Zwang zur Passwortfreigabe als Selbstbelastung
CK • Washington. Darf die Polizei eine Verdächtigte zur Offenlegung ihres Passwortes zwingen, um in ihr Telefon Einsicht zu nehmen? Im Revisionsfall Seo v. Indiana hatte diese die Mitteilung verweigert, um sich nicht selbst zu belasten. Ihre Stalkertaten waren der Polizei bereits bekannt, und sie suchte nach mehr.
Der Supreme Court von Indiana prüfte den fünften Zusatz zur Bundesverfassung, der keinen Zwang zur Selbstbelastung durch die Einsicht in Korrespondenz gestattet. Die Polizei argumentierte, es greife die Ausnahme für bereits bekannte und abzuleitende Informationen. Mithin sei die Passwortfreigabe nur ein technischer Akt, der keiner verfassungsverbotenen Informationsfreigabe entspräche.
Anders als das Oberste Gericht von Massachusetts urteilte das Gericht in Indiana am 23. Juni 2020, dass das Auskunftsverlangen nicht nur eine technische Hürde beseitigen sollte, sondern unbekannte und unerahnte Informationen zutage fördern sollte. Die Verdächtigte war schließlich schon des Stalking schuldig befunden worden, und die Polizei prüfte, ob sonstige Straftaten vorliegen könnten.
Der Supreme Court von Indiana prüfte den fünften Zusatz zur Bundesverfassung, der keinen Zwang zur Selbstbelastung durch die Einsicht in Korrespondenz gestattet. Die Polizei argumentierte, es greife die Ausnahme für bereits bekannte und abzuleitende Informationen. Mithin sei die Passwortfreigabe nur ein technischer Akt, der keiner verfassungsverbotenen Informationsfreigabe entspräche.
Anders als das Oberste Gericht von Massachusetts urteilte das Gericht in Indiana am 23. Juni 2020, dass das Auskunftsverlangen nicht nur eine technische Hürde beseitigen sollte, sondern unbekannte und unerahnte Informationen zutage fördern sollte. Die Verdächtigte war schließlich schon des Stalking schuldig befunden worden, und die Polizei prüfte, ob sonstige Straftaten vorliegen könnten.