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Freitag, den 09. Okt. 2020

Befristeter Arbeitsvertrag in den USA  

.   Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in den USA oft eine Ar­beitsplatzgarantie bedeuten, ohne allerdings die verfassungsverbotene Ar­beits­pflicht zugunsten des Arbeitgebers auf den festgelegten Zeitraum zu er­strecken. Der Revisionsentscheid Hodge v. Abaco LLC vom 9. Oktober 2020 zeigt den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Erwartung auf. Letz­tere bindet den Arbeitgeber nicht auf die Dauer des Zeitraums.

Der klagende Arbeitnehmer wurde mit der vertraglich ausgedrückten Er­war­tung einer Beschäftigung von fünf Jahren eingestellt und vor dem Ablauf die­ser Pe­riode entlassen. Er klagte mit den Argumenten, der Arbeitplatz sei ihm für fünf Jahre garantiert worden oder anderenfalls erst mit Ende dieses Zeitraums künd­bar.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City er­klärte, dass der At Will-Grundsatz des Staates New York, der eine jederzeitige Kün­digung erlaube, in seiner Anwendbarkeit durch ein Versprechen der befriste­ten Anstellung widerlegbar ist. Ein Versprechen liege nicht vor, wenn die Par­tei­en nur eine Erwartung vereinbaren, die zudem in diesem Fall von einer Kün­di­gungsklausel eingeschränkt wird, die die Kündigung nach dem einzelstaatlichen Recht vereinbare.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.