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Donnerstag, den 17. Sept. 2020

Verwechselbare Marken: Saxon v. Apple

 
Markensymbol R im Kreis
.   Ein Glasbearbeiter verwendet die Marke IONEX für die Ionenbehandlung von Glas, das er Weiter­ver­ar­bei­tern anbietet. Ein Rechnerhersteller verwendet seine Marke APP­LE auf seinen glasenthaltenden Waren, setzt bei beson­ders har­tem, ionenbehandeltem Glas neben die Marke den Hin­weis ION-X, und vertreibt seine Waren an Endkunden. Der Glas­ver­edler verklagte den Rechneranbieter wegen einer Verletzung sei­ner Marke.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City überprüfte am 11. September 2020 in Saxon Glass Technologies Inc. v. Apple Inc. die angefochtene Klagabweisung anhand der Faktoren im Präzedenzfall Polaroid Corp. v. Polarad Elecs. Corp., 287 F.2d 492 (2d Cir. 1961), der Merkmale der Verwechslungsgefahr darlegt. Praktikerhinweis: Das Bundesmarkenamt setzt auf an­de­re Prä­ze­denz­fälle.

Hier stehen Dienstleistungen gegen Waren, und Verarbeiter gegen End­ver­brau­cher, und eine schwache Marke sowie guter Glauben bei Nichtvorliegen einer tat­säch­lichen Verwechslung. Die Faktoren sind zugun­sten des Be­klag­ten ab­zu­wä­gen. Die Gerichte halten die Abweisung alternativ aus Fair Use-Gründen bei einer produktbeschreibenden Verwendung für gerechtfertigt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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