Zudem sei die Archivierung von EMails automatisiert; sonstige Digitalnachrichten erforderten eine manuelle Bearbeitung durch FBI-Personal. Das FBI sei technisch in der Lage, alle Korrespondenz automatisch nach FRA-Regeln zu speichern. Das Fehlen solcher Maßnahmen verletze das Gesetz.
Am 11. September 2020 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt, der United States District Court for the District of Columbia, gegen die Dauerklägerin. Die Entscheidung über die praktische Umsetzung des Gesetzes durch technische und organisatorische Alternativen obliege der Exekutive, nicht den Gerichten. Gerichte seien nicht für das Mikromanagement der Ämter zuständig. Die rechtliche Prüfung belege die Konformität des Regelwerkes mit den gesetzlichen Erfordernissen, führt es detailliert aus.