Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City überprüfte am 11. September 2020 in Saxon Glass Technologies Inc. v. Apple Inc. die angefochtene Klagabweisung anhand der Faktoren im Präzedenzfall Polaroid Corp. v. Polarad Elecs. Corp., 287 F.2d 492 (2d Cir. 1961), der Merkmale der Verwechslungsgefahr darlegt. Praktikerhinweis: Das Bundesmarkenamt setzt auf andere Präzedenzfälle.
Hier stehen Dienstleistungen gegen Waren, und Verarbeiter gegen Endverbraucher, und eine schwache Marke sowie guter Glauben bei Nichtvorliegen einer tatsächlichen Verwechslung. Die Faktoren sind zugunsten des Beklagten abzuwägen. Die Gerichte halten die Abweisung alternativ aus Fair Use-Gründen bei einer produktbeschreibenden Verwendung für gerechtfertigt.