×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 17. Juni 2020

IP-Versicherung und Werberisikenpolice

 
.   Im Revisionsentscheid Spandex House Inc. v. Hartford Fire Ins. Co. forderte der Kläger von seiner Versicherung Deckungsschutz für eine IP-Rechtsverletzung, wegen der er verklagt wurde. Der Träger verweigerte den Deckungsschutz, weil keine Police für solche Risiken bestand. Der Kläger ar­gu­men­tier­te, seine Geschäftshaftpflichtpolice enthalte zwar einen Haftungs­aus­schluss für IP-Risiken, doch sei dieser durch eine Ausnahme für Werbe­ri­si­ken mit IP-Verletzungen eingeschränkt.

Aufgrund dieser Ausnahme von der Ausnahme müsse der Versicherer das Risiko tragen, und Unklarheiten im Versicherungsvertrag seien ohnehin gegen ihn aus­zu­le­gen. Am 17. Juni 2020 gab ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Be­zirks der USA in New York City nur im zweiten Punkt recht.

Eine Auslegung sei jedoch nicht nötig, denn die Ausnahme von der Ausnahme sei klar formuliert. Sie bedeute, dass Werbung, die geistiges Eigentum Dritter ver­let­ze, den Deckungsschutz genieße. Die sonstige Verletzung dieser Rechte sei hingegen ausdrücklich vom Versicherungsumfang ausgenommen. Diese Fra­ge ist häu­fig von besonderer Bedeutung bei Verträgen, die für IP-Rech­te eine Haf­tungs­frei­stellung für Kunden vorsehen und Anbieter oft er­schrecken.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER