×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 18. Nov. 2020

Falsche Biometriedatenverwaltung: Sammelklage

 
.   Die Sammlung und Verwaltung biometrischer Daten setzt deren Eigner einem gesteigerten Identitätsdiebstahlsrisiko aus, erklärte der Gesetzgeber in Illinios und setzte ein in den USA einzigartiges Gesetz über die Not­wen­digkeit der Risiko- und Nutzungsaufklärung, die Verwaltung und die Lö­schung der Daten in Kraft. Aufgrund des Illinois Biometric Information Priva­cy Act leitete die Klägerin im Revisionsentscheid Raven Fox v. Dakkota Integrated Systems eine Sammelklage gegen ihren Ar­beitgeber ein.

Das angerufene Bundesgericht wies die Klage an das einzelstaatliche Gericht zurück, weil es in der Verletzung keinen bundesrechtlich notwendigen kon­kre­ten Schaden entdeckte. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA hob diesen Schritt am 18. November 2020 mit einer lehrreichen Begrün­dung auf, die auf komplexe Details des Sammelklagerechts, des Verhält­nis­ses der Gerichtsbarkeiten zueinander und die BIPA-Regeln eingeht. Entschei­dend ist, dass die Nichtbeachtung der Datenverwaltungsregeln bereits einen Schaden darstellt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER