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Samstag, den 11. Juli 2020

Girt v. OK: Rechte souveräner Indianerstämme  

.   Die Entscheidungen des Supreme Court vom 9. Juli 2020 ge­gen trump in trump v. Mazars USA LLP und trump v. Vance be­we­gen die Medien, weil sie bestätigen, dass ein Präsident keinen rechtsfreien Raum be­wohnt. Fast übersehen wird der Entscheid in McGirt v. Oklahoma, des­sen enorme Bedeutung für das Verhältnis der Indianerstämme zu den Ein­zel­staaten in den gesamten USA sowie Auswirkungen auf Wirtschaft und Recht noch gar nicht abzuschätzen ist.

Ein Indianer wurde im einzelstaatlichen Gericht Oklahomas strafrechtlich ver­ur­teilt und griff die Zuständigkeit des Staates mit der Begründung an, er un­ter­fal­le al­lein der Gerichtsbarkeit des Bundes; das Urteil sei auf­zu­he­ben. Der Supreme Court prüfte die Staatsverträge zwischen dem Bund und den Stämmen, denen der Bund Land in Oklahoma vertraglich zugewiesen hat­te. Be­stimm­te Straf­ta­ten un­ter­liegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesgerichte, 18 USC §1153(a).

Der Supreme Court bestätigte am 9. Juli 2020 die Anwendbarkeit dieser Regeln, weil der Staatsvertrag - anders als Oklahoma glaubte - noch in Kraft ist und rie­si­ge Landstriche allein den souveränen Stämmen gehören, der Verurteilte In­di­a­ner ist und die Tat in die enumerierte Liste der Bundesstraftaten fällt. Erst in Zukunft wird sich zeigen, ob die Entscheidung nicht auch souveräne Ter­ri­to­ri­en in anderen Einzelstaaten betrifft und über das Strafrecht hinausgehend auch zi­vil- und ver­wal­tungs­rechtliche Wirkung entfaltet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.