×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 10. Okt. 2020

Verwässerung der berühmten Marke

 
Markensymbol R im Kreis
.   Den Schutz berühmter Marken gegen eine Verwässerung durch andersartige Waren und Dienst­leistungen reklamierte der Inhaber einer eingetragenen Marke für sich. Die behauptete Verletzung von Markenrechten bei gleich­ar­ti­gen Angeboten durch eine Verwechslung oder eine Ver­wechs­lungs­ge­fahr ist und bleibt beim Markenamt anhängig. Der wei­tergehende Anspruch gegen einen Sport­aus­rüs­tungs­her­stel­ler und eine Sport­spiel­soft­ware­anbieterin aufgrund der Dilution er­leb­te im Bundesgericht am 9. Oktober 2020 sein Ende.

Im Fall Game Plan Inc. v. Nike Inc. entschied der United States District Court for the District of Columbia in Washington, DC, für die Abweisung dieses An­spruchs und einer behaupteten ungerechtfertigten Bereicherung durch die Be­klag­ten, die die Marke nicht für dieselben Sportförderungsdienstleistungen wie der Kläger verwendeten.

Die Anforderungen an eine Berühmtheit der famous Mark sind sehr hoch, er­klär­te es unter Hinweis auf Präzedenzfälle. Sie könne die Klägerin nicht erfül­len. Das Argument des hohen Bekanntheitsgrades im eigenen Ni­schen­markt schla­ge fehl, weil das Gesetz die Nischenberühmtheit gerade nicht schütze.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER