Rechtsstaatsprinzip gilt auch im Weißen Haus
CK • Washington. 50 Jahre lang er- und behielten Journalisten einen Presseausweis für das Weiße Haus ohne detaillierte Regularien. 2018 änderte sich das unter einer Pressesprecherin, die nie eine Pressekonferenz hielt, als sie den Ausweis eines Reporters suspendierte. Er habe sich in einem Wortgefecht mit geladenen Internet Influencer-Gästen trumps drohend verhalten und sie als dämonisch bezeichnet.
Das Untergericht gab seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Suspendierung statt, und das sogenannte zweithöchste Gericht der USA, das Bundesberufungsgericht für den Bezirk der Hauptstadt, gab ihm am 5. Juni 2020 in Karem v. Trump recht. Es räumte trump einen kleinen Sieg ein: Nur die Pressesprecherin sei die korrekte Beklagte, nicht der Präsident selbst.
Das Gericht sah nicht die Fakten, die es als sarkastischen Austausch betrachtete, als ausschlaggebend an, sondern die Verletzung der Pressefreiheit und der Rechtsstaatsgrundsätze. Ein Eingriff in Grundrechte erfordere eine gesetzliche oder andere verfassungsvereinbare Grundlage. Die Suspendierung entspreche einem Schuss aus der Hüfte ohne vorherige Warnung, da es lediglich einen anderen Fall gebe, der eine Warnung vor unprofessionellem Auftreten der Journalisten gebe und auf diese Situation unanwendbar sei. Nulla Poena sine Lege trifft hier sinngemäß zu. Es bleibt bei der einstweiligen Verfügung gegen das Weiße Haus.
Das Untergericht gab seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Suspendierung statt, und das sogenannte zweithöchste Gericht der USA, das Bundesberufungsgericht für den Bezirk der Hauptstadt, gab ihm am 5. Juni 2020 in Karem v. Trump recht. Es räumte trump einen kleinen Sieg ein: Nur die Pressesprecherin sei die korrekte Beklagte, nicht der Präsident selbst.
Das Gericht sah nicht die Fakten, die es als sarkastischen Austausch betrachtete, als ausschlaggebend an, sondern die Verletzung der Pressefreiheit und der Rechtsstaatsgrundsätze. Ein Eingriff in Grundrechte erfordere eine gesetzliche oder andere verfassungsvereinbare Grundlage. Die Suspendierung entspreche einem Schuss aus der Hüfte ohne vorherige Warnung, da es lediglich einen anderen Fall gebe, der eine Warnung vor unprofessionellem Auftreten der Journalisten gebe und auf diese Situation unanwendbar sei. Nulla Poena sine Lege trifft hier sinngemäß zu. Es bleibt bei der einstweiligen Verfügung gegen das Weiße Haus.