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Dienstag, den 29. Dez. 2020

Haftung Dritter bei Twitterbann wegen Leserverlusts?

 

.   Die Klägerin im Revisionsentscheid Illoominate Media Inc. v. CAIR Florida Inc. zieht eine Twitterkundin zur Haftung heran, weil diese eine Stiftung mit politischen Interessen sei, die ihren widersprächen. Die Stiftung habe das Forum angestiftet, sie daraus zu verbannen. Das stelle einen rechtswidrigen Eingriff als unerlaubte Handlung, tortious Interference in Business Relations, dar. Twitter hatte die Klägerin wegen der Verletzung des Nutzervertrages ausgeschlossen und die gegen das Forum gerichtete Klage gewonnen.

In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 29. Dezember 2020 mit zwei Begründungen gegen die Klägerin. Erstens habe sie nach einer Verweisung mit hahnebüchenen Behauptungen die sachliche Zuständigkeit bestreiten wollen. Wenn das Gericht zuständig sei, sei die Klage abzuweisen, weil sowohl zwischen Twitter und ihr als auch zwischen ihr und ihren Twitterlesern keine Handelsbeziehung bestehe, in die ein Dritter eingreifen könne:
… the plaintiff must demonstrate 1) the existence of a business relationship under which the plaintiff has legal rights; 2) knowledge of that relationship by the defendant; 3) an intentional and unjustified interference with the relationship; and 4) damage to the plaintiff as a result.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.