• • Manipulationen um den Supreme Court • • Verwechselbare Marken: Saxon v. Apple • • Fair Use mit entferntem Penis • • Reicht die digitale FBI-Archivierung? • • App nicht geladen und doch diskriminiert • • Fotograf bekommt zweimal Schadensersatz • • Origineller Kalender mit Herkunftsfunktion • • Erpressung im Sammelklageprozess • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 01. Okt. 2020

Plagiatsverbot nur bei Verwechselbarkeit  

Markensymbol R im Kreis
.   Zwei Hautpflegeprodukte unterschied­li­cher Hersteller bezeichnen sich als Augentau, und ein Hersteller verklagt den anderen wegen der Verletzung von Markenrecht und des darin enthaltenen Plagiatverbots mit dreifacher Scha­densersatzfolge, Trademark Counterfeiting Act of 1984, 18 USC §2320. Die Revision prüft, ob eine Verwechselbarkeit vor­liegen muss, denn ein Produkt ist schlank und zylindrisch in Gold aufgemacht, das beklagte kurz und breit.

Die Klägerin meint, dass keine Verwechselbarkeit vorliegen muss, die das Un­ter­ge­richt nicht feststellen konnte. Das Bundesberufungsgericht des neun­ten Be­zirks der USA in San Francisco teilte diese Auffassung am 1. Oktober 2020 im Fall Arcona Inc. v. Farmacy Beauty LLC nicht. Als gesetzliches Tatbe­stands­merk­mal wirkt die mangelnde Likelihood of Confusion anspruchs­ver­nichtend.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.