Die Pflicht betrifft in den USA veröffentlichte Werke. Kritische Kommentare von Verfassern und Verlagen erörtert das Amt im Vorspann der Verordnung. Die Hinterlegung trifft die beste Fassung eines Werkes. Als beste Fassung wird bei kopiergeschützen Werken eine Fassung bezeichnet, die vom Amt hürdenlos lesbar ist. Wenn eine Urheberrechtsanmeldung das Exemplar liefert, ist nach der Amtspraxis keine zusätzliche Hinterlegung erforderlich.
Die Pflicht betrifft in den USA veröffentlichte Werke. Kritische Kommentare von Verfassern und Verlagen erörtert das Amt im Vorspann der Verordnung. Die Hinterlegung trifft die beste Fassung eines Werkes. Als beste Fassung wird bei kopiergeschützen Werken eine Fassung bezeichnet, die vom Amt hürdenlos lesbar ist. Wenn eine Urheberrechtsanmeldung das Exemplar liefert, ist nach der Amtspraxis keine zusätzliche Hinterlegung erforderlich.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.