Der klagende Arbeitnehmer wurde mit der vertraglich ausgedrückten Erwartung einer Beschäftigung von fünf Jahren eingestellt und vor dem Ablauf dieser Periode entlassen. Er klagte mit den Argumenten, der Arbeitplatz sei ihm für fünf Jahre garantiert worden oder anderenfalls erst mit Ende dieses Zeitraums kündbar.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City erklärte, dass der At Will-Grundsatz des Staates New York, der eine jederzeitige Kündigung erlaube, in seiner Anwendbarkeit durch ein Versprechen der befristeten Anstellung widerlegbar ist. Ein Versprechen liege nicht vor, wenn die Parteien nur eine Erwartung vereinbaren, die zudem in diesem Fall von einer Kündigungsklausel eingeschränkt wird, die die Kündigung nach dem einzelstaatlichen Recht vereinbare.