Amt für künstliche Intelligenz: Geheimdienst?
CK • Washington. Das 2018 eingerichtete Amt für künstliche Intelligenz sieht sich als Dienst an, der ohne Rücksicht auf allgemeine Veröffentlichungs- und Berichterstattungspflichten agieren darf. In Electronic Privacy Information Center v. National Security Commission on Artificial Intelligence bescheinigte ihm das Bundesgericht der Hauptstadt, dass er wie jedes Amt über vergangene wie zukünftige Handlungen auskunftspflichtig ist.
Am 1. Juni 2020 erklärte das Gericht diese Auskunftpflichten. Nach dem Freedom of Information Act müssen sie auf Antrag Auskunft über Erledigtes erteilen und ihre Akten öffnen. Der Federal Advisory Committee Act verpflichtet Ämter der Exekutive, wie Ministerien und andere Ämter nach dem Administrative Procedures Act ihre geplanten Aktivitäten anzukündigen.
Ein selbständiger APA-Anspruch der klagenden Bürgerrechtsgruppe besteht nicht, doch verpflichtet der FACA das bisher wie ein Geheimdienst handelnde AI-Amt zur Verkündigung seiner Termine und Fristen sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Federal Register finden sich täglich diese Mitteilungen.
Am 1. Juni 2020 erklärte das Gericht diese Auskunftpflichten. Nach dem Freedom of Information Act müssen sie auf Antrag Auskunft über Erledigtes erteilen und ihre Akten öffnen. Der Federal Advisory Committee Act verpflichtet Ämter der Exekutive, wie Ministerien und andere Ämter nach dem Administrative Procedures Act ihre geplanten Aktivitäten anzukündigen.
Ein selbständiger APA-Anspruch der klagenden Bürgerrechtsgruppe besteht nicht, doch verpflichtet der FACA das bisher wie ein Geheimdienst handelnde AI-Amt zur Verkündigung seiner Termine und Fristen sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Federal Register finden sich täglich diese Mitteilungen.