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Donnerstag, den 11. Juni 2020

Mit Toupet identifiziert: Verleumdender Film

 
.   Als Person des öffentlichen Interesses bezeichnete sich der Kläger im Revisionsentscheid Greene v. Paramount Pictures Corp., den der Film der Beklagten über ein ruchlos rechtswidrig agierendes Finanzhandelshaus ver­leum­det haben sollte. Das Untergericht wies die Klage ab, weil bei solchen Per­so­nen das Merkmal der actual Malice, einer besonderen Böswilligkeit mit Kennt­nis der Falsch­dar­stel­lung, fehlte.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City wand­te sich am 11. Juni 2020 diesem Tatbestandsmerkmal mit demselben Er­geb­nis zu. Entscheidend waren diese Fakten:
1) Der Kläger hatte sich nicht gegen das dem Film zugrundeliegende Buch gewandt, in dem er namentlich genannt wurde.
2) Der Film zeigte einen Disclaimer über die fiktive Natur der Ge­schich­te, der die Ähnlichkeit mit natürlichen Personen abstritt.
3) Der Name des Klägers wurde ebenso wie der von seinem Toupet ab­ge­lei­teten, im Buch erwähnten Spitznamen völlig verändert.
4) Der ihn angeblich darstellende Charakter arbeitet im Film in einer an­de­ren Funktion und Abteilung als der Kläger im Skandal.
5) Die Produzenten hatten den als verleumdend bezeichneten Cha­rak­ter aus drei echten Personen zusammengesetzt, die keinen Rück­schluss auf den Kläger ermöglichten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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