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Montag, den 21. Sept. 2020

Manipulationen um den Supreme Court

 
.   Um die USA aus der Weltwirtschaftskrise zu retten, usur­pier­te Präsident Roosevelt Zuständigkeiten der Staaten. Als der Supreme Court den Eindruck erweckte, er würde solche Gesetze nicht durchwinken, schickte FDR unseren Kanzleigründer Corcoran mit der Andeutung zum Gericht, man wür­de die Zahl der Richter hochsetzen und neue, FDR-auserwählte Richter ein­set­zen. Der Supreme Court entschied im Sinne des Präsidenten, und seither be­sitzt der Bund mehr Zuständigkeiten und Washington, DC, viele neue Mini­ste­rien.

Dieselbe Andeutung wird jetzt gemacht. Die Republikaner im Senat hatten im letzten Amtsjahr Obamas nach dem Tod von Justice Scalia dessen Kandidaten ignoriert und bis zur Wahl trumps ihre nach der Verfassung vorgeschriebene Mitwirkung mit extrem kreativer Begründung verweigert: Erst mit der Wahl des nächsten Präsidenten sei eine Neubesetzung legitim. Nun stirbt Justice Gins­burg Wochen vor der nächsten Wahl, und derselbe von Republikanern domi­nier­te Senat behauptet, die Neubesetzung sei zwingend, der Sachverhalt an­ders, und die Einsetzung könne noch bis zur Wahl am 3. November 2020 erfolgen.

Darauf kontern die Demokraten: Wenn dies geschehe und trump die Wahl ver­liere, werde der nächste demokratische Präsident mit einem demokratisch-do­mi­nierten Senat das Packing the Supreme Court-Konzept neu aufgreifen, um des­sen erzkonservative Mehrheit zu neutralisieren. Die Umsetzung eines solches Plans hängt an seidenen Fäden. Ob trump verliert, ist nach wie vor unsicher. 200.000 COVID-Tote mögen ihn anklagen, aber sie wählen nicht. Und das Elec­to­ral College-System wirkt zu seinen Gunsten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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