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Samstag, den 27. Juni 2020

Zwangshinterlegung von EBooks beim Copyright Office  

Copyright Symbol
.   Mit jeder Ur­heber­rechts­an­mel­dung muss das Werk beim Co­py­right Of­fi­ce hin­ter­legt wer­den. Zu­dem darf das Amt mit einer Zwangs­hin­ter­le­gungs­auf­for­de­rung zwei Exem­pla­re von Wer­ken an­for­dern. Dies ist be­deut­sam, wenn ein Au­tor sein Werk nicht an­mel­det. Ge­ra­de aus­län­di­sche Au­to­ren ver­zich­ten oft auf die An­mel­dung, weil sie ihre recht­li­che Be­deu­tung nicht ken­nen oder die Rechte­durch­set­zung nicht mo­ti­viert.

Vor einigen Dekaden verfolgte das Copyright Office ausländische Ver­la­ge mit die­sem Zwangsmittel, und das Team um den Verfasser konnte es vor dem Bun­des­ge­richt abwenden.

Am 29. Juni 2020 legt das Amt eine neue Verordnung unter dem Titel Mandatory Deposit of Electronic-Only Books vor, die zur Hinterlegung von in den USA ver­öf­fent­lichten EBooks verpflichtet. Die Verkündung erklärt Genese, Sinn und Zweck der strafbewehrten Pflicht, für die es EBooks von Webseiten, Blogs, Spei­chern und anderen Werken und Anlagen abgrenzt. Für die meisten Autoren ist bedeutsam, dass die VO nur EBooks behandelt, die nicht auch in anderen For­ma­ten erscheinen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.