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Montag, den 08. Juni 2020

Rechtsstaatsprinzip gilt auch im Weißen Haus

 
.   50 Jahre lang er- und behielten Journalisten einen Pres­se­aus­weis für das Weiße Haus ohne detaillierte Regularien. 2018 änderte sich das unter einer Pressesprecherin, die nie eine Pressekonferenz hielt, als sie den Aus­weis eines Reporters suspendierte. Er habe sich in einem Wortgefecht mit ge­la­denen Internet Influencer-Gästen trumps drohend verhalten und sie als dä­mo­nisch bezeichnet.

Das Untergericht gab seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Auf­he­bung der Suspendierung statt, und das sogenannte zweithöchste Gericht der USA, das Bundesberufungsgericht für den Bezirk der Hauptstadt, gab ihm am 5. Juni 2020 in Karem v. Trump recht. Es räumte trump einen kleinen Sieg ein: Nur die Pressesprecherin sei die korrekte Beklagte, nicht der Präsident selbst.

Das Gericht sah nicht die Fakten, die es als sarkastischen Austausch be­trach­te­te, als ausschlaggebend an, sondern die Verletzung der Pressefreiheit und der Rechtsstaatsgrundsätze. Ein Eingriff in Grundrechte erfordere eine ge­setz­li­che oder andere verfassungsvereinbare Grundlage. Die Suspendierung ent­spre­che einem Schuss aus der Hüfte ohne vorherige Warnung, da es lediglich einen an­de­ren Fall gebe, der eine Warnung vor unprofessionellem Auftreten der Jour­na­li­sten ge­be und auf diese Situation unanwendbar sei. Nulla Poena sine Lege trifft hier sinn­ge­mäß zu. Es bleibt bei der einstweiligen Verfügung gegen das Wei­ße Haus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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