Nicht so, bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 26. Februar 2020. Das Untergericht hatte richtig das Privatunternehmen als nicht dem Bürgerrecht unterworfen bezeichnet, das den Staat und gewisse in seinem Auftrag Handelnde dem Schutz der Bürger verpflichtet und staatliche Eingriffe einschränkt.
Ein Medienriese sei nicht dem Staat vergleichbar und muss keinen verfassungsgebotenen Schutz gewähren. Die eigene Werbung sei zudem nicht als falsch, sondern als harmlose Übertreibung zu werten.