel im Arbeitsvertrag

 

.   Ein Arbeitsvertrag sieht Prozesse in Indiana vor, doch die Arbeitnehmerin verklagte ihren Arbeitgeber in Kalifornien. Auf dessen Antrag verwies das Gericht den Fall nach Indiana. Das dortige Gericht fand, dass es überlastet und das kalifornische Gericht vertrauter mit kalifornischem Ar­beits­recht sei. Die Revision prüft die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der arbeits­ver­trag­lichen Gerichtsstandsklausel.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied im Fall Ryze Claims Solutions LLC v. Jane Magnus-Stinson am 3. August 2020, dass Gerichtsstandsklauseln vom Gericht zu respektieren seien. Ausnahmen gä­be es nur in außergewöhnlichen Konstellationen: We must give forum-selection clauses "'controlling weight in all but the most exceptionalcases.'" Atl. Ma­ri­ne, 571 U.S. at 63.

Das Untergericht hatte bundesrechtliche Ansprüche und einen Sammelklage­an­trag abgewiesen und wollte die restlichen Ansprüche nach kaliforni­schem Recht zurückverweisen. Die Überlastung der Gerichte in Indiana spiele auch eine Rol­le. Die Re­vision entschied hingegen anhand der strengen, vom Supreme Court in Wa­sh­ington, DC, vorgegebenen Prüfmerkmale, dass diese Faktoren nichts Außer­ge­wöhnliches darstellen, was eine Rückverweisung rechtfertigte.


Dienstag, den 28. Juli 2020

Schaden versperrt Weg zum Bundesgericht

 

.   In People's Club of Nigeria International v. People's Club of Nigeria International - N.Y. Branch lernt der Leser eine Hürde auf dem Weg ins Bundesgericht, das als objektiver gilt als viele einzelstaatliche Gerichte, ken­nen. Neben der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit muss der Kläger einen Streit­wert von mindestens $75.000 belegen. Sonst spielt der Streitwert in den USA kaum eine Rolle.

Das erstinstanzliche Bundesgericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Streit­wert bei einer Vertragsverletzung den Mindestwert nach seiner Einschätzung nicht erreichen dürfte. Der geforderte Schadensersatz berechnete sich aus meh­re­ren Ver­stößen sowie der rechtswidrigen Einwirkung auf Vertrags­be­zie­hun­gen mit Dritten.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City mo­nier­te, das das Untergericht eine behauptete Verletzung ebenso wie die tor­ti­ous Interference in contractual Relations bei der Prüfung einer reasonable Pro­ba­bi­li­ty für das Erreichen des Streitwerts ignoriert hatte. Es erklärte am 22. Ju­li 2020 le­sens­wert und leicht nachvollziehbar die Prüfmaßstäbe und hob die Ab­wei­sung auf.


Freitag, den 17. Juli 2020

US-Gaststätte fotografiert, im UK nachgebaut

 

.   Eine Pizzaladenkette begeisterte die Beklagten im Re­vi­si­ons­entscheid Imapizza LLC v. At Pizza Ltd. vom 17. Juli 2020 so sehr, dass sie die Gaststätten wiederholt besuchten und fotografierten, um sie dann da­heim in Schottland nachzubauen. Zudem wählten sie einen verwechsel­ba­ren Na­men: @pizza statt &pizza. Die Kette wollte nach Großbritan­ni­en ex­pan­dieren und verklagte die Nachahmer wegen Urheberrechts, Markenrechts, Haus­frie­dens­bruchs und englischen Passing Off-Rechts.

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Hausfriedensbruch ist leicht zu verneinen: Der eingeladene Kun­de darf draußen und drinnen fotografieren, wenn es nicht im Restaurant verboten ist. Den englischen Anspruch wiesen die Gerichte wegen mangelnder Sachzuständigkeit ab. Selbst die Markenverletzung ist relativ einfach zu beurteilen: Mar­ken­recht ist territorial, und die Auswirkungen auf die USA sind in diesem Fall interessant argumentiert, doch unzureichend vorgetragen.

Copyright Symbol
Urheberrechtlich stellen die Gerichte zunächst klar, dass das Kopieren von Webseitentexten und -fotos nicht in den USA statt­fin­det, wo der Server steht, sondern in Schottland, wo die Daten landen und dann zu erkennbaren Seiten und Fo­tos zu­sam­mengefügt werden. Auch der Copyright Act wirkt ter­ri­to­ri­al, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadt­be­zirks in Washington, DC mit lesenswerter Abgrenzung von Span­ski v. Telewizja Polska.

Der Fall betraf Verletzungen im Ausland, die zur verbotenen Ausstrahlung von TV-Sendungen in den USA führten, siehe Serien-Streaming ins TV-Lizenz­neh­mer­ge­biet: Haftung. Dem ist der Download-Vorgang mit einem Daten­strom nicht vergleichbar. Auch die in den USA aufgenommenen Fotos stel­len kei­ne architektonische Urheberrechtsverletzung dar, da das Urheberrecht kein Mo­no­pol des Rechteinhabers von Außenaufnahmen vorsieht.


Samstag, den 11. Juli 2020

Girt v. OK: Rechte souveräner Indianerstämme

 

.   Die Entscheidungen des Supreme Court vom 9. Juli 2020 ge­gen trump in trump v. Mazars USA LLP und trump v. Vance be­we­gen die Medien, weil sie bestätigen, dass ein Präsident keinen rechtsfreien Raum be­wohnt. Fast übersehen wird der Entscheid in McGirt v. Oklahoma, des­sen enorme Bedeutung für das Verhältnis der Indianerstämme zu den Ein­zel­staaten in den gesamten USA sowie Auswirkungen auf Wirtschaft und Recht noch gar nicht abzuschätzen ist.

Ein Indianer wurde im einzelstaatlichen Gericht Oklahomas strafrechtlich ver­ur­teilt und griff die Zuständigkeit des Staates mit der Begründung an, er un­ter­fal­le al­lein der Gerichtsbarkeit des Bundes; das Urteil sei auf­zu­he­ben. Der Supreme Court prüfte die Staatsverträge zwischen dem Bund und den Stämmen, denen der Bund Land in Oklahoma vertraglich zugewiesen hat­te. Be­stimm­te Straf­ta­ten un­ter­liegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesgerichte, 18 USC §1153(a).

Der Supreme Court bestätigte am 9. Juli 2020 die Anwendbarkeit dieser Regeln, weil der Staatsvertrag - anders als Oklahoma glaubte - noch in Kraft ist und rie­si­ge Landstriche allein den souveränen Stämmen gehören, der Verurteilte In­di­a­ner ist und die Tat in die enumerierte Liste der Bundesstraftaten fällt. Erst in Zukunft wird sich zeigen, ob die Entscheidung nicht auch souveräne Ter­ri­to­ri­en in anderen Einzelstaaten betrifft und über das Strafrecht hinausgehend auch zi­vil- und ver­wal­tungs­rechtliche Wirkung entfaltet.


Mittwoch, den 08. Juli 2020

US-Beweisverfahren für Schiedsprozess im Ausland

 

.   Am 8. Juli 2020 bestätigt der Revisionsentscheid in In re: Application and Petition of Hanwei Guo, dass ein mit gerichtlichem Zwang ver­se­he­nes Beweisausforschungsverfahren in den USA un­zu­läs­sig ist, wenn die Be­weise für ein ausländisches Schiedsverfahren gesucht werden.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA hatte zuvor genauso entschieden, doch in diesem Verfahren argumentierte der Antragssteller, dass der Supreme Court der USA eine andere Auslegung von 28 USC §1782 vorsehe. Das Gericht blieb bei seiner Aufffassung und und weicht im im Hiblick auf die Qualifikation von Schiedsgerichten damit von Revisionsgerichten anderer Be­zir­ke beim Merkmal von foreign or international tribunal ab:
The statute imposes several mandatory requirements for a §1782 app­li­ca­ti­on, including that "(1) the person from whom discovery is sought re­sides (or is found) in the district of the district court to which the application is made, (2) the discovery is for use in a for­eign pro­ceeding before a foreign [or international] tribunal, and (3) the application is made by a foreign or international tribunal or any interested person.


Samstag, den 04. Juli 2020

Flugpreiserstattung nach COVID-Kündigung

 

.   Die verweigerte Flugkostenerstattung für europäische Pas­sa­giere amerikanischer Luftfahrtgesellschaften nach wegen COVID ab­ge­sag­ten oder nicht angetretenen Flügen passt wirtschaftlich nicht zum ame­ri­ka­ni­schen Prozessrecht, das viel höhere Kosten als das deutsche ver­ur­sacht. Ein ko­sten­gün­sti­ges Mahnverfahren ist unbekannt. Außerdem ha­ben sich die über­for­der­ten Gesetzgeber mit der Problematik anders als in Eu­ro­pa noch nicht aus­ein­andergesetzt - wie allgemein mit dem Reiserecht.

In den USA können viele Kanzleien solche Fälle daher nicht sinnvoll überneh­men. Al­lerdings empfiehlt sich, die Rechtsentwicklung weiter zu verfolgen. Passagiere kön­nen auch bei Lawyers.com Suchbegriffe eingeben, die mögli­cher­wei­se eine um die­se Fälle werbende Kanzlei aufzeigen.

Die Verjährungsfristen sind in den USA je nach Staat ziemlich kurz, und kein Anwalt sollte ohne Mandat und Prüfung eine verbindliche Auskunft erteilen. Schließlich sind folgende Punkte zu bedenken:
1) Amerikanische Organisationen üben oft für ihre Mitglieder Druck auf Unternehmen aus. Manchmal können Gruppenreisenpassagiere, die eine amerikanische Veranstaltung wegen COVID nicht besuchen kön­nen, den Veranstalter oder Verein dazu animieren, wenn auch an­de­re Mitglieder betroffen sind.

2) Das zuständige Bundesluftfahrtbundesamt in Washington, DC, nimmt Beschwerden am Ende einer Consumer Ticket Refund-Web­sei­te entgegen.

3) Dasselbe Amt hat eine schwammige Umsetzungsrichtlinie für die Er­stat­tung von Flug- und Flugnebenkosten erlassen, auf die Pas­sa­gie­re ihre Fluggesellschaft hinweisen können: The obligation of airlines to provide refunds, including the ticket price and any op­ti­o­nal fee char­ged for services a passenger is unable to use, does not cease when the flight disruptions are outside of the carrier’s con­trol (e.g., a result of government restrictions). Die Richtlinie spricht CO­VID an und wird viel­fach so verstanden, dass sie auch einen wegen Einreisebeschränkungen ab­ge­sag­ten Flug deckt. Andere Kom­men­ta­to­ren meinen, dass der Flug vom Veranstalter ab­ge­sagt sein muss, be­vor der Passagier kündigen und die Erstat­tung for­dern darf.
Der europäische Anwalt von europäischen Passagieren sollte prüfen, ob eine Berufung auf amerikanisches Recht nicht die Rechte nach europäischem und deutschem Recht berührt. Grundsätzlich ist das Reiserecht in der EU vor­teil­haf­ter für Reisende als das amerikanische.


Donnerstag, den 02. Juli 2020

Kopfzerbrechen dank Supreme Court: Markenrecht

 

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.   Ein generi­scher Be­griff ge­hört al­len und kann nicht als Mar­ke re­gi­st­riert wer­den, lernt man. Doch mit der En­dung .com än­dert sich das, lehrt der Su­pre­me Court in Wa­sh­ing­ton im Fall Pa­tent & Tra­de­mark Of­fi­ce v. Boo­king.com BV am 30. Ju­ni 2020. Kom­men­ta­toren sind ver­stört und wol­len sich die Aus­wir­kun­gen die­ser merk­wür­di­gen Ent­schei­dung zu­gun­sten von Do­mains, die ohne­hin eine Al­lein­stel­lung be­sit­zen, nicht vor­schnell aus­ma­len.

Das Markenamt hatte dem Begriff booking.com die Markeneignung ab­ge­spro­chen; der Supreme Court bestägt, dass booking gene­risch ist. Mit der Hin­zu­fü­gung von .com er­hal­te der Ver­brau­cher einen als An­bie­ter­merk­mal er­kenn­ba­ren Be­griff, der in das sekundäre Register eingetragen werden darf.

Aus dem sekundären Register kann nach er­wei­ter­ter Ver­kehrs­gel­tung der Sprung ins Haupt­mar­ken­re­gi­ster gelingen. Dritte, die den generischen Begriff normalerweise verwenden dürfen, können auch nach dieser Entscheidung ge­gen die Eintragung vorgehen. Das erfordert allerdings kostspieligen Aufwand unter Einsatz einer stichhaltigen Verbraucherumfrage im sechsstelligen Dol­lar­be­reich. Wer Begriffe aus der Public Domain verwendet und gegen weitere der­ar­ti­ge Ein­trä­ge vorgehen will, muss eine pralle Kriegskasse besitzen.

Und schließ­lich: Wie wür­de der Supreme Court weitere booking-Domains als Landes-TLDs behandeln? Er verrät es nicht.


Sonntag, den 28. Juni 2020

Auslandswebseite US-Gerichten unterworfen

 

Webseiten-AGB und Geolocation als Zuständigkeitsmerkmale
.   Ein Russe betreibt Webseiten, die auch einige US-Besucher zum Aus­filtern von Ton aus Videodateien nutzen. Diese brauchen sich nicht an­zumelden, und der Dienst verlangt nur die Annahme der Betreiber­be­din­gun­gen, die unter anderem einen russischen Gerichtsstand vereinba­ren. Ameri­ka­ni­sche Urheberrechtsinhaber verklagten den Betreiber wegen Urheber­rechts­ver­let­zun­gen und behaupteten, ein US-Gericht sei zuständig, weil der Dienst durch die AGB-Annahme interaktiv sei und mit Geolocation Werbung für Besucher im Ge­richts­be­zirk schalte.

Mit diesen Behauptungen sollten sie nach Präzedenzfallrecht verlieren, und so wies das Untergericht die Klage mangels personal Jurisdiction - ähnlich dem Konzept der örtlichen Zuständigkeit - ab. In UMG Recordings Inc. v. Tofig Kur­ba­nov entschied das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond jedoch für die Kläger.

Die Begründung beruht auf Zirkelschlüssen und ist bei der Beurteilung der In­ter­ak­ti­vität mehr als fragwürdig. Allein die Annahme der Betreiberbedingungen setzt keine Webseite der örtlichen Gerichtsbarkeit aus, aber die Revision sieht dies hier anders und untergräbt damit ein Fundament des amerikanischen In­ter­netrechts. Werbung und geolokalisierte Werbung allein reichen auch nicht, wenn der Betreiber nicht gezielt Besucher aus dem Gerichtsbezirk anspricht.

Diese gefährliche Entscheidung vom 26. Juni 2020 gilt nun jedoch im gesamten vierten Ostküstenbezirk, also den Staaten Maryland, North Carolina, South Ca­ro­li­na, Virginia und West Virginia. In ihm sind weltweit agierende Domain­re­gi­stra­re angesiedelt, die einen Faktor der Zuständigkeitsmerkmale bil­den. Mög­lich ist eine Nachprüfung durch das Plenum des Gerichts oder den Supreme Court in Washington, wenn der Beklagte diese Schritte geht.


Samstag, den 27. Juni 2020

Zwangshinterlegung von EBooks beim Copyright Office

 

Copyright Symbol
.   Mit jeder Ur­heber­rechts­an­mel­dung muss das Werk beim Co­py­right Of­fi­ce hin­ter­legt wer­den. Zu­dem darf das Amt mit einer Zwangs­hin­ter­le­gungs­auf­for­de­rung zwei Exem­pla­re von Wer­ken an­for­dern. Dies ist be­deut­sam, wenn ein Au­tor sein Werk nicht an­mel­det. Ge­ra­de aus­län­di­sche Au­to­ren ver­zich­ten oft auf die An­mel­dung, weil sie ihre recht­li­che Be­deu­tung nicht ken­nen oder die Rechte­durch­set­zung nicht mo­ti­viert.

Vor einigen Dekaden verfolgte das Copyright Office ausländische Ver­la­ge mit die­sem Zwangsmittel, und das Team um den Verfasser konnte es vor dem Bun­des­ge­richt abwenden.

Am 29. Juni 2020 legt das Amt eine neue Verordnung unter dem Titel Mandatory Deposit of Electronic-Only Books vor, die zur Hinterlegung von in den USA ver­öf­fent­lichten EBooks verpflichtet. Die Verkündung erklärt Genese, Sinn und Zweck der strafbewehrten Pflicht, für die es EBooks von Webseiten, Blogs, Spei­chern und anderen Werken und Anlagen abgrenzt. Für die meisten Autoren ist bedeutsam, dass die VO nur EBooks behandelt, die nicht auch in anderen For­ma­ten erscheinen.


Dienstag, den 23. Juni 2020

Zwang zur Passwortfreigabe als Selbstbelastung

 

.   Darf die Polizei eine Verdächtigte zur Offenlegung ihres Pass­wortes zwingen, um in ihr Telefon Einsicht zu nehmen? Im Revisionsfall Seo v. Indiana hatte diese die Mitteilung verweigert, um sich nicht selbst zu be­las­ten. Ihre Stalkertaten waren der Polizei bereits bekannt, und sie such­te nach mehr.

Der Supreme Court von Indiana prüfte den fünften Zusatz zur Bundesverfas­sung, der keinen Zwang zur Selbstbelastung durch die Einsicht in Korrespon­denz ge­stat­tet. Die Polizei argumentierte, es greife die Ausnahme für bereits be­kann­te und abzuleitende Informationen. Mithin sei die Passwort­frei­ga­be nur ein tech­nischer Akt, der keiner verfassungsverbotenen Infor­ma­ti­ons­frei­gabe ent­sprä­che.

Anders als das Oberste Gericht von Massachusetts urteilte das Gericht in In­dia­na am 23. Juni 2020, dass das Auskunftsverlangen nicht nur eine tech­ni­sche Hür­de beseitigen sollte, sondern unbekannte und unerahnte In­for­ma­tionen zu­ta­ge fördern sollte. Die Verdächtigte war schließlich schon des Stal­king schul­dig befunden worden, und die Polizei prüfte, ob sonstige Straftaten vor­lie­gen könnten.


Montag, den 22. Juni 2020

Haftet Normensetzer & -prüfer aus Markenrecht?

 

Markensymbol R im Kreis
.   Ein Normensetzer und -prüfer soll Mar­ken- und Verbraucherschutzrecht verletzt haben, indem er ein Gerät mit dem Prüfsiegel als vereinbar mit der geltenden In­du­strie­norm ausgezeichnet habe, beklagte der Wettbewerber des be­tref­fen­den Ge­räteherstellers im lehrreichen Re­vi­si­ons­ent­scheid Warren Technology Inc. v. UL LLC vom 22. Juni 2020. Das Prüfsiegel sei falsch und irreführend.

In Atlanta entschied das mit Normen erfahrene Bundesberufungsgericht des elf­ten Bezirks der USA für den Beklagten. Die anwendbare Norm beschreibe ein­en Standard und enthalte eine Ausnahme, die die Einschätzung des Her­stel­lers und Prü­fers rechtfertige. Ohne Falschheit könne keine Irre­füh­rung vorliegen.

Zudem dürfe der Kläger bei einer fehlerhaften Markenverwendung des Prüf­siegels gegen den Markeninhaber lediglich einen Anspruch auf Lö­schung we­gen man­gelnder Qualitätssicherung behaupten. Da die Quali­täts­si­cherung durch den Markenlizenznehmer, der das Prüfsiegel auf sei­nen Wa­ren aufbringen darf, nicht fehlschlug, bestehe kein Anspruch.


Sonntag, den 21. Juni 2020

Gesetz verbietet Webseiteninhalte: Nichtig

 

.   Im Revisionsentscheid IMDb.com v. Becerra ging ein Webseitenbetreiber mit Schauspielinhalten gegen ein kalifornisches Gesetz vor, das die Veröffentlichung von Geburtsdaten und Alter von Schauspielern auf de­ren Antrag verbietet. In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 19. Juni 2020, dass das Gesetz verfassungs­wid­rig die Rede- und Pressefreiheit beschneidet.

Eingriffe sind bei gewerblicher Rede in engem Rahmen mit dem gering­sten Mit­tel zulässig. Daran hatte sich der Gesetzgeber nicht gehalten. Außerdem kann er nicht überzeugen, die Inhalte seien rechtswidrig oder beträfen die geschützte Privatsphäre.


Mittwoch, den 17. Juni 2020

IP-Versicherung und Werberisikenpolice

 

.   Im Revisionsentscheid Spandex House Inc. v. Hartford Fire Ins. Co. forderte der Kläger von seiner Versicherung Deckungsschutz für eine IP-Rechtsverletzung, wegen der er verklagt wurde. Der Träger verweigerte den Deckungsschutz, weil keine Police für solche Risiken bestand. Der Kläger ar­gu­men­tier­te, seine Geschäftshaftpflichtpolice enthalte zwar einen Haftungs­aus­schluss für IP-Risiken, doch sei dieser durch eine Ausnahme für Werbe­ri­si­ken mit IP-Verletzungen eingeschränkt.

Aufgrund dieser Ausnahme von der Ausnahme müsse der Versicherer das Risiko tragen, und Unklarheiten im Versicherungsvertrag seien ohnehin gegen ihn aus­zu­le­gen. Am 17. Juni 2020 gab ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Be­zirks der USA in New York City nur im zweiten Punkt recht.

Eine Auslegung sei jedoch nicht nötig, denn die Ausnahme von der Ausnahme sei klar formuliert. Sie bedeute, dass Werbung, die geistiges Eigentum Dritter ver­let­ze, den Deckungsschutz genieße. Die sonstige Verletzung dieser Rechte sei hingegen ausdrücklich vom Versicherungsumfang ausgenommen. Diese Fra­ge ist häu­fig von besonderer Bedeutung bei Verträgen, die für IP-Rech­te eine Haf­tungs­frei­stellung für Kunden vorsehen und Anbieter oft er­schrecken.


Freitag, den 12. Juni 2020

Mit Toupet identifiziert: Verleumdender Film

 

.   Als Person des öffentlichen Interesses bezeichnete sich der Kläger im Revisionsentscheid Greene v. Paramount Pictures Corp., den der Film der Beklagten über ein ruchlos rechtswidrig agierendes Finanzhandelshaus ver­leum­det haben sollte. Das Untergericht wies die Klage ab, weil bei solchen Per­so­nen das Merkmal der actual Malice, einer besonderen Böswilligkeit mit Kennt­nis der Falsch­dar­stel­lung, fehlte.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City wand­te sich am 11. Juni 2020 diesem Tatbestandsmerkmal mit demselben Er­geb­nis zu. Entscheidend waren diese Fakten:
1) Der Kläger hatte sich nicht gegen das dem Film zugrundeliegende Buch gewandt, in dem er namentlich genannt wurde.
2) Der Film zeigte einen Disclaimer über die fiktive Natur der Ge­schich­te, der die Ähnlichkeit mit natürlichen Personen abstritt.
3) Der Name des Klägers wurde ebenso wie der von seinem Toupet ab­ge­lei­teten, im Buch erwähnten Spitznamen völlig verändert.
4) Der ihn angeblich darstellende Charakter arbeitet im Film in einer an­de­ren Funktion und Abteilung als der Kläger im Skandal.
5) Die Produzenten hatten den als verleumdend bezeichneten Cha­rak­ter aus drei echten Personen zusammengesetzt, die keinen Rück­schluss auf den Kläger ermöglichten.


Dienstag, den 09. Juni 2020

Rechtsstaatsprinzip gilt auch im Weißen Haus

 

.   50 Jahre lang er- und behielten Journalisten einen Pres­se­aus­weis für das Weiße Haus ohne detaillierte Regularien. 2018 änderte sich das unter einer Pressesprecherin, die nie eine Pressekonferenz hielt, als sie den Aus­weis eines Reporters suspendierte. Er habe sich in einem Wortgefecht mit ge­la­denen Internet Influencer-Gästen trumps drohend verhalten und sie als dä­mo­nisch bezeichnet.

Das Untergericht gab seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Auf­he­bung der Suspendierung statt, und das sogenannte zweithöchste Gericht der USA, das Bundesberufungsgericht für den Bezirk der Hauptstadt, gab ihm am 5. Juni 2020 in Karem v. Trump recht. Es räumte trump einen kleinen Sieg ein: Nur die Pressesprecherin sei die korrekte Beklagte, nicht der Präsident selbst.

Das Gericht sah nicht die Fakten, die es als sarkastischen Austausch be­trach­te­te, als ausschlaggebend an, sondern die Verletzung der Pressefreiheit und der Rechtsstaatsgrundsätze. Ein Eingriff in Grundrechte erfordere eine ge­setz­li­che oder andere verfassungsvereinbare Grundlage. Die Suspendierung ent­spre­che einem Schuss aus der Hüfte ohne vorherige Warnung, da es lediglich einen an­de­ren Fall gebe, der eine Warnung vor unprofessionellem Auftreten der Jour­na­li­sten ge­be und auf diese Situation unanwendbar sei. Nulla Poena sine Lege trifft hier sinn­ge­mäß zu. Es bleibt bei der einstweiligen Verfügung gegen das Wei­ße Haus.


Mittwoch, den 03. Juni 2020

Amt für künstliche Intelligenz: Geheimdienst?

 

.   Das 2018 eingerichtete Amt für künstliche Intelligenz sieht sich als Dienst an, der ohne Rücksicht auf allgemeine Veröffentlichungs- und Berichterstattungspflichten agieren darf. In Electronic Privacy Information Center v. National Security Com­mis­sion on Artificial Intelligence bescheinigte ihm das Bundesgericht der Hauptstadt, dass er wie jedes Amt über vergangene wie zukünftige Handlungen auskunftspflichtig ist.

Am 1. Juni 2020 erklärte das Gericht diese Auskunftpflichten. Nach dem Free­dom of Information Act müssen sie auf Antrag Auskunft über Er­le­dig­tes er­tei­len und ihre Akten öffnen. Der Federal Advisory Committee Act ver­pflich­tet Äm­ter der Exekutive, wie Ministerien und an­de­re Äm­ter nach dem Admini­stra­ti­ve Procedures Act ihre geplanten Ak­ti­vi­tä­ten anzukündigen.

Ein selbständiger APA-Anspruch der klagenden Bürgerrechtsgruppe besteht nicht, doch verpflichtet der FACA das bisher wie ein Geheimdienst handelnde AI-Amt zur Verkündigung seiner Termine und Fristen sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Federal Register finden sich täglich diese Mitteilungen.


Samstag, den 30. Mai 2020

Wirkung des fehlerhaften Urheberrechtsantrags

 

.   Die Welt des Textilrechtsschutzes birgt viele Unge­wiss­hei­ten. Im Revisionsentscheid Unicolors Inc. v. H&M Hennes & Mauritz LP vom 29. Mai 2020 erfahren wir über Textildesign hinausgehend, dass einem Ur­heberrechtsinhaber nicht unterstellt werden darf, die als Kla­ge­vor­aus­set­zung notwendige Eintragung betrügerisch erwirkt zu haben, nur weil der Antrag Feh­ler enthält.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco hob die in diese Richtung weisende Unterentscheidung auf. Ein von der die Wirk­sam­keit der Eintragung rügende Partei nachgewiesener Fehler zwinge das Ge­richt im nächsten Schritt zum Weg zum Copyright Office. Dort muss es er­kun­den, ob der Fehler, wäre er dem Amt bekannt gewesen, zur Ein­tra­gungs­ab­wei­sung ge­führt hätte.


Donnerstag, den 28. Mai 2020

Wutbürger trump gegen Onlinedienste

 

.   Verfassungswidrig scheint das neue Dekret von trump, der sich aufregt, weil Twitter seine Meldungen mit einer Wahrheitswarnung ver­sah. trump verkündete am 28. Mai 2020 das Dekret unter dem Titel Executive Order on Preventing Online Censorship. Das gewünschte Ziel der Abschaffung der Haf­tungs­immunität für Onlinedienste bei rechtswidrigen Inhalten Dritter kann er nicht erreichen, weil er dazu Gesetzgeber sein müsste.

Section 230 Communications Decency Act sieht diese Haftungsimmunität vor, die der Kongress ins Gesetz schrieb und die der Supreme Court als verfas­sungs­ver­einbar beurteilte. So bleibt trump nur die wütend und langatmig vor­ge­tra­ge­ne Erklärung, dass es das politische Ziel der USA sei, die Zensur konservativer Meinungsentfaltung durch Onlinedienste aufzuheben. Seine Anweisungen an den ihm ergebenen Justizminister Barr beruhen auf keiner erkennbaren Ver­fas­sungs­kompetenz.


Mittwoch, den 27. Mai 2020

Menschenrechte für rechtsradikale Ansichten

 

.   Erzkonservative, wenn nicht gar rechtsradikale An­sich­ten­trä­ger verklagten Google, Apple, Facebook und Twitter wegen behaupte­ter Un­ter­drückung ihrer Auffassungen und verloren mit lehrreicher Begrün­dung in Freedom Watch Inc. v. Google Inc. am 27. Mai 2020 in der Revision. Eine Ver­schwörung nach Kartellrecht liege nicht vor, weil sie auf Bildung und Er­halt eines Monopols gerichtet sein müsse.

Die Kläger behaupteten lediglich eine Ansichtenverschwörung. Zudem schieße ihre Behauptung der Verletzung der verfassungsgeschützten Meinungsfreiheit. Die Verfassung verpflichte im First Amendment den Staat im Verhältnis zum Bürger, nicht die Bürger untereinander.

Das Bundesberufungsgeicht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, hielt auch die Menschenrechte im in den USA einzigartigen District of Columbia Hu­man Rights Act für unanwendbar. Dieses Gesetz stelle auf einen Eingriff im Di­strict of Columbia ab. Die Beklagten seien dort nicht tätig. Eine expansive Aus­legung des Begriffs any Place of public Accommodation, wo das Gesetz Schutz gewährt, sei unzulässig, bestätigte es.


Dienstag, den 19. Mai 2020

Ausstrahlung des US-Arbeitsrechts ins Ausland

 

.   Wirkt das US-Arbeitsrecht gegen einen Arbeitgeber im Aus­land, der einem Bewerber aus den USA eine Anstellung aus angeblich dis­kriminierendem Grund verweigert? In Yih v. Taiwan Semiconductor Mfg. Co. prüft die Revision die Zulässigkeit einer Klage gegen den Arbeitgeber in Taiwan, der einen Bewerber aus New York ablehnte, nachdem er ihn über Familie und Umsiedlungsabsichten befragt hatte. Die Merkmale für die örtliche Zuständig­keit des Gerichts in New York fehlen.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erör­tert am 19. Mai 2020 kurz, aber lesenswert systematisch die Anforderungen an die personal Jurisdiction mit den Untergruppen general und specific Juris­dic­ti­on. Eine EMailanschrift für Ostküstenkunden auf einer Webseite des Unter­neh­mens stellt eine passive Nutzung dar, die kein aktives Auftreten im Ge­richts­bezirk bedeutet.

Skype-Gespräche mit dem Bewerber in New York sind kein hinreichender Nexus zum Bezirks - genauso wenig wie eine Geschäftsbeziehung mit einer New York-basierten Bank für Fragen der Investorenberatung. Da er den Beklagten nicht einmal prozessual der US-Gerichtsbarkeit unterwerfen kann, gelingt dem Be­wer­ber auch nicht die Austrahlung des amerikanischen Arbeitsdiskriminierungs­rechts ins Ausland.


Dienstag, den 12. Mai 2020

Wichtige Klarstellungen im Fotorecht der USA

 

Copyright Symbol
.   Das einflussreiche Bundesberufungs­ge­richt des zweiten Bezirks der USA in New York City ver­kün­de­te am 12. Mai 2020 in Joseph Sohm v. Scholastic Inc. einige Klarstellungen im Foto- und Ver­lags­recht. Der beklagte Schul­buch­verlag hatte Lizenzen von einer Agen­tur für Fotos des klagenden Fotografen erworben. Die Agentur hatte seine Rech­te erworben und eine Sammeleintragung von Fotos mehrerer Künstler beim Copyright Office vorgenommen und deren Namen nicht in die Anmeldung auf­ge­nom­men. Das Klagerecht wurden den Fotografen zurückerteilt. Die um­fang­rei­che Revisionsbegründung stellt klar:
  1) Auch ohne Nennung der Fotografennamen wirkt bei einer Sam­mel­ein­tra­gung die Registrierung des Urheberrechts zugunsten der Fo­to­gra­fen.
  2) Auch bei einer Lizenzerteilung liegt nicht unbedingt eine Ver­trags­ver­letzung vor. Der im Vergleich zu einer höheren Entschä­di­gung füh­ren­de Urheberrechtsverletzungsanspruch wird somit nicht aus­ge­schal­tet.
  3) Bei einer Lizenz obliegt die Beweislast für die Lizenzverletzung - hier durch die behauptete Überschreitung der erlaubten Auflage - dem Rechteinhaber.
  4) Für die Anspruchsverjährung und Schadensersatzbemessung gilt die Dreijahresfrist, d.h. der Zeitraum vor der Klagerhebung.
Die Grundkonzepte des Revisionsurteils lassen sich auch auf andere Werke übertragen, wobei allerdings gilt, dass beispielsweise Software ganz anderen Urheberrechtseintragungsregeln als Fotos unterliegt. Der Schutzerwerb für Fotos, Musik, Videos, Zeitungen, Zeitschriften oder Filmskripten ist sehr einfach und billig. Hingegen ist der Gesamtaufwand bei Software in der Regel hoch, weil oft die zentrale Abschnitte des Quellkodes nicht öffentlich und aus der An­mel­dung herausgehalten werden sollen, was den Arbeitsaufwand steigert, auch wenn die amtlichen Gebühren minimal sind.


Montag, den 11. Mai 2020

Schlamperei ist nicht unfallversichert

 

.   Erdaushub sollte die Versicherte im Revisionsentscheid Gil­christ Con­struction Co. v. Travelers Indemnity Co. vom 11. Mai 2020 zu einem den Kunden zufriedenstellenden, sauberen Hügel zusammenschieben. Als der Kun­de mangels Satisfaction auf Schadensersatz von $5,5 Mio. klagte, wand­te sich die Versicherte an ihren Unfallversicherungsträger, der jedoch die Ver­tei­di­gung aufgrund der Unfallklausel in der Police ablehnte.

Die Gerichte stimmten ihm zu. Ein Unfall im Sinne der Police, Occurrence, sei an ac­ci­dent, in­cluding continuous or repeated exposure to substantially the same ge­ne­ral harm­ful conditions. Er setze eine Unvorhersehbarkeit bei einem meist plötz­lich ein­tretenden Ereignis voraus.

Die Versicherungsnehmerin meinte, die Police stelle auf die Perspektive des Kun­den ab, der sicherlich nicht einen unsauberen Hügel als vorhersehbar er­war­ten muss­te. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Be­zirks der USA in New Orleans erklärt, wieso eine Schlechtleistung keinem ver­si­cher­ten Er­eignis gleichkommt. Allein die Absichtlichkeit der Zusammen­stel­lung des Hü­gels verbiete schon die Einordnung als Unfall.


Freitag, den 08. Mai 2020

Schutz anthropomorpher Charaktere im US-Recht

 

Copyright Symbol
.   Kommt wie gerufen - ein Revisions­ent­scheid zum Schutz anthropomorpher Charaktere. Die kennt man von Zoom-Konferenzen, von Videospielen, von Filmen und natürlich aus Comic Strips. In Denise Daniels v. The Walt Disney Co. hatte eine Autorin der Disney-Gruppe ein Programm mit Charakteren angeboten, die bestimmte Cha­rak­ter­eigenschaften und Emotionen zeigten. Sie verlor ihre Klage, die ein Dis­ney­programm als urheberrechtsverletzend und vertragsbrüchig rügte, weil ih­re Cha­raktere dort nachgeahmt seien.

Die Vertragsverletzung beruhte auf der Behauptung eines konkludent ge­schlos­se­nen Vertrages. Schon das Untergericht war nicht von ihren Belegen für dessen Abschluss überzeugt, und es wies auch den Anspruch aus Copyright ab. Die Re­vi­si­on leg­te am 4. Mai 2020 die Anforderungen an den Schutz an­th­ro­po­mor­pher Charaktere klar dar, der Autoren vor hohe Hürden stellt.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco er­klärte einerseits, dass konsistent und kontinuierlich gezeigte Eigenschaften wie bei James Bond und Batman dem Schutz dienen, während erstens allgemein be­kann­te Eigenschaften - wie das Rotanlaufen einer wütenden Person - und zwei­tens eine inkonsistente Evolution der Darstellung der Person und der Eigen­schaf­ten dem Schutz nach Urheberrecht zuwiderlaufen.

Markensymbol R im Kreis
Die Autorin hatte alle Fehler begangen und konnte ihren An­spruch daher nicht durchsetzen. In der Praxis ist es sinnvoll, ne­ben dem Urheber- und Vertragsrecht auch an das Trade Se­cret- und das Markenrecht zu denken. Ein gut formuliertes NDA kann auch wirken, doch wird es oft vom beabsichtigten Em­pfänger der geheimen Werke oft abgelehnt. Zudem kann ein NDA ins Leere laufen, wenn die unverzichtbare Copyright-Anmeldung das Ge­heimnis offenlegt.


Donnerstag, den 07. Mai 2020

Komödianten im Auto: Urheberrecht

 

Copyright Symbol
.   Im Revisionsentscheid Charles v. Sein­feld verlor der Kläger seine Urheberrechtsverletzungs­kla­ge ge­gen einen Fernsehkomödianten, der mit anderen im Auto witzig tut. Er behauptete, die Idee und das Pilotsegment des Programms stamme von ihm. Nach dem Copyright Act muss er ein gültiges Urheberrecht und das Kopieren der wesentl­i­chen Merkmale eines Werkes nachweisen.

Die Klage ist verjährt, wenn seit dem Kopieren oder der Kenntnis vom Kopieren drei Jahre vergangen sind. In diesem Fall streiten sich die Parteien über die Ent­ste­hung des Urheberrechts vor mehr als drei Jahren. Die Frist gilt auch für das Be­strei­ten des entstandenen Urheberrechts.

Auch in diesem Fall wirkt die Dreijahresfrist ab Kenntnis des Disputes, erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 7. Mai 2020. Die Parteien hatten sich schon lange über ihre Werkbeiträ­ge ge­strit­ten, und später wirkte die öffentliche Aufführung ohne Erwähnung des Klä­gers als Vermittlung der notwendigen Kenntnis vom Bestreiten seiner be­haup­te­ten Rechte.


Dienstag, den 05. Mai 2020

Biometrische Daten in der Kantine

 

.   Das einzige Gesetz zum Schutz biometrischer Daten gilt im Staat Illinois. §15(b) Biometric Information Privacy Act), 740 ILCS 14 (2008), schützt die Privatsphäre durch ein Verbot der Sammlung und Ver­wer­tung sol­cher Da­ten ohne Aufklärung und Erlaubnis der betroffenen Per­son. Die Klä­ge­rin im Re­vi­sionsentscheid Christine Bryant v. Compass Group U.S.A. Inc. er­setz­te die Zahlung in der Kantine durch Auflegen eines Fingers.

Sie klagte, weil sie vom Betreiber nicht im Sinne des BIPA-Gesetzes über die Ver­wen­dung des Fingerabdrucks aufgeklärt worden war. Das Untergericht wies die Klage ab, weil es Auf­klä­rung und Erlaubnis als reine Formalitäten abtat, und sprach ihr die Aktiv­le­gi­ti­ma­ti­on man­gels des verfassungserforderlichen Scha­dens ab.

Bei einer Orientierung am Arbeitsplatz erfuhr sie, dass ein Fingerabdruck für die Zahlung ausreicht. Der Fingerabdruck ist ein biometric Identifier im Sinne des BIPA. Am 5. Mai 2020 entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Be­zirks der USA in Chicago, dass die unterlassene Unterrichtung über die Samm­lung, Ver­wen­dung, Speicherung und Löschung einen Schaden im Sinne des Ge­set­zes dar­stellt. Der Schaden folgt aus dem Recht auf Aufklärung und Er­laub­niserteilung - auch dem Recht, die Erfassung abzulehnen. Die­ser Scha­den ist hin­rei­chend konkret für die Aktivlegitimation, und der Prozess wird fortgesetzt.


Donnerstag, den 30. April 2020

Böser Sheriff lässt nicht locker: Rechtskraft

 

.   Der schuldige, doch begnadigte und deshalb unbestrafte Sheriff klagt wegen Verleumdungen, weil die Medien ihn nach der Verurteilung als bestraft bezeichneten, obwohl sie den Fehler sofort korrigierten, bevor er sich beschweren konnte. Am 31. Oktober 2019 verlor er seine erste Klage in Ar­pa­io v. Zucker, weil er das bei einer Person des öffentlichen Interesses not­wen­di­ge Böswilligkeitsmerkmal nicht belegt hatte, siehe Kochinke Bö­ser She­riff ver­liert Verleumdungsklagen.

Statt in die Revision zu gehen oder einen Antrag auf Zulassung einer nach­ge­bes­ser­ten Kla­ge­schrift zu stellen, erhob der Sheriff eine neue Klage. Sie rich­tet sich ge­gen nur zwei der vorher beklagten Onlinedienste und behauptet mehr zur Böswilligkeit, Malice. Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied am 29. April 2020 erneut gegen ihn: Der Grundsatz von res iudicata, der Rechts­kraft­er­streckung, greife. Sachverhalt und Personen seien identisch. Eine Ergänzung der Anspruchsgrundlage sowie ihre Erweiterung auf verwandte Ansprüche bedeute keinen neu prüfbaren Fall. Die Beklagten verlangten eine Bestrafung für den Missbrauch des Gerichts mit offensichtlich unhaltbaren, frivolen Ansprüchen.

Die neue Abweisung in Arpaio v. Robillard erörtert, wieso die Sanktion der Kos­tenerstattung für die obsiegenden Parteien auch in diesem Fall nicht in Fra­ge komme. Prozesstaktisch stelle sich die Wahl eines Verfahrenswegs, der grund­sätzlich zulässig sei, nicht als so bedenklich dar, dass eine Sanktion grei­fen müsse.


Dienstag, den 28. April 2020

Online-Vertrag mit Konkurrenzverbot wirksam

 

.   Im Revisionsentscheid Realogy Holdings Corp. v. Jon­ge­bloed um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot prüfte das Ge­richt in New Orleans zuerst das Zustandekommen des Vertrages, der per EMail und Web­sei­te abgeschlossen wurde. Die beklagte Maklerin konnte sich nicht an den Ver­tragsschluss erinnern, und das Gericht zählt lehrreich die di­gi­ta­len, Zeu­gen- und Sach­verständigenbeweise auf, mit der die klagende Agen­tur das Un­ter­gericht zum Erlass einer Verbotsverfügung bewegen konnte.

Auch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA hielt am 27. Ap­ril 2020 den Clickwrap-Vertrag fü bewiesen. Die Durchsetzbarkeit des Kon­kur­renz­verbots ist auf ein Jahr und 15 Meilen um die klagende, vor­he­ri­ge Ar­beit­ge­berin herum beschränkt und damit zulälssig.


Montag, den 27. April 2020

Niemand ist Eigentümer des Rechts

 

Copyright Symbol
.   Der Government Edicts- Grundsatz be­sagt im Kern, dass niemand Eigentum am Recht hat, No one can own the Law - das Prinzip er­streckt sich auf das Ur­he­ber­recht, das im Fall Georgia v. Public.Resource.Org Inc. das Parlament von Georgia für sich reklamierte, als es ge­gen einen Verein vorging, der dessen Gesetze samt amt­li­chen An­mer­kungen ohne Lizenz veröffentlichte. Der Supreme Court in Washington, DC, entschied am 27. April 2020 gegen den Staat.

Der Grundsatz gelte auch für Anmerkungen, die ein Ausschuss des Parlaments bei einem Fachverlag in Auftrag gebe. Diese seien Works Made for Hire, bei de­nen das Urheberrecht beim Auftraggeber entstehe. Der Auftraggeber kann je­doch kein Verfasser, Author, im Sinne des Urheberrechts sein. Denn jeder Rich­ter, Be­amter und auch Gesetzgeber samt seinen Ausschüssen sei von dieser De­fi­ni­ti­on ausgenommen. Sie alle setzen Recht, und Recht gehöre niemandem.

Die Entscheidung setzte sich im Supreme Court über die verhärteten po­li­ti­schen Fronten der neun Richter hinweg und führte zu ebenfalls lehr­rei­chen Minder­mei­nun­gen. Eine noch zu klärende Frage betrifft die in Gesetze integrierten Nor­men von Dritten, beispielsweise Bau-, Papier- oder Brandschutznormen. Sie­he Koch­inke, Die Norm als Gesetz: Darf man sie zitieren, kopieren?.


Sonntag, den 26. April 2020

Herausforderung falsch überwiesenen Honorars

 

.   Eine EMail wies den Schuldner eines Anwaltshonorars an, dieses auf ein Konto bei der beklagten Bank zu überweisen. Die EMail stammte von jemandem, der sich als Managing Partner einer Kanzlei ausgab, und das Konto war nicht das Kanzleikonto. Die Kanzlei verklagte die Bank, bei der sie das Honorar nicht mehr finden konnte, nach dem Computer Fraud and Abuse Act in 18 USC §1030, auf Herausgabe.

Sie behauptet, die Bank sei als Komplize der Person zu betrachten, die sich ins EMailsystem der Kanzlei eingeschlichen habe, denn das Konto sei einzig zum Zweck der illegal angeordneten Überweisung eingerichtet worden. Das machte die Bank zum Verschwörer, Mittäter und Beihelfer. Im Fall Beins, Axelrod PC v. Analytics LLC entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 23. April 2020, dass die Klage zur Schlüssigkeit auch eine Mens Rea be­haup­ten müsse. Ohne Anhaltspunkte dafür sei die Klage als unschlüssig ab­zu­wei­sen:
Plaintiff here, however, has failed to plead Defendant's knowing in­volvement in the scheme, even under a willful-blindness theory. Will­ful blindness is distinct from mere recklessness or negligence: "(1) The defendant must subjectively believe that there is a high pro­ba­bi­li­ty that a fact exists and (2) the defendant must take de­li­be­ra­te ac­tions to avoid learning of that fact." … Plaintiff does not pro­vi­de any facts that indicate that the bank "closed its eyes" to the hacker's obvious crime. … For example, it does not allege any un­usu­al ac­ti­vi­ty that might have raised the bank's suspicion or any vet­ting ir­re­gu­la­rities, let alone the existence of "critical facts" that the De­fen­dant "deliberately shield[ed]" itself from.


Freitag, den 24. April 2020

Asset Recovery in den USA nach Auslandsbetrug

 

.   Am 22. April 2020 endete der amerikanische Ver­mö­gens­ver­fol­gungs­pro­zess gegen Ausländer, denen eine Stadt ihres Hei­mat­lan­des die ko­ordinierte Hinterziehung von Staatsvermögen vorwarf. Asset Recovery ist in den USA nicht leicht, aber machbar, vor allem für staat­li­che Op­fer. Die Ent­schei­dung ist lehrreich, weil sie Anspruchsgrundlagen nach dem RICO-Ge­setz für Ta­ten der organisierten Kriminalität behauptet.

Die Lehre klingt einfach und ist merkenswert: Ein Anspruch kann nur schlüssig sein, wenn die einzelnen RICO-Taten als unerlaubte Handlungen in den USA statt­fan­den und dort ein Schaden eintrat. Die Kosten der Rechteverfolgung, die die Stadt als einzigen in den USA erlittenen Schaden behauptete, reichen nicht für die Schlüs­sig­keits­fest­stellung.

Im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco lief die Klage auf Vermögensabschöpfung daher ins Leere. Alle Tatbestände folgten aus Betrügereien im Sinne des Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act in Kazachstan, entschied es im Fall City of Almaty v. Khrapunov. Der Supreme Court hatte bereits 2016 eine Vermutung gegen die Extraterritorialität des Gesetzes erklärt, s. RJR Nabisco Inc. v. European Community, 136 S.Ct. 2090.


Mittwoch, den 22. April 2020

Anwalt haftet für Prozesskostenerstattung

 

.   113 Unternehmen aus der Versicherungsbranche ver­klag­ten mehrere Kläger mit der Behauptung, die Branche unterversiche­re ihr Grund­ei­gen­tum und ersetze Schäden unzureichend. Die Klä­ger ver­lo­ren, und we­gen der aggressiven Prozesstaktiken wurden sie zur Kos­ten­er­stat­tung von $1,6 Mio. ver­pflichtet. Gesamtschuldnerisch haftet ihr Rechtsanwalt am 22. April 2020 für $1 Mio. mit.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erör­ter­te im Fall Snyder v. Acord Corp. die Anspruchsgrundlagen für den Er­stat­tungs­an­spruch und seine Höhe sowie die Einreden der Kläger und des Attorney-at-Law. Einheitliche Gebühren und Anspruchsgrundlagen gibt es in den USA nicht. Das macht die Re­vi­si­ons­be­grün­dung nützlich. Ausschlaggebende Schlag­wor­te daraus:
- baseless, irrelevant, and potentially libelous allegations
- circus atmosphere that can only needlessly cloud the in­te­gri­ty of the­se proceedings
- discourage unnecessary litigation of tort claims
- action "was vexatious, frivolous, or was brought to ha­rass or em­bar­rass the defendant"
- an attorney "who so multiplies the proceedings in any ca­se un­rea­so­nab­ly and vexatiously may be required by the court to sa­tis­fy per­so­nal­ly the excess costs, expenses, and attorneys' fees rea­so­nab­ly incurred because of such conduct."
- We will not excuse "one who acts with an empty head and a pu­re heart."


Montag, den 20. April 2020

Nicht geheim, sondern proprietary: Schutz

 

.   Geschäftsgeheimnisschutzrecht setzt Geheimnisse voraus; wenn das Geheimnis beispielsweise mit einer Patentanmeldung, Wer­bung, Kun­den­schulungen oder auf andere Weise gelüftet ist, kann dann ein Soft­ware­pro­dukt noch Schutz genießen? Ja, per Vertrag, als urheberrechtliches Werk, und im Re­vi­si­ons­ent­scheid Broker Genius Inc. v. Drew Gainor auch als ein als pro­prietary bezeichnetes Produkt.

Der Beklagte war Angestellter bei einem Kunden der Klägerin, die vertrag­lich die vertrauliche Behandlung der von ihr gelieferten Softwaresystems aus­be­dun­gen hatte, und verließ die Firma, um sich mit einem nahezu identi­schen, selbst ent­wickel­ten System selbständig zu machen. Aufgrund zahlreicher An­spruchs­grund­la­gen bejahten die Geschworenen einen Scha­densersatz von $4,5 Mio., den das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Be­zirks der USA in New York City am 20. April 2020 lehrreich bestätig­te. Der Schutz für proprietäre Ide­en oder Wer­ke folgt dem Misappropriation-Recht aus der Sparte unlauterer Wett­be­werb mit diesen Merkmalen:
… taking the skill, expenditures and labors of a competitor, … mis­ap­propriat[ing] for the commercial advantage of one person … a be­ne­fit or property right belonging to another. … the effort to pro­fit from the labor, skill, expenditures, name and reputation of others … constitutes unfair competition which will be enjoined …


Freitag, den 17. April 2020

USA: Vertragsrechtliche Pandemie-Entlastung

 

.   Plötzliche oder unvorhersehbare Ereignisse können auch im ame­ri­ka­ni­schen Recht eine Entlastung von Vertragspflichten auslösen. In der Regel handelt es sich dabei um Rechtsfolgen nach jeweils einzel­staat­li­chem Recht, nicht Bundesrecht, siehe Kochinke, Flotter Einstieg ins amerikanische Recht. Sie sind also je nach Staat unter­schied­lich, doch bei Handels­ge­schäf­ten gelten meist weithin vergleichbare Grundsätze eines Modell­ge­set­zes: Der Uniform Commercial Code ist in fast al­len Staa­ten weit­ge­hend gleich in dor­ti­ges Recht um­ge­setzt worden.

Nicht so verhält es sich mit den Regeln für die Unmöglichkeit oder Imprak­ti­ka­bi­li­tät oder der Beurteilung von störungsentschuldigenden Vertrags­klau­seln wie der Force Majeure-Klausel mit Act of God-Regeln. Grob einheit­lich ist bei die­sen jedoch die gerichtliche Auslegung aller Arten der höheren Ge­walt. Sie er­folgt streng zu­la­sten der sich auf einen Störungsanlass berufenden Par­tei. Beim Ver­trags­ent­wurf ist darauf zu achten, dass keine entlastenden Anlässe unbe­rück­sich­tigt blei­ben. Das ist leichter gesagt als getan, denn die Klausel regelt zwin­gend nur das Unvorhersehbare. Gute Definitionen ohne Erklärun­gen ihrer Aus­schließ­lich­keit sind unabdingbar.

Besteht ein gültiger Anlass zur Entlastung von Leistungspflichten, ist zu klären, ob sie dau­er­haft oder vor­übergehend gilt. Dabei spielt auch eine vertragliche Ver­bind­lichkeit von Fristen eine Rolle. Diese kann durch eine Time is of the Es­sen­ce-Erklärung bewirkt werden. Ohne diese Klausel bleiben Vertragsfristen weich und werden nach Pi-mal-Daumen-Ermessen und Billigkeitsmerkmalen beurteilt.


Donnerstag, den 16. April 2020

Verleumdung minderjähriger Aktivisten

 

.   Die Verleumdungsbehauptungen eines minderjährigen Trump-Fans mit hoher Medienresonanz betrifft der Revisionsentscheid C.M. v. Newsweek Media Group Ltd. vom 14. April 2020. Er sieht sich von der beklagten Zeitschrift als verleumdet an. Sie berichtete über ihn, seine Me­di­en­auf­trit­te und seine Freunde, und erweckte den Eindruck einer radikali­sier­ten Grup­pe. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadel­phia prüf­te seine Behauptungen anhand des kodifizierten Rechts von Penn­sylvania:
C.M. must plead seven elements:(1) that the statement was de­fa­ma­to­ry; (2) that Newsweek published it; (3) that the statement was about C.M.; (4)that readers would understand the statement as de­fa­ma­to­ry; (5) that readers would understand that the defamatory sta­te­ment was about C.M.; (6) that the publication harmed him; and (7) that News­week lacked a "conditional[] privilege[]" to make that sta­te­ment. See 42 Pa. Cons. Stat. §8343(a).
Der Junge hatte sich zu einer Person des öffentlichen Interesses hochgespielt. Dann setzt sein Schadensersatzanspruch eine Böswilligkeit seitens der Zeit­schrift voraus, die über ihn und Gleichgeschaltete berichtete. Die Revision stell­te fest, dass die Berichterstattung akkurat war und die in ihr enthaltenen Mei­nun­gen keine Verleumdung darstellen. Selbst schmerzende Meinungen dif­fa­mie­ren nach der Bundesverfassung per se nicht: Pure opinions cannot de­fa­me. So­lan­ge wie hier Auffassungen durch gleichzeitig vermittelte Fakten be­grün­det wer­den, genießen sie den Schutz des First Amendment. Außerdem sind weitere Be­haup­tun­gen der Zeitschrift, wie rechtsextrem und von der Chance auf Ruhm ver­führt, nicht verleumderisch, sondern spekulieren rechtmäßig über politische Zu­ge­hö­rig­keiten.


Dienstag, den 14. April 2020

Einrede der illegalen Ware im Schiedsstreit

 

.   Zahlreiche Einreden brachte die im Schiedsprozess un­ter­le­ge­ne US-Kundin gegen den Anerkennungs- und Vollstreckungsantrag einer aus­ländischen Lieferantin vor. Das Schiedsgericht hätte An­sprü­che aus un­er­laubter Handlung wegen Warenunterschlagung und rechts­wi­dri­gen Ein­griffs in er­war­te­te Vertragsbeziehungen nicht anhören dürfen. Zu­dem sei die Wa­re in den USA il­le­gal. Schließ­lich ha­be das Schiedsgericht den Schadensersatz falsch kal­ku­liert.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta führt im Fall Earth Scien­ce Tech Inc. v. Cromogen Biotechnology Corp. am 14. April 2020 den Le­ser auf eine lehrreiche Wanderung. Die Einreden sind zwar nach UNCITRAL, der Pa­na­ma Convention und dem amerikanischen Federal Arbitration Act un­zu­läs­sig, aber es prüft sie dennoch. Die Schiedsklausel war umfassend und er­laub­te dem Schiedsgericht deshalb, alle Ansprüche zu beurteilen. Gegen den Scha­dens­er­satz war die Abnehmerin nicht substantiiert und mit Beweisen vor­ge­gan­gen.

Die Einrede der illegalen Ware stehe im Widerspruch zur Werbung der Kundin. Diese habe die Ware als in den USA legal eingestuft bezeichnet. Zudem habe der Ge­setz­ge­ber nach Abschluss des Vertriebsvertrages zwischen den Parteien die Wa­re aus­drück­lich landesweit als legal bezeichnet, während sie vorher von Ein­zel­staa­ten erlaubt worden war. Die Unterschlagung betrifft Warenmuster, die die Kun­din an eine dritte Vertriebspartei per Vereinbarung weiterleiten sollte. Dar­aus ent­stand der Unterschlagungsschaden und der Verlust des weiteren Ver­triebs­ka­nals als rechtswidriger Eingriff in Vertragsbeziehungen mit Dritten.


Donnerstag, den 09. April 2020

Forumbesucherverfolgung ist kein Vertragsbruch

 

.   Benutzer eines Webseitenangebotes mit Mitgliedernotizen verklagten den Anbieter im Revisionsentscheid Davis v. Facebook Inc. er­folg­reich, weil er ihre Besuche nicht nur im eigenen Forum, son­dern auch bei Be­su­chen an­derer Seiten notierte, kompilierte und an Dritte verkaufte. Der Be­schluss klärt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, nachdem er zunächst einen ju­sti­zi­ab­len Scha­den durch den Eingriff in die geschützte Privatsphäre als schlüs­sig be­zeichnet.

Die Kläger dürfen daher ihren Prozess im Untergericht weiter führen, soweit sie Ver­letzungen der Privatsphäre und den Missbrauch von Rechnersystemen be­haup­ten. Al­lerdings bleiben sie im Bundesberufungsgericht des neunten Be­zirks der USA in San Francisco mit ihrem Anspruch aus Vertragsverletzung am 9. April 2020 erfolglos.
Vertrag V im Kreis

Ein Schadens­er­satz durch He­raus­ga­be er­ziel­ter Ein­nah­men oder Ge­win­ne ist da­mit aus­geschlos­sen. An­de­re Scha­dens­er­satz­fol­gen er­ge­ben sich je­doch aus den ver­schie­de­nen Ge­set­zes­ver­let­zun­gen, die die Re­vi­si­on eben­so gründ­lich wie lehr­reich er­örtert.


Dienstag, den 07. April 2020

Firmenkauf mit unsicherer Finanzierung

 

Vertrag V im Kreis
.   Im Revisionsentscheid Health & Well­ness Lifestyle v. Rain­tree Golf LLC aus Cincinatti vom 6. April 2020 finden sich wichtige Ver­trags­for­mu­lie­run­gen, die die Be­tei­lig­ten eines Firmenkaufs gegensei­tig von der Haf­tung für ihr Tun und Lassen vor dem Closing ent­la­sten.

Beim Closing gibt es für die Gesellschaftsanteile Geld oder eine sonstige Ge­genlei­stung. Soweit kam es wiederholt und endgültig beim Kauf eines Golf­plat­zes nicht, und die ihrer Finanzierung unsichere Käuferin verklagte die Ver­käu­fe­rin nach dem Fehlschlag wegen Vertragsbruchs: Diese habe Finanz­da­ten vor­ent­hal­ten, die im Rahmen der dem Closing vorausgehenden Due Diligence-Prü­fung hät­ten offenbart werden müssen.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA entschied wie das Un­ter­ge­richt. Die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen im Rahmen der Due Diligence stellt keine selbständige Vertragspflicht dar. Sie ist Be­stand­teils des Vertrags, oft ein Letter of Intent, der mit zahlreichen Bedin­gun­gen nach ih­rer Er­fül­lung zum Closing führt. Jegliche Haftung für Um­stän­de vor dem Closing hat der Vertrag wie üblich ausdrücklich aus­ge­schlos­sen. Kei­ne Par­tei sollte nach dem Vertrag in der Lage sein, die andere ver­kla­gen zu können:
Because the disclosure of complete and accurate financial in­for­ma­ti­on was a condition precedent to H&W's duty to perform un­der the con­tract--not a stand-alone promise by Raintree--the non-oc­cur­ren­ce of that condition was not a breach. And even if it was a breach, the breach did not cause the deal to fail, as required by the con­tract's right-to-sue clause.


Sonntag, den 05. April 2020

Beim Versäumnisurteil haften Geschäftsführer mit

 

.   Die Schritte zum Versäumnisurteil weist das Urteil in Lopez v. Touchup Cleaning Services LLC vom 3. April 2020, das eine Besonderheit auf­zeigt: Die Mithaftung der Manager für die Schulden der Gesellschaft. Nor­ma­ler­wei­se haf­ten Geschäftsführer nicht, während Gesellschafter nur nach den Grundsätzen der Durchgriffshaftung mithaften. Die Schritte sind:
1) Arbeitnehmerklage wegen Lohnnichtzahlung richtig zugestellt.
2) Arbeitgeber und Manager mit Lohnzahlungsverantwortung ver­klagt.
3) Fristversäumnis der Beklagten: Keine Erwiderung.
4) Feststellung und Benachrichtigung der Beklagten über Frist­ver­säum­nis und Rechtsfolgen.
Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.
5) Richterliche Prüfung:
a) Weiterhin keine Erwiderung.
b) Materiell schlüssiger Anspruch aus behaupteter Lohn­nicht­zah­lung.
c) Gesetzliche Haftung für Lohn und Schadensersatz.
d) Managerhaftung aufgrund operational Control nach ar­beits­recht­li­chen Präzedenzfällen.
e) Schadensersatzbemessung nach Bundesrecht und lokalem Recht - nicht doppelt, sondern das jeweils vorteilhaftere für die be­an­tra­gen­de Partei, mithin ein verdreifachter Zins von 10%.


Donnerstag, den 02. April 2020

Forscher flunkern auf Webseiten: Strafbar?

 

.   Wegen der Strafbarkeit ihres beab­sich­tig­ten Han­delns nach dem Computer Fraud and Abuse Act in 18 USC §1030 ver­klag­ten Forscher den Justiz­minister mit einer Fest­stel­lungs­klage zur Ver­fas­sungs­wid­rig­keit des Ge­setzes: Dieses würde ihre wis­sen­schaft­liche Rede- und Mei­nungs­frei­heit bei der Er­for­schung von Dis­kri­mi­nie­run­gen in Webseiten­an­ge­bo­ten sowie ihr Selbst­be­las­tungs­aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht ein­schränken.

Dies folge aus dem Plan, unter Verlet­zung der Web­sei­ten­nut­zer­be­din­gun­gen falsche Angaben zu machen, die für ihre Forschung er­for­der­lich seien. Das Gericht prüft die Access- Klausel: The provision at issue, 18 U.S.C. §1030(a)(2)(C), … makes it a crime to "intentionally access[] a computer without authorization or exceed[] authorized access, and thereby obtain[] … information from any protected computer."

Am 27. März 2020 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall Sandvig v. Sessions, dass das For­schungs­vor­haben straf­recht­lich irre­le­vant sei und keine Ver­fas­sungs­fra­gen auf­werfe. Die Ver­let­zung der Terms of Service von Web­seiten als zivil­recht­liche Frage löse keine Straf­bar­keit nach dem CFAA aus.


Sonntag, den 29. März 2020

Haftet Softwarehersteller toten Patienten?

 

.   Der Revisionsentscheid Amrhein v. eClinical Works, LLC vom 27. März 2020 betrifft die Haftung des Softwareherstellers, der Arzt­pra­xen und Krankenhäuser mit Patientendatenprogrammen beliefert, die nach Ansicht der klagenden Nachlässe zweier verstorbener Patentien fehlerhaft wa­ren, Untersuchungen falsch anzeigten und damit zum Tod der Patienten führ­ten. Der Hersteller unterhält Vertragsverhältnisse mit seinen Kunden, nicht de­ren Pa­tienten.

Der Frage lautet wider Erwarten nicht, aus welcher Beziehung die Opfervertreter den Her­steller verklagen, sondern ob überhaupt ein aktivlegitimierender Scha­den vor­liegt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Bo­ston kann keinen Anspruch feststellen, der einen Schaden im Sinne der Ak­tiv­le­gi­timation nach Art. III der Bundesverfassung bei diesem Sachverhalt um­fasst. Die Klage ist daher nicht justiziabel.

Aus vertragspraktischer Perspektive ist die Entscheidung dennoch bedeutsam. Ein Softwarekunde lässt sich vom Hersteller in der Regel eine umfassende Haf­tungs­be­freiung samt Regressverfahrensregeln zusichern, die in diesem Fall die An­sprüche der Patienten gegenüber dem Krankenhaus an den Pro­gramm­an­bieter weiterleiten würden. Die Indemnification-Klausel ist daher immer ein heikles Verhandlungsthema und kann auch zum Dealbreaker werden. Da­bei müs­sen zahlreiche Faktoren und auch die Versicherungsdeckung für USA-Risiken geprüft werden.


Freitag, den 27. März 2020

Eiertanz um Anspruchstrennung in zwei Prozessen

 

Vertrag V im Kreis
.   Im Revisionsentscheid Rexing Quality Eggs v. Rembrandt Enterprises Inc. vom 26. März 2020 hat­ten der Eierlieferant und der Eierabnehmer zunächst um Ver­trags­ver­letzung, das bestrittene Kündigungsrecht und Scha­dens­er­satz gestritten. Der Abnehmer verlor und ver­klag­te den Lie­feranten danach wegen Täuschung und Unter­schla­gung wegen des Rückbehalts von Eier­trans­port­sy­ste­men des Ab­neh­mers durch den Lieferanten.

Zur Debatte steht, ob das Verbot einer zweiten Klage aufgrund desselben Sach­verhalts greift. Das einzelstaatliche Recht von Indiana kennt die Claim Split­ting-Doktrin: [A] plaintiff cannot bring a new law­suit based upon the same transaction or occurrence that underlies claims brought in another law­suit. AaO 4. Der Kläger meint, die Doktrin sei nicht anwendbar, da sie im er­sten Pro­zess noch unbekannte Fakten betrifft. Zudem gelte sie nicht für fort­lau­fende un­er­laub­te Hand­lun­gen, wie in diesem Fall die verweigerte Eigen­tums­heraus­ga­be.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago erklärt die Doktrin als Art der Rechtskraftserstreckung. Die Ansprüche folgen demselben Vertrag wie im ersten Prozess. Die Parteien sind identisch. Die Beweise mögen von denen im ersten Prozess abweichen, aber dies sei kein hartes Verbot, wenn ein alter Anspruch nur neu verpackt wird. Es liege auch kein neuerdings be­kann­ter Anspruch vor, denn die Herausgabe wurde bereits vor dem ersten Pro­zess ver­langt und hätte gleich verfolgt werden müssen. Soweit eine Unter­schla­gung vor­liegt, war sie ebenfalls schon bekannt, und die Fortwirkung ver­ei­telt deshalb nicht die Einrede.


Donnerstag, den 26. März 2020

Mal was ganz Neues: Krankengeld im Bundesrecht

 

.   COVID-19 bringt den Ausruf des Notstands in Städten, Kreisen und Staaten sowie ganz neu ein bundesrechtliches Krankengeld. Der Bund hat schon einen Hinweis mit dem Titel Employee Rights - Paid Sick Leave and Expanded Family and Medical Leave Under the Families First Coronavirus Response Act veröffentlicht, obwohl das zugrundeliegende Gesetz noch vom Repräsentantenhaus verabschiedet und von trump unterzeichnet werden muss. Zuständig ist das Department of Labor. Der Hinweis ist als Poster im Unter­neh­men sichtbar zu machen. Der Families First Coronavirus Response Act soll vom 1. April 2020 bis zum Jahresende gelten.

Die Verordnung der Hauptstadt Washington ist ein Beispiel für Notfall­re­ge­lun­gen. Die Mayor's Order 2020-053 verbietet nichtessentielle Arbeiten außer Hauses und gestattet manche geschäftstätigkeiten am Arbeitsplatz, die das basic Minimum zum Unterhalt und Betrieb von Anlagen, der Beachtung des Rechts, der Unterstützung von Heimarbeitern und dergleichen dient. Auch Rechts­an­wälte müssen sich in der Kanzlei auf Essentielles und das basic Mi­ni­mum beschränken.


Mittwoch, den 25. März 2020

Musikverlag klagebefugt? Fair Use des Chors

 

.   Ein Musiklehrer stellte für den Schulchor ein Programm mit Musikfetzen aus anderen Werken zusammen und wurde vom Noten­ver­lag we­gen der Verletzung von vier Urheberrechten verletzt. Der Verlag verlor bei drei Wer­ken, weil er keine ausschließlichen Rechte erworben hatte - mehr Kom­po­si­ti­ons­mit­wir­ken­de hätten ihm ihre Rechte übertragen müssen; deshalb war er nicht klagebefugt.

Copyright Symbol
Noch wichtiger ist im Revisionsentscheid Tresona Multi­me­dia LLC v. Burbank High School Vocal Music Association vom 24. März 2020 der Fair Use des vierten Wer­kes. Der Be­klag­te wandte ein, dass die Verletzung nach die­sem Grund­satz haftungsimmun sei. Das Bundesberufungs­ge­richt des neun­ten Be­zirks der USA in San Francisco stimmte ihm zu:

Die Zusammenstellung des Lehrers stellt kreativ und transformierend ein neu­es Werk dars. Die Aufführung des Schulchors war nicht auf die Gewinner­zie­lung gerichtet. Die kopierten Abschnitte waren gering im Umfang und in der Ge­samt­wir­kung. Schließlich war auch der Lernzweck von Bedeutung, zumal die ge­setz­li­che Haftungsbefreiung des Copyright Act gerade die Weiterentwicklung der Kün­ste för­dern soll.


Dienstag, den 24. März 2020

Staat bei Urheberrechtsverletzung haftungsimmun

 

.   Am 23. März 2020 entschied der alle Anhörungen wegen der Pan­de­mie ver­ta­gende Supreme Court of the United Sta­tes in Washington, DC, den Ur­he­ber­rechtsverletzungsfall Allen v. Cooper. Unbestrit­ten ist die Ver­letzung des Copyright Act: 1718 sank das Schiff Queen Anne's Revenge des berüchtigten Piraten Blackbeard vor der Küste des Staates North Carolina.

Copyright Symbol
1996 entdeckte der Kläger das Wrack und ließ Film- und Bild­auf­nah­men anfertigen, die er beim Copyright Office ein­trug. 2013 rügte er ihre unerlaubte Wiederveröffentlichung durch den Staat. Nach einem Vergleich über die Verletzung be­stimm­ter Wer­ke entstand ein Streit über weitere Werke, der schließ­lich an den Obersten Gerichtshof der USA gelangte. North Carolina berief sich auf die Staatsimmunität.

Der Kläger zitierte den Copyright Remedy Clarification Act of 1990, mit dem der Bundeskongress die Immunität der Einzelstaaten bei Urheber­rechts­ver­let­zun­gen aufhob. Der Supreme Court entschied nun, dass wie im Pa­tent­recht der Ver­such des Gesetzgebers verfassungswidrig ist und der Grund­satz der Staa­ten­im­mu­ni­tät der Staaten gilt, die seiner Aufhebung nicht zu­stim­men. Die le­sens­wer­te Min­der­meinung sieht hingegen die Verfassungs­klau­sel in Art. I(8)(8) verletzt, die dem Kongress in Washington die Kom­pe­tenz einräumt, Kre­a­ti­ven aus­schließ­li­che Rechte an ihren Werken und Erfindungen für einen be­grenz­ten Zeit­raum zu gewähren.


Montag, den 23. März 2020

Fristen, Hemmung, Aussetzung, Verjährung: COVID-19

 

.   Dieselben Rechtsfragen wie in anderen Ländern stellen sich in den USA bei der Auswirkung der COVID -19-Pandemie auf Fristen, Unmöglichkeit, Verjährung, Hemmung, Aussetzung oder Verlängerung. Hier setzen die einzelnen Staaten das meiste Recht, vom Vertragsrecht über das Strafrecht bis zum Prozessrecht, siehe Kochinke, Flotter Einstieg ins amerikanische Recht, ZDAR 2018, 51.

Die Reaktionen sind daher uneinheitlich. In Kalifornien wurde die Steuererklärungsfrist wie auch die Bundessteuererklärungsfrist von April auf Juli verschoben. Gesetzliche Fristen sind schwieriger zu ändern, weil der jeweilige Gesetzgeber handeln muss, und die einzelstaatlichen Parlamente beginnen ihr Amtsjahr im Januar, um gegen Ende März oder April aufzuhören. Wie sich die Pandemie auf Verjährungsfristen und eine etwaige Hemmung auswirkt, bleibt noch offen.

Gerichte treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterschiedliche Vorkehrungen. Der Supreme Court des Bundes in Washington, DC, hat bereits seine Termine vertagt. In einigen Staaten traten ihre Supreme Courts mit den Untergerichten zusammen, um über prozessuale Lösungen zu beraten. Einzelne Gerichte oder Richter setzen Termine mit Geschworenen aus. Materielle Rechtsänderungen sind zu erwarten. Beispielsweise sind vereinzelt Mieterschutzregeln verkündet worden.


Sonntag, den 22. März 2020

Produkthaftung bei Warnung vor Gefahren

 

.   Im Revisionsentscheid Green Plains Otter Tail LLC v. Pro-Environmental Inc. vom 20. März 2020 er­ach­te­te das Gericht eine Warn­ta­fel in Großbuchstaben und de­tail­lier­ter Gefah­ren­be­schrei­bung in Ver­bin­dung mit vertieften Erläu­te­run­gen in einem Be­nut­zer­hand­buch in einer Kla­ge nach der Explosion einer komplizierten Anlage mit Pumpen, Ventilen und Ak­ku­mu­la­toren als entlastend. Der Kläger hatte den Planer der Anlage verklagt, und im Prozess stellte sich heraus, dass er in sechs Jahren nach der Installation we­der das Hand­buch aufgeschlagen noch die monatliche War­tung durchgeführt hatte.

Explosionsgefahr
Wähend der Vorwurf der fehlenden oder un­zu­rei­chenden Gefahrenwarnung erfolglos blei­ben muss­te, hob das Bundesberufungs­ge­richt des achten Bezirks der USA in St. Louis die untergerichtliche Ab­weisung des An­spruchs aus feh­ler­haf­ter Pla­nung auf, und der Produkthaftungfall kehrt ans Untergericht zur Wür­di­gung durch die Geschworenen zu­rück. Diese müssen die Behauptung des Klägers weiter prüfen, dass sicherere technische Lösungen als die genutzte Hydrauliktechnik bekannt und im Einsatz waren und der Planer diese Alternativen bei der Anlagenplanung fehlerhaft ig­norierte.

Das Revisionsgericht stellt nur fest, ob die Behauptung einer siche­re­ren Al­ter­na­ti­ve schlüssig und substantiiert belegt ist. Diese Hürde konnte der Kläger neh­men. Die Jury wird als Tatsachenfrage entscheiden, ob das Vorhandensein der Al­ter­na­ti­ve feh­ler­haft war, um dann die rechtliche Subsumtion vorzunehmen. Da­bei muss sie die Behauptung des Planers berücksichtigen, dass die Hy­drau­lik­tech­nik dem Stand der Technik entsprach.

Der Stand der Technik ist jedoch nicht allein ausschlaggebend, und die Ju­ry muss alle relevanten Beweise, beispielsweise auch die realistische Umsetz­bar­keit der Al­ter­na­ti­ven in der konkreten Anlage, abwägen. Sie muss auch die rechtliche Bedeutung des Ignorierens der Planeranweisungen und mit Bom­ben­pik­to­gramm versehenen Warnungen ermitteln.


Samstag, den 21. März 2020

EMail reicht als Abbuchungsaufklärung

 

.   Die Kundenaufklärungspflicht bei monatlicher Abbuchung von Videospielklubbeiträgen erörtert der Revisionsentscheid in L.S. v. Web­loy­al­ty Inc., GameStop Corp. vom 20. März 2020 aus New York City. Der min­der­jährige Kunde hatte auf einer Webseite im Rahmen des angebotenen Ra­batt­pro­gramms ein Spiel bestellt und angeblich nicht wahrgenommen, dass er einen fort­lau­fenden Vertrag mit monatlichen Abbuchungen einging.

Mit einer Sammelklage behauptete er, die monatliche Anbieterbenachrich­ti­gung des Kun­den über die fol­genden Abbuchungen verletzte die gesetzliche Auf­klä­rungs­pflicht nach 15 USC §1693e(a), dem Electronic Funds TransferAct, weil sie per EMail erfolgte und nicht die Vertragsbedingungen mit einem Screen­shot der Be­stell­web­sei­te be­stätige.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erklärte, die be­haup­te­te Pflicht der Vorlage der Webseite als Screenshot beruhe auf einer nicht nach­voll­ziehbaren, verkrampften Gesetzesauslegung. Eine EMail, die den ge­sam­ten ge­setz­lich erforderlichen Benachrichtigungsinhalt übermittle, reiche auch nach einer Bestellung auf einer Webseite aus. Sie entspreche dem Er­for­der­nis der Copy of such Authorization, der Abschrift des Abbuchungsauftrags.


Sonntag, den 15. März 2020

Keine F&E in die USA verlagern

 

.   Panische Berichte über die Verlagerung eines deutschen Phar­ma­for­schungs­unternehmens in die USA beschwören den Verlust für die deut­sche Kund­schaft. Schlimmer wäre jedoch die Auswirkung auf das Unter­neh­men selbst. For­schung und Ent­wick­lung sollte man nicht in die USA ver­la­gern.

Die Nachteile sind offensichtlich, wenn man mit den Handels-, Finanz- und Mo­bi­li­täts­barrieren der USA vertraut ist. Als Anwalt berücksichtigt man sie, und oft ist es beim - unter trump oft plötzlichen und irrationalen - Eintritt die­ser Re­a­li­tä­ten ent­weder zu spät oder zu teuer, gegenzusteuern. Ich rate meinen Man­dan­ten, Pro­duk­te in die USA auszuführen oder eine Produktion in den USA nur für den US-Markt aufzubauen.

Auf keinen Fall sollte die Forschung in die USA gelangen. Mit der Unterwerfung der Entwicklungsergebnisse unter amerikanisches Recht beginnen Handels­ver­bo­te zu grei­fen, wie sie in Europa unbekannt sind. Die Mobilität von Wissen­schaft­lern aus aller Welt hat trump eingeschränkt. Mit OFAC-Finanz­sank­ti­o­nen wer­den Kon­ten auf intransparente Weise nahezu unanfechtbar ein­ge­fro­ren, wenn an­de­re Schranken absichtlich oder versehentlich ignoriert werden.

Weder CureVac noch andere forschungsintensive Einrichtungen können diese Ri­si­ken bei realistischer Einschätzung hinnehmen, weil ihnen mit der Ver­la­ge­rung in die USA der Verlust der Weltmärkte und selbst der Aus­fuhr wis­sen­schaft­li­cher Ergeb­nis­se an die deutsche Muttergesellschaft droht.


Freitag, den 13. März 2020

Fotorecht: Zwei Arten Schadensersatz

 

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.   Der lehrreiche Re­vi­si­ons­ent­scheid Pho­to­gra­phic Il­lu­stra­tors Corp. v. Or­gill Inc. be­han­delt die Fra­ge, ob ein Fo­to­graf Scha­dens­er­satz nach Ver­trags­recht oder Ur­he­ber­recht für die Ver­let­zung einer li­zenz­ver­trag­li­chen Nen­nungs­pflicht durch einen Nach­li­zenz­neh­mer er­hält, dem der Li­zenz­neh­mer des Fo­to­gra­fen die Nen­nungs­pflicht für sei­ne Glüh­bir­nen­auf­nah­men nicht mit­teil­te.

Die Art des Schadensersatzes bestimmt dessen Höhe, und der Foto­graf sah in der Ver­let­zung eine Ur­heber­rechts­fra­ge. Der Li­zenz­neh­mer und ein Schieds­ge­richt be­ur­teil­ten die Ver­let­zung als Ver­trags­bruch. Das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des er­sten Be­zirks der USA in Bo­ston leg­te am 13. März 2020 die Un­ter­schie­de bar. Wenn der Nachlizenznehmer, Vertriebspartner des herstellenden Lizenz­neh­mers, die Lizenz selbst nicht sieht und keinen Nachlizenz­ver­trag mit dem Her­stel­ler abgeschlossen hat, besitzt er nach einigen Präzedenzfällen eine kon­klu­den­te Lizenz, nach anderen nicht.

Mit einer konkludenten Unterlizenz, die das Gericht hier feststell­te, ist eine ur­he­berrechtliche Lizenzverletzung ausgeschlossen. Hingegen erhält der Fo­to­graf einen Schadensersatz wegen der Verletzung einer Vertrags­ne­ben­pflicht durch die fehlende Urheberbenennung.


Montag, den 09. März 2020

Notenblatt eingetragen, Musik nicht: Problem

 

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.   Musikrechtler erwarteten seit Jah­ren ge­spannt die Entscheidung in Michael Skidmore v. Led Zep­pe­lin über die behauptete Ver­let­zung von Mu­sik­rech­ten am Stairway to Heaven-Stück. Der Laie erkennt viel­leicht eine Ähn­lich­keit zwi­schen dem ge­schütz­ten und dem ver­let­zen­den Werk.

Für den Juristen ist entscheidend, dass der Komponist nicht sein fer­ti­ges Werk als Musik beim Urheberrechtsamt eingetragen hatte, sondern le­dig­lich ein No­ten­blatt. Deshalb durfte er sein Werk im Prozess nicht den Geschwo­re­nen vor­spie­len und ihnen die behauptete Nachahmung be­wei­sen. Das ein­fluss­reiche Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Fran­cis­co ver­kün­de­te am 9. März 2020 eine komple­xe und für Mu­sik­recht­ler weg­wei­sen­de En­tscheidung.

Grundsätzlich empfiehlt sich stets die Eintragung von Texten, Kompositionen und vollständigen Werk. Viele Künstler melden auch stylistisch veränderte Neu­fas­sun­gen an. Billigeren Schutz als die Urheberrechtseintragung gibt es nicht, und sie, nicht die Anmeldung, stellt eine Prozessvoraussetzung dar.


Sonntag, den 08. März 2020

Urheberklagekosten nach Anerkenntnis

 

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.   Die Entscheidung in Feldblyum v. Eight Brothers De­ve­lop­ment LLC betrifft einen Webseitenfoto-Urheberrechtsverletzungsanspruch, der durch Anerkenntnis erledigt wurde. Die Wirksam­keit des An­er­kennt­nis­ses er­for­dert neben der Zahlung der anerkannten Hauptforderung von $2.000 die an­ge­mes­se­ne Kostenerstattung, die der Kläger in Höhe von ca. $25.000 spe­zi­fi­zier­te. Die Beklagten bestreiten deren Angemessenheit.

Eine gesetzliche Gebührenregelung ist im US-Prozess als kartellwidrig verboten, sodass diese Kosten im Einzelfall ermittelt werden müssen. Der Betrag ist nicht ungewöhnlich, denn Klagen sind aufwändig und teuer. Die Frage lautet, ob er dem Urheberrechtsgesetz entspricht, das als Ausnahme eine Kostenerstattung gestattet. Das Bundesgericht der Hauptstadt verkündete am 4. März 2020 eine Reduzierung auf knapp $7.000 - ein Pyrrhussieg des Klägers - nach der le­sens­werten Abwägung folgender Merkmale aus Präzedenzfällen:
[T]ime and labor required; the novelty and difficulty of the que­sti­ons; the skill requisite to perform the legal services properly; the pre­clusion of other employment by the at­tor­ney due to ac­cep­tance of the case; the customary fee; whether fee is fi­xed or con­tin­gent; ti­me li­mi­ta­tions imposed by the client or the cir­cum­stan­ces; the amount involved and the results ob­tai­ned; the ex­pe­rien­ce, re­pu­ta­ti­on and abi­li­ty of the attorneys; the undesirability of the case; the nature and length of the professional relationship with the client; and awards in similar cases. AaO Fn 2.


Samstag, den 07. März 2020

Politische Onlinezensur als Verfassungsfrage

 

.   Eine bekloppte Präsidentschaftskandidatin ver­klag­te einen Onlinedienst wegen seiner Unterdrückung ihrer Werbung, die sie als Verletzung ihrer verfassungsgeschützten Meinungsfreiheit be­zeich­ne­te. Am 3. März 2020 flog ihre abstruse Rüge in Tulsi Now Inc. v. Goog­le LLC aus dem Bun­des­ge­richt erster Instanz, das seine Begründung auf äl­te­re Recht­spre­chung des Su­pre­me Court in Washington und die na­gel­neue Ent­schei­dung des Bun­des­be­ru­fungs­ge­richts im neunten Bezirk der USA in San Fran­cis­co vom 26. Fe­bru­ar 2020 in Prager University v. Goog­le LLC zum First Amendment stützte:

Erstens sei der Dienst nicht der Staat, zweitens falle seine Zensur nicht in die traditionell ausschließlich dem Staat zugeordneten Verantwortungsbereiche, und drittens gefährde der Dienst nicht das Verfassungsrecht der Kandidatur und damit verbundener Äußerungen. Das Gericht folgert, dass die den Staat bindende Meinungsfreiheit nichts mit privater Zensur zu tun habe. Letzterem widerspricht Prof. Goldman mit dem korrekten Hinweis, dass die private Zensur sehr wohl vom selben Verfassungsprinzip geschützt ist. Das Bundesgericht des Mittelbezirks von Kalifornien erklärte unter anderem:
Plaintiff alleges Google has become a state actor by virtue of pro­vi­ding ad­ver­ti­sing services surrounding the 2020 presidential elect­i­on. "Under this Court's cases, a private entity can qualify as a sta­te ac­tor in a few limited circumstances--including, for example, (i) when the pri­va­te entity performs a traditional, exclusive public func­ti­on; (ii) when the government compels the private entity to ta­ke a par­ti­cu­lar ac­ti­on; or (iii) when the government acts jointly with the pri­va­te en­ti­ty." … Plaintiff's argument is that, by regulating po­li­ti­cal ad­ver­tising on its own platform, Google exercised the tra­di­tio­nal go­vernment func­tion of regulating elections. "To draw the li­ne bet­ween governmental and private, this Court applies what is known as the state-action doctrine. Under that doctrine, as re­le­vant he­re, a pri­vate entity may be considered a state actor when it exercises a func­ti­on 'traditionally exclusively reserved to the State.'" …

Traditional government func­ti­ons are defined narrowly. "It is not enough that the federal, state, or local government exercised the func­ti­on in the past, or still does. And it is not enough that the func­ti­on serves the public good or the public interest in some way. Ra­ther, to qualify as a traditional, exclusive public function within the mea­ning of our state-action precedents, the government must ha­ve tra­ditionally and exclusively performed the function. … Under the Court's cases, those functions include, for example, running elec­ti­ons and operating a company town." There is no argument that webservices or online political advertising are traditionally ex­clu­si­ve government functions. Plaintiff argues that, by providing so­me re­stric­ti­on on political advertising on its platform, Google is in ef­fect regulating elections.

…What Plaintiff fails to establish is how Google's regulation of its own plat­form is in any way equivalent to a governmental regulation of an election. Google does not hold primaries, it does not select can­di­da­tes, and it does not prevent anyone from running for office or vo­ting in elections. To the extent Google "regulates" anything, it re­gu­la­tes its own private speech and platform. Plaintiff's "national se­cu­ri­ty" argument similarly fails. Google protects itself from foreign in­ter­fe­ren­ce; it does not act as an agent of the United States. Nearly eve­ry me­dia or tech­no­logy company has some form of cybersecurity pro­ce­du­re. Un­der Plain­tiff's theory, every media organization that took steps to prevent foreign cybercrimes could potentially im­pli­ca­te the First Amendment. Google's self-regulation, even of topics that may be of public concern, does not implicate the First Amend­ment.


Donnerstag, den 05. März 2020

Justizminister als Spin Machine unglaubwürdig

 

.   Nach dem Freedom of Information Act erhält die Öf­fent­lich­keit Ein­sicht in amtliche Unterlagen. Ausnahmen gelten, die vom Amt ge­prüft werden müssen. Kommt es zum Streit, muss das Gericht in der Re­gel die Aus­nah­men­einschätzung des Amts respektieren. Die Ausnahme von die­ser Re­gel erlaubt dem Gericht die eigene Nachprüfung, wenn das Amt mit un­glaub­wür­di­ger Sorg­falt eine Ausnahme geprüft hat.

Diesen Fall sieht das Bundesgericht der Hauptstadt in Electronic Privacy In­for­ma­ti­on Cen­ter v. United States Department of Justice vom 5. März 2020 als ge­ge­ben an: Justizminister Barr hatte den Untersuchungsbericht über Trumps Russ­landaffären als Freispruch bezeichnet und seine Herausgabe ver­spro­chen. Der un­ter­su­chen­de Staatsanwalt hatte diese Bezeichnung für falsch er­klärt. Den An­tragsstellern wurde wie der Öffentlichkeit der Zugang zum Be­richt ver­wehrt, in­dem das Justizministerium zahlreiche Abschnitte schwärzte.

Der Justizminister hatte auf den Einwand des Untersuchungsleiters Robert Mul­ler mit Erklärungen reagiert, die trumphörig wirkten, von den bekannten Tat­sa­chen abwichen und im Widerspruch zu seiner ersten amtlichen Erklärung stan­den. Un­ter diesen Umständen entschied das Gericht, den Bericht und die an­wend­ba­ren Ausnahmen selbst zu prüfen. Es verurteilte das Ministerium, ihm den voll­stän­di­gen Bericht zur vertraulichen Einsicht vorzulegen.


Freitag, den 28. Febr. 2020

Onlinedienst haftet Menschenrechtsopfern

 

.   Der im Revisionentscheid He Depu v. Yahoo! Inc. be­klagte Onlinedienst hatte Menschenrechtsopfern aus Chi­na eine Ent­schä­di­gung versprochen, nachdem sie den Dienst nutzten und im Ge­fäng­nis lan­de­ten. Sie klagten, nachdem der Entschädigungsfonds auf­ge­löst wurd­e, we­gen der Ver­let­zung be­haup­te­ter Bestimmungen eines Trust-Fonds zu ihren Gunsten. Das Un­tergericht hatte die Klage mangels einer Treuhandregelung abgewiesen.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks entschied am 28. Februar 2020 hin­ge­gen, dass ein Trust schlüs­sig behauptet wurde. Die Opfer hätten einen be­stimm­ten Begünstigten­kreis mit einer Stiftungsverwaltung und Verwal­tungs­an­weisungen be­haup­tet. Weil die Auflösung eines Trusts den gra­vie­rend­sten Ein­griff zu­las­ten be­haup­te­ter Be­günstigter darstellt, seien die Klä­ger auch ak­tiv­legitimiert, um die be­haup­te­ten Trust­be­stim­mungen durch­zu­setzen.

Die diversen Behauptungen reichen nach dem bundesrechtlichen Prinzip des Notice Pleading durch Inkenntnissetzung des Beklagten aus, um die Klage als schlüssig anzuerkennen. Die Beweise müssen im weiteren Prozess vor dem Un­tergericht, vor allem im Discovery-Beweisausforschungsverfahren, ermittelt werden.


Mittwoch, den 26. Febr. 2020

Zensur durch Private: Grundrechtsverstoß?

 

.   Die verfassungsgeschützte Meinungsfreiheit ver­let­ze die Be­klag­te im Re­vi­si­ons­entscheid Prager University v. Google LLC durch ihre Zensur konservativer Filmbeiträge, die die Beklagte Milliarden ver­fü­bar macht. Sie trete im Verkehr wie eine öffentliche Stelle auf, und ihrer Dominanz müs­se sie wie ein Amt Rech­nung tra­gen, in­dem sie das First Amendment be­ach­te. Außerdem werbe sie rechtswidrig, wenn sich sich als der Mei­nungs­frei­heit verpflichtet bezeichne, behauptet die Klägerin.

Nicht so, bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 26. Februar 2020. Das Untergericht hatte richtig das Pri­vat­un­ter­neh­men als nicht dem Bürgerrecht unterworfen bezeichnet, das den Staat und gewisse in seinem Auftrag Handelnde dem Schutz der Bür­ger ver­pflich­tet und staat­li­che Eingriffe einschränkt.

Ein Medienriese sei nicht dem Staat vergleichbar und muss kei­nen ver­fas­sungs­ge­botenen Schutz gewähren. Die eigene Werbung sei zudem nicht als falsch, sondern als harm­lo­se Über­trei­bung zu werten.


Sonntag, den 23. Febr. 2020

Urheber: Eintragungs- und Hinterlegungspflicht

 

.   Der Verordnungsentwurf im Federal Register vom 24. Fe­bru­ar 2020 unter dem Titel Copyright Office, Library of Congress, Group Re­gi­stra­ti­on of Newsletters vereinfacht das Eintragungsverfahren und bestätigt die auch für in den USA vertriebene Zeitschriften geltende Hinterlegungspflicht für Rundschreiben.

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Die Eintragung ist eine zwingende prozessuale Voraussetzung für Urheberrechtsverletzungsklagen, wie der Supreme Court im vergangenen Jahr be­stä­tigte, siehe Fourth Estate Pub. Be­ne­fit Corp. v. Wall-Street.com. Der Verordnungsentwurf sieht die digitale Eintragungsanmeldung vor. Zudem erlaubt er die Ein­tragung regelmäßig erscheinender Werke, ohne wie bis­her auf kon­kre­te Wochenintervalle abzustellen.

Er bestätigt auch die physische Hinterlegungspflicht für Druckwerke, die seit dem An­schluss der USA ans Berner Übereinkommen ausländischen Verlagen ein Dorn im Auge ist. Die USA führten und verloren bereits einen Musterprozess, für den sie als Beklagten einen deutschen Wissenschaftsverlag auserkoren hatten. Der Ver­fas­ser spielte in dem Prozess eine kleine Rolle. Der Prozess betraf die Hin­ter­le­gungspflicht bei Lieferungen in die USA ohne Antragstellung beim Co­py­right Of­fice.

Die USA sehen sich vom Ergebnis des Musterprozesses jedoch nicht im Ein­tra­gungs­ver­fahren gebunden und vertreten bei Urheberrechtsanmeldungen wei­ter­hin die Auffassung, dass ein ausländischer Verlag zwei Exemplare bei der Li­bra­ry of Con­gress als Nationalbibliothek der USA hinterlegen muss, wenn er Zeit­schrif­ten in die USA versendet.


Donnerstag, den 20. Febr. 2020

Rechtsanwältin genießt Versicherungsschutz

 

Versicherungsverträge sind gegen Versicherer auszulegen
.   Die Rechtsanwältin im Revisionsentscheid Landmark Ame­ri­can In­su­ran­ce Co. v. Lonergan Law Firm PLLC vertrat Investoren in einer Im­mo­bi­li­en­transaktion, die sich als betrügerisch erwies, sodass die In­ve­sto­ren sie schließlich erfolgreich wegen anwaltlicher Kunstfehler verklag­ten. Die An­wäl­tin unterrichtete kurz ihren Haftpflichtversicherer über den anhängigen Streit, und dieser verleugnete den Deckungsschutz wegen unzureichender An­spruchs­mel­dung erfolgreich mit einer negativen Feststellungsklage.

Vertrag V im Kreis
Am 19. Februar 2020 urteilte in New Orleans das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des fünften Bezirks der USA gegen den Ver­si­che­rer. Die Police verlangt eine kurze Meldung, die un­be­strit­ten er­folg­te, als Hauptvertragspflicht. Das Untergericht hät­te die Po­lice gegen den Versicherer auslegen müssen, so­weit es bei der Meldepflicht mehr Details ver­lang­te. Eine et­wai­ge Ver­let­zung der ver­trag­lichen Nebenpflicht zur An­spruchs­sub­stan­tiierung durch die Versicherte berechtige jedenfalls nicht zur Ver­wei­ge­rung des Deckungsschutzes und sei vom Untergericht er­neut zu prüfen.


Dienstag, den 18. Febr. 2020

Fürsorgepflicht für Rechtsanwälte: Ruhezeit

 

Aus dem Spektrum Mal was Neues kam die Frage, warum eine Rechtsanwältin am 1. Januar erbrachte Leistungen abrechnete. Hat die Kanz­lei ihre ar­beits­ge­be­ri­sche Fürsorgepflicht ignoriert? Was kann die Mandantschaft tun? Die Ant­wort aus Wa­sh­ing­ton fiel so aus:
Vielen Dank für Ihre freundliche Nachfrage. Wie in allen anderen Rech­nun­gen mit an Feiertagen, Wochenenden, Kranken­ta­gen und Ur­lau­ben er­brach­ten Leistungen finden Sie auch hier regel­mäßig Leis­tun­gen, die am 1. Januar und darauf folgenden Feier­ta­gen er­bracht wer­den. Dies ist für Rechtsanwälte aus meh­re­ren Grün­den nach Orts­recht ortsüblich:

1) Baufirmen dürfen an Feiertagen nicht arbeiten, weil der Orts­ge­setz­ge­ber dies verbietet. Alle anderen Berufe fallen nicht un­ter diese Beschränkung. Rechtsanwälte sind in ihrer Zeit­ein­tei­lung meist völlig frei.
2) Kanzleien können ihre Anwälte nicht zur Nichterbringung oder zum Auf­schie­ben mandatserforderlicher Leistungen veranlassen.
3) Angestellte Anwälte wie in diesem Fall haben ein Eigeninteresse da­ran, auch Feiertage, Wochenende und Urlaube zu nutzen, weil sie sich einen Bo­nus verdienen können.
4) Anwälte erbringen Leistungen, die besondere Ru­he und Kon­zen­tra­ti­on verlangen, gern an Ruhetagen.
5) Anwälte wählen sich ihre Kanzleianwesenheits- und Ar­beits­zei­ten selbst.
6) Eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers besteht nicht.

Abschließend weise ich vorsichtshalber darauf hin, dass die an Fei­er­ta­gen, Wochenenden oder in Urlauben erbrachten Leistungen nicht mit einem Zuschlag berechnet werden. Was für die Ruhe­ta­ge gilt, trifft gleichermaßen auf die Nachtzeit zu, die ebenfalls gern für Auf­ga­ben ge­nutzt wird, die mehr Ruhe und Konzentration ver­langen.


Samstag, den 15. Febr. 2020

Retweet als Urheberrechtsverletzung

 

Copyright und Trademark bei 1000 Followern, 14 Likes, 9 Retweets
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.   Ein Sportverein beschäftigt einen Denk­trai­ner, der den Tweet eines Dritten bei Twitter weiter­ver­brei­te­te. Der Retweet enthält die Kernaussage eines Sport­psy­cho­lo­gie­buches des Klägers, der die Passage, das Buch und eine da­mit ver­bun­de­ne Marke bei den zuständigen Ämtern ein­ge­tra­gen hat­te. Der Schlüs­sig­keits­be­schluss in Bell v. Chi­ca­go Cubs Ba­se­ball Club LLC vom 4. Februar 2020 weist im Untergericht Teil­an­sprü­che gegen den Trainer und den Verein ab. Die Be­grün­dung ist le­sens­wert, weil sie die Nuancen der Urheberrechtsverletzung di­rek­ter und in­di­rek­ter Natur eingehend erörtert. Das Bundesgericht des Nord­be­zirks von Illinois in Chicago klärt auch den Kläger auf, dass er vor er­heb­li­chen Hür­den steht, die vom Nach­weis der Schä­di­gung bis zum Nichtwissen um den Co­py­right-Schutz der Pas­sa­ge rei­chen. Im weiteren Ver­fah­ren kann die recht­li­che Be­deu­tung von 1000 Fol­lo­wer-Le­sern eines Be­klag­ten, von 14 Li­kes und 9 Re­tweets des ersten Re­tweets durch seine Le­ser geklärt werden.


Donnerstag, den 13. Febr. 2020

Webseitendesignvertrag lebt und stirbt

 

Limitation of Liability: Haftungsbeschränkungsklausel ist eng auszulegen
.   Ein Handelsriese ging mit einem Webseitendesigner hastig einen Designvertrag ein, der als lebender, später zu konkretisierender Auftrag ge­stal­tet war. Er ver­weigerte die vereinbarten Zahlungen beim Erreichen von Meilensteinen, weil der Designer zusätzliche Aufgaben und Änderungen nicht un­ver­gü­tet leisten wollte. Vor Gericht gewann der Designer nicht nur die ver­ein­bar­te Zahlung, sondern auch eine Vergütung aus ungerechtfertigter Be­rei­che­rung für die Zusatzaufgaben und entwandten Geschäftsgeheimnisse so­wie eine An­walts- und Verfahrenskostenerstattung von $2.664.262,44.

Der vertragliche Hauptanspruch wurde allerdings unter Anwendung der Haf­tungs­beschränkungsklausel auf $745,021 reduziert. Die Limitation of Lia­bi­li­ty-Klausel ist eng auszulegen, entschied am 12. Februar 2020 das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des achten Bezirks der USA in St. Louis im Fall Walmart Inc. v. Cu­ker In­teractive LLC . Zudem erklärt es lehrreich die denkbaren An­spruchs­grund­la­gen in der verfahrenen Lage, die man im Webdesign oft sieht, auch wenn nicht jeder Auftraggeber den Designer erpresst.


Mittwoch, den 12. Febr. 2020

Staatsanwälte treten aus Protest ab

 

trump: horrible and very unfair situation
.   Vier Staats­an­wäl­te des Bun­des beweisen Mut: Aus Protest gegen Trumps Einmi­schung in ih­ren Straf­zu­mes­sungs­an­trag von sieben bis neun Jah­ren Haft im Fall des all­zu kle­ve­ren und vor­lau­ten trump-Ver­trau­ten und -Ma­ni­pu­lie­rers Ro­ger Sto­ne tra­ten sie zu­rück. Ihren Rücktritt in United States v. Stone reichten sie am 11. Februar 2020 beim Bundesgericht des Hauptstadtbezirks ein, nachdem trump den Antrag als unerhört zertwitterte.

trumps Reaktion ist verständlich, da er und seine Familie mit einem Vielfachen rech­nen müs­sen, wenn seine Straftaten nach seinem Ausscheiden aus der Po­li­tik ver­folgt wer­den. Unerhört und verfassungsrechtlich bedenklich ist jedoch vor allem, dass Justziminister Barr sich die Unrechtsauffassung trumps zu eigen machte und die Staatsanwälte anweisen wollte, ihren Antrag zurückzu­nehmen.


Dienstag, den 11. Febr. 2020

Anklage gegen Hacker offenbart Datenschutzfehler

 

.   Typisch: Daten sammeln und speichern und Kunden mit wohlmundigen Datenschutzerklärungen schmeicheln - dann aber Tür und Tor offenlassen. Wir Juristen können die besten Erklärungen verfassen, aber wenn Mandanten ihre Sicherungspflichten ignorieren, sind sie ihr Papier nicht wert. Selbst ein Penetration Test beim Mandanten, um sicherzustellen, dass die Er­klä­rungen stimmen, verleiht nur temporär eine gewisse Sicherheit, dass die Aus­sa­gen zutreffen.

So ging es einem der größten Datenvermarkter der Welt, Equifax in Atlanta: Oh­ne Mü­he, doch auf geschickten Umwegen, holten sich militärisch geschulte Hacker aus China Waggonladungen Kundendaten ab, beschreibt die Anklage in Uni­ted Sta­tes v. Wu Zhiyong, die das Justizministerium am 10. Februar 2020 veröffentlichte.

IT-Sicherheitsexperten lesen die Anklage, um vergleichbare Fehler der Da­ten­fir­ma zu ver­mei­den. Das einfache Ignorieren von Patches zur Lücken­schließung stellt ein unverzeihbares Unterlassen dar, das die Datenfirma bereits zur Wie­der­gut­ma­chung verpflichtet. Für Juristen ist die Bandbreite der Rechts­grund­la­gen le­sens­wert, die ein Einbrechen, das Ausspionieren der Server und schließlich das raffinierte Vorgehen zur Vermeidung auffälliger Übertragungen der Daten aus den Servern nach China aktiviert.


Mittwoch, den 05. Febr. 2020

Quellkode verletzt: $3 Mio. Prozessabwehrkosten

 

.   Die Klägerin im Revisionsbeschluss Universal Instruments Corp. v. Mi­cro Sy­stems En­gi­neering Inc. klagte, weil die Beklagten den von ihr gelieferten Quellkode unter Verstoß gegen den Copyright Act verletzten und nutz­ten, und ver­lor. Das Ge­richt sprach den Be­klag­ten über $3 Mio. Kosten­er­stat­tung zu. Bei­de Sei­ten gin­gen in die Revision - die Beklagten, weil ihre Ver­tei­di­gung noch teu­rer aus­fiel. Am 4. Februar 2020 entschied in New York City das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des zwei­ten Bezirks der USA unter Verweis auf §505 Copyright Act:
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In any civil action under this title, the court in its dis­cre­ti­on may allow the recovery of full costs by or against any party other than the United States or an of­fi­cer the­re­of. Except as otherwise provided by this tit­le, the court may also award a reasonable attorney's fee to the pre­vai­ling party as part of the costs.
Der Supreme Court hatte dieses gerichtliche Ermessen nicht weiter ein­ge­schränkt, s. Fogerty v. Fantasy, Inc., 510 U.S. 517, 534 (1994): There is no pre­ci­se ru­le or for­mu­la for making these determinations, but instead equitable dis­cre­ti­on should be exercised in light of the considerations we have identified. Er stell­te al­ler­dings auf bestimmte Merkmale ab, die er später in Kirtsaeng v. John Wi­ley & Sons Inc. so klärte, dass eine objektive Angemessenheit we­sent­lich ist.

Das Untergericht hatte die Klage als objektiv unangemessen eingeordnet, aber es kann­te noch nicht die nachfolgende Revisionsentscheidung, die den ma­te­ri­el­len An­spruch und die Ein­reden aus dem Copyright Act als bei einer neu­en Rechts­fra­ge an­ge­mes­sen ein­stufte. In Unkenntnis die­ser Ent­schei­dung mag das Un­ter­ge­richt die Kos­ten­erstattungsfrage falsch beurteilt haben. Des­halb wird der Kosten­be­schluss zur Neu­be­ur­tei­lung auf­gehoben.


Mittwoch, den 29. Jan. 2020

Befangenheit bei abgelehnter Urteilsaufhebung

 

.   In Regions Bank v. Legal Outsource PA rüg­ten die Re­vi­si­ons­an­trag­steller die Ablehnung einer Befangenheitsrüge eines Un­ter­rich­ters, der sich wei­gerte, sein elf Monate altes Urteil gegen die Antrag­stel­ler zu an­nul­lieren. Das Revisionsgericht erörtert am 29. Januar 2020 lesens­wert, wann eine Be­fan­gen­heit vorliegen kann, was nicht so einzuordnen ist, und wie sich der Verzug auswirkt.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta erklär­te, dass die Rü­ge ver­spä­tet war und im Prozess hätte vorgebracht werden müssen. Die rich­ter­li­che Mah­nung einer Prozessverschleppung und Kritik an Ver­fah­rens­tak­tiken sei kein Zeichen der Befangenheit. Befangenheit folge auch nicht aus einer pau­scha­len Par­tei­kri­tik am Richter ohne Nachweise von favoritism or antagonism, aaO. 5.


Mittwoch, den 29. Jan. 2020

Verweigerte Mitwirkung im Prozess kostet $3 Mio.

 

.   Die beständige Verweigerung ihrer Mitwirkung kostet Zwil­lin­ge und ihre Ge­sellschaften, die wegen Verbraucherschutzverstößen und son­sti­gen Rechts­brüchen verklagt wurden, nicht nur ein Zwangs­versäumnis­ur­teil von mehr als $600.000 in Schadensersatz, sondern zudem die Erstattung der geg­ne­ri­schen An­walts­kos­ten von über 2,4 Mio.

Die Beweissammlung und -ausforschung unter Mitwirkung aller Parteien und Zeu­gen, Discovery, ist im amerikanischen Prozess ein elementares Ver­fah­rens­ele­ment, sie­he Der US-Prozess. Die verweigerte Mitwirkung berechtigt das Ge­richt zu an­ge­mes­se­nen Sanktionen, die bis zum Abschneiden aller Einreden und selbst einem Versäumnisurteil und der Kostenüberbürdung reichen.

Hier logen und betrogen sich die Brüder durch den Prozess, lieferten lee­re Fest­plat­ten, ma­ni­pu­lier­ten Beweise und Zeugen, verursachten zusätzliche Kos­ten und ver­dien­ten sich die Rache des Untergerichts, entschied das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti im Fall KCI USA, Inc. v. Healthcare Essentials, Inc. am 28. Januar 2020.


Mittwoch, den 22. Jan. 2020

2 Parteien, 2 Verträge - Begriffsheranziehung

 

.   Zwei Parteien schlossen einen Urheberrechtsvergleich und einen Liefer- und Bezugsvertrag. Als keine vereinbarten Zahlungen flossen, klag­te eine Par­tei, doch das Gericht erkannte, dass ein notwendiges Merkmal eines Ver­tra­ges, die De­fi­nition der Be­stellung, Order, fehl­te. In der Revision prüfte das Bundesgericht der Hauptstadt, ob der fehlende Begriff nicht aus dem anderen Vertrag hergeleitet wer­den darf. Seine Folgerungen vom 22. Januar 2020 sind lehrreich.
Vertrag V im Kreis


Nach dem anwendbaren Recht steht jeder Vertrag für sich al­lein, vor al­lem, wenn er wie hier, eine Integration oder Mer­ger Clau­se ent­hält. Diese Klausel bestätigt, dass außer den Ver­trags­re­geln nichts Externes aus Verhandlungen und Be­spre­chun­gen zum Verständnis eines Vertrags herangezogen werden darf. Ohne das zwingende Vertragsmerkmal ist der Vertrag nichtig.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien ein ge­mein­sa­mes Werk darstellen und gemeinsam gelesen werden müssen. Dies trifft im Revisionsfall 3E Mobile LLC v. Global Cellular Inc. nicht zu. Somit gilt unter anderem: Restatement (Se­cond) of Contracts § 33 cmt. a (1981), If the essential terms are so uncertain that there is no basis for deciding whether the agreement has been kept or broken, there is no contract.

Eine Lehre für Vertragsschmiede lautet, dass Work Orders im Rahmen eines Rah­menvertrages, Framework Contract, schon in den Vertrag eingebunden wer­den müssen. Vom Auftrag über die Bestätigung bis zur Lieferung, Abnahme und Zahlung muss eine logische, verbundene und lückenlose Ket­te von Ver­trags­merk­malen gebildet werden.


Montag, den 20. Jan. 2020

RSS-Feed: Jury bejaht Urheberrechtsverstoß

 

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.   Am heutigen Martin Luther King-Fei­er­tag fal­len kei­ne Urteile, doch verkündet Prof. Gold­man eine Ana­ly­se zur Über­nah­me von per RSS verbrei­te­ten On­line­in­for­ma­tionen. RSS ist neben Atom das meist­be­nutz­te Ver­brei­tungs­format für Blogs, das RSS-Lesern in Email- und Brow­ser­pro­gram­men den Ab­ruf und die Spei­che­rung von Be­rich­ten er­mög­licht. Über Suchmaschinen, aber auch Titelsammelseiten wie Gen.ius.tv des Verfassers, werdem die Berichte auffindbar, indem ein Sam­mel­pro­gramm die RSS-Sei­ten auf­ruft und Be­richte oder - wie Gen.ius.tv auch nur Titel und Link - übersichtlich oder suchbar zusammenstellt.

Im von Goldman analysierten Fall MidlevelU Inc. v. ACI Information Group wand­te sich ein RSS-Feedanbieter gegen die vollständige Wiedergabe der In­hal­te durch einen gewerblichen Sammler. Präzedenzfälle gibt es kaum, sodass sich das Gericht bei der Schlüssigkeitsprüfung der Verletzungsansprüche in Neu­land zur Fra­ge der konkludenten Zustimmung zur RSS-Feedverbreitung wagte und den Geschworenen die Prüfung der ordentlichen Urheberrechtsanmeldungen und -verletzungen sowie die Bewertung von Schadensersatzansprüchen auf­gab.

Das Verdikt der Geschworenen vom 27. September 2019 ist lesenswert, weil es die der Jury vorgelegten Fragen und ihre Einschätzungen in einer Art logischer Flowchart als rechtliche Prüfkette enthält. Dem Leser fehlt dabei der Hinter­grund des emo­tio­na­len oder span­nungs­ge­ladenen Vortrags im Prozess. Die­sen hät­te er aber auch bei einem Urteil nicht. Dem Verdikt folgt nach wei­te­rem Par­tei­vor­trag das Urteil des Bundesrichters im Südbezirk Floridas, sodass das Er­geb­nis des Schadensersatzes von $202.500 wegen 27 Verstößen zu je $7.500 nicht das letzte Wort darstellt. Er erlie&zslig; jedoch ein identisches Urteil.


Samstag, den 18. Jan. 2020

Klagen sind sofort zu veröffentlichen

 

.   Das Gericht im Revisionsentscheid Courthouse News Ser­vi­ce v. Mi­cha­el Planet vom 17. Januar 2020 wurde von einem Pres­se­or­gan ver­klagt, weil es den sofortigen Zugriff der Presse auf eingereichte Kla­gen be­hin­derte. Zunächst wollte es Klagen nach dem internen Verwaltungs­plan be­ar­bei­ten, spä­ter ließ es Klagen sofort scannen und bereitstellen, doch die nach 15 Uhr eingereichten erst am nächsten Tag.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco un­ter­such­te Ein­grif­fe in das bundesrechtliche Verfassungsrecht der Pres­se­frei­heit. Das Un­ter­gericht war in beiden Situationen vom Verfassungsverstoß aus­ge­gan­gen. Die Re­vision differenziert. Angemessene Eingriffe in die Presse­frei­heit nach Zeit-, Ort- und Art­fak­to­ren sind zulässig. Das anfängliche Ver­fah­ren ging zu weit, das neu­e­re ist den Umständen und Aufgaben der Gerichtsverwaltung angemessen.

Der Verfasser fand diese Entscheidung auf seiner Webseite mit allen oder na­he­zu al­len ta­ges­ak­tu­el­len Revisionsentscheidungen der Bundesgerichtsbarkeit. Die Sei­te darf auch von jedermann und -frau genutzt werden. Die Nahe­zu­lich­keit hängt davon ab, wie und wie oft die Webmaster der 14 Ge­rich­te ihre Sei­ten und Tech­nik um­stel­len und ob der Ver­fas­ser je­der klei­nen Änderung nachrennt.


Freitag, den 17. Jan. 2020

Rundschreiben intern verteilt: Millionenhaftung

 

.   Ein Rundschreiben - zwei Rechtsverletzungen, und einen ge­wal­ti­gen Schadensersatz stellten die Gerichte im Revisionsentscheid Energy In­tel­ligence Group Inc. v. Kayne Anderson Capital Advisors LP am 15. Ja­nu­ar 2020 fest. Dieselbe Handlung verletzt das Urheberrecht durch un­er­laub­tes Ko­pie­ren und den Digital Millenium Copyright Act durch eine Kopier­schutz­um­ge­hung. Der Newsletter kostet etwas und ist auf einen be­stimm­ten Le­ser be­schränkt, wenn nicht Lizenzen für weitere Leser erworben werden.

Die Beklagte wollte die Gebühren dafür vermeiden und verteilte das einzige li­zen­zier­te Exem­plar intern digital. Das Bundesberufungsgericht des fünften Be­zirks der USA in New Orleans beschreibt nicht nur die Verletzungen, son­dern auch die Einreden sowie die vom Urheber verlangte Schadensminderung.

Mit Revisionsänderungen geht der Fall um ein vorgerichtliches Ver­gleichs­an­ge­bot von $5 Mio., 39 mal $15.000 gesetzlichen Schadensersatz, $2,6 Mio. An­walts­ho­no­rar­er­stat­tung, $25.752.500 als Juryverdikt für 1646 Kopien und $1.062.500 für das Kopierschutzknacken. Der gesetzliche Faktor von $15.000 ist hoch angesetzt und liegt wahrscheinlich über dem tatsächlichen Scha­den, den der Ur­he­ber auch hät­te wäh­len dürfen.


Mittwoch, den 15. Jan. 2020

CFIUS: Bitte keine Auslandsinvestoren!

 

.   trump schaufelt weiter am Grab für die amerikanische Wirt­schaft, und deutsche Investoren behandelt er wie Stiefkinder. Während Han­dels­kam­mern, Bot­schaft und Kon­sulate laufend den positiven Einfluss deut­scher In­ve­sti­tionen in den USA unterstreichen, setzt der Irre im Weißen Haus am 13. Ja­nu­ar 2020 Deut­sche und Fran­zo­sen mit Investoren aus die na­tio­na­le Si­cher­heit der USA gefährdenden Nationen gleich. Hier die Eckdaten der neu­en CFIUS-Re­ge­lun­gen, die vom Committee on Foreign Investment in the United States als mi­ni­ste­ri­ums­über­greifendem Ausschuss verwaltet werden:
Presseerklärung des Schatzamts
Einführung des Schatzamts in Neuregelungen
Gesetzesgrundlage: §721 Defense Production Act of 1950 i.V.m. Exe­cu­ti­ve Or­der 11858, Ver­or­dungen in Kapitel VIII, Titel 31 Code of Federal Regulations
The Foreign Investment Risk Review Modernization Act of 2018 (FIRR­MA)
The Foreign Investment and National Security Act of 2007 (FINSA), Public Law No. 110-49, 121 Stat. 246 (2007).
Verordnung: Provisions Pertaining to Certain Investments in the United States by Foreign Persons (31 C.F.R. part 800)
Verordnung: Provisions Pertaining to Certain Transactions by For­eign Per­sons In­vol­ving Re­al Estate in the United States (31 CFR part 802)
Ordnung und Sicherheit müssen sein. Deutschlands und Frankreichs Staat­si­cher­heits­ap­pa­rate seien nicht so gut wie die in Großbritannien und Australien - auf gut Deutsch: dort wird mehr abgehört. Deutsche Investoren erhalten daher keinen Vertrauensbonus bei neuen Investitionen in den USA in Immobilien und der sonstigen Wirtschaft. Staatssicherheit spielt deshalb auch eine Rolle in der Kanzlei, und dafür hat der Verfasser Kollegen mit Security Clearance, die auch geheimste Unterlagen mit dem CFIUS erörtern dürfen, in der Kanzlei.

Die neuen Regeln unterwerfen mehr Investitionen dieser Kontrolle, die als frei­wil­lig be­zeichnet wird, doch strafbewehrt ist. Sie kommt einer voluntary Dis­clo­su­re gleich, die man auch bei OFAC und im Exportkontrollbereich kennt. Die Re­geln tre­ten im Februar in Kraft.


Freitag, den 10. Jan. 2020

Verblüffender Entzug der Haftungsimmunität: §230 CDA

 

.   Nach dem Communications Decency Act soll eine Por­no­zen­sur greifen und Onlineanbieter sollen frei von einer Haftung für Dritt­in­hal­te sein. Der erste Teil wurde als verfassungswidrig vom Supreme Court an­nul­liert, und der zwei­te erwarb mehr Bedeutung als der Kongress vorhersah. Plötz­lich ver­bin­det je­doch ein einflussreiches Gericht ein nichtgesetzliches Tat­be­stands­merkmal, den Animus oder die Mens Rea, mit dieser Immunität.

Die Fachwelt ist verblüfft. Ein nichtzutreffender Absatz in §230 stellt auf Gut­gläu­big­keit ab, doch die Fakten im Revisionsentscheid Enigma Software Group USA v. Malwarebytes Inc. vom 31. Dezember 2019 des Bun­des­be­ru­fungs­ge­richts im Neunten Bezirk der USA in San Francisco fallen nicht da­run­ter.

Der Streit betrifft die Frage, ob ein Warnprogrammhersteller vor dem Produkt eines Konkurrenten warnen darf. Da manche solche Produkte mit schleichender Malware angeboten werden, ist Aufklärung über Programme, die zwar als Hilfe angeboten werden, aber selbst Gefahren bergen, aus Kundensicht sinnvoll. Das Gericht ging davon aus, dass bei Wettbewerbern auf die Absicht abzustellen ist. Dies wird zunächst eine Aufgabe für die erste Instanz sein. Wenn es keinen wett­be­werbsfeindlichen Willen feststellt, soll die Immunität Bestand behalten.

Außer im Neunten Bezirk gilt weiterhin die absolute Haftungsimmunität, selbst bei Ver­leum­dung, Tod oder sonstigen Folgen, für Foren. Zahlreiche Anspruchs­ar­ten konn­ten die Im­mu­ni­tät bisher nicht durchbrechen, wie vom Ver­fas­ser re­gel­mäßig im Länderreport USA in der Zeitschrift Kommunikation & Recht vor­ge­stellt.


Sonntag, den 05. Jan. 2020

Verklagt in USA: SOS Erste Hilfe - Checkliste Verteidigung

 

.   Für die ersten Abwehrschritte gegen eine angedroh­te, ein­ge­reich­te oder zugestellte Klage in den USA hier eine Checkliste.
    A. Klage in USA angedroht?

  1. Docket bei zuständigen Bundesgerichten, einzelstaatlichen Gerichten über­wa­chen; Akteneinsicht nehmen.
  2. Zustellungsprüfung: Haager Übereinkunft; Supreme Court-Alternativen.
  3. Klagedrohung mit behaupteten Torts / unerlaubten Handlungen nach ma­te­ri­el­lem US-Recht: Handlungsort oder Erfolgseintritt in Deutschland?
  4. Negative Feststellungsklage zur Vermeidung der US-Klage, zur aktiven Ver­tei­di­gung im rechtssichereren und kostenvorhersehbareren Rahmen deut­schen Rechts?
  5. Greift Schiedsklausel? Vorteil: Nicht Kosten, sondern Prozess ohne Ge­schwo­re­ne, Öf­fentlichkeit.
  6. Gerichtsstandsklausel? Rechtswahlklausel?
  7. Reisen in den USA: Droht Festnahme oder Zustellung einer Klage?
    B. Klage in USA eingereicht?

  1. Litigation Hold: zwingend.
  2. Abwehrplanung, erste Fristen.
  3. Schutzschrift gegen Zustellung abhängig von materiellem und pro­zes­su­a­lem ame­rikanischen Recht und deutschem Verfassungsrecht.
  4. Zustellungsanweisungen für Empfangspersonal.
  5. Keine unbedachte Empfangsbestätigung.
  6. Interne Aufklärung: Discovery, Ausforschungsbeweisverfahren mit In­ter­ro­ga­to­ries (Fragenkatalog), Depositions (Vernehmungen).
  7. Datenschutz gegen Klägerziele abwägen: Ausforschung von Ge­schäfts­ge­heim­nis­sen unter behaupteter Verletzung des neuen Defend Trade Se­crets Act?
    C. Anwalt, beispielsweise den Verfasser, anrufen

  1. Korrespondenzanwalt mit Sitz in den USA.
  2. Spricht deutsch.
  3. Empfiehlt bei Bedarf andere Spezialisten.
  4. Kontaktdaten aller Parteien für Conflicts Check zusenden.
  5. Mandatsvertrag folgt nach Konfliktprüfun.g
    D. Der US-Prozess lesen, 14 Seiten, gratis PDF.


Samstag, den 04. Jan. 2020

AI-Entwicklung nicht in die USA bringen

 

K.I=A.I
.   Was soll der Leser vom trump-KI-Förderungsversprechen Accelerating Ame­rica's Lea­der­ship in Artificial Intelligence halten? Nichts, wenn er im Aus­land sitzt und Ak­ti­vitäten in den USA erwägt. Das am 6. Januar 2020 im Fe­de­ral Re­gi­ster erscheinende Ausfuhrverbot bestätigt diese Ein­schät­zung.

Neben zahlreichen anderen Faktoren, die von den USA als Sitz einer KI-Soft­wa­re­schmiede abraten, stellt das Ausfuhrkontrollwesen der USA eine ver­meid­ba­re Com­pli­ance-Hürde dar. Genehmigungen sind erteilbar, Verletzun­gen wer­den un­nach­gie­big verfolgt. Das ist gut für Rechtsanwälte, aber schlecht für Un­ter­neh­mer.

Auch wenn die Unternehmen aus dem Ausland exportieren wollen, können sie beim Ein­satz ame­ri­ka­nischer Softwaremodule einer amerikanischen Wie­der­aus­fuhr­kontrolle unterliegen, nicht nur der ihr Landes oder Wirt­schafts­rau­mes. Die neue Ver­ordnung des Bureau of Industry and Security in 15 CFR Teil 774 unter dem Titel Addition of Software Specially Designed To Automate the Analysis of Geospatial Imagery to the Export Control Classification Number 0Y521 Series ist nur einer von mehreren Schritten in die Richtung verschärfter amerikanischer Kontrollen im Bereich der Artificial Intelligence.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.