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Mittwoch, den 26. Febr. 2020

Zensur durch Private: Grundrechtsverstoß?  

.   Die verfassungsgeschützte Meinungsfreiheit ver­let­ze die Be­klag­te im Re­vi­si­ons­entscheid Prager University v. Google LLC durch ihre Zensur konservativer Filmbeiträge, die die Beklagte Milliarden ver­fü­bar macht. Sie trete im Verkehr wie eine öffentliche Stelle auf, und ihrer Dominanz müs­se sie wie ein Amt Rech­nung tra­gen, in­dem sie das First Amendment be­ach­te. Außerdem werbe sie rechtswidrig, wenn sich sich als der Mei­nungs­frei­heit verpflichtet bezeichne, behauptet die Klägerin.

Nicht so, bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 26. Februar 2020. Das Untergericht hatte richtig das Pri­vat­un­ter­neh­men als nicht dem Bürgerrecht unterworfen bezeichnet, das den Staat und gewisse in seinem Auftrag Handelnde dem Schutz der Bür­ger ver­pflich­tet und staat­li­che Eingriffe einschränkt.

Ein Medienriese sei nicht dem Staat vergleichbar und muss kei­nen ver­fas­sungs­ge­botenen Schutz gewähren. Die eigene Werbung sei zudem nicht als falsch, sondern als harm­lo­se Über­trei­bung zu werten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.