1) Auch ohne Nennung der Fotografennamen wirkt bei einer Sammeleintragung die Registrierung des Urheberrechts zugunsten der Fotografen.Die Grundkonzepte des Revisionsurteils lassen sich auch auf andere Werke übertragen, wobei allerdings gilt, dass beispielsweise Software ganz anderen Urheberrechtseintragungsregeln als Fotos unterliegt. Der Schutzerwerb für Fotos, Musik, Videos, Zeitungen, Zeitschriften oder Filmskripten ist sehr einfach und billig. Hingegen ist der Gesamtaufwand bei Software in der Regel hoch, weil oft die zentrale Abschnitte des Quellkodes nicht öffentlich und aus der Anmeldung herausgehalten werden sollen, was den Arbeitsaufwand steigert, auch wenn die amtlichen Gebühren minimal sind.
2) Auch bei einer Lizenzerteilung liegt nicht unbedingt eine Vertragsverletzung vor. Der im Vergleich zu einer höheren Entschädigung führende Urheberrechtsverletzungsanspruch wird somit nicht ausgeschaltet.
3) Bei einer Lizenz obliegt die Beweislast für die Lizenzverletzung - hier durch die behauptete Überschreitung der erlaubten Auflage - dem Rechteinhaber.
4) Für die Anspruchsverjährung und Schadensersatzbemessung gilt die Dreijahresfrist, d.h. der Zeitraum vor der Klagerhebung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.