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Dienstag, den 28. Juli 2020

Schaden versperrt Weg zum Bundesgericht

 
.   In People's Club of Nigeria International v. People's Club of Nigeria International - N.Y. Branch lernt der Leser eine Hürde auf dem Weg ins Bundesgericht, das als objektiver gilt als viele einzelstaatliche Gerichte, ken­nen. Neben der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit muss der Kläger einen Streit­wert von mindestens $75.000 belegen. Sonst spielt der Streitwert in den USA kaum eine Rolle.

Das erstinstanzliche Bundesgericht hatte die Klage abgewiesen, weil der Streit­wert bei einer Vertragsverletzung den Mindestwert nach seiner Einschätzung nicht erreichen dürfte. Der geforderte Schadensersatz berechnete sich aus meh­re­ren Ver­stößen sowie der rechtswidrigen Einwirkung auf Vertrags­be­zie­hun­gen mit Dritten.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City mo­nier­te, das das Untergericht eine behauptete Verletzung ebenso wie die tor­ti­ous Interference in contractual Relations bei der Prüfung einer reasonable Pro­ba­bi­li­ty für das Erreichen des Streitwerts ignoriert hatte. Es erklärte am 22. Ju­li 2020 le­sens­wert und leicht nachvollziehbar die Prüfmaßstäbe und hob die Ab­wei­sung auf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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