Menschenrechte für rechtsradikale Ansichten
CK • Washington. Erzkonservative, wenn nicht gar rechtsradikale Ansichtenträger verklagten Google, Apple, Facebook und Twitter wegen behaupteter Unterdrückung ihrer Auffassungen und verloren mit lehrreicher Begründung in Freedom Watch Inc. v. Google Inc. am 27. Mai 2020 in der Revision. Eine Verschwörung nach Kartellrecht liege nicht vor, weil sie auf Bildung und Erhalt eines Monopols gerichtet sein müsse.
Die Kläger behaupteten lediglich eine Ansichtenverschwörung. Zudem schieße ihre Behauptung der Verletzung der verfassungsgeschützten Meinungsfreiheit. Die Verfassung verpflichte im First Amendment den Staat im Verhältnis zum Bürger, nicht die Bürger untereinander.
Das Bundesberufungsgeicht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, hielt auch die Menschenrechte im in den USA einzigartigen District of Columbia Human Rights Act für unanwendbar. Dieses Gesetz stelle auf einen Eingriff im District of Columbia ab. Die Beklagten seien dort nicht tätig. Eine expansive Auslegung des Begriffs any Place of public Accommodation, wo das Gesetz Schutz gewährt, sei unzulässig, bestätigte es.
Die Kläger behaupteten lediglich eine Ansichtenverschwörung. Zudem schieße ihre Behauptung der Verletzung der verfassungsgeschützten Meinungsfreiheit. Die Verfassung verpflichte im First Amendment den Staat im Verhältnis zum Bürger, nicht die Bürger untereinander.
Das Bundesberufungsgeicht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, hielt auch die Menschenrechte im in den USA einzigartigen District of Columbia Human Rights Act für unanwendbar. Dieses Gesetz stelle auf einen Eingriff im District of Columbia ab. Die Beklagten seien dort nicht tätig. Eine expansive Auslegung des Begriffs any Place of public Accommodation, wo das Gesetz Schutz gewährt, sei unzulässig, bestätigte es.